Agrarbericht 2004

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Bundesamt für Landwirtschaft

Office fédéral de l’agriculture

Ufficio federale dell’agricoltura

Uffizi federal d’agricultura

AGRARBERICHT

Agrarbericht 2004 des Bundesamtes für Landwirtschaft

1 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

CH-3003 Bern

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2 IMPRESSUM 10.2004 2400 860122625
■■■■■■■■■■■■■■■■ Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 ■ 1.Bedeutung und Lage 1.1Ökonomie 9 der Landwirtschaft 1.1.1Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft 10 1.1.2Märkte 21 1.1.3 Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors 43 1.1.4 Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe 49 1.2Soziales 61 1.3Ökologie und Ethologie 79 1.3.1 Ökologie 79 1.3.2 Ethologie 103 1.4Beurteilung der Nachhaltigkeit 107 ■ 2.Agrarpolitische 2.1Produktion und Absatz 113 Massnahmen 2.1.1Übergreifende Instrumente 115 2.1.2Milchwirtschaft 125 2.1.3 Viehwirtschaft 133 2.1.4 Pflanzenbau 141 2.2Direktzahlungen 147 2.2.1 Bedeutung der Direktzahlungen 148 2.2.2 Allgemeine Direktzahlungen 156 2.2.3 Ökologische Direktzahlungen 164 2.3Grundlagenverbesserung 181 2.3.1Strukturverbesserungen und Betriebshilfe 182 2.3.2 Forschung,Gestüt,Beratung,Berufsbildung,CIEA 192 2.3.3 Produktionsmittel 201 2.3.4 Tierzucht 209 2.4Sektion Finanzinspektorat 211 2.5Weiterentwicklung der Agrarpolitik 214 ■ 3.Internationale 3.1Internationale Entwicklungen 219 Aspekte3.2 Internationale Vergleiche 229 ■ Anhang Tabellen A2 Rechtserlasse,Begriffe und Methoden A64 Abkürzungen A65 Literatur A67 INHALTSVERZEICHNIS 3

Das Berichtsjahr 2003 war geprägt durch die Hitze und Trockenheit im Sommer.Das extreme Wetter hat sich zum Glück nicht negativ auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe ausgewirkt.Vor allem die guten Verhältnisse auf dem Schlachtviehmarkt stützten die Einkommen.

2003 war das letzte Jahr der Reformperiode 1999 bis 2003.Der fünfte Agrarbericht zeigt,dass die wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren relativ stabil geblieben ist.Im Vergleich zu Beginn der neunziger Jahre sind die Gesamteinkommen heute aber um 8% tiefer.Die Einkommen der bäuerlichen Haushalte sind denn auch erheblich niedriger als jene von entsprechenden Vergleichshaushalten.Die Resultate der Einkommens- und Verbrauchserhebung des Bundesamtes für Statistik für das Jahr 2002 machen dies deutlich.Die Unterschiede werden zwar kleiner,wenn die Besonderheiten der bäuerlichen Haushalte wie günstiges Wohnen,Eigenversorgung oder Wegfall von Kosten für Arbeitsweg und Ausserhausverpflegung berücksichtigt werden.Eine Differenz bleibt aber bestehen.Die Einkommen sind nach wie vor tief,obwohl in der Landwirtschaft seit 1990 eine grosse Strukturanpassung stattgefunden hat.Zum einen gaben jährlich mehr als 2% der Betriebe die landwirtschaftliche Tätigkeit auf,zum andern investierten die verbleibenden Betriebe laufend in neue,leistungsfähigere Maschinen und arbeitssparendere Einrichtungen,wie ein Vergleich der Betriebszählungsergebnisse von 1990 und 2003 zeigt.

Die angespannte wirtschaftliche Situation in der Landwirtschaft hat in den vergangenen Jahren in verschiedenen Kantonen zum Aufbau von Angeboten für Bauernfamilien in Schwierigkeiten geführt.Die Bauernfamilien erhalten damit die Möglichkeit, sich bei sozialen und wirtschaftlichen Problemen an eine kompetente und vertrauenswürdige Stelle zu wenden.Die Erfahrungen in den Kantonen haben gezeigt,dass die Angebote eine wertvolle Hilfe in der Zeit des Umbruchs sind und die sozialverträgliche Entwicklung in der Landwirtschaft wirkungsvoll unterstützen.Im vorliegenden Agrarbericht werden diese Angebote im Abschnitt Soziales dargestellt.

Erfreulich ist,dass die ökologischen Leistungen der Landwirtschaft im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr weiter zugenommen haben.So wurden die ökologischen Ausgleichsflächen um 3% ausgedehnt und die biologisch bewirtschaftete Fläche stieg auf über 10%.Je 4 Prozentpunkte höher sind die nach den Regeln des RAUS-Programms gehaltenen GVE und diejenigen in besonders tierfreundlichen Ställen.Auch die von der Landwirtschaft ausgehenden Umweltbelastungen gingen bis 1998 stark zurück. Seither ist eine Stagnation eingetreten.Der Agrarbericht 2004 zeigt im Bereich Stickstoff,dass regional und lokal insbesondere bei den Ammoniakemissionen noch Handlungsbedarf da ist.Diese Probleme gilt es mit regionalen Projekten anzugehen.

VORWORT 4 ■■■■■■■■■■■■■■■■ Vorwort

Die Landwirtschaft steht vor verschiedenen Herausforderungen.An der Innenfront ist es die Sanierung der Bundesfinanzen,welche das Budget für die Landwirtschaft reduziert.Das vom Bundesrat verabschiedete Entlastungsprogramm 04 sieht in diesem Bereich ab 2007 Einsparungen von jährlich 130 Mio.Fr.vor.Damit stehen pro Jahr über 3% weniger finanzielle Mittel als geplant zur Verfügung.An der Aussenfront gab es in diesem Jahr Bewegung bei den WTO-Verhandlungen.In Genf wurde anfangs August ein Rahmenabkommen verabschiedet,welches im Agrarbereich einen substanziellen Zollabbau,eine Reduktion der produktgebundenen internen Stützung sowie die mittelbis längerfristige Abschaffung aller Formen von Exporthilfen vorsieht.Die konkreten Zahlen und Modalitäten sind noch nicht bekannt.Sie werden Gegenstand von Verhandlungen im nächsten Jahr sein.Es lässt sich aber schon heute sagen,dass für die Schweizer Landwirtschaft die Einnahmen aus dem Produkteverkauf erheblich zurückgehen dürften.Der Beginn der Umsetzung der voraussichtlichen Verpflichtungen dürfte sich zeitlich mit der nächsten Periode der Zahlungsrahmen von 2008 bis 2011 decken. Dies bedeutet,dass die Auswirkungen in die Überlegungen zur weiteren Entwicklung der Agrarpolitik miteinbezogen werden müssen und diese stark beeinflussen werden.

Die endgültigen Ergebnisse der WTO-Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde werden eine grosse Herausforderung sein bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Wir werden uns dafür einsetzen,dass für die Landwirtschaft in den Detailverhandlungen tragbare Ergebnisse erzielt werden können.Die betroffenen und interessierten Kreise werden bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik einbezogen,so im Rahmen des Produzentenforums,welches eine Plattform zur Diskussion aktueller Probleme ist oder in so genannten Landsgemeinden,wo zweimal jährlich breit über den Stand der Arbeiten informiert wird.Die ordentliche Vernehmlassung über die weitere Entwicklung der Agrarpolitik soll im nächsten Herbst eröffnet werden.

VORWORT 5
6

1.Bedeutung und Lage der Landwirtschaft

1 7
■■■■■■■■■■■■■■■■

In Artikel 104 der Bundesverfassung ist festgehalten,dass «der Bund dafür zu sorgen hat,dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

a.sicheren Versorgung der Bevölkerung;

b.Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;

c.dezentralen Besiedlung des Landes».

Die in der Verfassung verankerten Ziele machen deutlich,dass die Landwirtschaft Aufgaben erfüllt,die über die reine Nahrungsmittelproduktion hinausgehen.Man spricht in diesem Zusammenhang von der Multifunktionalität der Landwirtschaft.Die Landschaftspflege,die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die dezentrale Besiedlung sind Leistungen,die im öffentlichen Interesse liegen,welche sich über den Markt aber nur teilweise abgelten lassen.

Der Begriff «nachhaltig» wurde 1996 zum ersten Mal in der Verfassung verankert.Er ist seit der Konferenz über Umwelt und nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 eine wichtige Leitlinie für politisches Handeln geworden.

Der Bundesrat will die Auswirkungen der neuen Agrarpolitik verfolgen.Er hat in der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen.Die Verordnung sieht in Artikel 1 Absatz 1 vor,dass die Agrarpolitik und die Leistungen der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu untersuchen sind.Absatz 2 hält fest,dass die wirtschaftlichen,sozialen und ökologischen Auswirkungen zu beurteilen sind.Das BLW wird beauftragt,jährlich über die Ergebnisse der Untersuchungen Bericht zu erstatten.Mit dem Agrarbericht kommt das BLW diesem Auftrag nach.

Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit bilden die Grundstruktur zu den Informationen von Kapitel 1 des Agrarberichts.Dieses gibt Auskunft über die Bedeutung und Lage der Landwirtschaft.

8 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1

Die Landwirtschaft ist auf eine ausreichende wirtschaftliche Basis angewiesen,damit sie die von ihr verlangten Leistungen erbringen kann.Die Darstellung der ökonomischen Auswirkungen der Agrarpolitik bilden deshalb einen wichtigen Bestandteil der Berichterstattung.Diese gibt unter anderem Auskunft über die wirtschaftlichen Ergebnisse der Landwirtschaftsbetriebe,über die Strukturentwicklungen,über die Verflechtungen zur übrigen Wirtschaft oder über die Verhältnisse auf den verschiedenen Märkten.

Im Folgenden werden die ökonomische Stellung der Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft dargestellt,Informationen über Produktion,Verbrauch,Aussenhandel, Produzenten- und Konsumentenpreise auf den einzelnen Märkten vermittelt,die wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors und der Einzelbetriebe aufgezeigt.

9 1.1 ÖKONOMIE ■■■■■■■■■■■■■■■■
1.1 Ökonomie
1

1.1.1

Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

Strukturentwicklungen

Bei der Analyse der Strukturen in der Landwirtschaft richtet sich das Augenmerk in diesem Jahr auf die Entwicklung der Zahl der Betriebe und Beschäftigten sowie der technischen Ausrüstung.Als Basis dienen dabei die Landwirtschaftlichen Betriebszählungen ab 1990 und die seit 1996 jährlich stattfindenden Betriebsstrukturerhebungen.

Seit mehreren Jahrzehnten nimmt die Zahl der Betriebe stetig ab.In den fünfziger und sechziger Jahren lag die durchschnittliche Abnahme pro Jahr bei rund 2%.Etwas schwächer war sie in den zwei darauffolgenden Jahrzehnten.Mit der Neuorientierung der Agrarpolitik in den neunziger Jahren setzte wieder ein höherer Strukturwandel ein. In den ersten drei Jahren des neuen Jahrtausends ist die jährliche Abnahmerate gegenüber den neunziger Jahren wieder leicht zurück gegangen.

Die zahlenmässige Abnahme der Betriebe im Zeitraum 1990–2000 betraf rund zur Hälfte Kleinstbetriebe mit einer Fläche bis 3 ha.Klar rückläufig waren auch die Betriebe der Grössenklassen bis 20 ha.Zunahmen wurden hingegen bei Betrieben der Grössenklassen über 20 ha festgestellt.

10 1.1 ÖKONOMIE 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Entwicklung der Anzahl Betriebe MerkmalAnzahl BetriebeVeränderungAnzahl BetriebeVeränderung /Jahr in %/Jahr in % 199020001990–2000200120032000–2003 Grössenklasse 0–3 ha19 8198 371–8,37 9977 118–5,3 3–10 ha27 09218 542–3,717 52516 220–4,4 10–20 ha31 63024 984–2,324 19923 077–2,6 20–25 ha6 6777 2440,87 3287 155–0,4 25–30 ha3 3644 4302,84 4474 6131,4 30–50 ha3 5495 7595,06 0126 2162,6 > 50 ha6841 2075,81 2761 4676,7 Region Talregion 41 59031 612–2,730 62129 102–2,7 Hügelregion24 54118 957–2,518 58417 972–1,8 Bergregion26 68419 968–2,919 57918 792–2,0 Total92 81570 537–2,768 78465 866–2,3 Quelle:BFS
Betriebe
Tabelle 1,Seite A2

In den ersten drei Jahren des neuen Jahrtausends schwächte sich die jährliche Abnahmerate bei den Kleinstbetrieben gegenüber 1990–2000 etwas ab.Höher war sie hingegen bei den Betrieben der Grössenklassen 3–10 ha und 10–20 ha.Die Wachstumsschwelle lag im Jahr 2003 bei 25 ha.Dies bedeutet,dass per Saldo die Anzahl Betriebe in den Grössenklassen bis 25 ha abgenommen und über diesem Wert zugenommen hat.

Im Jahrzehnt 1990–2000 nahm die Zahl der Betriebe in der Talregion um rund 10'000 ab,in der Hügel- und Bergregion wurden zirka 5'500 bzw.6'500 weniger Betriebe gezählt.Die jährliche Abnahmerate in dieser Zeit war in den drei Regionen vergleichbar.

Zwischen 2000 und 2003 wurden in der Talregion rund 2'500 weniger Betriebe gezählt,in der Hügelregion lag der Rückgang bei rund 1'000 Betrieben und in der Bergregion bei rund 1'200 Betrieben.Die jährliche Abnahmerate war in der Talregion gleich hoch wie in den zehn Jahren zuvor,in der Hügel- und Bergregion deutlich geringer.

Entwicklung der Anzahl Haupterwerbsbetriebe nach Region

Entwicklung der Anzahl Nebenerwerbsbetriebe nach Region

Talregion11 4518 076–3,47 5517 095–4,2

Hügelregion7 0895 164–3,14 8644 755–2,7

Bergregion10 0338 058–2,27 5526 890–5,1

Total28 57321 298–2,919 96718 740–4,2

Quelle:BFS

Bei der Entwicklung der Anzahl Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe sind deutliche Unterschiede festzustellen.So ist die Abnahmerate bei den Haupterwerbsbetrieben in den letzten Jahren gegenüber den neunziger Jahren zurückgegangen.In der Bergregion wurden 2003 praktisch gleich viele Haupterwerbsbetriebe gezählt wie im Jahr 2000.Auf der anderen Seite ist die Abnahmerate bei den Nebenerwerbsbetrieben angestiegen,insbesondere in der Bergregion.Insgesamt wurden zwischen 2000 und 2003 2’113 Haupterwerbsbetriebe und 2’558 Nebenerwerbsbetriebe aufgegeben.

RegionAnzahl BetriebeVeränderungAnzahl BetriebeVeränderung /Jahr in %/Jahr in % 199020001990–2000200120032000–2003 Talregion30 13923 536–2,423 07022 007–2,2 Hügelregion17 45213 793–2,313 72013 217–1,4 Bergregion16 65111 910–3,312 02711 9020,0 Total64 24249 239–2,648 81747 126–1,5 Quelle:BFS
RegionAnzahl BetriebeVeränderungAnzahl BetriebeVeränderung /Jahr in %/Jahr in % 199020001990–2000200120032000–2003
1.1 ÖKONOMIE 11 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT

■ Bodeneigentum und Pacht

Der Pachtlandanteil hat in der Zeit von 1990 bis 2003 in allen Regionen zugenommen. Am grössten war die Verschiebung im Berggebiet.Dort erhöhte sich der Anteil um 4 Prozentpunkte.In absoluten Zahlen nahm die Pachtfläche je Betrieb in dieser Region um 2,7 ha zu,die Fläche im Eigentum um 2,2 ha.In der Tal- und Hügelregion bestand der Flächenzuwachs je zur Hälfte aus Zupacht und Kauf.Die Ausdehnung des Pachtlandanteils war in diesen Regionen mit rund 3 Prozentpunkten etwas geringer als in der Bergregion.Interessant ist,dass die Verschiebung zugunsten des Pachtlandes zwischen 1990 und 1996 stattfand.Seit diesem Zeitpunk ging der Anteil in allen Regionen wieder leicht zurück.

Zwischen 1990 und 2003 wurden in allen Regionen Zunahmen der duchschnittlichen LN pro Betrieb festgestellt.In der Talregion stieg die bewirtschaftete Fläche um 4,9 ha auf 17,2 ha,in der Hügelregion um 4 ha auf 15,4 und in der Bergregion um 4,9 ha auf 15,1 ha.

12 1.1 ÖKONOMIE 1
in ha Anteil in % in Pacht (ha) in Eigentum (ha) in Pacht (%) in Eigentum (%) Quelle: BFS 1990: inkl. Kleinstbetriebe 1996: neue Erhebungsnorm 2003: hochgerechnete Stichprobenergebnisse 1990 0 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 1996 TalregionHügelregionBergregion 2003 1990 1996 2003 1990 1996 2003 4,9 5,8 4,3 40% 44% 7,4 9,8 57%43% 39% 44% 61% 56% 42% 58% 42% 58% 47% 53% 46% 54% 8,9 56% 60% 6,4 6,5 8,1 7,0 7,4 6,9 7,5 5,9 6,8 4,5 5,9 8,0
Entwicklung des Anteils der LN im Eigentum und in Pacht

■ Beschäftigte

Parallel zum Rückgang der Anzahl Betriebe nahmen auch die Beschäftigten in den letzten Jahren kontinuierlich ab.

Entwicklung der Anzahl Beschäftigte

Im Jahr 2000 wurden in der Landwirtschaft gesamthaft 49'768 Beschäftigte weniger gezählt als noch 1990.Abgenommen haben in diesem Zeitraum ausschliesslich die familieneigenen Arbeitskräfte.Die Zahl der familienfremden Arbeitskräfte erfuhr eine leichte Zunahme.

Zwischen 2000 und 2003 schwächte sich der Rückgang der Beschäftigten in ähnlichem Ausmass ab wie bei der Anzahl Betriebe.Sowohl die Zahl der Familieneigenen als auch die der Familienfremden nahm ab.Bei den familieneigenen Arbeitskräften fällt auf,dass die Zahl der Betriebsleiterinnen zugenommen hat.

13 1.1 ÖKONOMIE 1
VeränderungAnzahl Veränderung Beschäftigte/Jahr in %Beschäftigte/Jahr in % 199020001990–2000200120032000–2003 Familieneigene217 477165 977 –2,7163 094157 683 –1,7 davon: Betriebsleiter88 88974 724 –1,772 64269 481 –2,4 Betriebsleiterinnen3 9262 346 –5,02 2872 5172,4 Familienfremde36 08437 8160,536 58135 496 –2,1 Total253 561203 793 –2,2199 675193 179 –1,8 Quelle:BFS
KategorieAnzahl
Tabelle 2,Seite A2

■ Mechanisierung

Der Einsatz der Technik hat es der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten ermöglicht,die Arbeitsproduktivität stark zu erhöhen.Die technische Ausrüstung hat sich auch seit 1990 weiter entwickelt.

Entwicklung der technischen Ausrüstung in der Landwirtschaft

1990:inkl.Kleinstbetriebe

1996:neue Erhebungsnorm 2003:hochgerechnete Stichprobenergebnisse

In den letzten Jahren hat der Einsatz schlagkräftigerer Maschinen und Einrichtungen zugenommen.So stieg beispielsweise die Anzahl Traktoren mit über 75 PS Leistung und die Anzahl Sammelpressen für Grossballen stark.Mehr als verdreifacht hat sich ebenfalls die Anzahl drei- oder mehrschariger Anbaupflüge.Die Zahl der Mähdrescher zeigt wie schon in früheren Erhebungen eine sinkende Tendenz,dafür kommen aber grössere und leistungsfähigere Maschinen zum Einsatz.Bei den Einrichtungen ist eine rasche Entwicklung in Richtung arbeitssparender Anlagen beobachtbar.So verringerte sich im betrachteten Zeitraum die Zahl der Eimermelkanlagen zu Gunsten von Rohrmelkanlagen und Melkständen deutlich,und die Anzahl der eingesetzten Futtermischwagen hat sich seit 1996 mehr als verdoppelt.

14 1.1 ÖKONOMIE 1
Maschine,Einrichtung199019962003 Traktoren bis 49 PSAnzahl50 46839 80029 975 Traktoren 50 bis 74 PSAnzahl52 54456 73551 301 Traktoren 75 bis 99 PSAnzahl8 44013 03019 950 Traktoren 100+ PSAnzahl1 2862 4436 601 Anbaupflüge,drei- oder mehrscharigAnzahl5 2178 13316 579 Kreisel-/Scheibenmäher,ohne AufbereitungAnzahl26 32420 74921 987 Kreisel-/Scheibenmäher,mit AufbereitungAnzahl11 01616 18615 499 Sammelpressen (Kleinballen)Anzahl10 53011 0147 942 Sammelpressen (Grossballen)Anzahl75418502 885 SiloballenwicklerAnzahl 3 391 Mähdrescher,selbstfahrendeAnzahl4 0033 8803 538 EimermelkanlageAnzahl53 79043 74127 780 RohrmelkanlageAnzahl5 79410 12312 769 MelkstandAnzahl1 1572 4345 710 FuttermischwagenAnzahl4201 1352 769
Quelle:BFS

■ Stallsysteme

Zwischen 1996 und 2003 gab es in der Rindviehhaltung eine weitere markante Verlagerung der Anzahl Stallplätze vom Anbinde- zum Laufstall.Rund 45% der Plätze befanden sich 2003 in Laufställen.1996 lag der Anteil bei 32%.Diese Entwicklung in Richtung vermehrter Laufstallhaltung wurde u.a.durch die Ausrichtung von Beiträgen für die besonders tierfreundliche Stallhaltung (ab 1996) und zusätzlich seit 1999 durch erhöhte Investitionshilfen beim Bau dieser Ställe beeinflusst.

Wirtschaftliche Kennziffern

Die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) wird vom BFS in Zusammenarbeit mit dem SBV nach dem europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen berechnet.2003 wurde die LGR einer umfassenden Weiterentwicklung unterzogen. Mit der Revision sind die Ergebnisse direkt mit jenen der EU vergleichbar.

Bruttowertschöpfung 1 der Landwirtschaft und ihrer vor- und nachgelagerten Branchen

15 1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1
Bereich19971998199920002001 2 In Mio.Fr. Landwirtschaft gemäss LGR5 1945 2614 6454 9874 424 Vorgelagerte Branchen6 5826 7416 8647 2917 397 Nachgelagerte Branchen18 84318 85119 27919 69520 444 Total Wertschöpfung Nahrungsmittelsektor30 61930 85330 78831 97332 264 1 zu laufenden Preisen 2 provisorisch Quelle:BFS
Entwicklung
19962003 Anbindeställe Rindvieh 19962003 Laufställe Rindvieh Anzahl Pl ä tze Kälbermast Aufzucht Quelle: BFS Grossviehmast Kühe 0 1 400 000 1 200 000 1 000 000 800 000 600 000 400 000 200 000 1996: neue Erhebungsnorm 2003: hochgerechnete Stichprobenergebnisse
der Anzahl Plätze in Anbinde- und Laufställen
Bruttowertschöpfung
3,Seite A3
Tabelle

■ Aussenhandel mit Landwirtschaftsprodukten

Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung in der Zeitspanne 1997–2001 zeigt für die Landwirtschaft einen anderen Verlauf als für die vor- und nachgelagerten Branchen. Während in den vor- und nachgelagerten Branchen die Bruttowertschöpfung um 815 Mio.Fr.oder 12,4% bzw.1,6 Mrd.Fr.oder 8,5% zunahm,ging der Wert der Landwirtschaft um fast 800 Mio.Fr.oder rund 15% zurück.Gesamthaft erhöhte sich in diesen Jahren die Wertschöpfung des Nahrungsmittelsektors um 1,6 Mrd.Fr.oder 5,4%. Anteilsmässig trugen 2001 die nachgelagerten Branchen mit 63% am meisten zur Wertschöpfung bei.Der Anteil der vorgelagerten Branchen lag bei rund 23%,derjenige der Landwirtschaft bei 14%.

Im Berichtsjahr haben die gesamten Einfuhren gegenüber dem Vorjahr um 0,3% abgenommen,die gesamten Ausfuhren um 0,8%.Die Importe sanken von total 130,2 auf 129,7 Mrd.Fr.,die Exporte von 136,5 auf 135,4 Mrd.Fr.Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen hingegen zog in dieser Zeitspanne wieder leicht an.Die Importe stiegen von 8,5 auf 8,9 Mrd.Fr.,die Exporte von 3,5 auf 3,6 Mrd.Fr.

Im Berichtsjahr stammten 75,2% der Landwirtschaftsimporte (6,7 Mrd.Fr.) aus der EU.

67,6% der Exporte (2,5 Mrd.Fr.) wurden in den EU-Raum getätigt.Gegenüber dem Vorjahr haben die Einfuhren von der EU um gut 330 Mio.Fr.und die Ausfuhren in die EU um rund 120 Mio.Fr.zugenommen.

Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Produkten und Verarbeitungserzeugnissen nach Produktekategorie 2003

Tabak und Diverses (13, 14, 24)

Milchprodukte (4)

Nahrungsmittel (20, 21)

Genussmittel (9, 17, 18)

Tierfutter, Abfälle (23)

Getreide und Zubereitungen (10, 11, 19)

Ölsaaten, Fette und Öle (12, 15)

Lebende Pflanzen, Blumen (6)

Gemüse (7)

Früchte (8)

Tierische Produkte, Fische (1, 2, 3, 5, 16)

Getränke (22)

Einfuhren Import- bzw. Exportüberschuss Ausfuhren

Quelle: OZD

16 1.1 ÖKONOMIE 1
603 342 551 429 928 917 658 799 166 336 457 697 34 394 3 573 4 588 6 900 61 1314 168 1567 2000150010005000 in Mio. Fr. 5001000 ( ): Zolltarif-Nr.

Die Schweiz ist bezüglich Nahrungsmittel ein stark importorientiertes Land.Im Berichtsjahrwurden vor allem Getränke,tierische Produkte (inkl.Fische) sowie Nahrungsmittelzubereitungen und Früchte eingeführt.Die Getränkeeinfuhren setzen sich zusammen aus rund 67% Wein und je rund 10% Spirituosen und Mineralwasser.Von den Gesamteinfuhren unter dem Titel «tierische Produkte» sind rund 40% dem Sektor Fleisch,30% dem Sektor Fisch und der Rest dem Sektor zubereitetes Fleisch und Fleischkonserven zuzuordnen.

Bei den Ausfuhren lagen Nahrungsmittel und Genussmittel an der Spitze.Hauptanteile bei den Nahrungsmittelausfuhren bilden die Lebensmittelzubereitungen,KaffeeExtrakte,Suppen und Saucen.Unter dem Titel «Genussmittel» wurden vorwiegend Röstkaffee,Zuckerwaren sowie Schokolade ausgeführt.Bei Früchten,Gemüse und tierischen Produkten blieben die Exporte bescheiden.

Exportüberschüsse wurden bei Tabak und Diverses (+261 Mio.Fr.) sowie Milchprodukten (+122 Mio.Fr.) erzielt.Gegenüber dem Vorjahr ging der Exportüberschuss bei Milchprodukten um 34 Mio.Fr.zurück,bei Tabak und Diverses blieb er praktisch stabil (2002:+259 Mio.Fr.).

Die schweizerische Landwirtschaft hat den Verfassungsauftrag,mit ihrer Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu leisten.Der Anteil der Inlandproduktion am inländischen Gesamtverbrauch wird allgemein als Selbstversorgungsgrad definiert.

Von Jahr zu Jahr sind Schwankungen festzustellen.Dies trifft vor allem auf die stark witterungsabhängigen Erträge im Pflanzenbau zu.Besonders ab der zweiten Hälfte der neunziger Jahre wurden grössere Ausschläge registriert.

2002 lag der Selbstversorgungsgrad bei 61% und war damit 2 Prozentpunkte höher als 2001.Im Pflanzenbau stieg der Wert von 40 im Jahr 2001 auf 45 Prozentpunkte. Bei tierischen Produkten lag der Inlandanteil gleich hoch wie 2001 (94%).

1.1 ÖKONOMIE 17 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1
des Selbstversorgungsgrades 19921993199419951996199719981999200020012002 kalorienm ä ssiger Anteil in % Tierische Nahrungsmittel Nahrungsmittel Total Pflanzliche Nahrungsmittel Quelle: SBV 0 100 80 60 40 20
■ Selbstversorgungsgrad Entwicklung
Tabelle 14,Seite A13

■ Entwicklung von Preisindices

Der Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist in den neunziger Jahren und in den ersten beiden Jahren des neuen Jahrtausends mit Ausnahme des Jahres 2000 kontinuierlich gesunken.Im Berichtsjahr stieg der Index um 1,1 auf 75,6 an.Der Anstieg ist einerseits auf hohe Produktepreise vor allem bei Gemüse infolge extremer Trockenheit und guten Preisen beim Fleisch zurückzuführen.Aber auch die biologische Produktion (Gemüse,Obst,Milch) und die Labelproduktion (Natura Beef), welche neu seit der Revision des Indexes im Mai 2003 berücksichtigt werden,dürften zum Anstieg beigetragen haben.

Im Vergleich zum Produzentenpreisindex verlief in dieser Zeitspanne die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise in die entgegengesetzte Richtung.Vor allem ab 1999 ist eine starke Zunahme feststellbar.Mit einem Wert von 110,6 Prozentpunkten im Berichtsjahr legte der Index gegenüber 2002 um weitere 1,3 Prozentpunkte zu.

Entwicklung des Produzenten-, Konsumenten- und Importpreisindexes für Nahrungsmittel sowie des Indexes der Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel

Produzentenpreisindex

Index (1990/92 = 100)

Landwirtschaft

Landesindex der Konsumentenpreise, Untergruppe Nahrungsmittel und Getränke

Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel

Importpreisindex

1 Basis Mai 2003 = 100. Ältere Zeitreihen sind für diesen Index nicht vorhanden. Bis April 2003 enthielt der Importpreisindex für die Gruppe «Nahrungsmittel» lediglich die Untergruppen «Fleisch», «Andere Nahrungsmittel» und «Getränke». Mit der Revision von Mai 2003 wurden zusätzliche Untergruppen aufgenommen. So deckt der Index nun einen weit grösseren Bereich der Nahrungsmittelimporte ab.

für Nahrungsmittel 1 Quellen: BFS, SBV

Der Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel ist im Berichtsjahr gegenüber 2002 um 0,1 Prozentpunkte auf 99,7 Prozentpunkten leicht angestiegen. Der Index ist seit 2001 praktisch konstant.Eine nähere Betrachtung zeigt jedoch,dass sich in diesem Index sowohl Produktionsmittel aus hauptsächlich landwirtschaftlicher Herkunft (Saatgut,Futtermittel) und solche aus der übrigen Wirtschaft ausdrücken.Der erste Teilindex ist zwar über die beobachtete Periode gesunken,der letztere jedoch in derselben Periode angestiegen.

Im Mai 2003 wurde der Importpreisindex für Nahrungsmittel revidiert und auf eine neue Basis gestellt (Mai 2003 = 100).Zusätzliche Untergruppen wurden in den Warenkorb aufgenommen.Durch die Basisanpassung hat sich das Niveau der ganzen Kurve nach unten verschoben (vgl.Agrarbericht 2003).Im Berichtsjahr lag der Index bei 100,4 Prozentpunkten und somit 0,2 Prozentpunkten tiefer als 2002.

18 1.1 ÖKONOMIE 1
70 75 80 85 90 95 100 105 110 115 1990–921993199419951996199719981999200020012003 2002

Ausgaben

Die Gesamtausgaben des Bundes beliefen sich im Berichtsjahr auf 49'962 Mio.Fr. Dies entspricht einer Reduktion von 1,5% gegenüber 2002.Für Landwirtschaft und Ernährung wurden 3'907 Mio.Fr.oder 3,9% weniger als im Vorjahr aufgewendet.Nach sozialer Wohlfahrt (13'388 Mio.Fr.),Finanzen und Steuern (9'622 Mio.Fr.),Verkehr (7'338 Mio.Fr.) und Landesverteidigung (4'700 Mio.Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung nach wie vor an fünfter Stelle.

Der Anteil von Landwirtschaft und Ernährung an den Gesamtausgaben des Bundes lag im Berichtsjahr bei 7,8%.Der Wert ist tiefer als 2002 (8%) sowie 2001 und 2000 (7,9%).

Die Entwicklung der Ausgaben für Produktion und Absatz ist auf die Erfüllung der in Artikel 187,Absatz 12 der Übergangsbestimmungen zum neuen LwG festgehaltenen Verpflichtung ausgerichtet,wonach in den fünf Jahren nach In-Kraft-Treten des Gesetzes die Mittel im Bereich der Marktstützung um einen Drittel gegenüber den Ausgaben im Jahr 1998 abzubauen sind.Diese Verpflichtung entspricht in diesem Zeitraum einem Abbau von rund 400 Mio.Fr.1998 betrugen die Ausgaben für Produktion und Absatz 1‘203 Mio.Fr.2003 waren es noch 798 Mio.Fr.Mit einem Abbau von 405 Mio.Fr.zwischen 1998 und 2003 wurden somit die Verpflichtungen erfüllt.

19 1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1
■ Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung Tabelle 51,Seite A58
19931994199519961997199819992000200120022003 Mio. Fr. in % absolut (Mio. Fr.) in % der Gesamtausgaben Quelle: Staatsrechnung 0 4 500 4 000 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 7,0 9,5 9,0 8,5 8,0 7,5 3 416 3 496 3 547 3 953 3 908 3 926 4 197 3 727 3 962 4 067 3 907
Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung

Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung

Anmerkung:Die Staatsrechnung 1999 bildet die Basis für die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete.So wurden z.B.die Aufwendungen für die Kartoffel- und Obstverwertung oder die Ausgaben für die Getreideverwaltung 1990/92 als Ausgaben des BLW einbezogen.Zu diesem Zeitpunkt gab es dafür noch separate Rechnungen.Die Zahlen für 1990/92 sind deshalb nicht identisch mit den Angaben in der Staatsrechnung.

1Die ausserordentlichen Ausgaben im Milchsektor sind in diesem Betrag eingerechnet.Dies ging zulasten von anderen Bereichen wie z.B.Strukturverbesserungen und Viehwirtschaft.

Quellen:Staatsrechnung,BLW

Die leichte Ausgabenerhöhung bei den Direktzahlungen im Berichtsjahr ist auf Mehrbeteiligungen an Ökoprogrammen wie Bio,BTS und RAUS zurückzuführen.

Der Ausgabenzuwachs von rund 20 Mio.Fr.bei den Grundlagenverbesserungen im Berichtsjahr ist u.a.mit dem Nachtragskredit für die Behebung der Unwetterschäden

2002 in Verbindung zu setzen.

1.1 ÖKONOMIE 1 20
Ausgabenbereich1990/92200120022003 in Mio.Fr. Produktion und Absatz1 685902979 1 798 Direktzahlungen7722 3342 4292 435 Grundlagenverbesserung209277223242 Weitere Ausgaben382449436432 Total Landwirtschaft und Ernährung3 0483 9624 0673 907

Märkte

Der heisse Sommer 2003 hat die Produktion verschiedener landwirtschaftlicher Erzeugnisse beeinflusst.Die Milchproduktion ging gegenüber dem Vorjahr leicht zurück, ebenso der Absatz von Käse auf den Exportmärkten.Dafür konnte der Rind- und Schweinefleischmarkt von einem guten Jahr profitieren.Auch der Geflügelfleischkonsum stieg weiter an.Die Trockenheit führte bei den Ackerkulturen zu Ertragseinbussen. Wegen Futtermangel wurde Körnermais vorzeitig siliert.Im Vergleich zu den vier Vorjahren stiegen die Erntemengen von Gemüse leicht an,die Obstmengen verzeichneten einen leichten Rückgang.

Zusammensetzung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches 2003

Nichtlandw. Nebentätigkeiten 3%

Landw. Dienstleistungen 6%

Sonstige pflanzliche Erzeugnisse 2%

Wein 4%

Obst 5%

Gemüse- und Gartenbau 14%

Futterpflanzen 10%

Kartoffeln, Zuckerrüben 3% Getreide 4%

Milch 23%

Rindvieh 10%

Schweine 11%

Geflügel, Eier 4% Sonstige tierische Erzeugnisse 1%

Quelle: BFS

Die Erzeugung landwirtschaftlicher Güter (Tierische und pflanzliche Erzeugnisse) hat gegenüber dem Vorjahr um 4,0% abgenommen:Pflanzliche Erzeugung minus 7,8% (–357 Mio.Fr.);tierische Erzeugung minus 0,4% (–22 Mio.Fr.).In der pflanzlichen Erzeugung sind neu auch die Futterpflanzen,die Erzeugnisse des Gartenbaus,die landwirtschaftlichen Dienstleistungen sowie die nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (z.B.Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Betrieb) enthalten.

1.1 ÖKONOMIE 21 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■ 1.1.2
1 Schätzung, Stand September 2004
Total 10 052 Mio. Fr.1

■ Produktion:leichter Rückgang der Milcheinlieferungen

Milch und Milchprodukte

Das Berichtsjahr 2003 war wiederum ein schwieriges Milchjahr für Produzenten, Verarbeiter und Handel.Obwohl weniger Milch eingeliefert wurde,erholten sich die Produktemärkte nicht.Speziell der Käseexport stagnierte weiter.Dagegen stieg der Import von Käse.Diese Marktsituation führte im Ergebnis auch zu tendenziell tieferen Erlösen der Milchproduzenten.

Die gesamte Milchproduktion betrug im Jahr 2003 3,91 Mio.t (–20’000 t gegenüber 2002).Rund 19% dieser Menge diente der Selbstversorgung oder wurde auf dem Hof verfüttert.Die Milchleistung pro Kuh nahm im Berichtsjahr weiter auf 5'590 kg (+40 kg) zu.

Im Berichtsjahr verkauften die Produzenten 3,17 Mio.t Milch oder 1,2% weniger als 2002.Diese Milch stammte von gut 600’000 Kühen.

nach Monaten 2002 und 2003

In den ersten acht Monaten des Berichtsjahres waren die monatlichen Milcheinlieferungen tiefer als im Vorjahr.In den Monaten September bis Dezember wurde mehr Milch als im Jahr 2002 eingeliefert.Der leichte Rückgang der Produktion (–37’817 t oder –1,2%) ist auf folgende Gründe zurückzuführen:

die Milchkontingentsmenge wurde von 102,5% auf 100% des Grundkontingents gekürzt; – der Sommer 2003 war heiss und trocken;

der Käseabsatz auf den Exportmärkten war schlecht.

22 1.1 ÖKONOMIE 1
Milcheinlieferungen
Januar Februar M ä rz April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember in 1 000 t Milcheinlieferungen 2003 Milcheinlieferungen 2002 Quelle: TSM 220 230 250 240 270 260 280 290 300 310 320

Verwertung:weniger Butter und Rahm

Im Berichtsjahr wurde die insgesamt vermarktete Milch (3,17 Mio.t) wie folgt verwertet (in t Milch):

Zu Käse:1 295 000 t (–0,2%)

Zu Konsummilch und anderen Milchprodukten:1 115 000 t (–0,7%)

Zu Rahm/Butter:743 000 t (–3,4%)

Im Jahr 2003 veränderte sich die Käseproduktion gegenüber dem Vorjahr kaum (Rückgang von 160'403 t auf 160'165 t oder –0,15%).Die Produktion von Hartkäse nahm um 46 t auf 68'927 t zu,hingegen sank diejenige von Halbhartkäse um 785 t und erreichte 46'650 t.Die in den letzten Jahren kontinuierlich steigende Produktion von Frischkäse konnte auch im Berichtsjahr,in etwas kleinerem Umfang,beobachtet werden:+1,7% (auf 37'101 t).Ebenfalls eine leicht positive Entwicklung wies das Produktionsvolumen von Schaf- und Ziegenkäse auf (von 652 auf 708 t oder +8,6%).

Nachdem letztes Jahr ein Rückgang im Bereich der Frischmilchprodukte festgestellt wurde,konnte im Jahr 2003 eine Produktionszunahme (ausser bei Konsummilch) um 7,9% auf 218’199 t verzeichnet werden.Bei der Konsummilch änderte der seit einigen Jahre sinkende Trend auch im Berichtsjahr nicht (von 503'325 t auf 494'635 t).

Rückläufig waren die Rahm- und die Butterproduktion.Gegenüber dem Vorjahr nahm die Produktion bei Rahm um 7,1% (von 68'873 t auf 63'997 t) und bei Butter um 3,2% (von 42’226 t auf 40'857 t) ab.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.1 ÖKONOMIE 23 1
1990/92200120022003 in 1 000 t Milch andere Milchprodukte Rahm Butter Quellen: TSM, SBV Käse Konsummilch 0 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500
Entwicklung der Verwertung der vermarkteten Milch

■ Aussenhandel:Deutlich mehr Joghurt-Exporte

Die Aussenhandelsbilanz hat sich auch im Berichtsjahr kaum verändert:sie ist nach wie vor positiv.Die Schweiz exportiert mengenmässig mehr Käse,Joghurt,Milchpulver und Rahm als sie importiert.Folgende Entwicklungen fallen auf:die grosse Zunahme des Joghurt- und Rahmexportes und der Wegfall des Butterexportes.

Im Berichtsjahr wurden 10'642 t Joghurt exportiert.Im Vergleich zum Jahr 2002 entspricht dies einer Zunahme von 6'834 t oder 179%.Auch die Ausfuhr von Milchmischgetränken konnte gesteigert werden.Auf der anderen Seite nahmen die Einfuhren von 192 t auf 718 t (+274%) zu.Der Rahmexport wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 493 t oder 87% auf 1'062 t.

Der Käseimport aus der EU ist im Zeitraum Juni 2003 bis März 2004 gegenüber derselben Vorjahresperiode um 2,6% gestiegen.

Im zweiten Jahr nach In-Kraft-Treten des Käseabkommens wurden nicht bei allen Nullzollkontingenten die zur Verfügung stehende Menge zugeteilt.Von den verfügbaren 14'500 t im zweiten Jahr wurden insgesamt 12'706 t versteigert.Wie schon im ersten Jahr überschritt die Gebotsmenge die Kontingentsmenge der beiden Kontingente 119 (Mozzarella) und 120 (Frisch- und Weichkäse).Im zweiten Jahr war auch erstmals ein grösseres Interesse am Kontingent 123 (Hart- und Halbhartkäse) zu beobachten.Die Mengen dieser drei Kontingente konnten vollumfänglich zugeteilt werden.

Gemäss Abkommen standen im 2.Jahr 4'250 t für einen zusätzlichen zollfreien Käseexport in die EU zur Verfügung (Erhöhung des Nullzollkontingentes um 1'250 t gegenüber dem 1.Jahr).Im Gegensatz zum 1.Jahr wurde die Marktzutrittsmöglichkeit etwas besser genutzt.Im Juli 2003 vergab die EU für den Zeitraum Juli 2003 bis Dezember 2003 Einfuhrlizenzen in der Höhe von 963 t.Verfügbar wären für diesen ersten Halbjahreszeitraum 2'125 t.Für die zweite Jahreshälfte 2003/04 standen demnach, einschliesslich der im ersten Halbjahr nicht ausgenützten Kontingente,3'287 t zur Verfügung.

1.1 ÖKONOMIE 1 24
Schweiz Kontingents-Produkt1.Jahr2.Jahr Nr.(Juni 02 – Mai 03)(Juni 03 – Mai 04) KontingentZugeteilteKontingentZugeteilte MengeMenge in tin tin tin t 119Mozzarella500500700700 120Frisch- und Weichkäse1 0001 0003 3003 300 121Asiago,Bitto,Brà, Fontal,Montasio 5 0002 7195 0003 413 122Provolone500211500293 123Hart- und Halbhartkäse5 0004 5695 0005 000 Quelle:BLW
Käse-Importkontingente der

■ Verbrauch:stabiler Käsekonsum

Die Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums von Milch und Milchprodukten zeigt eine schwach steigende Tendenz.Der Käse- und Quarkkonsum ist 2003 im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert geblieben.

Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums

1990/92200120022003

Der Konsum von Milchgetränken nahm im Vergleich zum Vorjahr von 3,7 kg auf 4,6 kg (+24,3%) zu.Ein leichter Anstieg konnte ebenfalls im Frisch- (+0,2 kg auf 4,8 kg) und Hartkäsekonsum (+0,2 kg auf 6,2 kg) verzeichnet werden.

1.1 ÖKONOMIE 25 1
kg pro Kopf Käse (ohne Quark) Joghurt Quelle: SBV Butter Quark 0,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 14,0 16,0 18,0 20,0

■ Produzentenpreise: Tendenz weiter sinkend

Im Jahr 2003 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein weiterer Rückgang der Produzentenpreise festgestellt.Der Zielpreis (per 1.Januar 2004 aufgehoben) von 73 Rp.wurde im Berichtsjahr aber dennoch übertroffen.Der Durchschnittspreis lag 2003 gegenüber dem Vorjahr 2.85 Rp.pro kg Milch tiefer bei 75.54 Rp.

Milchpreise 2003 gesamtschweizerisch und nach Regionen

Die regionalen Differenzen bei der Industriemilch und der Biomilch sind 2003 im Vergleich zum Vorjahr kleiner geworden.Im Berichtsjahr betrugen sie bei der Industriemilch bis zu 1.16 Rp.und bei der Biomilch bis zu 0.52 Rp.Die Preisdifferenzen zwischen den Regionen bei der verkästen Milch hingegen sind wie schon im Vorjahr wiederum angestiegen:sie betrugen bis zu 7.77 Rp.Der Preis für Biomilch nahm um 4,3% ab und erreichte durchschnittlich 89.21 Rp.pro kg Milch.Für Biomilch wird zwischen 7.44 Rp.und 15.21 Rp.pro kg Milch mehr als für die übrige Milch bezahlt.

■ Konsumentenpreise: für Käse steigend trotz sinkenden Produzentenpreisen

Mit Ausnahme des Mozzarella bezahlte der Konsument für den Käse einen etwas höheren Preis als im Vorjahr.Der Preis für 1 kg Emmentaler betrug durchschnittlich 20.89 Fr.(+2,8% oder +56 Rp.) und für 1 kg Greyerzer 21.02 Fr.Für einen halben Liter Vollrahm wurde im Vergleich zum Vorjahr 12 Rp.weniger (4.80 Fr.) verlangt.

Entwicklung der Konsumentenpreisindices für Milch und Milchprodukte

Die Konsumentenpreisindices für Rahm und Milch wiesen im Jahr 2003 sinkende Tendenzen auf.Der Index für Rahm sank um 2,5 Punkte oder 3,2%.Dagegen blieben diejenigen für Käse,andere Milchprodukte und Butter praktisch unverändert.

1.1 ÖKONOMIE 1 26
Rp./kgCHRegion IRegion IIRegion IIIRegion IVRegion V Gesamt75.5475.2175.6475.5075.9476.32 Industriemilch74.4174.3974.3974.5273.5774.73 verkäste Milch75.1676.9274.4475.0174.3482.11 Biomilch89.2189.2689.0389.5589.47 nicht erhoben Quelle:BLW
Index (Mai 1993 = 100) Milch Käse Butter Quelle:
Rahm Andere Milchprodukte 75 85 80 90 95 100 105
1990/92200120022003
BFS

■ Bruttomarge:Milch und Milchprodukte

Von Juni bis Dezember 2003 wurde bei der Gesamtbruttomarge auf Milch und Milchprodukten eine sinkende Tendenz beobachtet.Im Dezember hingegen verzeichnete sie eine Zunahme,die hauptsächlich auf den gesunkenen Produzentenpreis für Milch zurückzuführen ist.Nachdem die Bruttomarge für Butter im Mai den höchsten Wert des Berichtsjahres erreicht hatte,notierte sie im November 2003 ihren Tiefststand.Infolge von Verkaufsaktionen eines Grossverteilers sind sowohl die Verkaufspreise als auch die Bruttomarge auf dem Produkt «Die Butter» gesunken.Bei der Bruttomarge Joghurt war der Tiefststand im November,auch dies lässt sich in erster Linie durch die Aktionsangebote eines Grossverteilers erklären.Im März und April erhöhte sich die Bruttomarge Verarbeitung – Verteilung auf der Produktegruppe «Käse».Ursache dafür sind hauptsächlich der Abschluss der Aktionsverkäufe auf Hart- und Halbhartkäsen und der in den vergangenen Monaten gesunkene Milchpreis.

1.1 ÖKONOMIE 27 1
Entwicklung der
Index (Januar 1997 = 100) Käse Milch-und Milchprodukte Joghurt Butter Quelle: BLW 40 50 60 70 80 100 90 110 120 130 Januar Februar M ä rz April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Bruttomarge 2003

■ Produktion:Steigender Schaf-,Ziegen- und Mastgeflügelbestand

Tiere und tierische Erzeugnisse

Die Rind- und Schweinefleischproduzenten profitierten von einem guten Jahr.Sie lösten 5 bis 40% höhere Preise als im Vorjahr.Hingegen erlitten die Lammfleischproduzenten infolge des grösseren Inlandangebotes eine Preiseinbusse von 9%.Der Fleisch- und Fischkonsum lag im Berichtsjahr bei 59,86 kg pro Kopf.Ungebrochen ist dabei der Trend des steigenden Geflügelfleischkonsums.Er ist mit rund 10 kg pro Kopf nun beinahe so hoch wie der Rindfleischkonsum.Erneut ist der Bestand an Verkehrsmilchkühen gesunken,und zwar erstmals auf unter 600'000 St.

Durch einen Entscheid des EU-Agrarrats vom 17.November 2003 anerkennt die EU die Schweizer Vorschriften zur Rinderkrankheit BSE als gleichwertig an.Handelsschranken einzelner EU-Mitgliedsländer gegen Schweizer Rinder sind damit unzulässig.Seit 2002 haben Deutschland,Frankreich und Spanien die Grenzen schrittweise geöffnet.Nach dem Agrarrats-Entscheid mussten auch Italien,der vor 1996 grösste Abnehmer,und Österreich ihre Grenzen für Schweizer Rinder öffnen.Im Berichtsjahr traten 21 BSEFälle auf.Damit hat sich der Rückgang der letzten Jahre in abgeschwächter Form fortgesetzt:2002 waren es 24 BSE-Fälle,2001 gar 42.Untersucht wurden im Rahmen des behördlichen Untersuchungsprogramms rund 26'000 Tiere und auf freiwilliger Basis über 150'000 Tiere.

Der Rindviehbestand nahm wiederum um 1,5% ab.Vor allem die Verkehrsmilchkühe wurden deutlich reduziert (–18'000 St.).Zugenommen hat hingegen der Mutter- und Ammenkuhbestand (7'000 St.).Bereits jede zehnte Kuh ist eine Mutter- oder Ammenkuh.Die Bedeutung der Kuhhaltung wird unterstrichen durch die Tatsache,dass 94% der Rindvieh haltenden Betriebe Kühe besitzen.

1.1 ÖKONOMIE 1 28
Entwicklung der Tierbestände Tierart19902001200220031990–2001/03 in 1 000in 1 000in 1 000in 1 000% Rindvieh 1 8581 6111 5941 570 –14,33 – Kühe für die Verkehrsmilchproduktion726615605587 –17,03 – Kühe ohne Verkehrsmilchproduktion, gemolken515553513,92 – Mutter- und Ammenkühe14515865314,28 Schweine 1 7761 5481 5611 529 –12,95 Schafe 35542043044521,60 Ziegen 616366677,10 Pferde 3850515335,09 Mastgeflügel 2 8783 9934 2984 51848,36 Lege- und Zuchthennen 2 7952 0692 0121 985 –27,66 Quelle:BFS

Ziegen und Schafe sind geeignete Tiere für die Beweidung von steilen Flächen und zur sinnvollen Nutzung von kleineren Parzellen in Siedlungsgebieten.Gegenüber 1990 werden 25% mehr Schafe und 10% mehr Ziegen gehalten.Stark zugenommen haben dürfte der Bestand bei Hobbyhaltern und Nebenerwerbsbetrieben.Wie in den vergangenen Jahren beträgt der Zuwachs des Mastgeflügelbestandes 5%.Im Vergleich zu 1990 stehen 57% mehr Mastgeflügel in Schweizer Ställen.Seit 1990 (38'000 Tiere) vergrösserte sich der Pferdebestand stetig und erreichte im Berichtsjahr 53'000 Tiere. Pferde werden zwar für landwirtschaftliche Arbeiten wesentlich weniger als früher gebraucht,sie sind aber ein überaus beliebtes Freizeittier.Als Folge der stetig verbesserten Legeleistung liegt der Lege- und Zuchthennenbestand erstmals unter 2 Mio. Tieren.Im Vergleich zu 1990 sank der Bestand sogar um 29%.

Im Jahr 2003 produzierte die Schweizer Landwirtschaft 4,2% mehr Schaffleisch und 3,7% mehr Geflügelfleisch als im Vorjahr.Das Mehrangebot an Schaffleisch führte zu einem Preisdruck auf dem Inlandmarkt.Lediglich Fr.10.– je kg SG bezahlten die Abnehmer für Lämmer mittlerer Qualität (Handelsklasse T3) gegen Ende des Berichtsjahres.Der steigende Konsum von Geflügelfleisch absorbierte demgegenüber die Mehrmengen problemlos.Die Produktion von Schweine- und Rindfleisch sank infolge des sinkenden Tierbestandes um 2,5 bzw.1,9%.

Lediglich jedes achte Kilogramm Pferdefleisch,jedes fünfte Kilogramm Kaninchenfleisch sowie etwa jedes zweite Kilogramm Geflügel-,Ziegen- und Schaffleisch stammt aus einheimischer Produktion.Vom konsumierten Rind- und Schweinefleisch wird demgegenüber 91% bzw.93% in der Schweiz produziert.

Die Eierproduktion sank gegenüber dem Vorjahr um 3% und belief sich auf 680 Mio.St. 96% der inländischen Eier werden im Detailhandel und in der Gastronomie verkauft. Lediglich 4% werden aufgeschlagen und als Eiprodukte in der Lebensmittelindustrie verwendet.

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 29 1
1990/92200120022003 Index (1990/92 = 100) Rindfleisch Schaffleisch Geflügelfleisch Quellen: Proviande und SBV Kalbfleisch Ziegenfleisch Schaleneier 70 160 150 140 130 120 110 100 90 80 Schweinefleisch Pferdefleisch
Entwicklung der tierischen Produktion

■ Aussenhandel: Geflügelfleisch stammt grösstenteils aus Europa

1'800 t Schweizer Fleisch und Fleischerzeugnisse wurden ausgeführt,was 300 t mehr ist als im Vorjahr.Das bekannte Trockenfleisch nimmt mit 1'042 t den Hauptanteil ein. Es wird zu über 99% in Frankreich und Deutschland konsumiert.

Schweizer Firmen führten über 86'000 t Fleisch und Fleischerzeugnisse ein.Diese Waren wiesen an der Grenze einen Wert von rund 650 Mio.Fr.auf.Am bedeutendsten sind das Geflügel- und Schweinefleisch,wovon gegen 46'000 t bzw.12'000 t importiert wurden.Wegen des geringeren Inlandangebots stiegen die Einfuhren von Schweinefleisch um 34%.Um 5% zugenommen hat auch die Einfuhr des in der Gunst der Konsumentinnen und Konsumenten liegenden Geflügelfleisches.

Hauptlieferländer von Rind- und Kalbfleisch sind Brasilien (74%),Südafrika (7%),die USA (5%) und Frankreich (4%).Aus Brasilien stammen vor allem die zugeschnittenen Rindsbinden für die Trockenfleischherstellung,aus den USA das so genannte US-Beef. Schweizerinnen und Schweizer bevorzugen australisches und neuseeländisches Schafund Lammfleisch,das einen Importanteil von 82% aufweist.Frankreich,Deutschland und das Vereinigte Königreich teilen sich die restlichen 18%.Kanada (38%),die USA (32%),Argentinien (13%) und Australien (12%) sind die beliebtesten Pferdefleischlieferanten.Vier Fünftel des eingeführten Geflügelfleisches stammen aus Europa.An erster Stelle stehen Frankreich (25%) und Ungarn (20%).China als Hauptlieferant des Jahres 2000 ist als Importeur fast bedeutungslos geworden.Sein Importanteil brach infolge der Rückstandsproblematik von Antibiotika von 35 auf 1% ein.Profitiert von diesem Einbruch haben vorab Brasilien und Deutschland,die ihre Importanteile signifikant vergrösserten.Traditionell sind italienische Wurstwaren in der Schweiz äusserst beliebt.Etwa 2'500 t kauft der Schweizer Handel im südlichen Nachbarland ein. Fleischzubereitungen und Konserven stammen dagegen grösstenteils aus Deutschland und Frankreich.

3'201 Tiere der Pferdegattung und Esel führten die Schweizerinnen und Schweizer ein. So viele Tiere wurden seit zehn Jahren nicht mehr importiert.Jedes dritte Pferd ist aus deutscher,jedes vierte aus französischer Provenienz.Immerhin exportierte die Schweiz im Gegenzug auch 832 Pferde.

Die Eierimporte (Schaleneier und Eiprodukte) kommen zu rund 35% aus Deutschland, zu 26% aus den Niederlanden und zu 18% aus Frankreich.

1.1 ÖKONOMIE 1 30

■ Verbrauch: Die Hälfte des Fleisches wird in Privathaushalten gegessen

Der Fleischverbrauch lag mit 393'000 t 0,3% unter dem Vorjahreswert.Sehr beliebt sind Geflügelfleisch (+4,9%),Ziegenfleisch (+4%) sowie Schaf- und Lammfleisch (+1,4%).Der Rindfleischverbrauch sank hingegen um 3,7%.Ausserdem verzehrten die Konsumentinnen und Konsumenten 57'000 t Fische und Krustentiere,was einer Zunahme von 2,5% entspricht.

Der Pro-Kopf-Konsum von Fleisch,Fisch und Krustentieren sank bei wachsender Bevölkerung um 0,9% auf 59,86 kg.Schweinefleisch ist nach wie vor das am meisten konsumierte Fleisch (25,15 kg),gefolgt von Rindfleisch (10,15 kg),Geflügelfleisch (10,09 kg),Fische und Krustentiere (7,58 kg) und Kalbfleisch (3,67 kg).Marginal konsumiert werden die anderen Fleischsorten.

Schätzungsweise die eine Hälfte des Fleisches wird in Privathaushalten konsumiert, während die andere Hälfte ausser Haus (Gastronomie und Kantinen) verzehrt wird.Die traditionellen Fleischprodukte (Charcuterie,Würste,Schweine-,Geflügel- und Rindfleisch) werden von 90% der Konsumentinnen und Konsumenten mindestens einmal pro Jahr gekauft.Wild-,Pferde- oder Kaninchenfleisch wird dagegen von weniger als einem Drittel mindestens einmal pro Jahr zuhause zubereitet.Ausser Haus wird bei jeder fünften Fleischmahlzeit Rindfleisch gegessen,bei jeder sechsten Schweinefleisch und bei jeder achten Geflügelfleisch.Praktisch bedeutungslos ist Wild- und Lammfleisch,das nur bei 2,3% der Ausserhausmahlzeiten auf dem Teller liegt.

Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums von Fleisch und Eiern

1990/92200120022003

Quellen: Proviande und SBV

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 31 1
Index (1990/92 = 100) Rindfleisch Schweinefleisch Ziegenfleisch
Geflügelfleisch Kalbfleisch Schaffleisch 70 130 125 120 115 110 105 100 95 90 85 80 75 Pferdefleisch Schaleneier
St.)
(in

■ Produzentenpreise: Preise für Kühe,Banktiere und Schweine im Hoch

Trotz regional grosser Sommertrockenheit nahmen die Kuh- und Banktierpreise um 10 bis 40% gegenüber 2002 zu.Die Befürchtungen,die Kuh- und Rinderschlachtungen könnten sich infolge des Futtermangels in einigen Regionen erhöhen,trafen nicht zu. Die Produktion ging sogar um 2% zurück – wohl auch wegen des gesunkenen Rindviehbestandes.Erstmals seit 2000 lösten die Produzenten im Jahresmittel mehr als Fr.8.– je kg SG für Muni mittlerer Qualität (Handelsklasse T3).Wegen der rückläufigen Schweinefleischproduktion (–2,5%) stiegen auch die Preise für Fleischschweine um 5% auf Fr.4.47 je kg SG.Als Folge des Mehrangebotes in der zweiten Jahreshälfte rutschten die Preise für Lämmer mittlerer Qualität (Handelsklasse T3) im Jahresmittel auf Fr.11.53 je kg SG ab.

Monatliche Schlachtvieh- und Fleischschweinepreise 2003,

■ Konsumentenpreise: steigende Rind- und Schweinefleischpreise

Saisonale Preisschwankungen treten bei Schweinen und Tieren der Rindergattung auf. Die Kälberpreise kletterten infolge des rückläufigen Angebotes in der zweiten Jahreshälfte von Fr.10.80 auf rund Fr.14.– je kg SG.Für Schweine wurden wiederum im MaiJuli mit gegen Fr.5.20 je kg SG die höchsten Preise bezahlt.Das Grillieren kurbelte in dieser Periode die Nachfrage kräftig an.Wider dem gängigen Marktverlauf stiegen die Kuhpreise im Herbst an.Trotz Alpentladung war das Angebot gering und die Preise für Kühe guter Qualität (Handelsklasse T3) kletterten im vierten Quartal auf über Fr.6.–je kg SG.

Infolge der höheren Produzentenpreise für Rind- und Schweinefleisch nahmen auch die Konsumentenpreise gegenüber dem Vorjahr bis zu Fr.3.– je kg zu.Für Entrecôtes bezahlten Konsumentinnen und Konsumenten im Mittel Fr.53.39 je kg,was etwa Fr.2.– mehr ist als im Vorjahr.Die tieferen Produzentenpreise für Lämmer schlugen nicht bis zum Ladentisch durch.Für inländisches Lammfleisch legte man im Laden bis zu 5% mehr aus.Für alle untersuchten Fleischstücke gaben die Konsumentinnen und Konsumenten in den letzten drei Jahren zwischen 1 und 34% mehr je kg aus als im Mittel der Jahre 1990/92.Im Gegensatz dazu sanken die Produzentenpreise zwischen 15 und 52% je kg SG.

1.1 ÖKONOMIE 1 32
Fr. pro kg SG
ab
Hof
Kühe,
Quelle:
0.00 2.00 4.00 6.00 8.00 10.00 12.00 14.00 16.00 Januar Februar M ä rz April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Kälber, Handelsklasse T3 Muni, Handelsklasse T3 Handelsklasse T2/3 Fleischschweine, leicht
SBV

■ Bruttomarge Fleisch

Die nominale Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung stieg im Berichtsjahr für Schweinefleisch um 7 und für Lammfleisch um 8 Prozentpunkte.Rückläufig war sie beim Rindfleisch (–2 Prozentpunkte). Über alle Frischfleischsorten,Fleisch- und Wurstwaren betrachtet stagnierte die Bruttomarge gegenüber dem Jahr 2002.Im Vergleich zur Basisperiode Februar bis April 1999 weist Schweinefleisch mit 38,8% den stärksten Zuwachs auf.Die Bruttomargen bei Rindfleisch (15%),bei Lammfleisch (24%),bei Kalbfleisch (15%) sowie beim Warenkorb aus mehreren Frischfleischsorten,Fleischund Wurstwaren (16%) liegen deutlich über der Basisperiode.Die grössten monatlichen Schwankungen im Berichtsjahr traten beim Lammfleisch auf,dessen Index sich zwischen 115,1 und 134,6 Punkten bewegte.

Entwicklung der Bruttomargen Fleisch 2003

1.1 ÖKONOMIE 1 33
Index (Februar –April 1999 = 100) Schwein Rind Kalb Lamm Frischfleischsorten, Fleisch- und Wurstwaren Quelle: BLW 150 135 140 145 130 125 120 115 110 105 100 Januar Februar M ä rz April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

■ Wettersituation: Hitzerekorde

Pflanzenbau und pflanzliche Produkte

Milden Temperaturen zu Jahresbeginn folgte eine andauernde Kälteperiode,die Mitte Februar im Mittelland teilweise zehntägigen Dauerfrost zur Folge hatte.Im März führten um rund 65% über dem langjährigen Mittel liegende Temperaturen im Mittelland und um rund 50% geringere Niederschlagsmengen bereits im Vorfrühling zu einer negativen Wasserbilanz (Verdunstungsmenge > Niederschlagsmenge).Ausgedehnter Hochdruckeinfluss bis Ende August ergab einen viel heisseren Sommer als alle bis 1753 zurückreichenden Klimareihen aufzeigen.Einem vergleichsweise kühlen und niederschlagsreichen Oktober folgten milde Wintermonate mit wenig Niederschlägen.Das Jahr 2003 war insgesamt 1,6 bis 2 Grad wärmer als das Mittel der Jahre 1961 bis 1990.Geringe Niederschlagsmengen von Jahresbeginn bis September führten zusammen mit den hohen Sommertemperaturen zu einer ausgedehnten Trockenheit.Die Jahresniederschläge erreichten nur 70 bis 85% der üblichen Werte.Besonders trocken war es vom Delsberger Becken bis in den Aargauer Jura,im Oberwallis,im nördlichen und mittleren Tessin,im Misox,Bündner Oberland und in Mittelbünden,wo nur 55 bis 70% der normalen Jahresniederschläge fielen.Im Mittelland erreichte die Jahresbesonnung 130 bis 140% der Normalwerte.Das Berichtsjahr war das sonnenreichste seit 1949.

■ Produktion:mehr Hülsenfrüchte und Konzentration im Obstbau

Im Vorjahresvergleich nahm die Getreideanbaufläche um rund 6'600 ha ab (–3,8%), wobei die Wintersaaten im Herbst 2002 infolge grosser Niederschlagsmengen grösstenteils unter misslichen Bodenbedingungen eingebracht werden mussten. Flächenrückgänge verzeichneten Weizen,Dinkel und Roggen,währenddem die Futtergetreidefläche stabil blieb.Durch die anhaltende Ausdehnung des Eiweisserbsenanbaus nahm die Anbaufläche der Hülsenfrüchte um 23% zu.Bei den Futterrüben setzte sich der Trend einer rückläufigen Anbaufläche fort.Hingegen verzeichneten die Ölsaaten seit dem Vorjahr eine Flächenzunahme von 4%.

Zusammensetzung der offenen Ackerfläche 2003

Total 284 281 ha

Silo- und Grünmais 14% 40 388 ha

Freilandgemüse 3% 8 459 ha

Raps 6% 16 006 ha

Zuckerrüben 6% 17 545 ha

übrige Kulturen 7% 21 458 ha

Getreide 59% 166 846 ha

Kartoffeln 5% 13 579 ha

Quelle: SBV

1.1 ÖKONOMIE 1 34

Auf einer Fläche von 23’689 ha oder 2,2% der LN wurden Dauerkulturen angebaut. Davon waren 14’929 ha Reben,6’584 ha Obstanlagen und 283 ha Strauchbeeren.

Die von der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau (SZG) erhobene Gemüsefläche (inkl.Mehrfachanbau pro Jahr) betrug 13’400 ha.Sie veränderte sich nur um einige Hektaren gegenüber dem Vorjahr.Die bedeutendste Flächenreduktion war im Gewächshausanbau zu verzeichnen.Es ist anzunehmen,dass im Vorjahr mit 990 ha der Flächenzenit erreicht wurde.Im Beobachtungsjahr wurden 80 ha weniger Gemüse im Gewächshaus angebaut.

Der Apfel ist mit Abstand die wichtigste Obstart.Er belegte mit 4’410 ha zwei Drittel der Baumobstfläche.Bei den Flächenentwicklungen waren die gleichen Tendenzen wie im Vorjahr zu beobachten:die Apfelfläche nahm um einige Prozent (–155 ha) ab, wobei die Sorten Gala,Braeburn,Topaz und Pinova um 68 ha zulegten.Die Fläche der Birnenanlagen betrug 947 ha und nahm gegenüber dem Vorjahr wieder leicht zu. Steinobst und Beeren waren weiterhin im Trend.Die Flächen von Steinobst dehnten sich um 52 ha (5%) auf 1’194 ha und diejenigen der Beeren um 11 ha (2%) auf 651 ha aus.

In den letzten zehn Jahren fand eine Konzentration des Apfelanbaus statt.Weniger Produzenten kultivieren grössere Apfelanlagen.Die Anzahl Apfelproduzenten sank in diesem Zeitraum von 2’850 auf 2’400 (–16%).Betroffen von dieser Abnahme waren lediglich die kleinen Produzenten mit Apfelanlagen von weniger als 5 ha.Hingegen gibt es deutlich mehr grosse Apfelproduzenten mit Apfelanlagen von mehr als 5 ha. Nicht nur die Anzahl Grossproduzenten ist gestiegen sondern auch deren Apfelfläche pro Betrieb.Während in den Jahren 1990/93 die grössten Produzenten ein Drittel der gesamten Apfelfläche bewirtschafteten,waren es in den Jahren 2000/03 schon die Hälfte aller Apfelanlagen.Charakteristisch für diese grossen Obstbetriebe ist ausserdem der Spezialisierungsgrad.Die Apfelanlagen machten nämlich bei ihnen im Durchschnitt 45% der LN aus,bei den kleinen Produzenten hingegen lediglich 7% der LN.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.1 ÖKONOMIE 1 35
Entwicklung der Apfelanlage-Fläche pro Betrieb
10,01–20
20 in ha 1990/932000/03 Quelle:
0 2 500 2 000 1 500 1 000 500
0–11,01–55,01–10 Apfelfläche nach Betriebsgrössenklassen (in ha)
über
BLW

Die Rebfläche betrug im Berichtsjahr 14'929 ha.Das sind 85 ha weniger als ein Jahr zuvor.Davon waren 6'717 ha (–248 ha) mit weissen und 8’212 ha (+163 ha) mit roten Trauben bestockt.Der Rückgang der mit weissen Trauben bestockten Flächen dürfte auch aufgrund der Nachfrage und der Umstellungsbeiträge in den kommenden Jahren weiter gehen.

Sämtliche mittleren Erträge bedeutender Ackerkulturen fielen gegenüber dem Vorjahr kleiner aus.Den Wintersaaten setzten Staunässe im Herbst 2002 sowie tiefe Temperaturen im Februar zu und nachfolgend führten Hitze und ausgedehnte Trockenheit zu weiteren Ertragseinbussen.Im Extremjahr 2002/03 bewiesen die Ölsaaten und Zuckerrüben insgesamt eine erstaunliche Ertragssicherheit,hingegen litten die Kartoffeln und der Weizen stark unter den Stressfaktoren.

Die geringere Körnermaisproduktion ist primär auf dessen vorzeitige Ernte zu Silagezwecken zurückzuführen,da sich dadurch Mindererträge im Futterbau teilweise kompensieren liessen.Ausserdem konnte in Trockengebieten durch die Verwendung als Maissilage dürftigen Kornerträgen aufgrund kleiner Kolben mit geringem Kornansatz vorgebeugt werden.Geringere Erntemengen von Gerste und Weizen sind primär auf geringere Erträge zurückzuführen,zumal die Gerstenfläche unverändert blieb.

1.1 ÖKONOMIE 1 36
1990/92200120022003 Index (1990/92 = 100) Winterweizen (54,1 dt/ha) Kartoffeln (336,1 dt/ha) Produkte (Erträge 2003) Quelle: SBV Raps (31,3 dt/ha) Gerste (57,1dt/ha) Zuckerrüben (707,5 dt/ha) 70 140 130 120 110 100 90 80
Entwicklung der Flächenerträge ausgewählter Ackerprodukte

Es wurden 297'000 t Gemüse (ohne Verarbeitung) und 123’000 t Tafelobst geerntet. Die Mengen waren im Vergleich zum Vorjahr bei Gemüse vor allem wegen der Trockenheit 4% und bei Obst wegen der Alternanz 8% geringer.Im Vergleich zu den vier Vorjahren waren die Gemüsemengen jedoch grösser (6%) und die Obstmengen kleiner (–5%).Unter der Trockenheit litten besonders die Blattgemüse wie Lattich,Lollo, Endivien,Eisbergsalat und Kopfsalat.

Die Marktvolumen der Gemüse- und Obstarten,die in der Schweiz angebaut werden können,betrugen 504’000 t bzw.167’000 t.Das Gemüsevolumen war 2,3% grösser, dasjenige von Obst 3,1% kleiner als im Durchschnitt der letzten vier Vorjahre.Der Anteil der Schweizer Gemüse am Marktvolumen war im letzten Jahrzehnt konstant bei rund 60%.Betrachtet man nur die inländische Saison,also diejenige Zeit während der das Schweizer Gemüse angeboten wird,betrug der Schweizer Anteil 80%.Auch dieser Wert unterlag in den letzten Jahren nur geringfügigen Schwankungen.Bei Obst betrug der Anteil Schweizer Obst am Marktvolumen 73%.Dieser Wert ist vergleichbar mit denjenigen der Vorjahre.

Die aufgrund der Situation des Weinmarktes im Jahre 2002 verfügten strengen Mengenbeschränkungen wurden 2003 weitergeführt.Zusammen mit der aussergewöhnlichen Trockenheit des Sommers 2003 wurden somit im Berichtsjahr nur 97 Mio. Liter Wein gekeltert.Das sind nochmals 14 Mio.Liter weniger als im unterdurchschnittlichen Vorjahr.Davon waren 48,4 Mio.Liter Weisswein und 48,6 Mio.Liter Rotwein.Die durchschnittlichen Erträge betrugen 0,7 Liter pro m2 bei den weissen und 0,6 Liter pro m2 bei den roten Gewächsen.

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1 37
Entwicklung
1990/92200120022003 in 1 000 t Weizen Triticale Quelle: SBV Roggen Hafer Dinkel Körnermais Gerste 0 1 400 1 200 1 000 800 600 400 200 547 426 218 91 496 245 218 509 247 189 342 211
der Getreideproduktion

■ Verwertung:Topqualität bei Getreide,aber wenig Mostäpfel

Ausser auf die Erträge wirkte sich die extreme Witterung auch auf die Qualität und damit auf die Verwertungsmöglichkeiten der Ernteprodukte aus.Die Qualität des Brotweizens wurde insgesamt als gut bis sehr gut eingestuft.Hohe Gehalte an Nichtzuckerstoffen wirkten sich verlangsamend auf die Zuckerverarbeitung aus.Trotz der reduzierten Verarbeitungskapazität erreichten die Zuckerfabriken den termingerechten Kampagnenabschluss.Infolge von trockenheitsbedingtem Durchwuchs ergaben sich insbesondere bei den Fritteskartoffeln qualitätsbedingte Ausfälle.Gegenüber dem Vorjahr verdoppelte sich die der Frischverfütterung zugeführte Menge auf rund 85'000 t,währenddem die der kostenintensiveren Trocknung zu Futterzwecken zugeführte Menge um rund 25% auf 50'400 t abnahm.

Die eingebrachte und in den Mostereien verarbeitete Menge Mostäpfel betrug 76’366 t und jene der Mostbirnen 45’673 t.Gemessen an der durch den SBV im August 2003 herausgegebenen Vorernteschätzung verzeichnete die eingebrachte Ernte bei den Mostäpfeln ein Plus von 2% und bei den Mostbirnen ein solches von 37%.Aufgrund der als klein veranschlagten Ernte hat die Branchenorganisation seit 1997 zum ersten Mal auf den Einzug von Rückbehalten zur Verwertung von Übermengen verzichtet.Der Deckungsgrad gemessen an der Normalversorgung betrug bei den Mostbirnen 250%, jener der Mostäpfel 86%.Dank der Lager (Marktreserven) aus der Ernte 2002 bei den Mostäpfeln,konnte der inländische Bedarf an Apfelsaftprodukten vollumfänglich gedeckt werden.Der Ausstoss von ungegorenen Obstsaftgetränken hat gegenüber dem Vorjahr um 7% zugenommen.

■ Aussenhandel:hoher Bedarf an Körnermais und Heu

Die insgesamt deutlich geringeren Erntemengen im Acker- und Futterbau wirken sich bis zur Ernte 2004 auf den Aussenhandel aus.Im Berichtsjahr verdreifachten sich die Körnermaisimporte auf 121’802 t und die Heuimporte stiegen um 90% auf 108'757 t an.Relativ grosse Importzunahmen verzeichneten bei den Futtermitteln auch Luzernemehl und Sorghum,doch sind die Handelsmengen im Vergleich zu Getreide von untergeordneter Bedeutung.Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Kartoffelimporte um 25%.Die Zuckerimporte stiegen um 36'810 t (+18%),gleichzeitig nahmen aber auch die Exporte um 49'925 t zu.

Im Berichtsjahr wurden 206'000 t Frischgemüse und 46'500 t Frischobst in die Schweiz eingeführt.Das waren 2% weniger Gemüse und 4% weniger Obst als im Durchschnitt der vier Vorjahre.Die Exporte waren mit 130 t Gemüse und 2’000 t Obst in den gleichen Grössenordnungen wie in den Vorjahren.In diesen Mengen sind die Gemüseund Obstarten enthalten,welche in der Schweiz angebaut werden.

Die Einfuhren an Trinkwein (inkl.die Einfuhren zum Ausserkontingentszollansatz) betrugen im Jahr 2003 total 160,7 Mio.Liter Wein.Davon waren 141,0 Mio.Liter Rotwein und 19,7 Mio.Liter Weisswein.Dazu sind noch 12,5 Mio.Liter Schaumwein, 7,7 Mio.Liter Verarbeitungsweine und 1,4 Mio.Liter so genannte Süssweine oder Spezialitäten eingeführt worden.Gegenüber 2002 ist eine Zunahme von rund 5 Mio. Liter bei den Rotwein- als auch eine solche von rund 2 Mio.Liter bei den Weissweinimporten festzustellen.Die Schaumweinimporte blieben hingegen stabil.Die Exporte an Schweizer Flaschenweine haben gegenüber 2002 zugenommen und erreichten 0,9 Mio.Liter.

38 1.1 ÖKONOMIE 1

Die Verkäufe von Speisekartoffeln in Kleinpackungen betragen jährlich rund 85'000 t. War 1990 Bintje mit 41% Marktanteil noch die Hauptsorte,sank deren Anteil bis 2003 auf 22%.Begünstigt wurde diese Entwicklung der im Anbau auf Pilzkrankheiten hochanfälligen Sorte durch die vermehrte Anpreisung des Kochtyps statt des Sortennamens an der Verkaufsfront.Seit 2002 ist Charlotte Spitzenreiter und erreichte 2003 mit rund 24'000 t einen Marktanteil von 29%.Der Rückgang der Sammelrubrik Diverse veranschaulicht,dass sich der Handel auf weniger Sorten konzentriert und das Sortenspektrum entsprechend abnimmt.

Quelle: swisspatat

Der Pro-Kopf-Konsum beim frischen Gemüse betrug 68 kg,bei Tafelobst (ohne tropische Früchte) 23 kg.Gegenüber dem Vierjahresmittel 1999/2002 wurden gleich viel Gemüse und 1 kg weniger Obst gegessen.

Der Konsum an Rot- und Weisswein (ohne Verarbeitungsweine) betrug im Weinjahr 2002/03 rund 277 Mio.Liter.Der Gesamtverbrauch war somit weiterhin rückläufig (–3 Mio.Liter).Der Konsum an ausländischen Weinen hat sowohl beim Rot- als auch beim Weisswein um je 2 Mio.Liter zugenommen.Derjenige von Schweizer Wein hingegen ging um rund 5 Mio.Liter beim Weissen und um 2 Mio.Liter beim Roten zurück.Der Marktanteil von Schweizer Wein war somit ebenfalls rückläufig und betrug noch 40,2% oder 2% weniger als in der Vorjahresperiode.Der gesamte Weinkonsum, das heisst inkl.die Verarbeitungsweine betrug rund 286 Mio.Liter,wovon rund 70% auf Rotweine entfielen.

39 1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1
Speisekartoffel Kartoffelsorten in Kleinpackungen 19901991199219931994199519961997199820001999200120022003 in 1 000 t Importe diverse Urgenta Agria Agata Sirtema Nicola Bintje Charlotte
Verbrauch:Charlotte,die
0 20 40 60 80 100

■ Produzentenpreise: Rekordumsatz bei Gemüse

Bei einem Inlandbedarf von rund 480'000 t Brotgetreide beträgt das zugehörige Zollkontingent 70'000 t.Seit der Aufhebung der Preis- und Abnahmegarantie für Brotgetreide durch den Bund per 1.Juli 2001 ist der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) bestrebt,die Anbaufläche von Brotweizen dem effektiven Bedarf anzupassen.Andauernde Niederschläge unmittelbar vor der Ernte 2002 führten zu qualitätsbedingten Deklassierungen zu Futtergetreide und trockenheitsbedingte Mindererträge reduzierten die Inlandernte 2003.Als Folge der aussergewöhnlichen Witterung entsprach die Erntemenge an backfähigem Getreide in den vergangenen beiden Jahren annähernd dem effektiven Bedarf.Der Weizenpreis blieb stabil,ohne dass der mit Produzentenbeiträgen geäufnete Marktentlastungsfonds stark beansprucht werden musste.

Entwicklung der Produzentenerlöse für Ackerprodukte

1990/92200120022003

Produzentenpreise 2003

Weizen Kl. I, 61.13 Fr./dt

Zuckerrüben, 11.87 Fr./dt Raps, 81.69 Fr./dt

Gerste, 45.82 Fr./dt

Kartoffeln, 36.21 Fr./dt

Quelle: Agroscope FAT Tänikon

Bei Obst und Gemüse führte das tiefe Angebot dazu,dass die Produzenten pro kg meist mehr lösten als im Vorjahr.

Der Umsatz von Gemüse war noch nie so gross.Er stieg um 5% und erreichte 770 Mio.Fr.Der durchschnittliche Gemüsepreis (verpackt,franko Grossverteiler) betrug 2.59 Fr.pro kg gegenüber 2.38 Fr.pro kg im Jahr zuvor und bedeutet den absoluten Preisrekord.

1.1 ÖKONOMIE 1 40
Abweichung in %
–40 –50 –60 –70 –30 –20 –10 0

Eisbergsalat: Angebot und Preise 2002 und 2003

■ Konsumentenpreise, Bruttomarge:leicht rückläufige Marge bei Gemüse

Im Berichtsjahr wurde 10'500 t Schweizer Eisbergsalat angeboten.Das sind 1'000 t oder 8% weniger als im Vorjahr.Hingegen erfuhr der Schweizer Kilopreis eine durchschnittliche Steigerung von 0.39 Fr.pro kg bzw.18% (2003 2.56 Fr.pro kg).Die Angebotsmenge und die gelösten Preise führten zu einem Erlös von rund 27 Mio.Fr. Dieser Wert ist 17% höher als im Vorjahr.Während der Schweizer Saison waren die Importmengen mit 3’360 t beinahe 1’500 t höher als im Vorjahr.Der durchschnittliche Importwert war mit 1.77 Fr.pro kg ebenfalls wesentlich höher (35%).

Entwicklung der Preise und der Bruttomargen von ausgewähltem Gemüse

Die ausserordentlich trockene und heisse Witterung hat einen deutlichen Preisschub im Gemüsesektor verursacht.Der Einstandspreis von sieben ausgewählten Gemüsearten (Tomaten,Blumenkohl,Karotten,Chicorée,Gurken,Zwiebeln und Kartoffeln) ist um 10 Rp.auf 1.22 Fr.pro kg (plus 9%) angestiegen und der Endverkaufspreis um 8 Rp. auf Fr.2.76 Fr.pro kg (plus 3%).Erstmals seit 1997 war bei der Bruttomarge,die nun 1.54 Fr.beträgt,ein leichter Rückgang zu beobachten (–2 Rp.oder minus 1%).

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1 41
Preis 2003 Preis 2002
2123252729313335373941434547 Angebot 2003 Angebot 2002 Woche Quelle: SZG 0 700 600 500 300 200 100 400 Menge in t Preis in Fr./kg 0 3.50 2.50 2.00 3.00 1.50 1.00 0.50
19931994199519961997199819992000200120022003 Fr./kg Bruttomarge Quelle: BLW 0 3.00 2.50 2.00 1.50 1.00 0.50 EinstandVerkauf

Entwicklung der Preise und der Bruttomargen von ausgewählten Früchten

Auch bei den Früchten sind die Preise deutlich gestiegen.Der durchschnittliche Einstandspreis der sieben Früchte (Äpfel,Birnen,Aprikosen,Kirschen,Nektarinen,Erdbeeren und Orangen) erhöhte sich um 9 Rp.oder 5% auf 1.84 Fr.pro kg,während der Endverkaufspreis mit 4.22 Fr.pro kg um 15 Rp.oder 4% anzog.Die Bruttomarge stieg um 6 Rp.oder 3% auf 2.39 Fr.pro kg.

1.1 ÖKONOMIE 1 42
19931994199519961997199819992000200120022003 Fr./kg Bruttomarge Quelle: BLW 0 4.50 4.00 3.50 3.00 2.50 1.50 2.00 0.50 1.00 EinstandspreiseVerkaufspreise

■ Zwei Indikatorensysteme für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

1.1.3Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors

Gemäss Artikel 5 LwG wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt,dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können,die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.

Die Beurteilung ist in der Nachhaltigkeits-Verordnung (Artikel 3 bis 7) geregelt und erfolgt mit Hilfe zweier Indikatorensysteme.Eine sektorale Beurteilung basiert auf der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR),welche vom BFS mit Unterstützung des Sekretariats des SBV erstellt wird (vgl.Abschnitt 1.1.3).Eine einzelbetriebliche Betrachtung stützt sich auf die Buchhaltungsergebnisse der Zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon (vgl.Abschnitt 1.1.4).

■ Landwirtschaftliche Gesamtrechnung: Revidierte Methodik

Zum zweiten Mal werden die Ergebnisse der LGR gemäss revidierter Methodik publiziert.Die Anpassungen hatten zum Zweck,die Resultate wieder direkt mit jenen der EU vergleichbar zu machen.Die Ergebnisse der LGR nach revidierter Methodik liegen für alle Jahre ab 1990 vor.

Es können zwei Arten von Anpassungen unterschieden werden.Erstens wurden methodische Änderungen im klassischen Sinn vorgenommen.Dazu gehören die Neudefinition der Preise,mit deren Hilfe die Produktionsleistungen der Landwirtschaft bewertet werden sowie die Abkehr vom Bundeshofkonzept.Das bedeutet,dass in der neuen LGR nicht mehr nur der Austausch zwischen der Landwirtschaft und der übrigen Wirtschaft erfasst wird.Neu werden auch inner- und zwischenbetriebliche Waren- und Dienstleistungsflüsse bewertet.Die zweite Gruppe von Änderungen bezieht sich auf Anpassungen bezüglich der erfassten Grundgesamtheit und die berücksichtigten Produkte und Dienstleistungen.Zu den wichtigsten gehört,dass neu auch der Gartenbau,landwirtschaftliche Dienstleistungen und direkt mit der Landwirtschaft verbundene nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten erfasst werden.

■ Sektor-Einkommen 2003

Im Jahr 2003 betrug das Nettounternehmenseinkommen des landwirtschaftlichen Sektors 2,790 Mrd.Fr.Im Vergleich zu den Jahren 2000/02 war es rund 13% tiefer. Hauptverantwortlich dafür war die um 452 Mio.Fr.gesunkene Erzeugung (–4%) und der gleichzeitige Anstieg der Vorleistungen um 122 Mio.Fr.(+2%).Die Zunahme bei den sonstigen Subventionen (zum grössten Teil produktunabhängige Direktzahlungen) um 139 Mio.Fr.(+5%) konnte die Einbussen bei der Erzeugung und die Kostensteigerung nicht wettmachen.

1.1 ÖKONOMIE 1 43 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT ■■■■■■■■■■■■■■■■

Gegenüber dem Jahr 2002 sank das Nettounternehmenseinkommen um 316 Mio.Fr. (–10%).Das tiefere Einkommen des Sektors im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die Abnahme bei der Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichsum 328 Mio.Fr.(–3%) zurückzuführen.Diese Verschlechterung konnte weder auf der Kostenseite noch bei den sonstigen Subventionen kompensiert werden.Die Vorleistungen blieben praktisch stabil.Die einzige nennenswerte Kostenreduktion konnte bei den gezahlten Zinsen (–51 Mio.Fr.resp. –13%) erzielt werden.Hauptgrund für das tiefere Nettounternehmenseinkommen im Jahr 2003 gegenüber dem Dreijahresmittel ist die lange Trockenperiode im Berichtsjahr.

Die einzelbetrieblichen Einkommen sind 2003 gegenüber den Jahren 2000/02 nur um 2% tiefer (vgl.Abschnitt 1.1.4).Zwei Faktoren sind für die unterschiedlichen Entwicklungen von Gesamtrechnung und Buchhaltungsergebnissen hauptsächlich verantwortlich.Zum einen sind die Effekte der Trockenheit in der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung voll im Kalenderjahr wirksam.Bei den einzelbetrieblichen Einkommen dürfte sich ein Teil der Auswirkungen hingegen erst im Jahr 2004 in den Ergebnissen niederschlagen.Zum andern hat bei den einzelbetrieblichen Einkommen die Erhöhung der Inventarwerte für das Rindvieh die Resultate positiv beeinflusst.

Dividiert man das Nettounternehmenseinkommen durch die Anzahl der in der Landwirtschaft eingesetzten nicht entlohnten Jahresarbeitseinheiten,so ergibt sich das Einkommen pro eingesetzte Einheit.2003 lag der entsprechende Wert mit 41’284 Fr. um 9% unter dem Mittel der drei vorangegangenen Jahre.

Ergebnisse der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz Angaben zu laufenden Preisen,in Mio.Fr.

44 1.1 ÖKONOMIE 1
1990/922000200120022003 1 2004 2 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs13 87010 89010 24310 38110 05310 678 – Vorleistungen6 6275 9035 8206 0106 0336 314 Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen7 2424 9874 4244 3704 0204 364 – Abschreibungen2 0151 8961 9171 9251 9231 944 Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen5 2283 0912 5062 4462 0972 420 – sonstige Produktionsabgaben44322328328335338 + sonstige Subventionen (produktunabhängige)8782 3862 6092 7092 7072 741 Faktoreinkommen6 0625 1544 7884 8264 4684 823 – Arbeitnehmerentgelt1 2341 1681 1381 1251 1361 138 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen4 8283 9863 6503 7023 3333 685 – gezahlte Pachten193209202203201201 – gezahlte Zinsen553367391393342331 Nettounternehmenseinkommen 3 4 0833 4103 0573 1062 7903 153 Nicht entlöhnte Jahresarbeitseinheiten89 27872 28971 47868 63467 58166 569 Nettounternehmenseinkommen / nicht entlöhnte Jahresarbeitseinheiten (in Fr.)45 73447 17242 76845 25541 28447 364 1Provisorisch,Stand
2Schätzung,Stand
3wird
der Literatur und
der Eurostat-Methodik
Nettounternehmensgewinn bezeichnet Quelle:BFS
13.9.2004
13.9.2004
in
in
als
Entwicklung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung 1990/9220002001200220031 20042 Angaben zu laufenden Preisen in Mio. Fr. Sonstige Subventionen Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs Ausgaben (Vorleistungen, sonstige Produktionsabgaben, Abschreibungen, Arbeitnehmerentgelt, gezahlte Pachten, gezahlte Zinsen abzüglich empfangene Zinsen) Nettounternehmenseinkommen Quelle: BFS 1 Provisorisch, Stand 13.9.2004 2 Schätzung, Stand 13.9.2004 0 12 000 14 000 16 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000
45 1.1 ÖKONOMIE 1
Tabellen 15–16,Seiten A14–A15

Die Schätzung des landwirtschaftlichen Produktionswertes 2004 liegt mit 10,678 Mrd.Fr.um 4% höher als das Dreijahresmittel 2001/03.Die guten Erträge im Pflanzenbau und die ausgeglichene Marktlage im Schlachtviehsektor tragen hauptsächlich zu diesem Ergebnis bei.

Die pflanzliche Produktion (inbegriffen Gartenbau) wird gegenüber dem Mittel der drei Vorjahre um 9% höher geschätzt (4,743 Mrd.Fr.).Nach dem trockenen Sommer 2003 lassen die diesjährigen Witterungsverhältnisse gute bis sehr gute Erträge erwarten.

Die Getreideernte fiel qualitativ und vor allem mengenmässig wesentlich besser aus als die letztjährige kleine Ernte.Der Weizen zeichnete sich durch besonders hohe Hektolitergewichte und dem fast vollständigen Ausbleiben von Auswuchs aus.Die Brotgetreideernte überstieg den Bedarf,so dass bereits Posten deklassiert wurden.Da beim Futtergetreide die Erträge ebenfalls gut waren,könnten die Preise unter Druck geraten. Der Wert der Getreideernte 2004 wird deshalb 1% unter dem Dreijahresmittel veranschlagt.

Die ersten Rübenuntersuchungen lassen eine mengenmässig sehr gute Ernte erwarten. Der Zuckergehalt dürfte jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen kommen. Die Garantiemenge der Inlandzuckerproduktion wurde auf 200’000 t erhöht,was zu einer Ausdehnung der Zuckerrübenfläche führte.Die Fläche für die Ölsaatenproduktion wurde auch dieses Jahr erweitert.Erstmals wurde in der Schweiz Öllein angepflanzt. Bei Soja und Sonnenblumen werden ähnliche Produktionswerte wie im Vorjahr erwartet.Der gute Rapsertrag und die Ausdehnung der Fläche lassen auf einen deutlich höheren Produktionswert schliessen.Für die Handelsgewächse insgesamt wird er für das Jahr 2004 um 12% höher eingeschätzt als für die Jahre 2001/03.

Bei den Futterpflanzen ist das Ergebnis dieses Jahr sowohl qualitativ als auch quantitativ gut bis sehr gut.Nur die Bündner Südtäler,das Tessin und die Regionen am Jurafuss litten unter Futtermangel.Die hohen Raufutter- und Graspreise des ersten Semesters 2004 als Folge der letztjährigen Trockenheit trieben den Wert dieser Position zusätzlich in die Höhe.Der Produktionswert der Futterpflanzen wird dieses Jahr 28% über dem Dreijahresmittel geschätzt.

Im ersten Halbjahr blieben die Gemüsepreise aufgrund der letztjährigen Trockenheit auf hohem Niveau.Allerdings ist das zweite Halbjahr für die Gemüseproduktion viel entscheidender.Die Preise dürften sich aufgrund der erwarteten guten Mengen beim Lagergemüse kaum halten.Insgesamt wird aber mit einem guten Gemüsejahr gerechnet,das vergleichbar mit dem Jahr 2003 ist.

Für den produzierenden Gartenbau wird im Jahr 2004 eine leichte Abnahme des Produktionswertes um 1% gegenüber dem Dreijahresmittel erwartet.Damit setzt sich die in den neunziger Jahren beobachtete Entwicklung fort.

Bei einer leicht kleineren Fläche als 2003 wird für die Kartoffeln sowohl von einer vergleichbaren Erntemenge als auch von vergleichbaren Preisen wie 2003 ausgegangen.Die gute Ernte lässt ein Überangebot an Speiseware erwarten,so dass ein Teil als Futter verwertet werden muss.Da die finanziellen Mittel des Verwertungsfonds

1.1 ÖKONOMIE 1 46
■ Schätzung des SektorEinkommens 2004

bereits 2003 aufgebraucht wurden,dürften Beiträge für die Überschussverwertung (im Produktionswert inbegriffen) tiefer als in den Vorjahren ausfallen.Darum wird der Erntewert 5% unter dem Dreijahresmittel geschätzt.

Beim Obst kann dieses Jahr von einer mittleren Ernte ausgegangen werden,die vergleichbar mit 1999 ist,aber 7% über dem Dreijahresmittel liegen dürfte.In dieser Position sind neben dem Frischobst (Birnen, Äpfel,Steinobst und Beeren) teilweise auch die Weintrauben (Frischkonsum und Verwertung ausserhalb des Bereiches Landwirtschaft) enthalten.

Der Produktionswert des Weinbaus (Wein und Weintrauben) wird für 2004 um 1% höher als der Dreijahresdurchschnitt geschätzt.2004 dürfte die Weintraubenernte grösser ausfallen als 2003,die Preise für die Trauben hingegen tiefer.Besser als im Dreijahresdurchschnitt werden die Weinpreise sein,da der qualitativ hochstehende Jahrgang 2003 teilweise im Jahr 2004 auf den Markt kommt.

Die tierische Produktion weist im Mehrjahresvergleich eine leichte Zunahme von 1% aus.Während die Nutz- und Schlachtviehproduktion um 7% ansteigen dürfte,wird der Wert bei der Milch und bei den Eiern um 5% tiefer eingeschätzt.Der Schlachtviehmarkt wird insgesamt dank einem knappen Angebot von guten Preisen profitieren. Nur die Preise für Schlachtlämmer und -fohlen stehen unter Druck.Beim Geflügel ist der höhere Produktionswert auf eine Ausdehnung der Produktion zurückzuführen.Die leicht höhere Milchproduktion vermag die tieferen Preise nicht auszugleichen.Bei den Eiern wird mit stabilen Preisen aber mit einer tieferen Produktion als im Vorjahr gerechnet.Die Honigernte wird höher als im Vorjahr geschätzt.

Die Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen dürfte im Mehrjahresvergleich um 4% steigen und 589 Mio.Fr.betragen.Während die Verpachtung von Milchkontingenten eher stagniert,nehmen insbesondere die Einnahmen aus Arbeiten für Dritte kontinuierlich zu.

Der Wert der nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten wird auf 274 Mio.Fr.geschätzt.Gegenüber den Vorjahren ist dies 3% weniger.Diese Position wird massgeblich von der Verarbeitungsmenge von Mostobst und den Dienstleistungen ausserhalb der landwirtschaftlichen Branche wie Strassenrand- und Landschaftspflege,der Haltung von Pensionstieren und vom Schlafen im Stroh beeinflusst.

Die Ausgaben für Vorleistungen werden für 2004 auf 6,314 Mrd.Fr.veranschlagt, was 6% höher ist als der Dreijahresdurchschnitt.Die Kosten für Futtermittel werden insgesamt höher sein als in den Vorjahren.Dies ist fast ausschliesslich auf die innerbetrieblich erzeugten und verbrauchten Futtermittel zurückzuführen.Trotz einer Abnahme der Mischfutterpreise werden die Ausgaben für die aus der Futtermittelindustrie zugekauften Futtermittel als konstant geschätzt.Auch bei vielen anderen Vorleistungsposten wird ein Anstieg der Ausgaben erwartet.Dies gilt insbesondere für die Instandhaltung der baulichen Anlagen.Die um 2% höheren Energiekosten gehen auf das Konto der steigenden Preise auf dem Erdölmarkt.Zudem bewirken leicht steigende Lohnkosten in der übrigen Wirtschaft eine Verteuerung der zugekauften Dienstleistungen wie der Tierarztkosten.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.1 ÖKONOMIE 1 47

Bei der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen wird mit einer Zunahme von 2% gegenüber dem Dreijahresmittel gerechnet.Die im Mehrjahresvergleich höheren Ausgaben für Vorleistungen dürften durch den um 4% gestiegenen Produktionswert des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches kompensiert werden können.

Die Abschreibungen werden auf 1,944 Mrd.Fr.oder um 1% höher als das Dreijahresmittel geschätzt.Im Vergleich zu 2003 dürften die Bruttoanlageinvestitionen 2004 steigen.Einerseits wird vorausgesagt,dass die diesjährigen Neuinvestitionen für Ausrüstungen (Fahrzeuge und Maschinen) um 3% zunehmen werden,anderseits werden die Neuinvestitionen in Gebäude um 5% tiefer als das Dreijahresmittel eingestuft.Die Abschreibungen werden jedoch stark von den in den Vorjahren getätigten Investitionen beeinflusst.

Die Zunahme der sonstigen Produktionsabgaben um 2% ist gleichmässig auf die Unterkompensation der Mehrwertsteuer (abhängig von Vorleistungs- und Investitionsausgaben) und die übrigen Produktionsabgaben (insbesondere Stempelgebühren) zurückzuführen.

Die sonstigen Subventionen beinhalten alle Direktzahlungen,den berechneten Zins für zinslose öffentliche Darlehen (Investitionskredite,Betriebshilfe) und die übrigen kantonalen und von Gemeinden erbrachten Beiträge sowie die Überkompensation der Mehrwertsteuer,welche für 2004 auf 169 Mio.Fr.geschätzt wird.Nicht dabei sind die Gütersubventionen,welche bereits im Produktionswert berücksichtigt wurden (z.B.Anbauprämien).Mit voraussichtlich 2,741 Mrd.Fr.(2,573 Mrd.Fr.ohne die Überkompensation der Mehrwertsteuer,Kreditsperre von 3% einberechnet) dürften die sonstigenSubventionen gegenüber dem Dreijahresdurchschnitt um 3% zunehmen. Die Differenz zwischen Über- und Unterkompensation der Mehrwertsteuer wird 2004 bei 112 Mio.Fr.(Anstieg von 7% gegenüber Dreijahresmittel) zu liegen kommen.Die negative Differenz geht zu Lasten der Landwirtschaft.

Für 2004 wird das Arbeitnehmerentgelt schätzungsweise 1,138 Mrd.Fr.betragen. Das wären 1% mehr als das Dreijahresmittel.Der Rückgang von Angestellten in der Landwirtschaft dürfte kompensiert werden durch den Anstieg der Lohnkosten.

Bei den gezahlten Pachten wird eine Abnahme um 0,3% gegenüber dem Dreijahresmittel erwartet.Die gezahlten Schuldzinsen sollen gegenüber dem Dreijahresmittel um 12% sinken.Dies als Folge der tieferen Hypothekarzinsen.Dazu erwartet man einen Rückgang bei den teuren kurzfristigen Krediten.

Als Nettounternehmenseinkommen würden 3,153 Mrd.Fr verbleiben.Dies würde eine Zuname um 6% gegenüber den vorangegangenen drei Jahren bedeuten.Das Dreijahresmittel wurde durch das tiefe Ergebnis im Trockenheitsjahr 2003 geprägt.

Das Nettounternehmenseinkommen pro nicht entlohnte Jahresarbeitseinheit wird mit 47’364 Fr.um 10% höher als der entsprechende Wert für die Jahre 2001/03 geschätzt.

48 1.1 ÖKONOMIE 1

1.1.4Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe beruht auf den Ergebnissen der Zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon.Deren methodische Grundlagen wurden 1999 vollständig überarbeitet.Neben den verschiedenen Einkommensgrössen liefern Indikatoren wie z.B.zur finanziellen Stabilität oder zur Rentabilität wichtige Hinweise auf die wirtschaftliche Lage der Betriebe.Im Anhang sind die Indikatoren detailliert aufgeführt.Im Folgenden wird auf ausgewählte Indikatoren näher eingegangen.

49 1.1 ÖKONOMIE 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Einkommen und betriebswirtschaftliche Kennziffern

Entwicklung der Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe: Mittel aller Regionen 1990/922000200120022003

Im Jahr 2003 waren die wirtschaftlichen Ergebnisse leicht besser als im Jahr 2002.Im Vergleich zu 2000/02 ist das landwirtschaftliche Einkommen hingegen um 2% gesunken.Der Rohertrag aus landwirtschaftlicher Produktion nahm gegenüber 2000/02 um 4% ab.Beim Pflanzenbau waren die Erlöse massiv tiefer (–20%),was vor allem auf die lange Trockenheit und tiefere Getreidepreise zurückzuführen ist.Der Rohertrag aus der Tierhaltung nahm hingegen leicht zu (+2%).Während bei der Milch preisbedingte Einbussen zu verzeichnen waren (–5%),war die Entwicklung beim Schlachtvieh positiv (+15%).Aufgrund der Marktentwicklung wurde die Bilanzbewertung der Tiere angepasst,was das Ergebnis in der Rindviehhaltung zusätzlich günstig beeinflusste.Auch die Geflügelhaltung konnte ihr Ergebnis wesentlich verbessern (+19%).Die Direktzahlungen nahmen gegenüber den drei Vorjahren im Durchschnitt der Betriebe zu (+10%).Etwas überdurchschnittlich ist der Anstieg in der Hügel- und Bergregion.Dies liegt an den Anpassungen bei den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen und den Beiträgen für die Haltung von raufutterverzehrenden Tieren,die im Jahre 2002 in Kraft traten.Die höheren Direktzahlungen pro Betrieb sind auch eine Folge der steigenden Beteiligung bei den Öko- und Ethoprogrammen wie BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltung), RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien),Biolandbau oder regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen.Die Fremdkosten lagen im Jahr 2003 um rund 6% über dem Dreijahreswert 2000/02.Dazu beigetragen haben insbesondere höhere Aufwendungen für die Gebäude,die Miete und Abschreibung von Milchkontingenten sowie die Paralandwirtschaft.Letztere Mehrausgaben stehen in direktem Zusammenhang mit den höheren Erträgen in diesem Bereich.Abgenommen haben vor allem die Schuldzinsen aufgrund des Rückgangs des Zinsniveaus.

50 1.1 ÖKONOMIE 1
Fr. pro Betrieb Nebeneinkommen Landwirtschaftliches Einkommen Quelle: Agroscope FAT Tänikon 0 90 000 80 000 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000 16 264 62 822 1,39 FJAEFamilien-Jahresarbeitseinheiten 19 208 64 675 1,30 18 633 52 434 1,29 18 577 51 500 1,28 21 210 55 029 1,24
Tabellen 17–26,Seiten A16–A26 Einkommen 2003 leicht besser als 2002

Das landwirtschaftliche Einkommen ist die Differenz zwischen Rohertrag und Fremdkosten.Im Jahr 2003 lag es höher als 2002 (+7%),aber leicht tiefer als 2000/02 (–2%).Das landwirtschaftliche Einkommen entschädigt einerseits die Arbeit der durchschnittlich 1,24 Familienarbeitskräfte und andererseits das im Betrieb durchschnittlich investierte Eigenkapital von rund 400'000 Fr.

Das landwirtschaftliche Einkommen war 2003 gegenüber 2000/02 in der Talregion um 6% tiefer,in der Hügelregion jedoch um 1% und in der Bergregion um 5% höher.Das Nebeneinkommen hat überall zugenommen,in der Talregion um 20%,in der Hügelregion um 5% und in der Bergregion um 10%.Das Gesamteinkommen war damit 2003 in der Talregion praktisch unverändert,während es in der Hügelregion und in der Bergregion zunahm (um 2% respektive 7%).

Der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag betrug im Jahr 2003 16% in der Talregion,25% in der Hügelregion und 39% in der Bergregion.Damit blieb der Anteil in der Tal- und Bergregion gegenüber 2000/02 stabil,während er in der Hügelregion etwas gestiegen ist.

51 1.1 ÖKONOMIE 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Regionen Einkommen nach RegionEinheit1990/9220002001200220032000/02–2003 % Talregion Landwirtschaftliche Nutzflächeha16,6619,4119,9320,6819,79 –1,1 FamilienarbeitskräfteFJAE1,361,261,261,251,19 –4,8 Landwirtschaftliches EinkommenFr.73 79477 73862 45363 40264 129 –5,5 NebeneinkommenFr.16 42917 80517 04316 74320 64220,0 GesamteinkommenFr.90 22395 54379 49680 14584 771 –0,3 Hügelregion Landwirtschaftliche Nutzflächeha15,3017,8317,9518,0918,482,9 FamilienarbeitskräfteFJAE1,401,291,261,241,260 Landwirtschaftliches EinkommenFr.59 83858 72547 49646 25751 4421,2 NebeneinkommenFr.14 54421 81420 55719 36921 6715,3 GesamteinkommenFr.74 38280 53968 05365 62673 1142,4 Bergregion Landwirtschaftliche Nutzflächeha15,7618,6318,8518,5518,60 –0,4 FamilienarbeitskräfteFJAE1,421,391,381,351,31 –4,4 Landwirtschaftliches EinkommenFr.45 54147 72140 13537 51243 9215,1 NebeneinkommenFr.17 85319 01119 41420 74821 6629,8 GesamteinkommenFr.63 39466 73259 54958 26065 5836,6 Quelle:Agroscope FAT Tänikon
Tabellen 17–20,Seiten A16–A19

Die Einkommenssituation in den 11 Betriebstypen (Produktionsrichtungen) zeigt erhebliche Differenzen auf.

Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Betriebstypen 2001/03

Landw.Neben-GesamtNutzflächearbeits-Einkommeneinkommeneinkommen kräfte

Im Durchschnitt der Jahre 2001/03 erzielten die Veredlungs-,Ackerbau- und bestimmte kombinierte Betriebe (Kombiniert Veredlung,Verkehrsmilch/Ackerbau) die höchsten landwirtschaftlichen Einkommen.Diese (mit Ausnahme der kombinierten Verkehrsmilch/Ackerbau-Betriebe) erwirtschafteten auch die höchsten Gesamteinkommen.Die tiefsten landwirtschaftlichen Einkommen und Gesamteinkommen erreichten die Betriebstypen «Pferde,Schafe,Ziegen» sowie «anderes Rindvieh»

BetriebstypLandw.Familien-
haFJAEFr.Fr.Fr. Mittel alle Betriebe19,191,2752 98819 47372 461 Ackerbau23,891,0966 51121 97488 485 Spezialkulturen12,721,2963 89818 87482 773 Verkehrsmilch18,861,3348 46618 22466 690 Mutterkühe17,621,0938 74031 45570 194 Anderes Rindvieh16,171,2532 29021 88654 176 Pferde/Schafe/Ziegen12,611,2222 25632 67154 926 Veredlung11,741,1866 94917 10684 055 Kombiniert Verkehrsmilch/Ackerbau25,391,3165 35114 39879 749 Kombiniert Mutterkühe21,811,1351 14629 09580 241 Kombiniert Veredlung19,431,2867 13516 41183 546 Kombiniert Andere20,501,2552 75919 99572 754 Quelle:Agroscope FAT Tänikon
52 1.1 ÖKONOMIE 1
Tabellen 21a–21b,Seiten A20–A21

Der von den Landwirtschaftsbetrieben erwirtschaftete Arbeitsverdienst (landwirtschaftliches Einkommen abzüglich Zinsanspruch für im Betrieb investiertes Eigenkapital) entschädigt die Arbeit der nichtentlöhnten Familienarbeitskräfte.Gegenüber dem Dreijahresmittel 2000/02 hat sich der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft (Median) im Jahr 2003 um 12% verbessert.Im Vergleich zum Jahr 2002 stieg er gar um 22% an.Der Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen,dass das Zinsniveau gesunken ist und damit der kalkulatorische Zinsanspruch für das Eigenkapital stark zurückgegangen ist.

Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft ist in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich.Im Durchschnitt liegt er in der Talregion wesentlich höher als in der Bergregion.Auch die Quartile liegen weit auseinander.So erreichte 2001/03 der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft in der Talregion im ersten Quartil 20% und derjenige im vierten Quartil 200% des Mittelwertes aller Betriebe der Region.In der Hügelregion war die Streuungsbandbreite ähnlich und im Berggebiet noch extremer.

Arbeitsverdienst der Landwirtschaftsbetriebe 2001/03: nach Regionen und Quartilen

1 in Fr.pro FJAE 2

1Eigenkapitalverzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen:2001:3,36%;2002:3,22%;2003:2.63%

280 Arbeitstage

FAT Tänikon

Arbeitsverdienst
MedianMittelwerte Region1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) Talregion37 7077 92930 37445 57579 836 Hügelregion27 7474 26821 67334 22959 828 Bergregion20 55689716 01026 41948 099
2Familien-Jahresarbeitseinheiten:Basis
Quelle:Agroscope
53 1.1 ÖKONOMIE 1
Tabellen 22–25,Seiten A22–A25
■ Arbeitsverdienst 2003

In der Talregion übertraf 2001/03 das vierte Quartil der Landwirtschaftsbetriebe den entsprechenden Jahres-Bruttolohn der übrigen Bevölkerung deutlich.In der Hügelregion erreichte das vierte Quartil den Vergleichslohn hingegen nur knapp,während in der Bergregion der Wert rund 8'000 Fr.unter dem Vergleichswert lag.Im Vergleich zur Periode 2000/02 hat die Bergregion ihre relative Situation etwas verbessert,während sie sich in der Tal- und Hügelregion verschlechtert hat.

Vergleichslohn 2001/03,nach Regionen

RegionVergleichslohn 1

Fr.pro Jahr

Talregion66 832

Hügelregion61 758

Bergregion56 053

Quellen:BFS,Agroscope FAT Tänikon

Zu berücksichtigen gilt,dass die landwirtschaftlichen Haushalte ihren Lebensunterhalt nicht nur aus dem Arbeitsverdienst bestreiten.Ihr Gesamteinkommen,einschliesslich der Nebeneinkommen,liegt wesentlich höher als der Arbeitsverdienst.

Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital (Fremdkapitalquote) gibt Auskunft über die Fremdfinanzierung des Unternehmens.Kombiniert man diese Kennzahl mit der Grösse der Eigenkapitalbildung lassen sich Aussagen über die Tragbarkeit einer Schuldenlast machen.Ein Betrieb mit hoher Fremdkapitalquote und negativer Eigenkapitalbildung ist auf die Dauer – wenn diese Situation über Jahre hinweg anhält – finanziell nicht existenzfähig.

Auf Basis dieser Überlegungen werden die Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität eingeteilt.

Einteilung der Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität

Betriebe mit

Fremdkapitalquote

Tief (<50%)Hoch (>50%)

EigenkapitalbildungPositiv...guter...beschränkter finanfinanzieller Situationzieller Selbständigkeit

Negativ...ungenügendem ...bedenklicher

Einkommenfinanzieller Situation

Quelle:De Rosa

54 1.1 ÖKONOMIE 1
1Median der Jahres-Bruttolöhne aller im Sekundär- und Tertiärsektor beschäftigten Angestellten ■ Finanzielle Stabilität

Die Beurteilung der finanziellen Stabilität der Betriebe zeigt in den drei Regionen ein ähnliches Bild.42% der Betriebe befinden sich in einer finanziell guten Situation und 38% sind als Problembetriebe einzustufen (Betriebe mit negativer Eigenkapitalbildung).Das Dreijahresmittel 2001/03 präsentiert sich in allen Regionen etwas schlechter als 2000/02.

Beurteilung der finanziellen Stabilität 2001/03 nach Regionen

Die Investitionen der FAT-Referenzbetriebe haben im Jahr 2003 im Vergleich zu 2000/02 zugenommen (+5%).Gleichzeitig stieg auch der Cashflow (+7%).Entsprechend hat sich das Cashflow-Investitionsverhältnis nur wenig verändert (+2%). Die Eigenkapitalbildung (Gesamteinkommen minus Privatverbrauch) ist besser als in der Referenzperiode (+13%),während sich die Fremdkapitalquote etwas verschlechtert hat (+5%).Der Grund für diese Zunahme liegt darin,dass sowohl die Investitionsals auch die Hypothekarkredite zugenommen haben,während die Eigenkapitalausstattung leicht gesunken ist.

Entwicklung von Eigenkapitalbildung,Investitionen und Fremdkapitalquote

1 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

2 Cashflow (Eigenkapitalbildung plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen) zu Investitionen

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1 55
Merkmal1990/9220002001200220032000/02–2003 % EigenkapitalbildungFr.19 51321 2337 2886 84013 34313,2 Investitionen 1 Fr.46 91444 96547 46943 69547 5804,9 Cashflow-Investitionsverhältnis 2 %951028394952,2 Fremdkapitalquote%43414141434,9
TalregionHügelregionBergregion Anteil Betriebe in % bedenkliche
ungenügendes Einkommen beschränkte finanzielle
gute finanzielle Situation Quelle: Agroscope FAT Tänikon 0 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 18 21 18 42 18 18 22 41 17 21 18 44
Eigenkapitalbildung, Investitionen
finanzielle Situation
Selbständigkeit
und Fremdkapitalquote

Analyse von Erwerbsformen

Nachfolgend werden Auswertungen präsentiert,welche einen tieferen Einblick in die Ergebnisse der Voll-,Zu- und Nebenerwerbsbetriebe erlauben.Grundlage für die Analyse sind die Buchhaltungsdaten 2000/02 der Zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon.Die Gliederung nach der Erwerbsform basiert auf dem Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens am Gesamteinkommen.Bei Vollerwerbsbetrieben liegt dieser Anteil bei über 90%,bei Zuerwerbsbetrieben zwischen 50 und 90% und bei Nebenerwerbsbetrieben bei unter 50%.

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

1.1 ÖKONOMIE 1 56
Region MerkmalEinheitVoll-Zu-Neben-Total erwerberwerberwerb 2000/02 Tal%57423546 Hügel%24283227 Berg%19303327 Total%100100100100 Alle Betriebe je Erwerbsform%334819
■ Analyse der Voll-,Zu- und Nebenerwerbsbetriebe

Insgesamt sind ein Drittel (17'357) der Betriebe gemäss der eingangs aufgeführten Definition Vollerwerbsbetriebe,48% (25'246) zählen zu den Zu- und 19% (9'993) zu den Nebenerwerbsbetrieben.In der Talregion ist der Vollerwerb übervertreten,in der Bergregion ist er untervertreten.Die Nebenerwerbsbetriebe verteilen sich ziemlich gleichmässig auf die drei Regionen.

Strukturen

MerkmalEinheitVoll-Zu-Neben-Total erwerberwerberwerb

2000/02

Arbeitskräfte BetriebJAE1,861,671,351,68

FamilienarbeitskräfteFJAE1,371,321,041,29

AngestellteAJAE0,490,350,310,39

Landwirtschaftliche Nutzflächeha22,8218,6413,6719,09

davon:Offene Ackerflächeha7,914,213,015,20

Fläche je Arbeitskraftha LN/JAE12,2611,1710,1011,40

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Vollerwerbsbetriebe sind erwartungsgemäss grösser als Zu- und Nebenerwerbsbetriebe.Vollerwerbsbetriebe bewirtschaften je Arbeitskraft rund 21% mehr Fläche als Nebenerwerbsbetriebe resp.10% mehr als Zuerwerbsbetriebe.Mit einem Anteil von 35% an der LN ist die offene Ackerfläche bei den Vollerwerbsbetrieben bedeutend grösser als bei den Zu- und Nebenerwerbsbetrieben mit je rund 22%.Dies hängt mit der Verteilung der Betriebe in den Regionen zusammen.

Betriebstyp

MerkmalEinheitVoll-Zu-Neben-Total erwerberwerberwerb

2000/02

Ackerbau% 9486

Verkehrsmilch%29413536

Anderes Rindvieh%38127

Kombiniert Verkehrsmilch/Ackerbau%159510

Kombiniert Veredelung%1412611

Kombiniert Andere%14141314

Übrige%16122116

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Es überrascht,wie hoch der Anteil der spezialisierten Verkehrsmilchbetriebe bei den Nebenerwerbsbetrieben ist (35%).Von den insgesamt rund 19'000 Betrieben mit dieser Ausrichtung werden 3'500 im Nebenerwerb bewirtschaftet.

1.1 ÖKONOMIE 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1 57

Quartile (nach Arbeitsverdienst)

Ein Kennzeichen gemäss Definition der Nebenerwerbsbetriebe ist ihr tiefes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit.Es ist deshalb nicht erstaunlich,dass sich 70% der Nebenerwerbsbetriebe im ersten Quartil befinden.Auf der anderen Seite sind 43% der Vollerwerbsbetriebe im vierten Quartil anzutreffen. Rohertrag,Kosten

Zwischen den Voll- und Nebenerwerbsbetrieben bestehen sowohl beim Rohertrag Landwirtschaft als auch bei den Fremdkosten grosse Unterschiede.Bei den Nebenerwerbsbetrieben ist je ha LN der Rohertrag Landwirtschaft geringer und die Fremdkosten sind höher,dabei fallen vor allem die Strukturkosten je ha ins Gewicht.Mit ein Grund dafür dürfte sein,dass bei den Nebenerwerbsbetrieben die vom Wohnhaus ausgehenden Strukturkosten sich auf weniger ha als bei den Voll- und Zuerwerbsbetrieben verteilen.Die Nebenerwerbsbetriebe erhalten je ha mehr Direktzahlungen als die Vollerwerbsbetriebe,absolut betrachtet jedoch nicht.Die Differenz je ha LN machen die allgemeinen Direktzahlungen aus.Dies lässt sich damit erklären,dass sich zwei Drittel der Nebenerwerbsbetriebe in der Hügel- und Bergregion befinden.

1.1 ÖKONOMIE 1 58
MerkmalEinheitVoll-Zu-Neben-Total erwerberwerberwerb 2000/02 1.Quartil%10187025 2.Quartil%18331925 3.Quartil%2929725
Alle Betriebe%100100100100
Tänikon
4.Quartil%4320425
Quelle:Agroscope FAT
und Investitionen MerkmalEinheitVoll-Zu-Neben-Total erwerberwerberwerb 2000/02 Rohertrag je JAEFr./JAE91 80673 25455 19677 019 Rohertrag je haFr./ha10 67110 1059 48110 245 Rohertrag Landwirtschaft je haFr./ha7 4836 5635 4516 778 Direktzahlungen je ha LNFr./ha2 0792 2842 5212 236 Allgemeine DZFr./ha1 6481 8472 0921 802 ÖkobeiträgeFr./ha175176191177 EthobeiträgeFr./ha162167154184 Fremdkosten total je haFr./ha7 2447 1028 1467 296 SachkostenFr./ha4 4784 3274 6964 436 StrukturkostenFr./ha2 7662 7753 4502 860 Investitionen je haFr./ha2 2752 3542 7992 377 Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Haushalt

MerkmalEinheitVoll-Zu-Neben-Total erwerberwerberwerb

2000/02

Alter der BetriebsleitendenJahre46464646 Kinder unter 16 JahrenAnzahl0,91,51,21,2 Verbrauchereinheiten (VE)Anzahl3,13,73,63,5

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Das Alter der Betriebsleitenden liegt – ungeachtet der Erwerbsform – im Durchschnitt bei 46 Jahren.Zu- und Nebenerwerbsbetriebe haben tendenziell mehr Kinder unter 16 Jahren und grössere Haushalte als Vollerwerbsbetriebe.

Interessanterweise ist der Unterschied beim durchschnittlichen Gesamteinkommen zwischen Voll- und Nebenerwerbsbetrieben relativ gering (80'000 Fr.resp.67'000 Fr.). Der Privatverbrauch der Familie ist bei allen Erwerbsformen praktisch gleich hoch (rund 63'000 Fr.),wobei Nebenerwerbsbetriebe weniger Ausgaben für Steuern und AHV haben.

1.1 ÖKONOMIE 1 59
Verbrauch MerkmalEinheitVoll-Zu-Neben-Total erwerberwerberwerb
Landwirtschaftliches EinkommenFr.78 13355 85318 13956 203 NebeneinkommenFr.1 93018 67749 03718 806 GesamteinkommenFr.80 06374 53167 17675 009 Privatverbrauch der FamilieFr.63 51963 06663 09363 222 SteuernFr.7 8985 8855 5616 483 Beiträge AHV,IV,EOFr.4 9563 5721 9943 731
Einkommen und
2000/02
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Voll-,Zu- und Nebenerwerbsbetriebe haben per Definition eine unterschiedliche Struktur der Einnahmen.Das landwirtschaftliche Einkommen der Nebenerwerbsbetriebe ist bedeutend tiefer.Folgende Faktoren sind dafür im wesentlichen verantwortlich:Bei den Nebenerwerbsbetrieben ist der Rohertrag je ha aus der Landwirtschaft am tiefsten,zum andern sind die Fremdkosten je ha am höchsten.Diese Differenzen je ha werden in absoluten Zahlen verstärkt,da die Nebenerwerbsbetriebe die geringste LN ausweisen.Die Direktzahlungen je ha sind zwar bei ihnen etwas höher,sie vermögen die Unterschiede bezüglich Einkommen gegenüber den anderen Erwerbsformen aber nur geringfügig zu verkleinern.Aus den Daten ist ersichtlich,dass die allgemeinen Direktzahlungen der Grund für die höheren Direktzahlungen je ha bei den Nebenerwerbsbetrieben sind.Dies hängt mit dem Umstand zusammen,dass zwei Drittel der Nebenerwerbsbetriebe in der Hügel- und Bergregion liegen.Die Analyse liefert keine Hinweise,dass es sich bei den Nebenerwerbsbetrieben vor allem um Betriebe handelt, welche Direktzahlungen maximieren.

Interessant ist,dass die Gesamteinkommen der drei Erwerbsformen nicht so weit auseinander liegen wie es die Unterschiede beim landwirtschaftlichen Einkommen vermuten liessen.Die Vollerwerbsbetriebe erwirtschaften mit 80'000 Fr.die höchsten Gesamteinkommen,die Zuerwerbsbetriebe folgen mit gut 74'000 Fr.,die Nebenerwerbsbetriebe schliesslich mit 67'000 Fr.Die Vollerwerbsbetriebe weisen also im Durchschnitt gute wirtschaftliche Ergebnisse aus.Voll auf die Landwirtschaft zu setzen, lohnt sich nach wie vor.Den Nebenerwerbsbetrieben gelingt es mit der ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeit,das grosse Defizit beim landwirtschaftlichen Einkommen zu einem beträchtlichen Teil wettzumachen.Nebenerwerbsbetriebe können trotz durchschnittlich tieferem Gesamteinkommen ökonomisch stabile Einheiten sein.So ist der Privatverbrauch ungeachtet der Erwerbsform im Durchschnitt praktisch gleich hoch. Die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sind bei allen Betriebsformen im Mittel gleich alt.Auch dies ist ein Hinweis,dass alle Erwerbsformen ihre Attraktivität haben.

1.1 ÖKONOMIE 1 60

Das Soziale ist eine der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit.In der Berichterstattung über die agrarpolitischen Auswirkungen nehmen die sozialen Aspekte daher einen eigenen Platz ein.Die Sozialberichterstattung in der Landwirtschaft – der Abschnitt Soziales – gliedert sich in die folgenden drei Teile:Einkommen und Verbrauch,periodische Bestandesaufnahme bei fünf zentralen sozialen Themen sowie Fallstudien zu sozialen Themen.

Im Folgenden werden im Abschnitt Soziales die Einkommen und der Verbrauch der landwirtschaftlichen Haushalte auf der Basis der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Agroscope FAT,ferner eine Auswertung der Einkommens- und Verbrauchserhebung sowie eine Zusammenstellung zum Thema kantonale Beratungsangebote für Bauernfamilien in Schwierigkeiten dargestellt.

■■■■■■■■■■■■■■■■ 1.2
Soziales
1.2 SOZIALES 1 61

■ Gesamteinkommen und Privatverbrauch

Einkommen und Verbrauch

Für die Einschätzung der sozialen Lage der Bauernfamilien sind Einkommen und Verbrauch bedeutende Kenngrössen.Bei der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit interessiert das Einkommen vor allem im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Betriebe.Bei der sozialen Dimension steht die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Haushalte im Vordergrund.Daher wird das Nebeneinkommen der Haushalte ebenfalls mit in die Analyse einbezogen.Neben dem Gesamteinkommen wird auch die Entwicklung des Privatverbrauchs verfolgt.

Das Gesamteinkommen,das sich aus dem landwirtschaftlichen Einkommen und dem Nebeneinkommen zusammensetzt,lag im Durchschnitt der Jahre 2001/03 je nach Region zwischen rund 61’100 und knapp 81’500 Fr.pro Betrieb:Die Betriebe der Bergregion erreichten etwa 75% des Gesamteinkommens der Betriebe der Talregion. Mit Nebeneinkommen von 18’100 bis 20’600 Fr.hatten die Betriebe eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle:Diese machte bei den Betrieben der Talregion 22% des Gesamteinkommens aus,bei jenen der Hügelregion 30% und bei denjenigen der Bergregion 34%.Die Betriebe der Bergregion wiesen mit 20’600 Fr.auch absolut die höchsten Nebeneinkommen aus.

Gesamteinkommen und Privatverbrauch pro Betrieb 2001/03

Quelle: Zentrale

Agroscope

Der Privatverbrauch macht in allen Regionen durchwegs rund 87% des Gesamteinkommens aus und liegt jeweils über der Höhe des landwirtschaftlichen Einkommens.Er ist entsprechend der Höhe des Gesamteinkommens bei den Betrieben der Talregion absolut am höchsten und bei den Betrieben der Bergregion am tiefsten.

Das durchschnittliche Gesamteinkommen pro Betrieb lag 2003 mit rund 76’200 Fr. über jenem aus dem Durchschnitt der Jahre 2000/02 mit 75’000 Fr.Der Privatverbrauch pro Betrieb hat hingegen im Jahr 2003 im Vergleich zu 2000/02 um etwa 330 Fr.abgenommen und lag bei 62’900 Fr.

1.2 SOZIALES 1 62
TalregionHügelregionBergregion in Fr. Privatverbrauch Nebeneinkommen Landwirtschaftliches Einkommen
FAT Tänikon 0 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000
Auswertung,

Gesamteinkommen und Privatverbrauch pro Verbrauchereinheit

nach Quartil 1 2001/03

1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.QuartilAlle Betriebe

Gesamteinkommen

pro VE 2 (Fr.)13 44416 95321 55930 73620 661

Privatverbrauch

pro VE (Fr.)15 58316 15018 60821 90518 054

1 Quartile nach Arbeitsverdienst je Familien-Jahresarbeitseinheit

2 Verbrauchereinheit = ganzjährig am Familienverbrauch beteiligtes Familienmitglied im Alter von 16 Jahren und mehr Quelle:Zentrale Auswertung,Agroscope FAT Tänikon

Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit konnte 2001/03 den Verbrauch der Familien von Betrieben im ersten Quartil nicht decken.Sie mussten einen Teil ihrer eigentlich für Ersatz- und Neuinvestitionen bzw.für ihre Altersvorsorge erforderlichen Mittel für den Privatverbrauch einsetzen.Die Eigenkapitalbildung ist bei diesen Betrieben negativ.Bei den Betrieben in den übrigen Quartilen war der Privatverbrauch geringer als das Gesamteinkommen.Die Betriebe des ersten Quartils erreichten 44% des Gesamteinkommens pro Verbrauchereinheit von Betrieben des vierten Quartils.

Der Privatverbrauch pro Verbrauchereinheit macht im ersten Quartil rund 116% des Gesamteinkommens aus,bei Betrieben des vierten Quartils 71%.Beim Privatverbrauch ist die Differenz zwischen dem ersten und dem vierten Quartil deutlich geringer als beim Gesamteinkommen.Er lag bei den Betrieben des ersten Quartils bei 71% des Verbrauchs der Betriebe des vierten Quartils.

Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit war 2003 nur im dritten Quartil leicht tiefer im Vergleich zu den drei Vorjahren 2000/02,in den übrigen drei Quartilen lag es etwas höher.Beim Privatverbrauch fällt auf,dass dieser im Jahr 2003 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2000/02 bloss im vierten Quartil leicht zugenommen hat.

1.2 SOZIALES 1 63

■ Schweizerische Einkommens- und Verbrauchserhebung als Grundlage

Einkommens- und Verbrauchserhebung

Im Rahmen der zentralen sozialen Themenbereiche,von welchen alle fünf Jahre eine Bestandesaufnahme gemacht wird,werden in diesem Bericht die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchserhebung (EVE) 2002 des Bundesamtes für Statistik (BFS) präsentiert.Dabei werden die Resultate der Landwirtschaft im Vergleich mit der übrigen Bevölkerung aus ländlichen Gemeinden dargestellt.

Das BFS hat 1990 sowie 1998 zwei grosse EVE durchgeführt.Seit 2000 erhebt das BFS die Daten für die EVE im jährlichen Rhythmus.Die EVE ermöglicht einen detaillierten Einblick in die Einnahmen der privaten Haushalte und analysiert den Konsum in Abhängigkeit verschiedener sozialer und demografischer Merkmale.Im Jahre 2002 wurden – verteilt auf 12 monatliche Stichproben – insgesamt 3’726 zufällig aus dem Telefonbuch ausgewählte Haushalte dazu befragt.

Die monatlichen Erhebungen erfolgen in drei Etappen:

Im Rahmen eines Rekrutierungsinterviews werden allgemeine Informationen erhoben.

– Während einem Monat führt dann jeder Haushalt ein Tagebuch,ein Haushaltsbuch sowie einzelne Haushaltsmitglieder gegebenenfalls ein persönliches Tagebuch,um die Ausgaben und Einnahmen schriftlich festzuhalten.

– Beim Schlussinterview werden zusätzliche Fragen gestellt zu Organisation des Haushalts,Wohnung,Umgebung usw.

Grundgesamtheit ist die ständig innerhalb der schweizerischen Grenzen wohnhafte Bevölkerung.Für die Erfassung der Haushaltscharakteristika weist man in jedem befragten Haushalt jener Person,welche am meisten zum Haushaltseinkommen beiträgt, die Rolle der Referenzperson zu.

Im Rahmen der EVE 2002,den aktuellsten vorliegenden Daten,wurden 56 bäuerliche Haushalte in ländlichen Gemeinden befragt,das heisst die Referenzperson war ein Landwirt oder eine Landwirtin.Um eine Vergleichbarkeit dieser Haushalte mit den übrigen nicht landwirtschaftlichen Haushalten zu gewährleisten,wurden analog der Haushaltsgrössenverteilung bei den bäuerlichen Haushalten (das heisst Anteil der 1- und 2-Personen-Haushalte,der 3- und 4-Personen-Haushalte sowie der 5- und mehr Personen-Haushalte) entsprechend strukturierte Vergleichsgruppen aus ländlichen Gemeinden gebildet: «Unselbständige in ländlichen Gemeinden» und «Selbständige in ländlichen Gemeinden».Zusammen mit den «Landwirten in ländlichen Gemeinden» bilden diese die «Aktiven in ländlichen Gemeinden».

Aufgrund der kleinen Stichprobengrösse bei den untersuchten Haushalten können verschiedene Detailaufteilungen nicht gemacht werden,da sie statistisch nicht gesichert sind.

1.2 SOZIALES 1 64

Haushaltseinkommen in Franken

1 Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen

2 Spezialgewichtung BLW:Gleichverteilung nach Haushaltsgrössenklassen bei den aktiven Haushalten ländlicher Gemeinden

() Ergebnis kann nicht publiziert werden,da Anzahl Einträge ungenügend ist (28) Wert mit starker Streuung:Variationskoeffizient >10%

Quelle:BFS

Die Einkommensresultate zeigen,dass das Haushaltseinkommen der bäuerlichen Haushalte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrösse deutlich niedriger ist als jenes der Vergleichshaushalte.So liegen die Einkommen der befragten landwirtschaftlichen Haushalte im Mittel bei 6'200 Fr.pro Monat,jene der Unselbständigen bei 10'200 Fr. und 10'900 Fr.bei den Selbständigen.Der Anteil «Einkommen aus Arbeit» macht bei den bäuerlichen Haushalten dabei 81% aus,bei den Unselbständigen 87% sowie 85% bei den Selbständigen.Prozentual sind somit die «Einnahmen aus Vermietung und Vermögenseinkommen» sowie der «Transfereinkommen» bei den bäuerlichen Haushalten leicht höher als bei den Vergleichshaushalten.Wegen der kleinen Fallzahl bei den bäuerlichen Haushalten kann nicht ausgewiesen werden,wie sich die «Einnahmen aus Vermietung und Vermögenseinkommen» sowie «Transfereinkommen» (das heisst Sozialleistungen,Alimente etc.) zusammensetzen.

1.2 SOZIALES 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 65
Prozentuale Verteilung der Haushalte24,0 18,1 4,1 1,8 Personen pro Haushalt3,72 3,67 3,90 3,81 Monatliches Medianeinkommen in Fr.9 126 9 471 8 967 5 470 Monatliche Einkommen pro Haushalt in Fr.(Mittelwert)10 000 10 170 10 912 6 239 Einkommensstruktur Betrag in Fr.pro Monat Einkommen aus unselbständiger Arbeit 6 901 8 738 (1 266) ( ) Einkommen aus selbständiger Arbeit (1 719) (101) (7 952) ( ) Einkommen aus Arbeit 8 620 8 840 9 218 5 070 Einnahmen aus Vermietung (108) (77) ( ) ( ) Vermögenseinkommen (146)(107) ( ) ( ) Einnahmen aus Vermietung und Vermögenseinkommen (253) (184) (591)( ) Sozialleistungen 615 619 (541) ( ) Übrige Transfereinkommen 512 528 (562) ( ) Transfereinkommen 1 127 1 147 1 103 ( )
Gliederung 1 L ä ndliche Gemeinden Aktive 2 L ä ndliche Gemeinden Unselbst ä ndige 2 L ä ndliche Gemeinden Selbst ä ndige 2 L ä ndliche Gemeinden Landwirte 2
■ Tiefe Einkommen ...

■ ...und geringer Verbrauch

Haushaltsausgaben in Franken

1 Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen

2 Spezialgewichtung BLW:Gleichverteilung nach Haushaltsgrössenklassen bei den aktiven Haushalten ländlicher Gemeinden

() Ergebnis kann nicht publiziert werden,da Anzahl Einträge ungenügend ist

(28) Wert mit starker Streuung:Variationskoeffizient >10%

1.2 SOZIALES 1 66
Prozentuale Verteilung der Haushalte24,0 18,1 4,1 1,8 Personen pro Haushalt3,72 3,67 3,90 3,81 Monatliche Ausgaben pro Haushalt in Fr. (Mittelwert)8 690 8 557 10 674 5 562 Ausgabenstruktur Betrag in Fr.pro Monat Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 867 855 929 849 Naturalbezüge Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (34) (21) () 187 Alkoholische Getränke und Tabakwaren 96 91 () () Bekleidung und Schuhe 282 294 287 () Wohnen und Energie 1 439 1 466 1 682 614 Wohnungseinrichtung und laufende Haushaltsführung (296) (289) (346)(259) Gesundheitspflege 272 282 (255)() Verkehr 637 609 (908)(312) Nachrichtenübermittlung 153 155 156 (132) Unterhaltung,Erholung und Kultur 541 553 616 (260) Schul- und Ausbildungsgebühren (28)(25) () () Gast- und Beherbergungsstätten 503 498 (623) (286) Andere Waren und Dienstleistungen 192 203 177 (113) Konsumausgaben 5 307 5 320 6 178 3 230 Versicherungen 2 133 2 163 2 291 1 479 Sozialversicherungsbeiträge der Erwerbspersonen 992 1 049 997 (410) Krankenkassen:Grundversicherung 457 455 448 495 Kranken- und Privatunfallversicherung: Zusatzversicherung 138 132 162 (141) Übrige Versicherungsbeiträge der Personen und der Haushalte 546 526 685 (433) Steuern und Gebühren (1 091) 932 (1 962)736 Beiträge,Spenden und sonstige Übertragungen 158 143 (242)(116) Transferausgaben 3 382 3 238 (4 496) 2 332
Quelle:BFS
Gliederung 1 L ä ndliche Gemeinden Aktive 2 L ä ndliche Gemeinden Unselbst ä ndige 2 L ä ndliche Gemeinden Selbst ä ndige 2 L ä ndliche Gemeinden Landwirte 2

Entsprechend den niedrigen Einkommen der bäuerlichen Haushalte sind auch ihre Ausgaben geringer als jene der Vergleichshaushalte – wiederum unter Berücksichtigung der Haushaltsgrösse.Ein Teil der Ausgabendifferenz kann durch die Besonderheiten der bäuerlichen Haushalte erklärt werden.Eine grosse Differenz ist bei den Ausgaben für «Wohnen und Energie» zu beobachten.Diese Kosten sind bei den bäuerlichen Haushalten 800 bis 1'000 Fr.tiefer pro Monat.Erklären lässt sich dieser Unterschied damit,dass das Wohnhaus Teil des landwirtschaftlichen Betriebs ist und somit auf der Basis des Ertragswertes übernommen werden konnte.Entsprechend tiefer fallen deshalb auch die Eigenmietwerte aus.Bei den Ausgaben für «Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke» ist zu beachten,dass die Naturalbezüge – Eigenversorgung aus Stall und Garten – mitberücksichtigt sind.Diese werden mit den entsprechenden Ladenpreisen bewertet.Für eine bäuerliche Familie reduzieren sich die effektiven Ausgaben für diesen Posten um 187 Fr.oder 22%.Bei den Vergleichshaushalten sind die Naturalbezüge bedeutend geringer.Eine andere bäuerliche Besonderheit ist die räumliche Nähe bzw.Einheit von Wohn- und Arbeitsort.Die Kosten für den Arbeitsweg und die Ausserhausverpflegung am Mittag belasten deshalb das Budget nicht sehr.Ein Teil der tieferen Ausgaben für «Verkehr» sowie «Gast- und Beherbergungsstätten» dürften auf diesen Umstand zurückzuführen sein.Die niedrigeren Einkommen der bäuerlichen Haushalte haben auch zur Folge,dass die «Transferausgaben»,insbesondere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (degressive Beitragsskala),pro Monat bedeutend tiefer ausfallen – 900 bis 2'100 Fr. – als bei den Vergleichshaushalten.

Die Einkommensresultate der EVE 2002 zeigen auf,dass das Einkommen der befragten bäuerlichen Haushalte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrösse bedeutend geringer ist als jenes der Vergleichshaushalte aus ländlichen Gemeinden.

Entsprechend den niedrigeren Einkommen der bäuerlichen Haushalte sind auch ihre Ausgaben im Vergleich geringer.Etwa zwei Drittel dieses Unterschieds zu den Vergleichshaushalten kann einerseits durch die Besonderheiten der bäuerlichen Haushalte – wie günstiges Wohnen,Eigenversorgung aus Stall und Garten,kein langer Arbeitsweg und keine Ausserhausverpflegung am Mittag – erklärt werden.Andererseits auch durch die tieferen Transferausgaben (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) aufgrund der niedrigeren Einkommen der bäuerlichen Haushalte.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.2 SOZIALES 1 67
■ Fazit

Kantonale Angebote für Bauernfamilien in Schwierigkeiten

Zu den wichtigsten Elementen des bäuerlichen Selbstverständnisses gehört der Wille, selbständig und unabhängig zu sein und zu bleiben.Vielen Bauernfamilien fällt es daher schwer, über Probleme und Existenzsorgen zu reden.Ein Zugeben von Schwierigkeitenwird häufig einem Versagen im Beruf gleichgestellt,sowohl von den Bauern selbst als auch von ihrem Umfeld.

In der deutschen Schweiz besteht seit 1996 die Möglichkeit,bei Problemen und Nöten anonym das «Sorgentelefon für Bauern,Bäuerinnen und ihre Angehörigen» anzurufen und sich über Unsicherheiten und Ängste auszusprechen.Seit 2001 wird im Tessin auf dem jährlich erscheinenden landwirtschaftlichen Weiterbildungsprogramm unter dem Namen «Telefono amico per contadine,contadini e i loro familiari» die Telefonnummer des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes abgedruckt.In der Westschweiz steht eine spezielle Telefonlinie für Bauernfamilien kurz vor der Einführung.

1.2 SOZIALES 1 68

Übersicht über die bestehenden kantonalen Angebote

Kurzbeschreibung

Seit 1997.Interventionsprogramm der Prométerre für Bauernfamilien in finanziellen Krisensituationen.Ansprechpartner sind drei Berater.Ein Netzwerk mit Vertretern von Banken steht zur Verfügung.

Seit 1998.Eine Arbeitsgruppe (Beratung,Landwirtschaftskammer, Kreditkasse,Amt für Sozialwesen) berät und unterstützt Bauernfamilien in finanziellen Schwierigkeiten.

Seit 1999.Dreiteiliges Konzept zur Hilfestellung:Probleme erkennen, Analyse und Sanierungsvorschläge,Betreuung.Zwei Berater sind Ansprechpartner.Ein Netzwerk steht bereit.

Seit 2000.Die Beratungsstelle unterstützt Bauernfamilien in akuten Schwierigkeiten.Die Anlaufstelle gibt die Fälle an ein für die Problematik ausgebildetes Mitglied des Beratungsteams weiter (Agronom,Bäuerin,Theologe,Arzt,Jurist).

Seit 2001.Bauernfamilien werden unterstützt,mit dem Wandel fertig zu werden.Je ein Berater eines Inforama-Standortes ist Anlaufstelle. Es steht ein Netzwerk aus Fachpersonen bereit.

Seit 2002.Zwei Berater sind Ansprechpersonen und begleiten landwirtschaftliche Familienbetriebe im Wandel.Das Angebot versteht sich auch als Familienberatungsstelle.

Seit 2003.Ein Netzwerk mit 17 Kontaktpersonen bietet Hilfestellung an.Die Kommission Soziales des Thurgauischen Bauernverbandes koordiniert Angebote in der Prävention sozialer Probleme.

Seit 2003.Es gibt eine Anlaufstelle,sechs Berater sind Ansprechpersonen:Spezifische Beratung und enge Zusammenarbeit mit Bauern- und Bäuerinnenverband,Kreditkasse,Hilfswerke etc.

Offeni Türe

Seit 2003.Die Anlaufstelle nimmt eine Lageanalyse vor und stellt, falls notwendig,den Kontakt zu einem Mitglied des Beratungsteams her (Psychologe,Agronom,Pfarrer,Berater,Jurist,Bäuerin).

Kompass –Neue Wege in der Landwirtschaft

Seit Herbst 2003.Vier Berater sind Ansprechpersonen,im Zweierteam werden die Bauernfamilien begleitet und unterstützt.

Im Kanton Neuenburg besteht seit Herbst 2004 eine Pilotgruppe «politique sociale agricole».Im Kanton Aargau befindet sich ein Beratungsangebot für Bauernfamilien in Schwierigkeiten kurz vor der Einführung.Im Kanton Schwyz ist es im Aufbau:Eine Projektgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Institutionen wurde bereits gebildet.In anderen Kantonen werden die Bauernfamilien über mehrere Jahre begleitet,wenn sie die Betriebshilfe in Anspruch nehmen.Im Kanton Jura beispielsweise werden in einem Vertrag die jeweiligen Verpflichtungen des Betriebsleiters und des Beraters genau festgelegt.

1.2 SOZIALES 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 69
Kontaktmöglichkeit Ph.Rossy 021 614 24 33 A.Alter 027 606 75 85 B.Kull 026 305 58 16 R.Angst 01 869 21 68 R.Heiniger 031 720 12 18 M.Vuilleumier 071 353 67 56 H.Hascher 071 622 44 22 S.Hohl 071 886 70 27 U.Stutz 079 675 59 66 J.Muri 041 618 40 08 Name Cellule de crise Arbeitsgruppe «conseil financier» AED – Aide aux Exploitations en Difficulté Offeni Tür Inforama – AufWind: Hürden überwinden Weitblick – Bauernfamilien orientieren sich im Zeitwandel Wegweiser für
Bauernfamilien in Notlagen
Offni Tür
Kanton VD VS FR ZH BE AR TG SG LU NW

Im Allgemeinen nehmen viele Betriebsberater infolge ihrer langjährigen Beratungstätigkeit und der damit erworbenen sozialen Kompetenz – ohne dass ein institutionalisiertes Angebot besteht – zum Teil Beratungsaufgaben wahr,die weit über ihren eigentlichen Aufgabenbereich hinausgehen.Darüber hinaus bieten die landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentralen spezifische Kurse an,zum Beispiel «ARC –Brücken in die Zukunft».Dieses Weiterbildungsangebot für Bäuerinnen und Bauern vermitteltWerkzeuge und Entscheidungshilfen,um die Entwicklung des Betriebes aktiv und nachhaltig anzugehen,bevor Schwierigkeiten auftauchen.

Den kantonalen landwirtschaftlichen Beratungsdiensten fehlen im Allgemeinen die Kompetenzen für das Analysieren und die Begleitung bei zwischenmenschlichen, familiären und sozialen Problemen.Diese Aufgaben kann daher die herkömmliche Beratung in der Regel alleine nicht lösen.Den jeweiligen Fachstellen fehlen demgegenüber meist Kenntnisse über die bäuerlichen Verhältnisse und Besonderheiten,und sie sind ihrerseits froh um Hilfestellungen,wenn sie Bauernfamilien zu betreuen haben. Der Aufbau von Netzwerken,ein Kennzeichen der Angebote,war naheliegend.

Neben dem Netzwerkansatz gibt es folgende Grundprinzipien,die sich durch alle Angebote für Bauernfamilien in schwierigen Situationen durchziehen:

– Die Bauernfamilie muss aktiv werden,das heisst sie selbst muss an die Anlaufstellen gelangen.Auch den Kontakt zu weiterführenden Fachstellen muss sie selber aufnehmen.

– Beratung ist nicht grundsätzlich gratis,insbesondere spezielle Leistungen wie etwa Therapien müssen von den hilfesuchenden Personen bezahlt werden.Die Finanzierung der Beratung durch die Betroffenen ist Teil der Problemlösung,sie sind nicht einfach Bittsteller.

– Die Personen,die bei diesen Angeboten eine Funktion wahrnehmen,engagieren sich stark für das entsprechende Angebot.

Drei Angebotstypen für Bauernfamilien in schwierigen Situationen haben sich herausgebildet:Angebote bei vorwiegend finanziellen Problemen,solche bei vorwiegend sozialen Problemen sowie jene bei finanziellen und sozialen Problemen.Ganz klar und eindeutig lassen sich die Angebote jedoch nicht zuordnen.Basis für die Einteilung bilden die Schwerpunkte der jeweiligen Angebote.

Im Folgenden werden die bestehenden institutionalisierten Angebote näher vorgestellt.Die entsprechenden Informationen wurden in Gesprächen mit den Verantwortlichen resp.den Ansprechpersonen der verschiedenen kantonalen Angebote zusammengetragen.Nachfolgend wird auch versucht zu zeigen,wer die Bauernfamilien sind,die sich an diese spezifischen Angebote wenden.

1.2 SOZIALES 1 70
■ Drei Angebotstypen haben sich herauskristallisiert

■ Angebote bei vorwiegend finanziellen Problemen

Das Ziel der Angebote mit Schwerpunkt finanzielle Beratung ist,einerseits mit Sofortmassnahmen Liquiditätsengpässe zu beseitigen und anderseits längerfristig eine tragbare Lösung für die betreffende Bauernfamilie zu finden,damit sie wieder ohne Hilfe von Dritten leben und wirtschaften kann.

Das Angebot «Cellule de crise» der Prométerre im Kanton Waadt hat sich auf Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.Die Initiative für den Aufbau dieser Dienstleistung kam von der landwirtschaftlichen Kreditkasse,welche bei einigen ihrer Kunden feststellte,dass sie in finanziellen Engpässen steckten.Prométerre – ein Zusammenschluss von Landwirtschaftskammer,Beratungsdienst sowie ländlichem Verein (fédération rurale vaudoise) – nahm sich der Sache an und baute mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erfolgreich ein Beratungsangebot auf.Prométerre selber ist ein Netzwerk mit den für die Beratung benötigten betriebswirtschaftlichen und juristischen Kompetenzen.Die drei Ansprechpersonen der «Cellule de crise»,die rund 150 Stellenprozente besetzen,haben zudem informelle Kontakte mit verschiedenen Banken.Die Beratungsabläufe sind klar geregelt:Nach Vorliegen einer Anfrage um finanzielle Hilfe wird der betreffende Betrieb zuerst genau analysiert.Anschliessend werden tragbare Lösungen entwickelt.Die «Cellule de crise»-Mitarbeiter arbeiten dabei eng mit den Betriebsleitern zusammen.Die Betriebe werden nötigenfalls mehrere Jahre begleitet.Entsprechend wenige Rückfälle sind zu verzeichnen.Bei etwa einem Viertel der bisher behandelten Fälle konnte keine betriebliche Lösung gefunden und der Betrieb musste aufgegeben werden.Pro Jahr werden rund 100 Dossiers bearbeitet, seit Beginn der Dienstleistung sind es 735 (Stand März 2004).

Im Kanton Wallis wurde Ende 1998 eine Arbeitsgruppe «conseil financier» gegründet. Diese berät und unterstützt Bauernfamilien in finanziellen Schwierigkeiten.Sie setzt sich aus einem Vertreter der landwirtschaftlichen Beratung,der Landwirtschaftskammer,der landwirtschaftlichen Kreditkasse sowie des Amtes für Sozialwesen (Service de l’action sociale) zusammen.Es bestehen gute Kontakte zu Banken.Liegt eine Anfrage einer Bauernfamilie nach finanzieller Hilfe vor – in der Regel wegen Überschuldung –,wird der entsprechende Betrieb besucht und Betrieb sowie Buchhaltung genau analysiert.In der Arbeitsgruppe werden anschliessend mögliche Lösungen diskutiert und das weitere Vorgehen (Umstrukturierungen,Höhe des Kredits etc.) festgelegt.Die finanzielle Hilfe wird dabei u.a.als Investitionskredit im Rahmen eines speziellen Budgets für Bauernfamilien in finanziellen Notlagen gesprochen.Die Betriebsleiter verpflichten sich ihrerseits,eine detaillierte Buchhaltung zu führen und diese regelmässig vorzuweisen.Pro Jahr werden heute rund 10 Dossiers bearbeitet.In den Jahren 2000 und 2001 waren es je rund 40 Fälle.

Im Zuge der Agrarreform zeichnete sich im Kanton Freiburg ab,dass ein Teil der Bauern in Zukunft ein hochspezifisches,technisches Beratungsangebot suchen und ein anderer Teil Beratung benötigen würde,um die Herausforderungen der neuen Agrarpolitik bewältigen zu können.Daraus entstand das Angebot «AED – Aide aux Exploitations en Difficulté»,das im Prinzip wie folgt funktioniert:Die beiden Ansprechpartner des Beratungsangebotes nehmen die Anfragen entgegen und koordinieren das weitere Vorgehen. Über die hilfesuchenden Bauernfamilien wird eine Art von Schutzschirm gespannt.Zunächst wird versucht,eine Lösung für die dringendsten Probleme zu finden.Anschliessend werden,falls notwendig,Strategien für die mittel- und längerfristige Ausrichtung der Betriebe ausgearbeitet.Ursprünglich wollte man ein Buchhaltungs-Frühwarnsystem aufbauen.Dieses scheiterte jedoch am Datenschutz und auch

1.2 SOZIALES 1 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 71

daran,dass Bauernfamilien häufig nicht klar sehen wollten,wie es um ihren Betrieb steht.Eine kantonale Plattform mit Vertretern von Sozialdienst,Tierschutz,Gewässerschutz,Kreditkasse,Bank und anderen Fachstellen trifft sich einmal pro Jahr.Dort werden Probleme und Entwicklungstendenzen besprochen.Im Budget der kantonalen Beratung ist eine Summe für «AED – Aide aux Exploitations en Difficulté» reserviert. Die Bauernfamilien müssen je nach ihren finanziellen Möglichkeiten an die Kosten der Beratung beisteuern.Pro Jahr werden rund 30 Dossiers bearbeitet.

Belastungen und Überforderungen,Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben,Verdrängung durch Suchtverhalten,Versagensangst und Verlust von Selbstvertrauen, Sturheit und unflexibles Verhalten sowie Zukunftsangst werden als soziale Phänomene vermehrt auch in der Landwirtschaft festgestellt.In drei Kantonen werden speziell für soziale Probleme Hilfestellungen und Begleitung angeboten.

Im Kanton Zürich gibt es seit 2000 das Angebot «Offeni Tür» der kantonalen Bauernund Landfrauenverbände. «Offeni Tür» liegt also in privaten Händen,dies in der Hoffnung,dass die Hemmschwelle – im Gegensatz zu einer offiziellen staatlichen Anlaufstelle – dadurch niedriger ist und sich die Bauernfamilien an das Angebot zu wenden wagen.Das Ziel von «Offeni Tür» ist die Unterstützung von Bauernfamilien in akuten Schwierigkeiten.Das Beraterteam,das sich aktuell aus zwei pensionierten Landärzten,zwei Seelsorgern,zwei Agronomen – wovon einer auch Jurist ist –,einer Person der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Lindau,einer Bäuerin sowie dem Leiter des Beratungsteams zusammen setzt,unterstützt hilfesuchende Bäuerinnen und Bauern unbürokratisch vor Ort oder an einem diskreten Treffpunkt.Das Beraterteam ist ein Netzwerk und trifft sich alle vier Monate beziehungsweise je nach Bedarf:Die Fälle werden dabei besprochen und der Stand der Beratung geklärt.Die Problemfelder der Hilfesuchenden kreisen insbesondere um Generationen- und Partnerschaftskonflikte. Es zeigt sich deutlich,dass im zwischenmenschlichen Bereich,vor allem in Paarkonflikten,sehr oft zu lange zugewartet wird,bevor Hilfe von Aussenstehenden geholt wird.Jährlich werden etwa 35 Dossiers bearbeitet,seit Januar 2000 sind es 142 (Stand März 2004).

«Weitblick»,die Hilfestellung für Bauernfamilien in Schwierigkeiten im Kanton Appenzell-Ausserrhoden,wird von der landwirtschaftlichen Beratung angeboten. Von ihr kam auch die Initiative für den Aufbau dieser Dienstleistung.Bäuerliche Organisationen sind nicht involviert.Ein Auslöser war das vermehrte Antreffen von Problemfällen:Bei Beratungen spürten sie teilweise grosse Spannungen in den Familien.Wie sollten sie sich als Berater verhalten? Sie waren für ein Beratungs- und nicht für ein Betreuungsgespräch auf den Betrieb gekommen.Als Reaktion darauf entstand «Weitblick – Bauernfamilien orientieren sich im Zeitwandel».Bei «Weitblick» geht es um ein Sichtbarmachen der Ressourcen bzw.der vorhandenen Möglichkeiten der einzelnen Familienmitglieder.Dies soll anschliessend die Entscheidfindung erleichtern.Mit einer der beiden Ansprechpersonen – einem Berater und einer Beraterin,die beide eine familientherapeutische Ausbildung gemacht haben

kann die ratsuchende FamilieKontakt aufnehmen und ein erstes Gespräch vereinbaren.Dieses dient dem Kennenlernen und Klären der betrieblichen und familiären Situation.In einem zweiten Gespräch werden mögliche Lösungen geprüft,wobei die Familie ihre Ziele selber formulieren und auch umsetzen muss.Die Fähigkeiten und Begabungen der einzelnen Familienmitglieder werden in den Veränderungsprozess miteinbezogen.Gemeinsam

1.2 SOZIALES 1 72
■ Angebote bei vorwiegend sozialen Problemen

wird Neues entdeckt und das Vertrauen in die persönliche Zukunft gestärkt.Pro Jahr werden rund vier Beratungen durchgeführt.

Bis Ende der neunziger Jahre waren im Kanton Luzern während rund 40 Jahren zwei Kapuzinerpatres als Bauernseelsorger tätig,seither war die Schaffung einer bäuerlichen Seelsorgestelle im Kanton Luzern ein Thema.Nun wird seit Januar 2003 unter dem Namen «Offeni Türe» vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband eine entsprechende Dienstleistung angeboten.Mitgetragen wird es vom Sozialdepartement, dem Wirtschaftsdepartement und von gemeinnützigen Stiftungen.Das Zürcher Angebot diente als Modell. «Offeni Türe» ist eine nicht staatliche Anlaufstelle für Bauernfamilien,die unter zwischenmenschlichen Spannungen,Konflikten im Zusammenleben oder wirtschaftlichen Engpässen leiden.Im Einvernehmen mit den Ratsuchenden wird eine geeignete Fachperson aus dem Berater-Team beigezogen.Dieses Team besteht aus einem Seelsorger,einem Psychologen,einem Juristen,einer Bäuerin und einem Vertreter aus der Betriebsberatung.Die häufigsten Anfragen betreffen Generationenund Partnerschaftsprobleme.Bei Beziehungsproblemen steht zum Teil Suchtverhalten im Vordergrund. «Offeni Türe» wird oft auch dazu benutzt,um Sorgen und Ängste zu deponieren.Die Beratung ist grundsätzlich unentgeltlich.Therapien z.B.werden jedoch verrechnet.Im Jahr 2003 wurden knapp 30 Fälle verzeichnet,davon sechs komplizierte und aufwändige.

1.2 SOZIALES 1 73

In einer Existenznotsituation ist oft nicht nur der Betrieb,sondern auch die Ehe und damit die Familie gefährdet.Es belastet eine Familie sehr stark,wenn sie dauernd Geldsorgenhat.Einige Kantone bieten daher eine breite,eng vernetzte Dienstleistung an.

Im Kanton Bern ist je ein landwirtschaftlicher Berater der sechs Inforama-Standorte im betreffenden Kantonsteil verantwortlich für das Beratungsangebot für Bauernfamilien in Schwierigkeiten.Zur Zeit wird «AufWind»,das ursprüngliche Angebot,ausgebaut und überarbeitet und im ganzen Kanton standardisiert,breiter abgestützt und besser koordiniert.Bereits 1997 wurde durch die Agro-Treuhand ein Leitfaden für die Früherkennung bei finanziellen Schwierigkeiten entwickelt.Dieses Frühwarnsystem wird aber nicht im ganzen Kanton angeboten bzw.durchgeführt.Die Berater sind Anlaufstelle und Ansprechpersonen.Je nach Fall leiten diese die Bauernfamilien an andere Fachstellen weiter,je nach Situation an Hausarzt,Psychiater,Sozialdienst oder an die Gemeinde.Vielfach sind auf den hilfesuchenden Betrieben verschiedene Kombinationen von mehreren belastenden Situationen vorzufinden.Die Bauernfamilienwollen in der Regel nichts mit den Sozialdiensten zu tun haben,obwohl sie Anspruch auf Unterstützung hätten.Für die Beratung und Begleitung leisten die Bauernfamilien einen eher symbolischen Beitrag.Manche Familien gelangen nach einiger Zeit wieder an die Beratung.Total werden im Kanton Bern (ohne Berner Jura) etwa 100 Fälle pro Jahr bearbeitet.

Im Kanton Thurgau steht ein kantonsweites Netzwerk von 17 Kontaktpersonen und Fachleuten zur Hilfestellung bei Notfällen bereit.Die Kommission Soziales des Thurgauer Bauernverbandes koordiniert Angebote in der Prävention sozialer Probleme. Der «Wegweiser» für Thurgauer Bauernfamilien in Notlagen macht insbesondere die bereits bestehenden Angebote sichtbar und motiviert die Ratsuchenden zum schrittweisen Anpacken ihrer Schwierigkeiten.Die zum Meistern der Probleme verfügbaren Leistungsangebote reichen von Gesamtbetriebsberatung über Ehe- und Familienberatung,Seelsorge,Vermittlung von Helfern im Betrieb und Haushalt bis zu Treuhand-, Versicherungs- und Rechtsberatungen.Zugang zu allen weiteren benötigten Hilfen, wie die Sozialdienste der Gemeinden,werden direkt von den Kontaktpersonen oder über eine geeignete Fachperson hergestellt.Oft bringt bereits das Gespräch mit einer Berufskollegin oder einem Berufskollegen den entscheidenden Zugang zu einer Problemlösung.Da nicht nachgefragt wird,wer sich aufgrund des Flyers an eine Kontaktstelle wendet,ist auch nicht bekannt,wie viele Fälle dem «Wegweiser» zugeschrieben werden können.

1.2 SOZIALES 1 74
■ Angebote bei finanziellen und sozialen Problemen

Seit 2003 bietet die landwirtschaftliche Beratung des Kantons St.Gallen im Rahmen ihres Beratungsauftrages eine neue Dienstleistung an.Sie nennt sich «Offni Tür» und richtet sich an Bäuerinnen und Landwirte,die aufgrund einer besonderen Belastungssituation auf spezifische Beratung und Unterstützung angewiesen sind.Dieses Angebot ist in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen wie dem St.Gallischen Bauern- und Bäuerinnenverband,der landwirtschaftlichen Kreditkasse und dem Beratungs- und Buchhaltungsverein St.Gallen – Appenzell entstanden.Mit «Offni Tür» soll Hilfe zur Meisterung von schwierigen menschlichen und finanziellen Problemen in Bauernfamilien geleistet werden.Eine Anlaufstelle erleichtert die Kontaktaufnahme.Das sechsköpfige Beratungsteam sichert die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen,welche zuständig sind oder einen Beitrag zur Lösung des Problems leisten können.Grundsätzlich werden die Leistungen mit den üblichen Ansätzen der Beratung verrechnet.Bei Sozialfällen werden allerdings Ausnahmen gemacht.

Bearbeitete Anfragen von «Offni Tür – St.Gallen» von März bis Dezember 2003

Eheprobleme,Trennungen,Scheidungen19 IV-Renten- und Hilfsmittel Abklärungen36 Wohnrechtsanpassungen und -auflösungen6 Sozialhilfe Abklärungen6 Zukunftsängste5 Krankheitsbedingte Betriebsumstellungen2

1 Wobei die Beratung bei mindestens 30 Fällen,die landwirtschaftliche Kreditkasse zusätzlich bei etwa 20 Fällen Unterstützung geleistet haben 2 Nicht inbegriffen sind eine grössere Anzahl von telefonischen Auskünften

Quelle:Landwirtschaftliche Beratung St.Gallen

Im Kanton Nidwalden gibt es seit Herbst 2003 das Einzelberatungsangebot «Kompass – Neue Wege in der Landwirtschaft».Die Projektträgerschaft bilden der Bäuerinnenund der Bauernverband Nidwalden sowie das Forum Nidwalden.Verantwortlich ist das Landwirtschaftsamt.Ansprechpersonen sind vier Berater.Mit «Kompass» wird eine breite Zielgruppe angesprochen:Bauernfamilien,die ihren Betrieb auf die Zukunft ausrichten wollen,Bauernfamilien mit ungenügender Eigenkapitalbildung,aber auch solche mit gesundheitlichen oder familiären Problemen resp.mit akuten wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten.Die Beratung wird im Zweierteam (Beraterin und Berater) unter Einbezug der gesamten Bauernfamilie durchgeführt.Bei Betrieben mit akuten finanziellen Schwierigkeiten wird eng mit der Sozialberatung der Gemeinden und den Hilfswerken zusammen gearbeitet.Während der Einführungsphase 2004 –2005 wird «Kompass» zum Pauschalpreis von 200 Fr.angeboten,bei Sozialfällen erfolgt sie unentgeltlich.Im ersten Halbjahr wurden sechs Dossiers bearbeitet,darunter war eine Bauernfamilie in grossen Schwierigkeiten.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.2 SOZIALES 1 75
Finanzielle Schwierigkeiten 1 2 Total 2 76

Wer sind die Bauernfamilien,die an diese Beratungsangebote gelangen? Lassen sie sich allenfalls durch typische Merkmale identifizieren? Und warum wenden sie sich an die kantonalen Angebote? Obwohl keine klare Typisierung der von Schwierigkeiten betroffenen Bauernfamilien gemacht werden kann,ist dennoch ein Skizzieren von hauptsächlich vorzufindenden Situationen bzw.familiären und betrieblichen Eigenheiten möglich.

Kumulation von Problemen: Teilweise ist auf den hilfesuchenden Betrieben eine Kumulation von mehreren belastenden Situationen anzutreffen:Finanzielle Schwierigkeiten mit Liquiditätsengpässen,Alkohol- und/oder gesundheitliche Probleme,Depressionen,schlechte Schulbildung,Isolation.Die Betroffenen sind oft handlungsunfähig und haben Angst:vor dem Versagen,vor den Geschwistern und den Nachbarn.Vielfach ist nicht klar,was Ursache und was Wirkung ist.Wenden sich die Bauernfamilien in einer solch späten Phase an die Angebote,so ist die Beratung und Begleitung äusserst schwierig.

Überforderung durch Agrarreform: Einige Landwirte und Bäuerinnen finden sich mit der neuen Agrarpolitik nicht zurecht und sind mit der Führung des Betriebes überfordert.Sie müssen sich um mehr und neue Dinge kümmern.Es sind häufig «Chrampfer»,aber weder Buchhalter noch Betriebsleiter.Sie fühlen sich an die Wand gedrückt und ungerecht behandelt.Das bäuerliche Selbstverständnis wird erschüttert: Wenn früher ein Bauer «rechtschaffen und bescheiden» war,konnte er seinen Betrieb erfolgreich führen.Heute reicht das nicht mehr.In Berggebieten sind die Bauernfamilien teilweise von der engen Umwelt und Abgeschiedenheit geprägt,ein rasches Umdenken ist schwierig.

Umstrukturierungen: Bei einer Anzahl von Landwirten lösen finanzielle Schwierigkeiten oft unüberlegte Aktionen aus:Sie produzieren mehr vom Gleichen,versuchen die Strukturkosten durch Entlassung des Angestellten zu senken,nehmen einen Nebenerwerbauf,beginnen direkt zu vermarkten oder Gäste zu bewirten.Dabei übersehen diese Bauernfamilien meist,welche Konsequenzen überstürzte Umstrukturierungen haben.Zum einen können daraus Arbeitsüberlastungen entstehen.Zum andern hat z.B.die Umstellung von Milchproduktion auf Mutterkuhhaltung in einigen Betrieben zu Liquiditätsengpässen geführt,weil das Milchgeld plötzlich fehlte und Erträge aus der Mutterkuhhaltung erst mit der Zeit fliessen.Andere Betriebe unterschätzen die Lasten, die sich aus Investitionen ergeben,ohne dass diesen ausreichende Einnahmen gegenüberstehen.

1.2 SOZIALES 1 76
■ Wer nimmt die Beratungsangebote in Anspruch?

Ehescheidungen und Generationenkonflikte: Eine Scheidung – insbesondere in der Landwirtschaft – ist oft ein Armutsrisiko.Es können sich daraus jahrelange finanzielle Verpflichtungen ergeben.In einigen Fällen ist das Ende der Ehe auch das Ende des Betriebes.Bei Generationenkonflikten und Partnerschaftsproblemen nehmen Frauen eher Kontakt auf als Männer,denen das Ansprechen von Problemen schwerer fällt.

Auslaufende Betriebe: Die hilfesuchenden,häufig ledigen Betriebsleiter von auslaufenden Betrieben sind meist zwischen 50 und 60 Jahre alt.Sie kommen in der Regel in einer sehr späten Problemphase und fragen voll Panik,ob sie wirtschaftlich noch bis zum AHV-Rentenalter durchhalten können.Sie sind sich bewusst,dass sie auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben und ihr einziger Halt der Betrieb ist.

1.2 SOZIALES 1 77

Die Angebote für Bauernfamilien in schwierigen Situationen erweisen sich als sehr praktische Ansätze,um soziale Probleme in der Landwirtschaft effektiv und situationsgerecht angehen zu können.Sie bauen auf bestehenden Fachkompetenzen auf und in den meisten Fällen auf bestehenden Organisationsstrukturen.Ein wesentliches Element ist die Vernetzung der Kompetenzen und/oder Organisationen.So profitiert die bäuerliche Beratung z.B.von den Fachkompetenzen eines Psychiaters und umgekehrt Verantwortliche von Sozialdiensten von den Kenntnissen der bäuerlichen Berater und Beraterinnen über die Besonderheiten des bäuerlichen Familien- und Arbeitsalltags.

Ein Teil der Beratungsfälle ist sehr aufwändig.Zum einen absorbieren sie zeitlich viel Ressourcen,zum andern können die konkret vorliegenden Probleme psychisch belastend sein.In der Betriebsberatung befassen sich deshalb in der Regel erfahrene Berater oder Beraterinnen mit diesen Angeboten.Empfehlenswert ist ausserdem,dass sie sich in Gesprächsführung,Moderation oder Umgang mit Konflikten speziell weiterbilden.Die Gespräche mit den Verantwortlichen der Beratungsangebote haben gezeigt,dass die Angebote eine wertvolle Unterstützung in der Zeit des Umbruchs in der Landwirtschaft darstellen.Damit eine sozialverträgliche Entwicklung in der Landwirtschaft gewährleistet werden kann,ist es sinnvoll,wenn die eingesetzten Ressourcen auch diese problematischen Fälle abdecken und sich nicht nur auf die zukunftsfähigen Betriebe konzentrieren.

1.2 SOZIALES 1 78

1.3.1 Ökologie

Eine der Leitplanken der schweizerischen Agrarpolitik bildet der Schutz der Umwelt und der Natur.In diesem Kapitel sollen die Bereiche Stickstoff und Wasser behandelt werden.

Das agroökologische Monitoring ist eine Antwort auf den Umweltteil der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118).Die für dieses Monitoring verwendeten Agrarumweltindikatoren lassen sich in sechs Bereiche (Stickstoff,Phosphor,Energie-Klima,Wasser,Boden,Biodiversität-Landschaft) und in drei Arten (landwirtschaftliche Praxis,Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt,Zustand der Umwelt in Zusammenhang mit der Landwirtschaft) einteilen.

Gegenwärtig setzt sich das Monitoring im Hinblick auf die erwarteten methodischen Entwicklungen und statistischen Daten aus operationellen Indikatoren und Ersatzindikatoren zusammen.

Die Entwicklung der Bodennutzung und der Produktionsmittel wird wie jedes Jahr dargestellt.

■■■■■■■■■■■■■■■■ 1.3
Ethologie ■■■■■■■■■■■■■■■■
Ökologie und
1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 79

Bodennutzung und Produktionsmittel

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 80
Entwicklung des Anteils der Fläche mit umweltschonender Bewirtschaftung in % der LN umweltschonende Bewirtschaftung 1 davon Bio Quelle: BLW 1 1993 bis 1998: IP+Bio; ab 1999: ÖLN 1993199419951996199719981999200020012002 0 100 80 60 40 20 90 70 50 30 10 2003 Entwicklung der ökologischen Ausgleichsflächen 1 19931994199519961997199819992000200120022003 in 1 000 ha Bergzone III – Bergzone IV Bergzone I – Bergzone II Ackerbauzone – Hügelzone Quelle: BLW 1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume 0 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Entwicklung des Tierbestandes 199019961997199819992000200120022003 in 1 000 GVE 1 übrige Schweine Rindvieh Quelle: BFS 1 GVE: Grossvieheinheit 0 1 500 1 250 1 000 750 500 250
1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 81 Entwicklung des Mineraldüngerverbrauchs in 1 000 t Stickstoff (N)Phosphat (P205) Quelle: SBV 1990/9219941996199820002002 19931995199719992001 0 80 70 60 50 30 40 20 10 2003 Entwicklung des Kraftfutterverbrauchs 19901991199219931994199519961997199819992000200120022003 (prov.) in 1 000 t Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelindustrie inländischer Herkunft CH Futtergetreide Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelindustrie ausländischer Herkunft Importfuttermittel Quelle: SBV 0 2 000 1 750 1 500 1 250 1 000 750 500 250

Entwicklung des Pflanzenschutzmittelverkaufs

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 82
19901991199219931994199519961997199819992000200120022003 in t Wirkstoff Fungizide, Bakterizide, Saatbeizmittel Herbizide Insektizide, Akarizide Wachstumsregulatoren Rodentizide Quelle: Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie 0 2 500 2 000 1 500 1 000 500
19951996199719981999200020012002 in t Wirkstoffe Antimikrobielle Leistungsförderer Einzeltier Medizinalfutter Quelle: Importstatistik zur wirtschaftlichen Landesversorgung 0 90 80 70 60 50 40 30 20 10
Entwicklung der Importe von Veterinärantibiotika

■ Stickstoff ist der «Treibstoff» der landwirtschaftlichen Produktion

Stickstoff (N)

Die Pflanzen und mit ihnen die Ökosysteme brauchen für ihr Gedeihen nebst Licht, Wasser und Wärme auch Nährstoffe verschiedenster Art.Darunter hat Stickstoff eine herausragende Bedeutung.Er ist fast überall auf dem Land derjenige Nährstoff,der am ehesten zu Ertragseinbussen führt,weil er besonders knapp vorhanden ist.Damit bestimmt die N-Zufuhr weitgehend die Höhe des Pflanzenertrags.Stickstoff ist somit ein besonders wichtiger Produktionsfaktor der Landwirtschaft.

Stickstoff ist ein «Verwandlungskünstler» und kann die Umwelt belasten

N-Formen, N-Flüsse und Wirkungen

Quellen

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 83 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
Wirkung
liche Kulturen Seen Grundwasser
Ökosysteme (Wald, Boden) Mensch Luft
NO2
NH4
NO3
N-FormenWirkungenWirkungsort Keine
Landwirtschaft-
Terrestrische
Quelle: BLW NH3 : Ammoniak
: Stickstoff
: Ammonium
: Nitrat N2O : Lachgas N2 : elementarer Stickstoff
N2 NH3 NO2 N2O NH4 NO3 Versauerung Treibhauseffekt Ozonabbau Gesundheitsschäden Eutrophierung Wachstum Ertrag Verkehr Haushalt Industrie Gewerbe Landwirtschaft Natürliche Quellen

■ Die Landwirtschaft ist die Hauptemittentin von Ammoniak,Nitrat und Lachgas

Stickstoff unterliegt einem stetigen komplizierten Kreislauf und ist ein «Verwandlungskünstler»,der sich in den unterschiedlichsten Formen zeigt.Ein Teil des in der Landwirtschaft umgesetzten Stickstoffs gelangt in pflanzliche und tierische Produkte oder wird in die organische Substanz des Bodens eingebaut.Ein anderer Teil geht für die Landwirtschaft unproduktiv verloren.Geschieht dies in Form von elementarem Stickstoff (N2),bedeutet das einen Verlust für die Landwirtschaft,ist aber für die Umwelt unproblematisch.Geht Stickstoff aber als Ammoniak (NH3),als Nitrat (NO3),oder als Lachgas (N2O) verloren,kann er Luft,Wasser,Boden und Pflanzengesellschaften, besonders sensible Ökosysteme wie Wälder,Hochmoore und Magerwiesen belasten. Die Folgen sind Versauerung und Überdüngung von Böden,Eutrophierung von Oberflächengewässern,Grundwasserbelastung,Ozonabbau in der Stratosphäre (Ozonloch) und Verstärkung des Treibhauseffekts.Zudem trägt Ammoniak zur Bildung von sekundären Aerosolen in der Atmosphäre bei,welche als feine Partikel (PM10) die menschliche Gesundheit gefährden (vgl.dazu Agrarbericht 2003).Bei Verbrennungsprozessen wird Stickstoff zudem in Form von Stickoxiden (NO2) emittiert,welche zur N-Deposition und zur Bildung bodennahen Ozons beitragen.Ozon ist ein Reizgas,das die Gesundheit von Pflanze,Tier und Mensch beeinträchtigen kann.

Im Folgenden werden die wichtigsten umweltrelevanten N-Verbindungen mengenmässig auf ihre Verursacher aufgeteilt.Dann werden die internationalen Vereinbarungen und die auf die schweizerische Landwirtschaft bezogenen Ziele bezüglich der Reduktion dieser Emissionen vorgestellt.Anschliessend werden Ergebnisse über die N-Emissionen aus der Landwirtschaft auf der Basis der N-Bilanz und der so genannten umweltrelevanten N-Verluste präsentiert.Auf die beiden wichtigsten umweltrelevanten N-Fraktionen aus der Landwirtschaft,Ammoniak und Nitrat,wird in zwei besonderen Abschnitten noch detaillierter eingegangen.Abschliessend wird Fazit gezogen.

Die Projektgruppe «Stickstoffhaushalt Schweiz» hat im Auftrag des Eidg.Volkswirtschaftsdepartements (EVD) und des Eidg.Departements des Innern (EDI) einen Bericht verfasst (SR Umwelt Nr.273,BUWAL 1996),der für die relevanten Gruppen von Stickstoffverbindungen die Gesamtemissionen aufzeigt.Die Landwirtschaft ist demzufolge die Hauptquelle für die umweltrelevanten Verbindungen Ammoniak,Nitrat und Lachgas.Ebenfalls von grosser ökologischer Bedeutung sind die Stickoxide sowie Ammonium,das in die Oberflächengewässer gelangt.Diese N-Verbindungen stammen zum grössten Teil aus den Sektoren Verkehr,Haushalt,Industrie und Gewerbe.Rund die Hälfte der N-Verluste,die im Bereich Ernährung-Landwirtschaft entstehen,erfolgt in Form von elementarem Stickstoff (in der nachfolgenden Grafik nicht aufgeführt).

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 84

■ Ökologisch motivierte Reduktionsziele können nur langfristig erreicht werden

Um den Menschen und die Ökosysteme vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, müssen die Frachten der wichtigsten N-Verbindungen reduziert werden.Als langfristiges Ziel hat der Bundesrat in seinem Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone vom 23.Juni 1999 zu Handen des Parlaments auf den hohen Handlungsbedarf hingewiesen.Um die ökologischen Ziele erreichen zu können, ist bei Ammoniak langfristig eine Emissionsminderung um 40–50% gegenüber dem Stand von 1995 nötig.Bei Stickoxiden ist gemäss dem gleichen Bericht ebenfalls eine Reduktion um ca.50% notwendig.Allerdings beziehen sich die vom Bundesrat aufgestellten lufthygienisch motivierten Reduktionsziele auf alle N-Emissionen.Als Hauptemittenten sind bei Ammoniak vor allem die Landwirtschaft und bei Stickoxiden besonders Haushalte,Gewerbe und Verkehr gefordert.Die Nordseeanliegerstaaten und die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) haben als Folge der im Laufe der achtziger Jahre deutlich gewordenen Überdüngungserscheinungen beschlossen,die Stickstoffeinträge in die Nordsee von 1985 so bald als möglich (Zielgrösse 2002/05) um 50% zu vermindern.Dieses Ziel bezieht sich auf die gesamten N-Einträge,nicht nur diejenigen der Landwirtschaft.1985 stammten 52% der N-Fracht aus Punktquellen (Kläranlagen,Industrie) und 48% aus diffusen Quellen (andere Stoffeinträge,davon 60–70% aus der Landwirtschaft).2001 betrugen die entsprechenden Werte 46% resp.54%.Insgesamt beträgt der Rückgang 22%,derjenige aus der Landwirtschaft 18%.

Bei den übrigen N-Emissionen gibt es keine vom Bundesrat vorgegebenen langfristigen ökologischen Reduktionsziele.Im Bericht «Strategie zur Reduktion von Stickstoffemissionen» (SR Umwelt Nr.273,BUWAL 1996) zeigt die von EVD und EDI eingesetzte Kommission aber auch bei Nitrat einen langfristigen Reduktionsbedarf von rund 50% (14'000–19'000 t N) gegenüber 1994 auf.Dieses Reduktionsziel ergibt sich aus der abgeschätzten Menge Sickerwasser der Landwirtschaftsböden.Nur wenn die ausgewaschene N-Menge entsprechend abnimmt,kann das Ziel gemäss Gewässerschutzverordnung von 25 mg/l Nitrat eingehalten werden.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 85 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
N-Emissionen
in 1 000 t N Quelle:
Verkehr, Haushalt, Industrie und Gewerbe 43 4 2 37 51 3 8 3 34 1 6 12 Landwirtschaftnatürliche Quellen 0 60 50 40 30 20 10 Stickoxide Stickstoff in Oberflächengewässer Ammoniak Nitrat ins Grundwasser Lachgas
nach Sektoren 1994
BUWAL

Würden die ökologischen Zielwerte eingehalten,so wären nach heutigem Wissen die Ökosysteme – und damit auch die Menschen und Tiere – in der Schweiz nachhaltig geschützt.Diese Zielwerte können aber nur langfristig erreicht werden.Deshalb legte der Bundesrat mittelfristige agrarökologische Etappenziele fest (Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik,2002),welche die Landwirtschaft innert festgelegter Frist erreichen sollte.

Von sieben aufgeführten agrarökologischen Zielen für 2005 betreffen drei den Stickstoff.Konkret werden erwähnt:

– die N-Bilanz (Reduktion der umweltrelevanten N-Verluste um 22'000 t N/Jahr bzw. 22,9% gegenüber 1994 auf 74'000 t N/Jahr)

– die Ammoniakemissionen (Reduktion der Ammoniakemissionen gegenüber 1990 um 9%,das heisst um rund 4'800 t N/Jahr)

das Nitrat (die Nitratgehalte von Grundwasser liegen in 90% der Trinkwasserfassungen,deren Zuströmbereich von der Landwirtschaft genutzt wird,unter 40 mg/l).

Die umweltrelevanten N-Verbindungen aus der schweizerischen Landwirtschaft umfassen die Summe der ökologisch relevanten N-Emissionen aus der Landwirtschaft (Ammoniak,Nitrat,Lachgas).Für die beiden wichtigsten Einzelverbindungen Ammoniak und Nitrat wurden zusätzlich spezifische Ziele formuliert,die aber nur für Ammoniak in Form einer konkreten Frachtreduktion vorliegen.Deshalb kann für Nitrat keine Zielmenge für 2005 dargestellt werden.

N-Emissionen aus der Landwirtschaft, agrarökologische Etappenziele

Bezüglich Ammoniak gibt es zudem eine internationale Vereinbarung,welche die Schweiz zu konkreten Massnahmen verpflichtet.So ist als weiteres Etappenziel die Reduktion der Ammoniakemissionen um 13% bis 2010 gemäss UN/ECE-Protokoll über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen zu erwähnen (Basis 1990).

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 86
■ Agrarökologische Ziele als Etappenziele
in 1 000 t N
Emissionen 1990Emissionen 1994agrarökologisches Ziel
0 120 100 80 60 40 20 umweltrelevante N-Verluste aus der Landwirtschaft Ammoniak Nitrat im Grundwasser
Quelle: BUWAL
2005

■ Die landwirtschaftliche Produktion ist untrennbar mit N-Emissionen verbunden

Auch langfristig gesehen wird es nicht möglich sein,die schädlichen N-Emissionen ganz zu vermeiden.Insbesondere in der landwirtschaftlichen Produktion laufen biologische Prozesse ab,die natürlicherweise mit unvermeidbaren N-Verlusten verbunden sind.So scheidet jede Kuh Kot und Harn aus,wovon ein gewisser Anteil als Ammoniak verloren geht.Jede Bodenbearbeitung führt zum Abbau von Humus und zur Freisetzung von Nitrat,wovon ein von den jeweiligen klimatischen und pedologischen Bedingungen abhängiger Teil unvermeidbar ins Grundwasser verloren geht.Die landwirtschaftliche Produktion ist damit unabwendbar mit N-Verlusten verbunden.

Durch einfache technische Massnahmen (z.B.optimierte Fütterung der Nutztiere, Ausbringen von Gülle mit Schleppschläuchen,noch besser auf den Bedarf der Nutzpflanzen abgestimmte Düngung u.s.w.) können die unerwünschten N-Emissionen insgesamt vermutlich auf das agrarökologische Etappenziel reduziert werden.Sollen die Emissionen aber noch weiter reduziert werden,müssten weitergehende technische Massnahmen ins Auge gefasst werden (z.B.die weitgehende technische Aufbereitung von Hofdüngern mittels Separierung,Vergärung,Entsalzung,Osmose und die Produktion von Düngstoffen,die wie Handelsdünger verwendet werden können). Darüber hinaus gibt es nur noch die Reduktion des Tierbestands.Dies ist nur dann sinnvoll,wenn der Konsum von tierischen Produkten zurückgeht.Wäre dies nicht der Fall,würden die in der Schweiz vermiedenen N-Emissionen einfach im Ausland anfallen.In Ländern mit tiefem Tierbesatz ist ein gewisser Anstieg der Nutztierzahlen allerdings als ökologisch nicht bedenklich einzustufen.

■ Die N-Emissionen aus der Landwirtschaft werden auf verschiedenen Wegen ermittelt

Stickstoff ist ein äusserst komplexer Stoff.Er kann in allen Umweltbereichen in den verschiedensten Formen auftreten und verwandelt sich ständig.So verwundert es auch nicht,dass mit verschiedenen Methoden versucht wird,den N-Umsatz in der Landwirtschaft und seine Bedeutung für die Umwelt zu erfassen.Alle diese Methoden haben unterschiedliche Stärken und Schwächen.Deshalb werden im Folgenden einige wichtige Methoden und Teilbetrachtungen mit ihren spezifischen zentralen Aussagen vorgestellt.Die quantitativen Ergebnisse dürfen wegen unterschiedlichen methodischen Grundlagen aber nicht direkt miteinander verglichen werden.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 87

■ Stickstoffbilanz nach OECD-Methode

Mit der N-Bilanz soll auf möglichst einfache Art ein Überblick über die Entwicklung der In- und Outputgrössen von Stickstoff gewonnen werden.Bei der von der OECD verwendeten Methode «N-Bilanz an der Bodenoberfläche» wird die Differenz gemessen zwischen der gesamten,während eines Jahres zugeführten N-Menge (Hofdünger, Recyclingdünger,Mineraldünger,biologische N-Fixierung und Einträge aus der Luft) und der dem Boden entzogenen N-Menge durch Acker- und Futterbauprodukte.Die wichtigste Inputgrösse sind die Hofdünger mit rund 50% des Gesamteintrags.Rund 25% stammen aus den Mineral- und Recyclingdüngern,ebenfalls rund 25% tragen andere Quellen bei (vor allem Eintrag über die Luft und biologische N-Fixierung). Mit der OECD-Methode werden die jährlichen Schwankungen bei den N-Entzügen besonders deutlich sichtbar.Dies ist auf die unterschiedlichen Ernteerträge je nach Witterung zurückzuführen.In Jahren mit einem tiefen N-Entzug ist die Gefahr von erhöhten N-Emissionen besonders gross.

N-Bilanz pro ha genutzte Fläche

Bis im Jahr 2000 hat der N-Input in die Landwirtschaft langsam aber stetig abgenommen.Seitdem gibt es eine uneinheitliche Entwicklung.Während in den Jahren 2001–2002 ein erhöhter N-Input festzustellen ist,erreicht er im Jahr 2003 ein neues Minimum.Bei den N-Outputs fallen die grossen,witterungsbedingten Schwankungen von Jahr zu Jahr auf.Insgesamt lässt sich aber – analog zum abnehmenden Tierbestand

auch ein leichter Trend zu abnehmender Futterproduktion ausmachen.Im Ackerbau blieb die Produktion in etwa auf der gleiche Höhe,mit Ausnahme des extrem trockenen Jahres 2003,in dem auch die Ackerbauerträge stark zurückgingen.Diese gegenläufigen Entwicklungstendenzen führten zum Ergebnis,dass der N-Bilanz-Überschuss in der Schweiz von 1990 bis heute in etwa auf der gleichen Höhe blieb.Er schwankt in dieser Zeit immer zwischen rund 70 und 80 kg pro ha.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 88
199019911992 19931994199519961997199819992000200120022003 Stickstoff Input Quelle: BFS Stickstoff Output 0 300 250 200 150 100 50 N-Input, N-Output in 1 000 t N-Bilanz in kg pro ha 0 120 80 100 60 40 20
Entwicklung von N-Input, N-Output und N-Bilanz nach OECD-Methode

Denkt man sich die gesamte Landwirtschaft der Schweiz als einen einzigen Betrieb, erlaubt dies,einen vertieften Blick auf die Entwicklung der Inputgrössen zu werfen, welche von den Landwirten selbst beeinflusst werden können.Bei der OSPAR-Methode gilt nur als Input,was von aussen in die Landwirtschaft gelangt,also z.B.die importierten Futtermittel,nicht jedoch die Hofdünger.Auf der Seite des Outputs wird nur die von der Landwirtschaft weggeführte N-Menge in Form von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln sowie anderen Marktprodukten berechnet,nicht jedoch die Erträge im Futterbau und die übrigen selbst produzierten Futtermittel.

Der N-Bilanzüberschuss ging zwischen 1990 und 1997 deutlich zurück.Seither steigt er jedoch wieder leicht an.Die Ursache ist vor allem bei den zunehmenden Futtermittelimporten zu suchen.Dies ist teilweise auf den Ersatz von eiweissreichen Futtermitteln nach dem Verbot der Verwertung von Fleischmehl (1996:rund 5'000 t N) zurückzuführen.Zusätzlich ist auch der N-Mineraldüngerverbrauch wieder angestiegen.Eine mögliche Ursache dafür könnte der notwendige Ersatz von Stickstoff aus Klärschlamm (1999:rund 4000 t N) sein,dessen Verwertungsrate in den letzten Jahren stark abgenommen hat (das genaue Ausmass ist aber noch nicht bekannt).

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 89
■ Stickstoffbilanz nach OSPAR-Methode Entwicklung der N-Bilanz nach OSPAR-Methode in 1 000 t N-Bilanz N-Fixierung und N-Deposition (Niederschläge) Mineraldünger (Landwirtschaft) Importierte Futtermittel und Saatgutimport Recyclingdünger, übrige Dünger Quelle: Agroscope FAL Reckenholz 140 120 100 80 60 40 20 0 199019911992199319941995199619971998199920002001 2002

■ Die Entwicklung der N-Effizienz

Die Effizienz des N-Einsatzes wird aus dem Verhältnis von N-Wegfuhr zu N-Zufuhr gemäss der N-Bilanz berechnet.Dabei wird die Wegfuhr in Prozent der Zufuhr ausgedrückt.Ein Verhältnis von 1 würde bedeuten,dass eine 100%-ige Effizienz besteht und absolut keine Verluste entstehen,sofern der N-Vorrat im Boden während dieser Zeit unverändert bleibt.Eine 100%-ige Effizienz ist aber wie oben erklärt bei der Verwendung von Stickstoff in der Landwirtschaft ausgeschlossen.

Entwicklung von N-Input, N-Output und N-Effizienz nach OSPAR-Methode

■ Berechnung der umweltrelevanten Stickstoffverluste

Von 1990 bis 1999 hat sich die Effizienz um 4 Prozentpunkte verbessert.Seitdem ging sie jedoch wieder um einen Prozentpunkt zurück.

Die Berechnung der umweltrelevanten N-Verluste erfolgt anhand der Methode von Häfliger et al.(IAW,1995).Es werden zwei verschiedene Berechnungsmethoden angewendet.Die Hochrechnung basiert auf den Ergebnissen von rund 240 Buchhaltungsabschlüssen.Unter Verwendung von Emissionsfaktoren wird das N-Verlustpotenzial für den ganzen Sektor hochgerechnet.Daraus können die umweltrelevanten N-Frachten –aufgeteilt auf Ammoniak,Nitrat und Lachgas – mittels Modellrechnung abgeleitet werden.Diese Berechnung erlaubt,Aussagen zu verschiedenen Betriebstypen und Zonen zu machen.Die Globalrechnung andererseits vergleicht den N-Bedarf aller Kulturen mit dem gesamten Anfall an Hof-,Mineral- und Abfalldüngern der schweizerischen Landwirtschaft und weist ebenfalls die umweltrelevanten N-Verluste aus.Die Ergebnisse der Globalrechnung dienen zur Überprüfung der Plausibilität der Ergebnisse der Hochrechnung.Die Ergebnisse beider Methoden sind jedoch nicht vergleichbar mit den Ergebnissen der übrigen Berechnungen,die in diesem Kapitel beschrieben werden.

Die Berechnung der umweltrelevanten N-Verluste wurde bereits zum dritten Mal durchgeführt.Es liegen nun Zahlen für 1994,1998 und 2002 vor.Zudem können die Ergebnisse einer ersten vereinfachten Berechnung von 1990 einbezogen werden.Die Aufteilung der N-Verluste auf die verschiedenen Verlustpfade wie auch die Analyse der betriebstypischen N-Emissionen konnte allerdings 2002 nicht zuverlässig vorgenommen werden.Damit können zum heutigen Zeitpunkt nur qualitative Aussagen bezüglich der Zielerreichung der Gesamtemissionen gemacht werden.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 90
N-Effizienz
199019911992 1993199419951996199719981999200020012002 Input Quelle: Agroscope FAL Reckenholz Output 0 200 160 120 80 40 in 1 000 t N in % 20 30 28 26 24 22

Es zeigt sich,dass nach einer positiven Entwicklung von 1990 bis 1998 die umweltrelevanten N-Emissionen im Jahr 2002 wieder zugenommen haben.Unabhängig von dieser Entwicklung dürfte das agrarökologische Etappenziel für 2005 nicht erreicht werden.Ein Grund für diese Entwicklung lässt sich im Anstieg der Düngung seit 1997/98 finden.Möglicherweise spielen aber auch weitere Faktoren wie die Zunahme der Anzahl Laufställe in dieser Zeit, Änderungen bei den Fütterungsempfehlungen, Veränderungen bei den N-Emissionen in Form von molekularem Stickstoff (Denitrifikation) oder – rein theoretisch – eine Zwischenlagerung von organisch gebundenem Stickstoff im Boden eine Rolle.Möglicherweise liegt eine wichtige Ursache aber auch darin,dass der Fehlerbereich dieser Berechnung relativ gross ist und deshalb noch keine zuverlässigen Aussagen möglich sind.Die möglichen Ursachen werden derzeit abgeklärt.

Zwei weitere wichtige Grössen werden im Zusammenhang mit den umweltrelevanten N-Verlusten gerechnet.Eine ist die so genannte Normabweichung.Sie zeigt,wie stark die effektive Düngung die Düngung gemäss Düngungsnormen überschreitet.Die andere ist das N-Verlustpotenzial.Es umfasst nebst den umweltrelevanten auch die nicht-umweltrelevanten N-Verluste.Damit werden mögliche Fehler bei der Aufteilung von umweltrelevanten in nicht-umweltrelevante N-Verluste vermieden.Hier werden die Ergebnisse der Globalrechnung präsentiert,da die Zuverlässigkeit der Aussage wegen der bedeutend grösseren Stichprobe besser ist.Bei der Globalrechnung liegen die Ergebnisse für 1993,1997 und 2001 vor.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 91 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
1990199419982002agrarökologisches Etappenziel 2005 1 000 t N Quelle: IAW 0 120 100 60 20 80 40
Entwicklung der umweltrelevanten N-Verluste

Entwicklung der Abweichung von der Normdüngung und des Verlustpotenzials

Es zeigt sich,dass das N-Verlustpotenzial und die Normabweichung im Jahre 2001 deutlich unter den Werten von 1993 liegen,auch wenn seit 1998 eine erneute Zunahme erfolgt.

Bei den in der Landwirtschaft ablaufenden biologischen Prozessen geht ein Teil des umgesetzten Stickstoffs unproduktiv verloren,so auch in Form von Ammoniak (NH3). Im Jahr 2000 betrugen die landwirtschaftlichen NH3-Emissionen rund 43’500 t NH3-N. Dies sind ca.92% der gesamtschweizerischen Emissionen von NH3.Im Durchschnitt wird etwa die Hälfte dieser Emissionen in einem Radius von einigen Kilometern wieder deponiert.Der Rest wandelt sich in Ammonium um,welches in der Atmosphäre über weite Strecken (hunderte von Kilometern) verfrachtet werden kann,bevor es mit dem Niederschlag oder als Staub wieder auf die Erdoberfläche gelangt.Wird das NH3 auf Wiesen- oder Ackerflächen deponiert,ist dies nicht umweltrelevant.Wird der Stickstoff aber auf naturnahe Ökosysteme abgelagert,kann dies zur Überbelastung sensibler Gebiete führen.

Regionale Verteilung der NH3-Emissionen aus der Landwirtschaft

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 92
in 1 000 t N Quelle:
199319972001 0 140 120 100 80 60 40 20 Verlustpotenzial Normabweichung
IAW
kg N pro ha pro Jahr ≤ 1 1 – 5 5 – 10 10 – 20 20 – 30 30 – 40 40 – 50 >50 ■ Ammoniak: Landwirtschaft als Hauptemissionsquelle
Quelle: GG25 © 2003 swisstopo (BUWAL)

Bei der Betrachtung der regionalen Verteilung der NH3-Emissionen aus der Landwirtschaft fällt auf,dass das Gesamtbild stark von der Verteilung der Nutztiere geprägt ist.In Gebieten mit einer hohen Tierdichte fallen höhere NH3-Emissionen an,als in tierschwachen Gebieten oder Ackerbauregionen.

Herkunft der gesamten Ammoniakverluste 2000

nicht-landwirtschaftliche

Quellen 9%

Pflanzenbau 11%

Tierhaltung 80%

Quelle: SHL

Von den landwirtschaftlichen NH3-Emissionen stammten im Jahr 2000 89% aus der Nutztierhaltung (75% aus der Rindviehhaltung,17% aus der Schweinehaltung,4% aus der Geflügelhaltung sowie 4% aus diversen Tierkategorien).Die restlichen 11% der Emissionen gehen zu Lasten der im Pflanzenbau verwendeten Mineral- und Recyclingdünger.

NH3 -Emissionsquellen aus der Tierhaltung 2000

Stall inkl. Laufhof 34%

Hofdüngeranwendung

53%

Hofdüngerlagerung 11%

Weide 2%

Quelle: SHL

Die tierbedingten Emissionen entweichen beim Ausbringen von Hofdünger,im Stall (inkl.Laufhof),bei der Hofdüngerlagerung,sowie beim Weidegang.

1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT 1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 93

Landwirtschaft gingen 70 60 50 40 30 20 10 0 199019911992199319941995199619971998199920002001 2002

■ NH3-Emissionen aus der Entwicklung der NH3 -Emissionen der Landwirtschaft in 1 000 t N Quelle: SHL

Gesamtschweizerisch haben die landwirtschaftlichen NH3-Emissionen zwischen 1990 und 2000 von 53’500 t N auf 43’500 t N abgenommen.Zu dieser Reduktion von 19% haben verschiedene Faktoren beigetragen:Rund zwei Drittel der Verminderungen sind auf die Abnahme der Tierzahlen zurückzuführen,der Rest auf Veränderungen bei der Produktionstechnik.Dazu zählen der aufkommende Einsatz moderner,emissionsarmer Ausbringtechniken für Hofdünger und der verringerte Einsatz von Mineraldüngern.Seit 2000 scheinen die Emissionen wieder leicht zuzunehmen.

■ NH3-Emissionen:

Die Tierhaltung ist unabwendbar mit NH3-Emissionen verbunden.Problematisch ist insbesondere die regionale Konzentration der Tierzahlen in gewissen Gebieten der Zentralschweiz sowie der Nordostschweiz.

Ausser in hochgelegenen,inneralpinen Tälern,wird die kritische Belastungsgrenze (critical load for nitrogen) für sensible Ökosysteme praktisch in der ganzen Schweiz überschritten.Bei den Critical Loads handelt es sich um jene N-Einträge,unterhalb derer nach dem heutigen Stand des Wissens bei längerfristigem Eintrag nicht mit schädlichen Auswirkungen auf Funktion und Struktur des Ökosystems gerechnet werden muss.Bei Waldökosystemen liegen die Critical Loads meist im Bereich von 10–20 kg N pro ha und Jahr,bei Hochmooren im Bereich von 5–10 kg N pro ha und Jahr und bei artenreichen Trockenrasen im Bereich von 10–25 kg N pro ha und Jahr.In tierstarken Gebieten werden stellenweise jedoch N-Depositionsraten von über 60 kg N pro ha und Jahr gemessen,die lokal aber auch 120 kg N pro ha und Jahr überschreiten können.Im Mittel trägt der reduzierte Stickstoff (Ammoniak und Ammonium) etwa zwei Drittel und der oxidierte Stickstoff einen Drittel zur gesamten N-Fracht bei.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 94
zurück
Im Folgenden werden anhand von zwei Fallbeispielen (Kanton Solothurn und Kanton Luzern) die regionalen Unterschiede bei den Emissionen dargestellt. Grosse Unterschiede je nach Region

Die landwirtschaftsbedingten NH3-Emissionen im Kanton Solothurn beliefen sich im Jahr 2003 auf rund 1'100 t NH3-N (berechnet nach der Methode Dynamo der SHL). Davon stammen rund 90% aus den 1'800 Bauernbetrieben des Kantons.Die landwirtschaftlichen Betriebe des Kantons Solothurn bewirtschaften rund 3,1% der gesamtschweizerischen LN und halten rund 2,6% des gesamtschweizerischen Bestands an Grossvieheinheiten.Von der Gesamtfläche des Kantons werden rund 42% landwirtschaftlich genutzt,dies bei einem durchschnittlichen Tierbesatz von ca.1 DGVE/ha LN. Dieser Tierbesatz liegt im gesamtschweizerischen Vergleich im mittleren Bereich.Mit rund 14 kg NH3-N sind die durchschnittlichen NH3-Emissionen pro ha Gesamtfläche relativ tief.Auf 22% aller Flächenquadrate von 1 km2 liegt die NH3-Deposition allein (ohne NOx) trotzdem über 20 kg N/ha,also beispielsweise über der oberen Grenze der Critical Loads für Waldökosysteme.Dass im Kanton Solothurn Überschreitungen der Critical Loads empfindlicher Ökosysteme vorkommen,hängt insbesondere mit der N-Depositionen aus weiträumigen Verfrachtungen zusammen.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 95
31–4041–50>50 km 2 Quelle: Meteotest 0 350 300 200 50 250 100 150
■ NH3-Emissionen im Kanton Solothurn Häufigkeitsverteilung der Ammoniak-Emissionen, Solothurn
≤11–1011–2021–30
NH3 -Emissionen (kg N/ha und Jahr)

■ NH3-Emissionen im Kanton Luzern Häufigkeitsverteilung der Ammoniak-Emissionen, Luzern

≤11–1011–2021–30 NH3 -Emissionen (kg N/ha und Jahr) 31–4041–50>50

Quelle: Meteotest

Akzentuierter präsentiert sich die Situation im Kanton Luzern.Die NH3-Emissionen betrugen im Jahr 2002 rund 5'300 t NH3-N.Von den NH3-Emissionen stammen 97% aus der Landwirtschaft.Die 5’800 Luzerner Bauernbetriebe bewirtschaften rund 7,4% der gesamtschweizerischen LN und halten rund 11,5% des schweizerischen Bestands an Grossvieheinheiten.Von der Gesamtfläche des Kantons werden über 54% landwirtschaftlich genutzt.Dies bei einem durchschnittlichen Tierbesatz von 1,9 DGVE/ha LN. Dieser Tierbesatz zählt zu den höchsten in der ganzen Schweiz.Weite Regionen des Kantons Luzern zählen zu den Gebieten mit hohen Emissionen.Die durchschnittlichen NH3-Emissionen pro ha Gesamtfläche betragen rund 35,5 kg N/ha.Auf 63% aller Flächenquadrate von 1 km2 liegt die NH3-Deposition über 20 kg N/ha,also beispielsweise über den Critical Loads von Waldökosystemen.

Vergleich der landwirtschaftlichen Strukturen eines durchschnittlichen Schweizerbetriebes mit den Durchschnittsbetrieben in den Kantonen Luzern und Solothurn (2000).

CHLUSO

Gesamtfläche (ha)4 129 300149 20079 100

Landwirtschaftliche Nutzfläche (ha)1 072 49278 84632 868

% Landwirtschaftliche Nutzfläche an Gesamtfläche265342

Landwirtschaftsbetriebe Total70 5375 7791 806

Ø Betriebsgrösse (ha)15,213,618,2

Grossvieheinheiten (GVE)1 299 512148 99933 837

% GVE am Gesamttierbestand CH10011,52,6

Ø GVE/ha LN1,21,91,0

Quelle:BFS

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 96
km 2
0 350 300 200 50 250 100 150

■ Nitrat:Höhere Gehalte in Ackerbaugebieten

Nitrat ist äusserst gut wasserlöslich.Nitrat kann deshalb mit den versickernden Niederschlägen ins Grundwasser ausgewaschen werden.Besonders hoch sind die Nitratgehalte in einigen Gebieten im schweizerischen Mittelland.Hier liegen sie mancherorts über der Anforderung der Gewässerschutzverordnung von 25 mg/l.

Maximaler Nitratgehalt des Grundwassers nach Hauptbodennutzung 2002

Gemäss dem agrarökologischen Ziel im Bereich Nitrat müssen 2005 90% der Trinkwasserfassungen,deren Zuströmbereich von der Landwirtschaft genutzt wird,einen Nitratgehalt von unter 40 mg/l aufweisen.Erhöhte Nitratwerte im Grundwasser stammen hauptsächlich aus Einzugsgebieten,in denen der Ackerbau dominiert.In diesen Gebieten werden teilweise auch diese Werte überschritten.Unter Grünland kommt es kaum zu Nitratproblemen.Werden aus den vom Nationalen Netz zur Qualitätsbeobachtung des Grundwassers (NAQUA) repräsentativ ausgewählten Messstellen diejenigen 298 mit vorwiegend landwirtschaftlicher Nutzung im Einzugsgebiet als Grundlage genommen,ist dieses Ziel heute erfüllt.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 97
in %
Dauerkulturen
Wald
(n=65) Alpweiden (n=26) 0 100 80 60 40 20 0 –25 mg/l 25 – 40 mg/l >40 mg/l
Quelle: BUWAL
Ackerbau (n=83) Siedlungsfläche und Verkehr (n=82)
(ohne Ackerbau) (n=189)
und unproduktive Flächen

Entwicklung der Nitratgehalte in 158 Grundwasser-Messstellen

Auch der durchschnittliche Nitratgehalt in 158 Messstellen mit langjährigen Messreihen ist zurückgegangen.Allerdings sind die Einzugsgebiete dieser Messstellen nicht ausschliesslich durch die Landwirtschaft beeinflusst.

Entwicklung des Nitratgehaltes in der Grundwasserfassung Torfmoos der Gemeinden Stetten und Niederrohrdorf / Aargau

Ein Beispiel für die Entwicklung der Nitratgehalte zeigt die Nitratganglinie der Grundwasserfassung Torfmoos der beiden Gemeinden Stetten und Niederrohrdorf im Kanton Aargau.Die Fassung nutzt ein grosses Grundwasservorkommen im Aargauer Reusstal, wobei auch ein gewisser Hangwassereinfluss vom Rohrdorferberg her eine Rolle spielt. Die Fassung liegt im Wald,das Einzugsgebiet wird jedoch mehrheitlich landwirtschaftlich genutzt (Ackerbau und Wiesland).Seit anfangs der neunziger Jahre wird jährlich eine N-Kampagne zur Sensibilisierung der Bewirtschafter durchgeführt.In einem gewissen Rahmen werden Begrünungen zur Vermeidung von Winterbrache sowie Direktund Streifenfrässaaten mit kommunalen und kantonalen Beiträgen gefördert.Die Reduktion der Nitratbelastung seit 1999 wird mehrheitlich der Umsetzung der AP 2002 zugeschrieben.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 98
mg/l Quelle: BUWAL 25 20 15 10 5 0 19901991199219931994199519961997199819992000200120022003 2004
mg/l Quelle: Fachstelle Düngung und Umwelt Liebegg 50 45 40 35 30 25 20 15 5 10 0 1991199219931994199519961997199819992000200120022004 2003

In einigen Gebieten reicht der ÖLN zur Reduktion des N-Eintrags nicht aus.Hier können regionale Programme nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes eingesetzt werden.Ein Beispiel ist das Nitratprojekt Wohlenschwil,Kanton Aargau.Mit der Umwandlung von Ackerland in Grünland,Einschränkungen beim Einsatz von stickstoffhaltigem Dünger,Einschränkungen in der Bodenbearbeitung und Fruchtfolge sowie Einschränkung der Freilandhaltung von Schweinen konnte der Nitratgehalt auf das gewünschte Niveau gesenkt werden.

Die Ergebnisse der Entwicklungen der verschiedenen umweltrelevanten N-Emissionen aus der Landwirtschaft zwischen 1990 und 2002 geben kein eindeutiges Bild.

Die Ammoniakemissionen haben zwischen 1990 und 2002 deutlich abgenommen.Die agrarökologischen Ziele wurden rascher als erwartet erreicht.Es zeigt sich aber,dass regional immer noch Probleme bestehen.Beim Nitrat können ebenfalls Erfolge vorgewiesen werden.Die gezielten Anstrengungen mit den Massnahmen nach Art.62a des Gewässerschutzgesetzes zeigen deutlich Wirkung.Die agrarökologischen Ziele werden voraussichtlich ebenfalls erreicht.

Das agrarökologische Etappenziel,die umweltrelevanten N-Verluste bis 2005 gegenüber 1994 um 22'000 t N/Jahr zu senken,wird verfehlt werden.Um dieses Ziel zu erreichen,sind gemäss Bericht über die Reduktion der Umweltrisiken von Düngern und Pflanzenschutzmitteln (Bundesrat) weitere Anstrengungen unerlässlich.Massnahmen im Rahmen der derzeit geltenden umweltrechtlichen und agrarpolitischen Vorschriften sind:

a)eine Düngung und Bodenbewirtschaftung namentlich in empfindlichen Gebieten nach den Bewirtschaftungspotenzialen der Standorte;

b)der Vollzug vorsorglicher Emissionsbegrenzungen nach Luftreinhalteverordnung (LRV) zur Senkung der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen sowie kantonale Massnahmenpläne nach LRV zum Abbau übermässiger N-Belastungen.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 99 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
Entwicklung des Nitratgehaltes der Quelle Frohberg, Wohlenswil, AG 1 mg/l Quelle: Aktion N
60 50 40 30 20 10 0 198591 90 89 88 868792939495969798990001022004 03
1 Bei dieser Quelle handelt es sich um ein Projektgebiet nach Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes ■ Fazit zur Entwicklung der N-Emissionen aus der Landwirtschaft

Weitere Fortschritte können erzielt werden:

– Durch verminderten Einsatz von Stickstoff in das System Landwirtschaft.Dies würde bei sämtlichen N-Emissionen zu Verbesserungen führen.Er kann z.B.erreicht werden durch die Reduktion des Futtermittel- oder Düngerzukaufs von Betrieben oder den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter.

– Bei gleichbleibender Produktion:Dies bedingt eine Steigerung der Effizienz des N-Einsatzes.Eine Effizienzsteigerung erzielt man insbesondere durch eine Verminderung der N-Verluste (z.B.durch entsprechende Ausbringtechniken),da dadurch mehr Stickstoff für die Produktion zur Verfügung steht und nicht von aussen zugeführt werden muss.Eine Effizienzsteigerung kann auch durch die technische Aufbereitung von Hofdüngern erzielt werden,wenn die dabei gewonnenen Düngerprodukte gezielter eingesetzt werden. – Bei Verminderung der Produktion tierischer Erzeugnisse:Dies bringt vor allem dann einen Fortschritt,wenn der Konsum dieser Produkte ebenfalls abnimmt.Ist dies nicht der Fall,werden vermehrte Importe dazu führen,dass die Emissionen einfach im Ausland anstatt in der Schweiz anfallen.

– Durch eine gleichmässigere Verteilung der Hofdünger auf die Fläche.Dadurch könnten regionale Probleme entschärft werden,an der Höhe der Gesamtemissionen würde sich dadurch allerdings nichts ändern.Eine gleichmässigere Verteilung der Hofdünger kann ebenso gut durch die bessere Verteilung der Tiere wie durch die weitgehende technische Aufbereitung von Hofdüngern erzielt werden.N- (und P-) Überschüsse könnten aus tierintensiven Gebieten weggeführt und gezielt als Mineraldüngerersatz in Ackerbaugebieten verwendet werden.

Ein wichtiges Kriterium,das darüber entscheidet,wie hoch die N-Emissionen in Zukunft sein werden,sind die Absatzmöglichkeiten für Milch,Fleisch und Pflanzenprodukte.Diese haben – nebst den Anreizen,welche durch die Direktzahlungen geschaffen werden – einen grossen Einfluss darauf,wie viele Tiere gehalten werden und wie viel Ackerbau betrieben wird.Und damit entscheidet sich auch weitgehend, wie viel Ammoniak-Emissionen anfallen und wie hoch die Nitratauswaschung ist.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1
100

Wasser

Das Konzept des virtuellen Wassers erlaubt es,die Bedeutung von Wasser als politischen und ökonomischen Faktor aufzuzeigen.Damit lässt sich auf anschauliche Weise darlegen,wie lokale Wasserdefizite durch globale ökonomische Prozesse beeinflusst werden.

Der Begriff «virtuelles Wasser» bezeichnet die Menge Wasser,welche zur Produktion eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses gebraucht wird.So braucht es z.B.rund 1’000 Liter Wasser,um 1 kg Weizen oder 2’500 Liter Wasser,um 1 kg Reis zu produzieren.Für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln (Fleisch,Milch,Eier) wird wesentlich mehr Wasser benötigt als dies für pflanzliche Lebensmittel der Fall ist.Je nach Region und Anbau- bzw.Haltungssystem kann die erforderliche Wassermenge stark variieren.

Wasserbedarf für die Erzeugung von Nahrungsmitteln

ErzeugnisWasserbedarf in m3/kg

Rindfleisch,frisch15

Schaf-/Lammfleisch,frisch10

Geflügelfleisch,frisch6 Reis2,5 Weizen1 Mais0,7

Hirse0,5

Quellen:FAO und Barthelemy et al.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1
101
■ Virtuelles Wasser

Weltweit bestehen grosse Unterschiede in der Verfügbarkeit von Wasser.Insbesondere der asiatische Kontinent ist einer grossen Belastung ausgesetzt.Dort lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung,welcher 36% der Wasserressourcen der Welt zur Verfügung stehen.Durch die Nahrungsmittelimporte importiert Asien auch viel virtuelles Wasser.Dagegen sind die Kontinente Amerika und Australien,welche im Verhältnis zur Bevölkerung über viel Wasser verfügen,Exporteure von virtuellem Wasser.

Verfügbarkeit von Wasser und virtuelle Wasserbilanz im Vergleich zur Bevölkerung

KontinentAnteil der Anteil derVirtuelle Wasserbilanz Wasserressourcen Weltbevölkerung(Importe–Exporte) der Welt

Quellen:UNESCO-WWAP und Chapagain & Hoekstra

Wasser ist eine zunehmend knappe Ressource.Annähernd eine halbe Milliarde Menschen lebt in Ländern,in denen Wasser bereits knapp ist.Bis zum Jahr 2050 wird voraussichtlich mindestens ein Viertel der Weltbevölkerung mit chronischem oder immer wiederkehrendem Wassermangel leben.

Wenn ein Land,welches unter Wassermangel leidet,Nahrungsmittel importiert statt sie selbst zu produzieren,kann dies den Druck auf das verfügbare Wasser senken. Berechnungen haben ergeben,dass z.B.Jordanien 80–90% seines gesamten InlandWasserverbrauchs durch den Import von virtuellem Wasser deckt.Im Gegenzug können Länder mit reichen Wasserressourcen virtuelles Wasser exportieren.Problematisch ist dagegen,wenn Länder mit Wassermangel landwirtschaftliche Produkte exportieren, die nur mit künstlicher Bewässerung hergestellt werden können.

Die Berücksichtigung des virtuellen Wassers in der nationalen und internationalen Politik ist eine Möglichkeit,um das Problem des Wassermangels zu vermindern.Die Überlegungen zum virtuellen Wasser führen auch zum Schluss,dass die Landwirtschaft in der wasserreichen Schweiz weiterhin einen grossen Teil des Schweizer Nahrungsmittelbedarfs decken soll.Dies setzt allerdings voraus,dass die landwirtschaftliche Nutzfläche – insbesondere die Fruchtfolgefläche – in ihrem Bestand erhalten bleibt.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1
% %Mio.m3/Jahr Nord- und Mittelamerika158 –44 226 Südamerika266 –21 354 Europa8134 806 Afrika11137 795 Asien3660100 612 Australien5<1 –57 942
102

1.3.2Ethologie

Beteiligung bei Tierhaltungsprogrammen RAUS und BTS

Mit den beiden Tierhaltungsprogrammen «Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien» (RAUS) und «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS) soll die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere gefördert werden. Das RAUS-Programm enthält hauptsächlich Bestimmungen zum Auslauf auf der Weide bzw.im Laufhof oder im Aussenklimabereich beim Geflügel.Im BTS-Programm werden vor allem qualitative Anforderungen an den Liegebereich gestellt.Die Teilnahme an einem solchen Programm ist freiwillig.

Seit der Einführung von RAUS (1993) und BTS (1996) nahm die Beteiligung an beiden Programmen stetig zu:So hat sich die Beteiligung der Betriebe an RAUS von 1993 bis 2003 mehr als verachtfacht (von rund 4'500 auf 36‘600) und diejenige am BTS mehr als vervierfacht (von knapp 4'500 auf etwa 18‘500).

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 103 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Tabellen 38–39,Seiten A43–A44

Gemessen am gesamten schweizerischen Nutztierbestand betrug der Anteil der GVE, die nach RAUS- bzw.BTS-Anforderungen gehalten wurden,1996 19% bzw.9%.Im Jahr 2003 waren es 65% bei RAUS und 34% bei BTS;diese Werte sind Durchschnittszahlen der vier Tierkategorien (Rindvieh, übrige Raufutter Verzehrer,Schweine, Geflügel).

Die Beteiligung bei RAUS nach Tierkategorie und Betrieb zeigt,dass bei Betrieben mit Rindvieh prozentual etwas weniger Tiere als Betriebe mitmachten.Bei den anderen Tierkategorien nahmen dagegen Betriebe mit überdurchschnittlich grossen Tierbeständen am RAUS-Programm teil.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 104
GVE-Anteil in % RAUSBTS Quelle: BLW 1996199719981999 0 60 70 50 40 30 20 10 2000 2001 20022003
in %
Entwicklung der Beteiligung bei RAUS und BTS
Beteiligung bei RAUS 2003
Rindvieh
Verzehrer SchweineGeflügel 0 70 80 60 50 40 30 20 10
Anteil Tiere (in GVE)Anteil Betriebe
Quelle: BLW
übrige Raufutter

Beteiligung bei BTS 2003

Die Tierbestände der Betriebe mit Geflügel, übrigen Raufutter Verzehrern sowie Schweinen,die am BTS-Programm teilnahmen,lagen noch weiter über dem Schweizer Durchschnitt als bei RAUS.Insbesondere beim Geflügel hielten 16% der Betriebe im Jahr 2003 78% der Tiere nach den BTS-Vorschriften.Beim Rindvieh war hingegen der Anteil Betriebe höher als der Anteil Tiere.

Entwicklung der Beteiligung bei RAUS

Bei RAUS nahm die Beteiligung zwischen 1996 und 2003 bei allen Tierkategorien

ausser beim Geflügel – deutlich zu.Der Grund für den Rückgang beim Geflügel nach 1999 dürfte darauf zurückzuführen sein,dass die Mastpoulets mit weniger als 56 Masttagenaus dem RAUS-Programm ausgeschlossen wurden.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 105 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT
in % Anteil
Quelle: BLW Rindvieh übrige Raufutter Verzehrer SchweineGeflügel 0 80 70 60 50 40 30 20 10
Tiere (in GVE)Anteil Betriebe
GVE-Anteil in % Quelle:
Rindvieh übrige Raufutter Verzehrer SchweineGeflügel 199619971998199920012002 2000 0 70 80 50 60 40 30 20 10 2003
BLW

Beim BTS-Programm sticht die hohe Beteiligung beim Geflügel heraus.Der Hauptgrund dafür ist,dass bei vielen Labels die BTS-Anforderungen eine Grundvoraussetzung sind.Das BTS-Programm für Schweine wurde erst 1997 eingeführt.Die Entwicklung war auch dort sehr erfreulich.Gegenüber dem Einführungsjahr wurden über siebenmal mehr Schweine in BTS-Ställen gehalten.

1.3 ÖKOLOGIE UND ETHOLOGIE 1 106
Entwicklung der Beteiligung
GVE-Anteil in % Quelle: BLW Rindvieh übrige Raufutter Verzehrer SchweineGeflügel 1996199719981999200120022003 2000 0 80 50 60 70 40 30 20 10
bei BTS

■ Ökonomie

1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit

Die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sieht vor, dass das BLW im Agrarbericht die Resultate der Untersuchungen einer Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit unterzieht.Das heisst,dass die ökonomische,soziale und ökologische Lage der Landwirtschaft und die Auswirkungen der Agrarpolitik aufgezeigt und beurteilt werden sollen.Nachfolgend wird die Beurteilung auf der Basis der heute verfügbaren Zahlen vorgenommen.Basierend auf dem im Agrarbericht 2001 vorgestellten Konzept zur Beurteilung der Nachhaltigkeit wurden im Berichtsjahr die Arbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung von quantitativen Indikatoren weitergeführt,welche künftig zur Beurteilung der Nachhaltigkeit mit einbezogen werden sollen.

Das Jahr 2003 war wirtschaftlich vom langen und trockenen Sommer geprägt.Die Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs nahm im Vergleich zum Durchschnitt der drei Vorjahre um 4% ab,während die Vorleistungen um 2% zulegten. Die Zunahme bei den Direktzahlungen um 5% konnte die Einbussen bei der Erzeugung und die Kostensteigerung nicht wettmachen.Gesamthaft resultierte ein Nettounternehmenseinkommen des landwirtschaftlichen Sektors,welches mit 2,790 Mrd.Fr.um 13% tiefer war als der Durchschnittswert der drei vorangegangenen Jahre.Für das Jahr 2004 wird gemäss den Schätzungen erwartet,dass das Nettounternehmenseinkommen mit 3,153 Mrd.Fr.den Durchschnitt der Jahre 2000/02 fast wieder erreichen wird.

Die Ergebnisse der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten zeigen,dass die landwirtschaftlichen Einkommen je Betrieb in den Jahren 2001/03 um 16% tiefer sind als 1990/92.Die Fremdkosten (+18%) sind in dieser Zeitspanne stärker gestiegen als der Rohertrag (+7%).Die Reduktion der landwirtschaftlichen Einkommen in den neunziger Jahren konnte teilweise kompensiert werden durch höhere Nebeneinkommen (+20%).Die Gesamteinkommen der Jahre 2000/02 liegen damit 8% unter dem Niveau der Jahre 1990/92.Die Investitionen und die Fremdkapitalquote sind dagegen praktisch auf dem gleichen Stand wie 1990/92.

Wie Anfang der neunziger Jahre gibt es Betriebe,deren langfristige Existenz gefährdet ist.Im Durchschnitt der Jahre 2001/03 war die finanzielle Situation bei 38% der Betriebe ungenügend für die langfristige Sicherung der betrieblichen Existenz. 1990/92 war dies bei 22% der Betriebe der Fall.

Insgesamt hat sich die wirtschaftliche Lage im Durchschnitt der Betriebe gegenüber dem Beginn der neunziger Jahre verschlechtert.Wie damals gibt es grosse Unterschiede zwischen den Betrieben.Das Gesamteinkommen der Betriebe im vierten Quartil (25% der Betriebe mit den besten Ergebnissen) ist mehr als doppelt so hoch wie dasjenige der Betriebe im ersten Quartil.Die Differenz in absoluten Zahlen ist in diesem Zeitraum nur unwesentlich grösser geworden.Wie zu Beginn der neunziger Jahre übertrifft der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft der Betriebe im vierten Quartil den Vergleichslohn.

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 107 1.BEDEUTUNG UND LAGE DER LANDWIRTSCHAFT ■■■■■■■■■■■■■■■■

Ein Vergleich bezüglich Einkommen und Verbrauch zwischen Voll-,Zu- und Nebenerwerbsbetrieben zeigt,dass die Gesamteinkommen der drei Erwerbsformen nicht so weit auseinander liegen,wie es die Unterschiede beim landwirtschaftlichen Einkommen vermuten liessen.Die Vollerwerbsbetriebe erwirtschaften mit 80'000 Fr.die höchsten Gesamteinkommen,die Zuerwerbsbetriebe folgen mit gut 74'000 Fr.und die Nebenerwerbsbetriebe schliesslich mit 67'000 Fr.Die Unterschiede sind damit beim Gesamteinkommen fast fünf Mal kleiner als beim landwirtschaftlichen Einkommen. Den Nebenerwerbsbetrieben gelingt es,mit der ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeit, das grosse Defizit beim landwirtschaftlichen Einkommen zu einem beträchtlichen Teil wettzumachen.Nebenerwerbsbetriebe können trotz durchschnittlich tieferem Gesamteinkommen ökonomisch stabile Einheiten sein.So ist der Privatverbrauch ungeachtet der Erwerbsform im Durchschnitt praktisch gleich hoch.Die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sind bei allen Betriebsformen im Mittel gleich alt.Auch dies ist ein Hinweis,dass alle Erwerbsformen attraktiv sein können.

2003 lag das für die landwirtschaftlichen Haushalte massgebende durchschnittliche Gesamteinkommen mit 76'200 Fr.knapp 2% über jenem der Jahre 2000/02.Der Privatverbrauch nahm hingegen im Jahr 2003 im Vergleich zum Wert des Dreijahresmittels 2000/02 etwas ab (–0,5%) und betrug 62'900 Fr.

Die Einkommensresultate der Einkommens- und Verbrauchserhebung (EVE) des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahre 2002 zeigen,dass das Haushaltseinkommen der bäuerlichen Haushalte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrösse deutlich niedriger ist als jenes der Vergleichshaushalte.Entsprechend den niedrigen Einkommen der bäuerlichen Haushalte sind auch ihre Ausgaben geringer als jene der Vergleichshaushalte.Ein Teil der Ausgabendifferenz kann durch die Besonderheiten der bäuerlichen Haushalte – wie günstiges Wohnen,Eigenversorgung aus Stall und Garten,kein langer Arbeitsweg und keine Ausserhausverpflegung am Mittag – erklärt werden.Zudem sind auch die Transferausgaben (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) aufgrund der niedrigeren Einkommen der bäuerlichen Haushalte tiefer.

In verschiedenen Kantonen (VD,FR,ZH,BE,VS,AR,TG,SG,LU,NW und NE) bestehen zum Teil seit Jahren staatliche oder private Angebote für Bauernfamilien in Schwierigkeiten.Diese Angebote bauen in den meisten Fällen auf bestehenden Organisationsstrukturen und Fachkompetenzen auf.Ein wesentliches Element ist die Vernetzung der Kompetenzen und/oder Organisationen.So profitiert etwa die bäuerliche Beratung von den Fachkompetenzen eines Psychiaters und umgekehrt Verantwortliche von Sozialdiensten von den Kenntnissen der bäuerlichen Berater und Beraterinnen über die Besonderheiten des bäuerlichen Familien- und Arbeitsalltags.Die Gespräche mit den Verantwortlichen der Beratungsangebote haben gezeigt,dass diese Angebote eine wertvolle Unterstützung in der Zeit des Umbruchs in der Landwirtschaft darstellen. Damit eine sozialverträgliche Entwicklung in der Landwirtschaft gewährleistet werden kann,ist es sinnvoll,wenn die eingesetzten Ressourcen auch diese Fälle abdecken und sich nicht nur auf die zukunftsfähigen Betriebe konzentrieren.

108
1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1
■ Soziales

Die ökologischen Leistungen der Landwirtschaft haben 2003 im Vergleich zum Vorjahr weiter zugenommen.Im Jahr 2003 gab es im Talgebiet (Ackerbauzonen und Hügelzone) 50'100 ha beitragsberechtigte ökologische Ausgleichsflächen,3% mehr als 2002.Die Biobetriebe bewirtschafteten im Jahr 2003 total 10,4% der LN im Vergleich zu 9,7% im Jahr 2002.Gegenüber 61% im Vorjahr wurden 2003 65% der GVE nach den Regeln des RAUS-Programms gehalten.34% der GVE wurden gemäss Bestimmungen des BTS-Programms gehalten,was gegenüber 2002 einer Zunahme von 4 Prozentpunkten entspricht.

Die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft gingen seit Beginn der neunziger Jahre bis 1998 stark zurück.Seither ist eine Stabilisierung sowohl beim Mineraldüngerwie auch beim Pflanzenschutzmitteleinsatz eingetreten.

Bezüglich der Entwicklung der verschiedenen umweltrelevanten N-Emissionen aus der Landwirtschaft zwischen 1990 und 2002 ergibt sich kein einheitliches Bild:Die Ammoniakemissionen haben in dieser Zeit deutlich abgenommen,das entsprechende agrarökologische Ziel konnte bereits erreicht werden.Regional bestehen allerdings immer noch Probleme.Die Ziele beim Nitrat dürften voraussichtlich ebenfalls erreicht werden,die gezielten Massnahmen nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes zeigen deutlich Wirkung.

1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1 109
■ Ökologie

Das Etappenziel,die umweltrelevanten N-Verluste bis 2005 gegenüber 1994 um 22'000 t N/Jahr zu senken,dürfte verfehlt werden.Weitere Anstrengungen sind deshalb unerlässlich.Im Rahmen der geltenden umweltrechtlichen und agrarpolitischen Vorschriften stehen folgende Massnahmen im Vordergrund:Düngung und Bodenbewirtschaftung namentlich in empfindlichen Gebieten nach den Bewirtschaftungspotenzialen der Standorte,Vollzug vorsorglicher Emissionsbegrenzungen nach Luftreinhalteverordnung zur Senkung der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen sowie kantonale Massnahmenpläne nach Luftreinhalteverordnung zum Abbau übermässiger N-Belastungen.Weitere Fortschritte können erzielt werden, indem dem System Landwirtschaft weniger Stickstoff zugeführt wird.Dies könnte erreicht werden durch eine Verbesserung der Effizienz des N-Einsatzes bei gleichbleibender Produktion (z.B.durch bessere Ausbringtechniken) oder eine Reduktion der Produktion und des Konsums tierischer Produkte.Zur Entschärfung regionaler Probleme ist auch eine gleichmässigere Verteilung der Hofdünger auf die Fläche denkbar. Ansatzpunkte dafür sind die bessere Verteilung der Tiere oder die technische Aufbereitung von Hofdüngern.

Eine entscheidende Umweltressource für die Landwirtschaft ist das Wasser,das in einigen Regionen auf dem Globus bereits knapp ist.Für die Zukunft wird eine weitere Verknappung erwartet.Der Begriff des virtuellen Wassers bezeichnet die Menge Wasser,welche zur Produktion eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses gebraucht wird.Für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln wird wesentlich mehr Wasser benötigt als für die Herstellung pflanzlicher Lebensmittel.Der Handel mit Nahrungsmitteln ermöglicht es,Defizite in wasserarmen Regionen auszugleichen.Für die Schweiz als wasserreiches Land macht es auf Grund dieser Betrachtungsweise Sinn, Nahrungsmittel selber zu produzieren und nur eine begrenzte Menge zusätzliches Wasser in der Form von Nahrungsmitteln – unter Umständen aus wasserarmen –Regionen zu importieren.

110 1.4 BEURTEILUNG DER NACHHALTIGKEIT 1
2 111
■■■■■■■■■■■■■■■■ 2.Agrarpolitische Massnahmen

Die agrarpolitischen Massnahmen werden in drei Bereiche eingeteilt:

– Produktion und Absatz: Bei den Massnahmen in diesem Bereich geht es um die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz von Nahrungsmitteln.Das Gesetz gibt vor,dass die Aufwendungen des Bundes für Produktion und Absatz innerhalb von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten gegenüber den Ausgaben 1998 um einen Drittel abgebaut werden müssen.Im Jahr 2003 können für diese Massnahmen noch rund 800 Mio.Fr.eingesetzt werden.

Direktzahlungen: Diese Zahlungen gelten Leistungen zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege,die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und den Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie besondere ökologische Leistungen ab.Die Preise für die Nahrungsmittel enthalten diese Leistungen nicht,weil dafür kein Markt besteht.Mit den Direktzahlungen stellt der Staat sicher,dass die Leistungen zugunsten der Allgemeinheit von der Landwirtschaft erbracht werden.

– Grundlagenverbesserung: Mit diesen Massnahmen fördert und unterstützt der Bund eine umweltgerechte,sichere und effiziente Nahrungsmittelproduktion.Im einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung,im Bereich Forschung und Beratung sowie bei den landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und im Pflanzen- und Sortenschutz.

112 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2

2.1 Produktion und Absatz

Artikel 7 LwG beschreibt die Zielsetzungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse.Die Landwirtschaft soll nachhaltig und kostengünstig produzieren und aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen können.Dazu stehen die Massnahmen in den Bereichen Qualität,Absatzförderung und Kennzeichnung,Ein- und Ausfuhr,Milchwirtschaft,Viehwirtschaft,Pflanzenbau und Weinwirtschaft zur Verfügung.

■■■■■■■■■■■■■■■■
2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 113 2

■ Finanzielle Mittel 2003

Im Jahr 2003 sind zur Förderung von Produktion und Absatz rund 798 Mio.Fr.eingesetzt worden.Gegenüber dem Vorjahr sind dies rund 28 Mio.Fr.oder 3% weniger Ausgaben.

Ausgaben für Produktion und Absatz

Rechnung 2003Budget 2004

AusgabenbereichBetragAnteilBetragAnteil Mio.Fr.%Mio.Fr.%

Absatzförderung597,4648,5

Milchwirtschaft56070,250467,0

Viehwirtschaft253,1405,4 Pflanzenbau (inkl.Weinbau)15419,314419,1

Total798100751100

Quellen:Staatsrechnung,BLW

■ Ausblick

Mit dem 2.Entlastungsprogramm muss ab 2005 mit weiteren Budgetkürzungen gerechnet werden.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 114

■ Durch Unterstützung der Branchenorganisationen gemeinsames Handeln fördern

2.1.1 Übergreifende Instrumente

Produzenten- und Branchenorganisationen

Die Branchen- und Produzentenorganisationen spielen für die Unternehmen des Ernährungssektors eine wichtige Rolle als Diskussions-,Verhandlungs- und Koordinationsplattform.Vor dem Hintergrund der Liberalisierung der Agrarmärkte und des Abbaus der öffentlichen Ausgaben ist eine Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit schweizerischer Agrarerzeugnisse von zentraler Bedeutung.Die Beschlüsse über den Marketing-Mix der Produkte und bestimmte Regeln des Marktgeschehens sollen zu kohärenten Kollektivlösungen verhelfen.Dank der Zusammenlegung der Ressourcen, die auf einzelbetrieblicher Ebene oft begrenzt sind,stehen ferner auf kollektiver Stufe effiziente Dienstleistungen zur Verfügung (Marktbeobachtung,Qualitätskontrolle, Information,Unternehmensberatung usw.)

Im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung (Artikel 8 und 9) kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen gemeinschaftlich beschlossenen Massnahmen zur Qualitätsverbesserung,Absatzförderung und Anpassung des Angebots an die Nachfrage auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären.Hierbei wird von «Ausdehnung» gemeinschaftlicher Massnahmen gesprochen.Die Unterstützung des Bundesrates wird für Massnahmen zu Gunsten eines gesamten Sektors oder einer gesamten Branche gewährt,von denen nicht nur die Mitglieder einer Organisation profitieren (Problem der «Trittbrettfahrer»).Ohne Eingreifen des Bundesrates würden Unternehmen,die sich nicht an den Massnahmen beteiligen,aber dennoch davon profitieren,schnell jegliche gemeinschaftliche Initiative unterbinden.Mit seinem Einschreiten fördert der Bundesrat die Bündelung der Kräfte.

■ Ausdehnung ist an strenge Auflagen geknüpft

Die Anforderungen,die für eine Ausdehnung durch den Bundesrat erfüllt sein müssen, sind strikt:(1) Die Massnahmen müssen durch Unternehmen gefährdet sein,die von diesen zwar profitieren,aber sie nicht anwenden oder sich nicht an deren Finanzierung beteiligen;(2) die Organisation darf selbst keine Handelstätigkeit ausüben;(3) sie muss repräsentativ sein und (4) die Massnahmen mit grosser Mehrheit ihrer Mitglieder verabschiedet haben.Die Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen enthält die Durchführungsbestimmungen.Die Auflagen an die Repräsentativität der Organisationen und ihr Entscheidverfahren sind besonders streng:Die Beschlüsse müssen von den Delegiertenversammlungen mit Zweidrittelmehrheiten gefällt werden, wobei die Wahl der Delegierten demokratisch durch die Basis zu erfolgen hat.Im Falle einer Branchenorganisation sind die Beschlüsse mit Zweitdrittelmehrheit der Delegierten auf jeder Stufe der Branche zu fassen.Mit diesen Anforderungen legt der Bundesrat ein besonderes Gewicht auf die Legitimität und Transparenz der Organisationen.Im Weiteren müssen die Massnahmen,für die eine Ausdehnung beantragt wird,zwingend im Interesse aller Betriebe eines Sektors oder einer Branche sein und dürfen zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Marktakteuren führen.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 115 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Per 1.Januar 2004 hat der Bundesrat beschlossen,die von drei Produzentenorganisationen (Schweizerischer Bauernverband,Schweizer Milchproduzenten,GalloSuisse) und vier Branchenorganisationen (Interprofession du Gruyère,Interprofession du Vacherin fribourgeois,Emmentaler Switzerland,Sbrinz GmbH) vereinbarten Massnahmen auf alle betroffenen Betriebe auszudehnen.Die meisten dieser Massnahmen haben die Finanzierung der gemeinschaftlichen Absatzförderung zum Gegenstand.

Die von einer vom Bundesrat beschlossenen Ausdehnung profitierenden Organisationen müssen dem Volkswirtschaftsdepartement einen Bericht über die Durchführung und Wirkung der Massnahmen liefern.Das Finanzinspektorat des BLW nimmt ebenfalls Kontrollen vor,damit gewährleistet ist,dass die von Nichtmitgliedern erhobenen Beiträge auch tatsächlich für die vorgesehenen gemeinschaftlichen Massnahmen verwendet werden.

Absatzförderung

Ausschlaggebend für den Erfolg des Agrarmarketings ist ein ausgewogener und auf den Zielmarkt zugeschnittener Marketing-Mix,der professionell umgesetzt wird.Produkt-, Sortiments- und Qualitätsmanagement,Preisgestaltung und Distribution sowie die Kommunikation sind aufeinander abgestimmt einzusetzen.

Mit der Absatzförderung nach Artikel 12 des LwG werden aus dem gesamten Spektrum aber nur die Kommunikationsaufgaben und teilweise die Marktforschung unterstützt. Dies ist damit zu begründen,dass der Bund sich nicht in die intrasektoralen Konkurrenzbeziehungen einmischen will,um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.Der gewählte Ansatz der Gemeinschaftskommunikation hat aber zur Folge,dass meistens bäuerliche Organisationen in den Genuss von Finanzhilfen kommen.Diese bestimmen in der Regel nicht über den gesamten Marketing-Mix und sind selbst nicht direkt am Markt tätig.

Die Absatzförderung ist föderalistisch organisiert und wird nach dem Subsidiaritätsprinzip unterstützt.Dieser Ansatz fördert die Selbstorganisation und Selbstverantwortung der einzelnen Akteure.Die Organisationen müssen die strategische und operative Verantwortung für Vorhaben übernehmen und mindestens die Hälfte der Kosten tragen.Mit diesem Vorgehen sind sie fachlich wie auch organisatorisch gefordert.Ein Imageaufbau für die Schweizer Landwirtschaft kann nur breit abgestützt und durch eine klar strukturierte Kommunikation,vergleichbar mit einem Unternehmen,erreicht werden.

Eine produzierende Landwirtschaft hat im aktuellen Verdrängungsmarkt Aufgaben zur Information über die gemeinsame Leistung der Landwirtschaft bis zur Kommunikation über das einzelne Produkt zu bewältigen.Dazu braucht es eine verbindliche Koordination in der gesamten schweizerischen Landwirtschaft.Der Bund übernimmt hier über die Finanzhilfe eine wesentliche Rolle.Absatzförderungsprojekte werden nur unterstützt,wenn sie zumindest innerhalb der Produkt-Marktbereiche und besser über diese Grenzen koordiniert sind.Damit sind bereits für mehrere Bereiche wie beispielsweise für Bioprodukte,Eier und Rapsöl gemeinsame Kommunikationsauftritte erreicht worden.Positionierungen gegenüber den Importprodukten werden so gezielt und wirksam umgesetzt.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 116
■ Erfahrungen mit dem Instrument Absatzförderung

■ Künftige Ausrichtung

Die Absatzförderung ist WTO-konform und in der liberalisierten Landwirtschaft ein wichtiges Instrument.Mit dem Subsidiaritätsprinzip entstehen jedoch unterschiedliche Marketingkonzepte mit einem geringen übergreifenden Zusammenhang.Die Absatzförderung des Bundes wirkt dem entgegen.Bei Kommunikationsprojekten ist auch in Zukunft besonders darauf hinzuwirken,dass die Kommunikationsinhalte mit den weiteren Massnahmen der betroffenen Marktpartner und Firmen abgestimmt werden.

In Bezug auf den heterogenen Auftritt der Schweizer Landwirtschaftsprodukte verspricht sich das BLW einiges vom neuen Herkunftszeichen «Suisse Garantie».Dieses könnte die Grundlage für eine einheitlichere Kommunikation bilden.Dazu beitragen könnten auch sogenannte «Positivdeklarationen»,die es erlauben würden,die Vorteile von einheimischen Produkten gegenüber Importware hervorzuheben.Das Parlament debattiert derzeit darüber im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Ehrler:«Nahrungsmittel – Kenzeichnung von besonderen Eigenschaften aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung».

Die Förderung und Aufrechterhaltung der Professionalität der Finanzhilfeempfänger ist eine Daueraufgabe.Das BLW hat entsprechende Anforderungen an die Ausbildung der Projektverantwortlichen festgelegt und prüft bei der Gesuchseingabe auch die Qualität der Marketingkonzeption.Zudem werden ab 2005 neue,präzise Anforderungen an das Marketingcontrolling festgelegt.

Im Rahmen dieses Instrumentariums sind auch weitergehende gemeinsame Initiativen, wie im Bereich der Exportförderung und der Vermarktung von regionalen Spezialitäten notwendig.Solche Aufgaben sollten einer schlagkräftigen Organisation übertragen werden können,die dazu auch die Führungsrolle übernimmt.Das BLW prüft deshalb, ob nicht ein Teil der Bundesmittel für solche gemeinsamen Massnahmen bzw.eine solche Organisation (in Art.12 Abs.3 LwG als gesetzliche Grundlage) reserviert werden müssten.

■ Ergänzungen in der Absatzförderung 2004

Die landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung wurde auf 2004 mit den Bestimmungen zum Wein und im Bereich der regionalen Absatzförderung ergänzt.

Neu kann der Absatz von Wein auch im Inland unterstützt werden.Damit ist der Wein den übrigen Landwirtschaftsprodukten gleichgestellt.Das Ziel der Finanzhilfe ist nicht, den Weinkonsum zu steigern,sondern das Image und damit die Präferenz für die einheimischen Produkte zu verbessern.In der regionalen Absatzförderung werden Projekte während einer Konsolidierungsphase für weitere vier Jahre,jedoch mit einem reduzierten Finanzierungsanteil des Bundes,unterstützt.Zudem wird,als wichtige Erneuerung,die Finanzhilfe an überregionale Vorhaben im Interesse regionaler Spezialitäten explizit möglich.Damit die Synergien genutzt und die Kosten,insbesondere die Kommunikationskosten,gesenkt werden können,ist die Absprache unter den Gesuchstellenden bereits während dem Gesuchsverfahren unerlässlich.Das BLW organisierte zu diesem Zweck seit anfangs 2004 mehrere Veranstaltungen.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 117 2

Kennzeichnung

Das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und geografischen Angaben (GGA/IGP) existiert seit 1997.Es handelt sich um ein Instrument des geistigen Eigentums,das die geografischen Namen der traditionellen landwirtschaftlichen Erzeugnisse (ausgenommen Wein) schützt.2003 wurden die drei AOC Vacherin Mont d’Or,Abricotine und Cardon épineux genevois sowie die zwei IGP Walliser Trockenfleisch und Saucisse neuchâteloise/Saucisson neuchâtelois in das Bundesregister eingetragen.Am 31.Dezember 2003 zählte das Register 14 Eintragungen und für 18 Gesuche um Anerkennung einer AOC bzw.IGP lief ein Registrierungsverfahren.

AOC/IGP-Register am 31.Dezember 2003

AnzahlAnzahltt

Käse

L’EtivazAOC681270290OIC

GruyèreAOC3 10525925 12025 119OIC

SbrinzAOC24135--Procert

Tête de MoineAOC2589--OIC

Formaggio d’alpe TicineseAOC14---OIC Vacherin Mont d’OrAOC24211-592OIC

Fleischwaren

BündnerfleischIGP-11645658Procert

Saucisse d’AjoieIGP-14--OIC Walliser TrockenfleischIGP-53--OIC

Saucisse neuchâteloise / Saucisson neuchâtelois IGP-18--OIC

Spirituosen

Eau-de-vie de poire du ValaisAOC4197 OIC

Abricotine

Andere Erzeugnisse

AOC2223-OIC

Rheintaler RibelAOC1122728Procert

Cardon épineux genevoisAOC96-38

Total4589429--

Quelle:BLW

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 118
Bezeichnung Schutz Landwirtschafts- betriebe Unternehmen (Verarbeitung/ Veredelung) Zertifizierte Produktionsmenge 2002 Zertifizierte Produktionsmenge 2003 Zertifizierungs- stelle 98 111 Liter 100%-iger Alkohol 139 224 Liter 100%-iger Alkohol 17 228 Liter 100%-iger Alkohol
Stand des GUB/GGARegisters

■ Beschwerdeverfahren

Mit sechs als AOC geschützten Bezeichnungen ist die Kategorie der Käse hinsichtlich der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe die wichtigste:Milch von über 4000 Schweizer Milchbetrieben wird zu Käse mit einer AOC verarbeitet.Als AOC anerkannt werden nur Käse,deren typische Eigenschaften auf das Produktionsgebiet zurückzuführen sind. Auf Grund der schweizerischen Käsetradition konnten diesbezüglich fünf Kriterien aufgestellt werden:

–Die zur Herstellung von Käse bestimmte Milch muss von Kühen stammen,die keine Silage,sondern nur Gras oder Heu und Nahrungsergänzungen verzehren.

–Die Frischmilch wird innerhalb von weniger als 24 Stunden zu Käse verarbeitet.

–Die Käse werden aus Rohmilch hergestellt mit Ausnahme des Vacherin Mont d’Or, bei dem die Milch thermisiert wird.

–Es sind keine Zusatzstoffe in den Käsen zugelassen und nur traditionelle Milchkulturen dürfen verwendet werden.

–Eine Mindestreifezeit gewährleistet,dass die Käse ihr organoleptisches Potential entwickeln.

Diese Kriterien gehören zu den Schlüsselelementen der typischen Eigenschaften der Schweizer Käse,deren weltweiter Ruf sich darauf gründet.

Mit ihrem ersten Entscheid in Sachen AOC hat die Rekurskommission des EVD (REKO EVD) die Verfügung auf Eintragung von Walliser Roggenbrot bestätigt.Die in einer demoskopischen Umfrage ermittelte Konsumentenmeinung spielt eine zentrale Rolle bei der Feststellung,ob sich eine Herkunftsbezeichnung in eine Gattungsbezeichnung umgewandelt hat oder nicht.Die Konsumentinnen und Konsumenten verbinden das Walliser Roggenbrot mit dem Kanton Wallis.Demzufolge handelt es sich bei Walliser Roggenbrot nicht um eine Gattungsbezeichnung.Da der Entscheid vor Bundesgericht nicht angefochten wurde,konnte das BLW die Bezeichnung Walliser Roggenbrot 2004 als AOC eintragen.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 119 2

■ Differenzierte Massnahmen zur Einfuhrregelung

Instrumente des Aussenhandels

Zur Unterstützung einer produktiven Landwirtschaft werden Einfuhren von Agrarerzeugnissen mit geeigneten zolltarifarischen Massnahmen gesteuert.Einfuhrzölle werden auf zwei Arten als Steuerungsinstrument eingesetzt:Beim Schwellenpreis,der im Bereich der Futtermittel Anwendung findet,wird mit variablen Zollansätzen ein Importpreis in einer bestimmten Bandbreite erreicht.Bei anderen Agrarprodukten sind Zollkontingente festgelegt.Die Einfuhrmengen,die zum tiefen Kontingentszollansatz eingeführt werden dürfen,sind beschränkt.Einfuhren ausserhalb des Zollkontingents sind möglich,werden aber mit wesentlich höheren Zöllen belastet.

Die administrativen Verfahren der Einfuhrregelungen sollen möglichst einfach sein.Die einfachste zolltarifarische Massnahme wäre die Festlegung eines Einheitszolls für jedes Erzeugnis.Ein einheitlicher Zoll gewährt zwar der inländischen Produktion einen gewissen Schutz,lässt aber ansonsten die Kräfte des Marktes spielen.Bei der Festlegung des Einheitszolls stehen jedoch bezüglich seiner Höhe und der Umsetzung des Systemwechsels in Bezug auf die internationalen Vereinbarungen noch Fragen offen. Zudem ist das Instrument nur bedingt geeignet,der Saisonalität von gewissen Erzeugnissen Rechnung zu tragen.Aus diesen Gründen werden zur Zeit überwiegend Zollkontingente als Instrument zur Steuerung der Einfuhren verwendet.

Mit Ausnahme des Windhundverfahrens an der Grenze ist das BLW zuständig für die zeitliche und mengenmässige Verteilung der Zollkontingente.Vermehrt werden Zollkontingentsanteileversteigert.Die Versteigerung ist ein ökonomisch sinnvolles Verfahren und kann auch Hinweise liefern,wie hoch ein Einheitszoll sein sollte im Falle einer Abschaffung des Zollkontingents.Ausschreibungen von Versteigerungen und die Zuteilungen werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.Die Möglichkeit,Gebote in einem geschützten Bereich des Internets einzugeben,ist vorbereitet.

Da die Verwaltung der individuellen Zollkontingentsanteile in Zukunft bereits an der Grenze vollzogen werden soll und nicht mehr nachträglich durch das BLW aufgrund der Einfuhrdaten,wird das Zuteilungskriterium «Inlandleistung Zug um Zug» abgeschafft.Diese Art der Zuteilung erlaubt es nämlich nicht,den Zollkontingentsanteil vor der Verzollung zuzuteilen,sondern erst,nachdem der Importeur seine im Inland übernommene Ware der entsprechenden Periode angemeldet hat.

Einen detaillierten Überblick über alle Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten,den zugeteilten Mengen und deren Ausnützung durch die Importfirmen bietet der Separatdruck zum Bericht des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen «Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente»,der auf der Internetseite des BLW unter «Rubriken > Import» eingesehen werden kann.

Die einfachsten Verfahren zur Zuteilung von Zollkontingenten sind die Zuteilung entsprechend der Reihenfolge der Verzollung («Windhundverfahren an der Grenze»), und diejenige entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche («Windhundverfahren an der Bewilligungsstelle»).Aber auch diese Verfahren können Hürden enthalten,die im folgenden Abschnitt mit einem Vergleich der Abläufe in der EU und der Schweiz erläutert werden.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 120

■ Sind Windhundverfahren einfach und schnell?

Für die Zuteilung von Zollkontingenten wendet die Schweiz u.a.zwei so genannte Windhundverfahren an.Das «Windhundverfahren an der Grenze» wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) vollzogen.So wird z.B.das Zollkontingent für Konsumeier entsprechend der Reihenfolge der Verzollung verteilt.Die aktuelle Ausnützung ist im Internet einsehbar.Voraussetzung ist die elektronische Verzollung. Zudem braucht es eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) des BLW für Konsumeier. Einzige Voraussetzung für eine GEB ist in der Regel,dass die natürliche oder juristische Person im schweizerischen Zollgebiet Wohnsitz bzw.einen Sitz hat.Eine GEB ist kostenlos und unbefristet gültig,braucht also nicht periodisch oder gar bei jedem Import neu beantragt zu werden.

Beim «Windhundverfahren an der Bewilligungsstelle» werden Zollkontingentsanteile auf Gesuch hin vom BLW an die Inhaber einer GEB verteilt.Solange das Zollkontingent nicht aufgebraucht ist,erhalten die Antragsteller die gewünschte Menge zugeteilt. Damit nicht Einzelne das ganze Zollkontingent beanspruchen können,wird eine Maximalmenge pro Gesuch festgelegt und zugleich die Importzeit beschränkt. Dadurch besteht die Möglichkeit,ungenutzte Anteile später erneut zuzuteilen.Darüber hinaus wird denjenigen Gesuchstellern im Folgejahr die Zuteilung gekürzt,die bei Kontingenten mit Nachfrageüberhang ihre zugeteilte Menge zu weniger als 90% ausnützen.Finanziert wird das System durch Verwaltungsgebühren,die erst nach dem Import in Rechnung gestellt werden.

Anders ist der Ablauf eines vergleichbaren Verfahrens in der EU geregelt.Für Käse beispielsweise ist das so genannte Lizenzverfahren in der «Verordnung (EG) Nr.2535/2001 der Kommission vom 14.Dezember 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.1255/1999 des Rates zur Einfuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse und zur Eröffnung der betreffenden Zollkontingente» festgelegt.Das Verfahren ist nicht nur komplizierter,weil sowohl die Zulassungsstellen der Mitgliedstaaten als auch die EU-Kommission am Vollzug beteiligt sind,sondern es enthält vor allem viel mehr Auflagen für die Importeure,die an einem Zollkontingentsanteil interessiert sind.Die EU kennt zwar ebenfalls ein Windhundverfahren,das jedoch im Vergleich zum Lizenzverfahren keine wesentlichen administrativen Erleichterungen bringt.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 121 2

Vergleich eines Windhundverfahrens der Schweiz mit dem Lizenzverfahren der EU

Import in die Schweiz 1

BLW erteilt GEB auf Gesuch hin 2

Import in die EU

Zulassungsnummer wird erteilt,wenn Zulassungsverfahren erfolgreich

Voraussetzungen für Importeur

Sitz in Zollgebiet CH

Für ganze Produktgruppe,z.B.Käse

Unbefristete GEB-Erteilung

GEB-Gesuche immer möglich

Handelsregistereintrag nicht zwingend –für Zuteilung jedoch z.T.Nachweis der gewerbsmässigen Einfuhr entsprechender Waren erforderlich

Verteilung ein Mal pro Jahr,ohne Unterbruch, solange ZK nicht ausgeschöpft

Unbegrenzte Anzahl Anträge.Einreichung frühestens am 1.Werktag im Dezember für Folgejahr

Teilweise nach oben begrenzt pro Gesuch, kein Minimum

Keine Verpflichtung in Bezug auf Wert der Ware

Keine Kaution

Sitz in EU

Nur für 1 Erzeugnis gültig

Zulassung befristet auf 1 Jahr

Zulassung nur per 1.Juli

Nachweis «Händlerberuf» und «regelmässige Tätigkeit» (bereits im Vorjahr Import/Export gleicher Erzeugnisse,Mindestanzahl und -menge sind festgelegt),dazu Betriebsführungsunterlagen und je nach Land Registereintrag und Umsatzsteuernummer

Verteilung in 2 Halbjahrestranchen,mit je 10 Tagen Zeit für Einreichung der Anträge

Nur 1 Antrag pro Zollkontingent und Semester zulässig (Widerhandlung strafbar,führt zu Entzug aller Anteile)

Maximal 10% des Zollkontingents 3,mindestens 10 t

Verpflichtung zur Einhaltung Mindestwert

Vorherige Bezahlung einer Sicherheit 35 EUR/100 kg netto (Kaution)

Zulassungsstellen der Länder müssen fristgerecht alle Gesuche an EU-Kommission einreichen

1Für

2

BLW kürzt nur Gesuche des Tages, an dem Nachfrage Zollkontingentsmenge überschreitet,proportional

Je nach Produkt 3 Monate bis ganzes Jahr

Recht zur Ausnützung übertragbar an andere GEB-Inhaber mit Meldung an BLW

Warenbescheinigung + Ursprungsnachweis erforderlich

Kommission verteilt Einfuhrlizenzen an Mitgliedstaaten aufgrund eingereichter Gesuche,proportionale Kürzung aller Gesuche bei Nachfrageüberhang

150 Tage gültig nach Erteilung durch Zulassungsstelle des Mitgliedstaates,jedoch maximal bis Ende Kalenderjahr

Zuteilung übertragbar an Zugelassene mit Meldung an Zulassungsstelle

Warenbescheinigung + Ursprungsnachweis erforderlich

3

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 122
das Schweizer Verfahren «Windhund an der Grenze» ist ausser der GEB keine Bewilligung nötig.
Bewilligungsstelle der Schweiz ist immer das BLW.In der EU hat jeder Mitgliedstaat eine Zulassungsstelle. Informationen zu den Bewilligungsstellen der EU sind auf der Internetseite des BLW unter Rubriken > Export zu finden.
Diese maximale Begrenzung ist auf Intervention der Schweiz ab der 2.Zuteilung 2004 nicht mehr in Kraft.
Antrag für Kontingentsanteil Zuteilung Import

Im Berichtsjahr verzeichneten die Ausfuhren von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten mit einer mengenmässigen Zunahme von rund 8% einen erfreulichen Aufschwung.

Mit einer Steigerung von über 14% gegenüber 2002 (+30% seit 2001) haben die Mehlmischungen und die ungebackenen Teige zur Zubereitung von Brot,Backwaren und Zuckerbäckerwaren am Meisten zum Erfolg beigetragen.«Schokolade und andere kakaohaltige Nahrungsmittel» sind schon seit 2001 rückläufig und verzeichneten mit –6% gegenüber dem Vorjahr eine erneute Abnahme.Die zuckerlosen Bonbons und Kaugummi (+18% gegenüber 2002) sowie Fonduemischungen (+7% gegenüber 2002) sind die wichtigsten Vertreter und auch Gewinner der Produktegruppe «Nahrungsmittelzubereitungen».In derselben Gruppe gehören die Sportlerergänzungsnahrungen mit rund –11% zu den Verlierern.

Der Anteil Butter,welcher im Veredlungsverkehr ein- und ausgeführt wurde,reduzierte sich um die Hälfte auf noch 500 t.Zudem haben die Ausfuhren von Kondensmilch in Verarbeitungsprodukten um über 40% abgenommen.Demgegenüber wurde annähernd die doppelte Menge Frischmilch in Verarbeitungsprodukten ausgeführt.Offensichtlich wurde in der Produktion Kondensmilch zumindest teilweise durch Frischmilch ersetzt.

Das Parlament hat mit einem Nachtragskredit das anfänglich auf 100 Mio.Fr.gekürzte Budget wieder auf den WTO-Plafonds von 114,9 Mio.Fr.aufgestockt.Dieser Betrag wurde erneut voll ausgeschöpft.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 123 2
■ Ein- und Ausfuhr von Verarbeitungsprodukten (Schoggigesetz)

Anmerkung: In den Ausfuhrmengen sind Butter, Hartweizengriess und Zucker, welche im Veredlungsverkehr ein- und ausgeführt wurden, ebenfalls enthalten.

Quellen: EZV, BLW

Am 25.November 2002 wurden in Brüssel die Verhandlungen über das neue Protokoll Nr.2 zum Freihandelsabkommen von 1972 abgeschlossen.Im Laufe des Berichtsjahres fanden zwei weitere Gespräche zur Klärung verschiedener technischer Einzelheiten statt.Dabei ging es in erster Linie um Fragen der technischen Umsetzung.Beide Partner sind bereit,das Abkommen im Rahmen der anderen Dossiers der «Bilateralen II» zu unterzeichnen.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 124
Ausfuhrmengen in t
0 350 000 300 000 250 000 200 000 150 000 100 000 50 000 92 000 238 000 247 000 281 000 1991/92200120022003 Ausfuhrbeiträge Mio. Fr. Quellen: EZV, BLW 0 200 150 100 50 180 98 115 115 1991/92200120022003

2003/04

2.1.2Milchwirtschaft

Nach dem schwierigen Jahr 2002 mit zahlreichen Betriebsschliessungen im Käsereiund Molkereisektor,zu hohen Käselagern,Marktanteilsverlusten auf ausländischen Käsemärkten sowie entsprechend gestiegenen Butter- und Milchpulverbeständen hat sich der Milchmarkt im Berichtsjahr wieder etwas erholt.Geringfügig tiefere Milcheinlieferungen sowie Zunahmen bei der Produktion von Frischmilchprodukten trugen zur Stabilisierung bei.

1nur für bestimmte Verwendungszwecke

2nur bei Importverzicht

3nur für Ausfuhren in andere Länder als EU und nach Käsesorte differenziert

4nicht für Konsummilch

Gegenüber 2002 fiel der Produzentenpreis für Milch um knapp 3 Rp.je kg auf rund 75.5 Rp.je kg.Die Preise für Käserei- und Biomilch sanken dabei etwas stärker als jener für Industriemilch.Die Stützungsmassnahmen sind mit den Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage schwerpunktmässig weiterhin auf den Käse ausgerichtet.Der vom Zahlungsrahmen her gegebene Stützungsabbau wurde bei den Beihilfen vorgenommen.

■■■■■■■■■■■■■■■■
Massnahmen
ProduktKäseButterMagermilchMilchpulverKonsummilch Rahm Frischmilchprodukte Massnahme Grenzschutz ■■■■■ Zulagen ■ Inlandbeihilfen ■ 1 ■ 1 ■ 2 Ausfuhrbeihilfen ■ 3 ■■ 4
Quelle:BLW
2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 125 2

■ Finanzielle Mittel 2003 Mittelverteilung 2003

Im Jahr 2003 sind die Ausgaben des Bundes zugunsten der Milchwirtschaft entsprechend der gesetzlichen Vorgabe weiter abgebaut worden.Im Vergleich zum Vorjahr standen rund 41 Mio.Fr.oder 6,8% weniger zur Verfügung.

Total 559,9 Mio. Fr.

Für die Preisstützung wurden im Milchbereich insgesamt 559,9 Mio.Fr.ausgegeben. Davon beanspruchte der Käse 378,4 Mio.Fr.(67,6%).93,1 Mio.Fr.(16,6%) wurden für Butter und 81,3 Mio.Fr.(14,5%) für Pulver und andere Milchprodukte eingesetzt. Die Administration kostete 7,1 Mio.Fr.(1,3%).

126 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2
Inlandbeihilfen 25% Quelle: BLW Ausfuhrbeihilfen 11% Zulagen 63% Administration 1%

Milchkontingentierung

Im Milchjahr 2002/03 vermarkteten noch 34'671 Produzenten Milch.Dies entspricht einer Abnahme von 4,3% gegenüber dem Vorjahr oder rund 13% gegenüber 1999/2000.Das durchschnittliche Kontingent pro Betrieb erreichte im Milchjahr 2002/03 gesamtschweizerisch 87'163 kg.Es nahm um 3'756 kg oder 4,5% gegenüber dem Vorjahr zu.Das mittlere Kontingent überschritt im Talgebiet erstmals die Marke von 100'000 kg.Während dort das durchschnittliche Kontingent von 98'197 auf 103'467 kg wuchs,erhöhte es sich im Berggebiet von 63'535 kg auf 65'684 kg. Dies entspricht einer Zunahme von 3,4% gegenüber dem Milchjahr 2001/02.

Die Ausdehnung der Zukaufsperiode auf das ganze Jahr und die Erhöhung des Zusatzkontingentes von 1'500 kg auf 2'000 kg haben dazu geführt,dass erheblich mehr Gesuche für Zusatzkontingente gestellt wurden.Die Anzahl berechtigter Tiere erreichte 21'808 gegenüber 16'444 im Vorjahr.Die Menge verteilter Zusatzkontingente stieg von 24,6 auf 43,6 Mio.kg (+77%).

In der Verordnung über die Kontingentierung der Milchproduktion (MKV) wurden folgende Änderungen und Anpassungen vorgenommen:

– Reduktion der Überlieferungsabgabe für Sömmerungsbetriebe;

– Verhinderung missbräuchlicher Kontingents- und Einlieferungstransfers; – Verfahren für Gesuche von Branchenorganisationen;

– Trockenheit 2003:Ermöglichung der Übertragung von Unterlieferungen von mehr als 5'000 kg auf das folgende Milchjahr.

Die Überlieferungsabgabe beträgt im ganzjährig bewirtschafteten Gebiet 60 Rp.je kg. Für Sömmerungsbetriebe beträgt sie seit dem 1.Mai 2004 im Sinne einer Förderungsmassnahme für die Bewirtschaftung der Alpen noch 10 Rp.Wenn für Kontingentsüberlieferungen etwa gleich viel bezahlt werden muss wie für die Jahresmiete eines Kontingentes,kann ein Interesse entstehen,diese Alpkontingente auf die Heimbetriebe zu transferieren,wo sie mit grösserem Nutzen eingesetzt werden können.Um dieser nicht beabsichtigten Entwicklung vorzubeugen,sind die entsprechenden Übertragungsmöglichkeiten eingeschränkt worden (Artikel 3,4 und 20 MKV).

Artikel 31 LwG gibt der Gesamtbranche und einzelnen Branchenorganisationen die Möglichkeit,die Milchmenge,die ihre Mitglieder in einem Milchjahr produzieren und vermarkten möchten,autonom festzulegen und den Bundesrat zu ersuchen,die Kontingente der Produzenten für diese Periode entsprechend anzupassen.Diese Regelung erlaubt eine Anpassung an einen segmentierten und schnell ändernden Markt.Die Verantwortung für die Menge und den Preis liegt in den gleichen Händen. Zudem hat der Bundesrat bestätigt,dass künftig auf allgemeine Mengenanpassungen verzichtet wird.In diesem Zusammenhang wurde ein neuer Abschnitt 2a «Anpassung aufBegehreneinerBranchenorganisation» in die MKV eingefügt.Er ermöglicht die gezielte Anpassung der Kontingente aller Mitglieder einer einzelnen Branche.Der einzige Artikel dieses Abschnittes regelt wo,mit welchem Inhalt und mit welchen Unterlagen ein Begehren zu stellen ist.Insbesondere hat die Branchenorganisation darzulegen,dass die zusätzliche Menge verwertet und vermarktet werden kann,die Verhältnisse auf Teilmärkten berücksichtigt wurden und die wünschbare Entwicklung der Milchwirtschaft oder der Branche nicht gefährdet wird.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 127 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN
■ Änderungen der Milchkontingentierungsverordnung

Schliesslich haben die Produzenten im Milchjahr 2003/04 die Möglichkeit bekommen, eine als Folge der Trockenheit im Sommer 2003 nicht ausgeschöpfte Menge im Folgejahr (Milchjahr 2004/05) nachliefern zu können (Artikel 16 MKV).

Die Möglichkeit des Kontingentsaustausches wird weiterhin rege genutzt:5’697 Produzenten haben im Milchjahr 2003/04 Kontingente gekauft und 9’573 Produzenten haben Kontingente gemietet.Die übertragene Menge erreichte rund 297’300 t oder 9,6% des Grundkontingentes.Auf Ende des Milchjahres wurden 121’120 t gemietete Kontingente dem Vermieter zurück übertragen.

Kontingentshandel

Die nach Artikel 3 MKV übertragene Menge (Kauf plus Miete) erreichte im Milchjahr 2002/03 rund 234,4 Mio.kg oder 7,8% des Grundkontingentes.Während die Menge gemieteter Kontingente gegenüber dem Vorjahr nur leicht zunahm (plus 2 Mio.kg),erhöhte sich die Menge gekaufter Kontingente in bedeutendem Umfang (plus 19,1 Mio. kg oder 26%).

Die total vermietete Kontingentsmenge betrug im Milchjahr 2002/03 rund 388,5 Mio. kg.Dies entspricht 12,9% des Grundkontingentes.Seit der Einführung des Kontingentshandels im Milchjahr 1999 wurden knapp 300 Mio.kg Kontingente endgültig erworben.In diesem Milchjahr wurden somit 688 Mio.kg oder 22,8% des Grundkontingentes durch flächenungebundene Kontingentsübertragungen von anderen Produzenten genutzt.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 128
Einheit2001/02 1 2002/03 1 2003/04 2 Verkauf Beteiligte ProduzentenAnzahl2 4552 6923 911 Milch totalMio.kg72,491,6128,8 je Übertragungkg29 49034 03732 888 Vermietung Beteiligte ProduzentenAnzahl7 3166 6847 405 Milch totalMio.kg140,8142,7168,5 je Übertragungkg19 24521 34522 743 1 definitive Daten 2 provisorische DatenQuelle:BLW
■ Handel mit Milchkontingenten

■ Alpkontingente

Im Vergleich zur gesamtschweizerisch vermarkteten Milchmenge von rund 3,2 Mio.t fällt die Milchproduktion der 2'857 Sömmerungsbetriebe bescheiden aus.Mit knapp 90 Mio.kg Milch entsprach die Produktion während der Sömmerung 2003 einem Anteil von weniger als 3%.19 Produzenten mussten für die Milch,die über der Kontingentsmenge vermarktet wurde,eine Abgabe von 60 Rp.je kg bezahlen,insgesamt rund 20'000 Fr.

Die Senkung der Überlieferungsabgabe auf nur noch 10 Rp.je kg entzieht dem Instrument der Milchkontingentierung einen grossen Teil seiner Wirkung.Ohne rasche Anpassung der Verordnung über die Milchkontingentierung wären einerseits viele Alpkontingente auf den Heimbetrieb übertragen worden,um sie dort selber zu nutzen oder an andere Produzenten zu übertragen.Andererseits musste davon ausgegangen werden,dass die Älpler allfällige Überlieferungen von Heimbetrieben auf das Alpkontingent übertragen werden.Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit,Alpkontingente an Betriebe im Tal- oder Berggebiet zu übertragen,unterbunden.Vermarktete Milch kann dem Sömmerungsbetrieb nur noch bis zur Höhe des Alpkontingentes übertragen werden.Diese Einschränkungen sind auf den 1.Januar 2004 in Kraft getreten.Die Möglichkeit,Kontingente von Betrieben an Sömmerungsbetriebe zu übertragen,bleibt dagegen weiterhin erhalten.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 129

■ Rückforderung vermieteter Kontingente zur Eigennutzung

In der Schweiz hatten im Milchjahr 2002/03 knapp 11'000 Produzenten Milchkontingente in der Höhe von rund 380 Mio.kg gemietet.Dafür kassierten die Vermieter jährlich schätzungsweise 40 Mio.Fr.Miete.Sie befürchteten,dass die Mieterträge beim vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung schon in zwei Jahren verloren gehen werden.Deshalb wollten viele Vermieter ihre Kontingente so rasch als möglich noch verkaufen.Zahlreiche Mieter dagegen können sich den Kauf der bis anhin gemieteten Kontingente nicht leisten.Im Interesse der aktiven Milchproduzenten musste die spekulative Rücknahme von vermieteten Milchkontingenten deshalb möglichst rasch unterbunden werden.Als Sofortmassnahme war dazu eine Änderung der Milchkontingentierungsverordnung erforderlich.Seit dem 1.Mai 2004 können nun vermietete Kontingente von den Vermietern nur noch zurückverlangt werden,wenn sie diese auf dem eigenen Betrieb nutzen wollen.Ein Verkauf oder eine Weitervermietung hingegen ist nicht mehr möglich.Um zu verhindern,dass diese Einschränkung der Weiterübertragung durch die Schliessung von Betriebszweiggemeinschaften unterlaufen wird, wurde die Nutzung auch hier ausgeschlossen.Ein Verkauf bzw.eine Weitervermietung durch den Inhaber bleibt hingegen weiterhin möglich,wenn der Mieter selber den Mietvertrag gekündigt hat.Auch werden jene Kontingente nicht blockiert,welche lediglich für die Dauer einer Kontingentierungsperiode vermietet wurden (Spitzenausgleich am Ende einer Periode).

■ Anpassung und Erneuerung der Leistungsvereinbarungen mit den Milchverbänden

Während die Aufsicht über die Durchführung der Milchkontingentierung und die Kontrolltätigkeit Sache des Bundes sind,ist die Administration und die eigentliche Durchführung der Massnahme aussenstehenden Stellen übertragen.Mit der Einführung der neuen Milchmarktordnung auf den 1.Mai 1999 wurde die Durchführung der Milchkontingentierung mittels Leistungsauftrag den 13 Administrationsstellen Milchkontingentierung,den regionalen Milchverbänden, übertragen.Die Laufzeit der Verträge endete am 30.April 2004.Ohne schriftliche Kündigung auf den Apriltermin laufen sie jeweils um ein Jahr weiter.Wegen der seit 1999 eingetretenen Strukturentwicklung und der vorgesehenen Aufhebung der Milchkontingentierung im Jahre 2009 wurden im Sommer 2003 neue Verhandlungen mit den Milchverbänden geführt, um die Verträge der neuen Situation anzupassen.

Art und Umfang der Aufgaben sind in einem Pflichtenheft ausführlich festgehalten. Insbesondere haben die Milchverbände von jedem Produzenten,der Milch vermarktet, den Datenstamm und die Einlieferungen zu erfassen,die Kontingentsabrechung zu erstellen und Änderungen des Kontingents laufend zu registrieren.Zudem müssen sie dem BLW je Milchjahr eine Zusammenstellung der Daten aller Produzenten ihres Einzuggebietes übermitteln.Die Anzahl zu verwaltender Betriebe beträgt rund 45'000 Einheiten.Darin inbegriffen sind sämtliche Betriebe mit Milchproduktion inkl.der Sömmerungsbetriebe,sowie Betriebe mit stillgelegtem Kontingent und diejenigen,die ihr Kontingent vermietet haben.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 130

■ Ausblick:Vorzeitiger Ausstieg aus der Milchkontingentierung

Für die im Rahmen der Milchkontingentierung erbrachten Leistungen wurden die Milchverbände jährlich mit einen Betrag von rund 3,5 Mio.Fr.entschädigt.Während die Gesamtsumme gegenüber 1999 unverändert blieb,wurde die Abgeltung je Milchverband 2003 nach neuen Kriterien ermittelt.Im Berechnungsschlüssel berücksichtigt wurden namentlich die notwendigen Stellenprozente,die durchschnittlichen Informatik- und Betriebskosten der Administrationsstellen,die Anzahl Betriebe mit Milchproduktion,die höheren Kosten der kleinen Administrationsstellen und der Mehraufwand bei Mehrsprachigkeit.

Das Ende der Milchkontingentierung ist in Sicht.Generell wird die öffentlich-rechtliche Mengenbegrenzung im Frühjahr 2009 aufgehoben.Der Gesetzgeber hat ermöglicht, dass Produzenten bereits per 1.Mai 2006,2007 und 2008 aussteigen können.Das BLW hat dieses Frühjahr den betroffenen und interessierten Kreisen einen Verordnungsentwurf über den vorzeitigen Ausstieg von der Milchkontingentierung zur Stellungnahme unterbreitet mit dem Ziel,diese auf den 1.Mai 2005 in Kraft zu setzen. Die bis anhin staatlich geregelte Mengenbegrenzung soll bei einem vorzeitigen Ausstieg nicht einfach aufgehoben werden.Vielmehr wird die Verantwortung über die produzierte Milchmenge den aussteigenden Organisationen übergeben.Im Verordnungsentwurf wird dargelegt,dass wenn eine Organisation ihr Produktionsvolumen steigern möchte,sie dem Bund den Nachweis erbringen muss,dass die beantragte Mehrmenge nicht grösser ist als jene des Mengenbedarfes der hergestellten Produkte. Ist keine Steigerung des Inlandabsatzes erzielbar,müssen Mehrmengen demnach ausschliesslich über den Export abgesetzt werden.

Die Rahmenbedingungen für den vorzeitigen Ausstieg stehen Ende 2004 also fest.Der Ball liegt ab diesem Zeitpunkt bei den Produzenten.Es liegt an ihnen,sich zu entscheiden,sich entsprechend zu organisieren und sich für den Ausstieg aus der Milchkontingentierung vorzubereiten.

In der Branche besteht ein reges Interesse am vorzeitigen Ausstieg.Um sich darauf vorzubereiten,werden zunehmend mehr Informationen über die entsprechenden Voraussetzungen,die für einen allfälligen vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung erfüllt werden müssen,verlangt.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 131 2

Marktstützung mit Zulagen und Beihilfen

Das Instrumentarium zur Marktstützung hat im Berichtsjahr 2003 keine grundsätzliche Änderung erfahren.Als Folge des eingangs erwähnten Stützungsabbaus von 41 Mio.Fr. mussten jedoch verschiedene Beihilfen gekürzt werden.Im Hinblick auf die verfügbaren Mittel im laufenden Jahr 2004 musste ab 1.Mai 2004 zudem erstmals auch die Zulage für verkäste Milch von 20 auf 19 Rp.je kg reduziert werden.Auf das gleiche Datum sind auch die letzten Ausfuhrbeihilfen für Käseausfuhren in die EU gestrichen und die Höhe derjenigen in andere Länder um weitere 50 Rp.je kg gekürzt worden. Auch die Ausfuhrbeihilfe nach Gehaltsäquivalent ist auf 1.Mai 2004 um 2 Rp.auf 29 Rp.je Gehaltsäquivalent gesenkt worden.In der Verordnung des EVD über die Höhe der Beihilfen für Milchprodukte und Vorschriften für die Einfuhr von Vollmilchpulver wurden zudem die Regelungen über das Verfahren zur Herstellung von Buttermischungen und die Aufgaben im Buttersektor aufgehoben.

Der bisherige Zielpreis (Artikel 1 der Milchpreisstützungsverordnung) wurde gestrichen. Er hat für das weitere Funktionieren des Milchmarktes nach vollzogenem Übergang in die neue Ordnung seine Bedeutung und Berechtigung verloren.Mit der Aufhebung von Artikel 29 LwG im Rahmen der AP 2007 bestand dafür ohnehin keine gesetzliche Grundlage mehr.Bisher wurde der Milchpreis im Bereich Butter mit differenzierten Beihilfen gestützt.Dies war nötig,um den beim Übergang in die neue Milchmarktordnung geltenden Verhältnissen gerecht zu werden.Die Absicht war jedoch schon damals,nach Ablauf der Übergangsphase das Stützungssystem im Butterbereich grundsätzlich jenem anzugleichen,das seit Beginn für die verkäste Milch angewendet wird.Ziel ist demnach eine einheitliche Stützung für jene Segmente des Buttermarktes, welche noch einer Stützung bedürfen.Dies ist heute weitgehend erreicht;es wird nur noch je eine Beihilfe für entwässerte und nicht entwässerte Butter für die gewerblichindustrielle Verwendung gewährt.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 132

Der Grenzschutz in Form von Zöllen und Zollkontingenten ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung der inländischen Fleischproduktion.Für den Fleisch- und Eiermarkt sowie für den Export von Zucht- und Nutzvieh werden ausserdem Beihilfen ausgerichtet. Massnahmen

Der Bundesrat beschloss,die Höchstbestände für Tiere der Schweinegattung,Kälber, Mastpoulets,Truten und Legehennen auf den 1.Januar 2004 um 50% zu erhöhen. Gleichzeitig hob er sie für Junghennen auf.Die Änderungen dürften keine Nachteile für Ökologie und Tierschutz haben,weil die Gewässerschutzvorschriften und der ökologische Leistungsnachweis genügend begrenzend wirken.Als Folge der guten Marktlage verzichtete die Proviande auf einige Entlastungsmassnahmen:Weder führte sie die Marktabräumung von Rindern,Kälbern,Schweinen und Pferden in Schlachtbetrieben durch,noch entlastete sie den Markt mit Verbilligungsaktionen von Rind-,Kalb- oder Schweinefleisch.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 133 2
■■■■■■■■■■■■■■■■ 2.1.3 Viehwirtschaft
Tier/ProduktRinderKälberSchweinePferdeSchafeZiegenGeflügelEier Massnahme Grenzschutz ■■■■■■■■ Marktabräumung ab öffentlichen Märkten ■■■ Marktabräumung in Schlachtbetrieben ■■■■■ Einlagerungsaktionen ■■■ Verbilligungsaktionen ■■■ Praxisnahe Versuche ■ Umstellungsbeiträge ■ Investitionsbeiträge für Stallbauten ■ Aufschlagsaktionen und Vermarktungsmassnahmen ■ Verwertungsbeiträge Schafwolle ■ Ausfuhrbeihilfen Zucht- und Nutzvieh ■■■■ Höchstbestände ■■■■ Quelle:BLW
2003

■ Finanzielle Mittel 2003

Vom Bundesbudget von 43,6 Mio.Fr.für Massnahmen in der Viehwirtschaft wurden lediglich 24,9 Mio.Fr.ausgegeben.Die restlichen Mittel wurden zur Kompensation von Nachtragskrediten in anderen Bereichen eingesetzt:7 Mio.Fr.für die Verwertung der Traubenernte und 9,4 Mio.Fr.für allgemeine und ökologische Direktzahlungen. Gestützt auf die Eierverordnung ergänzte der Bund ferner die Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Legehennenhaltung aus dem Budget für die Viehwirtschaft.

Hauptfaktoren für die Minderausgaben in der Viehwirtschaft waren die erfreuliche Nachfrage auf dem Fleischmarkt sowie der im Berichtsjahr noch eingeschränkte Zuchtund Nutzviehexport.Durch einen Entscheid des EU-Agrarrats vom 17.November 2003 anerkennt die EU die Schweizer Vorschriften zur Rinderkrankheit BSE als gleichwertig. Handelsschranken einzelner EU-Mitgliedsländer sind damit unzulässig.Seit Ende des Berichtsjahres können Schweizer Rinder grundsätzlich wieder nach ganz Europa exportiert werden.

Mittelverteilung 2003

Total 24,9 Mio. Fr.

Verwertungsbeiträge

Schafwolle 2%

Einlagerungs- und Verbilligungsbeiträge für Rind- und Kalbfleisch 19%

Beiträge zur Unterstützung der inländischen Eierproduktion 12%

Ausfuhrbeihilfen

Zucht- und Nutzvieh 37%

Leistungsvereinbarungen

Proviande 30%

Quelle: Staatsrechnung

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 134

■ Schlachtvieh und Fleisch: Leistungsvereinbarungen

Die Proviande erfüllt seit dem 1.Januar 2000 Aufträge des BLW auf den öffentlichen Schlachtvieh- und Schafmärkten sowie in Schlachtbetrieben.Auf den 1.Januar 2004 traten neue,befristete Verträge in Kraft.Aus personeller und finanzieller Sicht ist die neutrale Qualitätseinstufung von Lebendtieren und Schlachtkörpern die wesentlichste Aufgabe der Proviande.

1.Neutrale Qualitätseinstufung

Der Klassifizierungsdienst der Proviande stufte die Qualität von über 80% der geschlachteten Tiere der Rinder-,Schweine-,Schaf-,Ziegen- und Pferdegattung neutral ein.Ausserdem bestimmte er auch die Qualität aller Tiere der Rinder- und Schafgattung auf öffentlichen Märkten.Für diese Arbeiten sind über 140 Voll- und Teilzeitmitarbeiter angestellt.Sie leisteten zusammen 48'000 Arbeitsstunden in Schlachtbetrieben und waren auf rund 1'700 öffentlichen Schlachtvieh- und Schafmärkten präsent.

Der Magerfleischanteil,das Qualitätsmerkmal von Schweineschlachtkörpern,wird mit technischen Geräten bestimmt.Der Mittelwert des Magerfleischanteils aus einer Stichprobe von 925'000 Schlachtungen (35% aller Schlachtungen) betrug rund 55%. Damit ist er im Vergleich mit dem Jahr 2002 konstant geblieben.Die Fettqualität von Schweinen ist ein weiteres Qualitätsmerkmal,das für die Konsistenz und Oxidationsstabilität der Wurstwaren wesentlich ist.Die Messung der Fettqualität (Bestimmung der sogenannten Fettzahl) ist für Schlachtbetriebe indessen fakultativ.

Verteilung der Schlachtkörper auf die Fleischigkeitsklassen 2003

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 135 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN
in %
C H T A X KüheMuniKälber Fleischigkeitsklasse LämmerGitzi 0 70 50 60 40 30 20 10
Quelle: Proviande C = sehr vollfleischig H = vollfleischig T = mittelfleischig A = leerfleischig X = sehr leerfleischig

Bei Tieren der Rinder-,Schaf-,Ziegen- und Pferdegattung wird die Qualität des Schlachtkörpers optisch bestimmt.Für die Fleischigkeit gibt es fünf Klassen:C = sehr vollfleischig,H = vollfleischig,T = mittelfleischig,A = leerfleischig und X = sehr leerfleischig.Die Fettabdeckung wird ebenfalls in fünf Klassen unterteilt.Die Auswertung einer Stichprobe aus dem Jahr 2003 offenbart wesentliche Unterschiede zwischen Schlachtkörpern von Muni und Kühen.Die Stichprobe umfasste rund 60% aller geschlachteten Tiere.Ein Viertel der Kühe war leerfleischig und ein Viertel sehr leerfleischig.Gegenüber dem Jahr 2002 nahm der Anteil der sehr leerfleischigen Tiere immerhin um 3 Prozentpunkte ab.Bei den Muni waren 95% der Tiere aus der Stichprobe mittel- bis sehr vollfleischig,wobei die sehr vollfleischigen Tiere innerhalb eines Jahres um 50% zugenommen haben.Tiere der Rindergattung wiesen im Berichtsjahr generell einen höheren Fleischanteil aus als im Jahr 2002.Bei den Lämmern überwogen mit einem Anteil von 51% die mittelfleischigen Schlachtkörper. Die Klassifizierungsexperten stuften mehr als zwei Drittel der geschlachteten Gitzi in Schlachtbetrieben als vollfleischig ein,was auf eine gute Mast zurückzuführen ist.

2. Überwachung des Marktgeschehens in Schlachtbetrieben sowie Organisation von Marktentlastungsmassnahmen

Lokale bäuerliche Organisationen und/oder kantonale Stellen veranstalteten auf 76 Plätzen Grossviehmärkte,auf 18 Plätzen Kälbermärkte und auf 96 Plätzen Schafmärkte.Marktplätze für Grossvieh befinden sich in 20 Kantonen,für Kälber in 7 Kantonen und für Schafe in 17 Kantonen.Die Zahl der aufgeführten Tiere der Schafgattung stieg gegenüber 2002 um 21%,diejenige von Tieren der Rindergattung um 3%.Das ausserordentlich grosse Angebot auf den Schafmärkten wurde vom Handel nicht vollständig auf freiwilliger Basis gekauft.Deshalb teilte die Proviande den übernahmepflichtigen Schlacht- und Handelsfirmen 15’957 Schafe und Lämmer (17,5% der aufgeführten Tiere) zu.Das sind zehnmal mehr Tiere als im Vorjahr.Die Firmen bezahlten für die zugeteilten Tiere von der Proviande festgestellte marktübliche Preise. Beim Grossvieh und bei den Kälbern wurden hingegen nur 1'001 bzw.56 Tiere im Rahmen der Marktabräumung zugeteilt.

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2003

MerkmalEinheitKälberGrossviehTiere der Schafgattung

Überwachte öffentliche MärkteAnzahl465911350

Aufgeführte TiereSt.52 61873 00291 099

Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen%181933

Zugeteilte Tiere (Marktabräumung)St.561 00115 957

Quelle:Proviande

Das BLW zahlte für das Einfrieren und das Lagern von Kalb- und Kuhfleisch insgesamt Beihilfen im Umfang von 4,6 Mio.Fr.aus.Firmen lagerten im Frühjahr 1'003 t Kalbfleisch und im August und September 539 t Kuhfleisch ein.Alle Fleischlager wurden bis Ende des Berichtsjahres wieder dem Markt zugeführt.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 136

3.Erfassung und Kontrolle der Gesuche um Zollkontingentsanteile

Insgesamt wurden 854 Gesuche um Zollkontingentsanteile eingereicht.Seit dem Jahr 2000,in dem 1'003 Gesuche gestellt wurden,ist die Zahl stetig rückläufig.Die Proviande prüfte die gemeldeten Inlandleistungen auf die Vollständigkeit und auf die Plausibilität.Dabei kontrollierte sie die Menge der eingesalzenen Rindsbinden in jedem Betrieb einmal vor Ort;die anderen gemeldeten Inlandleistungen wie Schlachtungen und Nierstückzukäufe wurden hingegen stichprobenweise in rund 100 Betrieben überprüft.Die erfassten und kontrollierten Daten der Inlandleistungen übermittelte die Proviande dem BLW.Basierend auf diesen Daten teilte das BLW am 19.November 2003 insgesamt 840 juristischen und natürlichen Personen Zollkontingentsanteile mittels Verfügung zu:711 Personen erhielten Anteile für Fleisch von Tieren der Rindergattung (ohne Rindsbinden),417 für Fleisch von Tieren der Schweinegattung,171 für Fleisch von Tieren der Schafgattung,158 für Rindsbinden,34 für Fleisch von Tieren der Pferdegattung und 29 für Fleisch von Tieren der Ziegengattung.Auf 14 Gesuche konnte nicht eingetreten werden,da diese entweder zu spät eingereicht wurden oder die gesuchstellende Person die minimale Inlandleistung nicht erreichte.Für Geflügelfleisch mussten keine Gesuche gestellt werden.Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile basiert auf monatlichen Meldungen der Inlandleistung (direkte Zukäufe von Geflügelfleisch ab inländischen Schlachtbetrieben) ans BLW.Im Berichtsjahr gab es 85 Zollkontingentanteilsinhaber für Geflügelfleisch.

Zollkontingentsanteile sind Anteile an den Einfuhren zum tiefen Kontingentszollansatz. Sie wurden im Berichtsjahr nach verschiedenen Kriterien zur Bemessung der Inlandleistungen zugeteilt.Die Inlandleistung in der Periode vom 1.Juli 2002 bis zum 30.Juni 2003 diente als Grundlage für die Zuteilung der Zollkontingentsanteile im Kalenderjahr 2004.Die Ausnahme bildet das Geflügelfleisch,bei dem beide Perioden genau dem Berichtsjahr entsprechen.Wie nachfolgende Abbildung zeigt,konzentrieren sich Zollkontingentsanteile bei allen Fleischkategorien auf wenige natürliche und juristische

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 137 2
Personen. ■ Struktur der Inhaber von Zollkontingentsanteilen
in %
Inhaber von Zollkontingentsanteilen beim Fleisch 2004 1 Quelle: BLW 1 Geflügelfleisch 2003 Lammfleisch Rindfleisch (ohne Rindsbinden) Rindsbinden Pferdefleisch Schweinefleisch Geflügelfleisch Anteil des grössten Zollkontingentanteilsinhabers Anteil der 5 grössten Zollkontingentanteilsinhaber
0 90 100 70 80 50 60 40 30 20 10
Anteil der 10 grössten Zollkontingentanteilsinhaber

■ Kantonale Unterstützung der öffentlichen Schlachtviehmärkte

Die stärkste Konzentration weist das Geflügelfleisch auf.Alleine der grösste Inhaber hat einen Anteil von mehr als einem Drittel am Zollkontingent.Für Schweine- und Pferdefleisch ist die Schlachtung das alleinige Kriterium der Inlandleistung.Aus diesem Grund lässt sich aus der Struktur der Zollkontingentanteilsinhaber unmittelbar auch die Struktur der Schlachtbetriebe ableiten:jedes vierte Schwein und jedes fünfte Pferd wird im grössten Betrieb geschlachtet;in den zehn grössten Betrieben sind es 73% der Schweine und 80% der Pferde.Für Rindfleisch (ohne Rindsbinden) zählen dieselben Kriterien wie für Lammfleisch und zusätzlich auch die Nierstück-Zukäufe ab Schlachtbetrieben.Es gibt beim Rindfleisch absolut die meisten Inhaber von Zollkontingentsanteilen.Zwar verfügen die zehn grössten Inhaber über 64% der Zollkontingentsanteile,die restlichen 36% verteilen sich hingegen auf 701 Personen.

Die öffentlichen Schlachtvieh- und Schafmärkte dienen der Zusammenfassung und Sichtbarmachung des Angebotes.Die Proviande ist vom BLW beauftragt,solche Märkte zu überwachen,alle Tiere neutral einzustufen und nicht verkaufte Tiere übernahmepflichtigen Firmen zuzuteilen.Der Bund bezahlt diese Arbeiten mit rund 2 Mio.Fr. pro Jahr.Die Kantone Bern,Freiburg,Graubünden,Jura,Neuenburg,Obwalden und Waadt fördern die öffentlichen Märkte mit zusätzlichen Finanzmitteln.Nutzniesser dieser Gelder sind Schlachtviehproduzenten,welche Tiere auf die Märkte bringen,und in der Regel auch die Marktorganisatoren.Die Produzenten erhalten Tierprämien.Für grosses Schlachtvieh setzen sie sich meistens zusammen aus einem Sockelbeitrag (Auffuhrbeitrag) und Zuschlägen für die Transportdistanz sowie für die Qualität.Sie liegen in einer Bandbreite von 50 bis 250 Fr.pro Tier.Für Schafe gibt es nur im Kanton Graubünden Prämien,und zwar in Abhängigkeit der Transportdistanz zum Markt 6 bis 9 Fr.pro Tier. Überall von Prämien ausgeschlossen sind Kälber und Lämmer.Die Marktorganisatoren sind in der Regel bäuerliche Organisationen,z.B.Schlachtviehgenossenschaften und kantonale Bauernverbände.Gedeckt werden ihre Aufwände einerseits durch kantonale Finanzmittel,andererseits durch Unkostenbeiträge der Produzenten. Die Unkostenbeiträge bewegen sich in der Bandbreite von Fr.3.40 pro Schaf bis zu Fr.37.50 pro Stück Rindvieh.

Kantonale Beiträge zu Gunsten öffentlicher Schlachtviehmärkte 2003

KantonEinheitPrämien für Prämien für Beiträge anTotal Rindvieh-Schaf-MarktProduzentenProduzentenorganisatoren

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 138
BernFr.2 316 532-241 8492 558 381 FreiburgFr.614 695--614 695 GraubündenFr.595 118158 687110 400864 205 JuraFr.638 335--638 335 NeuenburgFr.916 800--916 800 ObwaldenFr.131 380-13 620145 000 WaadtFr.820 000-267 6151 087 615 TotalFr.6 032 860158 687633 4846 825 031
Quelle:Kantonale Verwaltungen

■ Eier:Unterstützung der inländischen Produktion und Verwertungsmassnahmen

Der Kanton Graubünden richtet darüber hinaus Prämien für direkt vermarktetes Rindvieh aus.Ebenfalls prämienberechtigt ist Rindvieh,das in einem speziellen Labelprogramm aufgezogen wurde oder das in einem Schlachtbetrieb im Kanton geschlachtet wurde.

Die Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte wurde bis Ende 2003 aus zweckgebundenen Zollanteilen alimentiert.Für die Unterstützung der Inlandeierproduktion und für Verwertungsmassnahmen standen im Berichtsjahr rund 10 Mio.Fr.zur Verfügung. Ab 2004 stammen die Marktstützungsmittel aus allgemeinen Bundesmitteln.

Das BLW hat auch im Berichtsjahr wieder Investitionsbeiträge für den Um- und Neubau von tierfreundlichen Geflügelställen ausgerichtet.Die Beiträge sind ausschliesslich zu Gunsten von Ställen für Geflügel zur Eierproduktion und müssen weder zurückgezahlt noch verzinst werden.26 Betriebe mit Legehennen,4 Betriebe mit Junghennen und 2 Betriebe mit Lege- und Junghennen profitierten von einer zugesicherten Unterstützung von 471'000 Fr.Zusammen mit den im Jahr 2002 zugesicherten Beiträgen zahlte das BLW im Berichtsjahr Investitionsbeiträge in der Höhe von 598'000 Fr.aus. Die begünstigten Betriebe halten durchschnittlich rund 2'600 Lege- und/oder 4'300 Junghennen.Von den 32 Betrieben,die im Berichtsjahr einen Beitrag zugesichert erhielten,produzieren 15 Betriebe oder 47% biologisch.Dies erklärt auch die gegenüber dem Vorjahr tieferen mittleren Tierbestände der begünstigten Betriebe.

Vor allem nach Ostern und in den Sommermonaten ist die Nachfrage nach inländischen Eiern gegenüber der Zeit vor Weihnachen und vor Ostern schwach.Um die Auswirkungen dieser saisonalen Nachfrageschwankungen zu mildern,stellte das BLW 3 Mio.Fr.für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung.Die Eiprodukthersteller schlugen 16,9 Mio. überschüssige Inlandeier auf.Das Aufschlagen wurde mit einem Beitrag von 9 Rp.je Ei unterstützt.Zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten verbilligten die Anbieter 11,9 Mio.Eier.Dafür erhielten sie 5 Rp.je Ei.Das BLW überprüfte die Einhaltung der Bestimmungen der Aufschlags- und Verbilligungsaktionen mit Domizilkontrollen und Kontrollen von Nachweisdokumenten.

Das BLW unterstützte im Berichtsjahr praxisnahe Versuche beim Geflügel sowie die Verbreitung der entsprechenden Ergebnisse bei der Bildung und Beratung mit rund 205'000 Fr.Nutzniesser waren das Aviforum in Zollikofen und das FiBL in Frick. Folgende Projekte erhielten finanzielle Mittel aus der Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte:Optimierung der Legehennenhaltung mit Grünauslauf - Management und Zucht;Einfluss des Rohprotein- und Methioningehaltes sowie der Hybridherkunft auf die Leistung,die Abgangsrate und das Gefieder von Legehennen;Evaluation der Aufzuchtresultate zweier Legehybriden mit Bio-Futter resp.einem Biofutterzusatz.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 139 2

■ Nutz- und Sportpferde: Versteigerung von Zollkontingentsanteilen

Auch im Berichtsjahr hat das BLW das Zollkontingent «Tiere der Pferdegattung (ohne Zuchttiere,Esel,Maulesel und Maultiere)» in zwei Hälften von je 1'461 St.ausgeschrieben und versteigert.An jeder Versteigerung reichten über 180 Personen Gebote für mehr als 2'000 St.ein.Im Mittel lag der Zuschlagspreis bei 351 Fr.pro Nutz- und Sportpferd.Der Versteigerungserlös zu Gunsten der Bundeskasse belief sich auf 1 Mio.Fr.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 140

Massnahmen 2003

Im Bereich Pflanzenbau wurden am Massnahmenkatalog zur Inlandpreisstützung im Berichtsjahr keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.Der Grenzschutz bleibt im Ackerbau die Hauptstütze der Produzentenpreise.Der innerlandwirtschaftliche Zielkonflikt zwischen hohen Produzentenerlösen im Anbau von Futtergetreide,Körnerleguminosen und Ölsaaten sowie günstigen Einstandspreisen von Kraftfutter für die Nutztierhalter erhöhte den Druck zur Senkung der Zollbelastung bei den Kraftfutterkomponenten.

Bei Obst,Gemüse und Schnittblumen ist ebenfalls der Grenzschutz die wichtigste Massnahme.Bei Obst ist zudem die finanzielle Beteiligung an der Übermengen-Verwertung von Mostobst und die Marktentlastung für Steinobst von Bedeutung.

1Je nach Verwendungszweck bzw.Zolltarifposition kommen teilweise keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung

2Betrifft nur Teile der Erntemenge (Frischverfütterung und Trocknung von Kartoffeln,Marktreserven Kernobstsaftkonzentrate)

3Für Kartoffelprodukte zu Speisezwecken

4Nur für Saatkartoffeln

5Alkoholfreie Verwertung von 2’655 t Trauben

■■■■■■■■■■■■■■■■
2.1.4Pflanzenbau
Massnahme Grenzschutz 1 ■■■■■■■■ Verarbeitungsbeiträge ■■ 2 ■■ 2 ■ 5 ■ 2 Anbaubeiträge ■■■ Ausfuhrbeiträge ■ 3 ■ 4 ■
Quelle:BLW Kultur Getreide K ö rnerleguminosen Ö lsaaten Kartoffeln Zuckerr ü ben Saatgut Gem ü se,Schnittblumen, Weinbau Obst 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 141 2

■ Finanzielle Mittel

Gegenüber dem Vorjahr stiegen die zur Marktstützung ausgerichteten Mittel im Pflanzenbau von 146 auf 154 Mio.Fr.(inkl.Absatzförderung Weinbau,5,1 Mio.Fr.) an. 4,5 Mio.Fr.davon sind auf die Flächenausdehnung bei Körnerleguminosen und Ölsaaten zurückzuführen.Davon entfielen 3 Mio.Fr.auf die Ölsaaten.Die Anbaubeiträge für Körnerleguminosen erhöhten sich entsprechend um 1,5 Mio.Fr.(+24%).

Mittelverteilung 2003

Total 154 Mio. Fr.

Exportbeiträge 11%

Diverses 7%

Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge 54%

Diverses: inkl. Absatzförderung Wein

Anbaubeiträge 28%

Quelle: Staatsrechnung

Die Aufwendungen für die Verarbeitung von Ölsaaten zu Speisezwecken,zu Futterzwecken oder zu technischen Zwecken beliefen sich wie im Vorjahr auf 8,5 Mio.Fr.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 142

Mittelverteilung nach Kulturen

leguminosen ÖlsaatenNachwachsende Rohstoffe

200120022003

Quelle: Staatsrechnung

Ausgaben für Obstverwertung 2003

Total 17,8 Mio. Fr.

Export andere Kernobstprodukte 3,0%

Export Kirschen 2,1%

Verwertung von Äpfel und Birnen im Inland 4,1%

Export von Apfelsaftkonzentrat 52,3%

Export von Birnensaftkonzentrat 36,8%

Anderes 1,7% davon Marktentlastung Kirschen und Zwetschgen 0,8%

Quelle: BLW

Im Berichtsjahr betrug die Unterstützung für die Obstverwertung 17,8 Mio.Fr.Im Vergleich zu 2002 wurden für den Export von Birnensaftkonzentrat 3,6 Mio Fr.mehr aufgewendet.Dafür gingen die Ausgaben für den Export von Apfelsaftkonzentrat um beinahe den selben Betrag zurück.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 143 2
Mio. Fr.
1 inkl. Absatzförderung
Saatgut-
ObstWeinbau 1 0 45 50 40 35 30 25 20 15 10 5
ZuckerrübenKartoffelnKörner-
produktion

■ Massnahmen Kartoffelmarkt

Ackerkulturen

Innerhalb der Ackerkulturen nehmen die Kartoffeln eine besondere Rolle ein,da sie frisch oder als verarbeitete Kartoffelprodukte in den Verkauf gelangen.Rund 130'000 t (70%) der Frischkartoffeln werden in Privathaushalten konsumiert.Verarbeitungsprodukte hingegen werden zu 70% im Ausser-Haus-Konsum nachgefragt.Die unterschiedlichen Qualitätsansprüche der Verarbeiter und Endverbraucher stellen bezüglich Sortenwahl und jeweilige Produktionsmengen hohe Anforderungen an die Kartoffelproduzenten.

Entwicklung der Strukturen im Kartoffelanbau

Die Instrumente zur Stützung des Kartoffelmarkts waren bereits vor der Umsetzung der Agrarpolitik 2002 auf eine liberale Marktordnung ausgerichtet.In der Betrachtungsperiode seit 1997 verlief die Strukturentwicklung deshalb kontinuierlich.Die Anzahl Kartoffeln produzierender Betriebe sinkt,währenddem die Anbaufläche nach wie vor rund 14'000 ha erreicht.Durch diese Entwicklung stieg die mittlere Anbaufläche je Betrieb auf 1,4 ha an.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 144
ha resp. Anzahl Betriebe ha Anzahl Betriebe Anbaufläche total durchschnittliche Anbaufläche je Betrieb Quelle: swisspatat 1997 0 18 0001,8 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 16 000 14 000 12 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Kartoffelbilanzen (Kartoffelprodukte in Kartoffeläquivalenten) 2002 20012003200220012003200220012003200220012003 1 000 t Exporte Importe Inlandproduktion SaatkartoffelnSpeisekartoffelnVeredlungskartoffeln Kartoffelprodukte Quellen: swisspatat, OZD, BLW 0 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20

Das mittlere Handelsvolumen marktfähiger Kartoffeln beträgt insgesamt um 350'000 t. Die Ertragssicherheit im Kartoffelanbau unterliegt erheblich den Witterungseinflüssen, da der Krankheitsdruck bei Nässe zunimmt und Trockenheit zur Bildung unregelmässiger Knollen führen kann.Entsprechend variiert das Importvolumen zur Deckung des Inlandverbrauchs,das bei Bedarf über den im Rahmen des GATT/WTO-Übereinkommens zu gewährenden Mindestmarktzutritt von 22'250 t hinaus geht.Das Verhältnis von Importanteil zur Inlandproduktion belief sich von 1997 bis 2003 bei den Saatkartoffeln auf 12% bis 22%,bei den Speisekartoffeln auf 3% bis 9% und bei den Veredelungskartoffeln auf 2% bis 18%.Die Exportmengen von Saat- und Frischkartoffeln waren seit 1997 stets gering.Auch dem grenzüberschreitenden Handel mit Verarbeitungsprodukten (Halbfabrikate und Fertigprodukte) – umgerechnet auf Kartoffeläquivalente – kam relativ zum Inlandverbrauch eine untergeordnete Bedeutung zu.Das Verhältnis von importierten zu exportierten Verarbeitungsprodukten variierte von 47% bis 113%.Die Zuteilung der Importkontingente für Verarbeitungsprodukte erfolgt durch Versteigerungen,währenddem Frischkartoffeln proportional zur Inlandleistung importiert werden können.

Die wichtigsten Marktstützungsinstrumente im Kartoffelbau sind der Grenzschutz und die Ausrichtung von Verwertungsbeiträgen (2003:18 Mio.Fr.).Zusätzlich wird die Verwertung von Saatkartoffeln (2003:2,6 Mio.Fr.) und der Export von Kartoffelprodukten (2003:0,9 Mio.Fr.) mit Beiträgen unterstützt.Finden Kartoffeln aufgrund der Qualität oder der Nachfrage im Nahrungsmittelbereich keinen Absatz,können sie unerlesen nach der Kontrolle und Deklassierung durch die zuständige Kontrollorganisation unter Beanspruchung von Beiträgen verwertet werden.Als beitragsberechtigte Verwertungsmassnahmen gelten die Frischverfütterung von deklassierten Kartoffeln,die Lagerhaltung von Speisekartoffeln und die Verarbeitung von unerlesenen Kartoffeln sowie Speise- und Veredelungskartoffeln zu Futtermitteln durch Trocknung.Die Branche erhält zur Verwertung der Kartoffeln mittels Leistungsvereinbarung einen Pauschalbeitrag und kann mit diesen Mitteln nach eigenem Ermessen die Frischverfütterung,die Lagerhaltung oder die Trocknung fördern.Der nicht marktfähige Sortierabgang wird ohne Beiträge verfüttert.Mit der Ausrichtung von Finanzhilfen für die Verwertung unerlesener Kartoffeln lassen sich insbesondere witterungsbedingte Anbaurisiken senken.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 145 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN
Überschussverwertung
1 000 t Frischverfütterung mit Finanzhilfe Trocknung mit Finanzhilfe Verfütterung ohne Finanzhilfe Quelle: swisspatat 1997 0 250 200 150 100 50 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Kartoffeln

Zur Erhaltung der Marktanteile in der Schweine- und Geflügelhaltung im sich liberalisierenden Markt wollen die Tierhalter ihre Kraftfutterkosten durch eine Reduktion der Zollbelastung senken.Die Kehrseite dieser Bestrebungen ist,dass die inländischen Futtergetreidepreise ebenfalls zurückgehen werden,was zu einem innerlandwirtschaftlichen Zielkonflikt führt.Im Zusammenhang mit den durchzuführenden Sparmassnahmen und den von Produzentenseite geforderten Umverteilungen der Direktzahlungen wird eine Senkung der Zollbelastung geprüft,die frühestens Mitte 2005 umgesetzt werden kann.

Das Brotgetreidekontingent von 70'000 t wurde bis 2003 zweimal jährlich und 2004 aufgrund der geringen Inlandernte im Berichtsjahr in vier Tranchen versteigert.Von der Branche ist beantragt worden,die Versteigerung ab 2005 durch das Windhundverfahren ebenfalls in vier Tranchen zu ersetzen.

2.1 PRODUKTION UND ABSATZ 2 146

2.2 Direktzahlungen

Die Direktzahlungen sind eines der zentralsten Elemente der Agrarpolitik.Sie ermöglichen eine Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und gelten die von der Gesellschaft geforderten Leistungen ab.Unterschieden wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen.

Ausgaben für die Direktzahlungen Ausgabenbereich19992000200120022003

Anmerkung:Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich.Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr;die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

■■■■■■■■■■■■■■■■
Mio.Fr.Mio.Fr.Mio.Fr.Mio.Fr.Mio.Fr Allgemeine Direktzahlungen1 7791 8041 9291 9951999 Ökologische Direktzahlungen326361413452477 Kürzungen2423172117 Total 2 0812 1422 3252 4262459
Quelle:BLW 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 147

■ Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

2.2.1Bedeutung der Direktzahlungen

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden mit den allgemeinen Direktzahlungen abgegolten.Zu diesen zählen die Flächenbeiträge und die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere.Diese Beiträge haben das Ziel,eine flächendeckende Nutzung und Pflege sicherzustellen.In der Hügel- und Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen zusätzlich Hangbeiträge und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen.Damit werden die Bewirtschaftungserschwernisse in diesen Regionen berücksichtigt.Voraussetzung für alle Direktzahlungen (ohne Sömmerungsbeiträge) ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).

■ Abgeltung besonderer ökologischer Leistungen

Die ökologischen Direktzahlungen geben einen Anreiz für besondere ökologische Leistungen,die über den ÖLN und die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.Zu ihnen gehören die Öko-,Öko-Qualitäts-,Gewässerschutz- und Sömmerungsbeiträge. Ziele sind unter anderem,die Artenvielfalt in den Landwirtschaftsgebieten zu erhalten und zu erhöhen,landwirtschaftliche Nutztiere besonders tierfreundlich zu halten,den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln zu vermindern,die Nitrat- und Phosphorbelastung der Gewässer zu reduzieren,und das Sömmerungsgebiet nachhaltig zu nutzen.

■■■■■■■■■■■■■■■■
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 148

■ Wirtschaftliche Bedeutung der Direktzahlungen 2003

Die Direktzahlungen machten 2003 rund zwei Drittel der Ausgaben des BLW aus.Von den Direktzahlungen kamen 59% der Berg- und Hügelregion zugute.

Anmerkung:

Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich.Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr;die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

Quelle:BLW

Direktzahlungen 2003 BeitragsartTotalTalregionHügelregionBergregion 1 000 Fr. Allgemeine Direktzahlungen1 999 091735 200515 759737 608 Flächenbeiträge1 317 956650 201327 052340 704 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere287 69278 58873 870135 234 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen287 2894 15680 886202 246 Allgemeine Hangbeiträge95 6302 25533 95059 424 Hangbeiträge für Rebflächen in Steilund Terrassenlagen10 524 Ökologische Direktzahlungen476 552190 336105 51185 471 Ökobeiträge381 319190 336105 51185 471 Beiträge für den ökologischen Ausgleich124 92772 12831 63521 164 Beiträge nach der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)14 6384 4414 4485 749 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion)31 25521 5208 895841 Beiträge für den biologischen Landbau27 1358 1615 58113 393 Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere (BTS,RAUS)183 36384 08754 95344 323 Sömmerungsbeiträge91 381 Gewässerschutzbeiträge4 024 Kürzungen17 138 Total Direktzahlungen2 458 677925 537621 270823 079 Direktzahlungen pro Betrieb Fr.42 71838 01839 87646 648
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 149 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN

Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag von Referenzbetrieben nach Regionen 2003

Die Abgeltung der erschwerenden Bewirtschaftung in der Hügel- und Bergregion führt dazu,dass die Summe der Direktzahlungen pro ha mit zunehmender Erschwernis zunimmt.Infolge der gleichzeitig sinkenden Erträge steigt der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag von der Tal- zur Bergregion an.

Für den Bezug von Direktzahlungen sind von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zahlreiche Anforderungen zu erfüllen.Diese umfassen einerseits allgemeine Bedingungen wie Rechtsform,zivilrechtlicher Wohnsitz usw.,anderseits sind auch strukturelle und soziale Kriterien für den Bezug massgebend wie beispielsweise ein minimaler Arbeitsbedarf,das Alter der Bewirtschafter,das Einkommen und Vermögen. Hinzu kommen spezifisch ökologische Auflagen,die unter den Begriff «Ökologischer Leistungsnachweis» fallen.Die Anforderungen des ÖLN umfassen:eine ausgeglichene Düngerbilanz,ein angemessener Anteil ökologischer Ausgleichsflächen,eine geregelte Fruchtfolge,ein geeigneter Bodenschutz,eine gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere.Eine Verletzung oder ein Verstoss gegen die massgebenden Vorschriften haben Sanktionen in Form einer Kürzung oder Verweigerung der Direktzahlungen zur Folge.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 150
MerkmalEinheitTotalTal-Hügel-Bergregionregionregion BetriebeAnzahl2 6631 219745699 LN im Øha19,1019,7918,4818,60 Allgemeine DirektzahlungenFr.36 93629 84336 51348 846 ÖkobeiträgeFr.7 4748 2217 8565 878 Total DirektzahlungenFr.44 41038 06444 36854 725 RohertragFr.203 189247 188186 427148 901 Anteil Direktzahlungen am Rohertrag%21,915,423,836,8
Tänikon
Quelle:Agroscope FAT
■ Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
Tabellen 41a–42,Seiten A46–A49

■ Agrarpolitisches Informationssystem

Die meisten statistischen Angaben über die Direktzahlungen stammen aus der vom BLW entwickelten Datenbank AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem).Dieses System wird einerseits mit Daten der jährlichen Strukturerhebungen,welche die Kantone zusammentragen und übermitteln und andererseits mit Angaben über die Auszahlungen (bezahlte Flächen und Tierbestände sowie entsprechende Beiträge) für jede Direktzahlungsart gespiesen.Die Datenbank dient in erster Linie der administrativen Kontrolle der von den Kantonen an die Bewirtschafter ausgerichteten Beträge. Eine weitere Funktion des Systems besteht in der Erstellung allgemeiner Statistiken über die Direktzahlungen.Dank der Informationsfülle und der leistungsfähigen EDVHilfsmittel können zahlreiche agrarpolitische Fragen von verschiedenen Seiten beleuchtet werden.

Von den 63’418 über der Erhebungslimite des Bundes liegenden und im Jahre 2003 in AGIS erfassten Betrieben erfüllen deren 57’556 die Grundvoraussetzungen für Direktzahlungen.

■ Auswirkungen der Begrenzungen und Abstufungen

Begrenzungen und Abstufungen wirken sich auf die Verteilung der Direktzahlungen aus.Bei den Begrenzungen handelt es sich um die Einkommens- und Vermögensgrenze sowie den Höchstbeitrag pro Standardarbeitskraft (SAK),bei den Abstufungen um die Degressionen nach Fläche und Tieren.

Wirkung der Begrenzungen der Direktzahlungen 2003

BegrenzungBetroffene Gesamtbetrag Anteil am Anteil an der BetriebeKürzungenBeitragstotalDirektzahlungsder Betriebesumme

Die Begrenzungen haben Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge,insbesondere für jene 213 Betriebe,deren Vermögen zu hoch ist.Von den Einkommensgrenzen waren im Jahr 2003 rund 980 Betriebe betroffen.Die Kürzung der Direktzahlungen betrug bei diesen Betrieben im Durchschnitt 10,2%.Insgesamt wurden aufgrund der Begrenzungen 9 Mio.Fr.an Direktzahlungen gekürzt;dies entspricht 0,37% des Gesamtbetrages.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 151
AnzahlFr.%% pro SAK (55 000 Fr.) 259601 1786,180,02 auf Grund des Einkommens9784 736 97410,170,19 auf Grund des Vermögens2133 663 27659,970,15
Quelle:BLW

Wirkung der Abstufungen der Beiträge nach Flächen oder Tierzahl 2003

Insgesamt sind 8'265 Betriebe von den Abstufungen gemäss Direktzahlungsverordnung betroffen.Bei den meisten Betrieben gibt es Abzüge bei verschiedenen Massnahmen.Die Reduktionen betragen total rund 34 Mio.Fr.Gemessen an allen Direktzahlungen,die abgestuft sind,beträgt der Anteil sämtlicher Reduktionen 1,6%. Die Beitragsdegressionen wirken sich insbesondere bei den Flächenbeiträgen stark aus,wo die Abstufungen bei über 7’000 Betrieben (rund 12% aller Betriebe mit Direktzahlungen) zur Anwendung kommen.Von den Betrieben mit Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere sind 212 Betriebe von dieser Reduktion betroffen,da sich andere spezifische Begrenzungen dieser Massnahme wie die Förderlimite und der Milchabzug bereits vor der Abstufung der Direktzahlungen auswirken. Von der Beitragsreduktion betroffen sind auch die ökologischen Direktzahlungen.So werden z.B.die Direktzahlungen für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere (RAUS und BTS) bei 2’656 Betrieben (ohne Doppelzählungen) um 10,2% (BTS) beziehungsweise um 8,1% (RAUS) reduziert.705 Bio-Betriebe erhalten um 7,4% herabgesetzte Direktzahlungen.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 152
MassnahmeBetroffene Fläche oder Reduktion Anteil
Anteil
BetriebeTierbestandBeitrag
pro BetriebBetriebeDirektzahlungsart Anzahlha oder GVEFr.%% Flächenbeiträge7 02641,929 115 3897,4%2,21% Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere21258,3596 7315,8%0,21% Allgemeine Hangbeiträge8734,743 7603,40,05 Beiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen130,97770,70,01 Beiträge für den ökologischen Ausgleich849,788 81620,90,07 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion)4936,834 0634,80,11 Beiträge für den biologischen Landbau70540,2539 4637,41,99 Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme1 62166,91 420 27210,23,28 Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien2 32663,32 120 1208,11,51 Total8 265 1 33 959 3918,11,63 1ohne Doppelzählungen Quelle:BLW
am
am
derTotal der

■ Vollzug und Kontrolle

Die Kontrolle des ÖLN wird gemäss Artikel 66 der Direktzahlungsverordnung an die Kantone delegiert.Diese können Organisationen,die für eine sachgemässe und unabhängige Kontrolle Gewähr bieten,und akkreditierte Organisationen zum Vollzug beiziehen.Sie müssen die Kontrolltätigkeit stichprobenweise überprüfen.Direktzahlungsberechtigte Bio-Betriebe müssen neben den Auflagen des Biolandbaus die Vorgaben des ÖLN erfüllen und alle Nutztiere nach den RAUS-Anforderungen halten.Sie werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft.Die Kantone überwachen diese Kontrollen.Artikel 66 Absatz 4 der Direktzahlungsverordnung präzisiert,nach welchen Kriterien die Kantone oder die beigezogenen Organisationen die Betriebe zu kontrollieren haben.

Zu kontrollieren sind: –alle Betriebe,welche die entsprechenden Beiträge zum ersten Mal beanspruchen; –alle Betriebe,bei deren Kontrolle im Vorjahr Mängel festgestellt wurden;und –mindestens 30% der übrigen Betriebe,die nach dem Zufallsprinzip auszuwählen sind.

Bei Verstössen im ÖLN,wie z.B.falschen Angaben,werden die Betriebe nach einheitlichen Kriterien sanktioniert.Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren hat ein entsprechendes Sanktionsschema gutgeheissen.

■ Durchgeführte Kontrollen und Sanktionen 2003

Im Jahr 2003 waren insgesamt 57’566 Landwirtschaftsbetriebe beitragsberechtigt. Von ihnen wurden 38'999 (68%) durch die Kantone bzw.den von ihnen beauftragten Kontrollstellen auf die Einhaltung des ÖLN kontrolliert.Allerdings variiert der Anteil der kontrollierten Betriebe sehr stark zwischen den Kantonen (35 bis 100%).Wegen Missachtung von ÖLN-Vorschriften wurden 2’159 Betriebe (6% der kontrollierten Betriebe) sanktioniert.

Gemäss Bio-Verordnung müssen alle Bio-Betriebe jedes Jahr kontrolliert werden. Wegen Verstössen erhielten 4% eine Sanktion.

Beim BTS-Programm wurden 78% (30 bis 100%) und beim RAUS-Programm 72% (32 bis 100%) der beitragsberechtigten Betriebe kontrolliert.Bei beiden Programmen erhielten 3% der kontrollierten Betriebe eine Sanktion.

Gesamthaft wurden bei 6’136 Betrieben Mängel festgestellt,was Beitragskürzungen von rund 8,2 Mio.Fr.zur Folge hatte.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 153

nicht rechtzeitige Anmeldung,mangelhafte Aufzeichnungen,nicht tiergerechte Haltung der Nutztiere,ungenügender ökologischer Ausgleich, ungenügende Puffer- und Grasstreifen,nicht ausgeglichene Düngerbilanz,nicht geregelte Fruchtfolge,nicht geeigneter Bodenschutz, mangelhafte Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

nicht rechtzeitige Anmeldung,zu frühe oder unzulässige Nutzung,falsche Flächenangaben, Verunkrautung,unzulässige Düngung und Pflanzenschutz,falsche Angabe der Anzahl Bäume

nicht rechtzeitige Anmeldung,Ernte nicht im reifen Zustand zur Körnergewinnung,falsche Flächenangaben,unzulässige Pflanzenschutzmittel

falsche Angaben,nicht rechtzeitige Anmeldung, im Bio-Landbau nicht zugelassene Dünger und Pflanzenschutzmittel

nicht rechtzeitige Anmeldung,Haltung nicht aller Tiere der Kategorie nach den Vorschriften,kein Mehrflächen-Haltungssystem,mangelhafter Liegebereich,mangelhafte Stallbeleuchtung, falsche Angaben

zu wenig Auslauftage,mangelhafte Aufzeichnungen,nicht alle Tiere einer Kategorie nach den Vorschriften gehalten,ungenügender Laufhof,nicht rechtzeitige Anmeldung,falsche Angaben

nicht rechtzeitige Anmeldung,Unter- oder Überschreitung des Normalbesatzes,unsachgemässe Weideführung,Nutzung nicht beweidbarer Flächen,falsche Angaben zu Fläche / Tierbestand / Daten / Sömmerungsdauer

falsche Flächenangaben,falsche Angaben zum Betrieb oder Bewirtschafter,falsche Tierbestandesangaben,falsche Angaben zur Sömmerung

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

Quelle:Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen

Zusammenstellung der Sanktionen 2003 KategorieBeitrags- Kontrollierte Sanktio-SanktionenHauptgründe berechtigteBetriebenierte BetriebeBetriebe AnzahlAnzahlAnzahlFr. ÖLN57 56638 9992 1593 247 646 ÖAF 54 564-790585 422 Extenso 17 784-4222 379 Bio 6 1826 26823493 531 BTS 18 47716 932540421 317 RAUS 36 61827 0979311 050 681 Sömmerung7 4811 227 326783 607 Grunddaten--6371 146 395 Gewässerschutz--410834 028 Natur- und Heimatschutz--5836 227 Umweltschutz--3623 800 Total--6 1638 245 033
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 154
Tabellen 43a–43b,Seiten A50–A51

■ Nichterfüllung des ÖLN wegen höherer Gewalt

In speziellen Fällen,wo die Auflagen des ÖLN aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erfüllt werden können,kann der Kanton gemäss Artikel 15 Absatz 2 der Direktzahlungsverordnung Ausnahmen gewähren.Für die Aufrechterhaltung der Beitragsberechtigung muss ein bewilligtes Gesuch vorliegen.Im Jahr 2003 wurden wegen der Trockenheit von den Kantonen in Absprache mit dem BLW Ausnahmebewilligungen im Bereich Ökoausgleich,Nährstoffbilanz und Bodenschutz erlassen.

In witterungs- und standortbedingten Spezialfällen wird,um die Kultur zu schützen, der Einsatz im ÖLN nicht erlaubter Pflanzenschutzmittel oder Behandlungsarten zugelassen.Deshalb können die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen,gestützt auf Anhang 6.4 der Direktzahlungsverordnung,Sonderbewilligungen ausstellen.Im Jahr 2003 gab es für 7’651 ha LN 2‘975 Sonderbewilligungen.Am meisten bewilligt wurde analog zu den Vorjahren die Behandlung von Verunkrautung in Naturwiesen.Dabei ging es vor allem um die Bekämpfung von Blacken (Ampfer) und Hahnenfuss.Der Einsatz von Insektiziden nahm gegenüber dem Vorjahr stark zu,da die Schadschwelle für Getreidehähnchen wegen der Wärme und der Trockenheit oft überschritten wurde.

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2003

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN
Bekämpfungsmittel BewilligungenFläche Anzahl%ha% Vorlauf-Herbizide1545,26738,8 Insektizide81327,32 18928,6 Mais-Granulate692,32543,3 Rüben-Granulate32310,993612,2 Wiesen-Herbizide1 51651,02 78636,4 Andere1003,481310,6 Total2 9751007 651100 Quelle:BLW
Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 155

■ Flächendeckende Bewirtschaftung als Ziel

Tabellen

2.2.2

Allgemeine Direktzahlungen

Flächenbeiträge

Die Flächenbeiträge gelten die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Schutz und Pflege der Kulturlandschaft,Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion und Gesunderhaltung unserer Lebensgrundlagen ab.Die Flächenbeiträge werden seit dem Jahr 2001 mit einem Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen ergänzt.

Ansätze 2003Fr./ha 1

– bis 30 ha 1 200

– 30 bis 60 ha900

– 60 bis 90 ha600

– über 90 ha 0

1Der Zusatzbeitrag für offenes Ackerland und Dauerkulturen beträgt 400 Fr.pro ha und Jahr;auch er unterliegt der Flächenabstufung

Für angestammte Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone reduzieren sich die Ansätze bei allen flächengebundenen Direktzahlungen um 25%.Insgesamt handelt es sich um 5’001 ha,welche seit 1984 in der ausländischen Grenzzone bewirtschaftet werden.

Flächenbeiträge 2003 (inkl.Zusatzbeitrag)

Der Zusatzbeitrag wurde für insgesamt 272’141 ha offenes Ackerland und 17'872 ha Dauerkulturen ausgerichtet.

■■■■■■■■■■■■■■■■
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion Flächeha477 077262 050288 1951 027 321 BetriebeAnzahl24 23215 54417 62157 397 Fläche pro Betriebha19,716,916,417,9 Beitrag pro BetriebFr.26 83221 04019 33522 962 Total Beiträge1 000 Fr.650 201327 052340 7041 317 956 Total Beiträge 20021 000 Fr.649 864327 726338 5931 316 183 Quelle:BLW
2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 156
32a–32b,Seiten A32–A33

Verteilung der Betriebe und der LN nach Grössenklassen 2003

Von der Beitragsdegression betroffen sind 8,9% der LN.Im Durchschnitt wird pro ha ein Flächenbeitrag von 1'283 Fr.ausbezahlt (inkl.Zusatzbeitrag).Die Betriebe mit einer Fläche bis 10 ha bewirtschaften insgesamt 9,5% der gesamten LN.Eine Betriebsgrösse von mehr als 60 ha weisen lediglich 1,2% aller Betriebe aus;sie bewirtschaften 4,8% der gesamten LN.

Quelle: BLW Gr ö ssenklassen in ha Betriebe LN < 30 30 < LN < 60 60 < LN < 90 LN > 90 30 20 2010 0201030 über 90 60–90 30–60 20–30 15–20 10–15 5–10 bis 5 1,61,60,5 20,0 27,5 17,7 14,7 7,9 12,0 1,0 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 20,3 18,2 21,0 18,5 1,6 5,9 Betriebe in % LN in % 8,8 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 157

■ Flächennutzung mit Grünland

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere

Die Massnahme hat zum Ziel,die Wettbewerbsfähigkeit der Fleischproduktion auf Raufutterbasis zu erhalten und gleichzeitig im Grasland Schweiz die flächendeckende Pflege durch Nutzung sicherzustellen.

Die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere werden ausgerichtet für Tiere,die während der Winterfütterung (Referenzperiode:1.Januar bis Stichtag des Beitragsjahrs) auf einem Betrieb gehalten werden.Als Raufutter verzehrende Nutztiere gelten Tiere der Rinder- und der Pferdegattung sowie Schafe,Ziegen,Bisons,Hirsche, Lamas und Alpakas.Die Beiträge werden für Dauergrün- und Kunstwiesenfläche bezahlt.Die verschiedenen Tierkategorien werden umgerechnet in Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE) und sind je ha begrenzt.Die Begrenzung ist abgestuft nach Zonen.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 158
Begrenzung der FörderungRGVE/ha – in der Ackerbauzone,der erweiterten Übergangszone und der Übergangszone2,0 – in der Hügelzone 1,6 – in der Bergzone I1,4 – in der Bergzone II 1,1 – in der Bergzone III0,9 – in der Bergzone IV0,8

Die RGVE sind in zwei Beitragsgruppen aufgeteilt.Für Tiere der Rindvieh- und der Pferdegattung,Bisons,Milchziegen und Milchschafe werden 900 Fr.,für die übrigen Ziegen und Schafe,sowie Hirsche,Lamas und Alpakas 400 Fr.je RGVE ausgezahlt.

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 2003

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion

Zu Beiträgen berechtigende

RGVEAnzahl91 34285 850159 699336 891

BetriebeAnzahl10 69811 13815 86137 697

Zu Beiträgen berechtigende

RGVE pro BetriebAnzahl8,57,710,18,9

Beiträge pro BetriebFr.7 3466 6328 5267 632

Total Beiträge1 000 Fr.78 58873 870135 234287 692

Total Beiträge 20021 000 Fr.76 71473 489133 018283 221

Quelle:BLW

Bei den Verkehrsmilchproduzenten wurde im Jahr 2003 pro 4‘400 kg im Vorjahr abgelieferter Milch eine RGVE vom beitragsberechtigten Bestand in Abzug gebracht. Die Beitragssumme ist gegenüber dem Vorjahr um ca.4,5 Mio.Fr.höher ausgefallen, was insbesondere auf die Aufgabe der Verkehrsmilchproduktion in rund 1'500 Betrieben zurückzuführen ist.

Beiträge für Betriebe mit und ohne vermarktete Milch 2003

MerkmalEinheitBetriebe mit Betriebe ohne vermarkteter vermarktete MilchMilch

BetriebeAnzahl20 09817 599

Tiere pro BetriebRGVE23,612,8 Abzug aufgrund Beitragsbegrenzung der GrünflächeRGVE1,21,2 MilchabzugRGVE15,80,0

Tiere zu Beiträgen berechtigt RGVE6,611,6 Beiträge pro BetriebFr.5 8159 706

Quelle:BLW

Die Betriebe mit vermarkteter Milch erhalten zwar rund 3'900 Fr.weniger RGVEBeiträge als die Betriebe ohne vermarktete Milch.Dafür profitieren sie von der Marktstützung in der Milchwirtschaft (z.B.Zulage für verkäste Milch).

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 159

■ Abgeltung der Produktionserschwernisse

Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen

Mit den Beiträgen werden die erschwerenden Produktionsbedingungen der Viehhalter im Berggebiet und in der Hügelzone abgegolten.Im Gegensatz zu den allgemeinen Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere,bei welchen die Flächennutzung mit Grünland im Vordergrund steht (Pflege durch Nutzung),werden bei dieser Massnahme auch soziale,strukturelle und siedlungspolitische Ziele verfolgt.Beitragsberechtigt sind dieselben Tierkategorien wie bei den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere.Die Beiträge werden für höchstens 20 RGVE je Betrieb ausgerichtet.

Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 2003

region 1 regionregion

Gegenüber dem Vorjahr haben die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen infolge des laufenden Strukturwandels um rund 2,3 Mio.Fr. abgenommen.Dementsprechend verzeichnen die zu Beiträgen berechtigenden RGVE eine Abnahme um ca.4’700 Einheiten.Weiter zurückgegangen ist die Betriebszahl, und zwar um 312 Einheiten.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 160
Ansätze pro RGVE 2003Fr./GVE – in der Hügelzone 260 – in der Bergzone I440 – in der Bergzone II 690 – in der Bergzone III930 – in der Bergzone IV1 190
MerkmalEinheitTal-
Zu Beiträgen berechtigende RGVEAnzahl46 951233 589244 622525 163 BetriebeAnzahl2 64914 75916 99134 399 RGVE pro BetriebAnzahl17,715,814,415,3 Beiträge pro BetriebFr.1 5695 48011 9038 352 Total Beiträge1 000 Fr.4 15680 886202 246287 289 Total Beiträge 20021 000 Fr.4 15782 449202 966289 572
Hügel-Berg-Total
Quelle:BLW
1 Betriebe,die einen Teil der Fläche in der Berg- und Hügelregion bewirtschaften

Verteilung der Raufutter verzehrenden Nutztiere unter erschwerenden Produktionsbedingungen nach Grössenklassen 2003

Im Beitragsjahr 2003 standen rund 40% des RGVE-Bestandes in beitragsberechtigten Betrieben,die von der Limite betroffen sind.Bei diesen Betrieben betrug der Anteil der RGVE ohne Beitrag 33%.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 161
45–90 Betriebe in 100Tiere in RGVE in 1 000 30 –45 20 –30 15–20 10–15 5–10 bis 5 Quelle: BLW Gr ö ssenklassen in RGVE Betriebe (in 100) Tiere (in 1 000) mit Beitrag Tiere (in 1 000) ohne Beitrag 100 50 0 50100 150200 250 3142 8559 168 1140 76 42 9 84 40 13 65 60 57 25 35

■ Allgemeine Hangbeiträge:Zur Abgeltung erschwerender Flächenbewirtschaftung

Hangbeiträge

Mit den allgemeinen Hangbeiträgen werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in der Hügel- und Bergregion abgegolten.Sie werden nur für Wies-,Streuund Ackerland ausgerichtet.Wiesen müssen jährlich mindestens einmal,Streueflächen alle ein bis drei Jahre geschnitten werden.Die Hanglagen sind in zwei Neigungsstufen unterteilt.

2003

Total 558 642 ha

Der Umfang der angemeldeten Flächen ändert von Jahr zu Jahr.Dies hängt von den klimatischen Bedingungen ab,die einen Einfluss auf die Bewirtschaftungsart (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen) haben.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 162
Ansätze 2003Fr./ha – Neigung 18 bis 35% 370 – Neigung über 35% 510 Beiträge für Hangflächen 2003 MerkmalEinheitTal- Hügel-Berg-Total region 1 regionregion Zu Beiträgen berechtigende Flächen: – Neigung 18–35%ha4 30865 92873 928144 164 – über 35% Neigungha1 29618 74562 94982 990 Totalha5 60484 673136 877227 154 BetriebeAnzahl2 05513 85616 37532 286 Beitrag pro BetriebFr.1 0972 4503 6292 962 Total Beiträge1 000 Fr.2 25533 95059 42495 630 Total Beiträge 20021 000 Fr.2 31134 38859 11295 811 1Betriebe mit Flächen in der Berg- und Hügelregion Quelle:BLW
Betriebe mit Hangbeiträgen
Quelle: BLW unter 18% Neigung 59% 18–35% Neigung 26% 35% und mehr Neigung 15%

■ Hangbeiträge: Zur Erhaltung der Rebflächen in Steilund Terrassenlagen

Die Hangbeiträge für Reben tragen dazu bei,Rebberge in Steil- und Terrassenlagen zu erhalten.Um den Verhältnissen der unterstützungswürdigen Rebflächen gerecht zu werden,wird für die Bemessung der Beiträge zwischen den steilen und besonders steilen Reblagen und den Rebterrassen auf Stützmauern unterschieden.Beiträge für den Rebbau in Steil- und Terrassenlagen werden nur für Flächen mit einer Hangneigung von 30% und mehr ausgerichtet.Die Beitragsansätze sind zonenunabhängig.

Beiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 2003

Der Anteil der Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 28% und der Anteil Betriebe gemessen an der Gesamtzahl aller Rebbaubetriebe 50%.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 163
Ansätze 2003Fr./ha – für Flächen mit 30 bis 50% Neigung 1 500 – für Flächen mit über 50% Neigung 3 000 – für Flächen in Terrassenlagen 5 000
Einheit Zu Beiträgen berechtigende Flächen totalha3 423 Steillagen 30 bis 50% Neigungha1 701 Steillagen über 50% Neigungha319 Terrassenanlagenha1 403 Anzahl BetriebeAnzahl2 841 Fläche pro Betriebha1,2 Beitrag pro BetriebFr.3 704 Total Beiträge1 000 Fr.10 524 Total Beiträge 20021 000 Fr.10 051 Quelle:BLW

2.2.3 Ökologische Direktzahlungen

Ökobeiträge

Die Ökobeiträge gelten besondere ökologische Leistungen ab,deren Anforderungen über diejenigen des ÖLN hinausgehen.Den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen werden Programme angeboten,bei denen sie freiwillig mitmachen können.Die einzelnen Programme sind von einander unabhängig;die Beiträge können kumuliert werden.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 164 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Ökoausgleich
Extenso 8% RAUS 37% BTS 11% Biologischer Landbau 7% ÖQV 4%
Tabellen 33a–33b,Seiten A34–A35 Verteilung der Ökobeiträge auf die verschiedenen Programme 2003
Quelle: BLW Total 381,3 Mio. Fr.
33%

■ Extensiv genutzte Wiesen

Ökologischer Ausgleich

Mit dem ökologischen Ausgleich soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit wieder vergrössert werden.Der ökologische Ausgleich trägt zudem zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente bei.Gewisse Elemente des ökologischen Ausgleichs werden mit Beiträgen abgegolten und können gleichzeitig für den obligatorischen ökologischen Ausgleich des ÖLN angerechnet werden.Daneben gibt es Elemente,die nur für den ökologischen Ausgleich beim ÖLN anrechenbar sind,nicht aber mit Beiträgen abgegolten werden.

Elemente des ökologischen Ausgleichs mit und ohne Beiträge

Beim ÖLN anrechenbare Elemente Beim ÖLN anrechenbare Elemente mit Beiträgen ohne Beiträge extensiv genutzte Wiesenextensiv genutzte Weiden wenig intensiv genutzte WiesenWaldweiden

Streueflächeneinheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen

Hecken,Feld- und UfergehölzeWassergräben,Tümpel,Teiche BuntbrachenRuderalflächen,Steinhaufen und -wälle RotationsbrachenTrockenmauern

Ackerschonstreifenunbefestigte natürliche Wege Hochstamm-FeldobstbäumeRebflächen mit hoher Artenvielfalt

weitere,von der kantonalen Naturschutzfachstelle definierte ökologische Ausgleichsflächen auf der LN

Die Flächen dürfen nicht gedüngt und während sechs Jahren in Abhängigkeit zur Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt werden.Das späte Mähen soll gewährleisten,dass die Samen zur Reife gelangen und die Artenvielfalt durch natürliche Versamung gefördert wird.So bleibt auch zahlreichen wirbellosen Tieren,bodenbrütenden Vögeln und kleinen Säugetieren genügend Zeit zur Reproduktion.

Die Beiträge für extensiv genutzte Wiesen,Streueflächen,Hecken,Feld- und Ufergehölze sind einheitlich geregelt und richten sich nach der Zone,in der sich die Fläche befindet.Der Anteil an extensiven Wiesen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 165
Ansätze 2003Fr./ha – Ackerbau- und Übergangszonen 1 500 – Hügelzone1 200 – Bergzonen I und II 700 – Bergzonen III und IV450
Tabellen 34a–34d,Seiten A36–A39

■ Streueflächen

Beiträge für extensiv genutzte Wiesen 2003

■ Hecken,Feld- und Ufergehölze

Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Grünflächen auf Feucht- und Nassstandorten,welche in der Regel im Herbst oder Winter zur Streuenutzung gemäht werden.

Beiträge für Streueflächen 2003

Als Hecken,Feld- oder Ufergehölze gelten Nieder-,Hoch- oder Baumhecken,Windschutzstreifen,Baumgruppen,bestockte Böschungen und heckenartige Ufergehölze. Die Flächen müssen während sechs Jahren ununterbrochen entsprechend bewirtschaftet und sachgerecht gepflegt werden.

Beiträge für Hecken,Feld- und Ufergehölze 2003

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 166
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl18 5919 2799 79537 665 Flächeha24 1109 72914 85648 695 Fläche pro Betriebha1,301,051,521,29 Beitrag pro BetriebFr.1 9001 0638001 407 Beiträge1 000 Fr.35 3149 8597 83853 011 Beiträge 20021 000 Fr.33 4179 3327 43650 186 Quelle:BLW
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl1 8011 8813 1416 823 Flächeha1 8311 4643 5336 828 Fläche pro Betriebha1,020,781,121,00 Beitrag pro BetriebFr.1 497756709930 Beiträge1 000 Fr.2 6951 4212 2286 345 Beiträge 20021 000 Fr.2 5201 3752 1666 061 Quelle:BLW
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl5 3912 7001 0429 133 Flächeha1 3267162932 336 Fläche pro Betriebha0,250,270,280,26 Beitrag pro BetriebFr.364271186316 Beiträge1 000 Fr.1 9617321942 887 Beiträge 20021 000 Fr.1 9377271962 860 Quelle:BLW

■ Wenig intensiv genutzte Wiesen

Wenig intensiv genutzte Wiesen dürfen in einem geringen Ausmass mit Mist oder Kompost gedüngt werden.

Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen 2003

■ Buntbrachen

Als Buntbrachen gelten mehrjährige,mit einheimischen Wildkräutern angesäte,ungedüngte Streifen von mindestens 3 m Breite.Buntbrachen dienen dem Schutz bedrohter Wildkräuter.In ihnen finden auch Insekten und andere Kleinlebewesen Lebensraum und Nahrung.Zudem bieten sie Hasen und Vögeln Deckung.Für Buntbrachen werden pro ha 3'000 Fr.ausgerichtet.Die Beiträge gelten für Flächen in der Ackerbauzone bis und mit Hügelzone.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 167
Ansätze 2003Fr./ha – Ackerbau- bis Hügelzone 650 – Bergzonen I und II 450 – Bergzonen III und IV300
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl8 5698 49510 35327 417 Flächeha7 5837 71919 96035 263 Fläche pro Betriebha0,880,911,931,29 Beitrag pro BetriebFr.567501656580 Beiträge1 000 Fr.4 8624 2586 79415 913 Beiträge 20021 000 Fr.5 2104 4647 04916 724 Quelle:BLW

■ Rotationsbrachen

Beiträge für Buntbrachen 2003

Die Buntbrache ist im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Getreidemarktes eine wirtschaftlich interessante Alternative zu den Ackerkulturen geworden.

Als Rotationsbrachen gelten ungedüngte ein- bis zweijährige,mit einheimischen Ackerwildkräutern angesäte Flächen,die mindestens 6 m breit sind und mindestens 20 Aren umfassen.In geeigneten Lagen ist auch die Selbstbegrünung möglich.In Rotationsbrachen finden bodenbrütende Vögel,Hasen und Insekten Lebensraum.Für die Rotationsbrachen werden in der Ackerbauzone bis und mit Hügelzone pro ha 2'500 Fr. ausgerichtet.

Beiträge für Rotationsbrachen 2003

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 168
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion 1 BetriebeAnzahl2 16842152 594 Flächeha2 07035122 423 Fläche pro Betriebha0,950,830,350,93 Beitrag pro BetriebFr.2 8642 5031 0442 802 Beiträge1 000 Fr.6 2091 05457 268 Beiträge 20021 000 Fr.5 86198546 850 1Hier
Quelle:BLW
handelt es sich um Betriebe,die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion 1 BetriebeAnzahl8001433946 Flächeha1 12118821 311 Fläche pro Betriebha1,401,320,781,39 Beitrag pro BetriebFr.3 4993 2901 9503 463 Beiträge1 000 Fr.2 79947063 276 Beiträge 20021 000 Fr.2 88142833 312 1Hier
Quelle:BLW
handelt es sich um Betriebe,die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften

■ Ackerschonstreifen

Ackerschonstreifen bieten den traditionellen Ackerbegleitpflanzen Raum zum Überleben.Als Ackerschonstreifen gelten 3 bis 12 m breite extensiv bewirtschaftete Randstreifen von Ackerkulturen wie Getreide,Raps,Sonnenblumen,Eiweisserbsen,Ackerbohnen und Soja,nicht jedoch Mais.Im Jahr 2003 wurden pro ha 1’500 Fr.bezahlt. Beiträge gibt es nur für Flächen in der Tal- und Hügelzone.

Beiträge für Ackerschonstreifen 2003

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion 1

BetriebeAnzahl106300136

Flächeha256031

Fläche pro Betriebha0,240,190,000,23

Beitrag pro BetriebFr.3562850340

Beiträge1 000 Fr.389046

Beiträge 20021 000 Fr.448052

1Hier handelt es sich um Betriebe,die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften Quelle:BLW

■ HochstammFeldobstbäume

Beiträge werden ausgerichtet für hochstämmige Kern- und Steinobstbäume,die nicht in einer Obstanlage stehen,sowie für Kastanien- und Nussbäume in gepflegten Selven. Im Jahr 2003 wurden pro angemeldeten Baum 15 Fr.ausgerichtet.

Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume 2003

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 169
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl17 22412 8725 52335 619 BäumeAnzahl1 216 925922 119273 2892 412 333 Bäume pro BetriebAnzahl70,6571,6449,4867,73 Beitrag pro BetriebFr.1 0601 0757421 016 Beiträge1
Fr.18 25113 8324 09936 182 Beiträge
05336
000
20021 000 Fr.18 35313 8944
300 Quelle:BLW

Aufteilung der ökologischen Ausgleichsflächen1 2003

Total 96 887 ha

Ackerschonstreifen 0,0% Buntbrachen 2,5%

Rotationsbrachen 1,4%

Wenig intensiv genutzte Wiesen 36,4%

Feld- und Ufergehölze 2,4%

1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume

Extensiv genutzte Wiesen 50,3%

Streueflächen 7,0%

Quelle: BLW

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 170

Öko-Qualitätsverordnung

Seit dem 1.Mai 2001 ist die Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (ÖkoQualitätsverordnung, ÖQV,SR 910.14) in Kraft.

Um die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern,unterstützt der Bund auf der LN ökologische Ausgleichsflächen von besonderer biologischer Qualität und die Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen mit Finanzhilfen.Die Anforderungen, welche die Flächen für die Beitragsberechtigung gemäss der ÖQV erfüllen müssen, werden durch die Kantone festgelegt.Der Bund überprüft die kantonalen Vorgaben auf Grund von Mindestanforderungen.Entsprechen die kantonalen Anforderungen den Mindestanforderungen des Bundes und ist die regionale Mitfinanzierung gewährleistet,so leistet der Bund Finanzhilfen an die von den Kantonen an die Landwirte ausgerichteten Beiträge.Die Finanzhilfen des Bundes bewegen sich je nach Finanzkraft der Kantone zwischen 70 und 90% der anrechenbaren Beiträge.Die restlichen 10–30% müssen durch Dritte (Kanton,Gemeinde,Private,Trägerschaften) übernommen werden.Beiträge für die biologische Qualität und die Vernetzung sind kumulierbar.Die Verordnung beruht auf Freiwilligkeit,finanziellen Anreizen und der Berücksichtigung regionaler Unterschiede bezüglich der Biodiversität.

Anrechenbare Ansätze

Ansätze 2003Fr.

– für die biologische Qualität500.–/ha

– für die biologische Qualität der Hochstamm-Feldobstbäume20.–/Baum

– für die Vernetzung500.–/ha

Eine ökologische Ausgleichsfläche trägt vor allem dann zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt bei,wenn sie bestimmte Zeigerarten und Strukturmerkmale ausweist und/oder an einem ökologisch sinnvollen Standort liegt.Während sich der Bewirtschafter einer ökologischen Ausgleichsfläche für die biologische Qualität direkt anmelden kann,braucht es für die Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen ein Konzept,das mindestens eine landschaftlich und ökologisch begründbare Einheit abdeckt.

Beiträge gemäss Öko-Qualitätsverordnung 2003

MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion

BetriebeAnzahl5 0494 4716 91416 434

Fläche 1 ha6 8997 58814 55929 046

Fläche 1 pro Betriebha1,371,702,111,77

Beitrag pro BetriebFr.879995832891

Beiträge1 000 Fr.4 4414 4485 74914 638

Beiträge 20021 000 Fr.2 6563 5002 7788 934

1Hochstamm umgerechnet:1 Baum = 1 AreQuelle:BLW

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 171

■ Umsetzung der ÖkoQualitätsverordnung im Vernetzungsprojekt Seedorf

Beiträge für biologische Qualität und Vernetzung 2003

MerkmalEinheitbiologische Vernetzungbiologische Qualität Qualität und Vernetzung 1

Extensiv genutze Wiesen,wenig intensiv genutze Wiesen,Streueflächen

BetriebeAnzahl 11 6131 0881 790

Flächeha17 3271 2045 865

Beiträge1 000 Fr.6 6345802 458

Hecken,Feld- und Ufergehölze

BetriebeAnzahl 475536215

Flächeha11017073

Beiträge1 000 Fr.437648

Hochstammfeldobstbäume

BetriebeAnzahl 3 412388826

BäumeStück200 46315 61879 892

Beiträge1 000 Fr.3 232711 007

Andere Elemente

BetriebeAnzahl -951-

Flächeha-1 337-

Beiträge1 000 Fr.-489-

1 Als Verbund der beiden Programme Quelle:BLW

Im Weiler Seedorf der Freiburger Gemeinde Noréaz hat ein initiativer Landwirt ein ÖQV-Projekt zur Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen lanciert und seine Kollegen und Nachbarn zur Teilnahme bewegt.Von Beginn an sind die Bauern vom Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve unterstützt worden.Das Projekt umfasst sechs Betriebe und 267 ha landwirtschaftliche Nutzfläche.In der Ebene wird Futterund Ackerbau betrieben,an den Hängen Gras- und Weidewirtschaft.Naturgüter des Perimeters sind der für Amphibien und Libellen sehr wertvolle Seedorfsee,die Feuchtwiesen an dessen Ufer,die Bäche und Bachufer,die Hochstamm-Obstgärten,die südlich ausgerichteten Hänge am Waldrand sowie die Waldlichtungen.

Der Landwirt begründet seine Initiative mit der guten Ausgangslage durch die bereits vorhandenen Naturelemente und dem ökologischen Potenzial.Auch schätzen seine Bienen die Blüten der Hochstammbäume,Buntbrachen und extensiven Wiesen.Die Beiträge von Bund und Kanton bieten einen interessanten finanziellen Anreiz.Zudem ist es möglich,eigene Ideen einzubringen und zu verwirklichen.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 172

Die ÖQV-Richtlinie des Kantons Freiburg orientiert sich am «bottom-up»-Prinzip.In Abkehr zum bislang in der Landwirtschaftspolitik angewandten «top-down»-Prinzip wird nicht von oben bis ins Detail vorgeschrieben,was zu tun ist.Gefragt ist die Initiative der Direktbetroffenen.Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen entscheidet die lokale Projektträgerschaft selbst,wie sie ihr Vernetzungsprojekt gestalten und organisieren will.

Für die Ausarbeitung des Projektes und die Projektleitung haben die Landwirte einen Biologen beauftragt.Dieser erstellte eine detaillierte Aufnahme der bestehenden ökologischen Ausgleichsflächen und weiterer naturnaher Elemente.Es wurden Zielund Leitarten bestimmt,welche mit den getroffenen Massnahmen gefördert werden sollen.Die Kriterien dabei waren Vorhandensein und Verbreitung im Perimeter,Gefährdungsstatus gemäss Roter Liste,charakteristische Naturelemente des Perimeters und Raumbedürfnisse.Unter den gewählten Arten sind Feldhase,Grünspecht,Goldammer, Gartenrotschwanz,Feldlerche,Zauneidechse,Kleiner Perlmutterfalter,Prachtlibelle und Sumpffarn.

Der beauftragte Biologe hat für jeden Betrieb Ziele festgelegt und Massnahmen vorgeschlagen.Die Landwirte konnten zwischen mehreren Möglichkeiten wählen.Um die für eine Vernetzung erforderliche maximale Distanz von 200 m zwischen zwei Naturelementen zu erreichen,wurden neue ökologische Ausgleichsflächen geplant.Es erfolgt nun unter anderem die Anlage von mindestens 5 m breiten extensiven Wiesen entlang der Fliessgewässer,von mindestens 10 m breiten extensiven Wiesen entlang der stehenden Gewässer,von Buntbrache- und Waldrandstreifen sowie die Pflanzung von Hochstamm-Feldobstbäumen.Zudem werden wenig intensiv genutzte Wiesen umgewandelt in extensiv genutzte Wiesen,Altgrasstreifen stehen gelassen und Strukturelemente wie Ast- und Steinhaufen neu angelegt.Für das Projekt werden Synergien genutzt mit dem Forstamt (Unterhalt der Waldränder),mit dem kantonalen Büro für Natur- und Landschaftsschutz (Unterhalt der Naturschutzzonen),dem Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve (Koordination mit Grundwasserschutzprojekt nach Art.62a des Gewässerschutzgesetzes) und der Vogelwarte Sempach (Monitoring der Vogelfauna).

Zur Überprüfung werden die umgesetzten Massnahmen auf einem Plan eingezeichnet und vom Projektleiter kontrolliert.Auch macht er floristische und faunistische Erhebungen und erstellt nach drei bzw.sechs Jahren einen Zwischen- bzw.Schlussbericht.

Das ÖQV-Projekt bewirkt neben der Verbesserung der Lebensräume für Fauna und Flora auch eine Sensibilisierung der Landwirte und der Bevölkerung für die biologische Vielfalt.Es fördert zudem die Eigenverantwortung und die Zusammenarbeit der Landwirte.Dies kommt dem Image der Landwirtschaft zugute.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 173

Extensive Produktion von Getreide und Raps

Diese Massnahme hat zum Ziel,den Anbau von Getreide und Raps unter Verzicht auf Wachstumsregulatoren,Fungizide,chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide zu fördern.Die Anforderungen sind auf der gesamten Brotgetreide-,Futtergetreide- oder Rapsfläche eines Betriebes einzuhalten.Im Jahr 2003 wurden pro ha 400 Fr.ausgerichtet.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 174
Extensive Produktion von Getreide und Raps 2003 MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl10 5896 32187417 784 Flächeha54 06422 2602 10278 425 Fläche pro Betriebha5.113.522.404.41 Beitrag pro BetriebFr.2 0321 4079621 757 Beiträge1 000 Fr.21 5208 89584131 255 Beiträge 20021 000 Fr.21 7309 26694031 938 Quelle:BLW Aufteilung der Extensofläche 2003 Brotgetreide 51% Raps 7% Futtergetreide 42% Quelle: BLW Total 78 425 ha
Tabelle 35,Seite A40

Biologischer Landbau

Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen fördert der Bund den biologischen Landbau als besonders umweltfreundliche Produktionsform.Um Beiträge zu erhalten,müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen auf dem gesamten Betrieb mindestens die Anforderungen der im August 2000 revidierten Bio-Verordnung vom 22.September 1997 erfüllen.

Beim biologischen Landbau wird auf chemisch-synthetisch hergestellte Hilfsstoffe,wie Handelsdünger oder Pestizide gänzlich verzichtet.Dies spart Energie und schont Wasser,Luft und Boden.Für den Landwirt ist es deshalb besonders wichtig,die natürlichen Kreisläufe und Verfahren zu berücksichtigen.Biobauern benötigen zwar mehr Energie für Infrastruktur und Maschinen.Gesamthaft erreicht der Biolandbau aber eine höhere Effizienz in der Nutzung der vorhandenen Ressourcen.Dies ist ein wichtiger Indikator für die Nachhaltigkeit des Produktionssystems.

Der Verzicht auf Herbizide fördert die Entwicklung zahlreicher Beikrautarten.Wo eine vielfältige Flora vorhanden ist,finden auch mehr Kleinlebewesen Nahrung.Dies wiederum verbessert die Ernährung der räuberisch lebenden Gliedertiere,wie der Laufkäfer,und damit die Voraussetzungen für eine natürliche Bekämpfung von Schädlingen.Zahlreicher vorkommende Pflanzen,Tiere und Mikroorganismen machen das Ökosystem robuster gegen Störungen und Stress.

Durch die organische Düngung,die schonende Bodenbearbeitung und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel fördert der Biobauer eine grosse Menge und Vielfalt an Bodenorganismen.Die Bodenfruchtbarkeit wird durch die biologische Aktivität gefördert. Es wird Humus angereichert,die Bodenstruktur verbessert und die Bodenerosion vermindert.

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 175

Um eine optimale Abstimmung von Pflanzen,Boden,Tier und Mensch im Betrieb zu erreichen,strebt der Biobauer die Schliessung der Nährstoffkreisläufe auf dem Betrieb an.Erreicht wird dies durch die Bindung der Tierhaltung an die betriebseigene Futtergrundlage.Der Anbau von Leguminosen verbessert das Stickstoffangebot im Boden. Hofdünger und organisches Material aus Gründüngungen und Ernterückständen stellen über die Ernährung der Bodenlebewesen eine ausgewogene Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen sicher.

In der Nutztierhaltung müssen die RAUS-Anforderungen erfüllt sein.Sie bilden die Minimalanforderungen für die Tierhaltung im Biolandbau.Als weitere Massnahmen sind elektrisierende Steuerungseinrichtungen (Viehtrainer) und der Einsatz von Medizinalfutter verboten.Die Verwendung von grösstenteils betriebseigenem Futter soll eine angemessene Leistung und eine gute Gesundheit der Tiere sicherstellen. Natürliche Heilmethoden kommen im Bedarfsfall vorrangig zur Anwendung.

Im Jahr 2003 umfasste der biologische Landbau 10,3% der gesamten LN.

Beiträge für den biologischen Landbau 2003

Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche nach Region 2003

19%

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 176
Ansätze 2003Fr./ha – Spezialkulturen1 200 – Offene Ackerfläche ohne Spezialkulturen800 – Grün- und Streueflächen200
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl1 1671 3973 6186 182 Flächeha20 62322 95666 554110 134 Fläche pro Betriebha17,6716,4318,4017,82 Beitrag pro BetriebFr.6 9933 9953 7024 389 Beiträge1 000 Fr.8 1615 58113 39327 135 Beiträge 20021 000 Fr.7 7055 34312 43625 484 Quelle:BLW
Tabelle 33a,Seite A34
Talregion
Bergregion
Quelle: BLW Total 110 134 ha Hügelregion
60%
21%

■ Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)

Besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere

Unter diesem Titel werden die beiden im Folgenden beschriebenen Programme BTS und RAUS zusammengefasst (vgl.auch Abschnitt 1.3.2).

Gefördert wird die Tierhaltung in Haltungssystemen,welche Anforderungen erfüllen, die wesentlich über das von der Tierschutzgesetzgebung verlangte Niveau hinausgehen.

Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme 2003

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 177
Ansätze 2003Fr./GVE – Tiere der Rindergattung,Ziegen,Kaninchen 90 – Schweine155 – Legehennen,Junghennen und –hähne,Zuchthennen und
– Mastpoulets und Truten180
–hähne,Küken280
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl8 7345 8023 94118 477 GVEAnzahl219 832109 99155 145384 969 GVE pro BetriebAnzahl25,1718,9613,9920,84 Beitrag pro BetriebFr.2 8522 1741 4542 341 Beiträge1 000 Fr.24 91312 6165 72943 257 Beiträge 20021 000 Fr.22 86611 2244 94039 030 Quelle:BLW
Tabelle 37,Seite A42

Gefördert wird der regelmässige Auslauf von Nutztieren,auf einer Weide oder in einem Laufhof bzw.in einem Aussenklimabereich,der den Bedürfnissen der Tiere entspricht.

Beiträge für den regelmässigen Auslauf im Freien 2003

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 178
Ansätze 2003Fr./GVE – Tiere der Rinder- und Pferdegattung,Bisons,Schafe,Ziegen, Dam- und Rothirsche sowie Kaninchen180 – Schweine155 – Geflügel 280
MerkmalEinheitTal-Hügel-Berg-Total regionregionregion BetriebeAnzahl13 52910 84012 24936 618 GVEAnzahl338 989238 940215 588793 517 GVE pro BetriebAnzahl25,0622,0417,6021,67 Beitrag pro BetriebFr.4 3743 9063 1513 826 Beiträge1 000 Fr.59 17542 33738 595140 106 Beiträge 20021 000 Fr.55 99839 58436 072131 654 Quelle:BLW ■ Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)
Tabelle 37,Seite A42

Sömmerungsbeiträge

Mit den Sömmerungsbeiträgen soll die Bewirtschaftung und Pflege unserer ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet werden.Das Sömmerungsgebiet wird mit über 300'000 GVE genutzt und gepflegt.Die Beiträge werden nach Normalstoss (NST) bzw.GVE ausgerichtet.Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.

Im Beitragsjahr 2003 konnten erstmals differenzierte Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) nach Weidesystem ausgerichtet werden.Mit den höheren Beiträgen für Behirtung und Umtriebsweide werden einerseits die höheren Kosten abgegolten, andererseits wird auch,in Analogie zu den Ökobeiträgen,der Anreiz für eine besonders ökologische Schafalpung erhöht.Durch die höheren Beiträge für Behirtung und Umtriebsweide hat sich die ausbezahlte Beitragssumme für Schafe im Vergleich zum Vorjahr um ca.1,5 Mio.Fr.erhöht.

Ansätze 2003Fr.

Für gemolkene Kühe,Milchziegen und Milchschafe pro GVE (56–100 Tage Sömmerung)300

– Für Schafe ohne Milchschafe pro NST – bei ständiger Behirtung300

– bei Umtriebsweide220

– bei übrigen Weiden120

Für übrige Raufutter verzehrende Tiere pro NST 300

Sömmerungsbeiträge 2003

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 179
MerkmalBeiträgeBetriebeGVE bzw.NST 1 000 Fr.Anzahl Anzahl Kühe gemolken,Milchziegen und Milchschafe16 5332 24055 167 Schafe ohne Milchschafe4 5881 03225 580 Übrige Raufutter verzehrende Tiere70 2606 801234 409 Total91 3817 493 1 Total 200289 5617 527 1
■ Nachhaltige Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete
1Bei
dieser Zahl handelt es sich um das Total der beitragsberechtigten Sömmerungsbetriebe (ohne Doppelzählungen)
Quelle:BLW
Tabelle 40,Seite A45

Beiträge für den Gewässerschutz

Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes ermächtigt den Bund,Massnahmen der Landwirte zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in ober- und unterirdische Gewässer abzugelten.Das Schwergewicht wird auf die Verminderung der Nitratbelastung des Trinkwassers und der Phosphorbelastung der oberirdischen Gewässer in Regionen gelegt,in denen der ÖLN,der Biolandbau, Verbote und Gebote sowie vom Bund geförderte freiwillige Programme (Extenso, ökologischer Ausgleich) nicht genügen.

Gemäss der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet,für ober- und unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und bei unbefriedigender Wasserqualität Sanierungsmassnahmen anzuordnen.Diese Massnahmen können im Vergleich zum Stand der Technik bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und untragbare finanzielle Einbussen für die Betriebe mit sich bringen. Die Beiträge des Bundes an die Kosten betragen 80% für Strukturanpassungen und 50% für Bewirtschaftungsmassnahmen.Im Jahr 2003 wurden rund 4 Mio Fr.ausbezahlt.

Aufgrund der vermehrten Beteiligung am Nitrat-Programm haben sich auch die durch den Bund geleisteten Beiträge gegenüber dem letzten Jahr erhöht.

Überblick über die Projekte 2003

ProjektgebietProjektierte Beiträge

2.2 DIREKTZAHLUNGEN 2 180
KantonRegion,Voraus-
GemeindesichtlicheGesamt-2003 Projektdauerkosten JahrhaFr.Fr. LUSempachersee1999–2004 1 4 9058 811 1661 037 278 LUBaldeggersee2000–2005 1 5 6009 559‘6941 279 038 LU/AGHallwilersee2001–2006 1 3 7865 029906980 762 AGWohlenschwil2001–200962547 69652 498 AGBirrfeld2002–20078131 909 50087 142 VDThierrens1999–200817121 23617 614 VDMorand2000–2008391760 18368 166 VDBavois prov.2003–200455 647 ZHBaltenswil2000–2008130428 35332 920 BEWalliswil2000–2005 54381 10848 043 SHKlettgau2001–20063571 136 221147 758 FRAvry-sur-Matran2000–2005 37158 23227 463 FRMiddes2000–200645159 99623 819 FRCourgevaux2003–2008 27164 83820 880 SOGäu I2000–2005658965 640130 929 SOGäu II2003–2008 5551 217 04063 680 Total 17 4424 023 637 Total 200215 2993 637 383 1 Verlängerung notwendig Quelle:BLW
■ Abschwemmungen und Auswaschung verhindern

2.3Grundlagenverbesserung

Die Massnahmen unter dem Titel Grundlagenverbesserung fördern und unterstützen eine umweltgerechte und effiziente Nahrungsmittelproduktion sowie die Erfüllung der multifunktionalen Aufgaben.

Finanzhilfen für die Grundlagenverbesserung

MassnahmeRechnung Rechnung Budget 200220032004

Mio.Fr.

Beiträge Strukturverbesserungen90102 1 99

Investitionskredite707984

Betriebshilfe91237

Umschulungsbeihilfen--2

Beratungswesen und Forschungsbeiträge242424

Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge943

Pflanzen- und Tierzucht212222

Total223242271

1 inkl.Nachtragskredit Unwetter (7 Mio.Fr.)

Quelle:BLW

Mit den Massnahmen zur Grundlagenverbesserung werden folgende Ziele angestrebt:

– Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Produktionskosten;

– Förderung des ländlichen Raums;

– Moderne Betriebsstrukturen und gut erschlossene landwirtschaftliche Nutzflächen;

– Effiziente und umweltgerechte Produktion;

– Ertragreiche,möglichst resistente Sorten und qualitativ hochstehende Produkte;

– Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt;

– Genetische Vielfalt.

181 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Neue Massnahmen ab 2004

2.3.1 Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen

Strukturverbesserungen

Mit den Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert.Dies betrifft insbesondere das Berggebiet und die Randregionen.

Investitionshilfen werden für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt.Es stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

–Beiträge (à-fonds-perdu) mit Beteiligung der Kantone,vorwiegend für gemeinschaftliche Massnahmen;

–Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen,vorwiegend für einzelbetriebliche Massnahmen.

Investitionshilfen unterstützen die Landwirtschaft in der Entwicklung und der Erhaltung wettbewerbsfähiger Strukturen,ohne dass sie sich dafür untragbar verschulden muss.Auch in anderen Ländern,insbesondere in der EU,zählen die Investitionshilfen zu den wichtigsten Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raums.

Für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Förderung des ländlichen Raums wurden im Rahmen der Agrarpolitik 2007 im Bereich der Strukturverbesserungen neue Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen.

Die Unterstützung an die periodische Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen mit pauschalen Beiträgen sichert die längerfristige Funktionstüchtigkeit der Bauten und Anlagen.Die Landwirtschaft ist zwingend auf ausreichende Infrastrukturen,wie Hofzufahrten,Bewirtschaftungs- und Alpwege sowie Anlagen zur Sanierung des Boden-/Wasser-Haushalts,angewiesen.Die Arbeiten werden planmässig in Abständen von mindestens acht bis zehn Jahren ausgeführt.

Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich werden neu mit Investitionskrediten unterstützt,um zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten für bäuerliche Betriebe zu schaffen.Darlehen sollen unter anderem gewährt werden für die Aufnahme eines neuen landwirtschaftlichen Betriebszweigs in einer Produktionsnische oder für Aktivitäten,welche sich mit dem Landwirtschaftsbetrieb sinnvoll kombinieren lassen,z.B.Ferien auf dem Bauernhof, Direktvermarktung etc.

Der Aufbau bäuerlicher Selbsthilfeorganisationen kann neu ebenfalls mit Investitionskrediten im Sinne einer Starthilfe unterstützt werden.Dabei stehen die überbetriebliche Koordination des Einsatzes von Aushilfsarbeitskräften,der Abtausch von Produktionsmöglichkeiten,die Hilfeleistung in der Betriebsorganisation,der Austausch von Spezialwissen und die Verbesserung des Marktzutritts im Vordergrund.

182 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten,an denen die Landwirtschaft vorwiegend beteiligt ist,können gemäss LwG neu mit Beiträgen gefördert werden.Damit werden die Anwendungsmöglichkeiten der Strukturverbesserungen ausgedehnt und die regionale Ausrichtung der Projekte gestärkt.Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Ausführungsbestimmungen hat das BLW mehrere Forschungs- und Pilotprojekte initialisiert.

Für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten standen im Jahr 2003 Beiträge im Umfang von 102 Mio.Fr.zur Verfügung.Das BLW genehmigte neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 106 Mio.Fr.Damit wurde ein Investitionsvolumen von 410 Mio.Fr.ausgelöst.Die Summe der Bundesbeiträge an die genehmigten Projekte ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen»,da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen,und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Kredittranche zugesichert wird.

Beiträge des Bundes 2003 Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen

Wegebauten Wasserversorgungen

Unwetterschäden und andere Tiefbaumassnahmen

Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere andere Hochbaumassnahmen

Der Bund setzte im Jahr 2003 13% mehr finanzielle Mittel in Form von Beiträgen ein als im Vorjahr.Diese Zunahme ist zu einem grossen Teil auf die Bewältigung der Unwetterschäden 2002 zurückzuführen.Das Parlament hat dazu im Jahr 2003 einen Nachtragskredit im Umfang von 7 Mio.Fr.bewilligt.Ebenso ist in den ordentlichen Rubriken 2000 und 2001 eine Erhöhung der Bundeskredite zur Behebung von Unwetterschäden enthalten.

183 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2
■ Finanzielle Mittel für Beiträge
Mio. Fr. Talregion Hügelregion Bergregion 22,0 05101520253035 15,1 9,1 31,0 25,7 3,1
67% 15% 17%
Quelle: BLW
Tabellen 44–45,Seiten A52–A53

Beiträge des Bundes an Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten 1994–2003

Im Jahre 2003 bewilligten die Kantone für 2’193 Fälle Investitionskredite von insgesamt 264,3 Mio.Fr.Von diesem Kreditvolumen entfallen 89,9% auf einzelbetriebliche und 10,1% auf gemeinschaftliche Massnahmen.Im Berggebiet können für gemeinschaftliche Projekte auch Überbrückungskredite,so genannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren,gewährt werden.

Investitionskredite 2003

BestimmungFälleBetragAnteil AnzahlMio.Fr.%

Einzelbetriebliche Massnahmen2 024237,589,9

Gemeinschaftliche Massnahmen,ohne Baukredite12112,04,5 Baukredite4814,85,6

Total2 193264,3100

Quelle:BLW

Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen wurden z.B.als Starthilfe,für den Neubau,den Umbau oder die Verbesserung von landwirtschaftlichen Wohn-, Ökonomieoder Alpgebäuden eingesetzt.Sie werden in durchschnittlich 14 Jahren zurückbezahlt.

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen wurden insbesondere Bodenverbesserungen und bauliche Massnahmen (Alpgebäude,Gebäude und Einrichtungen für die Milchwirtschaft sowie für die Verarbeitung und die Lagerung landwirtschaftlicher Produkte) unterstützt.

Im seit 1963 geäufneten Fonds de roulement befinden sich rund 1,9 Mrd.Fr.Den Kantonen werden jährlich neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt;im Jahre 2003 waren es 79,4 Mio.Fr.Diese werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt.

184 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
1995 199419961997199819992000200120022003 Mio. Fr. Quelle: BLW 0 20 40 60 80 100 120 85 106858275758710290102
■ Finanzielle Mittel für Investitionskredite

Investitionskredite 2003 nach Massnahmenkategorie, ohne Baukredite

185 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
Ökonomiegebäude Starthilfe Wohngebäude Gemeinschaftlicher Inventarkauf, Verarbeitung und Lagerung landw. Produkte Kauf Betrieb durch Pächter Bodenverbesserungen Mio. Fr. Talregion Hügelregion Bergregion 105,0 020406080100120140 86,8 40,7 9,1 5,0 2,9 Quelle: BLW 24,3% 45,2% 30,5%

■ Betriebshilfe

Soziale Begleitmassnahmen

Die Betriebshilfe wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt und dient dazu,eine vorübergehende,unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen indirekten Entschuldung.

Im Jahr 2003 wurden in 249 Fällen insgesamt 29,8 Mio.Fr.Betriebshilfedarlehen gewährt.Das durchschnittliche Darlehen betrug 119’737 Fr.und wird in 13 Jahren zurückbezahlt.

30 Fälle mit insgesamt 726’000 Fr.betreffen zinslose Darlehen basierend auf der Verordnung vom 5.November 2003 über Massnahmen in der Landwirtschaft auf Grund der Trockenheit im Jahr 2003 (Trockenheitsverordnung).Diese Massnahmen sind bis zum 31.Dezember 2004 befristet.

Betriebshilfedarlehen 2003

Umfinanzierung bestehender Schulden21228,6 Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Belastung371,2

Total24929,8

Quelle:BLW

Der seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufnete Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen 190,7 Mio.Fr.Im Jahr 2003 wurden den Kantonen 11,7 Mio.Fr.neu zur Verfügung gestellt.Diese sind an eine angemessene Leistung des Kantons gebunden,die je nach Finanzkraft 20–80% des Bundesanteils beträgt.Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt.

■ Umschulungsbeihilfen

Die Umschulungsbeihilfe ist eine neue soziale Begleitmassnahme und erleichtert ab 2004 für selbständig in der Landwirtschaft tätige Personen den Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf.Sie beinhaltet Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskostenbeiträge für Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter,die das 52.Altersjahr noch nicht beendet haben.Die Gewährung einer Beihilfe setzt die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus.

186 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
BestimmungFälleBetrag AnzahlMio.Fr.

■ Pauschalisierung der Beiträge zeigt Wirkung

Kostenreduktionen im landwirtschaftlichen Hochbau

Investitionen in landwirtschaftliche Bauten können die Produktionskosten eines Betriebes stark belasten.Sie sollten daher möglichst tief sein;es muss ein Optimum gefunden werden zwischen den Baukosten und den gewünschten Arbeitserleichterungen.Agroscope FAT Tänikon hat im Auftrag des BLW Untersuchungen durchgeführt, die den Investitionsbedarf für landwirtschaftliche Betriebsgebäude feststellen und die Baukosten mit dem benachbarten Ausland vergleichen.Die Resultate dieser Untersuchungen wurden im Agrarbericht 2003 ab Seite 230 dargestellt.

Bei der Unterstützung eines landwirtschaftlichen Hochbaus mit Investitionshilfen analysieren das BLW und die kantonalen Fachstellen die Baukosten.Eine Umfrage bei den Kantonen und Erfahrungen aus Besichtigungen und begutachteten Bauprojekten liefern weitere Elemente zu diesem Thema.Nachfolgend werden die Ergebnisse dieser Abklärungen dargestellt.

Die Analyse der in den letzten Jahren ausgeführten Bauprojekte zeigt,dass ein Trend hin zu kostengünstigeren Bauten festzustellen ist.Dies ist hauptsächlich zurückzuführen auf:

– die Pauschalisierung der Investitionshilfen

Die Baukosten verlieren den direkten Einfluss auf die Höhe der Unterstützung,da die Investitionshilfen nicht mehr nach den Restkosten bestimmt werden.Einfache, kostengünstige Baulösungen (unisolierte Laufställe,Mehrraumställe,Kuhhütten, etc.) werden dadurch gefördert.Zudem wird der Landwirt mit den Pauschalen zu Eigenleistungen animiert.

– die Erhöhung der Limiten

Die Erhöhung der Limiten von 40 auf 80 GVE für Beiträge,respektive von 60 auf 120 GVE für zinslose Darlehen (IK),gibt Ansporn zum gemeinsamen Bauen und Bewirtschaften,denn grössere Einheiten weisen tiefere spezifische Kosten aus.

– die Pauschalen für Hauptelemente

Mit Pauschalen für die Hauptelemente Stall,Heu- und Siloraum,Hofdüngeranlage sowie Remise wird das etappenweise Vorgehen erleichtert und der administrative Aufwand reduziert.

einfache und rasche Verfahren

Bei grösseren Unternehmen werden die möglichen Finanzhilfen frühzeitig mit einem Vorbescheid in Aussicht gestellt.Auf Grund eines Gesuches durch den Kanton erlässt das BLW eine Verfügung der Investitionshilfen,die dem Landwirt gestattet, die Arbeitsvergebungen in einem optimalen Zeitpunkt und zu günstigen Konditionen auszuhandeln.

– den FAT-Preisbaukasten

Der Preisbaukasten der FAT,der alle 2–3 Jahre den aktuellen Baukosten angepasst wird,ist ein gutes Arbeitsinstrument für die frühe Abschätzung der zu erwartenden Baukosten und für den Vergleich von Varianten.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 187 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Wo sind Sparpotenziale vorhanden?

Bei einem landwirtschaftlichen Bauvorhaben können die Kosten wie folgt aufgeteilt werden:

Bereich

Arbeiten vor Ort: Aushub, Eisenbeton, Maurerarbeiten, Montagen

standardisierte Gebäudehülle: Tragwerke, Fassaden, Wände, Dach Installationen, Einrichtungen: Milchgewinnung, Futterlagerung, Fütterung, Boxen

Güllengrube

min. 13 m2 Bodenfläche/GVE für Liegen, Fressen, Füttern, Melken

188 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
Anteil an Gesamtkosten 30–45% ca. 20% 10–40% minimale Nutzungsdauer 30 Jahre 30 Jahre 10 Jahre Laufhof
Stroh Futter-
Heu Fressplatz
tenne

Arbeiten vor Ort werden in der Regel von einheimischen Unternehmen ausgeführt. Dabei fallen vor allem die hohen Kosten für die Bodenplatte und die Hofdüngerlagerung ins Gewicht.Allerdings wird in der Schweiz die Decke der Güllengrube oft als Laufhof benutzt,was die Mehrkosten gegenüber freistehenden,standardisierten Güllensilos relativiert.Ausserdem werden heute in den meisten Kantonen aus Gründen der Ammoniak-Emissionen bei Neuanlagen gedeckte Güllebehälter verlangt.

Gebäudehüllen mit einfacher Ausführung und billigen Materialien bringen kurzfristig Kostenvorteile,sofern während der Verwendungsdauer keine grösseren Reparaturen anfallen.Nach dem Ende der Nutzung müssen die Baumaterialien umweltgerecht entsorgt werden.Dies kann später zu grossen Kosten führen.Standardisierte Gebäudehüllen können im billigeren Ausland eingekauft und durch die ausländische Firma montiert werden.Diese Position stellt aber nur ca.20% der Baukosten dar.Es ist zu beachten,dass die Montage nach Schweizer Normen (Statik,Gesamtarbeitsverträge, Unfallverhütung während und nach dem Bau,etc.) ausgeführt werden muss.Umfragen bei Firmen im In- und Ausland,die schlüsselfertige Scheunen zu Festpreisen anbieten, brachten ein ernüchterndes Ergebnis.Es wurde wenig Interesse am eher kleinen Schweizer Markt gezeigt.Zudem müssen auch bei schlüsselfertigen Bauten die Grundplatte,Fundamente und weitere Bauarbeiten vor Ort separat vergeben werden, dies meistens an einheimische Unternehmen.

Bei den Installationen und Einrichtungen lassen sich am ehesten Kosten einsparen, indem das Wünschbare vom Notwendigen getrennt wird.Einsparungen am Gebäude werden leider oft von luxuriösen,teuren Installationen wieder wettgemacht.Diese Feststellung wiegt noch schwerer,weil beim Gebäude mit einer Nutzungsdauer von über 30 Jahren gerechnet werden kann (sofern mit flexiblen Elementen gebaut wurde), die Installationen aber innerhalb von zehn Jahren abzuschreiben sind.

Trotz der anhaltenden Baukrise darf kaum erwartet werden,dass im Rohbau (Aushub, Baumeisterarbeiten,Stahlbeton,Zimmerarbeiten,Fenster,Türen,Tore,Dach,Fassaden etc.) grosse Preisreduktionen eintreten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten,die Baukosten zu begrenzen.So kann ein breites Submissionsverfahren für die Arbeiten vor Ort (Aushub,Eisenbeton,Baumeister etc.) zu günstigen Angeboten führen.Dazu ist allerdings ein erfahrener Projektverfasser empfehlenswert,der Unterlagen für Offerten erstellt,womit auch Dumpingangebote ausgeschieden werden können.Solche beinhalten die Gefahr von Kostenüberschreitungen infolge Regiearbeiten,Verzögerungen,unfachmännischer Bauausführung,etc.

Werden die Arbeiten nach Stundenansatz (Regie) ausgeführt,z.B.durch Baugenossenschaften unter Mithilfe des Landwirtes,so ist eine gewissenhafte Kontrolle von Arbeitsstunden und Materiallieferungen notwendig um zu verhindern,dass Arbeiter und Maschinen bei schlechtem Wetter auf der Baustelle zu Lasten des Bauherrn herumstehen.Auch mit Eigenleistungen lassen sich Kostenreduktionen erzielen.Diese sollten jedoch gezielt geplant sein.Risiken und Unsicherheiten wie Unfälle,Haftung des Landwirts,Mängelrügen,etc.dürfen nicht vernachlässigt werden.

189 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
■ Weitere Möglichkeiten, um Kosten zu senken

Weitere Möglichkeiten für die Senkung von Baukosten sind:

– das Optimieren von Betriebskonzept und Baukonzept mit gesamtheitlichen Lösungen.Insbesondere sind Lösungen zu prüfen,die eine Zusammenarbeit mit einem Nachbarbetrieb beinhalten (z.B.Verzicht auf Jungvieh,keine Produktion von Käsereimilch,Umstellung auf Mutterkühe etc.);

– das Integrieren von bestehenden Bauteilen;

– die Wahl eines eigenleistungsfreundlichen Projektes,z.B.mit niedrigen Gebäuden und einfachen Baumaterialien wie Holz etc;

so wenig Beton und Mauerwerk wie möglich;

– Terrainaufnahmen,um das Gebäude optimal in das Gelände einzugliedern mit dem Resultat,Aushub und Auffüllungen auf ein Minimum zu begrenzen;

– das etappenweise Vorgehen mit Erweiterungsmöglichkeiten;

– das Rad nicht noch einmal erfinden,besser ähnliche Ausführungen kopieren;

– einen Projektverfasser mit Erfahrung engagieren für grössere Arbeiten vor Ort und die Hauptarbeitsbereiche offerieren lassen;

– Zimmereiarbeiten,Dachdeckerarbeiten,Einrichtungen,Installationen etc.pauschal zu Festpreisen vergeben;

– bei Auftragsverhandlungen Rabatt und Skonto verlangen mit dem Argument,dass mit den öffentlichen Investitionshilfen die Finanzierung seriös abgeklärt wurde und als gesichert gilt;

– die Arbeitsvergebungen zu einem günstigen Zeitpunkt vornehmen,bei noch leeren Auftragsbüchern der Unternehmer;

– die Orientierung des Bauherrn über seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Projektverfasser und den Unternehmern;

– das rechtzeitige Festlegen der tragbaren Restkosten anhand des Betriebsvoranschlages und den möglichen Investitionshilfen.Nachträgliche Projektreduktionen bringen vielfach nicht die erwünschten Kosteneinsparungen;

– die Zurückhaltung bei den Installationen und Einrichtungen.Allenfalls können vorerst nur die baulichen Vorkehrungen getroffen werden,um den späteren Einbau zu erleichtern;

die Erteilung von klaren Aufträgen und die Erstellung von Verträgen und Pflichtenheften mit dem Projektverfasser,den Unternehmern und den Lieferanten;

– die Vermeidung von Projektänderungen und Projekterweiterungen;

– das Abklären des finanziellen Hintergrunds bei Haftpflichtfällen und Kostenüberschreitungen.

190 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Was unternehmen die Kantone?

Bei der Beurteilung der Baukosten und des Nutzens der Ökonomiegebäude sollten die Gesamtsicht und die Kontrolle über weitere Investitionen des Landwirtschaftsbetriebs nicht verloren gehen.Oft werden Maschinen angeschafft,Milchkontingente gekauft, Land und Betriebe übernommen oder Wohnhäuser erstellt,ohne dass eingehend nach dem gesamtwirtschaftlichen Nutzen und der Notwendigkeit nachgefragt wird.

Eine Umfrage zeigt,dass auch die Kantone ein Hauptgewicht auf kostengünstiges Bauen legen und dem Landwirt bei der Ausführung grösstmöglichste Freiheiten im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen gewähren.Diverse Kantone bieten den Landwirten Bauberatungen an oder führen Kurse für Bauwillige durch.Einige Amtsstellen sollten jedoch noch verstärkt auf kostengünstiges Bauen und zweckdienliche Baulösungen achten.Statistische Erhebungen der Baukosten würden bei spezifischen Kostenfragen eine Sicherheit geben.Es darf nicht unterschätzt werden,dass ein Landwirt meistens nur einmal in seinem Leben baut,währenddem bei den Amtsstellen oft eine langjährige Erfahrung auf Grund unzähliger Projekte vorhanden ist.Dort liegen auch gute Informationen über die Projektverfasser und das einheimische Baugewerbe vor.

191 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Agroscope – Landwirtschaftliche Forschung unter neuem Namen

2.3.2 Forschung,Gestüt,Beratung,Berufsbildung,CIEA

Landwirtschaftliche Forschung und Gestüt

Die eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten sind dem BLW unterstellt.Ihre Tätigkeiten in der anwendungsorientierten Forschung beanspruchen rund 60%,Vollzugs- und Kontrollaufgaben rund 40% der Mittel.Dank der Verbindung von angewandter Forschung mit Vollzug und Kontrolle wird gewährleistet,dass das aktuellste Know-how und eine hochwertige Infrastruktur optimal genutzt werden.

Agroscope heisst die Dachmarke,unter der die fünf landwirtschaftlichen Forschungsanstalten (Liebefeld-Posieux (ALP),FAL Reckenholz,FAT Tänikon,FAW Wädenswil und RAC Changins) ab 1.Januar 2004 gemeinsam auftreten.Agroscope gehört zum BLW.

Agroscope steht für den genauen Blick auf die Landwirtschaft:Der Name geht auf die griechischen Begriffe «agrós» (Acker,Feld) und «skopein» (ansehen,beobachten) zurück.Unter dem Dach von Agroscope deckt jedes Institut einen bestimmten Forschungsbereich konsequent ab,und die Zusammenarbeit untereinander wird weiter intensiviert.Der gemeinsame Auftritt erlaubt auch,Synergien im Bereich Kommunikation zu nutzen.

■ Fusionen von Forschungsanstalten

Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 des Bundes werden die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten bis 2006 Einsparungen von rund 5 Mio.Fr.realisieren müssen.Es wurden verschiedene Lösungsvorschläge erarbeitet,die unter anderem auch Varianten für Fusionen von Forschungsanstalten beinhalten.Ausgehend von diesen Vorschlägen wurde entschieden:FAL und FAT einerseits und FAW und RAC andererseits werden fusioniert.Die heutigen Standorte werden beibehalten.Deshalb das Motto:Jeweils eine Führung,jeweils zwei Standorte.Bereits früher entschieden wurde,dass sich die ehemaligen Forschungsanstalten für Milchwirtschaft (FAM) und für tierische Produktion (RAP) ab 1.Januar 2004 zu Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) zusammen schliessen.

FAW und RAC werden sich der Pflanzenproduktion,ALP der Tierproduktion widmen. Mit FAL und FAT werden die Querschnittsbereiche Ökonomie, Ökologie und Agrartechnik unter einem Dach zusammengeführt.

Die landwirtschaftliche Forschung des Bundes wird sich noch klarer profilieren können, weil die Zusammenarbeit einfacher und der Auftritt nach aussen einheitlicher wird.Die drei neuen Einheiten werden dank fachlicher Stärke neue Forschungsperspektiven eröffnen.Die Wettbewerbsfähigkeit auf dem nationalen und internationalen Forschungsmarkt wird gesteigert.

192 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Zielsetzungen zu 95% erreicht

Die Beurteilung der Forschungsleistungen erfolgt anhand konkreter Indikatoren und Standards.Die Zielvorgaben wurden zu rund 95% erreicht.Agroscope konnte das im vergangenen Jahr erreichte,hohe Leistungsniveau halten.Nur einige wenige Projekte liessen sich wegen fehlendem Fachpersonal oder einer im Laufe des Jahres erforderlichen neuen Prioritätensetzung nicht verwirklichen.

Der Leistungsauftrag 2000–2003 ist ausgelaufen.Während der gesamten Periode hat die landwirtschaftliche Forschung mit ihren Kontroll- und Zulassungsaufgaben im Produktionsmittelbereich insbesondere einen Beitrag zur Erhöhung der Ernährungssicherheit geleistet.Die Qualität der pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse sowie der Umweltschutz waren ebenfalls Schwerpunkte dieses Zeitraums.Die Forschung unterstützt die landwirtschaftlichen Betriebe,indem sie neue Produktionsformen (extensive Mast usw.) entwickelt und Empfehlungen erarbeitet (Optimierung des Maschinenparks,Einsatz neuer Techniken).

Die Resultate des Nationalgestüts für das Jahr 2003 sind sehr zufrieden stellend.Von insgesamt 39 in der Leistungsvereinbarung 2003 festgelegten Zielen wurden deren 38 (97%) erreicht oder sogar übertroffen.Die Haltungsbedingungen der Hengste auf dem Gestüt müssen noch verbessert werden,damit sie den 2001 veröffentlichten BVETRichtlinien voll und ganz entsprechen.

■ Neuer Leistungsauftrag 2004–2007 für Agroscope

Der neue Leistungsauftrag für Agroscope ist das Ergebnis von drei Jahren Arbeit in mehreren Etappen:langfristige Strategie der landwirtschaftlichen Forschung (Foresight),Forschungskonzept 2004–2007 und Leistungsauftrag (2004–2007).Anhand dieser verschiedenen Vorgaben und nach mehrfacher eingehender Befragung der Kunden haben die Forschungsanstalten ihre Tätigkeitsprogramme 2004–2007 erstellt.

Im Leistungsauftrag hat jede Produktegruppe ihre jeweiligen Zielsetzungen für diese Periode festgelegt:

Produktegruppe 1:Ackerbau,Grasland und Agrarökologie

Die Produktegruppe 1 unterstützt mit der Erforschung der Ursachen-Wirkungsbeziehungen in Ackerbausystemen die Ökologisierung der Produktion.Der biologische Landbau ist dabei ein besonderes Anliegen.Durch Optimierung der ökologischen Nutzung von Wiesen und Weiden fördert die Produktegruppe 1 die Entwicklung nachhaltiger Gras- und Alpwirtschaftssysteme.Ein Kernanliegen besteht darin,die Sicherheit der Agrarsysteme im Dienste einer sowohl gesunden und qualitativ hoch stehenden Lebensmittel- und Futtermittelproduktion zu erhöhen und die Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Die Produktegruppe 1 erarbeitet die für eine langfristige Sicherheit und Schonung der natürlichen Ressourcen sowie der Biodiversität erforderlichen Grundlagen.Dabei stehen die Früherkennung und Beurteilung der Gefährdung der natürlichen Ressourcen und die Abschätzung der Chancen und Risiken durch den Einsatz transgener Pflanzen und exotischer Organismen in der Landwirtschaft im Zentrum.Die agrarökologische Erfolgskontrolle prüft die Wirkung der verschiedenen Massnahmen und liefert Grundlagen zur Weiterentwicklung der agrarökologischen und umweltpolitischen Ziele und Massnahmen.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 193 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

Produktegruppe 2:Obstbau,Weinbau und Gartenbau

Durch ihre Tätigkeit trägt die Produktegruppe 2 zu einer nachhaltigen Landwirtschaft mit einem starken,wettbewerbsfähigen und marktgerecht produzierenden Sektor Spezialkulturen in den Hauptanbaugebieten und in Randregionen bei.Dank ihres wichtigen Beitrags an die Qualität und Sicherheit der Produkte aus den Spezialkulturen (Obst,Beeren,Gemüse,Medizinalpflanzen) und deren Veredelungsprodukte (z.B. Fruchtsäfte,Wein) verschafft die Produktegruppe 2 den Schweizer Spezialkulturen in der Schweiz einen Standortvorteil.Die einwandfreie Qualität und ein gutes Image fördern das Vertrauen und die Treue der Bevölkerung für gesunde,unbedenkliche und attraktive Produkte,die hohen ökologischen Standards entsprechen.

Die Produktegruppe 2 generiert einen Mehrwert für die Produzenten (inkl.vor- und nachgelagerte Bereiche),für die Öffentlichkeit (Konsumenten) und den Staat (Politik und Behörden) durch die Nutzung der Synergien,die sich aus der angewandten Forschung,dem Wissenstransfer und dem Vollzug hoheitlicher Aufgaben unter einem Dach ergeben.Dank der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern kann die Produktegruppe 2 ihre Kompetenzen erweitern und ihre wichtige Funktion als Quelle für Neuerungen stärken.Die Produktegruppe 2 arbeitet interdisziplinär und fördert den systemischen Ansatz (vom Anbau zur Lagerung über die Verarbeitung der Erzeugnisse aus den Spezialkulturen).Sie ist in der Lage,neue Technologien einzusetzen (z.B. molekularbiologische Methoden) und deren Chancen und Risiken abzuwägen.

Produktegruppe 3:Tierische Produktion und Lebensmittel tierischer Herkunft

Die Produktegruppe 3 erarbeitet wissenschaftliche und technische Grundlagen auf dem Gebiet der tierischen Produktion (z.B.Milch,Fleisch) und Lebensmittel tierischer Herkunft.Dabei versucht sie,wichtige Entwicklungen im Bereich Qualität,Sicherheit, Ernährung,Gesundheit und natürliche Ressourcen vorauszusehen.Im Weiteren liefert sie Grundlagen für Rahmenbedingungen,Anleitungen,Kontrollen und für die Exportfähigkeit schweizerischer Agrarprodukte (insbesondere Käse).Die praxisbezogene Forschung und Beratung haben zum Ziel,gesunde,unbedenkliche Lebensmittel herzustellen,die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern,eine ökologische und marktgerechte Produktion zu fördern und Produktionssysteme in Randregionen zu unterstützen. Wichtige Elemente zur Zielerreichung sind:

Kenntnisse über den Einfluss von Futtermittelqualität,Fütterung,Tierhaltung sowie weiteren Parametern auf die Produktion,Qualität und Sicherheit von Milch,Fleisch und Bienenprodukten;

– nachhaltige Technologien für die Käseherstellung und Grundlagen für Milch- und Fleischverarbeitung;

Vollzugsaufgaben und Referenzlabor in den Bereichen Futtermittel und Milchwirtschaft;

– Umsetzung der Forschungsergebnisse für die Praxis und die Öffentlichkeit.

194 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Nationalgestüt

Produktegruppe 4:Agrarwirtschaft und Agrartechnik

Die Produktegruppe 4 erarbeitet agrarökonomische und agrartechnische Erkenntnisse sowie Grundlagen zur Erleichterung von Entscheidungen und Vollzugsmassnahmen anhand folgender Schwerpunkte:

–ökonomische Analysen,Prognosen,Konzepte und Evaluationen des Agrarsektors;

– Entwicklung und Betrieb technisch-ökonomischer Informationssysteme für die Politik- und Landwirtschaftsberatung;

– Betriebs- und arbeitswirtschaftliche Methoden,Analysen,Konzepte und Evaluationen für Produktionsverfahren und landwirtschaftliche Unternehmen einschliesslich geeigneter Umweltmanagementinstrumente;

– Entwicklung technischer Verfahren in Pflanzenbau und Tierhaltung nach funktionalen,wirtschaftlichen,qualitätsfördernden sowie umwelt- und tierfreundlichen Kriterien;

– Studien zur nachhaltigen Nutzung des Energie- und Biomassenpotentials sowie von Nebenprodukten.

Das Gestüt positioniert sich in seinem neuen Leistungsauftrag 2004–2007 als national und international anerkanntes Kompetenzzentrum,das unter Berücksichtigung der anderen agrarpolitischen Ziele in der Schweiz eine wettbewerbsfähige und nachhaltige landwirtschaftliche Pferdehaltung unterstützt.Es erbringt in Ausbildung,Zucht und Forschung Dienstleistungen,die den Bedürfnissen der Produzentinnen und Produzenten und ihrer Partner entsprechen.

195 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

Landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung

Der Bund gewährt Finanzhilfen für die Beratung.Diese machen bei den Beratungsdiensten im Durchschnitt 20 bis 25% und bei der Schweizerischen Vereinigung für Beratung in der Landwirtschaft (SVBL) rund 55% der Aufwendungen aus.Die SVBL trägt die beiden Beratungszentralen in Lindau ZH (LBL) und in Lausanne (SRVA).

Ausgaben für die Beratung 2003

EmpfängerBetrag

Mio.Fr. Landwirtschaftliche Beratungsdienste der Kantone8,2 Bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratungsdienste der Kantone0,8 Spezial-Beratungsdienste landwirtschaftlicher Organisationen0,9 Schweizerische Vereinigung für Beratung in der Landwirtschaft8,4

Total18,3

Quelle:Staatsrechnung

Jährlich geben die kantonalen Beratungsdienste Auskunft über ihre Beratungsleistungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen.2002 lag das Schwergewicht in der Produktionsberatung sowie im Tätigkeitsbereich Betriebs-,Hauswirtschaft und Technik.

Bei der pflanzlichen Produktion standen Beratungen zur neuen Düngungsbilanz (Suisse-Bilanz),Feldbesichtigungen,das Angebot von Obstkursen,Fragen zum Pflanzenschutzund Umstellungsberatungen auf Biolandbau im Vordergrund.Ausserdem nahmen Weiterbildung und Auskünfte zur neuen Ökoqualitätsverordnung viel Zeit in Anspruch.In der tierischen Produktion beschäftigten sich die kantonalen Beratungskräfte hauptsächlich mit der Milchproduktion.So hatten sich die kantonalen Beratungsdienste mit dem Ausstieg,der Neuausrichtung,wie z.B.den Möglichkeiten bei der Verarbeitung der künftig zu produzierenden Biomilch,sowie der überbetrieblichen Zusammenarbeit von Milchproduktionsbetrieben auseinander zu setzen.Eine wichtige Rolle spielten aber auch Fragen im Futterbau,wie z.B.die Bekämpfung des giftigen Kreuzkrauts und Aspekte der Fütterungstechnik,sowie Kurse in Mutterkuhhaltung und das Aufzeigen von Extensivierungs-,Intensivierungs- und Alternativmöglichkeiten der Milchproduktion,Kostenanalysen und technische Beratung.

Im Bereich Betriebs-,Hauswirtschaft und Technik bildeten Hofübergaben und Bauvorhaben wie Investitionen an Haus oder Stall,Landkäufe und Bauvorschriften sowie finanzielle Fragen bei Stallbauten,Wohnsanierungen und Maschinenanschaffungen den Hauptbestandteil der Arbeiten.Weiter war das Wissen der Beraterinnen und Berater in Verträgen über Tierhalter- und Generationengemeinschaften und über das Pachtrecht gefragt.

196 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
Milchproduktion im Vordergrund

■ 30% der Arbeit entfallen auf Einzelberatungen

Im Tätigkeitsbereich Ländlicher Raum und Lebensgrundlagen fanden hauptsächlich Beratungen zu ökologischen Vernetzungsprojekten,Naturschutz,insbesondere Gewässerschutz,sowie zu Vermarktung und Zusammenarbeit im regionalen Raum statt.

Im Bereich Ausrichtung auf den Markt wurden hauptsächlich Fragen zur Marken- und Labelproduktion bearbeitet.

Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung wurden vereinzelt Kurse in Unternehmerschulung für Betriebsleiterinnen und Bäuerinnen angeboten.

Neben der Unterscheidung nach Tätigkeitsbereichen teilen die kantonalen Beratungsdienste ihre Leistungen nach so genannten Leistungskategorien auf.2002 wendeten die kantonalen Berater je rund 30% für Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie für Einzelberatungen auf.Bei den Einzelberatungen wurde rund drei Mal mehr Zeit für private als für öffentliche Interessen ausgewiesen.Projekt- und Prozessbegleitung hatten einen Anteil von etwa 16% an der gesamten Arbeitszeit. Gegenüber dem Vorjahr verschoben sich die zeitlichen Anteile leicht von der Einzelberatung zu den beiden Kategorien Informations- /Weiterbildungsveranstaltungen und Projektbegleitung.Den Rest machten Grundlagenbeschaffung,Informations-,Auskunfts- und Dokumentationstätigkeiten sowie die eigene Weiterbildung und die überkantonale Zusammenarbeit aus.

■ Internationale Vernetzungen

Zunehmend bedeutender werden für die Beratungszentralen und -dienste die internationalen Beziehungen.Dabei profitieren Schweizer Beratungskräfte,indem sie sich z.B. an ausländischen Seminaren oder Tagungen weiterbilden,wie sie unter anderem die Internationale Akademie land- und hauswirtschaftlicher Beraterinnen und Berater (IALB) jedes Jahr anbietet.Andererseits übernehmen Fachleute aus der Schweiz Mandate im Ausland,für die spezifisch schweizerisches Fachwissen gefragt ist.

Verschiedene Institutionen aus beinahe 20 Ländern,die sich mit landwirtschaftlichem Wissensaustausch beschäftigen,haben sich letztes Jahr zum Rural Extension Network in Europe zusammengeschlossen.Neben einem vielfältigen Weiterbildungs- und Seminarangebot steht der Erfahrungsaustausch über die Grenzen hinweg im Vordergrund.An Bedeutung gewonnen haben Fragen zur Entwicklung im ländlichen Raum.

Während die beiden Beratungszentralen LBL und SRVA teilweise gemeinsam Exkursionen ins Ausland anbieten,bearbeiten die grenznahen kantonalen Beratungsdienste spezifische Projekte direkt mit ihren Partnern auf der anderen Seite der Grenze. Formelle Institutionen wie die IALB oder informelle wie das Bioberaternetzwerk erleichtern den Erfahrungsaustausch.

197 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Gesetzesänderung

Landwirtschaftliche Berufsbildung

Das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) und die Ausführungsverordnung (BBV) sind am 1.Januar 2004 in Kraft getreten.Gemäss Bundesverfassung gelten sie für die Berufsausbildungen aller Wirtschaftszweige.Die landwirtschaftlichen Berufsausbildungen fallen somit nicht mehr unter das LwG.Sie unterstehen neu denselben Regelungen wie die Ausbildungen in den Bereichen Technik,Gewerbe,Handel, Gesundheit,Sozialwesen und Kunst.Das Gesetz sieht für die Anpassung der Bestimmungen über die Ausbildung zu Landwirt/Landwirtin,Gemüsegärtner/Gemüsegärtnerin, Obstbauer/Obstbäuerin,Winzer/Winzerin,Weintechnologe/Weintechnologin,Geflügelzüchter/Geflügelzüchterin,Pferdepfleger/Pferdepflegerin,Bereiter/Bereiterin,Rennreiter/Rennreiterin,Pferdewärter/Pferdewärterin sowie verwandte Tertiärausbildungen eine fünfjährige Frist vor.Die Revision dieser Texte ist gemeinsame Aufgabe des Bundes,der Kantone und der Organisationen der Arbeitswelt (Art.1 Abs.1 BBG).

■ Berufliche Grundbildung

Jeder Bildungsgang einschliesslich der Qualifikationsverfahren wird in einer Verordnung geregelt,welche die drei in Artikel 1 BBG bezeichneten Partner erarbeiten.Unter anderem legen sie die allgemeinen und besonderen Ziele sowie die Dauer der Ausbildung,die Qualifikationsverfahren und die Methoden der Qualitätsentwicklung fest.Diese Grundlagen,die eine Synthese der Positionen der verschiedenen Partner bilden,gewährleisten den Auszubildenden eine hohe,landesweit vergleichbare und arbeitsmarktbezogene Qualifikation (nach Art.1 Abs.1 BBV).Ergänzt werden sie durch weitere Dokumente wie den Katalog der Leistungsziele,der die jeweiligen Lernziele je nach Ausbildungsort (Schule,Unternehmen,praktischer Lehrgang,Praktika usw.) beschreibt.

Die Ausbildungsgänge,die mit einer zum Eidgenössischen Berufsattest führenden Prüfung abschliessen,dauern zwei Jahre und diejenigen,die zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis berechtigen,drei bis vier Jahre.

198 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Höhere Berufsbildung

Gemäss BBG sind alle Prüfungsreglemente zu aktualisieren.Den Organisationen der Arbeitswelt wird für diese Anpassungen eine Übergangsfrist bis Ende 2009 eingeräumt.Eine neue Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung höherer Bildungsgänge und Nachdiplomkurse an höheren Fachschulen soll noch vor Ende 2004 in Kraft treten.Sie betrifft auch die höheren Fachschulen des Land- und Forstwirtschaftssektors.

■ Neue Aufgaben und Verantwortung für die Berufsverbände

Das neue Gesetz überträgt die Verantwortung für den Inhalt der geregelten Ausbildungen (Lernziele) und deren Ausrichtung auf die Bedürfnisse und Erwartungen des Arbeitsmarktes an die national tätigen Organisationen der Arbeitswelt.Damit die für die verschiedenen landwirtschaftlichen Berufe zuständigen Verbände bestimmt werden können,ist zunächst abzuklären,welche Verbände an der Förderung und Sicherung des Nachwuchses in ihren Berufen ein wirtschaftliches und politisches Interesse haben.

Die Verantwortung für die landwirtschaftliche Berufsbildung liegt demnach klar bei den Berufsverbänden,denn die Ausbildung ist ebenfalls ein Instrument der Interessenvertretung.

■ Finanzhilfen des BBT für die landwirtschaftliche Berufsbildung

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstützt die landwirtschaftliche Berufsbildung mit jährlich ca.10 Mio.Fr.Es übernimmt damit einen Anteil an den anrechenbaren Kosten der beitragsberechtigten landwirtschaftlichen Schulen, Institutionen und Verbände.Für Berufsorganisationen und Schulen von interkantonaler Bedeutung gilt ein spezieller Ansatz von 43% der anrechenbaren Kosten.

Das am 1.Januar 2004 in Kraft getretene BBG sieht einen Systemwechsel von der Aufwand- zur Pauschalfinanzierung vor.Bis Ende 2007 werden die Finanzhilfen noch nach dem bisherigen System festgelegt.Nach der vierjährigen Übergangsphase erhält jeder Kanton – gestützt auf die Anzahl Personen in beruflichen Vollzeitschulen und solchen in der betrieblich organisierten Grundbildung – eine so genannte Kantonspauschale.Damit werden sämtliche Berufsbildungsleistungen,welche die Kantone zu erbringen haben,abgegolten.Die Verteilung respektive Verwendung der jeweiligen Mittel ist Sache der Kantone.

Die Übergangsphase gibt den Kantonen Gelegenheit,die für die künftige Subventionierung unerlässlichen innerkantonalen Regelungen zu treffen und interkantonale Abkommen zu schliessen.

Der Bund wird sich künftig vor allem darauf ausrichten,die Einhaltung des BBG (Leistungskatalog gemäss Artikel 53,Absatz 2) zu überwachen und darauf achten,dass der Bundesanteil an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand – im Rahmen der bewilligten Kredite – stufenweise von heute ca.18% auf ca.25% erhöht wird.

199 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ CIEA 2004: «Lebenslanges Lernen für den ländlichen Raum»

Centre international d’études agricoles (CIEA)

CIEA-Seminare sind wichtige Weiterbildungsveranstaltungen,die das BLW zusammen mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und seit 1995 mit der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft (SHL) organisiert.Ziel der Seminare ist es,landwirtschaftlichen Lehr- und Beratungspersonen aus verschiedenen Ländern der Welt Gelegenheit zur Aktualisierung von fachlichem und methodischem Wissen sowie zum umfassenden Erfahrungsaustausch zu bieten.Die im August 2004 in Grangeneuve durchgeführte Veranstaltung stand unter dem Motto «Lebenslanges Lernen für den ländlichen Raum».86 Personen aus 39 Ländern nahmen daran teil.

■ Lernen bewusst gestalten

Das CIEA-Seminar 2004 leistete einen Beitrag zu einem «bewussten» Lernprozess. Diese Art des Lernens weist unter anderem folgende Merkmale auf:

– das Lernen geschieht bewusst,mit Absicht;

– das Lernen verfolgt bestimmte,klar definierte Ziele.Es wird gelernt,um diese Ziele wirklich zu erreichen;

– die Lernenden wollen sich,was sie über einen bestimmten Zeitraum gelernt haben, merken und anwenden.

So wird Lernen zu einem bewussten,gewinnbringenden Prozess,der es den Fach- und Berufsleuten in der Landwirtschaft erlaubt,grosse Veränderungen anzugehen und zu meistern.

■ Die neue Homepage

Weitere Informationen zum CIEA stehen auf der Homepage unter www.ciea.ch.Dort findet sich auch die Grundidee zum Begriff «Lebenlanges Lernen»,die für alle Menschen gilt: «Bewusstes Lernen kann und soll im Verlauf des gesamten Lebens eines Menschen stattfinden»

200 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2

■ Hoher Selbstversorgungsgrad bei Getreide und Kartoffeln

Produktionsmittel

Saat- und Pflanzgut

Bei allen Getreidearten (ausser Roggen) und bei Kartoffeln kann die schweizerische Landwirtschaft auf einen sehr hohen Anteil an zertifiziertem Saat- und Pflanzgut aus dem Inland zählen.In einzelnen Jahren wurde bei Weizen und Triticale netto sogar mehr exportiert als importiert.Bei Roggen,Mais,Soja sowie Futterpflanzensaatgut wird zum Teil ein Selbstversorgungsgrad bis 40% erreicht.Bei Raps-,Sonnenblumenund Rübensaatgut herrscht eine vollständige Abhängigkeit von ausländischen Vermehrern.

Produktion und Aussenhandel von Saat- und Pflanzgut 1999–2002

100% = Gesamtverbrauch

Weizen

Sonnenblumen

Saatkartoffeln Rüben

Quellen: swisssem, OZD

Die Produktion von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut in der Schweiz ist aus mehreren Gründen sinnvoll.Zu nennen sind kurze Transportwege,in der Schweiz (noch) nicht vorhandene,besonders gefährliche Schadorganismen,welche über Vermehrungsmaterial verschleppt werden können,sowie die Erhaltung einer Wertschöpfungsstufe.

Der Vorteil von zertifiziertem Saat- und Pflanzgut gegenüber dem eigenen Nachbau besteht in der garantierten Sortenechtheit,der hohen Keimfähigkeit und dem Garant einer hohen Pflanzengesundheit.Die Rückverfolgbarkeit,ein zentrales Element, welches zunehmend von Verarbeitungsbetrieben gefordert wird,kann mit der Zertifizierung sichergestellt werden.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 201 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■ 2.3.3
Gerste Triticale Hafer Mais
Roggen Dinkel Soja Raps
Klee 1
020406080100 in % Inlandproduktion Nettoimport (= Import – Export)
1 Bei Klee bezieht sich die Inlandproduktion ausschliesslich auf Rotklee

Entwicklung der Saat- und Pflanzgutproduktion

Die Bedürfnisse der Märkte wiederspiegeln sich auch in den anerkannten Saat- und Pflanzgutposten.Damit die erforderlichen Mengen rechtzeitig verfügbar sind,ist ein gutes Einvernehmen der Marktpartner wichtig.Diese sind in verschiedenen Branchenorganisationen zusammengeschlossen.

Zulassung von Düngern

Das BLW ist zuständig für die Zulassung von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln. Dies betrifft Pflanzenschutzmittel,Dünger,Saatgut und Futtermittel.

Dünger – wollen sie in Verkehr gebracht werden – bedürfen einer Zulassung.Die Dünger müssen sich zur vorgesehenen Verwendung eignen,bei vorschriftgemässem Gebrauch unbedenklich für Mensch,Tier und Umwelt sein und die Produktion von gesetzeskonformen Lebensmitteln erlauben.

Dünger sind Stoffe oder Erzeugnisse,die der Pflanzenernährung dienen.Sie fördern das Wachstum der Pflanzen,erhöhen ihren Ertrag oder verbessern ihre Qualität. Welche Produkte rechtlich als Dünger gelten,ist in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern (DüV,SR 916.171) aufgelistet.Nicht zu den Düngern im Sinn des Gesetzes zählen Kohlendioxid,Wasser und Licht.

Für die Zulassung von Düngern gibt es grundsätzlich zwei Wege:die Zulassung via Listen oder die Bewilligung.

202 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
Produkt1999200020012002 In t Kartoffeln27 03532 24727 11828 670 Weizen18 08717 69417 43617 850 Gerste7 1357 0045 9636 413 Triticale1 7132 1822 3742 465 Hafer1 2831 3421 1581 113 Mais615419697690 Dinkel258361361488 Roggen450433485308 Klee83536651 Soja33172639 Quelle:swisssem

Das Inverkehrbringen von Düngern

Zulassung

Liste

■ anmeldepflichtige (DüBV, Anhang 1, Teile 3–6)

■ nicht anmeldepflichtige (DüBV, Anhang 1, Teile 1+2)

In der Düngerbuch-Verordnung (DüBV,SR 916.171.1) sind jene Düngertypen aufgelistet,welche für die Zulassung lediglich eine Anmeldung brauchen;für gewisse allgemein bekannte Produkte entfällt auch die Anmeldung.Es sind dies vor allem jene Dünger,welche als «EG-Düngemittel» bezeichnet werden dürfen und auch in der EG frei gehandelt werden.Selbstverständlich müssen auch diese Dünger den rechtlichen Bestimmungen entsprechen und den Kennzeichnungsvorschriften genügen.

Entspricht ein Dünger keinem der aufgeführten Düngertypen oder enthält er Mikroorganismen,so muss beim BLW eine Bewilligung eingeholt werden,damit er in Verkehr gebracht werden kann.Zu diesem Zweck sind beim BLW die notwendigen Unterlagen einzureichen.Das BLW prüft vor allem die Umweltverträglichkeit und die Wirksamkeit der zuzulassenden Produkte.

Bei der Beurteilung von Düngern und anderen Produktionsmitteln arbeitet das BLW eng mit den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten zusammen.Im Zulassungsverfahren sind ebenfalls die Bundesämter für Umwelt,Wald und Landschaft (BUWAL), für Gesundheit (BAG) und für Veterinärwesen (BVET) eingebunden.

Gegenwärtig werden jährlich gegen 200 Produkte vom BLW bewilligt oder dort angemeldet.Die Marktkontrolle obliegt den Kantonen.Das BLW nimmt diese Aufgaben unterstützend wahr und koordiniert die Vollzugsaufgaben der Kantone.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 203 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
DüBV = Verordnung des EVD über das Inverkehrbringen von Düngern (Düngerbuch-Verordnung EVD) Kantonale Marktkontrolle Bewilligung

Pflanzenschutzmittel im Wasser –eine Gefährdung von Mensch und Umwelt?

Funde von Pflanzenschutzmitteln in Gewässern sind immer wieder Gegenstand von Medienberichten.Im Jahre 2003 löste beispielsweise die Veröffentlichung einer Studie über Funde von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser eine Medien-Kampagne aus, und im Herbst des gleichen Jahres erschienen auch wieder Presseberichte,die eine Schädigung der männlichen Fruchtbarkeit mit Funden von Pflanzenschutzmitteln im Trink- und Badewasser in Verbindung brachten.Solche Berichte lösen in der Bevölkerung Ängste und Bedenken aus,die sich in Fragen etwa folgender Art ausdrücken: Haben wir in der Schweiz vergiftetes Hahnenwasser? Warum werden Pflanzenschutzmittel nicht verboten,wenn sie doch so giftig sind? Vergiften Pflanzenschutzmittel nicht Tiere und Pflanzen in Bächen und Seen? Solche Fragen müssen ernst genommen und mit sachlicher Information beantwortet werden.

Pflanzenschutzmittel sind für eine produzierende Landwirtschaft,wo der Pflanzenbau einen wichtigen Platz einnimmt,unverzichtbar.Denn der Ertrag an pflanzlichen Erzeugnissen ist ständig durch Krankheiten,tierische Schaderreger und Unkräuter bedroht,und gewisse Pilzerkrankungen bei Pflanzen können gar zu Stoffwechselprodukten führen,die für den Menschen gesundheitsgefährdend sind.Pflanzenschutzmittel werden bei der konventionellen Produktion,bei der integrierten Produktion und auch im biologischen Landbau eingesetzt.

Pflanzenschutzmittel haben aber nicht nur nützliche Auswirkungen.Sie können auf Grund ihrer gewollten biologischen Aktivität auch Gefahren und Risiken für Umwelt, Mensch und Tier in sich bergen,vor allem,wenn sie ungeprüft und unsachgemäss angewendet werden.Pflanzenschutzmittel sind deshalb in der Schweiz der Kontrolle unterstellt und dürfen nur in Verkehr gebracht werden,wenn sie zugelassen sind.Um die Risiken eines Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln abschätzen zu können und eine gute Entscheidungsbasis für eine Zulassung zu haben,müssen umfangreiche Studien zur Beurteilung möglicher Auswirkungen auf den Anwender,die Umwelt und auf den Konsumenten erarbeitet und bei der Zulassungsbehörde zur Beurteilung eingereicht werden.Ein Pflanzenschutzmittel darf nur dann in Verkehr gebracht werden,wenn diese Beurteilung zeigt,dass es zum vorgesehenen Gebrauch geeignet ist und bei vorschriftsgemässer Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen hat,weder auf die zu schützenden Kulturen,noch insbesondere auf Umwelt,Mensch und Tier.

Die einzureichenden Studien müssen im Speziellen auch darüber Aufschluss geben,ob Spuren von Pflanzenschutzmitteln im Wasser auftreten können,und ob diese keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit von Mensch und Tier,insbesondere über Trink- oder Grundwasser,haben.

Zu diesem Zweck müssen die Studien Auskunft geben über das Verhalten und die Auswirkungen eines Pflanzenschutzmittels in fliessenden und stehenden Gewässern, sowie im Grundwasser.Dazu wird das Verhalten des Pflanzenschutzmittels im Labor,in verschiedenen Böden und im Freiland untersucht,namentlich der Abbau,aber auch,ob es sich möglicherweise anreichert.Geprüft wird ferner,ob und wie es durch Wassereinwirkung und bei Lichteinwirkung zersetzt wird und ob und wie es im Boden versickert und so in tiefere Bodenhorizonte und letztlich ins Grundwasser ausgewaschen wird.

2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 204

Aus der Summe dieser und weiterer Umweltstudien lässt sich ableiten,wie viel eines bestimmten Pflanzenschutzmittels und seiner Abbauprodukte im Wasser wiedergefunden werden könnten.Die Zulassungsbedingungen verlangen dabei,dass es sich höchstens um Spuren handeln darf.

Im nächsten Schritt muss geklärt werden,ob und welche Auswirkungen solche Spuren von Pflanzenschutzmitteln auf Umwelt,Tier und Mensch haben.Für das aquatische Ökosystem werden dazu Untersuchungen an Organismen durchgeführt,die als Bioindikatoren gelten können.Hierzu gehören unter anderem die Studien zur Fischtoxizität an Karpfen,Goldorfe und Forelle.Geprüft wird ausserdem der Einfluss auf Algen und Fischnährtiere wie etwa Flohkrebse.

Ein Pflanzenschutzmittel kann nur bewilligt und in Verkehr gebracht werden,wenn die Spuren von Pflanzenschutzmitteln,welche allenfalls im Wasser auftreten,weitab von der Konzentration liegen,die unannehmbare Auswirkungen auf die Wasserlebewesen haben.Bei empfindlichen Spezies,wie etwa bei Fischen,wird in den StandardZulassungsstudien verlangt,dass die Konzentration,welche erreicht werden darf,um einen Faktor 100 unter jener Konzentration liegen muss,bei der unannehmbare Effekte beobachtet werden können.

2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 205

Die Zulassung stützt sich also nicht auf die unerfüllbare Forderung nach einer NullKonzentration von Pflanzenschutzmitteln im Wasser ab,sondern auf wissenschaftliche Prinzipien.Diese richten sich insbesondere auf das Fundamental-Prinzip der Toxikologie aus,welches seit seiner Formulierung durch Paracelsus seine Gültigkeit bewahrt hat: «Alle Dinge sind Gift und nichts ist Gift,allein die Dosis macht,dass ein Ding kein Gift ist».Einem Zulassungsentscheid liegt die Festlegung solcher nach diesem Fundamentalprinzip tolerierbaren Konzentrationen zu Grunde.Das gilt für die Lebewesen im Wasser,es gilt aber namentlich auch für Mensch und Tier.

Die Forderung nach einer Null-Konzentration würde dazu führen,dass faktisch alle Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen werden könnten.Diese wäre gleichbedeutend mit dem Verzicht auf eine produzierende Landwirtschaft.Mit der heutigen Analytik ist es möglich,auch Ultraspuren von Pflanzenschutzmitteln – und anderen Substanzen – im Wasser nachzuweisen.Messungen von so kleinen Konzentrationen wie 0,000'000'1 Gramm in einem Liter Wasser oder noch tiefer sind heute möglich.Zur Illustration:Soll ein Stück Würfelzucker in Wasser aufgelöst und auf diese Konzentration gebracht werden,so wäre dazu das Wasser eines Eisenbahn-Tanklastzuges von rund 3 km Länge nötig!

Die Zulassung muss ferner sicherstellen,dass auch für den Konsumenten keine Gefahren vom Trinkwasser in jenen Fällen ausgeht,in welchen es Ultraspuren von Pflanzenschutzmitteln enthält.Zu diesem Zweck müssen den Behörden umfangreiche Daten zu toxikologischen Untersuchungen an Tiermodellen eingereicht werden.Diese umfassen unter anderem die nachfolgend genannten Studientypen:

Untersuchungen zur akuten Toxizität bei der Aufnahme über den Mund,durch die Haut oder über die Atemwege;

– Prüfung der Hautreizung und der Schleimhautreizung;

– Studien zur chronischen Toxizität,z.B.an Ratten und Mäusen,die während der gesamten Lebensdauer bestimmten Konzentrationen eines Wirkstoffes im Futter ausgesetzt sind;

– Untersuchungen zur Kanzerogenität,ob also Tumore ausgelöst werden können und bei welchen Dosen;

Reproduktionsstudien,um zu prüfen,ob die Aufnahme eines Wirkstoffes durch die Elterntiere nachteilige Wirkungen auf die folgenden Generationen haben könnte.

Die Gesamtheit dieser Studien dient der Abschätzung jener Menge eines Pflanzenschutzmittels,die täglich während des ganzen Lebens aufgenommen werden kann, ohne dass dabei mit einer Gesundheitsgefährdung gerechnet werden muss.Diese tolerierbare Menge beinhaltet sehr grosse Sicherheitsabstände – hier einen Faktor von 100 bis 1000 – zur toxikologisch kritischen Menge,bei der erste negative Auswirkungen auftreten können.

2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
206

Konzentration eines Pflanzenschutzmittels im Wasser

Die spezielle Stellung des Wassers für Mensch,Tier und Umwelt findet auch im schweizerischen Recht ihren Ausdruck.So gehen sowohl beim Grundwasser als auch beim Trinkwasser die gesetzlichen Anforderungen über die bis dahin beschriebenen wissenschaftlich tolerierbaren Werte hinaus.Die Gewässerschutzverordnung legt fest,dass ein organisches Pflanzenschutzmittel nur in der Konzentration von 0,000'000’1 Gramm pro Liter,abgekürzt 0,1 ppb,vorkommen darf.Vorbehalten bleiben allerdings andere Werte,nämlich jene,die im Zulassungsverfahren auf Grund von wissenschaftlichen Beurteilungen bestimmt wurden.Für Trinkwasser legt die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung die gleiche Konzentration von 0,1 ppb als Toleranzwert für jedes einzelne Pflanzenschutzmittel fest.Der Toleranzwert ist die Höchstkonzentration,bei dessen Überschreitung Trinkwasser als verunreinigt oder sonst im Wert vermindert gilt. Diese Werte sind zwar nicht wissenschaftlich begründet,sie sind aber rechtlich festgelegte Qualitätsziele,denen im Zulassungsverfahren Nachachtung verschafft werden muss.

Die Ausführungen zeigen,dass bei Funden von Pflanzenschutzmitteln unter dem gesetzlichen Toleranzwert von 0,1 ppb keine Gefährdung der Gesundheit von Umwelt, Tier und Mensch ausgeht.Sie sind vielmehr das Resultat unglaublich empfindlicher analytischer Messmethoden und Messbarkeit ist nicht gleichzusetzen mit Gefährdung. Dasselbe kann gesagt werden für Konzentrationen zwischen dem gesetzlichen Toleranzwert und der wissenschaftlich festgelegten Limite.Das schweizerische Recht sieht für diese Fälle trotzdem vor,dass die Behörde Art und Ausmass der Verunreinigung feststellt,und dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden,um den vom Recht geforderten Zustand der Gewässer wieder herzustellen.

2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2
207
0 0,1
ppb Toleranzwert (Qualitätsziel)
tolerierbare Konzentration (wissenschaftlich festgelegt)
Konzentration
unannehmbare Effekte Sicherheitsfaktoren

Bleibt schliesslich noch die Frage nach einer eventuellen Gefährdung für jene Fälle zu beantworten,bei welchen die wissenschaftlich tolerierbare Konzentration überschritten wird.Da bei der Berechnung dieser Konzentration sehr grosse Sicherheitsfaktoren berücksichtigt werden und zudem die Annahme einer langandauernden Zufuhr oder Exposition zu Grunde gelegt wird,resultiert zwar auch hier aus gelegentlichen geringfügigen Überschreitungen keine echte Gefährdung.Eine solche ist aber zu befürchten,wenn die Konzentration Werte erreicht,bei welchen in den wissenschaftlichen Studien die ersten negativen Effekte aufgetreten sind.Die tolerierbare Konzentration ist deshalb eine echte,materiell begründete Alarmschwelle.Deshalb gilt hier nun ganz besonders,dass die Behörden die Ursache abklären und die erforderlichen Korrekturmassnahmen treffen müssen,um den vom Recht geforderten Zustand des Wassers wieder herzustellen.

Betrachtet man die Berichte über Funde von Pflanzenschutzmitteln in Gewässern über viele Jahre,so stellt man fest,dass am häufigsten von Konzentrationen berichtet wird, die unter dem politisch-rechtlichen Toleranzwert von 0,1 ppb liegen,die also weder wissenschaftlich noch rechtlich zu beanstanden sind.Schon sehr viel weniger häufig wird von Funden berichtet,die zwar über 0,1 ppb aber unterhalb der wissenschaftlich tolerierbaren Konzentration liegen.In solchen Fällen wurden und werden die rechtlich geforderten Korrekturmassnahmen ergriffen;so wurde beispielsweise die Anwendung des Herbizids Atrazin im Maisbau eingeschränkt und auf Bahngeleisen,an Strassenrändern in Karstgebieten und in den Grundwasserschutzzonen (S2) verboten.

In jenen seltenen Fällen,bei denen Pflanzenschutzmittel wirkliche Schäden am Ökosystem Wasser verursacht haben,hat sich bisher herausgestellt,dass dafür die nicht vorschriftsgemässe Anwendung oder unsachgemässer Umgang als Ursache angesehen werden können.Als Beispiele können Unfälle und Havarien genannt werden,oder der unsachgemässe Umgang mit Spritzbrühe-Resten.

Insgesamt kann gesagt werden,dass die strengen Anforderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zusammen mit den Bestimmungen des Gewässerschutzrechtes in der Schweiz eine hohe Wasserqualität insbesondere auch derjenigen des Trinkwassers sicherstellen.

2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 208

■ Schweizerische Tierzuchtgesetzgebung von EU anerkannt

2.3.4Tierzucht

Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen wurde festgestellt,dass das Schweizer Tierzuchtrecht die von der EU vorgegebenen Anforderungen und Richtlinien vollständig erfüllt.Seit dem In-Kraft-Treten der Verträge sind die schweizerischen Zuchtverbände denjenigen der EU gleichgestellt.Das bedeutet unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Abstammungsausweisen und damit eine Vereinfachung des Tierverkehrs zwischen der Schweiz und der EU.

■ Einfuhr und Ausfuhr von Zuchttieren und Sperma

Die Nachfrage nach Rinderrassen und Sperma ausländischer Provenienz ist nach wie vor gross.Während der Import von Kleinviehrassen in den letzten Jahren rückläufig war,blieb die Nachfrage nach Zuchtpferden stabil.Die Zollkontingente für Pferde, Schweine,Schafe und Ziegen wurden im Gegensatz zum Zollkontingent für Zuchtrinder nicht ausgeschöpft.Für das im Berichtsjahr zur Versteigerung ausgeschriebene Zollkontingent von 800 Zuchtrindern wurden über 3'000 Gebote eingereicht.

Der Export von Zuchttieren gewinnt wieder an Bedeutung.Rund 5'500 Zuchtrinder der Rassen Fleckvieh,Braunvieh und Holstein wurden 2003 nach Deutschland,Frankreich, England,Spanien,Bosnien,Kosovo,Polen und Irland ausgeführt.

■■■■■■■■■■■■■■■■
2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 209

■ Verwertung der inländischen Schafwolle

Jährlich fallen in der Schweiz rund 900 t Schafwolle an.Die unbefriedigende Nachfrage nach Rohwolle und die tiefen Weltmarktpreise führen dazu,dass die Schafhalter aus dem Verkauf der Wolle kaum mehr eine Wertschöpfung realisieren können.Als Folge davon ist deren korrekte Verwertung zu einem Problem geworden.Die Schafwolle wird zunehmend als Abfall oder auf andere Weise umweltbelastend entsorgt.Die Unterstützung des Bundes stellt daher eine wichtige Grundlage für eine ökonomisch tragbare, ökologisch sinnvolle und ethisch vertretbare Verwertung des Naturproduktes Wolle dar.Aber auch die Schafhalter und die Verarbeiter müssen grössere Anstrengungen für die Verwertung der im Inland anfallenden Schurwolle unternehmen wie die Realisierung innovativer Projekte oder ein geschicktes Marketing für Produkte aus einheimischer Wolle.

Gestützt auf den neuen Artikel 51bis des LwG wird der Bund das Einsammeln,das Sortieren,das Pressen,die Lagerung und die Vermarktung der inländischen Wolle weiterhin mit Beiträgen unterstützen.Zusätzlich können auch innovative Projekte der Schafhalter und Wollverarbeiter zur Verwertung der inländischen Wolle im Inland mit Beiträgen gefördert werden.Der Bund wird für diese Massnahmen ab 2004 jährlich einen Betrag von 800'000 Fr.einsetzen.

2.3 GRUNDLAGENVERBESSERUNG 2 210

2.4 Sektion Finanzinspektorat

Die Sektion Finanzinspektorat gliedert sich in die Bereiche Finanzinspektorat (Interne Revision) und Feldkontrolle.Das Inspektionsprogramm des Finanzinspektorates wird mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle abgestimmt und koordiniert,damit Überschneidungen und Doppelspurigkeiten vermieden werden können.

Finanzinspektorat

Im Berichtsjahr wurden folgende Revisionstätigkeiten vorgenommen: –externe Revisionen bei sieben Leistungsempfängern resp.Subventionsempfängern; –System- und Wirkungsprüfungen in zwei Kantonen im Bereich der Direktzahlungen; –interne Revisionen bei vier Sektionen des BLW; –Finanzrevision im Amt inkl.Forschungsanstalten und Gestüt; –Wirkungsprüfung und Abschlussrevision bei einem Subventionsempfänger und Abschlussrevisionen bei zwei Subventionsempfängern.

Bei den externen Revisionen wurden insgesamt befriedigende Resultate festgestellt –die inhaltlichen Ziele sind fast vollumfänglich erreicht worden.Die beauftragten Organisationen für die Umsetzung der verschiedenen Leistungsaufträge sind in der Regel gut organisiert,haben angemessene Strukturen und zweckmässige,effiziente interne Abläufe.Aus unserer Sicht werden jedoch mögliche Synergien und Vereinfachungen zwischen den Organisationen zuwenig genutzt.

Die Komplexität des Direktzahlungssystems hat uns bewogen,die System- und Wirkungsprüfungen in verschiedenen Etappen durchzuführen.In einem ersten Schritt wurden das Vollzugssystem und die Schnittstellen bei den Vollzugsaktivitäten zwischen dem BLW und den Kantonen geprüft.Die Qualität der Arbeiten in den zwei untersuchten Kantonen ist gut.Die Schnittstellen BLW – Kantone sind klar definiert und geben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass.Die bestehenden internen Kontrollsysteme betrachten wir als zweckmässig und gut.Die Wirkung der allgemeinen Direktzahlungen wird übereinstimmend als entscheidend für die Einkommenssituation der bäuerlichen Bevölkerung beurteilt.

BLW-interne Revisionen (sog.Dienststellenrevisionen) beinhalten eine unabhängige und systematische Beurteilung der betrieblichen Organisation und der Tätigkeiten einer Organisationseinheit.Sie umfassen insbesondere die Aufbau- und Ablauforganisation einer Sektion.Ein wichtiges Element ist auch die Überprüfung der internen Kontrolle (Internes Kontrollsystem IKS).Das Augenmerk richtet sich nicht nur auf eine Soll-Ist-Abweichung,sondern auch auf deren Ursachen.Die Resultate unserer Prüfungen fallen positiv aus.Die öffentlichen Mittel werden rechtmässig und zielgerichtet eingesetzt.Die dabei im Einsatz stehenden Führungs- und Steuerungsinstrumente sind in vielen Fällen angemessen und transparent.Die administrativen Vollzugsaufgaben werden mit einer guten Qualität ausgeführt.

2.4 SEKTION FINANZINSPEKTORAT 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 211 ■■■■■■■■■■■■■■■■
■ Rechenschaftsablage im Berichtsjahr

■ Folgeprozess

Die Finanzrevision im BLW umfasste mehrere Teilprüfungen in periodischen Abständen und erfolgte nach den anerkannten Revisionsstandards.Erstmals wurde zudem zur Unterstützung und Entlastung der Eidgenössischen Finanzkontrolle die Abschlussrevision in unserem Amt durchgeführt.

Die Abschlussrevision und die Wirkungsprüfung führten insgesamt zu guten Resultaten. Die ordnungsgemässe finanzielle Abwicklung konnte bestätigt werden.Wir haben festgestellt,dass die vereinbarten Leistungen erbracht und die Bundesgelder zweckmässig und wirtschaftlich verwendet worden sind.Nur in einem Fall wurde dies nicht eingehalten.

Einmal jährlich werden die vom Direktor und den Linieninstanzen festgelegten Termine für die Umsetzung der akzeptierten Empfehlungen durch uns überprüft.Im vergangenen Jahr fand eine solche Überprüfung bei drei abgeschlossenen Revisionen statt. Die Empfehlungen sind – mit drei Ausnahmen – fristgerecht umgesetzt worden.

Feldkontrolle

■ Kontrolltätigkeiten im Berichtsjahr

Die Inspektoren des Bereichs Feldkontrolle führen Kontrollen,Abklärungen,Ermittlungen und Untersuchungen in allen Bereichen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung von Produktion und Absatz bzw.für die Fachstellen des BLW durch.Im Jahr 2003 fanden 1015 Kontrollen in den folgenden Bereichen statt:

–Milch und Milchprodukte mit 825 Kontrollen;

–Gemüse,Obst ,Schnittblumen und Obstkonzentrat mit 163 Kontrollen;

–Fleisch und Eier mit 20 Kontrollen;

–Acker- und Futterbaubereich mit 7 Kontrollen und 1 Preiserhebung.

Im Bereich Milch und Milchprodukte wurden in 19% aller Fälle Unregelmässigkeiten festgestellt.Davon waren etwas weniger als die Hälfte Beanstandungen innerhalb der Toleranzgrenzen;die andere Hälfte musste der Fachsektion zur weiteren Beurteilung übergeben werden.Dabei handelte es sich in den meisten Fällen um keine schwerwiegenden Tatbestände,die Ermittlungen und Untersuchungen nach sich gezogen hätten.

Im Bereich der Domizilkontrollen von frischen Früchten und Gemüse wurden in etwas mehr als der Hälfte aller Kontrollen Verfehlungen beanstandet;dies mit finanziellen Folgen zugunsten der Bundeskasse.In den übrigen Bereichen gaben die Kontrollen und Beanstandungen zu keinen Bemerkungen Anlass.

2.4 SEKTION FINANZINSPEKTORAT 2 212

■ Widerhandlungen

Abklärungen,Untersuchungen und Befragungen im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen die Landwirtschaftsgesetzgebung werden von unserem juristischen Dienst in Zusammenarbeit mit eidgenössischen und kantonalen Untersuchungsbehörden,mit privaten Organisationen und anderen Rechtshilfestellen vorgenommen.

Im Berichtsjahr wurden 7 Widerhandlungsfälle eröffnet und zur Bearbeitung weitergeleitet.10 Fälle wurden definitiv erledigt.Die Statistik präsentiert sich dabei wie folgt:

Stand der offenen Fälle per 31.12.20023 Fälle

Im Berichtsjahr eröffnete Fälle7 Fälle

Im Berichtsjahr weitergeleitete Fälle oder von der Sektion Finanzinspektorat direkt erledigte Fälle10 Fälle

Stand der offenen Fälle per 31.12.20030 Fälle

■ Akkreditierung der Kontrollen im Bereich Milchverarbeitungsbetriebe

Die Vorbereitungsarbeiten zur Akkreditierung wurden im Berichtsjahr weitergeführt,so dass im Herbst 2003 der Antrag zur Akkreditierung an die schweizerische Akkreditierungsstelle beim Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (metas) gestellt werden konnte.Die Begutachtung fand im Februar 2004 statt und die Inspektionsstelle Feldkontrolle erhielt per 29.April 2004 die Anerkennung als akkreditierte Inspektionsstelle.Diese Anerkennung ist gültig bis zum 28.April 2009.

Die Inspektionsstelle kann mit dieser Akkreditierung garantieren,dass die Inspektionen in der ganzen Schweiz nach einem einheitlichen,professionellen und effizienten Verfahren durchgeführt werden.

2.4 SEKTION FINANZINSPEKTORAT 2 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN 213

■ Vorbereitung der Agrarpolitik 2011

2.5 Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Mit dem Jahr 2004 begann die Umsetzung der vom Parlament im Juni 2003 verabschiedeten Gesetzesanpassungen im Rahmen der Agrarpolitik 2007.Zentrale Elemente waren dabei der Beschluss zum Ausstieg aus der Milchkontingentierung im Jahr 2009 und die Einführung der Versteigerung der Fleischimportkontingente bis 2007.Am 26.November 2003 hat der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen beschlossen.

Die schweizerische Landwirtschaft wird auch über 2007 hinaus vor weiteren Herausforderungen stehen.So wird der Käsemarkt gegenüber der EU im Jahr 2007 vollständig offen sein und der Abschluss der nächsten WTO-Verhandlungsrunde (DohaRunde) dürfte einen weiteren Abbau des Grenzschutzes mit sich bringen.Die Agrarpolitik 2011 soll die Voraussetzungen schaffen,dass die Landwirtschaft und der Ernährungssektor als Ganzes die künftigen Herausforderungen meistern können.

Verfassungsgrundlage (Art. 104 BV)

Agrarpolitik 2002

Agrarpolitik 2007

Milchbericht

Leitbild + Teilrevision LwG + Zahlungsrahmen 08-11

EU-Agrarabkommen (Bilaterale I)

Weitere Verhandlungen mit der EU

WTOVerhandlungen

Agrarpolitik 2011

Doha WTO-Agrarabkommen

2002200320042005200620072008200920102011

2.5 WEITERENTWICKLUNG DER AGRARPOLITIK 2 214 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Die Vorbereitungen für die Agrarpolitik 2011 sind in vollem Gang.Die folgenden Elemente sind dabei von Bedeutung:

Der Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung (Artikel 104) gibt nach wie vor die Zielrichtung an.Diese ist unbestritten.

Es ist davon auszugehen,dass mit dem Abschluss der Doha-Runde der WTO der Grenzschutz,die interne Marktstützung und die Exportsubventionen weiter abgebaut werden müssen (vgl.Abschnitt 3.1).Die Umsetzung der Doha-Verpflichtungen wird voraussichtlich im Zeitraum 2008 bis 2001 beginnen und sich über 5 bis 10 Jahre (Abbau der Exportsubventionen) erstrecken.Die endgültigen Ergebnisse der WTO-Verhandlungen dürften allerdings bei der Ausarbeitung und Beratung der Agrarpolitik 2001 noch nicht oder erst zu einem sehr späten Zeitpunkt vorliegen.

Das vom Bundesrat vorgeschlagene Entlastungsprogramm 04 (EP04) sieht für das Jahr 2008 Einsparungen im Bundeshaushalt von rund 1,5 Mrd.Fr.vor.130 Mio.Fr. davon entfallen auf die Landwirtschaft.Das Entlastungsprogramm soll ab 2006 wirksam werden.Bei der Landwirtschaft ist die vorgesehene Abschaffung der Rückerstattung der Mineralölsteuer im Umfang von 70 Mio.Fr.direkt einkommenswirksam.Der Restbetrag von 60 Mio.Fr.soll bei der Marktstützung,den Investitionskrediten,der Betriebshilfe und den Beiträgen für den Export von Verarbeitungsprodukten eingespart werden.Von den Kürzungen nicht betroffen sind die Direktzahlungen.

– Um einen geordneten Übergang zur Milchmarktordnung ohne Milchkontingentierung zu gewährleisten,hat das Parlament mit der Agrarpolitik 2007 bereits bis 2012 befristete Übergangsbestimmungen im LwG eingeführt.Gleichzeitig hat es den Bundesrat beauftragt,bis 2006 einen Bericht vorzulegen,der Auskunft gibt über die Ausgestaltung der Milchmarktordnung und über die flankierenden Massnahmen nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung.Damit die betroffenen Landwirte,Organisationen und Verbände rechtzeitig über die künftigen Rahmenbedingungen informiert sind,wird der Bundesrat diesen Bericht dem Parlament voraussichtlich bereits im Frühjahr 2005 unterbreiten.

2.5 WEITERENTWICKLUNG DER AGRARPOLITIK 2 215 2.AGRARPOLITISCHE MASSNAHMEN

Der Prozess und die Diskussionen zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik sollen möglichst offen und transparent geführt werden.Die betroffenen und interessierten Kreise sollen deshalb umfassend und frühzeitig miteinbezogen werden.

– Die für 2004 bis 2007 neu konstituierte Beratende Kommission Landwirtschaft des Bundesrates hat unter der Leitung des neuen Präsidenten Regierungsrat Christian Wanner (SO) ihre Arbeit aufgenommen.Sie hat sich als Erstes zum Ziel gesetzt,ein Leitbild der Schweizer Landwirtschaft zu erarbeiten.Dieses soll für die strategische Ausrichtung und die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen richtungsweisend sein.

– Im «Produzentenforum» sind über 20 Fachorganisationen der Landwirtschaft vertreten.In regelmässigen Abständen gibt es Treffen mit einer Vertretung des BLW. Dabei werden insbesondere die anstehenden kurzfristigen Verordnungsanpassungen diskutiert.Dieses Jahr wurden im Produzentenforum auch die Möglichkeiten zur Umsetzung der Sparaufträge (EP04) erörtert.

In Form einer so genannten «Landsgemeinde» informiert das BLW alle agrarpolitisch interessierten Kreise halbjährlich über den Stand der Agrarpolitik 2011.

2.5 WEITERENTWICKLUNG DER AGRARPOLITIK 2 216
■ Transparenter Prozess 20042005 3456789101112123456789 VNL Hearing Landsgemeinde Produzentenforum Produzentenforum Produzentenforum Landsgemeinde Agrarpolitik 2011 Leitbild Landwirtschaft 2015 Milchbericht VO / Budget 2005 / EP 04
3 217 ■■■■■■■■■■■■■■■■
3.Internationale Aspekte

Die Ausdehnung der internationalen Handelsbeziehungen betreffen die Landwirtschaft in zunehmendem Masse.Auf globaler Ebene ist die Landwirtschaft in das internationale Regelwerk der WTO eingeflochten.Angesichts der geographischen Konzentration des Agrarhandels sind die vertraglichen Beziehungen zur EU und die zunehmende Integration in Europa für die Schweizer Landwirtschaft von grösster Bedeutung.

Um ihre Exportmöglichkeiten zu erhalten und verbessern,ist die Schweiz auf einen möglichst freien Zutritt zu ausländischen Märkten angewiesen.Die Schweiz setzt sich zudem auf internationaler Ebene stark dafür ein,dass die multifunktionalen Eigenschaften der Landwirtschaft in den internationalen Abkommen stärker berücksichtigt werden.

Der Agrarbericht trägt diesen Entwicklungen Rechnung und behandelt die internationalen Themen im dritten Kapitel.

–Abschnitt 3.1 enthält Informationen über den aktuellen Stand im Europa-Dossier und bei den WTO-Verhandlungen sowie über ein Seminar betreffend Multifunktionalität,welches im September 2004 in der Schweiz abgehalten wurde.

–In Abschnitt 3.2 geht es um internationale Vergleiche.Im vorliegenden Bericht werden die im Jahr 2000 begonnenen internationalen Preisvergleiche fortgeführt.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3 218

3.1 Internationale Entwicklungen

Die politischen Entwicklungen im internationalen Bereich verlaufen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten.Sie beeinflussen zwar die Entwicklung der Agrarpolitik im Inland,sind aber von der Schweiz nur beschränkt steuerbar.Entgegen den Erwartungen mancher Beobachter wurden in der Berichtsperiode weder in Bezug auf die im bilateralen Agrarabkommen Schweiz-EU vereinbarten Marktöffnungen noch in der Welthandelsorganisation (WTO) weitere Liberalisierungsschritte vereinbart.

–Die seit längerer Zeit erwarteten Zusatzforderungen der EU nach einer Erweiterung des Geltungsbereichs des bilateralen Agrarabkommens wurden von der EUKommission zugunsten der Forderungen der neuen EU-Mitgliedländer in Osteuropa zurückgestellt.Diese verlangten die Weiterführung der Präferenzen,welche ihnen die Schweiz im Rahmen von acht jeweils bilateralen Agrarabkommen zugestanden hatte.Es gelang im Gegenzug zu dieser Weiterführung,auch von der EU einige Konzessionen für Schweizer Rohstoffe und verarbeitete Agrarprodukte zu erhalten.

–Die WTO-Ministerkonferenz in Cancún im September 2003 scheiterte zwar nicht an den nach wie vor grossen Gegensätzen im Agrardossier.Aber ein Erfolg der gesamten,im November 2001 an der Ministerkonferenz von Doha eingeläuteten ersten WTO-Verhandlungsrunde ist nur möglich,wenn auch im Agrardossier eine umfassende Einigung erzielt werden kann.

Diese beiden für die Schweizer Landwirtschaft wichtigsten internationalen Dossiers werden unten näher geschildert.Weitere Ereignisse können wie folgt zusammengefasst werden:

–Die am 26.Juni 2003 beschlossene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umfasst im Wesentlichen die Ausrichtung einer produktionsunabhängigen einzelbetrieblichen Zahlung,welche an Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit,Tiergesundheit und Tierwohl sowie an die Bedingung,dass alle landwirtschaftlichen Flächen in einem agronomisch und ökologisch befriedigenden Zustand erhalten werden («Cross compliance») gebunden sind;eine Politik der stärkeren ländlichen Entwicklung mit einer Aufstockung der Finanzmittel und neuen Massnahmen zur Förderung der Umwelt,der Qualität und des Tierwohls;eine schrittweise Reduzierung der Direktzahlungen («Modulation») zur Finanzierung der neuen Politik der ländlichen Entwicklung.In der Marktpolitik wurden asymmetrische Preissenkungen im Milchbereich beschlossen (Herabsetzung des Interventionspreises für Butter um 25% über vier Jahre,für Magermilchpulver um 15% über drei Jahre) sowie eine Halbierung der monatlichen Zuschläge im Getreidebereich,wobei hier der Interventionspreis beibehalten wurde.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 219 ■■■■■■■■■■■■■■■■

–Im Rahmen der «Bilateralen 2» konnte mit der EU das erweiterte Protokoll 2 des Freihandelsabkommens CH-EU von 1972 betreffend die verarbeiteten Agrarprodukte verabschiedet werden.Neu sind:

– Vereinfachung des Preisausgleichmechanismus: Die EU schafft ihre Zölle und Exportsubventionen vollständig ab,während die Schweiz die ihrigen reduziert und zum Teil ebenfalls abschafft;

– Ausdehnung des Geltungsbereichs: Der Anwendungsbereich dieses Ausgleichsmechanismus von Zoll- und Exportsubventionsreduktionen wird auf weitere Produkte ausgedehnt.

Die Schweizer Exporteure erhalten zollfreien Zutritt zu einem Markt mit 450 Mio. Konsumentinnen und Konsumenten.Die Ausdehnung auf weitere Produkte erhöht das vom Protokoll 2 erfasste Handelsvolumen um rund einen Drittel.Die Exportmöglichkeiten unserer Nahrungsmittelindustrie werden verbessert,wovon auch die Schweizer Produzenten von landwirtschaftlichen Grundstoffen profitieren werden.

–Ein neues Freihandelsabkommen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) wurde mit Chile unterzeichnet.Verhandlungen sind im Jahr 2004 abgeschlossen worden mit Libanon und Tunesien.Die beiden Abkommen wurden anlässlich der Ministerkonferenz im Juni 2004 unterzeichnet.Weitere Verhandlungen laufen mit Ägypten und den SACU-Staaten (Zollunion südliches Afrika mit Botswana,Namibia, Lesotho,Südafrika und Swasiland).Die Freihandelsabkommen sichern den Zugang für die Schweizer Industrie und gewisse Dienstleistungssektoren zu vergleichbaren Bedingungen wie für ihre Konkurrenten in der EU.Sie enthalten in separaten bilateralen Agrarabkommen Zugeständnisse für Agrarrohstoffe.Ziel in diesen Verhandlungen bleibt,den Schutz der Schweizer Landwirtschaft weitestgehend zu erhalten und keine Zugeständnisse für sensible Produkte zu machen.Zudem können auch für schweizerische Agrarausfuhren günstigere Importbedingungen erzielt werden.

–Die OECD hat dieses Jahr wiederum eine Einschätzung der Finanzmittel vorgenommen,die der Landwirtschaft von den Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gewährt werden.Hauptindikator ist dabei der PSE-Wert (Producer Support Estimate),mit dem sich alle Einnahmen der Landwirtschaftsbetriebe,auch die durch den Grenzschutz erzielten,ermitteln lassen. Nach den Berechnungen der OECD lag der PSE der Schweiz im Jahr 2003 bei 74%. Er blieb seit 2002 stabil und erreichte 2003 erneut den höchsten Wert aller Mitgliedsländer,vor Norwegen (72%),Island (70%),Korea (60%) und Japan (58%). Mit einem Wert von 37% verzeichnete die EU eine leichte Erhöhung ihres PSE gegenüber 2002.Die einzelnen Komponenten des PSE ermöglichen es auch,die nationalen Agrarreformen und die Entwicklung der verschiedenen Massnahmen aufzuzeigen.So entfiel 2003 in der Schweiz ein Anteil von 66% der gesamten Unterstützung auf die Marktstützung (inkl.Grenzschutz),während dieser Anteil in den Jahren 1986-88 noch 90% erreichte.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 220

■ Entwicklungen

Agrarabkommen Schweiz – EU

Das Abkommen vom 21.Juni 1999 zwischen der EU und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen) ist am 1.Juni 2002 in Kraft getreten.Es strebt eine Verbesserung des gegenseitigen Marktzutritts für Agrarprodukte durch Abbau von Zöllen und Exportsubventionen sowie von technischen Handelshemmnissen an und anerkennt die technischen Vorschriften in den Bereichen Pflanzenschutz,biologische Landwirtschaft und teilweise Veterinärmedizin sowie die Qualitätsnormen für Früchte und Gemüse usw.als gleichwertig.Schwerpunkt des tarifären Teils ist die vollständige gegenseitige Liberalisierung des Käsehandels.Ab 1.Juni 2007 können somit zwischen der Schweiz und der EU alle Käsesorten frei,das heisst ohne jegliche mengenmässigen Beschränkungen und Zölle,allerdings auch ohne Exportbeihilfen,gehandelt werden.

Im Fleischsektor wurden die BSE-bedingten Importverbote von Italien und Österreich für Schweizer Produkte Ende 2003 aufgehoben.Die gegenseitig gewährten Trockenfleischkontingente werden somit per 1.Januar 2005 in Kraft treten können.

■ Die Arbeiten im Gemischten Agrarausschuss

Gemäss Artikel 6 des Agrarabkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der mit der Verwaltung des Abkommens betraut ist und für dessen ordnungsgemässe Anwendung sorgt.Unter dem Vorsitz der Schweiz trat dieser Ausschuss am 11.Juni 2003 in Bern und am 4.Dezember 2003 in Brüssel zusammen.Schwerpunkt waren die Arbeiten in zehn Arbeitsgruppen,welche die Anpassungen bzw.Aufdatierung der Anhänge und Anlagen des Abkommens vorzubereiten hatten.Die Notwendigkeit zur Aufdatierung hat sich im Zuge von gemeinschaftsrechtlichen Entwicklungen seit Inkrafttreten sowie im Sinne von Handelserleichterungen gemäss Artikel 5 des Abkommens ergeben,mit dem sich die Vertragsparteien verpflichten,die technischen Handelshemmnisse weiter abzubauen.Um die Äquivalenz der entsprechenden schweizerischen Regelungen mit denjenigen der EU beizubehalten und das korrekte Funktionieren des Abkommens zu gewährleisten,wurden technische Änderungen bei folgenden Anhängen bzw.deren Anlagen in die Wege geleitet:Anhang 4 (Pflanzenschutz),Anhang 7 (Weinbauprodukte),Anhang 8 (Spirituosen),Anhang 9 (Ökologische Erzeugnisse),Anhang 10 (Obst & Gemüse) sowie Anhang 11 (Veterinärabkommen).

Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen Arbeiten ist der Bereich der geographischen Angaben.Schwierige Dossiers dieser Gruppe betreffen Emmentaler,Raclette und Greyerzer Käse.Die vom Gemischten Ausschuss eingesetzte und bislang informelle Arbeitsgruppe «AOC» soll in ein formelles Verhandlungsgremium umgewandelt werden,dessen Aufgabe die Erstellung einer Liste gegenseitig anerkannter geschützter Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben sein wird.

Im Zuge der Osterweiterung der EU wurden die bis anhin in den Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Neumitglied gewährten Konzessionen der gesamten EU zugänglich gemacht und somit beibehalten.Im Gegenzug gewährt die EU der Schweiz neue Zollfreikontingente für Mastremonten und Treibzichorien.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 221

Die Evolutivklausel (Artikel 13) erlaubt eine Weiterentwicklung des Abkommens.Mit dem Agrarabkommen haben sich die Parteien verpflichtet,«ihre Bemühungen fortzusetzen,um den Handel mit Agrarerzeugnissen schrittweise weiter zu liberalisieren» und «auf der Grundlage gegenseitiger und beiderseits vorteilhafter Präferenzregelungen den weiteren Abbau von Handelshemmnissen im Agrarbereich zu beschliessen.»

Die EU hat ein Verhandlungsmandat verabschiedet,welches der Kommission erlaubt, mit Forderungen an die Schweiz heranzutreten und neue Konzessionen auszuhandeln. Doch wurde die Erstellung der Forderungsliste vorübergehend zugunsten der Osterweiterung zurückgestellt und dürfte nicht vor 2005 zu erwarten sein.Auch die Schweizer Landwirtschaft sieht inzwischen bei mehreren Produkten neue Exportmöglichkeiten,welche in diese Verhandlung eingebracht werden sollen.

EU-Erweiterung

Am 1.Mai 2004 traten zehn neue Staaten der EU bei:Estland,Litauen,Lettland,Polen, Tschechische Republik,Slowakei,Ungarn,Slowenien,griechischer Teil Zyperns und Malta.Diese EU-Erweiterung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit,zur Stabilität und zum Wohlstand Europas und vergrössert den europäischen Markt um 76 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten.

Das 1999 von der Schweiz und der EU geschlossene bilaterale Agrarabkommen gilt automatisch seit dem 1.Mai 2004 auch für die zehn neuen Mitglieder.Es erleichtert den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und diesen Ländern durch einen Zollabbau und die Aufhebung nichttarifarischer Handelshemmnisse (Gleichwertigkeit der phytosanitarischen Vorschriften,der minimalen Qualitätsnormen und der Vorschriften im Veterinärbereich).Dadurch bietet es der Schweiz Exportmöglichkeiten für ihre Agrarprodukte,wo traditionellerweise ihre Stärke liegt.Das Abkommen stellt aber auch eine Herausforderung dar,denn die Importe (vor allem billige Industriekäse) aus den genannten Ländern werden ebenfalls erleichtert.

Schliesslich werden die Bedingungen für den Export verarbeiteter Landwirtschaftsprodukte (Biskuits,Schokolade usw.) in die neuen Mitgliedländer verbessert.Das oben erwähnte neue Protokoll 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 bietet mehr Vorteile als das Protokoll A,das vor dem EU-Beitritt zwischen der Schweiz und den betroffenen Ländern galt.

Gemäss dem Abkommen über den freien Personenverkehr werden ab dem zweiten Semester 2005,allenfalls schon früher,Personen,die sich weniger als drei Monate in der Schweiz aufhalten oder Leistungserbringer,deren Unternehmen seinen Sitz auf dem Territorium eines neuen Mitgliedstaates hat,für die Ausübung ihrer Tätigkeit in der Schweiz keine Bewilligung mehr brauchen.Dadurch werden mehr saisonale Arbeitskräfte für die Landwirtschaft verfügbar sein.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 222
■ Evolutivklausel

■ Durchbruch bei der Doha-Runde

WTO

Nach dem Scheitern der WTO-Ministerkonferenz in Cancún,Mexiko,im September 2003,beschlossen die WTO-Mitglieder Anfang 2004,dass so rasch wie möglich nachgeholt werden sollte,was in Cancún nicht gelang.In der Nacht auf den 1.August 2004 trafen nun die WTO-Mitglieder in Genf die nötigen Entscheide,damit die DohaVerhandlungsrunde fortgesetzt werden kann.

Das Treffen hatte zum Ziel,Impulse für die weiteren Verhandlungen zu geben und die entsprechenden operationellen Entscheide zu fällen.Es gelang,Rahmenabkommen («frameworks») je über die Landwirtschaft und über Industrieprodukte abzuschliessen sowie Verhandlungen über Erleichterungen im Handel zu lancieren.Bei den Dienstleistungen und den restlichen Verhandlungsthemen wurden Impulse für die Fortsetzung der Verhandlungen gegeben.Schliesslich wurde beschlossen,die nächste reguläre WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2005 in Hong Kong abzuhalten.

■ Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft

Die Agrarverhandlungen sind seit dem Beginn der Doha-Runde zentral.Gegenstand der Verhandlungen seit März 2003 war die Festlegung des Verhandlungsrahmens in den drei Bereichen Marktzutritt,interne Stützung und Exportsubventionen.Es wurde nur über den Rahmen («framework») und – mit zwei Ausnahmen bei der internen Stützung – nicht über konkrete Zahlen («modalities») verhandelt.

In Genf standen sich – abgesehen von den Initianten der Baumwoll-Initiative – im Wesentlichen sechs Gruppen von Mitgliedern gegenüber:Die EU,die USA (beide an ein positives Resultat in hohem Masse angewiesen wegen dem Ausscheiden ihrer zuständigen Minister),die Gruppe 20 mit Argentinien,Bolivien,Brasilien,Chile,China, Kolumbien,Costa Rica,Kuba,Ecuador,Ägypten,El Salvador,Guatemala,Indien, Mexiko,Pakistan,Paraguay,Peru,Philippinen,Südafrika,Thailand und Venezuela,die Cairns-Gruppe mit Australien,Argentinien,Bolivien,Brasilien,Chile,Costa Rica, Guatemala,Indonesien,Kanada,Kolumbien,Malaysia,Neuseeland,Paraguay,den Philippinen,Südafrika,Thailand und Uruguay und die G10 mit Bulgarien,Island,Israel, Japan,Liechtenstein,Korea,Mauritius,Norwegen,Taiwan und der Schweiz als Koordinatorin,sowie eine eher heterogene Gruppe von strukturschwachen Entwicklungsländern (G90,darunter die Afrikanische Union und die AKP-Länder),deren primäre Sorge der Verlust ihres Marktvorteils aufgrund ihrer Zollpräferenzen ist.

Da das «framework» in vielen Bereichen Differenzen zwischen den Mitgliedern mit vagen Formulierungen überdeckt,werden die weiteren Verhandlungen über die genauen Modalitäten bis zur Ministerkonferenz in Hong Kong ebenso intensiv wie schwierig sein.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 223

Gegenüber dem in Cancún gescheiterten Vorschlag ergeben sich für die Schweiz mehrheitlich Verbesserungen,wobei der Detaillierungsgrad höher ist und damit weniger Unsicherheiten bestehen.Der Inhalt des «framework» kann wie folgt zusammengefasst werden:

Marktzutritt

Substantieller und harmonisierender Zollabbau,wobei die hohen Zölle stärker reduziert werden sollen als die tiefen (Einrichtung von Zollbändern mit einer «tiered formula»).Das von den USA mit Vehemenz geforderte «capping» (Festlegung eines maximalen Zollansatzes pro Zolltariflinie,z.B.100 oder 150% des Warenwerts zu Weltmarktpreisen) konnte im Vergleich zum Text in Cancún stark abgeschwächt werden (nur noch «Prüfung»).Gleichzeitig können sensible Produkte milder als mit der für das jeweilige Zollband geltenden Reduktionsformel behandelt werden.Als «Preis» dafür wird aber mit einer gewissen Ausweitung der Zollkontingente und/oder einem zusätzlichen Zollabbau zu bezahlen sein.

Interne Stützung

Abbau der produktgebundenen Stützung,wobei der Abbau in denjenigen Ländern grösser sein soll,wo die Stützung grösser ist (wie beim Marktzutritt:substantieller und harmonisierender Abbau).Als maximale Variante kann der Vorschlag einer globalen Reduktion der Stützung um 60% gelten,die dem Spielraum der EU entspricht.Damit werden jedoch die USA Mühe haben.Zusätzlich soll eine Obergrenze auf der Stützung für jedes einzelne Produkt («product specific capping») eingeführt werden.

Exportsubventionen

Abschaffung aller Formen von Exporthilfen (Exportsubventionen,Exportkredite mit Laufdauer von mehr als 180 Tagen,gewisse Praktiken von Staatshandelsunternehmen, gewisse Arten von Nahrungsmittelhilfe).Über den Zeitpunkt dieser Abschaffung wird in der Modalitätenphase zu verhandeln sein (Übergangsfrist von 5–10 Jahren).

Bewertung

Zeitlich dürfte sich die Umsetzung der voraussichtlichen Doha-Verpflichtungen in etwa mit der AP 2011 decken.Eine längere Frist gibt es wahrscheinlich für den Abbau der Exportsubventionen.Das Ausmass der Auswirkungen dürfte dasjenige der UruguayRunde jedoch deutlich übersteigen und zweier Reformperioden bedürfen,um im Grundsatz sozialverträglich zu sein.

Damit wird klar,dass die bisher geleisteten Reformanstrengungen mit unvermindertem Tempo weitergeführt werden müssen,damit die Schweizer Landwirtschaft auch den zukünftigen internationalen Herausforderungen genügen und gleichzeitig ihren verfassungsmässigen Auftrag im Sinne einer marktfähigen und nachhaltigen Produktion weiterhin erfüllen kann.Neben den Eigenanstrengungen ist dabei vor allem die Unterstützung durch die Gesellschaft unerlässlich.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 224

■ WTO-Modell des BLW

Im Verlauf des Jahres 2003 ermittelte das BLW in enger Zusammenarbeit mit der Branche für jede einzelne der 2'246 Tariflinien,die bei der WTO unter den Begriff Landwirtschaft fallen,sowohl die schweizerischen Grosshandelspreise als auch die Einstandpreise bei der Einfuhr.Diese Preise,die praktizierten und in Genf notifizierten Zölle sowie insbesondere der landwirtschaftliche Produktionswert der direkt substituierbaren Produkte bilden ein Instrument,dank dem sich heute einige für unsere Landwirtschaft entscheidende Fragen beantworten lassen.So kann das BLW die Auswirkungen der verschiedenen Formeln zum Zollabbau auf die Produktion,die Vorleistungen und die Wertschöpfung des Primärsektors vergleichen.Zudem ist es nun möglich,bei einer gegebenen Formel die Verluste auf Produktionsebene zu minimieren,indem diejenigen Tarifpositionen bezeichnet werden,die am ehesten in den Genuss der im Rahmenabkommen vom Juli 2004 vorgesehenen Bestimmungen für sensible Produkte kommen könnten.

Am wenigsten entwickelte Länder

Das Parlament hat den Bundesrat ermächtigt,den Entwicklungsländern allgemeine Zollpräferenzen zu gewähren (Zollpräferenzenbeschluss).Bei der Verlängerung dieses Beschlusses im Jahre 2006 wird es auch die Zweckmässigkeit prüfen,den 49 am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) ausnahmslos und ohne Einschränkung durch Kontingente Nullzölle zuzugestehen.

Zwei Abbauetappen sind bereits erfolgt.Die erste,auf den 1.Januar 2002,bestand in einer durchschnittlichen Herabsetzung der Zölle auf allen Agrarprodukten um 30%,die somit noch 70% des Normaltarifs betrugen (Zollpräferenzenverordnung).Dabei variierte die Zollsenkung je nach Sensibilität der Produkte zwischen 10 und 50%.In einer zweiten Etappe wurden auf den 1.April 2004 diese Restzölle um die Hälfte reduziert,so dass sie heute im Durchschnitt auf 35% der ordentlichen Zölle gesunken sind.

Falls die Auswirkungen der Zollsenkungen auf den Warenverkehr wesentliche Wirtschaftsinteressen der Schweiz tangieren könnten,hat der Bundesrat die Möglichkeit, die Präferenzen zu ändern oder aufzuheben solange die Umstände es erfordern (autonome Schutzklausel).Diese Klausel ist allerdings seit Einführung der Präferenzen nicht zur Anwendung gelangt.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 225

■ Internationale Konferenz über die «Landwirtschaft und ihren Beitrag an die Gesellschaft»

Multifunktionalität

Vom 8.bis 10.September 2004 fand in Charmey eine internationale Konferenz zum Thema «Landwirtschaft und ihr Beitrag an die Gesellschaft» statt.Rund 60 Teilnehmer aus gut dreissig Ländern fanden sich zu dieser Veranstaltung ein.Die internationalen Organisationen FAO,WTO und OECD,mehrere Regierungen und Verwaltungen sowie akademische Kreise waren in Charmey vertreten.

An der Konferenz trafen erstmals die verschiedenen Ausrichtungen der wichtigsten von dieser Thematik betroffenen internationalen Organisationen und akademische Denkströmungen aufeinander.Während sich die FAO mit den «Rollen der Landwirtschaft» beschäftigt,spricht man in der OECD von «Multifunktionalität» und in der WTO von «nicht handelsbezogenen Anliegen» (NTC,Non Trade Concerns).Angesichts der unterschiedlichen Auffassungen der Protagonisten war die Verabschiedung einer gemeinsamen Doktrin über den gesellschaftlichen Beitrag der Landwirtschaft am Ende des Kongresses illusorisch.Das Seminar hatte daher die folgenden Zielsetzungen:

–Die Wahrnehmung der Entwicklung der Landwirtschaft und ihres Beitrages an die Gesellschaft durch die teilnehmenden internationalen Organisationen und Länder beurteilen.Bei der Einladung zur Konferenz wurde daher auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Nationen und Tendenzen geachtet.

–Gespräche und Austausch zwischen Regierungen und Universitätskreisen,um das gegenseitige Verständnis für die entsprechenden Ansätze zu fördern und die Sichtweise der Teilnehmer zur Thematik zu erweitern.

–Die politischen Berater mit den akademischen Ansätzen konfrontieren.

■ Inhalt

Die verschiedenen Ansätze innerhalb der internationalen Organisationen:

HauptzieleHerausforderungen

Rollen der Landwirtschaft

(FAO)

Beurteilung der Rollen der Landwirtschaft und deren Bedeutung in diversen Entwicklungskontexten

Beiträge der Landwirtschaft ermitteln und messen,um auf die verschiedenen Herausforderungen in geeigneter Weise zu reagieren

Multifunktionalität

(OECD)

Erarbeitung einer gemeinsamen Terminologie zur Festlegung der wichtigsten politischen Fragen und eines Analyserahmens, dank dem optimale Landwirtschaftspolitiken eingeführt werden können.

Gezielte Massnahmen zur Produktion von Erzeugnissen und Erbringung von Dienstleistungen der Landwirtschaft,die über deren Grundaufgaben hinausgehen,mit minimaler Wettbewerbsverzerrung

Nicht handelsbezogene Anliegen (WTO)

Berücksichtigung nicht handelsbezogener Anliegen der Landwirtschaft bei den Verhandlungen

Umsetzung nicht handelsbezogener Ziele mit möglichst wenig Marktverzerrung auf Massnahmenebene ermöglichen

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 226

Die Workshops der Konferenz behandelten die vier folgenden Themenkreise:

1.Umweltexternalitäten

2.Kultur,Landwirtschaft und deren Wahrnehmung

3.Ernährungssicherheit

4.Landwirtschaft,Beschäftigung und ländliche Entwicklung

Die Diskussionen des ersten Workshops (Umweltexternalitäten) haben erkennen lassen,wie sehr die Frage der Externalitäten in der Landwirtschaft lokal geprägt ist und von den jeweiligen Gegebenheiten und Besonderheiten der Regionen oder Kleinstregionen abhängt.Ebenso kamen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung makroökonomischer Massnahmen zur Sprache.Eine Analyse der Auswirkungen der Politiken und Massnahmen auf Stufe Einzelperson,Haushalt oder Betrieb erwies sich dabei als zentral.Insgesamt ergaben die Gespräche,dass es für die Beurteilung der verschiedenen Programme und der Umsetzung geeigneter Massnahmen noch an praktischen Erfahrungen fehlt.

«Have you eaten your rice today?»,womit man sich in Korea nach der Befindlichkeit seines Gegenübers erkundigt,fasst die Debatten der zweiten Arbeitsgruppe (Kultur, Landwirtschaft und ihre Wahrnehmung) treffend zusammen.Denn selbst in einer modernen Gesellschaft wie Korea ist der Einfluss der landwirtschaftlichen Traditionen auf die Grundfesten der nationalen Kultur nach wie vor sehr gross.Die Diskussionen haben ein breites Wahrnehmungsspektrum in Bezug auf die Rolle der Landwirtschaft offen gelegt:Die Wahrnehmungen scheinen stark vom gesellschaftlichen Entwicklungsniveau abzuhängen.Sie fallen bei armen Bevölkerungen sehr negativ und in reichen Gesellschaften – mit einem deutlichen Einfluss jedoch auf das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten – nahezu verklärt aus.Zudem öffnet sich zwischen den städtischen und ländlichen Bevölkerungen eine grosse Schere.Diese Wahrnehmung ist allerdings nicht statisch und wandelt sich parallel zur Entwicklung der Gesellschaft.

Im dritten Workshop (Ernährungssicherheit) mündete der Meinungsaustausch in der Erkenntnis,dass die Versorgungssicherheit nur wenig mit der Multifunktionalität zusammenhängt,wenn die Haushalte betroffen sind.Auf nationaler Ebene hingegen kann die Inlandproduktion unter gewissen Voraussetzungen eines der Mittel zur Sicherung der Ernährung sein.Die Präsentation und Kommentare der Teilnehmer waren ebenso vielfältig wie die Ansätze und Auffassungen zu dieser Problematik: Einige Teilnehmer möchten die Ernährungssicherheit lieber über den freien Handel gewährleisten und eventuell Lager anlegen,um die Gefahren in turbulenten und krisengeschüttelten Zeiten in Grenzen zu halten.Ihrer Meinung nach erlauben nur ein vorhersehbarer internationaler Handel,sichere Transporte und offene Grenzen eine ausreichende Versorgungssicherheit.Für andere bleibt die landwirtschaftliche Produktion einheimischer Grundprodukte ein zentrales Element der Ernährungssicherung eines Landes.Demzufolge ist auch die Entwicklungsstufe eines Landes massgebend für die Wahl der entsprechenden Strategie.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 227

■ Beurteilung

Der vierte Workshop befasste sich mit den Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Beschäftigung und ländlicher Entwicklung.In den entwickelten Ländern kann der Landwirtschaft kaum mehr eine vorherrschende Rolle in der Entwicklung des ländlichen Raumes zugeschrieben werden.Unter bestimmten Gegebenheiten kann sie jedoch eine wesentliche Funktion erfüllen:Verfügt beispielsweise eine Region über einen starken Agrarsektor,ist die Abwanderung in die Städte gering und die Besiedelung dicht.Die Produktivität der Faktoren,die Absatzmöglichkeiten und Anpassungsfähigkeiten sowie die Dynamik der Akteure müssen indessen berücksichtigt werden,wenn der Beitrag der Landwirtschaft zur ländlichen Entwicklung nachhaltig sein soll.Wie sich auch aus den Gesprächen herauskristallisiert hat,kommt der Beseitigung entwicklungshemmender Sachzwänge (z.B.Bodenrecht),der Diversifizierung der lokalen Wirtschaft,der Differenzierung der Produkte und der Anpassung der Strukturen grosse Bedeutung zu.Sind diese Voraussetzungen gegeben,kann die Interaktion zwischen ländlicher Entwicklung und Landwirtschaft die Beschäftigung in den ländlichen Gebieten und dadurch die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit fördern.

Das Seminar hat die vielfältigen Ansätze der internationalen Organisationen und nationalen Agrarpolitiken,aber auch die gemeinsamen Herausforderungen gezeigt,die in erster Linie sind:

–Verbesserter Marktzugang für Entwicklungsländer;

–Einführung effizienter und effektiver Massnahmen,damit sich die Landwirtschaft als Motor für wirtschaftliches Wachstum und als Instrument zur Reduktion der Armut positionieren kann;

–Reformbedarf der Agrarpolitiken zur Erreichung eines ausgewogenen Gleichgewichts zwischen freiem Handel (hauptsächlich Marktzutritt für sehr wettbewerbsstarke Exporteure) und Produktion anderer Güter als Grunderzeugnisse (im Falle von «Marktversagen»);

–Bessere Harmonisierung der Konzepte für die Umsetzung landwirtschaftlicher,dem jeweiligen Umfeld angepasster Stützungsmassnahmen im Bemühen um möglichst wenig Wettbewerbsverzerrungen.

Das Seminar in Charmey bot Gelegenheit,die in der politischen Analyse und Debatte erzielten Fortschritte zu erkennen.Die Diskussionen wurden objektiver und sachlicher geführt als noch vor gut zehn Jahren.So scheinen die verwendeten Begriffe denn auch weniger Kontroversen auszulösen als früher,auch wenn die Ansätze unterschiedlich bleiben.Die neuen Kontakte,die sich in Charmey zwischen Agrarpolitik und akademischen Kreisen knüpfen liessen,werden diese Entwicklung zweifelsohne verstärken.

3.1 INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN 3 228

3.2Internationale Vergleiche

Wozu ein internationaler Preisvergleich?

Ein internationaler Preisvergleich erlaubt eine Standortbestimmung.Er lässt die Unterschiede bei den Produktionskosten der miteinander verglichenen Länder erkennen und beleuchtet die Gründe für den Einkaufstourismus über die Landesgrenzen.Folglich hilft der Preisvergleich auch,entsprechende Massnahmen an den Grenzen zu treffen (Zölle und Exportbeihilfen).Schliesslich führt er den Steuerzahlern vor Augen,dass die Schweizer Landwirtschaft grosse Anstrengungen unternimmt,um im Preiswettbewerb bestehen zu können.

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 ■■■■■■■■■■■■■■■■
229

Methode und Definition

Der internationale Preisvergleich erfolgt auf Grund identischer,ähnlicher oder wichtiger Märkte.Damit sind jedoch gewisse Schwierigkeiten verbunden wie die Auswahl der Produkte,die Verfügbarkeit der Daten,die Relevanz der Messgrössen,die unterschiedlichen Produktions- und Verkaufsformen oder die währungsspezifischen Einflüsse.Bei den in diesem Kapitel verwendeten Preisen handelt es sich um:

–Nationale Durchschnittswerte.Das bedeutet,sie können minimale bzw.maximale Werte je nach Region oder Verwertung des Erzeugnisses (Produzentenpreis) verdecken.

–Grössenordnungen,denn die Erzeugnisse (Qualitäts-,Labelprodukte),Vermarktungsvoraussetzungen (Menge,Vermarktungsgrad),Absatzkanäle und Berechnungsmethoden des Durchschnittswertes unterscheiden sich von Land zu Land.

–Bruttopreise;das heisst:

–die auf dem Markt beobachteten Preise (im Rahmen der Agrarpolitik jedes einzelnen Landes).Die Produzentenpreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese ist jedoch in den Konsumentenpreisen eingeschlossen,da es sich um eine vom Konsumenten zu leistende Abgabe handelt.

–Die Preise sind nicht nach der unterschiedlichen Kaufkraft der beobachteten Länder bereinigt.Siehe hierzu die UBS-Studie «Preise und Löhne»,ein Kaufkraftund Lohnvergleich rund um die Welt,Ausgabe 2003.(http://www.ubs.com/ 1/f/media_overview/media_switzerland/mediareleases?newsId=60256)

Es stehen daher nicht die absoluten Werte,sondern die Veränderungen im Verlaufe der Zeit im Vordergrund.

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 230

■ Produzentenpreise

Die aus dem Verkauf eines «Standardwarenkorbes» erzielten Einnahmen der Produzenten dienen als Vergleichsgrundlage.Der Standardwarenkorb setzt sich aus der durchschnittlichen Produktion (1998–2000) der Schweiz von 15 der 17 landwirtschaftlichenErzeugnisse zusammen,die Gegenstand dieses internationalen Preisvergleichs sind.Da die Statistiken über Zuckerrüben und Raps der USA nicht verfügbar waren, sind diese beiden Produkte nicht im «Standardwarenkorb» enthalten.Dieser entspricht 3,2 Mio.t Milch,2,7 Mio.Schweine,35,5 Mio.Poulets usw.Die Struktur der schweizerischen Produktion wird folglich auf die verglichenen Länder übertragen.

Die Preise der EU (EU-4/6) beziehen sich auf die vier Nachbarstaaten.Die Länder fünf und sechs betreffen die Niederlande und Belgien.Sie werden für jene Produkte berücksichtigt,bei denen sie hohe Produktionsvolumen ausweisen.Der Durchschnittspreis für die EU-4/6 berechnet sich aus dem Produktionsvolumen 1995/2001 der betreffenden Länder.Auf diese vier bzw.sechs Länder entfällt mehr als die Hälfte der von den 15 EUMitgliedern produzierten Gesamtmenge.Die Zusammensetzung des Standardwarenkorbes und das Gewicht der Länder der EU-4/6 sind als fix über die Zeit angenommen, damit nur die Preisschwankungen aufgezeigt werden.

Auf welchem aktuellen Stand (2001/03) befinden sich die schweizerischen Agrarpreise im Vergleich zur EU und den USA?

–Würden die Landwirte der EU-4/6 oder der USA den schweizerischen Standardwarenkorb produzieren und 2001/03 in ihren Ländern verkaufen,erzielten sie rund die Hälfte (54 bzw.51%) der Einnahmen ihrer Schweizer Kollegen.

–Je nach EU-Land sind jedoch Unterschiede auszumachen:Der Erlös des Standardwarenkorbes entspricht in Italien 63%,in Deutschland 54%,in Frankreich 53% und in Österreich 52% des Schweizer Preises.

–Unterschiedliche Entwicklungen werden auch je nach Produkt beobachtet:Der Preis der Ackerbauprodukte wie Weizen (29% des schweizerischen Preises),Gerste (33%),Raps (43%) und Kartoffeln (44%) bewegt sich 2001/03 in der EU-4/6 auf einem ausgesprochen tiefen Niveau.Eine Ausnahme bilden die in der EU kontingentierten Zuckerrüben (51%).Im Gegensatz zu diesen Erzeugnissen erreicht die Milch,die ebenfalls kontingentiert ist,in der EU-5 einen ziemlich hohen Preis (62%).

–Im Vergleich «Land-Produkt» zeigen sich folglich noch viel grössere Abweichungen: Während 2000/03 in Frankreich Birnen zu 99% des schweizerischen Preises verkauft wurden,erhielten 2001/03 österreichische Bauern für Karotten lediglich 23% des Entgelts der Schweizer Landwirte.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 231
Tabellen 52–53,Seiten A59–A61

Entwicklung der Produzentenpreise in der EU und der Schweiz

(10 kg)

(kg SG) Kalb (kg SG) Schwein (kg SG) Poulet (2 kg LG) Eier (20 St.) Weizen (10 kg) Gerste (10 kg)

K ö rnermais (10 kg)

Zuckerr ü ben (100 kg) Kartoffeln (20 kg) Raps (5 kg) Ä pfel (10 kg) Birnen (10 kg) Karotten (10 kg) Zwiebeln (10 kg)

Tomaten (5 kg)

Standardwarenkorb (Mrd. Fr./Jahr)

Quellen: BLW, BFS, Schweizerische Nationalbank, SBV, Eurostat, ZMP, Agreste

Produzentenpreise der Schweiz im Verhältnis zur EU

Quellen: BLW, BFS, Schweizerische Nationalbank, SBV, Eurostat, ZMP, Agreste

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 232 Zuschlag CH 1990/92EU 1990/92 Zuschlag CH 2001/03 EU 2001/03 0 16 14 12 10 8 6 4 2
Milch
Grossrind
in Fr.
0 100 90 80 70 60 40 50 30 20 10
1990/922001/03
Milch Grossrinder
Schwein
Weizen
Karotten
Tomaten
Index (CH = 100)
Kalb
Poulet Eier
Gerste K ö rnermais Zuckerr ü ben Kartoffeln Raps Ä pfel Birnen
Zwiebeln
Standardwarenkorb

Nähern sich die schweizerischen Agrarpreise denjenigen in der EU und den USA an?

– In der Zeitspanne zwischen 1990/92 und 2001/03 gingen die Produzentenpreise (in Schweizer Franken) für den Standardwarenkorb nicht nur in der Schweiz (–24%), sondern auch in der EU (–20%) zurück.Die niedrigeren Preise im EU-Raum lassen sich nicht nur durch die Agrarreformen,sondern auch durch die Schwächung des Euro erklären,der gegenüber dem Schweizer Franken 16% eingebüsst hat.

– Der relative Abstand zwischen der Schweiz und der EU hat im beobachteten Zeitraum daher nur leicht abgenommen.1990/92 betrug der Preis des Standardwarenkorbes in der EU 51% gegenüber aktuell 54% (2001/03).

– Deutlicher zeigt sich indessen die Angleichung an die EU-Preise in absoluten Werten.1990/92 belief sich der Preisunterschied beim Standardwarenkorb zwischen der Schweiz und den benachbarten EU-Ländern auf 49% (3’553 Mio. CHF) der Schweizer Preise und 2001/03 auf 46% (2’545 Mio.CHF).Zwischen den beiden Perioden hat sich die absolute Preisdifferenz zwischen der Schweiz und der EU um mehr als einen Viertel (–28%) verringert.

– Je nach EU-Land sind jedoch Unterschiede auszumachen:Zwischen den genannten Zeitspannen reduzierte sich die absolute Preisdifferenz beim Standardwarenkorb am meisten zu Frankreich (–33%),Deutschland (–28%) und Italien (–27%),während das Preisgefälle zu Österreich (–7%) nach dessen EU-Beitritt am 1.Januar 1995 etwas weniger deutlich abnahm.

– Unterschiedliche Entwicklungen zeigten auch die einzelnen Produkte:Zwischen 1990/92 und 2001/03 reduzierte sich der absolute Abstand zwischen der EU und der Schweiz am meisten bei Raps (–71%),Eiern (–48%),Milch (–39%) und Weizen (–42%),während sich die Preisschere bei den Schweinen (–15%) und bei den Grossrindern (–5%) weniger schloss und bei den Zwiebeln (+97%) sogar weiter öffnete.

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3 233
1990/92199719981999200020012002 2003 0 60 50 40 30 20 10 70 80 90 100 Entwicklung der
Index (CH 1990/92 = 100) CHEU-4/6
Produzentenpreise des Standardwarenkorbes
USA
Quellen: BLW, BFS, Schweizerische Nationalbank, SBV, Eurostat, ZMP, Agreste, U.S. Department of Agriculture

– In den USA nahm die Entwicklung seit 1990/92 einen anderen Verlauf.Die Produzentenpreise (in Schweizer Franken) zeigten bis 2001 eine steigende Tendenz (+28%).Seitdem ist ein Rückgang feststellbar.In den Jahren 2001/03 näherten sich die Preise des Standardwarenkorbes in den USA denjenigen der Referenzperiode 1990/92 wieder leicht an,blieben aber dennoch um 8% höher.Diese Differenz hängt fast ausschliesslich mit dem Anstieg des Dollarkurses gegenüber dem Schweizer Franken (+9%) während des beobachteten Zeitraumes zusammen. Gegenüber der Referenzperiode (1990/92) verringerte sich das Preisgefälle zu den USA sowohl in relativen (Preise USA entsprachen 42% der Schweizer Preise 2001/03 gegenüber 35% im Zeitraum 1990/92) als auch in absoluten Werten (–42%).

Der Preis ist zwar ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft,aber nicht der einzige:Qualität,Sicherheit und Ruf des Produktes,Werbung,Verteilernetz,Absatzkraft und die mit den Erzeugnissen verbundenen Dienstleistungen sind ebenfalls für den Erfolg auf einem bestimmten Markt entscheidend.

3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
234

■ Konsumentenpreise

Das Preisgefälle bei den Lebensmitteln zwischen der Schweiz und den beobachteten Ländern wurde aus dem Konsumentenpreis eines Standardwarenkorbes im Ladenverkauf inkl.MwSt.berechnet.Dieser Standardwarenkorb entspricht grob dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Konsum in der Schweiz pro Jahr (s.Tabelle 10) der 21 Lebensmittel,die Gegenstand dieses internationalen Preisvergleiches sind. «Grob»,da beispielsweise der Rinderbraten für das gesamte Rindfleischsortiment steht.Der Warenkorb entspricht 380 kg bzw.91% der 417 kg Nahrungsmittel (ohne Wein),die jährlich pro Kopf in der Schweiz konsumiert werden.Seine genaue Zusammensetzung ist am Ende der Tabelle 55 im Anhang aufgeführt.

Entwicklung der Konsumentenpreise eines Standardwarenkorbes

Zur Gruppe «EU-4» gehören wie bei den Produzentenpreisen die Nachbarländer Deutschland,Frankreich,Italien und Österreich.Für Italien dienten die Preise der Stadt Turin als Bezugsbasis.Beim Gemüse und bei fehlenden Zahlen aus den Nachbarländern wurde Belgien zusätzlich einbezogen.Zudem wurde aus den minimalen und maximalen nationalen Preisen ein oberer und unterer Durchschnittswert der EU-4/5 ermittelt.

Das Gewicht der einzelnen Länder der EU-4/6 (Ausgaben der Privathaushalte im Jahr 1998) und die Zusammensetzung des Standardwarenkorbes wurden als fix angenommen,damit ausschliesslich die Preisschwankungen über die Jahre ersichtlich sind.

In den Jahren 2001/03 machten die Konsumentenpreise eines Standardwarenkorbs im EU-Raum 62% der in der Schweiz für denselben Warenkorb bezahlten Preise aus gegenüber den 54%,welche die Produzentenpreise für den Standardwarenkorb erzielten.Die relativ höheren Konsumentenpreise im EU-Raum lassen sich einerseits durch die unterschiedliche Zusammensetzung des Warenkorbes auf Produzenten- und Konsumentenebene sowie andererseits durch das Ausmass der Nahrungsmitteleinfuhren und den höheren Mehrwertsteuersatz in der EU erklären (rund 7% gegenüber 2,4% in der Schweiz mit Schwankungen je nach Land und Produkt).

3.INTERNATIONALE ASPEKTE 3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
235
Tabellen 54–55,Seiten A62–A63
CHoberes Mittel EU EU-4/5 0 60 50 40 30 20 10 70 80 90 110 100 unteres Mittel EU USA
1990/921997199819992000200120022003
Index (CH 1990/92 = 100)
Quellen: BLW, BFS, ZMP (D), nationale Statistikämter von F, B, A, USA, Statistikamt der Stadt Turin (I)

In der Schweiz blieben die Konsumentenpreise für den Standardwarenkorb zwischen 1990/92 und 2001/03 nahezu unverändert,während die EU eine Abnahme um 11% verzeichnete.Die Preisdifferenz zwischen der Schweiz und den benachbarten EULändern,die 1990/92 noch 31% (697 Fr.) der schweizerischen Preise betrug,stieg 2001/03 auf 38% (873 Fr.) an.Der absolute Preisabstand zwischen der Schweiz und der EU vergrösserte sich gar um einen Viertel (+25% bzw.+176 Fr.) zwischen diesen beiden Zeitspannen.

Im Gegensatz zu den Produzentenpreisen vertieft sich folglich der Graben zwischen den Konsumentenpreisen in der Schweiz und der EU.Diese Entwicklung lässt sich teilweise durch den deutlich gestiegenen Anteil der Label-Produkte (Bio,M-7,Coop, Natura Plan) insbesondere beim Fleisch erklären.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern bleiben aber beträchtlich:Während in der EU der Zucker und in Italien (Turin) die Konsummilch mehr kosten als in der Schweiz,sind die Schweinekoteletts in der EU nur halb so teuer.Das in der EU-4 angebotene Schweinefleisch stammt denn auch mehrheitlich aus konventionellen Züchtungen.Das in den schweizerischen Geschäften im Jahr 2001 angebotene Schweinefleisch setzte sich hingegen zu 60% aus Marken- oder Labelerzeugnissen zusammen.

Im Zeitraum 1990/92 bis 2001/03 stiegen die Konsumentenpreise in den USA um 28% an,während sie in der Schweiz stabil blieben.Entsprechend wurde die Preisschere zur Schweiz kleiner:2001/03 betrug der Abstand nur noch 38% gegenüber 51% in der Periode 1990/92.Einer der Gründe dafür ist der Anstieg des Dollarkurses,der im Vergleich zum Schweizer Franken um 9% zulegte.

236
3.2 INTERNATIONALE VERGLEICHE 3
3 237

Mitarbeit am Agrarbericht 2004

■ Projektleitung, Werner Harder

Sekretariat

■ Autoren

Alessandro Rossi

Monique Bühlmann

■ Bedeutung und Lage der Landwirtschaft

Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

Alessandro Rossi

Märkte

Ursula Gautschi,Simon Hasler,Katja Hinterberger,Beat Ryser,Hans-Ulrich Tagmann

Wirtschaftliche Lage

Vinzenz Jung

Soziales

Esther Grossenbacher

Ökologie und Ethologie

Brigitte Decrausaz,Ruth Badertscher,Anton Candinas,Benedikt Elmiger,Heinz Hänni, Esther Grossenbacher,Deborah Renz

Beurteilung der Nachhaltigkeit

Vinzenz Jung

■ Agrarpolitische Massnahmen

Produktion und Absatz

Ursula Gautschi

Übergreifende Instrumente

Frédéric Brand,Friedrich Brand,Jean-Marc Chappuis,Emanuel Golder,Samuel Heger

Milchwirtschaft

Katja Hinterberger

Viehwirtschaft

Simon Hasler

Pflanzenbau

Beat Ryser,Hans-Ulrich Tagmann

Direktzahlungen

Thomas Maier,Simone Aeschbacher,Hugo Roggo,Olivier Roux,Samuel Vogel

238

■ Übersetzungsdienste

Grundlagenverbesserung

Strukturverbesserungen und Betriebshilfe

René Weber,Peter Klaus,Willi Riedo

Forschung,Gestüt,Beratung,Berufsbildung,CIEA

Anton Stöckli,Fabio Cerutti,Jacques Clément,Urs Gantner,Geneviève Gassmann, Roland Stähli

Produktionsmittel

Lukas Barth,Olivier Félix,Markus Hardegger,Martin Huber,Albrecht Siegenthaler

Tierzucht

Karin Wohlfender

Sektion Finanzinspektorat

Rolf Enggist

Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Thomas Meier

■ Internationale Aspekte

Internationale Entwicklungen

Nicole Bays,Christoph Eggenschwiler,Jacques Gerber,Jean Girardin

Internationale Vergleiche

Jean Girardin

Deutsch:Yvonne Arnold

Französisch:Christiane Bokor,Pierre-Yves Barrelet,Yvan Bourquard, Giovanna Mele,Elisabeth Tschanz,Marie-Thérèse Von Graffenried, Magdalena Zajac

Italienisch:Patrizia Singaram,Gisella Crivelli,Simona Stückrad

■ Internet Denise Vallotton

■ Technische Unterstützung Hanspeter Leu,Peter Müller

239
240
ANHANG A1 ■■■■■■■■■■■■■■■■ Anhang Tabellen Strukturen A2 Tabellen Märkte A4 Tabellen Wirtschaftliche Ergebnisse A14 Landwirtschaftliche Gesamtrechnung A14 Ergebnisse Einzelbetriebe A16 Tabellen Ausgaben des Bundes A27 Ausgaben für Produktion und Absatz A27 Ausgaben Absatzförderung A27 Ausgaben Milchwirtschaft A28 Ausgaben Viehwirtschaft A29 Ausgaben Pflanzenbau A30 Ausgaben für Direktzahlungen A31 Ausgaben für Grundlagenverbesserung A52 Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung A58 Tabellen Internationale Aspekte A59 Rechtserlasse,Begriffe und Methoden A64 Abkürzungen A65 Literatur A67

Tabellen Strukturen

A2 ANHANG Tabelle 1 Entwicklung von Landwirtschaftsbetrieben,Landwirtschaftlicher Nutzfläche und Grossvieheinheiten Grössenklassen in ha BetriebeLandwirtschaftliche NutzflächeGrossvieheinheiten landwirtschaftlicher Nutzfläche 199019962003199019962003199019962003 AnzahlAnzahlAnzahlhahahaAnzahlAnzahlAnzahl 0-16 6295 0542 9792 8952 1231 05382 55054 58856 267 1-313 1907 1134 13923 82812 6147 60734 46622 52214 350 3-58 2596 9264 49532 24327 00417 96342 47334 35523 675 5-1018 83315 14811 725141 403113 65488 437209 784156 778113 828 10-1518 92015 90712 487233 888197 421155 382341 563273 225206 007 15-2012 71011 97010 590218 771207 194183 671290 523268 163234 776 20-256 6777 2487 155147 772161 294159 381173 896187 984192 345 25-303 3644 1434 61391 271112 886125 91597 680120 265138 037 30-402 6743 6694 50590 726124 930153 71087 709119 097157 969 40-508751 3511 71138 67259 90475 87532 21450 95669 636 50-705077281 10828 84941 22663 77223 17232 76153 325 70-10012716627710 37113 28722 3257 4149 49017 882 > 1005056827 8029 33911 9646 3156 0058 931 Total92 81579 47965 8661 068 4901 082 8761 067 0551 429 7591 336 1891 287 028 Quelle:BFS
2 Entwicklung der Anzahl Beschäftigte in der Landwirtschaft KategorieVollzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigteTotal 199019962003199019962003199019962003 Betriebsleiter/innenMänner62 72059 56046 73926 16920 83122 74288 88980 39169 481 Frauen1 4561 5055592 4701 3751 9583 9262 8802 517 Andere FamilieneigeneMänner21 79613 8287 85022 72925 11818 52444 52538 94626 374 Frauen14 36722 04313 42565 77036 63445 88680 13758 67759 311 FamilieneigeneTotal100 33996 93668 573117 13883 95889 110217 477180 894157 683 Familienfremde Schweizer/innenMänner12 45311 43510 1732 9496 1884 62415 40217 62314 797 Frauen3 2002 8512 3873 3044 9763 9486 5047 8276 335 Ausländer/innenMänner10 9108 7267 6691 7584 9492 97112 66813 67510 640 Frauen6631 5281 7148473 6022 0101 5105 1303 724 FamilienfremdeTotal27 22624 54021 9438 85819 71513 55336 08444 25535 496 BeschäftigteTotal127 565121 47690 516125 996103 673102 663253 561225 149193 179 Quelle:BFS
Tabelle
■■■■■■■■■■■■■■■■
ANHANG A3
Tabelle 3
nachgelagerten
Landwirtschaft (gemäss LGR) 2001 p NOGABranchen BPWVLAnteil 2001BWS 1 Vorgelagerte Branchen 10-14Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1 8071 0820.022016 15-16Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln27 15619 4120.0357276 20Be- und Verarbeitung von Holz6 0733 4780.022057 23-24Chemische Industrie,Mineralölverarbeitung39 11527 0710.0526633 26Herstellung von sonstigen Produkten aus nichtmetallischen Mineralien4 4822 6780.022040 27Erzeugung und Bearbeitung von Metall4 7883 2910.022033 28Herstellung von Metallerzeugnissen16 6128 9020.0220170 29Maschinenbau30 80019 2590.0337389 40-41Energie- und Wasserversorgung26 23816 1830.0220221 45Baugewerbe42 60321 2100.0220471 51Handelsvermittlung und Grosshandel37 94812 9630.00049 52Detailhandel;Reparatur von Gebrauchsgütern31 53510 4630.0159335 55Gastgewerbe21 08810 0630.0141155 60-62Landverkehr,Schifffahrt,Luftfahrt20 60812 7090.0188148 65Kreditgewerbe66 51518 3960.02901 395 66Versicherungsgewerbe27 75816 3980.0290329 71+74Vermittlung beweglicher Sachen,Dienstleistungen für Unternehmen43 00615 1930.0286795 72Informatikdienste13 0905 9220.0220158 73Forschung und Entwicklung2 8621 7830.022024 75Öffentliche Verwaltung;öffentliche Sozialversicherung74 68421 0420.02761 482 80Unterrichtswesen7 7842 9080.009446 85Gesundheits- und Sozialwesen27 9268 6010.0086166 91-92Interessenvertretungen,Kultur,Sport11 4116 8110.010749 Total vorgelagerte Branchen 7 397 01LGRLandwirtschaft10 2435 8200.00004 424 Nachgelagerte Branchen 0141BDienstleistungen im Gartenbau1 6627470.3887356 15-16Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln27 15619 4120.96437 468 17Textilgewerbe2 9071 8090.032936 19Herstellung von Lederwaren und Schuhen3782530.04255 51Handelsvermittlung und Grosshandel37 94812 9630.17664 413 52Detailhandel;Reparatur von Gebrauchsgütern31 53510 4630.38758 166 Total nachgelagerte Branchen 20 444 Total Wertschöpfung Nahrungsmittelsektor 32 264 p = provisorisch BPW = Bruttoproduktionswert VL = Vorleistungen BWS = Bruttowertschöpfung 1 Anteil der vor- und nachgelagerten Branchen der Landwirtschaft an der gesamten Bruttowertschöpfung Quelle:BFS
Produktionskonto der vor- und
Branchen der

■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Märkte

A4 ANHANG
Tabelle 4 Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten Produkt1990/92200120022003 1 1990/92–2001/03 hahahaha% Getreide207 292179 576173 482166 846-16.4 Brotgetreide102 84095 01895 30388 640-9.6 Weizen96 17389 68289 34584 449-8.7 Dinkel2 1602 0192 1491 766-8.4 Emmer,Einkorn 2 138181Roggen4 4323 2843 6281 990-22.0 Mischel von Brotgetreide75334325446.7 Futtergetreide104 45384 55878 17978 206-23.1 Gerste59 69543 84539 16139 392-31.7 Hafer10 4343 9234 0354 424-60.4 Mischel von Futtergetreide23824439734438.0 Körnermais 25 73924 32920 50621 128-14.6 Triticale8 34712 21714 08012 91856.6 Hülsenfrüchte2 2583 2754 3755 40392.7 Futtererbsen (Eiweisserbsen)2 1122 9243 9894 99187.9 Ackerbohnen 146300308311109.3 Lupinen-5178101Hackfrüchte36 38534 07333 84033 029-7.5 Kartoffeln (inkl.Saatgut)18 33313 78513 46013 579-25.8 Zuckerrüben14 30817 75718 17517 54524.6 Futterrüben (Runkeln,Halbzuckerrüben)3 7442 5312 2051 905-40.9 Ölsaaten18 20317 00520 96822 88911.4 Raps16 73012 01914 24714 883-18.0 Sonnenblumen -4 5795 1145 478Soja1 4744071 6072 5282.7 Nachwachsende Rohstoffe-1 2431 1751 233Raps -1 1161 0631 123Andere (Kenaf,Hanf,usw.)-127112110Freilandgemüse8 2508 3908 6198 4592.9 Silo- und Grünmais38 20441 26840 20240 3886.3 Grün- und Buntbrache3193 5144 1524 2001 141.2 Übrige offene Ackerfläche8301 8771 8021 834121.3 Offenes Ackerland311 741290 221288 615284 281-7.7 Kunstwiesen94 436118 544118 978122 66527.1 Übrige Ackerfläche3 9772 7883 0902 985-25.7 Ackerland Total410 154411 553410 683409 9310.1 Obstbaumkulturen7 1626 8956 7996 584-5.6 Reben14 91915 08615 01414 9290.2 Chinaschilf32552492398 155.6 Naturwiesen,Weiden638 900627 338627 059626 446-1.9 Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland7 39410 00311 444-8 92636.9 Landwirtschaftliche Nutzfläche1 078 6001 071 1301 069 7701 067 055-0.9 1provisorisch 2separate Erfassung ab 2002 Quellen:SBV,BFS,Wein:BLW

1Durchschnitt der Jahre 1990/93

2Veränderung 1990/93–2000/03

Quellen:

Milch und -produkte:SBV (1990–98),ab 1999 TSM

Fleisch:Proviande

Eier:GalloSuisse

Getreide,Hackfrüchte und Ölsaaten:SBV,alle Mengen 2003 provisorisch

Obst:Schweizerischer Obstverband

Gemüse:Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau

Wein:BLW,Kantone

ANHANG A5 Tabelle 5 Produktion Produkt Einheit1990/922001200220031990/92–2001/03 % Milch und -produkte Konsummilch t549 810505 048503 325494 635-8.9 Rahmt68 13367 99768 87363 997-1.7 Buttert38 76641 90442 22640 8577.5 Milchpulvert35 84444 52754 56955 53643.8 Käset134 400172 218160 403160 16522.2 Fleisch und Eier Rindfleischt SG130 710102 824104 808102 789-20.8 Kalbfleischt SG36 65635 03634 95134 127-5.3 Schweinefleischt SG266 360234 298235 736229 658-12.4 Schaffleischt SG5 0655 9045 9306 17818.5 Ziegenfleischt SG541572481475-5.8 Pferdefleischt SG1 2121 1381 0901 031-10.4 Geflügelt Verkaufsgewicht20 73328 70331 19632 35848.3 SchaleneierMio.St.6386807036807.8 Getreide Weichweizent546 733496 200508 500426 300-12.8 Roggent22 97818 60021 50010 200-27.0 Gerstet341 774245 200247 200218 100-30.7 Hafert52 80719 80021 50021 600-60.3 Körnermaist211 047217 600189 00090 800-21.4 Triticalet43 94071 30089 80067 90073.7 Anderet11 46910 70011 30010 300-6.1 Hackfrüchte Kartoffelnt750 000518 000526 200468 000-32.8 Zuckerrübent925 8671 050 1991 407 9101 258 71433.8 Ölsaaten Rapst46 11439 36750 34344 400-3.1 Anderet3 65813 03020 30023 000413.3 Obst (Tafel) Äpfel t91 503 1 94 963105 64093 8648.8 2 Birnen t-14 39715 08316 529Aprikosen t3 407 1 4001 850845-56.4 2 Kirschen t1 818 1 1 2872 0451 704-0.4 2 Zwetschgen t2 837 1 1 8592 2143 228-14.8 2 Erdbeeren t4 2635 1014 9805 10918.8 Gemüse (frisch) Karottent49 16250 09067 94254 08016.7 Zwiebelnt23 50524 20126 81027 93912.0 Knollenselleriet8 50610 65110 3349 59819.8 Tomatent21 83030 60629 65730 05037.9 Kopfsalatt18 82115 39917 05716 114-14.0 Blumenkohlt8 3316 1476 5735 591-26.7 Gurkent8 6088 8399 2589 1455.5 Wein Rotweinhl550 276570 164546 595486 455-2.9 Weissweinhl764 525603 725565 804483 639-27.9
A6 ANHANG
6 Produktion Milchprodukte Produkt1990/922001200220031990/92–2001/03 tttt% Total Käse 134 400172 218160 403160 16522.2 Frischkäse4 38735 90936 48637 101732.0 Mozzarella-12 13612 90613 321Übrige Frischkäse-23 77323 58023 780Weichkäse4 8126 9786 9496 77943.4 Tommes1 2491 0381 9131 88929.2 Weissschimmelkäse,halb- bis vollfett1 5732 3771 8481 64124.3 Übrige Weichkäse1 9903 5633 1883 24967.5 Halbhartkäse40 55648 16447 43546 65016.9 Appenzeller8 7258 7907 9128 061-5.4 Tilsiter7 7366 1675 9775 201-25.3 Raclettekäse9 89814 26514 13913 25640.3 Übrige Halbhartkäse14 19718 94219 40720 13237.3 Hartkäse84 62980 52468 88168 927-14.0 Emmentaler56 58845 65735 53234 632-31.8 Gruyère22 46427 04124 96525 70815.3 Sbrinz4 6593 0412 4752 147-45.2 Übrige Hartkäse9184 7855 9096 440522.1 Spezialprodukte 1 156436527084 351.1 Total Frischmilchprodukte 680 822708 851705 480712 8344.1 Konsummilch549 810505 048503 325494 635-8.9 Übrige131 012203 802202 155218 19958.8 Total Butter 38 76641 90442 22640 8577.5 Vorzugsbutter27 2007 5167 6437 213-72.6 Übrige11 56634 38834 58333 644195.7 Total Rahm 68 13367 99768 87363 997-1.7 Total Milchpulver 35 84444 52754 56955 53643.8 1 reiner Schafkäse und reiner Ziegenkäse Quellen:SBV (1990–98),ab 1999 TSM Tabelle 7 Verwertung der vermarkteten Milch Produkt1990/922001200220031990/92–2001/03 1 000 t Milch1 000 t Milch1 000 t Milch1 000 t Milch% Konsummilch549461456454-16.8 Verarbeitete Milch2 4902 7492 7352 6999.5 zu Käse1 5311 4201 2981 295-12.6 zu Butter35646550649637.4 zu Rahm430259263247-40.4 andere Milchprodukte173605667661272.4 Total3 0393 2093 1913 1524.8 Quellen:SBV (1990–98),ab 1999 TSM
Tabelle
ANHANG A7
der Ernte im Pflanzenbau Produkt1990/922001200220031990/92–2001/03 tttt% Kartoffeln Speisekartoffeln285 300173 500167 400162 800-41.1 Veredlungskartoffeln114 700130 200131 400116 1009.8 Saatgut35 93327 60028 40027 200-22.8 Frischverfütterung225 967114 000123 000106 400-49.3 Verarbeitung zu Futtermitteln146 90063 40068 50050 400-58.6 Schweizer Mostäpfel und -birnen (Verarbeitung in gewerblichen Mostereien)183 006 1 97 556131 861122 032-17.0 2 Mostobst-Menge für Rohsaft182 424 1 97 252131 745121 845-16.8 2 Frisch ab Presse10 477 1 7 9399 90511 039-10.5 2 Obstwein zur Herstellung von Obstbrand3 297 1 6478722-87.3 2 Konzentratsaft165 263 1 87 553118 005109 044-15.1 2 Andere Säfte (inkl.Essig)3 387 1 1 6963 7571 040-50.3 2 Obst eingemaischt582 1 304116187-65.0 2 Spirituosenerzeugung aus Schweizer Äpfel und Birnen40 255 1 21 22917 05619 772-47.6 2 aus Schweizer Kirschen und Zwetschgen23 474 1 11 04810 85812 834-48.3 2 Schweizer Frischgemüse für Nährmittelherstellung Tiefkühlgemüse26 06124 10525 15826 474-3.1 Konservengemüse (Bohnen,Erbsen,Pariserkarotten)19 77615 11112 94012 585-31.5 Sauerkraut (Einschneidekabis)8 0915 8126 5345 315-27.2 Sauerrüben (Rübe)1 5351 0591 0011 003-33.5 1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 2 Veränderung 1990/93–2000/03 Quellen: Kartoffeln:Eidgenössische Alkoholverwaltung,swisspatat Mostobst:BLW;Spirituosen:Eidgenössische Alkoholverwaltung Verarbeitungsgemüse:Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau
Tabelle 8 Verwertung
A8 ANHANG
Aussenhandel Produkt1990/922001200220031990/92–2001/03 tttt% AusfuhrEinfuhrAusfuhrEinfuhrAusfuhrEinfuhrAusfuhrEinfuhrAusfuhrEinfuhr Milch und -produkte Milch1923 007622 9022722 83911822 303164.9-1.4 Joghurt1 195173 9811513 80819210 642718414.11 980.4 Rahm 909256772245693491 062882-15.41 840.0 Butter04 15455 5291 3061 9826531 7510.0-25.7 Milchpulver8 1583 2664 90578416 16883719 05440964.0-79.3 Käse62 48327 32853 09931 24549 90731 18749 59731 866-18.615.0 Fleisch,Eier und Fische Rindfleisch2807 8738305 8979696 8321 0437 474238.3-14.5 Kalbfleisch0916045205670395--48.5 Schweinefleisch2881 9565066 9661768 6139011 567-10.6362.6 Schaffleisch56 48906 45806 53706 465-100.00.0 Ziegenfleisch0403026803550389--16.3 Pferdefleisch04 60004 37804 05103 945--10.3 Geflügel1039 94222344 54338743 70866345 9714 143.312.0 Eier 031 401025 411025 5041524 850--19.6 Fische,Krebs- und Weichtiere62031 1325937 09713234 39512934 647-82.813.6 Getreide Weizen6232 13472259 413126295 55028313 8121 081.624.8 Roggen03 05702 79408 52102 066-45.9 Gerste43644 504332 7503048 7541737 985-96.2-10.5 Hafer13160 885352 0321753 513646 858-93.4-16.6 Körnermais19460 51228116 23649539 819307121 80286.0-2.0 Hackfrüchte Kartoffeln9 6958 7221 54622 9951 56526 64293733 381-86.1217.3 Zucker40 882124 065158 427168 915168 357208 693218 282245 503344.467.4 Ölsaaten Ölsaaten489134 57059479 65157971 21264272 03723.7-44.8 Pflanzliche Öle und Fette18 68057 7651 94297 0221 912103 5282 090108 686-89.478.4 Obst (frisch) Äpfel 683 1 12 169 1 2 2277 5159059 9731 8707 72696.4 2 -29.4 2 Birnen 491 1 11 803 1 1679 057949 095759 135-75.7 2 -25.6 2 Aprikosen 226 1 10 578 1 59 661179 456218 179-88.3 2 -13.5 2 Kirschen 256 1 1 062 1 01 16211 2514868-97.4 2 3.9 2 Zwetschgen und Pflaumen 12 1 3 290 1 15 92795 233225 484-33.2 2 59.7 2 Erdbeeren 15011 0232510 5431911 602710 944-88.70.1 Trauben 2333 6911641 162534 293935 601-57.19.9 Zitrusfrüchte161135 78037126 50875121 69934125 582-69.8-8.2 Bananen8577 896073 429374 326474 327-97.2-5.0 Gemüse (frisch) Karotten711 71007 590586 53807 197-72.8315.6 Zwiebeln8623 44416 6681517 87205 778-94.196.7 Knollensellerie0206022071902450.059.3 Tomaten40235 700743 4422641 513740 922-96.717.5 Kopfsalat373 954102 88902 27012 443-90.0-35.9 Blumenkohl119 98508 84509 09608 669-100.0-11.2 Gurken6517 4793716 728417 184516 660-76.3-3.6 Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl)3 4991 494 2947 3591 421 0514 9261 370 0517 0161 409 87983.9-6.3 Weisswein (in hl)7 59076 8356 095225 2146 721240 7646 474196 793-15.3187.5 1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 2 Veränderung 1990/93–2000/03 Quellen: Milch und -produkte,Fleisch,Eier,Getreide,Hackfrüchte,Ölsaaten,Obst,Gemüse und Wein:OZD Zucker:réservesuisse
Tabelle 9

1 0406.1010,0406.1020,406.1090

2 0406.2010,0406.2090

3 0406.3010,0406.3090

4 0406.4010,0406.4021,0406.4029,0406.4081,0406.4089

5 0406.9011,0406.9019

6 0406.9021,0406.9031,0406.9051,0406.9091

7 0406.9039,0406.9059,0406.9060,0406.9099

ANHANG A9
10 Aussenhandel Käse Produkt1990/922001200220031990/92–2001/03 tttt% Einfuhr Frischkäse 1 4 1758 6168 8259 187112.6 Reibkäse 2 233342605634126.2 Schmelzkäse 3 2 2212 4152 2972 2494.5 Schimmelkäse 4 2 2762 3742 2432 167-0.6 Weichkäse 5 6 6285 8085 7215 796-12.9 Halbhartkäse 6 11 795 4 3504 2344 772 Hartkäse 7 7 3407 2627 061 -1.1 Total Käse und Quark27 32831 24531 18731 86615.0 Ausfuhr Frischkäse 1 24384522 883.3 Reibkäse 2 104739471-23.7 Schmelzkäse 3 8 2455 1474 6094 431-42.6 Schimmelkäse 4 071180.0 Weichkäse 5 30109154175386.7 Halbhartkäse 6 54 102 7 7537 2987 124 Hartkäse 7 39 96737 65837 736 -15.3 Total Käse und Quark62 48353 09949 90749 597-18.6
Tabelle
Quelle:OZD
A10 ANHANG
Produkt1990/92200120022003 1 1990/92–2001/03 kgkgkgkg% Milch und -produkte Konsummilch 104.3784.4083.4081.40-20.4 Rahm6.436.609.208.4025.5 Butter6.206.005.705.60-7.0 Käse16.9019.9019.6019.9017.2 Frischkäse3.466.005.906.1073.4 Weichkäse1.831.901.901.903.8 Halbhartkäse5.655.805.805.702.1 Hartkäse5.966.206.006.202.9 Fleisch und Eier Rindfleisch 13.719.7310.6410.15-25.8 Kalbfleisch 4.253.763.763.67-12.2 Schweinefleisch 29.7325.2725.4825.15-14.9 Schaffleisch 1.421.531.461.474.7 Ziegenfleisch 0.120.100.100.10-16.7 Pferdefleisch 0.750.670.620.60-16.0 Geflügel 8.059.629.7110.0921.8 Schaleneier (in St.)199188190183-6.0 Getreide Brot- und Backwaren50.7050.5051.0050.00-0.4 Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte44.1743.7843.0843.00-2.0 Zucker (inkl.Zucker in Verarbeitungsprodukten) 42.3746.8348.2948.0012.6 Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette12.8014.1715.9816.0020.2 Obst (Tafel) Äpfel 15.26 2 13.9215.7113.53-3.7 3 Birnen -3.233.303.47Aprikosen 2.04 2 1.401.551.22-28.3 3 Kirschen 0.39 2 0.340.450.352.6 3 Zwetschgen und Pflaumen 0.91 2 1.081.021.1815.8 3 Erdbeeren 2.242.172.272.18-1.5 Zitrusfrüchte20.0917.5716.6617.03-15.0 Bananen11.5310.2010.1810.08-11.9 Gemüse (frisch) Karotten7.538.0110.198.3117.4 Zwiebeln3.864.294.734.5717.2 Knollensellerie1.291.481.511.3411.8 Tomaten8.4610.289.759.6316.8 Kopfsalat3.372.542.652.52-23.7 Blumenkohl2.712.082.151.93-24.3 Gurken2.972.792.902.77-5.1 Wein Rotwein (in l)31.9728.6027.4327.12-13.3 Weisswein (in l)14.4712.4012.2511.66-16.3 Wein total (in l)46.4341.0039.6838.78-14.2 1 teilweise provisorisch 2 Durchschnitt der Jahre 1990/93 3 Veränderung
Quellen: Milch und
Fleisch:Proviande Obst,Gemüse und Wein:BLW
Tabelle 11 Pro-Kopf-Konsum
1990/93–2000/03
-produkte,Eier,Hackfrüchte,Getreide und Ölsaaten:SBV

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93

2 Veränderung 1990/93–2000/03

3 Restzahlung nicht berücksichtigt,effektiver Preis 10% bis 15% höher

4 geschätzt

Quellen:

Milch:BLW

Schlachtvieh,Geflügel,Eier:SBV

Getreide,Hackfrüchte und Ölsaaten:Agroscope FAT Tänikon

Obst:Schweizerischer Obstverband,Interprofession des fruits et légumes du Valais

Gemüse:Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau

ANHANG A11
ProduktEinheit1990/922001200220031990/92–2001/03 % Milch CH gesamtRp./kg104.9779.9078.3975.54-25.7 Verkäste Milch (erst ab 1999) Rp./kg-79.7378.5675.16Biomilch (erst ab 1999)Rp./kg-95.3293.1789.21Schlachtvieh Kühe T3Fr./ kg SG7.824.534.465.78-37.0 Jungkühe T3Fr./ kg SG8.135.625.496.48-27.9 Muni T3Fr./ kg SG9.286.857.238.19-20.0 Ochsen T3Fr./ kg SG9.836.506.928.18-26.7 Rinder T3Fr./ kg SG8.666.616.897.89-17.7 Kälber T3Fr./ kg SG14.3912.0311.7712.15-16.7 FleischschweineFr./ kg SG5.834.544.244.47-24.2 Lämmer bis 40 kg,T3Fr./ kg SG15.4012.3812.6111.53-21.0 Geflügel und Eier Poulets Kl.I,ab HofFr./ kg LG3.722.762.722.72-26.5 Eier aus Bodenhaltung an LädenFr./100 St.41.0240.9835.4636.00-8.6 Eier aus Freilandhaltung an LädenFr./100 St.46.2147.0549.1942.670.2 Eier,verkauft an Sammelstelle >53 gFr./100 St.33.2923.1223.4423.44-29.9 Getreide WeizenFr./100 kg99.3455.6556.6361.13-41.8 RoggenFr./100 kg102.3650.9147.2246.76-52.8 GersteFr./100 kg70.2445.0844.8845.82-35.6 HaferFr./100 kg71.4045.2245.1647.84-35.5 TriticaleFr./100 kg70.6946.3345.9045.49-35.1 KörnermaisFr./100 kg73.5443.3345.1746.31-38.9 Hackfrüchte KartoffelnFr./100 kg38.5535.1534.9436.21-8.1 ZuckerrübenFr./100 kg14.8413.3011.6411.87-17.3 Ölsaaten RapsFr./100 kg203.6779.57 3 78.56 3 81.69 3 -60.7 SonnenblumenFr./100 kg-81.64 3 84.59 3 85.73 3Obst Äpfel:Golden Delicious IFr./ kg1.12 1 1.040.821.21-12.3 2 Äpfel:Maigold IFr./ kg1.35 1 1.160.951.40-17.8 2 Birnen:ConférenceFr./ kg1.33 1 1.170.921.24-20.9 2 AprikosenFr./ kg2.09 1 3.692.102.8028.7 2 KirschenFr./ kg3.20 1 3.503.403.406.3 2 Zwetschgen:FellenbergFr./ kg1.40 1 1.851.951.7025.0 2 ErdbeerenFr./ kg4.775.504.805.409.8 Gemüse Karotten (Lager)Fr./ kg1.091.201.281.3416.8 Zwiebeln (Lager)Fr./ kg0.891.191.211.2536.7 Knollensellerie (Lager)Fr./ kg1.621.722.242.4130.8 Tomaten rundFr./ kg2.421.902.322.69-4.8 KopfsalatFr./ kg2.373.473.053.6743.3 BlumenkohlFr./ kg1.852.082.222.6725.8 SalatgurkenFr./ kg1.662.021.972.2024.5
Tabelle 12 Produzentenpreise

Konsumentenpreise

(Warenkorb aus Labelfleisch und konventionell produziertem Fleisch):BLW

A12 ANHANG
Tabelle 13
ProduktEinheit1990/922001200220031990/92–2001/03 % Milch und -produkte Vollmilch,pasteurisiert,verpacktFr./l1.851.551.561.53-16.4 Milchdrink,pasteurisiert,verpacktFr./l1.851.551.561.53-16.4 Magermilch UHTFr./l-1.451.451.46EmmentalerFr./kg20.1520.5920.3320.892.2 GreyerzerFr./kg20.4020.3720.8821.021.7 TilsiterFr./kg-17.7217.7817.86Camembert 45% (FiT)125 g-2.702.812.86Weichkäse Schimmelreifung150 g-3.513.633.67Mozzarella 45% (FiT)150 g-2.342.402.34Vorzugsbutter200 g3.463.133.193.19-8.4 Die Butter (Kochbutter)250 g3.443.033.062.99-12.0 Vollrahm,verpackt 1⁄2 l-4.924.924.80Kaffeerahm,verpackt 1⁄2 l-2.522.542.48Joghurt,aromatisiert oder mit Früchten180 g0.890.690.700.70-21.7 Rindfleisch Entrecôte,geschnittenFr./kg48.3648.1051.1653.395.2 Plätzli,EckstückFr./kg37.5937.4239.6641.735.4 Braten,SchulterFr./kg26.3425.9626.3527.160.6 HackfleischFr./kg15.0015.4915.6316.656.2 Kalbfleisch Koteletten,geschnittenFr./kg35.3240.4041.4941.3016.3 Braten,SchulterFr./kg32.5633.8634.5035.146.0 VoressenFr./kg21.6728.3029.0729.7634.0 Schweinefleisch Koteletten,geschnittenFr./kg19.8820.7420.4021.324.7 Plätzli,EckstückFr./kg24.4826.2227.3827.7010.7 Braten,SchulterFr./kg18.4319.3119.3519.905.9 Voressen,SchulterFr./kg16.6918.3418.3419.2211.6 Lammfleisch Inland frisch Gigot ohne SchlossbeinFr./kg26.3427.7128.6829.488.7 Koteletten,geschnittenFr./kg30.3234.2335.7537.2817.9 Fleischwaren Hinterschinken,Model geschnittenFr./kg25.5628.4930.2429.9915.7 Salami Inland I,geschnittenFr./100 g3.093.813.914.0026.4 Poulets Inland,frischFr./kg8.419.139.358.908.5 Pflanzenbau und pflanzliche Produkte WeissmehlFr./kg2.051.671.601.71-19.1 RuchbrotFr./500 g2.081.761.781.81-14.3 HalbweissbrotFr./500 g2.091.751.741.80-15.6 WeggliFr./St.0.620.690.710.7414.9 GipfeliFr./St.0.710.830.850.8820.0 SpaghettiFr./500 g1.661.651.691.711.4 KartoffelnFr./kg1.432.032.082.1646.2 KristallzuckerFr./kg1.651.421.471.59-9.5 SonnenblumenölFr./l5.053.753.884.30-21.2 Obst (Herkunft In- und Ausland) Äpfel:Golden DeliciousFr./kg3.15 1 3.413.813.6713.3 2 BirnenFr./kg3.25 1 3.463.603.698.6 2 AprikosenFr./kg3.93 1 5.545.486.2939.9 2 KirschenFr./kg7.35 1 10.468.758.9726.1 2 ZwetschgenFr./kg3.42 1 4.043.974.3615.8 2 ErdbeerenFr./kg8.699.9810.4710.9620.5 Gemüse (Frischkonsum;Herkunft In- und Ausland) Karotten (Lager)Fr./kg1.912.112.092.2612.7 Zwiebeln (Lager)Fr./kg1.862.292.562.3929.8 Knollensellerie (Lager)Fr./kg3.143.474.103.9422.2 Tomaten rundFr./kg3.733.213.753.67-5.0 KopfsalatFr./kg4.465.831.691.96-29.1 BlumenkohlFr./kg3.584.154.024.419.4 SalatgurkenFr./kg2.803.103.604.4532.7 1 Durchschnitt der Jahre 1990/93
Veränderung 1990/93–2000/03 Quellen: Milch,Fleisch
Pflanzenbau
Produkte:BLW,BFS
2
und pflanzliche

Tabelle 14

Selbstversorgungsgrad

1 inkl.Müllereiprodukte und Auswuchs von Brotgetreide,jedoch ohne Ölkuchen;ohne Berücksichtigung der Vorräteveränderungen

2 einschliesslich Hartweizen,Speisehafer,Speisegerste und Mais

3 Äpfel,Birnen,Kirschen,Zwetschgen und Pflaumen,Aprikosen und Pfirsiche

4 Anteil der Inlandproduktion am Gewicht des verkaufsfertigen Fleisches und der Fleischwaren

5 einschliesslich Fleisch von Pferden,Ziegen,Kaninchen sowie Wildbret,Fische,Krusten- und Weichtiere

6 verdauliche Energie in Joules,alkoholische Getränke eingeschlossen

7 ohne aus importierten Futtermitteln hergestellte tierische Produkte

8 Inlandproduktion zu Produzentenpreisen,Einfuhr zu Preisen der Handelsstatistik (franko Grenze unverzollt) berechnet

ANHANG A13
Produkt1990/922000200120021990/92–2000/2002 % Mengenmässiger Anteil:%%%% Brotgetreide 1188910282-36 Futtergetreide1 617669676 Getreide total 2 64626459-5 Speisekartoffeln1011029394-7 Zucker4663476115 Pflanzliche Fette,Öle22192020-2 Obst 3 728071764 Gemüse555153561 Konsummilch 979797970 Butter 898588989 Käse 137116122113-24 Milch und Milchprodukte total110103107107-3 Kalbfleisch 4 979298981 Rindfleisch 4 93859689-4 Schweinefleisch 4 99929695-4 Schaffleisch 4 393539412 Geflügel 4 374340436 Fleisch aller Arten 4 5 76687170-6 Eier und Eikonserven444847473 Energiemässiger Anteil 6: PflanzlicheNahrungsmittel 434740452 TierischeNahrungsmittelbrutto 97919494-3 Nahrungsmittel im ganzen brutto606258611 Nahrungsmittel im ganzen netto 7 58555356-2 Wertmässiger Anteil Nahrungsmittel im ganzen 8 72636263-9
Quelle:SBV

■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Wirtschaftliche Ergebnisse

A14 ANHANG
Tabelle 15 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs,in 1 000 Fr. Produkt1990/92200120022003 1 1990/92–2004 2 2001/03–2001/03 2004 %% Erzeugung landwirtschaftlicher Güter13 089 0239 373 7849 539 0559 213 949-28.49 814 3224.7 Pflanzliche Erzeugung5 915 3094 303 9244 533 2654 218 235-26.44 743 2449.0 Getreide (einschl.Saatgut)1 116 180487 342504 783410 572-58.1462 822-1.0 Weizen543 264261 549279 105242 427-52.0266 3342.0 Gerste306 591100 845102 00589 955-68.293 819-3.9 Körnermais153 80378 04869 12435 926-60.361 3740.6 Sonstiges Getreide112 52246 90054 54942 264-57.441 295-13.8 Handelsgewächse261 445237 109289 201277 8022.5299 06711.6 Ölsaaten und Ölfrüchte (einschl.Saatgut)96 23066 99785 49189 906-16.095 80518.6 Eiweisspflanzen (einschl.Saatgut)10 2828 53312 83015 25118.715 46526.7 Rohtabak16 94520 66922 50023 89931.922 200-0.7 Zuckerrüben136 590136 683164 486144 3528.7160 4588.0 Sonstige Handelsgewächse1 3984 2273 8944 394198.55 13923.2 Futterpflanzen1 833 6231 101 8521 199 0951 049 043-39.11 429 50028.0 Futtermais210 597148 75898 194117 426-42.3183 98351.5 Futterhackfrüchte31 76114 61313 32212 130-58.010 378-22.3 Sonstige Futterpflanzen1 591 264938 4811 087 579919 487-38.31 235 13925.8 Erzeugnisse des Gemüse- und Gartenbaus1 237 6051 281 4691 355 6571 366 7257.81 360 4231.9 Frischgemüse387 355473 530503 967547 38731.2540 8676.4 Pflanzen und Blumen850 250807 939851 690819 338-2.8819 556-0.8 Kartoffeln (einschl.Pflanzkartoffeln)276 669191 807187 636183 077-32.2178 492-4.8 Obst701 314552 308556 475526 418-22.3582 9146.9 Frischobst323 630289 398310 523314 407-5.8338 21811.0 Weintrauben377 683262 910245 952212 011-36.4244 6961.8 Wein465 258430 643418 009385 918-11.5416 0271.1 Sonstige pflanzliche Erzeugnisse23 21421 39422 40918 680-10.313 999-32.8 Tierische Erzeugung7 173 7145 069 8605 005 7904 995 714-30.05 071 0780.9 Rinder1 743 669924 226951 6511 047 917-44.11 109 15613.8 Schweine1 517 1881 082 0471 033 3011 058 263-30.31 083 6962.4 Einhufer15 0027 8177 8806 524-50.65 937-19.8 Schafe und Ziegen62 47159 12859 79653 732-7.953 143-7.7 Geflügel180 626179 864193 510198 8355.6204 5567.2 Sonstige Tiere32 12912 38717 76816 507-51.616 7447.7 Milch3 396 1492 613 8362 546 3602 420 690-25.62 406 693-4.8 Eier211 437180 540188 685183 124-12.9179 692-2.4 Sonstige tierische Erzeugnisse15 04510 0156 83910 122-40.211 46127.5 Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen425 198562 603559 702581 88733.6589 2283.7 Landwirtschaftliche Dienstleistungen425 198525 876523 909545 69125.1552 9004.0 Verpachtung von Milchkontingenten036 72735 79336 196-36 3280.2 Landwirtschaftliche Erzeugung13 514 2219 936 38710 098 7579 795 836-26.410 403 5504.6 Nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten (nicht trennbar)355 464306 987281 826256 835-20.7274 373-2.7 Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse276 878179 999183 406160 515-36.9171 008-2.1 Sonstige nicht trennbare Nebentätigkeiten (Güter und Dienstleistungen)78 586126 98898 42096 32036.5103 365-3.6 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs13 869 68610 243 37410 380 58310 052 671-26.310 677 9234.4 1Provisorisch,Stand 13.9.2004 2Schätzung,Stand 13.9.2004 Quelle:BFS
ANHANG A15 Tabelle 16 Landwirtschaftliche Gesamtrechnung zu laufenden Preisen,in 1 000 Fr. Produkt1990/92200120022003 1 1990/92–2004 2 2001/03–2001/03 2004 %% Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs 13 869 68610 243 37410 380 58310 052 671-26.310 677 9234.4 Vorleistungen insgesamt6 627 4035 819 7996 010 1796 032 961-10.26 313 6986.0 Saat- und Pflanzgut346 577314 429313 900318 882-8.9320 2131.4 Energie,Schmierstoffe334 723393 964378 790389 12915.7396 5032.4 Dünge- und Bodenverbesserungsmittel250 334146 534154 738153 176-39.5157 1513.7 Pfanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel138 587138 178131 820127 863-4.3132 7110.1 Tierarzt und Medikamente156 121163 674159 764162 8253.8163 5740.9 Futtermittel3 654 3542 585 2082 758 8942 682 394-26.82 914 0298.9 Instandhaltung von Maschinen und Geräten353 833394 031420 431432 39617.5440 7176.0 Instandhaltung von baulichen Anlagen119 443154 043158 219184 94538.8187 44413.1 Landwirtschaftliche Dienstleistungen425 198562 603559 702581 88733.6589 2283.7 Sonstige Güter und Dienstleistungen848 232967 135973 921999 46415.61 012 1283.3 Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen7 242 2834 423 5754 370 4044 019 710-41.04 364 2252.2 Abschreibungen2 014 6341 917 2281 924 6541 922 888-4.61 944 2861.2 Ausrüstungsgüter1 013 2171 015 3331 027 0011 034 4791.21 057 6843.1 Bauten915 779792 918783 177771 642-14.5766 352-2.1 Anpflanzungen82 09598 45498 40898 97420.199 5280.9 Sonstige3 54310 52316 06817 793317.620 72240.1 Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen5 227 6492 506 3472 445 7502 096 822-55.12 419 9393.0 Sonstige Produktionsabgaben43 606327 542328 174335 131657.4338 2622.4 Sonstige Subventionen (produktunabhängige)878 2112 609 4202 708 7972 706 800204.62 741 4092.5 Faktoreinkommen6 062 2544 788 2254 826 3734 468 491-22.64 823 0862.7 Arbeitnehmerentgelt1 233 8401 138 1581 124 6881 135 511-8.21 138 1840.5 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen4 828 4143 650 0673 701 6853 332 980-26.23 684 9023.5 Gezahlte Pachten192 569201 995202 526200 6604.8201 178-0.3 Gezahlte Zinsen552 714391 143393 038342 276-32.1331 175-11.8 Nettounternehmenseinkommen 3 4 083 1313 056 9293 106 1212 790 044-26.93 152 5495.6 1Provisorisch,Stand 13.9.2004 2Schätzung,Stand 13.9.2004 3wird in der Literatur und Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnetQuelle:BFS

Tabelle 17

Betriebsergebnisse:Alle Regionen

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1990:6.40%;1991:6.23%;1992:6.42%;2000:3.95%;2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)Quelle:Agroscope FAT Tänikon

A16 ANHANG
MerkmalEinheit1990/9220002001200220032000/02–2003 % ReferenzbetriebeAnzahl4 302 3 419 3 067 2 379 2 663 -9.9 Vertretene BetriebeAnzahl62 921 53 896 52 470 51 421 50 516 -4.0 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha16.06 18.78 19.10 19.38 19.10 0.1 Offene Ackerflächeha4.90 5.17 5.17 5.25 4.76 -8.4 Arbeitskräfte BetriebJAE1.88 1.70 1.68 1.65 1.62 -3.4 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.39 1.30 1.29 1.28 1.24 -3.9 Kühe totalAnzahl12.9 13.5 14.0 13.9 13.6 -1.4 Tierbestand totalGVE23.2 23.8 24.7 24.6 22.9 -6.0 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.606 321 716 645 732 058 734 566 749 781 3.0 davon:Umlaufvermögen totalFr.116 932 144 196 140 469 133 572 133 220 -4.4 davon:Tiervermögen totalFr.60 662 44 706 45 448 43 507 46 012 3.3 davon:Anlagevermögen totalFr.428 727 527 743 546 141 557 487 570 549 4.9 davon:Aktiven BetriebFr.558 933 662 417 680 487 692 767 702 760 3.6 Fremdkapitalquote%43 41 41 41 43 4.9 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.19 808 15 193 13 319 12 880 10 383 -24.7 Erfolgsrechnung RohertragFr.184 762 199 145 192 972 194 365 203 189 3.9 davon:DirektzahlungenFr.13 594 39 307 43 162 45 630 47 046 10.2 SachkostenFr.91 735 108 460 114 173 117 279 123 272 8.8 BetriebseinkommenFr.93 027 90 685 78 799 77 086 79 917 -2.8 PersonalkostenFr.13 775 12 369 12 097 11 661 11 978 -0.5 SchuldzinsenFr.11 361 8 001 8 492 8 411 7 309 -12.0 PachtzinsenFr.5 069 5 640 5 776 5 514 5 601 -0.8 FremdkostenFr.121 941 134 470 140 539 142 865 148 160 6.4 Landwirtschaftliches EinkommenFr.62 822 64 675 52 434 51 500 55 029 -2.1 NebeneinkommenFr.16 264 19 208 18 633 18 577 21 210 12.8 GesamteinkommenFr.79 086 83 883 71 067 70 077 76 238 1.6 PrivatverbrauchFr.59 573 62 650 63 779 63 237 62 896 -0.5 EigenkapitalbildungFr.19 513 21 233 7 288 6 840 13 343 13.2 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.46 914 44 964 47 469 43 695 47 580 4.9 Cashflow 3 Fr.44 456 46 043 39 389 41 177 45 285 7.3 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %95 102 83 94 95 2.2 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %66 67 60 66 69 7.3 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %52 52 42 41 45 0.0 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %26 25 17 18 23 15.0 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %10 12 22 22 17 -8.9 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %12 11 19 20 15 -10.0 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE49 473 53 426 47 027 46 648 49 356 0.7 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha5 796 4 829 4 125 3 977 4 185 -2.9 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%16.7 13.7 11.6 11.1 11.4 -6.0 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %0.8 -0.6 -2.7 -2.9 -2.3 11.3 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-2.2 -3.2 -6.8 -7.0 -5.9 4.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE31 025 38 099 30 356 30 262 35 886 9.1 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE29 465 34 410 27 417 27 420 33 356 12.1 (Median)

18

Betriebsergebnisse:Talregion*

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1990:6.40%;1991:6.23%;1992:6.42%;2000:3.95%;2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Talregion:Ackerbauzone plus Übergangszonen

ANHANG A17
Tabelle
MerkmalEinheit1990/9220002001200220032000/02–2003 % ReferenzbetriebeAnzahl2 356 1 517 1 376 1 006 1 219 -6.2 Vertretene BetriebeAnzahl29 677 25 094 24 183 23 072 22 533 -6.6 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha16.66 19.41 19.93 20.68 19.79 -1.1 Offene Ackerflächeha8.34 9.13 9.26 9.82 8.77 -6.7 Arbeitskräfte BetriebJAE2.05 1.80 1.77 1.78 1.68 -5.8 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.36 1.26 1.26 1.25 1.19 -5.3 Kühe totalAnzahl12.8 13.3 13.8 13.8 13.7 0.5 Tierbestand totalGVE22.9 23.5 24.7 25.1 23.7 -3.0 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.706 406 814 917 832 078 852 833 849 670 2.0 davon:Umlaufvermögen totalFr.149 871 179 657 172 076 168 801 160 321 -7.6 davon:Tiervermögen totalFr.61 461 44 637 45 969 44 560 46 513 3.2 davon:Anlagevermögen totalFr.495 074 590 623 614 033 639 472 642 837 4.6 davon:Aktiven BetriebFr.642 757 746 171 773 158 797 415 793 919 2.8 Fremdkapitalquote%41 39 40 41 43 7.5 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.23 633 17 549 15 362 14 923 11 760 -26.2 Erfolgsrechnung RohertragFr.225 249 242 054 233 144 242 450 247 188 3.3 davon:DirektzahlungenFr.7 248 32 944 38 399 40 791 40 265 7.7 SachkostenFr.110 193 129 262 135 711 143 609 150 032 10.2 BetriebseinkommenFr.115 056 112 792 97 433 98 841 97 157 -5.7 PersonalkostenFr.20 784 18 330 17 349 17 799 16 905 -5.2 SchuldzinsenFr.13 463 9 051 9 835 10 147 8 717 -9.9 PachtzinsenFr.7 015 7 673 7 796 7 493 7 405 -3.3 FremdkostenFr.151 456 164 316 170 690 179 048 183 059 6.8 Landwirtschaftliches EinkommenFr.73 794 77 738 62 453 63 402 64 129 -5.5 NebeneinkommenFr.16 429 17 805 17 043 16 743 20 642 20.0 GesamteinkommenFr.90 223 95 543 79 496 80 145 84 771 -0.3 PrivatverbrauchFr.67 985 69 756 70 993 71 999 70 092 -1.2 EigenkapitalbildungFr.22 238 25 787 8 503 8 146 14 679 3.8 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.56 951 52 271 52 828 50 533 51 053 -1.6 Cashflow 3 Fr.52 079 53 548 45 267 47 438 51 149 4.9 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %92 102 86 94 100 6.4 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %64 69 61 65 68 4.6 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %52 54 42 41 43 -5.8 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %24 23 17 15 23 25.5 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %12 13 23 23 18 -8.5 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %12 10 18 21 16 -2.0 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE56 050 62 635 55 134 55 395 57 708 0.0 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha6 908 5 810 4 889 4 779 4 909 -4.9 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%17.9 15.1 12.6 12.4 12.2 -8.7 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %2.1 0.9 -1.3 -1.3 -1.0 76.5 Eigenkapitalsrentabilität 11 %0.0 -0.5 -4.4 -4.4 -3.7 19.4 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE36 924 47 891 37 523 38 758 43 948 6.2 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE36 186 44 561 34 671 35 855 42 602 11.1 (Median)
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 19

Betriebsergebnisse:Hügelregion*

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1990:6.40%;1991:6.23%;1992:6.42%;2000:3.95%;2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Hügelregion:Hügelzone und Bergzone I

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

A18 ANHANG
MerkmalEinheit1990/9220002001200220032000/02–2003 % ReferenzbetriebeAnzahl1 125 1 017 907 698 745 -14.8 Vertretene BetriebeAnzahl17 397 14 588 14 343 13 946 14 062 -1.6 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha15.30 17.83 17.95 18.09 18.48 2.9 Offene Ackerflächeha3.08 3.15 3.04 2.85 2.82 -6.4 Arbeitskräfte BetriebJAE1.81 1.62 1.60 1.54 1.58 -0.4 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.40 1.29 1.26 1.24 1.26 -0.3 Kühe totalAnzahl14.4 15.3 15.8 16.0 15.0 -4.5 Tierbestand totalGVE26.0 27.0 27.8 27.9 24.8 -10.0 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.553 876 677 784 686 002 685 062 716 978 5.0 davon:Umlaufvermögen totalFr.95 672 122 136 122 814 110 023 117 869 -0.4 davon:Tiervermögen totalFr.66 366 49 901 49 611 48 151 49 785 1.1 davon:Anlagevermögen totalFr.391 838 505 747 513 577 526 888 549 325 6.6 davon:Aktiven BetriebFr.516 933 626 182 628 230 650 611 674 799 6.3 Fremdkapitalquote%46 45 44 44 45 1.5 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.17 271 13 318 11 653 11 650 9 549 -21.8 Erfolgsrechnung RohertragFr.170 201 183 249 178 588 179 713 186 427 3.3 davon:DirektzahlungenFr.15 415 39 135 41 649 43 917 46 494 11.9 SachkostenFr.85 602 102 222 108 086 111 844 113 382 5.6 BetriebseinkommenFr.84 599 81 027 70 502 67 870 73 045 -0.1 PersonalkostenFr.9 943 9 183 9 655 8 446 9 488 4.3 SchuldzinsenFr.10 915 8 330 8 265 8 045 7 120 -13.3 PachtzinsenFr.3 903 4 789 5 086 5 121 4 996 -0.1 FremdkostenFr.110 363 124 525 131 092 133 456 134 985 4.1 Landwirtschaftliches EinkommenFr.59 838 58 725 47 496 46 257 51 442 1.2 NebeneinkommenFr.14 544 21 814 20 557 19 369 21 671 5.3 GesamteinkommenFr.74 382 80 539 68 053 65 626 73 114 2.4 PrivatverbrauchFr.55 272 59 963 61 333 60 218 59 442 -1.8 EigenkapitalbildungFr.19 110 20 576 6 720 5 408 13 672 25.4 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.41 428 39 674 47 007 40 781 54 334 27.9 Cashflow 3 Fr.41 445 43 650 37 263 39 152 43 742 9.3 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %100 110 79 96 81 -14.7 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %68 68 58 68 69 6.7 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %50 50 43 39 44 0.0 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %30 31 19 20 26 11.4 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %8 8 18 22 15 -6.3 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %12 11 20 20 15 -11.8 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE46 654 50 119 44 191 44 049 46 211 0.2 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha5 533 4 545 3 927 3 753 3 954 -3.0 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%16.4 12.9 11.2 10.4 10.8 -6.1 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %0.4 -1.1 -3.3 -3.5 -3.0 13.9 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-3.3 -4.5 -8.4 -8.5 -7.5 5.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE30 335 35 336 28 458 27 817 33 209 8.8 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE29 520 33 156 26 604 25 797 30 811 8.0 (Median)

Betriebsergebnisse:Bergregion*

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Bergregion:Bergzonen II bis IV

ANHANG A19
Tabelle 20
MerkmalEinheit1990/9220002001200220032000/02–2003 % ReferenzbetriebeAnzahl821 885 784 675 699 -10.5 Vertretene BetriebeAnzahl15 847 14 214 13 944 14 403 13 921 -1.9 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha15.76 18.63 18.85 18.55 18.60 -0.4 Offene Ackerflächeha0.44 0.28 0.26 0.25 0.24 -8.9 Arbeitskräfte BetriebJAE1.63 1.60 1.60 1.55 1.55 -2.1 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.42 1.39 1.38 1.35 1.31 -4.6 Kühe totalAnzahl11.4 11.8 12.4 11.8 11.9 -0.8 Tierbestand totalGVE20.5 21.0 21.5 20.6 19.6 -6.8 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.476 486 583 036 605 967 593 049 621 232 4.6 davon:Umlaufvermögen totalFr.78 573 104 230 103 814 99 941 104 862 2.1 davon:Tiervermögen totalFr.52 902 39 497 40 263 37 323 41 392 6.1 davon:Anlagevermögen totalFr.345 011 439 309 461 890 455 785 474 979 5.0 davon:Aktiven BetriebFr.448 089 551 742 573 520 565 949 583 451 3.5 Fremdkapitalquote%45 40 40 40 41 2.5 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.15 432 12 957 11 491 10 798 8 997 -23.4 Erfolgsrechnung RohertragFr.124 931 139 707 138 099 131 524 148 901 9.1 davon:DirektzahlungenFr.23 476 50 719 52 979 55 041 58 581 10.7 SachkostenFr.63 905 78 140 83 081 80 364 89 948 11.7 BetriebseinkommenFr.61 026 61 567 55 018 51 161 58 952 5.4 PersonalkostenFr.4 860 5 116 5 500 4 940 6 518 25.7 SchuldzinsenFr.7 918 5 808 6 397 5 984 5 221 -13.9 PachtzinsenFr.2 707 2 922 2 986 2 725 3 292 14.4 FremdkostenFr.79 390 91 986 97 964 94 013 104 979 10.9 Landwirtschaftliches EinkommenFr.45 541 47 721 40 135 37 512 43 921 5.1 NebeneinkommenFr.17 853 19 011 19 414 20 748 21 662 9.8 GesamteinkommenFr.63 394 66 732 59 549 58 260 65 583 6.6 PrivatverbrauchFr.48 548 52 865 53 783 52 126 54 736 3.4 EigenkapitalbildungFr.14 846 13 867 5 766 6 133 10 847 26.3 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.34 138 37 494 38 648 35 562 35 138 -5.6 Cashflow 3 Fr.33 482 35 247 31 384 33 108 37 352 12.3 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %98 94 81 93 106 18.7 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %70 65 60 66 71 11.5 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %54 51 41 42 49 9.7 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %26 23 16 19 20 3.4 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %8 14 25 21 17 -15.0 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %12 12 18 18 14 -12.5 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE37 418 38 532 34 399 33 018 37 936 7.4 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha3 874 3 304 2 919 2 758 3 170 5.9 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%13.6 11.2 9.6 9.0 10.1 1.7 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.3 -3.8 -5.1 -5.7 -4.4 -9.6 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-7.4 -8.2 -10.5 -11.4 -9.0 -10.3 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE21 201 25 064 20 809 19 816 26 631 21.6 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE20 707 22 851 18 484 18 355 24 817 24.7 (Median)
(1990:6.40%;1991:6.23%;1992:6.42%;2000:3.95%;2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 21a

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 2001/03

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

A20 ANHANG
PflanzenbauTierhaltung MerkmalEinheitMittel alleSpezial-Verkehrs-Mutter-Anderes BetriebeAckerbaukulturenmilchküheRindvieh ReferenzbetriebeAnzahl2 703 99 64 1 108 75 146 Vertretene BetriebeAnzahl51 469 3 193 2 897 18 399 1 950 3 744 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha19.19 23.89 12.72 18.86 17.62 16.17 Offene Ackerflächeha5.06 19.57 6.01 0.93 0.85 0.20 Arbeitskräfte BetriebJAE1.65 1.42 2.15 1.62 1.26 1.41 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.27 1.09 1.29 1.33 1.09 1.25 Kühe totalAnzahl13.8 3.1 1.8 16.8 15.3 9.0 Tierbestand totalGVE24.0 7.6 3.3 24.7 19.0 16.5 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.738 802 758 395 764 596 678 477 661 575 549 146 davon:Umlaufvermögen totalFr.135 754 160 540 227 645 115 105 112 823 94 183 davon:Tiervermögen totalFr.44 989 15 291 8 408 46 449 41 682 36 717 davon:Anlagevermögen totalFr.558 059 582 564 528 543 516 923 507 070 418 246 davon:Aktiven BetriebFr.692 004 711 002 699 986 637 899 627 325 512 710 Fremdkapitalquote%42 38 34 42 43 42 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.12 194 13 353 14 055 11 078 11 044 9 022 Erfolgsrechnung RohertragFr.196 842 221 892 235 014 166 024 129 145 117 006 davon:DirektzahlungenFr.45 280 46 814 25 569 45 680 58 341 56 498 SachkostenFr.118 241 126 473 124 096 97 266 75 654 73 171 BetriebseinkommenFr.78 601 95 419 110 918 68 759 53 490 43 835 PersonalkostenFr.11 912 11 135 33 829 8 172 4 659 3 851 SchuldzinsenFr.8 071 8 725 7 117 7 287 6 890 5 303 PachtzinsenFr.5 631 9 047 6 074 4 832 3 202 2 390 FremdkostenFr.143 854 155 381 171 116 117 558 90 405 84 716 Landwirtschaftliches EinkommenFr.52 988 66 511 63 898 48 466 38 740 32 290 NebeneinkommenFr.19 473 21 974 18 874 18 224 31 455 21 886 GesamteinkommenFr.72 461 88 485 82 773 66 690 70 194 54 176 PrivatverbrauchFr.63 304 76 741 74 235 58 088 59 540 51 086 EigenkapitalbildungFr.9 157 11 744 8 537 8 602 10 654 3 090 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.46 248 40 783 38 540 43 610 41 594 34 484 Cashflow 3 Fr.41 950 47 147 42 813 37 704 38 408 25 812 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %91 121 116 87 92 76 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %65 66 66 66 65 61 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %43 43 37 43 49 36 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %19 16 19 21 23 18 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %20 22 28 20 15 25 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %18 19 17 16 13 21 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE47 677 66 958 51 903 42 473 42 542 31 097 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha4 096 3 987 8 742 3 645 3 030 2 712 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%11.4 13.4 15.9 10.8 8.5 8.5 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.6 0.3 -2.0 -3.8 -3.0 -6.7 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-6.6 -1.4 -4.7 -8.7 -7.2 -13.4 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE32 168 48 845 38 857 28 170 25 486 18 561 (Mittelwert)
*neue Betriebstypologie FAT99 Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 21b

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen*2001/03

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

*neue Betriebstypologie FAT99

ANHANG A21
TierhaltungKombiniert Pferde/VerkehrsMerkmalEinheitMittel alleSchafe/milch/MutterBetriebeZiegenVeredlungAckerbauküheVeredlungAndere ReferenzbetriebeAnzahl2 703 26 51 301 27 503 303 Vertretene BetriebeAnzahl51 469 1 495 1 193 5 073 582 5 908 7 035 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha19.19 12.61 11.74 25.39 21.81 19.43 20.50 Offene Ackerflächeha5.06 0.49 1.16 13.38 9.48 6.43 6.75 Arbeitskräfte BetriebJAE1.65 1.39 1.54 1.88 1.45 1.78 1.68 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.27 1.22 1.18 1.31 1.13 1.28 1.25 Kühe totalAnzahl13.8 1.6 11.5 19.8 17.2 15.7 14.7 Tierbestand totalGVE24.0 11.7 48.6 29.0 23.3 39.1 26.0 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.738 802 477 287 932 907 874 140 870 973 889 631 786 305 davon:Umlaufvermögen totalFr.135 754 83 033 129 636 174 553 163 625 146 286 141 908 davon:Tiervermögen totalFr.44 989 21 678 66 904 53 756 50 038 63 069 54 422 davon:Anlagevermögen totalFr.558 059 372 576 736 367 645 831 657 310 680 276 589 975 davon:Aktiven BetriebFr.692 004 453 348 898 869 814 105 803 250 838 519 729 522 Fremdkapitalquote%42 42 47 39 44 43 44 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.12 194 8 034 14 454 14 874 13 530 14 459 12 376 Erfolgsrechnung RohertragFr.196 842 93 774 307 915 250 221 204 697 279 681 206 387 davon:DirektzahlungenFr.45 280 40 461 32 140 46 965 65 261 42 636 44 908 SachkostenFr.118 241 60 793 213 028 148 906 123 775 179 845 124 992 BetriebseinkommenFr.78 601 32 981 94 887 101 315 80 922 99 836 81 395 PersonalkostenFr.11 912 3 965 12 355 17 611 11 744 16 136 13 217 SchuldzinsenFr.8 071 5 450 13 152 8 961 10 007 10 021 9 228 PachtzinsenFr.5 631 1 310 2 431 9 392 8 025 6 544 6 190 FremdkostenFr.143 854 71 518 240 967 184 870 153 551 212 546 153 628 Landwirtschaftliches EinkommenFr.52 988 22 256 66 949 65 351 51 146 67 135 52 759 NebeneinkommenFr.19 473 32 671 17 106 14 398 29 095 16 411 19 995 GesamteinkommenFr.72 461 54 926 84 055 79 749 80 241 83 546 72 754 PrivatverbrauchFr.63 304 50 864 69 684 69 492 70 072 68 708 65 671 EigenkapitalbildungFr.9 157 4 063 14 371 10 258 10 170 14 838 7 083 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.46 248 27 153 72 268 61 336 58 767 61 698 41 147 Cashflow 3 Fr.41 950 26 460 56 758 50 585 45 080 55 936 42 618 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %91 98 86 83 79 92 107 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %65 69 65 62 62 64 65 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %43 42 43 45 45 44 41 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %19 17 18 16 15 21 20 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %20 16 15 23 14 19 19 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %18 24 24 16 26 16 20 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE47 677 23 325 61 684 53 857 55 868 56 238 48 499 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha4 096 2 636 8 074 3 992 3 706 5 140 3 971 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%11.4 7.2 10.6 12.5 10.2 11.9 11.2 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.6 -9.7 0.6 -1.5 -1.7 -0.6 -2.5 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-6.6 -19.3 -1.7 -4.4 -5.3 -3.1 -6.9 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE32 168 11 325 44 405 38 570 33 311 41 321 32 296 (Mittelwert)
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 22

Betriebsergebnisse nach Quartilen:Alle Regionen 2001/03

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)Quelle:Agroscope FAT Tänikon

A22 ANHANG
sortiert nach Arbeitsverdienst MerkmalEinheitMittel1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) ReferenzbetriebeAnzahl2 703 579 683 725 716 Vertretene BetriebeAnzahl51 469 12 873 12 866 12 870 12 860 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha19.19 14.69 17.10 20.03 24.95 Offene Ackerflächeha5.06 2.78 3.19 5.15 9.12 Arbeitskräfte BetriebJAE1.65 1.55 1.65 1.63 1.76 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.27 1.25 1.35 1.30 1.17 Kühe totalAnzahl13.8 10.8 13.3 14.8 16.4 Tierbestand totalGVE24.0 18.8 22.2 25.0 30.3 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.738 802 676 150 660 366 746 908 871 883 davon:Umlaufvermögen totalFr.135 754 111 650 117 863 144 157 169 372 davon:Tiervermögen totalFr.44 989 36 765 41 836 46 797 54 567 davon:Anlagevermögen totalFr.558 059 527 734 500 666 555 954 647 945 davon:Aktiven BetriebFr.692 004 633 484 620 271 694 733 819 623 Fremdkapitalquote%42 42 41 40 43 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.12 194 11 178 11 013 12 534 14 052 Erfolgsrechnung RohertragFr.196 842 134 657 163 559 202 173 287 054 davon:DirektzahlungenFr.45 280 38 556 43 204 45 954 53 410 SachkostenFr.118 241 98 402 101 564 117 732 155 297 BetriebseinkommenFr.78 601 36 255 61 996 84 441 131 757 PersonalkostenFr.11 912 8 849 9 059 10 346 19 400 SchuldzinsenFr.8 071 7 807 7 151 7 536 9 790 PachtzinsenFr.5 631 3 245 4 036 5 930 9 314 FremdkostenFr.143 854 118 303 121 810 141 543 193 801 Landwirtschaftliches EinkommenFr.52 988 16 354 41 750 60 629 93 253 NebeneinkommenFr.19 473 30 211 18 279 15 931 13 465 GesamteinkommenFr.72 461 46 565 60 029 76 560 106 718 PrivatverbrauchFr.63 304 53 948 57 160 66 037 76 082 EigenkapitalbildungFr.9 157 -7 383 2 870 10 523 30 636 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.46 248 43 053 37 198 41 767 62 986 Cashflow 3 Fr.41 950 24 443 31 865 42 892 68 623 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %91 57 86 104 109 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %65 55 64 69 72 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %43 26 40 49 54 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %19 10 16 20 31 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %20 35 23 16 7 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %18 29 20 14 8 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE47 677 23 377 37 568 51 719 74 808 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha4 096 2 468 3 625 4 214 5 286 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%11.4 5.7 10.0 12.2 16.1 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-2.6 -8.2 -5.5 -2.0 3.3 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-6.6 -16.5 -11.5 -5.2 3.8 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE32 168 4 134 22 710 37 050 67 634 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE29 400 (Median)

Tabelle 23

Betriebsergebnisse nach Quartilen:Talregion* 2001/03

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

*Talregion:Ackerbauzone plus Übergangszonen

ANHANG A23
sortiert nach Arbeitsverdienst MerkmalEinheitMittel1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) ReferenzbetriebeAnzahl1 200 273 308 312 307 Vertretene BetriebeAnzahl23 263 5 837 5 806 5 820 5 800 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha20.13 16.32 18.34 19.83 26.08 Offene Ackerflächeha9.28 6.99 7.93 8.65 13.57 Arbeitskräfte BetriebJAE1.75 1.67 1.72 1.72 1.87 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.23 1.22 1.31 1.26 1.14 Kühe totalAnzahl13.8 11.6 13.8 14.4 15.2 Tierbestand totalGVE24.5 20.7 22.7 25.3 29.3 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.844 860 845 819 763 386 832 160 938 311 davon:Umlaufvermögen totalFr.167 066 154 035 152 704 169 507 192 107 davon:Tiervermögen totalFr.45 681 40 515 43 498 45 761 52 991 davon:Anlagevermögen totalFr.632 114 651 268 567 184 616 891 693 212 davon:Aktiven BetriebFr.788 164 785 474 708 718 773 552 885 193 Fremdkapitalquote%41 42 40 39 43 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.14 015 13 864 12 644 14 314 15 245 Erfolgsrechnung RohertragFr.240 927 184 477 207 598 237 821 334 248 davon:DirektzahlungenFr.39 818 32 689 35 645 39 108 51 889 SachkostenFr.143 117 130 309 126 626 136 065 179 607 BetriebseinkommenFr.97 810 54 167 80 972 101 756 154 641 PersonalkostenFr.17 351 15 436 13 920 14 141 25 942 SchuldzinsenFr.9 567 10 425 8 053 8 658 11 130 PachtzinsenFr.7 564 4 765 6 632 7 286 11 593 FremdkostenFr.177 599 160 934 155 231 166 150 228 272 Landwirtschaftliches EinkommenFr.63 328 23 542 52 367 71 671 105 976 NebeneinkommenFr.18 142 28 012 16 732 15 576 12 194 GesamteinkommenFr.81 471 51 554 69 098 87 247 118 170 PrivatverbrauchFr.71 028 63 925 64 954 72 736 82 540 EigenkapitalbildungFr.10 443 -12 371 4 145 14 511 35 629 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.51 471 47 870 40 402 54 354 63 318 Cashflow 3 Fr.47 951 26 243 37 649 51 012 77 050 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %93 56 93 95 123 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %65 53 67 65 74 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %42 22 42 50 55 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %18 9 14 21 30 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %21 37 23 17 8 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %18 32 21 12 8 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE56 079 32 406 47 025 59 404 82 618 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha4 859 3 324 4 417 5 142 5 940 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%12.4 6.9 11.4 13.2 17.5 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-1.2 -6.0 -3.8 -0.5 4.6 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-4.2 -12.9 -8.6 -2.7 6.0 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE40 077 7 929 30 374 45 575 79 836 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE37 707 (Median)
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 24

Betriebsergebnisse nach Quartilen:Hügelregion* 2001/03

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

*Hügelregion:Hügelzone und Bergzone I

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

A24 ANHANG
sortiert nach Arbeitsverdienst MerkmalEinheitMittel1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) ReferenzbetriebeAnzahl783 155 197 212 219 Vertretene BetriebeAnzahl14 117 3 546 3 530 3 522 3 518 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha18.17 13.81 16.12 18.86 23.94 Offene Ackerflächeha2.90 1.84 2.26 3.25 4.27 Arbeitskräfte BetriebJAE1.57 1.48 1.56 1.57 1.69 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.26 1.20 1.32 1.29 1.21 Kühe totalAnzahl15.6 12.4 14.5 16.4 19.1 Tierbestand totalGVE26.8 20.5 24.2 27.3 35.4 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.696 014 639 299 648 722 689 509 807 086 davon:Umlaufvermögen totalFr.116 902 102 528 103 053 117 817 144 309 davon:Tiervermögen totalFr.49 182 39 174 44 603 50 428 62 611 davon:Anlagevermögen totalFr.529 930 497 597 501 067 521 264 600 165 davon:Aktiven BetriebFr.651 213 595 189 608 242 640 732 761 221 Fremdkapitalquote%44 44 44 43 46 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.10 950 10 141 10 344 11 004 12 320 Erfolgsrechnung RohertragFr.181 576 128 133 158 881 184 347 255 441 davon:DirektzahlungenFr.44 020 35 325 39 190 45 582 56 064 SachkostenFr.111 104 94 371 101 759 108 429 140 021 BetriebseinkommenFr.70 472 33 762 57 122 75 918 115 420 PersonalkostenFr.9 196 7 884 6 876 8 111 13 935 SchuldzinsenFr.7 810 7 223 7 570 7 384 9 071 PachtzinsenFr.5 068 3 331 3 639 5 354 7 965 FremdkostenFr.133 178 112 810 119 844 129 278 170 992 Landwirtschaftliches EinkommenFr.48 399 15 324 39 037 55 069 84 449 NebeneinkommenFr.20 532 33 217 19 180 15 482 14 159 GesamteinkommenFr.68 931 48 541 58 217 70 551 98 607 PrivatverbrauchFr.60 331 51 857 57 042 61 425 71 076 EigenkapitalbildungFr.8 600 -3 316 1 174 9 127 27 531 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.47 374 49 424 38 882 38 550 62 666 Cashflow 3 Fr.40 052 26 734 30 936 38 971 63 697 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %85 56 81 104 104 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %65 55 63 69 72 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %41 31 37 46 51 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %22 12 15 24 36 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %18 29 25 15 4 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %18 29 22 14 9 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE44 817 22 837 36 655 48 412 68 485 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha3 878 2 446 3 544 4 025 4 822 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%10.8 5.7 9.4 11.9 15.2 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-3.3 -8.7 -5.8 -2.7 2.5 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-8.2 -18.0 -12.7 -6.8 2.5 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE29 828 4 268 21 673 34 229 59 828 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE27 747 (Median)

Tabelle 25

Betriebsergebnisse nach Quartilen:Bergregion* 2001/03

1Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2001:3.36%;2002:3.22%;2003:2.63%)

2Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4Cashflow zu Investitionen total

5Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10(Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11(kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12(landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

*Bergregion:Bergzonen II bis IV

ANHANG A25
sortiert nach Arbeitsverdienst MerkmalEinheitMittel1.Quartil2.Quartil3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) ReferenzbetriebeAnzahl719 157 171 196 196 Vertretene BetriebeAnzahl14 089 3 528 3 537 3 515 3 509 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzflächeha18.67 13.36 16.10 19.42 25.84 Offene Ackerflächeha0.25 0.07 0.18 0.34 0.41 Arbeitskräfte BetriebJAE1.57 1.50 1.63 1.63 1.51 davon:FamilienarbeitskräfteFJAE1.35 1.29 1.46 1.39 1.24 Kühe totalAnzahl12.0 9.2 10.7 12.8 15.4 Tierbestand totalGVE20.5 16.2 18.2 21.6 26.1 Kapitalstruktur Aktiven totalFr.606 749 555 007 564 086 604 446 703 975 davon:Umlaufvermögen totalFr.102 872 74 338 97 832 111 933 127 575 davon:Tiervermögen totalFr.39 659 31 737 35 271 41 701 49 997 davon:Anlagevermögen totalFr.464 218 448 932 430 983 450 812 526 403 davon:Aktiven BetriebFr.574 307 532 804 531 392 572 956 660 544 Fremdkapitalquote%40 41 37 40 42 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr.10 429 9 569 10 128 10 417 11 608 Erfolgsrechnung RohertragFr.139 508 101 312 119 194 147 885 189 980 davon:DirektzahlungenFr.55 533 43 269 51 148 58 982 68 820 SachkostenFr.84 464 77 256 74 805 85 489 100 413 BetriebseinkommenFr.55 044 24 056 44 389 62 396 89 567 PersonalkostenFr.5 653 4 835 3 943 6 279 7 573 SchuldzinsenFr.5 867 6 284 4 958 5 723 6 508 PachtzinsenFr.3 001 2 222 2 009 3 323 4 463 FremdkostenFr.98 986 90 596 85 715 100 813 118 956 Landwirtschaftliches EinkommenFr.40 523 10 716 33 480 47 072 71 024 NebeneinkommenFr.20 608 31 342 17 698 17 226 16 140 GesamteinkommenFr.61 131 42 058 51 177 64 298 87 164 PrivatverbrauchFr.53 548 46 691 50 030 53 654 63 877 EigenkapitalbildungFr.7 582 -4 633 1 147 10 644 23 287 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr.36 449 30 312 32 475 38 699 44 381 Cashflow 3 Fr.33 948 22 561 25 442 36 453 51 460 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 %94 75 80 94 117 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 %66 59 62 68 74 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 %44 28 37 54 57 Betriebe mit beschränkter finanz.Selbständigkeit 7 %18 10 15 19 29 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 %21 35 29 13 7 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 %17 27 19 14 7 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE35 118 16 020 27 275 38 304 59 257 Betriebseinkommen je ha landw.NutzflächeFr./ha2 949 1 797 2 756 3 217 3 465 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb%9.6 4.5 8.4 10.9 13.6 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 %-5.1 -10.4 -8.2 -4.4 1.2 Eigenkapitalsrentabilität 11 %-10.3 -20.0 -14.7 -9.1 0.4 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE22 419 897 16 010 26 419 48 099 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE20 556 (Median)
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 26

Betriebsergebnisse nach Regionen,Betriebstypen und Quartilen:1990/92–2001/03

A26 ANHANG
EinheitAlle BetriebeTalregionHügelregionBergregion Einkommen nach Regionen1990/922001/031990/922001/031990/922001/031990/922001/03 Landwirtschaftliche Nutzflächeha16.06 19.19 16.66 20.13 15.30 18.17 15.76 18.67 FamilienarbeitskräfteFJAE1.39 1.27 1.36 1.23 1.40 1.26 1.42 1.35 Landwirtschaftliches EinkommenFr.62 822 52 988 73 794 63 328 59 838 48 399 45 541 40 523 NebeneinkommenFr.16 264 19 473 16 429 18 142 14 544 20 532 17 853 20 608 GesamteinkommenFr.79 086 72 461 90 223 81 471 74 382 68 931 63 394 61 131 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE31 025 32 168 36 924 40 077 30 335 29 828 21 201 22 419 EinheitAckerbauSpezialkulturenVerkehrsmilchMutterkühe Einkommen nach Betriebstypen1990/922001/031990/922001/031990/922001/031990/922001/03 Landwirtschaftliche Nutzflächeha21.23 23.89 8.92 12.72 15.30 18.86 15.32 17.62 FamilienarbeitskräfteFJAE1.08 1.09 1.29 1.29 1.42 1.33 1.20 1.09 Landwirtschaftliches EinkommenFr.60 284 66 511 67 184 63 898 53 923 48 466 36 627 38 740 NebeneinkommenFr.26 928 21 974 21 555 18 874 16 044 18 224 33 558 31 455 GesamteinkommenFr.87 212 88 485 88 739 82 773 69 967 66 690 70 185 70 194 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE34 375 48 845 30 334 38 857 26 471 28 170 17 348 25 486 EinheitAnderes Pferde/Schafe/Veredlung RindviehZiegen Einkommen nach Betriebstypen1990/922001/031990/922001/031990/922001/03 Landwirtschaftliche Nutzflächeha14.20 16.17 Nur sieben12.61 9.34 11.74 FamilienarbeitskräfteFJAE1.37 1.25 Betriebe1.22 1.35 1.18 Landwirtschaftliches EinkommenFr.38 407 32 290 vorhanden22 256 86 288 66 949 NebeneinkommenFr.20 570 21 886 32 671 14 614 17 106 GesamteinkommenFr.58 977 54 176 54 926 100 902 84 055 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft(Fr./FJAE)16 793 18 561 11 325 48 182 44 405 EinheitKombiniert Kombiniert Kombiniert Kombiniert Verkehrsmilch/MutterküheVeredlungAndere Ackerbau Einkommen nach Betriebstypen1990/922001/031990/922001/031990/922001/031990/922001/03 Landwirtschaftliche Nutzflächeha20.37 25.39 17.93 21.81 15.59 19.43 17.24 20.50 FamilienarbeitskräfteFJAE1.45 1.31 1.24 1.13 1.40 1.28 1.43 1.25 Landwirtschaftliches EinkommenFr.75 368 65 351 51 161 51 146 84 363 67 135 66 705 52 759 NebeneinkommenFr.11 802 14 398 20 475 29 095 12 032 16 411 15 000 19 995 GesamteinkommenFr.87 170 79 749 71 636 80 241 96 395 83 546 81 705 72 754 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE36 420 38 570 27 456 33 311 42 927 41 321 32 732 32 296 Einheit1.Quartil 2.Quartil 3.Quartil4.Quartil (0–25%)(25–50%)(50–75%)(75–100%) Einkommen nach Quartilen (Arbeitsverdienst)1990/922001/031990/922001/031990/922001/031990/922001/03 Landwirtschaftliche Nutzflächeha14.68 14.69 15.30 17.10 15.78 20.03 18.47 24.95 FamilienarbeitskräfteFJAE1.36 1.25 1.49 1.35 1.42 1.30 1.27 1.17 Landwirtschaftliches EinkommenFr.26 883 16 354 52 294 41 750 69 198 60 629 102 975 93 253 NebeneinkommenFr.27 789 30 211 14 629 18 279 12 064 15 931 10 557 13 465 GesamteinkommenFr.54 672 46 565 66 923 60 029 81 262 76 560 113 532 106 718 Arbeitsverdienst je FamilienarbeitskraftFr./FJAE4 367 4 134 23 592 22 710 36 016 37 050 62 665 67 634 Quelle:Agroscope FAT Tänikon

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Tabellen Ausgaben des Bundes

Ausgaben für Produktion und Absatz

ANHANG A27
Tabelle 27 Absatzförderung:Verfügte Mittel Sektoren / Produkt-Markt-BereichRechnung 2002Rechnung 2003 3 Verfügte Mittel 2004 Fr.Fr.Fr. Milchproduktion33 682 02435 817 96134 643 330 Käse Ausland19 825 65230 459 24018 500 000 Käse Inland3 705 3721 418 3214 626 080 Milch 10 151 0003 940 40011 517 250 Tierproduktion2 931 2452 890 0195 361 250 Fleisch1 796 0001 660 0504 031 000 Eier 626 000618 519740 000 Fische16 50008 250 Lebende Tiere472 745611 450572 000 Honig20 000010 000 Pflanzenbau6 751 8337 354 81912 153 008 Gemüse1 692 7471 919 6772 473 050 Obst2 381 7112 607 7392 552 458 Getreide885 503530 536340 000 Kartoffeln705 0001 180 890737 500 Ölsaaten286 872315 978350 000 Zierpflanzen800 000800 000700 000 Wein 4 - - 5 000 000 Gemeinsame Massnahmen5 137 1465 852 4712 548 133 Übergreifende Massnahmen (Bio,IP)2 173 5422 750 2883 327 164 Öffentlichkeitsarbeit 1 003 107 750 Schlussabrechnungen und längerfristige Verpflichtungen Kleinprojekte und Sponsoring4 826 324906 211 National55 502 11455 571 76961 140 635 Regional 2 3 296 3622 586 0652 532 065 Total58 798 47659 064 04563 672 700 1 Bis 2003 in Rechnung Gemeinsame Massnahmen 2 Budget,rollende Planung
Nach provisorischer Abrechnung
Bis 2003 in Rebbaufonds Quelle:BLW
3
4

Tabelle 28

Ausgaben Milchwirtschaft

A28 ANHANG
BezeichnungRechnung 2002Rechnung 2003Budget 2004 1 Fr.Fr.Fr. Marktstützung (Zulagen und Beihilfen) Zulage auf verkäster Milch318 644 295306 348 248308 667 996 Zulage für Fütterung ohne Silage44 808 18042 956 25443 670 000 Inlandbeihilfen für Butter92 936 17693 119 64071 460 000 Inlandbeihilfen für Magermilch und Milchpulver59 235 68346 542 31043 670 000 Inlandbeihilfen für Käse1 404 78400 Ausfuhrbeihilfen für Käse45 264 64829 090 87615 880 000 Ausfuhrbeihilfen für andere Milchprodukte31 356 23134 801 67213 797 735 593 649 997552 859 000497 145 731 Marktstützung (Administration) Rekurskommissionen Milchkontingentierung66 05243 04997 960 Administration Milchverwertung und -kontingentierung6 933 5157 076 4926 269 424 6 999 5677 119 5416 367 384 Total 600 649 564559 978 541503 513 115 1Kreditsperre berücksichtigt Quellen:Staatsrechnung,BLW
ANHANG A29
29 Ausgaben Viehwirtschaft BezeichnungRechnung 2002Rechnung 2003Budget 2004 1 Fr.Fr.Fr. Fleischfonds Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch7 596 2627 448 000 Ankauf Rindfleisch für humanitäre Zwecke177 8020 Einlagerungsbeiträge von Kalbfleisch3 963 5673 801 575 Einlagerungsbeiträge Rindfleisch von Banktieren (Muni,Rinder,Ochsen)1 734 7690 Einlagerungsbeiträge Rindfleisch von Verarbeitungstieren (Kühen)20 911801 132 Verbilligungsbeiträge Rindsstotzen256 1730 13 749 48412 050 70715 781 940 Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte Umstellungsbeiträge für besonders tierfreundliche Legehennenhaltung342 39853 850 Sammel- und Sortierkostenbeiträge378 8800 Aufschlagsaktionen1 671 5241 525 082 Verbilligungsaktionen627 618593 203 Praxisnahe Versuche beim Geflügel319 314204 848 Investitionsbeiträge für Stallbauten247 964597 678 3 587 6982 974 66110 440 559 Ausfuhrbeihilfen Zucht- und Nutzvieh2 200 0009 231 55013 207 495 Verwertungsbeiträge Schafwolle800 000594 000800 000 Total 20 337 18224 850 91840 229 994 1Kreditsperre berücksichtigt Quellen:Staatsrechnung,BLW
Tabelle

Tabelle 30

Ausgaben Pflanzenbau

1 Im Budget 2004 neu in der Rubrik «übrige Sachausgaben» (3190.000)

2 ehemals Förderung des Rebbaus

3 Weinabsatzförderung im Ausland / In der Rechnung 2003 sind die Umstellungsbeiträge für Weinenthalten / Im Budget 2004 ist die Absatzförderung neu in der Rubrik 3601.200

4 Kreditsperre berücksichtigt

A30 ANHANG
BezeichnungRechnung 2002Rechnung 2003Budget 2004 4 Fr.Fr.Fr. Ackerbaubeiträge39 022 51543 573 92645 698 450 Flächenbeiträge für Ölsaaten32 176 19235 178 96737 698 450 Flächenbeiträge für Körnerleguminosen6 378 0517 905 3927 500 000 Flächenbeiträge für Faserpflanzen468 272489 567500 000 Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge94 581 99694 055 92090 981 702 Zuckerrübenverarbeitung45 000 00045 000 00039 203 750 Ölsaatenverarbeitung8 509 0008 500 0008 436 250 Kartoffelverwertung18 972 11718 851 41218 857 500 Saatgutproduktion3 867 5843 889 3443 870 750 Obstverwertung18 217 44517 815 16420 368 085 Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe15 8500245 367 Förderung des Weinbaus12 296 57316 334 4607 053 697 Sachausgaben 1 83 02482 934Weinlesekontrolle 2 869 2251 066 2981 091 750 Verwertungsmassnahmen 3 4 387 8149 951 554Alkoholfreie Verwertung von Trauben6 956 5105 233 674Umstellungsbeiträge Weinbau--5 961 947 Total 145 901 084153 964 306143 733 849
Quellen:Staatsrechnung,BLW

Ausgaben für Direktzahlungen

direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich.Die Werte betreffend Direktzahlungen beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

ANHANG A31 Tabelle 31 Entwicklung der Direktzahlungen 2000200120022003 Beitragsart 1 000 Fr.1 000 Fr.1 000 Fr.1 000 Fr. Allgemeine Direktzahlungen1 803 6581 929 0941 994 8381 999 091 Flächenbeiträge1 186 7701 303 8811 316 1831 317 956 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere258 505268 272283 221287 692 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen251 593250 255289 572287 289 Allgemeine Hangbeiträge96 71496 64395 81195 630 Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen10 07610 04310 05110 524 Ökologische Direktzahlungen361 309412 664452 448476 724 Ökobeiträge 278 981329 886359 387381 319 Beiträge für den ökologischen Ausgleich108 130118 417122 347124 927 Beiträge nach der Öko-Qalitätsverordnung (ÖQV)--8 93414 638 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion)33 39832 52631 93831 255 Beiträge für extensiv genutzte Wiesen auf stillgelegtem Ackerland (Übergangsbestimmung bis Ende 2000)17 150-Beiträge für den biologischen Landbau12 18523 48825 48427 135 Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere108 118155 455170 684183 363 Sömmerungsbeiträge81 23880 52489 56191 381 Gewässerschutzbeiträge1 0902 2543 5004 024 Kürzungen 22 54216 76321 14317 138 Total Direktzahlungen2 142 4252 324 9952 426 1432 458 677 Anmerkung:Ein
Quelle:BLW

Allgemeine Direktzahlungen 2003

A32 ANHANG
Tabelle 32a
FlächenbeiträgeBeiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeRGVE Total Beiträge Anzahl haFr.Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH3 63169 71093 458 6431 81915 54613 259 231 BE12 627187 995243 499 2368 75363 24055 792 728 LU5 12677 12497 125 1213 13322 86520 374 967 UR6656 6888 027 4576265 3774 545 467 SZ1 69523 93928 702 8491 47913 97211 847 790 OW7037 9039 493 9656183 9933 518 144 NW4996 0857 304 4344022 4942 141 433 GL4167 2348 681 4013953 7023 215 616 ZG57010 62013 066 8023953 0162 615 564 FR3 22974 84397 501 9552 06517 58515 504 536 SO1 42331 40440 949 0289658 8907 642 040 BL95721 45827 322 2516616 1175 289 973 SH58114 13619 619 6152382 4692 153 976 AR77312 13114 493 1636274 8624 233 041 AI5747 3328 781 8843902 4422 262 427 SG4 35271 57687 016 5873 24928 58224 375 101 GR2 74052 29962 736 7042 63136 44529 834 828 AG3 08657 81778 626 7831 55314 00612 022 764 TG2 69349 27165 477 3069326 6265 447 797 TI90912 99115 736 8227027 1705 446 656 VD4 020105 881144 239 4992 00521 81819 039 863 VS3 78136 47445 903 4512 32319 43414 021 389 NE94333 07538 830 6387098 5447 575 871 GE30910 46514 150 174951 3671 145 927 JU1 09538 87047 210 38493216 32714 385 106 Schweiz57 3971 027 3211 317 956 15237 697336 891287 692 235 Zone 1 Tal24 232477 077650 200 78710 69891 34278 587 586 Hügel8 091142 765181 861 0205 26041 59635 657 497 BZ I7 453119 285145 190 8355 87844 25438 212 696 BZ II9 111155 748183 274 9067 55871 04862 117 860 BZ III5 62186 330102 659 8865 46258 82149 110 877 BZ IV2 88946 11754 768 7182 84129 83024 005 719 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 32b

ANHANG A33
Tierhaltung unter Allgemeine HangbeiträgeHangbeiträge Steil- und erschwerenden BedingungenTerrassenlagen im Rebbau TotalTotalTotal BetriebeRGVEBeiträgeBetriebeFlächeBeiträgeBetriebeFlächeBeiträge AnzahlAnzahlFr.AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH78112 6943 994 0007715 1142 103 680187170320 245 BE8 975131 08472 296 1068 33847 44419 902 4676595330 744 LU3 15048 46121 180 8073 30721 7769 084 800101325 770 UR6598 0666 978 3026184 7432 249 990111 245 SZ1 52622 70613 070 5781 48910 1544 340 840141123 385 OW67110 2615 911 0376464 7232 175 062112 500 NW4667 1513 775 0994483 8611 726 5450 GL3715 7804 322 0163713 4141 548 127127 950 ZG3766 2082 902 5583682 8331 187 62920615 FR1 85434 63612 725 5561 5397 2292 855 580161218 834 SO6079 9963 795 2305794 8711 867 0930 BL69211 0903 123 2816785 9822 303 185413663 150 SH1221 893320 669142834312 68312196158 790 AR76912 3297 107 2167666 6582 802 48041030 955 AI5658 7135 798 3865483 3971 415 6920 SG3 01349 11422 404 5582 92925 28810 539 1337097287 545 GR2 63540 25438 667 1052 56832 06014 000 833271940 890 AG1 12517 4433 527 4071 1187 2132 776 215118159272 760 TG1783 092960 7971481 144502 49980100151 500 TI6788 0896 593 3725663 1601 393 947182157312 810 VD1 29722 5429 694 5569875 7582 284 8434336662 377 630 VS2 31423 38821 243 2132 18312 3445 532 9391 3741 6585 879 878 NE79815 2729 116 1715883 5451 331 0504870141 265 GE000000434772 510 JU77714 9007 780 7295913 6111 392 410322 895 Schweiz34 399525 163287 288 74932 286227 15495 629 7222 8413 42310 523 866 Zone 1 Tal2 64946 9514 156 4512 0555 6042 255 2531 7762 3167 091 297 Hügel7 551120 96531 054 1237 02537 51114 681 089193262666 645 BZ I7 208112 62449 832 3046 83147 16119 269 212176210596 139 BZ II8 560132 04790 139 6938 03761 36525 918 9035395751 967 895 BZ III5 56275 69370 015 1945 48448 40021 275 75711248162 700 BZ IV2 86936 88342 090 9842 85427 11312 229 508451139 190 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW
Allgemeine Direktzahlungen 2003

1 Hochstammobstbäume umgerechnet in Aren

2Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A34 ANHANG
Tabelle 33a
Ökobeiträge 2003 Ökologischer Ausgleich 1
BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH3 6249 01112 749 7263536 7492 092 912 BE12 36818 73518 010 4281 40620 4224 918 767 LU5 1088 3609 500 4162944 4731 121 663 UR6631 204620 21054694139 456 SZ1 6693 2462 871 4121552 405487 482 OW7001 109908 9052012 492499 997 NW496937732 46866902183 380 GL4111 104677 013921 652329 353 ZG5701 6291 766 425801 431312 837 FR3 1646 6117 287 7461032 056700 637 SO1 4204 2495 321 8001112 908738 842 BL9573 4354 554 0751292 914770 985 SH5611 6512 522 53417402166 652 AR711846684 5631402 435488 173 AI481549390 4023348496 621 SG4 3188 2198 750 3684978 4931 836 631 GR2 71214 5775 947 4671 38828 6175 893 005 AG3 0757 53110 252 6312113 8251 334 660 TG2 6605 1337 224 7372314 0001 451 069 TI8311 6281 200 7141001 558379 429 VD3 8109 86612 932 3511242 726954 842 VS2 1625 1553 006 8072644 2651 161 954 NE7271 8711 636 648451 250314 359 GE3051 1892 035 95955854 742 JU1 0613 1683 341 346832 920706 291 Schweiz54 564121 010124 927 1476 182110 13427 134 739 Zone 2 Tal23 24250 23672 128 1781 16720 6238 160 675 Hügel8 00517 68121 223 88459510 2892 771 261 BZ I7 19511 71510 410 70580212 6682 809 413 BZ II8 12614 97410 469 0031 31422 6714 576 949 BZ III5 24014 2406 223 6721 37525 4885 165 257 BZ IV2 75612 1654 471 70592918 3953 651 184
Biologischer Landbau
Quelle:BLW

Tabelle 33b

Ökobeiträge 2003

Extensive Produktion von Besonders tierfreundliche Haltung Getreide und Rapslandwirtschaftlicher Nutztiere

ANHANG A35
BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeGVETotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlAnzahlFr. Kanton ZH1 6036 3952 546 7742 07967 51510 203 405 BE5 28315 9306 371 6279 251224 02236 151 541 LU1 2643 2661 306 4763 903154 73023 270 559 UR0004066 0981 008 313 SZ182610 5681 01023 2503 779 034 OW241 56845711 0221 771 302 NW0002667 2251 152 193 GL231 1003017 3131 217 188 ZG8318071 86840414 6842 211 947 FR1 2976 1312 452 5572 560100 68315 841 135 SO7733 8101 519 4401 09733 8135 176 752 BL6573 1561 253 88556320 7393 149 250 SH3382 420951 79726311 0311 552 823 AR00062015 5482 606 184 AI00043812 0712 120 745 SG323729286 6012 81793 32314 997 674 GR271798319 0482 35157 7939 170 282 AG1 6896 9882 792 7521 82162 8889 543 344 TG8122 7491 097 0901 74968 22410 249 574 TI68299119 60868513 7852 163 781 VD2 00315 3996 149 8412 14681 36912 195 667 VS112321126 8071 17616 0532 664 479 NE3982 8061 121 39464726 3204 047 711 GE2223 2041 238 171682 351338 273 JU5663 8111 516 26291446 6396 780 239 Schweiz17 78478 42531 255 23437 9921 178 486183 363 395 Zone 1 Tal10 58954 06421 520 01914 423558 82184 087 078 Hügel4 17415 2696 098 4945 787194 62530 348 022 BZ I2 1476 9922 796 0225 377154 30724 605 131 BZ II7141 901760 5676 298157 67025 724 203 BZ III13518373 3404 04377 12912 655 359 BZ IV25176 7922 06435 9345 943 602 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 34a

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2003

Extensiv

A36 ANHANG
genutzte WiesenWenig intensiv genutzte
BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH3 1234 4936 352 9071 040939596 126 BE7 2306 7266 726 9437 5846 4303 100 921 LU4 0423 5433 886 3732 0561 471752 584 UR379448216 729480585184 859 SZ980847625 086584488205 164 OW583649403 12421312552 343 NW369469293 52221018477 943 GL375801471 30615918971 640 ZG354336400 32724518498 767 FR1 9202 4443 181 1872 0302 7301 595 922 SO1 1712 1352 679 288604776447 348 BL7521 1931 421 433441541331 087 SH5279931 391 71215314997 019 AR358194141 250412264119 990 AI287190133 31116011350 839 SG2 7802 4252 584 7842 0621 475800 605 GR2 0415 4642 676 6822 3678 7022 679 563 AG2 5323 7785 119 3921 2071 023659 189 TG1 8571 6762 459 8531 068739477 778 TI507650545 611418728252 669 VD3 1005 0466 829 4281 3182 2931 200 908 VS8921 319869 3211 5683 1231 052 894 NE485805866 250383855396 920 GE2968441 265 715132113 659 JU7251 2291 469 2876421 134596 599 Schweiz37 66548 69553 010 81827 41735 26315 913 336 Zone 1 Tal18 59124 11035 313 6178 5697 5834 861 514 Hügel5 3616 2067 273 3054 3594 1562 612 312 BZ I3 9183 5232 585 7294 1363 5631 645 963 BZ II4 5944 7313 199 4014 5465 5022 412 151 BZ III3 3075 9332 739 2903 5006 8702 096 284 BZ IV1 8944 1921 899 4762 3077 5882 285 113 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW
Wiesen

Tabelle 34b

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2003

ANHANG A37
StreueflächenHecken,Feld- und Ufergehölze BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH1 1631 3351 823 358955187270 070 BE752568355 7801 964414439 400 LU448322288 075506102135 492 UR575646 61621421 SZ8901 181945 35571942 OW1518579 0971311 066 NW1189883 1951311 209 GL604633 2151221 133 ZG311535419 3632726665 988 FR874645 738769234311 581 SO111 80030589110 475 BL027383100 462 SH1068 7602286590 093 AR265190133 3845296 514 AI206193134 86262128 120 SG1 7271 7661 506 8943215865 625 GR734020 8211132521 687 AG11487128 2171 036293384 303 TG16589128 76747097144 184 TI273946 2521756 150 VD12811285 3631 052354478 932 VS34118 1751313930 872 NE442 5481164139 260 GE468 4601103045 705 JU281410 624334127127 334 Schweiz6 8236 8286 344 7159 1332 3362 887 015 Zone 1 Tal1 8011 8312 695 3125 3911 3261 961 489 Hügel813651780 9421 737452540 558 BZ I1 068814640 209963265191 005 BZ II2 0802 5611 769 556779235166 186 BZ III788704336 7922154823 517 BZ IV273268121 9064894 262 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 34c

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2003

A38 ANHANG
BuntbrachenRotationsbrachen BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlhaFr. Kanton ZH397305916 230140163407 625 BE331251752 260108120297 375 LU402575 240111638 750 UR000000 SZ113 000000 OW000000 NW000000 GL000000 ZG101339 390000 FR200226679 4155277192 578 SO7096289 3204367168 175 BL150123369 6606589222 025 SH165150450 3604155136 375 AR000000 AI000000 SG373295 250338 050 GR131441 46041025 350 AG397186558 720150158395 700 TG135113338 7003748120 675 TI91545 66091947 725 VD4356461 938 450175277691 775 VS332678 63071128 275 NE4143129 27091743 550 GE6185253 83064144360 150 JU6971212 671283791 650 Schweiz2 5942 4237 267 5169461 3113 275 803 Zone 1 Tal2 1682 0706 208 5238001 1212 799 488 Hügel4063381 015 576140185461 717 BZ I151338 197338 748 BZ II424 830224 825 BZ III10390101 025 BZ IV000000 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 34d

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2003

ANHANG A39
AckerschonstreifenHochstamm-Feldobstbäume BetriebeFlächeTotal BeiträgeBetriebeBäumeTotal Beiträge AnzahlhaFr.AnzahlAnzahlFr. Kanton ZH811 2452 559158 8112 382 165 BE2757 3858 444422 2016 330 365 LU912 2054 327288 1134 321 697 UR00024611 439171 585 SZ101501 04172 7811 091 715 OW00046624 885373 275 NW00035018 440276 600 GL0001446 64899 720 ZG00051049 506742 590 FR823 7001 99485 1751 277 625 SO1535 1241 165108 0181 620 270 BL1023 270911140 4092 106 138 SH3156038623 177347 655 AR00034218 895283 425 AI000784 21863 270 SG822 2653 072245 7933 686 895 GR00058532 127481 905 AG1123 4202 629200 2463 003 690 TG811 4102 216236 9323 553 370 TI00022817 107256 648 VD221015 0602 112112 8291 692 435 VS1015083362 566938 490 NE104519410 587158 805 GE302101145 88288 230 JU106067355 548833 121 Schweiz1363146 25935 6192 412 33336 181 684 Zone 1 Tal1062537 72217 2241 216 92518 250 514 Hügel2868 4027 037568 7388 531 073 BZ I201355 835353 3815 300 719 BZ II0003 985194 1372 912 055 BZ III0001 30768 4241 026 374 BZ IV00023110 728160 949 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 35

Beiträge für biologische Qualität und Vernetzung 2003

Nur biologische Qualität 1 Nur Vernetzung 1 Biologische Qualität Beiträge Bund und Vernetzung 1

A40 ANHANG
BetriebeFlächeBetriebeFlächeBetriebeFlächeBetriebeTotal Beiträge AnzahlhaAnzahlhaAnzahlhaAnzahlFr. Kanton ZH7788584446661634631 140835 426 BE2 0182 16500002 0181 386 941 LU1 8801 058549711101 9131 785 472 UR2463540000246 142 164 SZ1 0271 5327346642211 088934 255 OW280376222761162328259 144 NW2332433945127566326305 796 GL19942117291850218201 528 ZG4035980000403 422 387 FR2282041502334551375285 429 SO3135300000313 293 736 BL9554233542502833627957 968 SH1221544123712485 892 AR1921034231106270274177 928 AI233220101323392 452 SG1 9382 16293200822602 0131 436 348 GR 1 2923 1961532211446211 3401 267 810 AG2272034035104312 9696601 728 532 TG3898900370246664620 056 TI153326182945171146 640 VD1 0481 15100001 048 558 601 VS38868194400393326 664 NE2422647713600287176 050 GE16130000164 382 JU2163740000216 207 203 Schweiz14 15617 3271 8322 8672 1326 73716 43414 638 800 Zone Tal3 9982 6788681 1957961 8365 0494 440 317 Hügel1 8631 2744075545902 3232 4742 864 460 BZ I1 7951 6971533152086401 9971 584 068 BZ II2 9264 0962284453108933 1902 390 675 BZ III2 1964 298962191516192 3101 926 493 BZ IV1 3783 28580140774261 4141 432 787 1 Hochstamm umgerechnet in Aren Quelle:BLW

Tabelle 36

Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps 2003

ANHANG A41
BrotgetreideFuttergetreideRapsTotal BetriebeFlächeBetriebeFlächeBetriebeFlächeTotal Beiträge AnzahlhaAnzahlhaAnzahlhaFr. Kanton ZH1 2134 0251 0671 9462244242 546 774 BE3 0857 1004 3798 4042594266 371 627 LU7801 4489631 6251051931 306 476 UR0000000 SZ3317231110 568 OW231101 568 NW0000000 GL0023001 100 ZG31656210071471 868 FR7893 0151 0452 7301373872 452 557 SO5291 7696561 847881941 519 440 BL4871 5175771 506531321 253 885 SH3201 86116444758113951 797 AR0000000 AI0000000 SG1382812304082140286 601 GR1383702283832244319 048 AG1 4044 1061 2792 6261492552 792 752 TG6621 803489797831491 097 090 TI331195117713119 608 VD1 1677 5211 5375 5068272 3736 149 841 VS83229618715126 807 NE1768313711 765722101 121 394 GE1831 935181883853871 238 171 JU3091 6024721 912752971 516 262 Schweiz11 53239 60413 83233 1772 2685 64431 255 234 Zone 1 Tal7 93431 2847 39718 0821 8444 69821 520 019 Hügel2 6026 3583 6258 1533547586 098 494 BZ I8371 7301 9975 078671832 796 022 BZ II1161916671 70436760 567 BZ III36391221440073 340 BZ IV732414006 792 1Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle:BLW

Tabelle 37

Beiträge für besonders tierfreundliche Haltung von Nutztieren 2003

A42 ANHANG
BetriebeGVETotal BeiträgeBetriebeGVETotal Beiträge AnzahlAnzahlFr.AnzahlAnzahlFr. Kanton ZH1 16624 8552 616 4911 95642 6607 586 914 BE3 97760 5057 189 9098 963163 51728 961 632 LU2 63962 1817 570 8153 73592 54915 699 744 UR1031 048102 4734035 050905 840 SZ3555 508603 68599217 7423 175 349 OW2043 167360 3004457 8551 411 002 NW1402 429301 9902564 796850 203 GL761 285133 5953016 0281 083 593 ZG2265 374568 2473879 3091 643 700 FR1 56932 3863 655 6392 43868 29712 185 496 SO64711 2621 208 6121 03822 5503 968 140 BL3327 731828 53054613 0082 320 720 SH1925 787659 3262185 244893 497 AR1832 801328 12861712 7462 278 056 AI1562 958482 6144339 1131 638 131 SG1 17126 6963 145 8092 75866 62611 851 865 GR74614 0931 330 8122 35043 6997 839 470 AG1 10825 7472 953 9211 68337 1416 589 423 TG98026 8532 986 9911 64541 3727 262 583 TI2083 398313 54768110 3871 850 234 VD1 22230 0143 087 8642 00851 3559 107 803 VS1832 368225 1811 16713 6852 439 298 NE3007 947796 20363918 3733 251 508 GE2989989 339671 452248 934 JU56517 6741 717 00889228 9655 063 231 Schweiz18 477384 96943 257 02936 618793 517140 106 366 Zone 1 Tal8 734219 83224 912 55113 529338 98959 174 527 Hügel3 30467 4727 887 1525 560127 15422 460 870 BZ I2 49842 5204 728 8115 280111 78719 876 320 BZ II2 35134 9273 823 8736 191122 74221 900 330 BZ III1 11914 2451 353 1594 00862 88411 302 200 BZ IV4715 973551 4832 05029 9625 392 119 1Zuteilung der Fläche
Hauptanteil
Quelle:BLW
Besonders tierfreundliche StallhaltungssystemeRegelmässiger Auslauf im Freien
nach
der LN,die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

Tabelle 38

Beteiligung am BTS-Programm 2003

ANHANG A43
Basis 1 BTS-Beteiligung TierkategorieGVEBetriebeGVEBetriebeGVEBetriebe AnzahlAnzahlAnzahlAnzahl%% ZuchtundNutzung: Milchkühe620 17838 405131 8605 45621.314.2 Rinder,über 1jährig146 86436 80838 0937 45725.920.3 Stiere,über 1jährig5 0757 6701 3911 81227.423.6 weibliches Jungvieh,4 bis 12 Monate31 75728 7668 3215 94426.220.7 männliches Jungvieh,4 bis 12 Monate1 8683 71420636111.09.7 Aufzuchtkälber,unter 4 Monate23 81025 4078 8497 57137.229.8 Mutter-undAmmenkühe: Mutter- und Ammenkühe mit Kälbern59 0805 59145 4143 31176.959.2 Mast: Rinder,Stiere,Ochsen,über 4 Monate37 4647 14321 1152 51956.435.3 Kälber,unter 4 Monate4 1216 4812 3131 83256.128.3 Mastkälber11 11117 9905 3114 42247.824.6 Total Rindvieh941 32945 518262 87415 69227.934.5 Ziegen8 2426 2072 14771526.111.5 Kaninchen4 4203 79990415320.54.0 Total übrige Raufutter Verzehrer12 6629 1573 05183024.19.1 Zuchtschweine,über 6 Monate,und Ferkel57 8155 12429 5041 72651.033.7 Remonten,bis 6 Monate,und Mastschweine97 32010 18659 8593 79961.537.3 Total Schweine155 13512 25889 3634 59057.637.4 Zuchthennen und -hähne9732 0521537115.73.5 Legehennen16 93114 47412 7431 81375.312.5 Junghennen,-hähne und Küken2 0015131 30210265.019.9 Mastpoulets18 2051 04715 22974283.770.9 Truten2 0952981 95310193.233.9 Total Geflügel40 20516 21731 3792 64778.016.3 Total alle Tierkategorien1 149 33148 842386 66718 45733.637.8 1 Beitragsberechtigte Betriebe (Betriebe,die Direktzahlungen erhalten haben) Quelle:BLW

Tabelle 39

Beteiligung am RAUS-Programm 2003

A44 ANHANG
Basis 1 RAUS-Beteiligung TierkategorieGVEBetriebeGVEBetriebeGVEBetriebe AnzahlAnzahlAnzahlAnzahl%% ZuchtundNutzung: Milchkühe620 17838 405437 13824 78370.564.5 Rinder,über 1jährig146 86436 80895 78522 08365.260.0 Stiere,über 1jährig5 0757 6702 4463 76148.249.0 weibliches Jungvieh,4 bis 12 Monate31 75728 76617 99716 23056.756.4 männliches Jungvieh,4 bis 12 Monate1 8683 7144911 13226.330.5 Aufzuchtkälber,unter 4 Monate23 81025 4076 2296 25526.224.6 Mutter-undAmmenkühe: Mutter- und Ammenkühe mit Kälbern59 0805 59153 6884 47890.980.1 Mast: Rinder,Stiere,Ochsen,über 4 Monate37 4647 14315 8692 94542.441.2 Kälber,unter 4 Monate4 1216 4819931 37524.121.2 Mastkälber11 11117 9901 0141 6449.19.1 Total Rindvieh941 32945 518631 64930 93667.168.0 Tiere der Pferdegattung32 25211 44026 2198 03181.370.2 Schafe38 3059 93329 9606 67478.267.2 Ziegen8 2426 2075 7032 98369.248.1 Dam- und Rothirsche58517347012480.471.7 Bisons181121781198.791.7 Kaninchen4 4203 7992413005.57.9 Total übrige Raufutter Verzehrer83 98523 51162 77114 48174.761.6 Zuchtschweine,über 6 Monate,und Ferkel57 8155 12428 7291 83149.735.7 Remonten,bis 6 Monate,und Mastschweine97 32010 18655 7923 78057.337.1 Total Schweine155 13512 25884 5214 69254.538.3 Zuchthennen und -hähne9732 052572875.814.0 Legehennen16 93114 47410 5363 69462.225.5 Junghennen,-hähne und Küken2 00151327511813.723.0 Mastpoulets18 2051 0472 11221111.620.2 Truten2 0952981 93712692.542.3 Total Geflügel40 20516 21714 9174 06537.125.1 Total alle Tierkategorien1 220 65452 071793 85836 59965.070.3 1 Beitragsberechtigte Betriebe (Betriebe,die Direktzahlungen erhalten haben) Quelle:BLW

Tabelle 40

Sömmerungsbeiträge 2003

KantoneSchafe Kühe gemolken,Milchschafe Übrige Raufutter Betriebe und (ohne Milchschafe)und Milchziegen 1 verzehrende TiereBeiträge

für gemolkene Tiere mit einer Sömmerungsdauer von 56 bis 100 Tagen

ANHANG A45
Total BetriebeNormalbesatzBetriebeNormalbesatzBetriebeNormalbesatzBetriebeBeiträge AnzahlNormalstösseAnzahlGVEAnzahlNormalstösseAnzahlFr. ZH00001048610 145 683 BE1832 34953713 4461 59448 2981 69218 891 018 LU44383562922506 1802551 987 373 UR811 5322273 8522413 1243522 362 301 SZ496302722 8094309 8064593 907 063 OW24249587862478 2402672 737 458 NW14144121171203 9991351 256 641 GL1760061481136 6601222 159 107 ZG0013102311070 158 FR606381422 07959921 5586357 218 832 SO36212572 49157751 630 BL00001038910 116 754 SH00001100129 889 AR11272911162 460117821 272 AI9951051 4861401 8771461 020 182 SG421 1781434 45344116 7064536 585 803 GR2008 40640514 64889432 4791 05415 597 640 AG42800840511 126 519 TG0000280223 901 TI881 882884 4071994 1912682 942 149 VD329031940064432 1486719 969 990 VS1756 2701345 83344216 3395287 701 138 NE3795991494 3511531 357 461 GE1850015227 096 JU2123178311 804833 574 240 Total1 03225 5802 24055 1676 801234 4097 49391 381 298 1Normalbesatz
Quelle:BLW

Tabelle 41a

Direktzahlungen auf Betriebsebene1:nach Zonen und Grössenklassen 2003

A46 ANHANG
TalzoneHZ MerkmalEinheit10–2020–30 30–50 10–2020–30 30–50 ha LNha LNha LNha LNha LNha LN ReferenzbetriebeAnzahl60941213620611527 Vertretene BetriebeAnzahl10 1075 8613 1113 4881 591605 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 15.3123.9835.5614.9924.3536.97 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr.23 74036 48551 78028 60244 43264 500 FlächenbeiträgeFr.20 88032 75247 54019 12131 33046 169 RaufutterverzehrerbeiträgeFr.2 3002 9273 7823 2995 4739 261 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden ProduktionsbedingungenFr.3234492654 2904 7345 094 HangbeiträgeFr.2373571941 8932 8963 976 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.6 7499 59713 8127 8419 86814 582 Ökologischer AusgleichFr.2 3683 2295 5052 3263 3434 682 Extensive ProduktionFr.6529671 3646391 0271 669 Biologischer LandbauFr.3674128644537561 019 EthobeiträgeFr.3 3614 9896 0804 4234 7427 211 Total Direktzahlungen nach DZVFr.30 48946 08165 59336 44454 30179 082 RohertragFr.201 829289 321378 927179 398235 553310 963 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%15.115.917.320.323.125.4 Andere Direktzahlungen 2 Fr.1 6262 2114 8321 5322 9344 705 Total Direktzahlungen Fr.32 11548 29270 42537 97657 23583 787 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag%15.916.718.621.224.326.9 1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon 2 Sömmerungsbeiträge,Anbaubeiträge,andere Beiträge Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 41b

Direktzahlungen auf Betriebsebene1:nach Zonen und Grössenklassen 2003

ANHANG A47
BZ IBZ II MerkmalEinheit10–2020–30 30–50 10–2020–30 30–50 ha LNha LNha LNha LNha LNha LN ReferenzbetriebeAnzahl1841073719210148 Vertretene BetriebeAnzahl3 1471 2828443 0281 510982 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 15.1324.0836.3915.0924.2736.61 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen totalFr.34 33348 56165 54339 52156 23471 846 FlächenbeiträgeFr.18 34329 37544 14817 81029 07442 083 RaufutterverzehrerbeiträgeFr.4 5935 8327 6055 7868 89511 764 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden ProduktionsbedingungenFr.7 8989 1799 14011 92413 45413 692 HangbeiträgeFr.3 4984 1754 6514 0014 8104 307 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.6 1009 98013 5495 6998 24610 557 Ökologischer AusgleichFr.1 3622 0673 0651 2491 5631 677 Extensive ProduktionFr.2023751 8022186389 Biologischer LandbauFr.7181 2027109551 3952 552 EthobeiträgeFr.3 8186 3367 9723 4745 2025 939 Total Direktzahlungen nach DZVFr.40 43258 54279 09245 21964 48082 403 RohertragFr.159 386232 925280 304153 095202 263231 483 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%25.425.128.229.531.935.6 Andere Direktzahlungen 2 Fr.1 4182 2914 8723 4144 7604 366 Total DirektzahlungenFr.41 85160 83383 96448 63369 23986 769 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag%26.326.130.031.834.237.5 1Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon 2 Sömmerungsbeiträge,Anbaubeiträge,andere Beiträge Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 41c

Direktzahlungen auf Betriebsebene1:nach Zonen und Grössenklassen 2003

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon

3 Aufgrund der zu kleinen Stichprobe werden keine Ergebnisse dargestellt

A48 ANHANG
BZ IIIBZ IV MerkmalEinheit10–2020–30 30–50 10–2020–30 30–50 3 ha LNha LNha LNha LNha LNha LN ReferenzbetriebeAnzahl89582369235 Vertretene BetriebeAnzahl1 6421 0074611 567395 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 14.3223.9835.7814.0823.84 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen totalFr.46 28066 73284 41549 30668 911 FlächenbeiträgeFr.17 12328 81041 21316 89128 226 RaufutterverzehrerbeiträgeFr.10 14413 13615 46410 28411 640 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden ProduktionsbedingungenFr.14 32118 12919 52617 11621 585 HangbeiträgeFr.4 6926 6578 2125 0157 460 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.4 1377 97913 5363 7158 420 Ökologischer AusgleichFr.1 1691 5774 5921 0822 494 Extensive ProduktionFr.0184600 Biologischer LandbauFr.7642 1553 1057152 477 EthobeiträgeFr.2 2044 2295 7931 9183 449 Total Direktzahlungen nach DZVFr.50 41774 71197 95153 02177 332 RohertragFr.114 516169 633225 104110 088171 097 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%44.044.043.548.245.2 Andere Direktzahlungen 2 Fr.3 5813 1417 7683 7415 668 Total DirektzahlungenFr.53 99877 852105 71956 76183 000 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag%47.245.947.051.648.5
2 Sömmerungsbeiträge,Anbaubeiträge,andere Beiträge
Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Tabelle 42

Direktzahlungen auf Betriebsebene1 :nach Regionen 2003

ANHANG A49
MerkmalEinheitAlleTal-Hügel-BergBetrieberegionregionregion ReferenzbetriebeAnzahl2 6631 219745699 Vertretene BetriebeAnzahl50 51622 53314 06213 921 Landwirtschaftliche Nutzflächeha 19.1019.7918.4818.60 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen totalFr.36 93629 84336 51348 846 FlächenbeiträgeFr.24 27126 64922 70722 002 RaufutterverzehrerbeiträgeFr.4 8842 5354 8538 716 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden ProduktionsbedingungenFr.5 6323576 13213 665 HangbeiträgeFr.2 1503022 8214 464 Ökobeiträge und Ethobeiträge totalFr.7 4748 2217 8565 878 Ökologischer AusgleichFr.2 2512 8622 1711 342 Extensive ProduktionFr.54779961372 Biologischer LandbauFr.6694136291 125 EthobeiträgeFr.4 0074 1474 4423 339 Total Direktzahlungen nach DZVFr.44 41038 06444 36854 725 RohertragFr.203 189247 188186 427148 901 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag%21.915.423.836.8 Direktzahlungen pro haFr./ha2 3261 9232 4012 942 Andere Direktzahlungen 2 Fr.2 6362 2012 1263 856 Total DirektzahlungenFr.47 04640 26546 49458 581 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag%23.216.324.939.3 1Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon 2 Sömmerungsbeiträge,Anbaubeiträge,andere Beiträge Quelle:Agroscope FAT Tänikon
A50 ANHANG
43a
Beanstandungen AnzahlAnzahl%Anzahl%AnzahlAnzahl ZH3 6583 6571.001 61244085000270000112 BE12 74612 6551.0112 7461009139145897451451324589 LU5 2795 1331.034 4658503115658133216217220419 UR6656651.00610921160 211000021 SZ1 7321 6951.029265355314 020000377 OW7047041.00484690335513 7801116134 NW4994991.00258520382927 2200211111 GL4214161.01253600510 8010013459 ZG5865721.02263450411 102000119 FR3 3803 2341.051 179351187756341031830355 SO1 4361 4301.001 436100n.v.468544 39513021244 BL9689651.00968100253812 13103469 SH5885821.0149684021700612131363 AR7767731.004856303216 0000004694 AI5715740.9927248034238 90000588 SG4 4034 3651.011 59536493129931110131264 GR2 7262 7460.991 98073345929111613273255 AG3 2383 0971.051 58449126661020182040445385 TG2 7872 7071.031 89368354716828028891068401 TI9339161.0234737014659 13000048257 VD4 1284 0301.021 7434213917732671423282540410 VS3 7983 7871.002 284604261 420010038 NE9469461.0041244002212 081412371 GE3153101.02273871100 0121002035 JU1 1081 1081.0043539323024 02442071 CH58 39157 5661.0138 999672171 2451 32341718424794793095264 641 n.v.:nicht verfügbar Quelle:Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen Kanton Angemeldete Betriebe DZ-berechtigte Betriebe Angemeldete Betriebe / DZ-berechtigte Betriebe Kontrollierte Betriebe Kontrollierte Betriebe in % der angemeldeten Betriebe Nicht rechtzeitige Anmeldung Tiergerechte Haltung der Nutztiere Aufzeichnungen Ausgeglichene Düngerbilanz Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen Pufferstreifen / Grasstreifen Geregelte Fruchtfolge Geeigneter Bodenschutz Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln Andere Total Beanstandungen
Tabelle
ÖLN-Kontrollen 2003

n.v.:nicht verfügbar

Quelle:Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen

ANHANG A51
%Anzahl%Fr.Fr. ZH7112781190 874 BE523721 009239 230 LU911731 152134 824 UR321357412 057 SZ84751 74381 914 OW282651 29533 671 NW43932 32020 881 GL231048858 852 ZG7523 91619 578 FR30252211 900478 905 SO177151 517107 712 BL72532 18454 598 SH133372 48581 994 AR19721526419 024 AI32936195 567 SG1726417992261 802 GR13196101 475289 148 AG2410572 190229 934 TG219151 01992 715 TI74122351 384168 863 VD24209122 773579 494 VS23822 59698 647 NE17927646 875 GE13931 74415 700 JU1670161 640114 787 CH122 15961 5043 247 646
Tabelle 43b ÖLN-Kontrollen 2003
Kanton Beanstandungen pro 100 kontrollierte Betriebe Betriebe mit Sanktionen Betriebe mit Sanktionen pro 100 kontrollierte Betriebe Sanktion in Fr. pro sanktionierter Betrieb Sanktionen Total

Ausgaben für Grundlagenverbesserung

Tabelle44

An die Kantone ausbezahlte Beiträge 2003

KantonBodenverbesserungenLandwirtschaftliche

A52 ANHANG
GebäudeTotal Beiträge Fr.Fr.Fr. ZH15554435392002094643 BE7468424709620014564624 LU309382712168004310627 UR8548005700001424800 SZ150224110115002513741 OW3618006995001061300 NW428756281695710451 GL562989371400934389 ZG16900345500362400 FR395351835140007467518 SO15339672986001832567 BL252134565000817134 SH112501960030850 AR23234068683003191706 AI4581635901151048278 SG388950825406006430108 GR20899053701698027916033 AG10426415745001617141 TG92305425000948054 TI137355314237802797333 VD74069377384008145337 VS418207912723005454379 NE67614217347002410842 GE8700087000 JU232030314708503791153 Diverse3767237672 Total67 215 56034 784 520102 000 080 Quelle:BLW

Tabelle45

Beiträge an genehmigte Projekte nach Massnahmen und Gebieten 2003

ANHANG A53
Massnahme BeiträgeGesamtkosten TalregionHügelregionBergregionTotalTotal 1000 Fr. Bodenverbesserungen Landumlegungen(inkl.Infrastrukturmassnahmen)13608137270112199067255 Wegebauten11102920110201505149801 ÜbrigeTransportanlagen4994991572 MassnahmenzumBoden-Wasserhaushalt94626997421898091 Wasserversorgungen17567337909242610 Elektrizitätsversorgungen207484006552497 WiederherstellungenundSicherungen361737257492752254729 Grundlagenbeschaffungen782317119454 Total 15 9848 12553 00777 116227 009 Landwirtschaftliche Gebäude ÖkonomiegebäudefürRaufutterverzehrendeTiere103791533625715159629 Alpgebäude302011204115592 GemeinschaftsgebäudefürVerarbeitungundLagerung105410547735 Total 10 40918 40128 810182 956 Gesamttotal15 98418 53471 407105 926409 965 Quelle:BLW

Tabelle46

Von den Kantonen bewilligte Investitionskredite 2003

A54 ANHANG
KantonGemeinschaftlicheEinzelbetrieblicheTotal MassnahmenMassnahmen BaukrediteInvestitionskrediteInvestitionskredite Anzahl1000 Fr.Anzahl1000 Fr.Anzahl1000 Fr.Anzahl1000 Fr. ZH44141001323410413648 BE1224121214043734289839746714 LU4236058522332577424228986 UR252165252165 SZ1111548403465578657135 OW2102273004293106 NW2202212288232490 GL111146111146 ZG223117223117 FR77081772493618425644 SO210752230586502627807 BL258424554444612 SH263277263277 AR353194353194 AI264373763393828 SG3575109312182550223127008 GR53580710588293409413978 AG44701101150311411973 TG718922718922 TI514743466242867324807 VD2216321531818117519812 VS62153181543242509486205 NE3788354449385237 GE5508131424181932 JU3161617389647550 Total4814 78312111 9942 024237 5162 193264 292 Quelle:BLW

Tabelle47

Investitionskredite nach Massnahmenkategorien 2003 (ohneBaukredite)

KantonStarthilfeKauf desWohn-Ökonomie-Gemein-VerarbeitungBoden-Total Betriebesgebäudegebäudeschaftlicherund LagerungverbesdurchInventar-landw.serungen PächterkaufProdukte

ANHANG A55
1000 Fr. ZH36752902526674311015415013648 BE19510137073401467813545044302 LU803515059991159070814426626 UR62510904502165 SZ177028629461003035981 OW990813120150523106 NW9909243742022490 GL6602302561146 ZG108021018273117 FR84009882255132936010654225644 SO297074027912306732 BL20555301969584612 SH165030013273277 AR660329112210833194 AI6906122461643828 SG783051435111364793126433 GR246222314647105810398 AG56401685417811414621011973 TG394046345198922 TI30049220754663333 VD76658472387728265158140019812 VS26081914302411154044052 NE17405306681511183704005237 GE6008243082001932 JU2610862391799627550 Total86 8075 01840 670105 0201 4427 6952 857249 509 Quelle:BLW

Tabelle48

Von den Kantonen bewilligte Betriebshilfedarlehen 2003 (Bundes-undKantonsanteile)

FallTilgungsdauer 1000 Fr.1000 Fr.Jahre

A56 ANHANG
KantonAnzahlSummepro
ZH7114716416 BE25368614715 LU42607714518 UR110010016 SZ21708515 OW233016517 NW54969914 GL ZG FR1415661129 SO118397610 BL64507510 SH110010014 AR42807010 AI SG1817709813 GR86077615 AG75958511 TG350016712 TI666411116 VD43698416213 VS9135015015 NE446011510 GE145045012 JU301194405 Total249 29 815Ø:120Ø:13 Quelle:BLW

Tabelle49a

Übersicht über Beiträge

Wasserversorgungen596855669092

AndereTiefbaumassnahmen19285568430983

ÖkonomiegebäudefürRaufutterverzehrendeTiere284833141025715

andereHochbaumassnahmen248526243095

Quelle:BLW

Tabelle49b

Übersicht über Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen

ANHANG A57
Genehmigte
200120022003
Massnahme
Projekte in 1000 Fr.
Beiträge 95 69077 214105 926 LandumlegungenmitInfrastrukturmassnahmen274162268721990 Wegebauten12053924315051
bewilligte Kredite
200120022003 Investitionskredite 1 265 105283 412249 509 Starthilfe699848952086807
Massnahme
in 1000 Fr.
KaufBetriebdurchPächter517355355018 Wohngebäude443604486640670 Ökonomiegebäude132921128221105020
Betriebshilfedarlehen 1 34 41335 16429 815 1vomKantonbewilligtQuelle:BLW Tabelle50 Finanzhilfen für
Tierzucht
Tierart und MassnahmenBetragHerdebuchtiereZuchtorganisationen Fr.Anzahl Rinder13 843 000547 2498 Herdebuchführung2736000 Milch-undFleischleistungsprüfungen10439000 Exterieurbeurteilungen668000 Pferde1 121 0004 640 1 22 Schweine1 715 00016 1061 Schafe1 098 00090 0142 Ziegen und Milchschafe812 00029 1504 Herdebuchzucht583000 Milchleistungsprüfungen229000 Gefährdete Rassen774 0005 Total19 363 000 1identifizierteFohlen Quellen:Staatsrechnung/Zuchtorganisationen
GemeinschaftlicherInventarkauf,Verarbeitungund LagerunglandwirtschaftlicherProdukte11526105839137 Bodenverbesserungen114146872857
die
2003

Anmerkung:DieStaatsrechnung1999bildetdieBasisfürdieAufteilungderfinanziellenMittelaufdieeinzelnenAufgabengebiete Sowurdenz.B.dieAufwendungenfürdieKartoffel-undObstverwertungoderdieAusgabenfürdieGetreideverwaltung1990/92alsAusgabendesBLWeinbezogen. ZudiesemZeitpunktgabesdafürnochseparateRechnungen.DieZahlenfür1990/92sinddeshalbnichtidentischmitdenAngabeninderStaatsrechnung. DieZunahmederVerwaltungsausgabenistvorallemdaraufzurückzuführen,dassLeistungenwiez.B.fürdiePensionskasseninderStaatsrechnungnichtmehrzentralgeführt sondernaufdieeinzelnenÄmteraufgeteiltwerden.

1DieausserordentlichenAusgabenimMilchsektorsindindiesemBetrageingerechnet.DiesgingzulastenvonanderenBereichen wiez.B.StrukturverbesserungenundViehwirtschaft.

Quellen:Staatsrechnung,BLW

A58 ANHANG Tabelle51 Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung,in 1000 Fr. Ausgabenbereich1990/922001200220031990/92–2001/03 % Ausgaben BLW2 699 4423 565 7763 683 7023 525 73333.1 Produktion und Absatz1 684 994901 557978 619 1 798 028-47.0 Absatzförderung599985879859234 Milchwirtschaft1127273666149753583559979-41.5 Viehwirtschaft133902463702033724851-77.2 Pflanzenbau423819129040145901153964-66.3 Direktzahlungen772 2582 333 5752 428 6732 435 000210.7 AllgemeineDirektzahlungen758332191658019814321980000158.4 ÖkologischeDirektzahlungen139264169954472414550003057.7 Grundlagenverbesserung 208 761276 588222 820242 35318.4 Strukturverbesserungen13387910205890000102000-26.8 Investitionskredite27136981807000079418204.1 Betriebshilfe952300009000117201675.9 BeratungswesenundForschungsbeiträge214762303923737237369.4 BekämpfungderPflanzenkrankheitenundSchädlinge1449211989963641239.5 Pflanzen-undTierzucht23869211922108721838-10.5 Verwaltung33 42954 05653 59050 32257.5 Weitere Ausgaben348 163396 446383 497381 50211.2 AusfuhrbeiträgefürlandwirtschaftlicheVerarbeitungsprodukte938679835511490011490016.5 FamilienzulageninderLandwirtschaft779969144780400812008.1 LandwirtschaftlicheForschungsanstalten9643112212711829712168525.2 Gestüt68437008719676406.4 Übriges73026775096270456077-10.4 Total Landwirtschaft und Ernährung3 047 6053 962 2224 067 1993 907 23530.6

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Tabellen Internationale Aspekte

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A)

EU-5:EU-4 plus Belgien (B) oder Niederlande (NL)

EU-6:EU-4 plus Belgien (B) und Niederlande (NL)

D:Bundesrepublik Deutschland (inkl.ehemalige DDR ab 1991)

Anmerkung:Die Zahlen in Kursivschrift sind aufgrund von Indizes berechnet (Eurostat)

Quellen:BLW,BFS,SBV,Schweizerische Nationalbank,Eurostat,ZMP,Agreste,U.S.Department of Agriculture

ANHANG A59
Erzeugnisse Schweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922001200220031990/92–2001/03 % RohmilchCHRp./kg104.9779.9078.3975.54-26 EU-5Rp./kg56.5550.7146.8747.07-15 - DRp./kg 57.28 52.1746.2145.16-16 - FRp./kg48.6747.5344.9546.08-5 - IRp./kg68.76 53.1051.9453.96 -23 - ARp./kg66.6449.9546.2745.14-29 - NLRp./kg57.9351.8848.0147.95-15 USA Rp./kg40.5755.8141.5537.1010 Muni CHFr./kg SG9.286.857.238.19-20 EU-4Fr./kg SG5.593.544.134.18-30 - DFr./kg SG5.223.203.783.79-32 - FFr./kg SG5.563.484.134.13-30 - IFr./kg SG5.833.874.464.58-27 - AFr./kg SG6.493.704.044.09-40 USAFr./kg SG4.355.114.384.588 KälberCHFr./kg SG14.3912.0311.7712.15-17 EU-5Fr./kg SG8.657.387.137.95-13 - DFr./kg SG8.988.198.509.68-2 - FFr./kg SG8.948.428.038.76-6 - IFr./kg SG8.816.786.407.05-23 - A (ab 92)Fr./kg SG9.606.386.227.03-32 - NLFr./kg SG7.836.136.006.97-19 USAFr./kg SG5.056.835.715.3218 SchweineCHFr./kg SG5.834.544.474.69-22 EU-6Fr./kg SG2.932.471.931.88-28 - DFr./kg SG2.882.521.981.91-26 - FFr./kg SG2.842.491.901.87-27 - IFr./kg SG3.48 2.992.402.48 -25 - AFr./kg SG 3.18 2.151.661.54-44 - NLFr./kg SG2.642.001.611.54-35 - BFr./kg SG3.012.551.961.84-30 USAFr./kg SG1.882.081.441.41-12 PouletsCHFr./kg LG3.722.762.722.72-27 EU-5Fr./kg LG1.491.171.071.14-24 - DFr./kg LG1.431.171.051.10-23 - FFr./kg LG1.301.071.001.02-21 - IFr./kg LG1.891.421.281.50-26 - AFr./kg LG2.291.231.181.22-47 - NLFr./kg LG1.361.090.930.96-27 USAFr./kg LG0.981.471.071.0522 EierCHFr./100 St.33.2923.1223.4423.44-30 EU-5Fr./100 St.10.678.688.4810.52-14 - DFr./100 St. 13.12 9.719.6411.91-21 - FFr./100 St.8.606.756.188.05-19 - IFr./100 St.12.86 11.5411.6213.19 -6 - AFr./100 St.12.6713.5013.3616.6715 - NLFr./100 St.7.946.526.418.77-9 USAFr./100 St.7.558.667.828.4310
Tabelle 52 Produzentenpreise tierische

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A)

EU-5:EU-4 plus Belgien (B) oder Niederlande (NL)

EU-6:EU-4 plus Belgien (B) und Niederlande (NL)

D:Bundesrepublik Deutschland (inkl.ehemalige DDR ab 1991)

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 (wegen Alternanz) und Veränderung 1990/93–2000/03

Anmerkung:Die Zahlen in Kursivschrift sind aufgrund von Indizes berechnet (Eurostat)

Quellen:BLW,BFS,SBV,Schweizerische Nationalbank,Eurostat,ZMP,Agreste,U.S.Department of Agriculture

A60 ANHANG
ErzeugnisseSchweiz
diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922001200220031990/92–2001/03 % WeizenCHFr./100 kg99.3455.6556.6361.13-42 EU-4Fr./100 kg28.5917.4915.6417.78-41 - DFr./100 kg26.8116.8514.8816.78-40 - FFr./100 kg28.3717.3415.6418.05-40 - IFr./100 kg35.92 23.4220.9822.11 -38 - AFr./100 kg43.3015.9014.0015.30-65 USA Fr./100 kg15.3217.5519.2516.9817 GersteCHFr./100 kg70.2445.0844.8845.82-36 EU-4Fr./100 kg25.9715.7313.5715.37-43 - DFr./100 kg24.4714.8912.7214.45-43 - FFr./100 kg25.6716.1613.9216.03-40 - IFr./100 kg34.52 21.8619.8821.38 -39 - AFr./100 kg36.0514.4212.8813.29-62 USAFr./100 kg12.3013.6413.9814.0013 KörnermaisCHFr./100 kg73.5443.3345.1746.31-39 EU-4Fr./100 kg33.7219.0318.0520.36-43 - DFr./100 kg30.4417.5515.8618.95-43 - FFr./100 kg29.6318.2716.7818.87-39 - IFr./100 kg40.80 21.2621.3923.32 -46 - AFr./100 kg36.3715.4214.1119.47-55 USAFr./100 kg12.7612.5313.1012.01-2 KartoffelnCHFr./100 kg38.5535.1534.9436.21-8 EU-6Fr./100 kg16.9914.3415.1816.86-9 - DFr./100 kg13.699.8512.4114.11-11 - FFr./100 kg15.5013.3515.1012.86-11 - IFr./100 kg43.79 49.2849.0953.49 16 - AFr./100 kg30.3613.8012.6322.78-46 - NLFr./100 kg16.3113.2912.6913.51-19 - BFr./100 kg12.4912.268.5817.673 USAFr./100 kg18.0822.5227.5818.3226 ZuckerrübenCHFr./100 kg14.8413.3011.6411.87-17 EU-4Fr./100 kg7.376.975.946.15-15 - DFr./100 kg7.897.646.526.76-16 - FFr./100 kg5.845.944.915.09-9 - IFr./100 kg9.59 8.107.057.25 -22 - A Fr./100 kg9.217.066.857.11-24 USAFr./100 kg----RapsCHFr./100 kg203.6779.5778.5681.69-61 EU-4Fr./100 kg48.7133.7033.1336.04-30 - DFr./100 kg55.4532.9432.2634.91-40 - FFr./100 kg41.7734.8634.4637.64-15 - IFr./100 kg52.5323.2323.8625.48-54 - A Fr./100 kg53.6928.9826.8829.87-46 USAFr./100 kg----Äpfel:Golden Delicious 1 CHFr./kg1.121.040.821.21-12 UE-5Fr./kg0.790.530.580.63-30 - DFr./kg 1.07 0.550.610.70-45 - FFr./kg0.68 0.510.560.57 -22 - IFr./kg0.75 0.580.630.69 -21 - A (diverse)Fr./kg1.020.490.500.65-50 - BFr./kg0.800.440.420.54-43 USA (diverse)Fr./kg0.660.660.820.7311
Tabelle 53a Produzentenpreise pflanzliche

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A)

EU-5:EU-4 plus Belgien (B) oder Niederlande (NL)

EU-6:EU-4 plus Belgien (B) und Niederlande (NL)

EU-4/6:An die Schweiz angrenzende EU-Länder (D,F,I und A) sowie für bestimmte Erzeugnisse mit hohen Produktionsvolumen Belgien (B) und/oder die Niederlande (NL).

D:Bundesrepublik Deutschland (inkl.ehemalige DDR ab 1991)

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 (wegen Alternanz) und Veränderung 1990/93–1998/2001

2 Der «Standardwarenkorb» setzt sich grob aus der durchschnittlichen Produktion (1998–2000) der Schweiz von 15 der 17 landwirtschaftlichen Erzeugnisse zusammen, die Gegenstand des vorliegenden Preisvergleiches sind (Tabellen 52 und 53).Da die Preisstatistik für Zuckerrüben und Raps der USA nicht verfügbar war, sind diese Produktionen nicht im «Standardwarenkorb» eingeschlossen.Dieser entspricht 3.2 Mio.t Milch,2.7 Mio.Schweinen,35.5 Mio.Poulets,647.3 Mio.Eiern, 0.52 Mio.t Weizen,0.14 Mio.t Äpfeln usw.

Anmerkung:Die Zahlen in Kursivschrift sind aufgrund von Indizes berechnet (Eurostat)

Quellen:BLW,BFS,SBV,Schweizerische Nationalbank,Eurostat,ZMP,Agreste,U.S.Department of Agriculture

ANHANG A61 Tabelle
Produzentenpreise pflanzliche Erzeugnisse Schweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922001200220031990/92–2001/03 % Birnen I 1 CHFr./kg1.331.170.921.24-21 EU-5Fr./kg0.960.770.710.83-20 - DFr./kg 1.10 0.740.600.75-40 - FFr./kg1.090.981.071.15-6 - IFr./kg0.90 0.690.660.69 -26 - A (ab 92)Fr./kg1.200.680.501.00-34 - BFr./kg0.950.880.430.94-6 USAFr./kg0.570.710.610.6210 KarottenCHFr./kg1.091.201.281.3417 EU-6Fr./kg0.520.640.560.6019 - DFr./kg 0.48 0.480.440.37-9 - FFr./kg0.440.680.520.6339 - IFr./kg0.83 1.021.111.06 28 - AFr./kg0.420.320.290.26-31 - NLFr./kg0.390.400.160.365 - BFr./kg0.360.290.310.26-20 USAFr./kg0.410.660.680.6058 Zwiebeln CHFr./kg0.891.191.211.2537 EU-5Fr./kg0.540.570.460.54-3 - DFr./kg 0.30 0.280.250.30-8 - FFr./kg0.60 1.060.720.86 47 - IFr./kg0.700.410.420.48-38 - AFr./kg0.250.220.230.24-8 - BFr./kg0.210.290.370.3152 USAFr./kg0.400.520.460.5831 TomatenCHFr./kg2.421.902.322.69-5 EU-6Fr./kg0.980.730.790.90-17 - DFr./kg 0.89 0.971.171.3129 - FFr./kg1.31 1.111.351.46 0 - IFr./kg0.900.650.650.76-24 - A (ab 92)Fr./kg0.390.830.991.18153 - NLFr./kg1.250.911.211.650 - BFr./kg1.221.121.280.89-10 USAFr./kg1.001.161.121.1113 Standardwarenkorb 2 CHMio.Fr./Jahr7 2685 5255 4515 579-24 EU-4/6Mio.Fr./Jahr3 7153 1102 8622 948-20 - DMio.Fr./Jahr3 7423 1622 8752 931-20 - FMio.Fr./Jahr3 4133 0562 8332 933-14 - IMio.Fr./Jahr4 4493 5113 3323 511-22 - AMio.Fr./Jahr4 3792 9762 7422 815-35 USAMio.Fr./Jahr2 5793 3032 6382 4268
53b

USAFr./Sk.0.100.160.140.1232

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A)

Anmerkung zu Land:(min) und (max) --> jeweils in einem Jahr ausgewiesener tiefster,resp.höchster Preis des betreffenden Landes

Anmerkung:Der Anteil der Labelprodukte (Bio,M-7,Coop Natura Plan) in den Geschäften ist insbesondere beim Fleisch in der Schweiz grösser als im Ausland.

Quellen:BLW,BFS,ZMP,nationale Statistikämter von F,B,A,USA,Statistikamt der Stadt Turin (I)

A62 ANHANG
54 Konsumentenpreise tierische Erzeugnisse Schweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922001200220031990/92–2001/03 % FrischmilchCHFr./l1.851.551.561.53-16 EU-4Fr./l1.301.131.131.16-12 - min (D:90/92,99,00,01)Fr./l1.070.910.890.88-16 - max (I:90/92,99,00,01)Fr./l1.821.821.831.963 USA Fr./l1.041.291.130.989 KäseCH-EmmentalerFr./kg20.1520.5920.3320.892 EU-4 (mit B,ohne F)Fr./kg15.9812.5412.3812.82-21 - min (D:90/92,99,00,01)Fr./kg13.5210.069.909.87-26 - max (I:90/92,B:99,00,01)Fr./kg20.6817.1317.0018.25-16 USA (Cheddar)Fr./kg11.1414.9914.4711.7123 ButterCHFr./kg13.7612.1212.2411.97-12 EU-4Fr./kg9.048.077.647.94-13 - min (D:90/92,99,00,01)Fr./kg6.815.925.165.23-20 - max (I:90/92,99,00,01)Fr./kg12.9011.6611.4011.88-10 USAFr./kg5.9612.2810.548.3474 Rahm CHFr./ 1⁄4 l3.582.792.792.91-21 EU-3 (EU-4 mit B,ohne F+I)Fr./ 1⁄4 l1.250.980.950.95-23 - min (D:90/92,99,00,01)Fr./ 1⁄4 l1.130.910.860.86-23 - max (A:90/92,B:99,00,01)Fr./ 1⁄4 l2.531.621.591.69-35 USAFr./ 1⁄4 l--Braten RindCHFr./kg26.3425.9626.3527.161 EU-4Fr./kg16.0014.8414.4015.37-7 - min (F:90/92,99,00,01)Fr./kg11.8511.7811.6912.491 - max (A:90/92,99,00,01)Fr./kg24.3223.1022.6824.20-4 USAFr./kg9.2611.9511.9510.9425 Braten SchweinCHFr./kg18.4319.3119.3519.906 EU-4Fr./kg11.8012.0211.2011.44-2 - min (A:90/92,99,01;D:00)Fr./kg10.0010.439.599.43-2 - max (I:90/92,99,00,01)Fr./kg13.6713.7013.2514.050 USAFr./kg--Koteletten Schwein CHFr./kg19.8820.7420.4021.325 EU-4Fr./kg10.6210.189.399.65-8 - min (D:90/92,99,00,01)Fr./kg9.719.538.548.55-9 - max (I:90/92,01;A:99,00)Fr./kg12.4311.0610.3610.88-13 USAFr./kg10.0213.1111.679.2713 SchinkenCHFr./kg25.5628.4930.2429.9916 EU-4Fr./kg22.1320.9920.2021.01-6 - min (D:90/92,00,01;F:99)Fr./kg20.3819.8018.6518.69-7 - max (I:90/92,99,00,01)Fr./kg27.1523.4923.9926.30-9 USAFr./kg8.8510.209.678.577 Poulets frischCHFr./kg8.419.139.358.909 EU-4Fr./kg5.725.395.055.20-9 - min (F:90/92,99,00,01)Fr./kg4.844.134.074.23-14 - max (I:90/92,99,00,01)Fr./kg6.176.315.906.652 USAFr./kg2.744.113.683.0732 EierCHFr./Sk.0.570.600.610.617 EU-4 (mit B,ohne F)Fr./Sk.0.250.250.240.261 - min (B:90/92,99,00,01)Fr./Sk.0.220.220.220.251 - max (A:90/92,99,00,01)Fr./Sk.0.330.350.340.376
Tabelle

Oberes Mittel EUFr./Warenkorb2 1021 8851 8732 001-9 USA 2 Fr./Warenkorb1 1081 5471 4651 23828

EU-4:Nachbarländer Deutschland (D),Frankreich (F),Italien (I) und Österreich (A) Anmerkung zu Land:(min) und (max) --> jeweils in einem Jahr ausgewiesener tiefster,resp.höchster Preis des betreffenden Landes

1 Durchschnitt der Jahre 1990/93 (wegen Alternanz) und Veränderung 1990/93–1998/2001

2 Statistikfehler bei den Preisen für Rahm (32.27 Packungen à 2.5 dl),Schweinebraten (8.43 kg),Zwiebeln (4.53 kg) und Karotten (8.84 kg),denn der «Standardwarenkorb» der USA ist mit demjenigen der CH und der EU nicht identisch:Diese 4 nicht enthaltenen Produkte werden im «Standardwarenkorb» durch 8.07 kg Butter, 8.43 kg Schweinekotletten,4.53 kg Tomaten und zusätzlichen 8.84 kg Kartoffeln ersetzt.

3 Der «Standardwarenkorb» entspricht grob dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Konsum in der Schweiz pro Jahr (Tabelle 10) der 21 Lebensmittel,die Gegenstand dieses internationalen Preisvergleichs sind (Tabellen 54 und 55).«Grob»,da z.B.der Rinderbraten für das gesamte Rindfleischsortiment steht.Der Warenkorb entspricht 380 kg bzw.91% der 417 kg Nahrungsmittel (ohne Wein),die jährlich pro Kopf in der Schweiz konsumiert werden.Er setzt sich zusammen aus 83.03 l Milch,19.80 kg Käse, 5.77 kg Butter,32.27 Rahmpackungen à 2.5 dl,10.17 kg Rinderbraten,8.43 kg Schweinebraten,8.43 kg Schweinekoteletts,8.43 kg Schinken,9.81 kg Frischpoulet,187 Eiern, 25.25 kg Weissmehl,50.50 Weissbroten à 500 gr.,43.29 kg Kartoffeln,47.71 kg Zucker,17.09 Pflanzenöl,14.39 kg Goldenäpfeln,3.33 kg Birnen,10.15 kg Bananen, 8.84 Kilo Karotten,4.53 kg Zwiebeln und 9.89 kg Tomaten zusammen.

Quellen:BLW,BFS,ZMP,nationale Statistikämter von F,B,A,USA,Statistikamt der Stadt Turin (I)

ANHANG A63
Konsumentenpreise pflanzliche Erzeugnisse und Standardwarenkorb Schweiz – diverse Länder ProduktLandEinheit1990/922001200220031990/92–2001/03 % WeissmehlCHFr./kg2.051.671.601.71-19 EU-4 (mit B,ohne F)Fr./kg1.100.930.920.94-15 - min (D:90/92;B:99,00,01)Fr./kg0.790.780.770.820 - max (A:90/92,99,00,01)Fr./kg1.671.101.101.17-33 USA Fr./kg0.751.131.070.9238 WeissbrotCHFr./ 1⁄2 kg2.091.751.741.80-16 EU-4Fr./ 1⁄2 kg1.491.481.471.561 - min (D:90/92,99,00,01)Fr./ 1⁄2 kg1.160.970.940.97-17 - max (A:90/92,99,00,01)Fr./ 1⁄2 kg2.982.962.903.120 USAFr./ 1⁄2 kg1.121.861.741.4852 KartoffelnCHFr./kg1.432.032.082.1646 EU-5 (EU-4 plus B)Fr./kg0.921.101.061.1620 - min (B:90/92,99;D:00,01)Fr./kg0.560.790.770.8343 - max (A:90/92;A:99,00,01)Fr./kg1.271.621.581.6627 USAFr./kg1.041.451.691.3644 ZuckerCHFr./kg1.651.421.471.59-9 EU-3 (EU-4 mit B,ohne F+I)Fr./kg1.751.491.441.51-15 - min (B:90/92,99,00,01)Fr./kg1.671.411.381.46-15 - max (A:90/92,99,00,01)Fr./kg1.891.661.601.66-13 USAFr./kg1.221.561.441.2516 PflanzenölCH - SonnenblumenFr./l5.053.753.884.30-21 EU-4 (mit B,ohne D)Fr./l2.812.262.322.48-16 - min (I:90/92,99,00,01)Fr./l1.942.012.022.197 - max (F:90/92;F:99,00,01)Fr./l3.562.452.462.71-28 USA - Salatöl (kg)Fr./l2.263.293.703.3753 Äpfel:Golden Delicious 1 CHFr./kg3.153.413.813.6713 EU-4 (F/A:div.Sorten)Fr./kg3.162.502.592.76-19 - min (A:90/92;I:99,00,01)Fr./kg2.942.122.192.33-27 - max (D:90/92;F:99,00,01)Fr./kg3.252.792.993.25-10 USAFr./kg2.583.233.252.9124 Birnen 1 CHFr./kg3.253.463.603.699 EU-4Fr./kg3.432.752.872.97-17 - min (D:90/92;I:99,00,01)Fr./kg3.322.482.642.68-23 - max (F:90/92,00,01;A:99)Fr./kg3.623.073.363.53-9 USAFr./kg2.523.603.422.9434 BananenCHFr./kg2.522.863.063.0619 EU-4Fr./kg2.612.332.142.15-15 - min (D:90/92,99,00,01)Fr./kg1.892.161.911.865 - max (I:90/92;A:99,00,01)Fr./kg3.562.582.512.49-29 USAFr./kg1.451.891.741.5118 KarottenCHFr./kg1.912.112.092.2612 EU-5 (EU-4 plus B)Fr./kg1.711.521.431.44-15 - min (B:90/92,99,00,01)Fr./kg1.061.161.101.126 - max (I:90/92,00,01;A:99)Fr./kg2.321.671.751.78-25 USAFr./kg1.352.071.91 ZwiebelnCHFr./kg1.862.292.562.3930 EU-5 (EU-4 plus B)Fr./kg1.541.671.651.709 - min (B:90/92,99,00,01)Fr./kg0.920.991.071.0914 - max (I:90/92;F:99,00,01)Fr./kg1.752.082.272.4229 USAFr./kg1.29-TomatenCHFr./kg3.733.213.753.67-5 EU-5 (EU-4 plus B)Fr./kg3.603.143.463.60-5 - min (F:90/92;D:99,01;A:00)Fr./kg3.332.772.932.80-15 - max (I:90/92,99,00,01)Fr./kg4.413.734.454.72-3 USA (Freiland)Fr./kg3.294.924.544.4841 Standardwarenkorb (tier.+ pfl.Prod.) 3 CHFr./Warenkorb2 2712 2412 2772 3210 EU-4/5Fr./Warenkorb1 5731 4111 3751 433-11 Unteres Mittel EUFr./Warenkorb1 3141 1811 1421 167-11
Tabelle 55

Gesetze

–Bundesgesetz vom 29.April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz,LwG,SR 910.1)

–Bundesgesetz vom 4.Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB,SR 211.412.11)

–Bundesgesetz vom 4.Oktober 1985 über die landwirtschaftliche Pacht (LPG,SR 221.213.2)

–Bundesgesetz vom 8.Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz,LVG,SR 531)

–Bundesgesetz vom 13.Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72)

–Zolltarifgesetz vom 9.Oktober 1986 (ZGT,SR 632.10)

–Bundesgesetz vom 20.März 1975 über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz,SR 232.16)

–Bundesgesetz vom 20.Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG,SR 836.1)

–Bundesgesetz vom 22.Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz,RPG,SR 700)

–Bundesgesetz vom 9.Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz,LMG,SR 817.0)

–Bundesgesetz vom 24.Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz,GSchG,SR 814.20)

–Tierschutzgesetz vom 9.März 1978 (TSchG,SR 455)

–Bundesgesetz vom 1.Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG,SR 451)

–Bundesgesetz vom 7.Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz,USG,SR 814.01)

Verordnungen

Allgemeines

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung,LBV,SR 910.91)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung,SR 919.117.71)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen (Landwirtschaftliche Zonen-Verordnung,SR 912.1)

Produktion und Absatz

–Verordnung vom 30.Oktober 2002 über die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen (Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen,SR 919.117.72)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Unterstützung der Absatzförderung von Landwirtschaftsprodukten (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung,SR 916.010)

–Verordnung vom 28.Mai 1997 über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung,SR 910.12)

–Verordnung vom 22.September 1997 über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung,SR 910.18)

–Verordnung des EVD vom 22.September 1997 über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181)

–Verordnung vom 3.November 1999 über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung;LDV,SR 916.51)

–Allgemeine Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung,AEV,SR 916.01)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Kontingentierung der Milchproduktion (Milchkontingentierungsverordnung,MKV,SR 916.350.1)

ANHANG A1
■■■■■■■■■■■■■■■■ Rechtserlasse

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über Zulagen und Beihilfen im Milchbereich (Milchpreisstützungsverordnung,MSV,SR 916.350.2)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über die Höhe der Beihilfen für Milchprodukte und Vorschriften für die Einfuhr von Vollmilchpulver (SR 916.350.21)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in der Milchwirtschaft (Milchqualitätsverordnung,MQV,SR 916.351.0)

–Verordnung des EVD vom 13.April 1999 über die Qualitätssicherung bei der Milchproduktion (SR 916.351.021.1)

–Verordnung des EVD vom 13.April 1999 über die Qualitätssicherung bei der industriellen Milchverarbeitung (SR 916.351.021.2)

–Verordnung des EVD vom 13.April 1999 über die Qualitätssicherung bei der gewerblichen Milchverarbeitung (SR 916.351.021.3)

–Verordnung des EVD vom 13.April 1999 über die Qualitätssicherung bei der Käsereifung und Käsevorverpackung (SR 916.351.021.4)

–Verordnung vom 8.März 2002 über die Ein- und Ausfuhr von Käse zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (Verordnung über den Käsehandel mit der EG,SR 632.110.411)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Einfuhr von Milch und Milchprodukten,Speiseöl und Speisefetten sowie von Kaseinen und Kaseinaten (Milch- und Speiseöleinfuhrverordnung,VEMSK,SR 916.355.1)

–Verordnung des BLW vom 30.März 1999 über die Buttereinfuhr (SR 916.357.1)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Einfuhr von Tieren der Pferdegattung (Pferdeeinfuhrverordnung,PfEV,SR 916.322.1)

–Verordnung vom 26.November 2003 über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung,SV,SR 916.341)

–Verordnung des BLW vom 23.September 1999 über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung (SR 916.341.21)

–Verordnung des BLW vom 23.September 1999 über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-,Pferde-,Schafund Ziegengattung (SR 916.341.22)

–Geflügelverordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 (SR 916.341.61)

–Verordnung vom 26.November 2003 über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung,HBV,SR 916.344)

–Verordnung vom 26.November 2003 über die Verwertung der inländischen Schafwolle (SR 916.361)

–Verordnung vom 26.November 2003 über den Eiermarkt (Eierverordnung,EiV,SR 916.371)

–Eierverordnung des EVD vom 18.Juni 1996 (SR 916.371.1)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über Flächen- und Verarbeitungsbeiträge im Ackerbau (Ackerbaubeitragsverordnung,ABBV,SR 910.17)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Festlegung von Zollansätzen und die Einfuhr von Getreide,Futtermitteln,Stroh und Waren,bei deren Verarbeitung Futtermittel anfallen (Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel,SR 916.112.211)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten (SR 916.112.231)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Verwertung sowie die Ein- und Ausfuhr von Kartoffeln (Kartoffelverordnung,SR 916.113.11)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über den Anbau und die Verarbeitung von Zuckerrüben (Zuckerverordnung,SR 916.114.11)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse,Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG,SR 916.121.10)

–Verordnung des BLW vom 12.Januar 2000 über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse,frischem Obst und von frischen Schnittblumen (VEAGOGFreigabeverordnung,SR 916.121.100)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Massnahmen zu Gunsten des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüseverordnung,SR 916.131.11)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung,SR 916.140)

–Verordnung des BLW vom 7.Dezember 1998 über das Rebsortenverzeichnis und über die Prüfung der Rebsorten (SR 916.143.5)

–Verordnung des BLW vom 7.Dezember 1998 über die Kontrolle von Traubenmosten,Traubensäften und Weinen für die Ausfuhr (SR 916.145.211)

–Verordnung vom 28.Mai 1997 über die Kontrolle des Handels mit Wein (SR 916.146)

A2 ANHANG

Direktzahlungen

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung,DZV,SR 910.13)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung,SR 910.132.4)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung,SR 910.132.5)

–Verordnung vom 29.März 2000 über Sömmerungsbeiträge (Sömmerungsbeitragsverordnung,SöBV,SR 910.133)

–Verordnung vom 4.April 2001 über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung,ÖQV,SR 910.14)

Grundlagenverbesserung

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV,SR 913.1)

–Verordnung des BLW vom 26.November 2003 über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV,SR 913.211)

–Verordnung vom 26.November 2003 über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV,SR 914.11)

–Verordnung vom 8.November 1995 über die landwirtschaftliche Forschung (VLF,SR 426.10)

–Verordnung vom 26.November 2003 über die landwirtschaftliche und die bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung (Landwirtschaftsberatungsverordnung,SR 915.1)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Tierzucht (SR 916.310)

–Verordnung vom 7.Dezember 1998 über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut-Verordnung,SR 916.151)

–Verordnung des EVD vom 7.Dezember 1998 über Saat- und Pflanzgut von Acker- und Futterpflanzenarten (Saat- und Pflanzgut-Verordnung des EVD,SR 916.151.1)

–Verordnung des EVD vom 11.Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von anerkanntem Vermehrungsmaterial und Pflanzgut von Obst,Beerenobst und Reben (SR 916.151.2)

–Verordnung des BLW vom 7.Dezember 1998 über den Sortenkatalog für Getreide,Kartoffeln,Futterpflanzen,Öl- und Faserpflanzen sowie Betarüben (Sortenkatalog-Verordnung,SR 916.151.6)

–Verordnung vom 23.Juni 1999 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittel-Verordnung,SR 916.161)

–Verordnung vom 10.Januar 2001 über das Inverkehrbringen von Düngern (Dünger-Verordnung,DüV,SR 916.171)

–Verordnung vom 28.Februar 2001 über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung,PSV,SR 916.20)

–Verordnung vom 26.Mai 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung,SR 916.307)

–Verordnung des EVD vom 10.Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln,Zusatzstoffen für die Tierernährung,Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung,FMBV,SR 916.307.1)

–Verordnung des BLW vom 16.Juni 1999 über die GVO-Futtermittelliste (SR 916.307.11)

Es bestehen folgende Möglichkeiten,die Gesetzestexte einzusehen oder zu beschaffen:

–Zugriff via Internethttp://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html

–Bestellen beim BBL,Vertrieb Publikationen

– via Internethttp://www.bundespublikationen.ch/

– via Fax031 325 50 58

ANHANG A3

Begriffe und Methoden

Begriffe

Abiotische Eigenschaften: Chemische oder physikalische Eigenschaften eines Raumes,wie klimatische Faktoren (Licht,Temperatur, usw.),Bodeneigenschaften,hydrologische Verhältnisse,Relief.

Biotische Eigenschaften: Eigenschaften eines Raumes,der durch die darin vorkommenden Pflanzen und Tiere hervorgehen.

Evaluation: Synonym auch für Erfolgskontrolle.Evaluation ist eine Methode zur Ermittlung und Beurteilung der Effektivität (Mass der Zielerreichung),Wirksamkeit (Ursache-Wirkungs-Beziehung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) von Massnahmen oder Instrumenten.Im Voraus definierte Ziele sind Voraussetzung für eine Evaluation.Evaluationen dienen v.a.für Vergleiche:Kontrollgruppenvergleich, vorher/nachher-Vergleich,Querschnittsvergleich.

Externe Effekte: Externe Effekte oder Externalitäten sind positive oder negative Nebeneffekte auf Dritte oder die Gesellschaft,die durch Konsum- oder Produktionsvorgänge einzelner Akteure entstehen.Sie werden nicht unmittelbar über den Markt bzw.den Marktpreis erfasst und führen deshalb zu Marktverzerrungen und Fehlallokation von Gütern und Produktionsfaktoren.Ziel einer rationalen Wirtschaftspolitik ist es,die externen Effekte zu internalisieren.

Beispiele von Externen Effekten:

ProduktionKonsum

Negativ externe Effekte (soziale Kosten) Negative Beeinträchtigung von Übermässiger Konsum von Alkohol und Tabak Trink-,Grund- und Oberflächenwasser bringt hohe Kosten im Gesundheitswesen durch unsachgemässe Düngung

Positiv externe Effekte (soziale Nutzen) Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft Breitensport als Freizeitbeschäftigung durch die landwirtschaftliche Produktionsenkt die Kosten des Gesundheitswesens

Landwirtschaftlicher Umweltindikator: Repräsentative Erhebung,die Daten über eine Ursache,einen Zustand,eine Umweltveränderung oder ein Umweltrisiko vereint,welche aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten hervorgehen und für die Entscheidungsträger von Bedeutung sind (z.B.Erosionsgrad der Böden;Definition der OECD).

Marktspanne: Differenz zwischen Konsumenten- und Produzentenpreis (absoluter Wert) bzw.Anteil am Konsumentenfranken,der den Marktstufen Verarbeitung und Handel zukommt (relativer Wert).Der Begriff Marge wird als Synonym verwendet.

Median: Zentralwert (statistische Grösse):Wert,der bei der Abzählung einer Reihe von der Grösse nach geordneten Merkmalswerten (z.B.Messreihe) in der Mitte liegt.

Milchäquivalent: Ein Milchäquivalent entspricht dem durchschnittlichen Fett- und Proteingehalt eines kg Rohmilch (73 g) und dient als Massstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge.

Mittel(wert): Durchschnitt (statistische Grösse):Summe der Zahlen einer Reihe dividiert durch die Anzahl der Zahlen.

Monitoring: Laufendes Beobachten anhand von Indikatoren über einen Zeitraum ohne problemorientiertes Erkennen der kausalen Zusammenhänge.Resultat eines Monitorings sind Entwicklungen aufzuzeigen.Beispiele:Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzfläche,Vogelpopulationen usw.

ANHANG A1 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Multifunktionalität der Landwirtschaft: Das Konzept einer multifunktionalen Landwirtschaft umschreibt die vielfältigen Funktionen, die die Landwirtschaft erfüllt.Es umfasst die Leistungen,die über die eigentliche Agrarproduktion hinausgehen.Hierzu zählen die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln,die Pflege der Kulturlandschaft,die Erhaltung der natürlichen Produktionsgrundlagen und Artenvielfalt,sowie der Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes.Eine multifunktionale Landwirtschaft trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.Die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft sind in der Bundesverfassung (Art.104) festgehalten.

Öffentliche Güter: Öffentliche Güter zeichnen sich durch zwei Merkmale aus:Nichtrivalität und fehlendes Ausschlussprinzip. Nichtrivalität im Konsum heisst,dass aufgrund des Konsums andere Konsumenten und Konsumentinnen nicht beeinträchtigt werden. Fehlendes Ausschlussprinzip heisst,dass es bei öffentlichen Gütern nicht möglich ist,einzelne NutzerInnen vom Konsum auszuschliessen. Öffentliche Güter sind zum Beispiel die Landesverteidigung,die Freizeiterholung im Wald,der Genuss einer naturnahen Landschaft. Für öffentliche Güter existiert kein Markt und damit auch kein Marktpreis.Aus diesem Grund müssen öffentliche Güter durch den Staat selbst oder in dessen Auftrag von Dritten bereitgestellt werden.

Quartil: Viertel (statistische Grösse):Aufteilung einer der Grösse nach geordneten Reihe in vier Teile.

Schoggigesetz: Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72):Umsetzung des Protokolls 2 des Freihandelsabkommens Schweiz – EG von 1972.Ausgleich der Rohstoffpreisdifferenz zwischen Inland- und Weltmarktpreis für landwirtschaftliche Grundstoffe (Ausfuhr:Ausfuhrbeiträge / Einfuhr:bewegliche Teilbeträge).

Streuung: Varianz (statistische Grösse):Verteilung der Beobachtungen oder Messwerte um einen Mittelwert.

Veredlungsverkehr: Veredlungsverkehr bedeutet,dass für Waren,die zur Bearbeitung,Verarbeitung oder Reparatur vorübergehend eingeführt werden,unter bestimmten Voraussetzungen Zollermässigung oder -befreiung gewährt wird.Bei Landwirtschaftsprodukten und landwirtschaftlichen Grundstoffen wird der Veredlungsverkehr gewährt,wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil für die schweizerische Nahrungsmittelindustrie nicht durch andere geeignete Massnahmen ausgeglichen werden kann.

Zielpreis: Vom Bundesrat festgelegte Orientierungsgrösse je kg vermarktete Milch mit insgesamt 73 g Fett und Protein.Der Zielpreis soll für Milch erreicht werden können,die zu Produkten mit hoher Wertschöpfung verarbeitet und gut vermarktet wird.Die Höhe des Zielpreises hängt insbesondere von der Einschätzung der Marktlage und den verfügbaren Mitteln zur Marktstützung ab.Die Zulage für die Fütterung ohne Silage wird dabei nicht berücksichtigt.

Weitere Begriffe sind zu finden in: –«Betriebswirtschaftliche Begriffe in der Landwirtschaft» (Bezug bei:Landwirtschaftliche Lehrmittelzentrale,Länggasse 79,3052 Zollikofen). –Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (SR 910.91).

A2 ANHANG

Methoden

Milchpreiserhebung

Das BLW erhebt die Produzentenpreise monatlich und orientiert über die Ergebnisse in der Publikation «Milchbericht».Unterschieden werden dabei folgende vier Preise:gesamte Milch,Industriemilch,verkäste Milch und Biomilch.Die Milchpreise werden nicht nur gesamtschweizerisch erhoben,sondern auch aufgeteilt in fünf Regionen: Region I: Genf,Waadt,Freiburg,Neuenburg,Jura und Teile des französischsprachigen Gebiets des Kantons Bern (Bezirke La Neuveville,Courtelary und Moutier). Region II: Bern (ausser Bezirke der Region I), Luzern,Unterwalden (Obwalden,Nidwalden),Uri,Zug und ein Teil des Kantons Schwyz (Bezirke Schwyz und Küssnacht). Region III: Baselland und Basel-Stadt,Aargau und Solothurn. Region IV: Zürich,Schaffhausen,Thurgau,Appenzell (Innerrhoden und Ausserrhoden), St.Gallen,ein Teil des Kantons Schwyz (Bezirke Einsiedeln,March und Höfe),Glarus,Graubünden. Region V: Wallis und Tessin.

Quelle: BLW

An der Milchpreiserhebung,die gemäss Übergangsverordnung Milch bei den Milchverwertern durchzuführen ist,nehmen alle wichtigen industriellen Milchverarbeiter sowie eine repräsentative Auswahl an Käsereien teil.Auf diese Weise können über 60% der produzierten Milch erfasst werden.Als ausbezahlter Milchpreis gilt gemäss Übergangsverordnung der Preis für Milch am Erfassungsort (ab Hof oder Sammelstelle),einschliesslich ortsüblicher Zulagen und Abzüge.Die Zulage für die Fütterung ohne Silage,freiwillige Verbandsbeiträge sowie Abzüge für Molke sind im erhobenen Milchpreis nicht enthalten.

ANHANG A3
Die fünf Regionen der Preiserhebung
I II III IV V

Berechnung der Bruttomargen

Milch und Milchprodukte

Die Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung bei Milch und Milchprodukten beinhaltet in einem ersten Schritt eine theoretische Wertschöpfungsberechnung in den Segmenten Konsummilch,Käse,Butter,Konsumrahm und Joghurt.Dabei wird die Wertschöpfung für die einzelnen Produkte je kg eingesetzte Rohmilch berechnet.So können die Werte untereinander verglichen werden.Die Wertschöpfung Milch und Milchprodukte stellt also die Differenz zwischen dem erzielten Grundpreis pro kg Rohmilch des Produzenten einerseits und dem Verkaufspreis je kg eingesetzte Rohmilch des des verarbeiteten Endprodukts dar.

Die so berechnete Wertschöpfung wird in einem zweiten Schritt korrigiert um die jeweiligen produktspezifischen Eigenschaften.So fliessen z.B.Beihilfen des Bundes,produktgebundene Ab- bzw.Zuschläge und der Wert der anfallenden Nebenprodukte in die Berechnung der Einzelmargen ein.Die Bruttomarge bei Milch und Milchprodukten ist das Resultat aus der Wertschöpfung und den produktspezifischen Eigenschaften.Bei der Gesamtsmarge Milch und Milchprodukte handelt es sich um einen Zusammenzug aller Bruttomargen der Produktgruppen Konsummilch,Käse,Butter,Konsumrahm und Joghurt.Diese setzen sich ihrerseits aus den Kalkulationen der beobachteten Indikatorprodukten zusammen.

Basis für die Berechnung der Gesamtsmarge Milch und Milchprodukte,sowie der Einzelmargen Konsummilch,Käse,Butter,Rahm und Joghurt bildet die in der Schweiz verwertete jährliche Rohmilchmenge.Entsprechend ihrem Anteil an der Rohmilchmenge wird jede Verwertungsart gewichtet.

Die Margenberechnung beschränkt sich auf die Wertschöpfung der in der Schweiz produzierten und konsumierten Milchprodukte.Die verarbeitete Milchmenge muss daher um den exportierten Anteil korrigiert werden.

Für die Erhebung der Konsumentenpreise wird zwischen den drei Verkaufskanälen Grossverteiler,Discounter und Fachhandel unterschieden.Die Verkaufskanäle werden entsprechend der Angaben des Institutes für Marktanalysen,Hergiswil (IHA GfM),nach Marktanteilen gewichtet.

8%Beihilfen, Abgaben Wert der Nebenprodukte,

A4 ANHANG
Bruttomarge Emmentaler (Oktober 2000) VP1/kg Emmentaler VP1/kg Rohmilch Milchgrundpreis Bruttomarge Emmentaler Ausbeute:
Fr. / kg 1 VP = Verkaufspreis Quelle: BLW 0 20.44 1.64 0.81
etc.

Fleisch

Die Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung auf Frischfleisch für den Konsum im Ladenverkauf ist ein Realwert (zum Preis von Januar 1999) ohne MwSt.(oMwSt.).Sie wird in Fr.pro kg Schlachtgewicht (SG) ausgedrückt.Die Bruttomarge stellt die Differenz zwischen dem Rohertrag und dem Total der variablen Kosten dar.Dieser Wert besteht auch aus der Differenz zwischen den Nettoeinnahmen und dem Einstandspreis.

Der Rohertrag entspricht dem Umsatz des Verarbeitungs- und Verteilungssektors bzw.den Ausgaben der Konsumentinnen und Konsumenten (Privathaushalte und Grosshandel).Darin eingeschlossen sind der Verkauf von Frischfleisch für den Konsum sowie die Verwertung von Wurstfleisch,Haut und Schlachtnebenprodukten auf Grosshandelsstufe.

Die gesamten variablen Kosten umfassen einerseits den bereinigten Einstandspreis des Viehs.Es handelt sich hierbei um einen gewichteten Durchschnittspreis (konventionell,Label),franko Schlachthof.Eine eventuelle Handelsspanne oder Transportkosten sind also in diesem Preis eingeschlossen,von dem jedoch sämtliche Vorteile aus den Einfuhren innerhalb des Zollkontingents abgezogen wurden. Andererseits sind in den variablen Kosten die Auslagen für die Entsorgung von Schlachtabfällen,Kopf und Füssen;die Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Beitrag zum Basismarketing der Proviande enthalten.

8.46 Fr./kg SG

variable

Anmerkung: Die Verhältnisse in dieser Abbildung sind nicht realitätsgetreu. Die angegebenen Preise stellen ein Beispiel für die Berechnung der Bruttomarge auf frischem Rindfleisch im Jahr 2000 dar. Rechnungseinheit sind Fr. pro kg Schlachtgewicht warm (SG) zu Festpreisen (Realwert 01.1999) ohne MwSt. Quelle: BLW

Die detaillierte Definition der Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung findet sich in den Sonderausgaben des «Marktberichtes Fleisch» von Januar 2001 und April 2002 (Nummer 140 und 155),der von der Sektion Marktbeobachtung des BLW herausgegeben wird.Diese Nummern sind auf Anfrage erhältlich.

ANHANG A5
Rohertrag
Total
(= Konsumentenfranken): 16.74 Fr./kg SG
Kosten:
Frisches Bankfleisch (Einzelhandelspreis) 15.54 Fr./kg SG Nettoeinnahmen 16.62 Fr./kg SG Einstandspreis bereinigt (EPk) 8.34 Fr./kg SG Imp. (TIV) 0.77 Fr./kg SG Bruttomarge (BM2) 8.28 Fr./kg SG Wurstfleisch (Grosshandelspreis) 0.56 Fr./kg SG Schlachtabfälle für Verkauf (Grosshandelspreis) 0.64 Fr./kg SG Schlachtabfälle und Knochen für Verbrennung LSVA, Marketing, 0.12 Fr./kg SG Einstandspreis beobach. (EPb) 9.11 Fr./kg SG

Früchte und Gemüse

Die Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung Früchte und Gemüse ist die Differenz zwischen dem Einstandspreis der ersten Handelsstufe eines Produktes,ausgenommen Gebinde- und Verpackungskosten,und dem Endverkaufspreis (inkl.allfällige Gebinde- und Verpackungskosten).Sowohl die Daten des Inlandmarktes als auch diejenigen des Importmarktes fliessen in die Margenberechnungen ein.Beim Import sind die Zollabgaben enthalten.Berücksichtigt werden dabei je sieben bedeutende,umsatzstarke Früchte und Gemüse.Bei den Früchten sind dies Äpfel (Werte von Golden Delicious und den wichtigsten Lagersorten,sowie Granny Smith Import,mengengewichtet), Birnen (Werte Inlandbirnen und importierten Birnen ohne Abate- und Nashibirnen,mengengewichtet),Erdbeeren,Nektarinen,Kirschen, Aprikosen und Orangen.Beim Gemüse sind es Tomaten (Fleischtomaten,runde Tomaten,beide mit mengengewichtetem Anteil), Blumenkohl,gelbe Zwiebeln,Karotten,Brüsseler Witloof,Gurken und Kartoffeln.Die Mengengewichtungen stützen sich auf Zahlen des IHA · GfM,der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau (SZG),des Schweizerischen Obstverbandes (SOV),des Bundesamtes für Statistik (BFS) und der Oberzolldirektion (OZD).

Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung Früchte und Gemüse

Bruttomarge Gemüse

Der Einstandspreis der einzelnen Produkte setzt sich bei Inlandware aus dem Preis franko Verlader (bei Lagerware werden die Lagerkosten mitberücksichtigt) und bei Importware dem Importwert franko Grenze verzollt,beide mengengewichtet,zusammen.Für die Erhebung der Konsumentenpreise werden sowohl die Verkaufsdaten der bedeutendsten Grossverteiler als auch der Wochenmärkte verwendet.Die Verkaufskanäle werden entsprechend der Angaben des IHA · GfM nach Marktanteilen gewichtet.Die Einzelmargen jedes Produktes werden in der Bruttomarge Gemüse zusammengefasst.

Bruttomarge Früchte

Hier ist das periodische Hinzustossen und Wegfallen von nur kurz auftretenden saisonalen Früchten eine Besonderheit bei der Gesamtmarge.Trotzdem kann diese Gesamtbetrachtung gerade im Mehrjahresvergleich wertvolle Anhaltspunkte liefern.

Der Einstandspreis setzt sich bei Inlandware aus dem Produzentenpreis franko Sammelstelle und bei der Importware dem Importwert franko Grenze verzollt,beide mengengewichtet,zusammen.Lager- und Zinskosten sind berücksichtigt.Für die Erhebung der Konsumentenpreise werden sowohl die Verkaufsdaten der bedeutendsten Grossverteiler als auch der Wochenmärkte verwendet.Die Verkaufskanäle werden entsprechend der Angaben des IHA GfM nach Marktanteilen gewichtet.Die Einzelmargen jedes Produktes werden in der Bruttomarge Früchte zusammengefasst.

A6 ANHANG
P Import P Einstand P Inland P Endverkauf Bruttomarge Quelle: BLW

Landwirtschaftliche Gesamtrechnung – neue Methodik

Die landwirtschaftliche Gesamtrechnung wird durch das BFS mit Unterstützung des Sekretariats des SBV nach dem europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (Eurostat) berechnet.Die neu zur Anwendung gelangende Methode basiert auf der LGR97Nomenklatur von Eurostat (vorher LGR89).Mit der Revision sind die Ergebnisse wieder direkt mit jenen der EU vergleichbar.

Im folgenden werden die methodischen Anpassungen dargestellt.Anhand eines Beispiels wird aufgezeigt,wie sich diese quantitativ auswirken.Bei der Revision handelt sich um eine umfassende Weiterentwicklung.Deshalb können die Ergebnisse nicht mit den Ergebnissen der Vorjahre verglichen werden,wie sie in den Agrarberichten 2000–2002 publiziert worden sind.

Zwei Gruppen von Anpassungen können unterschieden werden.Erstens die methodischen Änderungen im engeren Sinn und zweitens eine Reihe von Anpassungen,die sich auf die erfasste Grundgesamtheit und die berücksichtigten Produkte und Dienstleistungen beziehen.

Methodische Änderungen im engeren Sinn

Abkehr vom Bundeshofkonzept

Im alten System wurde die Landwirtschaft als «Black Box» betrachtet.In der LGR berücksichtigt wurden somit lediglich die Waren- und Dienstleistungsflüsse zwischen der Landwirtschaft und der übrigen Wirtschaft.Neu werden auch die innerlandwirtschaftlichen und die innerbetrieblichen Flüsse erfasst,letztere aber nur dann,wenn diese zwei verschiedene Produktionszweige betreffen (z.B.Futtermittelproduktion als Input für die Milch- oder Fleischproduktion).

Neudefinition der Preise

Der «Herstellungspreis» ersetzt den alten «Ab-Hof-Preis».Der Unterschied liegt darin,dass neu auch die Subventionen berücksichtigt werden,welche den Produkten direkt zugeordnet werden können (z.B.Siloverbotsentschädigung,Exportbeiträge für Tiere,Unterstützung der Kartoffelverwertung).Auch die Preise der Beschaffungsgüter («Anschaffungspreise») werden entsprechend korrigiert (z.B.Berücksichtigung der Treibstoffzollrückerstattungen bei Treibstoffen).

ANHANG A7
Landwirt. Einheit LGR89 (alte Methode) LGR97 (neue Methode) Landwirtschaft

LGR89, alte MethodeLGR97, neue Methode

Produzentenpreis

Ab-Hof-Preis

+ Gütersteuer

Produzentenpreis+ Gütersubvention

Herstellungspreis – Gütersteuer

Anpflanzungen

Neupflanzungen sowie deren Zuwachs an Wert bis zu ihrer Reife werden bei der Produktion wie auch bei den Bruttoanlageinvestitionen erfasst.Nach Erreichen der Reife werden auf dem Wert auch Abschreibungen verbucht.Nach alter Methode wurden lediglich die gesamthaften Bestandesveränderungen erfasst (d.h der Zuwachs oder die Abnahme des Gesamtbestands,ohne Berücksichtigung der Ersatzpflanzungen).

LGR89, alte MethodeLGR97, neue Methode

Rebfläche 2001

Rebfläche 2002

BAI: Bruttoanlageinvestitionen

NAI: Nettoanlageinvestitionen

Produktion = BAI

Rebfläche 2001

Rebfläche 2002

Produktion = BAI

A8 ANHANG
Zunahme Zunahme
Erneuerung
Abschreibungen
NAI

Anpassungen der erfassten Grundgesamtheit und der berücksichtigten Produkte und Dienstleistungen

Neu werden folgende Bereiche in die LGR einbezogen:

Ziergartenbau (Pflanzen und Blumen,Baumschulerzeugnisse).

– Dienstleistungen,angeboten von spezialisierten Betrieben (Bsp.Lohnarbeiten,künstliche Besamung) oder Landwirten (Bsp.Lohnarbeiten).

– Nichtlandwirtschaftliche (aber mit der landwirtschaftlichen Aktivität direkt verbundene) Nebentätigkeiten (nichtlandwirtschaftliche nicht trennbare Tätigkeiten).Dazu gehören einerseits die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen,andererseits aber auch der Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren zu weiteren Zwecken (Bsp.Schneeräumungen,Tierpensionen).

– Wein:Die Bewertung der Trauben erfolgt neu nach Verwertungszweck (Tafelwein,Qualitätswein,Tafeltrauben,Most) (LGR89: Bewertung der gesamten Traubenernte zu Preisen für Traubenmost).

Aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen werden Kleinproduzenten unter bestimmten Schwellenwerten.Betroffen sind vor allem ein Teil der Weinproduzenten,die Bienen- und Kaninchenzucht.

–Kleinstproduzenten

Landwirtschaftliche Produktion der von der LGR89 abgedeckten Betriebe

+ Ziergartenbau

+ Landwirtschaftliche Dienstleistungen der spezialisierten Betriebe

+ Bewertung des Weins aus eigener Produktion

+ Landwirtschaft. Dienstleistungen (Nebentätigkeit)

+ Nicht landwirtschaftliche, nicht trennbare Tätigkeiten

Quantifizierung der Anpassungen

In der folgenden Tabelle werden die Ergebnisse der alten (LGR89) und der neuen (LGR97) Methode der LGR für den Durchschnitt der Jahre 1999/2001 verglichen.Auf jeder Stufe der LGR werden die Unterschiede den drei Gründen «methodische Anpassungen im engeren Sinn» «Einfluss Gartenbau» und «andere Einflüsse» zugeordnet.Gesamthaft betrachtet führen die Anpassungen dazu,dass auf allen Stufen der LGR die Werte zunehmen.

Auf der Stufe Gesamtproduktionswert und Vorleistungen kommt die Abkehr vom Bundeshofkonzept stark zum Ausdruck (Einbezug gewisser innerbetrieblichen und der zwischenbetrieblichen Flüsse).Der Einbezug des Gartenbaus und der Dienstleistungen wirkt sich ebenfalls auf beiden Stufen aus.Die Berücksichtigung des Gartenbaus wirkt sich zusätzlich besonders stark beim Arbeitnehmerentgelt aus.Die nicht landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten finden Eingang beim Gesamtproduktionswert und beeinflussen auch die Höhe des gesamthaften Arbeitnehmerentgelts,naturgemäss aber kaum die Vorleistungen.

Relativ stark wirkt sich auch der Übergang zu den neuen Herstellungspreisen aus.Die Berücksichtigung der produktgebundenen Subventionen bei den Preisen bedeutet auch,dass diese bei der Rubrik «sonstige Subventionen» nicht mehr aufgeführt werden.

Die Summe aller Anpassungen führt dazu,dass das Unternehmenseinkommen um rund 30% steigt.

ANHANG A9
Neue LGR97
A10 ANHANG LGRLGREinfluss MethodeEinfluss Andere Gesamte 8997im engeren SinnGartenbauEinflüsseAuswirkung Mio.Fr.Mio.Fr.Mio.Fr.%Mio.Fr.%Mio.Fr.%Mio.Fr.% (ø 1999–(ø 1999–(ø 1999–(ø 1999–(ø 1999–(ø 1999–2001)2001)2001)2001)2001)2001) Gesamtproduktionswert7 38110 4831 97663,778625,3341113 102100 Innerbetrieblicher Verbrauch und zwischenbetriebliche Käufe und Verkäufe (Futtermittel,Streue)01 2681 26810000001 268 40,9 Ziergartenbau,Baumschulen0786007861000078625,3 Landwirtschaftliche Dienstleistungen05415411000000541 17,4 Selbsterstellte Anlagen100116161000000160,5 Nicht landwirtschaftliche Nebentätigkeiten (nicht trennbar)03503501000000350 11,3 Herstellungspreis:Zusatz Gütersubventionen010710710000001073,5 Herstellungspreis:Abzug Gütersteuer1500-1501000000-150-4,8 Bewertung des Weins022900002291002297,4 Kleinstproduzenten,nicht landwirtschaftliche Haushalte1560-1561000000-156-5,0 Übrige Nettoeinflüsse der Revision011100001111001113,6 Vorleistungen3 8645 7331 74193,129115,6-163-8,71 870100 Innerbetrieblicher Verbrauch und zwischenbetriebliche Käufe und Verkäufe (Futtermittel,Streue)01 2681 26810000001 268 67,8 Landwirtschaftliche Dienstleistungen05415411000000541 28,9 Ziergartenbau,Baumschulen0291002911000029115,6 Kelterei065000065100653,5 Anschaffungspreis:Steuer / Treibstoffrückerstattungen670-671000000-67-3,6 Unterhalt und Reparaturen von Maschinen und Einrichtungen8695160000-354100-354 -18,9 Übrige Nettoeinflüsse der Revision012600001261001266,7 Bruttowertschöpfung3 5174 7502351949440,150340,91 232100 Abschreibungen1 8651 982120102,23328,4-36-30,6117100 Nettowertschöpfung1 6532 76711510,346141,353948,41 115100 Arbeitnehmerentgelt7211 1496114,331072,45713,3428100 Sonstige Produktionsabgaben1851211-1,92-2,8-67104,7-64100 Sonstige Produktionsabgaben (ohne Mwst-Unterkompensation)85541-45-17,6-37121,6-3147,7 Netto-Mwst-Unterkompensation1006700-410,8-3089,2-3452,3 Subventionen2 4962 352-175120,80030-20,8-145100 Gütersubventionen1070-1071000000-107 74,3 Treibstoffrückerstattungen670-671000000-67 46,5 Sonstige Subventionen2 3222 35200003010030 -20,8 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen3 2423 849-123-20,215024,658095,6607100 Gezahlte Pachten2252080000-17100-17100 Gezahlte Zinsen50436523-16,521-15-182131,5-138100 Nettounternehmenseinkommen2 5133 276-145-19,112916,9779102,2762100

Darstellung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung

Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs

Zusammensetzung des Gesamtproduktionswertes

Innerbetrieblicher Verbrauch

Verarbeitung durch die Produzenten

Eigenkonsum durch landwirtschaftliche Haushalte

Verkäufe an andere landwirtschaftliche Einheiten

Verkäufe ausserhalb der Landwirtschaft, im Inland und ins Ausland

Gütersubventionen

Selbsterstellte Anlagen

Vorratsveränderung

Sonstige Subventionen

Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs

Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen

Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen

Faktoreinkommen

Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen

Nettounternehmenseinkommen 1

Pachten und Schuldzinsen

Arbeitnehmerentgelt Sonstige Produktionsabgaben

1 Wird in der Literatur und Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet.

AbschreibungenVorleistungen

ANHANG A11
Quelle: BFS

Zentrale Auswertung der Agroscope FAT Tänikon

Neue Auswertungsmethodik

Mit den Buchhaltungsabschlüssen des Jahres 1999 erfuhr die Zentrale Auswertung grundlegende methodische Änderungen.In der Vergangenheit wurden für die Ermittlung der Einkommen restriktiv abgegrenzte «Testbetriebe» verwendet (z.B.Beschränkung des Nebenverdienstes,Forderung einer Fachschulbildung).Auf Grund der bewussten positiven Selektion der Testbetriebe konnten konsequenterweise auch nur Aussagen über diese Betriebe selbst gemacht werden.Im neuen System erlauben die sogenannten «Referenzbetriebe» repräsentative Aussagen über die gesamte Landwirtschaft.

Überblick über die methodischen Änderungen der Zentralen Auswertung

– Als Grundgesamtheit werden diejenigen schweizerischen Betriebe bezeichnet,die grundsätzlich als Referenzbetriebe für die Zentrale Auswertung in Frage kommen.Dazu müssen sie minimale physische Schwellen erreichen.Sobald ein Betrieb z.B.mindestens 10 ha Land bewirtschaftet oder mindestens 6 Kühe hält,gehört er zur Grundgesamtheit.Die Grundgesamtheit umfasst rund 57‘000 Betriebe,was rund 90% der bewirtschafteten Fläche und rund 90% der Produktion entspricht.

– Aus der Grundgesamtheit werden ca.3‘500 Referenzbetriebe ausgewählt.

Da die Strukturen der Referenzbetriebe der Zentralen Auswertung von den Strukturen in der Gesamtlandwirtschaft abweichen, werden die Buchhaltungsergebnisse gewichtet.Dazu wird aus der Betriebsstrukturerhebung die Verteilung der Betriebe nach Betriebsgrössen,Betriebstypen und Zonen herangezogen.Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet,dass z.B.Buchhaltungsergebnisse von kleineren Betrieben,die in der Auswahl der Referenzbetriebe untervertreten sind,in der Auswertung das entsprechende Gewicht erhalten.

– Eine neue Betriebstypologie erlaubt eine bessere Unterscheidung der agrarpolitisch bedeutenden Betriebstypen.Rund zwei Drittel der Betriebe entfallen auf sieben spezialisierte Betriebstypen,die eine Konzentration auf bestimmte Betriebszweige des Pflanzenbaus oder in der Tierhaltung aufweisen.Das restliche Drittel teilt sich auf in vier Typen kombinierter Betriebe (vgl.weiter unten).

Die weiter gefasste Grundgesamtheit und die Gewichtung verbessert die Aussagekraft der Ergebnisse der Zentralen Auswertung für die gesamte Landwirtschaft erheblich.Auch die internationale Vergleichbarkeit der Buchhaltungsdaten wird erleichtert.Die methodischen Änderungen sind insgesamt derart bedeutend,dass eine Vergleichbarkeit mit älteren Berichten der Zentralen Auswertung nicht mehr gegeben ist.Um dennoch Mehrjahresvergleiche anstellen zu können,wurden die Buchhaltungsergebnisse der Vorjahre ebenfalls mit der neuen Methodik berechnet.

Die neue Betriebstypologie FAT99

Im Rahmen der methodischen Änderungen der Zentralen Auswertung der Agroscope FAT Tänikon wurde die alte Betriebstypologie nach Grüner Kommission (1966) durch eine neue Typologie (FAT99) ersetzt.Neben der Verwendung in der Ergebnisdarstellung wird die Betriebstypologie für den Auswahlplan der Betriebe der Zentralen Auswertung und für die Gewichtung der einzelbetrieblichen Ergebnisse eingesetzt.

Die Einteilung der Betriebe nach der neuen Typologie erfolgt ausschliesslich auf der Basis von physischen Kriterien,nämlich Flächen und GVE verschiedener Tierkategorien.Mit insgesamt zehn Kennzahlen bzw.acht Quotienten je Betrieb ist eine differenzierte und eindeutige Einteilung möglich.

A12 ANHANG

Definition der neuen Betriebstypologie FAT99

BereichBetriebstypGVE/OAF/SKul/RiGVE/VMiK/MAK/PSZ/SG/Andere LNLNLNGVERiGVERiGVEGVEGVEBedingungen

11PflanzenbauAckerbaumax. übermax.

170%10%

12Spezialkulturenmax. über 110%

21TierhaltungVerkehrsmilchmax.max. über über max. 25%10%75%25%25%

22Mutterkühemax.max. über max. über 25%10%75%25%25%

23Anderes Rindviehmax.max. übernicht 21 25%10%75%oder 22 31Pferde/Schafe/max.max. über Ziegen25%10%50%

41Veredlungmax.max. über 25%10%50%

51KombiniertVerkehrsmilch/ über über übermax.nicht Ackerbau40%75%25%25%11– 41

52Mutterkühe übermax. übernicht 75%25%25%11– 41

53Veredlung übernicht 25%11– 41

54Andere nicht 11– 53

Die Kriterien in einer Zeile müssen alle gleichzeitig erfüllt sein.

Abkürzungen:

GVEGrossvieheinheit

LNLandwirtschaftliche Nutzfläche in ha

GVE/LNViehbesatz je ha LN

OAF/LNAnteil offene Ackerfläche an LN

SKul/LNAnteil Spezialkulturen an LN

RiGVE/GVEAnteil Rindvieh-GVE am Gesamtviehbestand

VMiK/RiGVEAnteil Verkehrsmilchkühe am Rindviehbestand

MAK/RiGVEAnteil Mutter-/Ammenkühe am Rindviehbestand

PSZ/GVEAnteil Pferde-,Schaf- und Ziegen-GVE am Gesamtviehbestand

SG/GVEAnteil Schweine- und Geflügel-GVE am Gesamtviehbestand

Quelle:Agroscope FAT Tänikon

Es werden sieben spezialisierte und vier kombinierte Betriebstypen unterschieden.Die spezialisierten Pflanzenbaubetriebe (11 und 12) verfügen über einen Viehbesatz von weniger als einer GVE je ha LN.Bei den Ackerbaubetrieben überschreitet der Anteil offener Ackerfläche 70% der LN,für die Spezialkulturbetriebe liegt der Anteil entsprechender Kulturen über 10%.Die spezialisierten Tierhalter (21 bis 41) haben als gemeinsame Beschränkung maximal 25% offene Ackerfläche und maximal 10% Spezialkulturfläche.Die Verkehrsmilchbetriebe weisen über 25% des Rindviehbestandes als Milchkühe mit vermarkteter Milch (Verkehrsmilch) aus,analog werden die Mutterkuhbetriebe abgegrenzt.In der verbleibenden Gruppe «Anderes Rindvieh» befinden sich vor allem Betriebe mit Milchkühen ohne Kontingent (spezialisierte Kälbermäster oder Aufzuchtbetriebe im Berggebiet).In den Veredlungsbetrieben machen Schweine- und Geflügel-GVE mehr als die Hälfte des Viehbestandes aus.Betriebe,die sich keinem der sieben spezialisierten Betriebstypen zuteilen lassen, gelten als kombinierte Betriebe (51 bis 54).

ANHANG A13

Aspekte der Darstellung

Artikel 7 der Nachhaltigkeits-Verordnung legt fest,dass die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft auch regionenweise zu beurteilen ist. Dementsprechend werden auf der Grundlage der landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung drei Regionen definiert:

Talregion:Ackerbauzone, Übergangszonen

– Hügelregion:Hügelzone,Bergzone I

– Bergregion:Bergzonen II bis IV

Abgrenzung Tal-, Hügel- und Bergregion (Zuteilung der Gemeinden nach grösstem Zonenanteil)

Talregion Hügelregion Bergregion

Gemeindegrenzen: © BFS GEOSTAT

Quelle: AGIS-Daten 1998

Um eine differenzierte Beurteilung der Streuung von bestimmten Kennzahlen zu erreichen,werden die Betriebe in Quartile eingeteilt. Einteilungskriterium ist der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft (FJAE).In jedem Quartil (0–25% / 25–50% / 50–75% / 75–100%) befinden sich je ein Viertel der Betriebe aus der Grundgesamtheit.

Die Darstellung nach Quartilen erlaubt eine ökonomisch differenzierte Beurteilung.Auf eine ökologische Differenzierung wird verzichtet, weil der Anteil der Referenzbetriebe ohne ÖLN weniger als 3% ausmacht und die Differenz der Arbeitsverdienste minimal ist.

Gemäss Artikel 5 LwG ist die wirtschaftliche Lage «im Durchschnitt mehrerer Jahre» zu beurteilen.Bei Entwicklungen werden deshalb mehrere Jahre dargestellt.Die statischen Betrachtungen stellen auf das aktuellste verfügbare Drei-Jahresmittel (1998/2000) ab.

A14 ANHANG
BLW

Einkommensvergleich

Für die Gegenüberstellung der Arbeitseinkommen wird auf der Seite der Landwirtschaft der Arbeitsverdienst und auf der Seite der übrigen Bevölkerung ein Jahres-Bruttolohn ermittelt.Die Lohnsituation der übrigen Bevölkerung wird durch die vom BFS alle zwei Jahre durchgeführte Lohnstrukturerhebung erfasst.In den dazwischen liegenden Jahren werden die Werte mit Hilfe der Entwicklung des Lohnindexes aktualisiert.Die Lohnstrukturerhebung gibt einen repräsentativen Überblick über die Lohnsituation der Beschäftigten in der Industrie (Sekundärsektor) und im Dienstleistungsbereich (Tertiärsektor).

Erfasste Lohnkomponenten (gemäss Lohnstrukturerhebung BFS)

Bruttolohn im Monat Oktober (inkl.Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung,Naturalleistungen,regelmässig ausbezahlte Prämien-,Umsatz- oder Provisionsanteile),Entschädigungen für Schicht-,Nacht- und Sonntagsarbeit, 1⁄12 vom 13.Monatslohn und 1⁄12 von den jährlichen Sonderzahlungen.

Standardisierung: Umrechnung der erhobenen Beiträge (inkl.Sozialabgaben) auf eine einheitliche Arbeitszeit von 4 1⁄3 Wochen à 40 Stunden.

Die Werte der Lohnstrukturerhebung werden auf Jahres-Bruttolöhne umgerechnet.Anschliessend wird für jede Region der Median über alle im 2.und 3.Sektor Beschäftigten gebildet.

Auf Seite der Landwirtschaft wird als Pendent zu den Jahres-Bruttolöhnen der landwirtschaftliche Arbeitsverdienst pro FJAE berechnet. Die Basis für eine FJAE sind 280 Arbeitstage,wobei eine Person maximal 1,0 FJAE entspricht.

Berechnung des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes

Landwirtschaftliches Einkommen

Zins für das im Betrieb investierte Eigenkapital (mittlerer Zinssatz für Bundesobligationen)

=Arbeitsverdienst der Betriebsleiterfamilie

:Anzahl Familienarbeitskräfte (FJAE) (Basis:280 Arbeitstage)

=Arbeitsverdienst pro FJAE

ANHANG A15

Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen (Stand August 2004)

Allgemeine Anforderungen

Direktzahlungen erhalten Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen,welche einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.Keine Direktzahlungen gibt es für Betriebe des Bundes,der Kantone und der Gemeinden sowie für Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen,deren Tierbestände die Grenzen der Höchstbestandesverordnung überschreiten.Ebenfalls ausgeschlossen sind juristische Personen,sofern es sich nicht um Familienbetriebe handelt (Artikel 2 Direktzahlungsverordnung).

Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen,welche Direktzahlungen beantragen,müssen der kantonalen Behörde den Nachweis erbringen, dass sie den gesamten Betrieb nach den Anforderungen des ÖLN oder nach vom Bundesrat anerkannten Regeln bewirtschaften (vgl.hierzu Ausführungen weiter hinten).

Weitere Bedingungen

Die Beitragsberechtigung ist an weitere strukturelle und soziale Kriterien geknüpft.Die Übersicht fasst die Bedingungen für die Ausrichtung der Direktzahlungen stichwortartig zusammen.

Bedingungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen

Mindestgrösse des Betriebes

Minimaler Arbeitsbedarf

Betriebseigene Arbeitskräfte

1 ha

Spezialkulturen:50 Aren

Reben in Steil- und Terrassenlagen:30 Aren

0,3 Standard-Arbeitskräfte (SAK)

Mindestens 50% der für die Bewirtschaftung erforderlichen Arbeiten mit betriebseigenen Arbeitskräften (Familie und Angestellte) ausführen

Alter des Bewirtschafters bis 65 Jahre

Beitragsbegrenzungen

AbstufungFläche in haTiere in GVEAnsatz in % bis3045100

30–6045–9075

60–9090–13550

über901350

maximaler Betrag pro SAK

55 000 Fr.

– massgebliches Einkommen (steuerbares Einkommen vermindert um Summe der Direktzahlungen wird ab 80 000 Fr.massgebliches Einkommen 30 000 Fr.für verheiratete Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter)reduziert.

– massgebliches Vermögen (steuerbares Vermögen,vermindert umSumme der Direktzahlungen wird ab 800 000 Fr.massgebliches Vermögen 200 000 Fr.pro SAK und um 200 000 Fr.für verheiratetereduziert; übersteigt das massgebliche Vermögen 1 Mio.Fr.werden keine Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter) Direktzahlungen ausbezahlt.

Quelle:Direktzahlungsverordnung

A16 ANHANG

Die Berechnung der SAK wird mit Umrechnungsfaktoren für die LN und die Nutztiere vorgenommen.Für gewisse Nutzungen wie z.B.den arbeitsaufwendigeren biologischen Landbau,gibt es Zuschläge.Die Faktoren sind abgeleitet aus der standardmässigen Erfassung arbeitswirtschaftlicher Abläufe.Sie sind für den Vollzug der Direktzahlungen und der Massnahmen zur Strukturverbesserung vereinfacht worden. Für die Berechnung des effektiven Arbeitsbedarfs sind sie nicht geeignet,weil dieser von den speziellen Eigenschaften des einzelnen Betriebes wie der Oberflächengestaltung,der Arrondierung,den Gebäudeverhältnissen oder dem Mechanisierungsgrad abhängt.

Abstufung der Beiträge nach Artikel 20 Direktzahlungsverordnung

Die prozentuale Abstufung gilt für sämtliche Beitragsarten mit Ausnahme der Sömmerungs- und der Gewässerschutzbeiträge.

ANHANG A17 Landwirtschaftliche Nutzfläche SAK/ha LN ohne Spezialkulturen 0,035 Spezialkulturen 0,400 Rebflächen in Steil- und Terrassenlage 1,000 Nutztiere SAK/GVE Milchkühe,Milchschafe,Milchziegen 0,05 Mastschweine 0,01 Zuchtschweine 0,02 andere Nutztiere 0,04 Zuschläge für Hanglagen im Berggebiet/Hügelzone 0,02 SAK pro ha für biologischen Landbau wie bei LN plus 20% für Hochstamm-Feldobstbäume 0,01 SAK/10 Bäume Quelle:Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Flächen 1–30 ha>30–60 ha>60–90 ha>90 ha % des Beitragssatzes Tierbestand / Nutztiere 1–45 RGVE>45–90 RGVE>90–135 RGVE>135 RGVE % des Beitragssatzes 0 100 75 50 0 100 75 50

Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)

Der ÖLN strebt eine gesamtheitliche Betrachtung der Agro-Ökosysteme und der landwirtschaftlichen Betriebe an.Zu diesem Zweck wurden der bei der Integrierten Produktion (IP) entwickelte Ansatz übernommen.So wird der ÖLN aufgrund der Auflagen der IP (Stand 1996) konkretisiert.Zusätzlich hat der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin nachzuweisen,dass die Vorschriften des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.Somit ist die IP,ergänzt mit den Auflagen der Tierschutzbestimmungen,zum Standard der Landwirtschaft in der Schweiz geworden.Direktzahlungen werden nur an Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen ausbezahlt,die den ÖLN erbringen. Bewirtschafter von Betrieben auf denen der ÖLN nicht erfüllt ist,erhielten bis zum 31.Dezember 2001 Direktzahlungen;diese aber mit einer Kürzung.Mit der Einführung des ÖLN wurden Auflagen der Integrierten Produktion (IP,Stand 1996) übernommen.Die Einführung von Direktzahlungen hat die Bewirtschaftungsmethoden und dadurch die Ökologie ganz wesentlich beeinflusst.Dies zeigt die starke Zunahme der nach den ÖLN- und Bio-Richtlinien bewirtschafteten Flächen:Zu Beginn der ersten Etappe der Agrarreform im Jahre 1993 betrug dieser Anteil knapp 20% der LN.Heute sind es mehr als 99% der LN.Dank gezielten finanziellen Anreizen konnte diese hohe Beteiligung der Betriebe erreicht werden.Zusätzlich ist noch zu vermerken,dass gewisse Betriebe,wie z.B.Staatsbetriebe oder juristische Personen im Direktzahlungssystem nicht erfasst sind,obwohl sie die ÖLN- oder Bio-Anforderungen erfüllen.

Der ÖLN umfasst die folgenden Punkte:

– Aufzeichnungs- und Nachweispflicht:Wer Direktzahlungen beansprucht,erbringt der kantonalen Behörde den Nachweis,dass er die ökologischen Leistungen auf dem gesamten Betrieb erfüllt.Als Nachweis gilt das Attest einer vom Kanton beigezogenen Kontrollorganisation.Um diese Bestätigung zu erhalten,macht der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin regelmässige Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebs.

– Tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere:Die Bestimmungen der Tierschutzverordnung sind einzuhalten.Dabei gilt die Beweislastumkehr,das heisst,der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin hat zu belegen,dass auf dem Betrieb das Tierschutzgesetz eingehalten wird.

Ausgeglichene Düngerbilanz:Um die Nährstoffverluste in die Umwelt zu verringern und möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe zu erzielen,muss die Stickstoff- und Phosphorzufuhr aufgrund des Bedarfs der Pflanzen und des Produktionspotenzials des Betriebs berechnet werden.Mit der Düngerbilanz werden prioritär die Hofdünger eingesetzt;Mineraldünger und Abfalldünger werden nur wenn nötig eingesetzt.Eine Toleranzgrenze von plus 10% wird gewährt.

Mindestens alle zehn Jahre sind parzellenweise Bodenanalysen durchzuführen,um die Nährstoffreserven im Boden zu ermitteln und die zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit notwendige Düngermenge entsprechend anzupassen.

Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen (ÖAF):Mindestens 3,5% der LN bei Spezialkulturen und 7% bei der übrigen LN sind mit ÖAF zu belegen.Entlang von Wegen sind Wiesenstreifen von mindestens 0,5 m und entlang von Oberflächengewässern, Hecken,Feldgehölzen,Ufergehölzen und Waldrändern von mindestens 3 m zu belassen.

– Geregelte Fruchtfolge:Für Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche muss zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Gesundheit der Pflanzen die Fruchtfolge jedes Jahr mindestens vier Kulturen umfassen.Zudem sind Höchstanteile der Hauptkulturen an der Ackerfläche oder Anbaupausen vorgeschrieben.

A18 ANHANG

Geeigneter Bodenschutz:Für jede Kultur ist ein Bodenschutzindex festgelegt.Damit Bodenerosion,Nährstoffverluste und Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln verringert werden,muss jeder Betrieb mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche einen minimalen mittleren Bodenschutzindex erreichen.Beim Ackerbau beträgt dieser 50 Punkte,beim Gemüsebau 30 Punkte.Die Stichtage sind jeweils der 15.November und der 15.Februar.

Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln:Pflanzenbehandlungsmittel können in die Luft,den Boden und die Gewässer gelangen und nachteilige Auswirkungen auf Organismen haben.Daher sind natürliche Regulationsmechanismen und biologische Verfahren vorzuziehen.Im Acker- und Futterbau sind gewisse Behandlungsverfahren (z.B.Vorauflaufbehandlung mit Herbiziden bei Weizen) verboten.Bei den Spezialkulturen werden mit gewissen Verwendungseinschränkungen zugelassene Produkte in regelmässig aktualisierten Listen aufgeführt.

ANHANG A19 Beispiele von Höchstanteilen in % der Ackerfläche – Getreide (ohne Mais und Hafer) 66 – Weizen und Korn 50 – Mais 40 – Hafer 25 – Rüben 25 – Kartoffeln 25 –
Beispiele für den Bodenschutzindex im Ackerbau Punkte Raps 80 Wintergerste,Triticale,Roggen,Winterhafer 50 Winterweizen,Korn 40 Kunstwiese bis 15.November 80 Kunstwiese bis 15.Februar 100 –

Einhaltung von Gesetzen

Wird die Einhaltung landwirtschaftsrelevanter Vorschriften wie diejenigen des Gewässer-,des Umwelt- sowie des Natur- und Heimatschutzgesetzes verletzt,kommt zusätzlich zur Busse eine Kürzung oder sogar eine Verweigerung der Direktzahlungen hinzu.

Nachfolgend einige Beispiele von Vorschriften,deren Verletzung Sanktionen zur Folge haben kann:

Einhaltung der Sorgfaltspflicht um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden (Artikel 3 Gewässerschutzgesetz);

– Verbot,Stoffe die Gewässer verunreinigen können in ein Gewässer einzubringen,oder versickern zu lassen oder so zu lagern oder auszubringen,dass dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht (Artikel 6 Gewässerschutzgesetz);

Nichteinhalten der DGVE-Grenzwerte nach Artikel 14 Gewässerschutzgesetz (gemessen an der düngbaren LN); – Nicht vorschriftsgemässe Lagerkapazität für Hofdünger nach Artikel 14 Gewässerschutzgesetz;

– Zerstörung oder Beschädigung eines vom Bund oder Kanton geschützten Biotopes,insbesondere Riedgebiete und Moore,Hecken, Feldgehölze und Trockenstandorte ,sowie eines geschützten Natur- oder Kulturdenkmals,eine geschützte geschichtliche Stätte oder eine geschützte Naturlandschaft (inkl.Moorlandschaft),sofern sie durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung verursacht wird (Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 18 Absatz 1bis Natur- und Heimatschutzgesetz);

– Verstösse gegen das Verbot von Verbrennen von Abfällen (Artikel 26 Luftreinehalteverordnung).

Verstösse gegen die Vorschriften werden je nach Vorgeschichte und Wirkung der Widerhandlung im Einzelfall einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:

– Erstmalige Verstösse ohne Dauerwirkung.Beispiel:Einmaliges gewässerschutzwidriges Güllen (Kürzung um 5 bis 25%,höchstens 2‘500 Fr.); – Erstmalige Verstösse,deren Wirkung andauert oder deren Handlung oder Unterlassung sich über eine mehrere Tage,Wochen oder Monate umfassende Zeitspanne erstreckt.Beispiel:Unbefestigter Miststock.Mehrmaliges gewässerschutzwidriges Güllen an verschiedenen Tagen (Kürzung um 10 bis 50%,höchstens 10‘000 Fr.);

Wiederholte Verstösse,also Widerhandlungen gegen die gleichen landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen innerhalb von drei Jahren. Massgebend sind die Vorfälle ab dem Jahr 1999 (Kürzung um 20 bis 100%).

A20 ANHANG

Abkürzungen

Organisationen/Institutionen

BAGBundesamt für Gesundheit,Bern

BBTBundesamt für Berufsbildung und Technologie,Bern

BLWBundesamt für Landwirtschaft,Bern

BSVBundesamt für Sozialversicherung,Bern

BUWALBundesamt für Umwelt,Wald und Landschaft,Bern

BVETBundesamt für Veterinärwesen,Bern

BWLBundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung,Bern

ETHEidgenössische Technische Hochschule,Zürich

EUEuropäische Union

EVDEidg.Volkswirtschaftsdepartement,Bern

EZVEidg.Zollverwaltung,Bern

FALEidg.Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau,Zürich-Reckenholz

FAMEidg.Forschungsanstalt für Milchwirtschaft,Bern-Liebefeld

FAOFood and Agriculture Organization of the United Nations,Rom

FATEidg.Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik,Tänikon

FAWEidg.Forschungsanstalt für Obst-,Wein- und Gartenbau,Wädenswil

FiBLForschungsinstitut für Biologischen Landbau,Frick

IAWInstitut für Agrarwirtschaft,Zürich

LBLLandwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau

OECDOrganisation for Economic Cooperation and Development,Paris

OZDOberzolldirektion,Bern

RACEidg.Forschungsanstalt für Pflanzenbau,Changins

RAPEidg.Forschungsanstalt für Nutztiere,Posieux

SBVSchweizerischer Bauernverband,Brugg

secoStaatssekretariat für Wirtschaft,Bern

SMPSchweizerische Milchproduzenten,Bern

SRVAService romand de vulgarisation agricole,Lausanne

TSMTreuhandstelle Milch,Bern

WTOWorld Trade Organization (Welthandelsorganisation),Genf

ZMPZentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-,Forst- und Ernährungswirtschaft,Bonn

Masseinheiten

dtDezitonne = 100 kg

Fr.Franken

hStunden

haHektare = 10 000 m2

hlHektoliter

KcalKilokalorien

kgKilogramm kmKilometer

lLiter

mMeter

m2 Quadratmeter

m3 Kubikmeter

Mio.Million

ANHANG A65 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Mrd.Milliarde

Rp.Rappen

St.Stück

tTonne

%Prozent

ØDurchschnitt

Begriffe/Bezeichnungen

AGISAgrarpolitisches Informationssystem

AHVAlters- und Hinterlassenenversicherung

AKArbeitskraft

AKZAAusserkontingentszollansatz

BSEBovine spongiforme Enzephalopathie («Rinderwahnsinn»)

BTSBesonders tierfreundliches Stallhaltungssystem

bzw.beziehungsweise

BZ I,II,…Bergzone

ca.zirka

CO2 Kohlendioxid

EOErwerbsersatzordnung

FJAEFamilien-Jahresarbeitseinheit

GAPGemeinsame Agrarpolitik der EU

GGAGeschützte Geografische Angaben

GUBGeschützte Ursprungsbezeichnung

GVEGrossvieheinheit

GVOGentechnisch veränderte Organismen

inkl.inklusive

IPIntegrierte Produktion

IVInvalidenversicherung

JAEJahresarbeitseinheit

KZAKontingentszollansatz

LGLebendgewicht

LNLandwirtschaftliche Nutzfläche

LwGLandwirtschaftsgesetz

MwstMehrwertsteuer

NStickstoff

NWRNachwachsende Rohstoffe

ÖAFÖkologische Ausgleichsfläche

ÖLNÖkologischer Leistungsnachweis

PPhosphor

PSMPflanzenschutzmittel

RAUSRegelmässiger Auslauf im Freien

RGVERaufutter verzehrende Grossvieheinheit

SAKStandardarbeitskraft

SGSchlachtgewicht

u.a.unter anderem

vgl.vergleiche

z.B.zum Beispiel

Verweis auf weitere Informationen im Anhang (z.B.Tabellen)

A66 ANHANG

■■■■■■■■■■■■■■■■ Literatur

BarthelemyF.,RenaultD.,WallernderW.,1993.

Water for a sustainable human nutrition:inputs and resources analysis for arid areas. UCDavisInternalreport.

BundesamtfürLandwirtschaft(BLW),verschiedeneJahrgänge. Agrarbericht 2000 / 2001 / 2002 / 2003.

BundesamtfürLandwirtschaft(BLW),2003.

Auswertung der Daten über die Milchkontingentierung;Milchjahr 2002/2003.

BundesamtfürLandwirtschaft(BLW),2004.

Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente.

gemässPunkt2desBerichtesvom11.Februar2004desBundesratesüberzolltarifarischeMassnahmen2003,Separatdruck.

BundesamtfürStatistik(BFS),verschiedeneJahrgänge.

Einblicke in die schweizerische Landwirtschaft, Neuenburg.

ChapagainA.K.,HoekstraA.Y.,2003.

Virtual water flows between nations in relation to trade in livestock and livestock products. UNESCO-IHE,Delft,Netherlands.

FAO,1997.

Water Resources of the Near East Region:A Review. Rom.

LandwirtschaftlicheBeratungSt.Gallen,2004. Tätigkeitsbericht 2003.

SchweizerischerBauernverband(SBV),verschiedeneJahrgänge. Statistische Erhebungen und Schätzungen über Landwirtschaft und Ernährung, Brugg.

UNESCO-WWAP,2003.

Water for People – Water for Life.The United Nations World Water Development Report. http://www.unesco.org/water/wwap/wwdr/table_contents.shtml.

ANHANG A67

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