«Der Bundesrat beurteilt mindestens alle vier Jahre
den Zustand der Umwelt in der Schweiz und erstattet
der Bundesversammlung über die Ergebnisse Bericht».
Mit diesem Satz wurde 2014 das Umweltschutzgesetz
(USG) aufgrund der Ratifizierung der Aarhus-Konvention
ergänzt.
Die Berichte «Umwelt Schweiz» dienen dazu, diesen
Informationsauftrag aufzunehmen und in einfacher
und klarer Form über den Zustand und die Entwicklung
der Umwelt zu berichten. Indem sie Handlungsbedarf
ausweisen, setzen die Berichte gleichzeitig auch
Signale für die Ausgestaltung der künftigen Umweltpolitik
und zeigen Synergien mit anderen Sektoralpolitiken
auf.
Der Bericht «Umwelt Schweiz 2018» informiert sachgerecht
und faktenorientiert über den Zustand der Umwelt
und die Umweltbelastung. Der Bundesrat publiziert mit
diesem Bericht eine fundierte Auslegeordnung, die für
die künftige Gestaltung der Umweltpolitik und weiterer
umweltrelevanter Politikbereiche als Grundlage dienen
soll.