Stadtlandwirtschaft - November 2015

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Junger Wiener 2015 Frisch und fruchtig in die neue Weinsaison

SEITE 7 Ausgabe 11 | November 2015

DIE FAC HINF O R M AT IO N D E R L A NDWIR T S C H A F T S K A MME R WIE N

ÖPUL Auszahlungen im Herbst ÖPUL/AZ und EBP - die Vorschusszahlung folgt noch in diesem Jahr.

Um einen Teil der Leistungsabgeltungen und Ausgleichszahlungen wieder im Herbst durchführen zu können, wurde mit der Europäischen Kommission verhandelt. Eine mög-

lichst hohe Auszahlungssumme war das Ziel. Voraussichtliche Auszahlungstermine sind der 18.11. für ÖPUL/AZ und der 17.12.2015 für die DirektSEITE IV zahlungen.

Wetter Zuschuss zur Ernteversicherung SEITE 3

ÖPUL 2015 Vorbeugender Grundwasserschutz SEITE 4

INVEKOS Greening/ UBB: Fruchtfolgeauflagen SEITE V

Fotoautor: Jürgen Hammerschmid

Die Wiener Bäuerinnen in der Volksschule

Die Erstklässler der VS 10 Klausenburgerstraße lernten am Welternährungstag gemeinsam mit den Wiener Landwirtinnen einen verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit regionalen Lebensmitteln. Die Wiener Landesbäuerin und Ök.-Rätin Irene Trunner, gestaltete gemeinsam mit der Obfrau der Gärtnerinnen Anneliese Schippani am 16. Oktober den Projekttag unter dem diesjährigen Motto „Schultüte – gefüllt mit regionaler, saisonaler Jause für die 1. Klasse Volksschule“. Die Schülerinnen und Schüler lernten durch aktives Handeln an einzelnen Stationen dem Wegwerf-Trend entgegenzuwirken. Für Elisabeth Eichinger, die Direktorin der VS 10 Klausenburgerstraße, ist das Thema regionale Lebensmittel besonders wichtig. Vor allem in den urbanen Zentren Österreichs, ist es wichtig den zukünftigen Konsumentinnen und Konsumenten die Bedeutung von regionalen Lebensmitteln näher zu bringen.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


2 | November 2015 | Stadtlandwirtschaft

LK Wien "Ein vielfacher Wunsch ist, effizientere Kontrolle und weniger Bürokratie".

Hermann Schultes, Präsdient LK Ö Durch den Parlamentsbeschluss wurden nun Kontrollabläufe für die Biolandwirtschaft vereinfacht.

Editorial Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Energiezukunft Simmering Seit 1995 ist im Gärtnergebiet Wien-Simmering, Kaiserebersdorf und im angrenzenden Schwechat (NÖ) ein gemeinschaftliches Modell der Energieversorgung erfolgreich in Betrieb – die zentrale Versorgung durch die Fernwärme Wien. Nach schmerzlichen Preisanpassungen 2012 und 2014 steht eine weitere Preiserhöhung bevor. Dies löst zentrale Fragen zur zukünftigen Energieversorgung und damit zur Entwicklung des Gartenbaugebietes aus. Die Wahl des Energieträgers ist von inneren und äußeren Faktoren abhängig und somit sorgfältig zu treffen. Die LK Wien hat an die Firma lk-projekt einen Auftrag für die Entwicklung eines Leitfadens für die Energiezukunft Simmering gegeben. Die ersten Überlegungen und Optionen am Energiemarkt werden am Mittwoch, den 25. November von 14 bis 18 Uhr im Gasthaus zur Bast, Haidestraße 22, 1110 Wien präsentiert.

Fotoautor: Jürgen Hammerschmid

Die Landwirte werfen sich in Schale

Die Wiener Agrarszene eröffnet das neue Jahr im Grand Hotel Wien. Für eine feierliche Stimmung sorgt die Combo der Gardemusik, für Unterhaltung die Mitternachtseinlage des Tanzsportclubs „HSV Zwölfaxing“ und für den großen oder kleinen Gewinn eine Tombola mit hochkarätigen Preisen. Zeit: 23. Jänner 2016, Saaleinlass ab 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr Ort: Grand Hotel Wien, Kärntner Ring 9, 1010 Wien.

Kopierschutz für Lebensmittel Neue Chancen für Spezialitäten aus Österreich Die komplizierten Regeln, die man in Österreich einhalten musste, um eine Lebensmittel-Spezialität mit dem EU-weiten Herkunftsvermerk, „Geschützte geographische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ vor Nachahmung zu bewahren wurden durch den internationalen Kopierschutz vereinfacht. Diese Zeichen sind nicht nur ein weltweit anerkanntes Marketinginstrument für europäische Spitzenqualität im Lebensmittelbereich, sie bieten auch in internationalen Handelsabkommen den Erzeugern Sicherheit vor Nachahmung. Den rechtlichen Rahmen für diese erfreuliche Anpassung bietet das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz. Durch diese Lösung ist es einfach und unbürokratisch möglich, dass mehr Unternehmen aus Österreich die geschützten EU-Herkunftszeichen anmelden und so im Export erfolgreich sind.

Kurzmeldung ÖPUL 2015 - Letztmaliger Einstieg bis 15. Dezember Das Agrarumweltprogramm „ÖPUL 2015“ startete mit 1. Jänner 2015. Ein Großteil der am ÖPUL 2007 teilnehmenden Betriebe beantragte mit Herbstantrag 2014 Maßnahmen des neuen Agrarumweltprogrammes. Da im ÖPUL 2015 wie auch im vorangegangenen Programm eine Mindestlaufzeit der Maßnahmen je Betrieb vorgesehen ist, besteht

mit Herbstantrag 2015 letztmalig die Möglichkeit neu am Agrarumweltprogramm teilzunehmen bzw. zusätzliche Maßnahmen zu beantragen. Hierfür ist die Abgabe eines Herbst-/Maßnahmenantrages bis spätestens 15. Dezember erforderlich. Dieser kann selbsttätig im Wege von eAMA oder über die Landwirtschaftskammer Wien gestellt werden. Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Programm ist die Bewirtschaftung

von mindestens 2 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Im Falle der Bewirtschaftung von Obst und/ oder Weinflächen ist 1 Hektar, im geschützten Anbau 0,5 Hektar ausreichend. Diese Mindestbewirtschaftungskriterien müssen im ersten Verpflichtungsjahr (für neue Teilnehmer das Jahr 2016) erfüllt werden.

Ein Umstieg in eine höherwertige Maßnahme ist mittels Herbstantrag bis einschließlich des Jahres 2019 möglich. Für die Antragstellung und Terminvereinbarung stehen ihnen Ing. Philipp Prock, 01/587 95 28 DW 24 bzw. Irene Diendorfer DW 35 zur Verfügung.

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete


Stadtlandwirtschaft | November 2015

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Landwirtschaft

Umfassender Versicherungsschutz Zuschuss zur Ernteversicherung für die Sicherung der regionalen Landwirtschaft.

Durch die Zuschüsse von Bund und Land ist ein umfangreicher Fotoautor: LK Wien/DIendorfer Versicherungsschutz möglich. Ing. Robert Fitzthum robert.fitzthum@lk-wien.at

Global gesehen war das erste Halbjahr 2015 das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. In Österreich gab es in den letzten 248 Jahren noch nie einen Juli, der heißer war als heuer, und das seit Messbeginn im Jahr 1767. Das schlägt sich in einigen Regionen Österreichs auch in einem neuen noch nie dagewesenen Rekord der Tage mit Temperaturen über 35 Grad Celsius, sogenannten „Wüstentagen“, nieder. Unter den vielen Wüstentagen leidete dieses Jahr vor allem die Landwirtschaft. Derartige Wetterextreme sind aber keine Ausreißer

und werden von Seiten der Experten in den nächsten Jahren zunehmen.

Umfassendes Risikomanagement Die Häufung von Wetterextremen infolge des Klimawandels hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Sparten der Landwirtschaft mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel. Darum ist es wichtig mit Unterstützung öffentlicher Mittel zu leistbaren Konditionen umfassende Ernte- und Erlösversicherungsmaßnahmen zur Existenzsicherung der Wiener Betriebe im Schadensfall anzubieten. Alleine im Bundesland Wien werden dafür Bundes- und

Landesmittel in der Höhe von rund € 751.500 jährlich dafür aufgewendet. Der jährliche Zuschuss zur Hagel- und Frostversicherung, der zu je 25 % von Bund und Land Wien getragen wird, beträgt rund € 573.000. Das damit unterstützte Prämienvolumen steigerte sich von € 1.105.504 (2010) auf 1.144.792 im Jahr 2014. Damit sind in Wien 3.473,91 Hektar (2.744 ha Acker, 449 ha Wein, 87 ha Obst, 7 ha Grünland und 188 ha Glashausfläche) mit einem Versicherungswert von rund 158,5 Mio. gegen Hagelschlag und Frost versichert. Für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für Sturmscha-

den- und Mehrgefahrenversicherung im Garten- bzw. Ackerbau wurde seitens der Wiener Landesregierung am 16. Juni 2015 eine neue, bis 2020 gültige Richtlinie erlassen, die einen 50 % Zuschuss aus Landesmitteln vorsieht. Bei der Sturmschadenversicherung an Folientunnel und Gewächshäusern kommt somit ein Zuschuss von € 163.000 an 176 Gartenbaubetriebe, sowie bei der Mehrgefahrenversicherung auf Ackerflächen ein Zuschuss von € 15.500 an 43 Ackerbaubetrieben in Form einer reduzierten Prämienvorschreibung seitens des Versicherungsunternehmens zum Tragen.

300 Fußballfelder

Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident LK Wien

Beim 45. Österreichischen Naturschutztag war es notwendig, dass ich als Vertreter der Landwirtschaft unseren Standpunkt einbringen konnte. Das Thema drehte sich um Artenschutz und Artenvielfalt. Die produzierende Landwirtschaft mit ihrer "Störintensität" stand einmal mehr im Fokus der Debatten. Eingeladen war ich deswegen, weil in einer Kooperation mit den Landwirtschaftskammern die rd. 300 erfassten Blühflächen der Wiener Ackerbauern im Gesamtausmaß von über 2 Mio. m2 als Beispiel für gelebten Artenschutz gelten. Die Tagung zeigte das

Spannungsfeld zwischen einer produzierenden Landwirtschaft samt betriebswirtschaftlicher Machbarkeit und der selektiven Sichtweise bezüglich eines maximalen Naturschutzes auf. So sollte nach Meinung der Naturschützer nicht der jeweilige Mehraufwand und Minderertrag die Berechnungsbasis der ÖPUL Prämien sein, sondern die jeweilige Artenvielfalt auf einer Fläche. Über die Tatsache, dass großflächiger Naturschutz nur mit einer Landwirtschaft funktionieren wird, war man sich allerdings einig.


4 | November 2015 | Stadtlandwirtschaft

Landwirtschaft

Vorbeugender Grundwasserschutz Bewusstseinsbildung bezüglich sachgerechter Düngung und Pflanzenschutz soll zu einer Reduktion der Stoffeinträge in das Grundwasser führen.

Ing. Philipp Prock philipp.prock@lk-wien.at

Ziel dieser Maßnahme ist die stoffliche Belastung von Grund- und Oberflächengewässer in nitratbelasteten bzw. gefährdeten Gebieten, durch die Umsetzung einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung von Ackerflächen zu reduzieren.

N-Düngung In der angeführten Tabelle finden sie die Stickstoffobergrenzen der wichtigsten Ackerkulturen. Bei einer eventuellen Beregnung sind die Stickstoffwerte aus dem Regenwasser bei den Stickstoffgrenzen zu berücksichtigen. Projektgebie-

te im Süden als auch im Norden Wiens sowie im angrenzenden Umland Niederösterreichs wurden einer mittleren Ertragserwartung zugeordnet.

Verbotszeiträume Es gelten hinausgehend auf das Aktionsprogramm Nitrat verschärfte Verbotszeiträume für die Ausbringung von N-hältigen Düngern (ausgenommen Mist und Kompost) auf Ackerflächen in der Gebietskulisse. Die Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost ist im Bundesland Wien generell verboten.  vom 20.09. bis 15.02. auf frühanzubauende Kulturen (Sommerweizen, Durumwei-

Beim vorbeugenden Grundwasserschutz gilt es besonders die

strengen Verbotszeiträume einzuhalten.

zen, Sommergerste, sowie auf Feldgemüseanbauflächen unter Vlies oder Folie)  vom 15.10. bis 15.02. bei Wintergerste, Kümmel, Raps;  vom 20.09. bis 21.03. bei Mais;  vom 20.09. bis 01.03. auf allen anderen Ackerflächen;

Aufzeichnungen Durchzuführen ist eine schlagbezogene Düngeplanung (bis 28.02. des jeweiligen Verpflichtungsjahres), sowie eine laufende Dokumentation durchgeführter Düngegaben und eine Nährstoffbilanzierung bis zum 31.12. des jeweiligen Verpflichtungsjahres für Ackerflächen im Projektgebiet.

Weiterbildung

Stickstoffobergrenzen Ackerkulturen

N-Düngung bei mittlerer Ertragserwartung (max. kg N/ha)

Körnermais Hirse Sommerbraugerste Sommerfuttergerste Wintergerste Winterraps Winterroggen Wintertriticale Winterweichweizen < 14% Rohprotein Winterweichweizen >= 14% Rohprotein Zuckerrübe Sommerhartweizen Winterhartweizen

140 100 70 100 120 140 100 110 130 130 110 130 130

Bis 31.12.2018 sind mindestens zwölf Stunden Weiterbildung zum Thema „Grundwasserschutz“ von einer maßgeblich am Betrieb tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person zu absolvieren. Die Teilnahmebestätigungen sind am Betrieb aufzubewahren. Doppelanrechnungen von ein und demselben Kurs auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig. Achten Sie diesbezüglich auf das Bildungsangebot des LFI Wien, www.lfi.at/wien

Fotoautor: Fotolia/Jürgen Fälchle

Bodenproben Ziehung und Analyse von Bodenproben zur Feststellung des Stickstoff-, Phosphor- und Kaligehaltes, pH-Wertes und Humusgehaltes (pro angefangene 5 ha Ackerfläche eine Probe bis 31.12.2018). Die Analysen hierzu können mit der Nmin- (betreffend Stickstoff), EUF- oder Bebrütungsmethode nach den „Richtlinien für die sachgerechte Düngung“ durchgeführt werden. Die Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn auf Basis des Mehrfachantrages Flächen 2018 ausreichend Bodenproben am Betrieb vorhanden sind. Eine Weitergabe von Bodenuntersuchungen gemeinsam mit der Ackerfläche ist möglich. Mittels Fläche weitergegebenen Bodenuntersuchungen können nur auf dem Betrieb, welcher die Fläche im MFA 2018 beantragt zugerechnet werden.

Abgeltung 100 €/ha Ackerfläche im Projektgebiet (Betriebe, die auch an den Maßnahmen „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ oder „Biologischer/Ökologischer Landbau“ teilnehmen, erhalten 85 €/ha)  10 €/ha für die ersten 10 ha zur Abgeltung der Weiterbildungsauflagen.


Einheitswerte

Invekos

UBB und Greening

SEITE V

Versand beginnt

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Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich, erklärte US-Botschafterin Alexa Wesner am Bauernhof der Familie Strohmaier in Hafnerbach (NÖ) die Bedingungen und unverhandelbaren Vorgaben der österreichischen Landwirtschaft für eine TTIPHandelspartnerschaft.

Foto: Rob

NOVEMBER 2015

BEDINGUNGEN KLARSTELLEN

TTIP: Das will Österreichs Landwirtschaft

J O S E F S I F F E RT, LK ÖSTERREICH

Das „BauernJournal“ sprach mit Schultes über dieses hochkarätig besetzte Gespräch, an dem neben Schultes und Wesner auch landwirtschaftliche Verantwortungsträger teilgenommen haben. Schultes dazu wörtlich: „Die österreichische Landwirtschaft stimmt einer Handelspartnerschaft nur dann zu, wenn ein mögliches

Verhandlungsergebnis Vorteile für die heimischen Betriebe bringt. Sollte es zu einem positiven Abschluss der Handelsvereinbarung kommen, werden am Schluss nicht die Chef-Verhandler darüber abstimmen, sondern jedes EULand und somit auch die bäuerlichen Abgeordneten im österreichischen Parlament.

USA sind Vorreiter Ernteversicherungen haben in der Landwirtschaft in den USA eine lange Tradition und auch eine Vorbildwirkung für den gesamten Agrarversicherungsmarkt der Welt. Eine umfassende Naturkatastrophenversicherung kann nur auf Basis von Public Private Partnership, wie es in Amerika erfolgreich praktiziert wird, erfolgen. In den USA beteiligt sich der Landwirt selber mit 35 % an der Prämie und der Staat bezahlt den Rest von 65 %. Diese Art der Bezuschussung bietet

Unsere bäuerlichen Ecksteine sind gesetzt und keine verhandelbare Manövriermasse. Daher war es jetzt erforderlich, unsere Botschaften unmissverständlich und direkt an die US-amerikanischen Verhandler zu schicken.“ Hermann „Unsere

Schultes weiter: Qualitätsstrategie

für Kunden in Österreich, der EU und der Welt gibt vor, dass wir den Wettbewerb um die billigsten Angebote nicht mitmachen wollen. Ein Handelsabkommen muss daher unbedingt Regeln enthalten, welche die Eckpfeiler unseres Qualitätsanspruchs ohne Wenn und Aber schützen.“ Zu diesen Ansprüchen zäh-

KURT WEINBERGER ÖSTERREICHISCHE HAGELVERSICHERUNG

Bauern, die unverschuldet ihre Ernten verlieren, ein Sicherheitsnetz um vor dem Risiko eines Ertragsausfalls geschützt zu sein. Nur ein stabiler Agrarsektor, der Einkommensausfälle bewältigen kann, ist in der Lage, eine immer weiter steigende Weltbevölkerung nachhaltig zu ernähren. Das hat auch der US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack beim weltweiten Ernteversicherungskon-

gress in Kansas City in seiner Keynote Speech eindrucksvoll dargestellt. Die Landwirtschaft war, ist und wird der wichtigste Sektor der Volkswirtschaft bleiben. Nur die Bauern produzieren das, was wir täglich essen. Ohne Bauern keine Lebensmittel und keine Zukunft. Umso erfreulicher ist der in Österreich eingeschlagene Weg in Richtung Public-Private-Partnership-Modellen.

kommentar


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

II

O K TO B E R 2015

Exporte

Foto: Rob

USA ein immer wichtigerer Markt

WAS FORDERN ÖSTERREICHS BÄUERINNEN UND BAUERN? LK-Präsident Hermann Schultes zeigt US-Botschafterin Alexa Wesner (Bildmitte) am Beispiel des Bauernhofs von Robert Strohmaier (3. von links) die Besonderheiten der heimischen Landund Forstwirtschaft, für deren Erhalt die Interessenvertretung kämpft. Mit dabei Landesbäuerin Irene Neumann-Hartberger, Martina Diesner-Wais, Abg. z. NR Johann Höfinger und Abg. z. NR Johannes Schmuckenschlager. Fotos: LK NÖ/Eva Posch

len jedenfalls Gentechnikfreiheit, Wertschätzung für Natur und Bio, Quoten für sensible Produkte und faire Regeln für Qualitätssiegel und Herkunftskennzeichnungen.

Bedingungen jetzt klar transportieren „Ob es zu einem Ergebnis kommt, dem die bäuerliche Vertretung zustimmen kann, ist offen. Daher müssen wir jetzt unsere Bedingungen klar transportieren, auch wenn es nicht populär sein sollte, sich aktiv in die Verhandlungen einzubringen. Eine faire Handelspartnerschaft, die schwarz auf weiß unseren heimischen Betrieben Wertschöpfungspotenziale eröffnet und gleichzeitig unsere Vorgaben und Besonderheiten schützt, ist mir lieber als ein globaler Welthandel, der nur den ,Großen‘ nutzt. Denn diese richten sich ihren Handel selber. Ein Handelsabkommen hingegen muss den Kleinen, den KMUs und unseren Qualitätsbetrieben beim Zugang zum kaufkräftigen amerikanischen Markt helfen“, zeigte sich Schultes überzeugt. Ziel müsse, so der LK-Österreich-Präsident, ein partnerschaftliches, faires Handels-

abkommen sein, das die jeweiligen Standards der Partner respektiere. Die Landwirtschaft könne einem TTIPVertrag nur dann zustimmen, wenn folgende Positionen im Verhandlungsergebnis außer Streit gestellt seien, legte Schultes die Latte: n Ausgewogenheit der Angebote n Erhaltung hoher Produktions-, Lebensmittel-Sicherheits- und Umweltstandards => Vorsorgeprinzip („rote Linien“) n Absicherung der GVO-Freiheit n Zollkontingente für sensible Produkte: Rind-, Schweineund Geflügelfleisch, Stärke, Zucker, Bioethanol und Biodiesel n Anerkennung und Schutz heimischer und europäischer Spezialitäten (geografischer Ursprungsbezeichnungen), kein Abtausch gegen höhere Importzollkontingente n Schutz unserer Kennzeichnung am amerikanischen Markt n Gesamtheitliche Betrachtung der Handelsabkommen (kumulative Effekte) n Niveau von EU-Vorschriften und Normen in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz muss erhalten bleiben

Der für Österreich wichtigste Exportmarkt ist mit 80 % die EU. Allerdings: Weltweit gesehen verteilt sich der Handelskuchen zu 33 % auf die USA, zu 33 % auf Europa und zu 25 % auf Asien. Das Kapitel Landwirtschaft macht vom Verhandlungsvolumen weniger als 6 % aus. Setzen die USA künftig eher auf den asiatischen Markt, würden Wirtschaftstreibende, landwirtschaftliche Betriebe und letztlich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa darunter leiden. Die Vereinigten Staaten werden heuer aller Voraussicht nach zum zweitwichtigsten Exportmarkt Österreichs aufsteigen.

Populistische Aktionen führen in die Sackgasse Schultes: „Unter diesen Bedingungen bietet TTIP der heimischen Landwirtschaft neue Chancen. Nur unter diesen Bedingungen werden wir unsere Zustimmung geben. Risiken und Sorgen wegen TTIP gehören ernst genommen, aber populistische ,Stop-TTIP-Kampagnen‘ führen in eine Sackgasse angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen, die Europa und wir Bauern zu bewäl-

tigen haben.“ Warum sich die heimische Landwirtschaft aktiv in die TTIP-Verhandlungen einbringt? Schultes ganz klar: „Wir nehmen zur Kenntnis, dass Verhandlungen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten stattfinden. Die Option ,nicht zu verhandeln‘ ist für uns fahrlässig. Die bäuerliche Position muss rechtzeitig, klar und unmissverständlich eingebracht werden.“

Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Einfacherer Kopierschutz für Lebensmittel-Spezialitäten „Vor einem Jahr haben wir auf die komplizierten Regeln aufmerksam gemacht, die man in Österreich einhalten musste, um eine LebensmittelSpezialität mit dem EU-weiten Herkunftsvermerk ‚Geschützte geografische Angabe’ oder ‚Geschützte Ursprungsbezeichnung’ vor Nachahmung zu schützen. Nun hat das Parlament den Zugang für diesen internationalen Kopierschutz einfacher gemacht: Im Landwirtschaftsressort wird ein Beirat für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben eingerichtet und das Patentamt sorgt für die Abwicklung. Diese Zeichen sind nicht nur ein weltweit anerkanntes Marketinginstrument für europäische Spitzenqualität im Lebensmittelbereich, sie bieten auch in internationalen Handelsabkommen den Erzeugern Sicherheit vor Nachahmung. Daher war dieser Schritt so wichtig und ich freue mich, dass es nun gelungen ist, diesen Beschluss zu fassen“, so Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich. „Wir gehören mit unseren Spezialitäten zu den Besten weltweit und wollen diesen Vorteil auf neuen Märkten auch entsprechend ausspielen können. Dafür sind diese Zeichen ideal, weil sie einerseits Qualität signalisieren und andererseits vor unerlaubten Kopien schützen.“


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG N OV E M B E R 2 01 5

III

Rechtzeitig absichern Herbert Hofer, Landwirt in Röhrawiesen

Mein Betrieb in guten Händen

MANGELNDER NIEDERSCHLAG: Höchste Niederschlagsdefizite innerhalb der Kurzperiode inklusive Hitzetage in

Österreich

Foto: Österreichische Hagelversicherung

NEU: 25 % PRÄMIENFÖRDERUNG IN NÖ UND OÖ

Von der Dürre betroffen Ein Sommer voller Hitzetage liegt hinter uns. Die Folgen sind schwere Dürreschäden im Grünland. Der heurige Sommer war einer der extremsten der Messgeschichte. Die Landwirtschaft mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel hat unter der anhaltenden Trockenheit und den wiederkehrenden Hitzewellen besonders gelitten. Neben Herbstkulturen wie Mais, Kürbis und Kartoffeln war auch das Grünland vor allem im Norden und Osten Österreichs teils schwer betroffen. Der Gesamtschaden in der Landwirtschaft durch Dürre beträgt rund 175 Millionen

Euro. Derartige Wetterextreme sind laut Experten keine Ausreißer oder Jahrhundertereignisse mehr, sondern werden in Zukunft häufiger auftreten. Einzelbetriebliche Risikovorsorge gegen Dürreschäden ist daher unerlässlich und wird ab 2016 erstmals durch das Land OÖ und NÖ mit einem Prämienzuschuss von 25 % unterstützt.

Jetzt absichern Die Österreichische Hagelversicherung bietet einzigartig in Europa seit 2015 eine Dürreindex-Versicherung im Grünland an. Dieses Produkt hat bereits zahlreiche oberösterreichische Landwirte überzeugt. Das heurige Dürrejahr hat gezeigt, dass sich diese Betriebe richtig ent-

schieden haben. In der Dürreindex-Versicherung Grünland werden Niederschlagsdefizite in der Vegetationsperiode (April bis September) oder in einer Kurzperiode von 42 aufeinanderfolgenden Tagen entschädigt.

Dürreindex-Versicherung In der Kurzperiode wird bei der Berechnung zusätzlich die Anzahl der Hitzetage berücksichtigt. Als reine Indexversicherung wird bei Eintritt der Voraussetzungen Entschädigung für die versicherten Flächen unabhängig vom einzelbetrieblichen Schaden geleistet. Es gibt keine Schadenserhebung vor Ort. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihren Landesleitern sowie unter www.hagel.at

„Der heurige Sommer hat uns wegen der lang anhaltenden Trockenheit besonders schwer getroffen. Kürbis ist beispielsweise eine Pflanze, die Trockenheit normalerweise halbwegs gut verträgt, aber dennoch sind heuer viele Pflanzen einfach verdorrt. Bei so massiven Verlusten – auch der Mais und die Kartoffeln waren heuer sehr stark betroffen – wird einem bewusst, wie wichtig eine betriebliche Absicherung ist. Da sind wir mit der Hagelversicherung in guten Händen, denn sie federt den finanziellen Schaden ab. Ansonsten können solche Extremsituationen existenzgefährdende Auswirkungen haben.“

Marika Luser, Rinderzüchterin in KötschachMauthen

Fortbestand dank Rinderversicherung „Heuer war für meinen Betrieb ein hartes Jahr. Einerseits hatte ich bei meinen Rindern Ausfälle und andererseits hat die enorme Hitze die Futterkosten in die Höhe getrieben. Gezieltes betriebliches Risikomanagement ist einfach unerlässlich. Deswegen ist mein Rinderbestand durch die Rinderversicherung der Hagelversicherung abgesichert und mein finanzieller Verlust wird minimiert. Das unterstützt beziehungsweise gewährleistet den Fortbestand meines Betriebes.

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung


BAUERNJOURNAL INVEKOS

IV

N OV E M B E R 2015

AUSZAHLUNGSTERMINE AM 18. NOVEMBER UND 17. DEZEMBER

Auszahlungen im Herbst 2015 stellt für die Ab-wicklung ein Ausnahme-jahr dar. Heuer werden die Auszahlungen für ÖPUL/AZ und Direktzahlungen als Vorschusszahlung durchgeführt. Mit dem Jahr 2015 hat die Umsetzung der neuen GAP-Periode begonnen. Neu sind n  der grafische Onlineantrag n  der physikalische Block als neues Referenzsystem n  die digitale Erfassung der Landschaftselemente n  das neue Modell der Flächenzahlung mit der gekoppelten Zahlung für Almauftrieb in der ersten Säule und n  ein neues Programm in der Ländlichen Entwicklung mit ÖPUL und AZ (Ausgleichszulage für Betriebe im benachteiligten Gebiet) neu in der zweiten Säule der GAP Diese Umstellungen sind eine große Herausforderung für alle Beteiligten, sei es als Antragsteller, Berater, Kontrollorgan oder sonst in die Abwicklung eingebundene Person. Aus diesem Grund wurde auch die Frist für die Antragstellung des Mehrfachantrages 2015 um zwei Wochen verlängert. Österreich hat bisher stets im Herbst einen Teil der Leistungsabgeltungen und Ausgleichs-zahlungen an die Landwirte ausbezahlt. Um die Auszahlung im heurigen Jahr zum gewohnten Zeitpunkt vornehmen zu können, wurden Verhandlungen mit der Europäischen Kommission geführt und verschiedene Optionen geprüft. Ziel war es stets, unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine möglichst

sis eines vereinfachten Verfahrens ermittelten Betrages. Voraussichtliche Auszahlungstermine sind der 18. November für ÖPUL/AZ und der 17. Dezember für die Direktzahlungen. Für das Frühjahr 2016 (voraussichtlich April) sind die regulären Zahlungen unter Berücksichtigung aller Prüfungen (Vor-Ort-Kontrollen und Verwaltungskontrollen) und Zuteilung der Zahlungsansprüche geplant.

Berechnung der Vorschusszahlungen GAP-VORSCHUSSZAHLUNGEN kommen im Herbst 2015 zu bisher bekannten

Terminen

hohe Auszahlungssumme zu erreichen. Vorgesehen ist nun, dass auf Grundlage einer nationalen Sonderrichtlinie Vorschuss-

Fotos: Fürstaller

zahlungen geleistet werden – für die Flächenzahlungen der ersten Säule im Ausmaß von bis zu 50 % und für ÖPUL und AZ von bis zu 75 % des auf Ba-

Berechnugn der Vorschusszahlungen Direktzahlungen der ersten Säule: n  Deckelung bei maximal 50 % der Flächen- und Tierzahlungen 2014 n  Berechnungsbasis mit Flächenzahlung 2014, Mutterkuhprämie 2014 und Milchkuhprämie 2014 n  Keine Berücksichtigung von neuen Bewirtschaftern bzw. Vorabübertragungen möglich (diese werden bei der Auszahlung 2016 voll berücksichtigt) Ausgleichszulage: n  Deckelung bei 75 % des berechneten Betrages n  Flächen und auf Almen aufgetriebene RGVE aus dem Jahr 2015 n  Faktor „Anteil benachteiligtes Gebiet“ aus 2014; das bedeutet, wenn ein Betrieb 2014 70 % im benachteiligten Gebiet hatte, wird seine Fläche 2015 mit 0,7 multipliziert n  Tierhalter auf Basis Daten 2014 ÖPUL: n  Es werden generell vereinfachte Prämiensätze verwendet, wenn in einer Maßnahme verschiedene Kulturen oder Varianten verschiedene Prämien erhalten. Es wird z. B. für alle Begrünungsvarianten ein Prämiensatz von 120 € verwendet oder bei der Behirtung generell 20 €/RGVE (z. B. ohne höhere Prämie für die ersten zehn RGVE). Keine Zahlung erfolgt für folgende Bereiche und Maßnahmen: n  Zuschlag Biobiene und Bioprämie bei Teilbetrieb Bio n  Zuschlag Landschaftselemente (in Bio und UBB) n  „gefährdete Nutztierrassen“ n  Steilflächen i. R. Bergmähder n  vorbeugender Gewässerschutz Acker und vorbeugender Gewässerschutz Grünland n  Naturschutzmaßnahme und alle Zusatzoptionen sowie Weiterführung 20-jährige Stilllegung n  Tierschutzmaßnahme n  Natura-2000-Maßnahme

Die einzelbetrieblichen Vorschusszahlungen sollen auf Basis folgender Grundsätze und Festlegungen erfolgen: n  Basis für die Vorauszahlungen sind vereinfachte Berechnungen, aufbauend auf den Daten des Mehrfachantrages 2015 (MFA), dieser muss rechtzeitig gestellt worden sein. n  Die Berechnung der auszuzahlenden Beträge erfolgt unter Anwendung von Einschränkungen, wodurch eine Überzahlung und nachfolgende Rückforderung von ausbezahlten Mitteln weitgehend vermieden werden soll. Durch die oben dargestellten Festlegungen kann das einzelbetriebliche Berechnungsergebnis auch unter die genannten Werte (50 % im Falle der Direktzahlungen und 75 % für ÖPUL/AZ) zu liegen kommen. Allfällige Differenzbeträge werden bei der endgültigen Auszahlung 2016 berücksichtigt, bei der die tatsächlichen Auszahlungsbeträge berechnet, mitgeteilt (Bescheid, Mitteilung) und nach Abzug der jeweiligen Vorschusszahlungen ausbezahlt werden. Mit dieser Vorschusszahlung wird in einer wirtschaftlich schwierigen Situation in verschiedenen Produktionsbereichen zu den bisher bekannten Terminen ein Betrag von jeweils 350 Mill. Euro sowohl bei Direktzahlungen als auch bei ÖPUL/AZ, in Summe also rund 700 Mill. Euro, ausbezahlt werden.


BAUERNJOURNAL INVEKOS N OV E M B E R 2 01 5

V

AB 2016 GILT ÖPUL-UBB NICHT MEHR ALS ÄQUIVALENZ FÜR DIE GREENING-ANBAUDIVERSIFIZIERUNG

UBB und Greening: Achtung bei Fruchtfolge Die UBB-Fruchtfolgebestimmung ersetzt ab 2016 nicht mehr die GreeningAnbaudiversifizierung. Für 2015 gilt noch die alte Regelung. KARL THUMFART, LK OBERÖSTERREICH, AUGUST STRASSER, LK STEIERMARK, JOHANNES LICHTENEGGER, LK KÄRNTEN

Im Rahmen der Programmeinführung GAP und Ländliche Entwicklung 2015 bis 2020 wurde die ÖPUL-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ als Äquivalenzmaßnahme für die Greening-Bestimmungen festgelegt, welche die Grundlage für den Erhalt der Direktzahlungen (Basisprämie) in voller Höhe sind. Äquivalenzmaßnahme bedeutet, dass mit Einhaltung der UBB-Förderauflagen (Fruchtfolge, Biodiversität, …) auch die GreeningBestimmungen (Anbaudiversifizierung, ökologische Vorrangflächen) eingehalten werden. 2015: Vor- und Nachteile der Regelung Für 2015 gilt, dass Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „UBB“ bei Einhaltung der UBBFruchtfolgeauflagen (Anbaudiversifizierung) auch die Auflagen der Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings erfüllen. Diese Vorgangsweise ist so lange von Vorteil, wie die UBB-Auflagen erfüllt werden und es damit im ÖPUL keinen Verstoß gibt. Keine Fruchtfolgebeanstandung im ÖPUL bedeutet auch die Erfüllung der Bestimmungen für die Anbaudiversifizierung. Zum Nachteil wird diese Regelung bei einem Fruchtfolgeverstoß in ÖPULUBB, der damit zusätzlich zur UBB-Sanktion auch einen Greeningverstoß bedeutet. Eine Kürzung der UBB-Leistungsabgel-

bei Erfüllung der UBB-Fruchtfolgeauflagen auch die Bestimmungen der Greening-Anbaudiversifizierung eingehalten.

tung geht einher mit einer Reduktion der Greeningprämie, unabhängig davon, ob tatsächlich gegen die Greeningvorgaben verstoßen wurde. Beispiel: UBB-Teilnehmer mit 20 Hektar Ackerland; davon 10 ha Winterweichweizen, 5 ha Sommergerste, 4 ha Körnermais und 1 ha Grünbrache (= Biodiversitätsfläche) Die UBB-Fruchtfolgebestimmungen werden nicht erfüllt, da der maximale Getreide-/Maisanteil (75 % von 20 ha = 15 ha) überschritten wird. Die Greening-Anbaudiversifizierung ist erfüllt, da mindestens zwei Kulturen angebaut wurden und die Hauptkultur (= Winterweichweizen) weniger als 75 % der Ackerfläche umfasst. 2015 verursacht der UBB-Verstoß auch einen Greeningverstoß, weil nur bei Erfüllung der UBB-Fruchtfolgeauflagen auch die Greening-Anbaudiversifizierung als erfüllt gilt. Änderung ab 2016: Beide Regelungen beachten Ab dem kommenden Jahr wird ÖPUL-UBB nicht mehr als Äquivalenz für die GreeningAnbaudiversifizierung gelten. Die Landwirte müssen beide Regelungen beachten. Dies hat den Vorteil, dass mit einem Verstoß gegen UBB-Fruchtfolgeauflagen nicht automatisch

MIT EINEM VERSTOSS gegen UBBFruchtfolgeauflagen geht ab 2016 nicht mehr automatisch auch ein Greening-Verstoß einher. Foto: Autor

auch ein Greening-Verstoß einhergeht, sondern nur dann, wenn auch gegen die Anbaudiversifizierung verstoßen wird. In den meisten Fällen werden

Kulturartendefinition Die Kulturartendefinition in der Direktzahlung und im ÖPUL unterscheidet sich geringfügig. In der Anbaudiversifizierung gilt jede Getreidegattung getrennt nach Somm- und Winterung als eigene Kultur. Winter- und Sommergerste zählen in der Anbaudiversifizierung als zwei Kulturen, im ÖPUL dagegen nur als eine (Gerste). Anders ist die Situation bei Dinkel, Hartweizen (Durum) und Weichweizen. Diese drei Weizenarten zählen in der Anbaudiversifizierung zum Weizen, im ÖPUL werden diese als getrennte Kulturen akzeptiert.

U N T E R S C H I E D E Z W I S C H E N G R E E N I N G -A N B AU D I V E R S I F I Z I E R U N G U N D Ö P U L- F R U C H T FO LG E AU F L AG E Angebaute Kulturen Anzahl Kulturen laut GreeningÖPUL-UBBAnbaudiversifizierung Fruchtfolgeauflage SG, WG 2 1 SWW, SHW 1 2 WWW, SHW 2 2 WWW, WHW, WD 1 3 WWW, WHW, SD 2 3 *SG = Sommergerste, WG = Wintergerste, SWW= Sommerweichweizen, SHW = Sommerhartweizen, WWW = Winterweichweizen, WHW = Winterhartweizen, WD =Winterdinkel, SD = Sommerdinkel

Die Fruchtfolgeplanung für 2016 ist je nach Betroffenheit vorzunehmen. Entweder gilt es nur die Greening-Anbaudiversifizierung (keine UBB-Teilnahme) oder neben der Anbaudiversifizierung auch die UBB-Fruchtfolgeauflagen (UBB-Teilnahme) zu berücksichtigen.

G EG E N Ü B E R S T E L L U N G D E R F R U C H T FO LG E B E S T I M M U N G E N F Ü R G R E E N I N G U N D U B B Ackerfläche Greening-Anbaudiversifizierung UBB-Fruchtfolgebestimmungen in ha < 5 ha keine Auflagen keine Auflagen 5 bis 10 keine Auflagen Hauptkultur max. 66 % (ausgenommen Ackerfutter), max. 75 % Getreide und Mais 10 bis 30 mindestens zwei Kulturen; mindestens drei Kulturen; Hauptkultur maximal 66 % Hauptkultur maximal 75 % (ausgenommen Ackerfutter), maximal 75 % Getreide und Mais; Biodiversitätsflächen auf Acker zählen nicht als eigene Kultur > 30 mindestens drei Kulturen; gleiche Regelung wie > 10 ha Hauptkultur maximal 75 %; die beiden größten Kulturen maximal 95 %

Hier lässt sich erkennen, dass die Auflagen für UBB meist strenger sind als die Greening-Bestimmungen.


BAUERNJOURNAL EINHEITSWERT

VI

N OV E M B E R 2015

EINHEITSWERT-HAUPTFESTSTELLUNG 2014 – BESCHEID-VERSAND

Versand der Bescheide bis 2016 Aufgrund technischer Probleme startet der Versand der Hauptfeststellungsbescheide für gewisse Bereiche erst jetzt und wird sich bis Mitte 2016 hinziehen.

beim Bescheid erlassenden Finanzamt dagegen Beschwerde (früher Berufung) eingebracht werden. Bei Erhebung einer Beschwerde ist aber immer zu bedenken, dass in diesem Verfahren auch die Möglichkeit der „Verschlechterung“ gegeben ist, das heißt, dass die Beschwerdeerledigung auch zu einer Erhöhung des Einheitswertes führen kann. Neben dem Hauptfeststellungsbescheid wird auch der neue Grundsteuermessbescheid als Basis für die Festsetzung verschiedener Abgaben und Beiträge versendet (z. B. Grundsteuer A).

JOHANNES FANKHAUSER, LK ÖSTERREICH

Direktbescheide: Für jene wirtschaftlichen Einheiten, bei denen der Finanzverwaltung alle Daten bekannt sind, wurden keine Erklärungen zum Ausfüllen versendet, sondern der Hauptfeststellungsbescheid ergeht mit entsprechenden Informationen auf Basis der Aktenlage als Direktbescheid. Das ist z. B. der Fall bei reinen forstwirtschaftlichen Betrieben unter 10 ha Wald und/oder Landwirtschaften ohne Hofstelle und weniger als 5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Finanz hat bis dato überwiegend derartige „Direktbescheide“ versendet. Der größte Teil dieser Direktbescheide wurde bereits versendet. Bescheide auf Basis Erklärung: Der Versand der Hauptfeststellungsbescheide, insbesondere jener auf Basis der an die Eigentümer versendeten und retournierten Erklärungsformulare, startet aufgrund technischer Probleme zum Großteil erst jetzt und wird sich zumindest bis Mitte 2016 erstrecken ! Ein guter Teil der „KleinwaldBescheide“ (10 bis 100 ha Wald) wurde mit Oktober versendet. In weiterer Folge werden Bescheide zum „Weinbau“ und insbesondere zur „Landwirtschaft“ und anderen Vermögensarten (Sonderkulturen, Alpen etc. bzw. Kombinationen daraus) seitens der Finanz übermittelt.

JETZT STARTET der Versand der Be-

scheide zum Weinbau und insbesondere zur Landwirtschaft und anderen Vermögensarten Foto: Fürstaller

Neue Einheitswertbescheide überprüfen – Rechtsmittelfrist beachten Im Zuge der Hauptfeststellung 2014 (mit Stichtag 1. Jänner 2014) werden nur die Einheitswerte für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Weinbauvermögen, gärtnerisches Vermögen, übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen) neu festgestellt. Die Einheitswerte des Grundvermögens, insbesondere der Wohnungswert für das Wohngebäude des Betriebsinhabers, bleiben in der Regel unverändert. Jedenfalls sollte der Bescheid geprüft werden, insbesondere ob die vom Finanzamt zugrunde gelegten Daten des Betriebes, wie z. B. das Flächenausmaß und die Zuordnung der Flächen zu den verschiedenen Nutzungsarten und Kategorien, zutreffen. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides kann mit entsprechenden Begründungen

Daten vergleichen Für eine überschlagsmäßige Überprüfung der landwirtschaftlichen Einheitswerte sollen zunächst die im Bescheid ausgewiesenen Daten mit den eigenen Angaben in der abgegebenen Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes verglichen werden. Dies trifft vor allem auf die Eigentümerdaten, Betriebsgröße, Kulturarten, Tierbestände, Zuschläge usw. zu. Bei größeren Abweichungen sind die Ursachen dafür zu erkunden. Gegebenenfalls ist ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt um Bekanntgabe zusätzlicher Bewertungsgrundlagen erforderlich. Die Einheitswerte stellen grundsätzlich auf das Eigentümerprinzip ab. Das heißt, die Flächenangaben werden im Normalfall von der bei der AMA erfassten Flächen abweichen, da beim Einheitswert auf die Katasterfläche Bezug genommen wird (Eigentümer- und Nutzungsdaten zum 1. Jänner 2014). Die gesetzliche Monatsfrist für eine Beschwerde wird manchmal nicht ausreichend sein. Vor allem dann, wenn sich herausstellt, dass eine genaue Überprüfung des Bescheides notwendig ist. In diesem Fall muss innerhalb der offenen einmonatigen Be-

schwerdefrist mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt um Verlängerung der Rechtsmittelfrist angesucht werden. Es wird empfohlen, mit einem allfälligen Antrag auf Fristverlängerung nicht bis zum letzten Tag der Frist zuzuwarten. Detaillierte Infos zur Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 auf www.lko.at oder www.bmf. gv.at. Steuer/Versicherung

Wirksamkeit der neuen Hauptfeststellungsbescheide Steuerlich sind die Bescheide zur Hauptfeststellung 2014 ab 1. Jänner 2015 wirksam, auf die SVB-Beitragsgrundlagen erst ab 2017. Liegt zum 1. Jänner 2015 noch kein neuer Hauptfeststellungsbescheid vor, wird weiterhin der bestehende Einheitswert für die Bemessung herangezogen. Sobald der neue Hauptfeststellungsbescheid zugestellt ist, werden die Steuern und davon abhängigen Abgaben rückwirkend neu berechnet! Der neue Einheitswert zum Stichtag 1. Jänner 2014 ist grundsätzlich bis zur nächsten Hauptfeststellung gültig. Kommt es dazwischen zu wesentlichen Änderungen (z. B. Reduktion des Obstbaus, wesentliche Änderung der Tierhaltung oder bei den zu berücksichtigenden öffentlichen Geldern der 1. Säule GAP), wird dies durch eine Wertfortschreibung des Einheitswertes über Antrag oder auch amtswegig berücksichtigt. Wenn die gesetzlich festgesetzten Grenzen (mehr als 5 % oder 1.000 €, mindestens jedoch 300 €) durch die geänderten Verhältnisse über- bzw. unterschritten werden, wird ein neuer Einheitswertbescheid (Wertfortschreibungs-Bescheid) ausgestellt.


BAUERNJOURNAL INVEKOS

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Entgeltliche Einschaltung des BMLFUW

N OV E M B E R 2 01 5

DAS MUTMACHERPROGRAMM FÜR ÖSTERREICHS LANDWIRTSCHAFT. BMLFUW/Martina Siebenhandl

INTERNATIONALE KRISEN UND DER KLIMAWANDEL STELLEN DIE HEIMISCHE LANDWIRTSCHAFT VOR GROSSE HERAUSFORDERUNGEN. UMSO WICHTIGER IST ES, NICHT ZU JAMMERN, SONDERN ENTSCHLOSSEN ZU HANDELN. GENAU DAS MACHT DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT (BMLFUW) MIT SEINEM MUTMACHER-PROGRAMM: RASCHE FÖRDERGELDER, UMFASSENDE ERNTEVERSICHERUNG, ERHÖHUNG DER ABSATZFÖRDERUNG UND OPTIMALE EXPORTUNTERSTÜTZUNG FÜR ÖSTERREICHS BÄUERINNEN UND BAUERN. MUTMACHER 1: SCHNELLER ZUM GELD Förderungen und Leistungsabgeltungen werden schon ab November ausgezahlt. Das BMLFUW hat durch intensive Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erreicht, dass bis Weihnachten mindestens 700 Mio. Euro an Österreichs Landwirtinnen und Landwirte gehen. Damit steht den Betrieben das dringend benötigte Kapital rechtzeitig zur Verfügung. MUTMACHER 2: BESSERE ZUKUNFT FÜR MILCH & FLEISCH Die von der Europäischen Kommission zugesicherte finanzielle Unterstützung zur Marktstabilisierung bei Milch und Schweinefleisch wird vom BMLFUW verdoppelt. Insgesamt 14 Mio. Euro werden in die vom Preisverfall und der schwierigen Absatzsituation besonders stark betroffenen Sektoren investiert. Zukunftsorientierte Maßnahmen erhöhen die MLO 15_15 Advertorial_Mutmacher_202x262 ztg.indd 1

BMLFUW/Martina Siebenhandl

Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe und die Marktchancen ihrer Produkte. Zusätzlich garantiert das BMLFUW die Finanzierung der Tierzuchtverbände. Diese sind in vielen Bereichen starke Partner für Österreichs Bäuerinnen und Bauern: von der Qualitätssicherung über die Vermarktung bis zum Export. MUTMACHER 3: NACHHALTIGE ERNTEVERSICHERUNG Nach den massiven Dürreschäden hat das BMLFUW ein Maßnahmenpaket geschnürt, das den Betrieben langfristig hilft, die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. 5 Mio. Euro stehen aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung – die Mittel können von den Bundesländern verdoppelt werden. Der Ausbau des Versicherungssystems mit staatlichen Prämienzuschüssen unterstützt die Bäuerinnen und Bauern bei der eigenständigen Risikovorsorge.

BMLFUW/Rita Newman

MUTMACHER 4: SCHNELLER ZUM EXPORTERFOLG Die Exportinitiative des BMLFUW zeigt Wirkung: Trotz des Russlandembargos stiegen Österreichs Agrarexporte an. Dieser erfolgreiche Weg wird konsequent fortgesetzt, um den Landwirtinnen und Landwirten neue Chancen zu eröffnen. Damit dabei alle veterinärbehördlichen Abläufe einfach und rasch über die Bühne gehen, wird eine eigene Exportservicestelle in der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) eingerichtet. Sie erleichtert es den heimischen Betrieben, auf neuen Märkten Fuß zu fassen. Das macht Mut und sichert die Zukunft.

Näheres unter bmlfuw.gv.at 16.10.15 10:38


BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

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N OV E M B E R 2015

EXPORTPLUS VON FAST 3 % TROTZ HERAUSFORDERNDEN UMFELDS

Zuversicht bei Agrarexporten Die aktuellen Außenhandelszahlen weisen für das erste Halbjahr 2015 Agrarexporte in der Höhe von knapp 5 Mrd. Euro aus. Das entspricht einem Plus von fast 3 % gegenüber der Vorjahresperiode. Das vergangene Jahr stellte die gesamte europäische Lebensmittelwirtschaft vor herausfordernde Situationen. Dies setzte sich im ersten Halbjahr 2015 fort. Trotzdem schaffte die österreichische Agrarwirtschaft in den ersten sechs Monaten ein Exportplus. „Die 20-jährige Erfolgsgeschichte und der Aufwärtstrend werden damit fortgeschrieben, wenn auch nicht im Tempo der vergangenen Jahre“, erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing. Deutschland ist und bleibt mit 3,35 Mrd. Euro Exportvolumen wichtigs-

AMA-Kampagne

Für mehr Wertschätzung Die AMA startet im Herbst eine neue Kampagne, die die Leistung der Land- und Lebensmittelwirtschaft und deren Mehrwert vor den Vorhang stellt. „Wir wollen damit das Wertebewusstsein für jene Nahrungsmittel stärken, die aus regionalen Kreisläufen stammen und unter strengen Auflagen entstehen. So produzierte Lebensmittel verdienen unsere Wertschätzung ganz besonders“, erklärt Michael Blass, Chef der AMA-Marketing.

Deutschland ein Minus von 16 %. Die Bugwelle der Auswirkungen durch die russischen Sonderwirtschaftsmaßnahmen im vergangenen Sommer hat die heimischen Apfelproduzenten in starke Bedrängnis gebracht. „Wir hoffen auf ein starkes Jahresendgeschäft und sind überzeugt, dass sich österreichische Güte langfristig durchsetzen wird“, ist der Chef der AMA-Marketing zuversichtlich. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN DER AGRAR- UND LEBENSMITTELEXPORTE 2015:

Katharina Kossdorff, Fachverband der Lebensmittelindustrie, und Michael Blass, Geschäftsführer AMA-Marketing Foto: Foto: AMA/APA/Schedl

ter Handelspartner, gefolgt von Italien.

Exporte mit Deutschland bleiben auf hohem Niveau Käse ist in Deutschland weiterhin Exportschlager unter den ausgeführten landwirtschaftlichen Spezialitäten. Nach einem beeindruckenden Plus von

13,5 % im Vorjahr haben die österreichischen Käsereien in den ersten sechs Monaten das hohe Niveau gehalten. Wurst, Schinken, Speck und andere Fleischzubereitungen stehen nach wie vor auf Platz zwei der Ausfuhren, stockten aber im ersten Halbjahr leicht. Die Exporte von Rindfleisch halten auf gleichem Niveau. Bei Obst gab es im Außenhandel mit

Heimmarkt: Regionalität und Frische ziehen Positive Entwicklungen am Heimmarkt schaffen ein wichtiges Standbein für die österreichische Lebensmittelwirtschaft. Seit Längerem steigt der mengenmäßige Absatz von Frischeprodukten im Handel wieder. Vor allem Käse, Obst und Gemüse entwickeln sich sehr gut, Fleisch, Wurst und Schinken halten ihr Absatzniveau bzw. stiegen im ersten Halbjahr leicht an.

KONSUMENTEN KÖNNEN NACHPRÜFEN, WOHER DAS EI STAMMT

Eierdatenbank bringt Transparenz Knapp 6 Mill. Legehennen werden in Österreich gehalten und damit 84 % des heimischen Eierbedarfes gedeckt. Knapp 80 % der Eier werden im Lebensmitteleinzelhandel gekauft, der Rest auf Märkten, ab Hof oder durch Zustellung direkt vom Bauern. Den Löwenanteil nach Haltungsformen nimmt mengenmäßig die Bodenhaltung mit 67 % ein, 23 % entfallen auf Freilandhaltung, 10 % auf Bio-Haltung. Bei wenigen Produktgruppen

4,10 EURO gibt ein Haushalt pro

Monat durchschnittlich für Eier aus. Foto: AMA-Marketing

liegt der Bioanteil im Lebensmittelhandel so hoch wie bei Eiern. In Österreich darf kein Frisch-Ei aus dem AMA-Gütesiegel-Programm den Bauernhof ohne Stempelung verlassen. Konsumenten können selbst nachprüfen, woher das Ei stammt. Mithilfe des „Quick-Egg-Checks“ erhält man nach Eingabe der Kennzeichnung auf dem Ei Auskunft über den Legehennenbetrieb und die Haltungsform der Tiere. www.eierdatenbank.at

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH


Stadtlandwirtschaft | November 2015

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Cross Compliance

Stickstoff Düngeaufzeichnungsverpflichtung ab 2015 Düngungsaufzeichnungen nach Cross Compliance CC Aktionsprogramm Nitrat 2012 zum Schutz vor Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat aus

landwirtschaftlichen Quellen.

Foto: BMLFUW/Rita Newman

Aktionsprogramm Nitrat Ausbringungsverbotszeiträume von N-hältigen Düngemittel.

Ing. Philipp Prock philipp.prock@lk-wien.at

Die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie werden in Österreich mittels den Aktionsprogramm Nitrat umgesetzt. Dieses regelt neben den Düngeverboten und Ausbringungsverbotszeiträumen auch die Ausbringungsmengen. So dürfen auf Ackerflächen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes sowie auf Dauergrünland und Wechselwiesen in der Zeit von 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes max. 60 kg Stick-

stoff feldfallend in Form von schnellwirksamen Düngemitteln (z.B. Gülle, Jauche) ausgebracht werden. Zur Strohrotte dürfen max. 30 kg N-feldfallend aus schnellwirksamen N-haltigen Düngemitteln gegeben werden. Ab 2017 ist eine N-Ausgleichsdüngung zu Maisstroh verboten, dann sind 30 kg N-Ausgleichsdüngung nur mehr zum Getreidestroh erlaubt. Die 60 kg und 30 kg dürfen nicht zusammengerechnet werden.

Ausbringungsverbotszeiträume In der nachstehenden Tabelle finden Sie eine Auflistung

der Ausbringungsverbotszeiträume der unterschiedlichen Düngemittel je Kultur. Achten Sie darauf, dass bei Teilnahme an der ÖPUL 2015 Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ strengere Ausbringungsverbotszeiträume gelten. Im Bundesland Wien ist die Ausbringung von Klärschlamm sowie Klärschlammkompost verboten. Zusätzliche Informationen bzw. Unterlagen zum Aktionsprogramm Nitrat 2012 sind auf der Homepage des BMFLUW abrufbar unter: www.lebensministerium.at/ wasser

Ausbringungsverbotszeiträume

Düngungsaufzeichnungen für ÖPUL-Teilnehmer

Verbotszeitraum

N-Düngerarten

Betroffene Flächen bzw. Kulturen

ab 15.10. bis 15.02.

Stickstoffhältige Handelsdünger, Gülle, Biogasgülle, Gärrückstände, Jauche und nicht entwässerter Klärschlamm

Ackerfläche ohne angebauter Kultur/ Folgefrucht/Zwischenfrucht bis 15.10. Ackerfläche mit angebauter Kultur/ Nachfolgekultur/Zwischenfrucht bis 15.11. Ackerfutter- und Dauergrünlandflächen

Stallmist, Kompost, entwässerter Klärschlamm und Klärschlammkompost

Gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche

ab 15.11. bis 15.0.2 ab 30.11. bis 28.02. ab 30.11. bis 15.02.

Gemäß dem Aktionsprogramm Nitrat 2012 müssen ab dem Jahr 2015 jährlich eine betriebsbezogene Gegenüberstellung von N-Bedarf und N-Düngung erstellt werden. Zusätzlich sind darzustellen der N-Anfall aus der Tierhaltung, abgegebener oder übernommener Wirtschaftsdünger-Stickstoff als N- ab Lager und N-feldfallend sowie die Summe der bewirtschafteten und gedüngten Flächen. Die Stickstoffbilanz ist bis spätestens 31. März des Folgejahres zu erstellen und für mindestens 7 Jahre am Betrieb aufzubewahren. Mittels des LK-Düngerrechner 2015, ein kostenfreies Excel-Programm zur N-Berechnung, erfüllt alle geforderten Aufzeichnungserfordernisse. Dieser steht auf der Homepage der LK Wien zum Download bereit. Ausgenommen von der Stickstoffbilanz sind Betriebe bis 5 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche LN, wenn Wein und Gemüseflächen unter 2 Hektar liegen, sowie Grünlandbetriebe bis 15 Hektar wenn über 90 Prozent der LN Dauergrünland, Wechselwiesen oder Feldfutter darstellen.

Für Maßnahmen des ÖPUL 2015 gelten ausgenommen der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ keine gesonderten Aufzeichnungsverpflichtungen. Diese werden durch die Düngungsaufzeichnungen nach Cross Compliance erfüllt.


6 | November 2015 | Stadtlandwirtschaft

Landjugend

Die Oberlaaer Landjugend Diesmal stellen wir die Bezirksgruppe Landjugend Oberlaa ausführlicher vor.

Die Oberlaaer-Landjugend auf dem Weg zum Wiener

Erntedankfest.

Dipl.-Ing. Petra Kernstock, BEd petra.kernstock@lk-wien.at

Anknüpfend an den letzten Bericht stellen wir die Wiener Landjugend-Junggärtner näher voar. Die Organisation basiert vorwiegend auf dem ehrenamtlichen Engagement der gewählten Führungskräfte. Diese sind in der Funktionsperiode 2014 – 2017 Landesobmann Markus Pannagl und Landesleiterin Franziska Berger, Stellvertreter Andreas Rossmann und Stellvertreterin Julia Kitlitschka sowie die beiden Rechnungsprüfer Roswitha Schmidt und Clemens Ambros. Die Jugendgruppe gestaltet ihren Lebensraum, vertritt die Interessen der jungen Menschen, fordert und fördert die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und steht für aktive Freizeitgestaltung. Sei es durch Exkursionen, sportliche Aktivitäten, Feste und Events oder Weiterbildung und Seminare. Die Mitglieder der Wiener Landjugend-Junggärtner verstehen sich auch als Botschafter der Wiener Stadtlandwirtschaft und ihren heimischen Lebensmitteln vom Getreide über Gemüse bis hin zum Wein. Damit leistet die gut gebildete Jugend einen wichtigen Beitrag zum Weiterbe-

stand der Landwirtschaft der Großstadt Wien.

Die Oberlaaer Landjugend Die Bezirksgruppe Landjugend Oberlaa wurde am 12. August 2002 gegründet und hat sich über die Jahre zu einem fixen Bestandteil im Süden Wiens entwickelt. Die jungen Menschen aus den dörflichen Bezirksteilen Oberlaa, Unterlaa und Rothneusiedl stehen für eine zukunftsorientierte Jugendgruppe und bauen eine Brücke zwischen Stadt & Land sowie zwischen Jung & Alt. Der Vorstand der Oberlaaer Landjugend setzt sich für die Periode 2015 – 2018 aus dem Obmann Franz Wieselthaler, den Stellvertreter Stefan Windisch, der Kassiererin Franziska Berger und dem Schriftführer Christoph Eisenreich zusammen. Derzeit zählt der Verein 31 ordentliche und 16 außerordentliche Mitglieder sowie vier Ehrenmitglieder, darunter Kammerpräsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch.

Plattform für junge Menschen Die aktive Gemeinschaft sieht sich als Plattform für junge Menschen, um neue interessante Kontakte zu knüpfen und zu pflegen, gemeinsam neue Ideen und Projekte zu

entwickeln, zusammen zu feiern und zu lachen, aber auch Rückhalt für die Mitglieder und Freunde zu sein. Bei ihren Tätigkeiten sind ihnen der Erhalt ihres Lebensraumes, der Vereine und Traditionen im Bezirk sowie vor allem auch soziales Engagement ein großes Anliegen. Über die Jahre wurden die Aktivitäten der Oberlaaer Landjugend immer umfangreicher und haben sich weiterentwickelt. Altes Brauchtum wurde beibehalten oder auch wieder zum Leben erweckt. Der Wiener Landjugend-Junggärtner Geschäftsführer Reinhard Polsterer durfte sich bei einem Stammtisch im Oktober von den vielen Vorhaben selbst überzeugen. Zu den jährlichen Fixterminen zählen die monatlichen Stammtische bei wechselnden Oberlaaern Heurigen, das Sonnwendfeier-Johannesfeuer, ein Eventwochenende, die Revierreinigung, die Weintage, die Schweineparty, der Bauernadvent, eine Kutschenfahrt mit dem Nikolo und dem Christkind, aber auch ein Benefizkonzert und der Charity-Mettenpunsch. Die Oberlaaer blicken gerne mit verschiedenen selbstorganisierten Exkursionen über den eigenen Tellerrand hinaus. Daher besuchen sie

Fotoautor: Landjugend Oberlaa

am 28. Oktober die Ottakringer Brauerei, um einen Blick hinter die Kulissen werfen zu können. Am 12. Dezember wird die Weihnachtsfeier der Oberlaaer Landjugend stattfinden. Bildliche Eindrücke zu den Veranstaltungen der Landjugend Oberlaa sind unter www.landjugend-oberlaa.at zu finden. Die Simmeringer Junggärtner und die Oberlaaer Landjugend freuen sich schon auf die jährlich stattfindende gemeinsame Weihnachtsfeier. Neue Mitglieder sind in den Vereinen jederzeit herzlich willkommen! Ab Dezember finden sich auch umfassende Informationen auf der österreichweiten Landjugend-Homepage www.landjugend.at unter der neu erstellten Rubrik Wien.


Stadtlandwirtschaft | November 2015

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Weinbau

Weinernte 2015 Die Weinernte ist im Keller, die Winzer und Winzerinnen sind entspannt, der Junge Wiener rockt das Gansl.

Junger Wiener - Mit jugendlicher Leichtigkeit in das neue

Weinjahr.

Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA elmar.feigl@lk-wien.at

Dank ausreichender Winterfeuchte konnten die Wiener Reben perfekt in die Vegetationsphase starten. Die tropische Hitzeperiode während des gesamten Sommers einschließlich Septembers haben die tiefwurzelnden Weingärten auch ohne Bewässerung sehr gut überstanden. Dank der trockenen Hitze hatten Pilzkrankheiten keine Chance und führte jedenfalls zu gesunden Trauben. Aufgrund der lang ersehnten Niederschläge ab Mitte August stieg die Reifeentwicklung

samt Zuckereinlagerung rasch an. Bei Sonnenschein konnte ab Mitte September entspannt gelesen werden.

Große Menge und hohe Qualität

de Traubenmaterial verspricht hohe Qualitäten mit klarer, intensiver Frucht und Tiefgang.

Junger Wiener Jung, charmant und leicht sind sie die Vorboten der neu-

Fotoautor: Jürgen Hammerschmid

en Weinsaison. Mit ausgewogener Säurebalance sind die frisch-fruchtigen Jungweine ein Genuss, ob solo oder als Begleiter zu Gansl und Heurigenschmankerln.

Aufgrund der langen Hitzeperiode fürchteten die Winzer anfangs eine geringe Saftausbeute beim Pressen und somit eine relativ geringe Menge. Doch die Reben hielten der Hitze gut stand, die letzte Ernteschätzung der Statistik Austria ergibt in Wien 24.000 hL und liegt damit um 12% über dem Schnitt der letzten fünf Jahre. Das durchwegs gesun-

Die österreichischen Lagerhäuser präsentieren dieses Jahr vom 25. bis 28. November auf der Austro Agrar Tulln zahlreiche Smart-Farming-Lösungen, Innovationen im Bereich Technik sowie Neuigkeiten bei Saatgut und Weinbau. Am Stand der Lagerhäuser finden die Besucher der Austro Agrar Tulln ein großes Sortiment aus den Bereichen Weingarten und Kellereitechnik. Neben der Präsentation namhafter Marken zeigen die Lagerhaus-Fach

kräfte eine große Auswahl individueller Lösungen für die erfolgreiche Wein-, Most- und Safterzeugung: die innovative Armbruster Traubenübernahme, die moderne Presstechnik der Firma Willmes oder Tanks der Firma Skrlj mit der kontrollierten Gärführung von Kreyer und Sitt. In der Themenwelt Wein- und Obstbau präsentieren sich zudem der neue John Deere Weinbau-Traktor, der neue Lindner Lintrac in Weinbau-Ausführung sowie aktuelle Bewässerungssysteme der Firma Parga.

abart.at

Austro Agrar Tulln

Foto: Karin Nussbaumer

Kurzmeldung

wirlebenstadtlandwirtschaft.at


8 | November 2015 | Stadtlandwirtschaft

Veranstaltungsüberblick Fotoautor: LK NÖ/Eva Posch

Mein Wien

Raus aus der Reserve Botschaften saen und Aufmerksamkeit ernten Die Kommunikation ist für LandwirtInnen heute ein Schlüsselfaktor für Verständnis und eine positive Zukunftsentwicklung. Aktives statt passives Auftreten, wie Medien funktionieren, JournalistInnen arbeiten - darin macht der Kurs fit. Werden Sie außerdem sicher im Umgang mit schwierigen Themen. Wie sagen wir´s? Grundlagen und Faustregeln der Kommunikation Wem sagen wir´s? Erläuterung der PR Kanäle So sagen wir´s im Web! Der Einfluss sozialer Medien auf Gesellschaft Was wir sagen, wenn´s ernst wird! Eine Krise in einem Unternehmen – souveräner Umgang in der Öffentlichkeit.

Mo, 11.1., Mo, 18.1., Mi, 27.1, Di, 2.2.2016 4 Tage mit 24 UE, LK Wien Kosten: € 140 Anmeldung: bis Mo, 28.12.2015

 Veranstaltungen Erste Hilfe - Auffrischungskurs (1-tägig)

Mo, 9.11.2015 9 bis 17 Uhr, Ausbildungszentrum Grünes Kreuz, Dreherstraße 39-45, 1110 Wien Anmeldung: bis Mo, 2.11

Mo, 7.3.2016 9 bis 17 Uhr, Ausbildungszentrum Grünes Kreuz, Dreherstraße 39-45, 1110 Wien Anmeldung: bis Mo, 29.2.

Erste Hilfe Grundkurs (2-tägig)

Mo, 7. und Di, 9.12.2015 9 bis 17 Uhr, Ausbildungszentrum Grünes Kreuz, Dreherstraße 39-45, 1110 Wien Anmeldung: bis Di, 24.11.

Auswirkungen der Steuerreform 2015/16 für GärtnerInnen und DirektvermarkterInnen Auswirkungen der Steuerreform für Ihren Betrieb, für Ihre Betriebsführung? Informationen zu: Tarifreform und Steuerbegünstigungen ab 2016, Änderung bei der Grunderwerbsteuer, Erhöhung der Immobilienertragssteuer und Kapitalertragssteuer. Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen und Erleichterungen, etc. Di, 17.11.2015 9 bis 12 Uhr, LK Wien Kosten: € 27 Anmeldung: bis Mo, 9.11.

Auswirkungen der Steuerreform 2015/16 für WinzerInnen Auswirkungen der Steuerreform für Ihren Betrieb, für Ihre Betriebsführung? Informationen wie z.B. zu: Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (Einzelaufzeichnungspflicht, Elektronische Registrierkassenpflicht, Belegerteilungspflicht-Was bedeutet das in der Praxis?), Auf welche Lieferungen und Leistungen trifft die neue Umsatzsteuer zu? etc. Mo, 23.11.2015 9 bis 12 Uhr, LK Wien Kosten: € 27 Anmeldung: bis Mo, 16.11.

Vorbeugender Grundwasserschutz Modul 1 4 Stunden anrechenbar Kennenlernen der Eigenschaften zu Boden und Standort, Bodenformen und deren Verbreitung, Bodenfunktionen, Bodenspeicherfähigkeit, für das Grundwasser relevante Bodeneigenschaften. Di, 24.11.2015 9 bis 13 Uhr, LK Wien Kosten: € 25 Anmeldung: bis Di, 17.11.

Energiezukunft im Gartenbau Die angekündigte Tariferhöhung der Fernwärme-Wien-Preise für den Bereich Gartenbau in Simmering lässt grundsätzliche Fragen für den weiteren Betriebserfolg offen. Wenn die bisherige "Gruppenlösung" Fernwärme endet muss eine betriebsindividuelle Lösung erarbeitet werden. Erfahren Sie über den Kostenvergleich unterschiedlicher Heizungssysteme, deren Trends, Stärken und Schwächen von

DI (FH) Gregor Hoffmann (lk-projekt) und DI (FH) Ralf Ludewig. Mi, 25.11.2015 14 bis 18 Uhr, Gasthaus zur Bast, Haidestraße 22, 1110 Wien Anmeldung: bis Mi, 18.11.

Winzertreffen Vorstellen unterschiedlicher Registrierkassensysteme durch verschiedene Firmen. Mi, 25.11.2015 14 bis 16 Uhr, Buschenschank Fuhrgassl-Huber, Neustift am Walde 68, 1190 Wien Anmeldung: bis Mo, 9.11.

Mein Betriebskonzept Seminar für die zukünftige Betriebsentwicklung In diesem Seminar erfahren Sie Grundsätzliches über die Ausarbeitung eines Betriebskonzepts für die Investitionsförderung und für HofübernehmerInnen (Existenzgründung) Fr, 27.11.2015 oder Di, 26.1.2016 9 bis 15 Uhr, LK Wien Kosten: € 39 Anmeldung: bis Mo, 23.11 bzw. Mi, 20.1.

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Impressum www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Stadtlandwirtschaft erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: LK Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

 Sprechtage Rechtsberatung Mi, 18. November 2015, 9 bis 11 Uhr, Mag. Peter Bubits Krist/Bubits Rechtsanwälte

 Anmeldung

Steuerberatung Di, 10. November 2015, 9 bis 11 Uhr, Michael Bergmann LBG Wien Steuerberatung GmbH

Anmeldung zu allen Veranstaltungen bei Alexandra Csida 01/5879528-11 lfi@lk-wien.at oder online über www.lfi.at

Um Terminvereinbarung bzw. Anmeldung bei Mag. Christian Reindl wird gebeten. Tel. 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at


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