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Schwangerschaft & Geburt

qWillkommen im leben! Faszinierende Entwicklung im Mutterleib Der Schwangerschaftstest zeigt eindeutig positiv – für die meisten werdenden

Eltern bedeutet das Freude pur. Und dennoch macht sich Unsicherheit breit:

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Was ist jetzt zu tun? Was passiert im Mutterleib? Schaffen wir das alles? Was müssen wir beachten, um unserem Kind den bestmöglichen Start ins Leben zu bieten? Und wie geht es dann weiter, wenn das Baby erst mal da ist? Am Ende der 5. Woche schlägt bereits das Herz des wenige Millimeter großen Embryos, ab der 8. Woche ist dies auch im Ultraschall zu sehen.

Am Ende der 12. Woche ist der Fötus schon rund 6 cm lang und wiegt ca. 15 g – ein richtiger kleiner Mensch, der sich auf das Leben außerhalb des

Mutterleibs vorbereitet. Um Sicherheit von Anfang an zu gewährleisten, begleiten Frauenärzte und/oder Hebammen die werdende Mutter. Bis auf die Ultraschalluntersuchungen können sie alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft von ihrer Hebamme machen lassen – dazu gehören Fragen nach der Befindlichkeit der Schwangeren, Gewichts- und

Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen und Kon-

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Hebammenberatung online: Unterstützung im Alltag – ein Serviceangebot der BKK Pfalz

Gut zu wissen: Als BKK Pfalz-Versicherte können Sie die Hebammenberatung unseres Partners „Kinderheldin“ kostenfrei nutzen. Per Chat, Videocall oder Telefon ist das Hebammenteam von „Kinderheldin“ täglich von 7 bis 22 Uhr direkt für Sie erreichbar — auch an Wochenenden und Feiertagen. „Kinderheldin“ ist ein Team von examinierten und berufserfahrenen Hebammen, die Ihre Fragen zu folgenden Themen gerne beantworten: • Schwangerschaft und Geburt, Wochenbett und Rückbildung • Stillen und Beikost, Babypflege und Zahnen • Bauchweh und 3-Monats-Koliken • Schreien und Schlafen, akute und allgemeine Fragen Sie können die Beratung ganz einfach ergänzend zur Betreuung Ihrer niedergelassenen Hebamme nutzen, ohne dass sich daraus Nachteile ergeben. Die Leistungen Ihrer freiberuflichen Hebamme können auch weiterhin mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bkkpfalz.de/familie trolle der Lage und Größe des Kindes sowie die Kontrolle der Herztöne des Kindes. Für diese Begleitung durch die Schwangerschaft können sie ausschließlich zum Frauenarzt, ausschließlich zur Hebamme oder abwechselnd zu beiden gehen. In allen Fällen trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Natürlich finden die werdenden Eltern bei den Untersuchungen Antworten auf die vielen Fragen, die ihnen jetzt durch den Kopf schwirren. Der Arzt/die Hebamme berät zu den Themen Alkohol, Zigaretten und Drogen, gibt Tipps zu Ernährungs- und Verhaltensweisen, die Mutter und Kind jetzt gut tun. Gerade in den ersten Schwangerschaftswochen kämpfen viele Frauen mit klassischen Beschwerden – Übelkeit, Müdigkeit, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen.

Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den der Frauenarzt/die Hebamme bei der ersten Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchung ausstellt. Dieses hellblaue Büchlein ist ein wichtiges Dokument, das werdende Mütter stets bei sich tragen sollten. Hier sind alle Labor- und Untersuchungsergebnisse, persönliche Risiken, die Entwicklung des Kindes und vieles mehr aufgeführt – im Notfall und wenn der Geburtstermin bevorsteht wichtige Daten für Ärzte und Hebammen.

Die Vorsorgeuntersuchungen finden anfangs alle 4 Wochen statt, ab der 32. Woche kontrolliert der Arzt/die Hebamme zweiwöchentlich die Entwicklung des Babys. Wird der Geburtstermin überschritten, wird die Schwangere jeden zweiten Tag zur Untersuchung gebeten. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird bei den meisten Ärzten/Hebammen bei jeder Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung ein CTG geschrieben – dies dauert etwa 30 Minuten.

Während der Schwangerschaft gibt es drei Ultraschalltermine, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen empfohlen und vom Frauenarzt durchgeführt werden: > 9.-12. Woche: Der Arzt kontrolliert den Sitz der Fruchthöhle, Bewegungen, Größe und Herztätigkeit des Embryos. Zudem wird hier der errechnete Geburtstermin überprüft. > 19.-22. Woche: Bei diesem Termin werden vor allem die Organe und die

Fruchtwassermenge sowie der Sitz des Mutterkuchens kontrolliert.

> 28.-30. Woche: Beim dritten Termin liegt das Hauptaugenmerk auf dem

Wachstum des Babys.

Wer möchte, dass der Frauenarzt diese Untersuchungsmethode öfter anwendet, kann dies im Rahmen der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen. Diese bieten Ärzte ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung an.

Darüber hinaus gibt es weitere Untersuchungen, die von Ärzten (zum Teil auch von den Hebammen) angeboten werden, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen aber nur zum Teil oder bei bestimmten Indikationen übernehmen. Die Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik, deren Ziel das Erkennen von Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes ist, werden ständig weiter entwickelt. Man sollte sich allerdings vorab Gedanken machen, wie man mit dem Befund umgeht, denn es könnten nicht heilbare Auffälligkeiten gefunden werden.

Zu diesen Untersuchungen zählt beispielsweise die Suche nach ausreichend vorhandenen Toxoplasmose-Antikörpern. Frauen ab 35 Jahren wird eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) angeboten, die zwischen der 15. und 17. Woche durchgeführt wird. Daneben gibt es die Chorionzottenbiopsie (Gewebeentnahme aus dem kindlichen Anteil des späteren Mutterkuchens, ab der 11. Schwangerschaftswoche) und die Cordozentese (Blutprobe aus der Nabelvene des Fötus, ab der 18. Woche). Per Ultraschall kann der Arzt auch die Dicke der Nackenfalte des Kindes messen (12. bis 14. Woche), zusammen mit dem Alter der Schwangeren lässt sich so ein statistisches Risiko errechnen, ob beim Kind eine der drei häufigsten Chromosomen-Anomalien vorliegt. Ein gleichzeitiger Bluttest liefert zusätzliche Hinweise – zusammen werden diese beiden Unter-

Einblicke in Babys kleine Welt sind per Ultraschall möglich.

Von der Eizelle zum Baby

1.-8. Woche: 3-4 Tage nach der Befruchtung nistet sich die Eizelle in der Gebärmutter ein. In der 4. Woche ist der Embryo 1,5 bis 3 mm lang, das Herz schlägt, die Organe werden angelegt. In der 5. Woche sind Hände und Füße als Knospen zu erkennen. Am Ende des 2. Monats nehmen die Ohrmuscheln ihre endgültige Form an und der Herzschlag ist im Ultraschall erkennbar. Der Embryo ist vom Schädel bis zum Steiß ca. 3 cm groß. 9.-12. Woche: Das Gesicht ist zu erkennen, die Wirbelsäule entwickelt sich und die Fingernägel beginnen aus dem Nagelbett zu wachsen. In der 12. Woche wiegt der Fötus rund 15 g und misst etwa 6 cm. 13.-16. Woche: Mitte des 4. Monats macht der Fötus eifrig Atemübungen und wird immer lebhafter. In der 16. Woche misst er ca. 14 cm und sein Herz pumpt bereits ca. 25 Liter Blut pro Tag. 17.-20. Woche: Das Baby hat nun einen eigenen Blutkreislauf, wird aber immer noch über die Plazenta und die Nabelschnur von der Mutter mit Nährstoffen versorgt. In der 20. Woche ist das Baby etwa 19 cm lang, die ersten Bewegungen sind zu spüren. Rund 430 g wiegt es nun. 21.-24. Woche: Das Baby kann seine Umwelt akustisch wahrnehmen, es macht Purzelbäume, lutscht am Daumen und trinkt Fruchtwasser. Manchmal spürt man ein regelmäßiges Pochen – es hat Schluckauf. Die Wimpern bilden sich, die Knochen werden allmählich fester. Am Ende des Monats wiegt es rund 820 g bei einer Länge von 23 cm vom Schädel bis zum Steiß. 25.-28. Woche: Das Baby legt sich eine Fettschicht zu, die es später wärmen soll. Es ist jetzt 25 bis 27 cm lang. Sein Hörsinn entwickelt sich weiter, die Augenlider können sich jetzt öffnen und schließen. 29.-32. Woche: Die Pigmentierung der Augen ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind sie in dieser Entwicklungsphase zumeist blau. Die endgültige Augenfarbe stellt sich erst ein, wenn die Augen einige Wochen dem Licht ausgesetzt sind. Das Baby wird nun ruhiger, der Platz in der Gebärmutter beengter. Ende des Monats wiegt es etwa 2.200 g. 33.-36. Woche: Das Baby ist nun rund 2.900 g schwer und etwa 34 cm lang vom Schädel bis zum Steiß. 95 Prozent aller Babys gehen nun in Startposition für die Geburt – mit dem Köpfchen nach unten. 37.-40. Woche: Das Baby ist bereit für die Welt „da draußen“. 75 Prozent der Babys kommen übrigens vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, 20 Prozent lassen sich mehr Zeit.

suchungen Ersttrimester-Screening genannt. Beim Triple-Test wird in der 16. und 17. Woche anhand dreier Blutwerte die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Down-Syndrom oder einen Neuralrohrdefekt errechnet. Zu Beginn der Schwangerschaft wird die Schwangere auf eine Infektion mit Chlamydien hin untersucht. Ein Glukose-Belastungs-Test zwischen der 24. und 28. Woche kann Aufschluss geben, ob die Gefahr einer Schwangerschaftsdiabetes besteht. Bei Verdacht auf Durchblutungsstörungen kommt die Doppler-Sonografie zum Einsatz, bei der der Arzt die Blutgefäße untersucht.

Im zweiten Schwangerschaftsdrittel kann eine spezielle diagnostische Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden, bei der gezielt nach Fehlbildungen gesucht wird, die zum Teil behandelbar sind. 3D-Ultraschall bietet hierzu in der Regel keinen Erkenntnisgewinn, aber faszinierende Bilder. Es gibt allerdings durchaus auch ein Recht auf Nicht-Wissen.

Schwangerschaftsberatung

Eine Schwangerschaft verändert das Leben. Und sie kann ganz unterschiedliche Gefühle auslösen: Freude und Hoffnung, aber auch Unsicherheit und Ängste. Diese Einrichtungen bieten Schwangeren und ihren PartnerInnen Beratung und Unterstützung in allen Phasen der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes.

Themen sind z.B. gesetzliche Ansprüche wie Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld sowie Unterhalt und Hilfe bei deren Durchsetzung, Gespräche zur Klärung der persönlichen und familiären Situation, Vermittlung finanzieller Hilfen (z.B. Bundesstiftung Mutter und Kind), Beratung zu Familienplanung und Kinderwunsch.

Die Beratung ist persönlich, telefonisch oder online möglich. In Mannheim gibt es drei staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen:

pro familia Mannheim*

Tullastraße 16a (Hinterhaus) | 68161 MA  0621/277 20  www.profamilia-mannheim.de

Diakonisches Werk der ev. Kirche Mannheim*

M1, 1a | 68161 MA  0621/28 000-0 |  www.diakonie-mannheim.de

SkF Mannheim e.V.

B5, 20 | 68159 MA  0621/120 80 0 |  www.skf-mannheim.de *Diese Stellen bieten auch Schwangerschaftskonfliktberatungen mit Beratungsschein an. Weitere Informationen auch im Internet unter www. schwanger-info.de

Informations- und Vernetzungsstelle Pränataldiagnostik

Bei der Informations- und Vernetzungsstelle Pränataldiagnostik Mannheim (IuV-Stelle PND) finden Sie Ansprechpersonen für fachliche Fragen und Beratungsanliegen im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik. – Servicestelle für alle Berufsgruppen, die mit vorgeburtlichen Untersuchungen und Fragen dazu befasst sind – Psychosoziale Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik Es gibt viele Möglichkeiten vorgeburtlicher Diagnostik. Manche sind in der Schwangerenvorsorge selbstverständlich, andere werden Ihnen zusätzlich angeboten. Wir beraten Sie bei Ihren persönlichen Überlegungen. Untersuchungen können beruhigen, aber auch Fragen aufwerfen. Wir begleiten Sie in der Zeit des Wartens und bei weiteren Entscheidungen.

Informations- und Vernetzungsstelle Pränataldiagnostik

B5, 20 | 68159 MA |  0621/120 80 13  iuv-stelle-pnd@skf-mannheim.de  www.pnd-beratung.de | www.skf-mannheim.de

Bundesstiftung Mutter und Kind

Wenn schon während der Schwangerschaft klar ist, dass nach der Geburt wegen einer Notlage das Geld nicht reichen wird, können sich Schwangere an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung wird bei einer regionalen Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt. Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt.

Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe und Dauer der Hilfe richten sich nach den persönlichen Umständen der Antragstellerin.  www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Angebote rund um Schwangerscha� und Geburt:

• Schwangerscha� sberatung persönlich – telefonisch – online

• Beratung vor, während und nach Pränataldiagnos� k • Schwangeren- und Mü� ercafé • Kostenlose Hebammensprechstunde • Rückbildungskurse für verwaiste Mü� er

• Baby5-Laden (Secondhand für Babys, Kinder und Schwangere)

• S� ll- und Wickelpunkt

qalltag mit babybauch Während dem Mutterschutz gelten andere Regeln Ein Kind ist unterwegs – und wie geht’s jetzt im Alltag weiter? Viele Fragen stellen sich: Wann muss der Chef unterrichtet werden? Darf ich noch nach 22 Uhr arbeiten? Und wie sieht es mit dem Heben von schweren

Gegenständen aus? Sobald der Frauenarzt die Schwangerschaft feststellt und die Frau ihren

Arbeitgeber von den „anderen Umständen“ unterrichtet, greift das Mutterschutzgesetz. Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen

Schutz. Grundsätzlich schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) die schwangere Frau und Mutter vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Darüber hinaus regelt es, was die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes beeinträchtigen könnte – Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung, das Verhalten beim Umgang mit gefährdenden Stoffen und vieles mehr. Wichtig: Die Bescheinigung des Frauenarztes muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Darin ist der mutmaßliche Tag der Entbindung aufgeführt – und das ist wichtig für den Start der Mutterschutzfrist. Diese beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen. Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin stellt der Frauenarzt ein gelbes Formular aus, mit dem das Mutterschaftsgeld beantragt werden kann. Anspruch darauf haben alle erwerbstätigen Schwangeren, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind. Nach der Vervollständigung des Formulars wird dieses bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht und so der Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt.

Das Mutterschutzgesetz regelt zudem, dass Ärzte ein Beschäftigungsverbot aussprechen können, wenn eine Weiterbeschäftigung das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden würde. In diesem Fall erhält die werdende Mutter ihren bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn). Auch während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sowie für den Entbindungstag sind die Frauen finanziell abgesichert, indem sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Auch den nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten schwangeren Arbeitnehmerinnen muss ohne Kürzung des Arbeitsentgelts die Freizeit für notwendige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die nur während der Arbeitszeit möglich sind, gewährt werden. Die Mutterschutzfristen zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs übrigens als Beschäftigungszeiten, für die anteilig Urlaubstage gewährt werden.

Ein bisschen anders sieht es für privat versicherte Schwangere aus – sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen höchstens 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als seien sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz. Unterm Strich erhalten privat Versicherte also etwas weniger als gesetzlich Versicherte. Auch familienversicherte Frauen erhalten höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld. Die wichtigsten arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen: > Der Arbeitgeber muss für werdende Mütter, die bei ihrer Arbeit ständig stehen oder gehen müssen, eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen bereitstellen. > Für Arbeitnehmerinnen, die bei ihrer Tätigkeit ständig sitzen, muss der

Arbeitgeber Gelegenheit für kurze Unterbrechungen bieten. > Der Arbeitgeber muss für werdende Mütter Liegeräume einrichten. > Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von

Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. > Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von 10 kg von Hand gehoben oder befördert werden müssen, dürfen werdende Mütter nicht ausführen. > Akkord- und Fließbandarbeit sind verboten. > Werdende Mütter dürfen – von Ausnahmen abgesehen – nicht mit

Mehrarbeit (über 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in 2 Wochen), nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz, den Leistungen der Krankenkassen und zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.

qJetzt geht’s los! Keine Angst vor der Geburt Lange Wochen des Wartens, Bangens und Hoffens liegen hinter den werdenden Eltern. Für die Mutter wird die letzte Zeit vor der Geburt immer beschwerlicher – der Bauch engt die Bewegungsfreiheit ein, das zusätzliche

Gewicht belastet. Rückt der Geburtstermin in greifbare Nähe, werden die

Eltern immer nervöser. Gut dran sind all die, die Ruhe bewahren und sich von allen möglichen kursierenden („Horror-“)Geschichten nicht verunsichern lassen. Jede Mutter erlebt die Geburt anders: Die eine spürt drei, vier

Tage ständig leichte Wehen, ehe sie regelmäßiger und stärker werden und zur Fahrt ins Krankenhaus oder ins Geburtshaus mahnen. Die andere erlebt einen Blasensprung mit anschließenden Wehen direkt im Fünf-Minuten-

Abstand. Für die eine Mutter fühlen sich Wehen wie Rückenschmerzen an, eine andere vergleicht sie mit einer Schmerzwelle, die sich im ganzen

Körper ausbreitet. Es gibt nichts zu beschönigen: Wehen tun weh! Und dennoch ist für die meisten Frauen das Erlebnis Geburt einmalig, ganz besonders und eine Zeit höchsten Glücks – wenn sie das kleine Wunder, ihr Kind, endlich in den Armen halten dürfen! Die werdenden Eltern sollten sich frühzeitig Gedanken machen, wo der

Nachwuchs das Licht der Welt erblicken soll. Eine Klinik bietet die Gewissheit, dass im Notfall sofort medizinische

Hilfe für Mutter und Kind bereitsteht. Verläuft die Geburt ohne Komplikationen sind die Hebammen die wichtigsten Ansprechpartnerinnen und

Begleiterinnen im Kreißsaal. Erst wenn es in die Austreibungsphase geht, ist in der Regel ein Arzt anwesend. In vielen Geburtskliniken gibt es auch

Beleghebammen – freiberufliche Hebammen, die Kreißsaal sowie ärztliche und pflegerische Leistungen am Tag der Geburt nutzen können. Der Vorteil für die werdenden Eltern liegt darin, dass sie die Hebamme im Verlauf der

Schwangerschaft schon kennen gelernt haben und dass sie während des gesamten Geburtsverlaufs und auch danach von ihr betreut werden. Sind eine Neugeborenen-Intensivstation und eine Kinderklinik an die

Geburtsklinik angeschlossen, spricht man von einem Perinatalzentrum. So ist die größtmögliche medizinische und technische Sicherheit gewährleistet, weshalb etwa Früh- oder Risikogeburten hier am besten aufgehoben sind.

Kaiserschnitte und schulmedizinische Schmerzbehandlung sind in der Klinik ebenfalls jederzeit möglich. Und nach der Geburt können sich die frisch gebackenen Mütter auf der Wöchnerinnenstation von der Geburt erholen. In Mannheim stehen zwei Geburtskliniken zur Auswahl. Das Angebot an Kursen und Informationsveranstaltungen dieser Kliniken umfasst u.a.

Infoabende mit Führungen durch Wochenstation und Kreißsaal, Geburtsvorbereitungs- und Säuglingspflegekurse, Hebammensprechstunden, Still-

Schöne Babygeschenke, Möbel und Mode für werdende Mamas

Stresemannstraße 6 • 68165 Mannheim • www.mame-mannheim.de Tel. 0621 44588448 Montag Bis Freitag von 10.00 - 18.30 Uhr, Samstag von 10.00 - 16.00 Uhr personalisierte Geschenke auch online unter www.shop-mame.de

Willkommen kleiner Mensch!

beratung, Rückbildungsgymnastik, Wochenbettnachsorge und Babymassagekurse. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Wunschklinik aufzunehmen; einerseits, um die für Sie in Frage kommenden Kurse buchen zu können, andererseits um die bevorstehende Geburt in der Klinik anzumelden und die Aufnahmeformalitäten im Vorfeld zu erledigen. Gerade bei so genannten Risikoschwangerschaften ist die Vorstellung in einem Perinatalzentrum sinnvoll, damit bereits im Vorfeld Fragen geklärt werden können und bei der Geburt im Ernstfall ein Kinderarzt sofort anwesend ist. Ist der „Papierkram“ erledigt, können sich die werdenden Eltern ganz aufs Wesentliche – die Geburt – konzentrieren. Bei der Geburt im Krankenhaus werden die Paare in der Regel von angestellten Hebammen betreut. Möglich ist es nach Rücksprache jedoch häufig auch, eine freiberufliche Hebamme als Beleghebamme zur Geburt mit in die Klinik zu bringen. Dies sollten Sie im Vorfeld abklären.

Universitätsklinikum Mannheim (UMM) – Frauenklinik

Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 | 68167 MA  Chefarztsekretariat: 0621/383-2286  Kreißsaal: 0621/383-2290  Schwangerenambulanz: 0621/383-1649  Mutter-Kind-Station: 0621/383-2534  www.umm.de  frauenklinik@umm.de

Besonderheiten: Perinatalzentrum gemeinsam mit der Kinderklinik, d.h.

Neugeborenen-Intensivstation und Neonatologie zur umfassenden Versorgung bspw. von Frühgeborenen oder erkrankten Neugeborenen.

Diakonissen-Krankenhaus (Diako)

Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe

Speyerer Straße 91-93 | 68163 MA  Chefarztsekretariat: 0621/8102-3101  Kreißsaal: 0621/8102-4224  Gynäkologische Ambulanz: 0621/8102-3124  www.diako-mannheim.de

Top Ten der Vornamen – 2021

4.366 Babys erblickten 2021 in Mannheim das Licht der Welt. In den Wochen und Monaten vor der Geburt ist für die Eltern meist die spannende Frage: Wie soll der Sprössling heißen? Das Vornamensrecht, das durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt ist, billigt den Eltern sogar ein Namenserfindungsrecht zu. Lehnt ein Standesbeamter einen Namen jedoch ab, muss die Namensgebung vielleicht vor Gericht geklärt werden. Als Richtlinie dient das „Internationale Handbuch der Vornamen“ des Standesamtsverlags. Darin sind über 65.000 Namen aufgeführt.

MäDcHen Mannheim Deutschland

1. Emilia Emilia 2. Ella Hannah 3. Emma Mia 4. Lina Emma 5. Lea Sophia 6. Sophia Mila 7. Mila Lina 8. Clara Ella 9. Ida Lea 10. Mia Marie

JUnGen Mannheim Deutschland

1. Noah Matteo 2. Leon Noah 3. Felix Leon 4. Elias Finn 5. Matteo Elias 6. Paul Paul 7. Emil Ben 8. Jakob Luca 9. Jonas Emil 10. Louis Louis

Die Erstausstattung fürs Baby

Kleidung

5-6 Bodys (in der Größe 50, 56 oder 62) 5-6 Langarmshirts oder leichte Pullis, Hemdchen und Jäckchen 4 Strampler (in 50, 56 oder 62) 2 Paar Söckchen, 1-2 Paar warme Socken, 1-2 Strumpfhosen 4 Schlafanzüge (Größe 50, 56 oder 62) 2 Mützen (dick und dünn) 1 Ausfahrgarnitur (je nach Wetter) Spucklätzchen

Schlafen

Kinderbett, Stubenwagen oder Wiege mit Matratze und Laken Schlafsack Babyphon Wärmeflasche/Kirschkernkissen Nachtlicht Spieluhr Schnuller

ernährung

Stillkissen Stilleinlagen 6 Milchfläschchen aus Glas oder Kunststoff mit Saugern, Größe 1 Teefläschchen mit Teesauger Baby-Anfangsnahrung Flaschenbürste Babykostwärmer Wasserkocher Sterilisator Thermobox/Thermoflasche Lätzchen Quellen: Mannheimer Morgen/www.beliebte-vornamen.de

Pflege

Wickelkommode oder Wickelaufsatz für die Wanne Wickelauflage mit abwaschbarer oder abnehmbarer Auflage Windeleimer mit Deckel Windeln Mullwindeln oder Moltontücher (als Spucktücher und Unterlage) Pflegemittel (Wundschutzcreme, Feuchttücher, Babyöl) Badetücher Babybadewanne oder Badeeimer Badethermometer Waschhandschuh Bürste/Kamm Fieberthermometer Baby-Nagelschere eventuell Babywaage eventuell Heizstrahler

Unterwegs

Kinderwagen mit Innentasche und Decke oder Fußsack, Regenschutz, Sonnenschirm und Wagennetz Tragetuch/-sack Wickeltasche im Auto: Babyschale mit ECEPrüfnorm (aktuell gelten die neue i-Size-Norm ECE-R129 und die bisherige Norm ECE R 44/04)

Spielen

waschbare Stofftiere Greifringe Krabbeldecke Spieltrapez

Wem eine Klinikgeburt zu technisch scheint, der ist in einem Geburtshaus gut aufgehoben. Hier können Schwangere ihr Kind auf möglichst natürliche Weise, also weitgehend ohne medizinische Hilfe mit viel menschlicher Zuwendung zur Welt bringen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die eigentlichen Hebammenleistungen sowie die Betriebskosten im Geburtshaus. Trotzdem können Kosten auf die werdenden Eltern zukommen – beispielsweise für die Rufbereitschaft der Hebamme um den errechneten Geburtstermin. Im Beratungsgespräch mit den Hebammen erfahren Eltern alles Wissenswerte. Auch die Krankenkassen beraten ihre Versicherten.

Hebammen sind wertvolle Helfer bei der Geburt. Sie können Vorsorgeuntersuchungen übernehmen und stehen während der Geburt und auch danach im Wochenbett und die gesamte Stillzeit hindurch den frisch gebackenen Müttern mit Rat und Tat zur Seite. Auch die Rückbildungsgymnastik ist Aufgabe der Hebammen. Viele Hebammen wenden alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Lasertherapie zur Schmerz- und Beschwerdenbehandlung vor, während oder nach der Geburt an, um Mutter und Kind zu schonen. Empfehlenswert ist es, schon frühzeitig mit einer Hebamme Kontakt aufzunehmen. Zum einen sollte sich die werdende Mutter mit ihr gut verstehen und auf einer Wellenlänge liegen. Zum anderen ist es manchmal gerade in Urlaubszeiten gar nicht so einfach, eine Hebamme mit freien Terminen zu finden.

Die Besuche der Hebamme werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Während der Schwangerschaft kann die Hebamme ein- bis zweimal monatlich kommen (bei Bedarf öfter), nach der Geburt sieht die gesetzliche Regelung in den ersten 8 Wochen bis zu 26 Hausbesuche vor (bei Bedarf mehr). Diese Betreuung kann bis zum Ende der Stillzeit wahrgenommen werden. Bei Still- oder Ernährungsproblemem kann sie noch weitere acht Mal kontaktiert werden. Die Stillbetreuung, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Jede Frau kann sich direkt an eine Hebamme wenden. Privatversicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse informieren.

Eine weitere Möglichkeit der Geburtsbegleitung bieten Doulas. Sie arbeiten mit der Hebamme Hand in Hand und sorgen für eine Geburt in Geborgenheit und Würde. Doulas gibt es schon seit Jahrtausenden. Ihren Namen erhielten sie in den 1970er Jahren von den Professoren John Kennell und Klaus Marshall, die das Phänomen der kundigen Geburtsbegleiterin erforschten. Sie gaben dem neuen alten Beruf einen Namen. Dieses altgriechische Wort leitet sich von „doulalei“ ab und bedeutet „Dienerin der Frau“. In Deutschland gibt es derzeit etwa 200 bis 300 Doulas – Anzahl stark wachsend, da die Nachfrage steigt.

FRÜHE HILFEN ELTERN-KIND-ZENTREN

BERATUNG FÜR ELTERN MIT KINDERN VON 0 – 3 JAHREN, KRABBELGRUPPEN UND ELTERN-KIND-GRUPPEN, KOSTENFREIE ELTERNKURSE IN

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01 - Schönau Eltern-Kind-Zentrum Marienburger Straße

Marienburger Str. 24 68307 Mannheim-Schönau Tel: 0621 782604 E-Mail: elkiz.marienburger-strasse@mannheim.de

02 - Luzenberg Eltern-Kind-Zentrum Luzenberg

Spiegelfabrik 25 68305 Mannheim-Luzenberg Tel: 0621 7629210 E-Mail: elkiz.luzenberg@mannheim.de

03 - Waldhof Evang. Eltern-Kind-Zentrum Speckweg

Speckweg 20 68305 Mannheim-Waldhof Tel: 0621 28000440 E-Mail: kita.speckweg.mannheim@kbz.ekiba.de

04 - Waldhof-Ost Eltern-Kind-Zentrum Oberer Ried

Frischer Mut 1-4 68305 Mannheim Speckweggebiet Tel: 0621 754430 E-Mail: elkiz.oberer-ried@mannheim.de

05 - Käfertal Eltern-Kind-Zentrum Ida Dehmel

Ida-Dehmel-Ring 77-79 68309 Mannheim-Käfertal Tel: 0621 72643 E-Mail: elkiz.ida-dehmel@mannheim.de

06 - Neckarstadt-West Eltern-Kind-Zentrum Elfenstraße

Elfenstr. 21 68169 Mannheim-Neckarstadt-West Tel: 0621 3210201 E-Mail: elkiz.elfenstrasse@mannheim.de

07 - Neckarstadt-West Kath. Eltern-Kind-Zentrum St. Theresia

Zehntstr. 32 68169 Mannheim-Neckarstadt-West

08 - Neckarstadt-Ost Kath. Eltern-Kind-Zentrum St. Bonifatius

Weylstrasse 5 68167 Mannheim-Wohlgelegen Tel: 0621 30085230 E-Mail: elkiz-st.bonifatius@kath-ma-neckarstadt.de

09 - Neckarstadt-Ost Eltern-Kind-Zentrum Ulmenweg

Ulmenweg 30-32 68167 Mannheim-Neckarstadt-Ost Tel: 0621 39159940 E-Mail: elkiz.ulmenweg@mannheim.de

10 - Innenstadt/Jungbusch Eltern-Kind-Zentrum K 2

K 2, 6 68159 Mannheim-Innenstadt Tel: 0621 2939824 E-Mail: elkiz.K2@mannheim.de

11 - Hochstätt Evang. Eltern-Kind-Zentrum Kieselgrund

Kieselgrund 5-7 68239 Mannheim-Hochstätt Tel: 0621 28000427 oder 0621 28000408 E-Mail: Kita.kieselgrund.mannheim@kbz.ekiba.de

12 - Rheinau Eltern-Kind-Zentrum Rheinau

Relaisstr. 155 68219 Mannheim-Rheinau Tel: 0621 86238900 E-Mail: elkiz.rheinau@mannheim.de

13 - Almenhof Eltern-Kind-Zentrum Maria Hilf

Karl-Blind-Str. 4-6 68199 Mannheim-Almenhof Tel: 0621 30085650 E-Mail: mariahilfkiga@kath-ma-suedwest.de

Frühe Hilfen in Mannheim

Frühe Hilfen sind kostenfreie Angebote zur Beratung und Unterstützung von werdenden Eltern und Eltern mit Kindern bis zum 3. Geburtstag.Im Bereich der Frühen Hilfen gibt es viele unterschiedliche Angebote für Sie als Mannheimer Eltern, oft von der Stadt (Jugendamt und Gesundheitsamt), aber auch von freien Trägern oder in Kombination: Offene Treffs und Eltern-Cafés, Kinderkrankenschwestern zur Unterstützung zu Hause, Beratung nach Möglichkeit schon in der Geburtsklinik, Unterstützung von Familienpat*innen oder Elternkurse … und vieles andere mehr. Einige Angebote sind weiter unten beschrieben. Alle Fachkräfte unterliegen natürlich der Schweigepflicht. Die Annahme der Angebote ist freiwillig und alle Angebote – bis auf Familienbildungsfreizeiten – sind kostenfrei. Informationen erhalten Sie unter www.mannheim.de/ fruehehilfen oder direkt bei der Frühe Hilfen-Anlaufstelle unter  0621 293-3708 oder fruehe.hilfen@mannheim.de.

Frühe Hilfen an Geburtskliniken

Die Frühe Hilfen-Fachkräfte arbeiten eng mit den Mannheimer Geburtskliniken zusammen. Bei der Anmeldung zur Geburt oder nach der Entbindung erhalten werdende Eltern vom Klinikpersonal Informationen über die Angebote der Frühen Hilfen. Sie können aber auch selbst danach fragen, wenn sie Unterstützung möchten. Meist kommt dann eine Fachkraft entweder schon in die Klinik oder zu den Eltern nach Hause und berät sie über die Möglichkeiten der Unterstützung. Die Annahme des Angebots ist freiwillig und kostenfrei.

„Willkommen im Leben“ – Besuch in den ersten Lebenswochen

Allen Eltern von Neugeborenen wird ein Besuch durch eine Kinderkrankenschwester des Gesundheitsamtes angeboten. Bei diesem Besuch wird ein Willkommenspaket für das Baby überreicht, die Eltern erhalten Informationen zu Ernährung, Schlafgewohnheiten und Entwicklung des Babys und auch Informationen darüber, was es sonst noch an attraktiven und hilfreichen Angeboten in der Stadt und im Wohngebiet gibt.

Frühe Hilfen im ersten Lebensjahr

Das erste Lebensjahr eines Kindes bringt für Eltern und Familien viel Neues: Sie möchten herausfinden, was ihr Kind braucht, und wie es ihnen das sagen will. Sie möchten ihr Kind richtig ernähren und pflegen. Sie möchten auch sicher sein, dass ihr Kind sich gut entwickelt. Sie möchten wissen, was sie tun können, wenn es mal schwierig wird, und das kann es für Familien ja aus vielerlei Gründen werden. Die Fachkräfte der Frühe Hilfen-Anlaufstelle beraten und unterstützen die Eltern nicht nur mit Rat, sondern auch mit Tat: Ein ganzes Jahr bis zum ersten Geburtstag des Kindes kann eine Kinderkrankenschwester wöchentlich zu ihnen nach Hause kommen und ihnen zur Seite stehen. Und sie werden informiert, welche Angebote es in Mannheim für Eltern mit Kindern unter 3 Jahren insgesamt gibt. Die Fachkräfte helfen dabei, die richtigen Ansprechpersonen zu finden. Die Annahme des Angebots ist freiwillig und kostenfrei.

eltern-Kind-Zentren für Kinder 0 bis unter 3 Jahre

Ein Angebot der Frühen Hilfen sind die Eltern-Kind-Zentren (ElKiZ), die über Mannheim verteilt an KiTas unterschiedlicher Träger zu finden sind. Sie sind offen für alle werdenden Eltern und Eltern mit Kindern unter 3 Jahren aus Mannheim. Die Kinder müssen nicht in einer KiTa angemeldet sein. Die Mannheimer ElKiZe sind ein besonderes Angebot: Dort arbeiten verschiedene Fachkräfte – der KiTa, der Erziehungsberatung, der Bezirkssozialarbeit und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes –, die den Familien gemeinsam ihr Wissen in einem bunten Programm zur Verfügung stellen: Es gibt Austauschmöglichkeiten in offenen Eltern-Treffs, Informationen und Tipps in Eltern-Cafés und vielfältige Beratungsmöglichkeiten. Alles ist freiwillig und kostenfrei. Die Übersicht auf der linken Seite zeigt, wo ElKiZe zu finden sind. Informationen zu den Programmen der ElKiZe unter www.mannheim.de/elkiz.

Familienbildung STäRKe für Familien in besonderen Lebenssituationen

„STÄRKE“ ist ein Familienbildungsprogramm des Landes Baden-Württemberg. Die Anforderungen an Eltern sind vielfältig, die familiären Lebenssituationen meist sehr unterschiedlich, und mit jeder neuen Familienphase stellen sich neue Herausforderungen und Aufgaben. Das Landesprogramm unterstützt Eltern in besonderen Lebenssituationen mit passenden Kursen und Familienbildungsfreizeiten. Die Annahme des Angebots ist freiwillig. Kurse sind kostenfrei, für Familienfreizeiten wird ein Betrag erhoben. Informationen über das aktuelle Angebot sind erhältlich unter www.mannheim.de/staerke und  0621 293-3709 (siehe auch Seite 57).

qgesunder und sicherer schlaf So fühlen sich Babys wohl Gerade in den ersten Wochen „tut“ das Baby noch nicht viel – trinken, schlafen und verdauen sind die Hauptthemen für den kleinen Erdenbürger. Und dennoch sind die frischgebackenen Eltern fast 24 Stunden mit der Pflege des Sprösslings beschäftigt. Zur sichersten Schlafposition des Babys informiert Sie der Kinderarzt im Krankenhaus oder bei der U2 ausführlich. Vorweg: Ein sich stets wiederholendes Zu-Bett-Geh-Ritual und ein fester Rhythmus erleichtern vielen Babys und Kindern den Übergang zur Schlafenszeit und geben ihnen

Sicherheit. Für die richtige Umgebung gilt: Das Kind schläft im gesamten ersten Lebensjahr am besten im eigenen Bettchen im Schlafzimmer der

Eltern. Das Bett sollte rundum gut belüftet sein, von der Verwendung von

Nestchen oder Himmel wird heutzutage abgeraten. Die Gitterstäbe am

Bett müssen einen geringen Abstand (4,5 bis 6,5 cm) aufweisen, so dass das Baby nicht mit dem Kopf dazwischen stecken bleiben kann. Ecken und Kanten müssen abgerundet sein, es sollen keine Schrauben hervorstehen. Im Bett sollte eine feste, glatte und luftdurchlässige Matratze liegen –

Kissen, Decken, Felle oder Nestchen sind tabu, erläutert die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA). 16 bis 18 Grad Celsius Raumtemperatur sind optimal zum Schlafen, das Kind liegt am sichersten in einem

Schlafsack auf dem Rücken. Nimmt das Kind einen Schnuller, sollte es diesen zu jedem Schlaf bekommen. Wichtig ist zudem eine rauchfreie

Umgebung. Wer all diese Maßnahmen berücksichtigt, kann das Risiko des Plötzlichen Kindstodes deutlich minimieren. Mediziner sprechen vom plötzlichen Kindstod (Sudden infant death syndrome; kurz SIDS), wenn ein zuvor gesundes Kind vollkommen unerwartet im ersten Lebensjahr stirbt und sich keinerlei Erklärung dafür finden lässt. Laut Universitätsklinikum

Bonn waren in Deutschland 2020 insgesamt 84 Kinder betroffen. Meist trifft es Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten mit einer Häufung zwischen demzweiten und vierten Lebensmonat. Und: Im Winter sterben doppelt so viele Kinder am plötzlichen Kindstod wie im Sommer. Ausreichend Schlaf hat viele Vorzüge: Eine aktuelle US-amerikanische

Studie, die 17 Untersuchungen zum Thema Kinderschlaf und Übergewicht analysierte, kam zu dem Schluss, dass ausreichender und tiefer Schlaf bei

Kindern offenbar das Risiko für Fettleibigkeit mindern kann. Die Wissenschaftler geben als optimale Richtwerte an, dass Kinder unter fünf Jahren mindestens elf Stunden pro Tag/Nacht und Kinder zwischen fünf und zehn Jahren etwa zehn Stunden pro Nacht schlafen sollten.

Bitte nicht schütteln!

Das Baby schreit andauernd, spuckt die Milch wieder aus, schläft kaum und ist permanent unzufrieden. Die Wäscheberge wachsen bis zur Decke, man hat es wieder nicht vor 14 Uhr geschafft zu frühstücken und Duschen und Schlafen sind zum Luxus geworden. Die erste Zeit mit Kind ist manchmal anstrengend. Da steigt das Risiko, dass die Nerven irgendwann blank liegen und man sich zu einer unüberlegten Handlung hinreißen lässt, um das Baby irgendwie still zu bekommen.

Bitte schütteln Sie in solchen Stresssituationen niemals ihr Kind!

Das kann schwere Verletzungen verursachen. Mediziner sprechen vom „Shaken-Baby-Syndrom“, zu deutsch Schütteltrauma. Dieses wird durch Schütteln des meist an Brustkorb, Schultern oder Armen gehaltenen Kindes verursacht. Dabei schlägt der Kopf des Kindes ungeschützt hin und her. Das Gehirn ist noch zart und verletzlich. Durch das Schütteln kommt es zu Einrissen in den Blutgefäßen. Diese Blutungen können zu schweren bleibenden Schäden führen wie Sehstörungen bis zur Blindheit oder Nervenschäden mit der Folge einer geistigen oder körperlichen Behinderung, im schlimmsten Fall sogar zum Tod. Wenn Sie spüren, dass Sie an Ihre Grenzen kommen, dann legen Sie das Kind vorsichtig in sein Bettchen und versuchen, etwas Distanz zu bekommen. Manchmal hilft auch ein Gespräch mit einer Vertrauensperson.