

Agrarbericht 2007 des Bundesamtes für Landwirtschaft
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Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
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Das Berichtsjahr 2006 war insgesamt gesehen ein unterdurchschnittliches Landwirtschaftsjahr. Dazu beigetragen haben insbesondere ungünstige Witterungsverhältnisse im Ackerbau mit entsprechenden Ertragsausfällen. Das landwirtschaftliche Einkommen je Betrieb blieb 6,5% unter dem Durchschnitt der Jahre 2003/05. Für das laufende Jahr gehen die Schätzungen erfreulicherweise von einem besseren Ergebnis aus.

Das Jahr 2007 war geprägt durch starke Steigerungen der Weltmarktpreise bei Getreide, Milchpulver, Butter und auch anderen Agrarrohstoffen wie Kakao. Der Preisanstieg kam nicht unerwartet, das Ausmass hingegen überraschte. Wie kam es dazu? Die Entwicklung beim Getreide zeigt, dass die Produktion die Nachfrage seit 1999 nur im Jahr 2004 übertraf und die weltweiten Lager praktisch um die Hälfte abgebaut wurden. Im Frühjahr 2007 betrugen diese nur noch 15% des jährlichen Verbrauchs. Reserven in dieser Höhe werden international als untere Schwelle erachtet, um eine problemlose Versorgung sicherstellen zu können. Zwar werden in der laufenden Saison 2007/08 rund 15 Mio. ha mehr Getreide angebaut, ungünstige Wetterverhältnisse verhindern aber, dass sich die Versorgungslage verbessern kann. Die Ernte dürfte insgesamt ein sehr hohes Niveau erreichen, trotzdem aber auch in dieser Saison unter der Nachfrage zu liegen kommen. Bei der Milch wurde seit 2004 weniger produziert als nachgefragt. Bis zum Frühjahr 2007 konnten die bestehenden Lager bei Milchpulver und Butter diese Unterversorgung ausgleichen. Danach schlug das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage voll auf den Preis durch. Die Preiserhöhungen zeichneten sich also bereits seit längerem ab. In der Botschaft zur Agrarpolitik 2011 wurde auf diese Entwicklungen hingewiesen. Die Preisprognosen der FAO und der OECD rechneten zu jenem Zeitpunkt aber noch nicht mit einem starken Anstieg der Weltmarktpreise.
Die Frage stellt sich, wie nachhaltig diese Entwicklungen sind. Viele Faktoren sprechen dafür, dass die Preise mittel- und längerfristig steigen. Dazu gehören auf der Nachfrageseite das Bevölkerungswachstum, die Zunahme des Fleischkonsums in aufstrebenden Schwellenländern und die Verwendung von pflanzlichen Rohstoffen für die Energieproduktion. Auf der Angebotsseite sind es die begrenzten Agrarflächen, die abnehmenden Ertragszuwächse, die Risiken der Klimaveränderungen, die begrenzte Wasserverfügbarkeit und der Verlust von Agrarflächen durch Versalzung und Versteppung sowie durch Überbauung mit Siedlungen und Infrastrukturanlagen. Insgesamt ist aber mit stark schwankenden Preisen zu rechnen, da die Agrarmärkte bereits bei kleinen Ungleichgewichten zu übermässigen Reaktionen neigen.
Die Schweizer Landwirtschaft hat von den Preiserhöhungen bisher nur wenig gespürt, weil sie durch den Grenzschutz von der internationalen Konkurrenz weitgehend abgeschirmt ist. Die Weltmarktpreise bei der Milch und bei verschiedenen Ackerbauprodukten haben sich aber sehr stark an das Schweizer Niveau angenähert oder wie bei vielen Futtermittelkomponenten es sogar erreicht. Überall auf der Welt und auch in der Schweiz ist unter den Landwirten Aufbruchstimmung zu spüren. In dieser Phase der Euphorie gilt es Fehlinvestitionen zu vermeiden. Optimismus ist aber am Platz, denn der Stellenwert einer produzierenden Landwirtschaft wird sich auch in der Schweiz erhöhen.
Die Entwicklungen auf den Agrarmärkten zeigen, dass künftig grosse Anstrengungen notwendig sind, damit weltweit das Angebot der Nachfrage folgen kann. Die Herausforderung besteht darin, möglichst viele Flächen in der Produktion zu halten und nachhaltig zu bewirtschaften. Da die natürlichen, produktionstechnischen, ökonomischen und kulturellen Gegebenheiten sich weltweit stark unterscheiden, braucht es differenzierte staatliche Rahmenbedingungen, um ein hohes Mass an Ernährungssicherheit gewährleisten zu können. Eine «Laisser-faire-Politik» wird nicht ausreichen. Die Schweizer Agrarpolitik stellt sicher, dass in der Schweiz die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben durch die Produktion von Nahrungsmitteln erfüllt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit leistet.
Manfred BötschDirektor des Bundesamtes für Landwirtschaft


In Artikel 104 der Bundesverfassung ist festgehalten, dass «der Bund dafür zu sorgen hat, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a.sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b.Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c.dezentralen Besiedlung des Landes».
Die in der Verfassung verankerten Ziele machen deutlich, dass die Landwirtschaft Aufgaben erfüllt, die über die reine Nahrungsmittelproduktion hinausgehen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Multifunktionalität der Landwirtschaft. Die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die dezentrale Besiedlung sind Leistungen, die im öffentlichen Interesse liegen, welche sich über den Markt aber nur teilweise abgelten lassen.
Der Begriff «nachhaltig» wurde 1996 zum ersten Mal in der Verfassung verankert. Er ist seit der Konferenz über Umwelt und nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 eine wichtige Leitlinie für politisches Handeln geworden.
Der Bundesrat verfolgt die Auswirkungen der neuen Agrarpolitik. Er hat in der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Verordnung sieht in Artikel 1 Absatz 1 vor, dass die Agrarpolitik und die Leistungen der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu untersuchen sind. Absatz 2 hält fest, dass die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen zu beurteilen sind. Das BLW wird beauftragt, jährlich über die Ergebnisse der Untersuchungen Bericht zu erstatten. Mit dem Agrarbericht kommt das BLW diesem Auftrag nach.
Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit bilden die Grundstruktur zu den Informationen von Kapitel 1 des Agrarberichts. Dieses gibt Auskunft über die Bedeutung und Lage der Landwirtschaft.
1.1 Ökonomie
Die Landwirtschaft ist auf eine ausreichende wirtschaftliche Basis angewiesen, damit sie die von ihr verlangten Leistungen erbringen kann. Die Darstellung der ökonomischen Auswirkungen der Agrarpolitik bilden deshalb einen wichtigen Bestandteil der Berichterstattung. Diese gibt unter anderem Auskunft über die wirtschaftlichen Ergebnisse der Landwirtschaftsbetriebe, über die Strukturentwicklungen, über die Verflechtungen zur übrigen Wirtschaft oder über die Verhältnisse auf den verschiedenen Märkten.
Im Folgenden werden die ökonomische Stellung der Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft dargestellt, Informationen über Produktion, Verbrauch, Aussenhandel, Produzenten- und Konsumentenpreise auf den einzelnen Märkten vermittelt, die wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors und der Einzelbetriebe aufgezeigt.

1.1.1 Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft
Strukturentwicklungen
Die Landwirtschaft ist eng mit der übrigen Wirtschaft verbunden. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen wirken sich auf die Landwirtschaft aus. Die Landwirtschaft selbst beeinflusst andere Wirtschaftsbereiche. Von der vorgelagerten Stufe bezieht die Landwirtschaft Produktionsmittel. Abnehmer ihrer Produkte und Leistungen sind Verarbeitungs- und Handelsunternehmen der nachgelagerten Stufe. Im Folgenden werden die Strukturentwicklungen in der Landwirtschaft und in ausgewählten Betrieben der vor- und nachgelagerten Stufe aufgezeigt.
Die Tätigkeit der Landwirtinnen und Landwirte zeitigt eine Beschäftigungswirkung in den Betrieben, die der Landwirtschaft vor- und nachgelagert sind. Ohne produktive Landwirtschaft würden deren Aktivitäten ganz oder teilweise wegfallen.
Die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft und in den vor- und nachgelagerten Betrieben ging von 1998 bis 2005 gesamthaft um rund 55'000 Personen zurück. Etwas weniger als die Hälfte davon waren Beschäftigte in der Landwirtschaft und gut 20'000 Beschäftigte in den nachgelagerten Betrieben. In den vorgelagerten Betrieben ging in dieser Zeitspanne die Zahl der Arbeitskräfte um rund 8'000 zurück.
Im Jahr 2005 waren rund 12% der Beschäftigten direkt in der Landwirtschaft oder in Branchen, die einen engen Bezug zur Landwirtschaft haben, tätig. Die Betriebe der nachgelagerten Stufe beschäftigten rund 212'000 Personen, diejenigen der vorgelagerten Stufe rund 50'000 Personen. Die Anzahl Beschäftigte in der Landwirtschaft betrug rund 181'000 Personen.
Im Jahrzehnt 1990–2000 war die Hälfte der Reduktion der Anzahl Betriebe auf den Rückgang der Kleinstbetriebe mit einer Fläche bis 3 ha zurückzuführen. Klar rückläufig waren auch die Betriebe der Grössenklassen bis 20 ha. Demgegenüber konnten die Betriebe der Grössenklassen über 20 ha zahlenmässig zunehmen.
In den Jahren 2000 bis 2006 schwächte sich die jährliche Abnahmerate bei den Kleinstbetrieben gegenüber den neunziger Jahren markant ab. Leicht zugenommen hat sie hingegen bei den Betrieben der Grössenklassen 3 bis 10 ha und 10 bis 20 ha. In der Grössenklasse 20 bis 25 ha war in dieser Zeitspanne eine schwache Abnahmerate auszumachen. Die Wachstumsschwelle stieg von 20 auf 25 ha. Das heisst, dass seit der Jahrtausendwende per Saldo die Anzahl Betriebe in den Grössenklassen bis 25 ha ab- und über diesem Wert zugenommen hat.
Entwicklung der Anzahl Betriebe nach Grössenklassen und Regionen
Die Entwicklung der Anzahl Betriebe nach Region zwischen 1990 und 2000 wies absolut eine stärkere Abnahme in der Talregion (rund 10'000) als in der Hügel- und Bergregion (5'500 bzw. 6'500) auf. Relativ betrachtet war aber die jährliche Abnahmerate in der Bergregion am höchsten. Seit dem Jahr 2000 konnten im Vergleich zu den neunziger Jahren in allen Regionen tiefere Abnahmeraten festgestellt werden.

■
Entwicklung der Anzahl Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nach Regionen
Tabelle 2, Seite A2
Bei den Haupterwerbsbetrieben gab es zwischen 2000 und 2006 in allen Regionen einen klaren Rückgang der Abnahmerate gegenüber den neunziger Jahren. In der Bergregion war sie mit 0,6% pro Jahr am tiefsten. Bei den Nebenerwerbsbetrieben war die Abnahmerate deutlich höher, mit 4,5% am höchsten in der Bergregion. Insgesamt sank zwischen 2000 und 2006 die Zahl der Haupterwerbsbetriebe um gut 3'800 und jene der Nebenerwerbsbetriebe um rund 3'900.
Der Rückgang der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe ist mit einer Reduktion der Anzahl Beschäftigte verbunden.
Quelle: BFS
■ Vor- und nachgelagerte
Stufe
Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Beschäftigten um weitere 27'000 Personen gesunken. Im Unterschied zu den neunziger Jahren gingen zwischen 2000 und 2006 auch die familienfremden Arbeitskräfte zurück. Zwischen 2003 und 2006 etwas zugelegt hat hingegen die Zahl der Betriebsleiterinnen.
Entwicklung ausgewählter Betriebe, die der Landwirtschaft vorgelagert sind
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen
Grosshandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln
Bei ausgewählten Branchen der vorgelagerten Stufe zeigt sich zwischen 1998 und 2005 keine einheitliche Entwicklung. Während die Bereiche Herstellung von Futtermitteln und Grosshandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln sinkende Betriebsund Beschäftigtenzahlen aufwiesen, konnte im Bereich der Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen nach 2001 eine deutliche Zunahme sowohl der Betriebe als auch der Beschäftigten festgestellt werden.
Entwicklung der Beschäftigten in ausgewählten Betrieben, die der Landwirtschaft vorgelagert sind
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Bei ausgewählten Branchen der nachgelagerten Stufe wurden in der Zeitspanne 1998–2005 tendenziell rückläufige Zahlen festgestellt. Davon betroffen waren insbesondere die Bereiche Gross- und Detailhandel mit Nahrungsmitteln sowie Milchverarbeitung. Im Bereich Herstellung von Brot und Backwaren stieg in dieser Zeit sowohl die Anzahl Betriebe als auch die Anzahl Beschäftigte.

Entwicklung ausgewählter Betriebe, die der Landwirtschaft nachgelagert sind
Verarbeitung von Milch
Schlachten und Fleischverarbeitung
Herstellung von Brot und Backwaren
Grosshandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
Fachdetailhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
Entwicklung der Beschäftigten in ausgewählten Betrieben, die der Landwirtschaft nachgelagert sind
Verarbeitung von Milch
Schlachten und Fleischverarbeitung
Herstellung von Brot und Backwaren
Grosshandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
Fachdetailhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
■ Bruttowertschöpfung
Wirtschaftliche Kennziffern
Die Bruttowertschöpfung der Schweizer Wirtschaft im Jahr 2005 lag mit 436,4 Mrd. Fr. 2,7% höher als im Vorjahr. Der Anteil des Primärsektors war mit 1,3% gering. Davon entfielen rund drei Viertel auf die Landwirtschaft.
Entwicklung der Bruttowertschöpfung der drei Wirtschaftssektoren Angaben zu laufenden Preisen Sektor200320042005
■ Aussenhandel
Für den Schweizer Aussenhandel war das Berichtsjahr ein herausragendes Jahr. Einund Ausfuhren erreichten mit 177,1 Mrd. Fr. resp. 185,2 Mrd. Fr. neue Höchstwerte. Dies entspricht einer Zunahme von 12,4% resp. 11,6% gegenüber 2005. Die Handelsbilanz schloss 2006 mit einem Überschuss von 8,1 Mrd. Fr. Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zog ebenfalls an. Die Importe erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Mrd. Fr. auf 10,1 Mrd. Fr., die Exporte um 0,9 Mrd. Fr. auf 5,3 Mrd. Fr.
Im Berichtsjahr stammten 7,8 Mrd. Fr. oder 76,8% der Landwirtschaftsimporte aus der EU. 3,7 Mrd. Fr. oder 71,0% der Exporte wurden in den EU-Raum getätigt. Im Vorjahresvergleich nahmen die Einfuhren aus der EU um 671 Mio. Fr. und die Ausfuhren in diese Länder um 656 Mio. Fr. zu.
Entwicklung des Aussenhandels
1 2004 und 2005 EU25, 2006 EU27Quelle: OZD
Landwirtschaftsprodukte hat die Schweiz im Berichtsjahr wertmässig am meisten aus Frankreich eingeführt gefolgt von Deutschland und Italien. Fast zwei Drittel der gesamten Importe aus der EU stammten aus diesen drei Ländern. Das gleiche Bild zeigte sich auch in den Jahren zuvor. Mit Abstand am meisten exportiert wurde nach Deutschland. Eine stark negative Bilanz weist die Schweiz mit Italien, Frankreich, der Niederlande und Spanien aus. Ausgeglichen erscheint sie hingegen auf relativ tiefem
Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Produkten
und Verarbeitungserzeugnissen nach Produktekategorie 2006
Tabak und Diverses (13, 14, 24)
Milchprodukte (4)
Nahrungsmittel (20, 21)
Genussmittel (9, 17, 18)
Tierfutter, Abfälle (23)
Getreide und Zubereitungen (10, 11, 19)
Ölsaaten, Fette und Öle (12, 15)
Lebende Pflanzen, Blumen (6)
Gemüse (7)
Früchte (8)
Getränke (22)
Tierische Produkte, Fische (1, 2, 3, 5, 16)
Quelle: OZD
Die Schweiz ist bezüglich Nahrungsmittel ein stark importorientiertes Land. Im Berichtsjahr wurden vor allem Getränke, tierische Produkte (inkl. Fische) sowie Früchte und Nahrungsmittelzubereitungen eingeführt. Die Getränkeeinfuhren setzen sich zusammen aus rund 64% Wein und je rund 10% Spirituosen und Mineralwasser. Von den Gesamteinfuhren unter dem Titel «tierische Produkte» sind rund 40% dem Sektor Fleisch, 30% dem Sektor Fisch und der Rest dem Sektor zubereitetes Fleisch und Fleischkonserven zuzuordnen.
Bei den Ausfuhren lagen Nahrungsmittel und Genussmittel an der Spitze. Hauptanteile bei den Nahrungsmittelausfuhren bilden die Lebensmittelzubereitungen, KaffeeExtrakte, Suppen und Saucen. Unter dem Titel «Genussmittel» wurden vorwiegend Röstkaffee, Zuckerwaren sowie Schokolade ausgeführt. Bei Früchten, Gemüse und tierischen Produkten blieben die Exporte bescheiden.
Exportüberschüsse wurden im Berichtsjahr bei Tabak und Diverses (+250 Mio. Fr.), Milchprodukten (+141 Mio. Fr.) sowie Nahrungsmitteln (+126 Mio. Fr.) erzielt. Gegenüber 2005 stieg der Exportüberschuss bei Tabak und Diverses um 37 Mio. Fr., bei Milchprodukten und bei Nahrungsmitteln sank dieser um 1 Mio. Fr. resp. 15 Mio. Fr.
Die Schweizer Landwirtschaft hat gemäss Verfassung den Auftrag, mit ihrer Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu leisten. Der Anteil der Inlandproduktion am inländischen Gesamtverbrauch wird allgemein als Selbstversorgungsgrad definiert.
Das Schwergewicht der Schweizer Landwirtschaft liegt seit jeher auf der tierischen Produktion, was auch den verhältnismässig hohen Selbstversorgungsgrad in diesem Bereich erklärt. Im Jahr 2005 lag der Inlandanteil bei tierischen Produkten mit 94% gleich hoch wie 2004. Der Anteil bei pflanzlichen Produkten sank um 2 Prozentpunkte von 45% (2004) auf 43%. Insgesamt lag 2005 der Selbstversorgungsgrad mit 59% einen Prozentpunkt tiefer als 2004. Im längerfristigen Vergleich zeigt sich insgesamt eine leicht sinkende Tendenz, verursacht durch eine leichte Abnahme bei den tierischen Nahrungsmitteln.
■ Entwicklung von Preisindices
Der Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse ging von 1990 bis 2002 stark zurück. Nach einem leichten Anstieg im Trockenjahr 2003 und dem darauf folgenden Frühjahr 2004, zeigte der Index wieder sinkende Tendenz. Nach dem Tiefsstand 2005 hat sich dieser im Berichtsjahr etwas erholt (74,8 Prozentpunkte). Dazu beigetragen haben die gute Verfassung des Grossviehmarktes und höhere Preise bei den Kartoffeln und im Gemüsebau.
Im Vergleich zum Produzentenpreisindex legte der Landesindex der Konsumentenpreise für die Untergruppe Nahrungsmittel und Getränke bis 2004 kontinuierlich zu. 2005 ging er leicht zurück und blieb im Berichtsjahr unverändert auf 110,4 Prozentpunkten stehen. Der Index stabilisierte sich bei rund 110 Punkten, obwohl zwischen 2003 und 2006 der Importpreisindex für Nahrungsmittel sich um 5 Prozentpunkte erhöhte und die Produzentenpreise in der Schweiz nicht weiter sanken.
Entwicklung des Produzenten-, Konsumenten- und Importpreisindexes für Nahrungsmittel sowie des Indexes der Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel
Produzentenpreisindex
Index (1990/92 = 100)
1 Basis Mai 1997 = 100. Der neue Index enthält zu 100% Produktionsmittel. Im alten Index (Basis 1976) waren die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital mit 25% Gewicht im Gesamtindex eingeschlossen. Das Gewicht der Produktionsmittel betrug damals 75%.
Landwirtschaft
Landesindex der Konsumentenpreise, Untergruppe Nahrungsmittel und Getränke
Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel 1
Importpreisindex für Nahrungsmittel 2
2 Basis Mai 2003 = 100. Ältere Zeitreihen sind für diesen Index nicht vorhanden. Bis April 2003 enthielt der Importpreisindex für die Gruppe «Nahrungsmittel» lediglich die Untergruppen «Fleisch», «Andere Nahrungsmittel» und «Getränke». Mit der Revision von Mai 2003 wurden zusätzliche Untergruppen aufgenommen. So deckt der Index nun einen weit grösseren Bereich der Nahrungsmittelimporte ab.
Quellen: BFS, SBV
Der Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel ging nach einem raschen Anstieg zu Beginn der neunziger Jahre bis 1999 kontinuierlich leicht zurück. Bis 2003 stieg er dann leicht an und stärker bis 2006. Der Indexstand ist damit leicht höher als zu Beginn der neunziger Jahre. Im Berichtsjahr legte der Index gegenüber 2005 um 1 Prozentpunkt auf 106,3 Punkte zu. Der Index kann in Produktionsmittel landwirtschaftlicher Herkunft (Saatgut, Futtermittel) und übrige Produktionsmittel unterteilt werden. Der Teilindex Produktionsmittel landwirtschaftlicher Herkunft ist im betrachteten Zeitraum gesunken, der Teilindex der übrigen Produktionsmittel angestiegen.
Der Importpreisindex für Nahrungsmittel lag im Berichtsjahr bei 105,2 Punkten und somit 1,9 Prozentpunkte höher als 2005.
■ Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesausgaben
Die Gesamtausgaben des Bundes beliefen sich im Berichtsjahr auf 52'377 Mio. Fr. Dies entspricht einer Zunahme von 974 Mio. Fr. oder 1,9% gegenüber 2005. Für Landwirtschaft und Ernährung wurden 3'794 Mio. Fr. aufgewendet. Nach sozialer Wohlfahrt (14'172 Mio. Fr.), Finanzen und Steuern (11'334 Mio. Fr.), Verkehr (7'624 Mio. Fr.) und Landesverteidigung (4'448 Mio. Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung nach wie vor an fünfter Stelle.
Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung
Der Anteil von Landwirtschaft und Ernährung an den Gesamtausgaben des Bundes erreichte 2006 mit 7,2% den bislang tiefsten Stand.
Die Ausgaben für Produktion und Absatz sinken weiter. Sie haben im Berichtsjahr gegenüber 2005 um 71 Mio. Fr. abgenommen. Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung
Anmerkung: Die Staatsrechnung 1999 bildet die Basis für die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete. So wurden z.B. die Aufwendungen für die Kartoffel- und Obstverwertung oder die Ausgaben für die Getreideverwaltung 1990/92 als Ausgaben des BLW einbezogen. Zu diesem Zeitpunkt gab es dafür noch separate Rechnungen. Die Zahlen für 1990/92 sind deshalb nicht identisch mit den Angaben in der Staatsrechnung. Alle späteren Angaben sind jedoch wieder vergleichbar.
Quellen: Staatsrechnung, BLW
Bei den Direktzahlungen wurden im Berichtsjahr rund 90 Mio. Fr. mehr ausgegeben als 2005. Diese Zunahme ist vor allem auf die grössere Beteiligung an den freiwilligen Ethoprogrammen sowie auf Zahlungsüberhänge aus dem Rechnungsjahr 2005 zurückzuführen.
Die Ausgaben im Bereich Grundlagenverbesserung nahmen im Berichtsjahr um 23 Mio. Fr. zu. Die Mehrausgaben in diesem Bereich sind mit den Unwetterschäden 2005 in Verbindung zu setzen.
Das Jahr 2006 war von extremen Wetterbedingungen geprägt. Nach einem kalten Winter und einem nassen Frühling, war der Sommer sehr trocken. Als Folge davon konnten vor allem im Ackerbau geringere Erträge eingefahren werden. Auch der Gemüse-, Obst- und Weinbau litt unter den extremen Wetterverhältnissen, profitierte aber von höheren Preisen. Im Schlachtviehmarkt setzten sich die Tendenzen des Vorjahres fort. Während beim Rindvieh weiterhin günstige Bedingungen herrschten, setzte sich die Preiskrise in der Schweinebranche fort. Die Situation beim Geflügel und den Eiern war relativ stabil. Der Milchmarkt verzeichnete leicht höhere Preise als im Vorjahr. Der Produktionswert des gesamten Sektors betrug 10 Mrd. Fr.
Zusammensetzung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches 2006

Nichtlandw. Nebentätigkeiten 3%
Landw. Dienstleistungen 6%
Sonstige pflanzliche Erzeugnisse 2%
Milch 23%
Obst 5%
Gemüse- und Gartenbau 13%
Futterpflanzen 10%
Wein 4% Kartoffeln, Zuckerrüben 3% Getreide 4%
Rindvieh 12%
Schweine 10%
Geflügel, Eier 4% Sonstige tierische Erzeugnisse 1%
Quelle: BFS
Die Nahrungsmittelproduktion (tierische und pflanzliche Produkte) verminderte sich um 3,9% gegenüber 2005. Dabei nahm die tierische Erzeugung nur um 0,8% (–37 Mio. Fr.) ab, während der Pflanzenbau um 7,5% (–333 Mio. Fr.) zurückging. Der stärkere Rückgang des Letzteren lässt sich vor allem mit dessen grösseren Wetterabhängigket erklären.
■ Produktion: leicht steigende Milcheinlieferungen
Milch und Milchprodukte
Im Jahr 2006 wurde etwas mehr Milch eingeliefert als im Vorjahr. Der Absatz von Milch und Milchprodukten hat sich allgemein erfreulich entwickelt. Die Produktion von Frischmilchprodukten, Milchgetränken und Konsumrahm hat zugenommen. Entsprechend tiefer fiel die Produktionsmenge für Milchpulver aus. Weiterhin sinkende Tendenz wiesen die Produzentenpreise für Milch auf.
Die Gesamtmilchproduktion sank gegenüber dem Vorjahr um 10’100 t auf 3,95 Mio. t. 748'100 t wurden für die Selbstversorgung verwendet oder auf dem Hof verfüttert. Mit 3,205 Mio. t waren hingegen im 2006 die Milcheinlieferungen um 1’756 t höher als im Vorjahr. Diese Milchmenge stammte von 567'200 Kühen. Die durchschnittliche Milchleistung pro Kuh veränderte sich im Berichtsjahr nicht; sie betrug 5'690 kg.

Mit wenigen Ausnahmen waren die monatlichen Milcheinlieferungen im Jahr 2006 beinahe identisch mit denjenigen des Vorjahres. In den beiden Monaten November und Dezember wurden im Vergleich zu den Vorjahresmonaten mehr Milch eingeliefert.
Im Berichtsjahr wurde die insgesamt vermarktete Milch (3,205 Mio. t) wie folgt verwertet (in t Milch):
zu Konsummilch und anderen Milchprodukten: 1 061 000 t(–3,5%)
zu Käse:1 403 000 t(+2,3%)
zu Rahm/Butter:715 000 t(–2,3%)
Die hergestellte Menge Käse stieg 2006 gegenüber 2005 um 3,1% auf 172’914 t. Die Zunahme betrug beim Hartkäse 5,7% (auf 75'105 t), beim Weichkäse 3,2% (auf 6'773 t) und beim Frischkäse 1,9% (auf 40'551 t). Das Produktionsvolumen von Mozzarella stieg um 655 t auf 15'470 t und jenes der Schaf- und Ziegenkäse um 5,5% auf 927 t. Beim Halbhartkäse konnte eine stabile Entwicklung der Produktion beobachtet werden.
Im Vergleich zum Vorjahr war die Produktion von Frischmilchprodukten insgesamt weiterhin zunehmend: Sauermilch und Sauermilchprodukte erreichten im Berichtsjahr ein Volumen von 5’598 t, dabei konnte eine Zunahme von 11,5% verzeichnet werden. Die Produktion von Milchgetränken stieg um 9,3% auf 65'145 t. Ein geringfügiger Rückgang von 567 t auf 139'904 t konnte bei der Jogurtproduktion beobachtet werden.
Wie bereits im Jahr 2005 konnte auch im Berichtsjahr bei der Rahmproduktion eine leicht positive Tendenz festgestellt werden. Die Butterproduktion stieg um 572 t oder 1,4%; die Milchpulverproduktion sank um 4,8% auf 48'373 t.
■ Aussenhandel: positive Gesamtbilanz
Die Aussenhandelsbilanz hat sich im Berichtsjahr nicht geändert. Die Schweiz exportierte mengenmässig mehr Käse, Milchpulver, Jogurt und Rahm als sie einführte.
Die Käseausfuhr nahm im Berichtsjahr um 2,4% auf 50’487 t, der Käseimport um 3,2% auf 30’892 t ab. Auffallend ist im 2006 die Zunahme der Jogurtimporte um 108% auf 3’903 t. Hingegen sank der Export um 5,3% auf 6'918 t. Der Export von Rahm sank um 264 t auf 4'011 t. Der Export von Milchpulver nahm im Vergleich zum Vorjahr um 4’279 t oder 25,2% auf 12’691 t ab. Der Import sank um knapp 30%.
Auch im fünften Jahr nach Inkrafttreten des Käseabkommens mit der EU wurden nicht bei allen Nullzollkontingenten die zur Verfügung stehenden Importmengen zugeteilt. Von den verfügbaren 22’000 t wurden nur 17’935 t ersteigert. Wie bereits im vorangehenden Jahr konnte auch diesmal das Kontingent 119 (Mozzarella) vollumfänglich zugeteilt werden. Im Gegensatz zum vorangehenden Jahr konnte beim Kontingent 120 (Frisch- und Weichkäse) nun ebenfalls die gesamte Menge zugeteilt werden.
Kontingents-Nr.
Die Versteigerung der Einfuhrrechte für das Jahr 2006/07 bestätigte die Entwicklung der letzten vier Jahre: Die Kontingentsmengen für Mozzarella sowie andere Frisch- und Weichkäse konnten vollumfänglich zugeteilt werden. Hingegen wurden die zur Verfügung stehenden Mengen der Kontingente Nr. 121, 122 und 123 nur teilweise ersteigert.
■ Verbrauch: Stagnierender
Gemäss Abkommen standen im fünften Jahr 7’646 t für einen zusätzlichen zollfreien Käseexport in die EU zur Verfügung (Erhöhung des Nullzollkontingentes um 896 t gegenüber dem vierten Kontingentsjahr). Im Vergleich zum vierten Jahr wurde die Marktzutrittsmöglichkeit besser genutzt. Im Juli 2006 (Beginn Kontingentsjahr) vergab die EU für den Zeitraum Juli 2006 bis Dezember 2006 Einfuhrlizenzen in der Höhe von 1'801,6 t. Gegenüber der Vorjahresperiode bedeutet dies eine Erhöhung um 237,6 t oder 15,2%. Verfügbar wären für diesen ersten Halbjahreszeitraum 3’823 t gewesen. Für die zweite Jahreshälfte 2006/07 standen demnach, einschliesslich der im ersten Halbjahr nicht ausgenützten Kontingente, 5'844,4 t zur Verfügung. Für diesen Zeitraum wurden von der EU Einfuhrlizenzen in der Höhe von 1'256 t vergeben.
Das Zollfreikontingent der EU von 2'000 t für schweizerischen Jogurt- und Rahmexport wurde wiederum voll beansprucht. Wobei im Rahmen dieses Kontingentes ausschliesslich Rahm exportiert wurde.
Die Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums an Milch und Milchprodukten stagniert insgesamt. Der Jogurt-, Quark- und Butterkonsum ist 2006 im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert geblieben.
Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums
Der Konsum von Frisch- und Halbhartkäse pro Kopf hat sich im Vergleich zum Jahr 2005 nicht geändert. Hingegen konnte beim Weich- und Hartkäseverbrauch ein Anstieg von 5,9% bzw. von 1,7% verzeichnet werden. Der Absatz von Milchgetränken betrug 8,5 kg pro Kopf, 0,7 kg oder 9% mehr als im Vorjahr. Hingegen blieb 2006 der Pro-Kopf-Verbrauch von Konsummilch im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 79,1 kg.
■ Produzentenpreise: sinkende Tendenz
Der schweizerische Durchschnittspreis sank 2006 gegenüber dem Vorjahr um 0.59 Rp. pro kg Milch und lag bei 71.82 Rp.
Milchpreise 2006 gesamtschweizerisch und nach Regionen 1
1Region I: Westschweiz; Region II: Bern, Zentralschweiz; Region III: Nordwestschweiz; Region IV: Zürich/Ostschweiz; Region V: SüdschweizQuelle: BLW
Die regionalen Unterschiede bei Industriemilch und verkäster Milch sind 2006 im Vergleich zu 2005 etwas kleiner geworden. Die Preisdifferenzen zwischen den Regionen bei der Industriemilch betrugen bis zu 2.19 Rp., bei der verkästen Milch bis zu 6.52 Rp. Hingegen vergrösserte sich im Vergleich zum Vorjahr die regionale Differenz bei der Biomilch auf bis zu 4.93 Rp. Im Berichtsjahr wurde mit durchschnittlich 80.24 Rp. (–1.57 Rp. oder –2%) auch für Biomilch weniger ausbezahlt. Für Biomilch liessen sich bis zu 9.52 Rp. pro kg Milch höhere Preise erzielen.
■ Konsumentenpreise: verstärkter Druck
Die Konsumentenpreise der Milch und Milchprodukte sanken im Berichtsjahr weiter: 1 kg Emmentaler kostete im Jahr 2006 durchschnittlich Fr. 19.21. Die Abnahme beträgt gegenüber dem Vorjahr 42 Rp. Für 1 kg Gruyère zahlte der Konsument Fr. 19.97 oder 22 Rp. weniger. Der Konsumentenpreis für 1 kg Tilsiter nahm im Vergleich zum Vorjahr um 79 Rp. ab auf Fr. 16.80. Wie beim Käse sank auch beim Vollrahm (verpackt, 1⁄2 l) der Preis innert Jahresfrist von Fr. 4.22 auf Fr. 3.97.
Konsumentenpreisindices für Milch und Milchprodukte
Auch im Jahr 2006 wiesen die Konsumentenpreisindices für die Produkte Milch, Käse, Rahm, Butter und andere Milchprodukte weiter sinkende Tendenzen auf. Der Index für Butter ist am stärksten gesunken: minus 2,8 Punkte oder 2,7%.
■ Marktspanne: tendenziell abnehmend
Nachdem die Gesamtbruttomarge auf Milch und Milchprodukte ihren höchsten Wert des Berichtsjahres im Mai erreicht hatte, verzeichnete sie bis Dezember eine stetige Abnahme. Der stetige Rückgang der Bruttomarge Butter von Juli bis Oktober 2006 hat folgende Gründe: die Konsumentenpreise für Butter verharrten auf einem praktisch stabilen Niveau, aber die Verteuerung des Rohstoffes Rohmilch sowie Aktionsverkäufe bewirkten eine Abschwächung der Bruttomarge. In den Monaten Februar, Juni und Dezember 2006 erreichte die Bruttomarge Jogurt ihre tiefsten Werte, die Gründe dafür sind Aktionsverkäufe eines Grossverteilers.

Tiere und tierische Erzeugnisse
Der Fleischkonsum zeigte auch 2006 eine steigende Tendenz und lag mit einer Zunahme von insgesamt 0,6% bei 51,31 kg pro Kopf. Einzige Ausnahme bildete das Geflügelfleisch, dessen Konsum gegenüber dem Vorjahr um 7,6% sank. Dank der gestiegenen Nachfrage konnte der Markt die um 1% höhere gesamte Inlandproduktion aufnehmen.
Infolge der höheren Inlandproduktion von Schweinen (+3% gegenüber 2005) waren die Preise während des ganzen Berichtsjahres unter Druck, obwohl auch der Konsum von Schweinefleisch um 2,5% stieg. Entsprechend erzielten die Produzenten einen durchschnittlichen Preis von lediglich 3.85 Fr./kg SG. Die vom BLW getroffenen Massnahmen (–18% Einfuhr von Schweinefleisch in Hälften) konnten das Angebot nur ungenügend eindämmen. Für die Kälbermäster war 2006 hingegen erneut ein gutes Jahr: Der Jahrespreis von 14.43 Fr./kg SG lag sogar um 0,3% über dem Durchschnitt der in den Jahren 1990 und 1992 gelösten Preise. Auf dem Rindermarkt stiegen die Produzentenpreise aller Kategorien weiter in die Höhe. Infolge des erneuten Konsumanstiegs um 5,6% konnte die Produktion trotz einer Steigerung um 4,2% die Nachfrage nicht decken. Aus diesem Grund musste die Einfuhr von über 4'125 t Kuhfleisch bewilligt werden, womit 1'675 t mehr importiert wurden als im Vorjahr.

■ Produktion:
Mastgeflügel gegenüber 2005 rückläufig
Mit Ausnahme des Mastgeflügels verzeichneten die Tierbestände eine steigende Tendenz oder blieben zumindest stabil. Nach einem Anstieg um 80% während der vergangenen fünfzehn Jahre ging der Mastgeflügelbestand zwischen 2005 und 2006 um 11,5% zurück. Diese Entwicklung hängt zweifellos mit der Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten durch die Vogelgrippe zusammen.
Der 2005 eingesetzte Aufwärtstrend beim Rindviehbestand hielt zwar auch 2006 an (+0,8%), aber die Zahl der Betriebe mit Rindviehhaltung (44'500) verringerte sich um weitere 929 Einheiten. Mit einer jährlichen Erhöhung um rund 10'000 Stück seit 2004 gleicht der Mutter- und Ammenkuhbestand den Rückgang an Verkehrsmilch produzierenden Kühen aus. Der Schweinebestand mit 1,635 Millionen Stück stieg gegenüber dem Vorjahr um weitere 1,6% an. Die Anzahl Zuchtsauen erhöhte sich um 2'900 Stück auf 151'700 Tiere. Die Schaf-, Ziegen- und Pferdehaltung verzeichnet seit 1990 einen konstanten Aufwärtstrend.
Entwicklung der Tierbestände
–Kühe ohne Verkehrsmilchproduktion, gemolken515153532,61
–Mutter- und Ammenkühe14707887459,52
Schweine1 7761 5371 6091 635–10,27
Schafe35544044645125,54
Ziegen6171747620,77
Pferde3854555644,74
Mastgeflügel2 8784 9715 0604 48168,08
Lege- und Zuchthennen2 7952 0882 1892 147–23,39
Quelle: BFS
Die Schweinefleischproduktion (243'321 t SG) ist mengenmässig am bedeutendsten. An zweiter Stelle folgt die Rindfleischproduktion (104'217 t SG) und an dritter Stelle das Geflügelfleisch (29'781 t Verkaufsgewicht). Im Vergleich zu 2005 erhöhten sich die inländische Rindfleisch- und Schweinefleischproduktion um 4,2% bzw. 3%. Ein Produktionsrückgang ist beim Geflügelfleisch (–10,8%), beim Ziegenfleisch (–7,5%), beim Schaf- und Lammfleisch (–6,5%), beim Pferdefleisch (–3,1%) und beim Kalbfleisch zu verzeichnen (–2,2%).
Bei der Geflügelfleischproduktion ist seit 2005 ein starker Rückgang feststellbar. Die seit 1990/92 rückläufigen Rinder- und Schweinebestände registrierten indessen 2006 eine Zunahme. Beim Geflügelfleisch war die entgegengesetzte Entwicklung feststellbar, dessen Produktion infolge des deutlichen Konsumanstiegs seit 1990/92 um 60,9% gestiegen war.
■ Aussenhandel: Deutschland ist wichtigster Fleischlieferant
Entwicklung der tierischen Produktion
Quellen: Proviande, SBV
Das konsumierte Rind- und Schweinefleisch wird zu 84,7% bzw. zu 94,8% in der Schweiz produziert. Hingegen stammt lediglich jedes zehnte Kilogramm Pferdefleisch, jedes fünfte Kilogramm Kaninchenfleisch sowie jedes zweite Kilogramm Geflügel-, Ziegen- und Schaffleisch aus einheimischer Produktion. Im Berichtsjahr deckte der Anteil der Schweizer Produktion aller Kategorien zusammen 81,7% des Inlandkonsums ab.
Die Eierproduktion erhöhte sich um 0,5% auf 660 Millionen Stück. Im Vergleich zur Periode 1990/92 legte sie um 3% zu.
Die Ausfuhren von Schweizer Fleisch und Fleischerzeugnissen kletterten auf 2'016 t. Rindstrockenfleisch ist mit einem Marktanteil von 1'319 t das wichtigste Exportprodukt, das fast ausschliesslich nach Frankreich und Deutschland verkauft wird. Der Handelswert der schweizerischen Fleischexporte betrug rund 35 Millionen Franken.
Schweizer Betriebe führten insgesamt über 108’967 t Fleisch, Fleischerzeugnisse und Schlachtnebenprodukte mit einem Handelswert von 717 Millionen Franken ein. Die wichtigsten Lieferländer waren Deutschland (31'615 t), Brasilien (22'490 t) und Frankreich (9'084 t). Der Handelswert dieser Waren erreichte zusammen rund 280 Millionen Franken. Mengenmässig sind Geflügel- und Rindfleisch mit Einfuhren von 43’413 t bzw. 14'450 t dominierend. Das Angebot an Verarbeitungsrindfleisch ist in der Schweiz weiterhin gering.
Aus Brasilien stammen 63% des eingeführten Rind- und Kalbfleisches, was einer Anteilsabnahme um 10 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht. Es folgen Deutschland (10,3%), die Niederlande (5,7%) und Österreich (5,6%). Brasilien exportiert vor allem Spezialstücke des Rindsstotzens, Nierstücke und High-Quality-Beef. Deutschland und Österreich führen Kuhfleisch in Hälften zur Weiterverarbeitung aus. Australien und Neuseeland sind mit einem Anteil von insgesamt 82% die grössten Exporteure von Schaf- und Lammfleisch. Das Pferdefleisch stammt hauptsächlich aus den USA (48%) und aus Kanada (27%). Brasilien ist mit einem Importanteil von 34% der wichtigste Geflügelfleischlieferant und auch weltweit der grösste Exporteur. Aus Deutschland kommen 17% sowie aus Frankreich und Ungarn 15% bzw. 9% des
■ Verbrauch:
Rindfleisch holt auf
ausländischen Geflügelfleisches. Grosser Beliebtheit erfreuen sich nach wie vor die italienischen Wurstwaren, wovon rund 2'600 t in die Schweiz verkauft werden. Ausserdem landen etwa 1'300 t französische Fleischzubereitungen und Konserven in Schweizer Haushalten und in der Gastronomie.

2'551 Esel und Pferde wurden für Freizeit und Sport in die Schweiz eingeführt, was einer Abnahme um 700 Tiere gegenüber 2005 entspricht. Jedes dritte Pferd stammt aus Deutschland und jedes vierte Pferd aus Frankreich. Während desselben Zeitraumes wurden aus der Schweiz 1'190 Tiere ausgeführt.
Der Aussenhandel mit Eiern ist sehr einseitig. Den Schaleneiereinfuhren von über 28'900 t stehen Ausfuhren von lediglich 29 t gegenüber. Die Einfuhren stiegen gegenüber dem Vorjahr um 600 t an. Etwa die Hälfte der Importeier wird im Detailhandel verkauft, während die andere Hälfte aufgeschlagen und in der Nahrungsmittelindustrie verwendet wird. Deutsche, niederländische, französische und bulgarische Eier von insgesamt 27'965 t weisen den grössten Anteil auf. Zudem wurden auch 8'100 t flüssige und getrocknete Eiprodukte sowie Eieralbumine in die Schweiz importiert. Mehr als die Hälfte davon stammen aus den Niederlanden. Die Ausfuhren beliefen sich hingegen nur auf 8,5 t.
Im Rahmen der Uruguay-Runde der WTO hat sich die Schweiz verpflichtet, den Marktzutritt für eine bestimmte Fleischmenge zu tiefen Kontingentszöllen zu gewähren. Für Rind-, Kalbs-, Schaf-, Pferde- und Ziegenfleisch beträgt die Zollkontingentsmenge seit 1996 zusammen 22'500 t. Die Schweiz hat diese Verpflichtung jedes Jahr eingehalten und im Jahresmittel der letzten elf Jahre über 29'000 t Einfuhren zugelassen. Für Schweine- und Geflügelfleisch nahm die Zollkontingentsmenge von 50'020 t im Jahre 1996 auf 54'500 t im Jahre 2000 zu; seither ist sie konstant geblieben. Auch diese Verpflichtung wurde im Durchschnitt der Jahre 1996 bis 2006 mit 53'846 t pro Jahr übertroffen. Allerdings wurden zum ersten Mal seit elf Jahren nur 85,5% des Zollkontingents ausgenützt. Dieser Umstand ist auf das durch die Vogelgrippe hervorgerufene Misstrauen der Konsumentinnen und Konsumenten zurückzuführen. Seit 1996 beträgt das Zollkontingent für Tiere der Pferdegattung 3'322 Stück. Die Ausnützung liegt bei durchschnittlich 89%. Infolge der auf 1. Januar 2007 geänderten Zuteilung der Zollkontingentsanteile (Windhundverfahren, «first come, first served») zogen die an Pferdeeinfuhren interessierten Personen im Berichtsjahr vor, diese Neuregelung abzuwarten.
Der Fleischverbrauch lag mit 392'538 t um 1,3% über dem Vorjahreswert. Etwa die Hälfte davon ist Schweinefleisch. Den kleinsten Anteil weist Ziegenfleisch mit 751 t auf. Wieder steigender Beliebtheit erfreuen sich sowohl Rindfleisch wie auch Schweinefleisch mit einer Zunahme des Verbrauchs von 5,6% bzw. 2,5%. Der Schaf- und Lammfleischverbrauch sank dagegen um 2,7%. Die grösste Einbusse musste jedoch das Geflügelfleisch (–7%) verbuchen. Ausserdem verzehrten die Schweizerinnen und Schweizer 62’653 t Fische und Krustentiere.
■ Produzentenpreise: Preise für Schlachtkälber im Hoch
Der Pro-Kopf-Konsum von Fleisch blieb im Berichtsjahr stabil bei 51,31 kg. Wie bereits im Vorjahr ist der Konsum von Schweinefleisch am grössten (25,66 kg), gefolgt von Rindfleisch (10,91 kg). Stabil blieb der Konsum von Pferdefleisch bei 0,68 kg. Die grössten Abnahmen in Kilogramm pro Kopf verzeichneten Geflügelfleisch (–0,68 kg) und Kalbfleisch (–0,08 kg). Zunehmender Beliebtheit erfreuten sich hingegen wieder Fische und Krustentiere: Der Konsum erhöhte sich um 7,2% auf 8,19 kg. 2006 wurden wie bereits im Vorjahr pro Person 185 Eier gegessen.
Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums von Fleisch und Eiern
Wie bereits in den vergangenen Jahren kommen in den Schweizer Haushalten meistens Schweinewurstwaren und Charcuterie auf den Tisch. Geflügelfleisch wird trotz eines deutlichen Rückgangs immer noch häufiger konsumiert als Rindfleisch. Auch in der Gastronomie steht Charcuterie hoch im Kurs. Im Gegensatz zu den Privathaushalten wird ausser Hause an erster Stelle Rindfleisch und an zweiter Stelle Schweinefleisch verzehrt. In den Restaurants wurde 2006 ausserdem mehr Fisch als Geflügelfleisch serviert.
Für Tiere der Rindviehgattung (Muni, Ochsen und Rinder) mittlerer Qualität (Handelsklasse T3) wurden im Jahresmittel rund Fr. 8.40 je kg SG franko Schlachthof bezahlt. Dies entspricht einem Anstieg von 50 Rp. gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres. Gestiegen sind auch die Kuhpreise in allen Handelsklassen. Sie lagen rund 0.15 Fr./kg SG über dem Vorjahr. Für eine Kuh der Handelsklasse T3 erhielten die Bauern Fr. 6.35/kg SG. Das gesamte Berichtsjahr hindurch hielten sich die Preise für Schlachtkälber auf durchschnittlich 14.43 Fr./kg SG. Hauptursache hierfür ist das kleine Angebot auf Grund des geringen Kuhbestandes bei gleichzeitig stabilem Konsum. Wegen der steigenden Schweinefleischproduktion, die gegenüber 2004 um 7% und gegenüber 2005 um 3% höher lag, blieb der Jahrespreis für Schweine mit 3.85 Fr./kg SG auf einem Tiefstand.
■ Konsumentenpreise: billigere Cervelats
Monatliche Schlachtvieh- und Schweinepreise 2006
Kühe,
In der ersten Jahreshälfte sank der Kälberpreis um 2.00 Fr./kg SG, erreichte aber infolge des rückläufigen Angebots mit Fr. 15.16 Fr./kg SG im Dezember praktisch wieder den Januarwert. Für Schweine wurde von Januar bis Juli etwas mehr als 4.00 Fr./kg SG bezahlt, wobei im Juni mit 4.64 Fr./kg SG ein Höchststand erreicht wurde. Da die widrigen Wetterverhältnisse der Grillsaison im August ein vorzeitiges Ende setzten, brachen die Preise in der Folge ein und verbuchten zwischen August und Dezember einen historischen Durchschnitt von 3.76 Fr./kg SG. Saisonale Angebotsspitzen treten bei den Lämmern im Frühling auf, weshalb die Produzenten von Februar bis April weniger als 10.00 Fr./kg SG erzielten. Im Jahresdurchschnitt bewegte sich der Preis um 10.34 Fr./kg SG.
Der Abwärtstrend der Produzentenpreise hielt 2006 zwar an, doch die Konsumentinnen und Konsumenten von Schweinefleisch profitierten davon kaum. Die Verkaufspreise waren im Detailhandel ebenso hoch oder sogar leicht höher als 2005. Ein Paar Cervelats, für welches in den vergangenen fünfzehn Jahren 50 Rp. mehr bezahlt werden musste, verbilligte sich hingegen im Vergleich zu 2004 um 20 Rp. Mit einer Zunahme um 5,6% im Jahr 2006 wurde im dritten aufeinander folgenden Jahr mehr Rindfleisch konsumiert. Diese Entwicklung wirkte sich zusammen mit einer Verringerung des Inlandangebots auf die Konsumentenpreise (+5%) der verschiedenen Stücke vom Rind aus. Die beobachteten Konsumentenpreise für Fleisch aller Tierkategorien lagen im Berichtsjahr höher als 1990/92. Gründe dafür dürften der höhere Anteil von Labelfleisch und zusätzliche Kosten in der Wertschöpfungskette sein (LSVA, Entsorgung von tierischen Nebenprodukten, Mehraufwand für die Deklaration und Rückverfolgbarkeit der Nahrungsmittel usw.). Die grösste Preiszunahme seit 1990/92 weist mit 49,1% das Voressen vom Kalb auf. Lediglich um 0,7% kletterte der Preis für geschnittene Koteletten vom Schwein. Die Produzentenpreise brachen dagegen seit 1990/92 um 11,7% für Muni, um 6,9% für Kälber, um 28,9% für Schweine und sogar um 33,2% für Lämmer ein.
Gegenüber dem Vorjahr ging die nominale Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung auf frischem Rindfleisch um 4,1% zurück. Diese Einbusse lässt sich einerseits durch die höheren Produzentenpreise und andererseits durch den verstärkten Wettbewerb in der Fleischbranche erklären. Die Marge auf Kalbfleisch verringerte sich um 1,2%. Die Produzenten erzielten gute Preise im Berichtsjahr. Entsprechend kletterten die Konsumentenpreise in die Höhe. Die Bruttomarge auf Schweinefleisch sank im Vergleich zum Vorjahr um 2,1%. Die Konsumentinnen und Konsumenten konnten etwas von der Reduktion der Produzentenpreise profitieren, die sich teilweise auf die Verkaufspreise für Bankfleisch auswirkte. Beim Lammfleisch legte die Bruttomarge gegenüber 2005 um 9,9% zu. Während desselben Zeitraums wurden höhere Preise in den Metzgereien beobachtet. Die Marge auf dem Warenkorb aller Frischfleischsorten, inkl. Fleisch- und Wurstwaren, verlor 1,8% gegenüber 2005. Sie blieb aber immer noch 16,5% höher als in der Basisperiode (Februar–April 1999).
■ Bruttomarge auf Fleisch■ Wettersituation: sonnig und warm
Pflanzenbau und pflanzliche Produkte
Im Berichtsjahr blieben in der Deutschschweiz die Temperaturen bis Mitte März ganztags im Minusbereich, die Tagestiefstwerte sanken im Flachland sogar unter –10°C und in den Alpen teils unter –20°C. Im Juli schossen die Temperaturen im Norden um 4,6–5,2°C über das langjährige Mittel (1961–1990) hinaus. In den Niederungen der Alpennordseite gab es rekordverdächtige 15–18 Hitzetage mit 30°C und mehr. Der August war dagegen auf der Alpennordseite und im Nordbünden sehr kalt. Einzig die Südschweiz hatte im August nur leicht unterdurchschnittliche Temperaturen zu verzeichnen. Auf den Kälteeinbruch im August folgte der wärmste Herbst seit Menschengedenken mit Rekordwerten im September (30,8°C in Locarno-Monti). Trotz den sehr kalten Temperaturen bis Mitte März und dem Kälteeinbruch im August war das Berichtsjahr 2006 gesamthaft das fünft wärmste seit 1864, da die übrigen acht Monate des Jahres alle deutlich wärmer waren als das langjährige Mittel. Extrem starke Niederschläge in den Monaten April und Mai sorgten im Mittelland, Jura sowie Zentralwallis für den nassesten Frühling seit 1901. Weite Landesteile blieben im Januar, Juni, Juli und November trocken, der August war dafür in den meisten Gegenden sehr nass. Auf der Alpensüdseite konnte das grosse Niederschlagsdefizit erst dank starken Regenfällen im Dezember wieder etwas ausgeglichen werden. Im östlichen Mittelland gab es wegen Nebelarmut im Herbst einen starken Sonnenscheinüberschuss. Fast in der ganzen Schweiz war es im Berichtsjahr leicht sonniger als gewöhnlich.
Zu den extremen Wetterereignissen im Berichtsjahr zählen die starken Schneefälle in den nördlichen Landesteilen vom 4. und 5. März. Innerhalb von 30 Stunden fielen im Appenzellerland, im östlichen Mittelland und südlich angrenzenden Jura 40–85 cm Neuschnee.

■ Produktion: Flächenabnahme bei Soja und Futterrüben
Ackerkulturen
Insgesamt nahm die offene Ackerfläche gegenüber dem Vorjahr um 1'614 ha ab (1%). Während die Brotgetreidefläche um 9% zurückging, wurde die Futtergetreidefläche im Vergleich zum Vorjahr um weitere 5% gesteigert. Flächengewinne verbuchten zudem Hülsenfrüchte (9%), Raps (6%), Sonnenblumen (4%), Zuckerrüben (3%) und Ölkürbisse (3%). Flächenabnahmen verzeichneten Soja (–26%), Futterrüben (–12%), Kartoffeln (–4%) und Silo- und Grünmais (–2%).
Zusammensetzung der offenen Ackerfläche 2006 (provisorisch)
Total 284 817 ha
Silo- und Grünmais 15% 41 869 ha
Freilandgemüse 3% 8 899 ha
Raps 7% 18 688 ha
Zuckerrüben 7% 18 739 ha
übrige Kulturen 6% 20 723 ha
Getreide 58% 163 926 ha
Kartoffeln 4% 11 973 ha
Quelle: SBV
Die Erträge 2006 fielen sehr niedrig aus. Im Vergleich zum Vorjahr nahm der Rapsertrag um 10% und der Zuckerrübenertrag um 13% ab. Der stärkste Rückgang war jedoch bei den Kartoffeln mit 16% zu verzeichnen. Nur die Getreideerträge konnten annähernd stabil gehalten werden.
Entwicklung der Flächenerträge ausgewählter Ackerprodukte
Index (1990/92 = 100)
Produkte (Erträge 2006 provisorisch)
Winterweizen (56,6 dt/ha)
Kartoffeln (324,0 dt/ha)
Raps (30,1 dt/ha)
Gerste (61,9 dt/ha)
Zuckerrüben (663,9 dt/ha)
Quelle: SBV
■ Verwertung: Niedriger Zuckergehalt
Die Brotgetreideproduktion nahm im Vergleich zum Vorjahr wegen Flächenreduktion (9%) und leicht niedrigeren Flächenerträgen um 11% ab. Dafür konnte die Futtergetreideproduktion im Berichtsjahr dank einer Flächenausdehnung gesteigert werden (2%). Nachdem im Vorjahr fast 200'000 t Körnermais gedroschen wurden, sank die Produktionsmenge im Berichtsjahr um fast 50'000 t, was nicht zuletzt dem Flächenrückgang von 13% zuzuschreiben ist. Die Weizenproduktion wurde insgesamt gesteigert, wobei zu bemerken ist, dass die Anbaufläche von Weizen als Brotgetreide rückläufig ist (9%), dafür wurde die Fläche für Futterweizen im Berichtsjahr mehr als verdoppelt (+137%).
Entwicklung der Getreideproduktion
Im Berichtsjahr wurden im Inland total 1'007’600 t Getreide produziert, davon konnten 44% als Brotgetreide abgesetzt werden. Im Gegensatz zum sehr hohen mittleren Zuckergehalt der Zuckerrüben von 17,5% im Vorjahr, wurde im Berichtsjahr nur ein niedriger mittlerer Zuckergehalt von 16,4% erreicht. Ausserdem konnten wegen den schlechten Wetterbedingungen nur sehr kleine Zuckerrübenerträge erzielt werden. Die gesamte produzierte Zuckermenge war dementsprechend mit 182'500 t die niedrigste seit 2001, obwohl die Anbaufläche mit 18'700 ha fast so gross war wie bei der Rekordernte 2004. Wegen der niedrigen Kartoffelernte 2006 wurden 67'600 t weniger inländische Kartoffeln verfüttert oder zu Futter (Flocken oder Mehl) verarbeitet als im Vorjahr. Die kostengünstige Verfütterung unverarbeiteter Knollen hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die Herstellung von Kartoffelflocken und Mehl zu Futterzwecken nahm früher kontinuierlich ab (2005: 14%) und stieg im Berichtsjahr erstmals wieder auf 16% an. Das nasse Augustwetter, die dadurch verzögerte Ernte und die auch sonst nicht idealen Bedingungen während der Vegetationsperiode haben sich negativ auf die Flächenerträge der Sonnenblumen ausgewirkt. Trotz einer Flächenausdehnung wurde die Zielmenge von 20'000 t Sonnenblumen deutlich verfehlt. Die Ernte an Speiseraps kam ebenfalls nicht an die Zielmenge von 54'000 t heran, weshalb auf die Inlandproduktion von Raps zur Verwendung als nachwachsender Rohstoff (NWR) zurückgegriffen wurde. Raps (exkl. NWR-Raps) wird jeweils ca. zur Hälfte zu Speiseöl und zur anderen Hälfte zu Speisefetten und Margarinen verarbeitet.
■ Aussenhandel: Hohe Kartoffelimporte
Die starken Regenfälle im Frühling, die grosse Hitze und Trockenheit in den Monaten Juni und Juli und der nasse August führten im Berichtsjahr zu einer schwierigen Situation für die Kartoffelproduktion. Die klimatischen Bedingungen wirkten sich nicht nur negativ auf das Wachstum der Knollen aus, sondern begünstigten auch Fäulnis und Glasigkeit. Es resultierte eine sehr kleine Kartoffelernte 2006. Da bereits die Ernte 2005 etwas tiefer ausgefallen war als im langjährigen Mittel, konnte der inländische Markt von Speise- und Veredelungskartoffeln im Berichtsjahr ungenügend versorgt werden. Um den Kartoffelbedarf für den Frischkonsum und die Veredelung zu decken, musste eine erhöhte Einfuhr im Rahmen des Zollkontingentes ermöglicht werden. Das in der Agrareinfuhrverordnung festgelegte Teilzollkontingent Kartoffeln von 18'250 t wurde in vier Tranchen für das Jahr 2006 vorübergehend um 48'200 t auf 66’450 t erhöht. Die Einfuhrmöglichkeiten wurden insbesondere für Speisekartoffeln nicht ganz ausgenützt. Grund dafür war, dass die Qualität der ausländischen Kartoffeln nicht besser als die der inländischen war. Die Verwertung der inländischen Produktion hatte deshalb Priorität. Auch für das Jahr 2007 war eine vorübergehende Erhöhung des Teilzollkontingentes um 43'900 t auf 62'150 t Kartoffeln nötig. Mit der Ernte 2007 sollte der Kartoffelbedarf der Speise- und Veredelungsbranche wieder weitgehend durch die inländische Produktion gedeckt werden können.
■ Produzentenpreise: Hohe Kartoffelpreise
Die geringe Kartoffelernte im Berichtsjahr zog einen starken Anstieg der Produzentenpreise nach sich. Das Preisniveau erreichte annähernd jenes der Basisjahre 1990/92.
Aufgrund der Reduktion des Zollkontingentsansatzes von Brotgetreide senkte die Branchenorganisation den Richtpreis von Weizen Kl. I im Jahr 2005 auf Fr. 54.–je 100 kg. Im Vorjahr wie im Berichtsjahr lagen die Produzentenpreise von Weizen Kl. I um mehr als Fr. 1.50 je 100 kg unter dem Richtpreis. Für Gerste wurde im Berichtsjahr kein Richtpreis festgelegt. Dennoch übertraf der Produzentenpreis von Gerste den Richtpreis aus dem Vorjahr.
■ Konsumentenpreise: Starker Anstieg der Zuckerpreise
Entwicklung der Produzentenerlöse für Ackerprodukte
Produzentenpreise 2006
Weizen Kl. I, 52.37 Fr./dt
Zuckerrüben, 11.49 Fr./dt Raps, 75.55 Fr./dt
Gerste, 41.87 Fr./dt
Kartoffeln, 38.07 Fr./dt
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Der Durchschnittspreis von Kristallzucker erhöhte sich um fast 20 Rp./kg, was einem Preisanstieg von 11% entspricht. Das hohe Preisniveau ist hauptsächlich auf die bis Mitte 2006 angestiegenen Weltmarktpreise zurückzuführen. Diese stiegen wegen der erhöhten Nachfrage nach Zuckerrohr zur Herstellung von Ethanol. Die kleine Kartoffelernte zog erhöhte Importe aus der EU nach sich. Da die Importe teurer sind als die Inlandproduktion, stieg der mittlere Konsumentenpreis von Kartoffeln um 2% an.

■ Produktion: Unterschiedliche Strukturentwicklung bei Gemüse und bei Kernobst
Spezialkulturen
Auf einer Fläche von 23’600 ha oder 2,2% der LN wurden Dauerkulturen angebaut. Davon waren 14’885 ha Reben, 6’636 ha Obstanlagen und 302 ha Strauchbeeren.
Die von der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau (SZG) erhobene Gemüsefläche (inkl. Mehrfachanbau pro Jahr) betrug 14’300 ha. Sie vergrösserte sich gegenüber dem Vorjahr um fast 500 ha. Die bedeutendste Flächenzunahmen waren bei den Verarbeitungsgemüse Spinat, Erbsen und Bohnen zu verzeichnen.
Bei den Obstflächen waren die gleichen Entwicklungstendenzen wie in den Vorjahren zu beobachten. Die Apfelfläche betrug 4’279 ha und nahm weiter um einige Hektaren ab. Hingegen legten die Apfelsorten Gala, Braeburn, Topaz und Pinova weiter zu. In den letzten sechs Jahren verdoppelte sich deren Fläche auf 1’100 ha. Die Fläche der Birnenanlagen betrug 898 ha und nahm gegenüber dem Vorjahr um einige Prozent ab. Steinobst und Beeren waren weiterhin im Trend. Die Fläche von Steinobst dehnte sich gegenüber dem Vorjahr um 46 ha auf 1’412 ha und diejenigen der Beeren um 5 ha auf 725 ha aus.
Die gesamte Rebfläche der Schweiz betrug 14’885 ha und ist gegenüber dem Vorjahr relativ konstant geblieben (–18 ha). Davon waren 6’365 ha (–89 ha) mit weissen und 8’520 ha (+71 ha) mit roten Trauben bestockt. Dabei hat sich der in den letzten Jahren zu beobachtende Rückgang des Anbaus weisser Rebsorten im 2006 etwas verlangsamt. Mittelfristig ist mit einer Konsolidierung der Rebsortenverteilung auf dem derzeitigen Niveau von 43% weissen und 57% roten Sorten zu rechnen.
Entwicklung der Gemüse- und Kernobstfläche
Bei Kernobst hat sich die Fläche und die Betriebsstruktur anders entwickelt als bei Gemüse. Die Kernobstfläche verkleinerte sich in den letzten sechs Jahren um rund 700 ha oder 11%. Diese Abnahme ging zu Lasten der kleinen und mittelgrossen Kernobstbetriebe (weniger als 10 ha pro Betrieb), welche im Durchschnitt der Jahre 2005/06 insgesamt 830 ha (–17%) weniger als 1999/2000 bewirtschafteten. Die Betriebe mit einer Kernobstfläche über 10 ha haben in derselben Zeitspanne um 9 Einheiten zugelegt und ihre Fläche um 140 ha ausgedehnt. Ihr Flächenanteil ist von 27 auf 32% gestiegen.

Es wurden 286'000 t Gemüse (ohne Verarbeitung) und 133’000 t Tafelobst geerntet. Im Vergleich zum Durchschnitt der vier Jahre handelt es sich bei Gemüse um eine Ertragseinbusse von 8% und bei Obst um eine Ertragssteigerung von 5%.
Die Marktvolumina der Gemüse- und Obstarten, die in der Schweiz angebaut werden können, betrugen 505’000 t bzw. 179’000 t. Das Gemüsevolumen war 3% und das Obstvolumen 1% kleiner als im Durchschnitt der letzten vier Jahre. Der Anteil der Schweizer Gemüse am Marktvolumen betrug 57% und derjenige von Obst 74%. Bei Gemüse ist dieser Wert 3% kleiner und bei Obst 1% grösser als im Vierjahresmittel 2002/05.
1.1 ÖKONOMIE 1. BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1 41
Zu-/Abnahme der Gemüse- und Kernobstfläche je Betriebsgrössenklasse, 1999/2000 – 2005/06■ Verwertung: Ungegorene Obstsaftgetränke legen weiter zu
Nach den Gesetzmässigkeiten der Alternanz war im Jahre 2006 mit einer grösseren Mostobsternte zu rechnen. Dies trifft für die gesamte Kernobsternte wie auch für die Mostapfelernte zu. Die Mostbirnenernte verlief antizyklisch. Die in den Mostereien verarbeitete Menge Mostäpfel betrug 112’139 t und jene der Mostbirnen 20’778 t. Gemessen an der durch den SBV im August 2006 herausgegebenen Vorernteschätzung verzeichnete die eingebrachte Ernte bei den Mostäpfeln ein Minus von 4% und bei den Mostbirnen ein solches von 40%. Die Mostapfelernte erreichte gemessen am Jahresbedarf (82’100 t) einen Deckungsgrad von 137%. Die Birnenernte überstieg den Jahresbedarf (16’900 t) um 23%.
Der seit Jahrzehnten andauernde Rückgang beim Ausstoss von gegorenen Obstsaftgetränken wurde im Berichtsjahr gebrochen. Der Getränkeausstoss von ungegorenen Obstsaftgetränken konnte gegenüber dem Vorjahr erneut gesteigert werden.
■ Aussenhandel: Weiterhin erfreuliche Zunahme der Weinexporte

Die Einfuhren von Frischgemüse und Frischobst, welche in der Schweiz angebaut werden können, beliefen sich auf 219'000 t bzw. 47’000 t. Das waren 5% mehr Gemüse und 4% weniger Obst als im Durchschnitt der vier Vorjahre. Die Exporte waren mit 400 t Gemüse und 1'100 t Obst in den gleichen Grössenordnungen wie in den Vorjahren, insgesamt aber unbedeutend.
Die Weineinfuhren betrugen im Berichtsjahr 1,766 Mio. hl. Nach einem Anstieg im Vorjahr haben die Einfuhren 2006 wieder abgenommen (–47'123 hl). Zwar registrierten die Weissweinimporte mit einem Gesamtvolumen von 307'728 hl erneut ein Plus von 4,2%, die Rotweinimporte (1,297 Mio. hl) gingen aber um 4,7% zurück. Der Import von anderen Weinen (Süssweine, Schaumweine, Traubenmost) bewegte sich nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. In diesen Zahlen wurden alle Weineinfuhren einschliesslich Verarbeitungswein und Einfuhren zum Ausserkontingentszollansatz berücksichtigt. Erfreulich war im Berichtsjahr die erneute Zunahme der Schweizer Weinexporte um 14,2% auf insgesamt 27'311 hl.
■ Verbrauch: Weinkonsum nimmt weiter ab
Der Pro-Kopf-Konsum von frischem Gemüse betrug 67 kg, derjenige von Tafelobst (ohne tropische Früchte) 24 kg. Gegenüber dem Vierjahresmittel 2002/05 wurden 3 kg weniger Gemüse und gleich viel Obst gegessen.
Gemäss Lagerbestände von Weinhandel und Selbsteinkellerer betrug der Gesamtweinverbrauch (inklusive Verarbeitungsweine und exportierte bzw. wiederausgeführte Weine) im Berichtsjahr 2,702 Mio. hl, was einem Rückgang von 2,5% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dabei ging der Konsum von Schweizer Weinen auf 1,021 Mio. hl (–4,0%) und derjenige der ausländischen auf 1,680 Mio. hl (–1,6%) zurück. Aufgrund der kurzen Zeitreihe der neuen Berechnungsmethode sind diese Zahlen jedoch mit Vorsicht zu interpretieren. Insgesamt blieb der Marktanteil von Schweizer Wein mit rund 38% stabil.
Nachdem der Umsatz von Gemüse seit Jahren kontinuierlich gewachsen ist, sank er im Berichtsjahr gegenüber 2005 um 15 Mio. Fr. auf 791 Mio. Fr. Im Vergleich zum Durchschnitt der vier Vorjahre war er hingegen um 2% höher. Der durchschnittliche Gemüsepreis (verpackt, franko Grossverteiler) betrug 2,76 Fr. pro kg gegenüber 2,55 Fr. pro kg im Jahr zuvor und 2,51 Fr. pro kg im Durchschnitt der vier Vorjahre.
Die Bruttomarge Gemüse ist im Jahr 2006 um 2 Rp. auf 1.59 Fr. angestiegen. Während der Einstandspreis um 3 Rp. zurückging, sank der Endverkaufspreis um 1 Rp.
Der durchschnittliche Einstandspreis des Jahres 2006 betrug 40% des Endverkaufspreises und lag somit rund einen Prozentpunkt unter dem Vorjahreswert.
Entwicklung der Preise und der Bruttomargen ausgewählter
Berücksichtigtes Obst: Äpfel, Birnen, Aprikosen, Kirschen, Nektarinen, Erdbeeren und Orangen
Quelle: BLW
Die Gesamtbruttomarge Früchte ist nach einem markanten Rückgang im Jahr 2005 wieder angestiegen (+35 Rp.). Während der Einstandspreis um 5 Rp. zurückging, stieg der Endverkaufspreis um 30 Rp. an. Der durchschnittliche Einstandspreis des Jahres 2006 betrug 39% des Endverkaufspreises und lag vier Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Auch hier spielten wie beim Gemüse die Witterungsbedingungen eine wichtige Rolle bei der Preisbildung.
■ Zwei Indikatorensysteme für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
1.1.3Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors
Gemäss Artikel 5 LwG wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.
Die Beurteilung ist in der Nachhaltigkeits-Verordnung (Artikel 3 bis 7) geregelt und erfolgt mit Hilfe zweier Indikatorensysteme. Eine sektorale Beurteilung basiert auf der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR), welche vom BFS mit Unterstützung des Sekretariats des SBV erstellt wird (vgl. Abschnitt 1.1.3). Die LGR wurde 2007 teilrevidiert (zu den Anpassungen im einzelnen vgl. Anhang Seite A59). Alle hier ausgewiesenen Zahlen (Schätzung 2007 und sämtliche Resultate seit 1990/92) beruhen auf der neuen Methodik. Eine einzelbetriebliche Betrachtung stützt sich auf die Buchhaltungsergebnisse der Zentralen Auswertung der Agroscope Reckenholz-Tänikon ART (vgl. Abschnitt 1.1.4).
■ Sektor-Einkommen 2006
Im Jahr 2006 betrug das Nettounternehmenseinkommen des landwirtschaftlichen Sektors 2,543 Mrd. Fr. Im Vergleich zu den Jahren 2003/05 war es 356 Mio. Fr. oder rund 12% tiefer. Verantwortlich dafür waren einerseits die tiefere Erzeugung (–571 Mio. Fr. oder 5,4%), andererseits aber auch die in bestimmten Bereichen höheren Kosten (Abschreibungen: +58 Mio. Fr. oder 2,7%; Arbeitnehmerentgelt: +55 Mio. Fr. oder +4,7%, gezahlte Zinsen: +16 Mio. Fr. oder 7,9%). Mildernd wirkte sich die Abnahme bei den Vorleistungen (–272 Mio. Fr. oder 4,2%) und die Zunahme bei den sonstigen Subventionen aus (+86 Mio. Fr. oder 3,4%).
Gegenüber dem Jahr 2005 nahm das Nettounternehmenseinkommen 2006 um 221 Mio. Fr. ab (–8,0%). Das tiefere Einkommen ist insbesondere auf die Abnahme der Erzeugung um 367 Mio. Fr. (–3,6%) zurückzuführen. Negativ ins Gewicht fällt auch die Zunahme des Arbeitnehmerentgelts (+49 Mio. Fr. oder 4,1%). Positiv ausgewirkt haben sich die Abnahme der Vorleistungen um 131 Mio. Fr. (–2,1%) und die Zunahme der sonstigen Subventionen (+88 Mio. Fr. oder 3,4%).

Ergebnisse der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz Angaben zu laufenden Preisen, in Mio. Fr.

Alle Ergebnisse wurden revidiert (vgl. Anhang Seite A59)
1Halbdefinitiv, Stand 11.09.2007
2Provisorisch, Stand 11.09.2007
3Schätzung, Stand 11.09.2007
4wird in der Literatur und in der Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet
Die Zahlen werden auf- oder abgerundet, wodurch die Summe der Komponenten gegenüber der Totale oder Salden abweichen kann.
■ Schätzung des SektorEinkommens 2007
Entwicklung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung
Sonstige Subventionen Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs Ausgaben (Vorleistungen, sonstige Produktionsabgaben, Abschreibungen, Arbeitnehmerentgelt, gezahlte Pachten, gezahlte Zinsen abzüglich empfangene Zinsen) Nettounternehmenseinkommen
Die Schätzung des landwirtschaftlichen Produktionswertes 2007 liegt mit 10,336 Mrd. Fr. um 0,7% tiefer als das Dreijahresmittel 2004/06. Die pflanzliche Produktion zeigt dieses Jahr ein uneinheitliches Bild. Einerseits wurde sie beeinflusst durch die Trockenheit im April, anderseits durch Überschwemmungen im Laufe des Sommers. Gute Erträge sind in Gebieten zu erwarten, welche von den Wetterereignissen wenig beeinflusst waren, mittlere und schwache in den anderen Gegenden. Die tierische Erzeugung blieb insgesamt ziemlich stabil. Positive Entwicklungen dürften beim Geflügel und bei den Rindern zu verzeichnen sein, tiefer wird der Wert bei der Milch eingeschätzt.
Die pflanzliche Produktion (4,491 Mrd. Fr.; inbegriffen Gartenbau) wird 2007 gegenüber dem Mittel der drei Vorjahre um 0,8% höher geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr dürfte das Ergebnis um rund 360 Mio. Fr. höher ausfallen. Dies ist vor allem auf die gute Futterpflanzenernte in diesem Jahr zurückzuführen.
Die Getreideernte wird mengenmässig leicht besser beurteilt als die letztjährige Ernte. Dabei dürfte als Folge des Flächenrückgangs weniger Gerste anfallen, dafür bedeutend mehr Körnermais. Die Weizenernte zeigt tiefe Fallzahlen und ergibt viel Auswuchsware, die im Futtersektor landen wird. Insgesamt wird angenommen, dass die Preise tiefer ausfallen als im Vorjahr. Der Wert der Getreideernte 2007 wird 9,7% unter dem Dreijahresmittel 2004/06 veranschlagt, gegenüber dem Vorjahr sind es 5,5%.
Die ersten Rübenuntersuchungen lassen sehr gute Erträge in der Ostschweiz und mittlere Erträge in der Westschweiz erwarten. Der Zuckergehalt wird höher geschätzt als im Vorjahr. Die Ölsaaten profitieren preislich von der guten Situation auf dem Weltmarkt. Beim Raps wurde zudem die Fläche ausgedehnt. Die Sonnenblumenfläche ist zurückgegangen. Die besseren Erträge lassen jedoch einen gleich hohen Produktionswert wie im Vorjahr erwarten. Die Tabakfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Diese Tendenz widerspiegelt sich auch im Produktionswert. Konstant bleiben dürfte der Produktionswert der Eiweisspflanzen. Insgesamt dürfte der Produktionswert der Handelsgewächse 2007 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2004/06 um 4,7% steigen, im Vergleich zum Vorjahr um 15,5%.
Die Futterversorgung dürfte 2007 gegenüber dem Vorjahr viel besser sein. Deshalb wird der Produktionswert um 11,1% über dem Durchschnitt der drei Vorjahre und um 36,7% höher als im Vorjahr eingestuft.
Beim Gemüsebau war der Start im Frühjahr gut. Die ergiebigen Niederschläge im Sommer führten vor allem im Seeland zu Hochwasser mit entsprechenden Ernteverlusten. Insgesamt wird aber trotzdem eine höhere Ernte erwartet. Allerdings dürfte der Preis je kg im Durchschnitt aller Gemüse tiefer als im Vorjahr sein. Die Schätzung für den Produktionswert 2007 geht von einem leichten Rückgang (–0,3%) gegenüber dem Dreijahresmittel 2004/06 aus. Gegenüber dem Vorjahr wäre der Wert hingegen leicht höher.
Der Produktionswert 2007 für den produzierenden Gartenbau wird um 0,3% höher eingeschätzt als im Durchschnitt der Jahre 2004/06, gegenüber dem Vorjahr um 2,2%. Dabei dürfte die Schnittblumenerzeugung weiter abnehmen, auf der anderen Seite wird eine positive Entwicklung bei den Topfpflanzen und den Weihnachtsbäumen sowie bei den selbsterstellten Anlagen erwartet.
Bei den Kartoffeln nahm im Jahr 2007 die Anbaufläche erneut ab. Trotz des nassen Sommers wird mengenmässig eine gute Ernte erwartet. Verluste könnten noch durch die schlechte Lagerfähigkeit eines Teils der Kartoffeln eintreten. Die Produzentenpreise wurden angesichts der guten Kartoffelernte tiefer angesetzt als im letzten Jahr. Der Produktionswert wird 1,2% tiefer als das Dreijahresmittel 2004/06 und fast gleich hoch wie im Vorjahr geschätzt.

Beim Frischobst wird 2007, mit regionalen Unterschieden, insgesamt von einer guten Ernte ausgegangen. Trotz der Schäden durch die Bakterienkrankheit Feuerbrand dürften sich die Erntemengen bei Tafelbirnen und Tafeläpfeln in der Grössenordnung der Ernte 2005 bewegen. Die Menge an Mostobst wird leicht tiefer als letztes Jahr veranschlagt. Dafür sind die Preise 2007 etwas gestiegen. Gute Ernteergebnisse werden bei Beeren und beim Steinobst gemeldet. Insgesamt wird der Wert von Frischobst im Vergleich zum Dreijahresmittel 2004/06 um 1,7% tiefer eingeschätzt, gegenüber dem Vorjahr ist hingegen mit einer Erhöhung um 1,9% zu rechnen. Die Position Obst beinhaltet neben dem Frischobst auch die Weintrauben (für den Frischkonsum und die Verarbeitung in Wein ausserhalb des Bereiches Landwirtschaft).
Gegenüber dem Vorjahr wird für 2007 eine frühe aber kleinere Weintraubenernte prognostiziert. Gesamthaft wird der Produktionswert von Obst um 7,7% unter dem Dreijahresdurchschnitt 2004/06 veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr würde die Abnahme 3,4% betragen.
Der Produktionswert des Weins beruht teilweise auf den Veränderungen der Vorräte der beiden Vorjahre. Mengenmässig wird die Ernte 2007 um 10% tiefer als diejenige von 2006 geschätzt, mit leicht tieferen Preisen, so dass der Produktionswert des Weins um 8,7% unter dem Dreijahresdurchschnitt 2004/06 und 10,3% unter demjenigen des Vorjahres geschätzt wird.
Der Wert der tierischen Produktion (4,907 Mrd. Fr.) wird 2007 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2004/06 um 2,2 % tiefer eingeschätzt. Gegenüber dem Vorjahr dürfte die Abnahme allerdings nur 0,1% betragen. Der Rindviehmarkt konnte auch dieses Jahr dank einem ausgeglichenen Angebot sowohl beim Schlacht- als auch beim Nutzvieh von guten Preisen profitieren. Das Angebot an Schlachtkälbern blieb auch 2007 knapp, so dass die guten Vorjahrespreise fast erreicht werden dürften. Für Rindvieh wird 2007 mit einem um 0,5% höheren Produktionswert gerechnet. Bei den Schweinen war die Nachfrage sehr gut. Die Schlachtungen dürften 2007 höher ausfallen als im Vorjahr und auch die Preise werden etwas höher eingeschätzt. Dies dürfte dazu führen, dass der Produktionswert gegenüber dem Vorjahr um 4,4% höher ausfällt. Die inländische Geflügelproduktion hat die Verluste des letzten Jahres wieder wett gemacht. Etwas tiefer als im Vorjahr werden die Preise eingeschätzt. Insgesamt dürfte der Produktionswert denjenigen des Vorjahres um 13,6% übertreffen. Bei der Milch dürfte die Menge gegenüber dem Vorjahr etwa gleich hoch bleiben. Die steigenden Preise im Ausland dürften gegen Ende Jahr auch zu besseren Preisen in der Schweiz führen. Im Durchschnitt dürften die Produzentenpreise aber unter denjenigen des Vorjahres bleiben und der Produktionswert um 3,2% abnehmen.

Die Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen (628 Mio. Fr.) sank 2007 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2004/06 um 1,8%. Insgesamt zeigt sich, dass sich der Wert der landwirtschaftlichen Dienstleistungen (Lohnarbeiten, z.B. Saat und Ernte) in den letzten Jahren auf leicht über 600 Mio. Fr. eingependelt hat.
Der Wert der nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (311 Mio. Fr.) dürfte 2007 gegenüber dem Dreijahresdurchschnitt 2004/06 um 5,4% ansteigen, gegenüber dem Vorjahr aber ziemlich stabil bleiben. Bei diesen Nebentätigkeiten handelt es sich um so verschiedene Bereiche wie die Verarbeitung von Mostobst, Fleisch und Milch auf dem Hof, die Strassenrand- und Landschaftspflege, die Haltung von Pensionspferden oder die Beherbergung von Touristen.
Die Ausgaben für Vorleistungen werden für 2007 auf 6,420 Mrd. Fr. veranschlagt, was 1,9% über dem Durchschnitt der Jahre 2004/06 liegt. Gegenüber dem Vorjahr werden sie um 4,7% höher eingeschätzt. Ein wesentlicher Faktor dieser Erhöhung sind die gestiegenen Ausgaben für die Futtermittel. Dies ist auf die innerbetrieblich erzeugten und verbrauchten Futtermittel (Gegenbuchung aus dem Produktionswert) zurückzuführen, welche dieses Jahr nach der kleinen Ernte im Vorjahr wieder normale Werte erreichen. Leicht tiefer dürften dagegen die Ausgaben für zugekaufte Futtermittel ausfallen, da die Mischfutterpreise weiter gesunken sind. Weiter zunehmen werden voraussichtlich die Energiekosten sowie die davon abhängigen Kosten für Mineraldünger. Teurer dürfte auch der Unterhalt von Maschinen und Gebäuden werden. Stabilität ist zu erwarten bei den Ausgaben für Pflanzenschutzmitteln, während jene für Wasser und sonstige Waren und Dienstleistungen wahrscheinlich zurückgehen werden.
Bei der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (3,197 Mrd. Fr.) wird 2007 mit einer Abnahme von 4,6% gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2004/06 gerechnet. Gegenüber dem Vorjahr wird sie um 1,8% höher eingeschätzt.
Die Abschreibungen (2,189 Mrd. Fr.) werden 2007 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2004/06 um 2,4% höher geschätzt, gegenüber dem Vorjahr sind es 1,2% mehr. Die höheren Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr sind auf diejenigen bei den Bauten zurückzuführen. Ursache dafür sind die steigenden Baupreise, das Investitionsvolumen ist eher gesunken. Die Abschreibungen für Ausrüstungen (Fahrzeuge und Maschinen) sind ziemlich konstant geblieben. In den letzten Jahren wurde volumenmässig weniger aber zu höheren Preisen investiert.
Die sonstigen Produktionsabgaben sollen 2007 im Vergleich zu den drei Vorjahren um 5,4% zunehmen, gegenüber dem Vorjahr hingegen nur leicht um 1,2%. Die sonstigen Produktionsabgaben setzen sich zusammen aus den übrigen Produktionsabgaben (Motorfahrzeugsteuer, Grundsteuer und Stempelgebühr) sowie der Unterkompensation der Mehrwertsteuer.
Die sonstigen Subventionen beinhalten alle Direktzahlungen, den berechneten Zins für zinslose öffentliche Darlehen (Investitionskredite, Betriebshilfe) und die übrigen kantonalen und von Gemeinden erbrachten laufenden Beiträge. Nicht enthalten sind die Gütersubventionen, welche bereits im Produktionswert berücksichtigt wurden (z.B. Anbaubeiträge und Zulagen für silagefreie Fütterung bei der Milch). Mit voraussichtlich 2,667 Mrd. Fr. haben die sonstigen Subventionen gegenüber dem Dreijahresdurchschnitt 2004/06 um 2,1% zugenommen, gegenüber dem Vorjahr allerdings nur um 0,3%.
Das Arbeitnehmerentgelt (= Angestelltenkosten) wird für 2007 auf 1,237 Mrd. Fr. geschätzt und damit 1,6% über dem Durchschnitt der Jahre 2004/06 und 0,4% über dem Vorjahr. Der Rückgang von Angestellten in der Landwirtschaft dürfte durch den Anstieg der Lohnkosten etwas mehr als wettgemacht werden.
Die gezahlten Pachten dürften gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2004/06 mit 0,4% leicht zulegen. Insgesamt sind sie über die Jahre hinweg bei rund 200 Mio. Fr. sehr stabil geblieben. Die gezahlten Schuldzinsen (222 Mio. Fr.) werden gegenüber dem Dreijahresmittel 2004/06 um 7,4% höher eingeschätzt, gegenüber dem Vorjahr sind es 1,8%.
Als Nettounternehmenseinkommen verbleiben 2,598 Mrd. Fr. Dies würde eine Zunahme um 2,2% gegenüber dem Vorjahr bedeuten. Gegenüber dem Durchschnitt der drei Vorjahre wäre dieser Wert um 8,0% tiefer.
■ Methodische Anpassungen 2007

1.1.4Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe beruht auf den Ergebnissen der Zentralen Auswertung der Agroscope Reckenholz-Tänikon ART. Neben den verschiedenen Einkommensgrössen liefern Indikatoren wie z.B. jener zur finanziellen Stabilität wichtige Hinweise auf die wirtschaftliche Lage der Betriebe. Im Tabellenanhang sind die Indikatoren detailliert aufgeführt. Auf den folgenden Seiten wird auf ausgewählte Indikatoren näher eingegangen.
Die Zentrale Auswertung hat dieses Jahr zwei methodische Änderungen eingeführt. Es geht dabei um den Wechsel von der Rohertrags- zur Rohleistungsrechnung und um die Kosten des Milchkontingenthandels:
–Wechsel von der Rohertrags- zur Rohleistungsrechnung: Der Rohertrag ist eine veraltete Erfolgsgrösse, in der die Einnahmen um die Tierzukäufe bereinigt werden. Bei der Rohleistung werden die Tierzukäufe nicht als negative Leistung berücksichtigt, sondern auf der Kostenseite ausgewiesen. Die Werte der Positionen Rohleistung, Sachkosten und Fremdkosten erhöhen sich dadurch um die Kosten der Tierzukäufe. Für die Jahre vor 2003 fehlen die Detailinformationen, um diese Änderung zu machen.
–Umteilung der Kosten des Milchkontingenthandels: Die Kosten des Milchkontingenthandels werden gemäss neuer Definition nicht mehr als Sachkosten Tierhaltung betrachtet. Die Kosten für das zugekaufte Milchkontingent erscheinen als Abschreibungen unter den Sachstrukturkosten, welche wie die Sachkosten Tierhaltung Teil der Sachkosten sind. Die Kosten für das gemietete Milchkontingent erscheinen neu als Mietkosten unter der Position Pacht- und Mietzinsen, welche Teil der sogenannten Strukturkosten 2 (Personalkosten, Zinsen) ist.
Um den Vergleich mit den Vorjahren zu gewährleisten, sind die Ergebnisse für die Jahre 2003 bis 2005 neu berechnet worden. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des landwirtschaftlichen Einkommens und die Höhe des Arbeitsverdienstes.
■ Landwirtschaftliches
Einkommen 2006 tiefer als 2003/05
Einkommen und betriebswirtschaftliche Kennziffern
Entwicklung der Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe: Mittel aller Regionen 1990/9220052006
Die Rohleistung aus landwirtschaftlicher Produktion blieb im Jahr 2006 gegenüber dem Mittel der Jahre 2003/05 praktisch konstant (+0,5%). Das selbe gilt für den Vergleich zum Vorjahr (–0,2%). Die Direktzahlungen pro Betrieb nahmen gegenüber den drei Vorjahren um 4,8% zu. Im Vergleich zu 2005 betrug die Zunahme 2,6%. Dies ist die Folge des flächenmässigen Betriebswachstums und der Ausdehnung der Mutterkuhhaltung.
Die Fremdkosten lagen im Jahr 2006 um 2,9% über dem Dreijahreswert 2003/05. Gegenüber dem Vorjahr stiegen sie um 0,5%. Zugenommen haben insbesondere die Kosten für das Rindviehkraftfutter, das übrige Futter, die Gebäude und das Personal sowie die Schuldzinsen und die allgemeinen Betriebskosten. Abgenommen haben die Kosten für Tierzukäufe aufgrund tieferer Ferkelpreise.
Das landwirtschaftliche Einkommen ist die Differenz zwischen Rohleistung und Fremdkosten. Es entschädigt einerseits die Arbeit der durchschnittlich 1,24 Familienarbeitskräfte und andererseits das im Betrieb durchschnittlich investierte Eigenkapital von 411'000 Fr. Im Jahr 2006 lag das landwirtschaftliche Einkommen 2,5% unter dem Vorjahresniveau und 6,5% unter dem Mittelwert der Jahre 2003/05.
Tabellen 17–26, Seiten A16–A26Das landwirtschaftliche Einkommen war 2006 gegenüber 2003/05 in der Tal- und Hügelregion um 8% bzw. 7,4% tiefer, in der Bergregion betrug die Abnahme 2,1%. Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen nahm dagegen in allen Regionen zu, in der Talregion um 6,9%, in der Hügelregion um 2,8% und in der Bergregion um 7,8%. Das Gesamteinkommen stieg in der Bergregion leicht (+1,1%), sank aber in der Hügel(–4,3%) und Talregion (–4,5%).
Der Anteil der Direktzahlungen an der Rohleistung betrug im Jahr 2006 16,4% in der Talregion, 22,9% in der Hügelregion und 36,3% in der Bergregion. Damit stieg der Anteil in der Tal- und Hügelregion gegenüber 2003/05 leicht an, während er in der Bergregion etwas sank.
Die Einkommenssituation der 11 Betriebstypen (Produktionsrichtungen) weist erhebliche Differenzen auf.
Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Betriebstypen 2004/06 BetriebstypLandw. Familien- Landw.Ausserlandw.GesamtNutzflächearbeits-EinkommenEinkommeneinkommen kräfte
Im Durchschnitt der Jahre 2004/06 erzielten die Betriebstypen Spezialkulturen, Ackerbau und bestimmte kombinierte Betriebe (Verkehrsmilch/Ackerbau, Veredlung) die höchsten landwirtschaftlichen Einkommen. Diese erwirtschafteten zusammen mit dem Betriebstyp kombiniert Mutterkühe auch die höchsten Gesamteinkommen. Die tiefsten landwirtschaftlichen Einkommen und Gesamteinkommen erreichten die Betriebstypen anderes Rindvieh und Pferde/Schafe/Ziegen. Dazwischen liegen die spezialisierten Verkehrsmilchbetriebe. Ihre Ergebnisse sind in allen Einkommenskategorien unterdurchschnittlich.
Der von den Landwirtschaftsbetrieben erwirtschaftete Arbeitsverdienst (landwirtschaftliches Einkommen abzüglich Zinsanspruch für im Betrieb investiertes Eigenkapital) entschädigt die Arbeit der nichtentlöhnten Familienarbeitskräfte. Gegenüber dem Dreijahresmittel 2003/05 verschlechterte sich der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft (Median) 2006 um 6,3%. Im Vergleich zu 2005 ging er um 4,1% zurück. Damit sank der Arbeitsverdienst im Vergleich zu den drei Vorjahren etwa gleich stark wie das landwirtschaftliche Einkommen. Im Vergleich zu 2005 hat er aber stärker als das landwirtschaftliche Einkommen abgenommen, was auf den steigenden Zinsanspruch zurückzuführen ist (höheres Zinsniveau der Bundesobligationen).
Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft ist in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt liegt er in der Talregion wesentlich höher als in der Bergregion. Auch die Quartile liegen weit auseinander. So erreichte 2004/06 der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft in der Talregion im ersten Quartil 22,3% und derjenige im vierten Quartil 202,6% des Mittelwertes aller Betriebe der Region. In der Hügelregion war die Streuungsbandbreite ähnlich (18,3% und 196,3%) und im Berggebiet noch extremer (9,8% und 207,5%).
Arbeitsverdienst der Landwirtschaftsbetriebe 2004/06: nach Regionen und Quartilen

Arbeitsverdienst 1 in Fr. pro FJAE 2 MedianMittelwerte
Region1. Quartil2. Quartil3. Quartil4. Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%)
1Eigenkapitalverzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen: 2004: 2,73%, 2005: 2,11%; 2006: 2,50%
2Familien-Jahresarbeitseinheiten: Basis 280 Arbeitstage
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
In der Tal- und Hügelregion übertraf 2004/06 das vierte Quartil der Landwirtschaftsbetriebe im Durchschnitt den entsprechenden Jahres-Bruttolohn der übrigen Bevölkerung um knapp 23'000 Fr. resp. rund 3'000 Fr. In der Bergregion erreichte in diesem Zeitraum das vierte Quartil der Landwirtschaftsbetriebe das Niveau des entsprechenden Vergleichslohns nicht ganz. Im Vergleich zur Periode 2003/05 hat nur die Talregion ihre relative Situation leicht verbessert.
Vergleichslohn 2004/06, nach Regionen
1Median der Jahres-Bruttolöhne aller im Sekundär- und Tertiärsektor beschäftigten Angestellten
Quellen: BFS, Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Zu berücksichtigen gilt, dass die landwirtschaftlichen Haushalte ihren Lebensunterhalt nicht nur aus dem Arbeitsverdienst bestreiten. Ihr Gesamteinkommen, einschliesslich der ausserlandwirtschaftlichen Einkommen, liegt wesentlich höher als der Arbeitsverdienst.
Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital (Fremdkapitalquote) gibt Auskunft über die Fremdfinanzierung des Unternehmens. Kombiniert man diese Kennzahl mit der Eigenkapitalbildung lassen sich Aussagen über die Tragbarkeit einer Schuldenlast machen. Ein Betrieb mit hoher Fremdkapitalquote und negativer Eigenkapitalbildung ist auf die Dauer – wenn diese Situation über Jahre hinweg anhält – finanziell nicht existenzfähig.
Auf Basis dieser Überlegungen werden die Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität eingeteilt.
Einteilung der Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität
Betriebe mit …
Fremdkapitalquote
Tief (<50%)Hoch (>50%)
EigenkapitalbildungPositiv... guter... beschränkter finanfinanzieller Situationzieller Selbständigkeit Negativ... ungenügendem ... bedenklicher
Einkommenfinanzieller Situation
Quelle: De Rosa
Die Beurteilung der finanziellen Stabilität der Betriebe zeigt in den drei Regionen ein ähnliches Bild. Zwischen 40 und 44% der Betriebe befinden sich in einer finanziell guten Situation und zwischen 34 und 36% sind als Problembetriebe einzustufen (Betriebe mit negativer Eigenkapitalbildung). Das Dreijahresmittel 2004/06 präsentiert sich damit in allen Regionen schlechter als 2003/05.
Beurteilung der finanziellen Stabilität 2004/06 nach Regionen

Die Investitionen der ART-Referenzbetriebe haben im Jahr 2006 im Vergleich zu 2003/05 abgenommen (–4,5%). Gleichzeitig sank auch der Cashflow (–5,5%). Daraus resultiert eine leichte Abnahme beim Cashflow-Investitionsverhältnis um 1,5%. Die Eigenkapitalbildung (Gesamteinkommen minus Privatverbrauch) war deutlich tiefer als in der Referenzperiode (–42,8%) und die Fremdkapitalquote etwas höher (+3,8%). Der Grund für die Zunahme liegt darin, dass das Fremdkapital mehr zugenommen hat als das Eigenkapital. Beim Fremdkapital nahmen insbesondere die Hypothekarkredite und das verschiedene mittel- und langfristige Fremdkapital zu.
Entwicklung von Eigenkapitalbildung, Investitionen und Fremdkapitalquote
1Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
2Cashflow (Eigenkapitalbildung plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen) zu Investitionen
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

■ Multifunktionalität und Jointness
Wie effizient erbringt die Landwirtschaft multifunktionale Leistungen?
Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur Erhaltung der Lebensgrundlagen und zur dezentralen Besiedlung leistet. Seit Beginn der neunziger Jahre wird in diesem Zusammenhang von der Multifunktionalität der Landwirtschaft gesprochen. Eine im Frühjahr 2007 präsentierte Studie von 4hm AG und der Forschungsstelle für Business Metrics der Universität St. Gallen zeigt auf, dass der Bevölkerung die im Verfassungsartikel verankerten multifunktionalen Aufgaben wichtig sind. Gleichzeitig sollen leistungsfähige Betriebe ein angemessenes Einkommen erzielen können, sofern diese Leistungen erbracht werden.
Die OECD beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit der Frage der multifunktionalen Leistungen der Landwirtschaft. Ein wichtiges Thema ist dabei die sogenannte Jointness, das heisst die Art und Stärke der Koppelung der Nahrungsmittelproduktion mit den multifunktionalen Leistungen und damit zusammenhängend die Frage der Effizienz der Leistungserbringung. Im Rahmen eines Projektes der OECD zu diesem Thema ist das BLW dieser Frage mit einem Forschungsauftrag nachgegangen. Im Folgenden werden nach einer Einführung in die Thematik wichtige Ergebnisse dieser Forschung dargestellt.
Der Begriff der Multifunktionalität ist international insofern anerkannt, als Instrumente zur Abgeltung der multifunktionalen Leistungen akzeptiert werden. So dienen in der Schweiz die Direktzahlungen der Abgeltung von in der Verfassung umschriebenen multifunktionalen Leistungen der Landwirtschaft.
Die OECD hat das Konzept der Multifunktionalität aus einer ökonomisch-theoretischen Sicht analysiert und Folgerungen für die Ausgestaltung politischer Massnahmen abgeleitet. Eine der Schlüsselgrössen zur Bestimmung effizienter Politikmassnahmen ist der Grad der Jointness, das heisst das Ausmass der Koppelung zwischen Güterproduktion und multifunktionalen Leistungen. Dieses wird über das Konzept des Verbundeffektes (engl. economies of scope) bestimmt. Zu diesem Zweck werden die Kosten der Koppelproduktion denjenigen einer alternativen Erbringung gegenübergestellt. Es werden also die Kosten abgeschätzt, wenn sämtliche heute von der Landwirtschaft erbrachten multifunktionalen Leistungen (z.B. Landschaftspflege) nicht mehr gekoppelt an die landwirtschaftliche Produktion, sondern durch andere Anbieter (z.B. Landschaftsgärtner) erbracht würden. Gemäss OECD besteht ein Verbundeffekt, wenn die Koppelproduktion kostengünstiger ist als eine separate Bereitstellung der landwirtschaftlichen Güter und der multifunktionalen Leistungen. In diesem Fall sind die gekoppelte Erbringung und eine entsprechende Stützung der Landwirtschaft effizient und daher auch ökonomisch sinnvoll.
Im Hinblick auf einen effizienten Einsatz der Bundesgelder ist die Beurteilung der Jointness in der Schweizer Landwirtschaft von grossem Interesse. Die Schwierigkeit besteht dabei in den komplexen Zusammenhängen zwischen der Landwirtschaft und den öffentlichen Leistungen, aber insbesondere auch zwischen den Leistungen untereinander. Die Landwirtschaft erbringt gleichzeitig mehrere interagierende und voneinander schwer trennbare multifunktionale Leistungen. Ein erster Schritt in der Analyse komplexer Probleme ist die Aufteilung in Teilaspekte und eine separate Analyse dieser Teilprobleme. In diesem Sinne dienen die folgenden Erkenntnisse der Studien über die Jointness zwischen Landwirtschaft und Landschaft, ländlicher Entwicklung sowie Ernährungssicherheit als Grundlage für eine übergeordnete Beurteilung der Effizienz der landwirtschaftlichen Leistungserbringung.
Die Studie von Robert Huber (ETHZ) schätzt die Bereitstellungskosten einer nichtlandwirtschaftlichen Erbringung der Landschaftspflege in der Region Greifensee unter Weltmarktbedingungen. Diese gibt Anhaltspunkte für die Beurteilung der Jointness zwischen Landwirtschaft und Landschaft. Im Vordergrund der Untersuchung stand die ästhetische Funktion der Landschaft, welche über die Art der Landnutzung und Landschaftselemente wie Bäume und Hecken mit der Landwirtschaft verbunden ist.

Die Kosten für eine alternative Landschaftspflege setzen sich einerseits aus der Flächenpflege (Mähen und Mulchen) und der Verwertung der anfallenden Biomasse zusammen. Andererseits fallen zur Erhaltung der heutigen, vielfältigen Landschaft Pflegekosten für Landschaftselemente an (Bäume und Hecken etc.). Die Kosten beziehen sich jedoch ausschliesslich auf jene Flächen, die sich nicht für eine Fruchtfolge eignen. Damit wird sichergestellt, dass die alternativen Bereitstellungskosten für die Pflege der Kulturlandschaft nicht mit dem Ziel einer sicheren Versorgung der Bevölkerung vermischt werden.
Die Berechungen ergaben, dass sich die jährlichen Landschaftspflegekosten durch alternative Akteure für die Region Greifensee auf ungefähr 8,5 Mio. Fr. belaufen. Mit diesem Betrag würde eine Fläche von 3’580 ha gepflegt, was einem Anteil von 43% der gesamten Fläche der Fallbeispielregion entspricht. Die Pflegekosten der Landschaftselemente machen dabei nur einen Fünftel und die Flächenpflege knapp einen Viertel der totalen Kosten aus. Mit über 55% nehmen die Verwertungskosten der Biomasse den grössten Anteil an den Bereitstellungskosten der alternativen Leistungserbringer ein.
Die Bereitstellungskosten einer entkoppelten Landschaftspflege im Schweizer Talgebiet hängen daher im Wesentlichen davon ab, auf welche Weise die anfallende Biomasse verwertet wird. Ob die Landwirtschaft über Kostenvorteile in der Landschaftspflege verfügt, hängt dadurch davon ab, in welchem Ausmass sie die Flächen zu Weltmarktpreisen nutzen kann und wie sich die technischen Verwertungsmethoden alternativer Anbieter entwickeln.
Im Zentrum der Studie von Christian Flury, Gianluca Giuliani und Simon Buchli (Flury&Giuliani GmbH) standen einerseits die Bedeutung der Landwirtschaft für die Beschäftigung und Wertschöpfung. Andererseits wurden die Kosten für die heutige Stützung der Landwirtschaft mit den Kosten für die Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten verglichen. In die Studie einbezogen waren die vier Berggebietsregionen Sernftal, Puschlav, Safiental und Albula, die in den Kantonen Graubünden und Glarus im östlichen Teil der Schweiz liegen.
Begriffserklärungen
Wertschöpfung: Ist der Mehrwert, der bei einer Produktion oder Weiterverarbeitung eines Gutes geschaffen wird. Kauft man ein Gut für 1 Fr. ein und verkauft dieses weiterverarbeitet für 1.50 Fr., entsteht ein Mehrwert von 0.50 Fr.
Wertschöpfungswirkung: Multiplikatorwirkung in Bezug auf die Wertschöpfung. Sagt aus, welchen Einfluss ein in der Landwirtschaft erzeugter Franken auf den Mittelfluss der übrigen Wirtschaft hat.
Beschäftigungswirkung: Multiplikatorwirkung in Bezug auf die Beschäftigung. Sagt aus, welchen Einfluss ein Arbeitsplatz in der Landwirtschaft über die wirtschaftliche Verknüpfungen auf die Arbeitsplätze der übrigen Wirtschaft hat.
In den vier untersuchten Regionen sind zwischen 14% und 72% aller Beschäftigten sowie zwischen 7% und 49% der Wertschöpfung direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig. Der Beitrag der Landwirtschaft ist vor allem in agrarisch geprägten Regionen hoch, wobei die indirekten Wirkungen abnehmen, je höher der direkte Anteil der Landwirtschaft in einer Region ist. Die Möglichkeiten, in Regionen mit einer wenig diversifizierten Wirtschaft Vorleistungen, Investitions- und Konsumgüter zu beziehen, sind beschränkt und damit die von der Landwirtschaft in der übrigen Wirtschaft ausgelöste Beschäftigungs- und Wertschöpfungswirkung geringer.
■ Jointness zwischen Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung im Berggebiet
■ Jointness zwischen Landwirtschaft und Ernährungssicherung
Anteil an der regionalen Beschäftigtung und Wertschöpfung
Regionalwirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft in den vier Fallstudienregionen
Die Beschäftigungswirkung der Landwirtschaft verursacht über die produktbezogene Stützung und die allgemeinen Direktzahlungen je nach Region Kosten in der Höhe von 35’000 Fr. bis 55’000 Fr. pro Vollzeitäquivalent. Bezogen auf die Wertschöpfungswirkung liegen die Kosten zwischen 0.52 Fr. und 0.73 Fr. pro Franken Wertschöpfung. Hoch sind die Kosten insbesondere in Agrarregionen, was sich mit der geringen Wertschöpfung der Landwirtschaft sowie dem tiefen Beschäftigungs- und Wertschöpfungsmultiplikator erklärt.
Ähnlich verhält es sich mit den Kosten alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten. So ist es in agrarisch geprägten Regionen unter den heutigen Rahmenbedingungen kaum möglich, Arbeitsplätze im zweiten und dritten Sektor zu schaffen und zu erhalten, weil die Kosten die realisierbare Wertschöpfung übersteigen. Dies bedeutet, dass es in solchen Regionen im Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung Verbundeffekte gibt, weil die Unterstützung der Landwirtschaft gegenüber Alternativen Kostenvorteile aufweist. Demgegenüber dürfte es in (grösseren) Regionen mit einer diversifizierten Wirtschaft oder in Tourismusregionen möglich sein, alternative Beschäftigungsplätze mit geringeren Kosten als in der Landwirtschaft zu schaffen.
Die Studie über den Beitrag der Landwirtschaft zur Ernährungssicherung wurde von Prof. Pius Hättenschwiler (Uni Fribourg) und Christian Flury (Flury&Giuliani GmbH) verfasst. Dabei wurde die heute im Hinblick auf Krisensituationen gegebene Versorgungssicherheit derjenigen mit einer Inlandproduktion unter Weltmarktbedingungen, das heisst einer Landwirtschaft ohne jeglicher Agrarstützung, gegenübergestellt.
Die Strategie der Ernährungssicherung ist in der Schweiz so ausgerichtet, dass die Bevölkerung in den ersten sechs Monaten einer Krise voll versorgt werden kann. In dieser Zeit sollen weitere Massnahmen zur Bewältigung der Krise eingeleitet werden können. Die Strategie berücksichtigt verschiedene Risiken und Entwicklungen innerhalb und ausserhalb Europas oder Folgeerscheinungen globaler Veränderungen. Ein standardisiertes mittleres Krisenszenario geht davon aus, dass die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht mehr verfügbar ist, der Aussenhandel auf 50% der normalen Handelsbeziehungen beschränkt ist, und die Pflichtlager in den ersten sechs Monaten zur Versorgung der Bevölkerung eingesetzt werden müssen.
Die Produktionsmengen für eine Schweizer Landwirtschaft unter Weltmarktbedingungen wurden von Experten aus der Verwaltung, landwirtschaftlichen Organisationen und Produzentenverbänden sowie Wissenschaft geschätzt. Die Experten erwarten eine um 50% bis 70% geringere Flächennutzung, der Ackerbau dürfte noch stärker eingeschränkt werden. Die Tierbestände würden optimistisch geschätzt um 25% bis 40% reduziert, in einer pessimistischen Schätzung sogar um bis zu 75%. Zur Optimierung und Beurteilung der Ernährungssicherung wurde das in der Schweiz zur Verfügung stehende entscheidungsunterstützende Modell Decision Support System (DSS) eingesetzt. Das DSS wurde vom Departement für Informatik der Universität Fribourg (DIUF) für die strategische und operationelle Entscheidungsunterstützung bei der Optimierung der Ernährungssicherung der Schweiz entwickelt.

Die Berechnungen ergaben, dass auf Basis der geschätzten Produktionsmengen die Ernährung im unterstellten Krisenszenario mittel- und langfristig nicht sichergestellt werden kann. Im Gegensatz dazu ist die Ernährungssicherheit mit der heutigen Inlandproduktion und dem damit verbundenen Produktionspotenzial im mittleren Krisenszenario nachhaltig gewährleistet.
Bei einer Ausrichtung auf kurzfristige Versorgungskrisen ist es an und für sich möglich, die Ernährungssicherung von der landwirtschaftlichen Produktion zu entkoppeln. Die für eine sichere Versorgung der Bevölkerung notwendigen Nahrungsmittel können bei einer geringeren Inlandproduktion z.B. in Pflichtlagern bereitgestellt werden. Die Kosten für die staatlich verordnete Pflichtlagerhaltung dürften sich jedoch deutlich erhöhen. Mittel- und langfristig besteht dagegen ein Zusammenhang zwischen Inlandproduktion und Ernährungssicherung. Für den Fall länger dauernder Versorgungskrisen sind die Erhaltung der Produktions- und Verarbeitungskapazitäten sowie die Verfügbarkeit der notwendigen Produktionsmittel ausschlaggebend, um die Produktion im Inland umstellen und ausweiten zu können. Bei den Produktionskapazitäten betrifft dies die Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen als Produktionspotenzial und die Erhaltung des notwendigen Maschinen- und Gebäudekapitals. Nicht unbedingt notwendig wäre eine Produktion im heutigen Umfang. Eine Einschränkung der Inlandproduktion würde aber zum Abbau von Verarbeitungskapazitäten führen. Diese könnten im Krisenfall kaum rasch genug wieder aufgebaut werden, um mittel- und langfristig eine sichere Versorgung sicherzustellen.
Grundsätzlich wäre es auch möglich, die Verarbeitungskapazitäten von der Produktion zu entkoppeln und über alternative Massnahmen zu erhalten. In der Studie wurde dieser Fall jedoch nicht untersucht. Die Höhe der Kosten ist dementsprechend nicht bekannt; dasselbe gilt für die Kosten, um die landwirtschaftlichen Produktionskapazitäten zu erhalten. Aussagen zur Effizienz des heutigen Systems zur Ernährungssicherung im Vergleich zu einem alternativen System unter Weltmarktbedingungen werden in der Studie deshalb nicht gemacht. Die Erhaltung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials ist aber insofern entscheidend, als eine nachhaltige Versorgung der Bevölkerung in Krisensituation auf der Basis einer Produktion zu Weltmarktpreisen nicht gewährleistet werden kann.
In den Studien wurden die Verbundeffekte von einzelnen multifunktionalen Leistungen isoliert und ohne Verknüpfung untereinander analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass bei der Betrachtung einer einzelnen Leistung die Entkoppelung volkswirtschaftlich vorteilhafter sein könnte. In der Realität erbringt die Landwirtschaft aber gleichzeitig mehrere multifunktionale Leistungen, welche zueinander in Verbindung stehen. So trägt die Landwirtschaft mit der Nahrungsmittelproduktion zur Versorgungssicherheit und gleichzeitig zu einem vielfältigen Landschaftsbild bei. In agrarisch geprägten peripheren Regionen kommt ein Beitrag zur ländlichen Entwicklung hinzu. Die Erbringung der multifunktionalen Leistungen in diesem Leistungspaket ist ein zentraler Aspekt der Multifunktionalität der Landwirtschaft. In den Studien, die als Input für die OECD dienten, wurden dazu jedoch keine Analysen gemacht. Dementsprechend können aus den Ergebnissen der Einzelbetrachtungen auch keine Aussagen abgeleitet werden, wie effizient die heutige Stützung zur Sicherung des gesamten Paketes der multifunktionalen Leistungen ist. Die vorliegenden Arbeiten zeigen jedoch, dass der Grad der Jointness, wenn auch leistungsspezifisch unterschiedlich, in den meisten Fällen hoch sein dürfte.
Die Sozialberichterstattung in der Landwirtschaft setzt sich aus folgenden drei Bereichen zusammen:
–Gesamteinkommen und Privatverbrauch der landwirtschaftlichen Haushalte, –Bestandesaufnahme bei zentralen sozialen Themen sowie –Studien zu gesellschaftlichen und sozialen Fragestellungen.
Im vorliegenden Agrarbericht werden die Einkommen und der Verbrauch der landwirtschaftlichen Haushalte auf der Basis der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Agroscope Reckenholz-Tänikon ART dargestellt. Im Rahmen der Bestandesaufnahme bei zentralen sozialen Themen werden Ergebnisse der Spezialauswertung «Ausbildung und Arbeit» aufgezeigt. Die diesjährige Studie befasst sich mit der Thematik «Stadt-Land-Beziehungen» im Bereich Landwirtschaft.

1.2.1Einkommen und Verbrauch
Für die Einschätzung der sozialen Lage der Bauernfamilien sind Einkommen und Verbrauch bedeutende Kenngrössen. Bei der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit interessiert das Einkommen vor allem als Mass für die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Bei der sozialen Dimension steht die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Haushalte im Vordergrund. Daher wird das ausserlandwirtschaftliche Einkommen der Bauernfamilien ebenfalls mit in die Analyse einbezogen. Untersucht werden dabei sowohl das Gesamteinkommen als auch die Entwicklung des Privatverbrauchs.
Das Gesamteinkommen, das sich aus dem landwirtschaftlichen und dem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen zusammensetzt, lag im Durchschnitt der Jahre 2004/06 je nach Region zwischen 67’900 und 86’900 Fr. pro Haushalt: Die Haushalte der Bergregion erreichten etwa 78% des Gesamteinkommens der Haushalte der Talregion. Mit durchschnittlichen ausserlandwirtschaftlichen Einkommen von 21’500 bis 22’900 Fr. hatten die Bauernfamilien eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle: Diese machte bei den Haushalten der Talregion 25% des Gesamteinkommens aus, bei jenen der Hügelregion 31% und bei denjenigen der Bergregion 34%. Die Haushalte der Bergregion wiesen mit 22’900 Fr. absolut die höchsten ausserlandwirtschaftlichen Einkommen aus.
Quelle: Zentrale Auswertung, Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Die Eigenkapitalbildung – der nicht konsumierte Teil des Gesamteinkommens – macht in allen Regionen durchschnittlich rund 13% des Gesamteinkommens aus. Der Privatverbrauch liegt jeweils über der Höhe des landwirtschaftlichen Einkommens. Er ist entsprechend der Höhe des Gesamteinkommens bei den Haushalten der Talregion absolut am höchsten und bei jenen der Bergregion am tiefsten.
Das durchschnittliche Gesamteinkommen pro Haushalt lag 2006 mit 75’900 Fr. unter jenem der Jahre 2003/05 mit 78’200 Fr. Hingegen hat der Privatverbrauch pro Haushalt im Jahr 2006 im Vergleich zu 2003/05 um 3’100 Fr. zugenommen und lag bei 68’500 Fr.
1 Quartile nach Arbeitsverdienst je Familien-Jahresarbeitseinheit
2 Verbrauchereinheit = ganzjährig am Familienverbrauch beteiligtes Familienmitglied im Alter von 16 Jahren und mehr
Quelle: Zentrale Auswertung, Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Die Haushalte des ersten Quartils erreichten 42% des Gesamteinkommens pro Verbrauchereinheit von Haushalten des vierten Quartils. Beim Privatverbrauch war die Differenz zwischen dem ersten und dem vierten Quartil deutlich geringer: Er lag bei den Haushalten des ersten Quartils bei 68% des Verbrauchs der Haushalte des vierten Quartils.
Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit konnte 2004/06 den Verbrauch der Familien von Betrieben im ersten Quartil nicht decken. Die Eigenkapitalbildung war negativ. Zehren diese Betriebe längerfristig von der Substanz, so müssen sie früher oder später aufgegeben werden. In den übrigen Quartilen war der Privatverbrauch geringer als das Gesamteinkommen: Er lag bei den Betrieben des zweiten Quartils bei 95% des Gesamteinkommens, bei den Betrieben des dritten Quartils bei 83% und bei den Betrieben des vierten Quartils bei 71%.
Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit war 2006 in allen Quartilen im Vergleich zu den drei Vorjahren 2003/05 höher, obwohl das durchschnittliche Gesamteinkommen pro Haushalt 2006 im Vergleich mit den drei Vorjahren zurückging. Dies erklärt sich damit, dass die Anzahl der Verbrauchereinheiten 2006 gegenüber 2003/05 niedriger war, der Rückgang des Gesamteinkommens also durch den Rückgang der Verbrauchereinheiten überkompensiert wurde. Der Privatverbrauch hat im Jahr 2006 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2003/05 in allen Quartilen zugenommen.

1.2.2Ausbildung und Arbeit
Ausbildung und Arbeit sind ein wichtiger Teil des Lebens und bestimmen die soziale Lage massgeblich. Sie sind deshalb im Rahmen der Sozialberichterstattung in der Landwirtschaft eines der zentralen Themen, bei denen alle fünf Jahre eine Bestandesaufnahme aufgrund repräsentativ durchgeführter Erhebungen gemacht wird.
Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), eine jährliche Erhebung des Bundesamtesfür Statistik, erlaubt Aussagen zur Situation von Erwerbstätigen, Erwerbslosen und nicht erwerbstätigen Personen. Erhoben werden nebst den Daten bezüglich den Arbeitsbedingungen auch solche betreffend Haushalt- und Wohnsituation. Eine Person wird jeweils stellvertretend für einen Haushalt kontaktiert: Jedes Jahr werden so zufällig aus dem Telefonbuch ausgewählte Personen (2006: 48'000) telefonisch befragt. Die Grundgesamtheit der SAKE ist die ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren. Die Ergebnisse der Stichprobe werden jeweils auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet.
Die für die Sozialberichterstattung in der Landwirtschaft wichtigsten Ergebnisse sind nachfolgend in den Abschnitten Haushalt- und Wohnsituation sowie Ausbildung und Arbeitssituation aufgeführt. Die Zahlen stammen von der SAKE 2006. Verglichen wird die Situation folgender fünf Berufskategorien von Erwerbstätigen:
–Landwirte (308 Männer und 178 Frauen);
–Gewerbetreibende des zweiten Sektors (1'048 und 160);
–Übrige Selbständige (1'298 und 1'430);
–Landwirtschaftliche Arbeitnehmende (73 und 35);
–Übrige Arbeitnehmende (12'066 und 11'347).
Als erwerbstätig gilt, wer in der Woche vor der Befragung mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet oder wer als Familienmitglied unentgeltlich auf dem Familienbetrieb mitgearbeitet hat. Zur Gruppe «Landwirte» gehören daher beispielsweise auch die auf dem Hof arbeitenden Ehefrauen. Da die Stichproben bei den landwirtschaftlichen Angestellten klein sind, sind die hochgerechneten prozentualen Angaben für diese Kategorie statistisch nur bedingt zuverlässig – Vergleiche mit anderen Kategorien sind deshalb mit Vorsicht zu interpretieren. Aus diesem Grund wird auf entsprechende Aussagen im Text verzichtet.
Im Agrarbericht 2002 wurden erstmals Resultate der SAKE-Spezialauswertung (SAKE 2001) veröffentlicht. Im diesjährigen Agrarbericht werden im Abschnitt Ausbildung und Arbeitssituation neu die Resultate nach Männern und Frauen getrennt aufgezeigt. Die 2002 publizierten Indikatoren «Zeitaufwand für Haus- und Familienarbeit» sowie «Zufriedenheit mit Arbeitsbedingungen» stammten aus einem Zusatzmodul der SAKE, welches 2006 nicht mehr erhoben wurde. Ebenfalls nicht mehr aufgeführt wird dieses Jahr der Indikator «Abend- und Nachtarbeit», neu werden dafür die Grössen «Externe Kinderbetreuung» sowie «Höchste abgeschlossene Ausbildung» aufgezeigt. Allfällige Veränderungen und Entwicklungen zwischen den Ergebnissen der Jahre 2001 und 2006 werden im Text erwähnt.
■ Haushalt- und Wohnsituation
In diesem Abschnitt werden die Resultate der Kenngrössen «Alter der erwerbstätigen Personen», «Anzahl Personen und Anzahl Zimmer pro Haushalt», «Besitzverhältnisse» sowie neu «Externe Kinderbetreuung» aufgezeigt.
Alter der erwerbstätigen Personen
1 statistisch nur bedingt zuverlässig
Quelle: BFS
Bei der Berufskategorie «Landwirte» sind am meisten über 65-Jährige noch erwerbstätig (15%), bei den anderen Gruppen der Selbständigerwerbenden sind es bereits deutlich weniger (rund 8%). Der Anteil der unter 55-Jährigen ist bei den Selbständigen im Vergleich mit den Unselbständigen allgemein geringer. Im Vergleich mit 2001 sind im Jahr 2006 zwar noch immer mehr über 65-Jährige der Gruppe «Landwirte» erwerbstätig als bei den Vergleichsgruppen, die Tendenz ist jedoch abnehmend.
Anzahl Personen im Haushalt
Quelle: BFS 1 statistisch nur bedingt zuverlässig
Knapp ein Drittel der Gruppe «Landwirte» wohnen in Haushalten mit fünf und mehr Personen. Das ist ein markanter Unterschied zu allen anderen Berufskategorien, bei welchen der Anteil um 10% liegt (ohne landwirtschaftliche Angestellte). Auf der anderen Seite wohnen nur etwa 5% der Kategorie «Landwirte» in einem Ein-PersonenHaushalt, bei den übrigen Gruppen sind es um 15%.
1
Der Grösse des Haushalts entsprechend wohnen die Bauernfamilien in Haushalten mit vielen Zimmern: Über zwei Drittel der Gruppe «Landwirte» leben in Häusern bzw. Wohnungen mit fünf und mehr Zimmern. Bei den übrigen Kategorien sind es teils bedeutend weniger, z.B. bei den übrigen Angestellten nur rund ein Drittel.
Bei den Besitzverhältnissen zeigt sich, dass über 80% der Kategorie «Landwirte» Eigentümer bzw. Miteigentümer sind und unter 10% Mieter. Bei den anderen Gruppen der Selbständigerwerbenden sind knapp 60% Eigentümer, bei den Arbeitnehmenden rund 40%. Der Eigentümeranteil der Berufskategorie «Landwirte» ist in den letzten fünf Jahren etwas gestiegen.

■ Ausbildung und Arbeitssituation
Externe Kinderbetreuung
Landwirte Gewerbetreibende Übrige Selbständige Landw. Angestellte 1
Regelmässige externe Kinderbetreuung
Keine externe Kinderbetreuung
1 statistisch nur bedingt zuverlässig
Bei diesem Indikator werden nur die Resultate von Familienhaushalten mit Kindern unter 15 Jahren berücksichtigt. Der Anteil der befragten Personen, die ihre Kinder extern betreuen lassen, liegt bei allen Kategorien zwischen rund 20 und 40%, am tiefsten bei der Gruppe «Landwirte» (23%).
In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse für die Kenngrössen «Berufliche Ausbildung und ausgeübte Tätigkeit», neu «Höchste abgeschlossene Ausbildung», «Besuch von Weiterbildungskursen», «Arbeitszeit pro Woche», «Arbeit am Wochenende» sowie «Anzahl Ferientage» dargelegt, jeweils unterschieden nach Männern und Frauen.
Berufliche Ausbildung und ausgeübte Tätigkeit
Landwirte Gewerbetreibende
Übrige Selbständige
Landw. Angestellte 1
Übrige Arbeitnehmende
ausgeübter = erster erlernter Beruf ausgeübter = nicht erster erlernter Beruf keinen Beruf erlernt
1 statistisch nur bedingt zuverlässig
Bei der Gruppe «Landwirte» sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern enorm: Über drei Viertel der Männer üben ihren ersten erlernten Beruf aus – der mit Abstand höchste Anteil aller Vergleichsgruppen (77%) – bei den Frauen dieser Gruppe sind es keine 20%. Ein Viertel der befragten Frauen der Kategorie «Landwirte» gibt zudem an, gar keinen Beruf erlernt zu haben, bei den Männern sind es rund 10%. Bei Frauen ist ganz generell der Anteil jener ohne erlernten Beruf grösser als bei Männern. All diese Zahlen haben sich in den letzten fünf Jahren nur wenig verändert: Der Anteil an ungelernten Männern der Gruppe «Landwirte» ist leicht gesunken, ebenso ist der Anteil von Frauen ohne erlernten Beruf etwas kleiner geworden.
Höchste abgeschlossene Ausbildung

Landwirte Gewerbetreibende
Übrige Selbständige
Landw. Angestellte 1
Übrige Arbeitnehmende
Obligatorische Grundschule Berufslehre (inkl. Anlehre)
1 statistisch nur bedingt zuverlässig
Männer Frauen
Männer Frauen
Männer Frauen
Männer Frauen
Männer Frauen
Maturität und Vollzeitberufsschulen (inkl. DMS u.a.)
Universität/ETH und höhere Berufsausbildung (inkl. Fachhochschule)
Quelle: BFS
Ins Auge sticht hier der grosse Teil mit einer universitären und höheren Berufsausbildung bei den übrigen selbständigen Männern (über 50%). Bei der Gruppe «Landwirte» nimmt dagegen die Berufslehre mit etwa 60% den höchsten Anteil ein. Auch bei der höchsten abgeschlossenen Ausbildung ist ganz allgemein ein deutlicher Geschlechterunterschied feststellbar: Die befragten Männer haben höhere Ausbildungsabschlüsse als die befragten Frauen.
Besuch von Weiterbildungskursen (in den letzten 12 Monaten)
Landwirte
Gewerbetreibende
Übrige Selbständige
Landw. Angestellte 1
Übrige Arbeitnehmende
1 statistisch nur bedingt zuverlässig
keinen Kurs mind. einen Kurs
Quelle: BFS
Unter Weiterbildungskursen werden hier nur Formen der beruflichen Weiterbildung verstanden. Die Resultate der Selbständigen sind ähnlich hoch: Rund 20% haben mindestens einen Kurs besucht – mit Ausnahme der Frauen der Gruppe «Landwirte», bei welchen keine 10% in den letzten 12 Monaten vor der Befragung einen Weiterbildungskurs besucht haben. Demgegenüber hat über ein Viertel der übrigen weiblichen Angestellten in ihre Weiterbildung investiert. 2001 lag der Anteil der Frauen aus der Gruppe «Landwirte», welche jährlich wenigstens einen Weiterbildungskurs besuchen, bei 18%. Anzufügen ist dabei, dass mit Ausnahme des Jahres 2006 (9%) diese Zahlen in den letzten fünf Jahren immer um 15% betrugen.
Arbeitszeit pro Woche *
Männer in % 06040100 20 80
Landwirte
Gewerbetreibende
Übrige Selbständige
Landw. Angestellte 1
Männer
Männer
1–19 20–39 40–49 50 und mehr
* in Stunden pro Woche normalerweise geleistete Arbeitszeit 1 statistisch nur bedingt zuverlässig
Quelle: BFS
Bei der Arbeitszeit pro Woche werden nur die Stunden der Erwerbsarbeit (Haupterwerb) berücksichtigt – Haushaltsarbeiten werden nicht angerechnet. Auffallend ist die lange Arbeitszeit der Männer aus der Gruppe «Landwirte»: Beinahe drei Viertel von ihnen arbeiten normalerweise über 50 Stunden pro Woche. Auch die wöchentliche Arbeitszeit ist stark geschlechterabhängig: Männer arbeiten allgemein länger als Frauen. Dies erklärt sich mit dem Teilzeiteffekt, das heisst Frauen arbeiten häufiger nicht Vollzeit. Die Männer der Berufskategorie «Landwirte» arbeiten länger als früher: Vor fünf Jahren lag der Anteil jener Bauern, die über 50 Stunden pro Woche arbeiten, noch bei rund 60%. Bei den anderen selbständigerwerbenden Männern ist hingegen der Anteil jener, die über 50 Stunden pro Woche arbeiten, in den letzten fünf Jahren gesunken (Gewerbetreibende: 47% im Jahr 2001 resp. 38% im Jahr 2006, übrige Selbständige: 46 resp. 42%).

Arbeit am Wochenende
Landwirte
Gewerbetreibende
Übrige Selbständige
Landw. Angestellte 1
Übrige Arbeitnehmende
nie manchmal Samstag oder Sonntag (unentgeltlich oder entlöhnt) normalerweise Samstag oder Sonntag normalerweise Samstag und Sonntag
1 statistisch nur bedingt zuverlässig
Quelle: BFS
Während bei der Kategorie «Gewerbetreibende» 35% der Männer sowie 39% der Frauen und bei der Gruppe «übrige Selbständige» 23% der Männer sowie 45% der Frauen nie an Wochenenden arbeiten, sind es bei der Gruppe «Landwirte» nur 2% (Männer) resp. 13% (Frauen). Über 70% resp. 60% der befragten Landwirte und Bäuerinnen geben an, dass sie normalerweise auch am Samstag und Sonntag arbeiten.
Anzahl Ferientage
Landwirte
Gewerbetreibende
Übrige Selbständige
Landw. Angestellte 1
Übrige Arbeitnehmende
Männer Frauen
Männer Frauen
Männer Frauen
Männer Frauen
Männer Frauen
keine Ferien 1–10 11–25 26 und mehr
Bei der Anzahl Ferientage werden nur die Vollzeiterwerbstätigen berücksichtigt. Landwirte machen mit jährlich im Durchschnitt rund sieben Tagen klar am wenigsten Ferien. Die Gewerbetreibenden kommen auf 19, die übrigen Selbständigen auf 21 Tage. Die übrigen Angestellten haben durchschnittlich 25 Tage Ferien pro Jahr. Für die Landwirte – insbesondere für die Nutzviehhalter – ist es im Gegensatz zu den anderen selbständig Erwerbenden nicht einfach, den Betrieb vorübergehend zu schliessen. Der Anteil der Landwirte und Bäuerinnen, die gar keine Ferien machen, ist in den letzten fünf Jahren stetig gesunken, die durchschnittliche Anzahl Ferientage von sechs auf sieben gestiegen.
Der grösste Unterschied zwischen der Gruppe «Landwirte» und den Vergleichsgruppen besteht, wie bereits vor fünf Jahren, bei den Ferien und der Wochenendarbeit. So gingen die Befragten der Kategorie «Landwirte» 2006 im Durchschnitt sieben Tage in die Ferien, die übrigen Gruppen durchschnittlich 19 und mehr. Der Anteil jener der Berufskategorie «Landwirte», die keine Ferien nehmen, ist etwas zurückgegangen (2001: 26%; 2006: 21%). Bei der Gruppe «Landwirte» arbeiten bloss 2% (Männer) resp. 13% (Frauen) nie an Wochenenden, bei den Vergleichsgruppen sind es weit mehr (Werte zwischen 23 und 56%). Auffallend gross ist auch der Unterschied bei der Arbeitszeit: Fast drei Viertel der Männer aus der Gruppe «Landwirte» arbeiteten 2006 normalerweise mehr als 50 Stunden pro Woche. Bei den anderen selbständigerwerbenden Männern waren es rund 40%. 2001 lag die normale wöchentliche Arbeitszeit der befragten Männer der Vergleichsgruppe «Landwirte» erst für rund 60% (2006: 72%) bei 50 Stunden und mehr. Die befragten Bauern arbeiteten 2006 zwar länger als vor fünf Jahren, dafür stieg die Anzahl Ferientage leicht an. Sie wiesen 2006, wie schon 2001, zudem den deutlich höchsten Anteil an Personen aus, die ihren ersten erlernten Beruf ausüben (77%) und die eine Berufslehre als höchste abgeschlossene Ausbildung angeben (58%). Bei der Arbeitszeit und beim Bereich Ausbildung sind klare geschlechtsspezifische Unterschiede festzustellen: Die befragten Frauen weisen öfters weniger hohe Ausbildungsabschlüsse auf und arbeiten häufiger in Teilzeitstellen als die befragten Männer.
■ Direktvermarktung, Hofladen und Bauernkörbe
1.2.3Stadt-Land-Beziehungen
Die Schweizer Landwirtschaft leistet an vielen Orten und auf vielfältige Weise einen Beitrag zur Förderung der Stadt-Land-Beziehungen: Mit der Direktvermarktung, Hofläden und Bauernkörbe, den Nachbarschaftskontrakten, der Schule auf dem Bauernhof und Agro-Image, dem Landdienst, dem Anbieten von diversen Betreuungsaufgaben, dem 1. August Brunch und anderen Veranstaltungen sowie dem Agrotourismus wird das gegenseitige Kennenlernen begünstigt. In der diesjährigen Sozialberichterstattung sollen diese verschiedenen Angebote der Landwirtschaft für die Förderung der StadtLand-Beziehungen näher vorgestellt werden.
Ob Früchte, Gemüse, Getreide, Käse, Milch, Fleisch oder Cheminée-Holz – Direktverkauf ab Hof, auf einfachen Ablagen oder in schön gestalteten Hofläden, ist eine geschätzte Alternative zum Grossverteiler.
Kundenpflege und Gewinnung von Neukunden ist auch beim Direktverkauf wichtig: Die persönliche Bindung ist die Basis für den Verkaufserfolg. Zur Kundengewinnung gehören z.B. Einladungen zum Vorbeikommen und «Gespräche beim Stall»: Die Vorgänge auf dem Hof werden erklärt, der «Gwunder» für die Hofprodukte geweckt. Kunden, welche direkt auf dem Hof einkaufen, wollen die Geschichte der Lebensmittel kennen.
Bauernkörbe aus allen Regionen der Schweiz, in denen die Sorgfalt und Liebe der Bäuerinnen und Bauern zu ihren hausgemachten Spezialitäten stecken, sind ein besonderes Geschenk.
Der gemeinsame Auftritt von Direktvermarktern und Anbietern anderer Nischenprodukte aus der Landwirtschaft ist im Internet unter www.bauernbieten.ch zu finden.
■ Nachbarschaftskontrakte
Das Konzept der Nachbarschaftskontrakte (Agriculture contractuelle de proximité) ist vor rund 40 Jahren in Japan entstanden: Stadtbewohner beschlossen, Verträge mit Landwirten abzuschliessen, damit diese ihnen die gewünschten Nahrungsmittel zu einem vereinbarten Preis produzierten. Aktuell beziehen einige Millionen Menschen in Japan auf diese Art und Weise – «Teikei» – einen Teil ihrer Nahrungsmittel. In den USA ist diese Idee unter dem Namen «Community supported Agriculture» bekannt.
Auch in der Schweiz kennt man dieses Konzept: Je nach Struktur der Betriebe und je nach Nachfrage der Konsumenten werden Fleisch, Gemüse und Obst oder verarbeitete Produkte angeboten. Die teils genossenschaftlich geführten Betriebe liefern ihre Produkte – als Wochen-Pakete resp. -Körbe – an die vorwiegend städtischen Kundinnen und Kunden, welche aber nicht nur den bereits im Voraus vereinbarten Preis bezahlen, sondern auch auf den Betrieben Hand anlegen. Diese Mitarbeit ermöglicht eine konkrete, aktive Auseinandersetzung mit der Landwirtschaft: Sie fördert das Verständnis und die Solidarität zwischen städtischer und ländlicher Bevölkerung.
Die folgende Tabelle listet Projekte auf, die im Sinne von Nachbarschaftskontrakten in der Schweiz geführt werden. Einige weitere hier nicht genannte Betriebe bieten Gemüseabonnemente an, wie etwa der Brüglingerhof in Basel, andere Früchteabonnemente, ohne aber mit den Abonnenten eine Mitarbeit vereinbart zu haben.
Projekte von Nachbarschaftskontrakten für die Förderung der Stadt-Land-Beziehungen
g.hasinger@bio-conseil.ch
Lumière des Champs VD 2007 ? 4,5 wöch.? www.lumiere-des-champs.ch
Les Jardins du FlonVD2007501,2,4,533 / JahrBio / ÖLNwww.lesjardinsduflon.ch
Le Jardin des Charrotons GE 2007 80 4,5 wöch.Bio charrotons@hotmail.com
Les Vergers d’EpicureGE2007205unregelm.Biowww.vergers-epicure.ch
Ausgelieferte Produkte:
1. Lagerprodukte (Kartoffeln, Linsen, Getreide u.a.m.)
2. Verarbeitete Produkte (Fruchtsaft, Essig etc.)
3. Weine
4. Früchte
5. Gemüse
6. Milchprodukte
7. Fleischprodukte
ÖLN:Ökologischer Leistungsnachweis
Bio:Biologischer Landbau
Quellen: Uniterre, BLW
Uniterre bietet eine Plattform an, wo sich interessierte Personen zu einem Erfahrungsund Gedankenaustausch treffen können: www.uniterre.ch (agriculture contractuelle de proximité).
■ Landdienst
Bauernhöfe sind ideale Lernorte, wo Schülerinnen und Schüler kreativen, ganzheitlichen Unterricht erleben. Alle Fächer, von Sprache über Mathematik bis Hauswirtschaft, können einbezogen und mit dem praktischen Leben verknüpft werden. Mit Schule auf dem Bauernhof (SchuB) lernen die Kinder fürs Leben: Der praxisorientierte Unterricht weckt die Aufmerksamkeit für die Umwelt und die Zusammenhänge zwischen Menschen, Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tieren. Das gemeinsame, praktische Arbeiten in engem Kontakt mit der Natur fördert die Selbst- und die Sozialkompetenz.
Rund 500 Betriebe in der ganzen Schweiz bieten SchuB an, über 20’000 Schülerinnen und Schüler gehen jedes Jahr für einen oder mehrere Tage auf einem Bauernbetrieb zur Schule. Mehr unter www.schub.ch.
Agro-Image, das bedeutet: Landwirtschaft macht Schule. Junge Bäuerinnen und Bauern bieten für Oberstufe, Berufsschulen und Gymnasien kostenlos Schullektionen an und informieren über die Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion. Ganz nach den Bedürfnissen der Schule, schülergerecht und praxisnah.
Die Crew von Agro-Image unterrichtete 2006 knapp 270 Schulklassen. Rund die Hälfte der Schulklassen stammten aus den Kantonen Bern und Solothurn. Ein Viertel aus der Romandie. Für weitere Informationen: www.agro-image.ch.
Der Landdienst wurde 1946 gegründet. Er vermittelt Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren vor allem aus der Schweiz, aber auch aus den EU-Ländern für FreiwilligenEinsätze sowie Schülerinnen und Schüler für kurzzeitige Praktika auf Bauernhöfen, um ihnen einen Einblick in die Landwirtschaft zu ermöglichen.
Durch engagiertes Anpacken unterstützen die Helferinnen und Helfer die Bauernfamilien bei ihrer täglichen Arbeit und lernen dabei deren Lebensalltag kennen. Zweck ist der Brückenschlag zwischen Stadt und Land, zwischen den verschiedenen Sprachregionen und zwischen Konsumenten und Produzenten: Jedes Jahr profitieren rund 3’000 Jugendliche und über 1’200 Bauernfamilien davon. Siehe auch www.landdienst.ch.
■ Betreuungsaufgaben
Betreutes Wohnen im bäuerlichen Haushalt und betreute Beschäftigungsmöglichkeiten in Haus und Hof sind ein Angebot für Personen, die vorübergehend oder für längere Zeit ein neues Zuhause suchen. Bauernbetriebe mit intakten Familienstrukturen, gemeinsamen Mahlzeiten, geregeltem Tagesablauf und Zeit für Zwischenmenschliches sind eine gefragte Alternative zu Heimen. Dennoch wird diese Möglichkeit für ein Zusatzeinkommen heute noch relativ wenig genutzt – die Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen, Behinderten oder Senioren ist sehr anspruchsvoll und muss von der gesamten Familie mitgetragen werden.
Die verschiedenen Betreuungsangebote können wie folgt gegliedert werden: –Altersstufe: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Betagte; –Betreuungsbedarf: Tagesbetreuung, Mittagstisch, Erziehung und Begleitung, ReIntegration von vormals Suchtabhängigen oder Strafentlassenen, Betreuung von geistig Behinderten, Pflege von körperlich Behinderten; –zeitliches Betreuungsangebot: Tagesstätte, z.B. Mittagstisch, Tagesmutter, Kinderkrippen, Waldspielgruppen, therapeutisches Reiten u.a., Ferienangebote für Behinderte und Jugendliche aus Heimen, mittel- bis langfristige Betreuung, Begleitung und Pflege.
Weiterführende Informationen sind u.a. unter www.agridea.ch (Paralandwirtschaft/ Betreuung auf dem Bauernhof) zu finden.
Bereits zum 15. Mal haben Schweizer Bauernfamilien am 1. August 2007 zum Brunch auf dem Bauernhof eingeladen: Rund 420 Familien aus allen Regionen der Schweiz konnten 200’000 Gäste empfangen. Mit dem Brunch öffnen Bauernfamilien der Stadtbevölkerung ein Fenster zur Landwirtschaft und fördern damit Verständnis und Sympathie.

Für 18 bis 30 Franken können die Brunch-Gäste Käse, Brot, Zopf, Butter, Konfitüre, Milch, Fleisch, Obst und andere hausgemachte oder regionale Spezialitäten geniessen. Beim Brunch haben die Gäste nicht nur die Möglichkeit, sich von Herkunft, Qualität oder dem feinen Geschmack der einheimischen Produkte überzeugen lassen, sondern sie können auch miterleben, wie viel Arbeit und Herzblut hinter diesen stecken.
Nähere Informationen und eine detaillierte Liste mit allen Betrieben, die den Brunch anbieten, sind unter www.brunch.ch zu finden.
Ein ebenfalls schweizweit koordinierter Anlass ist die Stallvisite. So öffneten am 21. April 2007 über 200 Bauernbetriebe in der ganzen Schweiz ihre Stalltüren. Konsumentinnen und Konsumenten erhielten Einblicke in eine ihnen zunehmend fremde Welt. Für mehr Informationen: www.stallvisite.ch.
Viele Bauernbetriebe bieten Raum für Seminare, Firmen- und Festanlässe – aber auch Angebote wie Trekking, Maislabyrinth, Swin Golf, Wellness und vieles anderes mehr ist auf Schweizer Bauernhöfen anzutreffen. Das revidierte Raumplanungsgesetz bringt bezüglich der Realisierung derartiger Angebote Verbesserungen für die Landwirtschaft mit sich.
■ Agrotourismus
Ruhe und Erholung, herzliche Gastfreundschaft, heimelige und gepflegte Ferienwohnungen oder Zimmer, ein Matratzenlager oder eine Alphütte – all das bieten Ferien auf einem Schweizer Bauernhof.
Die rund 250 Ferienhöfe des Vereins «Ferien auf dem Bauernhof Schweiz» befinden sich in der ganzen Schweiz, die Angebote sind geprüft und bieten beste Qualität an Unterkünften. Mehr Informationen unter www.bauernhof-ferien.ch. Ferien auf einem Biohof gefragt? Dann findet sich unter Umständen unter www.bioterra.ch eine Übernachtungsmöglichkeit. Preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten auf Stroh in einer Scheune und Einblick in das Leben auf einem Bauernbetrieb: Das ist Schlaf im Stroh, mehr unter www.schlaf-im-stroh.com.
■ Fazit
Der Beitrag der Landwirtschaft zur Förderung der Stadt-Land-Beziehungen ist sehr vielfältig: Direktvermarktung, Hofladen und Bauernkörbe, Nachbarschaftskontrakte, Schule auf dem Bauernhof und Agro-Image, Landdienst, Betreuungsaufgaben, 1. August Brunch und Stallvisite, Agrotourismus u.a.m.
Bei dieser breiten Palette von Angeboten der Landwirtschaft für ein besseres Verständnis zwischen städtischer und ländlicher Bevölkerung fällt auf, dass stets die Bauernfamilien die aktive Rolle übernehmen und die Städter einladen, sich mit der Landwirtschaft und dem Leben auf dem Land auseinander zu setzen – mit Ausnahme der Nachbarschaftskontrakte, bei welchen auch die Städter aktiv mitwirken.
Im sozialen Bereich entlasten die diversen Betreuungsdienstleistungen auf Landwirtschaftsbetrieben die städtischen Sozialdienste und Heime. Das Beispiel Eggiwil (Agrarbericht 2001) etwa, wo gefährdete Kinder und Jugendliche bei Emmentaler Bauernfamilien ein neues Zuhause finden, zeigt auf, dass solche Kooperationen für Stadt und Land ein Gewinn sind – und für die Kinder und Jugendlichen. Betreuungsplätze sind gesucht und das Potential der Landwirtschaft auch in diesem Bereich noch nicht ausgeschöpft.
Im vorliegenden Agrarbericht werden neben den Grunddaten zu Bodennutzung und Produktionsmitteln nach 2003 zum zweiten Mal Aspekte aus den Themen Klima, Energie und Luft vertieft betrachtet.
Im Rahmen des Themas Klima wird zunächst auf die Entwicklung der Treibhausgase (Kohlendioxid, Methan, Lachgas und synthetische Gase) in der Schweiz bzw. die Treibhausgasemissionen der Schweizer Landwirtschaft eingegangen. Im Weiteren werden die Auswirkungen der globalen Klimaänderung auf die Schweiz und insbesondere auf die Schweizer Landwirtschaft thematisiert. Dabei werden auch verschiedene mögliche Anpassungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaft an die sich verändernden Klimabedingungen (Temperaturzunahme, Veränderung der Niederschlagsverhältnisse etc.) skizziert.

Im Abschnitt Energie wird der Verbrauch näher unter die Lupe genommen. Zusätzlich werden ausgewählte Resultate der Studie «Ökobilanz von Energieprodukten» vorgestellt.
Neben den direkten Emissionen von Feinstaub (primärer Feinstaub) aus der Landwirtschaft, beispielsweise der Ausstoss von Dieselruss aus landwirtschaftlichen Fahrzeugen, kann die Landwirtschaft als Emittent von Vorläufergasen, welche zur Bildung von sekundärem Feinstaub beitragen, eine gewichtige Rolle spielen. Anhand einer Modellstudie wird der Zusammenhang zwischen Ammoniak (NH3) und sekundärem Feinstaub vertieft behandelt.
Bodennutzung und Produktionsmittel


■ Treibhausgasemissionen in der Schweiz
Klima
Der Begriff Klima beschreibt den durchschnittlichen Zustand der Erdatmosphäre an einem Ort. Die Temperatur ist ein wichtiges Mass zur Beschreibung des Klimas. Die Temperatur an der Erdoberfläche hängt vom Treibhauseffekt ab. Die Stärke des lebensnotwendigen Treibhauseffekts wird durch das natürliche Vorhandensein von Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O) und anderen Gasen in der Atmosphäre bestimmt. Als Folge menschlicher Aktivitäten haben die Emissionen dieser sogenannten Treibhausgase in den letzten Jahrzehnten weltweit kontinuierlich zugenommen, was zu einer zusätzlichen Erwärmung der Erdoberfläche und der Erdatmosphäre und damit verbunden einer Veränderung des globalen Wasserkreislaufes führt. Diese Veränderungen erreichen ein solch gravierendes Ausmass, dass inzwischen von einer globalen Klimaänderung durch den Menschen ausgegangen werden muss. Eine der zukünftigen globalen Herausforderungen wird es sein, sowohl Massnahmen zur Eindämmung der Klimaänderung als auch zur Anpassung an das sich verändernde Klima zu ergreifen.
Auf der einen Seite trägt die Landwirtschaft mit ihren Treibhausgasemissionen (vor allem Methan und Lachgas) direkt zur Erwärmung des Klimas bei. Im Jahr 2005 hat die Schweiz das 1997 verabschiedete «Kyoto-Protokoll» ratifiziert: So verpflichtet sich die Schweiz die Treibhausgasemissionen bezogen auf das Referenzjahr 1990 um 8% bis zur Periode 2008–2012 zu reduzieren. Diesbezüglich wird im Folgenden die Entwicklung der landwirtschaftlichen Treibhausgase vorgestellt. Auf der anderen Seite wirkt sich die schleichende Veränderung des Klimas zunehmend auf die Schweiz und im Speziellen auf die Schweizer Landwirtschaft aus. Die Folgen und mögliche Anpassungsstrategien an das sich verändernde Klima werden unter dem Begriff «Klimaänderung in der Schweiz bis 2050» abgehandelt.
Der Begriff Treibhausgase umfasst die gasförmigen Stoffe, die zum Treibhauseffekt beitragen. Sie können sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verursachten Ursprung haben. Die Zunahme bestimmter Treibhausgase wird grossteils auf menschliche Aktivitäten zurückgeführt. Die im Rahmen des Kyoto-Protokolls reglementierten Gase sind: Kohlendioxid, Methan, Lachgas und synthetische Gase (HFKW, PFKW und SF6). Zur besseren Vergleichbarkeit sind die Werte aller Gase ihrem KlimaErwärmungspotenzial entsprechend in Kohlendioxid-Äquivalente (CO2eq) umgerechnet: 1 kg Methan entspricht 21 kg Kohlendioxid und 1 kg Lachgas entspricht 310 kg Kohlendioxid. Es ist wichtig, sich dieser Umrechnung bewusst zu sein: Ein Nutztier nimmt im Futter fixiertes Kohlendioxid auf, scheidet jedoch als Folge ihres Verdauungsprozesses das «klimawirksamere» Methan aus.
Der grosse Anteil der Landwirtschaft an den schweizerischen Methanemissionen (beinahe 80%) ist auf die Fermentation im Pansen der Wiederkäuer, welche während dem Verdauungsprozess stattfindet, und auf die Lagerung von Hofdüngern zurückzuführen. In derselben Grössenordnung ist auch der Beitrag der Landwirtschaft an den gesamtschweizerischen Lachgasemissionen (rund 75%). Diese fallen beim Hofdüngermanagement und bei der landwirtschaftlichen Nutzung der Böden an. Bei den Lachgasemissionen der Böden werden direkte Emissionen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (aufgrund des Stickstoffeintrages durch Mineral- und Hofdünger, durch Einarbeitung von Ernteresten und durch Stickstoff fixierende Leguminosen sowie aufgrund der Kultivierung von organischen Böden) und aus der Tierhaltung (Weidehaltung) wie auch indirekte Emissionen, die nicht auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche entstehen, berücksichtigt. Letztere entstehen anderswo, wenn Stickstoffverbindungen durch Verflüchtigung (Ammoniak und Stickoxide), Erosion oder Auswaschung weggetragen und an anderen Stellen abgelagert werden.
Der prozentuale Anteil der Landwirtschaft an den gesamtschweizerischen Methanund Lachgasemissionen ist zwar gross, insgesamt betragen die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen an den gesamtschweizerischen Treibhausgasemissionen ausgedrückt in Kohlendioxid-Äquivalenten aber nur 9,8%. Gemessen an der Notwendigkeit, die Gesamtemissionen bis 2008–2012 um 8% und bis 2050 massiv zu reduzieren, können die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen trotz des relativ kleinen Anteils am Gesamttotal bei der Reduktionspolitik der Schweiz nicht unberücksichtigt

■ Treibhausgasemissionen nach Verursacher
Gemäss der IPCC-Methode emittierte die Schweiz 2005 rund 53,5 Mio. t KohlendioxidÄquivalente. Mit knapp 30% verursacht der Verkehr den grössten Anteil. Von den Haushalten und der Industrie stammen je rund 20%. An vierter Stelle mit zirka 10% folgt die Landwirtschaft. In diesen 10% sind die Methan- und Lachgasemissionen eingeschlossen. Dagegen fehlen die direkten landwirtschaftlichen Kohlendioxidemissionen, welche beispielsweise durch den Betrieb der forst- und landwirtschaftlichen Maschinen anfallen. Diese werden bei der IPCC-Methode nicht spezifisch der Landwirtschaft zugeordnet. Werden die direkten Kohlendioxidemissionen der landund forstwirtschaftlichen Fahrzeuge sowie die anfallenden Emissionen der Grastrocknung zu den Lachgas- und Methanemissionen dazugezählt, beträgt der prozentuale Anteil der Landwirtschaft an den schweizerischen Treibhausgasemissionen im Jahr 2005 11,2%.
Die nicht energiebedingten Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft (ohne direkte Kohlendioxidemissionen) sind auf die Viehhaltung (rund 43%, Verdauung), auf die Bearbeitung der landwirtschaftlichen Böden (rund 39%) und die Hofdüngerbewirtschaftung (rund 17%) zurückzuführen.
Treibhausgasemissionen nach Verursachern 2005 Total 53,64 Mio. t CO2 -Äquivalenten
land- und forstwirtschaftliche
Der Rückgang der Methanemissionen im Landwirtschaftssektor ist gekoppelt an die Entwicklung des Viehbestandes, der seit 1990 stetig abnimmt. Der Rückgang des Lachgases ist einerseits auf die Reduktion des Tierbestandes und andererseits auf den verminderten Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger zurückzuführen. Im Gegensatz zu den sinkenden Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft (Summe von Methan, Lachgas und Kohlendioxid) waren die Bruttoemissionen in der Schweiz 2005 um 1,7% höher als im Jahre 1990 – dem Referenzjahr des Kyoto-Protokolls.
■ Methan und Lachgas aus der Landwirtschaft im internationalen Vergleich
Entwicklung der Treibhausgasemissionen
Bruttoemissionen Schweiz N2O Landwirtschaft Rindviehbestand
CH4 Landwirtschaft Kyotoziel (Bruttoemissionen)
Im internationalen Vergleich liegt die Schweizer Landwirtschaft mit einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von 10,9% zwischen 1990 und 2004 im Mittelfeld. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen einer Anzahl ausgewählter Länder zeigt, dass die Unterschiede beträchtlich sind. So reduzierte die deutsche Landwirtschaft ihre Emissionen um 18,3%, wohingegen die neuseeländische Landwirtschaft eine Zunahme von 14,9% aufwies. Bei den Anteilen an Treibhausgasen aus der Landwirtschaft zeigen sich im Jahr 2004 ebenfalls erhebliche Differenzen. In Frankreich z.B. trug die Landwirtschaft über 17% zu den gesamten Treibhaushausgasemissionen bei, in Japan waren es nur 2%. Die Schweiz mit 9,9% lag auch hier im Mittelfeld.
Entwicklung von Methan- und Lachgasemissionen aus der Landwirtschaft in ausgewählten Ländern
Quelle: United Nations Framework Convention on Climate Change
■ Klimabericht des IPCC 2007
Die Aussage, dass eine Veränderung des Klimas stattfindet und auch zukünftig stattfinden wird, ist inzwischen unbestritten: Die Berichte 2001 und 2007 des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) belegen wissenschaftlich, was seit Jahren vermutet wurde. Mit mehr als 90% Wahrscheinlichkeit steigt die globale Durchschnittstemperatur grösstenteils aufgrund der vom Menschen freigesetzten Treibhausgase. Es wird aber nicht nur wärmer, auch die Extremereignisse scheinen zuzunehmen.
Global betrachtet hat die durchschnittliche Temperatur im 20. Jahrhundert um rund 0,6°C zugenommen, in der Schweiz stieg die mittlere Temperatur in derselben Zeitperiode stärker an: So betrug die Erwärmung in der Westschweiz ungefähr 1,6°C, in der Deutschschweiz 1,3°C und auf der Alpensüdseite 1,0°C. Auch im 21. Jahrhundert wird es auf der Erde wärmer werden. Die mittlere globale Temperatur wird gemäss dem neusten Bericht des IPCC (2007) bis 2100 zwischen 1,1°C und 6,4°C zunehmen (verglichen mit dem Mittelwert 1980 bis 1999). Bis 2050 ist mit einer Erwärmung von 0,8 bis 2,4°C gegenüber 1990 zu rechnen. Dieser grosse Streubereich ergibt sich aus den verschiedenen Klimamodellen und den Emissionsszenarien, die verschiedene plausible Entwicklungen der Bevölkerung, Wirtschaft und Technologie berücksichtigen.
■ Klimaänderung in der Schweiz bis 2050
Das Beratende Organ für Fragen der Klimaänderung (OcCC), welches Empfehlungen bezüglich Klima und Klimaänderung zuhanden der Schweizer Politik und Verwaltung formuliert, hat den Bericht «Klimaänderung und die Schweiz 2050» veröffentlicht. Dieser fasst den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweiz zusammen.
Um ein Bild über die zukünftige Klimaentwicklung und deren Auswirkungen in der Schweiz zu erhalten, wurde ein regionales Klimaszenario berechnet. Die Resultate zeigen folgende Veränderungen:
Bis ins Jahr 2050 muss in der Schweiz von einer Temperaturzunahme gegenüber 1990 um 2°C (bei einem Unsicherheitsbereich von 1 bis 5°C) im Herbst, Winter und Frühjahr sowie von 3°C im Sommer ausgegangen werden. Bei den Niederschlägen wird von einer Zunahme um 10% im Winter und einer Abnahme von 20% im Sommer ausgegangen. Dementsprechend dürften im Sommer Hitzewellen generell zunehmen, wahrscheinlich auch Trockenperioden. Eine Abnahme ist dagegen bei winterlichen Kältewellen zu erwarten.
Auf diesen Resultaten basierend wurden die Auswirkungen der Klimaänderung auf die Landökosysteme, die Landwirtschaft, die Wasserwirtschaft, die Gesundheit, den Energiesektor, den Tourismus, die Infrastrukturen, den urbanen Raum und die Versicherungen analysiert.
Anmerkung: Ein Wert von 0,5 bezeichnet eine Halbierung, ein Wert von 1,25 eine Zunahme um 25% gegenüber den heutigen Verhältnissen. Die horizontalen Linien zeigen jeweils die mittlere Schätzung (Median). Mir einer Wahrscheinlichkeit von 95% wird die Veränderung der Temperatur beziehungsweise des Niederschlags innerhalb der farbigen Balken verlaufen.
Als Folge der längeren Vegetationsperiode werden die Produktion der Wiesen und der Ernteertrag vieler landwirtschaftlicher Kulturpflanzen bei ausreichendem Wasser- und Nährstoffangebot zunehmen. Zudem bedeutet der frühere Beginn der Vegetationsperiode im Futterbau eine Zunahme der Ertragssicherheit, da der erste Schnitt bereits früh im Frühling angesetzt werden kann. Dementsprechend wird auch die Tierproduktion profitieren können, indem sie vermehrt auf im Inland produzierte Futtermittel zurückgreifen kann.
Gleichzeitig ist jedoch mit einer Zunahme von Unkräutern und wärmeliebenden Pflanzen wie Gräser subtropischen Ursprungs, welche einen geringeren Nährwert für Tiere aufweisen können, zu rechnen. Mit den ansteigenden Temperaturen und den sich verlängernden Wärmeperioden muss auch mit zunehmenden Problemen durch Insekten-Schädlinge gerechnet werden. Es ist möglich, dass beispielsweise Insektenarten wie Maiszünsler, Maiswurzelbohrer, Getreidehähnchen, Blattläuse und Kartoffelkäfer sich rascher entwickeln und weiter verbreiten als bisher. Die verlängerte Wärmeperiode wird es Schädlingen mit bisher 1–2 Generationen pro Saison ermöglichen, in Zukunft 2–3 Generationen zu bilden (z.B. Maiszünsler). Schädlinge, die bisher nur alle 3 Jahre Schäden verursachten (z.B. Maikäferengerlinge), werden in kürzeren Abständen auftreten. Blattläuse, die in der adulten Phase überwintern, werden aufgrund wärmerer Winter früher von ihren Winterstandorten zu den Kulturpflanzen migrieren. Das Auftreten von pilzlichen und bakteriellen Krankheitserregern ist etwas komplexer: Je nach Wirt-Pathogen-System wird sich die Klimaänderung auf die Populationen positiv, negativ oder neutral auswirken. So sind milde Winter und Frühjahre förderlich für Braun- und Gelbrost, Mehltau und HelminthosporiumBlattfleckenkrankheiten von Getreide und Mais, dagegen dürften warme und eher trockene Sommer wohl zu einem Rückgang von feuchteliebenden Krankheiten wie der Spelzenbräunekrankheit und von Ährenfusariosen bei Weizen führen.

■ Auswirkungen der Klimaänderung auf die Schweizer Landwirtschaft
Problematisch ist die Zunahme von Hitze- und Trockenperioden. So zeigt eine Studie von Calanca (2006), dass im heutigen Klima im Mittelland trockene Sommer alle sechs bis sieben Jahre auftreten. Mit dem prognostizierten Klima (bis 2050 Temperaturanstieg um 2°C, Niederschlagsabnahme im Mittelland um rund 20% im Sommer) findet eine massive Zunahme des Risikos für trockene Sommer statt. Es muss damit gerechnet werden, dass trockene Sommer durchschnittlich alle zwei bis drei Jahre auftreten. Die Trockenheit mit wochenlang kritischen Bodenwasserzuständen kann dazu führen, dass einige unserer Kulturpflanzen ihre Ertragskonstanz einbüssen. Dementsprechend steigt der Bewässerungsbedarf vielerorts, auch wenn der frühere Vegetationsbeginn die Situation entschärfen könnte. Betreffend Bewässerung kommt erschwerend dazu, dass als Folge der ansteigenden Schneefallgrenze und der verminderten Schneeschmelze die Sommerabflüsse der Gewässer gedämpft werden sowie eine Absenkung des Grundwasserspiegels auftreten kann. Gleichzeitig wird jedoch eine Zunahme der Starkniederschläge erwartet. Folglich muss auch mit der zunehmenden Gefahr von Bodenerosion gerechnet werden.
Die Landwirtschaft ist deshalb gefordert: Massnahmen zum effizienten Einsatz von Bewässerungen werden notwendig, damit die im Sommer verminderten Wasserreserven nicht noch zusätzlich reduziert werden. Ausserdem muss das Potenzial einzelner Kulturen geprüft und möglicherweise der Einsatz von klimaangepassten Alternativkulturen und -sorten in Betracht gezogen werden. Um das Risiko von Missernten besser zu verteilen, wäre z. B. eine Diversifikationsstrategie sinnvoll, indem ein vielfältiger Mix an angebauten Kulturen angestrebt wird. Diese Strategie könnte auch den wahrscheinlich grösser werdenden Problemen mit Schaderregern entgegenwirken.
Eine Erwärmung von weniger als 2–3°C wird sich also unter der Bedingung, dass das Wasser- und Nährstoffangebot in ausreichendem Masse vorhanden ist, potenziell positiv auf die Nahrungsmittelproduktion der Schweizer Landwirtschaft auswirken. Der Vorteil einer moderaten Temperaturerwärmung stellt sich jedoch nur ein, wenn Massnahmen zur Sicherstellung des Wasser- und Nährstoffangebots und Anpassungen im Anbau umgesetzt sind.
Bei einer Klimaerwärmung von mehr als 2–3°C werden die Nachteile jedoch klar überwiegen: Wegen erhöhter Evapotranspiration und Abnahme der Niederschläge während der Vegetationsperiode ist der Wassermangel noch ausgeprägter. Beim Getreide und den Körnerleguminosen hat die beschleunigte Pflanzenentwicklung Ertragseinbussen zur Folge.
Die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen betragen rund 11,2% der gesamtschweizerischen Treibhausgasemissionen. Bei den Emissionen aus der Landwirtschaft handelt es sich vorwiegend um Methan- und Lachgasemissionen, welche in engem Zusammenhang mit der Viehhaltung und dem Ackerbau stehen. In der Landwirtschaft gibt es zwar ein gewisses technisches Potenzial zur Reduktion der Methan- und Lachgasemissionen. Weitgehend sind sie aber systemgebunden und eine Reduktion der Nahrungsmittelproduktion im Inland führt lediglich zu einer Verlagerung der Emissionen ins Ausland.
Auf der anderen Seite wird die Schweizer Landwirtschaft auch durch die Klimaveränderung beeinflusst. So zeigen die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die schweizerische landwirtschaftliche Produktion – zumindest unter der Annahme einer moderaten Erwärmung bis 2050 – im Gegensatz zu anderen Regionen der Erde durch potenziell höhere Erträge eher begünstigt wird. Damit dies effektiv eintritt sind erhebliche Anpassungen notwendig wie z.B. Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung, Züchtung klimaangepasster Sorten u.s.w. Über 2050 hinaus ist es aber auch für die Schweizer Landwirtschaft unabdingbar, dass mit einer global griffigen Klimapolitik der Ausstoss von Treibhausgasen massiv reduziert wird. Die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts ist entscheidend von den in den nächsten Jahren und Jahrzehnten getroffenen Emissionsminderungsmassnahmen abhängig. Die Folgen einer «Business-as-usual-Entwicklung» würden weltweit auch im Agrarbereich deutlich gravierendere Ausmasse annehmen und einschneidende Anpassungen der Landwirtschaft erfordern, um die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern.
Vor allem ärmere Entwicklungsländer werden einerseits deutlich gravierendere Folgen zu bewältigen und andererseits nicht genügend finanzielle und technische Möglichkeiten zur Anpassung haben.

Energie
Der Gesamtenergieverbrauch in der Schweiz nimmt stetig zu. In der Landwirtschaft ist der Anstieg des Energieeinsatzes seit 1990 bedeutend geringer. Aufgrund des geringen Anteils der Landwirtschaft am Gesamtenergieverbrauch hat dies aber auf den schweizerischen Energiekonsum kaum einen Einfluss. Da das Bewusstsein über die klimatischen Folgen des Verbrauchs fossiler Energieträger steigt, gewinnen alternative Formen der Energieerzeugung an Bedeutung. Mit der Verwertung von Biomasse kommt der Energiemarkt mit der Landwirtschaft in Berührung. Mit dem Exkurs «Ökobilanz von Energieprodukten» wird dieser aktuellen Thematik Rechnung getragen.

Der Energieeinsatz in der Landwirtschaft setzt sich zusammen aus dem direkten Einsatz (beispielsweise Diesel für den Betrieb der Maschinen) und dem indirekten Einsatz. Letzterer umfasst den Energiebedarf für die Herstellung, Verwendung und den Unterhalt von Produktionsmitteln und Maschinen, die so genannte graue Energie.
Der Gesamtverbrauch wird berechnet, indem der Verbrauch der direkten und indirekten Energie der schweizerischen Landwirtschaft zusammengezählt wird. Dazu wird die Methode der Ökobilanzierung angewendet. Dabei werden alle Stoff- und Energieumsätze sowie sämtliche anfallenden Schadstoffemissionen und die daraus resultierenden Umweltbelastungen bewertet. Per Definition lassen sich mit der Methodik der Ökobilanzierung jedoch keine Aussagen zu ökonomischen und sozialen Faktoren machen. Weitere Einschränkungen ergeben sich je nach Produkt, nach Datengrundlage und Betrachtungshorizont.
Gemäss Rossier (2000) werden zur Berechnung des Energieverbrauchs der Landwirtschaft Produktionsdaten mit Koeffizienten multipliziert, die den direkten und indirekten Energiegehalt eines Produktes bzw. einer Aktivität wiedergeben. Die resultierenden Energieaufwendungen werden aufaddiert und ergeben dann den Verbrauch der Schweizer Landwirtschaft an Energie. Die Grenze des untersuchten Systems liegt bei den primären Produkten der Landwirtschaft. So wird beispielsweise die Produktion von Milch berücksichtigt, nicht jedoch deren Weiterverarbeitung zu Käse. Verpackungsmaterial, Transport und Veredelung von landwirtschaftlichen Konsumgütern, nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Agrotourismus) und Energieaufwendungen zur Beseitigung allfälliger Umweltbeeinträchtigungen (z.B. Nitratbelastungen im Grundwasser) werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die Energieeffizienz wird berechnet, indem die verdauliche Energie, die in den im Inland produzierten Lebensmitteln steckt, durch den Energieverbrauch geteilt wird.
■ Stabilisierung des Energieverbrauchs
Entwicklung des landwirtschaftlichen Verbrauchs an nicht erneuerbarer Energie 1970808590919293949596
Der Energieverbrauch in der Landwirtschaft begann sich ab den neunziger Jahren zu stabilisieren. Rund die Hälfte des Bedarfs der Landwirtschaft an Energie geht auf die direkte Nutzung von Energie (vor allem Diesel, Benzin und Heizöl) und Elektrizität zurück. Die andere Hälfte steckt in der grauen Energie. Davon verstecken sich rund 70% (35% des Gesamttotals) in den Gebäuden und Maschinen und 30% (15% des Gesamttotals) in Produktionsmitteln wie Dünger, Pestizide, eingeführtes Saatgut und Futtermittel.
Entwicklung der eingesetzten Energie in Agrarerzeugnissen
A) Energie in Agrarerzeugnissen (MJ/ha)
B) Energie für die Produktion (MJ/ha)
■ Ökobilanz von Treibstoffen
Zwischen 1970 und 1990 hat sich die Energieeffizienz verschlechtert, insbesondere wegen der Zunahme des Energieverbrauchs. Daraus lässt sich folgern, dass die in den Ernteprodukten gebundene Nahrungsenergie mit immer mehr Fremdenergie produziert wurde. Dieser negative Trend wurde in den neunziger Jahren gebrochen und die Energieeffizienz hat sich seit diesem Zeitpunkt stabilisiert. Es konnten in den letzten Jahren jedoch auch keine Verbesserungen verzeichnet werden.
Im Zusammenhang mit der sich abzeichnenden Verknappung fossiler Energieträger und der Klimaproblematik stösst die Nutzung erneuerbarer Energieträger auf steigendes Interesse. Im Strassenverkehr sind Treibstoffe aus Biomasse (Bioethanol, Biomethanol, Biodiesel und Biogas) gegenwärtig die wichtigste erneuerbare Energieform. In der öffentlichen Debatte wird oftmals argumentiert, dass Treibstoffe aus Biomasse («Biotreibstoffe») im Vergleich zu fossilen Treibstoffen ökologisch unbedenklich seien und deren Produktion zudem eine neue Chance für die Landwirtschaft sei. Vor dem Hintergrund, dass eine weitere Ausdehnung des landwirtschaftlich nutzbaren Landes in der Schweiz und global nur bedingt möglich ist (vgl. Agrarbericht 2006, Kapitel 1.3), ist zu bedenken, dass eine Ausdehnung des Anbaus von landwirtschaftlicher Biomasse für die Energieproduktion zu einer Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion, der Biodiversität und den Waldflächen führen kann und das Potenzial für den Anbau von Land zu Land sehr unterschiedlich ist. Im Agrarbericht 2006 (s. 146ff) wurden Berechnungen für die Schweiz vorgestellt. Diese zeigen, dass das Potenzial für die Energieproduktion aus im Inland angepflanzten, nachwachsenden Rohstoffen gering ist.
Energetische Effizienz und erzielte Treibhausgasreduktion können nicht die alleinigen Kriterien für eine ökologische Gesamtbewertung alternativer Treibstoffe sein. Die Studie «Ökobilanz von Energieprodukten» hatte deshalb die Beurteilung der Umweltauswirkungen der gesamten Produktionskette zum Ziel. Die angewandte Methode ist die Ökobilanzierung von in der Schweiz genutzten Biotreibstoffen (Beobachtungszeitpunkt 2004). Es wurden erneuerbare Energieträger aus der Schweiz und aus ausländischer Produktion verglichen, als Nutzungsort wurde jedoch immer die Schweiz angenommen. Die Studie verwendete zur Bewertung der ökologischen Gesamtbilanz unter anderem die Methode der ökologischen Knappheit (UBP 06). Deren Masseinheit sind Umweltbelastungspunkte. Bei dieser Bewertungsmethode wird die Differenz von Umweltauswirkungen wie beispielsweise Sommersmog-Potenzial, Überdüngung oder Ökotoxizität gegenüber den Schweizer Grenzwerten beurteilt.
■ Umweltbelastungen entlang der Produktionspfade
Der landwirtschaftliche Anbau verursacht in unseren geographischen Breiten anteilsmässig die höchsten Umweltbelastungen durch den Einsatz von Maschinen, Düngemitteln und/oder Pestiziden, aber auch in Form von direkten Emissionen. In der tropischen Landwirtschaft sind Biodiversitätsverlust und Luftbelastung durch Brandrodung sowie Toxizität, von in der Schweiz teilweise verbotenen Pestiziden, die wesentlichen Ursachen für die hohen Umweltbelastungen. Im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Produkten brauchen Abfall- und Reststoffe zur Bereitstellung keinen Energieaufwand; dies wirkt sich sehr positiv auf deren Gesamtbilanz aus.
Umweltbelastung von Biotreibstoffen im Vergleich mit fossilen Treibstoffen
Biodiesel (Abfall+Kultur)
Alkohol (Kultur)
100% Raps Methylester CH
100% Palmöl X-Methylester MY
100% Sojaöl X-Methylester US
100% Sojaöl X-Methylester BR
100% Altspeiseöl X-Methylester CH
Ethanol Gras CH
Ethanol Kartoffeln CH
Ethanol Zuckerrüben CH
Ethanol Holz CH
Ethanol Roggen EU
Ethanol Mais US
Ethanol Zuckerrohr BR
Methan Gülle
Methan Gülle+Kosubstrat
Methan (Abfall+ Reststoffe)
Fossil
Methan Gülle, optimierte Prozesse
Methan Gülle+Kosubstrat, optimierte Prozesse
Methan Bioabfall
Methan Klärschlamm
Diesel, schwefelarm EURO3
Benzin, schwefelarm EURO3
Erdgas, EURO3
Die Verarbeitung zu Treibstoff verursacht im Schnitt deutlich geringere Umweltbelastungen als der landwirtschaftliche Anbau. Besonders gering sind diese bei der Ölgewinnung und Veresterung zu Biodiesel. Die höchsten Umweltbelastungen treten bei der Gewinnung von biogenem Methan auf. Die Ursachen hierfür sind die Methanund Lachgasemissionen bei der Nachgärung des Gärrückstands sowie die Möglichkeit eines Methanverlustes, beispielsweise als Folge von Lecks, bei der Aufbereitung von Biogas zu Methan.
Der Treibstoff-Transport aus den Produktionsgegenden an die Schweizer Tankstelle spielt nur eine untergeordnete Rolle – sofern der interkontinentale Transport mit Tankschiffen oder in Pipelines erfolgt.
Die Umweltauswirkungen des Fahrzeugbetriebs sind bei der Verwendung von fossilem Treibstoff im Vergleich zu den Biotreibstoffen deutlich höher, da die Biotreibstoffe nahezu CO2-neutral sind.
Die Bereitstellung und der Unterhalt der Fahrzeuge und Strassen (Infrastruktur) wurde in dieser Studie ebenfalls berücksichtigt. Allerdings wurden für alle betrachteten Fälle ein identisches Fahrzeug und eine gleiche jährliche Fahrleistung angenommen, weshalb dieser Anteil für alle Varianten gleich hoch ist.
■ Reduktion der Treibhausgasemissionen versus Umweltbelastung
Die Analyse der verschiedenen Treibstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zeigt, dass diese zwar im Durchschnitt gut ein Drittel weniger Treibhausgase im Betrieb verursachen, beim Anbau und bei der Verarbeitung jedoch andere Umweltbelastungen auftreten können.
Rund die Hälfte der 26 analysierten Biotreibstoffe ermöglichen Treibhausgasreduktionen von mehr als 50%, wobei fünf davon aus Abfallstoffen hergestellt werden. Am bedeutendsten ist die Reduktion bei Biotreibstoffen aus Gülle gefolgt von Biodiesel aus Altspeiseöl, Methanol und Methan aus Holz sowie Bioethanol aus inländischer Biomasse (Gras, Holz, Zuckerrüben oder Molke), brasilianischem Zuckerrohr und chinesischer Zuckerhirse. Neun Treibstoffe ermöglichen eine Treibhausgasreduktion von mehr als 30%, darunter die Produktion von Biodiesel aus verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten (Sojaöl USA, Palmöl Malaysia, Rapsöl Schweiz).
Der Einbezug der gesamten Umweltbelastung in die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Biotreibstoffen verändert das Bild gegenüber der alleinigen Betrachtung des Reduktionspotenzials von Treibhausgasemissionen. Veranschaulicht werden soll dies anhand der Produktion von Bioethanol aus brasilianischem Zuckerrohr. Oft werden die Anbauflächen für Zuckerrohr mittels Brandrodung bereitgestellt oder aber es werden die trockenen Blätter vor der Ernte abgebrannt. Durch diese Nutzungsänderung von Wald zu Ackerland geht viel gespeichertes Kohlendioxid verloren. Zudem steigt auch die Luftbelastung insbesondere durch Feinstaub und Smog und dementsprechend der Umweltindikator Sommersmog-Potenzial stark an, was zu einer negativen Beurteilung des Anbaus von Zuckerrohr zur Energieproduktion beiträgt, obwohl die Reduktion von Treibhausgasemissionen gegenüber fossilem Treibstoff mehr als 50% beträgt.
Treibhausgasemissionen und gesamte Umweltbelastung
Roggen, EU Kartoffeln, CH
Mais, USA
Soja, BR
BR
Gras Holz (Ethanol)
Soja, US Raps, CH Ölpalmen, MY
0204060
Benzin schwefelarm
Bioabfall Klärschlamm Erdgas Diesel schwefelarm
Gülle+ Kosubstrat
Treihausgasemissionen
Zuckerrüben, CH fossil
Quelle: Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA)
Um die Effekte der Treibhausgasemissionen und der gesamten Umweltbelastung einordnen zu können wurde Benzin als Referenz gewählt und für jede der Dimensionen auf 100% gesetzt. Treibstoffe, welche bei beiden Dimensionen weniger als 100% aufweisen, schneiden sowohl bei den Treibhausgasemissionen als auch bei den gesamten Umweltbelastungen besser ab. Ingesamt ist ersichtlich, dass es sich bei Treibstoffen, die besser abschneiden als Benzin, vor allem um diejenigen aus Abfallund Reststoffen handelt. Diese Stoffe schneiden am besten ab, da einerseits die hohen Belastungen aus der Rohstoff-Bereitstellung wegfallen und andererseits Umweltemissionen aus der Abfallbehandlung, wie Abwasserbelastung durch Molke oder Methan-Emissionen durch Düngung mit unvergorener Gülle, reduziert werden können. Die potenzielle Herstellungsmenge von Biotreibstoffen basierend auf diesen Produktionspfaden ist sehr beschränkt (weniger als 1% der heute konsumierten Dieselmenge in der Schweiz).
Relativ gut schneidet Bioethanol aus einheimischen Zuckerrüben ab. Dank den hohen Flächenerträgen, dem niedrigen Fasergehalt der Pflanze im Vergleich zu Zuckerrohr und der hohen Energiedichte der Rübe (hoher Saccharosegehalt) sind die dem Anbau nachgelagerten Produktionsschritte weniger energieintensiv als etwa bei der Produktion von Bioethanol aus brasilianischem Zuckerrohr. Das Bodenverdichtungsrisiko bei der Ernte fällt in der ökologischen Gesamtbewertung kaum ins Gewicht, da die Bodenbeanspruchung über die ganze Vegetationsperiode als gut beurteilt wird. Anders sieht es bei Produkten mit geringeren Treibstofferträgen pro Flächeneinheit (beispielsweise beim Anbau von Raps, Mais und Soja) aus. Die durch den Einsatz von Mineraldünger und die mechanische Bearbeitung verursachten Lachgasemissionen, sowie der Einsatz von Herbiziden und Pestiziden schlagen stärker negativ zu Buche und führen zu einer negativen Gesamtbeurteilung.
Besonders schlecht schneidet Bioethanol aus Schweizer Kartoffeln und aus europäischem Roggen ab: Die sehr hohe Belastung bei der Nutzung von Schweizer Kartoffeln ist durch die hohe Gewichtung der Nährstoffauswaschung zu erklären. Die sehr schlechten Werte für Roggen aus europäischer Produktion lassen sich durch den niedrigen Ernteertrag von Roggen im gesamteuropäischen Schnitt erklären.
Mit einer Verbesserung des landwirtschaftlichen Anbaus (vor allem auch bei landwirtschaftlichen Rohstoffen aus dem Ausland) könnte die ökologische Gesamtbilanz der Energieprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen verbessert werden. Im Anbau muss ein optimales Verhältnis aus energetischem Ertrag und geringen Umweltbelastungen angestrebt werden. Dies kann insbesondere mittels geeigneter Sortenwahl und Fruchtfolge erreicht werden.
Ein kritischer Faktor beim Anbau von landwirtschaftlichen Rohstoffen für den Energiebereich ist die Konkurrenz zu anderen Nutzungen (Nahrungsmittel, Holz für Energie, Bau und Papierindustrie). So kann z.B. die Rodung von Urwald für den Anbau von landwirtschaftlichen Rohstoffen für die Energiegewinnung zusätzlich Kohlendioxid freisetzen.

Die vorliegende Studie zeigt, dass sich mit den meisten Biotreibstoffen TreibhausgasReduktionen erzielen lassen, der Anbau und die Herstellung dieser Treibstoffe jedoch bei mehreren anderen Umweltindikatoren höhere Belastungen als Benzin aufweisen.
Zentrale Erkenntnis dieser Studie ist, dass bei Biotreibstoffen der Grossteil der Umweltbelastungen durch den landwirtschaftlichen Anbau verursacht wird. Bei der landwirtschaftlichen Produktion stellt der Flächenertrag und dessen Verhältnis zur eingesetzten Energiemenge (Mineraldünger, mechanische Bearbeitung etc.) ein entscheidendes Kriterium dar, welches die gesamtheitliche Bewertung entscheidend beeinflussen kann.

■ Emissionen von Dieselruss aus der Landwirtschaft
Luft
Die hohen Feinstaubbelastungen zwischen Januar und Mitte Februar 2006 auf der Alpennordseite haben zu einer regen öffentlichen Debatte geführt. Dabei wurden auch die Emissionen von Ammoniak (Vorläuferschadstoff sekundärer Partikel), die zu mehr als 90% aus der Landwirtschaft stammen, als wichtige Ursache für die Feinstaubbelastung bezeichnet. Folglich wurde deren Reduktion als erfolgversprechende Massnahme zur Verminderung von Feinstaub ins Spiel gebracht.
Feinstaub ist ein Gemisch von kleinsten Staubteilchen, die einen aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer aufweisen und deshalb auch PM10 (Particulate Matter) genannt werden. Die Zusammensetzung von Feinstaub ist komplex. Primäre Partikel, welche gesundheitsschädigende Wirkungen haben können, werden direkt bei Verbrennungsprozessen ausgestossen, weniger gesundheitsgefährdende Feinpartikel entstehen durch mechanischen Abrieb oder stammen von der Aufwirbelung natürlicher Substanzen (z.B. Pollen). So ist eine wichtige Quelle von primärem Feinstaub der Russ in den Abgasen von Dieselmotoren.
Sekundärer Feinstaub bildet sich erst in der Luft aus gasförmigen Vorläuferschadstoffen wie Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOx), Ammoniak (NH3) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Die sekundären Partikel machen einen wichtigen Teil des Feinstaubs aus. Ein Drittel bis zur Hälfte von PM10 wird sekundär gebildet.
Bei den Diskussionen um die hohen Feinstaubbelastungen zu Beginn des Jahres 2006 kam die Landwirtschaft unter Druck, weil die landwirtschaftlichen Maschinen gemäss den vom BAFU verwendeten Daten 1'100 t gesundheitsgefährdenden Dieselruss ausstiessen.
Die Landwirtschaft kritisierte die zu Grunde gelegten Berechnungen. Eine Neubeurteilung ergab, dass landwirtschaftliche Maschinen im Jahr 2005 nur 400 t Dieselruss ausgestossen haben. Grund für diese massive Korrektur nach unten ist die Anpassung verschiedener Faktoren, die dem Modell zugrunde liegen. Auf der einen Seite wurden die Emissionsfaktoren (Dieselrussausstoss in g/Motorenleistung) aufgrund technischer Verbesserungen bei den Motoren im Durchschnitt um knapp die Hälfte gesenkt, auf der anderen Seite wurde die durchschnittliche jährliche Betriebsdauer der landwirtschaftlichen Fahrzeuge in der Schweiz um ein Drittel nach unten korrigiert.
Wie gross der prozentuale Anteil der landwirtschaftlichen Maschinen am gesamten Dieselrussausstoss ist, lässt sich momentan noch nicht sagen. Zuerst müssen die Berechnungen der anderen Maschinenkategorien im Offroad-Bereich (Emissionen von Fahrzeugen ausserhalb des normalen Strassenverkehrs, wie z.B. Baumaschinen, Industrie, Forstwirtschaft, Schiffe) vorliegen.
■ Ammoniak und sekundäre Feinstaubbildung
Die Industrie, das Gewerbe, der Verkehr und die Haushalte stossen Schwefeldioxid (SO2) und Stickoxide (NOx) aus, welche in der Atmosphäre zu Salpetersäure und Schwefelsäure umgewandelt werden. Ammoniak (NH3), welches grösstenteils aus der Landwirtschaft stammt, neutralisiert in der Atmosphäre diese Säuren zu den Salzen Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat, welche sich an vorhandene Partikel anlagern oder selber neue Partikel bilden. Weil es zur Partikelbildung NH3 braucht, scheint die Reduktion von NH3 ein wirksames Mittel zur Verminderung des sekundären Feinstaubs zu sein. Eine Modellstudie der Agroscope Reckenholz-Tänikon ART zeigt nun aber, dass es keine 1:1-Beziehung zwischen der Reduktion der NH3-Emissionen und jener von Feinstaubpartikeln gibt, da die Änderung der Partikelmenge davon abhängt, in welchem Verhältnis Ammoniak zu den sauren Reaktionspartnern steht. Je nachdem ob viel oder wenig Säuren vorhanden sind, reagiert die Partikelmenge stark oder unterproportional auf Änderungen der Ammoniak-Menge in der Luft. Weitere Faktoren wie die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit beeinflussen diese labilen Beziehungen zusätzlich.
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Die Modellresultate zeigen, dass bei einer Reduktion der aktuellen Ammoniakemissionen um 10% nur gerade eine Reduktion des Feinstaubs um 0,5% resultiert. Werden die Ammoniak-Emissionen um 50% reduziert, ist im Jahresmittel eine Abnahme der anorganischen Partikelmasse um 10% zu erwarten. Da die anorganischen Partikeln nur etwa die Hälfte des Feinstaubs ausmachen, entspricht dies einer Feinstaubreduktion von zirka 5%. Dieses Verhalten ist typisch für eine Situation, in der Ammoniak im Überschuss vorhanden ist. Erst nach einer grossen Ammoniak-Reduktion beginnen die Feinstaubmengen darauf zu reagieren, und die Wirksamkeit nimmt mit zunehmenden Reduktionen zu.
Die Resultate zeigen, dass die alleinige Reduktion der Ammoniakemissionen nur bedingt zur Vermeidung von Feinstaub beiträgt. Aufgrund der komplexen Gleichgewichte zwischen beteiligten Vorläufersubstanzen ist eine gemeinsame Reduktion von Ammoniak, Stickoxiden und Schwefel wirksamer, um den sekundären Feinstaub zu vermindern. Es steht aber ausser Diskussion, dass Anstrengungen zur Verringerung von Ammoniakemissionen im Hinblick auf die Reduktion der Stickstoffeinträge in sensible Ökosysteme unternommen werden müssen.
Beteiligung bei den Tierhaltungsprogrammen RAUS und BTS
Im Rahmen der Direktzahlungen an die Landwirte und Landwirtinnen fördert der Bund mit den beiden Tierhaltungsprogrammen «Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien» (RAUS) und «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS) die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Das RAUS-Programm enthält hauptsächlich Bestimmungen zum Auslauf auf der Weide oder im Laufhof bzw. beim Geflügel im Aussenklimabereich. Das BTS-Programm beinhaltet vor allem qualitative Vorgaben für die einzelnen Bereiche der geforderten Mehrbereichsställe, in denen sich die Tiere frei bewegen können. Die Teilnahme an einem solchen Programm ist freiwillig. Die im Folgenden genannten Prozentzahlen beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Direktzahlungsbetriebe bzw. aller dort gehaltenen Nutztiere.
Seit der Einführung von RAUS (1993) und BTS (1996) stieg die Teilnahme an beiden Programmen stetig: Im Jahr 2006 nahmen 38’000 Betriebe am RAUS-Programm und 18’300 Betriebe am BTS-Programm teil.

der Beteiligung bei RAUS und BTS
Der prozentuale Anteil der nach den RAUS-Bedingungen gehaltenen Nutztiere stieg zwischen 1996 und 2006 von 19 auf 71%. Beim BTS-Programm nahm der Anteil in der gleichen Zeitspanne von 9 auf 41% zu. Diese Werte sind Durchschnittszahlen der vier Nutztiergruppen (Rindvieh, übrige Raufutter Verzehrer, Schweine und Geflügel).
Entwicklung der Beteiligung bei RAUS, nach Nutztiergruppe
Wenn man die Beteiligung am RAUS-Programm nach Nutztiergruppen differenziert, stellt man beim Rindvieh und bei den übrigen Raufutterverzehrern zwischen 1996 und 2006 eine starke Zunahme von 20 auf 73 bzw. 81% fest. Bei den Schweinen stieg die Beteiligung von 5 auf 60%.
Die Entwicklung der Beteiligung beim Nutzgeflügel setzt sich aus den unterschiedlichen Entwicklungen bei den Legehennen und bei den Mastpoulets zusammen. Währenddem die Beteiligung bei den Legehennen bis 2006 stetig zunahm (2006: 65%), endete der Anstieg bei den Mastpoulets 1999 bei 42%. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang auf unter 9% im Jahr 2006 festzustellen. Diese Entwicklung wurde durch die Einführung der minimalen Mastdauer von 56 Tagen bei den Poulets ausgelöst. Durch die im Vergleich zur konventionellen Produktion wesentlich längere Mastdauer stiegen die Produktionskosten und folglich auch der Preis am Markt erheblich. Entsprechend ging die Nachfrage nach RAUS-Poulets zurück.

Differenziert man die Beteiligung am BTS-Programm nach Nutztiergruppen, stellt man beim Rindvieh und bei den übrigen Raufutterverzehrern zwischen 1996 und 2006 eine im Vergleich zum RAUS-Programm wesentlich geringere Zunahme von 10 auf 32% fest. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass die Investition in den meisten Fällen sehr hoch ist (Laufstall), so dass diese in der Regel erst bei einer notwendigen Ersatzinvestition getätigt wird.
Bei den Schweinen wurde das BTS-Programm erst 1997 eingeführt. Die Beteiligung verlief ähnlich wie beim entsprechenden RAUS-Programm. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die bedeutenden Labels bei den Schweinen sowohl RAUS als auch BTS voraussetzen.
Die rasante Entwicklung der BTS-Beteiligung beim Geflügel (2006: 84%) ist zu einem grossen Teil auf den Markterfolg der Labels zurückzuführen, die sich für die besonders tierfreundliche Stallhaltung von Legehennen und Mastgeflügel engagieren.

Die agrarpolitischen Massnahmen werden in drei Bereiche eingeteilt:
– Produktion und Absatz: Bei den Massnahmen in diesem Bereich geht es um die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz von Nahrungsmitteln. Die finanziellen Aufwendungen des Bundes für Produktion und Absatz nehmen laufend ab. Im Jahr 2006 wurden dafür 606 Mio. Fr. eingesetzt, über 1 Mrd. Fr. weniger als vor der Agrarreform in den Jahren 1990/92.
– Direktzahlungen: Diese Zahlungen gelten Leistungen zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und den Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie besondere ökologische Leistungen ab. Die Preise für die Nahrungsmittel enthalten diese Leistungen nicht, weil dafür kein Markt besteht. Mit den Direktzahlungen stellt der Staat sicher, dass die Leistungen zugunsten der Allgemeinheit von der Landwirtschaft erbracht werden.
– Grundlagenverbesserung: Mit diesen Massnahmen fördert und unterstützt der Bund eine umweltgerechte, sichere und effiziente Nahrungsmittelproduktion. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, im Bereich Forschung und Beratung sowie bei den landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und im Pflanzen- und Sortenschutz.
■ Ausblick
2.1 Produktion und Absatz
Artikel 7 LwG beschreibt die Zielsetzungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Landwirtschaft soll nachhaltig und kostengünstig produzieren und aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen können. Hierfür stehen die Massnahmen in den Bereichen Qualität, Absatzförderung und Kennzeichnung, Ein- und Ausfuhr, Milchwirtschaft, Viehwirtschaft, Pflanzenbau und Weinwirtschaft zur Verfügung.

Im Jahr 2006 sind zur Förderung von Produktion und Absatz im ordentlichen Rahmen rund 606 Mio. Fr. aufgewendet worden. Gegenüber dem Vorjahr sind dies rund 71 Mio. Fr. oder 10,5% weniger Ausgaben. Der Rückgang der Finanzmittel für die Absatzförderung ist auf die geänderte Fälligkeit der Teilzahlungen und der Schlusszahlungen zurückzuführen. Der für die Absatzförderung aufzuwendende Betrag liegt indessen wie bisher bei 54 Mio. Fr. und wird sich auch in den kommenden Jahren nicht verändern.
Ausgaben für Produktion und Absatz
Quellen: Staatsrechnung, BLW
Die Umlagerung der Mittel von der Marktstützung zu den Direktzahlungen hat eine schrittweise Senkung des Zahlungsrahmens für die Produktion und den Absatz zur Folge.
■ Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen
2.1.1 Übergreifende Instrumente
Produzenten- und Branchenorganisationen
Gestützt auf die Artikel 8 und 9 LwG kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen gemeinschaftlich beschlossenen Massnahmen zur Qualitätsverbesserung, Absatzförderung und Anpassung des Angebots an die Nachfrage für allgemein verbindlich erklären. Seit 2002 hat der Bundesrat wiederholt Selbsthilfemassnahmen einer Organisation auch auf Nichtmitglieder ausgedehnt; in den meisten Fällen ging es um die Finanzierung des Marketings für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Mit diesem Instrument kann dem Problem von Unternehmen, die von den Selbsthilfemassnahmen profitieren, ohne diese anzuwenden oder mitzufinanzieren (Trittbrettfahrer), wirksam begegnet werden. In den Jahren 2006 und 2007 dehnte der Bundesrat im Falle von drei Produzentenorganisationen (Schweizerischer Bauernverband, Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse) sowie von vier Branchenverbänden (Interprofession du Gruyère, Interprofession du Vacherin fribourgeois, Emmentaler Switzerland, Sbrinz GmbH) die von ihnen vereinbarten Massnahmen aus.
Die geltenden Ausdehnungen laufen am 31. Dezember 2007 aus. Sechs Organisationen haben dem Bundesrat die Erneuerung ihrer Ausdehnung beantragt. Wie gesetzlich vorgeschrieben, wurden die entsprechenden Gesuche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht, um Nichtmitgliedern der Organisationen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Nach der Behandlung durch das BLW wurden die Gesuche dem Bundesrat zusammen mit einem Vorbescheid unterbreitet. Ein Entscheid des Bundesrates hat bis Ende Jahr zu erfolgen.
■ Verordnungsänderung im Rahmen der AP 2011
Im Rahmen der AP 2011 hiess das Parlament die Änderung von Artikel 9 LwG gut, um die Kontinuität der Massnahmen zur Absatzförderung und Qualitätsverbesserung sicherzustellen. Damit wird es möglich, Selbsthilfemassnahmen nach einer erneuten Prüfung zu verlängern, wenn die Organisationen ein entsprechendes Gesuch stellen. Allerdings beschränkte das Parlament die Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen zur Anpassung der Produktion und des Angebots an die Markterfordernisse auf ausserordentliche, nicht strukturell bedingte Situationen. Die Verordnung über die Branchenund Produzentenorganisationen soll auf den 1. Januar 2008 angepasst werden, um diesen Beschlüssen Rechnung zu tragen.
Nach der seit 2002 vom Bundesrat angewandten Praxis wird die Ausdehnung unterschiedslos für alle betreffenden Massnahmen für zwei Jahre erteilt. Da das Parlament die Ausdehnung einer Selbsthilfemassnahme nicht a priori befristen wollte, besteht die Möglichkeit, Ausdehnungen für eine Dauer von mehr als zwei Jahren zu gewähren. Der Vernehmlassungsentwurf sah bei Absatzförderungs- und Qualitätsverbesserungsmassnahmen eine Ausdehnungsdauer von maximal vier Jahren vor. Im Falle von Massnahmen zur Angebotsbewirtschaftung wurde hingegen die Beibehaltung der zweijährigen Gültigkeit vorgeschlagen. Beide Änderungsvorschläge fanden Zustimmung.
Eine längere Ausdehnungsdauer bringt sowohl den betreffenden Organisationen als auch den Amtsstellen des Bundes eine administrative Vereinfachung. Die Organisationen, denen der Bundesrat eine Ausdehnung ihrer Selbsthilfemassnahmen gewährt hat, müssen dem Volkswirtschaftsdepartement weiterhin einen jährlichen Bericht über die Durchführung und die Wirkung der Massnahmen liefern. Der Bundesrat kann die Ausdehnung jederzeit widerrufen, wenn Missstände festgestellt werden.

■ Entwicklung der Präferenz für Schweizer Agrarprodukte
Tabelle 27, Seite A27
Absatzförderung
Achten die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz auf die Herkunft der Produkte? Im Januar 2007 wurde zu dieser Frage bereits zum fünften Mal eine Umfrage in der Deutsch- und Westschweiz durchgeführt. Zu beantworten galt es auch Fragen zur Einstellung gegenüber der Schweizer Landwirtschaft und deren Produkten und zu den Produktionsanforderungen im Vergleich zum Ausland sowie zur Zahlungsbereitschaft für ausgewählte Produkte.
Die Befragten konnten zu mehreren wiederkehrenden Fragen wie «beachten Sie die Herkunft?» und «bevorzugen Sie Schweizer Produkte?» Auskunft geben. Daraus ist die aktuelle Haltung wie auch die Entwicklung der Einstellung gegenüber der Schweizerischen Landwirtschaft ersichtlich.
Bevorzugung von Schweizer Produkten gegenüber ausländischen
Eier (463)
Fleisch (ohne Wurstwaren) (467)
Käse (479)
Wein (374)
Milch und Frischmilchprodukte (478)
Honig (345)
Gemüse (475)
Obst/Beeren (473)
Wurstwaren (433)
Kartoffeln (460)
Pilze (358)
Speiseöl (441)
Getreideprodukte (487)
Obstsaft (420)
Kartoffelprodukte (358)
Schnittblumen (319)
Topfpflanzen (226)
in % der Befragten
meistens selten weiss nicht/ keine Antwort
Quelle: DemoScope 2007
Die Eier führen seit Beginn der Umfrage im Jahr 1998 die Tabelle an. Es darf angenommen werden, das sie nach wie vor vom Image «keine Käfighaltung» profitieren können. Die Sensibilität der Konsumierenden für die Herkunft der Lebensmittel ist bei tierischen Produkten deutlich höher als bei pflanzlichen. Bei Non Food Produkten wie Schnittblumen und Topfpflanzen hat die Herkunft eine geringere Bedeutung. Aus dem Ergebnis kann geschlossen werden, dass nicht nur Nähe, sondern auch Sicherheit, Qualität und Vertrauen bei Nahrungsmitteln wichtig sind.
Erfreulicherweise wird von Konsumentenseite anerkannt, dass die Schweizer Landwirte gegenüber den ausländischen nach strengeren Anforderungen produzieren. 82% der Befragten stimmen dieser Aussage mehrheitlich zu. Zudem finden 64% die Schweizer Landwirtschaft vertrauenswürdig und weitere 26% eher vertrauenswürdig. Die Schweizer Landwirtschaft hat bei ihrer Kundschaft damit ein sehr gutes Image.
Produktionsanforderungen in der Schweiz höher als im Ausland

Wichtig ist die Frage, ob der Preis ein Grund ist, trotz gutem Image andere Angebote zu wählen. Rund 40% der Befragten sind nicht bereit, für Schweizer Produkte mehr zu bezahlen. Diesen stehen rund 50% gegenüber, welche die Leistung über einen Mehrpreis, wenn auch in unterschiedlichem Mass, honorieren wollen.
Mit einem gemeinsamen Auftritt kann die Vertrauensbasis wirksam genutzt werden. Die Botschaft zur besonderen Leistung der Schweizer Landwirtschaft wird damit für die breite Masse wahrnehmbar. Die Anstrengungen in diese Richtung sind weit fortgeschritten. Ab 2009 wird die Schweizer Landwirtschaft in der Kommunikation gemeinsamer auftreten, ohne auf die spezifischen Leistungs- oder Absendermerkmale zu verzichten.
Qualitätspolitik und Kennzeichnung
Am 8. November 2006 hat der Bundesrat die Verordnung über die Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse verabschiedet.
Die Verordnung des Bundesrates verfolgt drei Ziele: Sie gibt den Betrieben ein Instrument zur Angebotsdifferenzierung und -segmentierung in die Hand, schützt die Produzenten und Verarbeiter vor unlauterem Wettbewerb und garantiert den Konsumentinnen und Konsumenten die wahre Herkunft eines Produkts aus dem Berg- oder Alpgebiet. Die Verordnung entspricht dem Willen des Bundesrats, die Wertschöpfung und ländliche Entwicklung insbesondere im Berggebiet zu fördern.
Die Berg- und Alpverordnung legt für die Verwendung dieser Bezeichnungen klare Regeln fest; alle Betriebe, die ihre schweizerischen Produkte entsprechend kennzeichnen möchten, müssen diese einhalten. Die Bestimmungen geben einen Anreiz für Produzenten, Verarbeiter und Verteiler, ihre Produkte über die Herkunft aus dem Bergoder Sömmerungsgebiet abzugrenzen, womit sie bisher mangels einer klaren Definition zögerten. Diejenigen, die diese Bezeichnungen bereits korrekt verwendet haben, sind künftig vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Infolge der Liberalisierung der Agrarmärkte und des auf 2009 vorgesehenen Ausstiegs aus der Milchkontingentierung sind die Berggebiete interessiert, ihre Produkte unter den bestmöglichen Bedingungen differenzieren zu können. Die entsprechenden Anfragen der Betriebe an das BLW insbesondere betreffend Zertifizierung widerspiegeln das Interesse. Im Verteilungssektor hat Coop im Februar 2007 eine Bergproduktelinie unter der Marke «Pro Montagna» lanciert. Der zweite schweizerische Grossverteiler hat damit das Angebot an Bergprodukten in den Einkaufszentren ergänzt und mit der Migros gleichgezogen, die einige Jahre zuvor ihre «Heidi»-Milchprodukte auf den Markt gebracht hatte.
Die Grundsätze der Benutzung der Begriffe «Berg» und «Alp»
Verwendet werden darf der Begriff «Berg» nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Berggebiet und für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, deren Rohstoffe aus dem Berggebiet stammen und in diesem oder in einer daran angrenzenden Gemeinde verarbeitet werden. Mit der Ausdehnung auf die angrenzenden Gemeinden lassen sich die Verarbeitungsbetriebe einschliessen, die meist aufgrund der topografischen Verhältnisse in der Talregion in unmittelbarer Nähe des Berggebiets angesiedelt wurden (vgl. Karte 1).
Bei Erzeugnissen, deren Rohstoffe zwar aus dem Berggebiet stammen, aber nicht in der Bergregion oder einer daran angrenzenden Gemeinde verarbeitet werden, kann die Herkunft der Rohstoffe angegeben werden. Diese Ausnahme vom oben erwähnten Grundsatz kommt hauptsächlich industriellen Produkten (z.B. Joghurt «mit Bergmilch») zugute. Sie gilt hingegen nicht für Käse, bei denen eine nach wie vor strikte Regelung zur Anwendung kommt: Die Milch muss zwingend im Berggebiet produziert und im erweiterten Berggebiet oder in einer daran angrenzenden Gemeinde zu Käse verarbeitet werden. Diese Regelung entspricht der gegenwärtigen Praxis im Käsesektor.
Der Begriff «Alp» darf nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Sömmerungsgebiet und für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse verwendet werden, deren Rohstoffe aus dem Sömmerungsgebiet stammen und auch dort verarbeitet werden.

Berg- und Alp-Verordnung – Produktions- und Verarbeitungsgebiete Bergprodukte
Sömmerungsgebiet und Bergzonen I–IV Teilweise im Berg- oder Alpgebiet gelegene Gemeinden
©Copyright GG25: Swisstopo/2005 Quelle: BLW, 2006
Berg- und Alp-Verordnung – Produktions- und Verarbeitungsgebiete Alpprodukte
Sömmerungsgebiet
©Copyright GG25: Swisstopo/2005 Quelle: BLW, 2006
■ Aktueller Stand des GUB/GGA-Registers
Mit Entscheid vom 26. September 2006 wies das Bundesgericht die Beschwerden dreier ausländischer Organisationen (zwei aus Frankreich und eine aus Deutschland) gegen die Eintragung von Emmentaler ab. Die Beschwerde führenden Organisationen hatten den Entscheid der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkwirtschaftsdepartements (REKO/EVD) angefochten, die ihnen die Einsprachelegitimation absprach, da sie kein schutzwürdiges Interesse auf dem schweizerischen Gebiet geltend machen konnten. Emmentaler ist somit das fünfzehnte landwirtschaftliche Erzeugnis bzw. verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnis, das als GUB eingetragen werden konnte. Das GUB/GGA-Register zählt somit neun Käse. 2006 wurden dem BLW drei neue Eintragungsgesuche eingereicht. Es handelt sich um die Registrierung von Absinth und Jambon de la borne als GUB und um Longeole als GGA. Ausserdem hat die Branchenorganisation «Interprofession de la charcuterie AOC» ein neues Pflichtenheft für Boutefas eingereicht. Darin wird die Erweiterung des geografischen Gebiets auf den Kanton Freiburg verlangt, damit das Produktionsgebiet der Schweine mit demjenigen für Jambon de la borne identisch ist. Drei GUB-Eintragungsgesuche (Büscium da cavra, Sauerkäse/Bloderkäse und Tomme vaudoise) und vier GGAGesuche (St. Galler Bratwurst, Appenzeller Pantli, Appenzeller Siedwurst und Appenzeller Mostbröckli) werden zurzeit geprüft. Im Falle des Gesuchs um Registrierung von Bois du Jura als AOC, das 2004 einging, ist die Änderung des Forstgesetzes abzuwarten, welche die Ausdehnung des GUB-Schutzes auf ein Forsterzeugnis ermöglichen sollte. Ausserdem ist die Prüfung bzw. das Verfahren von sechs Gesuchen um eine Pflichtenheftänderung im Gange: Die Eingaben betreffen Vacherin Mont-d'Or (GUB), Berner Alpkäse (GUB), Saucisson Neuchâtelois / Saucisse neuchâteloise (GGA), Saucisson vaudois (GGA), Saucisse aux choux vaudoise (GGA) und Tête de Moine, Fromage de Bellelay (GUB).
Im Falle der GUB-Eintragungsgesuche für Damassine und Poire à Botzi sind Einspracheverfahren im Gang, und das Raclette-Dossier ist beim Bundesgericht hängig.

GUB/GGA-Register am 31. Dezember 2006
AnzahlAnzahltt
Käse
L’EtivazGUB721378366OIC EmmentalerGUB2 91321300OIC/SQS
GruyèreGUB2 53024528 14827 700OIC
SbrinzGUB479311 3141 608Procert
Tête de MoineGUB29371 7912 064OIC
Formaggio d’alpe ticineseGUB3333135180OIC
Vacherin FribourgeoisGUB4208300OIC
Vacherin Mont-d'OrGUB24212555543OIC
Berner AlpkäseGUB549151 020OIC
Fleischwaren
BündnerfleischGGA39994983Procert
Saucisse d’AjoieGGA105762OIC Walliser TrockenfleischGGA21396361OIC
Saucisse neuchâteloise / Saucisson neuchâtelois GGA18123147OIC
Saucisson vaudoisGGA42650650OIC Saucisse aux choux vaudoiseGGA42450612OIC
Spirituosen
Eau-de-vie de poire du ValaisGUB2684 OIC
Abricotine
Andere Erzeugnisse
GUB1423OIC
Rheintaler RibelGUB2423033Procert
Cardon épineux genevoisGUB927463Procert
Walliser RoggenbrotGUB4565480738OIC
Munder SafranGUB150,000910,00052OIC
Quelle: BLW
■ Änderungen bei den Rechtsgrundlagen und beim Vollzug von Einfuhrregelungen
Instrumente des Aussenhandels
Der aus der Weiterentwicklung der Agrarpolitik und aus bilateralen Freihandelsabkommen resultierende Prozess der Vereinfachung der Importregelungen ging weiter. Für Käse wurde per Juni 2007 der Freihandel mit der EU eingeführt. Anfangs 2007 wurden letztmals Restmengen der Nullzollkontingente für Käse zur Versteigerung ausgeschrieben, wobei bei einzelnen Kontingenten die ausgeschriebenen Mengen viel grösser waren als die Nachfrage. Des Weiteren wurde beschlossen, dass beim Käseimport die Bewilligungspflicht und die Verwaltungsgebühren vorerst weitergeführt werden, und zwar solange, wie die EU ein mit Kautionen verbundenes Lizenzverfahren anwendet. Das verbleibende WTO-Zollkontingent, das so genannte Fontalkäsekontingent bleibt bestehen, wird jedoch im Windhundverfahren an der Grenze bewirtschaftet.
Im Fleischbereich wurden per 2007 mit Ausnahme von 10% bei Schaf- und Rindfleisch alle Kontingentsanteile versteigert. Die Teilzollkontingente von Tieren der Pferdegattung wurden zu einem Kontingent zusammengelegt und werden neu nach Reihenfolge der Zollanmeldungen (Windhund an der Grenze) zugeteilt. Wie bei diesem Verteilkriterium üblich, kann die aktuelle Ausnützung auf der Homepage der Eidg. Zollverwaltung eingesehen werden (www.zoll.ch > Zollinformation Firmen > Zollkontingente).
Beim Zollkontingent Tiefkühlgemüse wurde die massgebende Referenzperiode für die Bemessung der Kontingentsanteile so angepasst, dass die Kontingentsanteile bereits vor Beginn des Kalenderjahrs (Kontingentsperiode) definitiv zugeteilt werden können. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchenverbänden ist beim frischen Gemüse die Bewirtschaftung einzelner Sorten abgeschafft oder über mehrere Produkte zusammengelegt worden. Ab anfangs 2008 wird die Zuteilung von Mindestmengen abgeschafft, womit sich die missbräuchliche Generierung von Einfuhrrechten verhindern lässt.
Um die Preisdifferenzen zum Ausland weiter zu verkleinern, wurden Zölle und Zollzuschläge gesenkt, z.B. 2006 mit tieferen Schwellenpreisen für importierte Eiweissfuttermittel. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Tierproduktion und zur Wahrung der Preisdifferenz zwischen Brot- und Futtergetreide wurden die Schwellenpreise und die Zollansätze für Brotgetreide im Jahr 2007 um je Fr. 3.– je 100 kg gesenkt.
Für die meisten landwirtschaftlichen Produkte aus den ärmsten Entwicklungsländern wurden die Zollansätze, auch jene ausserhalb der Zollkontingente, auf Null gesenkt. Einzelheiten zu den Änderungen der Zollpräferenzenverordnung finden sich unter Ziffer 3.1 im Teil «Internationale Entwicklungen».
Einen detaillierten Überblick über die zolltarifarischen Massnahmen bietet der entsprechende Bericht des Bundesrates vom 14. Februar 2007, insbesondere die Veröffentlichung der Zuteilung und Ausnützung der Zollkontingente 2006, die auf der BLWWebseite unter dem Thema Ein- und Ausfuhr zu finden ist.
Neben der Landwirtschaftsgesetzgebung bildet das neue, auf den 1. Mai 2007 in Kraft getretene, Zollrecht eine wichtige Rahmenbedingung für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Agrarerzeugnissen. Für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sind die folgenden Bestimmungen:
Aktiver Veredelungsverkehr (Art. 12 ZG)
Beim aktiven Veredelungsverkehr (AVV) werden ausländische Waren oder Rohstoffe zum Bearbeiten oder Verarbeiten, unter Gewährung von Zollermässigung oder Zollbefreiung, in die Schweiz eingeführt, um danach reexportiert zu werden. Neu liegt die Entscheidkompetenz bei der Eidg. Zollverwaltung. Diese kann die Zollermässigung oder Zollbefreiung nur verweigern, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Lebensmittelsicherheit, in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden oder Täuschungsschutz) entgegen stehen. Wie bisher wird der AVV für Landwirtschaftsprodukte und landwirtschaftliche Grundstoffe nur bewilligt, wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Weise verfügbar sind, oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht ausgeglichen werden kann.
Im Gegensatz zur bisherigen Praxis wird für den AVV von landwirtschaftlichen Produkten in der Regel der Äquivalenzverkehr bewilligt und nur in Ausnahmefällen der Nämlichkeitsverkehr (Identität der Ware) vorgeschrieben. Äquivalenzverkehr bedeutet, dass nicht zwingend die gleiche Ware wieder ausgeführt werden muss, die zur Bearbeitung oder Verarbeitung eingeführt worden ist, sondern es kann auch andere Ware gleicher Menge, Beschaffenheit und Qualität sein. Somit dürfen eingeführte gegen inländische Erzeugnisse ausgetauscht werden, was beim Nämlichkeitsverkehr ausgeschlossen ist.
Vom Prinzip der Äquivalenz wird dann abgewichen, wenn der Veredelungsbetrieb die Menge, Beschaffenheit und Qualität der wieder ausgeführten Ware nicht glaubhaft garantieren kann oder wenn der Veredelungsverkehr bei Waren mit saisonal unterschiedlichen Zollansätzen zu Marktstörungen führen könnte. In diesen Fällen kommt der Nämlichkeitsverkehr zur Anwendung.
Passiver Veredelungsverkehr (Art. 13 ZG)
Das Verfahren des passiven Veredelungsverkehrs (PVV) wird im neuen Zollgesetz separat geregelt. Das Verfahren dient dazu, inländische Rohstoffe zum Bearbeiten oder Verarbeiten ins Zollausland zu verbringen, und zwar unter Gewährung der Zollermässigung oder Zollbefreiung bei der Wiedereinfuhr. Wirtschaftlich gesehen ist der PVV das Spiegelbild des AVV.
Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Grundstoffen, die zur Verarbeitung vorübergehend ausgeführt werden, bewilligt die Zollverwaltung den PVV während einer Übergangszeit bis 2011 nur dann, wenn dadurch nicht wesentliche Interessen der Wirtschaft im Inland beeinträchtigt werden.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse (Art. 15 ZG)

Der Artikel regelt das Verfahren für die Behandlung von Warenvorräten beim Übergang von einer freien in die bewirtschaftete Periode bei frischem Obst und Gemüse. Ziel ist es, zu verhindern, dass während der freien Phase übermässig Waren zum Kontingentszollansatz eingeführt, und nach Beginn der Bewirtschaftungsperiode auf den Markt gebracht werden. Für noch vorhandene Lagerbestände muss eine neue Zollanmeldung eingereicht werden. Dabei muss nicht zwingend der Ausserkontingentszollansatz entrichtet werden, denn die zollanmeldepflichtige Person hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Waren an ihr zugeteilte Zollkontingentsanteile anrechnen zu lassen. Zudem werden Vorräte toleriert, die den Bedarf von zwei Tagen decken, womit den handelsüblichen Gegebenheiten Rechnung getragen wird.
Grenzzonenverkehr (Art. 42 ZG)
Der Grenzzonenverkehr soll vor allem die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Flächen in der Grenzzone regeln. Als Grenzzone galt bisher gegenüber Deutschland, Frankreich und Italien die Radialzone, das heisst die in- und ausländischen Gebiete, die innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern ab der nächstgelegenen benutzbaren Zollstelle lagen. Mit Österreich wurde vereinbart, die Grenzzone als Parallelzone zu definieren, was einem Gebietsstreifen von zehn Kilometern Tiefe längs der Zollgrenze mit unserem östlichen Nachbarland entsprach.
Nach dem neuen Zollgesetz besteht die Grenzzone gegenüber allen Nachbarstaaten aus der Parallelzone. Das heisst, der Gebietsstreifen von zehn Kilometer Tiefe entlang der gesamten Landesgrenze fällt unter diese Regelung.
■ Zollkontingentsbewirtschaftung mit neuer Informatikanwendung
Im Reformpaket AP 2011 sind bei den Grenzschutzmassnahmen weitere Liberalisierungen und Vereinfachungen vorgesehen. So sollen die Teilzollkontingente Butter und Vollmilchpulver ab 2009 versteigert und nicht wie bisher aufgrund der Inlandleistung verteilt werden. Verordnungen, die ausschliesslich Einfuhrbestimmungen enthalten, werden aufgehoben und so weit als nötig in die Agrareinfuhrverordnung integriert. Zudem ist davon auszugehen, dass die aussenhandelspolitischen Rahmenbedingungen sich verändern und zu weiteren Marktöffnungen führen werden.
Die neue Informatikanwendung KIC (Kontingente, Import, Controlling), welche zur Vergabe von Zollkontingenten nach verschiedenen Zuteilmethoden, zur Rechnungsstellung von Gebühren und Gebotspreisen und zur Überwachung von Importen, insbesondere speziellen Schutzklauseln, genutzt wird, wurde per Mai 2007 realisiert. KIC steht im Zentrum verschiedener Informatikanwendungen im Bereich der Zollkontingentsbewirtschaftung. Die Anwendung wird einerseits gespiesen durch Eingaben der Benutzerinnen und Benutzer im BLW, anderseits bezieht sie Importdaten der Eidg. Zollverwaltung, die ihrerseits mit der Anwendung e-dec die Zollabfertigungen elektronisch erfasst, und mit der Anwendung e-quota die Angaben zur Generaleinfuhrbewilligung (GEB) prüft und die Einhaltung der individuellen Zollkontingentsanteile überwacht. Weitere Daten erhält KIC via Internet: Mit der Anwendung eVersteigerung können GEB-Inhaberinnen und -Inhaber ihre Gebote bei Versteigerungen von Zollkontingenten eingeben und mit AEV14online können sie mit anderen Zollkontingentsanteilsberechtigten Vereinbarungen zur Ausnützung der Zollkontingentsanteile treffen und diese über den gesicherten Internetzugang selber verbuchen. Die via Internet erfassten Daten werden an KIC übertragen und können weiterverarbeitet werden. Die Angaben zu den individuellen Zollkontingentsanteilen und zu den erfassten Umbuchungen liefert KIC an die Eidg. Zollverwaltung, bzw. an deren Anwendung e-quota, um die Ausnützung der Zollkontingente und die individuellen Anteile überwachen zu können.
Zusammenwirken der Informatikanwendungen bei der Zollkontingentsbewirtschaftung
Kunden, GEB-Inhaber
erhalten Informationen per Telefax, E-Mail und Internet oder senden Informationen an Internet (z.B. Online-Formulare)
Fax-GatewayE-Mail-GatewayInternet
melden Einfuhren an (elektronische Einfuhrzollanmeldung)
erhalten Rückmeldung, ob GEB-Nummer gültig und genügend ZK-Anteil verfügbar
EZV/OZD
Zahlung, Gebotspreis, Gebühren
liefern Adressangaben und -änderungen
BLW-interne Anwendungen: Finanzbuchhaltung
Adressverwaltung Geschäftverwaltung und Archivierung
treffen Ausnützungsvereinbarungen für ZK-Anteile per gesicherter Internetverbindung
geben Gebote per gesicherter Internetverbindung ein
Drucker
erhalten Informationen und Verfügungen von ZK-Anteilen per Post
Legende:
Kunden, GEB-Inhaber: Inhaber einer Generaleinfuhrbewilligung, zollanmeldepflichtige Personen
EZV/OZD: Oberzolldirektion der Eidg. Zollverwaltung
BIT: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
e-dec und e-quota: elektronisches Zollabfertigungssystem und EDV-Anwendung für Zollkontingentsbewirtschaftung der EZV
AEV14online: Internetanwendung zum Erfassen von Vereinbarungen zur Ausnützung von ZK-Anteilen nach Art. 14 AEV
eVersteigerung: Internetanwendung zum Erfassen von Geboten bei Versteigerungen von Zollkontingenten
ZK-Anteile: Anteile an Zollkontingenten
Quelle: BLW
Das seit 1. Februar 2005 angewendete neue Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz – EG von 1972 hat nach dem Start im Jahre 2005 im Berichtsjahr seine Erfolgsgeschichte weitergeführt.
Die schweizerischen Ausfuhren in die EU haben mengenmässig um 30% und wertmässig um 29% zugenommen, während in derselben Zeit die Einfuhren aus der EU in die Schweiz ebenfalls zugenommen haben, aber mit bescheidenen 6% (mengenmässig) resp. 11% (wertmässig). Die grösste Zunahme erzielten nicht alkoholische Getränke wie Milchmischgetränke mit einer Verdreifachung auf gut 240'000 t. Dabei ist jedoch festzuhalten, dass Ausfuhren dieser Produkte im Jahr 2005 nur teilweise unter den Deckungsbereich des Protokolls Nr. 2 fielen. Stark zugelegt haben ebenfalls Bier (über 200%), Schokolade und andere Nahrungsmittelzubereitungen (+10%).
Bei den Einfuhren sind die grössten Zunahmen zu verzeichnen beim aromatisierten Jogurt (Verdoppelung auf 3'700 t), Ethylalkohol (+80% auf 44'300 t), nicht alkoholische Getränke einschliesslich Milchmischgetränke (+20% auf 77'600 t) und Schokolade und andere kakaohaltige Produkte (+10%).
Für den Ausgleich der Rohstoffpreisdifferenzen standen, dank der Abtretung von 10 Mio. Fr. aus dem Agrarbudget, mit total 90 Mio. Fr. die selben finanziellen Mittel zur Verfügung wie im Jahr 2005. Zusätzlich flossen weiterhin die freiwilligen Beiträge der Milchproduzenten; eine Massnahme, die im Jahr zuvor gestartet wurde. Die damals von den Produzenten gesprochenen Beiträge wurden nicht voll ausgeschöpft und konnten deshalb im Berichtsjahr weiter eingesetzt werden. Einen positiven Effekt auf die Ausfuhren hatte auch der Umstand, dass sich die Differenz der relevanten Rohstoffpreise (Milch- und Getreideprodukte) der Schweiz und der EU verringerte. Der Preisausgleich für Backmehl und für Magermilchpulver konnte um über 10% reduziert werden.
Die Auswirkungen der neuen Zuckermarktordnung der EU stellen eine besondere Herausforderung dar (s. dazu Ziffer 2.1.4). Die Doppel-Null-Lösung für Zucker geht davon aus, dass die Zuckerpreise in der EU und der Schweiz in etwa gleich hoch sind. Die Reduktion der Zuckeranbaufläche sowie die geringere Ausbeute in der EU führten dazu, dass die Zuckerausfuhren aus der EU in die Schweiz nicht nur massiv teurer geworden sind, sondern zudem auch noch eine Verknappung hingenommen werden musste. Um die Zielsetzung der gleichen Marktpreise für Zucker in der Schweiz und in der EU weiterhin erfüllen zu können, wurde zusammen mit den Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld, der Föderation der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien FIAL, der Zuckermühle Rupperswil und den Importeuren ein System für die Festsetzung des Zuckerzolles erarbeitet. Diese gestaltet sich enorm schwierig, weil die fehlenden Zuckermengen aus der EU immer mehr durch Einfuhren aus Entwicklungs- und Schwellenländern ersetzt werden. Länder wie Brasilien und Thailand offerieren eine akzeptable Qualität und geniessen bei der Einfuhr in die Schweiz eine Zollpräferenz von Fr. 22.00 je 100 kg. Die Kosten für die erforderliche Nachbearbeitung des Zuckers sind dabei tiefer als die gewährte Zollpräferenz. Das System der Zollfestsetzung muss deshalb weiter verfeinert werden, damit die Verpflichtungen des Protokolls Nr. 2 erfüllt werden können.
Massnahmen 2006/07
2.1.2Milchwirtschaft
Die Marktentwicklung in der Milchwirtschaft kann im Jahre 2006 als erfreulich bezeichnet werden. Die Milcheinlieferungen haben im Berichtsjahr geringfügig zugenommen. Es wurde etwas mehr Käse, Milchspezialitäten (wie Dessertprodukte) und Rahm produziert. Hingegen ging die Produktion von Butter, Jogurt und Milchpulver leicht zurück. Im Vergleich zum Vorjahr konnte etwas weniger Käse exportiert werden, dafür nahm der Rahmexport leicht zu.

1nur für bestimmte Verwendungszwecke
2nur bei Importverzicht
3nur für Ausfuhren in andere Länder als EU und nach Käsesorte differenziert
4nicht für Konsummilch
Quelle: BLW
Gegenüber 2005 sank der durchschnittliche Produzentenpreis für Milch leicht um 0.6 Rp. je kg auf 71.8 Rp. je kg. Der Preis für Biomilch fiel um 1.6 Rp. auf 80.2 Rp. je kg. Der Rückgang war in diesem Segment damit stärker als derjenige im konventionellen Bereich.
■ Finanzielle Mittel 2006
Die Stützungsmassnahmen sind mit den Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage schwerpunktmässig weiterhin auf den Käse ausgerichtet. Im Jahr 2006 waren die Ausgaben des Bundes zugunsten der Milchwirtschaft entsprechend der Budgetvorgabe tiefer als im Vorjahr; es standen 31,5 Mio. Fr. oder 6,6% weniger zur Verfügung.
Mittelverteilung 2006

Total 442,7 Mio. Fr.
Für die Preisstützung wurden im Milchbereich insgesamt 442,7 Mio. Fr. ausgegeben. Davon beanspruchte der Käse 352,3 Mio. Fr. (79,6%). 24,9 Mio. Fr. (5,6%) wurden für Butter und 60,0 Mio. Fr. (13,6%) für Pulver und andere Milchprodukte eingesetzt. Die Administration kostete 5,6 Mio. Fr. oder 1,2% des Milchbudgets.
■ Statistische Kennzahlen
Milchkontingentierung
Im Milchjahr 2005/06 vermarkteten 30’163 Produzenten Milch. Gegenüber dem Jahr 2000/01 verringerte sich die Anzahl Produzenten um 7’919 oder 20,8%. Das durchschnittliche Kontingent erhöhte sich im Milchjahr 2005/06 um 5,0% auf 100’761 kg. Im Talgebiet ist das mittlere Kontingent um 6’296 kg auf 121’510 kg gestiegen, während es sich im Berggebiet um 4,6% auf 74’486 kg erhöhte. Seit dem Milchjahr 1999/2000 wuchs das durchschnittliche Kontingent im Talgebiet um knapp 33’175 kg oder 37,6% und im Berggebiet um 16’080 kg oder 27,5%.
Im Vorfeld des vorzeitigen Ausstiegs verlor die nicht endgültige Übertragung (Miete) zu Gunsten der endgültigen Übertragung (Kauf) stark an Bedeutung. 7'447 Produzenten (+18%) haben im Milchjahr 2005/06 Kontingent gekauft und 4'629 Produzenten (–47,6%) Kontingent gemietet. Die nach Artikel 3 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Kontingentierung der Milchproduktion (MKV; SR 916.350.1) übertragene Menge erreichte 271 Mio. kg oder 8,9% des Grundkontingents. Während die Menge gemieteter Kontingente gegenüber dem Vorjahr um 66,4 Mio. kg abnahm (–46%), erhöhte sich die Menge gekaufter Kontingente um 29,6 Mio. kg (+18%) auf 192,1 Mio. kg.
Die Menge nicht endgültig übertragener Kontingente betrug im Milchjahr 2005/06 rund 353 Mio. kg. Die seit Einführung des Kontingentshandels im Milchjahr 1999 aufsummierte Menge endgültig erworbener Kontingente erreichte ihrerseits rund 783 Mio. kg. Somit wurden im Milchjahr 2005/06 gesamthaft 1,136 Mio. t oder 37% des Grundkontingents durch flächenungebundene Kontingentsübertragungen von anderen Produzenten genutzt.
Für Produzenten, die am 1. Mai 2006 von der Milchkontingentierung ausgenommen wurden, mussten die Administrationsstellen Milchkontingentierung eine Schlussabrechnung erstellen. Dabei war die Abgabe auf der gesamten, das Kontingent übersteigenden, Menge geschuldet. Sie betrug für die bis zu einer Menge von 5'000 kg zuviel vermarktete Milch 10 Rp. je kg und für die restliche Überlieferung 60 Rp. je kg. Die Abgabe für Sömmerungsbetriebe beträgt 10 Rp. je kg. Von 12'995 Produzenten, die am 1. Mai 2006 vorzeitig ausgestiegen sind, ergaben sich auf diese Weise Abgaben von 6,1 Mio. Fr. Die zu viel gelieferte Menge betrug dabei rund 58,1 Mio. kg. Produzenten, die weiterhin der Kontingentierung unterstellt bleiben, mussten für das betrachtete Milchjahr 4,3 Mio. Fr.Abgaben entrichten. Die Kontingentsüberlieferungen erreichten 19,7 Mio. kg. Allein von den Sömmerungsbetrieben stammten 15 Mio. kg Milch oder mehr als drei Viertel der gesamten Überlieferung.
Organisationen, die mit ihren Produzenten am 1. Mai 2006 vorzeitig aus der Milchkontingentierung ausgestiegen sind, können nach Artikel 12 und 20 der Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK; SR 916.350.4) mit Zustimmung des BLW eine zusätzliche Milchmenge (Mehrmenge) vermarkten. Die Zustimmung wird nicht erteilt, wenn mit der beantragten Mehrmenge lediglich schweizerische Mitkonkurrenten auf dem Inlandmarkt verdrängt werden. Bewilligt werden deshalb in erster Linie Exportprojekte. Inlandprojekte sind möglich, sofern die aus der Mehrmenge hergestellten Produkte eine bestimmte Qualität der Milch erfordern oder innovativen Charakter haben. In jedem Fall muss der Bedarf für die Vermarktung einer zusätzlichen Menge ausgewiesen werden.
Mit 24 der 27 Ausstiegsorganisationen haben beinahe alle diese Möglichkeit im ersten Ausstiegsjahr genutzt.
Mehrmengengesuche 2006/07
Damit das BLW den Verlauf der verschiedenen Mehrmengenprojekte beobachten und kontrollieren kann, rapportieren die Organisationen bzw. die Verwerter dem BLW quartalsweise die Export- und Verkaufszahlen der entsprechenden Produkte. Damit wird sichergestellt, dass der inländische Markt nicht durch Milch aus Mehrmengenprojekten belastet wird oder dass Fortsetzungsgesuche für Projekte, die nicht gut laufen, bewilligt werden. Stichprobenweise hat das BLW den Stand einzelner Projekte nach dem dritten Quartal gemeinsam mit den verantwortlichen Organisationen und Verwertern vertieft überprüft.
Für den vorzeitigen Ausstieg per 1. Mai 2007 haben sieben neue Organisationen beim BLW ein Ausstiegsgesuch eingereicht. Es handelt sich ausschliesslich um ProduzentenMilchverwerter-Organisationen (PMO). Abgesehen von der PMO Laiteries Réunies Genève handelt es sich um kleine Organisationen, welche die erforderliche Mindestmenge von 20 Mio. kg nicht erreichen. Da die beteiligten Verwerter jedoch regionale Bedeutung bezüglich Wertschöpfung aus der Milchproduktion und Angebot an Arbeitsplätzen haben, konnten die Gesuche gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 VAMK bewilligt werden.
■ Projekt Admin Milch 2006
Im vergangenen Milchjahr haben 134 Produzenten die Organisation gewechselt, hauptsächlich um sich einer der neuen PMO anzuschliessen. Den schon bestehenden Organisationen haben sich weitere Produzenten angeschlossen, so dass sich die Anzahl ausgestiegener Produzenten von 21'929 auf 23'849 bzw. deren Anteil von 63% auf 72% erhöhte. Die Milchmenge, welche von den neu 34 Ausstiegsorganisationen geliefert wird, ist gemessen am gesamtschweizerischen Produktionspotenzial von 3,11 Mio. t (ohne Zusatzkontingente und Mehrmengen) auf 2,58 Mio. t bzw. von 75% auf rund 83% gestiegen.
Neue Ausstiegsorganisationen per 1. Mai 2007
ProduzentenBasismenge (prov.) (Stand 22.03.2007)
Gesamthaft erweist sich die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs als wertvolle Vorbereitung auf die Zeit nach Aufhebung der Milchkontingentierung am 30. April 2009. Im ersten Übergangsjahr war bei einigen Ausstiegsorganisationen zu beobachten, dass sie bestrebt sind, ihre Strukturen auf die Zukunft hin weiter zu entwickeln. Ebenso hat die Möglichkeit einer Gewährung von Mehrmengen unter den Marktpartnern eine beachtliche, oftmals auf innovativen Projekten basierende Dynamik ausgelöst.
Im Rahmen des Projektes Admin Milch 2006 wird eine einheitliche und übersichtliche Auswertungsplattform für sämtliche Milchdaten aufgebaut. Damit möchte das BLW seinen aktuellen und zukünftigen Bedarf an Auswertungen von Milchdaten besser abdecken. Die Auswertungsplattform soll jedoch kein in sich geschlossener Bereich bleiben, sondern es sollen vorhandene Bedürfnisse der Branche und weiterer Interessierter mitberücksichtigt werden. Eine Mitgestaltung der Plattform durch Verwaltungsexterne wird in Form des Public-Private-Partnership-Modells möglich sein. Im Rahmen eines umfassenden Agrardatennetzes soll die Auswertungsplattform zudem weiter ausgebaut und entwickelt werden können.
Damit die Ziele der Auswertungsplattform erfüllt werden können, wurde der Bedürfnisklärung innerhalb des Bundesamtes und in der Branche grosse Bedeutung beigemessen. Aufgrund von Befragungen wurde ein Inventar an Milchdaten und Milchstatistiken, welche in der Bundesverwaltung und bei den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten (Agroscope) verwendet werden, erstellt. Gleichzeitig wurden auch der zukünftige Bedarf an Milchdaten sowie die Anforderungen an eine einheitliche Auswertungsplattform ermittelt.
Die Befragung ergab, dass heute im BLW regelmässig Milchdaten in einer grossen Vielfalt verwendet werden. Insbesondere dienen sie als Grundlage für –strategische Entscheide in der Agrar- und Aussenhandelspolitik; –Vollzugsaufgaben und für die Vollzugsunterstützung bei Produktionslenkung und -stützung, Direktzahlungen, Strukturverbesserungen, Absatzförderung, Aussenhandel und für lebensmittelrechtliche Kontrollaufgaben; –wissenschaftliche Ländervergleiche sowie für Forschung und Beratung.
Die heute vorhandenen Milchdaten müssen auch zukünftig zur Verfügung stehen. Allerdings zeigt sich eine Verschiebung der Bedürfnisse aufgrund der Liberalisierung des Milchmarktes. So werden mit der schrittweisen Aufhebung von produktionslenkenden und -stützenden Massnahmen innerhalb der nächsten drei bis sechs Jahre in diesen Aufgabenbereichen kaum mehr Daten benötigt. Produktions- und Verwertungsdaten, die beim Vollzug dieser Aufgaben anfallen, werden jedoch in den anderen Aufgabenbereichen in gleichem Umfang weiterhin gebraucht. Darüber hinaus nehmen Inhalts-, Qualitäts- und Marktdaten sowie internationale Vergleichsdaten an Bedeutung zu. Vor allem im Hinblick auf die Liberalisierung des Milchmarktes, die grössere Bedeutung des Aussenhandels sowie die Entwicklung qualitäts- und absatzfördernder Massnahmen wird eine bessere Markttransparenz gewünscht und gefordert.
Marktstützung mit Zulagen und Beihilfen
Für das Berichtsjahr hat das Instrumentarium zur Marktstützung grundsätzlich keine Änderung erfahren. Hingegen mussten als Folge des erwähnten Stützungsabbaus von 31,5 Mio. Fr. die Zulagen und Beihilfen mit Wirkung ab 1. Januar 2007 angepasst werden.
Seit dem 1. Januar 2007 beträgt die Zulage für verkäste Milch 15 Rp. je kg verkäste Milch (–3 Rp./kg) und für die silagefreie Fütterung 3 Rp. (–1 Rp./kg). Die Ausfuhrbeihilfen für Käseexporte in andere Länder als jene der EU erfuhren eine Senkung zwischen 20 und 60 Rp. je kg. Die Ausfuhrbeihilfe für Milchprodukte nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b der Milchpreisstützungsverordnung beträgt 16 Rp. je Gehaltsäquivalent. Dieser Ansatz wurde um 11 Rp. gesenkt. Auf den 1. Januar 2007 wurde bei der Butter der Ansatz für Grosspackungen 1 kg (Model) um 1.20 Fr. je kg auf 40 Rp., für Grosspackungen 1 kg (Platten) um 1.29 Fr. je kg auf 51 Rp. und für Grosspackungen grösser als 1 kg ebenfalls um 1.29 Fr. je kg auf 80 Rp. gesenkt. Weiter wurden auch die Ansätze für entwässerte Butter, Milchfett im Speiseeis und Magermilch sowie für Vollmilchpulver und Milchkondensat reduziert.
2.1.3 Viehwirtschaft
Ende 2006 stellte die BSE-Einheit nach sechs Jahren ihre Tätigkeit ein und konnte eine sehr positive Bilanz ziehen. Seit mehreren Jahren ist bei den BSE-Fällen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Mit der Einheit erreichte man nicht nur eine Vereinheitlichung der Praxis im Bereich der BSE-Massnahmen, sondern es wurde auch klar, wie nützlich eine Bundesstelle für die Kantone und die Unternehmen ist. Zur Unterstützung der Kantone und zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit vom Stall bis auf den Teller ist seit Anfang 2007 eine neue nationale Einheit an der Arbeit, die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette. Sie befasst sich mit Tiergesundheit und Tierschutz sowie mit Lebensmittelsicherheit.
Mit den vom Bundesrat am 20. Februar und am 29. September 2006 getroffenen Massnahmen gegen die Vogelgrippe konnte das Vertrauen in die Geflügelprodukte erhalten werden. Die Hauptmassnahme bestand im Verbot der Freilandhaltung von Geflügel (Hühner, Truten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und andere Laufvögel). Vom 15. Oktober 2006 bis zum 28. März 2007 beschränkte der Bundesrat dieses Verbot auf Gebiete mit einer höheren Auftretenswahrscheinlichkeit des Virus, das heisst rund um die Seen und entlang der grossen Flussläufe des schweizerischen Mittellandes.
Infolge der Vogelgrippe ging der Konsum von Geflügelfleisch pro Einwohner um 7,6% zurück und der Mastgeflügelbestand sank um 10,8%. Um diesen Einbruch für die Produzenten zu kompensieren, hatte der Bundesrat beschlossen, für das Jahr 2006 die Direktzahlungen (BTS/RAUS) für einen Betrieb auf dem Vorjahresstand zu belassen.

Zölle und Zollkontingente sind die wichtigsten Instrumente zum Schutz der inländischen Fleischproduktion. Sowohl zur Stützung des Fleisch- und Eiermarktes als auch zur Förderung des Zucht- und Nutzviehexports werden zudem Beihilfen ausgerichtet. Infolge der starken Nachfrage auf dem Fleischmarkt und dem gesunkenen Inlandangebot waren 2006 keine Einlagerungsaktionen für Rindfleisch nötig, und es konnte auch auf eine Marktabräumung in Schlachtbetrieben bei Tieren der Rinder-, Schweineund Pferdegattung verzichtet werden.
Seit dem 1. Januar 2007 richtet das BLW Infrastrukturbeiträge für Geräte und/oder Ausrüstungen von öffentlichen Märkten in Berggebieten aus. Diese Beiträge (à fonds perdus) gelten nur für gemeinschaftliche Massnahmen und sind auf maximal 50’000 Fr. pro Projekt begrenzt. Berechtigt sind einzig juristische Personen, Personengemeinschaften, die Kantone und die Gemeinden. Privatpersonen haben keinen Anspruch auf diese Förderung.
■ Finanzielle Mittel 2006
Seite
Von den 24,4 Mio. Fr. für Massnahmen in der Viehwirtschaft budgetierten Bundesmitteln wurden lediglich 18,8 Mio. Fr. ausgegeben. Der Hauptgrund für die Minderausgaben war die gute Marktlage auf dem Rindfleisch-, Kalbfleisch- und Eiermarkt. Einerseits waren nur rund halb so viele Marktinterventionen nötig, andererseits wurden die Ausfuhrbeihilfen für den Zucht- und Nutzviehexport nicht vollständig ausgenützt. Im Rahmen der Tierverkehrskontrolle wurden 8,8 Mio. Fr. für die Leistungsvereinbarung zum Betrieb der Tierverkehrsdatenbank (TVD) ausgegeben. Die Vorgabe des Tierseuchengesetzes, die Betriebskosten der TVD seien durch die von den Tierhaltern zu entrichtenden Gebühren zu decken, wurde ein weiteres Mal erreicht. Dank der verbesserten Qualität der Daten der TVD sowie der regelmässigen Anpassung von Infrastruktur und Software können heute grössere Synergien zwischen der TVD und den öffentlichen und privaten Partnern erzielt werden.
Mittelverteilung 2006
Total 18,8 Mio. Fr.
Verwertungsbeiträge
Schafwolle 4%
Leistungsvereinbarungen
Proviande 36%
Einlagerungs- und Verbilligungsbeiträge für Rind- und Kalbfleisch 16%
Beiträge zur Unterstützung der inländischen Eierproduktion 17%
Quelle: Staatsrechnung
■ Schlachtvieh und Fleisch: Leistungsvereinbarungen
Gestützt auf Artikel 51 LwG hat das BLW seit dem 1. Januar 2000 verschiedene Aufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt der Proviande übertragen. Die Aufträge und die finanzielle Vergütung der Proviande sind in zwei Leistungsvereinbarungen geregelt, die Ende 2007 auslaufen. Im Jahr 2007 werden die übertragenen Aufgaben erneut öffentlich ausgeschrieben.
1.Neutrale Qualitätseinstufung
Die Qualität der geschlachteten Tiere muss in allen grossen Schlachtbetrieben von neutraler Seite eingestuft werden, was zurzeit der Proviande obliegt. Der Klassifizierungsdienst der Proviande hat am Ende des Berichtsjahres in 34 Betrieben die Qualität eingestuft. Damit wurden 86% aller geschlachteten Tiere der Schweinegattung, 86% aller Tiere der Rindergattung und 63% aller Tiere der Schafgattung erfasst. Im Bereich CH-TAX nahmen die Beanstandungen der Qualitätseinstufung im Vergleich zum Vorjahr zu: 5’847 beanstandete Schlachtkörper der Rinder-, Schaf- und Pferdegattung wurden von den Experten erneut begutachtet, wovon 41% (2’403 Schlachtkörper) anders als beim ersten Mal klassifiziert wurden. Trotz der erhöhten Anzahl an Beanstandungen sinkt der relative Anteil an den korrigierten Ergebnissen der Qualitätseinstufung. Dies ist ein Beleg für das verbesserte Kompetenzniveau der Experten.
Verteilung der Schlachtkörper auf die Fleischigkeitsklassen 2006 in %
Die Fleischigkeit und die Fettabdeckung von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden optisch bestimmt. Es gibt fünf Fleischigkeitsklassen: C = sehr vollfleischig, H = vollfleischig, T = mittelfleischig, A = leerfleischig, X = sehr leerfleischig. Die Fettabdeckung wird ebenfalls in fünf Klassen unterteilt. Von den Kühen waren 22% leerfleischig und 21% sehr leerfleischig. Im Vergleich zum Jahr 2005 sank der Anteil der leerfleischigen Tiere um einen Prozentpunkt, während der Anteil sehr leerfleischiger Tiere um einen Prozentpunkt zunahm. Vermutlich ist die Erklärung für die tendenzielle Abnahme der leerfleischigen und für die Zunahme der sehr leerfleischigen Kühe in der Polarisierung des Schlachtviehmarktes zu sehen, mit Fleischrassen auf der einen und Milchrassen auf der anderen Seite. Bei den Muni bestätigte sich die in den vergangenen Jahren beobachtete Tendenz zu einer zunehmenden Fleischigkeit; nahezu alle klassifizierten Tiere waren mittel-, voll- oder sehr vollfleischig. Bei den Lämmern war die Hälfte mittelfleischig und mehr als ein Drittel vollfleischig.
2.Überwachung von öffentlichen Märkten sowie Organisation von Marktentlastungsmassnahmen
Bäuerliche Organisationen und/oder kantonale Stellen organisierten für Tiere der Rinder- und Schafgattung während des ganzen Jahres öffentliche Märkte. Zwar nahm die Anzahl der Grossvieh- und Kälbermärkte ab, die Zahl der aufgeführten und an Steigerungen verkauften Tiere nahm im Vergleich zu 2005 jedoch zu (Kälber 29,3% und Grossvieh 3,3%). Die neue Aufteilung der Einfuhrkontingente (10% der Rind- und Schaffleischkontingente werden nach einer Inlandleistung verteilt) vermag zu erklären, warum der Kauf von Tieren auf öffentlichen Märkten wieder attraktiver ist. Auf den Schafmärkten wurden 2’336 Tiere (3,1% der aufgeführten Tiere) nicht auf freiwilliger Basis gekauft. Diese Tiere teilte die Proviande den übernahmepflichtigen Schlacht- und Handelsbetrieben zu, welche für die Tiere die marktüblichen Preise bezahlen. Zudem wurden den Schlachtbetrieben im Rahmen der Marktabräumung 6’114 Gitzi zugeteilt, also 1’538 Tiere weniger als im Vorjahr.
Quelle: Proviande C = sehr vollfleischig H = vollfleischig T = mittelfleischig A = leerfleischig X = sehr leerfleischig■ Erfassung und Kontrolle der Gesuche um Zollkontingentsanteile
Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2006
MerkmalEinheitKälberGrossviehTiere der Schafgattung
Überwachte öffentliche MärkteAnzahl393834329
Aufgeführte, an den Versteigerungen verkaufte TiereAnzahl31 72262 70374 210
Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen%121728
Zugeteilte Tiere
(Marktabräumung)Anzahl02862 336
Quelle: Proviande
Proviande legt jeweils für ein Kalenderjahr die öffentlichen Märkte für Tiere der Rindund Schafgattung fest. Die Festlegung erfolgt in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen und erfordert die Zustimmung durch das BLW. Vor Beginn des Kalenderjahres erstellt Proviande ein Jahresmarktprogramm mit den bezeichneten öffentlichen Märkten. Dieses Programm nennt insbesondere die Marktplätze und -tage sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können. Ab dem 1. Januar 2007 dürfen nur solche Marktplätze als öffentliche Märkte bezeichnet werden, auf denen vom 1. Juli bis zum 30. Juni des vorangegangen Kalenderjahres durchschnittlich mindestens 50 Tiere aufgeführt und versteigert wurden. Ein öffentlicher Markt kann auch aus zwei Märkten bestehen, die zusammen die Mindestmenge von 50 Tieren erreichen, sofern sie in der gleichen Region und am gleichen Halbtag stattfinden und von den gleichen Angestellten der beauftragten Organisation überwacht werden. Diese Bestimmungen gelten für die neu veranstalteten Märkte erst ab dem dritten Kalenderjahr.
Das BLW zahlte für das Einfrieren von Kalbfleisch 2,4 Mio. Fr. und für die Verbilligung von Rindfleisch 0,6 Mio. Fr. aus. 101 Schlacht- und Handelsbetriebe lagerten im Frühjahr 583 t Kalbfleisch ein, das bis Ende des Berichtsjahres wieder dem Markt zugeführt wurde. Im Weiteren wurden 255 t Rindfleisch (Vorderviertel) für die Verarbeitung und 730 t Rindsstotzen für die Trockenfleischproduktion verbilligt.
Seit 2007 werden nur noch 10% der Zollkontingentsanteile von Fleisch von Tieren der Rindergattung (ohne Rindsbinden) und von Fleisch von Tieren der Schafgattung auf Grund einer Inlandleistung zugeteilt. Auf Grundlage der während der Referenzperiode (1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006) erbrachten Inlandleistungen teilte das BLW 114 juristischen und natürlichen Personen ihre Kontingentsanteile 2007 mittels Verfügung zu: 97 Personen erhielten Anteile für Fleisch von Tieren der Rindergattung (ohne Rindsbinden) und 22 für Fleisch von Tieren der Schafgattung.

■ Versteigerung Fleisch
Das BLW legt die Einfuhrmengen für eine Einfuhrperiode nach Beurteilung der Marktlage und nach der Anhörung des Verwaltungsrates der Proviande fest. Die Einfuhrperiode für Rind- und Schweinefleisch in Hälften beträgt vier Wochen; jene für Fleisch von Tieren der Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung sowie für Geflügel und Schlachtnebenprodukte ein Quartal. Bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen können die Einfuhrperioden jedoch auch verkürzt oder verlängert werden. Die Einfuhrmengen für Wurstprodukte, Fleischspezialitäten und Fleisch von rituell geschlachteten Tieren werden vom Bundesrat in der Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen festgelegt. 2006 hat das BLW für die Kontingentperiode 100% der Wurstwaren, der Fleischspezialitäten und des Fleisches von rituell geschlachteten Tieren sowie 66% aller weiteren Fleischimporte versteigert.
■ Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen der Versteigerung von Importkontingenten beim Fleisch für das Jahr 2005
Der in Erfüllung des Postulats Walter (05.3883 von Nationalrat Hansjörg Walter SVP, TG) erstellte Bericht zeigt, dass die erste Phase des Wechsels vom Inlandleistungs- zum Versteigerungssystem zu keinen negativen Auswirkungen auf die Produzentenpreise von Schlachtvieh geführt hat. Die Preisbildung folgte der Entwicklung von Angebot und Nachfrage. Da viele neue Betriebe Kontingente ersteigerten, verstärkte sich der Wettbewerb bei der Einfuhr, so dass beispielsweise die auf Rind- und Schweinefleisch erzielte Bruttomarge Verarbeitung-Verteilung als Folge der Versteigerung und des allgemein höheren Wettbewerbsdrucks in der Fleischbranche abnahm. Gegenüber 2005 wurde die Möglichkeit der Versteigerung via Internet noch stärker genutzt. Nahezu 90% der Bietenden reichten ihre Gebote elektronisch ein. 2006 nahmen 198 Firmen an der Versteigerung von Fleisch von Tieren der Rinder-, Schaf-, Schweine-, Pferde- und Ziegengattung sowie von Geflügelfleisch und Schlachtnebenprodukten teil. Da eine Firma in der Regel die Gebote vieler kleiner Firmen in einer so genannten «Bieter-Plattform» bündelt und anschliessend nur ein Gebot einreicht, ist die effektive Teilnehmerzahl jedoch grösser. Die Analyse der Teilnehmer zeigt: 79 Akteure waren bisher nicht Anteilshaber auf Grund einer Inlandleistung; 68 Akteure waren schon Anteilsinhaber im Inlandleistungssystem und 51 Firmen profitierten von der Versteigerung und ersteigerten Produkte, bei denen sie im alten System nicht Anteilshaber waren. 2006 gab es über drei Mal mehr Zollkontingentsanteilsinhaber für Geflügelfleisch, die sich an der Versteigerung beteiligten (98), als Firmen mit einer Inlandleistung (30). Die Dynamik und der Wettbewerb im Markt für Importfleisch haben mit der Versteigerung von zwei Dritteln der Einfuhrmenge zugenommen, ohne das Preisniveau zu beeinflussen.
Ergebnisse der Versteigerungen 2006
Aus allen für die Kontingentsperiode 2006 versteigerten Fleischkategorien ergaben sich für die Bundeskasse Einnahmen in der Höhe von 122,8 Mio. Fr. Das Geflügelfleisch, die Nierstücke/High-Quality-Beef und das Fleisch von Tieren der Schafgattung machten dabei einen Anteil von 70% aus. In seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007, BBl Nr. 29 2002, S. 4812) vom 29. Mai 2002 schätzte der Bundesrat die zusätzlichen Einnahmen zu Gunsten der Bundeskasse für das Jahr 2006 auf 100 Mio. Fr. Die Wurstwaren und die Fleischspezialitäten, die seit 1999 zu 100% versteigert werden, wurden bei dieser Schätzung nicht berücksichtigt. Diese Produkte sorgten für Einnahmen in der Höhe von 15,4 Mio. Fr.
■ Eier: Stützung der inländischen Produktion und Verwertungsmassnahmen
Am 30. September 2006 lief die Unterstützung von Investitionen für den Um- und Neubau von besonders tierfreundlichen Geflügelställen aus. Während knapp fünf Jahren konnte ein Beitrag von 600 Fr. pro GVE zur Förderung der tierfreundlichen Haltung zugesprochen werden. Die Gelder waren ausschliesslich zu Gunsten von Geflügelställen für die Eierproduktion bestimmt, für die kein Investitionskredit gewährt wurde. Ingesamt erhielten 127 Betriebe zusammen 3,2 Mio. Fr.
Investitionsbeiträge 2002–2006
Besonders nach Ostern und während der Sommermonate ist die Nachfrage nach inländischen Eiern gering. Um die Auswirkungen dieser saisonalen Schwankungen zu mildern, stellte das BLW nach Anhörung der interessierten Kreise einen Betrag von 2,37 Mio. Fr. für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung. Die Eiprodukthersteller schlugen 19 Mio. überschüssige Inlandeier auf, wobei sie pro nachweislich aufgeschlagenes Ei einen Beitrag von 9 Rp. erhielten. Die Handelsfirmen verbilligten 13,2 Mio. Eier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten und erhielten dafür 5 Rp. pro Ei. Insgesamt nahmen 14 Firmen an den Aufschlagsaktionen und 9 Firmen an den Verbilligungsaktionen teil. Das BLW überprüfte die Einhaltung der Bestimmungen der Aufschlags- und Verbilligungsaktionen mit Domizilkontrollen und Kontrollen von Nachweisdokumenten.
■ Nutz- und Sportpferde: Versteigerung des Zollkontingentes
Im Berichtsjahr hat das BLW zum letzten Mal das Zollkontingent «Tiere der Pferdegattung» (ohne Zuchttiere, Esel, Maulesel und Maultiere) in zwei Tranchen von je 1’461 Stück ausgeschrieben und versteigert. Beide Male reichten rund 200 Personen Gebote ein. Im Mittel lag der Zuschlagspreis bei 354 Fr. pro Nutz- und Sportpferd, was einen Versteigerungserlös von über 1 Mio. Fr. für die Bundeskasse ergab. Das gesamte Zollkontingent «Tiere der Pferdegattung» von 3’322 Stück wird seit dem 1. Januar 2007 von der Eidgenössischen Zollverwaltung in der Reihenfolge der Einfuhranmeldung verteilt; Windhundverfahren an der Grenze («first come, first served»).
■ Tierverkehrskontrolle und Entsorgung der tierischen Nebenprodukte
Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) wird von der Identitas AG im Auftragsverhältnis betrieben. Am 1. Januar 2006 trat eine neue Leistungsvereinbarung mit dieser Firma in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt ging ein Teil der bundeseigenen Infrastruktur an die Betreiberin der TVD über. Die neuen Vertragsbestimmungen zur Führung der TVD haben sich als effizient erwiesen und deren Überwachung bildet nach wie vor einen Schwerpunkt. Am 1. April 2006 nahm die Fleischkontrolldatenbank den Betrieb auf. Mit dieser von der Identitas AG geführten Plattform verfügen die kantonalen Veterinärdienste über ein leistungsfähiges Instrument zur Kontrolle der Qualität von Schlachtkörpern.
Massnahmen 2006

Der Massnahmenkatalog zur Sicherstellung der Inlandproduktion hat sich im Berichtsjahr nur wenig verändert. Die staatliche Stützung beschränkt sich im Wesentlichen auf den Grenzschutz. Für eiweissreiche Futtermittel wurde der Grenzschutz gesenkt. Da die Inhaltsstoffe und Verwendungszwecke von Mischfutter stark variieren und die Preise grosse Unterschiede aufweisen, wurde für die Berechnung der Zollansätze ein neues Instrument eingeführt. Neu wird die Zollbelastung für Mischfutter anhand der Komponenten in der Standardrezeptur berechnet.
1Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen teilweise keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung
2Betrifft nur Teile der Erntemenge (Frischverfütterung und Trocknung von Kartoffeln, Marktreserven Kernobstsaftkonzentrate)
3Kartoffeln: nur für Kartoffelprodukte zu Speisezwecken / Saatgut: nur für Saatkartoffeln / Obst: nur für verarbeitete Konservenkirschen und diverse Kernobstprodukte
4Betrifft nur bestimmte Kulturen
Quelle: BLW
Im Berichtsjahr sanken die zur Marktstützung aufgewendeten Mittel gegenüber dem Vorjahr von 125 auf 112 Mio. Fr. Die Ausgaben für Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge nahmen gegenüber dem Vorjahr stark ab. Hingegen stiegen die Aufwendungen für Anbaubeiträge infolge einer Flächenausdehnung der Ölsaatenanbaufläche um 1,9 Mio. Fr. an. Die Exportbeiträge veränderten sich nur wenig.
Mittelverteilung 2006
Die für Ackerkulturen ausgerichteten Marktstützungen nahmen gegenüber dem Vorjahr um 13 Mio. Fr. ab. Diese starke Abnahme ist grösstenteils der Kürzung der aufgewendeten Mittel für die Zuckerrübenverarbeitung von 35,6 Mio. Fr. (Ernte 2004) auf 28,8 Mio. Fr. (Ernte 2005) zuzuschreiben. Die erhöhten Ausgaben für die Ölsaaten sind auf die Flächenausdehnung bei unveränderten Ansätzen sowie höhere Verarbeitungsbeiträge zurückzuführen. Bei den Kartoffeln wurden im Berichtsjahr leicht weniger und bei den Körnerleguminosen etwas mehr finanzielle Mittel eingesetzt. Die Mittel für nachwachsende Rohstoffe und für die Saatgutproduktion veränderten sich im Vergleich zum Vorjahr kaum.

Mittelverteilung nach Kulturen
Zuckerrüben 1
Kartoffeln
Körnerleguminosen
Ölsaaten (inkl. NWR)
Saatgutproduktion Obst
Weinbau 2
Ausgaben für die Obstverwertung 2006
Total 10,4 Mio. Fr.
Export andere Kernobstprodukte 4%
Export Kirschen 3%
Verwertung von Äpfel und Birnen im Inland 8%
Marktanpassungsmassnahmen bei Obst und Gemüse (Umstellung Obst) 5%
Export von Birnensaftkonzentrat 13%
Export von Apfelsaftkonzentrat 66%
Anderes 1%
Quelle: BLW
Insgesamt betrugen die Ausgaben für die Obstverwertung 10,4 Mio. Fr. Bedingt durch die kleine Vorjahresernte gelangten nur geringe Mengen an Apfel- und Birnensaftkonzentrat in den Export. Dadurch wurde das Exportbudget um rund 6 Mio. Fr. unterschritten.
Ackerkulturen
Am 1. Juli 2006 traten die um Fr. 2.– je 100 kg reduzierten Schwellenpreise für Eiweissfutter in Kraft. Schwellenpreise sind vom Bundesrat festgelegte Preise, welche dem angestrebten Importpreis entsprechen. Sie dienen der Stabilisierung der Produzentenpreise. Der Schwellenpreis für Sojaschrot wurde neu bei Fr. 50.–/100 kg festgesetzt. Billigeres Sojaschrot wird an der Grenze mit einem Zoll behaftet, damit der Importpreis dem Schwellenpreis entspricht. Ebenfalls seit dem 1. Juli 2006 errechnet sich der Zollansatz von Mischfutter anhand einer Standardrezeptur aus den Zollansätzen der enthaltenen Mischfutterkomponenten und eines bis längstens 2011 gewährten Zuschlags. Im November 2006 beschloss der Bundesrat, per 1. Juli 2007 die Schwellenpreise von Futtermitteln und den Kontingentszollansatz von Brotgetreide um je Fr. 3.–je 100 kg zu senken. Für Gerste heisst das, dass der Schwellenpreis von Fr. 43.–/100 kg auf Fr. 40.–/100 kg reduziert wird, während der Kontingentszollansatz von Brotgetreide neu Fr. 23.30/100 kg beträgt. Auf denselben Termin beschloss das EVD den auf Mischfutter gewährten Zuschlag von Fr. 4.– auf Fr. 2.– je 100 kg zu reduzieren.
Pflanzliche Öle und Fette haben einen sehr hohen Importanteil. Durch Fixzölle werden die Schwankungen der internationalen Preise direkt auf die inländischen Ölsaatenpreise übertragen. Hinzu kommt, dass die Grenzabgaben je nach Verwendungszweck der Waren starke Unterschiede aufweisen. Um einen Ausgleich bei den inländischen Preisen zu erreichen, leistet der Bund Verarbeitungsbeiträge. Diese staatliche Stützung von Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen und Soja) und nachwachsenden Rohstoffen (NWR) veränderte sich in den letzten Jahren stark.
Vor Inkraftsetzung des neuen LwG 1999 richtete der Bund zur Produktionslenkung Anbauprämien aus. Die damalige Prämie für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen belief sich auf Fr. 3000.–/ha. Die Abnahme von Ölsaaten zu festgelegten Preisen wurde durch den Bund garantiert. Das Bundesamt bezahlte den Produzenten die Differenz zwischen den Einstandskosten (Übernahme- und Abwicklungskosten) der Ölwerke und den festgesetzten Preisen aus.
Mit dem Inkrafttreten des neuen LwG änderte sich auch die Unterstützung bei den Ölsaaten. Die Preisgarantie wurde abgeschafft. Raps, Soja, Sonnenblumen und Faserhanf wurden unabhängig von der Verwendung einheitlich mit einem Anbaubeitrag von Fr. 1500.– gefördert. Zur Unterstützung der Ölsaatenverarbeitung wurden Beiträge an Ölwerke mit Pressverfahren, welche eine niedrigere Ausbeute erzielen als Ölwerke mit Extraktionsverfahren, ausgerichtet. Zudem wurde die Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen in anerkannten Pilot- und Demonstrationsanlagen unterstützt. Diese Anlagen dienen zur wissenschaftlichen Erprobung von neuen Systemen und ermöglichen eine wirtschaftliche Beurteilung einer allfälligen Markteinführung. Da das inländische Rapserntegut von hoher Qualität ist, geben Betreiber von Pilot- und Demonstrationsanlagen bei Bedarf vertraglich gesicherten inländischen Raps zur Speiseölgewinnung frei und führen stattdessen ausländischen Raps für ihre Verwendung ein. 2001 wurde entschieden, dass Pilot- und Demonstrationsanlagen, die inländischen Raps zur Speiseölgewinnung abgeben, für die entsprechende Menge importierten Raps beitragsberechtigt sind.
Mit der Schliessung des Sais Extraktionswerkes in Horn im Jahre 2000 verloren die Beiträge für den Ausbeuteausgleich ihren Zweck. Die entsprechenden finanziellen Mittel wurden ab Januar 2002 zusammen mit denjenigen für die Rohstoffverbilligung für nachwachsende Rohstoffe zu einem Verarbeitungsbeitrag von maximal 8,5 Mio. Fr. für Ölsaaten zusammengefasst. Anerkannte Pilot- und Demonstrationsanlagen wurden mit Fr. 20.- und ab 2003 mit Fr. 30.– pro dt verarbeitete Ölsaaten gefördert. Im Jahr 2004 wurde die staatliche Stützung mit der Förderung der Saatgutproduktion von Soja ergänzt.
Zwischen dem BLW und der Branchenorganisation Getreide, Ölpflanzen und Eiweisspflanzen (swiss granum) besteht seit 2002 eine Leistungsvereinbarung. Die swiss granum ist damit beauftragt, die jährlichen Bundesbeiträge für die Verarbeitung von Ölsaaten zu verteilen. Die Branchenorganisation verpflichtet sich, die Bundesbeiträge zur Optimierung der Wertschöpfung und der effizienten Verarbeitung von inländischen Ölsaaten sowie der Sicherstellung der inländischen Saatgutproduktion von Soja einzusetzen.

Mit der Ernte 2005 (inkl. Importe NWR) wurde ein vorläufiges Maximum (81'858 t) der verarbeiteten Ölsaatenmenge erreicht. Die Verarbeitungsmenge sank im Jahr 2006 auf 78'315 t.
Die Branchenorganisation swiss granum setzt die Verarbeitungsbeiträge jedes Jahr neu fest. Der Beitrag für die Verarbeitung von Ölsaaten beträgt höchstens Fr. 35.–/100 kg und der Beitrag für die Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen in Pilot- und Demonstrationsanalagen ist für Importraps im Rahmen des Ernteausgleichs so zu bemessen, dass der Einstandspreis von Importware jenen von verbilligtem Inlandraps in der Regel nicht überschreitet.
Für die Ernte 2006 erhielten total 15 Betriebe aus den Sektoren Speiseöl (5), Nachwachsende Rohstoffe (3), Soja-Lebensmittel (3), Futtermittel (3) und Saatgut (1) von swiss granum Verarbeitungsbeiträge. Die beitragsberechtigten Sektoren und Verfahren haben sich seit der Ernte 2004 nicht mehr verändert. Die meisten Mittel werden für den Speiseölsektor ausgegeben, gefolgt vom NWR- und Futtermittelsektor. Die SojaSaatgutproduktion sowie die Tofuherstellung fallen finanziell betrachtet kaum ins Gewicht. Für das Erntejahr 2007 wurden die Verarbeitungsbeiträge für Raps und Sonnenblumen erhöht. Zweck dieser Korrektur ist, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel möglichst rasch und ohne Reservebildung den Ölsaatenproduzenten zukommen zu lassen.
Verarbeitungsbeiträge der Ernten 2004–2007
Speiseöl, resp. Soja-Raps75.0027.5027.5040.00
LebensmittelproduktionSonnenblumen120.0072.5072.5085.00
Sonnenblumen HO120.0052.5052.5065.00
Soja270.00180.00180.00180.00
Futtermittel ProduktionSoja240.00150.00150.00150.00
SaatgutherstellungSoja250.00180.00180.00180.00
NWR P&D-AnlagenRaps350.00270.00270.00280.00
Quelle: swiss granum
In der Wintersession 2006 hat der Ständerat und im März 2007 der Nationalrat die Aufhebung des Leistungsauftrages Ölsaaten beschlossen. Das Parlament hat damit den Vorschlag von Bundesrat und EVD gutgeheissen. Die letzte beitragsberechtigte Ernte wird somit diejenige im Jahr 2008 sein.
Der Getreidesektor zeichnete sich bis anhin immer noch durch einen hohen Grenzschutz und folglich grosse Preisunterschiede zum benachbarten Ausland aus. Seit 2001 wurden die Schwellenpreise von Futtergetreide, der Kontingentszollansatz von Brotgetreide und die Grenzbelastung von Mischfuttermittel gesenkt. Diese Veränderungen führten zu Handlungsbedarf im Bereich Mehlzoll. Der Bundesrat hat am 16. Mai 2007 entschieden, dass der Zollansatz für die meisten Produkte in einem ersten Schritt per 1. Juli 2008 von Fr. 143 bis 148 je 100 kg auf Fr. 65 je 100 kg reduziert wird. Diese Anpassung des Mehlzolls an die reduzierte Grenzbelastung von Brotgetreide soll eine zu starke Konkurrenz zwischen dem Futtergetreide-, Mischfutter-, Brotgetreide- und Mehlhandel verhindern. Ein weiterer Schritt ist zusammen mit der Reduktion der Schwellenpreise und des Kontingentszollansatzes von Brotgetreide per 1. Juli 2009 vorgesehen.
Spezialkulturen
Vor dem Hintergrund veränderter Verbraucherpräferenzen beim Weinkonsum und verschärfter Wettbewerbsbedingungen durch die Zusammenlegung der Weiss- und Rotweinimportkontingente kam der Bundesrat in seiner Botschaft vom 29. Mai 2002 zur AP 2007 zum Ergebnis, dass die mit Chasselas und Müller-Thurgau bestockten Rebflächen um 500 bis 1000 ha zu hoch sind. Deshalb beschloss er bis 2011 befristete Massnahmen zur Rodung und anschliessenden Neubepflanzung dieser Rebflächen zu Gunsten von weissen Spezialitäten sowie roten Sorten.

Umstellungsbeiträge werden nur für Rebflächen gewährt, die mindestens 500 m2 gross sind. Gesuch und Abrechnung der Bundesbeiträge, die nach Hangneigung bzw. Terrassenlage abgestuft bemessen sind, erfolgt durch die am Umstellungsprogramm teilnehmenden Kantone. Letztere müssen zudem für Chasselas bzw. Müller-Thurgau einen um 0,1 kg/m2 geringeren Erntehöchstertrag festlegen.
Die Abbildung zeigt die gewährten Umstellungsbeiträge für die Jahre 2003 bis 2006. Gleich im ersten Jahr (2003) meldeten sich über 1’000 Betriebe in den verschiedenen Kantonen für die Umstellung von Rebflächen an. Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel von 3,5 Mio. Fr. erlaubten aber nur 855 Betriebe mit 204 ha Rebfläche zu berücksichtigen. Dieser Umstand hatte zur Folge, dass neben dem Bundesprogramm zusätzlich noch kantonale Umstrukturierungsbeihilfen (Genf: 19 ha, Wallis: 45 ha) ausgesprochen wurden. Im Jahr 2004 konnten dann jedoch alle Anträge berücksichtigt werden. 577 Betriebe mit insgesamt 119 ha nahmen am Umstrukturierungsprogramm teil, was die hohe Akzeptanz der Umstrukturierungsbeiträge bei den Rebbauern zeigt. Zusätzlich zum Bundesprogramm wurden im Kanton Genf weitere 7 ha Rebfläche umstrukturiert. In den Jahren 2005 und 2006 konsolidierte sich sowohl die Anzahl teilnehmender Betriebe (454 bzw. 475) als auch die Umstrukturierungsflächen auf 83 bzw. 82 ha. Auch in diesen beiden Jahren finanzierte der Kanton Genf zusätzlich die Umstellung von 13 ha bzw. 8 ha.
Bis 2006 wurden insgesamt 488 ha ehemals mit Chasselas und Müller-Thurgau bestockter Rebflächen durch das Bundesprogramm umstrukturiert. Zusätzlich wurden durch die genannten kantonalen Initiativen weitere 92 ha umgestellt. Die bis heute realisierte Rebflächenumstellung liegt damit in dem prognostizierten Zielbereich.
Die Abbildung zeigt die Anbauentwicklung der wichtigsten Rebsorten seit 1996. Bis im Jahr 2002 erreichten Chasselas und Müller-Thurgau zusammen eine Fläche von rund 5’742 ha, das heisst 82% der Weissweinfläche der Schweiz. Bei Chasselas war bereits vor 2002 eine leichte jährliche Abnahme von 1–2% festzustellen. 2003 erhöhte sich der Rückgang auf 6,5%, verringerte sich dann 2004/05 auf 4,2% und betrug 2006 noch 3,2%. Die gleiche Beobachtung trifft auch für Müller-Thurgau zu, jedoch insgesamt auf einem flächenmässig niedrigerem Niveau. Zwischen 1998 und 2002 betrug der jährliche Anbaurückgang 1–3% und verschärfte sich dann deutlich auf einen Wert von 7,5% im Jahr 2003. Danach verringerte sich auch hier der Rückgang und beträgt heute rund 3% pro Jahr. Im Jahr 2006 bedeckten Chasselas und Müller-Thurgau zusammen eine Fläche von 4'777 ha, das heisst nur noch 75% der Weissweinfläche der Schweiz.
Davon profitiert haben insbesondere rote Rebsorten, wie z.B. Gamaret (+91 ha), Merlot (+51 ha) und Garanoir (+44 ha), aber auch weisse Spezialitäten wie z.B. Petite Arvine (+29 ha) sowie Sauvignon Blanc (+18 ha). Die geschilderten Umstrukturierungen hatten auch zur Folge, dass seit dem Jahr 2005 nicht mehr Chasselas, sondern nunmehr Blauburgunder (Pinot Noir) die am häufigsten angebaute Rebsorte in der Schweiz ist.
Mit Hilfe der Umstellungsbeiträge konnten die strukturellen Überschüsse bei den Rebsorten Chasselas und Müller-Thurgau abgebaut und gleichzeitig das Angebot an anderen vom Markt geforderten Rebsortenweinen gestärkt werden. In Folge dieser Massnahmen hat sich auch der Marktpreis für Chasselas-Weine auf einem für die Erzeuger erfreulichen Niveau stabilisiert. Zudem hat der Kanton Wallis angekündigt, dass er sich ab 2007 aus der Umstellungsmassnahme zurückzieht.
Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Sie gelten die von der Gesellschaft geforderten Leistungen ab. Unterschieden wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen.

Ausgaben für die Direktzahlungen 2000–2006 Ausgabenbereich2000200120022003200420052006
Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.
■ Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen
2.2.1Bedeutung der Direktzahlungen
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden mit den allgemeinen Direktzahlungen abgegolten. Zu diesen zählen die Flächenbeiträge und die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere. Diese Beiträge haben das Ziel, die Nutzung und Pflege der landwirtschaftlichen Nutzfläche sicherzustellen. In der Hügelund Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen zusätzlich Hangbeiträge und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen. Damit werden die Bewirtschaftungserschwernisse in diesen Regionen berücksichtigt. Voraussetzung für alle Direktzahlungen (ohne Sömmerungsbeiträge) ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).

■ Abgeltung besonderer ökologischer Leistungen
Die ökologischen Direktzahlungen geben einen Anreiz für besondere ökologische Leistungen. Zu ihnen gehören die Beiträge für den ökologischen Ausgleich, die ÖkoQualitäts-, die Gewässerschutz- und die Sömmerungsbeiträge sowie die ethologischen Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung der Nutztiere. Mit diesen Beiträgen werden Leistungen der Landwirtschaft, welche über die gesetzlichen Anforderungen und den ÖLN hinausgehen, mit wirtschaftlichen Anreizen gefördert. Ziele sind unter anderem, die Erhaltung bzw. die Erhöhung der Artenvielfalt in Landwirtschaftsgebieten, eine besonders tierfreundliche Nutztierhaltung, eine Verminderung des Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsatzes, die Reduktion von Nitrat- und Phosphorbelastungen in Gewässern und die nachhaltige Nutzung des Sömmerungsgebietes.
■ Wirtschaftliche Bedeutung der Direktzahlungen 2006
Gemessen an den Ausgaben des BLW entsprachen die Direktzahlungen im Berichtsjahr 72%. Den Berg- und Hügelregionen kamen 61% zugute.
Anmerkung:
Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs. Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.
Quelle: BLW
Die Abgeltung der erschwerenden Bewirtschaftung in der Hügel- und Bergregion führt dazu, dass die Summe der Direktzahlungen pro ha mit zunehmender Erschwernis ansteigt. Infolge der gleichzeitig sinkenden Erträge steigt der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag von der Tal- zur Bergregion an.
Für den Bezug von Direktzahlungen sind von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Diese umfassen einerseits allgemeine Bedingungen, wie Rechtsform, zivilrechtlicher Wohnsitz usw., anderseits sind auch strukturelle und soziale Kriterien für den Bezug massgebend wie beispielsweise ein minimaler Arbeitsbedarf, das Alter der Bewirtschafter, das Einkommen und Vermögen. Hinzu kommen spezifisch ökologische Auflagen, die unter den Begriff «Ökologischer Leistungsnachweis» fallen. Die Anforderungen des ÖLN umfassen: eine ausgeglichene Düngerbilanz, ein angemessener Anteil ökologischer Ausgleichsflächen, eine geregelte Fruchtfolge, ein geeigneter Bodenschutz, eine gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Mängel bei den massgebenden Vorschriften haben Kürzungen oder eine Verweigerung der Direktzahlungen zur Folge.

■ Agrarpolitisches Informationssystem
Die meisten statistischen Angaben über die Direktzahlungen stammen aus der vom BLW entwickelten Datenbank AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem). Dieses System wird einerseits mit Daten der jährlichen Strukturerhebungen, welche die Kantone zusammentragen und übermitteln und andererseits mit Angaben über die Auszahlungen (relevanten Flächen und Tierbestände sowie entsprechende Beiträge) für jede Direktzahlungsart (Massnahme) gespiesen. Die Datenbank dient in erster Linie der administrativen Kontrolle der von den Kantonen an die Bewirtschafter ausgerichteten Beträge. Eine weitere Funktion des Systems besteht in der Erstellung allgemeiner Statistiken über die Direktzahlungen. Dank der Informationsfülle und der leistungsfähigen EDV-Hilfsmittel können zahlreiche agrarpolitische Fragen von verschiedenen Seiten beleuchtet werden.
Von den 61’304 über der Erhebungslimite des Bundes liegenden und im Jahre 2006 in AGIS erfassten Betrieben beziehen deren 55’673 Direktzahlungen.
■ Auswirkungen der Begrenzungen und Abstufungen
Begrenzungen und Abstufungen wirken sich auf die Verteilung der Direktzahlungen aus. Bei den Begrenzungen handelt es sich um die Einkommens- und Vermögensgrenze sowie den Höchstbeitrag pro Standard-Arbeitskraft (SAK), bei den Abstufungen um die Degressionen nach Fläche und Tieren.
Wirkung der Begrenzungen der Direktzahlungen 2006
BegrenzungBetroffene Kürzung Anteil am Beitrag Anteil am Total Betriebeder betroffenenDZ Betriebe
Die Begrenzungen haben Kürzungen der Direktzahlungen von rund 11,7 Mio. Fr. zur Folge, wovon rund 10.9 Mio. Fr. auf Kürzungen infolge Überschreitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen zurück zu führen sind. Sowohl die Anzahl der betroffenen Betriebe wie auch die Kürzungssumme haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Wirkung der Abstufungen der Beiträge nach Flächen oder Tierzahl 2006 MassnahmeBetroffene Fläche oder Reduktion Anteil am Anteil am BetriebeTierbestandBeitrag derTotal der pro BetriebBetriebeDirektzahlungsart
Quelle: BLW
Insgesamt sind 9’299 Betriebe von den Abstufungen gemäss Direktzahlungsverordnung betroffen. Bei den meisten Betrieben gibt es Abzüge bei verschiedenen Massnahmen. Die Reduktionen betragen total rund 39,7 Mio. Fr. Gemessen an allen Direktzahlungen, die abgestuft sind, beträgt der Anteil sämtlicher Reduktionen rund 1,6%. Die Beitragsdegressionen wirken sich insbesondere bei den Flächenbeiträgen stark aus, wo die Abstufungen bei über 7’600 Betrieben (rund 13,7% aller Betriebe mit Direktzahlungen) zur Anwendung kommen. Von den Betrieben mit Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere sind 308 von der Kürzung dieser Beiträge betroffen, da sich andere spezifische Begrenzungen dieser Massnahme wie die Förderlimite und der Milchabzug bereits vor der Abstufung der Direktzahlungen auswirken. Von der Beitragsreduktion betroffen sind auch die ökologischen Direktzahlungen. So werden z.B. die Direktzahlungen für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere (RAUS und BTS) bei 3’475 Betrieben (ohne Doppelzählungen) um 10,6% (BTS) bzw. um 8,5% (RAUS) reduziert. 812 Bio-Betriebe erhalten um 7,4% herabgesetzte Direktzahlungen.
■ Vollzug und Kontrolle
Die Kontrolle des ÖLN wird gemäss Artikel 66 der Direktzahlungsverordnung an die Kantone delegiert. Diese ziehen akkrediterte Organisationen, die für eine sachgemässe und unabhängige Kontrolle Gewähr bieten, zum Vollzug bei. Sie müssen die Kontrolltätigkeit stichprobenweise überprüfen. Direktzahlungsberechtigte Bio-Betriebe müssen neben den Auflagen des Biolandbaus die Vorgaben des ÖLN erfüllen und die Nutztiere nach den RAUS-Anforderungen halten. Sie werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle jährlich überprüft. Die Kantone überwachen diese Kontrollen. Artikel 66 Absatz 4 der Direktzahlungsverordnung präzisiert, nach welchen Kriterien die Kantone oder die beigezogenen Organisationen die Betriebe zu kontrollieren haben.
Zu kontrollieren sind: –alle Betriebe, welche die entsprechenden Beiträge zum ersten Mal beanspruchen; –alle Betriebe, bei deren Kontrolle im Vorjahr Mängel festgestellt wurden; und –mindestens 30% der übrigen Betriebe, die nach dem Zufallsprinzip auszuwählen sind.
Bei einer mangelhaften Erfüllung des ÖLN werden die Beiträge nach einheitlichen Kriterien gekürzt. Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren hat eine entsprechende Richtlinie erlassen.
■ Durchgeführte Kontrollen und Beitragskürzungen
2006
Im Jahr 2006 waren insgesamt 55’673 Landwirtschaftsbetriebe beitragsberechtigt. Davon wurden 29’330 (52,7%) durch die Kantone bzw. durch die von ihnen beauftragten Kontrollstellen auf die Einhaltung des ÖLN kontrolliert. Wegen Mängeln beim ÖLN wurden bei 1’917 Betrieben (3,4% der Betriebe) die Beiträge gekürzt.
Gemäss Bio-Verordnung müssen alle Bio-Betriebe jedes Jahr kontrolliert werden. Wegen Mängeln erhielten 4,4% der Biobetriebe gekürzte Beiträge.
Beim BTS-Programm wurden durchschnittlich 25,3% und beim RAUS-Programm 45,1% der beitragsberechtigten Betriebe kontrolliert. Darin nicht enthalten sind Kontrollen, die im Rahmen von ÖLN-Kontrollen durchgeführt werden. Der effektive Prozentsatz ist deshalb höher. Beim BTS-Programm erhielten 0,9%, beim RAUSProgramm 1,9% der beteiligten Betriebe gekürzte Beiträge.
Gesamthaft wurden bei 6’061 Betrieben Mängel festgestellt, was Beitragskürzungen von rund 8,5 Mio. Fr. zur Folge hatte.
mangelhafte Aufzeichnungen, nicht tiergerechte Haltung der Nutztiere, andere Gründe (fehlende Bodenproben, abgelaufener Spritzentest), nicht ausgeglichene Düngerbilanz, ungenügende Pufferund Grasstreifen, Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, nicht rechtzeitige Anmeldung, nicht angemessener Anteil ÖAF.
andere als auf der Liste erwähnte Elemente (anderweitige Nutzung, Schnittzeitpunkt und Pflegemassnahmen nicht eingehalten), zu frühe oder unzulässige Nutzung, falsche Angabe der Anzahl Bäume, Verunkrautung, falsche Flächenangaben, unzulässige Düngung, nicht rechtzeitige Anmeldung, und Pflanzenschutz.
nicht rechtzeitige Anmeldung, Ernte nicht im reifen Zustand zur Körnergewinnung, unzulässige Pflanzenschutzmittel
andere als auf der Liste erwähnte Elemente (Verstoss Fütterungsvorschriften, Hobbybetriebe nicht nach Bio-Vorschriften, Tierhaltung, Gewässerschutz, Aufzeichnungen u.a.), im Bio-Landbau nicht zugelassene Dünger und Pflanzenschutzmittel, nicht rechtzeitige Anmeldung, falsche Angaben.
andere als auf der Liste erwähnte Elemente (Einstreu unzweckmässig), nicht rechtzeitige Anmeldung, kein Mehrflächen-Haltungssystem, Haltung nicht aller Tiere der Kategorie nach den Vorschriften, mangelhafter Liegebereich, falsche Angaben, mangelhafte Stallbeleuchtung.
andere als auf der Liste erwähnte Elemente (Mindestmastdauer nicht erreicht, Liegebereich mit Spalten/Löcher, Tierschutz, zu kleine Weidefläche, verspäteter Einzug u.a.), zu wenig Auslauftage, nicht rechtzeitige Anmeldung, mangelhafte Aufzeichnungen, nicht alle Tiere einer Kategorie nach den Vorschriften gehalten, falsche Angaben, ungenügender Laufhof.
Unter- oder Überschreitung des Normalbesatzes, unsachgemässe Weideführung, Nutzung nicht beweidbarer Flächen, Verstösse gegen landwirtschaftsrelevante Vorschriften nicht rechtzeitige Anmeldung, Ausbringen nicht erlaubter Dünger, andere Elemente (Überlieferung Milchkontingent), falsche Angaben zum Tierbestand, fehlende Dokumente, nicht ordnungsgemässer Unterhalt von Gebäuden, Erschweren von Kontrollen, falsche Angaben betreffend Sömmerungsdauer, fehlende Daten, unerlaubter Herbizideinsatz, Wiederholungsfälle.
Quelle: Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Beitragskürzungen
Zusammenstellung der Beitragskürzungen 2006
KategorieBeitrags- Kontrollierte BetriebeKürzungenHauptgründe berechtigteBetriebemit BetriebeKürzungen
Gewässerschutz--235580 736 Natur- und--238 599 Heimatschutz
falsche Flächenangaben, falsche Tierbestandesangaben, andere Elemente (falsche Angaben ÖLN, weniger als 50% betriebseigene Arbeitskräfte, nicht rechtzeitige An-/Abmeldung eines Programmes, Kontrollen erschwert), falsche Angaben zum Betrieb oder Bewirtschafter, falsche Angaben zur Sömmerung. keine Angaben möglich

keine Angaben möglich
keine Angaben möglich
■ Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz
Die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen können in Spezialfällen, gestützt auf Anhang
6.4 der Direktzahlungsverordnung, Sonderbewilligungen ausstellen. Im Jahr 2006 gab es für 4’968 ha LN 2‘176 Sonderbewilligungen. Am häufigsten bewilligt wurde analog zu den Vorjahren die Behandlung von Blacken (Ampfer) und Hahnenfuss in Naturwiesen.
Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2006
Bekämpfungsmittel
BewilligungenFläche
Anzahl% allerha% der total BetriebeBetriebebetroffenen Fläche
Applikationen mit Pflanzenschutzmittel während des Winterbehandlungsverbots663,02214,5 Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten35016,01 08521,8
Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen 1 1416,53988,0
Raps: Bekämpfung der Erdflöhe00,000,0 Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer 1 10,120,1
Leguminosen, Sonnenblumen, Tabak: Bekämpfung der Blattläuse00,000,0 Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau130,6240,5 Dauergrünland: Flächenbehandlung1 53070,33 15063,3 Gemüsebau 2 00,000,0
Obstbau 2,3 743,4861,7
Weinbau 2 10,120,1
Total2 1761004 968100
1mit anderen als die in den Weisungen der Konferenz der Kantonalen Pflanzenschutzdienste aufgelisteten Produkten
2 Erteilte Sonderbewilligungen für Pflanzenschutzmassnahmen, die in den anerkannten spezifischen Richtlinien ausgeschlossen sind.
3 Die Mehrheit der Sonderbewilligungen im Obstbau betrifft ein im Verlauf des Anbaujahres bewilligtes Mittel.
Quelle: BLW
2.2.2 Allgemeine Direktzahlungen
Flächenbeiträge
Die Flächenbeiträge gelten die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Schutz und Pflege der Kulturlandschaft, Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion und Gesunderhaltung unserer Lebensgrundlagen ab. Die Flächenbeiträge werden seit dem Jahr 2001 mit einem Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen ergänzt.
Ansätze 2006Fr./ha 1
– bis 30 ha 1 200
– 30 bis 60 ha900
– 60 bis 90 ha600

– über 90 ha 0
1Der Zusatzbeitrag für offenes Ackerland und Dauerkulturen beträgt 400 Fr. pro ha und Jahr; auch er unterliegt der Flächenabstufung
Für angestammte Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone reduzieren sich die Ansätze bei allen flächengebundenen Direktzahlungen um 25%. Insgesamt handelt es sich um rund 5’000 ha, welche seit 1984 in der ausländischen Grenzzone bewirtschaftet werden. Schweizer Betriebe, die heute Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone zukaufen oder pachten, erhalten keine Direktzahlungen.
Flächenbeiträge 2006 (inkl. Zusatzbeitrag)
Der Zusatzbeitrag wurde für insgesamt 275’777 ha offenes Ackerland und 18’545 ha Dauerkulturen ausgerichtet.
Verteilung der Betriebe und der LN nach Grössenklassen 2006
Von der Beitragsdegression betroffen sind 8,4% der LN. Im Durchschnitt wird pro ha ein Flächenbeitrag von 1'281 Fr. ausbezahlt (inkl. Zusatzbeitrag). Die Betriebe mit einer Fläche bis 10 ha bewirtschaften insgesamt 8,7% der gesamten LN. Eine Betriebsgrösse von mehr als 60 ha weisen lediglich 1,4% aller Betriebe aus; sie bewirtschaften 5,6% der gesamten LN.
Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere
Die Massnahme hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Fleischproduktion auf Raufutterbasis zu erhalten und gleichzeitig die Flächen im Grasland Schweiz durch die Nutzung zu pflegen.
Die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere werden ausgerichtet für Tiere, die während der Winterfütterung (Referenzperiode: 1. Januar bis Stichtag des Beitragsjahres) auf einem Betrieb gehalten werden. Als Raufutter verzehrende Nutztiere gelten Tiere der Rinder- und der Pferdegattung sowie Schafe, Ziegen, Bisons, Hirsche, Lamas und Alpakas. Die Beiträge werden in Abhängigkeit der vorhandenen Dauergrün- und Kunstwiesenfläche bezahlt. Die verschiedenen Tierkategorien werden umgerechnet in Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE) und sind je ha begrenzt. Die Begrenzung ist abgestuft nach Zonen.

Die RGVE sind in zwei Beitragsgruppen aufgeteilt. Für Tiere der Rindvieh- und der Pferdegattung, Bisons, Milchziegen und Milchschafe werden 900 Fr., für die übrigen Ziegen und Schafe, sowie Hirsche, Lamas und Alpakas 400 Fr. je RGVE ausgezahlt.
Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 2006
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion
Zu Beiträgen
berechtigende RGVEAnzahl104 49791 256159 204354 958
BetriebeAnzahl10 22410 25714 99535 476
Zu Beiträgen berechtigende RGVE pro BetriebAnzahl10,28,910,610,0
Bei den Verkehrsmilchproduzenten wurde im Jahr 2006 pro 4‘400 kg im Vorjahr abgelieferter Milch eine RGVE vom beitragsberechtigten Bestand in Abzug gebracht.
Beiträge für Betriebe mit und ohne vermarktete Milch 2006
MerkmalEinheitBetriebe mit Betriebe ohne vermarkteter vermarktete MilchMilch
BetriebeAnzahl16 02419 452
Tiere pro BetriebeRGVE24,713,8 Abzug aufgrund Beitragbegrenzung der GrünflächeRGVE1,31,3 MilchabzugRGVE16,60,0
Tiere zu Beiträgen berechtigt RGVE6,812,6
Beiträge pro BetriebFr.6 02610 521
Quelle: BLW
Die Betriebe mit vermarkteter Milch erhalten zwar rund 4'500 Fr. weniger RGVEBeiträge als die Betriebe ohne vermarktete Milch. Dafür profitieren sie von der Marktstützung in der Milchwirtschaft (z.B. Zulage für verkäste Milch).
■
Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen
Mit den Beiträgen werden die erschwerenden Produktionsbedingungen der Viehhalter im Berggebiet und in der Hügelzone ausgeglichen. Im Gegensatz zu den allgemeinen Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere, bei welchen die Flächennutzung mit Grünland im Vordergrund steht (Pflege durch Nutzung), werden bei dieser Massnahme auch soziale, strukturelle und siedlungspolitische Ziele verfolgt. Beitragsberechtigt sind dieselben Tierkategorien wie bei den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere. Die Beiträge werden für höchstens 20 RGVE je Betrieb ausgerichtet.

Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 2006
Der Trend der abnehmenden Beitragszahlungen bei den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen hat sich auch im Beitragsjahr 2006 fortgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr hat die ausbezahlte Beitragssumme infolge des laufenden Strukturwandels und der Limitierung auf 20 RGVE je Betrieb um rund
1 Mio. Fr. abgenommen. Dementsprechend haben auch die zu Beiträgen berechtigenden RGVE um 746 und die Anzahl beitragsberechtigter Betriebe um 352 Einheiten abgenommen.
Verteilung der Raufutter verzehrenden Nutztiere unter erschwerenden Produktionsbedingungen nach Grössenklassen 2006
Im Beitragsjahr 2006 standen rund 68% der RGVE in beitragsberechtigten Betrieben, die von der Limite betroffen sind. Bei diesen Betrieben betrug der Anteil der RGVE ohne Beitrag 35%.
Hangbeiträge
■ Allgemeine Hangbeiträge: Zur Abgeltung erschwerender Flächenbewirtschaftung Betriebe mit Hangbeiträgen 2006
Mit den allgemeinen Hangbeiträgen werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in der Hügel- und Bergregion abgegolten. Sie werden nur für Wies-, Streuund Ackerland ausgerichtet. Wiesen müssen jährlich mindestens einmal, Streueflächen alle ein bis drei Jahre geschnitten werden. Die Hanglagen sind in zwei Neigungsstufen unterteilt.
Der
der angemeldeten Flächen ändert leicht von Jahr zu Jahr. Dies hängt von den klimatischen Bedingungen ab, die einen Einfluss auf die Bewirtschaftungsart (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen) haben.
■ Hangbeiträge für Rebflächen: Zur Erhaltung der Rebflächen in Steilund Terrassenlagen
Die Hangbeiträge für Reben tragen dazu bei, Rebberge in Steil- und Terrassenlagen zu erhalten. Um den Verhältnissen der unterstützungswürdigen Rebflächen gerecht zu werden, wird für die Bemessung der Beiträge zwischen den steilen und besonders steilen Reblagen und den Rebterrassen auf Stützmauern unterschieden. Beiträge für den Rebbau in Steil- und Terrassenlagen werden nur für Flächen mit einer Hangneigung von 30% und mehr ausgerichtet. Die Beitragsansätze sind zonenunabhängig.
Beiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 2006
Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 29% und der Anteil Betriebe gemessen an der Gesamtzahl aller Rebbaubetriebe 49%.
Neuerungen 2007
Mit Beschluss vom 8. November 2006 hat der Bundesrat als Folge der Sparmassnahmen auf den 1. Januar 2007 den allgemeinen Flächenbeitrag um Fr. 50 auf 1’150 Fr. gesenkt. Gleichzeitig wurde zur Abfederung der Schwellenpreissenkung für Getreide und Eiweissfuttermittel der Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen von bisher Fr. 400 auf Fr. 450 pro Hektare erhöht.
2.2.3Ökologische Direktzahlungen

Ökobeiträge
Die Ökobeiträge gelten besondere ökologische Leistungen ab, deren Anforderungen über diejenigen des ÖLN hinausgehen. Den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen werden Programme angeboten, bei denen sie freiwillig mitmachen können. Die einzelnen Programme sind von einander unabhängig; die Beiträge können kumuliert werden.
Ökologischer Ausgleich
Mit dem ökologischen Ausgleich soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit wieder vergrössert werden. Der ökologische Ausgleich trägt zudem zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente bei. Gewisse Elemente des ökologischen Ausgleichs werden mit Beiträgen abgegolten und können gleichzeitig für den obligatorischen ökologischen Ausgleich des ÖLN angerechnet werden, während andere Elemente beim ÖLN nur anrechenbar sind.
Elemente des ökologischen Ausgleichs mit und ohne Beiträge
Beim ÖLN anrechenbare Elemente Beim ÖLN anrechenbare Elemente mit Beiträgen ohne Beiträge extensiv genutzte Wiesenextensiv genutzte Weiden wenig intensiv genutzte WiesenWaldweiden Streueflächeneinheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen Hecken, Feld- und UfergehölzeWassergräben, Tümpel, Teiche BuntbrachenRuderalflächen, Steinhaufen und -wälle RotationsbrachenTrockenmauern Ackerschonstreifenunbefestigte natürliche Wege Hochstamm-FeldobstbäumeRebflächen mit hoher Artenvielfalt
weitere, von der kantonalen Naturschutzfachstelle definierte ökologische Ausgleichsflächen auf der LN
Die Flächen dürfen nicht gedüngt und während sechs Jahren in Abhängigkeit zur Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt werden. Das späte Mähen soll gewährleisten, dass die Samen zur Reife gelangen und die Artenvielfalt durch natürliche Versamung gefördert wird. So bleibt auch zahlreichen wirbellosen Tieren, bodenbrütenden Vögeln und kleinen Säugetieren genügend Zeit zur Reproduktion.
Die Beiträge für extensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze sind einheitlich geregelt und richten sich nach der Zone, in der sich die Fläche befindet. Der Anteil an extensiven Wiesen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.
■ Streueflächen
Beiträge für extensiv genutzte Wiesen 2006
■ Hecken, Feld- und Ufergehölze
Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Grünflächen auf Feucht- und Nassstandorten, welche in der Regel im Herbst oder Winter zur Streuenutzung gemäht werden.
Beiträge für Streueflächen 2006
Als Hecken, Feld- oder Ufergehölze gelten Nieder-, Hoch- oder Baumhecken, Windschutzstreifen, Baumgruppen, bestockte Böschungen und heckenartige Ufergehölze. Die Flächen müssen während sechs Jahren ununterbrochen entsprechend bewirtschaftet und sachgerecht gepflegt werden.
Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölze 2006
■ Wenig intensiv genutzte Wiesen ■
Wenig intensiv genutzte Wiesen dürfen in einem geringen Ausmass mit Mist oder Kompost gedüngt werden. Für die Nutzung gelten die gleichen Vorschriften wie bei den extensiv genutzten Wiesen.
Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen 2006
Als Buntbrachen gelten mehrjährige, mit einheimischen Wildkräutern angesäte, ungedüngte Streifen von mindestens 3 m Breite. Buntbrachen dienen dem Schutz bedrohter Wildkräuter. In ihnen finden auch Insekten und andere Kleinlebewesen Lebensraum und Nahrung. Zudem bieten sie Hasen und Vögeln Deckung. Für Buntbrachen werden pro ha 3’000 Fr. ausgerichtet. Die Beiträge gelten für Flächen in der Ackerbauzone bis und mit Hügelzone.
Beiträge für Buntbrachen 2006
1Hier handelt es sich um Betriebe, die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften
■ Rotationsbrachen
Als Rotationsbrachen gelten ungedüngte ein- bis zweijährige, mit einheimischen Ackerwildkräutern angesäte Flächen, die mindestens 6 m breit sind und mindestens 20 Aren umfassen. In Rotationsbrachen finden bodenbrütende Vögel, Hasen und Insekten Lebensraum. In geeigneten Lagen ist auch die Selbstbegrünung möglich. Für die Rotationsbrachen werden in der Ackerbauzone bis und mit Hügelzone pro ha 2’500 Fr. ausgerichtet.
Beiträge für Rotationsbrachen 2006
1Hier handelt es sich um Betriebe mit Standort in der Hügel- oder Bergregion, die jedoch Teile ihrer
■ Ackerschonstreifen
Quelle: BLW
Ackerschonstreifen bieten den traditionellen Ackerbegleitpflanzen Raum zum Überleben. Als Ackerschonstreifen gelten 3 bis 12 m breite, extensiv bewirtschaftete Randstreifen von Ackerkulturen wie Getreide, Raps, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Soja, nicht jedoch Mais. In allen Zonen wird ein einheitlicher Beitrag von 1’500 Fr. pro ha bezahlt.
Beiträge für Ackerschonstreifen 2006
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion 1
BetriebeAnzahl6024084
Flächeha327039
Fläche pro Betriebha0,530,300,000,47 Beitrag pro BetriebFr.7994570701
Total Beiträge1 000 Fr.4811059
Total Beiträge 20051 000 Fr.6710077
1Hier handelt es sich um Betriebe, die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften
Quelle: BLW
■ HochstammFeldobstbäume
Beiträge werden ausgerichtet für hochstämmige Kern- und Steinobstbäume, die nicht in einer Obstanlage stehen, sowie für Kastanien- und Nussbäume in gepflegten Selven. Pro angemeldeter Baum werden 15 Fr. ausgerichtet.
Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume 2006
■ Übersicht über die ökologischen Ausgleichsflächen 2006
Aufteilung der ökologischen Ausgleichsflächen1 2006
Rotationsbrachen 0,8%
0,0% Buntbrachen 2,3%
Wenig intensiv genutzte Wiesen 31,2%
Feld- und Ufergehölze 2,5%
1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume
Extensiv genutzte Wiesen 55,9%
Streueflächen 7,2%
Quelle: BLW
Verteilung der ökologischen Ausgleichflächen nach Regionen 2006
Wenig intensiv
0485,3711 1304,1716 8295,74
Wiesen6 1031,216 5392,4518 0516,16
Streueflächen1 8830,371 5400,583 6391,24
Hecken, Feld- und Ufergehölze1 4070,287930,303090,11
Buntbrachen1 9600,393360,1320,00
Rotationsbrachen6700,131280,0510,00
Ackerschonstreifen320,0170,0000,00
Total39 1027,7720 4747,6638 83013,24
Quelle: BLW
Öko-Qualitätsverordnung
Um die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern, unterstützt der Bund auf der LN ökologische Ausgleichsflächen von besonderer biologischer Qualität und die Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen mit Finanzhilfen. Die Anforderungen, welche die Flächen für die Beitragsberechtigung gemäss der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) erfüllen müssen, werden durch die Kantone festgelegt. Der Bund überprüft die kantonalen Vorgaben auf Grund von Mindestanforderungen. Entsprechen die kantonalen Anforderungen den Mindestanforderungen des Bundes und ist die regionale Mitfinanzierung gewährleistet, so leistet der Bund Finanzhilfen an die von den Kantonen ausgerichteten Beiträge an die Landwirte. Die Finanzhilfen des Bundes bewegen sich je nach Finanzkraft der Kantone zwischen 70 und 90% der anrechenbaren Beiträge. Die restlichen 10–30% müssen durch Dritte (Kanton, Gemeinde, Private, Trägerschaften) übernommen werden. Beiträge für die biologische Qualität und die Vernetzung sind kumulierbar. Die Verordnung beruht auf Freiwilligkeit, finanziellen Anreizen und der Berücksichtigung regionaler Unterschiede bezüglich der Biodiversität.

Anrechenbare Ansätze
Ansätze 2006Fr.
– für die biologische Qualität500.–/ha
– für die biologische Qualität der Hochstamm-Feldobstbäume20.–/Baum
– für die Vernetzung500.–/ha
Eine ökologische Ausgleichsfläche trägt vor allem dann zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt bei, wenn sie bestimmte Zeigerarten und Strukturmerkmale ausweist und/oder an einem ökologisch sinnvollen Standort liegt. Während sich der Bewirtschafter einer ökologischen Ausgleichsfläche für die biologische Qualität direkt anmelden kann, braucht es für die Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen ein Konzept, das mindestens eine landschaftlich und ökologisch begründbare Einheit abdeckt.
Beiträge1 gemäss Öko-Qualitätsverordnung 2006
1 Kürzungen, Rückforderung und Nachzahlung nicht berücksichtigt
2 Hochstamm umgerechnet (1 Stück = 1 Are) Quelle:
Beiträge1 für biologische Qualität und Vernetzung 2006
1 Kürzungen, Rückforderung und Nachzahlung nicht berücksichtigt
2 Als Verbund der beiden Programme Quelle:
Ökologische Ausgleichsflächen mit Qualität (inklusive Hochstammbäume)
Quelle: BLW GG25 ©Swisstopo
Ökologische Ausgleichsflächen mit Vernetzung (inklusive Hochstammbäume)
Quelle: BLW GG25 ©Swisstopo
Extensive Produktion von Getreide und Raps
Diese Massnahme hat zum Ziel, den Anbau von Getreide und Raps unter Verzicht auf Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide zu fördern. Der Beitrag pro ha betrug 400 Fr.
für die extensive Produktion von Getreide und Raps

Biologischer Landbau
Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen fördert der Bund den biologischen Landbau als besonders umweltfreundliche Produktionsform. Um Beiträge zu erhalten, müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllen. Ausnahmen von der Gesamtbetrieblichkeit bestehen für den Weinbau und für Obstanlagen.
Beim biologischen Landbau wird auf chemisch-synthetisch hergestellte Hilfsstoffe, wie Handelsdünger oder Pestizide, gänzlich verzichtet. Dies spart Energie und schont Wasser, Luft und Boden. Für den Landwirt ist es deshalb besonders wichtig, die natürlichen Kreisläufe und Verfahren zu berücksichtigen. Insgesamt erreicht der Biolandbau eine höhere Effizienz in der Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Dies ist ein wichtiger Indikator für die Nachhaltigkeit des Produktionssystems.
Der Verzicht auf Herbizide fördert die Entwicklung zahlreicher Beikrautarten. Wo eine vielfältige Flora vorhanden ist, finden auch mehr Kleinlebewesen Nahrung. Dies wiederum verbessert die Ernährung der räuberisch lebenden Gliedertiere, wie der Laufkäfer, und damit die Voraussetzungen für eine natürliche Bekämpfung von Schädlingen. Zahlreicher vorkommende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen machen das Ökosystem robuster gegen Störungen und Stress.
Durch die organische Düngung, die schonende Bodenbearbeitung und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel fördert der Biobaulandbau eine grosse Menge und Vielfalt an Bodenorganismen. Die Bodenfruchtbarkeit wird durch die biologische Aktivität gefördert. Es wird Humus angereichert, die Bodenstruktur verbessert und die Bodenerosion vermindert.
Um eine optimale Abstimmung von Pflanzen, Boden, Tier und Mensch im Betrieb zu erreichen, wird im Biolandbau die Schliessung der Nährstoffkreisläufe auf dem Betrieb angestrebt. Erreicht wird dies durch die Bindung der Tierhaltung an die betriebseigene Futtergrundlage. Der Anbau von Leguminosen verbessert das Stickstoffangebot im Boden. Hofdünger und organisches Material aus Gründüngungen und Ernterückständen stellen über die Ernährung der Bodenlebewesen eine ausgewogene Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen sicher.
In der Nutztierhaltung müssen die RAUS-Anforderungen erfüllt sein. Sie bilden die Minimalanforderungen für die Tierhaltung im Biolandbau. Als weitere Massnahme ist der vorbeugende Einsatz von Medizinalfutter verboten. Die Verwendung von grösstenteils betriebseigenem Futter soll eine angemessene Leistung und eine gute Gesundheit der Tiere sicherstellen. Natürliche Heilmethoden kommen im Bedarfsfall vorrangig zur Anwendung.
Im Jahr 2006 umfasste der biologische Landbau 10,9% der gesamten LN.

■ Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)
Besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere
Unter diesem Titel werden die beiden im Folgenden beschriebenen Programme BTS und RAUS zusammengefasst (vgl. auch Abschnitt 1.3.2).
Gefördert wird die Tierhaltung in Haltungssystemen, welche Anforderungen erfüllen, die wesentlich über das von der Tierschutzgesetzgebung verlangte Niveau hinausgehen.
Ansätze 2006Fr./GVE
– Tiere der Rindergattung ohne Kälber, Ziegen, Kaninchen 90 – Schweine155 – Zuchthennen und -hähne, Legehennen, Junghennen und -hähne, Küken280 – Mastpoulets und Truten180
Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme 2006
■ Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)
Gefördert wird der regelmässige Auslauf von Nutztieren, auf einer Weide oder in einem Laufhof bzw. in einem Aussenklimabereich, der den Anforderungen der RAUS-Verordnung entspricht.
Ansätze 2006Fr./GVE
–Tiere der Rinder- und Pferdegattung, Bisons, Schafe, Ziegen, Dam- und Rothirsche sowie Kaninchen180
■ Nachhaltige Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete
Beiträge für den regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) 2006
Sömmerungsbeiträge
Mit den Sömmerungsbeiträgen soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300'000 GVE genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.
Ansätze 2006Fr.
–Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe pro GVE (56–100 Tage Sömmerung)300
–Für Schafe ohne Milchschafe pro NST
– bei ständiger Behirtung300 – bei Umtriebsweide220 – bei übrigen Weiden120
–Für übrige Raufutter verzehrende Tiere pro NST 300
Sömmerungsbeiträge 2006
MerkmalBeiträgeBetriebeGVE bzw. NST 1 000 Fr.Anzahl Anzahl
Kühe, Milchziegen und Milchschafe15 8952 07453 036
Schafe ohne Milchschafe4 96795524 535
Übrige Raufutter verzehrende Tiere70 8336 724236 300
Total91 6967 336 1
Total 200591 6107 387 1
1Bei dieser Zahl handelt es sich um das Total der beitragsberechtigten Sömmerungsbetriebe (ohne Doppelzählungen)
Quelle: BLW
Seit dem Beitragsjahr 2003 werden differenzierte Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) nach Weidesystem ausgerichtet. Mit den höheren Beiträgen für die ständige Behirtung und Umtriebsweide werden einerseits die höheren Kosten abgegolten, andererseits wird, in Analogie zu den Ökobeiträgen, der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung erhöht. Eine ständige Behirtung bedeutet, dass die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen vom Hirten ausgewählten Weideplatz geführt wird. Bei einer Umtriebsweide hat die Beweidung während der ganzen Sömmerung abwechslungsweise in verschiedenen Koppeln zu erfolgen, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind.
Schafsömmerung nach Weidesystem 2006
Entwicklung der Sömmerung 2000–2006: Betriebe, gesömmerte Tiere in Normalstössen nach Tierkategorien
■ Abschwemmungen und Auswaschung von Stoffen verhindern
Beiträge für den Gewässerschutz
Bereits seit 1999 ermöglicht Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes dem Bund, Massnahmen der Landwirtschaft zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in ober- und unterirdische Gewässer abzugelten. Die Arbeitsgruppe Nitrat des Bundes betreut die Umsetzung auf nationaler Ebene. Geleitet wird die Arbeitsgruppe vom BLW. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind neben dem BLW Vertreter und Vertreterinnen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU), der Konferenz der Vorsteher der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) und der Beratungszentrale AGRIDEA. Das Schwergewicht des Programms liegt bei der Reduktion der Nitratbelastung des Trinkwassers und der Phosphorbelastung der oberirdischen Gewässer in Regionen, in denen der ÖLN, der Biolandbau, Verbote und Gebote sowie vom Bund geförderte freiwillige Programme (Extenso, ökologischer Ausgleich) nicht genügen.

Im Jahre 2006 waren insgesamt 22 Projekte in der Umsetzung: 18 Nitratprojekte, 3 Phosphorprojekte und ein Projekt im Bereich Pflanzenschutzmittel (PSM). Die drei Phosphorprojekte der Mittellandseen und vier Nitratprojekte sind in der 2. Projektphase. Rund 13 neue Projekte sind in Vorbereitung, davon ein Pflanzenschutzmittelprojekt im Kt. GE.
Gemäss der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, für ober- und unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und bei unbefriedigender Wasserqualität Sanierungsmassnahmen anzuordnen. Diese Massnahmen können im Vergleich zum Stand der Technik bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und untragbare finanzielle Einbussen für die Betriebe mit sich bringen. Die Beiträge des Bundes an die Kosten betragen 80% für Strukturanpassungen und 50% für Bewirtschaftungsmassnahmen.
Im Jahr 2006 wurden rund 6,3 Mio. Fr. ausbezahlt.
Überblick über die Projekte 2006
Projekt Chrummenlanden, Klettgau Kt. SH
Das Nitrat-Projekt Chrummenlanden im Kanton Schaffhausen wurde im Jahre 2001 gestartet. Es umfasst 520 ha mit insgesamt 357 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Nitratwerte zu beginn des Projekts betrugen über 40 mg/l. Durch das Stilllegen von Ackerland in extensive Wiesen und Buntbrachen, das Anlegen von Pufferstreifen, durch eine pfluglose Bodenbearbeitung und weiteren Massnahmen konnte das erste Zwischenziel von 35 mg/l deutlich unterschritten werden. Durch die zeitweise starken und anhaltenden Niederschläge im Jahr 2006 wurde vermehrt Nitrat ausgewaschen, was sich in den Nitratganglinien deutlich zeigte. Ende 2006 lag der Nitratwert trotzdem bei rund 26 mg/l Wasser in der Grundwasserfassung Chrummenlanden!
Das Projekt geht ab 2007 in eine zweite Phase. Das Ziel besteht bis 2012 eine dauerhafte Unterschreitung des normativen Wertes der Gewässerschutzverordnung von 25 mg Nitrat pro Liter Trinkwasser zu erreichen.
2.3Grundlagenverbesserung
Die Massnahmen unter dem Titel Grundlagenverbesserung fördern und unterstützen eine umweltgerechte und effiziente Nahrungsmittelproduktion sowie die Erfüllung der multifunktionalen Aufgaben.
Finanzhilfen für die Grundlagenverbesserung
1inklusive Sanierung der Unwetterschäden 2005
Mit den Massnahmen zur Grundlagenverbesserung werden folgende Ziele angestrebt: –Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Produktionskosten; –Nachhaltige Förderung des ländlichen Raums; –Moderne Betriebsstrukturen und gut erschlossene landwirtschaftliche Nutzflächen; –Effiziente und umweltgerechte Produktion; –Ertragreiche, möglichst resistente Sorten und qualitativ hochstehende Produkte; –Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt; –Genetische Vielfalt.

2.3.1Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen
Strukturverbesserungen
Mit den Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert. Dies betrifft insbesondere das Berggebiet und die Randregionen. Die Interessen der Öffentlichkeit werden umgesetzt mit der Verwirklichung ökologischer, tierschützerischer und raumplanerischer Ziele wie der naturnahe Rückbau von Kleingewässern, die Vernetzung von Biotopen oder der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen.

Investitionshilfen unterstützen die landwirtschaftlichen Infrastrukturen und ermöglichen somit die Anpassung der Betriebe an die sich ändernden Rahmenbedingungen. Durch die Senkung der Produktionskosten und die Förderung der Ökologisierung wird die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft verbessert. Auch in anderen Ländern, insbesondere in der EU, zählen die Investitionshilfen zu den wichtigsten Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raums.
Investitionshilfen werden als Hilfe zur Selbsthilfe für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt. Es stehen zwei Instrumente zur Verfügung: –Beiträge (à-fonds-perdu) mit Beteiligung der Kantone, vorwiegend für gemeinschaftliche Massnahmen; –Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen, vorwiegend für einzelbetriebliche Massnahmen.
Schlagworte wie potenzialarme Räume, alpine Brache, schleichende Entvölkerung, Strukturwandel oder Rückzug des Service public prägen die Diskussionen um die Zukunft des ländlichen Raums. Besonders in Randregionen stellen die Land- und Forstwirtschaft in Kombination mit dem Gewerbe und dem Tourismus die tragenden Pfeiler des Wirtschaftslebens dar. Um die künftigen Herausforderungen zu meistern, ist eine vermehrte Kooperation zwischen den Branchen ein vorrangiges Gebot. Durch Bündelung der Aktivitäten können das vorhandene Wertschöpfungspotenzial besser erschlossen und neue Tätigkeitsfelder geschaffen werden. Das breite Instrumentarium der Agrarpolitik unterstützt diese Bestrebungen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe.
Seit dem 1. Januar 2007 können Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten mit Beiträgen unterstützt werden, sofern die Landwirtschaft vorwiegend beteiligt ist. Diese Projekte umfassen Massnahmen zur Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Sie stärken die branchenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Sektoren, namentlich Gewerbe, Tourismus, Holz- und Forstwirtschaft. Sie können aber auch Massnahmen zur Realisierung öffentlicher Anliegen mit ökologischen, sozialen oder kulturellen Aspekten beinhalten. Die Massnahmen sind auf ein Gesamtkonzept abzustimmen und mit der Regionalentwicklung und der Raumplanung zu koordinieren. In zwei Pilotprojekten im Val d’Hérens VS und in Brontallo TI wurden seit 2004 Erfahrungen gesammelt, die wertvolle Hinweise für die Ausgestaltung der ab 2007 gültigen Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über die Strukturver-
besserungen in der Landwirtschaft (SVV; SR 913.1) geliefert haben. Für zukünftige Projekte mit regionalem Charakter können im Rahmen einer Vorabklärung auch Beiträge für eine fachliche Begleitung (Coaching) auf dem Weg von ersten Ideen bis zu umsetzungsreifen Projekten gesprochen werden (weitere Infos auf www.blw.admin.ch > Themen > Ländliche Entwicklung).
Für Bodenverbesserungen, landwirtschaftliche Hochbauten und die Bewältigung der Unwetterschäden 2005 wurden im Jahr 2006 Beiträge im Umfang von 107,5 Mio. Fr. ausbezahlt. Das BLW genehmigte neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 111,4 Mio. Fr. Damit wurde ein Investitionsvolumen von 421 Mio. Fr. ausgelöst. Die Summe der Bundesbeiträge an die genehmigten Projekte ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen», da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Kredittranche zugesichert wird.
Genehmigte
Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen
Wegebauten
Wasserversorgungen
Unwetterschäden und andere Tiefbaumassnahmen
Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere andere Hochbaumassnahmen
Im Jahr 2006 wurden 25% mehr Bundesbeiträge als im Vorjahr eingesetzt. Diese Aufstockung der Mittel ist mit der Behebung der Unwetterschäden 2005 begründet.
Ausbezahlte Beiträge des Bundes an Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten 1997–2006
Im Jahre 2006 bewilligten die Kantone für 1’963 Fälle Investitionskredite im Betrag von 282,9 Mio. Fr. Von diesem Kreditvolumen entfallen 82,9% auf einzelbetriebliche und 17,1% auf gemeinschaftliche Massnahmen. Im Berggebiet können für gemeinschaftliche Projekte auch Überbrückungskredite, so genannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden.
Investitionskredite 2006
Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen wurden hauptsächlich als Starthilfe sowie für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden eingesetzt. Sie werden in durchschnittlich 13,6 Jahren zurückbezahlt. Auf die Massnahme «Diversifizierung» entfallen 31 Fälle mit 2,6 Mio. Fr.
Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen wurden insbesondere Bodenverbesserungen, der gemeinschaftliche Kauf von Maschinen und Fahrzeugen und bauliche Massnahmen (Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft sowie für die Verarbeitung, Lagerung und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) unterstützt.
Im Jahre 2006 wurden den Kantonen neue Bundesmittel von 68,5 Mio. Fr. zur Verfügung gestellt. Diese werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt. Der seit 1963 geäufnete Fonds de roulement beträgt 2,15 Mrd. Fr.
Investitionskredite 2006 nach Massnahmenkategorie, ohne Baukredite

■ Betriebshilfe
Soziale Begleitmassnahmen
Die Betriebshilfe wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt und dient dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen indirekten Entschuldung.
Im Jahr 2006 wurden in 141 Fällen insgesamt 18,3 Mio. Fr. Betriebshilfedarlehen gewährt. Das durchschnittliche Darlehen betrug 130’521 Fr. und wird in 13,6 Jahren zurückbezahlt.
Betriebshilfedarlehen 2006
BestimmungFälleBetrag
AnzahlMio. Fr. Umfinanzierung bestehender Schulden10014,8 Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Belastung413,6
Total14118,4
Im Jahr 2006 wurden den Kantonen 2,25 Mio. Fr. neu zur Verfügung gestellt. Diese sind an eine angemessene Leistung des Kantons gebunden, die je nach Finanzkraft 20 bis 80% des Bundesanteils beträgt. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Der seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufnete Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen rund 209 Mio. Fr.
■ Umschulungsbeihilfen
Die Umschulungsbeihilfe erleichtert für selbständig in der Landwirtschaft tätige Personen den Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf. Sie beinhaltet Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskostenbeiträge für Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, die das 52. Altersjahr noch nicht beendet haben. Die Gewährung einer Umschulungsbeihilfe setzt die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus. Im Jahre 2006 wurden für sieben Fälle total 808’861 Fr. zugesichert. Diese sieben Betriebe werden längerfristig verpachtet. Die Umschulungsdauer beträgt, je nach Ausbildung, ein bis drei Jahre. Insgesamt wurden, von den zugesicherten Umschulungsbeihilfen der Vorjahre, an sieben in der Umschulung stehenden Personen 222'350 Fr. ausbezahlt.
■
Erfahrungen aus dem Unwetter 2005
Die schweren Unwetter vom 21.–23. August 2005 führten in 17 Kantonen zu massiven Schäden von 3 Mrd. Fr. Neben den versicherten Schäden im privaten Bereich waren im öffentlichen Bereich Schäden von über 500 Mio. Fr. entstanden. Davon betreffen 72 Mio. Fr. Wiederherstellungen in der Landwirtschaft, vorwiegend von Infrastrukturen, welche mit Bundesbeiträgen von insgesamt 42 Mio. Fr. in den Jahren 2005, 2006 und 2007 unterstützt werden.

Das Ereignis hat zu einer grossen Zahl von Projekten geführt, welche unter Zeitdruck zu realisieren sind. Obwohl nach einem Unwetterereignis Chaos und Hektik herrscht, muss die Initiative zur Behebung der Schäden in erster Linie vor Ort ergriffen werden. Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen der lokalen Verhältnisse sind beizuziehen. So bald wie möglich sind vom Bund und den Kantonen Informationen an die betroffenen Stellen abzugeben bezüglich Schadenerhebung, Verfahren, Beitragsberechtigung und Unterstützungsbeiträge.
Wiederherstellungsprojekte nach Unwettern müssen alle Interessen gebührend berücksichtigen, so diejenigen der Land- und Alpwirtschaft, des Raumbedarfs der Fliessgewässer, des Hochwasserschutzes oder des Auenschutzes. Die Mitberichte auf Kantons- und Bundesstufe, die öffentliche Auflage mit Publikation sowie allenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung sind rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die Vielschichtigkeit von Interessen kann bei Konflikten Verzögerungen verursachen. Es muss ein konsensfähiges Projekt erarbeitet werden. Bei der Finanzierung wird pragmatisch vorgegangen, indem rechtzeitig und unkompliziert über die Zuständigkeit der diversen Fachbereiche für die öffentlichen Beiträge entschieden wird. Allenfalls sind Projekte klar aufzuteilen.
Die Wiederherstellung von Güterwegen nach Unwettern geniesst bei der Behebung der Schäden selten erste Priorität, da zuerst die Hauptverbindungen wie Kantonsstrassen und Eisenbahnlinien sowie die Siedlungen instand gestellt werden müssen. Zudem können nicht alle Arbeiten gleichzeitig ausgeführt werden. Die Koordination liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Mit einem rechtzeitigen Augenschein der Interessierten – wie öffentliche und private Organisationen, Gemeinde, Kanton und Bund – kann Zeit gewonnen werden für die Planung und Umsetzung. Als massgebender Faktor für die Einleitung von Massnahmen gilt unter anderen die Bauzeit. Mit der Erteilung einer Bewilligung zum vorzeitigen Arbeitsbeginn können unbestrittene Bauarbeiten zur raschen Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Anlagen vorgezogen werden.
Bei der Wiederherstellung nach Unwetterschäden müssen die Grundsätze des modernen Risikomanagements beachtet werden. Bevor mit kostspieligen Wiederaufbaumassnahmen begonnen wird, müssen die Schadenursachen eingehend abgeklärt und die Chancen für eine dauerhafte Lösung genutzt werden. Es muss überdacht werden, was bei einem neuen Ereignis passieren kann. Mit begleitenden raumplanerischen Nutzungsregelungen und einer risikomindernden Bewirtschaftung können bereits Schäden verhindert werden. Objektschutzmassnahmen und Verbauungen sind nicht immer die alleinige Lösung. Ausbauprojekte für eine künftig erhöhte Sicherheit dürfen aber auch kein Tabu sein. Die Prüfung und Umsetzung der Grundsätze des modernen Risikomanagements brauchen Zeit, weshalb im Interesse einer nachhaltigen Lösung mehrjährige Kredite für die Bewältigung der Schäden gesprochen werden sollten.
Vorhandene Instrumente wie Landumlegungen oder Gesamtmeliorationen helfen Lösungen zu finden. Bereits heute dienen sie zur Umsetzung von Massnahmen des integralen Risikomanagements, wie z.B. die Landbereitstellung für Schutzbauten, Gewässeraufweitungen oder Überflutungsflächen.

■ Bessere Nutzung von Gebäuden
Teilrevision Raumplanungsgesetz: Neue Chancen für die Landwirtschaft
Mit einer «kleinen» Revision des Raumplanungsgesetzes hat das Parlament die Möglichkeiten für die Nutzung von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen und für zusätzliche, nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten auf Landwirtschaftsbetrieben erweitert. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen neue Nebenbetriebsformen mit entsprechendem Fachpersonal, eine massvolle Erweiterung von Gebäuden und eine zonenkonforme Erstellung von Anlagen zur Produktion von Energie aus Biomasse.
Die Erfahrungen mit dem seit dem Jahr 2000 geltenden Raumplanungsrecht deckten für die Landwirtschaft, mit Blick auf den fortschreitenden Strukturwandel, verschiedene Unzulänglichkeiten auf. Der Bundesrat hat in der Folge eine Botschaft vorbereitet mit dem Ziel, alle im Interesse der Landwirtschaft dringlichen Änderungen rasch zu realisieren. Gleichzeitig wollte er auch dem Umstand Rechnung tragen, dass sich das gesellschaftliche Umfeld ändert. Im Zentrum stand die bessere Nutzung von bestehenden Gebäuden ausserhalb der Bauzonen. Das Parlament hat die Gesetzesänderungen am 23. März 2007 verabschiedet. Sie sind nach Ablauf der Referendumsfrist Mitte 2007 in Kraft getreten.
■ Anerkennung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten
Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten mit einem engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe sollen gegenüber dem bisherigen Recht bessergestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Angebote wie Schlafen im Stroh, Gästezimmer auf dem Bauernhof oder sozialtherapeutische Aktivitäten, bei denen das Leben auf dem Bauernhof einen wesentlichen Bestandteil der Betreuung ausmacht.
Bei der Anerkennung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten gibt es folgende Verbesserungen:
–Die Einrichtung von solchen Nebenbetriebsformen steht neu auch landwirtschaftlichen Betrieben offen, deren Existenz nicht von einem zusätzlichen Einkommen abhängt;
–Massvolle Erweiterungen können zugelassen werden, wenn dafür in bestehenden Gebäuden zu wenig Raum zur Verfügung steht;
–Es kann auch Personal angestellt werden, das nur im nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb arbeitet, sofern die dabei anfallende Arbeit zum überwiegenden Teil durch die Bewirtschafterfamilie geleistet wird.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen die nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe den gleichen gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen genügen wie in vergleichbaren Situationen die Gewerbebetriebe in den Bauzonen.
■
Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Bauten und Anlagen zonenkonform, die für die Produktion von Energie aus Biomasse erforderlich sind. Die verarbeitete Biomasse muss aber einen engen Bezug zur Landwirtschaft sowie zum Standortbetrieb haben.
Für die Landwirtschaft nicht mehr benötigte Gebäude können besser genutzt werden, z.B. für das nichtlandwirtschaftliche Wohnen oder für die hobbymässige Tierhaltung, sofern sie besonders tierfreundlich ist.
Für den Fall, dass die vorgeschlagenen Änderungen mit den gesamträumlichen Vorstellungen eines Kantons in Konflikt geraten, sind die Kantone ermächtigt, einschränkende Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen zu erlassen.
2.3.2 Landwirtschaftliches Wissenssystem
Das Landwirtschaftliche Wissenssystem umfasst alle Akteure, die eine Verantwortung in der Entstehung, Verbreitung und Anwendung des Wissens innerhalb der Landwirtschaft tragen. Insbesondere sind alle Institutionen der Forschung, der Lehre und der Beratung gemeint. Auch Verbände, Branchenorganisationen, die Fachpresse und private Unternehmen üben im Wissenssystem wichtige Funktionen aus. Von zentraler Bedeutung sind zudem die Bäuerinnen und Bauern selber mit ihrem Know-how. Neben dem auf wissenschaftlicher Basis entstandenen Wissen spielt die Erfahrung eine besondere Rolle, denn nur diese erlaubt, Informationen so zu verwenden, dass sie in der Praxis nutzbringend und wirkungsvoll umgesetzt werden. Die Information – und mit der Erfahrung das Wissen – fliesst deshalb nicht bloss in eine Richtung von einer Quelle zur Anwendung, sondern netzartig in unterschiedlicher Stärke zwischen allen Akteuren.
Landwirtschaftliche Forschung, Lehre und Beratung sind in der Schweiz zu einem grossen Teil öffentlich finanziert. Das Wissen soll deshalb möglichst breit gestreut sein und so die grösstmögliche Wirkung erzielen.

Forschung
Agroscope mit den drei Forschungsanstalten Agroscope Changins-Wädenswil ACW, Agroscope Liebefeld-Posieux ALP und Agroscope Reckenholz-Tänikon ART ist die «Forschungs- und Entwicklungsabteilung» des BLW. Neben der eigentlichen Forschungstätigkeit führt Agroscope Vollzugs- und Kontrollaufgaben aus, damit Lebensmittel Schweizer Herkunft als sicher und qualitativ hochstehend gelten können. Forschung und Vollzug stehen im Dienst vielfältiger Kundengruppen, zu denen nicht alleine die Landwirtschaft, sondern auch die vor- und nachgelagerten Bereiche, die Verarbeitungswirtschaft, die Konsumentinnen und Konsumenten und – wegen der öffentlichen Güter, die die Landwirtschaft produziert – die Gesellschaft allgemein zählen.
Forschungskonzepte sind Strategiedokumente. Sie dienen der Information von interessierten und betroffenen Akteuren, unterstützen die Koordination der Forschung und stellen ein Instrument der Planung und Legitimierung der Forschungstätigkeiten dar. Im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008 bis 2011 wurde das BLW mit der Erarbeitung eines Forschungskonzepts für den Politikbereich Landwirtschaft betraut. Auf diesem Papier basiert das Forschungskonzept Agroscope 2008–2011, das die strategischen Forschungsziele von Agroscope festhält. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Forschungsrat und Agroscope, ausgehend von einer Umfeldanalyse, einer Bedürfnisanalyse der Agroscope-Kunden und dem Stärken/Schwächen-Profil der Forschungsanstalten, verfasst.
Die Haupttätigkeit von Agroscope wird weiterhin die Entwicklung und Verbesserung von Produktionssystemen in der Landwirtschaft sein, dies aber in reduziertem Umfang. Die Querschnittsbereiche «Landwirtschaft-Umwelt» und «Entscheidungsgrundlagen für die Betriebsführung» sowie die Tätigkeitsbereiche «Tiergesundheit und Tierwohl» und vor allem «Produktqualität und -sicherheit und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit» werden gestärkt. Die «Unterstützung des staatlichen Handelns» soll im gleichen Umfang weitergeführt werden.
Obwohl einzelne Forschungsbereiche neu gewichtet werden, können die sechs strategischen Forschungsziele, wie sie für die Periode 2004–2007 festgelegt wurden, weitgehend beibehalten werden. Dies trifft vor allem auf die drei Nachhaltigkeitsziele zu, da die Nachhaltigkeit in ihrer ganzen Breite keineswegs an Bedeutung verloren hat und sie für die schweizerische und globale Entwicklung immer ausschlaggebender wird. Zudem soll das Festhalten an den strategischen Zielen eine konsequente Weiterentwicklung der Kompetenzen an den Forschungsanstalten gewährleisten. Die Nachhaltigkeitsziele sind ausgerichtet auf einen ökonomisch leistungsfähigen Agrarsektor, einen ökologisch und ethologisch verantwortungsvollen Agrarsektor und auf eine sozial verträgliche Entwicklung des Agrarsektors. Bei den drei Prozesszielen Früherkennung, problemorientierte Systemforschung sowie Kommunikation und Wissensmanagement wurden die letzteren zwei weiterentwickelt. So soll die Forschung verstärkt auf das Systemverständnis ausgerichtet und an Stelle eines einseitigen Wissenstransfers der Wissensaustausch gepflegt werden.
Strategische Forschungsziele von Agroscope für die Periode 2008–2011
Nachhaltigkeitsziele:
1.Ein ökonomisch leistungsfähiger Agrarsektor: Die Forschung zielt auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, indem die Produktionskosten mittels organisatorischer, biologischer und technischer Innovationen gesenkt werden, und auf die Förderung der Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln zu marktgerechten Preisen.
2.Ein ökologisch und ethologisch verantwortungsvoller Agrarsektor: Die Forschung zielt auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, Landschaft und Biodiversität sowie auf die Verbesserung der Stoff- und Energieeffizienzen. Sie fördert das Verständnis für ökosystemare Zusammenhänge, artgerechte Tierhaltung und das Tierwohl.
3.Eine sozial verträgliche Entwicklung des Agrarsektors: Die Forschung entwickelt Werkzeuge zur Evaluierung agrarpolitischer Massnahmen im Hinblick auf die Einkommenssituation, Strukturdynamik und Auswirkung auf den ländlichen Raum.
Prozessziele:
1.Früherkennung: Die Forschung stellt Wissen bereit zur Erkennung und Beurteilung zukünftiger Entwicklungen vor allem in den Bereichen Märkte, Ernährung und Gesundheit, Qualitäts- und Umweltstandards, Warenflüsse und Konsumverhalten, Klimawandel, Energie und Rohstoffe sowie neue Technologien.
2.Problemorientierte System-Forschung: Die Forschung fördert die ganzheitliche Systembetrachtung wie Sicherheits- und Qualitätsaspekte vom Anbau bis zum verzehrfertigen Produkt (Lebensmittelkette) und Wirkung des landwirtschaftlichen Handelns auf die Umwelt. In der Systemforschung werden Fachdisziplinen vernetzt (Interdisziplinarität) und Agroscope-Kunden in die Forschungsplanung und Ergebnisumsetzung einbezogen (Transdisziplinarität).
3.Kommunikation und Wissensmanagement: Die Forschungsergebnisse werden den Nutzern kundengerecht zur Verfügung gestellt. Die Forschung ist transparent und tritt medienwirksam mit der breiten Öffentlichkeit in Dialog.
■ Forschungsprogramme
Die Beantwortung komplexer, zentraler Fragestellungen erfordert inter- und transdisziplinäre Ansätze sowie Systemdenken. Es ist daher sinnvoll, sie mit Forschungsprogrammen anzugehen. Ein Forschungsprogramm ist ein Forschungsvorhaben, an dem sich mehrere Akteure koordiniert mit einem gemeinsamen Ziel innerhalb eines Projektverbunds beteiligen.
Agroscope wird in der Periode 2008–2011 drei fachübergreifende Forschungsprogramme in den Bereichen konkurrenzfähige Pflanzenproduktionssysteme im Talgebiet (ProfiCrops), Produktqualität und -sicherheit, Gesundheit und Ernährung (NutriScope) sowie in der Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von zukunftsfähigen Produktionssystemen in Berggebieten (AgriMontana) durchführen. Charakteristische Merkmale dieser Forschungsprogramme sind die beschränkte Laufzeit mit klar definierten Zielsetzungen, die interdisziplinäre Ausrichtung sowie die Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden, die die Forschungsresultate direkt nutzen und anwenden. Mit der Bildung von Netzwerken werden Kernkompetenzen über die Standorte der Forschungsanstalten – aber auch über Agroscope hinaus – zusammengezogen und auf zentrale Fragestellungen ausgerichtet.


ProfiCrops setzt sich zum Ziel, im weitgehend liberalisierten Markt dem schweizerischen Pflanzenbau eine Zukunft zu sichern und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die einheimischen Produkte zu stärken. In Zusammenarbeit mit Partnern sollen innovative Produkte mit hohem Mehrwert entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, neue Technologien entwickelt und neue betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung gestellt werden.
NutriScope setzt sich zum Ziel, die über Qualität, Sicherheit und Gesundheit entscheidenden Parameter entlang der Lebensmittelkette vom Anbau bis zum verzehrfertigen Produkt zu optimieren. NutriScope will einen wesentlichen Beitrag zu einer gesunden Ernährung und damit zu einer gesunden Bevölkerung leisten. Zudem will NutriScope die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittel schweizerischer Herkunft stärken sowie das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Lebensmittelkette erhöhen.
Bei AgriMontana sollen die ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen unterschiedlicher Nutzungssysteme in Berggebieten unter Einbeziehung der sich verändernden Rahmenbedingungen und Strukturen untersucht und beurteilt werden. Im Sinne der Politikberatung leistet das Programm damit einen Beitrag zu einer koordinierten Regional- und Sektoralpolitik und erarbeitet Handlungs- und Transferwissen zur nachhaltigen Entwicklung des Berggebiets.

Neben diesen drei fachübergreifenden Forschungsprogrammen wird die Informationsplattform «Profi-Lait – Für eine wettbewerbsfähige Milchproduktion in der Schweiz» in der Periode 2008–2011 weitergeführt. Profi-Lait hat sich zum Ziel gesetzt, das Netzwerk der Akteure im Milchproduktionsbereich auszubauen und aktuelle Informationen aus Praxis, Forschung und Beratung zum grösstmöglichen Nutzen für die Praxis bereitzustellen. Agroscope ist ein wichtiger Partner bei Profi-Lait in Bezug auf die Bereitstellung von Forschungsresultaten. Mit ihrem Fokus auf die Milchproduktion rundet Profi-Lait zusammen mit den drei Forschungsprogrammen ProfiCrops, NutriScope und AgriMontana die Kernkompetenzen und -aktivitäten von Agroscope ab.

Vom Verbot, gentechnisch veränderte Pflanzen bis 2010 anzubauen (GentechMoratorium), wurde die Forschung explizit ausgeklammert. Die Forschung soll in diesem Zeitfenster mehr Wissen über Risiken und Nutzen gentechnisch veränderter Pflanzen erarbeiten. Es wird erwartet, dass damit die Schweizer Landwirtschaft, die Konsumentinnen und Konsumenten und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mehr Informationen über gentechnisch veränderte Pflanzen erhalten, um dann 2009/10 entscheiden zu können, ob das Moratorium aufgehoben, verlängert oder geändert werden soll.
Agroscope ist durch das vorhandene spezifische Wissen zur Biosicherheit im Landwirtschaftsbereich prädestiniert, im Rahmen des Nationalen Forschungsprojekts NFP 59 mitzuwirken. Agroscope arbeitet mit verschiedenen Hochschul-Partnern am Projekt mit dem Namen «Konsortium-Weizen.ch» mit, bei welchem Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen vorgesehen sind.
Der Auftrag an die Forschung ist breit abgestützt. Agroscope ist durch den Leistungsauftrag des Bundesrates explizit gefordert, Forschung zur Biosicherheit von gentechnisch veränderten Pflanzen zu betreiben. Politische Vorstösse verlangen die Durchführung von Feldversuchen. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) will Risiken und Chancen der Gentechnologie untersuchen lassen.
Am Beispiel einer gentechnisch veränderten Weizensorte, die eine erhöhte Resistenz gegenüber der Pilzkrankheit Mehltau hat, sollen im Freilandversuch die Wechselwirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen mit der Umwelt untersucht werden. Es geht u.a. darum zu klären, (1) wie die Wirkung der Mehltauresistenz im Freiland ist, (2) ob gentechnisch veränderte Weizenpflanzen einen Einfluss auf das Bodenleben haben (Mykorrhyza-Pilze, Bakterien und Regenwürmer, Insekten, Tausendfüssler), (3) ob und in welchem Umfang der gentechnisch veränderte Weizen auskreuzen kann, (4) ob und wie verschiedene Insekten, die mit dem gentechnisch veränderten Weizen in Berührung kommen können, reagieren, (5) wie sich der gentechnisch veränderte Weizen gegenüber genetisch nicht verändertem Weizen verhält (Konkurrenzkraft), (6) ob und wie sich die genetischen Veränderungen in den Versuchspflanzen auswirken.
Anhand des Freisetzungsversuches kann die praktische Umsetzung (Saatvorbereitung, Saat, Pflege, Ernte, Reinigung aller verwendeten Instrumente/Maschinen, etc.) einer Trennung des Anbaus konventioneller und gentechnisch veränderter Pflanzen konkret durchgespielt werden. In einem weiteren Projekt wird Agroscope die Kosten des Nebeneinanders einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik analysieren (KostenNutzen Analyse).
Das Step-by-Step-Vorgehen (Anbau zuerst im Labor und Gewächshaus, dann in der Vegetationshalle und schliesslich im Feld) erlaubt, die Risikofragen für jede Stufe zu klären. Es wird der mögliche Einfluss von gentechnisch verändertem Weizen auf Bodenlebewesen (Mikro- und Makroorganismen) und deren Funktionen untersucht. Neue Kenntnisse werden zum besseren Verständnis dieser Prozesse beitragen und durch die mehrjährigen Untersuchungen werden Aussagen über eventuelle Langzeitwirkungen auf Bodenlebewesen möglich sein. Dank diesen Versuchen kann eine faktenbasierte Nutzen-Risiken-Analyse durchgeführt werden, welche zeigt, ob in Zukunft die Gentechnik in der Schweiz als mögliche Lösung weiterverfolgt werden soll.
■ Forschung ist wichtig für die Zukunft der Landwirtschaft
Kundennähe und Kundenzufriedenheit sind wichtige Aspekte zur Erreichung der Wirkungsziele der Forschungsanstalten. Um diese Ziele besser erreichen zu können, führte das BLW 2006 eine schriftliche Befragung bei den Endkunden von Agroscope durch. Insgesamt 1’712 Landwirtinnen und Landwirte nahmen Stellung zur Verständlichkeit der Informationen und dem praktischen Nutzen, den sie aus den Informationen von Agroscope und den nachgelagerten Wissensvermittlern ziehen. Verständlichkeit und Nutzen wurden weitgehend mit gut bis sehr gut bewertet, wobei die Pflanzenbauer und darunter vor allem die Anbauer von Spezialkulturen die Leistungen von Agroscope positiver bewerteten als die Tierhalter. Insgesamt zeigten sich die Landwirtinnen und Landwirte sehr interessiert an neuen Erkenntnissen. Sie sind auch weitgehend überzeugt, dass die Forschung wichtig ist für die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft. Sie wünschen sich jedoch, dass die Forschung näher an der Praxis ist. Diese Ergebnisse der Kundenbefragung liefern wertvolle Hinweise für die Gestaltung der Arbeitsprogramme und des Kommunikationskonzepts von Agroscope. Sie tragen somit dazu bei, den Wissensaustausch zwischen den Forschungsanstalten und ihren Kunden zu fördern.

■ Pferdehaltung auf Landwirtschaftsbetrieben
Nationalgestüt
Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Pferdebranche zusammensetzt, hat unter der Leitung des Nationalgestüts einen Bericht über den Stellenwert des Pferdes in der Schweiz herausgegeben. Die letzte Studie stammte aus dem Jahr 1987. Die aktuelle Studie bringt mehrere überraschende Punkte zu Tage.
In den vergangenen 20 Jahren war in der Schweiz ein markanter Anstieg des Equidenbestands (Pferde, Ponys, Kleinpferde, Esel, Maultiere und Maulesel) zu beobachten: Die Anzahl erhöhte sich um 53,1% von 55'500 auf 85'000 Tiere. Gegenwärtig werden 85% der Equiden auf Landwirtschaftsbetrieben gehalten, rund die Hälfte davon im voralpinen Gebiet und im Berggebiet. Die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe mit Pferdehaltung, die sich im Jahr 2005 auf 13'000 belief, ist seit rund zehn Jahren stabil. Im Durchschnitt hält ein Betrieb 5,5 Equiden. Ein Anstieg der Bestände ist vor allem bei den Grossbetrieben zu verzeichnen. Pro Tier der Pferdegattung stehen im Mittel 1,1 ha Nutzfläche zur Verfügung. Die für Auslauf und einen Teil des Futters (Weiden) genutzte Fläche beträgt 90'000 bis 100'000 ha, davon befinden sich 78'000 bis 88'000 ha in der Landwirtschaftszone.
des Equidenbestandes
■ Nutzung der Pferde
Der aktuelle Equidenbestand besteht zur einen Hälfte aus Warmblut- und Vollblutpferden und zur anderen Hälfte aus 21’000 Freibergern und ungefähr 22’000 Ponys, Kleinpferden und anderen Equiden. Der Grossteil der Pferde kommt vor allem in der Freizeit (Reit- und Fahrsport, Tourismus, Volksveranstaltungen usw.) zum Einsatz. Nur 10% der Equiden nehmen regelmässig an Pferdewettkämpfen teil. Zur Erhöhung des Pferdebestandes hat insbesondere der Umstand beigetragen, dass sich Freizeitaktivitäten mit Pferden immer grösserer Beliebtheit erfreuen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass es sich bei der zunehmenden Freizeitnutzung der Pferde, insbesondere durch junge Frauen, um eine Modeerscheinung handelt. Der gesamte Equidenbestand dürfte sich daher weiter vergrössern.
■ Finanzielle Aspekte und Arbeitsplätze
Die Beiträge von Bund und Kantonen an die Pferdezucht belaufen sich auf 3,5 Mio. Fr. pro Jahr. Das Nationalgestüt weist einen Nettofinanzbedarf von 5,6 Mio. Fr. auf, während sich der Aufwand für militärische Aktivitäten auf 3,5 Mio. Fr. beläuft.
Der Umsatz der Pferdebranche wird auf 1,58 Mrd. Fr. geschätzt. Zwei Drittel (1,03 Mrd. Fr.) der Einnahmen stammen aus Leistungen zugunsten von Pferdebesitzern, namentlich Pferdepension, Unterricht und verschiedene Dienstleistungen. Die von den Landwirtschaftsbetrieben erzielten Einnahmen belaufen sich auf rund 500 Mio. Fr. Mit der ganzen Pferdebranche sind 10'400 Vollzeitstellen in den Bereichen Landwirtschaft, Ausbildung, Pferdepflege, Therapie mit Pferden, Gewerbe und Handel verbunden.
■ Ausbildung von Pferdehaltenden ist zu intensivieren
Mit dem allmählichen Verschwinden der Traintruppen und dem Abbau des den Pferden gewidmeten Teils in der landwirtschaftlichen Ausbildung wird die Vermittlung des Wissens über die Haltung und Pflege von Pferden beeinträchtigt. Nur rund ein Drittel der Pferdehaltenden verfügt über spezifische Kenntnisse der Pferdehaltung. Vor der Einführung der Ausbildung Equigarde® durch das Schweizer Nationalgestüt gab es keine spezifische und vollständige Weiterbildung in Pferdezucht und -haltung. Alle Branchenakteure sind sich indessen einig, dass eine nachhaltige Verbesserung der Pferdehaltung in der Schweiz eine Intensivierung der Ausbildung voraussetzt.
■ Einfluss auf ländlichen Raum
Die Pferdezucht und -haltung leistet einen Beitrag zur Diversifizierung der Landwirtschaft und damit zur Förderung der Lebensfähigkeit und -qualität im ländlichen Raum. Dank dieser Diversifizierung ist eine bessere Nutzung der Infrastruktur (Haltung von Pensionspferden) und der Grünlandflächen (Verzehr von Raufutter) möglich. Die weitere Entwicklung der Pferdehaltung auf Landwirtschaftsbetrieben hängt indessen von den künftigen strukturellen Anpassungen der Landwirtschaft und der Revision der Raumplanungsgesetzgebung ab.

■ Neue Leistungsvereinbarung mit AGRIDEA
Beratung
Beratungszentralen und Beratungsdienste verknüpfen wissenschaftliches Wissen mit Erfahrungswissen, damit Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter Neuerungen schnell und wirkungsvoll in der Praxis umsetzen können. Die direkte Beratung geschieht dabei vorwiegend durch die kantonalen Beratungsdienste, in Spezialgebieten auch durch gesamtschweizerisch tätige Organisationen. Die beiden Beratungszentralen von AGRIDEA sind dabei unterstützend tätig.
Ausgaben des Bundes für die Beratung 2006
EmpfängerBetrag
Landwirtschaftliche Beratungsdienste der Kantone8,5 Bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratungsdienste der Kantone0,7 Spezial-Beratungsdienste landwirtschaftlicher Organisationen0,8 AGRIDEA (Beratungszentralen Lausanne und Lindau)8,0
Total18,0
Quelle: Staatsrechnung
Das BLW und AGRIDEA haben im Frühjahr 2007 die neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2008 bis 2011 unterschrieben. AGRIDEA ist ein Verein zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums. Sie führt die beiden Beratungszentralen AGRIDEA Lausanne und AGRIDEA Lindau. Diese unterstützen in erster Linie die landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Beratungsdienste, bieten ihre Dienstleistungen aber allen Akteuren an, die in der Landwirtschaft und in der Entwicklung des ländlichen Raums eine Multiplikatorenrolle übernehmen, das heisst, Wissen weiter verbreiten. Der Grundauftrag umfasst die folgenden fünf Leistungen:
LeistungenBeschreibung der wichtigsten Leistungen Grundlagenbeschaffung und Methodenentwicklung
Die Beratungsbedürfnisse sind bekannt und können durch breite Kompetenz flexibel abgedeckt werden. Erprobte Methoden und aktuelle Datengrundlagen sind vorhanden. Aktuelle Praxisdaten werden erhoben und ausgewertet, sofern sie nicht schon verfügbar sind.
Einführung, Qualifizierung und Weiterbildung der Beratungskräfte
Information, Dokumentation, Hilfsmittel, Informatik
Die AGRIDEA bietet ein breites Einführungs- und Weiterbildungsprogramm, abgestimmt auf den Bedarf der Multiplikatoren, an. Sie fördert die Qualifizierung der Beratungskräfte.
Ein breites Informations-, Dokumentations- und Hilfsmittelangebot in den Fachbereichen und speziell in Unternehmens- und Haushaltführung wird für Beratungskräfte bereitgestellt, das möglichst so konzipiert ist, dass es auch direkt auf den Bauernbetrieben eingesetzt werden kann. Softwareprodukte der AGRIDEA sollen in erster Linie die Leistungsfähigkeit der Beratungskräfte erhöhen.
Direkte Unterstützung von Beratungsdiensten, Branche und Regionen
Koordinationsnetzwerke
■ Auswirkungen der NFA
Die AGRIDEA stellt auf Anfrage Spezialwissen und Problemlösungskapazität zur Verfügung. Sie unterstützt in der Startphase Projekte, die im aktuellen öffentlichen Interesse liegen.
Auf Anfrage bzw. in Absprache mit den Verantwortlichen oder Beteiligten übernimmt die AGRIDEA innerhalb des landwirtschaftlichen Wissenssystems Netzwerkfunktionen.
Der Bund gewährt den Beratungszentralen ab 2008 einen jährlichen Beitrag von 9,5 Mio. Fr., was rund 50% der Betriebskosten abdeckt. Der Rest wird durch Einnahmen aus dem Grundauftrag (3 Mio. Fr.), durch Mitgliederbeiträge (0,2 Mio. Fr.) und durch Zusatzaufträge und Mandate (5,6 Mio. Fr.) gedeckt.
Voraussichtlich Anfang 2008 tritt die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft. Die Beratung ist davon wesentlich betroffen. Die Finanzhilfe des Bundes an die kantonalen Beratungsdienste entfällt (Entlastung des Bundes um 9,2 Mio. Fr.), dafür übernimmt er von den Kantonen die bisherigen Mitgliederbeiträge (Belastung für den Bund von 1,5 Mio. Fr.). Die kantonalen Beratungsdienste stehen vor der Aufgabe, die wegfallenden Bundesbeiträge durch höhere Kantonsbeiträge, durch Mehreinnahmen oder durch Kostenersparnis zu kompensieren, wenn sie die Beratung wie bisher weiterführen wollen. AGRIDEA andererseits musste seine Organisationsform derart anpassen, dass die Kantone, die Hauptkundengruppe der AGRIDEA, weiterhin als Mitglieder mit dem Verein verbunden bleiben.
Berufsbildung
Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG), das ab 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, trägt dem markanten Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung und ist bestrebt, neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung sowie eine grösstmögliche Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem zu erreichen. Anstelle der bisherigen Aufwandsubventionierung tritt ab 2008 ein System von leistungsorientierten Pauschalen, welches auch aus finanzieller Sicht zu einer stärkeren Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) führt. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstützt die landwirtschaftliche Berufsbildung mit jährlich ca. 10 Mio. Fr.

Die Reform der beruflichen Grundbildung der Landwirtschafts- und Pferdeberufe ist in die letzte Phase getreten. Die Verordnungen und die entsprechenden Bildungspläne wurden zu Jahresbeginn erarbeitet und haben die Prüfung auf die vom BBT verlangte didaktische und pädagogische Konsistenz bestanden. Die folgenden Vorlagen gingen im Frühjahr 2007 in die Vernehmlassung:
–Die Verordnung über die berufliche Grundbildung des Berufsfelds der Landwirtschaft und deren Produkte, in welcher die Lernziele des Berufs des Landwirts (einschliesslich Vertiefung in biologischem Landbau), des/der Gemüsegärtners/-in, des Geflügelsfachmanns/-frau des/der Obstfachmanns/-frau, des/der Weintechnologen/-in und des/der Winzers/-in sowie die entsprechenden Bildungspläne beschrieben sind; –Verordnung über die berufliche Grundbildung der Pferdefachmänner/-frauen mit den Fachrichtungen Pferdepflege, Klassisches Reiten, Westernreiten, Gangpferdereiten und Pferderennsport sowie der entsprechende Bildungsplan; –Verordnung über die berufliche Grundbildung der Pferdewärter/-innen und der entsprechende Bildungsplan.
Die Berufsverbände, die Organisationen der Arbeitswelt (AgriAliForm für das Berufsfeld Landwirtschaft und die OdA für die Pferdeberufe), die Berufsbildungsverantwortlichen der Kantone, verschiedene regionale und nationale Verbände sowie verschiedene Bundesämter haben zu diesen Vorlagen Stellung genommen. Die Ergebnisse werden in die Erarbeitung der Endversionen der Verordnungen und Bildungspläne einfliessen, die auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen.
Die Arbeiten der Reformkommission, die für die Einführung einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest im Landwirtschaftsbereich zuständig ist, gehen planmässig voran. Die Ausbildung dürfte erstmals im Herbst 2009 starten.
■ Eidgenössische Berufsprüfung und höhere Fachprüfung Landwirt
Für die Durchführung einer eidgenössischen Berufs- oder höheren Fachprüfung bilden die entsprechenden OdA eine Trägerschaft. Die Prüfungsordnungen regeln Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel. Sie unterliegen der Genehmigung durch das BBT. AgriAliForm ist für die Organisation und Überwachung der höheren Fachprüfungen im Berufsfeld der Landwirtschaft verantwortlich.
Die Prüfungsordnungen der eidgenössischen Berufsprüfung und höheren Fachprüfung Landwirt/Landwirtin wurden überarbeitet. Die ersten Fachausweise nach der neuen Prüfungsordnung sollen ab Juni 2007 ausgestellt werden. Die erste Abschlussprüfung und Überprüfung der Modulabschlüsse der höheren Fachprüfungen nach neuer Prüfungsordnung sollen im Jahre 2008 stattfinden.
■ Gründe für das Auftreten von Mehrfachrückständen
2.3.3 Produktionsmittel
Pflanzenschutzmittel: Mehrfachrückstände in Lebensmitteln
Die Diskussion um die Bedeutung von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln ist aktuell. Mehrfachrückstände treten als Folge von gleichzeitiger oder zeitlich abgestufter Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel mit hoher Selektivität auf. Diese Art des Pflanzenschutzes ist heute zu einem wichtigen Stützpfeiler der guten landwirtschaftlichen Praxis geworden.
Die gegenwärtige landwirtschaftliche Praxis der nachhaltigen Produktion beinhaltet neben verschiedenen Massnahmen wie geregelte Fruchtfolge, Verwendung resistenter Pflanzen, nützlingsfördernde Verfahren auch den gezielten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit hoher Selektivität. Nur mit dem Einsatz solcher spezifischer Mittel können auch die Anforderungen der Ökologie erfüllt werden. Dazu gehören die Erhaltung oder Förderung der Artenvielfalt in Agroökosystemen oder die Antiresistenzstrategie. Letztere bedingt den Einsatz spezifisch wirkender Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen. Je nach Befallssituation müssen verschiedene Pflanzenschutzmittel gleichzeitig angewendet werden. Zudem kann die Kombination mehrerer Stoffe in einem Mittel durch Ausweitung des Wirkungsspektrums oder Verbesserung der Wirksamkeit dazu beitragen, die Aufwandmenge und damit die Rückstände insgesamt zu reduzieren. Die technischen Fortschritte in der Rückstandsanalytik sowie die derzeitige Entwicklung von neuen Qualitätsmanagement-Systemen durch die Lebensmittelbranche führen dazu, dass das Thema Mehrfachrückstände eine hohe Beachtung findet.
■ Heutige Beurteilung von Rückständen
Die Lebensmittelgesetzgebung fordert, dass Rückstände in und auf Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein dürfen. Die konkrete Umsetzung dieser Forderungen wird ermöglicht durch die Festlegung von Höchstkonzentrationen (Toleranzwerte, Grenzwerte) in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV, SR 817.021.23). Voraussetzung für die Festlegung einer gesetzlichen Limite ist die toxikologische Beurteilung jedes einzelnen Wirkstoffes. Dabei wird die Limite so festgelegt, dass die Rückstände zu keinem Gesundheitsrisiko bei den Konsumentinnen und Konsumenten führen. Damit wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel gewährleistet. Die zweite Forderung bedingt eine Minimierung der Rückstände. Die quantitative Grundlage für die technische Unvermeidbarkeit von Rückständen sind Versuche mit praxisgerechten Anwendungen. Die gute landwirtschaftliche Praxis vermeidet Überschreitungen dieser Höchstkonzentrationen.
Das heutige auch international angewendete Konzept basiert auf der Beurteilung der Einzelstoffe wie oben dargelegt. Diese Vorgehensweise zur Beurteilung von Mehrfachrückständen ist abgestützt durch Resultate verschiedener Untersuchungen. Studien mit Kombinationen von Wirkstoffen ergaben zudem keine Hinweise darauf, dass Mehrfachrückstände von Pflanzenschutzmitteln als Folge unerwarteter Kombinationswirkungen ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten. Trotzdem wird auf internationaler Ebene daran gearbeitet, die Mechanismen des Zusammenwirkens chemischer Stoffe weiter zu erforschen, um die Grundlagen für die Beurteilung multipler Rückstände zu erweitern und die Bewertungsmethoden zu optimieren. Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel im BLW verfolgt diese internationalen Bestrebungen und wird gegebenenfalls die Beurteilungsmethodik an neue Erkenntnisse anpassen.
Parallelimporte von Pflanzenschutzmitteln
Im Jahre 1998 hat das Parlament anlässlich der Beratung des neuen Landwirtschaftsgesetzes die Möglichkeit geschaffen, Parallelimporte für Produktionsmittel zuzulassen. Im Rahmen der Anpassung der Pflanzenschutzmittelverordnung an die neuen Gesetzesvorgaben wurden 1999 die entsprechenden Detailvorschriften festgelegt und der Aufbau einer Liste der parallel importierbaren Pflanzenschutzmittel in die Wege geleitet. Seither ist die Liste der parallel importierbaren Produkte laufend erweitert worden, so dass heute rund 680 verschiedene ausländische Produkte mit 88 verschiedenen Formulierungen für den Parallelimport verfügbar sind. Mit dem Inkrafttreten des neuen Chemikalienrechts und der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) im August 2005 konnte das Verfahren erheblich gestrafft und verkürzt werden.
Neu publizierte ausländische Produkte
Gleichzeitig mussten in der selben Zeit rund 160 ausländische Produkte, welche vom Markt verschwanden oder welche die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllten, aus der Liste entfernt werden.
Futtermittel
Am 1. Januar 2006 traten der Grundsatz der Selbstkontrolle und die damit verbundenen Pflichten von Artikel 20e der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (SR 916.307) in Kraft. Dort steht: «Wer Futtermittel produziert, befördert, lagert oder in Verkehr bringt, muss über ein schriftliches Verfahren gemäss den HACCP-Grundsätzen (Hazard Analysis and Critical Control Point) verfügen.»
Mit dieser Änderung wurde die Anpassung an das internationale Recht vollzogen; sie dient aber vor allem auch der Gewährleistung der grösstmöglichen Sicherheit bei den Nahrungsmitteln. Hierzu ist eine Kontrolle der Lebensmittelkette vom Feld bis auf den Tisch und folglich auch der Futtermittel unabdingbar.
Beim HACCP-Konzept handelt es sich um einen systematischen und präventiven Ansatz zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit. Das Instrument dient der Ermittlung der Gefahren und der Einsetzung eines Kontrollsystems, das vielmehr auf der Prävention als auf der Prüfung des Endprodukts beruht. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der gesamte Herstellungsprozess eines Futtermittels, von den Rohstoffen bis hin zur Lieferung des Mischfuttermittels, bekannt ist.
In der Regel wird von drei möglichen Gefahrentypen ausgegangen:
–biologisch (z.B.: Mykotoxine, Bakterien, Viren, Parasiten usw.);
–chemisch (z.B.: Desinfektionsmittel, Allergene, Nitrate usw.);

–physikalisch (z.B.: Metallstücke, Glas, Fremdkörper).
Um diese verschiedenen Gefahren auszuschalten, kommen die folgenden HACCPGrundsätze zur Anwendung:
–Ermittlung der Gefahren für die Futtermittelsicherheit;
–Bestimmung der kritischen Punkte, die zu kontrollieren sind, um einer Gefahr vorzubeugen bzw. diese auszuschalten oder auf ein annehmbares Mass zu reduzieren;
–Festsetzung von Toleranzwerten für die Vorbeugung, Ausschaltung oder Verringerung der ermittelten Gefahren an den kritischen Punkten;
–Überwachung der kritischen Punkte;
–Festlegung von Korrekturmassnahmen, wenn die Überwachung zeigt, dass ein kritischer Punkt nicht unter Kontrolle ist;
–periodische Überprüfung der Vollständigkeit und Wirksamkeit der oben erwähnten Massnahmen;
–Erstellung eines Dokumentationssystems zu allen Massnahmen, das jederzeit auf dem neusten Stand zu halten ist.
■ Praktische Umsetzung
Alle Akteure der Futtermittelbranche sind zur Anwendung der HACCP-Grundsätze verpflichtet. Der Gesetzgeber hat hierfür zwei Möglichkeiten vorgesehen: –Einsetzung eines individuellen HACCP-Verfahrens; –Anwendung der Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis.
Diese auf den oben beschriebenen HACCP-Grundsätzen beruhenden Leitlinien wurden von den betreffenden Berufsorganisationen – Landwirte, Müllereien, Importeure –erarbeitet und vom BLW genehmigt.
Sie vereinfachen die praktische Umsetzung des HACCP-Verfahrens. Landwirte, die Futtermittel für den Eigenbedarf produzieren, haben ebenfalls die HACCP-Methode oder die Leitlinien der guten Verfahrenspraxis anzuwenden, wenn sie Zusätze verwenden.
■ Kontrolle
Das HACCP-System ist per Definition eine Selbstkontrolle. Der Produzent, der ein HACCP-Verfahren oder Leitlinien der guten Praxis anwendet, muss die Kontrollen bestimmen, die er vornehmen will, und sein System regelmässig auf dem aktuellen Stand halten. Als Branchenakteur ist er alleiniger Garant für die Sicherheit seines Produkts.
Auf nationaler Ebene ist die Einheit Futtermittelkontrolle von Agroscope LiebefeldPosieux ALP mit der Kontrolle des Futtermittelhandels und der Zulassung neuer Stoffe für die Tierernährung beauftragt. Im Rahmen der amtlichen Kontrollen müssen die Inspekteure neu auch die Anwendung des HACCP-Systems oder der Leitlinien der guten Verfahrenspraxis prüfen. Sie erhielten 2006 eine entsprechende Ausbildung.
Wer Futtermittel einführt, in Verkehr bringt oder produziert, wird von ALP kontrolliert. Mit einbezogen werden auch Landwirte, die Zusatzstoffe mit Höchstgrenzen nach dem Futtermittelbuch verwenden. Die übrigen Landwirte werden im Rahmen der Direktzahlungskontrollen überprüft.
Rebenpflanzgut
Qualitativ einwandfreies Pflanzgut von Sorten, die an die regionalen klimatischen Bedingungen angepasst und für die inländischen Marktverhältnisse geeignet sind, bildet die Grundlage für einen erfolgreichen, marktorientierten und ökologischen Weinbau. An die Jungpflanzen von Reben werden vom Weinbauern hohe Ansprüche gestellt, weil diese, neben weiteren wichtigen Elementen der Produktionstechnik, einen entscheidenden Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg haben.
■ Harmonisierte Bestimmungen
Das Bedürfnis nach einer hohen und einheitlichen Qualität von Rebenpflanzgut und dem politischen Willen, den Käufer von solchem Pflanzgut zu schützen, hat dazu geführt, dass der Staat seit dem 1. Juli 1999 gesetzliche Bestimmungen erlässt, um in den verschiedenen Bereichen von der Züchtung bis zum Inverkehrbringen von Pflanzgut einheitliche Regeln festzulegen. Im Zuge der Öffnung der Märkte und der vermehrten internationalen Einbindung der Schweiz in diesem Bereich, werden die Bestimmungen mit dem Ziel des Abbaus von technischen Handelshemmnissen mit der EU im Rahmen des bilateralen Abkommens laufend harmonisiert. Vor dem Hintergrund der gegenseitigen Anerkennung wurden die Anforderungen bezüglich Produktion und Inverkehrbringen von Rebenpflanzgut aus der bestehenden Verordnung herausgelöst und in der eigens dafür geschaffenen Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Reben, (SR 916.151.3), welche auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, festgelegt. Neben den bereits seit 1999 bestehenden Bestimmungen bezüglich der Anerkennung (Zertifizierung) von Vermehrungsmaterial, regelt die neue Verordnung nun auch die Produktion von Standardmaterial.
■ Qualitätssicherung in der Vermehrung

Die Vermehrung von zertifiziertem Rebenpflanzgut ist freiwillig und erfolgt nach einem klar definierten Vermehrungsschema, welches die Anzahl Generationen vom Nuklearstock, in welchem die Erhaltungszüchtung gewährleistet wird, bis zu den veredelten Rebenjungpflanzen festlegt. Für jede dieser Kategorien enthält die Saatgutgesetzgebung die konkreten Bestimmungen bezüglich der Herkunft des Ausgangsmaterials, der Bodenanforderungen, der Feldbesichtigung und der Anforderungen an das Inverkehrbringen wie Verpackung und Etikettierung.
Im Jahr 2006 produzierten in der Schweiz 65 zugelassene Rebbaumschulen Pflanzgut, davon sind 26 Produzenten in der Zertifizierung aktiv. In den Monaten August und September erfolgen die Parzellenkontrollen, bei welchen der Schwerpunkt auf die visuelle Feststellung von Krankheitssymptomen gelegt wird. Bei Parzellen zur Produktion von zertifiziertem Pflanzgut werden zusätzlich, je nach Kategorie, stichprobenweise oder systematisch Blattproben für die Analyse mittels ELISA-Test entnommen. Dies bedeutet, dass neben den meldepflichtigen Quarantäneorganismen Reblaus und Flavescence dorée (Goldgelbe Verfärbung der Rebe) die Bestände auf die QualitätsSchadorganismen der Reisigkrankheit, Blattrollkrankheit und Schwarzholzkrankheit kontrolliert werden. Diese Kontrollen werden im Mandat des Bundes durch Kontrolleure von Vitiplant durchgeführt.
Erweist sich das Resultat der saatgutrechtlichen und phytosanitären Kontrollen als zufriedenstellend, können die Rebpflanzen in Verkehr gebracht und, mit dem Inkrafttreten dieses Bereichs im Rahmen des bilateralen Abkommens mit der EU, ohne weitere Auflagen auch exportiert werden.
Gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln
Die Einfuhr von Futtermitteln, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, ist weiter stark zurückgegangen. Im Jahre 2006 betrug der Anteil GVO-haltiger Futtermittel nur noch 0,02% der gesamten Futtermitteleinfuhrmenge. Die Bestimmungen des Futtermittelrechts wurden auf den 1. Januar 2003 auch auf Heimtierfuttermittel ausgedehnt. Nach Ablauf der Übergangsperiode werden seit 2005 Heimtierfuttermittel im gleichen Rahmen wie Nutztierfuttermittel kontrolliert. Die Deklaration gentechnisch veränderter Organismen in Heimtierfuttermitteln ist noch nicht ganz auf dem gleichen Stand wie bei Nutztierfuttermitteln (siehe entsprechende Tabelle).
Bei der Einfuhr dem Zoll gegenüber gemeldete GVO-haltige Futtermittelimporte
JahrImportierte Futter-gemeldete GVO-gemeldete GVOmittelmenge totalhaltige Futtermittelhaltige Futtermittel
Untersuchungen von Nutztierfuttermitteln auf GVO-haltige Bestandteile durch Agroscope Liebefeld-Posieux ALP
Jahrdurch den Zoll falsche durch ALP falsche erhobene ProbenAngabenerhobene ProbenAngaben beim Importdes Marktes
Untersuchungen von Heimtierfuttermitteln auf GVO-haltige Bestandteile durch Agroscope Liebefeld-Posieux ALP
Quelle:
2.3.4Tierzucht
Die Schweiz weist bei den landwirtschaftlichen Nutztierrassen eine beachtliche Vielfalt auf. Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung unserer Schweizer Rassen hat einen hohen Stellenwert und wird vom Bund, den Kantonen und den Zuchtorganisationen entsprechend unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Schweiz als Gastgeberland für die Durchführung der 1. Internationalen Technischen FAO-Konferenz für tiergenetische Ressourcen zur Verfügung gestellt. Mit der Organisation der Konferenz, die im September 2007 in Interlaken stattgefunden hat, wurde das BLW beauftragt.
Seit Jahren bemüht sich die FAO, die Welt für die Wichtigkeit der tiergenetischen Ressourcen im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit zu sensibilisieren und die ihr angeschlossenen Länder in einen laufenden Prozess zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Rassenvielfalt bei den landwirtschaftlichen Nutztieren einzubinden. Die Konferenz, an welcher Teilnehmer aus über 160 Ländern teilgenommen haben, hatte zum Ziel einen Weltzustandsbericht über die tiergenetischen Ressourcen zu verabschieden und die strategischen Schwerpunkte zu deren Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung festzulegen.
Neben den Verhandlungen erhielten die Teilnehmer Gelegenheit, die Schweizer Landwirtschaft und insbesondere die einheimischen Nutztierrassen kennen zu lernen. Aus diesem Grund wurde neben Exkursionen im Feld die Ausstellung «Biodiversität, Ernährung und Kultur – Vielfalt der Nutztiere erleben» organisiert. Die Ausstellung war vor allem auch der Öffentlichkeit zugänglich um diese für das Thema zu sensibilisieren, indem der Zusammenhang von Nutztierrassen, Ernährungssicherung und Kultur aufgezeigt und die Auswirkungen der Diversität dargestellt wurden. Mit der ständigen Präsenz diverser Schweizer Rassen in Freigehegen, der Möglichkeit, deren Produkte zu konsumieren oder sie im Zusammenhang mit der Kultur zu erleben, erhielten unsere einheimischen Nutztiere eine einmalige Gelegenheit, die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit auf sich zu richten.

■ Künstliche Besamung beim Rindvieh
Mit der neuen Regelung in der Künstlichen Besamung wurde ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung der Schweizer Tierzuchtgesetzgebung vorgenommen. Für die Gewinnung, Lagerung oder den Vertrieb von Stierensamen brauchte es bisher eine Bewilligung des BLW. Diese wurde ausschliesslich inländischen Besamungsorganisationen erteilt, die im Inland gezüchtete Stiere halten, von diesen Samen gewinnen und vertreiben und damit einen Beitrag zur Erhaltung einer eigenständigen inländischen Rindviehzucht leisten. Der Vertrieb von Samen über Samenhändler ohne eigene Besamungsorganisation war nicht gestattet. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides wurde diese Einschränkung nun aufgehoben. Neu gilt, dass für die Einfuhr von Stierensamen ausserhalb des Zollkontingentes keine Bewilligung mehr nötig ist, die Einfuhr innerhalb des Zollkontingentes jedoch den im Inland produzierenden Besamungsorganisationen vorbehalten bleibt.
2.4 Sektion Finanzinspektorat
Das Inspektionsprogramm des Finanzinspektorates wird aufgrund von sektionsinternen Risikoanalysen, Erfahrungswerten und einer Mehrjahresplanung erarbeitet. Um Lücken, Doppelspurigkeiten und Überlappungen im Prüfprogramm zu vermeiden, wird dieses mit dem Programm der Eidgenössischen Finanzkontrolle abgestimmt und von ihr genehmigt.
Finanzinspektorat
Im Berichtsjahr wurden folgende Revisionstätigkeiten unternommen:
–BLW-externe Revisionen bei sechs Leistungsempfängern resp. Subventionsempfängern und deren ausführende Beauftragte;
–Analyse und Situationsbericht zu den in den letzten vier Jahren besuchten 22 Kantone;
–BLW-interne Revision in einer Fachsektion;
–Periodische Belegkontrollen im Amt inkl. Forschungsanstalten;
–Eine Finanzrevision beim Nationalgestüt in Avenches;
–Vier Abschlussrevisionen bei Subventionsempfängern und eine Wirkungsprüfung im Forschungsbereich;
–Eine Sonderprüfung im Auftrag des Direktors;
–Nachfolgeprozess von abgeschlossenen Revisionen.
Sämtliche Prüfungen wurden in Übereinstimmung mit den Standards für die berufliche Praxis des Institute of Internal Auditors (IIA) sowie des Schweizerischen Verbandes für Interne Revision (SVIR) vorgenommen und einer internen Qualitätssicherung unterzogen.
Die System- und Wirkungsprüfungen des Direktzahlungssystems in sechs Kantonen bildeten einen Schwerpunkt unserer Prüfungstätigkeiten. Die Internen Kontrollsysteme (IKS) der Kantone sind allgemein sinnvoll organisiert, wobei durchaus noch Weiterentwicklungspotenziale vorhanden sind. Insbesondere sollten die ausgelagerten Tätigkeiten auch einer Oberkontrolle unterstellt sein. Die Finanzprüfungen ergaben, dass die Abläufe generell zweckmässig organisiert sind. Das Risiko von ungerechtfertigten Auszahlungen wird als gering eingestuft.
Ein zweiter Schwerpunkt war die Analyse und Standortbestimmung des Direktzahlungssystems anhand der in den letzten vier Jahren besuchten 22 Kantone und die durch die Eidgenössische Finanzkontrolle durchgeführten Revisionen in drei Kantonen. Das Interne Kontrollsystem für die Auszahlung der Direktzahlungen funktioniert und weist einen beachtlichen Stand auf. Die Abläufe sind so ausgestaltet, dass Missbräuche mit grosser Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Den Kantonen darf attestiert werden, dass sie sich um eine korrekte Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen bemühen. Einschränkende Beurteilungen ergaben sich aufgrund fehlender Distanz zu den Kontrollierten, Mängel in der internen Organisation, mangelhafte Dokumentation der Kernprozesse oder ungenügender Durchsicht der Kontrollrapporte.
■ Folgeprozess
BLW-interne Revisionen beinhalten eine unabhängige und systematische Beurteilung der betrieblichen Organisation und der Tätigkeiten der Organisationseinheit. Sie umfassen die Aufbau- und Ablauforganisation einer Sektion. Ein wichtiges Element ist auch die Überprüfung der internen Kontrolle (IKS). Das Augenmerk richtet sich nicht nur auf eine Soll-Ist-Abweichung, sondern auch auf deren Ursachen. Die Resultate der Prüfungen fallen überwiegend positiv aus. Die im Einsatz stehenden Führungs- und Steuerungsinstrumente sind mehrheitlich angemessen.
Die Finanzrevision im BLW umfasste eine Jahresendrevision und zwei Teilprüfungen in periodischen Abständen. Aufgrund der stichprobenweisen Prüfung ausgewählter Rubriken konnten die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der getätigten Ausgaben bestätigt werden. Die Rechnungsführung im Amt ist ordnungsgemäss. Die Grundsätze der Rechnungs- und Haushaltführung werden eingehalten. Auch die Finanzrevision beim Nationalgestüt führte zu positiven Resultaten.
Die Abschlussrevisionen führten in allen Fällen zu positiven Resultaten. Die jeweilige Ausgestaltung des Internen Kontrollsystems wird als genügend beurteilt. Bei einer Partnerorganisation musste der aufwändige Nachvollzug der ausgewiesenen Kosten mit dem Budget bemängelt werden. Für eine allfällige Weiterführung der Leistungsvereinbarung mit dem BLW ist die Installation einer transparenten Kostenrechnung notwendig. Bei einer weiteren Organisation wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die bisher ausgeschütteten Bundesgelder nicht vollumfänglich den Produzenten zukamen, sondern für die Bildung von umfangreichen Reserven und Rückstellungen eingesetzt wurden. Entsprechend wurde empfohlen, die Höhe der Zahlungen für diesen Leistungsauftrag in nächster Zukunft neu zu beurteilen.
Im Dezember 2005 wurde bekannt, dass eine Partnerorganisation mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen habe. Im Zuge der Abklärung, ob Bundesgelder betroffen seien, hat das Finanzinspektorat im Auftrag des Direktors eine erste Einschätzung vor Ort vorgenommen. Hauptursachen der Krisensituation waren viele gleichzeitig ins Leben gerufene Projekte mit markant höheren Kosten als budgetiert, keine zweckmässigen Führungs- und Steuerungsinstrumente im Einsatz sowie die zu hohen Projektausgaben, welche sich nicht nach den Einnahmen orientierten. In der Folge wurde eine vertiefte Überprüfung hinsichtlich der korrekten Verwendung der Bundesgelder durchgeführt. Schliesslich konnten für 96% der verfügten Bundesmittel die verfügungskonforme Verwendung bestätigt werden. 4% gelangten gestützt auf diese Resultate nicht zur Auszahlung.
Im Rahmen des Folgeprozesses wurde der Umsetzungsstand der offenen Empfehlungen aus sieben Revisionen bei den betroffenen Sektionen überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass 84% der Empfehlungen umgesetzt worden sind. Die noch nicht umgesetzten Empfehlungen werden im laufenden Jahr nochmals auf ihren Umsetzungsstand hin überprüft.
■ Kontrolltätigkeit im Berichtsjahr
Inspektionsstelle Feldkontrolle
Die Inspektionsstelle Feldkontrolle führt für die Fachstellen des BLW Kontrollen in allen Bereichen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung von Produktion und Absatz durch. Im Jahr 2006 wurden 409 Kontrollen durchgeführt. Die Prüfungen fanden in den folgenden Bereichen statt:
–Milch- und Milchprodukte mit 327 Kontrollen; –Obst, Gemüse und Schnittblumen mit 41 Kontrollen; –Fleisch und Eier mit 27 Kontrollen;
–Acker- und Futterbaubereich mit 7 Kontrollen; –Reben bezüglich Umstellungsmassnahmen mit 7 Kontrollen.
Die Mengenkontrollen in der Milchwirtschaft im Zusammenhang mit Zulagen und/oder Beihilfen (Milchpreisstützung) und/oder Abgaben (Milchkontingentierung) erfolgten nach der internationalen Norm EN 45004 (ISO/IEC 17020, akkreditierte Inspektionsstelle Typ B). Für die übrigen Kontrollbereiche wurden die gleichen Qualitätsnormen angewandt.
Die Grundlage für die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe im Bereich Milch- und Milchprodukte bildet eine periodisch aktualisierte Risikoanalyse und ein mit der zuständigen Fachsektion vereinbarter Jahresgesamtauftrag. Im Berichtsjahr haben 1'146 beihilfeberechtigte Betriebe Zulagen und Inlandbeihilfen im Gesamtbetrag von 433 Mio. Fr. erhalten. Von diesen Betrieben wurden 327 Betriebe (28,5%) kontrolliert. Bei 131 Betrieben mussten Mängel beanstandet werden. Mit finanziellen Konsequenzen in Form von Rückzahlungen und Nachzahlungen waren 15 Betriebe betroffen.
Im Bereich der Domizilkontrollen von frischen Früchten und Gemüsen mussten bei 29% aller Kontrollen Verfehlungen beanstandet werden, die in der Folge Verwaltungsmassnahmen nach sich zogen.
Im Fleischbereich wurde erstmals die Inlandleistung gemäss geltender Verordnung kontrolliert. Die Resultate zeigen, dass bei über der Hälfte der kontrollierten Betriebe Differenzen zwischen der im Gesuch deklarierten und der tatsächlichen Tierzahl bestanden. Die Kontrollberichte wurden der Fachsektion zur weiteren Bearbeitung übergeben.
In den übrigen Bereichen gaben die Kontrollen zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass.
■ Widerhandlungen
Abklärungen, Untersuchungen und Befragungen im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen die Landwirtschaftsgesetzgebung werden in Zusammenarbeit mit eidgenössischen und kantonalen Untersuchungsbehörden, mit privaten Organisationen und anderen Rechtshilfestellen vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden neun Fälle im Milchkontingentierungsbereich eröffnet. Davon sind sechs an die zuständige Fachsektion zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden und drei noch in Bearbeitung.
■ Tempo der Umlagerung verlangsamt
2.5Weiterentwicklung der Agrarpolitik
Seit Anfang der neunziger Jahre läuft der Reformprozess der Agrarpolitik in Etappen. Die Preise für die landwirtschaftlichen Rohstoffe werden sukzessive dem ausländischen Preisniveau angenähert und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter mit Direktzahlungen abgegolten. Die Agrarpolitik 2011 reiht sich nahtlos in diesen Prozess ein. Die Wettbewerbsfähigkeit soll gestärkt werden, in dem die produktgebundene Marktstützung weiter reduziert und im Gegenzug die Direktzahlungen erhöht werden. Die Schweizer Landwirtschaft wird noch stärker als bisher der internationalen Konkurrenz ausgesetzt und muss sich auf diese neuen Rahmenbedingungen einstellen.
1. Etappe: Art. 31a und 31bLwGa
■ Einführung produktionsunabhängiger Direktzahlungen
■ Preissenkungen
■ Anreiz für besondere ökologische Leistungen (z.B Biodiversität)
■ Umbau des Grenzschutzes (WTO)
2. Etappe: AP 2002
■ Abschaffung Preis- und Absatzgarantien
■ Aufhebung Butyra und Käseunion
■ Bindung Direktzahlungen an ökologischen Leistungsnachweis
3. Etappe: AP 2007
■ Aufhebung Milchkontingentierung
■ Versteigerung Fleischimportkontingente
■ Soziale Begleitmassnahmen
4. Etappe: AP 2011
■ Umbau Marktstützung in Direktzahlungen
■ Aufhebung Exportsubventionen
■ Wertschöpfung im ländlichen Raum fördern
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Am 5. Oktober 2007 hat das Parlament die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) zu Ende beraten. Die Anpassungen im LwG und der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008 bis 2011 wurde bereits in der Sommersession 2007 verabschiedet. Das Referendum gegen die Revision des LwG wurde eingereicht, kam jedoch mangels genügender Unterschriften nicht zustande. Die Änderungen im Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft sollen zusammen mit den Anpassungen im LwG per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig tritt auch das erste Verordnungspaket zur Umsetzung der Agrarpolitik 2011 in Kraft. Die Änderungen im Boden- und Pachtrecht, Lebensmittel- sowie Tierseuchengesetz werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2008 rechtskräftig.
Den Kernelementen der Agrarpolitik 2011 hat das Parlament grundsätzlich zugestimmt. Die heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel werden reduziert und die Exportsubventionen vollständig abgeschafft. Gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates sollen weniger Mittel von der Marktstützung in Direktzahlungen umgelagert werden. Die Reduktion der Zölle für Getreide und Futtermittel stiess in beiden Kammern auf Zustimmung. Abweichend von der Botschaft des Bundesrates hat das Parlament folgende Anpassungen in der Reihenfolge Artikel im LwG verabschiedet:
– Gezielte Förderung der Bienenzucht: Für die Bienenzucht gelten neu im Landwirtschaftsgesetz explizit die allgemeinen wirtschaftlichen Bestimmungen, Massnahmen in der Forschung und Beratung, die Förderung der Pflanzen- und Tierzucht sowie Vorsorgemassnahmen bezüglich des Pflanzenschutzes und der Produktionsmittel.
– Kennzeichnung Schweizer Produkte: Bei Absatzförderungskampagnen, die mit finanziellen Mitteln unterstützt werden, ist die Verwendung von vom Bund vorgegebenen Symbolen obligatorisch.
– Gesamtbetrieblichkeit im Bio-Anbau: Der Bundesrat schlug in der Botschaft vor, dass er nur für Betriebe mit Dauerkulturen Ausnahmen gewähren kann, soweit die Integrität der biologischen Wirtschaftsweise und deren Kontrollierbarkeit nicht beeinträchtigt werden. Die Ausnahmen bleiben nicht ausschliesslich auf Dauerkulturen beschränkt.
– Keine Verarbeitungsschutz bei den Futtermitteln: Im Gesetz wird explizit festgehalten, dass die Zollansätze für Futtermittel keine Industrieschutzelemente enthalten dürfen. Der Bundesrat hat den schrittweisen Abbau dieser Elemente bereits beschlossen.
– Keine Versteigerung der Kartoffelkontingente: Das Teilzollkontingent Kartoffeln wird weiterhin gemäss Inlandleistung an die Importeure verteilt.
– Zulassung von Parallelimporten: Patentgeschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel und Investitionsgüter dürfen importiert werden, wenn sie vom Patentinhaber im Ausland in Verkehr gebracht wurden.
– Höhere Milchzulagen: Die Mittel für die Verkäsungszulage sollen um rund die Hälfte aufgestockt werden. Bis 2011 soll der Ansatz weiterhin 15 Rp./kg betragen, wobei die Mengenentwicklung und die effektiv bewilligten Kredite zu berücksichtigen sind. Die Siloverzichtszulage weitergeführt werden und ebenfalls bis 2011 auf dem bisherigen Niveau von 3 Rp./kg belassen werden, wobei auch hier die gleiche Einschränkung bezüglich der Mengenentwicklung und der bewilligten Kredite gilt.
– Verwertung der Schafwolle: Die Beiträge zur Verwertung der inländischen Schafwolle werden nicht abgeschafft.
– Abstufung der Direktzahlungen: Die abgestufte Kürzung der Direktzahlungen ab einer gewissen Tierzahl und Fläche wird weitergeführt. Im Rahmen der Agrarpolitik 2007 hat das Parlament die Aufhebung beschlossen, welche nun wieder rückgängig gemacht wird.
– Investitionshilfen für Kleingewerbe im Berggebiet: Investitionshilfen können neu nicht nur für einzelne Landwirtschaftsbetriebe und gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen, sondern im Berggebiet auch für gewerbliche Kleinbetriebe gewährt werden. Bedingung ist, dass sie landwirtschaftliche Produkte verarbeiten und vermarkten und dadurch deren Wertschöpfung erhöhen. Es sollen keine reinen Handelsbetriebe unterstützt werden. Deshalb müssen die Betriebe mindestens die erste Verarbeitungsstufe umfassen, um Beiträge und Investitionskredite erhalten zu können.
■ Finanzrahmen 2008–2011
leicht erhöht
Bei der Festlegung der drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen wurden die Mittel gesamthaft um 150 Mio. Fr. erhöht. Diese Erhöhung soll auf die Jahre 2009 bis 2011 verteilt werden. Entsprechend den Beschlüssen bei den Milchzulagen wird die Marktstützung weniger reduziert. Auch die Anbaubeiträge im Ackerbau sollen weniger stark gesenkt werden. Davon profitiert die Produktion von Ölsaaten, Körnerleguminosen, Saatgut und Faserpflanzen.
Wegen der höheren Milchstützung und den tieferen Direktzahlungen können die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere nicht vereinheitlicht werden. Die Beiträge für Kühe mit Verkehrsmilchproduktion werden auf tieferem Niveau unter Ausnützung der bewilligten Kredite festgelegt.
Die Höhe der Mittel für die Strukturverbesserungen hat das Parlament unverändert gemäss Botschaft in den Bundesbeschluss übernommen. Sie werden gegenüber dem auslaufenden Zahlungsrahmen 2004–2007 um einen Drittel reduziert.
Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2008 bis 2011
Botschaft BRBundesbeschluss vom Differenz 5. Juni 2007
Ein wesentlicher Teil der Umsetzung der Agrarpolitik, insbesondere der Abbau der produktgebundenen Stützung und die Umlagerung der entsprechenden Mittel in Direktzahlungen, werden wie geplant erst 2009 auf Verordnungsstufe umgesetzt. Aus diesem Grund wurden die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011 auf zwei Verordnungspakete aufgeteilt. Zum ersten Paket hat das BLW im Sommer 2007 eine Anhörung bei den Kantonen und interessierten Kreise durchgeführt. Es enthält hauptsächlich Verordnungsänderungen per 1. Januar 2008. Ein zweites Paket enthält schwergewichtig die Direktzahlungsansätze nach der Umlagerung. Es soll im Sommer des Jahres 2008 vom Bundesrat verabschiedet werden.
■ Reduzierte Revision des Boden- und Pachtrechts
Um die Strukturentwicklung in der Landwirtschaft zu fördern, wird die Mindestgrösse für landwirtschaftliche Gewerbe von 0,75 auf 1,0 SAK erhöht. Die Erhöhung bewirkt, dass weniger Betriebe in der Familie zum Ertragswert übernommen und dann neben der Ausübung eines anderen Berufs weitergeführt werden. Stattdessen kommt das Land auf den Boden- und Pachtmarkt und die Bodenmobilität nimmt zu. In der Botschaft schlug der Bundesrat eine Erhöhung auf 1,25 SAK vor.
Parzellen in der Bauzone werden vom Pachtrecht ausgenommen. Die Preisgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke und die Belastungsgrenze im Bodenrecht sowie die Pachtzinskontrolle für Einzelgrundstücke im Pachtrecht werden weitergeführt. Bei der Preisgrenze landwirtschaftlicher Grundstücke erhielten die Kantone die Möglichkeit, die Preisgrenze von 105 auf 115% des durchschnittlichen Bodenpreises der letzten 5 Jahre zu erhöhen.
■ Alle Vorlagen genehmigt
Die Debatten zu den übrigen Gesetzesänderungen verliefen ohne grössere Widerstände. Die Aufhebung der Einkommensgrenze bei den Familienzulagen für selbständige Landwirte bei gleichzeitiger Erhöhung der Ansätze für die Kinderzulagen hat das Parlament mit grossem Mehr gutgeheissen. Mit den Anpassungen im Lebensmittelund Tierseuchengesetz wurde die Grundlage geschaffen, um die äquivalenten Hygienebestimmungen auf Verordnungsstufe gesetzlich besser zu verankern.
■ Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung
Die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ist von zahlreichen innen- und aussenpolitischen Faktoren abhängig. Ein innenpolitischer Faktor wurde im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 festgelegt. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, bis 2009 einen Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen (Motion WAK-S (06.3635). Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
–Entwicklung bei anderen Direktzahlungssystemen (EU) und bei den internationalen Rahmenbedingungen (WTO, Agrarabkommen mit der EU);
–Angemessenheit der Abgeltung von nicht marktfähigen Leistungen, die von der Landwirtschaft verlangt werden;
–möglichst zielgenauer Einsatz der Mittel im Hinblick auf die zu erzielende Wirkung (z.B. Produktivität, Ökologie, Tierwohl, dezentrale Besiedlung, Einkommenssicherung);
–Anreizmöglichkeiten für die Betriebe, eine höhere Wirkung über den Standard hinaus zu erzielen (z.B. Biodiversität);
–Bezugskriterien (Betrieb, Fläche, Tiereinheiten, Arbeit);
–kostengünstiger und glaubwürdiger Vollzug.
Zielsetzung eines weiterentwickelten Direktzahlungssystems sollte sein, der Landwirtschaft einen stabilen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der es ihr erlaubt, den verfassungsmässigen Auftrag weiterhin zu erfüllen. Dabei wird von der bestehenden Verfassungsgrundlage ausgegangen.
Aussenpolitische Einflussfaktoren sind ein möglicher Abschluss eines WTO-Abkommens, die bestehenden und neuen Freihandelsabkommen sowie die Weiterentwicklung des bilateralen Agrarabkommens (Evolutivklausel) oder eines allfälligen Agrarfreihandels mit der EU.
Verfassungsgrundlage (Art. 104 BV)
Umsetzung AP 2007
Erarbeitung und parlamentarische Beratung AP 2011
Umsetzung AP 2001
DZ-Bericht Weiterentwicklung AP
Agrarfreihandel mit der EU (FHAL) Exploration, Verhandlung und Lex
WTO-Verhandlungen und WTO-Lex
Umsetzung FHAL
Umsetzung WTO-Beschluss
Bilaterale I und II (Agrarabkommen, Protokoll 2)
Verschiedene Freihandelsabkommen
3. Internationale Aspekte

Die Ausdehnung der internationalen Handelsbeziehungen betreffen die Landwirtschaft in zunehmendem Masse. Auf globaler Ebene ist die Landwirtschaft in das internationale Regelwerk der WTO eingeflochten. Angesichts der geographischen Konzentration des Agrarhandels sind die vertraglichen Beziehungen zur EU und die zunehmende Integration in Europa für die Schweizer Landwirtschaft von grösster Bedeutung.
Um ihre Exportmöglichkeiten zu erhalten und verbessern, ist die Schweiz auf einen möglichst freien Zutritt zu ausländischen Märkten angewiesen. Die Schweiz setzt sich zudem auf internationaler Ebene stark dafür ein, dass die multifunktionalen Eigenschaften der Landwirtschaft in den internationalen Abkommen stärker berücksichtigt werden.
Der Agrarbericht trägt diesen Entwicklungen Rechnung und behandelt die internationalen Themen im dritten Kapitel.
–Abschnitt 3.1 enthält Informationen über den aktuellen Stand im Europa-Dossier, bei den WTO-Verhandlungen, bei den Freihandelsabkommen, bei der OECD und bei der FAO.
–In Abschnitt 3.2 geht es um internationale Vergleiche. Im vorliegenden Bericht wird aus Aktualitätsgründen auf die Thematik der steigenden Rohstoffpreise eingegangen.
3.1 Internationale Entwicklungen
Neben dem permanenten Anpassungsprozess im Inland stellt die fortschreitende Globalisierung der Weltwirtschaft für die Schweizer Landwirtschaft die grösste Herausforderung dar.

–Steigende Rohstoffpreise – zurückzuführen u.a. auf Mehrkonsum in grossen Schwellenländern wie China und Indien und auf neue Verwendungsmöglichkeiten vor allem als Biotreibstoffe – kehrten den seit Jahrzehnten andauernden, strukturellen Trend zu tieferen Erzeugerpreisen zumindest vorläufig um. Die langfristigen Auswirkungen dieser aus Produzentensicht erfreulichen Entwicklung sind allerdings noch schwer abschätzbar.
–Reformen in der Gemeinsamen Agrarpolitik unseres wichtigsten Handelspartners, der EU, betrafen im Berichtsjahr vor allem die Marktordnungen für Zucker, Gemüse und Obst, sowie die Reformvorschläge für Wein, welche den Trend zur Entkoppelung und Vereinfachung bestätigen.
–Im bilateralen Agrarabkommen Schweiz-EU von 1999 wurden in fast allen Bereichen Anpassungen an die neuen Politiken und Standards vorgenommen. Und am 1. Juni 2007 wurde der in diesem Abkommen vereinbarte freie Käsehandel verwirklicht, wobei allerdings noch bis Ende 2007 gewisse administrative Einschränkungen gelten.
–Das anfangs 2006 in Angriff genommene Projekt «Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich» bildet den ersten Schwerpunkt in diesem Kapitel. Die Vorarbeiten zeigen, dass dadurch die internationale Konkurrenzfähigkeit der Ernährungswirtschaft unmittelbar gestärkt würde. Der grössere Preisdruck auf die einheimischen Betriebe und Unternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor könnte durch effizientere Produktionsstrukturen und -methoden und durch das Ausnützen des freien Zugangs zum europäischen Binnenmarkt mindestens teilweise aufgefangen werden. Durch die Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse an jene in der EU erhielten die Schweizer Landwirte klare Perspektiven, an denen sie ihre langfristigen Investitionsentscheidungen ausrichten können. Gestützt auf die umfangreichen Vorarbeiten wird der Bundesrat bis spätestens Ende Januar 2008 im Lichte der allgemeinen europa- und handelspolitischen Entwicklungen über das weitere Vorgehen entscheiden.
–Auch eine Stagnation der WTO-Verhandlungen verhindert eine gewisse Erodierung des Grenzschutzes nicht mehr: Die zwischen zahlreichen Ländern der Welt laufend abgeschlossenen neuen Freihandelsabkommen veranlassen auch die Schweiz, vermehrt auf bilaterale und regionale Handelsabkommen zu setzen, um am stetig wachsendenund für unser Land gesamthaft positiven Welthandel teilzunehmen. Diese Entwicklung betrifft notwendigerweise auch die Landwirtschaft.
–Der seit dem 1. April geltende Nullzoll für die Agrarprodukte aus den ärmsten Entwicklungsländern wird sich kaum unmittelbar auf die sehr geringen Einfuhren aus diesen Ländern auswirken. Dennoch ist auch hier – aus entwicklungspolitischen Gründen – eine nicht unbedeutende Grenzöffnung erfolgt.

Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL)
Nachdem erste Sondierungen in Brüssel sowie bei den interessierten Kreisen in der Schweiz ein grundsätzliches Interesse am Projekt eines Freihandelsabkommens Schweiz-EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) ergeben hatten, beauftragte der Bundesrat im Juni 2006 das EVD und das EDA exploratorische Gespräche mit der EUKommission sowie vertiefte Abklärungen über die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen eines solchen Abkommens durchzuführen. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Arbeiten, von welchen der Bundesrat am 4. Juli 2007 Kenntnis nahm, bestätigten das grundsätzliche Interesse der EU, die technische Realisierbarkeit und den gesamtwirtschaftlichen Nutzen eines FHAL. Die dauerhaften positiven Auswirkungen auf das Bruttoinlandprodukt (BIP) und auf die Kaufkraft der Konsumenten sowie die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Agrar- und Lebensmittelsektors dürften die vorübergehenden Anpassungskosten rasch und deutlich wettmachen.
Ein FHAL ist sinnvoll, wenn neben dem Einbezug der gesamten ernährungswirtschaftlichen Produktionskette (das heisst die Landwirtschaft wie auch die vor- und nachgelagerten Stufen) nicht nur tarifäre (Zölle, Kontingente) sondern auch nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden. Durch diesen breiten Ansatz soll sichergestellt werden, dass neben dem Zugang zum nahen und kaufkräftigen EU-Markt auch Einsparungen bei der Beschaffung von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und Investitionsgütern möglich sind.
Aufgrund der Exploration mit der EU-Kommission zeichnet sich ein recht klares Bild der möglichen Eckwerte eines FHAL ab. Die EU akzeptiert im Prinzip den breiten Ansatz der Schweiz, wonach neben den tarifären auch die nicht-tarifären Handelshemmnisse auf allen Stufen der ernährungswirtschaftlichen Produktionskette in allfällige Verhandlungen einbezogen werden sollten. Bei den Zöllen und Kontingenten sind Übergangsphasen mit einem gestaffelten Abbau für alle oder gewisse Produkte möglich. Der Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse kann entweder auf Grundlage der gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der jeweiligen Rechtsvorschriften oder auf Basis der Übernahme des relevanten acquis communautaire durch die Schweiz erfolgen. Beide Ansätze dürften keine grundsätzlichen materiellen Schwierigkeiten aufwerfen, da die Regulierungsstandards in der Schweiz und in der EU auf vergleichbarem Niveau liegen und Ausnahmen in sensiblen Bereichen (GVO, Tierschutz) möglich sein sollten. Die Einführung des freien Warenverkehrs und die Rechtsangleichung würden die Einbindung der Schweiz in die Prozesse und Gremien der EU zur Risikoanalyse und Entscheidfindung in Bezug auf gesundheits-, umwelt-, und konsumentenschutzrelevanten Massnahmen voraussetzen.
■ Konsultation der interessierten Kreise in der Schweiz
2006 wurde das Projekt eines breit angelegten FHAL mit den interessierten Kreisen diskutiert (Kantone, Behörden, Verbände, Branchenorganisationen und Unternehmen). Das Resultat war ein grundsätzliches Interesse an der Fortführung des Projektes. Der vorgeschlagene breite Ansatz stiess auf Zustimmung.
Chancen sehen Landwirtschaft und Verarbeitungsindustrie insbesondere im Export von Spezialitäten im Käse- und Fleischbereich sowie beim Wein. Zudem könnten durch den Einkaufstourismus verloren gegangene Marktanteile zurückgewonnen werden. Die Wirtschaftsverbände erwarten positive Wirkungen auf die Gesamtwirtschaft in Bezug auf Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Entscheidend sei, dass auch die Konsumenten von tieferen Preisen profitieren könnten.
Als grösstes Risiko erscheint das höhere Kostenniveau in der Schweiz, welches durch ein FHAL nur zu einem Teil gesenkt werden könnte. Die Folge wäre, dass die zu erwartenden Preiseinbussen nicht vollständig durch entsprechende Kostensenkungen kompensiert werden könnten. Im gesamten Lebensmittelsektor kämen daher die Löhne und Arbeitsplätze unter Druck. Errungenschaften im ökologischen und ethologischen Bereich (Umwelt und Tierhaltung) sowie Standards in der Konsumenteninformation müssten erhalten bleiben.
Im Rahmen der vom Bundesrat im Juni 2006 in Auftrag gegebenen Arbeiten wurden weitere intensive Gespräche mit interessierten Branchenorganisationen und Unternehmen geführt, von deren Seite insbesondere die Schaffung gleich langer Spiesse im Wettbewerb mit ihren europäischen Konkurrenten unter den Bedingungen des Freihandels in den Vordergrund gestellt wurde.
■ Wirtschaftliche Auswirkungen
Parallel zur Exploration wurden die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines FHAL auf der Grundlage eines volkswirtschaftlichen Gleichgewichtsmodells analysiert. Die Ergebnisse der Analyse zeigen u.a., dass das BIP dauerhaft um mindestens 0,5% oder rund 2 Mrd. Fr. jährlich steigen würde. Dies lässt sich durch zwei sich ergänzende gesamtwirtschaftliche Effekte begründen:
1.Bei Freihandel mit der EU würden die Detailhandelspreise für Nahrungsmittel in der Schweiz erheblich sinken. Dies würde die internationale Konkurrenzfähigkeit der direkt betroffenen Branchen – namentlich der Nahrungsmittelindustrie und des Tourismus – unmittelbar stärken. Die Konsumentinnen und Konsumenten würden von sinkenden Lebenshaltungskosten profitieren; dadurch stiege die reale Kaufkraft der Haushalte an. Als Folge davon wäre mit einer Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in sämtlichen Sektoren zu rechnen (Nachfrageeffekt)
2.Zugleich zwänge der grössere Preisdruck die einheimischen Betriebe und Unternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor zu Anpassungen und Kostensenkungen. Zu erreichen wären diese einerseits durch effizientere Produktionsstrukturen undmethoden (z.B. Spezialisierung auf den Anbau bzw. die Herstellung von besonders wertschöpfungsintensiven Produkten, bessere Auslastung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen, optimierte Abläufe, grössere Betriebe, verstärkte Zusammenarbeit etc.) und anderseits durch das Ausnützen der durch den freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt eröffneten Spielräume bei Beschaffung und Absatz. Als Folge davon stiege die Produktivität im Agrar- und Lebensmittelsektor (Angebotseffekt).
Für die Schweizer Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie würde ein FHAL den ungehinderten Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen – im Gegensatz zu einer generellen Zollsenkung im Rahmen der WTO, die nur bedingt mit besseren Marktzutrittsmöglichkeiten verbunden wäre. Dadurch erhielten die wettbewerbsfähigen Betriebe die Chance, die Preissenkungen im Inland zumindest teilweise mit einer Ausdehnung ihres Absatzes im Ausland auszugleichen. Verloren gegangene Marktanteile im Inland könnten zurückgewonnen, zusätzliche im Ausland dazu gewonnen werden. Durch die Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse an jene in der EU erhielten die Schweizer Landwirte klare Perspektiven, an denen sie ihre langfristigen Investitionsentscheidungen ausrichten können.
Dennoch würde das FHAL die Schweizer Landwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen stellen. Die Marktöffnung hätte einen Einkommensausfall in der Landwirtschaft zur Folge. Wie gross die Einkommenslücke effektiv ausfiele, hinge insbesondere von folgenden Faktoren ab: Ausnützung des Exportpotentials, Erfolg bei der Verteidigung der Marktanteile in der Schweiz, Ausmass der Kostensenkungen, Zunahme der Produktivität sowie Rückgewinnung der durch den Einkaufstourismus verloren gegangenen Marktanteile.
Studien einzelner Branchenverbände über die Auswirkungen eines FHAL
Heiko Bergmann und Urs Fueglistaller (KMU-HSG), 2007. «Auswirkungen eines Agrarfreihandelsabkommen CH-EU auf die Produktion und den Grosshandel von Tafeläpfeln, Lagerkarotten und Rispentomaten in der Schweiz»
–EU-Verkaufspreise für untersuchte Produkte etwa 50% tiefer als in CH –Hohe Arbeits-, Maschinen-, Infrastruktur-, Transport-, Verpackungs-, und Energiekosten würden mit FHAL nicht reduziert
–Lohnstückkosten entscheidend! CH: hohe Personalkosten + kleine Produktionsstrukturen
–EU: Produzenten erhalten Investitionsbeihilfen über Erzeugergemeinschaften, CH: Produzenten erhalten vergleichsweise höhere Flächenförderung
–Untersuchte Produkte haben Charakter von commodities (Preis wichtiger als Qualität bei Kaufentscheidung)
–Mehrwert möglich über Geschmack, Frische, Gesundheit, Nähe zum Konsument
–Geringe Exportchancen, da wenig Differenzierungsmöglichkeiten
Heiko Bergmann und Urs Fueglistaller (KMU-HSG), 2006. «Auswirkungen eines Agrarfreihandelsabkommen CH-EU auf die mittelgrossen Betriebe der Gemüse-, Kartoffel- und Ölsaatenverarbeitung»
–EU-Preisniveau für untersuchte Produkte liegt deutlich tiefer als in CH
–Im Vergleich zu EU sind Verarbeitungskosten in CH deutlich höher (wegen teurerer Arbeit und Strom und fehlenden Skaleneffekten)
–Untersuchte Produkte haben Charakter von commodities (Preis wichtiger als Qualität bei Kaufentscheidung)
–Chancen bei Spezialitäten, nicht aber bei Massenprodukten
Bernard Lehmann (ETHZ) und Hans-Georg Christiansen (Christiansen Unternehmensberatung), 2007.
«Staatliche Unterstützung zugunsten der milchverarbeitenden Industrie in Deutschland und der Schweiz»
–Europäische Verarbeitungsindustrie profitiert von staatlichen Förderungen, die es in CH nicht gibt
–Hauptsächlich Investitionsbeihilfen, bis zu 50% der Investitionskosten
–Förderungen standort- und unternehmensspezifisch (hauptsächlich KMUs)
–Investitionsverhalten der Unternehmen wird jedoch von Marktentwicklungen stärker beeinflusst als von staatlichen Förderinstrumenten
–Förderungen spielen für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen eine wichtige Rolle
Der Schweizer Agrar- und Lebensmittelsektor müsste sich mit einem FHAL an neue Rahmenbedingungen anpassen. Bei Beibehaltung des heutigen Niveaus der Direktzahlungen müssten zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung in der Landwirtschaft befristete Anpassungshilfen gewährt werden. Diese Massnahmen wären so auszugestalten, dass die Entscheidungsautonomie der Betriebsleiter nicht eingeschränkt und der Strukturwandel so gefördert würde, dass für die im Markt verbleibenden Betriebe optimale Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung geschaffen würden.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 4. Juli die verantwortlichen Departemente beauftragt, die Exploration der Eckwerte eines FHAL abzuschliessen sowie ein Konzept bezüglich Umfang, Ausgestaltung und Finanzierung von Begleitmassnahmen auszuarbeiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat bis spätestens Ende Januar 2008 im Lichte der allgemeinen europa- und handelspolitischen Entwicklungen über das weitere Vorgehen entscheiden.
Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb der EU
Die Schweiz ist eine sehr stark international ausgerichtete Volkswirtschaft. Dies bestätigt die Handelsbilanz für 2006, welche rund 177 Mrd. Fr. an Warenausfuhren gegenüber rund 166 Mrd. Fr. an Wareneinfuhren ausweist. Der Wohlstand unseres Landes hängt damit wesentlich vom internationalen Handel nicht nur von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen und grenzüberschreitenden Investitionen ab. Es ist deshalb Ziel der schweizerischen Aussenhandelspolitik, den Zugang zu den ausländischen Märkten laufend zu verbessern und zu erleichtern. Eines der besten Mittel, dieses Ziel zu erreichen ist, sich für einen starken multilateralen Ansatz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) einzusetzen.
Der Abschluss der Verhandlungen der Doha-Entwicklungsrunde im Rahmen der WTO ist allerdings ungewiss. Viele Länder haben deshalb begonnen, untereinander bilaterale, plurilaterale, regionale oder regionsübergreifende Freihandelsabkommen zu schliessen, um so den Handel weiter zu liberalisieren. Unsere grössten Mitbewerber auf den internationalen Märkten, besonders die EU, haben ihre Netze an Freihandelsabkommen in den letzten Jahren laufend ausgebaut. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen kann die Schweiz ihren Unternehmen den Weg zu den ausländischen Märkten ebnen und vor allem die Diskriminierung gegenüber den wichtigsten Konkurrenten aufwiegen. Nur so kann der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt und der Wohlstand gefördert werden.

Gemäss der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrates stehen bei der Auswahl von möglichen Freihandelspartnern vier Kriterien im Vordergrund:
1.die aktuelle und potenzielle wirtschaftliche Bedeutung eines möglichen Partners;
2.das Ausmass bestehender oder potenzieller Diskriminierungen, die sich aus Freihandelsabkommen eines möglichen Partners mit wichtigen Konkurrenten der Schweiz ergeben;
3.die Verhandlungsbereitschaft des möglichen Partners und die entsprechenden Erfolgsaussichten;
4.politische Erwägungen (z.B. der zu erwartende Beitrag eines Freihandelsabkommens zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Entwicklung eines möglichen Partners; generell die Übereinstimmung mit den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik).
Die Schweiz ist seit 1960 Mitglied der Europäischen Freihandelszone (European Free Trade Association EFTA), welcher heute noch Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein angehören. Neben der EFTA-Konvention bestehen zurzeit über 17 EFTAFreihandelsabkommen. Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein sind zudem Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), welchem die Schweiz 1992 nicht beigetreten ist.
Die EFTA-Länder verhandeln normalerweise ihre Freihandelsabkommen gemeinsam. Jedes Land hat aber die Möglichkeit, auch eigene Abkommen ausserhalb des EFTARahmens auszuhandeln. So hat die Schweiz beispielsweise 1995 ein bilaterales Abkommen mit den Färöer-Inseln abgeschlossen und verhandelt nach einer eingehenden Machbarkeitsstudie zurzeit mit einem ihrer wichtigsten Handelspartner, nämlich Japan.
Die ersten Abkommen in den neunziger Jahren wurden mit osteuropäischen Ländern –heute Mitglieder der EU – sowie mit der Türkei, Kroatien und Mazedonien abgeschlossen. Der von der EU in Barcelona lancierte Prozess hat zum Ziel, bis 2010 einen euro-mediterranen Freihandelsraum zur wirtschaftlichen Förderung des ganzen Mittelmeerraumes zu verwirklichen. Dies bewog die Schweiz, auch mit den Mittelmeeranrainerstaaten Marokko, Tunesien, Ägypten, Libanon, Israel, der Palästinensischen Behörde sowie Jordanien Abkommen zu schliessen.
Da die Tendenz der überregionalen Freihandelsabkommen immer mehr zunahm und noch zunimmt, sah sich auch die Schweiz veranlasst, mit Überseeländern in Verhandlungen zu treten.
■
–Ende der neunziger Jahre wurden solche mit Kanada aufgenommen, die aber lange Zeit durch unüberwindbare Probleme zwischen Norwegen, dem Partner der Schweiz in der EFTA, und Kanada im Bereich des Schiffbaus blockiert waren. Erst im Januar 2007 konnten diese doch noch erfolgreich zu Ende gebracht werden. Das Abkommen soll in Kürze unterzeichnet werden und vor Ende 2007 in Kraft treten. Wichtige Länder wie Mexiko (2001) und Chile (2002) folgten auf dem amerikanischen Kontinent. Mit Kolumbien und Peru sind im Mai 2007 erste Verhandlungen aufgenommen worden. Zusammenarbeitsvereinbarungen mit dem Ziel, später einmal ein Freihandelsabkommen auszuhandeln, wurden mit den Mitgliedern des Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay und Venezuela) abgeschlossen. Sondierungen über ein umfassendes, bilaterales Freihandelsabkommen Schweiz –USA führten 2005 zum Schluss, dass es zu diesem Zeitpunkt aussichtslos erschien, zu einem erfolgreichen Abschluss zu gelangen.
–Der asiatische Wirtschaftsraum weist in den letzten paar Jahren ein enormes Wachstum auf und wird so für die westlichen Industrieländer auch als Absatzmärkte immer wichtiger. Die EFTA-Staaten haben bisher mit Singapur und Südkorea Abkommen geschlossen. Verhandlungen laufen mit den Golf-Kooperationsstaaten (Saudi Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait und Oman) sowie mit Thailand und sind geplant mit Indien, Indonesien, Malaysia und China.
–Auf dem afrikanischen Kontinent konnte mit dem wichtigsten Wirtschaftsraum, der südafrikanischen Zollunion (SACU) mit seinen Mitgliedern Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland und Südafrika, im vergangenen Jahr ein Abkommen unterzeichnet werden; mit dem Inkrafttreten wird in der zweiten Hälfte 2007 gerechnet.
Die Abkommen mit den osteuropäischen und Mittelmeeranrainerstaaten waren sogenannte «Abkommen der ersten Generation». Es handelte sich um Abkommen, die ausschliesslich die Liberalisierung des Warenverkehrs und einzelne Rechte am Geistigen Eigentum regelten. In erster Linie wurden gegenseitig die Zölle reduziert oder vollständig abgebaut (Industrie) und Handelsbeschränkungen eliminiert. Die in bilateralen Briefwechseln oder Abkommen vereinbarten Konzessionen für unverarbeitete Landwirtschaftsprodukte waren jeweils von beschränkter Tragweite.
Mit Mexiko, Chile, Singapur und Südkorea haben die EFTA-Staaten umfassende Freihandelsabkommen der «zweiten Generation» abgeschlossen. Diese Abkommen umfassen zusätzlich zum Warenverkehr Regeln über die Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs, zum Schutz des Geistigen Eigentums und der Investitionen sowie Bestimmungen zum Öffentlichen Beschaffungswesen.
Die EFTA-Abkommen mit Drittstaaten ausserhalb der EU sind praktisch ausnahmslos asymmetrische Abkommen zugunsten der Partnerländer. Die EFTA-Staaten haben schon heute geringe Zölle im Industriebereich und gewähren zollfreien Marktzutritt für alle Industriegüter ab Inkrafttreten der Abkommen. Die Partnerländer gewähren einen schrittweisen Zollabbau über mehrere Jahre hinweg. Die meisten der 13 existierenden Freihandelsabkommen wurden entweder mit Entwicklungs- oder Schwellenländern geschlossen, die mehrheitlich starke Landwirtschaftsexporteure sind (Mexiko, Chile, Mittelmeeranrainer usw.). Ein erfolgreicher Abschluss der Abkommen hängt deshalb im Wesentlichen davon ab, zu welchen Konzessionen die EFTA-Länder im Landwirtschaftsbereich bereit sind.
■ Wirtschaftliche Auswirkungen
Die Zollkonzessionen im Agrarbereich orientieren sich in erster Linie an den Exportinteressen der beiden Partner, das heisst es werden «massgeschneiderte» Konzessionen ausgehandelt. Bei den für die Schweizer Landwirtschaft sensiblen Produkten wird sichergestellt, dass die Schweiz ihre Agrarpolitik autonom weiterentwickeln kann und nicht durch ein Freihandelsabkommen mit einem Drittland eingeschränkt wird. Grösstenteil wurden dabei die bis anhin autonom unter dem Allgemeinen Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS) gewährten Zollreduktionen vertraglich gebunden. Darüber hinausgehende Zugangserleichterungen werden sehr restriktiv und im Falle von agrarpolitisch relevanten Produkten mit einer mengenmässigen Beschränkung oder saisonalen Limitierung gewährt. Die Offensivinteressen der Schweiz liegen häufig im Bereich der sensiblen Produkte ihrer Partnerländer (Milch, Fleisch, Gemüse und Früchte) sowie bei den verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten. Vor allem für Spezialitäten wie Käse oder Trockenfleisch konnte die Schweiz dennoch öfters gegenseitige Konzessionen vereinbaren.
Das seit einigen Jahren in den Vordergrund gerückte Interesse am Schutz der geografischen Angaben unterstützt in vielen Fällen die Verhandlungen, weil dadurch das Spezielle an Landwirtschaftsprodukten glaubwürdig hervorgehoben werden kann. Die Schweiz ist eine starke Vertreterin der Ausdehnung dieses Schutzes im Rahmen des WTO-Abkommens über das handelsbezogene Geistige Eigentum (TRIPS) auf alle Agrarprodukte und versucht deshalb auch in den Verhandlungen mit Drittländern, diesen für die Landwirtschaft sehr wichtigen Aspekt aufzunehmen und dadurch indirekt ihre Anliegen innerhalb der WTO zu stärken.
Die in Kraft gesetzten Freihandelsabkommen der EFTA ausserhalb der EU decken zurzeit ungefähr 7% der schweizerischen Exporte ab. Vergleicht man den Verlauf des Warenhandels mit Freihandelspartnern und solchen Ländern, mit denen die Schweiz kein Abkommen hat, so stellt man signifikant höhere Zuwachsraten fest. Der weltweite Handel der Schweiz (Importe und Exporte zusammen) steigerte sich gemäss Aussenhandelsstatistik in den Jahren 1992 bis 2002 um rund 3% pro Jahr. Demgegenüber nahm der Handel mit den Freihandelspartnern im Durchschnitt der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten der jeweiligen Abkommmen um rund 10% pro Jahr zu!
Freihandelsabkommen ausserhalb der EU mit Beispielen über die im Bereich der Landwirtschaft gewährten Konzessionen (Stand Juni 2007)
LandInkrafttretenBeispiele spezifischer Konzessionen Beispiele spezifischer Konzessionen der Schweiz an die Partnerländer der Partnerländer an die Schweiz
Ägyptenunterzeichnet am 27.1.2007
Reziprokes Käsekontingent, Milchpulver, Honig für industrielle Verarbeitung, Schnittblumen, Kartoffeln (Kontingent), Tafeltrauben (Kontingent), Olivenöl (Kontingent), Pfirsiche und Nektarinen (Kontingent)
Chile1.2.2004
Färöer Inseln1.3.1995
Israel1.1.1993
Jordanien1.1.2002
KanadaVerhandlungen abgeschlossen
Kroatien1.1.2002
Tafeltrauben, Haselnüsse, Olivenöl EFTA-Konzessionen
Keine zusätzlichen Konzessionen Geflügelfleisch, Tafeltrauben, Olivenöl, Fruchtsäfte (ohne Zuckerzusatz)
Hartweizen, Pferdefleisch, Stierensamen, Zollfreikontingent für Hunde- und Katzenfutter
Rabatte für Käse, Honig, Kiwi, Malzmehl, Olivenöl, Suppen, Saucen
Milchpulver, Käsekontingent, Pektine und Pektinate Zuchtvieh, Trockenfleisch, Stierensamen Zollfreier Marktzutritt für alle Landwirtschaftsprodukte mit Ausnahme einiger weniger Tariflinien Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte
Zuchtvieh, Milchpulver, Hart- und Halbhartkäse, Röstkaffee, Futterzubereitungen
Hart- und Halbhartkäse, Rindfleisch, Stierensamen, Futterzubereitungen
Zuchtvieh, Milchpulver- und Käsekontingente, Lebensmittelzubereitungen und Ethylalkohol
Libanon1.1.2007
Marokko1.1.1998
Mazedonien1.1.2001
Mexiko1.7.2001
Fleisch von Schafen und Ziegen, Schlachtnebenprodukte, Geflügelfleisch, Frischkäse, Lebende Zierpflanzen, Schnittblumen, Weihnachtsbäume, Tafeltrauben (Kontingent), Olivenöl, Wurstwaren, Fleischkonserven Schnittblumen, Tomaten, diverse Gemüse, Olivenöl, zubereitetes Gemüse, Gemüsekonserven, Nüsse, Fruchtsäfte Gemüsekonserven (Mischungen), Fruchtsäfte
Pathogenfreie Eier, Honig zur industriellen Verarbeitung, Bananen, Tafeltrauben, Roh- und Röstkaffee, Pflanzensäfte, Pektine, Fruchtsäfte, Bier, Liköre, Branntwein
Zuchtvieh, Milchpulver, Käse, Stierensamen, Röstkaffee, Fruchtkonserven, Kaffee- und Tee-Essenzen und -extrakte, Futterzubereitungen
Käse, Fruchtkonserven, Kaffee- und Tee-Essenzen und -extrakte, Futterzubereitungen
Zuchtvieh, Käsekontingente, Kaffee- und Tee-Essenzen und -extrakte
Zuchtvieh, Stierensamen, Pektine und Pektinate, Kaffee- und Tee-Essenzen und -extrakte, Suppen, Saucen, Lebensmittelzubereitungen, Ethylalkhole, Liköre und Branntweine, Futtermittelzubereitungen
Palästinensische 1.7.1999
Behörde
SACU unterzeichnet am
Südafrikanische 1.7.2006
Zollunion
Singapur1.1.2003
Honig, Tafeltrauben, Zitrusfrüchte, Kartoffeln, Oliven, Olivenöl Gesamtes APS plus frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch (Kontingent), Trockenfleisch (Biltong), Halbhart- und Hartkäsekontingent, Honig für industrielle Verarbeitung, Haselnüsse, Tafeltrauben, Kaseine, Eieralbumine, Spezielle Orchideen
Milchpulver, Käse, Röstkaffee, Konfitüren, Fruchtkonserven
Zuchtvieh, Trockenfleisch, Hart- und Halbhartkäsekontingente, Fruchtpulver, Gemüsekonserven, Kaffee- und TeeEssenzen und -extrakte, Futtermittelzubereitungen; Zigarren, Zigaretten, zubereiteter Tabak
Zollfreier Marktzutritt für alle Landwirtschaftsprodukte
Freihandelsabkommen ausserhalb der EU mit Beispielen über die im Bereich der Landwirtschaft gewährten Konzessionen (Stand Juni 2007)
LandInkrafttretenBeispiele spezifischer Konzessionen
Südkorea1.9.2006
Beispiele spezifischer Konzessionen der Schweiz an die Partnerländer der Partnerländer an die Schweiz
Gemüsekonserven (Kimchi), Reiswein («Cheong ju», «Yak ju», «Tak ju», «Makkoli»)
Zuchtvieh, Trockenfleisch, Käsekontingente, Stierensamen, Trinkweine, Futterzubereitungen, Zigaretten
Tunesien1.6.2005

Fleisch von Wild, Straussen, Kamelen, Kartoffeln, Olivenöl (Kontingent)
Milchpulver, Schmelzkäse, Konfitüren, Fruchtkonserven, Kaffee- und TeeEssenzen und –extrakte, Futterzubereitungen
Türkei1.4.1992
Geflügellebern, Schnittblumen, Fruchtsäfte, Raki, Olivenöl
Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte
■ Käsefreihandel
Agrarabkommen Schweiz–EU
Der Gemischte Ausschuss (GA) zum Agrarabkommen von 1999 zwischen der Schweiz und der EU hat am 8. Dezember 2006 in Brüssel und unter Vorsitz der EU-Kommission zum sechsten Mal getagt. Erstmals nahm daran auch eine liechtensteinische Delegation als Beobachterin teil. Dem Gesuch des Fürstentums Liechtenstein, den Geltungsbereich des Agrarabkommens auf das Fürstentum auszuweiten, hatten die Schweiz und die EU-Kommission bereits zugestimmt.
Nach weiteren technischen Vorarbeiten konnte am 2. Mai 2007 die erste grössere Revision des Agrarabkommens in Form von agreed minutes grundsätzlich vereinbart werden. Es handelt sich dabei um Änderungen und Aufdatierungen der Anhänge 1 und 2 für gegenseitige Zollkonzessionen und 4 bis 9 für technische Handelsbestimmungen. Bei den Änderungen der Anhänge 1 und 2 handelt es sich um Zollkontingente infolge des EU-Beitritts Rumäniens und Bulgariens am 1. Januar 2007 und der Vergemeinschaftung bilateraler Einfuhrkontingente für Wurstwaren. Bei den Änderungen der Anhänge 4–9 handelt es sich um technische Anpassungen: In Anhang 4 erfolgte eine administrative Vereinfachung, indem die Staaten lediglich auf Anfrage die Adressen der Fachstellen für die Ausstellung des Pflanzenschutzpasses mitteilen müssen; im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung der Hygienebestimmungen für Futtermittel mussten beide Anlagen von Anhang 5 angepasst werden; Anhang 6 wurde angepasst, indem ein gemeinsamer Katalog für Saatgut zur gegenseitigen Anerkennung von Saatgutsorten erstellt wurde; die Anhänge 7 und 8 wurden den neuen rechtlichen Gegebenheiten angepasst und mit den Wein- und Spirituosenlisten der EU-27 ergänzt; schliesslich wurde auch Anhang 9 administrativ vereinfacht, indem die Kontrollbescheinigung für Bioprodukte (auch für Produkte aus Drittländern) abgeschafft wird. Nach der Genehmigung durch den Bundesrat vom 27. Juni 2007 zur provisorischen Anwendung dieser Zollkonzessionen sollte das Parlament im Frühling 2008 diesen Konzessionen definitiv zustimmen. Ausserdem wurde beschlossen, Artikel 11 des Agrarabkommens so zu formulieren, dass der GA künftigen Änderungen auch der nicht-tarifären Anhänge 3 bis 10 ohne EU-Ratsbeschluss zustimmen und somit den Anpassungsprozess beschleunigen kann. Seitens der EU müssen alle diese Änderungen noch vom Ministerrat bestätigt werden.
Anhang 3 des Agrarabkommens legt den Käsefreihandel zwischen der Schweiz und der EU auf den 1. Juni 2007 fest. Das Lizenzerfordernis für Importe in die EU kann aus administrativen Gründen voraussichtlich erst per 1. Januar 2008 abgeschafft werden. Als Übergangsregelung wurde vereinbart, dass die EU-Kommission die Lizenzgarantie für Schweizer Käse ab 1. Juni 2007 von 10 auf 1 Euro/100 kg reduziert. Sobald diese Lizenz abgeschafft ist, wird die Schweiz ihrerseits die Löschungsgebühr von 5 Fr. pro Einfuhr sowie die Generaleinfuhrbewilligung (als administrative Massnahme zur statistischen Importkontrolle für Käse) abschaffen. Danach wird für den Käsehandel zwischen der Schweiz und der EU lediglich noch ein Ursprungsnachweis verlangt.

■ AOC-Verhandlungen
In der Schlussakte zum Agrarabkommen der Bilateralen I bekräftigen die Vertragsparteien ihre Absicht, den bereits für Wein und Spirituosen geltenden Schutz von Herkunftsbezeichnungen auf weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel auszudehnen. Dabei soll ein gegenseitiger Schutz der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und der geschützten geografischen Angaben (GGA/IGP) angestrebt werden.
Der Bundesrat hat bereits im Juni 2005 ein Mandat für entsprechende Verhandlungen erteilt. Er tritt für eine globale gegenseitige Anerkennung geschützter Herkunftsbezeichnungen auf der Grundlage von Listen ein, wobei insbesondere Käsebezeichnungen im Vordergrund stehen. Nach der Verabschiedung eines EU-Ratsmandats für solche Verhandlungen im Juli 2007 wird die eigentliche Verhandlungsphase demnächst beginnen können.
Gemeinsame Agrarpolitik der EU
■ Gesundheitscheck 2008
Die bedeutendsten Stossrichtungen, welche die Europäische Kommission für einen für das Jahr 2008 vorgesehenen Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgeschlagenen hat, sind eine stärkere Entkopplung von Direktzahlungen, die Vereinfachung der Betriebsprämienregelung, die Erhöhung der obligatorischen Modulation, die Vorbereitung auf die Abschaffung der Milchquote ab 2015 und das Bemühen um Instrumente zur Krisenbewältigung, die letztlich an die Stelle öffentlicher Intervention treten sollen.
–Vereinfachung der Betriebsprämienregelung (BPR): Streichung der Prämie für Energiepflanzen in Höhe von 45 Euro/ha, der Ansprüche auf besondere Zahlungen für die Flächenstilllegung und bestimmter weiterer Ansprüche, um die gegenwärtig vier Prämienarten auf eine einzelne zu reduzieren.
–Mindestgrenze für die Gewährung von Betriebsprämien: Einführung einer Mindestschwelle, beispielsweise je Betrieb, oder die Anhebung der gegenwärtigen Schwelle von 0,3 ha Fläche, welche für die Inanspruchnahme der Beihilfe erforderlich ist.
–Obligatorische Modulation (Kürzung direkter Beihilfen zugunsten von Agrarumweltmassnahmen): Anhebung der Modulationssätze von 5% auf 6% im Jahr 2009, auf 7% im Jahr 2010 usw. bis auf 10% ab 2013.
–Stärkere Entkopplung der Direktzahlungen durch Abschaffung der Koppelungsoption von 25% der Zahlungen für Ackerkulturen, von welcher derzeit nur in Frankreich und Spanien Gebrauch gemacht wird; auf der anderen Seite die Möglichkeit zur Beibehaltung der Kopplung von 100% der Mutterkuhprämie bei fehlenden weiteren Massnahmen, um zu vermeiden, dass diese Produktionsweise in bestimmten Regionen verschwindet. Langfristig ist es aus Sicht Brüssels zwingend, die auf historischen Referenzwerten beruhende Betriebsprämienregelung durch ein hektarbezogenes regionales System von Pauschalzahlungen zu ersetzen, wie es Deutschland, England und Finnland bereits eingeführt haben. Es geht allerdings nicht darum, für jeden Hektar landwirtschaftlicher Fläche in der EU eine Zahlung in gleicher Höhe zu erreichen.
–Marktordnungsinstrumente:
–Langfristige Aufgabe des Konzepts öffentlicher Intervention, formale Aufgabe der Intervention für Schweinefleisch, die seit mehr als 30 Jahren nicht mehr angewandt wird. Der Fahrplan für die Abschaffung öffentlicher Interventionen hängt laut Brüssel von der Umsetzung alternativer Instrumente zur Krisenbewältigung wie der Ernteversicherung oder der Gegenseitigkeits-Fonds ab.
–Abschaffung der obligatorischen Flächenstilllegung von 10% und damit der Beschränkung der Produktion zu Nichtnahrungszwecken auf den betreffenden Flächen (1 Mio. t Sojaschrotäquivalent), die mit den Vereinigten Staaten im Rahmen des sog. Blair-House-Abkommen vereinbart worden ist; Beibehaltung der freiwilligen Flächenstilllegung.
–Nicht-Verlängerung des Systems der Milchquoten über 2014/15 hinaus und Suche nach Massnahmen, die es ermöglichen, dies «auf sanfte Weise» zu erreichen, beispielsweise durch schrittweise Erhöhung der Quoten oder durch Reduzierung der Höhe der Zusatzabgabe. Einführung von Unterstützungsmassnahmen über Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums oder aber durch Nutzung von bis zu 10% des nationalen oder regionalen Finanzrahmens, der für Betriebsprämien vorgesehen ist, um es den Produzenten der weniger begünstigten Regionen und der Bergregionen zu ermöglichen, dennoch ihrer Tätigkeit nachzugehen.
–Langfristige Nicht-Ausweitung der Quotenregelung für Kartoffelstärke, die gerade für zwei Jahre verlängert worden ist.
Die vorgeschlagenen Reformen für Wein, Obst und Gemüse sowie Zucker werden weiter unten erläutert.
Nach der ersten Lesung des Gemeinschaftshaushalts 2008 hat der EU-Ministerrat die Direktzahlungen und landwirtschaftlichen Massnahmen gegenüber dem Haushalt 2007 um 1,7% verringert, jene für ländliche Entwicklung hingegen um 1,6% erhöht. Der Gesamthaushalt (landwirtschaftlich und nichtlandwirtschaftlich) ist um 3,4% gestiegen und stellt 0,95% des Bruttoinlandsprodukts der EU dar. In Jahr 2007 stellt die GAP 46% des Gesamthaushalts der EU dar und somit erheblich weniger als in der Vergangenheit, vergleicht man dies mit ungefähr 60% in den neunziger Jahren und 70% in den achtziger Jahren. Der Anteil der Agrarausgaben dürfte noch weiter sinken und sich ab 2008 zum ersten Mal in der Geschichte hinter den verschiedenen Formen struktureller Unterstützung, insbesondere zugunsten der benachteiligten Gebiete der Union platzieren. Für 2013 werden ungefähr 42% erwartet, davon 9% für ländliche Entwicklung. Weitere Informationen unter: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/ l34004.htm und http://europa.eu/scadplus/leg/de/s27000.htm.
Am 11. Juni haben die Agrarminister der EU einem Vorschlag der Kommission zugestimmt, für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse eine einzige gemeinsame Marktorganisation (GMO) einzuführen um die bisherigen 21 GMO zu ersetzen. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt im derzeitigen Prozess, die GAP im Interesse der Landwirte, Behörden und Unternehmen im Agrarsektor zu straffen und zu vereinfachen. Die Schaffung einer einzigen GMO trägt dazu bei, die Rechtsvorschriften zu verschlanken und transparenter zu machen, so dass die Massnahmen leichter zugänglich werden. Sie stellt die bedeutendste technische Vereinfachung dar, welche die GAP bislang erreicht hat. Sie sollte nicht als Versuch einer Reform der Politik durch die Hintertür gewertet werden. Die einzige GMO ermöglicht die Aufhebung von beinahe 50 Rechtsakten des Rates und ersetzt mehr als 650 Artikel der bisherigen Rechtsvorschriften durch nur 200 Artikel.
Am 12. Juni 2007 haben die EU-Agrarminister einstimmig die Reform der GMO für Obst und Gemüse beschlossen (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2007/ com2007-_0017de01.pdf). Damit wird ab 1. Januar 2008 die seit 1996 gültige Marktorganisation ausser Kraft gesetzt. Letztere entsprach insbesondere aufgrund der produktionsabhängigen Erzeugungs- und Verarbeitungsbeihilfen für Tomaten, Zitrusfrüchte, Birnen, Nektarinen, Pfirsiche sowie getrocknete Feigen, Pflaumen und Trauben nicht mehr den Grundsätzen der reformierten GAP. Durch die Reform werden diese Zahlungen von der Produktionsmenge entkoppelt.
Erzeugerorganisationen
Die Attraktivität der Erzeugerorganisationen (EO) wird durch grössere Zuschüsse der Gemeinschaft erhöht. In den neuen Mitgliedstaaten werden diese von bisher 50% auf 60% aufgestockt. Auch können die Erzeuger für jedes Erzeugnis einer anderen EO beitreten, was deren Flexibilität deutlich erhöht. Die operationellen Programme (OP) werden von den Mitgliedstaaten und den EO auf Basis einer nationalen Strategie aufgestellt. Die Haushaltsmittel für die EO belaufen sich auf rund 700 Mio. Euro und werden jährlich um 50 Mio. Euro gesteigert.
Krisenmanagement
Dies erfolgt durch die EO und wird zu 50% aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert. Das Instrumentarium umfasst Grünernte/Ernteverzicht, Werbe- und Kommunikationsmassnahmen bei Marktkrisen, Aus- und Fortbildungsmassnahmen, Ernteversicherung und Finanzierung der Verwaltungskosten für die Einrichtung von Risikofonds. Marktrücknahmen durch EO finanziert die Gemeinschaft zu 50%, bei unentgeltlicher Verteilung an Schulen und ähnlichen Einrichtungen bis zu 100% der Kosten. Die Beihilfe der Gemeinschaft ist zwar weiterhin auf 4,1% des Gesamtwerts der vermarkteten Erzeugnisse begrenzt, dieser Anteil kann jedoch auf 4,6% steigen, wenn der zusätzliche Betrag nur für das Krisenmanagement verwendet wird.
Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung
Die Obst- und Gemüseanbauflächen werden auf die entkoppelten Beihilfezahlungen angerechnet, die bereits für die anderen Landwirtschaftssektoren gelten. Alle bisherigen Beihilfen für verarbeitetes Obst und Gemüse werden entkoppelt, und die einzelstaatlichen Haushaltsobergrenzen für die Betriebsprämie werden entsprechend erhöht. Insgesamt werden für die Betriebsprämienregelung 800 Mio. Euro umgeschichtet.
Umweltschutzmassnahmen
Die Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung bedeutet für die Landwirte, dass für den Bezug von Direktzahlungen, die Einhaltung von Umweltund Verbraucherschutzstandards (Cross Compliance) verbindlich ist. Ausserdem müssen in jedem Operationellen Programm mindestens 10% für Umweltmassnahmen ausgegeben werden. Für ökologische Erzeugung gibt es einen Gemeinschaftszuschuss von 60% je operationelles Programm.
Absatzförderung
Die EO können Verkaufsförderungsmassnahmen für Obst und Gemüse in ihre operationellen Programme aufnehmen. Für die Verbrauchsförderung bei Schulkindern und Jugendlichen erhöht sich der Gemeinschaftszuschuss auf 60%. Für diese Absatzförderungsmassnahmen an Schulen werden im Rahmen der allgemeinen Verordnung zur Absatzförderung zusätzlich 6 Mio. Euro bereitgestellt. Weitere 8 Mio. Euro werden zur Verfügung gestellt, um bis zu 5% der von einer Erzeugerorganisation vermarkteten Obst- und Gemüsemenge kostenlos an Schulen, Krankenhäuser und wohltätige Einrichtungen zu verteilen.
Übergangszahlungen für Beerenfrüchte
Damit sich die Erzeuger von zur Verarbeitung bestimmten Erdbeeren und Himbeeren an die Marktbedingungen anpassen können, erhalten sie übergangsweise aus dem Gemeinschaftshaushalt für eine bestimmte Hektarzahl bis zu fünf Jahre lang Direktzahlungen in Höhe von 230 Euro je ha. Die Mitgliedstaaten können diesen Betrag auf höchstens 400 Euro je ha aufstocken.
Entkoppelte Zahlungen für Obst und Gemüse in Mitgliedstaaten mit Regelung für die einheitliche Flächenzahlung
Die Mitgliedstaaten, die diese Regelung anwenden, können eine mengenunabhängige Zahlung für die bisherigen Erzeuger von Obst und Gemüse einführen. Sie müssen bis 1. November 2007 darüber entscheiden, wie viel von den Mitteln, die für die einheitliche Flächenzahlung vorgesehen sind, für die mengenunabhängigen Zahlungen verwendet werden und welche Kriterien für die Zahlungen gelten sollen.
Reform der Weinmarktordung
Die erste gemeinsame Marktorganisation für Wein wurde im Jahre 1970 eingeführt und wurde danach mehrmals geändert. Durch tiefgreifende Veränderungen der Erzeugungs- und Absatzstrukturen als auch beim Konsumverhalten der Verbraucher sind die Instrumente der seit 1998 gültigen GMO nicht mehr geeignet, die europäischen Weinproduzenten auf dem intensiv umkämpften Weltmarkt zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat die EU Kommission am 4. Juli 2007 einen Vorschlag zur

Reform der GMO Wein vorgelegt. (http://ec.europa.eu/agriculture/capreform/wine/ com2007_372_de.pdf). Als wesentliche Elemente werden darin folgende Massnahmen vorgeschlagen, die jedoch sehr kontrovers diskutiert werden und noch nicht beschlossen sind:
Abschaffung der Marktverwaltungsmassnahmen
Insbesondere die teuren und nicht WTO-konformen Marktstützungsmassnahmen sind davon betroffen: Dringlichkeitsdestillation, Beihilfen für die Destillation von Nebenerzeugnissen, Destillation von Trinkalkohol und von Wein, der aus Trauben erzeugt wurde, die nicht ausschliesslich als Keltertraubensorten eingestuft sind, Beihilfen für die private Lagerhaltung, Ausfuhrerstattungen und Beihilfen für Most zur Anreicherung von Wein.
Verbot der Anreicherung mit Saccharose
Im Zuge der Abschaffung der Beihilfen für die Herstellung von Traubenmostkonzentrat bzw. rektifizierten Traubenmostkonzentrat (RTK) soll auch die Anreicherung mit Zucker verboten werden. Dies würde bedeuten, dass die Anreicherung nur noch mit RTK oder physikalischen Verfahren (z.B. Umkehrosmose) erfolgen darf.
Rodungsprämien- und Betriebsprämienregelung
Um das Produktionspotenzial zu senken und als flankierende Massnahme zur Abschaffung der Destillationsmassnahmen, werden für die endgültige Aufgabe von Rebflächen Rodungsprämien gezahlt. Insgesamt soll damit eine Fläche von rund 200’000 ha stillgelegt werden. Diese gerodeten Rebflächen sollen danach für die Betriebsprämien berechtigt sein.
Neuanpflanzungsverbot
Das Neuanpflanzungsverbot muss im Zuge der Rodungsprämien bis 2013 verlängert werden, soll aber danach aufgehoben werden, damit wettbewerbsfähige Erzeuger ihre Produktion ausdehnen können.
Önologische Verfahren
Die Genehmigung neuer bzw. Änderung bestehender önologischer Verfahren soll auf die EU-Kommission übertragen werden, damit die Übernahme der von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) autorisierten önologischen Verfahren rascher vollzogen werden kann. Die Weinbereitung aus importierten Mosten und Weinen bleibt weiterhin verboten.
Aufmachung und Etikettierung
Weine mit geografischer Angabe sollen in Weine mit geschützter geografischer Angabe und Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung unterschieden werden. Für Weine ohne geographische Angabe (Tafelweine) soll die Angabe von Rebsorte und Jahrgang auf dem Etikett möglich sein.
Ziel der am 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Reform der Zuckermarktordnung der EU ist, die europäische Zuckererzeugung nachhaltig zu sichern. Mit der Schaffung eines von den Zuckererzeugern finanzierten Umstrukturierungsfonds zum Rückkauf von Zuckerquoten, der Senkung des Mindestpreises für Zucker um 36% und einer entkoppelten Teilkompensation soll die Zuckerproduktion bis 2010 um 6 Mio. t zurückgefahren und die Erzeugung auf produktive Standorte konzentriert werden. Die Ausfuhren von Zucker sind seit Reformbeginn auf 1,374 Mio. t pro Jahr begrenzt, während in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren durchschnittlich 4,6 Mio. t exportiert wurden.
Im ersten Wirtschaftsjahr 2006/07 wurde im Rahmen der Umstrukturierungsregelung auf rund 1,5 Mio. t Quote verzichtet. Im zweiten Anwendungsjahr 2007/08 resultierte lediglich ein Quotenverzicht von 0,7 Mio. t. Die schrittweise vorgesehene Senkung der Zuckerpreise ist für die Rübenproduzenten noch nicht und für die Verarbeiter nur mässig zu spüren. Ausgehend von einem geschätzten Überschuss von 4 Mio. t im Wirtschaftsjahr 2007/08 hat die Kommission im März 2007 beschlossen, rund 2 Mio. t aus dem Markt zu nehmen. Jedes Unternehmen muss auf eigene Rechnung eine Zuckermenge einlagern, die der Anwendung des festgesetzten Prozentsatzes auf seine Quotenerzeugung entspricht. Die aus dem Markt genommenen Mengen sind der Erzeugung des folgenden Wirtschaftsjahres anzurechnen.
Infolge einer für die Marktstabilisierung nicht ausreichenden Quotenreduktion sollen die Zuckerrübenerzeuger im Wirtschaftsjahr 2008/09 eine zusätzliche Zahlung von 237.50 Euro je t zurückgegebene Quote erhalten. Bei der endgültigen obligatorischen Quotenkürzung sollen die autonomen Kürzungen je Mitgliedstaat berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Umstrukturierungsperiode bis 2010 kann die EU-Erzeugung nötigenfalls mit einer von der Kommission beschlossenen linearen Kürzung der Quoten angepasst werden.
Die Vereinbarung mit den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) soll in seiner ursprünglichen Form bis September 2009 bestehen bleiben. Ab Oktober 2009 bis 2015 sollen die AKP-Staaten Zucker bis zu einer Menge von 3,5 Mio. t zollfrei in die EU einführen können. Mit Inkrafttreten der dritten Phase ab 2015 ist eine zoll- und quotenfreie Einfuhr von Zucker aus AKP-Staaten vorgesehen.
Der Milchsektor ist für die EU von grosser Bedeutung. Mit ungefähr 14% der gesamten landwirtschaftlichen Produktion stellt die Milch den führenden Einzelproduktsektor der EU dar. Ausserdem wird in ausnahmslos allen Mitgliedstaaten der EU Milch produziert, wenn auch mit enormen Variationen bezüglich landwirtschaftlichen Betriebsgrössen und -strukturen.
Mit der 1984 eingeführten Milchquotenregelung strebte man einerseits die Beschränkung der Milchproduktion und andererseits eine Preisstabilisierung für Milcherzeugnisse an. Wie sich bis heute herausgestellt hat, ist der Erfolg aus marktwirtschaftlicher Sicht eher gering. Es hat sich kein Marktgleichgewicht eingestellt. Der EU-Milchmarkt verzeichnete bis vor kurzem trotz der Reglementierung deutliche Überschüsse, die hochsubventioniert auf dem Weltmarkt abgegeben werden. Das EU-Milchpreisniveau liegt denn auch deutlich über demjenigen des Weltmarktes.
Die Befürworter einer Aufhebung der Quotenregelung erhoffen sich daher insbesondere einen Strukturwandel hin zu effizienteren Betriebsformen.
Gegen eine Verlängerung der Quotenregelung sprechen aber auch die notwendigen Sparmassnahmen zur Konsolidierung der Haushalte auf europäischer und nationaler Ebene, die sich auch auf die GAP mit marktwirtschaftlichem Reformdruck auswirken. Gemäss den heutigen Anzeichen kann man die Prognose wagen, dass die Quote nicht zu halten sein wird. Einige Länder wie z.B. Schweden, Dänemark, Holland oder das Vereinigte Königreich sprechen sich klar für ein Auslaufen der Quotenregelung aus. Ohne einen Vorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung läuft die Milchquotenregelung mit dem Milchjahr 2014/15 aus.
WTO
Nachdem im September 2006 die Gespräche in der Doha-Runde vorläufig ausgesetzt wurden, hat ein kleinerer Kreis von Mitgliedstaaten, welcher hauptsächlich die vier «Grossen» (USA, EU, Brasilien, Indien) umfasst, die Verhandlungen in Genf inzwischen wieder aufgenommen. Als Höhepunkt des Treffens der G4 war das Ministertreffen Ende Juni 2007 in Potsdam vorgesehen, das den notwendigen Anstoss zur Ausarbeitung eines Modalitätenpapiers durch die Vorsitzenden der Verhandlungsgruppen Landwirtschaft und Industriegüter (nachfolgend «NAMA») geben sollte. Die Minister Brasiliens und Indiens haben jedoch den Verhandlungstisch vorzeitig mit der Begründung verlassen, dass im Agrardossier aus ihrer Sicht nichts Bedeutsames vorgeschlagen worden sei. Ein Argument, dem die beiden anderen Parteien fehlenden Ehrgeiz im NAMA-Verhandlungsfeld entgegensetzten.
Dennoch wurden zwei Modalitätenpapiere von den beiden Vorsitzenden der Verhandlungsgruppen vorbereitet. Deren Inhalt spiegelt die jüngsten Diskussionen in Genf und Potsdam wider. Die Schlüsselparameter zeugen vom Gleichgewicht, das zwischen den Abbauformeln der Inlandstützung und des Marktzugangs hergestellt werden muss. Wenn die USA der weitestgehenden Verringerung ihrer Agrarsubventionen zustimmen, müssen im selben Masse auch die hohen Agrarzölle (73%) der EU und der anderen Importländer (darunter die G10 und die Schweiz) gesenkt werden. Der Agrartext zeugt somit von grossem Ehrgeiz, vor allem was den Pfeiler Marktzugang anbelangt (66–73% für das oberste Zollband), und sieht ausschliesslich im Bereich der sensiblen Erzeugnisse Flexibilitäten vor, die durch zusätzliche Einfuhrkontingente auszugleichen sind. Eine erste, sehr allgemeine Lesung der Papiere fand bei ihrer Veröffentlichung im Juli statt. Die eigentlichen Verhandlungen dürften nach der Sommerpause im September wieder aufgenommen werden. Die letzten Monate des Jahres werden darüber Aufschluss geben, ob die Mitglieder in der Lage sind, die DohaRunde in Kürze zu einem Abschluss zu bringen. Fehlt es am guten Willen, könnten die Verhandlungen ins Stocken geraten und würden erst 2009 wieder aufgenommen werden.
■ Eine neue Farm Bill für die Vereinigten Staaten?

USA
Die Protagonisten der Doha-Runde prangern die nationale Agrarpolitik der Vereinigten Staaten und insbesondere die hohe Inlandstützung an. Die für dieses Jahr vorgesehene Revision wird deshalb von den Mitgliedern der WTO mit grossem Interesse beobachtet. Die Farm Bill von 2002 (the Farm Security and Rural Investment Act) läuft Ende September 2007 aus. Der Revisionsvorschlag der US-Regierung (United States Department of Agriculture –USDA) wurde dem Repräsentantenhaus vorgelegt. Der Entwurf des USDA hat lediglich punktuelle Änderungen zum Inhalt, da er die derzeitige Struktur der internen Stützung aufrechterhält. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel wurden höher geschätzt, als bei unveränderter Fortschreibung der Farm Bill von 2002. Das USDA hat verlautbart, dass es zum jetzigen Zeitpunkt darum gehe, eine vollständige Übereinstimmung mit der Uruguay-Runde herbeizuführen und dass dieser Entwurf keine Verhandlungsposition für die Doha-Runde darstelle, aber an ein mögliches Ergebnis angepasst werden könnte.
Nach der Abstimmung im Repräsentantenhaus am 27. Juli 2007 blieb von den von der Regierung vorgeschlagenen zaghaften Reformen nicht mehr viel übrig. Der derzeitige Stand der Farm Bill 2007 (Farm, Nutrition and Bioenergy Act of 2007) hat in der Hauptsache die folgenden Punkte zum Inhalt:
–Umgestaltung der Subventionen in der Weise, dass die Gruppe der wohlhabendsten Empfänger von den Beihilfen ausgeschlossen wird. Das USDA hatte vorgeschlagen, die dreijährliche Schwelle von 2,5 Mio. USD auf jährlich 200’000 USD abzusenken. Das Repräsentantenhaus hat diesen Höchstbetrag auf 1 Mio. USD jährlich festgesetzt.
–Das Repräsentantenhaus hat sich gegen die von der Regierung initiierten Herabsetzung der garantierten Preise für bedingte Darlehen («loan deficiency payments») ausgesprochen und sie teilweise erhöht. Die WTO stuft diese Massnahme in die Amber Box ein, da sie Beihilfen zum Gegenstand hat, die bestimmten Maximalbeträgen unterliegen und produktions- und handelsverzerrende Auswirkungen haben. Falls die Doha-Runde zu einem Ergebnis führt, werden die Preise voraussichtlich herabgesetzt werden.
–Die direkten Beihilfen werden in ihrer derzeitigen Form beibehalten.
–Verstärkte Unterstützung für Umweltschutzprogramme und Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Biotreibstoffe.
–Ersetzung des auf dem Preis basierenden Systems antizyklischer Zahlungen durch ein auf dem Umsatz basierendes System (das von der WTO in die Blue Box eingestuft werden dürfte, das heisst in die Kategorie von Beihilfen, die an eine Verpflichtung zur Produktionsbeschränkung geknüpft sind). Gemäss dem USDA soll diese neue Basis ein Sicherheitsnetz gewährleisten, indem es die Beibehaltung der Förderung im Falle hoher Preise und schlechter Erträge erlaubt. Das Repräsentantenhaus hat diese Änderung angenommen, lässt den Produzenten aber die Wahl, weiterhin die alte Basis anzuwenden.
–Ausweitung von Sozialprogrammen, insbesondere der Nahrungsmittelhilfe. Die Nahrungsmittelhilfe stellte 54% des Budgets der letzten Farm Bill dar. Sie umfasst die interne Hilfe (welcher der Grossteil des Budgets zukommt) und die internationale
■ Waren aus den ärmsten Ländern werden von Zöllen und Zollkontingenten befreit
Hilfe. Die interne Hilfe umfasst beispielsweise Essensgutscheine für die Bevölkerung mit geringem Einkommen (food stamp program), ein Ernährungsprogramm für Kinder usw. Das Gesetz schreibt vor, dass die Erzeugnisse für die Nahrungsmittelhilfe aus den USA stammen müssen.
–Eine innovative Neuerung des Repräsentantenhauses ist die Pflicht zur Einführung von Ursprungsbezeichnungen für Fleisch, Obst und Gemüse.
Der materielle Inhalt der Reformen wurde dadurch verdunkelt, dass der demokratische Abgeordnete Lloyd Doggett eine Steuererhöhung für in den USA tätige ausländische Unternehmen in die Farm Bill einbrachte. Diese Massnahme wurde als Ausgleich für die Erhöhung der Sozialprogramme aufgenommen. Diese Verknüpfung hat eine Kontroverse über die Farm Bill ausgelöst und zu einer Spaltung zwischen Demokraten und Republikanern geführt.
Die Inlandstützung wurde nicht mit den Regeln der WTO in Einklang gebracht. Diesbezüglich hat der abtretende Landwirtschaftsminister Mike Johanns angekündigt, er wolle den Vorsitzenden des Agrarausschusses des Senats von der Notwendigkeit einer Farm Bill, die stärker mit den Regeln der WTO in Einklang steht, überzeugen.
Die Farm Bill wurde, wie vom Repräsentantenhaus verabschiedet, im September 2007 dem Senat vorgelegt und hat dort umfangreiche Änderungen erfahren. Die Richtung, die der Senat weisen wird, ist noch ungewiss. Das neue Gesetz wird voraussichtlich 2008 in Kraft treten.
Am wenigsten entwickelte Länder
Der befristete Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1981 über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer ist durch das vom Parlament Ende 2006 verabschiedete unbefristete Bundesgesetz (Zollpräferenzengesetz) abgelöst worden. Dieses ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.
Gestützt auf das Zollpräferenzengesetz hat der Bundesrat die Zollpräferenzenverordnung angepasst und per 1. April 2007 in Kraft gesetzt. Hauptziel dieser Ausführungsbestimmungen ist es, das schweizerische System allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten von Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem, APS) noch stärker als bisher auf die Bedürfnisse der in der Entwicklung am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländer (Least-Developed Countries, LDC) auszurichten. Diesen Ländern gleichgestellt sind Länder, die sich einer internationalen Entschuldungsinitiative angeschlossen haben und noch nicht entschuldet sind, so genannte Higly Indebted Poor Countries, HIPC-Länder. Den LDC- und HIPC-Ländern wird seit dem 1. April 2007 für Einfuhren in die Schweiz von Waren mit Ursprungsnachweis weitestgehende Zollund Kontingentsfreiheit gewährt. Vorläufig ausgenommen von dieser Regelung sind ausschliesslich Bruchreis zu Futterzwecken (vollständiger Zollabbau per 1. September 2009) sowie Rohr- oder Rübenzucker (vollständiger Abbau per 1. Juli 2009). Damit erfolgt die Liberalisierung für diese Produkte in Übereinstimmung mit der Umsetzung der entsprechenden Zollpräferenzen in der EU.
Mit diesem Schritt zählt die Schweiz zu den ersten Ländern, welche die an der WTOMinisterkonferenz von Hong Kong im Jahr 2005 gemachte Zusage des zoll- und kontingentsfreien Marktzugangs für die ärmsten Länder umsetzen. Zugleich hat der Bundesrat die dritte und letzte Etappe der «Nullzollinitiative» umgesetzt, welche er 2001 beschlossen hatte. Seit 2001 haben sich die Importe aus den LDC mehr als verdoppelt und erhöhten sich 2006 um über 80% gegenüber dem Vorjahr. Dennoch machen sie erst 0,21% (375,1 Mio. Fr.) der Gesamtimporte aus.

Nach Art. 2 Abs.2 des Zollpräferenzengesetzes kann der Bundesrat die Zollpräferenzen ändern oder aufheben, wenn durch die Gewährung solcher Präferenzen schweizerische Wirtschaftsinteressen beeinträchtigt werden könnten oder wenn Handelsströme nachhaltig gestört werden. Weil aufgrund steigender Importe von Kristallzucker, welcher mit APS-Präferenz eingeführt wird, die sog. «Doppel-Null-Lösung» für Zucker im Rahmen des Protokolls II zum Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972 in Gefahr gerät, hat der Bundesrat am 4. Juli entschieden, diese Zollpräferenz vom 1. September bis zum 31. Dezember 2007 aufzuheben. Die Zuckerimporte aus den ärmsten Entwicklungsländern sind von dieser Massnahme nicht betroffen. Bis Ende 2007 wird das EVD abklären, ob das Gewähren von Zollpräferenzen unter den geänderten Rahmenbedingungen weiterhin erforderlich ist (Indikator: Einfuhren von Kristallzucker aus Entwicklungsländern zum MFN-Ansatz), und wenn ja, wie dies unter Einhaltung internationaler Verträge und Vereinbarungen gestaltet werden könnte.
Auch die Zollpräferenzenverordnung sieht vor, dass Zollbegünstigungen in bestimmten Fällen kurzfristig ausgesetzt oder geändert werden können, z.B. wenn ein begünstigtes Land die Verwaltungszusammenarbeit bei der Kontrolle der Ursprungsnachweise oder bei der Bekämpfung betrügerischer Praktiken nicht gewährt. Zudem gibt es die Möglichkeit der Anrufung einer Schutzklausel für die Dauer von drei Monaten durch das EVD (Art. 8). Für die Beurteilung, ob dies der Fall ist, sind bestimmte Kriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören eine unübliche Zunahme der Einfuhrmengen im Vergleich zu derselben Periode des Vorjahres, eine Erhöhung des Inlandangebotes und eine stagnierende Nachfrage im Inland. Die Einfuhrdaten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Herkunft aus den LDC- und HIPC-Ländern werden deshalb laufend überwacht. Sobald die Schwelle einer unüblichen Entwicklung der Einfuhrmengen erreicht wird, erfolgt eine vertiefte Analyse der Marktverhältnisse. Bisher ergab sich diesbezüglich kein Handlungsbedarf.
Die Zollpräferenzenverordnung ermöglicht es, Waren aus fortgeschrittenen Entwicklungsländern von der Präferenzbehandlung auszunehmen (Graduation), wenn sie zu einer wesentlichen Verdrängung von Waren aus anderen Entwicklungsländern führt. So wird z.B. Rohr- und Rübenzucker aus Brasilien ab anfangs 2008 von der Präferenzregelung ausgenommen. Dies auch deshalb, weil die Gewährung der Zollbegünstigung für diese Ware der gewünschten Ausrichtung des APS auf die ärmeren Entwicklungsländer widersprechen würde.
OECD
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) hat sich im letzten Jahr mit einer Vielzahl agrarpolitischer Themen beschäftigt, welche für die gegenwärtige Schweizer Agrarpolitik sowie deren weiteren Entwicklung von besonderem Interesse sind.
–Wissenschafter verschiedenster Länder diskutierten im Rahmen eines OECD-Workshops zum Thema Jointness, wie die Produktion von landwirtschaftlichen Gütern an die Erbringung multifunktionaler Leistungen gekoppelt ist (siehe dazu Kapitel 1.1.4). Die Wissenschafter waren sich einig, dass eine Koppelung zumindest in vielen Fällen besteht, das Ausmass der Koppelung bzw. der Grad der Jointness aber sehr unterschiedlich ist und weiter erforscht werden muss.
–Langjährige Arbeiten zum Thema effektives Targeting konnten abgeschlossen werden. Dieser Forschungsbereich beschäftigt sich mit der Frage, wie agrarpolitische Instrumente gestaltet werden müssen, um politische Ziele möglichst effektiv und effizient zu erreichen. Die OECD kommt u.a. zum Schluss, dass eine politische Massnahme dann wirkungsvoll ist, wenn sie zielgerichtet ist und die Ziele klar definiert, einfach formuliert und messbar sind.
–Kompensation bei Agrarreformen von Seiten des Staates werden dann zu einer Politikoption, wenn die Reform bzw. die Strukturanpassung Gewinner und Verlierer kreiert. Die OECD-Arbeiten zeigen verschiedene Reformstrategien auf und geben Antwort auf die Frage, wer wann und in welchem Ausmass während einer Agrarreform kompensiert werden muss, damit der Reformprozess erfolgreich abgeschlossen werden kann.
–Die Politikempfehlungen zur Reduktion der Transaktionskosten sind auf besonderes Interesse gestossen. Wie beim effektiven Targeting empfiehlt die OECD zur Kostenreduktion u.a. die politischen Ziele klar, präzise und messbar zu definieren, auf allen Stufen Transparenz zu gewährleisten und die Effizienz der Administration zu erhöhen.
■ Internationale technische Konferenz über tiergenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
FAO
Das BLW organisierte vom 3. bis 7. September 2007 in Zusammenarbeit mit der FAO die Erste Internationale technische Konferenz über tiergenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Die Konferenz, die in Interlaken stattfand, stand unter dem Vorsitz des Direktors des BLW. Mehr als 300 Gäste aus aller Welt nahmen daran teil, die sowohl Regierungen und internationalen Organisationen, als auch die Zivilgesellschaft vertraten.
Im Mittelpunkt der Konferenz standen drei Schlüsselbereiche: das Wissenschaftsforum über tiergenetische Ressourcen, das am 2. September unter dem Vorsitz von Herrn Fritz Schneider, dem Vizedirektor der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft stattfand, die Vorstellung des Weltzustandsberichts über tiergenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und die Verabschiedung des Globalen Aktionsplans für tiergenetische Ressourcen in Form der Erklärung von Interlaken über tiergenetische Ressourcen.
Zeitgleich mit der Konferenz organisierte das BLW eine Ausstellung zum Thema «Biodiversität, Ernährung und Kultur – Vielfalt der Nutztiere entdecken». 20 Schweizer Organisationen stellten sowohl ihre Tätigkeiten, als auch ihre Erzeugnisse vor. Die Ausstellung umfasste zwei Bereiche: eine Tierschau und eine Ausstellung über Themen, welche die Biodiversität, Ernährung und Kultur betreffen. Die Ausstellung hatte zum Ziel, die Bedeutung der Erhaltung der Vielfalt der Nutztierrassen für die Versorgungssicherheit, das Marktangebot und die kulturellen Aspekte des täglichen Lebens aufzuzeigen.
Die Hauptziele der Konferenz waren, einen Konsens über die vordringlichen Massnahmen zu finden, die zur nachhaltigen Nutzung, Entwicklung und Erhaltung der tiergenetischen Ressourcen getroffen werden müssen, sowie eine Sensibilisierung für die verschiedenen Funktionen und den Wert dieser lebenswichtigen Ressourcen und die Bedeutung, die ihnen zukommt.
■ Zustand der tiergenetischen Ressourcen
Von besonderem Interesse war für die Teilnehmer der Weltzustandsbericht über tiergenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Dieses Dokument wurde im Rahmen eines langen, koordinierten Vorbereitungsprozesses seit 2001 vom Zentrum für weltweite Koordination tiergenetischer Ressourcen der FAO erarbeitet. Er wurde auf der Grundlage nationaler Berichte erstellt – insgesamt 169, darunter derjenige der Schweiz –, die von den Mitgliedstaaten eingereicht wurden, sowie von Berichten verschiedener internationaler Organisationen. Diese Berichte haben den Zustand und die Entwicklung der tiergenetischen Ressourcen, den tatsächlichen und den möglichen Beitrag von Zuchttieren für die Ernährung, die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung sowie den Zustand der verfügbaren nationalen Kapazitäten zur Bewirtschaftung dieser Ressourcen aufgezeigt. Sie haben auch den bedeutenden und unersetzlichen Beitrag der verschiedenen Zuchttiere zur Ernährungssicherheit und der wirtschaftlichen Entwicklung der Länder aufgezeigt. Sie haben aber auch gezeigt, dass die tiergenetischen Ressourcen noch längst nicht in vollem Umfang genutzt werden, und haben die besorgniserregende Erosion der genetischen Vielfalt sowohl in den

entwickelten Ländern als auch in den Entwicklungsländern dargestellt. Diese Generosion, die vielfältige Ursachen hat, könnte die Fähigkeit der Bauern beeinträchtigen, sich den Veränderungen der Umwelt und der sozioökonomischen Gegebenheiten, insbesondere der Entwicklung der Ernährungsgewohnheiten und den Wünschen der Konsumenten anzupassen.
An der Konferenz wurde die Publikation des Weltzustandsberichts über tiergenetische Ressourcen als Referenzstudie in diesem Bereich begrüsst. Diese soll in Zukunft als Grundlage für Massnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der tiergenetischen Ressourcen dienen.
Der Weltzustandsbericht über tiergenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.#fao.#org/AG/ againfo/programmes/fr/genetics/ITC_docs.#html
An der Konferenz wurde der Globale Aktionsplan für tiergenetische Ressourcen verabschiedet. Die Konferenz erkannte an, dass der Plan einen wirksamen und bedeutsamen internationalen Rahmen zur Sicherstellung der Nutzung, Entwicklung und Erhaltung der tiergenetischen Ressourcen für die Ernährung und die Landwirtschaft bietet und dass er zu den Bemühungen um die Gewährleistung der Ernährungssicherheit der Weltbevölkerung und der Beseitigung der Armut beitragen kann.

Der Globale Aktionsplan umfasst die strategischen Prioritäten, welche die vorzunehmenden Interventionen festlegen und die in den folgenden vier Hauptbereichen zusammengefasst sind:
1. Charakterisierung, Erfassung und Überwachung der Tendenzen und Risiken. Dieser Bereich umfasst die Massnahmen, welche ein in sich stimmiges und effizientes Konzept für die Klassifizierung der tiergenetischen Ressourcen sicherstellen, das eine entscheidende Voraussetzung für deren Erhaltung und nachhaltige Nutzung ist.
2. Nachhaltige Nutzung und Entwicklung. Es handelt sich dabei um Massnahmen, welche die Nachhaltigkeit der Tierproduktionssysteme zur Ernährungssicherheit und zur ländlichen Entwicklung sicherstellen sollen.
3. Erhaltung der tiergenetischen Ressourcen. Dieser Bereich umfasst die Massnahmen, die erforderlich sind, um die genetische Vielfalt und Integrität zum Nutzen derzeitiger und zukünftiger Generationen zu erhalten.
4. Politiken, Institutionen und Ausbau der Kapazitäten. Die Massnahmen dieses Bereichs zielen unmittelbar auf die Hauptprobleme der praktischen Umsetzung und beruhen auf einer kohärenten und synergetischen Entwicklung der erforderlichen Institutionen und Kapazitäten.
Die Umsetzung des Globalen Aktionsplans wird bedeutende, langfristige strategische Investitionen erfordern sowie Massnahmen zur Dynamisierung der regionalen und internationalen Programme für die tiergenetischen Ressourcen. Dieser Prozess soll die Beteiligung der Landwirte, der nomadisierenden Viehzüchter und anderer Züchter, der eingeborenen und ortsansässigen Gemeinschaften, der Organisationen und der Institutionen sowie der Zivilgesellschaft fördern und unterstützen. In diesem Zusammenhang wird die regionale und internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung sein. Die Umsetzung des Globalen Aktionsplans wird durch die Kommission für genetische Ressourcen der FAO überwacht und geleitet werden.
Die Konferenz geht aber davon aus, dass die Hauptverantwortung für die Umsetzung des Globalen Aktionsplans für tiergenetische Ressourcen den Regierungen obliegt und dass es wirksamer nationaler Koordinierungszentren bedarf. Jedes Land wird seine eigenen Prioritäten im Lichte derjenigen des Globalen Aktionsplans und im Rahmen seiner Bedürfnisse im Bereich der Entwicklung der Landwirtschaft und der Ernährung bestimmen. Die Konferenz hat auch die bedeutende Rolle der FAO bei der Unterstützung der Bemühungen der Länder zur Umsetzung des Aktionsplans hervorgehoben, insbesondere die Unterstützung der Entwicklungsländer und der Transitionsländer bei der Bewirtschaftung dieser Ressourcen.
Die Konferenz endete mit der Verabschiedung der Erklärung von Interlaken. In dieser haben sich die Teilnehmer verpflichtet, entsprechend ihrer Möglichkeiten und Ressourcen, die notwendigen Massnahmen zur Konkretisierung des Globalen Aktionsplans zu ergreifen, damit die nachhaltige Nutzung, die Entwicklung und die Bewahrung der tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Ziel sichergestellt werden kann, die weltweite Ernährungssicherheit zu stärken, den Ernährungszustand der Menschen zu verbessern und einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung zu leisten.
■ Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe im Hoch
3.2Internationale Vergleiche
In den bisherigen Agrarberichten wurde jeweils ein Vergleich von Produzenten- und Konsumentenpreisen zwischen verschiedenen EU-Ländern und der Schweiz präsentiert. Dabei wurden die Entwicklungen der letzten drei Jahre und als Referenz der Durchschnitt der Jahre 1990/92 dargestellt. Bei diesen Vergleichen standen die längerfristigen Entwicklungen im Vordergrund. Auf die aktuelle Situation wurde nicht eingegangen. Da in diesem Jahr die Weltmarktpreise bei wichtigen Pflanzenbauprodukten und bei der Milch sehr stark angestiegen sind, wird in diesem Agrarbericht nachfolgend auf diese Thematik eingegangen.
Im Jahr 2007 sind die Weltmarktpreise für verschiedene landwirtschaftliche Rohstoffe im pflanzlichen Bereich und für Milchpulver und Butter markant angestiegen. So erhöhten sich die Preise für Weizen innerhalb eines Jahres von rund 20 Fr. je 100 kg auf gegen 40 Fr. je 100 kg. Dieselbe Preisbewegung kann bei der Gerste beobachtet werden. Höher sind auch die Maispreise und die Preise für Ölsaaten. Noch ausgeprägter als bei den pflanzlichen Produkten war die Entwicklung bei Milchpulver und Butter. So stiegen die Milchpulverpreise innerhalb eines Jahres von 2,8 Fr. je kg auf 5,8 Fr. je kg und Butter von 2,1 Fr. je kg auf 4,4 Fr. je kg. Diese Preiserhöhungen haben sich auch auf die Milchpreise für die Produzenten durchgeschlagen. In Deutschland und Österreich werden Preise bis 65 Rp. je kg bezahlt, im Einzelfall sogar darüber. Der durchschnittlich in der EU ausbezahlte Preis dürfte Ende Jahr zwischen 55 und 60 Rp. zu liegen kommen.

Preise 2007 für Weizen, Gerste, Körnermais und Milch in der Schweiz sowie Milch in Deutschland: August 2007; Preise 2007 für Gemüse: Januar–September.
Gemüse Schweiz: franko Grossverteiler Richtpreise; Gemüse Deutschland: Grossmärkte
Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, SBV, SZG, SOV, swiss granum, swisspatat, ZMP
Die stark gestiegenen Weltmarktpreise wirken sich nur wenig auf die Schweizer Produzentenpreise aus, da die Schweizer Landwirtschaft durch Zölle geschützt ist. Entsprechend bleiben die weltweiten Entwicklungen praktisch ohne Einfluss auf die Einkommenssituation der Schweizer Bauern im Jahr 2007. Diese haben aber zur Folge, dass der Preisabstand bei den angesprochenen Produkten sich sehr stark verringert hat. Waren die Produzentenpreise bei wichtigen Ackerbauprodukten wie Weizen, Gerste, Ölsaaten oder Mais in der Schweiz 2006 noch zwei bis drei Mal so hoch wie in der EU, so verringerte sich diese Differenz auf einen Faktor 1 bis 1,5. Auch die Differenz bei der Milch dürfte stark zurück gehen. In den letzten Jahren lag der Unterschied zur EU bei rund 30 Rp. Bis Ende Jahr dürfte die Differenz noch bei 10 bis 15 Rp. liegen, sich also halbieren. Schweizer Rohstoffe haben also innerhalb eines Jahres in bedeutendem Ausmass an Wettbewerbskraft gewonnen.
Preisbewegungen wie bei den Ackerbauprodukten oder bei der Milch sind beim Fleisch nicht zu beobachten. Dies könnte sich aber nächstes Jahr ändern, insbesondere bei Geflügel- und bei Schweinefleisch. Dieses Fleisch wird mit Kraftfutter produziert, welches als Folge der starken Erhöhung bei den Ackerbauprodukten ebenfalls wesentlich teurer wird. Da der Anteil der Futterkosten bei diesen Fleischarten bis 50% ausmacht, könnten sich deren Produzentenpreise bis 25% erhöhen. Ohne solche Preiserhöhungen müssten viele Produzenten in der EU die Produktion aufgeben, da sie z.B. in Deutschland schon heute kaum überleben können.

■ Auswirkungen auf die Konsumentenpreise
Höhere Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe wirkten sich in der EU bis zum September ebenfalls auf die Konsumentenpreise aus. Gestiegen sind insbesondere die Preise für Butter und Rahm. So müssen die Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland für Butter im September 2007 knapp 60% mehr bezahlen als im September 2006. Die Preise für Milch und Milchprodukte zusammengenommen stiegen in dieser Zeitspanne um 22%. Gestiegen sind die Preise auch bei Geflügel, Eier und Obst, während sie bei Gemüse und Kartoffeln abgenommen haben. Für einen gewichteten Warenkorb von frischen Produkten haben die Preise in Deutschland im September 2007 gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 6% zugenommen. In der Schweiz haben sich die Konsumentenpreise bis September nur ganz leicht (+0,3% seit Jahresbeginn) nach oben bewegt. Preisanpassungen dürften aber auch in der Schweiz auf die Konsumenten und Konsumentinnen zukommen, so z.B. beim Brot, bei gewissen Milchprodukten oder bei den Spaghettis.
Veränderung der Verbraucherpreise1 zwischen September 2006 und September 2007 in Deutschland
Frischprodukte insgesamt Fleisch Geflügel Wurst und Fleischwaren
1 Basis: Alle Produkte im ZMP-Verbraucherpreispanel; gewichtet mit Mengen des jeweiligen Vorjahresmonat
Ganz allgemein wirkt sich die Rohstoffverteuerung unterschiedlich auf die Konsumentenpreise aus. So verteuert eine Verdoppelung des Weizenpreises den Brotpreis um ca. 15%, da die Rohstoffkosten beim Brot nur ungefähr 15% ausmachen. Bei einem Liter Konsummilch könnte sich die Erhöhung des Produzentenpreises hingegen eins zu eins auf die Konsumentenpreise auswirken. Insgesamt machen die Rohstoffkosten nur etwa 20% an den gesamten Ausgaben für die Nahrungsmittel aus. Eine Erhöhung der Rohstoffkosten um z.B. durchschnittlich 50% dürfte die Ausgaben für Nahrungsmittel damit nur um 10% verteuern.
■ Wie nachhaltig sind die Preissteigerungen?
Preisausschläge nach oben gab es auf den internationalen Agrarmärkten in den letzten 20 Jahren immer wieder. Sie waren meist von kurzer Dauer und bei den Pflanzenbauprodukten die Folge von weit unterdurchschnittlichen Ernten. Dies trifft für die aktuelle Situation nicht zu. Die Ernte von Weizen und Futtergetreide (z.B. Mais und Gerste) dürfte im Jahr 2007 im Vergleich der letzten 10 Jahre sehr hoch ausfallen. Die hohe Ernte kann aber die Nachfrage nicht decken. Mit Ausnahme von 2004 war dies seit 1999 stets der Fall. Die hohen Lagerbestände erlaubten es lange, diese Marktunterversorgung auszugleichen. Entsprechend verharrten die Preise auf tiefem Niveau. Die Lager sind 2006 auf 15% des Jahresverbrauchs gefallen, ein Niveau, welches in Handelskreisen als kritisch betrachtet wird. International werden Reserven in der Höhe
von 17% als untere Schwelle erachtet, um eine problemlose Versorgung sicherstellen zu können. Zwar wurde in der Saison 2007/08 rund 15 Mio. ha mehr Getreide angebaut. Ungünstige Wetterverhältnisse verhinderten aber, dass die Ernte die enge Versorgungslage verbessern kann. Da die Ernte 2007 die Nachfrage wieder nicht decken kann und damit ein weiterer Lagerabbau stattfindet, haben die Preise reagiert. Ähnlich präsentiert sich die Situation bei der Milch. Seit 2004 wurde weniger Milch produziert als nachgefragt. Mit dem Abbau von Lagerbeständen bei Butter und Magermichpulver konnte diese Unterversorgung bis 2007 ausgeglichen werden. Nach dem vollständigen Abbau der Lager schlug die Knappheit voll auf den Preis dieser Produkte durch.
Die aktuelle Preishausse kann also nicht aus einem einmaligen Ereignis abgeleitet werden, sondern ist die Folge einer bereits länger andauernden Entwicklung: Das Angebot stieg weniger stark an als die Nachfrage. Die künftige Entwicklung der Preise ist von verschiedenen Faktoren auf der Nachfrage- und Angebotsseite abhängig. Nachfolgend wird auf diese Faktoren näher eingegangen.
Die zukünftige Nachfrage nach landwirtschaftlichen Rohstoffen wird im wesentlichen beeinflusst durch:
–Zunahme der Weltbevölkerung: Jährlich nimmt die Anzahl Menschen auf der Erde zwischen 70 und 80 Mio. zu. Dies bedeutet, dass die Menge an Nahrungskalorien jährlich um über 1% zunehmen muss, um die zusätzlichen Menschen ausreichend ernähren zu können.
–Wirtschaftliche Entwicklung: Höhere Einkommen haben zur Folge, dass vermehrt Fleisch und Milchprodukte nachgefragt werden. Eine Zunahme der Fleisch- und Milchproduktion bewirkt, dass mehr Ackerbauprodukte als Viehfutter eingesetzt werden und nicht mehr der direkten menschlichen Ernährung zur Verfügung stehen. Mit der tierischen Produktion ist ein Effizienzverlust verbunden. Für eine Kalorie aus der Tierproduktion müssen 2 bis 7 Kalorien pflanzliche Produkte eingesetzt werden.
–Energienachfrage: Treibstoffe aus Biomasse haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie sollen dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu verringern und insbesondere in den USA die Abhängigkeit von Ölimporten zu reduzieren. Die für die Treibstoffproduktion verwendeten Ackerbauprodukte stehen der direkten menschlichen Ernährung nicht mehr zur Verfügung. Teilweise können die Reststoffe als Viehfutter eingesetzt werden. In den USA wird davon ausgegangen, dass bis 2010 rund ein Drittel der Maisernte für die Ethanolproduktion eingesetzt wird. In Deutschland werden aktuell gegen 2 von 12 Mio. ha Ackerland für Energiezwecke verwendet.
■ Angebot
Die allgemeinen Entwicklungstendenzen auf der Nachfrageseite lassen für die nächsten 5 Jahre erwarten, dass die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Rohstoffen weiter zunehmen dürfte. Falls die Preise hoch bleiben, ist allerdings mit einer Abschwächung der Zunahme zu rechnen.
Das landwirtschaftliche Angebot ist einerseits von den ökonomischen Rahmenbedingungen, anderseits von der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen abhängig.
–Ökonomische Rahmenbedingungen: Die trotz Hunger auf den Weltmärkten bestehenden strukturellen Überschüsse bei landwirtschaftlichen Rohstoffen haben in den letzten ca. 50 Jahren zu laufend tieferen Produzentenpreisen geführt. Der technische Fortschritt in der Pflanzenzüchtung und der Einsatz von Mineraldünger und synthetischen Pflanzenschutzmitteln haben zum grossen Angebot beigetragen. Dank des technischen Fortschritts und laufenden strukturellen Anpassungen war es den Landwirten aber auch möglich, trotz tieferen Produzentenpreisen ausreichend finanzielle Mittel zu erwirtschaften für Ersatz- und Neuinvestitionen und für den Lebensunterhalt. In den letzten Jahren wurde das wirtschaftliche Überleben aber auch für effiziente Betriebe immer schwieriger. Laufend steigenden Kosten standen stagnierende oder fallende Produktepreise gegenüber und Rationalisierungsreserven gab es für diese Betriebe kaum mehr. So wurde in Grossbritannien in den letzten Jahren die verfügbare Milchquote längst nicht mehr gemolken.
–Natürliche Ressourcen: Für die landwirtschaftliche Produktion sind gute Böden, ausreichend Wasser und günstige Wetterbedingungen unabdingbare Voraussetzungen. Die Möglichkeiten der Photosynthese begrenzen zudem die Produktion je Flächeneinheit. Vom Festland auf der Erdoberfläche (14,8 Mrd. ha) sind mehr als ein Drittel Eisfläche und andere unproduktive Flächen wie Hochgebirge oder Wüsten (5,6 Mrd. ha). Knapp ein Drittel ist Wald (4,2 Mrd. ha) und ein Drittel wird landwirtschaftlich (5,0 Mrd. ha) genutzt, davon 1,5 Mrd. ha als Ackerland und als Dauerkulturen. Bei der übrigen Fläche handelt es sich um Gras- und Weideland und um extensiv genutzte Steppe. Gemäss FAO wäre es möglich, insgesamt rund 1,63 Mrd. ha intensiv landwirtschaftlich zu nutzen. Die Flächenreserven auf welchen die Produktion intensiviert werden kann, sind also begrenzt. In den letzten Jahren haben sich auch die Fortschritte bei den Ertragszuwächsen abgeschwächt, sowohl im Pflanzenbau als auch in der Tierproduktion. Insgesamt wird auch davon ausgegangen, dass mit dem Klimawandel die Bedingungen für die landwirtschaftliche Produktion in vielen Regionen schwieriger werden.
Kurz- und mittelfristig hängt das Angebot davon ab, wie sich die Produzentenpreise entwickeln und wie das Wetter die laufenden Ernten beeinflusst. Höhere Produzentenpreise werden sich positiv auf die Investitionstätigkeit auswirken und das Angebot tendenziell erhöhen. Allerdings ist zu beobachten, dass eine Flächenausdehnung bei einem Produkt zu Einschränkungen bei anderen Produkten führen kann. Eine generelle Flächenausdehnung ist immer schwieriger zu realisieren und geht oft zu Lasten von Flächen, welche für die Erhaltung der Biodiversität wichtig wären. Eine kritische Komponente wird auch in den nächsten Jahren das Wetter sein. Denkbar ist in einem Jahr eine sehr gute Ernte wie z.B. 2004, als weltweit gute Bedingungen vorherrschten. Insgesamt wahrscheinlicher sind aber Ernten, welche durch die Witterungseinflüsse wie in den letzten Jahren negativ beeinflusst werden.
Insgesamt lässt sich aus der Analyse von Nachfrage und Angebot schliessen, dass die Wahrscheinlichkeit für ein höheres Preisniveau grösser ist als dass es wieder auf die tiefsten Werte der letzten 10 Jahre zurückfällt. Die Möglichkeiten zur kostengünstigen Ausdehnung des Angebots sind in allen Bereichen beschränkt. Es sind schon erhebliche Anstrengungen und damit entsprechende Anreize in Form von angepassten Preisen notwendig, damit das Angebot der Nachfrage folgen kann. Ein witterungsbedingt günstiges Jahr kann zwar die Situation entschärfen, genauso gut ist es aber auch möglich, dass ungünstige Verhältnisse einen weiteren markanten Preisschub nach oben auslösen könnten. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass Ausschläge nach oben und nach unten häufiger werden, da die landwirtschaftlichen Märkte schon bei kleinen Ungleichgewichten unverhältnismässig stark reagieren.
Längerfristig dürfte es entscheidend sein, zur heute in Produktion stehenden Fläche Sorge zu tragen und sie nachhaltig zu bewirtschaften. Aktuell ist dies bei weitem nicht immer der Fall. Auf der einen Seite verursacht die intensive Produktion erhebliche Umweltprobleme und degradiert beste landwirtschaftliche Böden, auf der anderen Seite werden Grenzertragslagen zu intensiv mit Vieh bestossen und werden zu Wüste. Bestes landwirtschaftliches Land geht auch laufend an Siedlungen und Infrastrukturen verloren.
Die längerfristige Sicherung der natürlichen Ressourcen als Grundlage zur Produktion landwirtschaftlicher Rohstoffe kann nicht allein über den marktwirtschaftlichen Wettbewerb gewährleistet werden. In der neoklassischen Theorie kommen die natürlichen Ressourcen nicht vor. Konkret bedeutet dies, dass es bei der Preisbildung durch den Markt keine Rolle spielt, ob bei der Produktion auf die längerfristige Erhaltung der Ressourcen Rücksicht genommen wurde oder nicht. Ein entsprechender Rahmen ist unabdingbar, damit die Böden nachhaltig genutzt werden. Da die natürlichen Bedingungen aber sehr unterschiedlich sind, kann dieser Rahmen nicht weltweit derselbe sein. Er ist vielmehr den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Ausserdem ist es so, dass die Kosten der Bewirtschaftung sehr unterschiedlich sind. So lässt sich z.B. das Berggebiet in der Schweiz nicht gleich kostengünstig bewirtschaften wie das Talgebiet. Damit eine nachhaltige Versorgung längerfristig gewährleistet ist, sind aber Flächen mit ganz unterschiedlichen Bewirtschaftungskosten in der Produktion zu halten. Entsprechend sind die Rahmenbedingungen zu gestalten.
Mitarbeit am Agrarbericht 2007
■ Projektleitung, Werner Harder
Sekretariat
■ Autoren
Alessandro Rossi
Monique Bühlmann
■ Bedeutung und Lage der Landwirtschaft
Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft
Alessandro Rossi
Märkte
Jacques Gerber, Simon Hasler, Katja Hinterberger, Stefan Rösch, Beat Ryser, Hans-Ulrich Tagmann
Wirtschaftliche Lage
Vinzenz Jung, Fabian Riesen
Soziales
Esther Grossenbacher
Ökologie und Ethologie
Brigitte Decrausaz, Reto Burkard, Elvira Eberhard, Esther Grossenbacher
■ Agrarpolitische Massnahmen
Produktion und Absatz
Jacques Gerber
Übergreifende Instrumente
Friedrich Brand, Jean-Marc Chappuis, Emanuel Golder, Samuel Heger, Jacques Henchoz
Milchwirtschaft
Katja Hinterberger
Viehwirtschaft
Simon Hasler
Pflanzenbau
Beat Ryser, Hans-Ulrich Tagmann
Direktzahlungen
Thomas Maier, Daniel Meyer, Hugo Roggo, Olivier Roux, Beat Tschumi, Michael Weber, Conrad Widmer
Grundlagenverbesserung
Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen
René Weber, Gustav Munz, Willi Riedo, Anton Stübi
Forschung, Gestüt, Beratung, Berufsbildung, CIEA
Anton Stöckli, Urs Gantner, Geneviève Gassmann, Markus Lötscher, Pierre-André Poncet
Produktionsmittel
Lukas Barth, Elisabeth Bosshard, Jacques Clément, Markus Hardegger, Beat Schmitter
Tierzucht
Karin Wohlfender
Sektion Finanzinspektorat
Rolf Enggist
■ Internationale Aspekte
Internationale Entwicklungen
Krisztina Bende, Friedrich Brand, Jean Girardin, Gisèle Jungo, Hubert Poffet, Fabian Riesen
Internationale Vergleiche
Werner Harder
■ Übersetzungsdienste Deutsch: Yvonne Arnold
Französisch: Elisabeth Tschanz, Pierre-Yves Barrelet, Yvan Bourquard, Odile Derossi, Giovanna Mele, Magdalena Zajac
Italienisch: Patrizia Singaram, Federica Steffanini, Simona Stückrad
■ Internet Denise Kummer
■ Technische Unterstützung Hanspeter Leu, Peter Müller
■■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Strukturen
Tabelle 3
Beschäftigte in Betrieben, die der Landwirtschaft vor- oder nachgelagert sind
1Anteil, entsprechend dem Anteil der Landwirtschaft an den Bauinvestitionen
2Anteil, entsprechend dem Anteil der landwirtschaftlichen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung, Schätzung auf der Basis der Volkszählungsergebnisse
3Anteil, entsprechend dem Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft am Total der Beschäftigten, Schätzung auf der Basis der Betriebszählungsergebnisse
4Anteil, entsprechend dem Anteil der landwirtschaftlichen Unternehmungen am Total der Unternehmungen, Schätzung auf der Basis der Betriebszählungsergebnisse
Quellen: BFS, SBV, BLW
■■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Märkte
1 provisorisch
2 Durchschnitt der Jahre 1990/93
3 Veränderung 1990/93–2003/06
Quellen:
Milch und -produkte: SBV (1990–98), ab 1999 TSM
Fleisch: Proviande
Eier: Aviforum
Getreide, Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV
Obst: Schweizerischer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais
Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau
Wein: BLW, Kantone
1 Durchschnitt der Jahre 1990/93
2 Veränderung 1990/93–2003/06
3 Preise franko Schlachthof, ausgenommen Fleischschweine ab Hof, QM: Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch
4 Preis gilt nicht für Übermengen
Quellen: Milch: BLW
Schlachtvieh, Geflügel, Eier: SBV
Getreide, Hackfrüchte und Ölsaaten: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Obst: Schweizerischer Obstverband und Interprofession des fruits et légumes du Valais; handelt sich um definitive Produzenten-Richtpreise
Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau; Preise entsprechen Stufe franko Grossverteiler.
Tabelle 13
Konsumentenpreise
1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 2 Veränderung 1990/93–2003/06
Milch, Fleisch (Warenkorb aus Labelfleisch und konventionell produziertem Fleisch): BLW Pflanzenbau und pflanzliche Produkte: BLW, BFS
1 inkl. Müllereiprodukte und Auswuchs von Brotgetreide, jedoch ohne Ölkuchen; ohne Berücksichtigung der Vorräteveränderungen
2 einschliesslich Hartweizen, Speisehafer, Speisegerste und Mais
3 Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Pflaumen, Aprikosen und Pfirsiche
4 Anteil der Inlandproduktion am Gewicht des verkaufsfertigen Fleisches und der Fleischwaren
5 einschliesslich Fleisch von Pferden, Ziegen, Kaninchen sowie Wildbret, Fische, Krusten- und Weichtiere
6 verdauliche Energie in Joules, alkoholische Getränke eingeschlossen
7 ohne aus importierten Futtermitteln hergestellte tierische Produkte
8 Inlandproduktion zu Produzentenpreisen, Einfuhr zu Preisen der Handelsstatistik (franko Grenze unverzollt) berechnet
■■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Wirtschaftliche Ergebnisse
Alle Ergebnisse wurden revidiert (vgl. Anhang Seite A59)
1Halbdefinitiv, Stand 11.09.2007
2 Provisorisch, Stand 11.09.2007
3Schätzung, Stand 11.09.2007
4wird in der Literatur und Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet
die Summe der
Tabelle 17
Betriebsergebnisse: Alle Regionen
1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1990: 6.40%; 1991: 6.23%; 1992: 6.42%; 2003: 2.63%; 2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
* Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden. Für die Jahre 1990/92 fehlen die Informationen, vgl. Erläuterungen im Textteil.
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Betriebsergebnisse: Talregion*
1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1990: 6.40%; 1991: 6.23%; 1992: 6.42%; 2003: 2.63%; 2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
* Talregion: Ackerbauzone plus Übergangszonen
**Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden. Für die Jahre 1990/92 fehlen die Informationen, vgl. Erläuterungen im Textteil.
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Tabelle 19
Betriebsergebnisse: Hügelregion*
der Bundesobligationen (1990: 6.40%; 1991: 6.23%; 1992: 6.42%; 2003: 2.63%; 2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
* Hügelregion: Hügelzone und Bergzone I
** Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden. Für die Jahre 1990/92 fehlen die Informationen, vgl. Erläuterungen im Textteil.
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Betriebsergebnisse: Bergregion*
zum
der
(1990: 6.40%; 1991: 6.23%; 1992: 6.42%; 2003: 2.63%; 2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
* Bergregion: Bergzonen II bis IV
** Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden. Für die Jahre 1990/92 fehlen die Informationen, vgl. Erläuterungen im Textteil.
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Tabelle 21a
Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 2004/06
1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
* neue Betriebstypologie FAT99
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Tabelle 21b
Betriebsergebnisse nach Betriebstypen*2004/06
1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
* neue Betriebstypologie FAT99
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Tabelle 22
Betriebsergebnisse nach Quartilen: Alle Regionen 2004/06
1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2003: 2.63%; 2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Tabelle 23
Betriebsergebnisse nach Quartilen: Talregion* 2004/06
1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
*Talregion: Ackerbauzone plus ÜbergangszonenQuelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Tabelle 24
Betriebsergebnisse nach Quartilen: Hügelregion* 2004/06
554
1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
*Hügelregion: Hügelzone und Bergzone I
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Tabelle 25
Betriebsergebnisse nach Quartilen: Bergregion* 2004/06
571
1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2004: 2.73%; 2005: 2.11%; 2006: 2.50%)
2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen
3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen
4Cashflow zu Investitionen total
5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total
6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung
7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung
8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung
9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung
10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb
11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb
12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)
*Bergregion: Bergzonen II bis IV
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Tabelle 26
Betriebsergebnisse nach Regionen, Betriebstypen und Quartilen: 1990/92–2004/06
EinheitAnderes Pferde/Schafe/Veredlung RindviehZiegen
■■■■■■■■■■■■■■■■■
Tabellen Ausgaben des Bundes
Ausgaben für Produktion und Absatz
Tabelle 30
Ausgaben Pflanzenbau
1 Im Budget 2004 neu in der Rubrik «übrige Sachausgaben» (3190.000)
2 ehemals Förderung des Rebbaus
3 Weinabsatzförderung im Ausland / In der Rechnung 2003 sind die Umstellungsbeiträge für Wein enthalten / Ab dem Jahre 2004 ist die Absatzförderung in der Rubrik 3601.200 enthalten
4 ohne Ölsaaten
5 In der Rechnung 2005 wurden 28,5 Mio. Fr. für die Ernte 2004 und 17,5 Mio. Fr. für die Ernte 2005 ausbezahlt, in der Rechnung 2006 wurden 11,3 Mio. Fr. für die Ernte 2005 und 18,3 Mio. für die Ernte 2006 ausbezahlt. Quellen: Staatsrechnung, BLW
Ausgaben für Direktzahlungen
Tabelle 31
Entwicklung der Direktzahlungen
Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte betreffend Direktzahlungen beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs. Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.
Tabelle 32b
nach
der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet
Tabelle 34a
Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2006
Tabelle 34b
Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2006
StreueflächenHecken, Feld- und Ufergehölze
1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet
Tabelle 34c
Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2006
nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet
Tabelle 34d
Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2006
AckerschonstreifenHochstamm-Feldobstbäume
1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet
Tabelle 35
Beiträge für biologische Qualität und Vernetzung 2006
Tabelle 36
Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps 2006
1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet
Tabelle 37
Beiträge für besonders tierfreundliche Haltung von Nutztieren 2006
Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet
Tabelle 38
Beteiligung am BTS-Programm 2006
Tabelle 39
Beteiligung am RAUS-Programm 2006
Tabelle 40a
Sömmerungsbeiträge 2006
KantoneSchafe Kühe gemolken, Milchschafe Übrige Raufutter Betriebe und (ohne Milchschafe)und Milchziegen 1 verzehrende TiereBeiträge Total
Tabelle 40b
Sömmerungsstatistik 2006: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen
Tabelle 41a
Direktzahlungen auf Betriebsebene1: nach Zonen und Grössenklassen 2006
Tabelle 41b
Direktzahlungen auf Betriebsebene1: nach Zonen und Grössenklassen 2006
Tabelle 41c
Direktzahlungen auf Betriebsebene1: nach Zonen und Grössenklassen 2006
Tabelle 42
Direktzahlungen auf Betriebsebene1 : nach Regionen 2006
Falls Anzahl kontrollierter Betriebe > Anzahl direktzahlungsberechtigter Betriebe, gibt es mehr angemeldete als direktzahlungsberechtigte Betriebe in diesem Kanton Quelle: AGIS und Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen 2006
ÖLN-Kontrollen 2006
Falls Anzahl kontrollierter Betriebe > Anzahl direktzahlungsberechtigter Betriebe, gibt es mehr angemeldete als direktzahlungsberechtigte Betriebe in diesem Kanton
Quelle: AGIS und Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen 2006
Ausgaben für Grundlagenverbesserung
Tabelle 44
An die Kantone ausbezahlte Beiträge 2006
Tabelle 45
Tabelle 46
Von den Kantonen bewilligte Investitionskredite 2006
Tabelle 47
Investitionskredite nach Massnahmenkategorien 2006 (ohne Baukredite) KantonStarthilfeKauf
Tabelle 48
Von den Kantonen bewilligte Betriebshilfedarlehen 2006 (Bundes- und Kantonsanteile)
Tabelle 50
Umschulungsbeihilfen 2006
Tabelle 51
Finanzhilfen für die Tierzucht 2006
Tierart und MassnahmenBetragHerdebuchtiereZuchtorganisationen
Die Staatsrechnung 1999 bildet die Basis für die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete. So wurden z.B. die Aufwendungen für die Kartoffel- und Obstverwertung oder die Ausgaben für die Getreideverwaltung 1990/92 als Ausgaben des BLW einbezogen. Zu diesem Zeitpunkt gab es dafür noch separate Rechnungen. Die Zahlen für 1990/92 sind deshalb nicht identisch mit den Angaben in der Staatsrechnung. Alle späteren Angaben sind jedoch wieder vergleichbar. Die Zunahme der Verwaltungsausgaben ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Leistungen wie z.B. für die Pensionskassen in der Staatsrechnung nicht mehr zentral geführt sondern auf die einzelnen Ämter aufgeteilt werden.
Quelle: Staatsrechnung
Rechtserlasse
Rechtserlasse, Begriffe und Methoden
Rechtserlasse sind im Internet unter folgender Adresse einzusehen: – http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00103/index.html?lang=de
Begriffe und Methoden
Landwirtschaftliche Gesamtrechnung – Teilrevision 2007
Die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) wird jährlich durch das Bundesamt für Statistik (BFS) unter Mitarbeit des Sekretariats des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) erstellt. Die wichtigsten Änderungen im Rahmen der Teilrevision 2007 sind einerseits bedingt durch methodische Anpassungen, welche auf nationaler (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) und internationaler Ebene (Eurostat) durchgeführt wurden. Anderseits wurden Anpassungen gemacht, damit die LGR spezifisch schweizerischen Realitäten besser Rechnung trägt. Die ganze Zeitreihe 1985–2007 wurde neu berechnet, um nach wie vor eine zeitliche Vergleichbarkeit der LGR-Ergebnisse zu gewährleisten. Die wesentlichsten Änderungen sowie ihre Auswirkungen auf die Ergebnisse werden im folgenden dargestellt. Im Vergleich zur alten Methodik liegt das Nettounternehmenseinkommen im Durchschnitt der Jahre 2002/04 um 36 Mio. Fr. tiefer.
Einführung der unterstellten Bankgebühren (FISIM) und der zu empfangenen Zinsen
Bei den unterstellten Bankdienstleistungen (FISIM, englisch «financial intermediation services indirectly mesured») handelt es sich um denjenigen Teil der Schuldzinsen, welcher die Bank für ihre Dienstleistung im Zusammenhang mit der Kreditvergabe entschädigt. Bisher war dieser Teil Bestandteil der Schuldzinsen, neu wird er ausgeschieden und separat unter den Vorleistungen verbucht. Mit umgekehrter Logik wird bei den neu ausgewiesenen Habenzinsen auf Bankguthaben verfahren. Diese werden um eine theoretische Dienstleistungsentschädigung für die Bank aufgestockt und bei den Vorleistungen als Aufwand wieder in Abzug gebracht. Diese Anpassungen haben keine Auswirkung auf das Nettounternehmenseinkommen.
Bruttoanlageinvestitionen Nutztiere
Die Bruttoanlageinvestitionen ergeben sich aus dem Wert der Neuzugänge abzüglich des Werts der Abgänge (Schlachtungen, z.B. von Kühen). Bisher wurden die Neuzugänge und die Abgänge gleich bewertet. Neu werden die abgehenden Tiere zu einem tieferen Preis bewertet als die Neuzugänge. Diese Anpassung wirkt sich auf die tierische Erzeugung aus, indem sie diese in der Regel leicht erhöht.
Anlagevermögen und Abschreibungen
Bisher wurde davon ausgegangen, dass alle zu einem bestimmten Zeitpunkt in Betrieb genommenen Anlagen einer selben Kategorie (Gebäude, Einrichtungen, Pflanzungen) die gleiche Lebensdauer haben. Neu wird der Realität entsprechend die Lebensdauer differenziert, d.h. es wird davon ausgegangen, dass gewisse Anlagen einer selben Kategorie eine kürzere und andere eine längere Lebensdauer haben. Zudem wurden die bisher linearen Abschreibungsraten angepasst, um der Tatsache besser Rechnung zu tragen, dass die Veraltung einer Anlage am Anfang rascher ist als am Ende. Nur die Anpflanzungen werden weiterhin linear abgeschrieben. Die Anpassung wirkt sich vor allem bei den Gebäuden aus und bewirkt höhere Abschreibungen.
Produktion und Verbrauch von Futtermitteln
Hauptrevisionspunkt ist die Anpassung der Berechnung des Futtermittelverbrauchs. Ausgehend von einem höheren Futterbedarf pro Kuh wird die Futtermittelproduktion und der -verbrauch leicht nach oben korrigiert.
Übrige Revisionen
Weitere kleinere Anpassungen haben nur beschränkte Auswirkungen auf die Ergebnisse im Allgemeinen und das Nettounternehmenseinkommen im Besonderen. Insbesondere wurde die Berechnung der Mehrwertsteuerbelastung der Landwirtschaft vereinfacht, indem nur der Saldo verbucht wird. Da die Landwirtschaftsbetriebe auf die Käufe mehr Mehrwertsteuer bezahlen als was sie über ihre Umsätze verrechnen könnten, entsteht eine Unterkompensation, die bei den «sonstigen Produktionsabgaben» ausgewiesen wird.
Begriffe und Methoden sind im Internet unter folgender Adresse einzusehen: – http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00103/index.html?lang=de
Organisationen/Institutionen
ACWForschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW
AgrideaEntwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums
ALPForschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP
ARTForschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
BAGBundesamt für Gesundheit, Bern
BBTBundesamt für Berufsbildung und Technologie, Bern
BFSBundesamt für Statistik, Neuenburg
BLWBundesamt für Landwirtschaft, Bern
BSVBundesamt für Sozialversicherung, Bern
BAFUBundesamt für Umwelt, Bern
BVETBundesamt für Veterinärwesen, Bern
BWLBundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Bern
ETHEidgenössische Technische Hochschule, Zürich
EUEuropäische Union
EVDEidg. Volkswirtschaftsdepartement, Bern
EZVEidg. Zollverwaltung, Bern
FAOFood and Agriculture Organization of the United Nations, Rom
FiBLForschungsinstitut für Biologischen Landbau, Frick
IAWInstitut für Agrarwirtschaft, Zürich
OECDOrganisation for Economic Cooperation and Development, Paris
OZDOberzolldirektion, Bern
SBVSchweizerischer Bauernverband, Brugg
secoStaatssekretariat für Wirtschaft, Bern
SMPSchweizerische Milchproduzenten, Bern
TSMTreuhandstelle Milch, Bern
WTOWorld Trade Organization (Welthandelsorganisation), Genf
ZMPZentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Bonn
Masseinheiten
dtDezitonne = 100 kg
Fr.Franken
hStunden
haHektare = 10 000 m2
hlHektoliter
KcalKilokalorien
kgKilogramm
kmKilometer
lLiter mMeter
m2 Quadratmeter
m3 Kubikmeter
Mio.Million
Mrd.Milliarde
Rp.Rappen
St.Stück
tTonne
%Prozent
ØDurchschnitt
Begriffe/Bezeichnungen
AGISAgrarpolitisches Informationssystem
AHVAlters- und Hinterlassenenversicherung
AKArbeitskraft
AKZAAusserkontingentszollansatz
BSEBovine spongiforme Enzephalopathie («Rinderwahnsinn»)
BTSBesonders tierfreundliches Stallhaltungssystem
bzw.beziehungsweise
BZ I, II, …Bergzone
ca.zirka
CO2 Kohlendioxid
EOErwerbsersatzordnung
FJAEFamilien-Jahresarbeitseinheit
GAPGemeinsame Agrarpolitik der EU
GGAGeschützte Geografische Angaben
GUBGeschützte Ursprungsbezeichnung
GVEGrossvieheinheit
GVOGentechnisch veränderte Organismen
inkl.inklusive
IPIntegrierte Produktion
IVInvalidenversicherung
JAEJahresarbeitseinheit
KZAKontingentszollansatz
LGLebendgewicht
LNLandwirtschaftliche Nutzfläche
LwGLandwirtschaftsgesetz
MwstMehrwertsteuer
NStickstoff
NWRNachwachsende Rohstoffe
ÖAFÖkologische Ausgleichsfläche
ÖLNÖkologischer Leistungsnachweis
PPhosphor
PSMPflanzenschutzmittel
RAUSRegelmässiger Auslauf im Freien
RGVERaufutter verzehrende Grossvieheinheit
SAKStandardarbeitskraft
SGSchlachtgewicht
u.a.unter anderem
vgl.vergleiche
z.B.zum Beispiel
Verweis auf weitere Informationen im Anhang (z.B. Tabellen)
AGRIDEA, persönliche Mitteilung.
Beratendes Organ für Fragen der Klimaänderung (OcCC), 2007. Klimaänderung und die Schweiz 2050 – Erwartete Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Bern.
Bergmann H., Fueglistaller U., 2006. Auswirkungen eines Agrarfreihandelsabkommen CH-EU auf die mittelgrossen Betriebe der Gemüse-, Kartoffel- und Ölsaatenverarbeitung.
Schweizerisches Institut für Klein- und Mittelunternehmen (KMU-HSG), Universität St. Gallen.
Bergmann H., Fueglistaller U., 2007. Auswirkungen eines Agrarfreihandelsabkommen CH-EU auf die Produktion und den Grosshandel von Tafeläpfeln, Lagerkarotten und Rispentomaten in der Schweiz.
Schweizerisches Institut für Klein- und Mittelunternehmen (KMU-HSG), Universität St.Gallen.
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