Eltern & Kind in Mannheim 2020

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Urkunden, Finanzen & Co.

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Urkunden, Finanzen & Co.

Anträge und finanzielle Hilfen nach der Geburt Die Anstrengungen der Geburt sind geschafft, nun steht die Anmeldung des Kindes beim Standesamt und das Ausfüllen einiger Antragsformulare auf dem Programm. Denn nur so erhalten Eltern mögliche finanzielle Unterstützungen von Stadt, Land und Bund.

Geburtsbeurkundung Die Geburt eines Kindes in Mannheim muss beim Standesamt Mannheim zur Beurkundung angezeigt werden. Die Mannheimer Geburtskliniken nehmen den Eltern diese Anzeigepflicht ab. Dafür müssen Sie alle Unterlagen, die das Standesamt zur Beurkundung der Geburt braucht, mit in die Klinik nehmen. Wenn Sie keine Papiere dort abgeben, wird die Klinik die Geburt Ihres Kindes ohne die nötigen Unterlagen nach fünf Tagen anzeigen. In diesem Fall müssen Sie sich selbst um die weiteren Formalitäten beim Standesamt kümmern. Welche Unterlagen das Standesamt von Ihnen benötigt, hängt vom Familienstand ab. Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung mit vorzulegen. Die Geburtsbescheinigungen für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe sind kostenlos. Für alle weiteren Geburtsurkunden müssen Sie eine Gebühr bezahlen (12 Euro je Urkunde). Sie können vom Standesamt bei Bedarf auch mehrsprachige Geburtsurkunden erhalten. Die Gebühr beträgt ebenfalls 12 Euro je Urkunde. Der Zeitpunkt der Geburtsbeurkundung im Standesamt ist für die Festlegung des Namens des Neugeborenen ausschlaggebend. In der Regel wird im Krankenhaus eine Geburtsanzeige mit dem von Ihnen gewählten Wunschnamen ausgestellt. Nach der Beurkundung der Geburt ist eine Änderung des Namens in der Regel nicht mehr möglich. Standesamt Mannheim | K7 | 68159 MA  0621/293-3101  standesamt@mannheim.de

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ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Geburts­urkunde bzw. -bescheinigung an die Familienkasse zu schicken. Keine Sorge, wenn Sie nicht sofort daran denken, Kindergeld zu beantragen: Kindergeld wird rückwirkend für bis zu sechs Monate ausgezahlt. Familienkasse Baden-Württemberg West Czernyring 22/11 | 69115 HD |  0800/4 5555 30  Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F11@arbeitsagentur.de

Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist einkommensabhängig und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag wird für unverheiratete, unter 25 Jahre alte, im Haushalt der Eltern lebende Kinder gezahlt und beträgt bis zu 185 Euro monatlich. Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich, denn für die Zeit vor der Antragstellung können Sie grundsätzlich keinen Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag wird wie das Kindergeld bei der Familienkasse Heidelberg der Bundesagentur für Arbeit beantragt und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Familienkasse Baden-Württemberg West Czernyring 22/11 | 69115 HD |  0800/4 5555 30  Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F41@arbeitsagentur.de

Kindergeld Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Für das erste und zweite Kind erhalten Sie monatlich 204 Euro (ab 2021: 219 Euro), für das dritte Kind 210 Euro (ab 2021: 225 Euro) und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 235 Euro (ab 2021: 250 Euro). Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich bei der Familienkasse. Die Anträge können Sie bei der Familienkasse anfordern oder per Download aus dem Internet ziehen. Diese sind

Das macht fröhlich: Familien mit Kindern erhalten finanzielle Unterstützung und Vergünsti­gungen von Stadt, Land und Bund.


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