Drohnenfotografie

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Startklar für die Drohnenfotografie? - Fachjournalist

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Startklar für die Drohnenfotografie? Autor: Ralf Falbe · 13. Juni 2019 Das Geschäft mit Drohnen boomt. Doch wer eine Drohne besitzt und damit fotografiert und filmt, muss einiges beachten. Unser Autor Ralf Falbe hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Langstrecken-Flugkapazität, 3-Achs-Gimbal-Bildstabilisierung, Ultra HD mit 3.840 x 2.160 Pixeln. Die Daten auf dem technischen Merkblatt der Parrot-Drohne beeindrucken. Dann klingelt das Telefon und ein Mitarbeiter der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Referat Luftverkehr, meldet sich auf eine Anfrage per E-Mail: „Kennen Sie die gültige deutsche Drohnenverordnung? Haben Sie eine Haftpflichtversicherung für das Fluggerät? Haben Sie an die Kennzeichnungspflicht mit einer feuerfesten Plakette für Namen und Anschrift gedacht?“ Drohnen sind sexy, aber auch gefährlich. Man lernt rasch, dass es neben Wind und Möwen noch ganz andere Fallstricke gibt – in einer rechtlichen Grauzone. In Deutschland ist das Fliegen mit Sichtkontakt gesetzlich vorgeschrieben. Bei Fluggeräten über 250 Gramm Eigengewicht besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit einer feuerfesten Betriebsinhaber-Plakette und oftmals berechnen Fachhändler beim Drohnenkauf eine zusätzliche Sicherheitsgebühr in Höhe von 15 Euro: Die neue Pflicht zur Käuferregistrierung soll bei der Ermittlung des Halters bei verursachten Schäden helfen. Ab einem Eigengewicht von zwei Kilogramm muss der Drohnenführer zudem seine Navigationskenntnisse (Flugkenntnisnachweis) belegen: Es fallen weitere Gebühren an. Eine umfangreiche Haftpflichtversicherung (ab 75 Euro im Jahr) ist ebenfalls Pflicht, schützt vor teuren Personenschäden und wird auch als Voraussetzung für eine kommerzielle Aufstiegsgenehmigung – Paragraf 21 a/b der Drohnenverordnung regelt die Sperrgebiete und Verbotszonen – verlangt. Diese Einzelgenehmigung kostet in Hamburg 100 Euro, sollte vier bis fünf Werktage vor dem geplanten Einsatz gestellt werden und ist erforderlich, wenn der Multikopter gewerblich eingesetzt wird, höher als 50 Meter aufsteigen soll, der Einsatz nicht auf öffentlichen Grund geplant ist oder ein Nachtflug auf dem Drehplan steht. „Die Kosten können Sie ja an Ihren Kunden weitergeben“, lautet dazu ein lapidarer Kommentar der zuständigen Verkehrsbehörde.

Erhöhte Auflagen und Kosten Die Auflagen hängen unter anderem vom Gewicht der Drohne ab: Alle Fluggeräte über zwei Kilogramm benötigen – generell eine Einzelaufstiegserlaubnis. Menschenansammlungen sind zu meiden, 100 Meter Sicherheitsabstand werden dringend empfohlen. Zu groß wäre die Gefahr eines möglichen Kontrollverlustes infolge einer plötzlichen Windböe oder Krähenattacke. Aus gutem Grunde sind daher Drohnenflüge über Sportereignissen, Demonstrationen oder Verkehrsunfällen genehmigungspflichtig. Aber auch Bahnanlagen, Industriegelände und Bundeswasserstraßen gelten als Verbotszonen, sodass gerade unter Berücksichtigung der Eigentümerrechte von Privatgrundstücken nicht wirklich viele freie Flächen zur Verfügung stehen. Und wie auch im Fotorecht mit der Handkamera sollten Kenntnisse über Panoramafreiheit und Persönlichkeitsrechte nicht fehlen, um spätere Abmahnungen nach Veröffentlichung zu verhindern. Bei einigen Haftpflichtversicherungen ist zudem nicht einwandfrei geregelt, ob fertige Drohnenaufnahmen auch via Social Media veröffentlicht werden dürfen: Der Veröffentlicher/Urheber ist immer erster Ansprechpartner für mögliche Unterlassungsklagen oder gar Schadensersatzansprüche.

14.06.2019, 05:56


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