Migrant Integration Policy Index III

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INDEX INTEGRATION UND MIGRATION III

139

MIPEX III % 50

Anwendungsbereiche

17

Durchsetzungsmechanismen

54

Gleichstellungspolitik

22

Antidiskriminierung

36

MIPEX II %

50

35

Trotz einiger Verbesserungen bietet Polen seinen Einwohner(inne)n immer noch einen tendenziell ungünstigen Schutz vor Diskriminierung und liegt damit unterhalb des europäischen Durchschnitts. Einwohner(innen) werden vor Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit, ethnischer Zugehörigkeit und Religion geschützt, allerdings nur im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. In 15 Ländern besteht der Schutz auch in allen anderen Lebensbereichen. Da Polen gegen die Antirassismusrichtlinie verstößt, sind Einwohner(innen) in den Bereichen Bildung, soziale Absicherung und Zugang zu Waren und Dienstleistungen nicht ausdrücklich vor diesen Formen der Diskriminierung geschützt. Ein solcher Schutz vor Diskriminierung findet sich in fast allen 31 MIPEX-Länder. Auch die Verfahren, mit denen diese unzulänglichen Gesetze durchgesetzt werden, schneiden tendenziell unterdurchschnittlich ab. Im Ernstfall stehen den Betroffenen verschiedene Rechtsmittel sowie Prozesskostenhilfe zu. Seit 2009 besteht ein Schutz vor Schikanen am Arbeitsplatz und in der Berufsausbildung. Allerdings müssen die Betroffenen selbst aktiv werden, da eine unabhängige Beratung oder Unterstützung bei der Prüfung des Falls durch eine entsprechende Beratungsstelle fehlt. Denn der 2008 eingesetzte »Regierungsbevollmächtigte für Gleichbehandlung« berät zwar die Regierung bei der Antidiskriminierungspolitik, nicht aber die unmittelbar Betroffenen. Polen hat als derzeit einziger EU-Mitgliedstaat noch kein unabhängiges Gleichstellungsgremium eingerichtet, wie es die EU fordert. Die Regierung engagiert sich im Rahmen ihrer Aufgaben nur in sehr geringem Umfang für Gleichstellung – und wesentlich geringer als die Regierungen in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten. Den Betroffenen kommen unter Umständen einige neuere Versuche der Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinien und der Verabschiedung verschiedener Entwürfe zum Gleichbehandlungsgesetz zugute. Im aktuellen Entwurf (Mai 2010) ist ein Mindeststandard festgeschrieben (wie in CZ und EE). Dennoch würden alle Einwohner(innen) Polens in allen Lebensbereichen vor verschiedenen Formen der Diskriminierung geschützt. Der Ombudsmann hätte ebenfalls die Befugnis, sich mit den einzelnen Fällen von Diskriminierung zu beschäftigen.

POLEN

Antidiskriminierung Definitionen und Konzepte

Führende Länder sind BG, RO, HU. Aktuelle Entwicklungen in CZ und EE.

Die Bekämpfung von Diskriminierung wirkt sich durchgängig positiv auf die Integrationspolitik aus, besonders in Mittel- und Osteuropa.


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