Immo Magazin - das regionale immobilienmagazin 01/ 2011

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ge nach den anfallenden Kosten beziehungsweise dem Honorar des Architekten aufwirft. Dieses errechnet sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Verordnung gilt für Personen, die im Inland für inländische Projekte tätig sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung. Sie ist in 15 Teile gegliedert, die allgemeine oder vorhabenspezifische Regelungen enthalten, angefangen von allgemeinen Vorschriften und Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten über landschafts- oder verkehrsplanerische Leistungen bis hin zu Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau.

Über die Höhe des Architektenhonorars entscheiden zwei Aspekte: zum einen der Aufwand und die Komplexität der Bauaufgabe, zum anderen die Höhe der anrechenbaren Kosten, also sämtlicher Nettokosten für jene Bereiche des Baus, für die der Architekt die Planung durchgeführt hat. Für den ersten Punkt existieren die Honorarzonen I bis V, wobei ein Einfamilienhaus in der Regel in den Zonen III oder IV eingeordnet wird. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Preis für die erbrachten Leistungen eines Architekten mit allen Leistungsphasen bei ungefähr zehn Prozent der Gebäudekosten liegt. Dazu kommen weitere zwei bis fünf Prozent des Honorars, die der Architekt als Nebenkosten für Fahrtkosten, erstellte Pläne und Ähnliches aufschlagen kann. Ob Neubau oder Renovierung, Inneneinrichtung oder Gartengestaltung – mit der richtigen, umfassenden Planung kommt man seinem Traum bereits ein kleines Stück näher.

Die HOAI ist also ein verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen können sich ergeben, sind jedoch nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die Honorarordnung damit annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten Honorare eingeklagt werden können. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn Planungsleistungen durch Unternehmen erbracht werden, die regelmäßig Bauleistungen erbringen (beispielsweise durch Generalunternehmer im Zuge einer umfassenden Bauleistung).

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