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Urkunden, Finanzen & Co

qurkunden, finanzen & co. Anträge und finanzielle Hilfen nach der Geburt Die Anstrengungen der Geburt sind geschafft, nun steht die Anmeldung des Kindes beim Standesamt und das Ausfüllen einiger Antragsformulare auf dem Programm. Denn nur so erhalten Eltern mögliche finanzielle Unterstützungen von Stadt, Land und Bund.

Geburtsbeurkundung

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Die Geburt eines Kindes in Mannheim muss beim Standesamt Mannheim zur Beurkundung angezeigt werden. Die Mannheimer Geburtskliniken nehmen den Eltern diese Anzeigepflicht ab. Dafür müssen Sie alle Unterlagen, die das Standesamt zur Beurkundung der Geburt braucht, mit in die Klinik nehmen. Wenn Sie keine Papiere dort abgeben, wird die Klinik die Geburt Ihres Kindes ohne die nötigen Unterlagen nach fünf Tagen anzeigen. In diesem Fall müssen Sie sich selbst um die weiteren Formalitäten beim Standesamt kümmern. Welche Unterlagen das Standesamt von Ihnen benötigt, hängt vom Familienstand ab. Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung mit vorzulegen. Die Geburtsbescheinigungen für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe sind kostenlos. Für alle weiteren Geburtsurkunden müssen Sie eine Gebühr bezahlen (12 Euro je Urkunde). Sie können vom Standesamt bei Bedarf auch mehrsprachige Geburtsurkunden erhalten. Die Gebühr beträgt ebenfalls 12 Euro je Urkunde.

Der Zeitpunkt der Geburtsbeurkundung im Standesamt ist für die Festlegung des Namens des Neugeborenen ausschlaggebend. In der Regel wird im Krankenhaus eine Geburtsanzeige mit dem von Ihnen gewählten Wunschnamen ausgestellt. Nach der Beurkundung der Geburt ist eine Änderung des Namens in der Regel nicht mehr möglich.

Standesamt Mannheim | K7 | 68159 MA  0621/293-3101  standesamt@mannheim.de

Kindergeld

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Für das erste, zweite und dritte Kind erhalten Sie ab 2023 monatlich je 237 Euro, und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250 Euro. Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich bei der Familienkasse. Die Anträge können Sie bei der Familienkasse anfordern oder aus dem Internet downloaden. Diese sind ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Geburtsurkunde bzw. -bescheinigung an die Familienkasse zu schicken. Keine Sorge, wenn Sie nicht sofort daran denken, Kindergeld zu beantragen: Kindergeld wird rückwirkend für bis zu sechs Monate ausgezahlt.

Familienkasse Baden-Württemberg West

Czernyring 22/11 | 69115 HD |  0800/4 5555 30  Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F11@arbeitsagentur.de

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist einkommensabhängig und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag wird für unverheiratete, unter 25 Jahre alte, im Haushalt der Eltern lebende Kinder gezahlt und beträgt bis zu 250 Euro monatlich.

Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich, denn für die Zeit vor der Antragstellung können Sie grundsätzlich keinen Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag wird wie das Kindergeld bei der Familienkasse Heidelberg der Bundesagentur für Arbeit beantragt und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Familienkasse Baden-Württemberg West

Czernyring 22/11 | 69115 HD |  0800/4 5555 30  Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F41@arbeitsagentur.de

elterngeld und elterngeldPlus

elterngeld

Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung eines neugeborenen Kindes investieren, bekommen Elterngeld. Das Elterngeld ist also Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer jedoch nach der Geburt eines Kindes mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual 65 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1.800 Euro, für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld.

Mit dem Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann man die voraussichtliche Höhe selbst ermitteln:  www.familienportal.de

Es empfiehlt sich, den Antrag auf Elterngeld zeitnah nach der Geburt des Kindes zu stellen, da die Zahlungen rückwirkend nur für die letzten drei Monate geleistet werden. Elterngeld wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. In den ersten zwei Monaten nach der Geburt wird es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Arbeitnehmerinnen erhalten in den meisten Fällen erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt meist höher sind. Anschließend haben sie noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld.

Das Elterngeld wird an die Eltern bis zu 14 Monate gezahlt, beide können frei untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und bis zu zwölf Monate beziehen. Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist.

elterngeldPlus

Für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten, lohnt sich ElterngeldPlus. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate.

Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit beide zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Landesbank Familienförderung | 76113 Karlsruhe

 0800/664 54 71 (gebührenfrei), Mo bis Fr, 8:00 - 16:30 Uhr  www.l-bank.de

Achtung: Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Für das Einkommen des Ehepaars ist also ein höherer Steuersatz zu zahlen. Er entspricht dem Satz, der zu zahlen wäre, wenn auch das Elterngeld als Einkommen gewertet würde. Dieser Sachverhalt wird beim Lohnsteuerabzug jedoch nicht berücksichtigt. Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse schon vor der Geburt können verheiratete Arbeitnehmer die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Da das Elterngeld vom Nettogehalt berechnet wird, ist die Lohnsteuerklasse III mit den geringsten Abzügen die günstigste Wahl. Die Wahl der Steuerklasse ist immer für ein Jahr bindend. Wer wechseln möchte, kann dies beim zuständigen Finanzamt beantragen. Mehr Informationen zum Thema „Elterngeld“ sowie einen „Elterngeldrechner“ finden Sie unter  www.familienportal.de

Wohngeld

Wohngeld wird gewährt, damit einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, die Wohnkosten für familiengerechten Wohnraum tragen können. Die Leistung kann für Mieterhaushalte und für selbstnutzende Wohneigentümer erbracht werden. Sie wird in Form von Mietzuschuss für Mieterhaushalte und in Form von Lastenzuschuss an selbstnutzende Wohneigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab: Der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Höhe der zuschussfähigen Belastung des Wohneigentums. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Hinweis: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die monatliche Leistungen der Wohngeldbehörde erhalten, können auch Leistungen aus dem Bildungspaket beziehen. Anträge sind bei den Bürgerdiensten und bei der Wohngeldstelle erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bmvbs.de.

Stadtverwaltung Mannheim | Fachbereich Arbeit und Soziales

R1, 12 | 68161 Mannheim  0621/293-7839 oder 0621/293-7847

Mannheimer Familienpass

Das bunte Gutscheinheft der Stadt Mannheim will Eltern und Kinder dazu anregen, ihre Freizeit gemeinsam zu gestalten. Der Familienpass ist prall gefüllt mit Einladungen zu ermäßigten oder kostenfreien Veranstaltungen. Alle Mannheimer Familien und alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 18 Jahren erhalten den Familienpass unabhängig von ihrem Einkommen.

Im Gutscheinheft des Familienpasses finden Sie Gutscheine für freie Eintritte oder Ermäßigungen für Einrichtungen und Vereine in Mannheim: z. B. Gutscheine für Schwimmbäder, Theaterbesuche, die Stadtparks, Museen, Angebote der Stadtbibliothek und viele weitere Freizeitbetätigungen. Ergänzt wird der Familienpass um den Familienpass plus mit zusätzlichen Vergünstigungen und attraktiven Angeboten für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Den Familienpass erhält man bei den Bürgerdiensten der Stadt oder er kann online auf www.mannheim.de/familienpass bestellt werden. Für den Familienpass plus müssen bei den Bürgerdiensten aktuelle Bescheide vorgelegt werden, die die Bedürftigkeit belegen.

Stadtverwaltung Mannheim | Fb. Jugendamt und Gesundheitsamt

D7, 2a-4 | 68159 Mannheim  0621/293-3648

Landesfamilienpass Baden-Württemberg

Den Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass bereits ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mit diesem Pass können kostenlos oder verbilligt zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten und Museen besucht werden. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Der Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte ist bei den Bürgerdiensten der Stadt Mannheim erhältlich.

Hilfe – mein Kind schreit!

Einige Babys schreien besonders viel – insbesondere nachmittags oder am Abend. Als Schreibaby gilt ein Säugling, der täglich mehr als drei Stunden an mindestens drei Tagen der Woche über mehr als drei Wochen aus unerklärlichen Gründen schreit und sich kaum beruhigen lässt. Schreibabys beginnen mit ihrem lautstarken Protest etwa ab einem Lebensalter von zwei Wochen. Bis zum dritten Lebensmonat schreien etwa 16 Prozent der Babys in Deutschland exzessiv. Zwischen dem dritten und sechsten Lebensmonat sinkt die Rate auf sechs Prozent und nach dem sechsten Lebensmonat schreien nur noch etwa zwei Prozent der Babys ungewöhnlich viel. „Normal“ ist es, wenn ein Baby etwa 30 Minuten am Tag schreit, etwa wenn es hungrig oder müde ist.

Die Gründe für übermäßiges Schreien wurden in Verdauungsstörungen – den sog. Drei-Monatskoliken – vermutet, was mittlerweile aber widerlegt ist. Die Ursachen für das Schreien sind oft komplex und bestehen im Wesentlichen darin, dass die Kinder Schwierigkeiten haben, sich gegenüber den vielfältigen Umweltreizen abzuschirmen. Diese sogenannten Regulationsstörungen führen dazu, dass die Kinder noch Probleme mit der Anpassung an die Umwelt haben und sich daher nur schwer beruhigen lassen. Oberstes Prinzip ist: Ruhe bewahren und nicht zu schnell von einer Beruhigungsmethode zur anderen zu wechseln. Das Kind benötigt Zeit, zu reagieren, denn Regulation kann es nur selbst lernen.

Hilfe erhalten Sie von so genannten Schreiambulanzen. Die Kontaktdaten bekommen Sie über Kinder- und Jugendärzte, Kinderkliniken oder über das zuständige Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen. Es gibt im Heidelberger Uniklinikum eine Spezialambulanz, die weiterhelfen kann. Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern werden hier beraten und therapiert. Ziel der Behandlung ist, dass Eltern mehr Selbstvertrauen bekommen und lernen, ihr Kind besser zu verstehen.

Universitätsklinikum Heidelberg

Institut für Psychosoziale Prävention

Spezialambulanz für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern

Bergheimer Straße 54 | 69115 Heidelberg

Anmeldung  06221/56-4701  www.klinikum.uni-heidelberg.de