Die Information - Februar

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Landwirtschaftskammer Wien

Die Information n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 2 - Februar 2013

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Fünf erfolgreiche Jahre In den kommenden Tagen werden Sie Post von der LK Wien erhalten, deren Inhalt eine Dokumentation der letzten fünf Jahre interessenpolitischer Arbeit enthalten wird. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über jene Meilensteine geben, die die FunktionärInnen und MitarbeiterInnen der LK Wien für Sie erreicht haben. Freilich hat diese Broschüre keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dennoch war es uns wichtig Ihnen nach fünf Jahren einen Überblick zu verschaffen. Es waren 60 Monate oder 260 Wochen, in denen wir im Sinne Ihrer Interessen und Bedürfnisse im Einsatz waren – als Interessenvertreter und Dienstleister, als Rechtsberater und Bildungsanbieter, als Innovator, Motivator und Botschafter für Ihre Leistungen und Produkte. Über den Tellerrand in die Zukunft Die tägliche Arbeit geht weit über die Wiener Stadtgrenzen hinaus. Es wird über den Tellerrand geblickt – z.B. in der Agrarpartnerstadt Hamburg, wo mit der dortigen Landwirtschaftskammer seit 2011 Beratungs-, Bildungs- und Dienstleistungsprodukte sowie wertvolle Erfahrungen ausgetauscht werden. Neue Impulse und Ideen sind für eine erfolgreiche StadtLandwirtschaft auch in Zukunft unerlässlich. Ich wünsche viel Spaß beim Lesen der Broschüre und lade Sie ein gemäß unserem Motto Gemeinsam. Mehr Erfolg an der Weiterentwicklung aktiv mitzuwirken.

Politische Eingangsstatements am Gartenbaufachtag durch vlnr.: Präs. Gerhard Wlodkowski (LK Österreich), SC Dipl.-Ing. Edith Klauser (Lebensministerium), NR Präs. Franz Windisch (LK Wien) und Dir. Gottfried Kellner (LFZ Schönbrunn)

Die bäuerlichen Produzenten dürfen nicht übrig bleiben 3. Gartenbaufachtag im Lehr- und Forschungszentrum Schönbrunn

„Intensivierung? Ja, aber nachhaltig?“ lautet das Generalthema der diesjährigen 60. Wintertagung des Ökosozialen Forums. Unter diesem Motto spannten die Experten am 3. „Fachtag Gemüse-, Obst- und Gartenbau“ dann auch den Bogen von den agrarpolitischen Rahmenbedingungen und den diesbezüglichen interessenpolitischen Forderungen, über den Praxisschwerpunkt des reformierten Pflanzenschutzmittelrechts und den daraus resultierenden Herausforderungen für die betroffenen Sektoren bis zur Analytik der Lebensmittelsi-

cherheit. Den Abschluss bildeten ein Exkurs zur Österreichischen Lebensmittelstrategie 2020 und einige Beispiele innovativer bäuerlicher Betriebskonzepte. Franz Windisch, Präsident der LK Wien und Vorsitzender des Ausschusses für Sonderkulturen in der LK Österreich, sieht in den aktuellen P.b.b. Verlagsostamt 1060 Wien

Diskussionen, beginnend bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, den EU-Agrargeldern bis hin zu den steigenden Lebensmittelpreisen, vor allem die Gefahr, “dass die heimische Landwirtschaft am Ende übrig bleibt”. Lesen Sie weiter auf Seite 2. 02Z032283 M


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Fortsetzung von Seite 1 Die bäuerlichen Produzenten dürfen nicht übrig bleiben

Bauern im Zentrum einer Forderungsflut. „Höchste Produktionsstandards, gleichzeitig billigste Nahrungsmittelpreise und keinerlei finanzielle Unterstützung für die von den Bauern erbrachten Leistungen für die Gesellschaft dass kann nicht funktionieren“, mahnte Windisch. Die bäuerlichen Produzenten würden sich einer Forderungsflut von allen Seiten (Handel, Verbraucher, Gesellschaft, etc.) gegenübersehen, die ohne den notwendigen wirtschaftlichen Erfolg - also gerechte Erzeugerpreise bei stabilen Rahmenbedingungen - nicht zu erfüllen sei. Wlodkowski: Stabile Rahmenbedingungen und ausreichendes Budget als Voraussetzungen. Für die Aufrechterhaltung der bisherigen Form der kleinstrukturierten, GVO-frei produzierenden, nachhaltigen Landwirtschaft in Österreich müsse die Agrarpolitik für die Bauern „machbar und praktikabel bleiben“, forderten sowohl Windisch als auch der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Gerhard Wlodkowski. Das beinhalte sinnvolle politische Regelungen und ein ausreichend dotiertes Agrarbudget. „Für Österreich sind insbesondere hinreichende Finanzmittel für die Ländliche Entwicklung ausschlaggebend, und für den Obstund Gemüsesektor bedeutet das klare Schwerpunkte wie Investitionsförderung, Qualitätsregelungen und Umweltprogramm“, spezifizierte Wlodkowski. Fairer Wertschöpfungsanteil notwendig. Als weiteren entscheidenden Faktor sehen die bäuerlichen Interessenvertreter die Stärkung der Erzeugerposition gegenüber dem Handel an, was zu „fairen“ Herstellerpreisen führen soll. Und schließlich sei auch verstärkte Kommunikationsarbeit bei den Konsumenten notwendig. „Wir müssen den Verbrauchern klar machen, dass unsere Bauern unter den gegebenen Umständen

Gemüsebau - ohne einen fairen Wertschöpfungsanteil am Konsumentenpreis - die sich ständig ändernden Anforderungen nicht mittragen können“, machte Windisch deutlich. Klauser: Unterstützung der EOs gegenüber Handelskonzentration als Herausforderung. In den Erneuerungszielen zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO), die im Sektor Obst und Gemüse an die Ergebnisse der Reform der EU-Agrarpolitik gekoppelt ist insbesondere an die Ländliche Entwicklung (LE) - sei die Stärkung der Position der Erzeuger innerhalb der Lebensmittelkette verankert, informierte Edith Klauser, Leiterin der Sektion Landwirtschaft und Ernährung im Lebensministerium. „Mit der GMO-Reform soll erreicht werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors verbessert wird, seine Anpassungsfähigkeit an rasch wechselnde Marktanforderungen steigt und die Branche insgesamt ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltiger wird. Darüber hinaus gilt es die Position der Erzeuger gegenüber dem Handel zu stärken und damit für die Landwirte einen fairen Preis und ein gerechtes Einkommen zu erzielen“, erläuterte die Expertin. Das beinhalte organisatorische Weichenstellungen, wie die Gründung von Branchenverbänden, aber ebenso gesetzliche, die darauf abzielen, im Wettbewerbsrecht Ausnahmen für bäuerliche Erzeuger zu machen. Klauser sieht dabei für Österreich neben einer Reihe von Vorteilen (steigende Nachfrage nach Obst und Gemüse, kleinstrukturierte Produktion, „gut etablierte“ Erzeugerorganisationen) vor allem die Abgrenzung zwischen LE und GMO in der Praxis, die Schaffung treffsicherer Maßnahmen für eine neue nationale Strategie und die weitere Unterstützung des Konzepts der Erzeugerorganisationen gegen die Übermacht der Handelskonzentration als Herausforderungen.

Herausforderungen für Industrie und Bauern durch neues Pflanzenschutzmittelrecht. Eine weitere Schwerpunkt, mit dem sich die Branche künftig verstärkt auseinander zu setzen hat, ist der praktische Aspekt der Reform des europäischen Pflanzenschutzmittel-(PSM)-Rechts (2009) und seiner Umsetzung auf nationaler Ebene (2011). Brüssel will dadurch den Schutz für Gesundheit und Umwelt erhöhen, die Verfügbarkeit der Mittel harmonisieren sowie zügigere Zulassungsverfahren und eine engere Zusammenarbeit zwischen dem EU-Behörden und den Mitgliedstaaten erreichen. „Vorrangig von Bedeutung für die österreichische Landwirtschaft ist dabei, dass ab 2014 deutsche und niederländische Mittel bei uns nicht mehr verkauft werden dürfen, was circa 800 Zulassungen betrifft“, stellte Franz Michlits, Leiter der Registrierung in der Syngenta Agro GmbH, fest. Bereits gemeldete PSM müssen bis 31. Dezember 2014 von den Bauern aufgebraucht werden (Liste unter www.pmg.ages.at), für nicht gemeldete sind Verkauf und Anwendung seit 14. Juni 2011 untersagt, erläuterte Hubert Köppl, Pflanzenschutzexperte in der LK Oberösterreich. Die PSM-Industrie blicke vor allem kritisch auf die kurzen Fristenläufe und die zu häufigen Bewertungen sowie die „sekundären“ Hürden (Qualitätssysteme der Handelsketten) und werde sich künftig Investitionen (Entwicklung neuer - Erneuerung bestehender Wirkstoffe, etc.) noch genauer überlegen müssen, so Michlits. Für den Bauernstand könnten sich Probleme bei der Verfügbarkeit in kleinen Kulturen (Gemüse, Obst, Zierpflanzen, Arznei- und Gewürzpflanzen) ergeben, informierte LK-Experte Köppl. Durch die Substitutionsmöglichkeit könnte es auch dazu kommen, dass Wirkstoffe wegfallen und die Resistenzgefahr größer wird. Die Bauern hoffen, dass es zu keinen Preiserhöhungen durch die „Renationalisierung“ der Zulassung

Die Information und auch zu keinen Wettbewerbsnachteilen durch unterschiedliche Zulassungsmodalitäten mit anderen EU-Produzenten kommt. „Wir müssen die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von PSM (dauert vier Monate) intensiv nutzen - vor allem für Lückenindikationen, denn der Parallelhandel ist künftig zwar erlaubt, doch für einzelne Landwirte zu bürokratisch und zu teuer“, so der Pflanzenbau-Fachmann. Der Beitrag Helmut Burtschers, Experte für Pestizide und Chemie bei der Umweltschutzorganisation Global 2000, über die Gefahr von hormonell wirksamen Pestiziden in Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit, löste bei den Tagungsteilnehmern heftige Kritik an der Handhabung der vorgelegten Daten, der Misskre-

SPRECHTAGE Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Rechtsberatungssprechtag Mi, 13. Februar 2013 9 - 11 Uhr Mag. Peter Bubits

Steuerberatungssprechtag Do, 14. Februar 2013 10 - 12 Uhr Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rücksprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)


DIE INFORMATION ditierung heimischer Lebensmittel und dem „verantwortungslosen Spiel mit den Ängsten der Konsumenten“ aus. QS: Qualitätssicherung und Transparenz über alle Herstellungs- und Vermarktungsstufen. Die Transparenz und Sicherheit von Lebensmitteln war der Schwerpunkt des zweiten Themenblocks der Tagung. Dabei gewährte Wilfried Kamphausen einen Blick in die Qualitätssicherung in Deutschland, wo er für Obst und Gemüse bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH (gegründet 2001) zuständig ist. Dieses eigenständige und wirtschaftlich getragene Unternehmen - Gesellschafter sind Verbände entlang der gesamten Wertschöpfungskette - bietet die Sicherung der Prozessqualität über alle Produktions- und Vermarktungsstufen hinweg sowie eine klare Kennzeichnung für den Verbraucher. „Unser QS-Prüfzeichen gibt den Konsumenten ein klares Signal für den Kauf sicherer Lebensmittel von vertrauenswürdigen Lieferanten“, so Kamphausen. 85 % der Zertifizierungen beruhen dabei auf gesetzlichen Vorgaben. Seit 2004 seien die Anstrengungen bei Obst und Gemüse verstärkt und seitdem ein deutlich verbessertes Rückstandsbild erreicht worden. „Bei den 9.000 Proben aus 34 Ländern im Jahr 2011 betrug die Beanstandungsquote lediglich 1 %“, erläuterte der Fachmann. Den künftigen Weg sieht Kamphausen neben der Qualitätssicherung hauptsächlich im Krisenmanagement, wo es auf eine gute Zusammenarbeit aller Partner, auf größtmögliche Transparenz und eine unabhängige Kontrolle ankomme, sowie in der Verbraucherkommunikation. „Es benötigt viel mehr Aufklärung bei den Bürgern, damit diese die heimischen Produkte und deren Herstellungsmethoden kennenlernen“, so der Experte. Das mindere die Unsicherheit und schaffe Vertrauen. Um Qualitätssicherung geht es auch bei der wissenschaftlichen Untersuchung von Lebensmitteln. Einen Einblick in moderne Ana-

POLITIK lysemethoden gewährten Sonja Masselter vom Institut für Lebensmittelsicherheit der AGES, die auf die Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen bei Lebensmitteln spezialisiert ist, und Micha Horacek, vom Lehr- und Forschungszentrum Wieselburg, der mittels Isotopenanalyse die Hauptkomponenten eines Produktes untersucht und damit Aufschluss über die Lebensmittelqualität, die Zusammensetzung und die geografische Herkunft erlangt. Ziel aller Qualitätsmanagementsysteme ist es, den Konsumenten sichere und wertvolle Produkte anzubieten und ihr Vertrauen in diese zu stärken. „Effektiv können diese Systeme aber nur sein, wenn die gesamte Wertschöpfungskette mit eingebunden ist und es auf allen Stufen entsprechende Kontrollen gibt“, weiß Stefan Kunze von der AMA-Marketing. Floss: „Lebensmittel sind heute sicherer als je zuvor“. Dass die Verbraucher auf die Qualität heimischer Lebensmittel vertrauen können, bestätigte auch Franz Floss, Verein für Konsumenteninformation. Wenn es Beanstandungen gebe, betreffen diese überwiegend den Hygieneaspekt. Die größte Herausforderung sei hierbei der Transport. So wie seine Vorredner sah auch Floss großen Handlungsbedarf in der Kommunikation mit den Bürgern. Diese seien „hilflos und müssen sich auf Deklarationen verlassen“. „Unklare oder falsche Kennzeichnungen untergraben das Vertrauen der Konsumenten. Dabei sollte es im Interesse der gesamten Wertschöpfungskette liegen, hier Transparenz zu schaffen“, so der Konsumentenschützer. LGV-Aufsichtsratsvorsitzender Robert Fitzthum sieht dabei nicht nur den Handel in der Pflicht. Auch im Außer-Haus-Verzehr (Gastronomie, Buffets, etc.) seien klare Kennzeichnung und Herkunftskontrolle erforderlich, „denn auch Menschen, die ihr Essen in einer Kantine zu sich nehmen, haben ein Recht darauf, zu erfahren, woher die Rohstoffe dafür kommen“.

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IM BRENNPUNKT Abg.z.NR Ing. Franz Windisch Präsident

Weltweit sinken die Produktionsflächen zu Gunsten von Wohnraum und Infrastruktur. Gleichzeitig steigt die Bevölkerung. Auch Wien wird im Jahr 2030 auf über 2 Millionen Einwohner anschwellen. Die Stadtlandwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Dank lokaler Produktion kurze Wege und absolute Frische garantieren kann. In diesem Sinne muss Brüssel auch die GreeningBestimmungen im Rahmen der GAP so ansetzen, dass nicht noch mehr von den stetig weniger werdenden Produktionsflächen verloren gehen. Doch mittlerweile zeichnet sich in der Causa, auf massiven Druck der Bauernvertreter, ein Durchbruch ab, wonach die bisherigen Zielsetzungen der EU-Kommission vom EU-Parlament wesentlich entschärft werden könnten. Vorrangflächen, welche zur dringend notwendigen Schließung der europäischen Eiweißlücke herangezogen werden, Betriebe unter 10 ha, Biobetriebe und solche die sich bereits an Umweltprogrammen wie ÖPUL beteiligten, müssen ausgenommen werden. Auch auf sicherheitspolitischer Ebene ist eine vernünftige Krisenvorsorge bei Lebensmitteln in Zeiten volatiler Märkte und unberechenbarer Herausforderungen unabdingbar. Es besteht zwar kein Grund zur Panik, aber dass wir einmal mehrere Tage lang keinen Strom mehr haben, oder dass es kurzfristig zu Ausfällen der Lebensmittel- und Wasserversorgung kommt, ist nicht so abwegig. Für diese Fälle gilt der Leitspruch: Der beste Rat ist der Vorrat! Unsere Nachbarn, allen voran Deutschland und die Schweiz, betreiben schon seit geraumer Zeit eine durchdachte Lebensmittelbevorratung, um im Krisen- oder Katastrophenfall schnell reagieren zu können. Wir lagern zwar fast 3 Mio. Tonnen Erdöl ein und können damit für ca. 90 Tage heizen und Auto fahren, währenddessen können wir aber nicht hinreichend Lebensmittel aufbrin-

gen um die gesamte Bevölkerung zu ernähren. Die Versorgungssicherheit ist zumindest vorübergehend zu garantieren. Ein solches System kann aber nur funktionieren, wenn es sowohl von staatlicher, als auch von privater Seite getragen wird. Als eine der größten Herausforderungen die wir derzeit zu bewältigen haben, gilt die Diskussion um sinkende bäuerliche Einkommen. Im Hinblick auf abnehmende Produzentenpreise ist das besonders schmerzlich. Produzieren wird immer teurer. Getragen wird die Last viel zu einseitig auf den Schultern der Gärtner, Winzer und Bauern. ‚Fairtrade‘ darf aber nicht bei Bananen aufhören. Der Lebensmitteleinzelhandel kann sich einer Debatte um den sinkenden Produzentenanteil am Konsumentenpreis auf Dauer nicht verwehren. Die einzelnen Glieder der gesamten Wertschöpfungskette müssen sich an einen Tisch setzen und sich der Frage nach einem fairen Wertschöpfungsanteil der Produzenten stellen. Nur damit wäre einer nachhaltigen Sicherung unseres Berufsstandes und den legitimen Interessen unserer Mitglieder gedient. Unseren Produkten muss mehr Wertschätzung entgegen gebracht werden. Denn ein Drittel der Lebensmittel weg zu werfen (im Wert von 300 € pro Haushalt und Jahr) und gleichzeitig zu behaupten, diese wären zu teuer, ist schlichtweg unglaubwürdig.

Ihr

Franz Windisch Präsident

Foto: Parlamentsdirektion/Wilke


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BILDUNG

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Die Information

www.lfi.at

Tag der Landfrau Leben auf großem Fuß... Nicht auf Kosten der Zukunft leben, nicht mehr Ressourcen nützen als erneuert werden - unseren Lebensstil sollen wir ändern, nicht länger „über unsere Verhältnisse“ leben - so die Anforderungen für eine nachhaltige Entwicklung. Doch, was sind unsere Verhältnisse, was steht uns denn eigentlich zu? Wie können wir messen, ob unser Lebensstil zukunftsfähig ist oder nicht? Diese Fragen und noch mehr, werden im spannenden und abwechslungsreichen Vortrag beantwortet. Weiters am Prgramm: n Neuwahlen der Landesbäuerin und Stellvertreterin n Büfett, Tombola und unterhalt same Umrahmung Datum: Di, 12. Februar 2013, 14 bis 18 Uhr Ort: Veterinärmedizinische Universität, Veterinärplatz 1, 1210 Wien Zielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen, Interessierte Anmeldung: nicht erforderlich

Exkursion Ackerbau Werksführung in der Linzer AGRO TRADE und in der Firma Pöttinger Besichtigt wird das Werk des größten Düngemittelproduzenten Österreichs (AMI) in Linz. Die LINZER AGRO TRADE ist führender Düngemittel-Großhändler in Europa mit einem klaren Fokus auf den Donauraum. Hierbei werden die einzelnen Produktionsschritte vom Rohstoff bis zum fertigen Düngemittel ersichtlich. Im Maschinenwerk der Firma Pöttinger gibt es am Nachmittag eine Führung in Grieskirchen. Gebaut werden an diesem traditionsreichen Standort Maschinen und Geräte für Grünland und Ackerbau für Klein- als auch Großbetriebe.

Datum: Mi, 27. Februar 2013, 6.30 bis 20.30 Uhr Treffpunkt: 6.30 Uhr Parkplatz Friedhof Oberlaa, Friedhofstraße 33, 1100 Wien Ort: Linz, Grieskirchen Kursbeitrag: € 25,00 (ohne Förderung € 71,00) Zielgruppe: LandwirtInnen Anmeldung: bis 20. Feb. 2013 Mein Betriebskonzept Seminar für die zukünftige Betriebsentwicklung - bei Bedarf mit Schwerpunkt Diversifizierung In diesem Seminar erfahren Sie Grundsätzliches über die Ausarbeitung eines Betriebskonzepts für die Investitionsförderung, für Hofübernehmer und bei Bedarf für

Diversifizierungsprojekte in nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten (Green Care, Urlaub am Bauernhof, etc.). Ausgehend von der Ist-Situation wird der eigene Betrieb unter die Lupe genommen und es werden Einkommen, Arbeitszeit, Stärken und Chancen aufgezeigt. Darauf aufbauend werden die möglichen Entwicklungsschritte abgeleitet und bewertet. Generell wird im Seminar mit allgemeinen Zahlen und Betriebsbeispielen gerechnet. Niemand muss also im Seminar seine Zahlen offen legen, kann aber persönlich gleich für das eigene Betriebskonzept arbeiten. Datum: Mo, 11. März 2013, 9.30 bis 17 Uhr Ort: LK Wien Kursbeitrag: € 25,00 (ohne Förderung € 70,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, WinzerInnen, LandwirtInnen - InvestiererInnen und HofübernehmerInnen und Diversifizierer Anmeldung: bis 5. März 2013 10. Wr.Landesgartenbautag Zukuntsperspektiven für den Gartenbau mit Erfahrungsaustausch internationaler Referenten. Detaillierten Programm folgt. Datum: Do, 28. Februar 2013, 13.30 bis 17 Uhr Ort: Kammermeierei in Schönbrunn Zielgruppe: Wiener Gemüseund ZierpflanzengärtnerInnen Anmeldung: bis Di, 22. Februar 2013 im Büro der Wiener Gärtner 01/6151298

Veranstaltungstipp Arbeitswirtschaftlichkeit im Zierpflanzenbau Faktor Arbeit effizient und effektiv einsetzen und Kosten senken Im Gartenbau kosten zwei Faktoren richtig Geld: Die eingesetzte Energie und die geleistete Arbeit. Trotz vielerlei Modernisierungsmaßnahmen bleibt eines gleich: Die Produktion von hochwertigen Zierpflanzen ist vielfach noch Handarbeit. Zusätzlich fallen nicht nur in den gewachsenen Betriebsstrukturen, sondern auch in den modernsten Produktionsstätten viele Wege und einzelne Handgriffe an. Diese können nun von Externen beobachtet und analysiert werden! Die erfahrene Arbeitsspezialistin Dr. Renate Spraul stellt meist übersehene Arbeitsschritte vor, verstärkt durch Foto- und Filmdokumentation und bietet Ihnen sowohl einfache wie komplexe Lösungsvorschläge. Erhöhen Sie die Effektivität und Effizienz Ihrer wertvollen Arbeit! Sparen Sie ab dem ersten Tag nach dem Seminar! Einzelbetriebliche Betreuungen und Beratungen in Folge sind auf Anfrage möglich. Anmeldung: bis 15. Feb. 2013 Datum: Mi, 06. März 2013, 15 bis 17.30 Uhr Ort: LK Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Kursbeitrag: € 35,00 (ohne Förderung € 105,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, BetriebsführerInnen und leitende MitarbeiterInnen im Zierpflanzenbau

Anmeldung Anmeldungen zu allen Veranstaltungen (wenn nicht anders angegeben) bei Alexandra Csida Tel.: 01/587 95 28-11, alexandra.csida@lk-wien.at Bitte Anmeldeschluss beachten! Dieser Termin ist entscheidend, ob eine Veranstaltung durchgeführt oder bei mangelndem Interesse abgesagt wird.

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.


LK Wahl 2013

Die Information

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Wiener Landwirtschaftskammerwahl 2013

Kundmachung

über die Festsetzung der Wahlzeit, der Wahllokale und der Verbotszonen für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien Gemäß § 56 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, wird verlautbart: Für die am

Sonntag, dem 10. März 2013, stattfindende Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien wird für die Stimmabgabe als Wahlzeit die Zeit von

festgesetzt.

8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Jeder Wähler hat der Sprengelwahlbehörde eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vorzulegen, aus der seine Identität ersichtlich ist. Als Urkunde oder amtliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung der Identität kommen insbesondere in Betracht: Amtliche Legitimationen jeder Art, Tauf-, Geburts- und Trauscheine, Pässe, Jagdkarten, Diplome, Postausweise und dgl., überhaupt alle unter Beidruck eines Amtssiegels ausgefertigten Urkunden, die den Personenstand des Wählers erkennen lassen. Vertreter juristischer Personen, welche für diese das Wahlrecht ausüben wollen, müssen das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und haben ihre Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise (Amtsbescheinigung, Vollmacht, etc.) nachzuweisen. Die Stimmabgabe für die Wahl hat ausschließlich mit dem jeweiligen amtlichen Stimmzettel zu erfolgen. Die Wahllokale der einzelnen Wahlsprengel und die Verbotszonen sind aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlich. Innerhalb der Verbotszonen ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung und jede Ansammlung verboten. Das Zuwiderhandeln gegen das Verbot der Wahlwerbung und der Ansammlung in der Verbotszone wird gemäß § 88 Abs. 1 Z 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 210 Euro, im Uneinbringlichkeitsfalle mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet. Für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien gelten gemäß § 261 Abs. 1 des Strafgesetzbuches die Bestimmungen des achtzehnten Abschnittes dieses Gesetzes betreffend strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen.

Wahlsprengel, Wahllokale und Verbotszonen Wahlsprengel I (umfasst das Gebiet des 10. Wiener Gemeindebezirkes) Wahllokal: 10, Oberlaaer Platz 1, Volksschule, Parterre (Altbau), Zimmer 8; Verbotszone: Fahrbahn und Gehsteig vor den Häusern Oberlaaer Straße Nr. 32, 34, 35 und 37 sowie Oberlaaer Platz Nr. 1 bis 3; Wahlsprengel II (umfasst die Gebiete des 2., 3., und 11. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) im Gerichtsbezirk Schwechat) Wahllokal: 11, Münnichplatz 6, Volksschule, Parterre links, Zimmer 4; Verbotszone: Gesamter Münnichplatz sowie KaiserEbersdorfer Straße von Münnichplatz bis Brühlgasse Wahlsprengel III (umfasst die Gebiete des 12., 13. und 23. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) im Bereich der Bezirkshauptmannschaft Mödling) Wahllokal: 23, Mauer, Bendagasse 1-2, Volksschule I, Parterre rechts, Musikzimmer 100; Verbotszone: Gehsteig, Zugang und Grünflächen vor dem Schulgebäude; Wahlsprengel IV (umfasst die Gebiete des 1., 4. bis 9. sowie 14. bis 19. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) in der Gemeinde Klosterneuburg sowie im Gerichtsbezirk Purkersdorf wie auch jene Wahlberechtigte, welche im Hinblick auf ihren außerhalb Wiens gelegenen Hauptwohnsitz (Sitz) keinem anderen Wahlsprengel zugeteilt sind) Wahllokal: 19, Gatterburggasse 14, Amtshaus, durch den Hof links, Stiege 4, Parterre, Festsaal; Verbotszone: Fahrbahn und Gehsteig vor den Häusern Gatterburggasse Nr. 12, 14 und 16; Wahlsprengel V (umfasst das Gebiet des 20. und 21. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) im Bereich der Bezirkshauptmannschaften Korneuburg und Mistelbach sowie im Gebiet der Gemeinde Gerasdorf) Wahllokal: 21, Stammersdorf, Dr.-Skala-Straße 43-45, Volksschule, Parterre links, Zimmer 65; Verbotszone: Fahrbahn und beiderseitige Gehsteige vor dem Schulgebäude; Wahlsprengel VI (umfasst das Gebiet des 22. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) im Bereich der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf) Wahllokal: 22, Breitenlee, Schukowitzgasse 89, Volksschule, Parterre links, Mehrzweckraum 01; Verbotszone: Fahrbahn und beiderseitige Gehsteige vor dem Schulgebäude. Wien, am 22. Jänner 2013

Die Landeswahlbehörde

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Recht

Die Information

Ausländerbeschäftigung

Kontingentverordnung bereits erlassen 460 Kontingentplätze für Wien von Mag. christian Reindl

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat bereits ein Kontingent für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen in der Landund Fortwirtschaft erlassen. Dabei sind für Wien 460 Kontingentplätze für ausländische Saisonarbeitskräfte ab 3. Jänner 2013 vorgesehen. Nach Intervention der Landwirtschaftskammer konnten Kürzungen gegenüber dem Vorjahr in Wien praktisch verhindert werden (2012: 465 Plätze). Keine Bewilligung für die meisten EU-Bürger mehr erforderlich. Am 30. April 2011 ist für die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (EU-8-Mitgliedstaaten) die siebenjährige Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ausgelaufen. Bürger dieser Mitgliedstaaten haben seit 1. Mai 2011 freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS wie bisher ist somit nicht mehr erforderlich. Lediglich Bulgaren und Rumänen werden diesen Status erst 2014 erlangen. Keine Kontingentbewilligung für „registrierte Stammarbeiter“ erforderlich. Seit Mai 2011 darf das AMS auch für registrierte befristet beschäftigte Ausländer (= Rumänen, Bulgaren und Drittstaatsangehörige), die bereits in den Kalenderjahren 2006 bis 2010 jeweils vier Monate Im Rahmen von Saisonkontingenten für den Wirtschaftszweig Landund Forstwirtschaft beschäftigt waren („Stammsaisoniers“), Be-

schäftigungsbewilligungen außerhalb der Kontingente erteilten. Eine Registrierung war bis 30. April 2012 möglich. Für registrierte Saisoniers können Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung mit einer Geltungsdauer von durchgehend längstens sechs Monaten erteilt werden. Mehrere Saisonbewilligungen pro Kalenderjahr und Branche sind zulässig. Die Gesamtdauer aller Saisonbewilligungen pro Kalenderjahr darf jedoch zehn Monate nicht überschreiten. Aus fremden- und aufenthaltsrechtlichen Gründen ist nach sechs Monaten eine Unterbrechung notwendig. Registrierte Saisoniers erhalten – wie bisher – ein Visum zur Einreise (bei Visumpflicht). Für registrierte Saisoniers ohne Visumpflicht (= alle Westbalkanstaaten mit Ausnahme des Kosovo) reicht – wie bisher – eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fremdenpolizei. Die Beschäftigungsbewilligung gilt als Aufenthaltstitel für die Dauer der Beschäftigung. Ein weiterer Aufenthalt nach Ende der Beschäftigung wäre daher illegal. Stammsaisoniers aus Rumänien und Bulgarien können 9 Monate beschäftigt werden. Diese seit 2007 bestehende Stammsaisonierregelung für EU-Bürger bewirkt, dass Rumänen und Bulgaren, die in den vorangegangenen drei Jahren als Saisonier in der LuF beschäftigt waren, im vierten Jahr von Beginn an auf neun 9 Monate bewilligt werden können. Rumänen und Bulgaren genießen Sichtvermerksfreiheit und Niederlassungsfreiheit und benötigen daher weder ein Aufent-

haltsvisum noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Generell sind Beschäftigungsbewilligungen für Rumänen und Bulgaren gegenüber Drittstaatsangehörigen vorrangig zu erteilen. Erstanträge nur mit Zustimmung des Regionalbeirates. Beschäftigungsbewilligungen bzw. Sicherungsbescheinigungen für erstmalig aus dem Ausland angeworbene Saisoniers (= alle Erstanträge für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht sowie RumänInnen und BulgarInnen ohne Wohnsitz in Österreich) dürfen nur mit einhelliger Befürwortung des Regionalbeirates erteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Landwirtschaftskammer Wien im Regionalbeirat nicht vertreten ist! Im Sinne einer effizienten Auslastung von Kontingentplätzen sind aus Sicht der LK Wien Bewilligungen für Vollzeitbeschäftigungen gegenüber Anträgen für Teilzeitbeschäftigungen vorrangig zu erteilen.

Information Ordnungsgemäße Anmeldung der Dienstnehmer erforderlich Anmeldebescheinigung, Dienstzettel, Sozialbetrugsgesetz Die Landwirtschaftskammer erinnert, dass seit dem 1. Jänner 2006 Personen mit EWR Staatsbürgerschaft (= alle 27 EU Staaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen) spätestens nach drei Monaten ab Niederlassung zusätzlich eine Anmeldebescheinigung bei der MA 35 beantragen müssen. Eine nicht rechtzeitige Beantragung bedeutet eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Verwendung von Dienstzettel Auf die gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Dienstzettel (Arbeitsverträgen) darf hingewiesen werden. Diese sollten im Interesse des Betriebsführers auch möglichst genau ausgefüllt werden (beispielsweise Rechte und Pflichten des Dienstnehmers), um bei etwaigen Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten entsprechende Argumentationshilfen in der Tasche zu haben. Auch für Saisondienstarbeitskräfte sind selbstverständlich Dienstzettel zu verwenden. Vordrucke für Dienstzettel finden sie unter www.lk-wien.at. Die erheblichen Strafen des Sozialbetrugsgesetzes bei illegaler (Ausländer)beschäftigung (gravierende Geld- und Freiheitsstrafen für Betriebsführer, Verlust von Fördergeldern, keine Beschäftigungsbewilligungen mehr) müssen mit Nachdruck ins Gedächtnis gerufen werden.

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Internet-Tipp: www.lk-wien.at

Bild: Lebensministerium


Die Information

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Interessenvertretung

Die Information

Richtige Entlohnung von KellnerInnen in Buschenschankbetrieben Mindestbeitragsgrundlage für Kellner und Musiker für das Jahr 2013 von Mag. Christian Reindl

Aufgrund der zwischen Wiener Gebietskrankenkasse und LK Wien gemäß § 44 Abs. 3 ASVG getroffenen Vereinbarung wurde die Mindestbeitragsgrundlage für die in den Weinbaubetrieben, Heurigen und Buschenschanken des Bundeslandes Wien beschäftigten Kellner und Musiker für das Jahr 2013 wie folgt festgelegt: n Kellner: täglich € 24,23 n Musiker: täglich € 73,04 Die Landwirtschaftskammer weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich dabei um Mindestbeitragsgrundlagen handelt! In diesem Zusammenhang ist unbedingt die neue Lohnkategorie des Weinbau – Kollektivvertrages zu beachten (www.lk-wien.at). „Buschenschankpersonal“ – neue Lohnkategorie. Seit dem Jahr 2011 wurde zur Rechtsicherheit bei Betriebs- oder Steuerprüfungen, bei Kontrollen des Arbeitsinspektorats oder Arbeitsgerichtsverfahren für die in den Buschenschankbetrieben beschäftigten Dienstnehmer („Buschenschankpersonal“) erstmalig eine eigene Lohnkategorie eingeführt. Unter „Buschenschankpersonal“ sind sämtliche diverse Tätigkeiten, die in Buschen-schank-

lokalen anfallen, zu verstehen (z.B.: Kellner, Servicetätigkeiten, Raumpflege, Küchengehilfe, …). Probleme bei KellnerInnen. Folgendes Beispiel soll die Abgrenzungsschwierigkeiten bei KellnerInnen erläutern: Wird beispielsweise ein Kellner am Tag für 5 Stunden beschäftigt, sind bei einem Stundensatz des KV von 7,20 € entsprechend mindestens 36 € zu entrichten und zu melden. Wird ein Kellner aber lediglich 2 Stunden am Tag beschäftigt, sind bei einer tageweisen Abrechnung gemäß der Mindestbeitragsgrundlage aber 24,23 € zu entrichten. Beim Kollektivvertrag handelt es sich um Mindestlöhne, die bei ordnungsgemäßer Beschäftigung zu entrichten sind. Die Anzahl der geleisteten Arbeitstunden sind (auch im Eigeninteresse des Betriebsführers) aufzuzeichnen. Ebenso wird auf die Verpflichtung zur Verwendung von Dienstzetteln hingewiesen.

Lohnverhandlungen im Gartenbau Korrigierte Werte - neue Lohntafel gültig ab 1. Jänner 2013 von Mag. Christian Reindl

Die LK Wien weist darauf hin, dass aufgrund eines EDV Problems in der letzten Ausgabe (Jänner) irrtümlicherweise die Lohntafel des Vorjahres abgedruckt wurde! Die kollektivvertraglichen Löhne in den Gartenbaubetrieben und Baumschulen (Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland) werden ab 1. Jänner 2013 in Kategorien Obergärt-

ner, Meister und Facharbeiter um 3 % und in den Kategorien Gartenarbeiter, qualifizierte Gartenarbeiter und Saisonarbeiter (Erntehelfer) um 3,1 % erhöht. Der Geltungszeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2013. Für den gleichen Zeitraum wurden auch die Praktikanten- und Lehrlingsentschädigungen um 3,1 %, erhöht. Die richtigen Werte lauten:

Kollektivvertrag - Lohntafel Gartenbau Kategorie

Stunden-

Überstunden Überstunden

lohn

50 %

100 %

Obergärtner

10,07

15,11

20,14

Gärtnermeister

9,55

14,33

19,10

Facharbeiter 1. Jahr

7,59

11,39

15,18

2. Jahr

8,19

12,29

16,38

3. Jahr

8,87

13,31

17,74

7,13

10,70

14,26

Qualifizierte Gartenarbeiter 7,35

11,03

14,70

Gartenarbeiter

Saisonarbeiter u. Erntehelfer mit einer Betriebszugehörigkeit bis zu 6 Monaten pro Kalenderjahr (ohne Altersbegrenzung) im 1. Kalenderjahr

6,60

9,90

13,20

im 2. Kalenderjahr

6,73

10,10

13,46

ab dem 3. Kalenderjahr

7,13

10,70

14,26

Kollektivvertrag - Lehrlingsentschädigung Gartenbau Lehrlinge im 1. Lehrjahr

Bild: IStock

454,67

Lehrlinge im 2. Lehrjahr

519,62

Lehrlinge im 3. Lehrjahr

705,20

Praktikanten ohne Matura

505,19

Praktikanten mit Matura

629,94

Beträge in €, ohne Deputat; monatlich; gültig ab 1. Jänner 2013


Die Information

WINTER TAGUNG

2013

Green Care

Februar 2013

9

Das Projekt Green Care wächst über die Grenzen Wiens hinaus

21. bis 25. Jänner 2013

Green Care auf der Wintertagung

von Mag. Teresa Herdlicka

von Mag. Teresa Herdlicka

Die renommierteste agrarische Fachtagung Österreichs – die Wintertagung des Ökosozialen Forums – fand im Jahr 2013 zum 60. Mal statt. Seit 1954 werden bei der Wintertagung die jeweils aktuellen Herausforderungen der Landwirtschaft in Österreich und in Europa thematisiert. Ein Blick auf die Programme der vergangenen Jahrzehnte macht deutlich: Nur der Wandel ist beständig. Die Fachtagung „Unternehmen Bauernhof“ fand am 23. Jänner 2013 im Lehr- und Forschungszentrum Francisco Josephinum Wieselburg in Niederösterreich statt, wo Green Care Beraterinnen den InteressentInnen am eigenen Infostand Rede und Antwort standen. Ein Block der Veranstaltung widmete sich außerdem innovativen Betriebskonzepten – unter anderem wurde hier „Gelebtes Green Care am Beispiel Sunnahof“ präsentiert. Das Modell Sunnahof der Lebenshilfe Vorarlberg (www. sunnahof.or.at) bietet in derzeit zwei Einrichtungen (in Tufers und St. Arbogast) vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf anerkannten landwirtschaftlichen Bio-Betrieben und sind beispielhaft für nachhaltige und zukunftsweisende Arbeit mit und von Menschen mit Behinderungen. Am 24. Jänner war das Projekt ebenfalls vertreten, diesmal bei der Gemüse-, Obst und Gartenbautagung in Schönbrunn mit dem Kurzvortrag „Green Care – Schule in der Gärtnerei“. Mehr Informationen unter: www.oekosozial.at

Im August letzten Jahres wurde die inhaltliche Erweiterung des Projekts Green Care in Bezug auf die Informationstätigkeit in ganz Österreich vom BMLFUW genehmigt. Dieser Schritt erfolgte aufgrund der positiven Rückmeldungen und des großen Interesses aus den einzelnen wesentlich Bundesländern früher als ursprünglich angedacht. Im Jänner gab es deswegen Green Care Vorträge auf sechs verschiedenen niederösterreichischen Bäuerinnentagen. Außerdem fand eine Green Care Reise nach Salzburg und Tirol statt: am Programm standen viele Gespräche mit interessierten LandwirtInnen, Bürgermeistern, Sozialträgern, sowie der Landesregierung Tirol, aber auch der Besuch bereits bestehender Green Care Projekte. Gemeinsam mit der FH Salzburg wird gerade an der Planung eines neuen Green Care Projekts gearbeitet. Die Green Care Kontaktpersonen aus Tirol und Salzburg begleiteten Nicole Prop auf dieser Reise und konnten sich selbst vom stetig wachsenden Interesse an dem innovativen Thema Green Care überzeugen. Diese Reise war damit auch ein weiterer wichtiger Schritt für die Bundesländer. Bereits vor Weihnachten konnte den Kontaktpersonen aus den Bundesländern das neue Green Care Intranet prä-

sentiert werden: dieses beinhaltet umfassende Informationen zum Thema und bildet die Basis für die Bundesländer- Verantwortlichen um künftig selbst in Sachen Green Care aktiv zu werden, beraten zu können und die Bekanntheit des Projekts im eigenen Bundesland z.B. durch mediale Berichterstattung, sowie Vorträge beim entsprechenden Zielpublikum weiter

auszubauen. Wie die Entwicklung in den Bundesländern – und selbstver ständlich auch in Wien – voranschreitet, erfahren Sie monatlich von uns in der Kammerzeitung! Wir bleiben dran!

@

Internet-Tipp: www.greencare-wien.at

Green Care Vortrag an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

Mitte November 2012 startete das neue Masterstudium „Green Care“ an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, in dem erstmals alle Initiativen und Aktivitäten aus Wissenschaft und Praxis des Bereichs Green Care gebündelt angeboten werden. Die 16 hochmotovierten TeilnehmerInnen des berufsbegleitenden Masterlehrgangs kommen aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern, wie der Landwirtschaft, der Medizin, oder aus dem sozialpädagogischen Bereich, was auch die Vielfältigkeit der Anwendungsbereiche von Green Care wiederspiegelt. Die StudentInnen erwerben pädagogische, fachliche, beraterische und persönliche Schlüsselkompetenzen unter der Perspektive der Nachhaltigkeit, um Green Care Projekte zu entwickeln und diese in Einrichtungen implementieren zu können. Am 13. Jänner hielt Nicole Prop ein eintägiges Seminar auf der Hochschule und präsentierte den begeisterten StudentInnen die Inhalte des Projekts „Green Care – Wo Stadtmenschen aufblühen“. Zu den behandelten Themen gehörten u.a. der Projektplan, der Green Care Nutzen, Produktentwicklung und- management, Finanzierungsmöglichkeiten, Bildung und Beratungsprozess, sowie Best Practice Beiträge und Marketing und Kommunikation. Das Interesse der StudentInnen war so groß, dass nunmehr sogar eventuell eine Folgeveranstaltung stattfinden wird! Foto: HAUP


10

Februar 2013

Weinbau

Die Information Impressum www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Die Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15

Wiener Weinfrühling eröffnet bereits zum siebenten Mal den kommunikativen Jahresspannungsbogen von Barbara Müllner, BA

Bereits zum siebenten Mal startet die Weinregion Wien mit dem Wiener Weinfrühling in den kommunikativen Jahresspannungsbogen. Flankierend zu Ihren individuellen Veranstaltungen bildet die Wiener Winzertour, als Gemeinschaftsaktion, am 19. und 20. April ein Highlight. Unter dem Dach des Wiener Weinfrühlings werden jene Veranstaltungen, die Sie in Ihrem Betrieb/ Verein mit dem Schwerpunkt Wein, im Zeitraum Mitte März bis Ende Juni durchführen, kommuniziert. Bei all jenen Veranstaltungen steht auch heuer wieder die Qualität im Mittelpunkt aller Bemühungen, denn mit qualitativen Veranstaltungen können Kunden gewonnen werden. Die Kommunikation der Veranstaltungen erfolgt Online über die Website der Weinregion Wien www.wienerwein.

Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannhme: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

at, das Konsumentenportal der Landwirtschaftskammern Niederösterreich und Wien www.lk-konsument.at und über die Österreich Wein Marketing Website www.oesterreichwein. at. Ebenso werden die Veranstaltungen monatlich an ausgewählte Printmedien übermittelt.

tour werden Ihnen per E-Mail übermittelt. Wir ersuchen das Veranstaltungsdatum 19. und 20. April für Ihre Planungen vorzumerken.

Sollten Sie Tipps oder beratende Unterstützung hinsichtlich der Planung und Umsetzung von Aktivitäten und Veranstaltungen benötigen, so können Sie sich auf der Website der LK Wien www.lk-wien.at einen Organisationsleitfaden sowie eine Checkliste downloaden.

Themen Aktuelle Neuerungen für Winzer: n Neue Pauschalierungsverordnung n Umsatzsteuer-Option n Gewinnfreibetrag & Auflösungsabgabe Die neue Kassenrichtlinie des BMF LBG-Kellerbuch: Die neue Generation

Wir laden herzlich ein, Veranstaltungen und Aktivitäten bis Mi, 13. Februar 2012 per E-Mail an barbara.muellner@lk-wien.at mitzuteilen und so gemeinsam in den kommunikativen Jahresspannungsbogen der Weinregion Wien zu starten. Die Informationen und Teilnahmekriterien zur Wiener Winzer-

Veranstaltungstipp LBG-Steuertipps für Winzer 2013

Referenten Mag. Michael Bergmann, Steuer- und Unternehmensberater & Günter Mayer, Unternehmensberater, LBG Wien Steuerberatung GmbH DI Andreas Pfaller, Geschäftsführer LBG Computerdienst Ges.m.b.H. Datum: Do, 14. Februar 2013, 10 Uhr Ort: LBG Akademie, Boerhaavegase 6, 1030 Wien Die Garage Rudolfstiftung (100 m vom LBG-Hauseingang entfernt) steht Ihnen als öffentliche Parkgarage zur Verfügung! Um Anmeldung bis 11. Februar 2013 bei Alexandra Csida, Tel.Nr. 01/587 95 28-11 oder alexandra.csida@lk-wien.at wird gebeten!


Initiative

Die Information

Februar 2013

11

LM Berlakovich startet groß angelegte Initiative „Lebensmittel sind kostbar“ mit den österreichischen Sozialpartnern Jedes weggeworfene Lebensmittel ist eines zuviel! von Lebensministerium

Jährlich werden in Österreich rund 157.000 Tonnen an verpackten und unverpackten Lebensmittel sowie Speisereste allein im Restmüll entsorgt. Dies bedeutet, dass pro Kopf/Jahr rund 19 kg weggeworfen werden. Pro Haushalt und Jahr sind dies Waren im Wert von rund 300 Euro, die im Müll landen. Das sind alarmierende Zahlen. Lebensmittel sind ein kostbares Gut. In ihnen steckt menschliche Arbeit und in ihnen stecken Ressourcen von Pflanzen und Nutztieren. Mit der Initiative „Lebensmittel sind kostbar!“ setzt das Lebensministerium alles daran, Lebensmittelabfälle in Österreich zu verringern. Information, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung lautet die Devise. Auf Initiative von Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich unterstützen auch die Sozialpartner Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Arbeiterkammer (AK), Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Landwirtschaftskammer Österreich (LK) aktiv diese wichtige Aktion gegen Lebensmittelverschwendung. „Ein breiter Schulterschluss, unterstützt von Bauern, Unternehmen und Arbeitnehmern, sowie sozialen Einrichtungen und Konsumentenorganisationen ist für dieses sensible Thema besonders wichtig. Es freut mich daher, dass alle an einem Strang ziehen, denn Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht in die Mülltonne“, betont Minister Berlakovich.

ÖGB Präsident Erich Foglar: „Knapp eine Million Menschen in Österreich sind armutsgefährdet, eine halbe Million manifest arm, sie wissen oft nicht, wie sie sich und ihre Familien ernähren sollen. In diesem Zusammenhang ist die Verschwendung von Lebensmitteln besonders absurd“ WKO Präsident Christoph Leitl: „In Lebensmitteln steckt das Wort ‚Leben‘ - und mit ‚Leben‘ müssen wir rücksichtsvoll und überlegt umgehen. Daher unterstützen wir diese Aktion, damit das ‚Leben‘ nicht im Müll landet!“

LK Ö Präsident Gerhard Wlodkowski: „Lebensmittel im Müll sind nicht nur ein ethisches Problem, sondern auch eine Verschwendung wertvoller Ressourcen und eine Belastung für Umwelt und Klima. Österreichs Bäuerinnen und Bauern wissen, wie viel Mühe, Einsatz und Arbeit in jedem Liter Milch, in jedem Kilogramm Fleisch oder in jedem Laib Brot stecken.“ AK Präsident Herbert Tumpel: „Lebensmittel sind kostbar. Da appellieren wir an den Handel und informieren die KonsumentInnen. Der Handel etwa verlockt die KonsumentInnen mit

geschickten Verkaufsstrategien dazu, immer mehr zu kaufen. Großpackungen sind oft billiger als kleinere Mengen. Auch so werden Abfall-Berge produziert.“

vlnr.: AK Präsident Herbert Tumpel, ÖGB Präsident Erich Foglar, Lebensminister Niki Berlakovich, LK Ö Präsident Gerhard Wlodkowksi, WKO Präsident Christoph Leitl Foto: Lebensministerium


12

Arbeitsrecht

Februar 2013

Auflösungsabgabe Ausnahmen insbesondere bei befristeten Saisondienstverhältnissen von Mag. Ulrike Österreicher

Die Auflösungsabgabe wurde mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 eingeführt und gilt für Dienstverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2012 enden. Die Auflösungsabgabe beträgt im Jahr 2013 113 € und ist grundsätzlich bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses abzuführen, wobei Ausnahmen normiert sind.

n ein Lehrverhältnis aufgelöst wird n ein verpflichtendes Ferial- oder Berufspraktikum beendet wird n das (freie) Dienstverhältnis im Insolvenzverfahren (§ 25 Insolvenzordnung) gelöst wird n innerhalb eines Konzerns im unmittelbaren Anschluss an das beendete Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis begründet wird n das (freie) Dienstverhältnis durch den Tod des (freien) Dienstnehmers beendet wird.

Die Auflösungsabgabe ist sowohl bei der Beendigung von echten als auch bei der Beendigung von freien Dienstverhältnissen zu entrichten. Keine Auflösungsabgabe fällt an, wenn

Im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung bestehen einige Unklarheiten, die nunmehr beantwortet wurden.

n das (freie) Dienstverhältnis auf längstens sechs Monate befristet war n das Dienstverhältnis während des Probemonats aufgelöst wird n der Dienstnehmer kündigt n der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten ist bzw der freie Dienstnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig löst n der Dienstnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausgetreten ist n der (freie) Dienstnehmer im Zeitpunkt der Auflösung ein Anspruch auf eine Invaliditätsoder Berufsunfähigkeitspension hat n der (freie) Dienstnehmer bei einvernehmlicher Auflösung das Regelpensionsalter vollendet hat und die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension erfüllt bzw Anspruch auf Sonderruhegeld nach Art X des Nachtschwerarbeitsgesetzes erfüllt n der Dienstnehmer gerechtfertigt entlassen wird bzw der Dienstgeber das wichtigem Grund das freie Dienstverhältnis vorzeitig auflöst

Befristung auf sechs Monate. Die Auflösungsabgabe fällt nicht an, wenn das Dienstverhältnis auf längstens sechs Monate befristet war. Wenn mehrere Dienstverhältnisse unmittelbar aufeinander folgen, werden diese zusammengezählt. Unter unmittelbar aufeinanderfolgende Dienstverhältnisse versteht man nur nahtlos (ohne zeitliche Unterbrechung) ineinander übergehende Befristungen. Sollten jedoch mehrere insgesamt über sechs Monate dauernde befristete Dienstverhältnisse dazwischen jeweils nur kurze Lücken aufweisen, so wird (insbesondere bei Häufung derartiger Fälle) geprüft ob die Lücken nur dem Zweck der Umgehung der Auf-

lösungsabgabe dienen oder aus anderen Gründen sachlich gerechtfertigt sind. Bei sachlich nicht begründbaren kurzen Unterbrechungen wird hinsichtlich des Anfalls einer Auflösungsabgabe ein durchgehendes befristetes Dienstverhältnis angenommen. Sollte die Unterbrechung zwischen zwei befristeten Dienstverhältnissen vier Wochen oder länger dauern, wird grundsätzlich nicht mehr von einem einheitlichen Dienstverhältnis ausgegangen. Bei Dienstverhältnissen, die auf längstens sechs Monate befristet sind, ist bei einem vorzeitigen Ende keine Auflösungsabgabe zu entrichten. Die Form der Beendigung (zB einvernehmliche Lösung oder eine zulässige vereinbarte Dienstgeberkündigung) spielt dabei keine Rolle. Saisonbedingte Kündigungen. Saisonbedingte Kündigungen stellen keine Ausnahme von der Auflösungsabgabe dar. Auch dass später wieder ein neues Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber eingegangen wird, befreit nicht von der Auflösungsabgabe. Die Dauer der „Unterbrechung“ oder die „Motive“ der Beendigung spielen keine Rolle. Auch bei einer Wiedereinstellungszusage fällt eine Auflösungsabgabe an. Fallweise Beschäftigung. Für fallweise Beschäftigte (Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise

Die Information beim selben Dienstgeber beschäftigt werden und deren Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart wurde) ist im Regelfall keine Auflösungsabgabe zu bezahlen. Pensionsanspruch. Die Auflösungsabgabe entfällt nach Angaben des BMASK bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses, wenn ein Anspruch auf eine im Gesetzestext nicht genannte Pension (zB Korridorpension, Langzeitversichertenpension („Hacklerregelung“)) besteht. Ältere Arbeitnehmer. Besteht für einen Dienstnehmer aus Altersgründen keine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung mehr, fällt bei der Beendigung des Dienstverhältnisses auch keine Auflösungsabgabe an. Besteht aber die Arbeitslosenversicherungspflicht trotz Entfalls des Arbeitslosenversicherungsbeitrages weiter, ist die Abgabe im Beendigungsfall zu entrichten. Lohnschwankungen. Fraglich war auch, wie vorzugehen ist, wenn aufgrund von „Lohnschwankungen“ vorübergehend ein geringfügiges Dienstverhältnis vorliegt. Sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wird, führt dieser „Wechsel“ zu keiner Auflösungsabgabe. Anders verhält es sich, wenn das arbeitslosenversicherungspflichtige Dienstverhältnis tatsächlich beendet und eine neue geringfügige Beschäftigung vereinbart wird. In diesem Fall ist eine Auflösungsabgabe zu entrichten.

Beispiel 1 Jänner

Februar

März

Vollversicherung

Geringfügige Beschäftigung

Vollversicherung

Geringfügige Beschäftigung

Vollversicherung

Geringfügige Beschäftigung

Annahme: unbefristetes, laufendes Dienstverhältnis: Der bloße Wechsel zwischen Vollversicherung und geringfügiger Beschäftigung führt in beiden Fällen zu keiner Auflösungsabgabe.

Beispiel 2 Jänner

Februar

März

Vollversicherung

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung

Annahme: Unbefristetes Dienstverhältnis, Umwandlung mit Februar in ein „dauerhaftes“ geringfügiges Dienstverhältnis: Die dauerhafte Umwandlung eines unbefristeten Dienstverhältnis in ein geringfügiges Dienstverhältnisses führt dazu, dass die Auflösungsabgabe anfällt, in diesem Fall Ende Jänner.


Die Information

Aktuelles

Februar 2013

13

Wiener Landesweinbautag 2013 Fachstudienreise Wein- und Zierpflanzenbau - Portugal

Das LFI Wien veranstaltete für Betriebsführer aus dem Wein- und Zierpflanzenbau eine interessante Fachexkursion nach Portugal von 13.-17. Jänner 2013. Die Reisegruppe von insgesamt 30 Teilnehmern begleiteten die Fachreferenten der LK Wien, Dipl. Ing. Birgit Szigeti und Ing. Martin Obermann. Foto: Jedletzberger

Beim Wiener Landesweinbautag 2013, freute sich Obmann Ök.-Rat Herbert Schilling zahlreiche Ehrengäste wie den Präsidenten des Österr. Weinbauverbandes Josef Pleil, Abg. z. NR Johannes Schmuckenschlager, Josef Glatt, Direktor des Österr. Weinbauverbandes und den Präsidenten der LK Wien Abg. z. NR Franz Windisch begrüßen zu dürfen. Im Anschluss an die Generalversammlung des Wiener Landesweinbauverbandes wurde den Winzerinnen und Winzer ein umfangreiches Fachprogramm geboten. Eine Führung durch das neu erbaute Weingut von Fritz Wieninger Foto: LK Wien rundete die gelungene Veranstaltung ab.

Unsere Erfolgsstrategie

Erfolg und Lebensqualität mit Landwirtschaft und zweitem Beruf Unser Angebot Mit diesem zweiteiligen Seminar wollen wir Sie unterstützen, Ihren persönlichen Erfolgsweg für Betrieb, Familie und Lebensqualität zu finden und zu beschreiben. Dabei sollen neben dem Einkommen weitere Faktoren wie Arbeitszeit, Lebensqualität, emotionale Aspekte sowie die Stärken und Wünsche der Menschen am Betrieb als Grundlage für die Festlegung Ihrer zukünftigen Ziele und Maßnahmen berücksichtigt werden. Am besten besuchen Sie unser Seminar zusammen mit Ihrem Partner, um Ihre gemeinsame Erfolgsstrategie zu entwickeln. Ihr Nutzen n Unterstützung bei der Planung der zukünftigen Entwicklung Ihres Betriebes mit Fokus auf die Lebensqualität n Verschaffung eines Überblicks über die finanzielle Situation der Landwirtschaft und Unternehmerfamilie n Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Lebensqualität n Kenntnis der eigenen privaten und betrieblichen Ziele n Erstellung eines Maßnahmenplans

Seminartermine 1.Seminarhalbtag: Do, 07. März 2013, 16.00 bis 20.00 Uhr 2.Seminarhalbtag: Mi, 20. März 2013, 16.00 bis 20.00 Uhr Ort: LK Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Zielgruppe: EinkommenskombiniererInnen, LandwirtInnen im Zu- und Nebenerwerb Kursbeitrag: 25 €(ohne Förderung 58 €), 10 € jede weitere Person des Betriebes Anmeldung: bis Fr. 8. Februar 2013 LFI Wien, Alexandra Csida 01/5879528-11 oder lfi@lk-wien.at


14

SVB

Februar 2013

Bild: Nadine Poncioni

Fit durch den Sommer

Die Information

18 weiter AbsolventInnen im Rahmen der Initiative „Schule am Bauernhof“

TeilnehmerInnen absolvierten im Oktober 2012 erfolgreich die bereits zweite in diesem Jahr angebotene „Schule am Bauernhof“Grundausbildung. Wiens SchülerInnen können sich auch im Jahr 2013 auf spannenden und lebendigen Unterricht auf Wiens landwirtschaftlichen Betrieben freuen.

Mit dem Gesundheitsangebot der SVB für Kinder und Jugendliche

Foto: LK Wien

von SVB

Die körperliche und geistige Fitness unserer Kinder und Jugendlichen ist Besorgnis erregend und liegt daher der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) besonders am Herzen. Mit den in den Sommerferien angebotenen Gesundheitsmaßnahmen wird bereits in frühen Jah-ren der Grundstein gelegt, beginnende bzw. bereits bestehende Beeinträchtigungen zu ver-bessern oder eine Verschlechterung hintan zu halten. Die Gesundheitsmaßnahmen werden mit den Schwerpunkten Haltungsstörungen bzw. Fehlhaltungen, Übergewicht, Lese- und Rechtschreibschwächen (Legasthenie) sowie Schwächen in der Aussprache (Logopädie) angeboten. Weiters gibt es auch den meeresklimatischen Aufenthalt für Kinder und Jugend-liche mit Atemwegs- und Hauterkrankungen. Schwerpunkte/Termine 2013 Gesundheitsmaßnahme mit orthopädischem Schwerpunkt (für Kinder und Jugendliche mit Haltungsstörungen bzw. Fehlhaltungen)

5.7. – 24.7. - Spital/P. (OÖ) 26.7. – 14.8. - Spital/P. (OÖ) 16.8. – 4.9. - Spital/P. (OÖ) Fit ins Leben (für übergewichtige Bauernkinder) 8.7. – 27.7. - Hatzendorf (Stmk) 26.7. – 14.8. - Spital/P. (OÖ) Aufenthalt mit Legastheniebetreuung oder Logopädiebehandlung 5.7. – 24.7. - Spital/P. (OÖ) 16.8. – 4.9. - Spital/P. (OÖ) Meeresklimatischer Aufenthalt (für Kinder mit Atemwegs- und/ oder Hauterkrankungen) voraussichtl. 22.7. – 9.8. - Lignano (Italien) Information zur Antragstellung: Nähere Informationen bzw. die Unterlagen für die Antragstellung erhalten Sie in Ihrem jewei-ligen SVB-Regionalbüro. Eine rechtzeitige Antragstellung sichert die Teilnahme bzw. den gewünschten Aufenthaltstermin.

@

Internet-Tipp: www.svb.at

Auszeit und Erholung für Senioren mit Angebot der SVB

Mit einem 20-tägigen Erholungsaufenthalt der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) soll die körperliche und seelische Gesundheit der Senioren langfristig erhalten bleiben bzw. verbessert werden. Neben einem abwechslungsreichen Aktivprogramm mit beispielsweise Nordic-Walking, Gedächtnistraining oder Gruppentänzen wird darauf geachtet, dass Auszeit und Erholung nicht zu kurz kommen. Ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit viel Spaß und Unterhaltung rundet das Angebot ab. Die nächsten Aufenthalte finden vom 27.Februar bis 18. März 2013 im Gasthof Ramswirt in Rams/Gloggnitz (NÖ) und vom 6. März bis 25. März 2013 im Gasthof Weiß in Pühret (OÖ) statt. Nähere Informationen (Arztanträge, weitere Termine usw.) zu den Erholungsaufenthalten für Senioren erhalten Interessierte im Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen der SVB (0732/7633-4350) oder im Internet unter www.svb.at.


Förderungen

Die Information

Februar 2013

15

EP-Agrarausschuss lehnt Veröffentlichung der Förderbezieher ab Datenschutz und Privatsphäre nicht gewährleistet von AIZ

Der Agrarausschuss des Europaparlaments hat diese Woche seine Position zur Agrarreform abgestimmt und dabei auch einen Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Transparenzdatenbank abgelehnt. Empfänger landwirtschaftlicher Förderungen sollen nicht bekannt gegeben werden, so die Mehrheit der Ausschuss-Mitglieder. Die Fraktionen der Christdemokraten und der Konservativen argumentieren mit dem fehlenden Datenschutz und einem Eingriff in die Privatsphäre durch diese Datenbank (das hatte auch der Gerichtshof der EU bemängelt). Im Gegensatz dazu sprachen sich die Sozialdemokraten im Ausschuss erwartungsgemäß für eine Veröffentlichung der Förderbezieher aus. Im März wird im Plenum des EU-Parlaments auch über diese Frage abgestimmt.

Wie berichtet, hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit seinem Urteil vom 09.11.2010 die Veröffentlichung von Förderdaten über natürliche Personen im Internet für unzulässig erklärt. Diese stehe im Widerspruch zum Recht auf Achtung des Privatlebens und der personenbezogenen Daten, so der EuGH. Teile der entsprechenden EU-Verordnung wurden für ungültig erklärt. Förderdaten von juristischen Personen (GesmbH, AG, Stiftungen) sind aber weiterhin ins Internet zu stellen. Die EU-Kommission hat am 25. September 2012 einen „Sanierungsvorschlag“ vorgelegt, der in die GAP-Reform eingebaut werden soll. Dieser Vorschlag ist jedoch weitgehend ident mit den vom Gerichtshof aufgehobenen Rechtstexten. So begründet die Kommission die Veröffentlichung der Daten damit, dass die Anhebung der Mindestkontrollsätze zu einem höheren Verwaltungsaufwand

führen würde und nicht kosteneffizient wäre. Die Transparenzdatenbank stelle eine „sinnvolle Ergänzung des bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystems dar“, argumentiert die Behörde. Die Öffentlichkeit soll also quasi Kontrolltätigkeiten übernehmen. Auch die Dauer der Veröffentlichung im Internet ist mit zwei Jahren ident mit der Vorgängerregelung. Juristische Bedenken. Agrarrechtsexperten haben bereits Bedenken gegen diesen Vorschlag geäußert (aiz.info berichtete). Die Öffentlichkeit könne in dieser Frage keine fachlich qualifizierte, objektive Kontrollinstanz sein, betonen sie. Auch seien im EU-Recht weiterhin Begründung und Reichweite des Transparenzgrundsatzes umstritten. Darüber hinaus sei im Kommissionsvorschlag ein Schwellenwert vorgesehen, unterhalb dessen der Name des Begünstigten in der Datenbank durch einen Code ersetzt werden soll. Es sei jedoch

nicht auszuschließen, dass in kleinen Gemeinden trotz Codierung Rückschlüsse auf den Empfänger möglich sind und damit der Datenschutz nicht gewahrt wird, geben Juristen zu bedenken. Außerdem werde diese Transparenz ausschließlich vom Agrarsektor eingefordert.


16

Werbeeinschaltung

Februar 2013

Die Information

Den Mensch nahe sein. Wir schaffen das seit 90 Jahren. Mit 15. Jänner 2013 waren es genau 90 Jahre, dass Josef Reither die „Erste n.oe. Brandschaden –Versicherungsaktiengesellschaft“ gegründet hat. Seither ist das Unternehmen stetig gewachsen. Heute ist die Niederösterreichische Versicherung (NV) führender Regionalversicherer mit 40 Kundenbüros in Niederösterreich und Wien und betreut rund 265.000 Kunden. In all den Jahren hat die Verbundenheit zu Land und Leute in Niederösterreich und Wien das Schaffen der NV geprägt. Besonders die intensive Zusammenarbeit mit wichtigen Institutionen - wie zum Beispiel den Landwirtschaftskammern in Niederösterreich und Wien hat zum Erfolg der NV beigetragen. An dieser Stelle wollen wir uns herzlich für das Vertrauen und die Treue unserer Kooperationspartner bedanken. Als Geburtstagsgeschenk hat sich die NV etwas Besonderes einfallen lassen. Zu jeder NV-Jubiläumsvorsorge bekommen Sie bis zu vier goldene Philharmoniker gratis dazu. Die Auflage des Jubiläumsproduktes ist allerdings limitiert. Am besten Sie wenden sich möglichst rasch an Ihre NV-Ansprechpartner.

Für die LK Wien

Für die Wiener Landjugend

Franz Eisenhut 0664/80109 – 5037 franz.eisenhut@noevers.at

Christoph Weber 0664/80109 – 5952 christoph.weber@noevers.at


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