Stadtlandwirtschaft

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ÖPUL 2015 Maßnahmenbeantragung mittels Herbstantrag 2014

SEITE 6 Ausgabe 8 | August 2014

DIE FAC HINF O R M AT IO N D E R L A NDWIR T S C H A F T S K A MME R WIE N

Weniger Geld für gute Getreideernte Situationsbericht Wien: Steigende Betriebskosten und Erlösverminderung

Der extrem trockene und milde Winter, ausreichende Niederschläge in der Schossphase sowie die darauffolgende Frühsommertrockenheit bescherten den Wiener Getreidebauern

ein besonders herausforderndes Getreidewirtschaftsjahr. Durch den in den letzten zwei Jahren stetig fallenden Getreidepreis ist die wirtschaftliche Situation angespannt. SEITE 3

Green Care Gärtnerhof Gin sucht Gärtnerei SEITE 5

Burnout Der Mensch im Mittelpunkt SEITE IV INVEKOS Digitalisierung Landschaftselemente SEITE VIII

Publikumsevent Weinpreis 2014 am Rathausplatz Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Wiener Weinpreises können sich Weinliebhaber und Interessierte erstmals im Zuge des Filmfestivals auf dem Rathausplatz noch bis 31. August von der Qualität der diesjährigen Landessieger und der 74 Finalisten überzeugen. Eingebettet in diese riesige Publikumsveranstaltung mit jährlich bis zu 700.000 Besuchern, werden die Weine an einer Pop-up-Weinbar täglich von 11 Uhr bis Mitternacht ausgeschenkt. Zwischen 13 und 18 Uhr wird hier zudem eine spezielle Sommelierberatung geboten. Zudem ist jeden Montag einer der prämierten Winzer vor Ort (17 bis 19 Uhr) und steht den Besuchern für Fragen zur Verfügung. SEITE 8 Ausserdem wird der jeweilige Winzer noch weitere Weine aus seinem Sortiment kredenzen.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


2 | August 2014 | Stadtlandwirtschaft

LK Wien „Wenn es so weitergeht, steht die Versorgungssicherheit mit regionalen Gemüseprodukten auf der KDir. Ing. Robert Fitzthum Kippe.“

Editorial Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Im neuen Gewand In Zeiten permanenten Wandels müssen Organisationen Wege finden, um ihr Wissen, wichtige Informationen, ihre Leistungen und Serviceangebote gezielt an ihre Kunden zu bringen. Nach mehr als 20 Jahren war es an der Zeit die Struktur und das Erscheinungsbild unserer Kammerzeitung „Die Information“ neu auszurichten. Natürlich mit der Zielsetzung, das Erscheinungsbild moderner und übersichtlicher und zugleich die Nachrichten und Informationen umfangreicher und besser lesbar zu gestalten. Im Zuge dieses Relaunch wurde auch der Zeitungstitel geändert. Die Wiener Landwirtschaftskammer ist ja der Partner für Landwirtschaft im urbanen Raum, bekräftigt dies durch Kernkompetenz im Gartenbau und setzt Impulse für Innovationen. Mit dem neuen Zeitungstitel wollen wir unser „Leben für die Stadtlandwirtschaft“ zusätzlich hervorheben.

Hagelschutz für Wiener Wein Mit Ende Juni konnte die Hagelversicherung alle Schadensfälle, die durch das enorme Hagelereignis am 24. Mai rund um den Wiener Nussberg entstanden sind, abschließen. Die WinzerInnen wurden bereits von der Hagelversicherung mit insgesamt € 1 Mio. entschädigt, was jedoch nur einen Teil des Gesamtschadens abdeckt. Die genaue Feststellung der betroffenen Weingartenfläche ergab 180 ha. Der Schaden bei den Rieden Hungerberg und Reisenberg wurde mit mindestens 90 % geschätzt, was einem Totalausfall gleich kommt. Durchschnittlich lag die Schadensquote bei 60 %. Aufgrund der stark zunehmenden Hagelereignisse in Wien, wird nun eine geeignet Abwehrstrategie gesucht.

Ausweitung Fahrzeiten Autobuslinie 99B Initiative der LK Wien erfolgreich Da in der „Gärtnersiedlung Essling“ mehrere Gartenbaubetriebe ansässig sind, die Autobuslinie 99B an den Werktagen jedoch nur bis 15 Uhr verkehrt, kam es zu massiven Problemen bei den Dienstnehmern. Um in den Saisonschwerpunkten dem Arbeitszeitende um 17 Uhr gerecht zu werden, wurden neue Fahrtzeiten ab 14. Juli bis einschließlich 31. Oktober, von Montag bis Freitag kurz nach 17 Uhr, umgesetzt. Um die Ausdehnung der Fahrtzeiten der Linie 99B bemühten sich VP GR Martin Flicker und KR Ök.-Rat Ludwig Ableitinger.

Pressespiegel Greening: EU-Kommission wertet Leguminosen auf

Boku unter den Top 3,3 % der Universitäten weltweit

Wien & Kulinarik Benefiz-Jazz Matinee

In einem zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik delegierten Rechtsakt, werden Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen mit dem Faktor von 0,7 gewichtet, somit werden von 1 ha Fläche für die neuen Greeningauflagen 0,7 ha angerechnet. Ab dem 1.1.2015 müssen Landwirte 5 % ihrer Ackerfläche zur ökologischen Vorrangfläche machen.

Das Center for World University Rankings (CWUR) reiht die Universität für Bodenkultur Wien (Boku) in ihrem 2014 publizierten weltweiten Ranking unter die Top 3,3 % - konkret auf Platz 711 von insgesamt mehr als 22.000 akademischen Institutionen. Insgesamt ist Österreich mit zwölf Universitäten in den Top 1.000 Institutionen vertreten.

Durch eine Kooperation zwischen dem Soroptimist International Club Wien Belvedere und „Wien & Kulinarik“, die durch die Initiative von Präsidentin Univ. Prof. Elisabeth Quendler und dem Präsidenten der LK Wien Ing. Franz Windisch zustande kam, fand im Österreichischen Museum für Volkskunde eine Benefiz-Jazz Matinee statt.


Stadtlandwirtschaft | August 2014

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Agrarpolitik

2014: Gute Ernte, hohe Kosten Die wirtschaftliche Situation der Wiener Getreidebauern ist angespannt: Erlösverminderung und gesteigerte Betriebskosten Lokalaugenschein mit den LK-Präsidenten Stefan Hautzinger, Hermann Schultes, Franz Windisch, OttoAuer Fotoautor: LK Österreich

Mag. Caroline Schlinter caroline.schlinter@lk-wien.at

Die wirtschaftliche Situation der Wiener Getreidebauern ist angespannt, da die Getreidepreise seit zwei Jahren stetig fallen. Im heurigen Jahr ist die Situation besonders prekär weil zwar hohe Getreidemengen auf dem Weltmarkt drücken jedoch die Wiener Erntemengen regional unterschiedlich und durchwachsen ausgefallen sind. Diese Verminderung des Erlöses aus dem Getreideanbau wird durch laufend steigende Betriebskosten verschärft, was sich in sinkenden Einkommensanteilen aus diesen Kulturen widerspiegelt.

Im Allgemeinen ist zu sagen, dass die Anbaufläche vom Getreide gegenüber dem Vorjahr in Summe konstant geblieben ist, wobei sich diese beim Mais um ein Drittel vergrößert hat. Die Anbaufläche zwischen den einzelnen Kulturen hat sich jedoch stark verändert. So verzeichnet die Landwirtschaft in Wien eine Abnahme der Anbaufläche bei der Wintergerste von 36,3 %, bei Roggen von 20,5 % und beim Ölraps von 36,7 %. Hingegen dazu ist eine Zunahme der Anbaufläche bei Sommergerste von 23,0 %, bei Triticale von 150 % und bei Sojabohne von 65,8 % festzustellen. Das heurige Getreidejahr bescherte der Landwirtschaft

ein Wechselbad an Herausforderungen. Der extrem trockene und milde Winter, ausreichende Niederschläge in der Schossphase sowie die darauffolgende Frühsommertrockenheit bescherten den Wiener Getreidebauern ein besonders herausforderndes Getreidewirtschaftsjahr. Durch die hohen Temperaturen überlebten viele Schädlinge den Winter wodurch Wiens Ackerbauern mit Getreidewanzen und –hänchen zu kämpfen hatten. Der vermehrte Auftritt des Drahtwurms, führte punktuell zu großen Schäden im Kartoffel- und Maisanbau. Bei letzterem kam es zu massiven Problemen,

die teilweise zum Wiederanbau führten. Die Kosten dafür waren für viele Bauern enorm und betrugen bis zu mehreren tausend Euro pro Betrieb. In den Getreidekulturen führte der milde Winter zu einem rasanten Anstieg der Pilzinfektionen, im speziellen von Gelbrost. So mussten einige Betriebe die Verlängerung der Öpul 2007 Maßnahme „Verzicht auf Fungizide“ stornieren, um dementsprechend eine Verbreitung und einen daraus resultierenden geringeren Ertrag verhindern zu können. Auch der Beikrautdruck hat sich im heurigen Jahr verstärkt, wodurch ein Herbizideinsatz vor allem bei Hackfrüchten unerlässlich war.

Rote Karte für Herkunftsschwindel

Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident LK Wien

Die momentane Situation im Wiener Gartenbau ist äußerst angespannt. Der milde Winter hat europaweit zu verstärktem Angebot geführt. Der Handel nützte folglich den Vorteil von lukrativeren Gewinnspannen bei ausländischer Ware. Um mehr Transparenz und Ehrlichkeit bei den Herkünften zu erzielen, wird über die LK-Österreich (auf Initiative der LK-Wien) nun ein „Regionalitäts-Check“ geprüft, der regelmäßig den Anteil an heimischer Ware in den Lebensmittelregalen ausweist. Das soll den Handel zwingen das tatsächliche

Angebot an heimischen Lebensmitteln mit deren Rot-Weiss-Rot-Werbesologans in Einklang zu bringen. Regionalität und Saisonalität muss bis ins Supermarktregal reichen. „Herkunftswahrheit“ ist nämlich das Um und Auf für den Absatz unseres heimischen Gemüses. Die Landwirtschaft ist im Sinne der Konsumenten und der Umwelt außerordentlich transparent und ehrlich. Es ist nur recht und billig, dies auch vom letzten Glied der Produktionskette – dem Lebensmitteleinzelhandel – zu verlangen.


4 | August 2014 | Stadtlandwirtschaft

Gartenbau

Schwierige Märkte, stabile Umsätze Stabiles Jahr 2013 wird überschattet von negativen aktuellen Entwicklungen Generalversammlung Robert Fitzthum und Gerald König blicken

auf das erste Halbjahr 2014 zurück.

LGV Frischgemüse www.lgv.at

Am 30. Juni 2014 fand die 68. ordentliche Generalversammlung der LGV-Frischgemüse, Österreichs größtem Gemüseproduzenten, in der Zentrale in Wien Simmering statt. Die Gärtner nahmen einstimmig den Jahresabschluss und Revisionsbericht an und beschlossen einstimmig die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates für das Jahr 2013. Sorgenvoll blickten jedoch die LGV-Organe und –Mitglieder auf die Entwicklungen des heurigen Jahres: Aufgrund negativer Konsumentwicklungen und überdurchschnittlich viel ausländischer Ware im Handel blei-ben die Umsätze 2014 hinter den Erwartungen. Als Gäste konnten Hermann Schultes, Präsident LK Österreich und Niderösterreich, als auch Franz Windisch, Präsident LK Wien begrüßt werden, die ihre Unterstützung für die Gärnter zum Ausdruck bringen.

Stabile Umsätze und Erträge Die vergangene Frischgemüsesaison brachte – trotz des wetterbedingten schwierigen Frühjahrs – stabile Umsätze und Erträge für die Gärtner-

genossenschaft LGV. 1,2 Millionen Euro Investitionsvolumen flossen in die neue Convenience-Halle in Raasdorf, in der hochwertigste Frischsalate verarbeitet werden. Der Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien als zuständiger Revisionsverband empfahl der Genossenschaft eine weitergehende Diversifikation hinsichtlich Produkten und Vertriebskanälen. „Dies gelang uns 2013 über Großhändler, wo wir unsere Umsätze um sieben Prozent ausweiten konnten, sowie vor allem über die neue Convenience-Produktlinie“, geht Mag. Gerald König, Alleinvorstand der LGV, ins Detail, „im Einzelhandel ist eine weitere Diversifikation nicht möglich, da die drei großen Player 85 Prozent des Marktes abdecken.“

Existenzdruck für heimische Gärtner Der Rückblick auf das erste Halbjahr 2014 gibt für die LGV-Mitglieder Anlass zur Sorge. „Bedingt durch den milden Winter in ganz Europa war ausländisches Gemüse bis Ende April hinein in den österreichischen Handelsregalen – üblicherweise wird bereits ab März größtenteils heimische Ware angeboten, wie sie ja auch heuer verfüg-

bar war. Bleibt die Abnahme durch den Handel aus, hat dies zur Folge, dass das regional produzierte Gemüse zu einem weit niedrigeren Preis exportiert werden muss. Die LGV-Umsätze liegen zur Saisonmitte bereits drei Prozent hinter den Erwartungen,“ beschreibt Robert Fitzthum, Vorsitzender des LGV-Aufsichtsrats die aktuelle Situation.

Regelungen für regionale Produkte Kammerdirektor Robert Fitzthum verurteilt diese Entwicklung: „Unsere Handelspartner fordern möglichst früh regionales und saisonal produziertes Gemüse und werben auch damit beim Konsumenten. Wenn dann in der Realität ausländisches Gemüse im Regal liegt, steht die Glaubwürdigkeit dieser Konzepte am Prüfstand. Fitzthum fordert daher Regelungen für regionale Lebensmittel hinsichtlich Werbung, Platzierung im Regal und Kennzeichnung sowie Transparenz und Partnerschaft über die ganze Wertschöpfungskette hinweg. „Wenn es so weitergeht, steht die Versorgungssicherheit mit regionalen Produkten auf der Kippe.“ Mag. Gerald König ergänzt noch einen zweiten Faktor: „Der Gemüse- und Obstkon-

Fotoautor: LGV Frischgemüse

sum geht seit einigen Monaten zurück, sei dies aufgrund der häufigen Krisenmeldungen oder der steigenden Arbeitslosigkeit. Dies trifft sowohl uns, als auch den Handel. Bei Fruchtgemüse – Paradeiser, Paprika, Gurken – haben wir heuer einen Rückgang von vier Prozent zu verschmerzen.“ Stabilisierend wirkt sich im Handel jedoch der gute Markenaufbau im Hause LGV aus. „Mittlerweile ist LGV-Frischgemüse der einzige österreichische Anbieter, der im Gemüseregal noch gut sichtbar ist“, so König. Die Produkte der Premiumlinie sind weniger von Schwankungen betroffen und auch die neuen Convenience-Produkte reüssieren. „Was wir jedoch auch bei unserer Premiumlinie merken – die Konkurrenz schläft nicht, Nachahmer sind sehr schnell am Markt“, ergänzt Fitzthum. Die schwierige Situation führt zu intensiven Beratungen innerhalb der Genossenschaft, um Antworten auf allen Ebenen zu finden und umzusetzen. Zum Abschluss sagt der Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, Hermann Schultes, den Gärtnern noch Unterstützung und die Wahrnehmung des Interessensvertretungsauftrags zu.


Burnout

Arbeitsspitzen meistern

Greening SEITE IV

Details nun bekannt

SEITE XI

Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

AUGUST 2014

Minus 6 % im Schnitt – Bäuerinnen und Bauern verzeichneten 2013 stark unterschiedliche Einkommensergebnisse. JOHANNES FANKHAUSER, LK ÖSTERREICH

Der Grüne Bericht 2014 mit der Darstellung der Einkommenslage für das Jahr 2013 charakterisiert objektiv die Gesamtlage der österreichischen Land- und Forstwirtschaft und gibt auch ein Bild über die Vielfalt an Strukturen und unterschiedlichen Gegebenheiten, mit denen die Bäuerinnen und Bauern konfrontiert sind. Der Grüne Bericht ist somit eine sehr wichtige Entscheidungsgrundlage für die Agrarpolitik. Zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft werden von rund 2.200 freiwillig buchführenden Betrieben Daten über die LBG Ös-

GRÜNER BERICHT 2014:

Trockenheit bescherte Bauern Einkommens-Minus Foto: Dürnberger

terreich ausgewertet. Ohne die umfassenden Aufzeichnungen und die Bereitschaft dieser Betriebe wäre diese einzigartige Darstellung nicht möglich. Mit dem jährlich erscheinenden Grünen Bericht wird die österreichische Land- und Forstwirtschaft umfangreich und transparent für alle zugänglich dargestellt! Das Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage der Land- und

Zukunftsmodell Familienbetrieb Der bäuerliche Familienbetrieb hat unsere Landwirtschaft durch die Jahrhunderte über Klippen und Gewitter geführt. Ginge es nur nach den Regeln der Gewinnmaximierung, wäre sie schon längst abgestürzt. Aber familiärer Zusammenhalt, Eigenverantwortung, persönlicher Einsatz, regionale Orientierung und Flexibilität haben die Landwirtschaft immer wieder auf einen Pfad gebracht, auf dem sie die Aufga-

Forstwirtschaft zeigt für die vergangenen Jahre einen äußerst wechselvollen Verlauf. Sprunghafte Veränderungen im Bereich der Produktion und Marktverhältnisse und die gewichtige Abfederungsfunktion der GAP-Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung waren dominierende Faktoren. Nach einem guten Jahr 2011 brachte das Un-

ANDREA SCHWARZMANN BUNDESBÄUERIN

ben für die Gesellschaft erfüllt. Aber hat in Zeiten von Markt-Druck, höchsten Ansprüchen von Konsumenten und knappen Kassen nicht die industrielle Landwirtschaft die Nase vorn? Die Bäuerinnen haben sich mit dieser Frage beschäftigt und die Antwort heißt: „Familienbetriebe sichern Vielfalt.“ Vielfalt ist Leben. Das hat Zukunft.

wetter-Jahr 2012 mit Hagel, Dürre, Frost, Sturm und Überschwemmungen ein Minus für die Bauerneinkommen. In Folge war auch das Jahr 2013 von starken Witterungseinflüssen gekennzeichnet und das wirkte sich wieder negativ auf das Einkommen aus. Die Einkommensergebnisse in den verschiedenen Betriebsformen sind jedoch stark unterschiedlich ausgefallen. So weist

Wir verlangen daher: wertschätzende Familienpolitik, mehr Schutz für regionale Spezialitäten, faire und leistungsorientierte Abgeltung öffentlicher Leistungen und Ausbau der regionalen Wertschöpfungs- und Dienstleistungs-Partnerschaften. Das sichert die Zukunft der Familienbetriebe.

kommentar


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

II

AU G U ST 2014

der Grüne Bericht 2014 für das Jahr 2013 durchschnittliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Arbeitskraft in der Höhe von 20.236 € aus, was einem Minus gegenüber 2012 von 6 % je Arbeitskraft gleichkommt. Je Betrieb gerechnet, beliefen sich die Einkünfte im Durchschnitt aller Betriebe auf 25.698 €. Der Grund für dieses negative Ergebnis liegt vor allem an wetterbedingt gesunkenen Erträgen in der Bodennutzung, sowohl im Grünland als auch im Ackerbau. Rückläufig waren auch die öffentlichen Gelder, hier wirkte sich insbesondere der Entfall der Rückvergütung für Agrardiesel aus. Die Aufwendungen stiegen zudem gegenüber dem Vorjahr um plus 5 %, vor allem für Futtermittel, Energie sowie für Investitionen in Maschinen. Im Bereich der Tierhaltung und der Forstwirtschaft gab es insgesamt leicht höhere Erträge. Um die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft realitätsnah einschätzen zu können, ist eine Betrachtung einzelner Jahre oft nicht ausreichend, da jährliche Schwankungen das Ergebnis beeinflussen können. Im Vergleich zum Dreijahresmittel (2011 bis 2013) war ein Minus von 4 % festzustellen. Das Niveau ist nach wie vor niedrig. Vergleicht man das Einkommen eines Landwirts mit dem eines unselbstständig Erwerbstätigen, so zeigt sich, dass der Landwirt mit rund 20.200 Euro unter dem Einkommensniveau des Erwerbstätigen mit rund 25.000 Euro Bruttojahreseinkommen liegt.

Große Unterschiede je nach Betriebsform In den Ergebnissen der Hauptproduktionsgebiete und Betriebsformen kommen die vielfältigen Produktionsbedingungen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft deutlich zum Ausdruck. Im vergangenen Jahr wurden beim überwiegenden Teil der

AU S G E WÄ H LT E E R G E B N I S S E N AC H B E T R I E B S FO R M E N Anteil der RLF in Hektar nAK Betriebe % je Betrieb je Betrieb Veredelungsbetriebe 11 % 28,2 1,39 Landw. Gemischtbetriebe 11 % 32,7 1,26 Futterbaubetriebe 48 % 21,2 1,42 Marktfruchtbetriebe 13 % 44,0 0,83 Dauerkulturbetriebe 9% 13,1 1,21 Forstbetriebe 8% 17,6 1,07 Alle Betriebe 100 % 24,2 1,27

unterschiedlichen Betriebsformen sinkende Einkünfte erzielt. Den stärksten Einkommensrückgang hatten die Marktfruchtbetriebe (Getreidebzw. Ackerbaubetriebe) mit Minus 23 % und die Veredlungsbetriebe (Schweine- und Geflügelbetriebe) mit minus 24 %. Ein Einkommensplus gab es bei den Dauerkulturbetrieben, vor allem im Obstbau mit plus 17 %. Ein leichtes Einkommensplus gab es auch bei den Futterbaubetrieben (insbesondere Milchvieh) mit 1 %. Die landwirtschaftlichen Gemischtbetriebe hatten gegenüber 2012 hingegen ein Einkommensminus von rund 11 % je Betrieb, die Forstbetriebe mit rund 2 % einen leichten Einkommenszuwachs. Nach deutlichen Einkommensrückgängen im Jahr 2012 waren 2013 in fast allen Produktionsgebieten nochmals Einbußen zu beobachten. Die deutlichsten Einkommensminderungen waren in den Kärntner Beckenlagen (–31 %) und im Alpenvorland (–19 %) sowie im Wald- und Mühlviertel (–10 %) festzustellen. Im Hochalpengebiet (+26 %) verzeichneten die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft hingegen ein deutliches Plus.

Einkommenssituation nach Betriebsformen: n Stärkste Steigerung (+17,3 %) bei Dauerkulturbetrieben, insbesondere durch höhere Erzeugerpreise im Obstbau n Leichter Einkommenszuwachs bei Forstbetrieben

Einkünfte je Betrieb in Euro 36.922 28.227 23.260 30.030 26.298 25.698 27.348

(+2 %), insbesondere durch höheren Holzeinschlag n Geringe Steigerung bei Futterbaubetrieben (+1,4 %), insbesondere durch gestiegene Milchpreise n Starker Einkommensrückgang bei Veredelungsbetrieben (–23,8 %), insbesondere durch höhere Futtermittelkosten und niedrigere Erträge wegen Trockenheit n Starker Rückgang bei Marktfruchtbetrieben (–22,9 %), insbesondere wegen niedriger Erzeugerpreise und Ertragsausfälle durch Trockenperiode n Einkommensminus bei landwirtschaftlichen Gemischtbetrieben (–11,2 %)

Bergbauernbetriebe und benachteiligte Gebiete Da Österreich einen hohen Anteil an Bergbauernbetrieben und Betrieben im benachteiligten Gebiet aufweist, gibt der Grüne Bericht hier auch detailliert Auskunft. Die Darstellung der Einkommensergebnisse wird nach der Erschwernislage, den vier Berghöfekataster-

Veränderungen zu 2012 in % –23,8 –11,2 +1,4 –22,9 +17,3 +2,0 –6,0

Gruppen (BHK), gegliedert. Die Bergbauernbetriebe – als Basis für die Ergebnisse Grüner Bericht, liegen überwiegend in den landwirtschaftlichen Hauptproduktionsgebieten Hochalpen, Voralpen, Alpenostrand sowie Wald- und Mühlviertel. Es zeigt sich, dass im Durchschnitt der Bergbauernbetriebe die Einkünfte im Vorjahr 22.667 € je Betrieb betrugen, was ein leichtes Plus von knapp 2 % bedeutet. Die Bergbauernbetriebe liegen somit um 12 % unter dem Durchschnitt aller Betriebe und 22 % unter dem Durchschnitt der Nichtbergbauernbetriebe. Innerhalb der BHK-Gruppen 1 bis 4 stellt sich die Einkommenssituation sehr unterschiedlich mit –5,0 %, +4,5 %, +6,7 % und +5,8 % in der BHK-Gruppe 4 dar. Der Bergbauernbetrieb der BHK-Gruppe 4, also jener mit der höchsten betrieblichen Erschwernis und natürlichen Benachteiligung, hatte im Jahr 2013 ein durchschnittliches Einkommen je Betrieb von 13.650 €.

G E S A MT E I N KO M M E N – V E R B R AU C H im Bundesmittel 2013 in Euro Quelle: LBG Gesamteinkommen Verwendung des Einkommens 7.450 €

Sozialtransfer u. übrige Einkünfte

15.333 €

25.698 €

7.664 €

Überdeckung

Außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkom.

6.567 €

SV-Beiträge

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

34.250 €

Privatverbrauch


BAUERNJOURNAL SOZIALVERSICHERUNG A U G U ST 2 01 4

Öffentliche Gelder ein wichtiger Faktor Im Jahr 2013 betrugen die Erträge 97.421 € je Betrieb. Sie setzten sich u. a. aus Erträgen der Bodennutzung (20 %), der Tierhaltung (37 %) und der Forstwirtschaft (7 %) zusammen. Der Anteil der öffentlichen Gelder liegt mit durchschnittlich 17.679 € je Betrieb bei 18 % am Ertrag.

Empfehlungen der §-7-Kommission Der Grüne Bericht dokumentiert seit dem Landwirtschaftsgesetz 1960 über viele Jahre die bedeutende Rolle der Land- und Forstwirtschaft nicht nur als Lebensmittel- und Rohstoffproduzent, sondern auch in der gesellschaftlich wichtigen Aufgabenstellung, den natürlichen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten. Die klassische Zielsetzung der Erhaltung einer Landund Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum ist auch heute noch eine zentrale Aufgabe. Die §-7-Kommission beschloss mit unterschiedlichen Mehrheiten – sechs Vertreter der politischen Parteien und vier Sozialpartner – eine Reihe von agrarpolitischen Empfehlungen an den Landwirtschaftsminister. Die Anträge der LK Österreich zu den Themen ländliche Regionen als Lebens- und Wirtschaftsraum, Bewusstseinsbildung über die Landwirtschaft bei den Konsumenten, krisensichere Wärmeversorgung mit erneuerbarer Energie und die Thematik Pflanzenschutz wurden von der §-7-Kommission angenommen. Die Schwerpunkte zielen damit auf wichtige zukünftige agrarpolitische Eckpunkte ab, die insgesamt der Landund Forstwirtschaft entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen sichern sollen.

III

INTERVIEW

SVB-Meier: Gute Agrarpolitik braucht gute Sozialpolitik Die neuen Einheitswerte werden auch auf die Sozialversicherung Auswirkungen haben.

Einheitswert für ihr bäuerliches Unternehmen hat. Und sie wissen auch, dass nur eine starke soziale Basis jedem Einzelnen von ihnen zugutekommt.“ Dass diese Basis einer ebenso soliden Finanzierung bedarf, ist ebenfalls schon Gemeingut bei Bäuerinnen und Bauern, weiß Meier.

JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH

Heuer ist noch ein Übergangsjahr für die reformierte EU-Agrarpolitik. Ab 2015 aber tritt sie voll und ganz in Kraft und gilt dann bis 2020. Welche Auswirkungen hat die GAP-Reform auf die Sozialversicherung der Bauern? Der Einheitswert eines Betriebs bildet die Basis für die SVB-Beiträge. Im neuen Einheitswert, dessen Reform derzeit anläuft, werden auch die GAPDirektzahlungen berücksichtigt werden. Und diese verändern sich mit der Agrarreform. Insofern berührt die neue GAP auch die SVB. Es gibt jedoch auch einen indirekten Zusammenhang zwischen Agrarpolitik und Sozialversicherung. Das „BauernJournal“ sprach darüber mit der Obfrau der Sozialversicherung, Theresia Meier. Meier nennt ein Beispiel: „In der neuen EU-Agrarpolitik werden die Hofübernehmer besonders gefördert. Je besser es den Hofübernehmern wirtschaftlich geht, umso weniger muss später mit Mitteln der Sozialpolitik gegengesteuert werden.“ Und sie nennt in diesem Zusammenhang die skandinavischen Länder, in denen es üblich ist, dass der Hofübernehmer dem Altbauern den Hof abkauft. Das führt dazu, dass auf diese Weise der Junge sein aktives Leben als bäuerlicher Unternehmer schon mit einem Riesenschuldenberg beginnen muss. Meier: „Eine gute Agrarpolitik und eine gute Sozialpolitik wirken ineinander, bedingen einander. Das Ziel der Agrarpolitik muss es ja sein, alle Chancen und Möglichkeiten für

SVB-OBFRAU Theresia Meier Foto: SVB

eine selbst erwirtschaftete gute Altersversorgung zu bieten und nicht, soziale Abhängigkeiten zu schaffen.“ Deshalb könne Österreich sowohl auf die agrarpolitischen Weichenstellungen in Bund und Bundesländern (Stichwort: Kofinanzierung des Programms „Ländliche Entwicklung“) als auch auf die bäuerliche Sozialpolitik stolz sein: „Ein Blick nach Deutschland genügt, um zu sehen, wie unterschiedlich gut die Standards der sozialen Absicherung selbst unter Nachbarn sein können.“ Und Meier schließt den Kreis zur Einheitswert-Reform: „Jeder Cent, den ich heute einzahle, hat Auswirkungen auf meine spätere Pension. Somit bedeutet ein höherer Einheitswert nicht nur gestiegene Steuern oder Abgaben, sondern letztlich auch eine höhere Pension.“ Was viele jungen Bäuerinnen und Bauern, wie Meier aus zahllosen Gesprächen mit jungen Leuten weiß, heute „schon sehr entspannt und realistisch sehen. Die wissen, welchen Wert ein reformierter und damit sicherer

Die Diskussion über eine mögliche Zusammenführung aller Sozialversicherungen unter ein Dach kommentiert die Obfrau gelassen: „Wir haben immer gesagt, wenn es eine große Neuordnung gibt, dann sind wir dabei. Aber für Behübschungen und neue Namensschilder sind wir nicht zu haben.“ 2014 feiert die SVB ihr 40-jähriges Bestehen. Vor vier Jahrzehnten wurden die einzelnen Versicherungen (Kranken-, Unfallund Pensionsversicherung) zur SVB zusammengeführt. „Unser Ziel war seit damals die Vergleichbarkeit der Leistungen für die versicherten Bäuerinnen und Bauern mit den übrigen Österreichern.“ Und das ist gelungen: „Unsere Leistungen sind ebenbürtig und wir können sogar noch auf Angebote verweisen, die es nur für Bäuerinnen und Bauern gibt, die ganz speziell auf deren einzigartige berufliche Situation Rücksicht nehmen“, freut sich Meier und ergänzt: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Als die Krankenversicherung in einer äußerst prekären finanziellen Situation war, haben wir mit eigener Kraftanstrengung und Opfern – wir mussten damals die Beiträge erhöhen und unsere Häuser verkaufen – die Sanierung geschafft, ohne die Leistungen schmälern zu müssen. Daher weiß ich, dass mit einer Strukturänderung die Probleme nicht automatisch verschwinden. Diese muss jeder bei sich daheim lösen.“


BAUERNJOURNAL LEBENSQUALITÄT

IV

AU G U ST 2014

LEBENSQUALITÄT BAUERNHOF: WEGE AUS DER ÜBERFORDERUNG

Kraft tanken im Alltag Die Arbeit geht den meisten von uns nie aus, schon gar nicht auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Wenn man sich nicht bewusst Auszeiten nimmt, ist man schon bald im Hamsterrad gefangen. BARBARA K ATHREIN, BÄUERLICHES SORGENTELEFON

Wenn das Heu im Stadel ist, wenn die Kartoffeln geerntet sind, wenn der Besuch der Volksschüler vorbei ist, wenn die Schularbeitenzeiten der Kinder überstanden sind, wenn die Buchhaltung aufgearbeitet ist, wenn der Stall geputzt ist, wenn die Förderungsanträge gestellt sind – dann wird es endlich wieder ruhiger! So hoffen/glauben wir. Leider geschieht das nicht wirklich, denn meist sind schon vor Ende des einen Ereignisses die nächsten außergewöhnlichen Aufgaben an der Reihe. Ist man in diesem Hamsterrad erst einmal gefangen, scheint es sehr schwierig auszusteigen. Die Hoffnung auf Änderung wird auf zukünftige Zeit verschoben, doch diese kommt nie – vor allem nicht von selbst. Hier sind fünf Tipps, um dies zu ändern: Forsche nach der ganz persönlichen Energiequelle Suchen Sie nach den einfachen, kleinen „Tankstellen“ im täglichen Ablauf: der Tasse Kaffee, dem Gespräch mit dem Nachbarn, dem Blick auf die weidenden Tiere, dem schönen Lied im Radio, dem kurzen Mittagsschlaf … Leben findet zwischen dem Urlaub statt: Wird mein Energiefass nicht ganz geleert, brauche ich es nicht von Grund auf zu füllen. Üben Sie, Ihr Energiefass

„ICH BIN MIR WICHTIG“: Nicht nur Termine und dringende Erledigungen in den

Kalender schreiben, sondern auch persönliche Erholungszeiten eintragen.

Foto: benjaminec/fotolia.com

täglich zu speisen! Auch wenn Sie sich auf die positiven Aspekte ausrichten, statt nur die Störquellen in den Vordergrund zu stellen, gewinnen Sie Energie.

Rituale für persönliche Tankstellen Die kleinen Schritte verändern das Leben In der Überforderung entsteht oft der Wunsch nach dem großen Befreiungsschlag – gleichzeitig weiß man, dass genau dieser oft nur sehr schwer möglich ist. Es ist sinnvoller, mit kleinen Schritten zu beginnen und stetig weiterzugehen: Täglich kann man neu beginnen – entwickeln Sie Rituale für Ihre Tankstellen. Lerne deine Grenzen kennen und nutzen Das gilt für die eigene Leistungsfähigkeit, aber auch für die Aufgaben, die bewältigbar sind. Wo haben Sie sich zu viele Aufgaben auferlegt?

Machen Sie sich unabhängig von vermeintlichen Vorgaben – finden Sie Ihre eigenen Maßstäbe, Ihren eigenen Rhythmus, Ihre eigene Betriebs- und Organisationsstruktur. Auf das Wichtige konzentrieren Gehen Sie sorgsam mit Ihrer Zeit um, setzen Sie täglich Prioritäten und schreiben Sie Erholungszeiten mit in den Kalender. Machen Sie eine Bestandsaufnahme: Wo schleppen Sie überflüssigen Ballast/ Aufgaben mit sich herum? Lernen Sie zu delegieren und zu fragen: Wen kann ich einbinden oder um Hilfe und Unterstützung bitten?

Lernen, öfter im „Hier und Jetzt“ zu leben Vom „Wenn und Dann ...“ zum „Hier und Jetzt“! Manchmal ist die Gegenwart leichter zu ertragen, wenn man sich in Gedanken auf die Zukunft konzentriert oder

0810/676810

Der Mensch im Mittelpunkt Das LFIBildungsprojekt „Lebensqualität Bauernhof“ bietet eine ganze Palette von Bildungsangeboten zu Themen der Lebensqualität an. Darüber hinaus berät das Team von „Lebensqualität Bauernhof“ professionell bei neuen Herausforderungen im Alltag, im Betrieb oder in der Familie, bei Hofübergabe bzw. -übernahme, bei Arbeitsüberlastung oder bei Konflikten. Zusätzlich ist das Bäuerliche Sorgentelefon eine erste, unkomplizierte Anlaufstelle bei Sorgen, Ängsten und Nöten. Vertraulich, anonym, kompetent – das Bäuerliche Sorgentelefon ist unter der Telefonnummer 0810/676810 von Montag bis Freitag jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr österreichweit zum Ortstarif erreichbar. www.lebensqualitaetbauernhof.at

die Vergangenheit heraufbeschwört. Doch dies verschleiert die Wahrnehmung für die derzeitige Situation – bin ich schon übermüdet, kann ich mich noch auf die Arbeit konzentrieren, habe ich die Checkliste im Auge? Die innere und äußere Gereiztheit nimmt zu, das Unfallrisiko steigt, der Energietank ist geleert. Es gilt zu lernen, immer öfter im „Hier und Jetzt“ zu leben und jetzt für eine gute Arbeitsqualität, eine angenehmere Atmosphäre, eine ausgleichende Pause, gutes Essen, genügend Schlaf zu sorgen. Lob und Anerkennung zu geben und abzuholen, Achtsamkeit zu üben: Wenn ich gehe, dann gehe ich … „Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch ist immer der, der dir gerade gegenübersteht, das notwendigste Werk ist stets die Liebe.“ (Meister Eckehart)


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG A U G U ST 2 01 4

V

Täglich wird in

Österreich ein Bauernhof verbaut*. © iStockphoto

© agrarfoto.com

*entspricht 22,4 Hektar oder umgerechnet 31 Fußballfeldern

Sichern wir unser

Essen

Dr. Walter Rothensteiner Generalanwalt Österreichischer Raiffeisenverband

Dr. Franz Fischler Präsident Europäisches Forum Alpbach

Dipl.-Ing. Josef Pröll Generaldirektor Leipnik-Lundenburger Invest

Abg. z. NR Jakob Auer Präsident Österreichischer Bauernbund

Dr. Günter Geyer Vorstandsvorsitzender Wiener Städtische Versicherungsverein

Abg. z. NR Ing. Hermann Schultes Präsident Landwirtschaftskammer Österreich

Prälat Mag. Maximilian Fürnsinn Univ.-Prof. Dr. Markus Hengstschläger Propst des Augustiner-Chorherrenstiftes Herzogenburg Genetiker und Buchautor

Tobias Moretti Schauspieler

Fritz Strobl Olympiasieger

Dipl.-Ing. Johann Marihart Generaldirektor AGRANA Beteiligungs-AG

Dr. Kurt Weinberger Vorstandsvorsitzender Österreichische Hagelversicherung

Eine Initiative der Österreichischen Hagelversicherung Weil uns die Heimat ein Anliegen ist.

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HERBSTANTRAG 2014

Änderungsdigitalisierung unter „Block“-Bedingungen Mit dem Mehrfachantrag Flächen 2015 (MFA 2015) wird das österreichische Flächenreferenzsystem von „Feldstück“ auf den „PhysicalBlock“ umgestellt. Die Ackerflächenbeantragung im Herbstantrag 2014 erfolgt in einer Art „Mischsystem“. LUK AS WEBER-HAJSZAN, BMLFUW FRANZ FRIEDL, AMA GERALD HOHENAUER, LK NÖ

Der Physical-Block ist neue Referenzfläche ab dem Herbstantrag 2014 (HA 2014). Unter „Physical Block“, vereinfacht nur als „Block“ bezeichnet, versteht man n  eindeutig in der Natur erkennbare und abgrenzbare, zusammenhängende landwirt-schaftlich genutzte Flächen, n  deren Abgrenzung durch feste (unveränderliche) Grenzen (wie Wald, Straßen, Gewässer, Bahnlinien, …) gegeben ist, n  die alle landwirtschaftlichen Nutzungsarten (Acker-, Grünland, Wein-, Obstgärten, …) beinhalten können und n  die durch einen oder mehrere Landwirte bewirtschaftet werden.

dung erfolgt derzeit durch die AMA auf Basis der bestehenden Feldstücke automatisch. Getrennte Blöcke werden gebildet, wenn zwischen zwei benachbarten Feldstücken ein Abstand von 20 cm oder mehr besteht (Abstandstoleranz: 20 cm) Derzeit gibt es bei den Heimgutflächen rund 1,71 Mill. Feldstücke mit rd. 2,28 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Die vorgenommene Blockbildung erbrachte n  341.000 Blöcke, bestehend aus je einem Feldstück (Feldstück = Block, isoliert, allein gelegene Feldstücke) n  240.000 Blöcke, bestehend aus 1,37 Mill. Feldstücken (durchschnittlich sechs Feldstücke je Block) Bei der Blockbildung blieben Feldstücke kleiner/gleich 3 ar (in Summe 420 ha) und Hut-

weideschläge mit einer Nettofutterfläche kleiner/gleich 20 % (in Summe 195 ha Nettofutterfläche) unbeachtet. Beim bisherigen Feldstücksystem erfolgte die Referenzflächenwartung (z. B. auf Basis neuer Luftbilder) durch den antragstellenden Landwirt gemeinsam mit der zuständigen Bezirksbauernkammer (BBK). Die Bezirksbauernkammern hatten dabei Behördenfunktion.

Hofkartendruck zum HA 2014 Die Anpassung der Referenzflächengrenzen (= Blöcke) erfolgt aufgrund neuer Luftbilder zum HA 2014 durch die Referenzbehörde AMA (und nicht mehr durch die BBK). Letztmalig (da Übergangsantrag) werden für Antragsteller, die Feldstücke in Regionen

AMA – neue Referenzbehörde ab HA 2014 Für die Blockbildung und Wartung der Blöcke ist ab dem HA 2014 die AMA die zuständige Behörde. Die Blockbil-

FÜR ZWISCHENFRUCHTBEGRÜNER herrscht, im Vergleich zum MFA 2014, bei geänderten Ackerflächen Digitalisierungsbedarf. Betroffene Landwirte haben sich rechtzeitig an die zuständige Bezirkskammer zu wenden. Foto: Dürnberger

haben, für welche neue Luftbilder (Flugzeitraum: Sommer 2013) vorliegen, Hofkarten gedruckt und im Wege der BBK im Spätsommer/Herbst 2014 zur Verteilung gebracht. Unmittelbarer Handlungsbedarf ergibt sich für den Landwirt daraus nicht.

Warum eine Umstellung der Flächenreferenz? Die bestehende Flächenreferenz auf Basis des Feldstückes zeigte in letzter Zeit immer deutlicher, dass Schwächen bestehen, die sowohl die abwickelnden Stellen (AMA, BMFLUW, Landwirtschaftskammern) als auch die Antragsteller betrafen und einer Bereinigung bedürfen. Externe Prüfungsergebnisse (Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission, …) zeigten – speziell auch im Hinblick auf die Almfutterflächenproblematik – Schwächen und Risiken auf. Eine Trennung von Referenzfläche (maximal beantragbare Fläche) und Beantragungsfläche (vom Landwirt innerhalb der Referenzfläche tatsächlich beantragt) war erforderlich. Vermehrte (Rechts-)Sicherheit ist die Folge. Beim Feldstücksystem waren Referenz- und Beantragungsfläche ident, Fehler in der Flächenermittlung wurden (vereinfacht) meist dem Antragsteller, der für Referenzflächenermittlung und Flächenbeantragung verantwortlich ist, angelastet. Auch die erforderliche Einbindung externer grafischer Datenquellen (wie z. B. Kommassierungsergebnisse der Agrarbehörden, Naturschutzflächen der Naturschutzabteilungen, Grundinanspruchnahmen im öffentlichen Interesse, …) erhöht die Antrags-/ Rechtssicherheit. GIS-Daten, die vorhanden sind, gilt es zu nutzen. Wenn eine derartig umfangreiche Umstellung (Flächenreferenzsystem ist die Grundlage für alle flächenbezogenen Zahlungen wie EBP, ÖPUL, AZ, …) vorgenommen wird, kann


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(Basis: aktuelle amtliche Luftbilder) ergeben, beim Antragsteller zu einer Flächenrichtigstellung führen und n  Flächenabweichungen, die sich durch fehlerbehaftete Antragstellungen (z. B. Nichtbeachtung Aufforstung, Gebäude-, Wegerrichtung, … auf aktuellem Luftbild noch nicht erkennbar) ergeben, beim Antragsteller – so wie bisher – gegebenenfalls zu Sanktionen führen. DER PHYSICAL-BLOCK IST NEUE REFERENZFLÄCHE. Die Umstellung der Flächenreferenz wurde notwendig, weil das alte System vermehrt Schwächen aufwies. Das neue System bietet nun mehr Sicherheit. Foto: Dürnberger

eine solche nur zu Beginn einer neuen Programm-(Förder-) periode vorgenommen werden. Der Mehrfachantrag 2015 (MFA 2015) inklusive HA 2014 ist der erste Mehrfachantrag in der GAP-2020-Periode. Die AMA hat technisch aufgerüstet und ein neues GIS-System angeschafft, welches wesentlich verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten mit sich bringt. Zukünftig wird damit auch eine grafische Online-Beantragung mit verpflichtender Schlagdigitalisierung, jedoch ohne Gang in die BBK möglich sein.

AMA als Referenzbehörde – etwas Neues? Im Zuge der Almfutterflächenproblematik wurden mehrere Abhilfemaßnahmen auf Bundesebene beschlossen, so u. a. auch, dass ab MFA Flächen 2014 die AMA als Referenz-behörde die Almfutterflächen behördlich festlegt und der Almobmann gegebenenfalls einen Antrag auf Erweiterung der Referenzfläche einbringen kann. Bei den Heimgutflächen erfolgt nunmehr Vergleichbares, auch bei den Heimgutflächen ist ab sofort die AMA die Referenzbehörde, legt die Blockaußenund -innengrenzen fest, bestimmt somit die beantragbare, beihilfefähige Blockfläche und jeder Antragsteller einer Blockteilfläche (= Feldstück, Schlag) kann – wenn entsprechend

nachweisbar – eine Änderung (Erweiterung) der Block- (= beihilfefähigen) LN bei der AMA beantragen.

Kennzeichnung der einzelnen Blöcke Jeder Block wird (in Analogie zu den Almen) mit einer laufenden zwölfstelligen Zahl gekennzeichnet. Zukünftig wird es verschiedene Referenzflächenarten geben, die beiden ersten Ziffern der zwölfstelligen Zahl bestimmen die jeweilige Referenzflächenart, wie z. B. n  10… = Alm n  20… = Heimgut auf Blockebene n  25... = Forst (bisherige Nutzungsart FO) n  27 = Teich (bisherige Nutzungsart TF) n  30... = Flächige Landschaftselemente n  35… = Punktförmige Landschaftselemente

Blockflächenbeantragung – wie viel ist möglich? Die amtlich ermittelte Blockfläche kann durch einen oder mehrere Landwirte zur Gänze oder teilweise beantragt werden, die bewirtschaftbaren Flächen können jährlich (1. Oktober und/oder 15. Mai) im Einvernehmen mit den Vorbewirtschaftern angepasst werden. Es muss nicht die gesamte Blockfläche (z. B. 30 ha) bean-

tragt werden, es können beispielsweise nur 29,5 ha von Invekos-Antragstellern bewirtschaftet werden. Eine Mehrbeantragung (über Blockfläche von z. B. 30 ha liegend) ist prämienwirksam nur dann möglich, wenn vorweg ein Antrag auf Änderung (Erweiterung) der Referenzfläche bei der AMA gestellt wurde und diese dem Antrag zustimmte. Entsprechende Beweise der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der gegenständlichen Teilfläche außerhalb des Blocks sind dem Antrag beizulegen.

Block-Referenzfläche = erhöhte Rechtssicherheit Durch die Trennung von Referenzfläche (verantwortlich AMA auf Basis Luftbild) und Beantragungsfläche (verantwortlich Landwirt auf Basis landwirtschaftlicher Nutzbarkeit) erfolgt auch eine Trennung der Verantwortung hinsichtlich Flächenfehler. Im derzeitigen Referenzsystem (Feldstück ist kleinste Referenzeinheit) sind die Verantwortlichkeiten vermischt, da sich schlussendlich die Referenzfläche auf Grundlage der Beantragungsfläche ergibt. Daher steht zu erwarten, dass zukünftig im Falle einer VorOrt-Kontrolle n  Flächenabweichungen, die sich durch fehlerbehaftete Referenzflächenermittlungen

Änderungsdigitalisierung bei Zwischenfrucht Für die ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen“ – Zwischenfruchtanbau ist die bewirtschaftbare Ackerfläche per Stichtag 1. Oktober 2014 Grundlage für die Prämienberechnung. Daraus leitet sich – unter Beachtung der Übergangssituation für den HA 2014 – ab, dass zum HA 2014 all jene Landwirte Digitalisierungsbedarf haben, die an der Zwischenfruchtbegrünung teilnehmen und deren Ackerfläche sich im Vergleich zum MFA 2014 flächen- und/oder lagemäßig änderte. Alle anderen Antragsteller bzw. Zwischenfruchtbegrüner mit anderen Nutzungsarten als Ackerland haben zum HA 2014 keinen Digitalisierungsbedarf. Diese Flächenänderung ist sinnvollerweise rechtzeitig vor Antragstellung 2015 vorzunehmen (nähere Infos erfolgen zeitgerecht). Änderungsdigitalisierungsbedarf haben ZwischenfruchtbeHinweis Nachdem die gesetzlich notwendigen Verordnungen und Programmgenehmigungen hinsichtlich FlächenreferenzsystemÄnderung sowie Antragstellung (online, grafisch) und Inhalten zum ÖPUL derzeit noch ausständig sind, kann es zu Änderungen im Vergleich zu den gegenständlichen Darstellungen kommen.


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grüner bei Ackerflächen – im Vergleich zum MFA 2014 – dann, wenn n  Ackerflächen verkauft, verpachtet, nicht mehr bewirtschaftet werden n  Ackerflächen zugekauft, gepachtet, erstmals oder wieder bewirtschaftet werden n  Blockflächengrenzen durch die Einarbeitung neuer Luftbilder bzw. Vor-Ort-Kontrollergebnisse sich änderten und die Beantragungsfläche kleiner (jedenfalls Handlungsbedarf) bzw. größer (evtl. Handlungsbedarf) wird.

Schlag- und Feldstückdigitalisierung Die Digitalisierung von Feldstücken kann im HA 2014 – so wie bisher – ausschließlich im Wege der örtlich zuständigen BBK/dem Bezirksreferat gemeinsam mit dem Antrag-

steller durchgeführt werden. Bei umfangreichen Ackerflächenänderungen (ab sechs Feldstücken) umgehend mit der BBK/dem Bezirksreferat zeitgerecht vor Antragsabgabe einen Digitalisierungstermin vereinbaren. Schlagdigitalisierungen können wieder online im e-AMA vom Antragsteller selbst gemacht werden. Die eigenständige Online-Beantragung wird ausdrücklich empfohlen, die Landwirtschaftskammern bieten eigene Schulungen (inklusive Digitalisierung) an. Flächenfehler können insofern reduziert werden, als möglichst nur gesamte Feldstücke begrünt oder Schlaggrenzen derart bestimmt werden, dass die Schlaggrenze in der Natur eindeutig und leicht im Invekos-GIS dargestellt werden kann.

Nachdem zum Herbstantrag 2014 bereits auf das Blocksystem umgestellt ist, kann es vorkommen (speziell nach Luftbildaktualisierung), dass „bisherige beihilfefähige Fläche“ zur nicht landwirtschaftlich nutzbaren Fläche wurde und damit nicht mehr beantragbar ist (Plausibilitätsfehler im Zuge der Antragstellung) bzw. landwirtschaftlich nutzbare Fläche (z. B. weil bis dato nicht beantragt) außerhalb einer Blockfläche liegt. Dann kann im Wege der BBK/des Bezirksreferats im Anschluss an die Feldstücksänderungsdigitalisierung an die AMA ein Antrag auf Referenzflächenänderung (Erweiterungsantrag) gestellt werden. Entsprechende Nachweise der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der gegenständlichen Teilfläche sind dem Antrag beizulegen.

BEDEUTUNG, DIGITALISIERUNG UND ABGELTUNG

Landschaftselemente im ÖPUL 2015 bis 2020 Österreichs Kulturlandschaften zeichnen sich durch seine kleinteilige und vielfältige Struktur aus. Vor allem die vielen Landschaftselemente tragen dazu bei, dass Österreich einer Vielzahl unterschiedlicher Tiere und Pflanzen als Lebensraum dient. Diese sind auch für die Landwirtschaft von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig wird die strukturreiche Landschaft aufgrund ihrer Vielfältigkeit als ästhe-

tisch wahrgenommen und bietet einen hohen Erholungswert, der wiederum dem Tourismus zuträglich ist. Darüber hinaus erfüllen Landschaftselemente (LSE) weitere wichtige Funktionen, unter anderem den Schutz vor Wind und Wasser oder die Filterung von Feinstaub aus der Luft. Sie beeinflussen das Mikroklima und schaffen ökologische Nischen. Weil Landschaftselemente prägende Strukturen unserer Landschaft darstellen und eine Vielzahl ökologischer und anderer Funktionen erfüllen, kommt ihrer Erhaltung und Pflege große Bedeutung zu. Die Landwirtschaftspolitik beachtet den Wert der Landschaftselemente. Sie sind Bestandteil der Cross-Compli-

ance- und GLÖZ-Bestimmungen. Als GLÖZ-LSE sind in Österreich derzeit Naturdenkmale definiert. Diese sind bereits seit dem Jahr 2011 digital erfasst und im Rahmen der Einheitlichen Betriebsprämie förderbar. Die Erhaltung von LSE und der naturverträgliche Umgang mit ihnen sind seit 1995 zentrale Themen in den österreichischen Agrarumweltprogrammen und werden auch wichtige Schwerpunkte des ÖPUL ab 2015 sein. Konkret sind LSE im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und „Biologische Wirtschaftsweise“ (Bio) geschützt. Die Abgeltung der Erhaltung und Pfle-

Änderungsdigitalisierung Bei Ackerflächenänderungsdigitalisierungsbedarf soll sich der Landwirt bestmöglich vorbereiten, und zwar: n  Welche Feldstücke sind nicht mehr bewirtschaftbar? (Feldstücksnummern) n  Welche Feldstücke sind teilweise nicht mehr bewirtschaftbar? (Feld-, Grundstücksnummern, Hofkarte mit eingezeichneter verbleibender Fläche) n  Welche ganzen Feldstücke sind erstmals bewirtschaftbar? (Vorbewirtschafter, evtl. dessen Feld-, Grundstücksnummern, …) n  Welche Teilflächen sind erstmals (neu) bewirtschaftbar? (Vorbewirtschafter, evtl. dessen Feldstücksnummer, Grundstücksnummern, Hofkarten, …) Die BKKs/Bezirksreferate helfen gerne bei den anstehenden Änderungsdigitalisierungen.

ge von LSE erfolgt im neuen Agrarumweltprogramm nicht mehr pauschal, sondern zielgerichtet nach deren Ausmaß bzw. Anzahl. Dadurch wird eine adäquate Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern für den durch die LSE entstehenden Mehraufwand sichergestellt. Da die Maßnahmen UBB und Bio Einstiegsvoraussetzungen für einige andere ÖPUL-Maßnahmen darstellen, wird mit der Umsetzung des neuen Agrarumweltprogramms eine großflächige Erhaltung von LSE gewährleistet. Im Sinne aller steuerzahlenden Bürger Österreichs und der EU sind die Zahlungen für die Ländliche Entwicklung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Seitens der EUVerwaltung wurde zu diesem Zweck die digitale Erfassung aller Landschaftselemente vorgeschrieben. Nach derzeitigem Wissensstand werden bestimmte Landschaftselemente als ökologische Ausgleichsflächen für das „Greening“ bei der zukünftigen Einheitlichen Betriebsprämie von Bedeutung


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Die Landschaftselemente werden künftig zielgerichtet nach deren Ausmaß und Anzahl abgegolten.

sein. Im Rahmen von Agrarumweltprogrammen kann ab 2015 auf die Ausstattung der Flächen eines Betriebes mit Landschaftselementen besser eingegangen werden und die damit erbrachten Leistungen der antragstellenden Landwirte sind angemessener und zielgerichteter abgeltbar.

Erstdigitalisierung bereits durchgeführt Die österreichweite Erstdigitalisierung von Landschaftselementen wurde nach Beauftragung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in der Agrarmarkt Austria (AMA) durchgeführt. Im Sinne einer effizienten technischen Umsetzung wurden dabei sieben verschiedene Typen von Landschaftselementen definiert. Dabei handelt es sich ausschließlich um Elemente, die auf dem Luftbild (Hofkarte) erkennbar sind.

Typen von Landschaftselementen Folgende Landschaftselemente werden unterschieden: n Bäume/Büsche n Hecken/Ufergehölze n Gräben/Uferrandstreifen n Feldgehölze/Baum-/Gebüschgruppen

n Raine/Böschungen/Trockensteinmauern n Steinriegel/Steinhage n Teiche/Tümpel Die digitale Erfassung erfolgte mit Bezug zu einem Feldstück eines Betriebes. Es wurden nur jene Landschaftselemente erfasst, die sich auf oder angrenzend zu einem Feldstück befinden. Landschaftselemente in Hausgärten oder solche, die öffentlichem Gut zuzuordnen sind (z. B. Straßenbegleitvegetation), wurden nicht berücksichtigt. Vertreter der Landwirtschaftskammern und der Naturschutzbehörden der Länder sind seit April 2011 im Rahmen einer Arbeitsgruppe in die Diskussion zur Umsetzung der Landschaftselemente-Digitalisierung eingebunden. Der Abschluss der Erstdigitalisierung ist bereits erfolgt. DerL A N D S C H A F T S E L E M E N T E (L S E ) LSE-Typ Punkt Bäume/Büsche Polygone Hecke/Ufergehölz Graben/Uferrandstreifen Rain/Böschung/Trockensteinmauer Feldgehölz/Baumgruppe/ Gebüschgruppe Steinriegel/Steinhage Teich/Tümpel

zeit werden die erfassten Daten nochmals geprüft und gewartet, wie z. B. im Fall neuer Luftbilder oder geänderter Feldstücksbildungen. Die Daten werden auch schon für die gezieltere Planung von VorOrt-Kontrollen sowie für Sachverhaltserhebungen im Rahmen von Verwaltungskontrollen genutzt. Weitere und spezifischere Informationen werden in den nächsten Wochen und Monaten laufend erfolgen.

Erster Erhebungsschritt der AMA Im Jahr 2012 wurde die AMA vom BMLFUW nach entsprechenden Hinweisen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes beauftragt, die Landschaftselemente im Invekos-GIS (Geographischen Informations-Sys-

Foto: Fürstaller

tem) erstmals lagegenau für die Periode 2015 bis 2020 zu erfassen. Zu erfassen waren punktförmige (Bäume, Büsche) und flächige (z. B. Hecken, Feldgehöl-ze, …) Landschaftselemente. Die Erfassung erfolgte am Bildschirm auf Basis der aktuellen Hofkarte, somit im Hofkartenmaßstab (1:2.500 oder größer). Die LSE-Erstdigitalisierung wurde betriebsunabhängig, jedoch unter Beachtung der Feldstücksgrenzen vorgenommen. Dokumentiert wurden alle LSE in einem Feldstück oder bis zu fünf Meter angrenzend an ein Feldstück. Die Digitalisierung erfolgte als Punkt (bei Bäumen und Büschen) oder als Polygon bei flächigen LSE. Die untenstehende Tabelle zeigt die jeweilige Digitalisierungsart, den LSE-Typ, die Digitalisierungskriterien (Aus-

Digitalisierungskriterien

Anzahl

Fläche (ha)

< 100 m²

4.196.659

-

≥ 40 m², Länge: ≥ 20 m, Breite: ≥ 2 m bis ≤ 10 m im Durchschnitt ≥ 100 m² bis < 1.000 m²; ≥ 10 m breit oder lang ≥ 100 m² bis < 1.000 m² ≥ 100 m² bis < 1.000 m²

137.656 3.335 53.976 82.865

8.700 230 2.850 4.000

401 5.113

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maße von … bis), die erhobene Anzahl sowie die errechnete Nettofläche der österreichweit erstdigitalisierten LSE-Typen. Österreichweit wurden 4.480.005 LSE mit einer Fläche von 16.008 ha (betrifft nur flächige LSE) erhoben. Die Anzahl an Bäumen/Büschen (mit einem Kronendurchmesser von über zwei Metern) beträgt über 90 %. Durchschnittlich hat jedes beantragte Feldstück 2,5 LSE, wobei es jedoch regional sehr große Unterschiede gibt (Ackerbau/Grünland). Die erhobenen LSE werden derzeit von der AMA auf die im MFA Flächen 2014 beantragten Feldstücke sowie aufgrund neuer Luftbilder aktualisiert. Im Invekos-GIS der AMA wird es zukünftig einen eigenen Referenzflächenlayer (= Schicht mit digitalisierten LSE) für LSE geben, der laufend unter Mitwirkung der Antragsteller LSE-Prämienberechnung Beispiel: Ein Betrieb bewirtschaftet eine landwirtschaftliche Nutzfläche im Ausmaß von 20 ha und verfügt über eine Gesamtfläche von LSE im Ausmaß von 1 Hektar (= 5 % LSE-Anteil). Die Landschaftselementefläche setzt sich folgendermaßen zusammen: – 60 LSE mit dem Typ „Bäume/ Büsche“ (Punkte) = 60 Ar – 4 LSE mit dem Typ „Hecke/ Ufergehölz“ (4 Polygone) = 33 Ar – 1 LSE mit dem Typ „Feldgehölz/ Baumgruppe/Gebüschgruppe“ (1 Polygon) = 7 Ar Insgesamt entspricht dies einem Anteil von 5 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes. Es resultiert daraus ein Betrag von 30 € pro Hektar (5 % x 6 €) LN, wodurch der Betrieb jährlich in Summe 600 € (30 € x 20 ha) für die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen betreffend Landschaftselemente erhält.

DIE ANZAHL UND DIE FLÄCHE aller definierten Landschaftselemente sind grundsätzlich zu erhalten. Veränderungen von flächigen Elementen bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Ausgenommen davon sind jedoch ordnungsgemäße Pflegemaßnahmen wie z. B. das Auf-Stock-Setzen von Hecken oder die Entfernung im Rahmen von Behördenverfahren. Foto: Fürstaller

gewartet werden muss. Die Fertigstellung der LSE-Referenz ist für Ende September 2014 geplant. Die LSE-Referenzflächen werden voraussichtlich ab Beantragungsmöglichkeit für den Herbstantrag 2014 für den Antragsteller im eAMA zur Verfügung stehen.

Erhalt und Pflege – Abgeltung im ÖPUL 2015 Landschaftselemente werden im ÖPUL ab 2015 bei Teilnahme an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung – UBB“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ eine zentrale Rolle einnehmen. Die Erhaltung und der naturverträgliche Umgang von definierten Landschaftselementen stellt dabei eine Teilnahmevoraussetzung für diese Maßnahmen dar. Während Landschaftselemente im Agrarumweltprogramm ÖPUL 2007 pauschal abgegolten wurden, wird die Prämienberechnung zukünftig genau auf die in der Verfügungsgewalt der Antragsteller befindlichen Landschaftselemente abgestimmt sein. Um diese Form der Abwicklung zu ermöglichen, wurde die AMA durch das BMLFUW

mit der österreichweiten digitalen Erfassung von Landschaftselementen auf und angrenzend zu landwirtschaftlich genutzten Flächen beauftragt. Die lagegenaue Erfassung der Landschaftselemente wurde aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben hinsichtlich Dokumentation und Kontrollierbarkeit von Leistungsabgeltungen (= ÖPUL-Prämie) seitens der Kommission bereits mehrfach gefordert und wird nun umgesetzt.

Voraussetzungen der ÖPUL-Maßnahmen Grundsätzlich ist die Anzahl und die Fläche aller definierter Landschaftselemente zu erhalten. Flächige Elemente wie Feldgehölze, Hecken usw. dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde des Landes verändert werden. Ausgenommen davon sind jedoch ordnungsgemäße Pflegemaßnahmen wie z. B. das Auf-Stock-Setzen von Hecken oder die Entfernung im Rahmen von Behördenverfahren. Für punktförmige Elemente wie Bäume oder Büsche gilt eine Toleranzregelung. Diese erlaubt es, einzelne Bäume oder Büsche zu entfernen, wenn da-

für Nachpflanzungen erfolgen bzw. entsprechende Toleranzen nicht überschritten werden. Diese Nachpflanzungen müssen auf bzw. in einem Abstand von maximal fünf Metern zu landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) des Betriebes erfolgen und bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) auffindbar sein. Die Toleranz für die Entfernung von punktförmigen LSE ohne Nachpflanzung liegt bei maximal einem Element pro angefangener zehn Elemente (z. B. können zwei Bäume entfernt werden, wenn ursprünglich insgesamt elf bis 20 Bäume vorhanden waren). Wer mehr als 50 % der punktförmigen LSE entfernen möchte, muss – trotz Nachpflanzung – im Vorhinein das Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde herstellen.

Abgeltung der LSE-Nachteile Die Abgeltung (Prämie) berücksichtigt den Ertragsverlust und den Bewirtschaftungsmehraufwand. Die Prämienberechnung erfolgt auf Grundlage der ermittelten LSE-Fläche, wobei der Prozentanteil der LSE-Fläche zur gesamten beantragten LN errechnet wird. Jedem punktförmigen LSE wird eine Fläche von 1 Ar zugewiesen, flächige LSE weisen ohnehin eine durch das Polygon definierte Fläche auf. Je Prozent LSE an der LN werden voraussichtlich 6 € pro Hektar LN an Prämie ausbezahlt werden. Für Landschaftselemente wird maximal eine Prämie von 150 €/ha gewährt. Dies entspricht einem Anteil von 25 % Landschaftselementen an der LN. Die Erhaltungsverpflichtung gilt jedoch auch bei Überschreitung dieser Grenze für alle Elemente. LUK AS WEBER-HAJSZAN, BMLFUW JOHANNES KNEISSL, AMA GERALD HOHENAUER, LK NÖ


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BETRIEBE, DIE AB 2015 BEIHILFEFÄHIGE FLÄCHEN BEANTRAGEN, unterliegen ab den vorgegebenen Mindestgrößen auch ohne einer ÖPUL-Teilnahme dem Greening. Doch nicht alle Betriebe müssen tatsächlich das Greening erfüllen. Die Ausnahmen sind genau definiert. Foto: Fürstaller

BEI FRUCHTFOLGEPLANUNG BERÜCKSICHTIGEN:

Greening ist Teil der neuen Flächenprämie ab 2015 Mit 2015 wird auf ein neues Flächenmodell mit einheitlicher Flächenprämie pro Hektar umgestellt. Die neue Flächenprämie setzt sich aus dem Zahlungsanspruch und der völlig neuen Greening-Prämie zusammen. Greening ist Voraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen. Nachfolgend dazu der Stand der Dinge. ANDREAS SCHLAGER, LK NÖ

Europaweit gelten drei Greening-Auflagen: 1. Fruchtfolge auf Acker (bis 10 ha keine Fruchtfolgeauflage) n  zwischen 10 und 30 ha Acker: mindestens zwei Kulturen, Hauptkultur maximal 75 % der Fläche

n  mehr als 30 ha Acker: mindestens drei Kulturen, Hauptkultur maximal 75 %, zwei Kulturen maximal 95 % der Fläche 2. Ökologische Vorrangflächen am Acker (bis 15 ha keine Verpflichtung) n  ab 15 ha Acker: mindestens 5 % Ökovorrangflächen (ÖVF) 3. Grünlanderhaltung n  maximal 5 % Abnahme österreichweit, bei Überschreitung Wiederanlageverpflichtung n  einzelbetriebliches Grünlandumbruchsverbot bei be-

stimmten Grünlandflächen (Lebensraumtypen) in Natura2000-Gebieten

Für wen gelten diese Auflagen? Betriebe, die ab 2015 beihilfefähige Flächen beantragen, bekommen Zahlungsansprüche und unterliegen grundsätzlich dem Greening (auch ohne ÖPUL-Teilnahme!). Aber nicht alle Betriebe müssen tatsächlich das Greening erfüllen, weil Ausnahmen festgelegt sind. Folgende Betriebstypen brauchen die Greening-Anforde-

Mindesterfordernisse für 5 % Ökovorrangflächen - keine UBB-Teilnahme Betrieb mit 100 ha Acker, mindestens 5 % Ökovorrangflächen erfüllbar mit n  mindestens 5 ha Bracheflächen oder n  mindestens 7,15 ha Leguminosen (5 % und Faktor 0,7) oder n  mindestens 16,7 ha Zwischenfrüchte (5 % und Faktor 0,3) oder n  Mix aus verschiedenen Varianten, z. B. 2 ha Brache + mindestens 4,3 ha Soja (3 % mit Anrechnungsfaktor 0,7 heißt in der Natur 4,3 %) Hinweis: Nicht an Grenzen gehen, Sicherheitspolster berücksichtigen !

rungen am Betrieb oder auf bestimmten Flächen nicht zu erfüllen: n  Biobetriebe n  Obst-, Weinbaubetriebe n  Betriebe mit hohem Grünlandanteil (mehr als 75 % an der landwirtschaftlichen Nutzfläche) bzw. viel Ackerfutter (mehr als 75 % der Ackerfläche) n  Betriebe mit weniger als 10 ha Acker n  Flächen im Natura2000-Gebiet bzw. Obst-/Weinflächen bei gemischten Betrieben sind von den Auflagen ausgenommen. Für all diese Betriebe wird – trotz Ausnahme – die Greening-Prämie gewährt. Alle anderen konventionellen Betriebe sind zur Einhaltung des Greenings verpflichtet. Zwei Möglichkeiten ergeben sich: a) Einhaltung der für den Betrieb zutreffenden einzelnen Greening-Auflagen oder b) Teilnahme an der ÖPULMaßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ als dem Greening gleichwertige Maßnahme.

Erfüllung der Fruchtfolge und Ökovorrangflächen Die Fruchtfolgeauflage aus Greening mit der geforderten Anzahl an Kulturen in der Fruchtfolge (mindestens zwei oder drei) je nach Ackeraus-


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maß (unter oder über 30 ha Acker) ist in der Praxis weitgehend erfüllbar. Dies auch deshalb, weil jede Kulturart, jede Sommer- oder Winterkultur, Brachen usw. als eigene Kultur gelten, z. B. ist Winterweizen eine andere Kultur als Sommerweizen. Betriebe ab 15 ha Acker müssen mindestens 5 % ihrer Ackerfläche als ÖVF beantragen. Folgende Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung: n  Brachen – ohne bestimmte Bracheauflagen n  stickstoffbindende Kulturen – klein- und großkörnige Leguminosen (Kleearten, Luzerne, Platterbse, Winter-, Sommerwicken, Linsen, Lupinen, Sojabohne, Ackerboh-

ne, Körnererbse. Achtung: Mischungen wie z. B. Kleegras sind nicht anrechenbar) Anrechnung mit dem Faktor 0,7. Das heißt 1 ha Leguminosenfläche bringt 0,7 ha Ökovorrangfläche. Der Einsatz von Pflanzenschutz ist möglich. n  Zwischenfrüchte/Begrünung: Mit ÖPUL-Zwischenfruchtbegrünungen (Variante 1 bis 5) soll Greening erfüllt werden (Beantragung erstmals im Mehrfachantrag 2015 möglich). Anrechnungsfaktor ist 0,3. Das heißt 5 % Ökovorrangflächen sind mindestens 16,7 % Begrünung. Begrünungsflächen zum Greening erhalten keine ÖPUL-Begrünungsprämie!

n  GLÖZ und CC-Landschaftselemente n  Kurzumtrieb (ohne Düngung/Pflanzenschutz) – Faktor 0,3 (1 ha = 0,3 ha ÖVF) Aus diesem Maßnahmenkatalog kann jährlich neu entschieden werden, wie die Ökovorrangflächen erfüllt werden. Selbstverständlich sind auch verschiedene Möglichkeiten kombinierbar.

Erfüllung Greening – kann ÖPUL Hilfe sein? Eine andere Möglichkeit zur Erfüllung des Greenings ist die Teilnahme an der ÖPULMaßnahme „UBB“. Die „greeningrelevanten“ Auflagen der UBB-Maßnahme:

n  Anbau von drei Kulturen, maximal 75 % Getreide/Mais und maximal 66 % einer Kultur statt Fruchtfolge bei Greening n  mindestens 5 % Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen statt 5 % Ökovorrangflächen bei Greening sind so gestaltet, dass sie als gleichwertig für Greening gelten (vorbehaltlich der Genehmigung). Hält sich der Landwirt daran, ist auch das Greening eingehalten und zusätzlich wird die UBB-Prämie gewährt. Alle anderen UBB-spezifischen Auflagen wie Erhaltung von Landschaftselementen, Grünlanderhaltung usw. spielen für Greening keine Rolle.

UBB = UMWELTGERECHTE UND BIODIVERSITÄTSFÖRDERNDE BEWIRTSCHAFTUNG

UBB als Teil des ÖPUL 2015 Die Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen erfolgt mit Herbstantrag 2014. Bei Beantragung der UBB-Maßnahme sind ab 1. Jänner 2015 die maßnahmenspezifischen Bedingungen einzuhalten. Diese werden nachfolgend dargestellt. ANDREAS SCHLAGER, LK NÖ

Alle hier angeführten Aussagen gelten vorbehaltlich der Genehmigung (UBB-Maßnahme = „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“).

Erhaltung von Landschaftselementen Die Erhaltung und der naturverträgliche Umgang mit Landschaftselementen (LSE)

Die Erfüllung der Biodiversität am Grünland ist an dessen Nutzungshäufigkeit gebunden.

sind in der UBB vorgeschrieben (LSE auf Almen und Hutweiden sind davon ausgenommen). Betroffen sind jene punkförmigen und flächigen LSE, die in der Verfügungsgewalt des Antragstellers sind und auf bewirtschafteten Flächen oder maximal 5 Meter angrenzend liegen. Größe, Lage, Struktur bzw. Anzahl bei punktförmigen LSE (gewisse Ausnahmen gegeben)

sind grundsätzlich zu erhalten und können nur im Einvernehmen mit den Naturschutzstellen verändert werden.

Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland Werden mindestens 2 ha Acker und gemähte Grünlandfläche bewirtschaftet, müssen mindestens 5 % davon als Biodiversitätsflächen angelegt

Foto: Fürstaller

werden. Naturschutzflächen (WF, K20) und Flächen, die im ÖPUL 2015 für Gewässerschutzzwecke stillgelegt werden, sind vor Berechnung der 5 % abzuziehen und gelten daher auch nicht als Biodiversitätsflächen. Die Verpflichtung kann aus UBB-Sicht auf Acker und/oder gemähter Grünlandfläche erfüllt werden. Aber: Zur Erfüllung des Greenings müssen 5 % Biodiversitätsflä-


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chen jedenfalls auf der Ackerfläche angelegt werden. Beispiel Biodiversität – Berechnung und Erfüllung UBB und Greening: Betrieb mit 30 ha Acker (davon 0,50 ha K20) und 10 ha gemähtem Grünland (davon 1 ha WF) Berechnung für UBB: 29,5 ha Acker (ohne K20) + 9 ha gemähtes G (ohne WF) = 38,5 ha x 5 % = 1,93 ha Erfüllung für Greening (mindestens 5 % ÖVF): 30 ha Acker x 5 % = 1,5 ha ÖVF => 1,5 ha müssen mit Ackerflächen, der Rest (mindestens 0,43 ha) kann auf Acker und/ oder Grünland erfüllt werden. (Sicherheitspolster einrechnen!)

Biodiversität auf Acker und Grünland erfüllen Um am Acker die Biodiversität zu erfüllen, ergeben sich drei mögliche anrechenbare Biodiversitätstypen: n  neu angelegte Biodiversitätsflächen: Aussaat einer Mischung mit mindestens drei insektenblütigen Kulturen bis 15. Mai, maximal 1 ha pro Feldstück anrechenbar n  alte Dauerbrachen (seit MFA 2009 oder früher): Diese werden ohne Beschränkung auf 1 ha vollständig angerechnet. Diese beiden Typen dürfen bis zu zweimal/Jahr genutzt oder gehäckselt werden, 50 % davon frühestens mit 1. August. n  Bienenweide: Aussaat einer Bienenmischung (mindestens fünf insektenblütige Kulturen) PR ÄMIEN BEI UBB: Prämienelement

Grundprämie

Erhaltung von LSE zusätzl. Biodiversitätsflächen Zuschlag Blühkulturen Acker, Heil-/Gewürzpflanzen Teiche Nützlingseinsatz

(frühestens ab 1. Juni, jedenfalls ab 1. Juli). Jede einmähdige Wiese gilt als Biodiversitätsfläche. Die Biodiversitätsfläche muss immer auf der gleichen Fläche bleiben. Flächiger Pflanzenschutz ist verboten, Düngung ist nur mit Mist und Kompost zulässig.

Einzelbetriebliche Grünlanderhaltung MINDESTENS 5 % BIODIVERSITÄTSFLÄCHE müssen auf der Acker-

fläche angelegt werden, um das Greening zu erfüllen. Foto: Dürnberger

bis 15. Mai, im vierten Jahr ist eine Neuanlage/Nachsaat verpflichtend. Es gibt keine Beschränkung auf 1 ha. Mähen, häckseln oder beweiden ist frühestens ab 1. August zulässig. Alle Biodiversitätsflächen müssen bis 15. September des zweiten Antragsjahres bestehen bleiben. Düngung und Pflanzenschutz sind nicht zulässig. Um am Grünland die Biodiversität zu erfüllen, wird die Nutzungshäufigkeit auf gemähten Grünlandflächen (Dauerweiden und Hutweiden sind nicht betroffen) reduziert. Die erste Nutzung bei Wiesen mit zwei oder mehr Nutzungen wird zeitlich nach hinten verschoben. Die erste Nutzung dieser Flächen darf frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen

Details Euro/ha Grünland + Ackerfutter: - unter 0,5 RGVE/ha G + Ackerfutter 15 - 0,5 bis 1,2 RGVE/ha G + Ackerfutter 30 - über 1,2 RGVE/ha G + Ackerfutter 45 Ackerflächen (ohne Ackerfutter) 45 je % LSE-Fläche an der LN 6 auf Acker, über 5 % bis maximal 10 % 450 Liste an prämienfähigen Kulturen: z. B. Mohn, Kümmel, Lein, Ringelblume, … 55 250 unter Glas oder Folie 1.000

Die Grünlandfläche des Referenzjahres (= erstes Teilnahmejahr) ist zu erhalten, wobei Betriebe mit Grünlandanteil größer als 20 % im ersten Jahr über den Verpflichtungszeitraum bis zu 10 % des Grünlandes (jedenfalls 1 ha, maximal 5 ha) umbrechen dürfen. Bestimmte Grünlandflächen (Lebensraumtypen) in Natura-2000-Gebieten dürfen nicht umgebrochen werden (wie bei Greening).

XIII

JETZT MITMACHEN

Klimaschutzpreis in der Landwirtschaft Zum siebten Mal schreiben das BMLFUW und der ORF den Österreichischen Klimaschutzpreis aus. Auch heuer gibt es den Preis wieder in der Kategorie „Landwirtschaft“. Viele bäuerliche Betriebe, Gemeinschaften und Verbände haben innovative Ideen und engagierte Projekte für den Klimaschutz umgesetzt: Umweltschonende Bewirtschaftung unserer Natur, nachhaltiger Einsatz von Ressourcen, Erzeugung von erneuerbaren Energien, naturnahe Produktion von Nahrungsmitteln, Erhalt der Artenvielfalt u. v. m. Mit

Fruchtfolgeauflagen in der UBB-Maßnahme Ab einer Ackerfläche von mehr als fünf Hektar gelten folgende Einschränkungen: n  Anbau von drei Kulturen, maximal 75 % Getreide und Mais an der Ackerfläche n  maximal 66 % einer Kultur (botanischen Art), ausgenommen Ackerfutterkulturen Für bestimmte Blühkulturen, Heil- und Gewürzpflanzen (z. B. Mohn, Kümmel, Lein, Ringelblume, Schnittlauch, …) sind Zuschläge vorgesehen. Voraussetzungen dafür sind ein Anbau bis spätestens 15. Mai und der Umbruch nach der Ernte frühestens am 1. Juli. Weiterbildung Bis spätestens Ende 2018 sind unabhängig von einer Vorqualifikation fachspezifische Kurse (zu z. B. Biodiversität, Landschaftselemente) im Ausmaß von fünf Stunden zu besuchen. Die Kursbesuchsbestätigung ist am Betrieb aufzubewahren und bei Aufforderung an die AMA zu übermitteln.

der Kategorie „Klimaschutz in der Landwirtschaft“ des Österreichischen Klimaschutzpreises werden Bäuerinnen und Bauern vor den Vorhang geholt und für ihr Engagement ausgezeichnet. Mitmachen kann jeder, vom landund forstwirtschaftlichen Betrieb über bäuerliche Familienbetriebe bis hin zu Gemeinschaften und Verbänden. Für die Teilnahme sind folgende Punkte zu beachten: 1. Zum Einreichen auf www.klimaschutzpreis.at in der Rubrik „Einreichen“ die Kategorie„Klimaschutz in der Landwirtschaft“ auswählen. 2. Das elektronische Formular ausfüllen. 3. Zur Präsentation des Projektes drei Fotos und eine Projektbeschreibung hochladen. Die Einreichfrist läuft noch bis 18. August. Weitere Infos unter www.klimaschutzpreis.at.


BAUERNJOURNAL LANDJUGEND

XIV

AU G U ST 2014

4er-Cup

Wissen, Geschick und Teamgeist Insgesamt 14 Teams, bestehend aus jeweils zwei Mädchen und zwei Burschen, kämpften im Teambewerb 4er-Cup gemeinsam um den Bundessieg. Dabei war nicht nur Wissen rund um die Jahresthemen der Landjugend „Vielfalt Landwirtschaft“ und „Vereintes Europa“ gefragt, sondern auch Allgemeinwissen sowie Kenntnisse zum aktuellen Zeitgeschehen. Beim Aktionparcours war neben jeder Menge Spaß vor allem Teamwork und Geschick gefordert. Nach einem spannenden Finale der besten vier Teams konnten sich Bettina Pabisch, Anton Fitzthum, Norbert Allram und Daniela Allram aus Niederösterreich durchsetzen. Silber und Bronze gingen an die Steiermark und Kärnten.

JETZT ANMELDEN

World Cheese Awards in London Anfang September starten die InternetAnmeldungen für die World Cheese Awards am 14. November. Österreichische Käseproduzenten werden eingeladen, sich bei diesem weltweit größten internationalen Käsewettbewerb anzumelden. Anmeldeschluss ist der 3. Oktober. Um die Beteiligung heimischer Produzenten zu erleichtern, bietet die AMA-Marketing auch heuer Unterstützung bei der Koordination bzw. bei Anmeldung und Transport an. Um einen möglichst schonenden Transport zu gewährleisten und Zeit zu sparen, werden die Käse per Flugzeug zum Award angeliefert. Die Kontaktperson ist Helmut Kolroser, Tel. 01/4797754; E-Mail: h.Kolroser@aon.at www.finefoodworld.co.uk

GOLDMEDAILLE FÜR JOSEF PEINKOPF AUS DER STEIERMARK: Mit seiner Rede „Dein Leben – Deine Entscheidung“ überzeugte er die Jury in der Kategorie vorbereitete Rede über 18 Jahre. Fotos: Landjugend Österreich

LANDJUGEND-BUNDESENTSCHEID REDEN UND 4ER-CUP

Redegewandte Jugend 45 wortgewandte Rednerinnen und Redner und 14 Teams kämpften vor kurzem in St. Lambrecht in der Steiermark um den Bundessieg. BERNADET TE MAYR, LANDJUGEND ÖSTERREICH

Jugendliche aus sieben Bundesländern und aus Südtirol traten beim Bundesentscheid Reden in vier verschiedenen Kategorien gegeneinander an. Zwei Goldmedaillen gingen in die Steiermark und jeweils eine nach Niederösterreich und Oberösterreich. Insgesamt vierzehn Teams aus acht Bundesländern kämpften beim 4er-Cup, einem Bewerb, bei dem neben Wissen Geschick und Teamgeist gefragt sind, um den Titel „Bundessieger 2014“. Der Bundessieg im Teambewerb 4er-Cup ging nach Niederösterreich. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer begeisterten sowohl

Jury als auch Fans mit ihren großartigen Leistungen.

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold Vorbereitete Rede unter 18 Jahre, vorbereitete Rede über 18 Jahre, Präsentationsrede und Spontanrede: In diesen vier Kategorien traten die besten Rednerinnen und Redner des Landes gegeneinander an. Durch die Jury bewertet wurden Aufbau, Wirkung, Sprache, Inhalt und Präsentation. In der Kategorie vorbereitete Rede unter 18 überzeugte Julia Aichinger aus Niederösterreich mit ihrer Rede zum Thema „Was ist Lebensqualität?“. Die Plätze zwei und drei gingen an Verena Ratheiser aus Kärnten und Georg Wagner aus Niederösterreich. „Dein Leben – Deine Entscheidung” brachte Josef Peinkopf aus der Steiermark die Goldmedaille in der Kategorie vorbereitete Rede über 18 Jahre. Silber und Bronze gingen an Jasmin Dürauer

aus Niederösterreich und Simone Ratheiser aus Kärnten. Mit seiner Präsentationsrede „Karosserie – Das Skelett des Fahrzeugs“ sicherte sich der Steirer Hans-Peter Steiner Gold. Die Präsentationsreden von Klaus Prinz und Astrid Holzinger, beide aus Niederösterreich, wurden mit Silber und Bronze belohnt.

Königsdisziplin Spontanrede In der Königsklasse „Spontanrede“ – in dieser Kategorie bleiben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur wenige Augenblicke, um sich auf das zugeloste Thema vorzubereiten – konnte sich Regina Zöttl aus Oberösterreich nach einem spannenden Duell zum Thema „Halloween und Valentinstag – neue Traditionen oder Feste für die Wirtschaft?“ gegen Anja Kruzik aus Niederösterreich durchsetzen. Der dritte Platz ging an Florian Schindlbacher aus der Steiermark.


BAUERNJOURNAL FORSTWIRTSCHAFT A U G U ST 2 01 4

XV

LICHTBAUMART AUS NORDAMERIKA

Die Lärche – eine wertvolle Mischbaumart und Alternative Vor 60 Millionen Jahren in Nordamerika entstanden, wanderte sie über eine Überlandbrücke nach Asien und besiedelte danach auch Europa. ALEX ANDER ZOBL, LK SALZBURG

Weltweit gibt es derzeit zehn Lärchenarten. In Europa überlebte die Lärche während der letzten Eiszeit in zwei getrennten Rückzugsgebieten: in den Alpen und im Raum der Sudeten, Karpaten sowie der Tatra. Hier entwickelten sich die Lärchen auch genetisch weiter. Versuche zeigen, dass die Ostalpenherkünfte im Vergleich zu den Sudeten- und Polenlärchen geradere Schaftformen aufweisen, dafür aber langsamer im Wachstum sind. Ab 1800 wurden vor allem im Tiroler Raum Lärchenzapfen zur Samengewinnung geerntet. Mangels Kenntnissen über die Wichtigkeit der gene-

tischen Herkunft wurden aber viele falsche Bestände ausgewählt. Dieses Saatgut wurde europaweit, insbesondere in Deutschland, angebaut. Nachdem sich Fehlschläge einstellten, ebbte die erste Lärchenwelle ab. Nach mehreren Wellen erlangte die Lärche in der jüngeren Vergangenheit wieder an Bedeutung.

Standortsansprüche und Vorkommen Die frostharte Lärche bevorzugt frische, tiefgründige, lehmige Böden. Als Pionierbaumart kommt sie aber auch mit kargeren, skelettreichen Böden zurecht. Ihre Trockenresistenz wird allerdings von der forstlichen Praxis etwas überschätzt, denn sie spart nicht mit dem Wasser. Pro Gramm Blattmasse hat sie den höchsten Wasserverbrauch aller Nadelholzarten. Die Hauptverbreitung der Lärche auf den Karbonatstandorten der Nördlichen Kalkalpen liegt auf den frischeren, nordwest- bis nordostexponierten Hängen. Auf sonnseitigen Standor-

BODENVERWUNDUNG ist neben dem Vorhandensein von Altlärchen eine Grundvoraussetzung für das Gelingen einer Lärchen-Naturverjüngung.

ten hängt ihr Vorkommen davon ab, ob ein entsprechender Lehmanteil oder Moderhumus die Wasserspeicherfähigkeit des Standortes verbessert. Als Generalist ist die Lärche vom Hügelland bis ins Hochgebirge als Mischbaumart anzutreffen. Als Hauptbaumart tritt sie einzig in der subalpinen Höhenstufe in Lärchendauerwäldern sowie in Lärchen-Zirben-Wäldern in Erscheinung. In den tieferen und mittleren Lagen erzielt die Lärche die beste Wertleistung, unter der Voraussetzung rechtzeitiger, waldbaulicher Eingriffe, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Waldbauliche Behandlung Für eine erfolgreiche natürliche Verjüngung braucht die Lärche Bodenverwundung. Als Lichtbaumart benötigt sie außerdem viel direktes Sonnenlicht, was nur auf Freiflächen gewährleistet ist. Bei Aufforstungen ist es sinnvoll, sie gruppen- oder horstweise in einem Pflanzverband von zwei bis zweieinhalb Metern beizumischen. Durch Ihre Raschwüchsigkeit ist die Lärche in der Jugend vorwüchsig. In der Dickungsphase muss sie aber konsequent freigestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll die grüne Krone mindestens 50 % der Baumlänge betragen. Erst wenn der Baum fast seine Endhöhe erreicht hat, beginnt die Reifungssphase. Wird er zu dieser Phase in der Krone bedrängt, wird das Dickenwachstum verlangsamt, jedoch verbessert sich die Umwandlung von rötlich gefärbtem Kernholz. Ein geringes Forstschutzrisiko wird der Lärche nachgesagt. In der Jugend sind Fege- und Rüs-

LÄRCHENÜBERHÄLTER sind einzelne Altlärchen mit vitalen, kräftigen Kronen, die als Samenbäume dienen. Fotos: Zobl

selkäferschäden die Hauptausfallsursache. Schneedruckschäden traten zuletzt nur nach sehr frühem Schneefall im Gebirge auf. Bei den Insektenschäden führt ein Befall mit dem Grauen Lärchenwickler, der Lärchenminiermotte, der Lärchennadelschütte oder der Lärchennadelknicklaus in der Regel zu einem Zuwachsverlust. Durch die Schwächung können aber Lärchenborkenkäfer oder der Lärchenbockkäfer als Sekundärschädling zum Absterben führen. Weil der Lärchenborkenkäfer selten als Primärschädling auftritt, ist er bislang weit weniger gefährlich als die Fichtenborkenkäfer. Um das Risiko weiterhin gering zu halten, sollte die Lärche nur als Mischbaumart eingebracht werden.


BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

XV I

AU G U ST 2014

AMA-MILCHKAMPAGNE

Mehrfach ausgezeichnet Beim Global Dairy Congress in Istanbul kämpften 160 Einreichungen aus dreißig Ländern um die World Dairy Innovation Awards. Mit der AMAMilch-Kampagne „Krönender Genuss“ gelang es, einen Finalplatz für Österreich zu erringen. Sie reihte sich unter die ersten Fünf in der Kategorie „Best marketing campaign“. Die weiteren Preisträger kamen aus den USA, Kanada und der Türkei. Kategoriesieger wurde eine Kampagne aus Indien. Bereits zum achten Mal wurden die World Dairy Innovation Awards in sechs Kategorien vergeben. Diese reichen von Produktneuheiten über Innovationen bei Verpackung, Nachhaltigkeit, Marken und Unternehmen bis hin zu Werbung und Kommunikation. Auch national erfuhr die AMA-Kampagne viel Anerkennung aus Kreativkreisen: n Focus-„Print-Champion“ für das Frühjahr 2014, n zweiter Platz im EDwardGesamtranking des Jahres 2013 sowie n eine Nominierung beim NÖ Landeswerbepreis „Goldener Hahn“.

Das AMA-Gastrosiegel dient als verlässlicher Wegweiser für geprüfte Rohstoffherkunft.

REGIONALITÄT WIRD IN DER GASTRONOMIE IMMER WICHTIGER

Wissen, wo‘s herkommt Immer mehr Gäste wollen wissen, woher die Produkte stammen. Das ergab eine kürzlich durchgeführte Motivanalyse der AMA. Neueste Umfrageergebnisse bestätigen: Die Herkunft wird auch in der Gastronomie immer wichtiger. Jeder zweite Gast will wissen, woher das verwendete Fleisch stammt. Auch bei Eiern sowie Brot und Gebäck ist Regionalität wichtig. Geht es nach den Wünschen der Gäste, sollen künftig noch mehr Wirte die Produktherkunft auf der Speisekarte angeben.

AMA-Gastrosiegel: Wegweiser für Regionalität KRÖNENDER GENUSS: Die aktuelle AMA-Milchkampagne wurde mit zahlreichen Kreativpreisen ausgezeichnet.

Mit dem AMA-Gastrosiegel können Wirte dem Wunsch der Konsumenten gerecht werden. Die Speisekarte gibt Auskunft, woher Fleisch, Milch-

produkte, Eier, Obst, Gemüse, Erdäpfel, Wild oder Süßwasserfisch stammen. Darüber hinaus verpflichten sich Gastrosiegel-Wirte zur frischen Zubereitung und verwenden keine Lebensmittelimitate oder gentechnisch veränderte Lebensmittel. Unabhängige Kontrollen sichern das System durch jährliche Kontrollen ab. Das AMA-Gastrosiegel wurde vor fünf Jahren ins Leben gerufen, rund 1.300 heimische Betriebe nehmen teil (www.amagastrosiegel.at)

Außerhausverzehr der Österreicher stabil Gut ein Viertel der Österreicher isst ein oder mehrere Male in der Woche außer Haus. Ein weiteres Viertel besucht zweibis dreimal pro Monat ein Lokal. Nur ein Prozent der Befragten gibt an, nie auswärts zu essen. Die Häufigkeit der Restaurantbesuche hat sich in den letzten drei Jahren wenig verändert. Nur junge, gut verdie-

nende Singles gehen häufiger essen als vor fünf Jahren. Als Begründung geben sie bessere finanzielle Verhältnisse, eine geänderte Familiensituation oder berufsbedingte Gründe an. Am häufigsten erfolgen Restaurantbesuche im Urlaub und bei Ausflügen. Spezielle Anlässe, Feste und Feiern sind für ein Viertel der Befragten Grund, auswärts zu essen. Alleine essen macht offenbar wenig Freude. Partner, Familienmitglieder oder Freunde begleiten häufig den Weg zum Wirt.

Vorrangig zählt regionale, traditionelle Küche Am liebsten besuchen die Österreicher Gasthäuser und Restaurants, in denen regionale oder traditionelle Spezialitäten angeboten werden. Das äußere Erscheinungsbild liegt auf Platz drei der Entscheidungskriterien. Jene, die gerne etwas Neues ausprobieren und jene, die oft die gleichen Gasthäuser besuchen, halten sich die Waage.

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH


Stadtlandwirtschaft | August 2014

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Green Care

Verein GIN sucht Gärtnerei in Wien Gärtnerhof GIN bietet sinnvolle Arbeit durch wertvolle Produkte

Gärtnerhof GIN bietet Menschen mit besonderen Bedürfnissen am Biogärtnerhof tätig zu sein.

Der Gärtnerhof GIN ist ein etabliertes sozialökonomisches Projekt des vom Fonds Soziales Wien (FSW) anerkannten Trägervereins GIN. Gemeinsam mit dem Projekt Green Care wird eine neue Gärtnerei in Wien zum Pachten gesucht.

Projektbeschreibung Seit 18 Jahren sind zehn bis zwölf Menschen mit besonderen Bedürfnissen am Biogärtnerhof im 22. Bezirk tätig und werden von mindestens drei fachlich qualifizierten BetreuerInnen bei ihrer Arbeit unterstützt und begleitet. Die von Bio-Austria anerkannte und geprüfte Biogemüsegärtnerei verfügt mittlerweile über einen recht großen und sehr zu-

 Kontakt

friedenen Kundenstock. Das produzierte Gemüse und die Kräuter werden über Wiener Märkte, Hauszustellung oder Ab-Hof verkauft. Die Arbeitsbereiche der Klienten reichen von Anzucht, Anbau, Pflege und Kultivierung der Jungpflanzen bis zur Ernte, Vermarktung und Weiterverarbeitung der Produkte. Ab 2016 wird der Gärtnerhof – im 20. Jahr seines Bestehens – heimatlos sein, da das Grundstück verbaut werden soll. Der Gärtnerhof GIN sucht deshalb dringend ein etwa vergleichbares Nachfolgeobjekt in Wien, um den Jugendlichen und Erwachsenen in der Tagesstruktur weiterhin einen Arbeitsplatz zur Verfügung

 Etwa 100 – 150 m2 Fläche als

Nicole Prop Telefon +43 699 19235080 nicole.prop@lk-wien.at Gärtnerhof GIN www.gin.at/gaertnerhof

stellen und die Wiener Bevölkerung mit Biogemüse versorgen zu können. Anforderungen an das gesuchte Objekt:  Anbauflächen in der Größe von max. einem Hektar, davon etwa 20-30 % Glashausflächen, der Rest Freilandfelder PROJEKTTRÄGER

Aufenthalts- und Arbeitsräume  Sanitärräume  Küche (für die Selbstversorgung zu Mittag)  öffentlicheVerkehrsanbindung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sie verfügen über landwirtschaftliche Flächen und ausreichend Räumlichkeiten, um dem erfolgreichen Projekt eine neue Heimat zu geben? Sie möchten Menschen, die (noch) nicht am regulären Arbeitsmarkt integriert sind, eine Chance für einen (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben geben?

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROP ÄISCHER UNION

1. Zertifikatslehrgang Gartenpädagogik am Hof Der erste Pilot-Zertifikatslehrgang läuft erfolgreich. 18 engagierte TeilnehmerInnen aus ganz Österreich vertiefen ihr theoretisches und praktisches Wissen in den Unterrichtseinheiten, die in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und der City Farm Schönbrunn abgehalten werden; Abschluss ist im Oktober 2014.

Fotoautor: Tanja Paar

Kurzmeldungen Green Care Beraterin im Burgenland Seit 1. Juli 2014 gibt es mit Tanja Paar, BSc auch an der LK Burgenland eine offizielle Ansprechperson für Green Care. Somit ist Green Care in allen neun Bundesländern mit ihren KoordinatorInnen vertreten. Tanja Paar hat an der Universität für Bodenkultur Agrarwissenschaften studiert und bringt Erfahrungen aus einer Agrar- und

Lebensmittelgroßhandelsfirma im Bereich Saatgut und Pflanzenschutz als Beraterin mit. Da Sie selbst aus einer landwirtschaftlichen Familie kommt, weiß Sie um die Angelegenheiten der bäuerlichen Betriebe Bescheid. Ihre bisher erworbenen Erfahrungen, ihr soziales Engagement und ihr Interesse für Innovationen in der Landwirtschaft bilden ideale Voraussetzungen, das Projekt „Green Care“ im Burgenland erfolgreich umzusetzen.


6 | August 2014 | Stadtlandwirtschaft

ÖPUL 2015

Maßnahmenbeantragung mittels Herbstantrag 2014 Mit 1. Jänner 2015 beginnen die Maßnahmen des neuen ÖPUL 2015 zu laufen. Hierfür ist es vorab notwendig, einen Herbstantrag/Maßnahmenantrag zu stellen. Alle Betriebe, welche im Jahr 2014 am ÖPUL teilnehmen, erhalten einen Herbstantrag zugesandt. Dieser wird seitens der Agrarmarkt Austria am 8. August versandt. Jedoch auch

Betriebe die bislang bzw. im Jahr 2014 nicht am ÖPUL teilgenommen haben, können einen Herbstantrag stellen und so an Maßnahmen des ÖPUL 2015 teilnehmen.

Biologische Wirtschaftsweise*  Einhaltung der Kriterien für den biologischen Landbau  Verzicht auf Kauf und Lagerung unzulässiger Betriebsmittel  Naturverträglicher Umgang mit Landschaftselementen  Anlage von mind. 5 % Biodiversitätsflächen auf Acker- und Grünlandflächen (inkl. Bienenweiden auf Acker)  5 Weiterbildungsstunden

flächen (inkl. Bienenweiden auf Acker)  Weiterbildung im Mindestausmaß von 5 Stunden

Biologische Wirtschaftsweise – Teilbetrieb*  Förderungsvoraussetzungen und Leistungsabgeltung wie bei „Biologische Wirtschaftsweise“  Teilnahme mit nur einem Teil der landwirtschaftlichen Betriebsfläche möglich, es muss jedoch die gesamte Fläche einer Nutzungsart (Acker, Wein, Obst, geschützter Anbau) eingebracht werden Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung*  Konventionelle Bewirtschaftung des Betriebes  Naturverträglicher Umgang mit Landschaftselementen  Fruchtfolgeauflagen bei mehr als 5 ha Ackerfläche (max. 75 % Getreide/ Mais, max. 66 % einer Kultur)  Anlage von mind. 5 % Biodiversitätsflächen auf Acker- und Grünland-

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am neuen Pro-

Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel*  Teilnahme mit der gesamten Betriebsfläche  Verzicht auf Stickstoff-Handelsdünger  Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen  Saatgutbeizung und Einzelpflanzenbehandlung sind zulässig  Teilnahme an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide  Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren auf allen Getreideflächen (ausgenommen im Biolandbau zulässige Mittel)  Beizung des Saatguts ist zulässig  Mindestens 3 ha Ackerfläche im ersten Jahr der Verpflichtung  Teilnahme an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen  Sortenreiner Anbau von seltenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen

gramm ist die Bewirtschaftung von mindestens 2 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Im Falle der Bewirtschaftung von Obst und/oder Weinflächen ist 1 Hektar, im geschützten Anbau 0,5 Hektar ausreichend. Diese Mindestbewirtschaftungskriterien müssen

im ersten Verpflichtungsjahr (2015) erfüllt werden.

gemäß Sortenliste dieser Maßnahme  Jährlicher Anbau von mind. 0,1 ha seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen  Teilnahme an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“

 Einhaltung der maximalen Nichtbegrünungstage  Schlagbezogene Aufzeichnungen  Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von der Ansaat bis zum Umbruch von Zwischenfrüchten  Verzicht auf Bodenbearbeitung während des Begrünungszeitraumes (ausgenommen für Strip Till-Verfahren)  Mindestens 3 ha Ackerfläche im ersten Jahr der Verpflichtung

Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau  Jährlich aktiver Anbau von Zwischenfrüchten zwischen zwei Hauptkulturen gemäß der im Herbstantrag zu beantragenden Varianten  Mind. 10 % Begrünung  Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung im Begrünungszeitraum  Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes  Verzicht auf Bodenbearbeitung während des Begrünungszeitraumes (ausgenommen für Strip Till-Verfahren)  Mindestens 3 ha Ackerfläche im ersten Jahr der Verpflichtung Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün*  Mind. 85 % der Ackerfläche ganzjährig, flächendeckend mit Haupt- und/oder Zwischenfrüchten begrünt

Für den „geschützten Anbau“ wurde keine eigene Maßnahme erstellt. Die Förderung des Nützlingseinsatzes in diesem Bereich erfolgt in den Maßnahmen „Biologische Wirt-

Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip Till)  Jährliche Mulch- oder Direktsaat oder Saat im Strip-Till-Verfahren (Saatstreifenverfahren)  Beantragung der Fläche im Herbstantrag mit dem Code „MZ“  Verzicht auf wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung  Maximaler Zeitraum von 4 Wochen zwischen 1. Bodenbearbeitung und Anbau Folgekultur  die Prämie kann ausschließlich bei den Varianten 4 und 5 der Maßnahme „Begrünung von Ackerflachen – Zwischenfruchtanbau“ beantragt werden, Einschränkung gültiger Kulturen  verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflachen – Zwischenfruchtanbau“


Stadtlandwirtschaft | August 2014

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 ÖPUL/GAP

Informationsveranstaltung zu ÖPUL 2015 und GAP 2020 Stammersdorf 2. September 2014, 10 bis 12 Uhr, Pfarrsaal Stammersdorf, Stammersdorfer Strasse 35, 1210 Wien Oberlaa 4. September 2014, 10 bis 12 Uhr, Pfarrsaal Oberlaa, Oberlaaer Platz 3, 1100 Wien

schaftsweise“ bzw. „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“. Die Beantragung der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und die Bekanntgabe der begrünten Fläche ist bis spätestens 15. Oktober möglich.

Alle weiteren Maßnahmen können bis spätestens 15. Dezember beantragt werden.

Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen*  Teilnahme mit der gesamten Dauerkulturfläche des Betriebes erforderlich  Ganzjährige Begrünung in allem Fahrgassen bei einer Hangneigung über 25 % verpflichtend  Offenhaltung der Fahrgassen bei einer Hangneigung bis 25 % im Zeitraum 1.5. bis 31.10. möglich  Einhaltung der Bodengesundungsauflagen  Mindestteilnahmefläche von 0,5 ha Obst, Wein oder Hopfen im ersten Jahr der Verpflichtung Verzicht auf Insektizide bei Wein und Hopfen*  Verzicht auf Insektizide auf allen Wein- und Hopfenflächen des Betriebes (ausgenommen im Biolandbau zulässige Mittel)  verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen“

Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen*  Teilnahmeberechtigt sind Ackerflächen in ausgewiesenen Gebieten (Gebietskulisse siehe www.lk-wien.at)  Einhaltung von N-Düngevorgaben und Verbotszeiträume für die Ausbringung  Verzicht auf die Ausbringung von stickstoffhältigen Düngern, Klärschlamm und Klärschlammkompost (ausgenommen Mist und Kompost) in den ausgewiesenen Ackerflächen  Weiterbildung im Mindestausmaß von 12 Stunden  Schlagbezogene Aufzeichnungsverpflichtung und Düngeplanung  Bodenproben  Mindestens 2 ha Ackerfläche im Projektgebiet im ersten Jahr der Verpflichtung  verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ oder an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“

Verzicht auf Herbizide bei Wein und Hopfen*  Verzicht auf Herbizide auf allen Wein- und Hopfenflächen des Betriebes (ausgenommen im Biolandbau zulässige Mittel)  verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen“

Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen*  Teilnahmeberechtigt sind Ackerschläge mit einer durchschnittlichen Ackerzahl kleiner/gleich 40 in ausgewiesenen Gebieten (Gebietskulisse siehe www.lk-wien.at)  Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung oder Belassen eines

Das neue ÖPUL-Programm für 2015 bis 2020 wurde Ende April zur Genehmigung an die Europäische Kommission (EK) weitergeleitet. Alle Dar-

stellungen gelten somit vorbehaltlich der Genehmigung seitens der EK und der entsprechenden Umsetzung in der nationalen Sonderrichtlinie (SRL). Nachfolgend sind die wichtigsten Maßnahmen welche mittels Herbstantrag 2014 be-

bestehenden Begrünungsbestandes auf den Flächen  Verzicht auf die Einsaat von Leguminosen  Verzicht auf Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf der Fläche im gesamten Verpflichtungszeitraum  Verzicht auf Umbruch der Fläche (ausgenommen einmaliger Umbruch im Verpflichtungszeitraum erlaubt)  jährliche Pflege oder Nutzung der Fläche durch Mahd bzw. Häckseln oder Ernten Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen*  Teilnahmeberechtigt sind Ackerflächen in ausgewiesenen Gebieten (Gebietskulisse siehe www.lk-wien. at) welche sich in einer maximalen Entfernung von 50 Meter zu einem ausgewiesenen Oberflächengewässerabschnitt (Gebietskulisse) befinden  Anlage von Gewässerrandstreifen (dauerhafte, winterharte Gründecke) oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes  Verzicht auf die Einsaat von reinen Leguminosenbeständen  Verzicht auf Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf der angelegten Gründecke im gesamten Verpflichtungszeitraum  Verzicht auf Umbruch der Fläche (ausgenommen einmaliger Umbruch

antragt werden können stichwortartig beschrieben. Die detaillierten Inhalte der einzelnen angebotenen Maßnahmen stehen unter www.ama.at zur Verfügung.

im Verpflichtungszeitraum erlaubt  jährliche Pflege oder Nutzung der Fläche durch Mahd bzw. Häckseln oder Ernten Naturschutz*  Die ÖPUL-Naturschutzmaßnahme erfordert eine gültige Projektbestätigung mit Projektauflagen von der zuständigen Naturschutzabteilung des Landes, zusätzlich sind flächenspezifische Auflagen auf der Maßnahmenfläche einzuhalten  verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ Interessierte an dieser Maßnahme werden gebeten vorab Kontakt mit der Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22, Bereich Naturschutz, Dipl.-Ing. Michael Kubik 01/400073781 bzw. Dipl.-Ing. Marlis Schnetz 01/4000-73797 aufzunehmen. *) Die Verpflichtung der Maßnahme ist Grundstücksbezogen einzuhalten. Bei Flächenweitergaben ohne gleiche Maßnahme beim Folgebewirtschafter bzw. Flächenverlusten (Verbauung, etc …) über der jährlichen Abgangstoleranz von 5 Prozent der Maßnahmenfläche (max. 5 Hektar, jedenfalls 0,5 Hektar) erfolgt eine Rückforderung der erhaltenen Prämie bis zu Verpflichtungsbeginn.


8 | August 2014 | Stadtlandwirtschaft

Mein Wien

Veranstaltungsüberblick Informationsveranstaltung zu ÖPUL 2015 und GAP 2020

Weinpreis Publikumsevent Erstmals können Sie heuer im Zuge des Wiener Filmfestivals alle Landessieger sowie 74 Finalisten der heurigen Landesweinbewertung verkosten. Am „Winzermontag“ haben Sie die Möglichkeit zwischen 17 und 19 Uhr mit je einem anderen Winzer über die Weine fachzusimpeln. Ausserdem wird der Winzer noch weitere Weine aus seinem Sortiment kredenzen.

  

4. August: Thomas Podzednik, Weingut Cobenzl 11. August: Karl Lentner, Weingut Lentner 18. August: Thomas Huber, Weingut Fuhrgassl-Huber 25. August: Fritz Wieninger, Weingut Wieninger

Verkostungsbons sind zu 1/16 l zum Einheitspreis von EUR 2,- oder zu vergünstigten 5erund 10er-Blocks erhältlich. Erstmals ist auch ein Flaschenverkauf durch die Gebietsvinothek WIENO möglich.

Mit 1. Jänner 2015 beginnen die neuen Maßnahmen des ÖPUL 2015 zu laufen. Sie erhalten Informationen über alle Maßnahmen und die richtige Beantragung.

Di, 2. September 2014, 10-13 Uhr, Pfarrsaal Stammersdorf, Stammersdorfer Straße 35, 1210 Wien Do, 4. September 2014, 10-13 Uhr, Pfarrsaal Oberlaa, Oberlaaer Platz 3, 1100 Wien

Restplätze Ausbildungsbescheinigung Anwendung von Pflanzenschutzmittel 2,5 tägige Fortbildung, inkl. Erste Hilfe Kurs

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8. und 9. September 2014 ganztägig in der LK Wien 15. September 2014 halbtägig im Grünen Kreuz Beitrag: € 98 (ohne Förderung) Anmeldung: bis 22. August im LFI Wien Details siehe www.lk-wien.at

 Sprechtage

Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Rechtsberatung Mi, 3. September 2014, 9 bis 11 Uhr, Mag. Peter Bubits Steuerberatung Di, 9. September 2014, 10 bis 12 Uhr, Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung bei Mag. Christian Reindl (Tel. 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)

Wiener Erntedankfest 2014 Mit „Wir leben Stadtlandwirtschaft“ lädt die LK Wien zum diesjährigen Erntedankfest auf den Heldenplatz ein.

6.-7. September 2014, Heldenplatz, 1010 Wien Samstag 10-19 Uhr, Sonntag 10-18 Uhr

Impressum www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Stadtlandwirtschaft erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: LK Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien


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