Zarlenga - Die Europäische Währungsunion, Register

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24. Kapitel

Die Europäische Währungsunion*

Viele Regierungen machen den Fehler, den Reichen zu viel Macht zu geben, […] Es kommt eine Zeit, da aus etwas nicht wirklich Gutem etwas wirklich Böses wird, denn die Eingriffe der Reichen sind von zerstörenderer Wirkung für den Staat als die Taten des Volkes. A

Die Europäer sollten sich diese Worte von Aristoteles gut einprägen, wenn sie ihr großes währungspolitisches Vorhaben umsetzen, das nicht nur ihr Leben, sondern auch das ihrer Nachkommen bis weit in die Zukunft hinein beeinflussen wird. Gegenwärtig bietet sich eine günstige und seltene Gelegenheit, sich noch einmal auf diese Worte zu besinnen, solange die Aufmerksamkeit ganz auf die Schaffung des neuen Systems gerichtet ist. Später wird dies schwieriger werden. Doch selbst für später notwendig werdende Korrekturen am System kann eine Extraportion Vorbedacht und Planung heute schon Nutzen bringen. Wir können nun die grundlegenden monetären Prinzipien, die wir anhand zahlreicher historischer Fälle und Theorien beobachtet und untersucht haben, auf die Bildung der Europäischen Währungsunion anwenden. Die Hauptorgane der Europäischen Gemeinschaft sind nach Artikel 4 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957 (EGV) das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof. Die geldpolitischen Befugnisse liegen nach dem Dritten Protokoll (EUV-Prot.) zum Vertrag über die Europäische Union (EUV) (sog. Maastricht-Ver* Der Diskussion in diesem Kapitel liegt der auf der Internetseite der Europäischen Union publizierte Vertrag über die Europäische Union zugrunde: europa.eu.int.


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