CEV News - 25 Jahre Handelsimmobilien

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SONDERPROJEKTENTWICKLUNG

Anforderungen an den Lebensmitteleinzelhandel

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er Kunde stellt diverse Ansprüche an den Lebensmitteleinzelhandel. Im Lebensmitteleinzelhandel wird bspw. der Wunsch nach Frische, Qualität und Markenwaren größer. Darauf reagieren Betreiber mit Backstationen, Frischfleischtheken oder Bio-Waren. Bestehende Märkte werden von 600 bis 800 m² auf bis zu 1.500 m² erweitert. An vielen Standorten sind Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen geplant, die die Attraktivität des Marktes stärken und zu einer Erhöhung der Kundenzufriedenheit führen.

sichtlich der Art und des Umfangs negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur der Gemeinde oder der Stadt haben könnten oder sogar schädliche Auswirkungen zu erwarten sind. Zudem muss – laut Gesetz – mit Grund und Boden schonend umgegangen werden. Durch den mangelnden Wohnraum geraten Einzelhandelsimmobilien zunehmend in den Fokus der hybriden Nutzung. So entsteht der Wunsch, weitere Wohneinheiten im Ge­bäudekomplex oberhalb der Einkaufs­fl äche entstehen zu lassen.

Herausfordernd ist hierbei die Neuentwicklung durch bestehende Planungs- und Bauchrechtsvorgaben, deren Genehmigungsweg manchmal mehrere Jahre dauern kann. Ein Beispiel: Überschreitet die Verkaufsfläche eines Marktes ein bestimmtes Maß, dieses liegt in der Regel zwischen 800 m² und 1.000 m² Verkaufsfläche, sind laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) solche Einzelhandelsbetriebe nur in Sonder- oder Kerngebieten zulässig. In diesen Fällen spielt häufig eine Rolle, ob die in dem geplanten Betrieb vorgesehenen Warensortimente hin-

Die Herangehensweise ist denkbar einfach: Ein typischer eingeschossiger Discount-Lebensmittelmarkt nimmt mit Stellplätzen eine Fläche von 3.000 m² bis 6.000 m² ein. Werden über dem Markt bspw. drei Etagen mit Wohnungen angeordnet, lassen sich bis zu 40 Wohneinheiten realisieren, für die sonst an anderer Stelle Flächen beansprucht würden. Die hohe Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt und der damit verbundene politische Druck auf Städte und Gemeinden bietet dadurch große Potentiale, um planungsrechtlich schwierigere Vorhaben für unsere Kunden zu

Neubaukonzept Kirchderne: Nettofiliale mit 22 Wohneinheiten

verwirklichen. Die Bodenpreise und Preise für Bauleistungen steigen seit Jahren. Die generierbaren Mieteinnahmen entwickeln sich jedoch nicht entsprechend, wodurch durch zusätzliche Nutzung viele Projekte für Investoren erst rentabel werden.

Effizienzsteigerung des Standorts Die CEV realisiert nicht nur reine Einzelhandelsobjekte, sondern auch gemischt genutzte Standorte. Bereits eines unserer ersten Projekte in Witten Herbede, das im Jahr 2018 realisiert wurde, war ein großer wirtschaftlicher Erfolg. An diesem Standort wurde eine gemischt-genutzte Immobilie mit Einzelhandel im Erdgeschoss und zwölf Wohnungen im Obergeschoss entwickelt. Wir konnten mit diesem Projekt dringend benötigten Wohnraum schaffen und die Nahversorgung des Stadtquartiers langfristig sicherstellen. Dieser Erfolg ist für uns Anlass genug, das Potential zukünftiger Standorte auf Nutzung durch Drittmieter zu untersuchen. Derzeit befinden sich mehrere Standorte in der erweiterten Projektent­ wicklung, mit der Absicht diese mit dem gleichen Erfolg in den nächs­ten Jahren zu realisieren.

Kontaktieren Sie hierzu gerne: Günter Bock Leiter Sonderprojekte Tel.: 040/6377-5359 bock.guenter@cev.de 18 | CEV NEWS


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