Stadtlandwirtschaft - September 2015

Page 1

Meisterhaft vorbereitet Meisterkurs im Gartenbau startet mit neuen Inhalten

SEITE 4 Ausgabe 9 | September 2015

DIE FAC HINF O R M AT IO N D E R L A NDWIR T S C H A F T S K A MME R WIE N

Anerkennung der Ausbildungsbescheinigung Langjährige Forderung der LK Wien wurde endlich erfüllt.

Von der LK Wien wird schon seit langem eine gegenseitige automatische Anerkennung der Ausbildungsbescheinigungen gefordert. Mit der Novellierung des Wiener Pflan-

zenschutzgesetzes wurde diese Forderung nun endlich ermöglicht. Die Wiener Ausbildungsbescheinigung gilt in den anderen Bundesländern SEITE 3 als gleichwertig.

Dürre 2015 Hitze bringt Bauern ins Schwitzen SEITE 6

Förderung Existenzgründungsbeihilfe SEITE 5

LKW Code 95 für Landwirte keine Pflicht SEITE VI

Wir leben Stadtlandwirtschaft

Fotoautor: LK Wien/Karin Nussbaumer

Mit dem Slogan „Wir leben Stadtlandwirtschaft“ startete die Landwirtschaftskammer Wien letztes Jahr die neue Dachkampagne. Das Leben und Arbeiten der Landwirte in der Großstadt und die landwirtschaftliche Vielfalt soll aus einem modernen und bodenständigen Blickwinkel gezeigt werden. Ackerbauern, Zierpflanzen- und Gemüsegärtner sowie Weinhauerinnen und Weinhauer wurden in der Stadt, mit Ochsenherzen, einem Strohballen oder einem Glas Wein fotografiert. Im Frühjahr erweiterten der Bürgermeister Dr. Michael Häupl, der Präsident der LK Wien Franz Windisch, Andreas Gugumuck von der Wiener Schnecke und Anneliese Schippani Gemüsegärtnerin in Simmering unsere Kampagne. Die acht neuen Sujets, zeigen die Wienerinnen und Wiener die Stadtlandwirtschaft leben. Eine Familie im 16. Bezirk kocht mit frischem Wiener Gemüse, ein verliebtes Paar picknickt auf einer Stiege oder Wiener Studentinnen und Studenten essen gemeinsam mitten in Wien.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


2 | September 2015 | Stadtlandwirtschaft

LK Wien "Angesichts der prekären wirtschaftlichen Situation werden auch heuer Agrarförderungen BM Andrä Rupprechter vor Weihnachten ausbezahlt",

Editorial Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Die LK Wien in den Medien Der Sommer 2015 wird den Wiener Landwirten in schlechter Erinnerung bleiben. Die wochenlange Dürre führte dazu, dass die Herbstkulturen Mais, Sojabohne, Sonnenblume, Zuckerrübe und Kartoffel sowie Jungweinanlagen im zweiten und dritten Jahr vertrockneten und auch der Gartenbau bemerkte die Folgen der Hitze. Durch den Rekordsommer wurden die Medien auf die Landwirtschaft aufmerksam. Der Präsident der LK Wien Franz Windisch wurde u.a. von der ZIB 2 über die Folgen der Dürre interviewt. Vizepräsident Herbert Schilling sprach über die Auswirkungen auf den Wiener Wein in den Abendnachrichten von W24. Mehrere Stellungnahmen folgten unter anderem auf PULS 4, W24, Ö3 und Ö1. Für die Medien waren vor allem die ökonomischen und ökologischen Konsequenzen der Dürre interessant. Für die LK Wien war es eine Gelegenheit auf den Stellenwert der Wiener Stadtlandwirtschaft aufmerksam zu machen.

Fotoautor: Franziska Berger

Eventtag Wiener Schnecke Am 1. August 2015, besuchte die Oberlaaer Landjugend, im Rahmen des Ladjugend- Eventtages, den Betrieb „Wiener Schnecke“ von Andreas Gugumuck. Grund war die Besichtigung der Weinbergschneckenzucht „Wiener Schnecke“. Seinen Betrieb hat er dabei auf den Säulen der Nachhaltigkeit und der ethischen Tierhaltung aufgebaut. Den Abschluss bildete die Verkostung von Schneckengerichten wie Schneckenkaviar oder Weinbergschnecke in Kräuterbutter.

Das neue LFI Angebot Der Katalog ist ab Oktober verfügbar Die Kurse und Veranstaltungen zur neuen Bildungssaison 2015/16 werden gerade koordiniert. Anfang Oktober finden Sie das neue Angebot in der Online Kurssuche. Der größte Anteil der Bildungsmaßnahmen im LFI dient der Steigerung der fachlichen unternehmerischen und persönlichen Kompetenz unserer Mitglieder. Das diesjährige Weiterbildungsangebot ist wieder sehr umfassend und wird mit interessanten Schwerpunktthemen abgerundet. Heuer neu dabei: Das Kompetenz Seminar, „Raus aus der Reserve - Botschaften säen und Aufmerksamkeit ernten". Es stärkt ihr Auftreten in der Gesellschaft und ihre persönliche Argumentation. Ergänzend unterstützt das Seminar ihren Umgang schwieriger Themen in der Landwirtschaft.

Runder Geburtstag von Dipl.-Ing. Herbert Schilling Der Obmann des Landesweinbauverbandes und Vizepräsident der LK Wien hat am 23. August seinen 60igsten Geburtstag gefeiert. Herbert Schilling wurde als Sohn einer Weinhauerfamilie in Wien Strebersdorf geboren. Nach seinem Studium der Lebensmitteltechnologie an der BOKU, folgten zahlreiche Funktionen unter anderem war er zehn Jahre

Obmann des Weinbauverbandes in Strebersdorf, seit 1993 ist er Kammerrat der LK Wien und seit 2003 Mitglied des Präsidiums. 2005 übernahm er die Funktion des Obmanns des Landesweinbauverbandes Wien. Dadurch ist er nicht nur Botschafter vom Wiener Wein sondern auch bedeutender Vertreter der Wiener Winzer. Als Vorsitzender des Wein- und Obstausschusses entwickelte er im Team in den letzten Jahren zahlreiche Qualitäts-

maßnahmen für den Wiener Wein und Heurigen. Unter anderem war er maßgeblich an der Umsetzung des „Wiener Gemischten Satzes DAC“ beteiligt. Seit 2008 ist Herbert Schilling Vizepräsident der LK Wien. Sein eindrucksvolles Engagement zum Wiener Wein und sein vielfältiges Aufgabengebiet machen ihn zu einem wertvollen Mitglied der LK Wien. Wir gratulieren zum runden Geburtstag und wünschen weiterhin viel Erfolg.

Fotoautor: xxx

Wir gratulieren


Stadtlandwirtschaft | September 2015

|3

Pflanzenschutz

Ausbildungsbescheinigung wird anerkannt Langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer Wien für gegenseitige Anerkennung wird endlich erfüllt. Pflanzenschutzmittel sind dazu bestimmt, Pflanzen und -erzeugFotoautor: IStock/MorePixels nisse vor Schadorganismen zu schützen. Mag. Christian Reindl christian.reindl@lk-wien.at

Die von der Landwirtschaftskammer Wien vehement geforderte und politisch zugesagte gegenseitige automatische Anerkennung der Ausbildungsbescheinigungen wurde mit Novellierung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes (LGBl.Nr.31/2015 vom 11.08.2015) nun endlich ermöglicht.

Gegenseitige Anerkennug Nunmehr gelten zeitlich und sachlich gültige Ausbildungsbescheinigungen anderer österreichischen Bundesländer, welche für berufliche Verwender, nach den im jeweiligen

Bundesland geltenden landesrechtlichen Bestimmungen ausgegeben wurden, den Wiener Ausbildungsbescheinigungen als gleichwertig und als Nachweis der erforderlichen Aus- bzw. Fort- und laufenden Weiterbildung. Diese können bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln die Wiener Ausbildungsbescheinigung ersetzen. Natürlich gelten auch die Wiener Ausbildungsbescheinigungen in den anderen Bundesländern als gleichwertig. Hingewiesen wird, dass bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln die Ausbildungsbescheinigung mit sich zu führen ist und den Kontrollbehörden auf deren Ver-

langen vorzuweisen ist. Sollte eine der Wiener Ausbildungsbescheinigung gleichwertige Ausbildungsbescheinigung ohne Lichtbild sein, so ist von der beruflichen Verwenderin bzw. dem beruflichen Verwender auch ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, etc…) mit sich zu führen.

PflanzenschutzgeräteÜberprüfungsverordnung Auch im Bereich der künftig zu erlassenden Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung hat sich die Landwirtschaftskammer Wien bereits jetzt für harmonisierende, einheitliche Normen mit einem bundesländerübergrei-

fenden Geltungsbereich eingesetzt. So sollen auch die anerkannten Überprüfungsstellen der angrenzenden Bundesländer und deren Begutachtungsplanketten auch für den Wiener Bereich (und umgekehrt) anerkannt werden. Eine diesbezügliche politische Absichtserklärung wurde gegenüber der Landwirtschaftskammer bereits zugesagt. GR Martin Flicker, Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Wien, sieht in beiden Bereichen einen erfreulichen Schritt in Richtung Endbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung.

Regionale Erträge mit globalen Preisen

Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident LK Wien

Der vergangene Hitzesommer hatte es für Mensch, Tier und Pflanze in sich. Die Landwirtschaft stand im Fokus der medialen Berichterstattung. Verdorrte Herbstkulturen auf den Äckern prägten die Bilder, Jungweinanlagen litten unter der Trockenheit und der Gartenbau klagte über mangelnde Befruchtung durch die dafür eingesetzten Hummeln in den Glashäusern. Die Landwirtschaft ist den Klimaextremen schutzlos ausgeliefert. Ertragsschwankungen bei Ackerkulturen von bis zu 70 % machen kalkulierbare Jahreseinkommen unmöglich.

Insbesondere auch deswegen, weil geringere Erträge keine erzielbaren Preisverbesserungen nach sich ziehen. Derzeit sind bei den Agrarrohstoffen bloß jene Erzeugerpreise erzielbar, die vom jeweiligen Importpreis bestimmt werden d.h. Weltmarktpreis plus Zulieferkosten ist dann der ernüchternde Gleichgewichtspreis für unsere Inlandsware. Wenn unsere höheren Produktionsstandards vom Markt schon nicht honoriert werden, wäre jedenfalls fair, wenn dieses knallharte Prinzip zumindest auch für unsere Betriebsmittel gelten würde.


4 | September 2015 | Stadtlandwirtschaft

Ausbildung

Meisterhaft vorbereitet! Meisterkurs im Gartenbau startet mit neuem Aufbau und neuen Inhalten.

Der neue Meisterkurs startet am 5. Oktober.

Dipl.-Ing. Petra Kernstock, BEd petra.kernstock@lk-wien.at

Die Meisterausbildung für den Gartenbau wurde inhaltlich zu einem zeitgemäßen Ausbildungskonzept weiterentwickelt. Durch das bundesländerübergreifende und einheitlich angebotene Modulsystem können die TeilnehmerInnen die einzelnen Kursabschnitte österreichweit besuchen und sich so ihren Kursablauf individuell nach ihren Bedürfnissen und Interessen zusammenstellen.

Inhalte der Ausbildung

Individuelle Schwerpunktsetzung möglich Zukünftige MeisterInnen im Gartenbau haben die Möglichkeit, inhaltliche Schwerpunk-

te zu setzen und sich in den Bereichen Zierpflanzenbau, Baumschule oder Gemüsebau zu spezialisieren. Ergänzend zu diesen Schwerpunktmodulen gibt es verschiedene Wahlfächer aus den Bereichen der Produktion und der gärtnerischen Dienstleistungen. Durch ein vielfältiges Angebot an Wahlmodulen und eine flexible Struktur ist es möglich, die Meisterausbildung an die persönlichen Interessen

und den eigenen beruflichen Hintergrund anzupassen. Sowohl BetriebsleiterInnen als auch DienstnehmerInnen profitieren von dieser modernen Ausbildung. Am 5. Oktober 2015 startet der neue Meisterkurs im Gartenbau in Wien. Melden Sie sich noch rasch für einen der Restplätze an! Das Anmeldeformular finden Sie auf www. lehrlingsstelle.at unter dem Register „Wien“.

Modulaufbau Meisterausbildung Gartenbau Wahl Unternehmensführung 3, 40 UE • Arbeitswirtschaft und -organisation • Angewandtes Marketing • Unternehmensführung intensiv

Wahlmodule (2 mal 40 UE) Schwerpunkt (Zierpflanzen, Gemüsebau, Baumschule) 120 UE Gartenbauliche Grundlagen 40 UE

Marketing und Verkauf 40 UE

Unternehmensführung 2 40 UE

Betreuung Meisterarbeit 2. Workshop Betreuung Meisterarbeit 1. Workshop

Meisterarbeit Einführung

Berufsspezifische Module

Ausbilderlehrgang 40 UE

Betriebs- und Unternehmensführung Grundlagen 58 UE

Allgemeine Module

Für alle land- und forstwirtschaftlichen Berufe gleich (138 UE)

Übersicht der Ausbildungsmodule des neuen Gärtnermeisterkurses

Recht & Agrarpolitik 40 UE

Meisterarbeit

Die Ausbildung zur Meisterin oder zum Meister besteht aus einem allgemeinen Teil und einem berufsspezifischen Fachteil. Der allgemeine Teil beinhaltet die Pflichtmodule Ausbilderlehrgang, Recht & Agrarpolitik sowie Grundlagen der Betriebs- und Unternehmensführung, die in jedem Bundesland angeboten werden. Im Fachteil wird das gartenbauliche Fachwissen in produktionstechnischen Modulen vermittelt und mit Betriebs- und Unternehmensführung verknüpft. Marketing und Verkauf spielen im Gartenbau eine wichtige Rolle und sind daher ein eigenes Modul. Jede Meisterin und jeder Meister erstellt im Rahmen

ihrer bzw. seiner Ausbildung eine Meisterarbeit. Ziel dabei ist, das Gelernte selbständig auf eine konkrete Fragestellung aus dem eigenen Arbeitsbereich anzuwenden und so die Theorie mit der Praxis zu verknüpfen.

Fotoautor: IStock


Kein „Code 95“ Lkw-Weiterbildung

Sonnenstrom SEITE VI

Günstige Voraussetzungen

SEITE VII

Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

Foto: Dürnberger

SEPTMBER 2015

Durch maßgeschneiderte Lösungen im Versicherungsbereich und bei steuerlichen Maßnahmen soll das Extremwetter-Risiko für die Landwirte auf ein erträgliches Ausmaß verringert werden. J O S E F S I F F E RT, LK ÖSTERREICH

„Der rasant fortschreitende Klimawandel verlangt auch von uns selbst, aktiv Vorsorge zu treffen. Die Land- und Forstwirtschaft ist nämlich der einzige Wirtschaftssektor, der durch die Produktion einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Dies erfolgt durch die Speicherung von klimaschädlichem CO2 im Boden und in der erzeugten Biomasse. Daher ist Humuswirtschaft ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Landwirtschaftskammer. Das heurige UNO-Jahr des Bodens weist darauf hin. Unsere Fachleute beraten die Bauern in den

KLIMAWANDEL:

Neue Versicherung soll Wetter-Risiko mindern Bereichen Bodenfruchtbarkeit, Wassermanagement, Beregnung, Züchtung, Düngemanagement oder Überprüfung der Standorteignung. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass Flächenversiegelungen, die durch Umwidmungen landwirtschaftlicher Flächen in Siedlungen, Straßen oder Gebäuden, erfolgen,

einen klimaschädlichen Effekt haben. Und wir verlangen darüber hinaus, dass durch maßgeschneiderte Lösungen im Versicherungsbereich und bei steuerlichen Maßnahmen das Extremwetter-Risiko für die Betriebe auf ein erträgliches Ausmaß verringert wird“, erklärte LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes angesichts

Keine rosigen Zeiten für Schweinebauern Momentan macht uns die Situation auf dem Schweinemarkt massive Sorgen. Bei mir häufen sich die Anrufe der Landwirte, die mit dem niedrigsten Schweinepreis seit sieben Jahren zu kämpfen haben. Gründe sind das Russland-Embargo, die Dürre und die daraus resultierenden Futterverluste. Die Schweinebauern sind Preisschwankungen zwar gewohnt, seit zwei Jahren ist der Schweinezyklus aber massiv unterbrochen und sie können sich

PRÄSIDENT FRANZ REISECKER, LK OBERÖSTERREICH

nicht mehr darauf verlassen, dass nach schlechten Jahren auch wieder gute kommen. Diese Entwicklung trifft nicht nur die Bauern: Die Investitionen gehen massiv zurück und damit sind Arbeitsplätze bei Stallbaufirmen und deren Zulieferern gefährdet. Wir müssen nun in Österreich schauen, dass wir beim Schweinefleisch die Ei-

der enormen Dürreschäden in der heimischen Landwirtschaft.

Modell einer Ernte- und Ertragsversicherung Der heurige Sommer mit einer noch nie dagewesenen Anzahl von Wüsten- und Tropentagen zeigt es klar: Der Klimawan

genversorgung weiter sichern. Dafür braucht es einen gesellschaftlichen Schulterschluss, denn nur wenn wir uns zur heimischen Produktion bekennen, können wir einen massiven Rückgang der Zahl der Schweinebauern verhindern und auch weiterhin den Konsumenten Fleisch mit den höchsten Qualitätsstandards anbieten.

kommentar


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

II

S E P T E M B E R 2015

HITZEREKORDE IM SOMMER 2015: Der noch nie dagewesene Rekord von 13 Wüstentagen (= Tagen über 35 Grad Celsius) und die ausbleibenden Niederschläge haben ihre Spuren hinterlassen. Der Schaden, den die Landwirtschaft aufgrund der Hitzewelle mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel heuer erleidet, ist enorm. Die Österreichische Hagelversicherung rechnet aus heutiger Sicht mit mittlerweile deutlich mehr als 100 Millionen Euro Dürreschäden in der Landwirtschaft. Zudem verzeichnet man mehr als 30 Millionen Euro Schaden in der Landwirtschaft durch die schweren Hagelereignisse bis Ende Juli. Diese Zwischenbilanz zeigt, wie verletzbar die standortgebundene Landwirtschaft ist. Die eingetretenen Hitzeschäden bei den Ackerkulturen, insbesondere Mais, Kürbis, Sonnenblumen, Sojabohnen sowie Kartoffel durch die extrem hohen Temperaturen an den Wüstentagen und die ausbleibenden Niederschläge sind dramatisch. Betroffen sind vor allem Niederösterreich und das Burgenland, doch auch in anderen Bundesländern spitzte sich zuletzt die Situation zu. Fotos: Österreichische Hagelversicherung

del hat bereits ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht. Die Landwirtschaft ist davon schwer betroffen, der Schaden bei den Herbstkulturen Mais, Kartoffel, Soja, Sonnenblumen und Kürbis wird laut Österreichischer Hagelversicherung die 100-Millionen-EuroGrenze überschreiten.

USA zeigen erprobte Lösungen „Diese Schäden sprengen jede wirtschaftliche Nachhaltigkeit und gefährden die Betriebe. Um jedoch die sichere Versorgung mit heimischen Lebensmitteln weiterhin garantieren zu können, brauchen die Bauern tragfähige Lösungen, die das Extremwetter-Risiko langfristig minimieren. So muss die schon 2013 in Aussicht gestellte Unterstützung der Dür-

reversicherung aus dem Katastrophenfonds endlich umgesetzt werden. Die USA zeigen bereits erprobte Lösungen. Außerdem müssen für den Risikoausgleich Maßnahmen in der Gewinnbesteuerung getroffen werden“, verlangte der LKÖ-Präsident. Die bestehenden Systeme sind auf Hagel, teilweise Dürre, Hochwasser und Ähnliches mehr ausgerichtet. Hier würde die öffentliche Unterstützung betriebswirtschaftlich Anreiz und Sinn schaffen, daran teilzunehmen, so Schultes. „In den USA ist die öffentliche Unterstützung von Einkommens- und Ernteertragsversicherungen mit Abstand die größte Maßnahme der US-Agrarpolitik. Ein Ausbau des bestehenden Angebotes mit öffentlicher Unterstützung würde ein Nachziehen

Österreichs bedeuten“, ist der LKÖ-Präsident überzeugt.

Unterstützung bei Versicherungsprämie „Die Direktzahlungen aus der EU-Agrarpolitik, die bisher eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe darstellten, werden bis 2020 Jahr für Jahr geringer. Gleichzeitig verschärft sich der Klimawandel in nie geahntem Ausmaß, wie der heurige Sommer zeigt, und führt zu schweren Schäden in der Landwirtschaft. Als Folge davon würden längerfristig Produktionszweige mit hohen Kosten wie Mais, Kartoffel, Gemüse, Zuckerrüben, Obst oder die Tierhaltung durch risikoärmere Kulturen wie Wintergetreide abgelöst. Damit die Bauern aber weiterhin die Konsumenten ausreichend mit bester österrei-

chischer Qualität und Vielfalt versorgen können, brauchen sie Hilfe zur Selbsthilfe. Bereits 2013 wurde angesichts der damaligen Dürre im Ministerratsvortrag in Aussicht gestellt, die Dürreversicherungsprämie aus dem Katastrophenfonds zu unterstützen. Nun verlangen wir die Umsetzung dieses Vorhabens“, so Schultes. Zudem verweist der LKÖ-Präsident auf das Regierungsprogramm 2013 bis 2018. Hier ist im Kapitel Landund Forstwirtschaft die Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsmaßnahme enthalten. Demnach sollen zum Risikoausgleich Landwirte mit Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung im Nachhinein die Möglichkeit erhalten, bei der Besteuerung die durchschnittlichen Einkünfte von drei Jahren zugrunde zu legen.


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG S E P T E M B E R 2 01 5

III 15

2015: 15 TAGE MIT 35°C ODER MEHR

Das Jahr der Wüstentage 50

Der Schaden, den die Landwirtschaft aufgrund der hohen Temperaturen heuer erlitten hat, ist enorm: Mehr als 100 Mill. Euro Dürreschäden an Herbstkulturen zeigen, wie verletzbar die standortgebundene Landwirtschaft ist.

1

30

20

10

0

Global gesehen war das erste Halbjahr 2015 das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. In Österreich gab es in den letzten 248 Jahren noch nie einen Juli, der heißer war als heuer, und das seit Messbeginn im Jahr 1767. Das schlägt sich in einigen Regionen Österreichs auch in einem neuen noch nie dagewesenen Rekord der Tage mit Temperaturen über 35 Grad Celsius, soge-

3 1 1

1 1

nannten „Wüstentagen“, nieder. 15 Wüstentage wurden heuer an der Wetterstation Hohe Warte in Wien gezählt. Damit einhergehend traten Dürreschäden aufgrund der lang anhaltenden und extrem hohen Temperaturen sowie der ausbleibenden Niederschläge bei den Ackerkulturen, insbesondere Mais, Kürbis, Sonnenblumen, Sojabohnen sowie Kartoffeln und dem Grünland, auf. Schwerpunktmäßig sind Niederösterreich und das Bur-

5

4

3

2000

1

2

1990

40

1980

1

2

1873 1882 1892 1945 1950 1957 1974

1 1

2

4

2 2

1 2010

4

genland aber auch andere Bundesländer betroffen. Derartige Wetterextreme sind aber keine Ausreißer und keine Jahrhundertereignisse mehr. Im Gegenteil: Schweregrad und Intensität solcher Naturkatastrophen nehmen zu. Die standortgebundene Landwirtschaft mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel ist somit wie kaum eine andere Berufsgruppe dem Klima und Wetter bedingungslos ausgesetzt. Sie ist Klimaopfer Nummer 1.

MASSIVE SCHÄDEN AN LANDWIRTSCHAFTLICHEN KULTUREN

MAIS

SONNENBLUMEN

KÜRBIS

GRÜNLAND Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung


BAUERNJOURNAL RIEDER MESSE 2015

IV

S E P T E M B E R 2015

-

TS IRTSCHAF

INT. LANDW

MESSE D HERBST

UN

SFEST

MIT VOLK

Was erwarten Sie sich von der Rieder Messe 2015? Landwirtschaftsminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: „Die Rieder Messe bietet moderne und zukunftsfähige Lösungsansätze – von der Land- und Forsttechnik über den Pflanzenbau bis zur Tierhaltung. Hunderte Aussteller nützen diese Möglichkeit und präsentieren ihre Innovationskraft auf einer internationalen Bühne.“ Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer: „Die Rieder Messe ist Garant für ein einmaliges Messeerlebnis für Jung und Alt und eines der großen – und traditionellen – Messehighlights in Oberösterreich.“ Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger: „Die Internationale Landwirtschaftsmesse dient als attraktives Schaufenster für tatkräftige und innovative Aussteller aus dem Inund Ausland. Das Agrarland Oberösterreich präsentiert sich mit der Vielseitigkeit der bäuerlichen Produktion.“

Messe-Facts

Öffnungszeiten RIEDER MESSE: Mittwoch, 9. bis Sonntag, 13. September: 9 bis 18 Uhr EINTRITTSPREISE: Tageskarte 11,00 € Vorverkauf in allen Raiffeisenbanken 9,50 € RIEDER VOLKSFEST: Do, 3. bis So, 6. September (Eintritt frei) und Mi, 9. bis So, 13. September (Eintritt frei ab 18 Uhr)

RIEDER MESSE

Ried 2015: Sensationelles, Neues und viel Nützliches Riesige Auswahl klar strukturiert: Inhaltlich präsentiert die Rieder Messe von 9. bis 13. September 2015 auf 150.000 m² eine Vielfalt, die kaum zu überbieten ist. Rund 800 Aussteller bieten Sensationelles, Neues, Bewährtes und viel Nützliches. Bei der Internationalen Landwirtschafts- und Herbstmesse zeigt die Rieder Messe von 9. bis 13. September, dass ihr auch nach 148 Jahren die Ideen nicht ausgehen. Die diesjährige Rieder Messe wird eine der interessantesten und innovativsten in ihrer Geschichte. Zahlreiche Neuerungen werden

für Aussteller und Besucher aus einer Hand präsentiert. Bei der Internationalen Landwirtschaftsmesse wird von Landund Forsttechnik bis hin zu Pflanzenbau und Tierhaltung alles geboten. Zudem finden die größten Zuchttierschauen Österreichs statt. Namhafte Landtechnikhersteller aus dem

Bereich Grünland-, Ackerbauund Erntetechnik werden auf zehntausenden Quadratmetern Ausstellungsfläche mit zahlreichen Neuvorstellungen präsent sein. NEU: Mit dem Fachthema „Zukunft Tier“ und der „Landwirt Forstarena“ warten zwei spezielle neue Highlights auf die Besucher.

Forsttechnik für den bäuerlichen Waldbesitzer In Ried wird ganz klar der Fokus auf den bäuerlichen Waldbesitzer gelegt und dementsprechende Technik präsentiert. Zahlreiche Anbieter in der „Landwirt Forstarena“, im Freigelände und im Forst- und Holzzentrum bieten spannende Präsentationen und jede Menge Information. In der eigens dafür geschaffenen Forstarena wird die gesamte Wertschöpfungskette in der bäuerlichen Holzwirtschaft präsentiert, moderiert und auch live vorgeführt. Von

IN DER FORSTARENA gibt es täglich eine Vielzahl an spannenden Vorführungen. Fotos: Messe Ried

der Rückung bis hin zum ofenfertigen Brennholz – Hersteller zeigen hier Technik live im Einsatz, die genau auf die landwirtschaftlichen Betriebe zugeschnitten ist und erklären dazu die Vorzüge ihrer Produkte. Täglich können die Besucher unzählige Präsentationen besuchen und die Geräte verschiedener Anbieter „in Arbeit“ erleben und vergleichen: Gezeigt werden Rückewägen, Seilwinden, Trommelsägen, Kegelholzspalter, Schutzbekleidung u. v. m.


BAUERNJOURNAL RIEDER MESSE 2015 S E P T E M B E R 2 01 5

V

DIE FACHMESSE FÜR TIERHALTUNG

Alles rund ums Tier

Die Messe bietet die gesamte Erntekette im Grünlandbereich. Die Aussteller präsentieren ihr Portfolio an neuer Technik in verschiedensten Arbeitsbreiten und Ausführungen, sowohl für den Nebenerwerbslandwirt als auch für den Großbetrieb und Lohnunternehmer.

Breite Technikpalette Aus dem Bereich Ackerbau werden sowohl die neuesten Entwicklungen bei Scharsystemem in der Sätechnik, als auch die gesamte Modellpalette bei Tiefengrubber und Pflugtechnik gezeigt. Auch alle bekannten Traktormarken sind auf der Messe vertreten und bieten umfassende Infos sowohl zu den spritsparenden AD-Blue-Technologien, als auch zu den neuesten Modellen an Kleintraktoren für Pflegearbeiten bis hin

zur Großtechnik für den Ackerbau. Der Bereich Pflanzenbau wird deutlich ausgeweitet, hier sind sämtliche Saatgutfirmen vertreten und auch die Themen Düngung und Pflanzenschutz kommen nicht zu kurz.

Themenwelt Bio (Halle 30) Die Halle 30 ist wieder der Treffpunkt für Biobäuerinnen und Biobauern und interessierte Bio-Konsumentinnen und Konsumenten. Vom Einstieg in den Biolandbau bis zu Detailfragen zur Produktion – die Berater des Referates Biolandbau beantworten sämtliche Anfragen. Mitarbeiter von Bio Austria OÖ stellen Vermarktungswege, Chancen für die Betriebsentwicklung und die Vorteile der Mitgliedschaft bei aktuellen Marktentwicklungen vor. www.riedermesse.at Publikumsliebling

Herbstmesse

DAS RIEDER VOLKSFEST bietet beste Unterhaltung mit zahlreichen Neuheiten wie die Kulinarik-Straße.

Die Herbstmesse garantiert attraktives Einkaufsvergnügen für alle Sinne. Geboten werden u. a.: „Bauen und Wohnen“, „Heizen und Energie“, „Garten, Pool und Wellness“, „Werkzeug und Maschinen“. Folgende neue Themenwelten finden die Besucher in Halle 19: n Frauensache n Kulinarik aus nah und fern n Altes Handwerk live erleben

NEU „Zukunft Tier“ (Hallen 12 – 13) Erstmals in Österreich gibt es speziell für Rinderzuchtbetriebe, Mastbetriebe und Milchviehbetriebe im Bereich Tiergesundheit sowie modernster Fütterungs- und Melkrobotik eine einzigartige Präsentation, bei der man die neueste Technik namhafter Hersteller hautnah und live erleben kann. Hier werden zahlreiche Österreich-Premieren und Highlights präsentiert wie etwa der Prototyp der SACGlasses, die alle wichtigen Daten direkt auf die Brille projizieren. Tiergesundheit und Tierwohl Die Ausstellung beinhaltet Produkte für höchste Standards rund um Tiererkennungssysteme, Tiergesundheit und Tierhygiene. Stallbau und Stalltechnik Hier dreht sich alles rund um modernste Stallbautechnik, EDV-gestütztes Stallmanagement, Melktechnik, Bautrends und Innenmechanisierung. Futtermittel (Halle 8) Dem Bereich Futtermittel und Ergänzungsprodukte wird zusätzliche Hallenfläche gewidmet, wo namhafte Hersteller ihre Produkte präsentieren. Baulehrschau (Halle 32) – Zukunft Tier Im Bauwettbewerb des Landes OÖ und in einer Sonderschau mit dem LFL Bayern und dem ÖKL werden Stallbaumodelle der Zukunft vorgestellt.

MEHR ALS 1.000 TIERE AUF DER MESSE

Österreichs bedeutendste Zuchttierschauen Erstmals werden alle Tiere rund um die Tierarena präsentiert. Allein der Tier-Ausstellungsbereich umfasst dieses Jahr sagenhafte 10.000 m². RINDER (Halle 10) Bei der 1. EUROgenetik-Fleckviehschau (Mittwoch und Freitag) werden von österreichischen und deutschen Besamungsorganisationen gemeinsam mit Zuchtverbänden die besten Fleckviehtiere aus Bayern, Kärnten, Salzburg, Tirol und Oberösterreich präsentiert. Das Preisrichten findet am Donnerstag statt. PFERDE (Halle 10) Vom kleinen Shetland Pony bis zum mächtigen Noriker ist die gesamte Vielfalt der österreichischen Pferderassen in den täglichen Vorführungen in der Tierarena zu sehen. SCHAFE und ZIEGEN (Halle 11) Neben der vielfältigen Tierausstellung werden ein kreativer Abriss von handwerklichen Kunstwerken aus heimischer Schafwolle, zweimal täglich ein Ziegen-Schaumelken und das „Genuss-Eck“ präsentiert. In der Tierarena kann man dem Schafscherer über die Schulter blicken. SCHWEINE (Halle 33 - 34) Im Schweinekompetenzzentrum werden viele Highlights geboten: Fütterungs-Livevorführungen, die neue flächendeckenden Frischfleischlogistik der Post, Beratungen zum Thema „Schweine verkaufen ohne Risiko“, vorgestellt werden neue Abferkelbuchten. Beim Schweinegesundheitsdienst werden namhafte Veterinäre mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.


BAUERNJOURNAL RECHT UND STEUER

VI

S E P T E M B E R 2015

LKW-FAHRTEN IM RAHMEN DES BETRIEBES

Code 95 für Land- und Forstwirte keine Pflicht Für Fahrten mit dem Lkw im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ist künftig keine Grundqualifikation und Weiterbildung (Code 95) notwendig. PATRICK MAJCEN, LKÖ Landund Forstwirte, welche mit dem Lkw im Rahmen der Landund Forstwirtschaft oder ihrem Nebengewerbe Transporte durchführen, waren nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr, Technologie und Innovation bisher verpflichtet, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Damit verbunden war die Verpflichtung einer Grundqualifikation und einer regelmäßigen, alle fünf Jahre wiederkehrenden Weiterbildung. Wer diese Kurse besucht hat, weiß, dass die Inhalte zu ei-

BEI TRANSPORTEN im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes ist künftig keine Grundqualifikation und Weiterbildung (Code 95) notwendig. Foto: Schirmer

nem Großteil nicht dem entsprechen, was im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft benötigt wird. Außerdem sind die Kosten und der Zeitaufwand entsprechend hoch. Da die Bestimmungen bezüglich dieser Grundqualifikation und Weiterbildung pri-

mär den Gewerbetreibenden ansprechen, war die Anwendung dieser Bestimmungen für die Land- und Forstwirtschaft durchaus umstritten. Deshalb konnte nun auf Initiative der Länder und auch der Landwirtschaftskammern eine klärende Rechtsansicht durch

den Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst erwirkt werden. Dieser kam zum Schluss, dass die Bestimmungen bezüglich Fahrerqualifizierungsnachweis nicht für die Land- und Forstwirtschaft anzuwenden sind. Das bedeutet für den Landwirt, dass er in Zukunft keine Grundqualifikation und auch keine alle fünf Jahre wiederkehrende Weiterbildung absolvieren muss, wenn er Transporte ausschließlich n im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder n im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes durchführt. Damit zusammenhängend ist auch der Einsatz von Erntehelfern und Saisonniers aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten ohne einen Fahrerqualifizierungsnachweis im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft und ihrer Nebengewerbe nunmehr zulässig.

TEILWEISE RÜCKERSTAT TUNG VON SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGEN

SV-Beiträge: Erstattungen bei Einheitswertsteigerung Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Einheitswertsteigerung durch die Hauptfeststellung. PETER K ALUZA, LKÖ Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde beschlossen, dass Betriebsführer, die in der bäuerlichen Sozialversicherung vollversichert sind, eine teilweise Rückerstattung ihrer Sozialversicherungsbeiträge erhalten, wenn der Einheitswert des Betriebes durch die Hauptfeststellung um mehr als 10 % steigt. Dafür müssen

außerdem noch folgende Voraussetzungen vorliegen: n Einheitswert zum 1. Jänner 2017 (also nach der Hauptfeststellung) über 4.400 € n Einheitswert zum 1. Jänner 2017 (also nach der Hauptfeststellung) nicht mehr als 60.000 € n Keine Reduktion der BSVG-Beitragsgrundlage auf grund einer Pflichtversicherung nach einem anderen Bundesgesetz (Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage durch Mehrfachversicherung) Der Erstattungsbetrag ist bei Einheitswerten bis 10.900 €: bei einer Steigerung über 10 %

bis 20 % der 1-fache Betrag bei einer Steigerung über 20 % bis 30% der 1,5-fache Betrag bei einer Steigerung über 30 % der 2-fache Betrag Einheitswerten bis 21.800 €: bei einer Steigerung über 10 % bis 20 % der 1-fache Betrag bei einer Steigerung über 20 % der 1,5-fache Betrag Einheitswerten ab 21.900 €: bei einer Steigerung über 10 % der 1-fache Betrag Dieses Erstattungsmodell ist mit 15 Mill. Euro dotiert. Der „Betrag“ wird sich daher aus einer Division der 15 Mill. Euro durch die Zahl der infrage kommenden Betriebe erge-

ben. Der Anspruch bleibt so lange gewahrt, als die maßgeblichen Verhältnisse zum 1. Jänner 2017 unverändert andauern oder nicht Betriebsflächen im Ausmaß von mehr als 20 % der Gesamtfläche abgegeben, veräußert oder zurückgelassen werden. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Mit Rücksicht darauf, dass erst im zweiten Halbjahr 2018 sämtliche neuen Einheitswertbescheide zur Verfügung stehen werden, hat der Gesetzgeber angeordnet, dass die bis dahin anfallenden Beträge erst mit der Beitragsvorschreibung für das letzte Quartal 2018 berücksichtigt werden.


BAUERNJOURNAL ENERGIE S E P T E M B E R 2 01 5

Für landwirtschaftliche Betriebe liegt es nahe, sich selbst mit Strom zu versorgen.

Foto: Zotter

FÖRDERLANDSCHAFT IST SO GÜNSTIG WIE NOCH NIE

Sonnenstrom in der Landwirtschaft Elektrischer Strom hat in den letzten Jahren in der Landwirtschaft, der Tierzucht, dem Wein- und Obstbau immens an Bedeutung gewonnen. Daher liegt es nahe, dass gerade landwirtschaftliche Betriebe Eigenvorsorge bei der Strombereitstellung betreiben. HANS KRONBERGER, BUNDESVERBAND PHOTOVOLTAIC AUSTRIA

Strom wird daher zusehends zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor. Sonnenlicht als Primärenergie ist kostenlos. Entsprechende Fläche zur Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom steht am landwirtschaftlichen Betrieb so gut wie immer ausreichend zur Verfügung. Die Förderlandschaft ist so günstig wie noch nie. Die Kosten für Photovoltaikstromanlagen sind seit der Jahrtausendwende um fast 80 % gesunken und dürften die Tal-

sohle erreicht haben. Die Förderung für Photovoltaikalagen ist von 2013 auf 2014 mit 275 € für normale Anlagen und 375 € für gebäudeintegrierte Anlagen gleich geblieben. Die Anlagenkosten für Anlagen bis 5 kWp sind seit dem Jahr 2010 nach Abzug der Förderung um ca. 5.000 € gefallen. Zusätzliche Ausbeute kann eher durch möglichst baldige Errichtung der Anlage erzielt werden, indem möglichst viel der sonnigen Jahreszeiten genutzt wird. Mit Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage schmilzt die Stromrechnung sofort ! Das zusätzliche Geheimnis ist ein möglichst hoher Anteil an Eigenverbrauch. Hier kommt man auf einen Wert von ca. 20 ct/kWh und ist damit relativ rasch in der Amortisation. Diverse organisatorische Grundarbeiten wie die Verlegung des Verbrauchs in die sonnige Produktionszeit verbessern die Bilanz zusätzlich.

Investitionsförderung Für den landwirtschaftlichen Bereich stehen grundsätzlich zwei Investitionsförderungen zur Verfügung. Die Förder-

pauschale für beide Investitionsförderungen beträgt für freistehende und Aufdachanlagen 275 €/kWp bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 €/kWp: Die eine Förderung unterstützt Photovoltaikanlagen bis 5 kWp auf privaten, aber auch auf betrieblichen und landwirtschaftlichen Gebäuden. Gebaut werden kann natürlich auch größer. Das lohnt sich meist auch. Die größte Hürde, der Ansturm auf die Förderung, ist inzwischen überwunden, denn es steht ausreichend Förderbudget zur Verfügung. Man kann das noch vorhandene Fördervolumen abfragen (www.meinefoerderung.at/pv2015/main/ budget) und in Ruhe ansuchen.

Sonder- und Tarifförderung Zusätzlich gibt es seit dem 11. Mai dieses Jahres auch eine Sonderförderung für Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden bis 30 kWp. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer aus

VII

Gemeinden unter einer Einwohnerzahl von 30.000. Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes. Die Tarifförderung für große Anlagen (Anlagen zwischen 5 und 200 kWp) wird derzeit nur einmal pro Jahr vergeben. Gefördert wird hier über einen höheren Tarif für den eingespeisten PhotovoltaikStrom. Hier herrscht noch reger Andrang und das Förderbudget ist innerhalb weniger Minuten vergeben. Da aber auch hier der Fördertarif unter dem Preis des zugekauften Stroms liegt, ist auch hier ein hoher Eigenverbrauch wirtschaftlich interessant. In einzelnen Bundesländern stehen zusätzliche Landesförderungen zur Verfügung. Nähere Infos auf der Internetseite des Bundesverbandes Photovoltaic Austria (PVA).

Weitere Informationen: Eine kostenlose Broschüre mit Beispielen, wie ein optimaler Eigenverbrauch möglich ist, auch mit Beispielen in der Landwirtschaft, bestellbar unter www.pvaustria.at/ infobestellung Konkrete Möglichkeiten für die Sonnenstromnutzung in der Landwirtschaft zeigt die 52-seitige Fachbroschüre „Photovoltaik in der Landwirtschaft – Sonnenstrom für den Eigenbedarf“ anhand von praktischen Beispielen auf. Die Fachbroschüre ist um 15 € bei der Landwirtschaftskammer Steiermark erhältlich. Bestellung unter: Tel. 0316/8050-1433 oder E-Mail christine.wallner@lkstmk.at Informationen zur Investitionsförderung auf der Homepage www.klimafonds.gv.at/ foerderungen Weitere Informationen: Bundesverband Photovoltaic Austria: Tel. 01/5223581, EMail: office@pvaustria.at, www.pvaustria.at


BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

VIII

S E P T E M B E R 2015

In ganz Österreich

Bio-Infopoints n Wien Kutschkermarkt: Fr, 4. September, 7 bis 18 Uhr n Wien Mariahilfer Straße, Ecke Zieglergasse: Sa, 5. September, 11 bis 19 Uhr n Wien, Freyung (inkl. Bio-Schnitzeljagd): Fr, 18. September, 9 bis 18 Uhr, Sa, 19. September, 9 bis 18 Uhr; Fr, 25. September, 9 bis 18 Uhr n St. Pölten Wochenmarkt/ Domplatz: Sa, 5. September, 7 bis 12 Uhr n Eisenstadt, Markthalle Esterhazy: Sa, 26. September, 8.30 bis 12.30 Uhr n Linz Stadtmarkt: Fr, 4. September, 9 bis 14 Uhr n Graz Aufsteirern: Sa, 19. September, 9 bis 19 Uhr und So, 20. September, 9 bis 19 Uhr n Salzburg Schranne: Do, 17. September, 5 bis 13 Uhr n Klagenfurt Benediktiner Markt: Sa, 19. September, 6.30 bis 13.30 Uhr n Innsbruck Kaufhaus Tyrol: Fr, 11. September, 9 bis 20 Uhr n Dornbirn Eisengasse: Sa, 12. September, 7.30 bis 12 Uhr

Bio-Boten n Wien: Ringstraße, Schottengasse, Franz Josefs Kai, Mariahilfer Straße, Meidling Hauptbahnhof, Franz Jonas Platz n St. Pölten: Kremser Gasse, Riemerplatz, Bahnhof n Linz: Südbahnhofmarkt, Hauptplatz bei der Nibelungenbrücke n Salzburg: Am Platzl, Ferdinand-Hanusch-Platz, Schranne n Eisenstadt: Hauptstraße, Fußgängerzone n Graz: Eisernes Tor, Hauptplatz, Jakominiplatz n Klagenfurt: Alter Platz, Kramer Gasse, Wiener Gasse n Innsbruck: Franziskanerplatz n Dornbirn: Europapassage An welchen Tagen die BioBoten die Kostproben verteilen und alle Infos über weiteren Aktivitäten: www.bioinfo.at

An Bio-Infopoints in ganz Österreich wird die ganze Produktvielfalt der heimischen Biobetriebe gezeigt.

INFORMATIONS- UND GENUSSOFFENSIVE

Bio ist in aller Munde Die Bio-Aktionstage im September sind bereits zur Traditon geworden. Neben Infos zu BioLebensmitteln und BioBetrieben gibt es tolle Preise zu gewinnen. In den vergangenen Jahren erreichte diese Informationsund Genussoffensive hunderttausende Menschen im ganzen Land. Dabei kann man Bio-Lebensmittel verkosten, Interessantes zum Thema Bio erfahren und Bio-Betriebe kennenlernen. Bei den begleitenden Gewinnspielen warten wertvolle Preise. Mittelpunkt der Bio-Aktionstage sind die zahlreichen BioInfopoints. Hier wird die ganze Produktvielfalt, Qualität und Nachhaltigkeit der heimischen Biobetriebe gezeigt. Bio-Bäuerinnen laden zum Verkosten und Plaudern über

ihren Alltag ein. Infomaterial, ein Glücksrad mit Sofortgewinnen und eine Bio-KinderEcke machen Lust zum Verweilen und Schmökern. Mehr als hundert BioBoten bringen abseits der Infopoints ländliches Flair in die Stadt. Sie sind mit ihrem unübersehbaren Outfit und mit Lastenrädern – gefüllt mit

frischer Bio-Milch und Äpfeln – an stark frequentierten Plätzen unterwegs. Und sie laden zum Gewinnspiel, bei dem Bio-Wochenenden am Bauernhof, Genusskörbe und vieles mehr verlost werden. Die Bio-Aktionstage sind eine Initiative von AMA-BioMarketing und der Europäischen Union.

Bio-Bäuerinnen laden zum Verkosten und Plaudern ein. Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH


Stadtlandwirtschaft | September 2015

|5

Förderung Direktzahlungen

Kleinerzeugerreglung

Das große Potential der Junglandwirte muss gefördert werden.

Für die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung müssen die Mindestanforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen erfüllt werden (mind. 1,5 ha beihilfefähige Fläche, aktiver Landwirt, Beantragung Direktzahlungen mittels MFA 2015).

Foto: LK Wien

Existenzgründungsbeihilfe

Betriebe welche an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen, können max. € 1.250 an Direktzahlungen erhalten, insofern der errechnete Direktzahlungsbetrag (Summe Zahlungsansprüche, Junglandwirte TOP-UP, gekoppelte Stützungen) nicht geringer ist.

Übergangsregelung bis 21. Feburar 2016

Dipl.-Ing. Klaus Zambra klaus.zambra@lk-wien.at

Im neuen Förderprogramm Ländliche Entwicklung LE 14-20 wurden Änderungen für die Beantragung der Existenzgründungsbeihilfe (früher Prämie für die 1. Niederlassung) beschlossen. Jene Übernehmer oder Neugründer, die bisher ausgeschlossen waren, haben noch bis 21. Februar 2016 im Rahmen einer Übergangsregelung Zeit, eine Exis-

tenzgründungsbeihilfe bis zu 15.000 € zu beantragen. Für die Übergangsregelung kommen Förderwerber in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb vor dem 8. April 2014 von nahen Angehörigen gepachtet haben (Familienpacht) oder weniger als 50% der Fläche des elterlichen Betriebes übernommen haben. Weitere Voraussetzungen für die Existenzgründungsbeihilfe sind:

 höchstens 40 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung  mindestens Facharbeiterprüfung oder höhere Ausbildung oder Hochschulabschluss  außerlandwirtschaftliches Einkommen liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 90.750 € Nach dem 21. Februar 2016 werden Förderanträge von LandwirtInnen mit oben beschriebenem Sachverhalt nicht mehr angenommen.

Der Vorteil bei der Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung liegt in der Befreiung von Cross Compliance Sanktionen, sofern Verstöße festgestellt werden. Die Einhaltung der Bestimmungen (= Gesetze) ist trotzdem notwendig (Verwaltungsstrafen möglich!). Seitens der AMA ist ein Anschreiben potentieller Kleinerzeuger bis Ende September geplant. Betriebe mit max. € 1.250 an Direktzahlungen nehmen automatisch an der Kleinerzeugerregelung teil.

Neues Green Care-Projekt startet Der Biobauernhof Passet-Jandrasits, ein landwirtschaftlicher Betrieb mitten im Biosphärenpark Wienerwald, ist eines der ersten neuen Green Care-Projekte in Niederösterreich. In Kooperation mit dem Verein wert:volles:schaffen wurde eine Tagesstruktur für Menschen mit Behinderungen aufgebaut. Die Werkstatt bietet 14 Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit in der Landwirtschaft, im Garten

und mit Tieren sinnvoller Beschäftigung nachzugehen und die angebauten Produkte zu veredeln. Überzeugen auch Sie sich bei einem Rundgang und kommen Sie am Dienstag, 15. September ab 18 Uhr zur offiziellen Eröffnungsfeier! Adresse: Biobauernhof Passet-Jandrasits, Anton Maller-Straße 4, 3011 Irenental Weitere Informationen unter: www.greencare-oe.at

Fotoautor: Verein wert:volles:schaffen

Einladung zur Eröffnungsfeier "Tagesstruktur am Bauernhof"

Ein Einstieg in die Kleinerzeugerregelung, insofern nicht automatisch dabei, ist nur einmalig bis 15. Oktober 2015 mittels eigenem Antragsformular möglich. Ein Ausstieg hingegen ist jährlich bis 15. Oktober zulässig. Die Direktzahlungen des Jahres 2015 können mittels Prämienrechner der AMA unter www.ama.at ermittelt werden.


6 | September 2015 | Stadtlandwirtschaft

Aktuell

Dürre 2015 Um die drohende Futtermittelknappheit zu vermeiden, werden die Grünbrachen als Futterflächen für die Bundesländer im Osten Österreichs freigegeben.

Ing. Philipp Prock philipp.prock@lk-wien.at

Durch die außergewöhnliche Trockenheit und Hitze in Österreich werden große Ertragsausfälle bei landwirtschaftlichen Kulturen befürchtet. Um die drohende Futtermittelknappheit zu verhindern wurden seitens des BMLFUW die sogenannten Grünbrachen als Futterflächen für die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Wien sowie für Teile der Bundesländer Steiermark und Kärnten freigegeben. Die Trockenheit hat jedoch auch Auswirkungen auf die Anlage und Erneuerung von Begrünungen sowie auf die Einhaltung der Ernteverpflichtung gemäß ÖPUL 2015 Sonderrichtlinie.

Nutzung der ökologischen Vorrangflächen (Grünbrache mit Code „ÖVF“) Die im Rahmen der Direktzahlungen als ökologische Vorrangfläche angemeldete Bracheflächen können ab sofort für Futter- und Weidezwecke genutzt werden, sofern sie in den oben genannten Regionen liegen. Die Nutzung des Bewuchses kann sowohl inner- als auch überbetrieblich erfolgen. Ein Verkauf des auf diesen Flächen erzeugten Futters darf nicht erfolgen. Eine Korrektur des Mehrfachantrages-Flächen ist nicht erforderlich. Die Schlagnutzung und Codierung bleibt auch bei einer Futternutzung bestehen und muss nicht an die AMA gemeldet werden.

Nutzung von Biodiversitätsflächen (Grünbrache mit Code „DIV“) Die Nutzung von Biodiversitätsflächen in der ÖPUL-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ ist grundsätzlich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Dürre-Gebietskulisse. Genutzte DIV-Flächen müssen im Mehrfachantrag richtig beantragt werden, d.h. es muss eine Korrektur auf die Schlagnutzungsarten „Klee“ oder „Sonstiges Feldfutter“ erfolgen. Unmittelbar nach der Korrektur darf mit der Nutzung begonnen werden. Eine separate Meldung an die AMA ist nicht erforderlich. Die inhaltlichen Auflagen für Biodiversitätsflächen (max. zwei Nutzungen, keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Beweidung) sind jedenfalls einzuhalten.

Nutzung von Grünbrachen oder Grünlandbrachen ohne Codierung Der Aufwuchs von Acker- und Grünlandbrachen ohne Codierung kann genutzt werden. Eine Korrektur im MFA auf die korrekte Schlagnutzung ist erforderlich. Unmittelbar nach der Korrektur darf mit der Nutzung begonnen werden. Eine separate Meldung an die AMA ist nicht notwendig.

Nutzung von Naturschutzflächen (Grünbrache mit Code „WF“) Eine Nutzung von Flächen welche in die ÖPUL-Maßnahme „Naturschutz“ eingebracht

sind darf nur nach Abänderung der Projektbestätigung durch die Naturschutzabteilung der jeweiligen Landesregierung erfolgen. Dies gilt unabhängig von der Dürre-Gebietskulisse. Wurde eine derartige Änderung genehmigt, ist gegebenenfalls die Schlagnutzung im MFA mittels Korrektur anzupassen.

Begrünung von Ackerfläche – Zwischenfruchtanbau Der Anbau von Zwischenfrüchten ist gemäß den gültigen Terminen durchzuführen. Im Rahmen von Vorortkontrollen werden besondere Witterungsbedingungen berücksichtigt, z.B. wenn die Begrünung aufgrund der Trockenheit schlecht aufgeht. Der fristgerechte Anbau muss jedoch nachgewiesen werden können. Es wird dringend empfohlen dementsprechende Dokumentationen (Saatgutbelege, Rechnungen von Maschinenring, etc…) aufzubewahren.

Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün Der Zeitraum zwischen Ernte der Hauptkultur und des Anbaues der nächsten Hauptkultur wurde für betroffene Flächen für das Jahr 2015 in den oben genannten Regionen von 50 auf 70 Tage verlängert.

Erneuerung der Begrünung bei Weinflächen Hierbei gilt die gleiche Vorgangsweise wie bei der Anlagen „Begrünung von Acker-

flächen – Zwischenfruchtanbau“. Der fristgerechte Anbau gemäß den gültigen Zeiträumen ist entscheidend.

Ernteverpflichtung von Dürregeschädigten Kulturen Die ÖPUL-Sonderrichtlinie schreibt für die Prämienfähigkeit von Flächen die Einhaltung von Mindestbewirtschaftungskriterien vor. Für Ackerkulturen ist dafür neben einem ordnungsgemäßen Anbau, einer ordnungsgemäßen Pflege auch eine Ernte (Drusch bzw. Mahd und Abtransport) erforderlich. Ist eine Ernte aufgrund witterungsbedingter Umstände unmöglich, so ist man von der Ernteverplfichtung befreit. Witterungsbedingte Umstände sind Elementarereignisse wie z.B. Hagel, Frost, Hochwasser, Überschwemmung, Muren und Dürre. Die in den letzten Wochen herrschende Trockenheit mit enorm hohen Temperaturen gilt als Elementarereignis. In derartigen Fällen bleibt die Prämienfähigkeit für geschädigte Flächen bei Nichternte dennoch aufrecht. Es muss keine Meldung an die AMA bzw. Korrektur des MFA erfolgen. Im Falle einer Vorort-Kontrolle muss der ordnungsgemäße Anbau sowie Pflege mittels Saatgutrechnungen, Dokumentation des Anbaus (ev. Rechnung Maschinenring) sowie der Pflegemaßnahmen nachgewiesen werden können. Der Schaden ist durch Fotos oder Schadensprotokolle der Hagelversicherung zu belegen.


Stadtlandwirtschaft | September 2015

|7

 Dürre Schätzungen Wien beziffern einen Dürreschaden bei den Herbst- und Gemüsekulturen in der Höhe von 3,4 Millionen Euro

Fotoautor: LK Wien/Diendorfer

Bewirtschaftungsverändernde Umstände Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit kann es zu bestimmten flächen- und bewirtschaftungsverändernden Umständen kommen auf die der Antragsteller keinen Einfluss hat. Dies können z.B. die Fütterung von konventionellen Futtermitteln bei Biobetrieben, die Nichterreichung der Mindestweidedauer, etc… sein. Gemäß ÖPUL 2015 Sonderrichtlinie kann in derartigen Fällen von der Einhaltung der Teilnahmeverpflichtungen Abstand genommen werden. Ein Nachweis über die bewirtschaftungsverändernden Umstände ist zu erbringen. Des Weiteren ist ein gesonderter Antrag bei der AMA einzubringen.

Prämienfähigkeit bei

Nichternte aufgrund der Dürre bleibt gegeben. Fotoautor: LK Wien/Diendorfer

Verlust von Grünbrachen Um den Erhalt der UBB-Prämie für Biodiversitätsflächen zu sichern ist der Zeitupunkt der Weitergabe entscheidend. Ing. Philipp Prock philipp.prock@lk-wien.at

Die Maßnahme UBB beinhaltet die Anlage von mindestens 5 % Biodiversitätsfläche, gemessen an der gesamten Acker- und Grünlandfläche des Betriebes. Derartige Flächen sind spätestens bis zum 15.5. anzulegen und bis mindestens 15.9. des zweiten Jahres auf dieser Fläche zu belassen.

Verlust der Verfügungsgewalt Verliert ein UBB-Teilnehmer die Verfügungsgewalt über eine Biodiversitätsfläche nach dem 31.12. des ersten DIV-Jahres und führt der Nachfolgebewirtschafter die Biodiversitätsfläche nicht weiter, liegt kein Verstoß und Handlungsbedarf vor. Erfolgt der Flächenverlust vor dem 1.1. des zweiten DIV-Jahres, besteht kein Handlungsbedarf sofern die Biodiversitätsfläche durch den Nachfolgebewirtschafter (UBB oder Bio-Betrieb) bis mindestens 31.12. des ersten DIV-Jahres als solche weitergeführt wird. Bei Verlust von Biodiversitätsflächen vor dem 1.1 des zweiten DIV-Jahres welche durch den Nachfolgebewirt-

Begrünung

Biodiversitätsflächen können nicht für die 10 % Begünung (Zwischenfruchtbegrünung) herangezogen werden!

schafter nicht bis mindestens 31.12. des ersten DIV-Jahres bestehen bleiben (Umbruch und Anbau einer Winterung, Begrünung, etc.) steht die UBB-Prämie für das erste Jahr nicht zu. Diesbezüglich hat eine Korrektur zum MFA mit dem Code „OP“ (ohne Prämie) zu erfolgen. Für die Berechnung der mind. 5 % wird die Fläche jedoch berücksichtigt. Generell ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls neue Biodiversitätsflächen für die Erreichung der 5 % angelegt werden müssen.

Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung (HLN) Werden Biodiversitätsflächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen, so gelten die gleichen Regeln wie bei Verlust der Verfügungsgewalt.

Bei HLN ist jedoch darauf zu achten, ob sich diese Flächen im Eigentum des Antragsstellers befinden. In diesem Fall wird, im Gegensatz zum Verlust der Verfügungsgewalt von Pachtflächen, die Flächenabgangstoleranz schlagend. Bei Überschreitung dieser kommt es zur Rückforderung der UBB-Prämie bis zum Verpflichtungsbeginn. Die Abgangstoleranz liegt bei maximal 5 % der UBB-Fläche des Vorjahres, maximal 5 ha jedenfalls (unabhängig der Prozentobergrenze) 0,5 ha.

Verpflichtende Einsaat bei Altbrachen Biodiversitätsflächen die bereits im MFA 2014 als Blühflächen beantragt wurden, konnten 2015 unverändert bestehen bleiben. Für derartige Flächen größer/gleich 20 ar besteht die Verpflichtung auf mindestens 15 % des Schlages eine Neuansaat mit mindestens 4 insektenblütigen Mischungspartnern bis spätestens 15.5.2016 durchzuführen. Um entsprechende Vorbereitungsarbeiten zu leisten, darf ein Umbruch dieser 15 % frühestens mit 15.9. erfolgen. Die Breite derartiger Neuansaaten muss mindestens 2,50 Meter betragen.


8 | September 2015 | Stadtlandwirtschaft

Mein Wien

Veranstaltungsüberblick

Startschuss zur Anmelung neuer Zertifikatslehrgänge Das LFI Wien bietet ab Herbst 2015 drei neue Zertifikatslehrgänge an. Erste Anmeldungen werden bereits entgegengenommen und weiterführende Informationen erhalten Sie im LFI Wien unter www.lfi.at/wien oder telefonisch 01/5879528-11.

  

Zertifikatslehrgang Schule am Bauernhof (80 UE) – Start mit November 2015 Zertifikatslehrgang Gartenpädagogik am Hof (197 UE) – Start mit Jänner 2016 Zertifikatslehrgang Bio Weinbau (120 UE) – Start mit November 2015 Das LFI freut sich über das Interesse vieler Betriebe. Bitte beachten Sie, dass bei Zertifikatslehrgängen eine österreichweite Teilnahme möglich ist. Um einen Lehrgangsplatz zu sichern, bitten wir Sie um eine rasche Anmeldung.

Wiener Weinwandertag 2015 Der Wiener Weinwandertag am letzten Wochenende im September ist eine optimale Gelegenheit den Wiener Wein zu verkosten und die Weinberglandschaft zu genießen. Auf drei Routen können die Weinbaugegenden erkundet werden. Gewandert wird in Ottakring, Neustift nach Nussdorf und von Strebersdorf nach Stammersdorf. Die Labestationen entlang der Wanderrouten bieten eine optimale Gelegenheit den Ausblick zu genießen, zusammen mit einem Glas Wein und verschiedene kulinarischen Köstlichkeiten. Von den Weingärten aus eröffnet sich den Besuchern von verschiedenen Stellen eine beeindruckende Aussicht über die Stadt. Eine optimale Gelegenheit in den Herbst zu starten.

Sprechtage

Rechtsberatung Mi, 14. Oktober 2015, 9 bis 11 Uhr, Mag. Peter Bubits, Krist/Bubits Rechtsanwälte Steuerberatung Di, 13. Oktober 2015, 9 bis 11 Uhr, Günter Mayer, LBG Wien Steuerberatung GmbH Terminvereinbarung bzw. Anmeldung bei Mag. Christian Reindl Tel. 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at

26. und 27.9.2015, 10-18 Uhr

Nähere Informationen unter: www.wien.gv.at

WIR LEBEN STADTLANDWIRTSCHAFT

Impressum www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Stadtlandwirtschaft erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: LK Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

WIR LEBEN STADTLANDWIRTSCHAFT

JOHANNES JUNG UND BERNHARD SCHABBAUER

FAMILIE THURNHER

ABT DES SCHOTTENSTIFTES UND OBSTBAUER, WIEN INNERE STADT

MÖBELPLANER UND LANDSCHAFTSPLANERIN, WIEN OTTAKRING

wirlebenstadtlandwirtschaft.at

wirlebenstadtlandwirtschaft.at


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.