Arbeitgeber aktuell - April 2012

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Aus der Arbeit der BDA April 2012



Aus der Arbeit der BDA April 2012


ARBEITGEBER AKTUELL Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.


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Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

Besc Bürokratieabbau Familienbericht Beschäftigtendatenschutz Werkverträge Erfüllungsaufwand Tarifautonomie Pfändungsschutz Werkverträge Whistleblowing Tarifeinheit Auskunftanspruch Whistleblowing Familienbericht Streik Werkverträg Arbeitslosenversicherung Fachkräftesicherung Bundesagentur für Arbeit Ältere A Arbeitslosengeld Chancengleichheit Eingliederungsbeitrag Kurzzeitbeschäftigung Familienfre Bundesagentur für Arbeit Familienfreundlichkeit Eingliederungsbeitrag Arbeitslosenv Fachkräftesicherung Kurzzeitbeschäftigung Chancengleichheit Arbeitslosengeld Zu Ältere Arbeitnehmer EU-Blue-Card Zuwanderung Arbeitslosengeld Fachkräftesicherun Pflegeversicherungsreform Pflegebedürftigkeit Meldeverfahren Arbeitsst Urlaubsansprüche

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Whistleblowing

Tarifeinheit Streik

Auskunftanspruch Werkverträge Urlaubsansprüche Erfüllungsaufwand Erfüllun Auskunftanspruch Tarifautonom

Tarifautonomie

Pflegezusatzversicherung ELENA Expertenbeirat Pflege Elektronische Arbeitsstättenverordnung EMF-Richtlinie Pflegeversicherungsrefor Expertenbeirat Pflege PSV-Beitragsstruktur Pflegebedürftigkeit Präventionsstrategie EM Meldeverfahren Elektronische Arbeitsbescheinigungen Pflegezusatzversicherung ELENA Arbe

Elektronische Arbeitsbescheinigungen

Tarifverhandlungen

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Bundesagentur für Arbeit Gewerkschaftlicher Organisationsgrad

Familienbewusste Arbeitszeiten

Zeitarbei

Vergaberecht Sozialpartner Arbeitskosten Bundesagentur für Arbeit Arbeit Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Mindestlohn Tariflohnpolitik So Familienbewusste Arbeitszeiten Tariflohnpolitik Zeitarbeit Vergaberecht Tariftreue Arbeitnehmer Mindestlohn Arbeitszeit Gewerkschaftlicher Organisationsgrad Tarifverhandlunge

SchuleWirtschaft Jugendwohnen Deutscher Qualifikationsrahm

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Starke Schule Bundeselternrat Arbeitgeberpreis für Bildung Ausbildung Starke Schu Arbeitgeberpreis für Bildung Schulleiterkongress Studienanfänger Arbeitgeberpreis für Netzwerk MINT-Studium Schulleiterkongress Boys’ Day Ausbildung MINT-Studium SchuleWirt Deutscher Qualifikationsrahmen Arbeitgeberpreis für Bildung Jugendwohnen St Schulleiterkongress

Arbeitnehmerentsendung

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Entgeltgleichheit

EU-Normung

Streikrecht

Streikrecht

Umstrukturierungen

Fortschrit

Konzerninterne

Gleichstellung Fortschrittsbericht EU-Normung Weißbuch Re Arbeitsprogramm Sozialer Dialog Entgeltgleichheit Gleichstellung Umstrukturierung Renten Konzerninterne Entsendung Arbeitnehmerentsendung

Umstrukturierungen

Weißbuch Europäische Staatsschuldenkrise Steuern Statistikerfassung Nationale Fiskalpakt Statistikerfassung Sozialindikatoren Investmentbesteuerung Fiskalpakt Zeitarb Umsatzsteuerbefreiung

Nationales

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Konzerninterne Entsendung

Europäische Kommission

Veranstaltungen

Umsatzsteuerbefreiung Strukturfonds Umsatzsteuerbefreiung Steu Zeitarbeit Staatsanleihen Reisekostenrecht Sozialindikato Reformprogramm Statistikerfassung Steuern Zeitarbeit Europ Strukturfonds


ARBEITSRECHT Tarifeinheit

Beschäftigtendatenschutz

Die erfolgreiche deutsche Tarifautonomie ist ohne Tarifeinheit nicht denkbar. Die aktuelle Streikentwicklung in der Luftfahrt, der Streik der Vorfeldlotsen am Flughafen Frankfurt/M. und der Versuch, diesen durch einen Unterstützungsstreik der Towerlotsen eskalieren zu lassen, belegen erneut, dass eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit unverzichtbar ist. Am Frankfurter Flughafen gilt ein Tarifvertrag mit der repräsentativen Mehrheitsgewerkschaft für alle Arbeitnehmer. Dennoch haben nicht einmal 200 Vorfeldlotsen versucht, gegen die Interessen von mehr als 20.000 beim Flughafen beschäftigten Arbeitnehmern das größte Flugdrehkreuz Deutschlands lahmzulegen. Der dadurch entstandene gesamtwirtschaftliche Schaden bewegt sich – trotz vielfacher erfolgreicher Anstrengung, diesen gering zu halten – im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf zum Datenschutz vorgelegt. Dieser kann auch Auswirkungen auf den deutschen Beschäftigtendatenschutz haben. Nach dem Verordnungsentwurf sollen die Mitgliedstaaten einzelstaatliche Regelungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes nur in den Grenzen der EU-Verordnung festsetzen können. Wie diese Grenzen genau aussehen, ist aber vielfach unklar. Die EU-Kommission soll sich häufig des Instruments der „delegierten Rechtsakte“ bedienen und weitere Regelungen schaffen können.

Schneller als erwartet belegt dies erneut die mit der Rechtsprechungsänderung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2010 verbundenen Risiken für eine funktionierende Tarifautonomie. Kleine Spartenorganisationen können mit ihrem Erpressungspotenzial auch große Betriebe lahmlegen. Hat eine Spartenorganisation mit einem solchen Erpressungsversuch erst einmal Erfolg, wird dies Nachahmer in allen Branchen finden und letztlich die gesamte Industrie in Deutschland erfassen. Der ursprünglich gemeinsam von BDA und DGB unterbreitete Vorschlag, durch eine schlanke Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes Rechtssicherheit zu schaffen und die Friedenswirkung der bestehenden Tarifordnung zu sichern, bietet eine verfassungsgemäße Grundlage, dies zu verhindern. Wie Verfassungsrechtler bestätigen, gestaltet der Vorschlag in verfassungsgemäßer Weise die Koalitionsfreiheit aus, unterstützt damit die Ordnung des Arbeitslebens und sichert die Friedensordnung des Tarifvertragssystems. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, woran sie sind. Die BDA wird daher weiterhin mit Nachdruck auf eine entsprechende gesetzliche Regelung der Tarifeinheit hinwirken. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifeinheit

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Es besteht die große Gefahr, dass die EUKommission die Möglichkeit, Daten aufgrund einer Einwilligung des Arbeitnehmers zu verarbeiten, ausschließen will. Dies ist nicht akzeptabel, denn die Einwilligung ist unverzichtbar. Zur Frage, ob in Zukunft Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz abgeschlossen werden können, fehlt eine klare Aussage im Verordnungsvorschlag. Solche Vereinbarungen sind für einen praxisnahen Datenschutz aber zwingend erforderlich. Zu Recht haben daher nach intensiven Gesprächen der BDA mit den Berichterstattern von CDU/CSU und FDP auch die Koalitionsfraktionen beschlossen, bei ihren Erwägungen zum nationalen Beschäftigtendatenschutz Einwilligung und Kollektivregelungen als Rechtsgrundlage zu erhalten. Der ursprünglich vorgesehene faktische Ausschluss von Einwilligung, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen ist weitgehend rückgängig gemacht worden. Eine Regelung zum konzerninternen Datenverkehr ist ebenfalls vorgesehen. Die BDA steht auf nationaler und europäischer Ebene im intensiven Austausch mit allen relevanten Akteuren, um für klare und rechtssichere, Privat- und Betriebsautonomie stärkende Regelungen zu werben. Zum Entwurf der Europäischen Datenschutzverordnung nimmt die BDA gemeinsam mit dem BDI Stellung. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Datenschutz


Whistleblowing Die Fraktion der SPD (Gesetzentwurf vom 7. Februar 2012) fordert eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Hinweisgebern. Am 5. März fand hierzu eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales statt. Die BDA hat in der Anhörung ihre Position klargestellt, dass eine solche Regelung überflüssig ist, weil die geltende Rechtslage einen ausreichenden Schutz gewährleistet. Neben den bereits existierenden spezialgesetzlich geregelten Anzeigerechten ist ein allgemeines Anzeigerecht schon heute von der Rechtsprechung anerkannt. Das BAG hat wichtige Leitlinien aufgestellt, in welchen Fällen Arbeitnehmer zur Anzeige gegenüber Dritten berechtigt sind. Zudem existiert in Deutschland ein allgemeiner Schutz für Hinweisgeber (§ 612a BGB), der ein generelles Maßregelungsverbot im Arbeitsverhältnis vorschreibt. Die geltende Rechtslage unterstützt die Verbreitung von betrieblichen, jeweils auf die Unternehmen maßgeschneiderten Regelungen. Pauschalisierende gesetzliche Regelungen widersprechen der notwendigen Differenziertheit bestehender Vereinbarungen und innerbetrieblicher Regelungen. Dies belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit neuer und vor allem überflüssiger Rechtsunsicherheit. Die BDA wird weiter darauf hinwirken, dass eine solche überflüssige Regelung unterbleibt. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > argumente > Whistleblowing – neue Gesetze überflüssig!

Bürokratieabbau In den letzten Jahren ist die vom Statistischen Bundesamt erfasste Bürokratiebelastung der deutschen Wirtschaft deutlich gesunken. Das Ziel, die Bürokratiebelastung gegenüber 2006 bis Ende 2011 um 25 % zu reduzieren, wurde dennoch nicht ganz erreicht. Umso wichtiger war es, dass die Bundesregierung mit ihrem am 28. März 2012 beschlossenen „Arbeitsprogramm bessere Rechtssetzung“ weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen hat.

Die BDA führt seit Februar 2012 im Rahmen der Projektgruppe „Einfacher beschäftigen“ Gespräche mit dem Bundesarbeitsministerium, um Vereinfachungsmaßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht zu erörtern. In ausgewählten Bereichen soll der Erfüllungsaufwand gemessen und reduziert werden. Die BDA hat erreicht, dass in einem ersten Schritt der Erfüllungsaufwand bei den Meldeverfahren im Bereich der sozialen Sicherung untersucht wird. Zudem hat die Bundesregierung auf Initiative der BDA zugesagt, eine Standardisierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung von Entgeltbescheinigungen vorzubereiten. Die BDA wird sich bei den künftigen Gesprächen für weitere Projekte zum Bürokratieabbau einsetzen. Ein Beitrag dazu kann die Einführung einer einjährigen Wartezeit bei der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber sein. Wichtig bleibt, dass das bereits für Ende 2011 angepeilte Abbauziel von 25 % der bürokratischen Belastung für die Wirtschaft gegenüber 2006 erreicht wird. Dazu gehört insbesondere, dass die zugesagte Reduzierung der Aufbewahrungsfristen nach dem Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsrecht auf fünf Jahre mit einem Entlastungspotenzial von bis zu 800 Mio. € bald umgesetzt wird. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Bürokratieabbau

KURZ NOTIERT Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber Abgelehnte Bewerber sollen grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber haben, ob und aufgrund welcher Kriterien ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Dafür plädiert Generalanwalt Mengozzi beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache „Meister“ (vom 12. Januar 2012 – C-415/10 – auf den Vorlagebeschluss des BAG vom 20. Mai 2010 – 8 AZR 287/08 [A]). Allerdings bleibt seiner Ansicht nach das Schweigen des Arbeitgebers auf ein solches

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Auskunftsverlangen nicht in jedem Fall ohne rechtliche Folgen. Der EuGH folgt den Schlussanträgen in den meisten Fällen, so dass mit einem gleichlautenden Urteil in den nächsten Wochen zu rechnen ist. Werkverträge – unentbehrlich für Wachstum und Beschäftigung Werkverträge sind für Wirtschaft und Beschäftigung unverzichtbar. Ein großer Teil der industriellen Wertschöpfungskette wird durch Leistungen im Rahmen von Werkverträgen erbracht. Im Bundestag wird aktuell diskutiert, den Einsatz von Werkverträgen durch gesetzliche Regeln zu erschweren. Dabei wird erwogen, eine Umkehr der Beweislast gesetzlich zu verankern. Danach müsste der Nutzer eines Werkvertrags beweisen, dass es sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Dies widerspricht der verfassungsrechtlich geschützten Unternehmerfreiheit und verbaut Beschäftigungschancen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde im Bundesrat am 30. März 2012 zu Recht abgelehnt. Vereinbarkeit von Beruf und Familie – ­Veröffentlichung des 8. Familienberichts Der 8. Familienbericht wurde von einer Sachverständigenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Thüsing erarbeitet und enthält Vorschläge für eine familienfreundliche Arbeitszeitpolitik, u. a. zur Neuausrichtung des Teilzeitanspruchs, zur Flexibilisierung der Elternzeit sowie zur Einführung einer Großelternzeit. Der Sachverständigenbericht und die Stellungnahme der Bundesregierung wurden am 14. März 2012 im Kabinett beschlossen und als 8. Familienbericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Der Bericht enthält eine Vielzahl problematischer Vorschläge und ist in der vorliegenden Form ungeeignet, arbeitsrechtliche Flankierung für die Unterstützung von Familien zu bieten.

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Urlaubsansprüche erlöschen auch bei ­Krankheit spätestens nach 15 Monaten Das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart hat am 21. Dezember 2011 entschieden (10 Sa 19/11), dass Urlaubsansprüche nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache KHS (22. November 2011, C-214/10) spätestens nach 15 Monaten erlöschen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer lang andauernd erkrankt ist. Ausdrücklich weist das LAG darauf hin, dass eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung hierzu nicht erforderlich ist. Pfändungsschutz nur noch über P-Konto Seit dem 1. Januar 2012 ist der Kontopfändungsschutz nur noch über das sog. P-Konto möglich. Jeder Kontoinhaber kann von seiner Bank verlangen, dass sein Girokonto künftig als P-Konto geführt wird. Dieses bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrags (zurzeit 1.028,89 €/Monat). Der Freibetrag kann erhöht werden, wenn der Kontoinhaber anderen Personen Unterhalt gewährt oder für Dritte bestimmte Sozialleistungen entgegennimmt. Diese Voraussetzungen kann der Schuldner bei seiner Bank u. a. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen. Der Nachweis ist für den Arbeitgeber freiwillig. Ein Anspruch des Arbeitnehmers besteht nicht.


BESCHÄFTIGUNG Finanzierung der Arbeitslosen­ versicherung

Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > Themen A–Z > Eingliederungsbeitrag

Der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen bis 2016 weitere rd. 4,5 Mrd. € entzogen werden: Ab kommendem Jahr sollen ihr die bisher anteilig zufließenden Mittel aus der letzten Mehrwertsteuererhöhung komplett entzogen werden, obwohl sie dieses Geld – wie von der Politik gewollt – 1:1 an die Beitragszahler weitergibt. Zugleich soll der Eingliederungsbeitrag entfallen. Über diesen und über dessen Vorgängerregelung, den Aussteuerungsbetrag, hat die Arbeitslosenversicherung mittlerweile rd. 30 Mrd. € für das steuerfinanzierte Grundsicherungssystem an den Bund abgeführt.

Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Es ist richtig, dass die Bundesregierung endlich den Eingliederungsbeitrag streichen will. Nach Überzeugung der BDA verstößt diese Regelung gegen das verfassungsrechtliche Verbot, Beitragsmittel für aus Steuern zu finanzierende Aufgaben zu verwenden. Deshalb hatte die BDA Klageverfahren von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angestoßen und unterstützt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber zu erreichen, ob eine solche system- und zweckwidrige Abführung von Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversicherung in den Bundeshaushalt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Völlig falsch ist es jedoch, die geplante Streichung des Eingliederungsbeitrags mit dem nunmehr vollen Entzug der Mittel zu verknüpfen, die die BA seit der letzten Mehrwertsteuererhöhung ausdrücklich zur zusätzlichen Beitragssatzsenkung erhält. Durch den Wegfall des Zuflusses in Höhe eines Mehrwertsteuerpunkts, der für den BA-Haushalt allein eine Belastung von insgesamt 8 Mrd. € pro Jahr bedeutet, wird die BA trotz sehr guter Konjunktur keineswegs in der Lage sein, für wirtschaftliche Schwächephasen dringend notwendige, angemessene Rücklagen aufzubauen. Das schränkt ihre Möglichkeiten ein, aus eigener Kraft als arbeitsmarktpolitischer Stabilisator zu wirken. Dabei hat in der letzten Krise aber genau diese Kraft zur relativ guten Arbeitsmarktlage wesentlich beigetragen. Die BDA wird dies weiter gegenüber Öffentlichkeit und politisch Verantwortlichen mit Nachdruck verdeutlichen.

Die Entwicklung der Arbeitsmarktlage Älterer steht weiter im öffentlichen und politischen Fokus. Vor allem von den Gewerkschaften wird die Rente mit 67 aufgrund angeblich schlechter Beschäftigungschancen für Ältere weiterhin als „Rentenkürzungsprogramm“ diffamiert. Dabei ist der vor allem von den Arbeitgebern angestoßene Paradigmenwechsel zu mehr Beschäftigung Älterer höchst erfolgreich. Bis zum Frühjahr 2012 will die Bundesregierung eine ressortübergreifende Demografiestrategie erarbeiten. Wie die BDA in der öffentlichen Diskussion immer wieder hervorhebt, haben sich die Arbeitsmarktperspektiven älterer Arbeitnehmer in den letzten Jahren erheblich verbessert. So hat sich z. B. die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über 55 Jahre in den letzten zehn Jahren um fast 60 % von 2,6 Mio. auf 4,2 Mio. erhöht. Außerdem konnte die BDA nachweisen, dass in den rentennahen Jahrgängen bereits heute zwei von drei der für den Arbeitsmarkt verfügbaren Personen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, womit sie die Diskussion über die Beschäftigungschancen Älterer auf eine neue Faktenbasis gestellt hat. Die z. B. von der SPD als Voraussetzung für eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters geforderte Beschäftigungsquote Älterer von 50 % wird damit schon heute weit übertroffen. Auch im Hinblick auf die geplante Demografiestrategie der Bundesregierung wird die BDA weiterhin verdeutlichen, dass die vielfältigen von den Unternehmen auf den Weg gebrachten Initiativen, um ältere Mitarbeiter länger im Betrieb zu halten, wirksam von der Politik flankiert werden müssen. Notwendig sind ein weiterer Abbau gesetzlicher Frühverrentungsanreize vor allem im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Politik, die klare Signale und Rahmenbedingungen setzt, dass eine längere Lebensarbeitszeit ohne Alternative ist. Nicht nur die Unternehmen,

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sondern auch die Arbeitnehmer selbst müssen hierfür noch mehr sensibilisiert werden und etwa beim lebenslangen Lernen und der Gesundheitsvorsorge auch selbst stärker Verantwortung übernehmen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Ältere Mitarbeiter

Arbeitslosengeld für Kurzzeit­beschäftigte Anfang Februar 2012 haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen Anträge in den Bundestag eingebracht, die darauf abzielen, durch eine Verlängerung der Rahmenfrist und eine Verkürzung der Anwartschaftszeit Kurzeitbeschäftigten vorzeitige Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verschaffen. Auch die Union plant, die speziell für Kulturschaffende und Künstler geschaffene, bis 1.  August  2012 befristete Sonder­ regelung einer verkürzten Anwartschaftszeit von sechs Monaten zu verlängern und auf weitere Personen auszudehnen. Die BDA setzt sich gegen den erleichterten Zugang zur Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ein. Solche Regelungen zugunsten Kurzzeitbeschäftigter sind nicht sinnvoll und gegenüber den anderen, oftmals langjährigen Beitragszahlern in der Arbeitslosenversicherung auch nicht vertretbar. Eine verkürzte Anwartschaftszeit würde für zahlreiche Versicherte den starken Fehlanreiz setzen, sich im Falle von Arbeitslosigkeit nicht unmittelbar um eine neue Beschäftigung zu bemühen, sondern sich in dem Modell eines ständigen Wechsels aus Kurzzeitbeschäftigung und Arbeitslosengeldbezug einzurichten. Der Charakter der Arbeitslosenversicherung als Risikoversicherung würde zudem konterkariert, wenn typische Berufsverläufe, bei denen wiederkehrende Zeiten der Arbeitslosigkeit von vornherein bewusst in Kauf genommen werden, regelmäßig mit Arbeitslosengeld durchfinanziert würden. Aus gutem Grund gilt in der Arbeitslosenversicherung seit Jahren das grundsätzliche Prinzip, dass für den Erwerb von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren min-

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destens ein Jahr gearbeitet worden sein muss. Die BDA wird sich deshalb gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und auch im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens weiterhin nachdrücklich für die Beibehaltung dieses Prinzips einsetzen.

Initiative Neue Qualität der ­Arbeit Nachdem die BDA sich im Sommer letzten Jahres wegen der damals bestehenden organisatorischen und strukturellen Unzulänglichkeiten aus dem Initiatorenkreis der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) zurückgezogen hatte, hat sie seitdem mit dem Bundesarbeitsministerium intensive und letztlich erfolgreiche Gespräche hinsichtlich einer strukturellen Neuausrichtung geführt: INQA wird seitens des Bundesarbeitsministeriums inhaltlich breiter aufgestellt. So werden ergänzend zur bisherigen Ausrichtung auf gesundheitserhaltende und -fördernde Arbeitsbedingungen die Themen „Personalführung“, „Chancengleichheit“ und „Diversity“ sowie „Wissens- und Kompetenzmanagement“ in den Blick genommen. Der Neustart von INQA ist für den 18. April 2012 vorgesehen. Die BDA wird sich zukünftig wieder bei INQA beteiligen, weil die strukturelle Neuausrichtung wesentliche Forderungen der BDA aufgreift. Insbesondere konnte die BDA erreichen, dass im Steuerungskreis, der als zentrales Leitungsgremium von INQA u. a. über Fördergelder entscheidet, neben dem Ministerium auch beide Seiten der Sozialpartner ein eigenständiges Vetorecht haben werden. Daher ist es zukünftig nicht mehr möglich, dass gegen den Willen der Arbeitgeber wesentliche Entscheidungen bei der Projektförderung getroffen werden. Zudem ist sichergestellt, dass im Rahmen des öffentlichen Auftritts von INQA (insbesondere Internetauftritt) nur Inhalte publiziert werden, die von allen beteiligten Partnern mitgetragen werden können. Die Außendarstellung von INQA hat sich in der Vergangenheit häufig als problematisch erwiesen, da unter INQA und damit auch dem Logo der BDA Fremdveröffentlichungen eingestellt wurden, die


mit den BDA-Positionen unvereinbar waren. Gerade vor dem Hintergrund des verbreiterten Themenspektrums ist es wichtig, dass die BDA in der Zukunft wieder bei INQA mitwirkt und damit Einfluss auf die Aktivitäten nehmen kann.

KURZ NOTIERT Erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften auf gutem Weg Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Hochqualifiziertenrichtlinie (sog. EU-Blue-Card) wird derzeit in den Bundestagsausschüssen beraten. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf begrüßt, jedoch – wie die BDA – noch Verbesserungsbedarf gesehen. Die Regierungskoalition brachte inzwischen selbst umfangreiche Änderungsanträge ein. Die BDA hat die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Änderungsanträge ausführlich bewertet. Sie wird sich weiter für eine zügige Umsetzung der dringend notwendigen Verbesserungen einsetzen. Initiativen zur Fachkräftesicherung in der Pflegebranche Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik und öffentliche Verwaltung wollen im Rahmen einer Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis ergreifen. Die BDA setzt sich in diesem Zusammenhang seit langem dafür ein, dass seitens der zuständigen Bundesländer Möglichkeiten zur Verkürzung der Umschulungsdauer bei bereits beruflich qualifizierten Bewerbern konsequent genutzt werden. Die Bundesländer sind aufgerufen, auch im Alten- und Krankenpflegebereich – wie bei allen anderen Umschulungen aus einem erfolgreich absolvierten Berufsabschluss – eine Umschulungszeit von zwei Jahren durch Landesgesetz festzulegen. Zur Ergänzung der Offensive sollte zudem die gezielte Anwerbung von Pflegefachkräften aus dem Ausland zumindest in weiteren Pilotprojekten erprobt werden.

„5. Bilanz Chancengleichheit“ wird erstellt Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und die Bundesregierung haben die gemeinsame Arbeit zur Erstellung der „5. Bilanz Chancengleichheit“ aufgenommen. Erneut werden aktuelle Entwicklungen und Initiativen in den Handlungsfeldern Aus- und Weiterbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen in Führungspositionen sowie Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern beleuchtet. Besondere Berücksichtigung erfahren in der „5. Bilanz Chancengleichheit“, die im Frühjahr 2013 vorgelegt wird, die individuellen und klassischen gesellschaftlichen Rollenbilder mit ihren Auswirkungen auf die gemeinsame Zielsetzung der Chancengleichheit. Moderne Familienpolitik statt ­Betreuungsgeld Trotz zunehmender interner Diskussion hält die Regierungskoalition immer noch an der Einführung eines Betreuungsgelds fest. Die BDA drängt mit Nachdruck weiter darauf, dass die Koalition ihr Vorhaben aufgibt. Das Betreuungsgeld birgt erhebliche Kosten und wirkt arbeitsmarktpolitisch negativ. Es setzt gerade für Frauen den falschen Anreiz, für längere Zeit aus dem Beruf auszusteigen, und vergrößert damit auch das Risiko von Altersarmut. Zudem birgt es die Gefahr, dass solche Kinder von der Kinderbetreuung ausgeschlossen werden, für deren Entwicklung sie besonders wichtig wäre und die am meisten davon profitieren würden. Ein Betreuungsgeld wäre damit nicht nur teuer, sondern auch arbeitsmarkt- und bildungspolitisch unsinnig.

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SOZIALE SICHERUNG Rentenpaket Das Bundesarbeitsministerium hat am 25. März 2012 mit dem Referentenentwurf für ein RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetz das „Rentenpaket“ vorgestellt. Wichtig­ster Bestandteil ist die Einführung einer sog. Zuschussrente, mit der die Altersrenten von Personen aufgestockt werden sollen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und dennoch nur eine Altersrente von unter 850 € im Monat zu erwarten haben. Zudem sieht der Referentenentwurf eine Erhöhung des Leistungsniveaus der Erwerbsminderungsrente sowie eine Erweiterung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (Kombirente) vor. Das Bundesarbeitsministerium hat außerdem angekündigt, für Selbstständige eine Altersvorsorgepflicht zu beschließen. Am 16. Mai 2012 soll das Rentenpaket vom Bundeskabinett beschlossen werden. Im Rentendialog hat die BDA vor allem darauf gedrungen, dass das Rentenpaket nicht zu erhöhten Belastungen der Beitragszahler führt. Insbesondere dürfen die in den kommenden Jahren vorhandenen Spielräume für Beitragssatzsenkungen nicht zur Finanzierung der Zuschussrente verwendet werden. Dem trägt der Referentenentwurf nicht ausreichend Rechnung. Denn für die vorgeschlagenen Leistungsausweitungen ist insgesamt keine ausreichende Gegenfinanzierung vorgesehen. Allein durch die Zuschussrente würde die Rentenversicherung bis 2016 um mehr als 1 Mrd. € zusätzlich belastet. Ebenso fehlt noch eine Gegenfinanzierung für die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Die BDA wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Mehrbelastungen der Beitragszahler unterbleiben bzw. zumindest eng begrenzt werden. Die vorgelegten Eckpunkte für eine Altersvorsorgepflicht von Selbstständigen beruhen maßgeblich auf einem von der BDA entwickelten und von ihr in den Rentendialog eingebrachten Konzept. Es ist erfolgreich gelungen, für den BDAVorschlag eines echten Wahlrechts zwischen gesetzlicher Rentenversicherung einerseits und

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privater Altersvorsorge andererseits politische Unterstützung zu erreichen. Dadurch konnten Pläne für eine ausschließliche bzw. vorrangige Absicherung der Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung abgewehrt werden.

Pflegeversicherungsreform Die Regierungskoalition hat die Reform der sozialen Pflegeversicherung in zwei Bereiche aufgeteilt. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ist am 28. März 2012 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Wird der Entwurf in der jetzigen Fassung Gesetz, werden die Beitragszahler (Versicherte und Arbeitgeber) zur Finanzierung der Leistungsausweitungen zusätzlich kräftig und dauerhaft belastet. An einem Gesetzentwurf für eine staatlich geförderte, freiwillige private Pflegezusatzversicherung arbeitet derzeit noch das Bundesfinanzministerium. Das geplante PNG führt weder zu einer nachhaltigen Finanzierung noch zu einer Neuausrichtung: Das demografieanfällige Umlageverfahren wird durch die Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte bzw. der Beitragsbelastung um 1,2 Mrd. € ab 2013 weiter ausgeweitet. Vor allem aber ist die Finanzierung der geplanten Leistungsausweitungen lediglich bis 2015 gesichert. Die Bundesregierung räumt selbst ein, dass mit der Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Beitragssatzpunkte die Leistungsverbesserungen nur bis Ende 2015 finanziert werden können. Damit drohen weitere wachstums- und beschäftigungsfeindliche Beitragssatzerhöhun­gen. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht einmal die Finanzierung des bestehenden Leistungskatalogs der Pflegeversicherung dauerhaft gesichert ist. Das gilt insbesondere für die schon beschlossene Dynamisierung der Leistungen ab 2015. Immerhin ist es der BDA gelungen, sehr viel deutlichere Beitragserhöhungen und Leistungsausweitungen, wie sie zwischenzeitlich diskutiert wurden, zu verhindern. Die Förderung einer Pflegezusatzversicherung macht, wie die BDA nachdrücklich betont hat, nur Sinn, wenn Leistungen aus der Umla-


gefinanzierung der sozialen Pflegeversicherung genommen und in die Eigenverantwortung des Einzelnen überführt werden. Denn sonst ist hierdurch keine Entlastung der Beitragszahler zu erreichen. Ein Kapitalstock muss zudem außerhalb der Sozialversicherung angesiedelt sein, um von vornherein einen staatlichen Zugriff auf die Rücklagen bzw. eine missbräuchliche Verwendung der angesammelten Reserven für politisch motivierte Leistungsausweitungen und zum Ausgleich von finanziellen Engpässen auszuschließen.

PSV-Beitragsstruktur Bereits seit 2005 wird in den Gremien der BDA über die Frage einer stärker risikoorientierten PSV-Beitragsstruktur diskutiert. Die veränderten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere die zunehmende Ausfinanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen und die weitere Verbreitung rückgedeckter Unterstützungskassen, haben bei vielen Unternehmen Zweifel aufkommen lassen, ob die bisherige, ausschließlich am Durchführungsweg orientierte PSV-Beitragsstruktur sinnvoll und gerecht ist. Die BDA hat sich dieser Frage in den letzten Jahren intensiv angenommen und unter Beteiligung ihres zuständigen Ausschusses Betriebliche Altersvorsorge und ihrer Mitgliedsverbände einen Konzeptentwurf für eine stärker risikoorientierte Beitragsstruktur des PensionsSicherungs-Vereins (PSV) erarbeitet. Der erarbeitete Konzeptentwurf sieht vor, die PSV-Beitragsstruktur nicht mehr nur nach Durchführungswegen zu differenzieren, sondern auch am Vorhandensein von separierten Sicherungsmitteln, vor allem Treuhandvermögen (Contractual Trust Arrangements, CTA), Rückdeckungsversicherungen und Pensionsfondsvermögen. Dabei trägt der Entwurf dem wichtigen Erfordernis einer weiterhin unbürokratischen Feststellung der PSV-Beitragspflicht Rechnung. Deshalb ändert er nichts am Beitragsfeststellungsverfahren für PSV-Mitglieder, die keine separierten Sicherungsmittel haben.

Aber auch für die PSV-Mitglieder mit separiertem Vermögen ist die Veranlagung zum PSVBeitrag weitgehend ohne zusätzlichen Aufwand möglich. Dieser Kerngedanke des Konzeptentwurfs ist seit zwei Jahren unverändert geblieben und wurde 2011 durch das Gutachten der Heubeck AG wissenschaftlich bestätigt. Er wurde zuvor intensiv zwischen den Beteiligten diskutiert. Da eine Veränderung der PSV-Beitragsstruktur zu einer Verschiebung der Belastung innerhalb der PSV-Mitgliedschaft und damit nicht nur zu Ent-, sondern auch zu Mehrbelastungen einzelner Arbeitgeber führt, bedarf ein entsprechender Vorschlag einer breiten Unterstützung innerhalb der BDA-Mitgliedschaft, wenn er an den Gesetzgeber herangetragen werden soll. Die Rückmeldungen auf eine im März durchgeführte schriftliche Befragung der BDA-Mitgliedschaft und des BDA-Ausschusses Betriebliche Altersvorsorge haben zwar eine überwiegende Unterstützung für den erarbeiteten Vorschlag gebracht, allerdings hat ein wesentlicher Teil der Mitglieder sich wegen weiteren Abstimmungsbedarfs noch nicht positionieren können. Der BDA-Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge wird sich im Herbst erneut mit der Thematik beschäftigen.

Meldeverfahren in der sozialen Sicherung Die Arbeitgeber werden in hohem Maße durch Meldungen und Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger belastet. Nach dem Scheitern des ELENA-Projektes, das diesen bürokratischen Aufwand verringern sollte, hat das Bundesarbeitsministerium nun das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) gestartet. Dabei soll gemeinsam mit den zuständigen Bundesressorts geprüft werden, inwieweit die bestehenden Meldewege zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern unter Nutzung der bei ELENA gewonnenen Erfahrungen optimiert und vereinfacht werden können. Ziel ist es, bis 2013 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Optimierungsmöglichkeiten in den

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Beitrags- und Meldeverfahren, in den Antragsverfahren und im Bescheinigungswesen zu erarbeiten. Der Start des OMS-Projekts beruht maßgeblich auf einer Initiative der BDA, die im vergangenen Jahr mit einem entsprechenden Vorschlag an die zuständigen Bundesministerien herangetreten war. Ergebnisse sollen im Juni 2013 vorgelegt werden. Mit dem Projekt besteht insbesondere die Chance, bestehende elektronische Meldeverfahren zu vereinfachen (z. B. durch Zusammenfassung inhaltlich ähnlicher oder sich überschneidender Datensätze) und bislang ­papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen in elektronische Verfahren zu integrieren. Auf diese Weise können bürokratische Belastungen für die Unternehmen reduziert werden. Zur Ausarbeitung der Optimierungsvorschläge werden Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen auch Vertreter der Arbeitgeber aus der betrieblichen Praxis mitwirken. Dafür hatte sich die BDA frühzeitig ausgesprochen, denn für den Erfolg des Projekts sind die Erfahrungen der Betriebspraktiker unverzichtbar. Die BDA wird die Mitwirkung der Arbeitgebervertreter in den Arbeitsgruppen koordinieren und das Projekt zudem im Projektbeirat eng begleiten.

KURZ NOTIERT Neuer Expertenbeirat „Pflege“ konstituiert Am 1. März 2012 hat sich der „Expertenbeirat zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ unter Leitung von Herrn Zöller MdB (Patientenbeauftragter, CSU) und Herrn Voß (ehemaliger Vorstand des GKV-Spitzenverbands) konstituiert. Dieser Expertenbeirat soll bis Ende der Legislaturperiode auf der Basis der bereits seit 2009 vorliegenden Empfehlungen des früheren „Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ die noch nicht hinreichend konkretisierten fachlichen, administrativen und rechtstechnischen Fragen klären. Die BDA wird sich im Expertenbeirat dafür einsetzen, dass mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs keine Mehrbelastungen der Beitragszahler verbunden sind.

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Umsetzungsfrist für EMF-Richtlinie soll ­verlängert werden Die BDA hat sich erfolgreich für eine Verlängerung der Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern eingesetzt, die ursprünglich auf den 30. April 2012 festgesetzt war. Unter dem Zeitdruck der Umsetzungsfrist hätte die Qualität der fachlich hochkomplexen Überarbeitung der Richtlinie gelitten. Die geplante Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Jahre eröffnet die Möglichkeit, eine fachlich ausgereifte und praxis­ taugliche Richtlinie zu erarbeiten. Projekt „BEA“ vor dem Testbetrieb Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Anfang 2012 das Projekt „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“ gestartet. Damit soll Arbeitgebern zukünftig die freiwillige Option eröffnet werden, Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die BA zu übermitteln. Der Testbetrieb soll im Juli 2013 beginnen. Die BDA setzt sich für eine möglichst unkomplizierte Umsetzung der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit und die Integration in bestehende elektronische Meldeverfahren ein. Um die Bürokratiebelastung der Unternehmen zu reduzieren, strebt die BDA zudem eine Gesetzesänderung an, so dass Arbeitsbescheinigungen künftig nur bei Bedarf abgegeben werden müssen.


TARIFPOLITIK Tarifrunden 2012 In vielen Branchen stehen im Tarifjahr 2012 Tarifverhandlungen an. Das Frühjahr wird geprägt durch die Tarifrunden in der Metall- und Elektroindustrie und der chemischen Industrie. Die Fortsetzung einer produktivitätsorientierten, differenzierten und flexiblen Tariflohnpolitik ist notwendig, damit die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt nicht ausgebremst wird. Die Forderungen der Gewerkschaften liegen auf dem hohen Niveau des Vorjahrs, obwohl 2012 die Erwartungen an das Wirtschaftswachstum nicht einmal halb so hoch sind wie zu Beginn von 2011. Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt hat mit Blick auf die anstehenden Tarifrunden betont, dass er die skeptischen Konjunkturprognosen der Forschungsinstitute für 2012 nicht teilt. Die wirtschaftliche Lage der Unternehmen sei überwiegend positiv und die deutsche Wirtschaft insgesamt gut aufgestellt. Doch das diesjährige Produktivitäts- und Wirtschaftswachstum werde keinesfalls an die Zahlen von 2011 herankommen. Für die Tarifpolitik ist aber die Entwicklung der Produktivität das wichtigste Orientierungskriterium. Deshalb hat auch der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit Entgeltsteigerungen von insgesamt 6,3 % keine Signalfunktion für die Privatwirtschaft. Klar ist: Die Tariflohnsteigerungen werden 2012 nicht so hoch sein können wie im Vorjahr. Es gilt zudem, die konjunkturellen Unsicherheiten zu berücksichtigen. Die tarifpolitischen Instrumente bieten dazu genügend Stellschrauben. Von zentraler Bedeutung sind die in der Zeitarbeitsbranche laufenden Tarifverhandlungen. Die BDA unterstützt das Ziel, die Zeitarbeit als Flexibilitätsinstrument zu erhalten, und steht dazu im ständigen Dialog mit dem größten Arbeitgeberverband der Zeitarbeit BAP, ihren übrigen Mitgliedsverbänden sowie der Politik. Es bedarf fairer tarifvertraglicher Regelungen in der Zeitarbeit. Verhandelt wird über Branchenzuschläge, durch die das Entgelt der Zeitarbeitnehmer in Stufen an die Tariflöhne der Stammarbeitnehmer angenähert werden soll. Eine erste Vereinbarung

zwischen der IG BCE und BAP soll Grundlage eines Tarifvertrags werden, um in Stufen nach drei Monaten eine Anpassung an Equal Pay vorzunehmen. Parallel zu den Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie verhandeln die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit mit der IG Metall. Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Eine Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion diskutiert derzeit die Umsetzung des Leipziger CDU-Parteitagsbeschlusses zur Einführung einer Lohnuntergrenze. Verlautbarungen zufolge soll sich eine mit Sozialpartnern besetzte Mindestlohnkommission auf eine für nach unten abweichende Tarifverträge offene Lohn­ untergrenze einigen. Weitere Einzelheiten sind offen, insbesondere die Frage nach der Differenziertheit der Lohnuntergrenze und die Lösung, wer bei fehlender Einigkeit der Sozialpartner über das Schlichtungsverfahren entscheiden soll. Sollte das Ergebnis eine flächendeckende Lohnuntergrenze sein, wäre dies letztlich nichts anderes als ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Sollte es nur um die sog. weißen Flecken gehen, wo keine Tarifverträge gelten, bedarf es keines neuen Gesetzes, denn dafür gibt es bereits das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Die BDA lehnt einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn unabhängig von der Frage ab, ob dieser von der Bundesregierung selbst oder einer vorgelagerten Kommission festgesetzt wird. Im Ergebnis steht immer ein politisch motivierter Mindestlohn, der Arbeitsplätze gefährdet – und zwar vor allem die der Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt. Darauf weist die BDA immer wieder sowohl gegenüber Politik und Wissenschaft als auch in Pressemitteilungen, auf Pressekonferenzen bzw. in Interviews hin. Daran kann auch eine Öffnung für nach unten abweichende Tarifverträge nichts ändern. Die Gewerkschaften wären kaum bereit, solche Tarif-

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verträge zu vereinbaren, so dass die Festsetzung faktisch zu einer zwingenden Lohnuntergrenze für alle würde.

Tariftreue und Mindestlohn im Vergaberecht

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn

Inzwischen koppeln zehn Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nur an die Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifstandards, sondern auch an vergabespezifische Mindestlöhne. Solche Vorgaben widersprechen dem Zweck der öffentlichen Auftragsvergabe. Zudem besteht mittlerweile in sechs Bundesländern ein vergabespezifischer Mindeststundenlohn, der nicht nur rechtlich fraglich ist.

Neuregelung in der Zeitarbeit In Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie wurde in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Hinweis aufgenommen, dass Zeitarbeit „vorübergehend“ ist. Diese Klarstellung hat zu Verunsicherungen geführt, da die Gewerkschaften darüber eine zeitliche Beschränkung des Zeitarbeitseinsatzes erwirken wollen. Der Gesetzgeber und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben ausdrücklich betont, dass es sich bei dem eingefügten Passus „vorübergehend“ lediglich um eine Klarstellung handele, die keine Änderungen nach sich ziehe. Über die Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie auf nationaler Ebene soll keine Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer bewirkt werden. Die BDA tritt in Gesprächen und Publikationen den Versuchen entgegen, über den Begriff „vorübergehend“ die Zeitarbeit zu beschränken. Schließlich sind auch längerfristige Einsätze von Zeitarbeitnehmern stets nur vorübergehend, da nach dem deutschen Modell der Zeitarbeit der Zeitarbeitnehmer nach Beendigung seines Einsatzes immer zu seinem Arbeitgeber, dem Zeitarbeitsunternehmen, zurückkehrt. Allerdings verweigern Betriebsräte – von Gewerkschaften geschult – z. T. ihre Zustimmung zu längerfristigen Einsätzen unter Berufung auf eine einschränkende Auslegung des „vorübergehend“. Erste arbeitsgerichtliche Entscheidungen erklären diese Lesart aber für unzulässig. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zeitarbeit

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Die BDA lehnt Tariftreueregelungen und vergabespezifische Mindestlöhne ab. Die politische Beliebigkeit eines vergabespezifischen Mindestlohns lässt sich bereits an den Mindestlohnhöhen zwischen aktuell 7,50 € (Berlin) und 8,62 € (NRW) erkennen. Diskutiert werden in Brandenburg sogar 10 €. Die Landesvergabegesetze enthalten außerdem Erklärungs- und Nachweispflichten sowie z. T. sog. Nachunternehmerklauseln, die die Auftragnehmer verpflichten, für die Einhaltung der Tariftreuevorgaben auch bei den beteiligten Nachund Subunternehmern zu sorgen. Durch diese Klauseln wird faktisch über die Ländergrenzen hinweg ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn installiert. Lohnvorgaben bei der öffentlichen Auftragsvergabe sind verfehlt und widersprechen dem Ziel einer transparenten und unbürokratischen öffentlichen Auftragsvergabe. Die BDA unterstützt ihre Mitgliedsverbände sowohl in der Auseinandersetzung mit den Gesetzgebungsvorhaben als auch bei der Suche nach praktischen Lösungen nach ihrer Umsetzung.

KURZ NOTIERT Entwicklungen in der Zeitarbeit – aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit Dass die Zeitarbeit ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Flexibilitätsinstrument und eine wertvolle Brücke in Beschäftigung ist, bestätigen aktuelle Zahlen der BA. Wie die BA betont, lässt sich an der Entwicklung der Zeitarbeit erkennen, dass die


Betriebe zu Beginn des Aufschwungs verstärkt den Personalbedarf durch Zeitarbeitnehmer deckten, später jedoch dazu übergingen, Personal fest einzustellen. Insgesamt lag die Zahl der Zeitarbeitnehmer im Juni 2011 bei rd. 910.000 und stieg damit gegenüber 2010 um 13 %. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > ­Themen A–Z > Zeitarbeit

aller Gewerkschaften in Deutschland mit 14 % im europäischen Mittelfeld (15 %). Niedrigere Organisationsgrade finden sich vor allem in Osteuropa, z. B. in Estland (5 %), Tschechien (7 %) oder Polen (8 %). Die höchsten Organisationsgrade gibt es in den skandinavischen Ländern (Dänemark 61 %, Finnland 59 %, Schweden 55 % und Norwegen 47 %) (Quelle: ESS, IW-Köln).

Arbeitszeit 2011 wieder fast auf Vorkrisenniveau

Schröder und Hundt gemeinsam für familienbewusste Arbeitszeiten

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bekräftigt die Analyse der BDA, dass neben der Kurzarbeit vor allem die Arbeitszeitkonten Auftragsschwankungen während und nach der Krise gut abfedern konnten. So sind die Salden der Arbeitszeitkonten 2008 um 1,2 % und 2009 um 9,1 % gesunken und 2010 um 3,8 % bzw. 2011 um 3,6 % gestiegen. Mit 38,07 Stunden lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 2011 fast wieder auf dem Niveau von vor Beginn der Wirtschaftskrise. Nähere Informationen unter­ www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitszeit

Bei der Tagung „Familienbewusste Arbeitszeitorganisation der Zukunft“ am 10. Februar 2012 im Haus der Deutschen Wirtschaft unterstrichen die Bundesfamilienministerin Dr. Schröder und Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt die Notwendigkeit familienfreundlicher Arbeitszeitregelungen. Bundesministerin Dr. Schröder warb insbesondere für eine familienfreundliche Arbeitszeitkultur in den Betrieben. Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt hob die aktive Rolle der Tarif- und Sozialpartner bei der Umsetzung familienbewusster Arbeitszeiten hervor und lobte die Vielfalt der bereits bestehenden betrieblichen Lösungen. Im Anschluss an die beiden Reden diskutierten Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Forschungsinstituten über aktuelle und künftige Herausforderungen einer familienbewussten ­Arbeitszeitorganisation.

Arbeitskosten stark gestiegen – aktuelle ­Zahlen des Statistischen Bundesamts Wie aktuelle Zahlen zur Arbeitskostenentwicklung zeigen, liegt die BDA mit ihrer Forderung richtig, am Kurs einer produktivitätsorientierten und ­flexiblen Lohnpolitik festzuhalten. 2011 sind die Arbeitskosten gegenüber 2010 mit 3,2 % so stark wie seit Jahren nicht mehr gestiegen. Zurückzuführen ist dies auf hohe Lohnsteigerungen und Sonderzahlungen sowie auf gestiegene Lohnnebenkosten. Mit durchschnittlichen Arbeitskosten von 29,20 € pro Stunde liegt Deutschland deutlich über dem EU-Schnitt von 22,20 €. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Arbeitskosten Gewerkschaftlicher Organisationsgrad im europäischen Vergleich Die Mitgliederzahl der DGB-Gewerkschaften belief sich Ende letzten Jahrs auf 6,2 Mio. und ist damit gegenüber 2010 um 0,6 % zurückgegangen. Insgesamt lag der Nettoorganisationsgrad

Zwischenbericht „Familienfreundliche ­Arbeitszeiten“ veröffentlicht Das Bundesfamilienministerium hat einen Zwischenbericht zu der mit BDA, DIHK, ZDH und DGB getragenen Initiative für familienbewusste Arbeitszeiten vorgelegt. Dieser enthält die wesentlichen Ergebnisse der Dialogkreise, die das Ministerium mit Personalverantwortlichen aus Unternehmen durchgeführt hat. Anhand der Themen „Arbeitszeitkultur“, „Schichtarbeit“, „Wiedereinstieg“ und „Führung“ werden die Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Umsetzung einer flexiblen familienbewussten Arbeitszeitorganisation vorgestellt. Der Bericht „Familienbewusste Arbeitszeiten – Herausforderungen und Lösungsansätze aus der Unternehmenspraxis“ ist unter www.bmfsfj.de erhältlich.

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BILDUNG SCHULEWIRTSCHAFT aktiv Rückläufige Schülerzahlen erschweren es Unternehmen zunehmend, geeigneten Nachwuchs zu finden. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen auf Schulkooperationen. SCHULE­WIRTSCHAFT, getragen auf Bundesebene von der BDA und dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), bietet seit fast 60 Jahren einen Rahmen, in dem Wirtschaftsvertreter und Lehrkräfte zur Verbesserung der Ausbildungsreife und Berufsorientierung der Schüler kooperieren. Mit vielfältigen Initiativen und Projekten unterstützt SCHULEWIRTSCHAFT das Engagement der Unternehmen. Unter der Schirmherrschaft des Bundeswirtschaftsministers und unter dem Motto „Mein Engagement macht Schule!“ werden im Netzwerk aktive Unternehmen ermuntert, sich über­ www.schulewirtschaft.de für die Auszeichnung als vorbildlich für die Berufsorientierung engagiertes Unternehmen zu bewerben. Das Projekt „Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Ostdeutschland“ vereint gute Ideen und engagierte Menschen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, Fachkräfte für die neuen Bundesländer zu gewinnen. Für den Austausch innovativer Projektansätze zu den Themenschwerpunkten „Ausbildungslandschaft Ost: Jugendliche entdecken regionale Berufsperspektiven“, „StartChancen: benachteiligte Jugendliche fördern“ und „MINTalente entwickeln“ steht dem Netzwerk u. a. eine neue Website zur Verfügung: www.schulewirtschaftostdeutschland.de. Damit Jugendliche am Ende ihrer Schullaufbahn über die notwendigen ökonomischen Grundkenntnisse verfügen, müssen insbesondere Schulbücher das Thema „Wirtschaft“ in geeigneter Weise aufgreifen. Um gute Beispiele für Lehrkräfte und Eltern sichtbar zu machen und Verlage zur Nachahmung anzuregen, vergibt SCHULEWIRTSCHAFT zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium den Preis „Schulbuch des Jahres Ökonomische Bildung 2012“. Schulbuchverlage können sich mit ihren Büchern seit dem 1. April 2012 bewerben. Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de

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Wettbewerb und Netzwerk „Starke Schule“ Schulen arbeiten oft unter erschwerten Bedingungen und erfahren dennoch wenig Wertschätzung für ihre pädagogische Leistung. Diese fehlende Unterstützung wird von ihnen als demotivierend empfunden. Vielen fehlen Anregung und Anleitung, aber auch der Austausch mit anderen Schulen über erfolgreiche Konzepte in Unterricht, Schulmanagement und Berufsorientierung. Genau hier setzen der Wettbewerb und das Netzwerk „Starke Schule“ an: Deren Zielsetzung ist es, einerseits Schulen öffentlich auszuzeichnen und damit Wertschätzung zu zeigen und andererseits Schulen zusammenzubringen, damit sie voneinander lernen können. Das Herausstellen guter Beispiele in allen Bundesländern und Regionen ist eine Hilfestellung für die Schulen selbst, aber auch für die Bildungspolitik. Die neue Runde im Wettbewerb „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ hat gerade begonnen. Alle Schulen der Sekundarstufe 1, die zur Ausbildungsreife führen, außer Gymnasien, können sich bis zum 1. Juni 2012 online bewerben. Träger von „Starke Schule“ ist die BDA gemeinsam mit der Hertie-Stiftung, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Bank Stiftung. Die Jury wurde unter Mitwirkung aller Landesarbeitgeberverbände gebildet und erweitert, so dass die Wirtschaft noch besser vertreten ist. Die Preisträger werden in ein Netzwerk aufgenommen, das ihnen zur Schul- und Organisationsentwicklung Fortbildungen, Hospitationen und Förderungen bietet. Zukünftig sollen die ausgezeichneten Schulen flächendeckender vernetzt werden. Die Erfahrungen aus den Schulbesuchen werden von der BDA systematisch ausgewertet und fließen in politische Positionierungen ein. So ist die BDA nah dran an der Schulpraxis. Nähere Informationen unter www.starke­ schule. ghst.de


Zahl der Studienanfänger

Deutscher Qualifikationsrahmen

Am 10. Februar 2012 hat die Kultusministerkonferenz eine neue Prognose zur Entwicklung der Studienanfängerzahlen bis zum Jahr 2025 vorgelegt. Demnach wird der Andrang an den Hochschulen sich noch über viele Jahre verstärken und erst am Ende des Prognosezeitraums wieder auf das Niveau von 2009 zurückgehen. Die Berechnungen fallen für jedes Jahr um ca. 75.000 Studienanfänger höher aus als in der 2009 vorgelegten Prognose. In der Summe ergibt sich allein bis zum Jahr 2020 ein Plus von rd. 750.000 Studienanfängern. Die Neuberechnung war auch durch die Entwicklung der vergangenen zwei Jahre notwendig geworden: 2011 schrieben sich über 50.000 mehr junge Menschen an den Hochschulen ein, als 2009 erwartet worden waren.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll Qualifikationen des deutschen Bildungssystems transparent und damit vergleichbar machen. Durch eine Kopplung an den Europäischen Qualifikationsrahmen soll das Verständnis von Qualifikationen innerhalb der EU erleichtert und die berufliche Mobilität über die Grenzen hinweg gesteigert werden. Der DQR kann aber nur funktionieren, wenn Arbeitgeber einen Mehrwert darin erkennen und den Einstufungen vertrauen. Die BDA ist daher seit Beginn des DQR-Prozesses aktiv an der Entwicklung beteiligt.

Die BDA begrüßt das große Interesse junger Menschen, sich über ein Hochschulstudium für eine anspruchsvolle Berufstätigkeit zu qualifizieren – gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung. Sie setzt sich dafür ein, dass die Hochschulen für zusätzlich erbrachte Leistungen auch zusätzliche Mittel erhalten. Mit einer kurzfristigen Aufstockung der Mittel ist es allerdings nicht getan. Die Zahlen zeigen vielmehr, dass nachhaltige Anreize zum Aufbau von Studienkapazitäten notwendig sind. Die BDA fordert daher im Rahmen von Gesprächen und Stellungnahmen einen langfristig verlässlichen Finanzierungsmechanismus für Studienplätze, ein gemeinsames finanzielles Engagement von Bund und Ländern sowie eine wesentlich stärkere Orientierung der Hochschulfinanzierung an Aufgaben und Leistungen der Hochschulen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Hochschule

Zentrales Element des DQR sind die Beschreibungen der acht Niveaus, in die alle Qualifikationen eingeordnet werden sollen. Es ist auch durch den Einsatz der BDA in den DQR-Gremien gelungen, diese an Lernergebnissen und nicht am Lernort zu orientieren und so offen zu formulieren, dass alle Niveaus über alle Bildungswege erreicht werden können. Dadurch können berufliche und hochschulische Qualifikationen gleichwertig auf den höchsten Niveaus eingeordnet werden. Die Spitzenorganisationen der Wirtschaft, der DGB und die zuständigen Bundesministerien haben sich nach langer Kontroverse mit der Kultusministerkonferenz darauf verständigt, zunächst nur fachliche Qualifikationen dem DQR zuzuordnen und keine allgemeinbildenden Abschlüsse. Damit besteht nicht mehr die Gefahr, dass z. B. das Abitur höher eingestuft wird als dreijährige Berufsausbildungen. Diese Einigung ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Umsetzung des DQR. Geklärt werden muss nun insbesondere, wie der DQR rechtlich verankert wird, wer über Zuordnungen letztlich entscheidet, auf welchen Zeugnissen die Zuordnung erscheint, ob und wie z. B. Angebote der freien Weiterbildung berücksichtigt werden. Die BDA wird sich diesbezüglich in den DQR-Gremien für praxisnahe Lösungen einsetzen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > DQR

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KURZ NOTIERT

Großes Interesse am Deutschen Schulleiterkongress 2012

Deutscher Arbeitgeberpreis für Bildung 2012 ausgeschrieben

Der erste Deutsche Schulleiterkongress am 17./18. März 2012 in Düsseldorf fand enormen Zulauf. Der Bedarf der Schulleitungen an Information und Unterstützung in Führungsfragen ist groß. Die BDA stellte in zwei Praxisforen unter Leitung von BDA-Vizepräsident Dr. Braun und dem Vorsitzenden von SCHULEWIRTSCHAFT Baumann neu entwickelte Konzepte zur Schule als lokalem Standortfaktor und zur Selbstständigen Schule vor.

Unter dem Motto „Lehrende qualifizieren – Bildungserfolge sichern“ hat die BDA gemeinsam mit Deutscher Bahn und Telekom den Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung 2012 ausgeschrieben. Gesucht werden Bildungseinrichtungen, die sich in besonderem Maße in der Personalentwicklung engagieren und die Fähigkeit der Lehrenden zur Kompetenzfeststellung und -entwicklung der Lernenden optimal fördern. Bildungseinrichtungen können sich in einer der folgenden vier Kategorien bewerben: frühkindliche, schulische, berufliche und hochschulische Bildung. In jeder Kategorie wird ein Preisgeld von jeweils 10.000 € ausgelobt. Bewerbungsfrist ist der 31. Mai 2012. Nähere Informationen unter www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de BDA und Bundeselternrat rufen zum Boys’ Day auf Eltern sind die wichtigsten Ratgeber ihrer Kinder, auch bei der Berufswahl. Dass hergebrachte Vorurteile gegenüber bestimmten Berufen der Berufsorientierung nicht im Wege stehen dürfen, betonten BDA und Bundeselternrat in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Boys’ Day am 26. April 2012. Wie mit dem bereits gut etablierten Girls’ Day junge Frauen für sog. männliche Berufe gewonnen werden sollen, gilt es, auch junge Männer stärker für Berufe zu gewinnen, die traditionell von Frauen nachgefragt werden, und ihnen auch in diesen Bereichen Chancen aufzuzeigen.

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Jugendwohnen unterstützt Ausbildung Im Zuge der Instrumentenreform des SGB III wurde das Jugendwohnen neu geregelt. Für die Mobilität der Auszubildenden in der beruflichen Bildung wie für Blockschüler in den Berufsschulen ist es wichtig, dass Jugendliche vor Ort Unterkunft finden. Aufsichtspersonen in den Einrichtungen können ggf. die Jugendlichen beraten, bei Problemen mit dem Betrieb vermitteln und Abbrüche vermeiden helfen. Die BDA begleitet den Prozess intensiv und achtet auf Vorgehensweisen, die unbürokratisch die Unterstützung der Ausbildung durch das Jugendwohnen gewährleisten. Erfolgreiche Ermunterung zum MINT-Studium Mehr als 80 % eines Jahrgangs beteiligter Schüler sagen Ja zum MINT-Studium – das ist die Zwischenbilanz des Programms „MINToring – Studierende begleiten Schülerinnen und Schüler“. Die gemeinsame Initiative der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, des Bundesbildungsministeriums und regionaler Partner ermuntert seit 2008 dazu, ein Studium im ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Bereich aufzunehmen. Individuelle Betreuung und Studienberatung bereits in den letzten beiden Schuljahren sind die Erfolgsfaktoren. Bisher wurden insgesamt 928 junge Menschen in das Programm aufgenommen. Am 31. August 2013 läuft die Förderung durch den Bund aus. Dank der Unterstützung regionaler Arbeitgeberverbände und Stiftungen wird „MINToring“ an zunächst vier von neun Standorten fortgeführt.


EUROPA UND INTERNATIONALES Gesetzespaket zu Arbeitnehmer­ entsendung und Streikrecht Die Europäische Kommission hat nach langwierigen Beratungen am 21. März 2012 ein Gesetzespaket verabschiedet, das aus Vorschlägen für eine Verordnung über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen, insbesondere des Streikrechts, im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit (sog. Monti-II-Verordnung) und für eine Richtlinie zur Durchsetzung der EU-Entsenderichtlinie (Durchsetzungsrichtlinie) besteht. Das Gesetzespaket ist vor dem Hintergrund der „Laval“-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu sehen, die die Gewerkschaften scharf kritisiert hatten. Sie hatten deshalb gefordert, die EU-Entsenderichtlinie zu überarbeiten und eine soziale Fortschrittsklausel im Primärrecht einzufügen, wonach soziale Grundrechte im Konfliktfall Vorrang vor den Grundfreiheiten des Binnenmarkts haben. Den Vorschlag zur Monti-II-Verordnung lehnt die BDA mangels Regelungskompetenz der EU ab: Der Vorschlag stützt sich wie die Vorentwürfe auf Art. 352 AEUV, auf den die EU nur zurückgreifen darf, wenn die EU innerhalb der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche tätig wird. Das in dem Vorschlag geregelte Streikrecht wird aber von Art. 153 Abs. 5 AEUV ausdrücklich von der Rechtsetzungsbefugnis der EU ausgenommen. Die BDA wird sich energisch bei den weiteren Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat gegen diesen Verordnungsvorschlag aussprechen. Bei der Durchsetzungsrichtlinie begrüßt die BDA, dass die Europäische Kommission von der ursprünglich geplanten kompletten Überarbeitung der Entsenderichtlinie Abstand genommen hat und sich auf die bessere Durchsetzung der bestehenden Richtlinie konzentrieren will. Teilweise werden die dafür vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Einführung einer Generalunternehmerhaftung und eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaften sowie ein abschließender Katalog mit Verwal-

tungs- und Kontrollmaßnahmen, diesem Ziel aber gerade nicht gerecht. Die BDA wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass unnötige Maßnahmen wie das Verbandsklagerecht aufgegeben und in Deutschland bewährte und effektive Praktiken zur Überwachung der Einhaltung der Entsenderichtlinie nicht in Frage gestellt werden.

Weißbuch Renten Am 16. Februar  2012 hat die Europäische Kommission ihr lange angekündigtes Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ vorgelegt. Es enthält konkrete Vorschläge für politische Konzepte und Initiativen auf EU-Ebene, wobei der Schwerpunkt der angekündigten gesetzlichen Initiativen auf der betrieblichen Altersvorsorge liegt. So beabsichtigt die EUKommission, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie und einen Vorschlag für EU-weite Mindestvoraussetzungen für den Erwerb und die Wahrung von Betriebsrentenansprüchen vorzulegen. Diese Initiativen bergen jedoch für die betriebliche Altersvorsorge erhebliche Gefahren, die dem Ziel der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge entgegenstehen würden. Besonders besorgniserregend ist die Ankündigung im Weißbuch, die Solvency-II-Vorgaben, die ab dem Jahr 2014 für Versicherer gelten sollen, als Ausgangspunkt zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie zu nehmen. Die BDA wendet sich gegen diesen Ansatz, so z. B. in der öffentlichen Anhörung der EU-Kommission am 1. März 2012, und hat mit ihren Aktivitäten maßgeblich dazu beigetragen, dass auch die Bundesregierung ihre Ablehnung erklärt hat. Durch eine – auch nur teilweise – Übertragung der Solvency-II-Vorgaben auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge wären Arbeitgeber gezwungen, die Eigenmittel ihrer Pensionskassen und Pensionsfonds um viele Milliarden aufzustocken, ohne dass für die Berechtigten zusätzliche Sicherheit entstünde. Denn Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden sich fundamental von Versicherungen, da für

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die Zusagen stets auch der Arbeitgeber und bei Pensionsfonds darüber hinaus der PensionsSicherungs-Verein als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung haftet. Negative Wirkungen für die betriebliche Altersvorsorge drohen durch die von der Kommission angekündigte Wiederaufnahme der Arbeiten an der Portabilitätsrichtlinie, die 2007 aus guten Gründen vom EU-Rat gestoppt wurde. Nach dem damaligen Entwurfsstand sollen insbesondere die Unverfallbarkeitsfristen drastisch gesenkt werden, was die BDA schon aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten und der zusätzlichen Bürokratie ablehnt. Durch diese Maßnahme würde die betriebliche Altersvorsorge zudem als wichtiges personalpolitisches Instrument zur Bindung von Mitarbeitern nahezu entwertet werden. Derzeit führt die Europäische Kommission Studien durch, um eine genauere Zahlengrundlage für ihre weiteren Initiativen, insbesondere die Revision der Pensionsfondsrichtlinie, zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Studien sollen vor dem Sommer veröffentlicht werden, was für die BDA die Grundlage sein wird, ihre Folgeneinschätzung gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament weiter zu präzisieren.

dungsgremien sowie ob die Vorgaben bindenden oder empfehlenden Charakter haben sollten. Auf Grundlage der eingehenden Beiträge will die zuständige EU-Vizepräsidentin Viviane Reding entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen wird.

Fortschrittsbericht „Frauen in Führungspositionen“

KURZ NOTIERT

Die Europäische Kommission will den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen und erwägt hierzu bindende Maßnahmen. Sie hat am 5. März 2012 einen Fortschrittsbericht „Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungspositionen in der EU“ vorgelegt sowie eine öffentliche Konsultation eingeleitet. In dem Fortschrittsbericht stellt die Kommission fest, dass der Gesamttrend keine „erhebliche Verbesserung“ aufzeige und von freiwilligen Maßnahmen der Unternehmen „kein deutlicher Impuls“ ausgehe. Rechtliche Regelungen und Sanktionen würden jedoch einen „substanziellen Fortschritt“ belegen. Darauf basierend wurde eine öffentliche Konsultation zur Wirksamkeit regulativer Maßnahmen eingeleitet. Erfragt werden konkrete, quantifizierbare Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils in Entschei-

EU-Normung mit Augenmaß weiterentwickeln

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Die BDA hält für bedenklich, dass schon die Art der Fragestellungen in der Konsultation eindeutig auf mehr Regulierung in Form einer gesetzlichen Quotenregelung zielt. Unberücksichtigt bleiben dabei die komplexen und vielfältigen Ursachen für den in den Mitgliedstaaten variierenden Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten. In Deutschland fehlt es z. B. weiterhin vor allem an ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Unberücksichtigt bleibt auch, dass deutsche Unternehmen bereits vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, um den beruflichen Aufstieg von Frauen zu erleichtern und den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Die BDA wird sich an der bis zum 28. Mai 2012 laufenden Konsultation beteiligen, um die Debatte im Interesse der Arbeitgeber mitzugestalten. Die Antworten werden auch auf der BDA-Internetseite zu finden sein.

Das Europäische Parlament verhandelt derzeit auf der Grundlage eines Verordnungsvorschlags der Kommission intensiv über die Weiterentwicklung des Europäischen Normungssystems. Aus Sicht der BDA ist entscheidend, dass dabei bewährte Grundsätze der nationalen Normung nicht ausgehebelt werden. Hierzu gehört das nationale Delegationsprinzip, das die Meinungsbildung in Gremien der nationalen Normungsorganisationen sicherstellt. Der direkten Beteiligung europäischer Interessengruppen an der Normung, ausgestattet mit eigenen Stimmrechten, erteilt die BDA genauso eine klare Absage wie Versuchen, Grundsätze der Normungsfinanzierung auf europäischer Ebene festzulegen. Normung darf auch zukünftig nicht als „Nebenrecht“ verstanden werden und


muss sich klar an der Marktrelevanz ausrichten. Die BDA ist hierzu im intensiven Dialog mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments. EU-Konsultation zu Umstrukturierungen Die BDA hat als Antwort auf das Grünbuch „Umstrukturierung und Veränderungen“ der Europäischen Kommission eine Stellungnahme erarbeitet, um die Debatte im Sinne der Arbeitgeber zu gestalten. Darin betont die BDA insbesondere, dass die Gründe für Umstrukturierungen vielfältig sind und die damit verbundenen Herausforderungen je nach Unternehmen und konkreter Situation stark variieren. Daher dürfen Strategien für die Bewältigung von Umstrukturierungen kein einheitliches Vorgehen („one size fits all“) vorsehen. Die Stellungnahme kann unter www.arbeitgeber.de > Themen > Europa/Internationales > Europäische Gesetzgebung: Arbeit und Soziales abgerufen werden. Arbeitsprogramm Sozialer Dialog 2012–2014 setzt richtige Prioritäten Das Arbeitsprogramm des Europäischen Sozialen Dialogs 2012–2014 wurde am 1. März 2012 vorgestellt. Ausgehandelt wurde es zwischen BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB. Wichtige Themen wie Jugendarbeitslosigkeit und Beschäftigung konnten als erste Prioritäten platziert werden. Eine Verpflichtung zur Verhandlung von Rahmenvereinbarungen konnte abgewendet werden, es geht vielmehr um die inhaltsorientierte Analyse der Probleme und die Entwicklung handlungsorientierter Maßnahmen zur Bewältigung der beschäftigungspolitischen Herausforderungen in den EU-Mitgliedstaaten.

Europa. Eine Herausnahme des Baugewerbes aus dem Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags ist aber wichtig, um der erhöhten Missbrauchsgefahr im nichtstationären Gewerbe zu begegnen. Im Hinblick auf die Verhandlungen im Rat hat die BDA in einem gemeinsamen Schreiben mit dem DGB an die Bundesregierung erneut für eine Bereichsausnahme des Baugewerbes geworben. Gleiches Entgelt für Männer und Frauen Im Europäischen Parlament wird aktuell der Initiativbericht „Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit“ beraten. Aufgestellt werden u. a. Forderungen nach gesetzlichen Regelungen zur Überwindung von Lohndiskriminierungen. Lohndiskriminierung ist aber nach geltendem natio­nalem und europäischem Recht bereits unzulässig. Eine zusätzliche Regulierung ist damit nicht nur überflüssig, sondern geht auch an den eigentlichen Ursachen für Entgeltunterschiede vorbei. Denn diese begründen sich durch strukturelle Unterschiede beim Erwerbsverhalten von Frauen und Männern, wie familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, ein eingeschränkteres Berufswahlspektrum oder auch reduzierte Arbeitszeiten bei Frauen. Hierauf hat die BDA wiederholt hingewiesen.

BDA für Baubereichsausnahme bei ­konzerninterner Entsendung Der Richtlinienentwurf zur konzerninternen Entsendung hat die volle Unterstützung der BDA, weil damit global agierenden Unternehmen ermöglicht werden soll, ihr Personal effektiv und schnell in all ihren Unternehmensteilen weltweit einzusetzen. Dies macht die EU für multinationale Unternehmen attraktiver und stärkt damit den Standort

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WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT Europäische Staatsschuldenkrise Die Lage auf den Finanzmärkten hat sich nach der Bereitstellung von Liquidität durch die Europäische Zentralbank, dem Vorziehen des Europäischen Stabilitätsmechanismus und dem griechischen Schuldenschnitt entspannt. Neben der Haushaltskonsolidierung rücken zunehmend Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Fokus der Krisenbewältigung. Die BDA begrüßt das beschlossene Maßnahmenbündel trotz mancher Bedenken im Einzelnen. Die gesunkenen Renditen italienischer und spanischer Staatsanleihen und die geräuschlose Umschuldung Griechenlands verschaffen Zeit für Reformen. Die BDA fordert tiefgreifende Strukturreformen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft und warnt eindringlich davor, schwierige Strukturreformen zugunsten politisch leichter durchsetzbarer Investitionsprojekte zu verschieben. Sie wird sich weiter dafür einsetzen, dass finanzielle Unterstützungsmaßnahmen streng an die Umsetzung genau solcher Strukturreformen gekoppelt werden.

Mittelfristige Finanzplanung des Bundes Das Bundeskabinett hat am 21. März 2012 die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2013 und zum Finanzplan 2012 bis 2016 sowie den Nachtragshaushalt 2012 verabschiedet. Die Staatsausgaben sollen 2012 bis 2016 leicht von 312 auf gut 309 Mrd. € gesenkt und die Steuereinnahmen deutlich von knapp 250 auf gut 287 Mrd. € im Jahr 2016 gesteigert werden. Zudem ist geplant, die Nettokreditaufnahme kontinuierlich von knapp 35 auf 1,1 Mrd. € im Jahr 2016 zu verringern. Die mittelfristige Haushaltsplanung der Bundesregierung ist mehr als enttäuschend, da trotz kräftig sprudelnder Steuereinnahmen im Zeitraum 2012 bis 2016 der Bund über 80 Mrd. € neue Schulden eingeplant hat. Zugleich sind vom

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ursprünglichen Konsolidierungspakt des Jahres 2010 gerade einmal rd. die Hälfte der Maßnahmen umgesetzt worden. Nicht akzeptabel sind insbesondere die in die mittelfristige Finanzplanung 2012 bis 2016 jetzt neu aufgenommenen Maßnahmen zu Lasten der Beitragszahler der Sozialversicherungen. Die zur Entlastung des Bundeshaushalts geplanten Mittelkürzungen bei den Sozialversicherungen werden an den Ausgaben der Sozialversicherung nichts ändern, so dass die Beitragszahler im Ergebnis die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle auffangen müssen. Insgesamt werden die Beitragszahler dadurch um mehr als 10 Mrd. € bis 2016 zusätzlich belastet. Die BDA wird sich auch künftig entschieden für eine strikte Haushaltskonsolidierung und für die Einhaltung der Schuldenbremse sowie gegen Umfinanzierungsmaßnahmen zu Lasten der Beitragszahler einsetzen.

Nationales Reformprogramm 2012 Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Nationale Reformprogramm (NRP) 2012 vorgelegt. Damit erfüllt die Bundesregierung ihre Verpflichtung gegenüber der EU-Kommission, die im Rahmen der EU-2020-Strategie erzielten Fortschritte bei der Umsetzung europäischer und nationaler Verpflichtungen darzulegen. Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, die Erwerbstätigenquote 20- bis 64-Jähriger auf 77 % zu erhöhen. Die dafür von ihr geplanten Maßnahmen sind jedoch unzureichend. Darauf hat die BDA bereits frühzeitig in einem Verbändegespräch zum NRP 2012 mit dem Bundeswirtschaftsministerium hingewiesen. In einer Stellungnahme zum NRP-Entwurf weist die BDA der Bundesregierung eine Vielzahl ungenutzter Beschäftigungspotenziale nach. So dürfen die Anstrengungen zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und damit für eine erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen nicht durch das beschäftigungs- und bildungspolitisch kontraproduktive Betreuungsgeld unterlaufen werden. Notwendig sind zudem Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlanreizen,


die Arbeitslose dazu verleiten, sich dauerhaft im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II einzurichten. Unverständlich ist, dass die Entlastung des Faktors Arbeit, die nicht nur die BDA, sondern auch OECD und Europäischer Rat fordern, weiter aufgeschoben wird. Der beste Weg, um den Abgabenkeil zwischen Arbeitskosten und Nettolöhnen zu verringern, ist die Senkung der lohnbezogenen Sozialbeiträge durch Ausgaben reduzierende Strukturreformen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen

Reform des Reisekostenrechts Das sehr komplex gestaltete steuerliche Reisekostenrecht belastet Arbeitgeber und Finanzverwaltung mit unverhältnismäßig hohem Bürokratie- und Prüfaufwand. Dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Dezember 2010 folgend legte die Finanzverwaltung Ende Dezember 2011 einen Reformbericht vor. Voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause ist mit der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen. Die BDA konnte zusammen mit sieben anderen Spitzenverbänden bereits erreichen, dass zentrale Vorschläge aus der Wirtschaft zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts berücksichtigt werden. So nimmt der Bericht der Finanzverwaltung z. B. die Festlegung höchstens einer regelmäßigen Arbeitsstätte je Beschäftigtem sowie die grundsätzliche Vereinfachung des steuerfreien Ersatzes von Verpflegungsmehraufwendungen auf. Die BDA setzt sich gleichwohl unverändert dafür ein, dass neue Regelungen vor ihrem Inkrafttreten einen Praxistest durchlaufen, damit Umstellungsprobleme möglichst frühzeitig erkannt und beseitigt werden können. Änderungen dürfen zudem bei den Unternehmen keine höheren Reisekostenausgaben oder eine Ausweitung der Sozialversicherungspflicht bewirken oder zu einer Schlechterstellung auswärts tätiger Personen führen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass von einem einfacheren Rei-

sekostenrecht nicht nur Arbeitgeber profitieren, sondern vor allem auch die Finanzverwaltung. Im Mittelpunkt einer Reform des steuerlichen Reisekostenrechts muss ein echter Bürokratieabbau (bei der Erfassung, dem Nachweis, der Prüfung, der Auswertung) und nicht fiskalische Erwägungen stehen. Dies wird die BDA auch weiterhin gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einfordern.

Neukonzeption der Investment­ besteuerung Die derzeitige Besteuerung von inländischen und ausländischen Investmentvermögen ist durch eine außerordentlich hohe Komplexität geprägt. Die Finanzministerkonferenz hat deshalb eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die bis Ende 2012 ein einfaches und aufkommenssicheres Investmentbesteuerungssystem erarbeiten soll. Gemeinsam mit sieben anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft hat sich die BDA in einer Stellungnahme nachdrücklich gegen die im Berichtsentwurf vorgesehene Beeinträchtigung der betrieblichen Altersvorsorge gewandt. Aufgrund der geplanten Vorabbesteuerung der Dividenden mit 15 % stünden Unternehmen, die zur Finanzierung ihrer Betriebsrentenverpflichtungen in Aktien investieren, weniger Mittel für betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Da die Altersvorsorgeleistungen bei den ehemaligen Arbeitnehmern regelmäßig in vollem Umfang nachgelagert besteuert werden, ergäbe sich ggf. sogar eine Mehrfachbesteuerung der Erträge. Ein derartiges Ergebnis wäre steuersystematisch nicht zu rechtfertigen. Daher wird sich die BDA bei der vorgesehenen Neukonzeption der Investmentbesteuerung gegen einen derartigen Rückschritt bei der betrieblichen Altersvorsorge einsetzen.

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KURZ NOTIERT Zeitarbeit: Neutrale Statistikerfassung rückt näher Die BDA und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) haben gegenüber dem Statistischen Bundesamt wiederholt dafür geworben, dass für Zeitarbeitsverhältnisse neutrale Begriffe in Veröffentlichungen der amtlichen Statistik verwendet werden. Diese längst überfällige Anpassung der Sprache an Veränderungen der Arbeitswelt wurde jedoch bisher blockiert. Im letzten Jahresgutachten hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nun ebenfalls die Modernisierung dieser Begrifflichkeiten befürwortet. Die Präsidenten von BDA und BAP haben dies zum Anlass genommen, in einem gemeinsamen Schreiben an das Statistische Bundesamt vorzuschlagen, Zeitarbeit wertungsfrei als „flexible Beschäftigungsform“ zu erfassen. EUROSTAT verbessert Aussagekraft von Sozialindikatoren Nach einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts sind in Deutschland sieben von zehn Arbeitslosen armutsgefährdet – der höchste Wert in Europa. Die von EUROSTAT stammenden Zahlen sind für europäische Vergleiche jedoch nur sehr eingeschränkt geeignet. So kennen andere EU-Länder keine Übernahme nichtmonetärer Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Anders als in Deutschland müssen sich die Betroffenen dort selbst versichern. Auf Drängen der BDA wird EUROSTAT künftig auf diesen wichtigen Sachverhalt hinweisen. Die BDA setzt sich dafür ein, dass auch das Statistische Bundesamt die Aussagekraft seiner Sozialindikatoren überprüft und verbessert.

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Fiskalpakt unterzeichnet Am Rande des EU-Frühjahrsgipfels haben 25 EUMitgliedstaaten den sog. Fiskalpakt unterzeichnet. Dieser verpflichtet die Staaten zu annähernd ausgeglichenen Haushalten und zur Einführung nationaler Schuldenbremsen. Zudem hängen Hilfen aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zukünftig von der Ratifizierung des Fiskalpakts ab. Die SPD, deren Zustimmung für die Ratifikation des Fiskalpakts in Bundestag und Bundesrat notwendig ist, macht ihre Zustimmung von einer Verständigung zur Finanztransaktionssteuer abhängig. Es ist nicht verantwortlich, mit dem Scheitern der zur finanziellen Stabilität Europas notwendigen Maßnahmen zu drohen, um eigene – und zudem noch falsche – politische Ziele zu erreichen. Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts Nach § 4 Nr. 26 Buchstaben a und b UStG sind die Umsätze einer ehrenamtlichen Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit. Für Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt dies unbeschränkt. In allen anderen Fällen muss die Entschädigungsleistung angemessen sein. Mit Schreiben vom 2. Januar 2012 hat das Bundesfinanzministe­ rium (BMF) erstmals einheitlich mit 50 € je Stunde eine Höchstgrenze für die Angemessenheit der Entschädigung für Zeitversäumnis einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 4 Nr. 26b UStG festgelegt. Das BMF-Schreiben enthält allerdings bürokratische Anforderungen, die gerade für kleine und mittelständisch geprägte Verbände Erschwernisse mit sich bringen. Die BDA konnte sich erfolgreich für eine Anwendungsverschiebung einsetzen, so dass die Regelung nicht bereits zum 1. April 2012, sondern erst ab 2013 greift.


Veranstaltungen Netzkonferenz „Starke Schule“ am 3./4. Mai 2012 Die Preisträgerschulen der letzten Jahre treffen sich am 3./4. Mai 2012 im Haus der Deutschen Wirtschaft zur jährlichen Netzkonferenz der BDA im Rahmen des Wettbewerbs „Starke Schule“. Prämierte Schulen stellen dabei ihre vorbildlichen Konzepte zur Förderung der Ausbildungsreife vor. Die BDA präsentiert den Schulen aus der SCHULE­WIRTSCHAFT-Arbeit das Siegel „Berufswahlfreundliche Schule“ und das neue Planspiel „Beachmanager“. Das Feedback der Schulen auf die Netzkonferenzen der letzten Jahre fiel stets außerordentlich positiv aus.

Save the Date: Parlamentarischer Abend 2012 Am 11. September 2012 findet der gemeinsame Parlamentarische Abend der Spitzenverbände BDA, BDI und DIHK im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt. Bitte merken Sie sich den Termin schon jetzt vor. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

BDA-Fachtagung „Fachkräftesicherung durch Qualifizierung“ Qualifizierung ist ein wesentlicher Baustein für Fachkräftesicherung. Welche Ansätze sich bewährt haben und wo Handlungsbedarf besteht, wird auf der BDA-Tagung „Fachkräftesicherung durch Qualifizierung“ am 9. Mai 2012 in Berlin diskutiert. Anhand konkreter Praxisbeispiele aus Unternehmen und Verbänden sollen vor allem Fragen zur frühzeitigen Ansprache von Jugendlichen, zur Förderung leistungsschwächerer Schulabgänger, zur Gewinnung leistungsstarker Jugendlicher sowie zu der Hebung der Potenziale An- und Ungelernter diskutiert werden. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.arbeitgeber.de > Veranstaltungen RKW-Kongress „Fachkräftesicherung“ Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW) veranstaltet am 18./19. Juni 2012 in Kassel unter Beteiligung der BDA seinen jährlichen Kongress, diesmal zum Thema „Fachkräftesicherung“. Im Rahmen des Kongresses werden insbesondere personalpolitische Themenfelder wie Führung im demografischen Wandel, Arbeitgeberattraktivität und Employer Branding oder auch Diversity Management im Mittelpunkt von Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Panels stehen.

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BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 52 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 11. April 2012




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