Die Information

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Landwirtschaftskammer Wien

Die Information n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 3 - März 2014

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Einheitswert-Hauptfeststellung Informationsveranstaltungen ab Mitte Mai geplant Im Mittelteil dieser Ausgabe finden Sie auf 12 Seiten eine detaillierte Information über die Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Landwirtschaft 2014. Steuerlich wirksam werden die neuen EHWBescheide ab 1. Jänner 2015. Die Kundmachung der Bewertungsgrundlagen durch das Finanzministerium erfolgte am 4. und 5. März in der Wiener Zeitung. Mit der Neufeststellung der Einheitswerte mit Stichtag 1. Jänner 2014 finden somit langwierige und intensive Verhandlungen zur Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen einen erfolgreichen Abschluss. Die Umsetzung der Hauptfeststellung der Einheitswerte wird in zwei Etappen erfolgen und fordert Sie als Grundeigentümer und die Berater der LK Wien mangels Erfahrung - die letzte Hauptfeststellung erfolgte vor mehr als 25 Jahren gleichermaßen. Die Mitarbeiter der LK Wien werden derzeit auf die intensive Unterstützung vorbereitet und als Ansprechpartner für Fragen und Beratung zur Verfügung stehen. In regionalen, spartenspezifischen Workshops – zu denen wir ab Mitte Mai gesondert einladen – werden wir alle Fragen zum korrekten Ausfüllen klären und umfangreich informieren.

Die Wiener Landesgartenbauvereinigung überbrachte dem Kammerpräsidenten Franz Windisch und LK Direktor Robert Fitzthum florale Valentinsgrüße.

Wien und Kulinarik Interessierte Wiener Produzentinnen und Produzenten jetzt melden! Sie wollten schon immer die Wiener Märkte, den Markthandel oder die Lebensmittelfeinkostbetriebe in Wien beliefern? Sie sind schon seit längerem an einem Platz auf den Bauernmärkten, den sogenannten Landparteienplätzen auf den 17 ständigen Detailmärkten interessiert? Dann bietet sich jetzt für Sie die Gelegenheit, eine passende Händlerin, einen passenden Händler oder einen geeigneten Platz zu finden! Und dabei werden Sie durch Beratungen, Informationen, Vorträgen und einer koordinierenden Organisation im Hintergrund unterstützt und begleitet. Das Projekt Wien & Kulinarik startet die Bedarfserhebung bei allen Wiener Produzentinnen und Produzenten, Gärtnerinnen und Gärtnern!

Ein ganz besonderes Highlight, welches erst durch „Wien & Kulinarik“ möglich wird, sind die sogenannten „Marktsprechtage“. Im Rahmen dieser Vor-OrtBesichtigungen werden Sie von allen relevanten Institutionen und Einrichtungen, wie dem ansässigen Marktamt, der Landund Wirtschaftskammer und dem Team von „Wien & Kulinarik“ beraten. Hier können Sie einen realistischen Eindruck vom jeweiligen Markt gewinnen, sich P.b.b. Verlagsostamt 1060 Wien

nach Gebühren und Abgaben erkundigen, über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert werden und hilfreiche Informationen zu den fehlenden Produktoder Warengruppen erhalten. Was müssen Sie nun von Ihrer Seite unternehmen, damit Sie an der Bedarfserhebung teilnehmen können? Lesen Sie weiter auf Seite 2.

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REGIONALE VERMARKTUNG

MÄRZ 2013

Die Information

Wien & Kulinarik

Daten und Fakten „Wien & Kulinarik“ - ein Projekt zur Vermarktungsoffensive und Positionierung der regionalen österreichischen landwirtschaftlichen Produkte auf dem Wiener Markt „Wien & Kulinarik“ ist ein Projekt der ländlichen Entwicklung (EU, Bund und Land Wien), welches sich mit vereinten Kräften der Verfolgung von gemeinsamen Zielen, der Überwindung von Hemmnissen und der Schaffung einer gemeinsamen Plattform verschrieben hat. Projektträger ist der Agrar.Projekt.Verein, welcher regionale Projekte, an denen mehrere Bundesländer beteiligt sind, unterstützt.

Bild: MA 59/Marktamtsdirektion

Fortsetzung von Seite 1 Wien und Kulinarik

Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Wien (http:// wien.lko.at/) finden Sie das Bedarfserhebungsformular, welches Sie bitte optional mit Ihren Daten versehen, Ihre lieferbaren Produkt- und Warengruppen und Ihre Liefermengen nennen und Ihre Präferenz, den Markthandel, die fixen Marktstände oder die Lebensmittelfeinkostgeschäfte beliefern zu wollen, angeben. Bitte retournieren Sie das ausgefüllte Formular bis 31. März 2014! Dieses ausgefüllte Formular retournieren Sie nun direkt per Post oder per Email an die Projektleitung von „Wien & Kulinarik“ bzw. nehmen Sie mit ihr für weitere Fragen Kontakt auf. Parallel zur Bedarfserhebung bei den Wiener Produzentinnen und Produzenten, den Wiener Gärtnerinnen und Gärtnern wird der

VON INGEBORG PREININGER

Bedarf bei den österreichischen Direktvermarktern, beim Wiener Markthandel, bei den Fixständen und beim Wiener Lebensmittelhandel erhoben. Zusätzlich werden die Marktparteien nach fehlenden Produkt- und Warengruppen befragt, damit gezielt zwischen Produzentinnen und Produzenten auf der einen Seite und Händlerinnen und Händlern auf der anderen Seite vermittelt werden kann. Nutzen Sie diese Chance und machen Sie bei der Bedarfserhebung mit! Weiterführende Informationen erhalten Sie bei: „Wien & Kulinarik“ Projektleitung Ingeborg Preininger Email: office@wienkulinarik.at Mobil: +43 676 6724506

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Drei Institutionen aus der Landwirtschaft (LK Wien, LK Österreich und Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich - AMA), zwei aus der Wirtschaft (Landesgremium Lebensmittelhandel und Landesgremium Markt-, Wander- und Straßenhandel der Wirtschaftskammer Wien), die Marktamtsdirektion Wien und der Verein zur Förderung des Marktgewerbes bilden das Projektteam und verfolgen gemeinsame Ziele: 1. Die Abbildung der gesamten österreichischen kulinarischen landwirtschaftlichen Vielfalt am Wiener Wirtschaftsstandort (Handel, Märkte, Gastronomie und Tourismus) und die nachhaltige Positionierung der landwirtschaftlichen Produkte. 2. Die Beseitigung der Hemmnisse und Hürden, die dies bislang erschwerten - wie fehlendes Wissen und die zu gering ausgebildeten Vertriebslösungen und –wege. 3. Die Erarbeitung von Lösungen und Aktivitäten in einem Projektteam, bestehend aus VertreterInnen der österreichischen Landwirtschaft, der Wiener Wirtschaft und der Wiener Stadtverwaltung. 4. Die Einrichtung einer koordinierenden Stelle, welche zwischen den verschiedenen Institutionen koordiniert und kommuniziert und zwischen ProduzentInnen und HändlerInnen vermittelt. 5. Die Organisation von Vorträgen, Produktschulungen, Beratungen, Veranstaltungen, Messen und Produktpräsentationen. Denn der Nutzen ist für alle Seiten beträchtlich: die österreichischen landwirtschaftlichen ProduzentInnen können nachhaltig ihre Produkte in der Bundeshauptstadt positionieren. Sie erhalten Beratungen und damit vermehrt Wissen, können an Veranstaltungen, Vorträgen und Messen teilnehmen, werden durch ein fachlich fundiertes Netzwerk in ihren Bemühungen unterstützt und erhalten somit den direkten Kontakt zu den VertreterInnen der Wiener Wirtschaft. Der Lebensmittelfeinkostbereich, die Märkte, die Gastronomie und die Hotellerie erfahren durch die Aufnahme der landwirtschaftlichen Produkte in ihr Sortiment eine Spezialisierung und Produktdiversifizierung. Sie erhalten Produktschulungen, werden beraten, können an Vorträgen und Veranstaltungen teilnehmen. Die Produkte sind in der Bundeshauptstadt verfügbar und dies folgt der verstärkten Nachfrage seitens der Konsumentinnen und Konsumenten nach nachweisbaren, herkunftsgesicherten und regionalen Produkten. So stellt dieses Projekt für alle Beteiligten eine win-win-Situation dar. Nicht zuletzt kann damit die Wiener Stadtverwaltung Anfragen, die sie von Amtswegen her nicht ausreichend beantworten kann, auslagern. Letztlich tragen verschiedene Zugänge und Sichtweisen nur dann etwas zu einem gemeinsamen Erfolg bei, wenn sie von einem gemeinsamen Bemühen aller betroffenen Beteiligten getragen und gemeinsam Ziele verfolgt werden. Im Falle des Projektes „Wien & Kulinarik“ ist dies die Abbildung der österreichischen landwirtschaftlichen Vielfalt in Wien. Somit trifft die Vielfalt Österreichs die Vielfalt Wiens.


POLITIK

Die Information

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IM BRENNPUNKT Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident

Bild: LK Wien

Abfälle im Wiener Gartenbau - Problem kostengünstig gelöst Entsorgung von Pflanzen- und Folienresten VON DIPL.-ING. KLAUS ZAMBRA

Im Herbst 2013 ist die Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 mit dem Problem von Abfällen im Wiener Gartenbaugebiet in Simmering an die LK Wien herangetreten. Ebenso hat die für Grundwasser zuständige MA 45 die LK Wien mit Problemfällen konfrontiert. Es wurde berichtet, dass eine Vielzahl an Anzeigen wegen Verstößen gegen den Umwelt- und Wasserschutz im Simmeringer Gärtnergebiet anhängig sind. Um einen Überblick über den Stand der Entsorgung von Pflanzen- und Folienresten und Steinwollwürfeln zu erhalten, wurden alle Beteiligten und Betroffenen im November 2013 zu einem „Runden Tisch“ in die LK Wien gebeten. Von Seiten der MA 48 Abfallwirtschaft kam der Vorschlag, Lösungen für die anstehende Entsorgung von Gartenbauabfällen bis zum Saisonbeginn im März 2014 zu erarbeiten. Kammerrat Thomas Steinhart hat daraufhin mit der MA 48 erfolgreiche Verhandlungen für den Wiener Gartenbau geführt. Es ist ihm gelungen, dass Pflanzen- und Folienreste in den Anlagen der MA 48 für alle Wiener Gartenbaubetriebe kostenfrei abgegeben und entsorgt werden können. Vo-

raussetzung ist eine sortenreine Anlieferung ohne Restverschmutzung und die Einhaltung der Vorgaben der MA 48. Wer Interesse an einer kostenfreien Entsorgung hat, der soll sich bis spätestens Mitte März 2014 direkt an Kammerrat Thomas Steinhart wenden: steinhart.thomas@inode.at oder 0664 5204865 Folgende Kontaktdaten sind erforderlich: Name, Anschrift, Email Adresse und Telefonnummer Die MA 48 benötigt ihre Daten für die Erhebung der Entsorgungsmengen und die Übermittlung der Einfahrtsscheine. Weiters wurde der LK Wien von Seiten der MA 48 ein regelmäßiges Sammelsystem für organische Abfälle (Blatt- und Grünabfälle) mit der Bereitstellung einer Biotonne (770 l) in Aussicht gestellt. Pro Haushalt ist Wien weit eine Tonne kostenfrei. Über weitere Maßnahmen und Entsorgungsmöglichkeiten wird Sie die LK Wien nach Abschluss der Verhandlungen im Wege der Kammerzeitung informieren. Ein Infoblatt zur Entsorgung von Pflanzen- und Folienresten mit den Voraussetzungen wird in Kürze erstellt. Ziel ist es, die Abfallproblematik des Wiener Gartenbaus zu entschärfen und eine geregelte Entsorgung sicher zu stellen

Aktuell befinden wir uns beim Programmentwurf der Ländlichen Entwicklung 2014-2020 in der Finalisierungsphase. Grundlage dafür ist die Festlegung der Mittel der EU für Österreich, die vor einem Jahr in der Höhe von knapp € 4 Mrd. für die Periode heraus verhandelt werden konnte. Im Dezember 2013 erfolgte dann bei den Regierungsverhandlung die Fixierung der dafür notwendigen Kofinanzierungsmittel von Seiten des Bundes. Eine Erhöhung des dafür vorgesehenen Budgets im Bundesfinanzrahmen um € 100 Mio. pro Jahr ist nach harten Verhandlungen gelungen. Nur so kann das gesamte Geld, das in Brüssel für uns reserviert ist, überhaupt abgeholt werden. Voraussetzung dafür jedoch ist auch die ausreichende Mittelbereitstellung des jeweiligen Bundeslandes. Jeder ausgezahlte Euro der LE setzt sich aus 50 % EU Mittel, 30 % Bundesmittel und 20 % Landesmittel zusammen. Wenn einer der 3 Zahler ausfällt, wird der Geldfluss gestoppt. Derzeit wird um die Verteilung und die Schwerpunktsetzungen zwischen den Programmmaßnahmen gerungen. Da geht es z.B. um die Dotierung der Bergbauernförderung, der Investitionshilfen, des Naturschutzes, des ÖPULProgrammes, des Biobereiches, der Bildungs- u. Beratungsmaßnahmen, des Tierschutzes, etc. Der diesbezügliche Diskussionsprozess ist dabei breit angelegt. („Landwirtschaft geht ja alle an“) Das Gezerre ums Geld hat voll begonnen. Da gibt es viele Arbeitsgruppen im Ministerium, eine sogenannte Stakeholderkonferenz, bei der Experten, NGO´s , Sozialpartner, alle politischen Parteien, Umwelt- und Konsumentenvertreter teilnehmen, sowie ausführliche Debatten im Agrarauschuss

des Parlamentes. Bei allen diesen Diskussionen und den Forderungen bestimmt der Standort den Standpunkt. Die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, die Landesagrarreferenten, der Bauernbund und der Landwirtschaftsminister geben die großen Linien vor und suchen eine inneragrarischen Kompromiss. Nach der Befassung des Ministerrates soll dann das Programm Ende März in Brüssel zur Genehmigung eingereicht werden. Nur so kann die rechtzeitige Genehmigung und die damit verknüpfte Planungssicherheit nach dem Übergangsjahr 2014 für unsere Bauern, Gärtner und Winzer garantiert werden. Die geforderte Verschiebung der Programmeinreichung von Seiten einzelner Parteien ist daher strikt abzulehnen. Erklärtes Ziel ist bei allen Überlegungen, dass eine wettbewerbsfähige, sowie flächendeckende Landwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben abgesichert wird. Die Rolle der LK Wien in diesem Prozess ist es, für die Interessen der Wiener Betriebe zu kämpfen. Ausreichende Dotierung der für uns wichtigen Maßnahmen, Mindestteilnahmegrenzen, Maximalgrenzen der anrechenbaren Kosten bei der Investförderung sowie eine vernünftige, praktikable Teilnahmemöglichkeit aller unserer Sparten am neuen ÖPUL sind nur einige Knackpunkte dabei. Ihr

Franz Windisch Präsident

Foto: Parlamentsdirektion/Wilke


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BILDUNG

MÄRZ 2013

Kulinarische Mitbringsel Pfiffige Ideen für die Vermarktung Ihrer Produkte Mit selbstgemachten kulinarischen Mitbringseln oder Give-aways können Wein, Pralinen und der Blumenstrauß einfach nicht mithalten! Elisabeth Lust-Sauberer bringt Ihnen näher, wie Sie die Delikatessen am besten haltbar machen, wie sie Chutneys, Marmeladen und süße Überraschungen beschriften sollten und gibt Ihnen nebenbei noch Tipps für eine ansprechende Verpackung des Mitbringsels. Mit Ihren kulinarischen Mitbringseln werden Sie Ihren KundInnen oder GastgeberInnen noch lange in Erinnerung bleiben!

Zielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen, BuschenschenkerInnen, DirektvermarkterInnen Anmeldung: bis Fr, 14.03.2014

Datum: Do, 20.03.2014, 15 bis 18.30 Uhr Ort: Kochstudio der LK Wien Beitrag: € 27,00 (ohne Förderung € 79,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, WinzerInnen, LandwirtInnen, DirektvermarkterInnen Anmeldung: bis Mi, 12.03.2014

Eine Idee bekommt Beine... Ideen wollen aus dem Kopf „zur Welt gebracht“ und umgesetzt werden. In diesem Seminar nehmen wir die eigene Persönlichkeit genauer unter die Lupe - dabei geht es um das Erkennen von Ressourcen in uns, das Ausschöpfen des individuellen Kreativitätspotenzials mit Hilfe verschiedener Techniken u. a. aus dem Mentaltraining, sowie den Weg der Ideenfindung bis hin zur aktiven Umsetzung einer Idee im privaten, beruflichen oder gesellschaftlichen Bereich. Denn: „Nichts ist stärker als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“ (Victor Hugo)

Frühlingserwachen Floristik-Ideen zu Ostern Draußen erwacht die Natur zum Leben und es beginnt an jeder Ecke zu blühen. Im Rahmen des Kurses fertigen Sie unter fachkundiger Anleitung von Floristin Michaela Oberaigner 3-4 Werkstücke an. Frühlingshafte Kreationen, besondere Kleinigkeiten, Türkränze u.v.m - alles für einen schönen Osterschmuck und ein frühlingshaftes Flair für Ihr Zuhause. Datum: Mo, 24.03.2014, 14 bis 18 Uhr Ort: HBLFA Schönbrunn, Grünbergstraße 24, 1131 Wien Beitrag: € 26,00 (ohne Förderung € 63,00)

Erste Hilfe - Auffrischungskurs (8 Stunden) Datum: Mo, 24.03.2014, 8 bis 17 Uhr Ort: Ausbildungszentrum Grünes Kreuz, Dreherstrasse 39-45, 1110 Wien Beitrag: € 24,00 (ohne Förderung € 62,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen Anmeldung: bis Fr, 14.03.2014

Datum: Di, 25.03.2014, 9 bis 17 Uhr Ort: LK Wien Beitrag: € 38,00 (ohne Förderung € 111,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen Anmeldung: bis Di, 11.03.2014

Erfahrungsaustausch Blumenund ZierpflanzengärtnerInnen Beim Erfahrungsaustausch werden aktuelle Informationen im Blumenund Zierpflanzenbau besprochen, betriebliche Probleme erläutert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Dabei bieten Fachbeiträge Hintergrundwissen und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf. Datum: Do, 27.03.2014, 17 bis 19.30 Uhr Ort: LGV Frischgemüse, Gasthaus zur Bast, Haidestraße 22, 1110 Wien Zielgruppe: Blumen- und Zierpflanzengärtner mit Interesse an gemeinsamen fachlichen Aktivitäten und Weiterbildungen Anmeldung: bis Mo, 17.03.2014

Kreative Resteküche für Heurigen und Buschenschänken - einfach und gut! Lebensmittel sind viel zu kostbar um sie im Müll landen zu lassen. Bei diesem Kochseminar erhalten Sie Anregungen für Ihren Heurigen oder Buschenschank, wie Sie einfach und schnell Reste in kreative Köstlichkeiten verwandeln können. Außerdem erfahren Sie, was Sie ganz persönlich gegen die Lebensmittelverschwendung tun können. Dazu zählen ein kluger Einkauf, das richtige Lesen von Etiketten sowie die optimale Lagerung und Verwertung von Lebensmitteln. Datum: Di, 08.04.2014, 9.30 bis 14.30 Uhr Ort: Kochstudio der LK Wien Beitrag: € 32,00 (ohne Förderung € 94,00) Zielgruppe: GärtnerInnen, WinzerInnen, LandwirtInnen, BuschenschenkerInnen, HeurigenwirtInnen Anmeldung: bis Fr, 21.03.2014

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Die Information

Wein.Wissen – Mit Grundkenntnissen den Weinabsatz steigern Die TeilnehmerInnen erwerben mit dem Basisseminar Grundkenntnisse des Weingesetzes, können Weine beschreiben und präsentieren und durch gezielte Weinempfehlungen zu den angebotenen Speisen den Weinabsatz steigern. Themengebiete zum Österreichischen Wein, die im Basisseminar vermittelt werden: Weinsensorik und Weinansprache, das Weinland Österreich, Weinbaugebiete, das österreichische Weingesetz sowie Verkostung typisch österreichischer Weine. Datum: Di, 11.03.2014, 9 bis 15 Uhr Ort: LK Wien Beitrag: € 35,00 (ohne Förderung € 94,00) Zielgruppe: MitarbeiterInnen von Wiener Heurigen bzw. Buschenschankbetrieben

Information Anmeldung

Alexandra Csida Tel.: 01/587 95 28-11, lfi@lk-wien.at Oder einfach, bequem und rund um die Uhr die gewünschte Veranstaltung unter www.lfi. at buchen.

Bitte Anmeldeschluss beachten! Dieser Termin ist entscheidend, ob eine Veranstaltung durchgeführt oder bei mangelndem Interesse abgesagt wird.


PFLANZENSCHUTZ

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MÄRZ 2013

Beendigung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

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Was bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten ist VON DIPL.-ING. HUBERT KÖPPL, ING. PHILIPP PROCK

Bild: LK Wien

2013 ist die Zulassung einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln ausgelaufen, die Verwendung ist aber noch möglich. Es ist daher bereits jetzt Vorsorge zu treffen, was in nächster Zeit verbraucht werden muss. Nach Beendigung der Zulassung darf ein Produkt nur mehr innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Anwendungsfrist verbraucht werden. Da der Gesetzgeber unter dem Anwenden auch das Lagern versteht, dürfen Produkte deren Frist abgelaufen ist auch nicht mehr am Hof gelagert werden. Heuer müssen auch alle Produkte mit deutscher oder niederländischer Zulassungsnummer verbraucht werden. Der gesamte aktuelle Stand der momentan zugelassenen Produkte und auch jener, die noch abverkauft und bis zu den angegebenen Fristen angewendet werden dürfen, ist immer aktuell im Internet unter der folgenden Adresse abzurufen: http://pmg.ages.at. Pflanzenschutzmittellager kontrollieren. Für den Praktiker bedeutet dies, dass er seine lagernden Pflanzenschutzmittel genau durchforstet und beim Einkauf darauf achtet, dass er bei Pflanzenschutzmittel deren Zulassung

demnächst endet, nur mehr jene Mengen kauft, die er innerhalb der angegebenen Anwendungsfrist verbrauchen kann. Viele Pflanzenschutzmittel deren Zulassung abgelaufen ist kommen mit dem gleichen Namen, jedoch einer neuen Zulassungsnummer auf den Markt. Es ist daher beim Durchschauen des Pflanzenschutzmittellagers genau darauf zu achten, dass auch das richtige Produkt mit der abgelaufenen Zulassungsnummer entsorgt wird. Entsorgungsmöglichkeiten. Die Abfallwirtschaftsgesetze von Bund und Land sehen vor, dass Pflanzenschutzmittel, wenn sie nicht mehr verwendet werden, bei Problemstoff-Sammelstellen abgegeben werden können. Bei größeren Mengen könnte dafür eine Gebühr verlangt werden. Verwendung deutscher und niederländischer Produkte nur mehr in diesem Jahr möglich. Pflanzenschutzmittel die in Deutschland und den Niederlanden zugelassen waren, konnten in Österreich bis 31.12.2013 verkauft werden. Mit der neuen EU-Gesetzgebung muss jedes Produkt eine österreichische Zulassung besitzen. Deutsche und niederländische Produkte, welche die Firmen bis 13.06.2011 bei der Behörde gemeldet haben, sind noch bis 31.12.2014 in Österreich anwendbar. Die Liste der gemeldeten Pflanzenschutzmittel ist auf der AGES-Homepage http://pmg. ages.at ersichtlich. Ab 1. Jänner 2015 dürfen nur mehr Produkte mit österreichischer Nummer gelagert und angewendet werden.

ÖPUL - Information IP Pflanzenschutzmittellisten 2014 sind abrufbar Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hat für das Jahr 2014 die Pflanzenschutzmittellisten für die Integrierte Produktion (IP) erstellt. Die Agrarmarkt Austria (AMA) weist darauf hin, dass vor jeder Pflanzenschutzmittel-Verwendung darauf geachtet werden muss, ob eine eventuelle Aktualisierung der einzelnen IP-Pflanzenschutzmittellisten stattgefunden hat. Nach dem Gebrauch sind die schlagbezogenen Aufzeichnungen im Rahmen der IP (Anwendedatum, PflanzenschutzmittelRegisternummer, Pflanzenschutzmittel oder Nützling, Aufwandmenge/ ha oder Konzentration) zu dokumentieren. Im Falle des Einsatzes von chemisch-synthetischen Mitteln sind entsprechende Kontrollgänge, Hinweise der Warndienste oder die Berücksichtigung von Schadschwellen (ermittelt zum Beispiel durch Pheromonfallen, Farbtafeln, Leimringe) aufzuzeichnen. Empfindliche Ahndung von Verstößen Sollten bei Kontrollen Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz festgestellt werden, haben Landwirte neben Verwaltungsstrafen aufgrund der Nichteinhaltung der Cross Compliance-Bestimmungen mit zusätzlichen Förderungseinbußen beziehungsweise Rückforderungen zu rechnen. Vorschriften für Anwendung, Lagerung, etc. Die Anwendungsbestimmungen, wie zum Beispiel zugelassene Kultur, Wartefristen, Mengen, Abstandsauflagen, erforderliche Schutzausrüstung und Bienengefährlichkeit, die auf der Handelspackung des Pflanzenschutzmittels angegeben sind, müssen eingehalten werden. Bei der Lagerung der Mittel ist darauf zu achten, dass diese sachgemäß in geeigneten, verschlossenen und beschrifteten Behältern gelagert werden und unbefugte Personen keinen Zutritt dazu haben. Weiters dürfen die Präparate nur von einer sachkundigen Person angewendet werden. Zulassungsende und Abverkaufsfristen beachten Bereits beim Einkauf der Pflanzenschutzmittel ist auf ein mögliches Zulassungsende oder eine Abverkaufsfrist des jeweiligen Produktes zu achten, um nicht bei unverbrauchten Restmengen in den Folgejahren beanstandet zu werden. Im Falle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung „T“ und „T+“ ist zu beachten, dass bei bestimmten Mitteln bereits beim Einkauf eine Giftbezugsbewilligung notwendig ist. Von der Registrierung abgelaufene oder in der IP nicht mehr zugelassene Mittel dürfen am Betrieb nicht mehr gelagert werden und sind unverzüglich über die Problemstoffsammlung nachweislich zu entsorgen. Die Pflanzenschutzmittellisten für die einzelnen IP Maßnahmen sind unter www.lebensministerium.at abrufbar.


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MÄRZ 2013

LANDWIRTSCHAFT

Die Information

SPRECHTAGE Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Bild: LK Wien

Mehrfachantrag 2014 Wichtige Informationen hinsichtlich der Antragsabwicklung VON ING. PHILIPP PROCK

Der Mehrfachantrag 2014 wird seitens der Agrarmarkt Austria Anfang März an die Landwirte verschickt. Dies ist der Startschuss für das diesjährige Antragsverfahren. Jedem Antragsteller wird wieder ein konkreter Abgabetermin zugesandt. Aufgrund des hohen Zeitaufwandes der sich durch die verpflichtende Feldstücksdigitalisierung/ Schlagdigitalisierung ergibt, wird ersucht, diesen Termin wahr zu nehmen oder im Falle einer Verhinderung rechtzeitig einen Ersatztermin zu vereinbaren. Gemeinsam mit der Terminaussendung verschickt die LK Wien auch heuer wieder die „Infound Beratungsunterlage für den Mehrfachantrag 2014“. Diese beinhaltet wichtige Informationen und soll genutzt werden, um den Antrag korrekt auszufüllen. Das Merkblatt mit Ausfüllanleitung der AMA ist nur mehr online abrufbar, unter www.ama.at Flächenänderungen. Beachten Sie bitte, dass sämtliche Flächenänderungen, beispielsweise durch Zu- und Verpachtungen, Kaufund Verkauf aber auch Baumaß-

nahmen vor der Antragstellung im Invekos-GIS aktualisiert werden. Wichtig ist, dass die im MFA 2014 beantragten Flächen mit der tatsächlichen Bewirtschaftung in der Natur übereinstimmen. Termine für die Digitalisierung bitte gesondert vereinbaren. Vollständig ausgefüllt Anträge. In der LK Wien können nur vollständig ausgefüllte Mehrfachanträge entgegengenommen werden. Zur Antragsstellung sind mitzubringen: n Vollständig, korrekt ausgefüllter MFA 2014 mit allen erforderlichen Beilagen/Unterlagen n Prüfberichte von Vorortkontrollen n Herbstantrag 2013 n Mehrfachantrag 2013 n EBP-Informationsblatt n Bescheid – Einheitliche Betriebsprämie 2013 n Projektbestätigungen n Hilfssummenblatt ( „Mehrfachantrag Flächen 2014“ Merkblatt der AMA) n ZA-Übertragungen Abgabe des Mehrfachantrags: bis 15. Mai 2014

Ihre Ansprechpartner betreffend Termine und Fragen: Ing. Philipp Prock Tel. 01/587 95 28 - 24 philipp.prock@lk-wien.at Irene Diendorfer Tel. 01/587 95 28 - 35 irene.diendorfer@lk-wien.at

Rechtsberatungssprechtag Mi, 9. April 2014 9 - 11 Uhr Mag. Peter Bubits Steuerberatungssprechtag Mi, 19. März 2014 10 - 12 Uhr Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rücksprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)

Veranstaltungstipp Ackerbaufeldtag 2014 Der diesjährige Ackerbaufeldtag erfolgt in Kooperation mit dem LFI Wien und Bio Austria Niederösterreich und Wien. Neben den interessanten Vorträgen von Dipl.-Ing. Anna Eckl zum Thema „Leben und Arbeiten unter einem Dach“ und Dr. Wilfried Hartl zum Thema „Senkung der Betriebsmittelkosten im Ackerbau durch Erhaltung der natürlichen Bodenbeschaffenheit“ erhalten Sie Informationen zu Umstellungs- und Vermarktungsmöglichkeiten im biologischen Landbau. Im Anschluss an die Vorträge erfolgen Feldbesichtigungen im Stationsbetrieb. Hierbei werden neben unterschiedlichsten Kulturen auch Maschinen und Geräte zur mechanischen Beikrautregulierung vorgestellt. Weiters werden unter der Leitung von Dr. Hartl Bodenprofile bei den unterschiedlichen Kulturen erstellt und analysiert.

Datum: Di., 29. April 2014, 13 bis 17 Uhr Ort: Landwirtschaftlicher Betrieb Fam. Sandbichler, Scheuenstraße 7, 1100 Wien Zielgruppe: LandwirtInnen Kosten: € 15,00 (ohne Förderung € 45) Anmeldung: bis Di, 22. April 2014


Imkerei

Umsatzsteuer

LFI bietet Kurse an

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Neuerungen in Kraft

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Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

MÄRZ 2014

Wachablöse in der bäuerlichen Interessenvertretung: Auf den Steirer Gerhard Wlodkowski folgt nun der Niederösterreicher Hermann Schultes, der einstimmig zum Präsidenten der LK Österreich gewählt worden ist. JOSEF SIFFERT, LUDMILLA HERZOG, LK ÖSTERREICH

Im Rahmen eines Festaktes, an dem der Vizekanzler, mehrere Bundesminister, Vertreter von Landesregierungen, Abgeordnete, die Sozialpartner-Präsidenten und die Spitzenvertreter aller Landwirtschaftskammern teilnahmen, wurden die Verdienste Wlodkowskis mit höchstem Dank für seine Leistungen gewürdigt. Der scheidende Präsident strich in seiner Ansprache hervor, dass ihm stets das „Gemeinsame das höchste Anliegen“ seiner politischen Tätigkeit gewesen ist, was er durch die „gelungene Hofübergabe“ bestätigt sieht. Wlodkowski formulierte als sein politisches Vermächtnis drei Wünsche. Zum einen wünschte er sich eine gelungene Umsetzung der EU-Agrarreform, „damit das Programm Ländliche Entwicklung erneut dazu beitragen kann, dass die Jugend in der Landwirtschaft eine Chance sieht“. Zum Zweiten strich er das Engagement der Sozialpartner vor der EU-

WECHSEL AN DER SPITZE

LK Österreich: Schultes folgt Wlodkowski nach Wahl hervor: „Gerade für die Jugend ist es wichtig, dass sie in Europa die Zukunft sieht.“ Und als dritten Punkt wünscht er sich ein „realistischeres Bild der Landwirtschaft“, damit nicht „Panikmache letztlich dazu führt, dass Pflanzenbau und Tierhaltung in Österreich enorm erschwert werden und Lebensmittel aus Ländern kommen, wo weder strenge Vorschriften gelten noch Kontrollen vorherrschen“. Und abschließend: „Wir erzeugen heute Lebensmittel in einer Qualität, wie es sie noch nie vorher gegeben hat. Wir sind stolz auf die Leistungen unserer Bauern, die nun nach der Wertschöpfung auch die Wertschätzung brauchen.“

Spindelegger: Dank der Republik In seiner Dankesrede an Gerhard Wlodkowski bezeichnete ihn Vizekanzler Michael Spindelegger als einen „großen Ös-

terreicher“, der „stets mit vollem Herzen dafür gekämpft hat, dass es anderen besser geht“. Die Glückwünsche an den neugewählten LK-Österreich-Präsidenten Schultes überbrachte er mit den Worten, er habe „Hermann Schultes als einen Visionär kennengelernt, als einen, der weit vorausdenkt und als einen, der genau weiß, wohin der Weg gehen soll“. Schultes mache eine „Politik für Generationen“. So eine Politik sichere auch die Erfolge der bäuerlichen Betriebe, so der Vizekanzler und Finanzminister.

Sozialpartner: Im Dienst des Landes Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, fungierte als Sprecher der Sozialpartnerpräsidenten: „Das gemeinsame Miteinander der Sozialpartner ist der Grund dafür, dass Österreich stabil, vertrauenswürdig

und weltweit erfolgreich ist.“ Leitl würdigte die Arbeit und vor allem die Persönlichkeit des scheidenden Präsidenten: „Seine Ruhe, Gelassenheit und Bereitschaft, anderen zuzuhören, das zeichnet ihn aus. Mit seiner Bescheidenheit, seinem Charakter, seiner Geradlinigkeit und seiner Erfahrung war er der ruhende, ausgleichende Pol. Waren die Auseinandersetzungen auch noch so hart, von ihm gab es kein lautes Wort, keine Diffamierungen oder Verunglimpfungen. Gerhard Wlodkowski steht für eine Kultur der Akzeptanz, Toleranz und der gegenseitigen Wertschätzung. Wir sind als Sozialpartner überzeugt, dass ein Miteinander besser geht als nur ein Nebeneinander oder gar ein Gegeneinander“, unterstrich Leitl. Und weiter: „Ich bin zuversichtlich, dass der neue Präsident Hermann Schultes all seine Begabungen und sein Engagement für das Wohl des Landes im Sinne


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

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M Ä R Z 2014

der Sozialpartner einsetzen wird. Es kann keiner einzelnen Gruppe gutgehen, wenn es nicht allen gutgeht!“

Schultes: Bauern brauchen Partner „Er widmete seine ganze Kraft dem Zusammenhalt und dem gemeinsamen Vorgehen“, dankte der neue Präsident Hermann Schultes seinem Vorgänger Wlodkowski für dessen Bemühungen, das „Gemeinsame stets vor das Trennende“ gestellt zu haben. Unter ihm sei auch die Landwirtschaft stets als „Teil der Sozialpartnerschaft ernst genommen worden“ und habe dort „besondere Verantwortung getragen“. Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung überreichte Schultes bereits vor der Festfeier Wlodkowski die „Große Goldene Kammermedaille“ der LK Niederösterreich. In Richtung Sozialpartnerschaft betonte Schultes: „Wir Bauern decken den Tisch für jeden Österreicher und deshalb sind wir auch wichtig für jeden.“ Das Streben nach gemeinsamen Lösungen für gesellschaftliche Probleme zeichne letztlich die Sozialpartnerschaft aus: „Wir werden einander brauchen und wir werden einander helfen“, so Schultes. In diesem Zusammenhang erinnerte er an die 1922 erfolgte Gründung der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer, der die Sozialdemokraten damals mit dem Wunsch zustimmten, auch für die Landarbeiter eine eigene Kammer einzurichten (was später erfolgte). Hier habe sich, so Schultes, frühes sozialpartnerschaftliches Denken gezeigt.

PARTNER: „Wir werden einander brauchen und wir werden einander helfen“, betonte Schultes bei der Antrittsrede die Bedeutung der Sozialpartnerschaft.

unsere Auftraggeber, unsere mit Wahlrecht ausgestatteten Mitglieder.“ Weiter: „Wir sind keine Lobbyisten, sondern stehen den Regierenden mit Rat und Tat zur Seite.“ Dies würde auch verlangen, „Gemeinsames miteinander durchzutragen“, auch in Zeiten, in denen man nicht „Rosinen verteilen“ könne, sondern „Schwierigkeiten erklären“ müsse. Aber: „Miteinander machen wir es möglich, dass es am Ende für alle besser wird.“ Den neuen Herausforderungen, wie Klimawandel, Druck vom Weltmarkt oder Abwanderung setzte Schultes die „Vielfalt, Kreativität und das Selbstbewusstsein unserer

Bäuerinnen und Bauern“ entgegen. Die Landwirtschaft der Zukunft stehe auf den Säulen „Wettbewerbsfähigkeit, flächendeckende Bewirtschaftung und gelebte Bäuerlichkeit“, so Schultes. Mit einem vielfältigen Angebot an die Konsumenten („unsere Produkte stehen für Lebensfreude“) und mit „Wertschöpfung und Wertschätzung“ werde es gelingen, dass die Bauern „selbstverständlicher Teil der gesellschaftlichen Entwicklung in diesem Land“ sind. Und abschließend: „Unsere Landwirtschaft ist sehr vielfältig aufgestellt, tüchtige Bäuerinnen und Bauern wandeln ihre unterschiedlichsten Begabungen in Marktleistungen um. Dabei muss die Politik sie unterstützen: mit einer professionellen, praxisorientierten Ausbildung, mit politischen Rahmenbedingungen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken und mit einer neuen, umfassenderen Art der Absicherung vor den immer katastrophaleren Folgen des Klimawandels. Die Grundlagen dafür sind einerseits im Arbeitsübereinkommen der neuen Bundesregierung gelegt und werden andererseits durch die reformierte EU-Agrarpolitik geregelt, deren Kernstück, die Ländliche Entwicklung, derzeit inhaltlich ausgestaltet wird.“

„Stehen den Regierenden mit Rat und Tat zur Seite“ Schultes hob die Vorteile der Sozialpartnerschaft vor der modernen „Facebook“-Welt mit ihren „likes“ und „dislikes“ hervor: „Wir kennen

„GERHARD WLODKOWSKI hat eine ausgezeichnete Arbeit gemacht“, betonte der Minister bei der Überreichung des „Großen silbernen Ehrenzeichens mit Stern für Verdienste um die Republik Österreich“ an Wlodkowski.

RUPPRECHTER

„Freue mich auf Zusammenarbeit“ „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit bei der Bewältigung der künftigen Herausforderungen. Wir Bauern halten zusammen für ein lebenswertes Österreich“, unterstrich Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter bei der Festrede im historischen Sitzungssaal des ehemaligen NÖ Landhauses in der Herrengasse in Wien. „Gerhard Wlodkowski hat eine ausgezeichnete Arbeit gemacht und daher verdient er eine besondere Auszeichnung“, betonte der Minister bei der Überreichung des „Großen silbernen Ehrenzeichens mit Stern für Verdienste um die Republik Österreich“ an Wlodkowski. Für dessen Nachfolger Hermann Schultes stellte sich der Minister mit drei symbolischen Geschenken aus seiner Tiroler Heimat ein: „Prügeltorte aus Eiern, Butter, Zucker und Mehl als Symbol für die landwirtschaftliche Produktion“. Mit Distelöl könne man sehen, dass auch aus etwas Stacheligem etwas Hochwertiges werden könne und schließlich mit dem Krautinger-Schnaps aus Brandenberg, der gut tue, wenn sich etwas auf den Magen schlage. „Als Agrarrebell hat Hermann Schultes beim Distelverein angefangen und da habe ich ihn auch einmal kennengelernt. Er hat immer schon weit nach vorne geblickt. Gemeinsam mit Franz Fischler und Rudolf Schwarzböck hat er die Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft eingeleitet und vorangebracht“, so Rupprechter.


BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK M Ä R Z 2 01 4

III

WECHSEL AN DER SPITZE DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH

Zur Person

Gerhard Wlodkowski nimmt Abschied

Bauernvertreter mit Handschlagqualität

Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK Österreich seit 2. Mai 2007 und seit 1993 steirischer LKPräsident, hat mehr als zwei Jahrzehnte die Agrarpolitik auf Bundesund Landesebene mitgestaltet. In diese Zeit fielen die größten agrarpolitischen Umbrüche. L U D M I L L A H E R ZO G , L K Ö ST E R R E I C H

Es ist ihm gelungen, die Bedeutung und den Wert der Arbeit der Bauernfamilien für die Gesellschaft aufzuzeigen und wesentliche Forderungen zur Sicherung der bäuerlichen Betriebe durchzusetzen. „Bei der letzten Agrarreform haben wir letztlich durch die Zusammenarbeit von Landwirtschaftsministerium, Bauernbund und Landwirtschaftskammer ein akzeptables Ergebnis erreicht. Wir konnten unsere Budgets halbwegs retten und müssen keine allzu massiven und radikalen Einschnitte hinnehmen. Außerdem ist es uns geglückt, Bundeskanzler, Vizekanzler und die Finanzministerin soweit zu bringen, dass auch in der neuen GAP-Periode 2014 bis 2020 die 50:50-Kofinanzierung fixiert wurde“, freut sich Wlodkowski und blickt auf arbeitsreiche Wochen und Monate in der bäuerlichen Interessenvertretung zurück.

Chancen für Bauern verbessern „Mit ist bewusst, dass unsere Bauern das Miteinander und

WLODKOWSKI hat sich in all seinen Funktionen in agrarischen und politischen Gremien für einen Interessenausgleich eingesetzt.

die Unterstützung der Gesellschaft brauchen, um ihre berechtigten Anliegen durchzusetzen. Die Österreicher wünschen sich sichere Nahrungsmittel, sie wollen eine wunderschöne und gepflegte Landschaft, um sich vom Alltagsstress zu erholen. Sie erwarten sauberes Trinkwasser und versorgen sich immer mehr mit Strom, Wärme und Treibstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen. Unsere bäuerlichen Betriebe können den Österreichern all diese Wünsche erfüllen und das sozusagen vor der Haustür. Hier ergeben sich in den kommenden Jahren viele Chancen für eine gute Entwicklung der österreichischen Landwirtschaft“, ist Wlodkowski überzeugt.

Wettbewerbsfähigkeit stärken Neben vielen Chancen gibt es für Österreichs Landwirtschaft aber auch eine Reihe von Herausforderungen zu bewälti-

gen. „Wir müssen die Landwirtschaft in den nächsten fünf bis zehn Jahren zu mehr Wettbewerbsfähigkeit führen. Dies bedeutet, dass wir die Investitionsförderung verstärkt in den Mittelpunkt stellen sollten. Dies deshalb, weil Betriebe, die nur von der Landwirtschaft leben und sich weiterentwickeln wollen, auch die Möglichkeit haben müssen zu investieren. Unser oberstes Ziel muss es daher sein, dass man Betriebe stärkt, die Verarbeitung und Vermarktung verbessert und mehr Wettbewerbsfähigkeit schafft“, hält Wlodkowski fest.

Erfolgreich im Miteinander Auf die Frage, wie es dem Präsidenten der LK Österreich im Laufe der Jahre immer wieder gelungen sei, die unterschiedlichen Interessen und Standpunke zusammenzuführen und Lösungen zu erarbeiten, stellte Wlodkowski klar, dass für ihn in seiner Tätigkeit in der Interessenpolitik immer die Fakten maßgebend waren. „Schon zu Beginn meiner politischen Karriere, als ich 1993 in der steirischen Landwirtschaftskammer als Landeskammerrat begonnen habe, war es mir immer zuwider auf Feindbilder zurückzugreifen. Mein größtes Anliegen war und ist es, Probleme nicht emotional, sondern auf Basis von Fakten zu lösen, weil man nur so weiterkommt und etwas bewirkt. Am Ende des Tages haben nämlich alle Probleme in der Praxis deutlich vor Augen geführt, dass man sie nur dann lösen kann, wenn man sich auf die Fakten konzentriert, sich auf die wesentlichen Inhalte beschränkt und alle Vorurteile beiseiteschiebt“.

Gerhard Wlodkowski wurde 1986 als Landeskammerrat in die Vollversammlung der LK Steiermark gewählt. Zwischen 1991 und 1993 war er Vizepräsident und von 1993 bis Dezember 2013 Präsident der steirischen Landwirtschaftskammer. Auf Bundesebene wurde er 1993 in der LK Österreich zum Vizepräsidenten gewählt und im Mai 2007 trat Wlodkowski dann die Nachfolge von Rudolf Schwarzböck als Präsident in der LK Österreich an. Als Obmann des steirischen Bauernbundes war Gerhard Wlodkowski von November 2004 bis Dezember 2013 engagiert tätig. Die Funktion des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria (AMA) übte er von 1995 bis 2007 aus. Darüber hinaus war er in mehreren Gremien auf Bundesebene wie dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), dem Österreichischen Raiffeisenverband oder dem Ökosozialen Forum Österreich tätig. Auf EU-Ebene vertrat er die österreichischen Positionen im Präsidium der COPA, dem Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen in der EU und in Brüssel. Gerhard Wlodkowski hat sich in all seinen Funktionen in agrarischen und politischen Gremien national und international maßgeblich für einen Interessenausgleich für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern eingesetzt. Der scheidende LK-Präsident ist ein großer Bauernvertreter, Agrarpolitiker und Sozialpartner, der als durchsetzungsstarker Verhandler mit Weitblick und als Mensch und Bauernführer mit Handschlagqualität sowohl auf Landesebene in Graz als auch national in Wien und im gemeinsamen Europa in Brüssel enorm viel für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern erreicht hat.


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG

IV

M Ä R Z 2014

SCHNEEDRUCK AM FOLIENHAUS

STURMSCHÄDEN AM FOLIENHAUS

HAGEL AN WEIN

HAGEL AN MAIS

ÜBERSCHWEMMTER WEIZEN

DÜRRE AN MAIS

Fotos: Österreichische Hagelversicherung


BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG M Ä R Z 2 01 4

ÖSTERREICHISCHE HAGELVERSICHERUNG: WET TERRISIKO MINIMIEREN

Schutz durch Vorsorge

V

LANDESLEITER: Burgenland

Dipl.-Ing. Günther Kurz Mobil: 0664/2818375 Kärnten

Für verantwortungsvoll wirtschaftende Landwirte ist aktives Risikomanagement fixer Bestandteil der Betriebsführung. Zunehmende Wetterextreme und Schadensvielfalt infolge des Klimawandels fordern die Landwirtschaft Jahr für Jahr. Das Jahr 2013 hat wieder einmal sehr deutlich gezeigt, wie wichtig umfassender Versicherungsschutz ist. In allen Teilen Österreichs kam es zu unterschiedlich schweren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch Wettereinwirkungen in Form von Schneedruck, massivem Hagel, Überschwemmung und extremer

Trockenheit. Trotz der entsprechend hohen Anzahl an Schadensbegutachtungen konnten die Schäden durch die Sachverständigen der Hagelversicherung, die alle selber als Landwirte tätig sind, reibungslos und zeitnah abgewickelt werden. Dank des europaweit modernsten Schadenserhebungssystems erfolgte die Schadensauszahlung rasch und zuverlässig.

Betriebliche Absicherung im Fokus Naturkatastrophen können in ihrer Auswirkung existenzbedrohende Folgen für landwirtschaftliche Betriebe haben. Binnen weniger Minuten kann mit einem Schlag jahrelange harte Arbeit zunichte gemacht

sein. Risikomanagement ist daher ein sehr wichtiger Teil der bäuerlichen Unternehmensplanung. Die Österreichische Hagelversicherung reagiert darauf mit einer stetigen, aktiven Weiterentwicklung ihrer Produkte in Zusammenarbeit mit den Landwirten, um an die sich ständig ändernden Wetterbedingungen angepasste Produkte zur Risikominimierung anbieten zu können. Zudem investiert das Unternehmen als kompetenter Partner der Landwirte in die Aus- und Weiterbildung seiner Sachverständigen. So sind die Sachverständigen stets am aktuellsten Wissensstand und arbeiten in der Erhebung objektiv, professionell und effektiv, damit in schwierigen Situationen rasch geholfen werden kann.

Dipl.-Ing. Hubert Gernig Mobil: 0664/2818376 NÖ-West

Ing. Michael Gindl Mobil: 0664/2818296

NÖ-Ost

Ing. Josef Kaltenböck Mobil: 0664/8272053 Oberösterreich

Ing. Wolfgang Winkler Mobil: 0664/4118475 Salzburg

Ing. Christian Hallinger Mobil: 0664/2843645 Steiermark

Ing. Josef Kurz Mobil: 0664/8272056 Tirol

Ing. Norbert Jordan Mobil: 0664/2818374 Vorarlberg

Dipl.-Ing. Richard Simma Mobil: 0664/ 6025919770 Wien

Barbara Jaunecker Mobil: 0664/8272057

UNTERNEHMERISCH DENKEN, GEGEN WETTERRISIKEN ABSICHERN: Dipl.-Ing. Karl Fischer, GF Saatbau Linz

„Aktives Risikomanagement in Zeiten zunehmender Wetterextremereignisse ist unverzichtbar. Besonders wichtig ist, im Schadensfall ausreichend versichert zu sein. Neben den klassischen Risiken wie Hagel und Trockenheit ist auch das Risiko Sturm zunehmend ein Thema. Die Hagelversicherung hat als verlässlicher Partner reagiert und dieses Risiko bei Mais und Sonnenblumen besser versicherbar gemacht. Ich kann daher allen Landwirten nur empfehlen, sich jetzt schon Gedanken über den verbesserten Versicherungsschutz zu machen, um im Schadensfall entsprechend abgesichert zu sein.“

Alois Wahl, Landwirt in Strengberg

„Das JahrhundertHochwasser hat große Anteile unserer landwirtschaftlichen Kulturen beschädigt. Wir haben, sobald es wieder möglich war, neue Kulturen angebaut und auch die Entschädigung von der Hagelversicherung zeitnah erhalten. Die Begutachtung der Schäden und auch der gesamte Schadensabwicklungsprozess verliefen rasch, unkompliziert und äußerst professionell. Mir ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig und die Hagelversicherung ist dafür ein fixer Partner.“

LAbg. LKR Theresia Neuhofer, Flachgauer Bezirksbäuerin

„Das vergangene Jahr war mit Hagel, Hochwasser und Dürre wirklich extrem. Besonders stark hat uns der Hagel auf den Grünlandflächen in unserer Region getroffen. Mit der Entschädigung konnten die betroffenen Bauern dann Ersatzfutter für die Winterfütterung zukaufen. Die Hagelversicherung ist hier auch wirklich Partner der Landwirte und reagiert auf die angespannte Situation, denn bei der Agrar Rind wurden Anpassungen beim Selbstbehalt umgesetzt. Für mich ist die Absicherung unseres Betriebes seit Jahren ein betriebswirtschaftliches Muss.“

Christine Wellanschitz, Winzerin in Neckenmarkt

„In den vergangenen Jahren gab es bei uns mehrmals Hagelschäden. Unsere Weingärten wurden etwa voriges Jahr durch Hagel schwer beschädigt, große Abschläge und Ertragseinbußen waren die Folge. Ohne eine entsprechende Absicherung durch die Hagelversicherung wäre ein derartiger Verlust wirtschaftlich nicht zu verkraften. Nach unserer Schadensmeldung erfolgte die Schadensabwicklung durch die Sachverständigen der Österreichischen Hagelversicherung prompt und zuverlässig. In kürzester Zeit wurden die Schäden erhoben und die Entschädigung wurde rasch überwiesen.“

LKR Mag. Christian Konrad Landwirt in Kalsdorf

„Wie wichtig breiter Versicherungsschutz nach Ernteschäden ist, hat sich in der Steiermark im vergangenen Jahr sehr deutlich gezeigt. Die Bauern zitterten aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit jeden Tag mehr um ihre Ernte. Es freut mich, dass die Hagelversicherung speziell die Dürreversicherung weiterentwickelt und noch besser auf die Ertragssituation abgestimmt hat. Das neue Produkt, das ich nur empfehlen kann, bietet daher die ideale Möglichkeit zur umfassenden Risikovorsorge, um auch weiterhin wirtschaftlich überleben zu können.“


BAUERNJOURNAL EUROPAWAHL

VI

M Ä R Z 2014

EUROPAWAHL 2014 AM 25. MAI

Europawahl am 25. Mai

Handeln. Mitmachen. Bewegen.

Wlodkowski motiviert Landwirtschaftsschüler

Die drei Schlagwörter „Handeln. Mitmachen. Bewegen“ sollen die Bürger der EU Ende Mai in die Wahlkabinen locken. Dabei werden sie darüber entscheiden, welche Abgeordneten in den kommenden fünf Jahren im Europäischen Parlament vertreten sind. REINHARD GLEICHWEIT, LK ÖSTERREICH, BRÜSSEL

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der EU, die direkt gewählt wird. Dazu sind mehr als 380 Mill. wahlberechtigte Bürger der EU aufgefordert vom 22. bis 25. Mai ihre Stimme abzugeben. In Österreich findet die Wahl am So, dem 25. Mai statt. Konkret werden 751 Abgeordnete gewählt, davon kommen 18 aus Österreich. Die Anzahl der Abgeordneten orientiert sich an der Einwohnerzahl der Mitgliedsstaaten.

Sieben Fraktionen im Parlament Die grundlegende Aufgabe des EU-Parlaments ist es, die Interessen der 500 Mill. Bürger der EU zu vertreten. Es bildet zusammen mit dem Rat die gesetzgebende Gewalt. Ohne den Beitrag und die Zustimmung der Abgeordneten kann also kein Gesetz entstehen. Im Europäischen Parlament treffen nicht nur unterschiedliche politische Ansichten, sondern auch verschiedene Nationen und Sprachen aufeinander. Diese Tatsache macht die gemeinsame Meinungs- und

TOURBUS „EUROPA, WAS IST JETZT?“ UNTERWEGS: Die Europa-Kommunikationsoffensive der Sozialpartner spricht vor allem die Jugend an: Nach Schulterminen fährt der Tourbus seit Mitte Jänner durch Österreich (aktuelle Stationen auf http://www.wasistjetzt.eu/tourbus.php) und mehr als 200 Fotos wurden im Rahmen der Fotoaktion „Du fragst – Europa antwortet“ bereits gepostet. Alle Fotos auf www.facebook.com/ wasistjetzt. Foto: Österreichische Gesellschaft für Europapolitik

Entscheidungsfindung zu einer Herausforderung. Um diese zu erleichtern, schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen, entsprechend ihrer politischen Zugehörigkeit, zusammen. Derzeit gibt es sieben Fraktionen im Europäischen Parlament. Anders als in einigen nationalen Parlamenten herrscht im Europäischen Parlament kein Fraktionszwang.

Parlament hat Einfluss auf Kommissions-Präsident Die Wahl 2014 ist die erste nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, welcher das Mitspracherecht des Europäischen Parlaments auf fast alle Politikbereiche ausweitet. Diese gestärkte Position zeigte sich u. a. bei den Verhandlungen zur GAP-Reform. Zum ersten Mal konnte das EU-Parlament über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik mitentscheiden und seine Meinung einbringen. Weiters

besitzt das Parlament erstmals einen starken Einfluss bei der Wahl des zukünftigen Präsidenten der Kommission – der Exekutive der EU. Die Staats- und Regierungschefs müssen bei ihrem Vorschlag des Kandidaten das Wahlergebnis berücksichtigen, denn für die Besetzung des höchsten Postens in der Kommission ist die Zustimmung des Parlaments notwendig. Die Wahl des Europäischen Parlaments muss in allen Mitgliedsstaaten bestimmten Grundsätzen folgen, was einen bestimmten Zeitraum sowie die Anwendung des Verhältniswahlrechts umfasst. Zusätzlich können Einzelheiten auch in nationalstaatliche Bestimmungen festgelegt werden. Im Europäischen Parlament werden 24 verschiedene Sprachen gesprochen. Damit jeder Bürger alle Texte und Debatten in seiner Muttersprache verfolgen kann, werden rund 1.100 Dolmetscher und Übersetzer benötigt.

„Die wichtigen Entscheidungen für uns Bauern werden in der EU getroffen“, verdeutlichte LKPräsident Gerhard Wlodkowski in Hinblick auf die Europawahl am 25. Mai vor Schülern der Fachschule Hatzendorf/Stmk. Entscheidend für Wlodkowski sei aber, „jemanden wie Elisabeth Köstinger zu haben, die bei den Verhandlungen dabei ist“. Für Köstinger (ÖVP), die auch im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sitzt, wäre es die zweite Legislaturperiode. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind EU-Bürger bei dieser Direktwahl stimmberechtigt. Daher appellierte Wlodkowski an die Schüler, für die es die erste Wahl überhaupt sein wird. Er forderte die Schüler auch auf, die Landwirtschaft in der Öffentlichkeit zu verteidigen. Allzu gerne würde hervorgekehrt, dass der Agrar-Bereich 40 % des EU-Budgets bekomme. „Faktum ist, dass die Landwirtschaft der einzige Bereich ist, der vergemeinschaftlicht ist, dass wir daher am meisten bekommen, ist letztlich selbstverständlich. In Wahrheit brauchen wir aber nur ein Prozent der nationalen Budgets.“ Auch die Rolle für Wirtschaft und Arbeitsplätze werde, so Wlodkowski, grob unterschätzt. „Wir sichern in Österreich 500.000, in der EU über 40 Millionen Arbeitsplätze.“


BAUERNJOURNAL EUROPAWAHL M Ä R Z 2 01 4

VII

EU-AGRARPOLITIK BIS 2020 GÜLTIG: NICHT MEHR GELD FÜR ÖSTERREICHS LANDWIRTSCHAF T

Rupprechter: „Unterstütze den Unternehmer Bauer“ Er begann sein Amt in einer Zeit des Umbruchs, wie er im Gespräch mit dem „BauernJournal“ betont, der neue Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, aber er habe eine solide Grundlage für die Arbeit übernommen. Tatsächlich steht Österreichs Landwirtschaft vor spürbaren Änderungen. JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH

Die GAP bringt neue Vorschriften („greening“), das Geld aus Brüssel wird weniger, die Direktzahlungen werden auf eine neue Basis gestellt („Regionalmodell“) und die Grundlage der Einkommensbesteuerung in der Landwirtschaft (Stichworte: Einheitswert, Pauschalierung) wird an Haupt und Gliedern reformiert. Es sei „richtig und gut“, dass mit der neuen Hauptfeststellung das Modell aktualisiert werde, und es sei ebenso begrüßenswert, dass die Pauschalierung beibehalten werden konnte. Denn „Buchführungspflicht für alle würde mehr Kosten als Steuereinnahmen mit sich bringen“, so Rupprechter. Ebenso „klar fixiert“ sieht der Ressortchef die Änderung bei den Direktzahlungen der ersten Säule: Diese werde in fünf gleichen Schritten bis 2019 vollzogen sein, „wie zwischen allen Beteiligten bereits im Vorjahr ausgemacht“. Nun gelte es, das Kernstück der heimischen Agrarpolitik, das Programm „Ländliche Entwicklung“, unter Dach

nicht, muss die Förderung entsprechend sein, denn höhere Standards zum Nulltarif gibt es nicht.“ Deshalb könne er sich vorstellen, dass diese auch den Konsumenten, beispielsweise über ein erweitertes AMA-Gütesiegel, sichtbar gemacht werden.

EU hat Österreich im Außenhandel gestärkt AGRARMINISTER ANDRÄ RUPPRECHTER im Interview: „Es wird seitens der EU weniger Geld geben. Unser Ziel muss es aber sein, mit weniger Geld die gleichen Effekte wie bisher zu erzielen.“ Foto: LKÖ/MIchal

und Fach zu bringen. Und da wird Rupprechter glasklar: „Es wurde sehr gut in Brüssel verhandelt, es ist auch erfreulich, dass national der Kofinanzierungssatz bei 50 zu 50 bleibt, aber das alles bedeutet nicht mehr Geld. Im Gegenteil: Es wird weniger Geld geben.“ Aber: „Unser Ziel muss sein, mit weniger Geld die gleichen Effekte wie bisher zu erzielen.“

Verlierer sind eher im Osten Österreichs Nicht gerade erleichtert wird sein ehrgeiziges Vorhaben durch die Tatsache, dass es auch bei der Umstellung auf das Regionalmodell, wie er selbst sagt, „Gewinner und Verlierer geben wird“. Dabei ortet er die Verlierer eher im Osten Österreichs und bei den intensiven Rindermästern bzw. Mutterkuhhaltern, die Gewinner sieht er eher im Grünland. Wörtlich: „Deshalb müssen wir stets die erste und die zweite Säule gemeinsam sehen.“ Will heißen: In der zweiten Säule solle es einen „gewissen Ausgleich“ für die Verluste in der ersten Säule geben. Aber: „Es gibt keinen hundertprozenti-

gen Ausgleich“. Und auch die im Regierungsübereinkommen fixierte „Stärkung der Betriebe in den Bergbauernzonen 3 und 4“ ist für den rührigen Landwirtschaftsminister nicht ganz sorgenfrei: „Wenn ich bei weniger Geld die einen stärke, wird es notgedrungen woanders fehlen.“ Sein Ausweg: Einerseits will er die „produzierende Landwirtschaft“ über „klare Akzente“ in der Investitionsförderung „in der Phase der Umstellung stärker unterstützen“, andererseits will er auch für „Rahmenbedingungen sorgen, die den Unternehmer Bauer nicht behindern“. Rupprechter wörtlich: „Ich lege ein klares Bekenntnis für die produzierende Landwirtschaft ab. Die Bauern produzieren Lebensmittel, Rohstoffe und Lebensraum. Und dabei brauchen sie unsere Unterstützung.“ Das gelte für die Investitionsförderung ebenso wie für den Betriebsmitteleinsatz und die Standards in Umwelt- und Tierschutz. Unmissverständlich: „Hier dürfen wir das Augenmaß nicht verlieren.“ Weiter: „Wenn schon höhere Standards gewollt sind, dann müssen sich diese in höheren Preisen zeigen. Geht das

Die Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai vor Augen, zieht Rupprechter für Österreich eine positive Bilanz. Als Beweis nennt er den agrarischen Außenhandel vor und nach dem Betritt. Erwirtschaftete Österreich vor dem EU-Beitritt bei einer Milliarde Euro Agrarexporten und 2,5 Milliarden an Importen noch ein sattes Minus von eineinhalb Milliarden, sieht es knapp 20 Jahre später völlig anders aus: Österreichs Bilanz ist bei Aus- und Einfuhren in der Höhe von rund 10 Milliarden Euro nur noch knapp negativ. „In vier Jahren wollen wir ausgeglichen sein“, formuliert er sein Ziel. Und: „Der Markt hat bewiesen, dass die EU-Integration richtig war.“ Aber auch politisch sieht Rupprechter einen Erfolg für Österreich: „Wir haben es geschafft, dass unsere ökosoziale Agrarpolitik mittlerweile Leitbild für die esuropäische Agrarpolitik geworden ist.“ Er wolle nun „gemeinsam mit der EU-Parlamentarierin Elisabeth Köstinger als bäuerliche Doppelspitze“ die EUAgrarpolitik weiterentwickeln. Dazu aber müssen „die bäuerlichen Wähler die bäuerliche Vertreterin im Parlament stärken“, richtet er einen Appell an die Landwirte. Denn: „Österreich braucht eine starke Vertretung im Parlament“, wie es auch ein „starkes Mitglied in der neuen Kommission“ braucht, die ab 2015 im Amt sein wird.


BAUERNJOURNAL BILDUNG

VIII

M Ä R Z 2014

PRAXISNAH

Kurse und Seminar zum Thema Imkerei ■ Neueinsteigerseminar für Imker: Di, 8. April in Oberalm, Salzburg ■ Wochenend-Grundkurs Imkerei für Neueinsteiger am Anfang der Bienensaison: Sa, 12. und So, 13. April sowie heuer wegen des großen Interesses auch ein zweiter Kurstermin am Sa, 3. und So, 4. Mai in Limbach (Burgenland) ■ Wintervorbereitung der Bienenvölker, Tagesseminar für Imker: Sa, 5. Juli in Limbach (Burgenland) Über künftige Termine zum Thema können sich Interessierte jederzeit bei den Landes-LFI‘s sowie auf auf der Homepage unter „Kurssuche“ auf dem Laufenden halten. www.lfi.at

Als Garanten für eine flächendeckende gute Bestäubung sind Bienen für die Landwirtschaft unverzichtbar. Das LFI bietet eine Reihe von interessanten ImkereiKursen. H E R B E RT B AU E R , L K Ö ST E R R E I C H

Ingolf Hofmann ist seit über 35 Jahren Imker. Sobald die Blütezeit beginnt, schwirren von seinem Hof im Südburgenland unzählige der kleinen „Außendienstmitarbeiterinnen in Sachen Bestäubung“ durch das Obstbaugebiet und legen den Grundstein für eine ertragreiche Ernte. Auch Artenvielfalt wäre ohne die fleißigen Tierchen nicht denkbar und unsere Natur würde ohne sie bald verarmen. Während früher allerdings nahezu jeder Bauer ganz selbstverständlich ein paar Bienenvölker unterhalten hat, ist ein lückenloses Bestäubungsnetz heute keine Selbstverständlichkeit mehr. Zum Glück ist das Interesse in den letzten Jahren wieder

DIE VIELFÄLTIGEN LEHRGÄNGE DES LFI

Großer Umweltnutzen Teil 80: Kurse zur Imkerei

Imker Ingolf Hofmann mit bienenbesetzter Wabe

gestiegen. „Es gibt enorm viel Nachwuchs“, freut sich Hofmann. „Und das ist für eine gesunde Umgebung und eine interessante Natur unglaublich wichtig.“

Interesse gestiegen In den LFI-Kursen, die er für das LFI Burgenland seit acht Jahren gestaltet und abhält, hat der Landwirt schon so manchen mit seiner Bienenbegeisterung angesteckt. „Es macht mich froh, dass viele Teilnehmer die Imkerei dann wirklich umsetzen“, bestätigt er. „Aber es ist auch in Ordnung, ganz unverbindlich in das Thema hineinzuschnuppern und sich einfach nur zu informieren.“ Dazu sind keinerlei Vorkenntnisse notwendig. In einem ersten Orientierungsseminar – wie es etwa heuer im Februar im Burgenland stattfand – geht es in erster Linie darum festzustellen, was man von der Imkerei erwarten kann und was nicht. Erst wenn grundlegende Fragen im Vorfeld geklärt sind, lassen sich Fehlinvestitionen oder Enttäuschungen vermeiden. Wer nach der allgemei-

nen Einführung weitermachen will, den begleitet Ingolf Hofmann in aufbauenden LFIVeranstaltungen durch das Bienenjahr. Und zwar gleich am eigenen Hof, denn der Schwerpunkt liegt eindeutig in der Praxis. „Wer sich Bienenvölker anschafft, übernimmt Verantwortung für die Tiere“, erklärt er.

Arbeit am Bienenstock „Imkerei ist eine anspruchsvolle, vielfältige Tätigkeit, bei der man sich um die Bienen kümmern und ihnen eine Umgebung mit ausreichend Nahrungsmöglichkeiten bieten muss.“ Gerade das macht es aber für viele auch so spannend. „Die Interessenten sind bunt gemischt“, erzählt Hofmann. So kommen etwa Landwirte, die ihren Ernteertrag im Sinn haben, aber auch Pensionisten auf der Suche nach einer sinnvollen Tätigkeit oder Studenten, denen es um den Umweltschutz geht. „Jede dieser Motivationen ist wichtig“, betont Hofmann. „Denn jeder kleine Imker füllt einen weißen Fleck auf der Landkarte aus und trägt zu einem

Foto: privat

umfassenden Bestäubungsnetz bei.“ Seine um die dreißig – sommers sogar an die fünfzig – Bienenvölker bieten den Kursteilnehmern ausreichend Anschauungsmaterial. „Es ist wichtig, dass sie alles mit eigenen Augen sehen: Ei, Made, Biene, Drohne, Königin.“ Dazu werden ganz konkrete erste Schritte unternommen und grundsätzliche Tätigkeiten am offenen Bienenstock vermittelt.

Eigene Praxiserfahrung Anschließend sind die Teilnehmer in der Lage, selbst Bienenvölker anzuschaffen. „Für den Anfang empfehle ich zwei, drei Völker“, so Hofmann. „Das genügt, um zu üben, die Tiere durch eine Saison zu bringen. Erweitern kann man später immer noch.“ An jene, die schließlich ihre ersten eigenen Praxiserfahrungen machen, richtet sich das dritte Seminar von Ingolf Hofmann, „Wintervorbereitung der Bienenvölker“, bei dem es um praktische Themen wie Einfüttern, Varroabehandlung und Honigernte geht.


Ö S T E R R E I C H

SONDERTHEMA

Hauptfeststellung 2014 S O N D E R T H E M A D E R L A N D W I R T S C H A F T S KA M M E R N Ö S T E R R E I C H S

ALLE DETAILS ZUR HAUPTFESTSTELLUNG:

Die vorliegende „BauernJournal“Sonderausgabe informiert über die Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft. Steuerlich wirksam werden die neuen EHW-Bescheide ab 1. Jänner 2015.

Einheitswerte – Hauptfeststellung 2014

JOHANNES FANKHAUSER, LUDMILLA HERZOG, LK ÖSTERREICH

Die Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft werden 2014 neu festgestellt, um die Besteuerungsgrundlagen zu aktualisieren. Dies deshalb, weil die letzte durchgeführte Hauptfeststellung der Einheitswerte vor mehr als 25 Jahren erfolgt ist. Auslöser und Anlass waren mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen, wo die Verfassungsrichter erkannt haben, dass die Einheitswerte als Besteuerungsgrundlage grundsätzlich zulässig, jedoch zu aktualisieren sind. Aus diesem Grund sind die Einheitswerte an aktuelle Verhältnisse anzupassen. Dies erfolgt 2014 im Zuge der Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft. Für die österreichische Land- und Forstwirtschaft ist der Einheitswert in Form des Ertragswertes von großer Bedeutung, weil er Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben und Beihilfen sowie der Beiträge für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

ist. Die neuen Einheitswertbescheide sind steuerlich (z. B. Grundsteuer, Einkommensteuer) grundsätzlich ab 1. Jänner 2015 wirksam und auf die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung der Bauern wirkt sich der neue Einheitswert erst ab dem Jahr 2017 aus. Die Umsetzung der Hauptfeststellung der Einheitswerte wird in zwei Etappen erfolgen. Zuerst sind die zum Stichtag 1. Jänner 2014 vorliegenden Verhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zu erklären. Im zweiten Schritt berechnet die Finanzbehörde dann die individuellen Einheitswerte auf Grundlage der neuen Kundmachungen bzw. Richtlinien und stellt einen Bescheid aus. Im Rahmen der EinheitswertHauptfeststellung hat grundsätzlich jeder Grundeigentümer, der vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Erklärung abzugeben, dies entweder schriftlich oder mittels Finanzonline. Die Aussendung der

Erklärungsformulare erfolgt ab Mitte Mai bis Mitte Juni. Kleinere wirtschaftliche Einheiten ohne Hofstelle mit weniger als fünf Hektar Landwirtschaft oder weniger als zehn Hektar Forstflächen erhalten idR. keine Erklärungsformulare, sondern ab Oktober dann gleich den neuen Einheitswertbescheid, sofern alle erforderliche Daten dem Finanzamt vorliegen.

Ertragswert bleibt Bewertungsgrundsatz Um die Einheitswerte als Besteuerungsgrundlage zu erhalten, war eine Aktualisierung und Anpassung notwendig. Die Alternativen dazu wären einerseits für die einkommensbezogenen Abgaben und Beihilfen Aufzeichnungen und andererseits bei vermögensbezogenen Abgaben die Bewertung nach Verkehrswerten. Nach einer langen Vorbereitungszeit wurden nun die entsprechenden Weichen gestellt,

sodass die Hauptfeststellung zum 1. Jänner 2014 umgesetzt wird. Neben einer Modernisierung und Anpassung an aktuelle Ertragsfaktoren (z. B. öffentliche Gelder) sind dabei auch Vereinfachungen in der Verwaltung wesentliche Zielsetzungen. Mit der Einigung in der Bundesregierung über die neue Hauptfeststellung der Einheitswerte und damit zusammenhängend in der Einkommensteuerpauschalierung wurde eine fachliche Grundlage neu gestaltet, die nunmehr eine bessere rechtliche Absicherung erhält. Der Grundkonsens bedeutet auch, dass der Ertragswert weiterhin den fachlichen Unterbau für die Einheitswerte bildet, weil die Bauern eine unternehmerische Aufgabe zu bewältigen haben und nicht von den Grundverkäufen leben. Bewertungsmaßstab sind die Ertragsmöglichkeiten der Betriebe in Relation zu den Vergleichsbetrieben bzw. zum Hauptvergleichsbetrieb und hier werden durch


BAUERNJOURNAL HAUPTFESTSTELLUNG 2014

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M Ä R Z 2014

die Neubewertung Veränderungen seit 1988 nachgezogen.

Was ist bei der Neufeststellung zu beachten? Als Stichtag für die Hauptfeststellung (HF) gilt der 1. Jänner 2014, das heißt, es sind jene Verhältnisse maßgebend, wie sie an diesem Tag gegeben waren. Die Erhebungen erfolgen über Fragebögen (Erklärungsformulare) entweder in Papierform oder elektronisch über Finanzonline des Bundesministeriums für Finanzen. Die Fragebögen werden im zweiten Quartal des Jahres 2014 den Steuerpflichtigen mit dem Ersuchen um Rücksendung der erforderlichen Daten bei angemessener Rücklauffrist übermittelt. Die Einheitswerte stellen, anders als die AMA, auf das Eigentum und nicht auf das Nutzerprinzip ab. Die Erhebung und Neufestsetzung der Ein-

EINHEITSWERT

Wesentliche Neuerungen n Öffentliche Gelder der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wie etwa Betriebsprämie, Tierprämie werden künftig mit 33 Prozent des im Vorjahr ausbezahlten Betrages erstmals beim land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert berücksichtigt.

n Änderungen bei den Bewertungsregeln und Hektarsätzen für die verschiedenen Vermögensarten. Demnach beträgt der gesetzliche Hektarhöchstsatz für landwirtschaftlich genutzte Flächen künftig 2.400 Euro (derzeit 2.289 Euro).

n Zuschläge für Sonderund Obstkulturen, welche keine Dauerkulturen sind (z. B. Feldgemüse, Erdbeeren), werden beim Hauptfeststellungsbescheid des Pächters berücksichtigt.

heitswerte erfolgt für alle Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens: Landwirtschaft (einschließlich Alpen, Obst- und Sonderkulturen), Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau sowie das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen wie Imkereien, Fischzucht und Teichwirtschaft. Bei Letzteren wird unterschieden zwischen Teichwirtschaften für Karpfenartige, Durchflussanlagen für Salmoniden und Nebenfische sowie für stehende und fließende Angelgewässer. Insgesamt ist österreichweit mit einem Ansteigen der gesamten Einheitswertsumme (sowohl Land- als auch Forstwirtschaft) um rund zehn Prozent zu rechnen. Beim jeweiligen Betrieb können sich in Abhängigkeit von den tatsächlichen Verhältnissen jedoch wesentlich größere Abweichungen nach oben und nach unten ergeben. Bei den landwirtschaftlichen Einheitswerten werden künftig auch erstmals die Direktzahlungen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) berücksichtigt, und zwar im Ausmaß von 33 % des im Vorjahr ausbezahlten Betrages. Damit kommt erstmals ein dynamischer Faktor zum Tragen. Bei entsprechenden Änderungen der Zahlungen erfolgt somit künftig eine Wertfortschreibung, wenn die Wertabweichung vom zuletzt festge-

ÖFFENTLICHE GELDER der ersten Säule wie etwa Betriebsprämien werden künftig beim Einheitswert berücksichtigt.

stellten Einheitswert mehr als 5 %, mindestens aber 300 € oder mehr als 1.000 € beträgt.

Stärkere Veränderungen im Einzelfall möglich In den kommenden Monaten werden die Landwirtschaftskammern gemeinsam mit dem Finanzministerium rechtzeitig umfassende Informationen zum Ablauf und über inhaltliche Fragen der Hauptfeststellung anbieten. Neben schriftlichen Informationen in den Fachmedien der Landwirtschaftskammern und auf dem Internetportal www.lko.at besteht auch die Möglichkeit zur Information in gesonderten

Veranstaltungen der jeweiligen Landwirtschaftskammer bzw. Bezirksbauernkammern/Außenstellen. Die Einheitswert-Hauptfeststellung ist sowohl für Grundeigentümer als auch für alle Mitarbeiter der Finanzämter und der Landwirtschaftskammern eine wichtige Aufgabe und große Herausforderung. Schließlich soll mit der Neufeststellung der Einheitswerte eine aktuelle und taugliche Bemessungsgrundlage für diverse Abgaben im Bereich der Landund Forstwirtschaft geschaffen werden, die allen Betroffenen für einen längeren Zeitraum Planungs- und Rechtssicherheit garantiert.

Bezirksbauernkammern und Finanzämter

Wo erhält man Hilfestellung und Auskünfte? Die Mitarbeiter in den Bezirksbauernkammern und Außenstellen werden im jeweiligen Bundesland als Ansprechstelle für Fragen und Beratung zur Verfügung stehen. Die Landwirtschaftskammer als Interessenvertretung wird entsprechende Informationsveranstaltungen organisieren, wo alle Fragen zum korrekten Ausfüllen geklärt werden können. Auch auf dem Internetportal

der Landwirtschaftskammern www. lko.at/Rubrik Recht und Steuer sind nützliche Informationen und Tipps über Abwicklung und Ablauf der Einheitswert-Hauptfeststellung zu finden. Die zuständigen Finanzämter stehen ab Mai 2014 als Ansprechstellen zur Unterstützung bei Fragen in Zusammenhang mit der Erklärungsausfüllung zur Verfügung.

Ebenfalls ab Mai 2014 gibt es unter der Hotline des BMF 050/233720 Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung. Darüber hinaus wird ab Mai 2014 auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) eine detaillierte Ausfüllhilfe für die Erklärungsformulare zur Verfügung gestellt.


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GRUNDLAGE UND AUSGANGSWERT IST WEITERHIN DIE BESTEHENDE BODENKLIMAZAHL

Bewertungsrichtlinien Landwirtschaft W O L F G A N G W E I C H S E L B RAU N , J O S E F KU G L E R , L K N Ö

Die Bewertungsrichtlinien für die landwirtschaftlichen Betriebe wurden indirekt über eine Beschreibung von insgesamt ca. 200 über ganz Österreich verteilte Vergleichsbetriebe erstellt. Mehr als 25 Jahre nach der letzten Hauptfeststellung war es erforderlich die seither zweifellos eingetretenen Veränderungen in der Landwirtschaft mit zu berücksichtigen. Die neuen Einheitswerte sollen durch Vereinfachungen überschaubarer und durch Nutzung des Datenverbundes mit der AMA und der bäuerlichen Sozialversicherung bei Änderungen schneller angepasst werden können. Der grundsätzliche Aufbau des landwirtschaftlichen Einheitswertes ist im Vergleich zu bisher unverändert (siehe auch Grafik): Grundlage und Ausgangswert ist weiterhin die bestehende Bodenklimazahl. Diese spiegelt die natürliche Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Flächen wider. Durch Zu- und Abschläge für regionalwirtschaftliche und betriebliche Verhältnisse sowie für die Betriebsgröße (Details dazu: siehe unten) wird die Betriebszahl ermittelt. Diese mit dem Betrag 24 multipliziert ergibt den landwirtschaftlichen Hektarsatz des Betriebes. Der Einheitswert der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird schließlich durch Multiplikation des Hektarsatzes mit der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Hektar errechnet.

Zuschlag aus Säule 1 Zum Einheitswert aus der Fläche sind gegebenenfalls Zuschläge anzusetzen: Erstmals berücksichtigt werden Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP in der Höhe von 33 % des im Vorjahr ausbezahlten Betrages. Eine Direktzahlung von 10.000 € bewirkt zum Beispiel einen Zuschlag von 3.300 €. Die

Zuschläge für Direktzahlungen sind grundsätzlich beim Betrieb des Beziehers der Zahlungen, unabhängig davon, ob durch Eigen- oder Pachtflächen ausgelöst, anzusetzen. Somit werden erstmals auch reine Pachtbetriebe einen Einheitswertbescheid erhalten, sofern Direktzahlungen aus der Säule 1 bezogen werden. Die Bewertungsansätze bei Zuschlägen für überdurchschnittliche Tierhaltung oder für Sonderkulturen kann man den einzelnen Beiträgen dieser Ausgabe entnehmen. Nachfolgend werden die einzelnen Ansätze für Zu- und Abschläge von der Bodenklimazahl dargestellt:

Regionale Verhältnisse Unter „regionalwirtschaftliche Verhältnisse“ ist die Lage des Wirtschaftshofes hinsichtlich Vermarktungsmöglichkeiten der Erzeugnisse, der Versorgung mit Betriebsmitteln, der Entwicklungsdynamik (Verhältnisse am Arbeitsmarkt u. a.) sowie die Entfernung zum zentralen Ort (Bezirkshauptort = BHO) zu erfassen. Dabei kommen folgende Faktoren zur Anwendung, in der Klammer sind die jeweiligen Spannen für Zu- und Abschläge angeführt: n Regionale Lage (von +/–0 % bis –5 %) n Vermarktungsverhältnisse und Entwicklungsdynamik (von +8 % bis –7 %) n Entfernung zwischen Wirtschaftshof und zentralem Ort (BHO) (von +2 % bis –10 %)

Betriebliche Verhältnisse Bei der Bewertung ist auf Ortsüblichkeit abzustellen. Das bedeutet, dass nicht jeder Betrieb individuell bezüglich seiner Verhältnisse bewertet wird. Vielmehr werden in jeder Gemeinde sogenannte Richtbetriebe bzw. Ortsüblichkeiten festgelegt und bewertet. Jeder

Betrieb erhält somit die Zubzw. Abschläge des ihm zugeordneten Richtbetriebes bzw. der jeweiligen Ortsüblichkeit. Eine individuelle Bewertung kann im Allgemeinen dann im Wege eines Rechtsmittels zum ausgestellten neuen Bescheid erfolgreich begehrt werden, wenn die Wertfortschreibungsgrenzen (mind. 5 % oder 1.000 €) überschritten werden. Folgende Faktoren werden bei den betrieblichen Verhältnissen berücksichtigt: n Aufschließung des Wirtschaftshofes (Wegerhaltung bei Hofzufahrt über 0,5 km bis –4 %, Sonderverhältnisse bis –2 %, Hofzufahrt bis –30 %) n Größe der Feldstücke (+6 % bis –9 %) – als Basis wird die durchschnittliche Feldstücksgröße der Katastralgemeinde (auf Basis der Invekos-Daten) herangezogen n Geländeneigung (0 % bis –60 %) n Entfernung der Feldstücke vom Wirtschaftshof, kürzestbenützbare Strecke (0 % bis –10 %) n Sonderverhältnisse, z. B. starke Streulage, beengte Hoflage, Beeinträchtigung der Landwirtschaft im Stadtgebiet, Wanderwirtschaft (in Summe bis max. –5 %)

Betriebsgröße Der Einfluss der Betriebsgröße wird mit Zu- oder Abschlägen zwischen –20 % (landw. Fläche

unter 3 ha) und +20 % (landwirtschaftliche Fläche über 300 ha) bewertet. Wichtig: Es werden ausschließlich die landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum herangezogen, die im Einheitswert erfasst sind, Pachtflächen sind hier nicht zu berücksichtigen! Folgende gegendübliche Umstände sind ebenfalls zu berücksichtigen: n Hagelgefährdung nach Gemeindekennzahlen (von 0 % bis –6 %) n Abschlag für Trockengebiete: Bei Jahresniederschlägen unter 600 mm in den Einzeljahren 2003 bis 2012 werden Abschläge in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre mit einem Jahresniederschlag unter 600 mm, aufgrund eines gewichteten Mittels, errechnet. In Gemeinden mit überprüfter Bodenschätzung gem. § 2 BoSchätzG werden die Abschläge halbiert. Weiters muss der ermittelte Abschlag mindestens 2 % betragen. Insgesamt wird mit einem Ansteigen der landwirtschaftlichen Einheitswertsumme von etwa 10 % gerechnet. Aufgrund der geänderten Bewertungsrichtlinien und der erstmaligen Berücksichtigung der öffentlichen Gelder aus der Säule 1 werden jedoch im konkreten Bewertungsfall Einheitswerte auch deutlich darüber liegende Abweichungen aufweisen.

VO N D E R B O D E N K L I M A Z A H L Z U M E I N H E I T S W E R T Bodenklimazahl +/– Zu-/Abschläge für regionalwirtschaftliche Verhältnisse +/– Zu-/Abschläge für betriebliche Verhältnisse +/– Zu-/Abschläge für Betriebsgröße Betriebszahl (= relativer Maßstab von 1 bis 100) x 24 (Hektarhöchstsatz von 2.400 €/ha/100) Hektarsatz (= Ertragswert pro ha) x Fläche in ha Landwirtschaftlicher Einheitswert aus der Fläche + Zuschlag für öffentliche Gelder (33 % Säule 1) + Zuschläge für überdurchschnittliche Tierhaltung, Sonderkulturen, … Landwirtschaftlicher Einheitswert


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EINHEITSWERTFESTSTELLUNG IN DER TIERHALTUNG

Zuschläge in der Tierhaltung KARL PENNINGER, FRANZ HUNGER, LK OBERÖSTERREICH

Mit dem Einheitswert der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird der Normalbestand erfasst. Der Mehrertrag aus überdurchschnittlicher – über dem Normalbestand liegender – Tierhaltung (Tierbeständen) ist mit einem Zuschlag beim Einheitswert zu berücksichtigen. Für die Ableitung des Zuschlages sind der Tierbestand – ausgedrückt in Vieheinheiten – und die reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche (RLN) maßgebend.

Reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche Die reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche wird ermittelt aus dem Gesamtausmaß der vom Betrieb aus bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche, wobei zugepachtete Flächen einzubeziehen und verpachtete auszuschließen sind.Für Vieh, das im Sommer auf Zinsalmen gehalten wird, sind zusätzlich 0,3 ha RLN pro Vieheinheit bei der Ermittlung der Gesamt-RLN des Betriebes anzusetzen. Die Reduzierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche erfolgt dadurch, dass Hutweiden und Streuwiesen nur mit einem Drittel bzw. Alpen und Bergmähder nur mit einem Fünftel ihrer Fläche zum Ansatz gebracht werden.

Zuschlagsberechnung n Bei Verwendung von wertmäßig überwiegend aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen (Futtermittel) ist für die Ableitung des Zuschlages die Anzahl jener Vieheinheiten maßgebend, die nachhaltig über dem Normalbestand gehalten bzw. erzeugt wird.

BEI DER ERMITTLUNG des Viehbe-

standes sind Durchschnittswerte zu errechnen. Foto: dür

samten Tierhaltung des Betriebes ein Gewerbebetrieb anzunehmen und es unterbleibt eine Zuschlagsberechnung. Der Zuschlag beträgt 280 € pro über dem Normalbestand gehaltener bzw. erzeugter Vieheinheit. Je nach Tierart sind für die Ermittlung der Vieheinheiten der durchschnittliche Jahresbestand bzw. die durchschnittliche Jahresproduktion maßgeblich.

Durchschnittlicher Jahresbestand n Bei Verwendung von wertmäßig überwiegend zugekauften Erzeugnissen ist für die Ableitung des Zuschlages die Anzahl jener Vieheinheiten maßgebend, die über dem Normalbestand gehalten bzw. erzeugt wird und den Maximalbestand nicht überschreitet. Bei nachhaltiger Überschreitung der Maximalunterstellung ist hinsichtlich der ge-

Der Jahresdurchschnittsbestand ist bei allen Pferden und Rindern, bei Schafen und Ziegen über sechs Monate, bei Zuchtsauen und Zuchtebern, bei Legehennen, bei Zuchtund Angorakaninchen und bei Damtieren zu ermitteln. Für Rinder wird dieser Bestand auf Basis der Rinderdatenbank nach den jeweiligen Alterskategorien für das Jahr 2013 berechnet und im Erfassungsfor-

N O R M A L U N T E R S T E L L U N G : A L S N O R M A LV I E H B E S TA N D S I N D für die ersten 20 ha RLN 2 VE je ha für die restliche RLN 1 VE je ha zu unterstellen. A L S M A X I M A LV I E H B E S TA N D KÖ N N E N für die ersten 10 ha nicht mehr als 8 VE je ha für die nächsten 10 ha nicht mehr als 6 VE je ha für die nächsten 10 ha nicht mehr als 4 VE je ha für die nächsten 10 ha nicht mehr als 3 VE je ha für die nächsten 10 ha nicht mehr als 2 VE je ha und für die restliche RLN nicht mehr als 1,5 VE je ha erzeugt oder gehalten werden (= Maximalunterstellung). BEISPIEL ZUR ERMITTLUNG DER JAHRESPRODUKTION BEI MASTHÜHNERN Jahresproduktion 2011 134.400 Stück (7 Umtriebe) Jahresproduktion 2012 96.000 Stück (5 Umtriebe) Jahresproduktion 2013 115.200 Stück (6 Umtriebe) Nachhaltige Jahresproduktion 134.400 + 95.000 + 115.200 : 3 = 115.200

mular vorgedruckt. Grundlage bildet der Bestand an 13 Stichtagen (jeweils der 1. eines Monats und der 15. Juli). Für alle anderen Tierarten, bei denen der Durchschnittsbestand anzugeben ist, muss der durchschnittliche Tierbestand durch den Tierhalter ermittelt werden. Dies kann entweder zu den gleichen Stichtagen erfolgen wie bei den Rindern oder durch exaktere Methoden (z. B. Auswertungen von Sauenplaner mit tagesgenauer Durchschnittsbestandsermittlung).

Nachhaltige Jahresproduktion Die Jahresproduktion ist in der Schweinehaltung bei Ferkeln, Mastschweinen aus eigenen bzw. zugekauften Ferkeln sowie Jungsauen bzw. Jungebern, in der Geflügelhaltung bei Junghennen, Jungmasthühnern, Mastenten, Mastgänsen und Mastputen sowie bei Mastkaninchen und Lämmern bis sechs Monate zu ermitteln. Zur Jahresproduktion zählen die verkauften und für den Privatverbrauch verwendeten Tiere eines Jahres. In der Zuchtsauenhaltung mit eigener Remontierung zählen auch die selbst nachgestellten Jungsauen zur Jahresproduktion. Liegen von Jahr zu Jahr starke Schwankungen in der Jahresproduktion z. B. durch unterschiedliche Umtriebe bzw. im Bestand z. B. durch Nachfrageschwankungen am Markt vor, so ist der Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre zu ermitteln. Als Vorbereitung zur Hauptfeststellung können bereits im Vorfeld die durchschnittlichen Tierbestände bzw. die Jahresproduktion aus dem Jahr 2013 bzw. bei stärkeren Schwankungen auch aus den Jahren 2012 und 2011 ermittelt werden.

BEISPIEL ZUR ERMITTLUNG DES DURCHSCHNITTLICHEN JAHRESBESTANDS AN ZUCHTSAUEN ZU STICHTAGEN Stichtag 1. 1. 1. 2. 1. 3. 1. 4. 1. 5. 1. 6. 1. 7. 15. 7. 1. 8. 1. 9. 1. 10. 1. 11. 1. 12. ø Stück gedeckte Jungsauen 12 12 8 12 6 12 12 12 9 6 10 10 10 10,08 Zuchtsauen 95 93 97 95 102 95 98 93 94 98 96 93 95 95,69 Eber 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 1 2 1,85 Summe 109 107 107 109 110 108 112 107 105 106 108 104 107 107,62


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IMKEREI

BEWERTUNG VON ALMEN UND URKUNDLICHEN WEIDERECHTEN

Bienenvölker und Umsatz relevant

Almen und Weiderechte

CHRISTIAN JOCHUM, LK ÖSTERREICH

Imkereien mit weniger als 50 Völkern brauchen keine Erklärung abzugeben (Freigrenze). Für alle anderen sind zwei Bezugsgrößen relevant: n die Zahl der Bienenvölker im Oktober (Durchschnitt der letzten drei Jahre), n die Erzeugung von Bienenköniginnen, Weiselzellen, Met und sonstigen Bienenprodukten, wenn der Durchschnittsumsatz der letzten drei Jahre über 1.500 Euro lag. Zur pauschalen Erfassung der Erzeugung von Honig, Wachs und Rohpropolis wird die Zahl der Bienenvölker mit einem Ertragswert von 11 Euro pro Volk multipliziert. Bis 99 Völker werden vom Ergebnis noch 100 Euro abgezogen. Der Verkaufserlös von Bienenköniginnen und Weiselzellen, Met oder anderen imkerlichen Urprodukten wird ins Formular eingetragen. Der Einheitswert der Imkerei errechnet sich aus den pauschalen Ertragswert für Bienenvölker sowie einem etwaigen Einheitswertanteil für Verkaufserlöse von Bienenköniginnen, Met usw. ab einem Freibetrag von 1.500 Euro Verkaufserlös.

IMKEREIEN mit weniger als 50 Völkern brauchen keine Erklärung abzugeben. Foto: dür

STEFAN SIMMA, LK VORARLBERG

Almen werden nach Seehöhe und Bonität mit unterschiedlichen Hektarsätzen bewertet (siehe Tabelle). Die Bonität ergibt sich aufgrund des Anteiles von stark vernässten bzw. austrocknungsgefährdeten Flächen: Stufe 1 max. 10 %, Stufe 2 über 10 % bis 25 %, Stufe 3 über 25 % bis 50 % und Stufe 4 über 50 % Anteil. Besondere regional- und lokalklimatische Abweichungen werden durch Zu- bzw. Abschläge von insgesamt max. –15 % bis +15 % berücksichtigt. Schlechte Erreichbarkeit wird durch Abschläge von 10 % (nur mit Allradtraktor samt Hänger erreichbar), 25 % (nur teilweise erschlossen, z. B. Seilweg) und 40 % (nicht erschlossen) berücksichtigt. Liegt die Alm über 40 km vom Heimgut entfernt, werden 10 % Abschlag angesetzt. Sonderverhältnisse wie Wegerhaltung über 500 m vom Tal bis zur Alpgrenze und regelmäßig auftretende Ereignisse, wie zum Beispiel extreme Vermurungen, extreme Lawinenschäden, werden mit insgesamt maximal 5 % Abschlag berücksichtigt.

Einheitswerterklärung Im Haupterhebungsformular Luf 1 HF 2014 wird idR. die derzeit bewertete alpwirtschaftlich genutzte Fläche (beinhaltet auch die zur Alpe gehörigen Verwachsungsflächen) vorgedruckt. Ausgangswert für die Neufeststellung ist grundsätzlich die Katasterfläche mit der Nutzungsart Alpen, wobei idR. Zurechnungen (Einbeziehung von betrieblich genutzten Gebäudeflächen und Wegen usw.) bzw. Flächenabzüge (nicht alpwirtschaftlich genutzte Flächen) vorzunehmen sind. Wenn diese Katasterfläche Wald im Sinne des Forstgesetzes enthält, ist der Wald abzu-

IM HAUPTERHEBUNGSFORMULAR

wird idR. die derzeit alpwirtschaftlich genutzte Fläche vorgedruckt. Foto: dür

ziehen und als forstwirtschaftliche genutzte Fläche zu erklären. Alpwald (lockere Bestockung, kleinflächig) ist nicht extra auszuscheiden. Die mittlere Seehöhe der beweidbaren Almfläche ist anzugeben. Bei Vorliegen von mehreren Alpen sind diese getrennt zu erklären. Bei mehreren Legern sind diese als Teilflächen getrennt voneinander anzuführen. Unproduktive Flächen, welche über 10 % der Almfläche ohne Wald umfassen, werden im nächsten Schritt abgezogen, beispielsweise kahles Gestein,

Geröll, Gletscher. Diese Flächen werden nicht bewertet. Danach sind von der zu bewertenden Alpfläche Verwachsungsflächen, das sind Flächen, deren Pflanzenbestand vom Weidevieh nicht angenommen wird, beispielsweise Latschen, Erlen, Zwergsträucher auszuscheiden. Diese werden mit zehn Euro je Hektar bewertet. Für die verbleibende Restfläche (Alpfläche) ist die Bonität (Anteil stark austrocknungsgefährdeter bzw. vernässter Flächen) anzugeben.

Urkundliche Weiderechte Für Weiderechte an land- und alpwirtschaftlichen Grundstücken gilt ein Zuschlag in der Höhe von 50 Euro je Vieheinheit urkundlichem Weiderecht. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken gilt ein Zuschlag in Höhe von 20 Euro je Vieheinheit, dieser allerdings nur im tatsächlichen Ausmaß der Nutzung. Für servitutsbelastete Almen oder landwirtschaftliche Grundstücke gilt ein Abschlag in Höhe dieses Ertragswertes, bis max. 70 % des Vergleichswertes. Bei belasteten Wäldern erfolgt diese Berücksichtigung im Rahmen der Bewertung des Holzbestandes.

H E K TA R S ÄT Z E N AC H S E E H Ö H E U N D B O N I TÄT Seehöhe Bonitätsstufen Euro/ha 1 2 3 bis 1000 180 160 120 1001 bis 1100 160 135 100 1101 bis 1200 135 115 85 1201 bis 1300 115 95 70 1301 bis 1400 100 75 57 1401 bis 1500 85 62 49 1501 bis 1600 72 54 41 1601 bis 1700 62 47 35 1701 bis 1800 54 40 31 1801 bis 1900 47 35 29 1901 bis 2000 41 31 27 2001 bis 2100 35 28 25 ab 2101 30 26 23

4 80 70 60 50 42 36 32 28 26 24 23 22 20


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Für den Kleinwald wurden die Kriterien deutlich vereinfacht, damit auch nicht so kundige Waldeigentümer Angaben eigenständig machen können.

BETRIEBSGRÖSSE, BAUMART, ALTER DES BESTANDES UND GELÄNDEVERHÄLTNISSE ENTSCHEIDEND

Zwei Kategorien beim Wald MARTIN HÖBARTH, LK ÖSTERREICH

Der forstliche Einheitswert ist ein Ertragswert für Grundbesitz und ergibt sich hauptsächlich aus unterschiedlichen Hektarsätzen in Abhängigkeit von Baumart, Alter des Bestandes und den vorhandenen Geländeverhältnissen. Das System der Ermittlung dieses Ertragswertes baut auf dem bisherigen Bewertungssystem auf, wurde aber entsprechend dem gesetzlichen Auftrag maßgeblich weiterentwickelt. Neben deutlichen Vereinfachungen wurden auch notwendige Anpassungen an geänderte ökonomische und forsttechnische Gegebenheiten vorgenommen. Die zu bewertenden Einheiten werden in zwei Kategorien eingeteilt. Im ersten Abschnitt der Richtlinie werden Betriebe mit mehr als 100 Hektar Waldbesitz (Großwald) behandelt, der zweite Abschnitt befasst sich mit den Betrieben mit entsprechend geringerer Waldausstattung (Kleinwald < 100 ha). Vom Steuerpflichtigen ist insbesondere die Waldfläche nach unterschiedlichen Kriterien anzugeben. Dies wurde für den Kleinwald gegenüber

bisher deutlich vereinfacht, damit auch nicht so kundige Waldeigentümer ohne aufwendige, fremde Hilfe ihre Angaben eigenständig machen können. Prinzipiell wird nach den Waldarten „WirtschaftswaldHochwald“, „WirtschaftswaldAusschlagwald und Auwald“ sowie „Sonderbetriebsklassen“ unterschieden. Zu den Sonderbetriebsklassen zählen Waldflächen, die von der Behörde als Erholungswald oder Bannwald ausgeschieden wurden, Schutzwald, Krummholzflächen, Christbaumkulturen auf Waldboden und sogenannter Nichtholzboden; dazu zählen Forststraßen und Holzlagerplätze im Wald. Für diese gelten österreichweit einheitliche Hektarsätze.

Großwald Den Überlegungen zugrunde- gelegt ist ein Betrieb mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen, einem regelmäßigen Altersklassenverhältnis sowie günstiger Lage und fehlenden Bewirtschaftungserschwernissen. Für die Baumarten Fichte, Weißtanne, Lärche, Douglasie, Weißkiefer, Zirbe und Eiche bzw. Baumartengruppen anderes Nadelholz und anderes Laubholz sind die

Ertragsklassen mithilfe einer anerkannten, regional passenden Ertragstafel zu bestimmen. Da die Erträge der nächsten Jahre wesentlich vom Alter der Bestände abhängen, sind die einzelnen Baumarten Altersklassen zuzuordnen. Treten abweichend vom Normalbetrieb Bewirtschaftungserschwernisse, z. B. durch schlechte Holz-erntebedingungen oder hohe Wegeerhaltungskosten, auf oder gibt es Ertragseinbußen durch Schäden (z. B. Luftverunreinigung), erfolgt über Abschläge eine Anpassung an die konkreten Verhältnisse. Die Angaben für die Waldarten Niederwald und Auwald basieren auf der „durchschnittlich nachhaltigen Nutzungsmenge in FMO je Hektar und Jahr über einen längeren Zeitraum berechnet“; im Niederwald ist es die Anzahl der Oberholzstämme. Daraus ergeben sich schlechte, mittlere oder gute Wuchsverhältnisse.

Kleinwald Beim Kleinwald erfolgt gegenüber dem Großwald eine stark vereinfachte Bewertung nach den tatsächlichen Verhältnissen. Maßgebend sind für den Wirtschaftswald-Hochwald vier Baumartengruppen, drei

Wachstumsstufen, drei Bringungslagen sowie drei Altersstufen. Bei der Unterscheidung der Bringungslagen ist das Kriterium der Anteil an schlepperbefahrbarem Gelände im Wirtschaftswald-Hochwald maßgeblich. Für den Erklärungspflichtigen stellt sich die Aufgabe, eine ideelle Zuordnung seiner Waldflächen nach den angeführten Parametern vorzunehmen. Das bedeutet z. B. anzugeben, wie viele Hektar mit „Fichte“, Altersstufe „bis vierzig Jahre“, Wachstum „mittel“ usw. bestockt sind. Ausschlagwald, Auwald und Sonderbetriebsklassen haben einen bundesweit einheitlichen Hektarsatz. Ein Sonderfall im Kleinwald ist bei einer Waldausstattung bis 10 Hektar. Da rund 90 Prozent der Fälle in diese Kategorie fallen, war eine starke Vereinfachung erforderlich. Dabei wird nur mehr zwischen Wald, Schutzwald, Auwald und Christbaumkulturen auf Waldboden unterschieden. Für „Wald“ gelten je Verwaltungsbezirk differenzierte, für die anderen Waldarten wiederum bundesweit einheitliche Hektarsätze. Der Steuerpflichtige hat nur mehr die jeweiligen Flächen dazu anzugeben.


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AKTUELLE BEWERTUNG DES GÄRTNERISCHEN VERMÖGENS

Vereinfachte Feststellung im Gartenbau JOHANN GREIMEL, LK ÖSTERREICH

Derzeit noch gültig ist die Richtlinie für die Bewertung des gärtnerischen Vermögens zur Hauptfeststellung 1988. Die Richtlinie sieht eine Bewertung nach dem Einzelertrag vor. Für gärtnerische Betriebsflächen werden Vergleichszahlen (VZ) festgelegt. Die höchste VZ (100) haben stabile, heizbare Gewächshausflächen im Klimagebiet a (entspricht einem Ertragswert von 8,7207 Euro/m2). Höchste Vergleichszahl für nachhaltig genutzte Baumschulen (Obst-, Ziergehölze und Beerensträucher) ist 5 und entspricht 0,436 Euro/m2. Umfassende prozentuelle Zu- und Abschläge von den VZ gibt es für lokalklimatische Bedingungen, wirtschaftliche Ertragsbedingungen und wirtschaftliche Sonderverhältnisse.

Vereinfachung für gärtnerische Betriebe Die derzeitige Richtlinie ist in der Anwendung sehr verwaltungsaufwendig, des Weiteren sind Vor-Ort-Erhebungen am Betrieb erforderlich. Ziel war

NEUERUNG: Gärtnerische Vergleichsbetriebe sind für die Hauptfeststellung 2014 nicht mehr vorgesehen, sondern es werden für bestimmte Kategorien gärtnerisch genutzter Flächen Hektarsätze kundgemacht. Foto: dür

tdaher eine Vereinfachung der Richtlinie sowie eine aktuelle Bewertung und Bedachtnahme auf eine bundeseinheitliche Regelung. Mit der neuen Richtlinie soll eine Bewertung auf Basis einer Erklärung durch die Betriebe möglich werden. Gärtnerische Vergleichsbetriebe sind für die HF 2014 nicht mehr vorgesehen, sondern es werden für bestimmte Kategorien gärtnerisch genutzter Flächen Hektarsätze kundgemacht. Die Ka-

GÄRTNERISCH GENUTZ TE FLÄCHEN Freiland für Schnittblumen, Gemüse, Bauflächen, Hof, Wege, Freilandtunnel kleiner 3,5 m Basisbreite Rasenerzeugung Freiland für Beeren-, Obst- und Ziergehölze, Stauden, Rebschulen Freiland für Forstgehölze Folientunnel mit 3,5 m bis 7,5 m Basisbreite; Folientunnel einfach für Feldgemüseund Obstbau mit mindestens 3,5 Basisbreite Folientunnel größer 7,5 m Basisbreite Foliengewächshaus einfach Foliengewächshaus normal Foliengewächshaus gut Gewächshaus älter als 30 Jahre Gewächshaus über 20 bis 30 Jahre alt Gewächshaus bis 20 Jahre alt

tegorisierung entspricht dem heutigen Stand der Produktionsbedingungen und Ertragsmöglichkeiten. Diese Abstufung stimmt auch mit der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung 2015 überein. Prozentuelle Zu- und Abschläge zum/vom gärtnerischen Ertragswert sind zu berücksichtigen für klimatische Sonderverhältnisse und wirtschaftliche Ertragsbedingungen. Diese werden zum Teil

bezirksweise und automatisch von der Finanz bewertet. Die Berücksichtigung der Hagelgefährdungsstufen erfolgt durch Abschläge ortsgemeindeweise analog der Einstufung bei der Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe. Mit der Klimaabstufung werden Energiekostenunterschiede berücksichtigt. In der Klimastufe a und a/b befinden sich z. B. überwiegend die Gartenbaubetriebe, im b/c-Klima die Forstbaumschulen.

1

Ertragswert in Euro je Hektar und Klimastufe a a/b b b/c c, d 3.500 3.325 3.150 2.625 2.100

2

6.700

6.365

6.030

5.025

4.020

Im Einheitswert der gärtnerischen Betriebe und Baumschulen werden nur die Eigenflächen erfasst. Die gärtnerisch genutzten Zupachtflächen sind beim Verpächter zu erfassen.

3 4

2.800 9.000

2.660 8.550

2.520 8.100

2.100 7.200

1.680 6.300

Zukauf von Handelswaren

Kategorie

5 6 7 8 9 10 11

12.000 11.400 10.800 18.000 17.100 16.200 40.000 38.000 36.000 58.000 55.100 52.200 44.000 41.800 39.600 58.000 55.100 52.200 65.000 61.700 58.500

9.600 14.400 32.000 46.400 35.200 46.400 52.500

8.400 12.600 28.000 40.600 30.800 40.600 45.500

Keine Änderungen im Rahmen der Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 erfolgten bei der Richtlinie zur Berücksichtigung von Umsätzen aus zugekauften Erzeugnissen (Handelswaren) im gärtnerischen Einheitswert.


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Innerbetriebliche Fruchtfolge: Kennzeichnend für den Feldgemüsebau im Sinne der Richtlinie ist die Flächenrotation.

Foto: dür

GEMÜSE-, TEE- UND GEWÜRZPFLANZEN, CHRISTBAUMKULTUREN, HOPFEN USW.

Bewertung von Sonderkulturen JOHANN GREIMEL, LK ÖSTERREICH

Derzeit noch gültig ist die Richtlinie für die Bewertung der Sonderkulturen zur Hauptfeststellung 1988. Die Bewertung für den Gemüsebau erfolgt durch starre Zuschläge zum Vergleichswert mit einer Flächenstaffelung ab 0,5 ha bis über 5 ha. Je nach Klimastufe, Intensität und Flächenstaffelung gibt es eine Spanne der Zuschläge von 145 bis 908 Euro/ha. Die übrigen Sonderkulturen werden auch mit starren Zuschlägen bewertet. Abzüge gibt es bis 20 % bei ungünstigen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen. Ab der Hauptfeststellung 2014 sind zum Betrieb gehörende Sonderkulturen nicht gesondert zu bewerten, sondern bei der Ermittlung des Ertragswertes zu berücksichtigen. Zuschläge zum landwirtschaftlichen Vergleichswert gibt es, wenn die tatsächlichen (= Sonderkulturen) Ertragsbedingungen wesentlich von den regelmäßigen (= Landwirtschaft) abweichen. Die Festlegung eines pauschalen Zuschlages schließt nicht aus, dass es insbesondere bei Erledigung von Rechtsmitteln

dem Abgabepflichtigen freisteht, den objektiv erzielbaren Mehrertrag auch auf andere geeignete Art und Weise nachzuweisen. Zuschläge für Son-

derkulturen die Dauerkulturen (z. B. Hopfen) sind im Einheitswert des Grundstückseigentümers, in den übrigen Fällen (z. B. Feldgemüse) im

K L I M A S T U F E N / Z U S C H L ÄG E P R O H E K TA R a Kategorie 1 Fenchel Knolle, Melanzani, Paprika frisch, 1.480 Pfefferoni frisch, Schnittlauch frisch Kategorie 2 Brokkoli, Einlegegurken, Fisolen frisch, 980 Häuptelsalat, alle Blattsalate, Porree, Rettich weiß, Rhabarber, Sellerie frisch, Senfgurke, Spargel, Speisekürbis frisch, Spinat frisch, Vogerlsalat (Feldsalat), Zuckermais frisch Kategorie 3 Chinakohl, Dille frisch, Feldgurken, Karfiol, 480 Karotten frisch (Waschkarotte), Knoblauch, Kohlrabi, Kraut rot frisch, Kraut weiß frisch, Kren frisch, Petersilie Blatt frisch, Pfefferoni Verarbeitung, Radieschen, Rote Rüben frisch, Sellerie Verarbeitung, Speisekürbis Verarbeitung, Sprossenkohl, Zucchini, Zwiebel

IN EURO a/b b

b/c

c, d

1.410 1.330 1.110 890

930

880 740 590

460

430 360 290

PAUSCHALER ZUSCHLAG FÜR ARZNEI-, TEE- UND GEWÜRZPFLANZEN Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen Zuschlag/ha Alant, Basilikum, Brennnessel, Kornblume, 360 Lavendel, Oregano, Schafgarbe, Studentenblume PAUSCHALER ZUSCHLAG FÜR HOPFENKULTUREN, CHRISTBAUMKULTUREN Sonderkulturen (Dauerkulturen) Zuschlag in €/ha Hopfen, in ebener Lage 1.250 Hopfen, in Hanglage ab 10° 900 Christbäume auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 1.000

Einheitswert des Bewirtschafters zu erfassen.

Zuschlag für Feldgemüse Feldgemüsebau im Sinne der Richtlinie ist jeder feldmäßige Anbau von Gemüse, der im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes in die innerbetriebliche Fruchtfolge eingebaut ist; kennzeichnend ist die Flächenrotation. Dauernd mit Feldgemüse bestellte Flächen sind dem gärtnerischen Vermögen zuzurechnen und nach der entsprechenden Richtlinie zu bewerten.

Mindestfläche Beträgt die Anbaufläche von Feldgemüse, Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen insgesamt weniger als 1,0 ha (Eigen- und Pachtflächen), unterbleibt eine Zuschlagsermittlung. Hopfenund Christbaumkulturen sind ab einer Mindestfläche von insgesamt 0,5 ha (Eigen- und Pachtflächen) zu erfassen. Sonderkulturen unter Folientunnel ab 3,5 m Basisbreite oder Gewächs- und Folienhäusern sind dem gärtnerischen Vermögen zuzurechnen und gemäß der entsprechenden Richtlinie zu bewerten.


BAUERNJOURNAL HAUPTFESTSTELLUNG 2014 M Ä R Z 2 01 4

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OBSTBAUMBESTÄNDE MARKTGÄNGIGER OBSTSORTEN MIT NACHHALTIGER ERTRAGSAUSSICHT

Neuerungen auch für den Obstbau JOHANN GREIMEL, LK ÖSTERREICH

Derzeit noch gültig ist die Richtlinie für die Bewertung des Obstbaus zur Hauptfeststellung 1988. Die Bewertung erfolgt durch Zuschläge zum Vergleichswert erst bei in Ertrag stehenden marktgängigen Obstarten (ohne Industrieobst) und ab einer Mindestfläche von 0,5 ha, bei Erdbeeren von 0,3 ha. Die Zuschläge werden über die Obstbauwertzahl (OWZ, beste = 100, entspricht Zuschlag von 3.052,2590 Euro) ermittelt. Kriterien sind: Klima, Boden und Wasserhaushalt. Prozentuelle Abzüge (durchschnittlich 50 %) von der OWZ gibt es für natürliche und wirtschaftliche Ertragsbedingungen. Starre Zuschläge mit Klimaabstufung gelten bei Ribisel, Holunder, Himbeeren, Brombeeren und anderen Beerensträuchern sowie Ananaserdbeeren. Eine zeitaufwendige, einzelbetriebliche Aufnahme der Obstkulturen durch das Finanzamt war erforderlich.

Was wird mit 2014 neu? Zum Betrieb gehörende Obstkulturen sind nicht gesondert zu bewerten, sondern bei der Ermittlung des Ertragswertes zu berücksichtigen. Zuschläge zum landwirtschaftlichen Vergleichswert gibt es, wenn die tatsächlichen (= Obstkulturen) Ertragsbedingungen wesentlich von den regelmäßigen (= Landwirtschaft) abweichen. Die Festlegung eines pauschalen Zuschlages schließt nicht aus, dass es insbesondere bei Erledigung von Rechtsmitteln dem Abgabepflichtigen freisteht, den objektiv erzielbaren Mehrertrag auch auf andere geeignete Art und Weise nachzuweisen. Zuschläge für Obstbaudauerkulturen (z. B. Kern- und Steinobstanlagen) sind im Einheitswert

OBSTANLAGEN sind ab dem Flächenausmaß von insgesamt mindestens 0,5 ha pro Betrieb zu bewerten.

des Grundstückseigentümers, in den übrigen Fällen (z. B. Erdbeeren) im Einheitswert des Bewirtschafters zu erfassen. Im Sinne dieser Richtlinie zählen zum Erwerbsobstbau alle Obstbaumbestände (ohne Streuobst) marktgängiger Obstsorten mit nachhaltiger Ertragsaussicht. Die Bewertung erfolgt mit 1. Jänner des Jahres nach der Auspflanzung. Obstanla-

gen sind ab dem Flächenausmaß von insgesamt mindestens 0,5 ha pro Betrieb (Eigenund Pachtflächen) zu bewerten, wobei diese Anlagen auch mit unterschiedlichen Obstarten bepflanzt sein können.

Abschläge Zur Berücksichtigung ungünstiger Niederschlagsverhältnis-

PAU S C H A L E Z U S C H L ÄG E F Ü R O B S T K U LT U R E N Obstart Kategorie Zuschlag in Euro pro ha je nach Klimastufe Beim Grundstückseigentümer zu bewerten a, a/b b b/c c Aroniabeere, Holunder, Kiwi, Pfirsich, 1 1.000 700 450 180 Schwarze Johannisbeere, Sauerkirsche, Sanddorn, Zwetschke, Pflaume, Nektarine, Preiselbeere Apfel, Birne, Rote Johannisbeere 2 1.700 1.200 770 300 Marille 3 2.150 1.500 Brombeere, Heidelbeere, Himbeere, 4 2.500 1.750 1.125 450 Süßkirsche, Stachelbeere Obstart Beim Bewirtschafter/Pächter zu bewerten Erdbeeren (alle Arten und Kreuzungen, z. B. Ananaserdbeeren)

Zuschlag in Euro/ha je nach Klimastufe a, a/b b b/c c 2.150 1.500 970 390

Foto: dür

se, der Hagelgefährdung sowie ungünstiger Geländeverhältnisse werden die pauschalen Zuschläge pro Hektar gekürzt. Der Obstbau unter Folientunnel ab 3,5 m Basisbreite, Foliengewächshäusern und Gewächshäusern ist dem gärtnerischen Vermögen zuzurechnen und gemäß der entsprechenden Richtlinie zu bewerten.

Obstwein- (Most-) und Safterzeugung Wenn nicht im Rahmen eines Buschenschanks abgegeben, ist auch verkaufter Obstwein (Most) und Saft aus Apfel und Birne im Streuobstbau mit einem pauschalen Zuschlag von 0,20 Euro pro Liter bei einer Freimenge von 4.000 Litern zu erfassen. Wenn nicht im Rahmen eines Buschenschanks abgegeben, ist auch der Mehrertrag aus Obst- bzw. Beerenwein/-säften von anderen Obstarten (ohne Zuschlag) ab einer Freimenge von 1.500 Litern gesondert zu erfassen.


BAUERNJOURNAL HAUPTFESTSTELLUNG 2014

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FIKTIVE WEINBAUVERGLEICHSBETRIEBE ALS BASIS FESTGELEGT

Vergleichsbetriebe im Weinbau JOSEF GLATT, LK ÖSTERREICH

Zur Bewertung des Weinbauvermögens gibt es eine eigene Richtlinie zur Festsetzung der Einheitswerte. Im Gegensatz zur früheren Einheitsbewertung aus dem Jahre 1988 musste bei der aktuellen weinbaulichen Einheitsbewertung aus verwaltungsökonomischen Gründen von der sehr aufwendigen Lagenbewertung abgegangen werden. Eine zweite Unterscheidung von der bisherigen weinbaulichen Einheitsbewertung ist die Änderung der Gewichtung der Absatzverhältnisse. Die regionalen Vermarktungsverhältnisse werden gemeindeweise pauschal berücksichtigt. Aus den vom Eigentümer erklärten Angaben zum Vermarktungsanteil Traube und Fasswein vom Gesamtabsatz des Weinbaubetriebes werden die betriebsindividuellen Vermarktungsverhältnisse berechnet. Die dritte wesentliche Unterscheidung zur bisherigen weinbaulichen Einheitsbewertung betrifft die Festsetzung eines betrieblichen Zuschlages für jenen Weinanteil, der im Rahmen einer bäuerlichen Buschenschankvermarktung vermarktet wird.

für die vergleichende Bewertung der übrigen Weinbaubetriebe darstellen. Um die Weinbaubetriebszahl eines Weinbaubetriebes zu ermitteln, wird von der sogenannten Weinbauzahl des Betriebes ausgegangen, die sich von den natürlichen Ertragsbedingungen ableitet. Die Weinbauzahl wird ermittelt als Verhältniszahl von zwei Kennzahlen: einerseits von der Bodenklimazahl der Weingartenfläche und andererseits aus der Weinbauklimazahl des in der jeweiligen Katastralgemeinde gegebenen Wärmeklimas. Aus diesen Faktoren ergibt sich die Weinbauzahl (Mittelwert von Bodenklimazahl und Weinbauklimazahl) aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen. Bei der Weinbauzahl werden Zu- und Abschläge aufgrund der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt, und zwar: n Zu- und Abschläge aufgrund der regionalen Absatz-

verhältnisse, wobei eine pauschale regionale Differenzierung auf Ebene der politischen Gemeinde vorgenommen wurde. n Zuschläge aufgrund der betriebsindividuellen Absatzverhältnisse bis zu maximal 15 %, wenn der Betrieb mehr als 75 % der Weinernte in Flaschen vermarktet. Die durchschnittliche Vermarktungsart des Betriebes ist bei der Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes vorzunehmen. n Zu- und Abschläge aufgrund der durchschnittlichen Größe der weinbaulich genutzten Feldstücke, dabei wird ein Durchschnitt pro Katastralgemeinde nach Invekos-Daten definiert. n Abschläge für die durchschnittliche Hangneigung: Ab 16 % Hangneigung gibt es je nach Neigungsklasse Abschläge bis zu maximal 60 % bzw. weitere Abschläge im Fall der Erhaltung von Steinmauern. n Abschläge im Fall von besonders ungünstigen Niederschlagsverhältnissen bzw. im

Falle einer besonderen Hagelgefährdung des Gebietes. n Zu- und Abschläge aufgrund der Betriebsgröße der wirtschaftlichen Einheit des Betriebes. Als Ergebnis errechnet sich die individuelle Weinbaubetriebszahl als Ausgangspunkt für die Hektarsatzermittlung. Wie oben erwähnt, ist der Mehrertrag aus einer bäuerlichen Weinbuschenschankvermarktung mit einem betriebsindividuellen Zuschlag zu bemessen. Ab einer Freimenge von 800 Litern Wein, der im Buschenschank vermarktet wird, erfolgt eine pauschale Zuschlagsberechnung in Abhängigkeit vom Weinausschank. Bei diesem Zuschlag wird unterschieden, ob der gesamte Buschenschank (Getränke und Speisen) bäuerlich betrieben wird oder ob nur der Getränkeausschank bäuerlich und die Speisenverabreichung im Rahmen eines Gewerbes erfolgt.

Der weinbauliche Rahmen im Detail Ausgegangen wird von einem fiktiv festgelegten Weinbaubetrieb, der der Weinbaubetriebszahl 100 entspricht. Der Hektarsatz für die Betriebszahl 100 dieses Weinbauvergleichsbetriebes, wurde mit 5.100 Euro festgelegt. Abgeleitet von diesem Weinbauhauptvergleichsbetrieb, wurden in den Weinbaugebieten weitere Weinbauvergleichsbetriebe bewertet, die die Grundlage

WEINBAUZAHL: Um die Weinbaubetriebszahl eines Weinbaubetriebes zu ermitteln, wird von der sogenannten Weinbauzahl des Betriebes ausgegangen, die sich von den natürlichen Ertragsbedingungen ableitet. Foto: dür


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Die neuen Einheitswerte werden als Grundlage für die Bemessung von Abgaben und Steuern ab dem 1. Jänner 2015 herangezogen.

Foto: dür

WAS MUSS DIE LANDWIRTIN/DER LANDWIRT BEI DER HAUPTFESTSTELLUNG 2014 TUN?

Abwicklung, Ablauf, Fristen und Termine Versand der ErklärungsFormulare wird voraussichtlich ab Mitte Mai 2014 erfolgen. Schon jetzt ist es sinnvoll, Unterlagen zu sammeln bzw. anzufordern, die dann zum Ausfüllen hilfreich sind. JOHANNES PIEGGER, LK TIROL

Als Grundlage zur Erklärungserstellung sollten, falls vorhanden, aktuelle Grundbuchsbzw. Katasterauszüge verwendet werden.

Vertreterbestellung Steht der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Miteigentum mehrerer Eigentümer (z. B. Ehegatten), so haben

diese verpflichtend eine Person aus ihrer Mitte oder eine gemeinsame bevollmächtigte Person (z. B. natürliche Person, Angehörige der rechtsvertretenden Berufe) als vertretungsbefugte Person für die Miteigentumsgemeinschaft der Abgabenbehörde gegenüber namhaft zu machen. Die Benennung einer vertretungsbefugten Person gilt so lange, bis von der Miteigentumsgemeinschaft eine andere Person der Abgabenbehörde bekanntgegeben wird. Ist der Finanzbehörde kein Vertreter bekannt, wird einer der Miteigentümer mittels Bescheid als Vertreter bestellt. Die Benennung eines Vertreters kann mit den Formularen Bew 1 (Benennung einer vertretungsbefugten Person bei Miteigentum) und Bew 2 (Benennung einer vertretungsbefugten Person bei Pachtgemeinschaft) erfolgen.

Beide Formulare stehen auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at/Formulare zur Verfügung.

Vorbereitung, Unterlagen Da der Erklärungsversand ab Mitte Mai 2014 erfolgt, ist es sinnvoll, im Vorfeld Unterlagen zu sammeln und anzufordern, die für die Erklärungen hilfreich sind: n Für die Einheitsbewertung ist die Katasterfläche zum 1. Jänner 2014 ausschlaggebend. Die förderfähige Fläche laut AMA ist hier nicht relevant. Ein Grundbuchsauszug bzw. Auszug aus der Grundstücksdatenbank kann bei den Bezirksgerichten und den Vermessungsämtern auch online gebührenpflichtig angefordert werden. n Bei der Einheitsbewertung ist in der Regel auf die tatsächliche wirtschaftliche Nutzung

der Grundstücke abzustellen; diese muss nicht mehr mit dem Kataster übereinstimmen. n Im Erklärungsformular muss bei forstwirtschaftlichem Besitz unter 10 ha u. a. ein etwaiger Schutzwald- und Auwaldanteil angegeben werden. n Ist die Forstbetriebsfläche größer als zehn Hektar, müssen u. a. die Nadelholz- und Laubwaldflächen und deren Altersklassen getrennt angegeben werden; die Altersklassen: 0 bis 40 Jahre, über 40 bis 80 Jahre, über 80 Jahre. n Das Ausmaß der zu- und verpachteten Flächen kann anhand der bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gemeldeten Daten nachvollzogen werden. n Für die Ermittlung eines etwaigen Zuschlages für überdurchschnittliche Tierhaltung sind die Durchschnittsbestände oder die Jahresproduktion,


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aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Tierarten, heranzuziehen.

Zeitplan für den Erklärungsversand Der Erklärungsversand beginnt voraussichtlich Mitte Mai 2014. Verteilt über vier Wochen, werden alle Eigentümer, die über eine Hofstelle und mehr als 5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche verfügen, Erklärungen erhalten. Falls der Betrieb zur Gänze verpachtet ist, wird auch der Pächter angeschrieben, da etwaige Zuschläge für öffentliche Gelder und Sonderkulturen (Feldgemüse) beim Bewirtschafter angerechnet werden. FinanzOnline-Nutzer werden ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, die Erklärungen online auszufüllen. Bestimmte (Bescheid-) Daten (z. B. Mit-/Eigentümer), die dem Finanzamt elektronisch vorliegen, sind in den Formularen bzw. in einer Beilage vorgedruckt. Diese sind zu überprüfen und gegebenenfalls richtigzustellen. Innerhalb von einem Monat nach Zustellung sind die Erklärungen an das zuständige Finanzamt ausgefüllt und überprüft zu retournieren. Die angeschriebenen Finanzonline-Teilnehmer sollten die Erklärungen nach Möglichkeit elektronisch übermitteln. In begründeten Fällen kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Für jene wirtschaftlichen Einheiten, bei denen der Finanzverwaltung alle Daten bekannt sind (Eigentum ohne Hofstelle und weniger als 5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, Stückländereien und/oder Kleinstwald), werden keine Erklärungen versendet, sondern es ergeht der Hauptfeststellungsbescheid auf Grundlage der bekannten Daten mit genauen Informationen über die Berechnungsgrundlagen. Die ersten Bescheide an die Eigentümer bzw. Bewirtschaf-

ter werden voraussichtlich ab Oktober 2014 versendet. In der ersten Phase werden jene Fälle abgearbeitet werden, die aufgrund der Aktenlage beim Finanzamt nicht überprüft werden müssen. Die Bescheiderstellung durch das Finanzamt kann bei „komplizierten“ Fällen auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Ab der Zustellung des Einheitswertbescheides hat der Betroffene einen Monat Zeit, um das Rechtsmittel der Beschwerde einzubringen. Eine Beschwerde muss den Bescheid und die Punkte bezeichnen, gegen die sie sich richtet, und eine Begründung und einen Antrag enthalten, welche Änderungen vorgenommen werden sollen.

Inkrafttreten der neuen Einheitswertbescheide

Als Grundlage für die Bemessung von Abgaben und Steuern werden die neuen Einheitswerte ab 1. Jänner 2015 herangezogen. Dies gilt insbesondere für die Grundsteuer, die Kammerumlage und die Abgaben und Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Sollte aufgrund der Verzögerung bei der Bescheiderstellung im Jahr 2015 noch kein neuer Einheitswertbescheid vorliegen, wird vorerst der bestehende Einheitswert für die Bemessung herangezogen. Sobald der Einheitswertbescheid rechtskräftig ist, werden die Steuern und Abgaben rückwirkend neu berechnet. Im Rahmen der Beitragsgrund-

FinanzOnline-Zugang Ein neuer FinanzOnline-Zugang für natürliche Personen kann beim zuständigen Finanzamt oder direkt unter www. finanzonline.bmf.gv.at beantragt werden. Personengemeinschaften und Gesellschaften müssen direkt beim Finanzamt vorsprechen. Die Teilnahmeberechtigung für FinanzOnline wird unabhängig von der Hauptfeststellung vergeben, d. h. es kann jederzeit eine Teilnehmerkennung beantragt werden.

lagenermittlung durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern werden die neuen Einheitswerte ab dem 1. Jänner 2017 herangezogen.

BEIM ZUSTÄNDIGEN FINANZAMT kann jederzeit ein FinanzOnline-Zugang für natürliche Personen unter www.finanzonline.

bmf.gv.at beantragt werden.

Foto:BMF


BAUERNJOURNAL BILDUNG M Ä R Z 2 01 4

IX

THOMAS HAASE, REKTOR DER HOCHSCHULE FÜR AGRAR- UND UMWELTPÄDAGOGIK, IM INTERVIEW

Bildung wichtigstes Werkzeug für Agrar-Zukunft Die Anforderungen an die Bäuerinnen und Bauern in Europa werden in den kommenden Jahren deutlich zunehmen, ist der Rektor der Hochschule für Agrarund Umweltpädagogik, Thomas Haase, überzeugt. Und deshalb sei Bildung das wichtigste Werkzeug für eine erfolgreiche Agrar-Zukunft, weiß der promovierte HochschulLeiter mit bäuerlichem Hintergrund. JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH

„Sein“ Haus im Westen Wiens, in Ober St. Veit, schult nun jene Multiplikatoren, die die Landwirtschaft von morgen benötigt: „Höhere Qualifikation entsteht eben nur durch gut ausgebildete und motivierte Lehr- und Beratungskräfte.“

OBER-ST.-VEIT-ABSOLVENTINNEN und -Absolventen haben erfreuliche Berufsaussichten.

THOMAS HAASE Rektor der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Foto: Siffert

Mehr als 550 junge Damen und Herren aus ganz Österreich bereiten sich daher derzeit auf diesen „unheimlich schönen Beruf“ (© Haase) vor. Was lehrt Ober St. Veit? Konkret stehen zwei Bachelorstudien in Agrarpädagogik und Umweltpädagogik, ein Bachelorstudium für BokuAbsolventen oder Boku-Studierende und kostenpflichtige Hochschul-Lehrgänge im Rahmen des „Zentrums für Drittmittelprojekte“ auf dem Programm der Hochschule. Haase: „Jährlich gibt es bei uns über 150 Veranstaltungen aus der Fort- und Weiterbildung.“ Und welche Berufe kann man nach dem Studium ergreifen? Haase: „Wir bilden Lehrkräfte für das landwirtschaftliche Schulwesen aus. Das gilt sowohl für die höheren Schulen als auch für die Fachschulen. Unsere Absolventen agieren darüber hinaus im landwirtschaftlichen Beratungs- und Förderungsdienst der Landwirtschaftskammern oder Landesregierungen oder in landwirtschaftsnahen Einrichtungen im ländlichen Raum, die mit Beratung, Bildung oder Projekten beschäftigt sind. Sie werden auch in Umweltfächern pädagogisch tätig oder

arbeiten künftig in einem umweltberatenden Beruf.“ Den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung sehen die Hochschul-Absolventen durchaus positiv, können sie doch mit erfreulichen Berufsaussichten rechnen: „Lehrkräfte haben aufgrund des allgemeinen Lehrermangels Konjunktur, ‚Green Jobs’ werden österreichweit gefördert und sind europaweit gefragt und wer im Beratungsbereich tätig werden will, braucht unsere Ausbildung.“ Der Vorwurf, als „Elfenbeinturm“ zu agieren, wurde an die Agrar- und Umweltpädagogik-Hochschule noch nie herangetragen, agiert sie doch in enger Verbindung zur Praxis. Haase erklärt: „Die Praxis ist ein fundamentaler Bestandteil unserer Ausbildung. Ohne positives Abschneiden in der Praxis ist der Abschluss des Studiums gar nicht möglich.“ Bereits ab dem ersten Semester beginnt eine dreiwöchige Unterrichtspraxis. Das Prinzip Praxis wird dann durchgehend in allen Semestern weitergeführt.

Noch besser mit der Boku vernetzen Doch Haase und sein Team wollen nicht auf dem jetzigen Stand stehen bleiben. Haase leistete die Aufbauarbeit von der Akademie zur Hochschule und führte das Studium für Umweltpädagogik sowie Initiativen wie den Lehrgang Gartentherapie oder Green Care ein. Nun sind er und seine Mitarbeiter bestrebt, durch die „PädagogInnenbildung NEU“ eine noch intensivere Verschränkung mit der Universität für Bodenkultur zu erreichen. Sie streben auch einen weiteren Ausbau des Masterstudienganges „Green Care“ an und ihr Plan ist es, die erfolgreiche GartenTherapieWerk-

statt mit Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Geriatriezentrum fortzuführen. Sichtbares Zeichen erfolgreicher Arbeit ist das neue Magazin „Green Care – die Fachzeitschrift für naturgestützte Interaktion“. Dieses erscheint ab März vierteljährlich im renommierten Schweizer Verlag Hans Huber und wird im gesamten deutschsprachigen Raum vertrieben werden. Zahlen und Fakten n  Die Hochschule des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (seit 2007) entstand aus dem „Bundesseminar für das landwirtschaftliche Bildungswesen“ (gegründet 1954). Derzeit insgesamt mehr als 550 Studierende. n  Jährlich schließen 48 Boku-Absolventen (oder parallel an der Universität für Bodenkultur Studierende) mit dem Bachelor MEd ab. Wegen großer Nachfrage müssen ca. zwei Drittel der Studierenden aufgrund der Studienplatzverhältnisse abgelehnt werden. n  Hochschullehrgänge: Über 150 Fort- und Weiterbildungen n  Masterstudiengänge: Das Angebot reicht von „Bildungsmanagement im ländlichen Raum“ über „Informationsmanagement und e-Learning“ bis zu „Green Care“. n  Viele Bildungsangebote wurden bereits ausgezeichnet, z. B. vom Wissenschaftsministerium oder der UNESCO. n  Die Hochschule ist die erste Pädagogische Hochschule Österreichs, der das Österreichische Umweltzeichen verliehen wurde.


BAUERNJOURNAL UMSATZSTEUER

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M Ä R Z 2014

Auch Landwirte, die Rohmetalle für ihren Betrieb erwerben, sind von der neuen Regelung betroffen.

Foto: Dürnberger

SEIT 1. JÄNNER GILT DAS REVERSE-CHARGE-SYSTEM

Achtung: Änderungen bei der Umsatzsteuerabgabe Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist im Regelfall jener Unternehmer, der die Leistung erbringt. Seit 1. Jänner 2014 geht – zusätzlich zu den bisher schon geregelten Fällen – bei der Lieferung gewisser Waren die Umsatzsteuerschuld jedoch auf den leistungsempfangenden Unternehmer über. Es nennt sich das ReverseCharge-System und es bedeutet, dass der leistungsempfangende Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat. Im selben Ausmaß steht ihm grundsätzlich auch der Vorsteuerabzug zu. Die von diesen Bestimmungen der neuen Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung betroffenen Unternehmer, wie z. B. EDVHändler, metallverarbeitende und -handelnde Branchen oder Energie-Händler, haben die damit einhergehenden

Auswirkungen auf ihre Rechnungslegung zu beachten. Aber auch Landwirte können in Einzelfällen mit den neuen Vorschriften konfrontiert sein.

Welche Leistungen betrifft das neue System? Folgende Umsätze fallen unter den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist: n  Lieferung von Videospielkonsolen, Laptops und Tablets, wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens 5.000,00 € beträgt. Die Aufspaltung einer einheitlichen Lieferung auf mehrere Rechnungen ist nicht zulässig. n  Lieferung von bestimmten Metallen in Form von Rohstoffen und Halberzeugnissen (z. B. Pulver, Stäbe, Drähte, Profile, Bleche und Bänder), außer diese Waren fallen als Abfall bereits unter die Schrott-Umsatzsteuerverordnung oder bei der Lieferung wird die Differenzbesteuerung angewendet. Betroffene Unternehmer sind insbesondere Metallhändler,

das metallverarbeitende Gewerbe oder auch z. B. Goldschmiede oder Bauspengler, aber auch Landwirte, die solche Rohmetalle für ihren Betrieb erwerben. Beim Kauf/ Verkauf von Schmuckwaren, Waren aus Metall (z. B. Nägel, Rohre, Fässer, Stacheldraht, Ketten, Schrauben), Werkzeug, Beschlägen, Schlössern, Messern oder ähnlichen fertigen Waren liegt grundsätzlich kein neuer Reverse-ChargeAnwendungsfall vor, die Umsatzsteuer ist somit auf der Rechnung auszuweisen. Im Einzelfall kann es aber erforderlich sein, die Waren mit den von der Verordnung umfassten Positionen der Kombinierten Nomenklatur (http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/ L e x U r i S e r v. d o ? u r i = O J : L : 2013:290:FULL:DE:PDF) abzugleichen. n  Lieferung von Gas und Elektrizität an Wiederverkäufer, deren Haupttätigkeit in der Weiterlieferung dieser Gegenstände besteht. Hier ist noch eine spezielle Regelung im Rahmen eines Erlasses für Landwirte, die mit Photovoltaikanlagen Strom produzieren und verkaufen und mit diesen Umsätzen der Umsatz-

steuerpauschalierung unterliegen, zu erwarten. n  Übertragungen von Gasund Elektrizitätszertifikaten. n  Steuerpflichtige Lieferungen von Anlagegold. Bestehen Zweifel, ob eine von der Verordnung betroffene Lieferung vorliegt, kann laut BMF zwischen den Vertragsparteien der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vereinbart werden.

Achtung bei Rechnungen ohne Umsatzsteuer Empfehlung des LBG: Empfänger der oben genannten Lieferungen (z. B. Landwirt, der Rohmetalle kauft) sollten für seit 1. Jänner 2014 ausgeführte Umsätze keine Rechnungen mit dem Ausweis von Umsatzsteuer akzeptieren, da solche Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Liefernde Unternehmer sollten für solche Umsätze keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellen, andernfalls würden sie – unabhängig vom Übergang der Steuerschuld – die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung schulden. LBG ÖSTERREICH


BAUERNJOURNAL PFLANZENSCHUTZ M Ä R Z 2 01 4

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INTERVIEW MIT MARTIN SCHÖPFER, VORSTAND DER INDUSTRIEGRUPPE PFLANZENSCHUTZ

Pflanzenschutz: Europa steht am Scheideweg Umwelt-Aktivisten und so manches Publikumsmedium stellen immer wieder die konventionelle Landwirtschaft in die Nähe von „Giftmischern“ und „Tierquälern“. Das führt dazu, dass gewisse Pflanzenschutzmittel verboten werden. Auf lange Sicht wird es dadurch schwierig, die Ernährung zu sichern. Nun könnte aus Brüssel ein neuerlicher Kahlschlag drohen, befürchten Experten. JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH

Im Ackerbau werden moderne und hochwirksame Pflanzenschutzmittel nach entsprechenden Kampagnen per politischer Entscheidung aus dem Verkehr gezogen. Die Folgen sind absehbar: Der Landwirtschaft fehlen auf die Dauer jene Fungizide, Herbizide oder Insektizide, die notwendig wären, um Erträge und somit Ernährung und Versorgung dauerhaft zu sichern. Das „BauernJournal“ sprach darüber mit Martin Schöpfer, Vorstand der Industriegruppe Pflanzenschutz.

in neue Pflanzenschutzmittel zu verschlechtern, indem etwa bewährte Insektizide aus kurzfristigen politischen Erwägungen vom Markt genommen wurden.“

MARTIN SCHÖPFER WARNT: Für die Lebensmittelsicherstellung wichtige Produkte könnten vom Markt verschwinden. Foto: Siffert

zugenommen hat und Innovationen behindert statt gefördert werden.“ Auch das Faktum, dass oft „tagespolitisch und nicht fachlich wissenschaftlich über die moderne landwirtschaftliche Produktion entschieden wird“, stört Schöpfer und er nennt gleich den Grund für seine Kritik: „Die europäische Politik hat zuletzt viel dazu beigetragen, das Klima für Investitionen

Was droht der Landwirtschaft im Fall des Falles? Deutsche Experten haben die Folgen möglicher Wirkstoffverluste beispielhaft aufgelistet: Im schlimmsten Fall könnten neun von zehn der heute meistverkauften Getreidefungizide aus dem Markt verschwinden. In weniger als zehn Jahren wäre nur noch ein Viertel der heute eingesetzten Produkte übrig. Auch bei Mitteln gegen Krautfäule im Kartoffelanbau würde sich die Anzahl der verfügbaren Pflanzenschutzmittel halbieren. Ein weiteres Beispiel zeigt noch zusätzliche negative Effekte auf: Ist in etwa fünf Jahren tatsächlich nur noch die Hälfte der Kartoffelherbizide auf dem Markt, würden sich die Probleme zur Vermeidung von Resistenzen weiter verschärfen. Schöpfer: „Die Wirkstoffe werden nicht von einem Tag auf den anderen verboten.

Ist der Alarm der Pflanzenschutzmittelindustrie nun berechtigt oder wird hier übertrieben? Schöpfer klärt auf: „Da in den kommenden Jahren zahlreiche bewährte Wirkstoffe zur Wiederzulassung anstehen, müssen wir warnen. Denn wenn die Europäische Kommission bei den sogenannten endokrinen Disruptoren wissenschaftliche Maßstäbe für die Risikobewertung außer Acht lässt und auch die Anliegen der Landwirtschaft keine Berücksichtigung finden, dann werden wichtige Produkte vom Markt verschwinden.“ Und diese Verluste können nicht ohne Weiteres ausgeglichen werden, rechnet Schöpfer vor, denn „in Europa dauert die Entwicklung eines neuen Pflanzenschutzwirkstoffs im Durchschnitt zehn Jahre und erfordert Investitionen von rund 200 Millionen Euro“.

Lebensmittelversorgung sicherstellen

Innovationen werden behindert Ausgangspunkt ist das 2009 in der EU beschlossene Pflanzenschutzpaket, mit dem die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln komplett neu geregelt wurden. Schöpfers erste Bilanz klingt eher ernüchternd: „Nach vier Jahren Pflanzenschutzpaket müssen wir erkennen, dass die Bürokratie

Das passiert schleichend. Erst wenn Wirkstoffe erneut überprüft werden müssen, greifen die sogenannten Cut-off-Kriterien.“

SUKZESSIVE WERDEN PFLANZENSCHUTZMITTEL vom Markt genommen. Geht es so weiter, ist in zehn Jahren nur mehr rund ein Viertel der heute eingesetzten Produkte übrig. Foto: agrarfoto.com

Dass die Sorgen der Pflanzenschutzmittel-Erzeuger nicht aus der Luft gegriffen sind, beweist eine Homepage des Deutschen Bauernverbandes (www.meine-bauernfamilie. de), auf der Bäuerinnen und Bauern ihre Bedenken an die Brüsseler Verantwortlichen melden können. Schöpfer: „Wir wollen mit unseren Möglichkeiten mithelfen, gemeinsam mit den österreichischen Bäuerinnen und Bauern eine gesunde und regionale Erzeugung von Lebensmitteln dauerhaft sicherzustellen.“


BAUERNJOURNAL INVEKOS

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M Ä R Z 2014

MEHRFACHANTRAG 2014

Jeder bisherige ÖPUL2007-Teilnehmer, der mit Herbstantrag 2013 eine Verlängerung seiner ÖPULMaßnahmen beantragt hat, kann 2014 noch am ÖPUL 2007 teilnehmen. Was im Mehrfachantrag Flächen (MFA) 2014 im Zusammenhang mit dem ÖPUL2007-Verlängerungsjahr zu beachten ist, wird in diesem Beitrag erläutert. ELISABETH SCHÜBL, LK NIEDERÖSTERREICH

Im Dezember hat die Europäische Kommission (EK) der Verlängerung des ÖPUL um ein weiteres Jahr zugestimmt. Noch ausständig ist die Genehmigung des Österreichischen Finanzministeriums. Mit Abgabe des MFA 2014 wird die Verlängerung des ÖPUL bestätigt. Ohne MFA-Stellung verliert der Verlängerungsantrag seine Wirkung und die Verpflichtung der bisherigen ÖPUL-Maßnahmen endet mit 2013. Ausgenommen davon sind die Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen“ und „Mulch-/Direktsaat“ – bei diesen stellt der Herbstantrag den Auszahlungsantrag dar (auch ohne Abgabe eines MFA gelten sie als beantragt und sind daher prämienfähig). Alle verlängerten ÖPUL-Maßnahmen werden am Mantel Seite 2 vorgedruckt. Der Stichtag für den Vordruck war der 13. Dezember 2013 – alle bis dahin in der AMA eingearbeiteten Korrekturen des Verlängerungsantrages konnten für den Vordruck

Foto: Fürstaller

Was muss im ÖPULVerlängerungsjahr beachtet werden?

VORSICHT BEI UNZULÄSSIGEN FLÄCHENVERRINGERUNGEN: Es droht die Rückzahlung von Prämien.

berücksichtigt werden. Eine beispielsweise im Jänner 2014 abgemeldete Verlängerung wird im MFA daher noch vorgedruckt.

Stornierung der Verlängerung bis 15. Mai Bis spätestens 15. Mai kann eine verlängerte ÖPUL-Maßnahme wieder abgemeldet werden – ohne negative Auswirkungen auf die Vergangenheit. Bei Stornierung der Verlängerung gilt das Antragsjahr 2013 als letztes Teilnahmejahr und die Verpflichtung damit als beendet. Eine Teilnahme ist 2014 dann nicht mehr möglich. Die Durchführung der Stornierung im MFA erfolgt, indem am Mantel Seite 2 die vorgedruckte Maßnahme durchgestrichen und händisch „Stornierung Verlängerung“ dazugeschrieben wird. Bei Maßnahmen mit in der Flächennutzungsliste vorgedruckten Codes (WFR, ES, M, EW, …) ist auch der Code in der Flächennutzungsliste zu streichen. Nach dem Vordruckstichtag stornierte und daher noch vorgedruckte Maßnahmen sind vollständigerweise ebenfalls am Mantel

Seite 2 mit dem Hinweis auf „Stornierung Verlängerung“ zu streichen. Bei der Stornierung von einzelnen, verlängerten ÖPULMaßnahmen ist auf die Verletzung von Kombinationsverpflichtungen zu achten. Wurden die Maßnahmen „UBAG“ und „IP-Erdäpfel“ verlängert und wird UBAG storniert, liegt aus Sicht der Maßnahme IPErdäpfel eine Verletzung der Kombinationsverpflichtung vor, die 2014 zu Sanktionen führen wird. Neben der dargestellten gibt es im ÖPUL 2007 eine Reihe von Kombinationsverpflichtungen.

Rückforderungsgefahr bei Flächenverringerungen Die Europäische Kommission hat dem Verlängerungsjahr nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die AMA auch 2014 prüft, ob unzulässige Flächenverringerungen stattfinden und diese mittels Prämienrückforderungen ahndet. Dazu kommt es, wenn: n  grundstücksbezogene Maßnahmen (UBAG, Bio, Ökopunkte, Verzicht Betriebsmittel auf Grünland/Acker, WFR,

Steilflächenmahd, …) verlängert wurden und n  bei diesen im MFA 2014 ein Flächenverlust über der Toleranz (10 %/0,5 ha/5 ha) erfolgt und n  der Nachfolgebewirtschafter keine gleich- oder höherwertigen Maßnahmen hat und n  der Flächenverlust kein „öffentliches Interesse“ (= Enteignungsfähigkeit) darstellt und n  nicht schriftlich bestätigt werden kann, dass die Bewirtschaftungsmöglichkeit von Pachtflächen mit 31. Dezember 2013 endete. Zur Abklärung des Rückforderungsrisikos empfiehlt sich jedenfalls eine Beratung in den zuständigen Bezirksbauernkammern/Bezirksreferaten. Schließlich und endlich geht es um die Gefahr, Prämien für bis zu sieben Jahre zurückzahlen zu müssen.

Auflagen gelten auch 2014 Alle Förderungsvoraussetzungen der verlängerten ÖPULMaßnahmen sind selbstverständlich auch 2014 einzuhalten – beispielsweise Auf-


BAUERNJOURNAL GENUSSKRONE M Ä R Z 2 01 4

Bodengesundung Wein/ Obst/Hopfen vier Jahre Bei Teilnahme an der Erosionsschutzmaßnahme und/oder der IP-Maßnahme bei Wein, Obst und Hopfen war von 2007 bis 2013 eine maximal dreijährige Bodengesundung zulässig. Aufgrund des Verlängerungsjahres wird diese Frist für alle Bodengesundungsflächen, die 2011 begonnen haben, auf vier Jahre ausgeweitet.

IP-Prämien sind 2014 geringer Die Prämienhöhe für IP-Ackermaßnahmen (Erdäpfel, Rübe, Gemüse und Erdbeere) wird 2014 um 25 € pro Hektar und für IP-Maßnahmen auf Dauerkulturen (Wein, Obst und Hopfen) um 50 € pro Hektar verringert. Hintergrund ist, dass sich der gesetzliche Standard im Bereich Pflanzenschutz erhöht hat. ÖPUL-Prämien dürfen nur Leistungen abgelten, die über dem gesetzlichen Standard liegen. Zwei Punkte sind im Verlängerungsjahr von besonderer Bedeutung: die Einhaltung aller Auflagen der verlängerten Maßnahmen und das Bemühen, unzulässige Flächenverringerungen zu vermeiden. In beiden Fällen geht es um die Absicherung von erhaltenen Ausgleichszahlungen für bis zu sieben Jahre.

GENUSSKRONE-ÖSTERREICH-SIEGER IM MÜHLVIERTEL

Für Familie Stöbich stehen die Qualität und die Verbundenheit zur Mühlviertler Natur an oberster Stelle. Ihr „St. Leonhardter Camembert Natur“ wurde daher mit der GenussKrone 2012/2013 gekrönt. Die Biokäserei St. Leonhard befindet sich im hügeligen Mühlviertel an der Grenze zu Bayern. Die Umstellung auf die biologische Wirtschaftsweise erfolgte 1989. Damals wurde auch nach und nach die Idee umgesetzt, die hofeigene Biomilch selber zu veredeln und den Käse zu verkaufen. Die Käserei wurde 1993 gemeinsam mit neun Bauern und Bäuerinnen neu erbaut, um den Mehraufwand zu honorieren und die Produktpalette auszubauen. Der Betrieb ist stetig gewachsen und umfasst nun fast 70 Milchkühe. Die gesamte Milch für die Käserei stammt mittlerweile vom eigenen Biohof. So ist nach und nach eine nachhaltige Wertschöpfungskette mit qualitativ hochwertigen Produkten entstanden. Das Motto „Ein Stück echter Naturgenuss“ wird bei Familie Stöbich gelebt und die erzeugten Spezialitäten schmecken auch so. Bio-Camembert und Bio-Brie werden in verschiedenen Variationen mit viel Liebe hergestellt. „Die Auszeichnung mit der GenussKrone Österreich hat uns bestätigt, dass wir am richtigen Weg sind. Wir haben sehr viele positive Rückmeldungen bekommen. Unsere Kunden wissen die Spitzenqualität unserer Erzeugnisse zu schätzen“, schildern Michaela und Josef Stöbich stolz.

Foto: Agrar.Projekt.Verein/Lechner

Mit Qualität zum Erfolg Der Betrieb „Biokäserei St. Leonhard“, Familie Stöbich, St. Leonhard 8, 4152 Sarleinsbach, Tel. 0664/5701884, E-Mail: office@biokaeserei.at www.biokaeserei.at

Die GenussKrone für die Besten der Besten Nur die besten heimischen Produzenten bekommen die GenussKrone für ihre Spezialitäten in den Kategorien Brot, Fischprodukte, Käse aus Kuh-, Schaf- oder Ziegenmilch, Obstprodukte und Rohpökelwaren vom Agrar. Projekt.Verein verliehen. Alle nominierten Betriebe für GenussKrone 2014/2015 erhalten für ihre Spezialitäten die LandesKrone. Die

MICHAELA STÖBICH mit ihrem „St. Leonhardter Camembert Natur“

Bundessieger werden am Mi, dem 18. Juni im festlichen Rahmen ausgezeichnet. Mehr Informationen auf www.genusskrone.at

T JE T ZCHEN! s A MITM chschlus 4 i Einre. März 201 14

VIKTUALIA 2014

Lebensministerium sucht ambitionierte Projekte gegen Lebensmittelverschwendung Sie haben ein gutes Projekt oder eine innovative Idee zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen? Dann sind Sie beim VIKTUALIA Award richtig! Mitmachen können Unternehmen, soziale Organisationen, Gastronomie, Gemeinden, Schulen, Einzelpersonen u. v. m. Jetzt informieren unter: www.lebensmittel-sind-kostbar.at entgeltliche Einschaltung

zeichnungsverpflichtungen bei UBAG, Bio, IP-Maßnahmen; Erhaltung von Landschaftselementen bei UBAG, Bio, Ökopunkte, IP-Wein, … Auf das Erfordernis, die eingesetzten Pflanzenschutzgeräte alle drei Jahr überprüfen lassen zu müssen, wird besonders hingewiesen. Alle UBAG-Teilnehmer bei Anbau bestimmter Kulturen (Erdäpfel, Gemüse, Rüben, …) und alle IP-Gemüse-/Wein-/ Obst- und Hopfen-Betriebe, die letztmalig 2011 die Überprüfung durchführen ließen, müssen 2014 wieder in einer autorisierten Werkstätte die Funktionstüchtigkeit der Pflanzenschutzgeräte feststellen lassen.

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BAUERNJOURNAL BAUERNJAUSE

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M Ä R Z 2014

PRODUKTE PRÄSENTIEREN, NEUKUNDEN GEWINNEN

Anmeldung zur Bauernjause Die Aktion „Bauern-jause – regional genießen“ wird heuer bereits zum fünften Mal organisiert. Bäuerliche Betriebe aus ganz Österreich laden im Zeitraum Mai zu einer „Bauernjause“ ein. Eine „Bauernjause“ besteht aus überwiegend selbstgemachten und regionalen Zutaten. Kurze Transportwege erhalten den hervorragenden Geschmack und schonen unser Klima. Heimische Direktvermarkter haben die Gelegenheit, ihre hochwertigen Produkte zu präsentieren. Das Ziel ist es, das Image der regionalen Spezialitäten und der Landwirtschaft durch eine

gemeinsame, österreichweite Aktion zu stärken. Wer kann mitmachen? Landwirtschaftliche Betriebe, die die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen mitbringen, um Kunden zu bewirten und zu verpflegen z. B. Buschenschank, sowie landwirtschaftliche Direktvermarktungsbetriebe, Betreiber von Bauernläden, die eigene bzw. regionale Produkte verkaufen. Vorteile für Teilnehmer Die Teilnahme an der Aktion „Bauernjause“ ist gratis und bringt den Betrieben durch den Verkauf der eigenen Produkte zusätzlichen Umsatz und Wertschöpfung. Die Aktion ist eine gute Gelegenheit, seinen Betrieb und die eigenen Produkte vorzustellen und so

N e u kunden zu gewinnen. Die Aktion „Bauernjause – regional genießen“ wird vom Agrar.Projekt.Verein organisiert und in enger Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern, dem Landwirtschaftsministerium und der AMA Marketing durchgeführt. Anmeldung bis Fr, 21. März LK Burgenland: Matthias Leitgeb, Tel. 02682/702-102 und 0664/4102102 oder Desirée Bruhin, Agrar.Projekt.Verein, Tel. 01-332/1338-12, E-Mail: office@agrarprojektverein.at LK Kärnten: Gerhild Ebner, Tel. 0463/5850-1393, E-Mail: direktvermarkter@ lk-kaernten.at

LK Oberösterreich: Gerda Liehmann, Tel. 070/69021647, E-Mail: gerda. liehmann@lk-ooe.at LK Salzburg: Barbara Viehhauser, Tel. 06542/72393-24, E-Mail: barbara.viehhauser@ lk-salzburg.at LK Tirol: Bettina Lindner, Tel. 05/9292-1504, E-Mail: bettina. lindner@lk-tirol.at LK Steiermark: Michaela Vogt, Tel. 0316/8050-1335, E-Mail: michaela.vogt@lk-stmk.at Nähere Infos www.bauernjause.at

unter:

INFORMATION AN ZUCKERRÜBENBAUERN Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 27. September 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10 die Verordnung (EG) Nr. 1193/2009 für ungültig erklärt. Aufgrund dieses Urteils hat der Rat der Europäischen Union am 19. Dezember 2013 die Verordnung (EU) Nr. 1360/2013 erlassen, mit der insbesondere die Zuckerproduktionsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006 neu festgesetzt wird. Auf Basis dieser neuen Rechtsgrundlage und den damit neu festgesetzten Sätzen führt die Agrarmarkt Austria (AMA) eine Neufestsetzung der Produktionsabgabe für die betreffenden Wirtschaftsjahre durch und erstattet der AGRANA Zucker GmbH in den Wirtschaftsjahren 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005 zu hoch erhobene Produktionsabgaben zuzüglich Zinsen. Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 kommt es durch die Neufestsetzung zu einer Erhöhung der Produktionsabgabe. Die AGRANA Zucker GmbH hat jenen Teil der in den Wirtschaftsjahren 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005 zu hoch erhobenen Produktionsabgaben, der von den Zuckerrübenverkäufern getragen wurde, an die Anspruchsberechtigten zuzüglich Zinsen bis 30.09.2014 zurückzuzahlen. Betreffend das Wirtschaftsjahr 2005/06 kommt es aufgrund der Erhöhung der Produktionsabgabe zu einer Nachzahlung des Zuckerrübenverkäufers an die AGRANA Zucker GmbH. Zuckerrübenbauern, welche in den betreffenden Wirtschaftsjahren an die AGRANA Zucker GmbH Zuckerrüben verkauft haben, wurden von der AGRANA Zucker GmbH mittels persönlich adressiertem Schreiben benachrichtigt. Sollten Sie an die AGRANA Zucker GmbH in den betreffenden Wirtschaftsjahren Zuckerrüben verkauft haben und kein persönlich adressiertes Schreiben erhalten haben, ersuchen wir Sie, sich UNVERZÜGLICH unter dem Kennwort „PRODUKTIONSABGABE“ bei der AGRANA Zucker GmbH zu melden und Ihren vollständigen Namen sowie Ihre aktuelle Postadresse, Telefonnummer und die damalige Produzentennummer schriftlich bekanntzugeben: Per E-Mail an: Per Fax an: Per Post an:

RohstoffTZ@agrana.com oder 02272 / 602 11284 oder AGRANA Zucker GmbH (Kennwort „PRODUKTIONSABGABE“), Josef-Reither-Straße 21-23, 3430 Tulln

Die AGRANA Zucker GmbH wird Ihnen in Folge an die von Ihnen bekanntgegebene Postadresse ein Formular zum Ausfüllen übermitteln. Des Weiteren ersuchen wir Sie, sich zu melden, wenn Sie alle Rechte und Pflichten einer Person, die in den Wirtschaftsjahren 2001/2002 bis 2005/2006 Zuckerrüben an die AGRANA Zucker GmbH verkauft hat, zur Gänze übernommen haben (z.B. im Rahmen einer Erbschaft), da auch in diesen Fällen gegebenenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung bestehen kann. AUFGRUND DER DRINGLICHKEIT IST EIN ANSPRUCH AUF NEUBERECHNUNG BZW. EINE RÜCKZAHLUNG AN ANSPRUCHSBERECHTIGTE NUR BEI UNVERZÜGLICHER MELDUNG BEI DER AGRANA Zucker GmbH MÖGLICH! Die vorsätzliche Angabe falscher Daten wird mit Strafanzeige geahndet.


BAUERNJOURNAL FORST M Ä R Z 2 01 4

HOLZ IST EINER DER BELIEBTESTEN ENERGIETRÄGER ÖSTERREICHS

Gute Wärme wächst nach Beim Thema erneuerbare Energien denken die meisten sofort an Sonne, Wind und Wasser. Dabei stammen gut 60 Prozent der erneuerbaren Energie in Österreich aus Biomasse. JULIA EISINGER, ÖSTERREICHISCHER BIOMASSEVERBAND

Der Kampf gegen die Klimaerwärmung ist Motor des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Energiewende. Die Energiewende verbinden viele jedoch mit der Stromproduktion. Dabei wird mehr als die Hälfte des Endenergieeinsatzes in Österreich für Raum- und industrielle Wärme benötigt. Hier liegt eine große Chance für klimaentlastende Maßnahmen und den Einsatz von Holz als Wärmelieferant.

Einsatz von Holz als Wärmelieferant Heizen mit Holz spielt jetzt und in Zukunft die entscheidende Rolle bei der Energiewende: als umweltfreundliche, CO2-neutrale und günstige Alternative zu Öl und Gas. Im Portfolio der Erneuerbaren steht Holz mit einem Anteil von 45 Prozent in Österreich unangefochten an der Spitze. Holz ist der wichtigste heimische Energieträger und wird zu 80 Prozent im Wärmemarkt eingesetzt. Viele gute Gründe sprechen für Wärme aus Holz: n Holz ist ein vollkommen erneuerbarer Rohstoff und

verbrennt absolut CO2-neutral. Es setzt nur so viel Kohlendioxid (CO2) frei, wie der Baum zuvor beim Wachsen der Umwelt entzogen hat. An der Stelle des alten Baumes wächst wieder ein junger. n Holz steht uns und auch kommenden Generationen nachhaltig zur Verfügung. Unser Wald wächst jede Sekunde um rund 1 Kubikmeter (Festmeter). 30 Millionen Kubikmeter kommen so jedes Jahr dazu, davon wird nur ein Teil wieder geerntet. n Energie aus Holz steht unabhängig von Jahreszeiten oder Wetter ohne Schwankungen bereit. Darum ist Holz neben Sonne, Wind und Wasser eine unverzichtbare klimaschonende Energiequelle. n Wärme aus Holz fördert die heimische Selbstversorgung mit Energie und die Unabhängigkeit von Ölimporten. Durch den Import von Öl, Gas und Strom flos-

sen zuletzt 13 Milliarden Euro im Jahr ins Ausland ab. n Wärme aus Holz schafft Wertschöpfung im Inland und belebt die Wirtschaft. Über 21.000 Arbeitsplätze werden vom BiomasseSektor gesichert, 2,4 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr das sind Zahlen, die für sich sprechen. n Holz ist ein unschlagbar günstiger Brennstoff. Die Preise von Stückholz, Hackgut oder Pellets sind über Jahre gesehen vergleichsweise stabil und unabhängig von den Weltmarktpreisen für Erdöl und Erdgas. n Die Holzgewinnung erfolgt zum Großteil lokal und spart so Transportwege. Das wirkt sich wiederum auf die ökologische Bilanz der Holzheizungen positiv aus. n Abfälle und Reststoffe aus der Land- und Forstwirtschaft und der Holzverarbeitung werden sinnvoll für die Wärmeerzeugung genutzt.

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Heizen mit Holz

Informationsoffensive Eine neue Informationsoffensive „Gute Wärme wächst nach“ – initiiert vom Österreichischen Biomasseverband mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union – rückt ab sofort die Bedeutung der energetischen Holznutzung für Klimaschutz, Wertschöpfung und nachhaltige Energieversorgung in den Mittelpunkt. Geplant sind Fernsehspots, Inserate in Zeitungen und Broschüren samt einer umfangreichen Informationsplattform im Internet, die Wissenswertes rund um das Thema Heizen mit Holz anbietet. Ein Mehrwertrechner, der CO2-Emissionen und Heizkosten von verschiedenen Heizsystemen gegenüberstellt, Experteninterviews und Faktenblätter sowie technische Informationen zu den einzelnen Heizsystemen runden das Informationsangebot ab. Der Fokus liegt auf den Themenfeldern Nachhaltigkeit, CO2-Neutralität des Brennstoffes Holz und der Bedeutung von Holz für die Energiewende. Nähere Infos: www.waermeausholz.at


BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

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M Ä R Z 2014

FUT TERMIT TEL-QUALITÄT: GEGENSEITIGE ANERKENNUNG VON QS UND AMA

Doppelzertifizierungen entfallen Seit Jahresbeginn erkennen die deutsche Qualität und Sicherheit GmbH, kurz QS, und die AMAMarketing Audits bei Futtermittelherstellern gegenseitig an. Unternehmen, die nach pastus oder QS-zertifiziert sind, können ohne zusätzliche Audits in das jeweils andere System liefern. Der Abschluss eines Vertrages sowie die Entrichtung der Teilnahmegebüh-

ren sind für jedes der beiden Systeme erforderlich. Die gegenseitige Anerkennung galt bisher für die Herstellung von Mischfuttermitteln. Seit Jänner sind weitere Stufen der Futtermittelproduktion eingebunden: die Herstellung von Einzelfuttermitteln, der Handel und die Lagerung von Futtermitteln sowie fahrbare Mahl- und Mischgemeinschaften. „Diese Anerkennung ist ein wertvoller Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit von ganzheitlichen Qualitätssicherungssystemen“, er-

klärt Michael Langanger vom AMA-Qualitätsmanagement. Über pastus: Tierfutter hat einen wesentlichen Einfluss auf die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Das System pastus stellt die erforderliche Qualität der Futtermittel im Rahmen des AMA-Gütesiegels sicher. Die wesentlichen Anforderungen beziehen sich auf das interne Qualitätsmanagement, Reinigung, Nachvollziehbarkeit der Warenströme, Rohstoffmanagement, Produktion und Lagerung sowie die Endproduktkontrolle und

die Ziehung von Rückstellproben. Ziele der Futtermittelrichtlinie: n Höhere Qualität sowie mehr Sicherheit und Transparenz bei der Herstellung von Futtermitteln. n Schaffung eines einheitlichen Qualitätsstandards für Futtermittel, der auch von anderen internationalen Qualitätsprogrammen anerkannt wird. n Bessere Orientierungshilfe und mehr Sicherheit beim Futtermittelzukauf für Landwirte.

OBST UND GEMÜSE

Streng geprüft Die Anforderungen an die Qualität von Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel sind sehr hoch. Landwirte produzieren im Rahmen des AMA-Gütesiegels nach dem international anerkannten Standard GlobalG.A.P. und nach Kriterien der ressourcenschonenden „integrierten Produktion“. Alle Stufen – vom Landwirt über Abpackstelle und Verteilerzentrum des Lebensmittelhandels – sind in das System der Qualitätssicherung eingebunden. Mit 2.650 Kontrollen und mehr als tausend Produktanalysen wird diese hohe Qualität abgesichert. Ein neuer Folder erklärt anschaulich und übersichtlich das System des integrierten Pflanzenschutzes beim AMA-Gütesiegel. Kostenlos anzufordern unter birgit.federler@ama.gv.at Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria GesmbH


Die Information

GREEN CARE

MÄRZ 2013

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Das Green Care Team wächst Zwei neue Ansprechpartner in Kärnten und Wien VON DIPL.-ING. PETRA KERNSTOCK

Bild: IStock

Green Care

Vorschau Veranstaltungen Am 14. März 2014 findet im Austria Center Vienna, Saal G, die Konferenz „Gesundheit fördert Beschäftigung“ statt. „Innovatives Potential in der Rehabilitation“ – mit diesem Titel wird auch Green Care an der Konferenz beteiligt sein. Dabei geht es um Gesundheitsvorsorge und -förderung in und mit der Natur auf aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Green Care ist auch Teil des Netzwerkes und Mitglied bei dieser Kommunikationsplattform. Näheres dazu unter www.gfb.or.at. Green Care Exkursion Oberösterreich Die Exkursion gibt Ihnen die Möglichkeit zwei Betriebe vor Ort anzusehen und mit den Betreibern persönlich zu reden. Fragen Sie alles was Sie wissen wollen. Erleben Sie hautnah wie zwei landwirtschaftliche Betriebe erfolgreich Green Care Produkte auf ihren Betrieben umsetzen. Ein Kindergarten am Bauernhof? Bettina Haas zeigt Ihnen wie sich am Franzlhof das Motto „Tier – Mensch – Natur erleben – leben“ harmonisch zusammenfügt und ein erfolgreicher Bauernhofkindergarten entstanden ist. Ist ein gelebtes Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung – abseits der institutionalisierten Behindertenhilfe – möglich und umsetzbar? Der Loidhold-Hof gibt Ihnen Eindrücke in eine funktionierende „Integrative Hofgemeinschaft“, bei der 40 Menschen mit und ohne Beeinträchtigung im praktischen Alltag auf einem Bauernhof gemeinsam wohnen, leben und arbeiten. Datum: 29. April 2014, 7.30 bis 19.30 Uhr Beitrag: € 27 (ohne Förderung € 86) Anmeldung: LFI Wien, lfi@lk-wien.at oder 01/587 95 28-11

Mit Februar 2014 wurde einerseits mit Mag. FH Clemens Scharre das Team in Wien vergrößert und andererseits mit Dipl.-Ing. Michaela Kürner eine eigene Green Care Koordinatorin in Kärnten gewonnen. Herr Scharre ist als Produktmanager für Green Care Produktbeschreibungen und die Erstellung von diesbezüglichen Beratungsunterlagen zuständig. Er wird sich auch mit den Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie den Qualitätskriterien in Bezug auf die neuen Green Care Produkte auseinandersetzen. Mit seiner abgeschlossenen Ausbildung „Soziale Arbeit“ an der FH Salzburg und Arbeitserfahrungen bei diversen Sozialträgern unter anderem in den Bereichen der Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, der Betreuung und Pflege von Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, ist Clemens Scharre sehr gut für seine künftigen Aufgaben qualifiziert.

Die letzten Jahre war er am Studiengang Soziale Arbeit an der FH Salzburg tätig. Michaela Kürner ist nun offizielle Ansprechperson für Green Care an der Landwirtschaftskammer Kärnten und wird sich dem vielfältigen Aufgabengebiet und allen Belangen des Projekts in Kärnten widmen. Sie war einige Jahre als Bioberaterin im Biozentrum Kärnten tätig und bringt somit viel Erfahrung in der Beratung mit. Durch ihr Studium der Landwirtschaft an der Universität für Bodenkultur und als Absolventin der damaligen Agrarpädagogischen Akademie in Wien Ober-SanktVeit ist sie als Green Care Koordinatorin hervorragend geeignet. Wir freuen uns über den Zuwachs und eine gute Zusammenarbeit. Alle aktuellen Green CareKontakte finden Sie unter www.greencare-oe.at/kontakt

1. Tagung von Green Care WALD am 23. Mai 2014 in der FAST Ossiach 3. Green Care Tagung Am 26. Juni 2014 wird die – bereits – 3. Green Care Tagung an der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau in Schönbrunn, Wien abgehalten. Der diesjährige Themenschwerpunkt ist die Vorstellung von Pionierbetrieben aus dem deutschsprachigen Raum. Ziel ist den TeilnehmerInnen der Tagung zu präsentieren, wie Green Care Produkte und Dienstleistungen in der Praxis – auch außerhalb Österreichs – funktionieren. Über das genaue Programm der beiden Tagungen und die Anmeldemodalitäten werden Sie rechtzeitig informiert.

Mag. FH Clemens Scharre Produktmanager Foto: LK Wien

Dipl.-Ing. Michaela Kürner Koordinatorin Foto: LK Kärnten


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MÄRZ 2013

SOZIALES

Die Information

Milder Winter:

Wiener Landwirtschaft zwischen Hoffen und Bangen Ackerbau machen fehlende Niederschläge zu schaffen Schädlingsdruck nicht absehbar VON LK WIEN

Bild: LK Wien

Richtige Entlohnung von KellnerInnen in Buschenschankbetrieben Neue Mindestbeitragsgrundlage für Kellner und Musiker für das Jahr 2014 VON MAG. CHRISTIAN REINDL

Aufgrund der zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und der LK Wien gemäß § 44 Abs. 3 ASVG getroffenen Vereinbarung wurde die Mindestbeitragsgrundlage für die in den Weinbaubetrieben, Heurigen und Buschenschanken des Bundeslandes Wien beschäftigten Kellner und Musiker für das Jahr 2014 wie folgt festgelegt: n Kellner: täglich € 24,68 n Musiker: täglich € 74,65 Die LK weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich dabei um Mindestbeitragsgrundlagen handelt! In diesem Zusammenhang ist unbedingt die neue Lohnkategorie des Weinbau – Kollektivvertrages zu beachten (www.lk-wien. at). „Buschenschankpersonal“ – neue Lohnkategorie. Seit dem Jahr 2011 wurde zur Rechtssicherheit bei Betriebs- oder Steuerprüfungen, bei Kontrollen des Arbeitsinspektorats (LFI) oder Arbeitsgerichtsverfahren für die in den Buschenschankbetrieben beschäf-

tigten Dienstnehmer („Buschenschankpersonal“) erstmalig eine eigene Lohnkategorie eingeführt. Unter „Buschenschankpersonal“ sind sämtliche diverse Tätigkeiten, die in Buschenschanklokalen anfallen, zu verstehen (z.B.: Kellner, Servicetätigkeiten, Raumpflege, Küchengehilfe, …). Probleme bei KellnerInnen. Folgendes Beispiel soll die Abgrenzungsschwierigkeiten bei KellnerInnen erläutern: Wird beispielsweise ein Kellner am Tag für 5 Stunden beschäftigt, sind bei einem Stundensatz des KV von € 7,42 mindestens € 37,10 zu entrichten und zu melden. Wird ein Kellner aber lediglich 2 Stunden am Tag beschäftigt, sind bei einer tageweisen Abrechnung gemäß der Mindestbeitragsgrundlage aber € 24,68 zu entrichten. Beim Kollektivvertrag handelt es sich um Mindestlöhne, die bei ordnungsgemäßer Beschäftigung zu entrichten sind. Die Anzahl der geleisteten Arbeitstunden sind (auch im Eigeninteresse des Betriebsführers) aufzuzeichnen. Ebenso wird auf die Verpflichtung zur Verwendung von Dienstzetteln hingewiesen.

Meteorologen zufolge ist der diesjährige Winter bislang der zweitmildeste seit Beginn der Aufzeichnung der Wetterdaten.

zum Ende der Saison präsentieren werden, bleibt damit abzuwarten, zumal die Energiepreise zu Jahresbeginn wieder erhöht worden sind“, so Windisch.

Davon profitiert zu einem Teil auch der Wiener Gartenbau mit seiner Glashausproduktion bei Gemüse durch einen geringeren Energieverbrauch. „Auf der anderen Seite war es bislang ein trüber Winter, sodass aufgrund der fehlenden Sonneneinstrahlung der Glashauseffekt nicht eintreten konnte und die Gemüsegärtner somit mehr Energie benötigten (Anm. bei Sonnenschein wird das eintretende Licht ins Glashaus in Wärme umgewandelt)“, erläutert der Präsident der Landwirtschaftskammer Wien, Ök.-Rat Ing. Franz Windisch. Zudem sei der weitere Verlauf des Winters nicht eindeutig abschätzbar und damit die Möglichkeit für kalte Tage weiter gegeben. „Wie sich die Energiekosten für unsere Gemüsegärtner

Bei den Wiener Ackerbauern wiederum sorgen die niederschlagsarmen Wintermonate für Besorgnis. „Aufgrund der geringen Regen- und Schneefälle in den vergangenen Wochen konnte sich in den tieferen Bodenschichten kein Vorratsspeicher bilden, den die Pflanzen im Frühjahr dringend brauchen und der ihnen im Vorjahr über die lange Hitzeperiode in der Vegetationszeit hinweggeholfen hat. Das könnte zum Problem werden, wenn die Niederschläge auch in den kommenden Monaten ausbleiben“, so Windisch. Aus langjähriger Erfahrung sei aufgrund der relativ „warmen“ Wintertemperaturen auch mit einem erhöhten Schädlingsdruck (Blattläuse, Viren, Pilzsporen) zu rechnen.

Bild: Hagelversicherung


Die Information

WEINMARKETING

MÄRZ 2013

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MÄRZ 2013

ACKERBAU

Die Information

Rübenbauern und Agrana einig über Rübenpreise der Ernte 2013 Karpfinger: ein guter Abschluss angesichts des unsicheren Marktumfeldes VON AIZ

Wie der Interessenverband „Die Rübenbauern“ mitteilte, habe in den Verhandlungen mit dem Zuckererzeuger Agrana nach mehreren Verhandlungsrunden und langem Tauziehen ein angesichts des unsicheren Marktumfeldes guter Abschluss über die Zuckerrübenpreise der Ernte 2013 erzielt werden können. „Den aktuellen Zuckerpreisrückgang innerhalb Europas konnten wir in den Verhandlungen nicht gänzlich ignorieren, konnten aber bei der Preisfindung trotzdem auch die guten Marktverhältnisse, die bis zum Sommer 2013 vorherrschend waren, berücksichtigen“, fasste Rübenbauern-Präsident Ernst Karpfinger die Verhandlungen zusammen. So wurde nun mit Agrana vereinbart, für Quotenrüben € 9,21 und für Industrierüben um € 2 pro t mehr zu bezahlen, als grundsätzlich in der Branchenvereinbarung zum Anbau vereinbart war. Der Kontrahierung des Anbaus für die Ernte 2014 stehe nun nichts mehr im Wege.

Demnach werden aus der Ernte 2013 - jeweils pro t, einem Zuckergehalt von 16% und exklusive Umsatzsteuer - Quotenrüben mit € 35,50 (Ernte 2012 inklusive aller Nachzahlungen: € 42 pro t) und Industrierüben mit € 24 abgerechnet. Nachzahlung für Quotenrüben der Ernte 2012. Durch die guten Verkaufspreise des abgelaufenen Jahres konnte sogar noch für die Quotenrüben der Ernte 2012 eine Nachzahlung in Höhe von € 1 pro t erreicht werden. „Das ist für mich ein Zeichen der Fairness, bei guten Verkaufspreisen zu einem guten Quotenrübenpreis des Vorjahres noch eine Nachzahlung zu erhalten“, zeigt sich Karpfinger erfreut. Gleichzeitig verwies er auf die schwierigen Ausgangsbedingungen und Marktverhältnisse. „Die jährlichen Verhandlungen für die Konditionen der Rübenernte gestalteten sich wieder einmal schwierig. Diese waren von einem

momentan starken Preisumbruch begleitet. Der tiefe Weltmarktpreis macht sich nun mit Verzögerung auch in Europa bemerkbar. Die Europäische Kommission verschärft dazu noch durch Importquoten vom Weltmarkt den Preisdruck. Zusätzlich beginnt ein innereuropäischer Preiskampf, um Marktanteile durch das angekündigte Auslaufen der Zuckerquoten ab 2017 zu sichern. So hätten laut Karpfinger die Zuckerpreise in der EU im Durchschnitt des Wirtschaftsjahres 2012/13 bei € 721 pro t gelegen und seien bis Dezember 2013 auf € 627 pro t gefallen. Derzeit deute nichts darauf hin, dass die Zuckerpreise ein Potenzial für einen Anstieg hätten - im Gegenteil, die Erlössituation könnte noch schlechter werden. Gehe man von einer „gerechten Teilung“ der Preisverluste gegenüber 2012/13 zwischen Zuckerindustrie und Rübenbauern aus, seien die für die Ernte 2013 erreichten Preise „in Ordnung und sehr fair“.

Nebenleistungen werden ebenfalls auf gutem Niveau abgegolten. Die Schnitzelvergütung für die Rübenernte 2013 wurde vom Basispreis € 1 auf € 4 pro t angehoben und die im Vorjahr um 4 Cent/t Rüben und Kilometer erhöhte Wegstreckenvergütung bleibt für die Ernte 2013 aufrecht. Die Frühlieferprämien zu den vereinbarten Sätzen werden nachträglich um 23 % erhöht. „Angesichts des getätigten Preisabschlusses für die abgelaufene Ernte steht nun der Kontrahierung für den Anbau 2014 durch die Agrana-Mitarbeiter nichts mehr im Wege“, so Karpfinger abschließend.

Impressum

www.lk-wien.at Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Die Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6

Die gute Zusammenarbeit der Rübenbauern und der Agrana ist auch angesichts eines unsicheren MarkFoto: Lebensministerium tumfeldes stabil.

Verlagsort: Wien


WIENER LANDFRAUEN

Die Information

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Bild: LK Wien

47. Tag der Landfrau Reiches Programm begeisterte über 100 TeilnehmerInnen - Schwerpunkte bei Gütesiegel-Debatte und seelischem Wohlbefinden

VON VERENA SCHEIBLAUER, BED

Die Wiener Landfrauen starteten nach dem traditionellen Ball der Wiener Landwirtschaft bereits mit der zweiten großen Veranstaltung ins Jahr. Der Tag der Landfrau am 11. Februar, stellte neben einem bunten Unterhaltungsprogramm die Tätigkeiten der Landfrauen über das gesamte Jahr hinweg in den Mittelpunkt eines Nachmittages im Festsaal der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Landfrauen sind Sympathieträgerinnen der Stadtlandwirtschaft. Die versammelten Landfrauen, an ihrer Spitze die Landesbäuerin von Wien, KR Irene Trunner, durften zahlreiche Gäste begrüßen, unter ihnen den Direktor der Gärtnerbank, Peter Böhm, die Landesleiterin der Hagelversicherung, Dipl.Ing. Barbara Jaunecker, ÖK.-Rat Ing. Franz Windisch, Präsident LK Wien, die Obfrau der Wiener Gärtnerinnen, Anneliese Schippani, KDir. Ing. Robert Fitzthum und Bauernbund-Direktor LAbg. Norbert Walter. Präsident Windisch betonte bei seinen Grußworten, dass die Rolle der Frauen gerade in der Wiener Landwirtschaft einen ganz besonders wichtigen Stellenwert einnimmt – insbesondere bei den Herausforderungen, die die moderne Stadtlandwirtschaft zu bewältigen hat. Er hob die zahlreichen Akti-

vitäten der Landfrauen hervor, die zu einem unverwechselbaren und wichtigen Bestandteil der Stadtlandwirtschaft geworden sind. „Besonders in der Außenwirkung runden die Landfrauen das Bild der Wiener Stadtlandwirtschaft, als authentische und eifrige Sympathieträgerinnen ab. Sie kommunizieren der eigenen Familie und der Gesellschaft die sensiblen Dinge zwischen den Zeilen. D.h. sie bilden nicht zuletzt auch für viele einen entschleunigenden Anker in unserer sonst so oberflächlichen Gesellschaft“, so Windisch dankend vor den versammelten Landfrauen. Debatte um den GütesiegelDschungel. Dipl.-Ing. Manuela Schürr, Leiterin der Unternehmenskommunikation in der Agrarmarkt Austria, gab einen Einblick in die Arbeit die Welt der Gütesiegel. Dabei stand die Diskussion rund um den zunehmenden Dschungel der Lebensmittellogos im Zentrum, in dem es gilt den Überblick zu waren. Vielfach kennt sich der Konsument kaum noch aus im Gütesiegel-Dschungel des Supermarktes. Schürr stellte sich den Fragen nach den Hintergründen der einzelnen Kennzeichnungen und den Rahmenbedingungen zur Erfüllung der vorgegebenen Standards. Vortrag zum sozialen Spannungs-

feld Familie. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch das Referat von Dipl.-Ing. Anna Eckl von der Bezirksbauernkammer Hollabrunn. Sie rückte die soziale und gesundheitliche Komponente am Betrieb verstärkt ins Rampenlicht und schärfte den Teilnehmerinnen eine bewusste Rücksichtnahme auf die eigenen körperlichen und seelischen Bedürfnisse ein. Unter dem Motto „A Mensch möcht‘ i bleiben“, ging sie darauf ein, wie sich die Frau genügend Raum für Privates schaffen kann und wie sie sich ihren Vorlieben und Talenten widmen kann um sich im Betrieb zu verwirklichen. Eckl erinnerte: „Wir alle kennen Arbeitsspitzen oder Krisen im Leben. Aber eine

stabile Partnerschaft und gute familiäre Beziehungen sind die beste Basis dafür, diese zu bewältigen. In der bäuerlichen Lebenswelt, in der Beruf und Privatleben eng miteinander verwoben sind, birgt das natürlich so manche Herausforderung. Gleichzeitig ist der familiäre Zusammenhalt gerade hier ein grundlegender Pfeiler für den langfristigen Erfolg.“ Abschließend bedankte sich Landesbäuerin Irene Trunner bei den vielen Gärtnerinnen, Landwirtinnen und Winzerinnen und lud nach der Verlosung der großen Tombola und einer kurzen Tanzeinlage der Line-Dance-Gruppe Country Ladies, zum kulinarisch vergnüglichen Ausklang.

Der Wiener Landfrauenvorstand mit Bauernbundirektor Norbert Walter und Präsident Ing. Franz Windisch. Foto: LK Wien


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MĂ„RZ 2013

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