Bürgerstiftungen in der Verantwortung

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Auswertung der Bürgerstiftungsumfrage 2012

tätsanforderungen an Verwalter und bietet Stifterinnen und Stiftern Orientierung bei der Auswahl eines Treuhänders. Treuhandstiftungen sind in letzter Zeit immer beliebter geworden – auch unter dem Dach größerer Bürgerstiftungen. Der wachsende Markt zieht aber auch kommerzielle Dienstleister an, die sich zuweilen als schwarze Schafe entpuppen. Treuhandstiftungen müssen besonderes geschützt werden, denn, anders als rechtsfähige Stiftungen, sind sie nach der Errichtung veränderbar, unterliegen nicht der Stiftungsaufsicht und sind einem Verlustrisiko bei Insolvenz des Treuhänders ausgesetzt. Sie können den Stifterwillen dauerhaft nur realisieren, wenn der Treuhänder kompetent und vertrauenswürdig ist. Der neue Kodex fordert: Q Klare Trennung von Geschäftsführung und Kontrollgremien einer Treuhandstiftung.

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Recht auf eine spätere Umgestaltung der Treuhandstiftung in eine rechtsfähige Stiftung und die Möglichkeit des Treuhänderwechsels. Keine Belastung des gemeinnützigen Handelns der Treuhandstiftung durch ein gewerbliches Eigeninteresse des Treuhänders.

Die Grundsätze guter Treuhandverwaltung sind eine verbindliche Handlungsgrundlage für Treuhänder, um Interessenskonflikte zu vermeiden und Transparenz herzustellen. Gerade gemeinnützigen Treuhändern, insbesondere Bürgerstiftungen, kommt die Einhaltung dieser Grundsätze zugute. Sie können sich gegenüber kommerziellen noch glaubwürdiger absetzen als bisher, beweisen Kompetenz und erhöhen ihr Renommee.

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