BETRIEBSWIRTSCHAFT
368 Mio. €. Bei der Lagerverwaltung setzt Winkels auf das System pL-Store. Dieses wurde von Michael Schwalbe, Winkels, und Richard Martin, proLogistik, vorgestellt. Vor Einführung des Lagerverwaltungssystems führten Fehlkommissionierungen, ungenaue Bestandsführung, Platzmangel und unstrukturierte Prozesse immer wieder zu Problemen. Diese Schwächen sollten mit dem LVS optimiert werden. Darüber hinaus sollte das System auch für das angestrebte Wachstum und die zunehmende Artikelvielfalt gerüstet sein. Umgesetzt wurde das Projekt von der Firma proLogistik, die erste Inbetriebnahme erfolgte im Jahre 2005 in Karlsruhe. Aktuell nutzen vier Winkels-Standorte pL-Store. Eine Herausforderung bestand darin, das System an die unterschiedlichen Gegebenheiten der einzelnen Standorte anzupassen. Aktuelle Projekte beschäftigen sich unter anderem mit der Randartikel-Kommissionierung, der Anbindung der neuen Warenwirtschaft oder mit der Umsetzung von Multi-Scan-Lösungen im Wareneingang. Das Winkels-Hochregallager in Östringen konnte anschließend im Rahmen des Logistikfachkongresses besichtigt werden.
Moderierte den ersten Vortragstag: Helmut Strohmeyer
Martin Schwalbe: Ein Lagerverwaltungssystem für vier Standorte
Richard Martin: Lagerverwaltung muss an die jeweiligen Standorte angepasst werden
Über rechtliche Verantwortung im Arbeitsschutz sprach Dr. Klaus Gregor, Richter a.D. beim Landgericht Würzburg. Gefährdungspotenziale in Unternehmen müssen in Deutschland vorausschauend beurteilt werden. Kommt es zu einem Schadensfall, geht es im Wesentlichen um die Frage nach dem Fehler und der Zuständigkeit. Bei nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen drohen rechtliche Konsequenzen, die im Einzelfall recht drastisch ausfallen können. Grundsätzlich konzentriert sich die Suche nach Verantwortung auf die Bereiche Organisation, Auswahl und Überwachung. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz eines Arbeitnehmers wird dabei auf den jeweiligen Vorgesetzten übertragen. Diese Beauftragung ist dabei im Arbeitsschutzgesetz verankert und muss schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber darf sich aber umso weniger auf die Erfüllung der übertragenen Aufgaben verlassen, je undifferenzierter und unklarer der erteilte Auftrag ist. Die Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisung durch
Klaus Gregor: Beim Arbeitsschutz steht der Vorgesetzte in der Verantwortung
Thomas Langenbach: 90 % aller Arbeitsunfälle entstehen durch unvorsichtiges Handeln
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Brauerei Forum – April 2018
den Vorgesetzten sind in jedem Fall strafrechtlich relevant. Bei Arbeitsunfällen taucht immer wieder die Frage nach der Fahrlässigkeit auf. Dabei gilt es zu klären, ob der Unfall vorhersehbar oder vermeidbar war. Die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeitsschutz ist in Deutschland sehr umfangreich und wird in der Praxis oft nicht ausreichend befolgt. Im Schadensfall können sich daraus weitreichende rechtliche Konsequenzen ergeben, so die Kernbotschaft des pointierten Vortrags. Wie der Arbeitsschutz bei der Krombacher Brauerei organisiert ist, erläuterte Thomas Langenbach, Krombacher. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit ist in der Siegerländer Brauerei an die vier Kernbereiche der Technik delegiert: Abfüllung, Logistik, Produktion und Betriebsengineering. Die Sicherstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt über die Prüfung von Arbeitsmitteln, die mit einem Instandhaltungsplanungssystem dokumentiert und verwaltet werden. Darüber hinaus werden jährliche Sicherheitsunterweisungen durchgeführt, die für die Mitarbeiter verpflichtend sind und ebenfalls dokumentiert werden. Für die Lkw-Fahrer wurde dafür ein online-System erstellt, das über Tablets in verschiedenen Sprachen über den Arbeitsschutz informiert. Unfälle – auch solche ohne Ausfallzeiten – werden erfasst und bewertet. Ursachen werden gesucht, Abstellmaßnahmen daraus abgeleitet. Grundsätzlich lassen sich die Ursachen in drei Gruppen einteilen: Unsichere Zustände, z.B. technische Mängel oder fehlerhaftes Werkzeug Organisatorische Mängel, z.B. fehlende Arbeitsanweisungen oder unzureichende Kennzeichnungen Unsichere Handlungen, sicherheitswidriges Verhalten, das Nichttragen von Schutzkleidung In der Praxis sind allerdings 90 % der Unfallursachen nicht technischer Natur, sondern werden durch unvorsichtiges Handeln ausgelöst, wie z.B. Stolper- und Sturz unfälle, so Langenbach. (wird fortgesetzt)