VI.
Olympische Erziehung: Zur Verantwortung der Athletinnen und Athleten
Der Autor, Dr. Helmut Altenberger, ist emeritierter Professor für Sportwissenschaft an der Universität Augsburg und Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Olympischen Akademie.
Nach der Olympischen Charta, dem »Grundgesetz« der Olympischen Bewegung steht dieselbe auf drei Säulen: Das Internationale Olympische Komitee (IOC), die Internationa len Fachverbände (IFs) sowie die Nationalen Olympischen Komitees (NOKs). Doch daneben sind es »insbesondere die Athleten, deren Interessen ein grundlegendes Element des Handelns der Olympischen Bewegung« darstellen und die damit explizit eine herausgehobene Position einnehmen. In Regel 2 der Charta heißt es: »Die Aufgabe des IOC ist es, den Olympismus in aller Welt zu fördern und die Olympische Bewegung anzuführen.« Konkret und auf den olympischen Athleten bezogen wird dieses Anliegen folgendermaßen prä zisiert: Nach dem Prinzip der Gleichheit der Geschlechter gilt es, gerade Frauen im Sport zu fördern; die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Athleten stehen auch im Zeichen der Bekämpfung von Doping; auch politischem oder kom merziellem Missbrauch des Sports und der Sportler soll ent gegengewirkt werden; das Bemühen der Athleten um eine gesicherte soziale und berufliche Zukunft soll gefördert und unterstützt werden.
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