Stadtlandwirtschaft Ausgabe November 2016

Page 1

Bio Förderung für Wien Bis zu 15.000 Euro Prämie bei Umstellung auf Bio

SEITE 5 Ausgabe 11 | November 2016

DIE FAC HINF O R M AT IO N D E R L A NDWIR T S C H A F T S K A MME R WIE N

Gärtnereien kämpfen um jeden Kunden Vor den Toren Wiens haben sich einige Großbetriebe breit gemacht.

Die industrielle Landwirtschaft ist im Vormarsch und verdrängt die Gärtnerfamilien aus den Regalen des Lebensmittelhandels. Keine Produktvielfalt sind u.a. die Folgen.

Regionales einkaufen ist zum Trend geworden, doch zu welcher Gemüsemarke der Konsument greift, ist entscheidend für die Zukunft der Wiener SEITE 3 Gärtnereien.

Gartenbau Verdoppelung der ÖPUL Prämie SEITE 6

Bildung Technologien in Gemüseproduktion SEITE 10

INVEKOS Betriebsänderung: Was tun? SEITE VIII

Junger Wiener Präsentation

Fotoautor: Thomas Köberl

Der Vorbote des neuen Weinjahres wurde Ende Oktober im BILLA Corso Herrnhuterhaus und BILLA Corso Ringstraßen Galerien präsentiert. Begleitet von Sommeliers wurden die Jungweine allen Kunden zur Verkostung angeboten. Der Junge Wiener 2016 präsentiert sich heuer bereits zum 14. Mal als einer der ersten Jungweine Österreichs. Der frische Wein überzeugt durch einen leichten und animierenden Geschmack, Eleganz und jugendlich fruchtigen Aromen. Die Wiener Weinkönigin Elisabeth III. schenkte die ersten Gläser aus. Junger Wiener nennen dürfen sich nur trockene Qualitätsweine mit max. 12,5% Alkoholgehalt. Gekennzeichnet mit jugendlicher Frische, ansprechender Frucht und harmonischer Säure sind Junge Wiener optimale Begleiter zu saisonalen Speisen. Erkennbar ist der Jungwein am markanten „Junger Wiener“-Logo am Flaschenhals.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


2 | November 2016 | Stadtlandwirtschaft

LK Wien "Jetzt geht es ans Umsetzen."

Umweltminister Andrä Rupprechter zum Klimavertrag der seit dem 4. November 2016 in Kraft ist

Editorial Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Gemeinsam sind wir stark Mit dem Jahrestätigkeitsbericht gibt die LK Wien einen Einblick in die Tätigkeiten der Fachbereiche. Gemeinsam wurden verschiedene Ziele gesetzt und Projekte und Maßnahmen durchgeführt. Unter anderem ist es uns mit der Nachhaltigkeitsinitiative 15-17 gelungen die Ökologisierung der Wiener Landwirtschaft voranzutreiben. Aus Kostengründen erfolgt die Versendung des Jahrestätigkeitsberichtes als Beilage in der Stadtlandwirtschaft. Mit Ihrem finanziellen Beitrag tragen Sie wesentlich zur Sicherung der vielfältigen Angebote und Dienstleistungen in Form von Beratung, Bildung und Förderung bei. Angesichts einer kleiner werdenden Anzahl an landwirtschaftlichen Betrieben ist die Sicherung einer unabhängigen, selbstständigen und geschlossen agierenden Interessenvertretung zur Umsetzung ihrer Interessen wichtiger denn je. Viel Freude beim Lesen!

Neue Ökonomieräte ausgezeichnet

Für ihre besonderen Verdienste um die Land- und Forstwirtschaft in Wien wurden Kammerrat Ing. Michael Niedermayer (Landwirt Donaustadt) und Kurt Ableidinger (Gärtner Simmering) vom Bundesminister Andrä Rupprechter der Berufstitel Ökonomierat verliehen. Es gratulieren herzlich Präsident der LK Wien Franz Windisch und Kammerdirektor Robert Fitzthum zur Auszeichnung.

Nachruf Kammeramtsdirektor i.R. Erich Winkel Der langjährige Kammeramtsdirektor Erich Winkel ist am 3. November 2016 im 87. Lebensjahr verstorben. Erich Winkel war einer, der seine Lebensarbeitszeit beinahe ganz in den Dienst der LK Wien gestellt hat. Seit Gründung war er Mitarbeiter. Schon damals hatte er durch die "Budgetbrille" den besten Überblick über die Kammer und übernahm 1970 die Kammeramtsdirektion bis ins Jahr 1993. Er hat wohl in seiner Amtszeit die größten Umwälzungen in der Landwirtschaft nach dem Krieg miterlebt und die politischen Rahmenbedingungen ausverhandelt und mitgestaltet. Es ist ihm gelungen, in wirtschaftlich und politisch schwierigen Zeiten die finanzielle Sicherstellung einer unabhängigen gesetzlichen Interessenvertretung für die Kammerzugehörigen zu sichern und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Ab 27. November 2016 gilt die neue Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung. Die Überprüfungsplankette darf nur von autorisierten Werkstätten vergeben werden. Überprüfungen von zertifizierten Werkstätten anderer Bundesländer werden aber anerkannt (Anm.: Derzeit gibt es in Wien keine anerkannte Zertifizie-

rungsstelle oder Werkstätte). Die Prüfintervalle betragen 5 Jahre, ab dem 1. Jänner 2020 nur noch 3 Jahre. Neugeräte bis 5 Jahre nach deren Kauf benötigen noch keine Überprüfungsplankette. Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen sowie handgeführte Anwendungsgeräte für Pestizide, sofern Zubehörteile nachweislich regelmäßig gewechselt werden, sind von der Überprüfung ausgenommen.

Personalia Veronika Schober verstärkt seit Oktober als neue Assistentin die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) und das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI). Die gebürtige Wienerin aus dem 12. Bezirk studiert nebenbei an der Universität für Bodenkultur, wo sie gerade ihren Bachelor in Agrarwissenschaften abschließt.

Fotoautor: Schober

Kurzmeldungen Überprüfungsmarke für Pflanzenschutzgeräte Pflicht

Fotoautor: BMLFUW


Stadtlandwirtschaft | November 2016

|3

Wirtschaft

Großbetriebe gegen Gärtnerfamilien Keine Produkt- und Sortenvielfalt sowie Massenware dafür stehen die industriell geführten landwirtschaftlichen Großbetriebe. Ein durchschnittlicher Gartenbaubetrieb in Wien hat eine Anbauflä-

che von 1,69 ha. Mag. Natalie Weiß natalie.weiss@lk-wien.at

Gemüse direkt vom Gärtner aus Wien – mit der bäuerlichen Idylle mitten in der Großstadt könnte es bald vorbei sein. Produkte von industriell geführten landwirtschaftlichen Betrieben nehmen Platz in den Regalen des Lebensmittelhandels ein und verdrängen die Sortenvielfalt sowie die Gärtnerfamilien. Seit vielen Generationen produzieren die Gärtnereien in den Bezirken Simmering und Donaustadt Frucht-, und Feldgemüse. Insgesamt 169 Wiener Betriebe bieten eine saisonale Produkt- und Sortenvielfalt und produzieren umweltscho-

nend mit Nützlingseinsatz. Die Gärtnereien stehen für eine innerbetriebliche Knowhow Weitergabe und für die Sicherung von rund 3.700 Arbeitsplätzen. Der Lebensmittelhandel produziert seit circa zwei Jahren in großen Mengen, in Kooperation mit landwirtschaftlichen Großbetrieben, sein Obst und Gemüse selbst und verdrängt die kleinstrukturelle landwirtschaftliche Produktion. Industrielle Landwirtschaft in Österreich bedeutet weniger Produktvielfalt und weniger Sortenvielfalt – der Kunde kann zukünftig nur eine Gemüsemarke kaufen. „Die Gemüsesaison endet mit November und die Zukunft der

Gemüsegärtnereien in Wien ist ungewiss. Der Lebensmittelhandel drückt die Erzeugerpreise und bezieht zunehmend das Gemüse von industriellen Großbetrieben. Die Großbetriebe setzen auf Menge nicht auf Vielfalt. Für den Kunden bedeutet das weniger Sortenvielfalt in den Regalen und keine Alternativen beim Einkauf. Ein paar Großproduzenten werden in Zukunft die Preise diktieren“, befürchtet Präsident der LK Wien Franz Windisch.

Versorgungssicherheit Tomaten, Gurken oder Paprika werden von den Großbetrieben mit einer hohen aufwendigen Belichtung in den Wintermonaten produziert.

Fotoautor: Kracher Kurt

Saisonale Differenzierungen von Obst und Gemüse werden verdrängt. Fällt ein landwirtschaftlicher Industriebetrieb aus, ist eine Versorgungssicherheit von Obst und Gemüse nicht mehr gegeben. Mehrere kleine Betriebe garantieren eine Ausfallsicherheit und stehen für eine krisenfeste Produktion.

Gemüseproduktion in Wien In Wien wurden 63.215 Tonnen Gemüse im Jahr 2015 in den Gärtnergebieten produziert. Die LGV-Frischgemüse mit Sitz in Wien Simmering ist eine von fünf Erzeugerorganisationen für Gemüse in Österreich.

Gerechte Preise für Produzenten

Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident LK Wien

Wenn man beim Wiener Würstelstand für ein Bratwürstel 3,5 Euro zahlt und der Bauer davon nur 15 Cent erhält und bei der danebenliegenden Semmel nicht einmal 5% für den verwendeten Weizen beim Produzenten ankommen, dann stimmt doch etwas nicht. Bei allen Produkten der heimischen Landwirtschaft ist der aktuelle Wertschöpfungsanteil für die Betriebe vom Konsumentenpreis viel zu gering. Wer, wenn nicht die Landwirtschaftskammern sind dazu berufen, dieses Missverhältnis öffentlich aufzuzeigen und den Lebensmittelhandel und die Verarbeiter

aufzufordern, gerechte Produzentenpreise auszuzahlen. Deren Wachstumspolitik findet auf dem Rücken der Landwirtschaft statt. Keine Interessensvertretung und auch nicht die Politik sind im Stande, den Einbruch der Produzentenpreise mit noch so guten Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Der Einkommensrückgang spiegelt diese Entwicklung wider. Zum vierten Mal in Folge resultiert aus der Preisentwicklung einen Jahresverlust für die heimischen Betriebe. Für wertvolle Lebensmittel aus Österreich gebührt daher den Produzenten ein kostendeckender Erlös.


4 | November 2016 | Stadtlandwirtschaft

Recht | Steuer | Soziales

Vom Einheitswert und EU Regelungen Vielfältige interessenspolitische Themen beim 1. Bereichsausschuss für Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik. Pflanzeschutzgeräteüberprüfungsverordnung: Kritik der LK Wien an

fehlender Übergansbestimmung.

Mag. Christian Reindl christian.reindl@lk-wien.at

Mit der Änderung der Geschäftsordnung der LK Wien am 1. März 2016 wurde der Fachausschuss für Rechtsund Sozialangelegenheiten in den Bereichsausschuss für Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik umgewandelt und von 7 auf 15 Mitglieder personell aufgewertet.

Einheitswert Hauptfeststellung 2014 Die Neufeststellung der Einheitswerte Land- und Forstwirtschaft erfolgt bekanntermaßen mit Stichtag 1. Jänner 2014. Die neuen Einheitswertbescheide sollen steuerlich (beispielsweise Grundsteuer, Einkommensteuer) ab 1. Jänner 2015, als Beitragsgrundlage für die SVB ab 2017 wirksam werden. 240.000 Sofortbescheide (= Bescheide ohne Erklärungen) für reine Grundeigentümer oder Kleinstbetriebe wurden vom BMF bereits zur Gänze abgearbeitet. Auch die Versendung von Erklärungsbescheiden (330.000 Betroffene) ist bereits im vollen Gange. Laut BMF wurden in Wien ca. 80% der neuen EHW-Bescheide bereits versendet. Die Hauptfeststellung soll noch im heurigen Jahr abgeschlossen werden

(ausgenommen eingebrachte Beschwerden). Im Vergleich zu den alten Einheitswertbescheiden gibt es derzeit 24% gleich hohe Einheitswertbescheide, bei 40,7% der Bescheide gibt es Erhöhungen, bei 35% dagegen Kürzungen. Die Anzahl der eingebrachten Beschwerden gegen die neuen Einheitswertbescheide ist derzeit äußerst gering, was für eine gute rechtliche Qualität der neuen Einheitswertbescheide spricht. Bei erhobenen Beschwerden ist auch immer zu bedenken, dass es zu „Verschlechterungen“, das heißt, zu Erhöhungen des bekämpften Einheitswertes kommen kann. Eine praktikable und gesetzeskonforme Umsetzung der regelmäßig zu berücksichtigenden öffentlichen Gelder im neuen Einheitswertbescheid im Wege einer automatischen oder amtswegigen Wertfortschreibung wurde erarbeitet. Die dafür notwendige Änderung im Bewertungsgesetz vom „Zufluss-Prinzip“ auf das „Anspruchs-Prinzip“ wurde bereits umgesetzt. Erst nach Zustellung sämtlicher Bescheide wird man allerdings ein Resümee über eine erfolgreiche Abwicklung der Einheitswert-Fortschreibung treffen können. Auch

dann wird feststehen, ob die politische Zielsetzung einer 10% Erhöhung der gesamten Einheitswertsummer erreicht werden konnte. Eine interne Arbeitsgruppe der Landwirtschaftskammern analysiert derzeit Möglichkeiten zur Entlastung der unteren Einheitswerte infolge der neuen Einheitswertsystems. Die Beschlussfassung darüber liegt aber bei den Präsidenten.

Überprüfungsmarke für Pflanzenschutzgeräte Als zwingende Umsetzung einer EU Regelung müssen auch in Wien alle Pflanzenschutzgeräte einer Überprüfung unterzogen werden. Die Überprüfungsplankette („Pickerl“) darf nur von autorisierten Werkstätten vergeben werden. Überprüfungen von zertifizierten Werkstätten anderer Bundeländer (oder EU Staaten) werden aber anerkannt (Anm.: Derzeit gibt es in Wien derzeit keine anerkannte Zertifizierungsstelle oder Werkstätte). Die Prüfintervalle betragen 5 Jahre, ab dem 1. Jänner 2020 nur noch 3 Jahre. Lediglich Neugeräte bis 5 Jahre nach deren Kauf benötigen noch keine Überprüfungsplankette. Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen sowie handgeführte Anwendungsgeräte für

Fotoautor: LK Wien/Diendorfer

Pestizide, sofern Zubehörteile nachweislich regelmäßig gewechselt werden, sind von der Überprüfung ausgenommen. Grundsätzlich sollte die neue Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung bereits mit 27. November 2016 in Kraft treten. Der Ausschuss hat massive Kritik im Rahmen einer entsprechenden Stellungnahme im Begutachtungsverfahren geübt, da es bis dato immer noch keine rechtsgültige Verordnung gibt. Eine praktikable und zeitnahe Umsetzung für die Betriebsführer wird daher nicht möglich sein.

Geothermienutzung in Wien Wien Energie plant in den nächsten Jahren mit dem Forschungsprojekt „GeoTief Wien“ den geologischen tiefen Untergrund im östlichen Raum Wiens für eine mögliche Geothermienutzung zu untersuchen. Dabei sollen nach dem Stand der Technik reflexionsseismische 2D/3D Messungen durchgeführt und daraus geologische 3D Modelle entwickelt werden. Bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen wird das Einvernehmen mit den Bewirtschaftern hergestellt werden. Eine Projektdarstellung erfolgt in den nächsten Wochen.


Stadtlandwirtschaft | November 2016

|5

Förderung

Bio – Aktion für Wien Die Umstellung von einer konventionellen Landwirtschaft auf eine biologische wird mit bis zu 15.000 Euro gefördert.

Der Einstieg in das Bio – Aktionsprogramm ist für alle landwirtFotoautor: LK Wien/Diendorfer schaftlichen Sparten möglich.

Dipl.-Ing. Klaus Zambra klaus.zambra@lk-wien.at

Die Landesregierung hat am 18. Oktober 2016 eine neue Landesförderungsmaßnahme zum Ausbau des biologischen Landbaues in Wien (Bio- Einstiegs- und Umstellungsaktion) beschlossen. Auf der Grundlage der Nachhaltigkeitsinitiative 15-17 der Landwirtschaftskammer Wien, die eine weitere Ökologisierung der Wiener Landwirtschaft, unter dem Leitbild des biologischen Landbaus vorsieht, wurde somit der Vorschlag der LK aufgenommen. Die Geschäftsgruppe Umwelt hat dazu die MA 58 beauftragt, einen Entwurf für Maßnahmen zur Förderung und damit den weiteren Ausbau der biologischen Landwirtschaft in Wien gemeinsam mit der LK Wien zu erarbeiten. Die Bio Förderaktion in Wien wurde in den letzten Wochen erarbeitet und ist als Ergänzung zu den bereits auf Bundesebene bestehende Fördermaßnahme und Aktivitäten für die biologische Landwirtschaft zu sehen.

Ab ins Bio Programm Neu gegründeten Bio Betrieben sowie bisher konventionelle arbeitenden Betrieben, die sich für eine biologische Wirtschaftsweise entschei-

den, wird während der Umstellungsphase in den ersten drei Jahren ein Zuschuss aus Landesmitteln gewährt. Jeder Betrieb der neu in die Biolandwirtschaft einsteigt, erhält max. 15.000 Euro Einstiegs- oder Umstiegs-Prämie. Dieser Betrag wird innerhalb von drei Jahren in zwei Teilen ausbezahlt.

Aktion gilt für alle Sparten Diese Maßnahme wird für alle landwirtschaftlichen Produktionssparten in Wien (Ackerbau, Gartenbau, Weinbau, Obstbau, etc.) angeboten und kann sowohl bei einzelbetrieblichen Umstellungen, aber auch bei gemeinschaftlichen Bioprojekten zur Anwendung kommen. Für die Beantragung ist die Erstellung eines Betriebskonzeptes mit einem Berater der LK Wien erforderlich. Die Umsetzung erfolgt auf der Rechtsbasis der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 („De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor“). Zur Umsetzung wurde eine eigene Landesförderrichtlinie erstellt, die unter www.lk-wien.at abrufbar ist und rückwirkend mit 1. Jänner 2016 in Kraft ist. Die Landesrichtlinie ist bis 2020 genehmigt. Auf Basis einer geschätzten Anzahl von fünf bis sieben Umstellungsbetrieben pro Jahr wird mit

einem Finanzbedarf von ca. 75.000 Euro pro Jahr kalkuliert, somit einem Landesmittelbedarf von rund 300.000 Euro für die gesamte Periode von 2016 -2020.

Fördervoraussetzungen Verpflichtend während der Umstellungsphase ist die Inanspruchnahme einer anerkannten Bio-Beratung im Ausmaß von mindestens 10 Stunden. Der Nachweis ist bis zur zweiten Teilauszahlung zu erbringen. Weiters ist die Bewirtschaftung des Betriebs für mindestens fünf Jahre ab dem

Jahr des Neueinstiegs in die biologische Bewirtschaftung zu gewährleisten.

Antragstellung und Abwicklung Die Antragsstellung erfolgt durch den Förderwerber bzw. die Förderwerberin mittels Antragsformular bei der LK Wien. Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt innerhalb eines Jahres nach der ersten Meldung als Biobetrieb gestellt werden. Es gilt das Datum des Kontrollvertrags mit einer zertifizierten Biokontrollstelle.

Die Wiener Landfrauen

der Landwirtscha skammer Wien laden zum

12. Ball der Wiener Landwirtscha im Grand Hotel Wien, Kärntner Ring 9, 1010 Wien am 28. Jänner 2017 Saaleinlass ab 19 Uhr, Beginn 20 Uhr Karten: 32 € Erwachsene 25 € Schüler/Studenten Kartenvorverkauf: Verena Scheiblauer, LK Wien, 01/5879528-39 und bei den Funk onärinnen der Wiener Landfrauen


6 | November 2016 | Stadtlandwirtschaft

Förderung

Änderungen im ÖPUL Der Präsident der LK Wien setzte sich für den Wiener Gartenbau ein und erreichte eine Verdoppelung der ÖPUL Prämie.

Verdoppelung der ÖPUL Prämie bei Produktion auf Substrat.

Ing. Philipp Prock philipp.prock@lk-wien.at

Im Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 kam es zum Wegfall sämtlicher IP Maßnahmen da für gesetzliche Standards keine Abgeltung erfolgen darf, damit einhergehend war eine Verringerung der Teilnahme am Agrarumweltprogramm. Seitens der Europäischen Kommission wurde die Möglichkeit geschaffen, Änderungswünsche zum bestehenden Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 einzubringen. Ök.-Rat Ing. Franz Windisch, Präsident der Landwirtschaftskammer Wien, setzte sich intensiv dafür ein, Verbesserungen für die Wiener

Landwirtschaft insbesondere für den Wiener Gartenbau zu erreichen. So konnte vor allem für Gartenbaubetriebe ein wesentlicher Erfolg bei der ÖPUL 2015 Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ erzielt werden. Hierbei kommt es zu einer Verdoppelung der ÖPUL Prämie beim Einsatz von Nützlingen für Flächen unter Glas und Folie auf denen in Topf- oder Substratkultur produziert wird. Die Prämie wird ab dem 1. Jänner 2017 von 1.000 auf 2.000 Euro je Hektar angehoben. Unabhängig davon erfolgt auch eine Abgeltung für Flächen unter Glas und Folie für den Einsatz von Nützlingen bei Produktion

Fotoautor: LK Projekt

im Mehrfachantrag mit dem Code „NUE“)  Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Nützlinge, Grund, Ziel und Datum des Einsatzes sowie die Entwicklung der Nützlinge Nutzen Sie die Chance der letztmaligen Beantragung der ÖPUL 2015 Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“. Für die Beantragung ist es erforderlich einen Herbstantrag 2016 via eAMA bzw. im Wege der Landwirtschaftskammer Wien bis 15. Dezember 2016 zu stellen.

auf gewachsenem Boden. Die Prämie beträgt hierbei 1.000 Euro je Hektar. Nicht förderfähig sind Verkaufs-, Schauund Lagerflächen. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch den Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau entstehen.

Teilnahmevoraussetzungen  Mindestens 0,5 Hektar Fläche im geschützten Anbau im ersten Teilnahmejahr (2017)  Laufzeit der Maßnahme von 1.1.2017 bis 31.12.2021  Jährlicher flächendeckender Einsatz von Nützlingen in zumindest einem ganzen Glashaus bzw. ganzem Folientunnel (Kennzeichnung

Neueinstieg in das Agrarumweltpogramm ÖPUL ist bis 15. Dezember möglich Mit dem Herbstantrag 2016 besteht nochmals die Chance, neu am Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 teilzunehmen bzw. zusätzliche Maßnahmen zu beantragen. Die Laufzeit für neu beantragte Maßnahmen beträgt fünf Jahre und bringt einen Verpflichtungszeitraum von 2017 bis 2021 mit sich. Bei

der Überlegung, neue ÖPUL-Maßnahmen zu beantragen, sind geltende Kombinationsverpflichtungen zu beachten. Grundvoraussetzung für einen Neueinstieg ist die Bewirtschaftung von mindestens 2 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Im Falle der Bewirtschaftung von Obst und/oder Weinflächen ist 1 Hektar, im geschützten Anbau 0,5 Hektar ausreichend. Für einen Neueinstieg bzw. die Beantragung zusätzlicher Maßnahmen ist es erforderlich

einen Herbstantrag via eAMA bzw. im Wege der Landwirtschaftskammer Wien bis 15. Dezember 2016 zu stellen. Der Wechsel in eine höherwertige ÖPUL Maßnahme (UBB in Bio bzw. Begrünung Zwischenfrucht in Begrünung System Immergrün) verändert die Laufzeit nicht. Dieser kann bis inklusive Herbstantrag 2018 erfolgen.

Fotoautor: Istock/imagestock

Kurzmeldung


Fakten & Mythen CETA-Abkommen

Wechsel planen

SEITE VI

Neuer Bewirtschafter

SEITE VIII

Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

NOVEMBER 2016

Unter dem Motto „Chancen für die europäische Landwirtschaft: Grünes Wachstum und dynamische Märkte“ diskutierten über 400 Vertreter von Bauernverbänden und Genossenschaften aus ganz Europa Überlegungen zur Zukunft des Sektors. ANDREAS THURNER, LK ÖSTERREICH, BRÜSSEL

Österreich war unter anderem durch Präsident Franz Reisecker und den Generalsekretär der LK-Österreich, Josef Plank, vertreten. Die Diskussionen drehten sich unter anderem um die Rolle von Innovation, Digitalisierung und Nutzung von großen Datenmengen in der Landwirtschaft. Dabei wurde deutlich, dass die Digitalisierung längst Einzug in die landwirtschaftliche Praxis gehalten hat und we-

BAUERNVERTRETER DISKUTIEREN NEUES EU-PROGRAMM

Was wollen Bauern von der EU-Agrarpolitik ab 2021? Foto: Dürnberger

sentlich zu einer effizienteren und nachhaltigeren Produktionsweise beitragen kann.

Hogan will einfachere GAP EU-Agrarkommissar Phil Hogan gab in seiner Rede erste Hinweise auf die Weiterentwicklung der GAP nach 2020: Der Kommissar will das bereits begonnene Projekt zur Vereinfachung der GAP weiter vor-

„Landwirtschaft 4.0“ als Chance Ich bin überzeugt, dass die „Landwirtschaft 4.0“ auch für die österreichische Struktur und die bäuerlichen Familienbetriebe passende Konzepte und Lösungen anbieten und positiv zu ihrer Weiterentwicklung beitragen kann. Denn es geht nicht nur um mehr Output, sondern um den optimalen Einsatz aller Produktionsmittel. Das hilft den bäuerlichen Betrieben, Ressourcen und Kosten einzusparen.

antreiben. Weitere Handlungsfelder sind der Umgang mit Marktrisiken und Marktvolatilitäten, der Zugang zu Exportmärkten, der Beitrag zu Klimaund Umweltleistungen sowie das Thema Generationenwechsel. Die Dienststellen der Europäischen Kommission würden dazu im Laufe des Jahres 2017 konkretere Überlegungen ausarbeiten. Dazu sagte der Präsident des europäischen Bauernverban-

ANDRÄ RUPPRECHTER AGRARMINISTER

Viele befürchten, dass unter dem Titel „Landwirtschaft 4.0“ die Industrialisierung fortschreitet und der Weg der Ökologisierung gefährdet ist. Das Gegenteil ist der Fall: Digitalisierung und „Landwirtschaft 4.0“ sind ein Beitrag zur Verstärkung der Nachhaltigkeit. Die Basis schafft unser ausgezeichnetes land- und forstwirt-

des (COPA), Martin Merrild: „Angesichts der für nächsten Sommer erwarteten Mitteilung der EU-Kommission zur GAP nach 2020, in der erste Überlegungen umrissen werden, ist es wichtig, dass wir in Zukunft einen Agrarsektor haben, der auf Krisen besser reagieren kann.“ Die wichtigsten Punkte für Merrild: „Wir brauchen eine für die Landwirte praxistaugliche GAP, mit der sie Ergebnisse erzielen können. Die EU muss

schaftliches Bildungswesen. Ausbildung und Wissensvermittlung sind die Grundlage für ein erfolgreiches Zugehen auf „Landwirtschaft 4.0“. Wir werden das Aus- und Weiterbildungssystem weiterentwickeln, Innovation und Kooperation forcieren und mit attraktiven Investitionsförderungen begleiten.

kommentar


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

II

N OV E M B E R 2016

mehr Ehrgeiz beim Abbau der Bürokratie beweisen, in der wir ersticken. Kommissar Hogans Vereinfachungsinitiative begrü­ ßen wir, aber sie geht nicht weit genug. Einige der vorgeschla­ genen Änderungen erschwe­ ren den Landwirten ihre Arbeit sogar und sind auch mit Blick auf ökologische Nachhaltigkeit kontraproduktiv. Das muss sich nächstes Jahr und insbesondere in der GAP nach 2020 ändern. Wir brauchen einfache, praxis­ taugliche und leicht verständli­ che Regeln.”

und Betriebsmittel einzuspa­ ren. Doch bislang nutzen nur 25 % der Landwirte Präzisions­ landwirtschaft. Die Forschung muss uns zudem innovative In­ strumente an die Hand geben, die die Landwirte nutzen kön­ nen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Präzisionslandwirt­ schaft uns bei der Bekämpfung des Klimawandels hilft, der die Lebensmittelerzeugung gefähr­ det“, so Merrild weiter. NEUES EU-PROGRAMM AB 2021: Präsident Franz Reisecker und der Generalsek­ retär der LK­Österreich, Josef Plank, mit COPA­Präsident Martin Merrild (Mitte): „Wir brauchen einfache, praxistaugliche Regeln.“ Fotos: Andreas Thurner

Risikoabsicherung immer wichtiger „Für die Zeit nach 2020 müs­ sen wir zudem Instrumente auf Betriebsebene erarbeiten, um den Landwirten dabei zu hel­ fen, sich besser gegen die Risi­ ken zunehmend volatiler Märk­ te abzusichern. Ich denke an Ri­ sikomanagementmaßnahmen wie z. B. Versicherungen, Ter­ minmärkte und stärkere Markt­ verwaltungsmaßnahmen. Die Produktion muss auch besser auf die Erwartungen der Ver­ braucher zugeschnitten wer­ den. Die GAP muss dement­

sprechend angepasst werden und dies widerspiegeln. Die Verbraucher müssen sich der hohen von uns eingehaltenen Produktionsnormen und der zahlreichen positiven Auswir­ kungen der EU­Landwirtschaft auf die Wirtschaft in ländlichen Gebieten, Wachstum und Ar­ beitsplätze bewusst werden“, betonte er. „Das Dasein der Landwirte dreht sich aber nicht nur um die Märkte, sondern auch um die Möglichkeit, ein gutes Le­

ben in ländlichen Gebieten füh­ ren zu können, mit Zugang zu guter Bildung, Gesundheitsein­ richtungen und Arbeitsplätzen. Wie jedermann benötigen wir gute Infrastrukturen und Breit­ band­Internetzugang in länd­ lichen Gebieten, um unsere Unternehmen entwickeln und Nutzen aus Digitaltechnologien ziehen zu können. Smart Far­ ming und Präzisionslandwirt­ schaft können den Erzeugern dabei helfen, mit weniger Res­ sourcen mehr zu produzieren

Effiziente Produktion in Europa absichern „Aber wie können wir die GAP so verändern, dass die Landwir­ te klimaeffizienter werden und mehr produzieren? Es ist unsin­ nig, die effiziente Produktion in Europa ab­ und anderswo wie­ der aufzubauen. Gemeinsam mit allen Institutionen der EU müssen wir das Klimaabkom­ men von Paris für uns funkti­ onstüchtig machen. Aber hier­ für benötigen wir nach 2020 eine stabile GAP mit einem so­ liden Haushalt als Rückhalt, so­ dass die Erzeuger gemeinsam mit ihren Genossenschaften vorausplanen können“, so der COPA­Präsident abschließend.

ZUKUNF T DER LANDWIRTSCHAFT GESTALTEN

Parlamentarier diskutieren über „Landwirtschaft 4.0“

P

arlamentarier und Fach­ leute aus dem Bereich Land­ und Ernährungs­ wirtschaft diskutierten im Par­ lament unter dem Titel „Land­ und Forstwirtschaft 4.0“ die Zukunft der bäuerlichen Be­ triebe und des ländlichen Raums. Gleich zu Beginn stellte Präsi­ dent Jakob Auer klar: „Die Ent­ wicklung der Land­ und Forst­ wirtschaft zu einem modernen Wirtschaftszweig braucht eine neue Ausrichtung auf Ver­ marktung und Vernetzung. Es muss klar sein, wohin und zu welchen Bedingungen wir un­ sere Produkte verkaufen kön­ nen.“ Auer nannte dazu die Exportinitiativen und verstärk­

te regionale Vermarktung, die Initiative für mehr heimische Qualität in Großküchen und die Ausweitung der Vergabe­ kriterien bei der Bundesbe­ schaffung, die nun breite An­ wendung finden müsse. Landwirtschaftsminister An­ drä Rupprechter hob in seiner Rede die Wichtigkeit der GAP hervor. „Die Gemeinsame Ag­ rarpolitik ist eine zutiefst strate­ gische Politik: Es geht um nicht weniger als um die Versorgung unserer Bevölkerung mit qua­ litativ hochwertigen und auch leistbaren Lebensmitteln. Wir müssen die GAP auch in Ös­ terreich zukunftsfähig gestal­ ten und Rahmenbedingungen schaffen, die es unseren bäu­

erlichen Familienbetrieben er­ möglichen, die neuen Chancen zu nutzen.“ „Der hohen Konzentration auf Seite der Verarbeitung und des

SCHULTES: „Bauern müssen mit einer Stimme sprechen“

Handels steht eine extrem zer­ splitterte Struktur der Land­ wirtschaft gegenüber. Das führt nicht zuletzt dazu, dass sowohl die Erzeugeranteile am Ver­ braucherpreis als auch die bäu­ erlichen Einkommen insgesamt seit mehreren Jahren rückläu­ fig sind. Damit die bäuerlichen Unternehmer wieder einen fai­ ren Anteil an der Wertschöp­ fungskette erhalten, müssen sie mit einer Stimme sprechen,“ erklärte Hermann Schultes und ergänzte: „Die politische und gesetzliche Vertretung der Bäu­ erinnen und Bauern tritt ge­ eint auf und spricht mit einer Stimme. Im wirtschaftlichen Bereich hingegen herrscht Zer­ splitterung vor“, so Schultes.


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG N OV E M B E R 2 01 6

III

Reden wir nicht drumherum:

VOLLER SCHUTZ ZUR HALBEN PRÄMIE!

„SELBST ist der SCHUTZ!“ HEIDI MAIER, Ackerbäuerin aus Angern an der March

Zukünftig gibt es aus dem Katastrophenfonds keine Entschädigung mehr für Schäden, die durch versicherbare Risiken enstanden sind. Dafür bezuschussen Bund und Länder die Prämie mit 50 Prozent.

Damit erhalten Sie vollen Schutz – egal ob durch Schäden infolge von Hagel, Frost, Sturm, Dürre oder anhaltenden Regenfällen – zur halben Prämie. Darum: Selbst ist der Schutz!


BAUERNJOURNAL LUFTSCHADSTOFFE

IV

N OV E M B E R 2016

AUFRUF ZUR BETEILIGUNG AM FRAGEBOGEN ZUR TIHALO-STUDIE

Verpflichtende Reduktion von Ammoniak-Emissionen Das Europäische Parlament (EP) und der Rat haben im Juli dieses Jahres eine Einigung über die künftige Reduktion von Luftschadstoffen in Europa erzielt, die auch einen Reduktionswert für Ammoniak vorsieht, der für die Landwirtschaft von Bedeutung ist, da der Sektor für rund 90 % der Ammoniak-Emissionen verantwortlich ist.

zu ergreifenden Maßnahmen ambitionierter ausfallen. Kleinere Betriebseinheiten werden von den Maßnahmen ausgenommen. Mit dem Inkrafttreten der EURichtlinie wird sie national umzusetzen und ein geeignetes Maßnahmenprogramm zu erstellen sein, das auf die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen für den landwirtschaftlichen Betrieb abzustellen hat.

Überarbeitung der Tihalo-Studie UM DIE REDUKTIONSZIELE ZU ERREICHEN, ist eine Effizienzsteigerung in der Landwirtschaft erforderlich, z. B. im Bereich der Gülleausbringung.

MARTIN LÄNGAUER, LK ÖSTERREICH

Bevor jedoch die NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) in Kraft tritt, müssen sowohl das EP als auch der Umweltministerrat noch formal zustimmen, womit im November 2016 zu rechnen ist. Die Verschärfungen der Emissionshöchstgrenzen zielen darauf ab, die grenzüberschreitenden Probleme der Luftverschmutzung, die durch Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Ammoniak verursacht werden, in den Griff zu bekommen und dadurch eine Verringerung der Todesfälle infolge von Feinstaub um 50 % zu bewirken. Für jedes Mitgliedsland der EU werden individuelle Zielvorgaben festgelegt. Im Zuge der sich seit dem Jahr 2013 hinziehenden Verhandlungen auf EU-Ebene ist es dank der gemeinsamen Anstrengungen aller österreichischen Verantwortlichen

Fotos: Pöllinger, HBLFA Raumberg-Gumpenstein

gelungen, das österreichische Minderungsziel für Ammoniak von den ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen –19 % im Zeitraum von 2020 bis 2030 auf –12 % zu reduzieren.

Minderungsziel für Ammoniak: minus 12 % Die vereinbarte Zielvorgabe wird in Anbetracht der mehr als ungünstigen Ausgangslage für Österreich als Kompromiss gesehen. Länder wie Deutschland (–29 %), Großbritannien (–16 %) oder Finnland (–20 %) haben strengere Reduktionsziele zugeteilt bekommen, der EU-Durchschnitt liegt bei –18 %. Die LK Österreich hat von Beginn der Verhandlungen an auf die Gefahren einer allzu ambitionier-

ten Reduktion der Ammoniakziele hingewiesen, die auch vom UBA im Rahmen einer Studie zu den Emissionsprognosen bis 2030 im Vorfeld bestätigt wurden. Das festgelegte Ammoniakziel wird die österreichische Landwirtschaft vor einige Herausforderungen stellen, doch sollte aus Expertensicht das Reduktionsziel mit effizienzsteigernden Maßnahmen wie stickstoffreduzierter Fütterung, verbesserter Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (z. B. vermehrte bodennahe Ausbringung), Abdeckung von Güllegruben etc. erreicht werden können. Der EK zufolge werden die Reduktionsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe stufig und kombiniert anzuwenden sein, mit steigender Betriebsgröße werden die

Es herrscht Konsens darüber, dass die in Österreich zur Verfügung stehenden Datenmaterialien betreffend Produktionstechnik und Wirtschaftsdüngermanagement einer Überarbeitung bedürfen. Dies insbesondere deshalb, um die zwischenzeitig zur Verringerung der Emissionen schon durchgeführten Maßnahmen seit dem Jahr 2005 als Basis berücksichtigen zu können und um zu gewährleisten, dass detaillierte österreichspezifische Daten und nicht internationale Standarddatensätze zur Erstellung der Ammoniakemissionsinventare verwendet werden. Die erforderlichen Informationen sind aus den Invekos-Daten nicht ersichtlich. Daher unterstützen die Landwirtschaftskammern aktiv die Überarbeitung der Projektstudie von Tihalo durch die HBLFA Raumberg Gumpenstein und ersuchen die betroffenen Betriebsführer (Stichprobe 5.000 Betriebe), die in den nächsten zwei Wochen einen Fragebogen zugesendet erhalten, diesen auszufüllen und zurückzusenden.


BAUERNJOURNAL LUFTSCHADSTOFFE N OV E M B E R 2 01 6

An 5.000 Betriebe

Fragebögen werden im November versendet Ab Anfang November werden rund 5.000 landwirtschaftliche Betriebe einen Fragebogen erhalten, der in digitaler und in Papierform zur Verfügung steht. Der Link zum digitalen Fragebogen wird per E-Mail zugesandt. Der Papierfragebogen enthält ein frankiertes Rückantwortkuvert. Die Daten werden in jedem Fall anonymisiert verarbeitet. Die teilnehmenden Betriebe wurden zufällig ausgewählt und wir brauchen möglichst alle, um entsprechend praxisgerechte Empfehlungen und Lösungen ableiten zu können! Bitte nehmen Sie sich die Zeit (ca. 30 Minuten) und füllen Sie den Fragebogen aus. Nur damit können wir unsere Bemühungen zur Emissionsverringerung nachweisen und damit auch das Image der österreichischen Landwirtschaft stärken. Kontakt: Andreas Zentner, Tel. 03682/22451-383; E-Mail: andreas.zentner@raumberggumpenstein.at

V

IMAGE DER ÖSTERREICHISCHEN LANDWIRTSCHAFT STÄRKEN

Warum ist der Fragebogen so wichtig? Pro Jahr gehen in Österreich rund 66.000 t Stickstoff in Form von Ammoniak verloren. Die Landwirtschaft gilt mit einem Anteil von 94 % (Quelle: UBA 2016) als Hauptverursacher. Diese Tatsache entspricht etwa einem mittleren Verlust von ca. 45 kg Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche auf tierhaltenden Betrieben. Die Stickstoffverluste haben damit aber nicht nur eine wirtschaftliche Bedeutung für den Einzelbetrieb, sondern können über den Umweg „Feinstaub“ auch die menschliche Gesundheit und empfindliche Ökosysteme (z. B. Wälder, Magerwiesen) beeinträchtigen. Österreich ist gemäß einer EU-Richtlinie verpflichtet, im Zeitraum von 2020 bis 2030 die AmmoniakEmissionen um 12 % zu reduzieren. Als Basisjahr gilt das Jahr 2005. Um diese Reduktionsziele zu erreichen, ist eine Effizienzsteigerung in der Landwirtschaft und dabei vorwiegend

Ausbringtechnik (großtropfig, bodennah, injiziert) ...

GESTEIGERTE ENTMISTUNGSINTERVALLE werden empfohlen.

in der Tierhaltung erforderlich. Derartige Effizienzsteigerungen sind beispielsweise in folgenden Bereichen möglich: n  im Stall: weitere Anpassung in der Eiweißfütterung, gesteigerte Entmistungsintervalle, Harnabflussrinne, Spaltenreinigung … n  bei der Lagerung: geschlossene Güllegrube, Grubenabdeckung, Schwimmdecke … n  bei der Ausbringung: optimierter Ausbringungszeitpunkt, Gülleverdünnung,

Um allerdings die vielfältigen Aktivitäten, die bereits jetzt seitens der Landwirtschaft umgesetzt wurden und noch werden, auch dokumentieren zu können, braucht es dringend eine verbesserte Datenbasis, die über die laufende Agrarstrukturerhebung und die Invekos-Daten leider nicht abdeckbar ist. Ohne diese genaue Datenbasis werden „Standardwerte“ aus internationalen Richtlinien eingesetzt, welche die Situation erfahrungsgemäß deutlich schlechter beurteilen, als es die österreichische Landwirtschaft ist! Zum einen gehen wir davon aus, dass ein Teil der derzeit verwendeten Zahlen nach unten revidierbar sein wird, und zum anderen können nur so zielgerichtet sinnvolle emissionsmindernde Strategien erarbeitet und damit kostenintensive Investitionen und Aufwendungen verhindert werden.

PROFESSOR TÖPFER IN HAGELVERSICHERUNG:

Klimawandel: Chance und Bedrohung Der frühere deutschen Umweltminister Prof. Klaus Töpfer bezeichnete den Klimawandel „größte Bedrohung der Zukunft“. Beim 4. Nachhaltigkeitsfrühstück der Hagelversicherung warnte er: „Sollte das Handeln unterbleiben, drohen extreme Wetterereignisse und dadurch ausgelöste Hungerkatastrophen“. Die Folge wären weitere Flüchtlingswellen. Dies alles gefährde künftige Generationen, so Töpfer: „Die Energiewende und die Verkehrswende zu schaffen, trägt zur Lösung der Flüchtlingskrise bei“. Hagelversicherungs-

Vorstandsvorsitzender Kurt Weinberger verlangte in Österreich ein „klares Bekenntnis zum öffentlichen Verkehr und zur E-Mobilität“. So hätten die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs um 61 % zu-, jene der Landwirtschaft um 17 % abgenommen. Eine weitere Maßnahme wäre die Einführung einer Klimaschutzabgabe, bei der fossile Energie besteuert wird und im Gegenzug Unternehmen und die Arbeit entlastet werden. Auf die Agenda des Klimaschutzes gehört außerdem ein Verbot der Installation von Ölbrennern.“

GESPRÄCHSREIHE NACHHALTIGKEITSFRÜHSTÜCK: Im Bild von links.: Abg.z.NR Nikolaus Berlakovich, Boku-Rektor Martin Gerzabek, Prof. Klaus Töpfer, Kurt Weinberger, Barbara Neubauer, Präsidentin Bundesdenkmalamt, Johann Mößler, Präsident LK Kärnten, Reinhard Wolf, Generaldirektor RWA, Josef Plank, Generalsekretär LK Österreich.


BAUERNJOURNAL WELTHANDEL

VI

N OV E M B E R 2016

DAS KAPITEL LANDWIRTSCHAF T IM HANDELSABKOMMEN MIT KANADA

CETA – ein Faktencheck Was ist dran an den vielen Aussagen zum Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada? MARIANNE PRIPLATA-HACKL, LK NIEDERÖSTERREICH

D

as Handelsund Wirtschaftsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada steht vor seiner offiziellen Unterzeichnung. Nach wie vor wird die Diskussion, ob dieses Abkommen gutzuheißen ist oder nicht, sehr emotional aufgeheizt und wenig faktenbasiert geführt. Hier soll einigen Vorurteilen zu landwirtschaftlichen Aspekten begegnet werden.

„Die österreichische Landwirtschaft kommt ohne Handel gut zurecht“ Die österreichische Lebensmittelwirtschaft ist ein wichtiger Abnehmer der von Bauern und Bäuerinnen erzeugten Rohstoffe. Bei sinkenden Ausgaben für Ernährung und einer hohen Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel werden Ausfuhren zur wirtschaftlichen Absicherung immer wichtiger. Bereits zwei von drei Produkten der Lebensmittelindustrie werden heute außerhalb Österreichs verkauft. Den Erfolg dieses Sektors belegt auch, dass – anders als in anderen Sektoren – in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen die Beschäftigungszahlen in der letzten Dekade gestiegen sind.

„Durch CETA wird sich der Strukturwandel beschleunigen“ Ja, der Strukturwandel wird geringfügig stärker ausfallen. Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe bis 2025 um jährlich ca. 3.000 Betriebe abnehmen wird. Abgeleitet von einer Berechnung für das EU-USA-Handelsabkommen, würde sich der Strukturwandel durch CETA um ca. sieben Betriebe pro Jahr erhöhen.

„Durch die Marktöffnung wird der österreichische Markt mit Importwaren überschüttet“ Die EU und die österreichische Landwirtschaft sind in vielen Bereichen international wettbewerbsfähig. Für sensible Bereiche sieht das Abkommen Schutzmechanismen vor. So sind die Bereiche Geflügelfleisch und Eier vom allgemeinen Zollabbau ausgenommen. Bei Schweinefleisch und Rindfleisch wurden zollfreie Importquoten im Umfang von 0,3 bzw. 0,7 Prozent der gesamten EU-Produktion vereinbart. Alle Handelserleichterungen gelten dabei ausschließlich für in Kanada hergestellte Waren und nicht für bereits nach Kanada importierte Produkte.

„Die hohen Standards bei Konsumentenschutz und Lebensmittelsicherheit werden untergraben“ Weltweit hat die EU derzeit 35 Handelsabkommen abgeschlossen. Keines der Abkommen hat die Standards der EU gesenkt. WTO-Streitfälle bezüglich des Einsatzes von Hormonen oder gentechnisch veränderter Organismen hatten ebenfalls keine Aufweichung der EU-Standards zur Folge. Auch mit CETA sind Importe nur nach EU-Lebensmittelstandards erlaubt, d. h. z.B. ohne Hormone und mit den Kennzeichnungsregeln bei GVO’s. Ebenfalls sind im CETA-Vertrag die Themen Nachhaltigkeit und Umwelt sowie das Vorsorgeprinzip festgeschrieben.

„Spezialitäten verlieren ihren Herkunftsschutz“ Derzeit genießen Produkte geschützten geografischen Ursprungs außerhalb der EU keinerlei Schutz. In CETA wird das EU-Herkunftssystem erstmals von einem großen Industrieland prinzipiell anerkannt. Im Rahmen der WTO-Verhandlungen war das 20 Jahre lang nicht möglich. Unter Schutz gestellt wurden dabei vor allem Produkte mit entsprechendem Exportanteil so-

wie Produkte, die bereits von Plagiatsfällen betroffen waren. Der Schutz regionaltypischer Produkte hat in Österreich weniger Tradition als in anderen EU-Ländern. Die Zahl der in Österreich geschützten Produkte ist noch relativ gering.

„Die bäuerliche Interessenvertretung forciert das CETA-Abkommen“ Die Vertreter der österreichischen Landwirtschaft sehen sich nicht als uneingeschränkte Befürworter des CETA-Abkommens. Von Seiten der Landwirtschaft hat man sich im Rahmen der Verhandlungen immer für einen größtmöglichen Schutz des agrarischen Sektors eingesetzt, so hätte man die Höhe der Importquoten gerne noch reduziert. Nach Vorliegen der Ergebnisse erscheint das Abkommen aber als für die österreichische Landwirtschaft verkraftbar. So wird CETA dazu beitragen, für die exportorientierte EU-Landwirtschaft neue Absatzmärkte zu generieren. Zusätzlich können aus CETA resultierende positive Effekte auf Einkommen und Beschäftigung in anderen EU-Ländern kaufkräftige Kunden für die hochpreisigen Produkte der österreichischen Agrar- und Lebensmittelbranche schaffen.


BAUERNJOURNAL BAUERNJOURNAL GESUNDHEIT BMLFUW N OV E M B E R 2 01 6

Mach Sie Ihren en W klimafit! ald Alle www.klim Infos auf afitter-w ald.at

Entgeltliche Einschaltung

ELFRIEDE DENKT AN DIE ZUKUNFT DES WALDES.

VII

Als Landesforstdirektorin nimmt Elfriede Moser die Forstaufsicht in Oberösterreich wahr. Nachhaltigkeit ist für sie und ihre KollegInnen sowie die aktiven WaldbewirtschafterInnen nicht nur ein Schlagwort, sondern gelebte Praxis. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hat gemeinsam mit 85 Organisationen die Österreichische Waldstrategie 2020+ erarbeitet. Hauptziel ist die Sicherstellung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Denn gesunde und artenreiche Wälder sind widerstandsfähiger gegen Schädlinge und Sturm und binden mehr klimaschädliches CO2. Warum das so ist, erfahren Sie auf www.klimafitter-wald.at MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfondss ffür die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

MLO 14_16 KlimafitterWald_Bauernjournal_202x262 ZTG_CS6.indd 1

Eine Initiative des BMLFUW gemeinsam mit der österreichischen Forst- und Holzwirtschaft. 17.10.16 13:51


BAUERNJOURNAL INVEKOS

VIII

N OV E M B E R 2016

VORGANGSWEISE BEI BEWIRTSCHAFTERWECHSEL ODER ÄNDERUNG DER BETRIEBSSTRUKTUR

Betriebsänderung: Was tun?

Foto:agrarfoto.com

Ein Bewirtschafterwechsel oder eine Änderung der Betriebsstruktur steht bevor. Wie gehe ich vor, damit sich keine Nachteile für mich und meinen Betrieb ergeben? Änderungen der Bewirtschaftungsverhältnisse müssen der AMA/SVB/Finanz sofort gemeldet werden. CHRISTA NEUBACHER-HERZOG, AMA; BERNHARD JENNY, LK VORARLBERG

Folgende Punkte sind dabei zu beachten, die im Folgenden noch genauer erläutert werden. n  Meldepflicht und Fristen n  Art der Bekanntgabe n  Teilung und Neubildung von Betrieben n  Antragstellung bei Bewirtschafterwechsel n  sonstige Überlegungen (Umsatzsteuer, AIK, Junglandwirt)

Meldepflicht und Fristen Änderungen der Bewirtschaftungsverhältnisse (z. B. Vater/Mutter übergibt an Sohn/ Tochter; ein Teilbetrieb wird dazugepachtet …) müssen der AMA sofort – wie auch gesondert bei der SVB oder der Finanzbehörde – gemeldet werden. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Todesfall, andere Fälle höherer Gewalt) wird ein anderes Datum akzeptiert. Dies ist in einem zusätzlichen Begleitschreiben der AMA mitzuteilen. Keinesfalls darf der Wirksamkeitsbeginn für den Bewirtschafterwechsel vor einem bereits gestellten Antrag des bisherigen Bewirtschafters liegen.

Art der Bekanntgabe Ein Bewirtschafterwechsel oder eine Änderung der Betriebsstruktur ist mittels Bewirtschafterwechsel-Formular bekannt zu geben. Beim Ausfüllen des Formulars kann die Bezirksbauernkammer helfen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist gemäß § 3 Abs. 2 horizontale GAP-Verordnung in Papierform auf der Bezirksbauernkammer abzugeben. Die AngaVerspätete Meldung hat Folgen Eine verspätete Meldung eines bereits stattgefundenen Bewirtschafterwechsels kann unter Umständen zum Verlust eines Beihilfeanspruches führen, und zwar dann, wenn durch die verspätete Meldung der neue Bewirtschafter den Antrag nicht zeitgerecht einreichen kann. Besonders im Zuge der OnlineAntragstellung ist daher die Bearbeitungszeit in der AMA zu beachten bzw. sind Verzögerungen am Postweg einzuplanen. Betriebsführer sollten mindestens einen Monat vor Antragsfrist des jeweiligen Online-Antrags das korrekt und vollständig ausgefüllte Bewirtschafterwechsel-formular auf der zuständigen BBK abgeben.

ben müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und mit den Angaben bei anderen Institutionen (SVB oder Finanzbehörde) übereinstimmen! Fehlende Unterschriften müssen durch beigelegte Unterlagen ersetzt werden. Auch sind eventuelle weitere Geschäftspartner, wie z. B. Biokontrollverband, Molkerei, etc., über den Bewirtschafterwechsel in Kenntnis zu setzen.

Teilung und Neubildung von Betrieben Alle Betriebsstätten eines Bewirtschafters gelten als ein einziger Betrieb. Bei einer Betriebsspaltung können einzelne Betriebsstätten oder einzelne Flächen an neue Bewirtschafter übertragen werden (z. B. Eltern behalten sich den Heimbetrieb und übergeben eine Betriebsstätte an den Sohn/die Tochter; Eltern behalten sich den Betrieb und übergeben Flächen an den Sohn/ die Tochter, diese/r beantragt für die übergebenen Flächen eine neue Betriebsnummer …). Betriebsteilungen, -neugründungen und Übernahmen von zusätzlichen Betriebsstätten sind wie Bewirtschafterwechsel mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ bekannt zu geben. Fristen und Vorgangsweise unterscheiden sich nicht.

Eine Betriebsteilung muss mit tatsächlichen Veränderungen in der Bewirtschaftung einhergehen. Betriebe dürfen keinesfalls geteilt werden, um Obergrenzen oder andere beihilferelevante Bedingungen zu umgehen. Im Zweifelsfall muss nachgewiesen werden, dass die Betriebsteilung aus betrieblichen Aspekten notwendig war und keine steuerlichen oder förderungstechnischen Überlegungen zugrunde liegen.

Antragstellung vor/nach Bewirtschafterwechsel Einen Beihilfeantrag kann nur der aktuelle Bewirtschafter stellen. Wird der Antrag vom bisherigen Bewirtschafter gestellt und danach ein Bewirtschafterwechsel bekannt gegeben, erhält der ursprüngliche Bewirtschafter für die von ihm gestellten Anträge die betreffenden Prämien und die zugrunde liegenden Bescheide/ Mitteilungen. Der neue Bewirtschafter ist erst ab dem Zeitpunkt des Bewirtschafterwechsels berechtigt, Anträge zu stellen. Soll der Antrag vom neuen Bewirtschafter gestellt werden, muss der Bewirtschafterwechsel bereits in der AMA eingearbeitet sein, damit der neue Bewirtschafter Zugriff


BAUERNJOURNAL BAUERNJOURNAL GESUNDHEIT INVEKOS

Achtung: Für Personengemeinschaften/juristische Personen gilt Folgendes: Wenn kein Vertretungsbefugter bekannt gegeben wurde, ist die Onlinebeantragung nicht möglich. Solche Betriebe können mithilfe der Bezirksbauernkammer bzw. des Bezirksreferates die Antragstellung vornehmen. Die Verpflichtungserklärung ist von allen Personen dieses Betriebes zu unterzeichnen. Ehegemeinschaften können jedoch auch dann die Onlinebeantragung vornehmen, wenn sie keinen Vertretungsbefugten bekanntgegeben haben.

Je nach beantragter/zu beantragender Maßnahme sind die die entsprechenden Fristen und Vorgaben zu beachten.

Sonstige Überlegungen n  Umsatzsteueroption: Der Bewirtschafter kann eine Vorsteuerberichtigung auslösen bzw. muss der neue Bewirtschafter, sofern er weiterhin an der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung teilnehmen möchte, dies beim zuständigen Finanzamt melden. n  Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre landwirtschaftliche Investitionsförderung in Anspruch genommen bzw. bestehen laufende AIK-Darlehen ? Der neue Bewirtschafter muss bei bestehender Behaltepflicht (Fünf-Jahreszeitraum nach Abschluss des Investitionsvorhabens) die weitere Nutzung des Investitionsgutes sicherstellen und in die bestehenden Verpflichtungen eintreten. Dies schließt auch ein, dass er die Fördervoraussetzungen erfüllt. n  Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte: Antragstellung innerhalb eines Jahres nach Erstniederlassung!

Hilfestellung Bezirksbauernkammer Da es sich bei einem Bewirtschafterwechsel um eine komplexe Angelegenheit handeln kann, wird die Inanspruchnahme der Hilfestellung durch die Bezirksbauernkammer empfohlen.

Foto: Stinglmayr, APV

auf seine Online-Daten hat. Erst mit Zusendung des PINCodes am Postweg erhält der neue Bewirtschafter den Zugang zum eAMA und damit die Möglichkeit, einen Antrag online zu erfassen. Es sind daher mögliche Verzögerungen bei der Postzustellung und Einarbeitung – oder auch eventuell notwendige Rückfragen seitens der AMA – einzuplanen und das Formular zeitgerecht abzugeben. Nach einem Bewirtschafterwechsel kann der frühere Bewirtschafter nicht mehr ins eAMA einsteigen. Der neue Bewirtschafter kann nicht auf die Daten und Anträge des Vorbewirtschafters zugreifen. Sollten Korrekturen von Anträgen des Vorbewirtschafters nötig sein, muss der Vorbewirtschafter dies persönlich über die Bezirksbauernkammer veranlassen.

IX

Foto: Hofer, LK Österreich

N OV E M B E R 2 01 6

EINBLICK IN DIE ARBEIT DER BÄUERINNEN

Bäuerinnen informieren Schüler über Lebensmittel

D

er Aktionstag der Bäuerinnen im Rahmen der BäuerinnenHerbstaktion 2016 fand bundesweit in den jeweils ersten Volksschulklassen statt. Mehr als 1.900 Bäuerinnen informierten über Hof, Tiere, Arbeit und Lebensmittel, Herkunft, Qualität sowie Gütesiegel und führten mit den Kleinen auch ein paar praktische Übungen, wie etwa Butterschütteln oder Weckerl backen, durch. „Unseren Bäuerinnen ist es wichtig, den Kindern den Mehrwert regionaler Lebensmittel aufzuzeigen und sie über Gütesiegel und Herkunft zu informieren. Wenn

in Österreich jeder Volksschüler weiß, woher die Zutaten seines Jausenweckerls kommen, wie man Butter macht und wie viel Arbeit hinter einem Liter Milch steckt, erhalten die ‚Taferlklassler‘ einen wertvollen Einblick in die Arbeitswelt einer Bäuerin und über den eigentlichen Wert von Lebensmitteln“, freuten sich die Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann und Wiens Landesbäuerin Irene Trunner beim Auftakt in einer Volksschule in Wien-Favoriten. Dieser Aktionstag ergänzt bereits bestehende Projekte, wie etwa „Schule am Bauernhof“.

8. BIS 11. DEZEMBER

Weihnachtsmarkt im Theatermuseum Zum fünften Mal öffnet der „Gutes vom Bauernhof“-Weihnachtsmarkt in den Räumlichkeiten des Theatermuseums im barocken Palais Lobkowitz in Wien seine Pforten: Von Donnerstag, dem 8. bis Sonntag, dem 11. Dezember gibt es wieder Gelegenheit, bäuerliche Köstlichkeiten zu genießen und erlesene Geschenke von ausschließlich bäuerlichen Betrieben zu erwerben. Der Eintritt ins Theatermuseum ist während der Öffnungszeiten des „Gutes vom Bauernhof“-Weihnachtsmarktes frei. Das bietet die einmalige Möglichkeit, Kunst, Kultur und Kulinarik zu verbinden. Geöffnet ist der Weihnachtsmarkt täglich von Donnerstag, 8. Dezember bis Sonntag, 11. Dezember, jeweils von 11 bis 18 Uhr. Weitere Informationen: http://www.gutesvombauernhof.at/oesterreich/weihnachtsmarkt.html


BAUERNJOURNAL AGRARSTATISTIK

X

N OV E M B E R 2016

30.000 BETRIEBE, VERPFLICHTENDE TEILNAHME

Agrarstruktur wird wieder erhoben Mit Stichtag 31. Oktober 2016 wird von der Statistik Austria eine Agrarstrukturerhebung durchgeführt. Die Erhebung erfolgt als Stichprobe, das heißt, dass aufgrund einer geschichteten Zufallsstichprobe 30.000 Betriebe in Österreich befragt werden. DAGMAR HENN, LK ÖSTERREICH

Die zufällig ausgewählten Betriebe werden von der Statistik Austria schriftlich kontaktiert. Für diese ausgewählten Betriebe gilt die Auskunftspflicht. Die letzte Agrarstrukturerhebung erfolgte 2013. So wie schon damals wird die Erhebung online durchgeführt. Dazu werden von der Statistik Austria per Post die erforderlichen Unterlagen verschickt. Darin enthalten sind die persönlichen Zugangsdaten für den elektronischen Fragebogen und ein Rücksendekuvert, falls die Befragten Hilfestellung bei der Beantwortung des Fragebogens benötigen. Die Auskunfts-

Kostenlose Telefonhilfe DIE STATISTIK AUSTRIA hat eine kostenlose Telefonhotline unter Tel. 0800/799766 für diverse Fragen eingerichtet. Anfragen sind auch per E-Mail: agrarstrukturerhebung@statistik. gv.at möglich. Eine ausführliche Ausfüllanleitung für den Fragebogen wird auf der Homepage der Statistik Austria www.statistik.at abrufbar sein.

pflichtigen haben zwei Meldemöglichkeiten: ■ die Direktmeldung selbstständig über den eigenen PC ■ Inanspruchnahme eines Telefoninterviews der Statistik Austria

Telefoninterviews auf Wunsch möglich Hilfesuchende Betriebe können sich mittels Antwortkuvert direkt an die Statistik Austria wenden. Eigens eingesetzte „Telefoninterviewer“ sind all jenen Auskunftspflichtigen behilflich, die über keinen eigenen Internetanschluss verfügen bzw. Unterstützung bei der Beantwortung von Fragen benötigen. In diesem Fall wird ersucht, das schon frankierte Antwortkuvert mit der ausgefüllten Antwortkarte bis spätestens 15. November 2016 an die Statistik Austria zu retournieren. Daraufhin wird sich ein „Telefoninterviewer“ telefonisch melden und mit dem Landwirt ge-

meinsam den Fragebogen ausfüllen. Für das Telefoninterview sind die persönlichen Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) sowie die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. Die Antwortfrist für Selbstausfüller endet am 30. November 2016. Für diese Erhebung besteht eine Auskunftspflicht gemäß AgrarstrukturstatistikVerordnung 2016 bzw. gemäß § 9 des Bundesstatistikgesetzes 2000.

Fragebogen selbst ausfüllen Die Agrarstrukturerhebung erfolgt unter Nutzung aller verfügbaren Verwaltungsdaten, die im Fragebogen schon vorausgefüllt sind. Dadurch soll das Ausfüllen des Fragebogens vereinfacht werden. Die Erhebung unterliegt dem strengen Datenschutz. Es werden keine persönlichen oder betrieblichen Einzeldaten veröf-

fentlicht oder weitergegeben. Die Agrarstrukturerhebung bringt wichtige agrarstatistische Informationen über die Land- und Forstwirtschaft in Österreich. Die Erhebung erfolgt in allen Mitgliedsstaaten der EU, was die Ergebnisse mit anderen europäischen Ländern vergleichbar macht. Die Informationen erläutern die Entwicklung des strukturellen Wandels und stellen eine Grundlage für agrarpolitische Entscheidungen sowohl in Österreich als auch in der EU dar. Die Statistik Austria wird im Frühjahr die ersten Ergebnisse veröffentlichen, die gesamte Erhebung wird bis Ende 2017 ausgewertet sein, das „BauernJournal“ wird darüber informieren. Jene Betriebe, die von der Statistik Austria angeschrieben werden, aber aus unterschiedlichen Gründen wie Hofübergabe oder Pension nicht mehr geführt werden, müssen eine „Leermeldung“ abgeben.


BAUERNJOURNAL FORST A U G U ST 2 01 6

XI

MANAGEMENTPLAN FORST ONLINE

Der Wald ist uns ins Netz gegangen Seit Kurzem steht unter www.lko.at/ forstprogramme der „Managementplan Forst“ offiziell für alle österreichischen Waldbesitzer kostenlos zur Verfügung. Besonders gut geeignet ist das Programm für Betriebe zwischen 30 und 1.000 Hektar Wald mit jährlichen Nutzungen. GERHARD PELZMANN, LK STEIERMARK

Der Managementplan Forst ist ein Programm, mit dem einerseits Winkelzählproben inklusive einer Holzsortierung ausgewertet werden können und andererseits die Erstellung eines Waldwirtschaftsplans unterstützt wird. Die Frage des Hiebsatzes, wann, wo, wie viel Holz aus dem Wald nachhaltig nutzbar ist, beschäftigt jeden verantwortungsvollen Waldbesitzer. Diese und andere Fragen zum Waldzustand und zur Planung lassen sich damit beantworten.

Bei der Erstellung des Managementplans wurde besonders darauf Wert gelegt, dass aktuelles ertragskundliches und betriebswirtschaftliches Wissen, wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen als Bausteine zu einem durchgängigen Prozess miteinander verknüpft wurden. Der Managementplan Forst ist ein Werkzeug. Darüber hinaus gehende Leistungen wie Datenerhebungen, Interpretationen und weiterführende Dienste sind nicht Gegenstand des Managementplans Forst.

Einfache und intuitive Programmbedienbarkeit Mittels einfacher Registrierung ist der Zugang freigeschaltet und funktioniert so wie bei vielen anderen personalisierten Internetanwendungen. Nur wenn Betriebsnummer und Kennwort bekannt sind, kann der Managementplan genutzt werden. Damit ist auch gewährleistet, dass sonst niemand auf die Daten zugreifen kann. Hauptaugenmerk wurde auch auf eine einfache und intuitive Bedienbarkeit für den Nutzer gelegt. Beginnend im Assisten-

DIE ERWEITERTE AUSWERTUNG der Winkelzählprobe umfasst unter anderem auch eine Sortierung auf Baumartenund Wuchsklassenebene.

Vorgeschaltete Winkelzählprobenauswertung

DIE FRAGE WANN, WO, WIE VIEL HOLZ aus dem Wald nachhal-

tig nutzbar ist, lässt sich mit dem „Managementplan Forst“ beantworten. Foto: Fürstaller

Als Extraservice ist es möglich, Winkelzählproben (WZPX) auszuwerten und als Bestandeskennzahlen direkt in die Bestandesbeschreibung zu übernehmen. Zusätzlich wird der Bestand nach Holzsortimenten laut den Österreichischen Holzhandelsusancen 2006 gegliedert, Biomassegehalt und Kohlendioxidspeicherung werden berechnet. Die Ergebnisse werden pro Baumart und Wuchsklasse ermittelt. Damit können auch mehrschichtige Bestände beschrieben werden.

Multifunktionales Operat ten mit der Anlage eines Betriebs und anschließend eines Teilbetriebs wird mit einem einzigen Mausklick auf einer basemap.at-Landkarte die Lage des Teilbetriebs markiert. Damit werden automatisch eine Vielzahl von Voreinstellungen wie Ertragstafeln, Baumartengruppen, das Waldbaukonzept und einige Lageparameter übernommen. Diese Werte können von Spezialisten verändert werden.

BILD DES TEILBETRIEBS: Mit einem einzigen Mausklick werden automatisch Ertragstafeln, Baumartengruppen, Waldbaukonzept und Lageparameter ausgewählt.

Basierend auf bestandesweisen Erhebungen können Standortsbeschreibungen eingegeben und Bestandeskennzahlen verarbeitet werden. Die Kennzahlen können durch WZPX-Erhebungen, über Taxation mittels eingebauter Ertragstafeln oder durch dynamische Bonitierung ermittelt werden. Die Planung von Maßnahmen erfolgt auf Bestandesebene und ist in Produktion, Nutzung und Naturschutz unterteilt. Mit den Konzepten „Relatives Alter“, „Nutzungspotenzialanalyse“, Hiebsätze, Biodiversitätsparameter, Kohlenstoffspeicher Wald und Erhebungsqualität werden die Ergebnisse als Berichte bestandesweise und gesamtbetrieblich ausgewertet und dargestellt. Es wurde darauf geachtet, die waldrelevanten Forderungen der EU, die in der Biodiversitätsstrategie bis 2020 festgelegt sind, umzusetzen. Der Managementplan Forst erfüllt auch die in der LE 2014 bis 2020 formulierten Auswahlkriterien und ist damit als Werkzeug für die Fördermaßnahme „Waldbewirtschaftungspläne“ gut geeignet.


BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

XII

N OV E M B E R 2016

NEUE KAMPAGNE DER AMA MACHT LUST AUF FRISCHE UND VIELFALT

„Ich schau drauf“ geht weiter Vor einem Jahr zeigte die produktübergreifende Kampagne die Qualitätsansprüche des AMA-Gütesiegels. Jetzt startet eine Kampagne, die Appetit auf die große Vielfalt frischer und saisonaler Lebensmittel macht. Viele Elemente bei der sogenannten generischen Kampagne sind ähnlich und sorgen für Wiedererkennbarkeit, Glaubwürdigkeit und gegenseitige Unterstützung der Maßnahmen. Gleich geblieben ist der dreistufige Aufbau der Kampagne mit reichweitenstarken TV-Spots, erklärenden Print-Anzeigen und unterhaltender Information in den Online-Kanälen. Auch die grafischen Elemente

FILMCREW

Start am 26. Oktober Anfang Oktober war die Filmcrew in Wien und Niederösterreich unterwegs, in Rekordzeit wurden die Spots geschnitten und die PrintAnzeigen erstellt. Die Kampagne startet am 26. Oktober, die erste Welle läuft bis Mitte Jänner. Eine zweite Welle ist für den Zeitraum rund um Ostern 2017 geplant.

Die Konsumenten stehen im Mittelpunkt der neuen AMA-Kampagne.

und das Layout sind ähnlich. Der Slogan „Unsere Vielfalt. Unser Genuss“ schlägt eine Brücke zur AMA-GütesiegelKampagne, die mit „Unsere Sorgfalt. Unser Siegel“ unterzeichnet war. Und auch die echten Protagonisten sind geblieben. Einziger Unterschied: Diesmal stehen nicht die Landwirte im Zentrum, sondern die Konsumenten selbst.

Unsere Vielfalt. Unser Genuss. Wie schon bei der vorherigen Kampagne zeigen verschiedene Einstellungen – im Marketing „Vignetten“ genannt – Anlässe, Zubereitungsarten, Warenkunde und die Produkte selbst in ihrer ganzen Vielfalt. Die Bilder und Aussagen sollen dem Betrachter Lust auf frische Zutaten machen und deren Absatz fördern. Der Claim „Ich schau drauf“

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH

wird weitergeführt und thematisiert die Verantwortung der Konsumenten beim Einkauf. „Wichtig war uns, einen Ansatz zu wählen, der einerseits die Lebenswirklichkeit der Konsumenten widerspiegelt. Andererseits wollten wir einen zeitgemäßen Zugang zu den Themen Einkaufen, Zubereitung, Warenkunde und Ernährung – gepaart mit charmantem Augenzwinkern“, erklärt Peter Hamedinger, verantwortlicher Kampagnenleiter der AMA-Marketing. So blickt beispielsweise ein Kunde an der Fleischtheke in die Kamera und sagt: „Ich schau drauf, dass mein Steak so dick ist wie mein Hunger groß.“ Eine andere Einstellung zeigt zwei junge, kraftstrotzende Burschen beim Training – mit einem Milchglas in der Hand – und der Aussage: „Ich schau drauf, dass mein Stoff jeden Dopingtest be-

steht.“ Insgesamt wurden 17 verschiedene Einstellungen gedreht. Damit sind alle Produktgruppen der AMA in der neuen Kampagne vertreten.

Viel Humor und wertvolle Küchentipps Eine große Portion Humor beweisen die begleitenden Online-Maßnahmen. Projektleiter Helmut Lackner erklärt: „Die sechs Sekunden dauernden Spots im Internet sind skurril und lösen eventuell sogar Kopfschütteln aus. Aber genau das wollen wir: Aufmerksamkeit schaffen.“ Passend zu den jeweiligen Themenwochen der InternetSpots gibt es auf www.amainfo.at Videos mit Küchentricks, Rezepte und viele Inhalte rund um die Produkte selbst. Alle Online-Maßnahmen werden über die sozialen Medien verteilt und sorgen für effektive Reichweite im Internet.


Stadtlandwirtschaft | November 2016

|7

Landwirtschaft

Humusaufbau und Erosionsschutz Exklusiv für das Bundesland Wien wurde die neue ÖPUL 2015 Maßnahme entwickelt. Bis 15. Dezember kann die neue ÖPUL Maßnahme beantragt

werden.

Ing. Philipp Prock

 mindestens 2 Bodenproben

philipp.prock@lk-wien.at

pro angefangene 5 ha Ackerfläche entsprechend räumlicher und zeitlicher Projektvorgaben  zusätzlich (zu den 12 Stunden) sind bis 2018 3 Stunden Bildung und Beratung im Zusammenhang mit Bodenproben oder pflugloser Bodenbearbeitung zu absolvieren  Teilnahme an dem von der LK Wien gemeinsam mit der AGES entwickelten wissenschaftlichen Begleitprojekt welches folgende Inhalte umfasst: - Zur Verfügung stellen von Ackerflächen die von der AGES zu Projektbeginn und Projektende beprobt werden (ca. 3 Schläge je Betrieb) - Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen (Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Düngung, Pflanzenschutz, klimatische Bedingungen, Extremereignisse) für Schläge die seitens der AGES für eine Beprobung herangezogen werden (zusätzliche Abgeltung von 30 Euro/ Schlag/Jahr) - Bodenuntersuchungsergebnisse sind auf Anfrage der AGES zur Verfügung zu stellen an Arbeits- Teilnahme gruppentreffen Eine Prämienkombination mit der Maßnahme „Mulch- und Direktsaat“ ist auf Flächen im Grundwasserschutzgebiet Wien nicht möglich.

Mit der Programmänderung des Österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2014-2020 wird mit dem Herbstantrag 2016 die ÖPUL 2015 Maßnahme „Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ nun angeboten. Die Prämie beträgt 100 Euro je Hektar Ackerfläche in der Wiener Kulisse des Vorbeugenden Grundwasserschutzes. Folgende Auflagen gelten auf diesen Ackerflächen:  Zugangsvoraussetzung ist die Teilnahme an der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“. Zu dieser ist eine Kombinationsverpflichtung mit der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen System Immergrün“ bzw. „Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau“ erforderlich.  keine wendende Bodenbearbeitung, d.h. Verzicht auf Pflug und Fräse  Erlaubt sind: Grubber, Scheibenegge, Spatenrollegge, Kreiselegge/-grubber, Rotoregge, Tiefen-/Untergrundlockerer, Streifenlockerer, Dammfräse, Bandfräse, Messerwalze, Saatstriegel, Schlitzdrillgerät, Walze, Hackgerät

Fotoautor: LK Wien/Diendorfer

Die Beantragung der Maßnahme „Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ ist nur im Jahr 2016 mittels des Herbstantrages/Maß-

nahmenantrages via eAMA bzw. im Wege der LK Wien bis spätestens 15. Dezember 2016 möglich.

eine Marke der VOLKSBANK WIEN

Wir nehmen uns Zeit für Sie! Vertrauen Sie unseren engagierten und bestens ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser spezielles Know-How garantiert lösungsorientierte Kundenbetreuung. Spezialisten im Bereich Agrarinvestitionen. Kommen Sie in unsere Filiale. Kagraner Platz 48 1220 Wien Tel.: +43 (1) 401 37 - 6819 E-mail: gartenbau@volksbankwien.at www.volksbankwien.at

VOLKSBANK. Vertrauen verbindet.


8 | November 2016 | Stadtlandwirtschaft

Bezahlte Anzeige

Aufwand

l

Fr os t

Fros t

vermehrter

Hagel Hag Üb el/Stu rm er Fol sc ie hw em mu To n d g

Ac ke rb au

Ha ge

Tierseuchen Tod Lüftu ngsausfa ll Hag el Sc Sturm hn ee dr uc k

r Ga

n te

ba

Schweine

ba

In Österreich hat die Agrarpolitik heuer einen wichtigen Schritt zur richtigen Zeit gemacht. Die staatliche Prämienförderung wurde Mitte Juni per Gesetz auf weitere Risiken ausgedehnt. Neben Hagel und

e Pferd

st

Prämienförderung neu beschlossen

t ur eb tg en To uch rse Tie Tod

b er rd Ve st Fro ung emm schw Über Starkregen

Ob

Wei nb

re Tie nd du an er nl nd Ri

g

g Verpilzun ck edru e n Sch e l e g um Ha Bä , tz Ne rm u St

Umfassendste Produktpalette Europas

u

Frost und Hagel verschont. Es gibt jedoch keine Garantie, dass solche Ereignisse zukünftig an uns vorübergehen werden. Eine umfassende Risikovorsorge ist deshalb richtig und wichtig. Mit der Prämienbezuschussung wird diese für unsere Landwirte, Winzer und Gärtner noch günstiger“ so Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident LK Wien.

Frost

un

ers

Hagel

m

hlä m m un chw g em mu ng Fraßs chäd en Auswuchs

Üb

Umfassendste Produktpalette der Hagelversicherung weiter ausgebaut.

Wetterextreme richten immer größere Schäden an. Nach den massiven Schäden durch die Spätfrostereignisse Ende April dieses Jahres, kamen ab Ende Mai verstärkt auch Hagelschläge, Stürme und Überschwemmungen hinzu und führten in der österreichischen Landwirtschaft zu einem Gesamtschaden von 270 Millionen Euro. „Die Nachfrage seitens der Konsumenten nach regionalen Lebensmitteln wächst stetig. Die Wetterextreme der letzten Jahre haben aber deutlich gezeigt, dass die Landwirtschaft in Österreich vor immer größeren Herausforderungen steht. Wien blieb im heurigen Jahr zum Glück vor den großen Schäden insbesondere durch

re Dür

eh rw Ve

Ve rs c

r Stu

Voller Schutz zur halben Prämie

Gr ü

u

au

Frost somit werden ab diesem Jahr auch Dürre, Sturm sowie starke und anhaltende Regefälle – bei allen landwirtschaftlichen Kulturen – mit 25 % vom Bund und 25 % von den Ländern bezuschusst.

Produktpalette ausgebaut: NEU 2017 Dürreindex-Versicherung Winterweizen und Zuckerrübe Frost Obst für Steinobst- und Beerenobstarten .

WIR AFFEN SCH . DAS Ihre Ansprechpartner bei allen Versicherungs- und Vorsorgefragen:

Kurzmeldung Abfälle in Wiener Gärtnereien Im Herbst 2013 ist die MA 22 mit dem Problem von Abfällen im Gartenbaugebiet Simmering an die LK Wien herangetreten. Viele Anzeigen wegen Verstöße gegen den Umwelt- und Wasserschutz waren anhängig. Über Intervention von KR Steinhart wurde eine kostengünstige Entsorgung mit der MA 48 vereinbart und zahlreiche Container,

Biotonnen etc. zur Entsorgung der gegenständlichen Gärtnereiabfälle bereitgestellt. Derzeit sind 80 % der Altlablagerungen an Gärtnereiabfällen ordnungsgemäß entsorgt. Hingewiesen wird, dass nach wie vor bestehende Altlasten im Herbst an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Um drohende Behandlungsaufträge und Strafen zu vermeiden, empfiehlt die LK Wien, umgehend Abfallablagerungen ordnungsgemäß zu entfernen!

Franz Eisenhut Tel.: 0664/80 109 5037 franz.eisenhut@noevers.at

Philipp Eisenhut Tel.: 0664/80 109 5207 philipp.eisenhut@noevers.at

Niederösterreichische Versicherung AG Rögergasse 34 1090 Wien www.noevers.at

NV_Wortanzeige_97x130_ARGE_Eisenhut_I.indd 1

16.03.16 16


Stadtlandwirtschaft | November 2016

Reden wir nicht drumherum:

VOLLER SCHUTZ ZUR HALBEN PRÄMIE!

„SELBST ist der SCHUTZ!“ ING. MARTIN MERSCHL, Gärtner aus Wien

Zukünftig gibt es aus dem Katastrophenfonds keine Entschädigung mehr für Schäden, die durch versicherbare Risiken enstanden sind. Dafür bezuschussen Bund und Länder die Prämie mit 50 Prozent.

Damit erhalten Sie vollen Schutz – egal ob durch Schäden infolge von Hagel, Frost, Sturm, Dürre oder anhaltenden Regenfällen – zur halben Prämie. Darum: Selbst ist der Schutz!

|9


10 | November 2016 | Stadtlandwirtschaft

Weiterbildung

Spezialwoche zum Thema Gemüse Spezialwoche „Technologien in Produktion und Verarbeitung von Gemüse“. Gemüseverarbeitung am laufenden Band.

Dipl.-Ing. Petra Kernstock petra.kernstock@lk-wien.at

Im Seminar werden verschiedene Technologien in der Produktion von Gemüse beleuchtet. Dabei werden diverse Energieformen verglichen, die Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen für deren Einsatz sowie technische Möglichkeiten des ressourcenschonenden Einsatzes von Wasser, Energie und Betriebsmitteln erläutert. Auch ertragssteigernde Technologien wie Zusatzbelichtung und CO2-Düngung werden besprochen. In der Lagerung und Weiterverarbeitung von Gemüse werden spezifische Lagertech-

niken für die Verarbeitung erläutert. Für DirektvermarkterInnen sind vor allem die Methoden zum Haltbarmachen von Gemüse (Produktion von Sauergemüse, Tiefkühlgemüse, Trocknung, Einlegen in Öl) und Convenience-Produkte (verschiedene Arten von Fertigprodukten und deren Produktion) interessant. Die Woche schließt am Freitagnachmittag mit einer Exkursion zur HBLA für Weinund Obstbau in Klosterneuburg ab.

Referenten Fabian Krämer (Gärtner) MMag. Dipl.-Ing. Alois Geyrhofer (HBLA für Wein- und Obstbau Klosterneuburg)

Fotoautor: LK Wien/Zambra

Zielgruppe

Kontakt

 TeilnehmerInnen

für Rückfragen: Dipl.-Ing. Petra Kernstock, 587 95 28 - 38, lfa@lk-wien.at

eines Vorbereitungslehrganges zur Meisterprüfung im Gartenbau oder Feldgemüsebau  GemüsegärtnerInnen  DirektvermarkterInnen

Veranstaltungsdetails Montag, 12. bis Freitag, 16. Dezember 2016, jeweils von 8 – 17 Uhr Umfang: 40 UE Ort: LK Wien, Seminarraum, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Kosten: € 170,- (ohne Förderung € 340,-) Hinweis: In der LFA Wien besteht die Möglichkeit das Modul mit einer Prüfung und Note abzuschließen.

Verpflichtende Anmeldung bis 24. November 2016 über die LFA Wien (Anmeldeformular: www.lehrlingsstelle. at, Rubrik Wien)

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

Kurzmeldungen Ausbildungsbescheinigung - Verlängerung Die Ausbildungsbescheinigung (Verwendungsnachweis) berechtigt zum Verwenden von Pflanzenschutzmittel. Die von der MA 42 ausgestellte Ausbildungsbescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ab Ausstellungsdatum. Zu einer Verlängerung (wieder für 6 Jahre) sind einschlägige Weiterbildungen im Ausmaß von 5 Stunden

nachzuweisen. Diese sind zwei Jahre vor Ablauf der 6-jährigen Gültigkeitsdauer zu absolvieren. Das LFI hat in Absprache mit der MA 42-Pflanzenschutz im LFI Programm einschlägige Veranstaltungen samt den anrechenbaren Stunden entsprechend markiert. Nutzen Sie daher bereits jetzt die Gelegenheit, für ausreichende Weiterbildungsstunden zu sorgen.

Agrarstrukturerhebung 2016 Mit Stichtag 31. Oktober 2016 wurde von der Statistik Austria eine Agrarstrukturerhebung durchgeführt. Die Erhebung erfolgt als Stichprobe, das heißt, dass aufgrund einer geschichteten Zufallsstichprobe 30.000 Betriebe in Österreich befragt werden. Die Erhebung wird online durchgeführt. Dazu werden von der Statistik Austria per Post

die erforderlichen Unterlagen verschickt. Darin enthalten sind die persönlichen Zugangsdaten für den elektronischen Fragebogen. Die Antwortfrist für Selbstausfüller endet am 30. November 2016. Hilfesuchende Betriebe können sich mittels Antwortkuvert direkt an die Statistik Austria wenden. Eigens eingesetzte "Telefoninterviewer" sind all jenen Auskunftspflichtigen behilflich, die über keinen eigenen Internetanschluss verfügen .


Stadtlandwirtschaft | November 2016

| 11

Lehrlinge

"Dabei sein ist alles!" Geschick und Können waren beim Bundeslehrlingswettbewerb Mitte September gefragt.

Floristik: Hier ist Geschick und richtige Auswahl gefragt.

Dipl.-Ing. Petra Kernstock petra.kernstock@lk-wien.at

Vom 21. – 23. September 2016 trafen sich in Wien in der Berufsschule für Gartenbau und Floristik und dem Schulgarten Kagran junge Gärtnerinnen und Gärtner aus allen neun Bundesländern um das beste Team (3 Personen) und die/den beste/n Junggärtner/ in (unter 25 Jahre) Österreichs zu ermitteln. An den zwei zum Teil anstrengenden Wettbewerbs-Tagen gaben insgesamt 32 TeilnehmerInnen aus acht Berufsschulteams und drei Fachschulteams ihr Bestes und zeigten ihr Geschick. Für einen Sieg waren Fachwissen

und viel Können in den Bereichen Gartenbau, Floristik und Gartengestaltung gefragt. Zwei Mitglieder der Simmeringer Junggärtner durften als Juroren am Bewerb mitwirken.

Teambewerb 1. Fachschule Langenlois, 476 Punkte 2.  Team Steiermark, 469 Punkte 3. Team Oberösterreich, 429 Punkte

Die Ergebnisse

Siegerehrung

des Wettbewerbs im Überblick: Einzelbewerb: 1. Stefan Harasek, Lehrling in der Fachschule Ritzlhof, 238 Punkte (Team Oberösterreich) 2.  Johannes Kaserer, Fachschüler Fachschule Ritzlhof, 235 Punkte (Team Fachschule Ritzlhof) 3. Elisabeth Schweitzer, Lehrling Blumen Posch, 231 Punkte (Team Steiermark)

Am Galaabend der 70. Bundesgartenbautagung in den Blumengärten Hirschstetten nahmen die SiegerInnen mit sichtlicher Erleichterung ihre Preise entgegen. Über 300 Gäste applaudierten den jungen GärtnerInnen. Die Gewinnerteams durften sich neben einem Pokal über Büchergutscheine, eine Ausgabe von „Wiener Wunderwelten“ und ein Abo der

Bäuerinnen-Aktionstag Unter dem Motto "Unser Essen - Gut zu wissen wo`s herkommt" stand der diesjährige Bäuerinnen Aktionstag. In der Klausenburger Straße in Wien Favoriten erklärten die Obfrau der Wiener Gärtnerinnen Anneliese Schippani, die Landesbäuerin Irenne Trunner gemeinsam mit der Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann die Herkunft von Lebensmitteln sowie landwirt-

schaftliche Produktionsverfahren. „Österreichs Bäuerinnen und Landfrauen ist es wichtig, den Kindern den Mehrwert regionaler Lebensmittel aufzuzeigen und sie über Gütesiegel und Herkunft zu informieren. Wenn jeder Volksschüler weiß, woher die Zutaten seines Jausenweckerls kommen, erhalten die ´Taferlklassler` einen wertvollen Einblick in die Arbeitswelt einer Bäuerin“, freut sich Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann.

Fotoautor: LK Wien/Scheiblauer

Kurzmeldung

Fotoautor: Helmut Jäger

Zeitschrift „Gärtner + Florist“ freuen. Die Einzelsieger erhielten einen Startplatz beim Europäischen Berufswettbewerb 2019 in Tschechien sowie der Erstplatzierte eine kostenlose Teilnahme am Winterseminar der Österreichischen Junggärtner 2017 in Wien. Die Wiener Landjugend-Junggärtner bedanken sich bei den Unterstützern des Wettbewerbs der Gärtnerbank eine Marke der Volksbank Wien AG, GBC-Österreich, Zehetbauer Fertigrasen, Styriaplant sowie der Wiener landund forstwirtschaftlichen Lehrlingsstelle.


12 | November 2016 | Stadtlandwirtschaft

Veranstaltungsüberblick Fotoautor: www.karinnussbaumer.com

Mein Wien

Direktvermarkter Symposium Ein Tag voller kreativer Projekte und neuer Impulse. Das 1. Direktvermarkter Symposium zeigt neue Absatzwege in der Vermarktung auf und präsentiert unternehmerische Best Practice Betriebe, die mit Innovation punkten. Die Inhalte: Aktuelle Studie zur Bedeutung und zukünftigen Entwicklung der Direktvermarktung. Neue Wege in der Vermarktung beschreiten. Erfahren Sie von Best Practice Betrieben wie Sie durch Innovation ihre Wettbewerbsposition sichern und ausbauen können. Außerdem: Informationen aus erster Hand zu Beratung und Finanzierung von kreativen Start-ups durch Agro Innovation Lab.

Do, 24. November 2016, 10 bis 16 Uhr in Kammermeierei Schönbrunn, Seckendorff-Gudent-Weg 6, 1130 Wien Anmeldung: bis Fr, 4.11.2016

 Sprechtage

 Veranstaltung

Rechtsberatung Mi, 14. Dezember 2016, 9 bis 11 Uhr, Mag. Peter Bubits Krist/Bubits Rechtsanwälte

EDV-gestützte Kultur- und Anbauplanung Vorstellung von EDV-Programmen speziell für den Gemüsebau. Inhalt: Grundlagen über die Automatisierungstechnik und deren Potentiale; Energiemanagement: Energieversorgung und -verbrauch; Feldmessung mittels Sensoren; Übertragungsmöglichkeiten (Datenbusse) und Möglichkeiten der elektronischen Datenauswertung

Steuerberatung Di, 13. Dezember 2016, 9 bis 11 Uhr, Mag. Bergmann LBG Wien Steuerberatung GmbH Um Anmeldung bei Mag. Christian Reindl wird gebeten. Tel. 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at Weitere Termine finden Sie auf www.lk-wien.at

Di, 10.01.2017 17 bis 20.10 Uhr, LK Wien Kosten: € 15 Anmeldung: bis Di, 20.12.2016

Impressum www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Stadtlandwirtschaft erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: LK Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

 Veranstaltungen Fachstudienreise Gemüse- und Zierpflanzenbau nach Belgien und Südholland Kennenlernen von innovativen Vermarktungsstrukturen und umweltschonenden Produktionsmethoden. Umsetzung von Zertifizierungsanforderungen in Gartenbaubetrieben und im Handel. Überblick über die Bio Produktion im geschützten Anbau und im Freiland. Reiseroute: Wien - Rotterdam, Gartenbaugebiet Südholland und Flandern, Brüssel - Wien Leistungen: Flug, Bus, Nächtigung im DZ/EZ (4Sterne Hotel) inkl. Frühstück und Abendessen, landwirtschaftliches Fachprogramm und Transfers, Eintrittsgebühren und Verkostungen, deutschsprechende Reiseleitung.

Mi, 22. - So, 26. März 2017 Abflug: 9 Uhr, Ankunft: 21 Uhr Richtpreis: EZ € 940,00 (ohne Förderung € 1.550,00) DZ € 845,00 (ohne Förderung € 1.365,00) Anmeldung: bis Fr, 16.12.

Winzertreffen Wir informieren und diskutieren über die Weinbaupolitik, rechtliche Rahmenbedingungen sowie über Neuigkeiten rund um Weinbau, Kellertechnik, Vermarktung und Heurigen. Für Fachfragen stehen wir sehr gerne bereit.

Mi, 23.11.2016 14 bis 16 Uhr, Buschenschank Fuhrgassl-Huber, Neustift am Walde 68, 1190 Wien Anmeldung: bis Mi, 16.11.

Erste Hilfe Auffrischungskurs (1-tägig) Lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Übungen Soforthilfemaßnahmen für den Ernstfall. Gesetzliche Mindestvoraussetzung für Ersthelferausbildung und Giftbezugsbewilligung.

MI, 30.11.2016 9 bis 17 Uhr, Ausbildungszentrum Grünes Kreuz, Brunner Straße 54, 1230 Wien

Abheben durch Differenzierung - Neue Ideen für den Zierpflanzenbau Eine fundierte strategische Planung ist notwendig, um langfristig erfolgreich zu wirtschaften. Eines der wichtigsten Wettbewerbsvorteile ist dabei die Positionierung und Differenzierung. Der Betrieb und seine Produkte sollen sich von anderen abheben. Das Seminar ist ein Workshop, in dem unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes und der Rahmenbedingungen des Betriebes, unter Einsatz verschiedener Methoden neue Betriebsideen entwickelt, kategorisiert und bewertet werden. Dabei sollen konkrete Lösungen für den Betrieb erarbeitet werden.

Weihnachtsdekoration aus Naturmaterialien - Der erste Eindruck zählt Holen Sie sich Tipps und Deko-Ideen zur floralen Gestaltung Ihres Buschenschanks in der Winterzeit. Schaffen Sie in der Vorweihnachtszeit eine einladen de Atmosphäre mit Wohlfühlcharakter in Ihrem Buschenschank.

Anmeldung zu allen Veranstaltungen bei Alexandra Csida 01/5879528-11, lfi@lk-wien.at oder über www.lfi.at

Mi, 7. Dezember 2016 9 bis 18 Uhr, LK Wien Anmeldung: bis Mo, 28.11.

Mo, 12. Dezember 2016 13 bis 17 Uhr, HBLFA für Gartenbau Schönbrunn, Grünbergstraße 24, 1130 Wien Anmeldung: bis Fr, 25.11.

 Anmeldung

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.