Nachhaltige Stadtplanung

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Kapitel 1 — Einführung

Häufigkeit Weg Grenzlinie Brennpunkt Bereich Merkzeichen über 75 % 50 – 75 % 25 – 50 % 12 – 25 %

Abb. 1

Abb. 1  Mental Map von ­Boston nach Kevin Lynch Abb. 2  Aufteilung in Teil­ gebiete mit ganz unterschiedlichen Charakteristika, HafenCity Hamburg (D) Abb. 3  Luftbild der Altstadt von Lübeck (D)

terungen nach einem Gesamtkonzept errichtet sind. In diesen Fällen weist das Quartier interne Ähnlichkeiten auf. Diese unterscheiden sich möglicherweise von den umliegenden Gebieten (nach Lynch »Bereiche«), was beim Betreten bzw. bei der Einfahrt erlebbar ist. Es wäre also möglich, eine Grenzlinie zu ziehen, die auch physisch sehr stark ausgeprägt sein kann (z. B. Bahndamm, Fluss oder Kanal, extrem stark befahrene, breite Straße). Quartiere entstehen aber auch ohne klare Grenzen in einem kontinuierlichen Straßenraster wie etwa in vielen amerikanischen Städten, wo sie sich an Versorgungszentren oder an Straßen mit einer hohen Dichte von Versorgungseinrichtungen ­orientieren. In diesen Fällen sind Quartiersgrenzen manchmal wenig ausgeprägt und von einem Quartier zum anderen findet ein fließender Übergang statt (Abb. 1). Der Stellenwert des Quartiers als Raum der alltäglichen Lebenswelt hat durch die Regionali­ sierung der Stadt und die wachsende berufliche Mobilität sowie die Globalisierung der Ökonomie einerseits an Bedeutung verloren. Andererseits haben selbst global operierende Firmen stets einen lokalen Bezug, mindestens durch die Mitarbeiter der Verwaltung, Forschung und Entwicklung, häufig gilt das ebenfalls für die Produktion. Globale Aktivitäten sind immer auch lokal verortet, selbst international orientierte Fachleute haben in der Regel ein »Basislager« an einem konkreten Ort und nicht im abstrakten Raum.

Quartier als Handlungsebene Im Baugesetzbuch (BauGB) wird der Begriff Quartier bei der Festlegung von Sanierungs- oder

­ ntwicklungsgebieten, Maßnahmen des StadtE umbaus oder der sozialen Stadt nicht benutzt. Hier ist le­diglich gefordert, dass die Gebiets­ grenzen für Sanierungen oder den Stadtumbau so festzulegen sind, dass sich die Maßnahmen »zweckmäßig durchführen« lassen. Das Städtebauförderungsprogramm »Stadtteile mit be­­ sonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt«, das der Bund und die Länder 1999 initiiert und 2012 weiterentwickelt haben, verbindet beispielsweise die unterschiedlichsten Maßnahmen der Sozialpolitik mit der städtebaulichen Entwicklung und bezieht sich auf räumliche Teilgebiete der Stadt. Die Interventionsebene für den nachhaltigen Stadtumbau bilden Gebiete, bei denen es sich schon aus verwaltungstechnischen Gründen so­­ wie aufgrund der Konzentration von Investitionen und der Bündelung von sozial-, bildungsund integrationspolitischen Maßnahmen um räumlich definierte Teilbereiche handelt. Bei Stadtumbaumaßnahmen werden im BauGB neben sozialen und ökonomischen Zielsetzungen nachhaltige städtebauliche Strukturen und Klimaschutz gefordert. In § 171a Abs. 3 sind die Ziele von Stadtumbaumaßnahmen aufgelistet: »Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass 1.  die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung angepasst wird, 2.  die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden, 3.  innerstädtische Bereiche gestärkt werden, 4.  nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden, 5.  einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,


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