Reisebegleiter London 2012

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VI.

Olympische Erziehung: Zur Verantwortung der Athletinnen und Athleten

Der Autor, Dr. Helmut ­Altenberger, ist emeritierter Professor für Sportwissenschaft an der Universität Augsburg und Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Olympischen Akademie.

Nach der Olympischen Charta, dem »Grundgesetz« der Olympischen Bewegung steht dieselbe auf drei Säulen: Das ­Internationale Olympische Komitee (IOC), die Internationa­ len Fachverbände (IFs) sowie die Nationalen Olympischen Komitees (NOKs). Doch daneben sind es »insbesondere die Athleten, deren Interessen ein grundlegendes Element des ­Handelns der Olympischen Bewegung« darstellen und die damit explizit eine herausgehobene Position einnehmen. In Regel 2 der Charta heißt es: »Die Aufgabe des IOC ist es, den Olympismus in aller Welt zu fördern und die Olympische Bewegung anzuführen.« Konkret und auf den olympischen Athleten bezogen wird dieses Anliegen folgendermaßen prä­ zisiert: Nach dem Prinzip der Gleichheit der Geschlechter gilt es, gerade Frauen im Sport zu fördern; die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Athleten stehen auch im Zeichen der Bekämpfung von Doping; auch politischem oder kom­ merziellem Missbrauch des Sports und der Sportler soll ent­ gegengewirkt werden; das Bemühen der Athleten um eine gesicherte soziale und berufliche Zukunft soll gefördert und unterstützt werden.

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