An die Mitglieder der Synode der ELKI
Betrifft: Synodalbeschluss 2010/25
Das Präsidium der Synode nimmt zu dem Sachverhalt des o.g. Beschlusses folgendermaßen Stellung: Laut Art. 20.4. obliegt dem Präsidium der Synode die Überwachung der Ausführung der Synodalbeschlüsse. Laut Art. 22.1. des Statuts liegt in der Kompetenz des Konsistoriums alles, was nicht in Art. 18 als Aufgaben der Synode aufgezählt ist. Die Synode hat mit Art. 22 die Verantwortung für die laufenden Geschäfte und Verwaltung der ELKI an das Konsistorium übertragen. Dies gilt auch für Personalfragen (Art. 22.3.2.). Durch einen einfachen Synodalbeschluss kann die Synode nicht die laut Statut dem Konsistorium übertragenen Kompetenzen streichen oder in diese eingreifen. Dazu bedürfte es einer Statutenänderung. Nach eingehender Überprüfung des Sachverhaltes und Rechtsberatung haben wir feststellen müssen, daß der Synodalbeschluss 2010/25 nicht statutenkonform ist. Deshalb können wir laut der uns übertragenen Kompetenz seine Ausführung nicht zulassen. Es steht nicht in unserer Befugnis, diesen Beschluss aufzuheben, das ist Aufgabe der Synode 2011. Turin, den 10. September 2010
CHRISTIANE GROEBEN Präsidentin der Synode
CAROLINE VON HOHENBÜHEL Vizepräsidentin der Synode