Die Information

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Landwirtschaftskammer Wien

Die Information n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 6 - Juni 2014

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Regionalität am Prüfstand Der regionale Gemüseanbau ist unter Druck. Diesen Druck spüren unsere Gärtnerinnen und Gärtner. Die Ursachen dafür betreffen den gesamten österreichischen Gemüseanbau. Der Gemüsebau steht immer mehr im Wettbewerb mit der ganzen Welt. Gemüse wird aus immer weiter entfernten Gegenden hertransportiert. Immer mehr Anbaugegenden mit niedrigerem Sozial-, Lohn- und Umweltniveau als in Österreich exportieren nach Österreich. Die Wiener Gemüseproduzenten stellen sich dem Wettbewerb. Sie sind innovativ. Sie bringen laufend neue Produkte auf den Markt und entwickeln ihre Betriebe in jeder Hinsicht weiter. Und doch stehen wir vor folgender Situation: Es gibt ein breites Angebot an regionalem Gemüse und in den Supermärkten finden Sie dennoch sehr viel ausländische Ware – Gurken, Tomaten, Paprika, die unreif geerntet wurden und über Tausende Kilometer weit transportiert worden sind. Dies obwohl in allen Flugblättern und Erklärungen des Lebensmittelhandels das klare Bekenntnis zur saisonalen, regionalen Produktion das Wort gesprochen wird. Die Glaubwürdigkeit des Lebensmittelhandels steht am Prüfstand. Regionalität muss bis ins Regal reichen und dazu bedarf es eines regelmäßigen Checks im Lebensmittelhandel.

Die heurige LFI Wien Fachexkursion Gemüsebau fand in Begleitung von Gartenbaurefent Klaus Zambra vom 8. bis 12. April 2014 in Westfrankreich statt. 21 TeilnehmerInnen bereisten das weitläufige Gemüseanbaugebiet um die Stadt Nantes an der Loire Mündung. Der Schwerpunkt liegt dort im Anbau von Vogerlsalat, Fruchtgemüse und Maiglöckchen. Die Vermarktungsstrukturen sind sehr professionell auf den heimischen Markt ausgerichtet. Ergänzend wurden Einblicke in die Forschungsstation für Obst und Gemüse in Carquefou und Angers geboten. Besuche von Weinbaubetrieben und in einem Agrargymnasium in Briacé rundeten das Bild ab. Nach einem Zwischenstopp in Paris kamen die Reiseteilnehmer mit vielen neuen Eindrücken zufrieden zurück. Ausführlicher Bericht siehe Seite 10/11.

Hagelschäden in Wien Ein enormes Unwetter mit Starkregen und Hagel verursacht massive Schäden in Wien Am Samstag, den 24. Mai 2014 ging ein heftiges Unwetter in Döbling nieder. Allein der Hagelschaden auf der betroffenen Rebfläche von 100 Hektar, die zu 50 % geschädigt ist, beträgt etwa 1 Mio. €. Die betroffenen 40 bis 50 WinzerInnen mit ihren renommierten Lagen am Nussberg, Reisenberg und Hungerberg werden zwar durch die Hagelversicherung entschädigt, doch deckt dies nur einen kleinen Teil des gesamten Schadens ab. Intensiver Arbeitseinsatz zur Laubarbeit in den Weingärten ist in den nächsten Wochen notwendig. Mit Qualitätseinbußen wird gerechnet, die Ernteeinbußen könnten rund 200.000 Flaschen betragen.

Neben dem Hagel führte das Unwetter auch zu massiven Abschwemmungen, die Überflutungen von Kellern, Straßen und Autos verursachte. Im Weingarten gilt es nun den abgeschwemmten Humus neu aufzubauen und die Bodenstruktur zu verbessern. Durch das vermehrte Auftreten von Hagel, zuletzt 2003, 2009

und 2011, möchte die LK Wien nun gemeinsam mit WinzerInnen geeignete Schutzstrategien entwickeln. Nach einem ersten Erfahrungsaustausch mit Winzerkollegen aus der hagelerfahrenen Steiermark, wird die LK Wien weitere Vorarbeit leisten, um rasch ein effektives Hagelschutzkonzept zu entwickeln.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


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JUNI 2014

STADTENTWICKLUNG

Agrarstruktureller Entwicklungsplan für Wien 2014 AgSTEP 2014 genehmigt VON DIPL.-ING. HELMUT WIESER (MA 58)

Der Gemeinderatsausschuss für Umwelt und der Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung haben in ihren Sitzungen vom 6. bzw. 7. Mai 2014 den „Agrarstrukturellen Entwicklungsplan für Wien 2014 – AgSTEP 2014“ genehmigt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde im Hinblick auf dessen weitere Umsetzung auch beschlossen, die zentralen Elemente des Dokumentes (Abgrenzung der „Vorranggebiete Landwirtschaft“) im neuen Stadtentwicklungsplan (STEP 2025) zu berücksichtigen.

Mit dem vor zehn Jahren entwickelten und in den aktuellen Stadtentwicklungsplan (STEP05) integrierten „Agrarstrukturelle Entwicklungsplan für Wien (AgSTEP 2004)“, wurde im Jahr 2005 erstmalig ein übergeordnetes, langfristig wirksames Leitbild für die urbane Landwirtschaft im wichtigsten Planungsinstrument der Stadt Wien verankert. Auf Grund der positiven Erfahrung mit diesem Planungsinstrument und vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeiten zur Erstellung des neuen Stadtentwicklungsplanes, wurde von den beiden politisch verantwortlichen

Geschäftsgruppen vereinbart, eine aktualisierte Fassung des Agrarstrukturellen Entwicklungsplanes (AgSTEP 2014) zu erstellen und diese in die weiteren strategischen stadtplanerischen Planungen zu integrieren. Der Wiener Gemeinderat hat darüber hinaus im Herbst 2013 einen einstimmigen Resolutionsantrag verabschiedet, in dem er sich dafür aussprach, dass der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan weiterhin eine notwendige und wichtige Bedeutung für die BewohnerInnen Wiens hat, und dass für den zukünftigen Stadtentwicklungsplan entsprechend Vorsorge getroffen werden soll, um für die Bevölkerung und die Betriebe entsprechende Chancen für die Zukunft zu sichern. Angelehnt an die Vorgangsweise bei der Erstellung des AgSTEP 2004 wurde von den verantwortlichen Geschäftsgruppen ein Arbeitskreis eingesetzt, der unter der Federführung der Magistratsabteilung 58 mit dieser Aufgabe betraut wurde. Die Zusammensetzung dieses Arbeitskreises erfolgte wie 2004 wieder aus VertreterInnen der LK Wien und MitarbeiterInnen der fachlich betroffenen Dienststellen der beiden Geschäftsgruppen. Aufgabe dieses Arbeitskreises war es, auf der Basis des Stammdokumentes (AgSTEP 2004) eine Aktualisierung der Abgrenzung der „Vorranggebiete Landwirtschaft“ in den sechs Teilgebieten sowie der Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Sicherung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in diesen Gebieten beitragen sollen, vorzunehmen. In einem mehrere Monate dauernden, intensiven Arbeitsprozess wurde vom Arbeitskreis dieser Auftrag umgesetzt, in der Form eines Abschlussberichtes dokumentiert und mit der Genehmigung durch die zuständigen politischen Gremien erfolgreich abgeschlossen. Als zentrales Ergebnis des Berichtes ist hervorzuheben, dass gegenüber den bisherigen Gebietsabgrenzungen (AgSTEP 2004) keine gravierenden Anpassungen vorgenommen werden mussten. Die Gesamtfläche der als „Vorranggebiete Landwirtschaft“ ausgewie-

Die Information senen und planlich abgegrenzten Gebiete beträgt im AgSTEP 2014 ca. 4.900 ha und umfasst rund 81 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Wiens. Diese Flächen sollen für einen an den zukünftigen Stadtentwicklungsplan angelehnten Planungszeitraum von weiteren 10 Jahren vorrangig der Landwirtschaft erhalten bleiben, womit ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Sicherung und Erhaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen Wiens gesetzt werden konnte. Ergänzend zur Gebietsabgrenzung, wird der Bericht durch ein Kapitel mit aktualisierten Vorschlägen und Empfehlungen zu Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Erhaltung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in den ausgewiesenen Vorranggebieten beitragen und als Orientierungshilfe für die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe Wiens dienen sollen, abgerundet. Details zu den Ergebnissen können dem Bericht der unter der folgenden Adresse veröffentlicht und abrufbar ist, entnommen werden: www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/agrarwesen Informationen zum AgSTEP 2014 sind auch in LK Wien erhältlich. Selbstverständlich kann bei Fragen zu diesem Projekt auch die Magistratsabteilung 58 kontaktiert werden (Dipl.-Ing. Helmut Wieser, Tel. 01/4000/96821; helmut.wieser@wien.gv.at). Abschließend darf ich mich als Leiter des Arbeitskreises bei Präsidium und Direktion der LK Wien für die intensive Mitarbeit und hohe Kooperationsbereitschaft die bei der Umsetzung dieses Auftrages und bei der Erstellung des Berichtes an den Tag gelegt wurde, sehr herzlich bedanken. Mit der Erstellung des AgSTEP 2014 und der Berücksichtigung der aktualisierten Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete im zukünftigen Stadtentwicklungsplan, konnte gemeinsam ein wichtiger Schritt zur weiteren dauerhaften Sicherung und Erhaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen Wiens gesetzt werden.


DIE INFORMATION

FINANZEN

Einheitswert Hauptfeststellung 2014

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IM BRENNPUNKT Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident

Ab 28. Mai 2014 findet der Erklärungsversand in Wien statt VON MAG. CHRISTIAN REINDL

Am 28. Mai wurden die Formulare zur neuen Einheitswert – Hauptfeststellung im Postwege (oder Finanz-Online) verschickt. Im ersten Schritt sind dabei die vorliegenden Verhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Stichtag 1. Jänner 2014, unter Verwendung der Formulare des Finanzamtes, zu erklären. Auf Basis dieser Vermögens- bzw. Betriebsdaten werden dann die neuen Einheitswertbescheide von der Finanzbehörde festgelegt. Im Rahmen der Einheitswertfeststellung bzw. dieser Erhebung hat grundsätzlich jeder Grundeigentümer, der vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Erklärung über Finanz-Online oder schriftlich im Originalformular abzugeben. Jeder, der vom Finanzamt aufgefordert wird, ist verpflichtet, diese Erklärung (auch Leermeldungen) wahrheitsgemäß abzugeben. Informations- und Schulungsveranstaltungen für Kammermitglieder der Landwirtschaftskammer Wien. Allgemeine Informationen und Hinweise sowie Hilfestellung und Unterstützung beim Ausfüllen der an die Eigentümer (Betriebe) versandten Formulare erfolgen nach Sparten gegliederten Terminen:  Di, 10. Juni, 10 Uhr, (1190 Wien, Weingut FuhrgasslHuber, Neustift am Walde 68) – Schwerpunkt Neustift - Weinbau  Mi, 11. Juni, 10 Uhr (1210 Wien, Pfarrsaal Stammersdorf, Stammersdorfer Straße 35) - Weinbau und Landwirtschaft

 Do, 12 Juni, 10 Uhr (1060 Wien, LK Wien, Gumpendorfer Straße 15) - Schwerpunkt Rest Wien - Weinbau  Do, 12. Juni, 18 Uhr (1060 Wien, LK Wien, Gumpendorfer Straße 15) - Schwerpunkt Rest Wien – Gartenbau Spätestens nach 8 Wochen müssen die ausgefüllten Erklärungen und Beilagen an die Finanzämter retourniert bzw. über FinanzOnline übermittelt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei diesen Veranstaltungen entsprechende Informationen zum Ausfüllen der Formulare anzueignen. Eine Anmeldung ist dazu nicht erforderlich, aus organisatorischen Gründen wird aber um eine Teilnahme an der jeweiligen regionalen Unterteilung/Sparte ersucht! Kataster- oder Grundbuchsauszug besorgen. Um die vorgegebenen Angaben im Erklärungsformular mit den tatsächlichen Eintragungen im Kataster vergleichen und bei Bedarf richtigstellen zu können, ist ein aktuelles Grundstücksverzeichnis erforderlich. Das Grundstücksverzeichnis mit Angaben über die Größe und die Nutzung der Grundstücke ist im BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erhältlich. Bei Bedarf bekommen Sie auch einen Grundbuchsauzug am Vermessungsamt. Die neuen Einheitswertbescheide sind steuerlich (beispielsweise Grundsteuer, Einkommenssteuer) ab 1. Jänner 2015 wirksam, auf die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wirkt sich der neue Einheitswert erst ab dem Jahr 2017 aus.

Durch Zufall fiel mir ein Heft der Landjugend, anlässlich deren 100-jährigen Jubiläums aus dem Jahr 1960, in die Hände. Darin wird schon damals das massive Bauernsterben beklagt. In einer angeführten Statistik wird dargestellt, dass der Bevölkerungsanteil, welcher in der Landwirtschaft tätig ist, im Jahr 1920 rund 31% betrug und im Jahr 1960 nur mehr 21% beträgt. Heutzutage hat sich dieser Wert auf rund 4% verringert und es ist kein Wunder, wenn die Gesellschaft von realer Agrarproduktion keine Ahnung mehr hat. In einem zitierten Düngerversuch sind auch die damals erzielten Durchschnittserträge angeführt. Im Vergleich zu damals erntet ein Landwirt heute circa das Zweieinhalbfache. Kurz gesagt: Innerhalb von 55 Jahren erzeugt nun ein Fünftel der damaligen Bauern weit mehr als das Doppelte der früheren Erntemengen. Hervorgerufen durch den technischen Fortschritt, Sortenzüchtung, Düngung, Pflanzenschutz und Produktions-Knowhow können diese Mengen erzeugt werden. Diese wiederum tragen zur Verringerung der Lebensmittelkosten im Vergleich zu allen anderen Ausgaben eines Haushaltes bei. Vom ehemaligen Anteil der Lebensmittelkosten, von über 30 %, liegen diese derzeit nur mehr bei durchschnittlich 12 %. Diese Entwicklung kam jedem Bürger und Konsumenten sehr entgegen. Konnte man doch das Ersparte z.B. für Freizeit, Sport und Erholung zur Seite legen. Mittlerweile übersteigt dieser Ausgabenanteil sogar jenen für Lebensmittel. Wir vergessen leider viel zu oft, dass das derzeitige Lebensmittelpreisniveau nur mit dem Einsatz moderner und nachhaltiger Be-

triebs- und Pflanzenschutzmittel machbar ist. Die Anwendung des modernen Pflanzenschutzes sichert ausreichende Menge in gesunder und hoher Qualität. So wie der Mensch sich über den Einsatz von Medikamenten gesund hält, muss dies auch für Pflanzen bezüglich Schädlingen, Parasiten und Pilzbefall gelten. Die Landwirtschaftskammer Österreich setzt in diesem Monat ein wichtiges Signal mit ihrem Pflanzenschutzsymposium, bei dem mit allen Akteuren – von Landwirten über die Wissenschaft, von Konsumentenvertretern bis hin zu den NGO‘s – der proaktive Diskurs gesucht wird. Angesichts der massiven Angriffe vieler Kritiker – insbesondere der Medien – auf den synthetischen Pflanzenschutz und im Hinblick auf die aktuelle Biodebatte ist diese Veranstaltung der Beginn einer unausweichlichen Informationskampagne, um eine Versachlichung und letzten Endes eine Entemotionalisierung zustande zu bringen. Bioprodukte sind für jene Menschen, die sich diese leisten wollen und können, eine Option. Jedoch darf man auf die breite Masse der Konsumenten nicht vergessen, bei denen vor allem die Leistbarkeit im Mittelpunkt steht. Denn rund 90 % des Umsatzes des Lebensmittelhandels entfallen auf konventionell erzeugte Lebensmittel.

Ihr

Franz Windisch Präsident Foto: Parlamentsdirektion/Wilke


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GARTENBAU

Die Information

Umfangreiche Tagesordnung im Fachausschuss Gartenbau Pflanzenschutzmittel-Einsatz, EHW-Hauptfeststellung und neues Programm LE 14-20 intensiv beraten VON DIPL.-ING. BIRGIT SZIGETI

Am 24. April 2014 tagte der 4. Fachausschuss für Gartenbau unter dem Vorsitz von Vizepräsident GR Martin Flicker. Die Tagesordnung umfasste wichtige Themenbereiche, wie die Einheitswert Hauptfeststellung 2014, GAP/Programm Ländliche Entwicklung LE 14-20 für den Gartenbau, Pflanzenschutzmittelzulassungen ab 2014/15, Entsorgung von Abfällen im Wiener Gartenbau, Projekt Wien & Kulinarik und die Ertrags- und Marktsituation. Am Fachausschuss nahmen folgende FunktionäreInnen teil: Präsident ÖK.-Rat Ing. Franz Windisch, Vizepräsident u. Vorsitzender GR Martin Flicker, Ök.-Rat Ludwig Ableitinger, Herbert Jedletzberger, Leopold Schippani, Ing. Martin Merschl, Rosa Fuchs, Ulrike Jezik-Osterbauer, Helmut Schmidt, Hanspeter Nimmerrichter, Kammerdirektor Ing. Robert Fitzthum sowie Dipl.-Ing. Klaus Zambra und Dipl.-Ing. Birgit Szigeti. Als Gäste waren Dipl.-Ing. Bernhard Schabbauer und Mag. Christian Reindl eingeladen. Einheitswert Hauptfeststellung 2014. Mag. Christian Reindl informierte über die mit Stichtag 1. Jänner 2014 neu festzustellenden land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte. Gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen des BMF sind Gemüse-, Blumen-, Zierpflanzenbau- und Baumschulbetriebe grundsätzlich, den Bestimmungen des § 49 Abs. 3 BewG 1955 entsprechend, mit dem Einzelertragswert zu bewerten. Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bewertung im Bundesgebiet werden für die einzelnen gärtnerischen Betriebsflächen Hektarsätze bestimmt. Gärtnerische Vergleichsbetriebe

sind für die neue Hauptfeststellung nicht mehr vorgesehen. Die neuen Einheitswertbescheide sind steuerlich (z.B. Grundsteuer, Einkommenssteuer) grundsätzlich ab 1. Jänner 2015 wirksam, auf die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wirkt sich der neue Einheitswert erst ab dem Jahr 2017 aus. Umsetzung: Zunächst sind zum Stichtag 1. Jänner 2014 die vorliegenden Verhältnisse des landund forstwirtschaftlichen Vermögens zu erklären. Das heißt, auf Basis der zu erhebenden Vermögens- bzw. Betriebsdaten werden die neuen Einheitswertbescheide von der Finanzbehörde festgelegt. Im Rahmen der Einheitswertfeststellung bzw. dieser Erhebung hat grundsätzlich jeder Grundeigentümer, der vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Erklärung über Finanz-Online oder schriftlich im Originalformular abzugeben. Jeder, der vom Finanzamt aufgefordert wird, ist verpflichtet, diese Erklärung (auch Leermeldungen) wahrheitsgemäß abzu-

geben. Der Erklärungsversand erfolgt für Wien einheitlich für alle Sparten (Weinbau, Gartenbau, Ackerbau, …) am 26. Mai 2014, spätestens aber nach acht Wochen müssen die ausgefüllten Erklärungen und Beilagen an die Finanzämter retourniert bzw. über Finanzonline übermittelt werden. Aufgrund der abgegebenen Erklärungen berechnet die Finanzbehörde die individuellen Einheitswerte auf Grundlage der neuen Kundmachungen bzw. Richtlinien und stellt einen neuen Einheitswertbescheid aus. Dies wird mutmaßlich gegen Ende des Jahres passieren. Für Hilfesuchende, die konkrete Unterstützung bei der Ausfüllung der eigenen Formulare benötigen, wird es auf Wunsch ein kostenpflichtiges Beratungsprodukt („Ausfüllungsanleitung“) geben. Die LK Wien wird spezielle Informations- u. Schulungsveranstaltungen für den Gartenbau anbieten. GAP/Programm Ländliche Entwicklung LE 14-20 für den Gartenbau. Dipl.-Ing. Zambra

berichtete über das neue Programm LE 14-20 für den Gartenbau. Nach der politischen Einigung zur Ländlichen Entwicklung 2014-2020 startete das BMLFUW als erstes mit einer vorläufigen Antragstellung in der Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftliche Erzeugnisse“. Ab 1. April 2014 können Wiener Gärtner, Winzer und Landwirte ihre geplanten Investitionsvorhaben mit geschätzten Kosten beantragen. Die Entgegennahme des Förderantrags bedeutet noch keine Bewilligung des Investitionsvorhabens, somit erwirbt der Förderwerber auch keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es sichert den Landwirt lediglich einen Stichtag für die Kostenanerkennung. Anfang April 2014 wurden das Österreichische Programm Ländliche Entwicklung LE 14-20 bei der EU Kommission eingereicht. Es können noch Programmänderungen im Zuge der Verhandlungen erfolgen. In Zukunft müssen bei der Reihung der Anträge auch Auswahlkriterien verpflich-


Die Information tend angewendet werden. Mit einer Bewilligung der Förderanträge kann frühestens 2015 nach Vorliegen aller rechtlichen Voraussetzungen (Programmgenehmigung und nationale Sonderrichtlinie) begonnen werden. Seit 8. April 2014 kann auch für andere Vorhabensarten (Verarbeitung, Vermarktung & Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse-ERP Fonds, Existenzgründungsbeihilfen für JunglandwirtInnen, Diversifizierung nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten, Diversifizierung erneuerbare Energie) angesucht werden. Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (ÖPUL). Jährlicher flächendeckender Einsatz von Nützlingen in zumindest einem Gewächshaus oder Folientunnel; anrechenbar sind Nützlingseinsätze, die einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzen Prämie je Hektar unter Folie oder Glas = 1.000 € Pflanzenschutzmittelzulassungen ab 2014/15. Dipl.-Ing. Birgit Szigeti berichtete über Pflanzenschutzmittelzulassungen ab 2014/15 im Zierpflanzenbau. Eine eigene Arbeitsgruppe, unter der Leitung von Dipl.-Ing. Karin Weigel vom Bundesverband der Österreichischen Gärtner, setzt sich intensiv mit Indikationslücken bzw. Neuzulassungen auseinander. Sie verwies auf die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter für verwendete Pflanzenschutzmittel, die bei Kontrollen vom BAES vorliegen müssen. Bei Endverkaufsbetrieben müssen Pflanzenschutzmittel für den Verkauf ab 1. Jänner 2014 versperrt vorliegen bzw. müssen Kundeninformationen beiliegen über den Umgang und Gefährlichkeit dieser Mittel. Auch die Ausbildung für sachkundiges Personal im Pflanzenschutzmittelverkauf darf nicht vergessen werden. Abschließend verwies sie noch auf die wöchentlichen Pflanzenschutzinformationen „Infodienst für den Zierpflanzenbau“, welche gemeinsam von

GARTENBAU der LK Steiermark und LK Tirol erstellt werden. Diese sind sehr empfehlenswert, da sie gut und zudem nicht teuer sind (Jahresabonnement 50 €). Dipl.-Ing. Klaus Zambra berichtete anschließend, dass auch im Gemüsebau sehr intensiv an Indikationslücken bzw. Neuzulassungen gearbeitet wird. In dieser Arbeitsgruppe ist Dipl.-Ing. FH Gregor Hoffmann (LK-Projekt NÖ-Wien GmbH) vertreten. Abfälle im Wiener Gartenbau – Entsorgung von Pflanzen- und Folienresten. Helmut Schmidt berichtete über die Ergebnisse der Verhandlungen mit der MA 48. Die Kosten für die Entsorgung betragen 32 €/Tonne plus 8 € Bundesabgabe plus USt., insgesamt 48 €. Aller weiteren Informationen zu diesem Thema werden in einem eigenen Artikel in der nächsten Kammerzeitung bekannt gegeben. Projekt Wien & Kulinarik. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellte Dipl.-Ing. Birgit Szigeti das Projekt „Wien und Kulinarik“ als Vermarktungsoffensive zur Positionierung der regionalen österreichischen landwirtschaftlichen Produkte auf dem Wiener Markt vor (Projektdauer 1. Jänner 2014 bis 31. März 2015), das aus Fördermitteln der Ländlichen Entwicklung (EU/Bund/Land Wien) finanziell unterstützt wird. Das Besondere an diesem Projekt ist die erstmalige Zusammenarbeit aller wichtigen Institutionen, wie LK Wien, LK Österreich, Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreichs, MA 59 Marktamtsdirektion, Landesgremium Lebensmittelhandel WK, Landesgremium Markthandel WK, Verein zur Förderung des Marktgewerbes. Ertrags- und Marktsituation im Gemüse- und Zierpflanzenbau. Sowohl im Gemüse-, als auch Zierpflanzenbau wirkte sich das milde Wetter positiv auf die Heizkosten aus. Das Überangebot an Gemüseware (z.B. Salat, Radieschen) drückte den Erzeugerpreis,

die Energie- und Arbeitskosten blieben jedoch konstant hoch. Die Frühjahrsblumensaison war aufgrund der warmen Witterung sehr kurz. Auf den Schnittblumenpreis wirkte sich die milde Wetterlage nicht positiv aus. Aufgrund der vorzeitigen Wärme verlangten die Kunden bereits nach Sommerblumen. Für den Muttertag gibt es nicht mehr das vollständige Pflanzensortiment, da einige Arten, wie z.B. Flieder oder Maiglöckchen bereits verblüht sind. Im Obstbau ist die Marktsituation ebenfalls seit einigen Monaten angespannt. Die Obst-EO in der Steiermark kaufte sehr viel ausländische Ware im Herbst zu. Heimischen Standardsorten, wie z.B. Jonagold und Delicious sind nun fast unverkäuflich. Aufgrund der milden Witterung kam es außerdem zu einem Befall der Obstbäume im Freiland von Kirschenschädlingen, sogenannten Spannern (v.a. Schmetterlingsarten). Allfälliges. Dipl.-Ing. Birgit Szigeti bedankte sich bei Ulrike Jezik-Osterbauer für die Teilnahme am Projekt „Schule in der Gärtnerei“. Sie und ein paar andere Wiener Gärtnereien unterstützen dieses Projekt schon seit dem Jahr 2011. Bei den Lehrern und Schulkindern ist dieses Projekt sehr beliebt.

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Genussfestival 2014 Voller Erfolg für „Genuss Region Wiener Gemüse“ und „Weinregion Wien“ Von 9.-11. Mai 2014 fand im Wiener Stadtpark das traditionelle Genussfestival statt, veranstaltet vom Kuratorium Kulinarischem Erbe Österreich und der Stadt Wien. Über 170 Top-ProduzentenInnen und Manufakturen mit einer Vielfalt an österreichischen Spezialitäten lockten viele interessierte Besucher an, die sich von der hohen Qualität der Produkte überzeugen konnten. Das frühlingshafte Wetter am Freitag und Samstag trug zusätzlich zu einer guten Stimmung bei. Der Muttertag am Sonntag war wettermäßig nicht begünstigt, aber auch das hielt interessierte Gourmets nicht von einem Besuch ab. Bei den Ausstellern mit dabei waren wieder die „Genuss Region Wiener Gemüse“, vertreten durch die LGV Frischgemüse Wien, Gärtnerei Rosa Fuchs, Gärtnerei Marianne Ganger sowie die „Weinregion Wien“ mit erlesenen Weinen von renommierten Wiener Winzern.

Gärtnerei Rosa Fuchs mit Gemüse-Chutneys und FruchtaufstriFoto: LK Wien chen.


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GEMÜSEBAU

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Die Information

Bäuerliche Familienbetriebe sichern seit Generationen die regionale Produktion. Links Vorstand Bild: LGV Frischgemüse Gerald König, Bildmitte Familie Flicker und rechts KDir. Robert Fitzthum.

LGV-Frischgemüse:

Umsatzziel für 2014 von 70 Mio. Euro angestrebt

LGV bei Verbrauchern für Nachhaltigkeit bekannt VON MAG. MARTINA WOLF

Nach einem verhaltenen Start in die Gemüsesaison im März und April rechnet die Erzeugergemeinschaft mit einer Absatzbelebung sobald das trübe Wetter vorbei ist. „Wir kämpfen zurzeit mit einem Überhang an Ware (+ 6 %). Da das Wetter in den vergangenen beiden Monaten sehr schön war, waren große Marktmengen aus ganz Europa vorhanden, bei den Kunden war jedoch Kaufzurückhaltung zu spüren, sodass der Umsatz im erste Quartal des Jahres um rund 0,4 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres zurückgeblieben ist“, berichtete LGV-Vorstand Gerald König gestern vor Journalisten in Wien. Mit Abebben der heftigen Regenfälle in den nächsten Tagen sei aber mit einer Absatzbelebung zu rechnen, sodass ein Umsatzziel für 2014 in Höhe von rund 70 Mio. € (2013 waren es 65 Mio. €) angestrebt wird.

Hervorragender Start der konsumfertigen Frischsalate. Dazu setzt man nicht nur auf Bewährtes, der Wiener Frischgemüseproduzent überzeugt auch immer wieder mit interessanten Innovationen. So ist seit Juli des Vorjahres eine neue Convenience-Linie mit hochwertigen, konsumfertigen Frischsalaten im Sortiment, die von den Verbrauchern sehr gut angenommen werden: Innerhalb der ersten Monate verkaufte LGV rund 1,3 Mio. Tassen mit steigender Tendenz. Aus diesem Grund wird dieses Angebot heuer um zarten Babyleaf-Salat, rassigen Rucola und feinen BabySpinat erweitert. Neu: Urbanes Trendgemüse. Als weiterer neuer Produktbereich wird heuer eine Linie mit urbanem Trendgemüse auf den Markt gebracht. „Darunter verstehen wir Frischgemüse, das vorrangig städtischen Lebensund Konsumgewohnheiten entspricht, bislang aber nicht aus

regionalem, heimischem Anbau erhältlich ist“, erklärte König die Strategie hinter der Sortimentserweiterung. Gestartet wird mit einer Hugo-Cocktail-Minze, mit Dolcinis - rund 1 cm große, dattelförmige Snacktomaten - sowie den scharfen Piri-Piri-Chillis, die bislang ebenso rein aus Importen verfügbar waren und nun als frische wie auch getrocknete LGV-Ware in den Handel kommen. „Ohne das Netz einer Genossenschaft wie unserer könnten sich die Gemüsegärtner nicht auf diese Innovationen einlassen, denn der Aufbau neuer Produkte dauert einige Jahre, in denen die Erzeuger einen finanziellen Rückhalt benötigen“, erläuterte König. Regionale Produkte essen, wenn sie regional verfügbar sind. Trotz großer Anstrengungen befindet sich der regionale Gemüseanbau laut dem Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Fitzthum unter Druck.

Die Ursache dafür sei der globale Wettbewerb: der Import von Lebensmitteln aus weit entfernten Ländern, die unter deutlich geringeren Standards als in Österreich üblich erzeugt werden. „Ein Faktum, dem wir uns stellen“, betonte Fitzthum. Nicht nachvollziehbar sei für ihn jedoch, dass der österreichische Lebensmittelhandel trotz eines großen heimischen Frischgemüseangebots gleichzeitig sehr viel Importware anbietet. „Das erhöht nicht nur den Wettbewerbsdruck enorm und schmälert die Absatzchancen für unsere eigenen Produkte, es ist auch ein Widerspruch zum Klimaschutz“, forderte der Aufsichtsratsvorsitzende dazu auf, „regionale Lebensmittel dann zu konsumieren, wenn sie saisonal angeboten werden“. Nachhaltigkeit ist Existenzgrundlage der Betriebe. Seit mittlerweile fast 70 Jahren vermarktet die LGV-Frischgemüse jene Produkte, die ihre bäuerlichen Wiener Mitglieder - aktuell sind es 109 an der Zahl - herstellen. Viele dieser Betriebe befinden sich seit mindestens vier Generationen in Familienbesitz und sind damit Garant für die nachhaltige Versorgung der Bürger mit frischen, qualitätsvollen Lebensmitteln. Dass die Bemühungen um Nachhaltigkeit wahrgenommen und positiv bewertet werden, zeigt eine Gallup-Umfrage unter 1.000 Personen, wonach 82 % überzeugt sind, dass die LGV nachhaltig wirtschaftet (2. Platz). „Für unsere Mitglieder ist Nachhaltigkeit die Existenzgrundlage“, betonte Fitzthum. „Ohne den schonenden Umgang mit den Ressourcen in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht, hätten die heutigen Betriebsführer ihren Kindern nichts zu hinterlassen. Damit stellen diese Familienbetriebe die modernste Form der Nahrungsmittelsicherung dar. Darauf wollen die Vereinten Nationen heuer besonders hinweisen.“


Einheitswert

Infos zur Hauptfeststellung SEITE IV

GAP neu

Ländliche Entwicklung

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Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

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Der Konflikt Russland gegen Ukraine bereitet Europa EnergieSorgen: Langfristig macht nur der Umstieg auf „Erneuerbare“ unabhängig. JOSEF SIFFERT LK ÖSTERREICH

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine nimmt bedrohlich an Schärfe zu. Da Europa und auch Österreich in der Energie- aber auch Wärmeversorgung im höchsten Ausmaß vom russischen Erdgas abhängig sind, werden derzeit zwei kontroverse Wege diskutiert, wie man die Abhängigkeit des Kontinents auf lange Sicht verringern könnte: Die einen schlagen vor, die Atomkraft aus- und die europäischen Schiefergasvorräte abzubauen. Die anderen denken nachhaltiger und sehen in den erneuerbaren Energieformen die einzige gangbare Zukunft. „Der Ausweg aus dieser einsei-

UKRAINEKONFLIKT GEFÄHRDET EUROPAS GASVERSORGUNG

Nur erneuerbare Energie macht uns unabhängig tigen Abhängigkeit ist der langfristige Umstieg auf erneuerbare Energie“, weiß Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich, und verlangt in diesem Zusammenhang von der Europäischen Union eine Weichenstellung in Richtung mehr Sicherheit und weniger Abhängigkeit. Und ganz konkret: „Damit im Winter niemand frieren muss, liefert Holz si-

Boden schützt uns – schützen wir ihn Die extremen Niederschläge der letzten Tage haben es abermals gezeigt: Boden ist ein unverzichtbarer Wasserspeicher. Geht dieser wie bisher in großem Ausmaß verloren – täglich verlieren wir in Österreich mehr als 22 Hektar durch Verbauung – dann werden die Schäden durch Überschwemmungen weiterhin steigen. Boden ist aber ebenso ein unverzichtba-

chere Wärme. Denn Brennholz aus der eigenen Region gibt Sicherheit.“ Auch Josef Plank, Präsident des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich, schlägt in dieselbe Kerbe: „Der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien muss die Antwort auf die Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland sein.“ Und Plank verlangt von Bun-

KURT WEINBERGER ÖSTERREICHISCHE HAGELVERSICHERUNG

rerer CO2-Speicher. Und auch hier gilt: Geht Boden durch Versiegelung unwiederbringlich verloren, kann CO2 nicht mehr im erforderlichen Ausmaß gespeichert werden. Die Erderwärmung mit einer Zunahme von Wetterextremereignissen ist die Folge. Schützen wir daher das, von

deskanzler Werner Faymann, dass sich dieser „beim EU-Rat für eine beschleunigte Energiewende“ einsetzt.

Gashahn zu, Europa leidet „Dreht Russland den Gashahn zu, leidet nicht nur unser Land, sondern halb Europa: Denn Österreich ist die Drehscheibe für russisches Gas

dem wir und nachfolgende Generationen leben. Und das ist die Ressource Boden. Denn ein Land mit immer weniger Böden führt auch zu weniger Lebensmittelversorgungssicherheit. Und ein solches Land ist sehr verletzbar. Wollen wir das alles nicht mehr wahrhaben?

kommentar


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

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nach Westeuropa“, so Schultes zu möglichen Folgen eines eskalierenden Konfliktes. Gazprom liefert über die Ukraine Erdgas nicht nur für Österreich, sondern riesige Gasmengen für die umliegenden Nachbarstaaten, allen voran für Italien. Wenn die Gaszufuhr aus der Ukraine gestoppt wird, steht halb Europa still. Die Gasversorgung der energieintensiven Industrie, der Gaskraftwerke und der Haushalte wird daher im nächsten Winter von Russlands Gnaden abhängig sein. „Da kann man nur hoffen, dass es zu keinem Bürgerkrieg im Osten der Ukraine kommt“, so Schultes weiter. Er ergänzt: „Außerdem nutzt Putin das Erdgas jetzt schon als Instrument, noch mehr Geld aus der EU für das willkürlich verteuerte Erdgas seiner Gazprom

zu verlangen. Aber die so erpressten Hilfsgelder des europäischen Steuerzahlers landen nicht in der Ukraine, sondern bei Putins Freunden.“ Als Ausweg sieht der LK-Präsident die sichere Wärmeversorgung mit Holz. Wörtlich: „Die OMV kann nur eine etwa dreimonatige bzw. quartalsweise Reichweite der Erdgasspeicher verkünden, um verängstigte Gaskunden zu beruhigen. Jene hingegen, die mit Holz heizen, können jetzt schon in aller Ruhe aus ihrer eigenen Region den Wärmebedarf für die gesamte nächste Heizperiode in Form von Brennholz, Hackgut oder Pellets einlagern.

Energiewende möglich Und auch Plank setzt auf die Wende hin zu den „Erneuerbaren“: „Viele europäische

Staaten belegen ganz klar, dass eine ambitionierte Klima- und Energiepolitik und eine florierende Wirtschaft Hand in Hand gehen können. Europaweit ist der Anteil erneuerbarer Energien von 2011 auf 2012 um 1,3 Prozentpunkte gewachsen. Staaten wie Schweden oder Finnland beweisen, dass eine Zunahme von 3 Prozentpunkten jährlich möglich ist. „Auch wenn die energieintensive Industrie nicht müde wird zu predigen, dass eine Energiewende zur De-Industrialisierung führt, die Tatsachen zeigen, dass Investitionen in saubere Energie und Energieeffizienz die Wirtschaft beflügeln, zur regionalen Wertschöpfung führen und dass die Industrie dabei kräftig profitiert“, so Plank. Sehr kritisch sieht er jedoch Stimmen, die die Förderung

von Schiefergas als Lösung ins Spiel bringen. Plank: „In den letzten Jahren ist klar geworden, dass die europäische Bevölkerung nicht bereit ist, die Gefährdung von Boden und Trinkwasser in Kauf zu nehmen, nur um damit die Abhängigkeit von Gas weiter in die Länge zu ziehen. Abgesehen davon hat sich gezeigt, dass die Vorräte bei Weitem nicht so groß sind, wie die Gasindustrie noch vor einigen Jahren geschätzt hat.“ Er verlangt eine EU-weite Initiative, um drei Ziele zu erreichen. Plank wörtlich: „Der Energieverbrauch muss bis 2030 um 30 Prozent verringert werden, der Anteil erneuerbarer Energien muss auf 45 Prozent steigen und die CO2Emissionen müssen um 55 bis 60 Prozent verringert werden.“

Spannende Themen im Mittelpunkt

ALMAUFTREIBER

EU-Lebensmittelbehörde

Internationale Agrarjugend zu Gast

Sanktionsbefreiung: Antrag

Url neuer EFSAGeschäftsführer

Die MarktordnungsgesetzNovelle 2014 steht kurz vor Beschlussfassung im Nationalrat. Vorgesehen ist in bestimmten Fällen eine rückwirkende Sanktionsbefreiung für laufende sowie nicht länger als drei Jahre zurückliegende Bescheide. Dazu ist ein einzelbetrieblicher Antrag von Almauftreibern für das jeweilige Kalenderjahr bei der BBK/ LWK bis spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes einzubringen. In der nächsten Ausgabe des BauernJournals erfolgt eine detailliertere Erläuterung der Vorgangsweise. Die Landwirtschaftskammern werden ebenfalls näher informieren, sobald diesbezügliche konkrete Vorgaben seitens der Verwaltung gegeben sind, dies ist voraussichtlich bis Mitte Juni zu erwarten.

Der Österreicher Bernhard Url leitet ab 1. Juni die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Sitz in Parma. Der EFSA-Verwaltungsrat hat Url zum geschäftsführenden Direktor für die nächsten fünf Jahre ernannt. Url leitete EFSA seit September 2013 interimistisch. „Es ist eine große Ehre, diese wichtige Organisation, die sich dem Schutz der Gesundheit der Menschen in Europa verschrieben hat, zu leiten“, betonte Url. Der promovierte Tierarzt Bernhard Url war zehn Jahre Geschäftsführer der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die Österreich auch im Beirat der EFSA vertritt. Von 2008 bis März 2012 war Url darüber hinaus Mitglied des Verwaltungsrates der EFSA.

Die Landjugend Österreich lädt am Do, dem 12. Juni zum Europäischen Junglandwirtekongress im Francisco Josephinum in Wieselburg ein. Um zukunftsfähig gestalten und wirtschaften zu können, gilt es, über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken. Daher diskutieren rund 40 Vertreter der europäischen Junglandwirteorganisationen (CEJA) und rund 200 Landjugendmitglieder, Junglandwirte sowie Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Gästen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Themen „Rahmenbedingungen für eine landwirtschaftliche Produktion für 2050, Verstädterung und Landverschwendung, Jugend – limitierte Ressource im ländlichen Raum?“ versprechen spannende und vielseitige Diskussionen. Beiträge von Minister Andrä Rupprechter und Franz Fischler unterstreichen die Wichtigkeit des Kongresses und geben der Jugend im ländlichen Raum sowie den Themen, derer sie sich annehmen, eine besondere Gewichtung. Anmeldung bis spätestens Mo, 2. Juni unter oelj@landjugend.at oder unter 01/534418568. Teilnahmegebühren für Landjugendmitglieder und Schüler 10 €, Nicht-Landjugendmitglieder 20 €. www.landjugend.at


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG J U N I 2 01 4

III

DETAILPROGNOSEN – EINZIGARTIG IN EUROPA

Das neue Wetterwarncockpit Das Wetterservice der Hagelversicherung bietet individuelle Wetterwarnungen an und macht jetzt mit dem neuen Warncockpit außergewöhnliche Wettersituationen noch besser kalkulierbar. Spätfrostnächte, Stürme oder extreme Niederschläge verursachen oft schwere Schäden in der Landwirtschaft. Damit schadensmindernde Vorsor-

gemaßnahmen, insbesondere im Wein-, Obst- und Gartenbau, effektiv und rechtzeitig eingesetzt werden können, wurde das Wetterservice der Österreichischen Hagelversicherung auf www.hagel.at ab sofort für die Mitglieder erweitert. Das Warncockpit bietet die Möglichkeit, sich bereits bis zu 48 Stunden vorher vor extremen Wettersituationen wie Starkniederschlägen, Spätfrösten oder Windspitzen warnen zu lassen. Einzigartig ist dabei, dass jeder Landwirt die Warnung genau für seine betriebsspezifischen Bedürfnisse – für

jede Pflanzenart und für jedes Feldstück – einstellen kann. Sind die vom Landwirt eingestellten Warnparameter (Temperatur, Niederschlagssumme, Windspitze) erfüllt, so wird er automatisch per E-Mail benachrichtigt. „Damit sind wir der erste und einzige Agrarversicherer Europas, der seinen Mitgliedern sowohl hochaufgelöste Prognose- als auch Analysedaten und darüber hinaus ein individuelles Warninstrument zur Verfügung stellt“, beschreibt Mag. Holger Starke, Meteorologe in der Hagelversicherung, das neue Warncockpit.

Viele Vorteile

Das modernste Agrarwetter Europas n Seit 2006 4 Mill. Zugriffe n 25.000 Nutzer n Daten zu Niederschlag, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und Niederschlagswahrscheinlichkeit n 48-Stunden-Detailprognose n Niederschlagsradar mit Kurzvorschau, Fünf-TageWettertrend und umfassende Analysemöglichkeiten n Wetterservice-App mit den wichtigsten Serviceleistungen

www.agrarfoto.com

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TÄGLICH WIRD IN ÖSTERREICH EIN BAUERNHOF VERBAUT LEBENSMITTELVERSORGUNG GEFÄHRDET

Nicht nur die zunehmenden Schäden durch Naturkatastrophen, auch die tägliche Verbauung von 22,4 Hektar Boden (=durchschnittliche Größe eines Bauernhofes) gefährden die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln. www.hagel.at Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung


fotolia/BMF

Die Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Landund Forstwirtschaft 2014

Gesetzliche Grundlagen: Im Jahr 2014 werden gem. § 20 c BewG die Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, mit Stichtag 01.01.2014, neu festgestellt. Die Kundmachungen des Bundesministers für Finanzen über die Bewertungsgrundlagen zum 01.01.2014 für die Hauptfeststellung, wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 04. und 05.03.2014 rechtsverbindlich veröffentlicht (www.lko.at). Der Einheitswert ist Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben und Beihilfen sowie für die Beiträge bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), und hat deshalb für die Land- und Forstwirte große Bedeutung. Es ist daher gesetzlich notwendig, die Einheitswerte an derzeitige ökonomische Verhältnisse anzupassen, um die pauschalierte Festsetzung der Steuern im land- und forstwirtschaftlichen Bereich weiter aufrecht zu erhalten. Neben einer Modernisierung und Anpassung an aktuelle Ertragsfaktoren (z.B. öffentliche Gelder) ist dabei auch eine Vereinfachung in der Verwaltung eine wesentliche Zielsetzung. Bei allen Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens werden daher Anpassungen und Vereinfachungen

bei der Wertermittlung vorgenommen. Eine Erhebung der Bewertungsgrundlagen ist seit der letzten Hauptfeststellung nur im Anlassfall zwischenzeitlich vorgenommen worden, daher ist diese in den meisten Fällen zur Ermittlung der aktuellen betrieblichen Verhältnisse erforderlich.

Wann werden die HF Bescheide zugestellt? Die Hauptfeststellungsbescheide werden voraussichtlich ab Ende Oktober 2014 von der Behörde zugesandt. Sie sind steuerlich (z.B. Grundsteuer, Einkommensteuer) gem. § 20 Abs. 3 BewG ab 01.01.2015 wirksam. Auf die Beitragsgrundlagen für die Sozialversicherung der Bauern (BSVG) wirkt sich der neue Einheitswert gem. § 86 Abs. 13 BewG iVm § 333 BSVG erst ab dem Jahr 2017 aus. Bis zum Ergehen der Hauptfeststellungsbescheide zum 01.01.2014 – mit Wirksamkeit 01.01.2015 – werden die Einheitswerte der Hauptfeststellungsperiode 1988/2001 als Berechnungsbasis zugrunde gelegt.

Sollte, auf Grund von Verzögerungen bei der Bescheiderstellung, zum 01.01.2015 noch kein Hauptfeststellungsbescheid vorliegen, wird weiterhin der bestehende Einheitswert für die Bemessung herangezogen. Sobald der Hauptfeststellungsbescheid ergangen ist, werden die Steuern und Abgaben rückwirkend neu berechnet. Der neue Einheitswert zum Stichtag 01.01.2014 ist grundsätzlich bis zur nächsten Hauptfeststellung gültig. Kommt es inzwischen zu wesentlichen Änderungen (z.B. Reduktion des Obstbaus, Intensivierung der Tierhaltung, bedeutende Änderungen bei den zu berücksichtigenden Öffentlichen Geldern der 1. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik oder durch eine zwischenzeitige Bodenschätzung) wird dies durch eine Wertfortschreibung des Einheitswertes über Antrag oder auch amtswegig berücksichtigt, wenn die festgelegten Grenzen (mehr als 5 % oder Euro 1.000.-, mindestens jedoch Euro 300.-) durch die geänderten Verhältnisse über- bzw. unterschritten werden, wird ein neuer Einheitswertbescheid ausgestellt.


In einem ersten Schritt müssen die Land- und Forstwirte die zum Stichtag 01.01.2014 vorliegenden Verhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erklären, wobei idR die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2014 maßgebend sind (z.B. Eigentumsverhältnisse). Im zweiten Schritt berechnet die Finanzbehörde die individuellen Einheitswerte auf Grundlage der neuen Kundmachungen bzw. Richtlinien und stellt den Hauptfeststellungsbescheid aus. Beginnend mit Ende Mai 2014 werden vom Finanzamt den Land- und Forstwir-

ten Fragebögen (=Erklärungen/Beilagen) postalisch übermittelt. FinanzOnline Anwender erhalten ein Schreiben, indem mitgeteilt wird, dass die Erklärung und die notwendigen Beilagen online ausgefüllt werden können. Für FinanzOnline Anwender stehen die Erklärungen und Beilagen ab dem 20.06.2014 zur Verfügung. Der Versand erfolgt gestaffelt über mehrere Wochen, maßgebend dafür ist der Betriebssitz der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit. Besitzer von kleinen land- und forstwirtschaftlichen Flächen (bis zu ca. 5 ha landwirtschaftliche Fläche, bis zu ca. 10 ha forstwirtschaftliche Fläche und bis

Infobox ■

Erstmals werden auch die öffentlichen Gelder der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) z.B. Betriebsprämien, Tierprämien im Ausmaß von 33 % des im Vorjahr ausbezahlten Betrages ein Bestandteil des Hauptfeststellungsbescheides (§ 35 BewG). Nicht einbezogen werden Zahlungen der 2. Säule wie z.B. ÖPUL oder Ausgleichszulage (AZ) Die Einheitswerte stellen, anders als die AMA, auf das Eigentum und nicht auf das Nutzerprinzip ab.

Die bewirtschaftete Fläche laut Agrarmarkt Austria (AMA) ist für das Flächenausmaß der wirtschaftlichen Einheit im Zuge der Hauptfeststellung nicht von Bedeutung. Für die Hauptfeststellung der Einheitswerte gilt grundsätzlich die Katasterfläche zum Stichtag 01.01.2014.

Die Wohnungswerte (das ist der Wert der Wohnung des Betriebsinhabers und seiner Familie) werden im Rahmen der Hauptfeststellung LuF 2014 nicht neu festgestellt, Änderungen sind jedoch erforderlichenfalls im Rahmen von Fortschreibungen bzw. Nachfeststellungen zu berücksichtigen.

Pachtflächen haben, da es sich um eine eigentumsbezogene Bewertung handelt, nur bei der Berechnung von Zuschlägen Einfluss auf die Einheitswerte. Entscheidend sind Pachtflächen daher unter anderem bei der Berechnung von Zuschlägen für überdurchschnittliche Tierhal-

zu 1.000 m² unproduktive Fläche) ohne Hofstelle müssen, sofern der Behörde die maßgeblichen Daten bekannt sind, keine Erklärungen ausfüllen und erhalten ab Oktober 2014 einen Hauptfeststellungsbescheid zum Stichtag 01.01.2014. Liegt eine der untenstehenden Bewirtschaftungsarten vor, sind die dafür vorgesehen notwendigen Beilagen zusätzlich zur Haupterklärung LuF1 HF2014 (Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages landund forstwirtschaftlicher Betriebe zum 01.01.2014) auszufüllen. Besitzt der Land- und Forstwirt

tung und der Bewertung und Zurechnung des Zuschlags für bestimmte Obst- bzw. Sonderkulturen (z.B. Feldgemüse) an den Bewirtschafter. ■

Landwirte, die keine landwirtschaftlichen Eigenflächen besitzen, jedoch als Bewirtschafter (Pächter) öffentliche Gelder der 1. Säule von der Agrarmarkt Austria beziehen, sind in die Hauptfeststellung einbezogen und erhalten erstmals einen eigenen Einheitswertbescheid.

Der grundsätzliche Aufbau des landwirtschaftlichen Einheitswertes (Vergleichswert auf Basis der Bodenklimazahl/ Betriebszahl/Hektarsatz) bleibt generell erhalten, es werden jedoch öffentliche Gelder der 1. Säule (neu) sowie diverse Zuschläge zum Einheitswert z.B. für überdurchschnittliche Tierhaltung (wie bereits jetzt der Fall) berücksichtigt.

Die betriebsindividuellen Änderungen der landwirtschaftlichen Einheitswerte werden sehr unterschiedlich ausfallen, je nach dem, ob sich Änderungen beim Vergleichswert (durch die Anhebung des Hektarhöchstsatzes, Änderungen auf Grund der neuen Faktoren für die individuelle Hektarersatzmitteilung), bzw. auf Grund der EW-Zurechnung für öffentlichen Gelder und der Höhe der Zuschläge ergeben. Auch sind Änderungen der Ertragswerte bei den anderen Vermögensunterarten, wie z.B. bei Ertragswert für forstw. Grundbesitz, Weinbau usw. ebenfalls vorhersehbar. In Summe ist mit einem leichten Ansteigen der Einheitswertsumme im Bundesgebiet gerechnet.

Entgeltliche Einschaltung

Organisatorischer Ablauf


keine land- und forstwirtschaftlichen Eigenflächen, erhält er aber: ■ als Bewirtschafter Förderungen der 1. Säule der AMA oder er bewirtschaftet ■

Sonder- und Obstkulturen, die keine Dauerkulturen sind, z.B. Feldgemüse, Erdbeeren für welche ein Zuschlag zu errechnen ist, u.U. auch die Tierhaltung, so muss er die Haupterklärung für reine Pächterbetriebe LuF 3 HF2014 (Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages land- und forstwirtschaftlicher Pachtbetriebe gem. § 31 Abs.5 und § 32 Abs. 4 Bewertungsgesetz 1955 idgF zum 01.01.2014) ausfüllen.

Die Ausfüllhilfe (Formular LuF 2) wird ebenfalls dem Schreiben angeschlossen bzw. steht auch im FinanzOnline zur Gänze zur Verfügung. Als Unterstützung wird auch eine Beilage zum LuF 1 HF 2014, bzw. LuF 3 HF 2014 mit den Daten der wirtschaftlichen Einheit – LuF 1-B HF2014, bzw. LuF 3-B HF2014, beigelegt. Hier werden die zum Stichtag 01.01.2014 beim Finanzamt gespeicherten Grundstücke (Flächenstand) inkl. Name und Nummer des Grundbuches/der Katastralgemeinde, sowie der im Einheitswertakt bewerteten Flächen angeführt. Weiters werden bestimmte Daten, z.B. Tierhaltung, Obst- und Sonderkulturen der Agrarmarkt Austria (AMA) angeführt. Für jede wirtschaftliche Einheit, die unter einem Einheitswertaktenzeichen (EWAZ) beim Lagefinanzamt geführt ist, ist ein eigenes Erklärungsformular bzw. sind Beilagen auszufüllen.

Entgeltliche Einschaltung

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit mehreren wirtschaftlichen Einheiten, d.h. mehreren Einheitswertaktenzeichen müssen pro Einheitswertakt eine Haupterklärung und, falls erforderlich modulare Beilagen, je Bewirtschaftungszweig (z.B. Alpen, Obstbau, Tierhaltung usw.) ausfüllen. In Einzelfällen, falls seitens der Behörde noch interne und externe Datenabgleiche vorzunehmen sind (z.B. offene Verlassenschaften, Grundstücksverkäufe, bei denen die Grundbuchseintragung noch nicht stattgefunden hat, usw.), kann der Erklärungsversand auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Beratung und Service Neben schriftlichen Informationen in den Fachmedien der Landwirtschaftskammern und auf dem Internetportal www. lko.at, sowie der Homepage des BMF www.bmf.gv.at besteht auch die Möglichkeit zur Information in gesonderten Veranstaltungen der Landwirtschaftskammern in den jeweiligen Bundesländern (z.T. schon stattgefunden) Die Termine dieser LK-Info-Veranstaltungen sind bzw. werden in den jeweiligen Bundesländern veröffentlicht. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Hotline Einheitswerthauptfeststellung 2014 des Finanzministeriums unter der Telefonnummer 050 233 720, MO bis DO von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und FR von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Zur Unterstützung stehen die Mitarbeiter/ innen in den Finanzämtern während der Amtsstunden sowie die Bezirksbauernkammern / Außenstellen zur Verfügung.

FinanzOnline Mit FinanzOnline kommt das Amt zu Ihnen. Sie können Ihre Amtswege und

somit auch die Abgabe der Erklärung per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus, rund um die Uhr erledigen. Ein neuer FinanzOnline Zugang für natürliche Personen kann beim zuständigen Finanzamt oder direkt unter www. finanzonline.bmf.gv.at beantragt werden. Personengemeinschaften und Gesellschaften müssen direkt beim Finanzamt vorsprechen.

Ausfüllen der Erklärungen und Beilagen in FinanzOnline Finanz Online Anwender erhalten ein Anschreiben, mit dem Hinweis, die Erklärungen und Beilagen elektronisch über Finanz Online auszufüllen. Die vorausgefüllten Erklärungen und Beilagen stehen FinanzOnline Anwender ab dem 20.06.2014 zur Verfügung.

Achtung! Um die Erklärungen zur Hauptfeststellung 2014 in FinanzOnline ausfüllen zu können, muss der Bescheidempfänger bzw. bei Vorliegen von Miteigentum die vertretungsbefugte Person einen FinanzOnline Zugang haben.

Formulare und Beilagen LuF-1 HF2014 Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 01.01.2014 LuF 2-HF 2014 Ausfüllhilfe für Hauptfeststellungserklärungen HF 2014 LuF 1-B HF 2014 Daten der wirtschaftlichen Einheit – Beilage zu LuF 1 HF 2014 LuF 1-MI HF 2014 Weitere Miteigentümerinnen/Miteigentümer LuF 1-FO HF 2014 Forstbetriebsfläche über 100 Hektar LuF 1-FOF HF 2014 Flächennachweis Forst LuF 1-FOE HF 2014 Ergänzungsblatt zur Beilage LuF 1 FO (dieses Formular ist ausschließlich anzufordern) LuF 1-A HF 2014 Alpen und Weiderechte LuF 1-O HF 2014 Obstbau LuF 1-S HF 2014 Sonderkulturen – Feldgemüse, Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen, Christbaumkulturen, Hopfenanlagen LuF 1-G HF 2014 Gärtnerisch bzw. baumschulmäßig genutzte Flächen LuF 1-T HF 2014 Tierhaltung/Imkerei LuF 1-J HF 2014 Jagdgatter LuF 1-FA HF 2014 Angelfischerei in Teichen LuF 1-FD HF 2014 Fischzucht Durchflussanlagen LuF 1-FF HF 2014 Fischereirecht an fließenden Gewässern LuF 1-FS HF 2014 Fischereirecht an stehenden Gewässern LuF 1-FT HF 2014 Teichwirtschaften LuF 3 HF 2014 Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages land- und forstwirtschaftlicher Pachtbetriebe gem. § 31 Abs.5 und § 32 Abs. 4 Bewertungsgesetz 1955 idgF zum 01.01.2014 LuF 3 B HF 2014 Daten der wirtschaftlichen Einheit – Beilage zu LuF 3 HF 2014 LuF 3-MI HF 2014 Weitere Mitpächterinnen/Mitpächter

Informationen und Tipps finden Sie auf www.bmf.gv.at sowie auf www.facebook.com/finanzministerium


Das Grundstücksverzeichnis und andere Unterlagen des Katasters unterstützen dabei Im Jahr 2014 werden die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte in Form von Ertragswerten neu festgesetzt. Daher sind die zum Stichtag 1. Jänner 2014 vorliegenden Verhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens anzugeben. Aus diesem Anlass werden ab Ende Mai den Land- und Forstwirten Fragebögen (Erklärungen) zugesandt. Ein wichtiger Bestandteil dieser Formulare sind die Angaben zu den bewirtschafteten Flächen und Nutzungen. Um die Angaben im Erklärungsformular mit den tatsächlichen Eintragungen im Kataster vergleichen und bei Bedarf richtigstellen zu können, ist ein aktuelles Grundstücksverzeichnis erforderlich. Das Grundstücksverzeichnis mit Angaben über die Größe und die Nutzung der Grundstücke ist im BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erhältlich.

See you: www.bev.gv.at

Hauptfeststellung 2014

Willkommen im

BEV

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Kosten Grundstücksverzeichnis mit Eigentümerangaben • im Online-Shop oder per E-Mail geliefert: Pauschalgebühr EUR 5,00 (beinhaltet bis zu 83 Grundstücke, jedes weitere Grundstück kostet EUR 0,06) • Als Ausdruck am Vermessungsamt: Pauschalgebühr EUR 5,00 (beinhaltet bis zu 41 Grundstücke, jedes weitere Grundstück kostet EUR 0,12)

Beratung im Vermessungsamt Häufigster Anlass für Nachfragen im Vermessungsamt können für den Eigentümer unplausible Differenzen bei der Nutzung zwischen Kataster und der Natur sein:

XXX XXX

XXX

• Offensichtliche Fehler in den Benützungsarten/Nutzungen des Katasters (Kahlschlag als Landwirtschaftliche Nutzflächen (LN), Streuobstwiese als Wald...) werden vom Vermessungsamt umgehend und kostenfrei berichtigt. • Differenzen, die den forstrechtlichen Bewilligungen entsprechen, werden umgehend kostenfrei bereinigt. • Sind aufwendige Ermittlungen vor Ort erforderlich, so ist auf Antrag des Eigentümers eine kostenpflichtige Amtshandlung gem. §38 VermG (Erhebung der Benützungsarten) einzuleiten. Diese Änderungen können im Regelfall nicht innerhalb der Frist für die Rücksendung der Erklärungen behandelt werden. • Treten Probleme mit den Eigentumsgrenzen auf, sind diese nur im Rahmen einer einvernehmlichen Grenzfestlegung, Einmessung und anschließender Aktualisierung der öffentlichen Bücher (Kataster und Grundbuch) zu bereinigen. Steuerlich werden diese Änderungen als „Wertfortschreibung“ und nicht mehr im Rahmen der Hauptfeststellung 2014 berücksichtigt.

Hilfestellungen und Auskünfte Auskünfte und Hilfestellungen zu Katasterfragen und zur Bestellung von Auszügen aus dem Grundstücksverzeichnis erhalten Sie:

Bestellmöglichkeiten 1) Online im BEV Geodaten Shop Die Bestellung erfolgt durch Eingabe der Grundstücksnummer(n) + Katastralgemeindenummer + E-Mail-Adresse für die Zustellung des Auszugs als PDFDokument. Die Bezahlung erfolgt online mittels Kreditkarte. Es stehen zwei Abfragevarianten zur Verfügung: • nach Grundbuchseinlagen (EZ) und Eigentümer: es muss nur ein Grundstück der Einlage eingegeben werden, ausgegeben wird die gesamte Einlagezahl samt Flächensummen • nach Grundstücken: eine Liste von Grundstücksnummern wird eingegeben, ausgegeben werden alle gewählten Grundstücke 2) Mittels Bestellformular „Grundstücksverzeichnis Hauptfeststellung 2014“ Das ausgefüllte Bestellformular kann per Post, Fax oder E-Mail an das Vermessungsamt übermittelt werden. 3) Im Vermessungsamt persönlich (werktags von 8:00 bis 12:00 Uhr) Die Kontaktdaten der Vermessungsämter finden Sie auf www.bev.gv.at unter „Kontakt“.

• In den Kundenservicestellen der Vermessungsämter (werktags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie nach tel. Vereinbarung) • Alle Informationen und Bestellformulare finden Sie auf der Homepage des BEV (www.bev.gv.at) unter „Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft 2014“ • Für Bestellungen im Internet: Kundenservice Vermessung Geoinformation. Tel: +43 1 21110-2160 (Mo-Do 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 14:00 Uhr) Fax: +43 1 21110-992161 E-Mail: kundenservice@bev.gv.at

See you: www.bev.gv.at

BEV

und

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen


BAUERNJOURNAL AMA

VIII

Gut zu wissen

Ein Prüfer hat vielfache Aufgaben Er muss n Sachverhalte feststellen, n Sachverhalte dokumentieren, n den Prüfungsablauf, den Prüfbericht und die getroffenen Feststellungen erklären. Ein Prüfer kann verlangen: n alle für die Prüfung wesentlichen Auskünfte, n die Vorlage von geschäftlichen Unterlagen, n Zutritt zu Geschäfts- und Lagerräumen. Allerdings hat ein Prüfer keinerlei Berechtigung n zur Hausdurchsuchung, n zur Beschlagnahmung von Unterlagen oder n zum zwangsweisen Betreten von Räumlichkeiten. n In Einzelfällen ist die Beweissicherung von Unterlagen allerdings möglich.

Wer soll bei der Kontrolle dabei sein? Die Kontrolle sollte grundsätzlich mit dem Bewirtschafter, kann aber auch mit einer geeigneten Auskunftsperson durchgeführt werden. Für die Kontrolle sollte sich der Landwirt genügend Zeit nehmen. Alle offenen Fragen, die bereits im Zuge der Vor-OrtKontrolle geklärt werden können, ersparen im Nachhinein Zeit und allfällige Unklarheiten.

Wie wird der Betrieb kontrolliert? Die Kontrolle selbst besteht aus einer Prüfung der Unterlagen und einer Bestandsaufnahme vor Ort. Die zuständigen Mitarbeiter der AMA besichtigen und vermessen Flächen, die Betriebsgebäude und überprüfen die Angaben über den Tierbestand. Die Aufgabe eines AMA-Prüfers ist es, Sachverhalte festzustellen. Eine Beurteilung der Prüfungsfeststellungen wird durch die zuständigen Fachbereiche (bei bestimmten Cross-ComplianceMaßnahmen durch die Länder) vorgenommen.

J U N I 2014

VOR-ORT-KONTROLLEN AUF LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBEN

Gut vorbereitet auf mögliche Kontrollen Die Agrarmarkt Austria (AMA) ist verpflichtet alle Maßnahmen, die ganz oder teilweise aus EU-Geldern finanziert werden, stichprobenartig auch am Hof der landwirtschaftlichen Betriebe zu kontrollieren (Vor-OrtKontrolle). HARALD WAITSCHACHER, AMA

G

emäß Art. 26 der VO (EG) Nr. 1122/2009 sind die Vor-Ort-Kontrollen so durchzuführen, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die Anforderungen und Normen für die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) eingehalten werden. Die Kontrollen durch die AMA werden zentral über eine eigene Abteilung in der AMA in Wien und dezentral über Regionalbüros in den Bundesländern organisiert.

Kontrolle auf jährlich rund 20.000 Betrieben Die Arbeitseinteilung erfolgt in den jeweiligen Regionalbüros. Die Kontrolle auf jährlich rund 20.000 Betrieben von in Summe 120 Maßnahmen erfordert eine effiziente und strukturierte Organisation, die durch die zeit- und ortsnahe Weitergabe von Prüfunterlagen gewährleistet ist. Der Ablauf der Vor-Ort-Kontrolle beginnt bei der Auswahl der Betriebe, umfasst die Kontrolle der maßnahmenbezoge-

BEI EINER VOR-ORT-KONTROLLE werden die Unterlagen überprüft und eine Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt. Jährlich werden rund 20.000 Betriebe kontrolliert. Foto: Agrarmarkt Austria

nen Auflagen, die Erstellung eines Prüfberichts und endet mit der Beurteilung der Prüfberichtsergebnisse. Sowohl Auswahl als auch Beurteilung sind im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachabteilungen der AMA zentral organisiert. Entsprechend der gesetzlichen Grundlage erfolgt die Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Betriebe durch ein EDV-gestütztes Programm, wobei die Auswahl in einem vorgegebenen Verhältnis nach „Zufall“ und „risikoorientiert“ durchgeführt werden muss. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle wird in vielen Fällen eine Gesamtbetriebskontrolle durchgeführt. Dadurch wird die Anzahl der kontrollierten Betriebe auf das unbedingt Notwendige begrenzt. Oftmals wird in den Raum gestellt, dass die AMA mehr kontrolliert, als notwendig wäre. Es stellt sich meist heraus, dass der AMA fälschlicherweise auch andere Kontrolltätigkei-

ten wie beispielsweise verschiedener Biokontrollstellen oder die von Zuchtverbänden zugerechnet werden.

AMA informiert gemeinsam mit BBK‘s Die AMA bietet regelmäßig auf Bezirksbauernkammerebene – gemeinsam mit den zuständigen Vertretern der Landes-Landwirtschaftskammern – Vorträge zum Thema „Wie bereite ich mich auf die Vor-Ort-Kontrolle vor ?“ an. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden alle Informationen gegeben, die den Antragstellerinnen und Antragstellern helfen können und die für die Durchführung dieser vorgeschriebenen Kontrollen notwendig sind. Der Ablauf der Kontrolle, die Vermessung der Flächen und die Qualitätskriterien der Prüfer folgen in Teil 2 (Juli-Ausgabe).


BAUERNJOURNAL INVEKOS J U N I 2 01 4

SCHUTZGEBIETE KÖNNEN AUFGEHOBEN WERDEN

Natura-2000: Rücknahme Können Erhaltungsziele der NaturschutzRichtlinien eines Gebietes nicht mehr erfüllt werden, können Schutzgebiete aufgehoben werden. MARTIN LÄNGAUER, LK ÖSTERREICH

W

ie der EuGH in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (C 301/12 vom 3. April 2014) in einem italienischen Fall festgestellt hat, müssen die Mitgliedstaaten für die Rücknahme von ausgewiesenen Schutzgebieten sorgen, wenn die Erhaltungsziele der Naturschutz-Richtlinien eines Gebietes nicht mehr erfüllt werden können. Dies gilt umso mehr, als Eigentümerinteressen

betroffen sind und Eigentümerrechte durch das Schutzgebiet eingeschränkt werden. Eine Anpassung der Gebietsliste alleine wegen der ökologischen Schädigung des Gebietes reicht jedoch nicht aus, vielmehr ist das Gebiet endgültig nicht mehr geeignet, den Schutzzweck der Richtlinie zu erfüllen. Das Antragsrecht auf Rücknahme steht dem Grundeigentümer zu, die nationalen Behörden sind verpflichtet, daraufhin tätig zu werden. Solange ein Gebiet geeignet ist, die Schutzziele zu erfüllen, sind Beschränkungen des Eigentumsrechtes aus Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt. Entfallen diese Eigenschaften endgültig, wird durch die Aufrechterhaltung der Eigentumsbeschränkungen das Grundrecht auf Eigentum verletzt. Daher hat der Grundeigentümer ein

OHNE ZUSTIMMUNG der Grundeigentümer darf kein Natura-2000 Gebiet ausgewiesen werden. Foto: Dürnberger

Recht darauf, dass die Eigentumseinschränkungen wieder aufgehoben werden. Ein Eigentumseingriff, der durch die Ausweisung eines Gebietes die Ausübung des Eigentumsrechts eingeschränkt hat, ist dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn die Schutzziele der Richtlinie endgültig nicht mehr erfüllt werden können.

IX

Die Entscheidung des EuGH kann als richtungsweisend eingeschätzt werden, da bislang keine Fälle innerhalb des EU-Schutzregimes bekannt sind, wonach es jemals zu Gebietsrücknahmen gekommen wäre. Im Umkehrschluss kann aus der Argumentation des EuGH abgeleitet werden, dass eine Befassung des betroffenen Grundeigentümers, dessen Interessen im Zuge einer Gebietsausweisung spürbar beeinträchtigt werden, auch vor einer Schutzgebietsausweisung zu erfolgen hat und ihm die Möglichkeit zur Anhörung eingeräumt werden muss. Dies hat insofern besondere Aktualität, als im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Nachnominierung von Schutzgebieten die betroffenen Grundeigentümer noch vor der Meldung potentiell geeigneter Gebiete an die EK einzubeziehen sind und nicht erst im Rahmen einer Verordnungserlassung nach der erfolgten Gebietsauswahl.

BIENENHOF AT TERSEE HAT ERÖFFNET

Auf ein Treffen mit Biene Maya ... Das Salzkammergut ist um ein spannendes Ausflugsziel reicher: Der Bienenhof Attersee bietet Interessierten aller Altersklassen Infos rund um die Themen Biene, Imkerei, Honigernte und -verarbeitung. Im dazugehörigen Hofladen kann dann eine Fülle von Produkten aus den Rohstoffen Honig und Bienenwachs erworben werden. Der Bienenhof Attersee produziert auf einem Gebiet von 5 ha mit ca. 200 Bienenvölkern Bio-Honig und versteht sich mit seinen Bienenlehrpfaden als Wissensvermittler für Jung und Alt. Kurt Wilhelm, Geschäftsführer und Initiator des Bienenhofes: „Bei uns kann man sämtliche Schritte der Produktion miterleben und so wird deutlich, was für ein besonderes Lebensmittel wir eigentlich in den Händen halten. Wir wollen auch zeigen, dass das Thema Biene für uns alle wichtig ist, denn die Biene bestäubt alles, was wir und unsere Nutztiere zum überleben brauchen.“ Der Bienenhof Attersee produziert Bio-Honig, aber wie geht das? Man kann ja nicht dafür sorgen, dass die Biene nur Blüten auf Bioflächen anfliegt. Wie Bio-Honigproduktion funktioniert, das erfährt man hautnah bei einem Besuch des Bienenhofes. Das Angebot erstreckt sich von Lehrpfaden in den verschiedensten Schwierigkeitsstufen, über Kochkurse, Führungen, Verkostungen, Vorträge bis hin zu einem Gang durch das Bienenmuseum und einem Blick in das Bienenhaus mit Königinnenzucht und vielem mehr. 2015 soll dann ein überlebensgroßer, begehbarer Bienenstock gebaut werden. Hier können sich die Besucher in das Leben der Biene einfühlen. Einen Besuch ist der Bienenhof somit auf jeden Fall wert! Weitere Infos auf www.bienenhofattersee.at


BAUERNJOURNAL LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

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J U N I 2014

LÄNDLICHE ENT WICKLUNG 2014–2020

Intelligentes und nachhaltiges Wachstum für den ländlichen Raum Neben der neuen Investitionsförderung und dem weiterentwickelten Agrarumweltprogramm prägen gezielte Schwerpunkte die Ländliche Entwicklung 2014–2020: das Bergbauernprogramm, Bildung und Beratung, die Stärkung der Regionen sowie attraktive wirtschaftliche Anreize für Junglandwirtinnen und Junglandwirte.

Pflege der Berge und der Almen Ein gutes Beispiel, wie das neue Programm für Ländliche Entwicklung Umwelt und Wirtschaft in Einklang bringt, ist die Pflege der Berge und Almen. Die Bewirtschaftung der Berggebiete ist von unschätzbarem Wert für die Regionalität, die Kulturlandschaft und die Sicherheit. Die Bergbäuerinnen und Bergbauern versorgen die Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln und tragen durch Landschaftspflege zum Schutz vor Naturgefahren bei.

Durch die Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete kann die Landwirtschaft auch in diesen Regionen betrieben werden. Die Bemessung der Zahlung erfolgt unter Berücksichtigung individueller Erschwernisse des Betriebes. Im benachteiligten Gebiet muss eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von mindestens zwei Hektar ganzjährig bewirtschaftet werden. Da ihre Produktionskosten deutlich höher sind, steht den Halterinnen und Haltern von Raufutter verzehrenden Tieren eine umfangreichere Förderung zu.

Mit dem neuen Programm wird erstm

Neben der Unterstützung von Almflächen im Rahmen der Ausgleichszulage fördert das Agrarumweltprogramm ÖPUL die Behirtung von Almtieren. Auch Investitionen im Bereich der Almen werden gezielt unterstützt, um den besonderen Anforderungen an die Bewirtschaftung in schwierigen Lagen gerecht zu werden.

Bildung und Beratung als Fundament Lebendige ländliche Räume verlangen ein innovatives Bildungsangebot. Die kommende Förderperiode bringt zahlrei-

Seit 1995 ist LEADER ein Garant für sektorenübergreifende Regionalentwicklung.

che Neuerungen für die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte:

Professionalisierung Die unternehmerische Kompetenz der landwirtschaftlichen Betriebe wird professionalisiert und aufgewertet. Fortund Weiterbildungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der fachlichen Qualifikation sowie der Stärkung der Unternehmerinnen- und Unternehmerpersönlichkeit. Mit dem neuen Programm wird erstmals auch die Beratung durch Kofinanzierung unterstützt.

Fotos: Nationalpark Hohe Tauern, BMLFUW/R. Newman, Thomas Man


BAUERNJOURNAL LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Entgeltliche Einschaltung

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Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes hat sich in den vergangenen Jahren als besonders effektiv erwiesen. Das Durchschnittsalter der Betriebsleiterinnen und -leiter ist wesentlich gesunken. In der Landwirtschaft zählt Österreich heute im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu den Ländern mit den jüngsten Betriebsleiterinnen und -leitern.

Meisterbonus für Höherqualifikation

wird erstmals auch die Beratung durch Kofinanzierung unterstützt.

Anreize zur Weiterbildung Eine gute landwirtschaftliche Fachausbildung in Form der Facharbeiterinnen- und Facharbeiter- sowie Meisterinnen- und Meisterausbildung ist äußerst wichtig. Bis zum Jahr 2030 sollen alle landwirtschaftlichen Betriebsführerinnen und -führer eine agrarische Fachausbildung aufweisen. 20 Prozent der Betriebsleiterinnen und -leiter sollen einen Meisterinnen- und Meisterabschluss haben. Daher wird die Berufsausbildung im zweiten Bildungsweg neu in das Programm aufgenommen.

Wissenstransfer und Innovationen In Zukunft werden Bäuerinnen und Bauern dabei unterstützt, Austauschprogramme auf landwirtschaftlichen Betrieben in Europa zu nutzen. Mit einer Innovationsoffensive wird außerdem ein zusätzlicher Impuls für die österreichische Land- und Forstwirtschaft gesetzt: Neue Erzeugnisse und Technologien, neue Verfahren sowie Forschungs- und Versuchsergebnisse werden der interessierten Öffentlichkeit nähergebracht. Innovationen sollen von der Forschung verstärkt auf die

landwirtschaftlichen übertragen werden.

Betriebe

Neue Chancen für Junge Junge landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer bringen frischen Wind in die österreichische Landwirtschaft. Um ihr großes Potenzial auszuschöpfen, setzt das Programm attraktive Anreize und eröffnet zusätzliche Chancen.

Existenzgründungsbeihilfe Sie ist die zentrale Maßnahme, um Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der erstmaligen Aufnahme der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu unterstützen.

Verjüngung der Landwirtschaft Die Förderung von Jungen bei der Hofübernahme oder

Mit der Niederlassungsprämie wurde in den vergangenen Perioden auch eine deutliche Verbesserung bei der beruflichen Qualifikation der Junglandwirtinnen und -landwirte bewirkt. Der Fokus wurde von der Mindestqualifikation auf eine Höherqualifikation im Sinne der Meisterinnen- und Meisterausbildung gelegt. Diese Entwicklung soll nun weiter forciert werden. Dazu wird es einen erhöhten „Bonus“ als Anreiz geben.

Strategische Ausrichtung: Betriebskonzept Die Existenzgründungsbeihilfe ist mit der Erstellung eines Betriebskonzeptes verbunden, in dem die Ausgangssituation insbesondere hinsichtlich Betriebs- und Arbeitswirtschaft sowie baulicher und technischer Gegebenheiten analysiert wird.

Stärkung der Regionen Das LEADER-Konzept hat sich in Österreich seit dem EUBeitritt im Jahr 1995 als erfolgreiches Modell der Regionalentwicklung etabliert und bewährt. Mit dem neuen Programm wird die Eigenstän-

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digkeit der LEADER-Regionen weiter unterstützt. Im Mittelpunkt stehen die Steigerung der regionalen Wertschöpfung, die Weiterentwicklung des natürlichen und kulturellen Kapitals sowie Fragen der infrastrukturellen Daseinsvorsorge. Durch die weitreichende Einbindung der lokalen Bevölkerung ist es möglich, die Stärken und Schwächen der eigenen Region vor Ort zu analysieren. Die LEADER-Gebiete werden im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens anhand von regionalen Entwicklungsstrategien ausgewählt. Dabei wird aufgezeigt, welche Schritte für die regionale Entwicklung notwendig sind. Nach eingehender Analyse werden strategische Aktionsfelder festgelegt.

Soziale Dienstleistungen entwickeln Ein gänzlich neues Element in der Umsetzung des Programms stellen Unterstützungsmöglichkeiten für soziale Dienstleistungen dar. Sie stehen Gebietskörperschaften, nicht gewinnorientierten Vereinen oder Unternehmen, aber auch Gesundheits- und Pflegediensten zur Verfügung. Im Gesundheitsbereich steht speziell der bedarfsorientierte Auf- und Ausbau im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen im Fokus. Mit dieser Maßnahme wird das Spektrum der ländlichen Entwicklung noch breiter. In Summe profitieren dadurch mehr Menschen im Ländlichen Raum von diesem Programm. In den ländlichen Gemeinden kann damit der Reduktion von Einrichtungen der Basisdienstleistungen entgegengewirkt werden. Weitere Informationen unter le2020.bmlfuw.gv.at


BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

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ERDBEERE

Die Königin der Beeren

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ie Erdbeere gehört zu den Lieblingsobstsorten der Österreicher, rund drei Kilo haben sie im vergangenen Jahr pro Kopf verspeist. Erdbeeren gehören nach Äpfeln, Bananen und Weintrauben zu den beliebtesten Obstsorten der Österreicher. 40 % aller Beeren, die im Lebensmittelhandel gekauft werden, sind Erdbeeren. Sie sind bei Familien mit Kindern besonders beliebt. Vier von fünf dieser Haushalte kaufen während der heimischen Saison mindestens einmal Erdbeeren. Auf rund 1.300 Hektar landwirtschaftlicher Fläche wachsen in Österreich Erdbeeren. Das größte Erdbeerland ist Niederösterreich mit 450 Hektar, gefolgt von Oberösterreich mit 400 Hektar. In der Steiermark gibt es auf 170 Hektar Erdbeerkulturen. Eine Broschüre der AMAMarketing widmet sich ganz der Königin der Beeren. Die Broschüre „PartySpaß mit Erdbeeren“ kann im Webshop unter http:// shop.ama-marketing.at kostenlos bestellt werden.

AMA MARKETING ANLÄSSLICH DES WELTMILCHTAGES

Export und Qualität Der Export der Molkereiprodukte hat sich seit EUBeitritt versechsfacht. Grund genug für die AMA, anlässlich des Weltmilchtages am 1. Juni optimistisch in die Zukunft zu blicken.

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ie Österreicher konsumieren im Jahr 78 Liter Milch, sechs Liter mehr als vor zwanzig Jahren. Die Qualität der Milchprodukte beurteilen die Konsumenten noch besser als 1995. Bei keinem anderen Frischeprodukt ist das AMA-Gütesiegel so breit in Anwendung wie bei Milch. Sämtliche bedeutenden heimischen Milchverarbeiter nehmen am Gütesiegel-Programm teil.

und zu den Milchprodukten ist in die Qualitätssicherung eingebunden. Daher gibt es sowohl Vorschriften für Landwirte als auch für Milchverarbeitungsbetriebe. Alle AMA-Milchbauern müssen auf eine hohe Rohmilchqualität durch besondere Hygiene bei der Milchgewinnung und eine schnelle Kühlung achten. Strenge Richtlinien gelten auch für die Fütterung und Anwendung von Tierarzneimitteln. Die AMA-Gütesiegel-Richtlinien sehen bei allen Produkten über dem Gesetz liegende Qualitätsstandards vor. So verlangen sie bei den mikrobiologischen Anforderungen beispielswei-

se eine absolute Nulltoleranz hinsichtlich Listerien oder Salmonellen. Auch die chemisch-physikalischen Anforderungen sind strenger als die rechtlich definierten Kriterien, zum Beispiel bei der Streichfähigkeit von Butter. Ist der Tisch einmal gedeckt, müssen Milch und Milchprodukte mit dem AMA-Gütesiegel besonders gut schmecken. Im Fachjargon heißt das, sie haben der ersten Güteklasse zu entsprechen. Auch am Ende der Mindesthaltbarkeitsfrist muss diese TopQualität gewährleistet sein. Das wird im Rahmen von Sensoriktests regelmäßig überprüft.

AMA-Gütesiegel bei Milch und Milchprodukten Wie bei allen anderen Produkten steht das AMA-Gütesiegel auch hier für ausgezeichnete Qualität, nachvollziehbare Herkunft und unabhängige Kontrolle. Die gesamte Produktionskette von der Rohmilch zur Trinkmilch

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria GesmbH


Die Information

WEINBAU

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Bewertung Die Auszeichnungen der Wiener Landesweinbewertung 2014 Proben gesamt: Goldmedaillen: Silbermedaillen: Bronzemedaillen:

385 203 115 39

Die Weine der Wiener Landesweinbewertung 2013 nach Sorten.

Finalverkostung zum Wiener Weinpreis 2014 Goldene Zeiten

Wiener Gemischter Satz Grüner Veltliner Rheinriesling Chardonnay Weißburgunder Zweigelt Cuvée Rot

67 59 46 34 31 24 19

Sämtliche Bewertungen finden Sie in Kürze auf: www.wienerwein.at

VON KLAUS EGLE

Das gab es noch nie: Bei der Vorverkostung für den Wiener Weinpreis 2014 wurden sensationelle 203 Weine mit Goldmedaillen ausgezeichnet. Dem entsprechend hoch war das Qualitätsniveau in der Finalrunde, bei der die Landessieger in 14 Kategorien ermittelt wurden. Die Beteiligung war hoch, die Ausbeute an Goldmedaillen aber noch wesentlich beeindruckender. 65 Betriebe reichten 385 Weine zur Vorverkostung in der Weinbauschule Klosterneuburg ein, das ist ein Plus von rund zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nach 132 Goldmedaillen im Jahr 2013 gab es aber heuer mit 203 „Goldenen“ einen regelrechten Goldregen. „Die Kriterien wurden gegenüber den vergangenen Jahren nicht verändert“, erklärt der Obmann des Wiener Landesweinbauverbandes und Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Wien, Herbert Schilling. „Die hohe Anzahl der Goldmedaillen erklärt sich also ausschließlich durch

das hohe Qualitätsniveau, was natürlich ein sehr positives Licht auf die Entwicklung des Wiener Weines wirft!“ Große Jahrgänge als Basis. Ein Ergebnis das einerseits auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der Winzer in der Weingarten- und Kellerarbeit zurückzuführen ist, andererseits aber durch tolle Jahrgänge begünstigt wurde. Im Weißweinbereich gingen praktisch ausschließlich Weine vom aktuellen Jahrgang 2013 an den Start, der sich trotz einiger Extreme am Ende als ausgezeichnetes Weißwein-Jahr erweist. Nach einem späten Austrieb und eher kühlem Blühwetter, das vor allem beim Grünen Veltliner teilweise zum Verrieseln der Beerenansätze führte und extremer Sommerhitze kam im September der ersehnte Regen. Wer da die Nerven behielt und mit der Lese bis zur wiederkehrenden Schönwetter-Periode im September und Oktober zuwartete, durfte sich über ausgereifte Trauben mit viel Aromatik und einer frischen, animierende Säure freuen. Ein klassischer Jahrgang

mit reifen aber doch trinkfreudigen Weinen. Bei den Rotweinen standen großteils die beiden heißen Jahrgänge 2011 und 2012 auf dem Programm. Reife war da kein Problem und die Weine präsentieren sich kraftvoll und stoffig, mit großer Statur und reifem, gut eingebundenem Gerbstoff – zwei Rotweinjahre wie man sie sich nur wünschen kann.

Wiener Weine gesetzt.“ Auf den Plätzen folgte der Grüne Veltliner mit 59 Nominierungen und 24 Goldmedaillen, der vor allem in der kräftigen Kategorie mit würzigen, dichten und animierenden Weinen gefiel, die traditionelle Wiener Weißweinsorte Riesling (46/19) und die Burgundersorten Chardonnay (34/22) und Weißburgunder (31/18).

Wiener Gemischter Satz DAC ist eine Macht. Sowohl bei der Zahl der Einreichungen als auch bei den Goldmedaillen hatte heuer der erstmals als DAC-Wein eingereichte Wiener Gemischte Satz klar die Nase vorn. Bei 67 Einreichungen wurde in den Kategorien WGS trocken und WGS kräftig (ab 13 % Alkohol) insgesamt 36 Goldmedaillen vergeben. „Der Wiener Gemischte Satz ist zu Recht - wieder - zum Leitwein der Weinregion Wien geworden“, kommentierte Verkostungsleiter Klaus Egle: „Er ist nicht nur ein Teil der Weinbaugeschichte und Identität der Stadt, sondern hat sich mit seinem Auftritt bei der Finalverkostung auch qualitativ an die Spitze der

Finale und Verkostung. Wer nun bei der Finalverkostung die Nase vorn hatte und einen der 14 Landessieger stellen wird, unterliegt noch strengster Geheimhaltung. Der Wiener Bürgermeister Michael Häupl übernimmt es traditionell persönlich, am 17. Juni dieses Geheimnis zu lüften und die Gewinner im Rahmen einer spannenden und genussvollen Wein-Show in der Messe Wien auszuzeichnen. Zum Verkosten und Genießen gibt es Wiens TopWeine heuer erstmals im Rahmen des Filmfestivals am Rathausplatz vom 28. Juni bis 31. August.


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GREEN CARE

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Tagung „Green Care Willkommen am Hof“ Vorzeigebetriebe aus Deutschland und der Schweiz stellen sich am 26. Juni 2014 in Schönbunn vor

VON DIPL.-ING. PETRA KERNSTOCK, BED

3. Green Care Tagung am 26. Juni 2014 Donnerstag, 26. Juni 2014 (13:00 bis 17:00 Uhr) Festsaal HBLFA Schönbrunn Grünbergstraße 24, 1130 Wien Europa ist mit gesellschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die in den kommenden Jahren aktiv angepackt werden müssen. Exemplarisch stehen bei der dritten Green Care-Tagung die zwei Zielgruppen „Menschen mit Demenz“ und „Menschen mit Behinderung“ im Mittelpunkt. Green Care-Pionierbetriebe aus dem deutschsprachigen Raum zeigen wie Green Care-Produkte und Dienstleistungen – auch außerhalb Österreichs – in der Praxis funktionieren. In Folge sollen die Referentinnen und Referenten der

Menschen mit Behinderung bei Holzarbeiten Foto: LK Wien

Tagung kurz vorgestellt werden: Dr. Thomas van Elsen hat als langjähriger Green Care-Experte die „Deutsche Arbeitsgemeinschaft Soziale Landwirtschaft“ (DASoL) gegründet. Die DASoL unterstützt die Entwicklung und Vernetzung der im Sozialbereich tätigen Höfe in Deutschland und ist an internationalen Projekten zur Aus- und Weiterbildung beteiligt. Träger ist der gemeinnützige Verein PETRARCA, Europäische Akademie für Landschaftskultur in Witzenhausen an der Universität Kassel. Ing. Mag. Dr. Thomas Haase ist Rektor der Hochschule für Agrarund Umweltpädagogik in Wien, an der unter anderem der erste „Green Care“-Masterlehrgang in Europa sowie der Universitätslehrgang „Gartentherapie“ angeboten werden. Basierend auf diesem fachlichen Schwerpunkt hat sich die Herausgabe von „Green Care - die Fachzeitschrift für naturgestützte Interaktion“ entwickelt, die für den deutschsprachigen Raum bisher einzigartig ist. Vier unterschiedliche Betriebe aus Deutschland und der Schweiz werden aus der Praxis über ihre persönlichen Erfahrungen am Bauernhof bzw. Weinbaubetrieb oder in einer Bio-Gärtnerei berichten. In Deutschland funktioniert die Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben seit Jahren bestens. Drei Betriebe der Lebenshilfe stellen vor, wie landwirtschaftliche Produkte von Menschen mit und ohne Behinderung („gelebte Inklusion“) professionell und wirtschaftlich erfolgreich erzeugt und vermarktet werden können. Dipl.-Ing. FH Carolin Ullrich leitet einen ein Hektar großen Bio-GePROJEKTTRÄGER

müsebaubetrieb mit 42 MitarbeiterInnen (mit und ohne Behinderung) in Gera Aga in Deutschland. Jan Hock bewirtschaftet mit 27 behinderten Menschen einen 18 ha großen Weinbaubetrieb im deutschen Bad Dürkheim. Richard Danner führt ebenfalls in Bad Dürkheim einen 100 ha umfassenden Acker- und Grünlandbetrieb, auf dem 32 geistig behinderte Menschen mitarbeiten und teilweise auch wohnen. Luzia Hafner, Pflegefachfrau und Bäuerin, berichtet, wie Menschen mit Demenz auf einem aktiven Bauernhof in der Schweiz betreut und in dessen Arbeitsalltag integriert werden. Begleitend zu den Vorträgen und Diskussionen gibt es am Green Care-Informationsmarktplatz während der Veranstaltung die Möglichkeit, sich mit weiteren Green Care-PionierInnen und -KooperationspartnerInnen auszutauschen und zu vernetzen. Eingeladen werden Entscheidungsträger aus der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik, dem Arbeitsmarkt, dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Funktionäre und Führungskräfte aus der Wirtschaft, Non-ProfitOrganisationen, Dachverbände und Vertreter der Wissenschaft. Die Teilnahmegebühr beträgt € 15 (inkl. Tagungsunterlagen und Pausenverpflegung) und ist vor Ort bar zu begleichen. Für die Teilnahme an der Tagung ist eine verbindliche Anmeldung bis spätestens Mittwoch 11. Juni 2014 erforderlich! Anmeldungen bitte über www.greencare-oe.at bzw. www.lfi.at, per E-Mail oder telefonisch an Petra Kernstock, petra.kernstock@lk-wien.at oder 01/5879528-30

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROP ÄISCHER UNION

Die Information Green Care

Kurzmeldungen LFI Green Care Exkursion Am 29. April 2014 machten sich 18 Interessierte auf den Weg nach OÖ zum Franzlhof, den ersten (tiergestützten) Kindergarten am Bauernhof, und im Anschluss zum Loidhold-Hof, einer integrativen Hofgemeinschaft. Beide Betriebe zeigen – auf unterschiedliche Weise – wie Green Care auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in die Praxis umgesetzt werden kann. Um viele Ideen, Eindrücke und Anregungen bereichert ging die spannende Exkursion zu Ende. Green Care Tag „Handwerk vom Bauernhof“ in der HLFS Sitzenberg Zum zweiten Mal veranstaltete die HLFS Sitzenberg zum Projektabschluss einen Green Care Tag. Über 80 Gäste nahmen am 8. Mai 2014 bei der Vorstellung von Green Care und dem Schülerinnenprojekt „Green Care – Handwerk vom Bauernhof“ sowie der ÖKL-Hoftafel-Verleihung teil. Die HLFS Sitzenberg ist die erste HLFS in Österreich, die das ÖKL-Zertifikat überreicht bekommen hat. Zahlreiche Interessierte erprobten auch die verschiedenen, teilweise schon vergessenen, Handwerksarten. Auszeichnungen für Green Care durch Bundesminister Rupprechter Im Rahmen der „Lebenswert. Österreich“-Tour von Bundesminister Andrä Rupprechter wurden drei Green Care Betriebe in Tirol, Kärnten und der Steiermark mit dem „L – Lebenswert.Österreich“ ausgezeichnet. Am 23. Mai erhielt in Reisenberg Nicole Prop für das Projekt Green Care das „L“. Terminvorschau Am 26. und 27. Juni findet der 13. Österreichische Kongress für Führungskräfte in der Altenarbeit „Hart an der Grenze“ in Eisenstadt statt. Die Voraussetzungen in der stationären Altenpflege haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Am Kongress zeigt Green Care am 27. Juni neue Möglichkeiten im Bereich der Altenbetreuung auf.


GREEN CARE

Die Information

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Veranstaltungstipp Bild: LK Wien Bundesweinbautag 2014

„Nachhaltig produzierter österreichischer Wein“ Themenschwerpunkte: „Projekt nachhaltig produzierter österreichischer Wein“ Dipl.-Ing. Josef Glatt, Direktor Österreichischer Weinbauverband

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter präsentierte mit Rektor Dr. Thomas Haase die neue Zeitschrift „Green Care“

„Aufbau und Struktur in der Nachhaltigkeitszertifizierung“ Univ.Prof. Dr. Siegfried Pöchtrager und Stefan Großauer,

Foto: Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

Institut für Marketing und Innovation, Universität für Bodenkultur Wien

Rupprechter präsentiert neue internationale Fachzeitschrift „Green Care“

„Inhaltliche Darstellung der Nachhaltigkeitszertifizierung“

Fachzeitschrift für pflanzen- und tiergestützte Therapie sowie Pädagogik erscheint viermal pro Jahr BM Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter präsentierte gemeinsam mit Rektor Dr. Thomas Haase die neue Zeitschrift „Green Care“, die erstmals erscheint und von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik herausgegeben wird. „Die Gründung der Fachzeitschrift ist ein weiterer bedeutsamer Schritt zur Etablierung des Bereiches Green Care in Mitteleuropa, der künftig eine noch stärkere Stellung in einer nachhaltigen, produktiven Land- und Forstwirtschaft zukommen wird. Green Care ist ein wichtiger Impulsgeber für Wachstum und Beschäftigung in einem dynamischen ländlichen Raum, der die Landwirtschaft um soziale Komponenten erweitert und gleichzeitig eine attraktive Form der Erwerbskombination schafft“, betonte Minister Rupprechter.

„Green Care“, die Fachzeitschrift für naturgestützte Interaktion, erscheint viermal pro Jahr im Schweizer Verlag Hans Huber und wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Zusammenarbeit mit der Internationalen Gesellschaft für GartenTherapie (IGGT) und dem Verein GartenTherapieWerkstatt herausgeben. Info und Abo: www.greencare-zeitschrift.com und www.verlag-hanshuber.com . Rektor Haase: Neues Forum für wissenschaftlichen und praktischen Meinungsaustausch. „Die Zeitschrift informiert fundiert über neue Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung zu Green Care. Aktivitäten aus Wissenschaft und Praxis im Bereich Green Care bekommen damit ein eigenes Forum, das eine Diskussion sowie den Meinungsaustausch auf wissenschaftlichem Niveau bietet“, betont Rektor

Hofrat Dipl.-Ing. Karl Vogl, ehem. Direktor des LFZ Klosterneuburg Hofrat Mag. Franz G. Rosner, LFZ Klosterneuburg

„Nachhaltigkeit aus der Sicht des Marketings“

Mag. Wilhelm Klinger, Geschäftsführer Österreich Wein Marketing

„Auswirkungen der neuen GAP-Periode 2014-2020 auf den Weinbau“ Bundesminister DI Andrä Rupprechter

Datum: Di., 24. Juni 2014, 9.30 Uhr Ort: Tech Gate Vienna, Donau-City-Straße 1, 1220 Wien Multimedia Stage, Ebene 0 Veranstalter: Österreichischer Weinbauverband

Dr. Thomas Haase. „Der junge, fachübergreifende Wissenschaftsbereich Green Care, der die heilende und wohltuende Wirkung von Tieren, Pflanzen und Natur auf den Menschen einsetzt und fördert, wächst stetig und gewinnt in allen europäischen Ländern zunehmend an Bedeutung.“, so Rektor Haase. Die Zeitschrift Green Care verbindet verschiedene Berufsgruppen durch gemeinsames Interesse an Mensch, Natur und Umwelt und bietet ein Forum für internationale Veranstaltungen und Termine. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Themen der Umweltbildung gelegt, bei der sich die Hochschule für Agrarund Umweltpädagogik verstärkt einbringt. Schließlich läuft an der Hochschule seit 2012 der Masterstudienlehrgang ‚Green Care‘, der europaweit ein einzigartiges Bildungsangebot darstellt.

SPRECHTAGE Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Rechtsberatungssprechtag Mi, 2. Juli 2014 9 - 11 Uhr Mag. Peter Bubits Steuerberatungssprechtag Mo, 23. Juni 2014 10 - 12 Uhr Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rücksprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)


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FACHREISE GARTENBAU

Der Gemüsebau in Nantes Das LFI Wien organisierte vom 8.-12. April 2014 eine Fachreise in dieses bedeutungsvolle Gemüseanbaugebiet.

VON DIPL.-ING. MONIKA VAN SORGEN

Nantes ist Zentrum eines der wichtigsten französischen Gemüseanbaugebiete, im Gebiet um die Loire-Mündung bis zur Atlantikküste. Das Klima ist durch die Küstennähe ausgeglichener als bei uns, 1.000 mm Niederschlag ist der Durchschnitt, Frost bis -7°C kann auftreten. Weil ihnen die Nantaiser Karotten verloren gingen, orientierten sich die Gemüsegärtner der Region Nantes um. Vogerlsalat ist nun ihr Produkt, womit sie ganzjährig Europa versorgen. Die Brüder Laurent und Jean-Pierre Cheminant beispielsweise machen auf 78 ha Vogerlsalat, die Cousins Jean François und Charles Vinet selbst auf 125 ha. Die Erzeugerorganisation Océane vermarktete im vorigen Jahr 8.000 Tonnen, Nanteurop als Nummer zwei 7.000 Tonnen Vogerlsalat in Millionen Kleinverpackungen. Anfang der 1990er Jahre setzte sich nämlich der großflächige Anbau von Karotten in der Umgebung Bordeaux durch, den Nantaiser Gemüsebauern, meist kleinstrukturierte Familienbetriebe, wurde ihre Spezialität entrissen. Heute wird in der Region 50 % des europäischen Vogerlsalates angebaut. Man spezialisierte sich nämlich wieder, wie schon öfter im Lauf der Geschichte: Vogerlsalat und frühes Frischgemüse in Freiland und unter Folie, Tomaten und Gurken in den Gewächshäusern. Von den 1.000 Betrieben in 1968 bestehen heute noch 250, die Durchschnittsfläche der Betriebe wuchs von 3 auf 20 ha, die Gesamtfläche wuchs auf 5.100 ha. Heute gibt es in der Region 7 Erzeugerorganisationen, die Produkte gehen bis zu 50% in den Export nach Europa. Im Jahr 2012 betrug der Gesamtumsatz des Gemüsebaus der Region €

250 Millionen. Betriebsrechtliche Umstrukturierungen ergaben sich ebenfalls aus der Krise, Betriebe bildeten Zusammenschlüsse, um schlagkräftiger zu sein. Die Rechtsform GAEC beispielsweise ist heute gebräuchlich, die Gesellschafter sind nicht Eigentümer, sondern Angestellte der GAEC, was steuer- und erbschaftsrechtlich günstiger ist als ein Familienunternehmen. Das atlantische Klima ist günstig für Früh- und Frischgemüse. Porrée und Rübchen werden in der Region oft als „Primeur-Gemüse“ kultiviert, mit früher Ernte im März (Rübchen) und Juni (Frühporrée), oftmals unter Minitunnel gewachsen, die sie „Raupentunnel“ nennen. Der Biobetrieb GAEC du Manoir, 20 km von der Küste entfernt, erntete bereits kleine Frühkartoffeln, die am 31. Dezember im Folienhaus gesetzt wurden. Bei Frost werden sie zusätzlich noch abgedeckt. In den ersten Wochen erzielte Guillaume Rolland € 4,50 pro Kilogramm hierfür. Die dortigen Folienhäuser haben hohe, gerade Stehwände und bilden große aneinandergekoppelte Folienflächen. Diese Folienhäuser haben als Verbindung der Schiffe keine für Schattiermaschinen geeigneten Dachrinnen, sodass mit Hubschraubern schattiert wird. Bertrand Redureau produziert in den 16 Hektar Folienhäusern Vogerlsalat, vier Aussaaten pro Jahr, im Wechsel mit zwei Radieschensätzen, meist die länglichen, rotweißen Sorten. Direkt nach der Aussaat wird Sand ausgestreut, zur Verminderung der Verdunstung. 40-50 t Sand/ha pro Satz werden benötigt. Früher baggerte man den Sand aus der Loire, heute ist nur das Baggern in der Flussmündung erlaubt. Vogerlsalat wird maschinell geerntet, die Erntemaschine kann bis zu einem gewissen Grad entsanden.

Nanteurop, eine der Erzeugerorganisationen, wäscht Vogerlsalat, Babyleaf, Mischsalate für die Mitglieder und verpackt nach Kundenwusch. Andere EO’s – wie die größere Océane – bietet diese Dienstleistung nicht. Hier müssen die Produzenten (in Kooperationen) den gewaschenen und fertig verpackten Salat anliefern. Unter Glasanbau wie bei uns. Océane vermarktete im vorigen Jahr 72.000 Tonnen Gemüse, das gewichtigste Produkt davon Paradeiser mit 42.700 Tonnen, Gurken folgen mit 12.000 Tonnen. Einer der Mitgliedsbetriebe sind die Gebrüder Olivier, ein in der Rechtsform SCA organisiertes Unternehmen von 2 Brüdern und einem Neffen. Sie bewirtschaften 18 ha modernes Hochglas an zwei Standorten. Schon seit 400 Jahren ist dieser Betrieb in Familienhand, die 12. Generation führt nun dieses Unternehmen. Der Vater baute 1963 das erste Gewächshaus. Damals produzierten sie noch Karotten, Vogerlsalat, Maiglöckchen, heute nur noch Tomaten und Gurken, in modernen Glashäusern. Das jüngste Gewächshaus des Betrie-

Die Information bes wurde 2010 gebaut, 2,2 Hektar mit 6 Meter Stehwandhöhe, 110 Meter langen Pflanzreihen, feuerverzinkte Konstruktion, Aluminium-Sprossen. Das Heizsystem ist dreiteilig: Rohrschienenheizung, Hebeheizung aus Metallrohren im Pflanzenbestand und als drittes System leichte Kunststoffrohre in der Höhe der Substratrinnen, zum Trocknen gegen Botrytis. Wesentliche Paradeisersorte bei Olivier ist ‚Admiro‘ von de Ruiter für die lose Ernte, weiter produzieren sie Rispenparadeiser und Rispencherry, am zweiten Standort auch Gurken. Gewächshäuser und Kultursysteme sind wie bei uns von niederländischem Ursprung, Grodanmatten sehen wir in den Betrieben, und nicht wie erwartet, Cultilene. Kokossubstrat ist noch ungebräuchlich. Pflanzenschutz wird wie bei uns mit Nützlingen durchgeführt, die Betriebe sind nach Global G.A.P., QS, und/oder britischen Labels zertifiziert. Für die 12. Familiengeneration Olivier ist Energieproduktion ein wichtiges Standbein, 3 GasBHKW von Jenbacher liefern Wärme und Strom. Alle BHKW laufen nur in der Periode von 1. November – 31. März, danach wird mit Erdgas geheizt. Die EDF, die Energie de France, nimmt nur in dieser Periode Strom von den Gärtnern ab, eine weitere Stromproduktion im BHKW lohnt sich

Das jüngste Gewächshaus der Gebrüder Olivier wurde 2010 Foto: LK Wien gebaut, 2,2 Hektar mit 6 Meter Stehwandhöhe


Die Information

FACHREISE GARTENBAU in den Wagen sicher absinken und die Gurken geschützt bis zur Sortierung transportiert werden. Die Karren sind aneinander zu koppeln. Eine Zeitersparnis von mindestens 20 % machen sie möglich, erklärt Laurent. Sie haben davon 180 Stück im Betrieb. Auch bei Cheminant laufen 2 Gas-BHKW, Jenbacher macht’s möglich.

Die Erntewagen bei Cheminant-Vitaprim gehen behutsam mit dem Erntegut um, da eine unter Spannung stehende Kunststoffrolle sich entsprechend der Gurkenlast langsam ausrollt, Foto: LK Wien die Gurken in den Wagen sicher absinken nicht, denn Assimilationslicht setzen sie in ihren Betrieben nicht ein. Die Strompreise sind ein „Spiel“, erklärt Jean-Luc. Für das neue BHKW hat er einen Einspeisevertrag über 12 Jahre mit einer Vergütung von 52 ct/kW. Die ersten Stromeinspeiser konnten selbst 62 ct/kW verhandeln, heutzutage rechnet sich eine Neuinvestitionen nicht mehr. „Ich habe zur richtigen Zeit gebaut,“ meint er. Gurken. Die zwei Brüder Laurent und Jean-Pierre Cheminant bilden die Gesellschaft SCEA Cheminant-Vitaprim. Sie sind Mitglied von Océane, bewirtschaften 10 ha Glashaus, davon 5,5 ha Gurken, 4,5 ha Tomaten sowie 80 ha Freiland mit 78 ha Vogerlsalat und 2 ha Maiglöckchen. Schon 1990 baute Laurent das erste Gewächshaus, das neueste Gewächshaus steht seit vorigem Jahr. Die Produktionsmenge Gurken bei Cheminant beträgt 7,5 – 8 Mio. Stück/Jahr. Die Halle wird von einer AWETA-Sortieranlage beherrscht, die 4 Gurken pro Sekunde verarbeitet. Der Preis zu Beginn der Saison war gut, aber seit einigen Wochen ist der Markt gesättigt, die Preise fallen. Laurent ist dennoch recht zufrieden, denn den niederländischen Preis von 10 ct/Stück derzeit toppt er gut mit 30 ct/Stück. Im Durchschnitt erhält er 35-40 ct/Stück, ohne Verpackung. Auch bei ihnen fragt der

Markt die Größe 400-500 g am meisten, die großen Supermarktketten nehmen fast keine andere Größe. Die Gewächshäuser sind auch hier niederländischer Bauart, Venloschiffe mit gebräuchlicher Lüftungsfläche. Die Gurken-Anbaufläche ist geteilt, ein Teil der Gewächshäuser wird dreimal mit Gurken bepflanzt, im anderen Teil gibt es zwei Gurkensätze und „Weihnachtstomaten“, die Ende August/Anfang September gepflanzt werden. Am 10. Februar und rund um den 10. Juni werden dort wieder Gurken gepflanzt. In den Gewächshaus-Abteilungen, die dreimal mit Gurken bepflanzt werden, wird am 15. Dezember, 15. April und 15. Juli gepflanzt, auf Grodan Grotop master, ab 15. Oktober wird ausgeräumt und gewissenhaft gereinigt. Nützlinge gehören hier selbstverständlich zum Pflanzenschutz. Bei den pilzlichen Krankheiten spielt Mycosphaerella eindeutig die Hauptrolle. In guten Jahren kann Cheminant 150 Gurken/m² ernten, durch Mycosphaerella jedoch kann er bis zu 20 Gurken/ m² verlieren. Die Erntewagen von Logiqs Agro, De Lier (NL) finden unser reges Interesse. Sie gehen behutsam mit dem Erntegut um, da eine unter Spannung stehende Kunststoffrolle sich entsprechend der Gurkenlast langsam ausrollt, die Gurken

Höchst innovative Glashäuser. Die Krönung der Fachreise war das Versuchszentrum für Gemüsebau in Carquefou. Für den Gemüsebau stehen hier 6,5 ha zur Verfügung, davon sind 7.000 m² Glashäuser, 2.000 m² Folienhäuser mit Doppelfolie, 4.000 m² Bioanbau und ca 5 ha Freilandflächen. Auch gibt es drei Abteilungen für Lagerung und Nacherntebehandlung und verschiedene Labors. Zielgruppe der Versuchsergebnisse sind Erzeuger und Handel. Die Arbeit wird finanziert von zielgerichteten Steuern auf den Produkten. In die Versuchsglashäuser wurde gewaltig investiert. Alle Abteilungen sind in der Wassertechnik getrennt zu steuern, selbst die einzelnen Reihen können unterschiedlich gefahren werden. Das älteste Glashaus, das hier steht, ist vom Jahr 2003, hat eine Stehwandhöhe von 5,5 Meter, ist in 5 Abteilungen à 300 m² unterteilt. Danach folgen Glashäuser mit

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einer Stehwandhöhe von 7 Metern, „die alle Stückerl spielen“. Die neuesten Belüftungs- und Kühlungstechniken der niederländischen Innovatoren sind hier im Versuch, konventionelle Bauart neben Lüftung mit Belüftungsschläuchen für 0,5 Luftwechsel bis hin zu einem 10fachen Luftwechsel pro Stunde bei geschlossenen Fenstern. In dem neuesten Haus sind unter jeder Substratrinne große Belüftungsschläuche installiert für das KUBO-System zur Belüftung und Kühlung mit vorbehandelter Luft, die mittels Mattenkühlung auf Temperaturen unter der Außentemperatur gebracht werden kann. Dieses Haus ist als halbgeschlossenes Gewächshaus konstruiert, mit 7fach weniger Lüftungsfläche als gebräuchlich. Das Thema Erde- oder Substratanbau haben sie in diesem Versuchszentrum bereits vielfältig untersucht und eindeutig beantwortet: Pro Substratanbau, contra Erde. „Sicher aus der Erde,“ ist Eric Brajeul, der Direktor, überzeugt, „denn Substratanbau bedeutet weniger Düngerverbrauch, weniger Wasser, weniger Krankheiten. Alles ist viel besser zu steuern. Bei der Anwendung neuer Energiequellen, wie beispielsweise Wärmepumpen, muss man sogar mit alten Produktionstechniken brechen.“

Im neuesten Glashaus im Ctifl sind unter jeder Substratrinne große Belüftungsschläuche installiert zur Belüftung und Kühlung mit vorbehandelter Luft, die mittels Mattenkühlung auf Temperaturen unter der Außentemperatur gebracht werden Foto: LK Wien kann


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WIEN & KULINARIK

Die Information Impressum

www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Die Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden.

Wiener Gärtner gaben Markt-, Straßen- und Wanderhändler Einblick in ihre Produktion.

Foto: LK Wien

Wien & Kulinarik

Wiener Markthandel Exkursionen und Produktverkostungen

Exkursionen zu drei Wiener Gemüsebaubetrieben VON INGEBORG PREININGER

Am 22. Mai fand im Rahmen des Projektes „Wien & Kulinarik“ die erste Exkursion des Markthandels zu drei Wiener GemüsegärtnerInnen im 22. Bezirk statt. „Wien & Kulinarik“ ist ein Projekt, welches die Positionierung der landwirtschaftlichen Produkte im Handel durch die Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft, der Wirtschaft und der Stadt zum Inhalt hat. In Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Wien, welche die ProduzentInnen koordi-

nierte, lud das Landesgremium Markt-, Straßen- und Wanderhandel der Wirtschaftskammer Wien seine Mitglieder ein und organisierte einen Bus, der von Betrieb zu Betrieb fuhr. Die MarkthändlerInnen zeigten sich von der Sortenvielfalt und vom hohen Nahversorgungsgrad der landwirtschaftlichen Produktion für die Stadt Wien begeistert. Die GärtnerInnen führten die ExkursionsteilnehmerInnen durch ihre Betriebe und veranschaulichten, wie zeit- und arbeitsintensiv ihr Alltag ist. An diesem halben Tag, an dem die Gärtnereibetriebe Marianne Ganger, Karl Kölbl und Martin Flicker besucht wurden, konnten die MarkthändlerInnen viele Eindrücke mitnehmen und so

gab es neben allem Wissenswerten auch erheiternde Momente. Produktverkostungen seitens „Wien & Kulinarik“. Am Abend des 22. Mai 2014 fand die 1. Produktverkostung seitens „Wien & Kulinarik“ in Kooperation mit den beiden Landesgremien Lebensmittelhandel und Markt-, Straßen- und Wanderhandel der Wirtschaftskammer Wien statt. Diese bildete den kulinarischen Abschluss der Info-Veranstaltung „Sozialversicherung – besser und sicher selbständig“ und erfreute sichtlich die eingeladenen HändlerInnen aus vier Gremien! Drei Wiener ProduzentInnen, ein Produzent aus Salzburg und ein Produzent aus der Steiermark verwöhnten die Gäste mit kuli-

Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

narischen Kostproben und auch warmen Köstlichkeiten. So standen am „Menüplan“ die Wiener Schnecke von Andreas Gugumuck, feines eingelegtes Gemüse und Gemüsespießchen von Marianna Ganger, süße und pikante Chutneys von Rosa Fuchs, Pinzgauer Kalb und Rind von Johann Pirchner und schließlich steirische Fisch- und Wildspezialitäten von Hermann Papst. Was neben allen Gaumenfreuden an diesem Abend auch zu großer Freude führte, war, dass es zu einer Geschäftsanbahnung zwischen einer Produzentin und einer Händlerin kam. Genau dieses Ziel verfolgt „Wien & Kulinarik“ und macht gemeinsame Aktivitäten erfolgreich!


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