Die Information - September 2013

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Landwirtschaftskammer Wien

Die Information n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 9 - September 2013

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Stadtlandwirtschaft Wien - Vielfalt entdecken und erleben Wiens Stadtlandwirtschaft ist nicht nur Nahversorger für hochwertige Lebensmittel sondern auch Verantwortungsträger für den Lebensraum, eine umweltgerechte Produktion und eine nachhaltige Landschaftspflege zur Sicherung unserer Umwelt. Jüngste Initiativen wie das Projekt „Green Care – Wo Menschen aufblühen“ und „Lernort Landwirtschaft“ sind zudem wichtige Impulsgeber und schaffen eine ideale Brücke zwischen Landwirtschaft und städtischer Bevölkerung. Die Gemüsegärtner, Ackerbauern und Winzer üben dabei für die Wiener Bevölkerung eine Vielzahl unverzichtbarer Funktionen aus, die von der Mehrzahl der Bevölkerung kaum wahrgenommen werden. Sie sind es, die Landwirtschaft vielfältig und leistungsfähig machen. Das beweisen die Wiener Bauern und Bäuerinnen einmal mehr am bevorstehenden Wiener Erntedankfest am Wiener Heldenplatz am 7. und 8. September 2013. Hier präsentiert sich die Wiener Stadtlandwirtschaft abwechslungsreich, kulinarisch und innovativ unter dem Motto „Vielfalt Landwirtschaft Wien“. Ob kulinarische Gaumenfreuden, Einblick in bestehende Green Care Projekte oder Kinderspaß - hier ist für jeden Geschmack etwas dabei. Nicht zuletzt, ist es uns im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung ein wichtiges Anliegen, das Bewusstsein der Bevölkerung im Hinblick auf die Bedeutung der Wiener Landwirtschaft für den urbanen Raum, noch mehr zu stärken.

Bei der Präsentation der Wiener Gemischten Satz DAC Verordnung. vlnr.: Vizepräsident Ök.-Rat Dipl.-Ing. Herbert Schilling, Bundesweinkönigin Elisabeth II, Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Abg.z.NR Johannes Schmuckenschlager, Abg.z.NR Präsident Ing. Franz Windisch, GF Regionalweinkomitee Wien & Obmann Grinzinger Weinbauverein Ing. Martin Obermann

Qualität und Herkunft gesichert: Wiener Gemischter Satz wird zu DAC Wiener Spezifikum aus mindestens drei weißen Rebsorten aus einem Weingarten Der Wiener Gemischte Satz ist einer der traditionsreichsten Weine Österreichs und ein Stück Identität der Weinstadt Wien. Ab dem Jahrgang 2013 erreicht er jetzt den DAC-Status und damit eine geschützte Herkunftsbezeichnung. „Die Wiener Winzer haben einen Grund anzustoßen. Deren Gemischter Satz darf die Bezeichnung DAC (Districtus Austriae Controllatus) für Weine, die ihre Herkunftsregion unverkennbar repräsentieren, führen. Mit der Einführung von DAC-Weinen werden Herkunftsbezeichnungen mit klaren Geschmacksprofilen verbunden. Ein eindeutiges Ursprungsprofil bürgt für Qualität und ist im

internationalen Wettbewerb von zentraler Bedeutung“, erklärte Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich. Somit bedeutet Wiener Gemischter Satz DAC, dass dieser ausschließlich aus Wien stammt und seine hohe Qualität durch strenge Regeln und Kontrollen gewährleistet ist.

Mit der Unterzeichnung des vom Nationalen Weinkomitee eingebrachten Antrages zum DACStatus des Wiener Gemischten Satzes durch Bundesminister Berlakovich hat ein Prozess seinen Schlusspunkt gefunden, der bereits seit Jahren läuft. Lesen Sie weiter auf Seite 2.

P.b.b. Verlagsostamt 1060 Wien

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Weinbau

September 2013

Fortsetzung von Seite 1 Qualität und Herkunft gesichert: Wiener Gemischter Satz wird zu DaC

Die Renaissance des traditionellen Wiener Gemischten Satzes. Durch die neue Verordnung wird exakt definiert, welcher Wein diese Bezeichnung tragen darf. Damit wurden Bestrebungen, insbesondere der Gruppe „WienWein“, die maßgeblich für den Erfolg dieser Wiener Wein-Spezialität im vergangenen Jahrzehnt verantwortlich zeichnet, Rechnung getragen, die Herkunft und hohe Qualität dieser Weine durch entsprechende Bestimmungen abzusichern. Ein Wein mit Geschichte. Bereits im 19. Jahrhundert, als in den meisten anderen österreichischen Weinbaugebieten hauptsächlich Massenträger-Reben ausgepflanzt waren, setzte man in Wien auf Edelrebsorten wie Riesling, Rotgipfler, Weißburgunder und Traminer. Diese wurden zusammen mit anderen

weißen Sorten im Weingarten gemischt ausgepflanzt und die geernteten Trauben im Keller gemeinsam verarbeitet. Dadurch entstanden nicht nur sehr vielschichtige Weine, die Eigenschaften wie Frische, Fruchtigkeit oder Körperreichtum vereinigten, sondern der Winzer hatte auch einen sicheren Ertrag: Durch die unterschiedlichen Blütezeitpunkte der Sorten führten auch widrige Witterungsumstände während der Blütezeit nie zu einem Totalausfall der Ernte. Mit dem Trend zum reinsortigen Ausbau wurde der Gemischte Satz immer mehr zum einfachen Schankwein degradiert. Nur Weinbau-Legende Franz Mayer füllte ihn konsequent weiter in Bouteillen ab und glaubte an die Zukunft dieses Weines. Erst spät fand er damit Gehör und mit der Initiative der Gruppe „WienWein“ erlebte der Wiener Gemischte Satz eine neue Blüte.

Information Argumente Wiener Gemischter Satz DAC n Gemischter Satz als Leitsorte für das Weinbaugebiet Wien positioniert und besetzt n Wiener Gemischter Satz DAC sichert die Unverwechselbarkeit des Produktes n Rückverfolgbarkeit des Produktes bis in den Weingarten ist gegeben n DAC ist ein Verkaufsargument und ermöglicht höhere Erzeugerpreise n Herkunftsmarketing hat das Rebsortenmarketing abgelöst – DAC Weine gibt es nur in Österreich und Wiener Gemischter Satz DAC nur in Wien n Verstärkte Werbung durch die Österreich Wein Marketing n bessere Positionierung am Markt

Was ist ein Wiener Gemischter Satz. Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50 % sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10 % umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5 Vol.-% am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen und muss trocken sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den Markt kommen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist bei Lagenweinen mit mindestens 12,5 % am Etikett anzugeben, der Wein muss nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen und darf nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden. Qualitätswein-Herkunft Wien bleibt erhalten. Der DAC erstreckt sich ausschließlich auf die Regelung des Wiener Gemischten Satzes. Somit dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiter unter der Bezeichnung Wiener Wein auf den Markt kommen. Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Regelungen der Bundeshauptstadt entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in Verkehr gebracht werden. „Diese Sonderregelung war für den Wiener Wein notwendig, da Wien gleichzeitig Hauptstadt und Bundesland ist und damit bis 2009 Weinbauregion für Landwein und auch Weinbaugebiet für Qualitätswein war“, erklärt Willi Klinger, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing. „Der neu geschaffene DAC für den Wiener Gemischten Satz ist eine viel strengere

Die Information

Qualitäts- und Herkunftsgarantie als die bisherige Regelung.“ Ein Meilenstein für den Wiener Weinbau. „Mit dem Wiener Gemischter Satz DAC haben wir einen Meilenstein in der jahrelangen konsequenten Qualitätspolitik des Wiener Weinbaus gesetzt. Die neuen Regelungen schärfen das Herkunftsprofil des Wiener Gemischten Satzes und spiegeln gleichzeitig die Vielfalt der Bundeshauptstadt im Glas wieder“, zeigt sich Herbert Schilling, Vorsitzender des Regionalen Weinkomitees Wien, über die DAC-Regelung erfreut. „In Wien haben wir als ‚Stadt-Weinbaugebiet‘ eine ganz besondere Situation“, ergänzt Robert Fitzthum, der Direktor der Wiener Landwirtschaftskammer, „was auch manche Erschwernisse mit sich bringt. Umso erfreulicher ist es, dass mit der Erhebung des Wiener Gemischten Satzes in den DACStatus die Einzigartigkeit und Eigenständigkeit des Wiener Weinbaus noch deutlicher hervorgehoben wird.“

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Download DAC-Verordnung www.lk-wien.at


DIE INFORMATION

POLITIK

Landwirte brauchen auch in der nächsten Regierung eine starke Vertretung Wahlausgang entscheidet über künftige politische Weichenstellung im Agrarbereich INTERVIEW FÜHRTE MAG. MARTINA WOLF

Seit Mai 2012 ist der Präsident der LK Wien, Franz Windisch, auch Abgeordneter zum Nationalrat. In dieser Zeit hat er als Mitglied in diversen Ausschüssen seine Energie und Überzeugungskraft vor allem für den Bauernstand eingesetzt.

den kommenden Wahlen kein „starkes Signal“ setzt, ist nicht auszuschließen, dass das bisherige BMLFUW zum Staatssekretariats“Anhängsel“ eines anderen Ressorts wird, was eine empfindliche gesellschaftspolitische und finanzielle Schwächung des Agrarbereichs zur Folge hätte. Bereits in den vergangenen Monaten haben unsere Bauern sehr schmerzvoll erfahren, wie sich die Bevölkerung - angestachelt von anderen Parteien, Medien und NGOs - in der Bienen- und Pflanzenschutzmittelfrage gegen sie gestellt hat und der „eingeimpften“ Medienmeinung auch mit wissenschaftlichen Fakten nicht mehr beizukommen war.

Am Sonntag den 29. September 2013 sind die wahlberechtigten Österreicher wieder aufgerufen, einen neuen Nationalrat zu wählen. Windisch tritt als Spitzenkandidat des Wahlkreises Wien Süd an. Mit welchen Gefühlen gehen Sie in diese Wahl? Windisch: Mit gemischten. Nach eineinhalb Jahren in der Bundespolitik weiß ich nun genau, wie viel Mühe und Überzeugungskraft es kostet seine Pläne in den Gremien zu Gehör und schließlich zum Erfolg zu bringen beziehungsweise, wie leicht oder oft auch leichtsinnig sehr gute Ideen zum Scheitern gebracht werden. Gleichzeitig zähle ich auf das Vertrauen der heimischen Landwirte, die sich sehr wohl bewusst sind, welche Partei ihr Wohl und ihren wirtschaftlichen Fortbestand im Auge hat. Sie waren Mitglied im Ausschuss für innere Angelegenheiten, für Budget, Gleichbehandlung sowie Unterricht und haben sich besonders - ihrem persönlichen Background entsprechend - im Landund Forstwirtschaftsausschuss engagiert. Wo sehen Sie die wichtigsten Erfolge der Bauernvertreter in der abgelaufenen Legislaturperiode? Windisch: Ein Meilenstein ist sicherlich die nach 30 Jahren erfolgte Reform der Einheitswerte, wobei es uns gelungen ist, als Basis für die Berechnung von Abga-

ben und Steuern den Ertragswert zu erhalten. Eine Besteuerung auf Grundlage des Verkehrswertes, wie vom Koalitionspartner gefordert, hätte bedeutet, die wirtschaftliche Substanz unserer Bauern weg zu besteuern, was das Ende für viele landwirtschaftliche Betriebe bedeutet hätte. Einen wesentlichen Erfolg stellt auch die Beibehaltung der Einkommenspauschalierung dar. Weiters wurde auf meine Initiative hin erstmals ein Einheitswertabschlag für Bewirtschaftsungeserschwernisse in Ballungsräumen festgeschrieben und schließlich erreichten wir unter anderem auch endlich beim Wochengeld eine Angleichung unserer Bäuerinnen mit den anderen Müttern in Österreich. Damit sind auch einige große, bislang nicht aufgearbeitete Themen für die heimische Landwirtschaft erledigt worden. Welche Schwerpunkte sind nun für die Zukunft geplant? Windisch: Am wichtigsten ist es erst einmal ein autarkes Landwirtschaftsministerium zu erhalten. Wenn die Landwirtschaft bei

Man konnte tatsächlich den Eindruck gewinnen, dass die Bauern gerade - aber nicht nur in Wahlkampfzeiten – gerne als Zielscheibe genommen werden. Windisch: Daher ist es ja so wichtig, bei der Wahl am 29. September unsere Interessen für die kommende Regierung weiter zu stärken. Es geht hier auch darum, die finanziellen Leistungsabgeltungen im Bereich des neuen Umweltprogrammes (ÖPUL) für die nächsten Jahre abzusichern und ausreichend Mittel für die Investitionsförderung beziehungsweise die Programme der Ländlichen Entwicklung (LE) bereitzustellen, damit wir in Österreich auch nach 2020 noch eine zukunftsfähige Landwirtschaft haben. Ebenso ist die von der Regierung versprochene Bereitstellung nationaler Mittel für die Kofinanzierung der Agrargelder im Verhältnis 50:50 unbedingt einzuhalten. Schließlich geht es darum, den Bauern die nötigen Gelder auch aus Brüssel zu sichern. Ebenso werden wir uns über kurz oder lang Gedanken über Modelle zur Ab-

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geltung verstärkter Ertragsausfälle aufgrund des zunehmenden Klimawandels machen müssen. Dazu wird es erforderlich sein, Budgetgelder in die Hand zu nehmen. Und schließlich zählen die Bauern darauf, dass die umfassenden Leistungen der Landwirtschaftskammern abgesichert sind und diese weiterhin Berater und Sprachrohr der Betriebe sein können. Allein auf politischer Ebene wird ein Bewusstseinswandel in der Gesellschaft, die Stellung der Landwirtschaft betreffend, aber wohl nicht ausreichen. Windisch: Da haben Sie völlig Recht. Hier kann in Zukunft nur präventiv, mit vorbildlicher Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit etwas erreicht werden. Es ist leider Tatsache, dass viele Menschen - darunter auch zahlreiche Politiker - zu wenig Ahnung von der bäuerlichen Produktion haben. Daher reicht es nicht allein, bei den Konsumenten Bewusstseinsbildung zu betreiben, anzusetzen ist auch im Parlament. Und dafür eignet sich niemand besser als Personen, die aus dem landwirtschaftlichen Bereich kommen und das entsprechende Wissen mitbringen. Man muss den Menschen klar machen, dass jede Produktionsbeschränkung - sei es durch weitere Verbote von Pflanzenschutzmitteln oder noch strengere Tierhaltungsvorschriften - die Versorgungssicherheit mit gesunden, regionalen und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln gefährden und auch Lebensmittel teurer machen. Auf der einen Seite wächst die Menschheit, auf der anderen gibt es aufgrund der steigenden Versiegelung jeden Tag weniger Ackerland, auf dem wir die nötigen Nahrung anbauen können und gleichzeitig werden Bauern, die nicht nur für unser täglich Brot sorgen sondern auch für „das Antlitz Österreichs“, in der Bewirtschaftung immer weiter eingeschränkt. Diese Rechnung kann nicht aufgehen, dass ist uns allen bewusst. Um hier einen fairen und gangbaren Weg zu finden, brauchen wir nach dem 29. September eine feste politische Vertretung für die Bauern im Parlament.


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InTErEssEnVErTrETung

sEpTEMbEr 2013

Tabakgesetz:

VWgH-Entscheidung bringt wesentliche Verschärfungen

Die Information

Fahrverbot für LKW bis Abgasklasse „Euro 2“ in Wien Landwirtschaftskammer Wien kämpft um Ausnahmebestimmungen für die Landwirtschaft von Mag. Christian reindl

rauchfreie Zugänge sind erforderlich Wie bereits in diversen Medien umfangreich berichtet, führt ein neues Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu einer wesentlichen Verschärfung des Tabakgesetzes. Laut dieser Entscheidung ist es den Gästen nicht mehr zumutbar, dass sie beim Betreten des Gastronomiebetriebes (Buschenschank) bzw. beim Aufsuchen der Sanitäranlagen durch einen Raucherbereich gehen müssen. Somit werden die Behörden nur mehr komplett abgegrenzte Raucherräume (nicht beim Lokaleingang oder nicht als Durchgangsraum zu den Toilettenanlagen) als zulässig erachten. Dieses Urteil widerspricht zwar der ursprünglichen Rechtsansicht des Gesundheitsministeriums, ist aber als Höchstgerichtsurteil zu befolgen und kann nicht mehr im Rechtswege bekämpft werden.

Mittlerweile bezeichnet das Gesundheitsministerium ihre eigene, ursprüngliche Rechtsansicht als überholt und weist die Behörden im Sinne des neuen VWGHUrteils an, bei Verstößen entsprechend zu ahnden. Das Problem mit den selbst ernannten „Rauchersheriffs“ braucht nicht näher erörtert zu werden. Rauchverbot betrifft auch Buschenschankbetriebe. Die neue Gesetzesauslegung ist auch wie in der Vergangenheit für Buschenschankbetriebe relevant und dementsprechend umzusetzen. Politische Lösung wird gesucht. Die Landwirtschaftskammer setzt sich gemeinsam mit der Wirtschaftskammer auf politischer Ebene dafür ein, das Gesetz mit der bisherigen Auslegungsvariante wieder herzustellen. Viele

von Mag. Christian reindl

Betriebe haben im Glauben an diese Rechtslage (mit behördlicher Bewilligung) kostenintensive Umbaumaßnahmen zur Schaffung von rauchfreien Bereichen durchgeführt. Bis zum Ausgang der politischen Gespräche empfiehlt die Landwirtschaftskammer Wien zur Vermeidung drohender Anzeigen und Strafen, die betroffenen Bereiche komplett rauchfrei zu machen. Wir weisen aber darauf hin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, in welche Richtung sich der Nichtraucherschutz in der Gastronomie entwickeln wird. In diesem Sinne sollten weitere Investitionen in den Nichtraucherschutz gründlich überlegt werden.

Die Überarbeitung einer Verordnung, welche sich inhaltlich mit der Verringerung der Immissionen der Luftschadstoffe (IGL-Maßnahmenkatalog 2005) befasst, hat die Ausdehnung des Fahrverbotes für Lastkraftwagen und Sattelfahrzeuge der Abgasklasse „Euro O“ auf Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse „Euro 1“ und „Euro 2“ zum Ziel. Das Fahrverbot für Lastkraftwagen gilt im Sanierungsgebiet (=Wien) für LKW, die eine niedrigere Abgasklasse als „Euro 2“ haben, ab 1. Jänner 2014. Ab dem 1. Jänner 2016 sind vom Fahrverbot auch LKW mit der Abgasklasse „Euro 2“ umfasst. Um den Betrieben die Anschaffung neuerer LKW und die damit verbundenen enormen Kosten zu ersparen, setzt sich die Landwirtschafskammer Wien derzeit massiv dafür ein, dass das Fahrverbot nicht für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft in Ausübung ihrer land- und forstwirtschaftlichen (Haupt)Tätigkeit gelten soll. Die Landwirtschaftskammer Wien wird Sie nach Vorliegen der Verordnung unverzüglich informieren.

@ Bild: IStock Photo

Internet-Tipp: www.lk-wien.at


BILDunG

Die Information

SEptEMBER 2013

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Der Vorstand des LFI hat ein neues Gesicht von LFI WIen

Am 18. Juni 2013 fand, vorgesehen jeweils im Wahljahr der Landwirtschaftskammer Wien, im Rahmen der Generalversammlung die neue Vorstandswahl des LFI statt. Die Funktionsdauer für den Vorstand als auch für die Geschäftsführung des LFI beträgt jeweils 5 Jahre. Aus dieser Vorstandswahl ging KR Herbert Jedletzberger als designierter Obmann hervor und tritt damit die ambitionierte Nachfolge seiner engagierten Vorgängerin Anna Kölbl an. Anna Kölbl war in ihrer Tätigkeit als Obfrau seit 2006, unterstützt bis 2010 durch die Geschäftsführerin OLR Rosemarie Wallner, immer zur Stelle, wann sie in ihrer Funktion gebraucht wurde, hat Anträge in einer Gesamthöhe von 1,7 Mill. € genehmigt und leistete der Geschäftsführung immer ihre Unterstützung. Sie war in ihrer Funktion eine starke Fürsprecherin für fachliche Fort- und Weiterbildung und Beratung und verfolgte damit das Ziel, der positiven Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe in Wien.

Wir wünschen Ihr auf diesem Wege als gute für Ihre Zukunft, bei der Unterstützung ihres Sohnes in der Führung der Chili-Gärtnerei und vor allem viel Zeit und Muße für sich und ihre Enkeln! KR Herbert Jedletzberger ist Zierpflanzengärtner und leitet einen Familienbetrieb in Simmering. Neben seiner neuen Tätigkeit als Obmann des LFI ist er zudem Obmann der Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt Wien. In seiner neuen Funktion als designierter Obmann des LFI möchte er vor allem den hochprofessionellen Weg, den das LFI schon seit längerem geht, weiterführen und auch weiterentwickeln, sieht sich dem Gemeinschaftsgeist verpflichtet und möchte seine neue Funktion mit hohem Verantwortungsgefühl und Engagement ausfüllen. Dipl.-Ing. Doris Preßmayr wurde als Geschäftsführerin für weitere fünf Jahre wiederbestellt. Der erfolgreiche Weg wird mit Kontinuität und Professionalität weitergeführt. So wünschen wir dem neuen Obmann und dem Vorstand des LFI alles Gute, Kreativität und Erfolg auf allen Linien!

Zusammensetzung vorstand des LFI Wien

Obmann KR Herbert JEDLETZBERGER

Obmann-Stellvertreter VP Ök.-Rat Dipl.-Ing. Herbert SCHILLING Geschäftsführerin Dipl.-Ing. Doris PRESZMAYR Weitere Mitglieder des Vorstandes: Abg.z.NR Präsident Ing. Franz WINDISCH VP GR Martin FLICKER KDir. Ing. Robert FITZHTUM Mag. Christian REINDL

13. Wiener Erntedankfest

Regional.Saisonal.Genial! von BarBara PLetzer, Ba

Vom 7. bis 8. September 2013 verwandelt sich der Wiener Heldenplatz in ein Festgelände der kulinarischen Genüsse. Kulinarisch werden die Gäste mit allem was Österreichs Landwirtschaft zu bieten hat verwöhnt: Feinste Schmankerl und Spezialitäten aus verschiedenen Regionen Österreichs sowie erstklassige Weine, Moste und Schnäpse aus bäuerlichem Erzeugnis warten darauf verkostet zu werden. Vielfalt Landwirtschaft Wien. Die Wiener Stadtlandwirtschaft zeigt sich selbstbewusst in seiner ganzen Vielfalt am diesjährigen Erntedankfest. So werden traditionell selbstgemachte Mehlspeisen, vitaminreiche Gemüsevariationen, feinste Obstspezialitäten und Säfte, klassische Wiener Schmankerl, Honigspezialitäten und BIO-Jungpflanzen angeboten. Ein Kinderprogramm – gestaltet von Wiener Green Care Betrieben – bietet den kleine Gästen einen Einblick in die Wiener Stadtlandwirtschaft.

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Gemütliche Sitzmöglichkeiten und Liegestühle laden zur Entspannung unter freiem Himmel. Die Wiener Heurigenwirte und Winzer sorgen dafür, dass auch das leibliche Wohl nicht zu kurz kommt. Genießen Sie das einzigartige Flair, die ausgelassene Stimmung und Lebensfreude dieses Festes. Tauchen Sie in ein Stück Österreich und lassen Sie sich mit Leib und Seele verwöhnen. Die Programmhöhepunkte. Am Samstag von 10 - 19 Uhr: Murauer Bieranstich mit Bierpapst Conrad Seidl, Trachtenmodenschau mit Jungbauernkalender-Models, Abwechslungsreiche Unterhaltung mit Blasmusikkapellen, Volkstanzgruppen, Schuhplattler u.v.m Am Sonntag von 10 - 18 Uhr: Segnung der Erntefrüchte durch Dompfarrer Toni Faber, Traditioneller Umzug der Erntewagen mit musikalischer Begleitung durch Blasmuikkapellen Druch das Programm Harry Prünster.

Internet-Tipp: www.erntedank.jungbauern.at

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September 2013

Die Information

Ausg‘steckt is! Was Buschenschankbetreiber/-innen wissen sollen

Der krönende Abschluss einer ausgiebigen Wanderung ist die Einkehr in eine gemütliche Buschenschank. Die Buschenschank hat lange Tradition. Ihre Entstehung reicht in das Jahr 1784 zurück, als Kaiser Josef II. die rechtliche Grundlage dafür durch eine Zirkularverordnung geschaffen hat. Seitdem dürfen Landwirte eigene Erzeugnisse (Getränke und kalte Speisen) ausschenken und servieren.

Nebenerwerb oder Gewerbebetrieb? Die Zirkularverordnung ist mittlerweile vom Buschenschank Gesetz abgelöst worden. Dieses Gesetz regelt zum Beispiel: • dass Buschenschanken nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sein dürfen • die Lohnsumme mit € 20.000,- begrenzt ist • Wein, Most und Saft aus Trauben und Obst aus dem Eigenanbau stammen müssen. (Der Zukauf ist nur unter gewissen Voraussetzungen gestattet.) • dass darüber hinaus nur die Ausschank von Mineralwasser und kohlensäurenhältigen Getränken und die Verabreichung von kalten Speisen erlaubt ist Werden diese Bestimmungen überschritten, muss das Gastgewerbe angemeldet werden. Die Buschenschank ist somit kein Nebenerwerb der Landwirtschaft mehr. Als Versicherungsschutz ist eine Gewerbeversicherung erforderlich. Gilt die neue Gastgewerbepauschalierung auch für Buschenschanken? Für Buschenschanken, die als Gastgewerbe gemeldet sind, gilt auch die neue Gastgewerbepauschalierung. Diese Pauschalierung ist eine erweiterte Betriebsausgabenpauschalierung und bis zu einer Umsatzgrenze von € 255.000,- möglich. Sie hat keine Auswirkung auf die Versicherung. Die neue Pauschalierungsverordnung hat einen völlig neuen Ansatz. Anstatt einer Umsatzpauschalierung gibt es nun eine Ausgabenpauschalierung in Form eines Modulsystems. Es stehen 3 Module zur Auswahl: • Grundpauschale: 10 % • Mobilitätspauschale: 2 % • Energie- und Raumpauschale: 8 % Achtung! Schadenersatzforderungen können teuer werden. Missgeschicke sind schnell passiert. Sei es der Rotwein, der auf dem teuren Kleid der Frau Bürgermeister verschüttet wird, ein Gast, der auf dem rutschigem Boden stürzt oder ein übles Nachspiel von verdorbenen Lebensmittel – Klagen können jede Buschenschank treffen. Ob berechtigt oder unberechtigt - die Haftpflichtversicherung hilft. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner der NV, ob Sie für solche oder ähnliche Fälle ausreichend vorgesorgt haben.

Für die LK Wien

Für die Wiener Landjugend

Franz Eisenhut 0664/80109 – 5037 franz.eisenhut@noevers.at

Christoph Weber 0664/80109 – 5952 christoph.weber@noevers.at


Die Information

Fachausschuss Gartenbau

pflanzenschutzmittel-Zulassung und Förderungen Gartenbau Wichtige Fachthemen beim zweiten Fachausschuss für Gartenbau von Dipl.-ing. Birgit Szigeti

Der Vorsitzende Gr Kr martin Flicker begrüßte bei der eröffnung des 2. Fachausschusses für Gartenbau am 9. Juli 2013 die zahlreich erschienenen teilnehmer und die speziell zum Fachthema pflanzenschutz eingeladenen Fachexperten der aGes (Österreichische agentur für Gesundheit und ernährungssicherheit) und des FcIO (Fachverband der chemischen Industrie Österreichs). Anwesende Funktionäre waren KR Mag. Leopold Prochazka, KR Ök.-Rat Ludwig Ableitinger, KR Herbert Jedletzberger, KR Leopold Schippani, KR Ing. Martin Merschl, KR Rosa Fuchs, KR Ulrike Osterbauer-Jezik, KR Helmut Schmidt sowie die Mitglieder des Präsidiums, Präsident Abg. z. NR Ing. Franz Windisch und Vizepräsident Ök.-Rat Dipl.-Ing. Herbert Schilling. Von der LK Wien waren Kammerdirektor Ing. Robert Fitzthum und die Gartenbauberater Dipl.-Ing. Klaus Zambra und Dipl.-Ing. Birgit Szigeti sowie von LK-Projekt NÖ-Wien, Dipl.-Ing. FH Gregor Hoffmann, vertreten. Nicht anwesend bzw. entschuldigt waren KR Ing. Wilhelm Wohatschek, KR Hanspeter Nimmerrichter und die MA 58. Eingeladene Fachexperten waren Dr. Hildegard Barcza-Leeb, AGES, Dipl.-Ing. Franz Michlits, FCIO/Fa. Syngenta, Dipl.-Ing. Rudolf Judmayr, LGV Frischgemüse Wien, sowie Dipl. Ing. Johann Greimel, LK Österreich, und Dipl. Ing. Josef Keferböck, LK Niederösterreich. Pflanzenschutzmittel Registrierung und Zulassung ab 2014. Dr. Hildegard Barcza-Leeb, vom Institut für Pflanzenschutz in der AGES

und Dipl.-Ing. Franz Michlits vom Fachverband der chemischen Industrie Österreichs erklärten ausführlich die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben für Pflanzenschutzmittelregistrierungen und Neuzulassungen ab 2014. Die Bewertung der Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in einem Gemeinschaftsverfahren der EU, in dem die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln insbesondere auf Umweltverträglichkeit, toxikologische Eigenschaften sowie auf das Rückstandsverhalten prüfen. Hingegen erfolgt die Bewertung und Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene und wird in Österreich durch ExpertInnen der AGES durchgeführt. Die Zulassung der Pflanzenschutzmittel erfolgt letztlich durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit. Gemäß der neuen EU-Pflanzenschutzmittelverordnung wird die Europäische Union in 3 Zonen eingeteilt, wobei die Pflanzenschutzmittelbewertung durch einen zonalen Bericht erstattenden Mitgliedsstaat, die Basis für die darauffolgende spezifische Bewertung und Zulassung durch die Einzelstaaten bildet. Österreich befindet sich in der mittleren Zone. Für die österreichische Landwirtschaft besteht mit dem Zonensystem ein erleichterter Zugang zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln anderer Mitgliedstaaten innerhalb der mittleren Zone (z.B Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen usw.). Die bisherigen „Ex-lege-Zulassungen“ aus Deutschland oder den Niederlanden dürfen nur mehr bis Ende 2013 in Verkehr gebracht werden. Die Aufbrauchsfrist läuft bis Ende 2014.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kann auch parallel in mehreren Mitgliedsstaaten beantragt werden. Die Prüfung des Zulassungsantrags erfolgt federführend durch einen Mitgliedsstaat je geographischer Zone unter Einbindung der anderen Mitgliedsstaaten der jeweiligen Zone, in denen ebenfalls eine Zulassung beantragt wurde. Die Zulassung erfolgt in den einzelnen Mitgliedsstaaten dann auf Basis der Bewertung des federführenden Mitgliedsstaats. Indikationserweiterungen im Öffentlichen Interesse können auch von Berufsverbänden oder Interessensvertretungen (z.B. Landwirtschaftskammer) beantragt werden. Der Zulassungsinhaber muss einverstanden sein mit der Indikationserweiterung, dabei ist das Prüfungsdossier des anderen Mitgliedsstaates erforderlich. Dipl.-Ing. Michlits geht von einer Harmonisierung der Zulassungen aus. Es mache keinen Sinn in Mitgliedsstaaten Indikationen wegzulassen. Probleme gebe es eher im Obstbau, weniger im Gemüseoder im Zierpflanzenbau. Dr. Barcza-Leeb verwies auf das Ziel, Neuzulassungen bis September 2013 zeitlich zu bewältigen. Bei bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in anderen Ländern sei zu prüfen, ob diese bei uns aufgrund des Klimas und anderer Faktoren genehmigt werden können. Dipl.-Ing. Michlits hob vor allem die Wichtigkeit der Berücksichtigung von Rückstands-Höchstwerten in den einzelnen Zonen hervor. Die Unterglasanwendung gilt dabei als eine gemeinsame oder einheitliche Zone. Die zeitliche Frist für eine Neuzulassung beträgt 1 Jahr und 120 Tage. Für Pflanzenschutzmittel, die in anderen Ländern bereits zugelassen sind, beträgt die zeitliche Frist für die nationale Zulassung 120 Tage. Die Dauer der Zulassung ist im neuen

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Pflanzenschutzmittelgesetz abhängig vom Wirkstoff. Die Kosten für den Zulassungsprozess sind je nach angewandten Prüfungsverfahren unterschiedlich. Aufgrund des internen Mehraufwandes seien diese in den letzten Jahren gestiegen. Die anwesenden Funktionäre wurden im Rahmen der Diskussion um ihr Feedback gebeten bezüglich Angaben von Lückenindikationen bzw. Engpässen bei Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau. Als Ergebnis wurde vereinbart, einen Abgleich der derzeit gültigen IP-Pflanzenschutzmittellisten mit dem Beantragungs- bzw. Genehmigungstand der Zulassung für 2014 vorzunehmen. Zum Abschluss der fachlichen Diskussion wurde bezüglich der weiteren Vorgehensweise beschlossen, dass sich eine kleinere Gruppe von Gartenbauberatern mit dem Fachverband der chemischen Industrie Österreichs zusammensetzt, um die noch erforderlichen Pflanzenschutzmittel in bilateralen Gesprächen mit den zuständigen Zulassungsfirmen zu besprechen. Präsident Ing. Franz Windisch bedankte sich für den fachlichen Input der beiden Pflanzenschutzexperten und betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes als wichtige Grundlage zur Sicherung der landwirtschaftlichen Lebensmittelversorgung. Landesspezifische Förderungen 2014-2020. Ein wichtiger Diskussionspart im Fachausschuss war die Überlegung, welche Schwerpunkte in Bezug auf landesspezifischen Förderungen für die nächste Programmperiode 2014-2020 zu setzen sind. Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig entschieden, die bisherige Unterstützung in Form der Sturmversicherungsförderung als auch die Top Ups bei Investitionsförderungen weiterhin als landesspezifische Fördermaßnahmen anzubieten. Allenfalls noch verfügbare Fördermittel sollten als Unterstützung für die in Anspruch genommenen Beratungsleistungen Verwendung finden.


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Pflanzenschutz

Die Information

neuerungen im Wiener Pflanzenschutzmittelrecht ausbildungsbescheinigung ab 26. november 2013 erforderlich In Wien wurde bekanntermaßen mit der Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen dabei die persönlichen Voraussetzungen (=Sachkunde) jener Personen, die in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden dürfen („berufliche Verwenderin“ und „beruflicher Verwender“).

Informationsfolder der MA 42. Wer darf in Wien zukünftig Pflanzenschutzmittel verwenden? Wer darf sie zukünftig kaufen? Wie, wo, und wann komme ich zu meiner Ausbildungsbescheinigung? Welche Unterlagen muss ich vorlegen? Diese und andere Fragen entnehmen Sie bitte dem vorläufigen Informationsfolder der MA 42. (Siehe Infokasten Seite 9)

von Mag. Christian reindl

Fortbildungskurs, Informationsveranstaltung. Für Personen ohne entsprechende Ausbildung (z.B. Quereinsteiger) wird die Landwirtschaftskammer Wien voraussichtlich im Jänner einen Fortbildungskurs anbieten. Es darf bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass es bezüglich der Änderungen im Pflanzenschutzmittelgesetz eine entsprechend Informationsveranstaltung Anfang November geben wird. Ort und Datum werden zeitgerecht bekannt gegeben.

Pflanzenschutz aktuell Verbot des einsatzes von neonicotinoiden und Glyphosaten von ing. PhiliPP ProCk

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverodnung (EU) Nr. 485/2013 vom 24. Mai 2013 ein Aussetzen der Zulassung von bestimmten Indikationen und Anwendungen für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid erlassen. Auf Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und BZÖ beschloss der Nationalrat am 6. Juli 2013 bei den 3 Neonicotinoiden, aufbauend auf dem EU-Verbot, den Verbotszeitraum auf den 1. Oktober 2013 vorzuverlegen und auf drei Jahre auszuweiten. Hintergrund ist, dass seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit eine Wechselbeziehung zwischen dem Einsatz dieser Wirkstoffe und negative Auswirkungen bzw. ein hohes Risiko für Bienen bei bestimmten Expositionswegen und Anwendungsbereichen festgestellt wurde.

Vorgeschrieben ist sowohl ein Verbot der Saatgutbehandlung als auch von Bodenbehandlungen (Granulate) mit diesen Wirkstoffen bei Kulturen, die „attraktiv“ für Bienen sind, mit Ausnahme von Kulturen im Gewächshaus. Darüber hinaus besteht auch ein Verbot der Blattspritzung mit diesen Wirkstoffen für Kulturen, die für Bienen „attraktiv“ sind, mit Ausnahme von Anwendungen bei Kulturen im Gewächshaus und für Anwendungen nach der Blüte. Verbot der Saatgut- und Bodenbehandlung sowie der Blattspritzung. n Mais, Sonnenblumen, Raps, Sommergetreide n Winterweizen, Winterdinkel, Wintertriticale und Winterroggen, (Blattspritzung für sämtliches Wintergetreide)

n Ackerbohne, Luzerne, verschiedene Kleearten n Wein n verschiedene Obstarten (z.B. Äpfel, Birnen, Marillen, Pfirsiche, Nektarinen, Kirschen, Pflaumen, Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren), n verschiedene Gemüsearten (z.B. Erbsen, Fisolen, Bohnen, Melonen, Kürbis, Paprika, Pfefferoni) n verschiedene Kräuter und Zierpflanzen im jeweiligen Jahr der Blüte Darüber hinaus wurde das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosate hinsichtlich der Indikation „Sikkation“ (=Abtötung von Kulturpflanzen durch Pflanzenschutzmittel vor der Ernte zur Reifebeschleunigung) verboten, sofern das Erntegut für Lebensoder Futtermittel bestimmt ist.

Veranstaltungstipp Unerwünschte verunreinigung durch giftige Pflanzen Informieren Sie sich über unerwünschte Verunreinigungen durch giftige Pflanzen in der Landwirtschaft. Es ist von enormer Bedeutung, häufig anzutreffende giftige Pflanzen mit durchwegs allergener Wirkung zu erkennen und Feldfrüchte frei von ihnen zu halten. Im Nahrungsmittelsektor spielen Verunreinigungen eine immer größer werdende Rolle. Der Fachexperte Gerald Hackl, von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, wird die wichtigsten Giftpflanzen vorstellen, deren Bekämpfung aufzeigen, sowie deren allergene Eigenschaften und toxikologische Wirkung näher erläutern. Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es ein kleines Büfett. Datum: Di, 17. September 2013, 14 bis 17.00 Uhr Ort: Landwirtschaftlicher Betrieb Anton Meierhofer, An den alten Schanzen 20, 1220 Wien zielgruppe: Landwirte teilnahmebeitrag: 10 € (ohne Förderung 30 €) anmeldung: bis Di 10. Sept 2013


Die Information

Pflanzenschutz

sePtember 2013

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Information - Pflanzenschutz In Wien wurde die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt. Mit 26. November 2013 treten weitere wesentliche Änderungen im Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz in Kraft.Die wichtigsten Neuerungen betreffen die persönlichen Voraussetzungen jener Personen, welche in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden dürfen: Wer benötigt eine ausbildungsbescheinigung? für die Verwendung welcher Produkte wird ein ausweis benötigt? Jede Person, die ab 26. November 2013 in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, muss sich beim Referat Pflanzenschutz der MA 42 als Berufliche Verwenderin bzw. Beruflicher Verwender legitimieren lassen. Ausgenommen ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche ausschließlich für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen und gekennzeichnet sind. Hierfür ist keine spezielle Legitimation erforderlich. Dies gilt auch für Beraterinnen und Berater, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Beratung zum Pflanzenschutz erteilen. Wer darf in zukunft Pflanzenschutzmittel kaufen? Ab 26. November 2015 werden Pflanzenschutzmittel für Berufliche Verwenderinnen bzw. Beruflichen Verwender nur mehr gegen Vorlage einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung abgegeben. Die Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich sind weiterhin ohne Vorlage eines Ausweises zu beziehen. Genauere Informationen dazu erteilt das Bundesamt für Ernährungssicherheit unter +43 (0)50 555-33410. Wo und wann kann ich eine ausbildungsbescheinigung beantragen? Ausbildungsbescheinigungen sind ausnahmslos beim Referat Pflanzenschutz der MA 42 zu beantragen und werden auf dem Postweg zugestellt. Antragsformulare können ab 1. Oktober 2013, an Werktagen zwischen 8 und 15 Uhr, in 1220 Wien, Siebeckstraße 14, 1. Stock, Top 1.1 abgegeben werden. Wie erhalte ich ein antragsformular? Antragsformulare liegen beim Referat Pflanzenschutz der MA 42 auf, bzw. können ab Herbst 2013 von dessen Homepage unter www.wien.gv.at/umwelt/parks/pflanzenschutz/ heruntergeladen werden. Welche persönlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen? 1. Abschluss einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung. Liegt der Abschluss länger als sechs Jahre zurück, muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller auf dem Antragsformular bestätigen, seither durchgehend einschlägig fachlich tätig gewesen zu sein. Ist dies nicht der Fall, ist ein Fortbildungskurs zu absolvieren. 2. Verlässlichkeit nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz. Auf dem Antragsformular hat die Antragswerberin bzw. der Antragswerber zu bestätigen, dass in den letzten fünf Jahren keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das unter Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien, Pestiziden oder sonstigen giftigen Stoffen verübt wurde, vorliegt. Auch darf in diesem Zeitraum keine wiederholte Bestrafung wegen einer Übertretung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes oder von sonstigen pflanzenschutzmittel- oder chemikalienrechtlichen Vorschriften vorliegen.

Welche unterlagen muss ich zur beantragung mitbringen? 1. Amtlicher Lichtbildausweis 2. Ein aktuelles Passfoto 3. Nachweis über eine entsprechende Ausbildung oder Fortbildung 4. Bestätigung der Meldung („Meldezettel“) 5. eventuell ein vorausgefülltes Antragsformular Alle Dokumente sind in deutscher Sprache, gegebenenfalls in beglaubigter Übersetzung, vorzulegen.

Welche aus- und fortbildungen werden anerkannt? 1. im Inland absolvierte landwirtschaftliche Fachschule 2. landwirtschaftliche oder einschlägige gewerbliche Berufsausbildung 3. Höhere land- und forstwirtschaftliche oder einschlägige Höhere technische Lehranstalt 4. Universitätsstudium einschlägiger Fachrichtungen 5. Innehabung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung 6. erfolgreicher Abschluss eines Fortbildungskurses Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung wird nicht als Ausbildung anerkannt. Wer bietet fortbildungskurse an? Folgende Einrichtungen bieten voraussichtlich Fortbildungskurse an: 1. Landwirtschaftskammer Wien 2. Wirtschaftskammer Wien 3. Zentralverband der Kleingärtner (nur für Mitglieder) muss ich meinen antrag persönlich einreichen? Nein. Der Antrag muss jedoch persönlich ausgefüllt und unterschrieben sein. Die erforderlichen Unterlagen müssen beiliegen. Eine Übermittlung auf dem Postweg bzw. in elektronischer Form ist vorerst nicht möglich. Wie viel kostet die ausbildungsbescheinigung? Folgende Gebühren sind bar zu entrichten: 1. Bundesgebühren € 28,60 2. Landesverwaltungsabgaben (noch nicht festgelegt) 3. Beilagen: € 3,90 pro Bogen Wie lange ist die ausbildungsbescheinigung gültig? Die Ausbildungsbescheinigung ist grundsätzlich sechs Jahre gültig. Sie wird entzogen, wenn die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind.

Ist eine legitimation eines anderen bundeslandes für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien ausreichend? Nein. Es muss in jedem Fall vom Referat Pflanzenschutz der MA 42 eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt werden. Ein Antragsformular ist auszufüllen. Bei Vorlage einer Legitimation aus einem anderen Bundesland kann jedoch der Nachweis über Aus- und Fortbildung entfallen. Kontakt und Informationen Magistratsabteilung 42 - Wiener Stadtgärten, Pflanzenschutz Siebeckstraße 14, 1220 Wien Tel.: 01/4000 42264; pflanzenschutz@ma42.wien.gv.at Quelle: Info-Folder der MA 42 - Wiener Stadtgärten Stand: September 2013


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SeptemBer 2013

SPRECHTAGE Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Rechtsberatungssprechtag Mi, 18. September 2013 9 - 11 Uhr Mag. Peter Bubits

Steuerberatungssprechtag Mi, 16. Oktober 2013 10 - 12 Uhr Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rücksprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)

Impressum

www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Die Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannhme: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

Beratung nutzen Sie das Beratungsangebot der LK Wien LK Beratung - gemeinsam. mehr erfolg Ständig kommen neue Herausforderungen auf Sie als Wiener GärternInnen, LandwirtInnen und WinzerInnen – von starken Preisschwankungen, kontinuierlichen Teuerungen der Betriebsmittel, Diskussionen und Veränderungen

durch die GAP bis erhöhte Umwelt- und Naturschutzauflagen - zu. Mit dem vielseitigen Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer Wien unter dem Motto „Gemeinsam. Mehr Erfolg.“

Die Information können wir Sie bei Ihren betrieblichen Entwicklungen beraten und begleiten. Das aktuelle Beratungsangebot können Sie auf www.lk-wien.at abrufen bzw. sich bei den Beraterinnen und Beratern der LK Wien unter 01/5879528 informieren.


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