Jagd im Burgenland, Ausgabe 4/2021

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Österreichische Post AG MZ 02Z030809 M Bgld. Landesjagdverband, Johann Permayer-Straße 2a, 7000 Eisenstadt THEMENSCHWERPUNKT JAGDVERGABE INFOBLATT DES BURGENLÄNDISCHEN LANDESJAGDVERBANDES JAGD IM BURGENLAND AUSGABE 04|21
KURSPROGRAMM
BEILAGE:
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Der Vorstand des Burgenländischen Landesjagdverbandes wünscht ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr sowie einen guten Anlauf und ein kräftiges Weidmannsheil für das Jagdjahr 2022!

Landesjägermeister Ing. Roman Leitner

Landesjägermeister-Stellvertreterin VetR Dr. Charlotte Klement

Vorstandsmitglied Mag. Herbert Pfeiffer

Vorstand-Ersatzmitglied Ing. Reinhard Knaus

DIE SCHÖNSTE SEITE DER ALPEN STEYR MONOBLOC ZUVERLÄSSIG

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SICHER – PRÄZISE

IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), 7000 Eisenstadt, Johann Permayer-Straße 2a, Telefon 02682 66878, Fax 02682 66878-15, E-Mail: info@bljv.at, Website: www.bljv.at | Verlag: CRM Medientrend GmbH, Neudorferstraße – Betriebsgebiet 3, 7111 Parndorf | Redaktion und Bearbeitung: Verbandskanzlei des BLJV, Geschäftsführer Ing. Roman Bunyai MA | Nach dem Mediengesetz für den Inhalt verantwortlich: Landesjägermeister Ing. Roman Leitner. Für die Beiträge, die mit Namen gezeichnet sind, trägt der Autor die Verantwortung. | Anzeigenkontakt: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), Telefon 02682 66878, E-Mail: info@bljv.at | Produktion: Bohmann Repro-Media und Online GmbH, Leberstraße 122, 1110 Wien, E-Mail: production@repromedia.at | Druckerei: Wograndl Druck GmbH, Druckweg 1, 7210 Mattersburg | Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird manchmal nur die männliche Schreibweise verwendet. Sie bezieht sich dann auf beide Geschlechter gleichermaßen. | Coverfoto: shutterstock.com

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Neuerungen 6 Die Jagdvergabe 8 aus rechtlicher Sicht Jagdpachtvertrag NEU 10 Neue Vergabe neues Glück? 11 Jagdvereine 14 Waffenpflege in der 16 kalten Jahreszeit Der Wildtierarzt ermittelt... 18 Geflügelpest 21 Die 12 Gebote 22 der Wildbrethygiene Kursjahr 2022 26
Inhaltsverzeichnis
Genussmesse 2021 27 Personen im Porträt 28 JagdbezrikJennersdorf 32 Wussten Sie, dass... 29 BLJV-RWS 30 Treibjagdsetgewinner 40.Schweissprüfung 31 mit Fährtenschuh Bgld. Jagdhunde 32 Prüfungsverein Anlagen- & Gebrauchsprüfung 33 2021 im Bgld. Neuigkeiten aus den Bezirken 35

Neuerungen

Aufgrund der Novelle des Jagdgesetzes 2017 bzw. einer Reihe neuer Verordnungen in diesem Bereich kommen mit 1. Jänner 2022 einige Neuerungen auf die Jägerschaft im Burgenland zu.

Jagdgastkarten – Neuregelung

Ab dem 1. Jänner 2022 sind die Jagdgastkarten nicht mehr beim Burgenländischen Landesjagdverband zu beziehen sondern werden auf Antrag von den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt!

schen Landesjagdverbandes für das Jahr 2022 ist in diesem Betrag noch nicht enthalten. Dieser wird erst nach der Einzahlung der Jagdkartenabgabe eingehoben.

Versicherungsbestätigungen für die Auslandsjagd

Die Jagdhaftpflichtversicherung für das Jahr 2022 wurde mit der aktuellen Jagdkartenabgabenvorschreibung des Landes mit eingehoben. Somit werden auch die Versicherungsbestätigungen für das Jahr 2022 über das Land bzw. den Versicherer des Landes abgewickelt.

Trichinenuntersuchung –Neuregelung

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat bezüglich der Trichinenuntersuchung einen Laborwechsel vorgenommen. Wurden bisher die Trichinenproben ins Labor FAGP nach Graz geschickt, so ist ab 1. Jänner 2022 das Qualitätslabor in Gmünd

Diese können Sie unter post.a4-jagdhaftpflicht@bgld.gv.at oder unter 057/600-2336 beantragen.

Nachtsichtzielhilfen

Laut einer Verordnung vom 14. Dezember 2021 der Burgenländischen Landesregierung wird die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras, vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 erlaubt.

die Nachtsichttechnik ausschließlich zur Bejagung des Schwarzwildes erlaubt ist und eine Bejagung anderer Wildarten verboten und in jedem Falle zu unterlassen ist!

Wir sollten die Möglichkeit, die hier durch den Gesetzgeber geschaffen worden ist unter allem Umständen nur in dem dafür rechtlich vorgesehenen Rahmen nutzen und den legalen Einsatz dieser Geräte nicht durch Missbrauch künftig zu gefährden!

Förderprogramm für Schwarzwildabschüsse

Jagdkartenabgabenvorschreibung

2022

Die Jagdkartenabgabenvorschreibung für das Jahr 2022 erfolgte dieses Jahr bereits über die Abteilung 3 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Bei der Jagdkartenabgabe handelt es sich ausschließlich um eine Abgabe an das Land Burgenland. Der nach wie vor gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedsbeitrag des Burgenländi-

Mit dieser Technik soll die Bejagung des Schwarzwildes erleichtert werden. Festgehalten wird, dass diese Technik nur zur Bejagung des Schwarzwildes eingesetzt werden darf. § 95 Abs. 1 Z 6 gilt weiterhin bei der Jagd auf alle anderen Wildarten!

Der Burgenländische Landesjagdverband begrüßt nicht nur diese Verordnung der Landesregierung sondern hat sie nach einem entsprechenden Beschluss in den Verbandsgremien auch gefordert.

Es wird aber Seitens des BLJV auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

Ab 1.1.2022 tritt ein Förderprogramm, befristet auf ein Jahr, in Kraft, wo einerseits den Bestand von Wildschweinen reduzieren und auf der anderen Seite das Wildschwein an sich als Lebensmittel gezielt, mit einem finanziellen Anreiz gefördert werden soll. Ganz konkret wird der Abschuss eines Stück Schwarzwildes mit 25 Euro gefördert. Wird das erlegte Stück dann auch noch der Gastronomie oder der Direktvermarktung zugeführt, so wird dieser Vorgang dann zusätzlich mit 25 Euro gefördert. „Um die Seuchenausbreitung zu unterbinden, wollen wir durch dieses Anreizsystem den Wildschweinbestand von rund 30.000 auf 10.000 Stück im Burgenland reduzieren“, erklärt der für die Jagd zuständige Landesrat Dr. Leonhard Schneemann in einer Aussendung seine Zielrichtung.

Kursprogramm 2022

Mit seinem Aus- und Weiterbildungsprogramm ist der Burgenländische Landesjagdverband in vielen Bereichen federführend im deutschsprachigen Raum und bietet seinen Mitgliedern ein sehr umfangreiches, abwechslungsreiches sowie hochprofessionelles Ange-

6 04 / 2021 © BLJV DER BLJV INFORMIERT

bot im Bereich der jagdlichen Weiterbildung.

Um das Jahr noch umfangreicher für Veranstaltungen zu nutzen, haben wir uns entschlossen, das Seminarprogramm 2022 als Beilage bereits in diese Ausgabe der „Jagd im Burgenland“ beizulegen. Damit kann die Kursreihe bereits im Februar starten und somit die „jagdruhige“ Zeit für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen genutzt werden.

Näheres dazu finden sie in der Beilage „Wild Interessant“ 2022!

Proben anzupassen. Die Untersuchungskosten für die Untersuchung auf Trichinella von Wildtieren aus freier Wildbahn werden ab 1. Jänner 2022 aus organisatorischen Gründen nur mehr vom Amt der Burgenländischen Landesregierung übernommen, wenn:

• die Proben an das Qualitätslabor Niederösterreich in Gmünd gesendet werden

• die Probennahme von einer Kundigen Person durchgeführt wird

• der Trichinenuntersuchungsantrag des Landes für Gmünd verwendet wird

Die Befundergebnisse werden wie bisher über die Veterinärdirektion an den Versender (Kundige Person) weitergeleitet. Der Burgenländische Landesjagdverband stellt den Jagdgesellschaften des Landes „Startersets“ für den Versand zur Verfügung, welche in diesen Tagen an die Jagdleiter verschickt und ab 1. Jänner 2022 verwendet werden können! Weiterhin erhalten Sie die Probenpakete kostenlos bei Ihrem Landesjagdverband! •

TrichinenuntersuchungNeuregelung

2019 ist die Neuregelung der Trichinenuntersuchung mit den dafür vorgesehen Versandpackungen in Kraft getreten. Es gab vielerorts Beschwerden, dass der Versand durch die Post mit teilweise € 10,80 unverhältnismäßig und ungerechtfertigt teuer verrechnet wurde. Gespräche seitens des BLJV mit verantwortlichen der Post AG haben leider keine Früchte getragen. So hat sich der Bgld. Landesjagdverband dazu entschlossen, den Laborwechsel der Veterinärdirektion von Graz nach Gmünd zu nutzen, um auch die Versandpackungen für die Einsendung der

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JAGDVERGABE

Die jagdvergabe aus rechtlicher Sicht

Die Jagdvergaben stehen vor der Tür und es ergeben sich diesbezüglich wieder viele Fragen rund um die Neuvergaben des Jagdrechtes im Burgenland. Eine Zusammenstellung von Information über die Verwertung von Jagdgebieten aus rechtlicher Sicht, beleuchtet in folgendem Beitrag die zuständige Abt. 4 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung.

Genossenschaftsjagdgebiete

Im kommenden Halbjahr stehen wieder die Verwertungen der Jagdgebiete für den Zeitraum vom 1. Feber 2023 bis zum

31. Dezember 2031 im Burgenland an. Diese Verwertung hat auf Grundlage der derzeit in Durchführung befindlichen Jagdgebietsfeststellungen zu erfolgen.

Grundsätzlich sieht das Burgenländische Jagdgesetz 2017 in § 32 zwei Arten der Verwertung vor:

1. Im Wege des freien Übereinkommens (§ 36)

2. Im Wege der öffentlichen Versteigerung (§§ 38 ff).

1. Verpachtung im Wege des freien Übereinkommens

Der Jagdausschuss hat dazu im vorletzten Halbjahr der laufenden Jagdperiode zwei Beschlüsse zu fassen.

Zuerst ist ein Beschluss mit Zustimmung von mindestens zwei Drittel sämtlicher Mitglieder des Jagdausschusses zu fassen, dass die Genossenschaftsjagd im Wege des freien Übereinkommens verpachtet wird und eine derartige Verpachtung weder dem Interesse der Land- und Forstwirtschaft noch dem Interesse der Jagdgenossenschaft widerspricht.

Der zweite Beschluss hat sodann die Informationen zu enthalten, wie Name der Pächterin oder des Pächters, den

Pachtbetrag, die Pachtbedingungen und die für die Entscheidung maßgebenden Gründe. Bei diesem Beschluss hat mindestens die Hälfte der Mitglieder des Jagdausschusses anwesend zu sein und wenigstens 2/3 der abgegebenen Stimmen haben sich für den Beschluss auszusprechen.

Die beiden Beschlüsse sind binnen fünf Werktagen durch vier Wochen an der Amtstafel der Gemeinde anzuschlagen und überdies binnen fünf Wochen ortsüblich mit dem Beifügen zu verlautbaren, dass ein Widerspruch dagegen von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft binnen vier Wochen, gerechnet vom Tag des Anschlages an der Amtstafel, beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht oder zu Protokoll gegeben werden kann.

Ein Widerspruch muss begründet sein und angeben, ob er sich gegen die freie Vergabe an sich oder gegen die Vergabe an diese Pächterin oder diesen Pächter oder gegen die Pachtbedingungen richtet. Der Beschluss tritt außer Kraft und das Genossenschaftsjagdgebiet ist im Wege der Versteigerung zu verpachten, wenn die Widerspruch erhebenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft über das Eigentum von mehr als der Hälfte der im Genossenschaftsjagdgebiet gelegenen Grundflächen verfügen.

Nach Ablauf der genannten Frist, sind die Beschlüsse der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Diese hat binnen

acht Wochen ab Einlangen der Anzeige gegebenenfalls einen Beschluss aufzu heben, wenn dieser nicht dem Gesetz entspricht.

2. Verpachtung im Wege der öffentlichen Versteigerung Wird die Genossenschaftsjagd nicht im Wege des freien Übereinkommens ver geben, hat die Vergabe im Rahmen ei ner öffentlichen Versteigerung an die jenige Person zu erfolgen, die das höchste Anbot stellt.

Zu diesem Zweck hat der Jagdaus schuss im vorletzten Halbjahr der lau fenden Jagdperiode die Pachtbedin gungen auf Grundlage des von der Landesregierung vorgeschriebenen Musters zu verwenden. Dabei ist fest zulegen, dass der bei der Versteige rung erzielte Pachtbetrag sich entspre chend dem Flächenausmaß erhöht oder vermindert, wenn infolge der end gültigen Entscheidung über etwa noch anhängige Beschwerden oder im Sinne sonstiger Bestimmungen dieses Gesetz oder infolge Änderung der Gemeinde grenzen ein Zuwachs oder Abfall an dem Jagdgebiet eintritt. Vereinbarun gen, durch die das Genossenschafts jagdgebiet zum Zweck der Jagdaus übung der Fläche nach aufgeteilt wird oder zugunsten einer oder eines oder mehrerer Mitbietender vor oder bei der Versteigerung Begünstigungen versprochen werden, die nicht in den Versteigerungsbedingen aufgenom

8 04 / 2021

Jagdpachtvertrag -

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat in einer Verordnung vom 10. November 2021 die zu verwendenden Vertragsmuster bezüglich Jagdpachtverträge für die kommende Jagdperiode an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.

Dieser Musterpachtvertrag kann auf der Homepage des BLJV www.bgldjagdverband.at unter Service bzw. Downloads heruntergeladen werden und beinhaltet alle gesetzesrelevanten Eckpunkte. Dieses Vertragsmuster kann aber natürlich noch entsprechend ergänzt werden.

In Hinblick auf die drohende ASP Situation, kann zum Beispiel folgende Formulierung in den Pachtvertrag aufgenommen werden.

Die Pächterin/der Pächter ist berechtigt den Pachtvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beenden, wenn im gepachteten Jagdrevier Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auftreten. Im Fall der Kündigung endet das Pachtverhältnis nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist. Die von der Pächterin bzw. dem Pächter erlegte Kaution ist dieser/diesem vier Wochen nach Beendigung des Pachtvertrages zurückzustellen.

Bereits bezahlte Pachtbeträge sind der Pächterin/dem Pächter aliquot zurückzubezahlen.

Diese oder ähnliche Anpassungen bzw. Ergänzungen in einem Pachtvertrag können im Einvernehmen mit dem

Verpächter vorgenommen werden. Der BLJV bzw. seine Verbandsanwälte stehen ihnen gerne diesbezüglich mit Rat zur Seite.

Kontaktieren Sie bei Bedarf einfach die Landesgeschäftsstelle des Burgenländischen Landesjagdverbandes. Diese hilft Ihnen im Rahmen ihrer Mög-

10 04 / 2021
JAGDVERGABE
NEU

Neue Vergabe neues Glück?

Endlich mein eigenes Revier?

Oder besser doch nicht?

Einige Gedanken für die jagdliche Zukunft!

Die Vergabe der Jagdreviere ab dem Jahr 2023 stehen vor der Tür. Jagdausschüsse werden gewählt, Pachtinteressierte schließen sich zusammen bzw. Pächter trennen sich nach der laufenden Periode. Für einige bleibt es wie es war, für andere verändert sich alles. Nach dem Motto: „Der stärker gewinnt“, gehen hier einige aufs Ganze – aber was ist das Ganze bzw. wie hoch ist das Risiko für den „Gewinner“?

Woran ist zu denken bzw. wurde bereits im Vorfeld an alles gedacht? 9 Jahre sind doch eine sehr lange Zeit …

Die kalkulierbaren Kosten - Fixkosten:

• 9 Jahre Jagdpacht wie vereinbart und geboten

• 9 Jahre Sozialversicherungsbeiträge für die Pächter

• 9 Jahre, jährlich eine Jagdabgabe in der Höhe von bis zu 7,5 % des Jagdpachtbetrages

Die vielleicht unkalkulierbaren Kosten - Variablen Kosten, und genau über dieses gilt es sich für die Zukunft auch genau Gedanke zu machen.

• Revierführung / Kirren / Füttern/ Reviereinrichtungsbau/…

• Afrikanische Schweinepest

• Wildschaden / Erhöhung Getreidepreise

• Flüchtlingsproblematik / Illegale Einwanderer

• Freizeitsportler/Naturnutzer

• Uvm.

Die Revierführung und die damit verbundenen Fragen die man sich durchaus stellen sollte:

Ich pachte mir jetzt ein Revier, aber was ist dabei alles zu beachten? Welche Arbeiten stehen an? Was ist anfangs zu investieren? Nimmt der letzte Pächter den ich überboten habe seine Reviereinrichtungen mit oder kann ich sie ihm abkaufen? Sind die Stellen an denen die Sitze gestanden sind gut oder glaube ich nach der ersten Revierbesichtigung viel bessere Spots gefunden zu haben? Oder hat der Vorpächter doch gewusst wie er dem Wild am besten nachstellen kann? Leitersitze oder doch die Schlafkanzeln? Wie viele Sitze brauche ich? So viele Kirrplätze – machen wir noch mehr oder reduzieren wir auf das gesetzlich erlaubte? Je mehr desto besser? Oder doch nicht? Kirren oder Füttern? Sollen wir auch was für das Niederwild tun? Ach ja, Fallen stellen – wer wird die täglich kontrollieren? Mein Jagdschutzorgan - wer könnte das werden? Wie viele muss ich haben? Hunde brauchen wir ja auch! Einen auf Schweiß geprüften alle 500

Hektar – wenn frag ich da, meiner hat ja keine Prüfung, oder ich hab ja gar keinen Hund. Wer hätte einen? Kühlzelle, oder doch der kleine Kühlschrank von Landig? Gibt’s nicht irgendwo in der Nähe eine Kühlzelle wo ich mein Wild mitreinhängen könnte? Wer macht mir den Wildbeschau? Selbst hab ich die Berechtigung ja gar nicht, oder doch? Wildäcker anlegen, wer macht mir das? Der Bauer im Ort oder ich selbst? Welche Art von Wildacker will ich? Wer kümmert sich darum? Wasser im Revier fürs Niederwild? An was alles zu denken ist glaubt man gar nicht – das waren nur einige kleine Beispiele.

Die Afrikaniksche Schweinepest

Nicht durch die Jägerschaft ausgelöst, jedoch könnte sie für uns zum Problem werden. Wenn die ASP, wie laut ARGES Berechnungsmodell Ende 2022/ Anfang 2023 im Burgenland aufschlägt und es in unseren Revieren ASP Fälle gibt, werden dann Reviere für die Jagd gesperrt? Jagen wir dann noch selbst,

11 04 / 2021 JAGDVERGABE

JAGDVERGABE

oder ist die Jagd verboten? Wer bezahlt dann den Jagdpacht? Übernimmt diesen im Sperrgebiet die Behörde? Bekämpft dann das Bundesherr die Wildschweinpopulation oder müssen wir das machen? Dürfen wird außerhalb der Wälder unser Niederwild bewirtschaften oder ist das ganze Jagdgebiet gesperrt – oder gar nichts? Was passiert mit dem Wildbret? Bekommen wir eine Entschädigung?

Gibt es nach der ASP überhaupt noch Schwarzwild in unseren Revieren?

Wildschaden und die hohen Getreidepreise

Da im aktuellen burgenländischen Jagdgesetz die Summe der maximal zu bezahlenden Wildschadenssumme klar definiert ist, könnte man mit dieser Summe in einigen Revieren in Zukunft schon kalkulieren. Die gesamte Jagdgebietsfläche in Hektar X mit dem Multiplikator 30 ergibt die Maximalschadensumme von € Y!

Bei der Wildschadensproblematik geht es nicht nur um die Phase der möglichen Ernte der Feldfrucht, sondern natürlich auch um die Anbauzeit. Es werden immer mehr verschiedenen Getreidesorten zu verschiedenen Jahreszeiten angebaut, so wird es dazu kommen, dass 12 Monate der Schaden durch Wild verhindert werden muss. Schälschäden durch Rotwild, Schäden in Sojafeldern durch das Rehwild, Wühlschäden im Grünland durch Schwarzwild uvm. sind Schäden die allzu oft vergessen aber durchaus mit berechnet werden sollten.

Zusammengefasst sind Schälschäden, Verbissschäden, Anbauschäden, Ernteentgangschäden, Wühlschäden uvm. zu kalkulieren – wenn überhaupt kalkulierbar. So gab es dieses Jahr vor allem im Südburgenland exorbitante Wildschadensforderungen die an der €

20.000,-, € 30.000,-, € 40.000,- Marke „kratzten“pro Revier wohlgemerkt. Grenznahe Reviere zu Ungarn, wissen wovon gesprochen wird, wenn außerhalb der Schusszeit Kahlwildrudel zu hunderten plötzlich im Forst und auf den Winterbegrünungen stehen.

Flüchtlingsproblematik / Illegale Einwanderung

Grenzreviere (vor allem im Mittel- und Südburgenland) und Reviere die an der Schlepperroute liegen wissen wovon wir reden. 24 Stunden Beunruhigung durch Bundesheerstreifen, Zelte und Wachposten sowie Hubschrauberflüge durch die Polizei bzw. des Innenminis-

teriums bringen massive Unruhe in diese Reviere. Darauf reagieren die verschiedenen Wildarten unterschiedlich. Niederwild und Rehwild berührt es nahezu nicht, Rotwild und Schwarzwild ändern ihre Einstände bzw. verlassen die unregelmäßig beunruhigten Revierteile gänzlich.

Nächtliche Durchstreifungen von Einständen waren im Jagdjahr 2021 fast am Wochenprogramm. Selbst Anhaltungen der Jäger bei der Frühpirsch wurden gemeldet. Es ging sogar soweit, dass Jagdpachtverträge wegen der Unbejagbarkeit durch oben beschriebene Umstände aufgelöst wurden. Zumindest wurde es versucht. Ob das in Zukunft wieder weniger wird? Oder doch noch mehr?

12 04 / 2021 © BLJV
So hat es dieses Jahr in vielen Maisfeldern des Landes ausgesehen Aufgenommen von einer Wildkamera im Südburgenland

Naturnutzer und Freizeitsportler

Bei der letzten Vergabe waren Themen wie Geocaching und Mountainbiken sowie Wanderreiter noch kaum bis gar kein Thema – heute gibt es in fast jedem Revier Reit- und Radwege, Caches zu holen und „Kraftplätze die meist nach der Arbeitszeit und an den freien Tagen frequentiert werden. Wochenends spielt es sich ab in den Revieren - nicht nur rund um die Ballungszentren des Burgenlands. Die Pendler wollen auch mal wieder an die frische Luft, egal ob mit Walking Stöcken oder Laufschuhen, früh am Morgen oder in der Dämmerung, die Stirnlampe macht es möglich.

Der Rehwildabschuss wird in immer mehr Revieren großteils vom Verkehr erledigt, denn im Morgengrauen und in der Abenddämmerung kann es nicht mehr ungestört auf die Äsungsflächen treten. Dort tummelt sich die ja der Erholungssuchende auf den Wegen rings herum. Spätestens beim Sauenansitz auf den Schadflächen erkennt der Jäger dann mit seinem Wärmebildgerät wieder, welchen Rehwildbestand er hat. Aufmerksam gemacht werden wir durch die Landwirte, welche zu Schaden gekommen sind. Jedoch für uns

nicht jagdbar, da sie bei Tageslicht kaum noch in Ruhe austreten können.

Und es wäre ja nicht die Jägerschaft, würden bei der neuen Vergabe wieder Freundschaften vernichtet, weil der eine den anderen überbietet! Emotionale Subjektivität trifft hier viel zu oft Entscheidungen, nicht die objektive Sachlichkeit – leider muss man dann auch 9 Jahre mit dieser Entscheidung leben. Die Jagd wird nicht einfacher werden in Zukunft. Selbst die ländliche Bevölkerung wird immer verständnisloser, was unsere „Ballerei“ angeht. Die Naturnutzer werden immer mehr in unseren Revieren, die Toleranz und Loyalität der Landwirte wird weniger, verständlich da der wirtschaftliche Druck bei Ihnen steigt. Gut aufklärende Kommunikation mit allen Beteiligten ist notwendig.

Und jetzt kalkulieren wir ein kleines Beispiel durch:

Jagdgebiet Genossenschaftsjagd XYZ – 1000 Hektar Jagdfläche

Jagdpacht jährlich: € 30.000,-Jagdabgabe jährlich: € 900,--

Mögliche max. Schadensumme: 1000*30 €= € 30.000,- (gesetzlich gedeckelt)

Summe des Jahresmaximums für ein Jahr jagen: € 60.900,-für 9 Jahre = € 548.100,--

Das Ganze ohne Sozialversicherung, Kirrgut, Salz, Reviereinrichtungen und sonstige „Nebengeräusche“ – die zusätzlich im Schnitt mit rund 20 % des Jagdpachtbetrages angenommen werden können.

Und das für die kommenden 9 Jahre? Einfach so zum Nachdenken … Wie viele Hirsche der Klasse 1, Rehböcke der Klasse 1, starke Keiler und Wildbret wird dieser Summe entgegenstellen? Oder will man für diese Kosten einfach nur die Natur genießen?

Oder gar nur Abschüsse tätigen, ohne die ganzen damit verbundenen Tätigkeiten? Alle, die in einem Team nicht gut funktionieren, werden in Zukunft wahrscheinlich in viellerlei Hinsicht beinhart zur Kasse gebeten. Und wer der Meinung ist, seine Kaufkraft sei uneingeschränkt, wird sich vielleicht etwas Gutes tun bei diesbezüglichen Anbietern Abschussverträge zu vereinbaren oder sich nur Abschüsse kaufen, denn für die oben genannten € 10.000,- pro Jahr kann man schon einige Zeit schön jagen ohne den ganzen damit verbundene Verpflichtungen.

Es ist jeder seines Glückes Schmied –denke bei deiner Entscheidung der Angebotsabgabe jedoch gut auf was, wofür und mit wem du dich die kommenden 9 Jahre deines Lebens für die Jagd einlässt und verpflichtest, monetär und zeitlich.

Damit die Jagd nicht 9 Jahre zur Nerven- sondern zur Entspannungsache wird ... •

13 04 / 2021 JAGDVERGABE
Naturnutzer unterwegs Autor: Mag. Georg M. DorferPressereferent des BLJV

Jagdvereine

Als Alternative zu Jagdgesellschaften zeigen sich immer öfter Jagdvereine, die als Pächter von Revieren auftreten. Welche Vorteile und welche Nachteile es mit sich bringt, wenn man als Verein statt einer Gesellschaft eine Jagd pachtet, erläutern hier Bernhard Takacs und Bernhard Bieber. Sie stellen anhand der Vereine „Jägerschaft Heiligenkreuz“ und „Wir Stinatzer Jäger“ zwei Beispiele vor, wie es auch als Verein gelingen kann, erfolgreich als Jagdpächter aufzutreten.

Was ist das Vereinswesen?

Ein Verein ist per Vereinsgesetz ein freiwilliger, von mindestens zwei Personen auf Dauer angelegter und aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Um einen Verein erfolgreich gründen zu dürfen, müssen Vereinsinformationen, sowie Vereinsstatuten (Gründungsvereinbarung) niedergeschrieben und der Behörde vorgelegt werden. Beim Erstellen bzw. der Ausarbeitung der Statuten spricht man von der ersten Phase der Vereinsgründung, der Errichtung.

Anschließend in Phase 2 prüft die zuständige Behörde die eingereichten Dokumente und gibt diese frei. Hier spricht man von der Entstehung des Vereins. Erst dann darf der Vereinstätigkeit nachgegangen werden. Ein organschaftlicher Vertreter muss bis spätestens ein Jahr nach Errichtung des Vereins bestimmt werden. Die Neubzw. Wiederbestellung der organschaftlichen VertreterInnen, sowie Änderungen der Zustellanschrift oder der Statuten müssen der Behörde immer übermittelt werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Vereinsgründung?

• Mindestens zwei Personen

• Errichtung der Statuten (Gründungsvereinbarung)

• Statuten müssen klar formuliert und in deutscher Sprache verfasst sein

• Positiver Bescheid der Statuten durch die Behörde

• Volljährigkeit der natürlichen Personen

• Vereinsgründer können natürliche oder juristische Personen sein

• Bei natürlichen Personen keine österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich

Informationen zu den Vereinsstatuten

Die Statuten auch Gründungsvereinbarung genannt bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den GründerInnen des Vereins im Rahmen der Gesetze frei. Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:

1. Name des Vereins

2. Sitz des Vereins

3. Klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks

4. Tätigkeit für die Verwirklichung des Vereinszwecks und Art der Aufbringung finanzieller Mittel

5. Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft

6. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins

7. Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben

8. Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode

9. Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins

10. Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung

11. Bestimmung über freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens

Voraussetzungen für die Vereinsförderung

Im Prinzip ist jeder eingetragene Verein in der Lage, an verschiedenen Stellen Fördermittel zu beantragen. In der Regel sind dafür lediglich zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

14 04 / 2021 © BLJV

1. Die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins: Diese ist gegeben sobald Sie in den Bereichen Sport, Umwelt, Jugend, Kultur, Bildung und Soziales tätig sind. Doch auch in weitern Feldern kann im Einzelfall eine Gemeinnützigkeit festgestellt werden.

2. Die Erfüllung der Vereinsförderungsrichtlinien Ihrer Stadt bzw. Gemeinde:Haben Sie vor, öffentliche Fördergelder zu beantragen, so sollte Sie sich im Vorfeld über die Vereinsförderungsrichtlinien informieren. Auch wenn die Vereinsförderung ist eine freiwillige Leistung ist, gibt es Richtlinien, die bestimmte Grenzen setzen. Sie legen u.a. fest, in welcher Form und welcher Höhe Ihr Verein Fördermittel annehmen darf. Dies kann je nach Region stark voneinander abweichen.

Jägerschaft Heiligenkreuz

Der Verein JGH (Jägerschaft Heiligenkreuz) hat sich ein Jahr vor Beginn der letzten Periode gegründet und als Verein die GJ Heiligenkreuz gepachtet. Die Statuten wurden in Anlehnung an diverse Musterstatuten und eines Kärntner Jagdvereins aufgesetzt, von den Mitgliedern diskutiert und danach beschlossen und nach Einreichung seitens der Vereinsbehörde schlussendlich genehmigt.

Der Vorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt. Ziel war es, dass die jüngsten Mitglieder den Hauptteil des Vorstandes bilden und die älteren in den Kontrollgremien fungieren.

Der Verein führt die Jagd in Form eines landwirtschaftlichen Betriebes, da diverse Flächen naturnahe und in erster Linie wieder wildgerecht bewirtschaftet. Über Zuschüsse und Förderungen, Veranstaltungen und diverse andere Zuwendungen konnte der Niederwildsektor auf einen Stand – fast wie seinerzeit – im Südburgenland gebracht wer-

den und die Wildbretverarbeitung und Vermarktung mit entsprechender Infrastruktur und Logistik zukunftstauglich ausgebaut werden.

Der Vereinsstatus lebt auf jedenfalls das Ansehen der Jägerschaft in der Gemeinde und bringt alle Mitglieder auf ein annähernd gleiches Niveau, was die Stellung, die Rechte und Pflichten des Einzelnen im Verein anbelangt.

Summasummarum kann ich heute stellvertretend für alle Mitgliede des JGH folgendes sagen: Wir hätten die Projekte der letzten Periode weder organisatorisch noch finanziell in dieser Art und Weise umsetzten können.

Der bürokratische Aufwand mit all seinen Anforderungen und Fristen hat sich jedenfalls ausgezahlt!

Jagdverein Stinatz

Der Jagdverein „Wir Stinatzer Jäger“ hat seinen Ursprung in der ehemaligen Jagdgesellschaft

Stinatz. Nach Ablauf der letzten Jagdperiode, 2014, wurde von den Mitgliedern der Jagdgesellschaft der Entschluss zur Bildung eines Jagdvereines in Stinatz gefasst. Die Jagdgenossenschaft hat sich aufgelöst und alle Aktiva dem neuen Jagdverein übertragen.

Am 18.7.2014 wurden die erstellten Statuten gemeinsam mit dem Ansuchen zur Vereinsbildung der Bezirkshauptmannschaft Güssing zur Genehmigung vorgelegt. Im Jahr 2015 wurde ein landwirtschaftlicher Betrieb gegründet. Einstig in das ÖPUL-Programm. Naturschutz 7 ha Wiesen wurden angelegt, Es wurde Jahr zu Jahr erweitert in der Zwischenzeit bewirtschaften wir 28 ha Wiesen und Blühflächen. Durch Förderungen seitens der Gemeinde, Land Burgenland und „Blühendes Österreich“ wurde ein Feuchtbiotop angelegt, Der schon 25 Jahre im Gespräch war der aber nie finanziert wurde (€ 30.000,--). 2021 wurde begonnen ein

Jagdhaus mit Kühlcontainer, Zerwirkraum zu bauen, da die Nachfrage nach erlegtem Wild aus unserem Revier stetig zugenommen hat. Ab Mai 2022 wird jeden ersten Samstag im Monat der Kauf von unserem Wildbret möglich sein.

Für Projekte Biodiversität und Artenschutz wurde von „Blühendes Österreich“ 2019 € 230.000,-- vergeben. 2021 hat die Bundesregierung 5 Millionen Euro für den Biodiversitätsfonds zur Verfügung gestellt usw. Die Klimakrise ist einer der größten menschenrechtlichen Herausforderungen unserer Zeit. In Zukunft werden auch wir Jäger auf der Abschussliste gewisser Organisationen stehen, und wird es unsere Jagd wie wir sie kennen auch noch in 10 Jahren geben? Die Jagd liegt genauso weit zurück wie die Geschichte der Menschheit selbst. Jagd darf und soll Freude machen, sich auf zentrale Punkte zu einigen und diese geschlossen zu vertreten. Wir müssen uns noch mehr in Richtung moderne Interessensvertretung entwickeln. Die Zukunft der Jagd wird letztlich aber nicht von den Jägern selbst entschieden, sondern von der Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, der nichtjagenden Bevölkerung noch besser zu erklären, was wir Jäger tun und was Jagd ausmacht.

Der von den Vereinsmitgliedern vorgeschlagene Vereinsvorstand wurde von der Bezirkshauptmannschaft Güssing mit Stichtag 03.09.2014 genehmigt und zur Kenntnis genommen. Derzeit hat der Jagdverein „Wir Stinatzer Jäger“18 Mitglieder.

Der BLJV bietet für Interessierte an einer Vereinsgründung zwei Veranstaltungen diesbezüglich Ende Jänner an. Anmeldungen und nähere Infos beim BLJV unter 02682/66878

15 04 / 2021 JAGDVERGABE

Waffenpflege in der kalten Jahreszeit

Zum Erhalt der zuverlässigen Funktion und somit der Sicherheit, aber auch hinsichtlich der Wertbeständigkeit unserer Jagdwaffen, ist eine regelmäßige Wartung – wie auch bei allen anderen technischen Geräten – unabdingbar. Speziell in der kalten und nassen Jahreszeit bedarf es einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber ihrer Pflege.

Zum Erhalt der zuverlässigen Funktion und somit der Sicherheit, aber auch hinsichtlich der Wertbeständigkeit unserer Jagdwaffen, ist eine regelmäßige Wartung – wie auch bei allen anderen technischen Geräten – unabdingbar.

Speziell in der kalten und nassen Jahreszeit bedarf es einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber ihrer Pflege. Dass sich Feuchtigkeit und Stahl nicht gut verträgt, ist für uns alle kein Geheimnis. Jedoch ist hier zu bedenken, es ist nicht nur Regen, sondern auch an-

dere durch die Witterung begünstigte Folgen die zu unliebsamen Überraschungen führen können!

Alleine die hohe Luftfeuchte an trüben oder nebeligen Tagen, kann zu Korrosionsbildung führen, wenn die Waffe nach dem Jagdbetrieb ohne entsprechende Achtsamkeit im Schrank verwahrt wird.

Die am meisten unterschätzte Ursache für durch Nässe entstandene Schäden an der Waffe, stellt aber wohl die Kondensationsfeuchtigkeit dar. Diese entsteht durch große Temperaturunter-

schiede, da das warme Medium (die Jagdwaffe mit welcher man beispielsweise die gut geheizte Jagdhütte ins Freie verlässt) bei rascher Abkühlung Feuchtigkeit freisetzt.

Eine weitere Möglichkeit zur Entstehung von Kondensationsfeuchtigkeit in der Jagdpraxis kann sich durch die Abgabe von ein oder mehreren Schüssen (Wärmeentwicklung zumindest am Lauf) bei kalten Außentemperaturen ergeben.

Etwaige an der Waffe montierte oder befestigte Hilfsmittel wie z.B. Schall-

16 04 / 2021 FACHLICHES © Foto: BLJV

dämpfer und deren Schutzhüllen sowie Mündungsschoner usw., tragen dazu bei, dass eventuell vorhandene Feuchtigkeit noch weniger gut entweichen bzw. sich verflüchtigen kann. Insbesondere bei Anwendung eines Schalldämpfers sollte darauf geachtet werden, diesen nur im aktiven Jagdbetrieb an der Waffe befestigt zu haben. Durch die zahlreichen Schallkammern, Verwinkelungen und möglicherweise vom Hersteller zusätzlich verwendeten Hilfsmittel wie Stahlwolle im Inneren (um eine höhere Dämpfleistung zu erzielen), kann sich hier die Feuchtigkeit besonders gut halten. Bei vorhanden Pulverrückständen – welche sich nach Schussabgabe zwangsläufig im Schalldämpfer sammeln – und ausreichend Feuchtigkeit, entsteht hier im Handumdrehen eine chemische Reaktion, welche innerhalb kürzester Zeit grobe Schäden im Lauf oder auch anderen Stahlteilen anrichtet, wenn die entstandene Substanz dort hingelangt. Aus diesem Grund sollte die Demontage des Dämpfers umgehend nach der Jagd erfolgen und an die Austrocknung gedacht werden. Bei Modellen, die mit oder ohne Werkzeug auseinandergeschraubt werden können, ist es auch ratsam dies zu tun, da auf diesem Weg auch gleich ein Eindruck über den Verschmutzungsgrad entsteht. Abgesehen davon, dass die Feuchtigkeit bei einem Dämpfer der zerlegt ist besser entweichen kann, so ergibt sich nebenbei die Gelegenheit der Reinigung von innen nachzukommen.

Bei jenen Modellen, welche sich nicht zerlegen lassen, empfiehlt es sich für einen guten Luftstrom durch den Schalldämpfer zu sorgen. Wenn z.B. Heizkörper zur Verfügung stehen, erfüllen diese den Zweck in dem der Dämpfer einfach so daraufgestellt wird, dass die warme Luft von unten nach oben durch selbigen strömen kann. Im Handel werden eigene Belüftungsgeräte angeboten, welche im Grunde ebenso den Zweck des

GEWINNSPIEL ZUM WOHLE IHRER WAFFE

Passend zu dem Thema des Artikels Waffenpflege gibt es in dieser Ausgabe der „Jagd im Burgenland“ ein 12-teiliges Waffenpflege-Sets von Balistol - zur Verfügung gestellt von der Firma Kettner – zu gewinnen.

Für eine Teilnahme ganz einfach, ein „Begründungsfoto“, warum man gerade ein Waffenpflegeset von Balistol benötigt an info@bljv.at schicken und los geht’s.

Ganz egal, ob man damit seine Ausrüstung weiterhin „in Schuss“ halten will oder ob es dringend zur „letzten Rettung“ für‘s jagdliche Werkzeug benötigt wird. Die besten Fotos werden wieder in der

Luftaustausches erfüllen. Selbstverständlich können aber auch zerlegbare Modelle mittels Luftaustausch oder warmer Luft getrocknet werden. Wenn wir unsere Ausrüstung also insbesondere in der kalten Jahreszeit gut pflegen und schützen möchten, ist eine möglichst schnelle und gründliche Trocknung der erste wichtige Schritt. Bei stark nass gewordener Ausrüstung im Regen, sollte jedenfalls mit einem trockenen Tuch nachgeholfen werden um den Prozess zu beschleunigen. Auch ein längeres verweilen im feuchten Zustand in einer Gewehrtasche oder Koffer ist zu vermeiden, da auch hier die Nässe kaum entweichen kann. Einen speziellen Schwachpunkt stellen die Verbindungen von eventuell auf die Waffe aufgelöteten Hilfsmitteln wie beispielweise Laufschienen, Kimme und Korn oder Riemenbügel, etc. dar. Noch anfälliger auf Flugrost reagieren blanke, nicht vergütete Oberflächen. Dies trifft z.B. auf den Lauf innen, Passund Gleitflächen an Lauf und Baskül von Kipplaufwaffen sowie auf Auszieher oder Ejektoren zu. Besonders diese sollten schnellstmöglich getrocknet werden.

Nachdem die Waffe trocken ist, benöti-

gen alle Stahlteile entsprechend zeitnah Öl, damit es zu keinen Korrosionen kommen kann. Selbst äußerliche Vergütungen wie Brünierung usw. sind früher oder später anfällig, da sich auch Beschichtungen abnützen. Speziell dort, wo wir sie ständig angreifen. Neben den Stahlteilen ist es aber auch ratsam Ölschäfte (Holz) von Zeit zu Zeit mit geeigneten Ölen zu versorgen, damit diese kein Wasser aufnehmen und sich in Folge verziehen oder gar reißen können.

Abschließend möchte ich noch auf mögliche Tücken bei der Verwahrung zuhause im Waffenschrank aufmerksam machen. Häufig befinden sich diese nämlich in Kellerräumlichkeiten, welche mitunter nicht oder nur wenig beheizt werden. In solchen Fällen eignen sich absorbierende Entfeuchter, welche im Fachhandel erworben werden können. Zusätzliches, regelmäßiges Öffnen des Schrankes und Auslüften unterstützt den Prozess der Entfeuchtung ebenfalls. Beachtet man also den Einfluss der Witterung und die möglichen, negativen Auswirkungen dadurch, ist es definitiv empfehlenswert ein wenig Zeit für die Pflege unserer Ausrüstung aufzuwenden! •

17 04 / 2021 FACHLICHES © Foto: Kettner
nächsten Ausgabe der „Jagd im Burgenland“ veröffentlicht!

Der Wildtierarzt ermittelt …

Verletzte, missgebildete, offensichtlich kranke oder auch verendet aufgefundene Wildtiere versetzen Jäger manchmal in Ratlosigkeit. Der vorliegende Ratgeber im praktischen Rocktaschenformat ist eine Sammlung vieler verschiedenster interessanter Fälle, in denen Armin Deutz als Jäger und Wildtierarzt „ermittelt“ hat.

Der Anblick eines kranken bzw. abnormen Wildtiers oder das Auffinden eines verendeten Stücks wirft häufig Fragen auf. Krankheiten, Seuchen, Zoonosen, Parasitosen, Tumore, Abnormitäten und andere erstaunliche Fälle werden beschrieben, viele Bilder veranschaulichen dem Leser das Erklärte und erleichtern eine Selbstbestimmung im Revier. Armin Deutz hat als Veterinär und erfahrener Jäger immer wieder mit besonderen und interessanten Fällen im Revier zu tun. Er beschreibt Zoonosen und ihre Gefahren für den Menschen, befasst sich weiters mit Wildereiverdacht, Rissbegutachtung, Wildbrethygiene und Fütterungsfehlern.

Dieser Ratgeber soll das Auge des Beobachters für Abweichungen schärfen und das Interesse an der Ursachenfindung wecken. Mit etwas Übung können

Jäger einiges selbst diagnostizieren.

Beispielkapitel: Rissbegutachtung: Wer war der Täter? Nicht jeder „Riss“ ist tatsächlicher einer, manchmal kann die Verendensursache zumindest grob ergründet werden. Im Falle des tatsächlichen Verdachtes auf große Beutegreifer sind in den Bundesländern die Abläufe (wie z. B. Information über Landesjagdverbände, Landwirtschaftskammern oder Veterinärabteilungen) weitgehend geregelt.

Fundort und Umgebung

Eine Erstbeurteilung der Situation soll schon aus größerer Entfernung geschehen, um nicht bei voreiliger Konzentration auf Details (z. B. Träger des verendeten Stückes) wesentliche Einzel-heiten zu übersehen (wie Kampf-

und Schleifspuren, Körperteile, Haare, Fährten, Spuren, Losungen usw.). Achtung auch bei Fährten/Spuren, denn ein Hund muss nicht immer Nägel abdrucken und kann daher mit einem Luchs verwechselt werden. Und eine Wolfsspur ist höchstens im geschnürten Trab von einem Hund zu unterscheiden, selten aber in anderen Gangarten. Oder immer wieder werden besonders im trockenen Schnee (Schnee-)Hasenspuren der Springer mit dem Luchs verwechselt. Bei frischen Rissen wäre das Anbringen einer Wildkamera durchaus sinnvoll, um den allenfalls wiederkehrenden Täter zu identifizieren. Natürlich könnte auch ein Nachnutzer kommen, aber die Chance, dass der Erstverantwortliche zurückkehrt, ist groß. Luchse vertragen es sogar, wenn das gerissene Stück vor der Wildkamera angebunden wird, an-

18 04 / 2021 FACHLICHES
©
A.
Fotos:
Deutz
Links: Verendetes Kalb, vom Fuchs genutzt, vor dem Verenden noch nicht oder nur kurz ge-standen (siehe Knorpelpolster an den Klauen ); rechts: Luchsriss

DER AUTOR:

Univ.-Doz. Dr. Armin Deutz ist Veterinärmediziner mit Spezialisierung auf Zoonosen und Tierseuchen, Fachtier-arzt für Wild- und Zootiere und als Amtstierarzt im Bezirk Murau tätig. Er ist Autor zahlreicher erfolgreicher Bücher im Leopold Stocker Verlag, wie z. B. „Wildkrankheiten, Hundekrankheiten, Zoonosen“, „Fütterung von Reh- und Rotwild“, „Das Wildbret: Vom Aufbrechen bis zur Zube-reitung“, „Rotwildregulierung – aber wie?“ oder „Gams-, Stein- und Muffelwild“.

dere Beutegreifer sind da wesentlich empfindlicher. Generell ist eine Fotodokumentation der Befunde auch für spätere Interpretationen hilfreich. Verhaltensänderungen des Wildes, von landwirtschaftlichen Nutztieren oder von Hunden in der Umgebung von Rissen können einen zusätzlichen Hinweis auf die Anwesenheit von Großraubtieren liefern.

Riss oder kein Riss?

Der Wildtierarzt ermittelt –Interessante und besondere Fälle im Revier

208 Seiten, 11 x 17 cm, brosch.; Preis: ca. € 24,90

ISBN 978-3-7020-1938-9

Generell ist die Rissdiagnostik keine exakte Wissenschaft (RAUER, 2016), sondern es werden Indizien ausgewertet. Meist kann zumindest ein Verdacht erhärtet werden. Rissmerkmale (Tab. 1) sind natürlich nicht immer eindeutig, es gibt fließende Übergänge bei den Spuren zwischen den Verursachern, so wie es auch innerhalb einer Beutegreiferart individuelle Unterschiede des Reißens gibt. Die erste Frage ist natürlich, ob tatsächlich ein Riss vorliegt, denn mehrfach habe ich auch „Risse“ beurteilt, die auf Schussverletzungen und unterlassene Nachsuchen zurückzu-führen waren. In den meisten Fällen gilt zu unterscheiden, ob es sich beim gefundenen Stück um Fallwild bzw. um ein verendetes Nutztier handelt, das nach dem Verenden – meist vom Fuchs und von Kolkraben – genutzt wurde. Wenn man bedenkt, dass allein in der Steiermark jährlich um die 8.000 Stück Rehwild als

Straßenverkehrsfallwild gemeldet werden (welches nicht immer direkt auf oder neben der Straße liegt) und ebenso viel als sonstiges Fallwild, so wird klar, dass am Verenden so manchen Fundes nicht immer ein Beutegreifer verantwortlich ist. Weiters ist allein in der Steiermark jährlich mit 15.000 bis 30.000 Abortusfällen beim Rind zu rechnen, ein erheblicher Teil davon erfolgt auf der Weide. Einen deutlichen Hinweis zur Feststellung, ob es sich um ein bereits tot geborenes und später ev. von Füchsen genutztes Kalb handelt, liefert die sogenannte „Lungenschwimmprobe“. Dabei wird bei der Sektion ein Stück Lunge in ein Glas mit Wasser gegeben: Wenn das Lungenstück schwimmt, sind die Lungen-bläschen lufthaltig – das bedeutet, dass die Lunge bereits beatmet war, wenn es untergeht, war sie nicht beatmet und das Stück damit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Totgeburt. Fäulnisgase können aber z. B. auch dazu führen, dass ein Lungenstück einer Totgeburt schwimmt, oder eine Lungenentzündung kann dazu führen, dass ein Lungenstück untergeht. Einen Hinweis, ob ein frisch gesetztes Jungtier jemals gestanden ist, gibt auch der Knorpelüberzug an den Klauen, der bei frisch geborenen Kälbern noch vorhanden ist, dann aber abgetreten wird. Wenn nun aber beispielsweise Bisse am Hals erkennbar

19 04 / 2021 FACHLICHES
© Foto: A. Deutz
Links: Das Rissbild bei Fuchsrissen ist oft „schrotschussähnlich“; rechts: Hunderiss

sind, stellt sich die Frage, wer es war.

Wer war es?

Wenn es sich tatsächlich um einen Riss handelt, so kann das Rissbild in vielen Fällen Hinweise oder Aufschluss auf den Verursacher geben. Dazu werden zuerst von außen die Verletzungen (meist am Hals) beurteilt, Zahl der Bisse und Zahnabstände geschätzt bzw. gemessen sowie auf Kratzspuren und Bisse in anderen Körperregionen geachtet. Zudem wird beurteilt, wie das Stück

angeschnitten wurde und was (Muskulatur, Magen-Darmtrakt usw.) und wie viel davon genutzt wurde.

Füchse haben keine große Beißkraft und beginnen beim Anschneiden gerne an Körper-stellen mit dünnerer Haut (z. B. Weidlochregion) oder an verletzten Körperstellen (z. B. Schuss- oder Forkelverletzung). Häufig werden Füchse aber als Beutegreifer unterschätzt. Rehe im Harschschnee oder geschwächte Rehe (Parasitosen, Pansenübersäuerung usw.) fallen Füchsen

leicht zum Opfer.

Zur weiteren Beurteilung muss den Beutetieren die Decke/Haut abgeschärft werden und das möglichst großflächig. Wenn der Verdacht auf einen großen Beutegreifer (Bär, Wolf, Luchs, Goldschakal) besteht, sollte mit einem geschulten Rissbegutachter Kontakt aufgenommen werden. (Biss-)Verletzungen, die dem Opfer noch zu Lebzeiten zugefügt wurden, sind von einem Hämatom (Bluterguss) umgeben, postmortale Bisse nicht. •

AUFRUF: GOLDSCHAKALE FÜR DIE FORSCHUNG

Der Goldschakal ist in Österreich angekommen – und es gibt viele Fragen zu beantworten.

Das Projekt Goldschakal in Österreich bedankt sich für die Meldung von lebenden – aber auch toten Goldschakalen! Wenn Ihnen ein überfahrenes Tier (Fallwild) unterkommt, oder ein Tier in der Jagdsaison von Oktober bis März erlegt werden sollte,

bitten wir vielmals um Meldung per Mail an office@goldschakal. at oder Telefon +436505002158. Die Wissenschafter*innen holen die toten Exemplare gerne ab, um sie zu analysieren. Bitte helfen Sie mit, damit wertvolle Informationen nicht verloren gehen und neue Erkenntnisse für die Wissenschaft gewonnen werden können. Wir danken Ihnen bereits jetzt für ihre Mithilfe.

20 04 / 2021 FACHLICHES © BLJV

Geflügelpest

November 2021 in einer kleinen Hühnerhaltung im Bezirk Bruck an der Leitha wurde ein Ausbruch von Aviärer Influenza festgestellt.

Die Geflügelpest ist eine virusbedingte Infektionskrankheit bei verschiedenen Geflügelspezies, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Häufig handelt es sich um symptomlose Infektionen, aber unter ungünstigen Umweltbedingungen können auch akute, respiratorische Erkrankungen auftreten. Die Krankheitssymptome sind, abhängig vom Geschlecht, Alter, Vogelart Virusstamm sehr unterschiedlich.

Der Erreger stammt aus der Familie der Orthomyxoviren, wobei nur die Influenzaviren des Typs A (IVA) mit acht Subtypen für das Geflügel von Bedeutung sind.

Dem Wild und Wassergeflügel kommt eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der Viren und als Virusreservoir zu. Der im November festgestellte Virusstamm

H5N1 dürfte durch Wildgeflügel eingeschleppt worden sein. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich, stellt aber insbesondere eine grosse Gefahr für unsere Hühnervögel (Rauhfuß- Glattfußhühner) und des Nutzgeflügels dar. Die Ansteckung erfolgt durch Viren, die mit dem Kot ausgeschieden werden

- auch virushältiger Staub in den Federn stellt eine Infektionsquelle dar. Die Ansteckung der Aasfresser erfolgt über tote Vögel. Tauben können sich infizieren, scheiden aber nur wenige Viren aus und spielen im Infektionsgeschehen eine untergeordnete Rolle. Das H5N1Virus überlebt nach Angaben der WHO in Vogelkot bei niedrigen Temperaturen ca einen Monat bei Köpertemperatur nur wenige Tage. Die Inkubationszeit beträgt 3-7 Tage. Es kommt zu einem deutlichen Rückgang der Futter und Wasseraufnahme, sowie plötzlich auftretende, zahlreiche Todesfälle. Mattigkeit, Schleimhautödeme, Atembeschwerden, aber auch wäßrig, schleimiger Durchfall prägen das Krankheitsbild.

Im Burgenland wurden im Bezirk Rust, Eisenstadt Umgebung, sowie im bezirk Mattersburg einige Gemeinden zu Risikogebieten erklärt.

Das heißt: Geflügel ist dauerhaft in Stallungen oder in abgedeckten Haltungsvorrichtungen zu halten.

• Fütterung und Tränkung des Geflügels nur im Stall

• jeglicher Kontakt zu Wildvögeln muß verhindert werden.

Ein Abfall der Futter und Wasseraufnahme, Abfall der Eiproduktion, höhere

Sterberate ist von den Nutzgeflügelhaltern der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Für Jäger gilt tot aufgefundene Wildvögel mit Handschuhen in einen Müllsack zu verbringen. Danach bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden und abgeben oder an eine Untersuchungsanstalt zu senden. Danach gründliche Reinigung und Desinfektion der Hände. Nach Auskunft von deutschen Experten geht kein besonderes Risiko einer Ansteckung und Übertragung der Vogelgrippe von Singvögeln aus. Es dürfen Singvögel im Garten gefüttert werden.

Ebenso wird das Risiko einer Infektion des Menschen über Lebensmittel als gering eingeschätzt. Nach deutschen Untersuchungen gelten Geflügelfleisch und Eier als frei von Vogelgrippeviren. Allerdings wird im Hinblick auf andere Erreger empfohlen bei der Zubereitung die Hygieneregeln einzuhalten. Das Virus H5N1 ist für den Menschen ungefährlich. Es sind allerdings laufende Informationen von den Behörden notwendig, anhand dieser von Landwirten und Jägern alle Vorkehrungen getroffen werden können um Veränderungen dieses Virus und somit Gefahren für den Menschen zu verhindern. •

21 04 / 2021
Aviäre Influenza (AI)
© BLJV
HPAI (Highly pathogenic avian Influenza) von LJM-Stv. Dr. Charlotte Klement

Die 12 Gebote der Wildbrethygiene

Im letzten Teil unserer „Gebotsreihe“ befassen sich die Autoren Dr. Armin Deutz und Landesveterinärreferent Dipl.Tzt Bernhard Takacs mit den Themen Untersuchung und Vermarktung/Inverkehrbringen

druck usw. sind uns allen bekannt. Nicht nur höhere Erlöse für die Jagdkassa, sondern auch mehr positives Feedback sollten wir uns durch die Vermarktung in der Bevölkerung, aber auch aus dem eigenen Familien- und Freundeskreis erarbeiten.

Mein Vorschlag wäre mindestens ein wenn nicht zwei Pflichtstücke pro bgld. Jagdkarteninhaber pro Jahr für den Eigenverbrauch. Nur wenn wir uns selbst mit dem von uns erjagden Wild/Produkt auseinandersetzen und identifizieren, können wir in der Öffentlichkeit glaubhaft auftreten. Niemand wird der Jagd gegenüber kritisch agieren, solange er ein Rehhaxerl im Goscherl hat, bzw. sein Hund oder seine Katze.

11. Untersuchung (kundige Person, amtlicher Tierarzt)

Viele von uns Jäger sehen die Verpflichtung zur Beschau als zusätzliche bürokratische Hürde und unnötige Zettelwirtschaft. Sehen wir es aber positiv. Das Verständnis für taugliche oder untauglich bzw. Aufbrechhygiene hat sich definitiv positiv entwickelt. In der Vermarktung sind uns dadurch Türen und Tore geöffnet und diese Auflagen sichern uns rechtlich ab. Strafrechtliche Konsequenzen gab es fast ausschließlich nur in Fällen mit Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Das oberste Gebot lautet nach wie vor: Was mir selbst nicht einwandfrei und zu 100% tauglich erscheint, darf ich im Zweifelsfall auch keinem anderen zumuten. Bei fragli-

chen Stücken hat man immer noch die Möglichkeit einen amtlichen Tierarzt zu beauftragen oder das Stück zu verwerfen. Der Schaden beim Verlust eines Stückes durch verwerfen (TKV) steht in keiner Relation zu den Konsequenzen von Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen oder untauglichen Lebensmittel.

Einen brauchbaren Leitfaden finden Sie am Wildsack des BLJV.

12. Vermarktung/Inverkehrbringen

Über die Vorteile des Lebensmittels Wildbret wurde sicher schon genug geschrieben und gesorgt. Eigenschaften wie fettarm, gesund, optimales Verhältnis der Omega 3 und 6 Fettsäure, geringer bzw. gar kein ökologischer Fußab-

Unser Verband stellt für die Direktvermarktung viele hochwertige Unterlagen wie Werbematerial, Rezepte,

22 04 / 2021 © BLJV
BLJV - Papiertragetaschen
WILDBRETHYGIENE
BLJV - Rezeptfolder

Schürzen, Etiketten, Sackerl usw. zur Verfügung.

Der Gewinn und Vermarktung von Wildbret kommt in Zukunft im Bezug Rechtfertigung der Jagd in der (kritischen) Öffentlichkeit eine (die) Schlüsselrolle zu. Diejenigen, die diese Tatsa-

DIE 12 GEBOTE (KONTROLLPUNKTE) DER WILDBRETHYGIENE

1. Jagdmethode (Hetzen, Treiben – Qualitätsverlust)

2. Ansprechen vor dem Schuss = „Lebenduntersuchung“ (Verhalten, Konstitution)

3. Schuss (Kaliber, Entfernung, Sichtverhältnisse, Sitz des Schusses)

4. Äußerlich feststellbare Veränderungen (z. B. Räude, alte Verletzungen, Abszesse)

5. Aufbrechen (unverzüglich, sorgsam, sauber)

6. Innerlich feststellbare Veränderungen (Organe, Körperhöhlen, Muskulatur)

7. Ausschweißen, Reinigen (nur Wasser von Trinkwasserqualität verwenden)

8. Auskühlen (vor Insekten geschützt)

9. Transport (Gefahr der stickigen Reifung)

10. Lagerung, Kühlung, Verarbeitung (Wildkammer, Kühlraum, Arbeitshygiene)

11. Untersuchung (Kundige Person, Amtstierarzt)

12. Vermarktung, In-den-Verkehrbringen

che nicht erkennen (wollen) und die Wildbretgewinnung und Vermarktung vernachlässigen (Stückzahl/Trophäen) tragen eine große Mitschuld an der möglichen Abschaffung der Jagd, wie wir sie kennen. Es beginnt eine neue Jagdperiode.

Weidmannsheil!

23 04 / 2021 © BLJV
Neues Spiel, neues Glück. Neuer Kühlraum!
• WILDBRETHYGIENE
24 04 / 2021 © BLJV

Hofmarkt mit Kinderbereich am Biolandgut Esterhazy

Am 20. und 21. November fand am Biolandgut Esterhazy Standort „Seehof“ in Donnerskirchen wieder der beliebte „Hofmarkt mit Kinderbereich“ statt. Kulinarische Angebote am Bauernmarkt, ein großzügiger Kunst- und Handwerksmarkt sowie eine umfassendes Kinderangebot begeisterten tausende Gäste. Die Besucher hatten die Möglichkeit bei der wild- und waldpädagogischen Erlebnisstätte „Werkstatt Natur“ mehr über die heimischen Wildtierarten und die Jagd zu erfahren sowie sich im Kinderbereich und der Bastelstube auszutoben. Kutschenfahrten über das Bio-Landgut Esterhazy, eine Tierschau sowie Adventkranzbinden begeisterten Jung und Alt.

Im Mittelpunkt stand an diesem Wochenende das Wild: Vom Ab-Hof-Frischfleischverkauf mit der Möglichkeit, einen Einblick in die Fleischmanufaktur zu gewinnen, bis hin zum Sautanz mit Henrici Küchenchef Martin Wresnig. Die Besucher genossen exklusive Angebote und wurden mit wilden Schmankerln verwöhnt. Highlight am Sonntag war die Hubertusmesse, welche von Altabt Christian Heidinger des Stiftes Altenburg zelebriert wurde. Mit der musikalischen Umrahmung der Esterhazy Jagdhornbläser fand die Hubertusmesse einen würdigen Abschluss. •

25 04 / 2021

Kursjahr 2022

Trotz der Corona Pandemie und der mit ihr einhergehenden Einschränkungen ist es gelungen das Seminarjahr 2021 durchaus erfolgreich abzuschließen. Rund 400 interessierte Teilnehmer konnten bei über 20

Veranstaltungen des Landesjagdverbandes begrüßt werden. Seminare rund um das Thema Wildbret, die Hundeausbildungsseminare mit Uwe Heiss sowie die Spezialseminare „Drohneneinsatz in der Jagdpraxis“ waren ebenso nachge-

fragt wie die Kurse zur Ausbildung zur Beizjagd oder die diversen Niederwildseminare.

Anbei ein paar Impressionen aus dem Kursjahr 2021 als „Appetitanreger“ für das Kursprogramm 2022! •

26 04 / 2021 © Fotos: BLJV

Genussmesse 2021

Bereits zum 14. Mal öffnet Oberwarts großer Kulinarik-Event seine Pforten und war mit rund 8.000 Besuchern wieder ein voller Erfolg.

Natürlich war der BLJV mit einem eigenen Stand rund um die Bewerbung des heimischen Wildbrets wieder mit dabei. In bewehrter Form unterstütze auch wieder Familie Kroboth mit ihren hervorragenden Wildbretprodukten die Aktion und stand den interessierten Messebesuchern Rede und Antwort.

Auf der Messebühne schwang, der nicht nur aus dem BLJV Kursprogramm bekannte, Spitzenkoch Georg Gossi wieder seinen Kochlöffel.

Am Samstag stand seine Kochbühnen-

Show ganz unter dem Motto „Die schnelle Wildküche“. Dabei zeigte Georg Gossi in seinem unverkennbar fesselnden Stil dem interessierten Publi-

kum wie rasch und unkompliziert zubereitet bestes heimisches Wildbret auf den Tellern laden kann. •

27 04 / 2021 BLJV INFORMIERT © Fotos: BLJV

Personen im Porträt

Dieses mal stehen gleich zwei Personen im Porträt. Zwei, die man eigentlich gar nicht vorstellen braucht, weil sie – vor allem in ihren Wirkungsbereichen - bekannt sind, wie bunte Hunde.

Der eine Fleischermeister und umtriebig, der andere Küchenmeister und bodenständig, beide zusammen findig und Innovativ!

Allemal vorstellungswürdig ist ihr gemeinsame Genussmanufaktur „Schüsseltrieb“ welche hier Beachtung finden soll.

Krisengebeutelt und im Lockdown verharrend standen Thomas Hatwagner und Phillipp Szemes mit ihren Betrieben, einem großen Fleischerei inklusive Wildbrethandel in Bernstein und einem alteingesessenen, fast 100 Jahre bestehenden Gastwirtschaft in Pinkafeld im März 2020 da.

Doch statt ob der prekären Lage zu verdrießen, starteten beide eine Partnerschaft und gründeten „Schüsseltrieb“ Manufaktur!

Die Idee dahinter ist einfach erklärt: Regionales Essen zubereitet aus Zutaten aus den Revieren des Mittel- und Südburgenlandes. Frei nach dem Motto:

„Ehrliches Handwerk bringt regionales Wildbret fix fertig ins Glas“. Schmankerlkoch Philipp Szemes verkocht auf hohem Niveau was Thomas Hatwagner liefert – das Beste aus den Wäldern und Feldern des Burgenlandes.

Dabei wird großen Wert darauf gelegt, möglichst alles vom erlegten Stück zu verwerten. Nichts wird verschwendet und findet sich in den verschiedensten Formen mit anderen – ausschließlich regionalen Zutaten - in den Rezepten von Philipp Szemes wieder. So finden sich in den Gläsern von „Schüsseltrieb“ Wildsuppen, Wildsugo, Wildbeuschel, Wildragout bis hin zum Wildbraten vielfältiges wieder. Einfach aufwärmen und auf höchstem Niveau genießen – das ist die Devise. Für diejenigen, die sich den Wildbraten lieber selber machen, haben die beiden noch was ganz besonderes im Programm. Ein Wild Jus, der eine herrliche Soße zum verfeinern des Wildfleisch abgibt.

Auch die Namensgebung der Manufaktur wurde wohl gewählt und bringt die beiden „Hauptzutaten“ auf den Punkt. Beschreibt doch das Wort „Schüsseltrieb“ das gemütliche Beisammensein

und das gemeinsame gute Essen nach einer geselligen Jagd. Diese Geselligkeit und Verbundenheit zur Natur finden sich in jedem Glas des „Schüsseltriebes“ wieder.

Vertrieben werden die Produkte der Manufaktur in allen Filialen von Thomas Hatwagner und im Online Shop von Philipp Szemes unter www.purer-genuss.at

Alles in allem eine hervorragende Idee der beiden, unser heimisches Wildbret regional zu verarbeiten und in einer zeitgemäßen und vom Konsumenten nachgefragten Form anzubieten. Mit Sicherheit ein richtiger und wichtiger Schritt die Wertschätzung und den Konsum von Wildbret zu intensivieren.

28 04 / 2021 © Schlüsseltrieb
Thomas Hatwagner & Phillipp Szemes

WUSSTEN SIE, DASS …

… am Grenzübergang Nickelsdorf, Bezirk Neusiedl/See, Ende Oktober 2021 bei einem moldawischen Reisebus 510 kg Fleisch und Fisch, 304 l Alkohol und beträchtliche Menge Obst, Zigaretten etc. beschlagnahmt wurden. Die Ladung sollte nach Frankreich geschmuggelt werden. In den ersten drei Quartalen 2021 wurden unter anderem 21,9 t tierische Lebensmit-tel beschlagnahmt (Kurier, 19.11.2021). Es ist daher nicht verwunderlich, dass die ASP (Afri-kanische Schweinepest) große Entfernungen überspringt.

… die größten Unterschiede zwischen der Riechschleimhaut des Menschen und eines langschnäuzigen Tieres mit dem zwischen einer Briefmarke und einem A4-Block vergleichbar ist (Vorarlberger Jäger, Nov./Dez. 2021).

… Rehe als Bewohner unübersichtlicher Lebensräume über eine große Riechfläche von ca. 90cm2 mit weit über 300 Millionen verfügen (Vorarlberger Jäger, Nov./Dez. 2021).

… in Revieren ist Ostdeutschland an der Grenze zu Polen, in denen die ASP ausgebrochen ist, der Wert der Reviere dramatisch verfallen ist und Pachtminderungen um 50% weit ver-breitet sind. Dabei handelt es sich meist um landwirtschaftlich geprägte Reviere mit Schwarz-wild als Hauptwildart. (Wild und Hund, Okt. 2021)

… lt. österreichischer Jagdstatistik im Jagdjahr 2020 die Strecke der Wildenten in Österreich um 37,1% zurückgegangen ist. Als eine der Ursachen wird geringere Bejagung wegen der Coronakrise angenommen. Die Wildentenstrecke im Burgenland im Jahr 2020 betrug 4510 Stück und ist um 60 % geringer als im Vorjahr.

… die Reisegeschwindigkeit von Enten und Gänsen (Zugvögel) 90 – 100 km/h beträgt. Eine in Hessen besenderte Stockente legte bei ihrem Flug im Mai, in die Verbreitungsgebiete in Russland, innerhalb von zwei Tage über 2.250 km zurück. Sie erreichte daher eine Höchstgeschwindigkeit von 125 km/h und eine max. Flughöhe von 780 m (Pirsch 18/21).

… derzeit in Österreich etwa 40 Wolfsindividuen genetisch bestätigt sind. Eine Abnahme ist kaum zu erwarten, eher eine Zunahme (Der Kärntner Jäger, Okt. 2021).

… bei Untersuchungen von 8.781 Wolfslosungen und 135 Mageninhalten in Deutschland zwi-schen 2001 und 2019 die Nahrung des Wolfes sich folgend zusammensetzte: 50,9% Rehwild, 20,3% Schwarzwild, 13,1% Rotwild, 5,9% Damwild, 0,4% Muffelwild (geringe Verbreitung) und 9,4% Sonstige. Die Beutezusammensetzung ist regional sehr unterschiedlich, da der Wolf ein breites Nahrungsspektrum hat, das durch die Erfahrungen und Traditionen der Wolfsfamilie beeinflusst wird (Wild und Hund, Okt. 2021).

… aktuelle Studien in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg einen deutlichen Anstieg des Vorkommens des „Kleinen Fuchsbandwurmes“ bei Füchsen im Vergleich zu erst-maligen Untersuchungen in den 1990er Jahren ergaben. Gleiche Ergebnisse zeigen Untersuchungen in Deutschland, Frankreich und besonders in der Schweiz mit teils dramatischen Anstiegen (Der Kärntner Jäger, Okt. 2021)

Autor: ELJM wHR DI Prandl

29 04 / 2021 BLJV INFORMIERT

BLJV-RWS Treibjagdset Gewinner

Zahlreiche – zum Teil sehr spannende - Einsendungen erreichten uns zu unserem Gewinnspiel rund um die Sicherheitspakte von BLJV und RWS.

Wir bedanken uns für jede einzelne Zusendung ihrer Schnappschüsse und dürfen hier eine kleine Auswahl der Gewinnerfotos präsentieren!

Herzlichen Glückwunsch und viel Freude mit den Sicherheitspaketen von BLJV und RWS!

30 04 / 2021 BLJV INFORMIERT © BLJV
Sascha Jenny Emir Hadciz Barbara Höfinger

40. Schweißprüfung mit Fährtenschuh

Im Österreichischen Jagdgebrauchshundeverband sind über 37 Verbandsvereine ca. 16000 JagdgebrauchshundeführerInnen organisiert. Neben der Interessensvertretung und Ausbildung der Jagdhunde-Leistungsrichter wird alljährlich eine Schweißprüfung für alle Jagdhunderassen, pro Rasseklub maximal ein Hund, organisiert. Die mit Fährtenschuh und 0,1 l Schweiß getretenen Kunstfährten mit 20 Stunden Stehzeit müssen am langen Riemen auf einer Länge bis maximal 1400 Schritt bis zum Stück bewältigt werden. Der Tullner Jagdhunde-Klub, Prüfungsleiter BJM Johannes Schiesser und das Präsidium des ÖJGV sorgten für einen perfekte Organisationsablauf in den von den ÖBF zur Verfügung gestellten Revieren im Wienerwald. Die Überprüfung der Papiere und das Ziehen der Nummern der 16 gemeldeten Hundegespanne erfolgten am Vorabend, während gleichzeitig eine Richterschulung abgehalten wurde. Beim Grünen Abend im GH Wienerwaldhof erhielten alle Gespanne vom Internationalen Hubertusorden als Anerkennung für ihren Einsatz praktische give-aways für den Jagdeinsatz.

Der Prüfungstag zeigte sich mit herbstbunten Blättern von seiner schönsten Seite. Bei klarem, aber leicht windigem Wetter, daher trockenem, schon belaubtem Boden, gestaltete sich die Arbeit der Gespanne zum Teil schwierig. Auch Verleitfährten und hoch werdendes Schwarzwild, Rehe und Hasen stellten hohe Anforderungen an die Fährtentreue der Hunde und den Gehorsam gegenüber dem Hundeführer. Hunde

mit starkem Interesse, die gestellte Aufgabe unbeirrt zu lösen, waren bei diesen Verhältnissen im klaren Vorteil. Drei Gespanne (DK und GRMÜ und JLH) kamen ohne Abruf zum Stück und errangen einen ersten Preis, fünf (DJT, DL ,FTG, WL, KLMÜ) schlossen bei zwei Abrufen mit einem zweiten Preis, sechs (DW, MVK, RD, DL, WK, DBR) mit einem dritten Preis ab, zwei (PRT ,LR) bestanden die Prüfung nicht. Die vollständigen Ergebnisse sind auf der homepage des ÖJGV www.oejgv.at veröffentlicht.

In Summe zeigten die abgelegten Leistungen aller Gespanne auf dieser anspruchsvollsten Prüfung, die der ÖJGV zur Verfügung stellt, dass der Ausbildungs- und Trainingsstand unserer Jagdgebrauchshunde auf sehr hohem Niveau ist. Als Erinnerung daran erhielt jeder erfolgreiche Hundeführer das dekorative Hutabzeichen des ÖJGV.

31 04 / 2021 JAGDHUNDE © BLJV

Bgld. Jagdhundeprüfungsverein

Terminvorschau 2022

Bringtreueprüfung 2022

Die Bringtreueprüfung des Bgld. Jagdhundeprüfungsvereines findet am 12.03.2022 im Raum Dörfl für alle Jagdhunderassen statt.

Prüfungsleiter:

Mf. OFö Ing. Alexander PRENNER, Mitterwald 33, 7350 Stoob-Süd, 0650/3501626, E-Mail: alexander. prenner@bnet.at

Prüfungsleiter-Stellvertreter: Alexander OKTABEC, Sebastianstraße 80, 7063 Oggau a.N. 0664/6285605, E-Mail: aoktabecprivat@outlook.com

Nennschluss: 26.02.2022

Mindestalter des Hundes: vollendetes 18tes Lebensmonat. Mindestens 4 Hunde, maximal 12 Hunde.

Nenngeld=Reugeld: 50,--€ für Mitglieder, für Nichtmitglieder doppelte Nenngebühr.

Nennformulare können von der Homepage des ÖJGV www.oejgv.at heruntergeladen werden und diese sind in Blockschrift bis 26.02.2022 (Nennschluss) mit der Einzahlungsbestätigung an den Prüfungsleiter zu senden. Jeder Hundeführer hat ein kaltes, einwandfreies Stück Wild, Raubwild oder Raubzeug (Fasan od. Ente od. Hase od. Fuchs od. Marder) mitzubringen und vor der Prüfung der Prüfungsleitung zu übergeben.

Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung für Einzelleistungen des ÖJGV. Eine gültige Jagdkarte ist erforderlich.

Anlagenprüfung 2022

Der Bgld. Jagdhundeprüfungsverein veranstaltet am 09.04.2022 im Raum Neusiedl eine Anlagenprüfung für alle Vorsteh-Jagdhunderassen.

Prüfungsleiter:

Vzlt. Heinrich TINHOF, Hinterg. 28, 7033 Pöttsching, 0676/4032720, E-Mail: heinrichtinhof@yahoo.de Prüfungsleiter-Stellvertreter:

Alois FRANK, Zickhöhe 17, 7142 Illmitz, 0664/3512630

Nennschluss:

20.03.2022

Maximal 24 Hunde

Nenngeld=Reugeld: 50,—€ für Mitglieder, Nichtmitglieder zahlen doppelte Nenngebühr.

Nennformulare können von der Homepage des ÖJGV unter www.oejgv.at heruntergeladen werden und sind in Blockschrift bis spätestens 20.03.2022 (Nennschluss) mit der Einzahlungsbestätigung an den Prüfungsleiter zu senden. Jeder Hundeführer hat Flinte und genügend Schrotpatronen mitzubringen. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Eine gültige Jagdkarte ist erforderlich.

Anschließend an die Anlagenprüfung findet die Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes des Bgld. Jagdhundeprüfungsvereines statt.

Gilt für beide Prüfungen!

Das Suchenlokal wird bei eintreffender Nennung bekannt gegeben!

Die Nenngebühr ist auf das Konto RAI-

KA Gols, IBAN: AT71 3300 0000 0234 4406, BIC: RLBBAT2E einzuzahlen. Eine Nennung OHNE Einzahlungsbetätigung wird bei der Prüfung NICHT anerkannt. Jeder Hundeführer hat die Original-Ahnentafel mitzubringen u. eine gültige Tollwutschutzimpfung der Prüfungsleitung vorzuweisen.

Schweiß-Sonderprüfung 2022

Der Bgld. Jagdhundeprüfungsverein veranstaltet am 22.10.2022 eine SSP für alle Jagdhunderassen im Raum Oberpullendorf. Genaueres erscheint zeitgerecht in der Jagdpresse und auf der Homepage des Jagdhundeprüfungsvereines. •

32 04 / 2021
© BLJV
JAGDHUNDE

Anlagen- und Gebrauchsprüfung 2021 im Burgenland

Österreichischer Brackenverein

Die Anlagen- und Gebrauchsprüfung der GF Burgenland fand heuer von 22. bis 23. Oktober in Bad Sauerbrunn statt. Bei schönem Herbstwetter konnten wir vier Gespanne in der Forstverwaltung EsterhazyRosalia begrüßen, zwei Hundeführer konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten.

Prüfungsleiter Ing. Wolfgang Plangl eröffnete um 8:00 Uhr die Prüfung und nahm die Einteilung der Hundeführer zu den Leistungsrichtern vor.

Drei Hundeführer stellten sich den künstlich angelegten Schweißfährten, wobei ein Hundeführer die Prüfung nicht bestehen konnte.

Ein Hundeführer trat bei der Brackierprüfung an.

Der sehr trockene Herbst und viele Verleitfährten machten es unseren Bracken nicht unbedingt leicht.

Im Anschluss wurden gleich die Revierführigkeitsfächer abgenommen, sodass

am Samstagnachmittag, nach abgehaltener Richterbesprechung und Auswertung der Ergebnisse, die Prüfungszeugnisse erstellt werden konnten.

Im feierlichen Rahmen wurden den Gespannen vom Gebietsführer Wolfgang Plangl und Sepp Lueger die Zeugnisse ausgehändigt.

Ein herzliches Dankeschön an alle Leistungsrichter und Leistungsrichterantwärter, die zum Zustandekommen und Gelingen der Prüfung beigetragen ha-

ben.

Brackierprüfung:

Luna von Kohleben, BRBR, I, 250 Punkte, B. u. F. Gerhard Roisz

Gebrauchsprüfung:

Diana vom Kulmariegel, BRBR, IIa, 367 Punkte, B. u. F. Mario Pekovits

Akon von Kranichheide,Polnische Bracke, IIb, 357 Punkt, B. Rudolf

Mayer, F. Gerhard Schaffer

Brackenheil

GF Wolfgang Plangl

33 04 / 2021 JAGDHUNDE © BLJV

Brauchbarkeitsprüfung 2021 in Oberpullendorf

Prüfungsleiter:

• Bezirksjagdhundereferent Mf. Anton Fruhstuck

Richter und Helfer:

• Bezirksjagdhundereferent Mf. Anton Fruhstuck

• HRL Emmerich Aumüllner

• Revierleiter Manfred Birner

• Ing. Stefan Fruhstuck

Von den sechs gemeldeten Hunden sind vier in Oberpullendorf angetreten und zwei wurden nachgeprüft. Alle sechs gemeldeten Hunde haben die Brauchbarkeitsprüfung bestanden.

Die zur Prüfung angetretenen Rassen setzten sich zusammen aus Labrador Retriever, Magyar Viszla, Brandlbracke, Bayrischer Gebirgsschweißhund und Deutscher Jagdterrier.

Einen großen Dank an die Jagdgesellschaft Oberpullendorf unter dem Jagdleiter Ing. Thomas Pauer für die Bereitstellung des Reviers.

Waidmannsheil

Ho-Rüd-Ho •

34 04 / 2021 © BLJV
JAGDHUNDE

Neuigkeiten aus den Bezirken

Tag der Miliz

Aufgrund einer guten Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesheer bzw. dem burgenländischen Militärkommandant Brigadier Mag. Gernot Gasser, kam der Bezirksjägermeister des Bezirkes Oberwart Fvw. Ing. Klaus Gmeiner gerne der Einladung zum diesjährigen „Tag der Miliz“ nach. Das gute Verhältnis zwischen Militär und der Jägerschaft im Burgenland ist BJM Gmeiner ein großes Anliegen und wird

nicht nur bei dieser Veranstaltung gepflegt. Gemeinsam mit Landtagspräsidentin Verena Dunst wurde über die Situation bzw. Kooperation der Jägerschaft und des Bundesheeres diskutiert. •

35 04 / 2021 AUS DEN BEzIRKEN © BLJV
Oberwart

Güssing

Hubertusmesse in Deutsch Tschantschendorf

Am 25. Oktober leisteten viele Dorfbewohner der Einladung der Jagdgesellschaft Deutsch Tschantschendorf Folge. Mitten in der Natur, bei der Hubertuskapelle, fand auch heuer wieder die traditionelle Hubertusmesse statt.

Die Jäger freuten sich über das zahlreiche Erscheinen der Gäste. Unter ihnen war auch die Bezirksjägermeisterin, Dr. Charlotte Klement. Herr Pfarrer Mag. Aufner Kurt stellte die Aufgaben des Jägers und den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur in den Vordergrund. Musikalisch umrahmt wurde die Hubertusmesse von der Jagdhornbläsergruppe Güssing, die Messenlehner Stefan leitete. Im Anschluss an die Messfeier luden die Jäger zum Wildgu-

laschessen ins Gasthaus Walits-Guttmann ein, wo die Ortsbevölkerung gemeinsam mit den Jägern einen

Die Jagdgesellschaft Deutsch Tschantschendorf organisierte am Nationalfeiertag einen Familienwandertag über eine Strecke von ca. 7 km. Labestationen trugen der Stärkung bei und ein abwechslungsreiches Kinderprogramm ließen diesen Wandertag für die Teilnehmer zum Erlebnis werden. Eine Preisverleihung und ein gemütliches Beisammensein rundeten die Veranstaltung der Jägerschaft ab. •

36 04 / 2021 AUS DEN BEzIRKEN © BLJV
Gelungener Familienwandertag!
wunderschönen Herbsttag ausklingen ließ. •

Ehrungen im Weinmuseum Moschendorf

Coronabedingt gab es im Bezirk Güssing 2020 und 2021 keine Bezirksjagdtage. Der Jagdbetrieb wurde in dieser Zeit aufrechterhalten, aber es ging ein ganz wichtiger Teil der Jagd verloren- die Jagdkultur! Die Jägerschaft ( der Jäger an sich und nicht eine politisch, jagdlich orientierte Gemeinschaft ) ist die entwicklungsgeschichtlich am weitesten zurückverfolgbare Kulturgemeinschaft und zwar weltweit ( Monika Reiterer ). Es hat mich sehr gefreut, dass es noch kurz vor dem 4. Lockdown gelungen ist, Jäger um Ihre Verdienste der Jagd im Burgenland zu ehren.

Am 6. November war es soweit. Im wunderschönen Ambiente des Weinmuseums in Moschendorf wurden Urkunden und Anstecknadeln in Bronze für 25 Jahre Mitgliedschaft beim BGLD Landesjagdverband, Nadeln in Silber für 35 und Nadeln in Gold für 45 Jahre Mitgliedschaft. Einigen Jägern wurde auch der Dank für Ihr besonderes Engagement in der Jagd ausgesprochen.

Für die musikalische Umrahmung sorgte die Jagdhornbläsergruppe des Bezirkes Güssing unter der Leitung von Landeshornmeister Stefan Messenlehner. Bei Wildwürstel, Gugelhupf und interessanten Jagdgesprächen ist die Veranstaltung ausgeklungen.

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Personen, die tatkräftig in der Organisation mitgeholfen haben. •

Die Schweizer Jagdgesellschaft in Moschendorf lud am 30. 10, 2021 zu einer Hubertusfeier zur Hubertuskapelle im Weinmuseum Moschendorf ein. Neben Zahlreichen Jägern auch aus den Nachbarrevieren nahm auch die Dorfbevölkerung regen Anteil. Unter den Gästen befanden sich Ldtg. Präs. Frau Verena Dunst und der Bürgermeister von Moschendorf Herr Ing. Thomas Behm. Sowohl in der Predigt von Pfarrer Mag. Karl Schlögel, als auch in einer kurzen Ansprache von BJM Dr. Charlotte Klement wurde die Bedeutung des Jägers und seines jagdlichen Tuns hervorgehoben.Dabei wurde die Notwendigkeit der Jagd in unserer Kulturlandschaft, der Beitrag der Jagd zur Erhaltung der Flora und Fauna in unserem Lebensbereich angesprochen. Es wurde aber

auch um Mithilfe der Landwirtschaft und aller anderen Naturnützer gebeten.

Für die musikalische Untermalung des Gottesdienstes sorgten die Jagdhorn-

bläser des Bezirkes Güssing unter der Leitung von Stefan Messenlehner. Danach wurden alle Gäste zu einem Wildgulasch und hervorragenden Weinen des Pinkatales geladen.

37 04 / 2021 AUS DEN BEzIRKEN © BLJV
Hubertusfeier im Weinmuseum Moschendorf

Jennersdorf

Bezirkshubertusfeier in Jennersdorf

Stadtpfarrer und Kanoniker Franz Brei, die Jägerschaft und die Jagdhornbläsergruppe Bez. Jennersdorf zelebrierten das Hubertusfest. Dem Schutzpatron der Jagd, wurde am 3. Nov. 2021 bei der Hubertuskapelle in Jennersdorf eine Messe abgehalten. Für die Organisation und der anschießenden Agape sorgten die Reviere Jennersdorf, Grieselstein, Henndorf und Rax. Für die musikalische Umrahmung sorgte die Jagdhornbläsergruppe Bezirk Jennersdorf, unter der Leitung von Hornmeister Jürgen Steigl.

Welpenkurs 2021

Über die Sommermonate fand im Bezirk Jennersdorf ein Welpenkurs für Jagdhunde statt, an dem sich 6 Gespanne beteiligten.

Die Junghunde wurden in richtiges Sozialverhalten, leichter Unterordnung und einigen Grundbefehlen unterrichtet. Die Hunde und ihre Herrchen zeigten sich sehr lernwillig. Auch die Wasserarbeit machte allen meistens sehr viel Spass und alle freuen sich schon auf kommende Kurse und Aufgaben. •

Werner August und Willi Hösl luden zum Feiern

Jäger sein ist meist mit einem romantischen Flair umgeben. Die Jäger üben ihre Tätigkeit im Verborgenen, nachts, frühmorgens oder in der Dämmerung aus, und sie haben ihre Geheimnisse, die sie in Gruppen zusammen schweißen. Ihre Treffen finden selten in der Öffentlichkeit statt, aber ihre Netzwerke gehen über die Bezirksgrenzen hinaus. Beim Joy in Jennersdorf gibt es noch einen Jägerstammtisch, der schon Jahrzehnte besteht. Meinungsaustausch mit Gleichgesinnten ist das Ziel. Einmal 80 geworden, lässt es sich dann schon trefflich feiern, zumal man in einem langen Jägerleben als Reviernachbarn durch jagdliche Höhen und Tiefen gegangen ist.

Werner Augustin, langjähriger Hegeringleiter aus Königsdorf und Willi Hösl, Langzeitjagdleiter aus Henndorf, luden ihre Kollegen zu diesem Geburtstagsfest, der Bezirksjägermeister Reinhard Knaus und der Stellvertreter Roland Petz kamen zur Gratulation, Anna und Gustl Werner, Brünnhilde Lukschitz u. a.

38 04 / 2021 AUS DEN
BEzIRKEN
F.Rössler, F.Sitzwohl, H.Gibiser, K.Neubauer, B.Sampl, S Hirschböck mit BJHR G.Bauer.
© BLJV

Rätselspass für kinder

rätsel: fehlersuchbild

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basteln:

weihnachtsbaUM FÜR tiere

Anleitung:

Der Speiseplan der Tiere wird knapper. Überrasche die Tiere in deinem „wilden Eck“ im Garten mit einem Weihnachtsbaum. Frage einen Erwachsenen um Nüsse, getrocknete Früchte oder Apfelscheiben und bastle daraus mit einem Naturspagat eine Kette. Mit der Kette kannst du den Baum verzieren und gleichzeitig den Tieren eine Freude machen. Achte darauf, dass die Kette gut am Baum fxiert ist, damit sie die Tiere nicht unabsichtlich mitnaschen.

Auszug aus dem Wildtierkalender von JAGD ÖSTERREICH Erhältlich beim Landesjagdverband Burgenland.

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