Die Information

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Landwirtschaftskammer Wien

Die Information n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 10 - Oktober 2013

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Transport sichern Die LK Wien befasst sich seit einiger Zeit mit der Thematik um geplante Einschränkungen und erhöhte Auflagen im Zusammenhang mit der Nutzung von LKW in der Landwirtschaft. Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes werden verschärfte Auflagen und zusätzliche Qualifikationen auf verschiedenen politischen Ebenen diskutiert. So liegt ein Verordnungsentwurf vor, der sich inhaltlich mit der Verringerung der Immissionen der Luftschadstoffe befasst ua. mit dem Ziel einer Ausdehnung des Fahrverbotes für Lastkraftwagen in ausgewiesenen Sanierungsgebieten. Über die für alle Führerscheinbesitzer der Klassen C/C1 erforderliche Schulungsverpflichtung wurde bereits ausführlich berichtet. In zahlreichen Gesprächen und Interventionen wird versucht, die mit diesen Einschränkungen einhergehenden wirtschaftlichen Konsequenzen hintanzuhalten, praxistauglich zu gestalten und entsprechende Schulungsmaßnahmen anzubieten. Um für weitere Gespräche gewappnet zu sein, erfolgt derzeit eine Erhebung der am Betrieb vorhandenen Lastkraftfahrzeuge und der Anzahl der Personen, welche einen Führerschein zur Nutzung von LKW besitzen. Dies dient der effizienteren Planung des erforderlichen Schulungsbedarfs für die bis 10. September 2014 verpflichtende 35-stündige Weiterbildung für Führerscheinbesitzer der Klassen C/C1. Den Erhebungsbogen finden Sie unter www.lk-wien.at/aktuelles. Danke für Ihre Mitwirkung.

HORTI VIENNA 2013 zeigt internationale Trends und Lösungen Tor zu den Märkten Osteuropas für die Gartenbaubranche Neuheiten und wertvolle Fachinformationen für die Gartenbaubranche bietet die HORTI VIENNA 2013 vom 8. bis 10. Oktober 2013. Die Fachmesse für Mittel- und Osteuropa wird in diesem Jahr noch internationaler und greift weitere aktuelle Themen auf, wie zum Beispiel Klima- und Energiekonzepte. Mehr als 160 Aussteller aus 15 Ländern garantieren in der Halle D der Messe Wien einen umfassenden Überblick über die internationalen Trends und Lösungen der Gartenbautechnologien. Gratiseintrittsgutscheine entnehmen Sie bitte dieser Ausgabe.

Für den Bau von Gewächshäusern zeigen etwa 20 Aussteller neue Techniken und Materialien bis hin zu Komplettlösungen für den Bau fertig eingerichteter Gewächshäuser. Unterschiedliches Eindeckungsmaterial, neuartige Folien für besseres Pflanzenwachstum sowie Möglichkeiten P.b.b. Verlagsostamt 1060 Wien

zur Energieeinsparung machen die Produktion von Kulturen in Glas- und Foliengewächshäusern noch wirtschaftlicher. Hinzu kommen optisch ansprechende Konzepte für Verkaufsgewächshäuser und Gartencenter. Lesen Sie weiter auf Seite 2. 02Z032283 M


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Fortsetzung von Seite 1 HORTI Vienna 2013 zeigt internationale Trends und Lösungen

Auf steigende Energiepreise, zunehmenden Wettbewerbsdruck und Klima-Erwärmung geben viele Neuheiten interessante Antworten: Klimaregelungen, Energieschirme und Schattierungen, Topfmaschinen und Bewässerungssysteme können bei der HORTI VIENNA bequem besichtigt und verglichen werden. Über Substrate und Dünger für besondere Anforderungen oder Kulturen informieren zahlreiche Aussteller; die HORTI VIENNA bietet den direkten Kontakt zu internationalen Lieferanten auf kurzen Wegen. Im Vergleich zur vergangenen Messe baut die HORTI VIENNA 2013 den „grünen Bereich“ deutlich aus mit Ausstellern für Baumschulgehölze, Stauden und Fertigpflanzen. Auch bei Jungpflanzen für Zierpflanzen und Gemüse erwartet die Besucher ein breiteres Sortiment. Als besondere Attraktion richten der Österreichische Agrarverlag gemeinsam mit der HORTI VIENNA ein Neuheiten-Schaufenster ein: Dort zeigen die Aussteller ihre neuen Sorten an Topf- und Schnittblumen, Beet- und Bal-

Gartenbau konpflanzen, Gehölzen und Stauden sowie Gemüse. Für die Besucher ist das NeuheitenSchaufenster ein besonderer Service, da sie hier einen kompakten Überblick über alle Neuheiten gewinnen und direkt für die kommende Saison ordern können. Erstmals greift die HORTI VIENNA auch das Thema Floristik auf mit einer Reihe von Ausstellern im Bereich des GartenBauCentrum Österreich, das mit seinen etwa 50 Ständen einen zentralen Bereich der Messe bildet. Einen Mehrwert für die Fachbesucher bietet das Vortragsprogramm: Experten aus dem In- und Ausland erläutern konkrete Lösungen zu Themen wie Energie, neue Pflanzenkulturen oder Bewässerungssteuerung. Das gesamte Vortragsprogramm ist in deutscher Sprache und für Besucher der HORTI VIENNA kostenfrei. Partnerland der HORTI VIENNA 2013 ist die Slowakei. Magdaléna Lacko-Bartosová, Staatssekretärin im slowakischen Landwirtschaftsministerium und Österreichs Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich werden die Messe

Die Information

gemeinsam eröffnen – als Zeichen dafür, dass die HORTI VIENNA 2013 noch internationaler wird: Neben österreichischen und deutschen Ausstellern werden zahlreiche Unternehmen aus Mittel- und Osteuropa erwartet sowie aus Indien und Israel. Damit erfüllt die HORTI VIENNA ihre besondere Funktion als Tor zu den Märkten in Osteuropa. Veranstalter der HORTI VIENNA ist die H & K Messe GmbH & Co. KG aus Hemmingen bei Hannover, die als private Messegesellschaft erfolgreiche Fachmessen in ganz Europa organisiert.

Veranstaltungstipp HORTI VIENNA 2013 Gartenbaufachmesse für Mittel- und Osteuropa 8.-10. Oktober 2013 Ort: Messe Wien, Halle D, Eingang Trabrennstraße, U2 Krieau

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Internet-Tipp: www.horti-vienna.at

PERSONALIA

Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA

Wiens neuer Wein- und Obstbauberater stellt sich vor Sehr geehrte Winzerinnen und Winzer, sehr geehrte Obstbäuerinnen und Obstbauern, ursprünglich komme ich aus dem obstgeprägten Mostviertel, doch schon früh faszinierte mich das Thema Wein. Während meinen fachspezifischen Studien an der BOKU und an der FH Burgenland war ich bereits im Weinhandel tätig. Durch zahlreiche Weinreisen und Praktika konnte ich einiges an Erfahrung sammeln, die ich nun gerne an Sie weiter geben möchte. Mein Ziel in der Beratung ist es, vor allem die mittleren und kleineren Weinbaubetriebe in der Weiterentwicklung so zu unterstützen, dass diese für künftige Herausforderungen im Weingarten, in der Kellerwirtschaft und in der Vermarkung bestens gerüstet sind. Es freut mich sehr, dass ich mich hier in meiner Wahlheimat Wien für Wein und Obst stark machen darf. In diesem Sinne freue ich mich auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen. Elmar Feigl


POLITIK

DIE INFORMATION

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IM BRENNPUNKT Abg.z.NR Ing. Franz Windisch Präsident

Aufhebung Antragsstopp Investförderung in Wien Zusätzliche Budgetmittel durch Umschichtung im Programm „Ländliche Entwicklung“ VON DIPL.-ING. KLAUS ZAMBRA

Wie bereits mehrfach vom Lebensministerium angekündigt, werden Budgetmittel aus der Maßnahme AZ (Bergbauernförderung) und den Flächenmaßnahmen frei. Bundesminister Niki Berlakovich hat einer Mittelumschichtung zugestimmt und stellt österreichweit den Betrag von 20 Mio. Euro für Investitionen in der Landwirtschaft zur Verfügung. Dies sichert kurzfristig ein Investitionsvolumen von rund 100 Mio. Euro für Österreichs Landwirtschaft. Die Aufteilung auf die Bundesländer erfolgt nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel und steht vorwiegend für investitive Maßnahmen zur Verfügung. Für das Bundesland Wien bedeutet dies zusätzliche Budgetmittel für die Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“. Es werden damit Investitionen in Höhe von rund 1,5 Mio

Euro mit Fördermitteln unterstützt. Der in Wien derzeit gültige Antragsstopp wird ab 1. Oktober 2013 bedingt aufgehoben. Unter den folgenden Voraussetzungen kann ein Förderantrag auf Investitionszuschuss gestellt werden: 1. Verpflichtende Förderberatung im Förderreferat der LK Wien (Dipl.-Ing. Szigeti und Dipl.-Ing. Zambra) 2. Fördergenehmigung strikt nach der Reihenfolge des Einlangens des Förderantrags – die Budgetmittel sind begrenzt 3. Projektfertigstellung bis spätestens 31. Dezember 2014

Für Rückfragen stehen in der Landwirtschaftskammer Wien zur Verfügung: Dipl.-Ing. Birgit Szigeti unter 01/5879528-23 und Dipl.-Ing. Klaus Zambra unter 01/5879528-22

Nun stehen aus agrarischer Sicht wichtige Themen an, wo für mich ein dringender Lösungsbedarf besteht, damit unsere Betriebe zukünftig eine berechenbare Perspektive haben. Einmal mehr geht es um die endgültige Ausgestaltung der GAP und der für uns besonders wichtigen Ländlichen Entwicklung. Entscheidungen sind in der Folge auch von einer Mehrheit im heimischen Parlament zu beschließen. Da geht es in der ersten Säule (Marktordnungsprämien) um die Art und Weise, wie die Anpassung der historisch entstandenen Flächenprämien an die hinkünftig regionalen Prämien anzugleichen sind (z.B. Übergangsfristen und Angleichungsgeschwindigkeit). Ziel muss dabei sein, dass Härtefälle vermieden werden und Berechenbarkeit und Planungssicherheit für die Betriebe gegeben ist. Wie so oft wird es auch bei diesem neuen System Gewinner und Verlierer geben. Letztere sind vor allem Marktfruchtbetriebe. Für sie ist eine adäquate finanzielle Abfederung unerlässlich. Den europäischen Zielvorgaben einer verstärkten Ökologisierung der Landwirtschaft wurde mit dem sogenannten Greening Rechnung getragen. Es ist uns gelungen die Stilllegungsverpflichtung in der Höhe von 5 % zu vermeiden und eine Alternative zu schaffen. Aufgrund unseres Betreibens hin, sind nun auch der Anbau von Eiweißpflanzen und die Anrechenbarkeit von Flächen aus unserem ÖPUL möglich. In der zweiten Säule geht es darum, die versprochene 50:50 Kofinanzierung von Bund und Ländern fortzuführen, um die ausreichende Dotierung des zukünftigen ÖPUL und der INVEST-Förderung zu garantieren.

Einzufordern ist hierbei eine Vereinfachung und Verringerung der Aufzeichnungsforderung, sowie eine Erhöhung des Deckels für anrechenbare Kosten im investiven Bereich. Bei der Vermarktung ist auf die Stärkung der Erzeugerorganisationen und ihrer operationellen Programme zu setzen, um der Marktmacht der Handelsketten entgegen zu treten. Auf nationaler Ebene brauchen wir eine höhere Dotierung bei Schadenszahlungen für Überschwemmungen und Dürre, sowie eine Weiterentwicklung des bestehenden Versicherungssystems als Antwort auf die Klimakapriolen. Des Weiteren sind die Agrarinvestitionskredite für jene, die der Zukunft aktiv entgegen treten unverzichtbar. Diese gestützte Finanzierungsmöglichkeit stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe auf einem hart umkämpften Markt. Dabei spielt auch die Weiterbildung eine grundlegende Rolle für die Innovationskraft der Landwirtschaft und ist in einem flexiblen und marktliberalen Umfeld unerlässlich. Das Ergebnis dieser Nationalratswahl ist jedenfalls der Ausgangspunkt für den formellen Umsetzungsgrad dieser fundamentalen Eckpunkte, die entscheidend zum individuellen Erfolg unserer wirtschaftenden Betriebe beitragen werden. Ihr

Franz Windisch Präsident

Foto: Parlamentsdirektion/Wilke


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LFI Bildungsprogramm 2013/14 Mit Hochdruck wird an der Fertigstellung des Kursprogrammes für die kommende Saison gearbeitet! In Kürze finden Sie die Kurse auf unserer Website www.lfi.at, die Printausgabe erscheint ab Mitte Oktober!

Ein über 40 Veranstaltungen umfassendes Bildungsprogramm erwartet Sie mit Themen zur betrieblichen und persönlichen Weiterbildung und Orientierung. Nutzen Sie das Angebot und erfahren, erlernen Sie Neues!

TIPP: Mit dem Button haben Sie die Möglichkeit sich auf unserer Website rund um die Uhr für die gewünschte Veranstaltung anzumelden.

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Internet-Tipp: www.lfi.at

Bildung

Lehrgang Gartel’n am Hof – Heilsame Beziehung zwischen Mensch und Pflanze Über neue Wege der Gesundheitsförderung bietet der Lehrgang eine Möglichkeit zur Diversifikation in der Landwirtschaft. Schwerpunkte des Lehrgangs: Einsatz der Natur zur Steigerung des Wohlbefindens von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Konzeption eines Gartens, Erstellung eines pädagogischen Programms, Auswahl geeigneter Pflanzen und Materialien, Umgang mit Menschen besonderer Bedürfnisse (Senioren, Menschen mit Behinderung usw.), persönliche und betriebliche Zielplanung, Marketing und Betriebswirtschaft, Kommunikationstraining, Stress-, Konflikt- und Krisenmanagement, Pflichtpraktikum, Abschlussarbeit. Module: n Persönlichkeitsbildung (24 UE) n Angewandte Produktgrundlagen (72 UE) n Unternehmensführung (24 UE) n Abschlusstag (8 UE) und Praktikum (40 UE) Der Lehrgang umfasst insgesamt 168 Unterrichtseinheiten bzw. 19 Tage (inkl. erforderliches Praktikum) Bei Interesse am Lehrgang senden wir Ihnen auf Anfrage gerne den detaillierten Ausbildungsplan zu. Datum: Beginn 1. Modul: Do 28. und Fr, 29.11.2013 Orte: LK Wien, City Farm Schönbrunn, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Kosten: 420 € (ohne Förderung 1.890 €) Anmeldung: bis Do, 31.10.2013

Bauernhof/Winzerhof/ Gärtnerei - Neue Perspektiven für Ihren Betrieb! Einblick in den Betriebszweig Green Care – Soziale Arbeit und Pädagogik „Training on the job“ mit „jobaktiv“: Der Winzerbetrieb „Biohof Nummer 5“ der Familie Gross in Stammersdorf zeigt wie die Reintegration von Langzeitarbeitslosen am landwirtschaftlichen Betrieb funktionieren kann. Zudem berichten die Betriebsführer Alexandra und Oliver Gross von ihren persönlichen Erfahrungen mit dem „jobaktiv“ Programm der Caritas. Was sich hinter dem Begriff „jobaktiv“ genau verbirgt, schildert Mag. Jürgen Bertel, Coach der Caritas Erzdiozöse Wien. Landwirtschaft am Prentlhof mit allen Sinnen erleben: Das wird am Prentlhof für Kinder mit dem Programm Schule am Bauernhof ermöglicht. Vor Ort erfahren Sie, wie Schule am Bauernhof funktioniert und wie Programme des Prentlhofs, wie beispielsweise „Brotmachen ist Ährensache“, vor Ort ablaufen. Holen Sie sich Anregungen für Ihren Betrieb! Datum: Mi, 30.10.2013; 9.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr Kosten: 17 € (ohne Förderung 66 €) Treffpunkt: Busabfahrt pünktlich um 9.00 Uhr: LK Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien; Ankunft LK Wien ca. 14.00 Uhr Anmeldung: bis Fr, 18.10.2013

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Die Information

Vorankündigung Südfrankreich Fachstudienreise Zierpflanzen und Weinbau Wien – Nizza – Marseille – Aix en Provence – Nizza – Wien Termin: So, 12.01.2014 bis Do, 16.01.2014 Anmeldeschluss: 30.11.2013 Voraussichtliche Kosten*: im DZ 765 € (ohne Förderung 1.670 €) und im EZ 850 € (ohne Förderung 1.920 €) Westfrankreich – Fachstudienreise Gemüsebau Wien – Paris – Nantes - Angers – Paris – Wien Termin: Di, 8.04.2014 bis Sa, 12.04.2014 Anmeldeschluss: Fr, 13.12.2013 Voraussichtliche Kosten*: im DZ 810 € (ohne Förderung 1.750 €), im EZ 875 € (ohne Förderung 1.930 €) *In den Kosten inkludiert: Flug, Nächtigung im DZ/EZ (4 Sterne Hotel) inkl. Frühstück, 3x Mittagessen, 4x Abendessen, landwirtschaftliches Fachprogramm und Transfers, Eintrittsgebühren und Verkostungen, fachkundige und deutschsprechende örtliche Reiseleitung, Reise- und Stornoschutzversicherung

Information Anmeldung Anmeldungen zu allen Veranstaltungen (wenn nicht anders angegeben) bei Alexandra Csida Tel.: 01/587 95 28-11, alexandra.csida@lk-wien.at Bitte Anmeldeschlus beachten! Dieser Termin ist entscheidend, ob eine Veranstaltung durchgeführt oder bei mangelndem Interesse abgesagt wird.


Beratung

Die Information

Direktvermarktung hat Zukunft Neuer Direktvermarktungslehrgang startet im November 2013 von Agrar.Projekt.Verein

Produkte vom bäuerlichen Direktvermarktungsbetrieb liegen im Trend. Neueste Studien belegen, dass der/ die KonsumentIn von morgen Produkte verlangt, die gesund sind, nachhaltig hergestellt wurden und deren Rohstoffherkunft rückverfolgbar ist. Auch Hintergrundinformationen zu den Produkten interessieren die Menschen immer mehr. Nachhaltigkeit und Verantwortung in der Herstellung sind künftig ein Muss, darf aber nicht zulasten der Convenience/(Bequemlichkeit) stattfinden. Hervorragende Qualität ist immer mehr Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Vermarktung eines Produktes. Nichts desto trotz ist der Preis ein wichtiges Thema. Sehr interessant ist, dass KonsumentInnen lieber neutrale Informationen und persönliche Empfehlungen aufgreifen und der Stellenwert der klassischen Werbung hinten angereiht wird. Das hängt wiederum damit zusammen, dass der persönlichen Empfehlung mehr Vertrauen und Glaubwürdigkeit geschenkt wird als der anonymen Öffentlichkeit. Auch punkto Einkaufsstätte erfüllen Bauernläden sehr viele der Konsumentenwünsche. Man möchte sich beim Einkaufen inspirieren lassen, etwas erleben und man sucht den persönlichen Austausch. All das ist dem Konsumenten von morgen wichtiger als die Anonymität und die Automatisierung. Für langfristigen Erfolg zählen das gute Gefühl und die Erfahrung mit der Marke. Wie man diese Trends und vieles weitere mehr erfolgreich am eigenen Direktvermarktungsbetrieb umsetzen kann, erfährt

man im Zertifikatslehrgang „Bäuerliche Direktvermarktung“. Der Lehrgang bietet eine umfassende Aus- und Weiterbildung im breiten Spektrum der Direktvermarktung. Das Thema Produktphilosophie wird ebenso behandelt wie Verkaufsraumgestaltung oder Lebensmittelkennzeichnung. Im Rahmen des Lehrganges beschäftigt man sich auch intensiv mit der Weiterentwicklung des eigenen Betriebes und erstellt dafür ein Betriebs- und Marketingkonzept. Hochkarätige Referenten aus den einzelnen Fachbereichen vermitteln kurzweilig das Wissen. Der Lehrgang startet am 11. November 2013 in der Landwirtschaftskammer NÖ in St. Pölten und findet an insgesamt 16 Tagen statt. Die Kurstage sind grundsätzlich montags und dienstags, 14-tägig. Im März 2014 finden die letzten Ausbildungstage statt. Interessierte Personen wenden sich bitte an das Referat Direktvermarkung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Tel.: 05 0259 26503 oder barbara.teufel@lk-noe.at

Information Kursinhalte Persönlichkeitsbildung, Unternehmensführung, Lebensmittelhygiene Grundschulung, Lebensmittelhygiene aus Sicht der Behörde, Lebensmittelkennzeichnung, Steuer-, Gewerbe- und Sozialrecht, Stärken-Schwächenanalyse, Zeit- und Arbeitsmanagement, Verkaufsraumgestaltung, Verkaufstraining, Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Produktpreiskalkulation, Produktphilosophie, EDV Einsatz in der Direktvermarktung, Sensorik, Exkursion

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BERATUNGS-PRAXIS

Dipl.-Ing. FH Gregor Hoffmann lk projekt

Finster wird‘s - so viel ist sicher Kalt erwartungsgemäß auch Der Jahreszeitenwechsel ist ein Naturschauspiel. Er bringt aber energiebezogen auch immer einen Paradigmenwechsel. Gerade eben, am 22. September wurde es auf der Nordhalbkugel Herbst. Der Löwenanteil der Kosten fällt im geschützten Anbau für Energie im Herbst-Winter an. Deshalb wendet sich unser Beitrag dieses Mal an eine ganz spezifische Gruppe innerhalb der Landwirtschaft, dem Gartenbau. Was kann man tun ohne erheblich zu investieren? Zuerst kommt die Instandhaltung. Das kostet dem Unternehmer zwar teure Arbeitszeit, spart aber ein Vielfaches davon an Energie. Nicht schließende Türen sind in den gewachsenen Gartenbaustrukturen eher die Regel als eine Ausnahme. Kaum eine der alten Stahltüren als auch eine der Stegdoppelplatten-Schiebetüren schließt oder sitzt. Energieeinsparungspotential auf die Fläche und Jahr gesehen bis zu 20 %. Dasselbe gilt für die Lüftungen. Insbesondere die durchgezogenen Firstlüftungen, die auf in die Jahre gekommenen Stahlgewächshäusern liegen, liegen selten auf der ganzen Länge im Falz. Ein Wärmebild davon zeigt bei 18°C Innentemperatur und einer Außentemperatur von Minus 10°C ein Bild wie ein abhebender Jumbojet. Ebenso gesprungene Glasscheiben, löchrige Folien und dergleichen mehr. Hinzu kommt hier der so genannte Kamineffekt. Die teure warme Gewächshausluft verabschiedet sich ins Nirwana. Wer etwas Zeit in die Wartung steckt, spart richtig Energie. Einfache Steuerungstechnik Ältere Heizungsanlagen sollten technisch immer gewartet werden. So sieht das auch der Gesetzgeber vor. Doch die reine „de jure“ Regelungen reichen nicht um Energie tatsächlich einzusparen. Da geht’s ums Papier, sagen wir hier einmal salopp. Doch technisch muss das anders gesehen werden: Einfache Bypass-Regelungen zur Rücklaufanhebung sind zwar bei neueren Anlagen selbstverständlich, doch sollten diese auch entsprechend gesteuert sein. Eine Kessel-Beimischpumpe muss nicht auf „Dauerbetrieb“ eingestellt sein. Wird keine oder wenig Energie angefragt, muss auch nicht beigemischt werden, deshalb hier eine sequentielle Steuerung anstreben. Wer misst, misst Mist Nun, das ist eine eigenartige Ansage. Doch es steckt viel Wahres dahinter. Ist es nicht so, dass wir aufgrund der fortschreitenden Technisierung unseres Alltages auch ganz schön „zahlengläubig“ (um nicht zu sagen „begriffsstutzig“) wurden. Zeigt ein Thermometer 21,53°C an, gehen wir davon aus, dass dieser Wert ganz genau ist. Das dieses Thermometer aber ganze 6 °C (6 Kelvin) daneben liegt, erfuhren wir bei einer technischen Überprüfung mit einem geeichten Prüfthermometer. Ein Beispiel hilft: Gehen wir von einer aktuellen Kultur aus. Weihnachtssterne. 10-12 Wochen auf mind. 18°C geheizt, die Heizung regelt aufgrund des fehlerhaften Messinstrumentes aber tatsächlich auf 24°C. Bezogen auf 1.000m² Produktionsfläche bei einem Erdölpreis von 50 Cent/ Liter gehen hier Tausende Euros „flöten“. Die steckt man besser in tatsächliche technische Neuerungen. Also, fragen Sie nach, messen Sie nach. Gerne helfen wir dabei. Kommen Sie zur Internationalen Horti Vienna, Gartenbau-Fachmesse von 8.-10. Oktober in der Messe Wien. Stand A033. Kontakt: lk projekt nö | wien gmbh, www.lk-projekt.at Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


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Weinbau

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Die Information

Gemeinsame Marktordnung Wein Förderprogramm 2014 bis 2018 genehmigt von Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA

Die europäische Kommission hat das von Österreich vorgelegte Nationale Förderprogramm für die Weinwirtschaft genehmigt. Damit stehen die Maßnahmen Investitionsförderung, Umstellungsförderung und Absatzförderung auf Drittlandsmärkten ab 16. Oktober 2013 wieder zur Verfügung. 1. Umstrukturierung und Umstellung von Weingärten. Gefördert wird die vollständige Neuanlage eines Weingartens, wenn die Sorte umgestellt wird. Außerdem kann eine Umstellung durch Verringerung des Standraumes auf max. 2,8 m² und gleichzeitiger Erhöhung der Laubwand mit mind. 4 Drahtebenen erfolgen. Ebenso werden wie bisher die Rekultivierung oder Neuerrichtung von Böschungs- und Mauerterrassen mit pauschalen Sätzen gefördert. Auch für die vollständige Neuerrichtung einer dauerhaften stationären Bewässerung in bestehenden oder neuen Weingärten gibt es eine pauschale Beihilfe pro

Hektar. Beihilfenberechtigt sind alle Weinbautreibenden (natürliche oder juristische Personen, die über ein Pflanzrecht verfügen und die oben beschriebenen Maßnahmen durchführen). Betriebe, welche die EU-Rodungsprämie in Anspruch genommen haben, sind ausgeschlossen. Antragstellung: ab 16. Oktober 2013 ausschließlich bei der LK Wien. Dem Antrag ist eine digitalisierte Hofkarte mit den betroffenen Feldstücken beizulegen (Download des Formulars ab 16. Oktober 2013 auf der Website des BMLFUW möglich). ACHTUNG: Der Beginn der Arbeiten zur Umstellung (auch Rodung) darf erst nach Kontrolle und Prüfung durch die katasterführende Stelle (MA58) „auf eigenes Risiko“ erfolgen. Das BMLFUW wird so wie bisher bei positiver Erledigung des Antrages einen Genehmigungsbescheid ausstellen. Ab diesem Datum muss die beantragte Umstellung binnen zwei Jahren durchgeführt werden (bei Rodung muss die Maßnahme spätestens mit 1. Juni 2018 abgeschlossen sein). Die Er-

füllungsquote beträgt nunmehr 70 %, die Mindestfläche beträgt 10 ar, max. 10 Hektar dürfen beantragt werden. ACHTUNG NEU: Rechnungen und Arbeitsaufzeichnungen für die Umstellungsmaßnahme müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Es ist nur eine einmalige Abänderung des Antrages erlaubt.

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4. 2. Investitionsförderung 1. Technologien zur Rotweinverarbeitung Gefördert wird die Neuanschaffung von Metallbehältern für die Maischegärung im Überschwallverfahren oder im Tauchverfahren, liegende rotierende Rührwerktanks aus Metall, (Fassungsvermögen mind. 3.000 l, Doppelmantelsystem und rechteckige Maischetüre), Holzgärständer (mind. 1.000 l – max. 8.000 l) Maximale Fördersumme: 150.000 € 2. Einrichtungen zur Gärungssteuerung Gefördert werden Kühlaggregate, Kühlmäntel für Gär-

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Umstellungsförderung

Teilmaßnahme

Beihilfe/ha

A. Weingartenumstellung

6.440 €

Weingartenumstellung in der Hanglage (16 bis 26% Gefälle)

9.000 €

Weingartenumstellung in der Steillage (über 26% Gefälle)

Rodung

B. Böschungsterrassen

Neuerrichtung oder Rekultivierung von Terrassen

(Beihilfe wird pro Laufmeter Böschung berechnet!)

Neuauspflanzung eines Weingartens

C. Mauerterrassen

Neuerrichtung oder Rekultivierung von Terrassen

(Beihilfe wird pro m² Mauer berechnet!)

Neuauspflanzung eines Weingartens

13.300 € 1.000 € 8,40 €/lfm

gem. Pkt. A.) 91 €/m²

gem. Pkt. A.)

D. Bewässerung

3.411 €

Bewässerung in der Hanglage

3.667 €

Bewässerung in der Steillage

3.923 €

Bewässerung in Steinmauerterrassen

50 % der Errichtungskosten gem. § 8 Abs. 3

tanks (auch die Kosten für das Aufschweißen), zentrale Steuerungen sowie BUS-Stationen für Gärtanks, alle dafür notwendigen elektrischen und hydraulischen Leitungen, Gärungssteuerungssoftware, Plattenwärmetauscher Maximale Fördersumme: 50.000 € Klärungseinrichtungen Gefördert wird die Neuanschaffung von Kieselgurfiltern, Crossflowfiltern, Mostflotationen, Schichtenfiltern, Kerzenfiltern, Membranfiltern, Zentrifugen und Modulfiltern. Maximale Fördersumme: 50.000 € Einrichtungen zur Gelägeraufbereitung Gefördert wird die Neuanschaffung von Vakuumdrehfiltern oder Trubfiltern. Maximale Fördersumme: 30.000 € Flaschenabfülleinrichtungen Gefördert wird die Neuanschaffung von Flaschenabfülllinien (Gesamtanlagen oder einzelne Komponenten beginnend vom Eintritt der gereinigten Einzelflasche bis zum Verlassen von der abgefüllten Einzelflasche. (Waschmaschinen und Kartonierer sind nicht förderbar.) Maximale Fördersumme: 170.000 € Sortiereinrichtungen Gefördert wird die Neuanschaffung von stationären und horizontalen Sortiereinrichtungen zum händischen Aussortieren von Trauben und Beeren und stationären Geräten zur automatischen Reinigung und Sortierung auf mechanischer (Sieb, Gebläse) oder optoelektronischer Basis. Maximale Fördersumme: 50.000 €

Beihilfenberechtigt sind Betriebe, welche Wein erzeugen oder vermarkten (Nachweis Bestandsmeldung). Die Beihilfenhöhe beträgt 30 % der förderbaren Nettokosten, für die Flaschenfülleinrichtungen beträgt die Beihilfenhöhe 25 %. Für Großbetriebe mit mehr als 500.000 l /Jahr Zugang/ Abgang laut Bestandesmeldung


Die Information

Weinbau

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Information Meldebogen für Wiener Gemischten Satz DAC Alle, die beabsichtigen einen Wiener Gemischten Satz DAC zu produzieren, können bereits ihre entsprechenden Weingärten melden. Denn der Wiener Weingarten muss im Wiener Rebflächenverzeichnis als Wiener Gemischter Satz eingetragen werden. Notwendige Unterlagen 1. Sie benötigen Ihren Auszug aus dem Rebflächenverzeichnis, um die beabsichtigten Flächen korrekt in den Meldebogen einzutragen. Alle weiteren Unterlagen finden Sie auf unserer Website www.lk-wien.at unter Wien > Aktuelles > Meldebogen Wiener Gemischter Satz DAC zum Download. 2. Meldebogen Tragen Sie alle Rebsorten des Weingartens (= eine Bewirtschaftungseinheit) mit den Grundstücksnummern in je eine Tabelle des Meldebogens ein.

verdoppeln sich die förderbaren Investitionssummen. Die Untergrenze für die anrechenbaren Kosten beträgt jeweils für jede Sparte 2.000 €. Die Investitionen für die Sparte 3, 4 u. 5 können auch von bestehenden Gemeinschaften (wie z.B. Maschinenring, Weinbauvereinen oder ähnliche Personengesellschaften) getätigt werden. In diesem Fall verdoppelt sich die förderbare Investitionssumme. Die Antragstellung ist ab 16. Oktober 2013 bei der LK Wien möglich (Download des Formulars auf der Website des BMLFUW). ACHTUNG NEU: Jedem Antrag ist ein detaillierter Kostenvoran-

schlag beizulegen, der Arbeitsbeginn kann nach Prüfung durch die LK Wien „auf eigenes Risiko“ erfolgen. Frist: Die Investition muss spätestens zwei Jahre ab Genehmigungsbescheid des BMLFUW abgeschlossen sein (Fertigstellungsmeldung), generell spätestens 1. Juni 2018. Änderungen dürfen nur einmal durchgeführt werden, diese führen nicht zu einer Fristverlängerung. 3. Absatzförderung auf Drittlandsmärkten. Die förderbaren Kosten eines Programms müssen mind. 50.000 € betragen. Entsprechende Programme sind dem BMLFUW direkt vorzulegen.

3. Anleitung zum Druck eines Orthofotos Alle gemeldeten Grundstücke müssen in einer planlichen Darstellung markiert (Ausdruck eines Orthofotos oder Hofkarte) der Meldung beigelegt werden. 4. Info Das Infoblatt fasst alle notwendigen Informationen bzgl. Wiener Gemischter Satz DAC zusammen. Außerdem hilft das Musterbeispiel beim Ausfüllen des Meldebogens.

Das BMLFUW hat ab Oktober 2013 unter dem Link http://www. lebensministerium.at/land/produktion-maerkte/pflanzliche-produktion/wein/Beihilfen_Weinbau. html für alle genannten Fördermaßnahmen Merkblätter veröffentlicht. Die Antragsformulare werden erst ab 16. Oktober 2013 ebenfalls unter diesem Link ver-

öffentlicht. Eine Antragstellung ist daher vor diesem Datum nicht möglich. Kostenvoranschläge für die Maßnahme Investitionsförderung können jedoch ein älteres Datum als 16. Oktober 2013 haben. LK Wien in Zusammenarbeit mit der LK NÖ


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Wiener Gemischter Satz

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Die Information

Bezeichnung von „Wiener Gemischter Satz (DAC)“ von Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA

Die DAC-Verordnung Wiener Gemischter Satz regelt ganz klar die Bezeichnung der Weine am Weinetikett. Damit ändern sich nach einem Übergangsjahr für die Ernte 2013 die aktuellen Bestimmungen laut Weinbezeichnungsverordnung für „Wiener Gemischter Satz“ (ohne DAC). Wiener Gemischter Satz (WGS) DAC muss ein Qualitätswein sein und somit das Weinbaugebiet Wien als Herkunftsangabe am Etikett tragen. Ein Gemischter Satz aus Wien, der nicht der DAC-Verordnung entspricht, darf hingegen nicht mehr mit dem Weinbaugebiet Wien bezeichnet werden, da diese Herkunft alleine dem WGS DAC vorbehalten ist. Dies bedingt, dass ein „normaler“ Gemischter Satz aus Wien kein Qualitätswein mehr sein kann, da er als Herkunftsangabe eine größere Angabe als Wien (Weinland oder Österreich) tragen muss. Gestaltung des Weinetiketts. Bei einem Wiener Gemischtem Satz DAC dürfen keine Marken- oder Phantasiebezeichnungen und keine traditionellen Angaben gemäß §1 der WeinBVO, BGBl. II Nr. 111/2011, sowie keine weiteren Verkehrsbezeichnungen verwendet werden. Angaben wie „Alte Reben“, „Selektion“, „Ausstich“, „Klassik“, „Heuriger“, Junger Wiener“ oder ähnliches sind damit NICHT zulässig.

Wiener Gemischter Satz DAC darf auch mit einer kleineren geographischen Angabe als „Wien“ bezeichnet werden, sofern er mindestens 12,5 Vol.% Alkohol am Etikett trägt und nicht vor dem ersten März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft wird. Somit dürfen diese Weine auch Rieden wie „Nussberg“ oder „Himmel“ sowie Katastralgemeinden wie „Stammersdorf“, „Grinzing“, „Neustift“, „Mauer“ tragen. Die Bezeichnung „DAC“ muss in unmittelbarem Zusammenhang zu „Wiener Gemischter Satz“ am Weinetikett stehen. Dabei darf „DAC“ höchstens in halb so großen Schriftzeichen als „Wiener Gemischter Satz“ geschrieben werden. Zusammenfassung • Übergangsfrist für Jahrgang 2013: Bezeichnung als „Wiener Gemischter Satz“ gemäß §1 WeinBVO oder als „Wiener Gemischter Satz DAC“ möglich • Ein Gemischter Satz aus Wien, der nicht der DACVerordnung entspricht, kann nur als Landwein oder Tafelwein mit der Herkunft Weinland oder Österreich bezeichnet werden.

Musteretikett - Wiener Gemischter Satz DAC

Weingut

MUSTERMANN Wein aus Österreich

Wiener Gemischter Satz DAC 2013

12 % vol 750

Vorder- und Rückenetikett - Wiener Gemischter Satz DAC mit kleinerer geografischer Angabe als Wien

Weingut

Weingut

MUSTERMANN

MUSTERMANN Wein aus Österreich

Wiener Gemischter Satz Nussberg 2013

• WGS DAC darf nur um eine Herkunftsangabe ergänzt werden. Weitere Bezeichnungen wie Alten Reben, Junger Wiener, Klassik, … sind nicht zulässig!

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Internet-Tipp: www.wienerwein.at

ml

trocken, LR 1234/13, Enthält Sulfite Abfüller: Weingut Mustermann, A-1000 Wien, Mustergasse 1 Tel. +43(0)1/123 45 67

13 % vol 750

DAC

ml

halbtrocken, LR 1234/13, Enthält Sulfite

Wiener Gemischter Satz Nussberg

DAC

Abfüller: Weingut Mustermann, A-1000 Wien, Mustergasse 1 Tel. +43(0)1/123 45 67


Die Information

Recht

Oktober 2013

Änderung bei Benützung von Lastkraftwagen LKW - Fahrverbot bis Abgasklasse „Euro 2“ in Wien – Ausnahmebestimmung für Landwirtschaft

von Mag. Christian Reindl

Eine Verordnung, welche sich inhaltlich mit der Verringerung der Immissionen der Luftschadstoffe (IG-L-Maßnahmenkatalog 2005) befasst, hat die Ausdehnung des Fahrverbotes für Lastkraftwagen und Sattelfahrzeuge der Abgasklasse „Euro O“ auf Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse „Euro 1“ und „Euro 2“ zum Ziel. Das Fahrverbot für Lastkraftwagen gilt im Sanierungsgebiet (=Wien) für LKW, die eine niedrigere Abgasklasse als „Euro 2“ haben, ab 1. Jänner 2014. Ab dem 1. Jänner 2016 sind vom Fahrverbot auch LKW mit der Abgasklasse „Euro 2“ umfasst. Das ursprüngliche Fahrverbot für LKW und Sattelfahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1992 zugelassen wurden, bleibt aufrecht. Bezügliche der Gewichtsklassen gibt es ebenfalls keine Einschränkung (auch Klein- oder Fiskal-LKW). Der Entwurf der Verordnung sieht aber wie bisher Ausnahmebestimmungen für die Landwirtschaft vor: Das Fahrverbot soll nicht für Fahrzeuge der Landund Forstwirtschaft in Ausübung ihrer land- und forstwirtschaftlichen (Haupt)Tätigkeit gelten! Als Nachweis dazu sollte für Lastkraftwagen (LKW), die im landwirtschaftlichen Betrieb oder im Gartenbaubetrieb eingesetzt werden, im Zulassungsschein die Verwendungsbestimmung Kennziffer 10 „zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt“ einzutragen werden. Richtige Verwendungsbestimmungen im Zulassungsschein. Unabhängig davon ist bei Last-

kraftwagen (LKW), die im landwirtschaftlichen Betrieb oder im Gartenbaubetrieb eingesetzt werden, grundsätzlich im Zulassungsschein die Verwendungsbestimmung Kennziffer 19 „zur Verwendung für den Werkverkehr“ einzutragen. Die Verwendungsbestimmung 01 „zu keiner besonderen Verwendung bestimmt“ ist falsch. Die behördliche Änderung bzw. Korrektur der Verwendungsbestimmung ist kostenlos! Sie kann bei jeder Zulassungsstelle beantragt werden. Mehrfachnennungen im Zulassungsschein sind möglich. Die Landwirtschaftskammer Wien wird Sie nach Vorliegen der Verordnung unverzüglich informieren. Landwirte mit der Führerscheinklasse C müssen sich weiterbilden. Grundsätzlich sind Berufskraftfahrer mit gültigem Führerschein der Klassen C/C1 sind verpflichtet, eine 35-stündige Weiterbildung bis 10. September 2014 zu absolvieren. Fortbildung ist bei Transport von landwirtschaftlichen Produkten erforderlich. Der Begriff Berufskraftfahrer ist sehr weit gefasst und betrifft neben den Fahrern im gewerblichen Güterfernverkehr auch den gewerblichen Werkverkehr. Unter „gewerblich“ sind sämtliche berufliche Tätigkeiten zu verstehen, die nicht ausdrücklich als private Freizeitbetätigung durchgeführt werden. Damit sind auch Transporttätigkeiten mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht zu verstehen, wie etwa das Liefern von Wein, Obst, Gemüse oder anderen Gärtnereiprodukten. Somit betrifft es auch Landwirte (Gärtner, Weinhauer), ihre Mitarbeiter

und Aushilfskräfte (Saisonarbeiter), die ihre Produkte an Kunden oder Händler liefern oder Waren in ihren Betrieb holen, die sie für ihre Produktion benötigen. Wann ist keine Weiterbildung nötig? Eine Weiterbildung ist nur dann nicht erforderlich, wenn alle folgenden Punkte gleichzeitig erfüllt werden: n Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, n die der Lenker zur Ausübung seines Berufes benötigt UND n das Lenken des Fahrzeuges nicht Hauptbeschäftigung des Fahrers ist. Diese Ausnahme kann man nur in Anspruch nehmen, wenn der Fahrer ausschließlich Fahrten, zum Beispiel in den Weingarten, die Baumschule oder die Gärtnerei durchführt, um die nötigen Hilfsmittel für die Ausübung der Tätigkeit vor Ort heranzuschaffen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit ist dann die Haupttätigkeit. Jegliche Transporte von Produkten fallen jedoch unter die Weiterbildungsverpflichtung! Aufgrund dieser engen Auslegung des Gesetzes sind nahezu alle Landwirte/Gärtner/Weinhauer,

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die Inhaber der FührerscheinKlasse C/C1 sind, verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Alle Fahrer müssen eine Grundqualifikation erworben haben, wobei Führerscheinbesitzer, deren Schein vor dem 10. September 2009 ausgestellt worden ist, als grundqualifiziert gelten. Führerscheinneulinge benötigen einen 280-stündigen Kurs mit Prüfung. Keine Ausnahmen für die Landwirtschaft. Für die Landwirtschaft und ihre Beschäftigten gibt es also keine Ausnahmen. Führerscheinbesitzer der Klasse C brauchen eine regelmäßige ärztliche Untersuchung, den Code 95 und eventuell eine Fahrerkarte für das Kontrollgerät, um beruflich einen LKW über 3,5 Tonnen legal lenken zu können. Schulungsnachweis bis 10. September 2014. Die 35-stündige Weiterbildung ist verpflichtend zu besuchen. Inhaber eines Befähigungsnachweises (=Grundqualifikation) haben diese innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung erstmals zu absolvieren. Alle fünf Jahre müssen alle Führerscheinbesitzern der Klassen C/C1 die Weiterbildung wiederholen. Lenker ohne die Eintragung „95“ im Führerschein dürfen keine „gewerblichen“ Transporte mehr durchführen. Dies gilt für Führerscheine ab dem 10. September 2009 ab sofort, für die davor ausgestellten ab dem 10. September 2014.

Bild: Pixelio/Peter Feldnix


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Aktuelles

Oktober 2013

Allerheiligenmärkte 2013 Bereich Zentralfriedhof, 1110 Wien von Dipl.-Ing. Birgit Szigeti

Die Allerheiligenmärkte 2013 werden aufgrund der Marktordnung für die Stadt Wien (Marktordnung 2006) in der Zeit von Freitag, 25. Oktober bis einschließlich Samstag, 2. November 2013 abgehalten. Als Marktgebiet im Bereich des Zentralfriedhofes gelten in dieser Zeit die Rundplätze vor dem I. bis III. Tor, die Verkehrsflächen vor dem IX. (Station Kledering) und XI. Tor des Zentralfriedhofes sowie auf den beidseitigen Gehsteigen der Zufahrtstraße zum Krematorium. Verkauft werden darf von 7 Uhr bis 18 Uhr. Der Standaufbau

kann am 25. Oktober um 6 Uhr beginnen, am 2. November müssen die Marktstände bis längstens 22 Uhr abgebaut und die Marktflächen geräumt sein. Als Hauptmarkttag für den Allerheiligenmarkt 2013 vor dem Zentralfriedhof wurde Freitag, der 1. November 2013 festgelegt. An diesem Tag ist die Einfahrt in den Friedhof für Besucher nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie im Gartenbaureferat der LK Wien (Dipl.-Ing. Birgit Szigeti, Tel.: 01/5879528-23) bzw. direkt in der Magistratsabteilung 59 Marktamt, Am Modenapark 1-2, 1030 Wien (Tel.: 01/4000-59252, e-Mail: post@m59.wien.gv.at)

Die Information SPRECHTAGE

Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Rechtsberatungssprechtag Mi, 9. Oktober 2013 9 - 11 Uhr Mag. Peter Bubits

Steuerberatungssprechtag Mi, 16. Oktober 2013 10 - 12 Uhr Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rücksprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)

Impressum

www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Die Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien


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