Stadtlandwirtschaft - Oktober 2015

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Gartenbauerhebung 2015 Stichtag der Erhebung 1. Juli 2015

SEITE 7 Ausgabe 10 | Oktober 2015

DIE FAC HINF O R M AT IO N D E R L A NDWIR T S C H A F T S K A MME R WIE N

Neues von der Ländlichen Entwicklung Ländliche Entwicklung 14-20 Erstes Auswahlverfahren in Wien.

Die ersten Auswahlverfahren LE 14-20 für Wien beginnen mit dem 30. Oktober 2015. Ausschließlich vollständig eingereichte Förderanträge können berücksichtigt wer-

den. Wenn ein Förderantrag aus budgetären Gründen nicht berücksichtigt werden kann, dann kommt dieser automatisch in das nächste AusSEITE 4-5 wahlverfahren.

Weinbau Rebpflanzung neu geregelt SEITE 6

Landjugend Bezirksgruppe stellt sich vor SEITE 10

GAP Änderung Kleinerzeugerregelung SEITE IV

Hochsaison für die Wiener Winzer Herbstzeit bedeutet für die Winzer Weinlesezeit. Durch den heißen und hagellosen Sommer darf man sich dieses Jahr auf eine ertragsreiche und qualitativ hochwertige Ernte freuen. Mit dem Herbst leben wieder einige Traditionen rund um den Wein auf. In den Weinbergen von Wien wurde am 26. und 27. September gewandert. Am Freitag davor hat es sich trotz der herbstlich-nassen Witterung Bürgermeister Dr. Michael Häupl die Weinlese am Schwarzenbergplatz nicht nehmen lassen. Im kleinsten Weingarten Wiens waren dabei: LK Wien Vizepräsident Ök.-Rat Dipl.-Ing. Herbert Schilling, Dipl.-Kfm. Hans Schmid Eigentümer vom Mayer am Pfarrplatz und Rotes Haus und Dompfarrer Toni Faber. Nach der Ernte dürfen sich Weinliebhaber auf den ersten Wein von diesem Jahr freuen. Den Jungen Wiener gibt es am 30. Oktober in der Weinabteilung vom Interspar im Q19 zu verkosten. Termin Junger Wiener 2015: Freitag, 30. Oktober ab 13 Uhr.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


2 | Oktober 2015 | Stadtlandwirtschaft

LK Wien "Unsere Klimaziele erreichen wir nur, wenn wir alle gemeinsam einen Beitrag leisten". Bundesminister Andrä Rupprechter zeichnet 50 neue klima:aktiv Partner aus

Editorial Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Am Ball bleiben Weiterbildung ist zu einem der Schlüsselworte der Wissens- und Informationsgesellschaft geworden. Wer sich heute den Anforderungen flexibler Arbeitswelten stellen will, benötigt nicht nur eine qualifizierte Ausbildung, sondern muss seine Kenntnisse laufend aktualisieren. In Zeiten, in denen Fachwissen und Qualifikation immer stärker gefragt ist, ist es wichtig sich gezielt fortbilden zu können. Das LFI Wien bietet in der neuen Bildungssaison 2015/2016 ihnen diese Fortbildungsmöglichkeiten an. Neu im Programm sind der Zertifikatslehrgang für Bio-Weinbau und der Workshop „ Raus aus der Reserve – Botschaften säen und Aufmerksamkeit ernten!“. Letzteres behandelt die Kommunikation zwischen Landwirt und Konsument und wie man erfolgreich in einer Krise vorgeht. Der Katalog kommt im Oktober zu Ihnen nach Hause oder sie finden das Kursprogramm unter www.lfi.at

Wir gratulieren zur Ökonomierätin Ök.-Rat. Irene Trunner bewirtschaftet seit dem Jahr 1975 mit ihrem Mann einen landwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb. Im Jahr 2002 fand aus Überzeugung eine Umstellung auf eine biologische Wirtschaftsweise statt. Sie ist Kammerrätin der LK Wien und seit 2008 Wiener Landesbäuerin. Weiterbildung, die Verbesserung der Stellung der Frau in der Landwirtschaft und die Landschaftserhaltung haben für Sie einen sehr hohen Stellenwert. Wir gratulieren herzlich zur Auszeichnung!

Startschuss neuer Zertifikatslehrgänge 3 neue Lehrgänge ab Herbst 2015 Das LFI Wien bietet drei neue Zertifikatslehrgänge an – erste Anmeldungen werden bereits entgegengenommen und weiterführende Informationen erhalten Sie im LFI Wien unter www.lfi.at/wien oder telefonisch 01/587 95 28-11. • Zertifikatslehrgang Schule am Bauernhof (80 UE) – Start mit November 2015 • Zertifikatslehrgang Gartenpädagogik am Hof (197 UE) – Start mit Jänner 2016 • Zertifikatslehrgang Bio Weinbau (120 UE) – Start mit November 2015 Das LFI Wien freut sich über das Interesse vieler Wiener Betriebe. Bitte beachten Sie, dass bei Zertifikatslehrgängen eine österreichweite Teilnahme möglich ist. Um einen Lehrgangsplatz zu sichern, bitten wir um rasche Anmeldung.

SVB-Direktvermarktungsstand startet in den Herbst Bereits eine Woche vor offiziellem Herbstbeginn wurde am 18. September 2015 in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) der kulinarische Herbst eingeläutet. Nach der Sommerpause wurde der Auftakt in die kommende Saison schon vorfreudig erwartet. Mit LAbg. GR Norbert Walter, Direktor des Wiener Bauernbundes,

begrüßten Generaldirektor Mag. Franz Ledermüller und Dir.Rat Dr. Georg Schwarz, Initiator des Direktvermarktungsstandes, dieses Mal einen besonderen Gast in der SVB. Dass die Wiener Landwirtschaft so einiges zu bieten hat, zeigte die Produktpalette am Direktvermarktungsstand der beiden Produzentinnen. Frau Martha Bayer, Gärtnerin aus Schwechat, bot saisonales Gemüse in Form von Kürbissen, Brokkoli und Weißkraut zum

Verkauf an. Rosa Fuchs, Gärtnerin aus Simmering, war mit Tomaten, Paprika, frischen Kräutern, Gurken und Chilis vertreten. Besonderen Absatz fanden auch ihre selbstgemachten exotischen Fruchtaufstriche, süßen Marmeladen und scharfen Saucen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SVB. Mit dieser Aktion bietet die SVB die Versorgung ihrer MitarbeiterInnen mit saisonalen und regionalen Produkten.

Fotoautor: SVB

Kurzmeldung


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Wiener Heurige

Existenzangst bei den Wiener Heurigen Die Errichtung neuer Wohnbauten mitten in den Heurigenzonen führt zu Konflikten mit den neuen Anrainern. Der Heurigenbetrieb Kierlinger in Nussdorf wird in siebenter

Generation geführt. Mag. Natalie Weiß natalie.weiss@lk-wien.at

Der Wiener Wein und die Wiener Heurigen sind ein wichtiges Kulturgut der Bundeshauptstadt. Seit Ende 2014 ist der Bestand vom Wiener Wein durch die Bewirtschaftungsverpflichtung der Weingärten gesichert. Die Wiener Heurigen hingegen bangen um ihre Existenz wegen den baulichen Maßnahmen von Wohnungen in den Schutzzonen. Die Arbeit in den Winzerhöfen und der Lärm von den Gastgärten führen bereits oft zu einem nachbarschaftlichen Streit. „Das Problem ist seit Jahren bekannt, dass durch neue

Wohnbauten die Existenz der Winzer bedroht ist und auch einige ihren Betrieb dadurch schließen mussten. Die Bewirtschaftungspflicht von den Wiener Weingärten war ein erster wichtiger Schritt. Nun müssen wir auch den Wiener Heurigen, als wichtigste Absatzschiene vom Wiener Wein schützen“, Präsident der LK Wien Ök.-Rat. Ing. Franz Windisch.

Errichtung von Heurigenschutzzonen Die LK Wien, fordert nun die Verwaltung und Politik dazu auf, die Winzerorte und Weinbautätigkeiten zu schützen. Der weinbauliche Arbeitsprozess soll uneingeschränkt

durchgeführt werden können und auch die Gäste sollen bis 24 Uhr ungestört im Gastgarten verweilen dürfen.

Heuriger Kierlinger in Nußdorf Der historische Heurigenbetrieb Kierlinger in Wien Nußdorf wird in siebenter Generation geführt. Trotz Schutzzone soll ein 16 Meter hoher Wohnungsanbau, direkt an seinem Betrieb, errichtet werden. Die Verwaltung kam zu dem Beschluss, dass der Neubau ins historische Ortsbild passt. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer Wien sind Anrainerkonflikte vorprogrammiert welche den Traditionsbetrieb Kierlinger gefährden.

Fotoautor: Kierlinger

Über die Wiener Heurigen Insgesamt schätzt der Verein der Wiener Heurige die Anzahl 2014 aller „Heurigen“ in Wien, unabhängig ihrer Betriebsform, auf ca. 100 Betriebe. Mehr als die Hälfte der Wiener Winzerinnen und Winzer vermarkten ihren Wein über den Heurigen. Dabei wird mehr als 70% der Menge an Wiener Wein über diese klassische Direktvermarktungsschiene abgesetzt. Für die meisten der Wiener Weinbaubetriebe ist der Heurige der wichtigste Absatzkanal. Die Entwicklung der Heurigenanmeldungen zeigt einen deutlichen Rückgang in allen Heurigengebieten Wiens.

Vom Ernährer zum Erklärer

Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident LK Wien

Bei der "Österreichisch-Bayrischen Strategietagung" der beiden Landwirtschaftsministerien wurden die aktuellen Herausforderungen auf den Punkt gebracht: Wir haben Konsumenten, die aus tausenden Produkten aus aller Welt im Supermarkt wählen können, eine enorme Machtkonzentration bei den Lebensmittelketten und eine Gesellschaft, die längst nichts mehr über eine produzierende Landwirtschaft weiß. Das sprechende Schweinderl in der Werbung ist Symbol einer romantisierten Landwirtschaftsidylle und zum klassischen Feindbild vieler Produzenten gewor-

den. Angesichts der aktuellen Preismisere bei vielen Produkten müssen wir verstärkt um die Treue und Solidarität der Konsumenten werben. Bei jedem Konsumentenkontakt besteht die Chance, die wahrheitsgetreue und reale Weise unserer Produktion zu erklären. Dass unsere heutige moderne Landwirtschaft Nachhaltigkeit, Umwelt-Tier- Arten- und Ressourcenschutz im Rahmen der Ökosozialen Marktwirtschaft lebt, gehört verstärkt kommuniziert. Das werde ich auch als Diskutant beim 45. Österreichischen Naturschutztag des Naturschutzbundes in Salzburg tun.


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Förderung

LE 14-20 - Auswahlverfahren Erstes Auswahlverfahren in Wien für Investitionsförderung, Existenzgründung, Diversifizierung und Naturschutz.

Dipl.-Ing. Klaus Zambra klaus.zambra@lk-wien.at

Das Österreichische Programm für die ländliche Entwicklung für die Periode 2014 - 2020 erlangte am 21. Februar 2015 mit Veröffentlichung der Sonderrichtlinie durch das Landwirtschaftsministerium seine Gültigkeit. Im Bundesland Wien wird mit 30. Oktober 2015 das erste Auswahlverfahren für vier Vorhabensarten durchgeführt. Alle bis zu diesem Termin vollständigen Förderanträge werden einer Bewertung mit Punktevergabe unterzogen. Nachfolgend eine auszugsweise Kurzfassung der betroffenen Fördergegenstände:

Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1) Fördergegenstände (Auszug):  Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude, Funktionsund Wirtschaftsräume, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte  Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle, Gärresten und festem Wirtschaftsdünger, Kompostaufbereitungsplatten  Biomasseheizanlagen  Alm- Alpgebäude  Bienenhaltung und Honigerzeugung  Maschinen, Geräte und technische Anlagen für die Innenwirtschaft  Selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen, selbstfahrende Erntemaschinen (gemeinschaftlich) und

Geräte zur bodennahen Gülleausbringung  Verbesserung der Umweltwirkung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Maschinen und Geräte  Beregnung und Bewässerung  Gartenbau: Gewächshäuser einschließlich der für Produktion, Lagerung und Vermarktung erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen; Folientunnel  Obst- und Weinbau: Erwerbsobstkulturen und Schutzanlagen für Obst- und Weinbaukulturen Höhe Investitionszuschuss 40 % Almen und Verbesserung der Umweltwirkung 30 % Gartenbau, Obst- und Weinbau (Schutz) 25 % Stallbau (besonders tierfreundlich), Düngersammelanlagen, Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte 20 % Übrige Investitionen Zuschläge 5 % für Junglandwirte oder biologische Wirtschaftsweise oder Bergbauernbetriebe Mindestkriterien Für die Erreichung der Mindestpunkteanzahl muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Es muss auch das Vorhabensdatenblatt mit Verpflichtungserklärung beigelegt sein. Investitionen in Biomasseheizanlagen, für die Bienenzucht und für Maschinen der Außenwirtschaft gelten als

fix ausgewählt und werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen. Nachreichung von Unterlagen Vonseiten der LK Wien werden alle Förderwerber, die bereits einen Förderantrag gestellt haben, kontaktiert. Wir teilen jedem mit, welche Unterlagen noch nachzureichen sind. Beispielsweise könnten folgende Unterlagen fehlen:  Betriebskonzept – verpflichtend ab Kosten von 100.000 €  Einheitswertbescheid oder Zuschlag zum Einheitswert  Gesellschafts- oder Gemeinschaftsvertrag  Firmenbuch, Vereinsregisterauszug  Bankbestätigung der Verbindlichkeiten  Versicherungsdaten, SV Bestätigung, Haftpflichtversicherung,  Baubewilligung  Bio Vertrag, AMA Gütesiegel Bestätigung  Bilanz  Einkommensunterlagen bei außerlandwirtschaftlichen Einkünften Der Antrag wird so lange nicht bearbeitet, bis die angegebenen Unterlagen nachgereicht sind.

Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1) Förderwerber sind Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind und über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen oder diese

fristgerecht nachholen. Als erste Niederlassung gilt die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch:  Erwerb durch Kauf, Erbschaft, Pacht  Neugründung eines Betriebs  Teilnahme an einer Betriebskooperation Höhe der Existenzgründungsbeihilfe Je nach Betriebsumfang beträgt die gesamte Förderung:  2.500 € für Betriebe unter 2.000 Arbeitskraftstunden/Jahr  8.000 € für Betriebe über 2.000 Arbeitskraftstunden/Jahr Die Beihilfe wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt. Zuschläge  3.000 € bei vollständigem Eigentumsübergang  4.000 € für Meisterausbildung oder eine einschlägige höhere Ausbildung Fristen für die Antragstellung Der Förderantrag muss innerhalb eines Jahres nach der ersten Niederlassung eingebracht werden. Als erste Niederlassung zählt die erste Meldung bei der Sozialversicherung laut Versicherungsauszug. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn Betriebe vor dem 8. April 2014 in Familienpacht bewirtschaftet wurden. Für diese endet die Antragsfrist am 21. Februar 2016. Spätestens bis dahin müssen die betroffenen För-


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Fotoautor: IStock

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derwerber einen Antrag stellen, um nachträglich im Rahmen einer Übergangsfrist eine Prämie zu bekommen.

Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1) Ziel ist die Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe durch ein außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. Folgende Fördergegenstände:  Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung  Verbesserung der Beund Verarbeitung und Vermarktung sowie der Absatzmöglichkeiten  Aktivitäten in kommunalen und sozialen Bereichen (zB.: Pflege, Betreuung, Pädagogik, soziale Arbeit)  Traditionelle Handwerkstätigkeiten Eine wesentliche Rolle stellt das verpflichtende Diversifizierungskonzept dar. Höhe Investitionszuschuss 25 % Zuschläge 5 % für Junglandwirte oder biologische Wirtschaftsweise oder Bergbauernbetriebe

Naturschutz (7.1.1/7.6.1/16.5.2) Projekte zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt können gefördert werden. Diese erstrecken sich auf Na-

tura 2000 Gebiete und solche mit hohem Naturwert oder mit Vorkommen geschützter Lebensraumtypen und Arten nach der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie. Folgende Vorhabensarten sind im Naturschutz förderfähig:  Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes (7.1.1.)  Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (7.6.1.)  Stärkung der Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren sowie Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes (16.5.2) Fördervoraussetzungen  Lage im ländlichen Gebiet  Einklang mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen z. B.: EU-Naturschutzrichtlinien, Biodiversitäts- strategie, Naturschutz Prioritätenliste des Landes Wien  Einvernehmen mit der Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 Förderabwicklung Förderwerber von Naturschutzprojekten müssen vor einer Antragstellung verpflichtend einen Beratungs- und Informationstermin in der Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 in Anspruch nehmen. Erst nach dieser Erstberatung kann ein Förderantrag in der Landwirtschaftskammer Wien gestellt werden. Der Antrag wird seitens der LK Wien auf Vollständigkeit

 Bekanntmachung Auswahlverfahren LE 14-20 

30. Oktober 2015 erste Auswahlverfahren Das erste Auswahlverfahren gilt für folgende Vorhabensarten: 1. Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1) 2. Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1) 3. Diversifizierung zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1) 4. Naturschutz Die Vorhaben werden durch ein bundesweit festgelegtes, eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt. Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich anhand der vorgelegten Unterlagen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, ist die Erreichung einer bestimmten Mindestpunkteanzahl notwendig. Es können nur jene Förderanträge für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden, die bis zum Stichtag vollständig eingereicht sind. Die Auswahl erfolgt auf Basis des Budgets, das für den jeweiligen Auswahlblock zur Verfügung steht. Können die Förderanträge aus budgetären Gründen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, dann kommen sie automatisch in das nächste Verfahren. Können die Vorhaben dort wiederum nicht bewilligt werden, sind sie abzulehnen. Weitere Termine für Auswahlverfahren sind: 30. November 2015: alle Vorhabensarten der Ländlichen Entwicklung mit Ausnahme des Naturschutzes 29. Februar 2016: nur für Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe

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Weitere Informationen im Internet Naturschutz: www.umweltschutz.wien.at/naturschutz/laendliche-entwicklung.html

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Investitionsförderung, Existenzgründungsbeihilfe und Diversifizierung: www.lk-wien.at

geprüft. Die fachliche Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt im Rahmen eines Fachbeirates Naturschutz, der im Magistrat der Stadt Wien eingerichtet ist. Entscheidend sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Wiener

Landesmittel sowie die Naturschutz Prioritätenliste des Landes Wien. Eine Antragstellung ist bereits seit dem Datum der Veröffentlichung der "Richtlinie des Landes Wien für Naturschutz Projektförderungen“ im August 2015 möglich.


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Weinbau

Rebpflanzung neu geregelt Mit 1. Jänner 2016 müssen alle Rodungen und Auspflanzungen vorher von der MA 58 genehmigt werden.

Alle Auspflanzungen und Rodungen müssen von der MA 58 ab

1. Jänner 2016 genehmigt werden.

Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA elmar.feigl@lk-wien.at

Das neue System wird von der zuständigen katasterführenden Stelle, in Wien die MA 58, verwaltet. Ab 1.1.2016 dürfen alle Auspflanzungen und Rodungen nur mehr nach Antrag und darauffolgender Genehmigung durch die MA 58 getätigt werden. Grundsätzlich bedarf im neuen System jede Auspflanzung einem Pflanzrecht, das zukünftig nicht mehr an die Fläche, sondern an den Betrieb gebunden ist. Deshalb unterscheidet man streng zwischen Neuauspflanzungen (ohne vorhergehende Rodung) und Wiederbepflanzung (nach vorhergehender Rodung), da für Neuauspflanzungen ein neues Pflanzrecht benötigt wird. Da diese neuen Pflanzrechte für Österreich mit 1% der Gesamtfläche begrenzt sind, empfiehlt sich jedenfalls eine Umwandlung von bestehenden Rechten.

Neuauspflanzung (ohne vorhergehende Rodung) Zu Beginn jeden Jahres-Eingangsdatum des Antrags in der KFS 15. Jänner bis 15. Februar jeden Jahres - kann die Neuauspflanzung eines Weingartens beantragt werden. Österreich ist dabei in Summe

auf 1% seiner ausgepflanzten Fläche beschränkt, das sind rund 445 ha pro Jahr. Werden in Summe mehr als die 445 ha zur Neuauspflanzung beantragt, so erfolgt eine Reihung der Anträge, wobei kleinere Betriebe bevorzugt werden. Die neue Genehmigung endet 3 Kalenderjahre nach Erteilung. Für die Flächen kann keine Umstellungsbeihilfe beantragt werden!

Wiederbepflanzung (nach vorhergehender Rodung) Dieser Antrag ist erforderlich, wenn ein Weingarten nach vorangegangener Rodung wieder ausgepflanzt werden soll. Die Rodung muss mit dem Meldeformular der katasterführenden Stelle mitgeteilt worden sein. Die Antragstellung hat bis zum Ende des zweiten, auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres zu erfolgen (Beispiel: Rodung im Oktober 2016, Antragstellung bis zum 31.7.2019 möglich). Die neue Genehmigung endet 3 Kalenderjahre nach Erteilung. Die Umstellungsbeihilfe kann beantragt werden.

Umwandlung eines bestehenden Pflanzrechts Wenn ein vor dem 31.12.2015 bestehendes Auspflanzrecht (nach einer Rodung oder aus einer Reserve) nach dem

1. Jänner 2016 zur Anpflanzung eines Weingartens genutzt werden soll, so muss die Umwandlung des Pflanzrechts in eine Genehmigung beantragt werden. Die Antragstellung kann ab 15. September 2015 erfolgen. Die neue Genehmigung endet grundsätzlich drei Kalenderjahre nach Erteilung, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem das alte Pflanzrecht abgelaufen wäre! In der laufenden Förderperiode 2014 - 2018 kann für die ausgepflanzten Weingärten eine Umstellungsbeihilfe beantragt werden, d.h. der Weingarten muss bis 1. Juni 2018 fertig gestellt sein (für den Zeitraum danach hat die EU neue Regeln angekündigt, die jedoch noch nicht bekannt sind).  Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf www.lk-wien.at zur Verfügung.  Der auszupflanzende Weingarten muss alle bisherigen landesweinbaugesetzlichen Vorschriften erfüllen.  Die Verständigung über die Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung und die Frist, innerhalb der der Weingarten auszupflanzen ist, erfolgt schriftlich durch die KFS mittels Bescheid. Grundsätzlich muss eine erteilte Ge-

Fotoautor: LK Wien

nehmigung innerhalb von 3 (Kalender)Jahren ab Erteilung genutzt werden, sprich der Weingarten ausgepflanzt werden. Eine Ausnahme davon sind die umgewandelten alten Pflanzrechte; wenn die Geltungsdauer des alten Pflanzrechtes zum Zeitpunkt der Umwandlung weniger als 3 Jahre beträgt, so endet auch die neue Genehmigung mit dieser kürzeren Frist!  Der Weingarten darf erst nach Erteilung der Genehmigung ausgepflanzt werden. Die erfolgte Auspflanzung ist mit dem nach landesweinbaugesetzlichen Vorschriften erforderlichen Meldeformular unverzüglich der zuständigen katasterführenden Stelle zu melden.  Wird der Weingarten nicht innerhalb der mitgeteilten Frist vollständig ausgepflanzt, so wird eine Verwaltungsstrafe verhängt!  Eine Weitergabe der erteilten Genehmigung ist nicht zulässig.  Wird ein Grundstücks-Eigentümer im Zuge der Antragstellung übergangen, so ist der Antrag dennoch wirksam und allfällige Schadenersatzansprüche sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Rückfragen an Dipl.-Ing. Elmar Feigl, 01/587 95 28-36 oder elmar.feigl@lk-wien.at


Kleinerzeuger Neue GAP-Regelung

Die Tanne SEITE IV

Wertvoll im Bestand

SEITE VII

Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

SECHS-LÄNDER-TREFFEN DER BÄUERINNEN:

Wie man mehr Frauen am Land motiviert und unterstützt, öffentliche Funktionen in Politik, Wirtschaft und Interessenvertretung anzunehmen, war Themenschwerpunkt beim Treffen der Landfrauenverbände und Bäuerinnenorganisationen aus Österreich, Deutschland, Schweiz, Südtirol, Liechtenstein und Luxemburg. L U D M I L L A H E R ZO G , LK ÖSTERREICH

„Nicht hintereinander gehen, sondern nebeneinander. Politik ist wie eine Partnerschaft. Frauen haben andere Sichtweisen zu Themen als Männer. Das ist nicht gut

„Wenn Frauen weggehen, stirbt das Land!“

oder schlecht, sondern einfach Tatsache. Und diese Tatsache müssen wir zur Stärke in der Politik machen“, unterstrich Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann, diesjährige Gastgeberin des SechsLänder-Treffens, bei der Eröffnung dieser zweitägigen

Frauen prägen das Land – Realität oder frommer Wunsch? Wir Landfrauen- und Bäuerinnenorganisationen sind die Interessenvertretung der Frauen aus Leidenschaft und Verantwortung heraus. Wir stoßen aber immer wieder an Grenzen, wenn Entscheidungen ohne uns getroffen werden. Das ist in unserer aufgeklärten und „gegenderten“ Welt leider immer noch Alltag. Noch zu oft sind Männer unter sich, wenn über Zukunftsfragen entschieden wird, wenn Für und Wider abgewogen werden. Dabei wäre es ein Einfaches, unterschied-

Bäuerinnentagung in der Bundeshauptstadt. Die Präsidentinnen und Vorsitzenden der sechs Bäuerinnenverbände vertreten rund 750.000 Bäuerinnen und Landfrauen im deutschsprachigen Raum. Bäuerinnen und Landfrauen sind von substanzieller

BRIGITTE SCHERB PRÄSIDENTIN DES DEUTSCHEN LANDFRAUENVERBANDES

liche Sichtweisen zum Nutzen für alle zusammenzuführen. Die Ansichten und Erfahrungen von Frauen mögen manchmal anders sein als die der Männer, aber sicher nicht falsch. Deshalb gehören Frauen in alle Entscheidungsgremien. In Deutschland hat die hitzige Diskussion zur Einführung der Quote den Stein ins Rollen gebracht. Die Gremien in der Politik, in den Institutionen und der Verwaltung paritätisch zu besetzen bringt

Foto: Rob

OKTOBER 2015

Bedeutung für die europäische Landwirtschaft und die ländlichen Regionen und rücken daher zunehmend in das Blickfeld einer erfolgreichen Regionalentwicklung. In kommunalen Gremien, regionalen Verbänden und Vereinen und in der Interessenvertretung

tatsächlich viele Vorteile. Das gilt in besonderem Maße auch für den ländlichen Raum und die Zukunft der Landwirtschaft. Landfrauen wollen aktiv und politisch mitmischen. Niemand sollte auf das Tun und die Talente von Frauen verzichten. Packen wir es also an. Es gibt viele unterschiedliche Wege: über Quoten, durch Reißverschlusssysteme bei der Listenaufstellung oder Allianzen mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.

kommentar


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

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O K TO B E R 2015

die Bäuerinnenorganisationen und Landfrauenverbände verstärkt einsetzen“, heißt es in der Resolution der Bäuerinnen- und Landfrauenpräsidentinnen. In der Praxis soll dies beispielsweise mit Vernetzungen von aktiven Politikerinnen im Web, mit vielen guten Beispielen oder mit speziellen Lehrgängen erfolgen.

BÄUERINNEN- UND LANDFRAUENTREFFEN IN WIEN : VP-Europaabgeordnete Elisabeth Köstinger und Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann mit den Präsidentinnen der Bäuerinnenorganisationen und Landfrauenverbände beim Sechs-Länder-Treffen in Wien. Auf dem Foto (von links) Christiane Kayser-Kirsch (Luxemburg), Christine Bühler (CH), EP Elli Köstinger, Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann, Brigitte Scherb (D), Annemarie Büchel (Liechtenstein), Hiltraud Erschbaumer (Südtirol)

sind Bäuerinnen und Landfrauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Wie kann man mehr Frauen in der Landwirtschaft für öffentliche Funktionen motivieren und ihnen den Zugang zu Entscheidungsgremien erleichtern, lautete daher die zentrale Fragestellung.

Frauen müssen sich einbringen „Moderne Agrarpolitik und eine erfolgreiche Regionalentwicklung erfordern das Engagement der Bäuerinnen und Frauen am Land. Frauen wollen, können und müssen an Entscheidungsprozessen teilhaben und ihre Sichtweisen in allen Themen einbringen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, aber auch eine Frage der Ressourcen. Die Talente der Frauen gehören genutzt, zum Wohle der Gesellschaft. Oft scheitern motivierte und engagierte Frauen aber am System. Daher muss auch das System geändert werden“, hielten die Präsidentinnen in ihrer Resolution fest. „Change the system“, müsse künftig das Motto lauten. Frauen und Männer müssen auf allen Wahllisten paritätisch vorzufinden sein, lautet eine zentrale Forderung der Bäuerinnen-Präsidentinnen.

Unter dem Titel „Frauen.Land. Politik: Wie prägen Frauen das Land? gab EP Elisabeth Köstinger, einen Überblick über die aktuellen Themen ihrer Arbeit im Europaparlament. Elli Köstinger, ist stellvertretende Leiterin der ÖVP-Delegation im Europaparlament und Landwirtschafts-, Umwelt- und Frauensprecherin der VP im Europäischen Parlament. „Die Heimat lieben und stärken und an Europa glauben, das ist kein Widerspruch“, ist Köstinger überzeugt. Die EP-Abgeordnete hob hervor, dass sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit die Stellung von Frauen im ländlichen Raum und deren Anliegen immer im Auge habe und bemüht sei, die damit verbundenen Anliegen und Forderungen in allen Bereichen ihrer Tätigkeit einzubringen. Zudem verwies Köstinger auf die zunehmende Bedeutung von Netzwerken in Politik und Interessenvertretung, um wichtigen Anliegen Gehör zu verschaffen und diese voranzubringen.

Wissen stärkt das Selbstvertrauen Weitere wichtige fördernde Faktoren für das Engagement von Frauen in Politik und Interessenvertretung sind Lehrgänge, Workshops und Mento-

ringprogramme, die den Frauen Mut, Motivation und Kraft vermitteln. „Wissenszuwachs stärkt das Selbstbewusstsein der Frauen und sie können besser mit Vorurteilen gegenüber Frauen in der Politik umgehen. Politiklehrgänge bilden in gewissem Maße die weibliche Politik-Elite von morgen und tragen in noch größerem Ausmaß zur Bildung einer kritischen weiblichen Öffentlichkeit bei“, berichtete Theresia Oedl-Wieser, Autorin der Studie „Frauen und Politik am Land“ und wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundesanstalt für Bergbauernfragen Wien. Die Wissenschafterin bestätigte, dass Gruppen, in denen beide Geschlechter vertreten sind, auch erfolgreicher arbeiten. „Mehr Frauen in Führungsgremien bedeuten eine höhere Wertschätzungskultur und eine lebensphasenorientierte Personalpolitik. Bei Frauen steht die Sache im Mittelpunkt, weniger das Prestige. Daher arbeiten sie oft prozessorientierter“, hielt Oedl-Wieser fest. „Allen interessierten Bäuerinnen und Landfrauen muss der gleiche Zugang in Funktionen außerhalb von Haus, Familien und Betrieb ermöglicht werden. Dafür werden sich

„In Österreich haben wir gut ausgebildete, engagierte Frauen, die sich für Funktionen in wichtigen Entscheidungsgremien interessieren. Bisher haben wir 20 ZAM-Lehrgänge in ganz Österreich durchgeführt mit 200 Absolventinnen. Diese Frauen sind als Bezirkskammerobfrau, auf kommunaler Ebene bis hin zur Landespolitik aktiv“, betonte Schwarzmann. Das Kürzel ZAM steht für Zukunftsorientierte agrarwirtschaftliche Motivation (ZAM). Dieser Lehrgang wurde vor fünf Jahren von der Arge Bäuerinnen gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) gestartet und bietet interessierten Frauen in der Landwirtschaft das notwendige Handwerkszeug für die Arbeit als Interessenvertreterin.

Unterschiedliche Zugänge sind unerlässlich „Landfrauen und Bäuerinnen beleben das Land und die Regionen. Frauen erleben viele Themen des gesellschaftlichen Lebens aus einer ganz anderen Perspektive. Diese unterschiedlichen Zugänge und Erfahrungen sind unerlässlich in politischen Entscheidungen. Ohne aktive Frauen am Land stirbt das Land. Eine unserer wichtigsten Aufgaben in der Arge Bäuerinnen ist es daher, den Frauen Mut zu machen sich einer politischen Aufgabe zu stellen, mitzureden und sich einzubringen. Ein Frauenanteil von 30 Prozent in agrarischen und politischen Gremien ist unser Ziel“, unterstrich die Bundesbäuerin vor versammelten Kolleginnen in Wien.


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG O K TO B E R 2 01 5

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TRAFEN SICH ZUM ERSTEN NACHHALTIGKEITSFRÜHSTÜCK: Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Hagelversicherung, Nationalbankpräsident Claus J. Raidl, Zeit-im-Bild-Moderator Tarek Leitner, Christa Kummer und LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes Foto: Österreichische Hagelversicherung

TÄGLICH WERDEN 20 HEKTAR ODER 30 FUSSBALLFELDER IN ÖSTERREICH ZUBETONIERT

„Verschandelung“ Österreichs Vor kurzem fand das erste Nachhaltigkeitsfrühstück, initiiert von der Österreichischen Hagelversicherung, statt. „Österreich ist Europameister im negativen Sinn“, fasst Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Hagelversicherung, die gegenwärtige Situation zusammen und weist in seinem Eingangsstatement auf die derzeitige Situation mit der rasant fortschreitenden Versiegelung heimischer Böden hin. Österreich hat mit 1,8 Quadratmetern Supermarktfläche und 15 Metern Straßenlänge pro Kopf international die höchsten Verbauungszahlen vorzuweisen. Dazu kommen noch die vielen leerstehenden Industrieflächen, Wohn-

und Geschäftsimmobilien in einem Ausmaß von 50.000 Hektar. Die Verbauung von wertvollem Boden hat dramatische Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgungssicherheit, auf den Klimawandel und damit auf Schäden durch Wetterextremereignisse wie Dürreperioden, Hochwasser etc. Durch die Versiegelung des Bodens geht notwendiger CO2- und Wasserspeicher für immer verloren.

Österreicher fordern: Bodenverbrauch stoppen „Schon 84 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher kritisieren explizit die Verschandelung des Landschaftsbildes und vier von fünf Österreicherinnen und Österreichern verlangen in der Folge, den Bodenverbrauch in der bisherigen Form auch mit gesetzlichen

Maßnahmen zu stoppen“, weist Weinberger auf die besorgniserregende Entwicklung hin.

Tarek Leitner präsentiert „Mut zur Schönheit“ Als prominenter Gastredner fungierte beim Nachhaltigkeitsfrühstück der „Zeit im Bild“-Moderator Mag. Tarek Leitner. Er beschreibt in seinem Buch „Mut zur Schönheit“ die Verschandelung und Zersiedelung Österreichs durch die Errichtung von Siedlungen, Straßen, Industrieanlagen, Gewerbegebieten und Ähnlichem. Mit Zahlen und Fakten untermauert er die Folgen, die sich daraus für den Menschen und auch für die Tier- und Pflanzenwelt ergeben können. Aber auch die Städtearchitektur in den unterschiedlichsten Epochen und unter den zahlreichen Machthabern der

Vergangenheit und der Jetztzeit lässt er nicht unerwähnt. Abschließend wurde an die zahlreichen Gäste und Meinungsbildner – darunter Casinos-Austria-Boss Dr. Karl Stoss, Nationalbankpräsident Dr. Claus J. Raidl, LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes, Dr. Christa Kummer, Theater-in-der-Josefstadt-Chef Mag. Alexander Götz – appelliert, sich für den Bodenschutz einzusetzen.

Es geht um die Zukunft unserer Kinder Denn wenn die Verbauung in diesem Maß weitergeht, werden in 200 Jahren keine landwirtschaftlichen Flächen für die Produktion unserer Lebensmittel zur Verfügung stehen. Damit würde unseren Kindern die Chance auf eine ausreichende und, vor allem, heimische Ernährung genommen werden.

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung


BAUERNJOURNAL ÖPUL

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liegt auch eine Anleitung zur Selbstberechnung des individuellen Direktzahlungsbetrages bei. Als weitere Möglichkeit zur Berechnung des Direktzahlungsbetrages steht im Internet unter www.ama.at ein Prämienrechner für Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015 zur Verfügung. Dazu ist es notwendig, betriebsbezogene Daten in den Rechner einzugeben. Ein Einstieg in die Kleinerzeugerregelung ist nur heuer möglich, ein Ausstieg ist jährlich möglich.

UMSETZUNG DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK

Kleinerzeugerregelung An der Kleinerzeugerregelung kann prinzipiell jeder Betrieb teilnehmen. Es können dann jedoch maximal 1.250 € an Direktzahlungen gewährt werden. Vorteil für Betriebe, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen, ist die Befreiung von GreeningAuflagen. KARL BAUER, LKÖ IN ZUSAMMENARBEIT MIT BMLFUW UND AMA

Im Marktordnungsgesetz ist neben der Basisprämienregelung auch eine Kleinerzeugerregelung für das neue Flächenmodell vorgesehen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung ist die Bewirtschaftung von mindestens 1,5 Hektar beihilfefähiger Fläche sowie die Einhaltung der Cross-Compliance-Verpflichtungen. Weiters muss der Betrieb für die Zuteilung von Zahlungsansprüchen (ZA) auf Basis der Neuregelung der Betriebsprämie im Jahr 2015 berechtigt sein bzw. die Kriterien des neuen Betriebsinhabers erfüllen. Generell ist für alle Betriebe ein gültiger Mehrfachantrag 2015 (MFA) Voraussetzung für

die Gewährung von Direktzahlungen. Betriebe bis 1.250 € Direktzahlungen (Summe aus Basisprämie, Greening-Prämie und gekoppelter Zahlung) werden von der AMA automatisch in die Kleinerzeugerregelung einbezogen.

Vor- und Nachteile der Kleinerzeugerregelung An der Kleinerzeugerregelung kann prinzipiell jeder Betrieb, auch mit mehr als 1.250 € Direktzahlungen, teilnehmen. Es können dann jedoch maximal 1.250 € an Direktzahlungen gewährt werden. Vorteil für Betriebe, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen, ist die Befreiung von GreeningAuflagen. Des Weiteren sind diese Betriebe auch von Sanktionen bei etwaigen Verstößen gegen die Einhaltung der anderweitigen Bestimmungen (Cross Compliance) befreit. Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für die Direktzahlungen in der ersten Säule. Nehmen Betriebe mit der Kleinerzeugerregelung an einer Maßnahme der zweiten Säule teil (z. B. ÖPUL), so werden bestimmte CC-Verstöße (Düngung, Pflanzenschutz, Natura 2000) in der zweiten Säule sehr wohl sanktioniert! Zudem können bei festgestellten Verstößen

auch allfällige Verwaltungssanktionen (= Strafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde) folgen.

Anschreiben der AMA kommt Die AMA wird in den nächsten Tagen alle in Betracht kommenden Betriebsinhaber schriftlich über die Kleinerzeugerregelung informieren. Dem Schreiben

Kleinerzeugerregelung: Einstieg/Ausstieg Der freiwillige Einstieg in die Kleinerzeugerregelung ist nur heuer möglich. In den Folgejahren kann nicht mehr in die Kleinerzeugerregelung eingestiegen werden, auch wenn der Direktzahlungsbetrag in einem Folgejahr erstmals unter 1.250 € liegen sollte. Ein Ausstieg aus der Kleinerzeugerregelung ist jährlich möglich, für 2015 durch Meldung bis 15. Oktober. Danach ist der Ausstieg eweils mit dem Mehrfachantrag-Flächen für das Folgejahr möglich. Dies gilt sowohl im Fall der automatischen Einbeziehung als auch bei einer freiwilligen Teilnahme.

B E I S PI E L 1: L A N DW I R T A M IT 3 H A F L ÄC H E U N D A L M AU FT R I E B ( Z W E I K Ü H E ) E R H Ä LT W E N I G E R A L S 1. 250 € D I R E K T Z A H L U N G E N U N D W I R D DA H E R AU TO M AT I S C H I N D I E K L E I N E R Z E U G E R R EG E L U N G E I N B E ZO G E N . Landwirt A Betrag in Euro Basisprämie = 3 ZA x 150,67 € 452,01 Greening-Zahlung = 3 ha x 68,77 € 206,31 Zahlung für Junglandwirte = 3 ha x 71 € 213,00 Gekoppelte Zahlung = 2 RGVE x 62 € 124,00 Summe 995,32 Auszahlung 995,32 BEISPIEL 2: LANDWIRT B MIT 3 HA FLÄCHE UND ALMAUFTRIEB (F Ü N F K Ü H E ) E R H Ä LT M E H R A L S 1. 250 E U R O D I R E K T Z A H L U N G E N U N D N I M MT F R E I W I L L I G A N D E R K L E I N E R Z E U G E RR EG E L U N G T E I L ( M E L D U N G A N D I E A M A B I S 15. O K TO B E R 2015). D I E Z A H L U N G W I R D M IT 1. 250 € B EG R E N Z T. Landwirt B Betrag in Euro Basisprämie = 3 ZA x 260,10 Euro 780,30 Greening-Zahlung = 3 ha x 118,71 Euro 356,13 Zahlung für Junglandwirte = 3 ha x 71 Euro 213,00 Gekoppelte Zahlung = 5 RGVE x 62 Euro 310,00 Summe 1.659,43 Auszahlung (gemäß Kleinerzeugerregelung) 1.250,00


BAUERNJOURNAL ÖPUL O K TO B E R 2 01 5

Meldefrist 15. Oktober beachten Zwei unterschiedliche Meldungen sind möglich: n  Meldung über die freiwilllige Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung Betriebsinhaber mit mehr als 1.250 € Direktzahlungen können durch Meldung an die AMA in die Kleinerzeugerregelung einbezogen werden. Die Direktzahlungen werden mit 1.250 € begrenzt. Die bestehenden Ausnahmen betreffend Einhaltung der Greening-Bestimmungen kommen zur Anwendung. Es ist aber zu bedenken, dass höhere Direktzahlungen auf 1.250 € gekürzt werden und damit „verloren“ gehen (siehe Beispiel 2). n  Meldung über den Ausstieg aus der Kleinerzeugerregelung Betriebsinhaber, die im Antragsjahr 2015 höchstens 1.250 € Direktzahlungen erhalten, nehmen automatisch an der Kleinerzeugerregelung teil. Diese Betriebsinhaber können jedoch bis spätestens 15. Oktober 2015 aus der Kleinerzeugerregelung aussteigen, wobei der Ausstieg für 2015 nicht sinnvoll erscheint, weil die Direktzahlungen sowieso unter 1.250 € liegen und sich damit kein finanzieller Nachteil ergibt. Nach einem Ausscheiden aus der Kleinerzeugerregelung (z. B. MFA 2016) ist ein Wiedereinstieg nicht mehr möglich.

(Vorweggenommene) Erbfolge – was beachten? Wenn Betriebsinhaber im Wege der Vererbung oder vorweggenommenen Erbfolge Zahlungsansprüche von einem Betriebsinhaber erhalten, der an der Kleinerzeugerregelung teilnimmt, ist der übernehmende Betriebsinhaber zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung berechtigt, wenn er die Anforderungen für die Inanspruchnahme der Basisprämienregelung erfüllt und alle Zahlungsansprüche des übergebenden Betriebsinhabers übernimmt.

V

Kurzgefasst

Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung n  MFA 2015 mit Antrag auf Direktzahlungen n  Direktzahlungen 2015 bis 1.250 €: – automatische Einbeziehung in die Kleinerzeugerregelung – freiwilliger Ausstieg mittels Meldung bis 15. Oktober 2015 an die AMA (Achtung: kein Wiedereinstieg möglich, wenn die Direktzahlungen über 1.250 € steigen; Ausstieg 2015 daher wenig sinnvoll) n  Direktzahlungen 2015 über 1.250 €: – Freiwilliger Einstieg in die Kleinerzeugerregelung (Nur 2015 möglich) – dann Begrenzung auf 1.250 € Direktzahlungen (= Verzicht auf einen Teil der Direktzahlungen) n  Kleinerzeuger sind von den Greening-Auflagen befreit und bei CC-Verstößen erfolgen (nur) bei Direktzahlungen keine Sanktionen, gewisse ÖPUL-Kürzungen oder Verwaltungsstrafen sind möglich.

HERBSTANTRAG Neueinstieg in Begrünung/ Zwischenfrucht Betriebe, die bisher nicht an der ÖPUL-Maßnahme Begrünung/ Zwischenfrucht teilnehmen und noch in diese Maßnahme neu einsteigen wollen, müssen dazu bis 15. Oktober 2015 einen ÖPUL-Herbstantrag als Zwischenfruchtbegrüner stellen. Danach ist kein Einstieg mehr in diese Maßnahme möglich ! Die Neubeantragung anderer ÖPUL-Maßnahmen kann (ebenfalls letztmalig) bis 15. Dezember 2015 mittels ÖPUL-Herbstantrag erfolgen. Für weitere Informationen stehen das Serviceangebot der AMA (www. ama.at) sowie die Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer/ Außenstelle/des Bezirksreferates zur Verfügung.

KLAUS UND HEINZ PÖTTINGER sind mit dem Geschäftsjahr 2014/2015 mehr als zufrieden. Foto: Pöttinger

PÖT TINGER KANN SICH FREUEN:

Wieder ein Rekordumsatz

P

öttinger kann mit Recht stolz sein: Im Geschäftsjahr 2014/15 erzielte der oberösterreichische Familienbetrieb mit 320,3 Mill. Euro erneut den höchsten Umsatz in der fast 145-jährigen Unternehmensgeschichte. Die Geschäftsführer Heinz und Klaus Pöttinger freuen sich: „Das war für Pöttinger bereits zum fünften Mal hintereinander ein besonderes Geschäftsjahr. Insgesamt ist uns damit innerhalb von zehn Jahren eine Verdopplung des Umsatzes gelungen.“ Als Basis des Erfolges nennen die Brüder die stark kundenorientierten Innovationen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kunden und Vertriebspartnern und die hoch motivierte Mannschaft von rund 1.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Entwicklung in allen Bereichen Der Grünlandbereich ist mit 61 Prozent in der Sparte Landtechnik der Haupt-Umsatzträger, gefolgt von der Bodenbearbeitung mit rund 25 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr konnte im Grünlandbereich ein Plus von gut 2 Prozent erzielt werden, in der Bodenbearbeitung entwickelte sich der

Umsatz gleich gut wie im Vorjahr. Das Original-ErsatzteileGeschäft sorgte im Vergleich zum Vorjahr für ein Plus von rund 10 Prozent. Ausschlaggebend für das Wachstum war neben den Produktinnovationen der Ausbau der Internationalisierung. Überdurchschnittlich stark entwickelten sich die Exportmärkte Polen, Frankreich, Schweiz, Australien und die USA: Die Exportquote von rund 86 Prozent und ein aus internationalem Vertrieb erwirtschafteter Umsatz von rund 276 Mill. Euro zeigen die Bedeutung.

Qualität aus Österreich gefragt Der Heimmarkt Österreich ist mit einem Gesamtumsatzanteil von rund 14 Prozent nach wie vor neben Deutschland und Frankreich einer der stärksten Einzelmärkte. Rund 65 Prozent des LandtechnikUmsatzes werden in den sechs Ländern Deutschland, Österreich, Frankreich, Tschechien, Schweiz und Polen erzielt. Die Top-5-Umsatzzuwachsländer in Bezug auf den absoluten Maschinenumsatz im Vergleich zum Vorjahr sind Polen, Frankreich, die Schweiz, Australien und die USA.


BAUERNJOURNAL FORST

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O K TO B E R 2015

NATÜRLICHER UND WERT VOLLER BESTANDTEIL VIELER HEIMISCHER WALDGESELLSCHAF TEN

Die Tanne – Baum des Jahres Die Tanne gilt als robuste Baumart, die sich selbst bei widrigsten Lichtverhältnissen entwickeln und entfalten kann. Sie ist auch hoffnungsvolle Alternative angesichts des Klimawandels. THOMAS ÖLZ, LK VBG. THOMAS LEITNER, LK Ö

Zu finden ist die Tanne ausschließlich auf der Nordhalbkugel, sie bevorzugt ein gemäßigtes, kühles Klima mit ausreichender Luftfeuchtigkeit. Als wichtige Mischbaumart findet man sie im Fichten-Tannenwald, im Fichten-TannenBuchenwald, aber auch beigemischt im Buchenwald bis zu einer Seehöhe von 2.000 m auf mäßig frischen bis feuchten Standorten. Auf tiefgründigen, nährstoffreichen und lockeren Böden kann sie im Alter von 100 Jahren Höhen bis 40 Meter und einen durchschnittlichen

KOMFORT, vertraute Gemütlichkeit und Eleganz paaren sich im Haus Übelher in Mellau, außen wie innen mit Weißtanne bekleidet (Preisträger Internationaler Weißtannenpreis 2013, Gebäude privat, Architektur Jürgen Haller/Peter Plattner, Mellau). Foto: Albrecht Imanuel Schnabel, Rankweil

Gesamtzuwachs bis ca. 18 Vorratsfestmetern erreichen.

Pfahlwurzel mit hoher Wurzelenergie Mit dem stark ausgebildeten Wurzelsystem erschließt die Tanne auch dichte Böden und zählt zu den am tiefsten wurzelnden Nadelbäumen. Die Pfahlwurzel wird schon sehr früh ausgebildet, wodurch sich die Tanne sehr gut im Boden verankern kann und dadurch sehr sturm- und wettersicher ist. Der tiefe Bodenaufschluss sorgt für widerstandsfähige Waldbestände und schützt den Boden vor Erosionen und Rutschungen. Somit hat sie auch eine stabilisierende Wirkung in unseren Wäldern. Da der Sauerstoffbedarf der Wurzeln geringer als der der anderen Nadelbaumarten ist, kann sie auch sauerstoffarme, wechselfeuchte, dichte Böden durchdringen.

Kein Tannenzapfen am Boden WEISSTANNE perfekt in Szene gesetzt (Preisträger Internationaler Weißtannenpreis 2013, Architektur Bernardo Bader, Dornbirn) Foto: Adolf Bereuter, Dornbirn

Die Mannbarkeit, die Fähigkeit Früchte zu bilden, beginnt im Bestand mit ca. 60 Jahren. Die Zapfen stehen charakteristisch aufrecht an den Ästen nach oben. Nach der Samenreife zwischen September und Okto-

ber fallen die Samenschuppen ab und die Zapfenspindel kann noch einige Jahre am Baum stehen bleiben. Aufgrund der größeren Rohstoffreserve im Samen im Vergleich zur Fichte kann ein Tannenkeimling auch unter besonders lichtarmen Bedingungen überleben.

Einen stufigen Aufbau fördern Die Verjüngung findet bereits unter dem Schirm statt. Wird die Tanne künstlich eingebracht, soll sie auch bereits unter Schirm vorgebaut werden. In Abhängigkeit vom Zieldurchmesser und der dafür benötigten Kronenbreite liegt die Z-Baumanzahl im Endbestand bei 250 bis 350 Stämmen pro Hektar. Aufgrund der hohen Schattenverträglichkeit wird ein stufiger und stabiler Bestandesaufbau gefördert und es können strukturreiche Bestände entstehen, die gerade für die Anpassung an den Klimawandel sehr wichtig sind.

Anfälligkeit für Wildverbiss Ein großes Problem für die Tanne stellt der untragbar hohe Verbiss durch die Schalenwildarten Reh, Hirsch und Gams dar. Das ist auch der

Grund, weshalb der Tannenanteil, mit Ausnahme von Vorarlberg, sehr gering ist. Gerade in Bezug auf den Klimawandel ist die Erhaltung und Förderung des Tannenanteiles sehr wichtig. Angepasste Wilddichten und eine optimale Waldbewirtschaftung sind die Voraussetzung dafür. Gut kombinierbar

Edle heimische Holzart Das Weißtannenholz ist dem Fichtenholz in Aussehen und mechanischen Eigenschaften sehr ähnlich. Der größte Unterschied ist, dass es keine Harzkanäle besitzt. Es erlaubt ein modernes und edles Design. Die besondere Oberfläche und Struktur des Weißtannenholzes kann behagliche und gleichzeitig moderne Räume schaffen. Der meist verwendete sogenannte „Riftschnitt“ im Sägeeinschnitt bringt die gewünschte Oberflächenstruktur. Beim Riftschnitt wird das Rundholzbloch so eingeschnitten, dass im Holzprodukt stehende Jahrringe erzeugt werden. Weißtanne lässt sich auch ideal mit anderen Baustoffen wie Glas, Stahl, Beton oder Stein kombinieren bzw. inszenieren.


BAUERNJOURNAL INTERVIEW O K TO B E R 2 01 5

VII

DIREKTOR HELMUT SLEZAK: MESSEBESUCHER SIND HEUTE VIEL BESSER INFORMIERT

Angebot für die ganze Familie Dass Messen im Zeitalter des Internets nach wie vor funktionieren, wird von unbedarften Beobachtern immer wieder mit Erstaunen festgestellt.

der Messe“? Slezak: „Wir sind mittlerweile eine der wenigen Messen mit Vollprogramm und wir wollen dabei bleiben. Dass unser Messekonzept passt, haben uns sowohl Aussteller als auch die zahlreichen Besucher bestätigt.“ Sein Ziel für die kommenden Jahre sei es, auf „Spezialthemen bei einem breiten Messeangebot“ zu setzen, um gesteigertes fachliches Interesse der Besucher befriedigen zu können.

JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH

Das „BauernJournal“ sprach am Rande der „Rieder Messe“ mit deren Direktor Helmut Slezak über die Zukunft des Messewesens insgesamt und über die Pläne seines Hauses. Slezak sieht im Internet keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung zum Messebetrieb. Wörtlich: „Unsere Besucher sind heute viel besser informiert, wenn sie auf die Messe kommen.“ Die nötige Grundinformation holen sie sich aus dem Internet. Dass dieses jedoch den Erfahrungsaustausch untereinander oder das Gespräch mit dem Verkäufer nicht ersetzen kann, liegt auf der Hand.

Der Messebesucher wünscht das Gespräch Wer Berufskollegen treffen und mit ihnen plaudern will, und das sind die meisten, der geht auf die Messe. Slezak zitiert auch aus den Erfahrungen der Besucher, wenn er als einen weiteren Grund für den Messebesuch das gesunde Misstrauen so mancher Besucherin, so manchen Besuchers erwähnt, das diese Meinungsforen im Netz entgegenbringen. Hier werde nicht selten Werbung oder gar Manipulation vermutet. Ein weiterer Grund für den Messebesuch: Die digitale Welt kann die reale nicht ersetzen: „Auf einer Messe trifft sich eine ganze Branche. Das ist in der virtuel-

MESSEDIREKTOR HELMUT SLEZAK:

„Es ist erfreulich, dass Fachbesucher und viele Familien das neue Zusatzangebot nutzten.“

len Welt nicht machbar“, weiß Slezak. Die Konkurrenz für Messen allgemein sieht Slezak weniger im jeweils anderen Messeveranstalter, sondern durchaus in den zahlreichen aus dem Boden schießenden Events, die landauf, landab Publikum anlocken: „Neue Themen aufzugreifen wird immer schwieriger, weil heute schon jedes Einkaufszentrum als professioneller Mitbewerber auftritt.“ Und wie sieht er die Zukunft der „Rie-

Spezialthemen und für jeden etwas Er ergänzt: „Spezialthemen bringen Frequenz. Das gilt sowohl für die Besucher als auch für die Aussteller.“ In der fortschreitenden Professionalisierung der Landwirtschaft sieht der Rieder Direktor einen Auftrag für sein Haus: „Wir müssen diesem Trend gerecht werden, wenn wir erfolgreich bleiben wollen.“ Aber gleichzeitig will er die Breite nicht verlieren: „Unser Ansprechpartner ist die ganze Bauernfamilie. Da muss für jeden etwas dabei sein“, gibt Slezak die Linie vor.

SPEZIALTHEMEN bei einem breiten Angebot – damit punktet die Rieder Messe und bietet so für die ganze Bauernfamilie etwas. Fotos: Rieder Messe

Positiver Abschlussbericht

Kombi-Angebot wurde geschätzt Die Rieder Messe punktete bei idealem Messewetter mit ihrem perfekten Mix, freut sich die Messeleitung im Abschlussbericht. Sie nennt auch den Grund für den Erfolg: Die Kombination aus Landwirtschaftsmesse mit Tierschauen, Herbstmesse und Volksfest sei in dieser Form einzigartig in Österreich und werde von Ausstellern wie auch Besuchern gleichermaßen geschätzt. Die landwirtschaftlichen Ausstellungsbereiche wurden heuer durch zwei neue Sonderschauen ergänzt, die beide den Geschmack des Fachpublikums trafen: In der „Landwirt-Forstarena“ und bei „Zukunft Tier“ standen fünf Tage lang Live-Präsentationen im Mittelpunkt. Bei den Tierschauen nimmt die Rieder Messe in Österreich eine unangefochtene Vorreiterrolle ein. Bei der ersten EUROgenetikFleckviehschau überzeugten sich u.a. Gäste aus den Ländern Nordirland, Irland, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Türkei, Bosnien, Italien, Brasilien, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Polen, Tunesien und Algerien vom hohen Standard der österreichischen Zuchttiere. Messedirektor Helmut Slezak resümiert: „Im Nachhinein kann man sagen, dass die neuen Themen wie ‚Zukunft Tier‘, Forstarena, OÖ-Familienpass, die Themenwelten in der Halle 19, das ‚Fachforum Agrar‘ und auch die ‚Bunte Messeschau‘ eine Aufwertung für die Messe waren. Zahlreiche Fachbesucher und viele Familien nutzten dieses Zusatzangebot.“


BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

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O K TO B E R 2015

AKTUELLE UMFRAGE ZEIGT: BIOEINKÄUFE STEIGEN, HÖHERE PREISE SIND GERECHTFERTIGT

Mehr „Bio“ wegen Gesundheit Bio-Produkte werden von Konsumenten als gesundheitsfördernd, naturbelassen und schmackhaft wahrgenommen. Es werden mehr Nahrungsmittel aus biologischer Landwirtschaft gekauft als vor fünf Jahren, auch aufgrund des größeren Angebots. Das zeigt eine aktuelle AMA-Motivanalyse, die anlässlich der Bio-Aktionstage im September erstellt wurde. Rund 8 % aller Frischeprodukte (exkl. Brot und Gebäck) werden in Bio-Qualität gekauft. Den höchsten Anteil verzeichnen Eier und Milch, gefolgt von Gemüse und Kartoffeln. Ebenfalls über dem Durchschnitt liegt der Anteil der Bio-Ware bei Joghurts, Butter und Obst. Unterdurchschnittlich fällt der Bio-Anteil bei Fleisch und Geflügel sowie bei Wurst und Schinken aus. Stärkstes Motiv für den Kauf von Bio-Nahrungsmitteln ist eine gesund-

AMA-GASTROSIEGEL

bensstil spontan als Grund für mehr Bio. Bei jedem Zehnten haben sich die finanziellen Möglichkeiten verändert, sodass Bioprodukte nun öfter im Einkaufskorb landen.

Höherer Preis ist gerechtfertigt ERFOLG FÜR BIO-NAHRUNGSMITTEL: Prof. Ludwig Maurer, Vorsitzender der Kodex-Unterkommission Bio, und Michael Blass, Geschäftsführer AMA-Marketing Foto: AMA/APA/Preiss

heitsfördernde Ernährungsweise. Ein Drittel der Befragten nennt dies spontan als wichtigstes Kriterium.

Bio und Regionalität punkten Weiters werden der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und die vielfach regionale Herkunft von Bio-Produkten angegeben. Jeder zehnte Befragte kauft BioLebensmittel aufgrund des Ge-

schmacks. Bio-Käufer orientieren sich stark an Gütesiegeln und am Hersteller der Produkte. Auch die Beschreibung und Kennzeichnung ist ausschlaggebend. 42 % der Befragten geben an, heute mehr Bio-Produkte zu kaufen als noch vor fünf Jahren. Die größere Auswahl ist für rund ein Drittel der Befragten ausschlaggebend, öfter zu biologischen Nahrungsmitteln zu greifen. Rund ein Viertel nennt den bewussteren Le-

Rund ein Drittel derer, die weniger Bioprodukte als vor fünf Jahren kaufen, fühlt sich unsicher mit der Nachvollziehbarkeit der biologischen Produktion. Zwei Drittel der Befragten halten den höheren Preis biologischer Lebensmittel für gerechtfertigt, die Zustimmung steigt naturgemäß mit der Höhe des verfügbaren Haushaltseinkommens. Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing, erklärt den Hintergrund: „Seit zwanzig Jahren garantiert das AMA-Biozeichen den biologischen Ursprung. Mit dem AMA-Biosiegel kennzeichnen wir zusätzlich höchste Produktgüte durch Kriterien, die strenger sind als die gesetzlichen Vorschriften“, so Blass.

ROHSTOFFE AUS DER UMGEBUNG FÜR WIRTE UND HOTELIERS

Regionalität zertifiziert

Wirte setzen auf Regionalität

Mit dem AMA-Gastrosiegel können Wirte den regionalen Einsatz von Zutaten zertifizieren lassen. Das Herkunftskennzeichnungssystem gibt in der Speisekarte Auskunft, woher Fleisch, Milchprodukte, Eier, Obst, Gemüse, Erdäpfel, Wild oder Süßwasserfisch stammen. Darüber hinaus verpflichten sich GastrosiegelWirte zur frischen Zubereitung und verwenden keine Lebensmittelimitate oder gentechnisch veränderte Lebensmittel.

Immer mehr Gastronomen kennzeichnen regionale Produkte in der Speisekarte. Auch die Bereitschaft, die Verwendung regionaler Zutaten regelmäßig kontrollieren zu lassen, nimmt zu. Hauptmotiv für eine solche Zertifizierung ist die Positionierung und der Imagegewinn für den Betrieb. Viele Wirte könnten sich sogar vorstellen, einige Produkte ausschließlich aus Österreich zu kaufen. An erster Stelle liegen hier Eier, Hühnerfleisch

1.300 BETRIEBE machen schon jetzt mit dem AMA-Gastrosiegel die Rohstoffherkunft für die Konsumenten transparent.

und Wild. Wichtigste Kriterien für den Einkauf von Nahrungsmitteln sind Frische und appetitliches Aussehen. Dicht dahinter liegen Produkte aus Österreich, regionale Spezialitäten und Waren aus der unmittelbaren Umgebung. Befragt wurden 300 Inhaber, Geschäftsführer und leitende Angestellte von Gastronomiebetrieben im Mai und Juni. Umfrage und Studie führte Gastro Obsearcher im Auftrag der AMA durch.

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH


BAUERNJOURNAL INVEKOS O K TO B E R 2 01 5

Die Definition der Schlagnutzung „Kleegras“ ist ab 2016 eine andere als bisher.

IX

Foto: Thumfart

NEUE REGELUNGEN DURCH EUGH-URTEIL

Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mussten Änderungen der Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Ackerstatuserhalt beziehungsweise der Dauergrünlandwerdung vorgenommen werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Details. KARL BAUER, LKÖ, ANDREAS SCHLAGER, LK NÖ, KARL THUMFART, LK OÖ

Eine umfassende Information bietet das AMA-Merkblatt zur Dauergrünlandwerdung. In diesem Merkblatt sind auch mehrere Beispiele zur Dauergrünlandwerdung dargestellt; das Merkblatt steht voraussichtlich mit Oktober unter www.ama.at als Download zur Verfügung.

Eine wesentliche Erkenntnis aus dem EuGH-Urteil ist, dass der Wechsel von einer Ackerfutternutzung zu einer Ackerfutternutzung mit anderslautender Schlagnutzung nicht mehr zur Unterbrechung der Dauergrünlandwerdung führt. Unabhängig vom EuGH-Urteil: Neu ist auch, dass die Schlagnutzungen „Klee“ und „Luzerne“ als Ackerkulturen betrachtet werden (wie z. B. Getreide, Mais, ...) und nicht als Ackerfutter. Für das Jahr 2015 greift der „Vertrauensschutz“; das bedeutet, dass bei Einhaltung der in der Vergangenheit gültigen Bestimmungen nicht aufgrund der neuen Bestimmungen Dauergrünlandwerdung eintreten kann.

Definition „Dauergrünland“ Die Definition Dauergrünland ist in der EU-Verordnung 1307/2013 geregelt und lautet sinngemäß:

„Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind …“

Von Dauergrünlandwerdung betroffen Folgende Schlagnutzungen können zu Dauergrünlandwerdung führen bzw. dazu beitragen: n  Futtergräser n  Wechselwiese n  Sonstiges Feldfutter n  Energiegras n  Grünbrache – ohne entsprechende Codierungen im Mehrfachantrag (MFA) n  Kleegras – nach der bis einschließlich MFA 2015 gültigen Definition n  Blühflächen – bis 2014, ausgenommen UBAG- (Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen) und Biobetriebe

n  GLÖZ A (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) – bis 2014, ohne Projektbestätigung n  Bodengesundung A – bis 2014

Verhinderung der Dauergrünlandwerdung Bei Einhaltung folgender Vorgaben bleibt der „Ackerstatus“ erhalten: n  „Aktive Bestandesänderung“ vor dem sechsten MFA n  Änderung der Schlagnutzung im sechsten MFA auf eine – Nicht-Ackerfutterfläche wie z. B. Getreide, Mais, ... oder eine – Leguminose in Reinsaat: Klee, Luzerne Der Beginn der „Zeitrechnung“ für die Dauergrünlandwerdung ist nach wie vor das Jahr 2003. Sollte eine Ackerfläche sehr steil oder sehr steinig sein, stellt sich jedenfalls die Frage, ob nicht doch die Beantragung als Dauergrünland die bessere Vorgangsweise darstellt.


BAUERNJOURNAL INVKOS

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O K TO B E R 2015

F L ÄC H E N M I T B E S T I M MT E N CO D I E R U N G E N LT. M FA S I N D VO N D E R DAU E R G R Ü N L A N D W E R D U N G AU S G E N O M M E N B Z W. U N T E R B R EC H E N F Ü R D I E DAU E R D I E S E R B E A N T R AG U N G D I E DAU E R G R Ü N L A N DW E R D U N G : Maßnahme Schlagnutzung Code Ökolog. Vorrangfläche „Greening“ Grünbrache OVF* UBB Grünbrache, Klee, sonstiges Feldfutter, sonstige Ackerkulturen DIV Naturschutz Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, WF sonstiges Feldfutter 20-jährige Stilllegung Grünbrache, Wechselwiese K20 Bio, Einschränkung ertragsGrünbrache BG steigernder Betriebsmittel „Gewässerschutzmaßnahmen“ Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, AG, OG, ZOG sonstiges Feldfutter * bis max. 10 % der Ackerfläche und nur dann, wenn eine OVF-Verpflichtung besteht

Von der Dauergrünlandwerdung ausgenommen Neben den in der Tabelle genannten Codierungen erhalten noch folgende Schlagnutzungen den Ackerstatus: n  Deklarierte Gräservermehrungsflächen n  Elefantengras (Miscanthus sinensis, Chinaschilf)

Definition Schlagnutzung und Fruchtfolge ab 2016 Ab dem MFA 2016 werden die folgenden Schlagnutzungen in Abhängigkeit vom Grasanteil im Bestand definiert: n  Bis 10 %: Klee n  10 % bis 40 %: Kleegras n  Über 40 %: Wechselwiese n  Über 90 %: Futtergräser Als Fruchtfolge wird angesehen: Die aktive Bestandesänderung zu einer n  Nicht-Ackerfutterfläche wie Getreide, Mais, ... oder zu einer n  Leguminose in Reinsaat (Klee, Luzerne) mit einer Reinsaatstärke von 20 kg bis 40 kg. Wichtig: Es müssen Reinsaaten verwendet werden. Die Aussaat von Kleegrasmischungen – auch mit deutlich untergeordnetem Grasanteil – wird nicht als Fruchtfolge anerkannt! Beispiel: In fünf Mehrfachanträgen wurde „Wechselwiese“ beantragt. Vor dem sechsten Jahr erfolgt eine Einsaat von Klee oder Luzerne in Reinsaat

mit einem Gräseranteil von maximal 40 % im Aufwuchs. Mit der Beantragung von „Kleegras“ im sechsten MFA wird die Grünlandwerdung „unterbrochen“. Wird in weiterer Folge durch die Bestandesentwicklung der maximale Gräseranteil von 40 % überschritten, ist „Wechselwiese“ zu beantragen.

Besonderheiten n  Die „aktive Bestandesänderung“ von z. B. Wechselwiese auf Silomais führt dazu, dass bei neuerlicher Anlage einer Wechselwiese der Fünf-JahresZeitraum neu beginnt. Wird die Schlagnutzung Wechselwiese auf Grünbrache mit dem Code „OVF“ geändert, stellt dies nur eine Unterbrechung dar. Die Jahre mit Schlagnutzung Wechselwiese vor der OVF-Grünbrache sind bei neuerlicher Beantragung als Wechselwiese zu berücksichtigen! n  Auch der Anbau von Getreide (Hafer, Roggen, Triticale, Gerste) wird als „Unterbrechung“ angesehen, unabhängig von der „Art“ der Nutzung. Das Getreide muss aber in Reinsaatstärke ausgesät werden und muss zumindest zwischen 15. Mai und 15. Juni bestandesbildend sein. n  Wurde die Fläche zehn Jahre oder länger mit den Codierungen „WF“ oder „K20“ beantragt, beginnt der Zeitraum für

H A N D L U N G S B E DA R F VO R A B L AU F D E R F Ü N F- J A H R E S - F R I S T 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 KG KG KG KG FuGr FuGr FuGr Getr.

die Dauergrünlandwerdung am Verpflichtungsende neu zu laufen. n  Handlungsbedarf vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist kann auch für jene Betriebe zum MFA 2016 bestehen, die in den letzten Jahren – gemäß den bisherigen Bestimmungen – immer zwischen Ackerfutter (z. B. von Wechselwiese auf Futtergräser oder Kleegras „alt“) gewechselt haben. Beispiel: Im Jahr 2013 erfolgte eine aktive Bestandesänderung von Kleegras „alt“ auf Futtergräser. Bis einschließlich MFA 2015 hat der Betrieb die bisherigen Bestimmungen eingehalten. Aufgrund der neuen Regelung muss im MFA 2016 eine Ackerkultur folgen (Tabelle).

Maschineneinsatz Die Wahl der Maschinen für die „aktive Bestandesänderung“ bleibt dem Landwirt vorbehalten. Gerade bei den umbruchlosen Einsaatverfahren mit Klee oder Luzerne (keine Kleegrasmischung verwenden!) mit z. B. Schlitzsaat muss auf einen entsprechenden Kleeanteil im Bestand geachtet werden; wenn sich im Bestand über 40 % Gräser befinden, muss die Aktivität bis zum nächsten MFA wiederholt werden. Die Fruchtfolgemaßnahme muss für eine allfällige VorOrt-Kontrolle entsprechend dokumentiert werden, z. B. Datum, Feldstück, Saatgutrechnung, Sätechnik, Maschinenabrechnung usw.

Das Wichtigste im Überblick

Dauergrünlandwerdung kurz gefasst n  Der „Ackerstatus“ bleibt erhalten bei „aktiver Bestandesänderung“ vor dem sechsten MFA und einer Änderung der Schlagnutzung im sechsten MFA. n  Die Schlagnutzung muss auf eine Nicht-Ackerfutterfläche wie z. B. Getreide, Mais, auf eine Leguminose in Reinsaat (Klee, Luzerne) oder auf Kleegras (neue Definition ab MFA 2016!) geändert werden. n  Schlagnutzung „Kleegras“ ab 2016: Die Nutzung „Kleegras“ unterbricht die Dauergrünlandwer-dung. Allerdings ist zu beachten, dass der Anbau bzw. die Einsaat einer Kleegrasmischung zur Unterbrechung der Grünlandwerdung nicht zulässig ist. Es müssen Klee oder Luzerne in Reinsaatstärke eingesät werden und der daraus entstandene Aufwuchs darf max. 40 % Gräseranteil aufweisen. n  Die Schlagnutzung „Grünbrache“ ohne Codierung lt. MFA kann genauso wie z. B. Wechselwiese oder Futtergräser zur Dauergrünlandwerdung führen. n  Die Wahl der Maschinen für die „aktive Bestandesänderung“ bleibt beim Landwirt. Vorsicht ist bei umbruchlosen „Einsaatverfahren“ geboten! Unbedingt für eine entsprechende Dokumentation sorgen!

Dauergrünlandwerdung in Zukunft Die Landwirtschaftskammer setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Definition für Dauergrünland geändert wird bzw. dass die Bestimmungen zur Dauergrünlandwerdung ersatzlos entfallen. Nicht nur aus Vereinfachungsgründen – auch aus Sicht des Klimaschutzes. Wenn Klimaschutz nicht nur ein Schlagwort sein soll, dann sollte die Aufhebung dieser Bestimmungen eine Selbstverständlichkeit sein.


BAUERNJOURNAL BILDUNG O K TO B E R 2 01 5

XI

DIE VIELFÄLTIGEN LEHRGÄNGE DES LFI

Erfolgsfaktor Weiterbildung Bildungs- und Beratungslandkarte www.lfi.at/blk

„Mit unserem Bildungsund Beratungsangebot stärken wir den persönlichen und beruflichen Erfolg sowie die Lebensqualität unserer Kundinnen und Kunden“, lautet einer der Leitsätze des LFI. HERBERT BAUER, LFI ÖSTERREICH

Denn um den Erfolg für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich geht es dem größten heimischen Bildungsanbieter im ländlichen Raum. In der Bildungssaison 2015/16 richtet das LFI sein Augenmerk wie bereits im Vorjahr auf Schulungen im Bereich der Unternehmerkompetenz. „Der Beruf des Landwirts steht vor neuen Herausforderungen, die es früher nicht gab. So ist es in Zeiten wachsenden Wettbewerbs unabdingbar, dass Bäuerinnen und Bauern unternehmerisch handeln und gezielt an den Kompetenzen dafür arbeiten“, sagt Bernhard Keiler, Geschäftsführer des LFI Österreich. Verständlich also, dass Unternehmerkompetenz nach wie vor eines der Kernthemen der ländlichen Entwicklung ist.

Bildung gewährleistet Erfolg der Betriebe „All das wird auch für uns in den nächsten Jahren Priorität haben“, so Keiler. „Bildung gewährleistet den Erfolg der Betriebe“, unterstreicht Keiler. „Und die 376.000 Teilnahmen im Vorjahr an unseren 13.600 Kursen zeigen klar, dass das den Bäuerinnen und Bauern zunehmend bewusst wird.“ Von kurzen Ein-

DAS VIELFÄLTIGE BILDUNGS- UND BERATUNGSANGEBOT AUF EINEN BLICK: Die Bildungs- und Beratungslandkarte ermöglicht eine individuelle Suche im gesamten LFI-Bildungs- und Landwirtschaftskammer-Beratungsangebot. Einfach in der Suche ein Bundesland und das gewünschte Themengebiet auswählen, dann erhält man alle Bildungs- und Beratungsangebote. Foto: LFI Österreich

steigerschulungen bis zu umfangreichen Zertifikatslehrgängen können sie aus dem LFI-Kursbuch das Passende für sich auswählen. „Dazu schätzen viele den gegenseitigen Austausch und den Blick über den Tellerrand, der sich ergibt, wenn sie sich bei uns das benötigte Grundlagenoder Zusatzwissen aneignen“, ergänzt Keiler. Das LFI als Bildungseinrichtung der Landwirtschaftskammern arbeitet hier in enger Abstimmung mit dem Geschäftsfeld Beratung der Landwirtschaftskammern.

Unabhängiges Beratungsnetzwerk Für einzelbetriebliche Fragestellungen steht bundesweit ein hochqualitatives und unabhängiges Beratungsnetzwerk zur Verfügung. In 80 Bezirksbauernkammern erbringen die rund 700 fachlich und methodisch qualifizierten Berater und Beraterinnen jährlich über 1 Million Leistungsstunden und über 620.000 Beratungskontak-

te. „Diese Ergebnisse zeigen, dass die Landwirtschaftskammern im Bereich der Landund Forstwirtschaft der zentrale Beratungsanbieter sind und die Bäuerinnen und Bauern den kompetenten Beratungskräften vertrauen“, so Keiler.

LK-Beratung und LFIs: Ein starkes Team Mit einem umfassenden Beratungsangebot und fachlich und methodisch qualifizierten Beratungskräften trägt die LK-Beratung zur erfolgreichen Unternehmensentwicklung und Steigerung der Lebensqualität der bäuerlichen Familien bei. Die Landwirtschaftskammern und die Ländlichen Fortbildungsinstitute bieten ein attraktives Bildungs- und Beratungsangebot für Bäuerinnen und Bauern an. Die Bildungs- und Beratungslandkarte (www.lfi.at/ blk) gibt einen umfassenden Überblick über eine Vielzahl an Kursen, Seminaren und Beratungsangeboten. Durch eine individuelle Suche im

gesamten LFI-Bildungs- und LK-Beratungsangebot kann so das passende Angebot leicht gefunden werden. Landwirt zu sein heißt Unternehmer zu sein – einen Betrieb zu führen, sich am Markt zu behaupten und Gewinn zu erwirtschaften. Seit 2012 unterstützen LFI und LK in der Kampagne „Mein Betrieb – meine Zukunft“ (www.meinbetrieb-meinezukunft.at) mit unterschiedlichen Bildungsund Beratungsangeboten interessierte Bauern und Bäuerinnen gezielt dabei, ihre Unternehmerkompetenz zu stärken. „Dabei sind innovative Lösungen sowie unternehmerisches Denken und Handeln unverzichtbar für eine erfolgreiche Unternehmensführung“, erklärt LFI-Geschäftsführer Keiler abschließend. Das neue Kursbuch 2015/16 ist demnächst bei den Landes-LFIs oder über eine Online-Bestellungerhältlich: www.lfi.at


BAUERNJOURNAL SOZIALVERSICHERUNG

XII

O K TO B E R 2015

SOZIALVERSICHERUNG

Tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft

Die Beschäftigung von Dienstnehmern und freien Dienstnehmern unterliegt grundsätzlich nur dann der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Bisher gibt es eine monatliche (2015: 405,98 €) und eine tägliche (2015: 31,17 €) Geringfügigkeitsgrenze. Diese kann auch bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen leicht überschritten werden, was einerseits zu einer erheblichen Beitragsbelastung führt. Andererseits haben (Früh-)Pensionisten, die in diesem Rahmen tätig wur-

den, schädliche Auswirkungen auf ihren Pensionsanspruch zu befürchten. Daher hat das Regierungsprogramm, aber etwa auch die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission auf Betreiben der Landwirtschaftskammer die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze vorgeschlagen. Dies wird nun durch das „MeldepflichtÄnderungsgesetz“ umgesetzt (kundgemacht am 9. Juli 2015), allerdings erst ab 1. Jänner 2017.

Beschäftigung über Kalendermonatsgrenze Gleichzeitig wird ein Anwendungsproblem der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gelöst: Wenn ein – auch nur kurzfristiges – Beschäftigungsverhältnis über eine Kalendermonatsgrenze hinweg besteht, wird diese bisher de facto auf Kalendertage aufgeteilt. Beispiel: Eine Halbtagsbeschäftigung dauert von 29. September bis 2. Oktober 2015, Stundenlohn 10 €. Die tägliche Ge-

Foto: LKÖ

Auf Betreiben der Landwirtschaftskammer wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft. Ab Jänner 2017 wird stattdessen ein MeldepflichtÄnderungsgesetz umgesetzt.

ringfügigkeitsgrenze, die damit überschritten wird, ist ab 1. Jänner 2017 nicht mehr relevant. Für die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird aber das Entgelt auf einen ganzen Monat hochgerechnet, sodass sie hier als überschritten gilt, auch wenn der Gesamtbetrag von 405,98 € gar nicht erreicht wird. Mit dem vorliegenden Gesetz wird nun festgelegt, dass diese Behandlung von Rumpfmonaten nur zum Tragen kommt, wenn die Beschäftigung insgesamt zumindest einen Monat dauert. Hinzuweisen ist noch darauf, dass auch eine geringfügige Beschäftigung nicht ohne Konsequenzen im Sozialversicherungsrecht bleibt: Erstens besteht Pflichtversicherung in der Unfallversicherung (diese hat mit 1,3 % Dienstgeberbeitrag allerdings nicht die finanzielle Dimension wie die Kranken- und Pensionsversicherung). Zweitens haben Dienstgeber die Dienstgeberabgabe von 16,4 % der Beitragsgrundlage zu entrichten, wenn die

DIE TÄGLICHE GERINGFÜGIGKEITSGRENZE ist ab 1. Jänner 2017 nicht

mehr relevant.

Summe der monatlichen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) ihrer geringfügig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Die Dienstnehmer wiederum haben die Möglichkeit zur Selbstversicherung. Außerdem tritt Vollversicherungspflicht ein, wenn die geringfügige Beschäftigung mit einer bereits vollversicherten Beschäftigung zusammentrifft oder die Entgelte aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen.

ÖSTERREICHISCHE WEINERNTE 2015

Wein kam gut durch Sommer Winzer blicken einer mengenmäßig sehr guten Durchschnittsernte entgegen. Für die Lese werden heuer hochqualitative Trauben erwartet. Heuer wird mit einer Erntemenge von 2,4 bis 2,5 Mill. Hektolitern gerechnet. „Der Wein hat den Hitzesommer also gut überstanden“, so Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager über das Weinjahr 2015. „Wenn es die Witterung weiterhin gut mit uns meint, steht uns mit dem Jahrgang 2015 ein sehr guter, vollreifer Weinjahrgang mit etwas höheren Alkoholgehalten und geringerer Säure als im Vorjahr ins Haus.“ Mengenmäßig sieht es deutlich besser aus als im Vorjahr: Die Steiermark, die von der Trockenheit nicht so betroffen war, erwartet mengen- und qualitätsmäßig einen sehr guten Jahrgang. Das Burgenland geht von einer Normalernte aus, wobei heuer an den Rotwein hohe Qualitätserwartungen gestellt werden. Niederösterreich und Wien erwarten eine gute Normalernte, jedenfalls deutlich mehr als im Vorjahr. Unsicherheitsfaktor, die Menge betreffend, ist die Mostausbeute, da aufgrund der Trockenheit mit etwas kleineren Beeren gerechnet wird.


Stadtlandwirtschaft | Oktober 2015

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Gartenbau

Garten- und Feldgemüsebauerhebung Ziel der Erhebung ist die Deckung des Bedarfs an statistischen Informationen über den Garten- und Feldgemüsebau. Stichtag der Erhebung war der 1. Juli 2015.

Dipl.-Ing. Birgit Szigeti birgit.szigeti@lk-wien.at

Gemäß Verordnung des BMLFUW hat die Bundesanstalt Statistik Österreich eine Garten- und Feldgemüseanbauerhebung 2015 durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten bis zum 30. September 2016 Statistiken zu erstellen.

Auskunftspflicht Zur Auskunft verpflichtet, gemäß § 9 des Bundestatistikgesetzes 2000, sind jene natürliche und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften, die eine statistische Einheit im eigenen Namen betreiben. Wenn die Vor-

aussetzungen gemäß § 2 nicht zutreffen oder der Betrieb aufgelassen wurde, ist eine begründete Leermeldung verpflichtend abzugeben.

Statistische Einheiten (§ 2) 1. Gartenbaubetriebe und Baumschulen mit mindestens 10 Ar gärtnerisch bewirtschafteter Freilandfläche oder einem Gewächshaus- bzw. Treibhaus (Hochglas oder Kunststoff oder Folie) 2. Landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 10 Ar Feldgemüseanbauflächen einschließlich Flächen im Zweitanbau nach landwirtschaftlichen Kulturen oder einem überwiegend gewerbsmäßig bewirtschafteten Ge-

sche Meldung nicht vorhanden, so muss dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall erfolgt die Auskunftspflicht innerhalb von acht Wochen nach schriftlicher Bekanntgabe mittels Telefoninterview. Soweit dem Auskunftspflichtigen zum Zeitpunkt der Erhebung die Daten über das Jahr 2015 noch nicht zur Gänze zur Verfügung stehen, hat er eine Abschätzung nach bestem Wissen vorzunehmen.

wächshaus- bzw. Treibhaus (Hochglas oder Kunststoff oder Folie) Betriebe mit ausschließlicher Forstpflanzgut- oder Forstsaatguterzeugung und Betriebe, die ausschließlich für den Eigenbedarf produzieren.

Durchführung der Erhebung Die Befragung erfolgt durch die Bundesanstalt mittels elektronischer Fragebögen welche innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Zugangsberechtigung für den elektronischen Fragebogen vollständig ausgefüllt retourniert werden. Sind die technischen Voraussetzungen für eine elektroni-

Weitere Informationen können Sie unter www.lk-wien.at nachlesen.

Über 1.400 Betriebe erhalten von der Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen der "Regional- und Investitionsoffensive der Ländlichen Entwicklung" EUR 55,8 Mio. Die Direktzahlungen des Jahres 2013 wurden im Antragsjahr 2013 im Rahmen der Haushaltsdisziplin um rund 2,45 Prozent gekürzt. Anspruchsberechtigt sind alle

Betriebsinhaber, die im Antragsjahr 2014 von der Haushaltsdisziplin betroffen waren. Davon betroffen waren alle Direktzahlungsbeträge über 2.000 Euro. Da die einbehaltenen Mittel nach Berechnung der Europäischen Kommission nicht benötigt werden, wurden diese am 29. Septeber 2015 an die betroffenen Betriebe überwiesen. Im Bundesland Wien wurden 37.693 Euro an 79 Betriebe ausbezahlt.

Regionale Lebensmittel Gerade jetzt! „Unsere Landwirte produzieren das, was wir täglich brauchen, qualitativ hochwertige Lebensmittel. Durch den Kauf heimischer Lebensmittel wird das Klima geschützt und 530.000 Arbeitsplätze gesichert“, sind Ök.-Rat Ing. Franz Windisch, Präsident der LK Wien, und Dr. Kurt Weinberger, ÖHV-Vorstandsvorsitzender, überzeugt.

Fotoautor: Hagelversicherung

Kurzmeldungen Rückerstattungen der Haushaltsdisziplin 2013

Fotoautor: LK Ö


8 | Oktober 2015 | Stadtlandwirtschaft

Green Care

Neues Green Care Projekt eröffnet In Zusammenarbeit mit dem Bio-Bauernhof Passet-Jandrasits betreibt der Verein „wert:volles:schaffen“ eine Tagesstruktur für 14 Menschen mit Behinderungen.

Mag. FH Nicole Prop nicole.prop@greencare-oe.at

Am Dienstag, den 15. September um 18 Uhr wurde ein weiteres Green Care Projekt im Biosphärenpark Wienerwald offiziell von Landesrat Dr. Stephan Pernkopf eröffnet. Der Bio-Bauernhof Passet-Jandrasits liegt im Irenental, mitten im Biosphärenpark Wienerwald, 15 km von Wien entfernt und umfasst 12 Hektar Grünland. In Kooperation mit dem anerkannten Sozialträger Wert:Volles:Schaffen wird hier eine Tagesstruktur am Bauernhof, in der 14 Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle Beschäftigung finden betrieben. Hiermit sollen neue Wege für eine andere Form des Wirtschaftens und des respektvollen und wertschätzenden Umgangs miteinander aufgezeigt werden.

Über den Biobauernhof Seit 1863 befindet sich der Hof in Familienbesitz, mittlerweile in der 6. Generation. Auf dem Hof leben Pferde, Schafe, Ziegen, Esel, Hofhund und sechs Katzen. Da der Hof bis vor 10 Jahren auf Milchproduktion ausgerichtet war, gab es zuletzt leerstehende Stallungen und andere unbenutzte landwirtschaftliche Infrastruktur.

"Auf der Suche nach neuen Ideen für unseren Hof sind wir auf das Projekt „Green Care - Wo Menschen aufblühen“ der Landwirtschaftskammer gestoßen und waren von dieser sozialen Idee überzeugt. Mit der Tagesstruktur schaffen wir eine Perspektive, nicht nur für die Menschen mit Behinderungen und deren BetreuerInnen, auch wir selbst haben eine neue Perspektive für unseren Hof", so Ing. Joachim Jandrasits, Biobauer am Hof. „Wir als Sozialträger bieten im Raum Wien eine naturnahe Alternative am Bauernhof für unsere Zielgruppe an und können durch diese Kooperation Synergien optimal nützen“ ergänzt Dipl. Heilpäd.(FH) Michaela Stab, Obfrau des Vereins Wert:Volles:Schaffen.

Vorteile vom Green Care Projekt „Seit jeher wird auf Niederösterreichs Bauernhöfen der ökosoziale Gedanke gelebt, der mit dem innovativen Projekt „Green Care – Wo Menschen aufblühen“ seit 2011 weiter forciert wird. Das große Interesse von Bäuerinnen und Bauern, aber auch aus anderen Sektoren bestätigt die Zukunftsträchtigkeit dieses Projekts. Green Care kann nicht nur ein zusätzliches Einkom-

Der Biobauernhof Passet-Jandrasits ist ein weiteres Vorzeige-

beispiel.

mensstandbein für unsere Betriebe bilden, sondern gleichzeitig auch die Lebensqualität in unserem Bundesland weiter verbessern“, so Landesrat Dr. Stephan Pernkopf. "Die Tagesstruktur am Bauernhof' ist ein weiteres Vorzeigebeispiel für die Idee, die hinter „Green Care – Wo Menschen aufblühen“ steckt, nämlich die Integration von Menschen mit Behinderungen auf einem Bauernhof, wo sie eine sinnvolle Beschäftigung finden können", freut sich auch Ing. Robert Fitzthum, Obmann des Vereins „Green Care Österreich“ und Direktor der Landwirtschaftskammer Wien. "Das Projekt bildet damit eine ideale Brücke zwischen Land- und Forstwirtschaft und der Bevölkerung, und stärkt der Zusammenhalt im ländlichen Raum". Dank gilt der Niederösterreichischen Versicherung für Ihre Unterstützung.

Zu Green Care – Wo Menschen aufblühen Mit Green Care - Wo Menschen aufblühen erweitern sich die "traditionellen" Kom-

Fotoautor: LK NOE/Eva Posch

petenzen der heimischen Bäuerinnen und Bauern hinsichtlich Lebensmittelerzeugung und Umweltschutz um eine soziale Komponente. Der Bauernhof wird damit zum Arbeits-, Bildungs-, Gesundheits- und Lebensort, wo meist in Kooperation mit Sozialträgern und Institutionen eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen für junge und alte Menschen, Personen mit Einschränkungen, körperlichen und seelischen Belastungen angeboten werden. Für geschulte bäuerliche Unternehmerinnen und Unternehmer stellt das Projekt neue Möglichkeiten der Einkommensdiversifizierung dar. Das Projekt wurde 2011 von der Landwirtschaftskammer Wien gestartet und seitdem auf alle anderen Bundesländer ausgeweitet. Green Care Österreich ist ein eingetragener Verein und bildet gemeinsam mit neun Landwirtschaftskammern das Kompetenznetzwerk für die Umsetzung von Green Care Dienstleistungen auf bäuerlichen landwirtschaftlichen Betrieben.

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LÄNDERN UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete


Stadtlandwirtschaft | Oktober 2015

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Green Care

Green Care im Biosphärenpark Wienerwald Neues Leben für den ehemaligen Kakteenzuchtbetrieb in Alland.

Mag. FH Nicole Prop nicole.prop@greencare-oe.at

Am Montag, den 28. September 2015 wurde ein weiteres Green Care Projekt im Biosphärenpark Wienerwald offiziell von Bürgermeister der Marktgemeinde Alland, Dipl.-Ing. Ludwig Köck eröffnet. Der ehemalige Kakteenzuchtbetrieb, über 40 Jahre als „Cactus-Center Felbinger“ bekannt, der mit über 2.000 Arten zu den artenreichsten Anzuchtbetrieben Mitteleuropas zählte und Auszeichnungen im Rahmen der Wiener Internationalen Gartenschau erhielt, lebt weiter. Ein Sozialprojekt für sieben Menschen mit intellektueller Behinderung mit Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten im handwerklichen und im Tierbereich wird hier gestartet. Die tägliche Arbeit in der Gärtnerei so wie die Versorgung der Pferde und Hühner stehen im Vordergrund. „Green Care bietet hier die idealen Grundvoraussetzungen“, so Dr. Mirko Nalis, Verein GIN. „Es entsteht eine WIN-WIN Situation, nicht nur für die Gärtnerei, sondern auch für uns als Sozialträger, für die Region und letztendlich auch für die Menschen mit intellektueller Behinderung. Die geographische Lage

und die gute Anbindung an Wien erhöhen die Attraktivität dieses Projektes“, so Nalis weiter. „Green Care trägt aktiv dazu bei, dass in Groisbach ein bestehender landwirtschaftlicher Betrieb durch die Kombination mit einem sozialen Angebot weiterhin existieren kann“, so Bürgermeister Dipl.-Ing. Ludwig Köck.

Vorzeigebeispiel der Stadtlandwirtschaft „Wir sind froh, dass die Gemeinde Alland uns aktiv unterstützt die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung in so einem innovativen Inklusionsprojekt umzusetzen“ so Susanne Gabrle, Leiterin der Abteilung Beschäftigung und Tagesstruktur, Fonds Soziales Wien. Dem schließt sich Dr. Jan Philipp Cernelic, Leiter der Behindertenhilfe in der NÖ-Landesregierung an und ergänzt „durch die Verknüpfung des Wohn- und Arbeitsbereichs mit der Natur werden die positiven sozialtherapeutischen Auswirkungen für die Klient-Innen intensiviert“. "Dieses Projekt ist ein weiteres Vorzeigebeispiel für die Idee, die hinter Green Care – Wo Menschen aufblühen steckt, nämlich die Integration von Menschen mit Behin-

Aus einem ehemaligen Zierpflanzenbetrieb wurde ein Sozialpro-

jekt für Menschen mit Behinderung.

derungen in eine Gärtnerei, wo sie eine sinnvolle Beschäftigung finden können und in diesem Fall auch Wohnen können", freut sich Ing. Robert Fitzthum, Obmann des Vereins „Green Care Österreich“ und Direktor der LK Wien. "Das Projekt bildet die ideale Brücke zwischen Landwirtschaft und Soziales und stärkt der Zusammenhalt im ländlichen Raum".

Zu Green Care – Wo Menschen aufblühen Mit Green Care - Wo Menschen aufblühen erweitern sich die "traditionellen" Kompetenzen der heimischen Bäuerinnen und Bauern hinsichtlich Lebensmittelerzeugung und Umweltschutz um eine soziale Komponente. Der Bauernhof wird damit zum Arbeits-, Bildungs-, Gesundheits- und Lebensort, wo meist in Kooperation mit Sozialträgern und Institutionen eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen für junge und alte Menschen, Personen mit Einschränkungen, körperlichen und seelischen Belastungen angeboten werden. Für geschulte bäuerliche Unternehmerinnen und Unternehmer stellt das Projekt neue Möglichkeiten der Einkommensdiversifizierung dar. Das Projekt wurde 2011 von

Fotoautor: Green Care Österreich

der Landwirtschaftskammer Wien gestartet und seitdem auf alle anderen Bundesländer ausgeweitet. Green Care Österreich ist ein eingetragener Verein und bildet gemeinsam mit neun Landwirtschaftskammern das Kompetenznetzwerk für die Umsetzung von Green Care Dienstleistungen auf bäuerlichen landwirtschaftlichen Betrieben.

Zu Verein GIN Der Verein GIN (Gemeinwesenintegration und Normalisierung für kognitiv beeinträchtigte Menschen) besteht seit 1992 und ist seither eine anerkannte Partnerorganisation der Stadt Wien auf dem Gebiet der Behindertenhilfe nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW). Kostenträger ist der Fonds Soziales Wien (FSW). GIN betreibt an 25 Standorten Wohn- und Tageseinrichtungen für lernund mehrfach behinderte Menschen, derzeit verfügt der Verein über rund 420 Betreuungsplätze. Zwei dieser Tageseinrichtungen sind landwirtschaftlich konzipiert und zwar die Beschäftigungsgruppe „Alm“ und die Arbeitsgruppe „Gärtnerhof“ beides in Wien. Letztere besteht seit 1997 und betreut mit neun KlientInnen einen Gemüseanbaubetrieb.


10 | Oktober 2015 | Stadtlandwirtschaft

Landjugend

Eine Bezirksgruppe stellt sich vor Die Simmeringer Junggärtner – sind fixer Bestandteil bei verschiedenen Veranstaltungen. Die Simmeringer Junggärtner - eine motivierte Gruppe. Fotoautor: LK NOE/Polsterer

Dipl.-Ing. Petra Kernstock, BEd petra.kernstock@lk-wien.at

Die Wiener Landjugend wurde am 23. März 1953 als eigenständige Landesorganisation unter dem Namen „Ländliches Fortbildungswerk Wien“, damals noch in der Niederösterreichischen Landeslandwirtschaftskammer angesiedelt, gegründet. Der heutige Verein Wiener Landjugend-Junggärtner ist eine Gemeinschaft von Jugendlichen mit und ohne landwirtschaftlichen Background im Alter zwischen 15 und 35 Jahren und besteht neben dem Vereinsleben auf Landesebene aus den zwei Bezirksorganisationen Landjugend Oberlaa und Simmeringer Junggärtner. Neben gemeinsamen Tätigkeiten sind die Gruppen vor allem in ihren Bezirken ein fixer Bestandteil bei und mit verschiedenen Veranstaltungen.

Die Simmeringer Junggärtner Am 15. Februar 2011 wurde die Bezirksgruppe der Simmeringer Junggärtner zum Verein. Der Vorstand des Vereins Simmeringer Junggärtner setzt sich für die Periode 2014 – 2017 aus dem Obmann Gtm. Christian Schmidt, dem Stellvertreter Gtm. Andreas Ross-

mann, der Kassierin Roswitha Schmidt und der Schriftführerin Eva Seiler zusammen. Derzeit zählt der Bezirksverein 35 ordentliche Mitglieder.

Generalversammlung Am 16. September 2015 fand die 4. Ordentliche Generalversammlung der Simmeringer Junggärtner im Gasthaus zur Bast statt. Fast zwei Drittel der Mitglieder nahmen trotz verlockendem Champions-League-Spiel an der Sitzung teil und setzen damit klare Prioritäten für die junge Gemeinschaft. Zu Gast waren auch der neue Geschäftsführer der Wiener Landjugend-Junggärtner Reinhard Polsterer, die Landjugendreferentin in Wien Dipl.-Ing. Petra Kernstock, BEd sowie die Projektmitarbeiterin Margarethe Tesch, BEd aus dem Büro der Landjugend Österreich. Neben der üblichen Tagesordnung einer Generalversammlung wurden auch aktuelle Vereinsthemen diskutiert. Auf zahlreiche Aktivitäten können die Junggärtner im letzten Jahr mit Stolz zurückblicken: Von der traditionellen Neujahrsfahrt, dem Besuch des Winterseminars der Österreichischen Junggärtner, dem jährlichen Eintanzen am Gärtnerkränzchen über Faschingsumzüge im Be-

zirk und in Fischamend bis hin zu sportlichen Betätigungen oder auch einem regelmäßigen Tischtennisturnier bei dem Jung und Alt mit Begeisterung mitspielen, um nur einige Programmpunkte zu nennen. Um die Simmeringer Junggärtner besser kennenzulernen wurden in Gruppenarbeit die Stärken und Erfolge des Vereins erarbeitet und präsentiert. Es zeigte sich, dass die Junggärtner stolz auf ihre Gemeinschaft und ihre Leistungen sein können. Im nächsten Schritt wurden zahlreiche Ideen für (neue) Aktivitäten auf der Landesebene gesammelt. Bei einem weiteren Zusammentreffen der Landesebene mit den Vorständen beider Bezirksgruppen wird das gemeinsame Jahresprogramm 2016 ausgearbeitet.

Höhepunkt Wiener Erntedankfest 2015 Auch dieses Jahr hat sich der Verein der Simmeringer Junggärtner dem Erntedankfest am Wiener Heldenplatz angeschlossen. Mit viel Freude und Engagement haben sie wieder einen schönen Wagen mit frischem Gemüse und bunten Blumenschmuck dekoriert. Es macht ihnen immer sehr viel Spaß an dieser wunderbaren Veranstaltung

teilzunehmen und so den Zusammenhalt in der Landwirtschaft sowie die gute Gemeinschaft in der Jugend präsentieren zu können.

Im Verein ist immer was los Trotz der harten und zeitintensiven Arbeit treffen sich die Junggärtner fast wöchentlich um sich zu beratschlagen oder etwas zu unternehmen. Auch wenn die Freizeitbeschäftigung und -gestaltung ein wichtiger Grund ist sich zu treffen, setzt sich der Verein ebenso das Ziel Botschafter der Wiener Stadtlandwirtschaft und insbesondere vom heimischen Gemüse zu sein. Daher waren die Junggärtner mit einem Gemüse-Marktstand beim Simmeringer Straßenfest am Samstag, 3. Oktober 2015 anzutreffen. Neue Mitglieder sind jederzeit in den Vereinen herzlich willkommen!


Stadtlandwirtschaft | Oktober 2015

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Achtung Unfallgefahr Unfälle lassen sich nicht vermeiden die finanziellen Sorgen aber schon.

Fotoautor: IStock

Laut Statistik ereignen sich jährlich in Österreichs Landund Forstwirtschaft rund 4.500 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Quelle: Sozialversicherungsanstalt der Bauern). Darüber hinaus stellt das Unfallrisiko in der Freizeit eine zusätzliche Bedrohung dar. Denn der Verlust oder die Einschränkung der Arbeitskraft hat meist einen beträchtlichen Einfluss auf den laufenden Betrieb bzw. das Fortbestehen einer Landwirtschaft.

Die beliebtesten Sportarten sind leider auch gefährlich Schilauf, Fußball und Radfahren sind die Spitzenreiter in der Unfallstatistik. Bedenkt man, dass fast jeder Österreicher eine dieser drei Sportarten ausübt, sollte die Unfallvorsorge für jeden selbstverständlich sein. Denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht, wenn der Unfall in der Freizeit passiert.

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Auch Unsportliche leben riskant! Der Verzicht auf Sport reduziert zwar die Unfallgefahr, kann aber das Risiko nicht gänzlich verhindern. Denn laut Statistik passieren weit mehr Unfälle bei alltäglichen Aktivitäten als beim Sport. So mussten zum Beispiel 157.000 Menschen nach Unfällen beim Gehen bzw. 33.900 Personen nach Unfällen in Folge von Kochen und Reinigungsarbeiten 2013 im Spital behandelt

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Achtung, Irrglaube! Viele glauben, dass Hubschraubereinsätze von der Sozialversicherung bzw. Bergrettung bezahlt werden, wenn die Bergung verletzungsbedingt notwendig war. Laut Gesetz gilt dies allerdings nicht bei Freizeit- und Sportunfällen in den Bergen. Bei schweren Verletzungen wird lediglich ein Zuschuss in der Höhe von derzeit € 894,93 gewährt. Den Großteil der Kosten (gesamte Kosten bei leichten Verletzungen) muss somit der Verunfallte übernehmen. Der finanzielle Schaden ist groß, denn immerhin werden für einen Hubschraubereinsatz zwischen € 2.000,- und € 7.000,in Rechnung gestellt.

Unfälle lassen sich nicht vermeiden - die finanziellen Sorgen aber schon Unfälle können beträchtliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Bleibt eine körperliche Beeinträchtigung dauerhaft zurück, können diese sogar Ihre Existenz bedrohen. Eine private Unfallvorsorge sollte daher ein fixer Bestandteil Ihrer Sicherheitsvorkehrungen sein.

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werden. (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, Statistik für Österreich)

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12 | Oktober 2015 | Stadtlandwirtschaft

Mein Wien Allergen - & Lebensmittelkennzeichnung

Veranstaltungsüberblick

VA-Nr. 1631

Auswirkungen der Steuerreform 2015/16

Do, 29. Oktober 2015 9 bis 13 Uhr, LK Wien, Anmeldung: bis Do, 15.10.

Fachinformation für GärtnerInnen und DirektvermarkterInnen

VA-Nr. 1605

Lebensmittelhygiene – Grundschulung

Di, 17. November 2015, 9 bis 12 Uhr, LK Wien, Anmeldung: bis Mo, 9.11.

VA-Nr. 1638

Do, 29. Oktober 2015 13 bis 16 Uhr, LK Wien, Anmeldung: bis Fr, 16.10.

Auswirkungen der Steuerreform 2015/16

Vorbeugender Grundwasserschutz Modul 1

Fachinformation für WinzerInnen (inkl. Registrierkassen)

VA-Nr. 1613a

VA-Nr. 1601

Di, 24. November 2015, 9 bis 13 Uhr, LK Wien, Anmeldung: bis Di, 17.10.

Mo, 23. November 2015, 9 bis 12 Uhr, LK Wien, Anmeldung: bis Mo, 16.10.

Barrierefreiheit Umsetzungsmaßnahmen für BuschenschenkerInnen und DirektvermarkterInnen VA-Nr. 1629a

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Di, 3. November 2015 9 bis 14 Uhr, WIFI Wien,

VA-Nr. 1629b

Mi, 11. November 2015 9 bis 14 Uhr, WIFI Wien, Anmeldung: bis Di, 20.10.

 Anmeldung Anmeldung zu allen Veranstaltungen bei Alexandra Csida 01/5879528-11 lfi@lk-wien.at oder über www.lfi.at

WIR LEBEN STADTLANDWIRTSCHAFT

 Sprechtage Rechtsberatung Mi, 14. Oktober 2015, 9 bis 11 Uhr, Mag. Peter Bubits Krist/Bubits Rechtsanwälte Steuerberatung Di, 13. Oktober 2015, 9 bis 11 Uhr, Günter Mayer LBG Wien Steuerberatung GmbH Terminvereinbarung erforderlich.

 Allerheiligenmärkte Die Allerheiligenmärkte 2015 werden in der Zeit von Samstag, 24. Oktober bis einschließlich Montag, 2. November 2015 abgehalten.

WIR LEBEN STADTLANDWIRTSCHAFT

INGRID DEIXLER

TONI FABER

STUDENTIN DER UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR, WIEN ALSERGRUND

DOMPFARRER ST. STEPHAN, WIEN

wirlebenstadtlandwirtschaft.at

Impressum www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Stadtlandwirtschaft erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: LK Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

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