Jahrbuch Architektur HS Bochum 2010

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LEHRENDER Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt

5.3 ÜBERSICHT ÜBER FOLGEN EINER BAUVERTRAGSRECHTLICHEN ABNAHME (gemäß § 12 Abnahme VOB/B)

Beispiel: Störungen im Bauablauf

Übersicht über Folgen einer Abnahme

Beispiel: Störungen im Bauablauf Architekt/AG

nach VOB/B

Auftragnehmer AN

§ 5 Nr.2 VOB/B Aufforderung zum Aus führungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen § 4 Nr. 6 VOB/B Aufforderung zur Beseitigung und Ersetzung von nicht vertraglich vereinbarte Stoffen und Bauteilen § 4. Nr. 7 VOB/B Aufforderung zur Beseitigung und Ersetzen vonmangelhafte und vertragswidrige Leistungen

§ 4 Nr. 3 VOB/B Bedenkenanzeige gegen die Art der Ausführung

Auftraggeber AG

Auftragnehmer AN

Abschlagszahlungspflicht des AG gemäß § 16 Nr.1 VOB/B

1. Erfüllungspflicht des AN gemäß §4 Nr. 2 VOB/B

2. Vorleistungspflicht des AN gemäß § 2 Nr. 2 VOB/B

3. Schutzverpflichtung der Leistung durch den AN gemäß § 4 Nr. 5 VOB/B

§ 2 Nr. 3 VOB/B Hinweis auf Abweichung der ausgeführten Menge

4. Beweislast des AN gemäß § 4 Nr. 2 VOB/B

§ 2 Nr. 5 VOB/B Hinweis auf Änderung der Leistung

Abnahme als Dreh- und Angelpunkt des Werkvertrages gemäß § 12 Abnahme VOB/B

§ 2 Nr. 6 VOB/B Hinweis auf zusätzliche Leistungen § 5 Nr. 4 Inverzugsetzung

§ 6 Nr. 1 VOB/B Behinderungsanzeige

1. Beendigung der Vorleistungspflicht

MODUL Architektenrecht I+II

§ 5 Nr. 3 VOB/B Aufforderung zur Arbeitskapazitätserhöhung § 13 Nr. 1 ff VOB/B Verjährungsfrist für Mängelansprüche

§ 12 Nr. 1 ff VOB/B Antrag auf Abnahme der Leistungen

§ 8 Nr. 1 ff VOB/B Kündigung durch den AG

§ 9 Nr. 1 ff Kündigung durch den AN

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2. Übergang der Leistungsgefahr

6. Übergang der Vergütungsgefahr (Vorleistungsgefahr)

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3. Umkehr der Beweislast (AG trägt die Kosten)

7. Wechsel von Erfüllung auf Nacherfüllung

4. Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche

5. Vertragsstrafenausschluß bei fehlendem Vorbehalt

8. Beginn des Abrechnungsstadiums (SR wird fällig)*

* Nach allgemeiner Auffassung sind nach der Abnahme keine Abschlagsrechnungen mehr möglich, weil nach der Abnahme Schlussrechnungsreife eintritt

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BACHELOR Architektur

ARCHITEKTENRECHT. Das Wahlpflichtfach Architektenrecht gliedert sich in zwei Teile: Architektenrecht I und Architektenrecht II.

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ARCHITEKTENRECHT I | HOAI

ARCHITEKTENRECHT II | BAUVERTRAGSRECHT VOB/B

I.Grundlagen II.Anwendungsprobleme der HOAI-Honorarregeln III.Leistungsstörungen im Architektenrecht IV.Schadensersatzverpflichtungen des Architekten V.Sicherheiten beim Planungsvertrag VI.Vorzeitige Beendigung des Planungsvertrags Auseinandersetzungen am Bau werden angesichts der derzeitigen Konjunktur am Baumarkt zunehmend mit juristischen Mitteln geführt. Bei Großbaumaßnahmen wirken regelmäßig offen oder aber verdeckt Baujuristen an den Bauverträgen, an der Korrespondenz während der Durchführung der Bauphase und der Bewältigung von Krisensituationen im Bauverlauf mit. Im Rahmen baubegleitender Rechtsberatung bzw. eines juristischen Bauprojektmanagements wird die Baumaßnahme juristisch auf Seiten der maßgeblichen Baubeteiligten begleitet. Bedingt hierdurch haben sich zumindest bei größeren Bauvorhaben die Beteiligten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite darauf einzurichten, dass die Vorgehensweise ihrer Vertragspartner nicht nur von bautechnischen und kaufmännischen Aspekten, sondern daneben auch von juristischen und taktischen Überlegungen geprägt sind. Vor diesem Hintergrund kommen die Baubeteiligten - zumal während einer sich anbahnenden oder bestehenden Krise im Bauablauf - nicht umhin, sich mit juristischen Mitteln oder aber „juristischen Kniffen“ der Vertragspartner zu befassen, diesen in angemessener Weise zu begegnen oder sie selbst in erfolgsversprechender Weise einzusetzen. In Verbindung mit dem zweiten Teil (Architektenrecht II) im Sommersemester (ebenfalls zwei cp) bildet es ein komplettes Wahlpflichtfach (vier cp).

I. Pflichten der Vertragsparteien aus dem Bauvertrag II. Verzug und Behinderung III. Abnahme der Bauleistung IV. Vorzeitige Beendigung und Kündgung von Bauverträgen V. Baumängel und Gewährleistungsansprüche VI. Vergütungsanspruch des Bauunternehmers VII. Vergütungsanspruch beim VOB/B-Bauvertrag VIII. Abrechnung von Bauleistungen IX. Rechnungsarten und Fälligkeit X. Sicherheitsleistungen (§17 VOB/B) XI. Haftung des Planers und Bauleiters innerhalb des Planungs- und Bauablaufs XII. Vorzeitige Beendigung des Planungs- und Bauleitungsvertrags XIII. Streitige Auseinandersetzung am Bau XIV. Baubegleitende Rechtsberatung Der einzelne Kurs wird mit einer schriftlichen Klausur abgeschlossen und mit zwei cp credit points bewertet.


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