2020 11 HEFT

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KLEINANZEIGEN

E-MAIL AN DIE HEFT-REDAKTION VOM 9.10. Zu unserem Kommentar zur Kleinanzeige »Covidiotin, gut aussehend, unternehmungslustig ...« (Oktober-HEFT, Seite 37, 2. Anzeige) hat uns die Anzeigenaufgeberin folgende E-Mail geschrieben, die wir auf ihren Wunsch an dieser Stelle veröffentlichen: An die Heft-Redaktion, Geht‘s noch? Welcher 33-er Geist weht durch eure Köpfe, wenn ihr einer ganz normalen, privaten Kleinanzeige einen solchen diskriminierenden Kommentar hinzufügt? Habe ich in die Anzeige irgendetwas hineingeschrieben, was diesen Kommentar rechtfertigen könnte? Das wäre z.B. das - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - Verunglimpfung des Bundespräsidenten - Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole - Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - Bildung krimineller Vereinigungen - Bildung terroristischer Vereinigungen - kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland - Anleitung zu Straftaten - Gewaltdarstellung - Belohnung und Billigung von Straftaten - Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen - in Verbindung mit - Zugänglichmachen kinderpornografischer Schriften mittels Rundfunk oder Telemedien - Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - Bedrohung - Fälschung oder Gebrauch beweiserheblicher Daten Wenn ihr euch dem Artikel 5 Abs.1 des GG verpflichtet fühlen würdet, hättet ihr nicht diesen diskriminierenden Kommentar geschrieben, der sehr wohl eine Zensur darstellt. Im Übrigen existiert dieser Artikel, der Meinungs- und Pressefreiheit gewährleisten soll, leider de facto nicht mehr, wie jedermann seit geraumer Zeit mit Blick auf die Berichterstattung der MSM feststellen muss und wie man auch an diesem sehr unschönen Beispiel der Zensur in eurem Blättchen erkennen kann. Wieso seid ihr dankbar für einen Artikel des GG, den ihr selbst als Teil einer regierungstreuen, gleichgeschalteten Presse missachtet, indem ihr erkennbare Kritiker der unverhältnismäßigen Regierungsmaßnahmen zensiert? Die 9,- Euro Anzeigengebühr ärgern mich sehr weil ich diese lieber einem unabhängigen, nicht regierungstreuen Magazin gespendet hätte, dem der Art. 5 Abs. 1 des GG noch wirklich etwas bedeutet. Gerne würde ich diese Zeilen in der November-Ausgabe veröffentlicht sehen, aber so ernst gemeint ist es dann mit der Meinungsfreiheit eures Blättchens, das Zensur inzwischen willkürlich und aus banalen Gründen ausgeübt, vermutlich doch nicht. Übrigens habe ich sehr viele Zuschriften von Lesern erhalten, die euren Kommentar sehr befremdlich fanden und sich in ähnlicher Weise geäußert haben, wie ich ich in diesem Schreiben. Nichtsdestotrotz ist zu beobachten, dass einige der Mainstream-Medien inzwischen zurückrudern und vielleicht hängt ihr auch euer schäbbigs Fähnchen bald wieder nach dem Wind ... Rechtliche Schritte behalte ich mir im Übrigen vor. E. S. (Anmerkung der Redaktion: Auf Wunsch der Schreibenden wird ihr vollständiger Name nicht genannt.)

INFORMATIONEN ZU DEN KLEINANZEIGEN Liebe HEFT-Leser*innen, die Möglichkeit zur Kleinanzeigenaufgabe besteht jederzeit online unter www.heft.de > Kleinanzeigen > Kleinanzeigen aufgeben (Anzeigenschluss: 18. des Vormonats) 34


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