Agrarbericht 2005

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AGRARBERICHT
Bundesamt für Landwirtschaft Office fédéral de l’agriculture Ufficio federale dell’agricoltura Uffizi federal d’agricultura

Agrarbericht 2005 des Bundesamtes für Landwirtschaft

1 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

CH-3003 Bern

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–BLW Bundesamt für Landwirtschaft

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–Corbis

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–SBV Schweizerischer Bauernverband

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BBL,Vertrieb Publikationen

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2 IMPRESSUM 10.2005 2000 860142266
■■■■■■■■■■■■■■■■ Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 ■ 1.Bedeutung und Lage 1.1Ökonomie 9 der Landwirtschaft 1.1.1Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft 10 1.1.2Märkte 19 1.1.3 Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors 42 1.1.4 Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe 49 1.2Soziales 57 1.3Ökologie und Ethologie 73 1.3.1 Ökologie 73 1.3.2 Ethologie 95 1.4Beurteilung der Nachhaltigkeit 99 1.4.1Bilanz 116 ■ 2.Agrarpolitische 2.1Produktion und Absatz 119 Massnahmen 2.1.1Übergreifende Instrumente 120 2.1.2Milchwirtschaft 129 2.1.3 Viehwirtschaft 135 2.1.4 Pflanzenbau 143 2.2Direktzahlungen 151 2.2.1 Bedeutung der Direktzahlungen 153 2.2.2 Allgemeine Direktzahlungen 160 2.2.3 Ökologische Direktzahlungen 168 2.3Grundlagenverbesserung 185 2.3.1Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen 186 2.3.2 Forschung,Gestüt,Beratung,Berufsbildung,CIEA 195 2.3.3 Produktionsmittel 204 2.3.4 Tierzucht 212 2.4Sektion Finanzinspektorat 213 2.5Weiterentwicklung der Agrarpolitik 216 ■ 3.Internationale 3.1Internationale Entwicklungen 223 Aspekte3.2 Internationale Vergleiche 233 ■ Anhang Tabellen A2 Rechtserlasse,Begriffe und Methoden A64 Abkürzungen A65 Literatur A67 INHALTSVERZEICHNIS 3

Das Berichtsjahr 2004 war im mehrjährigen Vergleich ein überdurchschnittliches Landwirtschaftsjahr.Gute Erträge im Pflanzenbau und stabile Verhältnisse auf den Schlachtviehmärkten trugen wesentlich zu diesem positiven Resultat bei.Für das Jahr 2005 ist wieder ein deutlicher Einkommensrückgang zu erwarten.Die Schätzungen zeigen,dass die Einkommen auf den Stand von 2003 zurückfallen dürften.

Die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verlangt, dass die ökonomischen,sozialen und ökologischen Auswirkungen der Agrarpolitik und der Leistungen der Landwirtschaft untersucht werden und darüber informiert wird. Die Berichterstattung mit Indikatoren basiert erstmals auf einem Konzept,dem die bundesrätliche Nachhaltigkeitsdefinition zu Grunde liegt.Im Einzelnen machen die Indikatoren Aussagen zu den Ressourcen,zur Effizienz und zur Gerechtigkeit.Ob eine Entwicklung nachhaltig ist,lässt sich nicht aus kurzfristigen Entwicklungstrends ablesen.Die Indikatoren in den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit zeigen deshalb wo möglich Entwicklungen ab 1990 auf.

Die Entwicklung in der Landwirtschaft hat aus einer Nachhaltigkeitsperspektive viele positive und einige eher negative Aspekte.Im Bereich der Ökonomie hat sich die Arbeitsproduktivität verbessert.Positiv ist,dass die Investitionen in Gebäude,Maschinen und Einrichtungen im Verhältnis zum gesamten Kapitalbestand seit 1990 konstant geblieben sind.Negativ zu Buche schlägt hingegen die Abnahme bei den ackerfähigen Böden.Langfristig wird damit die Versorgungssicherheit geschwächt.Beim Sozialen vergrösserte sich der Einkommensabstand zur übrigen Bevölkerung,was aus einer Nachhaltigkeitsperspektive negativ zu werten ist.Hier ist anzumerken,dass der Abstand vor Beginn der Agrarreform 1993 grösser wurde und seit diesem Zeitpunkt ziemlich konstant blieb.Zu den Indikatoren Lebensqualität und Ausbildung kann bezüglich Entwicklung noch keine Aussage gemacht werden.Bei der Ökologie war in den Bereichen Stickstoff,Pflanzenschutzmittel,Biodiversität und Bodenqualität eine positive Entwicklung festzustellen.Allerdings sind in allen Bereichen weitere Verbesserungen notwendig.Negativ zu beurteilen ist der Indikator Energie.Die Energieeffizienz ist zwar konstant geblieben,eine Substitution von fossiler durch erneuerbare Energie konnte hingegen nicht beobachtet werden.Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist dies eine zentrale Herausforderung,welche allerdings nicht durch die Agrarpolitik gelöst werden kann.Dasselbe gilt auch für die negative Entwicklung beim Indikator ackerfähige Böden.

Insgesamt blieb die Entwicklung in der Landwirtschaft in den Jahren der Agrarreform nachhaltig,insbesondere in jenen Bereichen,welche durch die Agrarpolitik beeinflusst werden konnten.Eine nachhaltige Entwicklung ist auch das Ziel für die Zukunft.Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe.An der Aussenfront ist mit der laufenden WTO-Runde gemäss den heutigen Kenntnissen ein wesentlicher zusätzlicher Abbau des Grenzschutzes zu erwarten.An der Innenfront wird das Agrarbudget weiter unter Spardruck stehen.Diese Herausforderungen wurden bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik für die Periode 2008 bis 2011 berücksichtigt.Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 14.September 2005 die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2011 eröffnet.Mit der Agrarpolitik 2011 wird der Reformkurs konsequent und vorausschauend weitergeführt.Um die Konkurrenzfähigkeit der Nahrungsmittelproduktion zu

VORWORT 4 ■■■■■■■■■■■■■■■■ Vorwort

stärken,werden alle Exportsubventionen und mehr als die Hälfte der Marktstützungsmittel in produktunabhängige Direktzahlungen umgelagert.Die finanziellen Mittel in der Höhe von 3,36 Mrd.Fr.pro Jahr für die Periode 2008 bis 2011 erlauben es,dass die Entwicklung sozialverträglich bleibt.Neu beurteilt werden muss die Situation,falls der Abschluss der WTO-Verhandlungen oder ein allfälliges Freihandelsabkommen mit den USA Einbussen für die Landwirtschaft mit sich bringen,welche über diejenigen der Agrarpolitik 2011 hinausgehen.

Die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2011 dauert bis zum 16.Dezember 2005.Die Stellungnahmen werden zeigen,ob die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine Mehrheit finden und wo allenfalls noch Änderungen vorgenommen werden müssen.Geplant ist,dass der Bundesrat im Frühjahr 2006 die Botschaft Agrarpolitik 2011 zuhanden des Parlamentes verabschiedet,damit die parlamentarischen Beratungen im Herbst 2006 in Angriff genommen werden können.Ziel ist es, dass die Ausführungsbestimmungen Ende 2007 bekannt sind und 2008 in Kraft treten können.

VORWORT 5
Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft
6
1 7 ■■■■■■■■■■■■■■■■
1.Bedeutung und Lage der Landwirtschaft

In Artikel 104 der Bundesverfassung ist festgehalten,dass «der Bund dafür zu sorgen hat,dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

a.sicheren Versorgung der Bevölkerung;

b.Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;

c.dezentralen Besiedlung des Landes».

Die in der Verfassung verankerten Ziele machen deutlich,dass die Landwirtschaft Aufgaben erfüllt,die über die reine Nahrungsmittelproduktion hinausgehen.Man spricht in diesem Zusammenhang von der Multifunktionalität der Landwirtschaft.Die Landschaftspflege,die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die dezentrale Besiedlung sind Leistungen,die im öffentlichen Interesse liegen,welche sich über den Markt aber nur teilweise abgelten lassen.

Der Begriff «nachhaltig» wurde 1996 zum ersten Mal in der Verfassung verankert.Er ist seit der Konferenz über Umwelt und nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 eine wichtige Leitlinie für politisches Handeln geworden.

Der Bundesrat will die Auswirkungen der neuen Agrarpolitik verfolgen.Er hat in der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen.Die Verordnung sieht in Artikel 1 Absatz 1 vor,dass die Agrarpolitik und die Leistungen der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu untersuchen sind.Absatz 2 hält fest,dass die wirtschaftlichen,sozialen und ökologischen Auswirkungen zu beurteilen sind.Das BLW wird beauftragt,jährlich über die Ergebnisse der Untersuchungen Bericht zu erstatten.Mit dem Agrarbericht kommt das BLW diesem Auftrag nach.

Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit bilden die Grundstruktur zu den Informationen von Kapitel 1 des Agrarberichts.Dieses gibt Auskunft über die Bedeutung und Lage der Landwirtschaft.

8 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1

Die Landwirtschaft ist auf eine ausreichende wirtschaftliche Basis angewiesen,damit sie die von ihr verlangten Leistungen erbringen kann.Die Darstellung der ökonomischen Auswirkungen der Agrarpolitik bilden deshalb einen wichtigen Bestandteil der Berichterstattung.Diese gibt unter anderem Auskunft über die wirtschaftlichen Ergebnisse der Landwirtschaftsbetriebe,über die Strukturentwicklungen,über die Verflechtungen zur übrigen Wirtschaft oder über die Verhältnisse auf den verschiedenen Märkten.

Im Folgenden werden die ökonomische Stellung der Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft dargestellt,Informationen über Produktion,Verbrauch,Aussenhandel, Produzenten- und Konsumentenpreise auf den einzelnen Märkten vermittelt,sowie die wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors und der Einzelbetriebe aufgezeigt.

9 1.1 ÖKONOMIE ■■■■■■■■■■■■■■■■
1.1 Ökonomie
1

1.1.1

Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

Strukturentwicklungen

Bei der Analyse der Strukturen in der Landwirtschaft richtet sich das Augenmerk in diesem Jahr auf die Entwicklung der Zahl der Betriebe und der Beschäftigten.Als Basis dienen dabei die Landwirtschaftlichen Betriebszählungen ab 1990 und die seit 1996 jährlich stattfindenden Betriebsstrukturerhebungen.

Seit mehreren Jahrzehnten nimmt die Zahl der Betriebe stetig ab.In den fünfziger und sechziger Jahren lag die durchschnittliche Abnahme pro Jahr bei rund 2%.Etwas schwächer war sie in den zwei darauffolgenden Jahrzehnten.Mit der Neuorientierung der Agrarpolitik in den neunziger Jahren setzte wieder ein höherer Strukturwandel ein. In den ersten vier Jahren des neuen Jahrtausends ist die jährliche Abnahmerate gegenüber den neunziger Jahren wieder zurück gegangen.

Entwicklung der Anzahl Betriebe nach Grössenklassen und Regionen

10 1.1 ÖKONOMIE 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■
MerkmalAnzahl BetriebeVeränderung pro Jahr in % 1990200020041990–20002000–2004 Grössenklasse 0–3 ha19 8198 3716 819–8,3–5,0 3–10 ha27 09218 54215 529–3,7–4,3 10–20 ha31 63024 98422 521–2,3–2,6 20–25 ha6 6777 2447 0850,8–0,6 25–30 ha3 3644 4304 6592,81,3 30–50 ha3 5495 7596 3315,02,4 >50 ha6841 2071 5225,86,0 Region Talregion41 59031 61229 005–2,7–2,1 Hügelregion24 54118 95717 448–2,5–2,1 Bergregion26 68419 96818 013–2,9–2,5 Total92 81570 53764 466–2,7–2,2 Quelle:BFS
■ Betriebe Tabelle 1,Seite A2

Die zahlenmässige Abnahme der Betriebe im Zeitraum von 1990 bis 2000 betraf rund zur Hälfte Kleinstbetriebe mit einer Fläche bis 3 ha.Klar rückläufig waren auch die Betriebe der Grössenklassen bis 20 ha.Zunahmen wurden hingegen bei Betrieben der Grössenklassen über 20 ha festgestellt.

In den ersten vier Jahren des neuen Jahrtausends schwächte sich die jährliche Abnahmerate bei den Kleinstbetrieben gegenüber 1990 bis 2000 etwas ab.Zugenommen hat sie hingegen bei den Betrieben der Grössenklassen 3 bis 10 ha und 10 bis 20 ha. Die Wachstumsschwelle stieg von 20 auf 25 ha.Dies bedeutet,dass seit 2000 per Saldo die Anzahl Betriebe in den Grössenklassen bis 25 ha abgenommen und über diesem Wert zugenommen hat.

Zwischen 1990 und 2000 nahm die Zahl der Betriebe in der Talregion um rund 10’000 ab,in der Hügel- und Bergregion wurden zirka 5’500 bzw.6’500 weniger Betriebe gezählt.Die jährliche Abnahmerate in dieser Zeit war in den drei Regionen vergleichbar.Zwischen 2000 und 2004 hat sie gegenüber den zehn Jahren zuvor in der Talregion stärker abgenommen als in der Hügel- und Bergregion.

Bei den Haupterwerbsbetrieben ist die Abnahmerate in der Periode 2000–2004 gegenüber den neunziger Jahren in allen Regionen zurückgegangen.In der Bergregion war sie mit –0,7% am tiefsten.Bei den Nebenerwerbsbetrieben ist die Abnahmerate im Vergleich zum Jahrzehnt zuvor insbesondere in der Bergregion angestiegen. Insgesamt ging zwischen 2000 und 2004 die Zahl der Haupterwerbsbetriebe um 2'833 und jene der Nebenerwerbsbetriebe um 3'238 zurück.

Entwicklung der Anzahl Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nach Regionen MerkmalAnzahl BetriebeVeränderung pro Jahr in % 1990200020041990–20002000–2004 Haupterwerbsbetriebe Talregion30 13923 53621 890–2,4–1,8 Hügelregion17 45213 79312 938–2,3–1,6 Bergregion16 65111 91011 578–3,3–0,7 Total64 24249 23946 406–2,6–1,5 Nebenerwerbsbetriebe Talregion11 4518 0767 115–3,4–3,1 Hügelregion7 0895 1644 510–3,1–3,3 Bergregion10 0338 0586 435–2,2–5,5 Total28 57321 29818 060–2,9–4,0 Quelle:BFS
1.1 ÖKONOMIE 11 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT

■ Beschäftigte

In den letzten Jahren hat parallel zur Zahl der Betriebe auch die Zahl der Beschäftigten kontinuierlich abgenommen.

Entwicklung der Anzahl Beschäftigten

MerkmalAnzahl BeschäftigteVeränderung pro Jahr in %

Familieneigene217 477165 977159 447–2,7–1,0

davon:

Betriebsleiter88 88974 72469 348–1,7–1,8

Betriebsleiterinnen3 9262 3462 030–5,0–3,6

Familienfremde36 08437 81630 9310,5–4,9

Total253 561203 793190 378–2,2–1,7

Quelle:BFS

Im Jahr 2000 wurden in der Landwirtschaft gesamthaft 49'768 Beschäftigte weniger gezählt als noch 1990.Abgenommen haben in diesem Zeitraum ausschliesslich die familieneigenen Arbeitskräfte.Die Zahl der familienfremden Arbeitskräfte erfuhr eine leichte Zunahme.

Zwischen 2000 und 2004 schwächte sich der Rückgang der Beschäftigten gesamthaft ab.Klar weniger abgenommen hat in diesem Zeitraum die Anzahl familieneigene Arbeitskräfte.Bei den familienfremden Beschäftigten war der Rückgang hingegen deutlich.Im Jahr 2004 waren fast 7'000 Personen (–18%) weniger angestellt als im Jahr 2000.Bei den Familieneigenen fällt auf,dass die Abnahmerate der Betriebsleiter gegenüber dem Jahrzehnt 1990–2000 praktisch gleich geblieben ist.

12 1.1 ÖKONOMIE 1
1990200020041990–20002000–2004
Tabelle 2,Seite A3

■ Bruttowertschöpfung

Wirtschaftliche Kennziffern

Die Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen ist ein Massstab für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft.Sie entspricht dem Saldo aus den Geldströmen des Bruttoproduktionswertes und der Vorleistungen.Sie dient der Bezahlung der Produktionsfaktoren – Arbeit (Personalkosten) und Kapital (Nettobetriebsüberschuss) –, Abschreibungen (Wertminderungen des Anlagevermögens) sowie der indirekten Steuern,abzüglich Subventionen.Die erwähnten Ströme (Produktion,Vorleistungen und Wertschöpfung) lassen sich nach Branchen,institutionellen Sektoren (nichtfinanzielle Unternehmen,Finanzinstitute,Versicherungsunternehmen,usw.) oder aber nach Wirtschaftssektoren gliedern.

Entwicklung der Bruttowertschöpfung der drei Wirtschaftssektoren Angaben zu laufenden Preisen

■ Aussenhandel mit Landwirtschaftsprodukten

Die Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen der drei Wirtschaftssektoren entwickelte sich in der Zeitspanne 1998–2003 unterschiedlich.Während sie im Primärsektor um 18,4% sank,stieg sie im Sekundär- und Tertiärsektor um 6,4% bzw.12,6%. Gesamthaft wurde in der betrachteten Periode eine Zunahme von 10,4% festgestellt.Die gesamte Wirtschaft erreichte im Jahr 2003 eine Bruttowertschöpfung von 438'507 Mio.Fr.Der Anteil des 1.Sektors war mit 1,0% gering.Davon entfielen rund drei Viertel auf die Landwirtschaft.

Im Berichtsjahr nahmen die gesamten Einfuhren gegenüber dem Vorjahr um 6,7% zu,die gesamten Ausfuhren um 8,6%.Die Importe stiegen von total 129,7 auf 138,8 Mrd.Fr.,die Exporte von 135,4 auf 147,4 Mrd.Fr.Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zog in dieser Zeitspanne zumindest auf der Ausfuhrseite wieder an.Während die Importe praktisch auf dem Niveau des Vorjahres verharrten (8,9 Mrd.Fr.),stiegen die Exporte von 3,6 auf 4,0 Mrd.Fr.

Im Berichtsjahr stammten 74,9% der Landwirtschaftsimporte (6,7 Mrd.Fr.) aus der EU (EU15).2,4% wurden aus den zehn neuen EU-Ländern eingeführt.67,3% der Exporte (2,7 Mrd.Fr.) wurden in den EU-Raum getätigt (EU15).1,9% der Ausfuhren gingen in die neuen EU-Länder.Gegenüber dem Vorjahr haben die Einfuhren von den EU15 um rund 40 Mio.Fr.und die Ausfuhren in diese Länder um rund 378 Mio.Fr.zugenommen.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 13 1.1 ÖKONOMIE 1
Sektor199819992000200120022003 1 Veränderung 1998/2003 in Mio.Fr.in Mio.Fr.in Mio.Fr.in Mio.Fr.in Mio.Fr.in Mio.Fr.in % Primärsektor6 6525 9656 4365 7725 6935 426–18,4 davon Landwirtschaft nach LGR5 2614 6454 9874 4244 3704 020–23,6 Sekundärsektor108 982109 973111 978116 423116 687115 9896,4 Tertiärsektor281 707285 005300 106303 493313 354317 09212,6 Total397 342400 943418 520425 688435 734438 50710,4 1 provisorisch Quelle:BFS

OZD

Landwirtschaftsprodukte hat die Schweiz im Berichtsjahr wertmässig am meisten aus Frankreich eingeführt gefolgt von Italien und Deutschland.Fast zwei Drittel der gesamten Importe aus der EU stammten aus diesen drei Ländern.Das gleiche Bild zeigte sich auch 2003 und 2002.Die meisten Ausfuhren wurden nach Deutschland getätigt.Eine stark negative Bilanz weist die Schweiz mit Frankreich,Italien,der Niederlande und Spanien aus.Ausgeglichen erscheint sie hingegen auf relativ tiefem Niveau

Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Produkten und Verarbeitungserzeugnissen

nach Produktekategorie 2004

Tabak und Diverses (13, 14, 24)

Milchprodukte (4)

Nahrungsmittel (20, 21)

Genussmittel (9, 17, 18)

Tierfutter, Abfälle (23)

Getreide und Zubereitungen (10, 11, 19)

Ölsaaten, Fette und Öle (12, 15)

Lebende Pflanzen, Blumen (6)

Gemüse (7)

Früchte (8)

Tierische Produkte, Fische (1, 2, 3, 5, 16)

Getränke (22)

Quelle: OZD

14 1.1 ÖKONOMIE 1
mit Österreich.
Landwirtschaftlicher Aussenhandel mit der EU 2004
Deutschland Frankreich Italien Österreich Spanien Niederlande übrige Länder 910 1 231 501 1 693 278 1 436 238 261 87 505 164 804 603 951 2 0001 5001 500 1 0005000 in Mio. Fr. 5001 000 Einfuhren Importüberschuss Ausfuhren
Quelle:
653 357 584 422 1 034 939 754 808 198 337 498 715 42 419 3 559 4 566 5 912 69 1 362 174 1 500 in Mio. Fr.
Ausfuhren
( ): Zolltarif-Nr. Einfuhren Import- bzw. Exportüberschuss
2 0001 5001 500 1 00050005001 000

Die Schweiz ist bezüglich Nahrungsmittel ein stark importorientiertes Land.Im Berichtsjahr wurden vor allem Getränke,tierische Produkte (inkl.Fische) sowie Nahrungsmittelzubereitungen und Früchte eingeführt.Die Getränkeeinfuhren setzen sich zusammen aus rund 67% Wein und je rund 10% Spirituosen und Mineralwasser. Von den Gesamteinfuhren unter dem Titel «tierische Produkte» sind rund 40% dem Sektor Fleisch,30% dem Sektor Fisch und der Rest dem Sektor zubereitetes Fleisch und Fleischkonserven zuzuordnen.

Bei den Ausfuhren lagen Nahrungsmittel und Genussmittel an der Spitze.Hauptanteile bei den Nahrungsmittelausfuhren bilden die Lebensmittelzubereitungen,KaffeeExtrakte,Suppen und Saucen.Unter dem Titel «Genussmittel» wurden vorwiegend Röstkaffee,Zuckerwaren sowie Schokolade ausgeführt.Bei Früchten,Gemüse und tierischen Produkten blieben die Exporte bescheiden.

Exportüberschüsse wurden bei Tabak und Diverses (+296 Mio.Fr.),Milchprodukten (+162 Mio.Fr.) sowie Nahrungsmitteln (+95 Mio.Fr.) erzielt.Gegenüber dem Vorjahr stieg der Exportüberschuss bei Tabak und Diverses um 35 Mio.Fr.,bei Milchprodukten um 40 Mio.Fr.und bei Nahrungsmitteln um 84 Mio.Fr.(Vorjahr 11 Mio.Fr.).

Die Schweizer Landwirtschaft hat gemäss Verfassung den Auftrag,mit ihrer Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu leisten.Der Anteil der Inlandproduktion am inländischen Gesamtverbrauch wird allgemein als Selbstversorgungsgrad definiert.

Ursache der jährlichen Schwankungen beim Selbstversorgungsgrad sind die stark witterungsabhängigen Erträge im Pflanzenbau.Besonders ab der zweiten Hälfte der neunziger Jahre wurden grössere Ausschläge registriert.

2003 lag der Selbstversorgungsgrad mit 56% um 5 Prozentpunkte tiefer als 2002.Im Pflanzenbau sank der Wert von 44% im Jahr 2002 auf 39% infolge grosser Trockenheit.Bei tierischen Produkten lag der Inlandanteil bei 95% wie im 2002.

15 1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1
Entwicklung des Selbstversorgungsgrades 19931994199519961997199819992000200120022003 kalorienmässiger Anteil in % Tierische Nahrungsmittel Nahrungsmittel Total Pflanzliche Nahrungsmittel Quelle: SBV 0 100 80 60 40 20
■ Selbstversorgungsgrad
Tabelle 13,Seite A13

■ Entwicklung von Preisindices

Der Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse ging von 1990 bis 2002 stark zurück.Für 2003 und 2004 zeigt der Index eine leicht steigende Tendenz.Im Berichtsjahr stieg der Index um 1,2 Prozentpunkte auf 76,8 Prozentpunkte an.Der Anstieg ist vor allem auf die vergleichsweise hohen Schlachtviehpreise beim Rindvieh zurückzuführen.Unterdurchschnittlich haben sich die Preise für biologische Produkte entwickelt.

Im Vergleich zum Produzentenpreisindex verlief in dieser Zeitspanne die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise für die Untergruppe Nahrungsmittel und Getränke in die entgegengesetzte Richtung.Vor allem ab 1999 ist eine Zunahme feststellbar.Mit einem Wert von 111,2 Punkten im Berichtsjahr legte der Index gegenüber 2003 um 0,6 Prozentpunkte zu.

Entwicklung des Produzenten-, Konsumenten- und Importpreisindexes für Nahrungsmittel sowie des Indexes der Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel

Produzentenpreisindex

Index (1990/92 = 100)

1 Basis Mai 1997 = 100. Der neue Index enthält zu 100% Produktionsmittel. Im alten Index (Basis 1976) waren die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital mit 25% Gewicht im Gesamtindex eingeschlossen. Das Gewicht der Produktionsmittel betrug damals 75%.

Landwirtschaft

Landesindex der Konsumentenpreise, Untergruppe Nahrungsmittel und Getränke

Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel 1

Importpreisindex für Nahrungsmittel 2

2 Basis Mai 2003 = 100. Ältere Zeitreihen sind für diesen Index nicht vorhanden. Bis April 2003 enthielt der Importpreisindex für die Gruppe «Nahrungsmittel» lediglich die Untergruppen «Fleisch», «Andere Nahrungsmittel» und «Getränke». Mit der Revision von Mai 2003 wurden zusätzliche Untergruppen aufgenommen. So deckt der Index nun einen weit grösseren Bereich der Nahrungsmittelimporte ab.

Quellen: BFS, SBV

Der Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel wurde revidiert und auf eine neue Basis gestellt (Mai 1997 = 100).Im alten Index (Basis 1976) waren die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital mit 25% Gewicht im Gesamtindex eingeschlossen.Das Gewicht der Produktionsmittel betrug deshalb nur 75%.Beim neuen Index beträgt nun das Gewicht der Produktionsmittel 100%,die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital (Kapitalzinsen) werden getrennt ausgewiesen.

Der Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel zeigt seit 1999 eine leicht steigende Tendenz.Im Berichtsjahr ist der Index gegenüber 2003 um 1,3 Prozentpunkteauf 103,8 Punkte angestiegen.Der Index kann in Produktionsmittel landwirtschaftlicher Herkunft (Saatgut,Futtermittel) und übrige Produktionsmittel unterteilt werden.Der erste Teilindex (Produktionsmittel landwirtschaftlicher Herkunft) ist über die beobachtete Periode gesunken,der Teilindex der übrigen Produktionsmittel ist in derselben Periode angestiegen.

Im Mai 2003 wurde der Importpreisindex für Nahrungsmittel revidiert und auf eine neue Basis gestellt (Mai 2003 = 100).Zusätzliche Untergruppen wurden in den Warenkorb aufgenommen,so dass der Index nun einen grösseren Bereich der Nahrungsmittelimporte abdeckt.Im Berichtsjahr lag der Index bei 102,4 Punkten und somit 2 Prozentpunkte höher als 2003.

16 1.1 ÖKONOMIE 1
70 75 80 85 90 95 100 105 110 115 1990–9219931994 199519961997199819992000200120032004 2002

■ Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesausgaben

Die Gesamtausgaben des Bundes beliefen sich im Berichtsjahr auf 50'285 Mio.Fr.Dies entspricht einer Zunahme von 323 Mio.Fr.oder 0,6% gegenüber 2003.Für Landwirtschaft und Ernährung wurde mit 3'902 Mio.Fr.praktisch gleich viel aufgewendet wie im Vorjahr.Nach sozialer Wohlfahrt (13'813 Mio.Fr.),Finanzen und Steuern (9'417 Mio.Fr.),Verkehr (7'435 Mio.Fr.) und Landesverteidigung (4'641 Mio.Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung nach wie vor an fünfter Stelle.

Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung

Der Anteil von Landwirtschaft und Ernährung an den Gesamtausgaben des Bundes lag im Berichtsjahr bei 7,8% wie im Vorjahr.Dieses Verhältnis ist seit dem Jahr 2000 leicht unter 8%.

Die Ausgaben für Produktion und Absatz konnten zwischen 1998 und 2003 von 1'203 Mio.Fr.auf 798 Mio.Fr.gesenkt werden.Damit wurde die Verpflichtung gemäss Artikel 187,Absatz 12 der Übergangsbestimmungen zum neuen LwG,wonach in den fünf Jahren nach In-Kraft-Treten des Gesetzes die Mittel im Bereich der Marktstützung um einen Drittel abzubauen sind,erfüllt.Im Berichtsjahr wurden diese Mittel um weitere 67 Mio.Fr.reduziert.Dies entspricht einer Abnahme von 8,4% gegenüber dem Vorjahr.

1.1 ÖKONOMIE 17 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1
19941995199619971998199920002001200220032004 Mio. Fr. in % absolut (Mio. Fr.) in % der Gesamtausgaben Quelle: Staatsrechnung 0 4 500 4 000 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 7,0 9,5 9,0 8,5 8,0 7,5 3 496 3 547 3 953 3 922 3 925 4 197 3 727 3 962 4 067 3 908 3 902
Tabelle 50,Seite A58

Anmerkung:Die Staatsrechnung 1999 bildet die Basis für die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete.So wurden z.B.die Aufwendungen für die Kartoffel- und Obstverwertung oder die Ausgaben für die Getreideverwaltung 1990/92 als Ausgaben des BLW einbezogen.Zu diesem Zeitpunkt gab es dafür noch separate Rechnungen.Die Zahlen für 1990/92 sind deshalb nicht identisch mit den Angaben in der Staatsrechnung,diejenigen zwischen 2002 und 2004 sind jedoch wieder vergleichbar.

1Die Ausgaben in diesen Bereichen wurden gemäss Zahlungsrahmen neu gruppiert.Durch diese Neugruppierung hat es eine Anpassung bei den Grundlagenverbesserungen gegeben,so dass das Total dieser Rubrik nicht mehr mit dem Total früherer Agrarberichte verglichen werden kann.

2Die ausserordentlichen Ausgaben im Milchsektor sind in diesem Betrag eingerechnet.Dies ging zulasten von anderen Bereichen wie z.B.Strukturverbesserungen und Viehwirtschaft.

Quellen:Staatsrechnung,BLW

Die Ausgabenerhöhung bei den Direktzahlungen im Berichtsjahr ist auf Mehrbeteiligungen an den Öko- und Ethoprogrammen zurückzuführen.

Der Ausgabenrückgang von 13 Mio.Fr.bei den Grundlagenverbesserungen im Berichtsjahrhängt insbesondere damit zusammen,dass im Jahr 2003 ein Nachtragskredit für die Behebung der Unwetterschäden 2002 bewilligt wurde.

1.1 ÖKONOMIE 1 18 Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung Ausgabenbereich1990/92200220032004 in Mio.Fr. Produktion und Absatz 1 1 685979 2 798731 Direktzahlungen 1 7722 4292 4352 498 Grundlagenverbesserung 1 186190215202 Weitere Ausgaben405469460471 Total Landwirtschaft und Ernährung3 0484 0673 9083 902

Das Produktionsjahr 2004 verlief günstiger als das Vorjahr.Die Witterungsbedingungen ermöglichten eine normale Entwicklung der Kulturen,die entsprechend gute Ernten ergaben.Die Milchproduktion nahm leicht zu,wie auch der Absatz von Käse, Joghurts und Rahm auf den Auslandmärkten.Auf den Rind- und Schweinefleischmärkten herrschten ebenfalls gute Bedingungen.Zum erstenmal seit vielen Jahren ging hingegen der Konsum von Geflügelfleisch zurück.In der Gemüseproduktion waren Rekordernten zu verzeichnen.

Zusammensetzung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches 2004

Nichtlandw. Nebentätigkeiten 3%

Landw. Dienstleistungen 6%

Sonstige pflanzliche Erzeugnisse 1%

Wein 4%

Obst 5%

Gemüse- und Gartenbau 13%

Futterpflanzen 13%

Kartoffeln, Zuckerrüben 3%

Getreide 4%

Milch 23%

Rindvieh 10%

Schweine 10%

Geflügel, Eier 4% Sonstige tierische Erzeugnisse 1%

Quelle: BFS

Die Lebensmittelproduktion (tierische und pflanzliche Produkte) erfuhr eine Steigerung von 6,6% gegenüber dem Jahr 2003,dessen ausserordentlich trockener Sommer die Produktion in mehreren Sektoren einschränkte.Während die Zunahme im Pflanzenbau 12,4% (+525 Mio.Fr.) betrug,erreichte sie in der tierischen Produktion lediglich 1,5% (+75 Mio.Fr.),was sich dadurch erklären lässt,dass dieser Bereich 2003 weniger stark unter der Trockenheit litt.Seit 2003 fallen auch Futterpflanzen,Erzeugnisse des Gartenbaus,landwirtschaftliche Dienstleistungen und nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerbe unter den landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereich.

1.1 ÖKONOMIE 19 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■ 1.1.2
Märkte

■ Produktion:leicht steigende Milcheinlieferungen

Milch und Milchprodukte

Die Molkereien und Käsereien verarbeiteten im Jahr 2004 rund 3,21 Mio.t Milch. Gestiegen ist die Produktion in den Bereichen Käse und Frischmilchprodukte.Es konnte wieder ein Anstieg des Käseexportes verzeichnet werden,ebenso stieg die Ausfuhr von Joghurt und Rahm.Im Berichtsjahr 2004 sanken die Produzentenpreise für Milch weiter.Hingegen wiesen die Konsumentenpreisindices,mit Ausnahme von Butter,eine leicht steigende Tendenz auf.

Die Gesamtmilchproduktion hat im Berichtsjahr um 32’800 t zugenommen und betrug 2004 3,94 Mio.t.Rund 23% dieser Menge diente der Selbstversorgung oder wurde auf dem Hof verfüttert.Die Milchleistung pro Kuh stieg weiter,und zwar im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 90 kg auf 5’680 kg.

Im Berichtsjahr haben die Milchproduzenten 3,21 Mio.t Milch oder 1,15% mehr als im Vorjahr verkauft.Diese Milchmenge stammte von 570’000 Kühen.Der Kuhbestand hat gegenüber dem Vorjahr leicht (um 5'000 Tiere) abgenommen.

Milcheinlieferungen nach Monaten 2003 und 2004

In den Monaten Januar,Februar,Mai,Juni sowie Oktober und November des Berichtsjahres waren die monatlichen Einlieferungen höher als im Vorjahr.Etwa die gleiche Menge Milch wurde in den Monaten Juli bis September und November eingeliefert. Nur im März und April wurde etwas weniger Milch vermarktet.

20 1.1 ÖKONOMIE 1
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember in 1 000 t Milcheinlieferungen 2004 Milcheinlieferungen 2003 Quelle: TSM 220 230 250 240 270 260 280 290 300 310 320

■ Verwertung:mehr Käse

Im Berichtsjahr 2004 wurde die insgesamt vermarktete Milch (3,21 Mio.t) wie folgt verwertet:

zu Käse:1 323 000 t (+2,2%)

zu Konsummilch und anderen Milchprodukten:1 124 000 t (+0,8%)

zu Rahm/Butter:741 000 t (–0,3%)

Die Käseherstellung nahm gegenüber dem Vorjahr um 1,4% zu.Im Berichtsjahr wurden 1'233 t (auf 70'160 t) mehr Hartkäse und 1'228 t (auf 47'878 t) mehr Halbhartkäse produziert.Beim Hartkäse ist dies eine Steigerung um 1,8%,beim Halbhartkäse um 2,6%.Das steigende Produktionsvolumen der letzten Jahre von Frischkäse konnte im Berichtsjahr nicht fortgesetzt werden.Im Vergleich zum Vorjahr sank 2004 die Produktion um 279 t auf 36'822 t.Wie in den letzten Jahren wies das Produktionsvolumen von Schaf- und Ziegenkäse eine positive Entwicklung auf (von 708 auf 810 t oder +14,5%).

Die im Vorjahr festgestellte Zunahme der Produktion von Frischmilchprodukten konnte auch im Jahr 2004 beobachtet werden.Diese betrug knapp 5,4% (auf 229’880 t).Der seit einigen Jahren sinkende Trend bei der Konsummilch änderte sich im Berichtsjahr. Die Produktionszunahme bei Konsummilch betrug 2'386 t auf 497'021 t.

Die Butterproduktion blieb stabil,hingegen war die Milchpulverproduktion rückläufig. Gegenüber dem Vorjahr wurde eine Abnahme um 8,1% (von 55'536 t auf 51'048 t) verzeichnet.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.1 ÖKONOMIE 21 1
Entwicklung der Verwertung der vermarkteten Milch 1990/92200220032004 in 1 000 t Milch andere Milchprodukte Rahm Butter Quellen: TSM, SBV Käse Konsummilch 0 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500

■ Aussenhandel:steigende Joghurt-Exporte

Die Aussenhandelsbilanz ist wie in den vergangenen Jahren nach wie vor positiv.Die Schweiz exportiert mengenmässig mehr Käse,Joghurt,Milchpulver und Rahm als sie importiert.Auffallend sind die markante Zunahme beim Joghurt- und Rahmexport und die Abnahme beim Milchpulverexport.

Im Jahr 2004 nahmen die Joghurtexporte um 60,1% auf 17’033 t zu.Die Joghurteinfuhr hingegen ist im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken.Der Export von Milchpulver sank um 18% auf 15’617 t.Der Import in diesem Bereich hat ebenfalls abgenommen.Die Buttereinfuhr für die Inlandversorgung hat um 107% zugenommen und erreichte im Jahr 2004 977 t.Der Rahmexport wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 317 t oder 29,8% auf 1'379 t.

Im dritten Jahr nach In-Kraft-Treten des Käseabkommens wurden nicht bei allen Nullzollkontingenten die zur Verfügung stehende Menge zugeteilt.Von den verfügbaren 17'000 t im dritten Jahr wurden insgesamt 14'898 t versteigert.Wie schon im ersten und zweiten Jahr konnten die beiden Kontingente 119 (Mozzarella) und 120 (Frisch- und Weichkäse) vollumfänglich zugeteilt werden.

Käse-Importkontingente der Schweiz

Kontingents-Nr.

Gemäss Abkommen standen im 3.Jahr 5'500 t für einen zusätzlichen zollfreien Käseexport in die EU zur Verfügung (Erhöhung der Nullzollkontingente um 1'250 t gegenüber dem 2.Jahr).Im Vergleich zum 2.Jahr wurde die Marktzutrittsmöglichkeit etwa gleich genutzt.Im Juli 2004 vergab die EU für den Zeitraum Juli 2004 bis Dezember 2004 Einfuhrlizenzen in der Höhe von 951 t.Verfügbar wären für diesen ersten Halbjahreszeitraum 2'750 t gewesen.Für die zweite Jahreshälfte 2004/05 standen demnach,einschliesslich der im ersten Halbjahr nicht ausgenützten Kontingente,4'549 t zur Verfügung.

Zum ersten Mal wurde die gesamte zur Verfügung stehende Menge für zollfreien Joghurt- und Rahmexport in die EU verteilt (2'000 t).

1.1 ÖKONOMIE 1 22
Produkt1.Jahr2.Jahr 3.Jahr (Juni 02 – Mai 03)(Juni 03 – Mai 04)(Juni 04 – Mai 05)
gentMenge
tin tin tin tin tin t 119Mozzarella500500700700950950 120Frisch- und Weichkäse1 0001 0003 3003 3004 8504 850 121Asiago,Bitto, Brà,Fontal, Montasio …5 0002 7195 0003 4135 0003 427 122Provolone500211500293500304 123Hart- und Halbhartkäse5 0004 5695 0005 0005 7005 367 Quelle:BLW
Kontin-ZugeteilteKontin-ZugeteilteKontin-Zugeteilte gentMengegentMenge
in

■ Verbrauch:leicht sinkender Joghurtkonsum

Die Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums von Milch und Milchprodukten zeigt eine stabile Tendenz.Der Käse-,Quark- und Butterkonsum ist 2004 im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert geblieben.

Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums

1990/92200220032004

Der Konsum von Milchgetränken nahm im Vergleich zum Vorjahr von 4,6 kg auf 6,1 kg (+32,6%) zu.Beim Joghurtkonsum konnte eine leicht rückläufige Entwicklung beobachtet werden.Gegenüber dem Vorjahr nahm dieser um 0,6 kg ab (–3,7% auf 15,6 kg).

1.1 ÖKONOMIE 23 1
kg pro Kopf Käse Joghurt Quelle: SBV Butter Quark 0,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 14,0 16,0 18,0 20,0

■ Produzentenpreise: Tendenz weiterhin sinkend

Im Jahr 2004 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein weiterer Rückgang der Produzentenpreise festgestellt.Der schweizerische Gesamt-Milchpreis ist um 0.91 Rp.pro kg Milch auf 74.63 Rp.gesunken.Dabei waren im Berichtsjahr die Preise für Industriemilch, verkäste Milch und für Biomilch tiefer als im Vorjahr.

Milchpreise 2004 gesamtschweizerisch und nach Regionen

Die regionalen Differenzen bei der Industriemilch und der Biomilch sind 2004 im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas grösser geworden.Im Berichtsjahr betrugen sie bei der Industriemilch bis zu 1.48 Rp.und bei der Biomilch bis zu 4.59 Rp.Die Preisdifferenzen zwischen den Regionen bei der verkästen Milch hingegen sind etwa gleich gross wie schon im Vorjahr:sie betrugen bis zu 7.76 Rp.Der Produzentenpreis für Biomilch sank im Vergleich zum Vorjahr um 3.76 Rp.pro kg Milch (–4,3%).Für Biomilch wird zwischen 2.71 Rp.und 15.06 Rp.pro kg Milch mehr als für die übrige Milch bezahlt.

■ Konsumentenpreise: für Butter sinkend

Die Konsumentenpreise für Käse haben sich im Berichtsjahr unterschiedlich entwickelt. Der Preis für 1 kg Emmentaler surchoix betrug durchschnittlich Fr.19.93 (–4,6% oder –96 Rp.) und für 1 kg Greyerzer surchoix Fr.20.54 (–2,3% oder –48 Rp.).Hingegen stieg der Preis für Sbrinz von Fr.21.75 auf Fr.22.71 (+4,4%) und für Appenzeller surchoix von Fr.19.76 auf Fr.19.81 (+ 0,25%).Für Camembert 45% und Weichkäse mit Schimmelreifung bezahlte der Konsument den gleichen Preis wie im Vorjahr.

Entwicklung der Konsumentenpreisindices für Milch und Milchprodukte

1990/92200220032004

Die Konsumentenpreisindices für Käse,Rahm und andere Milchprodukte wiesen im Jahr 2004 leicht steigende Tendenzen auf.Dagegen ist der Index für Butter um 1,76 Punkte oder 1,8% gesunken.

1.1 ÖKONOMIE 1 24
Rp./kgCHRegion IRegion IIRegion IIIRegion IVRegion V Gesamt74.6374.5074.6274.0176.4675.78 Industriemilch73.2973.5473.3172.9272.9974.40 verkäste Milch73.8476.5072.7773.8272.7880.53 Biomilch85.4587.5685.7487.8383.24 nicht erhoben Quelle:BLW
Index (Mai 1993 = 100) Milch Käse Butter Quelle: BFS Rahm Andere Milchprodukte 75 85 80 90 95 100 105

■ Bruttomarge:Milch und Milchprodukte

Nachdem von März bis Juni 2004 eine leicht steigende Tendenz bei der Gesamtbruttomarge auf Milch und Milchprodukten beobachtet wurde,verzeichnete sie von Juli bis Oktober eine stetige Abnahme,um gegen Ende des Berichtsjahres wieder etwas anzusteigen.Dieselbe Entwicklung war bei der Bruttomarge Verarbeitung – Verteilung auf der Produktegruppe «Käse» zu beobachten sowie bei derjenigen für Joghurt.Bei der Butter dagegen war die Bruttomarge am Ende des Jahres höher als zu Beginn. Dabei gab es während des Jahres grosse Schwankungen.Diese sind auf unterschiedliche Entwicklungen bei den Produzenten- und Konsumentenpreisen zurückzuführen. Tiefere Produzentenpreise im April und Mai hatten eine markant höhere Bruttomarge zur Folge.Die Anpassung der Konsumentenpreise nach unten liess die Bruttomarge im Juli wieder sinken.Der anschliessende Anstieg ist auf die saisonal tieferen Produzentenpreise zurückzuführen.

1.1 ÖKONOMIE 25 1
Index (Januar 1997 = 100) Käse Milch-und Milchprodukte Joghurt Butter Quelle: BLW 40 50 60 70 80 100 90 110 120 130 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Entwicklung der Bruttomarge 2004

Tiere und tierische Erzeugnisse

Seit Beginn der neunziger Jahre sinkt der schweizerische Rindviehbestand stetig.Von rund 1,85 Mio.St.ging er auf 1,54 Mio.St.zurück.Die tendenziell extensivere Bewirtschaftung der Flächen sowie der Zuchtfortschritt bei gleichzeitiger Kontingentierung der Milchproduktionsmenge sind die massgebenden Gründe dafür.Erstmals wurden im Berichtsjahr weniger als 700'000 Kühe in der Schweiz gehalten.

Die Rinderkrankheit BSE verschwand praktisch vollständig.Es wurden lediglich 3 BSEFälle registriert.In den Vorjahren traten stets über 20 Fälle auf.Zu verdanken ist diese erfreuliche Situation der Festlegung klarer Standards,der einheitlichen,konsequenten Kontrolle entlang der ganzen Produktionslinie und der verstärkten,praxisorientierten Beratung in den Betrieben.

Der Fleisch- und Eiermarkt verlief aus Sicht der Produzenten positiv.Sie erzielten,mit Ausnahme beim Lammfleisch,höhere oder mindestens gleich hohe Preise wie im Vorjahr.Als Folge der 10% tieferen Kuhschlachtungen stiegen beispielsweise die Produzentenpreise um 15%.Für Schweine wurde mit durchschnittlich Fr.4.54 je kg SG ebenfalls mehr bezahlt als in den Jahren 2002 und 2003.Hingegen erlitten die Lammfleischproduzenten,insbesondere wegen des nochmals grösseren Inlandangebotes,eine Preiseinbusse von 11%.Die inländische Produktion aller Fleischkategorien zusammen sank und wurde teilweise mit grösseren Einfuhrmengen kompensiert.Vom schweizerischen Gesamtkonsum von über 391'000 t stammten rund 85'000 t (22%) aus dem Ausland.Im Jahre 2003 waren nur 21% des konsumierten Fleisches ausländischer Provenienz.Der Fleisch- und Fischkonsum sank im Berichtsjahr um 0,6% auf 59,49 kg pro Kopf.Erstmals seit Jahren verlor dabei das Geflügelfleisch an Bedeutung und pro Kopf wurden wieder weniger als 10 kg gegessen.

1.1 ÖKONOMIE 1 26

■ Produktion:Steigender Pferde-,Ziegen- und Mastgeflügelbestand

Der Rindviehbestand nahm um 1,6% ab.Damit setzt sich der kontinuierliche Rückgang fort.Vor allem die Verkehrsmilchkühe wurden deutlich reduziert (–17'000 St.). Zugenommen hat hingegen der Mutter- und Ammenkuhbestand (5'000 St.).Das Rindvieh wird insgesamt auf rund 46'200 Betrieben gehalten.Der Schweinebestand von rund 1,5 Mio.St.und der Zuchtsauenbestand von rund 143'000 St.blieben demgegenüber in den vergangenen Jahren recht stabil.Allerdings hat die Zahl der Betriebe seit 2001 um 20% abgenommen.

Entwicklung der Tierbestände

Tierart19902002200320041990–2002/04

in 1 000in 1 000in 1 000in 1 000%

Rindvieh 1 8581 5941 5701 544–15,54

–Kühe für die Verkehrsmilchproduktion726605587570–19,10

– Kühe ohne Verkehrs-

Der Mastgeflügelbestand kletterte weiter und liegt nun bei fast 5 Mio.St.Im Vergleich zu 1990 steht 74% mehr Mastgeflügel in Schweizer Ställen.Im Mittel weisen die 1'084 Mastbetriebe eine Bestandesgrösse von 4'500 St.auf.Primär als Folge der stetig verbesserten Legeleistung ging der Lege- und Zuchthennenbestand zurück,und zwar um 1,3%.Im Vergleich zu 1990 sank der Bestand sogar um einen Viertel.Auch die Zahl der Betriebe ist stetig abnehmend und lag im Berichtsjahr bei 16'400 (–5,5%).

An der Spitze der inländischen Fleischproduktion steht das Schweinefleisch mit 227'085 t SG gefolgt von Rindfleisch mit 100'308 t SG.Diese beiden Fleischsorten weisen einen Anteil von rund 76% an der gesamten Inlandproduktion Fleisch von 431’745 t SG auf.Rund die Hälfte der Rindfleischproduktion ist Kuhfleisch,das vorwiegend von Milchproduktionsbetrieben stammt.

Im Jahr 2004 produzierte die Schweizer Landwirtschaft 6,8% mehr Schaf- und Lammfleisch und 6,1% mehr Geflügelfleisch als im Vorjahr.Seit 1990/92 stieg die Produktion in der Schweiz sogar um 30% beim Schaf- und Lammfleisch und um 66% beim Geflügelfleisch.Die Mehrmengen beim Geflügelfleisch nahm der Markt mühelos auf. Demgegenüber gerieten die Lämmerpreise merklich unter Druck.Seit zwei Jahren rückläufig ist die Rind-,Kalb- und Schweinefleischproduktion sowie die Erzeugung von Eiern.Dies ist die Folge der sinkenden Tierbestände.

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 27 1
milchproduktion,
–Mutter- und Ammenkühe14586570359,52 Schweine 1 7761 5611 5291 537–13,16 Schafe 35543044544023,47 Ziegen 6166677111,48 Pferde 3851535438,60 Mastgeflügel 2 8784 2984 5184 97159,68 Lege- und Zuchthennen 2 7952 1542 1172 088–24,16 Quelle:BFS
gemolken515351511,31

■ Aussenhandel:Brasilien ist der bedeutendste Rindfleischlieferant

Index (1990/92 = 100)

Entwicklung der tierischen Produktion

1990/92200220032004

Quellen: Proviande, SBV

Vom konsumierten Rind- und Schweinefleisch wird 88% bzw.93% in der Schweiz produziert.Andererseits stammt lediglich jedes achte Kilogramm Pferdefleisch,jedes sechste Kilogramm Kaninchenfleisch sowie etwa jedes zweite Kilogramm Geflügel-, Ziegen- und Schaffleisch aus schweizerischer Produktion.

Die Eierproduktion fiel um 4% und betrug 652 Mio.St.97% der inländischen Eier werden im Detailhandel und in der Gastronomie verkauft.Die restlichen Eier werden aufgeschlagen und in der Lebensmittelindustrie verbraucht.Bei den eingeführten Eiern beträgt das Verhältnis Detailhandel - Lebensmittelindustrie 50:50.

Die Ausfuhr von Schweizer Fleisch und Fleischerzeugnissen kletterte um 360 t auf 2'160 t.Das bekannte Rinds-Trockenfleisch nimmt davon mehr als die Hälfte ein (1'151 t) und wird zu über 99% in Frankreich und Deutschland verkauft.Der Handelswert der Fleischexporte betrug rund 25 Mio.Fr.

Schweizer Firmen führten insgesamt über 103'000 t Fleisch,Fleischerzeugnisse und Schlachtnebenprodukte ein.Diese Waren haben einen Handelswert von rund 680 Mio. Fr.Am bedeutendsten sind das Geflügel- und Schweinefleisch,wovon 45'900 t bzw. 11'600 t importiert wurden.Der wichtigste Partner ist Deutschland mit einem Anteil von 35'000 t und einem Handelswert von 82 Mio.Fr.

Aus Brasilien stammen 74% des eingeführten Rind- und Kalbfleisches.Südafrika (13%),Italien (9%) und Frankreich (7%) sind die nächstgrössten Lieferanten.Vor allem Spezialstücke des Rindsstotzens und High-Quality-Beef werden aus Brasilien bezogen. In der Gunst der Schweizerinnen und Schweizer stehen wie seit vielen Jahren australisches und neuseeländisches Schaf- und Lammfleisch,das einen Importanteil von 82% aufweist.Frankreich,Deutschland und das Vereinigte Königreich teilen sich die restlichen 18%.Kanada (38%),die USA (38%),Argentinien (11%) und Australien (9%) sind die bevorzugten Pferdefleischlieferanten.Den Import des Geflügelfleisches teilen sich hauptsächlich Frankreich und Ungarn mit Marktanteilen von je 21%. Italienische Wurstwaren sind in der Schweiz äusserst beliebt.Etwa 2'600 t kaufte der Schweizer Handel im südlichen Nachbarland ein.Importierte Fleischzubereitungen und Konserven stammen dagegen grösstenteils aus Frankreich (1'400 t).

1.1 ÖKONOMIE 1 28
Rindfleisch Schaffleisch Geflügelfleisch
Kalbfleisch Ziegenfleisch Schaleneier 70 170 160 150 140 130 120 110 100 90 80 Schweinefleisch Pferdefleisch

■ Verbrauch:Schweinefleisch wird am meisten gegessen

Im Rahmen der WTO Uruguay-Runde hat sich die Schweiz verpflichtet,den Marktzutritt für eine bestimmte Fleischmenge zu tiefen Kontingentszöllen zu gewähren.Für Rind-, Schaf-,Pferde- und Ziegenfleisch beträgt die Zollkontingentsmenge seit 1996 zusammen 22'500 t.Die Schweiz hat diese Verpflichtung jedes Jahr eingehalten und im Jahresmittel der letzten neun Jahre über 27'000 t Einfuhren zugelassen.Für Schweineund Geflügelfleisch nahm die Zollkontingentsmenge von 50'020 t im Jahre 1996 auf 54'500 t im Jahre 2000 zu;seither ist sie konstant bei 54'500 t.Auch diese Verpflichtung wurde im Durchschnitt der Jahre 1996 bis 2004 mit rund 55'200 t pro Jahr übertroffen.Allerdings gab es Jahre,wo die Zollkontingentsmenge nicht ganz erreicht wurde.Diese wurden jedoch von Jahren mit Mehrimporten überkompensiert.

Der Pferde- und Eselimport ging um 4% auf 3'064 St.zurück.Jedes dritte Pferd stammt aus deutscher,jedes vierte aus französischer Provenienz.Immerhin exportierte die Schweiz im Gegenzug auch 1’035 Pferde.

Der Aussenhandel mit Eiern ist sehr einseitig.Den Eiereinfuhren von über 27'000 t stehen Ausfuhren von 1 t gegenüber.Deutsche und französische Eier im Umfang von 14'800 t werden hauptsächlich im Detailhandel verkauft.Dagegen stammen Eier, welche in der Schweiz aufgeschlagen und für die Nahrungsmittelindustrie verwendet werden,zur Hauptsache aus den osteuropäischen Ländern Bulgarien,Polen und Tschechien.Der Schweizer Handel bezieht aus diesen drei Ländern zusammen 7'400 t. Insgesamt 10'800 t flüssige und getrocknete Eiprodukte sowie Eieralbumine wurden in die Schweiz eingeführt.Mehr als die Hälfte davon liefert die Niederlande.Die Ausfuhren beliefen sich hingegen lediglich auf 190 t.

Der Fleischverbrauch lag mit 391'065 t lediglich 0,2% unter dem Vorjahreswert. Steigender Beliebtheit erfreuen sich Pferdefleisch (+6,1%),Wild und Kaninchen (+3,2%),Rindfleisch (+1,3%) sowie Schaf- und Lammfleisch (+0,9%).Der Geflügelfleischverbrauch sank hingegen um 0,6%.Ausserdem verzehrten die Konsumentinnen und Konsumenten 58'649 t Fische und Krustentiere,was einer Zunahme von 2,8% entspricht.

Der Pro-Kopf-Konsum von Fleisch fiel um 0,7% auf 51,73 kg.Schweinefleisch ist nach wie vor der Spitzenreiter mit 24,80 kg,gefolgt von Rindfleisch (10,23 kg),Geflügelfleisch (9,97 kg) und Kalbfleisch (3,54 kg).Alle anderen Fleischsorten werden deutlich weniger konsumiert.Im Mittel liegen je Tag 140 g Fleisch und Fleischerzeugnisse auf den Tellern der Konsumentinnen und Konsumenten.Positiv entwickelt hat sich der ProKopf-Konsum bei Fischen und Krustentieren:er kletterte um 2,4% auf 7,76 kg.

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 29 1

■ Produzentenpreise:

Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums von Fleisch und Eiern

1990/92 2002 2003 2004

In Privathaushalten wird hauptsächlich Schweine- und Geflügelfleisch gegessen. Mengenmässig ebenso bedeutend sind zudem Charcuterie und Wurstwaren.In der Gastronomie liegt dagegen Rindfleisch an der Spitze gefolgt von Charcuterie.

Für Muni,Ochsen und Rinder mittlerer Qualität (Handelsklasse T3) wurden im Jahresmittel zwischen Fr.8.07 und 8.17 je kg SG franko Schlachthof bezahlt.Die Mäster erzielten somit die gleich hohen Preise wie im Vorjahr.Hingegen kletterten die Preise für Kühe guter Qualität (Handelsklasse T3) um 15% auf Fr.6.62 je kg SG.Die Hauptursache ist die Reduktion der Schlachtungen um 10%.Wegen der rückläufigen Schweinefleischproduktion (–1,1%) stieg auch der Preis für Fleischschweine um 2% auf Fr.4.54 je kg SG.Gesunken ist der Preis für Lämmer mittlerer Qualität (Handelsklasse T3).Er lag im Jahresmittel auf Fr.10.21 je kg SG,was einer Einbusse von 11% gegenüber 2003 und 24% gegenüber 2002 entspricht.Diese Entwicklung ist vor allem durch das stetig steigende Inlandangebot bedingt.Im Vergleich zu 2002 wurden 11% mehr Schaf- und Lammfleisch auf dem Schweizer Markt verkauft.

Monatliche Schlachtvieh- und Fleischschweinepreise 2004,

1.1 ÖKONOMIE 1 30
(1990/92
100) Rindfleisch Schweinefleisch Ziegenfleisch Quellen: Proviande, SBV Geflügelfleisch Kalbfleisch Schaffleisch 70 130 125 120 115 110 105 100 95 90 85 80 75 Pferdefleisch Schaleneier (in St.)
Index
=
Fr. pro kg SG
ab Hof
Fleischschweine,
Quelle: SBV 0.00 2.00 4.00 6.00 8.00 10.00 12.00 14.00 16.00 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Kälber, Handelsklasse T3 Muni, Handelsklasse T3 Kühe, Handelsklasse T2/3 leicht
für Schlachtkühe im Hoch
Preise

■ Konsumentenpreise: Rind- und Kalbfleisch wurden erneut teurer

Saisonale Preisschwankungen traten wie gewohnt bei Schweinen und Kälbern auf.Der Kälberpreis stieg infolge des rückläufigen Angebotes in der zweiten Jahreshälfte von Fr.11.15 auf rund Fr.13.90 je kg SG.Für Schweine wurden wiederum im Mai–Juli mit bis zu Fr.5.40 je kg SG ab Hof die höchsten Preise bezahlt.Die Grillsaison fördert in dieser Periode die Nachfrage.Trotz Alpentladung verblieben die Kuhpreise im Herbst stabil zwischen Fr.6.40 und Fr.6.80 je kg SG.

Die höheren Produzentenpreise für Rinder und Kälber schlugen bis zum Ladentisch durch.Die Steigerung der Konsumentenpreise betrug zwischen Fr.0.50 und 2.50 je kg. Relativ stabil verblieben hingegen die Konsumentenpreise für Stücke vom Schwein und vom Lamm.Für die beobachteten Fleischstücke aller Tierkategorien mussten die Konsumentinnen und Konsumenten in den letzten drei Jahren tiefer ins Portemonnaie greifen als 1990/92.Die Preissteigerungen bewegen sich dabei in einer Bandbreite von 4% für Rindfleischbraten bis 39% fürs Kalbsvoressen.Der höhere Anteil von Labelfleisch hatte auf diese Entwicklung einen gewissen Einfluss.Die Produzentenpreise je kg SG brachen hingegen im Vergleich von 2004 zu 1990/92 um 12% bei Rindern,um 15% bei Kälbern und um 28% bei Kühen ein.

■ Bruttomarge Fleisch

Die nominale Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung stieg für Rindfleisch gegenüber 2003 um 9 Prozentpunkte.Rückläufig war sie für Lammfleisch (–6 Prozentpunkte), Schweinefleisch (–1 Prozentpunkt) und Kalbfleisch (–2 Prozentpunkte).Die markanteste Margensteigerung (+38%) seit Beginn der Beobachtungen im Jahre 1999 ist beim Schweinefleisch zu beobachten.Am geringsten ist sie beim Kalbfleisch,wo eine Zunahme von 13% festzustellen ist.Die Marge des Warenkorbes aller Frischfleischsorten,inklusive der Fleisch- und Wurstwaren,kletterte seit der Basisperiode (FebruarApril 1999,Index=100) stetig nach oben.Im Jahre 2004 lag das Mittel bei 119,2 Punkten und damit 3 Punkte über dem Vorjahr.Die grössten monatlichen Schwankungen im Berichtsjahr traten beim Lammfleisch auf,dessen Index sich zwischen 105 und 127,8 Punkten bewegte.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.1 ÖKONOMIE 1 31
Index (Februar–April 1999 = 100) Schwein Rind Kalb Lamm Frischfleischsorten, Fleisch- und Wurstwaren Quelle: BLW 150 135 140 145 130 125 120 115 110 105 100 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Entwicklung der Bruttomargen Fleisch 2004

■ Wettersituation: sonnig und warm

Pflanzenbau und pflanzliche Produkte

Die milden Wintermonate im Jahre 2003 setzten sich im Januar und Februar des Berichtsjahres im Mittelland fort.Ausser in den Monaten März und Mai übertrafen sämtliche Monatsmittelwerte auf der Alpennord- und Südseite das Temperaturmittel von 1961 bis 1990.Wärmer als im Hitzejahr 2003 waren der Januar und Februar sowie die Herbstmonate September und Oktober.Sonnig präsentierten sich die Monate Februar bis Mai und der September.Mit Ausnahme von Januar und Oktober erreichte die mittlere Sonnenscheindauer der übrigen Monate in etwa das langjährige Mittel. Niederschlagsreich gegenüber dem langjährigen Mittel fielen die sonnenarmen Monate Januar und Oktober aus.Vergleichsweise wenig Regen fiel im Februar,April, September,November und Dezember.Trotz der vom Hitzejahr 2003 konträr geprägten Empfindungen war das Berichtsjahr insgesamt warm,sonnenreich und die Niederschlagsmengen blieben leicht hinter dem langjährigen Mittel zurück.

Unter Wetterkapriolen sind die extremen Niederschläge im Januar einzuordnen,als in nördlichen und westlichen Regionen innerhalb von 2 Tagen in etwa die normale Monatsmenge fiel.Ende März erlitt die Ostschweiz einen Wintereinbruch bis in tiefe Lagen,St.Gallen erhielt 75 cm Neuschnee.Anfangs Juni lösten heftige Niederschläge vor allem im Berner Oberland Erdrutsche und Überschwemmungen aus.Ein Hagelzug mit Korngrössen bis zu 4 cm durchquerte das Mittelland vom Genfer- bis zum Bodensee am 8.Juli.Als Folge der hohen Temperaturen traten im Oktober ungewöhnlich zahlreiche und heftige Sommergewitter auf.

1.1 ÖKONOMIE 1 32

■ Produktion:Spitzenerträge kompensieren

Flächenrückgang

Ackerkulturen

Insgesamt nahm die offene Ackerfläche gegenüber dem Vorjahr um 2'173 ha ab (–0,8%).Den bedeutendsten Flächenrückgang verzeichnete das Futtergetreide mit 6'236 ha (–8,0%),während die Brotgetreidefläche um 1'430 ha (1,6%) anstieg. Flächengewinne verbuchten gegenüber 2003 zudem Silo- und Grünmais (5,1%), Freilandgemüse (4,9%),Raps (5,3%) und Zuckerrüben (6,2%).Futterrüben und nachwachsende Rohstoffe (Faserpflanzen) setzten bezogen auf die Anbaufläche die rückläufige Tendenz fort.

Zusammensetzung der offenen Ackerfläche 2004 (provisorisch)

Total 281 302 ha

Silo- und Grünmais 15% 42 433 ha

Freilandgemüse 3%

8 813 ha

Raps 6% 16 839 ha

Zuckerrüben 7% 18 622 ha

übrige Kulturen 7% 19 508 ha

Getreide 57% 161 752 ha

Kartoffeln 5% 13 335 ha

Quelle: SBV

Die Auswirkungen des Trockensommers 2003 zeigten sich anhand des Ertragseinbruchs.Im Berichtsjahr lieferten die Ackerkulturen mit Ausnahme von Kartoffeln, Sonnenblumen und Sojabohnen aufgrund günstiger Witterungsbedingungen Spitzenerträge.

Entwicklung der Flächenerträge ausgewählter Ackerprodukte

1990/9219992000200120022004 2003

Produkte (Erträge 2004 provisorisch)

Winterweizen (63,1 dt/ha)

Kartoffeln (395,0 dt/ha)

Raps (34,5 dt/ha)

Gerste (68,8 dt/ha)

Zuckerrüben (779,0 dt/ha)

Quelle: SBV

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.1 ÖKONOMIE 1 33
Index (1990/92 = 100)
70 140 130 120 110 100 90 80

■ Verwertung: Marktungleichgewichte bei Brotweizen und Kartoffeln

Im Berichtsjahr überstieg die Getreideproduktion aufgrund hoher Erträge trotz kleinerer Anbauflächen die Erntemengen der vorangegangenen drei Jahre.Während die produzierte Futtergetreidemenge problemlos am Markt platziert werden konnte, übertraf das Angebot an backfähigem Weizen den Bedarf erheblich.

■ Aussenhandel: Zuckerbilanzen und Futtermittelimporte

Günstige Witterungsbedingungen im Berichtsjahr ermöglichten nicht nur hohe Erträge, sondern sorgten auch für eine gute Qualität der Ernteprodukte.Zur Stabilisierung der Preise infolge überschüssigem Brotgetreide führte der Schweizerische Getreideproduzentenverband umfangreiche Massnahmen zu dessen Verwertung im Futtersektor durch.Im 90-tägigen Dauerbetrieb verarbeiteten die Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld die Rekordernte von 1,45 Mio.t Zuckerrüben zu 221’803 t Zucker.Die reiche Kartoffelernte traf auf eine begrenzte Nachfrage zu Speise- und Veredelungszwecken.Ungenügende Qualitäten und überschüssige Mengen mussten daher teilweise mit Bundesmitteln dem Futtersektor zugeführt werden.Von den Ölsaaten übertraf einzig Raps die Zielmenge.Die Verarbeiter erklärten sich in Anbetracht der erfreulichen Nachfrage bereit,die gesamte Erntemenge vor allem zur Gewinnung von Speiseöl und ergänzend zur Herstellung von Treibstoff (Raps-Methyl-Ester) zu übernehmen.

Infolge variabler Anbauflächen und witterungsbedingter Ertragsschwankungen variierte die inländische Zuckerproduktion seit 1999 im Bereich von 200'000 t bei einem Bedarf von rund 230'000 t.Im selben Zeitraum sind die Importe von 140'000 auf 288'000 t angestiegen.Verwendet wurden die zusätzlichen Importe nahezu ausschliesslich für den Export in Verarbeitungsprodukten.Erntebedingte Unter- oder Überversorgung konnte mit einer aktiven Lagerbewirtschaftung jeweils aufgefangen werden.

1.1 ÖKONOMIE 1 34
Entwicklung der Getreideproduktion 1990/92200220032004 1 in 1 000 t Weizen Triticale Quelle: SBV 1 provisorisch Roggen Hafer Dinkel Körnermais Gerste 0 1 400 1 200 1 000 800 600 400 200 547 539 258 181 428 218 91 509 247 189 342 211

Grösstenteils stammt in die Schweiz eingeführter Zucker aus der EU.Mit 47,8% der gesamten Zuckerimporte war Frankreich im Berichtsjahr der wichtigste Lieferant vor Deutschland mit 45,5% sowie Grossbritannien (3,6%),Mauritius (1,0%) und Brasilien (0,8%).Die restlichen Einfuhren von Rohr-,Rübenzucker oder reiner Saccharose verteilten sich auf 29 Länder (1,3%).

Die Mindererträge des Trockensommers 2003 wirkten sich im Aussenhandel bis zur Anschlussernte 2004 aus.Infolge erfreulicher Flächenerträge im Berichtsjahr bei Wiesen- und Ackerfutter sanken die Futtermitteleinfuhren im zweiten Halbjahr.Im Vorjahresvergleich nahmen die Ergänzungsimporte von Heu und Getreide zu Futterzwecken ab.

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1 35
Entwicklung der Zuckerbilanzen 199920002001200220032004 in 1 000 t Lagerabnahme Import Inlandproduktion Quelle: réservesuisse Lagerzunahme Export Nettoverbrauch 0 600 500 400 300 200 100 Entwicklung der Einfuhren wichtiger Futtermittel in 1 000 t Quelle: OZD 2001 2002 20032004 HeuWeichweizenKörnermaisGerste 0 120 80 100 60 40 20

■ Produzentenpreise: Preise mehrheitlich tiefer als 2003

Im Berichtsjahr wirkte sich die grosse Erntemenge und die Kürzung der Beitragssätze für die Verwertung negativ auf die Kartoffelpreise aus.Im Nahrungsmittelbereich wurden ähnliche Preise wie im Vorjahr erzielt,doch verminderte die grössere Menge, die zu tiefen Preisen im Futterbereich verwertet wurde,den mittleren Produzentenpreis.Trotz rückläufiger Bundesbeiträge und grosser Ernte konnte der Zuckerrübenpreis in etwa auf dem Vorjahresniveau gehalten werden.Beim Weizen belastete das Überangebot den Produzentenpreis,wobei sich auch die vom Bundesrat im November 2004 beschlossene Reduktion der Grenzbelastung per 1.Juli 2005 auswirkte.Trotz den von den Produzenten finanzierten Marktentlastungsmassnahmen gab der Weizenpreis nach.Im Vorfeld der beschlossenen Schwellenpreissenkung sank auch der Gerstenpreis,während die Auswirkungen auf die Ölsaaten und übrigen Eiweissträger eher gering blieben.

■ Konsumentenpreise: tendenziell steigend

1990/92200220032004

2004

Kl. I, 57.84 Fr./dt

11.85 Fr./dt Raps, 76.60 Fr./dt

Der Trend zu steigenden Konsumentenpreisen von Weissmehl setzte sich im Berichtsjahr fort.Hingegen blieben die Preise für Backwaren wie Ruch- und Halbweissbrot sowie Weggli und Gipfeli nahezu stabil.Gegenüber dem Vorjahr zeigte der Preis für Kristallzucker keine Veränderung.Preissteigerungen verzeichneten aber die Kartoffeln und das Sonnenblumenöl.

36 1.1 ÖKONOMIE 1
Entwicklung der Produzentenerlöse für Ackerprodukte
Abweichung in %
Weizen
Zuckerrüben,
Quelle:
Gerste,
Kartoffeln,
–40 –50 –60 –70 –30 –20 –10 0
Produzentenpreise
Agroscope FAT Tänikon
44.26 Fr./dt
33.38 Fr./dt

■ Produktion:Optimale Witterungsbedingungen

Spezialkulturen

Auf einer Fläche von 23’700 ha oder 2,2% der LN wurden Dauerkulturen angebaut. Davon waren 14’937 ha Reben,6’750 ha Obstanlagen und 284 ha Strauchbeeren.

Die von der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau (SZG) erhobene Gemüsefläche (inkl.Mehrfachanbau pro Jahr) betrug 13’500 ha.Sie vergrösserte sich gegenüber dem Vorjahr nur um einige Hektaren.Die bedeutendste Flächenzunahme ist bei den Lagergemüse zu verzeichnen.Mit einer Fläche von 733 ha wurden so viel Lagerkarotten wie noch nie angebaut.Sie erfuhren gegenüber dem Vorjahr eine Flächenzunahme von 10%.Die bedeutendste Flächenreduktion gab es bei Konservengemüse. Unter anderem verminderte sich die Anbaufläche von Konservenspinat um 28% auf 858 ha.

Bei den Obstflächen waren die gleichen Entwicklungstendenzen wie in den Vorjahren zu beobachten.Die Apfelfläche betrug 4’384 ha und nahm weiter um einige Hektaren ab – allerdings nicht mehr so stark wie in den Vorjahren.Hingegen legten die Apfelsorten Gala,Braeburn,Topaz und Pinova weiterhin zu.In den letzten sieben Jahren verdoppelte sich deren Fläche auf 927 ha.Die Fläche der Birnenanlagen betrug 958 ha und nahm gegenüber dem Vorjahr wieder leicht zu.Steinobst und Beeren waren weiterhin im Trend.Die Fläche von Steinobst dehnte sich um 159 ha (13%) auf 1’353 ha und diejenigen der Beeren um 20 ha (3%) auf 671 ha aus.

Fläche der Obstkulturen unter Witterungsschutz 2004

Die Obstkulturen waren auf einer Fläche von 1'120 ha oder 17% mit Hagelnetzen und/oder Regenfolien geschützt.In Apfelkulturen besteht der umfangreichste Witterungsschutz;940 ha oder 21% waren mit Hagelnetzen versehen.Im Weiteren sind die Hagelnetze bei Birnen- (88 ha),Kirschen- (77 ha) und Zwetschgenkulturen (14 ha) verbreitet.Bei Kirschenkulturen waren zusätzlich 55 ha mit Regendächer und 9 ha mit kombinierten Hagelnetz-Foliendächer bedeckt.

37 1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1
Kirschenkulturen 78 ha Birnenkulturen 88 ha Apfelkulturen 940
Quelle:
Total 1 120 ha Zwetschgenkulturen 14 ha
ha
BLW

■ Verwertung:Mittelgrosse Mostobsternte

Die Rebfläche betrug 14’937 ha.Das sind 8 ha mehr als ein Jahr zuvor.Davon waren 6’587 ha (–130 ha) mit weissen und 8’350 ha (+138 ha) mit roten Trauben bestockt. Der Rückgang der mit weissen Trauben bestockten Flächen dürfte aufgrund der Nachfrage und der Umstellungsbeiträge in den laufenden Jahren wenn auch in kleinerem Umfang weiter gehen.

Es wurden 320'000 t Gemüse (ohne Verarbeitung) und 134’000 t Tafelobst geerntet. Viele Gemüse- und Obstarten haben Rekordmengen erreicht.Im Vergleich zum Durchschnitt der vier Vorjahre handelt es sich bei Gemüse um eine Ertragssteigerung von 11% und bei Obst um 5%.

Die Marktvolumen der Gemüse- und Obstarten,die in der Schweiz angebaut werden können,betrugen 533’000 t bzw.190’000 t.Das Gemüsevolumen war 7% und das Obstvolumen 9% grösser als im Durchschnitt der letzten vier Vorjahre.Der Anteil der Schweizer Gemüse am Marktvolumen betrug rund 60% und derjenige von Obst rund 71%.Bei Gemüse ist dieser Wert 2% höher und bei Obst 3% tiefer als im Vierjahresmittel 2000/03.

Die aufgrund der Situation des Weinmarktes in den Jahren 2002 und 2003 verfügten, strengen Mengenbeschränkungen wurden weitergeführt.Im Berichtsjahr wurden 115,9 Mio.Liter Wein gekeltert.Das waren zwar 18,9 Mio.Liter mehr als im Vorjahr, wobei festzuhalten ist,dass die Ernte 2003 aufgrund der Trockenheit aussergewöhnlich tief war.Davon waren 55,2 Mio.Liter Weisswein und 60,7 Mio.Liter Rotwein.Die durchschnittlichen Erträge betrugen 0,8 Liter pro m2 bei den weissen und 0,7 Liter pro m2 bei den roten Gewächsen.

Die mittelgrosse Mostobsternte entsprach mit einer Menge von 156’670 t (Mostäpfel 133’210 t,Mostbirnen 23’460 t) dem Mittel der letzten 10 Jahre.Gemessen an der durch den SBV im August herausgegebenen Vorernteschätzung entsprach die eingebrachte Ernte bei den Mostäpfeln genau der Schätzung und bei den Mostbirnen einer solchen von 97%.Erneut konnte der Schweizerische Obstverband auf Grund der geschätzten Erntemengen auf den Rückbehalt für die Verwertung von Übermengen verzichten.Der inländische Bedarf an Apfel- und Birnensaftprodukten wurde gemessen an der Normalversorgung bei den Mostäpfeln zu 147% und bei den Mostbirnen zu 124% gedeckt.

Der Konsum ungegorener Obstsaftgetränke war weiterhin im Trend und lag im Mittel der beiden Vorjahre.Der stetige Abwärtstrend bei den teilweise und ganz gegorenen Obstsaftgetränken setzte sich ungebrochen fort.

1.1 ÖKONOMIE 1 38

■ Aussenhandel:Einfuhren trotz guter Inlandernte höher

Die Einfuhren von Frischgemüse und Frischobst,die in der Schweiz angebaut werden können,beliefen sich auf 213'000 t bzw.55'000 t.Das waren 1% mehr Gemüse und 16% mehr Obst als im Durchschnitt der vier Vorjahre.85% dieser Frischprodukte stammten aus der EU.Die Hauptlieferländer der EU sind Italien,Frankreich,Spanien und die Niederlande.Bei den aussereuropäischen Lieferländern sind Marokko mit Tomaten,die USA mit Grünspargeln,Neuseeland mit Äpfeln und Südafrika mit Birnen von Bedeutung.Die Exporte waren mit 180 t Gemüse und 450 t Obst in den gleichen Grössenordnungen wie in den Vorjahren,insgesamt aber unbedeutend.

Die Einfuhren an Trinkwein betrugen 158,3 Mio.Liter Wein.Davon waren 136,0 Mio. Liter Rotwein und 22,3 Mio.Liter Weisswein.Dazu wurden noch 12,4 Mio.Liter Schaumwein,7,2 Mio.Liter Verarbeitungsweine und 1,5 Mio.Liter so genannte Süssweine oder Spezialitäten eingeführt.Gegenüber dem Vorjahr ist eine Reduktion von 5,7 Mio.Liter bei den Rotwein- und eine Zunahme von 2,4 Mio.Liter bei den Weissweinimporten festzustellen.Die Schaumweinimporte blieben hingegen stabil. Die Exporte an Schweizer Flaschenweine nahmen gegenüber dem Vorjahr stark zu und erreichten 1,4 Mio.Liter (+75%).

■ Verbrauch:Erhöhter Konsum bei Gemüse und Obst

Der Pro-Kopf-Konsum von frischem Gemüse betrug 72 kg,derjenige von Tafelobst (ohne tropische Früchte) 25 kg.Gegenüber dem Vierjahresmittel 2000/03 wurden 3 kg mehr Gemüse und 2 kg mehr Obst gegessen.

Der Konsum an Rot- und Weisswein (ohne Verarbeitungsweine) betrug 275,6 Mio. Liter.Der Gesamtverbrauch war somit weiterhin rückläufig (–2,2 Mio.Liter).Der Konsum an ausländischen Weinen nahm beim Rotwein ab und beim Weisswein leicht zu.Derjenige von Schweizer Wein hingegen blieb beim Weissen stabil,ging hingegen beim Roten um rund 3 Mio.Liter zurück.Der Marktanteil von Schweizer Wein war somit ebenfalls rückläufig und betrug noch 39,7% oder 0,5% weniger als im Vorjahr. Der gesamte Weinkonsum (inkl.die Verarbeitungsweine) betrug rund 283 Mio.Liter, wovon 69% auf Rotweine entfallen.

■ Produzentenpreise: Rekordumsatz bei Gemüse

Der Umsatz von Gemüse war mit 806 Mio.Fr so gross wie noch nie zuvor.Er stieg um weitere 5% im Vergleich zum Vorjahr und 17% im Vergleich zum Durchschnitt der vier Vorjahre.Der durchschnittliche Gemüsepreis (verpackt,franko Grossverteiler) betrug 2.52 Fr.pro kg gegenüber 2.59 Fr.pro kg im Jahr zuvor und 2.39 Fr.pro kg im Durchschnitt der vier Vorjahre.

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1 39

Die Erntemengen von Karotten unterliegen teilweise grossen jährlichen Schwankungen.Über die Jahre hinweg zeigt das Angebot jedoch steigende Tendenz.Klarer ist dieser Trend bei der Fläche erkennbar:Seit neun Jahren nahm sie beinahe kontinuierlich jedes Jahr um durchschnittlich 40 ha zu und erreichte im Berichtsjahr 1’400 ha.Die Abbildung zeigt,wie stark die Preise auf die Angebotsmengen reagieren:Grosse Mengen führen zu tiefen Preisen und kleine Mengen zu hohen Preisen.Über die Jahre hinweg kann allerdings auch bei den Preisen eine Steigerung ausgemacht werden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen,dass in den Produzentenpreisen immer mehr Dienstleistungen (Waschen,Portionieren,Abpacken,etc.) enthalten sind.Entsprechend den höheren Mengen und Preisen sind auch die Erlöse stetig gewachsen. Sie erreichten im Berichtsjahr 88 Mio.Fr.Die Schwankungen bei den Produzentenpreisen wurden von den Konsumentenpreisen mitgemacht.Die Preismarge,das heisst die Differenz zwischen Konsumentenpreis und Preis franko Grossverteiler,war in den letzten neun Jahren konstant.

1.1 ÖKONOMIE 1 40
Endverkaufspreis
Produzentenpreis
96/97 97/98 98/99 99/00 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 Angebotsmenge Saison Quellen: SZG, BLW 0 80 000 70 000 60 000 30 000 40 000 20 000 10 000 50 000 Menge in t Preis in Fr./kg 0 3.00 2.00 2.50 1.50 1.00 0.50
Karotten: Angebot und Preise von Saison 1996/97 bis 2004/05

■ Konsumentenpreise,

Entwicklung der Preise und der Bruttomargen von ausgewählten Gemüse

Die deutlich bessere Versorgungslage im Vergleich zum Vorjahr führte zu sinkenden Gemüsepreisen.Der Einstandspreis von sieben wichtigen Gemüsearten (Tomaten, Blumenkohl,Karotten,Chicorée,Gurken,Zwiebeln und Kartoffeln) sank um 12 Rp.auf 1.10 Fr.pro kg (–10%).Der Endverkaufspreis ging um 13 Rp.auf 2.64 Fr.pro kg zurück.Somit ging die Bruttomarge zum zweiten Mal in Folge leicht zurück (–1 Rp.) und betrug im Berichtsjahr Fr.1.53 pro kg.

Entwicklung der Preise und der Bruttomargen von ausgewählten

Bei den Früchten öffnete sich die Preisschere hingegen weiter.Der durchschnittliche Einstandspreis der sieben beobachteten Früchte (Äpfel,Birnen,Aprikosen,Kirschen, Nektarinen,Erdbeeren und Orangen) ging um 3 Rp.auf 1.81 Fr.pro kg (–1,1%) zurück, während der Endverkaufspreis um 11 Rp.auf 4.34 Fr.pro kg anstieg.Die Bruttomarge stieg demnach um 14 Rp.oder 5,9% auf 2.53 Fr.pro kg.

1.1 ÖKONOMIE 1 41 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
19931994199519961997199819992000200120022004 2003 Fr./kg Bruttomarge Quelle: BLW 0 3.00 2.50 2.00 1.50 1.00 0.50 EinstandVerkauf
19931994199519961997199819992000200120022004 2003 Fr./kg Bruttomarge Quelle: BLW 0 4.50 4.00 3.50 3.00 2.50 1.50 2.00 0.50 1.00 EinstandspreiseVerkaufspreise
Früchten
Bruttomarge:steigende Marge bei Obst

■ Zwei Indikatorensysteme für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

1.1.3Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors

Gemäss Artikel 5 LwG wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt,dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können,die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.

Die Beurteilung ist in der Nachhaltigkeits-Verordnung (Artikel 3 bis 7) geregelt und erfolgt mit Hilfe zweier Indikatorensysteme.Eine sektorale Beurteilung basiert auf der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR),welche vom BFS mit Unterstützung des Sekretariats des SBV erstellt wird (vgl.Abschnitt 1.1.3).Eine einzelbetriebliche Betrachtung stützt sich auf die Buchhaltungsergebnisse der Zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon (vgl.Abschnitt 1.1.4).

■ Sektor-Einkommen 2004

Im Jahr 2004 betrug das Nettounternehmenseinkommen des landwirtschaftlichen Sektors 3,218 Mrd.Fr.Im Vergleich zu den Jahren 2001/03 war es rund 8% höher. Hauptverantwortlich dafür war die um 346 Mio.Fr.gestiegene Erzeugung (+3,4%). Um 79 Mio.Fr.(+3%) zugenommen haben auch die sonstigen Subventionen (zum grössten Teil produktunabhängige Direktzahlungen).

Gegenüber dem Jahr 2003 nahm das Nettounternehmenseinkommen um 432 Mio.Fr. (+15,5%) zu.Das höhere Einkommen des Sektors im Jahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die Zunahme bei der Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs um 478 Mio.Fr.(+4,7%) zurückzuführen.Bedeutend höher als im Jahr 2003,welches durch die lange Trockenheit im Sommer geprägt war,waren die Erträge im Pflanzenbau.Auch die ausgeglichene Marktlage im Schlachtviehsektor wirkte sich positiv auf die landwirtschaftliche Erzeugung im Jahr 2004 aus.Einen Anstieg um 57 Mio.Fr.(+2,1%) verzeichneten auch die sonstigen Subventionen.Auf der Kostenseite gab es einen Anstieg bei den Vorleistungen um 103 Mio.Fr.(+1,7%) und bei den Abschreibungen um 17 Mio.Fr.(+0,9%).Dem stehen tiefere Ausgaben für Zinsen von 17 Mio.Fr.(– 5,3%) gegenüber.Insgesamt war der Kostenanstieg bedeutend geringer als die höheren Einnahmen bei der Produktion und bei den Direktzahlungen.

42 1.1 ÖKONOMIE 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Ergebnisse der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz Angaben zu laufenden Preisen,in Mio.Fr.

43 1.1 ÖKONOMIE 1
1990/92 2001200220032004 1 2005 2 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs13 87010 24310 38110 11410 5929 995 – Vorleistungen6 6275 8206 0106 0916 1935 971 Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen7 2424 4244 3704 0244 3984 025 – Abschreibungen2 0151 9171 9251 9191 9361 973 Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen5 2282 5062 4462 1052 4622 052 – sonstige Produktionsabgaben44328328335333332 + sonstige Subventionen (produktunabhängige)8782 6092 7092 6942 7502 712 Faktoreinkommen6 0624 7884 8264 4634 8794 432 – Arbeitnehmerentgelt1 2341 1381 1251 1511 1531 148 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen4 8283 6503 7023 3123 7263 285 – gezahlte Pachten193202203200199199 – gezahlte Zinsen553391393326309309 Nettounternehmenseinkommen 3 4 0833 0573 1062 7863 2182 776 1Provisorisch,Stand 9.9.2005 2Schätzung,Stand 9.9.2005 3wird in der Literatur und in der Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet Geringe Abweichungen gegenüber Originaldatenbank des BFS sind wegen Rundung möglich
Quelle:BFS

■ Schätzung des SektorEinkommens 2005

Entwicklung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung

Sonstige Subventionen Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs Ausgaben (Vorleistungen, sonstige Produktionsabgaben, Abschreibungen, Arbeitnehmerentgelt, gezahlte Pachten, gezahlte Zinsen abzüglich empfangene Zinsen)

Die Schätzung des Produktionswertes der Landwirtschaft 2005 liegt mit 9,995 Mrd.Fr. um 3,5% tiefer als das Dreijahresmittel 2002/04.Zu diesem Ergebnis tragen sowohl tiefere Einnahmen aus dem Ackerbau als auch aus der Tierhaltung bei.

Die pflanzliche Produktion (inbegriffen Gartenbau) wird gegenüber dem Mittel der drei Vorjahre um 4,9% tiefer geschätzt (4,202 Mrd.Fr.).

Die Getreideernte fiel qualitativ und vor allem mengenmässig schlechter aus als die gute Ernte 2004.Insbesondere beim Weizen gab es im Vergleich zum Vorjahr tiefe Hektolitergewichte,so dass einzelne Posten sofort deklassiert wurden.Auch bei der Gerste waren die Erträge tiefer als letztes Jahr.Beim Mais hingegen lässt die Ausdehnung der Fläche eine höhere Ernte erwarten.Die Richtpreise für Getreide wurden erneut gesenkt.Der Wert der Getreideernte 2005 wird deshalb um 6,3% unter dem Dreijahresmittel 2002/04 veranschlagt.

Die ersten Rübenuntersuchungen lassen eine mengenmässig gute Ernte erwarten.Der Zuckergehalt wird ähnlich wie im Vorjahr geschätzt.2005 wurden die Grundpreise reduziert und die Bio-Rübenproduktion aufgegeben.Die Marktstützung des Bundes zugunsten der Verwertung der Ölsaaten wurde gekürzt.So werden für alle Ölsaaten tiefere Preise bezahlt.Beim Raps waren zudem die Erträge deutlich tiefer als im Vorjahr.Zugenommen hat hingegen die Anbaufläche.Insgesamt resultiert beim Raps für 2005 ein deutlich tieferer Produktionswert als 2004.Stark rückläufig war die Anbaufläche für Soja.Insgesamt wird geschätzt,dass der Produktionswert der Handelsgewächse um 6,5% tiefer sein wird als das Dreijahresmittel 2002/04.

1.1 ÖKONOMIE 1
44
1990/922001200220032004 1 2005 2 Angaben zu laufenden Preisen in Mio. Fr.
Nettounternehmenseinkommen Quelle: BFS 1 Provisorisch, Stand 9.9.2005 2 Schätzung, Stand 9.9.2005 0 12 000 14 000 16 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000
Tabellen 14–15,Seiten A14–A15

Bei den Futterpflanzen ist für 2005 sowohl qualitativ als auch quantitativ von einer guten bis sehr guten Ernte auszugehen.Deswegen wurden im Vergleich zum Vorjahr wesentlich tiefere Preise bezahlt.Der Produktionswert der Futterpflanzen dürfte deshalb dieses Jahr 10,2% unter dem Dreijahresmittel 2002/04 liegen.

Beim Gemüse blieben Angebot und Nachfrage meistens im Gleichgewicht,so dass gute Preise erzielt werden konnten.Bei den Lagergemüsekulturen ist wiederum eine gute Ernte zu erwarten.Die Rekordmenge des letzten Jahres dürfte aber nicht erreicht werden.Insgesamt wird mit einem Produktionswert gerechnet,der vergleichbar mit 2004 ist.

Im Bereich des produzierenden Gartenbaues hat sich die Lage deutlich verschlechtert. Verringern dürften sich sowohl die Einnahmen aus Baumschulerzeugnissen,als auch aus dem Blumenanbau.Geschätzt wird ein Rückgang des Produktionswertes von 6,5% gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04.

Die Kartoffelanbaufläche ging 2005 wie in den Vorjahren zurück.Die Erträge sind tiefer als letztes Jahr.Die Qualität wird als gut bezeichnet.Bei gleichbleibenden Preisen wie letztes Jahr wird der Erntewert mit 2,3% leicht tiefer als letztes Jahr und 7,2% tiefer als das Dreijahresmittel 2002/04 geschätzt.

Beim Obst kann dieses Jahr von einer guten Ernte ausgegangen werden,die um 0,8% über dem Dreijahresmittel 2002/04 liegen dürfte.Die Preise hingegen dürften tiefer sein.Der Produktionswert wird deshalb leicht tiefer als im Vorjahr veranschlagt.

Der Produktionswert der Weine beruht teilweise auf den Vorjahren (Veränderungen der Vorräte).Die Weinverkäufe 2005 werden noch durch den Absatz der letzten Vorräte des Jahrganges 2003 geprägt,welcher qualitativ hoch stehend war.Dadurch sind die Weinpreise besser als im Dreijahresdurchschnitt 2002/04,und es wird für 2005 eine Zunahme des Weinproduktionswertes von 5,6% erwartet.Trotz schwerem Hagel im Lavaux-Gebiet wird die schweizerische Weintraubenernte 2005 mengenmässig nur leicht geringer als im Jahr 2004 geschätzt,mit durchschnittlich stabilen Weintraubenpreisen.Der Produktionswert für Weintrauben dürfte 2005 gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 um 6,4% zunehmen.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.1 ÖKONOMIE 1
45

Bei der tierischen Produktion wird 2005 im Vergleich zum Dreijahresmittel 2002/04 mit einer Abnahme von 4,0% gerechnet (4,843 Mrd.Fr.).Ein Rückgang wird sowohl bei der Nutz- und Schlachtviehproduktion als auch bei der Milchproduktion geschätzt. Beim Rindfleisch sind die Preise gegenüber 2004 ziemlich stabil geblieben,bei allerdings tieferen Schlachtungszahlen.Beim Nutzvieh wird der Absatz als gut bezeichnet. Der Viehexport dürfte trotz der Kürzung der Exportbeiträge keine Einbussen erleiden. Die höheren Schlachtzahlen bei den Schweinen waren im Vergleich zum Vorjahr mit deutlich tieferen Produzentenpreisen verbunden.Der Produktionswert dürfte deshalb gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 um 8% tiefer sein.Die inländische Geflügelproduktion ist bei ähnlichen Importzahlen wie im Vorjahr zurückgegangen und damit dürfte der Produktionswert leicht unter dem Wert des Dreijahresmittels 2002/04 liegen.Bei den Schlachtlämmern ist ein markanter Rückgang der Produktion festzustellen bei Preisen,die dem Vorjahresniveau entsprechen.Einem starken Druck ausgesetzt sind die Fohlenpreise,weil die Schlachtbetriebe für den Kauf von inländischen Fohlen ab diesem Jahr keine Importkontingente mehr erhalten.Weiter rückläufig ist der Produktionswert bei der Milch.Dies ist auf tiefere Produzentenpreise zurückzuführen. Bei den Eiern wird mit stabilen Preisen und einer stabilen Produktion gerechnet.Die von den Witterungsbedingungen stark abhängige Honigernte wird tiefer als in den letzten Jahren geschätzt.

Die Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen dürfte 2005 im Vergleich zum Dreijahresmittel 2002/04 um 8,0% zunehmen und einen Wert von 667 Mio.Fr. erreichen.Gegenüber dem Vorjahr wird allerdings nur mit einer leichten Steigerung gerechnet.Dabei wird angenommen,dass die Einnahmen aus der Verpachtung von Milchkontingenten auf dem Vorjahresniveau verbleiben.

Für den Wert der nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten wird 2005 im Vergleich zum Dreijahresmittel 2002/04 ein Anstieg um 1,2% geschätzt. Der Wert dürfte sich auf 284 Mio.Fr.belaufen.Diese Position wird massgeblich von der Verarbeitungsmenge von Mostobst und den Dienstleistungen ausserhalb der landwirtschaftlichen Branche wie Strassenrand- und Landschaftspflege,der Haltung von Pensionstieren und vom Schlafen im Stroh beeinflusst.

1.1 ÖKONOMIE 1 46

Die Ausgaben für Vorleistungen werden für 2005 auf 5,971 Mrd.Fr.veranschlagt. Gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 bedeutet dies eine Abnahme um 2,1%.Die Ausgaben für Futtermittel dürften insgesamt tiefer als in den Vorjahren ausfallen.Dazu tragen sowohl die tiefere Einschätzung der innerbetrieblich erzeugten und verbrauchten Futtermittel (Gegenbuchung aus dem Produktionskonto) als auch geringere Ausgaben für die zugekauften Futtermittel bei.Bei letzteren dürfte der Rückgang der Mischfutterpreise stärker ins Gewicht fallen als die Zunahme der Menge.Die Energiekosten haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.Dies ist auf die höheren Erdölpreise zurückzuführen,welche die Ausgaben für Brenn- und Treibstoffe im Jahr 2005 gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 um 16% (35 Mio.Fr.) ansteigen lassen dürften.Leicht steigende Lohnkosten in der übrigen Wirtschaft verteuerten in den letzten Jahren auch die zugekauften Dienstleistungen wie Tierarztkosten und Instandhaltung sowie andere administrative Kosten.Die geschätzte Abnahme der Ausgaben für Vorleistungen im Jahr 2005 gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 ist praktisch ausschliesslich auf die tieferen Ausgaben für Futtermittel zurückzuführen.

Bei der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen wird mit einer Abnahme von 5,6% gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 gerechnet (4,025 Mrd.Fr.).Die tieferen Ausgaben für Vorleistungen können den niedrigeren Produktionswert des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches nicht kompensieren.

Die Abschreibungen werden 2005 gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 um 2,4% höher geschätzt (1,973 Mrd.Fr.).Für das Jahr 2005 wird zwar ein Rückgang der Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Güter und für Neuinvestitionen in Ausrüstungen (Fahrzeuge und Maschinen) und in Gebäude vorausgesagt.Die Abschreibungen werden jedoch zum grossen Teil von den in den Vorjahren getätigten Investitionen und der gegenwärtigen Preisentwicklung beeinflusst.Die Preisentwicklung war in den letzten Jahren sowohl für Ausrüstungsgüter wie auch für Bauten steigend.

Die sonstigen Produktionsabgaben dürften 2005 gleich bleiben wie im Dreijahresmittel 2002/04.Die übrigen Produktionsabgaben (Motorfahrzeug- und Stempelgebühren) dürften ansteigen,die Unterkompensation der Mehrwertsteuer (abhängig von Vorleistungs- und Investitionsausgaben) dagegen tiefer ausfallen.

Die sonstigen Subventionen beinhalten alle Direktzahlungen,den berechneten Zins für zinslose öffentliche Darlehen (Investitionskredite,Betriebshilfe) und die übrigen kantonalen und von Gemeinden erbrachten laufenden Beiträge.Nicht Bestandteil sind die Gütersubventionen,welche bereits im Produktionswert zu Herstellungspreisen berücksichtigt wurden (z.B.Zulage für verkäste Milch) und die Vermögenstransfers (z.B.Investitionskredite für Strukturverbesserungen),welche im Vermögensbildungskonto verbucht werden.Zusätzlich enthalten die sonstigen Subventionen auch die Überkompensation der Mehrwertsteuer,welche für 2005 auf 155 Mio.Fr.geschätzt wird.Mit voraussichtlich 2,712 Mrd.Fr.(2,557 Mrd.Fr.ohne die Überkompensation der Mehrwertsteuer) dürften die sonstigen Subventionen 2005 gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 um 0,2% abnehmen.Die Differenz zwischen Über- und Unterkompensation der Mehrwertsteuer liegt für 2005 bei 115 Mio.Fr.(Anstieg von 6,6% gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04),was zu Lasten der Landwirtschaft zu verbuchen ist.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.1 ÖKONOMIE 1 47

Das Arbeitnehmerentgelt (= Angestelltenkosten) wird 2005 gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 um 0,4% höher veranschlagt (1,148 Mrd.Fr.).Der Rückgang von Angestellten in der Landwirtschaft (–2,3%,in Jahresarbeitseinheiten ausgedrückt) dürfte durch den Anstieg der Lohnkosten (inkl.Sozialbeiträge der Arbeitsgeber) mehr als kompensiert werden.

Die gezahlten Pachten werden 2005 gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 um 0,7% tiefer eingeschätzt (199 Mio.Fr.).Die gezahlten Schuldzinsen dürften 2005 gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04 um 9,7% tiefer zu liegen kommen (309 Mio.Fr.).Dies ist zum grossen Teil auf die Senkung der Hypothekarzinsen zurückzuführen.Erwartet wird aber auch ein leichter Rückgang des Anteils der teuren kurzfristigen Kredite am gesamten Fremdkapital.

Als Nettounternehmenseinkommen würden 2,776 Mrd.Fr verbleiben.Dies entspricht einem Rückgang von 8,6% gegenüber dem Dreijahresmittel 2002/04.Das Nettounternehmenseinkommen dürfte damit etwa gleich hoch sein wie im Jahr 2003, welches durch die Trockenheit geprägt war.

48 1.1 ÖKONOMIE 1

1.1.4Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe beruht auf den Ergebnissen der Zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon.Neben den verschiedenen Einkommensgrössen liefern Indikatoren wie z.B.zur finanziellen Stabilität oder zur Rentabilität wichtige Hinweise auf die wirtschaftliche Lage der Betriebe.Im Tabellenanhang sind die Indikatoren detailliert aufgeführt.Im Folgenden wird auf ausgewählte Indikatoren näher eingegangen.

49 1.1 ÖKONOMIE 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Begriffe und Methoden,Seite A64

■ Einkommen 2004 besser als 2001/03

Tabellen 16–25,Seiten A16–A26

Einkommen und betriebswirtschaftliche Kennziffern

Entwicklung der Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe: Mittel aller Regionen

1990/922004 200120022003

Im Jahr 2004 waren die wirtschaftlichen Ergebnisse besser als im Durchschnitt der Jahre 2001/03.Der Rohertrag aus landwirtschaftlicher Produktion nahm gegenüber 2001/03 um 9% zu.Beim Pflanzenbau waren die Erlöse 11% höher,zurückzuführen vor allem auf hohe Erträge im Ackerbau und bei der Raufutterproduktion sowie auf gute Obstpreise.Die Erlöse aus der Tierhaltung stiegen um 4%.Hier konnte der 5 Rp. tiefere Milchpreis durch eine positive Entwicklung beim Nutz- und Schlachtvieh kompensiert werden.So haben die Erlöse in der Schweinehaltung leicht zugenommen und jene der Geflügelhaltung sind stark gestiegen,zurückzuführen vor allem auf Bestandesvergrösserungen.Positiv beeinflusst wurde das Resultat auch durch eine höhere Bilanzbewertung des Rindviehs.Die Direktzahlungen pro Betrieb nahmen gegenüber den drei Vorjahren im Durchschnitt der Betriebe um 5% zu.Sie sind die Folge der weiterhin steigenden Beteiligung bei den Öko- und Ethoprogrammen wie BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltung),RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) und regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen.

Die Fremdkosten lagen im Jahr 2004 um 8% über dem Dreijahreswert 2001/03. Zugenommen haben insbesondere die Kosten für Futtermittel,Arbeiten durch Dritte, Reparaturen und das Personal.Die gestiegenen Kosten für zugekauftes oder zugemietetes Milchkontingent stehen in direktem Zusammenhang mit den höheren Erträgen in diesem Bereich.Trotz Zunahme der Hypothekarschulden konnten bei den Schuldzinsen infolge der gesunkenen Zinssätze grössere Einsparungen realisiert werden.

50 1.1 ÖKONOMIE 1
Fr. pro Betrieb Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Landwirtschaftliches Einkommen Quelle: Agroscope FAT Tänikon 0 90 000 80 000 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000 16 264 62 822 1,39 FJAEFamilien-Jahresarbeitseinheiten 21 557 60 472 1,25 18 633 52 434 1,29 18 577 51 500 1,28 21 210 55 029 1,24

Das landwirtschaftliche Einkommen ist die Differenz zwischen Rohertrag und Fremdkosten.Im Jahr 2004 lag es 10% über dem Vorjahreswert und 14% über dem Mittelwert der Jahre 2001/03.Das landwirtschaftliche Einkommen entschädigt einerseits die Arbeit der durchschnittlich 1,25 Familienarbeitskräfte und andererseits das im Betrieb durchschnittlich investierte Eigenkapital von rund 400'000 Fr.

Das landwirtschaftliche Einkommen war 2004 gegenüber 2001/03 in allen Regionen höher,am stärksten war die Zunahme in der Talregion (+15%),gefolgt von der Berg(14%) und der Hügelregion (13%).Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen hat auch überall zugenommen,in der Talregion um 13%,in der Bergregion um 10% und in der Hügelregion um 8%.Das Gesamteinkommen stieg damit am stärksten in der Talregion (+14%),gefolgt von der Berg- (13%) und der Hügelregion (+12%).

Der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag betrug im Jahr 2004 16% in der Talregion,24% in der Hügelregion und 38% in der Bergregion.Damit hat der Anteil in allen Regionen abgenommen,am stärksten in der Bergregion.

51 1.1 ÖKONOMIE 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Regionen Einkommen nach RegionEinheit1990/9220012002200320042001/03–2004 % Talregion Landwirtschaftliche Nutzflächeha16,6619,9320,6819,7920,07–0,3 FamilienarbeitskräfteFJAE1,361,261,251,191,21–1,9 Landwirtschaftliches EinkommenFr.73 79462 45363 40264 12972 61514,7 Ausserlandw.EinkommenFr.16 42917 04316 74320 64220 53213,2 GesamteinkommenFr.90 22379 49680 14584 77193 14614,3 Hügelregion Landwirtschaftliche Nutzflächeha15,3017,9518,0918,4818,521,9 FamilienarbeitskräfteFJAE1,401,261,241,261,23–1,9 Landwirtschaftliches EinkommenFr.59 83847 49646 25751 44254 74213,1 Ausserlandw.EinkommenFr.14 54420 55719 36921 67122 1678,0 GesamteinkommenFr.74 38268 05365 62673 11476 90911,6 Bergregion Landwirtschaftliche Nutzflächeha15,7618,8518,5518,6018,63–0,2 FamilienarbeitskräfteFJAE1,421,381,351,311,33–1,2 Landwirtschaftliches EinkommenFr.45 54140 13537 51243 92146 10913,8 Ausserlandw.EinkommenFr.17 85319 41420 74821 66222 6459,9 GesamteinkommenFr.63 39459 54958 26065 58368 75412,5 Quelle:Agroscope FAT Tänikon
Tabellen 16–19,Seiten A16–A19

Die Einkommenssituation der 11 Betriebstypen (Produktionsrichtungen) weist erhebliche Differenzen auf.

Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Betriebstypen 2002/04 BetriebstypLandw.Familien- Landw.Ausserlandw.GesamtNutzflächearbeits-EinkommenEinkommeneinkommen kräfte

Im Durchschnitt der Jahre 2002/04 erzielten die Betriebstypen Spezialkulturen, Ackerbau,Veredlung und bestimmte kombinierte Betriebe (Veredlung,Verkehrsmilch/ Ackerbau) die höchsten landwirtschaftlichen Einkommen.Diese erwirtschafteten zusammen mit dem Betriebstyp kombiniert Mutterkühe auch die höchsten Gesamteinkommen.Die tiefsten landwirtschaftlichen Einkommen und Gesamteinkommen erreichten die Betriebstypen anderes Rindvieh und Pferde,Schafe,Ziegen.Dazwischen liegen die spezialisierten Verkehrsmilchbetriebe.Ihre Ergebnisse sind in allen Einkommenskategorien unterdurchschnittlich.

haFJAEFr.Fr.Fr. Mittel alle Betriebe19,241,2655 66720 44876 115 Ackerbau23,021,0568 90724 52393 430 Spezialkulturen13,051,2769 19120 36189 552 Verkehrsmilch19,111,3250 97418 39569 369 Mutterkühe18,231,1043 18631 48974 674 Anderes Rindvieh16,391,2535 13523 20058 335 Pferde/Schafe/Ziegen12,051,1219 57239 86259 435 Veredlung11,451,2167 82220 35488 177 Kombiniert Verkehrsmilch/Ackerbau25,651,2968 99114 29383 284 Kombiniert Mutterkühe21,721,0851 40333 23684 639 Kombiniert Veredlung19,531,2772 14116 14988 290 Kombiniert Andere20,911,2555 99720 29076 288 Quelle:Agroscope FAT Tänikon
52 1.1 ÖKONOMIE 1
Tabellen 20a–20b,Seiten A20–A21

Der von den Landwirtschaftsbetrieben erwirtschaftete Arbeitsverdienst (landwirtschaftliches Einkommen abzüglich Zinsanspruch für im Betrieb investiertes Eigenkapital) entschädigt die Arbeit der nichtentlöhnten Familienarbeitskräfte.Gegenüber dem Dreijahresmittel 2001/03 hat sich der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft (Median) im Jahr 2004 um 25% verbessert.Im Vergleich zum Jahr 2003 stieg er um 10%.Der starke Anstieg gegenüber 2001/03 ist vor allem darauf zurückzuführen,dass das Zinsniveau gesunken ist und damit der kalkulatorische Zinsanspruch für das Eigenkapital stark zurückgegangen ist.

Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft ist in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich.Im Durchschnitt liegt er in der Talregion wesentlich höher als in der Bergregion.Auch die Quartile liegen weit auseinander.So erreichte 2002/04 der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft in der Talregion im ersten Quartil 24% und derjenige im vierten Quartil 197% des Mittelwertes aller Betriebe der Region.In der Hügelregion war die Streuungsbandbreite ähnlich und im Berggebiet noch extremer.

Arbeitsverdienst der Landwirtschaftsbetriebe 2002/04: nach Regionen und Quartilen

1 in Fr.pro FJAE 2

zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen:2002:3,22%;2003:2,63%,2004:2,73%

Arbeitsverdienst
MedianMittelwerte Region1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) Talregion42 204 10 800 33 884 50 579 87 101 Hügelregion30 322 6 101 23 948 37 251 63 747 Bergregion22 849 1 840 17 659 29 086 52 048 1Eigenkapitalverzinsung
2Familien-Jahresarbeitseinheiten:Basis
Quelle:Agroscope
Tänikon
280 Arbeitstage
FAT
53 1.1 ÖKONOMIE 1
Tabellen 21–24,Seiten A22–A25
■ Arbeitsverdienst 2004

■ Finanzielle Stabilität

In der Talregion übertraf 2002/04 das vierte Quartil der Landwirtschaftsbetriebe den entsprechenden Jahres-Bruttolohn der übrigen Bevölkerung deutlich.In der Hügelregion übertraf das vierte Quartil den Vergleichslohn nur knapp,während in der Bergregion der Wert knapp 5'000 Fr.unter dem Vergleichswert lag.Im Vergleich zur Periode 2001/03 haben vor allem die Tal- und Bergregion ihre relative Situation verbessert.

Vergleichslohn 2002/04,nach Regionen RegionVergleichslohn

1Median der Jahres-Bruttolöhne aller im Sekundär- und Tertiärsektor beschäftigten Angestellten

Quellen:BFS,Agroscope FAT Tänikon

Zu berücksichtigen gilt,dass die landwirtschaftlichen Haushalte ihren Lebensunterhalt nicht nur aus dem Arbeitsverdienst bestreiten.Ihr Gesamteinkommen,einschliesslich der ausserlandwirtschaftlichen Einkommen,liegt wesentlich höher als der Arbeitsverdienst.

Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital (Fremdkapitalquote) gibt Auskunft über die Fremdfinanzierung des Unternehmens.Kombiniert man diese Kennzahl mit der Grösse der Eigenkapitalbildung lassen sich Aussagen über die Tragbarkeit einer Schuldenlast machen.Ein Betrieb mit hoher Fremdkapitalquote und negativer Eigenkapitalbildung ist auf die Dauer – wenn diese Situation über Jahre hinweg anhält – finanziell nicht existenzfähig.

Auf Basis dieser Überlegungen werden die Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität eingeteilt.

Einteilung der Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität

Betriebe mit …

Fremdkapitalquote

Tief (<50%)Hoch (>50%)

EigenkapitalbildungPositiv...guter...beschränkter finanfinanzieller Situationzieller Selbständigkeit Negativ...ungenügendem ...bedenklicher

Einkommenfinanzieller Situation

Quelle:De Rosa

1 Fr.pro Jahr
623 Hügelregion62
Bergregion56 823
Talregion67
459
54 1.1 ÖKONOMIE 1

Die Beurteilung der finanziellen Stabilität der Betriebe zeigt in den drei Regionen ein ähnliches Bild.44% der Betriebe befinden sich in einer finanziell guten Situation und 34% sind als Problembetriebe einzustufen (Betriebe mit negativer Eigenkapitalbildung).Das Dreijahresmittel 2002/04 präsentiert sich damit in allen Regionen etwas besser als 2001/03.

Beurteilung der finanziellen Stabilität 2002/04 nach Regionen

TalregionHügelregionBergregion Anteil Betriebe in % bedenkliche finanzielle Situation ungenügendes Einkommen beschränkte finanzielle Selbständigkeit gute finanzielle Situation Quelle: Agroscope FAT Tänikon 0 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 17 18 22 44 17 16 24 43 15 19 20 46 1.1 ÖKONOMIE 1 55

■ Eigenkapitalbildung, Investitionen und Fremdkapitalquote

Die Investitionen der FAT-Referenzbetriebe haben im Jahr 2004 im Vergleich zu 2001/03 zugenommen (+11%).Gleichzeitig stieg auch der Cashflow (+11%). Entsprechend hat sich das Cashflow-Investitionsverhältnis praktisch nicht verändert. Die Eigenkapitalbildung (Gesamteinkommen minus Privatverbrauch) ist markant besser als in der Referenzperiode (+70%),während sich die Fremdkapitalquote etwas verschlechtert hat (+5%).Der Grund für diese Zunahme liegt darin,dass die Investitions- und die Hypothekarkredite stärker zugenommen haben als das Eigenkapital.

Entwicklung von Eigenkapitalbildung,Investitionen und Fremdkapitalquote

1 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

2 Cashflow (Eigenkapitalbildung plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen) zu Investitionen

1.1 ÖKONOMIE 1 56
Merkmal1990/9220012002200320042001/03–2004 % EigenkapitalbildungFr.19 5137 2886 84013 34315 59070,3 Investitionen 1 Fr.46 91447 46943 69547 58051 26110,8 Cashflow-Investitionsverhältnis 2 %95839495910,4 Fremdkapitalquote%43414143444,8
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Das Soziale ist eine der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit.In der Berichterstattung über die agrarpolitischen Auswirkungen nehmen die sozialen Aspekte daher einen eigenen Platz ein.Die Sozialberichterstattung in der Landwirtschaft befasst sich zum einen mit dem Einkommen und dem Verbrauch der landwirtschaftlichen Haushalte und mit Bestandesaufnahmen bei fünf zentralen sozialen Themen:

–Inanspruchnahme sozialer Leistungen, –Arbeit und Ausbildung, –Gesundheit, –Einkommen und Verbrauch sowie –Lebensqualität.

Die Bestandesaufnahme bei den sozialen Themen wird periodisch,im Rhythmus von vier oder fünf Jahren,vorgenommen.Zum andern werden soziale Aspekte in Fallstudien untersucht und für die Sozialberichterstattung aufgearbeitet.

In diesem Agrarbericht werden das Einkommen und der Verbrauch der landwirtschaftlichen Haushalte auf der Basis der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Agroscope FAT Tänikon und im Rahmen der Bestandesaufnahme die Resultate einer Umfrage über die Lebensqualität der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Vergleich zur übrigen Bevölkerung aufgezeigt.

■■■■■■■■■■■■■■■■
1.2 Soziales
1.2 SOZIALES 1 57

Einkommen und Verbrauch

Für die Einschätzung der sozialen Lage der Bauernfamilien sind Einkommen und Verbrauch bedeutende Kenngrössen.Bei der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit interessiert das Einkommen vor allem als Mass für die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Bei der sozialen Dimension steht die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Haushalte im Vordergrund.Daher wird das ausserlandwirtschaftliche Einkommen der Bauernfamilien ebenfalls mit in die Analyse einbezogen.Untersucht werden dabei sowohl Gesamteinkommen als auch die Entwicklung des Privatverbrauchs.

Das Gesamteinkommen,das sich aus dem landwirtschaftlichen und dem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen zusammensetzt,lag im Durchschnitt der Jahre 2002/04 je nach Region zwischen 64’200 und 86’000 Fr.pro Betrieb:Die Betriebe der Bergregion erreichten etwa 75% des Gesamteinkommens der Betriebe der Talregion.Mit durchschnittlichen ausserlandwirtschaftlichen Einkommen von 19’300 bis 21’700 Fr.hatten die Bauernfamilien eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle:Diese machte bei den Betrieben der Talregion 22% des Gesamteinkommens aus,bei jenen der Hügelregion 29% und bei denjenigen der Bergregion 34%.Die Betriebe der Bergregion wiesen mit 21’700 Fr.auch absolut die höchsten ausserlandwirtschaftlichen Einkommen aus.

Gesamteinkommen und Privatverbrauch pro Betrieb 2002/04

Die Eigenkapitalbildung – der nicht konsumierte Teil des Gesamteinkommens – macht in allen Regionen durchwegs rund 15% des Gesamteinkommens aus.Der Privatverbrauch liegt jeweils über der Höhe des landwirtschaftlichen Einkommens.Er ist entsprechend der Höhe des Gesamteinkommens bei den Betrieben der Talregion absolut am höchsten und bei den Betrieben der Bergregion am tiefsten.

Das durchschnittliche Gesamteinkommen pro Betrieb lag 2004 mit rund 82’000 Fr. über jenem der Jahre 2001/03 mit 72’500 Fr.Ebenso hat der Privatverbrauch pro Betrieb im Jahr 2004 im Vergleich zu 2001/03 um etwa 3’100 Fr.zugenommen und lag bei 66’400 Fr.

1.2 SOZIALES 1 58
■ Gesamteinkommen und Privatverbrauch
TalregionHügelregionBergregion in Fr. Privatverbrauch Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Landwirtschaftliches Einkommen Quelle: Zentrale Auswertung, Agroscope FAT Tänikon 0 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000

Gesamteinkommen und Privatverbrauch pro Verbrauchereinheit

nach Quartil 1 2002/04

1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.QuartilAlle Betriebe

Gesamteinkommen pro VE 2 (Fr.)13 93217 71622 43732 64121 602 Privatverbrauch pro VE (Fr.)15 45316 31918 66722 60118 219

1 Quartile nach Arbeitsverdienst je Familien-Jahresarbeitseinheit

2 Verbrauchereinheit = ganzjährig am Familienverbrauch beteiligtes Familienmitglied im Alter von 16 Jahren und mehr Quelle:Zentrale Auswertung,Agroscope FAT Tänikon

Die Betriebe des ersten Quartils erreichten 43% des Gesamteinkommens pro Verbrauchereinheit von Betrieben des vierten Quartils.Beim Privatverbrauch war die Differenz zwischen dem ersten und dem vierten Quartil deutlich geringer:Er lag bei den Betrieben des ersten Quartils bei 68% des Verbrauchs der Betriebe des vierten Quartils.

Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit konnte 2002/04 den Verbrauch der Familien von Betrieben im ersten Quartil nicht decken.Sie mussten einen Teil ihrer eigentlich für Ersatz- und Neuinvestitionen bzw.für ihre Altersvorsorge erforderlichen Mittel für den Privatverbrauch einsetzen.Die Eigenkapitalbildung ist bei diesen Betrieben negativ.Zehren diese Betriebe längerfristig von der Substanz,so müssen sie früher oder später aufgegeben werden.Bei den Betrieben in den übrigen Quartilen war der Privatverbrauch geringer als das Gesamteinkommen:Er lag bei den Betrieben des zweiten Quartils bei 92% des Gesamtenkommens,bei den Betrieben des dritten Quartils bei 83% und bei den Betrieben des vierten Quartils bei 69%.

Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit war 2004 in allen Quartilen im Vergleich zu den drei Vorjahren 2001/03 klar höher.Auch der Privatverbrauch hat im Jahr 2004 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2001/03 in allen Quartilen leicht zugenommen.

1.2 SOZIALES 1 59

■ Konzept der Lebensqualität

Erhebung über die Lebensqualität

Die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit auf die Lebensqualität ist eines der fünf zentralen sozialen Themen,zu welchen periodisch eine repräsentative Erhebung durchgeführt wird.

Das BLW hatte 1999 das Institut für Agrarwirtschaft (IAW) der ETH Zürich beauftragt, Grundlagen für die Berichterstattung zur sozialen Lage der Schweizer Landwirtschaft zu entwickeln.Im Vordergrund der ETH-Arbeit stand das Konzept der Lebensqualität: Eine hohe Lebensqualität resultiert immer dann,wenn objektiv messbare Lebensbedingungen resp.Lebensbereiche von Personen aufgrund ihrer Zielsetzungen und dem aktuellen Zielerreichungsgrad subjektiv positiv bewertet werden.

Das GfS-Forschungsinstitut Zürich (heute:gfs-zürich) führte im Frühjahr 2001 im Auftrag des BLW eine telefonische Umfrage durch über die Zufriedenheit in verschiedenen Lebensbereichen,die künftige finanzielle Lage,positive und negative Seiten am Beruf Landwirt sowie das Angstbarometer.Die Ergebnisse wurden im Agrarbericht 2001 veröffentlicht und sind unter www.blw.admin.ch/agrarberichte/ zu finden.

■ Befragung im Frühjahr 2005

Das BLW liess 2005 diese Umfrage mit einer Ausnahme in genau gleicher Art und Weise wiederholen und eine Gegenüberstellung mit der Erhebung von 2001 vornehmen.Angestrebt wurde mit dieser aktuellen Befragung wiederum,die Lebenssituation der Bauern und Bäuerinnen mit derjenigen der übrigen Bevölkerung (Referenz) zu vergleichen,die entweder in Agglomerationen oder in Landgemeinden wohnhaft ist.Neu wurde neben der Zufriedenheit auch die Einschätzung der Wichtigkeit der verschiedenen Lebensbereiche erhoben.Aus diesen Angaben wurde der sogenannte Lebensqualitätsindex berechnet:Kombiniert man die Einschätzung der Zufriedenheit von Lebensbereichen mit der Einschätzung deren Wichtigkeit,kann die subjektiv empfundene Lebensqualität in einem Index zusammengefasst werden.Die oben erwähnte ETH-Arbeit diente dabei als konzeptionelle Grundlage für die Berechnung des Indices.

Neben der Zufriedenheit und Wichtigkeit in den 12 Lebensbereichen (Erwerbsarbeit, Ausbildung,Weiterbildung,Einkommen,allgemeiner Lebensstandard,Familie,soziales Umfeld,stabile Rahmenbedingungen,Freizeit,Gesundheit,genügend Zeit,kulturelles Angebot) wurden Einschätzungen zur zukünftigen Einkommenssituation,zu positiven und negativen Seiten des Bauernberufs und zu persönlichen Angst- und Bedrohungsgefühlen (Angstbarometer) erhoben.Dabei waren mit Ausnahme der Beurteilung der positiven und negativen Seiten des Bauernberufs bei den übrigen Themen die Antwortmöglichkeiten vorgegeben.Im Unterschied zu allen anderen Fragen dieser Erhebung hatte die Referenz-Bevölkerung bei den Fragen zur Einschätzung des Bauernberufs nicht ihre persönliche Situation zu beurteilen,sondern ihr Bild und ihre Wahrnehmung des Bauernberufes.

1.2 SOZIALES 1 60

■ Zufriedenheit in der Landwirtschaft geringer

Das gfs-zürich hat die Umfrage von Mitte Februar bis Anfang März 2005 durchgeführt. Für die landwirtschaftliche Bevölkerung wurde eine repräsentative Stichprobe aus der Liste der direktzahlungsberechtigten Betriebe gezogen und 261 Bauern und 245 Bäuerinnen befragt.Bei der Referenzbevölkerung wurden ausgehend von einer Zufallsstichprobe aus dem elektronischen Telefonverzeichnis 256 Männer und 257 Frauen, repräsentativ nach Landesregion,Erwerbstätigkeit sowie Altersklasse verteilt,interviewt.

Da bei den Ergebnissen kaum geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen,werden bei den Abbildungen jeweils nur die beiden Gruppen Landwirtschaft und Referenz aufgeführt.

Bei der Frage nach der Zufriedenheit in 12 vorgegebenen Lebensbereichen zeigt sich, dass sowohl die bäuerliche als auch die übrige Bevölkerung mit den Bereichen Familie und Gesundheit am zufriedensten sind (je zufriedener umso kleiner der Mittelwert).Am unzufriedensten sind beide Gruppen mit den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.Deutlich unzufriedener als die Referenzgruppe ist die befragte bäuerliche Bevölkerung mit der zur Verfügung stehenden Zeit und der Freizeit.

1.2 SOZIALES 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 61
in den einzelnen Lebensbereichen Familie Erwerbsarbeit Soziales Umfeld Allgemeiner Lebensstandard Weiterbildung Ausbildung Gesundheit Mittelwerte 0 1 2 3 Quelle: gfs-zürich Mittelwerte: Skala von 1 = sehr zufrieden bis 5 = sehr unzufrieden Freizeit Kulturelles Angebot Einkommen Genügend Zeit haben Stabile politische/wirtschaftliche Rahmenbedingungen Landwirtschaft Referenz 1,4 1,5 1,7 1,7 1,8 1,9 1,9 1,9 1,9 2,0 2,0 2,0 2,1 2,1 2,2 2,3 2,3 2,5 2,6 2,7 2,7 2,3 1,8 1,8
Zufriedenheit

Die Zufriedenheit der befragten bäuerlichen Bevölkerung hat sich in den vergangenen vier Jahren insgesamt verbessert.Besonders markant ist die gesteigerte Zufriedenheit in den Bereichen Einkommen sowie stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.Dies überrascht nicht sehr,was das Einkommen anbetrifft,da die Buchhaltungszahlen diese Einschätzung bestätigen.

Veränderung der Zufriedenheit bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung

Ebenfalls zufriedener als 2001 zeigt sich die bäuerliche Bevölkerung sowohl mit ihrer Freizeit wie mit der allgemein zur Verfügung stehenden Zeit.Trotz gestiegener Zufriedenheit sind die befragten Bauern und Bäuerinnen mit diesen beiden Faktoren allerdings wie vor vier Jahren deutlich weniger zufrieden als die übrige Bevölkerung: So lag 2001 der Mittelwert der Zufriedenheit was die Freizeit anbetrifft bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung bei 2,6 und bei der Referenz-Bevölkerung bei 2,0 und jener der zur Verfügung stehenden Zeit bei 2,9 resp.2,4.2001 fanden sich die bedeutendsten Unterschiede bei der Bewertung des Einkommens und der stabilen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (beide Male Landwirtschaft:3,1; Referenz:2,4).

In den anderen Bereichen – Familie,Gesundheit,Erwerbsarbeit,soziales Umfeld,Ausbildung,allgemeiner Lebensstandard,Weiterbildung,kulturelles Angebot – hat sich die Zufriedenheit der Landwirtschaft gegenüber 2001 nur um 0,1 Punkte verändert.

1.2 SOZIALES 1 62
Einkommen Genügend Zeit haben Freizeit Weiterbildung Allgemeiner Lebensstandard Kulturelles Angebot Stabile politische/wirtschaftliche Rahmenbedingungen Mittelwerte 0 1 2 3 4 Quelle: gfs-zürich Mittelwerte: Skala von 1 = sehr zufrieden bis 5 = sehr unzufrieden Ausbildung Soziales Umfeld Erwerbsarbeit Gesundheit Familie 2005 2001 2,5 3,1 2,7 3,1 2,6 2,9 2,3 2,3 2,0 2,2 2,0 2,0 1,9 1,8 2,0 1,9 1,9 1,8 1,7 1,4 1,5 1,9 2,6 2,1

■ Gesundheit und Familie am wichtigsten

Die Referenz-Bevölkerung ist 2005 unzufriedener mit den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (0,3 Punkte) und mit dem kulturellen Angebot (0,2), hingegen zufriedener mit der zur Verfügung stehenden Zeit (0,3).In den neun übrigen Lebensbereichen ist die Einschätzung der Zufriedenheit entweder genau gleich wie vor vier Jahren oder hat sich nur um 0,1 Punkte geändert.

Im Frühjahr 2005 wurde erstmals die Einschätzung der Wichtigkeit der 12 Lebensbereiche erfragt.Hierbei setzen die beiden Bevölkerungsgruppen ähnliche Prioritäten. Die höchste Bedeutung geniessen die Gesundheit und die Familie.

Wichtigkeit der einzelnen Lebensbereiche

Weiterbildung

Stabile politische/wirtschaftliche Rahmenbedingungen Freizeit

Mittelwerte: Skala von 1 = sehr wichtig bis 5 = sehr unwichtig

Quelle: gfs-zürich

Am wenigsten wichtig ist beiden Gruppen das kulturelle Angebot,bei der landwirtschaftlichen Gruppe noch ausgeprägter als bei der Referenzgruppe.In der Prioritätenliste weit hinten stehen auch der allgemeine Lebensstandard und die Freizeit,welche der bäuerlichen Bevölkerung vergleichsweise ebenfalls noch weniger wichtig sind. In diesen Bereichen ist die landwirtschaftliche Bevölkerung gewohnt,Abstriche zu machen und setzt daher die Bedeutung dieser Faktoren etwas weniger hoch an. Wichtiger als der Referenzbevölkerung sind den bäuerlichen Kreisen hingegen stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.2 SOZIALES 1 63
Ausbildung Erwerbsarbeit Einkommen
Familie Mittelwerte 0 1 2 3
Gesundheit
Genügend Zeit haben Soziales Umfeld
Kulturelles Angebot Landwirtschaft Referenz 1,1 1,2 1,2 1,3 1,5 1,5 1,6 1,6 1,7 1,7 1,8 1,7 2,1 2,1 1,8 1,8 1,9 2,2 2,3 2,7 2,5 1,9 1,7 1,7
Allgemeiner Lebensstandard

Um die subjektiv empfundene Lebensqualität zusammengefasst abbilden zu können werden nach der eingangs erwähnten ETH-Studie die Einschätzung zur Wichtigkeit der vorgegebenen Lebensbereiche mit der Einschätzung der ihnen zugeordneten Zufriedenheit kombiniert und in einem Lebensqualitätsindex dargestellt.Hierzu wurde die Skala der Wichtigkeit auf 0,2 bis 1 («völlig unwichtig» bis «sehr wichtig») und diejenige der Zufriedenheit von –3 bis 3 («sehr unzufrieden» bis «sehr zufrieden») umcodiert.Der Lebensqualitätsindex ist die Summe der Produkte aus dem Wert für die Wichtigkeit und der Zufriedenheit über alle zwölf Lebensbereiche.Basierend auf der gewählten Skalierung kann der Lebensqualitätsindex Werte zwischen –36 und +36 annehmen.

Berechnung des Lebensqualitätsindices

Umcodierung WichtigkeitUmcodierung Zufriedenheit völlig unwichtig0,2sehr unzufrieden–3 unwichtig0,4unzufrieden–1,5 unbestimmt0,6unbestimmt0 wichtig0,8zufrieden+1,5 sehr wichtig1sehr zufrieden+3

Der Lebensqualitätsindex ist die Summe der Produkte über alle 12 Lebensbereiche:Zuerst wird der jeweilige Code bzw.Wert für die Einschätzung der Wichtigkeit eines Lebensbereiches mit dem jeweiligen Code bzw.Wert für die Einschätzung dessen Zufriedenheit multipliziert und anschliessend werden diese 12 Ergebnisse addiert.

Der Lebensqualitätsindex beträgt maximal 36 Punkte,wenn alle 12 Lebensbereiche mit «sehr wichtig» und «sehr zufrieden» eingeschätzt werden,und minimal –36,wenn alle 12 Lebensbereiche von einer Person mit «sehr wichtig» und «sehr unzufrieden» beurteilt werden.Schätzt eine Person ihre Zufriedenheit in allen 12 Lebensbereichen als «unbestimmt» ein,so liegt ihr Lebensqualitätsindex bei 0.

Der Lebensqualitätsindex der landwirtschaftlichen Bevölkerung liegt im Mittel bei 14,6.Am häufigsten sind Indexe zwischen 8 und 18.Die Frauen in der Landwirtschaft haben tendenziell einen etwas höheren Lebensqualitätsindex.Zehn Personen aus bäuerlichen Betrieben haben einen negativen Index und sind somit unzufrieden mit ihrer Lebenssituation.

Während in den weiter oben stehenden Abbildungen jeweils nur der Mittelwert aufgezeigt wurde,zeigen die beiden folgenden Graphiken die Streuung der Antworten.

1.2 SOZIALES 1 64
Lebensqualitätsindex in der Landwirtschaft tiefer

Lebensqualitätsindex der landwirtschaftlichen Bevölkerung Mittelwert 14,6

Die Referenzbevölkerung hat insgesamt einen höheren Lebensqualitätsindex als die landwirtschaftliche Bevölkerung.Der Mittelwert beträgt hier 16,5.Nur gerade drei Personen drücken eine eindeutige Unzufriedenheit über alle 12 Lebensbereiche aus.

Lebensqualitätsindex der Referenzbevölkerung Mittelwert 16,5

1.2 SOZIALES 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 65
< 0 < 0 und ≤ 2 < 2 und ≤ 4 < 4 und ≤ 6 < 6 und ≤ 8 < 8 und ≤ 10 < 10 und ≤ 12 < 12 und ≤ 14 < 14 und ≤ 16 < 16 und ≤ 18 < 18 und ≤ 20 < 20 und ≤ 22 < 22 und ≤ 24 <
≤ 26 < 26
≤ 28 <
<
<
<
in % Quelle: gfs-zürich 0 4 2 6 8 10 12 14
24 und
und
28 und
30
30 und
32
32 und
34
34 und
36
Anzahl Nennungen
< 0 < 0 und ≤ 2 < 2 und ≤ 4 < 4 und ≤ 6 < 6 und ≤ 8 < 8 und ≤ 10 < 10 und ≤ 12 < 12 und ≤ 14 < 14 und ≤ 16 < 16 und ≤ 18 < 18 und ≤ 20 < 20
<
<
<
< 28
<
<
<
in % Quelle: gfs-zürich 0 4 2 6 8 10 12 14
und
22
22 und
24
24 und
26
26 und
28
und
30
30 und
32
32 und
34
34 und
36
Anzahl Nennungen

■ Landwirtschaft schätzt künftige finanzielle Lage weniger

Nach den Resultaten rund um den Lebensqualitätsindex resp.der Einschätzung von Zufriedenheit und Wichtigkeit der 12 Lebensbereiche folgen nun zwei Beurteilungen zur zukünftigen finanziellen Lage,eine Einschätzung der positiven und negativen Seiten des Bauernberufs sowie die Antworten zu 25 vorgegebenen Fragen bezüglich Angst- und Bedrohungsgefühlen.

Ihre künftige finanzielle Situation schätzt die bäuerliche Bevölkerung 2005 nach wie vor pessimistischer ein als die Referenzgruppe.

Möglichkeit,

%, in Klammer Werte von 2001

Etwa ein Drittel der befragten bäuerlichen Bevölkerung glaubt,in den nächsten drei Jahren eher weniger sparen zu können;bei der Referenzbevölkerung ist nur ein Viertel dieser Meinung.Analog zur weiter oben festgestellten gesteigerten Zufriedenheit mit dem Einkommen,wird auch die Einschätzung der zukünftigen finanziellen Lage in bäuerlichen Kreisen heute positiver beurteilt als vor vier Jahren.Die Abstände zwischen den beiden Gruppen haben sich gegenüber 2001 verringert,unter anderem auch,weil die übrige Bevölkerung pessimistischer geworden ist.

Entwicklung der finanziellen Lage in den kommenden 12 Monaten

1.2 SOZIALES 1 66
gut ein
eher mehr eher weniger weiss nicht/ keine Antwort etwa gleichviel 0 20 10 30 40 50 Quelle: gfs-zürich Landwirtschaft Referenz 12 (9) 23 (18) 45 (38) 47 (56) 32 (32) 24 (12) 12 (21) 7 (14)
in den nächsten drei Jahren sparen zu können
in
verbessern verschlechtern weiss nicht/ keine Antwort gleich bleiben 0 30 20 10 40 60 50 70 Quelle: gfs-zürich Landwirtschaft Referenz 8 (9) 20 (23) 65(48) 63 (61) 20 (26) 12 (9) 8 (17) 5 (7) in %,
Klammer Werte von 2001
in

■ Vor- und Nachteile des Bauernberufs

Wie bei der Referenzbevölkerung glauben etwas mehr als 60% der befragten bäuerlichen Bevölkerung,ihre finanzielle Lage werde in den nächsten 12 Monaten gleich bleiben.Von den Restlichen denkt nach wie vor die Mehrheit,ihre Lage werde sich verschlechtern.Im Vergleich zur übrigen Bevölkerung hat sich das Verhältnis aber verbessert.2001 dachte die landwirtschaftliche Bevölkerung rund dreimal häufiger als die Referenzbevölkerung (Landwirtschaft:26%;Referenz 9%),ihre finanzielle Lage werde sich verschlechtern,heute sind es weniger als doppelt so viele.

Als besonders positive Seiten am Bauernberuf werden von beiden Gruppen die Selbständigkeit und die Arbeit in der Natur genannt.

Einschätzung positiver Seiten des Bauernberufs

Selbständigkeit, freie Einteilung, eigener Chef

1.2 SOZIALES 1 67
Familie/Kindern zusammen sein Landschaftspflege Andere Argumente bezüglich Arbeitsinhalte/-weise Eigenprodukte/Selbstversorger Arbeiten in der Natur, Naturverbundenheit in %, in Klammer Werte von 2001 0 20 40 60 80 10 30 50 70 Quelle: gfs-zürich gesunde Arbeitsweise, Lebensqualität Familienbetrieb Herstellung biologischer Produkte Landwirtschaft Referenz 74 (63) 42 (42) 61 (60) 53 22 (18) 16 (16) 19 (12) 5 (6) 4 14 (11) 4 4 (5) 6 (12) 3 (4) 5 6 (11) 1 4 6 (7) 10
Arbeit/Kontakt mit Tieren Mit

Der bäuerlichen Bevölkerung gegenüber 2001 wichtiger sind die Aspekte Selbstständigkeit,mit der Familie zusammen sein,Kontakt mit Tieren und Arbeiten in der Natur.Weniger häufig genannt wurden die Punkte Selbstversorger und Familienbetrieb.Neu eingebracht werden die Landschaftspflege,gesunde Arbeitsweise sowie Herstellung biologischer Produkte.Bei der Referenzbevölkerung wird das Arbeiten in der Natur am häufigsten genannt.Der Aspekt mit der Familie zusammen sein wird seltener eingebracht,dafür erhalten Konsumenten- und ökologische Themen wie Selbstversorger oder Landschaftspflege mehr Gewicht.

Einschätzung negativer Seiten des Bauernberufs

Lange Arbeitszeit/Präsenzzeit

Marktdruck Viele

Wenig Freizeit/Ferien geringer Verdienst/Einkommen

Wetterabhängigkeit Landwirtschaft Referenz 26 (36) 25 (28) 25 (25) 11 (10) 25 (18) 15 (28) 20 (21) 17 (20) 7 (14) 11 (7) 12 12 (7) 8 (4) 1 11 (7) 10 6 (4) 6 (4) 17 (21) 11

Preiszerfall, in %, in Klammer Werte von 2001 0 15 30 5 10 20 25 Quelle: gfs-zürich

Als besonders negativ werden von beiden Bevölkerungsgruppen – wie vor vier Jahren – die langen Arbeitszeiten,die vielen Vorschriften,der Mangel an Freizeit und der geringe Verdienst genannt.Von der befragten landwirtschaftlichen Gruppe weniger häufig als vor vier Jahren angeführt werden die lange Arbeitszeit,der Marktdruck und der geringe Verdienst,dafür wird die geringe Freizeit/Ferienzeit und die geringe Wertschätzung häufiger erwähnt.Neu eingebracht wird die körperliche und seelische Belastung durch den Beruf sowie die zunehmende Bürokratie.Die Referenzbevölkerung nennt allgemein weniger negative Punkte.Besonders die vielen Vorschriften, der Mangel an Freizeit / Ferien sowie die Bürokratie werden von ihr deutlich seltener erwähnt.Dies sind alles Aspekte,bei denen der nicht bäuerlichen Bevölkerung der direkte Einblick zur Beurteilung fehlt bzw.ein deutlicher Wahrnehmungsunterschied besteht.

1.2 SOZIALES 1 68
Körperl./seelische Belastung, Stress, Einsamkeit Image-Probleme, geringe Wertschätzung Vorschriften, ändernde Rahmenbedingungen
Andere Argumente bzgl. Arbeitsinhalte/-weise Zunehmende Bürokratie

Ängste und Bedrohungsgefühle sind 2005 bei der bäuerlichen Bevölkerung und der Referenzgruppe insgesamt etwa gleich gross.Bei beiden steht an erster Stelle aller Ängste das Unbehagen durch den Egoismus der Menschen.

Angstindikatoren

Der Egoismus der Menschen

Überfremdung durch Ausländer und Flüchtlinge

Luft- und Wasserverunreinigung/ Klimaveränderungen

Die steigende weltweite Abhängigkeit der Wirtschaft (Firmen-Fusionen)

Unheilbare Krankheiten (z.B. Krebs, AIDS)

Risiken durch die Gentechnologie Allgemeiner Sittenzerfall, weil die Moral dauernd sinkt

Wirtschaftliche Notlage im Alter

Strassenbauten, Häuserblocks, Zersiedelung der Landschaft Energieverknappung

Politische Veränderungen/ radikale Bewegungen

Zu wenig Geld haben zum Leben

Inflation/Preissteigerungen

Schwere Unfälle/Invalidität

Immer geringere Bedeutung der Religion

Kriminalität/Überfälle

Atom-Verseuchung

Technische Veränderungen und Umwälzungen auf allen Gebieten

Das Gefühl, nur noch ein unbedeutendes Rädchen zu sein Angst, die Stelle/Arbeit zu verlieren oder keine Arbeitsstelle zu finden

Das Gefühl, in der Schweiz nicht mehr zuhause zu sein Angst, allein zu sein/ keine Freunde zu haben

Mittelwerte: Skala von 1 = keine Bedrohung bis 10 = grosse Bedrohung

Quelle: gfs-zürich

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.2 SOZIALES 1 69
Mittelwerte 0 1 2 3 5 6 4 7
Krieg Landwirtschaft Referenz 5,9 6,2 5,9 5,7 5,8 6,1 5,8 5,6 5,0 5,8 5,4 5,1 5,3 4,9 4,7 5,0 4,9 4,9 4,8 4,8 5,4 5,0 5,6 4,9
4,6 4,7 4,6 4,9 4,6 4,3 4,1 4,4 4,1 4,1 4,2 3,3 3,4 4,1 4,1 3,4 3,1 2,7 3,0 4,2 Persönliche
(Ehe/Partnerschaft)
zu verlieren 2,9 2,4 2,1 2,6 4,0 4,4
Probleme
Angst, die Wohnung
■ Mehr Ängste und Bedrohungsgefühle

Bei der befragten bäuerlichen Bevölkerung auf gleicher Höhe wie das Unbehagen wegen dem Egoismus der Menschen liegt das Bedrohungsgefühl wegen Überfremdung.Beide Ängste sind ein Zeichen des Gemeinschaftsverlustes.Ebenfalls vorne zu finden sind die Sorge um Luft-/Wasserverschmutzung und Klimaveränderungen sowie die Besorgnis wegen steigender weltweiter Abhängigkeit der Wirtschaft.Bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben die Frauen in verschiedenen Bereichen tendenziell etwas höhere Angstwerte.Die Referenzbevölkerung sorgt sich deutlich mehr um Krieg und um ihren Arbeitsplatz.

Der Angst-Gesamtindex ist in den letzten vier Jahren sowohl bei der bäuerlichen Gruppe (von 4,0 auf 4,4) als auch bei der Referenzbevölkerung (von 4,2 auf 4,5) angestiegen.

Veränderung der Angst-Werte bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung

Gesamtindex

Betrachtet man die Veränderungen im Vergleich zu 2001 zusammengefasst nach Themengruppen,so sieht man,dass in bäuerlichen Kreisen die stärkste Zunahme des Unsicherheitsgefühls nach Krieg und Egoismus in der Dimension kulturelle Bedrohung (abnehmende Bedeutung der Religion,Sittenzerfall) zu verzeichnen ist.Offenbar fühlt sich ein erheblicher Teil der landwirtschaftlichen Bevölkerung gleich wie auch die übrige nicht städtische Bevölkerung durch den Bedeutungsverlust traditioneller Werte bedrängt.Stark zugenommen haben auch die Ängste um die physische Unversehrtheit (unheilbare Krankheiten,Unfall/Invalidität) und vor Entfremdung (sich in der Schweiz nicht mehr zu Hause fühlen,Überfremdung,Kriminalität,technische Umwälzungen, nur ein Rädchen in einem grossen Getriebe sein).

1.2 SOZIALES 1 70
Bedrohung Egoismus des Menschen Kulturelle Bedrohung Entfremdung Sozio-ökonomische Bedrohung Physische Unversehrtheit Krieg 0 3 7 1 2 4 6 5
Quelle: gfs-zürich
Ökologische Bedrohung Isolation 2005 2001 4,4 4,0 4,8 3,5 5,9 4,7 4,7 5,1 4,8 4,7 4,5 3,9 3,6 2,3 5,0 2,5 3,7 4,1
Mittelwerte, Skala von 1 = keine Bedrohung bis 10 = grosse Bedrohung

Veränderung der Angst-Werte bei der Referenzbevölkerung

Bei der Referenz-Bevölkerung hat die Furcht vor der kulturellen Bedrohung im Vergleich mit 2001 am stärksten zugenommen.Die Angst vor Krieg,die sozio-ökonomische Bedrohung (Angst,die Stelle/Arbeit zu verlieren,nicht genug Geld haben zum Leben, Angst,die Wohnung zu verlieren,Geldentwertung/Inflation,wirtschaftliche Notlage im Alter) und der Egoismus sind 2005 ebenfalls deutlich grösser als noch vor vier Jahren. Einzig die Angst bezüglich physischer Unversehrtheit ist 2005 gegenüber 2001 klar zurückgegangen.

1.2 SOZIALES 1 71
Krieg Sozio-ökonomische Bedrohung Physische Unversehrtheit Isolation Egoismus des Menschen Kulturelle Bedrohung 0 3 7 1 2 4 6 5 Quelle: gfs-zürich Mittelwerte, Skala von 1 = keine Bedrohung bis 10 = grosse Bedrohung Ökologische Bedrohung Entfremdung 2005 2001 4,5 4,2 4,8 3,6 5,4 4,5 4,3 6,2 5,1 5,6 4,9 2,9 2,5 4,4 5,0 4,5 3,6 5,5
Gesamtindex Bedrohung

■ Momentane Einschätzung der Befindlichkeit besser als vor vier Jahren

Die Befindlichkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung hat sich im Vergleich zu 2001 in verschiedenen Bereichen verbessert.Insbesondere ist sie heute zufriedener mit ihrer Einkommenssituation und den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wo nur noch kleine Unterschiede im Vergleich zur Referenzbevölkerung bestehen. Insgesamt hat sich die Befindlichkeit zwischen landwirtschaftlicher und nicht bäuerlicher Bevölkerung angeglichen.Die grösste Differenz im Vergleich mit der übrigen Bevölkerung betrifft die zur Verfügung stehende Zeit und die Freizeit.

Der Lebensqualitätsindex,welcher die Einschätzung der Zufriedenheit von Lebensbereichen mit der Einschätzung deren Wichtigkeit kombiniert,liegt bei der befragten landwirtschaftlichen Bevölkerung tiefer als jener der Referenz-Bevölkerung.Die Differenz ist insgesamt signifikant.Dies ist in bedeutendem Mass darauf zurückzuführen,dass die landwirtschaftliche Bevölkerung mit den Bereichen Freizeit und genügend Zeit haben deutlich unzufriedener ist als die übrige Bevölkerung.In zwei Bereichen (Gesundheit,politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen) ist die befragte landwirtschaftliche Bevölkerung gleich zufrieden,in vier Lebensbereichen (Familie,Erwerbsarbeit,Ausbildung,Weiterbildung) etwas zufriedener und in weiteren vier Bereichen (soziales Umfeld,allgemeiner Lebensstandard,kulturelles Angebot, Einkommen) etwas unzufriedener als die Referenz-Gruppe.

Die bäuerlichen Kreise beurteilen ihre finanzielle Zukunft 2005 wie schon 2001 zwar immer noch pessimistischer als die übrige Bevölkerung,das Verhältnis zwischen Pessimisten und Optimisten hat sich aber verbessert.

Im Zusammenhang mit dem Bauernberuf werden von der landwirtschaftlichen und der übrigen Bevölkerung als positive Seiten die Selbständigkeit und die Naturverbundenheit gesehen.Als wichtigste negative Seite werden von beiden Gruppen die lange Arbeitszeit genannt.Gegenüber 2001 neu eingebracht wurden u.a.der positive Aspekt Landschaftspflege sowie der negative Punkt körperliche und seelische Belastung durch den Beruf.

Ängste und Bedrohungsgefühle sind in den letzten vier Jahren allgemein angestiegen. Stark zugenommen hat bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung die Angst vor Krieg und vor dem Egoismus,die Beunruhigung durch den Abbau traditioneller Werte,durch mögliche Unfälle und Krankheiten sowie die Sorge durch Entfremdung.Interessanterweise sind die sozio-ökonomischen Ängste in der nicht bäuerlichen Bevölkerung stärker verbreitet als bei der bäuerlichen Gruppe.Dies obschon die bäuerliche Bevölkerung ihre zukünftige finanzielle Lage pessimistischer beurteilt.

1.2 SOZIALES 1 72

und Ethologie

1.3.1 Ökologie

Eine der Leitplanken der schweizerischen Agrarpolitik bildet der Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt.Das vorliegende Kapitel ist dieses Jahr dem Themenbereich Biodiversität gewidmet.Stickstoff und Wasser sowie Energie und Klima wurden im Agrarbericht 2004 bzw.2003 behandelt.Über die Themen Phosphor und Boden gab der Agrarbericht 2002 Aufschluss.Der erste Zyklus ist hiermit abgeschlossen,sodass eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse des Agrar-Umweltmonitorings möglich ist. Die wichtigsten Resultate sind in Kapitel 1.4 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit dargestellt.

Auf die Entwicklung der Bodennutzung und der Produktionsmittel wird wie jedes Jahr im ersten Teil des Kapitels eingegangen.Der zweite Teil befasst sich mit dem Themenbereich biologische Vielfalt und Landschaft.Im dritten Teil wird über die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung auf Qualität und Vielfalt der Lebensräume informiert. Der letzte Teil zeigt schliesslich die Vielfalt der in der Landwirtschaft eingesetzten Rassen und Sorten auf.

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1.3 Ökologie
1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 73

Bodennutzung und Produktionsmittel

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 74
Entwicklung des Anteils der Fläche mit umweltschonender Bewirtschaftung in % der LN umweltschonende Bewirtschaftung 1 davon Bio Quelle: BLW 1 1993 bis 1998: IP+Bio; ab 1999: ÖLN 1993199419951996199719981999200020012002 0 100 80 60 40 20 90 70 50 30 10 2004 2003 Entwicklung der ökologischen Ausgleichsflächen 1 199319941995199619971998199920002001200220032004 in 1 000 ha Berggebiet Talgebiet Quelle: BLW 1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume, vor 1999 nur zu Beiträgen berechtigte ökologische Ausgleichsflächen 0 140 120 100 80 60 40 20 Entwicklung des Tierbestandes 199019961997199819992000200120022004 2003 in 1 000 GVE 1 übrige Schweine Rindvieh Quelle: BFS 1 GVE: Grossvieheinheit 0 1 500 1 250 1 000 750 500 250
1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 75 Entwicklung des Mineraldüngerverbrauchs in 1 000 t Stickstoff (N)Phosphat (P205) Quelle: SBV 1990/9219941996199820002002 19931995199719992001 0 80 70 60 50 30 40 20 10 20032004 Entwicklung des Kraftfutterverbrauchs 199019911992199319941995199619971998199920002001200220032004 (prov.) in 1 000 t CH andere Kuchen CH Ölsaaten CH Futtergetreide Veredelung von Importen Importfuttermittel Quelle: SBV 0 2 000 1 750 1 500 1 250 1 000 750 500 250
1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 76 Entwicklung des Pflanzenschutzmittelverkaufs 199019911992199319941995199619971998199920002001200220032004 in t Wirkstoff Fungizide, Bakterizide, Saatbeizmittel Herbizide Insektizide, Akarizide Wachstumsregulatoren Rodentizide Quelle: Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie 0 2 500 2 000 1 500 1 000 500

Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft

Menschliche Einwirkungen beeinflussen und gestalten seit den letzten 6’000 Jahren die natürliche Vegetation der Schweiz.Die hauptsächlich aus Laubmischwald bestehende Vegetationsdecke wurde durch Rodungen und Weidenutzung aufgelichtet, dadurch entstand Raum für Landwirtschaft und Siedlungen.Die landwirtschaftliche Nutzung ermöglichte es lichtbedürftigen Arten aus verschiedenen Lebensräumen in die offenen Flächen einzuwandern und neue Artengesellschaften zu bilden.In der Folge entwickelten sich vielfältige Strukturen und Lebensräume.

Die seit Jahrtausenden währende Tradition der Nutztier- und Nutzpflanzenzucht brachte Sorten und Rassen,mit an die jeweiligen Umweltbedingungen und menschlichen Bedürfnissen angepassten Eigenschaften,hervor.Zusammen mit den wildlebenden Pflanzen und Tieren bilden sie standortangepasste Agrarökosysteme.Diese Vielfalt birgt ein grosses Potenzial für die Zukunft,wenn es darum geht,die Ernährung der Weltbevölkerung auch bei sich ändernden Umweltbedingungen sicherzustellen.

Durch die grosse Flächennutzung der Landwirtschaft kommt ihr im Zusammenhang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt eine zentrale Bedeutung zu.Artenreiche Wiesen,Ackerflächen,Hecken oder Hochstammbäume sind Teil unseres kulturellen Erbes und sind Teil dessen,was landläufig unter «Kulturlandschaft» verstanden wird, deren Erhaltung und Pflege den Bauern mittels Direktzahlungen abgegolten wird.

Die biologische Vielfalt auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird als Agrobiodiversität bezeichnet.Diese Vielfalt und die Veränderlichkeit von Tieren,Pflanzen und Mikroorganismen sind notwendig,um die Schlüsselfunktionen des Agrarökosystems,seine Struktur und Prozesse aufrecht zu erhalten.Die Aufrechterhaltung der biologischen Vielfalt generell,und der Agrobiodiversität im speziellen,sind eine unabdingbare Voraussetzung,damit Grundbedürfnisse wie Ernährung,Bekleidung,Medizin oder Baumaterial auch in Zukunft sichergestellt werden können.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 77
■ Was ist biologische Vielfalt und was leistet sie

Die biologische Vielfalt wird gemäss Biodiversitätskonvention allgemein in drei Kategorien eingeteilt:

– Ökosystem-Vielfalt: Genutzte (Landwirtschaft,Forstwirtschaft) und nicht genutzte Ökosysteme (Biotope) versorgen den Menschen mit lebenswichtigen Ressourcen wie Nahrung,Wasser,Sauerstoff und bilden die Grundlagen für die Land- und Forstwirtschaft.Sie sind wichtig für die Regulierung des Klimas,der Bodenfruchtbarkeit,des Wasserhaushaltes,Erosions- und Überschwemmungsschutz und bieten Lebens- und Erholungsräume,etwa für den Tourismus.

– Artenvielfalt: Die Millionen von Tierarten und Hunderttausenden von Pflanzenarten bilden in ihrem Zusammenleben und -wirken ein System,das sich über einen langen Zeitraum eingespielt hat.Der World Wildlife Fund for Nature (WWF) schätzt,dass in den letzten 30 Jahren ein Drittel des natürlichen Artenreichtums der Erde verloren ging und die Rote Liste der World Conservation Union (IUCN) umfasste 2004 weltweit 15'589 vom Aussterben bedrohte Arten. In der Schweiz kommen schätzungsweise 75'000 Arten vor.Die Zahl setzt sich zusammen aus ca.45'000 Tierarten (Wirbeltiere,Arthropoden,Insekten,Würmer, Mollusken) und ca.30'000 Arten von Gefässpflanzen,Moosen,Flechten und Pilzen.

– Genetische Vielfalt bezeichnet die Vielfalt innerhalb der Arten.Sie ist die Voraussetzung für die Evolution und damit für das Überleben der Arten.Diese Eigenschaften werden insbesondere auch in Züchtung und Produktion genutzt. Der Reichtum der Gen-Ressourcen ist erst ansatzweise erforscht.

Landwirtschaftliche Nutzung und biologische Vielfalt beeinflussen sich gegenseitig. Durch die Ertragssteigerung der landwirtschaftlichen Produktion,die ab Mitte des 18.Jahrhunderts einsetzte,kam sowohl die durch die Landwirtschaft hervorgebrachte biologische Vielfalt der Ökosysteme,Habitate und Lebensräume als auch die landwirtschaftsspezifische Artenvielfalt zunehmend unter Druck.Zuerst langsam,dann immer schneller,wurden die traditionellen Sorten und Rassen als Folge der Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an gesellschaftliche und ökonomische Ansprüche durch neue,ertragreichere und krankheitsresistentere Sorten und Rassen abgelöst. Diese Entwicklung führte zu einer einseitigen Selektion der vorhandenen Vielfalt auf hohe Erträge.Die einst durch die landwirtschaftliche Nutzung hervorgebrachte Vielfalt drohte dadurch wieder verloren zu gehen.

Beschleunigend auf den Verlust naturnaher Ökosysteme sowie der Artenvielfalt wirken sich grossflächige Meliorationen,der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmittel sowie die intensivere Bewirtschaftung,wie die häufigere Nutzung und stärkere Düngung der Wiesen oder weniger Brachflächen im Ackerbau,aus.Klein-Lebensräume im landwirtschaftlich genutzten Raum verschwanden zusehends.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 78
■ Biologische Vielfalt unter Druck

■ Internationale Anstrengungen zum Schutz der Vielfalt

Die globale Vereinheitlichung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren verstärkt die Abnahme der Agrobiodiversität.Wenige Pflanzensorten und Nutztierrassen bilden heute die Grundlage unserer Ernährung.12 Pflanzensorten und fünf domestizierte Tierarten stellen den grössten Teil der gesamten Nahrungsmittelversorgung bereit.Der Verlust von Agrobiodiversität kann hierbei längerfristig konkrete Probleme verursachen.So ist genetische Vielfalt in der Landwirtschaft eine Absicherung gegen Missernten und Schädlings- oder Krankheitsanfälligkeit und damit die beste Garantie für die Produktion von genügend Nahrungsmitteln.

Diese Entwicklungen sind auf eine Expansion der menschlichen Tätigkeiten im letzten Jahrhundert zurückzuführen.Die Weltbevölkerung nahm dabei um einen Faktor drei zu,die wirtschaftlichen Aktivitäten um ein Mehrfaches davon.Die Ernährung der stark wachsenden Bevölkerung bedingte eine Intensivierung der Landwirtschaft,dies auf Kosten der biologischen Vielfalt.Die Zunahme der wirtschaftlichen Aktivitäten erhöhte den Druck zusätzlich.Immer mehr Raum wird dafür benötigt.Damit sich die Vielfalt des Lebens erhalten und weiterentwickeln kann,ist es aber unabdingbar,dass genügend Flächen dafür zur Verfügung stehen.

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.Die Landwirtschaft kann ihre diesbezüglich wichtige Funktion nur dann wahrnehmen, wenn sie von der Gesellschaft in ihren Bemühungen unterstützt wird.Wichtig ist insbesondere eine finanzielle Abgeltung spezifischer Leistungen,die sie für diese Zwecke erbringt.

Mit der Globalisierung der Nutzung von natürlichen Ressourcen in Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und dem daraus resultierenden Druck auf die natürlichen Ressourcen sind globale Regulierungsmechanismen notwendig geworden.1992 wurde an der UNO Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio die Biodiversitätskonvention verabschiedet.Harmonisiert mit dieser Konvention ist der für die Landwirtschaft wichtige internationale Vertrag der FAO über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (2004).Beide Abkommen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sowohl eine ökologische Dimension (Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Vielfalt),als auch eine sozio-ökonomische Dimension (gerechte Aufteilung der Vorteile, welche sich aus der Nutzung der Vielfalt ergeben;Schutz des traditionellen Wissens) beinhalten.

Internationale Abkommen im Bereich der biologischen Vielfalt haben aber bereits eine viel längere Tradition.Bereits im 19.Jahrhundert führte der zunehmende Transport von Pflanzen und Nahrungsmitteln über nationale Grenzen hinweg zu ersten Vereinbarungen im Bereich Pflanzenschutz.Öffentliche Regelungen zur Bekämpfung von Schädlingen,wie beispielsweise des Kartoffelkäfers oder der Reblaus,wurden schon 1878 abgeschlossen.Neueren Datums sind die Ramsar Konvention über Feuchtgebiete (1971),insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel,das Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden,wildlebenden Tierarten (1979),oder die Berner Konvention zum Schutz der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (1979).

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 79 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT

■ Programme der Agrarpolitik zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft

In der Schweiz stiess die alte Agrarpolitik,die den Bauern für ihre Produkte feste Preise und den Absatz garantierte,in den achtziger Jahren an ihre Grenzen.Die damit verbundene Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion führte zu ökologischen Defiziten und wurde nicht zuletzt auch durch den Verlust der Biodiversität offensichtlich.In der Konsequenz führte der Bund verschiedene Massnahmen ein,die zu einer Verbesserung der Situation beitragen sollten.

Nachfolgend werden die Massnahmen in den drei Kategorien der biologischen Vielfalt kurz vorgestellt:

Ökosystemvielfalt

–1993 wurden ökologische Direktzahlungen und Beiträge für verschiedene Programme u.a.auch für ökologische Ausgleichsflächen (ÖAF) eingeführt.Die verschiedenen Elemente des ökologischen Ausgleichs wie extensive Wiesen,Streueflächen, Buntbrachen,Hochstamm-Feldobstbäume und andere,konnten ab 1993 finanziell unterstützt werden.Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Anforderung des ÖLN, 7% der LN als ökologische Ausgleichsflächen zu bewirtschaften.Die Anforderung gilt seit 1999 für den Bezug aller Direktzahlungen.Diese Flächen wirken sich positiv auf die biologische Vielfalt aus.Die ÖAF als wichtige Übergangsflächen zwischen naturnahen Lebensräumen und der landwirtschaftlichen Produktionsfläche machen heute nahezu 10% der LN aus.Mit dem ÖLN schuf die Agrarpolitik zusätzliche Anreize,damit in der Landwirtschaft Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen erhalten,neu geschaffen und vernetzt werden.Weitere Elemente des ÖLN, wie die ausgeglichene Nährstoffbilanz,Bodenschutzanforderungen,die geregelte Fruchtfolge oder die gezielte Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln wirken zudem unterstützend.

–Im Jahr 2001 wurde zusätzlich die Ökoqualitätsverordnung (ÖQV) eingeführt.Die ÖQV fördert Flächen von hoher biologischer Qualität mit einem Sonderbeitrag. Zudem wird die gezielte Vernetzung der Ökoflächen untereinander und mit naturnahen Flächen unterstützt.

–Schon seit jeher stellt die landwirtschaftliche Nutzung als Koppelprodukt der Agrarproduktion neue Lebensräume zur Verfügung.Ackerflächen,Blumenwiesen oder Obstgärten bilden Habitate mit einer ihr eigenen und typischen Vielfalt an Pflanzen und Tieren.Durch das Aufrechterhalten einer produzierenden Landwirtschaft werden auch diese verschiedenen Ökosysteme erhalten und ein aktiver Beitrag zur Vielfalt geleistet.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 80

Artenvielfalt

–Für verschiedene naturnahe Lebensräume (Biotope),die landwirtschaftlich genutzt werden,bestehen Inventare und Umsetzungsmassnahmen,so z.B.für Flachmoore oder Trockenwiesen und -weiden.Mit der Erhaltung dieser Lebensräume wird auch ein aktiver Beitrag zur langfristigen Absicherung der darin vorkommenden Arten geleistet.

Genetische Vielfalt

–Pflanzengenetische Ressourcen:Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt das BLW seit 1999 Massnahmen für die Inventarisierung,Absicherung und langfristige Erhaltung der in der Schweiz traditionell genutzten Kulturpflanzen (Obst,Reben,Beeren,Kartoffeln,Ackerpflanzen,Futterpflanzen,Gemüse sowie Heil- und Aromapflanzen).

–Tiergenetische Ressourcen:Sämtliche landwirtschaftliche Nutztierrassen in der Schweiz sind inventarisiert und beschrieben.Erfasst wurden Rinder,Pferde, Schweine,Schafe,Ziegen,Kaninchen,Rassenhühner und Tauben;jeder Rasse wurde ein Status nach FAO-Kriterien zugeordnet (kritisch,gefährdet,bedrängt,selten oder zu beobachten).

–Das traditionelle Wissen der Bauern über Sorten und Rassen,ihren Anbau und ihre Verwendung,wird im Rahmen der Nationalen Aktionspläne zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen erfasst und dokumentiert.Mit den Massnahmen der geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) kann die Wertschöpfung von Produkten aus Land-Rassen oder Land-Sorten erhöht werden.

Wechselwirkungen zwischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden und der biologischen Vielfalt werden mit Indikatoren erfasst.Die Evaluation der Ökomassnahmen zeigt,wie weit die Landwirtschaft unter den gegebenen Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt beiträgt.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 81

■ Ökologischer Ausgleich: Flächen- und Beitragsentwicklung

2004 wurden rund 116'000 ha als ökologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet –dies entspricht 11% der LN.Parallel dazu sind auch die Ausgaben des Bundes für den ökologischen Ausgleich stetig angestiegen.

Entwicklung der Beiträge für den ökologischen Ausgleich

■ Ökologischer Ausgleich: Genutzter ÖAF-Typ je nach Region unterschiedlich

Beiträge für den ökologischen Ausgleich Beiträge nach der ÖQV

In Folge der Aufhebung der Beiträge für extensive Wiesen auf stillgelegtem Ackerland im Jahr 2000 und der Tatsache,dass die Ersatzflächen teilweise tiefere Beiträge erhielten,sind die Zahlungen 2001 etwas tiefer ausgefallen.

Seit 2001 sind die extensiv genutzten Wiesen derjenige ÖAF-Typ mit der grössten Flächenausdehnung (49’000 ha = 42% aller ÖAF).Die Gesamtfläche der beiden ÖAFTypen extensiv genutzte Wiesen und wenig intensiv genutzte Wiesen entspricht 72% aller ÖAF oder 8% der LN der Schweiz.

Die beiden ÖAF-Typen extensiv genutzte Wiesen und wenig intensiv genutzte Wiesen sind in allen biogeografischen Regionen der Schweiz dominierend.

Verteilung der Ökoausgleichsflächen nach biogeografischen Regionen 2004

Extensiv genutzte Wiesen Wenig intensiv genutzte Wiesen Andere ÖAF 1

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 82
Beiträge in 1 000 Fr.
1993199419951996199719981999200020012002 0 140 000 80 000 60 000 120 000 100 000 40 000 20 000 2004 2003
Quelle: BLW
1
Quelle: BLW, AGIS/GIS 2005 Kartendaten GG25 ©Swisstopo
ohne Hochstammbäume

Die anderen Typen der ÖAF sind für sich betrachtet in den meisten Gebieten wenig bedeutend.Zusammengenommen leisten sie in einzelnen Regionen dennoch einen wichtigen Beitrag.Streueflächen sind vor allem in den Gebieten der Voralpen und im östlichen Mittelland zu beobachten,Buntbrachen werden vor allem im Mittelland,im Rhein- und Genferseebecken sowie im Jura und am Randen angelegt.

Ökologischer Ausgleich 1 inklusive Hochstamm-Feldobstbäume 2004

Im Hügel- und Berggebiet ist der Anteil ÖAF an der LN generell höher als im Talgebiet. Die Futterbaugebiete weisen einen höheren Anteil auf als die Ackerbaugebiete.

Entwicklung und Zusammensetzung der ÖAF im Tal- und Berggebiet 1

199920002001200220032004199920002001200220032004 Talgebiet Berggebiet

Ökologische Ausgleichsflächen ohne Beitrag 2 Ökologische Ausgleichsflächen auf Ackerflächen 3 Wenig intensiv genutzte Wiesen Extensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, Hecken, Feldund Ufergehölze

1 ohne Hochstammbäume

2 Extensiv genutze Weide, Waldweiden etc.

3 Extensive Wiesen auf stillgelegten Ackerflächen, Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen

Ökologische Ausgleichsflächen im Talgebiet (Tal- und Hügelzone) werden durch die extensiv genutzten Wiesen dominiert.Im Berggebiet (Bergzonen I–IV) überwiegt der Anteil der wenig intensiv genutzten Wiesen.Der Anteil ÖAF gemessen an der LN ist im Berggebiet mit 14,2% wesentlich grösser als im Talgebiet mit 8,8%.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 83
in ha
0 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000
Quelle: BLW
0 ≤10 11–20 21–30 >30 Sömmerungsgebiet in % der LN 1
Quelle: BLW Kartendaten GG25 ©Swisstopo 1 Werte pro Gemeinde, ha beitragsberechtigte ökologische Ausgleichsfläche dividiert durch ha LN

Beitragsberechtigte Ökoausgleichsfläche nach Tierbesatz 2004

Wenig tierintensive Betriebe entscheiden sich bei der Wahl der ökologischen Ausgleichsflächen primär für extensive und wenig intensive Wiesen.Je höher der Tierbesatz eines Betriebes,desto höher ist der Anteil an Hochstamm-Feldobstbäumen.Diese Situation ist primär darin begründet,dass tierintensive Betriebe vermehrt auf düngbare Flächen angewiesen sind,um die anfallenden Hofdünger auszubringen.

Die im Jahr 2001 eingeführten Massnahmen im Rahmen der ÖQV sind auf ein gutes Echo gestossen.2003 beteiligten sich bereits 25% aller Betriebe an einem der angebotenen Programme.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 84
in % Hochstamm-Feldobstbäume
Andere Wenig intensive Wiesen Extensive Wiesen Quelle: BLW 0 14 12 10 8 6 4 2
0–1,51,5–2,0 2,0–2,5 Tierbesatz in GVE/ha 2,5–3,0>3,0
(1 Are pro Baum)
200220032004 in ha
0 45 000 40 000 35 000 30 000 25 000 20 000 15 000 10 000 5 000
Entwicklung der beitragsberechtigten ÖQV-Flächen
Quelle: BLW

■ Ökologischer Ausgleich: Positive Effekte auf die biologische Vielfalt

Der ökologische Ausgleich wirkt sich positiv auf die Erhaltung und die Förderung der biologischen Vielfalt im Agrarraum aus.Im Vergleich zu intensiv bewirtschafteten Flächen gibt es auf den ökologischen Ausgleichsflächen eine höhere Artenvielfalt. Untersuchungen in Fallstudiengebieten bestätigen,dass je nach Region bis zu 80% der auf der LN vorgefundenen Vielfalt direkt mit den ÖAF gekoppelt sind.

Biologische Vielfalt auf der LN

Die ÖAF (Buntbrachen,Hecken,Hochstamm-Feldobstbäume,extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen) nehmen maximal 20% der LN der Untersuchungsgebiete ein,im Vergleich zu intensiv genutzten Wiesen und Weiden sowie zu Ackerkulturen tragen sie aber jeweils 50 bis 80% zur gesamten Diversität der untersuchten Pflanzenund Arthropodenarten bei.Die Förderung der Nützlinge ist ein zentraler Grundsatz der ÖAF,die erreichten Resultate dokumentieren eindrücklich die Zielerreichung.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 85
TagfalterSpinnenLaufkäferPflanzen in % übrige LN ökologische Ausgleichsflächen Quelle: Agroscope FAL Reckenholz 0 120 100 80 60 40 20

Gemessen am Qualitätsmassstab der ÖQV weisen gemäss Evaluation der FAL 20% der ÖAF im Talgebiet eine gute botanische Qualität auf.Dieser Anteil ist bei den extensiv genutzten Wiesen höher (29%) als bei den wenig intensiv genutzten Wiesen (11%). 7% der extensiv genutzten Wiesen des Mittellandes enthalten bedrohte Arten,bei den wenig intensiv genutzten Wiesen sind es 3%.Im Berggebiet entsprechen rund 82% der Ökoflächen den Anforderungen des ÖQV-Standards.Generell hohe Qualität haben Buntbrachen und Streueflächen.Die Unterschiede erklären sich einerseits durch die natürlichen Gegebenheiten der biogeografischen Regionen,welche zu verschiedenen Artenpools geführt haben.Die Regionen unterscheiden sich andererseits aber auch in ihren Anbausystemen und landwirtschaftlichen Traditionen,welche ebenfalls Einfluss auf die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft haben.

Die Pflanzenbestände der Ökowiesen im Talgebiet,welche die Qualitätsanforderungen der ÖQV nicht erfüllen,sind noch geprägt durch die Nutzung vor der Bewirtschaftung als ÖAF.In Fallstudien konnte aber aufgezeigt werden,dass auch diese Flächen generell mehr Pflanzen- und Arthropodenarten beherbergen als intensiv bewirtschaftete Wiesen.Ein beachtlicher Teil der im Wiesland gefundenen Arten kam ausschliesslich auf den Ökowiesen vor (Spinnen:33%;Laufkäfer:15%;Tagfalter:7%).

Bei den auf den ÖAF untersuchten 16 bedrohten Brutvogelarten wurde für drei Arten eine statistisch signifikante Zunahme festgestellt.Fünf Vogelarten nahmen weiterhin ab,die restlichen Arten haben sich auf tiefem Niveau positiv entwickelt.Durch die vermehrte Anlage von Buntbrachen konnte der Malvendickkopffalter wieder häufiger beobachtet werden.In Fallstudien konnte zudem gezeigt werden,dass auch seltene Heuschreckenarten vom ökologischen Ausgleich profitieren.Dies insbesondere dann, wenn die Flächen gut mit Naturschutzgebieten vernetzt sind.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 86
Anzahl der Spinnen-, Laufkäfer- und Tagfalterarten in ÖAF-Wiesen und intensiv bewirtschafteten Wiesen Quelle: Agroscope FAL Reckenholz
Ausschliesslich in ÖAF-Wiesen Häufiger in ÖAF-Wiesen Gleich häufig Häufiger in intensiv bewirtschafteten Wiesen Ausschliesslich in intensiv bewirtschafteten Wiesen 82 119 16 18 18 3 2 3 35 80 4 16 15
LaufkäferTagfalter Spinnen

■ Pflanzen- und tiergenetische Ressourcen: Situation in der Schweiz

Die Ausgleichsflächen sind vor allem in den Gebieten artenreich,wo noch Reste naturnaher Lebensräume vorkommen.Bedrohte Tier- und Pflanzenarten können nur dann wieder auftreten,wenn sie als Restpopulation in der Umgebung noch vorhanden sind. Ist eine Art in einer Region ausgestorben,so ist ihre Wiederansiedlung auch in sehr langen Zeiträumen nicht garantiert.Die Wirkung der ÖAF liegt darin,dass sie nicht gefährdete Arten in der Agrarlandschaft fördern und potenziell gefährdete Arten davor bewahren,so selten zu werden,dass sie «Rote Liste Status» bekommen.

Die Welternährung basiert heute zu einem grossen Teil nur noch auf einigen wenigen Pflanzen- und Tierarten.Der weitaus grösste Teil der Agrobiodiversität bleibt hingegen «unternutzt».Nach Schätzungen der FAO zur Gen-Erosion beläuft sich der Verlust an biologischer Vielfalt seit Beginn des 20.Jahrhunderts auf über 90%.

In der Schweiz ist bezüglich Einträge in die Herdenbücher resp.in den Sortenkatalog eine Zunahme zu verzeichnen.Die zusätzlichen Herdenbucheinträge sind primär auf das Freihandelsabkommen Schweiz – EU zurückzuführen,nach dessen Abschluss neu EU-Rassen auch in die Schweizer Herdenbücher eingetragen werden können.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 87
Entwicklung der Nutztierrassen
Anzahl Quelle: BLW 1985 1990 19952000 2002 SchweineRinder 0 25 15 20 10 5 Entwicklung der Nutzpflanzensorten im Sortenkatalog Anzahl Quelle: BLW 1985 1990 19952000 2002 KartoffelnWeizen 0 40 35 25 20 30 15 10 5
mit Herdebucheintrag

Die Zunahme der im Sortenkatalog eingetragenen Nutzpflanzen ist in erster Linie auf raschere Zuchtfortschritte und kürzere Produktlebenszyklen zurückzuführen.Zusätzlich zu den im Sortenkatalog eingetragenen Kartoffel- und Weizensorten waren im Jahre 2002 67 resp.14 Schweizer Lokalsorten gemäss Art.29 der Saat- und PflanzgutVerordnung des EVD aufgelistet.

Anteil und Entwicklung der wichtigsten Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten an der gesamten Produktion

Obwohl eine relativ grosse Palette an Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten zur Verfügung steht,wird nur ein Teil der genetischen Vielfalt für Zucht und Anbau verwendet. Bei den Schweinen machen zwei,beim Milchvieh drei Rassen nahezu 100% des schweizerischen Bestandes aus.

Anteil der wichtigsten Getreidesorten an der jeweiligen Gesamtproduktion

Im Pflanzenbau macht die am häufigsten genutzte Sorte bei den Weizenarten zwischen 25% und 50% der jeweiligen Gesamtproduktion aus.Seit 1985 nimmt der Anteil dieser Hauptrassen und -sorten aber ab.

Im Rahmen der zwei Spezialprogramme «Nationaler Aktionsplan für pflanzengenetische Ressourcen» und «Konzept zur Erhaltung der Rassenvielfalt bei den landwirtschaftlichen Nutztieren» wird die in der Schweiz vorhandene Vielfalt inventarisiert und abgesichert.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 88
in % Quelle: BLW 1985 1990 19952000 2002 Schweine (2)Rinder (3)Kartoffeln (5)Weizen (5) 0 100 90 60 50 70 80 40 30 20 10
in % Quelle: BLW Weizen (5)Wintergerste (3)Sommergerste (3)Triticale (4)Hafer (3) 0 100 60 80 40 20

■ Pflanzengenetische Ressourcen:Nationaler Aktionsplan

Als Reaktion auf die zunehmende Gen-Erosion im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Kulturpflanzen erarbeitete die Kommission für pflanzengenetische Ressourcen der FAO einen Bericht über den Weltzustand der pflanzengenetischen Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft sowie einen globalen Aktionsplan.

Das BLW konkretisierte den globalen Aktionsplan für die Schweiz und schuf damit die Basis zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP).Der 1997 verabschiedete NAP ergänzt die bestehenden agrarpolitischen Massnahmen und Anstrengungen im Bereich der Arten- und Ökosystemvielfalt.

In der Einführungsphase (1999 bis 2002) standen die Inventarisierung der verschiedenen Kulturpflanzen,die Abschätzung des Gefährdungsgrades und der Start erster konkreter Erhaltungs- und Nutzungsprogramme im Zentrum der Aktivitäten.In der laufenden zweiten Phase (2003 bis 2006) geht es darum,auf Basis der kulturspezifisch erstellten Analysen der Ist-Situation und dem definierten Soll-Zustand,die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen voranzutreiben.Die Erhaltung geschieht dabei ex situ,das heisst ausserhalb ihres ursprünglichen Herkunftsgebietes.Innerhalb der ex situ Erhaltung wird unterschieden zwischen in vitro Sammlungen,das heisst der Erhaltung im Labor/Reagenzglas (Kartoffeln und Beeren), Sammlungen in Genbanken/Samenbanken (Getreide und Gemüse) sowie Feldsammlungen (Obst und Reben).Die in situ Erhaltung,das heisst die Erhaltung im Herkunftsgebiet,geschieht nur bei den Futterpflanzen,für welche die Schweiz ein wichtiges Ursprungsland ist.

Ein weiteres Element ist die Nationale Datenbank (NDB).Mit der NDB sollen die umfangreichen Informationen zu den im Rahmen dieses Spezialprogramms abgesicherten Kulturpflanzen zentral verwaltet,öffentlich zugänglich gemacht und der nationale und internationale Datenaustausch ermöglicht werden.Die NDB ist im Internet zugänglich unter www.bdn.ch.

Im Rahmen von Sensibilisierungsarbeiten soll die breite Öffentlichkeit über die Bedeutung der Agrobiodiversität,die Erhaltung des alten Kulturgutes und des damit verbundenen Wissens über Anbau,Verwertung und Eigenschaften informiert werden. Agrobiodiversität muss gelebt werden – soll sie erhalten bleiben.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 89 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT

NAP Projekte in der Phase II

Futterpflanzen (4)

Kartoffen (4)

Reben (6)

Gemüse (7)

Beeren (6)

Aroma- und Heilpflanzen (2)

Nationale Datenbank (1)

Obst (26)

Kommunikation (8)

Ackerpflanzen (8)

Quelle: BLW

Die Ziele des NAP werden in Projekten umgesetzt.Interessierte Organisationen können dem BLW entsprechende Vorschläge einreichen.Dem BLW obliegt die Gesamtleitung und die Oberaufsicht.Rund 70 Projekte wurden im Jahr 2004 mit 2,8 Mio.Fr. unterstützt.

Die Agroscope RAC Changins ist für die wissenschaftlichen Aspekte des NAP verantwortlich und leitet insbesondere die Arbeiten betreffend die Genbanken und die in vitro Erhaltung.Sie sichert zudem die Koordination im Forschungsbereich.

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) begleitet die Arbeiten als beratendes Organ.Sie koordiniert die vielfältigen Arbeiten der involvierten Akteure auf nationaler Ebene (Erhalterorganisationen,Saatgutproduzenten, Bauern,Züchter,Landwirtschaftliche Forschung,Universitäten etc.) sowie den internationalen Informationsaustausch und erstattet dem BLW Bericht über die Situation im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.

Mit dem NAP erfasste Obst-Genressourcen

Edelkastanie (50)

Walnuss (100)

Zwetschge (209)

Kirsche (590)

Andere (49)

Apfel (1104)

Birne (701)

Quelle: BLW

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 90

Die im NAP behandelten Kulturgruppen unterscheiden sich in ihrer Sortenvielfalt stark. Dominierend ist der Bereich Obst mit 2800 bekannten,erhaltenswerten Sorten und Zuchtlinien (Apfel (1104),Birne (701),Süsskirsche (590),Zwetschge (209),Walnuss (100),Edelkastanie (50),Haselnuss (15),Quitte (12),Sauerkirsche (11) und Aprikose (11)).

Im Rahmen des Obst-Inventarisierungsprojektes wurden über 190'000 einzelne Obstund Beerenstandorte in die Projektdatenbank aufgenommen.

Anteil Apfelbäume aller Meldungen pro Kanton

Quelle:

Apfelbäume machen mit einem Drittel den grössten Anteil der aufgenommenen Meldungen aus.Am meisten Apfelbäume wurden in den Kantonen Thurgau,St.Gallen und Bern inventarisiert.

Quelle: Fructus/Agroscope FAW Wädenswil

Jede fünfte Meldung betraf einen Birnbaum.Birnenbäume wurden in den Kantonen Nid- und Obwalden am häufigsten vorgefunden.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 91
> 49% 40–49% 30–39% 20–29% 10–19% < 10%
Meldungen
> 49% 40–49% 30–39% 20–29% 10–19% < 10%
Fructus/Agroscope FAW Wädenswil Anteil Birnenbäume aller
pro Kanton

Rund ein Viertel der eingegangenen Meldungen aus den Kantonen Baselland und Baselstadt,Schwyz,Zug,Schaffhausen und Waadt betreffen Kirschen.Aus den Kantonen Bern und Luzern wurden insgesamt am meisten Bäume gemeldet.Dies sind auch jene zwei Kantone,in welchen gemäss der Feldobstzählung 2001,noch am meisten Hochstämme standen.

Nebst dem Obst sticht der Bereich Getreide mit gut 1850 erhaltenswerten Landsorten, Populationen und Zuchtlinien hervor (Gerste (800),Weizen (440),Dinkel (400),Triticale (200) und Roggen (10)).Der Bereich Gemüse beeindruckt weniger mit der Sorten- als vielmehr mit der Artenvielfalt;rund 100 Arten werden bzw.wurden in der Schweiz genutzt.

Den eigentlichen Reichtum der schweizerischen Agrobiodiversität bilden aber die Futterpflanzen.Nach Expertenschätzungen existieren über 13'000 Hofsorten,Populationen und Zuchtlinien.Die Ursache dieser immensen genetischen Vielfalt der Futterpflanzen liegt in den klimatisch,bodenkundlich und geographisch sehr unterschiedlichen Regionen der Schweiz begründet.Die Inventarisierung der Futterpflanzen ist sehr aufwändig,da,im Gegensatz zu den anderen im Rahmen des NAP behandelten Kulturgruppen,nicht einzelne Individuen,sondern an die unterschiedlichen Standorte angepasste Populationen betrachtet werden müssen.Das Programm NAP unterstützt aktuell Erhaltungsprojekte für Mattenklee,Esparsette,Wiesenschwingel und Raigras.Die Absicherung der Futterpflanzen erfolgt aber primär über ÖAF (extensiv genutzte Wiesen und Weiden,Waldweiden sowie wenig intensiv genutzte Wiesen).

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 92
ObstGetreideMaisGemüseBeerenRebenKartoffeln Anzahl Sorten und Zuchtlinien Quelle: SKEK 0 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 2803 1850 410400300 111100
Mit dem NAP erfasste Sorten und Zuchtlinien

■ Tiergenetische Ressourcen:Konzept zur Erhaltung der Rassenvielfalt bei den landwirtschaftlichen Nutztieren

Von 1996 bis 1998 hat eine vom BLW beauftragte Arbeitsgruppe die Bestände der in der Schweiz gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere erhoben,eine Bewertung der Rassen u.a.bezüglich des Gefährdungsgrades vorgenommen und ein Konzept für die Erhaltung der Rassenvielfalt erarbeitet.

Mit rund 90 registrierten Rinder-,Pferde-,Schweine-,Schaf- und Ziegenrassen verfügt die Schweiz über eine eindrückliche Vielfalt an landwirtschaftlichen Nutztieren.Davon gelten 24 Rassen als ursprünglich (Ursprung in der Schweiz) oder angestammt (seit mindestens 50 Jahren nachweislich in der Schweiz gezüchtet).Diese sind bestens an die topografischen und klimatischen Gegebenheiten angepasst und eng mit der Tradition unseres Landes verbunden.

Seit 1999 unterstützen Bund und Kantone die Umsetzung des Konzepts mit Beiträgen. Für sämtliche Schweizerrassen der Gattungen Rind,Pferd,Schwein,Schaf und Ziege, die gemäss internationalen Kriterien als gefährdet gelten,werden seither Erhaltungsprogramme durchgeführt.Es handelt sich dabei um das Evolèner Rind,das Engadinerschaf,das Bündner Oberländerschaf,das Spiegelschaf,das Walliser Landschaf,die Stiefelgeiss,die Appenzellerziege,die Bündner Strahlenziege und die Pfauenziege. Weiter sind Präventivmassnahmen für das Freiberger Pferd,das Original Braunvieh,die Schweizer Landrasse (Schwein),die Walliser Schwarzhalsziege und die Nera Verzascaziege erarbeitet und bewilligt worden.Finanzielle Unterstützung erhalten ausserdem Programme zur Förderung gefährdeter Schweizer Hühner- und Bienenrassen.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 93 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
Anzahl
in Projekte
Quelle: BLW Schafe Ziegen Rinder Schweine Pferde Bienen 2004 2003 2002 2001 2000 1999 0 6 4 5 3 2 1
Rassen
eingebunden

Die Projekte werden von den anerkannten Tierzuchtorganisationen durchgeführt und stehen unter der Oberaufsicht des Bundes.Die meisten Rassen werden über Aktivitäten zur in situ Erhaltung (lebend vor Ort) unterstützt,hingegen soll die Erhaltung des Evolèner Rindes,des Freiberger Pferdes und der Schweizer Ziegenrassen zusätzlich über eine Samenbank (ex situ Methode) sichergestellt werden.

Im Jahr 2002 hat eine breitgefächerte Arbeitsgruppe im Auftrag des BLW die heutige Situation der tiergenetischen Ressourcen ein weiteres Mal analysiert und bewertet sowie aufgezeigt,in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht.Der daraus resultierende Bericht ist ein Beitrag an den Weltzustandsbericht über tiergenetische Ressourcen,der von der FAO bis im Jahr 2007 erarbeitet wird.

Seit Beginn der Unterstützung von Projekten zur Erhaltung der Rassenvielfalt sind dem BLW gegen 40 Eingaben für insgesamt 17 Rassen eingereicht und von einer externen Fachkommission beurteilt worden.Davon erfüllten 30 Projekte die Anforderungen für einen Unterstützungsbeitrag.Im vergangenen Jahr waren 12 einheimische Nutztierrassen in Erhaltungsprogramme eingebunden.Wie eine Zwischenauswertung von bereits abgeschlossenen Projekten zeigt,kann bezüglich der Wirksamkeit der bisher durchgeführten Erhaltungsmassnahmen eine positive Bilanz gezogen werden.Bei sämtlichen Rassen konnte entweder der Tierbestand erhöht oder dessen Abbau gestoppt werden.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 94

1.3.2Ethologie

Beteiligung bei Tierhaltungsprogrammen RAUS und BTS

Mit den beiden Tierhaltungsprogrammen «Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien» (RAUS) und «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS) wird die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere gefördert.Das RAUSProgramm enthält hauptsächlich Bestimmungen zum Auslauf auf der Weide bzw.im Laufhof oder im Aussenklimabereich beim Geflügel.Im BTS-Programm werden vor allem qualitative Anforderungen an den Liegebereich und den Bewegungsraum (u.a. keine Anbindung) gestellt.Die Teilnahme an einem solchen Programm ist freiwillig.

Seit der Einführung von RAUS (1993) und BTS (1996) stieg die Teilnahme an beiden Programmen stetig:So nahm die Beteiligung der Betriebe an RAUS seit 1993 bis 2004 von 4'500 auf 37'400 zu,jene bei BTS seit 1996 bis 2004 von 4'500 auf 19'600 Betriebe.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 95 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Tabellen 37–38,Seiten A42–A43

Entwicklung der Beteiligung bei RAUS und BTS

Zwischen 1996 und 2004 stieg der Anteil der nach den RAUS-Bedingungen gehaltenen Nutztiere von 19 auf 68%.Beim BTS-Programm nahm der Anteil in der gleichen Zeitspanne von 9 auf 37% zu.Diese Werte sind Durchschnittszahlen der vier Nutztiergruppen (Rindvieh,übrige Raufutter Verzehrer,Schweine,Geflügel).

Beteiligung bei RAUS 2004

Die Beteiligung bei RAUS nach Nutztiergruppe und Betrieb zeigt,dass bei Betrieben mit Rindvieh der Betriebs- und der GVE-Anteil praktisch gleich hoch waren.Bei den anderen Nutztiergruppen nahmen dagegen mehrheitlich Betriebe mit überdurchschnittlich grossen Tierbeständen am RAUS-Programm teil.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 96
GVE-Anteil in % RAUSBTS Quelle: BLW 1996199719981999 0 60 70 80 50 40 30 20 10 2000 2001 200220032004
in % Anteil Tiere (in GVE)Anteil Betriebe Quelle: BLW Rindviehübrige Raufutter Verzehrer SchweineGeflügel 0 70 80 90 60 50 40 30 20 10

Beteiligung bei BTS 2004

Anteil Tiere (in GVE)Anteil Betriebe

Die Tierbestände der Betriebe mit Geflügel,übrigen Raufutter Verzehrern sowie Schweinen,die am BTS-Programm teilnahmen,lagen noch weiter über dem Schweizer Durchschnitt als bei RAUS.Auffällig ist die Situation beim Geflügel:Hier hielten 18% der Betriebe im Jahr 2004 81% der Tiere nach den BTS-Vorschriften.Beim Rindvieh war hingegen der Anteil Betriebe höher als der Anteil Tiere.Dies bedeutet,dass viele Betriebe mit kleineren Rindviehbeständen am BTS-Programm teilnahmen.

Entwicklung der Beteiligung bei RAUS, nach Nutztiergruppe

Der Anteil der nach dem RAUS-Programm gehaltenen Tiere nahm zwischen 1996 und 2004 bei allen Nutztiergruppen – ausser beim Geflügel – zu.Zum einen ist der Rückgang beim Geflügel auf die tiefere Anzahl Mastpoulets,die gemäss RAUS-Programm gehalten werden,zurückzuführen,zum andern ist der totale Geflügelbestand in den letzten Jahren stärker angestiegen als die Beteiligung beim RAUS-Programm.Die rückgängige Teilnahme bei den Mastpoulets dürfte sich damit erklären,dass jene Mastpoulets mit weniger als 56 Masttagen aus dem RAUS-Programm ausgeschlossen wurden.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 97 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
in %
Rindviehübrige Raufutter Verzehrer SchweineGeflügel 0 80 90 70 60 50 40 30 20 10
Quelle: BLW
GVE-Anteil in % Quelle: BLW Rindvieh übrige Raufutter Verzehrer SchweineGeflügel 199619971998199920012002 2000 0 70 80 90 50 60 40 30 20 10 20032004

Entwicklung der Beteiligung bei BTS, nach Nutztiergruppe

Beim BTS-Programm sticht die hohe Beteiligung beim Geflügel heraus.Der Hauptgrund dafür ist der Erfolg der bestehenden Labels am Markt.Das BTS-Programm für Schweine wurde erst 1997 eingeführt.Die Entwicklung war auch dort sehr erfreulich. Gegenüber dem Einführungsjahr nahm der Anteil der nach den BTS-Bedingungen gehaltenen Schweine von 8 auf 61% im Jahr 2004 zu.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 98
GVE-Anteil in % Quelle: BLW Rindvieh übrige Raufutter Verzehrer SchweineGeflügel 19961997199819992001200220032004 2000 0 80 90 50 60 70 40 30 20 10

■ Ausgangslage

1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit

Die neue Bundesverfassung von 1999 verlangt den Einbezug von Nachhaltigkeitsüberlegungen in allen Politikbereichen (Art.2 und 73).Bereits seit 1996 ist das Prinzip der Nachhaltigkeit im Verfassungsartikel über die Landwirtschaft verankert (Art.104).

Die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sieht vor, dass das BLW im Agrarbericht die Lage der Landwirtschaft und die Resultate der Agrarpolitik einer Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit unterzieht. Die Berichterstattung mit Indikatoren basiert erstmals auf dem im Agrarbericht 2001 vorgestellten Konzept.Geplant ist eine Berichterstattung alle vier Jahre.

■ Beurteilungskonzept

Das im Agrarbericht 2001 vorgestellte Konzept ist auf andere relevante Arbeiten zur Nachhaltigkeitsbeurteilung abgestimmt.Seine Umsetzung erlaubt eine ex-ante Beurteilung gemäss der vom Bundesamt für Raumentwicklung erarbeiteten Methodik zur Nachhaltigkeitsbeurteilung von Grossprojekten (vgl.Kasten für die entsprechenden Literaturhinweise).

Literaturhinweise zur nachhaltigen Entwicklung und zur Nachhaltigkeitsbeurteilung:

–Mauch Consulting,INFRAS,Ernst Basler und Partner AG,Politik der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz:Standortbestimmung und Perspektiven (im Auftrag des IDARio),2001

–BFS/BUWAL/ARE,MONET (Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung) Schlussbericht,Methoden und Resultate,2003

–BFS,Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz,Indikatoren und Kommentare, 2003

–ARE,Nachhaltigkeitsbeurteilung:Rahmenkonzept und methodische Grundlagen,2004

–Europäische Kommission,Generaldirektion Landwirtschaft,Ein Konzept für Indikatoren der wirtschaftlichen und sozialen Dimension einer nachhaltigen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums,2001

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 99 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT ■■■■■■■■■■■■■■■■

Die Nachhaltigkeit ist ein zukunfts- und ressourcenorientiertes Konzept.Das Ziel ist, dass auch zukünftige Generationen die Möglichkeit haben,ihre Bedürfnisse zu decken. Damit dies möglich ist,muss ihnen ein bestimmter Bestand an Ressourcen in einer bestimmten Qualität zur Verfügung stehen.Die Ressourcen umfassen natürliche Ressourcen,Humanressourcen (Wissen) und reproduzierte Ressourcen (in Anlagevermögen investiertes Geldkapital).

Da die quantitativen und qualitativen Bedürfnisse der zukünftigen Generationen nicht bekannt sind und nicht abgeschätzt werden kann,wie der technische Fortschritt die Ressourcenproduktivität und den Substitutionsgrad zwischen verschiedenen Ressourcen beeinflussen wird,kann nicht gesagt werden,wie viele Ressourcen welcher Art zukünftigen Generationen weitergegeben werden müssen.Die Endlichkeit insbesondere von fossilen Energieträgern ist aber absehbar.Im Sinne der Vorausschau ist deshalb aktiv eine Substitution von nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen durch erneuerbare natürliche Ressourcen anzustreben.Erneuerbare natürliche Ressourcen müssen zudem so genutzt werden,dass sie sich regenerieren können und Humanressourcen (Wissen) sowie reproduzierte Ressourcen müssen aktiv und kontinuierlich erneuert werden.Die Knappheit insbesondere der natürlichen Ressourcen gebietet zudem einen effizienten Einsatz.

Dies sind notwendige,jedoch noch nicht hinreichende Kriterien für Nachhaltigkeit. Deren Beachtung kann zwar zu einem maximalen intergenerationellen Gesamtwohl führen,sie verhindert jedoch nicht,dass Ungleichgewichte bei der Verteilung des Gemeinwohls eintreten können.Ein zentrales Element des Konzepts der Nachhaltigkeit ist deshalb auch eine gerechte Verteilung von Wohlfahrt,nicht nur zwischen den gegenwärtigen und zukünftigen Generationen,sondern auch innerhalb der gegenwärtigen Generation.

Elemente des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung:

–Ressourcen: Nutzung der natürlichen Ressourcen unter Bewahrung von Mindestbeständen.Substitution von nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen durch erneuerbare natürliche Ressourcen sowie sorgsamer Umgang mit den erneuerbaren natürlichen Ressourcen.Kontinuierliche Erneuerung der Humanressourcen (Wissen) und der reproduzierten Ressourcen (Kapital).

–Effizienz: Effizienz im Transformationsprozess zwischen Inputs und Outputs auf allen Stufen des Leistungserbringungsprozesses.

–Gerechtigkeit: Generationsinterne und generationsübergreifende gerechte Verteilung von Wohlfahrt (Ein enger Zusammenhang besteht zwischen der generationsübergreifenden Gerechtigkeit und der Weitergabe eines bestimmten Ressourcenbestandes,wobei die erstere ein Ziel und die letztere ein Mittel zum Erreichen dieses Ziels darstellt).

100 1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1

■ Darstellung der Ergebnisse

Nachhaltigkeitsindikatoren für die Landwirtschaft zeigen,ob sich die Landwirtschaft bei gegebenen Rahmenbedingungen (Ernährungsverhalten,staatliche Rahmenbedingungen) in Richtung Nachhaltigkeit entwickelt.Die Indikatoren greifen die erwähnten Nachhaltigkeitsthemen auf (Ressourcen,Effizienz,Gerechtigkeit).Je nach Nachhaltigkeitsdimension (Ökonomie,Soziales,Ökologie) haben die Themen ein unterschiedliches Gewicht.In allen drei Dimensionen spielt die Ressourcenfrage eine zentrale Rolle (natürliches Kapital,Humankapital und reproduziertes Kapital).Bei der Ökologie und der Ökonomie ist zudem die Effizienz zentral,während beim Sozialen zusätzlich die Gerechtigkeit im Vordergrund steht.

Auf der Grundlage interner Arbeiten,Arbeiten in der Begleitgruppe Agrar-Umweltindikatoren und einem Expertengutachten (Bürgenmeier,Beat,Nachhaltigkeitsindikatoren der ökonomischen und sozialen Dimensionen in der Landwirtschaft, Gutachten zuhanden des BLW,2003) wurden folgende Nachhaltigkeitsindikatoren definiert:

Übersicht Nachhaltigkeitsindikatoren

DimensionenÖkonomieSozialesÖkologie

Themen

Ressourcen

Kapitalerneuerung

Ausbildung

Biodiversität:

–Potenzielle Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Biodiversität

–oder:ökologische Ausgleichsflächen mit Mindestqualität

Wasser:

–Risiko aquatischer Ökotoxizität

Boden (Quantität)

Effizienz

Arbeitsproduktivität

Gerechtigkeit

Boden (Qualität): –Erosionsrisiko

–P-Gehalt im Boden

Potenzielle N-Emissionen

Energieeffizienz

Einkommensvergleich mit übriger Bevölkerung

Lebensqualitätsvergleich mit übriger Bevölkerung

Bei den Indikatoren im Bereich Ökologie ist die Entwicklungsphase noch nicht abgeschlossen.Deshalb werden für die erstmalige Beurteilung Ersatzindikatoren verwendet.Diese werden direkt bei den Indikatoren zur Ökologie vorgestellt.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 101

Für die Darstellung der Entwicklung der Indikatoren und deren Beurteilung wird die vom BFS für MONET entwickelte Symbolik verwendet:

Trend (seit 1990)

Beurteilung

➚ Zunahme+ Positiv (in Richtung Nachhaltigkeit)

➘ Abnahme– Negativ (weg von der Nachhaltigkeit)

➙ Keine wesentliche Veränderung ≈ Neutral

~ Unregelmässig

❏ Keine Aussage

Für jeden Indikator wird zuerst mit Hilfe der Pfeilsymbole angegeben,in welche Richtung er sich grundsätzlich entwickeln muss,damit von einer nachhaltigen Entwicklung gesprochen werden kann.Anschliessend wird der Trend seit 1990 anhand derselben Pfeilsymbole dargestellt.Aus der Gegenüberstellung der beiden Symbole ergibt sich die Beurteilung der Entwicklung.

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1
102

Indikatoren zur Ökonomie

Definition

Kapitalstock zu konstanten Preisen 1990 / Bruttoanlageinvestitionen zu konstanten Preisen 1990.

Aussage

Der Indikator zeigt,wie viele Jahre die Erneuerung des Kapitalstocks bei gleich bleibenden Bruttoanlageinvestitionen dauern würde.

Beurteilung

Der Kapitalstock erneuert sich heute gleich schnell wie zu Beginn der neunziger Jahre, d.h.im Durchschnitt alle 25–30 Jahre.Das bedeutet,dass die Landwirtschaft ausreichend Mittel zur Erneuerung von Gebäuden und Maschinen generieren kann wie vor 10–15 Jahren.Sowohl der Kapitalstock als auch die Bruttoanlageinvestitionen haben um rund 10 Prozent abgenommen,was angesichts der Strukturentwicklung der Landwirtschaft normal ist.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1
Richtung NachhaltigkeitTrend
➙ Konstant ➙ Keine wesentliche +Positiv Veränderung 103 ■ Kapitalerneuerung Entwicklung Kapitalerneuerung Jahre Quelle: BFS 199019941996199820002002 1993 1992 19911995199719992001 0 35 30 25 20 15 10 5 20032004
1990–2004Beurteilung

Definition

Fläche,die gemäss den Kriterien der Kulturlandkarte der Schweiz sehr gut bis mässig für den Ackerbau geeignet ist.Dieser Boden muss,gemäss Arealstatistik,zum günstigen Wies- und Ackerland,zum übrigen Wies- und Ackerland oder zu den Heimweiden zählen,unter 900 m ü.M.liegen und eine Hangneigung von weniger als 20% aufweisen.Dieser Indikator wurde für MONET entwickelt.

Aussage

Der Indikator zeigt,wie sich derjenige Teil der LN entwickelt,der eine substanzielle Grundlage dafür darstellt,dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln leisten kann.

Beurteilung

Die Abnahme der ackerfähigen Fläche um 2,1% entspricht fast der Hälfte der Fläche des Neuenburgersees.Nahezu das gesamte eingebüsste Terrain wurde durch neue Siedlungsflächen und Infrastrukturanlagen in Anspruch genommen,ist also zu einem beträchtlichen Teil versiegelt worden und für die landwirtschaftliche Nutzung langfristig verloren gegangen.Der Schutz der ackerfähigen Böden ist die Aufgabe des Raumplanungsrechts (Sachplan Fruchtfolgeflächen).Der Agrarpolitik stehen keine Instrumente zur Verfügung,um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.Auf der verbleibenden ackerfähigen Fläche ist der Einfluss der Agrarpolitik positiv.Sie hat sichergestellt,dass diese Fläche nachhaltig bewirtschaftet wurde.

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1
Richtung NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung ➙ Konstant ➘ Abnahme –Negativ (nicht Resultat der Agrarpolitik) 104 ■ Boden Entwicklung ackerfähige Böden 1979/19851992/1997 in ha Quelle: BFS 0 600 000 500 000 400 000 300 000 200 000 100 000

Definition

Bruttowertschöpfung zu konstanten Herstellungspreisen 1990 / Total Jahresarbeitseinheiten.

Aussage

Die Arbeitsproduktivität zeigt,wie effizient die Schweizer Landwirtschaft die Arbeitskraft einsetzt.Die Verbesserung der Arbeitsproduktivität ist eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Beurteilung

Die Entwicklung ist positiv.Aus der starken Abnahme der eingesetzten Arbeit (–26%) und der weniger starken Abnahme der Bruttowertschöpfung (–10%) resultiert zwischen 1990 und 2004 eine Zunahme der Arbeitsproduktivität um 21% oder im Durchschnitt 1,4% pro Jahr.

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1
Richtung NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung ➚ Zunahme ➚ Zunahme +Positiv 105
Arbeitsproduktivität Entwicklung Arbeitsproduktivität Fr./JAE Quelle: BFS 199019941996199820002002 1993 1992 19911995199719992001 0 80 000 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000 20032004

Indikatoren zum Sozialen

Definition

Anteile der Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen mit praktischer Erfahrung,mit Grundausbildung und mit weiterführender Ausbildung.

Aussage

Dieser Indikator zeigt auf,wie sich der Ausbildungsstand der Betriebsleiter und -leiterinnen entwickelt.Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist es positiv,wenn die Anteile der Personen mit Ausbildung zunehmen.

Beurteilung

Rund zwei Drittel der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verfügen 2003 über eine Grundausbildung resp.über eine weiterführende Ausbildung.Aus methodologischen Gründen lassen sich diese aktuellsten Zahlen nicht mit früheren Erhebungen direkt vergleichen.

Richtung NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung

➚ Zunahmekeine Aussage möglich ❏ Keine Aussage da nur eine Messung

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1
106 ■ Ausbildung Ausbildungsstand 2003 in % Quelle: BFS weiterführende Ausbildung Grundausbildung praktische Erfahrung 0 100 80 60 40 20

Definition

Arbeitsverdienst je FJAE / Vergleichslohn.

Aussage

Dieser Indikator zeigt auf,wie sich die Einkommensunterschiede zwischen der landwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung entwickeln.Aus Nachhaltigkeitssicht wäre es optimal,wenn sich das Verhältnis in Richtung 1 bewegt (und somit die eingesetzte Arbeiteinheit in der Landwirtschaft annähernd gleich entschädigt wird wie diejenige in der übrigen Wirtschaft) und dieses im Zeitablauf konstant bleibt.

Beurteilung

Der Abstand zwischen den Einkommen in der Landwirtschaft und denjenigen der übrigen Bevölkerung ist zwischen 1990 und 2004 grösser geworden.Das Verhältnis ging bereits vor der Agrarreform 1993 mit der Entkoppelung von Preisen und Einkommen deutlich zurück und erreichte 1995 einen Tiefpunkt.Ab 1997 ist der Abstand mehr oder weniger gleich geblieben.Teilweise kompensierten die Bauernfamilien ihren Kaufkraftverlust gegenüber der übrigen Bevölkerung mit Einkommen aus ausserlandwirtschaftlicher Tätigkeit.Sie schränkten aber auch den Verbrauch ein, real ging er um rund 9% zurück.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 107
Richtung NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung ➚ Zunahme ➘ Abnahme –Negativ ■ Einkommensvergleich mit übriger Bevölkerung
in %
Entwicklung Verhältnis Arbeitsverdienst je FJAE und Vergleichslohn
199019941996199820002002 1993 1992 19911995199719992001 0 100 80 60 40 20 20032004
Quelle: Agroscope FAT Tänikon

Definition

Lebensqualitätsindex der landwirtschaftlichen Bevölkerung / Lebensqualitätsindex der übrigen Bevölkerung.

Aussage

Dieser Index zeigt auf,wie sich anhand einer Selbsteinschätzung die Lebensqualität der bäuerlichen Bevölkerung im Vergleich mit jener der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung entwickelt.

Der Lebensqualitätsindex deckt folgende 12 Lebensbereiche ab:Erwerbsarbeit,Ausbildung,Weiterbildung,Einkommen,allgemeiner Lebensstandard,Familie,soziales Umfeld,stabile Rahmenbedingungen,Freizeit,Gesundheit,genügend Zeit,kulturelles Angebot.Beim Lebensqualitätsindex wird die Einschätzung der Zufriedenheit der 12 Lebensbereiche mit der Einschätzung deren Wichtigkeit kombiniert (Summe der Produkte).

Beurteilung

Der Lebensqualitätsindex 2005 liegt bei der bäuerlichen Bevölkerung tiefer als jener der übrigen Bevölkerung.Die Differenz ist signifikant.Dies ist in bedeutendem Mass darauf zurückzuführen,dass die landwirtschaftliche Bevölkerung mit den Bereichen Freizeit und genügend Zeit deutlich unzufriedener ist als die übrige Bevölkerung.In zwei Bereichen (Gesundheit,politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen) ist die befragte landwirtschaftliche Bevölkerung gleich zufrieden,in vier Lebensbereichen (Familie,Erwerbsarbeit,Ausbildung,Weiterbildung) etwas zufriedener und in weiteren vier Bereichen (soziales Umfeld,allgemeiner Lebensstandard,kulturelles Angebot,Einkommen) etwas unzufriedener als die Referenz-Gruppe. Richtung

1990–2004Beurteilung

➚ Zunahmekeine Aussage möglich ❏ Keine Aussage da nur eine Messung

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1
NachhaltigkeitTrend
108 ■
Verhältnis Lebensqualitätsindex 2005 2005 in % Quelle: gfs-zürich Verhältnis Lebensqualitätsindex bäuerliche Bevölkerung zu übriger Bevölkerung 0 100 80 60 40 20
Lebensqualitätsvergleich mit übriger Bevölkerung

Indikatoren zur Ökologie

Die für die Beurteilung des Umweltaspekts der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft berücksichtigten Indikatoren befinden sich grösstenteils in der Entwicklungsphase,die sich noch über mehrere Jahre erstrecken wird.Während dieser Übergangszeit wird daher mit folgenden Ersatzindikatoren gearbeitet:

Nachhaltigkeitsindikatoren2005 publizierte Indikatoren

Potenzielle Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Biodiversität oder ökologische Ausgleichsflächen mit Mindestqualität

Risiko aquatischer Ökotoxizität

Erosionsrisiko

Phosphorgehalt der Böden

Potenzielle N-Emissionen

Energieeffizienz

Ökologische Ausgleichsflächen

Pflanzenschutzmittelverkäufe

-

Phosphoreffizienz (auf Grund der P-Bilanz,OSPAR)

Stickstoffeffizienz (auf Grund der N-Bilanz,OSPAR)

Energieeffizienz

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 109

Definition

Anrechenbare ökologische Ausgleichsflächen (mit und ohne Beitragsberechtigung) ohne Hochstamm-Obstbäume nach Landwirtschaftszonen.

Aussage

Bei den ökologischen Ausgleichsflächen handelt es sich um naturnahe Lebensräume für zahlreiche Wildarten.Sie tragen zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei,was eine eigenständige Umweltleistung ist und die Stabilität der Ökosysteme langfristig sicherstellt.Zudem handelt es sich um eine wichtige Ressource für den Menschen,der in Zukunft insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft,Ernährung,Medizin und Industrie eine grosse Bedeutung zukommt.

Beurteilung

2004 waren in der Schweiz rund 11% der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) ökologische Ausgleichsflächen (Berggebiet 14%;Talgebiet 9%).Die bestehenden Lebensräume konnten erhalten und deren ökologischer Wert bisweilen sogar noch verbessert werden.Ausserdem wurden neue ökologische Ausgleichsflächen vor allem im Talgebiet angelegt.

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 110
Richtung NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung ➚ Zunahme ➚ Zunahme +Positiv ■ Ökologische Ausgleichsflächen Anrechenbare ökologische Ausgleichsflächen 199319941995199619971998199920002001200220032004 in 1 000 ha LN Berg LN Tal Quelle: BLW 0 140 120 100 80 60 40 20

Definition

Gesamtmenge der verkauften Pflanzenschutzmittel in Tonnen Wirkstoffe.

Aussage

Die Verkäufe an Pflanzenschutzmitteln sind eine Grössenordnung für die Gefahr von Emissionen in die Umwelt,insbesondere in Wasser,Böden und Luft,sowie für die Auswirkungen auf die Biodiversität.

Beurteilung

Seit 1990 ist der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln um rund 40% zurückgegangen. Die Optimierung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes durch die integrierte Produktion und die Anwendung neuer Produkte mit höherer biologischer Wirksamkeit und entsprechend reduzierter Einsatzmenge sind Gründe für diesen Rückgang.Von der Wirkstoffmenge kann allerdings nicht direkt auf die aquatische Ökotoxizität geschlossen werden.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 111
Richtung
➘ Abnahme ➘ Abnahme +Positiv
Entwicklung
in t Wirrkstoff 199019941996199820002002 1993 1992 19911995199719992001 0 2 500 2 000 1 500 1 000 500 20032004
NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung
■ Pflanzenschutzmittelverkäufe
des Pflanzenschutzmittelverkaufs
Fungizide, Bakterizide, Saatbeizmittel Herbizide Insektizide, Akarizide
Quelle: Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie
Wachstumsregulatoren Rodentizide

Definition

Die Phosphorbilanz und -effizienz berechnen sich nach derselben Methode wie jene für den Stickstoff.

Aussage

Der Phosphor ist eine nicht erneuerbare Ressource.Da die weltweiten P-Vorräte begrenzt sind,hat der haushälterische Einsatz von P aus einer Nachhaltigkeitsperspektive hohe Priorität.Überschüsse in der Bilanz sind möglichst zu vermeiden.

Beurteilung

Der P-Bilanzüberschuss hat in zehn Jahren um fast zwei Drittel auf heute 6’270 t P abgenommen.Dies ist vor allem auf den stark verminderten P-Mineraldüngerverbrauch zurückzuführen.Die Effizienz des P-Einsatzes in der Landwirtschaft hat in diesem Zeitraum von ca.25% auf heute 55% zugenommen.Der noch vorhandene Überschuss ist ein Hinweis darauf,dass im Vollzug Probleme mit der ausgeglichenen Nährstoffbilanz bestehen.Regional gibt es Belastungen mit P-Einträgen in die Seen. Bekannt für diesen Umstand sind die Mittellandseen wie Hallwiler- und Baldeggersee.

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 112
Richtung NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung ➚ Zunahme ➚ Zunahme +Positiv
P-Effizienz Entwicklung von Phosphorüberschuss und Phosphoreffizienz 199019911992 1993199419951996199719981999200020012002 P-Überschuss Quelle: Agroscope FAL Reckenholz 0 25 000 20 000 15 000 10 000 5 000 in t P in % 0 100 90 80 70 60 30 50 40 20 10
■ Phosphoreffizienz

■ Stickstoffeffizienz

Definition

Die Stickstoffeffizienz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Input und Output nach der N-Bilanz,wobei der Output in Prozenten des Inputs ausgedrückt wird.

Beim Stickstoffkreislauf handelt es sich um einen komplexen und dynamischen Kreislauf,für welchen verschiedene Modellberechnungen erstellt wurden.In der nach der OSPAR-Methode berechneten Stickstoffbilanz wird die Schweizer Landwirtschaft als ein einziger Betrieb betrachtet.Der jährliche Stickstoff-Input stammt aus Mineraldüngern,zugekauften Futtermitteln und Samen,aus Abfalldüngern und anderen Düngern sowie aus der Fixierung und Deposition von Stickstoff.Die Outputs entsprechen dem in pflanzlichen bzw.tierischen Nahrungsmitteln und anderen marktfähigen Erzeugnissen enthaltenen Stickstoff.

Aussage

Effizienzverbesserungen vermindern u.a.den Anteil Stickstoff,der in Form von Ammoniak in die Luft entweicht oder als Nitrat ins Grundwasser ausgewaschen wird.Es wird geschätzt,dass mit den Bedingungen der heutigen Landwirtschaft die N-Effizienz aufgrund der natürlich bedingten Prozessabläufe auf maximal etwa 30% gesteigert werden kann.Dank eines effizienten Stickstoffeinsatzes können die Emissionen in die Umwelt,insbesondere in Wasser und Luft,pro produzierte Einheit (Output) verringert werden.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 113
N-Effizienz Entwicklung von N-Input, N-Output und N-Effizienz nach OSPAR-Methode 199019911992 1993199419951996199719981999200020012002 Input Quelle: Agroscope FAL Reckenholz Output 0 200 160 120 80 40 in 1 000 t N in % 0 30 25 20 10 15 5

Beurteilung

Der N-Bilanzüberschuss in der Landwirtschaft hat seit 1990 (132'000 t N) um rund 13% abgenommen und beträgt heute noch 115'000 t N.Dies ist insbesondere auf einen verminderten Einsatz von N-Mineraldünger sowie den Rückgang der NDeposition zurückzuführen.Diese Entwicklung ist in den letzten Jahren zum Stillstand gekommen.Die Effizienz des N-Einsatzes hat sich von 1990 bis 2002 von ca.22% auf ca.27% verbessert,wobei die Effizienz in den letzten Jahren nicht mehr angestiegen ist.

Richtung NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung

➚ Zunahme ➚ Zunahme +Positiv

Definition

Die Energieeffizienz der schweizerischen Landwirtschaft lässt sich nach der vom Service romand de vulgarisation agricole entwickelten Ökobilanz-Methode bestimmen. Der Energieverbrauch berechnet sich auf Grund der Energie aus nicht erneuerbaren Quellen,die in Gebäuden und Maschinen,Elektrizität,anderen fossilen Energieträgern sowie Düngern,Pestiziden,Futtermitteln und Samen enthalten ist.Das Verhältnis zwischen diesem Energieverbrauch und der produzierten Nahrungsenergie ergibt die Energieeffizienz.

Aussage

Die Vorräte an fossiler Energie sind begrenzt.Ausserdem entsteht bei der Verbrennung das klimawirksame Treibhausgas CO2.Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist deshalb der effiziente Einsatz dieser Energie angebracht.Zudem ist anzustreben,dass die Energie aus fossilen Ressourcen rechtzeitig ersetzt wird durch Energie,die aus erneuerbaren Ressourcen gewonnen wird.

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 114
■ Energieeffizienz

Beurteilung

Nach einem Rückgang des Energieverbrauchs in der Mitte der 90er-Jahre zeigt sich wieder eine steigende Tendenz.Seit 1990 liegt die Energieeffizienz der Landwirtschaft bei rund 40% mit leichten Jahresschwankungen.

Positiv zu werten ist,dass die Energieeffizienz keine wesentliche Veränderung erfahren hat,obwohl in diesem Zeitraum der Arbeitseinsatz erheblich zurückgegangen ist.Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist aber negativ,dass der Einsatz der fossilen Energie nicht reduziert wurde.Dies ist allerdings nicht erstaunlich,da die heutigen Rahmenbedingungen kaum Anreize für eine Substitution von fossiler Energie schaffen.Die Agrarpolitik hat auf diese allgemeinen Rahmenbedingungen aber keinen Einfluss. Richtung

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 115 Energieeffizienz Entwicklung
199019911992 19931994199519961997199819992000200120022003 Gesamter Energieverbrauch Ernergie aus Nahrungsmittelproduktion Quelle: SRVA 0 40 000 35 000 30 000 25 000 20 000 15 000 10 000 5 000 MJ/ha TJ fossile Energie/TJ Nahrungsenergie (%) 0 100 90 80 70 60 30 50 40 20 10
des Energieverbrauchs, der Energie aus der Nahrungsmittelproduktion und der Energieeffizienz
NachhaltigkeitTrend 1990–2004Beurteilung
➚ Zunahme ➙ Keine wesentliche –Negativ Veränderung

Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist die Bilanz insgesamt gemischt.Im Bereich der Ökonomie hat sich die Arbeitsproduktivität verbessert.Positiv ist,dass die Investitionen in Gebäude,Maschinen und Einrichtungen im Verhältnis zum gesamten Kapitalbestand seit 1990 konstant geblieben sind.Negativ ist hingegen die Abnahme des fruchtbaren Bodens,einem entscheidenden und gleichzeitig nicht vermehrbaren Produktionsfaktor der Landwirtschaft.Diese Abnahme ist allerdings nicht agrarpolitisch bedingt.Beim Sozialen vergrösserte sich der Einkommensabstand zur übrigen Bevölkerung,was aus einer Nachhaltigkeitsperspektive negativ zu werten ist.Hier ist anzumerken,dass der Abstand vor Beginn der Agrarreform grösser wurde und seit diesem Zeitpunkt ziemlich konstant blieb.Zu den anderen beiden Indikatoren kann bezüglich Entwicklung noch keine Aussage gemacht werden,da nur je eine Messung vorliegt.Der tiefere Lebensqualitätsindex der Landwirtschaft gegenüber der übrigen Bevölkerung bedeutet,dass dieser Indikator besonders im Auge zu behalten ist.Es darf hier zu keiner Verschlechterung kommen.Bei der Ökologie gingen die Entwicklungen mit Ausnahme des Indikators Energie in Richtung Nachhaltigkeit.Allerdings sind in allen Bereichen weitere Verbesserungen notwendig.Vom Ausmass und von der Dringlichkeit der Problematik her gilt dies vor allem für die Energieeffizienz.Die landwirtschaftliche Produktion wie im übrigen die Produktion von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen insgesamt beruhen zu einem hohen Anteil auf fossiler Energie.Diese wird schon in absehbarer Zeit nicht mehr im heutigen Umfang zur Verfügung stehen. Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist der Ersatz der fossilen Energie durch erneuerbare Energieressourcen deshalb eine zentrale Herausforderung.Diese Problematik kann allerdings nicht durch die Agrarpolitik gelöst werden,sondern muss im Rahmen der Energiepolitik angegangen werden.Dasselbe gilt auch für die negative Entwicklung beim Indikator Boden.In diesem Bereich ist die Raumplanung gefordert.

Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren seit 1990

DimensionenIndikatorenBeurteilung

ÖkonomieKapitalerneuerung+ Positiv Boden (Quantität)– Negativ (nicht Resultat der Agrarpolitik)

Arbeitsproduktivität+ Positiv

SozialesAusbildung ❏ Keine Aussage Einkommensvergleich mit übriger Bevölkerung– Negativ Lebensqualitätsvergleich mit übriger Bevölkerung ❏ Keine Aussage

ÖkologieÖkologische Ausgleichsflächen+ Positiv Pflanzenschutzmittelverkauf+ Positiv Phosphoreffizienz+ Positiv Stickstoffeffizienz+ Positiv Energieeffizienz–Negativ

116 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■
1.4.1 Bilanz
■■■■■■■■■■■■■■■■ 2.Agrarpolitische Massnahmen 2 117

Die agrarpolitischen Massnahmen werden in drei Bereiche eingeteilt:

– Produktion und Absatz: Bei den Massnahmen in diesem Bereich geht es um die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz von Nahrungsmitteln.Die finanziellen Aufwendungen des Bundes für Produktion und Absatz nehmen laufend ab.Im Jahr 2004 wurden dafür 731 Mio.Fr.eingesetzt,fast 1 Mrd.Fr.weniger als vor der Agrarreform in den Jahren 1990/92.

– Direktzahlungen: Diese Zahlungen gelten Leistungen zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege,die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und den Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie besondere ökologische Leistungen ab.Die Preise für die Nahrungsmittel enthalten diese Leistungen nicht,weil dafür kein Markt besteht.Mit den Direktzahlungen stellt der Staat sicher,dass die Leistungen zugunsten der Allgemeinheit von der Landwirtschaft erbracht werden.

– Grundlagenverbesserung: Mit diesen Massnahmen fördert und unterstützt der Bund eine umweltgerechte,sichere und effiziente Nahrungsmittelproduktion.Im einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung,im Bereich Forschung und Beratung sowie bei den landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und im Pflanzen- und Sortenschutz.

118 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2

■ Finanzielle Mittel 2004

2.1 Produktion und Absatz

Artikel 7 LwG beschreibt die Zielsetzungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse.Die Landwirtschaft soll nachhaltig und kostengünstig produzieren und aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen können.Dazu stehen die Massnahmen in den Bereichen Qualität,Absatzförderung und Kennzeichnung,Ein- und Ausfuhr,Milchwirtschaft,Viehwirtschaft,Pflanzenbau und Weinwirtschaft zur Verfügung.

Im Jahr 2004 sind zur Förderung von Produktion und Absatz 731 Mio.Fr.eingesetzt worden.Gegenüber dem Vorjahr gingen die Ausgaben um 67 Mio.Fr.oder 8,4% zurück.

Ausgaben für Produktion und Absatz

Rechnung 2004Budget 2005

AusgabenbereichBetragAnteilBetragAnteil Mio.Fr.%Mio.Fr.% Absatzförderung648,8578,3 Milchwirtschaft50469,247469,3 Viehwirtschaft223,1284,1

Pflanzenbau (inkl.Weinbau)14218,912518,3

Total731100684100

Quellen:Staatsrechnung,BLW

■■■■■■■■■■■■■■■■
2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 119 2

■ Unterstützung der Branchenorganisationen fördert gemeinsames

Vorgehen

2.1.1 Übergreifende Instrumente

Produzenten- und Branchenorganisationen

Branchen- und Produzentenorganisationen dienen als Diskussions-,Verhandlungsund Koordinationsforen für die Akteure des Ernährungssektors,in denen strategische Ausrichtungen für die Positionierung der Produkte definiert werden können.Sie geben den Produzenten die Möglichkeit,sich an den Entscheiden über den Marketing-Mix der Produkte und über gewisse Regeln zur Funktionsweise der Märkte zu beteiligen.Dank der Zusammenlegung der Ressourcen,die auf einzelbetrieblicher Ebene oft begrenzt sind,stehen ausserdem auf kollektiver Stufe effiziente Dienstleistungen zur Verfügung (Absatzförderung,Marktbeobachtung,Qualitätskontrolle,Information,Unternehmensberatung usw.).

Im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung (Art.8 und 9) kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen gemeinschaftlich beschlossenen Massnahmen zur Qualitätsverbesserung,Absatzförderung und Anpassung des Angebots an die Nachfrage auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären.Man spricht in diesem Fall von «Ausdehnung» gemeinschaftlicher Massnahmen.Die Unterstützung des Bundesrates ist für Massnahmen gerechtfertigt,die einem ganzen Sektor oder einer ganzen Branche zugute kommen und deren Nutzen nicht den Mitgliedern der Organisation vorbehalten werden kann (Problem der «Trittbrettfahrer»).Ohne Eingreifen des Bundesrates würden Unternehmen,die sich nicht an den Massnahmen beteiligen,aber dennoch davon profitieren,schnell jegliche gemeinschaftliche Initiative unterbinden. Mit seinem Einschreiten fördert der Bundesrat die Bündelung der Kräfte.Die Branchenorganisationen können unter bestimmten Bedingungen auch Richtpreise veröffentlichen (Art.8a LwG).Die Massnahmen von Artikel 8 und 9 LwG,mit denen der Bund die Akteure subsidiär unterstützt,stärken die Position der Produzenten bei der Definition der Produkte und in den Geschäftsverhandlungen.

■ Strenge Bedingungen für die Ausdehnung durch den Bundesrat

Die Anforderungen,die für eine Ausdehnung durch den Bundesrat erfüllt sein müssen, sind strikt:(1) Die Massnahmen müssen durch Unternehmen gefährdet sein oder gefährdet sein können,die von diesen zwar profitieren,aber sie nicht anwenden oder sich nicht an deren Finanzierung beteiligen;(2) die Organisation darf selbst keine Handelstätigkeit ausüben;(3) sie muss repräsentativ sein und (4) die Massnahmen mit grosser Mehrheit ihrer Mitglieder verabschiedet haben.Die Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen enthält die Durchführungsbestimmungen. Die Auflagen an die Repräsentativität der Organisationen und ihr Entscheidverfahren sind besonders streng:Die Beschlüsse müssen von den Delegiertenversammlungen mit Zweidrittelmehrheiten gefällt werden,wobei die Wahl der Delegierten demokratisch durch die Basis zu erfolgen hat.Im Falle einer Branchenorganisation sind die Beschlüsse mit Zweitdrittelmehrheit der Delegierten auf jeder Stufe der Branche zu fassen.Mit diesen Anforderungen legt der Bundesrat Gewicht auf die Legitimität und die Transparenz der Organisationen.Im Weiteren müssen die Massnahmen,für die eine Ausdehnung beantragt wird,zwingend im Interesse aller Betriebe eines Sektors oder einer Branche sein und dürfen zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Marktakteuren führen.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 120 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Rückblick nach einigen Jahren

Der Bundesrat fällte die ersten Ausdehnungsentscheide im Jahre 2001.Die seither gemachten Erfahrungen waren insgesamt positiv.Durch die effiziente Lösung des Problems der «Trittbrettfahrer» wurde der Zusammenhalt der Branchen gestärkt.Die Organisationen müssen allerdings mit Beschwerden von Unternehmen rechnen,die sich den gemeinschaftlichen Massnahmen nicht anschliessen wollen,was in diesen Unternehmen zu einer Verzögerung der Umsetzung führen kann.Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland war mit diesem Problem konfrontiert.Zwei Fälle sind beim Bundesgericht immer noch hängig.Bisher haben die zuständigen Gerichtsbehörden den vom Bundesrat praktizierten Vollzug dieses Instruments gestützt.

Dennoch bedarf das Instrument einer stetigen Verbesserung.Die Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen wird der Praxis und der juristischen Entwicklung regelmässig angepasst.Die Organisationen,denen der Bundesrat eine Ausdehnung der Massnahmen gewährt hat,müssen dem EVD jährlich einen Bericht über die Durchführung und die Wirkung der Massnahmen liefern.Das Finanzinspektorat des BLW nimmt ebenfalls Kontrollen vor,damit gewährleistet ist,dass die von Nichtmitgliedern erhobenen Beiträge auch tatsächlich für die vorgesehenen gemeinschaftlichen Massnahmen verwendet werden.Im Jahre 2005 haben drei Produzentenorganisationen (Schweizerischer Bauernverband,Schweizer Milchproduzenten,GalloSuisse) sowie drei Branchenorganisationen (Interprofession du Gruyère, Interprofession du Vacherin fribourgeois,Emmentaler Switzerland) von einer Ausdehnung der von ihnen vereinbarten Massnahmen profitiert.Die Ausdehnung kann verlängert werden,wobei aber zuvor eine erneute Beurteilung erfolgen muss.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 121 2

■ Kommunikationsarbeit wird immer wichtiger

Absatzförderung

Die Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse setzt bei der Marketingkommunikation an.Innerhalb des Marketing-Mix unterstützt der Bund nur Kommunikationsmassnahmen.Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Der Bund zahlt an die Kosten von Kommunikationsmassnahmen der Branchen maximal 50%.Die Unterstützung im Rahmen der Absatzförderung hat subsidiären Charakter. Im Vordergrund steht die Selbstorganisation und Selbstverantwortung der Akteure.

Mit der zunehmenden Wettbewerbsintensität in der Landwirtschaft wird es immer wichtiger,durch effektive (do the right thing) und effiziente (do the things right) Kommunikationsarbeit Wettbewerbsvorteile im Markt zu realisieren.In diesem Umfeld gilt es auch,die knapper werdenden Mittel des Bundes ökonomisch einzusetzen. Kostenaspekte werden deshalb künftig auch bei der Beurteilung der Wirkungen der Massnahmen eine grössere Rolle spielen.

■ Wirkung der Absatzförderung

Die vom Bund unterstützten Absatzförderungsmassnahmen zeigen Wirkung:Trotz steigender Unterschiede der Konsumentenpreise zum benachbarten Ausland und wachsender Importkonkurrenz konnte die Präferenz für schweizerische Produkte gehalten und teilweise ausgebaut werden.In den letzten Jahren hat sich ein deutlich wahrnehmbarer Auftritt der Schweizer Landwirtschaft am Markt entwickelt.Im Export konnte das Image der Schweizer Produkte ebenfalls auf hohem Niveau gehalten werden.

Die Wirkungen der Absatzförderung sind zum Teil indirekter Natur.Werbewirkungen, die sich im konkreten Kaufverhalten äussern,wären wünschenswert.Eine eindeutige Zuordnung von Ausgaben und Wirkungen ist jedoch kaum möglich,da nicht nur Zeitverzögerungen zu beachten sind,sondern auch die Einbindung der Kommunikation in den gesamten Marketing-Mix.Exogene Faktoren wie Preis- oder Wettbewerbsentwicklung und das Verhalten von Mitbewerbern haben ebenfalls Einfluss auf die Wertschöpfung und Absatzmenge.Die positive Wirkung der Kommunikation auf den Absatz ist wissenschaftlich jedoch unbestritten.

■ Wirkungskontrolle wird ausgebaut

Für die Absatzförderungsprojekte 2005 wurde die Wirkungskontrolle erweitert.Bisher baute diese vor allem auf den Umfragen zu den Präferenzen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie freiwilligen Angaben der Projektinhaber auf.Ab 2005 sind alle Projektinhaber verpflichtet,Daten zu bestimmten Indikatoren an das BLW zu liefern. Zudem fordert das BLW,dass die Wirkung im Verhältnis zu den Kosten berücksichtigt wird.Die Wirkungseffizienz wird so mit der Dimension der Ressourceneffizienz ergänzt.

Die Wirkungskontrolle soll Rückmeldungen zu laufenden Projekten und entscheidungsrelevante Informationen für zukünftige Projekte liefern.Die Ergebnisse und Erkenntnisse dienen aber vor allem auch als Grundlage für die Evaluation und Weiterentwicklung der Absatzförderung.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 122

Kennzeichnung

Die Schweiz verfügt seit 1997 über eine gesetzliche Grundlage für die Geschützte Ursprungsbezeichnung/Geschützte Geografische Angabe (GUB/GGA).Mehrere Branchen wählten dieses Instrument,um die Kennzeichnung ihres Produkts zu schützen,und entschieden sich für eine Differenzierungsstrategie aufgrund der mit der Herkunft verbundenen Qualität.Bisher wurden 19 Kennzeichnungen (13 GUB und 6 GGA) im Eidgenössischen Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben eingetragen. Im Jahre 2004 wurden 3 GUB (Walliser Roggenbrot,Munder Safran und Berner Alpkäse) sowie 2 GGA (Saucisse aux choux vaudoise und Saucisson vaudois) registriert.Bei weiteren Produkten,wie Raclette du valais und Emmentaler,ist das Registrierungsverfahren im Gang. Diese beiden Dossiers werden derzeit durch die Rekurskommission des EVD behandelt.

GUB/GGA-Register am 31.Dezember 2004

AnzahlAnzahltt

Käse

L’EtivazGUB671290354OIC

GruyèreGUB3 00025925 12028 000OIC

SbrinzGUB52034-1 750Procert

Tête de MoineGUB2699-1 669OIC

Formaggio d’alpe ticineseGUB25--135OIC

Vacherin Mont-d'OrGUB20013592590OIC

Berner AlpkäseGUB549--1 012OIC

Fleischwaren

BündnerfleischGGA-31658950Procert

Saucisse d’AjoieGGA-11-56OIC

Walliser TrockenfleischGGA-28-337OIC

Saucisse neuchâteloise / Saucisson neuchâtelois GGA-18-123OIC

Saucisson vaudoisGGA-51-620OIC Saucisse aux choux vaudoiseGGA-50-480OIC

Spirituosen

Eau-de-vie de poire

du ValaisGUB3974 OIC

Abricotine

Andere Erzeugnisse

GUB1003OIC

Rheintaler RibelGUB632829Procert

Cardon épineux genevoisGUB923870Procert

Walliser RoggenbrotGUB3957-35OIC

Munder SafranGUB116--0,003OIC

Gesamttotal5 297574

Quelle:BLW

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 123 2
Schutz Landwirtschafts- betriebe Unternehmen (Verarbeitung/ Veredelung) Zertifizierte Produktionsmenge 2003 Zertifizierte Produktionsmenge 2004 Zertifizierungs- stelle 139 224 Liter 100%-iger Alkohol 95 792 Liter 100%-iger Alkohol 32 981 Liter 100%-iger Alkohol 17 228 Liter 100%-iger Alkohol
■ Stand des GUB/GGARegisters
Bezeichnung

■ Internationale Entwicklungen

Im Rahmen der Umsetzung der bilateralen Verträge eröffnete die Schweiz mit der EU Gespräche über die gegenseitige Anerkennung der Register.Dabei erkannte die GUB/GGA-Expertengruppe des Gemischten Ausschusses die Gleichwertigkeit der schweizerischen und der europäischen Gesetzgebung über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und der geografischen Angaben.Zudem wurden Listen sensibler Produkte ausgetauscht,über die zu verhandeln sein wird.Die beiden Parteien arbeiten nun ihre Verhandlungsmandate aus.

Die Schweiz ist auch in der Welthandelsorganisation (WTO) sehr aktiv und bemüht,den Schutz der geografischen Angaben auf internationaler Ebene zu verbessern.Sie fordert dabei,dass der heute bei Wein und Spirituosen gewährte Schutz (Art.23 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, TRIPS-Abkommen) auf alle Produkte ausgedehnt wird.Mehrere Mitglieder,darunter die EU,dürften diese Position in den laufenden Verhandlungen ebenfalls vertreten.

Instrumente des Aussenhandels

■ Differenzierte Massnahmen zur Einfuhrregelung

Zur Unterstützung einer produktiven Landwirtschaft werden Einfuhren von Agrarerzeugnissen mit geeigneten zolltarifarischen Massnahmen gesteuert.Einfuhrzölle werden auf zwei Arten als Steuerungsinstrument eingesetzt:Beim Schwellenpreissystem,das einzig im Bereich von Futtergetreide und Futtermitteln Anwendung findet, wird der Importpreis mit variablen Zollansätzen in einer bestimmten Bandbreite stabilisiert.Bei anderen Agrarprodukten sind Zollkontingente festgelegt.Die Einfuhrmengen,die zum tiefen Kontingentszollansatz (KZA) eingeführt werden dürfen,sind beschränkt.Einfuhren ausserhalb des Zollkontingents sind möglich,werden aber mit wesentlich höheren Zöllen belastet.

Die administrativen Verfahren der Einfuhrregelungen werden laufend den veränderten Rahmenbedingungen angepasst.Änderungen ergeben sich aus aussenhandelspolitischen Entwicklungen,internen Reformen der Agrarpolitik,Veränderungen bei der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen,oder durch das Ziel,möglichst einfache und effiziente Verfahren bei der Zuteilung von Zollkontingentsanteilen anzuwenden.

Mit Ausnahme des administrativ einfachsten Verfahrens,dem Windhund an der Grenze (Reihenfolge der Verzollung),ist das BLW für die zeitliche und mengenmässige Verteilung der Zollkontingente zuständig.Bei der Versteigerung von Zollkontingenten ist mit der «eVersteigerung» eine technische Lösung realisiert,bei der Abonnenten die Ausschreibungen per E-Mail erhalten.Die Bietenden können ihre Gebote in einem geschützten Bereich des Internets eingeben.Diese neue Möglichkeit wurde von Anfang an rege benutzt.Von Oktober bis Dezember 2004 sind bereits 27 Versteigerungen elektronisch ausgeschrieben worden und für die «eVersteigerung» registrierte Bietende haben 640 Gebote per Internet eingereicht.Die Ausschreibungen der Versteigerungen werden zwar auch in Zukunft im SHAB und auf der Internetseite des BLW unter der Rubrik «Import» veröffentlicht,die Information auf dem Postweg entfällt jedoch in der Regel.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 124

■ Osterweiterung der EU –Weiterführung von Zollpräferenzen

Die besondere Situation beim Brotgetreide (hohe,nur ausnahmsweise voll ausgenützte Kontingentsmenge und hoher KZA) machte es möglich,für diesen Bereich eine Änderung einzuführen.Das Kontingent von 70'000 t wird seit anfangs 2005 nicht mehr versteigert,sondern in vier Tranchen nach dem Windhundverfahren an der Grenze vergeben.

Vereinfachungen durch technische Lösungen werden im Rahmen der neuen elektronischen Einfuhrabfertigung «e-dec Import» realisiert,die das bisherige Zollmodell 90 ablösen wird.Sie werden ermöglichen,dass die Verwaltung der individuellen Zollkontingentsanteile ab 1.Januar 2006 bereits an der Grenze vollzogen werden kann, statt wie bisher nachträglich durch das BLW.Als eine von vielen Vorbereitungen auf diesen Schritt sei die Abschaffung des Zuteilungskriteriums «Inlandleistung Zug um Zug» erwähnt,die bereits per Anfang 2005 vollzogen wurde.Eine Teilmenge des Zollkontingents für Schnittblumen wird deshalb neu versteigert.Bei einigen Gemüsesorten wird für die Zuteilung im Folgejahr neben der Importtätigkeit neu die im Vorjahr erbrachte Inlandleistung berücksichtigt.

Einen detaillierten Überblick über alle Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten,die zugeteilten Mengen und deren Ausnützung durch die Importfirmen bietet der Separatdruck zum Bericht des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen «Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente»,der auf der Internetseite des BLW unter der Rubrik «Import» eingesehen werden kann.

Im Berichtsjahr wurden die ehemaligen Zollpräferenzen der Länder,die seit 1.Mai 2004 der EU angehören,in präferenzielle Zollkontingente umgewandelt,die allen EUMitgliedstaaten zugänglich sind.Die Verteilung dieser Kontingente erfolgt,bezogen auf die Zollpräferenz,nach dem Windhundverfahren an der Grenze.Soweit für die Verteilung von Zollkontingenten Kriterien nach Artikel 22 Absatz 2 des LwG Anwendung finden,obliegt die Zuteilung und Verwaltung der Kontingentsanteile dem BLW.Für das Jahr 2004 wurden die präferenziellen Zollkontingentsmengen pro rata rückwirkend ab 1.Mai 2004 vergeben,so dass das BLW bei Gesuchen zu klären hatte, ob der Importeur für die zollbegünstigte Einfuhr berechtigt war.Die Rückerstattung von Zollabgaben erfolgte danach durch die Zollverwaltung.Die Ausnützung der aktuellen und der bereits vergebenen Kontingente ist auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) www.zoll.admin.ch unter «Zollkontingente» zu finden.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 125 2

■ Revision des Zollgesetzes – Änderungen mit Auswirkung auf die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Am 18.März 2005 haben die Eidgenössischen Räte das neue Zollgesetz verabschiedet. Dieses wird voraussichtlich auf den 1.Juli 2006 in Kraft treten.Für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sind folgende Bestimmungen:

Artikel 12 Aktiver Veredelungsverkehr: Das Zollverfahren beim aktiven Veredelungsverkehr (AVV) dient dazu,ausländische Rohstoffe zum Bearbeiten oder Verarbeiten,unter Gewährung von Zollermässigung oder Zollbefreiung,in die Schweiz einführen zu können.Diese Art des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist bereits im geltenden Zollgesetz geregelt.Für Landwirtschaftsprodukte und landwirtschaftliche Grundstoffe,wird der AVV nur dann gewährt,wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Weise verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht ausgeglichen werden kann.Diese Sonderabfertigung setzt immer eine Bewilligung der EZV voraus.Neu wird die Bewilligung erteilt,wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.Die Entscheidkompetenz liegt bei der EZV.

Heute werden Bewilligungen für landwirtschaftliche Produkte in der Regel auf der Basis des Identitätsprinzips und nur in Ausnahmefällen auf der Basis des Äquivalenzprinzips erteilt.Das heisst,es muss diejenige Ware wieder ausgeführt werden,die zur Be- oder Verarbeitung eingeführt worden ist.Neu gilt,dass das Identitätsprinzip die Ausnahme und das Äquivalenzprinzip die Regel bilden wird.Das heisst,die eingeführten Waren können gegen inländische Erzeugnisse ausgetauscht werden.

Vom Prinzip der Äquivalenz wird dann abgewichen,wenn der Veredelungsbetrieb die Menge,Beschaffenheit und Qualität der wieder ausgeführten Ware nicht glaubhaft garantieren kann,oder wenn der Veredelungsverkehr bei Waren mit saisonal unterschiedlichen Zollansätzen zu Marktstörungen führen könnte.Damit sollen die öffentlichen Interessen bezüglich Lebensmittelsicherheit und Produktionsmethoden gewahrt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Artikel 13 Passiver Veredelungsverkehr: Das Zollverfahren des passiven Veredelungsverkehrs (PVV) wird im neuen Zollgesetz separat geregelt,weil dieses nicht mehr mit der Regelung des AVV identisch ist.Das Verfahren dient dazu,inländische Rohstoffe zum Bearbeiten oder Verarbeiten ins Zollausland verbringen zu können,und zwar unter Gewährung der Zollermässigung oder Zollbefreiung bei der Wiedereinfuhr. Wirtschaftlich gesehen ist der PVV das Spiegelbild des AVV.

Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Grundstoffen,die zur Verarbeitung vorübergehend ausgeführt werden,bewilligt die Zollverwaltung den PVV nur dann,wenn dadurch nicht wesentliche Interessen der Wirtschaft im Inland beeinträchtigt werden.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 126

Artikel 15 Landwirtschaftliche Erzeugnisse: Diese Bestimmung regelt das Verfahren betreffend die Behandlung von Warenvorräten bei Früchten und Gemüse, beim Übergang von der freien Phase in eine bewirtschaftete Periode.Zielsetzung ist es, zu verhindern,dass während der freien Phase übermässig Waren zum KZA eingeführt werden,die nach Beginn der Bewirtschaftungsperiode auf den Markt gebracht werden.Die Gesetzesbestimmung schafft Rechtssicherheit,indem sie für betroffene Warenvorräte eine neue Zollanmeldung verlangt,die verbunden werden kann mit der Verpflichtung,die Zollabgabendifferenz zu den Ausserkontingentszollansätzen nachzuentrichten.

Artikel 43 Grenzzonenverkehr: Der Grenzzonenverkehr soll vor allem die Güterbewirtschaftung in der Grenzzone erleichtern.Als Grenzzone gilt heute gegenüber Deutschland,Frankreich und Italien die Radialzone,das heisst sie umfasst das in- und ausländische Gebiet innerhalb eines Umkreises von 10 km ab der nächstgelegenen benutzbaren Zollstelle.Mit Österreich wurde vereinbart,die Grenzzone als Parallelzone zu definieren,was einem Gebietsstreifen von 10 km Tiefe längs der Zollgrenze mit unserem östlichen Nachbarland entspricht.

Nach dem Willen des Gesetzgebers besteht die Grenzzone,ausser bei anderslautenden völkerrechtlichen Vereinbarungen,inskünftig gegenüber allen Nachbarstaaten aus der Parallelzone.Das heisst,der Gebietsstreifen von 10 km Tiefe entlang der gesamten Landesgrenze fällt unter die Regelung des Grenzzonenverkehrs.

Die Statistiken zeigen für das Berichtsjahr 2004 eine erneute Zunahme an ausgeführten landwirtschaftlichen Grundstoffen von rund 30%.Diese Zunahme ist praktisch ausschliesslich auf vermehrte Ausfuhren von Zucker zurückzuführen,der mit wenig Ausnahmen im Veredelungsverkehr ein- und ausgeführt wird.Über 50% dieses Zuckers werden in Frucht- und Gemüsesäften,10% in Schokolade,4% in Mineralwasser,rund 4% in Zucker- und Backwaren sowie Konfitüren exportiert.Die Fruchtund Gemüsesäfte liegen nicht im Deckungsbereich des Schoggigesetzes.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 127 2
Ausfuhrmengen in t Quellen:
0 400 000 350 000 300 000 250 000 200 000 150 000 100 000 50 000 92 000 247 000 281 000 360 000 1991/92200220032004
■ Ein- und Ausfuhr von Verarbeitungsprodukten (Schoggigesetz) EZV, BLW

Von den 360'000 t in Verarbeitungsprodukten ausgeführten landwirtschaftlichen Rohstoffen erhielten 2004 nur rund 82'000 t einen Preisausgleich auf der Basis des Schoggigesetzes.Gegenüber 2003 betrug die Zunahme 10'000 t.Rund die Hälfte dieser Zunahme (ca.5'000 t) betrifft ausgeführte Frischmilch,die mit rund 15'600 t einen Rekord erzielte.Zweiter im Rennen ist Weichweizenmehl,welches mit einer Zunahme von rund 2'500 t insgesamt 27'700 t erreichte.

Das Parlament hat,wie schon im Vorjahr,mit einem Nachtragskredit das anfänglich auf 100 Mio.Fr.gekürzte Budget wieder auf den WTO-Plafonds von 114,9 Mio.Fr.aufgestockt.Dieser Betrag wurde voll ausgeschöpft.Bei der EZV wurden aber Anträge eingereicht,welche diesen Betrag um rund 15 Mio.Fr.überschreiten.Für das Jahr 2005 hat das Parlament nur noch 80 Mio.Fr.budgetiert,wovon der Übertrag aus 2004 von rund 15 Mio.Fr.in Abzug zu bringen ist.

Am 1.Februar 2005 haben die Schweiz und die EU das revidierte Protokoll Nr.2 zum Freihandelsabkommen Schweiz – EG von 1972 in Kraft gesetzt.Die Exportwirtschaft rechnet,auch dank dem revidierten Protokoll Nr.2 mit einer guten Entwicklung im 2005.Der Bedarf an Ausfuhrbeiträgen für 2005 wurde deshalb von der Branche auf rund 113 Mio.Fr.geschätzt.In dieser Schätzung sind die Auswirkungen des revidierten Protokolls Nr.2 bereits inbegriffen.Damit ergibt sich auch für 2005 eine Lücke zwischen budgetierten und voraussichtlich benötigten Mitteln für den Preisausgleich. Als Massnahmen zur Deckung dieser Erstattungslücke bieten sich an:Nachtragskredit zur Aufstockung des Budgets für Ausfuhrbeiträge (vom Parlament zu beschliessen), andere geeignete Massnahmen (Beiträge der Produzentenorganisationen und der 1.Verarbeitungsstufe) und der Veredelungsverkehr für betroffene landwirtschaftliche Grundstoffe.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 128
Ausfuhrbeiträge Mio. Fr. Quellen: EZV, BLW 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 180 115 115 1991/922003 115 20022004

Massnahmen 2004/05

2.1.2Milchwirtschaft

Die Absatzlage bei den Milchprodukten hat sich im Jahre 2004 weiter erholt.Die erhöhten Milcheinlieferungen konnten durch Produktionszunahmen bei den Käse- und Frischmilchprodukte-Herstellern aufgefangen werden.Der steigende Export von Milchprodukten hat ebenfalls zur Entspannung beigetragen.

Gegenüber 2003 sank der durchschnittliche Produzentenpreis für Milch um knapp

1 Rp.je kg auf rund 74.6 Rp.je kg.Der Preis für Biomilch fiel um 3.76 Rp.je kg und damit deutlich stärker.Die Stützungsmassnahmen sind mit den Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage schwerpunktmässig weiterhin auf den Käse ausgerichtet.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 129 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■
ProduktKäseButterMagermilchMilchpulverKonsummilch Rahm Frischmilchprodukte Massnahme Grenzschutz ■■■■■ Zulagen ■ Inlandbeihilfen ■ 1 ■ 1 ■ 2 Ausfuhrbeihilfen ■ 3 ■■ 4 1nur für bestimmte Verwendungszwecke 2nur bei Importverzicht 3nur für Ausfuhren in andere Länder als EU und nach Käsesorte differenziert 4nicht für Konsummilch Quelle:BLW

■ Finanzielle Mittel 2004 Mittelverteilung 2004

Im Jahr 2004 sind die Ausgaben des Bundes zugunsten der Milchwirtschaft weiter abgebaut worden.Im Vergleich zum Vorjahr standen 55,7 Mio.Fr.oder 10,1% weniger zur Verfügung.

Im Jahr 2004 wurden im Milchbereich insgesamt 503,5 Mio.Fr.ausgegeben.Davon beanspruchte der Käse 350 Mio.Fr.(69,5%).71,7 Mio.Fr.(14,2%) wurden für Butter und 75,5 Mio.Fr.(14,9%) für Pulver und andere Milchprodukte eingesetzt.Die Administration kostete 6,4 Mio.Fr.(1,4%).

130 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2
Inlandbeihilfen 24%
Total 503,5 Mio. Fr.
Ausfuhrbeihilfen 9% Zulagen 66% Administration 1%
Quelle: BLW

■ Änderungen der Verordnung über die Kontingentierung der Milchproduktion (MKV)

Milchkontingentierung

Im Milchjahr 2003/04 vermarkteten noch 33'072 Produzentinnen und Produzenten Milch.Damit verringerte sich die Anzahl Produzentinnen und Produzenten um 1'599 oder 4,6% gegenüber dem Milchjahr 2002/03.Dies entspricht der durchschnittlichen jährlichen Abnahme seit dem 1.Mai 1999.Im Talgebiet haben 993 und im Berggebiet 606 Produzenten aufgehört,Milch zu vermarkten.Das durchschnittliche Kontingent erreicht gesamtschweizerisch 91'612 kg.Es nahm um 4'449 kg oder 5,1% gegenüber dem Vorjahr und um 15'923 kg oder 21% gegenüber dem Milchjahr 1999/2000 zu. Während im Talgebiet das durchschnittliche Kontingent von 103'467 kg auf 109'306 kg (+5,6%) wuchs,erhöhte es sich im Berggebiet von 65'684 kg auf 68'542 kg (+4,4%). Seit dem Milchjahr 1999/2000 wuchs das Kontingent im Talgebiet um knapp 21'000 kg (+23%) und im Berggebiet um 10'000 kg (+17,4%).

Mit Wirkung ab 1.Mai 2004 wurde die Überlieferungsabgabe für Sömmerungsbetriebe von 60 auf 10 Rp.je kg Milch herabgesetzt.In diesem Zusammenhang mussten die Kontingentsübertragungen von Sömmerungsbetrieben an Heimbetriebe stark eingeschränkt werden (Art.3 Abs.3bis MKV).Im Vorfeld dieser Änderung wurde ein Teil der Alpkontingente noch auf die Betriebe übertragen.Im Milchjahr 2002/03 betrug das Grundkontingent im Sömmerungsgebiet 86,9 Mio.kg.Im Milchjahr 2003/04 erreichte es noch 79,9 Mio.kg.Während dem Sömmerungsgebiet rund 19 Mio.kg durch endgültige Übertragung entzogen wurden,flossen ihm rund 12 Mio.kg durch Miete wieder zu.

Nachdem die Menge verteilter Zusatzkontingente in der Vorjahresperiode um beachtliche 77% auf 43,6 Mio.kg stieg,verringerte sie sich im Milchjahr 2003/04 um 5,4 Mio.kg auf 38,2 Mio.kg.Die Anzahl berechtigter Tiere betrug 19'095.

Ab dem 1.Mai 2006 bis zum 30.April 2009 wird neben der Milchkontingentierung ein zweites Produktionslenkungssystem bestehen.Um eine gewisse Flexibilität zu wahren, wurden die beiden Systeme durchlässig gestaltet.Mit den Anpassungen der Verordnung über die Kontingentierung der Milchproduktion (MKV,SR 916.350.1) werden die erforderlichen Schnittstellen zur Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK,SR 916.350.4) geschaffen.

Der im Frühjahr 2004 in die MKV eingefügte Artikel 3a bewirkt eine Einschränkung der Kontingentsübertragung und hat einen direkten Zusammenhang mit den Diskussionen über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung.So kann ein nicht endgültig übertragenes Kontingent,welches nach dem 1.Mai 2004 an den Kontingentsinhaber zurückgegeben wird,nicht mehr weiterübertragen werden.Davon ausgenommen ist die Rückübertragung nach Ablauf eines Aufzuchtvertrages.Eine Änderung erfahren hat die Haltedauer von Tieren,die zur Aufzucht ins Berggebiet gegeben werden und bei der Rücknahme zu Zusatzkontingenten berechtigen.Diese wurde von 22 Monaten auf 18 Monate herabgesetzt (Art.11).

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 131 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN

Nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung und dem Entzug des Kontingentes muss die Administrationsstelle Milchkontingentierung die einzelnen Produzenten für das abgelaufene Milchjahr abrechnen.Dabei ist eine Schlussabrechnung zu erstellen. Das heisst,dass die Produzenten von den Möglichkeiten der rollenden Abrechnung im letzten Kontingentsjahr keinen Gebrauch mehr machen können.In Artikel 17 wurde die spezielle Abrechnungsformel für diese Fälle aufgenommen.Die Übertragungsmöglichkeit von maximal 5'000 kg (Art.16) wurde aufgehoben.Die aussteigenden Produzenten müssen so für jedes kg Überlieferung eine Abgabe bezahlen.Auf den ersten 5'000 kg Überlieferung wird eine reduzierte Abgabe erhoben.Bei der Kontingentsabrechnung können die beiden Systeme nicht durchlässig sein.Die aus der Milchkontingentierung ausgestiegenen Produzenten werden öffentlich-rechtlich nicht mehr abgerechnet.Ein Ausgleich von Einlieferungen ist nicht möglich.

Am 1.Januar 2004 ist Artikel 36a LwG in Kraft getreten,der die Aufhebung der Milchkontingentierung regelt.Darin erhält der Bundesrat auch die Kompetenz, Produzentinnen und Produzenten vorzeitig von der Milchkontingentierung auszunehmen,wenn sie und ihre Organisationen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Der Bundesrat hat am 10.November 2004 die Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK,SR 916.350.4) verabschiedet,welche Ausführungsbestimmungen für den vorzeitigen Ausstieg,also die Periode zwischen dem 1.Mai 2006 und der generellen Aufhebung der Milchkontingentierung am 30.April 2009 enthält.Generell wird die Milchkontingentierung am 30.April 2009 aufgehoben. Während dieser drei Jahre wird parallel zur bestehenden öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung ein privat-rechtliches System der Mengensteuerung geführt.

Im zweiten Abschnitt der VAMK stehen in den Artikeln 3 bis 5 die Regelungen für die Organisationsformen,als deren Mitglied ein Produzent vorzeitig aus der Milchkontingentierung aussteigen kann.Als Organisationsformen zulässig sind Branchen- und Produzentenorganisationen oder Produzenten-Milchverwerter-Organisationen (PMO). Die PMO ist eine Organisation,in der Produzentinnen und Produzenten mit einem bedeutenden regionalen Milchverwerter zusammengeschlossen sind.In den Artikeln 3 bis 5 wurden auch die Anforderungen,welche die verschiedenen Organisationen erfüllen müssen,wie beispielsweise Art der Entschlussfassung oder Mindestmenge, festgelegt.

Im dritten Abschnitt werden die Bedingungen zur Berechnung und Anpassung der Basis-Milchmenge geregelt.Am Tag des Ausstiegs (1.Mai 2006,2007 oder 2008) wird dem einzelnen Produzenten das Grundkontingent entzogen.Dieses entspricht dem Kontingent,das für die Abrechnung der letzten Periode vor dem Ausstieg massgebend war,exklusive Zusatzkontingente.Mit der Basismenge ist der Organisation nach wie vor ein Mengendach ähnlich einer Kontingentierung gegeben.Diese Einschränkung der Freiheiten der Ausgestiegenen ist so vorgesehen worden,damit nicht die in der Kontingentierung verbleibenden Produzenten durch eine übermässige Mengenausdehnung und einem damit verbundenen Preisdruck beeinträchtigt werden.Die Basismenge erhöht oder vermindert sich durch Anpassungen wie sie in den Artikeln 7 bis 10 festgehalten sind.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 132
■ Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung
(VAMK)

Im vierten Abschnitt sind die Regelungen für die Mengenaufteilung und die Aufgaben der Organisationen festgehalten.Den Organisationen ist grundsätzlich freigestellt,auf welche Weise sie die Menge auf die Mitglieder aufteilen und in der Folge bei Bedarf anpassen wollen.Die Aufteilungs- und Anpassungsregeln müssen jedoch in einem Reglement festgehalten sein (Art.13).Eine Voraussetzung für den Ausstieg aus der Kontingentierung ist,dass die Organisation eine Administrationsstelle einrichtet oder den Auftrag dazu einer geeigneten Stelle erteilt (Art.14).Ebenfalls eine Aufgabe der Organisation und ein Teil des Mengenmanagements ist die Sanktionierung der eigenen Mitglieder,die sich nicht an die Vorgaben der Organisation halten (Art.15).

Im fünften Abschnitt ist in Artikel 17 detailliert aufgelistet,welche sachdienlichen Unterlagen die Organisation ihrem Gesuch beizulegen hat.

Trotz hoher Kosten wird die Möglichkeit des Kontingentsaustausches weiterhin rege genutzt:6’315 Produzenten haben im Milchjahr 2004/05 Kontingente gekauft und 8’835 Produzenten haben Kontingente gemietet.Die übertragene Menge erreichte rund 308’080 t oder 10,1% des Grundkontingentes.

Im Hinblick auf den Ausstieg dehnte sich der Kontingentshandel stark aus.Die nach Artikel 3 MKV übertragene Menge (Kauf plus Miete) erreichte im Milchjahr 2003/04 knapp 300 Mio.kg oder 10% des Grundkontingentes.Während die Menge gemieteter Kontingente gegenüber dem Vorjahr um 25,9 Mio.kg zunahm (+18%),erhöhte sich die Menge gekaufter Kontingente in bedeutendem Umfang (+37,1 Mio.kg oder +40%).

Die Menge total vermieteter Kontingente betrug im Milchjahr 2003/04 rund 440 Mio.kg. Dies entspricht 14,2% des Grundkontingents.Seit Einführung des Kontingentshandels im Milchjahr 1999 wurden rund 428 Mio.kg Kontingente endgültig erworben.Im Milchjahr 2003/04 wurden somit 868 Mio.kg oder 27,9% des Grundkontingents durch flächenungebundene Kontingentsübertragungen von anderen Produzenten genutzt.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 133
Einheit2002/03 1 2003/04 1 2004/05 2 Verkauf Beteiligte ProduzentenAnzahl2 6923 9113 950 Milch totalMio.kg91,6128,6162,3 je Übertragungkg34 03732 88841 084 Vermietung Beteiligte ProduzentenAnzahl6 6847 4106 847 Milch totalMio.kg142,7168,4145,5 je Übertragungkg21 34522 72820 843 1 definitive Daten 2 provisorische DatenQuelle:BLW
Kontingentshandel
■ Handel mit Milchkontingenten

■ Frühzeitiger Ausstieg

Milchkontingentierung: Bericht über die anlaufende Gesuchsbehandlung

Bis zur Sommerpause 2005 haben eine Produzentenorganisation (PO) und drei Produzenten-Milchverwerter-Organisationen (PMO) ein Gesuch um vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung gestellt.Diese Zahl ist kleiner als angekündigt und erwartet,hängt jedoch damit zusammen,dass sich die Vorbereitungen auf den vorzeitigen Ausstieg einerseits aufwändiger erweisen als von den Organisationen angenommen und die Gesuchsfrist für den Ausstieg auf 1.Mai 2006 erst Ende Oktober 2005 abläuft.

Die geschilderte Situation ist aus Sicht des BLW insbesondere aber Ausdruck dafür, dass sich die rund 20 interessierten Organisationen allgemein sehr gut auf den angestrebten Wechsel vorbereiten.Im Vorfeld der Gesuchstellung fand denn auch eine erfreulich breite und bisweilen intensive Diskussion zum Thema statt und die Organisationen suchten fast ausnahmslos vorgängig Kontakt mit dem BLW,um die erforderlichen Gesuchsunterlagen (vor allem die Statuten und Reglemente für das Mengenmanagement) möglichst ordnungskonform beschliessen zu können.

Das BLW hat in dieser Phase zu den meisten Dokumenten bereits Stellung nehmen können,was schliesslich die im Herbst einsetzende Gesuchsbehandlung stark erleichtern wird.

Marktstützung mit Zulagen und Beihilfen

Das Instrumentarium zur Marktstützung hat im Berichtsjahr 2004 keine grundsätzliche Änderung erfahren.Als Folge des eingangs erwähnten Stützungsabbaus von 55,7 Mio.Fr.mussten jedoch verschiedene Beihilfen gekürzt werden.Im Hinblick auf die verfügbaren Mittel im laufenden Jahr 2005 musste ab 1.Mai 2005 die Zulage für verkäste Milch von 19 auf 18 Rp.je kg reduziert werden.Auf das gleiche Datum ist die Ausfuhrbeihilfe nach Gehaltsäquivalent erneut um 2 Rp.auf 27 Rp.je Gehaltsäquivalent gesenkt worden.Ebenfalls wurde die Höhe der Ausfuhrbeihilfen für Käseausfuhren in andere Länder als jene der EU für die Sorten Emmentaler,Switzerland Swiss,Sbrinz und Weichkäse um 50 Rp.je kg gekürzt.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 134

Der Grenzschutz in Form von Zöllen und Zollkontingenten ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung der inländischen Fleischproduktion.Für den Fleisch- und Eiermarkt sowie für den Export von Zucht- und Nutzvieh werden ausserdem Beihilfen ausgerichtet.

Auf Ende 2003 lief die Übergangsfrist für die Auszahlung von Umstellungsbeiträgen zu Gunsten der tierfreundlichen Legehennenhaltung (RAUS und/oder BTS) aus.Das BLW unterstützte die Umstellungsbetriebe seit 1997 mit insgesamt rund 19 Mio.Fr. Dank diesen zusätzlichen Mitteln stieg der Anteil der Legehennen,die nach den Anforderungen von RAUS und/oder BTS gehalten werden,auf über zwei Drittel.Infolge der guten Marktlage verzichtete die Proviande auf einige Entlastungsmassnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt:Weder führte sie die Marktabräumung von Rindern,Kälbern,Schweinen und Pferden in Schlachtbetrieben durch,noch entlastete sie den Markt mit Einlagerungsaktionen von Rind- oder Schweinefleisch.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 135 2
Viehwirtschaft
■■■■■■■■■■■■■■■■ 2.1.3
Massnahmen 2004 Tier/ProduktRinderKälberSchweinePferdeSchafeZiegenGeflügelEier Massnahme Grenzschutz ■■■■■■■■ Marktabräumung ab öffentlichen Märkten ■■■ Marktabräumung in Schlachtbetrieben ■■■■■ Einlagerungsaktionen ■■■ Verbilligungsaktionen ■■■ Praxisnahe Versuche ■ Investitionsbeiträge für Stallbauten ■ Aufschlagsaktionen und Vermarktungsmassnahmen ■ Verwertungsbeiträge Schafwolle ■ Ausfuhrbeihilfen Zucht- und Nutzvieh ■■■■ Höchstbestände ■■■■
Quelle:BLW

■ Finanzielle Mittel 2004

Von den 40,2 Mio.Fr.für Massnahmen in der Viehwirtschaft budgetierten Bundesmitteln wurden lediglich 22,5 Mio.Fr.ausgegeben.5 Mio.Fr.der restlichen Mittel wurden zur Kompensation eines Nachtragskredites zu Gunsten von Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte eingesetzt.Der Hauptgrund für die Minderausgaben in der Viehwirtschaft war die positive Nachfrage auf dem Fleischmarkt.Dank dem guten Konsum von Rindfleisch musste nicht wie üblich in der zweiten Jahreshälfte auf dem Markt interveniert werden.Die Mittel für die saisonalen Verwertungsmassnahmen auf dem Eiermarkt wurden nicht vollständig ausgenützt,weil das Eierangebot nach Ostern und im Sommer geringer war als angenommen.

Mittelverteilung 2004

Total 22,5 Mio. Fr.

Verwertungsbeiträge

Schafwolle 3%

Einlagerungs- und Verbilligungsbeiträge für Rind- und Kalbfleisch 22%

Beiträge zur Unterstützung der inländischen Eierproduktion 13%

Ausfuhrbeihilfen

Zucht- und Nutzvieh 29%

Leistungsvereinbarungen

Proviande 33%

Quelle: Staatsrechnung

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 136

■ Schlachtvieh und Fleisch: Leistungsvereinbarungen

Die Proviande erfüllt seit dem 1.Januar 2000 Aufträge des BLW auf den öffentlichen Schlachtvieh- und Schafmärkten sowie in Schlachtbetrieben.Seit dem 1.Januar 2004 sind neue,befristete Verträge in Kraft.Aus personeller und finanzieller Sicht ist die neutrale Qualitätseinstufung von Lebendtieren und Schlachtkörpern die wesentlichste Aufgabe.

1.Neutrale Qualitätseinstufung

Der Klassifizierungsdienst der Proviande stufte die Qualität von rund 85% aller geschlachteten Tiere der Rinder- und Schweinegattung sowie von 60% aller Tiere der Schafgattung ein.Ausserdem bestimmte der Dienst die Qualität der Lebendtiere der Rinder- und Schafgattung auf öffentlichen Märkten.Für diese Arbeiten leisteten die Mitarbeitenden der Proviande mehr als 46'000 Arbeitsstunden in Schlachtbetrieben und waren auf 1’641 öffentlichen Märkten präsent.

Der Magerfleischanteil,das Qualitätsmerkmal von Schweineschlachtkörpern,wird mit technischen Geräten bestimmt.Der Mittelwert des Magerfleischanteils aus einer Stichprobe von 1,4 Mio.Schlachtungen (54% aller Schlachtungen) betrug 55,5%. Damit ist er im Vergleich mit dem Jahr 2003 um einen halben Prozentpunkt gestiegen. Die Fettqualität von Schweinen ist ein weiteres Qualitätsmerkmal,das für die Konsistenz und Oxidationsstabilität der Wurstwaren wesentlich ist.Die Messung der Fettqualität (Bestimmung der so genannten Fettzahl) ist für Schlachtbetriebe indessen fakultativ.

Verteilung der Schlachtkörper auf die Fleischigkeitsklassen 2004

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 137 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN
in %
Quelle: Proviande
C H T A X KüheMuniKälber Fleischigkeitsklasse LämmerGitzi 0 70 50 60 40 30 20 10
C = sehr vollfleischig H = vollfleischig T = mittelfleischig A = leerfleischig X = sehr leerfleischig

Bei Tieren der Rinder-,Schaf-,Ziegen- und Pferdegattung wird die Qualität des Schlachtkörpers optisch bestimmt.Für die Fleischigkeit gibt es fünf Klassen:C = sehr vollfleischig,H = vollfleischig,T = mittelfleischig,A = leerfleischig und X = sehr leerfleischig.Die Fettabdeckung wird ebenfalls in fünf Klassen unterteilt.Die Auswertung einer Stichprobe aus dem Jahr 2004 offenbart wesentliche Unterschiede zwischen Schlachtkörpern von Muni und Kühen.Die Stichprobe umfasste rund 70% aller geschlachteten Tiere.Von den Kühen waren 24% leerfleischig und 22% sehr leerfleischig.Gegenüber dem Jahr 2002 sank der Anteil der sehr leerfleischigen Tiere immerhin um 6 Prozentpunkte.Dieser Rückgang dürfte eine Folge der Zunahme des Mutter- und Ammenkuhbestandes sein.Bei den Muni waren 95% der Tiere aus der Stichprobe mittel- bis sehr vollfleischig.Die Optimierung der Munimast in den vergangenen Jahren führte zur sehr stabilen hohen Anzahl von fleischigen Tieren.Die Fleischigkeit der geschlachteten Lämmer hat ebenfalls generell zugenommen,was auf eine hochwertige Mast zurückzuführen ist.Bei den Lämmern überwogen mit einem Anteil von 47% die mittelfleischigen Schlachtkörper.Die Klassifizierungsexperten stuften zwei Drittel der geschlachteten Gitzi als vollfleischig ein.

2.Überwachung von öffentlichen Märkten sowie Organisation von Marktentlastungsmassnahmen

Lokale bäuerliche Organisationen und/oder kantonale Stellen organisierten für Tiere der Rinder- und Schafgattung während des ganzen Jahres öffentliche Schlachtviehmärkte.Die Zahl der aufgeführten Tiere der Schafgattung sank gegenüber 2003 um 8%,diejenige von Grossvieh um 11% und von Kälbern um 9%.Diese Rückgänge sind auf das gesunkene Angebot zurückzuführen.Auf den Schafmärkten wurden trotz dieser Entwicklung 10’001 Tiere (11,9% der aufgeführten Tiere) nicht auf freiwilliger Basis gekauft.Deshalb musste die Proviande den übernahmepflichtigen Schlacht- und Handelsfirmen diese Tiere zuteilen.Die Firmen bezahlten für die zugeteilten Tiere von der Proviande festgestellte marktübliche Preise.Beim Grossvieh und bei den Kälbern wurden hingegen nur 398 bzw.5 Tiere im Rahmen der Marktabräumung zugeteilt.

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2004

MerkmalEinheitKälberGrossviehTiere der Schafgattung

Überwachte öffentliche MärkteAnzahl420882339

Aufgeführte TiereSt.47 79564 76784 123

Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen%171829

Zugeteilte Tiere (Marktabräumung)St.539810 001

Quelle:Proviande

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 138

Überwachte öffentliche Märkte werden in 20 Kantonen auf insgesamt 187 Marktplätzen organisiert.Märkte für Grossvieh,Schafe und Lämmer werden beinahe in jedem Kanton durchgeführt,wohingegen Kälbermärkte nur in 8 Kantonen veranstaltet werden.Bereits seit einigen Jahren sind die Märkte in den Kantonen Aargau,Basel Stadt,Genf,Schaffhausen,Zürich und Zug aufgehoben worden.Im Kanton Bern befinden sich mit 50 öffentlichen Marktplätzen am meisten Marktplätze,gefolgt vom Kanton Graubünden (20) und dem Kanton Wallis (19).Die Grösse des Kantons einerseits und die des Berggebiets andrerseits sind dabei die Hauptursachen.Eine marginale Bedeutung weisen die Schlachtviehmärkte in den Kantonen Nidwalden und Solothurn auf,wo jeweils nur ein Grossviehmarktplatz vorhanden ist.

Obschon wesentlich weniger öffentliche Kälber- (18) als Grossvieh- (74) oder Schafmarktplätze (95) bestehen,ist jedes vierte aufgeführte Tier ein Kalb.Auf einem Kälbermarktplatz wurden im Berichtsjahr im Durchschnitt 2'655 Tiere aufgeführt.Beim Grossvieh waren es demgegenüber im Mittel nur 875 und bei den Schafen 886 Tiere pro Marktplatz.

Anzahl öffentliche Marktplätze je Kanton 2004

KantonKälber-Grossvieh-Schaf-Total marktplätzemarktplätzemarktplätze

Quelle:Proviande

Das BLW zahlte für das Einfrieren von Kalbfleisch und das Verbilligen von Rindfleisch insgesamt Beihilfen im Umfang von 4,9 Mio.Fr.aus.Rund 70 Schlacht- und Handelsbetriebe lagerten im Frühjahr 1'011 t Kalbfleisch ein,welches bis Ende des Berichtsjahres wieder dem Markt zugeführt wurde.Erstmals wurden 447 t Rinds-Vorderviertelfleisch für die Verarbeitung verbilligt.Ausserdem förderte das BLW die Verwendung von 10'847 Rindsstotzen zur Trockenfleischproduktion.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 139 2
AI112 AR1113 BE5252050 BL112 FR15713 GL123 GR551020 JU617 LU34411 NE112 NW11 OW123 SG1359 SO11 SZ1157 TG123 TI3811 UR99 VD8311 VS51419

3.Erfassung und Kontrolle der Gesuche um Zollkontingentsanteile

Im Sommer 2004 wurden insgesamt 762 Gesuche um Zollkontingentsanteile für die Kontingentsperiode 2005 eingereicht.Mit den Gesuchen werden die Inlandleistungsdaten gemeldet,die für die Verteilung von 67% der Menge einer Fleischkategorie massgebend sind.Seit dem Jahr 2000,in dem 1'003 Gesuche gestellt wurden,ist die Zahl der Gesuche stetig rückläufig.Die Proviande prüfte die gemeldeten Inlandleistungen auf die Vollständigkeit und auf die Plausibilität.Dabei kontrollierte sie die Menge der eingesalzenen Rindsbinden in jedem Betrieb einmal vor Ort;die anderen gemeldeten Inlandleistungen wie Schlachtungen und freie Käufe wurden lediglich stichprobenweise überprüft.Die Bemessungsperiode der Inlandleistung umfasste den Zeitraum vom 1.Juli 2003 bis zum 30.Juni 2004.Die erfassten und kontrollierten Daten der Inlandleistungen übermittelte die Proviande dem BLW.Basierend auf diesen Daten teilte das BLW für das Jahr 2005 insgesamt 761 juristischen und natürlichen Personen Zollkontingentsanteile mittels Verfügung zu:630 Personen erhielten Anteile für Fleisch von Tieren der Rindergattung (ohne Rindsbinden),392 für Fleisch von Tieren der Schweinegattung,174 für Fleisch von Tieren der Schafgattung,150 für Rindsbinden,33 für Fleisch von Tieren der Pferdegattung und 28 für Fleisch von Tieren der Ziegengattung.Auf ein Gesuch konnte nicht eingetreten werden,da dieses zu spät eingereicht wurde.Den grössten Rückgang mit minus 11% Zollkontingentanteilsinhabern weist die Kategorie Fleisch von Tieren der Rindergattung auf.Entgegen dem allgemeinen Trend stieg die Zahl der Zollkontingentanteilsinhaber beim Schaffleisch von 171 (2004) auf 174.Die Zollkontingentsanteile für Geflügelfleisch wurden im Jahr 2005 zu 67% nach einer Inlandleistung zugeteilt.Anteile an dieser Fleischkategorie erhielten insgesamt 42 Personen.

Für die Kontingentsperiode 2005 werden 33% aller periodisch frei gegebenen Fleischeinfuhrmengen versteigert.Dieser Anteil steigt im Jahr 2006 auf 66% und wird ab 2007 100% betragen.Gleichzeitig nimmt der Anteil,der nach Kriterien der Inlandleistung verteilt wird,entsprechend ab.Für die Zollkontingentsanteile Fleisch von Tieren der Rindergattung (ohne Rindsbinden) und Fleisch von Tieren der Schafgattung gilt eine Sonderbestimmung.Diese Kategorien werden auch nach 2006 stets zu 10% nach der Zahl der ersteigerten Tiere auf öffentlichen Märkten verteilt.

Das BLW legt die Einfuhrmengen für eine Einfuhrperiode nach Anhörung des Verwaltungsrates der Proviande und nach Beurteilung der Marktlage fest.Als Einfuhrperiode gilt für Fleisch von Tieren der Rindergattung und für Schweinefleisch in Hälften ein Zeitraum von vier Wochen und für Fleisch von Tieren der Schaf-,Ziegenund Pferdegattung,Geflügelfleisch und Schlachtnebenprodukte das Jahresquartal.Seit Ende 2004 schreibt das BLW periodisch Einfuhrmengen aus.Die Ausschreibung fasst alle wesentlichen Bestimmungen und Informationen zur Versteigerung zusammen.Sie wird auf der Website des BLW und im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert sowie per E-Mail (Newsletter) verschickt.An der Versteigerung sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften teilnahmeberechtigt,die im schweizerischen Zollgebiet Wohnsitz oder Sitz haben.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 140
■ Versteigerung Fleisch

Aus administrativer Sicht verliefen die ersten Versteigerungen sowohl für die teilnehmenden Personen als auch für die Verwaltung ohne Probleme.Die Bietenden können ihre Steigerungsgebote durch einen gesicherten Internetzugang auf der WebApplikation «eVersteigerung» des BLW einreichen.Mehr als 80% der Gebote werden bereits auf diese Weise übermittelt.Die restlichen Gebote werden per Fax oder per Post zugestellt und müssen anschliessend von Hand erfasst werden.Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt,beginnend beim höchsten gebotenen Preis,in abnehmender Reihenfolge der gebotenen Preise.Der Zuschlagspreis entspricht dem Gebotspreis.Nach Ablauf der Einreichungsfrist verfügt und publiziert das BLW innerhalb eines Tages die Zuteilung.

Die Versteigerungsergebnisse zeigen,dass einige neue Firmen am Importmarkt partizipieren und bisherige Importeure auch in anderen Fleisch- und Fleischwarenkategorien Zollkontingentsanteile ersteigern.Damit zeichnet sich bereits ab,dass mit der Versteigerung ein intensiverer Wettbewerb unter den Fleischimporteuren entsteht und damit das volkswirtschaftliche Ziel der AP 2007 erreicht werden kann.Der dadurch entstehende Druck auf die Margen der nachgelagerten Stufen der Fleischwirtschaft und die am 1.Juli 2005 abgelaufene zehnjährige Übergangsfrist betreffend der Anpassung von Räumen und Einrichtungen bestehender Schlachtanlagen führen zu einer Aufweichung bestehender Strukturen und zum Abbau vorhandener Überkapazitäten.Verschiedene Verbände und Organisationen prognostizierten als Folge der Versteigerung höhere Konsumenten- und tiefere Produzentenpreise.Ein konkreter preislicher Zusammenhang konnte bisher aber nicht nachgewiesen werden.

Ergebnisse der Versteigerungen 2005

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 141 2
ProduktVersteigerte MengeDurchschnittlicheDurchschnittlicher
TeilnehmerZuschlagspreis Einheitkg bruttoAnzahlFr./kg brutto Geflügelfleisch13 200 000600.59 Fleisch von Tieren der Schafgattung1 881 000463.49 Fleisch von Tieren der Pferdegattung1 419 000181.06 Schweinefleisch in Hälften1 699 000280.58 Nierstücke / High Quality Beef1 014 7505813.59 Verarbeitungsfleisch von Kühen709 500341.68 Rindsbinden280 500339.75 Fleisch von Tieren der Ziegengattung82 500200.90 Quelle:BLW
(Dez.04–Sept.05)Zahl der

■ Eier:Unterstützung der inländischen Produktion und Verwertungsmassnahmen

Das BLW hat auch im Berichtsjahr wieder Investitionsbeiträge für den Um- und Neubau von besonders tierfreundlichen Geflügelställen ausgerichtet.Die Beiträge sind ausschliesslich zu Gunsten von Ställen für Geflügel zur Eierproduktion und müssen weder zurückgezahlt noch verzinst werden.13 Betriebe mit Legehennen und 2 Betriebe mit Junghennen profitierten von einer zugesicherten Unterstützung von 357'000 Fr. Zusammen mit den im Jahr 2003 zugesicherten Beiträgen zahlte das BLW im Berichtsjahr Investitionsbeiträge in der Höhe von 439'000 Fr.aus.Die begünstigten Betriebe halten durchschnittlich rund 4'800 Lege- oder 4'900 Junghennen.Von den 15 Betrieben,denen im Berichtsjahr Unterstützung zugesichert wurde,produzieren 3 Betriebe oder 20% nach biologischen Richtlinien.

Vor allem nach Ostern und in den Sommermonaten ist die Nachfrage nach inländischen Eiern gegenüber der Zeit vor Weihnachen und vor Ostern schwach.Um die Auswirkungen dieser saisonalen Nachfrageschwankungen zu mildern,stellte das BLW maximal 3 Mio.Fr.für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung.Die Eiprodukthersteller schlugen 13,7 Mio.überschüssige Inlandeier auf.Das Aufschlagen wurde mit einem Beitrag von 9 Rp.je Ei unterstützt.Zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten verbilligten die Anbieter 10,9 Mio.Eier.Dafür erhielten sie 5 Rp.je Ei.Das BLW überprüfte die Einhaltung der Bestimmungen der Aufschlags- und Verbilligungsaktionen mit Domizilkontrollen und Kontrollen von Nachweisdokumenten.

Das BLW unterstützte im Berichtsjahr praxisnahe Versuche beim Geflügel sowie die Verbreitung der entsprechenden Ergebnisse bei der Bildung und Beratung mit rund 580'000 Fr.Nutzniesser waren das Aviforum und das Zentrum für tiergerechte Haltung: Geflügel und Kaninchen (ZTHZ).Folgende Projekte erhielten finanzielle Mittel: Evaluation der Legeleistung von zwei Hybriden mit Bio-Futter resp.Biofutterzusätzen in Futter und Einstreue;Beeinflussung des Anteils Grosseier (>70g) bei zwei braunschalig legenden Hybridherkünften über die Aufzuchtbeleuchtung und den Linolsäuergehalt des Legehennenfutters;Beeinflussung des Anteils Grosseier (>70g) über die Beleuchtung und die Steuerung des Körpergewichtes während der Aufzucht sowie den Linolsäuregehalt des Legehennenfutters;Einfluss des Rohprotein- und Methioningehaltes sowie der Hybridherkunft auf die Leistung,die Abgangsrate und das Gefieder von Legehennen;Schnabelkürzen bei Legehennen – Eintagesküken in der Schweiz: Wie häufig sind Missbildungen in Folge des Eingriffes;Optimierung der Legehennenhaltung mit Grünauslauf – Management und Zucht.

■ Nutz- und Sportpferde: Versteigerung von Zollkontingentsanteilen

Auch im Berichtsjahr hat das BLW das Zollkontingent «Tiere der Pferdegattung (ohne Zuchttiere,Esel,Maulesel und Maultiere)» in zwei Hälften von je 1'461 St.ausgeschrieben und versteigert.An beiden Versteigerungen reichten jeweils über 250 Personen Gebote für mehr als 2'500 Tiere ein.Im Mittel lag der Zuschlagspreis bei 360 Fr.pro Nutz- und Sportpferd.Der Versteigerungserlös zu Gunsten der Bundeskasse belief sich auf über 1 Mio.Fr.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 142

2.1.4Pflanzenbau

Die AP 2007 brachte im Bereich Pflanzenbau nur wenige Veränderungen am Massnahmenkatalog zur Stützung der Inlandproduktion.Neu gibt es seit 2004 Beiträge für die Umstellung von Obstanlagen und die Pflanzung innovativer Obst- und Gemüsekulturen.Der Grenzschutz bleibt das zentrale Instrument zur Sicherstellung der Inlandproduktion.

Mit Ausnahme des Beitrages für die Verarbeitung von Zuckerrüben,welcher für die Zahlungsrahmenperiode 2004 bis 2007 gekürzt wurde,blieben die finanziellen Mittel für die Unterstützung der übrigen Massnahmen im Rahmen der Vorperiode. Massnahmen 2004

für Umstellung

1Je nach Verwendungszweck bzw.Zolltarifposition kommen teilweise keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung

2Betrifft nur Teile der Erntemenge (Frischverfütterung und Trocknung von Kartoffeln,Marktreserven Kernobstsaftkonzentrate)

3Kartoffeln:nur für Kartoffelprodukte zu Speisezwecken / Saatgut:nur für Saatkartoffeln / Obst:nur für verarbeitete Konservenkirschen und diverse Kernobstprodukte

4Betrifft nur bestimmte Kulturen

Quelle:BLW

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 143 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Massnahme Grenzschutz 1 ■■■■■■■■ Verarbeitungsbeiträge ■■ 2 ■■ 2 ■ 2 Anbaubeiträge ■■■ Ausfuhrbeiträge 3 ■■■ Beiträge
Pflanzung
■■
und
innovativer Kulturen 4
Kultur Getreide Körnerleguminosen Ölsaaten Kartoffeln Zuckerrüben Saatgut Gemüse,Schnittblumen, Weinbau Obst

■ Finanzielle Mittel 2004

Im Berichtsjahr sanken die zur Marktstützung ausgerichteten Mittel gegenüber dem Vorjahr von 154 auf 142 Mio.Fr.Rückläufig waren die Ausgaben für Verarbeitungsund Verwertungsbeiträge sowie Diverses,während die Aufwendungen für Anbau- und Exportbeiträge nahezu unverändert blieben.

Mittelverteilung 2004

Total 142 Mio. Fr.

Exportbeiträge 12%

Diverses 3%

Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge 54%

Anbaubeiträge 31%

Quelle: Staatsrechnung

Insgesamt blieben die für die Ackerkulturen aufgewendeten Mittel im Vorjahresvergleich stabil.Allerdings wurden infolge der Beitragskürzung für die Verarbeitung der Zuckerrübenernte 2003 lediglich 38,2 Mio.Fr.ausgerichtet,während für die Ernte 2004 im Berichtsjahr bereits 7,1 Mio.Fr.ausbezahlt wurden.Geringere Aufwendungen für die Kartoffeln waren auf einen kleineren Bedarf an Exportförderungsbeiträgen für Kartoffelprodukte zurückzuführen.Infolge rückläufiger Anbauflächen bei den Körnerleguminosen sank die Stützung über Anbaubeiträge entsprechend.Im Weinbau ist verglichen mit den Vorjahren ein markanter Ausgabenrückgang zu verzeichnen.Dafür gibt es folgende Gründe:Die Beiträge für die Verwertung von Traubensaft waren auf die Jahre 2002 und 2003 begrenzt und die Beiträge für die Absatzförderung werden neu in der allgemeinen Budgetrubrik verrechnet.

Zuckerrüben 1 KartoffelnKörnerleguminosen Ölsaaten (inkl. NWR) Nachwachsende Rohstoffe (Faserpflanzen)

200220032004

1 für Ernte 2003: 38,2 Mio. Fr.; für Ernte 2004: 7,1 Mio. Fr.

2 ab 2004 ohne Absatzförderung, 2002 und 2003 Verwertung von Traubensaft

Saatgutproduktion

Quelle: Staatsrechnung

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 144
Mittelverteilung nach Kulturen Mio. Fr.
0 45 50 40 35 30 25 20 15 10 5
ObstWeinbau 2

■ Massnahmen an der Grenze

Ausgaben für Obstverwertung 2004

Total 18,5 Mio. Fr.

Export andere Kernobstprodukte 2,1%

Export Kirschen 2,0%

Verwertung von Äpfel und Birnen im Inland 4,3%

Marktanpassungsmassnahmen bei Obst und Gemüse 3,1%

Export von Apfelsaftkonzentrat 57,8%

Export von Birnensaftkonzentrat 29,0%

Anderes 1,7% davon Marktentlastung Kirschen und Zwetschgen 1,3%

Quelle: BLW

Im Berichtsjahr betrug die Unterstützung für die Obstverwertung 18,5 Mio.Fr.Dies entspricht den durchschnittlichen Ausgaben der vier Vorjahre.Im Vergleich zu 2003 wurden für den Export von Apfelsaftkonzentrat 1,4 Mio Fr.mehr aufgewendet.Dafür gingen die Ausgaben für den Export von Birnensaftkonzentrat um beinahe den selben Betrag zurück.

Ackerkulturen

Im zweiten Semester des Berichtsjahres beschlossen die Behörden,das Zollkontingent Brotgetreide ab 2005 in vier jeweils bis Jahresende gültigen Tranchen mittels Windhundverfahren an der Grenze zuzuteilen.Zudem senkte der Bundesrat die Schwellenpreise für Futtermittel (Futtergetreide minus Fr.3.– und Eiweissträger minus Fr.1.– je 100 kg) sowie den Kontingentszollansatz von Brotgetreide (minus Fr.3.– je 100 kg) per 1.Juli 2005.

■ Entwicklung der Zuckermarktordnung

Ergänzend zum Grenzschutz wurde bis 1995 am Prinzip der gemeinsamen Verlustdeckung der inländischen Zuckerproduktion durch Bund,Konsumenten und Produzenten festgehalten.Von 1995 bis 1998 deckte der Bund das Defizit in der Rechnung der Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG (nachfolgend Zuckerfabrik),die 1996 aus der Fusion der Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld hervorging.Mit der AP 2002 erteilte der Bund der Zuckerfabrik einen Verarbeitungsauftrag für die Produktion von 120'000 bis maximal 185'000 t Zucker.Dieser wurde und wird mit einem pauschalen Beitrag abgegolten.Dem durch fluktuierende Weltmarktpreise grösseren Betriebsrisiko wurde mit einem Preisband Rechnung getragen.Tiefe Zuckerpreise auf dem Weltmarkt haben höhere Bundesbeiträge und hohe Zuckerpreise tiefere Bundesbeiträge zur Folge.Per 1.März 2001 wurde die Obergrenze mit einem Produktionskontingent von maximal 2'000 t Biozucker ergänzt.Der Bundesbeitrag für die Verarbeitung der Zuckerrüben sank von ursprünglich 45 Mio.Fr.jährlich auf 38,2 Mio.Fr.im Berichtsjahr für die jeweilige Verarbeitung der vorausgegangenen Rübenernte.Im Einklang mit der Liberalisierung der Agrarmärkte hob der Bundesrat die Obergrenze für die Produktion von Zucker per 1.Oktober 2004 auf.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 145 2

Bis zur Aufhebung der Produktionsobergrenze musste die Zuckerfabrik überschüssige Zuckermengen auf das Folgejahr übertragen oder ausserhalb des Verwertungsauftrages verwerten.Mit der Befreiung von der maximalen Produktionsmenge wurde festgelegt,dass die Zuckerfabrik den Zuckerexport nicht mit Bundesmitteln verbilligen darf.Den Produktionseinschränkungen trug die Zuckerfabrik mit einem Quotensystem Rechnung,womit sie unter Berücksichtigung der Marktlage die Liefermengen jährlich mit den Rübenpflanzern vereinbart.Steigt ein Rübenpflanzer aus der Produktion aus, wird sein Lieferrecht nach einer von der Zuckerfabrik zusammen mit dem Schweizerischen Verband der Zuckerrübenpflanzer ausgehandelten Regelung anderen Pflanzern zugeteilt.

Die Entlastungsprogramme brachten eine zusätzliche Reduktion des Budgetsfür die Verarbeitung von Zuckerrüben.Die in der Zuckerverordnung festgelegte Abgeltung an die Zuckerfabrik muss gegenüber den im Zahlungsrahmen vorgesehenen Mitteln weiter reduziert werden.Für die Zuckerjahre 2004/05 sind 35 Mio.Fr.,für 2005/06 28,8 Mio.Fr.und für 2006/07 26,3 Mio.Fr.vorgesehen.Ebenfalls auf Beginn des Zuckerjahres 2005/06 (Beginn 1.Oktober 2005) wurde die Berücksichtigung von Mehroder Mindererträgen aus dem Zuckerverkauf infolge von variablen Weltmarktpreisen aufgehoben.

Das seit dem 1.Februar 2005 gültige Protokoll Nr.2 des Freihandelsabkommens CH-EU der Bilateralen II beinhaltet die so genannte Doppel-Null-Lösung für Zucker. Diese enthält ein Verbot für Preisausgleichsmassnahmen (Ausfuhrbeiträge/Zollrückerstattung und Einfuhrabgaben) bezogen auf Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten,die unter den Deckungsbereich des Abkommens fallen.Somit besteht ein Freihandel zwischen der Schweiz und der EU für den in verarbeiteten Produkten enthaltenen Zucker.Die Konsequenz dieser Regelung ist,dass der Zuckerpreis für die Verarbeitungsindustrie in der Schweiz zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit in etwa jenem in der EU entsprechen muss.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2
146

■ Strukturentwicklung im Zuckerrübenanbau

In den vergangenen Jahren wandelte sich der Zuckerrübenanbau von einer arbeitsintensiven zu einer hochmechanisierten Kultur.Wurden früher die Jungpflanzen mit der Handhacke ausgedünnt,so erlaubt heute leistungsfähiges Saatgut die Saat auf den gewünschten Endabstand.Die so genannte Vereinzelung der Pflanzen entfällt,wodurch je ha Zuckerrüben rund 70 Arbeitsstunden eingespart werden können.

Entwicklung der Strukturen im Zuckerrübenanbau

übrige Betriebe mit offener Ackerfläche Betriebe mit Zuckerrüben Zuckerrübenfläche mittlere offene Ackerfläche je Betrieb mittlere Rübenfläche je Betrieb

Eine Analyse der Strukturen im Zuckerrübenanbau zeigt,dass im Jahre 2003 in der Grössenklasse <10 ha LN rund 350 Betriebe auf 440 ha Zuckerrüben anbauten.In derselben Grössenklasse stiegen von 1999 bis 2003 rund 20% der Betriebe aus der Rübenproduktion aus,während die Betriebszahl der übrigen Betriebe mit offener Ackerfläche um 35% abnahm.In der Grössenklasse 10 bis 30 ha LN stieg die mittlere Zuckerrübenfläche je Betrieb von 1999 bis 2003 lediglich um 0,1 ha an.Hingegen sank die mittlere Zuckerrübenfläche auf Betrieben mit über 60 ha LN um über 1 ha.

Die gesamte Rübenanbaufläche veränderte sich seit 1999 nur unwesentlich,doch sank die Zahl der Zuckerrüben anbauenden Betriebe kontinuierlich.In Bezug auf die Strukturveränderungen ist bemerkenswert,dass a) die Anzahl der kleinen Betriebe mit Zuckerrüben weniger stark abnahm als die Zahl der Betriebe mit offener Ackerfläche, b) der Anteil der Zuckerrüben an der offenen Ackerfläche mit zunehmender Betriebsgrösse abnimmt und c) die mittlere Rübenfläche je Betrieb trotz vergleichsweise hoher Wertschöpfung nicht im selben Masse wie die mittlere offene Ackerfläche je Betrieb anstieg.Alle drei Beobachtungen deuten auf ein Hemmnis hin,das den Strukturwandel im Zuckerrübenanbau beeinträchtigt.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN
Anzahl resp. ha ha je Betrieb
Quelle: BLW 1999 2001 2003 0 25 00050 40 30 20 10 0 20 000 15 000 10 000 5 000 1999 2001 2003 1999 2001 2003 1999 2001 2003 1999 2001 2003 0–10 ha LN 10–30 ha LN 30–60 ha LN >60 ha LN total 147

Die EU-Zuckermarktreform wird durch interne und externe Kräfte vorangetrieben. Einerseits war die EU-Zuckermarktordnung im Jahre 2003 von der grossen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgenommen.Andererseits klagten im Jahre 2003 die grossen Zucker exportierenden Länder Brasilien,Australien und Thailand bei der WTO gegen das EU-Zuckermarktregime,das sich durch einen weit über dem Weltmarkt liegenden Zuckerpreis und umfangreiche Zuckerexporte auszeichnet.

Im Juli 2004 präsentierte die EU-Kommission einen ersten Reformvorschlag,der eine Reduktion des Zuckerpreises um einen Drittel und eine Teilkompensation von 60% für die Rübenmindererlöse vorsah.Im April 2005 hiess das WTO-Organ die Klage der grossen Zuckerexporteure gut.Subventionen zum Reexport von präferenziell eingeführten Zucker aus afrikanischen,karibischen und pazifischen Ländern sind ebenso zur Exportförderung zu zählen,wie die indirekte Exportsubventionierung von EU-Zucker.Im Juni 2005 stellte die EU-Kommission einen neuen Reformvorschlag vor,der dem WTOPanel Rechnung trägt und den Zuckerpreis ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08 um 39% herabsetzt.In derselben Periode erfährt der Mindestrübenpreis eine Kürzung um 42,6%.

Reformvorschlag der EU-Kommission vom 22.Juni 2005

20052006/072007/082008/092009/10

Referenzpreis Zucker

(ab Zuckerfabrik)Fr./t960960724684586

Referenzpreis Zucker

(ab Zuckerfabrik)%10010075,471,261,0

RestrukturierungsbeitragFr./t0192138980

Referenzpreis Zucker

(Produktion)Fr./t960768586586586

MindestrübenpreisFr./t6650383838

Mindestrübenpreis%10075,357,457,457,4

Umrechnungskurs:1 C = = 1.52 Fr.

Trotz der in Aussicht gestellten entkoppelten Kompensation an die Erzeuger von Zuckerrüben dürften die von der Kommission vorgelegten Massnahmen eine substanzielle Strukturbereinigung in der Zuckerwirtschaft auslösen.Weniger konkurrenzfähige EU-Länder könnten mittelfristig aus der Zuckerproduktion ausscheiden.Ziel der EUKommission ist,dass der Ministerrat die Reformvorschläge im November 2005 gutheisst.Seit Februar 2005 herrscht Freihandel zwischen der EU und der Schweiz für Zucker in Verarbeitungsprodukten,die in den Deckungsbereich der Bilateralen II fallen. Rund 80% des gesamten Zuckerverbrauchs verarbeitet die Nahrungsmittelindustrie, die zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf vergleichbare Rohstoffpreise angewiesen ist.Somit wirkt sich die EU-Zuckermarktreform unmittelbar auf die Zuckerwirtschaft in der Schweiz aus.Die dreistufige Senkung des Zuckerreferenzpreises (ab Zuckerfabrik) in den Jahren 2007 bis 2009 erfordert zur kostendeckenden Zuckerherstellung geringere Zuckerrübenpreise.Trotz geplanter Massnahmen zur teilweisen Kompensation der Einkommensverluste werden auch in der Rübenproduktion lokal realisierbare Kostensenkungspotenziale sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Verarbeitungsstufe die Anbauwürdigkeit mitbestimmen.Zu erwarten ist,dass mit der durch die EU-Zuckermarktreform ausgelösten Attraktivitätseinbusse des inländischen Zuckerrübenanbaus das Quotensystem seine heutige Bedeutung weitgehend einbüssen wird.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 148
EU-Zuckermarktreform

■ Erste Erfahrungen mit den Marktanpassungsmassnahmen bei Obst und Gemüse

Spezialkulturen

Die beitragsberechtigte Umstellung von Obstanlagen und die Pflanzung innovativer Obst- und Gemüsekulturen wurden im Rahmen der AP 2007 mit der Verordnung über Massnahmen zu Gunsten des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüseverordnung) auf den 1.Januar 2004 in Kraft gesetzt.Diese Massnahmen sind bis Ende 2011 befristet.Die zu beantragende Mindestfläche ist für die Umstellung auf 1,5 ha und die Pflanzung innovativer Kulturen auf 1 ha festgelegt.Die Gesuchsteller müssen Produzentengruppen oder einzelne Produzenten sein,welche die oben aufgeführte Mindestflächen erreichen.Diese Anforderungen erlauben eine gewisse Angebotsbündelung,wobei mit dem Anbieten von angemessenen Mengen die Marktinteressen der Detaillisten verbessert werden können.

Eine Umstellung ist beitragsberechtigt,wenn auf eine Rodung von Äpfel-,Birnen-, Kirschen- oder Zwetschgenkulturen eine Wiederanpflanzung von Kirschen- und Zwetschgenkulturen erfolgt.Die Ernte der gepflanzten Sorten muss grossmehrheitlich vor oder nach einer Zeit stattfinden,in der im Vierjahresdurchschnitt der Versorgungsgrad des Schweizer Marktes mit dem einheimischen Produkt 80% übersteigt.So wird gewährleistet,dass die Produktion den Bedürfnissen des Marktes entspricht und keine Überversorgung entsteht.Beiträge an innovative Kulturen sind für jene Dauerkulturen von Obst und Gemüse möglich,für die kein Grenzschutz besteht.Im Weiteren müssen die geernteten Produkte den Anforderungen der Tafelware entsprechen.Eine Unterstützung wird für beide Massnahmen nur gewährleistet,wenn die Vermarktung des betreffenden Produktes sorgfältig geplant und die Wirtschaftlichkeit geprüft wurde.

Eingereichte Gesuche für die Pflanzung innovativer Obst- und Gemüsekulturen 2004

Im ersten Jahr wurden Gesuche für die Umstellung von 4 ha und für innovative Kulturen von 70 ha eingereicht.Für Umstellungen wurden drei Gesuche eingereicht. Auf ein Gesuch konnte nicht eingetreten werden,weil die Fläche für die Wiederanpflanzung die Mindestfläche von 1,5 ha nicht erreichte.Die Mitglieder dieser Produzentengruppe haben die Möglichkeit,die Fläche aufzustocken und ein neues Gesuch einzureichen.Bei den verbleibenden zwei Gesuchen sind Rodungen von Äpfel(2,1 ha),Birnen- (0,5 ha),Kirschen- (1 ha) und Zwetschgenkulturen (0,4 ha) geplant. Die Wiederanpflanzung ist ungefähr je zur Hälfte der Fläche mit Tafelkirschen und Tafelzwetschgen vorgesehen.Für die Pflanzung innovativer Kulturen wurden im Berichtsjahr 24 Gesuche eingereicht.Tafeltrauben und schüttelbare Konservenkirschen haben mit je 14 ha den grössten Flächenanteil.Weisse Spargeln folgen mit 11 ha.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 149 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN
Fläche in ha
Tafeltrauben 0 14 16 12 10 8 6 4 2
Quelle: BLW Konservenkirschen Spargeln Holunder Heidelbeeren Kiwi/ Minikiwi Mirabellen Pflaumen NektarinenPfirsiche

Dahinter liegen die Kulturen von Holunder,Heidelbeeren und Kiwi/-Minikiwi mit 6,7 bis 8 ha im mittleren Bereich.Nach den Mirabellen mit 4,6 ha und den Pflaumen mit 3,7 ha belegen die Nektarinen und Pfirsiche mit je 1 Are den geringsten Flächenanteil.

Für die Bejahung der Unterstützung arbeitet das BLW eng mit den kantonalen Fachstellen für Obst- und Gemüsebau zusammen,welche die regionalen Bedingungen bestens kennen.Die Gesuche werden eingehend geprüft,damit lediglich Projekte unterstützt werden,die erfolgsversprechend sind und den wirtschaftlichen Grundsätzen genügen.

Im Rahmen der AP 2011 schlägt der Bundesrat im Vernehmlassungsbericht vor,die Exportsubventionen u.a.im Obstbereich aufzuheben.Mit diesem Vorschlag soll der zunehmenden Marktöffnung und den zu erwartenden Verpflichtungen der DohaRunde im Bereich der Exportunterstützung sowie einem möglichst langen Umsetzungszeitraum Rechnung getragen werden.Die Marktbedingungen zeigen,dass die Produktion von Konservenkirschen für den Inlandmarkt und der Export von verarbeiteten Konservenkirschen wettbewerbsfähig bleiben können.Allerdings müssen dafür die Produktions-,die Liefer- und Verarbeitungsbedingungen laufend verbessert werden.Mit der AP 2007 wurde vorzeitig eine Hilfe für die Modernisierung des Anbaus von Konservenkirschen eingeführt,um die Verwertung dieser Früchte dank geringerer Produktionskosten von Bundeshilfe unabhängig zu machen.Die Beiträge für die Anpflanzung innovativer Kulturen und die Umstellung von Obstanlagen entsprechen diesem Konzept und unterstützen die Produzenten in ihren Bemühungen zur Marktorientierung.Angesichts der Bedeutung dieser Massnahmen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,ist es vorgesehen,sie beizuhalten und den Gesuchstellern zu gewähren,wenn die Marktentwicklung es erlaubt.Die Massnahmen sind im Gesetz bis 2011 befristet.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 150

2.2 Direktzahlungen

Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik.Sie gelten die von der Gesellschaft geforderten Leistungen ab.Unterschieden wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen.

Ausgaben für die Direktzahlungen

Anmerkung:Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich.Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr;die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

■■■■■■■■■■■■■■■■
Ausgabenbereich199920002001200220032004 Mio.Fr.Mio.Fr.Mio.Fr.Mio.Fr.Mio.FrMio.Fr Allgemeine Direktzahlungen1 7791 8041 9291 9951 9991 994 Ökologische Direktzahlungen326361413452477495 Kürzungen242317211718 Total 2 0812 1422 3252 4262 459 2 470
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 151
Quelle:BLW

■ Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

2.2.1Bedeutung der Direktzahlungen

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden mit den allgemeinen Direktzahlungen abgegolten.Zu diesen zählen die Flächenbeiträge und die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere.Diese Beiträge haben das Ziel,die Nutzung und Pflege der landwirtschaftlichen Nutzfläche sicherzustellen.In der Hügelund Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen zusätzlich Hangbeiträge und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen.Damit werden die Bewirtschaftungserschwernisse in diesen Regionen berücksichtigt.Voraussetzung für alle Direktzahlungen (ohne Sömmerungsbeiträge) ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).

■ Abgeltung besonderer ökologischer und ethologischer Leistungen

Die ökologischen Direktzahlungen geben einen Anreiz für besondere ökologische Leistungen,die über den ÖLN hinausgehen.Zu ihnen gehören die Öko-,Öko-Qualitäts-, Gewässerschutz- und Sömmerungsbeiträge sowie ethologische Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere (BTS,RAUS).Mit diesen Beiträgen werden Leistungen der Landwirtschaft,welche über die gesetzlichen Anforderungen und den ÖLN hinausgehen,mit wirtschaftlichen Anreizen gefördert.Ziele sind unter anderem,die Artenvielfalt in den Landwirtschaftsgebieten zu erhalten und zu erhöhen,landwirtschaftliche Nutztiere besonders tierfreundlich zu halten,den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln zu vermindern,die Nitrat- und Phosphorbelastung der Gewässer zu reduzieren,und das Sömmerungsgebiet nachhaltig zu nutzen.

■■■■■■■■■■■■■■■■
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 152

■ Wirtschaftliche Bedeutung der Direktzahlungen 2004

Die Direktzahlungen machten 2004 rund 70% der Ausgaben des BLW aus.Von den Direktzahlungen kamen 63% der Berg- und Hügelregion zugute.

Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich.Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

Quelle:BLW

Direktzahlungen 2004 BeitragsartTotalTalregionHügelregionBergregion 1 000 Fr. Allgemeine Direktzahlungen1 993 915737 363513 322732 538 Flächenbeiträge1 317 773650 815326 632340 327 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere286 12079 84873 487132 785 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen284 0234 42579 473200 125 Allgemeine Hangbeiträge95 3082 27633 73059 302 Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen10 691 Ökologische Direktzahlungen494 695197 728110 14490 237 Ökobeiträge398 109197 728110 14490 237 Beiträge für den ökologischen Ausgleich125 66572 81131 85620 997 Beiträge nach der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)23 0077 3096 7968 902 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion)30 82421 5348 547743 Beiträge für den biologischen Landbau27 9628 5275 68313 752 Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere (BTS,RAUS)190 65187 54757 26145 843 Sömmerungsbeiträge91 066 Gewässerschutzbeiträge5 521 Kürzungen18 120 Total Direktzahlungen2 470 490935 092623 466822 776 Direktzahlungen pro Betrieb Fr.43 28438 67940 31547 191 Anmerkung:
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 153 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN

■ Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Die Abgeltung der erschwerenden Bewirtschaftung in der Hügel- und Bergregion führt dazu,dass die Summe der Direktzahlungen pro ha mit zunehmender Erschwernis ansteigt.Infolge der gleichzeitig sinkenden Erträge steigt der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag von der Tal- zur Bergregion an.

Für den Bezug von Direktzahlungen sind von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zahlreiche Anforderungen zu erfüllen.Diese umfassen einerseits allgemeine Bedingungen wie Rechtsform,zivilrechtlicher Wohnsitz usw.,anderseits sind auch strukturelle und soziale Kriterien für den Bezug massgebend wie beispielsweise ein minimaler Arbeitsbedarf,das Alter der Bewirtschafter,das Einkommen und Vermögen. Hinzu kommen spezifisch ökologische Auflagen,die unter den Begriff «Ökologischer Leistungsnachweis» fallen.Die Anforderungen des ÖLN umfassen:eine ausgeglichene Düngerbilanz,ein angemessener Anteil ökologischer Ausgleichsflächen,eine geregelte Fruchtfolge,ein geeigneter Bodenschutz,eine gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere.Mängel bei den massgebenden Vorschriften haben Kürzungen oder eine Verweigerung der Direktzahlungen zur Folge.

Anteil der Direktzahlungen
Rohertrag von Referenzbetrieben
Regionen
MerkmalEinheitAlleTal-Hügel-BergBetrieberegionregionregion ReferenzbetriebeAnzahl3 0771 435846796 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 19,2520,0718,5218,63 Allgemeine Direktzahlungen totalFr.36 88830 30436 46248 235 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.7 7028 6377 8086 045 Total Direktzahlungen nach DZVFr.44 59038 94144 27054 280 RohertragFr.215 341263 974196 665153 507 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%20,714,822,535,4 Quelle:Agroscope FAT Tänikon
am
nach
2004
Tabellen 40a–41,Seiten A46–A49
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 154

■ Agrarpolitisches Informationssystem

Die meisten statistischen Angaben über die Direktzahlungen stammen aus der vom BLW entwickelten Datenbank AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem).Dieses System wird einerseits mit Daten der jährlichen Strukturerhebungen,welche die Kantone zusammentragen und übermitteln und andererseits mit Angaben über die Auszahlungen (bezahlte Flächen und Tierbestände sowie entsprechende Beiträge) für jede Direktzahlungsart (Massnahme) gespiesen.Die Datenbank dient in erster Linie der administrativen Kontrolle der von den Kantonen an die Bewirtschafter ausgerichteten Beträge.Eine weitere Funktion des Systems besteht in der Erstellung allgemeiner Statistiken über die Direktzahlungen.Dank der Informationsfülle und der leistungsfähigen EDV-Hilfsmittel können zahlreiche agrarpolitische Fragen von verschiedenen Seiten beleuchtet werden.

Von den 62’692 über der Erhebungslimite des Bundes liegenden und im Jahre 2004 in AGIS erfassten Betrieben beziehen deren 57’076 Direktzahlungen.

■ Auswirkungen der Begrenzungen und Abstufungen

Begrenzungen und Abstufungen wirken sich auf die Verteilung der Direktzahlungen aus.Bei den Begrenzungen handelt es sich um die Einkommens- und Vermögensgrenze sowie den Höchstbeitrag pro SAK,bei den Abstufungen um die Degressionen nach Fläche und Tieren.

Wirkung der Begrenzungen der Direktzahlungen 2004

BegrenzungBetroffene Gesamtbetrag Anteil am Anteil an der BetriebeKürzungenBeitragstotalDirektzahlungsder Betriebesumme

Die Begrenzungen haben Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge,insbesondere für jene 200 Betriebe,deren Vermögen zu hoch ist.Von den Einkommensgrenzen waren im Jahr 2004 rund 890 Betriebe betroffen.Die Kürzung der Direktzahlungen betrug bei diesen Betrieben im Durchschnitt 10,18%.Insgesamt wurden aufgrund der Begrenzungen 9,4 Mio.Fr.an Direktzahlungen gekürzt;dies entspricht 0,38% des Gesamtbetrages.

AnzahlFr.%% pro SAK (65 000 Fr.) 4431 101 5946,770,04 auf Grund des Einkommens8874 340 32810,180,18 auf Grund des Vermögens2003 998 79067,280,16 Total9 440 712 0,38 Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 155

Wirkung der Abstufungen der Beiträge nach Flächen oder Tierzahl 2004 MassnahmeBetroffene Fläche oder Reduktion Anteil am Anteil am BetriebeTierbestandBeitrag derTotal der pro BetriebBetriebeDirektzahlungsart

Insgesamt sind 8'579 Betriebe von den Abstufungen gemäss Direktzahlungsverordnung betroffen.Bei den meisten Betrieben gibt es Abzüge bei verschiedenen Massnahmen.Die Reduktionen betragen total 35,6 Mio.Fr.Gemessen an allen Direktzahlungen,die abgestuft sind,beträgt der Anteil sämtlicher Reduktionen 1,44%.Die Beitragsdegressionen wirken sich insbesondere bei den Flächenbeiträgen stark aus, wo die Abstufungen bei knapp 7’200 Betrieben (rund 12,6% aller Betriebe mit Direktzahlungen) zur Anwendung kommen.Von den Betrieben mit Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere sind 220 von dieser Reduktion betroffen,da sich andere spezifische Begrenzungen dieser Massnahme wie die Förderlimite und der Milchabzug bereits vor der Abstufung der Direktzahlungen auswirken.Von der Beitragsreduktion betroffen sind auch die ökologischen Direktzahlungen.So werden z.B.die Direktzahlungen für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere (RAUS und BTS) bei 2’864 Betrieben (ohne Doppelzählungen) um 10,2% (BTS) beziehungsweise um 8,3% (RAUS) reduziert.734 Bio-Betriebe erhalten um 7,3% herabgesetzte Direktzahlungen.

Anzahlha oder GVEFr.%% Flächenbeiträge7 19042,030 236 4107,51,22 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere22058,8633 2925,90,03 Allgemeine Hangbeiträge8834,440 7143,20,00 Beiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen133,529522,60,00 Beiträge für den ökologischen Ausgleich1145,582 07913,60,00 Beiträge für
von
und Raps (Extenso-Produktion)5435,529 3853,90,00 Beiträge für den biologischen Landbau73440,0553 1397,30,02 Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme1 82767,11 628 33710,30,07 Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien2 50364,12 350 9268,30,10 Total8 579 1 35 557 2348,21,44 1ohne Doppelzählungen
die extensive Produktion
Getreide
Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 156

■ Vollzug und Kontrolle

Die Kontrolle des ÖLN wird gemäss Artikel 66 der Direktzahlungsverordnung an die Kantone delegiert.Diese ziehen akkreditierte Organisationen,die für eine sachgemässe und unabhängige Kontrolle Gewähr bieten,zum Vollzug bei.Sie müssen die Kontrolltätigkeit stichprobenweise überprüfen.Direktzahlungsberechtigte Bio-Betriebe müssen neben den Auflagen des Biolandbaus die Vorgaben des ÖLN erfüllen und alle Nutztiere nach den RAUS-Anforderungen halten. Sie werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft.Die Kantone überwachen diese Kontrollen.Artikel 66 Absatz 4 der Direktzahlungsverordnung präzisiert,nach welchen Kriterien die Kantone oder die beigezogenen Organisationen die Betriebe zu kontrollieren haben.

Zu kontrollieren sind: –alle Betriebe,welche die entsprechenden Beiträge zum ersten Mal beanspruchen; –alle Betriebe,bei deren Kontrolle im Vorjahr Mängel festgestellt wurden;und –mindestens 30% der übrigen Betriebe,die nach dem Zufallsprinzip auszuwählen sind.

Bei einer mangelhaften Erfüllung des ÖLN werden die Beiträge nach einheitlichen Kriterien gekürzt.Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren hat eine entsprechende Richtlinie erlassen.

■ Durchgeführte Kontrollen und Beitragskürzungen

2004

Im Jahr 2004 waren insgesamt 57’076 Landwirtschaftsbetriebe beitragsberechtigt. Von ihnen wurden 33'697 (59%) durch die Kantone bzw.durch die von ihnen beauftragten Kontrollstellen auf die Einhaltung des ÖLN kontrolliert.Allerdings variiert der Anteil der kontrollierten Betriebe sehr stark zwischen den Kantonen (24 bis 100%). Wegen Mängeln beim ÖLN wurden bei 1’896 Betrieben (5,6% der kontrollierten Betriebe) die Beiträge gekürzt.

Gemäss Bio-Verordnung müssen alle Bio-Betriebe jedes Jahr kontrolliert werden. Wegen Mängeln erhielten 3,2% gekürzte Beiträge.

Beim BTS-Programm wurden 69,2% (33 bis 100%) und beim RAUS-Programm 51,6% (20 bis 100%) der beitragsberechtigten Betriebe kontrolliert.Beim BTS-Programm erhielten 5,3% aller direktzahlungsberechtigten Betriebe gekürzte Beiträge,beim RAUS-Programm belief sich die Anzahl Kürzungen auf 6% der kontrollierten Betriebe.

Gesamthaft wurden bei 5’606 Betrieben Mängel festgestellt,was Beitragskürzungen von rund 5 Mio.Fr.zur Folge hatte.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 157

mangelhafte Aufzeichnungen,nicht tiergerechte Haltung der Nutztiere,andere Gründe (fehlende Bodenproben,abgelaufener Spritzentest),nicht ausgeglichene Düngerbilanz,ungenügende Pufferund Grasstreifen,Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,nicht rechtzeitige Anmeldung, nicht angemessener Anteil ÖAF.

andere als auf der Liste erwähnte Elemente (anderweitige Nutzung,Schnittzeitpunkt und Pflegemassnahmen nicht eingehalten),zu frühe oder unzulässige Nutzung,falsche Angabe der Anzahl Bäume, Verunkrautung,falsche Flächenangaben,unzulässige Düngung,nicht rechtzeitige Anmeldung und Pflanzenschutz.

nicht rechtzeitige Anmeldung,Ernte nicht im reifen Zustand zur Körnergewinnung,unzulässige Pflanzenschutzmittel.

andere als auf der Liste erwähnte Elemente (Verstoss Fütterungsvorschriften,Hobbybetriebe nicht nach Bio-Vorschriften,Tierhaltung,Gewässerschutz, Aufzeichnungen u.a.),im Bio-Landbau nicht zugelassene Dünger und Pflanzenschutzmittel,nicht rechtzeitige Anmeldung,falsche Angaben.

andere als auf der Liste erwähnte Elemente (Einstreu unzweckmässig),nicht rechtzeitige Anmeldung,kein Mehrflächen-Haltungssystem,Haltung nicht aller Tiere der Kategorie nach den Vorschriften,mangelhafter Liegebereich,falsche Angaben,mangelhafte Stallbeleuchtung.

andere als auf der Liste erwähnte Elemente (Mindestmastdauer nicht erreicht,Liegebereich mit Spalten/Löcher,Tierschutz,zu kleine Weidefläche, verspäteter Einzug u.a.),zu wenig Auslauftage,nicht rechtzeitige Anmeldung,mangelhafte Aufzeichnungen,nicht alle Tiere einer Kategorie nach den Vorschriften gehalten,falsche Angaben,ungenügender Laufhof.

Unter- oder Überschreitung des Normalbesatzes, unsachgemässe Weideführung,Nutzung nicht beweidbarer Flächen,Verstösse gegen landwirtschaftsrelevante Vorschriften,nicht rechtzeitige Anmeldung,Ausbringen nicht erlaubter Dünger, andere Elemente (Überlieferung Milchkontingent) falsche Angaben zum Tierbestand,fehlende Dokumente,nicht ordnungsgemässer Unterhalt von Gebäuden,Erschweren von Kontrollen,falsche Angaben betreffend Sömmerungsdauer,fehlende Daten, unerlaubter Herbizideinsatz,Wiederholungsfälle.

Zusammenstellung der Beitragskürzungen 2004 KategorieBeitrags- Kontrollierte BetriebeKürzungenHauptgründe berechtigteBetriebemit BetriebeKürzungen AnzahlAnzahlAnzahlFr. ÖLN57 07633 6971 896980 686 ÖAF 54 101-747722 607 Extenso 17 263-4818 663 Bio 6 3185 859205112 221 BTS 19 57713 551719483 325 RAUS 37 44619 3211157934 538 Sömmerung7 4501 227 1 383777 039
1 Ohne JU:fehlende AngabenQuelle:Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 158
Tabellen 42a–42b,Seiten A50–A51

Zusammenstellung der Beitragskürzungen 2004

KategorieBeitrags- Kontrollierte BetriebeKürzungenHauptgründe berechtigteBetriebemit BetriebeKürzungen

Tabellen 42a–42b,Seiten A50–A51

falsche Flächenangaben,falsche Tierbestandesangaben,andere Elemente (falsche Angaben ÖLN, weniger als 50% betriebseigene Arbeitskräfte,nicht rechtzeitige An-/Abmeldung eines Programmes,Kontrollen erschwert),falsche Angaben zum Betrieb oder Bewirtschafter,falsche Angaben zur Sömmerung. keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

■ Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz

In witterungs- und standortbedingten Spezialfällen wird,um die Kultur zu schützen, der Einsatz im ÖLN nicht erlaubter Pflanzenschutzmittel oder Behandlungsarten zugelassen.Deshalb können die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen,gestützt auf Anhang 6.4 der Direktzahlungsverordnung,Sonderbewilligungen ausstellen.Im Jahr 2004 gab es für 8’721 ha LN 3‘416 Sonderbewilligungen.Am häufigsten bewilligt wurde analog zu den Vorjahren die Behandlung von Verunkrautung in Naturwiesen. Dabei ging es vor allem um die Bekämpfung von Blacken (Ampfer) und Hahnenfuss.

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2004

Bekämpfungsmittel BewilligungenFläche

Anzahl% allerha% der BetriebeBetriebetotalen Fläche

Vorauflauf-Herbizide203694210,8

Insektizide94927,83 47739,9

Mais-Granulate601,82683,1

Rüben-Granulate3159,21 01511,6

Wiesen-Herbizide1 56545,82 60829,9

Andere3249,54114,7

Total3 4161008 721100

Quelle:BLW

AnzahlAnzahlAnzahlFr. Grunddaten--166578
442 Natur- und--1513 863 Heimatschutz Umweltschutz--2213450
606 5 089 412
578 Gewässerschutz--248454
Total--5
Kontrolltätigkeit und Sanktionen
Quelle:Kantonale Berichterstattung über
2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 159

2.2.2

Allgemeine Direktzahlungen

Flächenbeiträge

Die Flächenbeiträge gelten die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Schutz und Pflege der Kulturlandschaft,Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion und Gesunderhaltung unserer Lebensgrundlagen ab.Die Flächenbeiträge werden seit dem Jahr 2001 mit einem Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen ergänzt.

Ansätze 2004Fr./ha 1

– bis 30 ha 1 200

– 30 bis 60 ha900

– 60 bis 90 ha600

– über 90 ha 0

1Der Zusatzbeitrag für offenes Ackerland und Dauerkulturen beträgt 400 Fr.pro ha und Jahr;auch er unterliegt der Flächenabstufung

Für angestammte Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone reduzieren sich die Ansätze bei allen flächengebundenen Direktzahlungen um 25%.Insgesamt handelt es sich um rund 5’000 ha,welche seit 1984 in der ausländischen Grenzzone bewirtschaftet werden.Schweizer Betriebe,die heute Flächen im der ausländischen Wirtschaftszone zukaufen oder pachten,erhalten für diese Flächen keine Direktzahlungen.

Flächenbeiträge 2004 (inkl.Zusatzbeitrag)

Der Zusatzbeitrag wurde für insgesamt 270’936 ha offenes Ackerland und 18'217 ha Dauerkulturen ausgerichtet.

■■■■■■■■■■■■■■■■
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion Flächeha478 170262 102288 0881 028 360 BetriebeAnzahl24 06115 42617 42156 908 Fläche pro Betriebha19,917,016,518,1 Beitrag pro BetriebFr.27 04921 17419 53523 156 Total Beiträge1 000 Fr.650 815326 632340 3271 317 773 Total Beiträge 20031 000 Fr.650 201327 052340 7041 317 956 Quelle:BLW
■ Flächendeckende Bewirtschaftung als Ziel
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 160
Tabellen 31a–31b,Seiten A31–A32

Verteilung der Betriebe und der LN nach Grössenklassen 2004

Von der Beitragsdegression betroffen sind 9,2% der LN.Im Durchschnitt wird pro ha ein Flächenbeitrag von 1'281 Fr.ausbezahlt (inkl.Zusatzbeitrag).Die Betriebe mit einer Fläche bis 10 ha bewirtschaften insgesamt 9,3% der gesamten LN.Eine Betriebsgrösse von mehr als 60 ha weisen lediglich 1,1% aller Betriebe aus;sie bewirtschaften 5,1% der gesamten LN.

Quelle: BLW Grössenklassen in ha Betriebe LN < 30 30 < LN < 60 60 < LN < 90 LN > 90 30 20 2010 0201030 über 90 60–90 30–60 20–30 15–20 10–15 5–10 bis 5 1,71,80,6 20,4 27,5 17,5 14,2 7,7 12,3 1,1 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 20,5 18,2 20,6 18,4 1,6 6,0 Betriebe in %LN in % 8,8 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 161

■ Flächennutzung mit Grünland

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere

Die Massnahme hat zum Ziel,die Wettbewerbsfähigkeit der Fleischproduktion auf Raufutterbasis zu erhalten und gleichzeitig die Flächen im Grasland Schweiz durch die Nutzung zu pflegen.

Die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere werden ausgerichtet für Tiere,die während der Winterfütterung (Referenzperiode:1.Januar bis Stichtag des Beitragsjahrs) auf einem Betrieb gehalten werden.Als Raufutter verzehrende Nutztiere gelten Tiere der Rinder- und der Pferdegattung sowie Schafe,Ziegen,Bisons,Hirsche, Lamas und Alpakas.Die Beiträge werden in Abhängigkeit der vorhandenen Dauergrün- und Kunstwiesenfläche bezahlt.Die verschiedenen Tierkategorien werden umgerechnet in Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE) und sind je ha begrenzt. Die Begrenzung ist abgestuft nach Zonen.

Begrenzung der FörderungRGVE/ha –in der Ackerbauzone,der erweiterten Übergangszone und der Übergangszone2,0 –in der Hügelzone 1,6 –in der Bergzone I1,4 –in der Bergzone II 1,1 –in der Bergzone III0,9 –in der Bergzone IV0,8
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 162

Die RGVE sind in zwei Beitragsgruppen aufgeteilt.Für Tiere der Rindvieh- und der Pferdegattung,Bisons,Milchziegen und Milchschafe werden 900 Fr.,für die übrigen Ziegen und Schafe,sowie Hirsche,Lamas und Alpakas 400 Fr.je RGVE ausgezahlt.

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 2004

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion

Zu Beiträgen berechtigende

RGVEAnzahl93 27885 951158 268337 497

BetriebeAnzahl10 33310 82615 68236 841

Zu Beiträgen berechtigende

RGVE pro BetriebAnzahl9,07,910,19,2

Beiträge pro BetriebFr.7 7276 7888 4677 766 Total Beiträge1 000 Fr.79 84873 487132 785286 120

Bei den Verkehrsmilchproduzenten wurde im Jahr 2004 pro 4‘400 kg im Vorjahr abgelieferter Milch eine RGVE vom beitragsberechtigten Bestand in Abzug gebracht.Die Beitragssumme ist gegenüber dem Vorjahr um ca.1,6 Mio.Fr.tiefer ausgefallen.

Beiträge für Betriebe mit und ohne vermarktete Milch 2004

MerkmalEinheitBetriebe mit Betriebe ohne vermarkteter vermarktete MilchMilch

BetriebeAnzahl18 60518 236

Tiere pro BetriebRGVE23.612,9 Abzug aufgrund Beitragsbegrenzung der GrünflächeRGVE1,11,2 MilchabzugRGVE15,90,0

Tiere zu Beiträgen berechtigt RGVE6,611,8 Beiträge pro BetriebFr.5 8099 763

Quelle:BLW

Die Betriebe mit vermarkteter Milch erhalten zwar rund 3'950 Fr.weniger RGVEBeiträge als die Betriebe ohne vermarktete Milch.Dafür profitieren sie von der Marktstützung in der Milchwirtschaft (z.B.Zulage für verkäste Milch).

Total Beiträge 20031 000 Fr.78 58873 870135 234287 692 Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 163

■ Abgeltung der Produktionserschwernisse

Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen

Mit den Beiträgen werden die erschwerenden Produktionsbedingungen der Viehhalter im Berggebiet und in der Hügelzone ausgeglichen.Im Gegensatz zu den allgemeinen Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere,bei welchen die Flächennutzung mit Grünland im Vordergrund steht (Pflege durch Nutzung),werden bei dieser Massnahme auch soziale,strukturelle und siedlungspolitische Ziele verfolgt.Beitragsberechtigt sind dieselben Tierkategorien wie bei den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere.Die Beiträge werden für höchstens 20 RGVE je Betrieb ausgerichtet.

Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 2004

Gegenüber dem Vorjahr haben die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen infolge des laufenden Strukturwandels um rund 3,3 Mio.Fr. abgenommen.Dementsprechend verzeichnen die zu Beiträgen berechtigenden RGVE eine Abnahme um 2’829 Einheiten.Weiter zurückgegangen ist die Betriebszahl,und zwar um 181 Einheiten.

Ansätze pro RGVE 2004Fr./GVE – in der Hügelzone 260 – in der Bergzone I440 – in der Bergzone II 690 – in der Bergzone III930 – in der Bergzone IV1 190
MerkmalEinheitTal- Hügel-Berg-Total
Zu Beiträgen berechtigende RGVEAnzahl50 492229 686242 155522 334 BetriebeAnzahl2 84714 59616 77534 218 RGVE pro BetriebAnzahl17,715,714,415,3 Beiträge pro BetriebFr.1 5545 44511 9308 300 Total Beiträge1 000 Fr.4 42579 473200 125284 023 Total Beiträge 20031 000 Fr.4 15680 886202 246287 289
region 1 regionregion
1 Betriebe,die einen Teil der Fläche in der Berg- und Hügelregion bewirtschaften Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 164

Verteilung der Raufutter verzehrenden Nutztiere unter erschwerenden Produktionsbedingungen nach Grössenklassen 2004

Im Beitragsjahr 2004 standen rund 64% der RGVE in beitragsberechtigten Betrieben, die von der Limite betroffen sind.Bei diesen Betrieben betrug der Anteil der RGVE ohne Beitrag 34%.

45–90 Betriebe in 100 Tiere in RGVE in 1 000 30–45 20–30 15–20 10–15 5–10 bis 5
Grössenklassen in RGVE Betriebe (in 100) Tiere (in 1 000) mit Beitrag Tiere (in 1 000) ohne Beitrag 100 50 0 50 100 150200250 31 44 86 60 166 112 0 74 42 9 83 41 13 64 59 57 25 34 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 165
Quelle: BLW

■ Allgemeine Hangbeiträge:Zur Abgeltung erschwerender Flächenbewirtschaftung

Hangbeiträge

Mit den allgemeinen Hangbeiträgen werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in der Hügel- und Bergregion abgegolten.Sie werden nur für Wies-,Streuund Ackerland ausgerichtet.Wiesen müssen jährlich mindestens einmal,Streueflächen alle ein bis drei Jahre geschnitten werden.Die Hanglagen sind in zwei Neigungsstufen unterteilt.

Der Umfang der angemeldeten Flächen ändert leicht von Jahr zu Jahr.Dies hängt von den klimatischen Bedingungen ab,die einen Einfluss auf die Bewirtschaftungsart (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen) haben.

Ansätze 2004Fr./ha – Neigung 18 bis 35% 370 – Neigung über 35% 510 Beiträge für Hangflächen 2004 MerkmalEinheitTal- Hügel-Berg-Total region 1 regionregion Zu Beiträgen berechtigende Flächen: – Neigung 18–35%ha4 32265 59274 026143 940 – über 35% Neigungha1 32618 55862 62982 513 Totalha5 64884 150136 655226 452 BetriebeAnzahl2 06113 74716 17631 984 Beitrag pro BetriebFr.1 1042 4543 6662 980 Total Beiträge1 000 Fr.2 27633 73059 30295 308 Total Beiträge 20031 000 Fr.2 25533 95059 42495 630 1Betriebe mit Flächen in der Berg- und Hügelregion Quelle:BLW
Betriebe mit Hangbeiträgen
Quelle: BLW unter 18% Neigung 59% 18–35% Neigung 26% 35% und mehr Neigung 15% Total 560 600 ha 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 166
2004

■ Hangbeiträge für Rebflächen:Zur Erhaltung der Rebflächen in Steilund Terrassenlagen

Die Hangbeiträge für Reben tragen dazu bei,Rebberge in Steil- und Terrassenlagen zu erhalten.Um den Verhältnissen der unterstützungswürdigen Rebflächen gerecht zu werden,wird für die Bemessung der Beiträge zwischen den steilen und besonders steilen Reblagen und den Rebterrassen auf Stützmauern unterschieden.Beiträge für den Rebbau in Steil- und Terrassenlagen werden nur für Flächen mit einer Hangneigung von 30% und mehr ausgerichtet.Die Beitragsansätze sind zonenunabhängig.

Beiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 2004

Der Anteil der Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 29% und der Anteil Betriebe gemessen an der Gesamtzahl aller Rebbaubetriebe 52%.

Ansätze 2004Fr./ha – für Flächen mit 30 bis 50% Neigung 1 500 – für Flächen mit über 50% Neigung 3 000 – für Flächen in Terrassenlagen 5 000
Einheit Zu Beiträgen berechtigende Flächen totalha3 486 Steillagen 30 bis 50% Neigungha1 737 Steillagen über 50% Neigungha328 Terrassenanlagenha1 420 Anzahl BetriebeAnzahl2 905 Fläche pro Betriebha1,2 Beitrag pro BetriebFr.3 680 Total Beiträge1 000 Fr.10 691 Total Beiträge 20031 000 Fr.10 524 Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 167

2.2.3Ökologische Direktzahlungen

Ökobeiträge

Die Ökobeiträge gelten besondere ökologische Leistungen ab,deren Anforderungen über diejenigen des ÖLN hinausgehen.Den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen werden Programme angeboten,bei denen sie freiwillig mitmachen können.Die einzelnen Programme sind von einander unabhängig;die Beiträge können kumuliert werden.

■■■■■■■■■■■■■■■■
Quelle: BLW Total 381,3 Mio. Fr. Ökoausgleich 32% Extenso 8% RAUS 35% BTS 12% Biologischer Landbau 7% ÖQV 6% 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 168
Tabellen 32a–32b,Seiten A33–A34 Verteilung der Ökobeiträge auf die verschiedenen Programme 2004

Ökologischer Ausgleich

Mit dem ökologischen Ausgleich soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit wieder vergrössert werden.Der ökologische Ausgleich trägt zudem zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente bei.Gewisse Elemente des ökologischen Ausgleichs werden mit Beiträgen abgegolten und können gleichzeitig für den obligatorischen ökologischen Ausgleich beim ÖLN angerechnet werden.Daneben gibt es Elemente,die nur für den ökologischen Ausgleich beim ÖLN anrechenbar sind,nicht aber mit Beiträgen abgegolten werden.

Elemente des ökologischen Ausgleichs mit und ohne Beiträge

Beim ÖLN anrechenbare Elemente Beim ÖLN anrechenbare Elemente mit Beiträgen ohne Beiträge

extensiv genutzte Wiesenextensiv genutzte Weiden wenig intensiv genutzte WiesenWaldweiden

Streueflächeneinheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen

Hecken,Feld- und UfergehölzeWassergräben,Tümpel,Teiche BuntbrachenRuderalflächen,Steinhaufen und -wälle RotationsbrachenTrockenmauern

Ackerschonstreifenunbefestigte natürliche Wege Hochstamm-FeldobstbäumeRebflächen mit hoher Artenvielfalt

weitere,von der kantonalen Naturschutzfachstelle definierte ökologische Ausgleichsflächen auf der LN

Die Flächen dürfen nicht gedüngt und während mindestens sechs Jahren in Abhängigkeit zur Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt werden.Das späte Mähen soll gewährleisten,dass die Samen zur Reife gelangen und die Artenvielfalt durch natürliche Versamung gefördert wird.So bleibt auch zahlreichen wirbellosen Tieren,bodenbrütenden Vögeln und kleinen Säugetieren genügend Zeit zur Reproduktion.Der Anteil an extensiven Wiesen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.

Die Ansätze je ha für extensiv genutzte Wiesen,Streueflächen,Hecken,Feld- und Ufergehölze sind einheitlich und richten sich nach der Zone,in der sich die Fläche befindet.

Ansätze 2004Fr./ha – Ackerbau- und Übergangszonen 1 500 – Hügelzone1 200 – Bergzonen I und II 700 – Bergzonen III und IV450
Extensiv genutzte Wiesen 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 169
Tabellen 33a–33d,Seiten A35–A38

■ Hecken,Feld- und Ufergehölze

Beiträge für extensiv genutzte Wiesen 2004

Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Grünflächen auf Feucht- und Nassstandorten,welche in der Regel im Herbst oder Winter zur Streuenutzung gemäht werden.

Beiträge für Streueflächen 2004

Als Hecken,Feld- oder Ufergehölze gelten Nieder-,Hoch- oder Baumhecken,Windschutzstreifen,Baumgruppen,bestockte Böschungen und heckenartige Ufergehölze. Die Flächen müssen während sechs Jahren ununterbrochen entsprechend bewirtschaftet werden und sachgerecht gepflegt werden.

Beiträge für Hecken,Feld- und Ufergehölze 2004

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl18 9239 6519 91738 491 Flächeha25 21710 29214 77950 288 Fläche pro Betriebha1,331,071,491,31 Beitrag pro BetriebFr.1 9521 0867921 436 Beiträge1 000 Fr.36 93110 4817 85755 269 Beiträge 20031 000 Fr.35 3149 8597 83853 011 Quelle:BLW
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl1 8351 9233 1706 928 Flächeha1 8761 4943 5806 950 Fläche pro Betriebha1,020,781,131,00 Beitrag pro BetriebFr.1 501749711931 Beiträge1 000 Fr.2 7541 4402 2546 448 Beiträge 20031 000 Fr.2 6951 4212 2286 345 Quelle:BLW
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl5 6332 8791 1679 679 Flächeha1 3637502922 405 Fläche pro Betriebha0,240,260,250,25 Beitrag pro BetriebFr.358268166308 Beiträge1 000 Fr.2 0167721942 981 Beiträge 20031 000 Fr.1 9617321942 887 Quelle:BLW
■ Streueflächen
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 170

■ Wenig intensiv genutzte Wiesen

Wenig intensiv genutzte Wiesen dürfen in einem geringen Ausmass mit Mist oder Kompost gedüngt werden.

Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen 2004

Als Buntbrachen gelten mehrjährige,mit einheimischen Wildkräutern angesäte,ungedüngte Streifen von mindestens 3 m Breite.Buntbrachen dienen dem Schutz bedrohter Wildkräuter.In ihnen finden auch Insekten und andere Kleinlebewesen Lebensraum und Nahrung.Zudem bieten sie Hasen und Vögeln Deckung.Für Buntbrachen werden pro ha 3'000 Fr.ausgerichtet.Die Beiträge gelten für Flächen in der Ackerbauzone bis und mit Hügelzone.

Ansätze 2004Fr./ha – Ackerbau- bis Hügelzone 650 – Bergzonen I und II 450 – Bergzonen III und IV300
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl7 9968 06510 05126 112 Flächeha7 0497 29319 31633 659 Fläche pro Betriebha0,880,901,921,29 Beitrag pro BetriebFr.565499653579 Beiträge1 000 Fr.4 5224 0256 56015 107 Beiträge 20031 000 Fr.4 8624 2586 79415 913 Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 171
■ Buntbrachen

■ Rotationsbrachen

Beiträge für Buntbrachen 2004

Die Buntbrache ist im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Getreidemarktes eine wirtschaftlich interessante Alternative zu den Ackerkulturen geworden.

Als Rotationsbrachen gelten ungedüngte ein- bis zweijährige,mit einheimischen Ackerwildkräutern angesäte Flächen,die mindestens 6 m breit sind und mindestens 20 Aren umfassen.In Rotationsbrachen finden bodenbrütende Vögel,Hasen und Insekten Lebensraum.In geeigneten Lagen ist auch die Selbstbegrünung möglich. Für die Rotationsbrachen werden in der Ackerbauzone bis und mit Hügelzone pro ha 2'500 Fr.ausgerichtet.

Beiträge für Rotationsbrachen 2004

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion 1 BetriebeAnzahl2 17741152 593 Flächeha2 08234622 429 Fläche pro Betriebha0,960,840,340,94 Beitrag pro BetriebFr.2 8682 5241 0322 810 Beiträge1 000 Fr.6 2441 03757 286 Beiträge 20031 000 Fr.6 2091 05457 268
Quelle:BLW
1Hier handelt es sich um Betriebe,die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregion 1 region 1 BetriebeAnzahl6671303800 Flächeha90416321 069 Fläche pro Betriebha1,361,250,731,34 Beitrag pro BetriebFr.3 3903 1311 8253 342 Beträge1 000 Fr.2 26140752 673 Beiträge 20031 000 Fr.2 79947063 276
1Hier handelt es sich um Betriebe mit Standort in der Hügel- oder Bergregion,die jedoch Teile ihrer Flächen in der Talregion bewirtschaften
Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 172

Ackerschonstreifen bieten den traditionellen Ackerbegleitpflanzen Raum zum Überleben.Als Ackerschonstreifen gelten 3 bis 12 m breite extensiv bewirtschaftete Randstreifen von Ackerkulturen wie Getreide,Raps,Sonnenblumen,Eiweisserbsen,Ackerbohnen und Soja,nicht jedoch Mais.Im Jahr 2004 wurden pro ha 1’500 Fr.bezahlt. Beiträge gibt es nur für Flächen in der Tal- und Hügelzone.

Beiträge für Ackerschonstreifen 2004

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion 1

BetriebeAnzahl98180116

Flächeha305035

Fläche pro Betriebha0,310,290,000,30

Beitrag pro BetriebFr.4604380457

Beiträge1 000 Fr.458053

Beiträge 20031 000 Fr.389046

1Hier handelt es sich um Betriebe,die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften Quelle:BLW

Beiträge werden ausgerichtet für hochstämmige Kern- und Steinobstbäume,die nicht in einer Obstanlage stehen,sowie für Kastanien- und Nussbäume in gepflegten Selven. Im Jahr 2004 wurden pro angemeldeten Baum 15 Fr.ausgerichtet.

Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume 2004

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl17 02112 6885 52135 230 BäumeAnzahl1 202 865912 444274 7892 390 098 Bäume pro BetriebAnzahl70,6771,9149,7767,84 Beitrag pro BetriebFr.1 0601 0797471 018 Beiträge1 000 Fr.18 04013 6864 12235 848 Beiträge 20031 000 Fr.18 25113 8324 09936 182 Quelle:BLW
HochstammFeldobstbäume 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 173
■ Ackerschonstreifen ■

Aufteilung der ökologischen Ausgleichsflächen1 2004

Verteilung der ökologischen Ausgleichflächen nach Regionen 2004

TalregionHügelregionBergregion ha%ha%ha% Elementeder LNder LNder LN Buntbrachen2 0820,423460,1320,00 Rotationsbrachen9040,181630,0620,00 Wenig intensiv genutzte Wiesen7 0491,417 2932,7119 3166,61 Feld- und Ufergehölze1 3630,277500,282920,10 Ackerschonstreifen300,0150,0000,00 Extensiv genutzte Wiesen25 2175,0310 2923,8314 7795,05 Streueflächen1 8760,371 4940,563 5801,22 Total38 5227,6920 3427,5737 97112,98 Quelle:BLW
Extensiv genutzte Wiesen 51,9% Streueflächen 7,2% Rotationsbrachen 1,1% Wenig intensiv genutzte Wiesen 34,8% Feld- und Ufergehölze 2,5% Quelle: BLW 1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume Total 96 836 ha Ackerschonstreifen 0,0% Buntbrachen 2,5% 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 174

Öko-Qualitätsverordnung

Um die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern,unterstützt der Bund auf der LN ökologische Ausgleichsflächen von besonderer biologischer Qualität und die Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen mit Finanzhilfen.Die Anforderungen, welche die Flächen für die Beitragsberechtigung gemäss der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) erfüllen müssen,werden durch die Kantone festgelegt.Der Bund überprüft die kantonalen Vorgaben auf Grund von Mindestanforderungen.Entsprechen die kantonalen Anforderungen den Mindestanforderungen des Bundes und ist die regionale Mitfinanzierung gewährleistet,so leistet der Bund Finanzhilfen an die von den Kantonen an die Landwirte ausgerichteten Beiträge.Die Finanzhilfen des Bundes bewegen sich je nach Finanzkraft der Kantone zwischen 70 und 90% der anrechenbaren Beiträge.Die restlichen 10–30% müssen durch Dritte (Kanton,Gemeinde, Private,Trägerschaften) übernommen werden.Beiträge für die biologische Qualität und die Vernetzung sind kumulierbar.Die Verordnung beruht auf Freiwilligkeit,finanziellen Anreizen und der Berücksichtigung regionaler Unterschiede bezüglich der Biodiversität.

Anrechenbare Ansätze

Ansätze 2004Fr.

– für die biologische Qualität500.–/ha

– für die biologische Qualität der Hochstamm-Feldobstbäume20.–/Baum

– für die Vernetzung500.–/ha

Eine ökologische Ausgleichsfläche trägt vor allem dann zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt bei,wenn sie bestimmte Zeigerarten und Strukturmerkmale ausweist und/oder an einem ökologisch sinnvollen Standort liegt.Während sich der Bewirtschafter einer ökologischen Ausgleichsfläche für die biologische Qualität direkt anmelden kann,braucht es für die Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen ein Konzept,das mindestens eine landschaftlich und ökologisch begründbare Einheit abdeckt.

Beiträge gemäss Öko-Qualitätsverordnung 2004

BetriebeAnzahl7 9636 5518 57323 087 Fläche 1 ha10 8089 92521 96742 700 Fläche 1 pro Betriebha1,361,522,561,85 Beitrag pro BetriebFr.9181 0371 038997 Beiträge1 000 Fr.7 3096 7968 90223 007 Beiträge 20031 000 Fr.4 4414 4485 74914 638 1Hochstamm umgerechnet:1 Baum = 1 AreQuelle:BLW 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 175
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion

Beiträge für biologische Qualität und Vernetzung 2004

Ökologische Ausgleichsflächen mit Qualität (inklusive Hochstammbäume)

MerkmalEinheitbiologische Vernetzungbiologische Qualität Qualität und Vernetzung 1 Extensiv genutze Wiesen,wenig intensiv genutze Wiesen,Streueflächen BetriebeAnzahl 10 9687 2944 434 Flächeha16 6637 4818 663 Beiträge1 000 Fr.5 7702 7645 479 Hecken,Feld- und Ufergehölze BetriebeAnzahl 5521 462708 Flächeha117318184 Beiträge1 000 Fr.47134150 Hochstammfeldobstbäume BetriebeAnzahl 3 9115 5892 160 BäumeStück232 471206 345118 308 Beiträge1 000 Fr.3 7838632 372 Andere Elemente BetriebeAnzahl -3 668Flächeha-3 483Beiträge1 000 Fr.-1 6481 Als Verbund der beiden Programme Quelle:BLW 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 176
0 1–5 6–10 11–20 >20 Sömmerung in % der LN Quelle: BLW GG25 ©Swisstopo Werte pro Gemeinde
Tabelle 34,Seite A39

Ökologische Ausgleichsflächen mit Vernetzung (inklusive Hochstammbäume)

Extensive Produktion von Getreide und Raps

Diese Massnahme hat zum Ziel,den Anbau von Getreide und Raps unter Verzicht auf Wachstumsregulatoren,Fungizide,chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide zu fördern.Im Jahr 2004 wurden pro ha 400 Fr.ausgerichtet.

Extensive Produktion von Getreide und Raps 2004

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl10 3856 11176717 263 Flächeha54 10221 4001 85977 361 Fläche pro Betriebha5,213,502,424,48 Beitrag pro BetriebFr.2 0741 3999691 786 Beiträge1 000 Fr.21 5348 54774330 824 Beiträge 20031 000 Fr.21 5208 89584131 255 Quelle:BLW 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 177
0 1–5 6–10 11–20 >20 Sömmerung in % der LN Quelle: BLW GG25 ©Swisstopo Werte pro Gemeinde Aufteilung der Extensofläche 2004 Brotgetreide 53% Raps 7% Futtergetreide 40% Quelle: BLW Total 77 361 ha Tabelle 35,Seite A40

Biologischer Landbau

Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen fördert der Bund den biologischen Landbau als besonders umweltfreundliche Produktionsform.Um Beiträge zu erhalten,müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllen.

Beim biologischen Landbau wird auf chemisch-synthetisch hergestellte Hilfsstoffe,wie Handelsdünger oder Pestizide,gänzlich verzichtet.Dies spart Energie und schont Wasser,Luft und Boden.Für den Landwirt ist es deshalb besonders wichtig,die natürlichen Kreisläufe und Verfahren zu berücksichtigen.Biobauern benötigen zwar mehr Energie für Infrastruktur und Maschinen.Gesamthaft erreicht der Biolandbau aber eine höhere Effizienz in der Nutzung der vorhandenen Ressourcen.Dies ist ein wichtiger Indikator für die Nachhaltigkeit des Produktionssystems.

Der Verzicht auf Herbizide fördert die Entwicklung zahlreicher Beikrautarten.Wo eine vielfältige Flora vorhanden ist,finden auch mehr Kleinlebewesen Nahrung.Dies wiederum verbessert die Ernährung der räuberisch lebenden Gliedertiere,wie der Laufkäfer,und damit die Voraussetzungen für eine natürliche Bekämpfung von Schädlingen.Zahlreicher vorkommende Pflanzen,Tiere und Mikroorganismen machen das Ökosystem robuster gegen Störungen und Stress.

Durch die organische Düngung,die schonende Bodenbearbeitung und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel fördert der Biobauer eine grosse Menge und Vielfalt an Bodenorganismen.Die Bodenfruchtbarkeit wird durch die biologische Aktivität gefördert.Es wird Humus angereichert,die Bodenstruktur verbessert und die Bodenerosion vermindert.

Um eine optimale Abstimmung von Pflanzen,Boden,Tier und Mensch im Betrieb zu erreichen,strebt der Biobauer die Schliessung der Nährstoffkreisläufe auf dem Betrieb an.Erreicht wird dies durch die Bindung der Tierhaltung an die betriebseigene Futtergrundlage.Der Anbau von Leguminosen verbessert das Stickstoffangebot im Boden. Hofdünger und organisches Material aus Gründüngungen und Ernterückständen stellen über die Ernährung der Bodenlebewesen eine ausgewogene Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen sicher.

In der Nutztierhaltung müssen die RAUS-Anforderungen erfüllt sein.Sie bilden die Minimalanforderungen für die Tierhaltung im Biolandbau.Als weitere Massnahmen sind elektrisierende Steuerungseinrichtungen (Viehtrainer) und der Einsatz von Medizinalfutter verboten.Die Verwendung von grösstenteils betriebseigenem Futter soll eine angemessene Leistung und eine gute Gesundheit der Tiere sicherstellen. Natürliche Heilmethoden kommen im Bedarfsfall vorrangig zur Anwendung.

Im Jahr 2004 umfasste der biologische Landbau 10,3% der gesamten LN.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 178

Beiträge für den biologischen Landbau 2004

Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche nach Region 2004

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 179 Ansätze 2004Fr./ha – Spezialkulturen1 200 – Offene Ackerfläche
Spezialkulturen800 – Grün- und Streueflächen200
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl1 1941 4283 6966 318 Flächeha21 44623 41668 434113 295 Fläche pro Betriebha17,9616,4018,5217,93 Beitrag pro BetriebFr.7 1423 9803 7214 426 Beiträge 1 000 Fr.8 5275 68313 75227 962 Beiträge 20031 000 Fr.8 1615 58113 39327 135 Quelle:BLW
ohne
Tabelle 32a,Seite A33
Talregion 19% Bergregion 60% Quelle: BLW Total 113 295 ha Hügelregion 21%

■ Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)

Besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere

Unter diesem Titel werden die beiden im Folgenden beschriebenen Programme BTS und RAUS zusammengefasst (vgl.auch Abschnitt 1.3.2).

Gefördert wird die Tierhaltung in Haltungssystemen,welche Anforderungen erfüllen, die wesentlich über das von der Tierschutzgesetzgebung verlangte Niveau hinausgehen.

Ansätze 2004Fr./GVE

– Tiere der Rindergattung ohne Kälber,Ziegen,Kaninchen 90 – Schweine155

– Legehennen,Junghennen und -hähne,Zuchthennen und -hähne,Küken280

– Mastpoulets und Truten180

Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme 2004

■ Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)

Gefördert wird der regelmässige Auslauf von Nutztieren,auf einer Weide oder in einem Laufhof bzw.in einem Aussenklimabereich,der den Bedürfnissen der Tiere entspricht.

Ansätze 2004Fr./GVE

– Tiere der Rinder- und Pferdegattung,Bisons,Schafe,Ziegen, Dam- und Rothirsche sowie Kaninchen180

– Schweine155

– Geflügel 280

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl9 1446 1414 29219 577 GVEAnzahl235 202119 17459 807414 183 GVE pro BetriebAnzahl25,7219,4113,9321,16 Beitrag pro BetriebFr.2 9212 2211 4382 376 Beiträge1 000 Fr.26 71013 6366 17146 517 Beiträge 20031 000 Fr.24 91312 6165 72943 257 Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 180
Tabelle 36,Seite A41

Beiträge für den regelmässigen Auslauf im Freien 2004

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 181
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl13 80711 06512 57437 446 GVEAnzahl349 459246 616221 649817 724 GVE pro BetriebAnzahl25,3122,2917,6321,84 Beitrag pro BetriebFr.4 4063 9433 1553 849 Beiträge1 000 Fr.60 83743 62539 672144 134 Beiträge 20031 000 Fr.59 17542 33738 595140 106 Quelle:BLW
Tabelle 36,Seite A41

Sömmerungsbeiträge

Mit den Sömmerungsbeiträgen soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300'000 GVE genutzt und gepflegt.Der Viehbesatz wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt.Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz.Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) ausgerichtet.Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.

Ansätze 2004Fr.

–Für gemolkene Kühe,Milchziegen und Milchschafe pro GVE (56–100 Tage Sömmerung)300

–Für Schafe ohne Milchschafe pro NST

– bei ständiger Behirtung300

– bei Umtriebsweide220 – bei übrigen Weiden120

–Für übrige Raufutter verzehrende Tiere pro NST 300

2004

1Bei dieser Zahl handelt es sich um das Total der beitragsberechtigten Sömmerungsbetriebe (ohne Doppelzählungen) Quelle:BLW

Seit dem Beitragsjahr 2003 werden differenzierte Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) nach Weidesystem ausgerichtet.Mit den höheren Beiträgen für die ständige Behirtung und Umtriebsweide werden einerseits die höheren Kosten abgegolten,andererseits wird,in Analogie zu den Ökobeiträgen,der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung erhöht.Eine ständige Behirtung bedeutet,dass die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen vom Hirten ausgewählten Weideplatz geführt wird.Bei einer Umtriebsweide hat die Beweidung während der ganzen Sömmerung abwechslungsweise in verschiedenen Koppeln zu erfolgen,die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind.

Sömmerungsbeiträge
bzw.NST 1 000 Fr.Anzahl Anzahl Kühe gemolken,Milchziegen und Milchschafe16 2822 19854 257 Schafe ohne Milchschafe4 7031 00524 540 Übrige Raufutter verzehrende Tiere70 0816 761233 807 Total91 0667 449 1 Total 200391 3817 493 1
MerkmalBeiträgeBetriebeGVE
■ Nachhaltige Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 182
Tabellen 39a–39b,Seiten A44–A45

Schafsömmerung nach Weidesystem 2004

Entwicklung der Sömmerung 2000–2004:

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 183
WeidesystemBetriebeTiere mit Beiträge Beiträgen AnzahlNSTFr. Ständige Behirtung746 3621 897 729 Umtriebsweiden1885 4501 203 622 Übrige Weiden71811 4111 365 584 Kombination von Weidesystemen251 317236 228 Total 1 00524 5404 703 163 Quelle:BLW
Betriebe,gesömmerte
in Normalstössen
Tierkategorien Jahr20002001200220032004 TierkategorieEinheiten MilchküheBetriebe4 9614 7124 6004 4904 353 NST118 793118 021116 900116 679111 123 Mutter- und AmmenküheBetriebe1 2801 1601 2271 3541 434 NST13 85414 48615 71517 94918 904 Anderes RindviehBetriebe6 6846 4536 5036 4256 358 NST134 457129 217127 946126 910121 169 Tiere der PferdegattungBetriebe1 1321 0861 0751 0841 063 NST4 6524 3154 3644 3404 347 SchafeBetriebe1 1731 1451 1041 1501 111 NST29 67826 17224 71026 63325 813 ZiegenBetriebe1 7001 6231 6671 6691 657 NST5 1655 2145 4345 6625 664 Andere gesömmerte TiereBetriebe22289277241240 NST60899764735541 NST = 1 GVE * Sömmerungsdauer / 100 Quelle:BLW
Tiere
nach

Beiträge für den Gewässerschutz

Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes ermöglicht dem Bund,Massnahmen der Landwirte zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in ober- und unterirdische Gewässer abzugelten.Das Schwergewicht wird auf die Verminderung der Nitratbelastung des Trinkwassers und der Phosphorbelastung der oberirdischen Gewässer in Regionen gelegt,in denen der ÖLN,der Biolandbau,Verbote und Gebote sowie vom Bund geförderte freiwillige Programme (Extenso,ökologischer Ausgleich) nicht genügen.Neu wurde auch ein Pilotprojekt im Kanton Waadt zur Verminderung von Pestizidbelastungen ausgearbeitet.

Gemäss der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet,für ober- und unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und bei unbefriedigender Wasserqualität Sanierungsmassnahmen anzuordnen.Diese Massnahmen können im Vergleich zum Stand der Technik bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und untragbare finanzielle Einbussen für die Betriebe mit sich bringen. Die Beiträge des Bundes an die Kosten betragen 80% für Strukturanpassungen und 50% für Bewirtschaftungsmassnahmen.Im Jahr 2004 wurden rund 5,5 Mio.Fr.ausbezahlt.

Überblick über die Projekte 2004

KantonRegion,Voraus- ProjektgebietProjektierte Beiträge GemeindesichtlicheGesamt-2004 Projektdauerkosten JahrhaFr.Fr. LUSempachersee1999–2004 1 4 9058 811 1661 500 000 LUBaldeggersee2000–2005 1 5 6009 559 6941 670 000 LU/AGHallwilersee2001–2006 1 3 7865 029 9061 074 609 AGWohlenschwil2001–200962547 69652 747 AGBirrfeld2002–20078131 909 500122 259 AGBaldingen2004–200969281 40016 907 VDThierrens1999–200817121 23617 614 VDMorand2000–2008391760 18387 186 VDBavois prov.2003–200454 316 ZHBaltenswil2000–2008130428 35329 308 BEWalliswil2000–2005 54381 10847 233 SHKlettgau2001–20063571 136 221166 733 FRAvry-sur-Matran2000–2005 37158 23227 463 FRMiddes2000–200645159 99623 819 FRCourgevaux2003–2008 27164 83820 880 FRFétigny2004–2009631 526 000349 278 FRDomdidier2004–200930195 58825 564 SOGäu2000–20051 5082 487 090284 585 Total 5 520 501 Total 20034 023 637 1 Verlängerung notwendig Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 184
■ Abschwemmungen und Auswaschung von Stoffen verhindern

2.3Grundlagenverbesserung

Die Massnahmen unter dem Titel Grundlagenverbesserung fördern und unterstützen eine umweltgerechte und effiziente Nahrungsmittelproduktion sowie die Erfüllung der multifunktionalen Aufgaben.

Finanzhilfen für die Grundlagenverbesserung

MassnahmeRechnung Rechnung Budget 200320042005

Mio.Fr.

Beiträge Strukturverbesserungen102 1 9591

Investitionskredite797670

Betriebshilfe12915

Umschulungsbeihilfen--3 Beratungswesen und Forschungsbeiträge242424

Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge423

Pflanzen- und Tierzucht222223

Total242228229

1 inkl.Nachtragskredit Unwetter (7 Mio.Fr.)

Quelle:BLW

Mit den Massnahmen zur Grundlagenverbesserung werden folgende Ziele angestrebt:

– Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Produktionskosten;

– Förderung des ländlichen Raums;

– Moderne Betriebsstrukturen und gut erschlossene landwirtschaftliche Nutzflächen;

– Effiziente und umweltgerechte Produktion;

– Ertragreiche,möglichst resistente Sorten und qualitativ hochstehende Produkte;

– Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt;

– Genetische Vielfalt.

185 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Erste Erfahrungen aus der AP 2007

2.3.1 Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen

Strukturverbesserungen

Mit den Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert.Dies betrifft insbesondere das Berggebiet und die Randregionen.

Investitionshilfen werden für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt.Es stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

–Beiträge (à-fonds-perdu) mit Beteiligung der Kantone,vorwiegend für gemeinschaftliche Massnahmen;

–Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen,vorwiegend für einzelbetriebliche Massnahmen.

Investitionshilfen unterstützen die landwirtschaftlichen Infrastrukturen und ermöglichen somit die Anpassung der Betriebe an die sich ändernden Rahmenbedingungen. Die Produktionskosten sollen gesenkt,die Ökologisierung gefördert und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft gestärkt werden. Auch in anderen Ländern,insbesondere in der EU,zählen die Investitionshilfen zu den wichtigsten Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raums.

Die Erfahrungen mit den Gesetzesbestimmungen der AP 2002 und den Anpassungen in der AP 2007 sind im Bereich der Strukturverbesserungen überwiegend positiv.Bei den einzelbetrieblichen Massnahmen brachte der Wechsel von der Einkommensverteilung (Verhältnis Landwirtschaft zu Nebenerwerb) zur minimal erforderlichen standardisierten Arbeitkraft (SAK) als Eintretenskriterium sowie die Einführung der Unterstützungsmöglichkeit der Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich eine erhöhte Flexibilität.Die neuen Unterstützungsmöglichkeiten für die periodische Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen, für gemeinschaftliche Bauten zur Vermarktung in der Region erzeugter Produkte und für die Gewährung von Starthilfedarlehen zur Gründung bäuerlicher Selbsthilfeorganisationen brachten zusätzliche Erleichterungen und Entwicklungsmöglichkeiten für die bäuerlichen Betriebe.

Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten,an denen die Landwirtschaft vorwiegend beteiligt ist,können gemäss LwG seit 2004 mit Beiträgen gefördert werden.Damit sollen die regionale Ausrichtung der Agrarpolitik und der Beitrag der Landwirtschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums verstärkt werden.Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Ausführungsbestimmungen wurden 2004 zwei Forschungsarbeiten in Auftrag gegeben und abgeschlossen sowie zwei Pilotprojekte in den Kantonen Tessin (Brontallo) und Wallis (St.Martin) gestartet (vgl.Ausführungen auf den Seiten 191 bis 194).

186 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Finanzielle Mittel für Beiträge

Für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten standen im Jahr 2004 Beiträge im Umfang von 98,5 Mio.Fr.zur Verfügung.Das BLW genehmigte neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 83,5 Mio.Fr.Damit wurde ein Investitionsvolumen von 373 Mio.Fr.ausgelöst.Die Summe der Bundesbeiträge an die genehmigten Projekte ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen»,da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Kredittranche zugesichert wird.

Genehmigte Beiträge des Bundes 2004

Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen

Wegebauten

Wasserversorgungen

Unwetterschäden und andere Tiefbaumassnahmen

Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere andere Hochbaumassnahmen

Der Bund setzte im Jahr 2004 7% weniger finanzielle Mittel in Form von Beiträgen ein als im Vorjahr.Diese Abnahme ist zu einem grossen Teil auf die Bewältigung der Unwetterschäden 2002 zurückzuführen.Das Parlament hat dazu im Jahr 2003 einen Nachtragskredit im Umfang von 7 Mio.Fr.bewilligt.2004 betrug die Auszahlung von Beiträgen an laufende und abgeschlossene Projekte 95 Mio.Fr.

187 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2
Mio. Fr. Talregion Hügelregion Bergregion 051015202530 Quelle: BLW 64% 14% 22% 20,4 13,2 9,8 12,3 26,2 1,6
Tabellen 43–44,Seiten A52–A53

Ausbezahlte Beiträge des Bundes an Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten 1994–2004

Im Jahre 2004 bewilligten die Kantone für 2’159 Fälle Investitionskredite von insgesamt 301,2 Mio.Fr.Von diesem Kreditvolumen entfallen 86,2% auf einzelbetriebliche und 8,8% auf gemeinschaftliche Massnahmen.Im Berggebiet können für gemeinschaftliche Projekte auch Überbrückungskredite,so genannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren,gewährt werden.

Investitionskredite 2004

BestimmungFälleBetragAnteil AnzahlMio.Fr.%

Einzelbetriebliche Massnahmen1 978259,786,2 Gemeinschaftliche Massnahmen,ohne Baukredite14326,38,8 Baukredite3815,25,0

Total2 159301,2100

Quelle:BLW

Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen wurden hauptsächlich als Starthilfe sowie für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden eingesetzt.Sie werden in durchschnittlich 14 Jahren zurückbezahlt.Auf die neue Massnahme Diversifizierung entfallen 20 Fälle mit einem Kreditvolumen von 2,1 Mio.Fr.

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen wurden insbesondere Bodenverbesserungen und bauliche Massnahmen (Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft sowie für die Verarbeitung und die Lagerung landwirtschaftlicher Produkte) unterstützt.

Im seit 1963 geäufneten Fonds de roulement wurde die Grenze von 2 Mrd.Fr.überschritten.Im Jahre 2004 wurden den Kantonen neue Bundesmittel von 76,5 Mio.Fr. zugeteilt.Diese werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt.

188 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
1995 1994199619971998199920002001200220032004 Mio. Fr. Quelle: BLW 0 20 40 60 80 100 120 85 10685827575871029010295
■ Finanzielle Mittel für Investitionskredite

Investitionskredite 2004 nach Massnahmenkategorie, ohne Baukredite

189 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
Starthilfe Kauf Betrieb durch Pächter Gemeinschaftliche Massnahmen 1 Diversifizierung Wohngebäude Ökonomiegebäude Mio. Fr. Talregion Hügelregion Bergregion 80,5 020406080100120140 3,8 Bodenverbesserungen 3,3 23,0 2,1 53,8 119,4
Quelle: BLW
24,3% 49,4% 26,3%
1 Gemeinschaftlicher Inventarkauf, Starthilfe für bäuerliche Selbsthilfeorganisationen, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte

■ Betriebshilfe

Soziale Begleitmassnahmen

Die Betriebshilfe wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt und dient dazu,eine vorübergehende,unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen indirekten Entschuldung.

Im Jahr 2004 wurden in 371 Fällen insgesamt 31,2 Mio.Fr.Betriebshilfedarlehen ausbezahlt.Das durchschnittliche Darlehen betrug 84'030 Fr.,die Rückzahlungsdauer betrug im Mittel 10 Jahre.

162 Fälle mit insgesamt 4'237'000 Fr.betreffen zinslose Darlehen basierend auf der Verordnung vom 5.November 2003 über Massnahmen in der Landwirtschaft auf Grund der Trockenheit im Jahr 2003 (Trockenheitsverordnung).Diese Massnahmen waren bis zum 31.Dezember 2004 befristet.

Betriebshilfedarlehen 2004

Umfinanzierung bestehender Schulden15221,9 Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Belastung575,1 Trockenheitsbedingte Betriebshilfedarlehen1624,2

Total37131,2

Quelle:BLW

Der seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufnete Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen rund 202,2 Mio.Fr.Im Jahr 2004 wurden den Kantonen 8,814 Mio.Fr.neu zur Verfügung gestellt.Diese sind an eine angemessene Leistung des Kantons gebunden,die je nach Finanzkraft 20 bis 80% des Bundesanteils beträgt.Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt.

■ Umschulungsbeihilfen

Die Umschulungsbeihilfe ist eine neue soziale Begleitmassnahme und erleichtert ab 2004 für selbständig in der Landwirtschaft tätige Personen den Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf.Sie beinhaltet Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskostenbeiträge für Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter,die das 52.Altersjahr noch nicht beendet haben.Die Gewährung einer Umschulungsbeihilfe setzt die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus.Im Berichtsjahr wurden für vier Fälle Beiträge im Umfang von 401'400 Fr.zugesichert.Die Umschulungsdauer beträgt,je nach Ausbildung,ein bis drei Jahre.In allen vier Fällen wird der Betrieb längerfristig verpachtet. Die erste Teilauszahlung der 2004 zugesicherten Beiträge wurde 2005 getätigt.

190 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
BestimmungFälleBetrag AnzahlMio.Fr.

■ Neue Gesetzesbestimmung mit AP 2007

Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen Produkten

Das Parlament hat in den Beratungen zur Agrarpolitik 2007 eine neue Gesetzesbasis beschlossen,welche eine «Unterstützung von Projekten zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten» ermöglicht (Art.93 Abs.1 Bst.c LwG).Damit soll die regionale Ausrichtung der Agrarpolitik und der Beitrag der Landwirtschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums verstärkt werden. Als Einschränkung gilt,dass «die Landwirtschaft vorwiegend beteiligt ist».Die Unterstützung bedingt eine Co-Finanzierung zwischen Bund und Kantonen,da der 5.Titel des LwG (Strukturverbesserungen) auch mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) eine Verbundaufgabe bleibt.

Die neue Gesetzesbestimmung wurde unter den Strukturverbesserungen eingegliedert,weist aber auch Berührungspunkte zu bestehenden Förderinstrumenten auf, namentlich zur regionalen Absatzförderung (Art.12 LwG),zu regional ausgerichteten Ökomassnahmen sowie zur Regionalpolitik.Um die offenen Fragen betreffend die Abstimmung dieser Förderbereiche zu klären,wurden im Hinblick auf die Umsetzung auf Stufe Verordnung verschiedene Aktivitäten lanciert.

Zusammen mit dem für die Regionalpolitik zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und dem Amt für Landwirtschaft,Vermessung und Strukturverbesserungen des Kantons Graubünden hat das BLW eine «Regionsanalyse» und eine «Bedürfnisanalyse» in Auftrag gegeben.Die Forschungsarbeiten wurden Ende 2004 abgeschlossen und sind auf der Homepage des BLW (Rubrik News > Studien und Evaluationen, www.blw.admin.ch/news/publikationen) einsehbar.

■ Regionsanalyse

BHP Hanser und Partner hat in der Regionsanalyse in Zusammenarbeit mit dem Institut für Agrarwirtschaft (IAW) der ETH Zürich die branchenübergreifenden Verknüpfungen und die Entwicklungspotenziale von peripheren Regionen am Beispiel des Bleniotals im Kanton Tessin untersucht.Aus der Analyse leiten die Autoren der Studie sieben Erfolgsfaktoren für die Umsetzung von Art.93 Abs.1 Bst.c LwG ab:

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 191 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Bedürfnisanalyse

Markt: Die Projekte müssen mittel- bis langfristig selbst tragfähig sein;Marktchancen müssen ins Zentrum gerückt werden.

Anschubfinanzierung: Keine Dauerfinanzierung von der öffentlichen Hand;die Mittel sind für eine «Initialzündung» zu verwenden.

Branchenübergreifende Strukturen: Synergien müssen genutzt werden.

Diversifizierung: Das Angebot (Produkte und Dienstleistungen) muss überregional abgestimmt werden.

Know-how: Häufig sind Projektideen vorhanden;der Engpass besteht aber in der Konkretisierung des Projektes.

Umsetzung: Die erfolgreiche Umsetzung steht im Zentrum.

Trägerschaft: Für die Projekte ist eine lokale Trägerschaft notwendig.

In der Bedürfnisanalyse wurden laufende und abgeschlossene Gesamtmeliorationen im Unterengadin und im Val Müstair des Kantons Graubünden untersucht mit dem Ziel, die Bedürfnisse der Region zu erfassen.Die Untersuchungen wurden durch eine Arbeitsgemeinschaft unter Führung des Beratungsbüros emac und Mitarbeit des Ingenieurbüros Kindschi und des IAW der ETH Zürich durchgeführt.Zur regionalen Abstützung diente eine lokal verankerte Begleitgruppe.

Als Synthese aus den Analysen schlagen die Autoren der Bedürfnisanalyse ein Zielbeurteilungsverfahren vor,das die Überprüfung erlaubt,inwieweit konkrete Projektziele den regionalen Entwicklungszielen entsprechen bzw.mit diesen gekoppelt werden können.Diese Konformitätsprüfung beruht auf der Idee einer Zielmatrix,indem die Projektziele den allgemeinen Regionalzielen gegenübergestellt und die Zielkombinationen nach verschiedenen Kriterien (Zielunterstützung,Zielkonflikt,räumliche und sachliche Wirkungsbereiche,beeinflussbare Systemvariablen) beurteilt werden. Voraussetzung ist,dass eine Region ihre Ziele für eine zukünftige Entwicklung in Form eines Zielsystems definiert hat.Dieses sollte gemäss dem Prinzip der Nachhaltigkeit in wirtschaftliche,soziale und umweltrelevante Ziele hierarchisch und thematisch gegliedert sein.Gleiches gilt für die Definition der Projektziele.

192 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Empfehlungen aus den Analysen

Die Regionsanalyse brachte klar zu Tage,dass es in den Regionen primär an Know-how fehlt,um ein Projekt umsetzungsreif zu konkretisieren.Dazu dient ein fundierter Businessplan mit der Darlegung von Produktideen,Marktchancen,betriebswirtschaftlichen Analysen,Finanzierungsmöglichkeiten etc.Die Autoren schlagen vor,die Weiterentwicklung von Projektideen zu fördern,indem ein Coaching angeboten wird. Akteure aus peripheren Regionen sollen eine Projektidee einreichen,diese überprüfen lassen und ein Coaching beantragen können.Die professionelle Begleitung der Projektentwicklung soll dazu beitragen,dass die Akteure in der Lage sind,die nötigen Vorabklärungen für die Umsetzung der Projektidee voranzutreiben.Im Anschluss an die zeitlich befristete Begleitung soll ein Fachgremium den Businessplan überprüfen und ein Qualitätsattest ausstellen,das für die Projektqualität und den Businessplan bürgt und als Ausweis für allfällige Kapitalgeber dienen kann.

Die Autoren der Bedürfnisanalyse leiten aus den Untersuchungen folgende Empfehlungen ab:

–Die Anwendungsmöglichkeiten für Art.93 Abs.1 Bst.c LwG müssen sich auf klare Entscheidungs- und Beurteilungskriterien stützen.Wichtig ist,dass das «BottomUp» Prinzip beibehalten wird und ein Abgleich mit den Zielen der Regionalentwicklung erfolgt.

–Für die formelle Umsetzung werden verschiedene Ergänzungen in der Strukturverbesserungsverordnung vorgeschlagen.Die Ausführungsbestimmungen sollen möglichst eng auf die Absatzförderung abgestimmt werden.Das vorgeschlagene Ablauf- und Entscheidungsschema erlaubt,zukünftige Beitragsgesuche zum neuen Gesetzesartikel auf Grund verschiedener Kriterien zu beurteilen.Dabei sollen Synergien zwischen bisherigen Instrumenten der Strukturverbesserungen (Art.93 LwG) und der Absatzförderung (Art.12 LwG) genutzt werden.

–Das Instrument der integralen Meliorationen weist bereits in der heutigen Form eine grosse Wirkung für die Regionalentwicklung auf.Diese Stärke ist gezielt auszunutzen und auszubauen.Das Pflichtenheft einer integralen Melioration könnte beispielsweise mit einer Marktanalyse (als Bestandteil der landwirtschaftlichen Planung) ergänzt werden.

193 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Pilotprojekte Brontallo TI und St.Martin VS

Neben den Forschungsarbeiten hat das BLW in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Kantonen Pilotprojekte im Tessin (Brontallo,Lavizzara) und im Wallis (St.Martin,Val d’Hérens) gestartet,um auch praxisorientierte Erfahrungen sammeln zu können.Die zentrale Zielsetzung beider Pilotprojekte besteht in der Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft,indem das agrotouristische Angebot und die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte ausgebaut werden.Flankierend sollen ökologische Anliegen wie die Aufwertung und Pflege der Kulturlandschaft, Vernetzungen und die Förderung der Artenvielfalt realisiert sowie ländliches Kulturgut erhalten werden.Die für die Umsetzung der Ziele notwendigen Massnahmen sind konzeptionell aufeinander abgestimmt und in einer Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton gebündelt,welche im Jahr 2004 unterzeichnet werden konnte.Bei der Umsetzung wird das Controlling eine wichtige Rolle einnehmen.Durch den Bund und den Kanton sollen jährliche Zwischenevaluationen vorgenommen werden.Nach Ablauf der Programmdauer von vier Jahren wird eine Schlussevaluation erfolgen.

■ Ausführungsbestimmungen

Die Erkenntnisse aus den Forschungsarbeiten und den Pilotprojekten bilden die Basis für die Ausgestaltung der Ausführungsbestimmungen zu Art.93 Abs.1 Bst.c LwG.Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des laufenden Reformprozesses zur Agrarpolitik 2011 und wird Anpassungen in der Strukturverbesserungsverordnung bedingen.Dabei werden verschiedene Anforderungen und Bedingungen festzulegen sein,insbesondere betreffend lokale Initiative,vorwiegend landwirtschaftliche Beteiligung,Wertschöpfungspotenzial,Wirtschaftlichkeit nach Abschluss der öffentlichen Unterstützung,Abstimmung und Koordination mit der Regionalentwicklung und integrales Konzept der Massnahmen.

Parallel zur Umsetzung von Art.93 Abs.1 Bst.c LwG wird im Rahmen der Agrarpolitik 2011 auch der Vorschlag aus der Regionsanalyse aufgegriffen und konkretisiert: abgestützt auf die Rechtsbestimmungen der landwirtschaftlichen Beratung soll die Projektentwicklung bereits in der Phase der Vorabklärungen mit einem finanziellen Beitrag an eine professionelle fachliche Begleitung (Coaching) unterstützt werden können.Die Hilfe soll allen gemeinschaftlichen Projektinitiativen mit landwirtschaftlicher Beteiligung und regionaler Ausstrahlung offen stehen.Damit soll ein Anreiz geschaffen werden,dass die Markt- und Realisierungschancen in einer frühen Phase kompetent und vertieft abgeklärt sowie sämtliche Potenziale einer Region im Rahmen integrierter Projekte ausgelotet und gebündelt werden.

194 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Schmerzhafte Konsequenzen

2.3.2 Forschung,Gestüt,Beratung,Berufsbildung,CIEA

Landwirtschaftliche Forschung

Das Budget 2004 der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten (Agroscope) belief sich netto auf rund 110 Mio.Fr.Als Folge des Entlastungsprogramms und der Aufgabenverzichtsplanung des Bundes muss Agroscope ab 2008 im Vergleich zu 2004 rund 12 Mio.Fr.einsparen.Aus diesem Grund ist Agroscope gezwungen,bis 2008 über 100 Stellen abzubauen.Auf Entlassungen soll wenn möglich verzichtet werden.Wegen den Sparmassnahmen baut Agroscope bisher erbrachte Leistungen ab.

Die Forschungsanstalten vermindern ihre Ausgaben seit Jahren.Bisher gelang es,mit strukturellen Änderungen und Effizienzsteigerungen Kostensenkungen zu erreichen. Schmerzhaft ist nun die Reduktion von über 100 Arbeitsstellen.Wegen der Budgetkürzungen gibt Agroscope bisher erbrachte Leistungen und Tätigkeiten auf,reduziert sie oder gibt sie an Dritte weiter.Die Forschungsanstalten können nicht mehr alle von ihren Kunden erwarteten Leistungen erbringen.Mit dem Stellen- und Leistungsabbau verlieren die Forschungsanstalten an Erfahrung und Wissen.Für junge Akademiker sinken die Chancen für den Einstieg in die Forschung.Trotz den Einsparungen will Agroscope weiterhin erstklassige Forschung gewährleisten.

Der laufende Fusionsprozess – drei statt sechs Forschungsanstalten – wurde bereits durch Budgetkürzungen ausgelöst.Agroscope optimiert die Abläufe.In der Forschung werden Bereiche an einem Standort zusammengefasst und Arbeitsstellen teilweise nicht mehr besetzt.Die Fusionen leisten ihren Teil zu den geforderten Einsparungen.

■ Auf GVO-Züchtungen verzichten

Künftig verzichtet Agroscope auf die Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO).Agroscope will jedoch weiterhin Beiträge in der Risikoforschung und der Technologiefolgen-Abschätzung leisten.Agroscope reduziert ebenfalls die Obstzüchtung und fokussiert diese auf die Apfelzüchtung.Zudem wird die Versuchskäserei Moudon geschlossen.Die Käsereiversuche werden an den Standorten Liebefeld und Uettligen (BE) konzentriert.

Einen Abbau werden auch die Leistungen im Feldbau erfahren.Darunter fallen Feldversuche und Laboranalysen für Pflanzenernährung,Pflanzenbau und -qualität.Die Anzahl Versuche und die Anzahl Analysen werden auf das Notwendigste reduziert.Im Futterbau verzichtet Agroscope teilweise auf aufwändige botanische Analysen.Die Zahl bearbeiteter Pflanzen in der Futterpflanzenzüchtung wird kleiner.Ausserdem werden weniger Ressourcen im landwirtschaftlichen Umweltschutz eingesetzt.Dies bedeutet z.B.,dass Untersuchungen von Ackerböden und die Forschung zum Umweltverhalten von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden.

Auch die Agrartechnik ist von der Aufgabenverzichtsplanung betroffen,so die Arbeiten rund um die Bodenbelastung durch landwirtschaftliche Maschinen.Stark zurückgenommen werden zudem verfahrenstechnische Untersuchungen des Anbaus und der Ernte von Ackerkulturen.

195 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Gemeinsam profitieren

Die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten arbeiten eng mit institutionellen Partnern zusammen.Ob Lehre,gemeinsamer Vollzug oder Einbezug der Praxis:Aus den Kooperationen ergibt sich ein intensiver Wissensaustausch.Infrastrukturen werden gemeinsam genutzt und dadurch Kosten eingespart.

Über 80 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Agroscope haben Lehraufträge an Schweizer Hochschulen.Mitarbeitende der Forschungsanstalten betreuen Doktor-, Diplom- und Semesterarbeiten.Zudem bilden sie Doktoranden aus – rund 50 per Ende 2004.An der ETH Zürich betreuen Mitarbeitende aller Forschungsanstalten Lehrveranstaltungen in den jeweiligen Fachbereichen.

Auch mit ausländischen Universitäten bestehen Kooperationen.Z.B.arbeitet Agroscope FAL Reckenholz bei der Biosicherheit mit der Universität Newcastle (England) zusammen.Die beiden Partner erforschen transgene Pflanzen,die an der Universität Newcastle hergestellt wurden.Spezielle molekulare Untersuchungen führt die FAL in Newcastle durch.Zwischen Agroscope FAW Wädenswil und der Cornell University aus New York besteht ein Memorandum of Understanding.Ein FAW-Forscher hat eine Gastprofessur an der Cornell University.Weiter laufen eine gemeinsame Doktorarbeit sowie verschiedene Forschungsarbeiten.

Die Vorteile der Zusammenarbeit liegen auf der Hand:Angewandte wissenschaftliche Aufgabenstellungen werden zwischen den Mitarbeitenden der Hochschulen und von Agroscope diskutiert und oft gemeinsam bearbeitet.Ein wertvolles Beziehungsnetzwerk entsteht.Vom Wissensaustausch profitieren alle Beteiligten.

■ Am Puls der Zeit

Diese Vorteile gelten auch für die Zusammenarbeit mit Fachhochschulen.Z.B.besitzen rund 20 Forscherinnen und Forscher von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) Lehraufträge oder betreuen Diplom- und Semesterarbeiten an der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft (SHL) in Zollikofen (BE).

Traditionelle Kooperationen mit Fachhochschulen bestehen auch zwischen der FAW und der Hochschule Wädenswil (HSW) sowie zwischen Agroscope RAC Changins und den Ingenieurschulen von Changins (EIC) und von Lullier.

■ Gegenseitig Infrastruktur nutzen

Neben der fachlichen Zusammenarbeit geht es auch um die gegenseitige Nutzung von Infrastruktur.So betreut die FAW die Obstanlagen der HSW.Weiter legten die beiden Nachbarn FAW und HSW ihre Werkstätten und Bibliotheken zusammen.

Auch in Changins nutzen die Nachbarn RAC und EIC gemeinsame Räumlichkeiten wie Kellerei,Bibliothek,Wäscherei,Aula,Restaurant und die gemeinsamen Versuchsfelder für den Weinbau.Die beiden führen zusammen Informationstage wie die Agrovina oder Tage der offenen Tür durch.

196 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Forschung und Vollzug

Eine langjährige Partnerschaft verbindet auch ALP und das Landwirtschaftliche Institut (LIG) (FR).Die beiden nutzen gegenseitig Felder,Tiere und den biologisch geführten Landwirtschaftsbetrieb in Sorens (FR).Eine ähnliche Lösung praktizieren auch die Landwirtschaftsschule Châteauneuf (VS) und das Centre des Fougères der RAC in Conthey.

Dank den Kooperationen FAW/HSW,RAC/EIC und ALP/LIG können erheblich Kosten eingespart werden.

Eine besondere Art der Zusammenarbeit besteht zwischen Agroscope FAT Tänikon und dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET).Bei der FAT ist das Zentrum für tiergerechte Haltung,Wiederkäuer und Schweine,angesiedelt,das neben der Forschung den Vollzug des Tierschutzgesetzes unterstützt.Es ergeben sich dabei wertvolle Synergien zur FAT-Forschung in der Nutztierhaltung.

Mit der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) aus Dübendorf kooperiert die FAT ebenfalls.Die EMPA delegiert die Leistungs-,Verbrauchsund Emissionsmessungen (Abgasqualität) von Traktoren an die FAT.Die EMPA ihrerseits unterstützt die FAT mit ihrer Messtechnik,z.B.bei der Partikelmessung in Abgasen oder bei der Erfassung der Feinstaubentwicklung aus Stallsystemen.

■ Wissensaustausch mit der Praxis

Eine Partnerschaft verbindet die FAL mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau aus Frick (FiBL).FAL und FiBL tauschen fachliche Informationen aus,gleichen ihre Methoden ab und unterstützen einander in Projekten.

FAL,FAT und ALP arbeiten auch eng mit dem Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum (LBBZ) aus Schüpfheim (LU) zusammen.Auf dem LBBZ-Gutsbetrieb Burgrain werden in einem Langzeitversuch verschiedene Ackerbausysteme miteinander verglichen.Die FAL unterstützt dabei das LBBZ mit Spezialerhebungen zu verschiedenen Bodenparametern sowie zur Biodiversität und erstellt Energiebilanzen.

Die FAL profitiert vom intensiven Kontakt mit der Praxis,mit der Beratung und dem Unterricht.Die FAT unterstützt dabei beratend die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der Anbausysteme.ALP überprüft mit dem LBBZ ein alternatives FreilandHaltungssystem mit Schweinen,wobei das LBBZ die Fragen der Wirtschaftlichkeit und ALP produktionstechnische Aspekte dieses Systems bearbeitet.Gleichzeitig beteiligt sich ALP am Kuhtypenprojekt.

Im «Centre des Fougères» der RAC befasst sich das Forschungszentrum Médiplant,ein von mehreren interessierten Partnern getragener Verein,mit der Domestikation und der Züchtung von Heil- und Gewürzpflanzen.Die RAC stellt Médiplant ihre Infrastruktur wie Labors,Gewächshäuser und Felder zur Verfügung.Vom Wissensaustausch profitieren Médiplant- und RAC-Forschende.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 197 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

Nationalgestüt

Seit einigen Jahren ist ein Aufschwung der Pferdehaltung in ländlichen Gebieten zu beobachten,vor allem in den Bergregionen und in Stadtnähe.Als naturnaher und umweltfreundlicher Produktionszweig spielt die Zucht und die Haltung von Pferden, vor allem der Freibergerrasse,eine immer wichtigere Rolle bei der Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten,sowie für die regionale Entwicklung und die dezentrale Besiedlung.Zwar gibt es heute mehr Pferdehalter,aber deren Kenntnisstand ist zurückgegangen,insbesondere bezüglich Rentabilität,Haltungsbedingungen und Beachtung der natürlichen Bedürfnisse der Tiere.

Das schweizerische Nationalgestüt ist ein auf nationaler und internationaler Ebene anerkanntes Kompetenzzentrum.Es bietet Dienstleistungen in den Bereichen Genetik und Bildung an,mit dem Ziel,die Wettbewerbsfähigkeit des Produktionszweigs und das Wohlbefinden der Pferde nachhaltig zu fördern.Im Rahmen von Projekten der angewandten Forschung entwickelt es Techniken und Methoden für die Pferdezucht und -haltung,die es selber anwendet und auch interessierten Kreisen zur Kenntnis bringt.

Diese logistische und technische Unterstützung bedingt die Vermittlung professioneller Kenntnisse und sehr spezifischer Informationen.Das Dokumentationszentrum und das Beratungsbüro des Gestüts gewinnen somit an Bedeutung,indem sie eine grosse Auswahl an Dokumenten und Publikationen zur Verfügung stellen,die aktuelle Fragestellungen der Zucht und der Pferdehaltung behandeln,wie etwa die Förderung der Freibergerrasse,die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung von Massnahmen zum Wohlbefinden der Pferde im ländlichen Raum.Die praktischen Kenntnisse kommen den Züchtern und Tierhaltern zugute,die am Ausbildungszyklus Equigarde® teilnehmen oder sich an das Beratungsbüro wenden.Die wissenschaftlichen Informationen werden für Forschungsprojekte des Gestüts verwendet,die zu seinen strategischen Aufgaben gehören.In Zusammenarbeit mit den Pferdezuchtverbänden verwaltet das Zentrum auch Dokumente über den Ursprung der in der Schweiz gezüchteten Pferde.

198 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
■ Dokumentationszentrum und Beratungsbüro im Nationalgestüt

Landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung

Der Bund gewährt Finanzhilfen für die Beratung.Diese machen bei den Beratungsdiensten im Durchschnitt 20 bis 25% und bei der Schweizerischen Vereinigung für Beratung in der Landwirtschaft (SVBL) rund 55% der Aufwendungen aus.Die SVBL trägt die beiden Beratungszentralen in Lindau ZH (LBL) und in Lausanne (SRVA).

Ausgaben für die Beratung 2004

EmpfängerBetrag

Mio.Fr.

Landwirtschaftliche Beratungsdienste der Kantone8,3

Bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratungsdienste der Kantone0,8

Spezial-Beratungsdienste landwirtschaftlicher Organisationen0,8

Schweizerische Vereinigung für Beratung in der Landwirtschaft8,4

Total18,3

Quelle:Staatsrechnung

199 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Neue Leistungsvereinbarung mit der SVBL

Ende 2004 unterzeichneten das BLW und die SVBL die neue Leistungsvereinbarung 2006 bis 2007.Inhaltlich verlängert sie im Wesentlichen den Auftrag an die beiden Beratungszentralen LBL und SRVA,in den fünf definierten Produkten weiterzuarbeiten, in welche die Leistungen der Zentralen aufgegliedert sind:

ProduktBeschreibung der wichtigsten Leistungen

Grundlagenbeschaffung und Methodenentwicklung

Einführung,Qualifizierung und Weiterbildung der Beratungskräfte

Information,Dokumentation, Hilfsmittel,Informatik

Erprobte Methoden und aktuelle Datengrundlagen sind als Rohstoff für verschiedene Produkte vorhanden.Aktuelle Praxisdaten werden erhoben und ausgewertet,sofern sie nicht schon verfügbar sind,und erlauben Kontakte zu Praxis- und Beratungsgruppen.

Die Beratungszentralen bieten ein breites Einführungs- und Weiterbildungsprogramm an. Sie fördern die Qualifizierung der Beratungskräfte.

Ein breites Informations-,Dokumentations- und Hilfsmittelangebot in den Fachbereichen und speziell in Unternehmens- und Haushaltführung wird für Beratungskräfte bereitgestellt,das möglichst so konzipiert ist,dass es auch direkt auf den Bauernbetrieben eingesetzt werden kann.Softwareprodukte sollen in erster Linie die Leistungsfähigkeit der Beratungskräfte erhöhen.

Direkte Unterstützung von Beratungsdiensten,Branche und Regionen

Koordinationsnetzwerke (initiieren,managen,mitmachen)

Die Beratungszentralen stellen auf Anfrage gegen angemessene Bezahlung der Leistung für Beratung,Berufsbildung,Organisations- und Teamentwicklung befristet Spezialwissen und Problemlösungskapazität zur Verfügung.Sie unterstützen Projekte in der Startphase, die im aktuellen öffentlichen Interesse liegen.

Auf Anfrage bzw.in Absprache mit den Verantwortlichen oder Beteiligten übernehmen die Beratungszentralen innerhalb des landwirtschaftlichen Wissenssystems Netzwerkfunktionen.

Wie bei FLAG (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget),das der Bund intern verwendet,gibt es auch hier zu jedem Produkt mehrere Ziele,jedes mit Indikatoren und Standards (Messgrössen) versehen.Diese helfen Ende Jahr festzustellen,ob und in welchem Ausmass die Ziele erreicht wurden.Dadurch erhält das BLW Informationen über den Einsatz seiner Geldmittel und die Zentralen verschaffen sich einen Überblick über den Absatz und die Qualität ihrer Leistungen.Die Resultate aus den ersten drei Jahren,in denen mit diesem FLAG-Werkzeug gearbeitet wird,sind sehr zufrieden stellend.

Die neue Leistungsvereinbarung gilt für die Jahre 2006 und 2007.Danach wird sie in den üblichen Vier-Jahres-Rhythmus überführt,der z.B.beim Leistungsauftrag für Agroscope oder bei der Vereinbarung mit dem FiBL zur Anwendung kommt.Wegen den Sparmassnahmen des Bundes stehen für die SVBL jährlich nur noch 8 Mio.Fr.zur Verfügung,gegenüber 8,4 Mio.Fr.während zehn Jahren vorher.

200 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

Landwirtschaftliche Berufsbildung

Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG),das ab 1.Januar 2004 in Kraft getreten ist,trägt dem markanten Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung und ist bestrebt, neue,differenzierte Wege der beruflichen Bildung,sowie eine grösstmögliche Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem zu erreichen.Anstelle der bisherigen Aufwandsubventionierung tritt neu ein System von leistungsorientierten Pauschalen,welches auch aus finanzieller Sicht eine stärkere Zusammenarbeit der drei Partner fordert.Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstützt die landwirtschaftliche Berufsbildung mit jährlich ca.10 Mio.Fr.

Das neue Gesetz überträgt die Verantwortung für den Inhalt der geregelten Ausbildungen (Lernziele) und deren Ausrichtung auf die Bedürfnisse und Erwartungen des Arbeitsmarktes an die national tätigen Organisationen der Arbeitswelt (OdA).

Die Berufsorganisationen in den Bereichen Landwirtschaft,biologische Landwirtschaft, Gemüse-,Obst- und Weinbau,Oenologie und Geflügelzucht haben im Frühjahr 2005 die für die Berufsbildung verantwortliche Dachorganisation gegründet.Zusammen mit den Vertretern der kantonalen Berufsbildungsämter und dem BBT unterziehen sie die berufliche Grundbildung in den genannten Bereichen einer Totalrevision.Es soll eine attraktive und umfassende Ausbildung angeboten werden,die eine maximale Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Berufszweigen und eine optimale Nutzung der Ressourcen ermöglicht,ohne dass die einzelnen Berufsgattungen ihre Identität verlieren.Die neuen Verordnungen und Anhänge sollen am 1.Januar 2008 in Kraft treten und ab Schulbeginn im folgenden Herbst zur Anwendung kommen.

Auch bei den Berufen der Pferdezucht und -haltung hat eine Reform eingesetzt. Mehrere in diesem Bereich tätige Verbände haben bei der verantwortlichen Vereinigung ihr Interesse dafür bekundet.Die OdA ist gegründet und hat den offiziellen Reformprozess diesen Sommer lanciert,damit die Gesetzestexte am 1.Januar 2008 in Kraft gesetzt werden können.

201 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
■ Neue Aufgaben und Verantwortung für die Berufsverbände

■ Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen

Für die Durchführung einer eidgenössischen Berufs- oder Höheren Fachprüfung bilden die entsprechenden OdA eine Trägerschaft.Die Prüfungsordnungen regeln die Zulassungsbedingungen,Lerninhalte,Qualifikationsverfahren,Ausweise und Titel.Sie unterliegen der Genehmigung durch das BBT.

Die Anpassung aller Berufs- und Höheren Fachprüfungen wird spätestens bei einer Überarbeitung oder bei einer Neueingabe umgesetzt.Bei einem Revisionsantrag oder einer Neueingabe einer Prüfungsordnung werden auch alle bereits vorhandenen Prüfungsordnungen,welche sich mit der erstgenannten im Fachgebiet wesentlich überschneiden,in Betracht gezogen.Im Bereich Landwirtschaft werden die Prüfungsordnungen,welche momentan in Bearbeitung sind,gemäss den neuen gesetzlichen Grundlagen genehmigt werden können.

Die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien im gesamten Bereich der Landwirtschaft sind nun im Anhang 4 (Land- und Waldwirtschaft) der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen geregelt.Sämtliche Bildungsgänge beruhen auf Rahmenlehrplänen.Diese werden von den Bildungsanbietern im Zusammenhang mit den Organisationen der Arbeitswelt entwickelt und erlassen.Das BBT genehmigt sie auf Antrag der eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen.

202 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Bildungs- und Beratungsbedürfnisse erkennen und darauf reagieren?

Centre international d’études agricoles (CIEA)

Im Auftrag des BLW und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) plant und realisiert das CIEA (Internationales Studienzentrum für Bildung und Beratung im ländlichen Raum) seit vielen Jahren Bildungsangebote für Fachleute der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes.Die Teilnehmenden stammen gut zur Hälfte aus Entwicklungsländern.Direktor und Geschäftsführerin des CIEA orientieren sich dabei besonders an den aktuellen Problemen im Bildungswesen und an den wichtigsten Bedürfnissen der Zielgruppen.

■ Das CIEA am Puls der Zeit

Welche Probleme,Fragestellungen stehen zurzeit im Vordergrund? Es sind dies:

–die Veränderung von Bildung- und Beratungsbedürfnissen;

–die Weiterentwicklung der Qualität von Bildung und Beratung;

–das Analysieren und Implementieren neuer methodisch-didaktischer Trends;

–die Veränderung der Rahmenbedingungen zur Organisation und Leitung von Bildungsinstitutionen;

–die Entwicklung neuer Bildungskonzepte im Hinblick auf die Veränderung im ländlichen Raum an verschiedenen Orten der Welt.

■ Die Hauptaktivitäten des CIEA

Das CIEA kann mit verschiedenen Massnahmen auf diese Bedürfnisse reagieren:

–planen und durchführen von Weiterbildungsangeboten für verschiedene Zielgruppen (z.B.Leitungspersonen von Beratungs- oder Bildungsinstitutionen,Lehrpersonen und Entscheidungsträger im landwirtschaftlichen Bildungswesen);

–beitragen zum Dialog und zum Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum (z.B.zwischen Bauernfamilie und Bildungsverantwortlichen);

–bereitstellen von Informationen und eines Netzwerkes von Fachleuten zu Bildungsund Beratungsfragen im ländlichen Raum.

■ Aktuelle Projekte des CIEA

Konkret werden im Jahr 2005 drei aktuelle Projekte geplant oder realisiert: –ein Weiterbildungsseminar für Schuldirektoren,Lehrpersonen und Entscheidungsträger aus lateinamerikanischen Ländern; –ein Workshop zur Analyse der Bildungsbedürfnisse im ländlichen Raum Westafrikas; –die Jubiläumsveranstaltung 50 Jahre CIEA,welche im Jahr 2006 in Grangeneuve durchgeführt wird.

Mit all diesen Aktivitäten hilft das CIEA gezielt mit,Bildungs- und Beratungsangebote für die Landwirtschaft weiter zu entwickeln und zu verbessern.

203 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Bilaterales Agrarabkommen mit der EU: Anerkennung von Sortenkatalog und Zertifizierung

2.3.3 Produktionsmittel

Saat- und Pflanzgut

Im Agrarabkommen,das seit dem 1.Juni 2002 in Kraft ist,wurde die gegenseitige Anerkennung für das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial ausgehandelt.Die EU ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner in diesem Bereich.Der Abbau der technischen Handelshemmnisse bietet der Schweizer Landwirtschaft den Zugang zu einem viel breiteren Angebot an Sorten von Acker- und Futterpflanzen.Seit dem 5.Juli 2004 sind alle Arten in Bezug auf die Sortenzulassung und Saatgutanerkennung als gleichwertig anerkannt.

Anhang 6 des Agrarabkommens mit der EU regelt die Anerkennung im Bereich Vermehrungsmaterial von Kulturpflanzen der Landwirtschaft,des Gartenbaus,des Zierpflanzenbaus und des Weinbaus.Er beinhaltet insbesondere Regeln für die Anerkennung der Rechtsvorschriften und Bescheinigungen (z.B.Etiketten),für das Vorgehen zur Angleichung der Rechtsvorschriften und für die Einfuhr von Material aus Drittländern (andere Länder als Mitglieder der EU).Die Anlagen zum Anhang 6 bezeichnen den Status der betroffenen Rechtsvorschriften,die Kontroll- und Anerkennungsstellen und die Liste der Drittländer.

■ Sortenkatalog

In der Schweiz sind momentan 520 Sorten im Nationalen Sortenkatalog aufgenommen.Mit der Anerkennung des Gemeinsamen Sortenkataloges der Europäischen Gemeinschaft haben Schweizer Landwirte Zugang zu weiteren rund 16’000 Sorten aus dem ganzen EU-Raum.Damit der Landwirt aus diesem grossen Angebot die für Schweizer Bedingungen besten Sorten auswählen kann,erarbeiten die verschiedenen Branchenorganisationen aufgrund der Versuchsergebnisse der Forschungsanstalten die Empfohlenen Sortenlisten.

Anzahl zugelassene Sorten – Schweiz und EU

ArtSchweizEUCH in % EU

Weizen441 2543,5

Dinkel101855,6

Mais473 6621,3

Kartoffeln361 0123,6

Italienisches und Westerwoldisches Raigras313179,8

Rotklee2516615,1

Raps36730,5

Quellen:Nationaler Sortenkatalog,BLW;Gemeinsamer Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, Amtsblatt der Europäischen Union – Stand März 2005

204 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Saatgutanerkennung

Die gegenseitige Anerkennung ermöglicht es auch den Schweizer Züchtern oder Zuchtfirmen,welche ihre Sorten in der Schweiz prüfen lassen,ihre im Nationalen Sortenkatalog eingetragenen Sorten europaweit in Verkehr zu bringen.Diese Exportmöglichkeit wird denn auch z.B.bei hochstehenden Futterbaumischungen oder bei Brotgetreidesorten,die sich durch herausragende Qualitäts- respektive Resistenzeigenschaften auszeichnen,zunehmend genutzt.

Die Anerkennung (Zertifizierung) von Saat- und Pflanzgut beinhaltet die Feldbesichtigung,Laborkontrolle von Mustern und die nach klar definierten Vorgaben durchgeführte Verpackung,Verschliessung und Etikettierung der Vermehrungsposten.Die diesbezüglichen Bestimmungen sind in der Saatgut-Verordnung (SR 916.151) und der Saat- und Pflanzgut-Verordnung des EVD (SR 916.151.1) festgelegt.Diese Verordnungen wurden,neben weiteren vom genannten Anhang 6 des Agrarabkommens betroffenen Rechtsvorschriften,von der EU als gleichwertig mit den entsprechenden EU-Richtlinien anerkannt.Bedingung für die Aufrechterhaltung dieser Anerkennung ist die periodische Angleichung der Rechtserlasse im Falle von Änderungen der Vorschriften der EU oder der Schweiz.

■ Einbezug neuer Bereiche

Die im Abkommenstext verankerte Evolutivklausel verpflichtet die Vertragsparteien,bei Erlass neuer Rechtsvorschriften zu prüfen,ob der neue Bereich in das Abkommen einbezogen werden kann.Die Schweiz strebt im Sinne eines weiteren Abbaus technischer Handelshemmnisse eine Ausweitung auf Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen,Rebpflanzen und Gemüse an.

205 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Phytosanitarische Massnahmen:

Pflanzenpass ersetzt Pflanzenschutzzeugnis

Pflanzenschutz

Seit Ende des 19.Jahrhunderts ist man bemüht,die versehentliche Einschleppung neuer Pflanzenschädlinge und -krankheiten im internationalen Handel zu verhindern. Der internationale Pflanzenhandel wird heute noch durch das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (CIPV) von 1951 geregelt.Darin ist insbesondere für jede Exportsendung von Pflanzenmaterial ein Pflanzenschutzzeugnis vorgeschrieben, aus dem der Pflanzenschutzdienst des Importlandes entnehmen kann,dass der entsprechende Dienst im Exportland die Ware untersucht hat und befand,sie erfülle die phytosanitären Anforderungen des Importlandes.

Vor einigen Jahren wurde dieses Pflanzenschutzzeugnis in Europa durch den Pflanzenpass ersetzt.Dieser wurde 1993 bei der Schaffung des europäischen Binnenmarkts durch die EU eingeführt,als die Warenkontrollen an der Grenze der Mitgliedstaaten entfielen.Der Pflanzenpass beruht auf dem Grundsatz,dass die phytosanitären Kontrollen nicht mehr kurz vor dem Inverkehrsetzen der Pflanzen erfolgen,sondern zu einem angemessenen Zeitpunkt der Vegetationsperiode am Produktionsort.Er ist für bestimmte Pflanzenarten obligatorisch;bestätigt wird damit,dass das betreffende Pflanzenmaterial aus einem Produktionsbetrieb stammt,der von der nationalen Pflanzenschutzorganisation offiziell zugelassen ist und dass die Produktionsparzellen einer phytosanitarischen Kontrolle unterzogen wurden.Ein Pflanzenpass kann nur ausgestellt werden,wenn in den Kulturen des Produktionsbetriebs keine Quarantäneorganismen gefunden wurden.Beim Inverkehrsetzen müssen die Sendungen passpflichtiger Pflanzen über die gesamte Vermarktungskette hinweg mit dem Pflanzenpass versehen sein.Werden Sendungen aufgeteilt oder im Gegenteil zusammengelegt, müssen die Handelspartner,die ebenfalls einer Zulassung bedürfen,einen Austauschpass ausstellen und darüber Buch führen,damit vor allem bei phytosanitären Problemen die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.

■ Harmonisierung der phytosanitarischen Bestimmungen der Schweiz und der EU

In der Schweiz ist der Pflanzenpass seit dem 1.April 2002 für verholzende Pflanzen vorgeschrieben,das heisst für Pflanzenmaterial aus Baumschulen.In einem ersten Schritt wurde er nur in der Schweiz verwendet,wo er insbesondere dazu diente,den Handelsverkehr mit Feuerbrand-Wirtspflanzen zu regeln.Dank des bilateralen Agrarabkommens im phytosanitären Bereich anerkennen die EU und die Schweiz seit dem 1.April 2004 gegenseitig die von ihnen ausgestellten Pflanzenpässe.Die Schweiz dehnte damals die Passpflicht,mit einigen wenigen Ausnahmen,auf alle Pflanzen aus,die ihr auch in der EU unterstehen.Zudem übernahm sie die europäischen Anforderungen an den Import von Pflanzen aus so genannten Drittländern.Diese Harmonisierung hat zur Folge,dass heute die Schweiz in Bezug auf den Handel mit Pflanzenmaterial den EU-Mitgliedern gleichgestellt ist.Dies bedeutet unter anderem, dass nichtpasspflichtige Pflanzen frei gehandelt werden können,wobei Bestimmungen ausserhalb des phytosanitären Bereichs vorbehalten sind.

206 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Zusammenarbeit mit Branchenorganisationen

Betriebe,die passpflichtige Pflanzenmaterialien produzieren und/oder in Verkehr bringen,müssen vom Eidg.Pflanzenschutzdienst zugelassen werden.Die Produktionsparzellen werden mindestens einmal jährlich inspiziert.Die Produzenten sind verpflichtet,in einem Verzeichnis sowohl die Angaben aus den Pflanzenpässen einzutragen,mit denen ihre Pflanzensendungen versehen sind,als auch das Datum und Angaben zu den Empfängern.Dies gilt auch für Handelsunternehmen,die solches Pflanzenmaterial kaufen und wiederverkaufen.Diese müssen zusätzlich in der Lage sein,unverzüglich Informationen zum Ursprung des Materials zu geben,und zu diesem Zweck die Pflanzenpässe aufbewahren.Produzenten,die Pflanzen für den Eigenbedarf produzieren,sind von den Vorschriften des Pflanzenpasses nicht betroffen.

In der Schweiz und in einigen Mitgliedländern der EU wurden Branchenorganisationen mit den amtlichen Kontrollen betraut.Unter Branchenorganisation versteht man eine Organisation,der mindestens zwei Berufsverbände der Branche angeschlossen sind, die eine Beziehung des Typs Lieferant-Kunde unterhalten,damit die Interessen beider Parteien vertreten sind.Solche Organisationen wurden bei der Einführung der von ihnen betreuten Zertifizierungssysteme für Saat- und Pflanzgut gebildet.Sie verfügen also über die notwendigen Strukturen und das erforderliche Wissen,um schweizweit auch die ihnen vom Pflanzenschutzdienst übertragene Aufgabe zu erfüllen.

■ Ausblick

Die Gleichwertigkeit der phytosanitarischen Bestimmungen der Schweiz und der EU ist eine für die gegenseitige Anerkennung unabdingbare Voraussetzung.Die Schweiz muss daher ihre einschlägige Gesetzgebung periodisch überprüfen.Dabei werden die neuen Bestimmungen der EU nicht unbesehen übernommen.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 207 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Landwirtschaft verwertet 50% des produzierten Komposts und Gärgutes

Kompost und Gärgut in der Landwirtschaft

Die Verwendung von Kompost und Gärgut in der Landwirtschaft als Dünger und/oder Bodenverbesserungsmittel ist stark im Zunehmen begriffen.Während Kompost für die landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Verwendung beim BLW angemeldet sein muss,unterstehen Gärgut oder Presswasser (bei der Vergärung von pflanzlichem und tierischem Material anfallendes Wasser) einer Bewilligungspflicht.

In die rund 300 Kompostieranlagen der Schweiz,die jährlich mehr als 100 t biogene Abfälle verarbeiten,wurden im Jahr 2002 728'300 t Grüngut angeliefert.Dies entspricht einer Pro-Kopf-Menge von 103 kg.Das Potential der Einsammlung von Grünabfällen ist heute bei weitem noch nicht ausgeschöpft.Das BUWAL schätzt,dass weitere 650'000 t kompostierungswürdiges Grüngut im Müll landen.

In der Nährstoffbilanz der schweizerischen Landwirtschaft machen Kompost und Gärgut etwas weniger als 10% der gesamten umgesetzten Nährstoffmenge aus.

Der Rotteschwund während der Kompostierung beträgt etwa 45%.Von den verbleibenden 400'000 t Kompost und Gärgut gehen nach Schätzungen des BUWAL rund 50% in die Landwirtschaft.

2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 208
Herkunft und Verwendung biogener Abfälle 2002 Quelle: Schleiss, 2005 Private 38% kompostierbare Abfälle in Anlagen > 100 t/a 728 300 t ca. 55% Kompost 401 000 t 100% öffentl. Dienste 12% 38% öffentliche Sammeldienste 50% ca. 45% Rotteschwund 327 000 t in Form von Wasser und CO2 12% Hobbybereich Landwirtschaft Gartenbau Erdenwerke Rekultivierungen 50%

Während bei der Kompostierung pflanzliches und tierisches Material mit hohem organischen Anteil aerob (unter Luftzutritt) verrottet,unterscheidet sich die Vergärung durch einen vollständig anderen mikrobiologischen Abbau.Sie verläuft anaerob (unter Luftabschluss).Neben Gärgut und Presswasser entsteht Biogas,das zur Erzeugung von elektrischer und Wärmeenergie sowie als Treibstoff genutzt werden kann.

Der Einsatz von Kompost und Gärgut kann mit besonderen Problemen verbunden sein, da die Ausgangsmaterialien heterogen sind.Mangelnde Hygiene,Schwermetalle, organische Schadstoffe oder ungenügende agronomische Eigenschaften (C:N-Verhältnis,pH-Wert,Salzgehalt etc.) können sowohl die Lebensmittelsicherheit,als auch den Schutz des Boden auf lange Sicht beeinträchtigen bzw.in Frage stellen.

Damit die Lebensmittelsicherheit und der Bodenschutz gewährleistet werden kann,hat die Kontrolle der Qualität von Kompost und Gärgut eine hohe Priorität.Eine wichtige Funktion hat dabei die fachlich neutrale und unabhängige Inspektoratskommission.Sie setzt sich aus Vertretern der Branchenverbände,der Fachstellen von Bund (BLW, BUWAL),Kantonen und Forschungsanstalten zusammen.Die Kommission organisiert, begleitet und überwacht die Inspektionen der Anlagen.Sie entwickelt Vorschläge für eine einheitliche Qualitätskontrolle der Branche und dient als Plattform zum Informationsaustausch.Ihren Aktivitäten liegen die Ziele von Umweltschutz,Lebensmittelsicherheit und Arbeitnehmersicherheit zugrunde.

Im Dezember 2004 wurde zudem ein Inspektorat der Kompostier- und Vergärbranche Schweiz gegründet.In dieser Arbeitsgemeinschaft sind alle relevanten Organisationen der Branche vertreten.Damit erhalten die Kantone,die für die Kontrolle der Anlagen verantwortlich sind,die Möglichkeit,eine fachlich unabhängige Organisation mit diesen Aufgaben zu beauftragen.Die Qualitätskontrolle bietet der Landwirtschaft und den anderen Kompostabnehmern die Gewähr,dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualität eingehalten wird.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 209
■ Kontrolle der Qualität von Kompost und Gärgut

■ Wie sicher sind Pflanzenschutzmittel für Bienen?

Pflanzenschutzmittel

In den letzten Jahren wurde zunächst in Frankreich,später aber auch in anderen Ländern über eine beunruhigende Dezimierung der Bienenvölker berichtet.Ab 2002 und verstärkt im Jahr 2003 wurden analoge Beobachtungen auch in der Schweiz zum Thema.Die Medien berichteten wiederholt über ein Bienensterben,und die Sorge um das Wohlergehen der Bienen wurde zum Gegenstand verschiedener parlamentarischer Interventionen.Dabei wurde vor allem auch aus Imker-Kreisen die Meinung vertreten, dass das Bienensterben durch Pflanzenschutzmittel verursacht sei,welche als Beizmittel auf das Saatgut aufgebracht werden.

Die Bienenhaltung nimmt zweifellos wichtige und vielfältige Funktionen in der Landwirtschaft wahr.Das BLW befasst sich deshalb bereits seit mehreren Jahren mit der Ursache und möglichen Lösungen für das Problem des Bienensterbens.Dabei wurde untersucht,ob tatsächlich bestimmte Pflanzenschutzmittel schuld am Bienensterben sind oder andere Ursachen in Frage kommen.Nur so lässt sich die vorschnelle Festlegung auf eine falsche Ursache und eine vermeintliche Lösung,die nicht greift, vermeiden.

■ Prüfung der Pflanzenschutzmittel auf Bienenverträglichkeit

Im Folgenden wird dargelegt,wie bei der Prüfung der Pflanzenschutzmittel vorgegangen wird,um deren Sicherheit für die Bienen zu gewährleisten.Mit diesem Verfahren wurden auch jene Produkte grundsätzlich getestet,welche im Zentrum der Debatte bezüglich Bienensterben stehen.

Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden,wenn sie zugelassen sind.Mit der Zulassungspflicht wird sichergestellt,dass einerseits ein Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht werden kann,wenn dieses zum vorgesehenen Gebrauch geeignet ist,und andererseits sein vorschriftsgemässer Gebrauch keine unannehmbaren nachteiligen Nebenwirkungen hat sowie weder die Umwelt noch Mensch und Tier gefährden kann.Namentlich sind auch detaillierte Studien zur Sicherheit für Bienen ein fester Bestandteil der Zulassungsanforderungen. Falls Bienen durch eine Anwendung gefährdet sind,wird keine Bewilligung erteilt.

Die Versuchsmethoden zur Klärung der Bienengiftigkeit eines Produktes umfassen drei Schritte:

Labortests: Bei den Labortests werden Bienen in einem Käfig einer bestimmten Dosis eines Produktes ausgesetzt.Diese Tests ermöglichen es,die akute Toxizität eines Pestizids durch orale Aufnahme oder durch Kontakt festzustellen.Das Verhältnis zwischen der Toxizität des Produktes und der Gebrauchsdosis erlaubt es,seine Gefährlichkeit für Bienen,das so genannte Risikoverhältnis,vorherzusagen.Zeigen diese Laborversuche,dass absolut kein Risiko für Bienen besteht,steht der Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels unter dem Aspekt der Bienen-Toxizität nichts im Wege. Lassen diese Labortests auf eine mögliche Toxizität des Produktes für Bienen schliessen,so muss ein Versuch durchgeführt werden,der dem praktischen Einsatz schon näher kommt als ein Laborversuch.

2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
210

■ Zentrum für Bienenforschung bei Agroscope LiebefeldPosieux

Zeltversuche: In einem Zelt von rund zehn Quadratmetern Grundfläche wird eine für Bienen attraktive Kultur mit der normalen Gebrauchsdosis des zu prüfenden Produktes behandelt.Ein kleines Bienenvolk wird im Zelt eingestellt.Dann wird die Flugintensität bestimmt und registriert,ob Verhaltensstörungen auftreten und ob und wie viele tote Bienen beim Abflugloch oder im Feld zu finden sind.Bei Insektiziden auf der Basis von Insekten-Wachstumsregulatoren wird dieser Test mit spezifischen Indikatoren für die Entwicklung der Brut erweitert.Auch in diesem Test sind die Bienen dem Produkt stärker ausgesetzt als bei seiner normalen Verwendung,da sie die behandelte Fläche nicht verlassen können.Lassen auch Zeltversuche auf eine mögliche Toxizität des Produktes schliessen,müssen Freiland- oder Grosszeltversuche durchgeführt werden.

Freiland- oder Grosszeltversuche: Hier erfolgt der Test unter Bedingungen,die der landwirtschaftlichen Realität nahe kommen.Die Grosszelte sind aus durchlässiger Kunststoffgaze angefertigt,und die Testfläche enthält sowohl unbehandelte als auch behandelte Zonen.Wiederum wird bestimmt,ob am Flugloch tote Bienen auftreten, und Messungen der Volksstärke erlauben es,mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Völker zu beobachten.Natürlich können bei einer solch gross angelegten Versuchanordnung unkontrollierbare äussere Einflüsse ebenfalls eine Rolle spielen, was die Interpretation der Resultate sehr anspruchsvoll machen kann.

Diese Versuchsmethoden sind international im Kreise von Fachleuten erarbeitet worden und finden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ihre Anwendung, besonders auch in der EU.Sie widerspiegeln also den heutigen Stand von Technik und Wissenschaft und bieten Gewähr,dass die Sicherheit für Bienen nach bestem Wissen und Gewissen geprüft wird,bevor ein Pflanzenschutzmittel auf den Markt gebracht werden darf.

Aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Bienenhaltung wie z.B.die Ursache für das beobachtete Bienensterben werden vom Zentrum für Bienenforschung in Liebefeld bearbeitet.Im konkreten Fall nutzt es sowohl seine direkten Kontakte zu den zuständigen Fachbehörden in Nachbarländern als auch jene zu den Imkerverbänden im Inund Ausland.In diese Ursachenforschung werden auch die Pflanzenschutzmittel einbezogen,aber ebenso eine Reihe anderer Faktoren,die für das beobachtete Bienensterben verantwortlich sein könnten.Bisher gibt es keine Hinweise,dass Pflanzenschutzmittel die Ursache für das Bienensterben sind.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
211

■ Schweizerische Tierzucht hat Tradition

2.3.4Tierzucht

Die Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren hat in der Schweiz eine lange Tradition und geniesst ein hohes Ansehen auch jenseits der Grenze.An internationalen Schauen halten Schweizer Tiere dem direkten Vergleich mit ausländischer Genetik in jeder Beziehung stand und nehmen bei der Rangierung immer öfter vordere Plätze ein.Die Sicherstellung einer eigenständigen inländischen Tierzucht bedingt auch in Zukunft eine staatliche Unterstützung der Züchter und ihrer Organisationen in ihren züchterischen Tätigkeiten.Für die Herdebuchführung,die Durchführung von Leistungsprüfungen,die Auswertung der züchterischen Daten einschliesslich der Zuchtwertschätzung sowie für Erhaltungsprogramme für gefährdete Schweizer Rassen wenden Bund und Kantone zusammen jährlich rund 40 Mio.Fr.auf.

Ein wichtiges öffentliches Anliegen ist die Erhaltung der Rassenvielfalt bei den landwirtschaftlichen Nutztieren.Die Schweizer Rassen sind nicht nur genetisch von Interesse,sie stellen auch ein wertvolles und erhaltenswertes Kulturgut dar.Die Zuchtorganisationen haben die Wichtigkeit der Biodiversität erkannt und sind bestrebt, die Schweizer Rassen mit speziellen Programmen zu fördern und zu erhalten.

■ Einfuhr und Ausfuhr von Zuchttieren und Sperma

Die Zollkontingente für Pferde,Schweine,Schafe und Ziegen werden im Gegensatz zum Zollkontingent für Zuchtrinder nicht ausgeschöpft.Die seit längerem anhaltende Tendenz,Milchwirtschaftsbetriebe auf Mutterkuhhaltung umzustellen,bewirkt eine stetige Nachfrage nach Tieren der Fleischrinderrassen.Für die im Berichtsjahr versteigerten 1'200 Kontingente für Zuchtrinder wurden über 6'000 Gebote eingereicht.

Ein geringeres Angebot an Zucht- und Nutztieren auf dem Inlandmarkt führte dazu, dass gegenüber dem Vorjahr weniger Tiere exportiert werden konnten.Rund 4'500 Zuchtrinder der Rassen Fleckvieh,Braunvieh und Holstein wurden 2004 in 16 verschiedene Länder ausgeführt.Erstmals wurden 30 Fleischrinder nach Estland verkauft.

■ Verwertung der inländischen Schafwolle

Seit anfangs 2004 anerkennt und unterstützt der Bund Selbsthilfeorganisationen aus Wollverwertern und Schafhaltern für das Einsammeln,das Sortieren,das Pressen,die Lagerung und die Vermarktung der inländischen Wolle mit Beiträgen.Zusätzlich können auch innovative Projekte der Schafhalter und Wollverarbeiter zur Verwertung der inländischen Wolle im Inland mit Beiträgen gefördert werden.Der Bund setzt für diese Massnahmen jährliche Beträge von 600'000 Fr.bzw.200'000 Fr.ein.

Im 2004 haben vier anerkannte Selbsthilfeorganisationen knapp 400 t inländische Schafwolle verwertet.Von den eingereichten Projekten für die innovative Wollverwertung erfüllten zwei die gestellten Anforderungen und konnten mit rund 40'000 Fr. unterstützt werden.

2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 212 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Tabelle 49,Seite A57

2.4 Sektion Finanzinspektorat

Das Inspektionsprogramm des Finanzinspektorates wird mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle abgestimmt und vereinbart.Die Feldkontrollen werden in Absprache mit den Fachbereichen oder nach Risikoüberlegungen durchgeführt.

Finanzinspektorat

Im Berichtsjahr wurden folgende Revisionstätigkeiten vorgenommen:

–BLW-externe Revisionen bei acht Leistungsempfängern resp.Subventionsempfängern und deren ausführende Beauftragte; –BLW-interne Revision in drei Fachsektionen;

–Periodische Belegkontrollen im Amt inkl.Forschungsanstalten und Gestüt; –Abschlussrevisionen bei drei Subventionsempfängern; –Folgeprozess von abgeschlossenen Revisionen.

Sämtliche Prüfungen wurden in Übereinstimmung mit den Standards für die berufliche Praxis des Institute of Internal Auditors (IIA) sowie des Schweizerischen Verbandes für Interne Revision (SVIR) vorgenommen und einer Qualitätssicherung unterzogen.

Bei den externen Revisionen wurden insgesamt gute Resultate festgestellt – die inhaltlichen Ziele sind fast vollumfänglich erreicht worden.Die vom BLW beauftragten Organisationen sind in der Regel gut organisiert,verfügen über angemessene Strukturen und zweckmässige,interne Abläufe.Im Rahmen dieser Tätigkeiten bildete die System- und Wirkungsprüfung des Direktzahlungssystems in sechs Kantonen einen Hauptschwerpunkt.Die Auswahl der Kantone erfolgte aufgrund ihrer Grösse.Die Internen Kontrollsysteme (IKS) der Kantone sind allgemein zweckmässig organisiert.Es bestehen aber durchaus noch Weiterentwicklungspotenziale.Die Aufsicht über die Kontrolldienste sollte besser gewährleistet werden.Übereinstimmend wird die Wirkung der allgemeinen Direktzahlungen als entscheidend für die Einkommenssituation der bäuerlichen Bevölkerung beurteilt.

BLW-interne Revisionen (sog.Dienststellenrevisionen) beinhalten eine unabhängige und systematische Beurteilung der betrieblichen Organisation und der Tätigkeiten der Organisationseinheit.Sie umfassen insbesondere die Aufbau- und Ablauforganisation einer Sektion.Ein wichtiges Element ist auch die Überprüfung der internen Kontrolle (IKS).Das Augenmerk richtet sich nicht nur auf eine Soll-Ist-Abweichung,sondern auch auf deren Ursachen.Die Resultate unserer Prüfungen fallen mehrheitlich positiv aus. Die öffentlichen Mittel werden rechtmässig und zielgerichtet eingesetzt.Die dabei im Einsatz stehenden Führungs- und Steuerungsinstrumente sind in vielen Fällen angemessen und transparent.Die administrativen Vollzugsaufgaben werden mit guter Qualität erfüllt.

2.4 SEKTION FINANZINSPEKTORAT 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 213 ■■■■■■■■■■■■■■■■
■ Rechenschaftsablage im Berichtsjahr

■ Folgeprozess

Die Finanzrevision im BLW umfasste mehrere Teilprüfungen in periodischen Abständen. Aufgrund der stichprobenweisen Prüfung ausgewählter Rubriken und deren Konti können wir die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der getätigten Ausgaben bestätigen.

Die Abschlussrevisionen führten in zwei Fällen zu unbefriedigenden Resultaten.Im ersten Fall konnten wir die Ordnungsmässigkeit der Abrechnung gegenüber dem BLW nicht bestätigen und im zweiten nur eingeschränkt.Bei einer weiteren Abschlussrevision konnten wir die Ordnungs- und Rechtmässigkeit bescheinigen.Trotzdem wurden bei allen drei Revisionsobjekten die vereinbarten Leistungen erbracht und die Bundesgelder,abgesehen von einigen Ausnahmen,zweckmässig und wirtschaftlich verwendet.

Im Rahmen des Folgeprozesses haben wir den Umsetzungsstand der offenen Empfehlungen aus 11 Revisionen der Jahre 2002 und 2003 bei den betroffenen Sektionen überprüft.Wir stellen fest,dass die meisten Sektionen die anlässlich der Schlussbesprechungen vereinbarten Empfehlungen in der praktischen Arbeit umsetzen.Die noch nicht umgesetzten Empfehlungen werden wir im laufenden Jahr nochmals auf ihren Umsetzungsstand hin überprüfen.

Das Finanzinspektorat unterhält zu allen Organisationseinheiten des BLW angepasste, partnerschaftliche Beziehungen.Bei Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten des Finanzinspektorates weisen wir jeweils darauf hin,dass die Linieninstanzen selber für ihre Entscheidungen verantwortlich sind.

2.4 SEKTION FINANZINSPEKTORAT 2 214

■ Kontrolltätigkeit im Berichtsjahr

Feldkontrolle

Die Inspektoren des Bereichs Feldkontrolle führen Kontrollen,Abklärungen,Ermittlungen und Untersuchungen in allen Bereichen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung von Produktion und Absatz bzw.für die Fachstellen des BLW durch.Im Jahr 2004 wurden durch die Equipe 864 Kontrollen durchgeführt.Die Prüfungen fanden in den folgenden Bereichen statt:

–Milch- und Milchprodukte mit 652 Kontrollen; –Gemüse,Obst,Schnittblumen und Obstkonzentrat mit 100 Kontrollen; –Fleisch und Eier mit 28 Kontrollen; –Acker- und Futterbaubereich mit 9 Kontrollen und einer Preiserhebung; –Reben bezüglich Umstellungsmassnahmen mit 44 Kontrollen.

Bei den im Bereich Milch- und Milchprodukte durchgeführten Kontrollen wurden in 25% aller Fälle Unregelmässigkeiten festgestellt.Davon waren etwas weniger als die Hälfte Beanstandungen innerhalb der Toleranzgrenzen;die andere Hälfte musste der Fachsektion zur weiteren Beurteilung übergeben werden.

Im Bereich der Domizilkontrollen von frischen Früchten und Gemüse wurden in etwas mehr als der Hälfte aller Kontrollen Verfehlungen beanstandet.Daraus resultierten für den Bund Mehreinnahmen in Form von zusätzlichen Zollabgaben und Bussgeldern.

In den übrigen Bereichen gaben die Kontrollen und Beanstandungen zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass.

■ Widerhandlungen

Abklärungen,Untersuchungen und Befragungen im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen die Landwirtschaftsgesetzgebung werden in Zusammenarbeit mit eidgenössischen und kantonalen Untersuchungsbehörden,mit privaten Organisationen und anderen Rechtshilfestellen vorgenommen.Im Berichtsjahr wurden sechs Widerhandlungsfälle eröffnet und zur Bearbeitung weitergeleitet.Gesamthaft wurden drei Fälle definitiv erledigt.

2.4 SEKTION FINANZINSPEKTORAT 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 215

■ Umsetzung der Agrarpolitik 2007

2.5 Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Die Umsetzung der mit der Agrarpolitik 2007 verabschiedeten Neuerungen kam im Berichtsjahr wie vorgesehen voran,so auch die Vorarbeiten zum vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung.Endgültig wird die Milchkontingentierung am 1.Mai 2009 aufgehoben.Bei der Versteigerung der Fleischimportkontingente wird schrittweise vorgegangen.Die 2004 durchgeführte Versteigerung verlief problemlos.

■ Agrarreform in Etappen

Die Landwirtschaft wird auch künftig mit einem hohen Rhythmus von Veränderungen konfrontiert bleiben.Insbesondere die bilateralen Verträge mit der EU,verschiedene Freihandelsabkommen mit Drittstaaten und die zu erwartenden Auswirkungen der laufenden WTO-Verhandlungen führen zu einer weiteren Öffnung der Agrarmärkte. Von dieser Entwicklung ist nicht nur die Landwirtschaft,sondern die gesamte Nahrungsmittelbranche betroffen.Hinzu kommt ein zunehmender Spardruck bei den Bundesmitteln und damit einhergehend eine schwindende Akzeptanz staatlicher Marktstützung.Parallel zur Umsetzung der Agrarpolitik 2007 wurden deshalb verwaltungsintern Vorschläge für eine nächste Reformetappe erarbeitet.Diese Etappe folgt der bisherigen Periodizität,die der jeweils für vier Jahre gültige Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft vorgibt und erhielt deshalb die Bezeichnung «Agrarpolitik 2011» (AP 2011).

Reformetappen seit 1992

Etappe 1

■ Einführung produktunabhängiger Direktzahlungen

■ Preissenkungen

■ Anreiz für besondere ökologische Leistungen (z.B Biodiversität)

Etappe 2

■ Abschaffung Preis- und Absatzgarantien

■ Aufhebung Butyra und Käseunion

■ Bindung

Etappe 3

■ Aufhebung Milchkontingentierung

■ Versteigerung

Fleischimportkontingente

■ Umbau des Grenzschutzes (WTO)

Direktzahlungen an ökologischen Leistungsnachweis

■ Ausbau Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen Entkoppelung

Die AP 2011 ist ein weiterer konsequenter Schritt in der seit Beginn der neunziger Jahre laufenden Reform der Agrarpolitik.Die Landwirtschaft soll ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen auch künftig durch eine nachhaltige,auf den Markt ausgerichtete Produktion erbringen.

2.5 WEITERENTWICKLUNG DER AGRARPOLITIK 2 216 ■■■■■■■■■■■■■■■■
«mehr Ökologie»
«mehr Markt» AP 2002AP 2007
«Wettbewerbsfähigkeit» 199319941995199619971998199920002001200220032004200520062007
Deregulierung
Deregulierung

■ Leitbild der Beratenden Kommission

Die vom Bundesrat gestützt auf Artikel 186 des LwG eingesetzte Beratende Kommission hat im Jahr 2004 ein Leitbild der Schweizer Agrarwirtschaft für den Zeithorizont 2015 erarbeitet.Es enthält die Erwartungen der Gesellschaft an die Land- und Ernährungswirtschaft und konkretisiert damit die in der Verfassung festgehaltenen Ziele und Aufgaben der Landwirtschaft.In ihrem Leitbild lehnt die Beratende Kommission den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere bei der Produktion von Lebensmitteln ab.Dieser Standpunkt entspricht dem Willen vieler Konsumenten und Produzenten,steht aber im Widerspruch zur offenen Haltung des Bundesrats in dieser Sache.

Leitbild der Beratenden Kommission Landwirtschaft für die Schweizer Agrarwirtschaft

Lebensmittelproduktion

Die Schweizer Landwirtschaft und ihre Partner in der Produkteverarbeitung und -verteilung gehören zu den international Führenden in der nachhaltigen Produktion von Rohstoffen und Lebensmitteln und tragen zur Ernährungssicherheit der Schweiz bei.

■ Sie nehmen in der umwelt- und tiergerechten Produktion von sicheren Lebensmitteln eine führende Position ein.

■ Sie bearbeiten erfolgreich wertschöpfungsstarke Marktsegmente im In- und Ausland und erschliessen neue Märkte.

■ Sie bieten den Konsumentinnen und Konsumenten hervorragende Produkte für eine gesunde Ernährung an und nutzen ihre Möglichkeiten für eine eigenständige Versorgung der Schweiz mit Lebensmitteln.

■ Sie verzichten bei der Produktion oder Verarbeitung von Lebensmitteln auf den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere.

Öffentliche Güter und Dienstleistungen

Die Schweizer Landwirtschaft sichert die Bodenfruchtbarkeit,gestaltet die Kulturlandschaften und ist eine starke Partnerin im ländlichen Raum.

■ Sie gestaltet die Kulturlandschaften durch Bewirtschaftung und Pflege und erhält die Vielfalt von Pflanzen und Tieren.

■ Sie erhält die Bodenfruchtbarkeit und sichert das für die Versorgung der Bevölkerung notwendige Produktionspotenzial.

■ Sie ergänzt ihr Angebot an Rohstoffen und Lebensmitteln mit vielfältigen Dienstleistungen.

■ Sie stärkt das wirtschaftliche,soziale und kulturelle Leben im ländlichen Raum.

Unternehmer / Strukturen

Die Landwirtinnen und Landwirte sowie ihre Partner in der Produktverarbeitung und -verteilung handeln vorausschauend,unternehmerisch und vernetzt.

■ Sie sind innovativ,entscheiden weitsichtig und stellen sich den ändernden Rahmenbedingungen.

■ Sie erreichen gemeinsam hohe Marktanteile durch faire Preisbildung und Marktbedingungen sowie eine nachhaltige und effiziente Zusammenarbeit innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette.

■ Sie handeln verantwortungsbewusst gegenüber Gesellschaft und Umwelt.

■ Die Landwirtinnen und Landwirte sichern die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihrer Betriebe durch Wachstum,Spezialisierung,Diversifizierung oder Nebenerwerb.

2.5 WEITERENTWICKLUNG DER AGRARPOLITIK 2 217 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN

■ Agrarpolitik 2011: Die nächste Etappe der Agrarreform

Die Grundzüge der AP 2011 wurden innerhalb der Verwaltung erarbeitet.Leitlinien bildeten dabei die in Art.104 der Bundesverfassung verankerten Ziele und das Leitbild der Beratenden Kommission.Der Bundesrat hat die Grundzüge der AP 2011 am 2.Februar 2005 verabschiedet.Bei der Erarbeitung der konkreten Massnahmen wurden nach dem Entscheid des Bundesrates breite Kreise einbezogen.Die interessierten Organisationen wurden im Rahmen von so genannten Landsgemeinden informiert,die landwirtschaftlichen Interessenvertreter mittels Produzentenforen laufend konsultiert.Die betroffenen Kreise haben die strategische Ausrichtung der AP 2011 mehrheitlich akzeptiert.Umstritten war hauptsächlich das Tempo der Reform.

■ Zentrale Herausforderungen

Obschon die Differenz in den vergangenen Jahren abgenommen hat,sind die Produzentenpreise für landwirtschaftliche Produkte in der Schweiz nach wie vor höher als jene in den umliegenden Ländern.Dasselbe gilt für die Kosten.Es besteht die Gefahr, dass bei einem Abbau des Grenzschutzes die Kosten nicht in dem Masse gesenkt werden können,dass die bäuerlichen Einkommen stabil bleiben.

Das Angebot und der Absatz für Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind noch stärker auf die Bedürfnisse des Marktes auszurichten.Das Potenzial zur besseren Inwertsetzung der Produkte muss konsequent ausgenützt werden.

Die negativen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf die Umwelt haben stark abgenommen.Punktuell bestehen jedoch weiterhin Defizite.Bezüglich der Stickstoffbilanzüberschüsse und der ökologischen Ausgleichsflächen im Talgebiet wurden die gesteckten Ziele noch nicht erreicht.

Die Reduktion des Preisabstandes zu den umliegenden Ländern soll sozialverträglich ablaufen.Das heisst,dass der Abstand zwischen dem Einkommen der landwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung nicht mehr weiter zunehmen sollte.

■ Offensive Strategie

Die Strategie der AP 2011 besteht darin,die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion durch die Umlagerung eines grossen Teils der heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel in nicht produktgebundene Direktzahlungen und durch eine Senkung der Futtermittelzölle zu verbessern.Dadurch wird die Schweizer Landwirtschaft in eine bessere Ausgangslage gebracht,spätere Reduktionen des Grenzschutzes (WTO,Freihandelsabkommen) zu bewältigen.Der Wegfall der Unterstützung von Verwertungsarten,die nur eine geringe Wertschöpfung erzielen,verbessert zudem die Marktausrichtung von Produktion und Verarbeitung.Die Qualität und der hervorragende Ruf der Schweizer Produkte kommen dadurch besser zur Geltung.Zur Unterstützung ihrer Inwertsetzung werden das bestehende Instrumentarium der Absatzförderung effizienter ausgestaltet und die Möglichkeiten zur Produktedifferenzierung erweitert.Die Weitergabe der Preissenkungen an die Konsumenten und Konsumentinnen soll mit einer konsequenteren Anwendung der Wettbewerbspolitik gefördert werden.Auch zur Reduktion der Preisdifferenzen auf der Kostenseite soll die Wettbewerbspolitik aktiv werden.Ergänzend dazu soll die Landwirtschaft mit weiteren Kostensenkungsmassnahmen wie der Aufhebung von Vorschriften entlastet werden.

2.5 WEITERENTWICKLUNG DER AGRARPOLITIK 2 218

Das sinkende Preisniveau verringert den Druck zur Intensivierung der Produktion.Die ökologischen Ausgleichflächen werden konkurrenzfähiger und der Anreiz für einen effizienteren Ressourceneinsatz wird grösser.Mit der Unterstützung von Projektinitiativen zur nachhaltigen Ressourcennutzung soll dieser Anreiz weiter verstärkt und ein Instrument zur gezielten Lösung der regionalen ökologischen Probleme geschaffen werden.Eine generelle Verschärfung der Auflagen ist nicht notwendig.Vielmehr sollen unter Beibehaltung des ökologischen Leistungsstandards verschiedene Auflagen vereinfacht werden.

Der Strukturwandel soll durch Lockerungen im Boden- und Pachtrecht sowie Erleichterungen bei der Rückzahlung von Investitionskrediten gefördert werden.Wie sich die Strukturen entwickeln,hängt auch von der Entwicklung der übrigen Wirtschaft und den Arbeitsmöglichkeiten im ländlichen Raum ab.Im Weiteren sollen die Familienzulagen für die Landwirtschaft erhöht werden.Insgesamt soll mit der AP 2011 eine sozialverträgliche Entwicklung der Landwirtschaft ermöglicht werden.

Ausgehend von den Herausforderungen und der Strategie wurden der AP 2011 die folgenden fünf Handlungsachsen zugrunde gelegt:

1Die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung durch Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen und durch Massnahmen zur Kostensenkung verbessern.

2Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft unter Einbezug der umgelagerten Mittel mit einem vereinfachten Direktzahlungssystem sicherstellen.

3Die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums fördern durch Erweiterung der Produktdifferenzierungsmöglichkeiten,Straffung der Absatzförderung und Unterstützung landwirtschaftlicher Projektinitiativen.

4Den Strukturwandel sozial abfedern und durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechts fördern.

5Die Administration vereinfachen und die Kontrollen besser koordinieren.

Das Gesamtkonzept der AP 2011 wird im Rahmen der Vernehmlassung dargestellt (www.blw.admin.ch;Dossier «Agrarpolitik 2011»).In der Vernehmlassungsunterlage werden nebst den Gesetzesänderungen auch die geplanten Anpassungen auf Verordnungsstufe skizziert.Im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes können die Vorschläge zu einem grossen Teil auf Verordnungsebene realisiert werden.Insbesondere die Gesetzesgrundlage für eine Umlagerung von Milchpreisstützungsmitteln in Direktzahlungen hat das Parlament bereits mit der Agrarpolitik 2007 geschaffen.

Kernelement der AP 2011 ist die Umlagerung der heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel in produktunabhängige Direktzahlungen und die Senkung der Futtermittelzölle. Ab 2009 sollen praktisch keine Marktstützungsmittel mehr an die nachgelagerten Verarbeitungs- und Handelsstufen fliessen.Im Gegenzug soll die Landwirtschaft auf der Kostenseite entlastet werden.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.5 WEITERENTWICKLUNG DER AGRARPOLITIK 2 219
■ Fünf Handlungsachsen

■ Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft

Seit dem Jahr 2000 wird der grösste Teil der Ausgaben zur Stützung der Landwirtschaft vom Parlament in drei Zahlungsrahmen für jeweils vier Jahre beschlossen.Für die Jahre 2008 bis 2011 sieht der Bundesrat in den drei Zahlungsrahmen insgesamt 13’458 Mio.Fr.vor;dazu kommen 80 Mio.Fr.für die Finanzierung der Anpassungen bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft.

Entwicklung der drei Zahlungsrahmen

■ Auswirkungen und weiteres Vorgehen

Quellen:EFD,BLW

Innerhalb der drei Zahlungsrahmen ergibt sich aufgrund der Umlagerung eine Verschiebung von der Marktstützung zu den Direktzahlungen.Nach 2009 werden sich die jährlichen Ausgaben für die Marktstützung noch auf rund 300 Mio.Fr.pro Jahr belaufen.

Mit der AP 2011 können die Verfassungsziele auch in Zukunft erreicht werden.Gemäss den ersten Modellrechnungen der Agroscope FAT Tänikon ist davon auszugehen,dass die landwirtschaftliche Produktion flächendeckend erhalten bleibt und die Landwirtschaft so die gemeinwirtschaftlichen Leistungen weiterhin erbringen wird.Nachfolgend werden provisorische Resultate dargestellt.Der Wert der Erzeugung sinkt von 9,2 im Jahr 2001 auf 7,7 Mrd.Fr.im Jahr 2009 (–15,9%).Ein Teil dieses Verlustes wird aufgefangen durch den Rückgang der Fremdkosten um 4,8%.Dies ergibt unter Berücksichtigung der von der Marktstützung zu den Direktzahlungen umgelagerten Mittel einen Rückgang des Nettounternehmenseinkommens von rund 520 Millionen Franken (–17,4%).

Der Druck auf die Landwirtschaft bleibt somit hoch.Das Nettounternehmenseinkommen nimmt jährlich um 2,4% ab.Nimmt die Anzahl Betriebe im bisherigen Rhythmus ab,bleibt das Einkommen pro Betrieb nominal konstant.Damit die Kaufkraft der betrieblichen Einkommen erhalten bleibt,müsste der Strukturwandel gemäss den Modellrechnungen in der Periode 2001 bis 2009 mindestens 3,2% pro Jahr betragen.

Der Bundesrat hat das EVD am 14.September 2005 ermächtigt,eine breite Vernehmlassung zur AP 2011 durchzuführen.Diese dauert bis am 16.Dezember 2005.Nach Auswertung der Stellungnahmen will der Bundesrat die Botschaft im Frühling 2006 verabschieden,damit die parlamentarischen Beratungen zwischen September 2006 und März 2007 stattfinden können.Die Gesetzesanpassungen sollen gleichzeitig mit den neuen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft auf den 1.Januar 2008 in Kraft treten.

2.5 WEITERENTWICKLUNG DER AGRARPOLITIK 2 220
2000–20032004–20072008–2011 in Mio.Fr.in Mio.Fr.in Mio.Fr. Parlamentsbeschluss,Bundesratsbeschluss14 02914
effektive
Ausgaben 13 79413
Marktstützung3 5202 6231
Direktzahlungen9
Grundlagenverbesserungen938801719
09213 458
/ beschlossene
485
488
33610 06111 251
3 221 ■■■■■■■■■■■■■■■■ 3.Internationale Aspekte

Die Ausdehnung der internationalen Handelsbeziehungen betrifft auch die Landwirtschaft in zunehmendem Masse.Auf globaler Ebene ist die Landwirtschaft in das internationale Regelwerk der WTO eingeflochten.Angesichts der geographischen Konzentration des Agrarhandels sind die vertraglichen Beziehungen zur EU und die zunehmende Integration in Europa für die Schweizer Landwirtschaft von grösster Bedeutung.

Um ihre Exportmöglichkeiten zu erhalten und verbessern,ist die Schweiz auf einen möglichst freien Zutritt zu ausländischen Märkten angewiesen.Die Schweiz setzt sich zudem auf internationaler Ebene stark dafür ein,dass die multifunktionalen Eigenschaften der Landwirtschaft in den internationalen Abkommen stärker berücksichtigt werden.

Der Agrarbericht trägt diesen Entwicklungen Rechnung und behandelt die internationalen Themen im dritten Kapitel.

–Abschnitt 3.1 enthält Informationen über den aktuellen Stand im Europa-Dossier, bei den WTO-Verhandlungen und bei den Freihandelsabkommen.

–In Abschnitt 3.2 geht es um internationale Vergleiche.Im vorliegenden Bericht werden die im Jahr 2000 begonnenen internationalen Preisvergleiche fortgeführt sowie ein Vergleich zwischen Schweizer- und EU-Betrieben auf der Basis von Buchhaltungszahlen und eine vergleichende Analyse von Cross Compliance in der EU und Ökologischem Leistungsnachweis in der Schweiz präsentiert.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3 222

3.1 Internationale Entwicklungen

In der Berichtsperiode beschränkten sich die Entwicklungen im Verhältnis zur Europäischen Union hauptsächlich auf die Inkraftsetzung des revidierten Protokolls 2 über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte.Dieses Abkommen bringt für die Nahrungsmittelindustrie erhebliche Verbesserungen und einige Einsparungen für den Steuerzahler.Als Neuerung bei den Marktordnungen ist damit auch die Andockung des schweizerischen Zuckerregimes an dasjenige der EU verbunden.Im Agrarabkommen wurden lediglich einige Anpassungen technischer Natur vereinbart.Auch der Agrarhandel mit der EU verlief in ruhigen Bahnen;die Käseexporte konnten leicht zunehmen. Positiv vermerkt werden kann eine weitereadministrative Erleichterung an der Grenze zu unseren Nachbarländern.Bedauerlich ist hingegen,dass die der Schweiz gewährten Zollpräferenzen bisher weniger gut genutzt werden als in umgekehrter Richtung.

Intensiv,aber ohne massgebliche Entscheide verlief die Agrarverhandlung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).Nach der Einigung über das weitere Vorgehen am 1.August 2004 wurden in acht Verhandlungsrunden und vier «Miniministerkonferenzen» die Parameter für die «Modalitäten» etwas näher definiert,mit welchen nach einem erfolgreichen Abschluss der nächsten Ministerkonferenz (Hongkong, Dezember 2005) die neuen Konzessionslisten erstellt und finalisiert werden sollen.Die Auswirkungen der daraus resultierenden Marktöffnungen können natürlich erst nach Vorliegen der genauen Zollreduktionszahlen und anderen Verpflichtungen berechnet werden.Doch zeichnet sich schon jetzt ein erheblicher Druck auf Produzentenpreise und Produktionsvolumen im Inland ab,welcher über die mit der nächsten Etappe der Agrarreform (AP 2011) verbundenen Anpassungen gehen dürfte.Eine wirtschaftlich und sozial verträgliche Umsetzung der WTO-Verhandlungsresultate wird deshalb nur über zwei solche Reformperioden und mit besonders grossen Anstrengungen seitens der produzierenden Landwirtschaft möglich sein.Dabei wird sie auch auf die Unterstützung von aussen angewiesen sein.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 223 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Entwicklungen

Agrarabkommen Schweiz – EU

Das Abkommen vom 21.Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen) ist am 1.Juni 2002 in Kraft getreten.Es strebt eine Verbesserung des gegenseitigen Marktzutritts für Agrarprodukte durch Abbau von Zöllen,Exportsubventionen sowie technischen Handelshemmnissen an und anerkennt die technischen Vorschriften in den Bereichen Pflanzenschutz,biologische Landwirtschaft und teilweise Veterinärmedizin sowie die Qualitätsnormen für Früchte und Gemüse als gleichwertig.

Schwerpunkt des tarifären Teils ist die vollständige gegenseitige Liberalisierung des Käsehandels.Ab 1.Juni 2007 können zwischen der Schweiz und der EU alle Käsesorten frei,d.h.ohne jegliche mengenmässigen Beschränkungen,Exportbeihilfen oder Zölle,gehandelt werden.Aufgrund der Entwicklung im Käsehandel seit dem Inkrafttreten gibt es keine Anzeichen dafür,dass 2007 substanzielle Marktanteilsverschiebungen zu erwarten sind.Hingegen eröffnen sich durch den ungehinderten Zugang (auch durch den Wegfall der gesundheitspolizeilichen Zertifikate und Gebühren) besonders für neue und KMU-Exporteure von verschiedenen Käsespezialitäten Marktchancen,die erfreulicherweise bereits heute zunehmend genutzt werden.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 224

Der Gemischte Ausschuss zum Agrarabkommen Schweiz – EG tagte am 27.Oktober 2004 zum vierten Mal.Die Sitzung fand unter dem Vorsitz der EG-Kommission in Bern statt.Schwerpunkte waren die Arbeiten der zehn vom Ausschuss eingesetzten Arbeitsgruppen sowie die Umsetzung der im Rahmen der EU-Osterweiterung gewährten Konzessionen.

Das Agrarabkommen wurde in den Bereichen Pflanzenschutz,Saatgut,biologische Erzeugnisse sowie Früchte und Gemüse aktualisiert.Die Gleichwertigkeit biologischer Erzeugnisse konnte auf die tierischen Produkte,inklusive Imkereiprodukte,ausgedehnt werden.Anpassungen der Anhänge Weinbauprodukte und Spirituosen sind vorbereitet,bedürfen aber noch der Zustimmung durch den EG-Ministerrat.

Nachdem das BSE-Problem im Rahmen des Veterinärabkommens gelöst werden konnte,wird das bilaterale Abkommen auch im Bereich Trockenfleisch umgesetzt.Die gegenseitig eingeräumten Kontingente können nun seit dem 1.Januar 2005 vollständig genutzt werden.

Als Folge der EU-Erweiterung am 1.Mai 2004 wurden die existierenden Freihandelsund Agrarabkommen von den neuen Mitgliedsstaaten gekündigt.Die diesen Ländern vordem gewährten Präferenzzölle wurden der EU-25 in der Form von Zollkontingenten übertragen.Im Gegenzug zu gewissen WTO-Zollerhöhungen in einigen der neuen Mitgliedsstaaten erhält die Schweiz Konzessionen im Bereich Lebendvieh und Gemüse (Witloof).Sämtliche Konzessionen sind rückwirkend per 1.Mai 2004 in Kraft getreten.

Eine speziell dafür eingesetzte Arbeitsgruppe befasst sich mit der Frage der in der Schweiz und EU geschützten geographischen Angaben.Die laufenden Gespräche sollen zu einer gegenseitigen Anerkennung der geographischen Angaben in Form eines neuen Anhanges zum Agrarabkommen führen.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 225
■ Der Gemischte Agrarausschuss

Das Protokoll Nr.2 zum Freihandelsabkommen Schweiz – EG von 1972 regelt den Handel von verarbeitete Landwirtschaftsprodukten zwischen der Schweiz und der EU. Am 1.Februar 2005 trat das im Rahmen der «Bilateralen 2» revidierte Protokoll Nr.2 vorzeitig in Kraft.Die beiderseitige Ratifizierung erfolgte bereits auf den 1.April 2005. Die Revision bringt folgende Verbesserungen:

1.Revision des Preisausgleichmechanismus:Im Rahmen eines vereinfachten Preisausgleichmechanismus verpflichtet sich die EU ihre Zölle auf Schweizer Produkte vollständig abzubauen und verzichtet zudem auch auf Exportsubventionen.Die Schweiz reduziert ihrerseits ihre Zölle und Exportrückerstattungen oder baut sie in bestimmten Fällen ebenfalls ganz ab.

2.Ausdehnung und Revision des Deckungsbereichs:Die Palette der vom Abkommen abgedeckten Produkte wurde ausgedehnt.

Nutzen der Revision:

–verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelproduktion im EURaum durch den zollfreien Zugang zu einem Markt von 450 Mio.Konsumenten;

–der erweiterte Deckungsbereich umfasst ein Handelsvolumen von rund 1,3 Mrd.Fr. oder rund einen Drittel mehr;

–sinkende Preise für Schweizer Konsumenten durch verstärkten Wettbewerb;

–neue Chancen für die Schweizer Landwirtschaft als Zulieferer einer wettbewerbsfähigeren Nahrungsmittelindustrie;

–Einsparung von rund 30 Mio.Fr.an Ausfuhrbeiträgen und 30 Mio.Fr.an Zollrückerstattungen;

–der Produktions- und Forschungsstandort Schweiz für Nahrungsmittel wird gestärkt.

Kosten der Revision:

–rund 90 Mio.Fr.weniger Zolleinnahmen durch die Einführung der Netto-PreisKompensation;

–stark zuckerhaltige Exportprodukte können nicht mehr mit Zucker zum Weltmarktpreis hergestellt werden (Doppel-Null-Lösung Zucker:beidseits der Grenze wird nur noch Zucker aus dem freien Marktverkehr zur Herstellung der Exportprodukte beschafft);

–durch den Abbau des Grenzschutzes werden u.a.Schweizer Brennereien,Bierbrauereien und Essighersteller zusätzlichem Druck ausgesetzt.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 226
■ Protokoll 2

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Die Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) konzentriert sich einerseits auf die Neuordnung des Zuckermarktes und andererseits auf die Budgetrevision.

Die Europäische Kommission hat am 22.Juni 2005 vorgeschlagen,den Referenzpreis für Zucker als Ersatz für den Interventionspreis 2006/07 auf 505.5 Euro/t (–20%) und ab 2007/08 auf 385.5 Euro/t (insgesamt –39%) herabzusetzen.Der Mindestpreis für Zuckerrüben würde 2006/07 von 32.86 Euro/t (–24,7 %) auf 25.05 Euro ab 2007/08 zurückgehen (insgesamt –42,6%).Zwar plant die Kommission die Zusammenfassung der A- und B-Quote,sie hat aber eingesehen,dass obligatorische Quotensenkungen oder Quotentransfers zwischen den Mitgliedstaaten nicht durchsetzbar wären.Aus diesem Grund erarbeitet sie nun ein freiwilliges Umstrukturierungskonzept für den Zuckersektor,das über einen Zeitraum von vier Jahren umgesetzt werden soll.Auf diese Weise könnte Fabriken,die ihre Tätigkeit einstellen und auf ihre Quote verzichten,eine degressive Finanzhilfe von 730 Euro pro Quotentonne 2006/07 bzw.noch 370 Euro 2009/10 ausgerichtet werden.Zuckerrübenpflanzer,die infolge dieser Fabrikschliessungen ihre Produktion aufgeben,erhielten indessen Ergänzungszahlungen. Deren Finanzierung würde durch eine entsprechende Abgabe auf allen Süssstoffquoten erfolgen.Dank dieser Direktzahlungen über die nationalen Zahlungsrahmen (insgesamt 896 Mio.Euro 2006/07 bzw.1,531 Mrd.ab 2007/08) könnten 60% des erwarteten Einkommensverlusts ausgeglichen werden.Der Ministerrat wird voraussichtlich erst anfangs 2006 über die Vorschläge befinden.Die Auswirkungen dieser europäischen Zuckermarktreform auf die Schweiz werden unter Punkt 2.1.4 behandelt.

Betreffend die Budgetrevision schlagen sechs Mitgliedstaaten eine Kürzung auf 1% des BIP vor.Da 46% des Budgets (2005 = 44 Mrd.Euro,davon 5 Mrd.für ländliche Entwicklung) der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik dient,würde eine solche Reduktion die am EU-Gipfel im Oktober 2002 beschlossene Stützung der Einkommen und Agrarmärkte in Frage stellen (Finanzperspektiven 2007–2013).Dieser Budgetdruck könnte auch zu spürbaren Einschnitten bei den von der Europäischen Kommission gewährten Geldern für die ländliche Entwicklung führen.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 227

WTO

Nach der Verabschiedung des Rahmenabkommens («Framework») am 1.August 2004 traten die Agrarverhandlungen in eine intensive Phase,während welcher vier Ministerkonferenzen im kleinen Kreis stattfanden.An einem dieser Ministertreffen im Mai in Paris,an dem ebenfalls der EVD-Vorsteher teilnahm,fand mit der Einigung über die Umrechnungsmethode für Zölle in Wertzölle (englische Abkürzung:AVE) ein seit vergangenem Jahr auf dem Verhandlungsprogramm stehendes Kapitel seinen Abschluss. An einem weiteren Treffen in der chinesischen Stadt Dalian im Juli 2005 präsentierte die G-20 den 32 anwesenden Ministern einen sehr weitreichenden Vorschlag zu allen drei Verhandlungsfeldern des Agrardossiers.Dank dieser Vorlage konnte die jeweilige Position der WTO-Mitglieder geklärt werden.Im Bereich Marktzutritt begrüssten die meisten Konferenzteilnehmer den Vorschlag der G-20 als brauchbare Grundlage für die Fortsetzung der Verhandlungen.

Wertzolläquivalente

Damit die verschiedenen Schutzniveaus (und die künftigen Zugeständnisse) miteinander vergleichbar sind,müssen alle Nicht-Wertzölle (NAV) in Wertzolläquivalente (AVE) umgewandelt werden.Dank des Umrechnungsverfahrens können die Zollpositionen in die Bänder einer abgestuften Abbauformel eingeteilt werden.Dabei werden nur abbaupflichtige Zölle ausserhalb eines Kontingents bzw.ohne Kontingent berücksichtigt.

Mit dem «Paris-Kompromiss» über die Zollumrechnung konnte ein zwar technisches, aber deswegen nicht weniger wichtiges Etappenziel der Verhandlungen erreicht werden.Die betroffenen Mitglieder unterbreiteten darauf der WTO ihre Wertzolläquivalente,deren Überprüfung immer noch im Gange ist.

Abgestufte Formel

Seit Juni 2005 konzentrierten sich die Verhandlungsgespräche auf die Zollabbauformel selbst,die strittigste Frage im Dossier Marktzutritt.Folgende Punkte standen zur Diskussion:

– Anzahl Tarifbänder;

– Schwellen für jedes einzelne Band;

– Abbaurate für jedes einzelne Band;

– Inversionsproblem bei den Bandübergängen (grössere Reduktion bei Zöllen des unteren Bandes als bei denjenigen des unmittelbar darüber liegenden Bandes);

– Sensible Produkte,deren Auswahl und insbesondere Behandlung ebenfalls von der Zollabbauformel abhängt;

– Spezielle Produkte (von Interesse für die Entwicklungsländer);

– besondere Schutzmassnahmen.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 228
■ Marktzutritt

■ Inlandstützung

Beim Zollabbau lagen während einiger Monate die so genannte «Harbinson-Formel» (lineare Zollsenkung mit einer durchschnittlichen und einer minimalen Senkungsrate) und die «Swiss Formula» (stark harmonisierende Formel mit einer Obergrenze in jedem Band) auf dem Verhandlungstisch.An der Mini-Ministerkonferenz im Juli 2005 stiess der Vorschlag der G-20 einer strikt linearen Abbauformel mit von Band zu Band zunehmenden Senkungsraten auf grosses Interesse.Nach dem Plan der G-20 sollen die Zolltarife der WTO-Mitglieder in fünf Bänder (Schwellenwerte von 20,40,60 bzw.80% AVE) mit einer strikt linearen Reduktion eingeteilt werden.Bedingt durch die fünf Bänder,den tiefen Schwellen zwischen den einzelnen Bändern und den vom ersten zum fünften Band ansteigenden Kürzungskoeffizienten ergibt sich ein starker Progressionseffekt.Ausserdem sollen die Zölle der Industriestaaten auf 100% begrenzt werden.Die Europäische Kommission forderte ihrerseits flexiblere Kürzungssätze für die einzelnen Bänder,sodass bestimmte Zolltarife innerhalb einer zulässigen Spanne vom Zielwert ausgehend begrenzt variabel sind.

Eine grössere Flexibilität ist für die Europäische Gemeinschaft und insbesondere die Netto-Agrarimporteure wie die Schweiz und die restlichen Mitglieder der G-10 ein konkretes Bedürfnis.Es bleibt daher abzuklären,ob die geforderte Flexibilität innerhalb der Abbauformel oder bloss bei der Definition der sensiblen Produkte gewährt wird. Die Zölle auf den sensiblen Produkten werden nach einer anderen Methode gekürzt werden.Die Exporteure möchten die Abbauformel möglichst progressiv gestalten und die Frage der Flexibilität ausschliesslich über die sensiblen Produkte regeln.Den Importeuren ist indessen bewusst,dass der Preis für Zugeständnisse bei der Auswahl der sensiblen Produkte ebenfalls zu harten Verhandlungen führen wird.Aus diesem Grund hat für sie die Flexibilisierung innerhalb der Abbauformel Vorrang.

In diesem Kapitel stehen die Modalitäten des substanziellen Abbaus der Inlandstützung mit handelsverzerrenden Auswirkungen auf dem Verhandlungsprogramm. Genauer geht es darum,zu entscheiden,wie die Inlandstützung abzubauen ist,das heisst die Anzahl Bänder und die Einteilung der Länder mit einem relevanten Agrarstützungsniveau in diese Bänder sind festzulegen.Bei den abzuschaffenden handelsverzerrenden Stützungen und den Subventionen der Amber-Box zeichnet sich eine Kompromisslösung ab,indem die WTO-Mitglieder in drei Reduktionsbändern ihrem absoluten Stützungsniveau entsprechend eingeteilt werden (EU,USA/Japan,restliche Staaten),wobei jene Mitglieder mit einer gemessen am Produktionswert relativ hohen Stützung (Japan und EFTA-Länder) einen zusätzlichen Subventionsabbau zu leisten haben.

Die weiteren Formen der Inlandstützung und insbesondere die Überarbeitung der im Agrarabkommen festgelegten Kriterien der Green Box wurden ebenfalls behandelt.In der jetzigen Phase wird es sich hauptsächlich um formelle Präzisierungen und unter Umständen einen gewissen Durchbruch für die Entwicklungsländer handeln.Die Direktzahlungen werden grundsätzlich nicht in Frage gestellt.Die WTO wird auch keine Maximalhöhe vorsehen.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 229

■ Exportwettbewerb

Nachdem im August 2004 die Aufhebung aller Exportsubventionen beschlossen wurde,drehen sich die Gespräche um alle weiteren den internationalen Handel beeinträchtigenden Instrumente wie Exportkredite,Staatshandel und Nahrungsmittelhilfe. Für die Nahrungsmittelhilfe werden von einigen WTO-Mitgliedern die Überschüsse an Agrarerzeugnissen dafür verwendet.In der Verhandlung geht es daher um die Unterscheidung zwischen «echter» Nahrungsmittelhilfe und derjenigen,die bloss der Umgehung der WTO-Disziplinen im Bereich Exportsubventionen dient.Die Abschaffung der Exportsubventionen – ev.bereits 2010 – könnte als Teil des gesamten Verhandlungspakets mit einer Finalisierung der noch offenen Punkte in den betreffenden Dossiers schnell beschlossen werden.

■ Verhandlungsfahrplan

Seit der Verabschiedung des «Framework» hielt der Agrarausschuss acht Sitzungen ab. Da Ende Juli 2005 die Verhandlungen für eine Einigung über eine erste Approximation der Modalitäten zu wenig fortgeschritten waren,musste sich der Präsident des Agrarausschusses mit einer Art Bestandesaufnahme über die noch zu behandelnden Fragen begnügen.Ab September 2005 nehmen die Unterhändler die Verhandlungen erneut auf,um einen Modalitätenentwurf zu erarbeiten.Dieser soll in Hongkong von den Ministern genehmigt werden und der Erstellung der Konzessionslisten für die einzelnen WTO-Mitglieder dienen.

Nach Fahrplan sind die neuen Listen für 2006 vorgesehen und das Schlussabkommen dürfte frühestens Ende 2006 abgeschlossen werden.Die Ratifizierung auf nationaler Ebene könnte demzufolge 2007 erfolgen und die Umsetzung der Ergebnisse der DohaRunde 2008 beginnen.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 230

Freihandelsabkommen

Neben den «Bilateralen I und II» mit der EU hat die Schweiz im Rahmen der EFTA bereits seit den neunziger Jahren mit verschiedenen Ländern Freihandelsabkommen abgeschlossen.Zurzeit bestehen 14 Freihandelsabkommen:Israel (in Kraft seit 1.7.1993),Jordanien (2002),Marokko (1999),Palästinensische Befreiungsorganisation PLO (1999),Türkei (1992),Bulgarien (1994),Kroatien (2002),Mazedonien (2002),Rumänien (1994),Mexiko (2001),Singapur (2003);in der Berichtsperiode traten gleich drei neue Abkommen in Kraft:mit Chile (1.12.2004),Libanon (1.1.2005) und Tunesien (1.6.2005).

Es ist weltweit eine rasch zunehmende Tendenz zu Freihandelsabkommen festzustellen.Die Schweiz ist bekanntlich eine stark exportorientierte Wirtschaft.Um zu verhindern,dass die Schweizer Exportindustrie gegenüber ihren Hauptkonkurrentinnen auf Drittmärkten diskriminiert wird,muss sie mittels Freihandelsabkommen für «gleich lange Spiesse» sorgen.Sie tut dies vornehmlich in Zusammenarbeit mit den EFTAPartnern Norwegen,Island und Liechtenstein.Die Auswahl der Partnerländer wird massgeblich durch die von der EU bereits ausgehandelten Freihandelsabkommen bestimmt,da die Exporteure unserer Nachbarländer auf Drittmärkten in der Regel die wichtigsten Konkurrenten für Schweizer Anbieter darstellen.

Die Abkommen decken folgende Gebiete ab:

–Warenverkehr (Industrie und Landwirtschaft);

–Dienstleistungen (Finanzen,Versicherungen usw.);

–Öffentliches Beschaffungswesen;

–Investitionen;

–Geistiges Eigentum.

Mit den nachfolgenden Staaten sind Verhandlungen im Gange oder werden in Kürze aufgenommen:

–Ägypten und Algerien (Barcelona-Prozess zur Errichtung einer Euromediterranen Freihandelszone bis 2010)

–Südafrika

–Südkorea

–Thailand

–Kanada

–Mercosur (Argentinien,Uruguay,Paraguay und Brasilien)

–Indonesien

–Japan

–Ukraine

–Russland (sobald dieses Land WTO-Mitglied ist)

–Korporation der Golf-Staaten (Kuwait,Katar,Oman,Saudi-Arabien,Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate)

–Syrien

–Serbien und Montenegro

–USA (eventuell)

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 231

■ High Level Meeting des Agrarkomitees

OECD

Unter dem Vorsitz des ehemaligen EU-Agrarkommissars Franz Fischler fand am 14.und 15.Juni 2005 in Paris ein High Level Meeting (HLM) des OECD-Agrarkomitees statt. Die OECD organisiert alle vier bis fünf Jahre solche Treffen,mit welchen der informelle Austausch zu aktuellen Themen der Agrarpolitik zwischen hohen Regierungsvertretern gefördert werden soll.Nebst den Delegationen der OECD-Mitgliedsländer und internationalen Organisationen wie der Weltbank und der FAO nahmen auch Delegationen aus Brasilien,China,Indien und Südafrika an der Veranstaltung teil.

Zwei Fragen wurden ins Zentrum der Diskussion gerückt:Welches sind die aktuellen Ziele der Agrarpolitik,und in welchem Zusammenhang stehen die diesbezüglich ergriffenen Massnahmen mit der Liberalisierung des Agrarhandels?

Aus der Debatte ging hervor,dass die Agrarpolitik zunehmend von gesellschaftspolitischen Bedürfnissen gesteuert wird – ein Phänomen,welches auch die Schweiz zu Reformen veranlasste.Dies führt dazu,dass immer mehr Länder die Agrarstützung von der Produktion entkoppeln und gezielte Direktzahlungen einführen,um auch ökologische und soziale Funktionen der Landwirtschaft berücksichtigen zu können.Uneinigkeit beherrschte die Diskussion um die interne Marktstützung.Während vor allem die Agrarexportländer diese nur als zeitlich beschränkte Massnahme anerkennen wollten, unterstrichen die vorwiegend importierenden Länder deren Notwendigkeit zur langfristigen Sicherung der agrarpolitischen Zielerreichung,insbesondere im Bereich der Vergütung von landwirtschaftlichen Leistungen,welche nicht vom Markt abgegolten werden.

Aus Schweizer Sicht verlief das Treffen befriedigend.Die Schweizer Delegation nutzte die Gelegenheit,auf die Notwendigkeit einer Unterscheidung der Agrargüter nach Qualität und Herkunft hinzuweisen und die Bedeutung der zusätzlich zur landwirtschaftlichen Aktivität anfallenden Leistungen und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Massnahmen zu unterstreichen.Für beide Anliegen konnte ein wachsendes Verständnis auch von Seiten der Agrarexportländer festgestellt werden.Die Schweiz kritisiert hingegen nach wie vor die Tatsache,dass die Verlagerung der Agrarstützung im Producer Support Estimate (PSE) nur ungenügend zum Ausdruck kommt.Beim PSE handelt es sich um einen Indikator,welcher den Anteil der Agrarstützung am Markterlös der Landwirtschaft ausdrückt.Die OECD beabsichtigt,die Berechnung des PSE diesbezüglich zu verbessern.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 232

3.2Internationale Vergleiche

Wozu ein internationaler Preisvergleich?

Ein internationaler Preisvergleich erlaubt eine Standortbestimmung.Er zeigt die Unterschiede bei den Produktionskosten der miteinander verglichenen Länder und beleuchtet die Gründe für den Einkaufstourismus über die Landesgrenzen.Folglich dient der Preisvergleich auch dazu,entsprechende Massnahmen an den Grenzen zu treffen (Zölle und Exportbeihilfen).Schliesslich führt er den Steuerzahlern auch vor Augen, dass die Schweizer Landwirtschaft enorme Anstrengungen unternimmt,um im Preiswettbewerb bestehen zu können.

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3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 233

Methode und Definition

Der internationale Preisvergleich erfolgt auf Grund identischer,ähnlicher oder wichtiger Märkte.Damit sind jedoch gewisse Schwierigkeiten verbunden wie die Auswahl der Produkte,die Verfügbarkeit der Daten,die Relevanz der Messgrössen,die unterschiedlichen Produktions- und Verkaufsformen oder die währungsspezifischen Einflüsse.Bei den in diesem Kapitel verwendeten Preisen handelt es sich um:

–Nationale Durchschnittswerte:minimale bzw.maximale Werte werden je nach Region oder Verwertung des Erzeugnisses (Produzentenpreis) verdeckt.

–Grössenordnungen,denn die Erzeugnisse (Qualitäts-,Labelprodukte),Vermarktungsbedingungen (Menge,Vermarktungsgrad),Absatzkanäle und Berechnungsmethoden des Durchschnittswertes unterscheiden sich von Land zu Land.

–Bruttopreise;das heisst: –die auf dem Markt beobachteten Preise (im Rahmen der Agrarpolitik jedes einzelnen Landes).Die Produzentenpreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese ist jedoch in den Konsumentenpreisen eingeschlossen,da es sich um eine vom Konsumenten zu leistende Abgabe handelt. –Die Preise sind nicht nach der unterschiedlichen Kaufkraft der beobachteten Länder bereinigt.Siehe hierzu die UBS-Studie «Preise und Löhne».Ein Kaufkraftund Lohnvergleich rund um die Welt,2003.(http://www.ubs.com/1/f/about/ newsalert?newsId=74356)

Es stehen daher nicht die absoluten Werte,sondern die Veränderungen im Verlaufe der Zeit im Vordergrund.

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 234

Die aus dem Verkauf eines «Standardwarenkorbes» erzielten Einnahmen der Produzenten dienen als Vergleichsgrundlage.Der Standardwarenkorb setzt sich aus der durchschnittlichen Produktion (1998–2000) der Schweiz von 15 der 17 landwirtschaftlichen Erzeugnisse zusammen,die Gegenstand dieses internationalen Preisvergleichs sind.Da die Statistiken über Zuckerrüben und Raps der USA nicht verfügbar waren,sind diese beiden Produkte nicht im Standardwarenkorb enthalten.Seine genaue Zusammensetzung ist am Ende der Tabelle 52b im Anhang aufgeführt.Er entspricht 3,2 Mio.t Milch,2,7 Mio.Schweinen,35,5 Mio.Poulets usw.Die schweizerische Struktur wird folglich auf die verglichenen Länder übertragen.

Die Preise der EU (EU-4/6) beziehen sich auf die vier Nachbarstaaten.Die Länder fünf und sechs sind die Niederlande und Belgien.Sie werden für jene Produkte berücksichtigt,bei denen sie hohe Produktionsvolumen ausweisen.Der Durchschnittspreis für die EU-4/6 berechnet sich aus dem Produktionsvolumen 1995/2001 der betreffenden Länder.Die Zusammensetzung des Standardwarenkorbes und das Gewicht der Länder der EU-4/6 sind als fix über die Zeit angenommen,um die Preisschwankungen aufzuzeigen.

Wie ist der Stand der schweizerischen Agrarpreise im Vergleich zur EU und den USA?

–Würden die Landwirte der EU-4/6 oder der USA den schweizerischen Standardwarenkorb produzieren und 2002/04 in ihren Ländern verkaufen,erzielten sie rund die Hälfte (54 resp.47%) der Einnahmen ihrer Schweizer Kollegen.In Kaufkraftparität ausgedrückt ergibt sich nach der oben erwähnten UBS-Studie ein weniger grosser Unterschied zur EU-4/6:Der Erlös würde in der EU-4/6 etwa 64% und in den USA 47% betragen.

–Je nach EU-Land sind jedoch Unterschiede auszumachen:Der Erlös des «Standardwarenkorbes» entspricht in Italien 63%,in Deutschland 54%,in Frankreich 53% und in Österreich 51% des Schweizer Preises 2002/04.

–Unterschiedliche Entwicklungen zeigten auch die einzelnen Produkte.Der Preis der Ackerbauprodukte wie Weizen (29% des schweizerischen Preises),Gerste (33%), Raps (44%) und Kartoffeln (51%) bewegt sich 2002/04 in der EU-4/6 auf einem ausgesprochen tiefen Niveau.Eine Ausnahme bilden die in der EU kontingentierten Zuckerrüben (52%).Im Gegensatz zu diesen Erzeugnissen erreicht die Milch,die ebenfalls kontingentiert ist,in der EU-5 einen ziemlich hohen Preis (62%).

–Im Vergleich «Land-Produkt» zeigen sich folglich noch viel grössere Abweichungen. Während 2002/04 in Frankreich Birnen zu 92% des schweizerischen Preises verkauft wurden,erhielten österreichische Bauern für Karotten lediglich 19% des Entgelts der Schweizer Landwirte.

Tabellen 51–52b,Seiten A59–A61 3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 235
■ Produzentenpreise

Entwicklung der Produzentenpreise in der EU und der Schweiz

(100 kg)

(20 kg)

(5 kg)

(10 kg)

(10 kg)

(10 kg)

(10 kg)

(5 kg)

Quellen: BLW, BFS, Schweizerische Nationalbank, SBV Eurostat, ZMP, Agreste

Produzentenpreise in der EU-4/6 im Vergleich zur CH

Quellen: BLW, BFS, Schweizerische Nationalbank, SBV Eurostat, ZMP, Agreste

Zuschlag CH 1990/92 EU 1990/92 Zuschlag CH 2002/04 EU 2002/04 0 16 14 12 10 8 6 4 2
Milch
Grossrinder
Kälber
Schweine (kg SG) Poulet
LG) Eier
Weizen
Gerste
Körnermais
Zuckerrüben
Kartoffeln
Raps
Äpfel
Birnen
Karotten
Zwiebeln
Tomaten
Warenkorb
Fr.
0 100 90 80 70 60 40 50 30 20 10
(10 kg)
(kg SG)
(kg SG)
(2 kg
(20 Stck)
(10 kg)
(10 kg)
(10 kg)
(Mrd./Jahr)
1990/922002/04
Milch Grossrinder Kälber Schweine Poulet Eier Weizen Gerste Körnermais Zuckerrüben Kartoffeln Raps Äpfel Birnen Karotten Zwiebeln Tomaten Warenkorb Index (CH = 100) 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 236

Ist eine Annäherung der schweizerischen Agrarpreise an diejenigen der EU und der USA zu beobachten?

–In der Zeitspanne zwischen 1990/92 und 2002/04 gingen die Produzentenpreise (in Schweizer Franken) für den Standardwarenkorb nicht nur in der Schweiz (–25%), sondern auch im EU-Raum (–21%) zurück.In der EU ist die Entwicklung nicht nur auf die Agrarreformen,sondern auch auf die Schwächung des Euro zurückzuführen, der gegenüber dem Schweizer Franken 15% eingebüsst hat.

–Der relative Abstand zwischen der Schweiz und der EU hat daher im beobachteten Zeitraum nur leicht abgenommen.1990/92 betrug der Preis des Standardwarenkorbes in der EU 51% gegenüber aktuell 54% (2002/04) der Schweizer Preise.

–Die grösste Angleichung an die EU-Preise wird indessen in absoluten Werten verzeichnet.Die Preisdifferenz zwischen der Schweiz und den benachbarten EULändern,die 1990/92 noch 49% (3’553 Mio.Fr.) der schweizerischen Preise betrug, sank 2002/04 auf 46% (2’546 Mio.Fr.).Die absolute Preisdifferenz zwischen der Schweiz und der EU hat sich zwischen den beiden Perioden um mehr als einen Viertel (–28%) verkleinert.

–Je nach EU-Land sind jedoch Unterschiede auszumachen:Zwischen den genannten Zeitspannen reduzierte sich die absolute Preisdifferenz für einen Standardwarenkorb am meisten zu Frankreich (–33%),Deutschland (–28%) und Italien (–28%), während das Preisgefälle zu Österreich nach dessen EU-Beitritt am 1.Januar 1995 etwas weniger deutlich abnahm (–7%).

–Unterschiede ergeben sich auch nach Produkten:Zwischen 1990/92 und 2002/04 reduzierte sich der absolute Abstand zwischen der EU und der Schweiz am meisten bei Raps (–71%),Eiern (–44%),Milch (–40%) und Weizen (–42%),während sich die Preisschere bei den Schweinen (–11%) und bei den Grossrindern (0%) weniger schloss und bei den Zwiebeln (+99%) sogar weiter öffnete.

1990/92 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 CH EU-4/6 USA 0 60 50 40 30 20 10 70 80 90 100
Index (CH 1990/92 = 100)
Entwicklung der Produzentenpreise des Warenkorbs
3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 237
Quellen: BLW, BFS, Schweizerische Nationalbank, SBV, Eurostat, ZMP, Agreste, U.S. Department of agriculture

■ Konsumentenpreise

–In den USA nahm die Entwicklung seit 1990/92 einen anderen Verlauf.Die Produzentenpreise (in Schweizer Franken) zeigten bis 2001 eine steigende Tendenz (+28%) und verzeichneten danach bis 2003 einen Rückgang.2004 war erneut ein Anstieg feststellbar.In den Jahren 2002/04 bewegten sich die Preise des Standardwarenkorbes in den USA praktisch auf dem Stand der Referenzperiode 1990/92 (+1%).Der Dollarkurs blieb während des beobachteten Zeitraums gegenüber dem Schweizer Franken ebenfalls nahezu unverändert (–2%).Gegenüber der Referenzperiode 1990/92 verringerte sich das Preisgefälle zu den USA sowohl in relativen (Preise USA entsprachen 47% der Schweizer Preise 2002/04 gegenüber 35% im Zeitraum 1990/92) als auch in absoluten Werten (–38%).

Der Preis ist für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft zwar ein wichtiger Faktor,aber nicht der einzige:Qualität,Sicherheit und Ruf des Produktes, Werbung,Verteilernetz,Absatzkraft und die mit den Erzeugnissen verbundenen Dienstleistungen sind ebenfalls für den Erfolg in einem Marktsegment entscheidend.

Das Preisgefälle bei den Lebensmitteln zwischen der Schweiz und den beobachteten Ländern wurde aus dem Konsumentenpreis für einen Standardwarenkorb im Ladenverkauf inkl.MwSt.berechnet.Dieser Standardwarenkorb entspricht grob dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Konsum in der Schweiz pro Jahr (s.Tabelle 10) der 21 Lebensmittel,die Gegenstand dieses internationalen Preisvergleiches sind.«Grob»,da beispielsweise der Rinderbraten für das gesamte Rindfleischsortiment steht.Der Warenkorb entspricht 380 kg bzw.91% der 417 kg Nahrungsmittel (ohne Wein),die jährlich pro Kopf in der Schweiz konsumiert werden.Seine genaue Zusammensetzung ist am Ende der Tabelle 54 im Anhang aufgeführt.

Entwicklung der Konsumentenpreise des Warenkorbs

CH Hoher Durchschnitt EU EU-4/5 0 60 50 40 30 20 10 70 80 90 110 100 Tiefer Durchschnitt EU USA
Tabellen 53–54,Seiten A62–A63
Index (CH 1990/92 = 100)
1990/92 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 238
Quellen: BLW, BFS, ZMP (D), nationale Statistikämter F, B, A, USA, Statistikamt der Stadt Turin (I)

Zur Gruppe «EU-4» gehören wie bei den Produzentenpreisen die Nachbarländer Deutschland,Frankreich,Italien und Österreich.Für Italien dienten die Preise der Stadt Turin als Bezugsbasis.Beim Gemüse und bei fehlenden Zahlen aus den Nachbarländern wurde Belgien zusätzlich einbezogen.Zudem wurde aus den minimalen und maximalen nationalen Preisen ein oberer und unterer Durchschnittswert der EU-4/5 ermittelt.

Das Gewicht der einzelnen Länder der EU-4/6 (Ausgaben der Privathaushalte im Jahr 1998) und die Zusammensetzung des Standardwarenkorbes wurden als fix angenommen,damit ausschliesslich die Preisschwankungen über die Jahre ersichtlich sind.

2002/04 machten die Konsumentenpreise eines Standardwarenkorbs im EU-Raum 61% der in der Schweiz für denselben Warenkorb bezahlten Preise aus gegenüber den 54%,welche die Produzentenpreise für den Standardwarenkorb erzielen.Die relativ höheren Konsumentenpreise im EU-Raum lassen sich einerseits durch die unterschiedliche Zusammensetzung des Warenkorbes auf Produzenten- und Konsumentenebene sowie andererseits durch das Ausmass der Nahrungsmitteleinfuhren und den höheren Mehrwertsteuersatz in der EU erklären (rund 7% gegenüber 2,4% in der Schweiz mit Schwankungen je nach Land und Produkt).

In der Schweiz blieben die Konsumentenpreise für den Standardwarenkorb zwischen 1990/92 und 2002/04 nahezu unverändert,während die EU eine Abnahme um 10% verzeichnete.Die Preisdifferenz zwischen der Schweiz und den benachbarten EULändern,die 1990/92 noch 31% (697 Fr.) der schweizerischen Preise betrug,stieg 2002/04 auf 39% (892 Fr.) an.Der absolute Preisabstand zwischen der Schweiz und der EU vergrösserte sich gar um einen Viertel (+28% bzw.+195 Fr.) zwischen diesen beiden Zeitspannen.

Im Gegensatz zu den Produzentenpreisen vertieft sich folglich der Graben zwischen den Konsumentenpreisen in der Schweiz und der EU.Diese Entwicklung lässt sich zumindest teilweise durch den deutlich gestiegenen Anteil der Label-Produkte (Bio, M-7,Coop,Natura Plan) insbesondere beim Fleisch erklären.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern bleiben aber beträchtlich:Während in Italien (Turin) die Konsummilch und in der EU der Zucker mehr kosten als in der Schweiz,sind die Schweinekoteletts in der EU nur halb so teuer,denn das in der EU-4 angebotene Schweinefleisch stammt mehrheitlich aus konventioneller Produktion.Das in den schweizerischen Geschäften im Jahr 2001 angebotene Schweinefleisch setzte sich hingegen zu 60% aus Marken- oder Labelerzeugnissen zusammen.

Im Zeitraum 1990/92 bis 2002/04 stiegen die Konsumentenpreise (in Schweizer Franken) in den USA um 18% an,während sie in der Schweiz stabil blieben.Entsprechend wurde die Preisschere zur Schweiz kleiner:2002/04 betrug der Abstand nur noch 44% gegenüber 51% in der Periode 1990/92.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 239

■ Buchhaltungsnetz INLB der EU Begriffe und Methoden,Seite A64

Schweizer Landwirtschaftsbetriebe im EU-Vergleich

Die EU-Kommission betreibt zusammen mit allen EU-Mitgliedstaaten ein Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB),das auf einer einheitlichen Methodik beruht.Die Agroscope FAT Tänikon hat die Daten in der schweizerischen Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Jahre 2000–2002 gemäss der INLB-Methodik umgerechnet.Damit stehen aktuelle vergleichbare Ergebnisse zur Verfügung.Diese werden den Resultaten der Jahre 1996–1998,welche im Agrarbericht 2001 publiziert worden sind,gegenübergestellt.Der Vergleich erfolgt auf Euro-Basis.1 Euro entspricht 2000 bis 2002 rund Fr.1.50.

Zwischen dem INLB und der Zentralen Auswertung bestehen methodische Unterschiede.Zu den wichtigsten Unterschieden,die bei der Umrechnung berücksichtigt werden müssen,gehören die Betriebsdefinition und -typologie,die Bewertung der Aktiven sowie die Definition der Grundgesamtheit und die Gewichtung der Ergebnisse.

Die wichtigsten INLB-Standardvariablen

Bruttogesamterzeugung

+Saldo Betriebsbeihilfen und -steuern (v.a.Direktzahlungen)

–Vorleistungen

=Bruttobetriebseinkommen

–Abschreibungen

=Betriebseinkommen

– Fremdfaktoren (Löhne,Pachten,Zinsen)

+Saldo aus Investitionsbeihilfen und –steuern

=Familienbetriebseinkommen

Quelle:EU-Kommission,INLB

Das Familienbetriebseinkommen entschädigt die nichtentlohnten Familienarbeitskräfte und im Betrieb eingesetztes Eigenkapital,entspricht also begrifflich dem landwirtschaftlichen Einkommen in der Zentralen Auswertung.

Die Standardvariable «Saldo Betriebsbeihilfen und -steuern» entspricht im Wesentlichen den Direktzahlungen der öffentlichen Hand.In den Abbildungen weiter unten werden diese mit den «Investitionsbeihilfen und -steuern» als «Beihilfen und Steuern» zusammengefasst.

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 240

■ Einkommen der Schweizer Betriebe über EU-Durchschnitt

Die durchschnittliche Fläche der ausgewerteten Buchhaltungsbetriebe liegt in der Schweiz deutlich unter dem Niveau der Nachbarländer und der EU 15 (Mittelwert).Der Umfang der Tierbestände und der eingesetzten Arbeit ist mit Österreich und dem EUMittel vergleichbar.

Mittlere Betriebsstrukturen von Buchhaltungsbetrieben in ausgewählten europäischen Ländern 1996/98 und 2000/02

1 Vergleichbarkeit mit Referenzbetrieben der Agroscope FAT Tänikon nicht gegebenQuellen:EU-Kommission,Agroscope

Trotz der kleineren Betriebe ist die Summe von Bruttoerzeugung,Betriebs- und Investitionsbeihilfen der Schweizer Betriebe mit Deutschland und Frankreich vergleichbar.Die Direktzahlungen sind in der Schweiz absolut betrachtet am bedeutendsten.2000/02 liegt der Anteil «Beihilfen und Steuern» an der Bruttoerzeugung in Österreich bei 24%, in der Schweiz bei 20%,in Deutschland und Frankreich sowie im Mittel der EU-Länder bei 14%.

Bruttoerzeugung und Beihilfen 1996/98 und 2000/02

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 241
Schweiz 1 DeutschlandFrankreichÖsterreichEU 15 96/9800/0296/9800/0296/9800/0296/9800/0296/9800/02 Insgesamt Arbeitskräfte (JAE)1,861,801,992,091,791,921,911,821,501,47 Nicht entlohnte Arbeitskräfte1,381,351,471,461,441,431,811,721,231,16 Landwirtschaftlich genutzte Fläche (ha)19,720,253,165,763,969,224,825,931,333,4 Gesamtviehbestand Vieheinheiten (VE)28,930,957,674,252,261,125,326,327,331,2
FAT Tänikon
00/02 96/98 Euro/Betrieb 1 Beihilfen und Steuern Sonstige Bruttoerzeugung Insgesamt Tierische Bruttoerzeugung Insgesamt Pflanzliche Bruttoerzeugung Schweiz 00/02 96/98 Deutschland 00/02 96/98 Frankreich 00/02 96/98 Österreich 00/02 96/98 EU (15) Quellen:
1
0 180 000 160 000 140 000 120 000 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000
EU-Kommission, Agroscope FAT Tänikon ab 2000
Euro,
davor ECU

Die Schweizer Betriebe schneiden auf der Aufwandseite vergleichsweise gut ab,so dass ein Familienbetriebseinkommen resultiert,das deutlich über demjenigen der Vergleichsländer liegt.Bei der Interpretation muss beachtet werden,dass die schweizerischen Betriebe bezogen auf das mengenmässige Produktionsvolumen gegenüber den deutschen und französischen Betrieben deutlich kleiner sind,aber auch,dass in der Schweiz die Kaufkraft eines Euro um 20–30% geringer ist als in den verglichenen Ländern.

Vergleicht man die relative Änderung zwischen den Dreijahresmitteln 1996/98 und 2000/02,zeigt sich Folgendes:

–Das Wachstum der durchschnittlichen Fläche liegt in der Schweiz hinter jenem der Vergleichsländer.

–Die Ausdehnung des Tierbestandes ist etwas grösser als in Österreich aber tiefer als im Durchschnitt der EU-15.

–Die Veränderung der eingesetzten Arbeit ist mit Österreich vergleichbar.

–Deutschland und Frankreich weisen bei der Fläche,den Tierbeständen und auch bei den Arbeitskräften einen überdurchschnittlichen Zuwachs auf.Dies ist teilweise auf methodische Anpassungen (Stichprobe und Gewichtung) zurückzuführen.

–Die Steigerung beim Familienbetriebseinkommen ist mit Deutschland und Österreich vergleichbar.

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 242
Aufwand und Familienbetriebseinkommen 1996/98 und 2000/02 00/02 96/98 Euro/Betrieb 1 Fremdfaktoren Abschreibungen Vorleistungen Familienbetriebseinkommen Schweiz 00/02 96/98 Deutschland 00/02 96/98 Frankreich 00/02 96/98 Österreich 00/02 96/98 EU (15) Quellen:
1 ab 2000 Euro, davor ECU 0 180 000 160 000 140 000 120 000 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000
EU-Kommission, Agroscope FAT Tänikon

■ Vergleich ähnlich grosser Milchbetriebe ■

Der Vergleich zwischen ähnlich grossen Milcherzeugungsbetrieben zeigt,wie Schweizer Betriebe mit vergleichbaren strukturellen Voraussetzungen im internationalen Vergleich dastehen.Für den Vergleich werden Betriebe mit einer Fläche zwischen 30 und 50 ha ausgewählt.

Um den Effekt der erschwerenden Produktionsbedingungen im Berggebiet sichtbar zu machen,werden für die Schweiz die Betriebe in der Tal- und der Hügelregion separat dargestellt.Zum Vergleich werden INLB-Regionen herangezogen,in denen die Milchproduktion eine grosse Bedeutung hat.Neben Bayern und Schleswig-Holstein wird auch die französische Region Rhônes-Alpes betrachtet,die neben dem Alpengebiet auch Teile des Rhonetals umfasst.Für Österreich sind nur auf nationaler Ebene Daten verfügbar.

Bei dieser stark eingeschränkten Auswahl der Betriebe muss berücksichtigt werden, dass diese in der Schweiz und Österreich im Vergleich zu allen Milcherzeugungsbetrieben überdurchschnittlich gross sind,während sie in Deutschland etwa dem nationalen Mittel entsprechen.Die Betriebe der Region Rhônes-Alpes sind deutlich kleiner als der mittlere französische Milcherzeugungsbetrieb.

Der Arbeitseinsatz in der Schweiz von über zwei Arbeitskräften ist vergleichbar hoch wie in Österreich.In den übrigen Vergleichsregionen werden deutlich weniger Arbeitskräfte eingesetzt.Angestellte kommen in den Betrieben der EU-Vergleichsregionen kaum vor,machen in den Schweizer Betrieben aber 0,6 bis 0,8 Arbeitskräfte aus.Die Milchleistung je Kuh ist in der Schweiz eher überdurchschnittlich.

Betriebstrukturen spezialisierter Milcherzeugungsbetriebe mit 30–50 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche,Mittelwert 2000/02

CH 1 CH 1 Tal- und BayernSchleswig-Rhônes-Österreich

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 243
RegionenHügelregionHolsteinAlpes Vertretene Betriebe2 5761 43610 5461 1022 7283 444 Insgesamt Arbeitskräfte (JAE)2,22,31,61,41,42,3 Nicht entlohnte Arbeitskräfte1,61,51,51,31,42,2 Landwirtschaftlich genutzte Fläche (ha)36,636,237,240,839,637,2 Gesamtviehbestand (VE)45,453,257,374,441,141,9 Milchkühe (VE)25,930,232,635,527,724,3 Milchleistung kg/Kuh6 3446 6986 0146 0285 2956 185 Milchproduktion (kg)164 200202 100196 200214 100146 700150 400 1 Vergleichbarkeit mit Referenzbetrieben der Agroscope FAT Tänikon nicht gegebenQuellen:EU-Kommission,Agroscope FAT Tänikon
Alle
Arbeitseinsatz
Schweizer Milchbetrieben
in

■ Bruttoerzeugung und Direktzahlungen in Schweizer Milchbetrieben wesentlich höher

Bei ähnlicher Betriebsstruktur erwirtschaften die Schweizer Tal- und Hügelbetriebe aus der landwirtschaftlichen Produktion die 1,8 bis 2,5-fache Bruttoerzeugung der EU-Vergleichsbetriebe.Dazu kommen noch Direktzahlungen,die mit rund 47’000 Euro auch von Österreich mit 23’000 Euro nicht annähernd erreicht werden.Die analysierten deutschen und französischen Betriebe kommen auf Direktzahlungen von 6’000 bis 13'000 Euro.

Bruttoerzeugung und Beihilfen Milchbetriebe 2000/02

■ Aufwand in Schweizer Milchbetrieben rund doppelt so hoch

Beihilfen und Steuern Sonstige Bruttoerzeugung

Auch beim Aufwand unterscheiden sich die Schweizer Betriebe deutlich von ihren Nachbarn.Bei allen dargestellten Aufwandpositionen liegen die beiden Gruppen mit Schweizer Betrieben deutlich über den EU-Vergleichsgruppen.Am stärksten stechen die Lohnkosten ins Auge,die bei EU-Betrieben dieser Grösse kaum vorkommen.Auch die Kosten für Pacht- und Schuldzinsen sind in der Schweiz überdurchschnittlich.Der Anteil gepachteter Flächen liegt bei den Schweizer Betrieben bei rund 60% und wird nur durch die Betriebe in der Region Rhônes-Alpes übertroffen,wobei die Pachtkosten in den französischen Betrieben vergleichsweise gering sind.Die deutschen Betriebe weisen Pachtanteile zwischen 40% und 50% aus,die österreichischen Betriebe liegen bei einem Drittel.Der Aufwand für Unterhalt von Gebäude und Reparaturen beträgt in den untersuchten Schweizer Betrieben mindestens das Doppelte der deutschen und österreichischen Nachbarn,verglichen mit der französischen Region sogar das Vierfache.Die bayerischen Betriebe erreichen bei den Abschreibungen fast das schweizerische Niveau,während die anderen Regionen tiefer liegen.

Der Gesamtaufwand erreicht in den französischen und österreichischen Betrieben nur 35% bzw.37% des Gesamtaufwandes der schweizerischen Tal- und Hügelbetriebe. Die deutschen Betriebe liegen bei rund 50% des schweizerischen Wertes.

244 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
Euro/Betrieb
Insgesamt Pflanzliche Bruttoerzeugung Tierische Bruttoerzeugung ohne Milch Kuhmilch und Milch
Schweiz Alle Regionen Schweiz Tal-/ Hügelregion BayernSchleswig Holstein Rhônes-AlpesÖsterreich
0 240 000 220 000 200 000 160 000 180 000 140 000 100 000 120 000 80 000 60 000 20 000 40 000
Quellen: EU-Kommission, Agroscope FAT Tänikon

■ Schweizer Familienbetriebseinkommen am höchsten

Euro/Betrieb

Aufwand und Familienbetriebseinkommen Milchbetriebe 2000/02

■ Einkommen seit 1996/98 in allen Regionen verbessert

Pacht,

Quellen:

Die grossen Kostenunterschiede sind nicht durch die Betriebsgrösse erklärbar,da Betriebe ähnlicher Grösse verglichen werden.Höhere Preise sind beispielsweise bei den Futtermitteln im Wesentlichen für die Mehrkosten in schweizerischen Betrieben verantwortlich.Bei anderen Aufwandspositionen dürften aber auch höhere Einsatzmengen eine Rolle spielen.Vor allem bei der Arbeit,beim eingesetzten Fremdkapital und beim Gebäude- und Maschinenunterhalt fällt dies auf.Sicher sind auch topographische und klimatische Voraussetzungen sowie Umwelt- und Tierschutzauflagen mitverantwortlich für den höheren Produktionsaufwand in der Schweiz.Die grossen Differenzen,z.B.zu Österreich,können damit aber nicht vollständig erklärt werden.

Die Differenz von Bruttoerzeugung inkl.Beihilfen und Gesamtaufwand ergibt das Familienbetriebseinkommen.Liegt dieses bei den Schweizer Betrieben bei 53’000 bzw. 57'000 Euro,so erreichen die Österreicher Betriebe dank vergleichsweise geringen Kosten noch 44'000 Euro,während die anderen Gruppen zwischen 21’000 und 26'000 Euro erzielen.Beim Quervergleich ist zu berücksichtigen,dass die österreichischen Betriebe rund 2,2 nicht entlohnte Arbeitskräfte ausweisen,während in allen anderen Betriebsgruppen das Familienbetriebseinkommen zwischen 1,3 und 1,6 nicht entlohnte Arbeitskräfte entschädigt.Zu berücksichtigen ist auch die tiefere Kaufkraft in der Schweiz.

Im Vergleich zu 1996/98 (vgl.Agrarbericht 2001) wurde die Milchproduktion der Betriebe in dieser Grössenklasse in der Schweiz,Bayern und Österreich kräftig ausgedehnt.In Schleswig-Holstein und in der Region Rhônes-Alpes blieb sie konstant.In der Schweizer Tal- und Hügelregion betrug die Zunahme 18%,in Österreich gar 28%.Die Summe aus Bruttoerzeugung und Beihilfen stieg in Österreich (+16%),der Schweiz (Alle Regionen:+18%,Tal- und Hügelregion:+15%) und Rhônes-Alpes (+10%) an, während sie in den übrigen Regionen stagnierte.Das Familienbetriebseinkommen konnte nominal in allen Regionen gesteigert werden,am stärksten in der Schweiz (+20%),gefolgt von Schleswig-Holstein (+14%) und Österreich (+14%).

3 245
Zinsen
Löhne
Schweiz Alle Regionen Schweiz Tal-/ Hügelregion
Schleswig Holstein
Gezahlte
Abschreibungen Andere Vorleistungen
Bayern
Rhônes-Alpes Österreich
Unterhalt Gebäude & Maschinen Futter für Raufutterfresser Familienbetriebseinkommen 0 240 000 220 000 200 000 160 000 180 000 140 000 100 000 120 000 80 000 60 000 20 000 40 000 3.INTERNATIONALE ASPEKTE
EU-Kommission, Agroscope FAT Tänikon

■ Integration von Umweltzielen in die Agrarpolitiken der EU und der Schweiz

Cross Compliance in der EU und Ökologischer Leistungsnachweis in der Schweiz –eine vergleichende Analyse

Vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen war die Agrarpolitik in der Europäischen Union (EU) in den letzten Jahren von grundlegenden Reformen geprägt. Nötig wurden Veränderungen vor allem aufgrund von Forderungen nach einer Liberalisierung der Agrarmärkte im Rahmen der WTO-Verhandlungen.Ein weiteres Ziel war eine verstärkte Berücksichtigung von Umweltaspekten in der Agrarpolitik.Im Zuge dieser Weiterentwicklung haben Agrarumweltprogramme an Bedeutung gewonnen, und es kam verstärkt zu einer Verknüpfung von Umweltstandards mit dem Förderrecht. Auch in der Schweiz wurden Umweltziele mit in die Agrarpolitik integriert.Hier gilt vorab der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) als zentrales Element.In beiden Fällen ist der Erhalt von Direktzahlungen nun davon abhängig,dass Mindeststandards in der landwirtschaftlichen Praxis eingehalten werden,ein Konzept,das in der EU als «Cross Compliance» (CC) bezeichnet wird.Eine Nichteinhaltung dieser Bewirtschaftungsauflagen kann zu einer Kürzung der Zahlungen führen.

Das Institut für Ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig/Deutschland hat beide Ansätze miteinander verglichen.Dabei wurden Übereinstimmungen und Unterschiede herausgearbeitet.

■ Die Agrarpolitik der EU und ihre jüngste Reform

Die politischen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Flächennutzung in der EU werden massgeblich durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gesetzt.Die GAP wird auf Grundlage gemeinsamer Beschlüsse aller Mitgliedstaaten weiterentwickelt.

In der Markt- und Preispolitik,der so genannten 1.Säule der GAP,besteht ein relativ geringer Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Vorgaben. Hierunter fallen Instrumente zur Preisstützung und die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe.Mit der im Jahr 1999 beschlossenen Agrarreform «Agenda 2000» wurden die Massnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in der 2.Säule der GAP zusammengefasst.Diese erfordern,im Gegensatz zu Zahlungen der 1.Säule,eine nationale Kofinanzierung und beinhalten unter anderem Agrarumweltmassnahmen, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete und die einzelbetriebliche Investitionsförderung.Bei diesen umwelt- und strukturpolitischen Massnahmen besteht ein grösserer nationaler Ausgestaltungsspielraum.

Die jüngste Agrarreform der EU wurde im Juni 2003 von den EU-Agrarministern vor dem Hintergrund der Zwischenbewertung der «Agenda 2000»,der EU-Osterweiterung und den WTO-Verhandlungen beschlossen.Sie führte zu einer neuen Verordnung über Direktzahlungen und daraus resultierenden Durchführungsverordnungen,die für die Mitgliedstaaten direkt bindend sind.

Kernelemente der Reform sind:

– die Entkopplung der Direktzahlungen von der Agrarproduktion und

– die Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung von Mindeststandards in den Bereichen Umwelt-,Tier- und Verbraucherschutz (Cross Compliance,CC).

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
246

■ Cross Compliance in der EU

Nach der jüngsten EU-Agrarreform werden die meisten Direktzahlungen der 1.Säule in der EU von der Produktion entkoppelt.Bis zu 100% der Betriebsflächen können nun stillgelegt werden,ohne die Beihilfefähigkeit zu verlieren.Es bestehen jedoch zahlreiche Umsetzungsvarianten,einschliesslich der Möglichkeit,die Entkopplung bis zum Jahr 2007 zu verschieben.Eine weitestmögliche Entkopplung geschieht in Grossbritannien und Deutschland,während andere Mitgliedstaaten Teile der Tierprämien gekoppelt lassen (z.B.Österreich,Frankreich und Dänemark).

Entkoppelte Direktzahlungen überlassen dem Landwirt die Entscheidung über die Nutzung seiner Flächen und sollen zu einer stärkeren Marktorientierung führen.Nach der Entkopplung der Direktzahlungen wird die landwirtschaftliche Nutzung in den Fällen aufgegeben werden,in denen betroffene Produktionsverfahren unter Marktbedingungen und ohne gekoppelte Direktzahlungen unrentabel sind.Die Möglichkeit,die gesamte Betriebsfläche stillzulegen,unterscheidet sich von der bisherigen Stilllegungsregelung,und bringt vor allem auf ertragsschwachen Standorten einen Anreiz zur vollständigen Produktionsaufgabe mit sich.Ferner wird von einer Entkopplung der Tierprämien ein Rückgang insbesondere der extensiven,an Grünland gebundenen Tierhaltungsverfahren wie der Mutterkuh- und Schafhaltung erwartet,da die Prämien hier eine hohe Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit haben.Neben Risiken beinhaltet die Entkopplung auch Chancen für den Naturschutz:Landschaftselemente zählen im Gegensatz zur bisherigen Stützungsregelung im Ackerbau in Zukunft zur beihilfefähigen Fläche.

Mit Beginn des Jahres 2005 wurde ein neuer obligatorischer,EU-weit harmonisierter CC-Ansatz durchgesetzt und jeder Mitgliedstaat muss CC-Auflagen,basierend auf vorgegebenen Kriterien,einführen.

CC setzt sich zusammen aus: –den auf 19 EU-Verordnungen und -Richtlinien basierenden und bis 2007 schrittweise einzuführenden «Grundanforderungen an die Betriebsführung» für die Bereiche Umweltschutz,Tierschutz und Lebensmittelsicherheit; –Standards zum «guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand»,betreffend Bodenschutz,Mindestinstandhaltung von Flächen und Erhaltung von Landschaftselementen und –Anforderungen zur Erhaltung von Dauergrünland,wobei der Anteil von Dauergrünland an der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf der Ebene der Mitgliedstaaten bzw.Regionen um nicht mehr als 10% abnehmen darf.Reduziert sich der Anteil deutlich,müssen Massnahmen auf einzelbetrieblicher Ebene angewendet werden, die den Umbruch von Dauergrünland verbieten oder eine Neuansaat vorschreiben können.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
247
■ Entkopplung

■ Inwieweit ist der ÖLN mit CC in der EU vergleichbar?

Für einen Vergleich mit CC wurden nur die Anforderungen zum Erhalt der allgemeinen Direktzahlungen im Rahmen des ÖLN und einige weitere in der Direktzahlungsverordnung (DZV) der Schweiz festgelegten Voraussetzungen für den Erhalt von Direktzahlungen herangezogen.

Mit der Voraussetzung Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes für den vollständigen Erhalt von Direktzahlungen zu erfüllen,entspricht der ÖLN den Grundzügen von CC der EU.Viele Standards des ÖLN decken sich mit CC-Auflagen,die in EU-Mitgliedstaaten definiert wurden,z.B.Standards zu Fruchtfolge und Bodenbedeckung.Der Verpflichtung zur Mindestpflege wird de facto durch die in der DZV der Schweiz festgeschriebene Nutzungsauflage für direktzahlungsberechtigte Flächen entsprochen.In vielen Fällen liegen die Anforderungen des ÖLN über jenen der EU,in anderen ist der ÖLN jedoch nicht vergleichbar mit dem EU-Ansatz.Oft handelt es sich dabei aber um eher formale Unterschiede,die in den verschiedenen Konzepten begründet liegen.

■ Über die Anforderungen der EU hinausgehende Bestandteile des ÖLN

Besonders mit den Auflagen zu Tier- und Pflanzenschutz und zum ökologischen Ausgleich geht der ÖLN über die EU-Standards hinaus.Auch die Anforderungen betreffend der Nährstoffbilanz und zur Anlage von Pufferstreifen und die detaillierten Aufzeichnungspflichten zeugen vom anspruchsvollen Ansatz des ÖLN.

Das Nutzungsgebot von Flächen nach der DZV schliesst alleiniges Mulchen von Flächen grundsätzlich aus,während in der EU die Mitgliedstaaten entsprechende Praktiken für die Mindestpflege von Flächen zulassen können.Unabhängig vom ÖLN begrenzt die Schweiz die maximale förderbare Viehbesatzdichte für den Erhalt von Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere.Der ÖLN gilt überdies auch als Grundlage für den Erhalt ökologischer Direktzahlungen und für Beiträge und Investitionskredite für einzelbetriebliche Strukturverbesserungsmassanhmen,während in der EU für Agrarumweltmassnahmen und die Ausgleichsmassnahmen noch der im Vergleich zu CC meist weniger breite Ansatz der «guten fachlichen Praxis» zu Grunde gelegt wird.

■ Unterschiede zwischen EU-Ansatz und ÖLN

In der EU müssen definierte,bereits bestehende Landschaftselemente in den Mitgliedstaaten der EU erhalten werden.Eine Beseitigung kann über eventuelle Bussgelder hinaus zur Kürzung der Direktzahlungen führen.Der Schutz solcher Strukturen durch die Naturschutzgesetzgebung allein entspricht nicht diesen Auflagen.In der Schweiz gibt es keine diesbezügliche Regelung für den ÖLN.Der Schutz von Landschaftselementen ist in der Schweiz durch einen anderen Instumentenmix geregelt und macht diesen Aspekt mit CC in der EU schwer vergleichbar.Durch das NHG sind Hecken, sobald sie einmal angelegt sind,gesetzlich geschützt.

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
248

Ein zentrales Element in der Agrarumweltpolitik der Schweiz ist der ökologische Ausgleich,mit dem sehr viel stärker als beim EU-Ansatz auf die Neuschaffung,die Pflege und ökologische Aufwertung von Landschaftselementen abgezielt wird.Der Ansatz der Schweiz,für den ÖLN einen bestimmten,auf die Landwirtschaftsfläche bezogenen Prozentsatz an ökologischen Ausgleichsflächen nachzuweisen,geht über die EU-Auflagen hinaus.Ausgleichsflächen müssen gegebenenfalls aktiv geschaffen oder zugepachtet werden und müssen mindestens 6 Jahre als solche erhalten bleiben. Die Ausgleichsflächen der Schweiz umfassen ein deutlich grösseres Spektrum genau definierter anrechenbarer Flächen.Darüber hinaus beinhaltet der ökologische Ausgleich teilweise auch Auflagen für Pflege oder Bewirtschaftung der Wiesen,Bunt- und Rotationsbrache,Ackerschonstreifen,Einzelbäume,Hecken,Feld- und Ufergehölze usw.Die ökologischen Direktzahlungen bauen auf dem obligatorischen ökologischen Ausgleich auf.Gewisse Elemente des ökologischen Ausgleichs werden mit ÖkoBeiträgen abgegolten,und die Öko-Qualitätsverordnung von 2001 zielt auf eine Förderung von Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen ab.Dem eher «aufbauenden» und flexiblen System der Schweiz steht somit ein eher statischer EU-Ansatz gegenüber,der Landschaftselemente inventarisiert und vor Beseitigung bewahrt.

Beim Grünlandschutz schreibt die EU vor,dass das Verhältnis von Acker- zu Dauergrünland um nicht mehr als 10% abnehmen darf.Vergleichbare Regelungen zum Erhalt der Grünlandflächen gibt es in der Schweiz nicht.Der Umbruch von Grünland ist in der Schweiz jedoch bei weitem nicht so relevant wie in vielen EU-Mitgliedstaaten. Die CC-Vorgaben der EU unterscheiden nicht nach der ökologischen Qualität von Grünland.Solange die regionale Grünlandfläche nicht zu stark abnimmt,sind einzelne Flächen nicht vor Umbruch geschützt,soweit kein anderweitiger Schutz z.B.durch Naturschutzauflagen gilt.In der Schweiz kann Grünland unter bestimmten Bedingungen als ökologische Ausgleichsfläche angerechnet werden.

Im Bereich Bodenschutz werden einige Standards der EU nicht ausdrücklich im ÖLN genannt.Die Erhaltung von Terrassen und ein geeigneter Maschineneinsatz,der in der Schweiz nicht flächendeckend verlangt wird,können aber Teil von Erosionsschutzplänen sein.Auch zur Weiterbehandlung von Stoppelfeldern werden im ÖLN keine Angaben gemacht.

Weiterhin sind in der Schweiz gesetzliche Regelungen zur Kennzeichnung von Tieren, zur Lebensmittelsicherheit,zum Verbot bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung, zu BSE und zur Meldung von Krankheiten nicht relevant für den Erhalt von Direktzahlungen.

Nicht vergleichbar mit den EU-Vorgaben ist die Tatsache,dass in der Schweiz die Einhaltung landwirtschaftsrelevanter Erlasse des Gewässerschutz-,des Umweltschutzund des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) zwar eine Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen ist,aber nicht als Teil des ÖLN einer einheitlich geregelten systematischen Kontrolle unterliegen.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
249

Was die Organisation von Kontrollen betrifft,so werden in der EU die Kontrollen von staatlichen Stellen ohne direkte finanzielle Beteiligung der Landwirte durchgeführt.Die Einführung eines Betriebsberatungssystems auf privater oder staatlicher Basis zur Begleitung von CC ist erst ab 2007 obligatorisch.Obwohl dieses System schon jetzt über die 2.Säule förderfähig ist,haben bisher nur sehr wenige Mitgliedstaaten davon Gebrauch gemacht.In der Schweiz besteht zwischen Kontrolle,die in der Regel durch akkreditierte private Organisationen durchgeführt wird,und Beratung eine engere Verknüpfung.Die Landwirte zahlen für die Kontrollen und holen bei den Kontrollorganisation gleichzeitig häufig Informationen über mit dem ÖLN vereinbare landwirtschaftliche Praktiken ein.

Im Gegensatz zum ÖLN steht der Praxistest für CC in der EU noch aus.Der ÖLN in der Schweiz zeigt,dass ein anspruchsvoller CC-Ansatz umsetzbar ist.

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
250

Mitarbeit am Agrarbericht 2005

■ Projektleitung, Werner Harder

Sekretariat

■ Autoren

Alessandro Rossi

Monique Bühlmann

■ Bedeutung und Lage der Landwirtschaft

Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

Alessandro Rossi

Märkte

Jacques Gerber,Simon Hasler,Katja Hinterberger,Beat Ryser,Hans-Ulrich Tagmann

Wirtschaftliche Lage

Vinzenz Jung

Soziales

Esther Grossenbacher

Ökologie und Ethologie

Brigitte Decrausaz,Ruth Badertscher,Anton Candinas,Heinz Hänni, Esther Grossenbacher,Hans-Jörg Lehmann,Olivier Roux

Beurteilung der Nachhaltigkeit

Brigitte Decrausaz,Esther Grossenbacher,Vinzenz Jung

■ Agrarpolitische Massnahmen

Produktion und Absatz

Jacques Gerber

Übergreifende Instrumente

Friedrich Brand,Jean-Marc Chappuis,Emanuel Golder,Samuel Heger

Milchwirtschaft

Katja Hinterberger

Viehwirtschaft

Simon Hasler

Pflanzenbau

Beat Ryser,Hans-Ulrich Tagmann

Direktzahlungen

Thomas Maier,Janine Markwalder,Hugo Roggo,Olivier Roux,Martin Weber

251

■ Übersetzungsdienste

Grundlagenverbesserung

Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen

René Weber,Willi Riedo,Markus Wildisen

Forschung,Gestüt,Beratung,Berufsbildung,CIEA

Anton Stöckli,Jacques Clément,Urs Gantner,Geneviève Gassmann,Roland Stähli

Produktionsmittel

Lukas Barth,Martin Huber,Alfred Klay,Albrecht Siegenthaler

Tierzucht

Karin Wohlfender

Sektion Finanzinspektorat

Rolf Enggist

Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Thomas Meier

■ Internationale Aspekte

Internationale Entwicklungen

Krisztina Bende,Friedrich Brand,Jean Girardin,Gisèle Jungo

Internationale Vergleiche

Jean Girardin,Vinzenz Jung,Thomas Maier

Deutsch:Yvonne Arnold

Französisch:Christiane Bokor,Pierre-Yves Barrelet,Yvan Bourquard, Giovanna Mele,Elisabeth Tschanz,Marie-Thérèse Von Graffenried, Magdalena Zajac

Italienisch:Patrizia Singaram,Floriana Dondina,Simona Stückrad

■ Internet Denise Vallotton

■ Technische Unterstützung Hanspeter Leu,Peter Müller

252
ANHANG A1 ■■■■■■■■■■■■■■■■ Anhang Tabellen Strukturen A2 Tabellen Märkte A4 Tabellen Wirtschaftliche Ergebnisse A14 Landwirtschaftliche Gesamtrechnung A14 Ergebnisse Einzelbetriebe A16 Tabellen Ausgaben des Bundes A27 Ausgaben für Produktion und Absatz A27 Ausgaben Absatzförderung A27 Ausgaben Milchwirtschaft A28 Ausgaben Viehwirtschaft A28 Ausgaben Pflanzenbau A29 Ausgaben für Direktzahlungen A30 Ausgaben für Grundlagenverbesserung A52 Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung A58 Tabellen Internationale Aspekte A59 Rechtserlasse,Begriffe und Methoden A64 Abkürzungen A65 Literatur A67

■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Strukturen

A2 ANHANG
1 Entwicklung von Landwirtschaftsbetrieben,Landwirtschaftlicher Nutzfläche und Grossvieheinheiten Grössenklassen in ha BetriebeLandwirtschaftliche NutzflächeGrossvieheinheiten landwirtschaftlicher Nutzfläche 199019962004199019962004199019962004 AnzahlAnzahlAnzahlhahahaAnzahlAnzahlAnzahl 0-16 6295 0543 0152 8952 1231 05982 55054 58857 465 1-313 1907 1133 80423 82812 6147 04734 46622 52213 063 3-58 2596 9264 16432 24327 00416 67542 47334 35521 756 5-1018 83315 14811 365141 403113 65485 912209 784156 778108 642 10-1518 92015 90712 058233 888197 421150 220341 563273 225197 867 15-2012 71011 97010 463218 771207 194181 703290 523268 163229 941 20-256 6777 2487 085147 772161 294158 062173 896187 984189 175 25-303 3644 1434 65991 271112 886127 28597 680120 265139 458 30-402 6743 6694 57590 726124 930156 12487 709119 097158 445 40-508751 3511 75638 67259 90477 98832 21450 95671 721 50-705077281 14128 84941 22665 86123 17232 76154 608 70-10012716629410 37113 28723 7577 4149 49019 364 > 1005056877 8029 33912 8816 3156 0059 640 Total92 81579 47964 4661 068 4901 082 8761 064 5741 429 7591 336 1891 271 145 Quelle:BFS
Tabelle
ANHANG A3
KategorieVollzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigteTotal 199019962004199019962004199019962004 BetriebsleiterMänner62 72059 56044 67826 16920 83124 67088 88980 39169 348 Frauen1 4561 5054212 4701 3751 6093 9262 8802 030 Andere FamilieneigeneMänner21 79613 82814 89122 72925 11816 47444 52538 94631 365 Frauen14 36722 0439 46265 77036 63447 24280 13758 67756 704 FamilieneigeneTotal100 33996 93669 452117 13883 95889 995217 477180 894159 447 Familienfremde Schweizer/innenMänner12 45311 4358 5632 9496 1883 89715 40217 62312 460 Frauen3 2002 8511 9503 3044 9763 3036 5047 8275 253 Ausländer/innenMänner10 9108 7266 8591 7584 9492 95912 66813 6759 818 Frauen6631 5281 4638473 6021 9371 5105 1303 400 FamilienfremdeTotal27 22624 54018 8358 85819 71512 09636 08444 25530 931 BeschäftigteTotal127 565121 47688 287125 996103 673102 091253 561225 149190 378 Quelle:BFS
Tabelle 2 Entwicklung der Anzahl Beschäftigte in der Landwirtschaft

■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Märkte

A4 ANHANG
Tabelle 3 Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten Produkt1990/92200220032004 1 1990/92–2002/04 hahahaha% Getreide207 292173 482166 558161 752-19.3 Brotgetreide102 84095 30388 41989 849-11.3 Weizen96 17389 34584 42885 734-10.1 Dinkel2 1602 1491 7662 249-4.9 Emmer,Einkorn 2 138181163Roggen4 4323 6281 9901 680-45.1 Mischel von Brotgetreide75435423-46.7 Futtergetreide104 45378 17978 13971 903-27.2 Gerste59 69539 16139 36837 401-35.3 Hafer10 4344 0354 4163 028-63.3 Mischel von Futtergetreide23839734425839.9 Körnermais 25 73920 50621 09818 816-21.8 Triticale8 34714 08012 91312 40057.3 Hülsenfrüchte2 2584 3755 4014 925117.0 Futtererbsen (Eiweisserbsen)2 1123 9894 9894 600114.3 Ackerbohnen 14630831124997.7 Lupinen-7810176Hackfrüchte36 38533 84033 02233 609-8.0 Kartoffeln (inkl.Saatgut)18 33313 46013 57813 335-26.6 Zuckerrüben14 30818 17517 53918 62226.6 Futterrüben (Runkeln,Halbzuckerrüben)3 7442 2051 9051 652-48.7 Ölsaaten18 20320 96822 88023 23522.8 Raps16 73014 24714 87515 751-10.6 Sonnenblumen -5 1145 4784 996Soja1 4741 6072 5272 48849.8 Nachwachsende Rohstoffe-1 1751 2401 239Raps -1 0631 1231 088Andere (Kenaf,Hanf,usw.)-112117151Freilandgemüse8 2508 6198 3998 8134.4 Silo- und Grünmais38 20440 20240 38042 4337.3 Grün- und Buntbrache3194 1523 8243 5921 110.0 Übrige offene Ackerfläche8301 8021 7711 704111.8 Offenes Ackerland311 741288 615283 475281 302-8.7 Kunstwiesen94 436118 978122 618124 47429.2 Übrige Ackerfläche3 9773 0902 9892 984-24.0 Ackerland Total410 154410 683409 082408 760-0.2 Obstbaumkulturen7 1626 7996 584 3 6 734-6.4 Reben14 91915 01414 92914 9370.3 Chinaschilf32492392387 966.7 Naturwiesen,Weiden638 900627 059626 446624 337-2.0 Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland7 3949 9669 7759 56832.1 Landwirtschaftliche Nutzfläche1 078 6001 069 7701 067 0551 064 574-1.1 1provisorisch 2separate Erfassung ab 2002 3Die Aprikosenfläche wurde aus technischen Gründen nicht vollständig erfasst Quellen:SBV,BFS,Wein:BLW

1 provisorisch 2 Durchschnitt der Jahre 1990/93 3 Veränderung 1990/93–2001/04

Quellen: Milch und -produkte:SBV (1990–98),ab 1999 TSM

Fleisch:Proviande

Eier:Aviforum Getreide,Hackfrüchte und Ölsaaten:SBV

Obst:Schweizerischer Obstverband

Gemüse:Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau

Wein:BLW,Kantone

ANHANG A5 Tabelle 4 Produktion Produkt Einheit1990/922002200320041990/92–2002/04 % Milch und -produkte Konsummilch t549 810503 325494 635497 021-9.4 Rahmt68 13368 87363 99763 927-3.7 Buttert38 76642 22640 85740 6646.4 Milchpulvert35 84454 56955 53651 04849.9 Käset134 400160 403160 165162 39719.8 Fleisch und Eier Rindfleischt SG130 710104 808102 789100 308-21.5 Kalbfleischt SG36 65634 95134 12733 679-6.6 Schweinefleischt SG266 360235 736229 658227 085-13.3 Schaffleischt SG5 0655 9306 1786 59623.1 Ziegenfleischt SG541481475488-11.0 Pferdefleischt SG1 2121 0901 0311 050-12.8 Geflügelt Verkaufsgewicht20 73331 19632 35834 34157.4 SchaleneierMio.St.6387036806526.2 Getreide Weichweizent546 733508 500428 300538 900 1 -10.0 Roggent22 97821 50010 50011 000 1 -37.6 Gerstet341 774247 200217 900257 500 1 -29.5 Hafert52 80721 50021 50015 500 1 -63.1 Körnermaist211 047189 00090 700180 600 1 -27.3 Triticalet43 94089 80067 90083 200 1 82.7 Anderet11 46911 30010 30011 600 1 -3.5 Hackfrüchte Kartoffelnt750 000526 200467 900525 800 1 -32.4 Zuckerrübent925 8671 407 9101 257 3001 449 000 1 48.1 Ölsaaten Rapst46 11448 87045 30057 420 1 9.6 Anderet3 65820 61523 63521 112 1 495.6 Obst (Tafel) Äpfel t91 503 2 105 64093 864100 7558.0 3 Birnen t-15 08316 52917 207Aprikosen t3 407 2 1 8508453 370-52.6 3 Kirschen t1 818 2 2 0451 7042 026-2.9 3 Zwetschgen t2 837 2 2 2143 2282 995-9.3 3 Erdbeeren t4 2634 9805 1095 77524.1 Gemüse (frisch) Karottent49 16267 94254 08057 84422.0 Zwiebelnt23 50526 81027 93932 35723.5 Knollenselleriet8 50610 3349 5988 85212.8 Tomatent21 83029 65730 05034 93144.5 Kopfsalatt18 82117 05716 11416 557-11.9 Blumenkohlt8 3316 5735 5917 441-21.6 Gurkent8 6089 2589 1459 3037.3 Wein Rotweinhl550 276546 595486 455606 909-0.7 Weissweinhl764 525565 804483 639552 261-30.2
A6 ANHANG
5 Produktion Milchprodukte Produkt1990/922002200320041990/92–2002/04 tttt% Total Käse 134 400160 403160 165162 39719.8 Frischkäse4 38736 48637 10136 822738.9 Mozzarella-12 90613 32113 337Übrige Frischkäse-23 58023 78023 485Weichkäse4 8126 9496 7796 72741.7 Tommes1 2491 9131 8892 18159.7 Weissschimmelkäse,halb- bis vollfett1 5731 8481 6411 3973.5 Übrige Weichkäse1 9903 1883 2493 14960.6 Halbhartkäse40 55647 43546 65047 87816.7 Appenzeller8 7257 9128 0618 300-7.3 Tilsiter7 7365 9775 2014 453-32.6 Raclettekäse9 89814 13913 25613 11736.4 Übrige Halbhartkäse14 19719 40720 13222 00844.5 Hartkäse84 62968 88168 92770 160-18.1 Emmentaler56 58835 53234 63233 504-38.9 Gruyère22 46424 96525 70826 72014.8 Sbrinz4 6592 4752 1471 716-54.7 Übrige Hartkäse9185 9096 4408 220646.9 Spezialprodukte 1 156527088104 722.2 Total Frischmilchprodukte 680 822705 480712 834726 9018.2 Konsummilch549 810503 325494 635497 021-9.4 Übrige131 012202 155218 199229 88081.7 Total Butter 38 76642 22640 85740 6646.4 Vorzugsbutter27 2007 6437 2134 219-76.6 Übrige11 56634 58333 64436 445201.7 Total Rahm 68 13368 87363 99763 927-3.7 Total Milchpulver 35 84454 56955 53651 04849.9 1 reiner Schafkäse und reiner Ziegenkäse Quellen:SBV (1990–98),ab 1999 TSM Tabelle 6 Verwertung der vermarkteten Milch Produkt1990/922002200320041990/92–2002/04 1 000 t Milch1 000 t Milch1 000 t Milch1 000 t Milch% Konsummilch549456454456-17.1 Verarbeitete Milch2 4902 7352 6992 7329.3 zu Käse1 5311 2981 2951 323-14.7 zu Butter35650649649440.1 zu Rahm430263247247-41.3 andere Milchprodukte173667661668284.6 Total3 0393 1913 1523 1874.5 Quellen:SBV (1990–98),ab 1999 TSM
Tabelle
ANHANG A7
Produkt1990/922002200320041990/92–2002/04 tttt% Kartoffeln Speisekartoffeln285 300167 400162 800162 300 1 -42.5 Veredlungskartoffeln114 700131 400116 100130 800 1 9.9 Saatgut35 93328 40026 70026 200 1 -24.6 Frischverfütterung225 967123 00094 100144 900 1 -46.6 Verarbeitung zu Futtermitteln146 90068 50050 90057 000 1 -60.0 Schweizer Mostäpfel und -birnen (Verarbeitung in gewerblichen Mostereien)183 006 2 131 861122 032156 823-30.6 3 Mostobst-Menge für Rohsaft182 424 2 131 745121 845156 597-30.5 3 Frisch ab Presse10 477 2 9 90511 0399 528-8.3 3 Obstwein zur Herstellung von Obstbrand3 297 2 78722598-88.9 3 Konzentratsaft165 263 2 118 005109 044145 568-30.4 3 Andere Säfte (inkl.Essig)3 387 2 3 7571 040903-45.4 3 Obst eingemaischt582 2 116187226-64.2 3 Spirituosenerzeugung aus Schweizer Äpfel und Birnen40 255 2 17 05619 77217 186-53.3 3 aus Schweizer Kirschen und Zwetschgen23 474 2 10 85812 83413 329-48.8 3 Schweizer Frischgemüse für Nährmittelherstellung Tiefkühlgemüse26 06125 15826 47420 059-8.3 Konservengemüse (Bohnen,Erbsen,Pariserkarotten)19 77612 94012 58514 532-32.5 Sauerkraut (Einschneidekabis)8 0916 5345 3156 123-26.0 Sauerrüben (Rübe)1 5351 0011 003924-36.4 1 provisorisch 2 Durchschnitt der Jahre 1990/93 3 Veränderung 1990/93–2001/04 Quellen: Kartoffeln:Eidgenössische Alkoholverwaltung,swisspatat Mostobst:BLW;Spirituosen:Eidgenössische Alkoholverwaltung Verarbeitungsgemüse:Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau
Tabelle 7 Verwertung der Ernte im Pflanzenbau
A8 ANHANG
Aussenhandel Produkt1990/922002200320041990/92–2002/04 tttt% AusfuhrEinfuhrAusfuhrEinfuhrAusfuhrEinfuhrAusfuhrEinfuhrAusfuhrEinfuhr Milch und -produkte Milch1923 0072722 83911822 3035722 640253.5-1.8 Joghurt1 195173 80819210 64271817 033693778.03 042.8 Rahm 909255693491 0628821 3791 01210.42 891.0 Butter04 1541 3061 9826531 7515986--62.1 Milchpulver8 1583 26616 16883719 05440915 617381107.7-83.4 Käse62 48327 32849 90731 18749 59731 86650 87531 461-19.815.3 Fleisch,Eier und Fische Rindfleisch2807 8739696 8321 0437 4741 15910 103277.53.3 Kalbfleisch0916056703950377--51.3 Schweinefleisch2881 9561768 6139011 56753413 490-7.4473.8 Schaffleisch56 48906 53706 46506 232-100.0-1.2 Ziegenfleisch0403035503890339--10.5 Pferdefleisch04 60004 05103 94504 211--11.5 Geflügel1039 94238743 70866345 97147042 5334 966.710.3 Eier 031 401025 5041524 850127 064--17.8 Fische,Krebs- und Weichtiere62031 13213234 39512934 64717336 820-76.713.3 Getreide Weizen6232 134126295 55028313 812107279 9011 265.827.7 Roggen03 05708 52102 06606 578-87.2 Gerste43644 5043048 7541737 9855826 225-91.9-15.4 Hafer13160 8851753 513646 858144 007-94.0-21.0 Körnermais19460 51249539 819307121 80220679 30573.032.7 Hackfrüchte Kartoffeln9 6958 7221 56526 64293733 3811 10838 357-87.6276.0 Zucker40 882124 065168 357208 693218 282245 503271 611288 462436.799.5 Ölsaaten Ölsaaten489134 57057971 21264272 03749983 15517.2-43.9 Pflanzliche Öle und Fette18 68057 7651 912103 5282 090108 6862 275105 186-88.883.2 Obst (frisch) Äpfel 683 1 12 169 1 9059 9731 8707 72616321 34689.1 2 -4.3 2 Birnen 491 1 11 803 1 949 095759 1352266 480-71.4 2 -28.5 2 Aprikosen 226 1 10 578 1 179 456218 179106 341-94.1 2 -20.5 2 Kirschen 256 1 1 062 1 11 251486851 094-99.0 2 3.0 2 Zwetschgen und Pflaumen 12 1 3 290 1 95 233225 48424 421-29.2 2 60.1 2 Erdbeeren 15011 0231911 602710 9444511 936-84.34.3 Trauben 2333 691534 293935 6011334 205-61.43.0 Zitrusfrüchte161135 78075121 69934125 58238125 436-69.6-8.5 Bananen8577 896374 326372 1782873 538-86.6-5.8 Gemüse (frisch) Karotten711 710586 53807 197258 313-61.0329.7 Zwiebeln8623 4441517 87205 778299 981-93.0128.7 Knollensellerie0206071902450823-188.7 Tomaten40235 7002641 513740 922939 521-96.513.9 Kopfsalat373 95402 27012 44312 480-98.2-39.4 Blumenkohl119 98509 09608 66909 231-100.0-9.9 Gurken6517 479417 184516 660115 712-94.8-5.5 Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl)3 4991 494 2944 9261 370 0517 0161 409 8799 9131 360 286108.2-7.6 Weisswein (in hl)7 59076 8356 721240 7646 474196 7938 540223 089-4.5186.6 1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 2 Veränderung 1990/93–2001/04 Quellen: Milch und -produkte,Fleisch,Eier,Getreide,Hackfrüchte,Ölsaaten,Obst,Gemüse und Wein:OZD Zucker:réservesuisse
Tabelle 8

1 0406.1010,0406.1020,406.1090

2 0406.2010,0406.2090

3 0406.3010,0406.3090

4 0406.4010,0406.4021,0406.4029,0406.4081,0406.4089

5 0406.9011,0406.9019

6 0406.9021,0406.9031,0406.9051,0406.9091

7 0406.9039,0406.9059,0406.9060,0406.9099

ANHANG A9
Käse Produkt1990/922002200320041990/92–2002/04 tttt% Einfuhr Frischkäse 1 4 1758 8259 1879 415119.0 Reibkäse 2 233605634748184.3 Schmelzkäse 3 2 2212 2972 2492 1921.1 Schimmelkäse 4 2 2762 2432 1672 151-3.9 Weichkäse 5 6 6285 7215 7965 653-13.6 Halbhartkäse 6 11 795 4 2344 7724 917 Hartkäse 7 7 2627 0616 385 -2.1 Total Käse und Quark27 32831 18731 86631 46115.3 Ausfuhr Frischkäse 1 28452863 600.0 Reibkäse 2 104947196-16.3 Schmelzkäse 3 8 2454 6094 4314 895-43.7 Schimmelkäse 4 011830.0 Weichkäse 5 30154175540865.6 Halbhartkäse 6 54 102 7 2987 1247 733 Hartkäse 7 37 65837 73637 522 -16.8 Total Käse und Quark62 48349 90749 59750 875-19.8
Tabelle 9 Aussenhandel
Quelle:OZD
A10 ANHANG
10
Produkt1990/92200220032004 1 1990/92–2002/04 kgkgkgkg% Milch und -produkte Konsummilch 104.3783.4081.4080.90-21.5 Rahm6.439.208.408.3034.3 Butter6.205.705.605.60-9.1 Käse16.9019.6019.9019.8017.0 Frischkäse3.465.906.106.1074.4 Weichkäse1.831.901.901.802.0 Halbhartkäse5.655.805.705.701.5 Hartkäse5.966.006.206.202.9 Fleisch und Eier Rindfleisch 13.7110.6410.1510.23-24.6 Kalbfleisch 4.253.763.673.54-14.0 Schweinefleisch 29.7325.4825.1524.80-15.4 Schaffleisch 1.421.461.471.473.3 Ziegenfleisch 0.120.100.100.10-16.7 Pferdefleisch 0.750.620.600.63-17.8 Geflügel 8.059.7110.099.9723.3 Schaleneier (in St.)199190183182-7.0 Getreide Brot- und Backwaren50.7051.2050.3050.700.1 Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte44.1743.0844.7241.10-2.7 Zucker (inkl.Zucker in Verarbeitungsprodukten) 42.3748.2954.7856.8025.8 Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette12.8015.8416.1316.3025.7 Obst (Tafel) Äpfel 15.26 2 15.7113.5316.43-2.4 3 Birnen -3.303.473.16Aprikosen 2.04 2 1.551.221.31-32.9 3 Kirschen 0.39 2 0.450.350.420.0 3 Zwetschgen und Pflaumen 0.91 2 1.021.181.0017.5 3 Erdbeeren 2.242.272.182.381.6 Zitrusfrüchte20.0916.6617.0316.90-16.1 Bananen11.5310.1810.089.91-12.8 Gemüse (frisch) Karotten7.5310.198.318.9121.3 Zwiebeln3.864.734.575.7029.5 Knollensellerie1.291.511.341.307.2 Tomaten8.469.759.6310.0315.9 Kopfsalat3.372.652.522.57-23.4 Blumenkohl2.712.151.932.25-22.1 Gurken2.972.902.772.80-4.9 Wein Rotwein (in l)31.9727.4327.1226.33-15.7 Weisswein (in l)14.4712.2511.6611.78-17.8 Wein total (in l)46.4439.6838.7838.11-16.3 1 teilweise provisorisch 2 Durchschnitt der Jahre 1990/93 3 Veränderung 1990/93–2001/04 Quellen: Milch und -produkte,Eier,Hackfrüchte,Getreide und Ölsaaten:SBV Fleisch:Proviande Obst,Gemüse und Wein:BLW
Tabelle
Pro-Kopf-Konsum

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93

2 Veränderung 1990/93–2001/04

3 Preise franko Schlachthof,ausgenommen Fleischschweine ab Hof,QM:Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch

4 Preis gilt nicht für Übermengen

Quellen:

Milch:BLW

Schlachtvieh,Geflügel,Eier:SBV

Getreide,Hackfrüchte und Ölsaaten:FAT

Obst:Schweizerischer Obstverband,Interprofession des fruits et légumes du Valais

Gemüse:Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau

ANHANG A11
Produzentenpreise ProduktEinheit1990/922002200320041990/92–2002/04 % Milch CH gesamtRp./kg104.9778.3975.5474.63-27.4 Verkäste Milch (erst ab 1999) Rp./kg-78.5675.1673.84Biomilch (erst ab 1999)Rp./kg-93.1789.2185.45Schlachtvieh 3 Kühe T3Fr./ kg SG7.824.585.786.62-27.6 Jungkühe T3Fr./ kg SG8.135.316.487.12-22.4 Muni T3Fr./ kg SG9.287.288.198.17-15.1 Ochsen T3Fr./ kg SG9.837.268.188.14-20.0 Rinder T3Fr./ kg SG8.666.897.898.07-12.0 Kälber T3Fr./ kg SG14.3911.8212.1512.61-15.3 Fleischschweine,ab 2003 QMFr./ kg SG5.834.244.474.54-24.2 Lämmer bis 40 kg,T3Fr./ kg SG15.4012.6111.5310.21-25.6 Geflügel und Eier Poulets Kl.I,ab HofFr./ kg LG3.722.722.722.67-27.3 Eier aus Bodenhaltung an LädenFr./100 St.41.0235.4636.0036.06-12.6 Eier aus Freilandhaltung an LädenFr./100 St.46.2149.1942.6742.24-3.3 Getreide WeizenFr./100 kg99.3456.5761.1357.84-41.1 RoggenFr./100 kg102.3646.6846.7643.99-55.2 GersteFr./100 kg70.2444.9145.8244.26-35.9 HaferFr./100 kg71.4045.1347.8444.67-35.7 TriticaleFr./100 kg70.6945.7445.4944.90-35.8 KörnermaisFr./100 kg73.5444.7346.3143.31-39.1 Hackfrüchte KartoffelnFr./100 kg38.5535.0136.2133.38-9.5 ZuckerrübenFr./100 kg14.8411.6111.8711.85-20.6 Ölsaaten RapsFr./100 kg203.6778.6181.6976.60-61.2 SonnenblumenFr./100 kg-84.5985.7383.74Obst Äpfel:Golden Delicious IFr./ kg1.12 1 0.821.211.06 4 -7.8 2 Äpfel:Maigold IFr./ kg1.35 1 0.951.401.21 4 -12.6 2 Birnen:ConférenceFr./ kg1.33 1 0.921.240.98 4 -19.0 2 AprikosenFr./ kg2.09 1 2.102.802.0927.8 2 KirschenFr./ kg3.20 1 3.403.403.507.8 2 Zwetschgen:FellenbergFr./ kg1.40 1 1.951.701.5525.7 2 ErdbeerenFr./ kg4.774.805.405.6010.4 Gemüse Karotten (Lager)Fr./ kg1.091.281.371.2619.6 Zwiebeln (Lager)Fr./ kg0.891.211.061.1929.6 Knollensellerie (Lager)Fr./ kg1.622.242.222.4442.0 Tomaten rundFr./ kg2.422.322.412.37-2.2 KopfsalatFr./ kg2.373.053.663.4342.6 BlumenkohlFr./ kg1.852.222.672.1326.5 SalatgurkenFr./ kg1.661.972.202.1927.7
Tabelle 11

Tabelle 12

Konsumentenpreise

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93

2 Veränderung 1990/93–2001/04

Quellen:

Milch,Fleisch (Warenkorb aus Labelfleisch und konventionell produziertem Fleisch):BLW

Pflanzenbau und pflanzliche Produkte:BLW,BFS

A12 ANHANG
ProduktEinheit1990/922002200320041990/92–2002/04 % Milch und -produkte Vollmilch,pasteurisiert,verpacktFr./l1.851.561.531.54-16.6 Milchdrink,pasteurisiert,verpacktFr./l1.851.561.531.52-16.9 Magermilch UHTFr./l-1.451.461.40EmmentalerFr./ kg20.1520.3320.8919.931.2 GreyerzerFr./ kg20.4020.8821.0220.542.0 TilsiterFr./ kg-17.7817.8617.34Camembert 45% (FiT)125 g-2.812.862.86Weichkäse Schimmelreifung150 g-3.633.673.67Mozzarella 45% (FiT)150 g-2.402.342.20Vorzugsbutter200 g3.463.193.193.14-8.3 Die Butter (Kochbutter)250 g3.443.062.992.96-12.7 Vollrahm,verpackt 1⁄2 l-4.924.804.50Kaffeerahm,verpackt 1⁄2 l-2.542.482.41Joghurt,aromatisiert oder mit Früchten180 g0.890.700.700.68-22.1 Rindfleisch Entrecôte,geschnittenFr./ kg48.3651.1653.3955.7410.5 Plätzli,EckstückFr./ kg37.5939.6641.7343.4210.7 Braten,SchulterFr./ kg26.3426.3527.1628.563.9 HackfleischFr./ kg15.0015.6316.6517.029.6 Kalbfleisch Koteletten,geschnittenFr./ kg35.3241.4941.3042.5818.3 Braten,SchulterFr./ kg32.5634.5035.1436.368.5 VoressenFr./ kg21.6729.0729.7631.4638.9 Schweinefleisch Koteletten,geschnittenFr./ kg19.8820.4021.3220.494.3 Plätzli,EckstückFr./ kg24.4827.3827.7028.0013.1 Braten,SchulterFr./ kg18.4319.3519.9020.347.8 Voressen,SchulterFr./ kg16.6918.3419.2219.6014.2 Lammfleisch Inland frisch Gigot ohne SchlossbeinFr./ kg26.3428.6829.4828.729.9 Koteletten,geschnittenFr./ kg30.3235.7537.2837.0521.0 Fleischwaren Hinterschinken,Model geschnittenFr./ kg25.5630.2429.9931.1419.2 Salami Inland I,geschnittenFr./100 g3.093.914.004.3632.3 Poulets Inland,frischFr./ kg8.419.358.909.018.0 Pflanzenbau und pflanzliche Produkte WeissmehlFr./ kg2.051.601.711.78-17.2 RuchbrotFr./500 g2.081.781.811.79-13.8 HalbweissbrotFr./500 g2.091.741.801.82-14.5 WeggliFr./ St.0.620.710.740.7518.0 GipfeliFr./ St.0.710.850.880.8923.0 SpaghettiFr./500 g1.661.691.711.702.5 KartoffelnFr./ kg1.432.082.162.2350.9 KristallzuckerFr./ kg1.651.471.591.59-6.1 SonnenblumenölFr./l5.053.884.304.89-13.7 Obst (Herkunft In- und Ausland) Äpfel:Golden DeliciousFr./ kg3.15 1 3.813.674.0418.5 2 BirnenFr./ kg3.25 1 3.603.693.7611.6 2 AprikosenFr./ kg3.93 1 5.486.296.1749.3 2 KirschenFr./ kg7.35 1 8.758.9710.0129.9 2 ZwetschgenFr./ kg3.42 1 3.974.363.8918.8 2 ErdbeerenFr./ kg8.6910.4710.9610.5722.7 Gemüse (Frischkonsum;Herkunft In- und Ausland) Karotten (Lager)Fr./ kg1.912.092.262.1613.5 Zwiebeln (Lager)Fr./ kg1.862.562.392.2829.6 Knollensellerie (Lager)Fr./ kg3.144.103.944.2130.1 Tomaten rundFr./ kg3.733.753.673.29-4.3 KopfsalatFr./ kg4.461.691.961.75-59.6 BlumenkohlFr./ kg3.584.024.413.6312.3 SalatgurkenFr./ kg2.803.604.453.9042.3

Tabelle 13

Selbstversorgungsgrad

1 inkl.Müllereiprodukte und Auswuchs von Brotgetreide,jedoch ohne Ölkuchen;ohne Berücksichtigung der Vorräteveränderungen

2 einschliesslich Hartweizen,Speisehafer,Speisegerste und Mais

3 Äpfel,Birnen,Kirschen,Zwetschgen und Pflaumen,Aprikosen und Pfirsiche

4 Anteil der Inlandproduktion am Gewicht des verkaufsfertigen Fleisches und der Fleischwaren

5 einschliesslich Fleisch von Pferden,Ziegen,Kaninchen sowie Wildbret,Fische,Krusten- und Weichtiere

6 verdauliche Energie in Joules,alkoholische Getränke eingeschlossen

7 ohne aus importierten Futtermitteln hergestellte tierische Produkte

8 Inlandproduktion zu Produzentenpreisen,Einfuhr zu Preisen der Handelsstatistik (franko Grenze unverzollt) berechnet

Quelle:SBV

ANHANG A13
Produkt1990/922001200220031990/92–2001/03 % Mengenmässiger Anteil:%%%% Brotgetreide 1181028278-31 Futtergetreide 1 616967491 Getreide total 2 64645946-8 Speisekartoffeln101939483-11 Zucker464761445 Pflanzliche Fette,Öle22202019-2 Obst 3 72717665-1 Gemüse55535451-2 Konsummilch 979797980 Butter 898898975 Käse 137122113113-21 Milch und Milchprodukte total110107108109-2 Kalbfleisch 4 979898981 Rindfleisch 4 93968991-1 Schweinefleisch 4 99969594-4 Schaffleisch 4 393941422 Geflügel 4 374043435 Fleisch aller Arten 4 5 76717070-6 Eier und Eikonserven444747473 Energiemässiger Anteil 6: Pflanzliche Nahrungsmittel 43404439-2 Tierische Nahrungsmittel brutto 97949595-2 Nahrungsmittel im ganzen brutto60586156-2 Nahrungsmittel im ganzen netto 7 58535550-5 Wertmässiger Anteil Nahrungsmittel im ganzen
72626362-10
8

■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Wirtschaftliche Ergebnisse

A14 ANHANG
Tabelle 14 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs zu laufenden Herstellungspreisen,in 1000 Fr. Produkt1990/92200220032004 1 1990/92–2005 2 2002/04–2002/04 2005 %% Erzeugung landwirtschaftlicher Güter13 089 0239 539 0559 211 1839 641 262-27.79 044 208-4.4 Pflanzliche Erzeugung5 915 3094 533 2654 203 1264 522 136-25.34 201 525-4.9 Getreide (einschl.Saatgut)1 116 180504 783412 827492 934-57.9440 747-6.3 Weizen543 264279 105246 403285 716-50.2253 875-6.1 Gerste306 591102 00589 53798 396-68.587 290-9.7 Körnermais153 80369 12435 15565 941-63.163 91312.6 Sonstiges Getreide112 52254 54941 73242 881-58.835 669-23.1 Handelsgewächse261 445289 201277 046301 89610.7270 650-6.5 Ölsaaten und Ölfrüchte (einschl.Saatgut)96 23085 49188 54694 756-6.985 657-4.4 Eiweisspflanzen (einschl.Saatgut)10 28212 83015 85514 55640.214 088-2.3 Rohtabak16 94522 50023 89919 91630.518 407-16.7 Zuckerrüben136 590164 486144 352168 42316.5148 271-6.8 Sonstige Handelsgewächse1 3983 8944 3944 245198.94 2271.2 Futterpflanzen1 833 6231 199 0951 072 5421 240 710-36.11 051 554-10.2 Futtermais210 59798 194117 426118 387-47.1114 9033.2 Futterhackfrüchte31 76113 32211 96411 385-61.59 125-25.3 Sonstige Futterpflanzen1 591 2641 087 579943 1521 110 938-34.2927 526-11.4 Erzeugnisse des Gemüse- und Gartenbaus1 237 6051 355 6571 331 7271 275 4296.71 255 207-5.0 Frischgemüse387 355503 967548 192520 10635.3509 892-2.7 Pflanzen und Blumen850 250851 690783 535755 323-6.3745 315-6.5 Kartoffeln (einschl.Pflanzkartoffeln)276 669187 636181 001170 617-35.0166 736-7.2 Obst701 314556 475524 795600 073-20.1565 1010.8 Frischobst323 630310 523311 041344 804-0.5311 574-3.3 Weintrauben377 683245 952213 754255 269-36.9253 5276.4 Wein465 258418 009386 078420 537-12.3431 2625.6 Sonstige pflanzliche Erzeugnisse23 21422 40917 11019 940-14.620 2682.3 Tierische Erzeugung7 173 7145 005 7905 008 0575 119 126-29.74 842 683-4.0 Rinder1 743 669951 6511 048 5871 149 232-39.81 088 6563.7 Schweine1 517 1881 033 3011 062 8521 082 658-30.2974 889-8.0 Einhufer15 0027 8806 5245 361-56.13 624-45.0 Schafe und Ziegen62 47159 79655 00354 297-9.846 639-17.3 Geflügel180 626193 510200 539209 07111.3192 391-4.3 Sonstige Tiere32 12917 76817 46917 671-45.117 362-1.6 Milch3 396 1492 546 3602 420 6902 414 166-27.62 334 085-5.1 Eier211 437188 685186 866177 526-12.8177 463-3.7 Sonstige tierische Erzeugnisse15 0456 8399 5279 144-43.57 574-10.9 Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen425 198559 702636 129655 787-666 7208.0 Landwirtschaftliche Dienstleistungen425 198523 909596 166615 85736.1627 0298.4 Verpachtung von Milchkontingenten035 79339 96339 930-39 6912.9 Landwirtschaftliche Erzeugung13 514 22110 098 7579 847 31210 297 049-25.49 710 928-3.7 Nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten (nicht trennbar)355 464281 826267 004294 590-20.9284 4061.2 Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse276 878183 406171 745193 203-34.0183 8420.6 Sonstige nicht trennbare Nebentätigkeiten (Güter und Dienstleistungen)78 58698 42095 259101 38725.2100 5642.2 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs13 869 68610 380 58310 114 31610 591 639-25.39 995 334-3.5 1Provisorisch,Stand 9.9.2005 2Schätzung,Stand 9.9.2005 Geringe Abweichungen gegenüber Originaldatenbank des BFS sind wegen Rundung möglichQuelle:BFS
ANHANG A15 Tabelle 15 Landwirtschaftliche Gesamtrechnung zu laufenden Preisen,in 1 000 Fr. Produkt1990/92200220032004 1 1990/92–2005 2 2002/04–2002/04 2005 %% Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs 13 869 68610 380 58310 114 31610 591 639-25.39 995 334-3.5 Vorleistungen insgesamt6 627 4036 010 1796 090 6966 193 416-8.05 970 805-2.1 Saat- und Pflanzgut346 577313 900319 567279 480-12.2276 576-9.1 Energie,Schmierstoffe334 723378 790385 041410 05116.9417 6796.7 Dünge- und Bodenverbesserungsmittel250 334154 738169 438179 385-32.9181 4468.1 Pfanzenbehandlungs- und Schädlingbekämpfungsmittel138 587131 820127 863125 684-7.3127 818-0.5 Tierarzt und Medikamente156 121159 764170 519181 6429.3182 3966.9 Futtermittel3 654 3542 758 8942 656 5542 714 285-25.82 477 364-8.6 Instandhaltung von Maschinen und Geräten353 833420 431436 734460 26324.1460 7744.9 Instandhaltung von baulichen Anlagen119 443158 219186 126193 99650.2194 3998.3 Landwirtschaftliche Dienstleistungen425 198559 702636 129655 78745.2666 7208.0 Sonstige Güter und Dienstleistungen848 232973 9211 002 725992 84316.7985 633-0.4 Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen7 242 2834 370 4044 023 6204 398 223-41.14 024 529-5.6 Abschreibungen2 014 6341 924 6541 919 0861 935 737-4.41 972 7072.4 Ausrüstungsgüter1 013 2171 027 0011 033 0311 055 3142.51 072 6333.3 Bauten915 779783 177769 936763 902-15.7779 0510.9 Anpflanzungen82 09598 40898 32696 08818.997 491-0.1 Sonstige3 54316 06817 79320 433410.923 53230.0 Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen5 227 6492 445 7502 104 5342 462 486-55.32 051 822-12.2 Sonstige Produktionsabgaben43 606328 174335 258333 481662.1331 739-0.2 Sonstige Subventionen (produktunabhängige)878 2112 708 7972 693 7032 750 304209.42 712 029-0.2 Faktoreinkommen6 062 2544 826 3734 462 9794 879 309-22.14 432 112-6.2 Arbeitnehmerentgelt1 233 8401 124 6881 150 5491 153 222-7.41 147 5590.4 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen4 828 4143 701 6853 312 4303 726 087-25.93 284 553-8.3 Gezahlte Pachten192 569202 526200 441199 3514.3199 439-0.7 Gezahlte Zinsen552 714393 038326 225308 811-38.0309 416-9.7 Nettounternehmenseinkommen 3 4 083 1313 106 1212 785 7643 217 925-25.62 775 698-8.6 1 Provisorisch,Stand 9.9.2005 2 Schätzung,Stand 9.9.2005 3 wird in der Literatur und Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet Geringe Abweichungen gegenüber Originaldatenbank des BFS sind wegen Rundung möglichQuelle:BFS

Tabelle 16

Betriebsergebnisse:Alle Regionen

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1990:6.40%;1991:6.23%;1992:6.42%;2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)Quelle:Agroscope

A16 ANHANG
MerkmalEinheit1990/9220012002200320042001/03–2004 % ReferenzbetriebeAnzahl4 302 3 067 2 379 2 663 3 077 13.8 Vertretene BetriebeAnzahl62 921 52 470 51 421 50 516 50 976 -1.0 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha16.06 19.10 19.38 19.10 19.25 0.3 Offene Ackerflächeha4.90 5.17 5.25 4.76 4.84 -4.3 Arbeitskräfte BetriebJAE1.88 1.68 1.65 1.62 1.63 -1.2 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.39 1.29 1.28 1.24 1.25 -1.6 Kühe totalAnzahl12.9 14.0 13.9 13.6 13.5 -2.4 Tierbestand totalGVE23.2 24.7 24.6 22.9 23.1 -4.0 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.606 321 732 058 734 566 749 781 771 195 4.4 davon:Umlaufvermögen totalFr.116 932 140 469 133 572 133 220 135 366 -0.3 davon:Tiervermögen totalFr.60 662 45 448 43 507 46 012 48 205 7.1 davon:Anlagevermögen totalFr.428 727 546 141 557 487 570 549 587 624 5.3 davon:Aktiven BetriebFr.558 933 680 487 692 767 702 760 726 323 5.0 Fremdkapitalquote%43 41 41 43 44 5.6 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.19 808 13 319 12 880 10 383 11 028 -9.6 Erfolgsrechnung RohertragFr.184 762 192 972 194 365 203 189 215 341 9.4 davon:DirektzahlungenFr.13 594 43 162 45 630 47 046 47 485 4.9 SachkostenFr.91 735 114 173 117 279 123 272 128 875 9.0 BetriebseinkommenFr.93 027 78 799 77 086 79 917 86 466 10.0 PersonalkostenFr.13 775 12 097 11 661 11 978 13 081 9.8 SchuldzinsenFr.11 361 8 492 8 411 7 309 7 095 -12.1 PachtzinsenFr.5 069 5 776 5 514 5 601 5 818 3.3 FremdkostenFr.121 941 140 539 142 865 148 160 154 868 7.7 Landwirtschaftliches EinkommenFr.62 822 52 434 51 500 55 029 60 472 14.1 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.16 264 18 633 18 577 21 210 21 557 10.7 GesamteinkommenFr.79 086 71 067 70 077 76 238 82 030 13.2 PrivatverbrauchFr.59 573 63 779 63 237 62 896 66 440 5.0 EigenkapitalbildungFr.19 513 7 288 6 840 13 343 15 590 70.3 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.46 914 47 469 43 695 47 580 51 261 10.8 Cashflow 3 Fr.44 456 39 389 41 177 45 285 46 392 10.6 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %95 83 94 95 91 0.4 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %66 60 66 69 66 1.5 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %52 42 41 45 46 7.8 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %26 17 18 23 25 29.3 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %10 22 22 17 14 -31.1 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %12 19 20 15 14 -22.2 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE49 473 47 027 46 648 49 356 53 174 11.5 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha5 796 4 125 3 977 4 185 4 491 9.7 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%16.7 11.6 11.1 11.4 11.9 4.7 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %0.8 -2.7 -2.9 -2.3 -1.6 -39.2 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-2.2 -6.8 -7.0 -5.9 -4.7 -28.4 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE31 025 30 356 30 262 35 886 39 676 23.3 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE29 465 27 417 27 420 33 356 36 704 24.9 (Median)
FAT Tänikon

Tabelle 17

Betriebsergebnisse:Talregion*

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Talregion:Ackerbauzone plus Übergangszonen

ANHANG A17
MerkmalEinheit1990/9220012002200320042001/03–2004 % ReferenzbetriebeAnzahl2 356 1 376 1 006 1 219 1 435 19.6 Vertretene BetriebeAnzahl29 677 24 183 23 072 22 533 23 059 -0.9 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha16.66 19.93 20.68 19.79 20.07 -0.3 Offene Ackerflächeha8.34 9.26 9.82 8.77 8.88 -4.3 Arbeitskräfte BetriebJAE2.05 1.77 1.78 1.68 1.70 -2.5 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.36 1.26 1.25 1.19 1.21 -1.9 Kühe totalAnzahl12.8 13.8 13.8 13.7 13.7 -0.5 Tierbestand totalGVE22.9 24.7 25.1 23.7 24.0 -2.0 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.706 406 832 078 852 833 849 670 866 584 2.6 davon:Umlaufvermögen totalFr.149 871 172 076 168 801 160 321 161 665 -3.2 davon:Tiervermögen totalFr.61 461 45 969 44 560 46 513 48 325 5.8 davon:Anlagevermögen totalFr.495 074 614 033 639 472 642 837 656 594 3.9 davon:Aktiven BetriebFr.642 757 773 158 797 415 793 919 814 884 3.4 Fremdkapitalquote%41 40 41 43 44 6.5 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.23 633 15 362 14 923 11 760 12 331 -12.0 Erfolgsrechnung RohertragFr.225 249 233 144 242 450 247 188 263 974 9.6 davon:DirektzahlungenFr.7 248 38 399 40 791 40 265 41 563 4.4 SachkostenFr.110 193 135 711 143 609 150 032 156 663 9.5 BetriebseinkommenFr.115 056 97 433 98 841 97 157 107 311 9.7 PersonalkostenFr.20 784 17 349 17 799 16 905 18 517 6.7 SchuldzinsenFr.13 463 9 835 10 147 8 717 8 450 -11.7 PachtzinsenFr.7 015 7 796 7 493 7 405 7 729 2.2 FremdkostenFr.151 456 170 690 179 048 183 059 191 359 7.7 Landwirtschaftliches EinkommenFr.73 794 62 453 63 402 64 129 72 615 14.7 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.16 429 17 043 16 743 20 642 20 532 13.2 GesamteinkommenFr.90 223 79 496 80 145 84 771 93 146 14.3 PrivatverbrauchFr.67 985 70 993 71 999 70 092 73 335 3.2 EigenkapitalbildungFr.22 238 8 503 8 146 14 679 19 811 89.7 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.56 951 52 828 50 533 51 053 56 403 9.6 Cashflow 3 Fr.52 079 45 267 47 438 51 149 54 643 14.0 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %92 86 94 100 97 3.9 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %64 61 65 68 66 2.1 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %52 42 41 43 46 9.5 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %24 17 15 23 27 47.3 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %12 23 23 18 13 -39.1 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %12 18 21 16 15 -18.2 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE56 050 55 134 55 395 57 708 63 131 12.6 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha6 908 4 889 4 779 4 909 5 348 10.1 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%17.9 12.6 12.4 12.2 13.2 6.5 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %2.1 -1.3 -1.3 -1.0 -0.2 -83.3 Eigenkapitalsrentabilität 11 %0.0 -4.4 -4.4 -3.7 -2.2 -47.2 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE36 924 37 523 38 758 43 948 49 916 24.6 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE36 186 34 671 35 855 42 602 48 155 27.7 (Median) 1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1990:6.40%;1991:6.23%;1992:6.42%;2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)
FAT Tänikon
Quelle:Agroscope

Tabelle 18

Betriebsergebnisse:Hügelregion*

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Hügelregion:Hügelzone und Bergzone I Quelle:Agroscope FAT Tänikon

A18 ANHANG
MerkmalEinheit1990/9220012002200320042001/03–2004 % ReferenzbetriebeAnzahl1 125 907 698 745 846 8.0 Vertretene BetriebeAnzahl17 397 14 343 13 946 14 062 14 013 -0.7 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha15.30 17.95 18.09 18.48 18.52 1.9 Offene Ackerflächeha3.08 3.04 2.85 2.82 2.77 -4.6 Arbeitskräfte BetriebJAE1.81 1.60 1.54 1.58 1.54 -2.1 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.40 1.26 1.24 1.26 1.23 -1.9 Kühe totalAnzahl14.4 15.8 16.0 15.0 15.1 -3.2 Tierbestand totalGVE26.0 27.8 27.9 24.8 25.3 -5.7 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.553 876 686 002 685 062 716 978 739 401 6.2 davon:Umlaufvermögen totalFr.95 672 122 814 110 023 117 869 118 553 1.4 davon:Tiervermögen totalFr.66 366 49 611 48 151 49 785 53 082 7.9 davon:Anlagevermögen totalFr.391 838 513 577 526 888 549 325 567 766 7.1 davon:Aktiven BetriebFr.516 933 628 230 650 611 674 799 698 926 7.3 Fremdkapitalquote%46 44 44 45 46 3.8 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.17 271 11 653 11 650 9 549 10 213 -6.7 Erfolgsrechnung RohertragFr.170 201 178 588 179 713 186 427 196 665 8.3 davon:DirektzahlungenFr.15 415 41 649 43 917 46 494 46 540 5.7 SachkostenFr.85 602 108 086 111 844 113 382 119 831 7.9 BetriebseinkommenFr.84 599 70 502 67 870 73 045 76 834 9.0 PersonalkostenFr.9 943 9 655 8 446 9 488 10 005 8.8 SchuldzinsenFr.10 915 8 265 8 045 7 120 6 913 -11.5 PachtzinsenFr.3 903 5 086 5 121 4 996 5 174 2.1 FremdkostenFr.110 363 131 092 133 456 134 985 141 923 6.6 Landwirtschaftliches EinkommenFr.59 838 47 496 46 257 51 442 54 742 13.1 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.14 544 20 557 19 369 21 671 22 167 8.0 GesamteinkommenFr.74 382 68 053 65 626 73 114 76 909 11.6 PrivatverbrauchFr.55 272 61 333 60 218 59 442 63 851 5.8 EigenkapitalbildungFr.19 110 6 720 5 408 13 672 13 058 51.8 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.41 428 47 007 40 781 54 334 53 676 13.3 Cashflow 3 Fr.41 445 37 263 39 152 43 742 42 906 7.1 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %100 79 96 81 80 -6.3 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %68 58 68 69 66 1.5 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %50 43 39 44 45 7.1 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %30 19 20 26 27 24.6 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %8 18 22 15 13 -29.1 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %12 20 20 15 15 -18.2 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE46 654 44 191 44 049 46 211 49 769 11.0 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha5 533 3 927 3 753 3 954 4 149 7.0 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%16.4 11.2 10.4 10.8 11.0 1.9 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %0.4 -3.3 -3.5 -3.0 -2.3 -29.6 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-3.3 -8.4 -8.5 -7.5 -6.1 -25.0 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE30 335 28 458 27 817 33 209 36 197 21.4 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE29 520 26 604 25 797 30 811 34 360 23.9 (Median)
(1990:6.40%;1991:6.23%;1992:6.42%;2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

Tabelle 19

Betriebsergebnisse:Bergregion*

(1990:6.40%;1991:6.23%;1992:6.42%;2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Bergregion:Bergzonen II bis IV

ANHANG A19
MerkmalEinheit1990/9220012002200320042001/03–2004 % ReferenzbetriebeAnzahl821 784 675 699 796 10.7 Vertretene BetriebeAnzahl15 847 13 944 14 403 13 921 13 904 -1.3 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha15.76 18.85 18.55 18.60 18.63 -0.2 Offene Ackerflächeha0.44 0.26 0.25 0.24 0.23 -8.0 Arbeitskräfte BetriebJAE1.63 1.60 1.55 1.55 1.59 1.5 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.42 1.38 1.35 1.31 1.33 -1.2 Kühe totalAnzahl11.4 12.4 11.8 11.9 11.8 -1.9 Tierbestand totalGVE20.5 21.5 20.6 19.6 19.3 -6.2 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.476 486 605 967 593 049 621 232 645 041 6.3 davon:Umlaufvermögen totalFr.78 573 103 814 99 941 104 862 108 694 5.7 davon:Tiervermögen totalFr.52 902 40 263 37 323 41 392 43 089 8.6 davon:Anlagevermögen totalFr.345 011 461 890 455 785 474 979 493 257 6.3 davon:Aktiven BetriebFr.448 089 573 520 565 949 583 451 607 061 5.7 Fremdkapitalquote%45 40 40 41 41 1.7 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.15 432 11 491 10 798 8 997 9 690 -7.1 Erfolgsrechnung RohertragFr.124 931 138 099 131 524 148 901 153 507 10.0 davon:DirektzahlungenFr.23 476 52 979 55 041 58 581 58 257 4.9 SachkostenFr.63 905 83 081 80 364 89 948 91 904 8.8 BetriebseinkommenFr.61 026 55 018 51 161 58 952 61 603 11.9 PersonalkostenFr.4 860 5 500 4 940 6 518 7 168 26.8 SchuldzinsenFr.7 918 6 397 5 984 5 221 5 029 -14.3 PachtzinsenFr.2 707 2 986 2 725 3 292 3 297 9.9 FremdkostenFr.79 390 97 964 94 013 104 979 107 398 8.5 Landwirtschaftliches EinkommenFr.45 541 40 135 37 512 43 921 46 109 13.8 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.17 853 19 414 20 748 21 662 22 645 9.9 GesamteinkommenFr.63 394 59 549 58 260 65 583 68 754 12.5 PrivatverbrauchFr.48 548 53 783 52 126 54 736 57 614 7.6 EigenkapitalbildungFr.14 846 5 766 6 133 10 847 11 140 46.9 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.34 138 38 648 35 562 35 138 40 299 10.6 Cashflow 3 Fr.33 482 31 384 33 108 37 352 36 224 6.7 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %98 81 93 106 90 -3.6 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %70 60 66 71 68 3.6 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %54 41 42 49 48 9.1 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %26 16 19 20 22 20.0 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %8 25 21 17 18 -14.3 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %12 18 18 14 12 -28.0 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE37 418 34 399 33 018 37 936 38 822 10.5 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha3 874 2 919 2 758 3 170 3 306 12.1 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%13.6 9.6 9.0 10.1 10.1 5.6 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.3 -5.1 -5.7 -4.4 -4.1 -19.1 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-7.4 -10.5 -11.4 -9.0 -8.5 -17.5 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE21 201 20 809 19 816 26 631 27 465 22.5 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE20 707 18 484 18 355 24 817 25 374 23.5 (Median) 1Verzinsung
mittleren Zinssatz der Bundesobligationen
zum
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 20a

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 2002/04

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* neue Betriebstypologie FAT99

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

A20 ANHANG
PflanzenbauTierhaltung MerkmalEinheitMittel alleSpezial-Verkehrs-Mutter-Anderes BetriebeAckerbaukulturenmilchküheRindvieh ReferenzbetriebeAnzahl2 706 91 65 1 090 95 157 Vertretene BetriebeAnzahl50 971 3 152 2 933 17 842 2 168 3 768 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha19.24 23.02 13.05 19.11 18.23 16.39 Offene Ackerflächeha4.95 18.98 6.36 0.94 0.89 0.23 Arbeitskräfte BetriebJAE1.63 1.35 2.10 1.61 1.29 1.44 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.26 1.05 1.27 1.32 1.10 1.25 Kühe totalAnzahl13.7 3.1 1.9 16.9 15.6 8.2 Tierbestand totalGVE23.5 6.9 3.4 24.2 18.5 16.0 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.751 847 744 404 780 559 693 881 684 209 564 127 davon:Umlaufvermögen totalFr.134 053 157 419 211 624 115 277 110 923 97 037 davon:Tiervermögen totalFr.45 908 14 329 8 050 47 911 44 154 37 885 davon:Anlagevermögen totalFr.571 887 572 656 560 885 530 693 529 133 429 204 davon:Aktiven BetriebFr.707 283 692 953 716 000 655 845 648 625 524 563 Fremdkapitalquote%43 39 38 43 45 41 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.11 430 12 026 12 481 10 510 10 147 8 743 Erfolgsrechnung RohertragFr.204 298 221 908 253 616 173 400 139 877 123 085 davon:DirektzahlungenFr.46 720 45 589 26 430 47 611 60 893 58 321 SachkostenFr.123 142 126 739 136 831 102 051 81 560 75 982 BetriebseinkommenFr.81 156 95 169 116 785 71 349 58 317 47 103 PersonalkostenFr.12 240 9 987 34 281 8 647 5 029 4 684 SchuldzinsenFr.7 605 7 794 7 432 6 725 6 846 4 727 PachtzinsenFr.5 644 8 481 5 880 5 003 3 257 2 557 FremdkostenFr.148 631 153 001 184 424 122 426 96 691 87 949 Landwirtschaftliches EinkommenFr.55 667 68 907 69 191 50 974 43 186 35 135 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.20 448 24 523 20 361 18 395 31 489 23 200 GesamteinkommenFr.76 115 93 430 89 552 69 369 74 674 58 335 PrivatverbrauchFr.64 191 78 108 76 012 59 008 60 697 52 382 EigenkapitalbildungFr.11 924 15 321 13 540 10 360 13 977 5 953 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.47 512 43 836 47 739 45 913 38 784 37 743 Cashflow 3 Fr.44 285 50 237 47 702 39 502 40 896 28 920 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %93 122 105 86 108 77 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %67 70 66 68 69 64 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %44 45 40 45 48 41 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %22 19 22 22 27 21 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %18 19 20 18 11 23 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %16 17 17 15 14 16 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE49 726 70 290 55 698 44 184 45 315 32 746 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha4 218 4 131 8 964 3 732 3 194 2 871 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%11.5 13.7 16.3 10.9 9.0 9.0 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.3 0.8 -1.1 -3.5 -2.5 -6.3 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-5.9 -0.5 -3.7 -8.0 -6.5 -12.3 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE35 274 54 156 44 645 30 690 30 137 21 056 (Mittelwert)

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen*2002/04

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* neue Betriebstypologie FAT99

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

ANHANG A21
Tabelle 20b
TierhaltungKombiniert Pferde/VerkehrsMerkmalEinheitMittel alleSchafe/milch/MutterBetriebeZiegenVeredlungAckerbauküheVeredlungAndere ReferenzbetriebeAnzahl2 706 28 56 271 32 507 314 Vertretene BetriebeAnzahl50 971 1 798 1 320 4 709 677 5 701 6 904 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha19.24 12.05 11.45 25.65 21.72 19.53 20.91 Offene Ackerflächeha4.95 0.48 1.13 13.48 9.54 6.09 6.84 Arbeitskräfte BetriebJAE1.63 1.29 1.53 1.86 1.44 1.76 1.68 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.26 1.12 1.21 1.29 1.08 1.27 1.25 Kühe totalAnzahl13.7 1.4 10.7 19.8 16.7 15.9 15.0 Tierbestand totalGVE23.5 11.5 49.4 27.8 21.2 39.6 25.8 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.751 847 476 888 990 923 879 949 901 936 914 174 805 683 davon:Umlaufvermögen totalFr.134 053 80 890 142 377 174 137 166 033 142 541 141 487 davon:Tiervermögen totalFr.45 908 20 494 71 070 54 043 48 928 65 616 56 092 davon:Anlagevermögen totalFr.571 887 375 504 777 476 651 769 686 975 706 018 608 104 davon:Aktiven BetriebFr.707 283 446 044 936 390 825 547 844 326 871 650 755 609 Fremdkapitalquote%43 49 49 39 45 44 44 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.11 430 6 384 13 779 14 261 13 211 13 741 11 880 Erfolgsrechnung RohertragFr.204 298 89 979 315 979 258 715 211 361 293 837 216 271 davon:DirektzahlungenFr.46 720 38 461 33 489 47 619 64 209 44 497 46 996 SachkostenFr.123 142 59 861 220 257 154 347 130 056 188 714 130 770 BetriebseinkommenFr.81 156 30 118 95 721 104 368 81 305 105 124 85 502 PersonalkostenFr.12 240 3 500 11 665 17 912 13 064 16 834 14 178 SchuldzinsenFr.7 605 5 475 13 315 8 078 9 986 9 628 8 801 PachtzinsenFr.5 644 1 570 2 920 9 388 6 851 6 521 6 526 FremdkostenFr.148 631 70 406 248 156 189 724 159 958 221 696 160 274 Landwirtschaftliches EinkommenFr.55 667 19 572 67 822 68 991 51 403 72 141 55 997 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.20 448 39 862 20 354 14 293 33 236 16 149 20 290 GesamteinkommenFr.76 115 59 435 88 177 83 284 84 639 88 290 76 288 PrivatverbrauchFr.64 191 55 511 70 147 70 474 73 132 68 935 65 727 EigenkapitalbildungFr.11 924 3 924 18 030 12 810 11 507 19 354 10 561 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.47 512 32 414 78 523 57 292 55 954 62 297 40 154 Cashflow 3 Fr.44 285 24 907 60 464 51 411 47 716 60 869 45 016 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %93 81 80 90 94 99 114 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %67 64 59 64 64 67 69 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %44 38 45 47 46 46 43 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %22 25 25 18 18 23 24 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %18 16 11 22 9 15 16 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %16 21 19 13 26 15 18 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE49 726 22 996 62 569 56 084 56 541 59 762 50 763 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha4 218 2 532 8 358 4 068 3 739 5 384 4 087 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%11.5 6.7 10.2 12.6 9.6 12.0 11.3 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.3 -9.3 0.4 -1.2 -1.2 -0.1 -2.2 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-5.9 -21.5 -2.1 -3.6 -4.4 -2.1 -6.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE35 274 11 619 44 594 42 425 35 394 46 137 35 323 (Mittelwert)

Tabelle 21

Betriebsergebnisse nach Quartilen:Alle Regionen 2002/04

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)Quelle:Agroscope FAT Tänikon

A22 ANHANG
sortiert nach Arbeitsverdienst MerkmalEinheitMittel1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) ReferenzbetriebeAnzahl2 706 570 688 730 718 Vertretene BetriebeAnzahl50 971 12 753 12 737 12 745 12 736 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha19.24 14.54 17.22 20.17 25.04 Offene Ackerflächeha4.95 2.51 3.22 4.92 9.16 Arbeitskräfte BetriebJAE1.63 1.53 1.64 1.62 1.73 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.26 1.26 1.34 1.28 1.14 Kühe totalAnzahl13.7 10.3 13.4 14.8 16.2 Tierbestand totalGVE23.5 17.8 21.7 25.0 29.6 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.751 847 662 919 681 675 766 358 896 558 davon:Umlaufvermögen totalFr.134 053 107 466 118 624 142 685 167 465 davon:Tiervermögen totalFr.45 908 36 314 43 040 48 602 55 687 davon:Anlagevermögen totalFr.571 887 519 138 520 011 575 071 673 406 davon:Aktiven BetriebFr.707 283 623 220 643 223 716 656 846 150 Fremdkapitalquote%43 44 41 41 44 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.11 430 9 968 10 634 11 885 13 237 Erfolgsrechnung RohertragFr.204 298 135 624 171 631 211 643 298 385 davon:DirektzahlungenFr.46 720 39 585 44 289 47 891 55 124 SachkostenFr.123 142 99 258 107 128 123 849 162 366 BetriebseinkommenFr.81 156 36 366 64 503 87 794 136 018 PersonalkostenFr.12 240 8 474 9 462 10 681 20 350 SchuldzinsenFr.7 605 7 072 6 726 7 141 9 482 PachtzinsenFr.5 644 3 321 4 004 5 917 9 338 FremdkostenFr.148 631 118 126 127 320 147 587 201 536 Landwirtschaftliches EinkommenFr.55 667 17 498 44 310 64 056 96 849 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.20 448 31 173 18 778 16 677 15 153 GesamteinkommenFr.76 115 48 671 63 088 80 733 112 002 PrivatverbrauchFr.64 191 53 981 58 093 67 133 77 571 EigenkapitalbildungFr.11 924 -5 309 4 995 13 600 34 431 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.47 512 44 540 37 475 43 265 64 776 Cashflow 3 Fr.44 285 25 315 33 946 45 627 72 275 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %93 57 91 106 112 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %67 56 67 71 74 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %44 28 44 51 54 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %22 13 18 24 34 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %18 32 20 13 6 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %16 27 19 12 7 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE49 726 23 729 39 320 54 041 78 587 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha4 218 2 504 3 743 4 348 5 441 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%11.5 5.8 10.0 12.2 16.1 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.3 -8.4 -5.0 -1.5 3.7 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-5.9 -17.2 -10.5 -4.3 4.8 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE35 274 5 983 25 159 40 698 73 417 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE32 495 (Median)

Tabelle 22

Betriebsergebnisse nach Quartilen:Talregion* 2002/04

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

*Talregion:Ackerbauzone plus Übergangszonen Quelle:Agroscope FAT Tänikon

ANHANG A23
sortiert nach Arbeitsverdienst MerkmalEinheitMittel1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) ReferenzbetriebeAnzahl1 220 276 322 306 316 Vertretene BetriebeAnzahl22 888 5 744 5 742 5 695 5 707 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha20.18 16.45 18.41 19.37 26.52 Offene Ackerflächeha9.16 6.83 7.60 8.33 13.89 Arbeitskräfte BetriebJAE1.72 1.67 1.69 1.71 1.82 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.22 1.24 1.29 1.23 1.11 Kühe totalAnzahl13.7 11.8 14.1 13.8 15.3 Tierbestand totalGVE24.3 20.1 22.4 25.5 29.1 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.856 362 828 837 796 886 835 397 964 716 davon:Umlaufvermögen totalFr.163 595 145 631 153 208 169 623 186 148 davon:Tiervermögen totalFr.46 466 40 021 44 499 46 721 54 680 davon:Anlagevermögen totalFr.646 301 643 186 599 178 619 052 723 887 davon:Aktiven BetriebFr.802 073 774 949 744 725 772 943 915 935 Fremdkapitalquote%42 44 40 41 45 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.13 005 12 300 12 472 12 917 14 335 Erfolgsrechnung RohertragFr.251 204 191 260 214 851 251 704 347 653 davon:DirektzahlungenFr.40 873 33 465 36 554 39 387 54 162 SachkostenFr.150 101 135 678 131 509 145 027 188 408 BetriebseinkommenFr.101 103 55 583 83 342 106 676 159 246 PersonalkostenFr.17 740 15 324 13 292 16 393 26 016 SchuldzinsenFr.9 105 9 515 7 628 8 218 11 058 PachtzinsenFr.7 542 4 978 6 232 7 375 11 610 FremdkostenFr.184 489 165 495 158 662 177 013 237 091 Landwirtschaftliches EinkommenFr.66 715 25 765 56 189 74 691 110 562 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.19 305 28 633 17 570 16 731 14 234 GesamteinkommenFr.86 021 54 399 73 758 91 422 124 796 PrivatverbrauchFr.71 809 63 673 66 970 73 526 83 137 EigenkapitalbildungFr.14 212 -9 275 6 788 17 896 41 660 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.52 663 45 083 42 720 54 125 68 823 Cashflow 3 Fr.51 076 28 284 40 222 53 473 82 556 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %97 63 95 100 121 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %66 55 69 66 76 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %44 24 45 52 54 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %22 12 16 24 34 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %18 32 21 13 5 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %17 32 18 11 6 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE58 745 33 289 49 308 62 515 87 571 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha5 012 3 383 4 525 5 518 6 014 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%12.6 7.2 11.2 13.8 17.4 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-0.8 -6.3 -3.2 0.0 5.1 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-3.4 -13.6 -7.2 -1.8 7.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE44 208 10 800 33 884 50 579 87 101 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE42 204 (Median)

Tabelle 23

Betriebsergebnisse nach Quartilen:Hügelregion* 2002/04

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

*Hügelregion:Hügelzone und Bergzone I

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

A24 ANHANG
sortiert nach Arbeitsverdienst MerkmalEinheitMittel1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) ReferenzbetriebeAnzahl763 150 190 208 215 Vertretene BetriebeAnzahl14 007 3 522 3 501 3 493 3 491 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha18.36 13.83 16.33 19.16 24.16 Offene Ackerflächeha2.82 1.67 2.35 3.18 4.07 Arbeitskräfte BetriebJAE1.56 1.46 1.55 1.57 1.64 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.25 1.20 1.32 1.28 1.18 Kühe totalAnzahl15.4 11.6 14.3 16.6 19.0 Tierbestand totalGVE26.0 19.5 23.3 27.3 34.0 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.713 814 642 596 663 649 706 233 843 469 davon:Umlaufvermögen totalFr.115 482 98 482 104 425 117 170 141 954 davon:Tiervermögen totalFr.50 339 39 376 45 075 53 005 64 022 davon:Anlagevermögen totalFr.547 993 504 738 514 150 536 058 637 494 davon:Aktiven BetriebFr.674 779 604 128 628 697 666 615 800 373 Fremdkapitalquote%45 46 43 44 46 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.10 470 9 189 10 001 10 535 12 167 Erfolgsrechnung RohertragFr.187 602 131 207 164 310 194 192 261 292 davon:DirektzahlungenFr.45 650 36 460 40 506 47 319 58 413 SachkostenFr.115 019 96 544 104 553 115 746 143 454 BetriebseinkommenFr.72 583 34 663 59 757 78 446 117 838 PersonalkostenFr.9 313 7 678 7 308 8 232 14 054 SchuldzinsenFr.7 359 6 956 7 019 6 843 8 626 PachtzinsenFr.5 097 3 457 3 868 5 185 7 893 FremdkostenFr.136 788 114 636 122 748 136 006 174 027 Landwirtschaftliches EinkommenFr.50 814 16 571 41 562 58 186 87 265 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.21 069 32 064 19 874 16 609 15 634 GesamteinkommenFr.71 883 48 635 61 436 74 795 102 899 PrivatverbrauchFr.61 170 51 562 57 912 63 006 72 297 EigenkapitalbildungFr.10 713 -2 927 3 524 11 789 30 602 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.49 597 53 863 41 603 36 493 66 401 Cashflow 3 Fr.41 933 26 317 33 247 41 589 66 733 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %85 49 82 114 103 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %67 55 66 72 76 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %43 31 40 47 53 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %24 15 18 27 37 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %16 26 22 13 4 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %17 27 20 13 6 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE46 676 23 665 38 586 50 099 71 793 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha3 952 2 508 3 655 4 091 4 877 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%10.7 5.7 9.5 11.8 14.7 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.9 -8.6 -5.4 -2.3 2.7 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-7.4 -18.3 -11.7 -5.9 3.2 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE32 408 6 101 23 948 37 251 63 747 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE30 322 (Median)

Betriebsergebnisse nach Quartilen:Bergregion* 2002/04

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2002:3.22%;2003:2.63%;2004:2.73%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

*Bergregion:Bergzonen II bis IV

ANHANG A25
Tabelle 24
sortiert nach Arbeitsverdienst MerkmalEinheitMittel1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) ReferenzbetriebeAnzahl723 155 178 195 196 Vertretene BetriebeAnzahl14 076 3 523 3 529 3 516 3 508 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha18.60 13.22 15.94 19.27 25.99 Offene Ackerflächeha0.24 0.08 0.15 0.29 0.44 Arbeitskräfte BetriebJAE1.56 1.48 1.63 1.61 1.53 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.33 1.29 1.44 1.36 1.23 Kühe totalAnzahl11.8 8.7 10.5 12.8 15.3 Tierbestand totalGVE19.8 15.6 17.1 21.3 25.3 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.619 774 537 982 574 629 629 142 737 903 davon:Umlaufvermögen totalFr.104 499 73 204 100 434 115 832 128 666 davon:Tiervermögen totalFr.40 601 31 766 35 594 43 567 51 537 davon:Anlagevermögen totalFr.474 674 433 012 438 601 469 743 557 700 davon:Aktiven BetriebFr.585 487 514 588 542 651 590 152 695 077 Fremdkapitalquote%41 41 38 40 43 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.9 828 8 583 9 563 10 013 11 161 Erfolgsrechnung RohertragFr.144 644 100 979 124 179 154 198 199 508 davon:DirektzahlungenFr.57 293 44 154 51 752 61 070 72 271 SachkostenFr.87 405 77 724 77 497 89 486 105 010 BetriebseinkommenFr.57 239 23 256 46 682 64 711 94 498 PersonalkostenFr.6 209 4 598 5 017 6 714 8 522 SchuldzinsenFr.5 411 5 499 4 591 5 324 6 237 PachtzinsenFr.3 105 2 191 2 197 3 307 4 734 FremdkostenFr.102 130 90 011 89 302 104 832 124 503 Landwirtschaftliches EinkommenFr.42 514 10 968 34 878 49 366 75 005 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.21 685 34 082 18 783 18 030 15 820 GesamteinkommenFr.64 199 45 050 53 661 67 396 90 825 PrivatverbrauchFr.54 825 48 345 49 380 55 267 66 365 EigenkapitalbildungFr.9 374 -3 296 4 280 12 129 24 460 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.37 000 33 064 34 229 36 780 43 965 Cashflow 3 Fr.35 561 23 409 27 609 38 179 53 141 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %96 73 83 104 122 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %68 60 66 72 76 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %46 31 44 56 55 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %20 12 18 20 31 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %19 35 21 11 6 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %15 22 17 12 7 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE36 592 15 676 28 716 40 131 61 667 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha3 078 1 758 2 931 3 366 3 630 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%9.8 4.5 8.6 11.0 13.6 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-4.7 -11.1 -7.8 -3.8 1.6 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-9.6 -20.8 -14.1 -7.9 1.2 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE24 637 1 840 17 659 29 086 52 048 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE22 849 (Median)
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Betriebsergebnisse nach Regionen,Betriebstypen und Quartilen:1990/92–2002/04

A26 ANHANG
Tabelle 25
EinheitAlle BetriebeTalregionHügelregionBergregion Einkommen nach Regionen1990/922002/041990/922002/041990/922002/041990/922002/04 Landwirtschaftliche Nutzflächeha16.06 19.24 16.66 20.18 15.30 18.36 15.76 18.60 FamilienarbeitskräfteFJAE1.39 1.26 1.36 1.22 1.40 1.25 1.42 1.33 Landwirtschaftliches EinkommenFr.62 822 55 667 73 794 66 715 59 838 50 814 45 541 42 514 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.16 264 20 448 16 429 19 305 14 544 21 069 17 853 21 685 GesamteinkommenFr.79 086 76 115 90 223 86 021 74 382 71 883 63 394 64 199 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE31 025 35 274 36 924 44 208 30 335 32 408 21 201 24 637 EinheitAckerbauSpezialkulturenVerkehrsmilchMutterkühe Einkommen nach Betriebstypen1990/922002/041990/922002/041990/922002/041990/922002/04 Landwirtschaftliche Nutzflächeha21.23 23.02 8.92 13.05 15.30 19.11 15.32 18.23 FamilienarbeitskräfteFJAE1.08 1.05 1.29 1.27 1.42 1.32 1.20 1.10 Landwirtschaftliches EinkommenFr.60 284 68 907 67 184 69 191 53 923 50 974 36 627 43 186 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.26 928 24 523 21 555 20 361 16 044 18 395 33 558 31 489 GesamteinkommenFr.87 212 93 430 88 739 89 552 69 967 69 369 70 185 74 674 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE34 375 54 156 30 334 44 645 26 471 30 690 17 348 30 137 EinheitAnderes Pferde/Schafe/Veredlung RindviehZiegen Einkommen nach Betriebstypen1990/922002/041990/922002/041990/922002/04 Landwirtschaftliche Nutzflächeha14.20 16.39 Nur sieben12.05 9.34 11.45 FamilienarbeitskräfteFJAE1.37 1.25 Betriebe1.12 1.35 1.21 Landwirtschaftliches EinkommenFr.38 407 35 135 vorhanden19 572 86 288 67 822 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.20 570 23 200 39 862 14 614 20 354 GesamteinkommenFr.58 977 58 335 59 435 100 902 88 177 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE16 793 21 056 11 619 48 182 44 594 EinheitKombiniert Kombiniert Kombiniert Kombiniert Verkehrsmilch/MutterküheVeredlungAndere Ackerbau Einkommen nach Betriebstypen1990/922002/041990/922002/041990/922002/041990/922002/04 Landwirtschaftliche Nutzflächeha20.37 25.65 17.93 21.72 15.59 19.53 17.24 20.91 FamilienarbeitskräfteFJAE1.45 1.29 1.24 1.08 1.40 1.27 1.43 1.25 Landwirtschaftliches EinkommenFr.75 368 68 991 51 161 51 403 84 363 72 141 66 705 55 997 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.11 802 14 293 20 475 33 236 12 032 16 149 15 000 20 290 GesamteinkommenFr.87 170 83 284 71 636 84 639 96 395 88 290 81 705 76 288 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE36 420 42 425 27 456 35 394 42 927 46 137 32 732 35 323 Einheit1.Quartil 2.Quartil 3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) Einkommen nach Quartilen (Arbeitsverdienst)1990/922002/041990/922002/041990/922002/041990/922002/04 Landwirtschaftliche Nutzflächeha14.68 14.54 15.30 17.22 15.78 20.17 18.47 25.04 FamilienarbeitskräfteFJAE1.36 1.26 1.49 1.34 1.42 1.28 1.27 1.14 Landwirtschaftliches EinkommenFr.26 883 17 498 52 294 44 310 69 198 64 056 102 975 96 849 Ausserlandwirtschaftliches EinkommenFr.27 789 31 173 14 629 18 778 12 064 16 677 10 557 15 153 GesamteinkommenFr.54 672 48 671 66 923 63 088 81 262 80 733 113 532 112 002 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE4 367 5 983 23 592 25 159 36 016 40 698 62 665 73 417 Quelle:Agroscope FAT Tänikon

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Tabellen Ausgaben des Bundes

Ausgaben für Produktion und Absatz

ANHANG A27
Tabelle 26 Absatzförderung Sektoren / Produkt-Markt-BereichRechnung 2003Rechnung 2004 1 Budget 2005 Fr.Fr.Fr. Milchproduktion41 728 56138 713 63726 918 950 Käse Ausland 2 30 459 24018 195 99720 572 000 Käse Inland1 418 3212 968 080 Milch und Butter 3 9 851 00017 549 5606 346 950 Tierproduktion2 890 0194 641 5875 262 250 Fleisch1 660 0503 316 5133 915 000 Eier 618 519690 000703 000 Fische 02 30712 500 Lebende Tiere611 450632 767631 750 Honig 000 Pflanzenbau7 354 81911 449 93712 055 471 Gemüse und Pilze1 919 6771 643 5672 203 927 Obst2 607 7392 500 4002 425 149 Getreide530 536446 085438 270 Kartoffeln1 180 890860 011700 625 Ölsaaten315 978299 874362 500 Zierpflanzen800 000700 000665 000 Wein 4 5 000 0005 000 000 Saatgut 260 000 Gemeinsame Massnahmen5 852 4712 551 1272 968 179 Übergreifende Massnahmen (Bio,IP)2 750 2882 865 9763 012 164 Öffentlichkeitsarbeit 5 03 086 2002 834 250 Schlussabrechnungen und längerfristige Verpflichtungen Kleinprojekte und Sponsoring906 211561 302750 000 National61 482 36960 783 56653 051 264 Regional 2 586 0651 938 9602 834 250 Total64 974 64563 283 82856 635 514 1 Nach provisorischer Abrechnung
Ab 2005 Käse Inland und Ausland
Höhere Belastung 2004,Ausgleich 2005
Bis 2003 aus Rebbaufonds
Bis 2003 unter Gemeinsame Massnahmen aufgeführt Quelle:BLW
2
3
4
5

Ausgaben Viehwirtschaft

A28 ANHANG
28
Tabelle
BezeichnungRechnung 2003Rechnung 2004Budget 2005 1 Fr.Fr.Fr. Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch7 448 0007 444 5357 212 400 Marktstützung Fleisch Einlagerungsbeiträge von Kalbfleisch3 801 5753 418 583 Einlagerungsbeiträge Rindfleisch von Verarbeitungstieren (Kühen)801 1320 Verbilligungsbeiträge Rindsstotzen0687 151 Verbilligungsbeiträge Bankfleisch für die Verarbeitung0760 063 4 602 7074 865 7977 644 600 Marktstützung Eier Umstellungsbeiträge für besonders tierfreundliche Legehennenhaltung53 8500 Aufschlagsaktionen1 525 0821 335 847 Verbilligungsaktionen593 203546 951 Praxisnahe Versuche beim Geflügel204 848582 616 Investitionsbeiträge für Stallbauten597 678471 299 2 974 6612 936 7133 558 000 Ausfuhrbeihilfen Zucht- und Nutzvieh9 231 5506 624 4509 081 000 Verwertungsbeiträge Schafwolle594 000627 327800 000 Total 24 850 91822 498 82228 296 000 1Kreditsperre berücksichtigt Quellen:Staatsrechnung,BLW Tabelle 27 Ausgaben Milchwirtschaft BezeichnungRechnung 2003Rechnung 2004Budget 2005 1 Fr.Fr.Fr. Marktstützung (Zulagen und Beihilfen) Zulage auf verkäster Milch306 348 248290 426 314283 331 000 Zulage für Fütterung ohne Silage42 956 25441 350 07941 000 000 Inlandbeihilfen für Butter93 119 64071 662 05760 000 000 Inlandbeihilfen für Magermilch und Milchpulver46 542 31049 300 03245 000 000 Inlandbeihilfen für Käse000 Ausfuhrbeihilfen für Käse29 090 87618 222 92415 000 000 Ausfuhrbeihilfen für andere Milchprodukte34 801 67226 184 32524 000 000 552 859 000497 145 731468 331 000 Marktstützung (Administration) Rekurskommissionen Milchkontingentierung43 04948 12894 900 Administration Milchverwertung und -kontingentierung7 076 4926 319 1485 805 982 7 119 5416 367 2765 900 882 Total 559 978 541503 513 007474 231 882 1Kreditsperre berücksichtigt Quellen:Staatsrechnung,BLW

1Im Budget 2004 neu in der Rubrik «übrige Sachausgaben» (3190.000)

2 ehemals Förderung des Rebbaus

3 Weinabsatzförderung im Ausland / In der Rechnung 2003 sind die Umstellungsbeiträge für Wein enthalten./ Ab dem Jahre 2004 ist die Absatzförderung in der Rubrik 3601.200 enthalten.

4 ohne Ölsaaten

5Im Rechnungsjahr 2004 wurden für die Verarbeitung der Ernte 2003 38,2 Mio.Fr.und für die Ernte 2004 7,1 Mio.Fr.ausgerichtet Quellen:Staatsrechnung,BLW

ANHANG A29
BezeichnungRechnung 2003Rechnung 2004Budget 2005 Fr.Fr.Fr. Ackerbaubeiträge43 573 92543 503 72746 353 300 Flächenbeiträge für Ölsaaten35 178 96735 857 27937 767 800 Flächenbeiträge für Körnerleguminosen7 905 3927 190 0818 105 300 Flächenbeiträge für Faserpflanzen489 567456 367480 200 Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge94 055 91994 298 15474 039 700 Zuckerrübenverarbeitung 5 45 000 00045 338 10732 300 000 Ölsaatenverarbeitung8 500 0008 436 2502 577 500 Kartoffelverarbeitung18 851 41218 329 41716 677 800 Saatgutproduktion3 889 3443 730 7423 428 400 Obstverwertung17 815 16418 463 63719 036 000 Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe 4 0020 000 Förderung des Weinbaus16 411 7903 931 7695 100 000 Sachausgaben 1 82 934-Weinlesekontrolle 2 1 066 298935 7241 100 000 Verwertungsmassnahmen 3 9 951 554-Alkoholfreie Verwertung von Trauben5 311 004-Umstellungsbeiträge Weinbau-2 996 0454 000 000 Total 154 041 634141 733 649125 493 000
Tabelle 29 Ausgaben Pflanzenbau

Ausgaben für Direktzahlungen

Tabelle 30

Entwicklung der Direktzahlungen

direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich.Die Werte betreffend Direktzahlungen beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

A30 ANHANG
20002001200220032004 Beitragsart 1 000 Fr.1 000 Fr.1 000 Fr.1 000 Fr.1 000 Fr. Allgemeine Direktzahlungen1 803 6581 929 0941 994 8381 999 0911 993 915 Flächenbeiträge1 186 7701 303 8811 316 1831 317 9561 317 773 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere258 505268 272283 221287 692286 120 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen251 593250 255289 572287 289284 023 Allgemeine Hangbeiträge96 71496 64395 81195 63095 308 Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen10 07610 04310 05110 52410 691 Ökologische Direktzahlungen361 309412 664452 448476 724494 695 Ökobeiträge278 981329 886359 387381 319398 109 Beiträge für den ökologischen Ausgleich108 130118 417122 347124 927125 665 Beiträge nach der Öko-Qalitätsverordnung (ÖQV)--8 93414 63823 007 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion)33 39832 52631 93831 25530 824 Beiträge für extensiv genutzte Wiesen auf stillgelegtem Ackerland (Übergangsbestimmung bis Ende 2000)17 150--Beiträge für den biologischen Landbau12 18523 48825 48427 13527 962 Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere108 118155 455170 684183 363190 651 Sömmerungsbeiträge81 23880 52489 56191 38191 066 Gewässerschutzbeiträge1 0902 2543 5004 0245 521 Kürzungen22 54216 76321 14317 13818 120 Total Direktzahlungen2 142 4252 324 9952 426 1432 458 6772 470 490 Anmerkung:Ein
Quelle:BLW

Allgemeine Direktzahlungen 2004

ANHANG A31
Tabelle 31a
FlächenbeiträgeBeiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeRGVE Total Beiträge Anzahl haFr.Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH3 61670 19894 014 0111 82516 01113 597 132 BE12 514188 106243 541 6368 56763 64055 564 324 LU5 08977 36697 469 0433 06523 94421 038 809 UR6586 6978 037 2136135 2774 405 923 SZ1 67423 97528 748 9601 45313 91811 741 469 OW6987 9099 499 9216083 8853 386 141 NW4946 0957 313 0863882 4902 111 323 GL4117 2038 635 7763923 6663 162 280 ZG56210 58413 021 7633763 0642 623 344 FR3 19174 92997 394 0291 97917 70915 541 192 SO1 41131 47440 959 9709148 6057 370 475 BL94521 36227 119 4696295 8365 019 813 SH57514 11519 533 1062292 5402 201 855 AR76112 14714 498 2526204 8544 074 174 AI5647 3148 758 1573802 5122 168 455 SG4 32271 83587 305 7143 15728 49724 159 842 GR2 69552 00362 349 7192 57335 25028 762 867 AG3 07657 93678 681 9711 54314 44812 311 482 TG2 65749 24465 390 3148656 9325 667 628 TI90212 90415 656 3866917 0475 310 864 VD3 985106 320144 393 2381 94822 20819 275 242 VS3 78036 20845 593 9992 30919 35413 942 318 NE93233 16038 749 3686958 3427 352 934 GE30810 53714 207 1801021 3741 155 281 JU1 08838 73746 900 60092016 09914 174 692 Schweiz56 9081 028 3601 317 772 88136 841337 497286 119 859 Zone 1 Tal24 061478 170650 814 64710 33393 27879 847 627 Hügel8 061143 291182 252 2065 12341 83335 623 012 BZ I7 365118 810144 379 5195 70344 11837 864 348 BZ II9 047156 314183 719 3707 50270 78561 093 350 BZ III5 52585 474101 631 8565 38457 81947 918 373 BZ IV2 84946 30154 975 2832 79629 66423 773 149 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 31b

Allgemeine Direktzahlungen 2004

A32 ANHANG
Tierhaltung unter Allgemeine HangbeiträgeHangbeiträge Steil- und erschwerenden BedingungenTerrassenlagen im Rebbau TotalTotalTotal BetriebeRGVEBeiträgeBetriebeFlächeBeiträgeBetriebeFlächeBeiträge AnzahlAnzahlFr.AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH79512 9003 952 2787705 0892 092 065189169318 925 BE8 886129 87871 824 4488 24247 23119 805 9696897341 329 LU3 29551 13121 152 5333 26421 6889 051 137141427 270 UR6517 8486 821 7376094 7362 247 802111 245 SZ1 50422 48512 927 3531 46410 1404 334 234131223 220 OW66910 1875 860 7076424 7252 175 597112 500 NW4617 0413 726 7854453 8701 731 0410 GL3675 7924 308 7743653 3661 522 386127 950 ZG3686 1422 874 3613632 8311 186 09810465 FR1 82334 13812 497 6891 5207 1982 843 635171219 099 SO6039 8993 702 8275754 8221 847 1030 BL68710 7513 021 3686735 9622 297 260403764 260 SH1211 823305 033146839314 71212398162 210 AR75712 2247 052 1087546 6552 801 4763924 945 AI5578 6775 771 7785383 3871 411 6540 SG3 00148 78222 190 0052 91125 39410 583 19271102309 095 GR2 58539 25137 853 6472 52831 75713 862 707251739 360 AG1 11317 0063 428 2861 1387 3072 810 877136164281 550 TG1743 064955 7701481 154505 30481102154 455 TI6687 9936 511 8235633 1071 371 820184154313 170 VD1 28022 1439 423 4779735 7012 261 3714486982 430 855 VS2 29823 31121 119 2112 17412 3145 521 7041 3941 6715 938 808 NE78215 0268 993 5485913 5841 345 9365176151 795 GE00424976 170 JU77314 8397 747 3455883 5961 382 987212 400 Schweiz34 218522 334284 022 89131 984226 45295 308 0672 9053 48610 691 076 Zone 1 Tal2 84750 4924 425 3352 0615 6482 275 5721 7942 3427 128 063 Hügel7 495119 03830 509 4517 00437 47014 656 637213285732 664 BZ I7 101110 64848 963 5126 74346 68019 073 736194202605 079 BZ II8 484131 04589 386 3347 97761 60226 007 4665525972 022 715 BZ III5 46774 27168 730 0175 38747 57320 924 76411048161 850 BZ IV2 82436 83942 008 2422 81227 47912 369 892421140 705 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW
ANHANG A33 Tabelle 32a
Ökologischer Ausgleich 1 Biologischer Landbau BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH3 6069 13212 934 5123536 9192 180 776 BE12 24518 68818 211 6871 41320 8605 038 018 LU5 0698 4749 626 6783114 7741 209 433 UR6561 203620 53457752150 560 SZ1 6523 2732 890 3001582 499505 994 OW6931 093902 1102012 519506 133 NW492945741 76972997201 574 GL4051 058655 801921 660330 325 ZG5631 6341 768 109821 477325 960 FR3 1226 6217 400 6791112 185753 861 SO1 4064 2745 368 6411152 966753 955 BL9473 3974 485 7381282 834745 442 SH5601 6772 567 69518465203 187 AR706852692 9191402 481496 086 AI495558398 1243247093 701 SG4 2858 2438 821 3915198 9781 945 250 GR2 67114 1265 774 6731 43029 3346 019 378 AG3 0627 63410 427 0522103 9131 373 518 TG2 6285 2007 368 0422344 0731 486 359 TI8421 6171 218 9141041 573375 062 VD3 7719 79012 787 1591252 831978 375 VS2 1575 0672 977 1432744 3561 190 327 NE7151 8501 658 275481 283324 380 GE3051 1852 027 50555753 996 JU1 0483 1433 339 534863 040720 807 Schweiz54 101120 737125 664 9826 318113 29527 962 457 Zone 2 Tal23 09850 55072 811 3921 19421 4468 527 346 Hügel7 96817 85221 504 63461610 6822 880 540 BZ I7 09211 61510 351 76981212 7342 802 653 BZ II8 08514 98610 571 3511 33923 5894 756 500 BZ III5 14013 5685 943 2431 40125 8755 231 058 BZ IV2 71812 1654 482 59395618 9693 764 360 1 Hochstammobstbäume umgerechnet in Aren 2Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW
Ökobeiträge 2004

Ökobeiträge 2004

A34 ANHANG
Tabelle 32b
Extensive Produktion von Besonders tierfreundliche Haltung Getreide und Rapslandwirtschaftlicher Nutztiere BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeGVETotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlAnzahlFr. Kanton ZH1 5726 2582 492 7572 13169 14510 447 221 BE5 12715 6546 259 7639 490235 58837 827 113 LU1 2843 3231 329 2203 997163 58124 438 563 UR0004216 4041 049 125 SZ203112 3801 06324 8644 038 749 OW231 38447511 7581 872 919 NW0002747 4181 164 990 GL0003017 4541 235 898 ZG8418071 82839815 3332 289 926 FR1 2735 8452 337 7022 586107 42116 735 552 SO7483 7811 505 9311 11234 5435 274 762 BL6303 0431 199 83758121 3343 237 679 SH3322 406944 83826611 5411 618 925 AR00062016 0252 678 927 AI00044112 2902 134 416 SG273624245 3572 92799 62115 874 939 GR189583233 0402 35256 6808 919 820 AG1 6416 7192 685 7271 83265 8329 928 078 TG8012 8871 154 5771 78371 79410 750 365 TI63283113 30468013 5712 130 634 VD1 97315 9346 364 6422 17784 24012 579 274 VS103293115 1581 23516 9282 797 373 NE3722 6351 052 94969028 5244 379 130 GE2143 2571 258 391732 456354 305 JU5623 6231 444 93393347 5626 892 322 Schweiz17 26377 36130 823 71838 8381 231 907190 651 005 Zone 1 Tal10 38554 10221 533 76214 693584 66187 547 091 Hügel4 06314 7475 886 3165 948205 23931 811 278 BZ I2 0486 6532 660 3865 464160 55125 449 924 BZ II6651 735694 0336 478166 06726 909 857 BZ III8811445 6414 10477 92112 754 191 BZ IV1493 5802 15137 4686 178 664 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 33a

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2004

ANHANG A35
Extensiv genutzte WiesenWenig intensiv genutzte Wiesen BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH3 1464 6786 620 914995882560 599 BE7 5747 1177 175 7407 1275 9972 881 855 LU4 1283 7334 089 4881 9271 391708 879 UR393473228 347467558176 524 SZ1 020906668 390566465195 383 OW590655409 08919310746 327 NW387506314 91119115265 848 GL367750448 79515919372 645 ZG356355418 58023617493 048 FR1 9252 5423 328 3351 9412 6521 552 721 SO1 1852 2422 817 563567727416 751 BL7571 2371 468 393422511312 900 SH5271 0321 445 62514014090 944 AR367208151 064394254115 551 AI295202141 55716010547 479 SG2 8932 5652 762 2401 9551 362737 775 GR2 0215 1872 564 5242 3168 5232 618 446 AG2 5553 9575 368 8121 144949611 684 TG1 9541 8572 730 275972656423 612 TI517652554 156414708245 401 VD3 1035 1576 967 0751 2772 2001 151 027 VS9101 315885 6481 5543 0491 027 490 NE496853922 557359787364 627 GE2988561 283 31010159 915 JU7271 2541 503 1806261 101579 266 Schweiz38 49150 28855 268 56826 11233 65915 106 698 Zone 1 Tal18 92325 21736 930 9237 9967 0494 521 643 Hügel5 5746 6427 797 5884 1533 9302 467 395 BZ I4 0773 6502 683 0793 9123 3631 557 322 BZ II4 7254 9653 358 1024 3955 2292 290 937 BZ III3 2875 5982 588 4903 3986 5321 993 384 BZ IV1 9054 2161 910 3862 2587 5552 276 015 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 33b

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2004 StreueflächenHecken,Feld- und Ufergehölze

A36 ANHANG
BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH1 1721 3661 867 501972188271 149 BE755566355 7382 083434466 088 LU453342289 464550110146 335 UR585947 55721421 SZ8801 181942 6301721 647 OW1518579 9202021 464 NW12110284 9141821 641 GL594733 6361421 215 ZG308535418 7192826767 332 FR894749 344772232311 874 SO2041631989110 352 BL027083100 609 SH1068 7902456893 231 AR268189132 77061107 349 AI223196137 38964128 729 SG1 7621 8051 535 1874506474 800 GR774623 2691102521 330 AG12594138 3311 126319416 385 TG17094134 274477100148 031 TI294047 3912367 381 VD13411789 8631 053357481 441 VS43108 1621833829 824 NE542 5901174139 406 GE468 4601183451 165 JU301511 675333119122 070 Schweiz6 9286 9506 447 9899 6792 4052 981 266 Zone 1 Tal1 8351 8762 753 7495 6331 3632 015 620 Hügel830655785 9871 860486581 640 BZ I1 093839654 4551 019264190 432 BZ II2 0992 5731 777 176872236166 126 BZ III806735352 6862354722 878 BZ IV265272123 93560104 572 1Zuteilung
Quelle:BLW
der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

Tabelle 33c

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2004

ANHANG A37
BuntbrachenRotationsbrachen BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH390300900 900116135337 125 BE309258772 7258788219 123 LU392161 890101639 825 UR000000 SZ113 0000 OW000000 NW000000 GL000000 ZG81030 330000 FR219242725 9304974185 366 SO7199295 7843352129 351 BL145122365 7605472180 500 SH171159477 6303543107 900 AR000000 AI000000 SG352676 860212 625 GR151442 5704921 925 AG413175525 750147156390 225 TG121104311 370293689 550 TI122163 72061537 675 VD4356411 924 320140197492 450 VS332679 3205511 600 NE3937110 070102664 000 GE6495284 67055120299 850 JU7378233 683182664 250 Schweiz2 5932 4297 286 2828001 0692 673 340 Zone 1 Tal2 1772 0826 243 8766679042 260 830 Hügel3993371 011 289127159398 287 BZ I12925 957338 748 BZ II424 770224 450 BZ III10390101 025 BZ IV000000 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 33d

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2004 AckerschonstreifenHochstamm-Feldobstbäume

A38 ANHANG
BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeBäumeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlAnzahlFr. Kanton ZH1233 7802 526158 2032 372 544 BE2457 0798 365422 3556 333 338 LU1122 8354 293285 8644 287 962 UR024311 179167 685 SZ101501 02971 9401 079 100 OW046024 354365 310 NW034918 297274 455 GL01466 63499 510 ZG050149 340740 100 FR845 6341 93682 7651 241 475 SO912 1601 157106 4251 596 264 BL0905137 1922 057 575 SH038222 905343 575 AR033819 079286 185 AI0784 19862 970 SG1022 7603 045241 9433 629 145 GR058832 174482 610 AG1445 7452 598198 0082 970 120 TG611 7402 184235 3203 529 190 TI023117 544263 190 VD161319 5902 077110 7601 661 393 VS083462 340935 100 NE018810 335155 025 GE402851135 99089 850 JU111 20066454 954824 210 Schweiz1163552 95835 2302 390 09835 847 881 Zone 1 Tal983045 06617 0211 202 86518 039 684 Hügel1857 8926 962563 6598 454 556 BZ I 5 726348 7855 231 776 BZ II 3 979197 9862 969 790 BZ III 1 30065 626984 390 BZ IV 24211 177167 685 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 34

Beiträge für biologische Qualität und Vernetzung 2004

ANHANG A39
BetriebeFlächeBetriebeFlächeBetriebeFlächeBetriebeTotal Beiträge AnzahlhaAnzahlhaAnzahlhaAnzahlFr. Kanton ZH8079559431 3624205901 5921 549 227 BE1 4971 0324 6525 2292 4072 2965 9045 783 019 LU1 9401 8573014691201912 1772 154 636 UR25037135733579286270 604 SZ1 0201 5591051021533091 1351 110 018 OW28538424296484338265 966 NW2142079186168353347357 726 GL19038238742535231211 408 ZG39373820301823408450 202 FR23524634666192101582527 819 SO326602464300369326 852 BL82712365445289226311 191 416 SH11717655472416162113 584 AR2001095843122147281195 868 AI240231101324096 040 SG1 8742 3203105302313202 1411 759 909 GR 1 3034 2992921 8122802 4601 3951 608 708 AG2472244375444741 7227211 952 216 TG4923011 6941 4824073211 9071 480 916 TI20633225431561228198 928 VD1 0551 28344155001 063643 390 VS392692104500397332 186 NE2582998316100308200 410 GE17220000177 581 JU2274120000227 218 556 Schweiz13 86719 1059 84613 5655 58410 03023 08723 007 184 Zone Tal4 2783 9714 1944 8021 5982 0357 9637 308 756 Hügel1 9371 8621 3681 7341 0211 9353 4314 179 333 BZ I1 7841 9361 3401 5517039063 1202 616 676 BZ II2 7714 0201 4031 8639721 3824 1643 561 312 BZ III1 8213 8931 0491 8198691 7072 8083 016 575 BZ IV1 2763 4234921 7964212 0651 6012 324 531
Hochstamm umgerechnet in Aren
Nur biologische Qualität 1 Nur Vernetzung 1 Biologische Qualität Beiträge Bund und Vernetzung 1
1
Quelle:BLW

Tabelle 35

Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps 2004

der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A40 ANHANG
BrotgetreideFuttergetreideRapsTotal BetriebeFlächeBetriebeFlächeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaAnzahlhaAnzahlhaFr. Kanton ZH1 2054 0949901 7861853792 492 757 BE3 0787 5004 1827 7542244006 259 763 LU7771 4489511 700861741 329 220 UR0000000 SZ3319271112 380 OW221101 384 NW0000000 GL0000000 ZG28586110861471 828 FR7793 0159882 5041113262 337 702 SO5341 9006201 724801571 505 931 BL4741 5435391 387431121 199 837 SH3191 90315840351100944 838 AR0000000 AI0000000 SG811712284181434245 357 GR1102951442611227233 040 AG1 3333 9971 2122 5141222082 685 727 TG6732 015451755651171 154 577 TI3616738102314113 304 VD1 2338 1321 4975 3767812 4266 364 642 VS67208587915115 158 NE1657623541 678631951 052 949 GE1892 052175907702981 258 391 JU3141 6094541 765652491 444 933 Schweiz11 40040 87713 12031 2491 9835 23630 823 718 Zone 1 Tal7 88232 5567 04117 1831 6104 36421 533 762 Hügel2 5626 4003 4767 6663056815 886 316 BZ I7991 6771 9014 800621762 660 386 BZ II1252146141 507614694 033 BZ III262876860045 641 BZ IV63126003 580
Quelle:BLW
1Zuteilung

Tabelle 36

Beiträge für besonders tierfreundliche Haltung von Nutztieren 2004

ANHANG A41
Besonders tierfreundliche StallhaltungssystemeRegelmässiger Auslauf im Freien BetriebeGVETotal BeiträgeBetriebeGVETotal Beiträge AnzahlAnzahlFr.AnzahlAnzahlFr. Kanton ZH1 21625 9502 754 6992 00143 1957 692 522 BE4 25865 6727 784 5889 187169 91630 042 525 LU2 79566 9198 081 7693 82996 66216 356 794 UR1151 211117 1364195 194931 989 SZ3815 930651 9911 04518 9353 386 758 OW2203 564401 8204668 1941 471 099 NW1522 646325 4192644 772839 571 GL791 349138 9883016 1051 096 910 ZG2425 867617 2943829 4661 672 632 FR1 65836 3514 105 8362 46071 07012 629 716 SO66011 7371 267 9421 05322 8064 006 820 BL3538 207886 81456213 1272 350 865 SH1996 203722 3272165 338896 598 AR1912 995348 89361713 0302 330 034 AI1603 160494 7074369 1301 639 709 SG1 28730 1743 538 6882 86569 44712 336 251 GR80314 6841 386 4282 35041 9967 533 392 AG1 18027 6503 180 9591 69338 1826 747 119 TG1 03429 1143 281 5801 67742 6807 468 785 TI1953 338306 96367610 2341 823 671 VD1 25231 2823 191 1432 06152 9589 388 131 VS2022 629247 9691 22214 2992 549 404 NE3268 606855 48368119 9183 523 647 GE3294694 404721 510259 901 JU58717 9991 733 34291129 5635 158 980 Schweiz19 577414 18346 517 18237 446817 724144 133 823 Zone 1 Tal9 144235 20226 710 11713 807349 45960 836 974 Hügel3 48773 0788 519 9945 713132 16123 291 284 BZ I2 65446 0965 116 4985 352114 45520 333 426 BZ II2 57238 5124 163 7186 367127 55522 746 139 BZ III1 21414 8201 405 9784 06963 10111 348 213 BZ IV5066 475600 8772 13830 9935 577 787 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 37

Beteiligung am BTS-Programm 2004

A42 ANHANG
Basis 1 BTS-Beteiligung TierkategorieGVEBetriebeGVEBetriebeGVEBetriebe AnzahlAnzahlAnzahlAnzahl%% Zucht und Nutzung: Milchkühe605 06337 088140 3555 71223.215.4 Rinder,über 1jährig142 20135 64440 5087 96228.522.3 Stiere,über 1jährig5 1317 8661 5272 08229.826.5 weibliches Jungvieh,4 bis 12 Monate31 14027 8458 9576 27328.822.5 männliches Jungvieh,4 bis 12 Monate1 9123 70520537110.710.0 Aufzuchtkälber,unter 4 Monate23 57424 5089 6638 09741.033.0 Mutter- und Ammenkühe: Mutter- und Ammenkühe mit Kälbern63 4955 93150 7553 75779.963.3 Mast: Rinder,Stiere,Ochsen,über 4 Monate38 1927 13422 3372 70158.537.9 Kälber,unter 4 Monate3 9056 2662 1351 84454.729.4 Mastkälber10 91217 6245 3264 68148.826.6 Total Rindvieh925 52644 715281 76716 80130.437.6 Ziegen8 5416 1192 32073427.212.0 Kaninchen5523 9078917716.14.5 Total übrige Raufutter Verzehrer9 0949 1602 41086626.59.5 Zuchtschweine,über 6 Monate,und Ferkel58 6364 88532 0421 80154.636.9 Remonten,bis 6 Monate,und Mastschweine98 9949 70963 3263 87264.039.9 Total Schweine157 63011 68995 3684 67260.540.0 Zuchthennen und -hähne8872 0222457427.63.7 Legehennen17 56413 86413 7591 88778.313.6 Junghennen,-hähne und Küken2 2975041 56211168.022.0 Mastpoulets20 5251 11417 42480484.972.2 Truten2 1362932 04110195.634.5 Total Geflügel43 41015 58235 0302 79080.717.9 Total alle Tierkategorien1 135 65948 134414 57419 56736.540.7 1 Beitragsberechtigte Betriebe (Betriebe,die Direktzahlungen erhalten haben) Quelle:BLW

Tabelle 38

Beteiligung am RAUS-Programm 2004

ANHANG A43
Basis 1 RAUS-Beteiligung TierkategorieGVEBetriebeGVEBetriebeGVEBetriebe AnzahlAnzahlAnzahlAnzahl%% Zucht und Nutzung: Milchkühe605 06337 088443 17824 89473.267.1 Rinder,über 1jährig142 20135 64497 41322 47068.563.0 Stiere,über 1jährig5 1317 8662 5893 97850.550.6 weibliches Jungvieh,4 bis 12 Monate31 14027 84518 57416 40459.658.9 männliches Jungvieh,4 bis 12 Monate1 9123 7055431 12628.430.4 Aufzuchtkälber,unter 4 Monate23 57424 5086 1126 11125.924.9 Mutter- und Ammenkühe: Mutter- und Ammenkühe mit Kälbern63 4955 93158 7454 92592.583.0 Mast: Rinder,Stiere,Ochsen,über 4 Monate38 1927 13417 6403 10246.243.5 Kälber,unter 4 Monate3 9056 2669711 25324.920.0 Mastkälber10 91217 6241 0331 6319.59.3 Total Rindvieh925 52644 715646 79831 65869.970.8 Tiere der Pferdegattung33 28711 47627 4788 26782.672.0 Schafe38 9769 87031 1116 78379.868.7 Ziegen8 5416 1195 9272 98869.448.8 Dam- und Rothirsche63519852714883.074.7 Bisons1701117011100.0100.0 Kaninchen5523 907212653.86.8 Total übrige Raufutter Verzehrer82 16021 85965 23314 83979.467.9 Zuchtschweine,über 6 Monate,und Ferkel58 6364 88531 0691 86553.038.2 Remonten,bis 6 Monate,und Mastschweine98 9949 70958 9763 80659.639.2 Total Schweine157 63011 68990 0454 69857.140.2 Zuchthennen und -hähne8872 02210121811.410.8 Legehennen17 56413 86410 8343 57261.725.8 Junghennen,-hähne und Küken2 2975043839216.718.3 Mastpoulets20 5251 1141 9972019.718.0 Truten2 1362932 03412995.344.0 Total Geflügel43 41015 58215 3493 91335.425.1 Total alle Tierkategorien1 208 72651 191817 42637 43067.673.1 1 Beitragsberechtigte Betriebe (Betriebe,die Direktzahlungen erhalten haben) Quelle:BLW

Tabelle 39a

Sömmerungsbeiträge 2004

Kühe gemolken,Milchschafe Übrige Raufutter Betriebe und (ohne Milchschafe)und Milchziegen 1 verzehrende TiereBeiträge

A44 ANHANG
Total BetriebeNormalbesatzBetriebeNormalbesatzBetriebeNormalbesatzBetriebeBeiträge AnzahlNormalstösseAnzahlGVEAnzahlNormalstösseAnzahlFr. ZH000084598 137 697 BE1882 23352613 1711 58748 3531 69018 789 820 LU43370582842456 0392501 947 942 UR811 5002243 9752423 0603502 376 418 SZ516142722 7374279 6914573 845 553 OW22203537432458 2772622 739 626 NW19190151381284 1391341 317 151 GL1545861481126 6131202 123 498 ZG0013102301069 945 FR526001301 98359721 7426307 217 073 SO25315582 54058766 930 BL00001041510 124 629 SH00000000 AR11283061152 457116828 358 AI9951051 4861401 8771461 020 915 SG411 1721414 43843516 5504496 539 853 GR1978 24340514 62390532 6741 05815 941 097 AG42800843211 134 665 TG0000280223 103 TI761 769774 0791773 8512672 702 981 VD297611935264332 2856569 984 756 VS1705 9851295 66443215 9355257 492 928 NE2794971504 3281541 345 317 GE11100013234 061 JU21232128411 776843 561 327 Total1 00524 5402 19854 2576 761233 8077 44991 065 643 1Normalbesatz für gemolkene Tiere mit einer Sömmerungsdauer von 56 bis 100 Tagen Quelle:BLW
KantoneSchafe

Tabelle 39b

Sömmerungsstatistik 2004:Betriebe und Normalstösse nach Kantonen

ANHANG A45
KantoneMilchküheMutter-/Anderes PferdeSchafeZiegenAndere AmmenküheRindvieh BetriebeBesatzBetriebeBesatzBetriebeBesatzBetriebeBesatzBetriebeBesatzBetriebeBesatzBetriebeBesatz AnzahlNSTAnzahlNSTAnzahlNSTAnzahlNSTAnzahlNSTAnzahlNSTAnzahlNST ZH00168836310001200 BE1 15026 0852362 0071 53925 7232439422052 982527803728 LU991 220564482483 878276349383423612 UR2273 812312911742 025116821 52766235 SZ2793 019705704226 466471265764010525010 OW2114 440101622403 161223725268495129107 NW881 681131291251 920121218252286218106 GL1053 825222581102 281263015410365857113 ZG229251017710000000 FR3187 2818693559513 771882206284814322433 SO1315422345601 826134631441 BL0045510313123001100 SH00000000000000 AR791 3044321101 11612211143441335 AI1211 5921381 2704299248971982 SG2937 365749654239 2904265451 082149267510 GR45214 0114346 85380718 0282346572117 8241481 06453 AG003478346005780000 TG000027300000000 TI1163 866443761331 12665186972 1501231 8347750 VD37613 2281782 85061414 425105288359806814141 VS33513 516801 1373545 740501471855 9827248500 NE56868313391452 883251123882100 GE0000001311100000 JU333 827331 031834 966331 36031012711 Total4 353111 1231 43418 9046 358121 1691 0634 3471 11125 8131 6575 664240541 Ein Normalstoss (NST) = 1 GVE * Sömmerungsdauer / 100 Quelle:BLW

Tabelle 40a

Direktzahlungen auf Betriebsebene1:nach Zonen und Grössenklassen 2004

A46 ANHANG
TalzoneHZ MerkmalEinheit10–2020–30 30–50 10–2020–30 30–50 ha LNha LNha LNha LNha LNha LN ReferenzbetriebeAnzahl61746417520711140 Vertretene BetriebeAnzahl8 9305 4332 9662 8811 532712 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 15.3724.2335.6615.0823.9136.53 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr.23 92236 57851 71528 40044 28662 675 FlächenbeiträgeFr.20 83932 96847 49019 25731 02645 476 RaufutterverzehrerbeiträgeFr.2 4852 9173 5592 9175 6948 580 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden ProduktionsbedingungenFr.3603904044 3574 6615 247 HangbeiträgeFr.2383022621 8692 9043 372 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.7 05210 11114 7277 57810 20513 142 Ökologischer AusgleichFr.2 4193 3065 3142 2133 2084 252 Extensive ProduktionFr.6871 0851 7995929241 630 Biologischer LandbauFr.426510960479898269 EthobeiträgeFr.3 5205 2106 6544 2945 1766 990 Total Direktzahlungen nach DZVFr.30 97446 68966 44235 97854 49075 816 RohertragFr.201 766288 664375 215184 482242 648328 900 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%15.416.217.719.522.523.1 Andere Direktzahlungen 2 Fr.1 9742 6725 1641 7522 9015 506 Total Direktzahlungen Fr.32 94849 36171 60737 73157 39181 322 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag%16.317.119.120.523.724.7 1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon 2 Sömmerungsbeiträge,Anbaubeiträge,andere Beiträge Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 40b

Direktzahlungen auf Betriebsebene1:nach Zonen und Grössenklassen 2004

ANHANG A47
BZ IBZ II MerkmalEinheit10–2020–30 30–50 10–2020–30 30–50 ha LNha LNha LNha LNha LNha LN ReferenzbetriebeAnzahl2221124721412250 Vertretene BetriebeAnzahl3 3161 2837682 9931 544915 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 15.1024.0936.8914.8024.2936.84 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen totalFr.34 57748 30266 26439 06756 13070 822 FlächenbeiträgeFr.18 55129 51544 33717 64329 35243 065 RaufutterverzehrerbeiträgeFr.4 9715 8008 0595 7458 6429 146 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden ProduktionsbedingungenFr.7 7779 0579 33911 78513 44213 689 HangbeiträgeFr.3 2773 9304 5303 8934 6934 922 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.6 2479 71312 2535 4898 24110 659 Ökologischer AusgleichFr.1 4632 0622 4241 3001 5311 471 Extensive ProduktionFr.1874101 38318101365 Biologischer LandbauFr.8809316848821 4362 568 EthobeiträgeFr.3 7186 3107 7613 2895 1736 256 Total Direktzahlungen nach DZVFr.40 82358 01578 51744 55664 37181 481 RohertragFr.154 345241 154296 055144 234199 672260 718 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%26.424.126.530.932.231.3 Andere Direktzahlungen 2 Fr.1 6422 3744 1283 7574 7194 217 Total DirektzahlungenFr.42 46560 38982 64548 31369 08985 698 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag%27.525.027.933.534.632.9 1Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon 2 Sömmerungsbeiträge,Anbaubeiträge,andere Beiträge Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 40c

Direktzahlungen auf Betriebsebene1:nach Zonen und Grössenklassen 2004

A48 ANHANG
BZ IIIBZ IV MerkmalEinheit10–2020–30 30–50 10–2020–30 30–50 3 ha LNha LNha LNha LNha LNha LN ReferenzbetriebeAnzahl110652972296 Vertretene BetriebeAnzahl1 6899155691 288400 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 14.6123.8835.6914.8724.86 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen totalFr.44 84266 02487 11149 67171 200 FlächenbeiträgeFr.16 93228 68341 19117 59129 760 RaufutterverzehrerbeiträgeFr.9 46713 22317 3439 86412 330 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden ProduktionsbedingungenFr.13 83817 84320 33017 02921 662 HangbeiträgeFr.4 6046 2758 2485 1887 448 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.4 4087 18011 9154 3559 055 Ökologischer AusgleichFr.1 1191 3012 8571 3712 259 Extensive ProduktionFr.084400 Biologischer LandbauFr.9911 8452 7149362 803 EthobeiträgeFr.2 2984 0266 3002 0493 993 Total Direktzahlungen nach DZVFr.49 25073 20499 02654 02680 255 RohertragFr.116 654172 238227 440120 154190 326 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%42.242.543.545.042.2 Andere Direktzahlungen 2 Fr.3 6044 4007 7855 3547 882 Total DirektzahlungenFr.52 85477 604106 81159 38088 138 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag%45.345.147.049.446.3
Ergebnisse
Tänikon
Sömmerungsbeiträge,Anbaubeiträge,andere
Aufgrund der
Ergebnisse
Quelle:Agroscope FAT Tänikon
1 Die
basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der Agroscope FAT
2
Beiträge 3
zu kleinen Stichprobe werden keine
dargestellt

Tabelle 41

Direktzahlungen auf Betriebsebene1 :nach Regionen 2004

ANHANG A49
MerkmalEinheitAlleTal-Hügel-BergBetrieberegionregionregion ReferenzbetriebeAnzahl3 0771 435846796 Vertretene BetriebeAnzahl50 97623 05914 01313 904 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 19.2520.0718.5218.63 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen totalFr.36 88830 30436 46248 235 FlächenbeiträgeFr.24 47826 97122 83122 002 RaufutterverzehrerbeiträgeFr.4 8712 7344 8828 405 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden ProduktionsbedingungenFr.5 4513326 02913 360 HangbeiträgeFr.2 0882682 7204 467 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.7 7028 6377 8086 045 Ökologischer AusgleichFr.2 2472 9452 0311 306 Extensive ProduktionFr.57289455259 Biologischer LandbauFr.7224896081 223 EthobeiträgeFr.4 1614 3094 6163 457 Total Direktzahlungen nach DZVFr.44 59038 94144 27054 280 RohertragFr.215 341263 974196 665153 507 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%20.714.822.535.4 Direktzahlungen pro haFr./ha2 3161 9412 3902 913 Andere Direktzahlungen 2 Fr.2 8952 6222 2713 977 Total DirektzahlungenFr.47 48541 56346 54058 257 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag%22.115.723.738.0 1Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon 2 Sömmerungsbeiträge,Anbaubeiträge,andere Beiträge Quelle:Agroscope FAT Tänikon

kontrollierter Betriebe > Anzahl direktzahlungsberechtigter Betriebe,gibt es mehr angemeldete als direktzahlungsberechtigte Betriebe in diesem Kanton

Quelle:AGIS und Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen 2004

A50 ANHANG
Beanstandungen Anzahl%AnzahlAnzahlAnzahl ZH3 63954.31 97607413615724180375316 BE12 53867.28 4297143296139 1160233 LU5 09480.54 103093224974521399627615 UR65856.7373214 4400000125 SZ1 67458.898585038132 0000102 OW70170.54940195533400037121 NW49442.72110327212 000035 GL41159.62453510 5200000759 ZG56547.326765 72010001637 FR3 19736.41 1650118 29772116153 SO1 417101.71 441025164114 207069 BL95199.694705 5209000324 SH57778.745406 41044131336 AR76364.148902113600 000848 AI56861.434904316700 000268 SG4 33846.32 00809424111 000039 GR2 70124.1652511103330005489 AG3 086421 29411731165122160545364 TG2 67768.21 827301593524251054175377 TI90972.666094624211000157240 VD3 99745.81 83114474133418783614222 VS3 786622 3467512100000364 NE93645.742872210130022258 GE30989.327675 01131321841 JU1 0904144701341303201054 CH57 07633 6971218749922788423666282375133 489 Falls
Tabelle 42a ÖLN-Kontrollen 2004
Anzahl
Kanton DZ-berechtigte Betriebe (Zahlen Agrarbericht 2004) Kontrollierte Betriebe in % aller beitragsberechtigten Betriebe Kontrollierte Betriebe Nicht rechtzeitige Anmeldung Tiergerechte Haltung der Nutztiere Aufzeichnungen Ausgeglichene Düngerbilanz Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen Pufferstreifen/Grasstreifen Geregelte Fruchtfolge Geeigneter Bodenschutz Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln Andere Total Beanstandungen

ÖLN-Kontrollen 2004

Falls Anzahl kontrollierter Betriebe > Anzahl direktzahlungsberechtigter Betriebe,gibt es mehr angemeldete als direktzahlungsberechtigte Betriebe in diesem Kanton

Quelle:AGIS und Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen 2004

ANHANG A51
Tabelle 42b
%%Anzahl%%Fr.Fr. ZH8.7016.001674.68.52 786.0465 250 BE1.902.802171.72.61 036.9225 006.25 LU12.1015.002003.94.91 984.60396 913 UR3.806.70253.86.71 49637 400 SZ6.1010.40573.45.81 680.1095 766 OW17.3024.50223.14.51 10024 200 NW7.1016.6040.81.91 5646 256 GL14.4024.104611.218.8547.1025 167 ZG6.5013.9091.63.46 580.2059 222 FR4.8013.101996.217.11 350.25268 700 SO4.904.80493.5 3.42 012.1098 594 BL2.502.50242.52.51 41233 889 SH6.207.90305.26.61 092.3032 769 AR6.300.80222.94.51 549.3034 084 AI12.0019.5040711.5893.935 755 SG0.901.90491.12.41 134.855 603 GR3.3013.70341.35.26 991.6237 714 AG11.8028.102839.222.0665.7188 395 TG14.1020.60782.94.31 432.6111 740 TI26.4036.4012013.218.21 435.3172 240 VD6.0012.101172.96.41 166.3136 461 VS1.702.70581.52.5910.452 804 NE6.2014.0070.71.6997.76 984 GE13.3014.90268.49.4640.616 655 JU5.0012.10131.22.91 427.118 552 CH1 8961 605.6980 686
Kanton Beanstandungen pro
direktzahlungsberechtigte Betriebe Beanstandungen pro
kontrollierte Betriebe Betriebe mit Kürzungen Betriebe mit Kürzungen pro
direktzahlungsberechtigte Betriebe Betriebe mit Kürzungen pro 100 kontrollierte Betriebe Kürzung in Fr.pro Betrieb mit Kürzungen Kürzungen Total
100
100
100

Ausgaben für Grundlagenverbesserung

Tabelle 43

An die Kantone ausbezahlte Beiträge 2004

A52 ANHANG
GebäudeTotal Beiträge Fr.Fr.Fr. ZH1 758 068600 6002 358 668 BE8 972 3936 933 90015 906 293 LU3 636 6381 488 4005 125 038 UR551 165727 0001 278 165 SZ1 630 106914 2002 544 306 OW227 000767 000994 000 NW517 260225 226742 486 GL373 277273 400646 677 ZG71 402343 300414 702 FR4 451 7492 946 4007 398 149 SO2 028 868496 1002 524 968 BL227 365482 200709 565 SH263 705120 700384 405 AR1 191 451513 9001 705 351 AI596 585539 1001 135 685 SG3 590 8452 495 1256 085 970 GR17 936 3073 969 60021 905 907 AG623 000419 1001 042 100 TG764 24227 500791 742 TI2 231 0241 444 1003 675 124 VD5 686 5461 006 3006 692 846 VS3 230 5091 422 7824 653 291 NE793 4501 369 8002 163 250 GE14 00014 000 JU2 308 2201 233 2973 541 517 Diverse74 00074 000 Total63 749 17530 759 03094 508 205 Quelle:BLW
KantonBodenverbesserungenLandwirtschaftliche

Tabelle 44

Beiträge an genehmigte Projekte nach Massnahmen und Gebieten 2004

ANHANG A53
MassnahmenBeiträgeGesamtkosten TalregionHügelregionBergregionTotalTotal 1000 Fr. Bodenverbesserungen Landumlegungen (inkl.Infrastrukturmassnahmen)9 2723 8697 26120 40258 845 Wegebauten2101 86811 08913 16743 340 Übrige Transportanlagen 1 0101 0103 696 Massnahmen zum Boden-Wasserhaushalt1 8263538553 03410 245 Wasserversorgungen1 4848 3479 83140 488 Elektrizitätsversorgungen2614417033 213 Wiederherstellungen und Sicherungen3584 2444 60212 293 Grundlagenbeschaffungen41 9501 9545 896 Periodische Wiederinstandstellung322966811 0084 821 Total 11 3448 48935 87655 709182 838 Landwirtschaftliche Gebäude Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere9 43114 95224 383165 813 Alpgebäude201 7861 80612 744 Gemeinschaftsgebäude für Verarbeitung und Lagerung5699851 55411 842 Total 10 02017 72227 743190 399 Gesamttotal11 34418 50953 59983 452373 237 Quelle:BLW

Tabelle 45

Von den Kantonen bewilligte Investitionskredite 2004

A54 ANHANG
KantonGemeinschaftlicheEinzelbetrieblicheTotal MassnahmenMassnahmen BaukrediteInvestitionskrediteInvestitionskredite Anzahl1000 Fr.Anzahl1000 Fr.Anzahl1000 Fr.Anzahl1000 Fr. ZH670312119 73912720 442 BE124 200141 81131540 02834146 039 LU52 25591 93425531 95126936 140 UR1150151 446161 596 SZ22095455576 698647 362 OW14723118283 503324 093 NW21 5551120181 863213 538 GL 88618861 ZG 192 396192 396 FR203 87015222 31617226 186 SO142497 007507 049 BL3213385 224415 437 SH190344 726354 816 AR125414 270424 295 AI112292 989303 001 SG41 03061 35020526 98521529 365 GR74 420770712315 05413720 181 AG327010714 15411014 424 TG1509113 0359213 085 TI13503191151 978192 519 VD3547245 85112216 50714922 906 VS186 423293 285479 708 NE5578476 503527 081 GE4930227561 205 JU7591586 881657 472 Total3815 18814326 3341 978259 6732 159301 196 Quelle:BLW

Tabelle 46

Investitionskredite nach Massnahmenkategorien 2004 (ohne Baukredite)

ANHANG A55
KantonStarthilfeKauf desDiversi-Wohn-Ökonomie-Gemein-VerarbeitungBoden-Total Betriebesfizierunggebäudegebäudeschaftlicheund LagerungverbesdurchMass-landw.serungen Pächternahmen 1 Produkte 1000 Fr. ZH6 7802002631 91410 58220549820 442 BE12 2681 20213410 38816 0371 67114041 839 LU9 7802063338 64212 991601 62624833 885 UR1226906341 446 SZ1 620482 6032 427903657 153 OW9901 3181 19589293 621 NW5708364571201 983 GL270155436861 ZG6902971 4092 396 FR7 8604353 40510 616882 97181126 186 SO1 7401689304 168427 049 BL1 3794502303 165157565 437 SH1 9447332 049904 816 AR1 4811 6421 147254 295 AI7807461 463123 001 SG8 9101002925 46012 2231 19415628 335 GR3 5984522965 0265 6823267515 761 AG4 5904911 8097 26415012014 424 TG5 6702411 2565 8685013 085 TI1501 8284598482 169 VD5 7002 1118 6965564 99530022 358 VS5701 0951 620305 8135809 708 NE1 7255481 5302 700285507 081 GE2752307001 205 JU1 440608684 513166254007 472 Total80 4773 8092 11053 834119 4441 68921 3283 317286 007 1Inventarkauf,Starthilfe für bäuerliche Selbsthilfeorganisationen Quelle:BLW

Tabelle 47

Von den Kantonen bewilligte Betriebshilfedarlehen 2004 (Bundes- und Kantonsanteile)

A56 ANHANG
KantonAnzahlSummepro FallTilgungsdauer 1000 Fr.1000 Fr.Jahre ZH8 91511414 BE18 2 83015715 LU30 4 43414818 UR1 21021014 SZ9 99111014 OW1 20420417 NW GL ZG FR14 1 70012110 SO10 8478510 BL5 278568 SH8 4806010 AR1 12012015 AI1 12418 SG20 1 9089515 GR8 7289118 AG6 415699 TG8 700888 TI6 74612413 VD37 5 90015912 VS6 1 62527116 NE12 9097610 GE10 575585 JU152 4 536305 Total371 31 175Ø:84Ø:10 Quelle:BLW
ANHANG A57 Tabelle 48a Übersicht über Beiträge Massnahme Genehmigte Projekte in 1000 Fr. 200220032004 Beiträge 77 214105 92683 452 Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen22 68721 99020 402 Wegebauten 9 24315 05113 167 Wasserversorgungen 5 5669 0929 831 andere Tiefbaumassnahmen5 68430 98312 309 Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere31 41025 71526 189 andere Hochbaumassnahmen2 6243 0951 554 Quelle:BLW Tabelle 48b Übersicht über Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen Massnahme bewilligte Kredite in 1000 Fr. 200220032004 Investitionskredite 1 283 412249 509286 007 Starthilfe 89 52086 80780 477 Kauf Betrieb durch Pächter5 5355 0183 809 Diversifizierung 2 109 Wohngebäude 44 86640 67053 834 Ökonomiegebäude 128 221105 020119 444 Gemeinschaftlicher Inventarkauf,Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte10 5839 13723 017 Bodenverbesserungen,ohne Baukredite4 6872 8573 317 Betriebshilfedarlehen 1 35 16429 81531 175 1vom Kanton bewilligt Quelle:BLW Tabelle
Finanzhilfen
Tierart und MassnahmenBetragHerdebuchtiereZuchtorganisationen Fr.Anzahl Rinder13 862 000543 4818 Herdebuchführung2 717 000 Milch- und Fleischleistungsprüfungen10 480 000 Exterieurbeurteilungen664 000 Pferde1 107 0004 677 1 23 Schweine1 650 50015 9802 Schafe1 098 50090 4776 Ziegen und Milchschafe833 00025 8094 Herdebuchführung587 000 Milchleistungsprüfungen246 000 Gefährdete Rassen880 0001 Total19 431 000676 603 1 identifizierte Fohlen Quellen:Staatsrechnung/Zuchtorganisationen
49
für die Tierzucht 2004

Staatsrechnung 1999 bildet die Basis für die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete So wurden z.B.die Aufwendungen für die Kartoffel- und Obstverwertung oder die Ausgaben für die Getreideverwaltung 1990/92 als Ausgaben des BLW einbezogen.Zu diesem Zeitpunkt gab es dafür noch separate Rechnungen. Die Zahlen für 1990/92 sind deshalb nicht identisch mit den Angaben in der Staatsrechnung,diejenigen zwischen 2002 und 2004 sind jedoch wieder vergleichbar.Die Zunahme der Verwaltungsausgaben ist vor allem darauf zurückzuführen,dass Leistungen wie z.B.für die Pensionskassen in der Staatsrechnung nicht mehr zentral geführt sondern auf die einzelnen Ämter aufgeteilt werden.

1 Die Ausgaben in diesen Bereichen wurden gemäss den Zahlungsrahmen neu gruppiert.Durch diese Neugruppierung hat es eine Anpassung bei den Grundlagenverbesserungen gegeben,so dass das Total dieser Rubrik nicht mehr mit dem Total früherer Agrarberichte verglichen werden kann.

2 Die ausserordentlichen Ausgaben im Milchsektor sind in diesem Betrag eingerechnet.Dies ging zulasten von anderen Bereichen wie z.B.Strukturverbesserungen und Viehwirtschaft.

Quellen:Staatsrechnung,BLW

A58 ANHANG Tabelle 50 Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung,in 1000 Fr. Ausgabenbereich1990/922002200320041990/92–2002/04 % Ausgaben BLW2 699 4423 684 4053 547 7693 543 61333.1 Zahlungsrahmen-3 597 3803 448 0043 431 795 Produktion und Absatz 1 1 684 994978 620 2 798 028731 419-50.4 Absatzförderung58 79859 23463 674 Milchwirtschaft1 127 273753 583559 979503 513-46.3 Viehwirtschaft133 90220 33724 85122 499-83.2 Pflanzenbau423 819145 901153 964141 734-65.3 Direktzahlungen 1 772 2582 428 6732 435 0002 498 348217.8 Allgemeine Direktzahlungen758 3321 981 4321 980 0002 023 000163.1 Ökologische Direktzahlungen13 926447 241455 000475 3483197.4 Grundlagenverbesserung 1 185 836190 087214 976202 0288.9 Strukturverbesserungen133 87990 000102 00094 508-28.7 Investitionskredite27 13670 00079 41876 463177.5 Betriebshilfe9529 00011 7208 814934.1 Pflanzen- und Tierzucht23 86921 08721 83822 243-9.0 Ausserhalb Zahlungsrahmen---86 32399 765111 818 Verwaltung33 42953 59050 32252 06555.5 Beratungswesen und Forschungsbeiträge21 47623 73723 73623 64110.4 Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge1 4498 9963 6411 709230.0 Tierverkehrskontrolle/Entsorgung Fleischabfälle------22 06634 403--Weitere Ausgaben348 163383 365359 989358 1935.5 Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte93 867114 900114 900114 90022.4 Familienzulagen in der Landwirtschaft77 99680 40081 20077 8002.3 Landwirtschaftliche Forschungsanstalten96 431118 297121 685121 48724.9 Gestüt6 8437 1967 6407 76010.1 Übriges73 02662 57234 56436 246-39.1 Total Landwirtschaft und Ernährung3 047 6054 067 7703 907 7583 901 80629.9 Anmerkung:Die

■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Internationale Aspekte

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A)

EU-5:EU-4 plus Belgien (B) oder Niederlande (NL)

EU-6:EU-4 plus Belgien (B) und Niederlande (NL)

D:Bundesrepublik Deutschland (inkl.ehemalige DDR ab 1991)

Anmerkung:Einige Zahlen sind aufgrund von Indizes berechnet (Eurostat)

Quellen:BLW,BFS,SBV,Schweizerische Nationalbank,Eurostat,ZMP,Agreste,U.S.Department of Agriculture

ANHANG A59
51
tierische Erzeugnisse Schweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922002200320041990/92–2002/04 % RohmilchCHRp./kg104.9778.3975.5474.63-27 UE-5Rp./kg56.5546.8747.2946.66-17 - DRp./kg57.2846.2145.4645.26-20 - FRp./kg48.6744.9546.3545.04-7 - IRp./kg68.7651.9453.9654.35-22 - ARp./kg66.6446.2745.1445.57-31 - NLRp./kg57.9348.0148.0846.64-18 USARp./kg40.5741.5537.1043.901 Muni CHFr./kg SG9.287.238.198.17-15 UE-4Fr./kg SG5.594.014.184.30-26 - DFr./kg SG5.223.673.794.04-27 - FFr./kg SG5.564.014.134.19-26 - IFr./kg SG5.834.334.584.65-22 - AFr./kg SG6.493.934.094.14-38 USAFr./kg SG4.354.384.584.503 KälberCHFr./kg SG14.3911.7712.1512.61-15 UE-5Fr./kg SG8.657.087.918.32-10 - DFr./kg SG8.987.999.109.48-1 - FFr./kg SG8.948.038.819.38-2 - IFr./kg SG8.816.407.057.18-22 - AFr./kg SG9.606.227.037.13-29 - NLFr./kg SG7.836.006.947.39-13 USAFr./kg SG5.055.715.325.7511 SchweineCHFr./kg SG5.834.474.694.54-22 UE-6Fr./kg SG2.931.931.882.11-33 - DFr./kg SG2.881.981.902.20-30 - FFr./kg SG2.841.901.872.02-32 - IFr./kg SG3.482.402.482.51-29 - AFr./kg SG3.181.661.541.79-48 - NLFr./kg SG2.641.611.571.84-37 - BFr./kg SG3.011.961.842.09-35 USAFr./kg SG1.881.441.411.78-18 PouletsCHFr./kg LG3.722.722.722.67-27 UE-5Fr./kg LG1.491.071.131.16-25 - DFr./kg LG1.431.051.081.10-25 - FFr./kg LG1.301.001.021.06-21 - IFr./kg LG1.891.281.501.49-25 - AFr./kg LG2.291.181.221.24-47 - NLFr./kg LG1.360.930.960.96-30 USAFr./kg LG0.981.071.051.2414 EierCHFr./100 St.33.2923.4423.4419.40-34 UE-5Fr./100 St.10.678.4810.888.86-12 - DFr./100 St.13.129.6413.6711.90-11 - FFr./100 St.8.606.188.055.71-23 - IFr./100 St.12.8611.6213.1912.59-3 - AFr./100 St.12.6713.3616.6715.4720 - NLFr./100 St.7.946.418.244.66-19 USAFr./100 St.7.557.828.437.264
Tabelle
Produzentenpreise

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A)

EU-5:EU-4 plus Belgien (B) oder Niederlande (NL)

EU-6:EU-4 plus Belgien (B) und Niederlande (NL)

D:Bundesrepublik Deutschland (inkl.ehemalige DDR ab 1991)

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 (wegen Alternanz) und Veränderung 1990/93–2001/04

Anmerkung:Einige Zahlen sind aufgrund von Indizes berechnet (Eurostat)

Quellen:BLW,BFS,SBV,Schweizerische Nationalbank,Eurostat,ZMP,Agreste,U.S.Department of Agriculture

A60 ANHANG
Produzentenpreise pflanzliche ErzeugnisseSchweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922002200320041990/92–2002/04 % WeizenCHFr./100 kg99.3456.6361.1357.84-41 UE-4Fr./100 kg28.5915.6517.6018.24-40 - DFr./100 kg26.8114.8816.7816.93-40 - FFr./100 kg28.3715.6417.7318.66-39 - IFr./100 kg35.9220.9822.1123.58-38 - AFr./100 kg43.3014.3315.3013.79-67 USAFr./100 kg15.3219.2516.9816.3014 GersteCHFr./100 kg70.2444.8845.8244.26-36 UE-4Fr./100 kg25.9713.5715.3515.82-43 - DFr./100 kg24.4712.7214.4515.05-42 - FFr./100 kg25.6713.9215.9716.21-40 - IFr./100 kg34.5219.8821.3823.45-38 - AFr./100 kg36.0512.8913.2912.32-64 USAFr./100 kg12.3013.9814.0011.407 KörnermaisCHFr./100 kg73.5445.1746.3143.31-39 UE-4Fr./100 kg33.7218.0820.2221.00-41 - DFr./100 kg30.4415.8618.9518.22-42 - FFr./100 kg29.6316.7818.6019.48-38 - IFr./100 kg40.8021.3923.3225.41-43 - AFr./100 kg36.3714.6719.4713.92-56 USAFr./100 kg12.7613.1012.0112.06-3 KartoffelnCHFr./100 kg38.5534.9436.2133.38-10 UE-6Fr./100 kg16.9915.1819.2318.824 - DFr./100 kg13.6912.4121.8922.1437 - FFr./100 kg15.5015.1011.6911.68-17 - IFr./100 kg43.7949.0953.4947.6114 - AFr./100 kg30.3612.6322.7815.28-44 - NLFr./100 kg16.3112.6912.0415.60-18 - BFr./100 kg12.498.5817.678.16-8 USAFr./100 kg18.0827.5818.3215.9314 ZuckerrübenCHFr./100 kg14.8411.6411.8711.85-21 UE-4Fr./100 kg7.375.946.146.27-17 - DFr./100 kg7.896.526.766.86-15 - FFr./100 kg5.844.915.075.08-14 - IFr./100 kg9.597.057.257.72-23 - AFr./100 kg9.216.857.117.21-23 USAFr./100 kg----RapsCHFr./100 kg203.6778.5681.6976.60-61 UE-4Fr./100 kg48.7133.1636.0435.10-29 - DFr./100 kg55.4532.2634.9135.43-38 - FFr./100 kg41.7734.4637.6435.25-14 - IFr./100 kg52.5323.8625.4824.83-53 - AFr./100 kg53.6928.0629.8729.11-46 USAFr./100 kg----Äpfel:Golden Delicious 1 CHFr./kg1.120.821.211.06-8 UE-5Fr./kg0.790.580.630.62-25 - DFr./kg1.070.570.660.62-44 - FFr./kg0.680.560.570.62-17 - IFr./kg0.750.630.690.65-15 - A (diverse)Fr./kg1.020.500.650.54-46 - BFr./kg0.800.470.610.58-34 USA (diverse)Fr./kg0.660.820.730.7713
Tabelle 52a

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A)

EU-5:EU-4 plus Belgien (B) oder Niederlande (NL)

EU-6:EU-4 plus Belgien (B) und Niederlande (NL)

EU-4/6:An die Schweiz angrenzende EU-Länder (D,F,I und A) sowie für bestimmte Erzeugnisse mit hohen Produktionsvolumen Belgien (B) und/oder die Niederlande (NL).

D:Bundesrepublik Deutschland (inkl.ehemalige DDR ab 1991)

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 (wegen Alternanz) und Veränderung 1990/93–2001/04

2 Der «Standardwarenkorb» setzt sich grob aus der durchschnittlichen Produktion (1998–2000) der Schweiz von 15 der 17 landwirtschaftlichen Erzeugnisse zusammen,die Gegenstand des vorliegenden Preisvergleiches sind (Tabellen 52 und 53).Da die Preisstatistik für Zuckerrüben und Raps der USA nicht verfügbar war,sind diese Produktionen nicht im «Standardwarenkorb» eingeschlossen.Dieser entspricht 3.2 Mio.t Milch,2.7 Mio.Schweinen,35.5 Mio.Poulets,674.3 Mio.Eiern,0.52 Mio.t Weizen, 0.14 Mio.t Äpfeln usw.

Anmerkung:Einige Zahlen sind aufgrund von Indizes berechnet (Eurostat)

Quellen:BLW,BFS,SBV,Schweizerische Nationalbank,Eurostat,ZMP,Agreste,U.S.Department of Agriculture

ANHANG A61 Tabelle 52b Produzentenpreise pflanzliche Erzeugnisse Schweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922002200320041990/92–2002/04 % Birnen I 1 CHFr./kg1.330.921.240.98-19 UE-5Fr./kg0.960.770.820.66-22 - DFr./kg1.100.610.680.69-38 - FFr./kg1.091.001.150.81-9 - IFr./kg0.900.660.690.57-28 - AFr./kg1.200.911.000.83-29 - BFr./kg0.950.970.940.80-6 USAFr./kg0.570.610.620.6111 KarottenCHFr./kg1.091.281.341.2619 UE-6Fr./kg0.520.560.570.579 - DFr./kg0.480.440.430.43-9 - FFr./kg0.440.520.630.6335 - IFr./kg0.831.111.061.0630 - AFr./kg0.420.290.260.21-40 - NLFr./kg0.390.160.120.12-65 - BFr./kg0.360.310.260.26-22 USAFr./kg0.410.680.600.5851 Zwiebeln CHFr./kg0.891.211.251.1937 UE-5Fr./kg0.540.460.540.54-5 - DFr./kg0.300.250.310.31-3 - FFr./kg0.600.720.860.8636 - IFr./kg0.700.420.480.48-35 - AFr./kg0.250.230.240.21-9 - BFr./kg0.210.370.310.3156 USAFr./kg0.400.460.580.4122 TomatenCHFr./kg2.422.322.692.372 UE-6Fr./kg0.980.790.870.85-15 - DFr./kg0.891.171.060.8314 - FFr./kg1.311.351.460.95-4 - IFr./kg0.900.650.760.76-19 - AFr./kg0.390.991.180.52127 - NLFr./kg1.251.211.211.02-9 - BFr./kg1.221.280.892.0816 USAFr./kg1.001.121.111.2717 Standardwarenkorb 2 CHMio.Fr./Jahr7 2685 4515 5795 424-25 UE-4/6Mio.Fr./Jahr3 7152 8582 9612 997-21 DMio.Fr./Jahr3 7422 8502 9433 011-22 FMio.Fr./Jahr3 4132 8332 9372 926-15 IMio.Fr./Jahr4 4493 3323 5113 515-22 AMio.Fr./Jahr4 3792 7422 8152 802-36 USA Mio.Fr./Jahr2 5792 6382 4262 7331

USAFr./Sk.0.100.140.120.1118

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A) Anmerkung zu Land:(min) und (max) --> jeweils in einem Jahr ausgewiesener tiefster,resp.höchster Preis des betreffenden Landes

Anmerkung:Der Anteil der Labelprodukte (Bio,M-7,Coop Natura Plan) in den Geschäften ist insbesondere beim Fleisch in der Schweiz grösser als im Ausland

Quellen:BLW,BFS,ZMP,nationale Statistikämter von F,B,A,USA,Statistikamt der Stadt Turin (I)

A62 ANHANG
53 Konsumentenpreise tierische Erzeugnisse Schweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922002200320041990/92–2002/04 % FrischmilchCHFr./l1.851.561.531.54-17 EU-4Fr./l1.301.131.161.16-11 - min (D:90/92,02,03,04)Fr./l1.070.890.880.89-17 - max (I:90/92,02,03,04)Fr./l1.821.831.961.884 USAFr./l1.041.130.981.041 KäseCH-EmmentalerFr./kg20.1520.3320.8919.931 EU-4 (UE-4 mit B,ohne F)Fr./kg15.9812.3812.8212.89-21 - min (D:90/92,02,03,04)Fr./kg13.529.909.879.74-27 - max (I:90/92;B:02,03;I:04)Fr./kg20.6817.0018.2518.29-14 USA (Cheddar)Fr./kg11.1414.4711.7111.7013 ButterCHFr./kg13.7612.2411.9711.84-13 EU-4Fr./kg9.047.647.957.99-13 - min (D:90/92,02,03,04)Fr./kg6.815.165.265.31-23 - max (I:90/92,02,03,04)Fr./kg12.9011.4011.8811.78-9 USAFr./kg5.9610.548.349.5559 Rahm CHFr./ 1⁄4 l3.582.792.912.91-20 EU-3 (UE-4 mit B,ohne F und I)Fr./ 1⁄4 l1.250.940.950.95-24 - min (D:90/92,02,03,04)Fr./ 1⁄4 l1.130.860.850.85-25 - max (A:90/92;B:02,03,04)Fr./ 1⁄4 l2.531.591.691.68-34 USAFr./ 1⁄4 l Braten RindCHFr./kg26.3426.3527.1628.564 EU-4Fr./kg16.0014.4015.3716.17-4 - min (F:90/92,02,03,04)Fr./kg11.8511.6912.4913.305 - max (A:90/92,02,03,04)Fr./kg24.3222.6824.2024.78-2 USAFr./kg9.2611.9410.9410.1219 Braten SchweinCHFr./kg18.4319.3519.9020.348 EU-4Fr./kg11.8011.2011.4311.74-3 - min (A:90/92,02;D:03,04)Fr./kg10.009.599.429.59-5 - max (I:90/92,02,03,04)Fr./kg13.6713.2514.0514.482 USAFr./kg Koteletten Schwein CHFr./kg19.8820.4021.3220.494 EU-4Fr./kg10.629.399.669.94-9 - min (D:90/92,02,03,04)Fr./kg9.718.548.558.83-11 - max (I:90/92,02;A:03,04)Fr./kg12.4310.3610.8811.25-13 USAFr./kg10.0211.679.278.43-2 SchinkenCHFr./kg25.5630.2429.9931.1419 EU-4Fr./kg22.1320.2120.6621.24-6 - min (D:90/92,02,03,04)Fr./kg20.3818.6518.6918.87-8 - max (I:90/92,02,03,04)Fr./kg27.1523.9926.3028.02-4 USAFr./kg8.859.678.578.360 Poulets frischCHFr./kg8.419.358.909.018 EU-4Fr./kg5.725.055.205.23-10 - min (F:90/92,02,03,04)Fr./kg4.844.074.234.45-12 - max (I:90/92,02,03,04)Fr./kg6.175.906.656.674 USAFr./kg2.743.683.072.9318 EierCHFr./Sk.0.570.610.610.639 EU-4 (UE-4 mit B,ohne F)Fr./Sk.0.250.240.260.274 - min (B:90/92,02,03,04)Fr./Sk.0.220.220.250.233 - max (A:90/92,02,03,04)Fr./Sk.0.330.340.370.3911
Tabelle

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A) Anmerkung zu Land:(min) und (max) --> jeweils in einem Jahr ausgewiesener tiefster,resp.höchster Preis des betreffenden Landes

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 (wegen Alternanz) und Veränderung 1990/93–2001/04

2 Statistikfehler bei den Preisen für Rahm (32.27 Packungen à 2.5 dl),Schweinebraten (8.43 kg),Zwiebeln (4.53 kg) und Karotten (8.84 kg),denn der «Standardwarenkorb» der USA ist mit demjenigen der CH und der EU nicht identisch:Diese 4 nicht enthaltenen Produkte werden im «Standardwarenkorb» durch 8.07 kg Butter, 8.43 kg Schweinekotletten,4.53 kg Tomaten und zusätzlichen 8.84 kg Kartoffeln ersetzt.

3 Der «Standardwarenkorb» entspricht grob dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Konsum in der Schweiz pro Jahr (Tabelle 10) der 21 Lebensmittel,die Gegenstand dieses internationalen Preisvergleichs sind (Tabellen 53 und 54).«Grob»,da z.B.der Rinderbraten für das gesamte Rindfleischsortiment steht.Der Warenkorb entspricht 380 kg bzw.91% der 417 kg Nahrungsmittel (ohne Wein),die jährlich pro Kopf in der Schweiz konsumiert werden.Er setzt sich zusammen aus 83.03 l Milch,19.80 kg Käse, 5.77 kg Butter,32.27 Rahmpackungen à 2.5 dl,10.17 kg Rinderbraten,8.43 kg Schweinebraten,8.43 kg Schweinekoteletts,8.43 kg Schinken,9.81 kg Frischpoulet, 187 Eiern,25.25 kg Weissmehl,50.50 Weissbroten à 500 gr.,43.29 kg Kartoffeln,47.71 kg Zucker,17.09 Pflanzenöl,14.39 kg Goldenäpfeln,3.33 kg Birnen,10.15 kg Bananen, 8.84 Kilo Karotten,4.53 kg Zwiebeln und 9.89 kg Tomaten zusammen.

Quellen:BLW,BFS,ZMP,nationale Statistikämter von F,B,A,USA,Statistikamt der Stadt Turin (I)

ANHANG A63
Konsumentenpreise pflanzliche Erzeugnisse und Standardwarenkorb Schweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922002200320041990/92–2002/04 % WeissmehlCHFr./kg2.051.601.711.81-17 EU-4 (UE-4 mit B,ohne F)Fr./kg1.100.930.940.97-14 - min (D:90/92;B:02,03,04)Fr./kg0.790.770.820.863 - max (A:90/92,02,03,04)Fr./kg1.671.101.171.30-29 USAFr./kg0.751.070.920.8325 WeissbrotCHFr./ 1⁄4 kg2.091.741.801.81-15 EU-4Fr./ 1⁄4 kg1.491.471.561.624 - min (D:90/92,02,03,04)Fr./ 1⁄4 kg1.160.940.971.00-16 - max (A:90/92,02,03,04)Fr./ 1⁄4 kg2.982.903.123.294 USAFr./ 1⁄4 kg1.121.741.481.3336 KartoffelnCHFr./kg1.432.082.162.1348 EU-5 (UE-4 mit B)Fr./kg0.921.061.161.2124 - min (B:90/92;D:02,03,04)Fr./kg0.560.770.830.9049 - max (A:90/92;F:02,03,04)Fr./kg1.271.581.661.8433 USAFr./kg1.041.691.361.2438 ZuckerCHFr./kg1.651.471.591.61-6 EU-3 (UE-4 mit B,ohne D,F)Fr./kg1.751.441.511.56-14 - min (B:90/92,02,03,04)Fr./kg1.671.381.461.52-13 - max (A:90/92,02,03,04)Fr./kg1.891.601.661.68-13 USAFr./kg1.221.441.251.154 PflanzenölCH - tournesolFr./l5.053.884.304.95-13 «EU-4» (UE-4 mit B,ohne D)Fr./l2.812.322.482.46-14 - min (I:90/92,02,03,04)Fr./l1.942.022.192.2110 - max (F:90/92,02,03;A:04)Fr./l3.562.572.712.68-26 USA - SalatölFr./l2.263.703.373.3153 Äpfel:Golden Delicious 1 CHFr./kg3.153.813.674.0418 EU-4 (F/A:div.Sorten)Fr./kg3.162.592.762.98-14 - min (A:90/92,04;I:02,03)Fr./kg2.942.192.332.67-21 - max (D:90/92;F:02,03,04)Fr./kg3.252.993.253.44-4 USAFr./kg2.583.252.912.8618 Birnen 1 CHFr./kg3.253.603.693.7612 EU-4Fr./kg3.432.872.972.98-16 - min (D:90/92,03,04;I:02)Fr./kg3.322.642.672.69-21 - max (F:90/92,02,03,04)Fr./kg3.623.363.533.47-7 USAFr./kg2.523.422.943.2031 BananenCHFr./kg2.523.063.063.0621 EU-4Fr./kg2.612.142.152.16-18 - min (D:90/92,02,03,04)Fr./kg1.891.911.861.910 - max (I:90/92;A:02,03,04)Fr./kg3.562.512.492.49-30 USAFr./kg1.451.741.511.366 KarottenCHFr./kg1.912.092.262.1613 EU-5 (UE-4 mit B)Fr./kg1.711.431.441.41-17 - min (B:90/92,02,03,04)Fr./kg1.061.101.120.93-1 - max (I:90/92,02,03,04)Fr./kg2.321.751.781.91-22 USAFr./kg1.35 ZwiebelnCHFr./kg1.862.562.392.2830 EU-5 (UE-4 mit B)Fr./kg1.541.661.701.7911 - min (B:90/92,02,03,04)Fr./kg0.921.071.090.8910 - max (I:90/92;F:02,03,04)Fr./kg1.752.272.422.5538 USAFr./kg1.29 TomatenCHFr./kg3.733.753.673.29-4 EU-5 (UE-4 mit B)Fr./kg3.603.583.603.21-4 - min (F:90/92;D:02,03,04)Fr./kg3.332.972.802.42-18 - max (I:90/92,02,03,04)Fr./kg4.414.454.724.513 USA (Freiland)Fr./kg3.294.544.484.4036 Standardwarenkorb (tier.+ pfl.Prod.) 3 CHFr./Warenkorb2 2712 2772 3212 3432 UE-4/5Fr./Warenkorb1 5731 3751 4301 459-10 Unteres Mittel EUFr./Warenkorb1 3141 1421 1671 185-11 Oberes Mittel EUFr./Warenkorb2 1021 8732 0012 049-6 USA 2 Fr./Warenkorb1 1081 4651 2381 20818
Tabelle 54

Gesetze

–Bundesgesetz vom 29.April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz,LwG,SR 910.1)

–Bundesgesetz vom 4.Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB,SR 211.412.11)

–Bundesgesetz vom 4.Oktober 1985 über die landwirtschaftliche Pacht (LPG,SR 221.213.2)

–Bundesgesetz vom 8.Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz,LVG,SR 531)

–Bundesgesetz vom 13.Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72)

–Zolltarifgesetz vom 9.Oktober 1986 (ZTG,SR 632.10)

–Bundesgesetz vom 20.März 1975 über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz,SR 232.16)

–Bundesgesetz vom 20.Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG,SR 836.1)

–Bundesgesetz vom 22.Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz,RPG,SR 700)

–Bundesgesetz vom 9.Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz,LMG,SR 817.0)

–Bundesgesetz vom 24.Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz,GSchG,SR 814.20)

–Tierschutzgesetz vom 9.März 1978 (TSchG,SR 455)

–Bundesgesetz vom 1.Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG,SR 451)

–Bundesgesetz vom 7.Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz,USG,SR 814.01)

Verordnungen

Allgemeines

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung,LBV,SR 910.91)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung,SR 919.117.71)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen (Landwirtschaftliche Zonen-Verordnung,SR 912.1)

Produktion und Absatz

–Verordnung vom 30.Oktober 2002 über die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen (Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen,SR 919.117.72)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Unterstützung der Absatzförderung von Landwirtschaftsprodukten (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung,SR 916.010)

–Verordnung vom 28.Mai 1997 über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung,SR 910.12)

–Verordnung vom 22.September 1997 über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung,SR 910.18)

–Verordnung des EVD vom 22.September 1997 über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181)

–Verordnung vom 3.November 1999 über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung;LDV,SR 916.51)

–Allgemeine Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung, AEV,SR 916.01)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Kontingentierung der Milchproduktion (Milchkontingentierungsverordnung, MKV,SR 916.350.1)

–Verordnung vom 10.November 2004 über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK,SR 916.350.4)

ANHANG A1
■■■■■■■■■■■■■■■■ Rechtserlasse

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über Zulagen und Beihilfen im Milchbereich (Milchpreisstützungsverordnung, MSV,SR 916.350.2)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über die Höhe der Beihilfen für Milchprodukte und Vorschriften für die Einfuhr von Vollmilchpulver (SR 916.350.21)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in der Milchwirtschaft (Milchqualitätsverordnung,MQV,SR 916.351.0)

–Verordnung des EVD vom 13.April 1999 über die Qualitätssicherung bei der Milchproduktion (SR 916.351.021.1)

–Verordnung des EVD vom 13.April 1999 über die Qualitätssicherung bei der industriellen Milchverarbeitung (SR 916.351.021.2)

–Verordnung des EVD vom 13.April 1999 über die Qualitätssicherung bei der gewerblichen Milchverarbeitung (SR 916.351.021.3)

–Verordnung des EVD vom 13.April 1999 über die Qualitätssicherung bei der Käsereifung und Käsevorverpackung (SR 916.351.021.4)

–Verordnung vom 8.März 2002 über die Ein- und Ausfuhr von Käse zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (Verordnung über den Käsehandel mit der EG,SR 632.110.411)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Einfuhr von Milch und Milchprodukten,Speiseöl und Speisefetten sowie von Kaseinen und Kaseinaten (Milch- und Speiseöleinfuhrverordnung,VEMSK,SR 916.355.1)

–Verordnung des BLW vom 30.März 1999 über die Buttereinfuhr (SR 916.357.1)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Einfuhr von Tieren der Pferdegattung (Pferdeeinfuhrverordnung,PfEV,SR 916.322.1)

–Verordnung vom 26.November 2003 über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung,SV,SR 916.341)

–Verordnung des BLW vom 23.September 1999 über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung (SR 916.341.21)

–Verordnung des BLW vom 23.September 1999 über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-,Pferde-,Schafund Ziegengattung (SR 916.341.22)

–Verordnung vom 26.November 2003 über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV,SR 916.344)

–Verordnung vom 26.November 2003 über die Verwertung der inländischen Schafwolle (SR 916.361)

–Verordnung vom 26.November 2003 über den Eiermarkt (Eierverordnung,EiV,SR 916.371)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über Flächen- und Verarbeitungsbeiträge im Ackerbau (Ackerbaubeitragsverordnung, ABBV,SR 910.17)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Festlegung von Zollansätzen und die Einfuhr von Getreide,Futtermitteln,Stroh und Waren,bei deren Verarbeitung Futtermittel anfallen (Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel,SR 916.112.211)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten (SR 916.112.231)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Verwertung sowie die Ein- und Ausfuhr von Kartoffeln (Kartoffelverordnung, SR 916.113.11)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über den Anbau und die Verarbeitung von Zuckerrüben (Zuckerverordnung,SR 916.114.11)

–Verordnung des BLW vom 6.Dezember 2004 über die Freigabe des Zollkontingentes Brotgetreide (Brotgetreide-Freigabeverordnung, SR 916.111.4)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse,Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG,SR 916.121.10)

–Verordnung des BLW vom 12.Januar 2000 über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse,frischem Obst und von frischen Schnittblumen (VEAGOG-Freigabeverordnung,SR 916.121.100)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Massnahmen zu Gunsten des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüseverordnung,SR 916.131.11)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung,SR 916.140)

–Verordnung des BLW vom 7.Dezember 1998 über das Rebsortenverzeichnis und über die Prüfung der Rebsorten (SR 916.143.5)

–Verordnung des BLW vom 7.Dezember 1998 über die Kontrolle von Traubenmosten,Traubensäften und Weinen für die Ausfuhr (SR 916.145.211)

–Verordnung vom 28.Mai 1997 über die Kontrolle des Handels mit Wein (SR 916.146)

A2 ANHANG

Direktzahlungen

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung,DZV,SR 910.13)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung,SR 910.132.4)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung,SR 910.132.5)

–Verordnung vom 29.März 2000 über Sömmerungsbeiträge (Sömmerungsbeitragsverordnung,SöBV,SR 910.133)

–Verordnung vom 4.April 2001 über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung,ÖQV,SR 910.14)

Grundlagenverbesserung

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV,SR 913.1)

–Verordnung des BLW vom 26.November 2003 über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV,SR 913.211)

–Verordnung vom 26.November 2003 über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV,SR 914.11)

–Verordnung vom 26.November 2003 über die landwirtschaftliche und die bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung (Landwirtschaftsberatungsverordnung,SR 915.1)

–Verordnung vom 26.November 2003 über die landwirtschaftliche Forschung (VLF,SR 915.7)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut-Verordnung,SR 916.151)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über Saat- und Pflanzgut von Acker- und Futterpflanzenarten (Saat- und PflanzgutVerordnung des EVD,SR 916.151.1)

–Verordnung des EVD vom 11.Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von anerkanntem Vermehrungsmaterial und Pflanzgut von Obst,Beerenobst und Reben (Obst-,Beerenobst- und Rebenpflanzenverordnung des EVD,SR 916.151.2)

–Verordnung des BLW vom 7.Dezember 1998 über den Sortenkatalog für Getreide,Kartoffeln,Futterpflanzen,Öl- und Faserpflanzen sowie Betarüben (Sortenkatalog-Verordnung,SR 916.151.6)

–Verordnung vom 18.Mai 2005 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittel-Verordnung,PSMV, SR 916.161)

–Verordnung vom 10.Januar 2001 über das Inverkehrbringen von Düngern (Dünger-Verordnung,DüV,SR 916.171)

–Verordnung des EVD vom 28.Februar 2001 über das Inverkehrbringen von Düngern (Düngerbuch-Verordnung,DüBV,SR 916.171.1)

–Verordnung vom 28.Februar 2001 über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung,PSV,SR 916.20)

–Verordnung vom 26.Mai 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung, SR 916.307)

–Verordnung des EVD vom 10.Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln,Zusatzstoffen für die Tierernährung,Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung,FMBV,SR 916.307.1)

–Verordnung des BLW vom 1.Februar 2005 über die GVO-Futtermittelliste (SR 916.307.11)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Tierzucht (SR 916.310)

Es bestehen folgende Möglichkeiten,die Gesetzestexte einzusehen oder zu beschaffen:

–Zugriff via Internetwww.admin.ch/ch/d/sr/sr.html

–Bestellen beim BBL,Vertrieb Publikationen

– via Internetwww.bundespublikationen.ch/

– via Fax031/325 50 58

ANHANG A3

Begriffe und Methoden

Begriffe

Abiotische Eigenschaften: Chemische oder physikalische Eigenschaften eines Raumes,wie klimatische Faktoren (Licht,Temperatur, usw.),Bodeneigenschaften,hydrologische Verhältnisse,Relief.

Biotische Eigenschaften: Eigenschaften eines Raumes,der durch die darin vorkommenden Pflanzen und Tiere hervorgehen.

Evaluation: Synonym auch für Erfolgskontrolle.Evaluation ist eine Methode zur Ermittlung und Beurteilung der Effektivität (Mass der Zielerreichung),Wirksamkeit (Ursache-Wirkungs-Beziehung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) von Massnahmen oder Instrumenten.Im Voraus definierte Ziele sind Voraussetzung für eine Evaluation.Evaluationen dienen v.a.für Vergleiche:Kontrollgruppenvergleich, vorher/nachher-Vergleich,Querschnittsvergleich.

Externe Effekte: Externe Effekte oder Externalitäten sind positive oder negative Nebeneffekte auf Dritte oder die Gesellschaft,die durch Konsum- oder Produktionsvorgänge einzelner Akteure entstehen.Sie werden nicht unmittelbar über den Markt bzw.den Marktpreis erfasst und führen deshalb zu Marktverzerrungen und Fehlallokation von Gütern und Produktionsfaktoren.Ziel einer rationalen Wirtschaftspolitik ist es,die externen Effekte zu internalisieren.

Beispiele von Externen Effekten:

ProduktionKonsum

Negativ externe Effekte (soziale Kosten) Negative Beeinträchtigung von Übermässiger Konsum von Alkohol und Tabak Trink-,Grund- und Oberflächenwasser bringt hohe Kosten im Gesundheitswesen durch unsachgemässe Düngung

Positiv externe Effekte (soziale Nutzen) Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft Breitensport als Freizeitbeschäftigung durch die landwirtschaftliche Produktionsenkt die Kosten des Gesundheitswesens

Landwirtschaftlicher Umweltindikator: Repräsentative Erhebung,die Daten über eine Ursache,einen Zustand,eine Umweltveränderung oder ein Umweltrisiko vereint,welche aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten hervorgehen und für die Entscheidungsträger von Bedeutung sind (z.B.Erosionsgrad der Böden;Definition der OECD).

Marktspanne: Differenz zwischen Konsumenten- und Produzentenpreis (absoluter Wert) bzw.Anteil am Konsumentenfranken,der den Marktstufen Verarbeitung und Handel zukommt (relativer Wert).Der Begriff Marge wird als Synonym verwendet.

Median: Zentralwert (statistische Grösse):Wert,der bei der Abzählung einer Reihe von der Grösse nach geordneten Merkmalswerten (z.B.Messreihe) in der Mitte liegt.

Milchäquivalent: Ein Milchäquivalent entspricht dem durchschnittlichen Fett- und Proteingehalt eines kg Rohmilch (73 g) und dient als Massstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge.

Mittel(wert): Durchschnitt (statistische Grösse):Summe der Zahlen einer Reihe dividiert durch die Anzahl der Zahlen.

Monitoring: Laufendes Beobachten anhand von Indikatoren über einen Zeitraum ohne problemorientiertes Erkennen der kausalen Zusammenhänge.Resultat eines Monitorings sind Entwicklungen aufzuzeigen.Beispiele:Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzfläche,Vogelpopulationen usw.

ANHANG A1 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Multifunktionalität der Landwirtschaft: Das Konzept einer multifunktionalen Landwirtschaft umschreibt die vielfältigen Funktionen, die die Landwirtschaft erfüllt.Es umfasst die Leistungen,die über die eigentliche Agrarproduktion hinausgehen.Hierzu zählen die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln,die Pflege der Kulturlandschaft,die Erhaltung der natürlichen Produktionsgrundlagen und Artenvielfalt,sowie der Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes.Eine multifunktionale Landwirtschaft trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.Die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft sind in der Bundesverfassung (Art.104) festgehalten.

Öffentliche Güter: Öffentliche Güter zeichnen sich durch zwei Merkmale aus:Nichtrivalität und fehlendes Ausschlussprinzip. Nichtrivalität im Konsum heisst,dass aufgrund des Konsums andere Konsumenten und Konsumentinnen nicht beeinträchtigt werden. Fehlendes Ausschlussprinzip heisst,dass es bei öffentlichen Gütern nicht möglich ist,einzelne NutzerInnen vom Konsum auszuschliessen. Öffentliche Güter sind zum Beispiel die Landesverteidigung,die Freizeiterholung im Wald,der Genuss einer naturnahen Landschaft. Für öffentliche Güter existiert kein Markt und damit auch kein Marktpreis.Aus diesem Grund müssen öffentliche Güter durch den Staat selbst oder in dessen Auftrag von Dritten bereitgestellt werden.

Quartil: Viertel (statistische Grösse):Aufteilung einer der Grösse nach geordneten Reihe in vier Teile.

Schoggigesetz: Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72):Umsetzung des Protokolls 2 des Freihandelsabkommens Schweiz – EG von 1972.Ausgleich der Rohstoffpreisdifferenz zwischen Inland- und Weltmarktpreis für landwirtschaftliche Grundstoffe (Ausfuhr:Ausfuhrbeiträge / Einfuhr:bewegliche Teilbeträge).

Streuung: Varianz (statistische Grösse):Verteilung der Beobachtungen oder Messwerte um einen Mittelwert.

Veredlungsverkehr: Veredlungsverkehr bedeutet,dass für Waren,die zur Bearbeitung,Verarbeitung oder Reparatur vorübergehend eingeführt werden,unter bestimmten Voraussetzungen Zollermässigung oder -befreiung gewährt wird.Bei Landwirtschaftsprodukten und landwirtschaftlichen Grundstoffen wird der Veredlungsverkehr gewährt,wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil für die schweizerische Nahrungsmittelindustrie nicht durch andere geeignete Massnahmen ausgeglichen werden kann.

Zielpreis: Vom Bundesrat festgelegte Orientierungsgrösse je kg vermarktete Milch mit insgesamt 73 g Fett und Protein.Der Zielpreis soll für Milch erreicht werden können,die zu Produkten mit hoher Wertschöpfung verarbeitet und gut vermarktet wird.Die Höhe des Zielpreises hängt insbesondere von der Einschätzung der Marktlage und den verfügbaren Mitteln zur Marktstützung ab.Die Zulage für die Fütterung ohne Silage wird dabei nicht berücksichtigt.

Weitere Begriffe sind zu finden in: –«Betriebswirtschaftliche Begriffe in der Landwirtschaft» (Bezug bei:Landwirtschaftliche Lehrmittelzentrale,Länggasse 79,3052 Zollikofen). –Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (SR 910.91).

A2 ANHANG

Methoden

Milchpreiserhebung

Das BLW erhebt die Produzentenpreise monatlich und orientiert über die Ergebnisse in der Publikation «Marktbericht Milch».Unterschieden werden dabei folgende vier Preise:gesamte Milch,Industriemilch,verkäste Milch und Biomilch.Die Milchpreise werden nicht nur gesamtschweizerisch erhoben,sondern auch aufgeteilt in fünf Regionen: Region I: Genf,Waadt,Freiburg,Neuenburg,Jura und Teile des französischsprachigen Gebiets des Kantons Bern (Bezirke La Neuveville,Courtelary und Moutier). Region II: Bern (ausser Bezirke der Region I),Luzern,Unterwalden (Obwalden,Nidwalden),Uri,Zug und ein Teil des Kantons Schwyz (Bezirke Schwyz und Küssnacht). Region III: Baselland und Basel-Stadt,Aargau und Solothurn. Region IV: Zürich,Schaffhausen,Thurgau,Appenzell (Innerrhoden und Ausserrhoden),St.Gallen,ein Teil des Kantons Schwyz (Bezirke Einsiedeln,March und Höfe),Glarus,Graubünden. Region V: Wallis und Tessin.

An der Milchpreiserhebung,die gemäss Übergangsverordnung Milch bei den Milchverwertern durchzuführen ist,nehmen alle wichtigen industriellen Milchverarbeiter sowie eine repräsentative Auswahl an Käsereien teil.Auf diese Weise können über 60% der produzierten Milch erfasst werden.Als ausbezahlter Milchpreis gilt gemäss Übergangsverordnung der Preis für Milch am Erfassungsort (ab Hof oder Sammelstelle),einschliesslich ortsüblicher Zulagen und Abzüge.Die Zulage für die Fütterung ohne Silage,freiwillige Verbandsbeiträge sowie Abzüge für Molke sind im erhobenen Milchpreis nicht enthalten.

ANHANG A3
Die fünf Regionen der Preiserhebung
I II III IV V
Quelle: BLW

Berechnung der Bruttomargen

Milch und Milchprodukte

Die Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung bei Milch und Milchprodukten beinhaltet in einem ersten Schritt eine theoretische Wertschöpfungsberechnung in den Segmenten Konsummilch,Käse,Butter,Konsumrahm und Joghurt.Dabei wird die Wertschöpfung für die einzelnen Produkte je kg eingesetzte Rohmilch berechnet.So können die Werte untereinander verglichen werden.Die Wertschöpfung Milch und Milchprodukte stellt also die Differenz zwischen dem erzielten Grundpreis pro kg Rohmilch des Produzenten einerseits und dem Verkaufspreis je kg eingesetzte Rohmilch des des verarbeiteten Endprodukts dar.

Die so berechnete Wertschöpfung wird in einem zweiten Schritt korrigiert um die jeweiligen produktspezifischen Eigenschaften.So fliessen z.B.Beihilfen des Bundes,produktgebundene Ab- bzw.Zuschläge und der Wert der anfallenden Nebenprodukte in die Berechnung der Einzelmargen ein.Die Bruttomarge bei Milch und Milchprodukten ist das Resultat aus der Wertschöpfung und den produktspezifischen Eigenschaften.Bei der Gesamtsmarge Milch und Milchprodukte handelt es sich um einen Zusammenzug aller Bruttomargen der Produktgruppen Konsummilch,Käse,Butter,Konsumrahm und Joghurt.Diese setzen sich ihrerseits aus den Kalkulationen der beobachteten Indikatorprodukten zusammen.

Basis für die Berechnung der Gesamtsmarge Milch und Milchprodukte,sowie der Einzelmargen Konsummilch,Käse,Butter,Rahm und Joghurt bildet die in der Schweiz verwertete jährliche Rohmilchmenge.Entsprechend ihrem Anteil an der Rohmilchmenge wird jede Verwertungsart gewichtet.

Die Margenberechnung beschränkt sich auf die Wertschöpfung der in der Schweiz produzierten und konsumierten Milchprodukte.Die verarbeitete Milchmenge muss daher um den exportierten Anteil korrigiert werden.

Für die Erhebung der Konsumentenpreise wird zwischen den drei Verkaufskanälen Grossverteiler,Discounter und Fachhandel unterschieden.Die Verkaufskanäle werden entsprechend der Angaben des Institutes für Marktanalysen,Hergiswil (IHA·GfK),nach Marktanteilen gewichtet.

8%Beihilfen, Abgaben Wert der Nebenprodukte,

A4 ANHANG
Bruttomarge Emmentaler (Oktober 2000) VP1/kg Emmentaler VP1/kg Rohmilch Milchgrundpreis Bruttomarge Emmentaler Ausbeute:
Fr. / kg 1 VP = Verkaufspreis Quelle: BLW 0 20.44 1.64 0.81
etc.

Fleisch

Die Bruttomarge Verarbeitung – Verteilung ist ein Schätzwert der effektiven Marge auf dem Fleisch im Ladenverkauf (Kollektivhaushalte und Gastgewerbe ausgenommen).Sie wird als Realwert (konstante Preise von 01.99) und ohne Mehrwertsteuer ausgedrückt.Sie ist die Differenz zwischen den Nettoeinnahmen und dem Einstandspreis.Zwischen dem Ankauf des Schlachtviehs und des Rohmaterials für Fleischerzeugnisse und dem Verkauf im Detailhandel wird (von 1999 bis 2001) eine durchschnittliche Frist von 4 Wochen und seit 2002 eine Frist von 3 Wochen angenommen.Die Bruttomarge auf Frischfleisch ist in Fr./kg Schlachtgewicht (SG) warm angegeben.Bei der Bruttomarge der Warenkörbe Fleisch- und/oder Wurstwaren und des Warenkorbes Frischfleisch,Fleisch- und Wurstwaren ist die Einheit Fr./kg Verkaufsgewicht (VG).

Der Einstandspreis ist ein Realpreis (01.99),ohne MwSt.(oMwSt.).Beim Einstandspreis (EPk) von Rind-,Kalb- und Schweinefleisch sind sämtliche Vorteile aus den Einfuhren innerhalb des Zollkontingents (TIV) abgezogen.Der Einstandspreis bei Lammfleisch ist nicht der dem Produzenten bezahlte Schlachtviehpreis,sondern entspricht dem Preis für Teilstücke (verkaufsfertiges Fleisch) auf Grossistenstufe.Er wird per standardisiertes Kilo gemischtes (Inland und Import) Schlachtgewicht definiert.Bei den Warenkörben Fleisch- und/oder Wurstwaren versteht man unter dem Einstandspreis den Grosshandelspreis des Rohmaterials (Stotzen,Brust,Brät) zur Herstellung von einem kg Verkaufsgewicht (VG).Die Warenkörbe beruhen auf einer fixen Zusammensetzung (durchschnittlicher Monatskonsum der Privathaushalte von 01.1997–11.2000).

Bei den Nettoeinnahmen handelt es sich um den Rohertrag zum Realpreis (01.99) ohne MwSt.abzüglich den Entsorgungskosten,der LSVA,dem Basismarketing und Verlusten bei der Verarbeitung.Dies entspricht einer vereinfachten Form für den beobachteten Konsumentenpreis.Der Rohertrag entspricht dem Umsatz des Verarbeitungs- und Verteilungssektors resp.den Ausgaben der Konsumenten (Privathaushalte und Grosshandel).Darin eingeschlossen sind der Verkauf von Frischfleisch zum Konsum sowie die Verwertung von Wurstfleisch,Haut und Schlachtnebenprodukten (Grossistenpreis).Beim Frischfleisch werden die Nettoeinnahmen in kg Schlachtgewicht (SG) warm ausgedrückt.Die Angabe der Nettoeinnahmen bei den Warenkörben Fleisch- und/oder Wurstwaren erfolgt in Fr./kg Verkaufsgewicht (VG).Die Entsorgungskosten,die LSVA,das Basismarketing und die Verluste sind bei diesen beiden Warenkörben nicht berücksichtigt.

Rohertrag (= Konsumentenfranken): 16.74 Fr./kg SG

Frisches Bankfleisch (Einzelhandelspreis) 15.54 Fr./kg SG

Nettoeinnahmen 16.62 Fr./kg SG

Einstandspreis beobach. (EPb) 9.11 Fr./kg SG

Bruttomarge (BM2) 8.28 Fr./kg SG

Wurstfleisch (Grosshandelspreis) 0.56 Fr./kg SG

Schlachtabfälle für Verkauf (Grosshandelspreis) 0.64 Fr./kg SG

Schlachtabfälle und Knochen für Verbrennung LSVA, Marketing, 0.12 Fr./kg SG

Imp. (TIV) 0.77 Fr./kg SG

Einstandspreis bereinigt (EPk) 8.34 Fr./kg SG

Total variable Kosten: 8.46 Fr./kg SG

Anmerkung: Die Verhältnisse in dieser Abbildung sind nicht realitätsgetreu. Die angegebenen Preise stellen ein Beispiel für die Berechnung der Bruttomarge auf frischem Rindfleisch im Jahr 2000 dar. Rechnungseinheit sind Fr. pro kg Schlachtgewicht warm (SG) zu Festpreisen (Realwert 01.1999) ohne MwSt. Quelle: BLW

Die detaillierte Definition der Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung findet sich in den Sonderausgaben des «Marktberichtes Fleisch» von Januar 2001 und April 2002 (Nummer 140 und 155),der von der Sektion Marktbeobachtung des BLW herausgegeben wird.Diese Nummern sind auf Anfrage erhältlich.

ANHANG A5

Früchte und Gemüse

Die Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung Früchte und Gemüse ist die Differenz zwischen dem Einstandspreis der ersten Handelsstufe eines Produktes,ausgenommen Gebinde- und Verpackungskosten,und dem Endverkaufspreis (inkl.allfällige Gebinde- und Verpackungskosten).Sowohl die Daten des Inlandmarktes als auch diejenigen des Importmarktes fliessen in die Margenberechnungen ein.Beim Import sind die Zollabgaben enthalten.Berücksichtigt werden dabei je sieben bedeutende,umsatzstarke Früchte und Gemüse.Bei den Früchten sind dies Äpfel (Werte von Golden Delicious und den wichtigsten Lagersorten,sowie Granny Smith Import,mengengewichtet), Birnen (Werte Inlandbirnen und importierten Birnen ohne Abate- und Nashibirnen,mengengewichtet),Erdbeeren,Nektarinen,Kirschen, Aprikosen und Orangen.Beim Gemüse sind es Tomaten (Fleischtomaten,runde Tomaten,beide mit mengengewichtetem Anteil), Blumenkohl,gelbe Zwiebeln,Karotten,Brüsseler Witloof,Gurken und Kartoffeln.Die Mengengewichtungen stützen sich auf Zahlen des IHA· GfK,der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau (SZG),des Schweizerischen Obstverbandes (SOV),des Bundesamtes für Statistik (BFS) und der Oberzolldirektion (OZD).

Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung Früchte und Gemüse

Bruttomarge Gemüse

Der Einstandspreis der einzelnen Produkte setzt sich bei Inlandware aus dem Preis franko Verlader (bei Lagerware werden die Lagerkosten mitberücksichtigt) und bei Importware dem Importwert franko Grenze verzollt,beide mengengewichtet,zusammen.Für die Erhebung der Konsumentenpreise werden sowohl die Verkaufsdaten der bedeutendsten Grossverteiler als auch der Wochenmärkte verwendet.Die Verkaufskanäle werden entsprechend der Angaben des IHA·GfK nach Marktanteilen gewichtet.Die Einzelmargen jedes Produktes werden in der Bruttomarge Gemüse zusammengefasst.

Bruttomarge Früchte

Hier ist das periodische Hinzustossen und Wegfallen von nur kurz auftretenden saisonalen Früchten eine Besonderheit bei der Gesamtmarge.Trotzdem kann diese Gesamtbetrachtung gerade im Mehrjahresvergleich wertvolle Anhaltspunkte liefern.

Der Einstandspreis setzt sich bei Inlandware aus dem Produzentenpreis franko Sammelstelle und bei der Importware dem Importwert franko Grenze verzollt,beide mengengewichtet,zusammen.Lager- und Zinskosten sind berücksichtigt.Für die Erhebung der Konsumentenpreise werden sowohl die Verkaufsdaten der bedeutendsten Grossverteiler als auch der Wochenmärkte verwendet.Die Verkaufskanäle werden entsprechend der Angaben des IHA · GfM nach Marktanteilen gewichtet.Die Einzelmargen jedes Produktes werden in der Bruttomarge Früchte zusammengefasst.

A6 ANHANG
P Import P Einstand P Inland P Endverkauf Bruttomarge Quelle: BLW

Landwirtschaftliche Gesamtrechnung – neue Methodik

Die landwirtschaftliche Gesamtrechnung wird durch das BFS mit Unterstützung des Sekretariats des SBV nach dem europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (Eurostat) berechnet.Die neu zur Anwendung gelangende Methode basiert auf der LGR97Nomenklatur von Eurostat (vorher LGR89).Mit der Revision sind die Ergebnisse wieder direkt mit jenen der EU vergleichbar.

Im folgenden werden die methodischen Anpassungen dargestellt.Anhand eines Beispiels wird aufgezeigt,wie sich diese quantitativ auswirken.Bei der Revision handelt sich um eine umfassende Weiterentwicklung.Deshalb können die Ergebnisse nicht mit den Ergebnissen der Vorjahre verglichen werden,wie sie in den Agrarberichten 2000–2002 publiziert worden sind.

Zwei Gruppen von Anpassungen können unterschieden werden.Erstens die methodischen Änderungen im engeren Sinn und zweitens eine Reihe von Anpassungen,die sich auf die erfasste Grundgesamtheit und die berücksichtigten Produkte und Dienstleistungen beziehen.

Methodische Änderungen im engeren Sinn

Abkehr vom Bundeshofkonzept

Im alten System wurde die Landwirtschaft als «Black Box» betrachtet.In der LGR berücksichtigt wurden somit lediglich die Waren- und Dienstleistungsflüsse zwischen der Landwirtschaft und der übrigen Wirtschaft.Neu werden auch die innerlandwirtschaftlichen und die innerbetrieblichen Flüsse erfasst,letztere aber nur dann,wenn diese zwei verschiedene Produktionszweige betreffen (z.B.Futtermittelproduktion als Input für die Milch- oder Fleischproduktion).

Neudefinition der Preise

Der «Herstellungspreis» ersetzt den alten «Ab-Hof-Preis».Der Unterschied liegt darin,dass neu auch die Subventionen berücksichtigt werden,welche den Produkten direkt zugeordnet werden können (z.B.Siloverbotsentschädigung,Exportbeiträge für Tiere,Unterstützung der Kartoffelverwertung).Auch die Preise der Beschaffungsgüter («Anschaffungspreise») werden entsprechend korrigiert (z.B.Berücksichtigung der Treibstoffzollrückerstattungen bei Treibstoffen).

ANHANG A7
Landwirt. Einheit LGR89 (alte Methode) LGR97 (neue Methode) Landwirtschaft

LGR89, alte MethodeLGR97, neue Methode

Produzentenpreis

Ab-Hof-Preis

+ Gütersteuer

Produzentenpreis+ Gütersubvention

Herstellungspreis– Gütersteuer

Anpflanzungen

Neupflanzungen sowie deren Zuwachs an Wert bis zu ihrer Reife werden bei der Produktion wie auch bei den Bruttoanlageinvestitionen erfasst.Nach Erreichen der Reife werden auf dem Wert auch Abschreibungen verbucht.Nach alter Methode wurden lediglich die gesamthaften Bestandesveränderungen erfasst (d.h der Zuwachs oder die Abnahme des Gesamtbestands,ohne Berücksichtigung der Ersatzpflanzungen).

LGR89, alte MethodeLGR97, neue Methode

Rebfläche 2001

Rebfläche 2002

BAI: Bruttoanlageinvestitionen

NAI: Nettoanlageinvestitionen

Produktion = BAI

Rebfläche 2001

Rebfläche 2002

Produktion = BAI

A8 ANHANG
Zunahme Zunahme
Erneuerung
Abschreibungen
NAI

Anpassungen der erfassten Grundgesamtheit und der berücksichtigten Produkte und Dienstleistungen

Neu werden folgende Bereiche in die LGR einbezogen: –Ziergartenbau (Pflanzen und Blumen,Baumschulerzeugnisse).

–Dienstleistungen,angeboten von spezialisierten Betrieben (Bsp.Lohnarbeiten,künstliche Besamung) oder Landwirten (Bsp.Lohnarbeiten).

–Nichtlandwirtschaftliche (aber mit der landwirtschaftlichen Aktivität direkt verbundene) Nebentätigkeiten (nichtlandwirtschaftliche nicht trennbare Tätigkeiten).Dazu gehören einerseits die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen,andererseits aber auch der Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren zu weiteren Zwecken (Bsp.Schneeräumungen,Tierpensionen).

–Wein:Die Bewertung der Trauben erfolgt neu nach Verwertungszweck (Tafelwein,Qualitätswein,Tafeltrauben,Most) (LGR89: Bewertung der gesamten Traubenernte zu Preisen für Traubenmost).

Aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen werden Kleinproduzenten unter bestimmten Schwellenwerten.Betroffen sind vor allem ein Teil der Weinproduzenten,die Bienen- und Kaninchenzucht.

Kleinstproduzenten

Quantifizierung der Anpassungen

Landwirtschaftliche Produktion der von der LGR89 abgedeckten Betriebe

+ Ziergartenbau

+ Landwirtschaftliche Dienstleistungen der spezialisierten Betriebe

+ Bewertung des Weins aus eigener Produktion

+ Landwirtschaft. Dienstleistungen (Nebentätigkeit)

+ Nicht landwirtschaftliche, nicht trennbare Tätigkeiten

In der folgenden Tabelle werden die Ergebnisse der alten (LGR89) und der neuen (LGR97) Methode der LGR für den Durchschnitt der Jahre 1999/2001 verglichen.Auf jeder Stufe der LGR werden die Unterschiede den drei Gründen «methodische Anpassungen im engeren Sinn» «Einfluss Gartenbau» und «andere Einflüsse» zugeordnet.Gesamthaft betrachtet führen die Anpassungen dazu,dass auf allen Stufen der LGR die Werte zunehmen.

Auf der Stufe Gesamtproduktionswert und Vorleistungen kommt die Abkehr vom Bundeshofkonzept stark zum Ausdruck (Einbezug gewisser innerbetrieblichen und der zwischenbetrieblichen Flüsse).Der Einbezug des Gartenbaus und der Dienstleistungen wirkt sich ebenfalls auf beiden Stufen aus.Die Berücksichtigung des Gartenbaus wirkt sich zusätzlich besonders stark beim Arbeitnehmerentgelt aus.Die nicht landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten finden Eingang beim Gesamtproduktionswert und beeinflussen auch die Höhe des gesamthaften Arbeitnehmerentgelts,naturgemäss aber kaum die Vorleistungen.

Relativ stark wirkt sich auch der Übergang zu den neuen Herstellungspreisen aus.Die Berücksichtigung der produktgebundenen Subventionen bei den Preisen bedeutet auch,dass diese bei der Rubrik «sonstige Subventionen» nicht mehr aufgeführt werden.

Die Summe aller Anpassungen führt dazu,dass das Unternehmenseinkommen um rund 30% steigt.

ANHANG A9
Neue LGR97
A10 ANHANG LGRLGREinfluss MethodeEinfluss Andere Gesamte 8997im engeren SinnGartenbauEinflüsseAuswirkung Mio.Fr.Mio.Fr.Mio.Fr.%Mio.Fr.%Mio.Fr.%Mio.Fr.% (ø 1999–(ø 1999–(ø 1999–(ø 1999–(ø 1999–(ø 1999–2001)2001)2001)2001)2001)2001) Gesamtproduktionswert7 38110 4831 97663,778625,3341113 102100 Innerbetrieblicher Verbrauch und zwischenbetriebliche Käufe und Verkäufe (Futtermittel,Streue)01 2681 26810000001 268 40,9 Ziergartenbau,Baumschulen0786007861000078625,3 Landwirtschaftliche Dienstleistungen05415411000000541 17,4 Selbsterstellte Anlagen100116161000000160,5 Nicht landwirtschaftliche Nebentätigkeiten (nicht trennbar)03503501000000350 11,3 Herstellungspreis:Zusatz Gütersubventionen010710710000001073,5 Herstellungspreis:Abzug Gütersteuer1500-1501000000-150-4,8 Bewertung des Weins022900002291002297,4 Kleinstproduzenten,nicht landwirtschaftliche Haushalte1560-1561000000-156-5,0 Übrige Nettoeinflüsse der Revision011100001111001113,6 Vorleistungen3 8645 7331 74193,129115,6-163-8,71 870100 Innerbetrieblicher Verbrauch und zwischenbetriebliche Käufe und Verkäufe (Futtermittel,Streue)01 2681 26810000001 268 67,8 Landwirtschaftliche Dienstleistungen05415411000000541 28,9 Ziergartenbau,Baumschulen0291002911000029115,6 Kelterei065000065100653,5 Anschaffungspreis:Steuer / Treibstoffrückerstattungen670-671000000-67-3,6 Unterhalt und Reparaturen von Maschinen und Einrichtungen8695160000-354100-354 -18,9 Übrige Nettoeinflüsse der Revision012600001261001266,7 Bruttowertschöpfung3 5174 7502351949440,150340,91 232100 Abschreibungen1 8651 982120102,23328,4-36-30,6117100 Nettowertschöpfung1 6532 76711510,346141,353948,41 115100 Arbeitnehmerentgelt7211 1496114,331072,45713,3428100 Sonstige Produktionsabgaben1851211-1,92-2,8-67104,7-64100 Sonstige Produktionsabgaben (ohne Mwst-Unterkompensation)85541-45-17,6-37121,6-3147,7 Netto-Mwst-Unterkompensation1006700-410,8-3089,2-3452,3 Subventionen2 4962 352-175120,80030-20,8-145100 Gütersubventionen1070-1071000000-107 74,3 Treibstoffrückerstattungen670-671000000-67 46,5 Sonstige Subventionen2 3222 35200003010030 -20,8 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen3 2423 849-123-20,215024,658095,6607100 Gezahlte Pachten2252080000-17100-17100 Gezahlte Zinsen50436523-16,521-15-182131,5-138100 Nettounternehmenseinkommen2 5133 276-145-19,112916,9779102,2762100

Darstellung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung

Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs

Zusammensetzung des Gesamtproduktionswertes

Innerbetrieblicher Verbrauch

Verarbeitung durch die Produzenten

Eigenkonsum durch landwirtschaftliche Haushalte

Verkäufe an andere landwirtschaftliche Einheiten

Verkäufe ausserhalb der Landwirtschaft, im Inland und ins Ausland

Gütersubventionen

Selbsterstellte Anlagen

Vorratsveränderung

Sonstige Subventionen

Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs

Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen

Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen

Faktoreinkommen

Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen

Nettounternehmenseinkommen 1

Pachten und Schuldzinsen

Arbeitnehmerentgelt Sonstige Produktionsabgaben

AbschreibungenVorleistungen

ANHANG A11
1 Wird in der Literatur und Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet. Quelle: BFS

Zentrale Auswertung der Agroscope FAT Tänikon

Neue Auswertungsmethodik

Mit den Buchhaltungsabschlüssen des Jahres 1999 erfuhr die Zentrale Auswertung grundlegende methodische Änderungen.In der Vergangenheit wurden für die Ermittlung der Einkommen restriktiv abgegrenzte «Testbetriebe» verwendet (z.B.Beschränkung des Nebenverdienstes,Forderung einer Fachschulbildung).Auf Grund der bewussten positiven Selektion der Testbetriebe konnten konsequenterweise auch nur Aussagen über diese Betriebe selbst gemacht werden.Im neuen System erlauben die sogenannten «Referenzbetriebe» repräsentative Aussagen über die gesamte Landwirtschaft.

Überblick über die methodischen Änderungen der Zentralen Auswertung

–Als Grundgesamtheit werden diejenigen schweizerischen Betriebe bezeichnet,die grundsätzlich als Referenzbetriebe für die Zentrale Auswertung in Frage kommen.Dazu müssen sie minimale physische Schwellen erreichen.Sobald ein Betrieb z.B.mindestens 10 ha Land bewirtschaftet oder mindestens 6 Kühe hält,gehört er zur Grundgesamtheit.Die Grundgesamtheit umfasst rund 57‘000 Betriebe,was rund 90% der bewirtschafteten Fläche und rund 90% der Produktion entspricht.

–Aus der Grundgesamtheit werden ca.3‘500 Referenzbetriebe ausgewählt.

–Da die Strukturen der Referenzbetriebe der Zentralen Auswertung von den Strukturen in der Gesamtlandwirtschaft abweichen, werden die Buchhaltungsergebnisse gewichtet.Dazu wird aus der Betriebsstrukturerhebung die Verteilung der Betriebe nach Betriebsgrössen,Betriebstypen und Zonen herangezogen.Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet,dass z.B.Buchhaltungsergebnisse von kleineren Betrieben,die in der Auswahl der Referenzbetriebe untervertreten sind,in der Auswertung das entsprechende Gewicht erhalten.

–Eine neue Betriebstypologie erlaubt eine bessere Unterscheidung der agrarpolitisch bedeutenden Betriebstypen.Rund zwei Drittel der Betriebe entfallen auf sieben spezialisierte Betriebstypen,die eine Konzentration auf bestimmte Betriebszweige des Pflanzenbaus oder in der Tierhaltung aufweisen.Das restliche Drittel teilt sich auf in vier Typen kombinierter Betriebe (vgl.weiter unten).

Die weiter gefasste Grundgesamtheit und die Gewichtung verbessert die Aussagekraft der Ergebnisse der Zentralen Auswertung für die gesamte Landwirtschaft erheblich.Auch die internationale Vergleichbarkeit der Buchhaltungsdaten wird erleichtert.Die methodischen Änderungen sind insgesamt derart bedeutend,dass eine Vergleichbarkeit mit älteren Berichten der Zentralen Auswertung nicht mehr gegeben ist.Um dennoch Mehrjahresvergleiche anstellen zu können,wurden die Buchhaltungsergebnisse der Vorjahre ebenfalls mit der neuen Methodik berechnet.

Die neue Betriebstypologie FAT99

Im Rahmen der methodischen Änderungen der Zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon wurde die alte Betriebstypologie nach Grüner Kommission (1966) durch eine neue Typologie (FAT99) ersetzt.Neben der Verwendung in der Ergebnisdarstellung wird die Betriebstypologie für den Auswahlplan der Betriebe der Zentralen Auswertung und für die Gewichtung der einzelbetrieblichen Ergebnisse eingesetzt.

Die Einteilung der Betriebe nach der neuen Typologie erfolgt ausschliesslich auf der Basis von physischen Kriterien,nämlich Flächen und GVE verschiedener Tierkategorien.Mit insgesamt zehn Kennzahlen bzw.acht Quotienten je Betrieb ist eine differenzierte und eindeutige Einteilung möglich.

A12 ANHANG

Definition der neuen Betriebstypologie FAT99

BereichBetriebstypGVE/OAF/SKul/RiGVE/VMiK/MAK/PSZ/SG/Andere LNLNLNGVERiGVERiGVEGVEGVEBedingungen

11PflanzenbauAckerbaumax.übermax. 170%10%

12Spezialkulturenmax.über 110%

21TierhaltungVerkehrsmilchmax.max.über über max. 25%10%75%25%25%

22Mutterkühemax.max.über max.über 25%10%75%25%25%

23Anderes Rindviehmax.max.übernicht 21 25%10%75%oder 22

31Pferde/Schafe/max.max.über Ziegen25%10%50%

41Veredlungmax.max.über 25%10%50%

51KombiniertVerkehrsmilch/überüberübermax.nicht Ackerbau40%75%25%25%11–41

52Mutterküheübermax.übernicht 75%25%25%11–41

53Veredlung übernicht 25%11–41

54Andere nicht 11–53

Die Kriterien in einer Zeile müssen alle gleichzeitig erfüllt sein.

Abkürzungen:

GVEGrossvieheinheit

LNLandwirtschaftliche Nutzfläche in ha

GVE/LNViehbesatz je ha LN

OAF/LNAnteil offene Ackerfläche an LN

SKul/LNAnteil Spezialkulturen an LN

RiGVE/GVEAnteil Rindvieh-GVE am Gesamtviehbestand

VMiK/RiGVEAnteil Verkehrsmilchkühe am Rindviehbestand

MAK/RiGVEAnteil Mutter-/Ammenkühe am Rindviehbestand

PSZ/GVEAnteil Pferde-,Schaf- und Ziegen-GVE am Gesamtviehbestand

SG/GVEAnteil Schweine- und Geflügel-GVE am Gesamtviehbestand

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Es werden sieben spezialisierte und vier kombinierte Betriebstypen unterschieden.Die spezialisierten Pflanzenbaubetriebe (11 und 12) verfügen über einen Viehbesatz von weniger als einer GVE je ha LN.Bei den Ackerbaubetrieben überschreitet der Anteil offener Ackerfläche 70% der LN,für die Spezialkulturbetriebe liegt der Anteil entsprechender Kulturen über 10%.Die spezialisierten Tierhalter (21 bis 41) haben als gemeinsame Beschränkung maximal 25% offene Ackerfläche und maximal 10% Spezialkulturfläche.Die Verkehrsmilchbetriebe weisen über 25% des Rindviehbestandes als Milchkühe mit vermarkteter Milch (Verkehrsmilch) aus,analog werden die Mutterkuhbetriebe abgegrenzt.In der verbleibenden Gruppe «Anderes Rindvieh» befinden sich vor allem Betriebe mit Milchkühen ohne Kontingent (spezialisierte Kälbermäster oder Aufzuchtbetriebe im Berggebiet).In den Veredlungsbetrieben machen Schweine- und Geflügel-GVE mehr als die Hälfte des Viehbestandes aus.Betriebe,die sich keinem der sieben spezialisierten Betriebstypen zuteilen lassen, gelten als kombinierte Betriebe (51 bis 54).

ANHANG A13

Aspekte der Darstellung

Artikel 7 der Nachhaltigkeits-Verordnung legt fest,dass die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft auch regionenweise zu beurteilen ist. Dementsprechend werden auf der Grundlage der landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung drei Regionen definiert:

–Talregion:Ackerbauzone,Übergangszonen –Hügelregion:Hügelzone,Bergzone I –Bergregion:Bergzonen II bis IV

Abgrenzung Tal-, Hügel- und Bergregion (Zuteilung der Gemeinden nach grösstem Zonenanteil)

Talregion

Hügelregion Bergregion

Quelle: AGIS-Daten 1998

Um eine differenzierte Beurteilung der Streuung von bestimmten Kennzahlen zu erreichen,werden die Betriebe in Quartile eingeteilt. Einteilungskriterium ist der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft (FJAE).In jedem Quartil (0–25% / 25–50% / 50–75% / 75–100%) befinden sich je ein Viertel der Betriebe aus der Grundgesamtheit.

Die Darstellung nach Quartilen erlaubt eine ökonomisch differenzierte Beurteilung.Auf eine ökologische Differenzierung wird verzichtet, weil der Anteil der Referenzbetriebe ohne ÖLN weniger als 3% ausmacht und die Differenz der Arbeitsverdienste minimal ist.

Gemäss Artikel 5 LwG ist die wirtschaftliche Lage «im Durchschnitt mehrerer Jahre» zu beurteilen.Bei Entwicklungen werden deshalb mehrere Jahre dargestellt.Die statischen Betrachtungen stellen auf das aktuellste verfügbare Drei-Jahresmittel (1998/2000) ab.

A14 ANHANG
BLW
Gemeindegrenzen: © BFS GEOSTAT

Einkommensvergleich

Für die Gegenüberstellung der Arbeitseinkommen wird auf der Seite der Landwirtschaft der Arbeitsverdienst und auf der Seite der übrigen Bevölkerung ein Jahres-Bruttolohn ermittelt.Die Lohnsituation der übrigen Bevölkerung wird durch die vom BFS alle zwei Jahre durchgeführte Lohnstrukturerhebung erfasst.In den dazwischen liegenden Jahren werden die Werte mit Hilfe der Entwicklung des Lohnindexes aktualisiert.Die Lohnstrukturerhebung gibt einen repräsentativen Überblick über die Lohnsituation der Beschäftigten in der Industrie (Sekundärsektor) und im Dienstleistungsbereich (Tertiärsektor).

Erfasste Lohnkomponenten (gemäss Lohnstrukturerhebung BFS)

Bruttolohn im Monat Oktober (inkl.Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung,Naturalleistungen,regelmässig ausbezahlte Prämien-,Umsatz- oder Provisionsanteile),Entschädigungen für Schicht-,Nacht- und Sonntagsarbeit, 1⁄12 vom 13.Monatslohn und 1⁄12 von den jährlichen Sonderzahlungen.

Standardisierung: Umrechnung der erhobenen Beiträge (inkl.Sozialabgaben) auf eine einheitliche Arbeitszeit von 4 1⁄3 Wochen à 40 Stunden.

Die Werte der Lohnstrukturerhebung werden auf Jahres-Bruttolöhne umgerechnet.Anschliessend wird für jede Region der Median über alle im 2.und 3.Sektor Beschäftigten gebildet.

Auf Seite der Landwirtschaft wird als Pendent zu den Jahres-Bruttolöhnen der landwirtschaftliche Arbeitsverdienst pro FJAE berechnet. Die Basis für eine FJAE sind 280 Arbeitstage,wobei eine Person maximal 1,0 FJAE entspricht.

Berechnung des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes

Landwirtschaftliches Einkommen

–Zins für das im Betrieb investierte Eigenkapital (mittlerer Zinssatz für Bundesobligationen)

=Arbeitsverdienst der Betriebsleiterfamilie

:Anzahl Familienarbeitskräfte (FJAE) (Basis:280 Arbeitstage)

=Arbeitsverdienst pro FJAE

ANHANG A15

Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen (Stand August 2005)

Allgemeine Anforderungen

Direktzahlungen erhalten Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen,welche einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.Keine Direktzahlungen gibt es für Betriebe des Bundes,der Kantone und der Gemeinden sowie für Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen,deren Tierbestände die Grenzen der Höchstbestandesverordnung überschreiten.Ebenfalls ausgeschlossen sind juristische Personen,sofern es sich nicht um Familienbetriebe handelt (Artikel 2 Direktzahlungsverordnung).

Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen,welche Direktzahlungen beantragen,müssen der kantonalen Behörde den Nachweis erbringen, dass sie den gesamten Betrieb nach den Anforderungen des ÖLN oder nach vom BLW anerkannten Regeln bewirtschaften (vgl.hierzu Ausführungen weiter hinten).

Weitere Bedingungen

Die Beitragsberechtigung ist an weitere strukturelle und soziale Kriterien geknüpft.Die Übersicht fasst die Bedingungen für die Ausrichtung der Direktzahlungen stichwortartig zusammen.

Bedingungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen

Minimaler Arbeitsbedarf

Betriebseigene Arbeitskräfte

0,25 Standard-Arbeitskräfte (SAK)

Mindestens 50% der für die Bewirtschaftung erforderlichen Arbeiten mit betriebseigenen Arbeitskräften (Familie und Angestellte) ausführen

Alter des Bewirtschafters bis 65 Jahre

Beitragsbegrenzungen

–AbstufungFläche in haTiere in GVEAnsatz in % bis3045100

30–6045–9075

60–9090–13550 über901350

–maximaler Betrag pro SAK 65 000 Fr.

–massgebliches Einkommen (steuerbares Einkommen vermindert um Summe der Direktzahlungen wird ab 80 000 Fr.massgebliches Einkommen 40 000 Fr.für verheiratete Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter)reduziert.

–massgebliches Vermögen (steuerbares Vermögen,vermindert umSumme der Direktzahlungen wird ab 800 000 Fr.massgebliches Vermögen 240 000 Fr.pro SAK und um 300 000 Fr.für verheiratetereduziert;übersteigt das massgebliche Vermögen 1 Mio.Fr.werden keine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter) Direktzahlungen ausbezahlt.

Quelle:Direktzahlungsverordnung

A16 ANHANG

Die Berechnung der SAK wird mit Umrechnungsfaktoren für die LN und die Nutztiere vorgenommen.Für gewisse Nutzungen wie z.B.den arbeitsaufwendigeren biologischen Landbau,gibt es Zuschläge.Die Faktoren sind abgeleitet aus der standardmässigen Erfassung arbeitswirtschaftlicher Abläufe.Sie sind für den Vollzug der Direktzahlungen und der Massnahmen zur Strukturverbesserung vereinfacht worden. Für die Berechnung des effektiven Arbeitsbedarfs sind sie nicht geeignet,weil dieser von den speziellen Eigenschaften des einzelnen Betriebes wie der Oberflächengestaltung,der Arrondierung,den Gebäudeverhältnissen oder dem Mechanisierungsgrad abhängt.

Abstufung der Beiträge nach Artikel 20 Direktzahlungsverordnung

Die prozentuale Abstufung gilt für sämtliche Beitragsarten mit Ausnahme der Sömmerungs- und der Gewässerschutzbeiträge.

ANHANG A17 Landwirtschaftliche Nutzfläche SAK/ha LN ohne Spezialkulturen 0,028 Spezialkulturen 0,300 Rebflächen in Steil- und Terrassenlage 1,000 Nutztiere SAK/GVE Milchkühe,Milchschafe,Milchziegen 0,043 Mastschweine 0,007 Zuchtschweine 0,04 andere Nutztiere 0,03 Zuschläge für Hanglagen im Berggebiet/Hügelzone 0,015 SAK pro ha für biologischen Landbau wie bei LN plus 20% für Hochstamm-Feldobstbäume 0.01 SAK/10 Bäume Quelle:Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Flächen 1–30
% des Beitragssatzes Tierbestand / Nutztiere 1–45
RGVE>90–135 RGVE>135 RGVE % des Beitragssatzes 0 100 75 50 0 100 75 50
ha>30–60 ha>60–90 ha>90 ha
RGVE>45–90

Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)

Der ÖLN strebt eine gesamtheitliche Betrachtung der Agro-Ökosysteme und der landwirtschaftlichen Betriebe an.Zu diesem Zweck wurden der bei der Integrierten Produktion (IP) entwickelte Ansatz übernommen.So wird der ÖLN aufgrund der Auflagen der IP konkretisiert.Zusätzlich hat der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin nachzuweisen,dass die Vorschriften des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.Somit ist die IP,ergänzt mit den Auflagen der Tierschutzbestimmungen,zum Standard der Landwirtschaft in der Schweiz geworden.Direktzahlungen werden nur an Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen ausbezahlt,die den ÖLN erbringen.Mit der Einführung des ÖLN wurden Auflagen der Integrierten Produktion (IP,Stand 1996) übernommen.Die Einführung von Direktzahlungen hat die Bewirtschaftungsmethoden und dadurch die Ökologie ganz wesentlich beeinflusst.Dies zeigt die starke Zunahme der nach den ÖLN- und Bio-Richtlinien bewirtschafteten Flächen:Zu Beginn der ersten Etappe der Agrarreform im Jahre 1993 betrug dieser Anteil knapp 20% der LN.Heute sind es etwa 96% der LN.Dank gezielten finanziellen Anreizen konnte diese hohe Beteiligung der Betriebe erreicht werden.

Der ÖLN umfasst die folgenden Punkte:

–Aufzeichnungs- und Nachweispflicht:Wer Direktzahlungen beansprucht,erbringt der kantonalen Behörde den Nachweis,dass er die ökologischen Leistungen auf dem gesamten Betrieb erfüllt.Als Nachweis gilt das Attest einer vom Kanton beigezogenen Kontrollorganisation.Um diese Bestätigung zu erhalten,macht der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin regelmässige Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebs.

–Tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere:Die Bestimmungen der Tierschutzverordnung sind einzuhalten.Dabei gilt die Beweislastumkehr,das heisst,der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin hat zu belegen,dass auf dem Betrieb das Tierschutzgesetz eingehalten wird.

–Ausgeglichene Düngerbilanz:Um die Nährstoffverluste in die Umwelt zu verringern und möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe zu erzielen,muss die Stickstoff- und Phosphorzufuhr aufgrund des Bedarfs der Pflanzen und des Produktionspotenzials des Betriebs berechnet werden.Eine Toleranzgrenze von plus 10% wird gewährt.Mit der Düngerbilanz werden prioritär die Hofdünger eingesetzt; Mineraldünger und Abfalldünger kommen nur wenn nötig zur Anwendung.

–Mindestens alle zehn Jahre sind parzellenweise Bodenanalysen durchzuführen,um die Nährstoffreserven im Boden zu ermitteln und die zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit notwendige Düngermenge entsprechend anzupassen.

–Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen (ÖAF):Mindestens 3,5% der LN bei Spezialkulturen und 7% bei der übrigen LN sind mit ÖAF zu belegen.Entlang von Wegen sind Wiesenstreifen von mindestens 0,5 m und entlang von Oberflächengewässern, Hecken,Feldgehölzen,Ufergehölzen und Waldrändern von mindestens 3 m zu belassen.

–Geregelte Fruchtfolge:Für Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche muss zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Gesundheit der Pflanzen die Fruchtfolge jedes Jahr mindestens vier Kulturen umfassen.Zudem sind Höchstanteile der Hauptkulturen an der Ackerfläche oder Anbaupausen vorgeschrieben.

A18 ANHANG

–Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln:Pflanzenbehandlungsmittel können in die Luft,den Boden und die Gewässer gelangen und nachteilige Auswirkungen auf Organismen haben.Daher sind natürliche Regulationsmechanismen und biologische Verfahren vorzuziehen.Im Acker- und Futterbau sind gewisse Behandlungsverfahren (z.B.Vorauflaufbehandlung mit Herbiziden bei Weizen) verboten.Bei den Spezialkulturen werden mit gewissen Verwendungseinschränkungen zugelassene Produkte in regelmässig aktualisierten Listen aufgeführt.

ANHANG A19 Beispiele von Höchstanteilen in % der Ackerfläche – Getreide (ohne Mais und Hafer) 66 – Weizen und Korn 50 – Mais 40 – Hafer 25 – Rüben 25 – Kartoffeln 25

Einhaltung von Gesetzen

Wird die Einhaltung landwirtschaftsrelevanter Vorschriften wie diejenigen des Gewässer-,des Umwelt- sowie des Natur- und Heimatschutzgesetzes verletzt,kommt zusätzlich zur Busse eine Kürzung oder sogar eine Verweigerung der Direktzahlungen hinzu.

Nachfolgend einige Beispiele von Vorschriften,deren Verletzung Sanktionen zur Folge haben kann:

–Einhaltung der Sorgfaltspflicht um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden (Artikel 3 Gewässerschutzgesetz);

–Verbot,Stoffe die Gewässer verunreinigen können in ein Gewässer einzubringen,oder versickern zu lassen oder so zu lagern oder auszubringen,dass dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht (Artikel 6 Gewässerschutzgesetz);

–Nichteinhalten der DGVE-Grenzwerte nach Artikel 14 Gewässerschutzgesetz (gemessen an der düngbaren LN);

–Nicht vorschriftsgemässe Lagerkapazität für Hofdünger nach Artikel 14 Gewässerschutzgesetz;

–Zerstörung oder Beschädigung eines vom Bund oder Kanton geschützten Biotopes,insbesondere Riedgebiete und Moore,Hecken, Feldgehölze und Trockenstandorte ,sowie eines geschützten Natur- oder Kulturdenkmals,eine geschützte geschichtliche Stätte oder eine geschützte Naturlandschaft (inkl.Moorlandschaft),sofern sie durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung verursacht wird (Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 18 Absatz 1bis Natur- und Heimatschutzgesetz);

–Verstösse gegen das Verbot von Verbrennen von Abfällen (Artikel 26 Luftreinehalteverordnung).

Verstösse gegen die Vorschriften werden je nach Vorgeschichte und Wirkung der Widerhandlung im Einzelfall einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:

–Erstmalige Verstösse ohne Dauerwirkung.Beispiel:Einmaliges gewässerschutzwidriges Güllen (Kürzung um 5 bis 25%,höchstens 2‘500 Fr.);

–Erstmalige Verstösse,deren Wirkung andauert oder deren Handlung oder Unterlassung sich über eine mehrere Tage,Wochen oder Monate umfassende Zeitspanne erstreckt.Beispiel:Unbefestigter Miststock.Mehrmaliges gewässerschutzwidriges Güllen an verschiedenen Tagen (Kürzung um 10 bis 50%,höchstens 10‘000 Fr.);

–Wiederholte Verstösse,also Widerhandlungen gegen die gleichen landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen innerhalb von drei Jahren Massgebend sind die Vorfälle ab dem Jahr 1999 (Kürzung um 20 bis 100%).

A20 ANHANG

EU-Buchhaltungsvergleich

Was ist das INLB?

Das Informationsnetz Landwirtschaftlicher Buchführungen der Europäischen Union (INLB) wurde 1965 geschaffen.Der Zweck besteht in der Sammlung von Buchführungsdaten landwirtschaftlicher Betriebe zur Ermittlung der Einkommen und zur Analyse ihrer betriebswirtschaftlichen Verhältnisse.

Zur Zeit umfasst die jährliche Stichprobe etwa 60‘000 Betriebe,mit denen über 90% der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche und über 90% der gesamten landwirtschaftlichen Produktion der EU abgebildet werden.

In den meisten EU-Ländern werden auch nationale Buchhaltungsnetze betrieben,aus denen die INLB-Daten für die EU-Kommission entnommen werden können.Das INLB bildet die einzige Datenquelle mit EU-weit vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnissen landwirtschaftlicher Betriebe.

Umsetzung der INLB-Methodik

Die Datenerhebung und Auswertung im INLB weicht in mehreren Bereichen von der Methodik in der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der FAT ab.Um schweizerische Buchhaltungsergebnisse INLB-vergleichbar darzustellen,nimmt die FAT Umrechnungen an den Schweizer Daten auf verschiedenen Ebenen vor.Dadurch sind die im Textteil dargestellten Ergebnisse von Schweizer Betrieben nicht mit den Auswertungen der Referenzbetriebe vergleichbar.

Der Ausschluss des Wohnhauses bedingt Anpassungen bei den Gebäudekosten inkl.Abschreibungen,den Erträgen aus Gebäudevermietung,einer anteiligen Reduktion der Schuldzinsen,der Pachtzinsen bei reinen Pachtbetrieben,der Aktiven und der Passiven.

Buchwerte und Abschreibungen werden auf Wiederbeschaffungswerte korrigiert:Maschinen +5%,Gebäude +20%.Für Boden und andere Aktiven werden die Werte der Zentralen Auswertung übernommen (auch Deutschland und Irland machen eine Ausnahme von der Bewertung zu Marktpreisen).Für die Erfolgsrechnung inkl.Korrektur der Tierbewertung,die Bilanzdarstellung und Finanzierungsindikatoren werden die INLB-Standardvariablen berechnet.Die Erfassungsschwelle für die Schweiz wird bei 16 Europäischen Grösseneinheiten festgelegt.Mit der Umsetzung der EU-Betriebstypologie und einer analogen Gewichtung werden knapp 50‘000 Betriebe mit über 90% der Fläche und der Produktion abgebildet.Die Umsetzung der INLB-Methodik für die Schweiz wurde durch die FAT erstmals 1996 vorgenommen.

ANHANG A21

Methodische Unterschiede INLB und Zentrale Auswertung

Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen der EU

Betriebsdefinition

Landwirtschaftlicher Betrieb ohne Wohnhaus.

Bewertung und Abschreibung

Boden,Tiere,Vorräte und Naturallieferungen zu Marktpreisen, Anlagen zu Wiederbeschaffungswerten bewertet.

Abschreibungen aufgrund von Wiederbeschaffungswerten; regelmässige Bilanzbrüche.

Erfolgsrechnung

Gesamterzeugung und Vorleistungen inkl.innerbetriebliche Lieferungen; Wertveränderungen bei den Zuchttieren nur bei mengenmässiger Veränderung erfolgswirksam.

Betriebstypologie

EU-Betriebstypologie:Jeder Betriebszweig (ha oder Tierzahl) wird mit einem Standarddeckungsbeitrag (SDB) multipliziert.Die Zusammensetzung des gesamtbetrieblichen Standarddeckungsbeitrags ergibt die Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA).Die Summe des Standarddeckungsbeitrages ergibt die wirtschaftliche Betriebsgrösse in Europäischen Grösseneinheiten (EGE;1 EGE= 1200 Euro SDB).

Grundgesamtheit und Stichprobe

Das INLB bildet Haupterwerbsbetriebe ab.Haupterwerbsbetriebe müssen eine wirtschaftliche Mindestgrösse (in EGE) überschreiten. Diese Schwellen werden landesabhängig unterschiedlich festgelegt. Die Nachbarländer der Schweiz haben meist 8 EGE als Erfassungsschwelle, Italien 2 EGE.

Gewichtung der Ergebnisse

Grundlage bildet Schichtung der Betriebe nach Betriebstyp (BWA), wirtschaftlicher Betriebsgrösse (in EGE) und INLB-Regionen (z.B.Bundesländer in Deutschland).

Referenzbetriebe Zentrale Auswertung

Wohnhaus gehört zum Betrieb;kalkulatorische Vermietung an Betriebsleiterfamilie.

Bewertung nach Gestehungskostenprinzip,d.h.Boden meist zum Ertragswert; Richtzahlen für Tiere,Vorräte und Naturallieferungen.

Abschreibung der historischen Netto-Anschaffungskosten;Bilanzkonstanz.

Rohertrags-Fremdkostenrechnung ohne innerbetriebliche Lieferungen.

Jede Bewertungsänderung bei Tieren ist erfolgswirksam.

Betriebstypologie FAT99:Der Betriebstyp wird aufgrund physischer Kriterien (Bodennutzung und Zusammensetzung des Tierbestandes) ermittelt.Im Gegensatz zur EU-Typologie mit jährlich schwankenden SDB führt die FAT99Typologie im Zeitablauf zu einer stabileren Einteilung.

Als Betriebsgrössenmass wird meistens die landwirtschaftliche Nutzfläche verwendet.

Die Grundgesamtheit der Referenzbetriebe wird durch minimale physische Schwellen abgegrenzt und umfasst mit gut 55‘000 Betrieben auch viele Nebenerwerbsbetriebe.

Grundlage:Schichtung der Betriebe nach Betriebstyp (FAT99),Grössenklasse (LN ) und Region (Tal-,Hügel- und Bergregion,abgeleitet aus Produktionszonen).

Quelle:EU-Kommission,Agroscope FAT Tänikon

A22 ANHANG

Organisationen/Institutionen

BAGBundesamt für Gesundheit,Bern

BBTBundesamt für Berufsbildung und Technologie,Bern

BFSBundesamt für Statistik,Neuenburg

BLWBundesamt für Landwirtschaft,Bern

BSVBundesamt für Sozialversicherung,Bern

BUWALBundesamt für Umwelt,Wald und Landschaft,Bern

BVETBundesamt für Veterinärwesen,Bern

BWLBundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung,Bern

ETHEidgenössische Technische Hochschule,Zürich

EUEuropäische Union

EVDEidg.Volkswirtschaftsdepartement,Bern

EZVEidg.Zollverwaltung,Bern

FALEidg.Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau,Zürich-Reckenholz

FAMEidg.Forschungsanstalt für Milchwirtschaft,Bern-Liebefeld

FAOFood and Agriculture Organization of the United Nations,Rom

FATEidg.Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik,Tänikon

FAWEidg.Forschungsanstalt für Obst-,Wein- und Gartenbau,Wädenswil

FiBLForschungsinstitut für Biologischen Landbau,Frick

IAWInstitut für Agrarwirtschaft,Zürich

LBLLandwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau

OECDOrganisation for Economic Cooperation and Development,Paris

OZDOberzolldirektion,Bern

RACEidg.Forschungsanstalt für Pflanzenbau,Changins

RAPEidg.Forschungsanstalt für Nutztiere,Posieux

SBVSchweizerischer Bauernverband,Brugg

secoStaatssekretariat für Wirtschaft,Bern

SMPSchweizerische Milchproduzenten,Bern

SRVAService romand de vulgarisation agricole,Lausanne

TSMTreuhandstelle Milch,Bern

WTOWorld Trade Organization (Welthandelsorganisation),Genf

ZMPZentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-,Forst- und Ernährungswirtschaft,Bonn

Masseinheiten

dtDezitonne = 100 kg

Fr.Franken

hStunden

haHektare = 10 000 m2

hlHektoliter

KcalKilokalorien

kgKilogramm

kmKilometer

lLiter

mMeter

m2 Quadratmeter

m3 Kubikmeter

ANHANG A65
■■■■■■■■■■■■■■■■ Abkürzungen

Mio.Million

Mrd.Milliarde

Rp.Rappen

St.Stück

tTonne

%Prozent

ØDurchschnitt

Begriffe/Bezeichnungen

AGISAgrarpolitisches Informationssystem

AHVAlters- und Hinterlassenenversicherung

AKArbeitskraft

AKZAAusserkontingentszollansatz

BSEBovine spongiforme Enzephalopathie («Rinderwahnsinn»)

BTSBesonders tierfreundliches Stallhaltungssystem

bzw.beziehungsweise

BZ I,II,…Bergzone

ca.zirka

CO2 Kohlendioxid

EOErwerbsersatzordnung

FJAEFamilien-Jahresarbeitseinheit

GAPGemeinsame Agrarpolitik der EU

GGAGeschützte Geografische Angaben

GUBGeschützte Ursprungsbezeichnung

GVEGrossvieheinheit

GVOGentechnisch veränderte Organismen inkl.inklusive

IPIntegrierte Produktion

IVInvalidenversicherung

JAEJahresarbeitseinheit

KZAKontingentszollansatz

LGLebendgewicht

LNLandwirtschaftliche Nutzfläche

LwGLandwirtschaftsgesetz

MwstMehrwertsteuer

NStickstoff

NWRNachwachsende Rohstoffe

ÖAFÖkologische Ausgleichsfläche

ÖLNÖkologischer Leistungsnachweis

PPhosphor

PSMPflanzenschutzmittel

RAUSRegelmässiger Auslauf im Freien

RGVERaufutter verzehrende Grossvieheinheit

SAKStandardarbeitskraft

SGSchlachtgewicht

u.a.unter anderem

vgl.vergleiche

z.B.zum Beispiel

Verweis auf weitere Informationen im Anhang (z.B.Tabellen)

A66 ANHANG

Organisationen/Institutionen

BAGBundesamt für Gesundheit,Bern

BBTBundesamt für Berufsbildung und Technologie,Bern

BFSBundesamt für Statistik,Neuenburg

BLWBundesamt für Landwirtschaft,Bern

BSVBundesamt für Sozialversicherung,Bern

BUWALBundesamt für Umwelt,Wald und Landschaft,Bern

BVETBundesamt für Veterinärwesen,Bern

BWLBundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung,Bern

ETHEidgenössische Technische Hochschule,Zürich

EUEuropäische Union

EVDEidg.Volkswirtschaftsdepartement,Bern

EZVEidg.Zollverwaltung,Bern

FALEidg.Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau,Zürich-Reckenholz

FAMEidg.Forschungsanstalt für Milchwirtschaft,Bern-Liebefeld

FAOFood and Agriculture Organization of the United Nations,Rom

FATEidg.Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik,Tänikon

FAWEidg.Forschungsanstalt für Obst-,Wein- und Gartenbau,Wädenswil

FiBLForschungsinstitut für Biologischen Landbau,Frick

IAWInstitut für Agrarwirtschaft,Zürich

LBLLandwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau

OECDOrganisation for Economic Cooperation and Development,Paris

OZDOberzolldirektion,Bern

RACEidg.Forschungsanstalt für Pflanzenbau,Changins

RAPEidg.Forschungsanstalt für Nutztiere,Posieux

SBVSchweizerischer Bauernverband,Brugg

secoStaatssekretariat für Wirtschaft,Bern

SMPSchweizerische Milchproduzenten,Bern

SRVAService romand de vulgarisation agricole,Lausanne

TSMTreuhandstelle Milch,Bern

WTOWorld Trade Organization (Welthandelsorganisation),Genf

ZMPZentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-,Forst- und Ernährungswirtschaft,Bonn

Masseinheiten

dtDezitonne = 100 kg

Fr.Franken

hStunden

haHektare = 10 000 m2

hlHektoliter

KcalKilokalorien

kgKilogramm

kmKilometer

lLiter

mMeter

m2 Quadratmeter

m3 Kubikmeter

ANHANG A65
■■■■■■■■■■■■■■■■ Abkürzungen

Mio.Million

Mrd.Milliarde

Rp.Rappen

St.Stück

tTonne

%Prozent

ØDurchschnitt

Begriffe/Bezeichnungen

AGISAgrarpolitisches Informationssystem

AHVAlters- und Hinterlassenenversicherung

AKArbeitskraft

AKZAAusserkontingentszollansatz

BSEBovine spongiforme Enzephalopathie («Rinderwahnsinn»)

BTSBesonders tierfreundliches Stallhaltungssystem

bzw.beziehungsweise

BZ I,II,…Bergzone

ca.zirka

CO2 Kohlendioxid

EOErwerbsersatzordnung

FJAEFamilien-Jahresarbeitseinheit

GAPGemeinsame Agrarpolitik der EU

GGAGeschützte Geografische Angaben

GUBGeschützte Ursprungsbezeichnung

GVEGrossvieheinheit

GVOGentechnisch veränderte Organismen inkl.inklusive

IPIntegrierte Produktion

IVInvalidenversicherung

JAEJahresarbeitseinheit

KZAKontingentszollansatz

LGLebendgewicht

LNLandwirtschaftliche Nutzfläche

LwGLandwirtschaftsgesetz

MwstMehrwertsteuer

NStickstoff

NWRNachwachsende Rohstoffe

ÖAFÖkologische Ausgleichsfläche

ÖLNÖkologischer Leistungsnachweis

PPhosphor

PSMPflanzenschutzmittel

RAUSRegelmässiger Auslauf im Freien

RGVERaufutter verzehrende Grossvieheinheit

SAKStandardarbeitskraft

SGSchlachtgewicht

u.a.unter anderem

vgl.vergleiche

z.B.zum Beispiel

Verweis auf weitere Informationen im Anhang (z.B.Tabellen)

A66 ANHANG

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