

2024 Geschäftsbericht


01 Botschaften
Die Botschaft des Präsidenten
Eine Vision im Einklang mit den Herausforderungen unserer Zeit.

2024 ist ein Jahr, das von wichtigen und entscheidenden Ereignissen im Bereich der Elektrizität geprägt ist.
Von internationalen Herausforderungen bis zur Walliser Einheit
Auf internationaler Ebene hat Bern eine Reihe von Abkommen mit Brüssel abgeschlossen, die auch einen Abschnitt über Elektrizität beinhalten. Im Mittelpunkt dieser Verhandlungen stand der Zugang der Schweiz zum europäischen Netz gegen die vollständige Liberalisierung des Schweizer Marktes. Der Bundesrat muss nun das Parlament und das Volk überzeugen. Für die Schweizer und insbesondere die Walliser Wasserkraft, die mit ihren 10 TWh fast 30 % der Schweizer Produktion ausmacht, ist der vollständige Zugang zum Markt der Europäischen Union von grosser strategischer Bedeutung. In dieser Hinsicht zeigt sich die Vision einer geeinten Walliser Gemeinschaft, welche die Produktionsmittel konsequent weiterentwickelt und die Wertschöpfungskette der Wasserkraft auf ihrem Territorium beherrscht, in ihrer ganzen zukunftsweisenden Kraft. FMV setzt sich aktiv dafür ein, zur Erfüllung dieser
« FMV ist bestrebt, entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Stromversorgung – von der Erzeugung über den Transport bis hin zum Vertrieb –eine wichtige Rolle in der Energiewende zu spielen. »
Damien Métrailler Präsident des Verwaltungsrats
strategischen Aufgabe beizutragen, die ihr von ihren Aktionären, den Walliser Körperschaften, übertragen wurde.
Erinnern wir uns auch an die Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Klimawandel. Im Jahre 2024 wird der Schwellenwert einer durchschnittlichen Temperaturerhöhung von 1,5 °C, das ehrgeizigste Ziel des Pariser Klimaabkommens, zum ersten Mal überschritten. Vor diesem Hintergrund gibt es für die Schweizer Gletscher keine Atempause: Trotz eines schneereichen Winters 2023-2024 haben sie im vergangenen Jahr aufgrund der Sommerhitze 2,4 % ihres Volumens verloren. Die Feststellung ist eindeutig: Die Energiewende ist aktueller denn je. FMV ist bestrebt, ein wichtiger Akteur entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Elektrizität zu sein: von der Produktion über den Transport bis hin zur Vermarktung.
Die politische Legitimität der „erneuerbaren und einheimischen“ Produktion
Auf nationaler Ebene bestätigt die Zustimmung der Schweizer Bevölkerung zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) zugunsten der Entwicklung erneuerbarer Energien mit 68 % eine echte demokratische Legitimität für die einheimische Produktion und Energieeffizienz. Ein Ergebnis, das im Einklang mit den Hauptaufgaben von FMV steht, die im Dienste
Damien Métrailler
der Versorgungssicherheit der Schweiz und der Energiewende steht, in Partnerschaft mit den Gemeinden und den Akteuren der Branche. Es geht einerseits darum, Projekte zur Erweiterung der Winter- und flexiblen Produktion zu fördern und zu steuern und andererseits innovative und verbindende Projekte für den Einsatz erneuerbarer Energien zu realisieren, insbesondere im Bereich der alpinen Photovoltaikanlagen (PVA).
Strategische Aufgaben von grosser Aktualität angesichts des strukturellen Winterdefizits der Schweiz, das in den nächsten Jahren je nach Szenario von derzeit 3 TWh auf 7 oder sogar 9 TWh ansteigen wird.
Das Wallis beteiligt sich an diesen Bestrebungen für eine bessere Versorgungssicherheit. 60 % der Erweiterungskapazitäten der Wasserkraft wurden im Kanton identifiziert; von den 18 PVA-Projekten, die in unserem Land im Anschluss an den Solarexpress erfasst wurden, befinden sich zwölf im Wallis. Das Signal ist klar: FMV und ihre Partner bauen mit Überzeugung und Entschlossenheit an der Energiezukunft der Schweiz. Wir müssen jedoch feststellen, dass der in unserem Land geäusserte politische Wille aufgrund von Verzögerungen infolge von Prozessabläufen im Verwaltungsverfahren und Einsprachen auf eine deutlich ungünstigere Realität vor Ort stösst. Es stellt sich daher die Frage nach den Investitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Schweiz: Müssen diese von der gesamten Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft getragen werden und nicht mehr nur von den Akteuren der Industrie und der Eidgenossenschaft über die mit dem Solarexpress verbundenen Beiträge? Eines ist sicher: Das Wallis, das Land der Energie, ist Teil der Lösung für die Probleme der Schweiz.
FMV, der vertrauenswürdige und massgebliche Partner der Walliser Gemeinschaft
Auf kantonaler Ebene wird FMV zum vertrauenswürdigen und massgeblichen Partner der konzedierenden Gemeinden und des Kantons Wallis in den Dossiers
der Heimfallrechte und der Erneuerung der Konzessionen. Diese erfolgreichen Partnerschaften unterstützen die gemeinsame Vision der Wasserkraftnutzung, insbesondere die Realisierung des «Wasserkraftwerk Wallis». Dies ist eine der vorrangigen Aufgaben der FMV, die in den Tälern Entremont, Nendaz, Hérémence, Hérens und Anniviers bedeutende Erfolge erzielt hat. Positive Dynamiken entwickeln sich auch im Oberwallis, im Gefolge des positiven Beispiels von KW Rhone-Binna, mit den Gemeinden Ernen, Grengiols und Binn.
Unsere erfolgreichen Partnerschaften unterstützen die gemeinsame Vision der Wasserkraftnutzung, insbesondere die Realisierung des Projekts «Wasserkraftwerk Wallis »
Damien Métrailler Präsident des Verwaltungsrats
Wir können uns nur freuen über den starken Zusammenhalt der Walliser Akteure bei diesen strategischen Operationen, die mit den auslaufenden Wasserrechten und Rechten an Wasserkraftanlagen verbunden sind, welche an die konzedierenden Gemeinden und den Kanton Wallis zurückgehen.
Auf regionaler Ebene besteht eine der Aufgaben von FMV darin, Partnerschaften mit den Walliser Stromversorgungsunternehmen beim Management der Produktionsportfolios oder der Vermarktung von Energie aufzubauen. In diesem Zusammenhang ist die vorbildliche Partnerschaft zwischen FMV, den Gemeinden des Val d’Hérens und Oiken hervorzuheben. Das – erreichte – Ziel besteht darin, die Wertschöpfungskette für die Walliser Gemeinschaft – Kanton und Gemeinden – und die Stromversorgungsunternehmen zu verlängern, was durch die Strategie Wasserkraft erwartet und angestossen wurde.
So setzt sich FMV jeden Tag dafür ein, ihre Aufgaben mit Agilität und Effizienz in perfekter Kohärenz zu erfüllen. Ich möchte daher den Aktionären, dem Kanton und den Gemeinden, den Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern der FMV danken, welche die nachhaltige Entwicklung dieser Aktivitäten ermöglichen.
Der Bericht des Generaldirektors
Hohe Handlungsagilität in einem sehr dynamischen Umfeld.

FMV agiert in einem sehr dynamischen Kontext, sei es auf wirtschaftlicher, politischer, rechtlicher oder ökologischer Ebene. Diese vielfältigen Faktoren entwickeln sich laufend weiter und hemmen die Entwicklung des Unternehmens keineswegs, sondern regen es zu einer grossen Handlungsagilität an. Diese Leichtigkeit, die sich in unseren Ergebnissen für 2024 widerspiegelt, ist in der globalen Vision verankert, die von unseren Aktionären – der Walliser Gemeinschaft – definiert wurde und welche perfekt auf die Herausforderungen der heutigen und zukünftigen Welt reagiert. Hier sind zwei Beispiele, um dies zu veranschaulichen.
Vom Klimawandel bis zur Unterstützung der Energiewende
Das erste Beispiel betrifft den Klimawandel und damit die Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen. In diesem Zusammenhang sind die schweren Unwetter von Juni in Verbindung mit einer überdurchschnittlichen Schneeschmelze zu sehen. Diese beiden Wetterkapriolen haben die Produktion von Laufwasser- und Speicherkraftwerken stark beeinträchtigt. Allein durch die erzwungene Abschaltung des Wasserkraftwerks ChippisRhône wird FMV zwei Jahre lang ein Viertel ihrer Produktion fehlen.
Um dieser globalen Herausforderung zu begegnen, muss die Energiewende vorbehaltlos unterstützt werden. Dank der von ihren Aktionären festgelegten Strategie stärkt FMV ihre Rolle als Akteur bei Projekten
im Bereich der erneuerbaren Energien. So entwickeln wir unsere Aktivitäten weiter in innovativen Bereichen wie Wasserstoff oder Batterien. Wir wenden die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung ebenfalls auf allen Ebenen des Unternehmens an.
« Unser Unternehmen spielt in Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Partnern eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Wasserkraftproduktion im Winter. »
Stéphane Maret Generaldirektor
Eine tugendhafte Ausrichtung zwischen zugewiesenen Aufgaben und Aktionen vor Ort.
Von den Widerständen vor Ort zur Walliser Lösung für die Schweiz
Das zweite Beispiel betrifft das strukturelle Defizit der Schweiz bei der Winterstromversorgung. Die Importabhängigkeit unseres Landes entspricht dem Drei- bis Vierfachen der Jahresproduktion der Grande Dixence. Und genau dank einer realitätsnahen Vision setzt FMV diese Dynamik zugunsten der Versorgungssicherheit um, die auch zur Energiewende beiträgt. Mit den Projekten zur Erhöhung der Staumauer von Gries, der neuen Anlage in Oberaletsch und dem Laufkraftwerk Massongex-Bex-Rhône spielt unser Unternehmen in Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Partnern eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der winterlichen Wasserkraftproduktion. Wir begleiten auch die sechs anderen Projekte
Stéphane Maret
zur Erweiterung der Wasserkraft im Wallis, die im Rahmen des nationalen Runden Tisches identifiziert wurden, und analysieren das zweite Paket von neun vom Kanton ausgewählten Projekten. FMV beteiligt sich auch an der Entwicklung der grossen alpinen Photovoltaik (PVA). Tatsächlich leitet unser Unternehmen vier PVA-Projekte im Oberwallis (Gries, Grengiols Solar, Gibidum Solar und Hohsaas) und unterstützt mit Hilfe unserer Partner fünf weitere Projekte, welche hauptsächlich im Oberwallis liegen. Schliesslich verwalten wir Valgrid, das kantonale Unternehmen für den Betrieb des Hochspannungsnetzes, effizient und planen langfristig dessen wichtige Investitionsprojekte.
Trotz der positiven politischen Signale haben die Energieversorger jedoch grosse Schwierigkeiten, Projekte vor Ort erfolgreich abzuschliessen, da es zu Verzögerungen und missbräuchlichen Ansätzen bei Einsprachen kommt. FMV positioniert sich eindeutig für ein
« Das Kompetenzzentrum der FMV ist ein unverzichtbarer Akteur im Dienst des Wallis und der Schweiz in den Bereichen Energieerzeugung, -transport und -management. »
Stéphane Maret Generaldirektor
starkes Beschwerderecht in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Die Möglichkeit, Projekte im Bereich der Infrastrukturen von nationaler Bedeutung zu blockieren, ist heute aber zu gross und behindert die Umsetzung des demokratisch zum Ausdruck gebrachten Willens an der Urne im Jahr 2024 erheblich.
Die Stärkung des Kompetenzzentrums von FMV
Vor diesem sich stark verändernden Hintergrund wird das Kompetenzzentrum von FMV gestärkt. Mit ihrer multidisziplinären Expertise ist sie ein unverzichtbarer Akteur im Dienste des Wallis und der Schweiz in den Bereichen Energieerzeugung, -transport und -management.
Unter dem Gesichtspunkt der Heimfallrechte gewinnt FMV an Bedeutung und arbeitet auf den Erfolg der ihr zugewiesenen Ziele hin. Wie der Erfolg im Fall der Forces Motrices d’Orsières zeigt, werden die Interessen der konzedierenden Gemeinden und der Walliser Gemeinschaft durch die Beteiligung des Kantons, die an FMV weiterverkauft wird, garantiert. Unser Unternehmen wird so zum wichtigsten Industriepartner dieses Projekts. Die für Dixence-Cleuson und Gougra eingeleiteten Prozesse teilen denselben konstruktiven Elan.
Was die Partnerschaften betrifft, so setzt FMV ihren Aufschwung fort und arbeitet fortwährend an der Erreichung der ihr aufgetragenen Ziele. Hervorzuheben ist der zwischen dem Unternehmen und dem Verteiler Oiken unterzeichnete Rahmenvertrag über fünf Jahre. FMV wurde von den Gemeinden Hérémence, Mont-Noble, Saint-Martin und Vex beauftragt, den von den Gemeinden als Aktionäre der Forces Motrices de la Borgne und der Première Dixence erzeugten Strom zu verwalten und zu vermarkten. Dies ist eine gewinnbringende Partnerschaft, welche stabile und nützliche finanzielle Einnahmen für die Erstellung ihrer mehrjährigen Budgets garantiert, für die Gemeinden, wie auch für Oiken, welche eine lokale, saubere und erneuerbare Produktion vermarktet, und für FMV, die einen Verwaltungsvertrag im Dienste der öffentlich-rechtlichen Gemeinschaften erfüllt.
Schliesslich setzen wir unsere Entwicklung in Bezug auf Berufsfelder und Arbeitsmittel fort, insbesondere in den Bereichen Managementinstrumente, Energiemodellierung, Digitalisierung von Daten und Prognose- oder Ausgleichsdienste. Die kürzlich gegründete Abteilung Unternehmensentwicklung (DE) ist daran orientiert, ihre Unterstützung für die FMV-Strategien zu bekräftigen und die verschiedenen treibenden Kräfte bei den wichtigen Aufgaben zu koordinieren, die ihr von der Walliser Gemeinschaft übertragen werden. Das Engagement der Teams bei der täglichen Bewältigung dieser Herausforderungen veranlasst mich, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Stolz zu danken.

02 Organisation
Aktionariat
Die FMV SA ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft des Privatrechts. Das nominelle Aktienkapital von CHF 100’000’000 ist folgendermassen aufgeteilt:
Kanton Wallis
94 Walliser Munizipalund Burgergemeinden
Walliser Unternehmen im Bereich der Stromverteilung
Das Aktienkapital besteht aus zwei Arten von Aktien: 51 % der Aktien, die vom Kanton Wallis gehalten werden, sind Vorzugsaktien mit Vorrechten auf die Dividenden und den Liquidationserlös. Die übrigen Aktien (49%) sind Stammaktien.
eigene Aktien
Das detaillierte Aktionariat kann auf über folgenden QR-Code eingesehen werden Oder hier klicken

Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Roberto Schmidt *
Staatsrat, Leuk-Stadt
Mitglied des Strategieausschusses
Marylène Moos *
Gemeinderätin von Ayent, Ayent Mitglied des Prüfungsausschusses
Olivier Salamin
Generalsekretär AVOP, Siders Mitglied des Risikoausschusses
Jean-Pierre Morand
Rechtsanwalt, Verbier/Genf Mitglied des Strategieausschusses
* Mitglied vom Staatsrat ernannt
Gründung FMV 1957
Christoph Bürgin
Vizepräsident
Hotelier, Zermatt Präsident des Prüfungsausschusses
Diego Clausen *
Architekt ETH-SIA, Brig Mitglied des Strategieausschusses
Damien Métrailler * VR-Präsident
Generaldirektor Orif, Cries Präsident des Strategieausschusses Mitglied des Risikosausschusses
Anne-Laure Couchepin Vouilloz Vizepräsidentin
Gemeindepräsidentin von Martinach, Martinach Präsidentin des Risikosausschusses
Patrick Z’Brun
Unternehmer, Salgesch Mitglied des Risikosausschusses
Laurent Léger
Elektroingenieur HES, Martinach Mitglied des Risikosausschusses
Philippe Varone *
Gemeindepräsident von Sitten, Sitten Mitglied des Prüfungsausschusses
Wasserkraftwerke
130 Mitarbeitende in über 30 Berufen
Organigramm
Generalversammlung
Verwaltungsrat Strategieausschuss Risikoausschuss Prüfungsausschuss
Direktion Generaldirektor

Stéphane Maret
Generalsekretär
Mitglied der erweiterten Direktion

Jérôme Bonvin
Unternehmensentwicklung
Mitglied der erweiterten Direktion Yvan Bétrisey

Produktion Direktor

Raoul Albrecht
1 Milliarde kWh Jahresproduktion
Netze Direktor

Hans-Peter Burgener

Energiewirtschaft Direktor Michael Imhof
3 Milliarden kWh Jährliche Energiebewegungen

Dienste Direktor Carlo Pettina
475 km Hochspannungsleitungen / - kabel, die im Auftrag von Valgrid betrieben werden

FMV in Zahlen
03.1 Jahresrechnung
Antrag des Verwaltungsrates
Das Geschäftsjahr 2024 der FMV SA wird mit einem Gewinn von CHF 5 572 295 abgeschlossen.
Der Bilanzgewinn setzt sich per 31.12.2024 wie folgt zusammen:
Gewinnvortrag CHF 2 029 326
Jahresgewinn
Total
CHF 5 572 295
CHF 7 601 621
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung der Aktionäre, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Einlage in die gesetzliche Gewinnreserve
Einlage in die freiwillige Gewinnreserve
Dividende von 5 % auf das nominale Aktienkapital (*)
Vortrag auf die neue Rechnung
Total
CHF 279 000
CHF 0
CHF 4 959 973
CHF 2 362 648
CHF 7 601 621
(*) Die vorgeschlagene Dividende wird wie folgt verteilt:
CHF 3.30 pro Vorzugsnamensaktie A
CHF 1.66 pro Namensaktie B
CHF 3 366 667
CHF 1 633 333 Nicht ausgeschüttete Dividende auf eigene Aktien (Art. 659a Abs.1 OR)
Total
CHF - 40 027
CHF 4 959 973
Erfolgsrechnung
aus Lieferungen und Leistungen
FMV in Zahlen: Jahresrechnung
Bilanz
Passiven
Kurzfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristiges Fremdkapital Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Geldflussrechnung
Anhang und Anmerkungen zur Jahresrechnung
Grundsätze der Rechnungslegung
Die Jahresrechnung der FMV SA ist nach den Vorschriften des schweizerischen Rechnungslegungsrechts erstellt.
Ohne gegenteilige Angaben sind alle Beträge gerundet und in Schweizer Franken angegeben. Aus diesem Grund kann die Summe der gerundeten Werte vom angegebenen Total abweichen.
Die Hauptposten des Rechnungsabschlusses wurden gemäss den nachfolgenden Angaben bilanziert.
Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nominalwert abzüglich der individuellen wirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen verbucht.
Vorräte
Eine wirtschaftlich notwendige Wertberichtigung wurde auf den Materialvorrat vorgenommen.
Anlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich wirtschaftlich gerechtfertigten Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die Abschreibungsdauer bewegt sich grundsätzlich für die einzelnen Anlagekategorien innerhalb folgender Bandbreiten:
Bezeichnung
Staumauern, Zentralen, Hoch-und Tiefbau, Druckleitungen und Stollen 60-80
Kompensationsmassnahmen 60-80
Elektromechanische Ausrüstungen 25-40
Elektrische Installationen 25-40
Hydraulische Anlagen 20-40
Fahrzeuge / Werkzeuge 1
Der Teil des Anlagevermögens welcher als „nasser Bestandteil“ identifiziert ist, wird spätestens bis zum Konzessionsende vollständig abgeschrieben.
Die Anfangskonzessionsgebühren (immaterielle Anlagen) werden bis zum Ende der jeweiligen Konzessionen abgeschrieben. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von 80 Jahren.
Für die bei den Unwettern beschädigten Anlagen des Kraftwerks Chippis Rhône, werden derzeit noch diverse Varianten für die Sanierung untersucht. Da zum Bilanzstichtag keine Entschädigungen eingegangen sind, wurden die entsprechenden Vermögenswerte nicht wertberichtigt. Es wird jedoch nicht erwartet, dass die entsprechenden Vermögenswerte überbewertet sind.
Anhang und Anmerkungen zur Jahresrechnung
Übriger Betriebsaufwand
Diese Rubrik umfasst die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der von FMV SA gehaltenen Produktionsanlagen sowie die den Gemeinwesen geschuldeten Ressourcenrenten, die Wasserzinsen und die damit verbundenen Steuern.
Wechselkurs
Der am Bilanzstichtag vom 31.12.2024 verwendete Wechselkurs entspricht dem monatlich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten Kurs. Die im Laufe des Jahres getätigten Transaktionen werden zum entsprechenden Monatsmittelkurs bewertet.
1. Verkauf und Austausch von Energie
Das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) sieht vor, dass die Betreiber und Eigentümer von Verteil- und Übertragungsnetzen für jedes Netz je eine Jahresrechnung und eine Kostenrechnung erstellen, getrennt von den übrigen Tätigkeitsbereichen.
Die Gesellschaft FMV SA ist sowohl in der Stromproduktion als auch in der Stromvermarktung tätig. Der Stromtransport wird von der Tochtergesellschaft Valgrid AG wahrgenommen. Diese unabhängige juristische Person kommt den gesetzlichen Anforderungen betreffend transparenten Rechnungslegung nach.
2. Ausserordentlicher Etrag
Rückzahlung von Einlagen auf frühere Investitionen
Einnahmen aus früheren Leistungen 2 350 982
Versicherungsleistungen für Betriebsverluste * 10 000 000
Gewinne aus Beteiligungsverkäufen
Total
* Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der Versicherungsentschädigung entspricht der unter dieser Position ausgewiesene Betrag der im Jahr 2024 erhaltenen Anzahlung.
Was die Entschädigungen im Zusammenhang mit der Sachversicherung betrifft, so sind in der Buchhaltung nur die Kosten für die Unwetter in Höhe von KCHF 1’832 erfasst,
während die entsprechenden Erträge aus Vorsichtsgründen nicht erfasst werden.
3. Ausserordentlicher Aufwand
Dotierung an die Rückstellung «Energie-Risiken»
Dotierung an die Rückstellung «Heimfälle»
Durch die Verwaltung eines Energie-Portfolios ist die Gesellschaft Risiken ausgesetzt, namentlich in Bezug auf Menge und Preis. Das Ziel der Rückstellung «EnergieRisiken» besteht darin, diese Risiken finanziell abzudecken. Mit der Dotierung an die Rückstellung «Heimfälle» wird unter anderem die Finanzierung der Rückkäufe der Beteiligungsrechte des Kantons Wallis an den Wasserkraftanlagen vorbereitet, gemäss den Bestimmungen von Art. 6 des Gesetzes über die Walliser Elektrizitätsgesellschaft (GWEG) vom 15. Dezember 2004.
4. Ertragssteuern
Die Ertragssteuern sind auf dem operativen Ergebnis errechnet worden. Die über den ausserordentlichen Aufwand getätigten Rückstellungen sind somit Gegenstand der Besteuerung.
5. Flüssige Mittel und Aktiven mit Börsenkurs
2024 2023
Flüssige Mittel 198 761 871 145 463 117 Wertschriften (börsenkotiert) 1 067 374 1 072 554
Total 199 829 245 146 535 671
6. Übrige kurzfristige Forderungen
2024 2023
Mehrwertsteuer - 991 287
Verrechnungssteuer 1 593 694 1 003 690
c/c Hydro-Rhône AG 30 766 30 766
Mietgarantie 61 655 53 967
Total 1 686 115 2 079 710
Anhang und Anmerkungen zur Jahresrechnung
7. Kurzfristige Darlehen
Die kurzfristigen Darlehen betragen per 31.12.2024 CHF 42 435 000. Im Geschäftsjahr 2024 sind CHF 14 506 000 zurückbezahlt worden und CHF 950 000 wurden aus der Position «Finanzanlagen» übertragen. Im Laufe des Jahres 2024 wurden neue Darlehen in der Höhe von CHF 14 735 000 an Dritte gewährt.
8. Kurzfristige derivative Finanzinstrumente
Die FMV SA hat zur Absicherung des Wechselkursrisikos EUR/CHF kurzfristige derivative Finanzinstrumente abgeschlossen. Diese Finanzinstrumente wurden nach dem Prinzip des niedrigsten Wertes bilanziert, das heisst zum Kaufpreis oder zum Marktwert, falls dieser am Bilanzstichtag tiefer ist.
9. Aktive Rechnungsabgrenzungen
Dieser Posten enthält die vorausbezahlten Aufwendungen, die einzunehmenden Erträge sowie die Energielieferungen, welche am 31.12.2024 noch nicht in Rechnung gestellt worden sind.
10. Anlagevermögen
Termingeld
Anhang und Anmerkungen zur Jahresrechnung
Bruttowerte der Beteiligungen:
(*Partnergesellschaften)
Rhonewerke AG
Merezenbach
SIRESO Société d’Investissement
Rhone
Die Prozentsätze der Stimmrechte und der Beteiligungen sind gleichwertig.
Garantien
Sofern keine speziellen Abmachungen getroffen worden sind, ist FMV gegenüber den Partnergesellschaften – zusammen mit den anderen Partnern – verpflichtet, die Kosten dieser Gesellschaften anteilig im Verhältnis zu ihrer Beteiligung zu decken. Im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen und insbesondere angesichts der aktuellen Strommarktpreise, wurde ein entsprechender Betrag unter der Position „langfristige Rückstellungen“ reserviert.
Anhang und Anmerkungen zur Jahresrechnung
Darlehen an Konzerngesellschaften:
Gesellschaften
31.12.2024
31.12.2023
Merenzenbach AG 600 000 600 000
Hydro-Rhône SA 759 131 759 131
MBR SA 6 292 400 5 292 400
Total 7 651 531 6 651 531
Das Darlehen an Hydro-Rhône SA ist Gegenstand einer Rangrücktrittserklärung und somit vollständig abgeschrieben.
11. Kurzfristige / Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Die Gesellschaft hat weder kurz- noch langfristige Darlehen.
12. Rückstellung «Risiken Marktöffnung»
2024 2023
Saldo per 01.01. - 15 000 000
Zunahme (+) / Abnahme (-)
Umgliederung auf Rückstellung für «Energie-Risiken » - -15 000 000
Saldo per 31.12. 0 0
13. Rückstellung «Energie-Risiken»
2024 2023
Saldo per 01.01. 198 768 184 181 782 184
Zunahme (+) / Abnahme (-) - -
Umgliederung Rückstellung «Gegenpartei-Risiken» - 1 986 000
Umgliederung Rückstellung «Risiken Marktöffnung »
15 000 000
Saldo per 31.12. 198 768 184 198 768 184
Die Rückstellung «Energie-Risiken» dient dazu, die mit der Verwaltung des Energie-Portfolios verbundenen Risiken, hauptsächlich die Mengen- und Preisrisiken, finanziell abzudecken.
Seit dem Geschäftsjahr 2023 wurde ein spezifischer Betrag zur Deckung von Risiken im Zusammenhang mit dem Ausfall von Gegenparteien zugewiesen.
14. Rückstellung «Heimfälle Wasserrechtskonzessionen»
Die Rückstellung «Heimfälle Wasserrechtskonzessionen» bereitet gemäss den Bestimmungen von Art. 6 des GWEG vom 15. Dezember 2004 unter anderem die Finanzierung der Rückkäufe der Beteiligungsrechte des Kantons Wallis an den Wasserkraftanlangen vor.
Saldo per 01.01.
Zunahme (+) / Abnahme (-)
Saldo per 31.12.
15. Aktienkapital
Die Liste der Aktionäre befindet sich auf Seite 9 dieses Berichtes.
16. Eigene Kapitalanteile
2024 2023
Anzahl Wert Anzahl Wert
Total 24 016 2
17. Bürgschaften
Im Rahmen der Bankfinanzierung der Gesellschaft Valpellets SA hat die FMV SA eine Bürgschaft von CHF 3 000 000 geleistet und bleibt gegenüber 2023 unverändert.
18. Verpfändete Aktiven
Nicht vorhanden.
19. Schulden gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Die kurzfristigen Schulden gegenüber der beruflichen Vorsorge des Personals belaufen sich per 31. Dezember 2024 auf CHF 220 452 und per 31. Dezember 2023 auf CHF 213 638.
20. Andere Verpflichtungen
Nicht vorhanden.
21. Honorare der Revisionsstelle
22. Besteuerung der Partnerwerke
Aufgrund des Steuerabkommens für die Jahre 2009 bis 2023, basiert die Besteuerung der Partnerunternehmen auf dem Kostenaufschlagsmodell +10%. Der Steuerbetrag für 2024 wird daher auf dieser Grundlage ermittelt.
23. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Ereignisse zu erwähnen.
24. Jahresdurchschnitt der Vollzeitstellen, die die Schwellenwerte von 10, 50 oder 250 nicht überschreiten FMV überschreitet den Schwellenwert von 250 Vollzeitstellen nicht.
Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung an die Generalversammlung der FMV SA, Sitten
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der FMV SA – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Erfolgsrechnung und der Geldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, u nd wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA -CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorlie gt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung -revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Fiduciaire FIDAG SA

Anne-Laure Rey Jessy Rudaz
Zugelassener Revisionsexpertin
Leitender Revisorin
Martigny, den 9. April 2025

Zugelassener Revisionsexperte
Grundsätze
Grundlagen
Die Jahresrechnungen der FMV SA und der Gesellschaften der FMV-Gruppe erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen der Darstellung und Bewertung. Die Jahresabschlüsse wurden ohne Korrektur in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen (Konsolidierung zum Buchwert).
Konsolidierungsmethoden
Die Beteiligungen werden wie folgt konsolidiert: Quotenkonsolidiert werden die Partnergesellschaften, bei denen FMV direkt oder indirekt über mehr als 20 % des Aktienkapitals verfügt und gegenüber denen sie sich verpflichtet hat, die Kosten anteilmässig zu ihrer Beteiligung zu decken. Dabei werden alle Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung entsprechend der Beteiligungsquote anteilmässig in die Konsolidierung übernommen.
Die Gesellschaften, bei denen FMV direkt oder indirekt die Mehrheit des Aktienkapitals kontrolliert, mit Ausnahme der Partnergesellschaften, werden voll konsolidiert. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag der betroffenen Gesellschaften werden zu 100 % in die konsolidierte Rechnung integriert. Die Anteile der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital und am Jahresergebnis werden in der konsolidierten Bilanz und Erfolgsrechnung separat ausgewiesen.
Die übrigen Beteiligungen, bei denen FMV zwischen 21 % und 50 % hält, werden nach der Equity-Methode integriert.
Diese Beteiligungen spiegeln so den Anteil der FMV-Gruppe am Eigenkapital dieser Gesellschaften wider.
Nicht konsolidiert werden Beteiligungen in der Höhe von 20 % und tiefer. Sie werden zum Anschaffungswert unter Abzug der nötigen Abschreibungen bilanziert. In der Erfolgsrechnung werden die effektiven Dividendenerträge berücksichtigt.
Die Gesellschaft Valpellets SA ist zu 50% im Besitz der FMV SA. Sie wird nach der Quotenkonsolidierungsmethode (JointVenture) konsolidiert.
Die Gesellschaft MBR SA wird anhand der Equity-Methode konsolidiert, da sie für den Bau des Wasserkraftwerks Massongex-Bex-Rhône verantwortlich ist und bislang keine operative Tätigkeit ausübt.
Da die Hydro-Rhône SA und die Alp-Hydro SA keine operative Tätigkeit mehr ausüben, sind sie nicht in der konsolidierten Jahresrechnung integriert.
Kapitalkonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der angelsächsischen Methode.
Die Differenzbeträge in Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen werden bei der Erstkonsolidierung unter den « Immateriellen Anlagen » bilanziert. In der Regel werden sie linear über die verbleibende Konzessionsdauer abgeschrieben oder gegebenenfalls linear über 5 Jahre.
Abschlussdatum
Die konsolidierte Rechnung basiert auf den geprüften Jahresabschlüssen der betroffenen Gesellschaften.
Bei Gesellschaften, die nicht per 31. Dezember abschliessen und die keinen Zwischenabschluss auf Ende Kalenderjahr erstellen, wird der letzte geprüfte Abschluss berücksichtigt.
Grundsätze
Konsolidierungskreis ( S tand per 31.12.2024)
Grundsätze
Gruppeninterne Beziehungen
Die konzerninternen Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Aufwände und Erträge werden kompensiert.
Grundsätze der Rechnungslegung
Die Jahresrechnung der FMV-Gruppe ist nach den Vorschriften des schweizerischen Rechnungslegungsrechts erstellt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde der Rechnungsabschluss 2023 angepasst, ohne Einfluss auf das Ergebnis.
Ohne gegenteilige Angaben sind alle Beträge gerundet und in Schweizer Franken angegeben. Aus diesem Grund kann die Summe der gerundeten Werte vom angegebenen Total abweichen.
Die verschiedenen Elemente der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden innerhalb der FMV-Gruppe einheitlich bewertet. Die Hauptposten des Rechnungsabschlusses wurden gemäss den nachfolgenden Angaben bilanziert.
Wertschriften
Die Wertschriften werden zum Kaufpreis oder falls zutreffend, zum tieferen Marktwert bilanziert. Börsenkotierte Wertschriften werden zum Marktpreis bilanziert. Allfällige Wertkorrekturen werden über die Erfolgsrechnung ausgebucht.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu den Anschaffungswerten bilanziert, nach Abzug der individuellen wirtschaftlich notwendigen Abschreibungen.
Vorräte
Die wirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen werden über die Erfolgsrechnung verbucht.
Finanzanlagen
Die nicht konsolidierten Beteiligungen werden unter Abzug der Abschreibungen zu den Anschaffungskosten bilanziert.
Immaterielle Anlagen
Die immateriellen Werte bestehen aus den Differenzbeträgen in Zusammenhang mit der ersten Kapitalkonsolidierung sowie aus den aktivierten Studienkosten für langfristige Projekte sowie IT-Lösungen.
Die Anfangskonzessionsgebühren werden grundsätzlich bis zum Ende der jeweiligen Konzessionen abgeschrieben. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von 80 Jahren.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder zu den Herstellungskosten bilanziert.
Die Abschreibungen werden im Prinzip linear, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, der
Anlageart und/oder der Konzessionsdauer berechnet.
Für die Abschreibungen auf den historischen Wert wird grundsätzlich, je nach Anlageart, folgende Abschreibungsdauer angewendet:
Staumauern, Zentralen, Hoch-und Tiefbau, Druckleitungen und Galerien
60 - 80 Jahre
Kompensationsmassnahmen 60 - 80 Jahre
Elektrische Leitungen 25 - 50 Jahre je nach Spannungsebene
Elektro-mechanische Ausrüstungen 25 - 40 Jahre
Elektrische Installationen 25 - 40 Jahre
Hydraulische Anlagen 20 - 40 Jahre
Gebäude 15 - 50 Jahre
Netzleitstelle 10 - 15 Jahre
Mobiliar 10 Jahre
Informatik 1 - 5 Jahre
Fahrzeuge/Werkzeuge 1 Jahr
Für die bei den Unwettern beschädigten Anlagen des Kraftwerks Chippis Rhône, werden derzeit noch diverse Varianten für die Sanierung untersucht. Da zum Bilanzstichtag keine Entschädigungen eingegangen sind, wurden die entsprechenden Vermögenswerte nicht wertberichtigt. Es wird jedoch nicht erwartet, dass die entsprechenden Vermögenswerte überbewertet sind.
Kurzfristige / Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Darlehen mit einem Verfalldatum von mehr als 12 Monaten sind in der Bilanz unter der Position « Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten » ausgewiesen.
Darlehen mit einem Verfalldatum von weniger als 12 Monaten sind in der Bilanz unter der Position « Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten » ausgewiesen.
Rückstellungen
Auf der Grundlage von individuellen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung von Risiken, deren Fälligkeit und Beträge ungewiss sind, werden Rückstellungen gebildet.
Steuern
Für alle am Abschlussstichtag geschuldeten Steuern werden - unabhängig von ihren Fälligkeiten - Rückstellungen gebildet.
Wechselkurs
Der am Bilanzstichtag vom 31.12.2024 verwendete Wechselkurs entspricht dem monatlich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten Kurs. Die im Laufe des Jahres getätigten Transaktionen werden zum entsprechenden Monatsmittelkurs bewertet.
Konsolidierte Erfolgsrechnung
Konsolidierte Bilanz
Konsolidierte Geldflussrechnung
Wertberichtigungen und weitere Korrekturen
Aufwand
Dividenden aus der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften
Übrige nicht liquiditätswirksame
auf Rückstellung
Anmerkungen zur konsolidierten Jahresrechnung
1. Übriger Betriebsertrag
2024 2023
Leistungen für Dritte 17 492 756 17 050 300
Aktivierte Eigenleistungen 1 149 094 1 203 937
Total 18 641 850 18 254 237
2. Wasserzinsen und Konzessionsabgaben
Diese Position enthält die Wasserzinsen und die Konzessionsabgaben, die jenen Gemeinwesen überwiesen wurden, welche Konzessionen für die Nutzung der Wasserkraft erteilt haben.
3. Abschreibungen und Wertberichtigungen
2024 2023
Finanzanlagen 470 000Immaterielle Anlagen 2 266 060 3 046 876
Sachanlagen und Wertberichtigungen 9 849 423 13 222 870
Total 12 585 483 16 269 746
4. Finanzertrag
2024 2023
Zinsertrag 3 280 671 1 332 687
Dividenden 3 034 309 2 221 031
Total 6 314 980 3 553 718
5. Ausserordentlicher Ertrag
Dieser Position beinhaltet 2024 hauptsächlich Versicherungsleistungen für Betriebsverluste und frühere Einnahmen, während er 2023 Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen beinhaltet.
Was die Entschädigungen im Zusammenhang mit der Sachversicherung betrifft, so sind in der Buchhaltung nur die Kosten für die Unwetter erfasst, während die entsprechenden Erträge aus Vorsichtsgründen nicht erfasst werden.
6. Ausserordentlicher Aufwand
Diese Position enthält hauptsächlich die Zuweisung von CHF 46 000 000 an die langfristigen Rückstellungen.
7. Ertragssteuern
Die Ertragssteuern sind auf dem operativen Ergebnis errechnet worden. Die über den ausserordentlichen Aufwand getätigten Rückstellungen sind somit Gegenstand der Besteuerung.
8. Flüssige Mittel und Aktiven mit Börsenkurs 2024 2023
Flüssige Mittel 209 278 120 170 280 586 Wertschriften (börsenkotiert) 1 067 374 1 072 554 Total
9. Kurzfristige Darlehen
Die kurzfristigen Darlehen betragen per 31.12.2024 CHF 36 000 000 und werden im Laufe des Geschäftsjahres 2025 fällig.
10. Kurzfristige derivative Finanzinstrumente
Die FMV SA hat zur Absicherung des Wechselkursrisikos EUR/CHF derivative Finanzinstrumente abgeschlossen. Diese Finanzinstrumente wurden nach dem Prinzip des niedrigsten Wertes bilanziert, das heisst zum Kaufpreis oder zum Marktwert, falls dieser am Bilanzstichtag tiefer ist.
Anmerkungen zur konsolidierten Jahresrechnung
11. Anlagevermögen
Finanzanlagen (Details der Bruttowerte)
Nicht konsolidierte Beteiligungen 129 295 469 128 795 469
Equity-bewertete Beteiligungen 35 729 715 33 491 031
Termingeldanlagen
Immaterielle Anlagen (Details der Bruttowerte) 31.12.2024
Langfristige Projekte 759 131 759 131
Energiebezugsrechte
095 597 338 095 597
Übrige 18 372 075 10 786 677
Total 357 226 803 349 641
Die «Energiebezugsrechte» stellen die Differenzbeträge dar, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der konsolidierten Produktionsgesellschaften aktiviert wurden.
12. Kurzfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten
FMV SA -
13. Langfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten
FMV SA
Bei den quotenkonsolidierten Partnergesellschaften handelt es sich um die Anteile, die die FMV-Gruppe betreffen.
Anmerkungen zur konsolidierten Jahresrechnung
14. Rückstellungen
Energie-Risiken
Heimfälle Wasserrechtskonzessionen
31.12.2024
31.12.2023
198 768 184 198 768 184
220 290 432 174 290 432
Andere Rückstellungen 193 884 193 919
Total 419 252 500 373 252 535
Die Rückstellung «Energie-Risiken» dient dazu, die mit der Verwaltung des Energie-Portfolios verbundenen Risiken, hauptsächlich die Mengen-und Preisrisiken, finanziell abzudecken.
2024
17. Bürgschaften
Im Rahmen der Bankfinanzierung der Gesellschaft Valpellets SA hat FMV SA eine Bürgschaft von CHF 3 000 000 geleistet und bleibt gegenüber 2023 unverändert.
18. Verpfändete Aktiven Nicht vorhanden
19. Schulden gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Saldo per 01.01.
198 768 184
Zunahme (+) / Abnahme (-) -
Saldo per 31.12.
198 768 184
Die Rückstellung «Heimfälle Wasserrechtskonzessionen» bereitet gemäss den Bestimmungen des Art. 6 des GWEG vom 15. Dezember 2004 unter anderem die Finanzierung der Rückkäufe der Beteiligungsrechte des Kantons Wallis an den Wasserkraftanlangen vor.
2024
Die kurzfristigen Schulden gegenüber der beruflichen Vorsorge des Personals belaufen sich per 31. Dezember 2024 auf CHF 220 452 und per 31. Dezember 2023 auf CHF 213 638.
20. Aktienkapital
Die Liste der Aktionäre befindet sich auf Seite 9 dieses Berichtes.
21. Eigene Kapitalanteile
Saldo per 01.01.
Zunahme (+) / Abnahme (-)
Saldo per 31.12.
15. Minderheitsanteile
174 290 432
46 000 000
220 290 432
2024
Saldo per 01.01. 181 371 2023 ausgeschüttete Dividende -5 000
Minderheitsanteil am Ergebnis 15 281
Saldo per 31.12.
16. Konzernreserven
Saldo per 01.01.
191 652
Anzahl Wert Anzahl Wert
22. Andere Verpflichtungen
Nicht vorhanden
23. Besteuerung der Partnerwerke
Aufgrund des Steuerabkommens für die Jahre 2009 bis 2023, basiert die Besteuerung der Partnerunternehmen auf dem Kostenaufschlagsmodell +10%. Der Steuerbetrag für 2024 wird daher auf dieser Grundlage ermittelt.
24. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Ereignisse zu erwähnen.
2024
68 639 704
2023 ausgeschüttete Dividende -4 959 971
Anteil der FMV SA am Unternehmensergebnis
Saldo per 31.12.
7 161 377
70 841 110
Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung an die Generalversammlung der FMV SA, Sitten
Rapport de l’organe de révision
Prüfungsurteil
Wir haben die Konzernrechnung der FMV SA und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzernerfolgsrechnung, und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Konzernrechnung dem schweizerischen Gesetz sowie den im Anhang wiedergegebenen Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätzen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den An -forderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung -revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
Fiduciaire FIDAG SA
Anne-Laure Rey Jessy Rudaz
Zugelassener Revisionsexpertin
Leitender Revisorin

Martigny, den 9. April 2025

Zugelassener Revisionsexperte