B&E Magazin - Ausgabe Sommer 2012 - Bildung ganz cool – neue Medien in der Schule

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Landesverbänden 20121 B & E 2| Hessen

Niedersachsen

Inklusion: Chaos durch fehlende Grundlagen

Kinderrechte im „Niedersächsischen Schulgesetz“ nicht beschränken!

Der Verband Bildung und Erziehung erwartet von der Landesregierung schnellstens eine vernünftige Grundlage zur Umsetzung der vom gültigen Schulgesetz beschriebenen Inklusion“, erklärte die stellvertretende hessische VBE-Landesvorsitzende Christel Müller aus Anlass der Behandlung eines entsprechenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im hessischen Landtag. Sie bemängelte, dass drei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention weiterhin alles unklar sei. Die Lehrkräfte an den Schulen fühlten sich dem Auftrag, der Konvention verpflichtet und wollen ihn umsetzen. „Allerdings“, so Müller weiter, „ fehlen den Schulen bis heute die notwendigen Mittel, und es liegt noch nicht einmal die Umsetzungsverordnung vor. Das ist ein einmaliger Vorgang, dass zu einem geltenden Gesetz noch nach einem Dreivierteljahr die erforderliche Verordnung fehlt. Die Lehrkräfte fühlen sich dadurch allein gelassen.“ Umgekehrt kämen aber immer mehr Eltern,, die wollten, dass ihr Kind inklusiv unterrichtet et wird. Die Schulen wüssten aber bis heute nicht, welche che personellen Ressourcen ihnen für den inklusiven n Unterricht zur Verfügung stünden. „Auf dieser Basis kann man vor Ort weder vernünftig beraten geschweige eige denn handeln“, ärgerte sich Christel Müller. Der VBE fürchte, dass Inklusion ohne zusätzliche ätzliche Un-terstützung quasi nebenbei umgesetzt werden erden solle. „Inklusion ohne entsprechende Förderung wäre aber unverantwortlich“, so Christel Müller weiter. ter. Für große Verunsicherung an den Schulen sorge auch ch der er Entwurf der Umsetzungsverordnung für den inkl inklu usiven Unterricht.

„Dass ein (sogenanntes) objektiv zusammengesetztes Gremium über das ,Kindeswohl‘ entscheidet, verursacht angesichts unserer historisch-gesellschaftlichen Erfahrungen großes Unbehagen. Die Kinderrechte stehen an herausragender Stelle im Grundgesetz und in der niedersächsischen Landesverfassung. Eine Einschränkung im Niedersächsischen Schulgesetz verbietet sich deshalb.“ Mit diesen Worten kommentierte die Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Gitta Franke-Zöllmer die im Landtag beschlossenen Eckdaten zur „Inklusiven Schule“. „Eingriffe durch staatliches Handeln sind ausführlich im Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geregelt“, so Franke-Zöllmer. „Sollte die Landesregierung nicht umgehend erhebliche Anstrengungen bei der Personalentwicklung und Finanzierung des Unternehmens ,Inklusive Schule‘ garantieren, werden insbesondere du durch die mittelfristige Aufrechterhaltung von Parallels Parallelsystemen (,Inklusive Schule‘ versus Förderschulsystem) Förderschulsy die bisherigen Ressourcen ,im Sande versicke versickern‘.“ Beispielsweise bräuchten die Grundschulen zzum gemeinsamen Bildungsauftrag umgehend m multiprofessionelle Teams in genügender Anza Anzahl. Der VBE fordert den niedersächsischen niedersächsis Landtag auf, sich für eine personell persone und finanziell abgesicherte Umset Umsetzung stark zu machen durch • einen erhöhten Stundenpool an de den Schulen unabhängig von der Anzah Anzahl Unterstützungsbed der Kinder mit Unterstützungsbedarf, • Zeit für Planung, Beratung und Absprechen in den Schulformen Schulforme ( Tage pro Schuljahr), (2 • eine qualifizierte Fortbildun Fortbildung für alle beteiligten Lehrerinnen Lehrerin und Lehrer, • die umgehende Einrichtung eines Weiterbildungsganges zum Sonderpädagogen, • den Ausbau des Förderschu Förderschulen zu Förderzentren.

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