Rat und Hilfe im Trauerfall

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GEORG

HAPTL

BESTATTUNGEN

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GMBH

Rat und Hilfe im Trauerfall


Georg und Johanna Hartl

Thomas und Gaby Hartl

Michael Hartl

Firmeninhaber von 1975 - 1998 Georg Hartl verst. 4. 12. 1998

Geschäftsführer, Bestattermeister Firmeninhaber seit 1998

Bestattermeister

Einleitung

Schmerz und Leid beim Verlust eines geliebten Menschen können wir nicht lindern. Wir können Sie jedoch mit unserem geschulten, kompetenten Fachpersonal bei allen anfallenden Aufgaben zuverlässig, schnell und umfassend entlasten. Dazu gehört auch, dass wir Ihnen Räumlichkeiten bieten können, in denen Sie in Ruhe und ohne Zeitdruck Abschied nehmen oder Ihre Entscheidungen treffen können. Denn die Art, mit der ein Verstorbener zur letzten Ruhe geleitet wird, soll noch einmal Liebe und Achtung ausdrücken. Es bedarf großer Erfahrung, die angemessene, zeitgemäße – würdige Form zu finden und auch durchzuführen. Mit dieser Broschüre möchten wir darüber informieren, was bei einem Trauerfall und der Bestattungsvorsorge zu beachten ist. Darüber hinaus stehen wir Ihnen jederzeit helfend zur Seite. Familie Hartl und Mitarbeiter


Seebestattung 8-9 Luftbestattung Diamantbestattung Anonyme Bestattung Grabpflege 9 Überführung Kondolenzliste Musikalische Umrahmung Den Verstorbenen noch einmal sehen Blumen und Kränze Kleidung Trauerfeier und Bestattung Gaststätte / Kaffeetafel Traueranzeigen, Danksagungen 9 Traueranzeigen in Tageszeitungen Trauerdrucksachen Danksagungen Kosten einer Bestattung 10 Kosten des Bestatters Kosten und Gebühren für Fremdleistungen

Inhaltsübersicht Übersicht unserer Dienstleistungen

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Was tun im Trauerfall Unmittelbare Maßnahmen Notwendige Dokumente

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Einzelheiten der Bestattung, Bestattungsarten Erdbestattung Feuerbestattung Gedenkwald Naturbestattung Baumbestattung Felsbestattung / Wiesenbestattung

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7-8

Versicherungsleistungen Private Versicherungen Sterbekassen Berufsgenossenschaften Beschädigten-Sterbegeld Gewerkschaften Weitere Leistungsträger Beantragung von Renten Antrag zur Hinterbliebenenrente Waisenrente Beamten-Beihilfen

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Erben und Vererben Steuerlich absetzbare Kosten Ein Testament ist vorhanden Gültigkeit des Testaments Form des Testaments Kein Testament vorhanden Weitere Erbfolge Erbschaftssteuer Steuerbelastung

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Musterbeispiel eines handgeschriebenen Testaments 14 - 15 Ein Testament errichten Notarielles Testament Was wird im Testament geregelt Testament widerrufen Ihr persönliches Vorsorgen 16 Dokumente bereithalten Bestattungsvorsorge Finanzielle Vorteile Treuhand AG 21 Sterbegeldversicherung Bilder des Unternehmens 17 - 20 Ausstellungsraum in Prien Bestattungen Georg Hartl in Prien Geschäftsstellen Persönliche Angaben Vollmacht zur Feuerbestattung Meine Wünsche für die eigene Bestattung Bleibt für Trauer und Abschied keine Zeit?

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Informationen über die Vorsorgevollmacht

28 - 29

Informationen über die Betreuungsverfügung

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Abschied nehmen Georg-Hartl-Saal Verabschiedungsraum

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Trauerdekoration und Trauergruppe 33 Notizen / Impressum

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Hier finden Sie uns

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Wir erledigen für Sie sämtliche Formalitäten bei einem Todesfall in der Wohnung, im Krankenhaus oder Altenheim. Dazu zählt die Besorgung der Todesbescheinigung, Beantragung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt, Anmeldung beim Friedhofsamt mit Grabwahl, Festlegung des Bestattungstermins sowie die Benachrichtigung der Kirchengemeinde oder des freireligiösen Predigers. In unseren Ausstellungsräumen finden Sie eine große Auswahl an Särgen und Ausstattungen in allen Preisklassen. Kiefern-, Eichen- und Edelholzsärge, Urnen aus Kupfer, Bronze, Marmor, Holz, Keramik sowie biologisch abbaubaren Urnen. Ebenfalls stellen wir eine große Auswahl an Deckengarnituren und Sterbewäsche.

Eine Übersicht unserer Dienstleistungen Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Hinterbliebenen bei einem Trauerfall hilfreich zur Seite zu stehen, da es oft schwer fällt, sich in der Vielfalt der Aufgaben zurecht zu finden. Auf Wunsch besuchen wir Sie zu Hause oder holen Sie auch gerne ab zu einem Gespräch in unseren Räumen.

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Mit unserem großen Fuhrpark an Bestattungsfahrzeugen können wir für sie innerhalb kürzester Zeit Überführungen im ganzen In- und Ausland vornehmen. Sollten Sie der alten Tradition folgen wollen und eine Überführung per Kutsche wünschen, so können wir Ihnen auch dieses Anliegen erfüllen. Ebenso haben wir große Erfahrung mit der Überführung per Fähre (z. B. Überführung zur Fraueninsel). Wir bieten hygienische Versorgungen der Verstorbenen und stellen Ihnen die nötigen Räumlichkeiten zur Verfügung, damit Sie in aller Ruhe Abschied nehmen oder eine Trauerfeier in unserem Hause veranstalten können.

Um im Anschluss an die Aussegnungsfeier im Georg-Hartl-Saal den Trauergästen noch die Möglichkeit zur gemeinsamen Erinnerung an Ihren lieben Verstorbenen zu ermöglichen, besteht die Gelegenheit in unserem Wintergarten die Bewirtung durch ein Catering-Unternehmen zu veranlassen. Gerne können Sie bei einer Tasse Kaffee in unserer angeschlossenen Bibliothek verweilen oder in ausgewählten Büchern lesen und sich über die verschiedenen Themen informieren. Wir besorgen außerdem für Sie: Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in allen Zeitungen, l Trauerbriefe oder Trauerkarten, l Sargdekorationen und Kränze, l Die Vermittlung von Musikern zur Umrahmung der Trauerfeier, l Vermittlung von Steinmetzbetrieben zur Beschriftung bereits bestehender Grabmale, l Reservierung von Gasthäusern für die Ausrichtung eines Leichenmahls, l Das Auslegen einer Kondolenzliste sowie die Stellung von Aufbahrungsdekoration sehen wir als selbstverständlich an. l

Wir benachrichtigen für Sie: Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften, l Abmeldung von Renten und Mitgliedschaften, l Beantragung der Überbrückungsrente für Ehegatten, l Auf Wunsch direkte Abrechnung mit den Versicherungen l


Danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu Ihrer Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend schnell und verantwortungsbewußt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. Sie brauchen folgende Dokumente: l

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Was tun im Trauerfall

Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden sein, sind Einzeldokumente notwendig Personalausweis Heiratsurkunde / Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)

l Todesbescheinigung l l l l l

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Geburtsurkunde (bei Ledigen) Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben) Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand) Krankenscheinheft / Krankenversicherungskarte Versicherungspolicen (Lebens- und Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis) Grabdokumente (Urkunden über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Sollten Urkunden, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Wir besorgen die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen.

Unmittelbare Maßnahmen Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt (bei der zuständigen Rettungsleitstelle zu erfahren). Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim regelt deren Verwaltung die unmittelbar notwendigen Maßnahmen. www.hartl-bestattungen.de

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Einzelheiten der Bestattung Bestattungsarten Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung hierüber hinterlassen, müssen sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber festgelegt: 1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. nähere / weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner.

Erdbestattung Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Hierbei ist es üblich, dass der Sarg des/der Verstorbenen an der Aussegnungshalle des jeweiligen Friedhofes aufgebahrt wird und im Anschluss an die Trauerrede mit einem Kondukt zur Grabstelle begleitet wird und der Sarg dann in das Grab abgelassen wird und mit Erde bedeckt wird. Die Leitung der Beerdigung erfolgt meist durch einen kirchlichen Beistand oder durch einen freien Trauerredner. Bei kirchlichen Trauerfeiern kann zuvor auch ein Gottesdienst in der Kirche abgehalten werden. Generell besteht die Möglichkeit, falls nötig, dass Sie eine neue Grabstelle in Ihrer Wohnortgemeinde erwerben.

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Natürlich können Sie aber auch in einer bereits bestehenden Familiengrabstätte die Bestattung durchführen. Bei einem Grabneukauf können Sie grundsätzlich entscheiden zwischen einem Wahlgrab oder Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofsatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in einer mehrstelligen Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehrere Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung. In unserer Region liegt der derzeitige prozentuale Anteil an Erdbestattungen bei knapp unter 50%. Feuerbestattung Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und spätere Beisetzung der Asche in einer Urne auf einem Friedhof. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen

oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten nicht überschritten werden. (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei weitergehenden Verwandtschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern. Die Trauerfeier kann bei der Feuerbestattung vor der Kremation durch eine Aussegnungsfeier erfolgen, d. h. dass der Sarg des Verstorbenen nochmals am Friedhof aufgebahrt wird und eine Verabschiedungsfeier vor der Einäscherung stattfindet. Im Anschluss an die Aussegnungsfeier erfolgt dann die Kremation. Die Urne wird bei dieser Form der Trauerfeier dann meist im engsten Familienkreis bestattet. Jedoch könnte wenn gewünscht, auch hier nochmals eine Feier abgehaltet werden. Es ist aber auch möglich, dass die Trauerfeier mit der Urnenbestattung stattfindet. Hierbei wird zuerst die Einäscherung durchgeführt und im Anschluss daran wird die Urne feierlich am Friedhof aufgebahrt und durch eine kirchliche oder weltliche Trauerfeier bestattet. Einige Krematorien bieten sogar den Service an, dass die Angehörigen bei der Übergabe des Sarges an das Element Feuer mit beiwohnen können. In unserer Region liegt der derzeitige prozentuale Anteil an Feuerbestattungen bei knapp über 50%.


Naturbestattung Der Naturbestattung geht immer zuerst eine Kremation (Feuerbestattung) voraus. Besprechen Sie diesen Wunsch der Beisetzung mit Ihren Angehörigen und Freunden. Sie müssen dafür eine schriftliche Willenserklärung formulieren und hinterlegen. Bereits zu Lebzeiten suchen Sie sich im Gedenkwald Ihre Lieblingsstätte vorsorglich aus. Sie erhalten von uns eine Urkunde über das Nutzungsrecht Ihrer Stätte. Die Urnenstätte kann auf Ihren eigenen vorherigen Wunsch anonym bleiben oder auch auf Wunsch der Angehörigen durch eine Plakette o. ä. gekennzeichnet werden. Somit haben diese die Möglichkeit Ihre Urnenstätte jederzeit zu besuchen. Die Urnenstätte wird nicht mit Blumen, Kränzen und Bepflanzungen geschmückt. Die Natur übernimmt mit ihrer vielfältigen Schönheit, immer der Jahreszeit entsprechend, diese Gestaltung. Die Kosten für eine Grabpflege entfallen somit. Die Beisetzung der Urne findet nur im engsten Familien- und Freundeskreis durch einen Gedenkwald-Bestatter statt. Nach Absprache ist auch die Begleitung durch einen Pfarrer oder Redner/in möglich. Genauso wie bei den traditionellen Bestattungsarten kann vor oder nach

der Feuerbestattung für Ihre trauernden Hinterbliebenen, Angehörigen, Verwandte und Freunde eine feierliche Verabschiedung mit Sarg- oder Urnenaufbahrung entweder in der Kirche, auf dem Friedhof oder im Trauersaal, in der Regel in Ihrem Heimatort, stattfinden. Die Beisetzung der Asche wird in ausreichender Tiefe im Wurzelwerk eines Baumes, in einer Wiese oder an einem Felsen in einer fest verschlossenen Urne vorgenommen, die spezielle Anforderungen, insbesondere auch die der biologisch abbaubaren Zersetzung im Boden erfüllt. Eine spätere Ausgrabung bzw. Umbettung ist deshalb nicht mehr möglich. Ein bloßes Verstreuen der Asche am Fuße eines Baumes, in einer Blumenwiese oder auf einem Felsen ist nach der Bayerischen Bestattungsbekanntmachung nicht möglich. Durch diese Art der Urnenbestattung besteht keine Gefahr, dass toxische Stoffe in den Ascheresten erleichtert in das Grundwasser gelangen oder durch Tiere verschleppt werden können. Die Vorteile einer Naturbestattung im Gedenkwald: Keine laufenden Grabpflegekosten für Ihre Angehörigen l Ihre Grabstätte ist langfristig gesichert l Sie haben individuelle Möglichkeiten der Verabschiedung l Mit Gedenkwald wählen Sie einen langjährigen Partner für Planung und Organisation Ihrer Bestattung l Zum Schutz des Waldes leisten Sie Ihren eigenen zeitgemäßen Beitrag l

Baumbestattung Bei einer Baumbestattung wir die Urne des Verstorbenen am Fuße eines Baumes in das Wurzelwerk eingebracht. Der Baum dient genauso wie bei herkömmlichen Bestattungsarten als Grabdenkmal sowie als Bezugspunkt für die Angehörigen und Hinterbliebenen, um zu Trauern und Abschied nehmen zu können. Lediglich die Atmosphäre – also das subjektive Empfinden der Umgebung - unterscheidet sich deutlich im Vergleich zu den tradierten Bestattungsformen. Die Grabstelle wird mit einer Plakette gekennzeichnet, die den Namen und das Geburts- und Sterbedatum enthält. Wir unterscheiden folgende Möglichkeiten: Der Familienbaum oder FamilienJungbaum kann als Einzelplatz oder als letzte Ruhestätte für eine Familie genutzt werden. Die Ruhezeit beträgt hier 30 Jahre. Anders als bei herkömmlichen Familiengrabstellen auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen, bei denen die Belegung frei dem Grabplatzinhaber obliegt, können Sie die Urnengrabstellen nur innerhalb ihrer Familie in gerader Linie vergeben. Bei einem Gemeinschaftsbaum werden Personen unterschiedlicher Herkunft und Abstammung am selben Baum beigesetzt. Die Ruhezeit beträgt hier 7 Jahre. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich zu Lebzeiten Ihre persönliche Lieblingsstätte auszusuchen. Entweder im Zuge einer kostenlosen Bestattungsvorsorge oder einer Grabplatzreservierung.

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Felsbestattung / Wiesenbestattung Statt im direkten Wurzelbereich von Bäumen kann die Urne eines Verstorbene auch auf speziell dafür ausgewählten Flächen beigesetzt werden. Bei der Fels- oder Wiesenbestattung haben die Hinterbliebenen ebenso wie bei der Baumbestattung einen direkten Bezug zum Beisetzungsort. Ein Bezugspunkt in der Landschaft als Ort der Ruhe, Trauer und Besinnung, kann den Angehörigen bei der Überwindung ihrer Trauer helfen. Die Beisetzungen werden teilanonymisiert durchgeführt. Dies bedeutet, dass eine namentliche Kennzeichnung nicht direkt an der Grabstelle, sondern in einem vor Ort ausgelegten Buch erfolgt.

Luftbestattung Eins werden mit Himmel und Erde. In manchen Beratungsgesprächen mit Angehörigen war dieser Wunsch der Anlass, uns Gedanken über eine alternative Bestattungsmöglichkeit zu machen. Diese Anfragen stammen nicht nur aus dem Luftfahrtbereich, sondern viel mehr von Menschen, die sich mit dem Element „Luft“ in besonderer Weise verbunden fühlten und auch nach dem Tod so frei sein möchten, wie Sie sich schon zu Lebzeiten fühlten. Bei der Luftbestattung wird die Asche in einem Ballon während der Fahrt über einem ausgewiesenen Gebiet verstreut.

Die Ruhezeit beträgt bei beiden Bestattungsformen 7 Jahre. Diamantbestattung Seebestattung Nach der Einäscherung wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone in einer speziellen Salzkristallurne dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von uns organisiert. Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung. Bei dieser Bestattungsart ist eine schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen von Nöten. Die Vorteile der Seebestattung liegen darin, dass Grabpflegegebühren und sonstige Folgekosten entfallen.

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Seit einiger Zeit ist es möglich, einen Teil der Asche zu einem synthetischen Diamanten pressen zu lassen, um diesen dann immer bei sich zu haben. Den Schliff des Diamanten können Sie oder Ihre Angehörigen bestimmen. Die Erinnerungsdiamanten von Algordanza sind verkörperte Erinnerungen an einen geliebten Menschen, ein Symbol der persönlichen Nähe, der Unvergänglichkeit und der Liebe - die persönlichste und schönste Art für die Hinterbliebenen, sich eines geliebten Verstorbenen zu erinnern. Algordanza Erinnerungsdiamanten sind absolut einzigartig und entstehen ausschließlich aus der übergebenen Kremationsasche -

ohne jegliche Zusätze und Beigaben. Jeder Produktionsschritt wird lückenlos dokumentiert. Der Diamant wird zusammen mit einem Zertifikat mit der chemischen Analyse übergeben.

Anonyme Bestattung Dies ist eine Urnenbestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld oder in einem Gemeinschaftsgrab. Es gibt jedoch hierbei auch regional verschiedene Verfahrensweisen. Wir haben für Sie die Möglichkeit geschaffen, dass Sie in einer Grabstelle, die durch die Firma Hartl gepflegt und betreut wird, bestattet werden können. Der Vorteil gegenüber den üblichen anonymen Bestattungen besteht darin, dass Sie bei der Beisetzung der Urne anwesend sein können und den jeweiligen Bestattungsort jederzeit aufsuchen können, um dort zu trauern. Weiter liegen bei dieser Form der Bestattung die finanziellen Vorteile auf der Hand, denn Sie bezahlen nur eine einmalige Gebühr und müssen somit keine weiteren Grabgebühren bezahlen, da die Pflegekosten zum Unterhalt einer Grabstelle entfallen.


Grabpflege Bei der Auswahl des Grabsteines sowie der Bepflanzung sollten Sie eine dem Verstorbenen angemessene Wahl treffen. Friedhofsverwaltungen schreiben sehr oft die Gestaltung von Grabfeldern vor. Wir kennen diese Kriterien, die regional äußerst unterschiedlich sind und halten die notwendigen Informationen für Sie bereit. Informieren Sie sich auch über Grabpflegeverträge. Überführung Eine Überführung vom Trauerhaus, Krankenhaus etc. zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium ist wohl in jedem Fall notwendig. Auch bei Überführungen im gesamten In- und Ausland können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die vielfältigen nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen werden von uns streng beachtet, die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweg genau eingehalten. Beantragt werden auch die behördlich notwendingen Formulare zur Überführung des Verstorbenen. Kondolenzliste Beim Auslegen einer Kondolenzliste dokumentiert sich die Anteilnahme der an der Trauerfeier teilnehmenden Menschen. Gleichzeitig wissen Sie damit auch, bei welchem Personenkreis Sie mit einer persönlichen Karte Ihren Dank über die erwiesene Anteilnahme ausdrücken können. Der Erinnerungswert einer Kondolenzliste sollte ebenfalls bedacht werden. Natürlich bestimmen Sie selbst, ob wir eine Liste auslegen. Musikalische Umrahmung Diese prägt eine Trauerfeier in besonderem Maße. Wir können die entsprechenden Musiker (z. B. Organisten, Geiger, Trompeter etc.) bereitstellen. Auch eine musikalische Umrahmung mit technischen Hilfsmitteln ist möglich und wird von uns arrangiert.

Den Verstorbenen noch einmal sehen Bei Bestattungen Hartl ist dies möglich entweder im großen „Georg-Hartl-Saal“ mit Platz bis zu 70 Personen oder im kleinen „Verabschiedungsraum“ für die Abschiednahme nur im engsten Familienkreis. Der Zeitpunkt des Abschiednehmens sollte jedoch vorher mit uns abgesprochen werden, damit für einen würdigen Rahmen gesorgt werden kann. Blumen und Kränze Blumen und Kränze werden meist unmittelbar zum Friedhof bzw. zur Friedhofskapelle gebracht. Die Dekoration um den Sarg übernimmt, in Absprache mit den örtlichen Floristen, der Bestatter, bzw. beide gemeinsam. Kranzschleifentexte und Kondolenzkarten werden gesammelt und den Angehörigen später übergeben. Kleidung Die Kleiderordnung wird heute nicht mehr so streng genommen wie früher. Es sollten gedeckte Farben getragen werden, nur die nächsten Angehörigen tragen oft noch Schwarz. Kinder sollten keine Trauerkleidung tragen. Wie lang Trauerkleidung getragen wird, bestimmt der Einzelne selbst. Trauerfeier und Bestattung Der Termin kann von uns zusammen mit den zuständigen behördlichen Stellen (Friedhofsverwaltung, Krematorium) festgesetzt werden. Je nach Glaubenszugehörigkeit erfolgt das Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten. Dabei werden die Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier bzw. Bestattung im Sinne des Verstorbenen festgelegt. Wir können Ihnen auch freie Redner nennen oder aber einen solchen beauftragen falls der Verstorbene keiner Glaubensgemeinschaft angehörte. Gaststätte/Kaffeetafel Auch heute noch wird dieser Brauch gepflegt. Die rechtzeitige Reservierung kann von uns übernommen werden.

Traueranzeigen, Drucksachen, Danksagungen Traueranzeigen in Tageszeitungen Damit erreichen Sie eine große Anzahl Menschen. Neben Namen und Geburtsnamen enthalten diese Anzeigen meist Sterbetag sowie Tag, Zeit und Ort der Trauerfeier. Werden die Namen der Hinterbliebenen genannt, so sollten diese in der richtigen verwandschaftlichen Reihenfolge aufgeführt werden, also Ehegattin / Ehegatte, Kinder, Schwiegertochter / Schwiegersohn, Enkelin / Enkel, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, usw. Trauerdrucksachen Die individuelle Art, Mitmenschen vom Tod des Angehörigen zu unterrichten, ist die Mitteilung durch Trauerdrucksachen. Über den inneren Kreis der Angehörigen hinaus werden gezielt angesprochen: Freunde, Arbeitskollegen, Nachbarn, Institutionen, Kirche, Vereine, Krankenhaus, Parteien – eben alle, zu denen der Verstorbene eine besondere Beziehung hatte. Danksagungen Diese werden einige Zeit nach der Bestattung (zwischen zwei und fünf Wochen) sowohl über die Tageszeitung ausgesprochen als auch durch persönliche Danksagungskarten übermittelt. Wir halten eine ganze Reihe von Beispielen für Sie bereit, auch der Druck wird von uns übernommen.

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Kosten einer Bestattung Die Kosten einer Bestattung sind sehr umfangreich und gliedern sich in verschiedene Bereiche. Hierbei sollten Sie zuerst unterscheiden zwischen den Kosten des Bestattungsinstitut und den Kosten und Gebühren für Fremdleistungen. Zu den Kosten des Bestatters zählt u. a. der Sarg samt Ausstattung, Zubehör wie z. B. Grab- oder Sargkreuze, das Waschen und Versorgen sowie Ankleiden des Verstorbenen, Überführung vom Sterbeort zum Bestattungsort, Friedhofsarbeiten (Aufbahrungs- und Grabdekorationen etc.) und nicht zu letzt die Erledigung der Formalitäten.

Kosten einer Bestattung VersicherungsLeistungen Beantragen von Renten

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Zu den Kosten und Gebühren für Fremdleistungen zählen u. a. Bestattungsgrundgebühren, Grabnutzungsgebühren, Gebühren für die Einäscherung, Benutzung der Friedhofseinrichtungen, Gebühren für Behörden und Kirchen, Kosten für die Ausstellung der Todesbescheinigung, Trauerredner, Blumenschmuck, Trauerdrucksachen (wie z. B. Zeitungsanzeige oder Sterbebilder), Musikalische Umrahmung sowie Kosten des Steinmetzbetriebes und Kosten des Leichenmahls. Selbstverständlich gibt es keinen Festpreis für eine Bestattung. Zu unterschiedlich sind die Vorstellungen des Einzelnen über die Ausrichtung und den Umfang einer Bestattung. Sprechen Sie deshalb im Gespräch mit uns offen aus, was für Vorstellungen, Wünsche oder Anregungen Sie selbst zur Bestattung haben. Wir können Ihnen dann auch genau die Kosten nennen, die auf Sie

zukommen. Ganz gleich, in welchem finanziellen Rahmen die Bestattung von uns abgewickelt wird, Sie erhalten die vollen Leistungen unseres Unternehmens. Auch nach der Bestattung stehen wir für eventuelle Fragen zu Ihrer Verfügung.

Versicherungs-Leistungen Private Versicherungen Auch hier können wir Ihre Ansprüche geltend machen. Benötigt werden dazu: Sterbeurkunde, Versicherungspolice, die letzte Überweisungsquittung und eine Vollmacht für uns, um den Antrag für Sie bearbeiten zu können. Der Antrag selbst muß schnellstmöglich bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, am besten umgehend. Deshalb bringen Sie bitte alle aufgeführten Unterlagen direkt mit. Sterbekassen Hier gelten sinngemäß die gleichen Voraussetzungen wie bei privaten Versicherungsgesellschaften. Berufsgenossenschaften Hier meldet der Arbeitgeber selbst den Sterbefall, es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Gezahlt wird, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankeit eingetreten ist. Eventuell wird von der Berufsgenossenschaft zur Klärung eine Untersuchung angeordnet.


Beschädigten-Sterbegeld Beim Tode eines Beschädigten wird gemäß § 37 BVG ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge gezahlt, die ihm für den Sterbemonat zustanden (§§ 30-30, 34 und 35 BVG. Anspruchsberechtigt sind: Ehegatte / Ehegattin, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder. Voraussetzung ist, dass die Bezugsberechtigten mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Gewerkschaften Eine Reihe von Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Der schriftlichen Antragstellung müssen das Mitgliedsbuch sowie die Sterbeurkunde beigefügt werden. Weitere Leistungsträger Es gibt noch eine Reihe weiterer Leistungsträger. Sollten Sie dazu Fragen haben, wir helfen Ihnen.

Beantragen von Renten Zuerst wird durch uns der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt. Dies wird Ihnen zur Vorlage bei der Rentenstelle von uns bestätigt. Diese Zahlung (Vorschußzahlung, die nicht rückzahlbar ist) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist. Die letzte Rentenanpassungsmitteilung und den Ausweis der Witwe, Kontonummer der zuständigen Bank oder Sparkasse sowie die spezielle Sterbeurkunde halten Sie bitte bereit. Danach setzt aufgrund Ihres Antrages bei der Rentenstelle die Witwenrente mit ca. 60% der vorherigen Bezüge ein.

Folgende Unterlagen brauchen Sie für den Antrag zur Hinterbliebenenrente : Bei Witwen- und Witwer-Renten ohne Rentenbezug: – Familienstammbuch und Sterbeurkunde – Einen gültigen Personalausweis / Paß – Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers – Sämtliche Versicherungsunterlagen der / des Verstorbenen – Letzter eigener Rentenanpassungs bescheid des Rentenantragstellers (Versichertenrente aus der Renten versicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung, Versichertenrente aus der Knappschaft) – Bei Berufstätigkeit letzte Gehalts bescheinigung des Antragstellers – Letzter Rentenbescheid aus berufs ständischen Versorgungseinrichtungen – Flüchtlingsausweise (Verstorbene / Verstorbener und Antragsteller) – Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921. Bei Witwen- und Witwer-Renten (bei Rentenbezug des /der Verstorbenen): – Familienstammbuch und Sterbeurkunde – Einen gültigen Personalausweis / Paß – Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers – Letzter Rentenbescheid der / des Verstorbenen – Letzter eigener Rentenanpassungs bescheid des Rentenantragstellers – Bei Berufstätigkeit letzte Gehaltsbe scheinigung des Rentenantragsteller (Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung, Versichertenrente aus der Knappschaft) – Letzter Rentenbescheid aus berufs ständischen Versorgungseinrichtungen – Flüchtlingsausweise (Verstorbene / Verstorbener und Antragsteller) – Geburtsurkunde der Kinder bei Jahr gängen ab 1921. – Beleg über die Vorschußzahlung.

Die Ungleichbehandlung von Mann und Frau bei der Hinterbliebenenregelung wurde inzwischen beseitigt. Der Anspruch auf Witwerrente ist nicht davon abhängig, dass die verstorbene Ehefrau zum Familienerhalt überwiegend beigetragen hat. Weiterhin wird ein eigenes Einkommen des überlebenden Ehegatten auf die Rente angerechnet. Es kann also geschehen, dass die Rente nur gekürzt oder überhaupt nicht gezahlt wird. Alle Einkünfte aus Renten- und Beamtenversorgungen werden auf die Witwenrente angerechnet. Unterlagen müssen vorgelegt werden. Dies gilt nicht für die ersten 3 Monate nach Eintritt des Sterbefalls. Deshalb auch bei hohen Eigeneinkünften für diesen Zeitraum Antrag auf Vorschußzahlung bei der zuständigen Rentenstelle bzw. Postrentendienst stellen. Waisenrenten Waisen bis zum 18. Lebensjahr: – Geburtsurkunde Waisen über dem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr – Geburtsurkunde – Schul-, Studium- oder Berufsausbildungs bescheinigung (Lehrvertrag) Beamten-Beihilfen Stand der Verstorbene in einem Beamtenverhältnis, besteht meist ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfen. Die Richtlinien wurden bundeseinheitlich schon stark angeglichen, die Personalberatungsstellen, bzw. die Besoldungsämter sind hier die richtigen Ansprechpartner.

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Ein Testament ist vorhanden Ist ein Testament vorhanden, so muß es sofort beim Amtsgericht vorgelegt werden. Viele mögliche Differenzen sind damit bereits im Vorfeld erledigt. Es erben nur diejenigen, die im Testament erwähnt werden. Einzige Ausnahme: Pflichtteilsberechtigte können nicht ganz übergangen werden, sie haben in der Regel auch bei einem entgegenlautenden Testament Anspruch auf eben diesen Pflichtteil, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, auszahlbar in Geldbeträgen. Gültigkeit des Testaments Die gesetzlichen Vorschriften müssen erfüllt sein, um das Testament rechtsverbindlich werden zu lassen.

Kein Testament vorhanden – Wer erbt? Der Gesetzgeber hat die Erbfolge streng geregelt. Es erben in folgender Reihenfolge: Der Ehepartner des Verstorbenen (hat eigenes Erbrecht). Dies ist auch gleichzeitig die Ausnahme.

Form des Testaments Das Testament muß handschriftlich verfaßt und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein.

Erben und Vererben

Verstorbener (Erblasser)

Wir können und dürfen selbstverständlich keine Beratung durch einen Anwalt oder Notar ersetzen, sondern nur eine erste Hilfestellung leisten. Steuerlich absetzbare Kosten Als außergewöhnliche Aufwendungen, können bestimmte Beträge (Sarg, Sargschmuck, Überführung, Beisetzung, Erwerb einer Grabstätte, Grabdenkmal etc.) geltend gemacht werden. Die Höhe dieser abzugsfähigen Beträge sind nach den Gesamteinkünften gestaffelt und müssen die zumutbare Belastung übersteigen.

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Das Gemeinschaftstestament eines Ehepaares muß von einem Ehepartner handschriftlich aufgesetzt und von beiden - jeweils mit Vor- und Zunamen - unterschrieben werden. Fehlt eine Unterschrift oder ist das Testament mit einer Schreibmaschine geschrieben so ist es ungültig. Weiterhin sollten Ort und Zeitpunkt der Niederschrift aufgeführt sein. Wenn Sie selbst ein Testament aufsetzen wollen, so beachten Sie bitte unsere Hinweise im Kapitel “Ihr persönliches Vorsorgen”.

Eigene Kinder, Adoptivkinder des Erblassers

3

1

Ehepartner des Verstorbenen (50% - 75%)

Grosseltern des Erblassers

Eltern des Erblassers Enkel

deren Kinder

3

Abkömmlinge

1

Urenkel

2

1

Geschwister Geschwister2 des Erblassers Kinder


Nach deutschem Erbrecht sind grundsätzlich nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder noch entferntere Verwandte haben, erbberechtigt. Von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind deshalb z.B.: Schwiegereltern, Stiefkinder, Stiefeltern, angeheiratete Tanten und Onkel, denn mit diesen hat der Erblasser keine gemeinsamen Vorfahren. Adoptivkinder hingegen sind ehelichen Kindern gleichgestellt.

Weitere Erbfolge – Erben 1. Ordnung: Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel oder Urenkel, nichteliche Kinder haben Ersatzanspruch. – Erben 2. Ordnung: Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Kindeskinder (also Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers). Verwandte 2. Ordnung können nur erben, wenn kein Verwandter 1. Ordnung vorhanden ist. – Erben 3. Ordnung: Großeltern, deren Kinder und Kindeskinder, Onkel, Cousinen, etc.. – Erben 4. Ordnung: Diese und alle weiteren folgen sinngemäß den gleichen Regeln wie für die bisherigen Gruppen.

Der Ehepartner erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Erben 1. Ordnung. Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der Ehepartner drei Viertel. Das restliche geht an die Erben 2. Ordnung. Der Ehepartner erhält regelmäßig alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände sowie Hochzeitsgeschenke. Erbschaftssteuer Steuerpflichtige Vermögensübergänge Mit dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen - der sogenannte Nachlass bzw. die Erbschaft - vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang unterliegt - wie auch sonstige unentgeltliche Eigentums- und Vermögensübertragungen (z. B. Schenkungen unter Lebenden und sog. Zweckzuwendungen) - der Erbschaftund Schenkungssteuer. Als Erwerb von Todes wegen gilt insbesondere der Erwerb durch Erbanfall aufgrund gesetzlicher, testamentarischer und vertraglicher Erbfolge, der Erwerb durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, aber auch der Erwerb auf Grund eines Vertrages, den der Erblasser zu Gunsten seines Ehegatten oder sonstiger Personen für die Übertragung von Versicherungsansprüchen oder Sparguthaben geschlossen hat. Besteuert wird der Erwerb des einzelnen Empfängers, nicht das Nachlaßvermögen des Erblassers als Ganzes. Bei mehreren Erben hat jeder den ihm zustehenden Bruchteil zu versteuern.

Entstehung der Steuerschuld, Steuerschuldner, Steuerhaftung Die Steuerschuld entsteht bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers, bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung, bei Zweckzuwendungen mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Verpflichtung für den Beschwerten. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte oder der Beschenkte), bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte. Der Nachlaß haftet bis zu seiner Auseinandersetzung für die gesamte Erbschaftssteuer der am Erbfall beteiligten Personen. Nach der Auseinandersetzung, die ein Miterbe jederzeit beantragen kann, haftet ein Miterbe mit dem ihm angefallenen Vermögen nicht mehr für die Erbschaftssteuer der anderen Erben. Die Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter, Nachlaßpfleger und Erbschaftsbesitzer sowie deren bevollmächtigte Personen haben dafür zu sorgen, daß ausreichende Mittel zur Bezahlung der Erbschaftssteuer zurückbehalten werden. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht haften auch diese Personen für noch zu leistende Erbschaftssteuer.

Grundsätzlich gilt: Ist nur ein näher mit dem Verstorbenen Verwandter noch am Leben, so werden automatisch alle folgenden von einer Erbschaft ausgeschlossen. www.hartl-bestattungen.de

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TesTestament tament Wir, die Eheleute Arth ur undund Wir, die Eheleute Arthur Kunigunde Wirksam, ge Zugewinn, geb. Kunigunde Wirksam, b. Zug ewinn, setzen uns hiermit gege setzen uns hiermit gegenseitig nseitig zu alleinigen Erben unse gesamten zu alleinigen Erben unseres res gesa mten NNachlasses achlasses einein. . E rbe dedes s LLetztversterbenden etztversterbenden soll sollununser Erbe ser S ohn HHannibal annibal sesein. in. Sohn

Musterbeispiel eines handgeschriebenen Testaments

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Prien am hiemsee, Chiemsee, am C Prien den 8.Januar 8.Januar 22011 011 den Arthur Wirksam Wirksam Arthur


Ein Testament errichten Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament aufzusetzen. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt!

Ein Testament kann privatschriftlich oder durch notarielle Beurkundung errichtet werden. Wer nicht selbst über eine fundierte juristische Ausbildung verfügt, dem ist dringend die notarielle Beurkundung des Testamentes zu empfehlen. Diese weist zahlreiche Vorteile auf:

Das eigenhändige Testament muß handschriftlich verfaßt und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vorund Zunamen leisten, damit keine Personenmißverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, Ort und Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß Ihr Testament auch in Kraft tritt, hinterlegen Sie dieses beim Amtsgericht oder Notariat in amtliche Verwahrung.

Es erfolgt eine umfassende Beratung durch den Notar, der zugleich für die juristisch exakte Formulierung des Testaments sorgt und damit Streitigkeiten nach der Testamentseröffnung vermeidet.

Durch die Hinterlegung des notariellen Testamentes beim Amtsgericht wird sichergestellt, daß es nach dem Tode des Erblassers tatsächlich aufgefunden wird.

Wenn ein notarielles Testament vor- liegt, kann für die Abwicklung des Erb- falles häufig auf einen Erbschein ver zichtet werden. Das spart Kosten, weil die Beurkundungsgebühren geringer sind als die Gebühren, die für die Beantragung und Erteilung eines Erbscheines entstehen.

Persönliche Vorsorge durch ein notarielles Testament Wer sich nicht darauf verlassen will, daß das Gesetz die Erbfolge in seinem Fall schon richtig geregelt hat, wer seinen Ehegatten oder Lebensgefährten absichern will, wer seinen Erben teure Rechtsstreitigkeiten über seinen Nachlaß ersparen will, wer seine Erben vor vermeidbaren Steuerzahlungen schützen will, sollte rechtzeitig durch ein Testament Vorsorge treffen.

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Wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen Jemand enterben (außer Pflichtteil) Ersatzerben bestimmen Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden Wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen Jemand enterben (außer Pflichtteil) Ersatzerben bestimmen Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden

Testament widerrufen Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk „Ungültig“. Ein neues Testament setzt ein vorheriges altes außer Kraft. Ein öffentliches Testament widerufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muß notariell festgestellt werden.

Was können Sie im Testament regeln? Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll.

Sie können z. B. – Abweichend von gesetzlichen Erbfolgen einen oder der mehrere Erben bestimmen

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Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich um die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu kümmern. Sei es, weil Alleinstehende sicher gehen wollen, dass alles in Ihrem Sinne getan wird, oder aber, weil Verwandte oder Freunde zu weit entfernt sind, um helfen zu können. Oft ist es auch der Wunsch, Angehörige von diesen vielen anstehenden Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordern. Immer mehr Menschen erkennen dies und treffen deshalb selbst ihre Entscheidungen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie aufgeführt.

Ihr persönliches Vorsorgen

Dokumente bereithalten Halten Sie bitte an einem sicheren, für jeden erreichbaren Ort bereit: l Familienstammbuch oder standesamtliche Heiratsurkunde l Standesamtliche Geburtsurkunde l Versicherungsverträge, Policen mit jeweils letzten Beitragsquittungen l Testament und Vollmachten l Bestattungsvorsorge-Vertrag l Diese "Rat und Hilfe"-Broschüre l Sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente Eventuell noch fehlende oder unvollständige Unterlagen können besorgt werden. Bestattungsvorsorge Hiermit möchten wir Ihnen noch einige Entscheidungshilfen aufzeigen, weshalb der Abschluss einer Bestattungsvorsorge ein wichtiger und richtiger Schritt ist. Allgemeine Vorteile Ihre eigenen Wünsche (z. B. die Bestattungsart oder der Ort etc.)

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können von Ihnen selbst getroffen bzw. berücksichtigt werden. Denn ein Unfall oder Herzinfarkt können unerwartet eintreten und zu Situationen führen in der man selbst nicht mehr entscheiden kann. Die geplante Urlaubsreise Ihrer Angehörigen kann in Ruhe angetreten werden, denn für den Fall der Fälle ist bereits alles geregelt und wir können für Sie alle nötigen Schritte einleiten. Ihre Angehörigen wohnen zu weit weg und können nicht in der Kürze der Zeit anreisen um alle nötigen Dinge zu regeln. Deshalb treffen doch Sie einfach selbst alle nötigen Entscheidungen. Finanzielle Vorteile Durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung (Einmalzahlung) ist eine mögliche Rückzahlung des bereits geleisteten Betrag aufgrund eines Pflegefalls an den Bezirk meist ausgeschlossen. Das einbezahlte Geld bleibt für die vorgesehene Bestattung zur Verfügung. Ihr privates Guthaben bei der Bank würde jedoch im Pflegefall für die Kosten der Pflege verwendet werden und stünde somit im Todesfall nicht mehr zur Verfügung (ausgenommen Schonbetrag). Anschließend werden Ihre Angehörigen zur Bezahlung der Bestattungskosten herangezogen. Seit dem 01.01.2002 gibt es keine staatliche Unterstützung mehr seitens der gesetzlichen Krankenkassen. Die eigene finanzielle Situation ist etwa aufgrund eines möglichen Pflegebedarfs oder eines sonstigen Einflusses (Umzug etc.) ungewiss.


Ausstellungsraum in Prien am Chiemsee


Eingangshalle

Bibliothek und Information

Ansicht Stammhaus in Prien am Chiemsee

Beratungsb端ro

Beratungsb端ro


Hygienische Versorgung

Sarglager

Georg-Hartl-Saal f端r Trauerfeiern

Wintergartenb端ro

Verabschiedungsraum


Büro Bad Endorf

Büro Rosenheim

Büro Raubling

Ausstellung Rosenheim

Büro Grassau im Chiemgau

Geschäftsstellen


Ihre Angehörigen werden durch Ihre persönliche Entscheidung finanziell nicht belastet. Weiter stellen wir beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung durch Einmalzahlung keinerlei Gesundheitsfragen. Treuhand AG Einzahlung eines Einmalbetrages; feste Verzinsung; Höhe der Einzahlung variabel. Anmerkung: bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen sowie Absicherung der Einlage durch Bankbürgschaft. Sterbegeldversicherung als Einmalzahlung Hierbei wird eine Versicherungssumme festgesetzt; die Höhe des Beitrags errechnet sich nach Ihrem Eintrittsalter und dem Geschlecht und ist in einer Summe zu bezahlen. Anmerkung: Empfehlenswert bis ins hohe Alter. Sterbegeldversicherung mit laufender Beitragszahlung Hierbei wird eine Versicherungssumme festgesetzt; die Höhe des monatlichen Beitrags errechnet sich ebenfalls nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht und ist monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu leisten; Beitragszahlungsdauer bis zum 85. Lebensjahr, danach beitragsfrei. Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine Risikoversicherung, Vorteil daraus ist die geringe monatliche Belastung. Abtretung einer bereits bestehenden Versicherung Hierbei wird die bereits von Ihnen abgeschlossene Sterbegeldoder Lebensversicherung an das Bestattungsinstitut abgetreten und im Todesfall mit den Bestattungskosten verrechnet.

Eine Bestattungsvorsorge ist eine Vorausverfügung in der z. B. die Bestattungsart der Bestattungsort die Art bzw. der Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier l die Gestaltung der musikalischen Umrahmung l die Gestaltung und Organisation von Trauerdrucksachen und Zeitungsanzeigen inkl. Benachrichtigung von Verwandten, Freunden und Bekannten l die Auswahl des Sarges bzw. der Urne, Ausstattung und Bekleidung inkl. Zubehör l die Aufbahrungs- und Grabdekorationen samt Blumenschmuck l die finanzielle Sicherung der Bestattungskosten l die allgemeinen Verwaltungs- und Behördengänge l sowie Grabpflege, Beschriftung des Grabdenkmals l l l

und auf Wunsch vieles, vieles mehr geregelt werden kann.

Für den Themenkreis

BestattungsVorsorgeregelung finden Sie in uns einen erfahrenen Gesprächspartner, persönlich oder online unter: www.hartl-bestattungen.de

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Persönliche Angaben

Testament vorhanden

p ja p nein Das Testament ist hinerlegt in:

Ehepartner / Partner verheiratet mit (letzte Eheschliessung) Familienname

Familienname

Bestattungs-Vorsorgevertrag abgeschlossen

Vorname(n)

Vorname(n)

Der Vertrag ist deponiert bei

Beruf

Beruf

Geburtsdatum

Geburtsdatum

Geburtsort

Geburtsort

Geburtseintrag beim Standesamt

Geburtseintrag beim Standesamt

Reg.-Nr.

Reg.-Nr.

Konfession

Konfession

Strasse

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Postleitzahl

Postleitzahl

Wohnort

Wohnort

Land

Land

p ja p nein

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Nächste Angehörige, Name und Anschrift + Verwandtschaftsgrad


Meine Krankenversicherung Name der Krankenversicherung

Meine Bankverbindung(en) Name des Geldinstituts

1.

Meine Bausparvertr辰ge Name des Gesellschaft

1.

Versicherungs-Nr.

Bankleitzahl

Meine Lebensversicherung Name des Gesellschaft

1.

Konto-Nr.

Vertrags-Nr.

Name des Geldinstituts

Name des Gesellschaft

2.

Versicherungs-Nr.

Bankleitzahl

Name des Gesellschaft

Konto-Nr.

2.

Name des Geldinstituts

3.

Versicherungs-Nr.

Bankleitzahl

Name des Gesellschaft

Konto-Nr.

3.

2.

Vertrags-Nr.

Besondere Vollmachten bei einem Todesfall sind hinterlegt bei

Kontoausz端ge / Sparb端cher befinden sich

Versicherungs-Nr.

Die Versicherungsunterlagen (Policen, Beitragsquittungen etc). befinden sich

Verf端gungsberechtigt sind noch

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Vollmacht zur Feuerbestattung

Ich bestimme nach meinem Tode die Feuerbestattung:

Ich erkläre an Eides statt, dass es der ausdrückliche Wunsch meines/er Verwandtschaftsverhältnis

Familienname

Vorname(n)

war, durch Feuer bestattet zu werden.

r Die Urne soll auf dem Friedhof

Strasse

Ort Friedhof

Postleitzahl

Grab-Nr.

Wohnort

Feld-Nr.

wunschgemäss beigesetzt werden.

r Meine Urne soll auf dem Friedhof Ort Friedhof

r Die Urne soll in der See Name See

Grab-Nr.

wunschgemäss beigesetzt werden. Feld-Nr.

beigesetzt werden.

r Darüber hinaus wünschte er/sie eine anonyme Bestattung auf dem Ort Friedhof

r Meine Urne soll in der See Name See

beigesetzt werden.

Name/Vorname

Strasse Postleitzahl/Wohnort

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Datum und Ort

Datum und Ort

Unterschrift

Unterschrift


r Erdbestattung

r mit Trauerfeier auf dem Friedhof

r mit Gottesdienst in der Kirche

r ohne Trauerfeier

r ohne Gottesdienst

r Die Bestattung soll in aller Stille

r Feuerbestattung r Trauerfeier mit Sarg r Trauerfeier mit Urne r ohne Trauerfeier

stattfinden

Meine W端nsche f端r die eigene Bestattung

r Anonyme Bestattung r Luftbestattung r Diamantbestattung r Seebestattung r Nordsee r Ostsee r _________________________ r Naturbestattung r Gedenkwald ______________ r _________________________

Sonstige W端nsche:

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Wir möchten uns erlauben, im Rahmen dieser Broschüre einige Überlegungen anzustellen und auch auszusprechen. Die Notwendigkeit dazu ergab sich aus unserer täglichen Arbeitspraxis.

Bleibt für Trauer und Abschied keine Zeit ?

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In der heutigen Zeit soll alles schnell gehen: Es wird schnell gegessen, schnell gefahren, schnell konsumiert und schnell gelebt. Muße, Ruhe und Stille wird zu einem Fremdwort. Die Zeit ist jedoch eine feste Größe, sie lässt sich nicht beliebig verlängern. Je mehr in Stunden, Tage oder Wochen hineingepackt wird, umso schneller vergeht das Jahr. Trotzdem lebt unsere Gesellschaft in einem noch zunehmenden Ausmaß nach dem Grundsatz, dass alles besser ist, was noch schneller geht.

Mit dieser Entwicklung haben sich auch die Bestatter auseinanderzusetzen. Wir stellen fest, dass auch das älteste Tabu der menschlichen Geschichte - das Sterben und der Tod - in diesen hektischen Kreislauf geraten ist. Über Jahrtausende hinweg waren die Rituale der Bestattung unantastbar. Für den Verstorbenen und die Hinterbliebenen Zeit zu haben war oberstes Gebot. Noch ist auch heute den meisten Menschen im Angesicht des Todes bewusst, dass die Zeit, die man sich nimmt oder die andere für einen selbst aufbringen, sehr viel mit Achtung zu tun hat.


Verdrängung und Verleugnung zeichnet jedoch oft die Haltung der Menschen in den Industrienationen aus, wenn sie mit dem Tod konfrontiert werden. Es ist eine häufige, traurige Selbstverständlichkeit, dass das Leben in der Anonymität eines Krankenhauses oder Altenpflegeheimes endet. In den letzten Jahren hat sich auch unsere Bestattungsund Friedhofskultur gewandelt, es werden mehr Verstorbene anonym bestattet. In einer kühler gewordenen Gesellschaft, in der zunehmend mehr Menschen vereinsamen, sind wir Bestatter nicht selten die einzigen, die dafür sorgen, dem Leben einen würdigen Abschied zu geben.

Die seit einigen Jahren festzustellende Kulturlosigkeit auch im Bestattungswesen - stammt sie nicht eigentlich auch daher, dass immer mehr Bindungen zur Vergangenheit abbrechen? Verdrängen Menschen, die im wahrsten Sinne des Wortes entwurzelt leben, nicht gerade deshalb den eigenen Tod? Wir wollen als Bestatter in der Öffentlichkeit aufklärend wirken. Durch die langjährige Arbeit sind wir traditionell mit unserer Region, den Menschen und ihrer Lebensart fest verbunden. Dies möchten wir auch in Zukunft beibehalten. Die Bestattungszeremonie gehört untrennbar zu unserer abendländischen Kultur, als Bestatter haben wir die Aufgabe, diese zu

pflegen und zu schützen. Als Bestatter alter Schule stehen bei uns andere Werte im Vordergrund als die geschäftliche Abwicklung eines Trauerfalles. Wir wollen dazu beitragen, die entstandene Entsorgungsmentalität nicht weiter voranschreiten zu lassen und einer weiteren Vereinsamung von Angehörigen, Freunden und Hinterbliebenen entgegenzuwirken.

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Vorsorge für Zeiten einer geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit zu treffen, ist eine wichtige Angelegenheit, die gut durchdacht sein will. Ein Unfall, ein Herzinfarkt, eine Operation oder andere Krankheiten können jeden unerwartet treffen und zu Situationen führen, in denen Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln und sinnvoll entscheiden können. Ehegatten oder Kinder können nur mit Vollmacht für Sie handeln ! Die Vorsorgevollmacht gilt ab einem vorab von Ihnen bestimmten Zeitpunkt, sie ist an die von Ihnen festgelegten Bedingungen gebunden und gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr genannt sind.

Informationen über die Vorsorgevollmacht

Vollmachten sollten Sie nur an eine vertrauenswürdige und voll geschäftsfähige Person erteilen, die zu dem bereit ist, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Sie können auch zwei Personen bevollmächtigen, wenn eine Person mit den Aufgaben überlastet wäre, zum Beispiel eine für Vermögens- und eine andere für Gesundheitsangelegenheiten. Für diesen Fall verfassen Sie zwei unterschiedliche Vorsorgevollmachten. Sorgen Sie dafür, dass die Vorsorgevollmacht dem oder der Berechtigten dann zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Wichtig ist, dass nur eine geschäftsfähige Person Vollmachten rechtsgültig erteilen kann. Das bedeutet, dass Sie als Vollmachtgebende oder als Vollmachtgebender zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht die Reichweite und Bedeutung Ihrer Entscheidung erkennen müssen, also im Vollbesitz Ihrer

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geistigen Kräfte sein müssen. Sie sollten immer die Formulierung „Die Vollmacht bleibt in Kraft, auch wenn ich nicht mehr lebe“ einfügen, damit der oder die Bevollmächtigte so lange handlungsfähig bleibt, bis er oder sie von Ihren Erben abgelöst werden. Unbedingt erforderlich sind aber stets: Ort, Datum und Ihre Unterschrift. Mindestens ein Zeuge sollte bestätigen, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Eine Vollmacht ist nur als Original gültig ! Wenn Sie befürchten, dass Ihre Vollmacht angezweifelt werden könnte, oder wenn es um Vermögenswerte geht, ist es ratsam, die Vollmacht mit einem Notar zu verfassen. Vollmachten, die Grundbesitz betreffen, sollten Sie in jedem Fall beim Notar beurkunden lassen. Informieren Sie auch Angehörige und Freunde über die Vorsorgevollmacht. Es ist natürlich jederzeit möglich Ihre Vollmacht zu widerrufen, abzuändern bzw. der aktuellen Situation anzupassen. Wir empfehlen regelmäßig (zum Beispiel jährlich) oder situationsbedingt (zum Beispiel vor einem Krankenhausaufenthalt) zu überprüfen, ob Ihr Wille und Wunsch noch unverändert weiter bestehen.


Vorsorgevollmacht

Vollmachtgeber

Bevollmächtigter

Handhabung der Vollmacht

Sollte ich infolge schwerer körperlicher oder psychischer Erkrankung in meiner Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt sein, so dass ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann oder will, bevollmächtige ich,

r Die Vollmacht gilt erst bei Vorlage

Name

Name

Vorname

Vorname

Geburtsdatum

Geburtsdatum

Strasse

Strasse

Postleitzahl

Postleitzahl

Wohnort

Wohnort

Ich haben den Inhalt erneut überprüft und bestätige, dass dieser weiterhin mein Wille ist:

eines fachärztlichen Zeugnisses, das bescheinigt, dass ich nicht mehr verantwortlich handeln kann oder körperlich dazu nicht mehr in der Lage bin.

r Die Aufgabenerledigung soll unentgeltlich erolgen. Der oder die Bevollmächtigte hat Anspruch auf Ersatz von Auslagen.

Die Vollmacht gilt nur, wenn der oder die Bevollmächtigte das Original dieser Vollmacht vorlegen kann. Die Vollmacht und das ihr zugrundelegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich nicht mehr lebe.

mich in allen Vermögens-, Versorgungs-, Rechts--,Gesundheits- und sonstigen Angelegenheiten zu vertreten und meine Rechte zu wahren, weil ich ihr/ihm vertraue. Ihre/Seine Rechtshandlungen sollen dieselbe Wirksamkeit haben, wie wenn ich sie selbst ausführen würde.

Ort/Datum

Bestätigung Unterschrift

Ort/Datum

Unterschrift Ort/Datum

Unterschrift

Hiermit bestätige ich Name Bevollmächtigte(r)

dass Herr oder Frau Name Vollmachtgeber

beim Aufsetzen dieser Betreuungsverfügung im Vollbesitz seiner/ihrer geistigen Kräfte handelte. www.hartl-bestattungen.de

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Aufgaben einer „Rechtlichen Betreuung“ ist es, die Betroffenen bzw. den Betroffenen z. B. im Rahmen folgender Arbeitskreise gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten: l Sorge für die Gesundheit l Zustimmung zur ärztlichen Heilbehandlung l Vermögenssorge l Wohnungsangelegenheiten Die „Rechtliche Betreuung“ kommt zustande l auf Antrag der oder des Betroffenen oder durch Anregung Dritter l (Verwandte, Freunde, soziale Dienste usw.). Vorsorgevollmacht Informationen Vorsorge für Zeiten einer geistigen oder Gebrechlichkeit zu treffen, über die Betreuungs- körperlichen ist eine wichtige Angelegenheit, die gut durchdacht sein will. vollmacht Ein Unfall, ein Herzinfarkt, eine Operation

(Rechtliche Betreuung) Betreuungsvollmacht Die „Rechtliche Betreuung“ soll dem Wohl der bzw. des Betreuten dienen. Hierzu setzt das Amtsgericht einen gesetzlichen Vertreter für begrenzte Aufgabenbereiche ein, in denen ein Mensch Unterstützung benötigt. Das heißt, es wird vorher ganz genau geprüft, welche Unterstützung notwendig ist. Anspruch auf „Rechtliche Betreuung“ haben Menschen, die... l psychisch krank l geistig behindert l seelisch behindert l körperlich behindert sind.

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oder andere Krankheiten können jeden unerwartet treffen und zu Situationen führen, in denen Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln und sinnvoll entscheiden können. Patiententestament Die Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Patienten für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern kann. Diese richtet sich an Ärzte und ist ein gewichtiges Indiz für den mutmaßlichen Willen des Patienten bezüglich der medizinischen Behandlung, Behandlungsbegrenzung und Pflege bei schwersten und aussichtslosen Erkrankungen (z. B. bei nicht umkehrbarer Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des Gehirns, einer mit Sicherheit zum Tode führenden Krankheit). Der behandelnde Arzt ist an

eine Patientenverfügung gebunden und hat den darin niedergelegten Willen des Patienten zu beachten. Nur wenn berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit des geäußerten Willens bestehen, ist der Arzt gehalten, das Vormundschaftsgericht einzuschalten. So kann dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten möglichst weitgehend Rechnung getragen werden. Lassen Sie sich Ihre Patientenverfügung von mehreren Personen bezeugen. Diese können dann immer bestätigen, dass Sie diese Verfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte verfasst haben. Je konkreter und für die jeweilige Behandlungssituation aussagekräftiger die Verfügung ist, um so mehr kann sie eine verantwortungsvolle Entscheidung der behandelnden Ärzte und deren Beteiligten unterstützen. Die zeitliche Nähe zur aktuellen Behandlungssituation ist wichtig, weshalb eine regelmäßige Erneuerung der Unterschrift bei der Patientenverfügung sehr empfohlen wird. Dies unterstützt die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit. Reden Sie mit Ihrem Hausarzt über Ihre Überlegungen und hinterlegen Sie die Verfügung bei Ihren dortigen Unterlagen. Eine bestätigte Unterschrift Ihres Hausarztes wird ebenso die Ernsthaftigkeit unterstreichen. Bei der Erstellung der Patientenverfügung ist eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen, den wir im Rahmen unserer Tätigkeit gerne vermitteln können. Organspende Organspende ist in unserer Gesellschaft Hilfeleistung auf Gegenseitigkeit. Niemand ist davor geschützt, plötzlich ein lebenswichtiges Organ zu benötigen. Helfen Sie Leben zu retten.


Ihre Bereitschaft zur Organspende kann auch leicht wieder rückgängig gemacht werden, wenn Sie sich später anders entscheiden. Sagen Sie JA zur Organspende. Wir informieren Sie gerne zum Thema Organspende. l Was ist Organverpflanzung? l Wann wird ein Organ entnommen? l Lebende Spender l Ablauf einer Transplantation l Organspender l Bestattung des Spenders l Namensnennung Spender / Empfänger l Körper für wissenschaftliche Zwecke l Geld / Kosten l Rechtslage l Kirche l Minderjährige l Bestimmung des Empfängers l Chronisch Erkrankte l Widerruf Eine Organspender-Karte kann kostenlos ausgestellt werden. Sie ist scheckkartengroß und in Folie eingeschweißt.

Betreuungsverfügung Verfügender Name

Vorname

Name

Geburtsdatum

Vorname

Strasse

Strasse

Postleitzahl

Postleitzahl / Wohnort

Wohnort

Wenn die von mir zur Betreuung benannte Person die Betreuung nicht ausführen kann, so soll an deren Stelle mein Rechtlicher Betreuer werden:

Ort und Datum

Name

Unterschrift Verfügender

Vorname

Ich habe den Inhalt erneut überprüft und bestätige, dass dieser weiterhin mein Wille ist:

Strasse

Ort/Datum

Bestätigung

Unterschrift

Hiermit bestätige ich Name Betreuer

Postleitzahl / Wohnort

Keinesfalls wünsche ich, dass folgende Person meine Betreuung übernimmt: Name

Ort/Datum

Unterschrift

Ich wünsche für den Fall, dass ich betreuungsbedürftig werden sollte, dass in allen Vermögens-, Versorgungs-, Rechts- und sonstigen Angelegenheiten mein Rechtlicher Betreuer werden soll:

dass Herr oder Frau

Vorname

Name Verfügende(r) Strasse

Ort/Datum

Unterschrift

beim Aufsetzen dieser Betreuungsverfügung im Vollbesitz seiner/ ihrer geistigen Kräfte handelte.

Postleitzahl / Wohnort

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Abschied nehmen Georg-Hartl-Saal Unser Trauersaal bietet einen würdevollen Rahmen der terminlich flexibel ist, konfessionsunabhängig und somit den trauerenden Angehörigen das persönliche Abschiednehmen durch eine individuelle Gestaltung der Trauerfeiern ermöglicht. „Die Atmosphäre des Abschieds bleibt für immer in Erinnerung und ist für die Trauerarbeit der Angehörigen und Freunde von entscheidender Bedeutung“ weiß Thomas Hartl aus Erfahrung.

Verabschiedungsraum Um im Anschluss an die Aussegnungsfeier im Georg-Hartl-Saal den Trauergästen noch die Möglichkeit zur gemeinsamen Erinnerung an Ihren lieben Verstorbenen zu ermöglichen besteht die Gelegenheit in unserem Wintergarten die Bewirtung durch ein Catering-Unternehmen zu veranlassen.

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Wir bieten Ihnen die Gelegenheit sich in unserem Verabschiedungsraum nochmals in aller Ruhe am offenen Sarg von Ihrem lieben Verstorbenen zu verabschieden. Hierbei können Sie sich bei sanfter Musik im Kreise Ihrer Familie an schöne Ereignisse zurückerinnern oder aber auch mit einem kirchlichen Beistand den Segen einholen.


Trauergruppe, Trauerdekoration und Veranstaltungen

Trauergruppe

Trauerdekoration

Zu unserer Trauergruppe treffen wir uns jeden 2. Donnerstag im Monat ab 19.00 Uhr im Georg-Hartl-Saal in der Beilhackstr. 9, 83209 Prien.

Mit unseren vielfältigen Trauerdekorationen möchten wir die Bestattung so gezielt wie möglich auf die verstorbene Person ausrichten und somit einen Bezug zur Urne bzw. zum Sarg herstellen.

Hierbei können unter Leitung unserer Trauerbegleiter die aufgetretenen Probleme nach einem Todesfall besprochen werden. In der Gruppe können Sie sich gegenseitig austauschen und Erfahrung von anderen Trauerenden einholen. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Gesprächsrunden mit unserer Trauerbegleiterin vereinbaren. Hierzu nehmen Sie einfach mit uns telefonisch Kontakt auf oder schreiben uns per Post oder E-Mail.

Gerne stellen wir Ihnen unsere Ausrüstung zur Verfügung. Sie können aber auch persönliche Gegenstände des Verstorbenen an uns weiterleiten, damit wir eine schöne, persönliche Aufbahrungsdekoration arrangieren können.

Veranstaltungen Die Firma Bestattungen Hartl informiert jeden Monat rund um aktuelle Bestattungsthemen bzw. organisiert Konzerte sowie Ausstellungen im Georg-Hartl-Saal. Die jeweiligen Termine erfahren Sie persönlich in einer der Zweigstellen, telefonisch unter: 0 80 51 / 90 680 oder immer aktuell auf unserer Internetseite: www. hartl-bestattungen.de

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Raum für persönliche Notizen

Impressum: Alle Angaben in dieser Broschüre wurden sorgfältig überprüft. Eine Haftung bleibt jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Änderungen der Leistungen des Bestattungsunternehmen Georg Hartl GmbH können jederzeit vorgenommen werden. Dadurch entstehen keine rechtlichen Ansprüche. Hinweise zum Erbrecht mit Genehmigung des Bundesjustizministeriums. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck auch auszugsweise nicht gestattet. Urheberrechte und Gesamtkonzeption: Georg Hartl GmbH, Beilhackstrasse 9, D-83209 Prien am Chiemsee Ausgabe: März 2011

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Hier finden Sie uns Gesch채ftsstelle Rosenheim Herr Michael Hartl Bestattermeister

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Gesch채ftsstelle Bad Endorf Frau Christl Dachwald

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Gesch채ftsstelle Raubling Herr Michele Riganti

Zentrale Prien am Chiemsee Herr Thomas Hartl, Bestattermeister Frau Gaby Hartl Herr Gerhard Hilkersberger

Gesch채ftsstelle Grassau im Chiemgau Frau Marion Haag


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Dieses Institut ist Partner des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. Bonn

Bestattermeister Mitglied im Bestatterverband Bayern

Georg Hartl Bestattungen GmbH

Erd-, Feuer-, See-, Luft-, Diamant- und Naturbestattungen

Stammhaus:

Geschäftsstellen:

Beilhackstrasse 9 D-83209 Prien am Chiemsee Telefon (0 80 51) 90 68 - 0 Telefax (0 80 51) 90 68 20

Ellmaierstrasse 6 D-83022 Rosenheim Telefon (0 80 31) 219 230 Telefax (0 80 31) 219 231

Telefon gebührenfrei: (0800) 906 8000

Bahnhofstrasse 14 D-83064 Raubling Telefon (0 80 35) 983 746 Telefax (0 80 35) 983 748

Internet: www.hartl-bestattungen.de eMail: info@hartl-bestattungen.de

Friedhofstrasse 2 D-83093 Bad Endorf Telefon (0 80 53) 208 500 Telefax (0 80 53) 798 668

Das Bestattungsunternehmen ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008

Kirchplatz 10 D-83224 Grassau im Chiemgau Telefon (08641) 694 186 Telefax (08641) 694 187

Verabschiedungssaal und Verabschiedungsraum Erledigung aller Formalitäten Grosse Auswahl an Särgen, Urnen und Ausstattungen Überführungen und Bestattungen im ganzen In- und Ausland Bestattungs-Vorsorgeberatung Sterbegeld-Versicherungen Traueranzeigen, Trauerdrucksachen und Sterbebilder


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