Bayreuther
Sonntagszeitung www.bayreuthersonntagszeitung.de
Ausgabe 31 | 1. Jahrgang | 03. November 2013
Koch-Show „The Taste“
25 Jahre Oberfrankenhalle
Am Mittwoch, 13. November, startet in SAT.1 um 20.15 Uhr Deutschlands größte Koch-Show „The Taste“ in sechs Folgen. Mit dabei ist als Juror auch Star-Koch Alexander Hermann aus Wirsberg. Ein Gespräch mit ihm auf Seite 3
Die Oberfrankenhalle Bayreuth wird 25 Jahre alt und ist heute immer noch ein gern gebuchter Veranstaltungsort für Messen, Konzerte und Sportveranstaltungen. Heuer hat die Halle sogar ihre Tauglichkeit für große klassische Konzerte bewiesen. Seite 8
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Sanierung nur mit neuem Mietvertrag?
Stadt sucht Kraftprobe mit der Festspiele GmbH – Dienstag tagt der Verwaltungsrat BAYREUTH. Die Stadt Bayreuth versucht in Sachen Änderung der Satzung der Bayreuther Festspiele GmbH die Kraftprobe – und könnte sich durchaus verheben. Die neue Satzung soll übermorgen bei einer Verwaltungsratssitzung beschlossen werden. Im Grunde geht es um eine Prestigesache – nämlich bei der Bestellung der Festspielleitung und damit der weiteren Strategie der Festspiele in gleicher Form wie bisher mitreden zu können. Im März hatte der Stadtrat grundsätzlich dem ersten Entwurf einer GmbH-Satzung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, diese Zustimmung mit dem Wunsch zu verbinden, die Bestellung der Geschäftsführung der Festspiele GmbH von der städtischen Zustimmung abhängig zu machen. Dieser Vorstoß fand jedoch im aktuell vorliegenden, überarbeiteten Entwurf, für den das Bayerische Finanzministerium verantwortlich zeichnet, keine Berücksichtigung. Der neue Entwurf sieht eine Stimmenverteilung nach den Finanzierungsanteilen der Gesellschafter an den Betriebskosten der Festspiele vor und das Recht, die Festspielleitung mit einer Drei-Viertel-Mehrheit berufen zu können. Außerdem stellt man sich einen langfristigen Mietvertrag für das Festspielhaus vor. Bisher wurde die Festspielleitung vom Stiftungsrat der Richard Wagner-Stiftung bestimmt. Dieses Gremium ist auch Eigentümer des Festspielhauses. Dass ausschließlich die Gesellschafter der Festspiele GmbH ihren operativen Geschäftsführer, also die Festspielleitung, selbst auswäh-
len möchten, ist nachvollziehbar. Ob jedoch den hier entstandenen Zuständigkeitsknoten die von Oberbürgermeisterin Brigitte MerkErbe angerufene Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberfranken lösen kann, muss bezweifelt werden. Dr. Corinna Börner, Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken, weist jedenfalls auf Nachfrage darauf hin, dass die Stiftungsaufsicht der Regierung nicht ins Gesellschaftsrecht, dem der Verwaltungsrat der Festspiele GmbH unterliegt, hineinreden kann. Einerseits wünscht die Stadt Bayreuth also – verständlicherweise – eine möglichst geringe Beteiligung an den Kosten der anstehenden Sanierung und den Betriebskosten des Festspielhauses, möchte aber nicht an Einfluss verlieren. Bund und Land als Mitgesellschafter tragen die finanzielle Hauptlast und fordern im Gegenzug die strategische Ausrichtung der Festspiele. Die Mehrheit des Stadtrates und Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe lehnten den aktuellen Satzungsentwurf des Bayerischen Finanzministeriums ab. Anderer Meinung ist die CSUFraktion im Stadtrat. „Der Freistaat ist durchaus in der Lage, sämtliche laufende Kosten wie auch das Geld für die Sanierung des Festspielhauses bereitzustellen – und wer zahlt, schafft bekanntlich an. Wird die Satzung geändert, spart die Stadt jährlich bis zu 300.000 Euro an laufenden Kosten für den Festspielbetrieb“, so CSU-Stadtrat Prof. Dr. Werner Grüninger. Fortsetzung auf Seite 2
D er Stiftungsrat Die Richard-Wagner-Stiftung wurde 1973 gegründet, um den künstlerischen Nachlass von Richard Wagner zu erhalten. Die Festspiele selbst werden nicht von der Stiftung finanziert und durchgeführt. Der Stiftungsrat entscheidet bisher mit darüber, wer die Bayreuther Festspiele leitet. Die Stimmenzahl in dem Gremium beträgt 24. Sie verteilt sich auf den Bund (5), den Freistaat Bayern (5), die Familie Wagner (4), die Stadt Bayreuth (3), die Mäzene Freunde von Bayreuth (2), den Bezirk Oberfranken (2), die Bayerische Landesstiftung (2) und die Oberfrankenstiftung (1).
Welcher Satzung würde er wohl den Vorzug geben? Foto: W. Munzert