Die Information - November 2013

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Landwirtschaftskammer Wien

Die Information n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 11 - November 2013

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Transparenz braucht verantwortungsvollen Umgang Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde beschlossen, den Kreis der veröffentlichten Förderempfänger auszudehnen. Bisherige Ausnahmen für Familienbetriebe werden rückgängig gemacht und die meisten Empfänger von Direktzahlungen und anderen Agrarfördermitteln sollen bereits ab dem Haushaltsjahr 2014 bekannt gegeben werden. Ausnahmen soll es lediglich für Kleinbetriebe geben. EU-Kommission und das Europaparlament einigten sich darauf, dass neben den juristischen Personen auch Privatpersonen in den Kreis der veröffentlichten Förderempfänger eingeschlossen werden. Die erhöhte Transparenz soll bereits ab dem Haushaltsjahr 2014 gelten. Da die Direktzahlungen im laufenden Jahr schon aus dem EU-Agrarhaushalt 2014 finanziert werden, beginnt die umfangreichere Veröffentlichung für Agrarförderungen bereits aus 2013. Konkrete neue Argumente, was diese Neuregelung bringen soll, wurden nicht geliefert. In der detaillierten Veröffentlichung der Empfänger von Agrarförderungen ist in Bezug auf die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung von öffentlichen Geldern kein Mehrwert zu erkennen. Transparenz ist grundsätzlich zu begrüßen, erfordert jedoch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Informationen. Denn sonst entsteht aus Unwissen nur eine ungerechtfertigte Neiddebatte.

Die Traubenernte mit Bürgermeister Michael Häupl mitten im Zentrum der Stadt Wien zählt zu den Höhepunkten der Wiener Weinlesezeit. vlnr.: Dompfarrer Toni Faber, Ök.-Rat Dipl.-Ing. Herbert Schilling, Bürgermeister Ök.-Rat Dr. Michael Häupl, Hans Schmid (Weingut Mayer am Pfarrplatz und Rotes Haus)

LFI Wien startet mit mehr als 40 Veranstaltungen in die neue Bildungssaison „Bildung mit Weitblick für mehr Lebensqualität“ als neues Motto Es wirkt nachhaltig, ist immer am Puls der Zeit und nicht nur eine Bereicherung für den beruflichen Erfolg sondern auch für die persönliche Entwicklung der Teilnehmer. Die Rede ist vom Schulungsangebot des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI) der Landwirtschaftskammer Wien, dessen Ausgabe für die Bildungssaison 2013/14 nun vorliegt. Mehr als 40 Veranstaltungen - umgerechnet 600 Stunden an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten - werden darin geboten. „Hauptzielgruppe sind die landwirtschaftlichen Familienbetriebe der Bundeshauptstadt. Einige Veranstaltungen richten sich aber

ebenso an Nicht-Agrarier beziehungsweise Menschen, die an der Landwirtschaft Interesse haben“, so LK-Direktor Ing. Robert Fitzthum. Unternehmensführung, Direktvermarktung und Buschenschank, Garten-, Wein- und Ackerbau, aber ebenso PersönlichkeitsbilP.b.b. Verlagsostamt 1060 Wien

dung lauten die angebotenen Fachbereiche. „Damit geben wir unseren bäuerlichen Teilnehmern das Rüstzeug für den wirtschaftlichen Erfolg mit“, betont LFI-Geschäftsführerin Dipl.-Ing. Doris Preßmayr. Lesen Sie weiter auf Seite 2. 02Z032283 M


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November 2013

Fortsetzung von Seite 1 LFI Wien startet mit mehr als 40 Veranstaltungen in die neue Bildungssaison

Dabei geht es um so essenzielle Dinge wie Erfahrungen bei AMA Vor-Ort-Kontrollen, Lebensmittelhygiene, das Betriebskonzept oder Neuerungen beim Einheitswert und der Pauschalierung für den Gartenbausektor. „Sich aus der Systematik des Alltags zu lösen, einen Schritt zurückzutreten und dann einen Blick auf den eigenen Betrieb zu werfen, bietet eine neue Sicht der Dinge, schafft eine neue Perspektive und zu guter Letzt mehr Lebensqualität“, weiß Preßmayr. Den Teilnehmern Perspektiven aufzeigen. „Mit den neuen Rahmenbedingungen, wie etwa der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2014, stehen die heimischen Landwirte vor großen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Wir wollen Ihnen mit dem LFI-Angebot dabei helfen, innovative Ideen für die nachhaltige Fortführung und Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes zu finden, Ihnen Perspektiven eröffnen. Die Stärkung der unternehmerischen Kompetenz ist neben dem Projekt ‚Green Care‘, das die bäuerliche Komponente um eine soziale erweitert, einer der beiden Schwerpunkte des neuen Programms“, fasst Direktor Fitzthum die Kernelemente heraus. Den Menschen mit der Natur verbinden. Der Umgang mit Pflanzen und der Natur hat eine heilsame Wirkung auf die menschliche Seele. Diese Tatsache soll mit dem Projekt „Green Care“, das von der LK Wien initiiert wurde, auf eine wirtschaftliche Basis gestellt werden. Dazu bietet das LFI bäuerlichen Betrieben einen neuen Zertifikatslehrgang zur Schulung als pädagogische Gartenexperten an (Beginn im November). „Die Teilnehmer erhalten eine fundierte Ausbildung für die Arbeit mit Menschen auf dem eigenen Hof, die besondere Bedürfnisse haben. Dabei handelt es sich um leichte

aktuelles

Die Information

Gartentätigkeiten, die sich positiv auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Zielgruppen auswirken. Gleichzeitig bedeutet diese Diversifizierung ein zusätzliches Einkommensstandbein für den Betrieb“, erläutert LFI-Geschäftsführerin Preßmayr. Durch Bildung wachsen. Eine Neuorientierung, wie sie die Bildungsangebote des LFI den Teilnehmern bringen sollen, hat auch das Institut selbst erfahren - durch eine vollständige Überarbeitung des Markenauftritts. Neben einem neuen Logo, dass die Verbindung von Mensch und Natur und den Gedanken des „persönlichen Wachsens durch Weiterbildung“ besser hervorhebt, wurde auch die Website (www.lfi.at) überarbeitet. „Man muss nicht mehr warten, bis der Bildungskatalog per Post ins Haus kommt, sondern kann das gesamte Angebot des LFI Wien online durchblättern und die gewählten Kurse auch gleich im Internet buchen“, informiert Preßmayr. Qualität garantiert. Für die Qualität der Veranstaltungen bürgt die Zertifizierung des Instituts nach den Kriterien ISO 9001:2008. „Das garantiert den Teilnehmern aktuellste Lehrinhalte und passende Vermittlungsmethoden, ein gerechtes Preis-Leistungsverhältnis, die regelmäßige Weiterbildung unserer Referenten, die ständige Qualitätskontrolle und Anpassung und damit Zufriedenheit“, betont Kammerdirektor Fitzthum. Allein im Vorjahr haben sich 740 Personen davon überzeugt und eine der 38 Fachkurse besucht. Daneben nahmen 155 Personen an einer der fünf Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen der Wiener Landfrauen teil. Alle Fortbildungsangebote und weitere Information sind im Internet unter www.lfi.at unter dem Bundesland Wien zu finden, wo auch eine Online-Kursbuchung möglich ist.

Jung, frisch, wienerisch – der Junge Wiener ist da Der Junge Wiener 2013 feiert am 7. November seine Premiere von Barbara Pletzer, BA

Während es in Wiens Weingärten langsam ruhiger wird herrscht Hochbetrieb in den heimischen Kellern. Der erste Wein des Jahrgangs 2013 wird mit Spannung erwartet – wie wird er schmecken? Jung, charmant und leicht sind sie, die Vorboten der neuen Weinsaison. Ihre ausgewogene Säurebalance und der geringe Alkoholgehalt machen die frischfruchtigen Tropfen zu einem Genuss – solo oder als Begleiter zu Gansl und traditionellen Heurigenschmankerln. Die Genusszeit des Jungweines ist jedoch limitiert, seine Frische und die Intensität seiner Aromen lassen sich am Besten in der Herbst- und Winterzeit genießen. Junger Wiener im WIENO. Die optimale Gelegenheit um die ersten Wiener Jungweine zu verkosten bietet die Junger Wiener Präsentation am 7. und 8. November im WIENO. Unter den Arkaden der Wiener Gebietsvinothek in der Lichtenfelsgasse wird der Wiener Jungwein quasi aus der Taufe gehoben. Die Premiere von rund dreißig Jungen Wienern wird mit DJ-Musik und kulinarischen Köstlichkeiten gefeiert.

Jung und urban. Jung, frisch, wienerisch so präsentiert sich die Wiener Jungweinmarke bereits seit 2002. Die Winzerinnen und Winzer verwenden meist ihre frühreifen Rebsorten für die Jungweine. Doch junger Wein ist nicht gleich Junger Wiener. Maximal zwei Weine pro Betrieb dürfen sich jedes Jahr dem Gaumentest der unabhängigen Jury stellen. Leicht und fruchtig müssen die Jungweine sein, um das Etikett Junger Wiener tragen zu dürfen. Auch die Balance muss stimmen. Stehen Frucht und Säure im Einklang und ist der Wein dazu noch trocken ausgebaut, mit einem Alkoholgehalt von maximal 12,5 %, dann darf er sich Junger Wiener nennen. Alle Jungen Wiener unter www.wienerwein.at/jungerwiener

Veranstaltung Junger Wiener Präsentation 2013 7. und 8. November 2013 ab 16 Uhr Ort: WIENO, die Wiener Gebietsvinothek, Lichtenfelsgasse 3, 1010 Wien Verkostungsbeitrag: € 10


POLITIK

DIE INFORMATION

Funktionärs-Workshop „Zukunft gemeinsam gestalten - Change Management LK Wien 2020“

NOVEMBER 2013

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IM BRENNPUNKT Ing. Franz Windisch Präsident

VON VERENA SCHEIBLAUER, BED

Wohin soll sich die LK Wien bis 2020 entwickeln? Auf welche Kernkompetenzen soll sie sich künftig fokussieren? Welche Rolle soll sie gegenüber ihren Kunden, aber auch innerhalb anderen Landwirtschaftskammern spielen? Diesen und anderen Fragen wurden im Rahmen eines Workshops unter dem Motto: „Zukunft gemeinsam gestalten - Change Management LK Wien 2020“ am 2. Oktober 2013 gemeinsam mit den Funktionären und Mitarbeitern der LK Wien nachgespürt. Auf Basis der Kundenzufriedenheitsbefragung im Mai 2013, wurde im Herbst dieses Jahres ein Change Management Prozess aufgesetzt, der es ermöglichen soll, Klarheit über die strategische Stoßrichtung und die wesentlichen Kernkompetenzen der LK Wien unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse bis ins Jahr 2020 zu schaffen. Der Funktionärsworkshop (sowie

gesamte Changeprozess) wurde durch Dipl.-Ing. Sabine Pelzmann-Knafl MSc MBA, externe Unternehmensberaterin, begleitet, die durch Impulsfragen für einen intensiven Austausch und eine angeregte Diskussion im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der LK Wien bei den Funktionären und Mitarbeitern gesorgt hat. Das Projektteam der LK Wien wird die Ergebnisse des Workshops weiter bearbeiten und die Strategie bei der nächstfolgenden Vollversammlung im Dezember 2013 präsentieren und festlegen. Das endgültige Ergebnis sowie erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der neuen LK-Strategie sollen im März 2014 sodann veröffentlicht werden. Die LK Wien bedankt sich nochmals recht herzlich bei den Funktionären für die Teilnahme und konstruktive Mitarbeit beim Workshop.

Funktionärsworkshop „Chancemanagement LK Wien 2020“ Foto: LK Wien

Derzeit laufen konkrete Verhandlungen der Landwirtschaftskammer mit den zuständigen MA‘s um die Ausgestaltung des künftigen Agrarstrukturellen Entwicklungsplanes (AgSTEP). Der zuletzt 2005 erarbeitete Plan zur weiteren Entwicklung der Landwirtschaft im Kontext der gesamtstädtischen Entwicklungsziele, weckt natürlich von allen Seiten Begehrlichkeiten. Bisher war das Klima zwischen den Parteien von einem gewissen Konsens getragen, wobei man sich in erster Linie dem Erhalt und der Sicherung der Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen und der umweltschonenden Produktion verschrieben hat. Uns geht es auch dieses Mal vor allem um ein klares Bekenntnis der Stadtregierung und der zuständigen Magistrate zu den „agrarischen Vorranggebieten“. Wir fordern gemäß der Definition Vorranggebiet Landwirtschaft die Widmung „L“ (Grünland – Ländliches Gebiet) bei der die Werthaltigkeit der Flächen und die Priorität der agrarische Nutzung nicht zur Debatte stehen dürfen. Geplant ist, die Verhandlungen noch bis Ende des Jahres abzuschließen. Einige politisch Unbedarfte wetterten vor Kurzem gegen die Landwirte und Gärtner und unterstellten ihnen, nur den Wert ihrer Feldstücke steigern zu wollen. Für mich ist das in höchstem Maße verwunderlich, denn wer wenn nicht die Bauern, Gärtner und Winzer haben ein entscheidendes Interesse daran ihre Produktionsgrundlage, also den Grund und Boden vor der Verbauung und Versiegelung zu schützen. Ich erwarte mir, dass von diesen Damen und Herren ein ausdrückliches Bekenntnis zur Sicherung und Erhaltung einer ökosozialen Lebensmittelproduktion in der Stadt kommt.

Was den „Wienerwald Nord-Ost“ betrifft, so finden wir derzeit gerade eine solche Debatte vor. Für mich ist ein Waldstück in dieser Form ebenso eine Versiegelung der landwirtschaftlichen und gartenbaulich genutzten Flächen. Letzten Endes werden durch Projekte wie diese, Flächen ihrer eigentlichen Aufgabe, also der Lebensmittelproduktion entzogen. Die Bepflanzung einer 1.000 ha großen Fläche würde einer Verstaatlichung der Landschaftspflege gleich kommen. Ob die Stadt diese Kosten überhaupt tragen kann ist zu bezweifeln. Letztendlich ist die landwirtschaftliche Nutzung die kostengünstigste Art der Landschaftspflege. Die Produktion von Lebensmitteln bringt den sekundären Mehrwert der Landschaftspflege mit sich. Der angedachte Buschwald bringt kaum einen Mehrwert, im Gegenteil, er wäre auch forstwirtschaftlich uninteressant. Trotzdem wird es ohne Bewirtschaftung des trockenen Jungwaldes kaum funktionieren einen brauchbaren Erholungsraum zu schaffen. Auch deshalb ist es schlicht zynisch, wenn produzierende Betriebe aufgefordert werden, ihre Produktionsgrundlage zu verkaufen und zuzusperren. Eine stadtpolitische verordnete Zusperrwelle von Betrieben in der Donaustadt lehnen wir mit allem Nachdruck ab.

Ihr

Franz Windisch Präsident

Foto: Parlamentsdirektion/Wilke


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November 2013

Wiener Pflanzenschutzmittelrecht - Infoveranstaltung Schwerpunkt Ausbildungsbescheinigung Alle Personen, die ab 26. November 2013 in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden möchten, müssen sich als berufliche Verwender registrieren lassen. Wer darf Pflanzenschutzmittel zukünftig kaufen? Welche Ausbildung benötige ich dafür? Bin ich ausreichend „sachkundig“? Wo bekomme ich meine Ausbildungsbescheinigung? Wer bietet Fortbildungskurse an? Weitere Änderungen im Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz. Wie läuft die Kontrolle durch die Behörde (Amtlicher Pflanzenschutzdienst der Stadt Wien) ab? Datum: Di, 19.11.2013, 15 bis 17 Uhr Ort: LGV Frischgemüse, Gasthaus zur Bast, Haidestraße 22, 1110 Wien Zielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen die Pflanzenschutzmittel verwenden Anmeldung: bis Di, 12.11.2013

Winzertreffen Wir diskutieren gemeinsam die aktuellen Neuigkeiten rund um Weinbau, Kellertechnik, Vermarktung, Heurigen und Förderungen. Fachbeiträge von ExpertInnen bieten Hintergrundwissen und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten anhand von positiven Beispielen auf. Für fachliche Fragen stehen wir gerne bereit. Datum: Mi, 20.11.2013, 14 bis 16 Uhr Ort: Buschenschank FuhrgasslHuber, Neustift am Walde 68, 1190 Wien Zielgruppe: Alle Wiener WinzerInnen Anmeldung: bis Mi, 13.11.2013

Bildung

Reitpädagogische Betreuung Information für den Zertifikatslehrgang ab Jänner 2014 Mit der Ausbildung „Reitpädagogische Betreuung“ bekommen Sie Kenntnisse vermittelt, um Kindern einen spielerischen Zugang zu Pferden zu ermöglichen. Die Reitpädagogische Betreuung eröffnet Ihnen ein zusätzliches betriebliches bzw. berufliches Standbein. Es handelt sich bei der Ausbildung weder um Reitunterricht noch um therapeutisches Reiten. Informieren Sie sich an diesem Abend über die Reitpädagogische Betreuung nach FEBS. Datum: Mo, 25.11.2013, 17.30 bis 19.30 Uhr Ort: LK Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Zielgruppe: LandwirtInnen und Personen mit Interesse an reitpädagogischer Betreuung Anmeldung: bis Mo, 18.11.2013

Erfahrungsaustausch Blumenund ZierpflanzengärtnerInnen Beim Erfahrungsaustausch werden aktuelle Informationen im Blumenund Zierpflanzenbau besprochen, betriebliche Probleme erläutert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Dabei bieten Fachbeiträge Hintergrundwissen und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf. Datum: Mi, 27.11.2013, 17 bis 19.30 Uhr Ort: LGV Frischgemüse, Gasthaus zur Bast, Haidestraße 22, 1110 Wien Zielgruppe: Blumen- und ZierpflanzengärtnerInnen Anmeldung: bis Mo, 18.11.2013

Süße Backkreationen Backkurs mit Konditormeister Franz Schmeißl Ob für zu Hause, den Heurigen oder Buschenschank, schauen Sie dem erfahrenen Back- und Konditormeister Franz Schmeißl über die Schultern, wenn er gewohnt praktisch und anschaulich süße Backkreationen zaubert. Von der Bananenkuppeltorte über die Weincremeroulade bis hin zu Plunderteig-Variationen - lernen Sie effektiv mit einfachen, guten Rezepten umzugehen und daraus köstlichste Mehlspeisen zu kreieren. Als Abschluss werden natürlich sämtliche Mehlspeisen verkostet. Datum: Mo, 2.12.2013, 13 bis 17.30 Uhr Ort: Kochstudio der LK Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Kosten: € 24,00 (ohne Förderung € 65,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen, BuschenschenkerInnen, DirektvermarkterInnen Anmeldung: bis Fr, 22.11.2013

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MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Die Information

Internet-Tipp: www.lfi.at

Mein Betriebskonzept Seminar für die zukünftige Betriebsentwicklung In diesem Seminar erfahren Sie Grundsätzliches über die Ausarbeitung eines Betriebskonzepts für die Investitionsförderung und für Hofübernehmer. Ausgehend von der Ist-Situation wird der eigene Betrieb unter die Lupe genommen und werden Einkommen, Arbeitszeit, Stärken und Chancen aufgezeigt. Darauf aufbauend werden die möglichen Entwicklungsschritte abgeleitet und bewertet. Generell wird im Seminar mit allgemeinen Zahlen und Betriebsbeispielen gerechnet. Niemand muss im Seminar seine Zahlen offen legen, kann aber persönlich gleich für das eigene Betriebskonzept arbeiten. Datum: Di, 3.12.2013, 9 bis 15 Uhr Ort: LK Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Kosten: € 25,00 (ohne Förderung € 70,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen, InvestiererInnen und HofübernehmerInnen Anmeldung: bis Di, 26.11.2013

Information Anmeldung

Alexandra Csida Tel.: 01/587 95 28-11, lfi@lk-wien.at Oder einfach, bequem und rund um die Uhr die gewünschte Veranstaltung unter www.lfi.at buchen. Bitte Anmeldeschluss beachten! Dieser Termin ist entscheidend, ob eine Veranstaltung durchgeführt oder bei mangelndem Interesse abgesagt wird.


Ländliche Entwicklung

Die Information

November 2013

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ÖPUL-Verpflichtungsabgleich der Antragsjahre 2013 und 2014 Verlängerung einzelner Maßnahmen für ÖPUL-Betriebe ist neu zu bewerten von Ing. Philipp Prock

Im Zuge der Verhandlungen mit der EU-Kommission über das ÖPUL-Verlängerungsjahr 2014 wurde beschlossen, dass auch ein Verpflichtungsabgleich der Antragsjahre 2013 mit 2014 durchzuführen ist. Dies bedeutet, dass die in der jeweiligen ÖPUL Maßnahme bewirtschaftete und mittels Mehrfachantrag 2013 beantragte mit der beantragten Fläche des Mehrfachantrages 2014 abgeglichen wird. Flächenverluste eines Betriebes für das Antragsjahr 2014, welche vom Folgebewirtschafter nicht gleich- oder höherwertig im Rahmen des ÖPUL 2007 weitergeführt werden und über die Toleranzgrenze (10 % der Maßnahmenfläche, jedoch maximal

5 ha beziehungsweise jedenfalls 0,50 ha) hinausgehen, können demnach eine Rückforderung zurück bis in das erste Jahr der Verpflichtung, also auch bis 2007 (!), zur Folge haben. Hierzu zählen Flächenverringerungen im Mehrfachantrag 2014 sowie Flächenverluste, welche mittels Herbstantrag 2013 bekannt gegeben wurden. Seitens Österreichs ist jedoch geplant, dass vorbehaltlich der endgültigen Version der zu ändernden Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 - Flächenverringerungen (Pachtflächenverluste) für das Antragsjahr 2014 im Zuge des künftigen ÖPUL-Verpflichtungsabgleichs 2013/14 nicht zu einer Rückforderung für den schon erfüllten Verpflichtungszeitraum führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass n ein schriftlicher Pachtvertrag,

der zumindest bis 31. Dezember 2014 abgeschlossen war, vorzeitig schriftlich gekündigt wurde, n ein schriftlicher Pachtvertrag, der unbefristet abgeschlossen war, vorzeitig schriftlich gekündigt wurde, n ein schriftlicher Pachtvertrag, der zumindest bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen war, nicht mehr verlängert wurde. Aufgrund der wahrscheinlichen Änderungen zum Jahr 2014 ist daher die Verlängerung einzelner Maßnahmen für ÖPUL-Betriebe neu zu bewerten, insbesondere wenn absehbar ist, dass bei Flächenweitergaben der Folgebewirtschafter diese nicht gleich- oder höherwertig weiterführen wird oder Verringerungen (Pachtflächenverluste) nicht in einem der oben angeführten Punkte fallen werden.

Ausbringungsverbote für stickstoffhältige Düngemittel betroffene Fläche/Kultur

Verbotszeitraum

N-Düngeart

15. Okt. bis 15. Feb.

Stickstoffhältige Handelsdünger, Gülle, Biogasgülle, Gärrückstände, Jauche, Klärschlamm flüssig

Landwirtschaftliche Nutzflächen OHNE Gründeckung (zB. unbestellte Ackerflächen, Anbau erfolgt im Frühjahr) bzw. Anbau nach dem 15. Okt.

15. Nov. bis 15. Feb.

Stickstoffhältige Handelsdünger, Gülle, Biogasgülle, Gärrückstände, Jauche, Klärschlamm flüssig

Landwirtschaftliche Nutzflächen MIT Gründeckung (Winterung, Begrünung), Anbau bis 15. Okt.

30. Nov. bis 28. Feb.

Stickstoffhältige Handelsdünger, Gülle, Biogasgülle, Gärrückstände, Jauche, Klärschlamm flüssig

Dauergrünland und Ackerfutterflächen

30. Nov. bis 15. Feb

Stallmist, Kompost, entwässerter Klärschlamm, Klärschlammkompost

Gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche

Begrenzungen

Achtung: max. 60 kg N-feldfallend ab Ernte Vorkultur bis zum Ausbringungsverbot

max. 60 kg N-feldfallend ab 1. Oktober bis zum Ausbringungsverbot

Ausnahme: Für früh anzubauende Kulturen (Durumweizen, Sommergerste) und für Kulturen mit frühem NBedarf (Raps, Wintergerste, Gemüse unter Vlies/Folie) ist eine N-Düngung ab 1. Februar zulässig. Gewässerschutzteilnehmer: Das Ausbringungsverbot von allen stickstoffhältigen Düngemitteln gilt vom 15. Oktober bis zum 28. Februar auf allen Ackerflächen im Projektgebiet. Auf Durum-, Erdbeer-, Gemüse-, Gerste- und Rapsflächen erstreckt sich das Düngeverbot bis 15. Februar.

Foto: BMLFUW

Ausbringungsverbote für stickstoffhältige Düngemittel beachten Verbotszeiträume und Mengenbeschränkungen einhalten von Ing. Philipp Prock

Für stickstoffhältige Düngemittel wie N-Mineraldünger, Gülle, Jauche, Klärschlamm, sowie Stallmist und Kompost besteht während des Winters ein Ausbringungsverbot. Durch diesen Verbotszeitraum soll die Auswaschung von Stickstoff ins Grundwasser minimiert und NVerlagerungen in tiefere Bodenschichten verhindert werden. In der nebenstehenden Tabelle finden Sie die zeitlichen Ausbringungsverbote für N-hältige Düngemittel. Auf wassergesättigten, überschwemmten, durchgefrorenen und schneebedeckten Böden besteht ein generelles Ausbringungsverbot. Durchgefroren bedeutet, dass der Boden nicht nur vorübergehend oberflächig gefroren ist. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln weniger als die Hälfte des Bodens des Schlages schneefrei ist. Die Einarbeitung im Zuge der Ausbringung von Gülle, Jauche und Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung soll optimalerweise binnen vier Stunden vorgenommen werden, zumindest jedoch während des auf die Ausbringung folgenden Tages.


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Recht

November 2013

Ausbildungsbescheinigung

Pflanzenschutzmittelrecht Ausbildungsbescheinigung ab 26. November 2013 erforderlich

von Mag. Christian Reindl

Die Information

Ablagerung von Steinwolle und biogenen Materialien verboten Abfälle aus Glashäusern fallen unter das Abfallwirtschaftsgesetz

von Mag. Christian Reindl

Mit der Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes in Wien wird die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen dabei die persönlichen Voraussetzungen (=Sachkunde) jener Personen, die in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden dürfen („berufliche Verwenderin“ und „beruflicher Verwender“). Informationsveranstaltung und Folder der MA 42. Wer darf in Wien zukünftig Pflanzenschutzmittel verwenden? Wer darf sie zukünftig kaufen? Wie, wo und wann komme ich zu meiner Ausbildungsbescheinigung? Welche Unterlagen muss ich vorlegen? Diese und andere Fragen entnehmen Sie bitte dem Informationsfolder der MA 42. Zusätzlich wird es am Dienstag, 19. November 2013, 15 bis 17 Uhr, Gasthaus zur Bast, Haidestraße 22, 1110 Wien, eine In-

formationsveranstaltung „Wiener Pflanzenschutzmittelrecht“ geben. Dabei steht einerseits die Ausbildungsbescheinigung im Mittelpunkt, andererseits wird auf das Vorgehen der Behörde (Amtlicher Pflanzenschutzdienst der Stadt Wien) bei Kontrollen eingegangen. Anmeldungen dazu per Mail an lfi@lk-wien.at oder telefonisch bei Frau Alexandra Csida (01-587 95 28 -11). Fortbildungskurs. Für Personen ohne entsprechende Ausbildung (beispielsweise Quereinsteiger) wird die Landwirtschaftskammer Wien voraussichtlich im Jänner einen 2,5 tägigen Fortbildungskurs anbieten. Antragsformular erhältlich. Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, können bereits eine Ausbildungsbescheinigung bei der MA 42 beantragen. Antragsformulare liegen beim Referat für Pflanzenschutz der MA 42 auf, sind aber auch als Download Dokument auf der Homepage der LK Wien erhältlich.

Die Wiener Landfrauen

der Landwirtscha skammer Wien laden zum

9. Ball der Wiener Landwirtscha im Grand Hotel Wien, Kärntner Ring 9, 1010 Wien am 25. Jänner 2014 Saaleinlass ab 19 Uhr, Beginn 20 Uhr Karten: 28 € Erwachsene 22 € Schüler/Studenten Kartenvorverkauf: LK Wien, 01/5879528-39 und bei den Funk onärinnen der Wiener Landfrauen

Bei den regelmäßigen Kontrollen der MA 22 (Wiener Umweltschutzabteilung) vor Ort wurden zuletzt vermehrt Abfälle aus Glashäusern (biogene Abfälle, Steinwolle, …), die auf unbefestigten, nicht witterungsgeschützten Freiflächen abgelagert werden, gesichtet. Einerseits handelt es sich dabei teilweise um reine Ablagerungen von Steinwollmatten, andererseits ausschließlich um biogene (organische) Abfälle. Teilweise werden aber auch die Steinwollmatten mit pflanzlichen Abfällen vermischt gelagert. Diese Ablagerungen stellen Abfall im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes dar. Gemäß diesem Gesetz sind derartige Ablagerungen unzulässig und daher rechtswidrig. Außerdem besteht dringender Handlungsbedarf, da es durch diese Ablagerungen neben Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers mit Nährstoffen zu einer Freisetzung von Methan und Fasern kommen kann. Infolge gehäufter Beschwerden von Anrainern, Radfahrern, Fußgänger oder Wegehalter, insbesondere wegen der intensiven Geruchsbelästigung, sieht sich die Behörde gezwungen, entsprechend tätig zu werden. Steinwolle ist kein organischer Abfall. Hingewiesen wird, dass es sich bei Steinwolle um keinen biogenen Abfall handelt. Daher ist auch keine Kompostierung oder ein Einarbeiten im Boden zulässig, eine ordnungsgemäße Entsorgung ist somit erforderlich. Dies wird auch durch ein agrartechnisches Gutachten festgehal-

ten, in dem das Aufbringen von gebrauchten Matten als eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes gesehen wird. Gemäß Sicherheitsdatenblatt ist eine mögliche Reizung von Haut und Augen als denkbare gesundheitsschädliche Wirkung angegeben. Auch eine Kompostierung von biogenen Materialien, welche mit Steinwollmatten vermischt sind, ist nicht zulässig. Eine getrennte Sammlung, Zwischenlagerung und eine ordentliche Entsorgung sind daher unbedingt notwendig. Kompostierung nur bei organischen Materialien zulässig. Lediglich die ordentliche Kompostierung von ausschließlich organischen Materialien ist zulässig, allerdings muss der Kompostlagerplatz den gesetzlichen Bestimmungen (Befestigung, …) entsprechen. Die Dauer einer Zwischenlagerung und die genauen Anforderungen an die Lagerfläche werden seitens der Behörde geklärt. Die Behörde ist verpflichtet, entsprechende Anlassfälle an das Magistratische Bezirksamt (MBA) weiter zu leiten. Wenn einem „Behandlungsauftrag“ des MBA nicht umgehend nachgegangen wird, wird neben einer Ersatzvornahme eine Verwaltungsstrafe verhängt. Vermehrt Kontrollen in den nächsten Wochen. Die Behörde wird in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen. Um ein Verwaltungsstrafverfahren zu vermeiden, empfiehlt die Landwirtschaftskammer Wien, Abfälle getrennt zu sammeln und die Abfälle einer sachgemäßen Entsorgung zuzuführen.


Green Care

Die Information

LEA - Die Bäuerinnen des Jahres 2013 Zwei Auszeichnungen für Green Care Betriebe

November 2013

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Green Care Zertifikat An einem Green Care Produktprozess wird gearbeitet

von Dipl.-Ing. Petra Kernstock von Dipl.-Ing. Petra Kernstock

Im Herbst fand zum dritten Mal seit 2009 die Verleihung „Bäuerinnen des Jahres“ im Marmorsaal des Lebensministeriums in Wien statt. Von den rund 350 innovativen Projekt-Einreichungen unter dem Motto „ländlich – engagiert – außergewöhnlich“ konnten sich jeweils drei Finalistinnen in den Kategorien „Soziales &

Gesellschaft“, „Wirtschaft & Innovation“ und „Bildung & KonsumentInneninformation“ bei der Jury durchsetzen. Nach einer kurzen Anmoderation stellten Bundesminister DI Niki Berlakovich und Bundesbäuerin KR Andrea Schwarzmann die vielseitige Arbeit der Bäuerinnen vor den Vorhang und unterstrichen die Wichtigkeit der Wertschätzung aller Bäuerinnen, zu der der

Wettbewerb eine Möglichkeit ist. Die Tätigkeiten der Finalistinnen wurden kurz vorgestellt, bevor der Bundesminister und die Bundesbäuerin die Preise verliehen und Blumen überreichten. Green Care konnte in der Kategorie „Soziales & Gesellschaft“ gleich zwei Preise erstehen. Die Wiener Stadtbäuerin Ursula Grill (www. diestadtbaeuerin.at) erlangte mit der Integration von langzeitarbeitslosen Menschen auf ihrem Gemüsebetrieb in Wien den dritten Platz. Petra Steiner (www. adelwoehrerhof.at) aus der Steiermark gewann mit dem Green Care Angebot „sinnvoll leben und in Würde altern am Adelwöhrerhof“ den ersten Platz. Nach der Preisverleihung durften sich alle Gäste am Buffet mit Spezialitäten aus der „Genuss Region Österreich“ stärken und den Abend feierlich ausklingen lassen.

Gewinnerin Petra Steiner mit Tochter sowie BM Niki Berlakovich und Foto: Lebensministerium Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann

Green Care

Wussten Sie das? Die Videos der 2. Tagung sind ab sofort auf der Homepage unter Presse – Videos abrufbar.

Gewinnerin Ursula Grill mit Landesbäuerin Irene Trunner sowie BM Niki Berlakovich und Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann Foto: Lebensministerium

Hier finden Sie ein Kurzvideo und die einzelnen Mitschnitte aller Redner/innen. www.greencare-oe.at

Das Projekt Green Care schreitet zügig voran und ist nun in einer Phase angekommen, in der es immer wichtiger wird die Zertifizierung, Qualifizierung und die Produktentwicklung je nach Angebotsform für ganz Österreich aufzubauen. Langfristiges Ziel ist, österreichweit einheitliche Green Care Produktstandards und davon abgeleitete Qualifizierungs- und Zertifizierungskriterien zu entwickeln, die von einer externen Akkreditierungsstelle kontrolliert werden. Die unabhängige Stelle zertifiziert die potentiellen Green Care Betriebe und zeichnet sie bei Bestehen mit einem Green Care Zertifikat aus (ähnlich einer BIO-Auszeichnung). Eine Green Care Zertifizierung ist wichtig, damit eine klare Abgrenzung am Markt stattfinden kann. Mit dem Green Care Zertifikat wird sichergestellt, dass die Betriebe bestimmte Anforderungen und Kriterien erfüllen und daher für Qualität stehen und somit zu recht die Green Care Auszeichnung erhalten (Schutz vor Missbrauch des Begriffs Green Care). Um hier bestmögliche Standards bzw. Kriterien entwickeln zu können, finden regelmäßig an der LK Wien Treffen von Arbeitsgruppen statt, in denen neben den Green Care KoordinatorInnen aus den Bundesländern auch Fachleute im Bereich Zertifizierung, Sozialträger und LandwirtInnen, die schon erfolgreich Green Care Produkte anbieten, vertreten sind. Wir werden Sie über weitere wichtige Schritte informieren.


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November 2013

Gartenbau

Die Information SPRECHTAGE Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Rechtsberatungssprechtag Mi, 13. November 2013 9 - 11 Uhr Mag. Peter Bubits Am Stand der LK Wien und LK Projekt informierten sich vlnr.: Prof. Ing. Magdalena Lacko-Bartošová, PhD., Staatssekretärin Landwirtschaft Slowakische Republik, Präsident Albert Trinkl (Bundesverband der Österreichischen Gärtner, SC Dipl.-Ing. Edith Klauser, Dipl.-Ing. FH Gregor Hoffmann (lk-projekt), Präsident Foto: LK Wien Ing. Franz Windisch, Präsident Fritz Rauer (BundesGemüsebauVerband)

Auch die zweite Horti Vienna verlief erfolgreich Fachmesse in Wien festigt internationalen Branchen- und Informationstreffpunkt 2.460 internationale Fachbesucher informierten sich vom 8. bis 10. Oktober 2013 in Wien auf der zweiten HORTI VIENNA, der Fachmesse für Gartenbau in Mittel- und Osteuropa und profitierten von der gesammelten Branchenkompetenz. Rund 190 Aussteller präsentierten die neuesten Produkte und Technologien aus den Bereichen Zierpflanzen- und Gemüsebau, Baumschulen und Stauden, Fertigpflanzen sowie dem umfangreichen Technikbereich. Die Eröffnung durch Dipl.-Ing. Edith Klauser (Sektionschefin im Lebensministerium, Sektion III Landwirtschaft und Ernährung) in Vertretung von Bundesminister DI Niki Berlakovich und der darauf folgende Messerundgang mit Prof. Ing. Magdalena Lacko-Bartošová, PhD. (Staatssekretärin des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Slowakischen Republik) sowie den ideellen Trägern der Messe, dem Bundesverband der Österreichischen Gärtner, dem BundesGemüsebauVerband Österreichs sowie den

LK‘s Wien und Niederösterreich, unterstrichen zudem die Bedeutung der HORTI VIENNA für den Gartenbau in Österreich. Informationsbedarf bei Fachbesuchern. Die hohe Verweildauer auf den Ständen und die intensiven Gespräche zeugten von einem großen Informationsbedarf der Fachbesucher. Ein zentraler Bestandteil der HORTI VIENNA war deshalb auch das begleitende Vortragsprogramm des LFI, welches mit Bildungsfördergeldern unterstützt wurde. Rund 485 Besucher informierten sich in den Vorträgen von

Experten aus Deutschland, den Niederlanden und Österreich über die neuesten Entwicklungen, Forschungsprogramme und aktuelle Projekte zu den Themenschwerpunkten Energie, Bewässerung und Pflanzenverwendung. „Die fachliche Qualität der Aussteller und des Vortragsprogramms war herausragend. Der Wissenstransfer und der Erfahrungsaustausch zwischen Ausstellern, Vortragsrednern und Fachbesuchern waren für alle Seiten ein Gewinn“, erläutert Ing. Franz Windisch Präsident der LK Wien.

Unterstützer des Österreichischen Gartenbaus vrnl.: Generalsekretär Dipl.-Ing. August Astl (LK Ö), Vorstandsdirektor Dr. Josef Schmidt (Österr. Hagelversicherung), KDir. Ing. Robert Fitzthum Foto: LK Wien

Steuerberatungssprechtag Mi, 27. November 2013 10 - 12 Uhr Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rücksprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)

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www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Die Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannhme: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien


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