Stadtlandwirtschaft Ausgabe Oktober 2016

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Frostentschädigungen Förderungsansuchen für Wein bis 15.11. möglich

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DIE FAC HINF O R M AT IO N D E R L A NDWIR T S C H A F T S K A MME R WIE N

LFI startet mit der neuen Bildungssaison Neue Bildungsformate zeigen Ideen auf künftige Herausforderungen.

Das LFI bietet wieder den beliebten Zertifikatslehrgang Schule am Bauernhof an und zeigt sich innovativ mit dem neuen Direktvermarkter Tag. Die verschiedenen Optionen

von alternativen Energieträgern im Gartenbau und das Forum Vorausdenken sind im Veranstaltungsangebot enthalten. Der Bildungskatalog erscheint Mitte Oktober. SEITE 3

DIZA 2015 Auszahlung erfolgte Ende August SEITE 6

Green Care Start der neuen Website SEITE 7

INVEKOS ÖPUL und CC Aufzeichnungspflicht SEITE IV

Mehr Betriebe, mehr Vielfalt, mehr Reichweite Am 12. Juli ging die neue Website und App Stadtlandwirtschaft Wien Online. Mit mehr als 5.000 Seitenaufrufen pro Monat auf der Website und über 2.500 App-Installationen auf Android und Apple Endgeräten kann die Stadtlandwirtschaft Wien einen erfolgreichen Start aufweisen. Das Interesse an heimischen Produkten und hoher Qualität seitens der Konsumenten ist ungebrochen und spiegelt sich am Erfolg der beiden neuen Plattformen wider. Aktualität und Vielfalt sind die beiden Erfolgsfaktoren der Stadtlandwirtschaft Wien. Jeder Betrieb der seine Produkte, Angebotsformen und Veranstaltungen präsentieren möchte, ist herzlich dazu eingeladen. Je mehr Betriebe auf der Website und App zu finden sind, desto stärker wird die Vielfalt der Wiener Landwirtschaft von der Bevölkerung bewusst wahrgenommen. Kommunikation hin zum Kunden ist mit der Website und App nun möglich.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


2 | Oktober 2016 | Stadtlandwirtschaft

LK Wien Faire Handelsverträge nützen Menschen, Land und Wirtschaft.

Hermann Schultes, Präsident LK Ö, über das CETA-Abkommen zwischen EU und Kanada

Editorial Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Boom der neuen Onlineplattform Einen erfolgreichen Start konnte die Website und App Stadtlandwirtschaft Wien am 12. Juli aufweisen. Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Magazine sowie Radio Arabella, W24 und schauTV berichteten darüber. Inzwischen wurde die App 2.500 Mal installiert und die Website von tausenden Konsumenten, die sich für die Wiener Landwirtschaft interessieren, besucht. Das Thema regionales einkaufen und die Stadtlandwirtschaft Wien zog sich in der Berichterstattung wie ein roter Faden durch. Die neuen Online Plattformen sind nicht nur eine Informationsquelle für den Wiener sondern ein einzigartiger Kommunikationskanal für den Landwirten, Gärtner und Winzer hin zum Kunden. Sie sind herzlich dazu eingeladen diese Mannigfaltigkeit zu erweitern und sich bei uns für die Website und App anzumelden.

Fotoautor: www.karinnussbaumer.com

Erhöhung des Hektarhöchstertrag für 2016 Bundesminister Rupprechter hat eine Verordnung, den Hektarhöchstertrag bei Qualitäts- und Landwein sowie bei Rebsortenwein für das Weinjahr 2016 auf 10.800 kg bzw. 8.100 L zu erhöhen, verlautbart. Laut Paragraf 23 des Weingesetzes i.d.g.F kann der Bundesminister durch Verordnung auf Antrag des Nationalen Weinkomitees die Hektarhöchstmenge für die Ernte eines Jahres um bis zu 20 % senken oder erhöhen, falls es die weinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern.

Förderung Auszahlungstermine für 2016 fixiert Die Auszahlungstermine wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgelegt. Folgende Termine sind geplant: 1. Säule - Die Hauptauszahlung der Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016 erfolgt zu 100 % am 20. Dezember 2016. Jene Betriebe, deren Kontrollen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, kommen voraussichtlich im April 2017 zur Auszahlung. 2. Säule - Die Hauptauszahlung für ÖPUL und die Zahlungen für Ausgleichszulage für das Antragsjahr 2016 findet ebenso am 20. Dezember 2016 statt. Es erfolgt eine Vorschusszahlung in der Höhe von 75 %. Die restlichen Mittel für diese Maßnahmen werden voraussichtlich im April 2017 überwiesen.

Schottenobst neuer Gutes vom Bauernhof-Betrieb Das Stift Schotten, unter der Leitung von DI Bernhard Schabbauer wurde als weiterer Betrieb in Wien mit dem „Gutes vom Bauernhof“ Gütesiegel ausgezeichnet. Gerade das Erkennen bäuerlicher Produkte, stellt so manchen vor eine Herausforderung. Zu oft wird mit idyllischen Bildern oder wohlklingenden Produktbezeichnungen

der Konsument in die Irre geführt. Anlass genug, um endlich Klarheit zu schaffen und sich als Top-Direktvermarkter zu positionieren. Mit der Marke "Gutes vom Bauernhof“ gelingt es! Wie man als Direktvermarkter teilnehmen kann, welche Vorteile man aus dem Qualitätsprogramm schöpft erfahren Sie in der LK Wien, bei Verena Scheiblauer BEd, Tel.: 01/5879528-39 oder E-Mail: verena.scheiblauer@lk-wien. at

Fotoautor: www.jakobgsoellpointner.com

Kurzmeldung


Stadtlandwirtschaft | Oktober 2016

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Bildung

LFI Wien ist startklar für die Saison LFI Wien - Bildung für die Zukunft der Stadtlandwirtschaft.

Das aktuelle Bildungsangebot ist auf der LFI Wien Website zu

finden und wird laufend ergänzt. Dipl.-Ing. Doris Preßmayr doris.preszmayr@lk-wien.at

Das neue Bildungsprogramm des LFI Wiens ist am Puls der Zeit orientiert und bietet eine spannende Mischung an neuen und altbewährten Themen für die betriebliche und persönliche Weiterentwicklung. Neue Bildungsformate sollen gezielte Ideen und Antworten auf künftige Herausforderungen der Stadtlandwirtschaft aufzeigen. Dazu braucht es das richtige Wissen und die passenden Kompetenzen! Im diesjährigen Programm greift das LFI Wien u.a. die Trendwelle „Regionalität“ auf und zeigt mit dem „Direktvermarkter Symposium“ wie

durch neue innovative Ideen die Wertschöpfung gesteigert werden kann. Vernetzung von Produzenten und ExpertInnen, um Maßnahmen für die Ökologisierung im Gartenbau zu entwickeln, findet im etablierten „Forum Vorausdenken“ statt. Auch die Fachstudienreise nach Belgien-Südholland unterstützt die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch und zeigt u.a. innovative Betriebe im Gemüseund Zierpflanzenbau auf. Der Bildungskatalog im gewohnten Mix erscheint Mitte Oktober - auf der Website sind die Veranstaltungen schon früher veröffentlicht. Schnuppern Sie rein unter www.lfi. at/wien!

Fotoautor: LFI Wien

 LFI Wien Bildungsprogramm 2016/2017 -Ausschnitte Gartenbau und Zierpflanzenbau  Energie im Gartenbau - 10. Nov. 2016  Abheben durch Differenzierung im Zierpflanzenbau - 7. Dez. 2016  Fachtag für Obst- und Gemüsebau - 1. Feb. 2017  Studienreise nach Belgien/Südholland 22.- 26. März 2017 Direktvermarkter  Symposium- „Regional & Direkt“ - 24. Nov. 2016 Ackerbau  Vorbeugender Grundwasserschutz - 7. Nov., 21. Feb., 5. April 2017  Exkursion Biohof Radl - Neue Vermarktungswege - 1. Juni 2017 Weinbau  Alternativer Pflanzenschutz im Bioweinbau - 22. Februar 2017  Nützlinge, Artenvielfalt, Zeigerpflanzen im Weingarten - Mai 2017 Unternehmensführung  Zertifikatslehrgang Schule am Bauernhof ab 21. Nov. 2016  Schwierige Themen sicher kommunizieren - 18. Jänner 2017  Ausbildungsbescheinigung ab 14. März 2017

Unfaire Wettbewerbspraktiken

Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident LK Wien

Die weitere Machtkonzentration im Lebensmittelhandel und dessen Präferierung der Produkte von konzernnahen Großproduzenten gegenüber den Erzeugnissen bäuerlichen Familienbetrieben ist wettbewerbsrechtlich zu hinterfragen. Wenn sich der Handel eigene "Haus-und Hoflieferanten" heranzieht, um die bäuerlichen Strukturen auszubremsen, so ist das für die gesamte Branche existenzgefährdend. Unfaire Handelspraktiken und die Einhaltung des Kartellrechtes werden nun endlich auch von der EU Instanzen kritisch beäugt. Die Schaffung von Zusammenschlüs-

sen in Form von Branchenorganisationen ist anzudenken. Dort muss dann eine gemeinsame Besprechung der Marktlage möglich sein, ohne dass man eine Kartellklage am Hals hat. Rechtliche Rahmenbedingungen und Spielregeln im Bereich der EU Marktordnung sind produzentenfreundlich auszulegen, damit Chancengleichheit gegenüber den LM - Ketten herrschen kann. Raumordnung und Widmung der Länder müssen zusätzlich die Entstehung von Mega-Produktionsbetrieben verhindern, denn die bäuerlichen Betriebe dürfen nicht zu "Lückenlieferanten" degradiert werden.


4 | Oktober 2016 | Stadtlandwirtschaft

Weinbau

Rasche Auszahlung bei Frost Sonderrichtlinie des BMLFUW ist zur Abfederung von Frostschäden in Kraft. Entschädigungen für den Wein werden in den ersten Monaten Fotoautor: Ö Hagelversicherung des Kalenderjahres 2017 ausbezahlt.

AIZ aiz.info

Die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist in Kraft, die eine kurzfristige und effiziente Unterstützung für von Frostschäden betroffene Betriebe ermöglicht. "Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren höchste Qualität, oft unter schwierigen Bedingungen. Extreme Wetterereignisse können zur Existenzbedrohung werden, in solchen Situationen brauchen die bäuerlichen Betriebe den Rückhalt durch die Agrarpolitik. Darum war es mir wich-

tig, rasch und effektiv zu handeln", betont Ressortchef Andrä Rupprechter. Mit der Sonderrichtlinie wurde ein modernes Entschädigungsmodell fixiert, das frostbedingte Einkommensverluste bei Obst-, Wein-, Erdbeer-, Hopfenkulturen und Kernobstjunganlagen wirksam abfedert. Es basiert auf einem Beschluss der Landesagrarreferenten und differenziert auch nach Versicherungsmöglichkeit der Kulturen beziehungsweise Vorliegen einer Versicherung des Betriebes. Der Bund stellt bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung, die betroffenen Länder haben sich im selben Ausmaß an der Maßnahme zu beteiligen.

Schaden muss über 70% liegen. Der vorgesehene Entschädigungssatz pro Hektar wird zu 50% reduziert, wenn keine Versicherung für die am häufigsten vorkommenden klimatischen Risiken abgeschlossen wurde.

Damit sind Entschädigungen von insgesamt 100 Mio. € möglich.

Eckpunkte der Entschädigungsregelung Für nichtversicherbare Kulturen werden auch weniger schwerwiegende Fälle ab 35% Schaden berücksichtigt. Für Äpfel und Birnen besteht seit Kurzem die Möglichkeit zur Eigenvorsorge, daher werden nur Schläge mit mehr als 50% Schaden berücksichtigt. Kulturarten, für die schon seit Längerem die Möglichkeit einer bezuschussten Versicherung besteht (Wein, Erdbeeren), werden über eine spezielle Härtefallregelung abgedeckt. Der durchschnittliche

Rasche Auszahlung Die Förderungsansuchen sind der jeweils zuständigen Förderungsabwicklungsstelle bis spätestens 30. September 2016 beziehungsweise hinsichtlich Wein bis zum 15. November 2016 vorzulegen. Ziel ist es, die Entschädigungen für Obstkulturen noch heuer und für Wein in den ersten Monaten 2017 auszuzahlen.

Antragsstopp für Förderungen aus der Gemeinsamen Marktordnung Wein 2014–2018 Völlig überraschend und kurzfristig gilt ab sofort ein Antragsstopp für alle Förderungen der Gemeinsamen Marktordnung Wein, d.h. für Umstellung von Weingärten (Rodung, Wiederbepflanzung, Bewässerung) und Investition für die Kellertechnik (Rotweintechnologie, Gärsteu-

erungen, Filter, Trubaufbereitung, Flaschenfülleinrichtungen, Rebler, Weinpressen). Die Mittel der laufenden Periode 2014 bis 2018 wurden bereits ausgeschöpft, es werden nur noch die bereits eingebrachten Förderanträge abgearbeitet. Es besteht jedoch die Chance, dass es weitere EU-Mittel für die beiden Jahre 2019 und 2020 ab dem 15. Oktober 2018 geben wird.

Die Förderungen aus der Ländlichen Entwicklung (LE) wie z.B. für neue Betriebsgebäude oder Buschenschankumbauten sind davon nicht betroffen. Jedoch können die oben genannten Maßnahmen nicht über die Ländliche Entwicklung gefördert werden.

Fotoautor: www.karinnussbaumer.com

Kurzmeldung


Aufzeichnung ÖPUL und CC

Haus aus Holz SEITE IV

Baustoff mit Herkunft

SEITE VI

Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

OKTOBER 2016

Das Handelsabkommen CETA führt zu Diskussionen. Für die Bewertung müssen Fakten entscheiden und nicht die allgemeine von Emotionen getragene Stimmung. JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH

Das zwischen der EU und Kanada ausgehandelte CETA Abkommen zeigt laut Experten, dass Handelsverträge, die ausgewogen und fair gestaltet sind, beiden Partnern Vorteile bringen können. Der fertige Vertragstext berücksichtigt die österreichischen Exportinteressen, öffnet die Märkte nach dem Prinzip der Ausgewogenheit, garantiert eine spezielle Behandlung sensibler Produkte wie Rindfleisch, Schweinefleisch und Getreide durch Mengenbeschränkungen und Einfuhrlizenzen, akzeptiert die hohen EU-Produktions-, Lebensmit-

DISKUSSION KAUM VON FAKTEN GEPRÄGT:

Nur faire Handelsverträge nützen Menschen, Land und Wirtschaft

Foto: Dürnberger

tel- und Umweltstandards und anerkennt geografische Ursprungsbezeichnungen. Der Vertrag, den jedermann im Internet anschauen kann, zeigt, dass Europa stark und gut verhandelt hat. „Ich bin überzeugt, dass Österreich entscheiden wird, diesem Ergebnis im Oktober beim EU-Kanada-Gipfel zuzustim-

Mehr Wertschätzung fürs Eigentum Was haben die fehlende Einbindung von Grundeigentümern bei Natura 2000, die Diskussion um die Öffnung aller Forststraßen für Mountainbiker und die Forderung nach Vermögenssteuern gemeinsam? Hinter all diesen Angriffen stecken mangelnder Respekt und fehlende Wertschätzung für unser bäuerliches Eigentum. Aber unser Eigentum ist weder ein Bio-

men“, erklärte LK-ÖsterreichPräsident Hermann Schultes zur laufenden Debatte. Das „wirkliche Problem“ ortet Schultes in der Tatsache, dass „Großbritannien die EU verlassen wird“. Brexit bedeutet, dass sich 65 Millionen britische Europäer aus der EU verabschieden. Heute importieren sie 40 Pro-

zent ihrer Lebensmittel auch aus der EU, nach dem Brexit könnte Kanada ein wesentlich stärkerer Lieferant werden, weil die Briten das Handelsabkommen selbstverständlich umgehend aktivieren werden. Hat die EU das Abkommen bis dahin nicht unterschrieben, hat das zur Folge, dass sich die Briten

JOHANN MÖSSLER LK KÄRNTEN

top für Umweltphantasten noch eine Spielwiese für Extremsportler und schon gar keine Steuerquelle für Umverteilungs-Politiker. Unser Eigentum ist die Grundlage für das bäuerliche Wirtschaften und damit unseres Einkommens. Der Schutz des Eigentums ist daher die oberste Priorität für die Interessenvertretung.

Hier gilt es die politischen Angriffe auf unseren Grund und Boden mit aller Kraft abzuwehren und unsere Eigentumsrechte zielgerichtet an die Gesellschaft zu kommunizieren. Eigentum zu erhalten und zu bewirtschaften ist mit viel Verantwortung verbunden. Das verdient Respekt und Wertschätzung.

kommentar


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

II

O K TO B E R 2016

ihre Verhältnisse gründlich neu ordnen können. Fehlende Exportmengen würden im Binnenmarkt bleiben und diesen belasten, wie bereits das Handelsembargo der Russen gezeigt hat. Die kategorische Ablehnung von Handelsabkommen hätte fatale Auswirkungen und würde zur Isolation der EU führen. Die USA haben das transpazifische Abkommen mit Asien fertig verhandelt. Wenn Großbritannien, das heute schon über 50 Prozent des geplanten CETA-Handelsvolumens abwickelt, die EU verlässt, dann wird die Commonwealth-Achse mit Kanada voll aktiv. In enger Verbindung mit den USA werden die nordamerikanischen, die starken asiatischen Handelsnationen und Australien die

Regeln und Standards für lange Zeit weltweit, also auch für Europa, dominieren und vorgeben und klare finanzielle Vorteile aus dieser Vorherrschaft auf den Märkten ziehen. „Alle, die sich in der jetzigen Diskussion offensichtlich Sorgen um die Bauern machen, sollten über diese wirklich ernsten Probleme nachdenken und nicht die Angst der Menschen benützen, um damit ihre Geschäfte zu machen“, warnt Schultes.

Unterschied zu TTIP Das CETA-Abkommen ist mit dem TTIP-Abkommen mit den USA nicht vergleichbar. CETA ist im Bereich der Landwirtschaft ganz anders

Anfang Herbst werden die Handelsminister der Europäischen Union über das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada abstimmen. Fühlen Sie sich persönlich über die Inhalte dieses Abkommens eher gut oder eher schlecht informiert?

FREIHANDEL:

Umfrage zu CETA: 78 Prozent fühlen sich schlecht informiert Die Sozialwissenschaftliche Studiengesellschaft machte Mitte September im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik eine Umfrage zum CETA-Handelsabkommen. 78 Prozent der Befragten fühlen sich „eher schlecht“ über die Inhalte von CETA informiert und nur 17 Prozent „eher gut“. Dennoch lehnen 73 Prozent der Befragten das Freihandelsabkommen zwischen der EU und

Kanada ab, 11 Prozent stehen ihm positiv gegenüber. Paul Schmidt, Generalsekretär der ÖGfE, dazu: „Freier Handel, nach fairen und transparenten Regeln gestaltet, liegt im ureigensten österreichischen Interesse. Wir sind als kleine, offene Volkswirtschaft schließlich in hohem Maß vom Export abhängig.“ Tatsächlich werden in Österreich sechs von zehn Euro im Ausland verdient.

verhandelt worden. Darin wurde von vornherein klargestellt, dass man im Bereich der Landwirtschaft und der Lebensmittel gegenseitig die Standards respektiert, was im Vertrag auch so festgeschrieben ist. Deswegen sind die Auswirkungen mit Quoten und Kontingenten in beide Richtungen begrenzt. „Die TTIP-Verhandlungen sind von dieser verantwortungsvollen Herangehensweise noch meilenweit entfernt und durch die US-Wahlen ist auch so schnell keine Verbesserung zu erwarten“, erklärte Schultes. Wenn die europäischen Länder ihren heutigen Lebensstandard auch in Zukunft beibehalten wollen, können sie sich nicht von Wachs-

tumsmärkten verabschieden. Wenn sie wollen, dass die hohen EU-Standards auch außerhalb der EU anerkannt werden, dann lässt sich das nur durch Verträge regeln. Wenn nicht erfolgreiche europäische Unternehmen ihren Standort nach Asien oder Amerika verlegen sollen, dann brauchen sie Verträge, die ihnen eine Kooperation auf Augenhöhe garantieren. „Nur wer am Tisch sitzt, kann mitreden. Daher gilt es, hart zu verhandeln. Ich gehe davon aus, dass TTIP unter diesen Voraussetzungen nicht fertig verhandelt wird. Die Erfahrungen mit CETA werden sich in zukünftigen Verhandlungen widerspiegeln müssen. TTIP in der jetzigen Form ist Geschichte“, so Schultes.

Unsere Landwirtschafft‘s

Leistung, die man sehen kann Die Leistungen der Landwirtschaft für alle sichtbar zu machen, ist das Anliegen der Kampagne „Unsere Landwirtschafft‘s“, die die LK Niederösterreich seit sieben Jahren gemeinsam mit Unternehmen und Organisationen erfolgreich fährt. Heuer sind Partner der Bäuerinnen und Bauern die EVN, die Niederösterreichische Versicherung, die Lagerhäuser, die Aktion „So schmeckt Niederösterreich“ sowie die beiden Molkereien NÖM und Schärdinger. „Mit unserer Kampagne wollen wir zeigen, dass die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern weit über das Hoftor hinaus spürbar ist. Man profitiert jeden Tag davon: Wenn man den Heizkörper aufdreht, sich ein Frühstücksjoghurt gönnt oder einfach nur beim Spazierengehen den Ausblick auf die Felder genießt. Unsere Bäuerinnen und Bauern leisten viel und mit der diesjährigen Kampagne wollen wir sie erstmals dazu einladen und motivieren, selbst zu zeigen, was sie alles tun“, erklärt dazu LK-Präsident Hermann Schultes. Neu ist heuer, dass Bäuerinnen und Bauern unter dem Motto „Unsere Landwirtschafft‘s – mit mir“ Teil der Kampagne werden können. Darüber freuen sich (v. l.) Vorstandsdirektor der RWA Stefan Mayerhofer, Generaldirektor der NÖ Versicherung Hubert Schultes, LK-Präsident Hermann Schultes, Vorstandssprecher der EVN Peter Layr, Vorstand-Mitglied der Berglandmilch Obmann Johann Schoder und Obmann der Milchgenossenschaft Niederösterreich Johann Krendl. Foto: LK NÖ/Erich Marschik


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG O K TO B E R 2 01 6

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Hagelversicherung zieht Bilanz 2016

270 Mill. Euro Schaden in der Landwirtschaft

GROSSE FROSTSCHÄDEN BEI OBST

VERHEERENDE SCHÄDEN DURCH FROST BEI WEIN

RISIKOABSICHERUNG

Fakten zu den Schäden

Neue Prämienförderung

HAGEL BEI BUCHWEIZEN

Neben Hagel und Frost werden künftig auch Dürre, Sturm und starke und anhaltende Regenfälle mit je 25 % von Bund und Ländern bezuschusst – und das bei allen landwirtschaftlichen Kulturen. Mit der neuen Prämienförderung kann die Österreichische Hagelversicherung Landwirten, Wein- und Obstbauern sowie Gärtnern eine noch günstigere Risikoabsicherung anbieten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder unter www.hagel.at

■ Spätfrost Ende April mit Temperaturen bis –12° C ■ Feuchtester Juni seit Messbeginn mit bis zu 34 % mehr Niederschlag ■ 20 % mehr Hageltage im Juli als im zehnjährigen Durchschnitt ■ 20 % mehr Niederschlag im Sommer (Juni, Juli, August) ■ 55.000 Schadensmeldungen sind aktuell im Jahr 2016 eingelangt ■ 70.000 Feldstücke wurden von den ÖHV-Sachverständigen erhoben

HAGELSCHADEN BEI KÜRBISSEN

GEKNICKTER MAIS NACH HAGELSCHADEN

HAGEL UND ÜBERSCHWEMMUNGEN

HAGEL ZERSTÖRTE WEIZENFELDER Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung


BAUERNJOURNAL INVEKOS

IV

O K TO B E R 2016

Foto: Fürstaller

ANTRAGSJAHR 2016

Auszahlungstermine festgelegt Die Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2016 wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgelegt. Folgende Termine sind geplant: n  1. Säule: Die Hauptauszahlung der Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016 erfolgt zu 100 % am 20. Dezember 2016. Jene Betriebe, deren Kontrollen systembedingt zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, kommen voraussichtlich im April 2017 zur Auszahlung. n  2. Säule: Die Hauptauszahlung für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen (Ausgleichszulage) für das Antragsjahr 2016 finden ebenso am 20. Dezember 2016 statt. Es erfolgt eine Vorschusszahlung in der Höhe von 75 %. Die restlichen Mittel für diese Maßnahmen werden voraussichtlich im April 2017 überwiesen. Monatliche Auszahlung: Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive „Sonstige Maßnahmen“ der Ländlichen Entwicklung werden monatlich ausbezahlt. Die nächste Auszahlung erfolgt Ende September 2016. „Auch wenn im zweiten Jahr der Umstellung der GAP noch viele Herausforderungen umzusetzen sind, ist es wichtig, dass wieder ein großer Teil der Leistungsabgeltungen wie in der Vergangenheit für unsere Bäuerinnen und Bauern noch im selben Jahr überwiesen werden“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.

Seit 1. Jänner 2015 müssen Betriebe ihre Stickstoffdüngung betriebs- und kulturbezogen aufzeichnen.

UNBEDINGT EINHALTEN UND AKTUELL FÜHREN

Aufzeichnungspflichten für ÖPUL und CC Im Rahmen von ÖPUL 2015 bzw. Cross Compliance (CC) gibt es zahlreiche Dokumentationsund Aufzeichnungsverpflichtungen, die teilweise tagaktuell zu führen sind, am Betrieb aufliegen müssen und im Rahmen von VorOrt-Kontrollen überprüft werden. LEOPOLD WEICHSELBAUMER, LK OBERÖSTERREICH

Generell oder je nach Teilnahme an einzelnen ÖPULMaßnahmen ergeben sich verschiedene Dokumentationsverpflichtungen für die Teilnehmer. Nachfolgend ein Überblick der davon betroffenen Maßnahmen bzw. eine Kurzfassung der damit verbundenen Aufzeichnungsnotwendigkeiten: Phosphor-Mindeststandard – gilt für alle ÖPUL-Teilnehmer n  Phosphordünger aus Mineraldünger (Summe aus

Wirtschafts-, Mineraldünger und Sekundärrohstoffen) über 100 kg je Hektar sind zu dokumentieren und zu begründen und nur mit Bedarfsnachweis durch eine Bodenuntersuchung (maximal fünf Jahre alt) zulässig. Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün n  Laufend schlagbezogene Aufzeichnungen für die gesamten Ackerflächen des Betriebes über das gesamte Jahr (Anbau und Ernte der Hauptfrucht, Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht = Begrünung, Anlage der NachfolgeHauptfrucht) Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen n  Dokumentation von Sorte und Saatgutmenge (Ankaufsbestätigungen, Saatgutetiketten, Rechnungen), Aufzeichnungen über Nachbau, … Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle n  Schlagbezogene Aufzeichnungen in Bezug auf Art, Menge und Zeitpunkt der Ausbringung von flüssigem

Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen n  Betrieb, Feldstücksnummer und -bezeichnung, Schlaggröße, Datum der Rodung bzw. Neuauspflanzung der Dauerkultur; Datum der Anlage und des Umbruchs der Begrünung/der Bodengesundung Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen n  Schlagbezogene und betriebliche Aufzeichnungen über die Stickstoff-Düngung (inkl. Planung und Bilanzierung) für alle Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse (z. B. www.ödüplan.at) Biologische Wirtschaftsweise n  Aufzeichnungen über den Ursprung, die Art, die Menge und die Verwendung aller Betriebsmittel n  Aufzeichnungen über Art, Menge und Abnehmer der verkauften Erzeugnisse n  Aufzeichnungen über Arzneimitteleinsatz, Tierarztbestätigungen


BAUERNJOURNAL INVEKOS O K TO B E R 2 01 6

Naturschutz n  Bei verpflichtender Beweidung schlagbezogene Aufzeichnungen: Dauer der Beweidung, Anzahl der Tiere, Angabe der Tierart – Weidetagebuch Vorbeugender Grundwasserschutz auf Grünlandflächen in Salzburg n  Schlagbezogene und betriebliche Aufzeichnungen über die Stickstoff-Düngung (Stickstoff-Bedarf und Stickstoff-Einsatz) für alle Grünlandflächen innerhalb der Gebietskulisse in Salzburg Tierschutz – Weide n  Dokumentation der Weidehaltung auf einem Weideblatt Die tagaktuelle Führung dieser ÖPUL-Dokumentationsverpflichtungen kann mittels diverser EDV-Programme oder mit den von der Agrarmarkt Austria zur Verfügung gestellten Aufzeichnungsvorlagen (www.ama.at/Formulare-Merkblaetter) geführt werden. Alle Aufzeichnungen müssen am Betrieb jederzeit verfügbar aufbewahrt werden.

Gesamtbetriebliche Düngedokumentation Jeder Betrieb – unabhängig von einer Teilnahme am ÖPUL 2015 – hat seit 1. Jänner 2015 seine Stickstoffdüngung betriebs- und kulturbezogen bis spätestens 31. März des Folgejahres aufzuzeichnen (gemäß Aktionsprogramm Nitrat, Cross Compliance). Von dieser Verpflichtung sind jedoch ausgenommen: n  Betriebe mit höchstens 5 ha, sofern auf weniger als 2 ha Gemüse oder Wein angebaut werden n  Betriebe mit höchstens 15 ha, sofern mehr als 90 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Dauergrünland oder Wechselwiese genutzt werden

Folgende Daten sind zu dokumentieren: n  Die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes und der landwirtschaftlichen Nutzfläche, auf der stickstoffhältige Düngemittel ausgebracht wurden n  Die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger nach Abzug der Stall- und Lagerverluste, die am Betrieb anfiel, an andere Betriebe abgegeben oder von einem anderen Betrieb übernommen wurde, und auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebs ausgebracht wurde n  Die auf der düngungswürdigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgebrachte Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger, organischem Dünger und Mineraldünger in feldfallender Wirkung (das heißt nach Abzug der Ausbringungsverluste) und als jahreswirksame Menge (das heißt die im Jahr der Anwendung wirksame Stickstoffmenge) n  Der Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen unter Berücksichtigung des aus der Vorfrucht zur Verfügung stehenden Stickstoffs sowie die Größe der jeweiligen Anbauflächen Die Führung dieser Aufzeichnungen kann mit verschiedenen EDV-Programmen, z. B. dem LK-Düngerrechner (www.lko.at und www.bwsb.at), dem ÖDüPlan (www.bwsb.at und www.ödüplan.at) oder handschriftlich mit Formularen – erhältlich bei den zuständigen Bezirksbauernkammern bzw. Außenstellen – vorgenommen werden.

Weitere CC-Dokumentationsverpflichtungen Pflanzenschutzmittel n  Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, Zeitpunkt der Verwendung und Menge, behandelte Fläche und Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde (was, wann, wo, wieviel?)

Anwendung von Bioziden bei pflanzlichen Erzeugnissen (Schädlingsbekämpfungsmittel) n  Bezeichnung des verwendeten Biozidproduktes, Anwendungsbereich sowie Datum bzw. Häufigkeit der Anwendung (z. B. wöchentlich) Anwendung von Tierarzneimitteln n  Dokumentation von Zeitpunkt und Art der verordneten oder durchgeführten Behandlung, Art und Menge des Tierarzneimittels, Abgabedatum, Name und Anschrift des Tierarztes, genaue Angaben zur Identität der behandelten Tiere sowie die jeweiligen Wartezeiten im Behandlungsregister (entspricht den Arzneimittelabgabebelegen) Dokumentations- bzw. Aufzeichnungsverpflichtung bei Aktivitäten zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung Zum Nachweis der durchgeführten Fruchtfolgemaßnahme sind gegebenenfalls bestimmte Unterlagen vorzulegen, z. B.: Saatgutrechnung, ggf. Maschinen(ring)abrechnung (vorteilhaft ist die Angabe der bearbeiteten Feldstücke); bei Eigeneinsaat eine genaue Dokumentation über eingesäte Kultur, Saatgutmenge, Datum und angewandte Sätechnik, betroffenes Feldstück. Auch freiwillig geführte Aufzeichnungen können hilfreich sein, z. B. Aufzeichnungen über Anlage- und Umbruchstermine bei Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“. Weitere Informationen und Detailanforderungen zu den ÖPUL- und CC-Aufzeichnungsverpflichtungen können in den ÖPULMaßnahmenerläuterungsblättern oder im Merkblatt Cross Compliance nachgelesen werden (www.ama.at/ formulare-merkblaetter).

V

RUPPRECHTER:

Neue Ernteversicherung bringt zusätzliche Sicherheit Wer heuer eine landwirtschaftliche Versicherung gegen Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle abgeschlossen hat, bekam in den letzten Tagen einen Teil der Prämien rückerstattet. Die Österreichische Hagelversicherung zahlte Betrieben rückwirkend jenen Anteil zurück, der durch den Ausbau der Versicherungssysteme ab 2016 von der öffentlichen Hand getragen wird. Rund 43.400 Betriebe, also fast 80 % der Versicherten, profitieren davon. „Es war mir ein großes Anliegen, die Versicherungsmöglichkeiten zu erweitern und die Bäuerinnen und Bauern bei der eigenständigen Risikovorsorge tatkräftig zu unterstützen. Darum stellen wir bis 2020 insgesamt 76 Mill. € zusätzlich zur Verfügung“, erklärte dazu Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter. Das österreichische Agrarversicherungssystem basiert auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Dabei werden die Versicherungsprämien der Betriebe für bestimmte Risiken zu 50 % durch Bund und Länder gefördert. Die optimierte Ernteversicherung und öffentliche Zuschüsse bei den Versicherungsprämien geben den Betrieben zusätzliche Sicherheit und entlasten zugleich den Katastrophenfonds. Sofern eine Versicherung der betroffenen Kulturen möglich ist, soll es bei witterungsbedingten Schäden zukünftig keine zusätzlichen Zahlungen aus dem Katastrophenfonds geben.


BAUERNJOURNAL FORSTWIRTSCHAFT

VI

O K TO B E R 2016

HAUSBAU MIT HOLZ DIREKT AUS DER REGION

Raumgefühl mit direktem Bezug Vom „Holz der kurzen Wege“ wird gerne auf Sonntagsreden gesprochen. Johannes Schneider hat Nägel mit Köpfen gemacht und bei seinem Neubau in Egg zusammen mit Anja Fehr eine regionale Holzkette konsequent umgesetzt. THOMAS ÖLZ, LK VORARLBERG

Die Holzbauanwendung hat in ländlichen Gebieten zum Glück auch heute noch einen hohen Anteil. Dass dabei auf eine regionale Wertschöpfung mit Holz aus der Region bzw. dem eigenen Wald geachtet wird, ist dann leider nicht mehr so klar. Mit einer entsprechenden Planung geht es aber auch anders. Das zeigt das Beispiel von Johannes Schneider mit Anja Fehr eindrücklich auf. Er nutzte die Möglichkeit, Holz aus dem Wald des Vaters zu verwenden. Auf einer fahrbaren Säge wurde das Holz eingeschnitten, in einem Zimmereibetrieb zu Elementen abgebunden. So wurden insgesamt etwa 200 Festmeter Fichten-/Tannenholz verarbeitet. Die Weißtanne wurde für die Konstruktion und die Innensichtbereiche verwendet. Die guten Qualitäten der Fichte wurden für die Schindelerzeugung ausgeformt. Der andere Teil ging auch in die Konstruktion. In den Vollholzdecken mit doppelter Nut und Kamm mit Buchenverdübelung wurde einiges an Schnittholz verwendet. Es wurden – auch im Dachstuhl – keine Leimbinderhölzer verwendet. Die besseren Qualitäten der Weißtanne wurden zu Fensterkanteln für die Fensterherstellung auf-

Tipps für Bauherren

Bauen mit heimischem Holz

HOLZ BEKANNTER HERKUNFT macht Freude und bringt eine neue Verwurzelung im Wohnen. Funktioniert wie bei jedem anderen Holzbau auch.

geschnitten. Das „Restholz“ fand in der Stückholzzentralheizung, die zu dem gewählten Konzept schon fast obligatorisch war, Verwendung.

Ein gutes Gefühl Ein gutes Gefühl gibt die Verwendung von Holz, bei welchem man genau die Herkunft kennt. „Da bekommt man einen schönen Bezug zur eigenen Hausumgebung. Man hat jedes Holzstück einmal in der Hand gehabt“, freut sich Jo-

JOHANNES SCHNEIDER, Bauherr aus Egg: Ein gutes Gefühl mit Holz, dessen Herkunft man kennt

hannes Schneider über das neue Gefühl, das eine tiefe Verwurzelung gibt. Bei zugekauftem Holz gibt das PEFC-Logo Sicherheit, Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu verarbeiten.

Vermeintliche Hindernisse Wenn man Holz aus dem eigenen Wald oder aus der Region verwenden möchte, stößt man gerne auf vermeintliche Hindernisse. Ganz wichtig ist die Einplanung einer entsprechenden Umsetzungszeit. Das Holz ist nicht von heute auf morgen eingeschnitten und getrocknet beim Zimmermann. Wenn man dies berücksichtigt und die Bauholzliste für das geplante Projekt rechtzeitig zur Rundholznutzung und Ausformung zur Verfügung hat, ist die Verwendung von regionalem Holz aber überhaupt kein Problem. Leider raten heute manche Zimmereien davon ab, eigenes Holz zu verwenden. Dies hat aber weniger mit der Sinnhaftigkeit als vielmehr mit den Abläufen in diesen Betrieben zu tun. Nach wie vor gibt es aber Zimmereibetriebe, bei denen die Verwendung von

n Zeitmanagement berücksichtigen: Bauholzliste des ausführenden Zimmereibetriebes muss bei der Holznutzung zur Verfügung stehen n Winterschlägerung und Mondphasenholz: Bei der Landwirtschaftskammer liegt ein Infoblatt mit empfohlenen Mondphaseneinschlagszeiten auf. Ebenfalls sind darin Waldbesitzer aufgelistet, die Bauhholz zu gewünschten Terminen einschlagen n Regional stehen Sägewerke, die nach Bauholzliste einsägen, zur Verfügung n Aus einer Holzpartie können für alle Verwendungsbereiche die notwendigen Qualitäten sortiert werden (Sichtbereich, Konstruktion, Fensterkanteln, etc.) n Kompetente Bau- und Architekturplaner, die die Arbeitsabläufe mit regionalem Holz kennen n Ausschreibung an regionale Zimmereibetriebe, Fensterbauer, Tischlereien, die gerne heimisches Holz verarbeiten

eigenem Holz überhaupt kein Problem ist. Sehr wichtig ist auch die Planung. Beim Projekt von Johannes Schneider konnte so komplett auf Leimbinder und einen Platteneinsatz verzichtet werden. Bei den Wänden wurde beispielsweise ein vertikaler Holzstrick verwendet, der mit einer Diagonalvollholzschalung versteift wurde (keine OSB-Platten zur Versteifung notwendig). Daten zum Projekt: Planung: Dietmar Fetz, d-plan Egg, Ausführung: Holzbau Fetz, Egg, Fenster: Arnold Feuerstein Bizau


BAUERNJOURNAL LANDJUGEND O K TO B E R 2 01 6

OB IN DER REGION ODER AM WM-WET TBEWERBSFELD:

Landjugend begeistert hier und dort Ob daheim oder im Ausland, mit ihren vielen Projekten und dem ehrenamtlichen Einsatz für ihre Regionen und Gemeinden begeistert die Landjugend landauf, landab. CLAUDIA LAMPERSBERGER, LK ÖSTERREICH

Im Rahmen von „Tat.Ort Jugend“ setzt die Landjugend österreichweit gemeinnützige Projekte in Gemeinden und Regionen um und weist damit auf ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten hin. In mehreren Tausend freiwillig geleisteten Ar-

RUND 4.000 LANDJUGEND-MITGLIEDER engagierten sich heuer ehrenamtlich in mehr als 220 Projekten.

beitsstunden arbeiteten und engagierten sich rund 4.000 Landjugend-Mitglieder in mehr als 220 Projekten, alleine in diesem Jahr. Die einzelnen Projekte von „Tat.Ort Jugend“ sind so vielfältig wie die Jugendlichen selbst. Sie reichen von Renovierungen und Neugestaltungen von Spielplätzen, Marterln, Gärten über soziale Aktionen bis hin zur Errichtung von Jugendtreffpunkten und vieles, vieles mehr.

Eine Aufgabe, ein Ziel und ganz viel Energie ÖSTERREICHS LANDJUGEND schnitt bei der Pflüger-WM sensationell ab. Fotos: Landjugend

Ziel ist es, den Jugendlichen österreichweit eine Bühne zu bieten, um so das positive Image der ländlichen Jugend in der Bevölkerung zu festigen und den Zusammen-

halt zwischen den Generationen zu stärken. Die Mitglieder möchten mit „Tat.Ort Jugend“ einen Beitrag für die Gesellschaft leisten und zeigen, wie wichtig der Einsatz jeder und jedes Einzelnen für das Wohl der Gemeinschaft ist. Alle Projekte sind unter www. tatortjugend.at zu finden.

Pflüger-WM: LJ Österreich schneidet sensationell ab Bei der 63. Weltmeisterschaft im Pflügen (10. und 11. September in York, England) konnte sich Österreich zum wiederholten Mal als Top-Pflügernation präsentieren. Die 57 weltbesten Pflüger aus 29 Nationen stellten bei der Weltmeisterschaft ihr Können unter Beweis. Mit dem Burgenländer

VII

Philip Bauer (Kategorie Beetpflug) und dem Steirer Josef Kowald (Kategorie Drehpflug) hat Österreich in England mit den Rängen sechs und sieben gleich zwei Spitzenplätze erreicht. Zudem wurden beide als „Beste Newcomer“ ausgezeichnet. Der diesjährige Sieg ging sowohl im Beet- als auch im Drehpflug an Schottland. Die Gesamtwertung setzt sich aus den Ergebnissen von zwei Durchgängen zusammen (Stoppelfeld und Grasland). Am ersten Wettkampftag konnten sich Kowald auf Platz sieben und Bauer auf Rang neun positionieren. Bauer startete jedoch am zweiten Tag des Bewerbs eine beeindruckende Aufholjagd und sicherte sich im zweiten Durchgang auf Grasland den vierten Platz. Kowald erreichte hier Rang fünf. In der Gesamtwertung ergaben diese österreichischen Top-Leistungen schließlich Platz sechs und sieben. „Die unterschiedlichen Bodenverhältnisse waren herausfordernd, mit den Ergebnissen dürfen wir zufrieden sein. Besonders freuen wir uns über die Auszeichnung als ‚Beste Newcomer‘ der Pflügerweltmeisterschaft“, so die beiden österreichischen Teilnehmer. Ein besonderer Dank gilt den Sponsoren Mitas, Steyr Traktoren, Genol und der Österreichischen Hagelversicherung, ohne deren Unterstützung diese Sportart nicht möglich wäre. Alle Infos zur Weltmeisterschaft und über die Bewerbe in Österreich: www.pfluegen.at

FÜNF-LÄNDER-TREFFEN 2016

Neue Medien und Bäuerinnen: Internationale Beratungen Anlässlich des Fünf-Länder-Treffens 2016 in Winterthur (Schweiz) haben die Vertreterinnen der Bäuerinnen- und Landfrauenverbände aus Deutschland, Liechtenstein, Südtirol, der Schweiz und Österreich sich mit den „sozialen Medien“ befasst und einen Blick auf ihre internationale Zusammenarbeit geworfen. Eine Bestandsaufnahme bezüglich Social Media zeigte, dass fast alle Verbände über eine Website, mehrere über einen Facebook-Auftritt sowie auch Online-Videos verfügen. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland wurden Bäuerinnen und Landfrauen in Bezug auf Bauernhofbüro und IT ausgebildet. Die Verbände beschränken sich beim vielfältigen Social-Media-Angebot bewusst auf wenige Kanäle, dies zugunsten von Qualität und Aktualität. Foto: SBLV


BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

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O K TO B E R 2016

ZU BESUCH BEI AMA-TESTIMONIAL BERNHARD KOHLMAIER:

Beste Qualität selbstverständlich „Wenn ich mehr bieten will, muss ich höhere Auflagen einhalten“, ist Bernhard Kohlmaier aus Gnas überzeugt. Von den Konsumenten wünscht er sich mehr Wertschätzung für die jederzeit verfügbare, beste Qualität von Schweinefleisch. Im Jahr 2000 übernahm Bernhard Kohlmaier von seinen Eltern einen spezialisierten Ferkelerzeugerbetrieb. 2008 wurde ein Maststall gebaut. Als wenige Jahre später weitere Investitionen anstanden, entschied sich Kohlmaier für die Spezialisierung auf Schweinemast. Bernhard ist alleine für den Ackerbau und die Betreuung der Schweine verantwortlich, seine Frau arbeitet als Hebamme außer Haus. Auf eine starke Partnerschaft setzt er mit einem befreundeten Landwirt ganz in der Nähe. Reicht das Futter von den eigenen Flächen nicht aus, kauft er dies vom Partnerbetrieb zu, Zahlen und Fakten

Betriebsspiegel Bernhard Kohlmaier, Absolvent des Francisco Josephinum in Wieselburg, ist verheiratet und Vater von vier Kindern. 54 ha Ackerbau mit Mais, Hirse, Gerste, Weizen, Kürbis und Ackerbohne. Spezialisierung auf Schweinemast im Jahr 2008, 1.000 Mastplätze. Vermarktung über das Regionalprogramm „Steirerglück“. Mitglied bei der Schweineberatung Steiermark und beim Tiergesundheitsdienst. Photovoltaik-Anlage am Stalldach.

hof Steirerfleisch – ebenfalls ganz in der Nähe – geschlachtet, also alles 100 % steirisch. Mit dieser besonderen Qualität lässt sich ein Mehrerlös erzielen. „Wenn ich mehr bieten will, muss ich mehr Auflagen einhalten“, ist für den Mäster völlig klar.

AMA-Spots

BERNHARD KOHLMAIER gab der AMA-Gütesiegel-Kampagne ein sympathisches und authentisches Gesicht. Foto: AMA

der im Gegenzug die Gülle abnimmt.

Enge Zusammenarbeit Auch beim Ferkelzukauf schwört der Mäster auf enge Zusammenarbeit. Alle Ferkel stammen aus einem einzigen Betrieb und haben damit einen einheitlichen Gesundheitsstatus. Damit erspart sich Kohlmaier die Einstellprophylaxe und minimiert die Tierarztkosten. Alle zwei Wochen werden rund 120 Ferkel eingestellt. Auch wenn der Betrieb nur auf 360 Meter Seehöhe liegt, haben die Ackerflächen in Gnas teilweise extreme Hanglagen. Niederschläge von durchschnittlich 1.000 mm pro Jahr sorgen für sehr wüchsige Bedingungen, führen bei Starkregen aber auch schnell zu Erosion. Da ist viel Wissen und Erfahrung im Ackerbau gefragt. Der Großteil der Futterration stammt − wie bei den meisten AMA-Gütesiegelbetrieben − von den eigenen Feldern, Soja wird als ergänzendes Eiweißfutter zugekauft. Bei der Zusammensetzung

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH

überlässt Kohlmaier nichts dem Zufall. Nach der Ernte lässt er die Futtermittel auf deren Eiweiß- und Rohfaser-Gehalt untersuchen – ein Service für Mitglieder der Schweineberatung Steiermark. Dort wird auch die Ration für jede Phase berechnet, zu Beginn eiweißreicher, am Ende der Mast mit einem höheren Rohfasergehalt.

Ideales Schlachtgewicht Ziel ist, die ideale Bandbreite für das Schlachtgewicht zu erreichen, nämlich zwischen 87 und 96 Kilo. Bei zwei Drittel der Tiere gelingt das auch, „dafür entwickelt man ein Auge“, so der Profi. Vermarktet wird über die Erzeugergemeinschaft Styriabrid, die auch den Transport und die Abrechnung organisiert. Regionalität wird bei Kohlmaier groß geschrieben, deswegen nimmt er nicht nur am AMA-Gütesiegel, sondern auch am Programm „Steirerglück“ teil. Die Ferkel stammen aus dem 15 km entfernten Betrieb, werden bei Kohlmaier gemästet und im Schlacht-

„Das kann und sollte man auch herzeigen und erklären“, meint der sympathische Landwirten und war deshalb auch sofort bereit, in den TV-Spots zum AMA-Gütesiegel mitzumachen. Dafür hat er viel positive Rückmeldung bekommen, auch wenn es manchen zu realistisch war. „Die Kinder wachsen mit den Zeichnungen der Bilderbuch-Bauernhöfe auf. Dieses Bild wird in der Schule nicht zurechtgerückt und das Tier und die Tierhaltung vermenschlicht. Die Wahrheit liegt in der Mitte, und die müssen wir herzeigen“, ist er überzeugt.

Was er sich wünscht Mit 1.000 Mastplätzen gehört er zu den größeren Betrieben in Österreich, „aber nicht die Größe zählt für das Tierwohl, sondern die Betreuung eines jeden einzelnen Tieres“. Wenn Kohlmaier einen Wunsch frei hätte, dann den, dass die Schweinefleischproduzenten wieder mehr wertgeschätzt werden. „Das jederzeit verfügbare Angebot in bester Qualität wird so selbstverständlich. Die Wertschätzung gegenüber den Bauern geht verloren“, meint er. Gut, dass es solche Betriebe wie seinen in Gnas gibt, mit denen man die Konsumenten authentisch und sympathisch über die Produktion von Schweinefleisch informieren kann.


Stadtlandwirtschaft | Oktober 2016

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Landjugend-Junggärtner

Erntedankfest - wir waren dabei! Die Landjugend zeigte vollen Einsatz mit frisch gepressten Gemüsesäften und zwei Erntewägen. Die Wiener Landjugend-Junggärtner präsentierten sich jung,

dynamisch und motiviert im Augarten.

Dipl.-Ing. Petra Kernstock petra.kernstock@lk-wien.at

Das traditionelle Erntedankfest fand heuer in den historischen Parkanlagen des Augartens statt. Die Wiener Landjugend-Junggärtner betreute gemeinsam eine Hütte im Wiener Heurigendorf und verkaufte erfrischende Getränke aus Wiener Produktion – ganz nach dem Festmotto „Von daheim schmeckt’s am besten!“. Auf der Getränkekarte fanden sich Marillen- und Dirndlnektar sowie ein frisch gepresster Obst-Gemüsesaft, der bei vielen für eine geschmackliche Überraschung sorgte. Mit dem zwei neuen Beach Flags machte die Wiener

Landjugend-Junggärtner auf unsere Hütte aufmerksam.

Erntewagenumzug Auch beim beliebten Umzug der etwa 30 Erntewägen zeigte die Landjugend ihr Können. Jede Bezirksgruppe schmückte mit viel Liebe ihren eigenen Wagen. Die Landjugend Oberlaa präsentierte sich jung, modern und dynamisch. Die Simmeringer Junggärtner sendeten die Botschaft aus, dass das Überleben der Jungen im Gartenbau jeder Einzelne sichern kann, indem er sich beim täglichen Einkauf für heimisches Gemüse entscheidet und so Wertschätzung mit Wertschöpfung verknüpft. Wir hoffen, dass es uns ein-

Kurzmeldung Tolle Leistungen bei der Facharbeiterprüfung im Gartenbau Ende August konnten 24 Lehrlinge bei den Facharbeiterprüfungen im Gartenbau in der Berufsschule Kagran die Prüfungskommission von ihrem Fachwissen und praktischem Können überzeugen und so ihre Lehre positiv abschließen. Sieben Lehrlinge erreichten sogar einen ausgezeichneten Erfolg.

mal mehr gelungen ist, diese Botschaft der Wiener Bevölkerung zu vermitteln. Wir bedanken uns bei unseren Unterstützern der LGV Fri-

Fotoautor: Petra Kernstock

schgemüse, Schottenobst und der Firma Wiegert, die uns die Zutaten für den Obst-Gemüsesaft „Green Dream“ zur Verfügung stellten.

eine Marke der VOLKSBANK WIEN

Wir nehmen uns Zeit für Sie! Für manche ist das Lernen damit noch nicht zu Ende, da auch die Absolvierung der Berufsmatura oder gar ein weiterer Lehrberuf angestrebt werden. Für jene Kandidaten, bei denen es beim ersten Antritt nicht geklappt hat, steht Ende November ein weiterer Prüfungstermin bereit. Die LFA Wien wünscht den jungen Fachkräften weiterhin viel Erfolg und Freude in ihrem Beruf als GärtnerIn.

Vertrauen Sie unseren engagierten und bestens ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser spezielles Know-How garantiert lösungsorientierte Kundenbetreuung. Spezialisten im Bereich Agrarinvestitionen. Kommen Sie in unsere Filiale. Kagraner Platz 48 1220 Wien Tel.: +43 (1) 401 37 - 6819 E-mail: gartenbau@volksbankwien.at www.volksbankwien.at

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6 | Oktober 2016 | Stadtlandwirtschaft

Förderungen

AMA überweist offene Agrargelder Die Auszahlung der Direktzahlungen 2015 erfolgte Ende August. Bei den Direktzahlungen gab es im Rahmen der Haushaltsdiszi-

plin Kürzungen von 1,39 %.

Ing. Philipp Prock philipp.prock@lk-wien.at

Nachberechnung Direktzahlungen 2015 Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher war es nicht möglich alle Betriebe beim ersten Auszahlungstermin im April zu berücksichtigen. Hiervon betroffene Betriebe wurden von der AMA schriftlich informiert. Die Auszahlung der Direktzahlungen 2015 für die im April nicht berücksichtigten Betriebe erfolgte Ende August.

Nachberechnung der Zahlungsansprüche Die Anzahl der Zahlungsansprüche (ZA) wurde bislang mit zwei Kommastellen angegeben. Da die Angabe der Fläche mit vier Kommastellen erfolgt, wird die Anzahl der Zahlungsansprüche nunmehr ebenfalls mit vier Kommastellen zugewiesen. Die meisten Betriebsinhaber werden aus diesem Grund einen neuen Bescheid erhalten.

Rückerstattungen der Haushaltsdisziplin 2014 Im Antragsjahr 2014 wurden alle Direktzahlungen im Rahmen der sogenannten Haushaltsdisziplin um rund 1,39 Prozent gekürzt. Von der Kür-

 Fakten Direktzahlungen Für das Antragsjahr 2015 wurden rund 678,5 Mio. Euro ausbezaht. Rückerstattung Haushaltsdiziplin Im Antragsjahr 2014 mussten alle Direktzahlungen um 1,39 % gekürzt werden. Da die einbehaltenen Mittel nicht vollständig benötigt wurden, ist dieser Teil wieder auszuzahlen. Der Betrag beläuft sich auf 6,7 Mio. EUR.

zung betroffen waren alle Beträge über 2.000 Euro. Die im Antragsjahr 2014 seitens der Europäischen Kommission

Fotoautor: IStock

einbehaltenen Mittel wurden nicht vollständig benötigt und kamen somit mit 31. August zur Auszahlung. Anspruchsberechtigt sind alle Betriebsinhaber, die im Antragsjahr 2015 von der Haushaltsdisziplin betroffen waren.

Bescheid- und Mitteilungsversand Die Versendung der Bescheide und Mitteilungen erfolgt Mitte September. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Achten Sie darauf, dass die Frist für Beschwerden mit Datum der Zustellung zu laufen beginnt.

Kurzmeldung Erfolgreicher Start für die Projektdatenbank

(http://projektdatenbank.zukunftsraumland.at).

Mit bereits 120 Projekten aus allen großen Arbeitsbereichen des Programms für Ländliche Entwick-lung 2014–2020 hat die Projektdatenbank des LE-Netzwerks Zukunftsraum Land einen soliden Start hingelegt. Die Datenbank soll die Vielzahl der Projekte für alle Interessierten zugänglich und transparent machen

Für Johannes Fankhauser, der im LE-Netzwerk die Datenbank betreut, steht das Lernen voneinander im Vordergrund: „Jeder eingesetzte öffentliche Euro soll nicht nur beim Projekt selbst seine Wirkung entfalten, sondern auch überall dort, wo über neue Wege nachgedacht wird.“

Die Programmierung der Datenbank erlaubt ein userfreundliches Suchen nach regionalen und fachlichen Kriterien genauso wie nach Perioden, Schlagworten, Bundesländern und LEADER-Regionen. Die Informationen über die Projekte sind so dicht wie möglich; nach Verfügbarkeit der der Unterlagen werden Thema, Region, Periode, Laufzeit, Kosten, Fördersumme und die Kontaktdaten der Projektträger angegeben.

Fankhauser: „Die Datenbank soll sich zu einem Netzwerk aller Projektbetreiber entwickeln. Neben den bereits 120 Projekten der neuen Periode machen wir auch die rund 700 Projekte der Periode LE 07–13 zugänglich, denn gute Ideen sind an keine Periode gebunden.“ Nähere Informationen zu Netzwerk Zukunftsraum Land finden Sie unter www.zukunftsraumland.at.


Stadtlandwirtschaft | Oktober 2016

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Green Care

Relaunch der Green Care Website www.greencare-oe.at wird zum Online Kompetenznetzwerk für soziale Dienstleistungen im Ländlichen Raum auf aktiven Bauernhöfen.

Mag. Martina Wolf aiz.info

Fünf Jahre nach dem Start der Website www.greencare-oe. at wurde diese nun überarbeitet, inhaltlich neu positioniert und technisch auf den aktuellsten Stand gebracht. Im Vordergrund standen dabei Bestrebungen, die Informationsdarstellung für die Bäuerinnen und Bauern sowie für die Sozialträger und Institutionen zu optimieren und das Angebot für den Mobilbereich anzupassen. "Seit dem Start 2011 hat Green Care – Wo Menschen aufblühen in Österreich eine gute Entwicklung vollzogen. Das Interesse an Green Care-An-

geboten steigt sowohl in der Land- und Forstwirtschaft als auch im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich stetig an. Immer mehr Bäuerinnen und Bauern lassen ihre Green Care-Dienstleistungen zertifizieren und der 2015 gegründete Verein Green Care Österreich weitet seine Aktivitäten im Bereich der Betriebsentwicklung, der Fort- und Weiterbildung sowie der Netzwerkarbeit kontinuierlich aus. Mit dem Relaunch der Website wollen wir das Potenzial der innovativen Green Care-Angebote unserer Bäuerinnen und Bauern den Kundinnen und Kunden sowie den Sozialträgern und Institutionen noch besser vermitteln. Gleichzeitig

Für die visuelle Gestaltung der neuen Website war abart verant-

wortlich, die technische Umsetzung übernahm digiconcept.

geht es darum, die Wort-BildMarke zeitgemäß zu transportieren“, fasst Vereinsobmann Ing. Robert Fitzthum die Intentionen zusammen.

Aus einem Guss Ein wichtiger Schritt dazu war, die beiden bisherigen Website-Angebote zusammenzuführen. Das einzige Online-Kompetenznetzwerk für das umfassende Angebot zu Green Care – Wo Menschen aufblühen in Österreich ist ab sofort unter der bekannten Adresse www. greencare-oe.at zu finden. Die Website www.greencare-bauernhof.at, auf der bisher über den Zertifizierungsprozess und die zertifizierten Höfe informiert wurde, ist nun in

den neuen Onlineauftritt von Green Care Österreich integriert. "Damit ist unser gesamtes Green Care-Wissen auf ein Portal konzentriert. Wer sich informieren will - seien es Bäuerinnen und Bauern über Weiterbildungsmöglichkeiten, Sozialträger oder Institutionen über Tagesstrukturangebote in ihrer Nähe oder Privatpersonen über Tiergestützte Intervention - findet alle Informationen userfreundlich strukturiert unter der bekannten Adresse", so Fitzthum.

Kurzmeldung Grüner Bericht 2016 wurde veöffentlicht Der Grüne Bericht 2016 wurde am 13. September im Ministerrat vorgelegt. Er beschreibt die Entwicklung des heimischen Agrarsektors im abgelaufenen Kalenderjahr, erforderliche Maßnahmen sowie die Verteilung entsprechender Fördermittel. Dem Bericht zufolge bleibt die Einkommenssituation in der Land- und Forstwirtschaft

weiterhin angespannt, die Einkünfte je Betrieb sanken gegenüber 2014 um 17%. Es ist dies das vierte Einkommensminus in Folge. "Der Grüne Bericht untermauert, wie wichtig das aktuelle Entlastungspaket für unsere Bäuerinnen und Bauern ist. Mittel- und langfristig werden die nachhaltigen Maßnahmen aus unserem Programm für die Ländliche Entwicklung den nötigen Aufwind bringen", betont Bundesminister

Andrä Rupprechter. Der Bericht wertet die Einkommensergebnisse von rund 2.000 freiwilligen land- und forstwirtschaftlichen Buchführungsbetrieben aus dem Kalenderjahr 2015 aus. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Betrieb sanken gegenüber 2014 um knapp 17% auf 19.478 €. Grund dafür sind unter anderem extreme Wetterverhältnisse sowie höhere Kosten für

Düngemittel, Pachten und Mieten. Eine deutlich höhere Weinernte und niedrigere Aufwendungen für Energie konnten die negative Einkommensentwicklung insgesamt etwas abdämpfen.Bei den Marktfruchtbetrieben führten geringere Erntemengen bei Zuckerrüben, Erdäpfeln und Ölraps zu einem Einkommensrückgang. Der Bericht steht als Download unter www.gruenerbericht.at zur Verfügung.


8 | Oktober 2016 | Stadtlandwirtschaft

Veranstaltungsüberblick Fotoautor: Stefanie Starz

Mein Wien

Informationsabend Schule am Bauernhof Do, 13. Oktober 2016, 17 bis ca. 19 Uhr in LK Wien Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen am Schule am Bauernhof Programm, Produktumsetzung am Betrieb, Fördermöglichkeiten, Ausbildungsinhalte des Zertifikatslehrganges.

Schule am Bauernhof (80 UE, 10 Seminartage) Start: Mo, 21. November 2016 weiterführende Informationen erhalten Sie im LFI Wien unter www.lfi.at/wien oder telefonisch 01/5879528-11.

 Veranstaltungen 

Vorbeugender Grundwasserschutz Modul 2 5 Stunden anrechenbar für "Vorbeugender Grundwasserschutz" Mo, 07.11.2016 9 bis 14 Uhr, LK Wien Anmeldung: bis Mi, 2.11.

Energie im Gartenbau Die Tariferhöhung der Fernwärme-Wien-Preise für den Bereich Gartenbau in Simmering lässt Fragen für den weiteren Betriebserfolg offen. Informieren Sie sich zu alternativen Energieträgern. Do, 10.11.2016 9 bis 17.30 Uhr, LGV Frischgemüse, Gasthaus zur Bast, Haidestraße 22, 1110 Wien Anmeldung: bis Do, 3.11.

Auswahlverfahren LE 14-20 im Herbst 2016 7. Auswahlverfahren (Stichtag 31.10.) für folgende Vorhabensarten: 1. Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1) 2. Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1) 3. Diversifizierung zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1)

Zertifikatslehrgang

Lebensmittelkennzeichnung und Hygieneschulung Di, 25. Oktober 2016 9 bis 13 Uhr, LK Wien Anmeldung: bis Di, 11.10.

 Bekanntmachung

1. Direktvermarkter Symposium „Regional & Direkt“ Das 1. Direktvermarkter Symposium zeigt neue Absatzwege in der Vermarktung und präsentiert Best Practice Betriebe. Do, 24.11.2016 10.30 bis 16 Uhr, Kammermeierei Schönbrunn, Seckendorff-Gudent-Weg 6, 1130 Wien Anmeldung: bis Fr, 4.11.

8. Auswahlverfahren (Stichtag 30.11.) für folgende Vorhabensarten: 1. Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1) 2. Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1) 3. Diversifizierung zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1) 3. Auswahlverfahren (Stichtag 30.11.): für alle übrigen Vorhabensarten gemäß Sonderrichtlinie, für die die LK Wien als Bewilligungsstelle aufscheint (zB.: Forstmaßnahmen, Erhöhung der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Produkte, etc.) Es werden nur jene Förderanträge für das Auswahlverfahren berücksichtigt, die bis zum Stichtag vollständig eingereicht sind. Die Beurteilung erfolgt durch ein bundesweit festgelegtes, eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem. Können die Förderanträge aus budgetären Gründen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, dann kommen sie automatisch in das nächste Verfahren. Können die Vorhaben dort wiederum nicht bewilligt werden, sind sie abzulehnen. MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

Lagerung und Lagertechnik Technik und technische Einrichtungen im Gemüsebau Die Kurseinheit zeigt Ihnen die Vorteile der verschiedenen Lagerverfahren sowie die Möglichkeiten zur Vorkühlung sowie Mess-, Vakuum- und Kühltechniken. Do, 13.10.2016 17 bis 20.10 Uhr, Berufsschule für Gartenbau und Floristik Kagran, Donizettiweg 31, 1220 Wien Beitrag: 15 € Anmeldung: bis Mo, 3.10.

 Anmeldung Anmeldung zu allen Veranstaltungen bei Alexandra Csida 01/5879528-11, lfi@lk-wien.at oder über www.lfi.at MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

Sprechtage

Rechtsberatung Mi, 9. November 2016, 9 bis 11 Uhr, Mag. Peter Bubits Krist/Bubits Rechtsanwälte Steuerberatung Di, 8. November 2016, 9 bis 11 Uhr, Mag. Bergmann LBG Wien Steuerberatung GmbH Um Anmeldung bei Mag. Christian Reindl wird gebeten. Tel. 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at Weitere Termine finden Sie auf www.lk-wien.at

Impressum www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Stadtlandwirtschaft erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: LK Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien


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