Boulevard Baden, Ausgabe Hardt, 23.05.10

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BOULEVARD BADEN I Anzeigensonderveröffentlichung I 23. Mai 2010 I Nr. 21, 13. Jahrgang

Energiesparen fängt im Keller an

Gerade im Keller leistet eine Dämmung wertvolle Dienste: Sie senkt die Heizkosten und verhindert Schwitzwasser, eine der Hauptursachen für Schimmel und Rost. Bei Lagerräumen verhindert eine Mindestdämmung, eventuell zusammen mit leichter Beheizung, dass sich kein Wasserdampf aus der Luft niederschlägt. Generell sind die Wärmeverluste eines Kellers relativ gering, da bereits das Erdreich wie eine natürliche Dämmung wirkt. Bei beheizbaren Kellern muss der Wärmeschutz im Keller in jedem Fall in das Energiekonzept des Hauses integriert werden. Die Planung sollte dabei stets durch den Fachmann erfolgen.

FOTO I DJD/VISSMANN

Region (djd/pt). Kellerräume werden gern für Freizeitaktivitäten genutzt - als Hobbyraum oder für das private Fitnessprogramm. Doch wie sieht es mit der Heizung aus? Vielen Hausbesitzern ist nicht bekannt, dass im Falle einer Beheizung zugleich eine Wärmedämmung verpflichtend ist. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Bei unbeheizten Kellern empfiehlt sich eine Mindestdämmung.

Eggenstein-Leopoldshafen (bb). Zur Förderung der Photovoltaik (PV), also der Produktion von Solarstrom auf Dächern, Fassaden und Freiflächen wird im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) die Förderung von Strom aus regenerativen Quellen, also auch die von Solarstrom, gesetzlich geregelt. Aufgrund dieser Förderung erhält ein Besitzer einer Photovoltaikanlage eine so genannte Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde, die aus der PV-Anlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Aufgrund des momentanen Fördersatzes von 39,14 Cent pro kWh (für Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp) ist der Bau einer PV-Anlage in den meisten Fällen lukrativ. Der Keller als Raum für Hobby und Freizeit: Gut geheizt und professionell gedämmt, lässt es sich hier an- Der Bundestag hat nun begenehm aushalten. schlossen, die Einspeisevergütung von Solarstrom zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent zu reduEr kann den tatsächlichen Bedarf 0,35 liegen Mit Wärmedämm- Sind die Kellerwände von außen zieren. Das Gesetz ist zwar exakt berechnen. Als Berech- steinen, zum Beispiel Wärme- genügend gedämmt, ist eine zu- durch den Bundesrat nicht zunungsgröße gilt die Wärme- dämmziegeln oder Leichtbeton- sätzliche Isolierung der Keller- stimmungspflichtig, allerdings durchlässigkeit, früher als k-Wert steinen, ist dieses leicht einzu- decke und offener Treppenhäu- kann bei Nichtzustimmung der ser meist unnötig. Zu jeder gu- Vermittlungs-Ausschuss angegeläufig und heute als U-Wert be- halten. Bei Betonkellern oder Kellerwän- ten Planung gehören ebenso Kel- rufen werden. Am 17. Mai hat kannt. Berechnet wird dabei die Wär- den aus schweren Betonsteinen lerfenster mit Wärmeschutzver- die Landesregierung Rheinsowie Kellerlicht- land-Pfalz angekündigt, den memenge, die durch ein Bauteil oder Ziegeln empfiehlt es sich, ei- glasung transportiert wird. Bei Keller- ne mindestens zwölf Zentimeter schächte, die keine Wärmebrück- Vermittlungsausschuss in dieser en bilden. Sache anzurufen. Dabei beruft wänden sollte der Wert nicht über dicke Dämmung einzubauen. sich die Landesregierung auf die vielen Arbeitsplätze, die die Photovoltaik-Branche sichert und natürlich auch auf die positiven Effekte der PhotovolBahnen werden bequem von der Region (txn). Wer baut, kann heu- tionsbedingt über eine beeindru- taik auf den Klimaschutz. Rolle, zum Beispiel auf drukte bemerkenswerte staatliche ckend gute Wärmedämmung ver- Durch die Anrufung des Verkstabilen Dämmplatten an der Unterstützungen in Anspruch fügen. Ab einer Wandstärke von mittlungsausschusses soll beKelleraußenwand verlegt. Der nehmen. Art und Höhe der För- 36,5 cm entstehen mit Dämm- wirkt werden, dass die Absenselbstklebende Überlappungs- derung hängen dabei vom zu- steinen aus Ytong Porenbeton kung der Einspeisevergütung rand schafft dabei eine schnelle künftigen Heizenergieverbrauch massive einschalige Gebäude- nur um zehn statt um 16 Pround dauerhaft sichere Verbin- der Immobilie ab. Grundsätzlich hüllen, die besser sind, als es die zent erfolgt. dung der Bahnen untereinander. gilt: Je weniger Energie benötigt aktuelle Energieeinsparverord- Es ist also davon auszugehen, Gleichzeitig wird der Durchwur- wird, desto höher die KfW-För- nung fordert. Baufamilien kom- dass die Einspeisevergütung rezelungsschutz für die Dämmung derung. Empfehlenswert sind men so in den Genuss zinsgün- duziert wird. Die Höhe und der erhöht. So entsteht ein zuverläs- Einfamilienhäuser aus Porenbe- stiger Darlehen, die die Finan- Zeitpunkt des Inkrafttretens der siger Kellerschutz. ton, die material- und konstruk- zierung deutlich erleichtern. Absenkung ist jedoch derzeit

Feuchteschutz für den Keller KfW-Bauförderung ausnutzen Region (txn). Mit muffigen Kellern und Schimmelbildung möchte sich kein Eigenheimbesitzer herumärgern. Beim Bauen sollte daher nicht am Grundmauerschutz gespart werden – denn so lange die Baugrube noch offen ist, kann Feuchtigkeit relativ einfach und dauerhaft vom Keller ferngehalten werden. Empfehlenswert sind hochleistungsfähige Schutz- und Dränsysteme. Die

FOTO I ARMIN PFANNES/PIXELIO.DE

Förderung von Solarstrom

I Zur Beheizung gehört immer auch die Dämmung

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DIE PRESSE HAT AUCH DIE AUFGABE DAS GRAS ZU MÄHEN, DAS ÜBER ETWAS ZU WACHSEN DROHT. ALFRED POLGAR

Auch wenn sich ab Juli die Einspeisevergütung für Solarstrom ändert, eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich.

nicht sicher. Es stellt sich deshalb die Frage, ob auch in Zukunft PV-Anlagen auf privaten Dächern eine sinnvolle Investition sind. Diese Frage beantwortet Marie-Kristin Kleiser, von DAM Solar, einer Abteilung der DAM Dach + Abdichtung Systembau GmbH, aus Eggenstein mit einem eindeutigen Ja. Dabei verweist sie auf die im EEG auch geregelte Vergütung für jede Kilowattstunde selbst erzeugten und selbst genutzten Stromes. Hier werden in Zukunft voraussichtlich folgende Regelungen (Anlagen bis 30 kWp) gültig sein: Beträgt der Eigenverbrauch des eigen produzierten PV-Stromes weniger als 30 Prozent, dann wird jede Kilowattstunde mit 16,48 Cent/kWh vergütet. Wird mehr als 30 Prozent des eigen produzierten Stromes selbst verbraucht, dann erhöht

sich der Fördersatz auf 20,88 Cent/kWh. Dies bedeutet, dass für jede selbst genutzte kWh eine Förderung statt findet und außerdem entfallen die Stromgebühren, die ansonsten an dem Energieversorger zu entrichten wären. Bei einem Strompreis von derzeit etwa 20 Cent pro kWh kann dem Besitzer einer PV-Anlage durch die Vergütung des Eigenverbrauchs und durch den Wegfall des Strombezugs ein Vorteil von rund 40 Cent pro kWh eigen genutzten Stromes entstehen. Und dann hat sie auch noch das Sahnehäubchen: Der Strom, der nicht selbst genutzt wird, kann in das öffentliche Netz eingespeist werden und bringt zusätzliche Einnahmen für den Besitzer einer PV-Anlage. Infos: 0721/95503-0


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