Die Information

Page 1

Die Information Landwirtschaftskammer Wien

n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 4 - April 2014

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

LK Wien forciert Öffentlichkeitsarbeit Die im letzten Jahr durch ein unabhängiges Meinungsforschungsinstitut durchgeführte Mitgliederbefragung hat neben der Wichtigkeit der Beratung und der Interessenvertretung den Wunsch nach erhöhter Öffentlichkeitsarbeit für die Darstellung der Leistungen der Wiener Betriebe in den Fokus unserer Arbeiten gestellt. In dieser Ausgabe finden Sie eine Reihe von durchgeführten und derzeit laufenden Aktivitäten auf diesem Gebiet. Ziel ist es, die Leistungen der Wiener Gärtner, Weinhauer und Ackerbauern noch stärker zu kommunizieren, um das Bewusstsein in der Wiener Bevölkerung für die Notwendigkeit einer funktionierenden Stadt-Landwirtschaft zu schärfen. Neben den bekannten vielfältigen Aktivitäten rund um den Wiener Wein, die mit der Präsentation des Wiener Gemischten Satzes DAC einen neuerlichen Höhepunkt erreichten, möchte ich besonders auf die Aktion „Schule in der Gärtnerei“ die dieser Tage in fünf Wiener Gärtnereien, umgesetzt wird ,hinweisen. Danke an alle Akteure, die so tatkräftig an der Aufklärung mitwirken. Wer mitmachen will ist eingeladen, seinen Beitrag unter Lernort Landwirtschaft darzustellen. www.lernort-landwirtschaft.at

Die Wiener Winzer präsentierten mit dem hervorragenden Jahrgang 2013 ersten Wiener Gemischten Satz DAC im Wiener Rathaus.

Wiener Gemischter Satz DAC Start mit Top-Jahrgang 2013 Vergangenen Sommer wurde der Wiener Gemischte Satz, einer der traditionsreichsten Weine Österreichs, in den DAC-Status erhoben und ist damit eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Jetzt kommt mit dem hervorragenden Jahrgang 2013 der erste „Wiener Gemischte Satz DAC“ auf den Markt – ein fulminanter Start. Noch vor wenigen Jahren fristete der einstmals hochgeschätzte Wiener Gemischte Satz ein Mauerblümchendasein als einfacher Schankwein – sortenreine Weine hatten ihm eindeutig den Rang abgelaufen. Inzwischen erlebt diese Wiener Weinspezialität eine eindrucksvolle Renaissance: Mit 130 Hektar Rebfläche nimmt er ein Viertel der Wiener Weißweinfläche ein und liegt damit

nur noch knapp hinter dem Grünen Veltliner auf Rang zwei der „Rebflächen-Charts“. „Der Wiener Gemischte Satz ist wieder „in“ und wird nicht nur im Lande gern getrunken, sondern erfreut sich auch auf den Exportmärkten einer rasch wachsenden Beliebtheit.“, bestätigt Umweltstadträtin Ulli Sima anlässlich der Präsentation des neuen Jahrgangs. P.b.b. Verlagsostamt 1060 Wien

Herkunft und Qualität. Mit der Schaffung einer DAC wurde der Wiener Gemischte Satz nun zu einer geschützten Herkunftsbezeichnung und unterliegt damit klaren und kontrollierten Auflagen bezüglich Herkunft, Zusammensetzung und Ausbau. Lesen Sie weiter auf Seite 3.

02Z032283 M


2

April 2014

AgrarPolitik

Die Information

„Wir haben unter den gegebenen Umständen das Bestmögliche herausgeholt“ Kammerpräsident Windisch über die Ländliche Entwicklung neu und die Einheitswert-Hauptfeststellung Interview führte Mag. Martina Wolf

Am 20. März 2014 wurde nach langen zähen Verhandlungen in der Runde der Landesagrarreferenten das Programm „Ländliche Entwicklung“ bis 2020 fixiert. Nun bedarf es noch der Zustimmung der Europäischen Kommission, ehe es Anfang 2015 in Kraft treten kann. Wiens LK-Präsident Franz Windisch war in die Verhandlungen mit eingebunden. Mit dem erzielten Ergebnis „können wir unseren Weg einer flächendeckenden, wettbewerbsfähigen und bäuerlichen Landwirtschaft weitergehen“, erzählt er im Interview: Windisch: „Wiens Gemüse- und Zierpflanzengärtner, Winzer sowie Acker- und Obstbauern haben sicherlich keinen Grund für Luftsprünge, doch unter den gegebenen Umständen haben wir das Bestmögliche für unsere Mitglieder erreicht. Ausgangslage war ja ein geringeres Budget für den Agrarbereich (insgesamt € 1,1 Mrd. pro Jahr, minus 3 %) - von diesem Kuchen müssen unter anderem die ÖPUL-Flächenmaßnahmen, der Biosektor, die Bergbauern- und die Investitionsförderung sowie der Bildungs- und der Naturschutzbereich gespeist werden. Da bleibt es nicht aus, dass an manchen Stellen Abstriche gemacht werden müssen und durch Änderungen im Förderungssystem die Auswirkungen auf die einzelnen Betriebstypen sehr unterschiedlich ausfallen können. Ich bin aber überzeugt, dass wir allen das nötige Rüstzeug mitgeben können, um gut wirtschaften und wettbewerbsfähig bleiben zu können. Trotz mancher Kürzungserfordernisse ist erfreulicherweise die Dotierung für die biologische

Landwirtschaft um 12 % höher ausgefallen. Allerdings wird es notwendig sein, den Sektor so anzupassen, dass er mit dem Bedarf des Marktes Schritt halten kann. Das bedeutet, dass die höheren Standards und die Mindererträge verstärkt vom Markt abgedeckt werden müssen.“ Wie sehen nun die einzelnen Maßnahmen für die Wiener Landwirtschaft aus? Windisch: „Durch die Erhöhung der gesetzlichen Mindestanforderungen (Cross Compliance, GLÖZ und Greening) ist im Gemüsebau der Ansatz der Integrierten Produktion (für Erdbeeren, Kartoffeln, Rüben, Gemüse, Wein, geschützter Anbau) nicht mehr zu halten gewesen. Als Vorsitzender des Ausschusses für Sonderkulturen in der LK Österreich habe ich daher sehr darum gekämpft, den Nützlingseinsatz im neuen Agrarumweltprogramm (ÖPUL) zu erhalten und die Teilnahmeberechtigung für Betriebe ab einer Flächengröße von 0,5 Hektar zu sichern. Das wir dies durchsetzen konnten, freut mich sehr. Der Einsatz von Nützlingen ist besonders in der Vermarktung sowie bei den Handelsketten wichtig, damit unser Gemüse aus dem geschützten Anbau sein ökologisches Image verstärkt. Das Programm bietet somit einen Neubeginn mit neuen Herausforderungen, Chancen und Schwerpunkten. Schließlich können wir uns auch über eine ausreichende Dotierung für die Investitionsförderung im Länderschlüssel für Wien freuen, was insbesondere für unsere intensiv wirtschaftenden Betriebe im Garten- und Weinbau von Bedeutung ist. Außerdem haben die Bundesländer jetzt auch die Möglichkeit in der Investförderung und bei allen Flächenmaßnahmen sogenannte Top-ups zu bezahlen.

Bild: LK Wien

Wir werden dahingehend das Gespräch mit der Stadt Wien suchen.“ Mit welchen Änderungen müssen der Acker- und der Weinbau rechnen? Windisch: „Für unsere Winzer sind Maßnahmen im Bereich des Erosionsschutzes mit einem zusätzlichen Top-up für Pflanzenschutzmittelverzicht geplant. Im Ackerbau sind bis zu fünf Maßnahmen von Bedeutung - unter anderem wird UBAG (Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen) durch UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) ersetzt. Zudem wird es zahlreiche Begrünungsvarianten geben, darunter eine mit dem Titel ‚Immergrün‘. Weiters kommen ein Mulchsaatzuschlag für alle Ackerkulturen und eine Extensivierungsmaßnahme (Verzicht auf Fungizide und CCC) für den Getreidebau und schließlich wird die Maßnahme ‚Vorbeugender Gewässerschutz‘ fortgeführt und flächenmäßig ausgeweitet. Die Beraterinnen und Berater der LK Wien werden zeitgerecht und umfassend darüber informieren“.

Wie wird sich die Änderung des Prämienmodells für die Stadtlandwirtschaft auswirken? Windisch: „Durch den Wechsel von der bisherigen Betriebs- zum Regionalmodell wird es Gewinner und Verlierer geben. Denn generell wird österreichweit eine Verschiebung der Geldflüsse von intensiv wirtschaftenden zu extensiven Betrieben stattfinden. Unser Bestreben bestand nun darin, mit einem ‚Soft Landing‚ (= Anpassung der Differenz zwischen der jetzigen Betriebsprämie und der bundesdurchschnittlichen Prämie im Jahr 2019 in Fünf-JahresSchritten) die Kürzungen für die Betroffenen wirtschaftlich erträglich zu machen. Künftig können auch Flächen des Garten- und des Weinbaues - ausgenommen erdelose Kulturen - in das Regionalmodell aufgenommen werden und Flächenprämien erhalten.“ Ein weiteres wichtiges Thema für die Land- und Forstwirte wird in den kommenden Wochen und Monaten die Hauptfeststellung des Einheitswertes sein, der nach mehr als zwei Jahrzehnten neu geregelt wird. Für die Betriebe bedeutet dies einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand.


DIE INFORMATION Wie kann die Landwirtschaftskammer hier helfen? Windisch: „Die Vorteile einer Neufeststellung des Einheitswertes auf Basis des Ertragsanstelle des Verkehrswertes liegen auf der Hand. Die Abwicklung wird uns in Atem halten. Derzeit finden die Schulung der Finanzbeamten und der LK-MitarbeiterInnen durch das zuständige Ressort statt. Ab Mai bieten wir dann spartenspezifische Vor-Ort-Info-Veranstaltungen an, bei denen die Betriebsführer über die sehr unterschiedlichen Systeme informiert werden und ihnen genau erläutert wird, wie die Erhebungsbögen auszufüllen sind. Da diese neuen Werte die Basis für die Berechnung zahlreicher Abgaben darstellen (Sozialversicherungs-, Kammerbeitrag, Kirchen- und Grundsteuer, pauschalierte Einkommenssteuerberechnung, etc.), ist die korrekte Erklärung von besonderer Tragweite und jeder Betriebsführer sollte auf höchste Genauigkeit achten. Zusätzlich wird auch die Möglichkeit bestehen - gegen einen geringen Kostenersatz - eine Ausfüllhilfe durch geschulte Beraterinnen und Berater in Anspruch zu nehmen. Eine abschließende Frage: Wien war - im Gegensatz zu Kärnten in den vergangenen Monaten von Schnee und Regen nicht gerade begünstigt. Welche Auswirkungen hat das für die Kulturen? Windisch: „Im Ackerbau konnten die Böden aufgrund der geringen Niederschlagsmengen der letzten Zeit keinen Wasservorrat aufbauen, der insbesondere in den trockenen und heißen Sommermonaten dringend benötigt wird. Durch den milden Winter besteht in den üppig entwickelten Getreidebeständen zudem eine erhöhte Gefahr von Schädlingsbefall. Im Gartenbau könnten die relativ milden Wintertemperaturen Einfluss auf den Energieverbrauch in den Glashäusern gehabt haben. Aufgrund mangelnder Sonneneinstrahlung und deutlich gestiegener Energiepreise werden unsere Gemüsegärtner davon allerdings kaum profitiert haben.“

AGRARPOLITIK

APRIL 2014

3

Fortsetzung von Seite 1 „Wiener Gemischter Satz DAC startet mit Top-Jahrgang 2013

Bild: LK Wien

„Damit ist uns ein sehr wichtiger Schritt gelungen“, erklärt Herbert Schilling, Vorsitzender des Regionalen Weinkomitees Wien, „denn so ist die Herkunft des Wiener Gemischtes Satzes auch für den Konsumenten leicht erkennbar. Außerdem gibt es eine klare Unterscheidung zu Weinen, die nicht die Kriterien des Wiener Gemischten Satzes DAC erfüllen: Diese dürfen nur als ’Gemischter Satz‘ ohne den Zusatz Wien bezeichnet und müssen als Landwein deklariert werden. Somit steht fest: Nur wo Wiener Wein draufsteht, ist staatlich geprüfter Qualitätswein aus Wien drinnen. Gegenüber den anderen DAC’s in Österreich ging man in Wien sogar noch einen Schritt weiter und legte fest, dass jeder Weingarten, auf dem ein Wiener Gemischter Satz steht, auch als Wiener-Gemischter-SatzWeingarten im Rebflächenverzeichnis eingetragen wird. Typisch Wien. Der Wiener Gemischte Satz DAC schärft als Herkunftswein das Profil des Wiener Weins und stärkt das Weinbaugebiet insgesamt – mit positiven Auswirkungen auch für die Vermarktung. „Auf den ausländischen Märkten wird eine Appellation, also eine geschützte Herkunftsbezeichnung, hoch geschätzt und sehr ernst genommen“, berichtet Michael Edlmoser, der Obmann

des Vereins „Der Wiener Heurige“ von seinen Erfahrungen, „und eine Weinbezeichnung im Verbindung mit ’Wien‘ ist optimal, weil man Wien auf der ganzen Welt kennt.“ Doch auch im Heurigen sieht Edlmoser mit der neuen Weinbezeichnung Vorteile. „Die Herkunft und der regionale Gedanke wird mit der DAC noch mehr betont – und wo kann man Wein unmittelbarer und regionaler trinken und erleben als in den Wiener Heurigen? Ebenso wie beim Wiener Gemischten Satz DAC müssen wir auch beim Heurigen die Qualität und den Charakter des typisch-wienerischen noch stärker hervorheben“. Toller Start mit 2013. Der Jahrgang 2013 ermöglicht dem Wiener Gemischten Satz DAC einen optimalen Start. Bis ins Frühjahr anhaltende Schneefälle und feucht-kühles Wetter im Mai und Juni führten zu einer späten Blüte. Auf die große Feuchtigkeit folgte dann extreme Hitze im Juli, die zu einem explosionsartigen Wachstum der Reben führte – eine frühe Lese schien bevorzustehen. Doch bereits im August begannen die Nächte kühler zu werden und durch einen relativ kühlen September konnten die Trauben optimal ausreifen und intensive Aromen bilden. Das Ergebnis sind Weine, die ziemlich exakt dem

Idealbild des Wiener Gemischten Satzes entsprechen: In der klassischen Form mit frischer, saftiger Frucht und animierender Eleganz, als Lagenweine mit mineralischer Würze, reif und cremig aber durch die frische Säure gleichzeitig lebendig und trinkfreudig. Wiener Wein wirkt. Der Wiener Weinbau ist mit einer Rebfläche von rund 660 Hektar innerhalb der Stadtgrenzen nicht nur eine weltweite Besonderheit, sondern „ein echter Glücksfall für die Stadt“, wie Umweltstadträtin Ulli Sima betont. Denn der Wiener Weinbau hat – abgesehen davon, dass Wiener Wein inzwischen auch qualitativ zur heimischen Spitze zählt – zahlreiche positive Auswirkungen. Zum einen ist er ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Direkt, mit der Wertschöpfung, die durch ihn erwirtschaftet wird und durch die Arbeitsplätze im Weinbau, indirekt aber auch als Tourismusfaktor. Denn, so Sima: „Ein Wiener Weinhauer produziert nicht nur Wein, sondern pflegt als ’Landschaftsgärtner‘ auch eine einmalige Natur- und Kulturlandschaft, die zugleich eine ’Grüne Lunge‘ für die Stadt darstellt“. Ein Naherholungsgebiet und, in Kombination mit den Heurigen, ein beliebtes Ausflugsziel für Gäste aus dem In- und Ausland.


4

Bildung

April 2014

Winzertreffen Wir berichten ganz aktuell zum Thema Einheitswert NEU und die Auswirkungen für die Weinbaubetriebe. Weiters werden über aktuelle Neuigkeiten rund um Weinbau, Kellertechnik, Vermarktung, Heurigen und Förderungen disktuiert.

Ackerbaufeldtag - Theorie und Praxis am landwirtschaftlichen Betrieb Der diesjährige Ackerbaufeldtag erfolgt in Kooperation mit dem LFI Wien und Bio Austria Niederösterreich und Wien. Weitere Details siehe Seite 9

Datum: Di, 22.04.2014, 14 bis 16 Uhr Ort: Buschenschank FuhrgasslHuber, Neustift am Walde 68, 1190 Wien Zielgruppe: Wiener WinzerInnen Anmeldung: bis Fr, 11.04.2014

Datum: Di, 29.04.2014, 13 bis 17 Uhr Ort: Landwirtschaftlicher Betrieb Familie Sandbichler, Scheunenstraße 7, 1100 Wien Beitrag: € 15,00 (ohne Förderung € 45,00) Zielgruppe: LandwirtInnen Anmeldung: bis Di, 22.04.2014

Fachexkursion für DirektvermarkterInnen Besichtigung von landwirtschaftlichen Endverkaufsbetrieben verschiedener Sparten (Zierpflanzen/ Gemüse/Obst/Wein) in Niederösterreich. Lernen von anderen Betrieben, ihren Ansichten, Zielen und Visionen. Kennenlernen erfolgreicher Marketingstrategien und interessant gestalteten Verkaufsräumen. Durch den Erfahrungsaustausch mit anderen innovativen und erfolgreichen DirektvermarkterInnen sollen sich für die ExkursionsteilnehmerInnen neue Ideen und Strategien für ihre eigene Unternehmensführung ergeben. Datum: Di, 22.04.2014, 8 bis 20 Uhr Abfahrt: 8 Uhr LK Wien, Ankunft: ca. 20 Uhr LK Wien Exkursionsbetriebe: Grossauer Edelkonserven, Gärtnerei Hick, Weingut Eigl Beitrag: € 40,00 (ohne Förderung € 110,00) Zielgruppe: DirektvermarkterInnen mit Interesse zur innovativen Betriebsführung Anmeldung: bis Fr, 11.04.2014

Green Care Exkursion nach Oberösterreich Bettina Haas zeigt Ihnen, wie sich am Franzlhof das Motto „Tier Mensch - Natur erleben - leben“ harmonisch zusammenfügt und ein erfolgreicher Bauernhofkindergarten entstanden ist. Der Loidhold-Hof gibt Ihnen Eindrücke in eine funktionierende „Integrative Hofgemeinschaft“, bei der 40 Menschen mit und ohne Beeinträchtigung im praktischen Alltag auf einem Bauernhof gemeinsam wohnen, leben und arbeiten. Die Exkursion bietet die Möglichkeit, die Betriebe vor Ort zu besichtigen und Ihre Fragen direkt an die BetriebsführerInnen zu richten. Datum: Di, 29.04.2014, 7.30 bis 19.30 Uhr Exkursionsbetriebe: Franzlhof und Loidhold-Hof Anmeldung: bis Di, 15.04.2014 Beitrag: € 27,00 (ohne Förderung € 86,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen, DirektvermarkterInnen

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Die Information

Ideenwerkstatt Balkon- und Naschgemüse Erfolgreiches LFI-Seminar am 26. Februar 2014

Dipl.-Ing. Wolfgang Palme, HBLFA Schönbrunn, gestaltete am 26. Februar 2014 in der LK Wien einen interessanten Seminartag zu einem absoluten Trend in der Direktvermarktung – Einsatz von Balkonund Naschgemüse im gärtnerischen Endverkauf. In seinen Ausführungen entführte er die SeminarteilnehmerInnen zu einer Reise durch die Welt der Gemüsevielfalt und ging auf längst vergessene, alte oder völlig unbekannte Gemüsesorten ein. Die TeilnehmerInnen lernten das große Potential dieser Sorten und Arten kennen und bekamen zudem zahlreiche Impulse für Sortimentsgestaltung mit nach Hause. Besonders interessant war die Verkostung von „Asia-Salaten“ – LowEnergy-Salate. Diese weisen einen extrem raschen Wuchs auf und sind ausgesprochen frostresistent. Ein Forschungsprojekt der HBLFA Schönbrunn zeigte, dass ein ganzjähriger Anbau dieses Sortiments möglich ist. Durch geschickte Anbaustaffelung konnte ein System entwickelt werden, das eine Ernte im ungeheizten Foliengewächshaus während des ganzen Winters erlaubte. Auch bei Außentemperaturen von – 17° C kam es praktisch zu keinen Erfrierungen der Jungsalate. Foto: LK Wien

Information Anmeldung

Alexandra Csida Tel.: 01/587 95 28-11, lfi@lk-wien.at Oder einfach, bequem und rund um die Uhr die gewünschte Veranstaltung unter www.lfi.at buchen. Bitte Anmeldeschluss beachten! Dieser Termin ist entscheidend, ob eine Veranstaltung durchgeführt oder bei mangelndem Interesse abgesagt wird.


Förderungen

Die Information

April 2014

5

ÖPUL - Information Genehmigung der Sonderrichlinie für das Verlängerungsjahr 2014 Die Verlängerung des ÖPUL 2007 für das Antragsjahr 2014 wurde seitens der Europäischen Kommission, des Finanz- und Landwirtschaftsministeriums genehmigt. Die dritte Änderung der ÖPUL 2007 Sonderrichtlinie wurde am 8. März im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgetan. Bild: IStock

Einheitliche Betriebsprämie 2014 Beantragung - Nutzung - Übertragung von Ing. Philipp Prock

Die Einheitliche Betriebsprämie ist wie in gewohnter Art und Weise mittels des Mehrfachantrages zu beantragen. Hierbei können jedoch nur Zahlungen geleistet werden, wenn der Betrieb über Zahlungsansprüche verfügt bzw. Zahlungsansprüche mittels Flächenweitergabe (Kauf, Pacht, Nutzung) vom bisherigen Bewirtschafter übertragen bekommt. Am Mantelantrag Seite 2 des Mehrfachantrages befindet sich das Ankreuzfeld für die Beantragung. Als Information für die Landwirte, kann unterhalb des Ankreuzfeldes das Kürzel „EBP“ vorgedruckt sein. Dies zeigt, dass ZA für das laufende Antragsjahr zur Verfügung stehen. Wird das Ankreuzen vergessen, gibt es auch keine Betriebsprämienzahlung! Neben dem Vorhandensein von ZA und dem Ankreuzen am Mantelantrag muss EBPbeihilfefähige Fläche bewirtschaftet werden. Ackerflächen, Grünland, Almen und Gemeinschaftsweiden, Weingärten, Obst- und Hopfenflächen sowie Flächen im geschützten Anbau können für die Beantragung vorhandener ZA in Frage kommen. Um Zahlungsansprüche mit einer bewirtschafteten Fläche auslösen zu können, muss die Summe der Schläge, welche mit einer EBPbeihilfefähigen Kul-

turen bebaut sind, mindestens 0,10 Hektar zusammenhängende Fläche umfassen. Weiters müssen die bewirtschafteten Flächen dem Antragsteller zum Stichtag 9. Juni 2013 zur Verfügung stehen. Grundvoraussetzung für die Beantragung von Zahlungsansprüchen sowie weiteren Beihilfen ist die lagegenaue und ordnungsgemäße Digitalisierung der bewirtschafteten Flächen. Details zu den einzelnen Schlagnutzungsbezeichnungen und welche Prämienstati möglich sind, werden im MFAMerkblatt der AMA, welches auf der Homepage der AMA zum Download zur Verfügung steht, dargestellt. Zahlungsansprüche müssen regelmäßig genutzt werden, damit sie nicht dauerhaft verfallen. Einen guten Überblick über die Anzahl der Zahlungsansprüche liefert das Formular „Information – Einheitliche Betriebsprämie 2014“ welches sich unter den MFAFormularen befindet. Darin sind alle Zahlungsanspruchsgruppen auf Basis der Berechnung Ende 2013 abgedruckt. In der letzten Spalte wird ein Hinweis auf die Nutzungserfordernis für 2014 bei relevanten ZA-Gruppen gegeben. In dieser Auflistung sind seit dem Herbstantrag 2013 übernommene ZA nicht enthalten.

Da die bisherigen Zahlungsansprüche mit 31.12.2014 ungültig werden und im Jahr 2015 eine Neuzuteilung erfolgt, empfiehlt es sich im Jahr 2014, die Zahlungsansprüche nach deren höchsten Wert, unabhängig vom Jahr der letzten Nutzung, zu beantragen. Ein Horten von Zahlungsansprüchen ist nicht sinnvoll, da nur so viele Zahlungsansprüche ausgelöst werden können, wie EBPbeihilfefähige Fläche am Betrieb bewirtschaftet wird. Eine Mitgabe bei Flächenweitergaben gestaltet sich somit als sinnvoll. Übertragungen von ZA rechtzeitig durchführen. Flächenänderungen zwischen Betrieben durch Pacht-, Kauf- oder Nutzungsgeschäfte erfolgen laufend. Vielfach ist die Übertragung von ZA Teil von Vereinbarungen. Für die Weitergabe von Zahlungsansprüchen ist ein eigener Antrag auf Übertragung von Zahlungsansprüchen notwendig. Diese Übertragungen können für das Jahr 2014 noch bis 15. Mai bei den zuständigen BBK‘s beantragt werden. Für die Antragstellung empfiehlt es sich, denn Bescheid Einheitliche Betriebsprämie 2013 des Übergebers, welcher Anfang Jänner dieses Jahres zugestellt wurde, mitzubringen.

Alle Betriebe die 2014 verlängert haben, haben die Verpflichtung die verlängerten Maßnahmen bis 31. Dezember 2014 einzuhalten. Auflagenänderungen haben sich im Bereich Wein-, Obst- und Hopfenbau ergeben. Hierbei wurde die ursprünglich maximal dreijährige Dauer von Bodengesundungsflächen auf vier Jahre erweitert, wenn das vierte Jahr das Jahr 2014 ist. Weitere Änderungen waren aufgrund des Pflanzenschutzmittelpakets, welches ab 2014 schrittweise in Kraft tritt, erforderlich. Hierbei sind z.B. Aufzeichnungsverpflichtungen ab dem Jahr 2014 gesetzlicher Standard. Aus diesem Grund werden die Prämien im Jahr 2014 für die Maßnahmen „Integrierte Produktion (Erdäpfel, Erdbeeren, Gemüse, Rübe)“ um 25 Euro je Hektar sowie für die Maßnahmen „Integrierte Produktion (Wein, Obst, geschützter Anbau) um 50 Euro je Hektar gekürzt. Die geänderte Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 ist auf der Homepage des Lebensministeriums www.lebensministerium.at sowie auch auf der Homepage der Agrarmarkt Austria www.ama.at abrufbar. Weiters steht auf der Homepage der Agrarmarkt Austria ein Informationsblatt zum ÖPUL 2007 Verlängerungsjahr 2014 zum Download bereit.


6

April 2014

Weinbau

Die Information

Landesweinbewertung 2014 Reichen Sie Ihre Weinproben ein, nur wer mitmacht kann gewinnen. von Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA

Auch in diesem Jahr organisiert die LK Wien gemeinsam mit dem Wiener Landesweinbauverband die Landesweinbewertung. Diese allseits geschätzte, weil unabhängige Weinbewertung, bildet die Basis für die möglichen weiteren Auszeichnungen zum Landessieger sowie für den Salon Österreich der ÖWM. Die Auszeichnungen der Landesweinbewertung genießen einen sehr guten Ruf und sind bei Winzern, Weinhändlern und nicht zuletzt bei Weintrinkern gleichermaßen akzeptiert. Deswegen bitten die Veranstalter im Interesse des Wiener Weins um Ihre Teilnahme mit zahlreichen Weinen und unterstützen dies mit einer kostenlosen Weinprobe pro Betrieb. Mit einer Goldmedaille sammeln Sie auch Punkte für die Testkriterien der neuen Qualitätsauszeichnung „Wiener Top-Heuriger“ vom Verein der Wiener Heurigen.

Wiener Weinpreis. Den Höhepunkt und Abschluss der Landesweinbewertung bildet der Wiener Weinpreis. Der Wiener Weinpreis umfasst eine breitenwirksame Publikumsveranstaltung mit Verkostungsmöglichkeit der Goldprämierungen sowie den Galaabend am 17. Juni 2014 zur Würdigung der Winzerinnen und Winzer mit Bekanntgabe der Landessieger. Details zu diesen Veranstaltungen folgen in Kürze. Der Wiener Weinpreis ist der größte Event im Weinbaugebiet Wien. Nutzen Sie daher die Möglichkeit Ihre Spitzenweine Fachhändlern, Journalisten sowie der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und so zur Stärkung der Positionierung des Wiener Qualitätsweines beizutragen. Anmeldung und Anlieferung. Für die Anmeldung steht ein ExcelFormular zur Verfügung, das Sie

beim Ausfüllen unterstützt. Bitte senden Sie möglichst bald das Anmeldeformular per Email an elmar.feigl@lk-wien.at und erleichtern damit die Abwicklung und Organisation. Bitte bringen Sie jedenfalls das Anmeldeformular im Original (inkl. Unterschrift) bei der Anlieferung der Weine mit. Die Anlieferung der Weinproben ist am 10. April 2014 von 9 bis 16 Uhr im Keller der LK Wien, möglich. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme zum Wiener Landessieger die Prüfnummernbescheide schon bei der Einreichung mitabgegeben werden müssen, um die Identitätsprüfungen rechtzeitig abschließen zu können. Alle weiteren Details zur LWB sowie Informationen zum Salon Österreich stehen auf der Website der LK Wien www.lk-wien.at zum Download bereit.

Information Rebschutz-Prognosemodell In Kürze startet die Vegetationsphase im Weinbau und damit der Rebschutz. Nutzen Sie unser Rebschutz-Prognosemodell und erhalten Unterstützung durch Wetterdaten und einem Warnsystem für einen erfolgreichen Pflanzenschutz. Traubenwicklerbekämpfung Die letzten Jahre haben einen sehr guten Erfolg der Traubenwicklerbekämpfung mittels Pheromonfallen gezeigt. Dies belegen die Bonituren, die von biohelp regelmäßig durchgeführt werden. Bitte nutzen Sie diese sehr ökologische Maßnahme im Sinne eines gemeinschaftlichen Rebschutzes und überzeugen auch ihren Nachbarn davon, denn die Wirksamkeit hängt natürlich von einem flächendeckenden Einsatz ab. Wie in den vergangenen Jahren, bietet biohelp eine organisierte Verteilung inkl. Einschulung an: Fr. 4. April 2014, 8.30 Uhr Senderparkplatz, 1210 Wien Fr. 4. April 2014, 11 Uhr Kahlenbergerstr. 210 (Sirbu), 1190 Wien

ACHTUNG: Agrarmarketingbeitrag Wein (AMA-Beitrag) Die AMA hat in den letzten Tagen die Zahlungsaufforderungen für den Marketingbeitrag versendet. Bitte kontrollieren Sie den Betrag am Erlagschein mit dem Betrag, der bei Ihrer Erntemeldung im Wein-Online Portal berechnet wurde. Im Einzelfall sind die nun eingeforderten Beträge nämlich deutlich höher als bei der Erntemeldung berechnet und stimmen somit nicht. In diesem Fall melden Sie sich bitte direkt bei der AMA. Der Betrag ist bis spätestens 1. Mai 2014 zu überweisen.


Förderung

Die Information

April 2014

Start der neuen Investitionsförderung LE 14-20 Vorläufige Antragstellung ab 1. April 2014 von Dipl.-Ing. Klaus Zambra

Nach der politischen Einigung zur Ländlichen Entwicklung 2014-2020 startet das BMLFUW als erstes mit einer vorläufigen Antragstellung in der Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftliche Erzeugnisse“. Betroffen sind vor allem jene Betriebe, die bereits die förderbaren Kosten im alten Programm Ländliche Entwicklung ausgeschöpft haben und ein dringendes Investitionsprojekt umsetzen wollen. Ab 1. April 2014 können Wiener Gärtner, Winzer und Landwirte ihre geplanten Investitionsvorhaben mit geschätzten Kosten beantragen. Die Entgegennahme des Förderantrags bedeutet noch keine Bewilligung des Investi-

tionsvorhabens, somit erwirbt der Förderwerber auch keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es sichert den Landwirten lediglich einen Stichtag für die Kostenanerkennung. Anfang April 2014 wird das Österreichische Programm Ländliche Entwicklung LE 14-20 bei der EU Kommission eingereicht. Es können noch Programmänderungen im Zuge der Verhandlungen erfolgen. In Zukunft müssen bei der Reihung der Anträge auch Auswahlkriterien verpflichtend angewendet werden. Mit einer Bewilligung der Förderanträge kann frühestens 2015 nach Vorliegen aller rechtlichen Voraussetzungen (Programmgenehmigung und nationale Sonderrichtlinie) begonnen werden. Erst nach Entgegennahme des Antrags in der Landwirtschaftskammer Wien und einer schrift-

lichen Bestätigung des Eingangsdatums kann mit der Umsetzung des Projektes auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Der Antrag hat folgende Mindestinhalte zu umfassen: n Name, Adresse und Geburtsdatum des Förderungswerbers n Kurzbezeichnung des Vorhabens n Kostenschätzung für das Vorhaben n Unterschrift auf dem Antragsformular und auf dem verpflichtenden Informationsblatt Die Fördergegenstände sind ähnlich wie bisher und lauten derzeit auszugsweise: n Bauliche Investitionen in landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude einschließlich technischer Einrichtungen und Anlagen

Ein echter Wiener in aller Munde Premiere für den Wiener Gemischten Satz DAC von Barbara Pletzer, BA

Mehr als 700 Weingenießerinnen und –genießer ließen sich am 18. März 2014 im Rathaus die Gelegenheit nicht entgehen, den ersten Wiener Gemischten Satz DAC zu verkosten. Die Premierengäste waren begeistert, denn der 2013er präsentierte sich von seiner besten Seite.

Bild: LK Wien

2013 ist ein Jahrgang, wie man ihn sich nur wünschen kann – mit frischen, aromatischen und lebendigen Weißweinen, die pures Trinkvergnügen bereiten. So das

Fazit bei der Verkostung des Wiener Gemischten Satz DAC, der erstmals mit dieser geschützten Herkunftsbezeichnung präsentiert wurde. Mehr als 700 Gästen mundeten die guten Tropfen von 30 Wiener Winzerinnen und Winzern und Stadträtin Ulli Sima streute dem wieder voll im Trend liegenden Wiener Gemischten Satz Rosen: „Dieser Wein ist als ’Melange‘ verschiedener Rebsorten eine urtypische Wiener Angelegenheit mit einer langen Tradition. Es freut mich darum besonders, dass er jetzt wieder im Mittelpunkt des Interesses steht und durch die ge-

7

n Investitionen im Gartenbau wie Neu,- Zu- und Umbau von Gewächshäusern und Folientunneln inkl. technischer Einrichtungen, Arbeits- und Lagerhallen mit Kühleinrichtungen, Heizungsverbesserung, Düngeund Steuerungsanlagen, etc. n Bauliche und technische Investitionen für Biomasseheizanlagen n Zucht- und Erzeugungsanlagen für die Bienenhaltung n Maschinen, Geräte und technische Anlagen für die Innenwirtschaft (zB: Wein- und Obstbau) n Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung n Anlage von Erwerbskulturen und Schutzeinrichtungen im Obst- und Weinbau Ein Vorabtermin in der LK Wien ist unerlässlich. Für Auskünfte und Informationen zur Antragstellung stehen Ihnen die Berater Birgit Szigeti (Tel: 01/587952823) und Klaus Zambra (01/5879528-22) zur Verfügung.

schützte Herkunftsbezeichnung DAC auch auf Wien als Herkunft und einzigartiges Stadt-Weinbaugebiet hingewiesen wird!“ Eine eindrucksvolle Renaissance. Tatsächlich fand der Wiener Gemischte Satz bereits im 19. Jahrhundert auch internationale Anerkennung. In den 80er und 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts verlor er jedoch immer mehr an Bedeutung und wurde großteils für einfachen Schankwein beim Heurigen verwendet. Zuletzt gelang jedoch eine eindrucksvolle Renaissance. Inzwischen ist mit 130 Hektar Rebfläche wieder rund ein Fünftel der gesamten Wiener Weingärten gemischt ausgepflanzt und der Wiener Gemischte Satz erfreut sich im In- und Ausland einer wachsenden Nachfrage. Somit ist diese Wiener Weinspezialität heute wieder in aller Munde.


8

Arbeitsrecht

April 2014

Die Information

Erntehelfer für Wien 25 Kontingentplätze vom Minister freigegeben von Mag. Christian Reindl

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat bereits ein Kontingent für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer ErntehelferInnen in der Landwirtschaft unterschrieben. Somit stehen für das Bundesland Wien 25 Kontingentplätze für ausländische Erntehelfer zur Verfügung. Die Reduzierung des Kontingentes, wie auch bereits bei den Saisonarbeitskräften, wird seitens des Ministeriums mit der seit heuer bestehenden Freizügigkeit der Rumänen und Bulgaren am Arbeitsmarkt begründet. Wie hinlänglich bekannt, darf die Dauer der Beschäftigungsbewilligung 6 Wochen nicht übersteigen. Die Laufzeit der Beschäftigungsbewilligung für einen Erntehelfer muss spätestens am 30. November 2014 enden. AusländerInnen, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen

(Kroaten) und AsylwerberInnen sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen. Folgende Personen kommen als Erntehelfer in Betracht: Personen, die als Touristen sichtvermerkfrei einreisen dürfen: Serben, Montenegriner, Mazedonier, Albaner oder Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina, sofern sie Inhaber biometrischer Reisepässe sind. Aufgrund der fremdenrechtlichen Bestimmungen benötigen diese vor Erteilung der Beschäftigungsbewilligung an den Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die mit Zustimmung des Gastarbeiters im Inland (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion) zu beantragen ist.

Unterschiede bei Pensionsversicherungsbeiträgen. Die vom Dienstgeber zu entrichtenden Sozialabgaben für Erntehelfer sind pensionsversicherungsfrei, sodass nur folgende Beiträge abzuführen sind: Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Zuschlag nach dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz und Landarbeiterkammerumlage. Unter Umständen sind auch BV-Beiträge zu entrichten (ab

dem zweiten Monat; wenn der Erntehelfer innerhalb von 12 Monaten beim selben Dienstgeber wieder beschäftigt wird, ab dem 1. Tag). Für Beschäftigungen von Erntehelfern aus Rumänien und Bulgarien entfällt seit dem 1. Jänner 2014 die Befreiung von der Entrichtung des Pensionsversicherungsbeitrages!

@

Internet-Tipp: www.lk-wien.at

Angemerkt wird, dass Kroatien am 1. Juli 2013 der EU beigetreten ist. Diese werden gemeinsam mit Asylwerbern bevorzugt bewilligt. Bild: Lebensministerium


Die Information

Ackerbau

April 2014

9

Pflanzenschutz in Wasserschutzund -schongebieten Einsatzverbot von Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Therbuthylazin und Metazachlor von Ing. Philipp prock

Aufgrund des Inkrafttretens der EU-Verordnung bezüglich der Anwendung von Pflanzenschutzmittel dürfen seit 1. Jänner 2014 nur mehr Pflanzenschutzmittel mit Zulassung in Österreich verkauft werden. Deutsche und Niederländische Produkte, welche die Firmen bis 13. Juni 2011 bei der Zulassungsbehörde gemeldet haben, durften noch bis 31. Dezember 2013 verkauft werden. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen nur mehr bis 31. Dezember 2014 gelagert und angewendet werden.

In Österreich zugelassene Herbizide mit den Wirkstoffen Terbuthylazin und Metazachlor dürfen aufgrund einer neuen Zulassungsauflage nicht mehr im vom Land ausgewiesene Wasserschutz- und Schongebieten eingesetzt werden. Im Bundesland Wien ist hiervon das Wasserschongebiet Heilquelle Wien Oberlaa betroffen. Im Bundesland Niederösterreich sind im umliegenden Umland die Wasserschutz- und -schongebiete Heilquelle Oberlaa, Bisamberg und Marchfeld betroffen. Betroffen sind nach derzeitigem Zulassungsstand nachfolgend

stehende Produkte welche für den Einsatz in den Kulturen Mais, Raps, Senf, Rübsen und Kohlgemüse zugelassen sind: Artett (Register-Nr. 2774/0), Aspect Pro (Register-Nr. 2947/0, auch in Laudis Plus enthalten), Aspect (Register-Nr. 2947/1), Calaris (Register-Nr. 2909/0, auch in Zintan Platin Pack enthalten), Gardo Gold (RegisterNr. 2775/0, auch in Elumis Extra Pack enthalten), Spectrum Gold (Register-Nr. 3461/0, auch in Clio Maxx Pack enthalten), Butisan (Register- Nr. 2307/0), Butisan Gold (Register-Nr. 3451/0), Butisan Kombi (Register-Nr. 3401/0), Butisan Top (Register-

Nr. 3403/0), Fuego (Register-Nr. 3100/0) und Fuego Top (Register-Nr. 3352/0). Besteht Unsicherheit, ob sich das bewirtschaftete Grundstück in einem Wasserschutz- bzw. – schongebiet befindet, kann bei im Bundesland Wien gelegenen Flächen Einsicht in das Wasserbuch der MA58 genommen werden. Im Bundesland Niederösterreich gelegene Flächen können über das digitale Wasserbuch der NÖ Landesregierung unter www.atlas.noe.gv.at eingesehen werden.

Veranstaltungstipp Ackerbaufeldtag 2014 Der diesjährige Ackerbaufeldtag erfolgt in Kooperation mit dem LFI Wien und Bio Austria Niederösterreich und Wien. Neben den interessanten Vorträgen von Dipl.-Ing. Anna Eckl zum Thema „Leben und Arbeiten unter einem Dach“ und Dr. Wilfried Hartl zum Thema „Senkung der Betriebsmittelkosten im Ackerbau durch Erhaltung der natürlichen Bodenbeschaffenheit“ erhalten Sie Informationen zu Umstellungs- und Vermarktungsmöglichkeiten im biologischen Landbau. Im Anschluss an die Vorträge erfolgen Feldbesichtigungen im Stationsbetrieb. Hierbei werden neben unterschiedlichsten Kulturen auch Maschinen und Geräte zur mechanischen Beikrautregulierung vorgestellt. Weiters werden unter der Leitung von Dr. Hartl Bodenprofile bei den unterschiedlichen Kulturen erstellt und analysiert. Datum: Di., 29. April 2014, 13 bis 17 Uhr Ort: Landwirtschaftlicher Betrieb Fam. Sandbichler, Scheuenstraße 7, 1100 Wien Zielgruppe: LandwirtInnen Kosten: € 15,00 (ohne Förderung € 45) Anmeldung: bis Di, 22. April 2014


10

April 2014

Gartenbau

Die Information

Schule in der Gärtnerei 2014 31. März - 4. April 2014 in Wien von Dipl.-Ing. Birgit Szigeti

Bild: LK Wien

Blumenmärkte 2014

Die Gärtner kommen zu den Wienern 73 Standorte bieten von 14. April bis 6. Mai 2014 Blühendes für Balkon und Garten von Barbara Pletzer, BA

Auch in diesem Jahr kommen die Wiener Gärtner mit ihren Qualitätsprodukten wieder in die Bundeshauptstadt, wo sie an 73 Standorten quer durch Wien bunte und blühende Beet- und Balkonpflanzen anbieten. Der Startschuss für die bereits traditionellen Blumenmärkte fällt am 14. April 2014. 3 Wochen lang bekommt die Wiener Bevölkerung dann die besondere Gelegenheit, frische Produkte für Balkon, Terrasse oder Garten direkt von den Produzenten zu erwerben. Dabei stehen die Wiener Gärtner auch gleich für Fragen rund um die richtige Pflege zur Seite, unterstützen mit gestalterischen Ideen und beraten gerne mit ihrem Know-how und ihrer Erfahrung zum idealen Standort und zur Auspflanzung der Frühlings- und Sommerboten. Bunte Pflanzenvielfalt aus österreichischer Produktion. Ob klassische Balkonpflanzen, wie Pe-

largonien in unterschiedlichsten Farbschattierungen und Arten, Aztekengold, div. Gemüsepflanzen, Dahlien in verschiedenen Farben und Formen, bunte Fuchsien, Petunien oder beliebte Küchenkräuter, wie Schnittlauch, Basilikum oder Rosmarin. Die Wiener Gärtner präsentieren auch in diesem Jahr ihre besondere Pflanzenvielfalt – in erstklassiger Qualität und aus österreichischer Produktion. Lange Tradition für die Wiener Blumenmärkte. Bereits seit mehr als 31 Jahren werden die Blumenmärkte von den Wiener Gärtnern organisiert – eine erfolgreiche Aktion, die von der Bevölkerung gerne genutzt und von den Kooperationspartnern – der MA 42-Stadtgärtner und der Tageszeitung KURIER – seit Jahren in bewährter Weise unterstützt wird.

In diesen Tagen findet in Wien das einwöchige Aktionsprogramm „Schule in der Gärtnerei“, ein äußerst erfolgreiches und beliebtes Lernprojekt für Kinder im Alter von 6-10 Jahren, statt. Organisiert von der Blumenmarketing Austria und den Landwirtschaftskammern Österreichs wird dieses bundesweite Projekt bereits seit 2011 durchgeführt. Im Vorjahr nahmen insgesamt 25.000 Schüler und Schülerinnen bzw. 300 Gärtnereien an dieser Aktion teil. Im Rahmen von Exkursionen in Gärtnereien und Baumschulen lernen die Kinder auf spielerische Weise die Vielfalt und Faszination von Pflanzen kennen und dürfen auch selbst einmal beim Blumentopfen Hand anlegen, das natürlich großen Spaß macht. Im Gegensatz zur Schule, in der zumeist ein praxisferner Unterricht erfolgt, erleben die Kinder bei dieser Aktion ein praxisnahes

Lernen mit dem Gärtner oder der Gärtnerin als Lehrperson. Nach der Exkursion bekommen die Kinder als Belohnung eine gesunde Gärtnerjause verabreicht. Um das Gelernte nicht so schnell zu vergessen, erhält jedes Kind ein eigenes Schülerheft, welches als Forschertagebuch konzipiert ist. Auch die LehrerInnen bekommen eine schriftliche Exkursionsanleitung, um das Thema nach dem Gärtnereibesuch in der Schule noch nachzubearbeiten. Die selbstgetopften Pflanzen können die Kinder mit nach Hause oder in die Schule nehmen und weiterpflegen. Dabei wird sich zeigen, ob sie auch gärtnerisches Talent besitzen. In Wien haben sich für diese Aktion fünf Gartenbaubetriebe freiwillig zur Verfügung gestellt: Gärtnerei Rzihauschek (11 Bezirk), Gärtnerei Osterbauer-Jezik (14. Bezirk), Gärtnerei Krepela GmbH (14. Bezirk), Gärtnerei Jandl (21. Bezirk), Gärtnerei Gaderer (22. Bezirk). Der Großteil dieser Betriebe unterstützt dieses Projekt bereits seit dem Jahr 2011, wofür wir Ihnen einen ganz großen Dank aussprechen!

Alle Standorte und Termine finden Sie auf www.lk-wien.at zum Download. Bild: LK Wien


Bäuerinnentagung Starkes Netzwerk

Verlängerungsjahr

SEITE II

ÖPUL im Jahr 2014

SEITE VI

Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

APRIL 2014

Bei der EUGesetzgebung geht ohne das Europäische Parlament (EP) nichts. Am 25. Mai sind 380 Millionen EU-Bürger aufgerufen darüber zu bestimmen, wie sich das EP in Zukunft zusammensetzt. ANDREAS THURNER, LISA NEUMANN, LK ÖSTERREICH

Im Jahr 1952 wurde der Wirtschaftsverband Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl „EGKS“ gegründet, der allen Mitgliedern die Möglichkeit einräumte Kohle sowie Stahl zollfrei zu erwerben. 1958 wurde er in „Europäische Parlamentarische Versammlung“ umbenannt. Vier Jahre später erhielt das Europäische Parlament seinen noch heute gültigen Namen. Die ersten Direktwahlen fanden im Jahr 1979 statt. Ursprünglich hatte das EP eine beratende Funktion in der EU-

VIEL MACHT SEIT DEM VERTRAG VON LISSABON

Das Europäische Parlament hat eine starke Stimme Gesetzgebung. Die Europäische Kommission (EK) brachte Vorschläge ein, die anschließend vom Rat der EU erlassen wurden. Das EP und damit die von den EU-Bürgern direkt gewählte Institution trat lediglich als „Berater“ auf. Mit dem Abschluss der Verträge von Maastricht (1993), Amsterdam (1999), Nizza (2003) und schließlich Lissabon (2009) ist der Einfluss des EP auf die Gesetzgebung ständig gewachsen. Bis ein EU-Gesetzestext in Kraft tritt, durchläuft dieser einen umfangreichen

„Erneuerbare“ krisenunabhängig Die Abhängigkeit von teuren Energieimporten hat uns zuerst in eine Kostenfalle und mittlerweile auch in eine außenpolitische Falle geführt. Die Lösung ist weniger Energieverschwendung und mehr erneuerbare Energien. Alleine für Gasimporte aus Russland geben wir mehr als eine Milliarde Euro aus, das ist zweieinhalbmal soviel wie noch vor zehn Jahren. Die Gesamtkosten für Energie-

und komplexen, jedoch strukturierten Prozess, der sich über mehrere Jahre ziehen kann. Den Anfang macht immer die Europäische Kommision: Sie legt einen konkreten Verordnungsentwurf vor, der bereits Anliegen von Bürgern, Interessenvertretungen, dem EP oder der Europäischen Zentralbank, um nur einige zu nennen, berücksichtigt. Anschließend wird dieser Vorschlag der EK vom Rat der Europäischen Union (Minister der Mitgliedstaaten) sowie vom EP (Abgeordnete) analysiert und

JOSEF PLANK ERNEUERBARE ENERGIE ÖSTERREICH

importe betrugen 2012 rund 17,3 Mrd. Euro. Während die Kosten für importierte Energie rasch steigen, gab es bisher kaum eine effektive Politik, um den Energiebedarf zu verringern. Knapp die Hälfte der Haushalte heizt noch immer mit Gas oder Öl. Dabei liegt ein beachtliches Potenzial für die Verringerung von Gasimporten im Methan aus Biogas

bewertet. Erfahrungsgemäß werden in diesem Zuge Abänderungsvorschläge zur Vorlage der EK formuliert. Im sogenannten „Trilogverfahren“ (informelle Abstimmungsgespräche zwischen EU-Kommission, Rat der Europäischen Union und EUParlament) wird versucht die unterschiedlichen Positionen der drei Organisationen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Erst wenn ein gemeinsamer Entwurf Zustimmung findet, kann dieser anschließend verabschiedet werden.

und Biomasse. Rund zehn Prozent des Erdgasbedarfs können durch Biogas ersetzt werden. Die Krise in der Ukraine muss ein Weckruf für jene Politiker sein, die die Energiewende bremsen wollen. Mittlerweile geben wir mehr für Energieimporte als für Bildung aus und sind über den Gashahn erpressbar geworden.

kommentar


Bauernjournal agrarpolitik

II

A p r i l 2014

Entstehung von EU-Recht

Mehr als 150 BezIrksBäuerInnen aus allen Bundesländern

Der Weg der GAP-Reform

Bäuerinnen-Vielfalt und gutes Netzwerk machen stark

12. April 2010 Start einer öffentlichen Debatte über die Zukunft der GAP: Internetkonsultation mit über 5.500 Beiträgen von Bürgern, Interessenvertretungen, Forschungseinrichtungen; davon 400 aus Österreich. Die Ergebnisse der öffentlichen Debatte münden in ein sogenanntes „Optionenpapier“ der Europäischen Kommission (EK), in dem drei Entwicklungsoptionen vorgeschlagen werden.

November 2010 EK stellt Optionenpapier vor: Option 1: Anpassung, gerechtere Verteilung der Direktzahlungen Option 2: wie Option 1 + „Greening“ Option 3: schrittweise Einstellung der Direktzahlungen

Oktober 2011 EK legt ein Paket an Rechtstexten zur Reform der GAP vor. Darin finden sich wesentliche Züge der Option 2 wieder (Greening)

Juni 2013 Nach fast zweijährigen Verhandlungen zwischen EK, Europäischem Parlament (EP) und Rat wird eine politische Einigung über die Reform der GAP erzielt. Die überarbeiteten Rechtstexte werden zur Abstimmung in Rat und EP in 24 Amtssprachen der EU übersetzt.

20. November 2013 Das EP stimmt der GAP-Reform zu

16. Dezember 2013 Der Agrarministerrat stimmt der GAP-Reform zu

20. Dezember 2013 Veröffentlichung der Rechtstexte im Amtsblatt der EU; derzeit wird auf europäischer als auch auf nationaler Ebene an der Umsetzung der neuen Bestimmungen gearbeitet. Daher gilt 2014 noch als „Übergangsjahr“, ab 1. Jänner 2015 kommt dann das neue Regelwerk zur Anwendung

„Stark sein, Frau sein: Bäuerinnen leben Verantwortung“, lautete das Motto bei der Bundestagung der Bezirksbäuerinnen im Hoteldorf Schönleiten in Oberaichwald/ Latschach (Ktn). LudmiLLa Herzog

„Die Stärke der Arge Bäuerinnen ist deren Vielfalt und gutes Netzwerk. Die Bäuerin als Interessenvertreterin und ihr ehrenamtliches Engagement sollen künftig noch mehr in der Öffentlichkeit sichtbar werden. Wir wollen unsere Bezirksbäuerinnen in ihrem ehrenamtlichen Engagement stärken und sie in ihrer Arbeit vor Ort bestmöglich unterstützen“, betonte Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann bei der Bundestagung der Bezirksbäuerinnen. Mehr als 150 Bezirksbäuerinnen aus allen Bundesländern waren der Einladung der Arge Bäuerinnen an den Faakersee gefolgt. Der Fokus der diesjährigen Bäuerinnenarbeit liegt ganz klar im Dialog, zum einen sollen die Leistungen der bäuerlichen Familienbetriebe in den Mittelpunkt gestellt und zum anderen die Konsumentenarbeit forciert werden. Zuletzt darf aber die Lebensqualität auf den Betrieben nicht aus den Augen verloren gehen, denn wenn es den Menschen auf den Höfen gut geht, dann ist der Grundstein für ein erfolgreiches Miteinander auf dem Betrieb gelegt, unterstrich Schwarzmann. Ziel dieser zweitägigen Veranstaltung war es, den Bezirksbäuerinnen aus allen Bundesländern Perspektiven und Herausforde-

Bäuerinnen tragen Verantwortung – Bundes-, Landes- und Bezirksbäu-

erinnen Österreichs

rungen ehrenamtlicher, aber auch die interessenpolitische Tätigkeit im ländlichen Raum aufzuzeigen und sie für ihre Arbeitsbereiche bestmöglich zu motivieren. „Für ein erfolgreiches Engagement im Ehrenamt braucht es Mut für neue Wege, Mut sich zu vernetzen, Mut für neue Perspektiven und die Option des Scheiterns sollte mit einbezogen werden“, unterstrich Klemens Riegler-Picker, Chef des Beratungsunternehmens ChangeTank, in seinem Referat. Wie Frauen in der Landwirtschaft den Spagat zwischen Haushalt, Familie, Betrieb und Engagement in der Öffentlichkeit am besten meistern und dabei ihre Kraft und Freude an der Arbeit erhalten, zeigte Birgit Artner, Expertin in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, auf: „Es mangelt heute oft an Zufriedenheit, wir wissen häufig nicht mehr zu schätzen, was wir haben, und vergleichen uns ständig mit anderen. Es geht vielmehr darum, die innere Lebensbalance zu finden, persönliche Kraftquellen zu nutzen und bei schweren Schicksalsschlägen eine gewisse Widerstandsfähigkeit aufzubauen. Dazu braucht man Optimismus, Akzeptanz

Foto: LK Österreich/Helga Rader

und Lösungsorientierung.“ Elisabeth Köstinger präsentierte bei einem Get-together im Rahmen der BezirksbäuerinnenBundestagung in Kärnten ihre erfolgreiche Arbeit und Ziele auf Europa-Ebene. Sie ist die einzige Landwirtschaftsexpertin auf der österreichischen Kandidatenliste für die Europa-Wahl am 25. Mai. In der Diskussion mit den Bäuerinnen bewies sie ein offenes Ohr und bezog klare Position bei Themen wie Ausweitung der Natura-2000-Gebiete, EU-Saatgutverordnung, Lebensmittelkennzeichnung, Gentechnik und Pflanzenschutz. Köstinger zeigte auf, dass Landwirtschaft immer schon eine Herausforderung war und weiterhin eine sein wird. Daher wird sie für die nächste Periode eine breite Allianz im EU-Parlament zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe bilden. Ein weiteres erklärtes Ziel der engagierten Politikerin ist, zukünftig dem Umweltausschuss anzugehören und dort die Interessen der Landwirtschaft zu vertreten. Mit großer Leidenschaft wird sie sich weiterhin für die agrarischen Anliegen einsetzen, denn „mein Herz gehört der Landwirtschaft“, unterstrich Köstinger vor den Bezirksbäuerinnen.


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG A P R I L 2 01 4

III

ÖSTERREICHISCHE HAGELVERSICHERUNG: VERSICHERUNGSLÖSUNGEN

Sicherheitsnetz für Landwirte Weltweit gibt es einen Trend zum PrivatePublic Partnership, einer Form der Risikopartnerschaft zwischen Landwirt, Versicherung und Staat, die für alle Beteiligten Vorteile bringt. Es können dadurch zwar die Auswirkungen von Naturkatastrophen als Folge des Klimawandels nicht verhindert werden, die Stabilität und Planbarkeit der Betriebsführung wird aber entscheidend verbessert. Internationaler und grenzüberschreitender Erfahrungsaustausch bringt auch neue Ansätze für nationale Versicherungslösungen. So standen beim Treffen zwischen dem slowakischen Agrarminister Prof. Dipl.-Ing. L‘ubomír Jahnátek und dem Generaldirektor der Österreichischen Hagelversicherung, zugleich Präsi-

dent der Internationalen Vereinigung der Agrarversicherer AIAG, Dr. Kurt Weinberger, das Thema Risikomanagement in der Landwirtschaft sowie die Evaluierung möglicher Private-Public Partnership-Versicherungsmodelle im Mittelpunkt des Gesprächs. Auch in einem persönlichen Gespräch zwischen Weinberger und der „Architektin“ der Farm Bill und Vorsitzenden des Agrarausschusses im US-Senat, Debbie Stabenow, wurde die Notwendigkeit einer umfassenden Risikopartnerschaft deutlich: So werden die jährlichen finanziellen Mittel alleine für die Versicherungssysteme von 5 auf 9 Mrd. US-Dollar fast verdoppelt und Ernte- und Einkommensabsicherungssysteme in den Mittelpunkt der US-Agrarpolitik gestellt. Europaweit nimmt Österreich mit der umfassendsten Produktpalette und der raschesten Schadenserhebung eine Führungsposition ein. Durch die Prämienbezuschussung durch Bund und Länder

(siehe Tabelle). Auch im Tierhaltungsbereich werden Versicherungslösungen immer wichtiger. Die Globalisierung birgt das Risiko einer Ausbreitung von Tierseuchen durch den zunehmenden Tierverkehr.

Versicherungen im Tierhaltungsbereich AUSTAUSCH: Kurt Weinberger, Hagelversicherung, mit L‘ubomir Jahnátek, Agrarminister Slowakei.

mit je 25 % für die Risiken Hagel und Frost sind wir in Österreich im internationalen Gleichklang.

Österreich: Vorreiterrolle in Europa Beim Risiko Sturm variieren die Förderungssätze je nach Bundesland und reichen von 25 bis 50 %. Die Rinderversicherung wird in den Bundesländern Ober- und Niederösterreich mit je 25 % bezuschusst

Prämienförderungen der Länder für landwirtschaftliche Versicherungen

Hagel und Frost

Sturm

Rinder

Mehrgefahren

Burgenland

25%

30%

Kärnten

25%

50%

Niederösterreich

25%

50%

25%

Oberösterreich

25%

50%

25%

Salzburg

25%

50%

Steiermark

25%

30%

Tirol

25%

50%

Vorarlberg

25%

25%

Wien

25%

50%

50%

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung

Auch vom Tier stammende Lebensmittel können potenziell infektiös sein und so einer Erregerverbreitung Vorschub leisten, wenn man in der gegenwärtigen Situation an die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Polen und Litauen denkt. Auch Tuberkulosefälle im Wildtierbestand und bei Rindern sind immer wieder ein Thema. Das Bundesland Vorarlberg hat diese Gefahr erkannt und für die Landwirte eine diesbezügliche Ertragsversicherung abgeschlossen. Weiters werden Erreger und Überträger von Tierkrankheiten, die bisher nicht in Mitteleuropa verbreitet waren, durch die Klimaveränderung auch auf unsere Regionen zunehmend verteilt. Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und den damit verbundenen wachsenden Tierhaltungsbetrieben werden derartige Gefahren schnell zu einem existenzbedrohenden Risiko. Die Hagelversicherung bietet neben der Tierablebenversicherung auch eine Tierertragsschadenversicherung für Rinder und Schweine an, bei der im Fall einer Tierseuche der Ertragsausfall ersetzt wird. Nähere Infos bei Ihrem Ansprechpartner der Hagelversicherung vor Ort oder im Internet unter www.hagel.at


Bauernjournal invekos

IV

A p r i l 2013

ÖPUL 2007

Verlängerungsjahr 2014 D

ie genehmigte und im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 8. März 2014 verlautbarte „Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2007)“ ist unter anderem auf der AMA-Homepage unter www.ama.at sowie auf der Homepage des Lebensministeriums unter www. lebensministerium.at verfügbar. Nachfolgend die wichtigsten Fristen und Anpassungen.

MFA-Flächen 2014 Der MFA 2014 ist bis spätestens 15. Mai 2014 (Nachreichfrist: 10. Juni 2014) bei der zuständigen Landwirtschaftskammer oder online über www.eama.at einzureichen. Die im Herbstantrag 2013 fristgerecht verlängerten Maßnahmen sind auf dem personalisierten Vordruck des MFA 2014, auf Seite 2 des Mantelantrages, zur Information angeführt. Ein Neueinstieg beziehungsweise Umstieg in andere Maßnahmen oder eine Neubegründung von ÖPULVerpflichtungen ist im Antragsjahr 2014 nicht möglich.

Gültigkeit der Verlängerung Die Verlängerung wird rechtskräftig und somit prämienwirksam, wenn ein MFA 2014 innerhalb der vorgegebenen Fristen gestellt wird und zuvor vom Betrieb ein fristgerechter „Verlängerungsantrag für ÖPUL 2007“ im Rahmen des Herbstantrages 2013 eingereicht wurde. Ausgenommen davon sind die Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen“ und „Mulch- und Direktsaat“, die bereits im Rahmen des Herbstantrages 2013 verlän-

gert und prämienfähig beantragt werden mussten.

Rücktritt von verlängerten Maßnahmen

Maßnahmenübernahme Förderungswerber, die einzelne Maßnahmen von einem Vorbewirtschafter für das Verlängerungsjahr 2014 übernehmen wollen, können dies durch Abgabe des Formblattes „ÖPUL 2007-Maßnahmenübernahme 2014“ vornehmen. Voraussetzung dafür ist die fristgerechte Verlängerung der jeweiligen Maßnahmen im „Verlängerungsantrag für ÖPUL-2007“ durch den Vorbewirtschafter oder durch den Übernehmer. Das Maßnahmenübernahmeformblatt 2014 liegt in den Landwirtschaftskammern auf oder kann auf www.ama.at heruntergeladen werden. Die Voraussetzungen für eine gültige „Maßnahmenübernahme 2014“ sind gegenüber dem Antragsjahr 2013 unverändert.

Überprüfung der Verpflichtungsdauer Bei einer gültigen Verlängerung verpflichtet sich jeder ÖPULTeilnehmer, die eingegangenen Verpflichtungen bis Verpflichtungsende, das ist in der Regel der 31. Dezember 2014, einzuhalten. Dies wird von der AMA durch Vor-Ort-Kontrollen und Verwaltungskontrollen überprüft. Jedenfalls wird auch eine ÖPUL-Verpflichtungsüberprüfung des Antragsjahres 2013 mit dem Antragsjahr 2014 durchgeführt werden. Werden Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen oder von keinem anderen Antragsteller mit gleich- oder höherwertigen Maßnahmen weitergeführt beziehungsweise wird festgestellt, dass eine Nutzung im beantragten Ausmaß nie vorlag, entsteht grundsätzlich ein Rückzahlungstatbestand für die betroffenen Maßnahmen bis Ver-

läufig keinen Handlungsbedarf. Sofern erforderlich, wird die AMA die betroffenen Betriebe im Rahmen einer Sachverhaltserhebung um Vorlage der benötigten Unterlagen ersuchen.

DAmit Die Verlängerung rechtskrägtig wird, muss der MFA bis 15. Mai eingereicht werden.

pflichtungsbeginn, wenn die Maßnahmenflächenverluste im MFA 2014 die zulässigen Toleranzgrenzen (10 % der Maßnahmenfläche, jedoch maximal 5 ha bzw. jedenfalls 0,50 ha) überschreiten.

Ausnahmen von der Verpflichtungsüberprüfung Flächenverringerungen im MFA 2014, die auf Pachtflächenverluste zurückzuführen sind, führen im Zuge des verwaltungstechnischen ÖPUL-Verpflichtungsabgleichs 2013/2014 dann nicht zu einer Rückforderung für die Vorjahre (2007 bis 2013), wenn im Rahmen einer Sachverhaltserhebung nachgewiesen werden kann, dass: 1. ein Pachtvertrag, der zumindest bis 31. Dezember 2014 abgeschlossen war, vorzeitig schriftlich gekündigt wurde; 2. ein Pachtvertrag, der unbefristet abgeschlossen war, vorzeitig schriftlich gekündigt wurde; 3. ein Pachtvertrag, der zumindest bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen war, nicht mehr verlängert wurde und diese Tatsache schriftlich bestätigt wird. Betriebe, die unter vorgenannte Ausnahmen fallen, haben vor-

Ein Rücktritt nach einer fristgerecht beantragten Verlängerung ist bis zur Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle oder bis zur Mitteilung des Ergebnisses einer Verwaltungskontrolle, jedoch längstens bis 15. Mai 2014 möglich. Mit einem solchen freiwilligen und rückzahlungsfreien Ausstieg aus dem gesamten Verlängerungsantrag oder aus einzelnen verlängerten Maßnahmen ist jedoch der Verzicht auf Prämien für die betroffenen Maßnahmen im Verlängerungsjahr 2014 verbunden. Dabei sind allfällige Kombinationsverpflichtungen mit anderen Maßnahmen zu beachten. In jedem Fall sind die Förderbedingungen der verlängerten Maßnahmen bis zum Ausstieg einzuhalten. Die AMA empfiehlt, vor Durchführung des Ausstiegs ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Landwirtschaftskammer zu führen.

Kein prämienfähiger Flächenzugang Im Antragsjahr 2014 neu hinzugekommene Flächen sind nicht prämienfähig. Dies gilt auch bei Flächenausweitungen im Zuge einer gültigen Maßnahmenübernahme. Prämienfähig sind jedoch am Betrieb neu hinzugekommene Flächen, für die bereits im Antragsjahr 2013 eine Prämie für die gleiche Maßnahme gewährt wurde.

Auflagenänderungen Die ursprünglich maximal dreijährige Dauer von Bodengesundungsflächen bei Obst/Hopfen/ Wein kann vier Jahre betragen, wenn das vierte Jahr das Jahr 2014 ist. Diese Änderung betrifft folgende Maßnahmen:


Bauernjournal invekos a p r i l 2 01 4

n  Erosionsschutz Obst und Hopfen n  ntegrierte Produktion Obst und Hopfen n  Erosionsschutz Wein n  Integrierte Produktion Wein

Prämienanpassung bei Integrierter Produktion Das sogenannte „Pflanzenschutzmittelpaket“ tritt ab 2014 schrittweise in Kraft. Insbesondere durch die zusätzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen und das Wirksamwerden der sogenannten allgemeinen Grundsätze für den integrierten Pflanzenschutz im Rahmen der Cross Compliance ändert sich die Prämienkalkulation bei den angeführten Maßnahmen, wodurch im ÖPUL 2007 bereits im Antragsjahr 2014 Prämienanpassungen erforderlich sind. Auf Basis der sogenannten „Revisionsklausel“ wird daher im Rahmen des ÖPUL 2007 bei den betroffenen Maßnahmen folgende Prämienanpassung im Antragsjahr 2014 vorgenommen: n  Reduktion um 25 €/ha: Integrierte Produktion bestimmter Ackerkulturen (Erdäpfel, Erdbeere, Gemüse, Rübe) n  Reduktion um 50 €/ha: „Integrierte Produktion Wein“, „Integrierte Produktion Obst und Hopfen“ und „Integrierte Produktion geschützter Anbau“

Sanktionsbestimmungen Zu beachten ist, dass im Verlängerungsjahr 2014 die Kürzungen wegen inhaltlicher Verstöße sowie die Kumulationsregelungen gemäß Anhang J der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 unverändert gelten. Dies kann bis zum Ausschluss aus der betroffenen Maßnahme samt Rückforderung sämtlicher für die Maßnahme gewährter Prämien bis Verpflichtungsbeginn (meist 2007) führen.

V

Beischeide genau konrollieren

Auszahlung Rinderprämien 2013 Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat die Erstberechnung der Rinderprämien 2013 abgeschlossen. Die Auszahlung für die Antragsteller erfolgt am 26. März bzw. 1. April. Johannes Lichtenegger, LK K ärnten

Ausgezahlt werden die Mutterkuhprämie, die Mutterkuhprämie für Kalbinnen sowie die Milchkuhprämie. Die dazugehörenden Bescheide werden am 26. März bzw. am 1. April an die betroffenen Landwirte versendet. Ein Mutterkuhquotenbescheid wird nur dann mitgeschickt, wenn sich die Anzahl der Quoten gegenüber dem Vorjahr geändert hat. Unter anderem gelten folgende Voraussetzungen um die Mutterkuhprämie zu erhalten: Neben der Behaltefrist von sechs Monaten ab Antragstellung ist die korrekte Meldung an die Rinderdatenbank Voraussetzung, um die Prämie zu erhalten. Weiters müssen mindestens 50 % der beantragten Fleischrassekühe im Antragsjahr abkalben (unabhängig davon, ob als Mutterkuh oder als Milchkuh vorgesehen). Für die Erfüllung der Verweildauer müssen mindestens 80 % der Kälber, die für das Erreichen der Mindestabkalbequote erforderlich sind, zumindest zwei Monate am Betrieb bleiben. Im Falle einer geringeren Anzahl an tatsächlichen Mutterkühen jedoch nicht mehr als die zur Verfügung stehende Mutterkuhquote bzw. die tatsächlich am Betrieb vorhandenen Mutterkühe. Wird die Verweildauer der Kälber oder die Abkalbequote im Antragsjahr nicht erreicht, kann keine Mutterkuhprämie gewährt werden. Bei der Kalbinnenprämie für Betriebe mit Leistungskontrol-

Durch Die Kürzung Der stücKzahLen werden pro Kalbin voraussichtlich umgerechnet 48 % des Prämiensatzes ausbezahlt. Fotos: Fürstaller

le (MUKA 1) wurde auch im Antragsjahr 2013 die nationale Höchstgrenze überschritten. Durch die Überschreitung kommt es wie in den letzten Jahren wieder zu einer Kürzung der beantragten Stückzahlen. Es werden somit voraussichtlich umgerechnet pro Kalbin 48 % des Prämiensatzes ausbezahlt.

Milchkuhprämie Ebenfalls gelangt am 26. März die Milchkuhprämie zur Auszahlung. Diese kann für maximal 30 Milchkühe pro Betrieb gewährt werden. Zusätzlich gibt es eine dreistufige Auszahlungsprämie. Die ersten zehn Kühe erhalten 100 % der Prämie, vom elften bis zum 20. Tier werden 65 % der Prämie und vom 21. bis zum 30. Tier werden 48 % der Prämie pro Tier ausbezahlt. Aufgrund der Anzahl der beantragten Milchkühe und der derzeit zur Verfügung stehenden Mittel werden folgende Prämienhöhen voraussichtlich zur Auszahlung gelangen: n  Für die ersten zehn Milchkühe am Betrieb werden rund 52,10 €/Kuh ausbezahlt. n  Von der elften bis zur 20. Milchkuh werden rund 33,80 €/ Kuh gewährt. n  Von der 21. bis zur 30. Milchkuh gibt es rund 25 €/Kuh. Bei Betrieben, die im Antragsjahr 2013 in Summe mehr als

5.000 € Direktzahlungen erhalten haben, wird ein Abzug für die Modulation durchgeführt. Der Betrag, der die 5.000 € übersteigt, wird im Antragsjahr 2013 um 10 % reduziert.

Haushaltsdisziplin Alle Zahlungen der ersten Säule (EBP, Mutterkuhprämie, Milchkuhprämie) werden über EU-Gelder finanziert. Daher ist festgelegt, wieviel Geld dafür aufgewendet werden darf. Im Antragsjahr 2013 musste aufgrund der Überschreitung des Finanzplanes die Auszahlung anteilsmäßig gekürzt werden. Daher werden alle Zahlungen der ersten Säule um 2,45 % gekürzt, wobei für Betriebe bis 2.000 € ein Freibetrag eingeführt worden ist. Im Bescheid wird diese Kürzung unter „Haushaltsdisziplin“ angeführt. Am Bescheid ist genau zu kontrollieren, ob die Berechnung richtig durchgeführt wurde. Bei Unregelmäßigkeiten oder Fehlern in den Bescheiden soll eine Beschwerde durchgeführt werden. Beschwerden gegen die Bescheide müssen schriftlich mit einer konkreten Begründung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides bei der Agrarmarkt Austria eingebracht werden. Dazu ist die Rechtsmittelbelehrung am Bescheid durchzulesen.


Bauernjournal Hauptfeststellung

VI

A p r i l 2014

Die Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft 2014 über FinanzOnline Im Jahr 2014 werden die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte neu festgestellt. Der Einheitswert in der Form des Ertragswertes ist für die österreichische Land- und Forstwirtschaft Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben und Beihilfen sowie der Beiträge bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und hat daher für die Land- und Forstwirte große Bedeutung.

Was ist FinanzOnline? FinanzOnline, das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung, ermöglicht den elektronischen Zugang zur Steuerverwaltung. Mit FinanzOnline können Steuerangelegenheiten bequem von jedem Internetzugang aus erledigt werden. FinanzOnline steht kostenlos 24 Stunden, 365 Tage im Jahr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software. Denn Service und Kundenzufriedenheit werden in der Finanzverwaltung groß geschrieben.

Bereits bestehende FinanzOnline Teilnehmer erhalten ein Anschreiben, mit dem Hinweis, die Erklärungen und Beilagen elektronisch über FinanzOnline auszufüllen. Acht Wochen nach Zustellung müssen die ausgefüllten Erklärungen und Beilagen an die Finanzämter retourniert bzw. über FinanzOnline übermittelt werden. Um die Erklärungen zur Hauptfeststellung 2014 bequem von zu Hause elektronisch abzugeben, besteht für alle Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit, dies über FinanzOnline,

24 Stunden, zu erledigen. Der Bescheidempfänger – bzw. bei Vorliegen von Miteigentum die vertretungsbefugte Person – muss, um die Erklärungen zur Hauptfeststellung 2014 in FinanzOnline ausfüllen zu können, einen FinanzOnline Zugang haben. Selbstverständlich begrüßen wir auch jene Österreicherinnen und Österreicher, die bisher ihre Erklärungen noch in Papierform übermittelt haben gerne auf FinanzOnline – die Vorteile dieser modernen E-Goverment-Lösung liegen klar auf der Hand.

Im Jahr 2014 werden die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte neu festgestellt. Der Einheitswert in der Form des Ertragswertes ist für die österreichische Land- und Forstwirtschaft Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben und Beihilfen sowie der Beiträge bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und hat daher für die Land- und Forstwirte große Bedeutung. Ab Mai 2014 werden den Land- und Forstwirten Fragebögen (=Erklärungen) zugesandt. Für jede wirtschaftliche Einheit (unter einem Einheitswertaktenzeichen beim Lagefinanzamt geführt) wird ein Erklärungsformular, bzw. falls erforderlich Beilagen, je Bewirtschaftungszweig (z.B. Alpen, Obstbau, Tierhaltung usw.) in Papierform übermittelt.

Foto: fotolia/BMF

Ausgangssituation Hauptfeststellung


Bauernjournal Hauptfeststellung

VII

Foto: fotolia/BMF

A p r i l 2 01 4

Dürfen Parteienvertreter (Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder etc.) auch die Erklärung über FinanzOnline für mich abgeben? Ja, der Parteienvertreter braucht für sich in FinanzOnline nur die Vollmacht für das entsprechende Einheitswertaktenzeichen zu setzen.

Wie werde ich FinanzOnline Teilnehmer? Um FinanzOnline nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dies ist für die eindeutige Identifizierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer notwendig. Um jetzt noch rechtzeitig die Voraussetzungen zu schaffen, die Erklärungen

über FinanzOnline einzureichen, registrieren Sie sich bitte, falls Sie noch nicht Teilnehmer von FinanzOnline sind.

Nur natürliche Personen können eine Online-Erstanmeldung zu FinanzOnline durchführen.

Anmerkung: Eine bereits für die Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung vorhandene Teilnehmerkennung kann für die Abgabe der Hauptfeststellungserklärung genutzt werden.

Beim Ausfüllen der Online-Anmeldung ist zu beachten, dass bei den mit * gekennzeichneten Pflichtfeldern eine Eingabe erfolgen muss.

Wie registrieren Sie sich? Für die Registrierung zu FinanzOnline stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: ■

online-erstanmeldung

Auf der Startseite von FinanzOnline www.finanzonline.at ist „Online-Erstanmeldung” anzuklicken.

Wenn die übermittelten Daten mit den in der Finanzverwaltung gespeicherten Daten übereinstimmen, werden die Zugangskennungen per Post mit persönlichem Rückscheinbrief (RSa) zugestellt. Falls noch keine personenbezogenen Daten beim Finanzamt gespeichert sind, muss die Online-Anmeldung am Wohnsitzfinanzamt bearbeitet werden. Die Zustellung der Zugangskennungen wird vom Finanzamt veranlasst. ▶


Bauernjournal Hauptfeststellung

VIII

A p r i l 2014

Die Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft 2014 über FinanzOnline ■

sCHriFtliCHe anmeldung

Auf der BMF-Homepage www.bmf. gv.at im Bereich „Formulare” kann das Formular „FON 1” heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular kann per Post oder Fax an jedes beliebige Finanzamt gesendet werden. Auch hier erfolgt die Zustellung der Zugangskennungen mit persönlichem Rückscheinbrief (RSa). ■

PersÖnliCHe anmeldung

Foto: fotolia/BMF

Bei der persönlichen Anmeldung an einem beliebigen Finanzamt erhalten Sie mit dem Formular „FON 1” gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) die Zugangskennungen sofort.

Für die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen muss der gesellschaftsrechtliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter mit beglaubigter Spezialvollmacht persönlich bei einem Finanzamt vorsprechen.

der Zugangskennungen und Anklicken des Buttons „Login”: ■

Te ilne hme r -Ide nt if ikat ion (TID) fix vergebener alphanumerischer Begriff mit 12 Stellen; wird anlässlich der Anmeldung automatisch angelegt

Wie steigt man in FinanzOnline ein? ■

Einstieg/Login Der Einstieg in FinanzOnline www.finanzonline.at kann entweder mit Zugangskennungen oder mit Bürgerkarte (Handysignatur) erfolgen. ■

einstieg mit ZugangsKennungen

Der Einstieg erfolgt durch Eingabe

B e nut ze r -Ide nt if ikat ion (BENID) beliebiger alphanumerischer Begriff mit 8–12 Stellen (frei wählbar) Persönliche Identifikationsnummer (PIN) beliebiger alphanumerischer Begriff mit 8–12 Stellen (ab Ersteinstieg frei wählbar)


Bauernjournal Hauptfeststellung

Hinweis: Beim Ersteinstieg in FinanzOnline muss aus Sicherheitsgründen die PIN geändert werden. ■

einstieg mit BÜrgerKarte (HandY-signatur)

Beim Einstieg mit Bürgerkarte ist keine Erstanmeldung erforderlich, die Identifizierung erfolgt beim ersten Einstieg. Für den Einstieg mit Bürgerkarte ist eine für die Verwendung als Bürgerkarte aktivierte Chip-Karte oder ein Mobiltelefon erforderlich. Hinweis: Nähere Informationen zur Bürgerkarte und zur Handysignatur finden Sie unter www.buergerkarte.at.

IX

Foto: fotolia/BMF

Foto: fotolia/BMF

A p r i l 2 01 4

Wo finden Sie weitere Informationen zu FinanzOnline? Allgemeine und zielgruppenspezifische Informationen zum Online-Verfahren finden Sie auf www.finanzonline.at, der Willkommensseite von FinanzOnline, durch Klick auf den Link „Über FinanzOnline”. Weiters werden im Bereich „Service” verschiedene Programme angeboten, die einen Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten geben und Ihnen die Handhabung von FinanzOnline erleichtern. In FinanzOnline

selbst gibt es eine detaillierte Hilfe zum Verfahren. Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um FinanzOnline ebenso telefonisch unter 0810/22 11 00 von Montag bis Freitag, von 08:00 bis 18:00 Uhr österreichweit zum Ortstarif zur Verfügung. Weitere Informationen über FinanzOnline finden Sie auch auf www.bmf.gv.at unter „Publikationen” („Broschüren-Ratgeber”).

Informationen und Tipps finden Sie auf www.bmf.gv.at sowie auf www.facebook.com/finanzministerium


Bauernjournal ForstwirtschaFt

X

A p r i l 2014

ErhEbungstipps und hilfsmit tEl für diE EinhEitswErtErklärung

Mit offenen Augen durch den Wald Wie bereits bekannt ist, wird heuer die Hauptfeststellung zum land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert 2014 stattfinden. Besonders Waldbesitzer sind gefordert. Gerhard Pelzmann, lK SteiermarK

Auch ohne menschliches Zutun verändert sich der Waldaufbau ständig. Das Baumwachstum, Windwürfe oder Borkenkäferschäden können den Waldzustand wesentlich ändern. Die Basis der forstlichen Einheitswertbewertung sind die aktuellen, tatsächlichen, speziellen einzelbetrieblichen Waldverhältnisse. Sie sind zu erfassen und im Erhebungsformular anzugeben. Die Detailliertheit der zu erklärenden Daten nimmt mit der Größe des Waldbesitzes zu.

Mindestunterlage Grundbuchsauszug Mindestanforderung ist ein aktueller Grundbuchsauszug, in dem die Katastralgemeinde, die Nutzungsarten und die amtlichen Flächenausmaße der einzelnen Grundstücke zu finden sind. Damit lässt sich die forst-

wirtschaftlich genutzte Gesamtfläche ermitteln. Flächenangaben zu Schutzwald, Auwald oder Christbaumkulturen können einfach geschätzt werden. Kostenpflichtig ist der Grundbuchsauszug erhältlich beim Grundbuchsamt, Bank, Rechtsanwalt oder im Internet (www. jusline.at/grundbuch.html).

Waldwirtschaftsplan und digitale Forstkarte Für die Erklärung der Waldverhältnisse ab 10 Hektar tut sich ein Waldbesitzer am leichtesten, wenn ein Waldwirtschaftsplan und eine Forstkarte vorhanden sind. In diesen sogenannten „Operaten“ finden sich alle benötigten Daten. Gibt es solche Unterlagen nicht, können mit dem kostenlosen Internetangebot des BMLFUW, dem Agrar-Gis und dem Praxisplan Wald (www-agrar-gis.at), selbst einheitswertfähige Tabellenauswertungen und digitale Forstkarten erstellt werden. Davor muss man natürlich mit offenen Augen in den Wald gehen, mithilfe von Orthofoto oder Laserscanningkarten die einzelnen Waldflächen abgrenzen und beschreiben. Baumart, Alter und Baumhöhe sind zu erfassen. Dies geht am einfachsten bei der Holzernte. Über die Anzahl der ausgeformten Bloche, das Schleifholz und die Wipfel lässt

auf den laSerScanninGKarten lassen sich einfach Baumhöhen, Bestände

und Forststraßen erkennen.

die auSwertunG „Altersklassen nach Baumart“ des „Praxisplans Wald“ enthält alle notwendigen Bestandesdaten für die Einheitswerterklärung.

sich eine mittlere Baumhöhe schätzen. Mit dem Zählen der Jahresringe von Baumstöcken oder dem Befragen von älteren Personen lassen sich die Altersangaben von 0 bis 40, 41 bis 80 und älter als 80 Jahre im „Kleinwald“ bis 100 Hektar einfach ermitteln.

Luftbilder, Geodaten und Ausdrucke Kostenlos und am schnellsten sind die Luftbilder für ganz Österreich über das Internet (www. geoland.at) zugänglich. In jedem Bundesland wird von der Landesregierung ein mehr oder weniger umfangreiches Angebot an Geodaten zur Verfügung gestellt. Diese Karten lassen sich ausdrucken, analog und digital weiterverwenden. Zum Beispiel mit den in der Steiermark angebotenen Laserscanningbildern, die die Baumhöhen sehr gut darstellen, mit Hangneigungskarten und den Orthofotos lassen

sich mit etwas Ortskenntnis einfach Einzelflächen beschreiben und abgrenzen, und selbst eine Forstkarte zeichnen. Damit liegen alle notwendigen Angaben für den Einheitswert vor und es besteht im Falle einer Nachkontrolle durch das Finanzamt eine plausible und nachvollziehbare Unterlage – und diese Nachkontrollen sind zu erwarten.

QGIS-Forst Für Profis bietet der Steiermärkische Forstverein ein kostenloses Geografisches Informationssystem, das QGIS – Forst, an. Dieses Programm kann unter www.steirischerwald.at heruntergeladen werden. Mit diesem Programm, den dazu benötigten Geodaten und dem Wissen, wie es geht, lassen sich die Flächen aller Betriebsklassen ermitteln, Schlepper-, Seil- und Langstreckenseilgelände bestimmen und digitale Forstkarten zeichnen.


Bauernjournal BetrieBswirtschaft A p r i l 2 01 4

XI

VereInIGte staaten Von aMerIka:

Geförderte Agrarversicherungen als Herzstück der neuen Farm Bill Im Rahmen des amerikanischen Ernteversicherungskongresses 2014 stand die neu beschlossene Farm Bill im Mittelpunkt. Das neue Gesetz regelt die Ernte- und EinkommensabsicherungsSysteme in den USA bis 2018, wobei die jährlichen Mittel alleine für die Versicherungssysteme von 5 auf 9 Milliarden US Dollar fast verdoppelt wurden. Das unterstreicht die Bedeutung von Agrarversicherungen in Amerika: Die Farmer werden zukünftig für ihre Versicherungen gegen Einkommensverluste deutlich mehr Geld vom Staat bekommen. Für Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzenden der Österreichischen Hagelversicherung - er hielt als Präsident der weltweiten Vereinigung der Agrarversicherer (AIAG) beim US-Ernteversicherungskongress einen Vortrag - ist diese Entwicklung in Amerika die richtige Antwort auf die zunehmende Risikovielfalt: „Der Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf die Landwirtschaft macht vor Landesgrenzen und Kontinenten nicht Halt.

abgeschlossen werden. Eine auf private-public-partnership basierende Risikominimierung zur Abfederung von Ertrags- und Einkommensschwankungen wird daher in den nächsten Jahren global und kontinental noch wichtiger.“

Ein ZusammEnspiEl aus Landwirtschaft, Versicherungswirtschaft und öffentlicher Hand ermöglicht in den USA eine wirksame Absicherung gegen verschiedenste Risiken. Foto: Hagelversicherung

Die historische, flächendeckende Trockenheit in Amerika 2012, die seit Monaten andauernde enorme Trockenheit in Kalifornien und die Vielfalt an Wetterextremen weltweit sind Beispiele dafür. Zudem nehmen die Preisvolatilitäten global zu, weshalb die Einkommensversicherungen in den USA von über 90 % der Farmer

Dass dafür das Zusammenspiel aus Landwirtschaft, Versicherungswirtschaft und öffentlicher Hand erforderlich ist, davon konnte sich Weinberger in einem bilateralen Gespräch mit der „Architektin“ der Farm Bill, Debbie Stabenow, überzeugen. „Wichtig ist, dass Ernteversicherungs- und Einkommensversicherungsprogramme verfügbar, bezahlbar und praktikabel anwendbar sind, damit die Landwirte bei Einkommensverlusten entsprechend abgesichert sind. Denn nur ein stabiler Agrarsektor garantiert langfristig eine entsprechende Lebensmittelversorgung“, so Weinberger abschließend, der den in Österreich eingeschlagenen Weg zu einer noch umfassenderen Ernteversicherung als richtungsweisend sieht.

Gesucht:

Direktvermarkter für Wiener Märkte Der Agrar.Projekt.Verein sucht Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter für die Wiener Märkte. Mit dem Projekt „Wien & Kulinarik“ bietet sich jetzt die Gelegenheit einen geeigneten Marktplatz oder Vertriebspartner im Handel, auf Märkten, in der Gastronomie und im Tourismus zu finden. Konkret geht es um sogenannte Landparteienplätze auf einem der 17 ständigen Detailmärkte. Bei „Marktsprechtagen“ erfolgt eine gezielte Beratung im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung mit allen relevanten Institutionen wie dem Marktamt, der Landwirtschafts- und Wirtschaftskammer und dem Team von „Wien & Kulinarik“. Nähere Infos bei „Wien & Kulinarik“, Ingeborg Preininger, Tel. 0676/6724506, office@wienkulinarik.at

Kompakt. Verlässlich. Leichtzügig. Festkammerpresse Fortima F 1250 MC

n Alpin-Editlaio gen.

Markt. Ideal für Hang te Presse am Leichtzügigs

Video Fortima

1/3

bei Lieferung

1/3

im 2. Jahr

1/4

1/3

im 1. Jahr

bei Lieferung

1/4

im 3. Jahr

Intuitive Bedienung Handliche Größe. Übersichtliches Menü.

Stabkettenförderer Hohe Pressdichte. Sicherer Ballenabtrieb.

Geschlossene Ballenkammer Minimale Bröckelverluste. Für schwerste Bedingungen.

PickUp EasyFlow Für maximale Leistung. Minimaler Verschleiß. MultiCut Top Schnittqualität mit 17 Messer Zwangsschnitt.

1/4

im 1. Jahr

1/4

im 2. Jahr

Krone Info-Telefon: Herr Neumair 0664-3323303, Herr Moitzi 0664-2604420

www.krone-austria.at


Bauernjournal agrarmarketing

XII

A p r i l 2014

2.800 HAUSHALTE ZEICHNEN IHREN EINKAUF AUF

Die aktuellen Daten für 2013

20 Jahre RollAMA 2.800 österreichische Haushalte zeichnen jeden einzelnen Einkauf auf. Mehr als zwei Millionen Datensätze jährlich liefern den größten Pool an relevanten Markt- sowie Konsumdaten für Frischwaren – und das seit zwanzig Jahren. RollAMA steht für „rollierende Agrarmarktanalyse“, also eine fortlaufende Beobachtung der Märkte. 2.800 österreichische Haushalte zeichnen ihre Einkäufe von Frischwaren (exklusive Brot) und Fertiggerichten tagesgenau auf. Die Analyse dieser Daten ermöglicht wertvolle Einblicke in das heimische Einkaufsverhalten und zeigt langfristige Trends auf. „Die RollAMA bietet höchst valide Zahlen, die eine wichtige Basis für zielorientiertes Marketing bilden und entscheidend für den Verkaufserfolg von Lebensmitteln sind“, erläutert

2.800 östeRReichische hAushAlte zeichnen jeden einzelnen Einkauf auf.

Mehr als zwei Millionen Datensätze jährlich liefern den größten Pool an relevanten Markt- sowie Konsumdaten für Frischwaren. Foto: robert KneschKe/FotoliA.com

AMA-Marktforscherin Micaela Schantl das Haushaltspanel. Die RollAMA-Daten dienen nicht nur als Grundlage für das eigene Arbeiten der AMA-Marketing, sondern auch als Service für deren Kunden und Partner. Schon im Gründungsjahr der AMA-Marketing 1993 gab es Überlegungen zur Entwicklung dieses umfassenden

Chart 1

Umsätze Frischeprodukte im LEH Wert in Mio. EUR, exkl. Brot und Gebäck

%-Ver. zur VJP:

4.324

4.355

Obst, Gemüse, Erdäpfel

Eier

4.521

4.640

+2,6

+5,8

1.041

1.101

132

137

+4,4

1.690

1.797

1.826

+1,6

1.500

1.553

1.552

1.575

+1,5

2010

2011

2012

2013

1.028

978

138

132

1.658 Fleisch & Wurst

Milch & Milchprodukte

Quelle: © RollAMA/AMA-Marketing, n=2.800 Haushalte in A

Die RollAMA ist ein wichtiges und umfassendes Marktforschungsinstrument für die gesamte Lebensmittelbranche vom Erzeuger bis zum Handel.

Marktforschungsinstruments. Bereits im Frühjahr 1994 wurden erste Ergebnisse daraus präsentiert.

Früher Listen, heute moderne Scanner Die Aufzeichnung erfolgte früher mittels eines Haushaltsbuches, in das jeder Einkaufsakt Zeile für Zeile eingetragen wurde. Heute sorgen Scanner und elektronische Erfassung der Einkäufe für eine einfache und fehlerfreie Berichterstattung. Die Feldarbeit wurde bis 2007 vom Market Institut in Linz durchgeführt, seit 2008 bildet das GFK Consumer Panel die Grundlage für die RollAMA-Daten. Die Auswertung sowie die Erstellung und Präsentation der Berichte erfolgt dreimal jährlich durch KeyQuest Marktforschung. Zusätzlich zur klassischen Marktbeobachtung werden regelmäßig Motivanalysen durchgeführt, die Auskunft über die Einstellungen und Verhaltensweisen beim Einkauf von Lebensmitteln geben.

2013 wurde das stetige Umsatzwachstum bei den Frischwaren im Lebensmittelhandel weitergeführt (plus 2, 6 Prozent) und folgt damit einem langfristigen Trend. Die höchste Zuwachsrate konnte im vergangenen Jahr der Bereich Obst, Gemüse und Erdäpfel auf sich verbuchen. Die mengenmäßig stärksten Produkte im RollAMAHaushaltspanel 2013 waren ESL- bzw. Frischmilch mit einem Einkauf von rund 17 bzw. 13 Kilo pro Kopf und Jahr im LEH. Erdäpfel liegen mit zehn Kilo auf Platz 3 des Mengen-Rankings. Der Aktionsanteil hat sich im abgelaufenen Jahr weniger stark erhöht als im Jahr zuvor. Er liegt über allen Warengruppen bei durchschnittlich 22,5 Prozent. Der Aktionsanteil bei Fleisch und Geflügel ist ungebrochen hoch, ein Drittel wird in dieser Warengruppe zu Aktionspreisen verkauft. Die Discounter haben ihren Marktanteil weiter ausgebaut. Am stärksten werden Eier sowie Obst und Gemüse im Discounter nachgefragt. Der Bio-Marktanteil stabilisierte sich im Jahr 2013. Einzelne Produktgruppen wie Bio-Käse konnten kräftig zulegen, ein Rückgang war bei Bio-Kartoffeln zu verzeichnen. Der durchschnittliche Bio-Anteil über alle Frischwaren exklusive Brot liegt bei 6,7 Prozent. Die länger frische ESL-Milch baut ihre Marktposition weiter aus. Sie liegt bei einem Anteil von 36 Prozent. Haltbarmilch hat im Frischeparadies Österreich mit rund 16 Prozent traditionell keinen besonders hohen Stellenwert. Butter konnte ihren Anteil gegenüber der Margarine im vergangenen Jahr weiter steigern. Drei Viertel des Umsatzes innerhalb der Gelben Fette entfallen auf die Butter.


GREEN Care

Die Information

April 2014

11

Green Care

Kurzmeldungen

Bild: IStock

Lernort Landwirtschaft für alle ein Erlebnis Wiens grüne Bildungslandkarte von Dipl.-Ing. Petra Kernstock

Lernort Landwirtschaft ist eine Green-Care-Initiative im Bereich der Pädagogik und verfolgt das Ziel Kinder, Jugendliche, Familien, SchülerInnen, Studierende, ältere Menschen und PädagogInnen wieder mit der Natur und vor allem der Land- und Forstwirtschaft in Verbindung zu bringen. Um die spannenden und vielfältigen Themen rund um die Landwirtschaft in Wien wieder erlebbar und greifbar zu machen, wurde die Internetplattform Lernort Landwirtschaft gegründet. Das Angebot der Plattform reicht von der gesunden Jause, Workshops, Veranstaltungen, Seminaren, Bauernhofpädagogik, Führungen oder Selbsternteparzellen über Zertifikatslehrgänge im Bereich der Gartenpädagogik/-therapie und Tiergestützten Pädagogik bis hin zu den Universitätslehrgängen

Green Care und Gartentherapie und ist somit – wie auch die Zielgruppen und die Kooperationspartner – breit gefächert. Die eingetragenen Bildungsangebote werden übersichtlich und aktuell aufgelistet, sodass sich Zielgruppen je nach Interessensgebiet rasch informieren können. Der Frühling kommt, die Menschen zieht es wieder vermehrt ins Freie: ein idealer Zeitpunkt auch selbst tätig zu werden und den eigenen Betrieb für Jung und Alt zu rüsten. Machen Sie sich Gedanken darüber, ob der eigene Betrieb für den Wissensdurst der Wiener Schüler und Schülerinnen fit ist und ob das Programm angepasst oder noch aktuell ist. Vielleicht möchten Sie darüber hinaus Ihr individuelles Angebot für eine neue Zielgruppe erweitern? Familien und ältere Menschen suchen ebenfalls sinnvolle und spannende Freizeitbeschäftigungsmöglichkeiten. Zum Beispiel können eine gesunde Jause sowie Führungen und Workshops für alle Altersgrup-

pen mit und ohne Behinderung angeboten werden. Ist Ihr Betrieb auch auf der Homepage Lernort Landwirtschaft eingetragen, damit potentielle Interessierte Ihr Angebot auch finden? So kann auch Ihre Gärtnerei, Ihr Weinbaubetrieb oder Hof zu einem wichtigen Lernort für die Gesellschaft werden sowie eine Möglichkeit der Diversifizierung darstellen! Schauen Sie auf www.lernortlandwirtschaft.at vorbei! Für weitere Informationen und Hilfestellung steht Ihnen gerne Frau Petra Kernstock per Mail (petra.kernstock@lk-wien.at) oder telefonisch (01 5879 528 30) zur Verfügung.

Konferenz „Gesundheit fördert Beschäftigung“ am 14. März 2014 Die erste Konferenz der Kommunikationsplattform „Gesundheit fördert Beschäftigung“ fand am 14. März 2014 in Wien mit 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt. Ziel ist die Vernetzung von verschiedensten Organisationen, Institutionen, Vereinen, Selbsthilfegruppen und Unternehmen, die sich mit den Themen Arbeit und Gesundheit/Prävention beschäftigen. Auch Green Care ist ein aktives Mitglied dieser Plattform, welche vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gefördert wird. Das Treffen ermöglichte einen regen Austausch und Kennenlernen zwischen den Mitgliedern und einen guten Start zum Aufbau einer Best Practice Community.

Internationaler Forschungsdialog Green Care am 19. März 2014 An der Hochschule für Agrarund Umweltpädagogik Wien wurde der erste internationale Forschungsdialog Green Care mit hochkarätigen Wissenschaftlern aus der Schweiz, Norwegen, Niederlande und Österreich abgehalten. 150 Akteurinnen und Akteure sowie an Green Care Interessierte besuchten die Veranstaltung und diskutierten in Workshops mit den Referenten über neue Forschungsergebnisse und Zukunftsperspektiven sowie aktuelle Forschungsfragen.

Terminvorschau 23. Mai 2014 1. Tagung Green Care Wald in der FAST Ossiach 26. Juni 2014 3. Green Care Tagung - „Willkommen am Hof“ in der HBLFA Schönbrunn Wien


12

April 2014

Vermarktung

Die Information Impressum

www.lk-wien.at

Gemüse-Saisonstart am Betrieb der Gärtnerei von KR Helmut Schmidt mit Stadträtin Ulli Sima und Foto: LGV-Frischgemüse LGV-Vorstand Gerald König (vrnl)

Frühlingserwachen bei den LGV-Gärtnern Die Gärtnergenossenschaft LGV-Frischgemüse und Umweltstadträtin Ulli Sima präsentieren die ersten Frühlingsboten: Salat, Paradeiser und Gurken

von LGV

Es ist wieder so weit: dieser Tage bringen die LGV-Gärtner das erste heimische Gemüse in die Geschäfte der Stadt. Zu den ersten Frühlingsboten der Saison zählen unter anderem der knackige Wiener Häuptelsalat, aromatische Paradeiser, knackige Gurken und die bunten Melanzani, die man vom Urlaub am Mittelmeer kennt. „Dank der LGV-GärtnerInnen kann sich die Weltstadt Wien mit ihren rund 1,7 Millionen EinwohnerInnen selbst mit Gemüse versorgen, das ist international einzigartig“, würdigt Umweltstadträtin Ulli Sima die Arbeit der 109 Gärtnerfamilien. 109 Gärtnerfamilien versorgen Wien mit frischem Gemüse. Die Gärtnerinnen und Gärtner bewirtschaften gemeinsam eine Anbaufläche von knapp 290 Hektar in Wien und Niederösterreich und produzieren jährlich mehr als 38.000 Tonnen Gemüse. Damit ist die genossenschaftlich orga-

nisierte LGV-Frischgemüse einer der wichtigsten Versorger am heimischen Markt. Auch die soziale Verantwortung der Traditionsbetriebe und des Unternehmens ist erwähnenswert. Denn Österreichs größter Frischgemüseproduzent kooperiert seit 18 Jahren mit sozialen Initiativen wie den Vinzimärkten, den SOMA Märkten, der Wiener Tafel und dem Projekt Le+O der Caritas Wien. So trägt die Genossenschaft zur Grundversorgung auch jener Menschen bei, die sich frisches Gemüse sonst nicht leisten könnten. „Das Beste kommt aus der Region“. „Besonders beim frischen Gemüse gilt: Das Beste kommt ganz aus der Nähe“, erklärt Mag. Gerald König, Vorstand der LGVFrischgemüse, die Vorteile der regionalen Bewirtschaftung. Wenige Stunden nach der Ernte liegt das Gemüse der LGV-Gärtnerfamilien im Supermarktregal: „Wiener Gemüse kann reif geerntet werden,

weil es nur kurze Transporte vor sich hat. Und das schmeckt man“, so König. Mehr Augenmerk auf die Jahreszeit. 2013 hat die LGV mit Wintergemüse wie Vogerlsalat, Kohlrabi oder Radieschen erstmals die Saison auf das ganze Jahr ausgedehnt. „Wir wollen uns noch intensiver darauf konzentrieren, genau jene Gemüsesorten anzubauen, für die es jeweils das ideale Klima gibt. So können die Konsumenten auch im Winter zu heimischem Gemüse greifen“, so König. Die Rückbesinnung der Verbraucher auf regionales Frischgemüse erklärt er sich einerseits durch Lebensmittelskandale, die den Verbrauchern speziell im Frische-Bereich die hohe Qualität der heimischen Produkte vor Augen führen. Andererseits punktet frisches Gemüse mit dem Geschmacksvorteil, da es reif geerntet und danach direkt an den Handel geliefert werden kann.

Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Die Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

SPRECHTAGE Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Rechtsberatungssprechtag Mi, 7. Mai 2014 9 - 11 Uhr Mag. Peter Bubits Steuerberatungssprechtag auf Anfrage Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rücksprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.