Immobilienwelten - Wenn das Wohnen vernetzt wird

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Immobilienwelten

Nr. 7, Ausgabe 18./19. Februar 2017

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RECHT

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§

Uns gehört eine Wohnung in ei-

Baubetriebes zu Recht bestand. Allerdings

sind jedoch bereit, dem Projekt der an-

ner Eigentums-Wohnanlage. Eine

erfolgte die Zahlung gegen deren aus-

deren zuzustimmen, wenn alle direkten

Sockelsanierung des Hauses fiel genau

drücklichen Willen. Man muss differenzie-

und indirekten Kosten von den jewei-

in die Zeit unseres Einzuges. Graben

ren: War die Nichtzahlung des Betrages

ligen Besitzern getragen werden und

und Bauschutt stellten eine echte Be-

gerechtfertigt? Dann haben Sie einen

nicht von der Gemeinschaft. Wie lässt

hinderung dar, selbst unsere Terrasse

Anspruch gegen die WEG auf Abtretung

sich das rechtlich absichern?

war „verschwunden“. Die Hausverwal-

der Ansprüche gegen die bauausführende

tung teilte mit, dass die Gräben erst

Firma. Ein Schadensersatzanspruch ge-

geschlossen würden, wenn die bauaus-

gen die WEG könnte sich sonst aus dem

um eine bauliche Änderung, andererseits

führende Firma eine Teilzahlung erhal-

Gedanken der Aufopferung ergeben. Da-

gleichzeitig aber auch um eine Moderni-

ten würde. Die aber wollten weder Ver-

nach muss ein Eigentümer das Betreten

sierung. Wichtig ist, dass in dem Geneh-

waltung noch die anderen Eigentümer

und Benutzen seines Sondereigentums zu

migungsbeschluss steht, dass die Kos-

leisten. Um einziehen zu können, habe

Zwecken der Instandsetzung dulden, der

tentragung für die Errichtung sowie die

ich dann die Rechnung beglichen. Nun

hierdurch entstehende Schaden ist zu er-

Instandhaltung und -setzung den jeweili-

weigern sich die anderen Eigentümer,

setzen (§ 14 Nr.4 WEG).

gen Nutzern obliegt.

ihren Teil der Kosten zu tragen. Was

§

sollen wir tun?

Bild: Getty Images/iStockphoto/Digital Vision

Es handelt sich beim Anbau von Balkonen

Unsere WEG besteht aus sechs Parteien. Fünf davon möchten für

Sie haben durch Ihre Zahlung möglicher-

ihre Wohnungen einen Balkon anbauen

weise eine Schuld der WEG beglichen –

lassen. Wir wohnen im Erdgeschoss und

und zwar dann, wenn die Forderung des

wollen/brauchen keinen Balkon. Wir

Stefanie Breiholdt ist Anwältin, Sandra LangLajendäcker Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht.und Wohnungseigentumsrecht. www.breiholdt-legal.de

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