Magazin «umwelt» 2/2009 - Unsere Energiezukunft

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Aktionsplan Energieeffizienz. Wichtige Umsetzungs-

instrumente der Energiestrategie sind Aktionspläne. Der Aktionsplan für Energieeffizienz umfasst 15 Massnahmen. Deren Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Verbrauch fossiler Energieträger um 20 Prozent gegenüber dem Stand von 2000 zu senken und den Stromverbrauch auf dem Niveau von 2006 zu stabilisieren. Die Umsetzung der Massnahmen ist abhängig vom gesetzgeberischen Prozess. Ein hohes Effizienzpotenzial liegt im Gebäudebereich. Doch hier existieren zahlreiche Hemmnisse nicht monetärer Art. Bei Mietbauten bestehen – trotz einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen – kaum wirksame Mechanismen, um Hausbesitzer für Energiesanierungsmassnahmen zu motivieren. Ausserdem fehlt den Investoren oft das nötige Wissen über Energiedaten, und Architekten und Planer sind vielfach schlecht informiert. Die zentrale Massnahme ist ein konzertiertes nationales Sanierungsprogramm von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ausserdem erwartet der Bund von den Kantonen die Umsetzung von strengeren und schweizweit harmonisierten Minimalvorschriften bei Neubauten und Sanierungen (Mustervorschriften, siehe auch Seite 17). Er will die Kantone bei der Einführung eines einheitlichen, gesamtschweizerisch gültigen Gebäude-Energieausweises, eines Standards für mehr Transparenz auf dem Markt, unterstützen. Bei den Geräten wird im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens eine BestPractice-Strategie verfolgt, indem Minimalstandards laufend verschärft und die schlechtesten

ENERGIEVERBRAUCH 2007: total 865 420 TJ Rest 9 % Gas 12 %

22 % Erdölbrennstoffe

Elektrizität 24 % 33 % Erdöltreibstoffe

Quelle: BFE

ren. Ausserdem unterstützt der Bund die Bestrebungen der Kantone zur Einführung von verbrauchsabhängigen kantonalen Motorfahrzeugsteuern. Zudem entwickelt der Bund die bestehende Energieetikette zu einer praxistauglichen Umweltetikette, welche den Kantonen als Basis für eine einheitliche Lösung dienen soll. Nicht zu vernachlässigende Massnahmen bilden auch die konkreten Beiträge der öffentlichen Hand (Vorbildfunktion), eine verstärkte, koordinierte Forschung sowie die Aus- und Weiterbildung. Letztere ist die Grundlage für eine mittelund langfristige Umsetzung der erforderlichen Massnahmen. Aktionsplan Erneuerbare Energien. Mit dem Aktions-

plan wird angestrebt, den Anteil der erneuer-

Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Verbrauch fossiler Energieträger um 20 Prozent gegenüber dem Stand von 2000 zu senken und den Stromverbrauch auf dem Niveau von 2006 zu stabilisieren. Geräte aus dem Handel genommen werden. Die heute auf dem Markt verfügbaren Technologien sind effizient und über ihre Lebensdauer wirtschaftlich; dementsprechend sind Vorschriften in diesem Bereich sinnvoll. Bei der Mobilität wird auf eine Strategie mit Anreizen gesetzt. Der Käufer soll mittels eines Bonus zum Kauf eines energie- und umwelteffizienten Fahrzeugs motiviert werden. Dieser Anreiz wird über eine Erhöhung der Automobilsteuer finanziert. Eine entsprechende Vorlage wurde durch die zuständige ständerätliche Kommission UREK-S im Dezember 2008 in die Vernehmlassung geschickt. Unterstützt wird diese Massnahme durch eine neue, verbindlichere Zielvereinbarung mit den Automobilimporteu-

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baren Energien von heute 16 auf 25 Prozent zu erhöhen. Er stützt sich auf die neuen gesetzlichen Grundlagen (Energiegesetz mit kostendeckenden Einspeisetarifen, Mineralölsteuergesetz ab 2008) und ist als Ergänzung zu den dort bereits verabschiedeten Massnahmen in den Bereichen Elektrizität und Treibstoff gedacht, namentlich der Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom ab 2009. Der Aktionsplan konzentriert sich deshalb auf die Wärmeproduktion. Dies gilt sowohl für die Wärme- und Warmwasserproduktion in Gebäuden als auch für die Prozesswärme im Industriebereich. Gerade in der Nutzung von Nah- und Fernwärmenetzen liegen grosse Potenziale brach. Die Massnahmen des Aktionsplans ergänzen so-

umwelt 2/09 > Dossier Energie


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