Stadtlandwirtschaft - Februar 2016

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Registrierkassenpflicht Die Neuerungen gelten nur für SEITE 5 Barumsätze Ausgabe 2 | Februar 2016

DIE FAC HINF O R M AT IO N D E R L A NDWIR T S C H A F T S K A MME R WIE N

Einheitswert Hauptfeststellung In den nächsten Wochen werden die neuen Bescheide verschickt.

Bei Unklarheiten zu den neuen Einheitswertbescheiden steht Ihnen die LK Wien unterstützend zur Seite. Eine umfangreiche Beratung bieten die beiden kostenpflichtigen

Beratungsprodukte „Der neue Einheitswertbescheid – Auswirkungen und Überprüfung“ und „Rechtsmittel gegen den neuen Einheitswertbescheid“. SEITE 6

Finanzen Übertragung von ZA SEITE 8

Weinbautag Nachhaltiger Weinbau SEITE 9

Herkunft Kennzeichnung der Lebensmittel SEITE I

Gärtnerinnentag: Engagiertes Programm für 2016 Zum Gärtnerinnentag am 18. Jänner gab es musikalische Untermalung, ein Kabarett vom Feinsten und eine Tombola mit Blumen- und selbstgemachten Mehlspeisenpreisen. Viele Vertreter befreundeter Organisationen und Berufsvertretungen folgten der Einladung von Ök. Rat. Gtm. Albert Trinkl Präsident des Bundesverbands der österreichischen Gärtner und der Obfrau Anneliese Schippani. Trinkl streut Anneliese Schippani Rosen und dankt ihr und ihrem Team für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre dabei unabdingbare Botschafterrolle hin zum Konsumenten, um letztendlich den gesamten Berufstand zu vertreten. „Ein Highlight im heurigen Jahr ist die im September in Wien stattfindende Bundesgartenbautagung, so Schippani. Sie appelliert an eine zahlreiche Teilnahme ihrer Berufskollegen. Darauf folgte ein Kabarett mit dem Pfarrer Herbert Reisinger aus der Gemeinde St. Valentin, der Einblicke in ein Leben als Geistlicher gab.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


2 | Februar 2016 | Stadtlandwirtschaft

LK Wien "Wir leben Stadtlandwirtschaft - wir lieben Stadtlandwirtschaft." BM Andrä Rupprechter beim Neujahrsempfang der LK Wien

Editorial Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Starke Frauen im Betrieb Die Wiener Landwirtschaft könnte ohne die Präsenz und das Engagement der Landfrauen und Gärtnerinnen nicht existieren. 40 Prozent der Betriebe werden vom stärkeren Geschlecht geführt. Betriebsleiterinnen, Ehepartnerinnen, Familienangehörige oder einfache Arbeitnehmerinnen – Frauen sind in allen Produktionssystemen vertreten. Aber nicht nur für den Betrieb zeigen sich die Frauen in der Landwirtschaft verantwortlich. Aktiv setzen sie sich beim Ab-Hof Verkauf selbsterzeugter Produkte oder auf Veranstaltungen wie dem Erntedankfest sowie beim Wien & Kulinarik Stand in der SVB und dem Donauspital ein. Zusätzlich organisieren die Multitaskerinnen den Gärtnerinnentag, den Ball der Wiener Landwirtschaft im Jänner und den Tag der Wiener Landfrauen im Februar. Das heißt nicht nur am kommenden Weltfrauentag sollten wir die Leistungen schätzen sondern generell den Einsatz loben.

Fotoautor: Jürgen Hammerschmid

"Komm, Tanz mit mir noch einmal" Ök.-Rätin Irene Trunner begrüßte im Ballsaal des Grand Hotels Wien wieder zahlreiche Gäste. Unter ihnen befanden sich Präsident Franz Windisch sowie die beiden VP Herbert Schilling und Martin Flicker, KDir. Robert Fitzthum sowie die Wiener Weinkönigin Elisabeth III und Weinprinzessin. Ein großes Lob und Dankeschön der Wiener Landfrauen und Verena Scheiblauer für die tolle Organisation.

Was lange währte, wird endlich gut 1. Jahresversammlung von Wien & Kulinarik Das 1. Projekt „Wien & Kulinarik“ hatte gezeigt, dass man mit einem gemeinsamen Netzwerk und koordiniertem Vorgehen, eine geglückte Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft und Stadt Wien gelingen kann. Im Laufe der Projektlaufzeit konnten rund 100 Produzenten und 50 Händler für die Zusammenarbeit gewonnen, an 8 Veranstaltungen teilgenommen, rund 60 Geschäfte und rund 40 Produzenten für Veranstaltungen, Märkte und Produktpräsentationen vermittelt werden. Diese Erfahrung lag auch der Gründung der Arbeitsgemeinschaft gleichen Namens zugrunde, hatte man sich doch die Aufgabe gestellt, im Rahmen des Projektes „Wien Regional“ vier sogenannte „Bauerninseln“ auf Wiener Märkten zu errichten. Diese „Bauerninseln“ sollen als kleine dezentrale Logistikdrehscheiben fungieren, auf denen man die landwirtschaftlichen Produkte aus Österreich erhält.

Personalia/Kurzmeldung Green Care neu besetzt Ing. Silvia Zach verstärkt seit Jänner als neue Projektmanagerin und Organisatorin das Team vom Verein Green Care Österreich – Wo Menschen aufblühen. Die gebürtige Waldviertlerin aus dem Bezirk Gmünd schloss 2007 die HBLA Sitzenberg ab.

Es folgten drei Jahre in der Abteilung Marktpolitik in der Landwirtschaftskammer Österreich. Im Kabinett des Bundesministers Andrä Rupprechter war sie zwei Jahre als Assistentin beschäftigt. Ihr Band zur Landwirtschaft entstand schon in Kindheitstagen – ihr jüngerer Bruder übernahm 2014 die Bio-Landwirtschaft Kräuterhof Zach.

Über 130 Wiener Betriebe auf einen Blick Auf www.oeko-gastlichkeit.wien.at gibt es erstmals die "Umweltfreundliche Wiener Gastlichkeit" der MA 22 in digitaler Form. Ab sofort finden Sie alle Betriebe die mit dem Umweltzeichen Tourismus ausgezeichnet wurden. Diese Betriebe leisten mit innerbetrieblichen ökologischen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz in Wien.


Stadtlandwirtschaft | Februar 2016

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Politik

Neues Jahr, neue Erfolge Neujahrsempfang der LK Wien mit agrarpolitischen Impulsen am 12. Jänner 2016.

Herbert Schilling wurde mit dem großen Ehrenzeichen der Fotoautor: M. Milde Republik Österreich ausgezeichnet. Mag. Natalie Weiß natalie.weiss@lk-wien.at

Etwa 100 Meinungsbilder und Partner aus Politik, Wirtschaft, Landwirtschaft und Verwaltung fanden sich am 12. Jänner Nachmittags beim traditionellen Neujahrsempfang der Landwirtschaftskammer Wien zum Meinungsaustausch zusammen. Im Mittelpunkt standen dabei die Folgen des Klimawandels auf die Landwirtschaft und die Erhaltung einer flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion. Als Vorsätze für das neue Jahr nannte Gastgeber, Präsident der Landwirtschaftskammer Wien Ök.-Rat Ing.

Franz Windisch, unter anderem die Unterstützung der neuen Stadtregierung zu den Plänen und Strategien im Agrarbereich sowie die Sicherstellung der regionalen Lebensmittelproduktion. "Die extremen Witterungsbedingungen im Jahr 2015 verursachten in der österreichischen Landwirtschaft Schäden in Höhe von 175 Millionen Euro. Eine regionale Versorgungssicherheit für die Wiener Bevölkerung zu gewährleisten, ist unsere Intention für nachfolgende Generationen. Ein effektives Arbeitsklima mit den Verantwortungsträgern ist hier stärker gefragt denn je, denn nur wenn wir an einem Strang

ziehen, können wir die Ziele auch erreichen ", betonte Landwirtschaftskammer Wien Direktor Ing. Robert Fitzthum.

Partnerschaftliche Einbindung gefordert Der Ausbau einer ökologischen Landwirtschaft, die Schaffung von Grünräumen und die Gestaltung der Märkte als Naherholungsgebiete ist nur ein Auszug aus dem Regierungsprogramm der Wiener Koalitionspolitik. "Damit die Stadtlandwirtschaft diese Aufgaben erfolgreich erfüllen kann, muss es ein klares 'Ja' zu den lokalen Produktionsprozessen geben. Die Bereitstellung der benötigten Flächen und die Ein-

bindung in angestrebte Pläne und Prozesse der Stadtregierung sind unabdingbar mit einem gemeinsamen Erfolg verbunden", so Präsident Franz Windisch.

Auszeichnung für Kompetenz und Engagement Für die Bewahrung der Heurigenkultur, die Etablierung des Wiener Gemischten Satz DAC sowie für seinen Einsatz den Wiener Wein für seine hohe Qualität wertzuschätzen wurde Vizepräsident Herbert Schilling ausgezeichnet. Bundesminister Andrä Rupprechter verlieh dem Obmann des Landesweinbauverbandes das große Ehrenzeichen der Republik Österreich.

"Billig" gibt´s nicht

Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident LK Wien

Das diesjährige Thema der Wintertagung des Ökosozialen Forum lautet: "Billig gibt´s nicht - irgendwer zahlt immer (drauf)" Das trifft den Nagel auf den Kopf. Egal ob es eine Jeanshose oder ein T- Shirt aus Fernost oder ein Billigflug dorthin ist, ob es das Schnitzelfleisch zum Dumpingpreis im Supermarkt ist, oder ob es die aktuellen Niedrigstpreise vieler Agrarrohstoffe sind. Einmal sind die Leidtragenden die beschäftigten Menschen in fernen Ländern, die unter erbärmlichen Arbeitsbedingungen noch froh sind, irgendetwas zu verdienen. Ein anderes Mal

ist es die Umwelt, die draufzahlt, oder das Tierwohl, das auf der Strecke bleibt. Oder es sind unsere bäuerlichen Familienbetriebe, die verlieren und um ihr Überleben kämpfen. Wann werden die Konsumenten verstehen, dass Schnäppchenjägerei ein Sägen am eigenen Ast ist. "Leben und leben lassen" ist Voraussetzung für das europäische Leitbild der Ökosozialen Marktwirtschaft. Wenn schon überall eine Nachhaltigkeitsdiskussion geführt wird, dann muss diese bereits hier beginnen.


4 | Februar 2016 | Stadtlandwirtschaft

Recht

Neue Einheitswertbescheide Der Einheitswert in der Form des Ertragswertes ist für die Land- und Forstwirtschaft Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben und Beihilfen sowie der Beiträge bei der SVB.

Mag. Christian Reindl christian.reindl@lk-wien.at

Die Grenzen der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung 2015 und damit die neuen Grenzen der Voll- und Teilpauschalierung gelten seit 1. Jänner 2015.

Anwendbarkeit der Pauschalierungsverordnung Anwendungsbereich der Vollpauschalierung:  Land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert maximal 75.000 Euro und  maximal 60 Hektar reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche und  maximal 120 tatsächlich erzeugte oder gehaltene Vieheinheiten  maximal 10 Hektar Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst Anwendungsbereich der Teilpauschalierung:  Land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert mehr als 75.000 € bis maximal 130.000 € oder  mehr als 60 Hektar reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche oder  mehr als 120 tatsächlich erzeugte oder gehaltene Vieheinheiten  Sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlagenoption  Antragsoption bei Betrieben mit Einheitswert bis 75.000 € Umsatzgrenzen beachten: Ein weiteres Kriterium für die Voll- und Teilpauschalierung

ist die Einhaltung der Umsatzgrenze von maximal 400.000 € jährlich. Werden in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (zB 2013 und 2014) Umsätze von jeweils mehr als 400.000 € erzielt, kann mit Beginn des darauf zweitfolgenden Kalenderjahres (2016) der Gewinn nicht mehr nach der Pauschalierungsverordnung (Voll/Teilpauschalierung) ermittelt werden.

Einheitswert auf die Pauschalierung Nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes wird der neue Einheitswert (Hauptfeststellung 1. Jänner 2014) zum 1. Jänner 2015 wirksam. Grundsätzlich wird der Bescheid unabhängig davon, wann der Bescheid zugestellt wird, somit zum 1. Jänner 2015 wirksam und die darin festgestellten Einheitswerte sind ab diesem Zeitpunkt anzuwenden (zB Grundsteuer, Beiträge und Abgaben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, etc.). Die Pauschalierungsrelevante Wirksamkeit der neuen Einheitswerte richtet sich dagegen nach dem Zeitpunkt der Bescheidzustellung. Unabhängig vom Umstand, dass der neue Einheitswertbescheid gemäß Bewertungsgesetz zum 1. Jänner 2015 wirksam wird, tritt zum Zweck der Anwendbarkeit der Pauschalierungsverordnung die Wirkung des Einheitswertbescheides aber erst mit dem der Zustellung folgenden Kalenderjahr ein.

Prüfung der Pauschalierungsverordnung Die Anwendbarkeit der Pauschalierungsverordnung (Vollpauschalierung/ Teilpauschalierung) ist nach dem zum 31. Dezember 2015 festgestellten Einheitswert vorzunehmen: Zustellung des neuen Einheitswertbescheides im Dezember 2015: Der neue Einheitswertbescheid (HF 2014) ist am 31. Dezember 2015 prüfungsrelevant für die Anwendbarkeit der Pauschalierungsverordnung. Zustellung des neuen Einheitswertbescheides im Jänner 2016: Der alte Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung 1988) ist am 31. Dezember 2015 prüfungsrelevant für die Anwendbarkeit der Pauschalierungsverordnung.  Beispiel - Variante 1: Im Dezember 2015 wird ein neuer Einheitswertbescheid (HF 2014) mit einem Einheitswert von 78.000 € zugestellt; Der luf. Einheitswert beträgt somit am 31. Dezember 2015: 78.000 € Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung für 2016 auf Basis des neuen Einheitswertbescheides.  Beispiel - Variante 2: Im Jahr 2015 wird noch kein neuer Einheitswertbescheid zugestellt; der alte Einheitswert (HF 1988) beträgt 74.000 €. Der LuF. Einheitswert am 31. Dezember 2015 beträgt somit 74.000 € Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung

für 2016 auf Basis des alten Einheitswertbescheides.

Gewinnermittlung im Gartenbau Vollpauschalierung (Gartenbaubetriebe bis 75.000 € Einheitswert) Der Gewinn nichtbuchführungspflichtiger gärtnerischer Betriebe ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln, wobei die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) zu ermitteln sind. Daneben sind noch Ausgaben für Löhne und Lohnebenkosten als zusätzliche Betriebsausgaben zu berücksichtigen (Hinweise: bei dieser Art der Pauschalierung handelt es sich ihrem Wesen nach um eine Teilpauschalierung der Betriebsausgaben und entspricht somit de fakto der Teilpauschalierung). Nur wenn der Betriebsgegenstand eines Gartenbaubetriebes (fast) ausschließlich in der Lieferung der eigenen gärtnerischen Erzeugnisse und Produkte an Wiederverkäufer (beispielsweise Erzeugergemeinschaften) besteht und der Einheitswert des Betriebes unter 75.000 € liegt, kann der Gewinn vollpauschaliert unter Anwendung der „Flächenabhängigen Durchschnittssätze“ ermittelt werden. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn Einnahmen aus anderen Geschäften, Lieferungen und Leistungen (Letztverbrauchergeschäfte, Gartengestaltungsarbeiten,


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Fotoautor: WavebreakmediaMirco/Fotolia

Spritzen..) insgesamt nicht mehr als 2.000 € (einschließlich Umsatzsteuer) jährlich überschreiten. Mit anderen Worten gibt es im Rahmen der Vollpauschalierung im Gartenbau lediglich eine Freigrenze von € 2000 / Jahr für Lieferungen und Leistungen an Letztverbraucher. Nur Gartenbaubetrieb, die die Gewinnermittlung über die flächenabhängigen Durchschnittsätze anwenden, sind „vollpauschalierte“ Gartenbaubetriebe. Teilpauschalierung (Gartenbaubetriebe über 75.000 € Einheitswert) Die Gewinne werden wie in der Vollpauschalierung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, wobei auch hier die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) zu ermitteln sind. Die Heranziehung von flächenabhängigen Durchschnittsätzen ist im Rahmen der Teilpauschalierung nicht zulässig!

Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Ab 1. Jänner 2016 gelten für Betriebe neue Pflichten für die Erfassung von Bareinnahmen (Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht). Inwieweit unterliegen Land- und Forstwirte und Gartenbaubetrieben den neuen Pflichten? Soweit der Gewinn auf Grundlage der Vollpauschalierung

ermittelt wird und dabei die Umsatzsteuerpauschalierung zur Anwendung gelangt, besteht keine Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (z.B. einheitswertabhängige Pau schalierung, flächenabhängige Durchschnittssätze im Gartenbau; wenn nicht USt-Regelbesteuerung in Anspruch genommen wird). Soweit der Gewinn in Abhängigkeit von den tatsächlichen Betriebseinnahmen (teilpauschalierte Bereiche) zu ermitteln ist, besteht Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, z.B. bei Be- und/oder Verarbeitung, Forstwirtschaft über 11.000 Euro Einheitswert, Weinbau über 60 Ar, Buschenschank, Bouteillenweinverkauf, Gartenbau (ausgenommen oben), Obstbau über 10 ha, sonstige gewinnerhöhende Beträge (z.B. bare Pachteinnahmen). Somit sind lediglich Landwirte und „vollpauschalierte Gartenbaubetriebe“, die ihre Produkte ausschließlich an Wiederverkäufer vertreiben, von den Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflichten ausgenommen. Gärtner und Gartenbaubetriebe, die am Markt ihre Produkte direkt an die Konsumenten (Letztverkäufer) absetzen, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der neuen Bestimmungen. Nähere Informationen zu diesem Bereich erhalten sie unter www.lk-wien.at.

Die drei Pflichten Übergangsphase läuft bis 31. März. Ab 1.1.2016 gelten für Betriebe neue Pflichten für die Erfassung von Bareinnahmen. Soweit der Gewinn auf Grundlage der Vollpauschalierung ermittelt wird und dabei die Umsatzsteuerpauschalierung zur Anwendung gelangt, besteht keine Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Soweit der Gewinn in Abhängigkeit von den tatsächlichen Betriebseinnahmen (teilpauschalierte Bereiche) zu ermitteln ist, besteht Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, z.B. bei Be- und/oder Verarbeitung, Weinbau über 60 Ar, Buschenschank, Bouteillenweinverkauf, Gartenbau (ausgenommen oben), Obstbau über 10 ha, sonstige gewinnerhöhende Beträge (z.B. bare Pachteinnahmen). Die folgenden Ausführungen betreffen daher nur diese Bereiche. Darüber hinaus gelten die neuen Verpflichtungen auch, wenn die USt-Regelbesteuerung in Anspruch genommen wird, weil hier Aufzeichnungen für Zwecke der Umsatzsteuer notwendig sind. In der Teilpauschalierung sowie bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Buchführung gelten die neuen Verpflichtungen umfassend.

Einzelaufzeichnungspflicht Alle Bareingänge und (soweit keine Ausgabenpauschalie-

rung in Anspruch genommen wird) Barausgänge sind täglich einzeln festzuhalten.

Registrierkassenpflicht Bei Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen schreibt der Gesetzgeber vor, dass Betriebe ihre Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung durch eine Registrierkasse zu erfassen haben und zwar ab einem Jahresumsatz von 15. 000 Euro je Betrieb und wenn Barumsätze des Betriebes 7.500 Euro übersteigen. Soweit der Gewinn von Vollpauschalierung erfasst ist, ist zur Berechnung der 15.000 Euro Grenze eine Schätzung mit dem 1,5 fachen des Einheitswertes zulässig. Für die Berechnung der Barumsatzgrenze des Betriebes (7.500 Euro) sind laut Erlass die als Folge der Vollpauschalierung nicht belegerteilungspflichtigen Umsätze nicht heranzuziehen.

Belegerteilungspflicht Dem Kunden ist ein Beleg über die empfangene Barzahlung (auch bei Bankomat- und Kreditkartenzahlung, Zahlung mit Gutschein) zu erteilen. Die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz. Es gibt auch keine Untergrenze für den einzelnen Barumsatz. Die Übergangsphase läuft bis 31.3.2016 und wird von Finanzstrafen bei bloßer Nichterfüllung abgesehen.


6 | Februar 2016 | Stadtlandwirtschaft

Beratung

Gut beraten in der LK Wien Das Referat Recht/Steuer/Soziales steht Ihnen zum Thema Einheitswertbescheide unterstützend zur Seite.

Zum Einheitswertbescheid bietet die LK Wien zwei Beratungs-

produkte an.

Mag. Christian Reindl christian.reindl@lk-wien.at

In den nächsten Wochen werden die neuen Einheitswertbescheide verschickt. Zur Versendung gelangt jeweils der „Einheitswertbescheid zum 1.1.2014 Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab 1.1.2015“ sowie der damit korrespondierende „Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2014 Hauptveranlagung mit Wirksamkeit ab 1.1.2015“.

Bescheidbeschwerde – Rechtsmittelfrist beachten Sollte man der Meinung sein, die dem Bescheid zugrunde gelegten Daten wurden falsch oder gar nicht berücksichtigt, kann man dagegen ein Rechtsmittel (=Beschwerde) ergreifen. Eine Beschwerde kann nur innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides beim ausstellenden Finanzamt eingebracht werden. Deshalb empfiehlt sich eine rasche Durchsicht auf Richtigkeit der dargestellten Sachverhalte, um allfällige Mängel im Bescheid zeitgerecht richtigstellen zu können. Genauere Infos finden Sie auf der Homepage der LK Wien unter www.lk-wien.at im Bereich „Einheitswert Haupt-

feststellung“. Die beiden kostenpflichtigen Beratungsprodukte „Der neue Einheitswertbescheid – Auswirkungen und Überprüfung“ und „Rechtsmittel gegen den neuen Einheitswertbescheid“ bieten umfangreiche Beratungen zu diesem Thema.

Beratungsprodukte der LK Wien Für die Inanspruchnahme der Beratungsprodukte ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Beim Beratungsprodukt „Der neue Einheitswertbescheid – Auswirkungen und Überprüfung“ werden die Grundzüge des Systems, die unterlegten Daten, der Erhebungsbogen, die Vergleichsbetriebe und Checklisten zur Überprüfbarkeit der Bescheide besprochen. Anhand dieser Informationen obliegt es dem Eigentümer, selbst die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu beurteilen. Eine Beschwerde ist jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn die im Bescheid unterstellten Verhältnisse wesentlich von den tatsächlichen abweichen. Zu bedenken ist, dass es dabei sowohl zu Reduktionen als auch zu Erhöhungen kommen kann! Sollte eine Beschwerdeführung tatsächlich als zielfüh-

rend erachtet werden, bietet sich das Beratungsprodukt „Rechtsmittel gegen den neuen Einheitswertbescheid“ an.

Geänderte Bodenklimazahl Zahlreiche Anfragen betreffen geringfügige Änderungen der Bodenklimazahl, obwohl es in den meisten Fällen seit der letzten Hauptfeststellung zu keinen Änderungen gekommen ist, weder zu Flächenveränderungen noch zu Änderungen durch Finanzbodenschätzungen vor Ort. Abweichungen sind dadurch begründet, dass die Ertragsmesszahlen (EMZ) von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken von den Ver-

messungsämtern nunmehr automationsunterstützt ausgewertet werden. Dies kann leichte Änderungen gegenüber der bisherigen manuellen Auswertung durch höhere Präzision zur Folge haben. Auch können Änderungen durch die Umstellung der Grundstücksdatenbank begründet sein – Abgleich mit Digitaler Katastralmappe.

Öffentliche Gelder fehlen Die eindeutige Zuordnung von öffentlichen Geldern ist dem Finanzamt nicht in allen Fällen möglich. In diesen Fällen ist das Finanzamt auf die Nichtberücksichtigung der öffentlichen Gelder hinzuweisen.

Zeckenschutzimpfung Kostenlos für Wiener LK Mitglieder Die SVB führt auch in diesem Winter eine kostenlose Zeckenschutzimpfung für (Wiener) Kammermitglieder durch. Termine in Wien (Hauptstelle der SVB, Ghegastraße 1, 1031 Wien) jeweils von 13-15 Uhr  Freitag, 10. April 2015 Für die Teilnahme an der kostenlosen FSME-Impfaktion

der SVB ist eine einmalige Anmeldung unbedingt erforderlich. Alle vorgemerkten anspruchsberechtigten Personen erhalten im Jahr der fälligen Impfung eine schriftliche Einladung mit Angabe der Impfstelle und des genauen Impftermins. Informationen zur Impfung erhalten Sie unter: Tel: 02682/63116-3320


Zahlungsansprüche

„Ja“ zu Förderungen

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Übertragung möglich

Zustimmung steigt

Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

FEBRUAR 2016

Österreichs Qualität ist international gefragt, wie die jüngsten Exportzahlen belegen. Um diese Qualität überall sichtbar zu machen, ist die Kennzeichnung konsequent auszubauen, verlangten Österreichs SpitzenAgrarier auf der „Grünen Woche“ in Berlin. J O S E F S I F F E RT, LK ÖSTERREICH

„In Sachen Herkunft ist uns in den letzten Monaten einiges gelungen: So wurden im Herbst 2015 im Parlament die Zugangsregeln für die geschützten europäischen Herkunftsangaben wie geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützte geografische Angabe (g. g. A.) wesentlich vereinfacht. Vor wenigen Wochen folgte die Änderung der Vergaberichtlinien. Nun können Einkäufer öffentlicher

„GRÜNE WOCHE“ IN BERLIN:

Lebensmittel-Herkunft muss erkennbar sein Küchen bei der Ausschreibung dem Bestbieter vor dem Billigstbieter den Vorzug geben. Als nächster Schritt soll der Gast in der öffentlichen Verpflegung und der Gastronomie sehen, woher Fleisch oder Eier stammen“, erklärte LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes im Rahmen der „Grünen Woche“ in Ber-

Genuss- und Urlaubsland Österreich Trotz der äußerst schwierigen Märkte für Schweinefleisch und Milch konnten die Agrarexporte Österreichs 2015 um 2,5 Prozent zulegen und kratzen schon an der Zehn-Milliarden-Euro-Grenze. Die wichtigsten Produktgruppen im Export sind Fleisch und Fleischzubereitungen, Milch und Milchprodukte, allen voran Käse, sowie Getränke. Rund ein Drittel der weltweiten agrarischen Ex-

lin. „Herkunftskennzeichnungen geben den Verbrauchern die Freiheit zur Entscheidung und sind Voraussetzung dafür, dass heimische Spitzenqualität wirtschaftlichen Erfolg am Markt hat. Nur wer österreichische Lebensmittel als solche erkennt, kann sie auch kaufen. Die Formel ‚Herkunft muss erkennbar sein“, gilt so-

FRANZ STEFAN HAUTZINGER AMA-VORSITZENDER

porte geht nach Deutschland. Unser Nachbarland ist und bleibt somit der bedeutendste Außenhandelspartner. Italien steht mit knapp 1,3 Milliarden Euro weiter an zweiter Stelle. Heute ist es wichtiger denn je, den Wert einer bäuerlichen und nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaft genussvoll

wohl für die heimischen Konsumenten als auch für die Kunden auf internationalen Märkten“, ergänzte Schultes.

Herkunft: Schritt für Schritt Die Landwirtschaft ist in diesen Fragen schon seit Jahren aktiv: Auf EU-Ebene wurde

und schmackhaft den Menschen zu präsentieren. Die heimische Landwirtschaft steht für die hohe Qualität und große Vielfalt der Lebensmittel, was die Konsumentinnen und Konsumenten, die immer mehr Wert auf die regionale Herkunft der Produkte legen, auch zu schätzen wissen.

kommentar


Bauernjournal agrarpolitik

II

F e b r ua r 2016

Neue Exportinitiative

Rupprechter: Mit „Best of Austria“ erfolgreich in der Welt

Österreich ist in Deutschland erfolgreich: Davon überzeugten sich auf der „Grünen Woche“ (v. l.) Franz Reisecker, Präsident LK OÖ, Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann, Hermann Schultes, LK Österreich, und Franz Stefan Hautzinger, LK Burgenland. Foto: Leitgeb

dies 2007 ein Thema. So verschärfte die Verbraucherinformationsverordnung 2011 die Regeln beim Täuschungsschutz, speziell im Hinblick auf die Herkunftsauslobung. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch ist am 1. April 2015 in Kraft getreten und gilt nicht nur für den Supermarkt, sondern auch für den GastroGroßhandel. Daher weiß nun jeder Wirt oder jeder Kantinenbetreiber beim Fleischeinkauf, woher das Fleisch kommt. Schultes weiter: „Das jüngst beschlossene Prinzip ‚Best- vor Billigstbieter’ wirkt gegen ‚Zwei-Klassen-Lebensmittel’, weil Einkäufer im öffentlichen Bereich zur österreichischen Vielfalt greifen können und nicht mehr gezwungen sind, ihren Gästen Billigstangebote aus dem Ausland zu servieren.“

Herkunft auch in Großküchen darstellbar „Wir wollen noch einen Schritt weiter gehen. Auch in der Außer-Haus-Verpflegung soll die Herkunft der wichtigsten Lebensmittel sichtbar sein. Die Gäste von Großküchen, Kantinen oder Gastronomiebetrieben sollen sehen, woher das Fleisch oder die Eier stammen. Das Vorbild dafür kann die Herkunftskennzeichnung

in der Schweiz sein, wo eine einfache und pragmatische Regelung seit 2005 ohne Probleme funktioniert“, verlangte Schultes.

Köstinger: Mehr Transparenz Für mehr Transparenz am Lebensmittelmarkt hat EUKommissar Phil Hogan Mitte Jänner eine „Task Force für die Agrarmärkte“ eingerichtet. Die Kommission will damit die Position der Bauern als Marktteilnehmer verbessern. „Die LEH-Konzentrationen der Top-3-Händler liegen zwischen 60 und 80 %“, so Elisabeth Köstinger. Und weiter: „Daher will die EUKommission wirksame Maßnahmen gegen Preisdumping und Intransparenz am Markt ergreifen.“ Köstinger: „Nach wie vor hapert es auch bei der lückenlosen Herkunftskennzeichnung der Produkte. Erst wenn einem Gast das Regionale ins Auge springt, wird er es suchen und kaufen. Nicht nur auf der verpackten Ware, auch in der öffentlichen Verpflegung soll sichtbar sein, woher Fleisch oder Eier stammen. Sonst können wir das dazugehörige Herkunfts-Bewusstsein auch nicht erwarten. Hier haben die Politik und der Verbraucherschutz eine Verantwortung wahrzunehmen.“

„Von den naturnah produzierten, hochwertigen Lebensmitteln bis zu modernen Umwelttechnologien – österreichische Qualität ist international anerkannt. Dieses Potenzial müssen wir noch besser nutzen“, betonte Bundesminister Andrä Rupprechter bei der „Grünen Woche“ in Berlin. Mit der neuen Initiative „Best of Austria“ will der Minister österreichischen Spitzenleistungen im In- und im Ausland noch mehr Aufmerksamkeit verschaffen. Unter dem Motto „Innovativ im Land, erfolgreich in der Welt“ werden Unternehmerinnen und Unternehmer vor den Vorhang geholt. Rupprechter: „Klimawandel, Globalisierung und Preisdruck sind eine enorme Herausforderung für die gesamte Wirtschaft, vor allem auch für die Landwirtschaft. Hier sind neue Ideen und innovative Konzepte gefragt. Wir zeigen vorbildhafte Beispiele auf, die im internationalen Wettbewerb erfolgreich sind. Auf die Bestleistungen aus Österreich können wir wirklich stolz sein.“ Ziel der nachhaltigen Internationalisierungs-Offensive ist, ein modernes Leitbild für österreichische Spitzenleistungen zu entwickeln, Exporte anzukurbeln und neue Märkte zu erschließen. „Stabile Absatzmärkte sind die beste Zukunftsversicherung für eine starke und krisenfeste Wirtschaft. Deshalb ist es heute wichtiger denn je, den Export noch stärker zu forcieren“, so der Minister. Eine Umfrage von UNIQUE research, die im Auftrag des BMLFUW erstellt wurde, zeigt große Chancen auf: Die Landwirtschaft wird von der Bevölkerung als identitätsstiftende Branche gesehen, ebenso der Fremdenverkehr. Der Identifikationsgrad mit österreichischen Produkten im Ausland ist hoch. Der Export gilt als Erfolgsfaktor für die heimische Wirtschaft. Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden sowohl für die Konsumenten als auch für die Wirtschaft immer wichtiger. Die größten Exportchancen sehen die Unternehmen in Osteuropa, Asien und Nordamerika. Als größtes Exporthindernis gelten bürokratische Hürden. Handelserleichterungen werden grundsätzlich positiv gesehen.

informations-offensive: Minister Andrä Rupprechter präsentiert seine Initiative „Best of Austria“ in Anwesenheit von MEP Elisabeth Köstinger und LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes.


Bauernjournal HagelversicHerung F e b r u a r 2 01 6

III

der klImawandel Ist längst auch In österreIch angekommen

Hagelversicherung zieht Bilanz Das vergangene Jahr hat eindeutig gezeigt, dass der Klimawandel auch bei uns angekommen ist und große Herausforderungen für die Zukunft der heimischen Landwirtschaft bringt. Anlässlich des Jahreswechsels zog die Österreichische Hagelversicherung Bilanz über die Dürreschäden 2015 in der österreichischen Landwirtschaft. Die Erderwärmung mit all ihren Folgen ist ein globales und somit auch ein nationales Problem. Die Konsequenzen des Klimawandels sind auch in Österreich zu spüren. Der Sommer des Jahres 2015 war weltweit der wärmste seit Beginn der Messungen im Jahr 1767 – in Österreich war er der zweitwärmste. Zudem gab es in Österreich mit insgesamt 17 Wüstentagen (Tage mit Temperaturen über 35 °C) noch nie einen Sommer, der heißer war als der heurige.

Landwirtschaftliche Produktion gefährdet? Dass diese tropischen Temperaturen, verbunden mit den ausgebliebenen Niederschlägen, auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel haben, ist klar. „Diese Wetterereignisse zeigen, dass ein Risikomanagement zunehmend für das wirtschaftliche Überleben in der Landwirtschaft unverzichtbar ist. Der Gesamtschaden durch Dürre in der Landwirtschaft bei Herbstkulturen beträgt 175 Millionen Euro. Es hat sich wieder gezeigt, wie verletzbar die standortgebundene Land-

175 Mill. Euro DürrEschäDEn 2015: Der Klimawandel stellt auch die österreichische Landwirtschaft vor immer größer

werdende Herausforderungen.

wirtschaft ist“, zieht Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, zu Jahresende die ernüchternde Bilanz über die Dürreschäden in Österreich. Um die Lebensmittelversorgungssicherheit mit regionalen Produkten zu gewährleisten, entwickelt die Versicherungswirtschaft weltweit Instrumente zur Finanzierung von Naturkatastrophenversicherungsmodellen. Agrarpolitisch geht die Tendenz immer mehr zu umfassenden RisikomanagementInstrumenten auf PrivatePublic-Partnership-Basis. So beteiligt sich beispielsweise in Amerika der Landwirt mit 35 % an der Prämie und der Staat bezahlt den Rest von 65 %. Auch in Österreich wird intensiv an PrivatePublic-Partnership-Modellen gearbeitet. „Nur ein stabiler Agrarsektor, der Einkommensausfälle nach Naturkatstrophen bewältigen kann, ist auf

Foto: Österreichische Hagelversicherung

Dauer in der Lage, eine immer weiter steigende Weltbevölkerung nachhaltig zu ernähren. Daher wird es künftig nur mit umfassenden Ernteversicherungen möglich sein, die Auswirkungen des Klimawandels für die Landwirte langfristig kalkulierbar zu machen“, erklärt Weinberger die Herausforderungen der nächsten Jahre.

Neu und einzigartig: Dürreindex-Versicherung Für viele betroffene Landwirte war die 2015 in Österreich eingeführte und europaweit einzigartige Dürreindex-Versicherung im Grünland eine wichtige wirtschaftliche Absicherung. Ab 2016 wird diese Möglichkeit der Absicherung erstmals auch für Mais angeboten. Bei einer Indexversicherung wird bei großen Ertragsausfällen Entschädigung für die versicherten Flächen, ohne Schadenserhebung vor Ort, geleistet.

Rechtzeitig absichern Ök.-Rat Johann Derler, Landwirt in Waisenegg

Europaweit einzigartiges Angebot „Ich bin froh, dass die Hagelversicherung mit der neuen Dürreindex-Versicherung für das Grünland eine weitere Ergänzung zu ihrem Produktangebot geschaffen hat. Für mich ist es sehr wichtig meinen Betrieb umfassend absichern zu können und somit meine Lebensgrundlage im Ernstfall aufrechtzuerhalten. Mit diesem europaweit einzigartigen Angebot zeigt die Hagelversicherung, dass sie stets an ihrer Produktpalette arbeitet, um uns Landwirten entsprechende Tools für das Risikomanagement anbieten zu können.“

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung


Bauernjournal erBrecht

IV

F e b r ua r 2016

dIe neuerungen Im erbrecht

Erbrechtsreform 2015 Die erbrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch stammen großteils aus dem Jahre 1811. Der Gesetzgeber hat nun ein Reformpaket beschlossen, welches einige Neuerungen beinhaltet. Die Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Die Landwirtschaftskammer Österreich möchte bereits jetzt über die Neuerungen informieren, welche bei Vorsorgege-

danken im Hinterkopf behalten werden sollten. Inhaltlich sind vor allem die folgenden Punkte hervorzuheben: Pflegeleistungen durch nahe Angehörige Die vor allem in den Medien oft thematisierte Abgeltung von Pflegeleistungen ist ein Eckpunkt der Reform. Hat eine Person den Verstorbenen gepflegt und möchte sich diejenige nach dem Tod diese Leistungen abgelten lassen, muss man derzeit noch zivilrechtlich gegen den Nachlass bzw. gegen die Erben vorgehen. Pflegeleistungen durch nahe stehende Personen werden ab 1. Jänner 2017 erstmals im Ver-

lassenschaftsverfahren im Sinne eines Pflegevermächtnisses berücksichtigt. Demnach können Pflegeleistungen abgegolten werden, die während der letzten drei Jahre vor dem Tod des Verstorbenen mindestens sechs Monate in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (im Durchschnitt mehr als 20 Stunden im Monat) erbracht wurden. Darüber hinausgehende Ansprüche können wie bisher als Verlassenschaftsgläubiger geltend gemacht werden. Aufhebung letztwilliger Verfügungen durch Verlust der Angehörigenstellung Lässt man sich scheiden oder löst man eine Lebensgemein-

europäIsche erbrechtsVerordnung Grenzüberschreitende Erbfälle Die europäische Erbrechtsverordnung (bereits seit 17. August 2015 in Kraft) regelt grenzüberschreitende Erbfälle und ist mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark in allen Mitgliedstaaten der EU anwendbar. Für Erbfälle ist somit jenes Gericht zuständig und das Recht des Staates anwendbar, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt, sprich seinen familiären und sozialen Lebensmittelpunkt, hatte. Die EU-Erbrechtsverordnung gibt jedoch die Möglichkeit, mit einer Rechtswahl die Erbfolge dem Recht des Staates zu unterstellen, dessen Staatsangehörigkeit man unterliegt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist bei einem längeren Auslandsaufenthalt, dass die Rechtswahl mittels der entsprechenden Form letztwilliger Verfügungen getroffen werden muss.

schaft auf, müssen derzeit früher errichtete Testamente oder Vermächtnisse widerrufen werden, da ansonsten der unglückliche Fall eintritt, dass der geschiedene Ehegatte oder Lebensgefährte aus dem Nachlass dennoch bedacht wird. Mit der Reform soll nun klargestellt werden, dass durch Verlust der Angehörigenstellung letztwillige Verfügungen dahingehend als aufgehoben gelten, soweit sie den früheren Ehegatten oder Lebensgefährten betreffen. Das Gleiche gilt sinngemäß bei Änderungen der Abstammung oder Adoption. Gesetzliches Ehegatten-Erbrecht Wird nicht testamentarisch die Erbfolge geregelt, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Zug. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wird mit der Reform insofern gestärkt, als der Ehegatte oder eingetragene Partner, auch wenn Geschwister und Großeltern das Erbe antreten könnten, alles erben soll. Pflichtteilsberechtigte Das Gesetz schränkt die Testierfreiheit des Erblassers gewissermaßen ein, indem es bestimmten Familienangehörigen jedenfalls einen Teil am Vermögen des Erblassers zukommen lassen möchte. Würden somit zum Beispiel nach einem Testament die Nachkommen nichts erben, wird ihnen trotzdem von Rechts wegen ein bestimmter Teil des Vermögens zuerkannt. Diesen Teil nennt man den Pflichtteil. Ein Pflichtteil gebührt somit demjenigen, der vom Erblasser nicht oder nicht ausreichend durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Vermächtnis) bedacht wurde. Bisher waren die Nachkommen, die Vorfahren und der Ehegatte abstrakt pflichtteilsberechtigt. Nach der Reform sind nur mehr die Nachkommen und der Ehegatte pflichtteilsberechtigt, womit künftig ein Pflichtteilsanspruch der Eltern entfällt. Dies entspricht eher dem Willen des Verstor-


Bauernjournal Bildung f e b r u a r 2 01 6

benen und führt dazu, dass der Besitz weniger zersplittert wird. Errichtung eines fremdhändigen Testaments Wird ein Testament nicht selbst mit der Hand, sondern am Computer verfasst und ausgedruckt oder von einer anderen Person geschrieben, spricht man von einem fremdhändigen Testament. Durch die Reform soll die Fälschungssicherheit solcher Testamente erhöht werden. Dies soll dadurch geschehen, dass drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein müssen, wenn der letztwillig Verfügende das Testament unterzeichnet. Außerdem muss der Verfügende handschriftlich das Testament mit dem Zusatz versehen, dass dies seinen letzten Willen darstellt, und die drei Zeugen müssen auf dem Testament identifizierbar sein. Stundungsmöglichkeiten des Pflichtteils Durch die Erbrechtsreform bekommt der Erblasser die Möglichkeit per letztwilliger Verfügung die Stundung des Pflichtteilsanspruchs auf höchstens fünf Jahre nach seinem Tod oder die Zahlung in Teilbeträgen innerhalb dieses Zeitraums anzuordnen. Ebenso kann er eine Zuwendung ganz oder zum Teil auf diesen Zeitraum erstrecken. Trifft er keine solche letztwillige Verfügung, kann auf Antrag auch das Gericht eine Stundungsregelung oder Ratenzahlung für bis zu fünf Jahre nach dem Tod des Erblassers anordnen. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen soll dies bis auf zehn Jahre verlängert werden können. Diese neue Regelung der Stundung und Ratenzahlung hat ihren Zweck einerseits im Schutz der wirtschaftlichen Existenz des Pflichtteilsschuldners (und seiner Angehörigen), andererseits im Erhalt von Unternehmen.

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Fr, 5. Februar in der bioschule schlägl

12. Schlägler Biogespräche Am Freitag, dem 5. Februar finden in der Bioschule Schlägl die 12. Schlägler Biogespräche mit dem Thema „Gesunder Boden: Terra Preta und Co!“ statt. Tagesablauf: – 9 bis 9.30 Uhr: Anmeldung – 9.30 bis 12.30 Uhr: Impulsvortrag 1: Die Rolle der Biokohle im Aufbau von Bodenfruchtbarkeit (Gerald Dunst, Autor, Ökoregion Kaindorf) Impulsvortrag 2: 25 Jahre Humusaufbau – ein Erfahrungsbericht (Hubert Seiringer, Umweltservice, Wieselburg) – 12.30 bis 13.30 Uhr: Biomenü und Mittagspause – 13.30 bis 16.30 Uhr: Betriebsbesuch Albert Starlin-

die 12. schlägler biogespräche stehen im Zeichen des gesunden bodens.

ger, Auberg – Kompostierung in der Praxis Impulsvortrag: Kompostextrakteinsatz (Urs Hildebrand, Kompostberater) Tagungsort: Bioschule Schlägl, Schaubergstraße 2, 4160 Schlägl Tagungskosten: 12 €

Voranmeldung (bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltung) in der Bioschule Schlägl, Tel. 07281/6237 (8 bis 12 Uhr), Fax: 0732/7720-258679, E-Mail: info@bioschule.at Weitere Informationen: www. bioschule.at, E-Mail: johann. gaisberger@ooe.gv.at

Freitag, 12. Februar, tu Wien

Fachtag Kommunikation

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uch heuer gibt es wieder einen Fachtag „Kommunikation“ im Rahmen der Wintertagung des Ökosozialen Forums. Dieser findet am Freitag, dem 12. Februar im Kuppelsaal der Technischen Universität Wien statt. Dieses Mal geht es unter anderem um das Thema Wissenschaftskommunikation. Dazu wurde der bekannte Uniprofessor Stephan Russ-Mohl von der Universita della Svizzera italiana eingeladen. Darauf aufbauend wird Julia Wippersberg, Leiterin Corporate Science and Research der Austria Presse Agentur, erläutern, welche Quellen von den österreichischen Journalisten benutzt werden, wenn es um die Kommunika-

tion von wissenschaftlichen Ergebnissen geht. Der zweite Block geht der Frage auf den Grund, warum der technische Fortschritt in den Medien oft negativ behaftet ist. Die Bloggerin Susanne Günther (www.schillipaeppa.net) macht dazu einen Aufriss, in der darauffolgenden Diskussion kommen Elisabeth Köstinger (Ökosoziales Forum), Alois Wohlfahrt (Bauer Willi), Steffen Nichtenberger (Greenpeace) und Martina Salomon (Kurier) zu Wort. Tagungsgebühren: Tageskarte inkl. Pausenverpflegung: 35 €, ermäßigte Tageskarte inkl. Pausenverpflegung: 15 € (mit Ausweis für Studentinnen/Studenten,

Landjugend, Schülerinnen/ Schüler) Die Eintrittskarten sind ab einer Stunde vor Beginn am Veranstaltungsort gegen Barzahlung erhältlich. Nähere Infos auf www. oekosozial.at unter „Wintertagung 2016“ > Fachtag Kommunikation oder direkt bei Annette Weber, E-Mail: weber @oekosozial.at. Achtung! Anmeldung ist erforderlich unter www. oekosozial.at unter „Wintertagung 2016“ > Anmeldung.


BAUERNJOURNAL INVEKOS GRÜNLAND

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F E B R UA R 2016

DIE ÜBERTRAGUNGSMÖGLICHKEIT BESTEHT AB SOFORT UND ENDET MIT 17. MAI

Nach der Übertragung von Prämienrechten in das neue Regionalmodell der Direktzahlungen im Jahr 2015 wird die ZahlungsansprücheÜbertragung (ZA) mit Wirksamkeit 2016 nunmehr wieder nach „alten“ Prinzipien umgesetzt. Dies auch deshalb, weil nach der Neuzuteilung ZA je Betrieb zur Verfügung stehen. ANDREAS SCHLAGER, LK NIEDERÖSTERREICH

Die Übertragungsmöglichkeit besteht ab sofort und endet mit 17. Mai. Mit jeder Flächenänderung (Pacht-, Kaufgeschäfte) zwischen Betrieben soll auch eine Übertragung von ZA erfolgen. Dafür ist ein Antrag über die zuständige Bezirksbauernkammer/das Bezirksreferat zu stellen. ZA-Übertragungen sind sowohl mit beihilfefähiger Fläche als auch ohne Fläche, dann jedoch mit Einbehalt von 50 % der zu übertragenden ZA, durchführbar. Zielsetzung muss es zukünftig sein, dass mit jeder Flächenänderung auch die ZA übertragen werden. Denn aufgrund des neuen Flächenmodells (ZA-Zuteilung für „alle“ Flächen) wird mit Ausnahme der Almen und Hutweiden kaum/keine ZA-freie Fläche zur Verfügung stehen – der abgebende Betrieb kann mit den überzähligen ZA praktisch nichts anfangen. Nach zweimaliger Nichtnutzung (betriebsbezogen, nicht mehr auf einzelne ZA bezogen) verfallen die nicht genutzten ZA in die nationale Reserve (> 2016 und 2017 kei-

Foto: Fürstaller

Übertragung von ZA ab jetzt möglich nach automatischer Reihenfolge) zu setzen und lediglich die Fläche = ZA-Anzahl einzutragen (siehe Beispiel).

Übertragung nach manueller Reihenfolge

Hilfestellung zur ZA-Übertragung gibt es von den Kammern.

ne ZA-Nutzung = Verfall in nationale Reserve). Mit Weitergabe der ZA kann sichergestellt werden, dass der jeweils aktuelle Bewirtschafter auch über die übertragenden Zahlungsansprüche (ZA) verfügen kann. Dafür sind korrekte, zeitgerecht gestellte Anträge notwendig. Darauf sollte nicht vergessen und die Zahlungsansprüche übertragen werden.

Was ist neu? Durch die Neuzuteilung von ZA 2015 ergibt es sich, dass alle ZA innerhalb eines Betriebes den gleichen Ausgangswert haben. Ausgenommen davon sind nur jene ZA, die bereits für 2015 von anderen Betrieben übernommen wurden. Diese haben den

BEISPIEL FÜR AUTOMATISCHE REIHENFOLGE (10 ha mit 10 ZA werden

übertragen – keine weitere Angabe erforderlich)

Ausgangswert des damaligen Übergeberbetriebes („Herkunftsbetrieb“). Aufgrund dieses Sachverhaltes wird bei der ZA-Übertragung ab 2016 zu entscheiden sein, ob die Übertragung nach automatischer Reihenfolge oder nach manueller Festlegung erfolgen soll. Der Unterschied dieser beiden „Systeme“ besteht in der Zuordnung der Reihenfolge der zu übertragenden ZA.

Übertragung nach automatischer Reihenfolge Die „automatische Reihenfolge“ überträgt ■ zuerst eigene ZA und dann ■ erhaltene ZA von anderen Betrieben (beginnend mit dem niedrigsten Wert). Der Vorteil der automatischen Reihenfolge liegt darin, dass die AMA automatisch die zu übertragenden ZA ermittelt und überträgt – jede nachträgliche Änderung bei den ZA wird auch zukünftig unter Berücksichtigung der automatischen Reihung angepasst (kein Korrekturbedarf!). Der Großteil der Betriebe wird nach diesem Prinzip ZA-Übertragungen erledigen können, weil nur eine ZA-Gruppe vorhanden ist (keine Unterscheidung notwendig) bzw. es die einfachste und sicherste Beantragung ist. Am Übertragungsformular ist ein Kreuz an der richtigen Stelle (Übertragung

Die Beantragung nach manueller Reihenfolge erfordert eine genaue Angabe der Reihenfolge der zu übertragenden ZA. Änderungen nach Ablauf der Einreichfrist sind nur mehr bedingt möglich. Daher besteht das Risiko, dass bei zukünftigen Änderungen Teile der Übertragung nicht durchgeführt werden. ZAÜbertragungen nach manueller Reihung sind jedenfalls genau zu prüfen und daher nicht allgemein zu empfehlen.

Merkblatt der AMA nutzen Da es doch Neuerungen bei der ZA-Übertragung gibt, hat die AMA auch ein Merkblatt mit allen wichtigen Infos, Beispielen und Ausfüllanleitungen zu ZA-Übertragungen erstellt. Das Merkblatt sowie auch das ZA-Übertragungsformular stehen im Internet unter www.ama.at zur Verfügung. Selbstverständlich können die Unterlagen auch über die BBK erhalten werden. Es macht Sinn, sich vor tatsächlicher Übertragung die Details anzuschauen. Der Antrag auf Übertragung von ZA ist bei der zuständigen Bezirksbauernkammer/dem Bezirksreferat des übernehmenden Betriebes zu stellen. Terminvereinbarungen sind für eine geregelte Antragstellung unerlässlich. Die BBKs bieten ab sofort ausreichend Termine an, um Hilfestellung bei den relevanten Anträgen zu geben. Die Informationsschreiben der Landwirtschaftskammer sind ebenso zu beachten.


BAUERNJOURNAL EUROPA F E B R U A R 2 01 6

EU-UMFRAGE:

Zustimmung zu Agrarförderungen steigt in Österreich weiter an 45 % der Europäer sprechen sich dafür aus, dass die finanzielle Unterstützung für die Landwirtschaft in den kommenden zehn Jahren erhöht wird, im Jahr 2009 lag der Anteil der Befürworter noch bei 39 %. Dies geht aus der neuesten Eurobarometer-Umfrage, die von der EU-Kommission Ende Jänner 2016 präsentiert wurde, hervor. Der Anteil der Kritiker an den Agrarförderungen fiel in diesem Zeitraum von 14 % auf 13 %. In Lettland, Rumänien, Frankreich und Belgien hält rund die Hälfte der Befragten die Zuwendungen aus dem EUHaushalt an die Landwirte für zu niedrig, in den Niederlanden und in Dänemark ist dagegen die Zahl der Kritiker besonders hoch. In Österreich sprechen sich jetzt 38 % der Befragten für eine Anhebung der Agrarförderungen aus, im Jahr 2009 waren es noch 34 %, es wächst also die Zahl der Befürworter. Für eine Verringerung der Agrarmittel sind hierzulande 16 %, weitere 33 % der Bürger wollen hier keine Veränderung vornehmen.

Breite Unterstützung für GAP Laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage sind 94 % der Befragten der Meinung, dass die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete „sehr

Subventionen erhöhen oder reduzieren?

Sollten in den nächsten zehn Jahren Ihrer Meinung nach die Subventionen der EU an die Landwirte erhöht oder reduziert werden oder sollten sie unverändert bleiben?

wichtig“ beziehungsweise „ziemlich wichtig“ für die Zukunft der EU sein werden. In Österreich beträgt dieser Anteil 93 %. Daher halten auch fast 80 % die Rolle der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für „wichtig“ oder „sehr wichtig“ für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung und die Rolle der Landwirte in der Lebensmittelkette. Im EU-Schnitt sind 62 % davon überzeugt, dass von der GAP nicht nur der Agrarsektor, sondern alle Bürger profitieren (in Österreich sind es 67 %). Die Bürger meinen auch, dass die GAP einen Beitrag dazu leistet, die Handelsbeziehungen zwischen Europa und dem Rest der Welt zu verbessern (66 % stimmen zu) und das einwandfreie Funktionieren des EU-Binnenmarktes zu unterstützen (65 %). Die große Mehrheit der Europäer ist dafür, dass die EU ihre Zahlungen an Bäuerinnen und Bauern für die Anwendung landwirtschaftli-

cher Verfahren mit einem Nutzen für das Klima und die Umwelt fortsetzt (87 %). Sowohl im EU-Schnitt als auch in Österreich sind rund 30 % der Befragten der Meinung, dass die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft derzeit „zu niedrig“ ist, 41 % halten sie für „genau richtig“ und 13 % für „zu hoch“. Die überwiegende Zahl der Befragten findet es richtig, dass die Auszahlung von Förderungen an die Einhaltung bestimmter Standards in den Bereichen Tierschutz, Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit geknüpft wird. EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan begrüßte die „wachsende Bedeutung, die die Bürger der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum zumessen, sowie die Feststellung in der Umfrage, dass 70 % der Europäer glauben, dass die EU ihre Rolle bei der Sicherung der Lebensmittelversorgung erfüllt“.

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FORST-HOLZ-PAPIER

Rosenstatter Neuer FHPVorsitzender Rudolf Rosenstatter (57) ist seit 1. Jänner 2016 Vorsitzender der Kooperationsplattform ForstHolz-Papier (FHP) und vertritt somit die gesamte Wertschöpfungskette Holz und damit die zweitwichtigste Wirtschaftsbranche in Österreich. „Holz ist modern und bodenständig. Holz vereint Ökologie und Ökonomie. Holz ist Innovation und Tradition, ist wichtiger Wirtschaftsfaktor und aktiver Klimaschutz. Holz ist Wirtschaftswunder, technisches Wunderkind und emotionaler Sympathieträger. Deshalb haben viele Menschen ein Herz für Holz. Auch für mich ist das Arbeiten für und mit Holz eine echte Herzensangelegenheit. In meiner neuen Funktion werde ich meine Leidenschaft für diesen genialen Werk- und Wertstoff deshalb voll einbringen und mich mit ganzer Kraft dafür einsetzen“, betonte der neue FHP-Vorsitzende Rosenstatter im Rahmen der woodbox-Eröffnung bei der „Grünen Woche“ in Berlin. Rosenstatter ist gelernter Forstwirtschafts- und Landwirtschaftsmeister und besitzt einen Betrieb in Nußdorf/Salzburg mit Schwerpunkt Forstwirtschaft. Seit vielen Jahren ist Rosenstatter in zahlreichen bäuerlichen und forstlichen Funktionen tätig, wie etwa im Ökosozialen Forum, in der Landwirtschaftskammer Salzburg und im Forstverein. Seit 2007 ist er Bundesobmann des Waldverbandes Österreich, seit 2010 Obmann von proHolz Salzburg. Rosenstatter ist bekannt und geschätzt für seinen überaus engagierten und beherzten Einsatz für den Werkund Wertstoff Holz.


Bauernjournal Klima

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F e b r ua r 2016

SchulteS zur Klartext VeranStaltung der lK ÖSterreIch:

Klimawandel-Bremse gemeinsam ziehen Wer die Klimakatastrophe vermeiden will, muss die Welt der fossilen Rohstoffe Schritt um Schritt verlassen und den Kohlenstoffkreislauf wieder schließen. Josef siffert, LK Österreich

Die Klartext-Veranstaltung „Klimawandel – Schluss mit heißer Luft“ der LK Österreich zeigte Konsequenzen der Pariser Weltklimakonferenz für die Land- und Forstwirtschaft auf. Darüber hinaus präsentierte die Wissenschaft Klimaszenarien und es gab Antworten auf die Frage, ob man sich gegen negative Folgen des Klimawandels versichern kann. Schließlich wurde anhand konkreter Beispiele aus Pflanzenbau, Tierhaltung und Forstwirtschaft gezeigt, wie diese Sparten schon heute mit dem immer spürbarer werdenden Klimawandel umgehen. Die Expertenliste war lang: Neben Josef Plank, Generalsekretär-Stv. der LK Österreich, informierten Univ.-Prof. Herbert Formayer vom Institut für Meteorologie der Universität für Bodenkultur und Generaldirektor Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Hagelversicherung. Am Expertengespräch nahmen Horst Jauschnegg, Abteilungsleiter Tierzucht, LK Steiermark, Christian Krumphuber, Pflanzenbaudirektor, LK Oberösterreich, Werner Löffler, Forstdirektor, LK Niederösterreich, und Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann teil.

Schultes: Kohlenstoffkreisläufe schließen LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes fand klare Worte: „Wer die Klimakatas-

on ,Lebensmittel sind kostbar‘ zeigen wir den Frevel der Lebensmittelverschwendung auf.“ Der zweite Zugang ist Klimaschutz auf der Alm. Schwarzmann: „Die Almwirtschaft ist eine der leistungsstärksten Klimaschutzturbinen in unserem Land mit hohem Wirkungsgrad. Sie wandelt wirksam CO2 in Sauerstoff und Grünland in beste Lebensmittel um.“

trophe vermeiden will, muss die Welt der fossilen Rohstoffe Schritt um Schritt verlassen und den Kohlenstoffkreislauf wieder schließen. Das gilt für alle und jeden. Unseren Bauern kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu. Sie ernähren die Bevölkerung und wirtschaften dabei in kurzen, geschlossenen Kreisläufen mit der Sonne als Motor und einer immer besseren CO2Bilanz. Die Land- und Forstwirtschaft und mit ihr alle Menschen, die ihre Produkte zum Leben brauchen, sind jedoch vom Klimawandel negativ betroffen. Deshalb treten die Bauern aktiv dagegen an. Gute fachliche Praxis, hervorragendes Know-how und optimale Effizienz in Pflanzenbau, Tierzucht und Forstwirtschaft können in enger Zusammenarbeit mit Forschung und Landtechnik die Beschleunigung des Klimawandels dämpfen. All diese Bemühungen werden aber nur dann Erfolg haben, wenn auch die übrigen Bereiche, vom Verkehr und der Bauwirtschaft über die Industrie bis hin zu den Haushalten, von offenen auf geschlossene CO2-Kreisläufe umstellen.“

Schutz für innovative Projekte

Schwarzmann: Es geht ums Leben Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann blickt beim Thema Klimawandel in die Zukunft: „Beim Klimawandel geht es ums Leben und den Lebensraum unserer Enkel. Wir Frauen sind als Lebensspenderinnen mit diesem Lebensthema sehr emotional verbunden.“ Als Bäuerin und Almbewirtschafterin hat Schwarzmann einen zweifachen Zugang zum Thema Klimawandel. Zum einen sieht sie gute Möglichkeiten, in der Küche mit Klimaschutz zu be-

ginnen: „Was täglich auf den Teller kommt, beeinflusst das Klima. Wie viele Kilometer jede Mahlzeit auf dem Rücken hat, hat großen Einfluss auf die Umwelt. Bäuerinnen machen mit Aktionen der Bewusstseinsbildung von der Orts- bis auf die Bundesebene dafür Stimmung, dem Saisonalen und Regionalen in der Küche wieder den Vorrang zu geben. Und mit der Akti-

„Das billige Öl konterkariert alle unsere Bemühungen um erneuerbare Rohstoffe und Energie. Jetzt brauchen wir für unsere innovativen Projekte den entsprechenden Schutz, damit diese im Preiskrieg der Ölprinzen nicht verglühen“, verlangte Schultes und setzte fort: „Eine effiziente, ressourcenschonende und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft wirkt dem Klimawandel aktiv entgegen. Sie hat ihre Hausaufgaben gemacht und in den letzten zwei Jahrzehnten den TreibhausgasAusstoß deutlich gesenkt. Sie wird weiterhin beste Nahrungsmittel und wertvolle klimafreundliche Energie zur Verfügung stellen. Wenn nun Reduktionsverpflichtungen für einzelne Sektoren festgelegt werden sollen, muss diese Sonderrolle der Landwirtschaft anerkannt werden. Unsere Bäuerinnen und Bauern und ihre Produkte, die jeder Mensch täglich braucht, dürfen dabei nicht gefährdet werden. Für die Umsetzung der Pariser Ziele brauchen wir in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch für Österreich von unserer Bundesregierung einen verbindlichen Arbeitsplan mit erreichbaren Zielen“, so Schultes abschließend.


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Pefc-zertIfIzIerung stärkt waldbesItzer

PEFC – das Siegel für Nachhaltigkeit Mit dem PEFC-Zertifikat belegen Waldbesitzer glaubwürdig nach außen, dass sie ihren Wald nachhaltig bewirtschaften und dafür sorgen, dass die Wälder „enkerltauglich“ bleiben. Thomas LeiTner, LK ÖsTerreich

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung hat in Österreich jahrhundertelange Tradition. PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes) geht jedoch noch einen wesentlichen Schritt weiter. Denn das PEFC-Gütesiegel bedeutet ein sichtbares Bekenntnis zur nachhaltigen, multifunktionalen Bewirtschaftung der Wälder.

PEFC-Zertifizierung stärkt Waldbesitzer In Österreich werden Waldbesitzer dazu angeregt, die Möglichkeit zu einer Auszeichnung zu nutzen und an der PEFC-Zertifizierung teilzunehmen. Dabei bietet man allen Waldbesitzern, unabhängig von der Größe ihres Betriebes, die Möglichkeit, ihr Holz nach den PEFC-Standards zertifizieren zu lassen. Aber warum ist das für den Waldbesitzer so wichtig ? Die Gesellschaft fordert immer mehr Nachweise für nachhaltig produzierte Produkte. Daher können am nationalen und vor allem am internationalen Markt fast nur mehr zertifizierte Produkte verkauft werden. Damit die Holz- und Papierindustrie zertifizierte Produkte anbieten kann, muss bereits bei der Rohstoffbereit-

stellung sichergestellt werden, dass diese nachhaltig und unter Einhaltung verschiedener Standards produziert wurden. Hier kommt der Waldbesitzer ins Spiel. Durch die PEFCZertifizierung kann er nachweislich nachhaltig produziertes Holz anbieten und hat somit einen Vorteil gegenüber anderen Waldbesitzern.

PEFC – für alle Waldgrößen, mit Mitspracherecht PEFC ist ideal an die Strukturen der österreichischen Forstwirtschaft angepasst. PEFC berücksichtigt die lokalen Holzerzeuger und ihre individuellen Verhältnisse. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden gestärkt, die Entwicklung des ländlichen Raumes wird gefördert. Damit auch Kleinwaldbesitzer ohne zusätzliche Kosten und mit geringem Aufwand an den Vorteilen der Waldzertifizierung teilhaben können, wurde von PEFC Austria die regionale Gruppenzertifizierung entwickelt. Grundlegendes Prinzip dabei ist, den hohen Standard der heimischen Waldbewirtschaftung aufrechtzuerhalten, zu dokumentieren und festgestellte Verbesserungs-

miT der Pefc-sPrühschabLone können zertifizierte Waldbesitzer ihr Holz kennzeichnen und so ihre Nachhaltigkeit einfach sichtbar machen. Fotos: LK Österreich

potenziale in den einzelnen Regionen umzusetzen. Die Standards, welche bei der Bewirtschaftung der Wälder eingehalten werden müssen, werden jedoch nicht von oben herab diktiert, sondern im Zuge eines breit angelegten Prozesses gemeinsam mit allen Beteiligten erstellt. Nur PEFC garantiert die Wahrung der Eigentümerinteressen. Waldbesitzer, die die volle Verantwortung für alle Maßnahmen zu tragen haben, verfügen über ein angemessenes Mitspracherecht bei den Entscheidungen über Bewirtschaftungsstandards. Die Be-

achTen sie beim eigenen einKauf von Holz, Holzprodukten und Papier auf das PEFC-Gütesiegel. Nur so können Sie sichergehen, die heimische, regionale und nachhaltige Waldbewirtschaftung zu unterstützen.

setzung der Entscheidungsgremien gewährleistet, dass die Eigentümer nicht in eine Minderheitenrolle gedrängt werden.

PEFC-Siegel sichtbar machen: Schau drauf Um den Wiedererkennungswert und die Bekanntheit der Marke PEFC zu steigern, ist es wichtig, das PEFC-Gütesiegel an möglichst vielen Stellen für den Verbraucher sichtbar zu machen. Dies betrifft PEFC-zertifizierte Produkte, aber auch den Einsatz des Logos bzw. des Gütesiegels von Waldbesitzern. Mit PEFC-Sprühschablonen können Holzpolter ganz einfach entsprechend gekennzeichnet werden. Auch beim eigenen Einkauf von Holz, Holzprodukten und vor allem Papier kann auf das PEFC-Gütesiegel geachtet werden. Nur so kann man sichergehen, die heimische, regionale und nachhaltige Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Weitere Infos: PEFC-Austria-Büro, Strozzigasse 10/7, 1080 Wien, E-Mail: office@pefc.at oder Tel. 01/4020112904 oder unter www.pefc.at


Bauernjournal leBensmittel

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EU-Lebensmittelqualität

Christian Jochum wiedergewählt „In der von der Europäischen Kommission eingerichteten Gruppe „Lebensmittelqualität und Absatzförderung“ wurde Dipl.-Ing. Christian Jochum (LK Österreich) als Vertreter von Copa-Cogeca einstimmig wiedergewählt. Der Themenbereich dieses Gremiums ist weit gespannt: So fallen alle Fragen der EUQualitätsprogramme ebenso darunter wie strategische Aspekte der Exportorientierung für die europäische Lebensmittelwirtschaft. Spezialthemen wie die künftige Ausrichtung der EU-finanzierten Lebensmittelaktivitäten an Schulen gehören ebenso dazu wie Grundsatzdebatten über internationale Handelsabkommen. Jochum: „Die europäische Wertschöpfungskette für Lebensmittel muss sich zukünftig noch mehr an den gesellschaftlichen Veränderungen orientieren, die weltweit von Mobilität, dem Gebrauch von Smartphones mit mobilem Internetzugang getrieben sind. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es nötig ist, die tendenziell überversorgten Märkte zu differenzieren, also nicht Milch und Fleisch, sondern verschiedene Milchsorten und Qualitätsfleisch zu verkaufen.“

christian jochum als Gruppenvorsitzender wiedergewählt Foto: LK Österreich

Köstliches Bio-Sonnenblumenbrot der familie Huber-Szendy

Foto: Agrar.Projekt.Verein/Milisits

mit hofeigenen Brot-Spezialitäten zur genuSSKrone

Vom Feld auf den Tisch Am Biohof HuberSzendy trägt die Direktvermarktung von Brot und Kleingebäck seit über einem Jahrzehnt wesentlich zum Betriebserfolg bei. desirée Bruhin, agrar.projekt.verein

Mit ihrem Brot ist Familie Huber bereits zum dritten Mal GenussKrone-Landessieger. Der 58 Hektar große Ackerbaubetrieb im Südburgenland wird von Familie HuberSzendy im Vollerwerb bewirtschaftet. Seit 1996 ist sie Mitglied bei Bio Austria und seit 2010 bei „Gutes vom Bauernhof“. 2005 begann Doris Huber-Szendy erfolgreich mit der Direktvermarktung von Brot und Backwaren. Mittlerweile ist die Direktvermarktung als Betriebszweig dem Ackerbau gleichgestellt. Nebenbei werden noch Fruchtsäfte, verschiedene Edelbrände, Uhudler und Kürbiskernöl produziert. „Mein Wunsch war es, den Weg des Getreides vom Feld auf den Tisch nachvollziehbar zu machen. Mit der eigenen Hofmühle wird unser Biogetreide direkt am Hof zu

die Bio-Brotspezialitäten der Familie Huber-Szendy stammen vom hofeige-

nen Getreide.

feinsten Mehl-Sorten vermahlen und in liebevoller Handarbeit zu köstlichem Bauernbrot verarbeitet“, erklärt Biobäuerin Doris Huber-Szendy voller Stolz.

Innovation leben, Qualität erhöhen Innovation zu leben und die Produktqualität zu erhöhen ist für sie selbstverständlich. Die Kundenmeinungen über ihre Brotspezialitäten werden beim nächsten Backvorgang schon berücksichtigt. Die vielen Auszeichnungen ermutigen Betriebsführerin Huber ständig Neues zu ent-

Foto: Agrar.Projekt.Verein/Pitter

wickeln. Abwechslung in der Produktpalette bietet das „Monatsbrot“, eine neue zusätzliche Brotsorte, welche ständig wechselt.

Erfolgsrezept „Klein aber fein!“ Ganz nach dem bisherigen Erfolgsrezept „Klein – aber fein!“ legt Doris Huber größten Wert darauf, dass nur die eigenen Anbauprodukte weiterverarbeitet und verkauft werden. Mehr Informationen zur Familie Huber-Szendy finden Sie auf www.genusskrone.at oder www.huber-szendy.at


Bauernjournal landjugend d e z e m b e r 2 01 5

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Wertvolle Kontakte knüpfen Theresia Meusburger, Landesleiterin Landjugend Vorarlberg

Geniale Ausbildung auf höchstem Niveau

Kompetenzen erweitern: Gezielte Weiterbildung für Landjugendmitglieder aus ganz Österreich

Fotos: LJÖ

erstKlassIge ausBIldung für landjugend-spItzenfunKtIonäre

Bist du schon „aufZAQ“? Für die persönliche Entwicklung bietet die Landjugend Österreich einen Lehrgang an, der verborgene Talente entdeckt und Stärken fördert. claudia lampersberger, landjugend österreich

Der aufZAQ-zertifizierte Lehrgang für Landjugend-Spitzenfunktionäre ist eine Ausbildung, welche die Landjugend für ihre Führungskräfte anbietet. Junge, motivierte Persönlichkeiten, die etwas bewegen wollen, haben hier die Gelegenheit, in der 132 Einheiten umfassenden Ausbildung ihre Stärken auszubauen, Wissen in den Bereichen Projekt- und Konfliktmanagement zu sammeln sowie ihr Führungs-Know-how zu erweitern. Der Lehrgang wird in modularer Form abgehalten. Hierbei ist einerseits die Vermittlung von theoretischem Wissen durch qualifizierte Trainer von wesentlicher Bedeutung. Andererseits ist neben der inhaltlichen Weiterbildung die aktive Umsetzung des Erlernten in Form eines

Projektes zentrales Element der zertifizierten Ausbildung. Eine breite Palette an unterschiedlichen Projekten ist im Rahmen der aufZAQ-zertifizierten Ausbildung im Vorjahr entstanden. Zum Beispiel das Projekt „Bauernhof erleben“. Bei dem wurde Kindern aus dem städtischen Bereich mit einem vielfältigen pädagogischen Rahmenprogramm ermöglicht, einen Tag auf einem landwirtschaftlichen Betrieb zu verbringen. Ein wei-

Weiterbildung macht spass:

Die Jugendlichen schätzen vor allem die hohe Qualität und die persönlichen Begegnungen.

teres Projekt war der „Feldtag im Burgenland“, bei dem eine Netzwerkveranstaltung zum Thema Bodenbearbeitung organisiert wurde.

Qualität und Arbeit der Jugend wird sichtbar Folgende Themen werden in den unterschiedlichen Modulen angeboten: n Modul 1: Selbstvertrauen und Überzeugungskraft mit Moderation n Modul 2: Kreativität und Projektmanagement n Modul 3: Begleitete Projektumsetzungsphase n Modul 4: Motivation, Gruppendynamik, Konfliktmanagement, Präsentation Bei erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs wird ein Zertifikat der aufZAQ-Zertifizierungsstelle ausgestellt. Das Zertifikat wird vom Bundesministerium für Familien und Jugend, allen Landesjugendreferaten Österreichs und dem Amt für Jugendarbeit Südtirol als qualifizierte berufliche Weiterbildung anerkannt. Die aufZAQ-Zertifizierung garantiert einen hohen Standard

„Das Einzigartige für mich war das Kennenlernen von neuen, motivierten Funktionären aus ganz Österreich. Außerdem konnte ich durch die praxisnahen Inhalte viel für meine zukünftige Landjugend-Tätigkeit mitnehmen. Der aufZAQ-zertifizierte Lehrgang ist eine geniale Funktionärsausbildung auf höchstem Niveau, die ich jedem weiterempfehlen kann.“

und ermöglicht die Aufwertung und Anerkennung nichtformaler Bildungsangebote im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit. Weitere Informationen zur aufZAQZertifizierung findest du unter: www.aufzaq.at. Nähere Infos zum Lehrgang sowie zu den aktuellen Terminen und Bewerbungsinfos bekommen alle Interessierte im Landjugendreferat des jeweiligen Bundeslandes sowie auf der Homepage unter www.landjugend.at. Anmeldeschluss für die aufZAQ-zertifizierte Ausbildung ist am 1. März 2016.

Den ländlichen Raum mitgestalten Die Landjugend Österreich ist mit rund 90.000 Mitgliedern die größte Jugendorganisation des ländlichen Raums. Der Fokus der Landjugend liegt in der Weiterbildung ihrer Mitglieder und in der aktiven Gestaltung des ländlichen Raums. Im heurigen Jahr widmet sich die Landjugend im Speziellen dem Themenschwerpunkt „Zusammenhalten – Land gestalten“.


Bauernjournal agrarmarkt austria

XII

F e b r ua r 2016

österreIchIsche agrareXporte erreIchen rund 10 mrd. euro

Fleisch und Käse Exportschlager Vor dem Hintergrund der schwierigen Märkte für Schweinefleisch und Milch konnten die Agrarexporte Österreichs 2015 um 2,5 % zulegen und kratzten an der 10-Mrd.Euro-Grenze. Der Agrar-Außenhandel hat sich seit dem Beitritt Österreichs zur EU fast verfünffacht, während die Bilanz zwischen Importen und Exporten relativ konstant blieb. Im vergangenen Jahr standen den Ausfuhren von knapp 10 Mrd. E Importe von 11 Mrd. E­­ gegenüber. Sowohl Wert als auch Menge der Agrar- und Lebensmittelexporte stiegen 2015 um etwa 2,5 %, zieht Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing, anlässlich der „Grünen Woche“ in Berlin erste Bilanz über das abgelaufene Jahr. Die wichtigsten Produktgruppen im Export sind Fleisch und Fleischzubereitungen, Milch und Milchprodukte, allen voran Käse, sowie Getränke. Obst und Gemüse, frisch und veredelt, nehmen knapp ein Zehntel im Produkt-Ranking ein.

Deutschland wichtigster Exportmarkt Rund ein Drittel der weltweiten agrarischen Exporte Österreichs geht zu unseren deutschen Nachbarn. Damit ist und bleibt die Bundesrepublik wichtigster Handelspartner für heimische Lebensmittelproduzenten. 2015 erreichten österreichische Lebensmittel und Agrarwaren im Wert von 3,5 Mrd. E unser großes Nachbarland. Die exportierte Menge stieg auf 2,9 Mill. t. Italien

Vielfalt aus 60 Ländern

90 Jahre „Grüne Woche“

erfreuliche bilanz der österreichischen agrarexporte: AMA-Marketing-Chef Michael Blass, Exportmanagerin Margret Zeiler und Aufsichtsratsvorsitzender Franz Stefan Hautzinger Foto: AMA/Strasser

steht mit knapp 1,3 Mrd. E­ weiter an zweiter Stelle. „Attraktive Zunahmen bei den Exporten von Käse und Butter stellen die Wettbewerbskraft heimischer Milchprodukte auf dem italienischen Markt unter Beweis“, erklärt Blass. Auch die Exporte nach den Niederlanden verzeichnen ein zweistelliges Plus.

Drittländer auf Kurs, USA beflügelt Der mehr als zehnprozentige Zuwachs bei den Ausfuhren in die Schweiz unterstreicht die Tüchtigkeit der österreichischen Exporteure. Die Warenströme in die USA – vor allem alkoholfreie Getränke – haben sich im vergangenen Jahr mit einem Plus von 42 % sehr dynamisch entwickelt. Der Käseexport konnte 2015 um 25 % zulegen. Die benachbarten Länder sind für die heimische Lebensmittelwirtschaft besonders bedeutend, wenngleich Ungarn, Slowenien, Tschechien und die Slowakei aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes im ver-

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH

gangenen Jahr schwierige Exportdestinationen waren. Besser entwickelt haben sich die Handelsbeziehungen mit Polen und besonders ausgeprägt mit Kroatien.

Österreich ist wichtiger Rindfleischlieferant Nach einem leichten Rückgang der Rindfleischexporte 2014 haben die heimischen Produzenten im vergangenen Jahr ein Plus von fast 10 % zustandegebracht. Österreich ist zweitwichtigster Rindfleischimporteur für Deutschland hinter den Niederlanden und vor Polen. Käse ist und bleibt der Exportschlager. Österreich nimmt in der Liste der Top-10-Importländer Platz drei ein, nach den potenten Käsenationen Niederlande und Frankreich. Dass Österreichs Käsereien auf diesen wichtigen Markt setzen, erscheint auch aufgrund der Preisentwicklung sinnvoll. Mit 4,78 E pro Kilo exportiertem Käse liegt Deutschland in einem attraktiven Preissegment. 2016 stellt AMA-Ex-

Die „Internationale Grüne Woche“ vom 15. bis 24. Jänner blickt auf eine 90-jährige Geschichte zurück: Aus einer schlichten lokalen Warenbörse hat sich eine weltweit wichtige Verbraucherschau für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau entwickelt. Österreich präsentierte wie gewohnt mit 38 Ausstellern die rot-weiß-rote kulinarische Vielfalt von den Klassikern wie Käse, Speck und Wein bis zu Kren, Süßem und Urlaub am Bauernhof.

portmanagerin Margret Zeiler heimischen Bergkäse als typisch österreichische Sorte in den Mittelpunkt der Aktivitäten, „denn er steht für Natürlichkeit und Genuss mit langer Tradition“.

Käsespezialitäten für gehobene Gastronomie Ein weiterer Schwerpunkt liegt auch im heurigen Jahr in der gehobenen Gastronomie. Käsepräsentationen für Meinungsbildner und GastroJournalisten werden die geschmackvolle Bandbreite heimischer Käsespezialitäten aufzeigen. Volles Service bietet die AMA mit ihrem speziell entwickelten Käsewagen für die Gastronomie. „Und natürlich werden wir auch auf den wichtigen Messen vertreten sein und das heimische Angebot präsentieren“, erklärt die Exportmanagerin. Nach der „Grünen Woche“ stehen die „Biofach“ in Nürnberg, die „Cibus“ in Parma, die Fancy Food in New York sowie der „SIAL“ in Paris auf dem Programm der AMA.


Stadtlandwirtschaft | Februar 2016

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Wintertagung

Fachtag Gemüse-, Obst und Gartenbau Agrarpolitischer Jahresauftakt bei der Wintertagung 2016. „Billig gibt’s nicht. Irgendwer zahlt immer (drauf)!“ ist das Thema der 63. Wintertagung.

Von 8. bis 12. Februar 2016 findet die Wintertagung des Ökosozialen Forums – die größte agrarische Informationsund Diskussionsveranstaltung Österreichs – statt. Die Wintertagung startet traditionell mit dem Agrarpolitik-Tag, der am 8. Februar 2016 im Austria Center Vienna stattfinden wird und an dem auch Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter sowie viele internationale Gäste teilnehmen werden.

Neuer Fachtag Weinwirtschaft Neu ist der Fachtag Weinwirtschaft, mit dem sich die Wintertagung nun auch erstmals einer der erfolgreichsten Sparten der österreichischen Landwirtschaft widmet und bei dem die Innovation und Nachhaltigkeit im Weingarten und im Keller im Mittelpunkt stehen. Ist Nachhaltigkeit nicht nur ein Erfolgsfaktor, sondern auch ein Garant für Qualität? Dieser Frage gehen unter anderem der Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes Johannes Schmuckenschlager, RWA Generaldirektor Reinhard Wolf und der Verkaufsdirektor für Europa von Constellation Brands Markus Volk auf den Grund. Über nachhaltiges Gerbstoffmanagement spricht darüber hinaus der Professor Dominik Durner vom Wein-

campus Neustadt in Deutschland. Schließlich diskutieren Winzer über den Spagat zwischen Technik und Natur.

Fachtag Gemüse-, Obstund Gartenbau Die aktuellen Entwicklungen im Obst- und Gemüsebereich stehen im Zentrum des Fachtages Gemüse-, Obst- und Gartenbau am 10. Februar 2016 in Wien. Austragungsort der Veranstaltung ist auch heuer die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau in Schönbrunn. Im ersten Block der Tagung gehen die ExpertInnen auf den Markt und dessen Struktur ein. KeyQuest-Geschäftsführer Johannes Mayr wird etwa die großen Trends im Einkaufsverhalten bis 2025 vorstellen. Wie die Zukunft von Erzeugerorganisationen aussieht, präsentiert Josef Peck, der Obmann der AmcAUSTRIA – der Interessensvertretung der österreichischen Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse. Vor der Mittagspause stehen noch die arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für die heimische Produktion zur Diskussion. Mit dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer Wien Franz Windisch diskutieren u.a. der Geschäftsführer des Bundesgemüsebauverbandes Stefan Hamedinger

und der Vorsitzende des Landarbeiterkammertages Christian Mandl. Um an diesem Fachtag teilzunehmen, ist eine Anmeldung unter www.oekosozial.at er-

Fotoautor: Daniel Jedzura/Fotolia.com

forderlich. Ermäßigten Eintritt gibt es für aktive BetriebsführerInnen sowie für SchülerInnen, StudentInnen und Mitglieder der Landjugend.

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8 | Februar 2016 | Stadtlandwirtschaft

Einheitliche Betriebsprämie

Übertragung von Zahlungsansprüchen Die Übertragung von Zahlungsansprüchen ist bis 17. Mai möglich und muss bei der zuständigen LK durchgeführt werden. ZA-Übertragungen sind sowohl mit beihilfefähiger Fläche bzw. Fotoautor: Diendorfer/LK Wien auch ohne Fläche übertragbar.

Ing. Philipp Prock philipp.prock@lk-wien.at

Wie auch in den Vorjahren können Zahlungsansprüche mit oder ohne beihilfefähiger Fläche übertragen werden. Die Übertragungsmöglichkeit endet mit 17. Mai 2016 und muss bei der zuständigen LK durchgeführt werden. Bei einer ZA-Übertragung ohne Fläche ist darauf zu achten, dass 50 Prozent der übertragenen Zahlungsansprüche zugunsten der Nationalen Reserve einbehalten werden. Aufgrund des neuen Flächenmodells sowie der Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen im Jahr 2015 gibt es jedoch keine ZA freien Flä-

chen. Ein zurückhalten von Zahlungsansprüchen ist somit nicht sinnvoll, da diese ohnehin nach zweimaliger Nichtnutzung (betriebsbezogen, nicht mehr auf einzelne ZA bezogen) verfallen. Durch die Neuzuteilung von ZA im Jahr 2015 haben alle ZA innerhalb eines Betriebes den gleichen Ausgangswert. Ausgenommen davon sind nur jene ZA, die bereits für 2015 von anderen Betrieben übernommen wurden. Diese haben den Ausgangswert des damaligen Übergeberbetriebes (Herkunftsbetrieb).

Zahlungsansprüche auf Basis einer „automatischen Reihenfolge“ bzw. auf Basis einer „manuellen Reihenfolge“ zu übertragen. Der Unterschied dieser beiden „Systeme“ besteht in der Zuordnung der Reihenfolge der zu übertragenden ZA.

Ab dem Jahr 2016 besteht wieder die Möglichkeit die

Bei Übertragung auf Basis der „automatischen Reihenfolge“ werden eigene ZA zuerst und nachfolgend erhaltene ZA von anderen Betrieben übertragen. Der Vorteil liegt darin, dass die AMA automatisch die zu übertragenden ZA ermittelt und überträgt. Jede nachträgliche Änderung bei den ZA wird auch zukünftig unter Berücksichtigung der

Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Im Rahmen dieser Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungsbereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen mit einer Geltungsdauer bis zu sechs Monaten erteilt werden. Für AusländerInnen, die schon in den vorangegangenen drei Jahren jeweils im Rahmen eines Kontingents für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften

im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft befristet beschäftigt waren und den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), dürfen Beschäftigungsbewilligungen mit einer Geltungsdauer bis zu neun Monaten erteilt werden („Stammarbeitskräfte“). Die Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligungen darf nicht nach dem 31. Dezember 2016 enden. Darüber hinaus stehen ab 29.

Antrag auf Übertragung

automatischen Reihung angepasst (kein Korrekturbedarf). Die Übertragung nach manueller Reihenfolge erfordert eine genaue Angabe der zu übertragenden ZA. Änderungen nach Ablauf der Einreichfrist sind nur mehr bedingt möglich. Daher besteht das Risiko, dass bei zukünftigen Änderungen Teile der Übertragung nicht durchgeführt werden.

Merktblatt der AMA nutzen Das Übertragungsformular sowie ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen und Beispielen zu ZA-Übertragungen stehen auf der Homepage der AMA www.ama.at zur Verfügung.

Kurzmeldung Ausländerbeschäftigung 2016 Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat bereits ein Kontingent für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen in der Land- und Fortwirtschaft erlassen. Infolge Intervention der LK Wien sind wie im Vorjahr für Wien 58 Kontingentplätze für ausländische Saisonarbeitskräfte vorgesehen. Die

Februar, 24. Kontingentplätze für Erntehelfer zur Verfügung. Wie hinlänglich bekannt darf die Dauer dieser Beschäftigungsbewilligung 6 Wochen nicht übersteigen. Die Laufzeit der Beschäftigungsbewilligung für einen Erntehelfer muss spätestens am 30.11.2016 enden. Kroaten und AsylwerberInnen sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen. Genauere Informationen finden Sie auf www.lk-wien.at.


Stadtlandwirtschaft | Februar 2016

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Weinbau

Wiener Weinbautag Hochkarätige Fachvorträge beim Feuerwehr Wagner. Die Themen am Weinbautag waren die Weingesetzesnovelle und Foto: LK Wien die Überarbeitung der Rieden. Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA elmar.feigl@lk-wien.at

Mitten ins traditionsreiche Grinzing luden am 19. Jänner 2016 der Landesweinbauverband und das LFI Wien zum beliebten Wiener Weinbautag beim Feuerwehr Wagner. Zahlreiche Winzer folgten der Einladung, um die exzellenten Fachvorträge zu hö-

ren. Nach kurzem und prägnantem Vereinsgeschehen geleitet von Obmann Dipl.-Ing. Herbert Schilling, leitete Präsident Ing. Franz Windisch mit seinen Grußworten das Fachprogramm ein. Präsident des Ö.-Weinbauverbandes Johannes Schmuckenschlager erklärte die neue Weingesetznovelle (Änderungen bei Pflanzrechten, Weinbaukata-

ster, Rieden, Hektar-Höchstertrag, Sekt-VO, Nachhaltig Austria). Mag. Franz Rosner vom HBLA und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg erklärte den Nutzen der Zertifizierung „Nachhaltig Austria“ für die Winzer, insbesondere im urbanen Bereich. Sehr praxisnahe vermittelte Dr. Wilfried Hartl (Bio Forschung Austria)

seine Erkenntnisse über bodenabhängige Begrünungen in Weingärten. Thomas Ungrad (unserwein.at) und Julia Pleschke (smoonr) zeigten mit Beispielen einfache Möglichkeiten im Online Marketing für Winzer. Abschließend erklärte Dipl.-Ing. Elmar Feigl von der LK Wien den aktuellen Prozess zur Überarbeitung von Weinbauflur und Rieden. bezahlte Anzeige

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10 | Februar 2016 | Stadtlandwirtschaft

Green Care

Adelwöhrerhof Land und Leute Favorit 2015 Green Care Österreich gratuliert recht herzlich! Der Adelwöhrerhof ist eine stationäre Einrichtung für pflegebe-

dürftige Menschen im steirischen Murtal.

Mag. FH Nicole Prop nicole.prop@greencare-oe.at

„Dass der Green Care-Betrieb Adelwöhrerhof von den Zuseherinnen und Zusehern des ORF-Fernsehmagazins „Land und Leute“ zum Publikumsfavorit 2015 gewählt worden ist, zeigt, dass das Green Care-Konzept – „Wo Menschen aufblühen den gesellschaftlichen Zeitgeist anspricht“, freut sich KDir. Robert Fitzthum, Obmann des Vereins Green Care Österreich über diese Auszeichnung. „Ich gratuliere Petra und Johann Steiner vom Adelwöhrerhof, sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ganzem Herzen zu dieser

Auszeichnung. Es ist schön zu sehen, dass Österreich mehr und mehr die kostbare Arbeit der Green Care-Betriebe für die Gesellschaft zu schätzen weiß.“ Petra und Johann Steiner haben bereits 2002 ihren traditionellen landwirtschaftlichen Betrieb Adelwöhrerhof im Murtal in der Steiermark um eine soziale Komponente erweitert. Sie führen eine erfolgreiche vom Land Steiermark anerkannte stationäre Pflegeeinrichtung für 14 ältere pflegebedürftige Personen direkt am aktiven Bauernhof. Wie bereits berichtet, konnte dem Adelwöhrerhof durch die Erfüllung der erforderlichen Green Care-Standards

die Green Care-Zertifizierung in Form einer Hoftafel am 26. November 2015 überreicht werden. Nun wurde Familie Steiner am 2. Jänner überdies von den Zusehern und Zuseherinnen der ORF-Sendung „Land und Leute“ zum „Land und Leute Favorit 2015“ gekürt. Bei diesem Votum wurden insgesamt sechs innovative Betriebe bzw. Projekte aus

Novelle des Bundes-Vergabegesetzes

Bestbieter-Prinzip. Das Bestbieter-Prinzip gilt für Fleisch- und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (KN-Code 02), Kuhmilch (0401), Butter (0405), Eier (0407), Gemüse (0701-0709) und Obst (0808-0810). Als Qualitätskriterien können in Zukunft neben dem Preis u.a. folgende Kriterien herangezogen werden: Bestimmte Qualitätsregelungen bei Agrarerzeugnissen Definierte Produktionsbedingungen wie Gentechnikfreiheit, Bio,

Haltungsformen oder Tierschutzbestimmungen. Nach dem Beschluss durch Nationalrat und Bundesrat liegt die Novelle bei den Bundesländern, die dem Gesetzesentwurf binnen acht Wochen zustimmen müssen. Nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt soll das Bundes-Vergabegesetz am 1. März 2016 in Kraft treten. Die LK Wien begrüßt die Novelle damit diese auch in Wien zur Anwendung kommt.

Der Nationalrat hat am 10.12.2015 eine Novelle des Bundes-Vergabegesetzes beschlossen und das verpflichtende Bestbieterprinzip auch auf bestimmte Lebensmittelbeschaffungen ausgeweitet: Für Öffentliche Ausschreibungen von bestimmten Lebensmitteln ab € 100.000 (Schellenwert Direktvergabe) gilt zukünftig das

ganz Österreich vorgestellt und von den über 2.200 telefonischen Stimmabgaben entschied sich die Mehrheit für den Adelwöhrerhof. Das Ehepaar Steiner betont, wie wertvoll diese Auszeichnung für den Betrieb ist und sieht diese Anerkennung als Auftrag diesen innovativen Weg motiviert weiter zu gehen.

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LÄNDERN UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

Kurzmeldung

Fotoautor: Poncioni


Stadtlandwirtschaft | Februar 2016

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Kommunikation

Was tut sich im Agrarmarketing?

WIR LEBEN STADTLANDWIRTSCHAFT EVA UND SIMON AUER PROJEKTMANAGERIN UND ART DIRECTOR, WIEN MARIAHILF

Altbewährtes bleibt und neue Online Plattformen sorgen für mehr Interaktion und Information. Die Werbesujets mit den Landwirten und Stadtbewohnern werFotoautor: Karin Nussbaumer den in den Online Plattformen eingesetzt.

natalie.weiss@lk-wien.at

Welche Veranstaltungen sind geplant?

„Regionalität“ ist das Schlagwort der Wiener Agrarpolitik. Denn nicht nur die LK Wien fordert die Politik dazu auf, der regionalen Produktion Raum zu geben und diese wertzuschätzen. Der Trend geht eindeutig Richtung Bio und zum regionalem Einkauf. Mit den Veranstaltungen in diesem Jahr möchte die LK Wien die Landwirtschaft im urbanen Raum platzieren und Bewusstsein für regionale Produkte schaffen. Mit einer neuen Website und App soll der Weg zur Wiener Landwirtschaft ein leichter sein.

Den Auftakt macht am 9. März die Wiener Gemischte Satz DAC Präsentation im Rathaus. Die verschiedenen Jahrgänge und Lagen werden an den Bars, von einem Fachpersonal ausgeschenkt. Fünf Zierpflanzenbetriebe werden im Rahmen der Aktionswoche „Schule in der Gärtnerei“ Volksschulkindern zwischen sechs und zehn Jahren erklären wie vielseitig und modern die Produktion und die Verwendungsmöglichkeiten von Pflanzen sind. Danach folgt der Start in die Wiener Heurigensaison am 15. April. „Wir essen Öster-

Mag. Natalie Weiß

Die ehrgeizigen Kommunikationsziele im neuen Jahr.

reich“ ist das Motto von der Woche der Landwirtschaft in der KW 20. Der Wiener Weinpreis rundet das Weinjahr ab und Wein Wandern Wien eröffnet die Herbstsaison. Tradition hat bereits die Weinlese am Schwarzenbergplatz die dieses Jahr ebenso nicht fehlen wird, genauso wie das Thema Lebensmittelverschwendung in den Wiener Schulen mit den Wiener Landfrauen.

Start der Website und App im Frühjahr Die zahlreichen Betriebe der Wiener Landwirtschaft und ihre Produkte stehen im Mittelpunkt der neuen Online Plattformen. Die Wiener Bevölkerung soll nicht nur die regionale Vielfalt kennenlernen, sondern auch die vielen Produzenten. Das Ziel dieses Serviceangebotes ist, die Leistungen der Wiener Landwirtschaft darzustellen und den Konsumenten direkte Wege zu den Produkten aufzuzeigen. Damit die Wiener ihre „Stadtlandwirtschaft“ leben und erleben können, ist es unser Ziel eine neue Online-Plattform zu publizieren, bestehend aus einer Website und einer App für die Nutzung auf Smartphones - Die Wiener Vielfalt mit nur einem Klick genießen.

Der Wiener Wein wird sowohl in die neue Webseite als auch in die App integriert, behält seine Webadresse und ist als Wiener Wein Webseite klar erkennbar.

Ziele von Website und App

wirlebenstadtlandwirtschaft.at

Die Ziele der Website und App sind ein ansprechendes Angebot für alle Wiener, die Bekanntheit von regionalen Produkten zu steigern sowie die saisonale Angebotsvielfalt mit nachvollziehbarer Herkunft sichtbar zu machen. Die App soll den Absatz steigern und die Qualität der Lebensmittel unterstreichen.

Zielgruppen von Website und App Mit den neuen Online Plattformen sollen sich Wiener, Jungfamilien, Gourmets, Multiplikatoren und Personen die Landwirtschaft erleben möchten angesprochen fühlen. Mit einem Mix aus Auftaktveranstaltung, verschiedenen PR Maßnahmen einer begleitenden Online Kampagne und einer Kennzeichnung der Betriebe die Ab-Hof oder über andere Vermarktungsformen wie z.B. auf Märkten ihre Produkte anbieten, möchte die LK Wien die neuen Online Plattformen dem Konsumenten näher bringen.


12 | Februar 2016 | Stadtlandwirtschaft

Veranstaltungsüberblick Fotoautor: LFI Wien

Mein Wien

Alternativer Pflanzenschutz Speziell für den Gartenbau. Viele Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind in den letzten Jahren ausgelaufen und es stehen immer weniger Wirkstoffe für eine effiziente Bekämpfung von Schaderregern zur Verfügung. Die Veranstaltung soll einen Überblick über interessante und innovative Möglichkeiten für ein modernes Pflanzenschutzmanagement am Gartenbaubetrieb geben.

Di, 23.2.2016 13 bis 17 Uhr, Landwirtschaftskammer Wien Kosten: € 24 (gefördert) Anmeldung: bis Mo, 8.2.2016 ReferentInnen: Mag. Renate Fuchs, Dr. Michael Fürnkranz, Mag. Hannes Gottschlich

 Sprechtage

 Einladung

Rechtsberatung Mi, 9. März 2016, Mi, 6. April 2016, 9 bis 11 Uhr, Mag. Peter Bubits Krist/Bubits Rechtsanwälte

Fachtag Gemüse-, Obst- und Gartenbau "Markt und Struktur" mit Vorträgen zur Marktentwicklung von Gemüse und Obst in Europa. Ergänzend gibt es Vorträge zu den Strategien von Handelsunternehmen. "Soziale Rahmenbedingungen" widmet sich dem Thema Lohn- und Sozialdumping.

Steuerberatung Di, 8. März 2016, 9 bis 11 Uhr, Michael Bergmann LBG Wien Steuerberatung GmbH Um Anmeldung bei Mag. Christian Reindl wird gebeten. Tel. 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at

Impressum www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Stadtlandwirtschaft erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: LK Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

Mi, 10. Februar 2016 9 bis 17 Uhr, HBLFA für Gartenbau Schönbrunn, Grünbergstr. 24, 1130 Wien Anmeldung: bis Fr, 5.2.

 Veranstaltungen Mein Betriebskonzept Seminar für die zukünftige Betriebsentwicklung Sie erfahren grundsätzliches über die Ausarbeitung eines Betriebskonzepts für die Investitionsförderung und für Hofübernehmer (Existenzgründung). Mi, 2.3.2016 9 bis 15 Uhr, LK Wien Kosten: € 39 (gefördert) Anmeldung: bis Mi, 17.2.

Rebschutz-Prognosemodell Workshop zum Erstellen persönlicher Modelle Die Wetterdaten der Wiener Wetterstationen bieten zahlreiche Möglichkeiten zur optimalen Nutzung für den Rebschutz. Die Prognosemodelle erlauben eine individuelle Abstimmung auf den eigenen Rebschutz. Achtung: Eigener Laptop dringend empfohlen!

Di, 23.2.2016 9 bis 12 Uhr Firma Adcon, Inkustraße 24, 3400 Klosterneuburg Kosten: € 35 (gefördert) Anmeldung: bis Mo, 8.2.

Wiener Märkte und Handel Chancen für die Direktvermarktung Haben Sie Interesse, den Wiener Feinkosthandel mit Ihren Produkten zu beliefern oder liebäugeln Sie schon seit längerem, auf einem Wiener Markt mit einem eigenen Stand zu stehen? Sie erhalten bei der Veranstaltung wichtige rechtliche und organisatorische Informationen sowie Erfahrungsberichte und Tipps zur professionellen Vermarktung. Do, 25.2.2016 9 bis 13 Uhr, LK Wien Kosten: € 24 (gefördert) Anmeldung: bis Do, 11.2.

Konfliktkommunikation

Ausbildungsbescheinigung

Schwierige Situationen souverän lösen Im Rahmen von Schule am Bauernhof steht man gelegentlich vor der Aufgabe, Konflikte zu regeln, zu schlichten und zu bewältigen. In diesem Seminar lernen Sie mit auftretenden Konflikten konstruktiv und effizient umzugehen. Fr, 4.3.2016 9 bis 17 Uhr, LK Wien Kosten: € 49 (gefördert) Anmeldung: bis Do, 18.2.

Anwendung von Pflanzenschutzmittel Dient als Nachweis der Sachkundigkeit. Ist die Voraussetzung für die Ausbildungsbescheinigung durch die MA 42 für die Verwendung (Anwendung und Kauf) von Pflanzenschutzmittel. Di, 8.3., Mi, 9.3. und Di, 15.3.2016 9 bis 17 Uhr, LK Wien Kosten: € 127 (gefördert) Anmeldung: bis Mo, 29.2.

Erste Hilfe - Auffrischungskurs (1-tägig)

Frühlingsdeko

Dient auch für die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für ErsthelferInnenausbildung. Mo, 7.3.2016 9 bis 17 Uhr, Ausbildungszentrum Grünes Kreuz, Brunner Str. 54, 1230 Wien Kosten: € 42 (gefördert) Anmeldung: bis Mo, 29.2.

Ideen für Ihren Heurigen/ Buschenschank Ob originelle Tischdeko, zauberhafte Blumenarrangements oder geschmackvolle und originelle Ideen

aus Naturmaterialien der Jahreszeit - setzen Sie besondere Akzente in Ihrem Heurigen oder Buschenschank. Di, 15.3.2016 13 bis 17 Uhr, HBLFA für Gartenbau Schöbrunn, Grünbergstr. 24, 1130 Wien Kosten: € 42 (gefördert) Anmeldung: bis Mo, 29.2.

 Anmeldung Anmeldung zu allen Veranstaltungen bei Alexandra Csida 01/5879528-11 lfi@lk-wien.at oder online über www.lfi.at

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete


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