OLB

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Nr.

WZ 2003

Bruttokreditvolumen in Mio. €

in %

1

50

543,1

20,8%

Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen

2

95

484,8

18,6%

3

51

376,3

14,4%

4

22

207,6

8,0%

Private Haushalte (Absatzfinanzierung Auto) Handelsvermittlung / Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

90,5 83,5 79,7 63,4 57,4 56,0 75,8 489,2 2.607,1

3,5% 3,2% 3,1% 2,4% 2,2% 2,2% 2,9% 18,8% 100,0%

5 45 6 71 7 40 8 28 9 61 10 15 11 -12 -Summe

Branche

Baugewerbe Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal Energieversorgung Herstellung von Metallerzeugnissen Schiffahrt Ernährungsgewerbe KEINE ZUORDNUNG Branchen mit Volumen < 50Mio (42 Stück)

Abbildung 3-3 Bruttokreditvolumen nach Branche – abgebildet sind ausschließlich Forderungen an Kunden; d. h. in dieser Darstellung nicht enthalten: Forderungen an Kreditinstitute (= € 55,6 Mio.), Guthaben bei Zentralnotenbanken (= 11.000 €) sowie Beteiligungen (= 12.872,3 €).

Restlaufzeitband

In Mio € 30.09.2008 30.09.2007

Mit unbestimmter Laufzeit

553.645

450.123

Restlaufzeit bis zu 3 Monate

72.127

80.657

Restlaufzeit mehr als 3 Monate bis zu 1Jahr

241.487

240.079

Restlaufzeit mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahre

943.411

707.568

Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

136.101

95.089

Abbildung 3-4 Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten – abgebildet sind die Buchwerte nach Risikovorsorge und Vorsorgereserven nach § 340f HGB

3.2.2

Ausfall

Eine Forderung wird insbesondere dann als ausgefallen definiert, wenn der Schuldner gegenüber der DL Finance mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als 90 aufeinander folgende Kalendertage in Verzug ist. Darüber hinaus gilt eine Forderung als ausgefallen, wenn es aufgrund konkreter Anhaltspunkte unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen ohne Rückgriff auf Maßnahmen, wie z.B. die Verwertung von Sicherheiten oder Stundung mit wesentlichem Forderungsverzicht, erfüllt (≡ drohende Zahlungsunfähigkeit). Die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition entspricht dem in der DL Finance vorhandenen Verständnis von notleidenden Forderungen. In Verzug befindet sich ein Kunde, sofern dieser seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder verspätet gegenüber der DL Finance erfüllt, und darüber hinaus nicht als ausgefallen im

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