Die Information Ausgabe Juli

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Landwirtschaftskammer Wien

Die Information n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 7 - Juli 2014

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Lernort Landwirtschaft Man könnte meinen die heimische Landwirtschaft wäre den Wienerinnen und Wienern, Meinungsbildern, Volksvertretern und Medien vertraut. Doch tatsächlich ist es so, dass für viele das Leben und Wirken der rund 600 bäuerlichen Familien in ihrem nahen Umfeld fremd sind. Um die spannenden und vielfältigen Themen rund um die Landwirtschaft in Wien erlebbar und greifbar zu machen, wurde die Internetplattform Lernort Landwirtschaft gegründet. Sie vermittelt jedem Interessierten Klick für Klick und sehr kompakt das Angebot der Wiener Stadtlandwirtschaft. So werden Bauernhöfe, Gärtnereien und Weinbaubetriebe in der Stadt wieder wichtige Lernorte für unsere Gesellschaft. Das Angebot der Plattform reicht von der gesunden Jause, Workshops, Veranstaltungen, Seminaren, Bauernhofpädagogik, Führungen oder Selbsternteparzellen über Zertifikatslehrgänge im Bereich der Gartenpädagogik/-therapie und Tiergestützten Intervention bis hin zu den Universitätslehrgängen Green Care und Gartentherapie und ist somit – wie auch die Zielgruppen und die Kooperationspartner – breit gefächert. Eine ideale Gelegenheit die Vielfalt der Leistungen der Wiener Landwirtschaft zu erkunden: www.lernort-landwirtschaft.at

Am 4. Juni 2014 überreichten Präsident Franz Windisch und Vizepräsident Martin Flicker im tropischen Flair des Palmenhauses, im Burggarten vier Gärnterinnen und sechs Gärtnern den Meisterbrief. Windisch gratulierte den jungen GärtermeisterInnen und freute sich darüber, dass genügend Nachwuchskräfte diesen Schritt gesetzt haben und betonte die Notwendigkeit einer guten Ausbildung für eine erfolgreiche Zukunft im Wiener Gartenbau.

Regeln des Binnenmarktes müssen auch im Pflanzenschutz greifen Vollversammlung fordert mehr Ehrlichkeit vom Handel in der Vermarktung regionaler Produkte Noch offene Themenfelder wie die Einheitswert-Hauptfeststellung oder die immer wieder akut werdende Problematik der Ausweisung von neuen Landschaftsschutzgebieten beherrschten die Vollversammlung der LK Wien. LK-Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch verwies dabei auch auf das nach wie vor virulente Problem des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, das sich mittlerweile zu einem wahren „Bashing“ entwickelt habe. „Alle unsere Versuche, diese Thematik zu versachlichen, zeigen eher geringe Wirkung“, zeigt der Präsident die „Ohnmacht“ der bäuerlichen Interessenvertretung auf. Unterstützung erhofft er sich nun durch die Kampagne der LK

Österreich, bei der unter dem Titel „Wir reden Klartext“ kürzlich in einer Enquete der verantwortungsvolle und nachhaltige Pflanzenschutz durch die heimischen Bauern dargelegt wurde. Windisch setzt sich auf Basis dessen für die Ausweitung der Binnenmarktregelung auf Pflanzenschutzmittel ein: „Mittelfristig ist eine Zonenzulas-

sung der Präparate in allen Staaten der jeweiligen Zone, anstelle einer einzelstaatlichen Zulassung erforderlich. Außerdem fordern wir als Übergangsregelung die weitere Anerkennung der bisherigen Nachbarstaatlichkeitsregelung mit Deutschland und den Niederlanden.“ Lesen Sie weiter auf Seite 2.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


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Fortsetzung von Seite 1 regeln des Binnenmarktes müssen auch im Pflanzenschutz greifen

Mit dem „Regionalitäts-Check“ den Handel in die Pflicht nehmen. Es wird viel über Regionalität bei Lebensmitteln gesprochen: die Konsumenten fragen gezielt danach, der Handel bekennt sich medienwirksam dazu. Wie es allerdings in der Realität aussieht, ist oftmals eine ganz andere Sache. Die LK Wien hat daher einen sogenannten „RegionalitätsCheck“ in Anlehnung an die Lebensmittelpreis-Übersicht der Arbeiterkammer angeregt. „Diese regelmäßige Überprüfung der Herkunft von Obst und Gemüse in den heimischen Supermarktregalen soll mehr Transparenz in der Vermarktung bringen“, so Windisch, denn oftmals stehe ein saisonales heimisches Angebot in direkter Konkurrenz zu gleichen, aber importierten Produkten. „Damit wollen wir die Position regionaler Produkte im Handel stärken und positive Beispiele darstellen.“ Forderung nach fairer Abgeltung der LK-Leistungen. Windisch sprach bei der Sitzung auch die angespannte Finanzlage der Landwirtschaftskammer an, die für 2013 erstmals seit knapp zwei Jahrzehnten einen negativen Rechnungsabschluss ausweist. „Ohne eine faire Abgeltung ihrer Leistungen kann die LK weder die Qualität noch die Quantität ihrer gesetzlichen Aufträge und der ihr übertragenen Wirkungsbereiche weiterhin entsprechend erfüllen, was direkte Auswirkungen auf die Entwicklung ihrer Mitgliedsbetriebe hat“, gab der Präsident zu bedenken. In einem gemeinsamen Antrag des Hauptausschusses wurde die Vollversammlung daher einstimmig aufgefordert, sich bei den zuständigen politischen Stellen für eine gesicherte Abgeltung der übertragenen Aufgaben stark zu machen. Berichte aus den Ausschüssen Weinbau: Präventivmaßnahmen bei Hagelunwettern andenken. Das jüngste Hagelunwetter über Wien hat in den Rieden des 19.

VollVersammlung Bezirks Schäden in Höhe von rund € 1 Mio. verursacht. Diese Region war in den vergangenen sechs Jahren insgesamt vier Mal von so schweren Hagelschlägen betroffen. „Für so exponierte Lagen wäre es ratsam, über vorbeugende Maßnahmen nachzudenken“, regte Vizepräsident Herbert Schilling einen Diskussionsprozess über Hagelflieger oder -netze an. „Die Unwetterschäden werden unseren Winzern zwar von der Hagelversicherung abgegolten, Fakt ist aber, dass der Wein dieses Jahrganges verloren ist, der Markt nicht beliefert werden kann und damit Kunden verloren gehen.“ In der Frage der gesetzlichen Verankerung der Bewirtschaftungspflicht für Weingärten sei indes ein Konsens erzielt worden, teilte Schilling weiter mit. Und zwar soll außer der weinbaulichen auch eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglich sein. Die entsprechende Novelle des Weinbaugesetzes befinde sich aber noch in Ausarbeitung. Regionalitätspostulat des Handels nur Werbegag? „Für den Wiener Gartenbau war das bisherige Wirtschaftsjahr schwierig. Das milde Wetter hat zu einer üppigen Ernte geführt, was unsere Betriebe nur begrüßen können, allerdings stehen die Erzeugerpreise weiterhin stark unter Druck“, informierte Vizepräsident Martin Flicker. Ursache dafür sei die massive Konkurrenz durch ausländische Ware im heimischen Handel. „Wenn sich die Handelskonzerne Regionalität auf ihre Fahnen heften, dann müssen sie diese auch tatsächlich leben“, begrüßt Flicker die Idee eines „RegionalitätsChecks“ in den österreichischen Supermärkten durch die Landwirtschaftskammern. Positiv für den Sektor zu vermerken sei hingegen, so Flicker, dass es bei den Verhandlungen zum neuen Programm „Ländliche Entwicklung 2015-2020“ gelungen sei, für den Nützlingseinsatz im geschützten Bereich Ausgleichszahlungen festzuschreiben. Außerdem werde die Förderung für Modernisierungsmaßnahmen künftig gestärkt.

Fehlende Transparenz bei Festlegung neuer Landschaftsschutzgebiete. Kammerrat Ludwig Ableitinger monierte in seinem Bericht aus dem Sozial- und Rechtsausschuss, die Ausweisung neuer Landschaftsschutzgebiete in Favoriten, Floridsdorf und der Donaustadt durch die Wiener Stadtregierung. „Das ist ein Eingriff in das bäuerliche Eigentum. Die ‚willkürliche‘ Ausweisung dieser Zonen birgt die Gefahr von Bewirtschaftungseinschränkungen beziehungsweise Auflagen, die dann zu Produktionshemmern werden können“, befürchtet Ableitinger und merkt weiter an, es fehle die Transparenz, nach welchen objektiven Kriterien die Stadt diese Gebietsausweisung durchführe.

Präsident Franz Windisch: „Die bäuerlichen Produktion muss weiterhin möglich und Bild: LK Wien leistbar sein.“ Spagat zwischen Wohlfühl- und Realpolitik. Windisch sieht in solchen Maßnahmen einen „momentanen Trend des Bewahrens“. Das sei der Beweis, dass die heimische Landwirtschaft eine Natur und einen Lebensraum geschaffen habe, in dem sich die Menschen wohlfühlen und den sie erhalten möchten. Insofern sei ein „Glassturz“ ganz gut. Dieser dürfe allerdings das Entwicklungspotenzial nicht unnötig einschränken, mahnte auch der LK-Präsident. „Die bäuerliche Produktion muss weiterhin möglich und leistbar sein“, warnte er vor einer teilweise „absur-

Die Information den“ Schutzfunktion. Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit für die Wiener Stadtlandwirtschaft. Überwiegend Positives gab es aus dem Fachausschuss für Bildung, Beratung und Kommunikation zu berichten. Laut Kammerrat Herbert Jedletzberger wurden die 29 Bildungsveranstaltungen im Vorjahr von 803 Teilnehmern besucht. „Schule am Bauernhof“ verzeichnete 1.042 Lehrausgänge, sodass insgesamt 16.495 Kinder und Jugendliche den Betrieben einen Besuch abstatteten. Auch das Projekt „Green Care“ ist weiterhin sehr erfolgreich, mit bundesweit 222 Beratungen - davon 79 in Wien. Außerdem wurde das Pilotangebot „Gartln am Hof“ beziehungsweise „Gartenpädagogik am Hof“ vom Ministerium als Zertifikatslehrgang anerkannt. Laut Pressespiegel der APA wurden im Vorjahr 360 Berichte über die Wiener Stadtlandwirtschaft abgedruckt, was einem errechneten Anzeigenwert von rund € 2,1 Mio. entspricht. Der Werbewert dieser redaktionellen Berichterstattung macht das zehnfache des Agrarmarketingbudgets der LK aus. LK hat Changemanagement-Prozess abgeschlossen. Die bäuerliche Interessenvertretung unterliegt wie jedes andere Unternehmen weltweit einem stetigen Wandel. Um als Dienstleistungsunternehmen für die urbane Landwirtschaft auch weiterhin erster Ansprechpartner und Netzwerke für deren Interessen zu sein, wurde die LK einem sogenannten Changemanagement-Prozess unterzogen. „Wir haben unsere Organisationsstruktur sowie Abläufe und die Administration optimiert, dabei wurden sieben Referate aufgelöst und zwei zentrale Bereiche geschaffen. So sind wir gemäß unserer Strategie und Vision für die kommenden Jahre neu aufgestellt. Damit haben wir unsere wichtigsten Aufgabenbereiche gestärkt und können effizient und kostengünstig arbeiten“, erläuterte KDir. Ing. Robert Fitzthum. Die neue Unternehmensstruktur trat mit 1. Juli 2014 in Kraft.


DIE INFORMATION

FACHAUSSCHUSS WEINBAU

Neue Rebsorten für Wien

JULI 2014

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IM BRENNPUNKT Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident

Fünfter Fachausschuss für Wein- und Obstbau VON DIPL.-ING. ELMAR FEIGL, MA

Am 13. Mai 2014 wurde unter dem Vorsitz von Vizepräsidenten Herbert Schilling der fünfte Fachausschusses für Wein- und Obstbau abgehalten. Anwesend waren KR Ing. Michael Edlmoser, KR Sabine Helm, KR Kurt Hofmann, KR Karl Hopf, KR Matthias Kierlinger, KR Ing. Friedrich Wieninger, Obmann Ing. Kurt Fuchs, Obmann Manfred Taschler, Obmann Ing. Ernst Strauch, Obmann Ing. Martin Obermann, Ing. Thomas Podsednik, Vizepräsident GR Martin Flicker, Dipl.-Ing. Elmar Feigl, Mag. Christian Reindl. Feigl und Reindl informierten über die aktuelle Hauptfeststellung des Einheitswertes und erklärten die Hintergründe sowie die Vorgehensweise zur Information der Wiener Winzerinnen und Winzer. Dazu wurden fünf weinbauspezifische InfoVeranstaltungen der LK Wien abgehalten. Das Formular wurde detailliert erklärt und diskutiert. Umfassende Informationen zum Einheitswert stehen auf der Website unter www.lk-wien.at zur Verfügung. Weiters wurde die Auspflanzmöglichkeit von neuen Rebsorten diskutiert. Um Donauriesling, Cabernet blanc, Blütenmuskatel-

ler und Cabernet Jura in Wien auspflanzen zu dürfen, soll eine Änderung des Wiener Weinbaugesetzes umgesetzt werden. Feigl berichtete über die aktuellen Ergebnisse der Landesweinbewertung 2014. Von den 385 eingereichten Weinen konnten 203 die begehrte Gold-Medaille erreichen, 115 Weine schafften Silber und 39 Weine wurden mit Bronze ausgezeichnet. In 14 Final-Kategorien wurden Landessieger gekürt, die am 17. Juni im Zuge der Verleihung des Wiener Weinpreises bekannt gegeben wurden. Details dazu finden Sie unter www.wienerwein.at. Des Weiteren wurde die Problematik der Wiener Großlagenbezeichnung „Georgenberg“ diskutiert. Diese darf für die Bezeichnung für Wein aus den Weingärten Mauer, Kalksburg und Rodaun verwendet werden. Da aber „Georgenberg“ nicht ortsüblich ist, soll eine Änderung des Bundesgesetzes angeregt werden. Verwilderte Weingärten sollen ab sofort an die Weinbauvereinsobmänner gemeldet werden. Im Sommer werden diese im Zuge einer Begehung mit der zuständigen Behörde MA 58 dann zur Anzeige gebracht.

Landwirtschaft ist arbeiten in und mit der Natur. Die österreichische Landwirtschaft will dabei für alle Konsumentenansprüche den Tisch decken. Dabei muss man sich aber auch vor Augen führen, dass seit Menschengedenken Pflanzenkrankheiten, Schädlinge, Unkräuter oder ungünstige Klimaverhältnisse für Missernten und Hungersnöte verantwortlich sind. Erst moderne Produktionstechnologien haben es möglich gemacht, dass überall und jederzeit ausreichend Nahrung zu leistbaren Preisen und hoher Qualität verfügbar wurde. Bei sachgemäßem integrierten Pflanzenschutz (d.h. Sortenwahl, Düngung, Nützlingseinsatz, entsprechende Anbautermine, sowie Pflanzenschutzmaßnahmen), sowohl in konventioneller als auch in biologischer Landwirtschaft, sind eine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit auszuschließen und Auswirkungen in Ökosystemen auf ein Minimum zu beschränken. Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion ist Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften. Denn wenn Pflanzenschutzmitteleinschränkungen nur für Österreich gelten, wird verstärkt auf importierte Rohstoffe und Lebensmittel mit geringen ökologischen und sozialen Standards zurückgegriffen. Die Verfügbarkeit der Pflanzenschutzmittel hat zuletzt abgenommen. Spezial- und Sonderkulturen sind davon besonders betroffen. Nicht zuletzt herrscht auch ein geringes wirtschaftliches Interesse der Hersteller.

Gefordert wird deshalb mittelfristig eine einfache und unbürokratische Anerkennung von nachbarstaatlichen Zulassungen durch Österreich mittels Änderung der Zulassungspraxis, statt eines aufwendigen nationalen Zulassungsverfahrens. Weiters ist langfristig die Anerkennung einer echten Zonenzulassung und Öffnung des Binnenmarktes für Pflanzenschutzmittel anzustreben. Sowie die Gebührensenkung bei bestimmten Kulturen hinsichtlich der Pflanzenschutzmittelzulassung und Kontrolle. In Anlehnung an den freien Warenverkehr im Lebensmittelbereich, ist dieser auch im Pflanzenschutzmittelbereich einzufordern. Notfallzulassungen müssen im Bedarfsfall erleichtert werden. Denn die geringe Verfügbarkeit an Wirkstoffen wird verstärkt zu Resistenzbildungen führen, welche wiederum zu kompensieren sind. Wer hinkünftig gesunde und in ausreichender Menge verfügbare Lebensmittel haben will, muss sich auch zu einem umfassenden integrierten Pflanzenschutz bekennen.

Ihr

Franz Windisch Präsident

Bild: LK Wien Foto: Parlamentsdirektion/Wilke


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lE 2014-2020

Die Information

Bild: LK Wien

ÖPul 2015 Begrünung von Ackerflächen Das neue ÖPul Programm sieht zwei verschiedene Begrünungsvarianten vor von Ing. PhIlIPP Prock

Die Abgeltung von Begrünungsleistungen auf Ackerflächen ist im neuen ÖPulProgramm (ÖPul 2015) über zwei verschiedene Begrünungsmaßnahmen möglich, Zwischenfruchtanbau oder System immergrün. Das neue ÖPul-Programm für 2015 bis 2020 wurde Ende April zur Genehmigung an die Europäische Kommission (EK) weitergeleitet. Alle Darstellungen gelten somit vorbehaltlich der Genehmigung seitens der EK und der entsprechenden umsetzung in der nationalen Sonderrichtlinie (SRl). Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau. Wie der Name schon sagt, werden ausschließlich zwischen Hauptkulturen angelegte Zwischenfrüchte abgegolten. Hauptkulturen wie Winterraps, Wechselwiese, Kleegras, Blühflächen, Naturschutzflächen (WF), … zählen in dieser Begrünungsmaßnahme nicht mehr als zulässige Begrünungen. Hauptkulturen werden im neuen ÖPUL aber in der Maßnahme

„Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ berücksichtigt. Im Rahmen der Begrünungsmaßnahme „Zwischenfruchtanbau“ stehen wie bisher verschiedene Begrünungsvarianten zur Auswahl. Bei der Anzahl der Varianten und deren Bedingungen gibt es Anpassungen. Beispielsweise werden sie mit Nummern (1, 2, 3, …) bezeichnet. Es gelten andere Umbruchstermine und es sind beinahe ausschließlich Begrünungsmischungen aus vorwiegend 3 verschiedenen Mischungspartnern zu verwenden. Der Grundsatz, dass die Begrünungen einen flächendeckenden Aufwuchs darstellen müssen, gilt unverändert. Eine Pflege (Häckseln) der Begrünungskulturen ist zulässig, dabei ist mittels Höheneinstellung der verwendeten Geräte auf das Verbleiben einer flächendeckenden Begrünung zu achten. Ebenfalls unverändert gilt, dass die Anlage der Zwischenfrüchte im Sommer/Herbst vor dem Teilnahme- und damit Auszahlungsjahr erfolgt. Im Sommer/Herbst 2014 angebaute Begrünungen gelten für das Teilnahmejahr 2015, Begrünungen vom Sommer/Herbst 2015 werden 2016 abgegolten, usw.

Kurzdarstellung Zwischenfruchtbegrünung. n mindestens 3 Hektar Ackerfläche im ersten Jahr (2015). Hierfür ist der 1. Oktober 2014 der Stichtag n jährlich mindestens 10 % der Ackerfläche, keine Limitierung des prämienfähigen Flächenausmaßes mehr n frei wählbaren Begrünungsvarianten n keine Vorgaben hinsichtlich abfrostend oder winterhart bei den Varianten 1 bis 5, Mischungen aus winterhart und/oder abfrostenden Begrünungskulturen möglich n Begrünungsvarianten (siehe Tabelle) n Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Begrünungszeitraum (von Anlage der Begrünung bis Umbruch) n Verzicht auf Bodenbearbeitung im Begrünungszeitraum – Ausnahme Strip Till-Verfahren. n Beantragung der Varianten jährlich im Herbstantrag bis 15. Oktober n Varianten 1 und 2 zusätzlich im MFA vor dem Herbst-

antrag (im Jahr 2014 nicht wählbar, da diese zum Zeitpunkt des MFA noch nicht beantragbar waren) Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün. Mit dem System Immergrün wird eine ganzjährige flächendeckende Bodenbedeckung auf zumindest 85 % der Ackerfläche im Verpflichtungszeitraum umgesetzt. Daher gelten hier sowohl Hauptkulturen (Ackerfutter, Raps, Getreide, Mais, Sonnenblumen, …) als auch Zwischenfrüchte als Bodenbedeckung. Alle abfrostenden und winterharten Kulturen sind zulässig – auch in Reinkultur, es muss jedoch eine aktive Anlage erfolgen (Einsaat, Untersaat). Es gibt keine Einschränkung und keine Verpflichtung Zwischenbegrünungen in Mischungen anzubauen. Die Pflege und Nutzung von Zwischenbegrünungen ist zulässig, wobei jedoch die flächendeckende Begrünung zu erhalten ist. Die Dauer unvermeidbarer unbestellter Zeiträume zwischen Hauptkulturen bzw. zwischen Haupt- und Zwischenkulturen ist limitiert. Die Vorgaben für Zwischenfrüchte betreffen spä-


lE 2014-2020

Die Information teste Anlagetermine und eine Mindestanlagedauer. Kurzdarstellung des Systems Immergrün. n Mindestens 3 ha Ackerfläche im ersten Jahr der Teilnahme n Mindestens 85 % der Ackerfläche ganzjährig, flächendeckend mit Haupt- und/oder Zwischenfrüchten begrünt; Maximal 30 Tage zwischen Ernte Hauptkultur und Anbau Zwischenfrucht, Maximal 30 Tage zwischen Umbruch Zwischenfrucht und Anbau Hauptkultur, Maximal 50 Tage zwischen Ernte Hauptkultur und Anbau nächster Hauptkultur n Vorgaben für Zwischenfrüchte: Mindestens 35 Tage Bestand (von Anbau bis Umbruch), abfrostende Begrünungen bis spätestens 20. September anzubauen, winterharte Begrünungen bis spätestens 1. Oktober anzubauen (für winterharte Hauptkulturen wie Winterweizen gilt diese Frist nicht), keine mineralische Stickstoffdüngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vom Anbau bis zum Umbruch, keine Bodenbearbeitung im Begrünungszeitraum (ausgenommen Strip Till-Verfahren) n Schlagbezogene Aufzeichnung von Anbau- und Ernte-

terminen der Hauptkulturen sowie Anbau und Umbruchterminen der Zwischenbegrünungen n Höherwertig zur Zwischenfruchtbegrünung n Prämie: 80 €/ha Ackerfläche (für die gesamte Ackerfläche des Betriebes) System Immergrün - Mindestens 85 % der Ackerfläche. Vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2015 müssen 85 % der Ackerfläche mit Haupt- oder Zwischenfrüchten bebaut sein (ausgenommen maximale unbegrünte Zeiträume zwischen Ernte Hauptkultur und Anlage Haupt- bzw. Zwischenfrüchte). Damit diese Vorgabe erreichbar ist, müssen bereits zum 1. Jänner 2015 85 % mit Winterungen und/oder Zwischenfrüchten begrünt sein. Es sind daher bereits im Herbst 2014 entsprechende Vorbereitungen zu treffen. System Immergrün - Aufzeichnungen statt jährlichem Herbstantrag. Die Maßnahme ist im Herbstantrag 2014 zu beantragen, es ist jedoch keine Begrünungsseite erforderlich. Zwecks Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der als Begrünung geltenden Kulturen sind schlagbezogene Aufzeichnungen über den Anbau und die Ernte von Hauptkulturen einerseits und den Anbau und Umbruch von Zwischenbegrünungen anderer-

seits zu führen. Verpflichtung am Grundstück. Die Begrünungsmaßnahme „System Immergrün“ ist im Gegensatz zu „Zwischenfruchtbegrünung“ eine grundstücksbezogene ÖPUL 2015-Maßnahme. Das bedeutet, dass Verringerungen der Ackereigenfläche ohne Weiterführung der Verpflichtung zu Prämien-Rückforderungen führen können. Bei Weitergabe von Ackerflächen über der jährlichen Toleranz von 5 % (jedenfalls 0,5 ha, maximal 5 ha) an andere Bewirtschafter ist zwecks Vermeidung von Rückforderungen darauf zu achten, dass diese auch am System Immergrün teilnehmen. Werden die Flächen von einem Bewirtschafter mit der Maßnahme „ZwischenfruchtBegrünung“ übernommen, kann eine Rückforderung drohen, da die Maßnahme nicht als höherwertig angesehen wird. Rückforderungen drohen auch bei Herausnahme von Ackerflächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung. Bei Überschreitung der Toleranz von 5 % ist ebenfalls eine Rückforderung bisheriger Maßnahmenprämien für die herausgenommene Fläche die Folge. Bei Pachtflächenverlust wird von Rückforderungen abgesehen. Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip Till). Eine Teilnahme ist nur mit gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung-

Begrünungsvarianten - Zwischenfruchtbegrünung Variante, Prämie pro ha 1, Bienenweide,(ab 2015) € 200

späteste

frühester

Anlage

Umbruch

31.07.

15.10.

Einzuhaltende Bedingungen - Mischung aus mindestens 5 insektenblütigen Mischungspartner - Befahrungsverbot bis 30.09. - nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst

2, (ab 2015) € 160

31.07.

15.10.

- mindestens 3 Mischungspartner - nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst

3, € 160

20.08.

15.11.

- mindestens 3 Mischungspartner

4, € 170

31.08.

15.02.

- mindestens 3 Mischungspartner

5, € 130

20.09.

01.03.

- mindestens 2 Mischungspartner

6, € 120

15.10.

21.03.

- zulässige Begrünungskulturen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse lt. Saatgutgesetz, Winterrübsen (inkl. Perko)

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Zwischenfrucht“ möglich. Die Liste der zulässigen MZ-Kulturen wurde deutlich verkürzt. Hackfrüchte werden über MZ besonders abgegolten, weil der technische Aufwand hier besser kalkuliert werden kann. Kurzdarstellung Mulch-/Direktsaat inkl. Strip Till n Teilnahme an Begrünungsmaßnahme „Zwischenfruchtbegrünung“ n jährliche Mulchsaat, Direktsaat oder Anbau im Strip-TillVerfahren auf Mindestfläche erforderlich, nur möglich bei Anbau von Ackerbohnen, Getreide, Kartoffeln, Kürbis, Mais, Soja, Sonnenblumen oder Zuckerrüben nach den Begrünungsvarianten 4 oder 5 n maximal 4 Wochen zwischen erster Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur (nach der Begrünung) n keine wendende Bodenbearbeitung oder Tiefenlockerung n Prämie: Getreide 30 €/ha; andere zulässige Kulturen 60 €/ ha Strip Till-Verfahren. Bezeichnend für das Verfahren ist, dass keine flächige Bodenbearbeitung erfolgt, sondern nur ein „Saatstreifen“ bearbeitet wird. Die Zwischenräume zwischen den Saatreihen bleiben begrünt. Weitere Informationen. Dieser Artikel umfasst den derzeitigen Stand der beschriebenen Maßnahmen und soll als Planungs- und Entscheidungshilfe dienen. Inhaltliche Änderungen und/oder Prämienanpassungen können im Rahmen des Genehmigungsprozesses nicht ausgeschlossen werden. Die AMA übermittelt den Herbstantrag 2014 ab 6. August 2014, wobei die Begrünungsflächen bis 15. Oktober 2014 (keine Nachreichfrist) zu beantragen sind und die Maßnahmenneubeantragung bis 15. Dezember 2014 (keine Nachreichfrist) möglich ist.


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Weinmarketing

Juli 2014

Die Information

Bild: L Stadt Wien Marketing

Wiener Weinpreis 2014

So sehen Sieger aus

landessieger-Präsentation anlässlich des 10. geburtstags des Wiener Weinpreises in der messe Wien. Die landwirtschaftskammer Wien gratuliert allen landessiegern recht herzlich von Mag. Caroline SChlinter

Die Wiener landesweinbewertung 2014 brachte höchst erfreuliche ergebnisse. insgesamt 203 goldmedaillen und davon 74 Finalisten wurden prämiert. Am 17. Juni 2014 wurden die 14 Sieger im Rahmen einer großen Veranstaltung in der Messe Wien gekürt. Die Auszeichnung erfolgte im Rahmen der Verleihung des Wiener Weinpreises durch den Wiener Bürgermeister, Dr. Michael Häupl, der damit einmal mehr den hohen Stellenwert des Weinbaus für die Stadt Wien unterstreicht. Ök.-Rat Dipl.-Ing. Herbert Schilling, Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Wien und Obmann des Landesweinbauverbandes, gratulierte den Landessiegern und betonte, dass die hohe Anzahl an Auszeichnungen, die breite Vielfalt und hohe Qualität des Wiener Weines aufzeigt und die neue Präsen-

tationsform im Rahmen des Film Festivals eine große Chance darstellt, Wienerinnen und Wiener, aber auch vielen Touristinnen und Touristen den Wiener Wein zu kredenzen. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Wiener Weinpreises können sich Interessierte im Zuge des beliebten Film Festivals über zwei Monate lang von 28. Juni bis zum 31. August auf dem Wiener Rathausplatz selbst von der Qualität der Wiener Weine überzeugen und die edelsten Tropfen der Wiener Weingüter verkosten. Eine mobile Vinothek im öffentlichen Raum – eingebettet im Herzen der Stadt. Nicht nur die Siegerweine des Wiener Weinpreises, sondern alle 74 Finalisten können vor Ort verkostet werden.

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Internet-Tipp:

www.wienerwein.at

Wiener Weinpreis 2014 - landessieger

grüner Veltliner klassisch Grüner Veltliner Total 2013, Weingut Karl Lentner grüner Veltliner kräftig Grüner Veltliner Schönherr 2013, Weingut Fuhrgassl-Huber riesling klassisch Riesling Wiesthalen 2013, Weingut Christ riesling kräftig Riesling Burgstall 2013, Weingut Hengl-Haselbrunner Weiß- und grauburgunder Weißburgunder 2013, Weingut Karl Lentner Chardonnay Chardonnay Classic 2013, Weingut Karl Lentner Wiener gemischter Satz (DaC) trocken Wiener Gemischter Satz DAC 2013, Weingut Peter Bernreiter Wiener gemischter Satz (DaC) kräftig Wiener Gemischter Satz DAC Neustift 2013, Weingut FuhrgasslHuber Zweigelt Zweigelt Bisamberg 2011, Weingut Christ Pinot noir Pinot noir Grand Select 2011, Weingut Wieninger Cabernet (CS, CF) Cabernet Sauvignon 2011, Weingut Cobenzl merlot Merlot 2009, Weingut Cobenzl Cuvée rot Cuvée rot XXI 2011, Weingut Christ Schaumwein Sekt, Riesling, Weingut Mayer am Pfarrplatz


Pflanzenschutz LK-Symposium

Milchmarkt

SEITE VIII

Qualität zählt

SEITE X

Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

JULI 2014

Mitte Juni wurde im Nationalrat das Marktordnungsgesetz 2014 beschlossen. Damit ist man der Umsetzung der GAP-Reform einen großen Schritt näher gekommen. ADOLF MARKSTEINER, LK ÖSTERREICH

Die EU-GAP-Reform aus dem Jahr 2013 kommt ab 2015 zur Umsetzung. Während das Jahr 2014 als Übergangs- und Verlängerungsjahr nach alten Regeln zu sehen ist, wird ab 2015 auch in Österreich das Anpassungsmodell Richtung Einheitliche Flächenprämie eingeführt. Ab 2019 soll de facto in allen EU-Mitgliedstaaten eine national einheitliche Flächenprämie erreicht sein; als Grundstock für die Zeit nach 2020. Fruchtfolgeauflagen, ökologische Vorrangflächen und Dauergrünlander-

NEUE EINHEITLICHE BETRIEBSPRÄMIEN

Marktordnungsgesetz regelt Umsetzung der GAP-Reform halt werden eingeführt, Unterschiede zwischen Betrieben und Regionen abgebaut. Die Landwirtschaftskammern werden ab Herbst 2014 auf Basis der erst schrittweise in Landwirtschaftsministerium (BMLFUW) und AMA zu erarbeitenden Vorgaben im Detail informieren. Österreich wird als eine einzige Region festgelegt, was be-

deutet, dass nach einer Übergangsphase zukünftig Grünland- und Ackerflächen, Dauerkulturen und einmähdiges Grünland sowie Bergmähder in fünf Schritten gleichgestellt werden. Für Hutweiden und Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung festgelegt (Faktor 0,2), zusätzlich gibt es eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb in

ZAR: Erfolg durch Wissenschaft und Bildung Die ZAR blickt auf erfolgreiche sechs Jahrzehnte Arbeit im Dienste der Zuchtrinderwirtschaft zurück. Für mich steht die Bewahrung der Rinderzucht in bäuerlicher Hand im Mittelpunkt. Dies erfordert eine partnerschaftlich konstruktive, aber durchaus auch kritische Zusammenarbeit mit den agrarpolitischen Verantwortungsträgern. Zentral sind jedenfalls funktionierende Struk-

ANTON WAGNER OBMANN ZAR ÖSTERREICH

turen in der Vermarktung und Verarbeitung. Ich trete daher auch dafür ein, einen Branchenverband zu schaffen, um die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette Milch zu forcieren und die Kräfte österreichweit zu bündeln. Bildung und Beratung, vor allem für Hofübernehmer und Hofübernehmerin-

Höhe von 62 Euro für Kühe, Schafe- und Ziegen-RGVE sowie 31 Euro für sonstige RGVE. Der Vorteil des Modells liegt darin, dass allfällige objektiv begründete Flächenänderungen im Wesentlichen keine Kürzungen von GAP-Direktzahlungen mehr bringen werden. (Fortsetzung Seite II)

nen, sind ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe. Aus diesem Grund fördern wir über die ZAR das Projekt „Jungzüchterprofi“ genauso wie die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Universitäten für Bodenkultur und Veterinärmedizin.

kommentar


Bauernjournal agrarpolitik

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J u l i 2014

Zahlungsansprüche 2015 neu festgelegt Die vom Bewirtschafter per MFA 2014 ausgelösten Direktzahlungen sind die Basis für die Neubemessung des Werts der Zahlungsansprüche (ZA) ab 2015. Die Gültigkeit alter ZA erlischt Ende 2014. Für das neue ZA-System werden die 2014 von einem Betrieb erhaltenen Direktzahlungen umgelegt auf alle im MFA 2015 beantragten landwirtschaftlichen Flächen. Der neue einzelbetriebliche Durchschnitt des ZA-Werts je Hektar bildet die Ausgangsbasis für die Anpassung an den nationalen Durchschnitt in fünf Schritten zu je 20 % (Abbau der Differenz). Der neue Wert pro Einheit der Zahlungsansprüche berechnet sich nach der 2014 gewährten Summe der Zahlungen aus Betriebsprämie, Mutterkuh- und Milchkuhprämien. Die bisherigen Mutterkuh- und Milchkuhprämien des Jahres 2014 werden also der Betriebsprämie zugeschlagen und bilden damit die höhere Ausgangsbasis für den betrieblichen ZA-Wert. Damit sind die alten Mutterkuhprämien auch zukünftiger Berechnungsbestandteil des BetriebsZA und der ZA-Höhe je Hektar LN. Für Qualitätsprogramme in den Sektoren Milch, Mutterkuh und Rindermast wurden in den letzten Monaten LEProgramme mit tierbezogenen Prämien erstellt, die als ergänzende Maßnahme ab Herbst 2014 zur Umsetzung vorbereitet werden und rechtzeitig ab 2015 zur Umsetzung gelangen sollen. Wäre die Kopplung fortgeführt worden, so wären die bis 2014 gekoppelten Prämien nicht Bestandteil des ZA-Werts 2015 gewesen. Damit setzt Österreich die EUVorgabe direkt um und Ländereinzellösungen werden vermieden. Unvermeidbar gehen mit der von der EU vorgegebenen Flächeneinheitsprämie auch einzelbetriebliche und regi-

Die Kleinerzeugerregelung sieht Zahlungen bis zu 1.250 Euro je Betrieb vor. Sogenannte „Kleinlandwirte“ müssen künftig nur einmalig den MFA 2015 für alle sechs Förderjahre bis 2020 stellen.

onale Umverteilungseffekte einher. Die nationale Durchschnittsprämie im Jahr 2019 wird nach aktueller Schätzung für jede Fläche und jeden Betrieb in Österreich bei ca. 284 Euro je Hektar liegen. Diese setzt sich aus ca. 195 Euro je Hektar Basisprämie und ca. 89 Euro je Hektar für die Einhaltung der Greening-Auflagen zusammen.

Fördermöglichkeiten für Jung- und Kleinlandwirte Österreich macht von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, Junglandwirte mit einem Zuschlag zur betrieblichen Prämie von 25 Prozent der nationalen Zahlung (ca. 71 Euro je Hektar für bis zu 40 ZA) zu unterstützen. Die Kleinerzeugerregelung sieht Zahlungen bis zu 1.250 Euro je Betrieb vor. Alle Betriebe, die bisher unter dieser Zahlungsschwelle liegen, werden zukünftig automatisch als Kleinlandwirt in dieses vereinfachte Zahlungsschema einbezogen. Sie brauchen zukünftig nur einmalig den MFA 2015 für alle sechs Förderjahre bis 2020 stellen. Betriebe mit höheren Direktzahlungen müssen 2015 aktiv in das Kleinerzeugerschema hineinoptieren, wenn sie sich die Greening-Verpflichtungen und Cross-compliance-Kontrollen und -sanktionen weitgehend

ersparen wollen. Betriebe, die im Lauf der Jahre aus der Kleinlandwirteregelung aussteigen wollen, weil sie zu „PrämienAufschmelzungsbetrieben“ größer 1.250 Euro je Betrieb gehören werden, können den Umstieg in die normale jährliche MFA-Stellung zu den MFA-Terminen jährlich durchführen.

Neue Rahmenbedingungen für GAP Die Agrarmärkte sollen sich künftig noch stärker am Spiel von Angebot und Nachfrage orientieren. Dieses zentrale Leitmotiv gilt national, EUweit und global gesehen. Die EU-Agrarpolitik zieht sich mit dem Auslaufen der Milchquotenregelung und dem Einrichten einer Marktbeobachtungsstelle für den Milchmarkt, dem Auslaufen der Zuckerquoten und einer geänderten Regelung der Weinpflanzrechte nochmals einen Schritt aus der Marktsteuerung zurück, nachdem in den letzten Jahren die EU-Exporterstattungen für Getreide, Milcherzeugnisse, Rindfleisch usw. weitestgehend auf null gestellt wurden bzw. zukünftig nur mehr auf Krisen beschränkt sind. Im positiven Sinn gesehen, haben der Milch-, Zucker-, Getreide- oder Rindfleischmarkt die letzten Jahre halb-

wegs gut funktioniert. Gleichzeitig wird ab 2015 eine EUweite Krisenreserve von 400 Mill. Euro durch einen vorübergehenden Einbehalt von Direktzahlungen der 1. Säule GAP eingerichtet, die im Bedarfsfall – also z. B. bei größeren Seuchen, Dürre- oder Hochwasserschäden oder zur Marktentlastung nach dem Muster der EHEC-Krise – zu EU-finanzierten Hilfsmaßnahmen führen.

Komplexität und Bürokratie nehmen zu Das neue ZA-Modell führt in Kombination mit den zusätzlichen Greening-Auflagen zu noch mehr Bürokratie und noch höheren Anforderungen an die Verwaltung und die Beratung als bisher. Eine gewisse kritische Distanz zur GAP-Bürokratie und den immer ausgefeilteren Kontrollbestimmungen des EU-Prüfsystems bei Direktzahlungen ist jedenfalls angebracht. Die Bedeutung zuverlässiger Grundlagen für die Antragstellung oder spätere Prüfungen nimmt zu. Die Interessenvertretung hat seit Beginn der EU-Agrarreformverhandlungen immer wieder sehr kritisch darauf hingewiesen, dass alle zusätzlichen Auflagen einen immensen Aufwand auslösen werden, von der AMA bis zum Bauern.


Bauernjournal landjugend j u l i 2 01 4

III

Betriebsexkursionen

Blick in heimische Bauernhöfe

europäischer jungLandwirtekongress: Im Bild v. l.: Hermann Weiss (CEJA-Delegierter der Landjugend), Elisabeth Gneißl (Bundesleiterin), MEP Elisabeth Köstinger, Joris Baecke (Junglandwirt Niederlande), Michael Hell (Bundesleiter), Dipl.-Ing. Leopold Höllerl (CEJA-Delegierter der Landjugend) Fotos: Landjugend Österreich

EuropäIschEr junglandwIrtEkongrEss In wIEsElburg (nÖ)

Wir sind die Zukunft „Die Zukunft der europäischen Landwirtschaft bereits heute nachhaltig gestalten“ war das zentrale Thema beim europäischen Junglandwirtekongress in Wieselburg. johann moitzi, Landjugend österreich

Vierzehn Länder, dreizehn Sprachen, sechsunddreißig europäische Junglandwirte, elf hochkarätige Referenten, ein Schulprojekt, 230 Gäste, drei Podien: Am 12. Juni lud die Landjugend Österreich zum Europäischen Junglandwirtekongress auf Schloss Weinzierl in Wieselburg (NÖ). Ziel war es, sich als Jugend sowohl in gesellschaftspolitische Fragen als auch in fachliche Themen einzubringen. Um zukunftsfähig gestalten und wirtschaften zu können, gilt es, über den Tellerrand hinaus zu schauen und gemeinsam eine starke Stimme zu sein. Zum Europäischen Junglandwirtekongress

lud die Landjugend Österreich Agrarjugendvertreter aus ganz Europa, um gemeinsam über Zukunftsfragen zu diskutieren. Der „Europäische Rat der Junglandwirte“ (CEJA) ist nicht nur das Bindeglied zwischen den Junglandwirten Europas und den europäischen Institutionen, sondern auch Interessenvertreter in weltweit namhaften Gremien.

Herausforderungen der Zukunft Ziel des Kongresses war es, dass sich die Jugend sowohl in gesellschaftspolitische Fragen als auch in fachliche Themen einbringt und so die Herausforderung der Zukunft bereits heute gestaltet. Mit rund 230 nationalen, 36 internationalen Teilnehmern und hochkarätigen Referenten wurde über nötige Rahmenbedingungen für eine landwirtschaftliche Produktion 2050, Verstädterung und Landverschwendung sowie die Rolle der Jugend im ländlichen Raum diskutiert. Um vor allem der Jugend eine gewichtige Stimme zu geben, brachte sich die 4 LWa des Francisco Josephi-

nums intensiv beim Kongress ein. Die Schüler setzten sich im Rahmen des Unterrichtsfaches „Projektmanagement“ bereits das ganze Jahr intensiv mit den Themen auseinander und präsentierten ihre Ergebnisse als Referenten am Podium.

Gut ausgebildete junge Menschen Künftig wird es nötig sein, die Produktion zu steigern, ohne jedoch mehr Fläche zu verbrauchen. Schlüssel wird eine nachhaltige Intensivierung unter Berücksichtigung aller Ressourcen, die uns zur Verfügung

Um den internationalen Teilnehmern einen Überblick über die vielfältige Landwirtschaft Österreichs zu geben, fanden Exkursionen zu landwirtschaftlichen Betrieben in Niederösterreich statt. „Für ein gegenseitiges Verständnis auf europäischer Ebene ist es wichtig, die Produktionsbedingungen in Österreich darzulegen“, so Leopold Höllerl, CEJADelegierter der Landjugend Österreich. Zudem referierte LK-Präsident Hermann Schultes über die Agrarstruktur und den Stellenwert der Familienbetriebe in Österreich. Eine Arbeitsgruppensitzung zum Thema Pflanzenschutz und deren Zulassung rundete die mehrtägige Veranstaltung ab.

stehen, sein. Seitens der Politik und der Interessenvertretung muss es ein klares Bekenntnis für eine fundierte Ausbildung geben. Denn nur gut ausgebildete junge Menschen haben die Fähigkeit den ländlichen Raum zu bewirtschaften und zu erhalten und sind flexibel genug, um die immer schneller wechselnden Rahmenbedingungen der Branche erfolgreich zu meistern. Junge Hofübernehmer müssen die Möglichkeit haben, einen Betrieb zeitgerecht zu übernehmen. Soziale Absicherungssysteme sind hierfür genauso bedeutend wie Ausbildung und Zugang zu Kapital.

BetrieBsBesichtigung: Die internationalen Teilnehmer bekamen bei Betriebsexkursionen einen Einblick in die österreichische Agrarstruktur.


Bauernjournal hagelversicherung

IV

j u l i 2014

chIna reagIert auf zunehmende naturkatastrophen

Für einen stabilen Agrarsektor Die nachhaltige Stabilisierung der Lebensmittelversorgungssicherheit ist klares staatspolitisches Ziel – die chinesische Regierung übernimmt 80 % der Ernteversicherungsprämie. Im Rahmen des chinesischen Ernteversicherungskongresses Anfang Juni in Peking standen landwirtschaftliche Absicherungssysteme als Antwort auf den Klimawandel im Fokus der Diskussion. Einhelliger Tenor unter den Hunderten Teilnehmern war, dass nur ein auf Private-Public-Partnership basierendes Versicherungssystem die Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft in Form von Naturkatastrophen (Hochwasser, Taifune und Dürreperioden) ausgleichen kann. Nur so kann ein stabiler Agrarsektor garantiert und in weiterer Folge die Lebensmittelversorgungssicherheit nachhaltig stabilisiert werden. China, nach Amerika der zweitgrößte Versicherungsmarkt, setzt ver-

in bilateralen Gesprächen mit chinesischen Regierungsvertretern und dem Präsidenten der größten chinesischen Versicherungsgesellschaft „PICC – Property and Casualty Company Limited” auf die zukünftige Bedeutung des Agrarsektors hinwies. „Nur ein stabiler Landwirtschaftssektor kann die Weltbevölkerung mit ihren prognostizierten 9 Mrd. Menschen im Jahr 2050 ernähren“, so Weinberger abschließend. Dr. kurt weinberger und Zhiyong LIN, Präsident der größten chinesischen Versicherungsgesellschaft PICC Foto: Hagelversicherung

stärkt auf Private-Public-Partnership: So werden bereits 80 % der Ernteversicherungsprämie vom Staat übernommen.

Der Klimawandel ist ein globales Problem Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung und Präsident der weltweiten Vereinigung der Agrarversicherer AIAG, stellte auf Einladung der chinesischen Versicherungswirtschaft Agrarversicherungsmodelle im globalen Überblick dar und ging

auf die Chancen und Risiken für Ernteversicherer ein. „Der Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf die Landwirtschaft ist ein globales Problem und macht vor Landesgrenzen und Kontinenten nicht Halt. International geht der Weg ganz eindeutig in Richtung eines noch umfassenderen Risikomanagements in Form eines Private-Public-PartnershipModells. Aufgrund der Risikovielfalt wird das Zusammenspiel aus Landwirtschaft, Versicherungswirtschaft und öffentlicher Hand immer wichtiger“, so Weinberger, der auch

Chinas größte Versicherungsgesellschaft PICC – Property and Casuality Company Limited ist Chinas größte Schadens- und Unfallversicherungsgesellschaft mit einem Aktienkapital von insgesamt 13,6 Milliarden Aktien und einem Marktanteil von 34,4% im Jahr 2013. Seit 6. November 2003 ist das Versicherungsunternehmen an der Hong Kong Stock Exchange gelistet. Das Prämienvolumen des Unternehmens lag im Jahr 2013 bei umgerechnet 26,5 Milliarden Euro (223,5 Milliarden RMB) und erreichte damit einen 10-Jahres-Höchstwert. Über 300.000 Mitarbeiter sind bei PICC beschäftigt.

weInberger beI the prInce of wales

Bodenschutzinitiative beeindruckt Prince Charles Der Anlass war das 20-Jahr-Jubiläum des „The Prince of Wales’s Business & Sustainability Programme“ der University Cambrigde im St. James‘s Palast. Prince Charles lud dazu Spitzenvertreter aus aller Welt, darunter Dr. Kurt Weinberger als einzigen Vertreter eines österreichischen Unternehmens, ein. Im persönlichen Gespräch diskutierten Kurt Weinberger, er ist selbst Absolvent des Lehrganges für Nachhaltigkeit an der Universität Cambrigde, und Prince Charles über den europaweit fortschreitenden Bodenverbrauch und damit den Verlust von fruchtbarem Ackerland mit einhergehender Gefährdung der Lebensmittelversorgung in Europa und über den damit beschleunigten Klimawandel. Prince Charles stuft diese Themen als „sehr brennend“ ein und lud deshalb Weinberger zur Mitarbeit in seiner Stiftung „The Prince of Wales’s Corporate Leader Group“ ein. Weinberger: „Prince Charles ist einer der renommiertesten Umweltpioniere Europas und zeigte sich von den Initiativen der Hagelversicherung für einen sorgsameren Umgang mit unserer Lebensgrundlage Boden sehr beeindruckt.“ Foto: Hagelversicherung


Bauernjournal HagelversicHerung j u l i 2 01 4

V

HagelVersicHerung VerlieH den ersten BodenscHutzpreis an gemeinden

Vorbildhafte Bodenschutzprojekte Die Stadtgemeinde Tulln (NÖ), die Marktgemeinde Neuhofen an der Krems (OÖ) und die Stadtgemeinde Fehring (Stmk.) gewinnen den ersten Bodenschutzpreis. Die Österreichische Hagelversicherung verlieh am 12. Juni im Rahmen des 61. Gemeindetages im burgenländischen Oberwart den 1. Bodenschutzpreis. Er wurde an jene drei österreichischen Gemeinden vergeben, welche den nachhaltigsten Umgang mit der Ressource Boden pflegen. Dieser erste österreichweite Bodenschutzpreis für Gemeinden wurde von der Österreichischen Hagelversicherung initiiert und ist eine von mehreren Initiativen des Unternehmens zum Thema Bodenverbrauch.

Mit der Ressource Boden nachhaltig umgehen Als Naturkatastrophenversicherer der Landwirtschaft ist es der Hagelversicherung ein großes Anliegen, auf das Thema „Bodenverbrauch und die unwiederbringliche Versiegelung von fruchtbarer Anbaufläche“ mit seinen Auswirkungen auf die Gefährdung der Lebensmittelversorgungssicherheit in Österreich aufmerksam zu machen. Der Initiator des Bodenschutzpreises, Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, über seine Motivation, diesen Preis ins Leben zu rufen: „Mit diesem erstmalig ausgeschriebenen Preis sollen jene Gemeinden ausgezeichnet werden, die mit

Präsentation

Gewinnergemeinden

Der InItIator Des PreIses Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, und Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes, gratulieren den Gewinnern des 1. Bodenschutzpreises und freuen sich über ihr Engagement zum Bodenschutz. Im Bild von links: Dr. Kurt Weinberger, Mag. Johann Winkelmaier (Bürgermeister Fehring), Susanne Stöhr-Eißert (Umweltgemeinderätin Tulln), Günter Engertsberger (Bürgermeister Neuhofen an der Krems), Helmut Mödlhammer. Foto: Hagelversicherung

der Ressource Boden nachhaltig und vorbildhaft umgehen. Denn die Gemeinden sind die wichtigsten Bodenschützer. Sie haben in Österreich die Raumordnungskompetenz und damit den Bodenschutz sowie den Erhalt von fruchtbarer Anbaufläche in der Hand. Mit einer bodenschonenden Raumplanung im Heute wird das Klima von morgen gemacht und nicht die Zukunft unserer Kinder verbaut.“

Die Zukunft von morgen nicht verbauen 17 Gemeinden mit ambitionierten, innovativen und auch gemeindeübergreifenden Bodenschutzmaßnahmen reichten für den Bodenschutzpreis ein. Die Kriterien wurden vom Umweltbundesamt ausgearbeitet. Dr. Karl Kienzl, stellvertretender Geschäftsführer des Umweltbundesamtes, dazu:

„Die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen sowie die Einsparung bzw. Neunutzung von bereits verbauter Fläche in der Gemeinde waren für die Jury wichtige Kriterien. Die Verbauung und Versiegelung von wertvollem Acker- und Grünland haben neben negativen Umwelteffekten auch negative Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgungssicherheit.“

Für ein ökologisches Gleichgewicht „Wasser und Boden stellen unsere wichtigsten Lebensgrundlagen dar. Durch die zunehmende Verbauung und Versiegelung unserer wertvollen Böden verlieren wir allein in Österreich jeden Tag zirka 22,4 Hektar Ackerfläche. Es ist höchste Zeit, dass wir auf diese Umstände aufmerksam machen und der Versiegelung gezielt entgegenwirken, sonst

Die Jury wählte aus den Einreichungen die Gewinnergemeinden aus. 2014 werden folgende Gemeinden für ihre außerordentliche Leistung und ihr Engagement im Bereich Bodenschutz prämiert: n 1. Platz: Stadtgemeinde Tulln/NÖ – Nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept mit Maßnahmenbündeln: Revitalisierung von Brachflächen, Belebung des Ortskernes durch Baulückennutzung, Grünpatenschaften, die die Bevölkerung übernehmen kann. n 2. Platz: Marktgemeinde Neuhofen an der Krems/ OÖ – Umweltmasterplan: Innenentwicklung, Brachflächenrevitalisierung, Rückwidmung von ungenütztem Bauland. n 3. Platz: Stadtgemeinde Fehring/Stmk. – Belebung des Ortskernes, bei Bauprojekten werden Ressourcen im Ort genutzt.

haben wir in knapp 166 Jahren keinen einzigen Quadratmeter Ackerfläche mehr“, so Weinberger. Der Boden ist die Grundlage für die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln. Zudem ist der Boden ein wichtiger CO2-Speicher. Geht die Speicherfähigkeit verloren, steigt die Temperatur und somit die Erderwärmung mit all den negativen Auswirkungen. Außerdem führen verbaute Flächen auch vermehrt zu Schäden durch Hochwasser, da Wasser bei Starkniederschlägen nicht vom Boden aufgenommen werden kann.

Diese Seiten entstanden in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung


Bauernjournal Personalia

VI

J u l i 2014

Josef sIffert als PräsIdent WIedergeWählt

VAÖ: Steininger-Urkunden an Pöchlauer und Leitgeb Die Träger der „JosefSteininger-Urkunde“ heißen heuer Dipl.Ing. Paula PöchlauerKozel, Redakteurin „Die Landwirtschaft“, und Matthias Leitgeb, Chefredakteur „Mitteilungsblatt der Burgenländischen Landwirtschaftskammer“. Verliehen werden diese Ehrungen vom Verband der Agrarjournalisten und Publizisten in Österreich (VAÖ), der seit 1995 Journalisten und Publizisten, die sich „in ihren Arbeiten in hervorragender Weise den Fragen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft annehmen“, auszeichnet. VAÖ-Eh-

renurkunden für ihr Lebenswerk erhielten der ehemalige Chefredakteur der „OÖ Landwirtschaftszeitung“, Ing. Franz Hofer, und der ehemalige Marketingleiter der Firma Pöttinger, Ing. Heinrich Brauneis. Der „Tag des Agrarjournalismus“, in dessen Rahmen diese Urkunden feierlich verliehen worden sind, fand in Oberösterreich, konkret in den Räumlichkeiten des Landesbildungszentrums Schloss Zell an der Pram, statt. Die fachliche Exkursion führte die journalistischen Teilnehmer in die Agrana-Maisverarbeitungsanlage in Aschach/Donau, in das Trappistenkloster Stift Engelszell, in dem Klosterliköre, Trappistenbier, Trappistenkäse, Likörpralinen, Cella Angelorum Bio-Honig, Honigessig und Trappistenmet (Ho-

Geehrt: Im Bild von links „Josef-Steininger“-Preisträgerin Paula PöchlauerKozel, VAÖ-Präsident Josef Siffert, Chefredakteur a. D. Franz Hofer und Marketingleiter a. D. Heinrich Brauneis (beide VAÖ-Ehrenurkunden für ihr Lebenswerk) und „Josef-Steininger“-Preisträger Matthias Leitgeb Foto: Michal

nigwein) erzeugt werden. Den Abschluss der Fachexkursion bildete die pramoleum-Genossenschaft, in der fünf Betriebe aus der Region Pramtal hochwertigen Genuss direkt vom Bauern anbieten. Bei der Generalversammlung des VAÖ wurde der Vorstand für die dreijährige Funktionsdauer einstimmig wiederge-

wählt. Präsident des Verbandes bleibt Josef Siffert, Leiter der Kommunikation der LK Österreich, Vizepräsident Klaus Orthaber, Geschäftsführer „SPV Printmedien“ (der gleichzeitig weiterhin als Finanzreferent fungiert). Insgesamt hat der Agrarjournalistenverband im heurigen Jahr 467 Mitglieder.

gesellschaft für agrar- und umWeltrecht

PensIonskonto

Vorstand wurde neu gewählt

sVB startet Versand

In der Generalversammlung der Österreichischen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht Anfang Juni erfolgte die Neuwahl des Vorstandes, bei der Univ.-Prof. Dr. Roland Norer (Universität Luzern) zum Präsidenten gewählt wurde. Neu gewählte Vizepräsidenten sind Dr. Anton Reinl (LK Österreich) und Dr. Franz Jäger (BMLFUW). Zum Kassier wurde Mag. Hannes Kronaus und zum Geschäftsführer wurde Mag. Martin Längauer gewählt. Der neugewählte Präsident Norer dankte dem scheidenden Präsidenten Dr. Klaus Wejwoda, der seit 2001 die Gesellschaft geführt hat und einen wesentlichen Anteil zu ihrer Neuausrichtung beigetragen hat.

PreisträGer Nikolaus Lienbacher mit dem scheidenden Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht, Klaus Wejwoda. Foto: Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht

Kammeramtsdirektor Dipl.Ing. Dr. Nikolaus Lienbacher, MBA (Landwirtschaftskammer Salzburg) erhielt für sein Werk „Waldeigentum und seine Beschränkungen“ den HansKarl-Zessner-Spitzenberg-Preis 2013, der von der Österreichischen Gesellschaft für Agrarund Umweltrecht vergeben wird. Lienbachers Buch thematisiert die zahlreichen gesetzlichen Einschränkungen, die mit der Multifunktionalität des Waldes verbunden sind. Der Autor versteht sich darin, die Vielfalt an Eigentumsbeschränkungen zu erfassen und nach Bewirtschaftungsvorschriften, Ge- und Verboten sowie Leistungs- und Duldungspflichten zu systematisieren.

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) sendet ab Juli 2014 die Kontoerstgutschrift aus. Betroffen davon sind alle ab 1955 geborenen Pensionsversicherten, die bereits vor 2005 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben. Hintergrund ist die Umstellung des Pensionsberechnungssystems mit dem Jahr 2014. Für alle ab 1955 Geborenen ist ein individuelles Pensionskonto eingerichtet. Darin werden alle Zeiten einer Erwerbstätigkeit sowie sonstige pensionsrelevante Zeiten über die zuständigen Pensionsversicherungsträger erfasst. Bäuerinnen sind angehalten zu prüfen, ob die Kindererziehungszeiten vollständig gespeichert sind.


Bauernjournal rinderzucht j u l i 2 01 4

Festakt im marmorsaaL des BmLFuW (von links): Franz Sturmlechner interviewte die Altobmänner Rudolf Pumberger, Rudolf Gurtner und Willi Sauer über die bewegte Geschichte der ZAR. Fotos: ZAR

VII

im Jahr 1954 wurden noch 7.105 Kontrollkühe zur Arbeitsleistung eingesetzt. Bis ca. 1950 wurden fast alle österreichischen Rinderrassen auch als Zugtiere verwendet.

DIe Zentrale arbeItsgemeInschaf t österreIchIscher rInDerZüchter feIert

60 Jahre ZAR: Viel für die Rinderzucht erreicht Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter wurde kürzlich 60 Jahre alt. Eine bewegte Zeit, in der viel für die Bauern und den Rindermarkt erreicht wurde. Luk as k aLcher, Zar

Die offizielle Geschichte der Zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter (ZAR) begann am 19. Mai 1954. Gründervater der ältesten freiwilligen Interessenvertretung in der heimischen Tierproduktion war der bedeutende steirische Agrarpolitiker Franz Thoma, von 1952 bis 1959 auch Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft. Fest steht, dass er die Notwendigkeit einer bundesweiten Organisation innerhalb der Rinderzucht rechtzeitig und mit Weitblick erkannte. Beweggründe dafür gab es einige: Nach den Wirren des Zweiten Weltkrieges war es notwendig, so rasch wie möglich die Ernährungs- und Ver-

sorgungssicherheit, unter anderem durch die Forcierung der Rinderzucht, herzustellen. Tierseuchen trugen dazu bei, dass ein gemeinsames und bundesweites Vorgehen wichtiger denn je wurde.

Die Meilensteine der letzten Jahre Die Sechziger- und Siebzigejahre standen im Zeichen der Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung, der Einführung der Berechnung der Standardlaktationen für züchterische Vergleiche, der Einführung der Zuchtwertschätzung für die Milchleistung (Töchterpopulationsvergleich) sowie der Einführung des Tiefgefrierverfahrens in der künstlichen Besamung mit dem wesentlichen Vorteil, die Pailletten praktisch unbegrenzt lagerfähig zu erhalten. Die Kennzeichnung der Rinder mit einer österreichweiten Lebensnummer brachte den großen Vorteil der eindeutigen Identifikation der Tiere. Alle Kontrollverbände entschieden sich für Messingohrmarken sowie für ein Schutzzeichen. Dieses bestand aus einem „Ö“ mit ei-

nem Rinderkopf in der Mitte, dem damaligen Logo der ZAR. Die Neunziger führten zu enormen Weiterentwicklungen in der Zuchtwertschätzung mit der Einführung des BLUP-Vatermodells bzw. des BLUP-Tiermodells. Erstmals wurde in der Zuchtwertschätzung auch ein Fitnessmerkmal, die Persistenz, durchgeführt. Österreich war zu dieser Zeit weltweit das erste Land, das eine Zuchtwertschätzung für funktionale Nutzungsdauer einführte.

Stärke durch internationale Zusammenarbeit Um die Jahrtausendwende begann die gemeinsame Zuchtwertschätzung mit Deutschland für Exterieur beim Fleckvieh und Einführung der Zuchtwertschätzung Melkbarkeit. In diese Zeit fällt auch der Start des neuen Rinderdatenverbundes (RDV), der heute größten Rinderdatenbank Europas, gemeinsam mit Bayern. Die Entwicklung Zuchtwertschätzung in Zusammenarbeit mit Deutschland wurde mit der Einführung des Testtagsmodell-ZWS abgeschlossen. Seither werden die Zuchtwerte für alle Rassen und Merk-

male gemeinsam geschätzt. Die Zuchtwertschätzung für Holstein Friesian wurde seit diesem Jahr vom „Vereinigten Informationssystem Tierhaltung w.V.“ (VIT) in Verden, Deutschland, durchgeführt. Zahlreiche weitere wichtige Projekte konnten gestartet und erfolgreich beendet werden, darunter das Gesundheitsmonitoring Rind, die Bildungsprojekte mit dem „Jungzüchterprofi“ und dem LKVHerdenmanagement, Projekte wie OptiGene zur Optimierung von Zuchtzielen und Zuchtprogrammen, das EUkofinanzierte Forschungsprojekt „Gene2Farm“, das Projekt „Efficient Cow“ und die Entwicklung und Einführung der genomischen Selektion in der Rinderzucht. Die ZAR hat eine lange und bewegte Geschichte hinter sich. Die permanente technische und organisatorische Weiterentwicklung ist dem Einsatz von zehn Obmännern, sechs Geschäftsführern, rund 40 Mitarbeitern, den zahlreichen Funktionären sowie den Züchterinnen und Züchtern zu verdanken. Nachzulesen ist diese Geschichte in der Festschrift der ZAR sowie auf www.zar.at


Bauernjournal pflanzenschutz

VIII

j u l i 2014

LK-SympoSIum pfLanzenSchutz

Binnenmarkt auch für Pflanzenschutzmittel Unter dem Motto „Wir reden Klartext!“ diskutierte eine Expertengruppe den zweckmäßigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. „Österreich ist ein ausgezeichneter Standort für eine vielfältige Landwirtschaft. Unsere Landwirte produzieren fair und nachhaltig und zu Preisen, von und mit denen alle leben können, die Landwirtschaft ebenso wie die Konsumenten. Dazu brauchen sie jedoch moderne Produktionstechnologien, von der Landtechnik bis zum Pflanzenschutz. Nur so kann der Standort Österreich abgesichert werden“, betonte Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich, beim Symposium Pflanzenschutz in Wien. Auf Initiative der LK Österreich hat eine hochkarätig besetzte Expertenrunde unter dem Motto „Wir reden Klartext !“ über das brisante Thema Pflanzenschutz informiert und sich anschließend der Diskussion gestellt.

ten in der öffentlichen Kritik. In einer Reevaluierung wird nun geprüft, ob der Wirkstoff in der EU wieder genehmigt wird. Bis 2015 muss die EUKommission auf Basis von Schlussfolgerungen der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) eine Entscheidung treffen.

Pflanzenschutzmittel am besten untersucht

die heimischen ackerbauern sind heuer von Schädingen wie etwa dem Drahtwurm besonders betroffen. Foto: LKÖ

davon betroffen. Die LK Österreich verlangt kurzfristig eine Vereinheitlichung der EU-Zulassungen und eine Beschleunigung und Verbilligung der gegenseitigen Anerkennungen. Mittelfristig soll zu einer einfachen, kostenlosen und unbürokratischen Anerkennung von nachbarstaatlichen Zulassungen durch Österreich kommen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass aus verschiedensten Bedrohungsbildern immer wieder „Notfallzulassungen“

Binnenmarkt für Pflanzenschutzmittel Bei Pflanzenschutzmitteln sind die Regeln des Binnenmarktes nicht verwirklicht. Zwar gibt es seit Jahresbeginn 2014 ein neues EU-Prüfungssystem für Wirkstoffe (Nord-, Mittel- und Süd-Europa), doch die Zulassung der Pflanzenschutzmittel erfolgt nach wie vor in den Mitgliedstaaten. In kleineren Ländern stehen jedoch wegen Kosten und Aufwand ab 2015 weniger und oft nur teurere Mittel zur Verfügung. Spezial- und Sonderkulturen mit geringem Anbauumfang sind besonders

sowohl für die biologisch als auch für die konventionell wirtschaftende Landwirtschaft erforderlich seien. Das jetzige System der Notfallzulassungen müsse die Situation in anderen EU-Mitgliedstaaten, mögliche und verhältnismäßige alternative Bekämpfungsmöglichkeiten, die rechtzeitige und kalkulierbare Anwendbarkeit sowie mögliche sinnvolle Auflagen miteinbeziehen, unterstrich der LK-Österreich-Präsident.

Neubewertung von Glyphosat

moderner Pflanzenschutz sichert die Ernährung, so LKÖPräsident Schultes Foto: LKÖ

Für den in der Öffentlichkeit viel diskutierten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat steht aktuell eine Neubewertung durch die EU an. Der weltweit seit Jahrzehnten in großen Mengen eingesetzte Inhaltsstoff wurde in der Union 2002 zugelassen. „Aus toxikologischer Sicht wird die Substanz als reiner Wirkstoff eher unbedenklich eingestuft“, erklärte Lars Niemann, Toxikologe am deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung. Dennoch stehe diese Substanz am meis-

„Pflanzenschutzmittel gehören zu den bestuntersuchten Chemikalien überhaupt“, unterstrich Albert Bergmann, interimistischer Leiter des Instituts für Pflanzenschutzmittel an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Hubert Köppel, Pflanzenschutzreferent der LK Oberösterreich, betonte, dass die Landwirte bereits bei der Sortenwahl und durch eine ausgewogene Düngung eine Entscheidung in Richtung „Integrierten Pflanzenschutz“ treffen. Kommt es dennoch zu einem hohen Krankheits- beziehungsweise Unkrautdruck, unterstützt die Kammer für eine optimale Anwendung unter anderem mit einem Prognosesystem. Norbert Friedrich, Geschäftsführer der Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse im Marchfeld, warnte vor einem Umfeld, das die Versorgungssicherheit mit regionalen Produkten aufgrund restriktiver Rahmenbedingungen für die Landwirte gefährdet. Thomas Preuße, Chefredakteur der DLG-Mitteilungen Frankfurt, geht davon aus, dass die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in Europa in Zukunft abnehmen wird auch wenn die Landwirte derzeit noch gut damit ausgestattet seien. Die Bauern müssten sich sukzessive in der Bewirtschaftung darauf einstellen.


Bauernjournal pflanzenschutz J u l i 2 01 4

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Nachhaltiger, verantwortungsvoller Pflanzenschutzmitteleinsatz

LK-Präsidenten einigen sich auf Maßnahmenkatalog Die Präsidenten der Landwirtschaftskammern haben sich in ihrer jüngsten Sitzung auf folgenden Maßnahmenkatalog geeinigt (und diesen auch an die entsprechenden Stellen weitergeleitet): n  Verfügbarkeit der Pflanzenschutzmittel Ziel: Zeitgerecht verfügbare Pflanzenschutzmittel zu wettbewerbsfähigen Preisen in ausreichender Vielfalt und Anzahl für alle Kulturen Problem: Bei Pflanzenschutz-mitteln sind die Regeln des Binnenmarktes nicht verwirklicht. Seit 1. Jänner 2014 besteht ein neues EU-Prüfungssystem in drei Zonen für Wirkstoffe (Nord-, Mittel-, Süd-Europa). Die Zulassung der Wirkstoffe und der im Handel erhältlichen Pflanzenschutzmittel erfolgt jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten. In kleineren Mitgliedstaaten stehen wegen Kosten und Aufwand ab 2015 weniger und oft nur teurere Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Sogenannte Spezial- und Sonderkulturen mit geringem Anbauumfang sind besonders betroffen. Lösungsweg: Kurzfristig: Vereinheitlichung der EU-Zulassungsleitlinien und der Rückstandsdaten, Beschleunigung und Verbilligung der gegenseitigen Anerkennungen Mittelfristig: Einfache, kostenlose, unbürokratische Anerkennung von nachbarstaatlichen Zulassungen durch Österreich statt ein aufwendiges Zulassungsverfahren durch Änderung der Zulassungspraxis Langfristig: Anerkennung einer echten Zonenzulassung und Öffnung des Binnenmarktes für Pflanzenschutzmittel (Umsetzung: Änderung der EU-Richtlinie Pflanzenschutz) n  Kosten der Pflanzenschutzmittel-Zulassung bei Spezialkulturen Ziel: Rechtzeitig verfügbare Pflanzenschutzmittel zu wettbewerbsfähigen Preisen in ausreichender Anzahl für Spezialkulturen Problem: Krankheitsdruck, Resistenzen und neue Schädlinge erfordern moderne Pflanzenschutzmittel. Für Kleinkulturen werden aus Kostengründen jedoch selten Zulassungen beantragt. Die EU erkennt das Problem,

aber das bereitgestellte Jahresbudget ist viel zu gering. Lösungsweg: Senken oder Erlassen von Gebühren bei bestimmten Kulturen/Anmeldungen (Beispiel Deutschland). Die EU-Kommission stellt für diesen Bereich eine deutlich höhere Summe für Koordinierungstätigkeit und Erarbeitung von Daten zur Verfügung. n  Freier Warenverkehr für Pflanzenschutzmittel im Eigengebrauch Ziel: Wettbewerbsoffene Einkaufsmöglichkeit und Verwendung von im Binnenmarkt zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ohne bürokratische und finanzielle Hürden Problem: Derzeit ist ein eigener kostenpflichtiger Antrag für jeden Einzelbetrieb erforderlich. Lösungsweg: Umsetzung des freien Warenverkehrs für Pflanzenschutzmittel für Bauern bei Eigengebrauchsmengen zumindest in der vergleichbaren Zulassungs-Zone n  Kontrollgebühren des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) Ziel: Kontrollgebühren müssen verhältnismäßig und in jedem Fall niedriger als Strafen sein. Problem: Von der BAES werden Kontrollgebühren oft in mehrfacher Höhe der Verwaltungsstrafe in Rechnung gestellt. Lösungsweg: Anpassung der Verwaltungspraxis n  Notfall-Zulassungen Ziel: Notfall-Zulassungen im Bedarfsfall erleichtern, Regelzulassungen ausbauen Problem: Aus verschiedensten Schadauftreten und Bedrohungsbildern sind immer wieder „Notfallzulassungen“ für konventionelle als auch BioLandwirte erforderlich. Lösungsweg: Das System der Notfallzulassungen muss die Situation in anderen EU-Mitgliedstaaten, mögliche und verhältnismäßige alternative Bekämpfungsmöglichkeiten, die rechtzeitige und kalkulierbare Anwendbarkeit sowie mögliche sinnvolle Auflagen miteinbeziehen. Ökonomische und ökologische Vor- und Nachteile sind zu beachten.

Im Vorstand der arge sind alle Bundesländer vertreten.

VollVersammlung der arge streuobst

Obstvielfalt erhalten Am 23. Mai fand in Salzburg die diesjährige Vollversammlung der Arge Streuobst Österreich statt. Bei der Neuwahl des Vorstandes wurde Katharina VaradiDianat als Sprecherin und Obfrau bestätigt. Das Vorstandsteam erhielt Verstärkung von Wolfgang Weingerl (Chefredaktuer von ObstWeinGarten) und Eva Maria Gantar (LFZ Klosterneuburg). Wie bisher sind alle Bundesländer vertreten und der Vorstand deckt den breiten fachlichen Bogen ab, der für den Streuobstbau relevant ist. Als Streuobstsorte des Jahres 2014 wurde die Grüne Winawitz-Birne der Öffentlichkeit präsentiert.

Neues von ÖPUL und Einheitswert Die Arge Streuobst hat sich in den vergangenen Monaten intensiv in die Diskussion über die Ausgestaltung der künftigen ÖPUL-Förderungen im Streuobstbereich eingebracht. Die geplanten künftigen Maßnahmen geben einen verstärkten Anreiz für die Erhaltung der wertvollen Streuobstbestände und sind begrüßenswert. Damit die geplanten Maßnahmen eine positive Wirkung auf den Streuobstbau haben, ist eine hohe betriebliche Akzeptanz sowie eine möglichst vollständige Erfassung aller

Bäume Voraussetzung. Es ist dafür zu sorgen, dass durch entsprechende Rahmenbedingungen die Maßnahme gut angenommen und der tatsächliche Aufwand entsprechend abgegolten wird. Die neue Hauptfeststellung der landwirtschaftlichen Einheitswerte hat auch Auswirkungen im Streuobstbau. Erstmals wird hiermit ein Einheitswertzuschlag im Streuobstbereich fällig, wenn die Produktion an Saft und Most am Betrieb bestimmte Mengengrenzen übersteigt.

Der Verein Arge Streuobst In der Arge Streuobst sind verschiedene Organisationen und Personen zusammengeschlossen, die sich mit dem Streuobstbau und der Erhaltung obstgenetischer Ressourcen in Österreich beschäftigen: Bundes- und Landesstellen, universitäre Einrichtungen, obstbauliche Lehr- und Versuchsanstalten, Streuobstinitiativen aus dem NGO-Bereich, Obstbauverbände, private Sortenerhalter und bäuerliche Streuobstbetriebe. Die Arge bildet ein Informations- und Kooperationsnetz, sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und trägt zur Stärkung von lokalen und regionalen Streuobstinitiativen bei.


Bauernjournal Milchwirtschaft J u l i 2014

Foto: Michal

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VÖM-Präsident HelMut PetscHar zur MilcHzukunft

„Qualität gibt’s nicht geschenkt“ In weniger als einem Jahr ist die Milchquote Geschichte; nicht nur in Österreich, nein, in der gesamten Europäischen Union. Helmut Petschar, Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM), rechnet daher bis zum Jahr 2020 mit 15 Prozent mehr Milch für Österreichs Verarbeitungsbetriebe. Josef siffert, LK Österreich

Liefern derzeit die rund 33.000 heimischen Milchbauern pro Jahr knapp 3 Millionen Tonnen Milch an Molkereien und Käsereien, so wird diese Menge auf 3,5 Millionen Tonnen anwachsen. Was das für den Markt bedeutet, wollte das „BauernJournal“ im Gespräch mit Petschar wissen. Derzeit exportieren wir, so Petschar, über 48 Prozent unserer Milchprodukte. Diese Quote werde auf über 50 Prozent steigen. Wörtlich: „Das können wir. Wir sind gut aufgestellt und setzen schon seit einigen Jahren sehr konsequent auf Qualität.“ Die Ausfuhren in mehr als 100 Länder seien da-

für der beste Beweis, so MilchProfi Petschar. Er erwarte sich jedoch auf diesem Weg auch Begleitung. Dabei denkt Petschar einerseits an eine Fortsetzung der in der Vergangenheit erfolgreichen Export-Offensiven, andererseits aber richtet er auch einen Appell an die Partner der Bauern und Molkereien, an den Handel: „Uns ist die Wertschöpfung entlang der gesamten Kette ein Anliegen. Da kann man den Bauern und ihren Verarbeitungsunternehmen nicht die schlechteren Karten geben. Denn die höchste Qualität, erzeugt nach den höchsten Auflagen, kann es nicht zum billigsten Preis Europas geben. Da muss man ehrlich sein.“ Petschar, er ist Geschäftsführer der „Kärntnermilch“, zählt auf: „Österreich ist das einzige Land, in dem Milch zu 100 Prozent gentechnikfrei hergestellt wird. Wir haben Umweltund Tierschutzstandards der EU-Spitze. Bei uns gibt es den höchsten Bio-Anteil und wir haben Spezialmilchsorten wie Heumilch oder Wiesenmilch. Es gibt keine Massentierhaltung und die Verarbeitungsqualität ist hoch.“ Basis für diese hohen Standards sei der österreichische Lebensmittelcodex ebenso wie das AMA-Gütezeichen. Petschar: „Beide schaffen Standards, die über die EU-Vorgaben hinausgehen.“ So vergehe

kein Monat, weist Petschar auf die enorme Kontrolldichte hin, „in dem wir nicht eine unangemeldete Kontrolle in der Molkerei haben“. Er will diesen Weg Richtung Qualität auch in den kommenden Jahren unbeirrt weitergehen. Denn: „Für uns ist auch in Zukunft diese kompromisslose Qualitätsstrategie das Um und Auf. Ich erwarte mir aber auch vom Handel eine entsprechende Haltung. Diesen Dialog werden wir führen.“ Es könne nämlich nicht sein, dass die heimische Qualitäts-Ausrichtung durch Billigimporte unterlaufen werde: „Das ist doch nicht der Wunsch der Konsu-

heLmut Petschar: „Müssen den Weg in Richtung Qualität unbeirrt weitergehen.“ Foto: VÖM

menten!“ Denn die österreichischen Konsumenten hielten den österreichischen Bauern und ihren Betrieben die Treue, so Petschar. Deshalb verfolge er auch das europaweit enorm starke Anwachsen der Handelsmarken mit einer gehörigen Portion Skepsis: „Hinter den Handelsmarken sind die Erzeuger und Herkünfte jederzeit austauschbar.“ Dass die heimischen Milchprodukte nicht nur von den heimischen Konsumenten geschätzt werden, so der Molkerei-Präsident stolz, belegen zahlreiche Auszeichnungen bei internationalen Wettbewerben: „Zuletzt wurde Österreich bei den internationalen Käseweltmeisterschaften in Wisconsin mit vier Goldmedaillen ausgezeichnet!“ Doch noch ehe die Quote endgültig ausläuft, sollte auch die Superabgabe gesenkt oder gar abgeschafft werden, forderte Petschar. Im Wortlaut: „Da unsere Milchbauern schon heute deutlich mehr als die Quote liefern, müssen wir im kommenden Jahr mit einer höheren Superabgabe rechnen. Wir appellieren daher dringend an die Europäische Union, zumindest für das letzte Jahr Erleichterungen bei der Berechnung der Superabgabe zu schaffen, um so zu einer wirksamem Entlastung für die heimischen Milchbauern zu kommen.“


Bauernjournal forst J u l i 2 01 4

XI

erholung Im BewIrtschafteten wald

Green Care WALD: Ein zusätzliches Standbein für den Waldbesitzer Green Care WALD bietet die Chance, die land- und forstwirtschaftliche Kompetenz eines Betriebes um eine soziale Komponente zu erweitern und dadurch ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein zu schaffen.

nerell soll ein offenes modulares System angeboten werden, das sich je nach Notwendigkeit an neue Zielgruppen anpassen kann. Für die Betriebe bietet Green Care neue Einkommenschancen. Grundvoraussetzung ist immer, dass dem Land- und Forstwirt bzw. der Land- und Forstwirtin das soziale Engagement ein Herzensanliegen ist.

Bewirtschafteter Wald ist am „gesündesten“

Petra Isabella schwarz, bundesforschungszentrum für wald

Green Care steht für Dienstleistungen und Projekte, die in Kooperation mit Sozialträgern und Institutionen auf landund forstwirtschaftlichen Betrieben angeboten werden. Dabei steht immer die Förderung von Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität im Vordergrund. Zielgruppen von Green Care sind Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Burn-out-Syndrom, Langzeitarbeitslose, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche.

Auch der WALD ist Green-Care-tauglich International ist Green Care bereits seit Jahrzehnten etabliert. In Österreich wurde 2011 die Plattform Green Care (www. greencare-oe.at) von der Landwirtschaftskammer Wien mit dem Slogan „Landwirtschaft und Soziales wachsen zusammen“ gestartet. In Anlehnung an dieses erfolgreiche Projekt wurde vom Ministerium für ein lebenswertes Österreich gemeinsam mit seinen Partnern beschlossen, am Bundesforschungszentrum für Wald

der wald ist ein wichtiger Erholungsraum für den Menschen

eine Anlaufstelle für „Green Care WALD“ zu implementieren. Durch die enge Zusammenarbeit mit Green Care Österreich sollen Parallelstrukturen vermieden und mögliche Synergien genutzt werden. „Green Care betrifft natürlich auch den WALD – die Quelle der Nachhaltigkeit. Durch die Verknüpfung von forstwirtschaftlicher Kompetenz mit sozialem Engagement kann einerseits das Wohlbefinden der Gesellschaft verbessert und langfristig erhalten werden. Andererseits kann durch Green Care eine zusätzliche Einkommensquelle für die Forstwirtschaft geschaffen werden und somit die Entwicklung des ländlichen Raumes forciert werden“, unterstreicht Sekti-

onschef Gerhard Mannsberger die Hauptziele von Green Care WALD. Die österreichische Forstwirtschaft hat sich bereits in der Vergangenheit ihrer Verantwortung hinsichtlich des Erhaltes und der Vermittlung von Wissen sowie der Erforschung gesundheitsfördernder Effekte des Waldes gestellt. In Green Care WALD wurden die bereits etablierten Bereiche „Waldpädagogik“, „Wald und Gesundheit“, „Forst und Kultur“ sowie „Forst und Tourismus“ gebündelt. Green Care WALD versteht sich als Plattform, um interessierten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern die Möglichkeit zu bieten, ihren Wald für Erholungssuchende entsprechend zu öffnen. Ge-

Am 23. Mai fand die erste Green-Care-WALD-Tagung in der FAST Ossiach statt. Bei dieser Gelegenheit wurde die Literaturstudie „Zur Gesundheitswirkung von Waldlandschaften“ präsentiert. In Kooperation von Universität für Bodenkultur Wien und dem Public Health Institut der Medizinischen Universität Wien wurde systematisch internationale, wissenschaftliche Literatur zum Thema Wald, Gesundheit und Wohlbefinden gesucht und aufbereitet. Diese Aufbereitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen ist vor allem für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Gesundheitseinrichtungen wesentlich. Die Studie ist unter http://bfw.ac.at/ rz/bfwcms.web?dok=9816 als Download verfügbar. Ein interessantes Ergebnis dieser Studie: die Gesundheitswirkung des Waldes ist in bewirtschafteten Beständen am höchsten. Diese Literaturstudie zeigt, wie wichtig die Wälder für die Gesellschaft sind, jedoch zeigt sie auch, dass der Wald bewirtschaftet werden muss, damit die Gesundheitswirkung voll zur Geltung kommt. Weitere Infos: Bundesforschungszentrum für Wald, Petra Isabella Schwarz, E-Mail: petra.schwarz@bfw.gv.at


Bauernjournal agrarmarkt austria

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ama und spar-akademIe wIen bIlden käse-eXperten aus

40 junge Botschafter für Käse 40 Lehrlinge im Lebensmittelhandel haben eine dreimonatige Ausbildung mit Schwerpunkt Käse absolviert. Seit wenigen Tagen sind sie als zertifizierte KäseExperten Botschafter für die heimische Käsekultur. Die Ausbildung ist modular aufgebaut. Das Schulungsprogramm erstreckt sich über drei Monate und umfasst das Erlernen von Schnitttechniken, Präsentationen, Verkostungen sowie umfangreiche begleitende Lernunterlagen. In mehreren Zwischenprüfungen und einer Abschlussprüfung müssen die Lehrlinge ihr neu erworbenes Käsewissen unter Beweis stellen. Die Spar-Akademie in Wien ist Partner und Mitinitiator der ersten Stunde. Ihr Leiter Jörg Schielin setzt seit fünf Jahren auf diese Ausbildungs-

gratulierten den jungen Käse-experten: SC Edith Klauser (links), SPAR-Akademie-Leiter Jörg Schielin (Mitte) und

Peter Hamedinger von der AMA (rechts).

initiative der AMA. „Unsere Lehrlinge lernen Käse mit allen Sinnen kennen. Diese Kompetenz überzeugt und begeistert in der praktischen Anwendung im Gespräch mit den Kunden“, so Direktor Schielin. Heuer haben rund vierzig Spar-Lehrlinge in Wien die Schulung erfolgreich abgeschlossen. Seit Be-

Foto: AMA/Strasser

ginn der Ausbildung 2009 wurden österreichweit rund 1.500 Lehrlinge als Käse-Experten zertifiziert. Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch von Käse beträgt mehr als zwanzig Kilo. Damit hat sich Österreich als Käse-Nation positioniert. „Unsere Produzenten verstehen es, mit einer immer größeren Vielfalt aus Innova-

tion und Tradition zu überraschen. Die Käse-Experten im Lebensmittelhandel können Geschichten hinter den Käsen erzählen. Sie beraten kompetent beim Käseeinkauf und sind wichtige Botschafter für die heimische Käse-Kultur“, freut sich Peter Hamedinger, AMA-Marketingmanager für Milch und Milchprodukte.

ama Obst- und gemüse-rallye

Entdecken, wie gut frisch schmecken kann Wie Kirschen, Paradeiser und Co wachsen, davon können sich Wiener Schüler ein Bild machen. Die AMA und die Wiener Stadtgärtner vermitteln bereits zum neunten Mal auf spielerische und genussvolle Art Wissen über die Vielfalt von Obst und Gemüse. Rund fünftausend Schüler aus Wien wechseln in der letzten Schulwoche das Klassenzimmer mit den Schulgärten. Die Rolle des Lehrers übernehmen die Schüler der Berufsschule für Gartenbau und Floristik. Zwölf Stationen umfasst der bunte Wissensparcours rund um Obst und Gemüse – genussvolle Verkostung natürlich inklusive. Der Hexengarten vermittelt Sensibilität gegenüber Giftpflanzen. An einer Expertenstation werden Schädlinge wie Nützlinge des Gartens unter die Lupe genommen. In einem Brotbackhäuschen braten Erdäpfel und werden vor Ort verkostet. Ein kleines Erdäpfelfeld wurde eigens für die Veranstaltung angelegt. Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria GesmbH


Die Information

Recht & SozialeS

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Vom einheitswert zum landschaftsschutzgebiet Brisante themen beim Fachausschuss für Rechts- und Sozialangelegenheiten von Mag. Christian reindl

Aktuelle Anlässe führen zu zusätzlichem Ausschuss. Am 23. Juni 2014 tagte der Fachausschuss für Rechts- und Sozialangelegenheiten infolge der Aktualität der Themen ein weiteres Mal. Die Tagesordnung umfasste neben der Einheitswert – Hauptfeststellung 2014 die Entwürfe zu den Landschaftsschutzgebieten Floridsdorf und Donaustadt. An der kurzfristig anberaumten Sitzung nahmen der Vorsitzende Ök.-Rat Ludwig Ableitinger, Mag. Leopold Prochazka, Kammerrat Ing. Martin Merschl und KR Ing. Michael Niedermayer teil. Präsident ÖK.-Rat Ing. Franz Windisch, KDir. Ing. Robert Fitzthum und Mag. Christian Reindl vervollständigten den Ausschuss. Informationsveranstaltungen zum Einheitswert abgeschlossen. Nachdem die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte vor mehr als 25 Jahren erfolgt ist, werden die Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft bekanntermaßen mit Stichtag 1. Jänner 2014 neu festgestellt. Die neuen Einheitswertbescheide sind steuerlich (beispielsweise: Grundsteuer, Einkommenssteuer) grundsätzlich ab 1. Jänner 2015 wirksam, auf die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wirkt sich der neue Einheitswert erst ab dem Jahr 2017 aus. Nach einigen technischen Problemen des Finanzamtes erfolgte der Erklärungsversand in Wien am 28. Mai 2014, das FinanzOnline System funktioniert nunmehr seit dem 20. Juni 2014. Für das Ausfüllen der Formulare bleiben 8 Wochen Zeit ab Zustelldatum. An insgesamt 9 Veranstaltungen der LK Wien vor Ort haben

sich knapp 200 Betriebe entsprechend informiert. Die umfangreichen Schulungs- und Informationsveranstaltungen der LK Wien zur Einheitswert – Hauptfeststellung sind somit abgeschlossen. Sämtliches Informationsmaterial und die Inhalte der Schulungen stehen auf der Homepage der LK Wien (http://wien.lko.at/) unter „Alle Informationen zur Einheitswert-Hauptfeststellung 2014“ zur Verfügung. Neue Landschaftsschutzgebiete in Wien geplant. Im Rahmen des Ausschusses wurden die vorliegenden Entwürfe zum Landschaftsschutzgebiet Donaustadt bzw. Floridsdorf intensiv diskutiert. Das Landschaftsschutzgebiet Favoriten war bereits in der Begutachtung Auch wenn es sich dabei teilweise um Klarstellungen und Ausweisungen von ehemaligen „exlege Landschaftsschutzgebieten“ handelt (Grundflächen, die am 1. März 1995 als Parkschutzgebiet oder Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel gewidmet waren, sind automatisch Landschaftsschutzgebiete), werden in Summe die einbezogenen Flächen gegenüber der damaligen Ausweisung ausgedehnt. Wie in der Vergangenheit sind weiter Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, die dem Schutzzweck widerlaufen, untersagt bzw. bedürfen einer Bewilligung der Behörde. Der Ausschuss hat sich in Sorge um die Auswirkungen auf die wirtschaftenden Betriebe daher intensiv mit einer Stellungnahme zu den Landschaftsschutzgebieten auseinander gesetzt. Obwohl die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen bzw. Kulturen Zielsetzung der Landschaftsschutzgebiete sind,

ist jede Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (oder Naturschutzgebiet) mit zusätzlichen Einschränkungen und Auflagen für die Betriebe verbunden. Ein Widerspruch oder eine Überschneidung mit den Gebietsausweisungen und Bestimmungen des AgSTEPs (insbesondere der Vorranggebiete) darf aus Sicht der LK Wien auf keinen Fall passieren. Wie die Vergangenheit bereits gezeigt hat, wird die Erhaltung der Kulturlandschaften in den Landschaftsschutzgebieten nachhaltig nur über wirtschaftende Betriebe möglich sein. Das freie Unternehmertum darf nicht eingeschränkt werden. Da die Betriebe sich der freien Marktwirtschaft stellen müssen, sind produktionseinschränkende Maßnahmen und verordnete Ge- und Verbote möglichst restriktiv zu erlassen. Auch wenn eine Abänderung der Verordnungstexte relativ unwahrscheinlich ist, wird die LK Wien gemäß dem Beschluss des Ausschusses eine entsprechend Stellungnahme zur Wahrung der Interessen der wirtschaftenden Betriebe verfassen. Weitere Diskussionspunkte waren die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsbescheinigung im Bereich des Pflanzenschutzmittelrechts sowie die Ausnahmebestimmungen im Bereich des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L). Aufgetretenen Unklarheiten, ob im Betrieb verwendete LKW überhaupt Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind (nur für diese gelten nämlich die neuen Ausnahmebestimmungen für Euroklasse 1 und Euroklasse 2), sollen in den nächsten Wochen bei Gesprächen im Ministerium geklärt werden.

GartenbauNewsletter Wöchentlich erscheinende Pflanzenschutzinformationen im Gemüse- und zierpflanzenbau von dipl.-ing. Birgit szigeti

Empfehlungen Für aktuelle wöchentliche Pflanzenschutz-Informationen im Gemüse- und Zierpflanzenbau besteht die Möglichkeit diese im Rahmen eines günstigen Jahresabonnements zu beziehen: LK-Gemüsenews Erstellung durch Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien Anmeldung: E-Mail: gemuesenews@lkis.at Tel.: 05 0259 22402 (Karin Maißner) Fax: 05 0259 95 22402 Abo-Preis/Jahr: 70 € Infodienst für den Zierpflanzenbau/Modernes Pflanzenschutzmanagement Erstellung durch Gartenbauabteilungen der Landwirtschaftskammern Steiermark und Tirol Anmeldung: LK Tirol, Spezialkulturen und Markt, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck E-Mail: ogb@lk-tirol.at Tel.: 059292/1502 (Dipl.-Ing. Elisa Gius) Fax: 05 9292-1599 Abo-Preis/Jahr: 50 €


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Direktvermarktung

Die Information sichtbaren Stelle angebracht, sowie deutlich und gut lesbar sein, wobei eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm für Kleinbuchstaben vorgeschrieben ist. Nur wenn die Verpackungsoberfläche weniger als 80 cm2 beträgt, darf die Schriftgröße 0,9 mm betragen. Wesentlich ist, dass Schriftart, Kontrast, Hintergrund etc. eine gute Lesbarkeit gewährleisten.

Bild: LK Wien

neuerungen bei der lebensmittelkennzeichnung neue verbraucherinformations-verordnung nr 1169/2011 von Dr. Martina ortner unD verena Scheiblauer, beD

Bereichsleitung Beratung und Innovation der LK Wien

verena Scheiblauer

Die neue eu-verordnung dient der umfassenden information von verbrauchern beim lebensmitteleinkauf und soll für eine europaweit einheitliche kennzeichnung von lebensmitteln sorgen. Die Angaben auf den Etiketten verpackter Lebensmittel sollen besser lesbar sein und mehr Informationen beinhalten, wie jene bezüglich Herkunft von Fleisch und Geflügel, allergenen Stoffen und Nährwerten. Neu hinzu kommt die Information der Verbraucher bezüglich allergener Stoffe in Waren, die offen angeboten werden. Mit 13. Dezember 2014 werden die neuen Vorgaben gültig sein. Zur Umsetzung der Nährwertkennzeichnung ist noch bis 13. Dezember 2016 Zeit.

Verpflichtende Angaben für verpackte Lebensmittel (grundsätzlich) 1) die Bezeichnung des Lebensmittels 2) das Verzeichnis der Zutaten 3) „Allergene“ oder „allergene Zutaten“ gemäß Anhang II der Verordnung (alle Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe, Derivate, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, gemäß Anhang II) 4) die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen Zutaten (QUID) 5) die Nettofüllmenge 6) das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Einfrierdatum 7) gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung 8) der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers 9) das Ursprungsland oder der Herkunftsort, wo dies zur Vermeidung der Irrefüh-

rung erforderlich ist und bei Fleisch (bisher schon erforderlich bei Rindfleisch, Honig, Obst und Gemüse, Fisch, Eier) 10) gegebenenfalls eine Gebrauchsanleitung für die Verwendung 11) die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent 12) eine Nährwertdeklaration Weitere verpflichtende Angaben für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln (Anhang III). Verpackung mit Gasen, Süßungsmittel, Glycyrrizinsäure (Süßholz), Koffein, Phytosterin, Phytosterinester, Phytostanole, Phytostanolester, gefrorenes Fleisch, Fleischzubereitungen und Fischerzeugnisse Neu: vorgeschriebene Mindestschriftgröße zur besseren Lesbarkeit. Alle verpflichtenden Informationen müssen an einer gut

Neu: Hervorheben von Allergenen in der Zutatenliste. Bei verpackten Waren mussten auch bisher schon alle Zutaten angeführt werden, was bedeutet, dass selbstverständlich alle allergenen Stoffe anzugeben waren. Ab 13. Dezember 2014 müssen allergene Stoffe in der Zutatenliste hervorgehoben werden, z.B. durch Schriftart oder Hintergrund. Der Wortlaut „enthält …“ und das Allergen ist nur dann zu schreiben, wenn keine Zutatenliste erforderlich ist bzw. das Allergen nicht aus der Bezeichnung hervorgeht. Neu: Information über allergene Stoffe bei lose angebotenen Lebensmitteln. Zukünftig muss es auch bei offenen Lebensmitteln oder Speisen, wie beispielsweise an Feinkost-Theken, in Gasthäusern, Kantinen, Restaurants, im Bauernladen oder in Buschenschänken Informationen über allergene Stoffe geben. Zur Umsetzung dieser Anforderungen wird es in Österreich eine Durchführungs-Verordnung und Leitlinien über die Allergeninformation und Personalschulung geben. Für die Allergeninformation werden die Erfassung der Informationen im Betrieb, der Hinweis auf eine mögliche Auskunft und die mündliche oder schriftliche Weitergabe der Allergeninformationen an KonsumentInnen notwendig sein. Neu: Angabe des Datums des Einfrierens. Zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum; muss bei eingefrorenem Fleisch, Fleischzubereitungen und unverarbeiteten Fischereierzeugnissen das Einfrierdatum angegeben werden.


Bildung

Die Information Neu: Kennzeichnung von NanoMaterialien. Zutaten, die in technisch hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind, müssen im Zutatenverzeichnis nachfolgen auf die Bezeichnung mit dem in Klammer gesetztenWort „Nano“ gekennzeichnet werden. Änderungen bei der Sichtfeldregelung. Im selben Sichtfeld müssen folgende Angaben zu lesen sein: Bezeichnung des Lebensmittels, bei Getränken über einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozent die Angabe des Alkoholgehalts, die Nettofüllmenge. Ausnahmen dafür gibt es für Mehrweg-Glasflaschen, mit einer nicht entfernbaren Aufschrift; Verpackungen oder Behältnisse, deren Oberfläche weniger als 10 cm2 beträgt. Bis 14. Dezember 2014 muss auch noch das Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Hinweis, wo dieses steht, im diesem Sichtfeld stehen. Das bedeutet, keine Änderung der Positionierung des Mindesthaltbarkeitsdatums vor dem 14. Dezember 2014 vornehmen!!! Neu: Herkunftsangabe. Derzeit gilt die verpflichtende Angabe der Herkunft für frisches Obst und Gemüse, Honig, Olivenöl, Fisch und Rindfleisch. Künftig wird eine Herkunftsbezeichnung auch für Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel gelten (gleich ob frisch oder gefroren). Die Herkunftsangabe ist bei allen Lebensmitteln erforderlich, wenn ohne diese der Verbraucher in die Irre geführt würde. Geplant, aber noch nicht aktuell ist, dass die Angabe der Herkunft der primären Zutat erforderlich ist, wenn das Herkunftsland angegeben ist und die primäre Zutat nicht aus der selben Herkunft stammt. Die Machbarkeit bezüglich Herkunftsangaben von anderen Fleischarten, Milch, Milch als Zutat in Milcherzeugnissen usw., wird noch geprüft.

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Verschärfter Täuschungsschutz und Schutz vor Irreführung Kennzeichnung von Imitaten und Klebefleisch. Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen und Fischereierzeugnisse, die aus verschiedenen Stücken bestehen, aber den Anschein erwecken, es handle sich um gewachsenes Stück, muss künftig den Hinweis „aus Fleischstücken/Fischstücken“ zusammengefügt“ aufweisen. Verpflichtende Nährwertdeklaration. Ab 13. Dezember 2016 ist die Angabe von Nährwerten verpflichtend. Ausgenommen sind: alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, Lebensmittel, die in Behältnissen oder Verpackungen mit weniger als 10 cm2 Oberfläche, Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellte Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben. Unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat bestehen; verarbeitete Erzeugnisse, die nur einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden und nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen. Eine Reihe von Lebensmittel wie beispielsweise Wasser, Kräuter, Gewürze, Tees, Salz, Essig, Aromen, diverse Zusatzstoffe. Für bäuerliche Produzenten wird die Nährwertdeklaration nur dann verpflichtend sein, wenn Produkte über den Großhandel vermarktet werden.

lFi Wien, Alexandra Csida und gF dipl.-ing. doris Preszmayr Bild: LFI Wien

Erfolgreiche Bildungssaison 2013/14 des lFi Wien Beachtliche 960 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen bei 39 Veranstaltungen von September 2013 bis Ende Mai 2014 an Bildungsveranstaltungen des LFI Wien teil. Für einige war in dieser Bildungssaison die Motivation zur Teilnahme aus „gesetzlicher Notwendigkeit“ gegeben, wie z.B. Änderungen im Pflanzenschutzgesetz, die Erfordernis zur Folgende Angaben sind je 100g oder je 100 ml zu machen: n Brennwert (Energie; kJ/kcal) n die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, zucker, Eiweiß und Salz. Die Formvorschriften zur Nährwertangaben sind streng und verlangen die Angabe im selben Sichtfeld, als Ganzes, übersichtlich in Tabellenform.

Beispiel für die Nährwertkennzeichnung Närhwertangaben Brennwert

je 100 g 1344 kJ 320 kcal

Fett davon gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate davon Zucker

5,5 g 1,5 g 60,1 g 26,3 g

Eiweiß

7,60 g

Salz

0,07 g

Weiterbildung im Rahmen des LKW Führerscheins sowie Neuerungen im Bereich EinheitswertPauschalierung. Es freut mich daher umso mehr, dass trotz dieser Erfordernisse viele Veranstaltungen aus persönlichem Interesse und zur betrieblichen Weiterbildung und Orientierung besucht worden sind. Ein großer Dank geht an die Beraterinnen und Berater der LK Wien, die dieses umfangreiche, praxisnahe und qualitativ hochwertige Programm für Sie ermöglicht haben und versuchten auf die betrieblichen Erfordernisse zu reagieren. Ein Dank gebührt auch Ihnen als Teilnehmerin und Teilnehmer, dass Sie einerseits das Angebot in Anspruch genommen haben, andererseits diese Leistungen durch Ihre positiven Rückmeldungen auch anerkannt haben. In der Sommerpause werden zwar keine Veranstaltungen angeboten, es wird aber bereits intensiv an der Programmentwicklung für die neue Bildungssaison gearbeitet. Auch wenn noch nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Förderung geklärt sind, kann ich ihnen versichern, dass im Herbst ein neuer LFI Bildungskatalog in Ihrem Haushalt aufliegt.


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Green Care

Die Information den ersten Green Care-Masterstudiengang in Europa und die erste Green Care-Zeitschrift im deutschsprachigen Raum.

Über 200 Teilnehmerinnen besuchten die dritte Tagung in der HBlFa Schönbrunn. Foto: Poncioni

Dritte Green Care-Tagung Präsentiert wurden Vorzeigebetriebe aus nachbarländern mit angeboten für Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenz im Fokus

von Dipl.-ing. ClauDia Jung-leithner

Praxisnah präsentierte sich am 26. Juni die dritte Green CareTagung in Schönbrunn, die unter dem Motto stand: „Willkommen am Hof - Vorzeigebetriebe aus Deutschland und der Schweiz stellen sich vor“. Dabei wurden insbesondere Betriebe beleuchtet, die Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenz geschaffen haben. Wie bereits in den Vorjahren war die Veranstaltung auch heuer bestens besucht und lockte über 200 VerantwortungsträgerInnen und Interessierte aus allen beteiligten Sparten wie Politik, Landwirtschaft, Wirtschaft, Gesundheit, Soziales und Bildung an. Für besonderes Interesse sorgten die Entstehungsgeschichten der einzelnen Betriebe, Einkommensund Finanzierungsfragen sowie Saisonalitätsaspekte des sozialen Dienstleistungsangebotes.

Soziale Dienstleistungen in EUAgrarprogrammen verankert. Die Europa-Parlamentarierin Elisabeth Köstinger betonte in ihrer Begrüßungsansprache, dass ihr das Green Care-Projekt mit seinen Sozialleistungen auf Bauernhöfen zu einer Herzensangelegenheit geworden sei, das sie stets auch in die AgrarpolitikVerhandlungen auf europäischer Ebene miteinfließen lasse. So sei es gelungen, im neuen EUProgramm zur Entwicklung des ländlichen Raumes den Bereich der sozialen Dienstleistungen zu verankern und mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Um diese Gelder abholen zu können und gleichzeitig KlientInnen und Sozialeinrichtungen eine hohe Qualität des Green CareAngebotes garantieren zu können, sei ein Zertifizierungs- und Qualifizierungssystem von großer Bedeutung, an dem bereits mit Feuereifer gearbeitet werde, so Prop. Ab 2015 soll dort, wo Green Care draufsteht, auch zu 100 % Green Care drinnen sein. Gleichzeitig lege man großen Wert auf eine individuelle Beratung in allen neun Bundes-

ländern, Vernetzung auf nationaler und europäischer Ebene, entsprechende Bildungsangebote und vieles mehr, unterstrich die Projektleiterin. Thomas Haase, Rektor der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien, präsentierte in diesem Zusammenhang

Umfassende Vernetzung als große Chance. Welch entscheidende Bedeutung eine geeignete Vernetzung hat, betonte auch Thomas van Elsen, Gründer der Arbeitsgemeinschaft für soziale Landwirtschaft, Petrarca e. V. in Deutschland. Es gebe bereits zahlreiche verschiedene Angebote im sozialen Landwirtschaftsbereich, gut vernetzt seien jedoch bisher nur Schulbauernhöfe und Werkstätten für behinderte Menschen. Höfe mit Sozialarbeit wie Suchthilfe oder Jugend- und Arbeitsloseneinrichtungen würden vielfach alleine arbeiten, was oftmals schwierig sei. Auch ein umfassendes Bildungskonzept werde angestrebt, so van Elsen, der zahlreiche innovative Beispiele der sozialen Land- und Forstwirtschaft in Deutschland aufzeigte. Mut, Ideen und Liebe zu Menschen gefordert. Bei den anschließenden detaillierten Präsentationen von vier Green Care-Betrieben in Deutschland und der Schweiz wurde klar, dass BetriebsführerInnen in ers-

Jan Hock (Lebenshilfe Bad Dürkheim), Nicole Prop (LK Wien), Thomas Haase (Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik), Jonas (Lebenshilfe Bad Dürkheim), Luzia Hafner (Hof Obergrüt), Richard Danner (Lebenshilfe Bad Dürkheim), Elisabeth Köstinger (Europäische Parlament), Michael (Lebenshilfe Bad Dürkheim), Paul Friedek (Lebenshilfe Bad Dürkheim), Thomas van Elsen (Petrarca e.V.), CaroFoto: Poncioni lin Ullrich (Biohof Aga)


Green Care

Die Information

KDir. Robert Fitzthum im Gespräch mit der Referentin Luzia Hafner, Foto: Poncioni Bäuerin aus der Schweiz ter Linie viel Mut, Liebe zur Land- und Forstwirtschaft und zu Menschen sowie innovative Ideen benötigen, um im sozialen Dienstleistungsbereich Fuß fassen zu können. So ist es beispielsweise Luzia Hafner, einer Pflegefachfrau und Landwirtin aus Sigigen in der Schweiz gelungen, an ihrem Hof („Hof Obergrüt“) eine erfolgreiche Betreuungseinrichtung für Menschen mit Demenz zu schaffen, die nicht nur in die landwirtschaftliche Tätigkeit sondern auch in das Familienleben eingebunden werden. Mit dem Biohof Aga leitet die Deutsche Carolin Ullrich eine Betriebsstätte in Kooperation mit der Lebenshilfe Werkstätten Gera GmbH, wobei sie von 42 MitarbeiterInnen mit und ohne Behinderung bei der Tomaten-, Gurken- und Salatproduktion im Glashaus unterstützt wird. Besonders ist bei diesem Hof, dass er nicht nur für den Ab-HofVerkauf erzeugt, sondern auch im Handel mithalten kann – und das mit sozial produzierter Ware. Winter-Dienstleistungen bei saisonaler Landwirtschaft. Jan Hock, Betriebsleiter des Lebenshilfe-Weinbaus mit 27 behinderten MitarbeiterInnen, gab PROJEKTTRÄGER

zu bedenken, dass es insbesondere eine Herausforderung in der saisonalen Landwirtschaft ist, auch im Winter für geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten zu sorgen. So habe sein Betrieb in dieser Zeit die Entnahme von altem Rebholz bei benachbarten Weinbaubetrieben übernommen, so Hock. Auch Verpackungstätigkeiten seien geeignet. Betriebsleiter und Landwirt Richard Danner stellte seinen „Kleinsägmühlerhof“ vor, eine inklusive Arbeits- und Wohnmöglichkeit der Lebenshilfe Bad Dürkheim, die nicht nur in der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion tätig ist, sondern auch großen Wert auf die Weiterverarbeitung – etwa in Form einer Bäckerei – und den AbHof-Verkauf legt, behinderte Menschen einbindet und ihnen Selbstwertgefühl vermittelt. All diese Höfe seien hervorragende Beispiele dafür, welche Vielfalt an sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten Land- und Forstwirtschaftsbetriebe anbieten können, betonte der Direktor der Landwirtschaftskammer Wien, Robert Fitzthum. Alle Unterlagen zur dritten Green Care Tagung finden Sie unter www.greencare-oe.at

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROP ÄISCHER UNION

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Branchenpräsentation „Tiere und Natur“ Organisiert wurde diese Veranstaltung (3.-5. Juni 2014) im Berufsschulgarten Kagran von der „Berufsinformation der Wiener Wirtschaft“ gemeinsam mit der LFA Wien, wo neben dem Landwirtschaftlichen Gartenbau (Produktionsgartenbau), auch die Lehrberufe Florist, Garten- und Landschaftsbau und Tierpflege vorgestellt wurden. Ziel ist es, Schüler am Ende der Pflichtschule die Entscheidung für einen Lehrberuf zu erleichtern. Dies erfolgt durch eine kurze theoretische Information zu den einzelnen Lehrberufen, aber auch kleine praktische Übungen ermöglichen ein Schnuppern in die Tätigkeiten des Berufes.

Foto: LFA Wien


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Wien & KulinariK Zwei Märkte an einem Tag Wien & Kulinarik veranstaltet den 1. Marktsprechtag in Kooperation mit dem Marktamt Wien von Ingeborg PreInInger

Projektleiterin „Wien & Kulinarik“ Ingeborg Preininger mit ihrer Bild LK Wien Mitarbeiterin am Marktstand beim Wiener Kirtag.

„Wien & Kulinarik“ präsentierte sich am Wiener Kirtag ein Marktstand für die heimische landwirtschaft von Ingeborg PreInInger

Von 6. bis 9. Juni 2014 präsentierte die Projektleiterin ingeborg Preininger an ihrem Marktstand das Projekt „Wien & Kulinarik“ beim Wiener Kirtag am rathausplatz durch den Verkauf von Produkten von vier Wiener Gärtnereien. Der Anklang und das Interesse beim Publikum waren groß für die heimischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse und so manch eine oder einer staunte angesichts der Vielfalt an Frischgemüse,

Kräutern und verarbeiteten Produkten aus Gemüse, Obst, Feigen und Chilis. Denn die süßen, scharfen sowie pikanten Chutneys und Fruchtaufstriche der Gärtnerei Fuchs, der Feigensenf oder die Feigendestillate des Biofeigenhofs, die heißen Chilimischungen des Chilihofs Kölbl und nicht zuletzt das frische Obst & Gemüse und die Kräuter der Gärtnerei Ganger waren köstlich und erfrischten die zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Diese Frische war eine willkommene Abwechslung bei den heißen Temperaturen und lockte nicht zuletzt auch durch die bunte Aufmachung und Dekoration an!

Am Freitag, den 30. Mai 2014 fand zum ersten Mal der Marktsprechtag statt, der ganz im Zeichen der österreichischen ProduzentenInnen und der Wiener Märkte stand. An diesem Tag standen der Viktor-Adler-Markt im 10. Bezirk und der Naschmarkt im 6. Bezirk am Programm. Zehn ProduzentenInnen, zum Teil in Begleitung ihrer Familien, kamen aus Kärnten, der Steiermark, aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland angereist. Die vielfältige Produktpalette, die sie vertraten, reichte vom Kärntner Jauntaler Speck, über steirischem Honig und Apfelmost, hin zu burgenländischem Wein, niederösterreichischen Ölen und Wiener Fruchtaufstrichen. Am Viktor-Adler-Markt, der zuerst besucht wurde, standen die Einführung zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, zu den Standgebühren und zur Marktordnung seitens des Marktamtes und die Feierlichkeiten zu „175 Jahre Marktamt“ am Plan. Im Rahmen der Feierlichkeiten konnten ein paar Worte mit der Stadträtin Sandra Frauenberger zum Projekt gewechselt und ein gemeinsames Foto gemacht werden. Der Naschmarkt stand dann ganz im Zeichen gemeinsamer Gespräche mit Händlerinnen und Händler. Diese Gelegenheit wurde von allen eifrig genutzt und mitgebrachte kleine Produktproben zur Verkostung gereicht. Möglicherweise hat sich bereits die eine oder andere Geschäftskooperation angebahnt. Verabschiedet wurde die zahlreiche Runde im Marktamt am Naschmarkt, in dem das Käseland zu pikanten Käsepralinen einlud.

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