Immobilienwelten
Nr. 7, Ausgabe 18./19. Februar 2017
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RECHT
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§
Uns gehört eine Wohnung in ei-
Baubetriebes zu Recht bestand. Allerdings
sind jedoch bereit, dem Projekt der an-
ner Eigentums-Wohnanlage. Eine
erfolgte die Zahlung gegen deren aus-
deren zuzustimmen, wenn alle direkten
Sockelsanierung des Hauses fiel genau
drücklichen Willen. Man muss differenzie-
und indirekten Kosten von den jewei-
in die Zeit unseres Einzuges. Graben
ren: War die Nichtzahlung des Betrages
ligen Besitzern getragen werden und
und Bauschutt stellten eine echte Be-
gerechtfertigt? Dann haben Sie einen
nicht von der Gemeinschaft. Wie lässt
hinderung dar, selbst unsere Terrasse
Anspruch gegen die WEG auf Abtretung
sich das rechtlich absichern?
war „verschwunden“. Die Hausverwal-
der Ansprüche gegen die bauausführende
tung teilte mit, dass die Gräben erst
Firma. Ein Schadensersatzanspruch ge-
geschlossen würden, wenn die bauaus-
gen die WEG könnte sich sonst aus dem
um eine bauliche Änderung, andererseits
führende Firma eine Teilzahlung erhal-
Gedanken der Aufopferung ergeben. Da-
gleichzeitig aber auch um eine Moderni-
ten würde. Die aber wollten weder Ver-
nach muss ein Eigentümer das Betreten
sierung. Wichtig ist, dass in dem Geneh-
waltung noch die anderen Eigentümer
und Benutzen seines Sondereigentums zu
migungsbeschluss steht, dass die Kos-
leisten. Um einziehen zu können, habe
Zwecken der Instandsetzung dulden, der
tentragung für die Errichtung sowie die
ich dann die Rechnung beglichen. Nun
hierdurch entstehende Schaden ist zu er-
Instandhaltung und -setzung den jeweili-
weigern sich die anderen Eigentümer,
setzen (§ 14 Nr.4 WEG).
gen Nutzern obliegt.
ihren Teil der Kosten zu tragen. Was
§
sollen wir tun?
Bild: Getty Images/iStockphoto/Digital Vision
Es handelt sich beim Anbau von Balkonen
Unsere WEG besteht aus sechs Parteien. Fünf davon möchten für
Sie haben durch Ihre Zahlung möglicher-
ihre Wohnungen einen Balkon anbauen
weise eine Schuld der WEG beglichen –
lassen. Wir wohnen im Erdgeschoss und
und zwar dann, wenn die Forderung des
wollen/brauchen keinen Balkon. Wir
Stefanie Breiholdt ist Anwältin, Sandra LangLajendäcker Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht.und Wohnungseigentumsrecht. www.breiholdt-legal.de
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