Agrarbericht 2000

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Bundesamt für Landwirtschaft

Officefédéral de l’agriculture

Ufficiofederale dell’agricoltura

Uffizifederal d’agricultura

AGRARBERICHT

Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

3003 Bern

Telefon: 031 322 25 11

Telefax: 031 322 26 34

Internet: www blw admin ch

Copyright: BLW, Bern 2000

Gestaltung

Artwork, Grafik und Design, St Gallen

Druck Bruhin AG, Freienbach

Fotos

Agrofot Bildarchiv

AMS Agro-Marketing Suisse

Bundesamt für Landwirtschaft

– Eidgenössisches Gestüt Avenches

– FAL Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau

– Incolor AG

Kantonale Abteilung

Strukturverbesserungen

Käseorganisation Schweiz

Keystone Archive

– LBL Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau

– M Waldburger (FAL)

– PhotoDisc Inc

Prisma Dia-Agentur

RAC Station fédérale de recherches en production végétale de Changins

Schweizer Braunviehzuchtverband

– Schweiz Tourismus

– SMP Schweizer Milchproduzenten

– Switzerland Cheese Marketing AG

Bezugsquelle

BBL/EDMZ, 3003 Bern

Bestellnummern:

Deutsch: 708 680 00 d

10 2000 4000 41727

Französisch: 708 680 00 f

10 2000 2000 41727

Italienisch: 708 680 00 i

10 2000 500 41727

Telefax: 031 325 50 58

Internet: www admin ch/edmz

2 I M P R E S S U M
■■■■■■■■■■■■■■■■ Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 ■ 1. Bedeutung und Lage 1.1 Ökonomie 9 der Landwirtschaft 1 1 1 Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft 10 1 1 2 Märkte 22 1 1 3 Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors 47 1 1 4 Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe 52 1.2 Soziales 63 1 2 1 Inanspruchnahme sozialer Leistungen 64 1 2 2 Sozialindikatoren 77 1 3 Ökologie 81 1 3 1 Agrarökologische Indikatoren 82 1 3 2 Beurteilung der Umweltbelastung der Schweizer Landwirtschaft 104 1 3 3 Biodiversität – auch ein Produkt der Landwirtschaft 107 1.3.4 Externe Effekte der Schweizer Landwirtschaft 113 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit 117 ■ 2 Agrarpolitische 2 1 Produktion und Absatz 121 Massnahmen 2 1 1 Übergreifende Instrumente 123 2 1 2 Milchwirtschaft 135 2 1 3 Viehwirtschaft 142 2.1.4 Pflanzenbau 147 2.2 Direktzahlungen 155 2.2.1 Konzept, Bedeutung, Anforderungen, Vollzug und Kontrolle 156 2 2 2 Allgemeine Direktzahlungen 167 2 2 3 Ökologische Direktzahlungen 175 2.3 Grundlagenverbesserung 187 2 3 1 Strukturverbesserungen und Betriebshilfe 188 2 3 2 Forschung, Beratung, Gestüt 194 2 3 3 Hilfsstoffe, Pflanzen- und Sortenschutz 200 2.3.4 Tierzucht 210 ■ 3. Internationale 3.1 Internationale Entwicklungen 213 Aspekte 3.2 Internationale Vergleiche 231 ■ Anhang Tabellen A2 Rechtserlasse im Bereich Landwirtschaft A58 Begriffe und Methoden A61 Abkürzungen A64 Literatur A66 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 3

Die neunziger Jahre waren geprägt durch intensive Auseinandersetzungen um die Ausrichtung der Agrarpolitik und der Landwirtschaft 1996 haben Volk und Stände einem neuen Verfassungsartikel klar zugestimmt Dieser gibt vor, dass eine nachhaltig und auf den Markt ausgerichtete Landwirtschaft gefördert werden soll Der Begriff der Nachhaltigkeit wurde damit zum ersten Mal in der Verfassung verankert Bei der Debatte um die Nachhaltigkeit stand lange die Ökologie im Vordergrund Die zweite globale Umweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro zeigte aber, dass Umweltschutz ohne sozialen Fortschritt und ohne wirtschaftliche Effizienz nicht realisierbar ist Ökonomie, Soziales und Ökologie bilden die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit.

Das neue Landwirtschaftsgesetz, seit dem 1 Januar 1999 in Kraft, bildet den Rahmen für die nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft. Der Staat zieht sich so weit als möglich aus dem Marktgeschehen zurück Er gilt die gemeinwirtschaftlichen und die besonderen ökologischen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen ab Der Bund setzt für die Landwirtschaft vier Milliarden Franken ein Auf die Direktzahlungen entfallen 60 Prozent Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit das Bundesamt für Landwirtschaft beauftragt, die ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der agrarpolitischen Massnahmen zu untersuchen und über die Ergebnisse jährlich Bericht zu erstatten Die erste Ausgabe gibt Auskunft über das Jahr 1999 und stellt dar, wie das Geld eingesetzt wurde und welche Auswirkungen die eingeschlagene Politik hatte

Das Fazit nach einem Jahr mit den neuen Rechtsgrundlagen ist erfreulich Die ökonomische Lage ist stabil Dies ist nicht selbstverständlich Die Neuorientierung forderte in verschiedenen Bereichen starke Anpassungen. Es galt Abschied zu nehmen von Preisund Absatzgarantien und sich vermehrt den Marktkräften zu stellen Dank dem Engagement aller Beteiligten ist dieser Übergang gelungen Es gab keinen Marktzusammenbruch. In den letzten Jahren hat sich auf den Bauernhöfen im Bereich der Ökologie sehr viel bewegt Die ökologischen Leistungen haben seit der Einführung der Ökobeiträge stark zugenommen und der Einsatz von Produktionsmitteln, die zu Umweltbelastungen führen können, ist erheblich zurückgegangen

V O R W O R T 4 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Vorwort

Der Agrarbericht vermittelt Informationen über die Entwicklung ökonomischer, sozialer und ökologischer Kennziffern Die erste Ausgabe liefert dazu Grundlagen Diese sind weiter zu ergänzen und zu verfeinern, insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich. Darüber hinaus werden laufend Ergebnisse von Überprüfungen der agrarpolitischen Massnahmen in die nächsten Berichte einfliessen Diese sollen Grundlagen liefern für die Entscheidfindung bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Eine Analyse der Resultate des ersten Berichts zeigt, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit weiterhin ein zentrales Anliegen sein muss, wenn die Landwirtschaft ihre Marktanteile behaupten will Der Anpassungsdruck wird in den nächsten Jahren gross bleiben Auf der einen Seite sind die agrarpolitischen Massnahmen so zu gestalten, dass entwicklungsfähige und -willige Betriebe die Chance haben, auf dem Markt bestehen zu können Auf der anderen Seite müssen begleitende Sozialmassnahmen geprüft werden, damit der Anpassungsprozess sozialverträglich ablaufen kann und Betrieben, die keine Zukunft in der Landwirtschaft sehen, Alternativen angeboten werden können Schliesslich sind die Anforderungen an die Ökomassnahmen zu konsolidieren

Sie halten den ersten Agrarbericht in den Händen Ich hoffe, er findet Ihr Interesse Es würde mich freuen, von Ihnen dazu Bemerkungen und Anregungen zu erhalten.

Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft

V O R W O R T 5
6
1 7 ■■■■■■■■■■■■■■■■ 1. Bedeutung und
der Landwirtschaft
Lage

In Artikel 104 der Bundesverfassung ist festgehalten, dass «der Bund dafür zu sorgen hat, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;

b Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;

c dezentralen Besiedlung des Landes»

Die in der Verfassung verankerten Ziele machen deutlich, dass die Landwirtschaft Aufgaben erfüllt, die über die reine Nahrungsmittelproduktion hinausgehen Man spricht in diesem Zusammenhang von der Multifunktionalität der Landwirtschaft Die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die dezentrale Besiedlung sind Leistungen, die im öffentlichen Interesse liegen, welche sich über den Markt aber nur teilweise abgelten lassen

Der Begriff «nachhaltig» wurde 1996 zum ersten Mal in der Verfassung verankert. Er ist seit der Konferenz über Umwelt und nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 eine wichtige Leitlinie für politisches Handeln geworden

Der Bundesrat will die Auswirkungen der neuen Agrarpolitik verfolgen Er hat in der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen Die Verordnung sieht in Artikel 1 Absatz 1 vor, dass die Agrarpolitik und die Leistungen der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu untersuchen sind. Absatz 2 hält fest, dass die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen zu beurteilen sind Das BLW wird beauftragt, jährlich über die Ergebnisse der Untersuchungen Bericht zu erstatten Mit dem Agrarbericht kommt das BLW diesem Auftrag nach

Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit bilden die Grundstruktur zu den Informationen von Kapitel 1 des Agrarberichts Dieses gibt Auskunft über die Bedeutung und Lage der Landwirtschaft Es ist gegliedert in die drei Abschnitte Ökonomie, Soziales und Ökologie.

8 1 . B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 1

DieökonomischenAspektederLandwirtschaftbildeteninderVergangenheiteinen SchwerpunktderBerichterstattungüberdieLandwirtschaft.Sogabenz.B.BuchhaltungsdatenvonausgewähltenBetriebenAuskunftüberdieEinkommenssituation derEinzelbetriebe,unddielandwirtschaftlicheGesamtrechnungvermittelteeinBild überdieLagedesGesamtsektors.DieinderRegelallefünfJahredurchgeführten BetriebszählungenliefertenInformationenüberdieStrukturentwicklunginderLandwirtschaft.AusserdemwurdenvieleDatenüberdieProduktionunddiePreiseerfasst. ImökonomischenBereichwarendieumfassendstenGrundlagenfürdieBerichterstattungvorhanden.

ImfolgendenwerdendieökonomischeStellungderLandwirtschaftalsTeilderVolkswirtschaftdargestellt,InformationenüberProduktion,Verbrauch,Aussenhandel, Produzenten-undKonsumentenpreiseaufdeneinzelnenMärktenvermitteltsowiedie wirtschaftlicheLagedesGesamtsektorsundderEinzelbetriebeaufgezeigt.

9 1.1ÖKONOMIE ■■■■■■■■■■■■■■■■ 1.1Ökonomie
1

1.1.1 Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

Der technische Fortschritt hat in den letzten Jahrzehnten in der Landwirtschaft grosse Leistungssteigerungen ermöglicht Ein Landwirt auf einem modern eingerichteten Betrieb kann heute zwei bis drei Mal mehr Fläche bewirtschaften oder Tiere betreuen als noch vor 30 bis 40 Jahren Dieser Produktivitätsfortschritt geht an die nachgelagerten Stufen weiter, indem der Landwirt für seine Produkte tiefere Preise löst Um sein Einkommen allein aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit halten zu können, muss der einzelne Betrieb wachsen Besteht diese Möglichkeit nicht, kann ein Nebeneinkommen die fehlenden Einnahmen ersetzen oder der Betrieb wird längerfristig, in der Regel beim Generationenwechsel, aufgegeben. Dieser Prozess zeigt sich in der Abnahme der Landwirtschaftsbetriebe

In den fünfziger und sechziger Jahren wurde eine mittlere jährliche Abnahme der Landwirtschaftsbetriebe von rund 2% festgestellt. Darauf folgte in den siebziger und achtziger Jahren eine Phase der Stagnation mit einer mittleren jährlichen Abnahmerate von rund 1% In dieser Zeitperiode hat der Staat stark direkt in die Märkte eingegriffen und damit den Strukturwandel gebremst Mit der Neuorientierung der Agrarpolitik und der damit verbundenen stärkeren Ausrichtung auf den Markt setzte in den neunziger Jahren wieder ein erhöhter Strukturwandel ein Die Abnahmerate bewegte sich auf dem Niveau der sechziger Jahre Im Berichtsjahr wurden in der Schweiz 73'591 landwirtschaftliche Betriebe gezählt, 2'821 oder 3,7% weniger als 1998

10 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■
nehmen weiter ab
Landwirtschaftsbetriebe
19551965196919751980198519901 19901 19961999 A n z a h l B e t r i e b e i n % Abnahme/Jahr Anzahl Betriebe Quelle: BFS 1 Neue Erhebungsmethode ab 1990 (ohne Kleinstproduzenten) 0 240 000 200 000 160 000 120 000 80 000 40 000 0 3 2,5 2 1,5 1 0,5 2,42,11,91,20,82,12,62,5
Entwicklung der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe

Anzahl Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe

Die Einteilung der Betriebe in Haupt- oder Nebenerwerb erfolgt primär nach dem Beschäftigungsgrad auf dem Betrieb. Als Haupterwerb zählt, wenn der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin mindestens 50% auf dem Betrieb arbeitet Dabei muss der Arbeitsbedarf im Minimum 1’500 Stunden pro Jahr erreichen Die Daten für die Ermittlung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe werden im Rahmen der Betriebsund Landwirtschaftszählungen erhoben, die normalerweise zwei Mal im Jahrzehnt durchgeführt werden. In den vergangenen 10 Jahren wurden die Betriebe 1990 und 1996 gezählt

Die Entwicklung verlief in dieser Zeit für Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe weitgehend gleichgerichtet In der Schweiz liegt das Verhältnis zwischen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben bei zwei Drittel zu einem Drittel In den EU-Ländern ist dieses Verhältnis gerade umgekehrt Die unterschiedliche Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass in der EU die garantierten Mindestpreise in den siebziger und achtziger Jahren in viel höherem Ausmass auf die Produktivitätsfortschritte ausgerichtet waren als die in der Schweiz staatlich festgelegten Produzentenpreise Wer in der EU im Haupterwerb Landwirtschaft betreiben wollte, musste entsprechend wachsen Viele Betriebe wählten in dieser Phase eine Lösung mit einer Nebenbeschäftigung.

CH: Zahlen 1996 D: Zahlen 1997 Quellen: BLW Deutscher Agrarbericht

1 . 1 Ö K O N O M I E 11
Betriebe 1990 1996 Veränderung % Haupterwerb 64 242 55 951 -12,9 davon Tal 30 144 25 475 -15,5 davon Berg 1 34 098 30 476 -10,6 Nebenerwerb 28 573 23 528 -17,7 davon Tal 11 451 10 302 -10,0 davon Berg 1 17 122 13 226 -22,7 Total 92 815 79 479 -14,4
1 Hügelzone und Bergzonen I–IV Quelle: BFS
Struktur CH D Haupterwerbsbetriebe Anzahl 55 951 227 000 Ø Fläche ha 17,4 41,3 AK/100 ha 10,4 3,6 GVE/AK 13,5 42,9
Haupterwerbsbetriebe Schweiz-Deutschland
1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 1

Ein Vergleich mit Deutschland zeigt, dass ein Haupterwerbsbetrieb im Durchschnitt mehr als die doppelte Fläche bewirtschaftet Markant ist der Unterschied ebenfalls in der Zahl der Arbeitskräfte, die auf 100 ha tätig sind sowie in der Anzahl Grossvieheinheiten, die von einer AK betreut werden. Der Vergleich gibt Grössenordnungen wider So bestehen gewisse Unterschiede bei der Berechnung des Tierbesatzes, und die Aufteilung zwischen offenem Ackerland und Grünland ist in Deutschland gerade umgekehrt als in der Schweiz In Deutschland entfallen gegen 70% auf offenes Ackerland und nur 30% auf Grünland Die Bewirtschaftung der Grünlandflächen ist in der Schweiz, insbesondere im Berggebiet aufwändiger, als diejenige der Ackerflächen in Deutschland Trotz dieser Einschränkungen lässt der Vergleich den Schluss zu, dass die deutschen Haupterwerbsbetriebe effizienter und produktiver sind als die Schweizer Betriebe.

Zum Primärsektor gehören neben der Landwirtschaft auch Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei 1998 waren 4,8% der Erwerbstätigen in diesem Sektor beschäftigt, dovon rund 4% in der Landwirtschaft

12
1 . 1 Ö K O N O M I E 1 Entwicklung
196019801998 i n 1 0 0 0 Primärsektor Sekundärsektor Tertiärsektor Quelle: BFS 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 393 1 263 1 061 218 1 207 1 741 179 1 009 2 660
der Anzahl Erwerbstätigen in den drei Wirtschaftssektoren ■ Jeder achte Arbeitsplatz steht in Verbindung mit der Landwirtschaft

■ Wertschöpfung zeigt nicht alle Leistungen der Landwirtschaft auf

Eng verbunden mit der Landwirtschaft sind Beschäftigungen in vorgelagerten Branchen wie der Futtermittelproduktion und nachgelagerten Branchen wie der Nahrungsmittelverarbeitung Ohne produktive Landwirtschaft würden deren Aktivitäten ganz oder teilweise wegfallen.

Zahlen zu den Beschäftigten in Land- und Forstwirtschaft sowie vor- und nachgelagerten Branchen sind letztmals für 1995 verfügbar Die nachgelagerten Branchen beschäftigten im erwähnten Jahr rund 220'000 Personen, was einem Anteil von 5,8% aller Beschäftigten entspricht Der Anteil in den vorgelagerten Stufen beträgt 1,5% Insgesamt sind über 12% der Beschäftigten direkt in der Landwirtschaft oder in Branchen, die einen engen Bezug zur Landwirtschaft haben, beschäftigt

Die Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen ist ein Massstab für die wirtschaftliche Leistung eine Volkswirtschaft. In der Landwirtschaft entspricht sie dem Wert der von der Landwirtschaft hergestellten Produkte (Endproduktion) abzüglich den Vorleistungen Die Wertschöpfung umfasst sämtliche Verkäufe landwirtschaftlicher Erzeugnisse an andere Wirtschaftsbranchen, den Eigenverbrauch, die Vorratsveränderungen und die selbsterstellten Anlagen

Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen der drei Wirtschaftssektoren 1998 (provisorisch)

BFS, SBV

1998 lag die Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen des Primärsektors bei 5,9 Mrd Fr Davon entfielen zwei Drittel auf die Landwirtschaft Ihr Anteil gemessen an der Wertschöpfung der gesamten Wirtschaft ist mit rund 1,1% gering Die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie die Pflege der Kulturlandschaft mit Direktzahlungen ist in der Wertschöpfung nicht enthalten Die Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen ist deshalb als Massstab für die Bewertung der Leistungen der Landwirtschaft unzureichend Im Auftrag des BLW hat die Firma ECOSYS SA, Genf, die ökologischen Funktionen der Schweizer Landwirtschaft, die über die reine Nahrungsmittelproduktion hinausgehen, bewertet In der Studie wird der Nettonutzen dieser Funktionen auf 2 Mrd Fr pro Jahr geschätzt (vgl Abschnitt 1 3 4)

13 1 . 1 Ö K O N O M I E
Sektor Mio Fr % Primärsektor 5 862 1,55 davon Landwirtschaft 3 999 1,06 Sekundärsektor 109 393 29,02 Tertiärsektor 261 719 69,43 Total 376 974 100 Quellen:
1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 1

■ EU ist wichtigster Handelspartner für Agrarerzeugnisse

Das Verhältnis zwischen Einfuhren und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Produkten ist in der Schweiz mit 2 : 1 seit Jahren annähernd konstant

Ein gewichtiger Teil der Importe entfällt auf wenig oder nicht verarbeitete Produkte, bei denen die Inlandproduktion den Bedarf nicht zu decken vermag oder die in der Schweiz gar nicht hergestellt werden wie Kaffee, Tee und Gewürze

Der Grossteil der Exporte besteht aus verarbeiteten Produkten Importierte Rohstoffe verlassen die Schweiz teilweise wieder in verarbeiteter Form Das trifft beispielsweise bei Kakao und Tabak zu

Anteil der landwirtschaftlichen Produkte an den gesamten Ein- und Ausfuhren

Sowohl der Import als auch der Export von landwirtschaftlichen Produkten haben wertmässig zwischen 1990/92 und 1999 zugenommen Ihr Anteil am gesamten Handel ging aber zurück, bei den Importen von 7,2% auf 6,8%, bei den Exporten von 3,0% auf 2,7%

Herkunft und Bestimmungsländer von Landwirtschaftsprodukten 1999

Übrige Länder 7%

Zentraleuropa 2%

USA 5%

Entwicklungsländer 14%

EU 72%

Übrige Länder 14%

Zentraleuropa 4%

USA 6%

Entwicklungsländer 8%

EU 68%

Quelle: OZD

Die EU ist im Agrarbereich die weitaus wichtigste Handelspartnerin der Schweiz Im Berichtsjahr stammten über 70% der gesamten Landwirtschaftsimporte von der EU, rund zwei Drittel der Exporte flossen in den EU-Raum. Zweitwichtigste Handelspartner waren bei den Einfuhren die Entwicklungsländer mit 14%, bei den Ausfuhren hingegen eine Vielzahl von verschiedenen Ländern

14 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
M r d . F r . Landwirtschaft Gesamtwirtschaft Quelle: OZD 0 20 40 60 80 100 120 140 6,9 94,7 8,2 120 2,7 89,5 3,3 120,7 EinfuhrenAusfuhren
1990/9219991990/921999
Einfuhren 8 159 Mio. Fr.Ausfuhren 3 307 Mio. Fr.

Ein- und Ausfuhr von landwirtschaftlichen Produkten und Verarbeitungserzeugnissen nach Produktekategorie 1999

Milchprodukte (4)

Tabak und Diverses (13, 14, 24)

Nahrungsmittel (20, 21)

Tierfutter, Abfälle (23)

Getreide und Zubereitungen (10, 11, 19)

Genussmittel (9, 17, 18)

Ölsaaten, Fette und Öle (12, 15)

Lebende Pflanzen, Blumen (6)

Gemüse (7)

Früchte (8)

Tierische Produkte, Fische (1, 2, 3, 5, 16)

Getränke (22)

20001500100050005001000( ):

Quelle: OZD

Die Schweiz weist bei allen Produkten und Erzeugnissen bedeutende Einfuhren auf. Die Importe von tierischen Produkten (inkl Fische) und Getränken sind, gemessen am Wert der Ware, mit fast einem Drittel am bedeutendsten Bei den Ausfuhren fällt auf, dass nur wenige landwirtschaftliche Rohprodukte im Ausland verkauft werden. Ausgeführt werden vor allem verarbeitete Produkte wie z B Schokolade, Suppen, Rösti Bei diesen Produkten werden teilweise auch importierte Rohstoffe eingesetzt, z B Zucker Als Teil der Schokolade verlässt der gleiche Zucker die Schweiz dann wieder Den höchsten Exportüberschuss gibt es bei den Milchprodukten Er betrug im Berichtsjahr 154 Mio. Fr.

15 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
408562 387504 784808 279155 536366 789606 34340 5193 5397 8397 1 28451 1 444199 Einfuhren 8 159 Mio. Fr.Ausfuhren 3 307 Mio. Fr.
Zolltarif-Nr. Import- bzw. Exportüberschuss
1

Der Handel mit Landwirtschaftsprodukten weist von Land zu Land eine unterschiedliche Struktur auf Den umfangreichsten Handel pro Kopf der Bevölkerung sowohl auf der Import- als auch auf der Exportseite führen die Niederlande Mit 400 $ pro Kopf der Bevölkerung liegt die Schweiz an erster Stelle der Nettoimporteure, vor Japan und Grossbritannien Irland erweist sich mit 898 $ pro Einwohner als bedeutendster Nettoexporteur

Die schweizerische Landwirtschaft hat den Verfassungsauftrag, mit ihrer Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu leisten Der Anteil der Inlandproduktion am inländischen Gesamtverbrauch wird allgemein als Selbstversorgungsgrad definiert.

16 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte und Verarbeitungserzeugnisse pro Kopf der Bevölkerung in ausgewählten Ländern 1998
Irland Niederlande Australien Kanada Frankreich Spanien USA Italien Österreich Deutschland Grossbritannien Japan Schweiz 862 1760 1138 1821 152440 376557 457635 398432 171201 395270 527362 511325 496292 35216 693293 Einfuhren ($ pro Einwohner)Ausfuhren ($ pro Einwohner)
Import- bzw. Exportüberschuss
Quelle: OECD
150010005000500100015002000
■ Selbstversorgungsgrad ist stabil Entwicklung des Selbstversorgungsgrades (in Energie) 19601970198019901998 i n % tierischer Bereich Total pflanzlicher Bereich Quelle: SBV 30 40 50 60 70 80 90 100 110
Tabelle 11, Seite A11

■ Ausgaben der Landwirtschaft beleben Wirtschaft des ländlichen Raums

Die Schweizer Landwirtschaft produzierte zwischen 1960 und 1998 rund zwei Drittel der im Inland konsumierten Nahrungsmittel Der Selbstversorgungsgrad blieb in diesem Zeitraum konstant, obwohl die Bevölkerung um rund 2,5 Mio Personen zugenommen hat. Die Produktivitätsfortschritte der Landwirtschaft haben dies ermöglicht. Der Selbstversorgungsgrad konnte auch in den neunziger Jahren gehalten werden, obwohl die Landwirtschaft mit der Neuorientierung der Agrarpolitik vermehrt der internationalen Konkurrenz ausgesetzt ist Festzustellen ist ausserdem, dass die Selbstversorgung bei den pflanzlichen Produkten seit 1980 zunimmt, bei den tierischen hingegen zurückgeht

Die Schweizer Landwirtschaft ist in zweierlei Hinsicht bedeutende Kundin der Wirtschaft Einerseits kauft sie bei den vorgelagerten Stufen Leistungen für die Produktion ein, anderseits muss sie investieren, um ihre Leistungen erbringen zu können

Produktionsbedingte Ausgaben der Landwirtschaft 1999 (Schätzung)

Saat- und Pflanzgut, Vieh 6%

Energie 11%

Dienstleistungen 15%

Düngemittel, Pflanzenschutzmittel 7%

Futtermittel 38%

Material sowie Unterhalt Maschinen und Wirtschaftsgebäude 23%

Quelle: SBV

1999 bezog die Landwirtschaft von den vorgelagerten Stufen Waren im Wert von 3,8 Mrd Fr Die wichtigsten Ausgaben betrafen mit rund 1,5 Mrd Fr die Futtermittel An zweiter Stelle folgten Material sowie Unterhalt der Maschinen und Wirtschaftsgebäude mit 865 Mio Fr Zusammen machten diese beiden Positionen über 60% der produktionsbedingten Ausgaben der Landwirtschaft aus Der Anteil der Landwirtschaft an den Vorleistungen der gesamten Wirtschaft war mit 1,1% gleich hoch wie der Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen

1 . 1 Ö K O N O M I E 17 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
1
Total 3813 Mio. Fr.

■ Ausgaben der privaten Haushalte für Nahrungsmittel sinken weiter

Investitionsausgaben der Landwirtschaft im Vergleich mit der Gesamtwirtschaft 1998 (provisorisch)

Die Gesamtwirtschaft investierte 1998 rund 76 Mrd Fr Die Investitionsausgaben der Landwirtschaft bezifferten sich auf rund 1,5 Mrd. Fr. Die Landwirtschaft leistet damit zusammen mit den produktionsbedingten Ausgaben einen Beitrag zur Wertschöpfung in anderen Branchen und in der Folge zum Einkommen, insbesondere im ländlichen Raum.

Entwicklung des Anteils der Nahrungsmittel an den Haushaltausgaben

19601970198019901998

Die Erhebungen stützen sich bis 1989 auf Haushalte von Unselbständigerwerbenden und Rentnern, ab 1990 werden sämtliche private Haushalte befragt. In den Haushaltausgaben sind alle Ausgaben einschliesslich Steuern und Versicherungen einbezogen. In den Angaben für Nahrungsmittel nicht enthalten sind Ausgaben für Getränke und Tabakwaren sowie für Mahlzeiten und Getränke in Restaurants.

Quelle: BFS

Die Ausgaben für Nahrungsmittel nehmen im Gesamtbudget der Privathaushalte einen immer kleineren Anteil ein 1960 lagen die Ausgaben der privaten Haushalte für Nahrungsmittel bei 27%, 1998 noch bei 7% Wirtschaftliches Wachstum und die Weitergabe der Produktivitätssteigerungen der Landwirtschaft an die nachgelagerten Branchen haben diese Entwicklung ermöglicht

18 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Investitionen Gesamtwirtschaft Landwirtschaft Mio Fr Mio Fr % Ausrüstungsinvestitionen 37 808 748 2,0 Bauinvestitionen 38 209 743 1,9 Total 76 017 1 491 2,0 Quellen: BFS, SBV
0 5 10 15 20 25 30 i n %

■ Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung stabilisierten sich

Die Neuorientierung der Agrarpolitik in den neunziger Jahren bestand im Wesentlichen in einer vermehrten Trennung zwischen Preis- und Einkommenspolitik und in einer stärkeren ökologischen Ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion Umgesetzt wurde dieses Konzept einerseits mit einem Abbau der Preisstützung für landwirtschaftliche Produkte, andererseits mit der Einführung allgemeiner und ökologischer Direktzahlungen

Ausgaben

des Bundes nach Aufgabengebiet 1999

Übrige Aufgaben 10%

Beziehungen zum Ausland 5%

Bildung und Forschung

7%

Landwirtschaft/ Ernährung 9%

Landesverteidigung 11%

Total 45 656 Mio. Fr.

Soziale Wohlfahrt 26%

Finanzen und Steuern 18% Verkehr 14%

Quelle: Staatsrechnung

Von seinen Gesamtausgaben hat der Bund im Berichtsjahr 4'197 Mio Fr für Landwirtschaft und Ernährung aufgewendet Nach sozialer Wohlfahrt, Finanzen und Steuern, Verkehr und Landesverteidigung liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an fünfter Stelle

Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung

Anmerkung: Die Staatsrechnung 1999 bildet die Basis für die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete So wurden z B die Aufwendungen für die Kartoffel-und Obstverwertung oder die Ausgaben für die Getreideverwaltung 1990/92 als Ausgaben des BLW einbezogen Zu diesem Zeitpunkt gab es dafür noch separate Rechnungen Die Zahlen für 1990/92 sowie 1997 und 1998 sind deshalb nicht identisch mit den Angaben in der jeweiligen Staatsrechnung Die Zunahme der Verwaltungausgaben insbesondere nach 1997 ist vor allem auf Ausgaben für externe Evaluationsarbeiten und auf Leistungen zugunsten der Pensionskasse zurückzuführen

1 Budget 2000

Quellen: Staatsrechnung, BLW

19 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Ausgabenbereich 1990/92 1997 1998 1999 20001 Mio Fr Ausgaben BLW 2 699 3 499 3 519 3 795 3 606 Produktion und Absatz 1 685 1 254 1 203 1 318 994 Direktzahlungen 772 2 070 2 126 2 286 2 316 Grundlagenverbesserung 207 139 147 148 247 Verwaltung 33 36 43 43 49 Weitere Ausgaben 351 409 407 402 383 Total Landwirtschaft und Ernährung 3 048 3 908 3 926 4 197 3 989
1

DieAusgabendesBundesfürLandwirtschaftundErnährunghabenzwischen1990/92 und1997um860Mio.Fr.zugenommen.DieseZunahmestehtindirektemZusammenhangmitderNeuorientierungderAgrarpolitikunddemdamitverbundenen AusbauderDirektzahlungen.NachdiesemAnstiegkamesinderzweitenHälfteder neunzigerJahrezueinerweitgehendenStabilisierungderAusgabenaufeinemNiveau vonannähernd4Mrd.Fr.DieZunahmevon271Mio.Fr.,die1999gegenüber1998 gesamthaftregistriertwurde,istinsbesondereaufausserordentlicheAusgabenim ZusammenhangmitderAuflösungderKäseunionundderButyrasowieaufden ÜbergangvonderaltenzurneuenMilchmarktordnungzurückzuführen.

DieAusgabendesBundesfürLandwirtschaftundErnährunghabenseit1960zwar absolutzugenommen,imVergleichzudenGesamtausgabenaberabgenommen.Trotz NeuorientierungderAgrarpolitik,dieKonsumentinnenundKonsumentenwenigerund SteuerzahlerinnenundSteuerzahlermehrbelastet,istderAnteilnichtgestiegen.Der leichthöhereAnteil1999gegenüber1990istaufdieausserordentlichenAusgaben desJahres1999zurückzuführen.

20
19601970198019901999 Mio.Fr.in% in%derGesamtausgabendesBundes Quelle:Staatsrechnung 00 2 4 6 8 10 12 14 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 346826163926764197 1.1ÖKONOMIE 1
EntwicklungderAusgabendes Bundes für LandwirtschaftundErnährung Tabelle41,SeiteA50

■ Preisindices entwickeln sich unterschiedlich Entwicklung des Produzenten- und Konsumentenpreisindexes für Nahrungsmittel sowie des Indexes der Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel

Index der Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel

Der Index der Produzentenpreise landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat zwischen 1990/92 (Basis = 100) und 1999 um 23 Prozentpunkte abgenommen Die tieferen Produzentenpreise sind eine Folge der Agrarreform mit der Trennung von Preis- und Einkommenspolitik Im Fleischbereich sanken die Preise allerdings schon vor der Agrarreform Die Landwirtschaft nahm 1999 gegenüber 1990/92 2,6 Mrd Fr weniger aus dem Produkteverkauf ein. Die Erhöhung der Direktzahlungen als Abgeltung für die gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft um 1,5 Mrd Fr in der gleichen Zeitperiode vermochte einen Teil der Einnahmenausfälle auszugleichen

Anders verlief die Entwicklung beim Konsumentenpreisindex für Nahrungsmittel und Getränke. Dieser erhöhte sich im Betrachtungszeitraum um 4 Prozentpunkte.

Der Index der Preise für Produktionsmittel bezieht sich auf die Entwicklungen der Preise für die Vorleistungen, die Investitionen für Bauten und Ausrüstungen, die Zinsen für Fremdkapital und die Löhne für familienfremde Arbeitskräfte Der Index stieg 1993 gegenüber 1990/92 um 4 Prozentpunkte In der Folge ging er bis 1999 kontinuierlich um insgesamt 6 Prozentpunkte zurück Der Index vermag nichts auszusagen über die Kosteneinsparungen, die der Strukturwandel, das heisst die Abnahme der Anzahl Betriebe und Beschäftigten, mit sich bringt

21 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
1990–921993199419951996199719981999
Landesindex der
Untergruppe Nahrungsmittel und Getränke Produzentenpreisindex Landwirtschaft Quellen: BFS, SBV 75 80 85 90 I n d e x ( 1 9 9 0 / 9 2 = 1 0 0 ) 95 100 105 110 1
Konsumentenpreise,

1.1.2 Märkte

1999 wird als Jahr mit extremen Wetterbedingungen in Erinnerung bleiben. Einem ausserordentlichen Lawinenwinter mit Schäden an Gebäuden, Wald und Kulturland folgte ein nasskühler Frühling mit Hochwasser und Überschwemmungen, ein feuchtwarmer Sommer, ein regnerischer Herbst und ein vom Sturm «Lothar» überschattetes Jahresende mit massiven Schäden im Wald und Feldobstbau Diese klimatisch schwierigen Verhältnisse hatten tiefe pflanzenbauliche Erträge zur Folge Besonders betroffen waren der Kartoffel-, Getreide- und Futterbau

Auf internationaler Ebene erholten sich die Agrarmärkte von den durch die Asienkrise bedingten Einbrüchen des Jahres 1998 Die Weltwirtschaftslage verbesserte sich allmählich und die Nachfrage nach Nahrungsmitteln stieg

Darüber hinaus war das Jahr 1999 gekennzeichnet von Turbulenzen im Zusammenhang mit Dioxin- und Hormonrückständen in Erzeugnissen aus der Tierhaltung, einer Zunahme der BSE-Fälle sowie heftigen Diskussionen über GVO in Futtermitteln und Saatgut Die Sicherheit und Kennzeichnung von Nahrungsmitteln war und bleibt ein zentrales Thema.

Total 7 270 Mio. Fr.1

Übrige pflanzliche Erzeugnisse 2%

Früchte, Gemüse 10% Weinmost 7%

Kartoffeln, Zuckerrüben 4%

Getreide 7%

Milch 36%

Rindvieh 14%

Schweine 13%

Geflügel, Eier 5%

Übrige tierische Erzeugnisse 5%

Quelle: SBV 1 Schätzung, Stand 23.12.1999

Ein Indikator für die Bedeutung und die Entwicklung der einzelnen Produktemärkte ist die Endproduktion Diese ist gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen: Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse minus 11% (273 Mio Fr ); Tiere und tierische Erzeugnisse minus 6% (322 Mio. Fr.). Für das Jahr 2000 zeichnet sich eine Verbesserung der Lage ab

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 22 ■■■■■■■■■■■■■■■■
der Endproduktion 1999
Zusammensetzung
Tabelle 12, Seite A12

■ Keine Turbulenzen

Milch und Milchprodukte

Am 1. Mai 1999 trat die neue Milchmarktordnung in Kraft. Die Reform ist bisher gut abgelaufen und hat keine Turbulenzen auf dem Markt verursacht Der vom Bundesrat festgelegte Zielpreis von 77 Rp je kg Milch wurde im Durchschnitt übertroffen

Das stabile Wechselkursverhältnis zum neu eingeführten Euro und der starke US-Dollar erleichterten den Käseexport Die konjunkturelle Belebung in Europa und der damit verbundene Anstieg des Konsums haben mit zu einem günstigen Umfeld für den Absatz der Milchprodukte, vor allem Käse, beigetragen

■ Produktion: stabile Milcheinlieferungen

Die Verkaufserlöse aus der Milch erreichten 1999 einen Anteil von 36% an der Endproduktion. In den letzten Jahren hat sich an dieser Verhältniszahl wenig verändert.

Die Gesamtmilchproduktion nahm zwischen 1990/92 und 1999 mit 18‘000 t leicht ab und betrug 1999 rund 3,86 Mio t Diese Menge setzt sich zusammen aus der Milch von Kühen (99,7%) sowie von Ziegen, Schafen und Stuten (0,3%) Eine kontinuierliche Zunahme der Milchleistung pro Kuh und eine stabile Gesamtmilchmenge bedeuten rückläufige Zahlen beim Kuhbestand In der Zeit von 1990/92 bis 1999 stieg die Milchleistung pro Jahr um durchschnittlich 48 kg auf nunmehr 5'390 kg je Kuh

Im Jahr 1999 haben die Milchproduzenten 3,07 Mio t Milch zur Vermarktung abgeliefert Diese Milchmenge stammte von 715‘000 Kühen Der Kuhbestand hat gegenüber dem Vorjahr um 1,7% (12‘100 Tiere) und gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1990/92 um 8% (62'000 Tiere) abgenommen

1 . 1 Ö K O N O M I E 23
Tabellen 1–11 Seiten A2–A11 auf dem Markt
Entwicklung von Kuhbestand und Milchleistung 1990/92199719981999 A n z a h l K ü h e k g M i l c h p r o K u h Kuhbestand Milchleistung je Kuh Quelle: SBV 680 000 5400 5300 5200 5100 5000 4900 4800 780 000 760 000 740 000 720 000 700 000 800 000 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 1

Milcheinlieferungen nach Monaten 1998 und 1999

■ Verwertung: stark steigende Frischkäseproduktion

Bis im April des Berichtsjahres waren die Milcheinlieferungen höher als 1998 Ab Mai hingegen waren gegenüber dem Vorjahr deutlich tiefere Einlieferungen zu verzeichnen, vor allem bedingt durch eine Schlechtwetterperiode mit entsprechend ungünstiger Futtergrundlage.

Von der Gesamtproduktion von 3,86 Mio. t dienten rund 20% der Selbstversorgung oder wurden auf dem Hof verfüttert Die verbleibende Menge von den rund 3 Mio t entspricht der vermarkteten Milch Davon gelangten 15% als Konsummilch auf den Markt Der grosse Rest wurde verarbeitet

1999 wurde aus der Hälfte der vermarkteten Milch (1,5 Mio. t) Käse hergestellt. Je ein Viertel floss in die Rahm-/Butterproduktion (797'000 t) oder wurde zu Konsummilch und anderen Milchprodukten (771'000 t) verarbeitet

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 24
J a n u a r F e b r u a r M ä r z A p r i l M a i J u n i J u l i A u g u s t S e p t e m b e r O k t o b e r N o v e m b e r D e z e m b e r i n t Milcheinlieferungen 1999 Milcheinlieferungen 1998 Quelle: SBV 200 000 220 000 240 000 260 000 280 000 300 000 320 000

Im Berichtsjahr wurde rund 1,8% weniger Käse produziert als im Vorjahr Der Rückgang ist auf die Fabrikationseinschränkungen der Sortenorganisation Emmentaler Switzerland, auf den Lagerabbau in der Reformphase sowie die neue Berechnung der Produktionsmengen mit Ausbeutefaktoren zurückzuführen. Auf den Hartkäse entfällt nach wie vor der Hauptanteil 1999 setzte sich zwar die leicht sinkende Tendenz der Hartkäseproduktion der Vorjahre fort, dafür stieg das Produktionsvolumen anderer Käse seit 1997 kontinuierlich an. Die Frischkäseproduktion lag 1999 mit einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 15,4% auf 13'093 t erneut stark im Trend Die Konsumgewohnheiten haben sich in den letzten Jahren gewandelt und die Nachfrage nach Frischkäse wie Mozzarella begünstigt

Die Butterproduktion ist zwischen 1997 und 1998 um 2,7% gestiegen, ging jedoch im Jahr 1999 erheblich zurück, nämlich um 8,7% auf 37'238 t Anfangs 1999 sorgte die gute Futterversorgung und der mit dem Systemwechsel bevorstehende tiefere Milchpreis für hohe Milcheinlieferungen und die Butterproduktion erreichte in den Monaten Januar bis April neue Rekordwerte Unter anderem wegen der schlechten Witterung änderte sich ab Mai die Situation völlig Dies hatte zur Folge, dass im Herbst mit knapp 5'000 t rund fünfmal mehr Butterimporte nötig wurden als geplant Für den Produktionsrückgang dürften folgende Gründe massgebend gewesen sein: Rückgang der vermarkteten Milchmenge, tieferer Fettgehalt, höherer Milchbedarf für die Herstellung von Frischmilchprodukten

Die Produktion von Milchpulver hat sich zwischen 1998 und 1999 um 3,1% erhöht. Diese Zunahme ist einerseits bedingt durch privatrechtliche Einschränkungen der Käseproduktion, andererseits verstärkte die steigende Nachfrage der Schokoladenindustrie nach inländischem Vollmilchpulver diese Entwicklung.

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 25
Entwicklung der Verwertung der vermarkteten Milch 1990/92199719981999 i n 1 0 0 0 t M i l c h Andere Milchprodukte Rahm Butter Quellen: TSM, SBV Käse Konsummilch 0 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 1

■ Aussenhandel: Käse als wichtiges Exportprodukt

Im Milchsektor ist die Aussenhandelsbilanz positiv. Frischmilch und Butter ausgenommen, exportiert die Schweiz bei allen Milchprodukten mengenmässig mehr als sie einführt

Basierend auf der Freizonenregelung Genf importierte die Schweiz 1999 rund 22'795t Frischmilch Dieses Produkt wird von der Schweiz fast nicht exportiert Hingegen entwickelt sich die Ausfuhr von Joghurt seit Jahren positiv Diese hat 1999 gegenüber 1998 um 25% auf 1‘156 t zugenommen In diesem Bereich sind die Einfuhren mit 110 t im Jahr 1999 vergleichsweise bescheiden Die Buttereinfuhr stieg 1999 um 20,5% auf 4‘987 t Dagegen ging der Import von Milchpulver 1999 zu Gunsten der Inlandproduktion um knapp 40% zurück Im Berichtsjahr wurde mit 17‘768 t auch eine erhebliche Menge Milchpulver exportiert.

Die Schweiz exportierte 1999 doppelt so viel Käse wie sie importierte Dieses Verhältnis hat sich gegenüber 1990/92 kaum verändert. 1999 wurden insgesamt 63'359 t Käse ausgeführt Im gleichen Jahr entfielen rund 38% der Käseeinfuhren auf Halbhart- und Hartkäse (11‘808 t) und 45% auf Frisch- und Weichkäse (14'102 t)

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 26
1990/92199719981999 i n t Käseexport Käseimport Handelsbilanz Quellen: OZD, BLW 0 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000 Käseexporte und -importe 1999 Import Export i n % Quelle: OZD 0 120 100 80 60 40 20 EU EU Italien Italien Deutschland Frankreich
Entwicklung der Exporte und Importe von Käse

■ Verbrauch: sinkender Gesamtkonsum

Die EU-Länder sind betreffend Aussenhandel mit Milchprodukten die mit Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz Daran hat sich während den letzten Jahren nichts geändert Die schweizerischen Käseimporte stammen praktisch ausschliesslich aus der EU, und die Käseexporte gelangen zu rund 80% auf den EU-Markt. Im Berichtsjahr gingen 29,5% der Käseausfuhren nach Italien und 8,3% nach Deutschland Die wichtigsten Herkunftsländer waren Italien mit 49,2% und Frankreich mit 36,6% der Käseimporte

Der Gesamtverbrauch von Milch und Milchprodukten verzeichnet seit Jahren eine leicht sinkende Tendenz Betrachtet man den Pro-Kopf-Konsum einzelner Milchprodukte, so sind unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich.

Pro-Kopf-Konsum

Hartkäse 41,7

Halbhartkäse 42,6

Weichkäse 10,5

Frischkäse 11,9

Butter 68,2

Konsummilch 86,6

Konsumrahm 33,9

Quelle: SBV

Der Konsummilchverbrauch sank von 104,4 kg (1990/92) auf 86,6 kg im Berichtsjahr. Im gleichen Zeitraum konnte hingegen eine positive Entwicklung im Konsum von Käse (+6,6%) und Konsumrahm (+4,2%) festgestellt werden Der Selbstversorgungsgrad (Inlandproduktion in % des Verbrauches) von Milch und Milchprodukten betrug 1998 110% Er bewegt sich seit Jahren auf diesem Niveau

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 27
Milch- und Milchprodukte in kg Milch 1999
1

■ Produzentenpreise: Zielpreis übertroffen

Bis am 30. April 1999 hat der Bundesrat den Milchpreis festgelegt und garantiert; zuletzt auf dem Niveau von 87 Rp pro kg Milch Seit 1 Mai 1999 bestimmen die Marktkräfte, der Grenzschutz und die Mittel zur Marktstützung den Produzentenpreis An die Stelle des garantierten Preises tritt ein vom Bundesrat festgelegter Zielpreis von 77 Rp pro kg Milch mit insgesamt 73 g Fett und Protein Unter den gegebenen Rahmenbedingungen soll dieser Preis für Milch erreicht werden können, die zu Produkten mit hoher Wertschöpfung verarbeitet und gut vermarktet wird Die Zulage für die Fütterung ohne Silage wird im Zielpreis nicht berücksichtigt

Das BLW erhebt die Produzentenpreise monatlich und orientiert über die Ergebnisse in der Publikation «Milchbericht» Unterschieden werden dabei folgende vier Preise: gesamte Milch, Industriemilch, verkäste Milch und Biomilch. Die Milchpreise werden nicht nur gesamtschweizerisch erhoben, sondern auch aufgeteilt in fünf Regionen: Westschweiz (Region l), Bern/Zentralschweiz (Region ll), Nordwestschweiz (Region lll), Zürich/Ostschweiz (Region lV), Südschweiz (Region V).

An der Milchpreiserhebung, die gemäss Übergangsverordnung Milch bei den Milchverwertern durchzuführen ist, nehmen alle wichtigen industriellen Milchverarbeiter sowie eine repräsentative Auswahl an Käsereien teil. Auf diese Weise können über 60% der produzierten Milch erfasst werden Als ausbezahlter Milchpreis gilt gemäss Übergangsverordnung der Preis für Milch am Erfassungsort (ab Hof oder Sammelstelle), einschliesslich ortsüblicher Zulagen und Abzüge Die Zulage für die Fütterung ohne Silage, freiwillige Verbandsbeiträge sowie Abzüge für Molke sind im erhobenen Milchpreis nicht enthalten

Milchpreise 1999 (Mai bis Dezember) gesamtschweizerisch und nach Regionen

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 28
CH Region l Region ll Region lll Region lV Region V Rp./kg Gesamt 79,89 79,73 80,59 79,98 79,27 79,52 Industriemilch 78,94 79,11 78,99 79,10 78,60 79,75 verkäste Milch 79,96 80,45 80,50 80,14 78,66 78,34 Biomilch 91,55 90,13 94,05 91,33 90,11 nicht erhoben Quelle: BLW
Quelle:
I II III IV V
Die fünf Regionen der Preiserhebung
BLW

■ Konsumentenpreise: Konsummilch und Rahm billiger

Im Berichtsjahr wurde der Zielpreis übertroffen. Gesamtschweizerisch sind die Differenzen zwischen den Preisen relativ gering Hingegen wurde für 1 kg Biomilch bis zu 12 Rp mehr bezahlt als für Industriemilch oder verkäste Milch Auch die regionalen Preisunterschiede sind bei der Biomilch markanter als bei den anderen Milchkategorien

Für einen Liter Konsummilch (Vollmilch Past) zahlte der Konsument ab 1 Mai 1999 durchschnittlich 1 55 Fr Der Preis für die UHT-Milch lag rund 6 Rp höher Im Gegensatz zum Konsummilchpreis, der in allen Regionen der Schweiz seit dem 1 Mai 1999 unverändert blieb, waren bei den Konsumentenpreisen für die verschiedenen Käse regionale Differenzen zu beobachten.

■ Marktspanne: sinkende Tendenz

Die Konsumentenpreisindices für Milch und Milchprodukte entwickelten sich seit 1997 unterschiedlich. Der Index für die Konsummilch ist um 3,5 Punkte gefallen, jener für Rahm um 4,2 Punkte Hingegen haben sich die Indices für Butter und Käse kaum verändert

Das Konzept der Marktspanne besteht grundsätzlich aus der Betrachtung zweier Preisniveaus im Zeitverlauf: Dem Produzentenpreis, dem Konsumentenpreis und der Differenz zwischen diesen Es beinhaltet eine theoretische Wertschöpfungsberechnung in den Segmenten Konsummilch, Käse, Butter, Konsumrahm und Joghurt. Berechnet wird die Differenz zwischen dem erzielten Produzentenpreis pro kg Milch einerseits und dem entsprechenden Verkaufspreis des verarbeiteten Endproduktes andererseits

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 29
Entwicklung der Konsumentenpreisindices für Milch und Milchprodukte 1990/92199719981999 I n d e x ( M a i 1 9 9 3 = 1 0 0 ) Milch Käse Butter Quelle: BFS Rahm Andere Milchprodukte 80,0 85,0 90,0 95,0 100,0 105,0 1

Während den Monaten Januar bis April 1999 blieb die Gesamtspanne Milch und Milchprodukte stabil auf dem Niveau von rund 86 Rp je kg Milch Nach einem leichten Anstieg in den Sommermonaten entwickelte sich die Spanne rückläufig und erreichte im Dezember mit 84,8 Rp einen Tiefststand

■ Schätzungen 2000 Der Milchmarkt befindet sich auch im Jahr 2000 in guter Verfassung Der allgemeine wirtschaftliche Aufschwung trägt dazu bei, dass sich die Verkäufe von Milchprodukten im In- und Ausland, speziell im wichtigen Käsesektor, erfreulich entwickeln. Der Einfluss der Marktkräfte verbessert laufend die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und erhöht ihre Wettbewerbsfähigkeit

Der Grossteil der vermarkteten Milch wird im Jahr 2000 den Weg in erlösmässig interessante Absatzkanäle finden. Die Käseproduktion wird voraussichtlich weiter zulegen. Auf Grund der im ersten Halbjahr 2000 vorliegenden Zahlen dürfte insbesondere die Frisch- und Weichkäseproduktion das Vorjahresergebnis deutlich übertreffen Erfreulich sind auch die heute abschätzbaren Entwicklungen im Konsumrahm- und übrigen Frischproduktebereich Bei der Butter kann auch im Jahre 2000 von stabilen und gleichgewichtigen Marktverhältnissen ausgegangen werden

Die erfreuliche Marktsituation dürfte stabile Preise für die Milchproduzenten ermöglichen Es kann davon ausgegangen werden, dass der für das Jahr 2000 gültige Zielpreis von 77 Rp pro kg Milch im Durchschnitt des Jahres eher überschritten wird Trotz der guten Marktlage wird die Endproduktion gemäss der Schätzung 2000 für die landwirtschaftliche Gesamtrechnung (vgl. Abschnitt 1.1.3) um fast 60 Mio. Fr. tiefer ausfallen als der Wert für das Jahr 1999 Dies ist darauf zurückzuführen, dass der seit der Einführung der neuen Milchmarktordnung auf den 1 Mai 1999 tiefere Produzentenpreis sich für ein ganzes Jahr auswirkt.

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 30
J a n u a r F e b r u a r M ä r z A p r i l M a i J u n i J u l i A u g u s t S e p t e m b e r O k t o b e r N o v e m b e r D e z e m b e r F r . j e k g M i l c h Quelle: BLW 0,83 0,84 0,85 0,86 0,87 0,88 0,89
Gesamtspanne Milch und Milchprodukte 1999 Tabelle 12, Seite A12

Tiere und tierische Erzeugnisse

Die Fleisch- und Eierproduktion wurde im Berichtsjahr beeinflusst von Meldungen über Dioxin- und Hormonrückstände in tierischen Produkten Im Mai und Juni wurden in belgischem Geflügelfleisch sowie in belgischen Eiern und Eiprodukten Dioxinrückstände festgestellt Die zuständigen schweizerischen Bundesstellen erliessen umgehend Einfuhrverbote Erst ab September wurde der Import von Geflügelprodukten aus Belgien wieder erlaubt, als in zahlreichen analysierten Proben keine Rückstände mehr gefunden worden waren Der Pro-Kopf-Konsum von Geflügel nahm 1999 infolge der Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten um 3% ab

Bei Grenzkontrollen von Rindfleisch amerikanischer Herkunft sind im Juli in einer ersten Testreihe in 7 von 26 Proben Rückstände von Hormonen gefunden worden In der Schweiz gilt für alles zum Verkauf angebotene Fleisch in Bezug auf künstliche Hormone und Steroide eine Nulltoleranz Für die Konsumentinnen und Konsumenten bestand indes keine Gesundheitsgefährdung Die Stoffe wurden überdies in so geringen Konzentrationen gefunden, dass sie keine hormonelle Wirkung entfalten konnten Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hatte in der Folge den betroffenen Betrieb in den USA von der Liste zugelassener Lieferanten gestrichen und die amerikanischen Behörden aufgefordert, ihrerseits wirksame Kontrollmassnahmen zu ergreifen Die Einfuhr von frischem und gefrorenem Rindfleisch aus den USA sank infolge der Hormonproblematik von 1'129 t (1998) auf 750 t (1999).

Mit der Inkraftsetzung der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung per 1 Januar 2000 erliess der Bundesrat eine erweiterte Deklaration von Fleisch und Konsumeiern aus in der Schweiz verbotener Produktion Fleisch von Tieren, denen Hormone, Antibiotika oder andere antimikrobielle Stoffe zur Leistungsförderung verabreicht wurden, muss entsprechend deklariert werden Dies gilt auch für Konsumeier aus Käfighaltung, die in der Schweiz verboten ist

1999 traten 25 neue BSE-Fälle auf, und 25 weitere wurden im Rahmen des jährlichen Überwachungsprogramms des BVET erfasst In diesem Programm wurden seit dem 1 März 1999 rund 17'900 geschlachtete Kühe mit einem BSE-Test untersucht

Am 1 Mai 1999 hat das EVD erstmals die preisliche WTO-Sonderschutzklausel beim Schweinefleisch angewendet Bis Ende des Jahres wurden 1'002 t mit einem Warenwert von rund 4 Mio Fr mit einem Zollzuschlag von insgesamt 0,38 Mio Fr belastet

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 31
1
Tabellen 1–11, Seiten A2– A11

■ Produktion: sinkende Tierbestände

Der Rindviehbestand nahm im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 2% ab. Der langfristige Trend hat sich damit fortgesetzt Hauptsächlich verantwortlich ist der züchterische Fortschritt in der Milchproduktion Gegenüber 1990 wurden auch deutlich weniger Schweine sowie Lege- und Zuchthennen gehalten. Die Mastgeflügel- und Schafbestände stiegen hingegen seit 1990 kontinuierlich an

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Rindfleischproduktion um 0,3%, die Kalbfleischproduktion um 0,8% und die Schweinefleischproduktion um 2,6% Hingegen dehnten die Produzenten die Produktion von Schaffleisch um 3,9% und von Geflügel um 3% aus Diese Zunahme der Geflügelproduktion konnte die steigende Nachfrage nach inländischem Geflügelfleisch aufgrund des belgischen Dioxin-Skandals decken

Entwickung der Produktion der verschiedenen Tierkategorien 1

Die Eierproduktion sank im Berichtsjahr gegenüber 1998 um 1,6% und belief sich auf 680

32 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Entwicklung der Tierbestände Tierart 1990 1997 1998 1999 1990–1997/99 in 1 000 in 1 000 in 1 000 in 1 000 % Rindvieh 1 858 1 673 1 641 1 609 -11,68 Schweine 1 776 1 395 1 487 1 453 -18,64 Schafe 355 420 422 424 18,87 Ziegen 61 58 60 62 -1,64 Pferde 38 46 46 49 23,68 Mastgeflügel 2 878 3 342 3 502 3 747 22,67 Lege- und Zuchthennen 2 795 2 278 2 270 2 223 -19,25 Quelle: BFS
Mio Stück
RindfleischKalbfleischSchweinefleischSchaffleischGeflügel i n t Quelle: Proviande 1 SG; Geflügel: Verkaufsgewicht 1990/92 1997 1998 1999 0 300 000 200 000 100 000 1 1 4 8 0 1 1 1 0 7 8 8 1 1 0 4 3 5 1 3 0 7 1 0 2 6 2 4 0 2 5 6 0 8 2 6 3 6 7 2 0 7 3 3 6 2 1 5 6 0 7 8 6 3 1 6 5 0 6 5 2 1 4 2 5 7 2 3 1 5 7 4 2 2 5 6 5 7 2 6 6 3 6 0 3 7 4 0 9 3 6 7 1 5 3 6 4 1 9 3 6 6 5 6

■ Aussenhandel: Zucht- und Nutzvieh in das Kosovo

Im Berichtsjahr wurden 1‘345 t Kalbfleisch eingeführt, mehr als doppelt so viel wie 1998 Die Geflügeleinfuhren gingen indes um 5% zurück Bei den Rindfleischeinfuhren von rund 10'000 t handelte es sich insbesondere um Spezialstücke (Nierstücke, HighQuality-Beef und Rindsbinden für die Trockenfleischfabrikation). Insgesamt wurden 324 Esel, Maultiere und Maulesel und über 2‘800 Pferde und Kleinponys importiert, womit die Einfuhrzahlen von 1998 übertroffen wurden

In allen Fleischkategorien und bei den Eiern nehmen die Ausfuhren gemessen an der Inlandproduktion nur einen geringen Anteil ein Am bedeutendsten waren mit 890 t die Exporte von Trockenfleisch von Tieren der Rindergattung (Bündnerfleisch), vor allem in die Nachbarländer Deutschland und Frankreich

Im Rahmen der humanitären Hilfe erhielt das Kosovo rund 500 trächtige Rinder und Kühe Gemäss WTO-Vereinbarungen wäre der subventionierte Export von 11'800 Stück mit einer maximalen Bundeshilfe von 17,7 Mio. Fr. möglich gewesen. Aufgrund der immer noch bestehenden Importrestriktionen zahlreicher Länder infolge des Auftretens von BSE im schweizerischen Rindviehbestand konnte die Schweiz damit lediglich 4% der möglichen Exporte realisieren

■ Verbrauch: leicht sinkender Gesamtkonsum

Die Inlandanteile von Rind-, Kalb- und Schweinefleisch am Verbrauch lagen 1999 bei über 90% Den tiefsten Inlandanteil mit lediglich 14% nimmt Pferdefleisch ein Dank der lebhaften Nachfrage nach inländischem Geflügelfleisch lag der Inlandanteil mit rund 42% auf einem Höchststand seit 1988

Pro-Kopf-Konsum Fleisch und Fisch in kg 1999

Der Fleisch- und Fischkonsum pro Kopf sank gegenüber dem Vorjahr um 1,1% auf 60,63 kg. Schweinefleisch ist mit einem Anteil von 42% die mengenmässig bedeutendste Kategorie Der Rindfleischkonsum war 1996 auf dem tiefsten Stand seit 1988 Seither stieg er wieder, 1997 um 1,3%, 1998 um 2,4% und 1999 um 2,5% Allerdings erreichte der Pro-Kopf-Konsum das Niveau nicht mehr, das vor der BSE-Krise bestand Gegenüber 1998 war auch der Kalbfleischkonsum um 1% höher Der Geflügelfleischkonsum nahm indes beeinflusst vom Dioxin-Skandal um 3% ab.

1 . 1 Ö K O N O M I E 33 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Rindfleisch
Schweinefleisch
Fische und Krustentiere
Wildbret 0,55 Geflügel 8,71 Ziegenfleisch 0,11 Quelle:
Total 60,63 kg Schaffleisch
Kaninchen und Hasen 0,49 Pferdefleisch 0,62 Kalbfleisch 4,08 1
11,53
25,63
7,48
Proviande
1,43

■ Produzentenpreise: steigende Rindfleischpreise

Die angespannte Lage auf dem Rindfleischmarkt mit tiefen Preisen und grossen Lagern ging 1999 zu Ende Die Preise für Kühe, Rinder, Ochsen und Muni stiegen ab Mitte des Jahres infolge des zunehmenden Konsums und eines tieferen Angebotes auf eine Höhe, die letztmals 1995 erreicht wurde und festigten sich trotz des saisonal zunehmenden Angebotes im Spätherbst Die Produzenten erhielten im Dezember für Kühe guter Schlachtqualität (Handelsklasse T2/3) rund Fr 5 50/kg SG Die grosse Nachfrage nach Verarbeitungsfleisch erlaubte Ende 1999 das eingelagerte Rindfleisch auf den Markt zu bringen Die Bankkälberpreise befanden sich von Februar bis Juli in einem Preistief und bewegten sich um Fr 9 –/kg SG Die Schweineproduzenten erzielten bis Ende April Preise unter Fr 4 –/kg SG Dank dem Rückgang des Angebots und der erfreulichen Nachfrage im Sommer erholten sie sich rasch und pendelten sich bis Ende Jahr bei rund Fr. 4.50/kg SG ein.

■ Konsumentenpreise: steigende Rindfleischpreise

Nachdem der Bundesrat die Richtpreise bei Schafen und Lämmern per 1 Januar 1999 aufgehoben hatte, gerieten die Preise stark unter Druck. Die Produzenten lösten für Lämmer bis 40 kg Lebendgewicht (47% Schlachtausbeute) im Mittel noch Fr 11 46/kg SG und damit 15% weniger als im Vorjahr

Auf dem Eiermarkt nahmen die Preise für verkaufte Eier an Sammelstellen gegenüber 1998 um 9% auf durchschnittlich 22 21 Rp /Ei ab Dank der gezielten Marktentlastungsmassnahmen nach Ostern konnte der saisontypische Preisrückgang im Sommer gedämpft werden Aufgrund des Preisdruckes verlagerte sich die Produktion zunehmend in Betriebe mit grösseren Legehennenbeständen.

Die höheren Produzentenpreise für grosses Schlachtvieh führten im Berichtsjahr zu ansteigenden Konsumentenpreisen für Rindfleisch Beim Schweinefleisch zogen die Preise in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls an Im Durchschnitt waren sie bei einigen Fleischstücken noch etwas tiefer

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 34
als im Vorjahr
Hof F r . / k g S G Kühe, Handelsklasse T2/3 Muni, Handelsklasse T3 Kälber, Handelsklasse T3 Fleischschweine, leicht Quelle: SBV 0.00 2.00 4.00 6.00 8.00 10.00 12.00 14.00 16.00 J a n u a r F e b r u a r M ä r z A p r i l M a i J u n i J u l i A u g u s t S e p t e m b e r O k t o b e r N o v e m b e r D e z e m b e r
Monatliche Schlachtvieh- und Fleischschweinepreise 1999, ab

Die Frischfleischspanne (Schweine-, Rind-, Kalb- und Lammfleisch) sowie die Fleischwaren- und Wurstwarenspanne werden seit Januar 1999 nach einer neuen Methode berechnet. Dabei stützen wir uns einerseits auf den Einstandspreis der entsprechenden Tierkategorie (Fr /kg SG) und andererseits auf den gesamtschweizerischen Durchschnitt der Ladenpreise, unter anteilsmässiger Berücksichtigung der Labelpreise Die Spanne im Januar wurde daher als 100 gesetzt. Die Spannen entwickelten sich je nach Produkten unterschiedlich Von den Frischfleischspannen war diejenige für Kalbfleisch am tiefsten Sie lag oft 10% unter der Januarspanne Beim Schweinefleisch stieg sie bis zu 9% gegenüber derjenigen vom Januar Die Frischfleischspanne übertraf gegen Ende des Jahres den Januarwert um rund 4 Indexpunkte

■ Schätzungen 2000 Das inländische Angebot an Rind- und Kalbfleisch wird voraussichtlich gegenüber 1999 um 10% abnehmen. Die durchschnittlichen Produzentenpreise für Muni und Rinder der mittleren Qualität dürften um rund 20% auf Fr 9 – pro kg SG steigen Bei den Kälbern wird der Preis im Jahresdurchschnitt voraussichtlich Fr 13 – pro kg SG betragen Dies ist 20% höher als im Vorjahr Im ersten Halbjahr wurde der geringere Anfall von Rind- und Kalbfleisch zum grössten Teil durch Importe ergänzt Die wesentlich tiefere Zahl der Schlachtungen von Kühen und Rindern als 1999 lässt darauf schliessen, dass die Kuhbestände aufgestockt werden

Beim Schweinefleisch bleibt das inländische Angebot stabil. Es dürfte ein Durchschnittspreis von etwa Fr 4 60 pro kg SG erzielt werden

Auf dem Eiermarkt wird die Produktion voraussichtlich um einige % steigen. Die Produzentenpreise dürften bestenfalls diejenigen des Vorjahres erreichen

Die Schätzungen 2000 für die landwirtschaftliche Gesamtrechnung (vgl Abschnitt 1 1 3) sehen für die Endproduktion im Fleisch- und Eierbereich ein Plus von rund 240 Mio. Fr. oder 10% gegenüber 1999 vor. Die grösste Steigerung mit einem Plus von fast 200 Mio Fr soll es trotz des wesentlich tieferen Fleischanfalls als Folge der erfreulichen Preise beim Rind- und Kalbfleisch

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 35
Marktspanne: wechselhafte Frischfleischspanne Entwicklung der Fleischspannen 1999 I n d e x ( J a n u a r 9 9 = 1 0 0 ) Schwein Rind Kalb Frischfleisch (Rind-, Kalb-, Schweineund Lammfleisch) Quelle: BLW J a n u a r F e b r u a r M ä r z A p r i l M a i J u n i J u l i A u g u s t S e p t e m b e r O k t o b e r N o v e m b e r D e z e m b e r 84,0 88,0 92,0 96,0 100,0 104,0 108,0 112,0 1 Tabelle 12, Seite A12
geben ■

■ Schwierige Wetterverhältnisse

Pflanzenbau und pflanzliche Produkte

Die zu feuchte Witterung erschwerte die Bestellung mit Winter- und Sommersaaten. Die häufigen Niederschläge verbunden mit warmem Wetter während der Vegetationszeit erhöhten den Krankheitsdruck Mit Ausnahme des Weinbaus wurden in der Folge tiefere Erträge und Qualitätseinbussen festgestellt

Die vielen Niederschläge im Frühjahr sowie heftige Gewitter mit Hagel in der West- und Nordwestschweiz führten ausserdem zu erheblichen Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen Insgesamt hat die Hagelversicherung 82 Mio Fr für Hagelschäden und 15 Mio. Fr. für Elementarschäden ausgerichtet. Zudem verursachten Fröste im Wallis eine um beinahe 50% tiefere Aprikosenernte als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre

■ Produktion: tiefe Erträge im Ackerbau, gute Weinernte

Die offene Ackerfläche hat mit 293'949 ha einen Anteil von 27% an der LN Sie hat gegenüber 1998 um 5'412 ha abgenommen Diese Abnahme betrifft insbesondere den Getreidebau (-4'611 ha) und den Kartoffelbau (-143 ha) Die Anbaufläche dieser beiden Kulturen ist gegenüber 1990/92 um 13% zurückgegangen. 24'260 ha oder 2,3% der LN sind mit Dauerkulturen bepflanzt Davon sind 7'172 ha Obstkulturen, 240 ha Strauchbeeren und 15'042 ha Reben

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 36
Tabellen 1– 11 Seiten A2– A11

Zusammensetzung der offenen Ackerfläche 1999

Total 293 949 ha Kartoffeln 5%

5%

Quelle: SBV

Mit einer Erntemenge von rund 519'300 t Brotgetreide und 538'500 t Futtergetreide ist die Getreideproduktion 1999 wetterbedingt gegenüber dem Vorjahr um 15% tiefer ausgefallen und in den letzten zwölf Jahren nie mehr so niedrig gewesen Auch die Qualität, insbesondere der Proteingehalt, war wesentlich tiefer als 1998

Entwicklung der Ernteerträge ausgewählter Ackerprodukte

Quelle: SBV

Bei den Ölsaaten wurden wegen der kleineren Fläche mit 50'928 t rund 13% weniger geerntet als im Vorjahr Die Kartoffelproduktion nahm wie bereits in den Vorjahren weiter ab und erreichte mit 484'000 t (-16%) einen absoluten Tiefstand. Dank der grösseren Anbaufläche erreichte hingegen die Zuckerrübenernte mit 1'187'334 t ein Rekordergebnis Der Flächenertrag (680 dt/ha) und der Zuckergehalt (16,8%) haben die letztjährigen Werte nicht ganz erreicht.

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 37
Kulturen
16 974
Silo- und Grünmais
40 475 ha Freilandgemüse
8 189 ha
Getreide 62% 182 256 ha übrige
ha
14%
3%
Raps 5% 14 865 ha Zuckerrüben
17 450 ha
13 740 ha
6%
1990/92199719981999 I n d e x ( 1 9 9 0 / 9 2 = 1 0 0 ) Produkte
Winterweizen
dt/ha) Gerste (53 dt/ha)
(Erträge 1999)
(54,2
Kartoffeln (353
Zuckerrüben (680
Raps (25,8
70 80 90 100 110 120 130 140 1
dt/ha)
dt/ha)
dt/ha)

■ Verwertung: ausgeglichene Verhältnisse

Schweizerische Obst- und Gemüseproduktion 1999

Quellen: BLW, Schweizerischer Obstverband, Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau Die Marktvolumen der Gemüse- und Obstarten, die in der Schweiz angebaut werden können, betrugen im Durchschnitt der letzten drei Jahre 492'240 t Gemüse und 168'344 t Obst Das Schweizer Gemüse hatte einen Anteil an diesem Marktvolumen von 59%. Bei Obst betrug der Anteil 72%. Die Schweizer Gemüseproduktion konnte ihre Marktanteile in den letzten zehn Jahren halten Der Marktanteil von Schweizer Obst stieg sogar um rund 3%

Die vielen Sommerniederschläge haben im Weinbau zu hohen Erträgen geführt Mit insgesamt 131 Mio. Liter Traubenmost (59 Mio. Liter rot, 72 Mio. Liter weiss) wurden gegenüber 1998 14 Mio Liter mehr produziert

Beim Brotgetreide gilt für die Jahre 1999 und 2000 noch die begrenzte Preis- und Übernahmegarantie des Bundes 1999 hat er insgesamt 549'300 t Brotgetreide übernommen 388'700 t Brotgetreide verkaufte er an die Mühlen für den Einsatz in der menschlichen Ernährung; 166'300 t wurden deklassiert und zusammen mit 5'100 t Auswuchsgetreide über den Futtermittelsektor verwertet. Aus 121'400 t importiertem Hartweizen wurden Teigwaren hergestellt Aus der Verarbeitung von Getreide zur menschlichen Ernährung sind 187'200 t Müllereinebenprodukte entstanden, die über den Futtermittelsektor abgesetzt wurden.

Quellen: BLW, swisspatat, Verband Schweizer Kartoffelhandelsfirmen

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 38
Produkt Produktion 1998 –1999 1990/92 –1999 t%% Tafeläpfel 90 161 -10,7 -3,6 Aprikosen, Kirschen, Zwetschgen (Tafelware) 6 239 -30,3 -43,7 Gemüse (frisch, ohne Verarbeitungsgemüse) 269 372 -6,8 +9,7
Entwicklung der Verwertung der Kartoffelernte 1990/92199719981999 i n 1 0 0 0 t Verarbeitung zu Futtermittel Frischverfütterung Saatgut Veredlung Frischkonsum
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900

Von den 292'600 t Kartoffeln, die 1999 der menschlichen Ernährung dienten, wurden 121'900 t zu Pommes-Frites, Pommes-Chips und anderen Kartoffelprodukten verarbeitet Aus qualitativen Gründen mussten trotz kleiner Ernte 154'100 t Kartoffeln dem Futtermittelsektor zugeführt werden. Seit 1990/92 ist diese Verwertungsart um 34% zurückgegangen

Der Bund setzte 1999 zum letzten Mal Preis und Fläche der Ölsaaten zur menschlichen Ernährung fest Aus der Ernte entstanden in den Ölwerken 15'600 t Speiseöl 1'400 t Rapsöl wurden als nachwachsende Rohstoffe in Form von Treib- und Schmierstoffen verwendet

Die Schweizer Tafeläpfel stammen fast ausschliesslich aus Obstanlagen Seit Jahren bewegt sich die Menge für den Frischkonsum zwischen 90'000 und 100'000 t. Die restlichen Mengen werden aus den Obstanlagen in die Mostereien geleitet Die technische Verwertung spielt somit als Puffer für den Tafelapfel-Markt eine wichtige Rolle Die im Feldobstbau geernteten Äpfel, die naturbedingt starken Ertragsschwankungen (Alternanz) unterliegen, werden ausschliesslich zu Most (Rohsaft) verarbeitet

1 . 1 Ö K O N O M I E 39
Entwicklung der Verwertung der Apfelernte 1990/92199719981999 i n 1 0 0 0 t Feldobstbau (Äpfel) Obstanlagen (Äpfel) Quelle: BLW Mostäpfel Tafeläpfel 0 50 100 150 200 250 300 350 1

Entwicklung der Verarbeitung von Schweizer Gemüse zu Konserven- und Tiefkühlprodukten

In den neunziger Jahren ging der Rückgang von Konservengemüse weiter Gemüse für die Tiefkühlproduktion konnte sich mengenmässig gegenüber 1990/92 halten Eine starke Zunahme war beim Frischgemüse zu verzeichnen, das zu Küfe- (Frischgemüse küchenfertig zubereitet, nicht haltbar gemacht) und Convenience-Produkten (Halbfertig- und Fertiggerichte) verarbeitet wurde.

Die Einfuhren von pflanzlichen Produkten erreichten auch im Berichtsjahr einen beträchtlichen Umfang Wegen der Ertragsausfälle wurden zur Versorgung des Marktes zusätzliche Mengen Kartoffeln, Gemüse und Steinobst importiert Kontinuierliche Ausfuhren von pflanzlichen Produkten sind vergleichsweise unbedeutend

Der Getreideimport macht insgesamt rund 23% des Verbrauchs aus. So wird der Bedarf an Hartweizen vollumfänglich importiert Als Ergänzung zum Inlandangebot wurden 1999 ausserdem 107'000 t Brot- und 76'200 t Futtergetreide eingeführt 27'542 t Brotgetreidemehl und Mahlprodukte sind als Grundstoffe von verarbeiteten Nahrungsmitteln exportiert worden

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 40
1990/92199719981999 i n t
Tiefkühlgemüse Quelle: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau 0 5 000 10 000 15 000 20 000 25 000 30 000 ■ Aussenhandel: zusätzliche Kartoffelimporte
Konservengemüse (Bohnen, Erbsen, Pariserkarotten)

Inlandproduktion und Import ausgewählter Produkte 1999

Brotgetreide Futtergetreide ZuckerÖlsaatenKartoffelnGemüseObst (ohne trop. Früchte)

Quellen: SBV, Schweizerischer Obstverband, Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau, OZD, Zuckerfarbriken Aarberg und Frauenfeld AG

Bei den Kartoffeln konnte 1999 der Bedarf von Saat-, Speise- und Veredlungskartoffeln als Folge des Ertragsausfalls und mangelnder Qualität nicht gedeckt werden Das EVD hat das Zollkontingent von 20'470 t zweimal erhöht Insgesamt wurden 42'361 t Kartoffeln und 4'910 t Kartoffeläquivalente in Form von Kartoffelprodukten eingeführt 1'663 t Saatkartoffeln und 5'228 t Kartoffelprodukte gingen in den Export.

Bei den Ölsaaten fiel der Hauptteil der Importe auf Sojabohnen zu Futterzwecken (100'150 t) und Sonnenblumen (23'000 t). Die Einfuhren waren um 10% tiefer als 1998 Über 90% des in der Schweiz abgepressten Sojaöls (14'000 t) wurden im Veredlungsverkehr reexportiert 400 t inländisches Rapsöl wurden in der humanitären Hilfe eingesetzt

Die Einfuhr von Gemüsen, die in der Schweiz auch angebaut werden können, war mit 210'889 t um 4,6%, diejenige von Aprikosen, Kirschen und Zwetschgen mit 20'015 t sogar um 49% höher als im Vorjahr Bei den Lagerprodukten wie Zwiebeln, Karotten, Äpfel und Birnen waren die Einfuhrmengen dagegen kleiner. Der Export von Gemüse und Obst ist noch unbedeutend Die Einstandspreise sind hoch und traditionelle Exportmärkte fehlen Dazu kommen beträchtliche Zollabschöpfungen der EU Im Gemüsesektor wurden nur Karotten in erwähnenswerten Mengen ausgeführt Die Obstbranche begann in den letzten Jahren mit regelmässigen Apfel- und Birnenausfuhren u a mit der Absicht, langfristige Beziehungen zu ausländischen Importeuren aufzubauen Die Obstverarbeitungsbetriebe haben zudem im Berichtsjahr teilweise mit Bundeshilfe einen Teil der grossen Mostobsternte von 1998 als Konzentrat (28'492 t) im Ausland vermarktet.

Im Jahr 1999 betrugen die Einfuhren 147,4 Mio Liter Rotwein und 17,7 Mio Liter Weisswein. Dazu kamen noch 13 Mio. Liter Schaumwein, 9,4 Mio. Liter Verarbeitungsweine und 1,5 Mio Liter Süssweine Die Exporte von Schweizer Weinen schlagen nur mit rund 700'000 Litern zu Buche Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Importe von Rot- und Weisswein um 1% (1,7 Mio Liter) vermindert Die im Vergleich zu den Importen bescheidenen Weinexporte erreichten im Berichtsjahr knapp das Niveau des Vorjahres.

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 41
i n t Import Inlandproduktion
0 100 000 200 000 300 000 400 000 500 000 600 000 700 000 1

■ Verbrauch: Frischgemüse im Trend

1998 wurden pro Kopf 52,1 kg Brot- und Backwaren einschliesslich brotähnliche Gebäcke konsumiert Im Vergleich zum Vorjahr hat der Verbrauch um 1,7 kg zugenommen Der Durchschnitt der Jahre 1996/98 lag jedoch um 1,6% unter dem Mittel 1990/92. Im Berichtsjahr war der Verbrauch an Futtermitteln mit insgesamt 1'450'400 t gegenüber 1998 rückläufig Der Anteil des Futtergetreides (692'054 t) war etwas tiefer als in den Vorjahren

1999 wurden in der Schweiz 209'000 t Weisszucker oder 32 kg pro Kopf konsumiert Dieser stammte zu 85% aus inländischer Produktion Der Verbrauch verteilt sich je zur Hälfte auf die Privathaushalte und die Industrie

Der Konsum von frischem Gemüse und frischem Obst, die in der Schweiz angebaut werden können, entwickelte sich unterschiedlich Die Bevölkerung in der Schweiz konsumierte 1999 wesentlich mehr Frischgemüse als noch vor zehn Jahren Der Konsum von Frischobst hat hingegen abgenommen. Eine Person verspeiste im Berichtsjahr mit 68 kg Gemüse 7 kg mehr als im Durchschnitt der Jahre 1990/92 Beim Obst war mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von 23 kg im Jahr 1999 ein Konsumrückgang von 4 kg gegenüber 1990/92 zu verzeichnen

Ändernde Gewohnheiten prägen den Konsum von Schweizer Gemüse. So hat sich z.B. der Konsum von Schweizer Eisbergsalaten von durchschnittlich 7'500 t in den Jahren 1990/92 auf 12'407 t beinahe verdoppelt, was sich zulasten des Verbrauchs von Kopfsalat ausgewirkt hat. Eine massive Zunahme verzeichnete auch der Verbrauch an Schweizer Broccoli (1999: 2'504 t), welcher sich seit 1995, zum Teil auf Kosten von Blumenkohl, praktisch verdoppelte Die Schweizer Kürbisse gewannen ebenfalls an Bedeutung So ist deren Konsum von unter 1'000 t in den neunziger Jahren auf heute über 2'000 t gestiegen Tomaten werden immer mehr am Zweig verlangt (sogenannte Rispentomaten mit runden Tomaten oder mit Cherry-Tomaten). Der Verbrauch von Schweizer Tomaten am Zweig betrug 1999 fast 2'700 t oder 58% mehr als vor zwei Jahren

Rot- und Weissweinkonsum im Weinjahr 1998/99

Ausländischer Weisswein 9%Weisswein: 31% Rotwein: 69% 294,6 Mio. Liter = 100%

Schweizer Weisswein 22%

Schweizer Rotwein 19%

Ausländischer Rotwein 50%

Quellen: OZD, BLW, Kantone

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 42

■ Produzentenpreise: sinkender Trend hält an

Der Weinkonsum in der Schweiz nahm im Weinjahr 1998/99 gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Mio Liter auf 294,6 Mio Liter zu Davon waren 41,1% Schweizer Wein Der Konsum von Schweizer Wein stieg um 5 Mio Liter auf 121 Mio Liter an Im Gesamtverbrauch (inkl. Verarbeitungsweine) ist der Rotwein um 1,1 Mio. Liter auf 203,6 Mio. Liter und der Weisswein um 2,1 Mio Liter auf 90,9 Mio Liter angestiegen

Bei pflanzlichen Produkten hält der mehrjährige Trend zu tieferen Produzentenpreisen an Die zahlreichen Ertragsausfälle hatten jedoch im Berichtsjahr oft ein knappes Angebot zur Folge Deshalb konnten die Produzentenpreise bei einigen Produkten gegenüber dem Vorjahr gehalten oder sogar leicht verbessert werden

Entwicklung der Produzentenerlöse für Ackerprodukte

1990/92199719981999

Produzentenpreise 1999

Weizen, 75.41 Fr./dt

Gerste, 48.83 Fr./dt

Zuckerrüben, 11.85 Fr./dt

Kartoffeln, 37.76 Fr./dt

Raps, 146.11 Fr./dt

Quelle: FAT

Die Übernahmepreise für Brotgetreide und letztmals für Ölsaaten wurden vom Bundesrat festgelegt Bei den anderen Produkten gaben die jeweiligen Branchenverbände Richtgrössen vor. Dabei gibt es neben den ausgehandelten Grundpreisen verschiedene Zuschläge oder Abzüge für Qualität, späte Ablieferung, Branchenbeiträge usw , so dass die effektiv erzielten Produzentenpreise zum Teil stark von den festgelegten Grundpreisen abweichen Die Preise für Futtergetreide lagen aufgrund des knappen inländischen Angebots über den von der Branche vereinbarten Richtpreisen

Die Zunahme der Zuckervorräte auf dem Weltmarkt hat die Preise auf ein zehnjähriges Rekordtief absinken lassen Der durchschnittliche Verkaufserlös des Inlandzuckers ist aufgrund der tiefen Weltmarktpreise unter Fr. 33.50 je dt gefallen. Der tiefere Erlös für den Zucker hatte jedoch keinen Einfluss auf den Zuckerrübenpreis 1999 Hingegen bewirkte der tiefere Zuckergehalt ein Absinken des Zuckerrübenpreises um rund Fr. 2.– je dt.

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 43
i n %
-40 -30 -20 -10 0 1

Preise von runden Tomaten in Abhängigkeit des Angebots 1999

In den letzten zehn Jahren sind besonders die Produzentenpreise von Äpfeln, Birnen und bei Gemüse diejenigen von Tomaten und Konservengemüse stark gesunken 1999 wurden bei vielen Früchten und Gemüsen bessere Produzentenpreise realisiert als in den Vorjahren. Dennoch konnten die höheren Preise die durch Mindererträge entstandenen Einkommensverluste mehrheitlich nicht ausgleichen Aufgrund der Vorernteschätzungen, die relativ hoch ausfielen, lagen die Produzentenpreise für Tafelkirschen mit Fr. 3.05 je kg um 8% tiefer als im Vorjahr. Die schlechten Witterungsverhältnisse während der Ernte verursachten grosse Ausfälle Trotzdem passten sich die Preise nur geringfügig nach oben an

Für Brennkirschen einigte sich die Branche auf einen Richtpreis von 66 Rp pro kg, ein um 9 Rp. tieferer Preis als im Vorjahr. Bei den Brennzwetschgen liessen sich gar keine Produzentenrichtpreise festlegen Grund für diese Entwicklung war die Steuerharmonisierung für in- und ausländische Spirituosen Der Bundesrat hat den Steuersatz der inländischen Spirituosen per 1. Juli 1999 auf Fr. 29.– je Liter hundertprozentigen Alkohol erhöht und denjenigen der eingeführten Spirituosen auf den gleichen Satz gesenkt Die Folge war eine Steigerung der Nachfrage nach verbilligten, ausländischen Spirituosen und ein Druck auf die Produzentenpreise des Schweizer Brennobstes

Die Obstbranche hat im Jahr 1998 die Produzentenpreise für Mostobst wegen der damals bevorstehenden grossen Ernte generell um Fr 10 – je t gesenkt Trotz der wesentlich kleineren Ernteprognose für 1999 wurden die Produzentenpreise auf dem Vorjahresniveau belassen. Die Mostobstproduzenten mussten weniger in ihren Mostobstfonds einzahlen als 1998 Der Rückbehalt betrug Fr 15 – je t Mostobst Im Vorjahr waren es Fr 70 – je t Mostäpfel und Fr 40 – je t Mostbirnen gewesen

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 44
i n t F r . / k g Inlandproduktion Importmenge Konsumentenpreis Produzentenpreis Quellen: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau, OZD, BLW 0 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 J a n u a r F e b r u a r M ä r z A p r i l M a i J u n i J u l i A u g u s t S e p t e m b e r O k t o b e r N o v e m b e r D e z e m b e r

Geschätzter Wert einer durchschnittlichen Traubenernte 1993/1997

■ Konsumentenpreise: sinkende Brotpreise

Trotz Produktionsbeschränkungen im Weinbau und zwei Jahren mit schwachen bis mittleren Ernten haben sich die Produzentenpreise kaum positiv entwickelt Der Branchenverband

schätzte für die Jahre 1993 bis 1997 den Wert einer durchschnittlichen Traubenernte auf rund 527 Mio. Fr. pro Jahr. Zwischen den einzelnen Regionen und zum Teil auch innerhalb dieser Regionen bestanden grosse Preisdifferenzen

Der Mehlpreis wurde gleichzeitig mit der Reduktion der Übernahme- und Verkaufspreise des Bundes für Brotgetreide um Fr 11 50 je dt gesenkt Auch der Brotpreis wurde nach unten angepasst 1999 kostete ein Pfund Ruchbrot Fr 1 98 und war damit um 10 Rp. billiger als im Durchschnitt der Jahre 1990/92. Beim Halbweissbrot betrug die Preisreduktion in diesem Zeitraum 7 Rp je Pfund

Um die Konkurrenzfähigkeit von Rapsöl zu verbessern, wurde der Preisabstand zu Sonnenblumenöl erhöht Der Preis für Rapsöl lag dadurch 50 Rp je kg unter demjenigen für Sonnenblumenöl Der Bund unterstützte von Juli bis September 1999 zudem eine Rapsöl-Aktion

Die Konsumentenpreise von Gemüse und Obst verliefen 1999 wie in den Vorjahren meist parallel zum Produzentenpreis Die Konsumentenpreise waren im Gegensatz zu den Produzentenpreisen wegen den billigen Mehrimporten oft tiefer als im Vorjahr

1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 45
Regionen Durchschnittliche Durchschnittlicher
Ernte Wert Preis hl Fr Fr / l Bielersee-Region 12 860 6 724 047 5,23 Freiburg 8 311 4 088 315 4,92 Waadt 362 393 199 915 317 5,52 Wallis 462 459 180 555 795 3,90 Neuchâtel 35 102 18 096 906 5,16 Genf 120 233 30 794 336 2,56 deutsche Schweiz 133 481 66 277 827 4,97 Tessin 39 938 21 033 002 5,27 Schweiz total 1 174 777 527 485 545 4,49 Quelle: Branchenverband Schweizer Wein
Durchschnittlicher
Schweizer Wein
1

■ Schätzungen 2000 Im Pflanzenbau kann aufgrund der vorwiegend günstigen Witterungsverhältnisse mit höheren Erträgen als im Vorjahr gerechnet werden

Im Ackerbau entsprachen die Erträge von Gerste und Raps dem Durchschnitt in den neunziger Jahren Die Brotgetreideernte wurde durch regnerisches Wetter beeinträchtigt Die geernteten Mengen Brotgetreide erfüllten die Erwartungen, jedoch war die Qualität durch Auswuchs stark vermindert So wurde aller Roggen und rund ein Viertel des Weizens durch Auswuchs geschädigt Die verbleibende Weizenmenge, die qualitativ als Brotgetreide verwendet werden kann, reicht aus, um den Inlandbedarf abzudecken Auch bei den Kartoffeln und den Zuckerrüben werden gute Ernten erwartet

Beim Gemüse war die geerntete Menge in den ersten sechs Monaten des Jahres 2000 wesentlich höher als im witterungsbedingt schlechten Vorjahr und lag im Bereich des Jahres 1998. Eine sehr gute Ernte verzeichneten Tafel- und Konservenkirschen. Die geernteten Aprikosenmengen waren ebenfalls beachtlich Das schlechte Wetter im Juli beeinträchtigte jedoch die Ernte der Hauptsorte Luizet Die Schätzungen für Äpfel und Birnen aus Obstanlagen liegen bei rund 161’000 t bzw rund 27’000 t Die massiven Hagelschläge in der Zentral- und Ostschweiz werden gesamtschweizerisch eine reduzierte Handelsmenge zur Folge haben. Bei den Äpfeln wird sie auf 67%, bei den Birnen auf 53% der Gesamternte geschätzt Die vorliegenden Schätzungen lassen auf eine hohe Menge von Mostobst aus dem Feldobstbau schliessen

Beim Wein kann mit einer Menge von rund 130 Mio Liter Traubenmost gerechnet werden Ausserdem dürfte auch die Qualität gut sein

Die Gesamterlöse im Pflanzenbau werden gemäss den Schätzungen 2000 für die landwirtschaftliche Gesamtrechnung (vgl. Abschnitt 1.1.3) trotz zum Teil tieferer Preise dank der höheren Erträge um 86 Mio Fr oder rund 4% höher ausfallen als im Vorjahr

46
1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Tabelle 12, Seite A12

■ Neue rechtliche Grundlagen für die Einkommenspolitik

1.1.3 Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors

Mit der Reform der Agrarpolitik haben die einkommenspolitischen Ziele des Bundes eine neue rechtliche Ausrichtung erhalten Gemäss Artikel 5 LwG wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind Die neuen einkommenspolitischen Grundsätze lösen das in der alten Gesetzgebung verankerte Paritätslohnprinzip ab

Für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaft stehen zwei Indikatorensysteme zur Verfügung Eine sektorale Beurteilung basiert auf der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung, welche vom Sekretariat des SBV im Auftrag und unter der Aufsicht des BLW sowie des BFS erstellt wird (vgl. Abschnitt 1.1.3). Eine einzelbetriebliche Betrachtung stützt sich auf die Buchhaltungsergebnisse der Zentralen Auswertung der FAT (vgl Abschnitt 1 1 4)

In der Nachhaltigkeits-Verordnung (Artikel 3 bis 7) sind die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert. Dort wird festgehalten, dass für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage die landwirtschaftliche Gesamtrechnung als Hauptindikator heranzuziehen ist und für ein Monitoring der wirtschaftlichen Lage auf einzelbetrieblicher Ebene neben dem Einkommen noch andere Indikatoren wie die Produktivität und die Rentabilität einzubeziehen sind

Methodische Hinweise

Die landwirtschaftliche Gesamtrechnung wird nach dem europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (Eurostat) erstellt Die international anerkannte Methode erlaubt einen Vergleich mit anderen Ländern. Die Ergebnisse werden an verschiedene internationale Organisationen (OECD, UNO) weitergeleitet

Darstellung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung

Endproduktion

Produktionswert

Beiträge der öffentlichen Hand

Bestandesveränderung 1 Selbsterstellte Anlagen

Verkäufe im Inland und Exporte Eigenverbrauch der Produzenten Rohprodukte verarbeitet durch Produzenten

Endproduktion

Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen

Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten

Nettowertschöpfung zu Faktorkosten

Nettoeinkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit der Familienarbeitskräfte

Entlöhnung der familienfremden Arbeitskräfte

Unterkompensation der Mwst 2 Produktionssteuern Vorleistungen Pachten und Zinsen Abschreibungen

1 In diesem Schema wird der Endbestand höher angenommen als der Anfangsbestand, so dass eine positive Bestandesveränderung resultiert.

Zusammensetzung der Endproduktion

Einnahmen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit

Wertschöpfung

Verwendung der Einnahmen

2 Wenn die Mwst auf den Verkäufen landwirtschaftlicher Produkte nicht gleich hoch ist wie die auf den Ankäufen von Vorleistungen und Investitionsgütern bezahlten Steuern, wird sie in der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgeglichen. Wurde auf der Produktionsseite mehr als auf der Kostenseite verrechnet, wird diese Überkompensation als zusätzliche Einnahmequelle betrachtet. Bis jetzt war in der Schweiz immer eine Unterkompensation zu verzeichnen.

Quelle: SBV

47 ■■■■■■■■■■■■■■■■
1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 1 . 1 Ö K O N O M I E
1

Der Produktionswert der Landwirtschaft (Endproduktion) entspricht dem Geldwert sämtlicher Agrarerzeugnisse der Schweiz und bildet zusammen mit den Beiträgen der öffentlichen Hand (Subventionen) die Einnahmen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit. Auf Seite der Ausgaben sind die Vorleistungen (Kosten für Energie, Unterhalt sowie andere Güter und Dienstleistungen) die gewichtigste Position Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben resultiert das Nettoeinkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit der Familienarbeitskräfte Dieses sektorale Einkommen dient als Entschädigung der Arbeit der Familienarbeitskräfte und des investierten Eigenkapitals Es ist auf einzelbetrieblicher Ebene (Buchhaltungsdaten) in etwa mit dem landwirtschaftlichen Einkommen vergleichbar

Ergebnisse der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung

Um jährlich bedingte Schwankungen (z.B. Witterungseinflüsse) zu eliminieren und den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, basiert die Beurteilung des sektoralen Einkommens auf einer Mehrjahres-Betrachtung Der Drei-Jahresdurchschnitt 1990–92 zeigt als Referenz die Ausgangslage vor Start der Agrarreform

48 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Ergebnisse der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz Angaben zu laufenden Preisen in Mio Fr 1990/92 1997 19981 19992 20003 Endproduktion 9 902 7 931 7 862 7 270 7 523 + Beiträge der öffentlichen Hand (Subventionen) 1 317 2 547 2 439 2 630 2 646 - Vorleistungen 4 173 3 865 3 863 3 813 3 857 - Produktionssteuern, Kompensation Mwst 123 300 274 229 168 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten 6 923 6 313 6 165 5 859 6 144 - Abschreibungen 2 031 1 857 1 853 1 836 1 859 - Pachten und Zinsen 845 729 700 690 729 - Entlöhnung der familienfremden Arbeitskräfte 827 798 764 740 725 Nettoeinkommen aus landwirtschaftlicher 3 221 2 930 2 847 2 593 2 831 Tätigkeit der Familienarbeitskräfte 1 provisorisch Stand 23 12 1999 2 Schätzung, Stand 23 12 1999 3 Schätzung Stand 23 8 2000 Quelle: SBV

Im Beobachtungszeitraum 1990/92 bis 1997/99 nahm der Wert der Endproduktion als Folge sinkender Produzentenpreise um 22% ab Der Anteil der Rindviehproduktion an der Endproduktion reduzierte sich im gleichen Zeitraum von 16% auf 13%, während derjenige der Spezialkulturen (Gemüse, Obst, Wein, Tabak) von 14% auf 17% zulegte. Die Transferzahlungen des Staates an die Landwirtschaft (Subventionen) verdoppelten sich im gleichen Zeitraum als Folge des Ausbaus der Direktzahlungen nahezu Gleichzeitig reduzierten sich die Ausgaben (Vorleistungen, Abschreibungen, Pachten und Zinsen) um 9% Insgesamt konnte der preisbedingte Rückgang der Endproduktion aber nicht vollständig ausgeglichen werden Das sektorale Nettoeinkommen der Familienarbeitskräfte sank um 13% von rund 3,2 Mrd Fr (ø 1990/92) auf rund 2,8 Mrd Fr (ø 1997/99) Die Anzahl der Familienarbeitskräfte ist in dieser Zeitperiode als Folge des Strukturwandels ebenfalls zurückgegangen. Bezieht man das Nettoeinkommen auf eine Familienarbeitskraft, ist der prozentuale Rückgang deshalb geringer als für die Landwirtschaft insgesamt

Das im Vergleich zu den Vorjahren tiefe Sektor-Einkommen im Jahr 1999 ist neben Preisrückgängen insbesondere auf die ungünstigen Witterungsbedingungen zurückzuführen Die starken Regenfälle im Sommer 1999 hatten bei den meisten Produkten im Pflanzenbau und der Viehwirtschaft tiefere Erträge zur Folge

49 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Entwicklung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung 1990199119921993199419951996199719981 1999 2 2000 3 Beiträge der öffentlichen Hand (Subventionen) Endproduktion Ausgaben (Vorleistungen, Produktionssteuern, Abschreibungen, Pacht-, Zins- und Angestelltenkosten) Nettoeinkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit der Familienarbeitskräfte Quelle: SBV 1 provisorisch, Stand 23.12.1999 2 Schätzung, Stand 23.12.1999 3 Schätzung, Stand 23.8.2000 Angaben zu laufenden Preisen, in Mio. Fr. 0 14 000 12 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000
1
Tabellen 12–13, Seiten A12–A13

■ Sektorales Einkommen 2000 auf dem Niveau der Vorjahre

Die Schätzung 2000 (Stand August) stützt sich auf das zur Zeit noch provisorische Berechnungsjahr 1998 und nicht auf die Schätzung 1999 Auf diese Weise werden allfällige Ungenauigkeiten der Schätzung 1999 nicht auf das laufende Jahr übertragen Die Werte von 2000 werden im folgenden insbesondere mit 1997/99 (Dreijahresmittel) verglichen

Die Endproduktion 2000 liegt gemäss Schätzung mit 7,52 Mrd Fr um 2,1% tiefer als das Dreijahresmittel Im Vergleich zur Schätzung 1999 wird hingegen ein Anstieg von 3,5% erwartet Damit zeichnet sich dank besseren Erträgen im Pflanzenbau und guten Erlösen im Rindvieh- und Schweinesektor eine Erholung des Endproduktionswertes ab In Abschnitt 1 1 2 findet sich unter dem Stichwort «Schätzungen 2000» eine Einschätzung der aktuellen Lage der verschiedenen Produktionssektoren.

Die pflanzliche Endproduktion wird gegenüber den Vorjahren um 3,4% tiefer geschätzt. Im Vergleich zu 1999 sind bei allen Kulturen bessere Erträge, bei Zuckerrüben und Obst sogar überdurchschnittliche Erträge zu erwarten Die höheren Erträge werden – insbesondere bei Obst – tiefere Preise zur Folge haben Insgesamt dürfte die pflanzliche Endproduktion im laufenden Jahr um 4% über der Schätzung von 1999 liegen

Die tierische Endproduktion wird im Vergleich zum Dreijahresmittel voraussichtlich um 1,7% abnehmen, wobei bei der Rindviehproduktion dank den guten Preisen und der für das Jahr 2000 geschätzten leichten Zunahme des Viehbestandes ein Anstieg von rund 24% erwartet wird Gegenüber 1999 wird die tierische Endproduktion im laufenden Jahr insbesondere als Folge der günstigen Lage auf den Schlachtviehmärkten um 3,3% höher geschätzt

Die Vorleistungen werden auf 3,86 Mrd. Fr. veranschlagt. Anders als in den Vorjahren wird eine minime Zunahme der Ausgaben um 0,3% erwartet Eine Zunahme von 8% bei der Position Energie ist auf die stark angestiegenen Treibstoffpreise seit Anfang dieses Jahres zurückzuführen. Ebenfalls eine Erhöhung verzeichnet die Position Vieh (vor allem als Folge der gestiegenen Importe an reinrassigen Zuchttieren beim Rindvieh) Bei allen übrigen Positionen (insbesondere Saat- und Pflanzgut) ist eine Abnahme zu beobachten

Das Bundesbudget 2000 weist im Vergleich zum Dreijahresmittel 1997/99 mehr öffentliche Transfers für den Bereich Landwirtschaft aus (+4,2%) Die Produktionssteuern dürften um 61,8% tiefer ausfallen Diese starke Abnahme ist einerseits auf den Wegfall des Verwertungsbeitrags bei der Milch und andererseits auf den tieferen Verwertungskostenanteil bei Getreide zurückzuführen

Die Abschreibungen, die in der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung zu Wiederbeschaffungspreisen bewertet werden, bewegen sich in der Grössenordnung der Vorjahre Während die Abschreibungen für Gebäude leicht darunter liegen, steigen die Abschreibungen für Maschinen in Folge von höheren Maschinenpreisen an

50 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Tabelle 12, Seite A12 Tabelle 13 Seite A13

Der seit 1992 erstmalige Anstieg der Ausgaben für Pachten und Zinsen wird durch die Erhöhung der Zinssätze ausgelöst Die Ausgaben für Zinsen dürften gegenüber 1997/99 um 4,9% ansteigen

Auch dieses Jahr nimmt die Anzahl familienfremder Arbeitskräfte, v a von Saisonarbeitern, bei stagnierenden Löhnen ab Dies wird voraussichtlich einen Rückgang der Angestelltenkosten (Entlöhnung der familienfremden Arbeitskräfte) gegenüber den Vorjahren um 5,5% zur Folge haben

Das Nettoeinkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit der Familienarbeitskräfte wird im laufenden Jahr auf 2,83 Mrd Fr geschätzt, was gegenüber 1997/99 einer Verbesserung um 1,5% entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr dürfte das sektorale Einkommen gar um 9,2% ansteigen

51 1 . 1 Ö K O N O M I E
1

1.1.4 Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe

Methodische Hinweise

Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Einzelbetriebe werden die Buchhaltungsergebnisse aus der Zentralen Auswertung der FAT herangezogen Im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit dem BLW entwickelte die FAT entsprechende Kennzahlen und geeignete Darstellungsmöglichkeiten

Mit den Buchhaltungsabschlüssen des Jahres 1999 erfuhr die Zentrale Auswertung grundlegende methodische Änderungen Eine detaillierte Beschreibung der Veränderungen (alte/neue Auswertungsmethodik) findet sich auf der Web-Seite der FAT (www.admin.ch/sar/fat unter «Information», Medienmitteilung Nr. 13 vom 23. August 2000)

In der Vergangenheit wurden für die Ermittlung der Einkommen restriktiv abgegrenzte «Testbetriebe» verwendet (z B Beschränkung des Nebenverdienstes, Forderung einer Fachschulbildung). Auf Grund der bewussten positiven Selektion der Testbetriebe konnten konsequenterweise auch nur Aussagen über diese Betriebe selbst gemacht werden Im neuen System erlauben die sogenannten «Referenzbetriebe» repräsentative Aussagen über die gesamte Landwirtschaft.

Überblick über die methodische Änderungen der Zentralen Auswertung

Als Grundgesamtheit werden diejenigen schweizerischen Betriebe bezeichnet, die grundsätzlich als Referenzbetriebe für die Zentrale Auswertung in Frage kommen Dazu müssen sie minimale physische Schwellen erreichen Sobald ein Betrieb z B mindestens 10 ha Land bewirtschaftet oder mindestens 6 Kühe hält, gehört er zur Grundgesamtheit Die Grundgesamtheit umfasst rund 58‘000 Betriebe, was 78% der Betriebe, 95% der LN und 98% der Kühe der Betriebsstrukturerhebung 1999 entspricht

– Aus der Grundgesamtheit von rund 58‘000 Betrieben werden ca 3‘500 Referenzbetriebe ausgewählt

Da die Strukturen der Referenzbetriebe der Zentralen Auswertung von den Strukturen in der Gesamtlandwirtschaft abweichen, werden die Buchhaltungsergebnisse gewichtet Dazu wird aus der Betriebsstrukturerhebung die Verteilung der Betriebe nach Betriebsgrössen, Betriebstypen und Zonen herangezogen Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass z B Buchhaltungsergebnisse von kleineren Betrieben, die in der Auswahl der Referenzbetriebe untervertreten sind, in der Auswertung das entsprechende Gewicht erhalten

– Eine neue Betriebstypologie erlaubt eine bessere Unterscheidung der agrarpolitisch bedeutenden Betriebstypen. Rund zwei Drittel der Betriebe entfallen auf sieben spezialisierte Betriebstypen, die eine Konzentration auf bestimmte Betriebszweige des Pflanzenbaus oder in der Tierhaltung aufweisen Das restliche Drittel teilt sich auf in vier Typen kombinierter Betriebe

52 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 ■■■■■■■■■■■■■■■■
■ Neue Auswertungsmethodik Begriffe und Methoden Seite A61

■ Aspekte der Darstellung

Die weiter gefasste Grundgesamtheit und die Gewichtung verbessert die Aussagekraft der Ergebnisse der Zentralen Auswertung für die gesamte Landwirtschaft erheblich Auch die internationale Vergleichbarkeit der Buchhaltungsdaten wird erleichtert Die methodischen Änderungen sind insgesamt derart bedeutend, dass eine Vergleichbarkeit mit älteren Berichten der Zentralen Auswertung nicht mehr gegeben ist Um dennoch Mehrjahresvergleiche anstellen zu können, wurden die Buchhaltungsergebnisse der Vorjahre ebenfalls mit der neuen Methodik berechnet

Artikel 7 der Nachhaltigkeits-Verordnung legt fest, dass die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft auch regionenweise zu beurteilen ist Dementsprechend werden auf der Grundlage der landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung drei Regionen definiert:

– Talregion: Ackerbauzone, Übergangszonen

– Hügelregion: Hügelzone, Bergzone I

Bergregion: Bergzonen II bis IV

Abgrenzung Tal-, Hügel- und Bergregion (Zuteilung der Gemeinden nach grösstem Zonenanteil)

Talregion Hügelregion Bergregion

Bundesamt für Landwirtschaft, LPK

Gemeindegrenzen: Copyright BFS GEOSTAT

Quelle: AGIS-Daten 1998

Um eine differenzierte Beurteilung der Streuung von bestimmten Kennzahlen zu erreichen, werden die Betriebe in Quartile eingeteilt Einteilungskriterium ist der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft (FJAE) In jedem Quartil (0–25% / 25–50% / 50–75% / 75–100%) befinden sich je ein Viertel der Betriebe aus der Grundgesamtheit.

Die Darstellung nach Quartilen erlaubt eine ökonomisch differenzierte Beurteilung Auf eine ökologische Differenzierung wird verzichtet, weil der Anteil der Referenzbetriebe ohne ÖLN weniger als 3% ausmacht

Gemäss Artikel 5 LwG ist die wirtschaftliche Lage «im Durchschnitt mehrerer Jahre» zu beurteilen Bei Entwicklungen werden deshalb mehrere Jahre dargestellt Die statischen Betrachtungen stellen auf das aktuellste verfügbare Drei-Jahresmittel (1997/99) ab

53 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
1

■ Ermittlung des Arbeitseinkommens

Für die Gegenüberstellung der Arbeitseinkommen wird auf der Seite der Landwirtschaft der Arbeitsverdienst und auf der Seite der übrigen Bevölkerung ein JahresBruttolohn ermittelt Die Lohnsituation der übrigen Bevölkerung wird durch die vom BFS alle zwei Jahre durchgeführte Lohnstrukturerhebung erfasst. In den dazwischen liegenden Jahren werden die Werte mit Hilfe der Entwicklung des Lohnindexes aktualisiert Die Lohnstrukturerhebung umfasste 1998 rund 24‘500 Betriebe und gibt einen repräsentativen Überblick über die Lohnsituation der Beschäftigten in der Industrie (Sekundärsektor) und im Dienstleistungsbereich (Tertiärsektor)

Erfasste Lohnkomponenten (gemäss Lohnstrukturerhebung BFS)

Bruttolohn im Monat Oktober (inkl Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung, Naturalleistungen, regelmässig ausbezahlte Prämien-, Umsatz- oder Provisionsanteile), Entschädigungen für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit, 1/12 vom 13 Monatslohn und 1/12 von den jährlichen Sonderzahlungen.

Standardisierung: Umrechnung der erhobenen Beiträge (inkl Sozialabgaben) auf eine einheitliche Arbeitszeit von 4 1/3 Wochen à 40 Stunden

Die Werte der Lohnstrukturerhebung werden auf Jahres-Bruttolöhne umgerechnet. Anschliessend wird für jede Region der Median über alle im 2 und 3 Sektor Beschäftigten gebildet

Auf Seite der Landwirtschaft wird als Pendent zu den Jahres-Bruttolöhnen der landwirtschaftliche Arbeitsverdienst pro FJAE berechnet Die Basis für eine FJAE sind 280 Arbeitstage, wobei eine Person maximal 1,0 FJAE entspricht

Berechnung des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes

Landwirtschaftliches Einkommen

– Zins für das im Betrieb investierte Eigenkapital (mittlerer Zinssatz für Bundesobligationen)

= Arbeitsverdienst der Betriebsleiterfamilie

: Anzahl Familienarbeitskräfte (FJAE)

(Basis: 280 Arbeitstage)

= Arbeitsverdienst pro FJAE

54 1 . 1 Ö K O N O M I E 1

■ Einkommen 1999 besser als erwartet

Ergebnisse der Zentralen Auswertung

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe beschränkt sich nicht nur auf eine vergleichende Darstellung der Arbeitseinkommen. Der Arbeitsverdienst zeigt nämlich die effektive wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Haushalte nur teilweise auf Das Gesamteinkommen ist dazu eine wichtige Ergänzung Neben dem Einkommen aus der Landwirtschaft berücksichtigt das Gesamteinkommen zusätzlich Einkünfte aus selbständigen oder unselbständigen Nebenbeschäftigungen Mit weiteren Indikatoren wird ein Bild über die Entwicklung und Streuung der Produktivität und Rentabilität sowie eine Einschätzung der Entwicklungsfähigkeit der Betriebe gegeben Im Anhang sind die Indikatoren detailliert aufgeführt Im folgenden stellen wir eine Auswahl mit besonders guter Aussagekraft dar.

Das landwirtschaftliche Einkommen entschädigt die Arbeit der nicht direkt entlohnten Familienarbeitskräfte und das im Betrieb investierte Eigenkapital. Das Gesamteinkommen steht für den Privatverbrauch der Familie und zur Eigenkapitalbildung zur Verfügung Eine positive Eigenkapitalbildung ist notwendig für die Finanzierung von Ersatz- und Wachstumsinvestitionen (in den Abschreibungen sind die Teuerung und die Kosten für betriebliches Wachstum nicht enthalten) sowie für die Altersvorsorge

Entgegen den pessimistischen Schätzungen im Herbst 1999 war das Berichtsjahr im Vergleich zu den Vorjahren ein durchschnittliches Wirtschaftsjahr. Insbesondere witterungsbedingte Einbussen im Ackerbau und tiefere Milchpreise führten 1999 im Vergleich zu 1996/98 zu einer mittleren Abnahme des Rohertrags um 1,1% Die Fremdkosten lagen 1999 1,7% tiefer als in den Jahren 1996/98 Dazu beigetragen haben Einsparungen bei Reparaturen von Gebäuden und Maschinen, wobei gerade diese Positionen im Vorjahr überproportional angestiegen waren. Wie schon in den Vorjahren sind die Personalkosten und die Schuldzinsen weiter gesunken

Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe 1996–1999:

55 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Mittel alle Regionen 1996199719981999 F r p r o B e t r i e b Nebeneinkommen Landwirtschaftliches Einkommen Quelle: Zentrale Auswertung, FAT 0 90 000 80 000 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000 17 203 18 627 18 254 18 638 49 45757 97453 07953 789 1,33 FJAEFamilien-Jahresarbeitseinheiten 1,321,311,29
Tabellen 14–22, Seiten A14–A23
1
Tabellen 14–17 Seiten A14–A17

Trotz ungünstiger Witterungsbedingungen führte die Umsetzung der neuen Agrarpolitik nicht zu einem Einbruch des landwirtschaftlichen Einkommens Insgesamt stabilisierte sich das landwirtschaftliche Einkommen 1999 im Mittel aller Betriebe auf dem Niveau von 1996/98. Die Landwirtschaftsbetriebe kompensierten die Einnahmenverluste teilweise dank eines wirtschaftlicheren Einsatzes der Produktionsmittel und einer Strukturanpassung Ausserdem gelang es den Betrieben, ihre Nebeneinkommen auszubauen, so dass das Gesamteinkommen 1999 um 1,3% über dem Niveau der Vorjahre 1996/98 liegt Die Buchhaltungsergebnisse bestätigen, dass die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte alles daran setzen, sich den geänderten Rahmenbedingungen der neuen Agrarpolitik anzupassen

Die Einkommensentwicklung verlief in den Regionen unterschiedlich. Betriebe der Talregion erwirtschafteten 1999 tiefere landwirtschaftliche Einkommen als in den Vorjahren (-5,3%), was vor allem durch die im Talgebiet stärker zum Tragen kommenden witterungsbedingten Einbussen im Pflanzenbau und tiefere Direktzahlungen (Einführung des neuen Direktzahlungssystems) erklärbar ist Durch einen leichten Ausbau des Nebeneinkommens nahm das Gesamteinkommen der Talbetriebe mit rund 4% etwas weniger ab als das landwirtschaftliche Einkommen

Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe: Tal-, Hügel-, Bergregion

56 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Einkommen nach Region Einheit 1996 1997 1998 1999 1996/98–1999 % Talregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18,45 18,91 18,90 19,33 3,1 Familienarbeitskräfte FJAE 1,30 1,30 1,27 1,26 -2,3 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 62 201 69 270 64 885 61 968 -5,3 Nebeneinkommen Fr 16 072 18 703 17 507 17 580 0,9 Gesamteinkommen Fr. 78 273 87 973 82 392 79 548 -4,0 Hügelregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 16,67 16,92 17,07 17,19 1,8 Familienarbeitskräfte FJAE 1,30 1,30 1,29 1,28 -1,3 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 42 509 53 740 47 420 49 885 4,2 Nebeneinkommen Fr 17 947 18 973 19 283 19 849 5,9 Gesamteinkommen Fr 60 456 72 713 66 703 69 734 4,7 Bergregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17,19 17,28 17,67 18,06 3,9 Familienarbeitskräfte FJAE 1,39 1,39 1,38 1,37 -1,2 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 34 321 43 137 38 101 43 392 12,6 Nebeneinkommen Fr 18 412 18 139 18 505 19 250 4,9 Gesamteinkommen Fr 52 733 61 276 56 606 62 642 10,1 Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

Betriebe der Hügel- und Bergregion konnten im Berichtsjahr das landwirtschaftliche Einkommen und das Nebeneinkommen gegenüber den drei Jahren zuvor deutlich verbessern Die höheren Lagen waren vom schlechten Wetter weniger betroffen und profitierten von der neuen Ausgestaltung des Direktzahlungssystems (Hügelregion: +1,1% gegenüber 1996/98; Bergregion: +11,1%) Der Unterschied zwischen den Einkommen der Tal- und Bergbetriebe hat sich dadurch verkleinert

Der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag betrug 1999 15% (Talregion), 23% (Hügelregion) und 39% (Bergregion) Daraus ist die hohe Bedeutung dieser agrarpolitischen Massnahme ersichtlich Während in höheren Lagen das Nebeneinkommen schon lange einen bedeutenden Beitrag zur Einkommenssicherung leistet, blieb der Stellenwert im Talgebiet in den letzten Jahren relativ konstant.

Die Einkommenssituation in den 11 Betriebstypen (Produktionsrichtungen) zeigt erhebliche Differenzen auf.

Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Betriebstypen 1997/99

57 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Betriebstyp Landw. Familien- Landw. Neben- GesamtNutzfläche arbeits- Einkommen einkommen einkommen kräfte ha FJAE Fr Fr Fr Mittel alle Betriebe 18,14 1,31 54 948 18 506 73 454 Ackerbau 22,40 1,04 66 024 27 940 93 964 Spezialkulturen 12,54 1,31 62 233 20 052 82 285 Verkehrsmilch 17,43 1,36 47 668 17 900 65 568 Mutterkühe 16,99 1,13 43 711 31 311 75 022 Anderes Rindvieh 14,46 1,30 31 931 19 619 51 550 Pferde/Schafe/Ziegen 12,53 1,16 24 740 29 819 54 559 Veredlung 10,88 1,19 59 634 15 559 75 193 Kombiniert Verkehrsmilch/Ackerbau 23,58 1,37 68 193 12 986 81 179 Kombiniert Mutterkühe 24,65 1,23 57 118 25 445 82 563 Kombiniert Veredlung 17,95 1,31 72 448 16 085 88 533 Kombiniert Andere 19,40 1,30 56 633 18 637 75 270 Quelle: Zentrale Auswertung, FAT Tabellen
1
18a –18b, Seiten A18 – A19 Begriffe und Methoden, Seite A61

Im Durchschnitt der Jahre 1997/99 erzielten die Ackerbau- und Spezialkulturbetriebe zusammen mit den kombinierten Veredlungsbetrieben die höchsten landwirtschaftlichen Einkommen Am meisten Kapazitäten für Nebeneinkommen bestanden bei Betrieben mit arbeitsextensiven Betriebszweigen (Ackerbau, Mutterkühe, Pferde, Schafe, Ziegen) Insgesamt erwirtschafteten Verkehrsmilch-, Rindviehhaltungs- und Tierhaltungsbetriebe von Pferden, Schafen und Ziegen die tiefsten Gesamteinkommen

Die in den folgenden Ausführungen verwendeten Kennzahlen werden auf der Basis der Darstellung in Quartilen beurteilt

Der von den Landwirtschaftsbetrieben erwirtschaftete Arbeitsverdienst ist sowohl nach Regionen als auch in den einzelnen Quartilen sehr unterschiedlich In der Talregion betrug 1997/99 der durchschnittliche Arbeitsverdienst im 1 Quartil 24% und derjenige im 4. Quartil 198% des Mittelwertes aller Betriebe. Die Betriebsstrukturen dagegen variierten weniger stark Die LN im 1 Quartil lag bei 79% und im 4 Quartil bei 125% des Mittelwertes Beim Arbeitskräfteeinsatz des Betriebes (JAE) war die entsprechende Streuung nochmals kleiner (98% im 1 Quartil gegenüber 104% im 4 Quartil) Die von einer Arbeitskraft bewirtschaftete Fläche lag bei den Talbetrieben im 4 Quartil bei 120% (12,3 ha) und im 1. Quartil bei 80% (8,2 ha) des Mittelwertes (10,2 ha). Diese Aussagen lassen sich analog auf die Hügel- und die Bergregion übertragen

Arbeitsverdienst der Landwirtschaftsbetriebe 1997/99: nach Regionen und Quartilen

Arbeitsverdienst 1 in Fr pro FJAE 2

1 Eigenkapitalverzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen: 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%

2 Familien-Jahresarbeitseinheiten: Basis 280 Arbeitstage

Quelle: Zentrale Auswertung FAT

Die Höhe des Arbeitsverdienstes ist somit nur beschränkt eine Frage der Betriebsstruktur Vielmehr besteht ebenfalls ein starker Einfluss des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin auf die wirtschaftlichen Ergebnisse des Betriebes. Auffallend ist auch, dass die Ausgaben für den Lebensunterhalt der Familie (Privatverbrauch) zwischen den Quartilen nur leicht variieren

In der Tal- und Hügelregion erreichte 1997/99 das oberste Quartil der Landwirtschaftsbetriebe den entsprechenden Jahres-Bruttolohn der übrigen Bevölkerung In der Bergregion liegt der mittlere Arbeitsverdienst im 4 Quartil rund 8'000 Fr unter dem Vergleichswert

58 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Median Mittelwerte Region 1 Quartil 2 Quartil 3 Quartil 4 Quartil (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Talregion 38 286 9 849 31 101 47 255 81 326 Hügelregion 29 781 8 212 24 265 35 801 58 198 Bergregion 22 180 5 469 17 848 27 007 44 733
Tabellen 19 –22, Seiten A20 –A23 Grosse Unterschiede beim Arbeitsverdienst

■ Finanzielle Stabilität

Vergleichslohn nach Regionen 1997/99

Zieht man das Nebeneinkommen mit in die Beurteilung ein, sieht die Situation der landwirtschaftlichen Haushalte deutlich besser aus, als der alleinige Vergleich von Arbeitsverdienst mit Vergleichslohn erscheinen lässt. Die durchschnittlichen Nebeneinkommen liegen in allen Regionen bei rund 19‘000 Fr

Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital (= Aktiven total) gibt Auskunft über die Verschuldung des Unternehmens Kombiniert man diese Kennzahl zur Verschuldung mit der Grösse der Eigenkapitalbildung lassen sich Aussagen über die Tragbarkeit einer Schuldenlast machen Ein Betrieb mit hoher Fremdkapitalquote und negativer Eigenkapitalbildung ist auf die Dauer – wenn diese Situation über Jahre hinweg anhält –finanziell nicht existenzfähig

Auf Basis dieser Überlegungen werden die Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität eingeteilt

Einteilung der Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität

Betriebe mit Verschuldungsgrad (Fremdkapitalquote)

Tief (<50%) Hoch (>50%)

Positiv ... guter ... beschränkter

Eigenkapitalbildung

finanzieller Situation finanz Selbständigkeit Negativ ungenügendem bedenklicher

Einkommen finanzieller Situation

Quelle: De Rosa

Die Beurteilung der finanziellen Stabilität der Betriebe zeigt in den drei Regionen ein ähnliches Bild Knapp die Hälfte der Betriebe befindet sich in einer finanziell guten Situation und rund ein Drittel sind als Problembetriebe einzustufen (Betriebe mit negativer Eigenkapitalbildung) Ein beträchtlicher Teil der Betriebe weist eine Eigenkapitalbildung um Null aus

59 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Region Vergleichslohn1 Fr. pro Jahr Talregion 62 182 Hügelregion 56 788 Bergregion 52 656
1 Median der Jahres-Bruttolöhne aller im Sekundär- und Tertiärsektor beschäftigten Angestellten Quellen: BFS, FAT
1

Beurteilung der finanziellen Stabilität 1997/1999: nach Regionen

10 0 100 90 80 70 60 50 40 30 20 14 20 19 47 15 13 27 45 14 16 22 48

TalregionHügelregionBergregion A n t e i l B e t r i e b e i n %

Zusätzliche Auswertungen zeigen, dass junge Landwirte systematisch eine höhere Verschuldung aber auch eine höhere Eigenkapitalbildung vorweisen Dagegen weisen ältere Landwirte systematisch eine niedrige Eigenkapitalbildung bei geringerer Verschuldung aus Analog zur Streuung bei der Einkommenssituation fällt die Beurteilung der finanziellen Stabilität in den einzelnen Quartilen sehr unterschiedlich aus

Beurteilung der finanziellen Stabilität 1997/1999: Talregion nach Quartilen 1

100 90 80 70 60 50 40 30 20

14 20 19 47

24 41 10 25

17 18 19 46

9 13 20 58

5 8 28 59

Mittel1. Quartil (0–25%)

2. Quartil (25–50%)

bedenkliche finanzielle Situation ungenügendes Einkommen beschränkte finanzielle Selbständigkeit gute finanzielle 10 0

3. Quartil (50–75%)

4. Quartil (75–100%)

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

In der Talregion gab es 1997/99 im 4 Quartil lediglich 13% Betriebe mit negativer Eigenkapitalbildung, während dieser Anteil im 1. Quartil bei rund zwei Dritteln lag. Der mittlere Verschuldungsgrad (Fremdkapitalquote) war im 1 Quartil (41%) nur leicht höher als im 4 Quartil (39%) Die grosse Streuung bei der Eigenkapitalbildung (Mittelwert 1 Quartil: -10‘127 Fr ; 4 Quartil: 39‘031 Fr ) ist vor allem auf die Abweichungen bei den Gesamteinkommen (50‘820 Fr gegenüber 120‘387 Fr ) zurückzuführen, da beim Privatverbrauch der Familie die Differenzen kleiner sind (60‘947 Fr. gegenüber 81‘356 Fr )

60 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
A n t e i l B e t r i e b e i n %
1 Sortierkriterium: Arbeitsverdienst Situation
Zentrale Auswertung,
bedenkliche finanzielle Situation ungenügendes Einkommen beschränkte finanzielle Selbständigkeit gute finanzielle Situation Quelle:
FAT

■ Produktivität Die Produktivität misst das Verhältnis zwischen Ertrag (Output) und Faktoreinsatz (Input) Gesamtbetriebliche Aussagen zur Produktivität der eingesetzten Produktionsfaktoren lassen sich mit Hilfe des Betriebseinkommens anstellen Die gesamtbetriebliche Produktivität gibt an, wieviel Betriebseinkommen mit den eingesetzten Produktionsfaktoren (Arbeit, Fläche, Kapital) erwirtschaftet wird

Ableitung der gesamtbetrieblichen Produktivitäten

Betriebseinkommen

pro Fr. investiertes Kapital (Aktiven Betrieb)

ArbeitsproduktivitätKapitalproduktivität Flächenproduktivität

In den Tabellen im Anhang stehen alle drei Indikatoren für die Produktivitätsbeurteilung zur Verfügung Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der Flächenproduktivität. Bezüglich der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital werden andere aussagekräftige Indikatoren (Arbeitsverdienst und Kapitalrentabilität) vertieft präsentiert

Flächenproduktivität 1997/99, nach Regionen und nach

In den drei Regionen und zwischen den Quartilen bestehen beträchtliche Unterschiede Die mittlere Flächenproduktivität der Betriebe im 4. Quartil lag 1997/99 rund 67% (Talregion), 63% (Hügelregion) bzw 70% (Bergregion) über dem entsprechenden Wert im 1 Quartil Als Sortierkriterium für die Einteilung in die Quartile dient der Arbeitsverdienst Betriebe mit einem guten Arbeitsverdienst erzielen somit auch eine gute Flächenproduktivität und umgekehrt

61 1 . 1 Ö K O N O M I E 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
pro ha LN pro JAE (Angestellte + Familie)
1
F r / h a L N
1 Sortierkriterium:
Talregion Hügelregion Bergregion 0 7 000 6 000 5 000 4 000 3 000 2 000 1 000 5 3 3 1 3 1 2 9 2 1 3 0 2 9 4 4 3 4 2 9 3 6 2 2 4 2 5 3 3 0 9 6 3 8 9 9 3 9 4 0 4 8 2 2 4 4 1 3 5 4 5 8 5 0 3 5 6 5 1 7 1
Quartilen
Mittel1. Quartil (0–25%) 2. Quartil (25–50%) 3. Quartil (50–75%) 4. Quartil (75–100%)
Quelle: Zentrale Auswertung, FAT
Arbeitsverdienst

■ Rentabilität Die Kennzahlen zur Rentabilität zeigen auf, welche Entlohnung für die eingesetzten Produktionsfaktoren resultiert Die Kapitalrentabilität ist von der Kapitalproduktivität zu unterscheiden Die Kapitalproduktivität sagt aus, wieviel Betriebseinkommen durch das investierte Kapital erwirtschaftet wird. Die Kapitalrentabilität dagegen gibt an, zu welchem Zinssatz das investierte Kapital betriebsintern verzinst wird

Ableitung der Kapitalrentabilität

Eigenkapitalrentabilität

Gesamtkapitalrentabilität

Eigenkapitalrente 1

Eigenkapital Betrieb

Reinertrag 2 Aktiven Betrieb

1 Kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital; oder: landwirtschaftliches Einkommen minus kalkulatorische Abgeltung der familieneigenen Arbeit zum Ansatz des Vergleichslohnes

2 Schuldzinsen plus Eigenkapitalrente

Das landwirtschaftliche Einkommen vieler Betriebe vermag die Arbeit der Betriebsleiterfamilie nicht zum Ansatz des Vergleichslohnes abzugelten Kalkulatorisch resultiert daher eine negative Eigenkapitalrente und damit ebenfalls eine negative Eigenkapitalrentabilität. Generell sind die Streuungen der Kapitalrentabilitäten beträchtlich Die realisierten Zinssätze reichen beim Eigenkapital von -20,4% bis zu 7,7% und beim Gesamtkapital von -10,3% bis zu 5,9% Nur die Betriebe im 4 Quartil erreichten 1997/99 im Durchschnitt eine positive Verzinsung sowohl beim Eigenkapital als auch beim Gesamtkapital

Gesamtkapitalrentabilität 1997/99: nach Regionen und nach Quartilen 1

Gründe, wieso ein Landwirtschaftsbetrieb selbst bei einer negativen Verzinsung des Kapitals weitergeführt wird, bzw warum die Betriebsleiterfamilie eine tiefere Arbeitsentschädigung als den Ansatz des Vergleichslohnes in Kauf nimmt, sind neben ökonomischen Überlegungen (z B mangelnde Alternativen) auch in nicht-monetären Werten wie Selbständigkeit, Leben in der Natur, Bindung an den Familienbesitz und regionale Verbundenheit zu suchen.

62 1 . 1 Ö K O N O M I E 1
Mittel1. Quartil (0–25%) 2. Quartil (25–50%) 3. Quartil (50–75%) 4. Quartil (75–100%) V e r z i n s u n g G e s a m t k a p i t a l i n %
Talregion Hügelregion Bergregion 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 -2,0 -4,0 -6,0 -8,0 -10,0 -12,04 , 92 , 50, 71 0 , 37 , 77 , 86 , 75 , 13 , 81, 6 1 , 1 3 , 3 5 , 9 0, 33 , 3
Quelle: Zentrale Auswertung, FAT 1 Sortierkriterium: Arbeitsverdienst

Die soziale Situation der Landwirtschaft wurde bisher wenig systematisch untersucht. Deshalb müssen entsprechende Methoden erst noch entwickelt werden Die Kriterien, anhand derer die soziale Lage der Bauernfamilien beurteilt werden kann, müssen umschrieben werden Daraus können Indikatoren abgeleitet werden, mit denen die Entwicklung im sozialen Bereich verfolgt werden kann

Für die Darstellung der sozialen Lage werden hier im Wesentlichen zwei Ansätze gewählt: Zuerst wird gezeigt, welche Leistungen der Sozialwerke in welchem Ausmass durch Bäuerinnen und Bauern in Anspruch genommen werden. Ferner orientieren erste Resultate einer Grundlagenstudie an der ETH Zürich über die Lebensqualität aus Sicht der Landwirtschaft

1 . 2 S O Z I A L E S ■■■■■■■■■■■■■■■■
1.2 Soziales
1 63

■ Alters- und Hinterlassenenversicherung

1.2.1 Inanspruchnahme sozialer Leistungen

Die staatlichen Sozialwerke sowie Personen- und Sachversicherungen bilden sowohl für die bäuerliche als auch für die nicht-bäuerliche Bevölkerung das formale Sicherheitsnetz Die Inanspruchnahme dieses Netzes von bäuerlicher Seite sowie auch weiterer sozialer Einrichtungen lässt Vergleiche mit andern Bevölkerungsgruppen zu Am Ende dieses Abschnitts wird schliesslich auf die Hemmnisse bei der Inanspruchnahme sozialer Leistungen eingegangen

Staatliche Sozialwerke

Die 1948 eingeführte AHV-Rente ist abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen in der aktiven Zeit sowie von allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Aus der AHV-Einkommensstatistik für das Jahr 1995 ergibt sich, dass unter den insgesamt 4'125'675 Beitragszahlern 24'384 selbständige Landwirte figurieren – davon 1'206 Frauen, die keine andere beitragspflichtige Erwerbstätigkeit hatten 30'486 selbständige Landwirte – davon 935 Frauen – gingen zusätzlich einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nach

und AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen 1995, in Fr.

Es zeigt sich, dass diejenigen Landwirtinnen und Landwirte, die gleichzeitig als Arbeitnehmer beschäftigt sind, im Alter Renten beziehen, die nur leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen, während bei ausschliesslich selbständigen Landwirtinnen und Landwirten unterdurchschnittliche Rentenbezüge vorliegen

Der selbständige Rentenanspruch der Bäuerin (Vor-Splitting) ist meistens sehr gering Sofern die Bäuerin nicht ein ausserbetriebliches Einkommen erwirbt, erhält sie kein AHV-rechtliches Einkommen; das ganze AHV-Einkommen wird dem Mann gutgeschrieben. Es ist zwar möglich, der mitarbeitenden Ehefrau ein Erwerbseinkommen auszuzahlen, oder wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, die Bäuerin als Selbständigerwerbende mit eigenem Einkommen zu deklarieren In der Praxis wird von diesen Möglichkeiten aber sehr selten Gebrauch gemacht. Die 10. AHV-Revision hat die Situation durch die Einführung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften wesentlich verbessert

1 . 2 S O Z I A L E S 1 64 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Arbeitsverhältnis
Selbständige Landwirtinnen und Landwirte 36 496 Andere Selbständigerwerbende 65 896 Landwirtinnen und Landwirte mit Nebenerwerb 53 785 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 56 800

■ Invalidenversicherung

Die degressive Beitragsskala hat, infolge der tiefen AHV-Einkommen, welche in der Landwirtschaft erwirtschaftet werden, eine besondere Bedeutung Das durchschnittliche AHV-Einkommen der selbständigen Bauern betrug 1995 rund 36'000 Fr Vereinfacht gerechnet resultiert daraus ein AHV/IV/EO Beitragssatz von 6,942% anstelle eines Beitragssatzes ohne degressive Skala von 9,5% Die Differenz entspricht einer jährlichen Prämienreduktion von durchschnittlich 920 Fr pro Betrieb

Hauptanliegen der IV ist die Wiedereingliederung und damit die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

Gemäss einer Untersuchung (Donini) haben im Jahr 1985 knapp 7% der Landwirte eine IV-Rente bezogen 1993 waren es über 7,5% der Rentenbezüger Diese Anteile entsprechen mehr als dem Doppelten des Anteils bei der gesamten erwerbstätigen Wohnbevölkerung in der Schweiz. Dies ist auf die Schwere der Arbeit und das hohe Durchschnittsalter der in diesem Sektor aktiven Personen zurückzuführen (jede bzw jeder siebte Arbeitende ist über 62 bzw 65 jährig)

Bei den Landwirtinnen und Landwirten, die nebenbei noch anderweitig arbeiten, sieht das Bild anders aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine IV-Rente beziehen, ist viel kleiner: 1985 mit 2,8% und 1993 mit 3% lag die Inanspruchnahme nahe am Durchschnitt der Schweizer Erwerbsbevölkerung

Von besonderer Bedeutung der Wiedereingliederungsmassnahmen ist die Kapitalhilfe Die Kapitalhilfe hat zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern Entscheidend ist, dass die notwendigen Umstellungen im Landwirtschaftsbetrieb durch die Invalidität bedingt sind, und dass nach der Umstellung die wirtschaftliche Existenz gesichert ist. Die Kapitalhilfe kann ohne Rückzahlungspflicht oder als zinsloses Darlehen gewährt werden Sie kann auch in Form von Betriebseinrichtungen oder Garantieleistungen erbracht werden Das Gesetz legt kein Maximum fest: Die Hilfe muss im Rahmen der notwendigen und angemessenen Grenzen angesetzt werden. Der Gesamtbetrag aller noch laufenden Darlehen erreicht 1999 rund 16 Mio Fr Jährlich kommen zwischen 120 und 145 Landwirte in den Genuss solcher Hilfsmittel

■ Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen werden an Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger der AHV oder IV ausgerichtet, wenn diese Renten den Existenzbedarf nicht decken Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen für Rentnerinnen und Rentner, denen ein Landwirtschaftsbetrieb gehört hat oder noch gehört, ist in der Regel entscheidend, wie hoch das Nettovermögen ist und wie die vermögensrechtliche Übergabe (Wohnrecht, Verzicht etc ) erfolgte

Im Rahmen der Stiftung «Landwirtschaft und Behinderte» werden Ergänzungsleistungen an behinderte Personen ausgerichtet, die von Bauernfamilien betreut werden und im Betrieb mithelfen

1 . 2 S O Z I A L E S 1 65 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T

■ Familienzulagen

Besondere Kennzahlen zur Ausrichtung von Ergänzungsleistungen in der Landwirtschaft liegen nicht vor Verschiedene Studien zeigen jedoch, dass Bauern und Bäuerinnen auf den Sozialämtern untervertreten sind (Joost 1999, Wicki und Pfister 2000). Eine Einflussgrösse, welche die Bezugsquote relativ zum schweizerischen Durchschnitt herabsetzt, ist die überdurchschnittlich häufige Erzielung eines Erwerbseinkommens über das AHV-Rentenalter hinaus Ein Faktor, welcher die Bezugsquote eher ansteigen lässt, ist die mangelnde Versicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge

Mit dem Erwerbsersatz soll der Verdienstausfall für Zeiten, in welchen die Versicherten in der Armee oder im Zivildienst sind, entschädigt werden: Es soll verhindert werden, dass kleinere Bauernbetriebe, aufgrund der Dienstpflicht ihrer Mitarbeiter, in Schwierigkeiten geraten Deshalb werden Betriebszulagen an mitarbeitende Familienmitglieder ausgerichtet.

Mit dieser Sonderregelung wird die Landwirtschaft – im Vergleich mit anderen Branchen, in denen Familienunternehmen tätig sind – privilegiert behandelt

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft hat eine familienpolitische Zielsetzung: Bauernfamilien mit Kindern, die nur über ein bescheidenes Einkommen verfügen, sollen unterstützt werden. Die Ausrichtung von Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer/innen sowie an Berg- und Kleinbauern wird durch bundesrechtliche Vorschriften geregelt Dabei liegt die Einkommensgrenze bei 30'000 Fr zuzüglich 5'000 Fr je zulageberechtigtes Kind Für die Gewährung von Familienzulagen an Arbeitnehmer ausserhalb der Landwirtschaft sind dagegen die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Kantone massgebend. In den Kantonen ZH, FR, SH, SG, VD, VS, NE, GE und JU werden ergänzende Beiträge zu den Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer ausgerichtet Auch für die selbständigen Landwirte kennen einige Kantone ergänzende oder zusätzliche Regelungen (ZH, SO, SH, SG, VD, VS, NE, GE, JU) Die Zulagen werden über die kantonalen Familienausgleichskassen ausgerichtet

1 . 2 S O Z I A L E S 1 66
■ Erwerbsersatzordnung

■ Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Nach dem Bundesgesetz werden Familienzulagen in Form von Kinder- und Haushaltszulagen gewährt

Kinder- und Haushaltzulagen

Kinderzulage pro Kind je Monat Talgebiet 160 Fr für die ersten zwei Kinder 165 Fr ab dem dritten Kind

Berggebiet 180 Fr für die ersten beiden Kinder 185 Fr ab dem dritten Kind

Haushaltszulage an landwirtschaftliche Arbeitnehmer je Monat 100 Fr

Gliederung der Familienzulagen: Jahresrechnung 1999

Das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung will AHV-pflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine angemessene Erwerbsausfallentschädigung garantieren, wenn sie durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, schlechtem Wetter oder bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers betroffen sind.

Da Selbständigerwerbende generell nicht versichert sind, können auch selbständige Landwirte keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung ableiten Von der Versicherung ausgenommen sind ebenfalls die mitarbeitenden Familienmitglieder, die den selbständigen Landwirten gleichgestellt sind Relevant ist diese Versicherung daher nur bei einer Tätigkeit im Nebenerwerb

Überdies können landwirtschaftliche Betriebe – im Gegensatz zu anderen wetterabhängigen Gewerbebetrieben – nicht von der Schlechtwetterentschädigung profitieren

1 . 2 S O Z I A L E S 1 67 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Ertrag Mio Fr Aufwand Mio Fr Beiträge Arbeitgeber 11,7 Geldleistungen 145,7 Beiträge öffentliche Hand 137,2 Verwaltungskosten 3,2 davon Bund 2/3 91,5 + Entlastungsbeitrag 1,5 - Total Kosten Bund 93,0 - davon 1/3 Kantone 42,2 Total Ertrag 148,9 Total Aufwand 148,9 Quelle: BSV

■ Krankenversicherung

Personenversicherungen

Die Krankenversicherung umfasst obligatorisch die nötige medizinische Versorgung (bei Krankheit und Unfall) und freiwillig die Taggeldversicherung. Die meisten Landwirte sind für die Grundversicherung und eine Zusatzversicherung für ergänzende Leistungen im ambulanten Bereich, und für die allgemeine Spitalabteilung versichert

Der Schadenverlauf bei der Krankenkasse AGRISANO, deren Mitgliederbestand vorwiegend aus der Landwirtschaft stammt, zeigt, dass die Inanspruchnahme der bäuerlichen Bevölkerung unterdurchschnittlich ist und sich dies auch auf die Prämien auswirkt: Die Pflegeleistungen werden oft innerhalb der Familie erbracht Landwirte dürften zudem tendenziell eher in den kostengünstigeren Regionen prämienpflichtig sein.

Die Prämienverbilligungssysteme vieler Kantone benachteiligen die Selbständigerwerbenden durch die Festsetzung der Vermögenslimiten: Gerade die Bauern mit kleinen Einkommen sind darauf angewiesen, ihr Vermögen in den Betrieb zu investieren, wo es als steuerbares Vermögen in Erscheinung tritt Viele Landwirte mit tiefen Einkommen erhalten aus diesem Grunde keine Prämienverbilligung 1998 sind im Kanton Waadt 32% der Wohnbevölkerung in den Genuss von Prämienverbilligungen gekommen – was dem gesamtschweizerischen Durchschnitt entspricht –, in der landwirtschaftlichen Bevölkerung betrug der Anteil lediglich 23%

■ Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Versicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsund Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten Die selbständigerwerbenden Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen unterstehen nicht den Vorschriften des Gesetzes über die Unfallversicherung. Die familienfremden landwirtschaftlichen Arbeitnehmer werden von den privaten Unfallversicherern versichert

Das Unfallrisiko in der Landwirtschaft ist deutlich höher als in den anderen Sektoren der Wirtschaft; dementsprechend sind die laufenden Kosten pro Versicherten bzw die Prämien auch viel höher Hingegen sind die Nichtberufsunfälle weniger häufig und die Kosten pro Versicherten tiefer

■ Militärversicherung

Die Militärversicherung will im Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst stehende Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Gesundheitsschäden, die sich im Dienst ereignen, schützen.

Die Militärversicherung kennt für Selbständigerwerbende – und damit auch für die selbständigen Landwirte – besondere Entschädigungen. Angemessen vergütet wird der Schaden, der während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Struktur des Betriebes durch weiterlaufende feste Betriebskosten entsteht

1 . 2 S O Z I A L E S 1 68

■ Obligatorische berufliche Vorsorge

Im Alter soll mit der beruflichen Vorsorge ein Ersatzeinkommen für den Versicherten garantiert sein, der die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglicht

Die Selbständigerwerbenden und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder unterstehen nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge In der Landwirtschaft gehen mehr als die Hälfte der Betriebsleiter neben der selbständigen Tätigkeit einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nach Bei den Männern mit gemischter Tätigkeit resultiert dabei im Durchschnitt 50,2% des Einkommens aus der Tätigkeit als Landwirt Beim durchschnittlichen von der AHV erfassten Einkommen von 53'785 Fr (1995) entfällt somit ein Einkommen von 26'785 Fr auf die unselbständige Erwerbstätigkeit: Die Grenze gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge von 24'120 Fr wird also nur knapp erreicht: Dieser rein rechnerische Durchschnitt lässt jedoch keinen Rückschluss darauf zu, wieviele Landwirte mit zusätzlicher unselbständiger Tätigkeit dem Gesetzesobligatorium unterstehen und in welchem Ausmass eine Versicherungsdeckung vorliegt. Bei den Frauen, welche als selbständige Landwirtinnen und gleichzeitig als Arbeitnehmerinnen erfasst sind, ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtverdienst von 32'165 Fr Nur gerade 26% des Einkommens stammen aus der Landwirtschaft Im Durchschnitt erreichen die Frauen die im Gesetz festgelegte Grenze nicht Der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Personen, welche im Alter, bei Invalidität oder Todesfall aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge keinen oder nur einen sehr geringen Versicherungsschutz hat, dürfte daher sehr hoch sein

Seit der Einführung der Steueraufzeichnungspflicht (ab Steuerperiode 93/94), hat für viele Landwirte die steuerbegünstigte Vorsorge der Säulen 2b und 3b stark an Bedeutung gewonnen Besondere Bedeutung hat die Säule 2b infolge der Einführung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Ausrichtung der Direktzahlungen gemäss AP 2002 und das Prämienverbilligungsverfahren bei der Krankenversicherung erlangt. Durch Beiträge an die 2. Säule kann sowohl das massgebende Einkommen wie auch das massgebende Vermögen reduziert werden

Sachversicherungen

■ Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt den einem Dritten zugefügten Schaden bei Personen- und bei Sachschädigungen Landwirte schliessen in der Regel eine kombinierte Betriebs- und Privathaftpflichtversicherung ab

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch für alle Motorfahrzeuge, die in den öffentlichen Verkehr gebracht werden: Dies gilt für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, wie Traktoren, Mähdrescher etc Die Versicherung für Motorhandwagen und Motoreinachser wird mit der Einlösung des Versicherungskennzeichens auf der Polizeistelle abgeschlossen.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden üblicherweise mit der grünen Nummer ausgerüstet Entsprechend werden die Fahrten auf landwirtschaftliche (und gemeinnützige) Tätigkeiten eingeschränkt Die Prämie ist aufgrund des im Vergleich zu andern Fahrzeugen tieferen Risikos geringer als bei den andern Nummern.

1 . 2 S O Z I A L E S 1 69 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T

■ Gebäude- und Fahrhabeversicherung

Den Gebäuden und der Fahrhabe drohen viele Gefahren: Die wichtigsten sind die Feuer- und Elementarschäden Die Feuerversicherung deckt z B die Schäden infolge von Brand, Rauch und Explosion Auch allfällige Folgeschäden (durch Löschwasser, Russ etc.) sind mitversichert. In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch Für das Mobiliar besteht hingegen häufig kein Versicherungszwang

Die Landwirtschaft trägt insbesondere bei den Gebäuden ein erhöhtes Risiko, was über leicht höhere Prämien als bei andern Gebäuden berücksichtigt wird

■ Hagelversicherung

Die Schweizerische Hagelversicherungsgesellschaft in Zürich ist die einzige Gesellschaft, welche Kulturen gegen Hagel versichert.

In den Hauptanbaugebieten unseres Landes besitzen 90% der Bauern eine Hagelversicherung. Die Prämien der Hagelversicherung richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen, der örtlichen Hagelgefahr und der individuellen Beanspruchung durch den Versicherten (Bonus/Malus-System)

■ Viehversicherung

Das Viehversicherungswesen ist hauptsächlich auf privater Ebene und auf Gemeindeebene organisiert Viele Landwirte haben ihre Kühe gegen Unfall sowie Krankheit und Pferde auch gegen Tod versichert

Die Entschädigungen für Tierverluste infolge Seuchenfällen werden nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung geleistet Zur Bemessung der Entschädigungen wird in der Regel eine amtliche Schätzung der Tiere oder der Bestände vorgenommen Diese Schätzungen erfolgt nach den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) Massgebend sind dabei der Schlacht-, Nutz- und Zuchtwert, wobei der Schätzwert die festgelegten Höchstansätze nicht überschreiten darf

1 . 2 S O Z I A L E S 1 70
Angaben zur Hagelversicherung 1999 Kultur Versicherte Fläche Versicherungssumme Versicherungskosten 2 % 1 Fr /ha Fr /ha bei mässigem Risiko mittlerem Risiko Getreide 85 5 000 45 110 Kartoffeln 60 15 000 135 330 Mais 55 5 200 93 166 Zuckerrüben 50 9 000 90 189 Wein (ohne Kt VS) 80 30 000 1 140 1 890 Obst 50 25 000 1 750 2 800 Gras (Wiesen und Weiden) 5 Pauschalversicherung 28 60 1 geschätzte Grössen an den gesamten Kulturflächen 2 Durchschnittswerte Quelle: Schweizerische Hagelversicherungs-Gesellschaft

■ Beziehungsnetz

Andere Sicherheitsnetze

Die in der Regel bestehende Einheit von Arbeits- und Wohnort wirkt sich positiv auf die Kinder- und Altenbetreuung aus. Es werden immer noch viele Betagte, die in der übrigen Gesellschaft in Pflegeheimen untergebracht werden, auf den Höfen gepflegt Andererseits nehmen die Betagten auf vielen Betrieben Kinderbetreuungsaufgaben wahr und verrichten wertvolle Arbeitsleistungen Die besondere Situation in der Landwirtschaft kann aber auch Ursache von Spannungen zwischen oder innerhalb der Generationen sein

■ Betriebsberatung

Landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beraterinnen und Berater sind bei Schwierigkeiten oft die ersten Ansprechpartner einer Bauernfamilie

Beratungskräfte mit langjährigen Erfahrungen in gesamtbetrieblicher Beratung haben normalerweise grosse soziale und menschliche Kompetenzen, die hinter den fachtechnischen Kenntnissen nicht zurückstehen Lösungen für Probleme, die soziale und betriebliche Ursachen haben, sollten im Zusammengehen von landwirtschaftlicher und sozialer Beratung gefunden werden

■ Betriebshelferdienste und Hauspflege

Die Betriebshelferdienste sind bäuerliche Selbsthilfeorganisationen, die das Ziel verfolgen, Landwirten, welche infolge Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitsüberlastung, etc in eine (Arbeits-) Notlage geraten, zu günstigen Bedingungen, qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen Im Vordergrund stehen dabei die Arbeiten in Feld und Stall Zum Teil werden auch Betriebshelferdienste vermittelt, um den Bezug von Ferien zu ermöglichen Die Einsatzdauer ist beschränkt

In beinahe allen Kantonen bestehen Betriebshelfer- bzw Betriebshelferinnendienste Meistens wurden diese durch die kantonalen Bauernverbände gegründet Zum Teil sind es aber auch Vereine, die völlig unabhängig funktionieren. In einzelnen Fällen wird der Betriebshelferdienst auch von landwirtschaftlichen Genossenschaften angeboten Bei Bedarf wendet sich die Bauernfamilie an die Vermittlungsstelle, welche die notwendige Hilfe organisiert Die Vermittlungs- oder Verrechnungsstelle stellt in diesen Fällen den Bauernfamilien für die Einsatzzeit Rechnung und entschädigt die Helferdienste

Auch für die Bäuerin bestehen verschiedene Dienstleistungsangebote, die sie bei ihren täglichen Arbeiten im Haushalt und bei der Haushaltsführung unterstützen Im Falle von Krankheit, Unfall, Wochenbett, Arbeitsüberlastung stehen Krankenpflege- und Hauspflegedienste (Familienhelferinnen) zur Verfügung; sie leisten einen befristeten Einsatz Diese und zusätzliche Dienste sind weitgehend unter den lokalen SpitexOrganisationen der Gemeinden oder Gemeindeverbänden zusammengefasst. Daneben existieren in einzelnen Regionen verschiedene Formen von privaten Vereinigungen (Landfrauenvereine, Bäuerinnenvereinigungen usw ), die spezifisch bäuerliche Haushalte mit eigenen Familienhelferdiensten versorgen

1 . 2 S O Z I A L E S 1 71 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T

■ Private Institutionen

Es gibt drei Arten von Leistungen: Geld-, Arbeits- und Materialleistungen. Die Hilfswerke haben sich im allgemeinen auf eine Art der Leistung spezialisiert An dieser Stelle werden nur einige Hauptakteure erwähnt Es gibt weitere zahlreiche Fonds und Stiftungen, die auch auf diesem Gebiet aktiv sind.

Hilfe bei Investitionen in der

■ Landdienst

Das Hauptziel des Landdienstes ist nicht direkt die Sozialhilfe, sondern die Förderung des Verständnisses zwischen Stadt und Land: Die Jugendlichen lernen die Lebens- und Arbeitswelt der Bauern kennen und erhalten für ihre Mithilfe, neben freier Kost und Logis, ein Sackgeld. Die Bauernfamilien werden durch die Mithilfe der Landdienstler entlastet und lernen die Lebensauffassung dieser jungen Leute kennen

■ Sorgentelefon:

«Kleine Sorgen machen viele Worte, grosse sind oft stumm »

Das Sorgentelefon ist ein Verein und wurde 1996 gegründet Zur Trägerschaft gehören: Schweizerische reformierte Arbeitsgemeinschaft Kirche und Landwirtschaft, Schweizerischer Verband katholischer Bäuerinnen, Schweizerische katholische Bauernvereinigung sowie Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau Das Sorgentelefon wird über Mitgliederbeiträge und Spenden finanziert

Das Team von Freiwilligen ist das Herz des Sorgentelefons Es sind vorwiegend Bäuerinnen und Bauern, verstärkt durch Leute, die durch ihre Lebens- und Berufserfahrung mit der Landwirtschaft eng verbunden sind Sie unterstehen der strikten Schweigepflicht Seit 1997 haben knapp 400 Personen das Sorgentelefon für Bäuerinnen, Bauern und ihre Angehörigen gewählt. Unter den Anrufenden ist die

1 . 2 S O Z I A L E S 1 72
Finanzielle
Institution 1996 1997 1998 1999 1 000 Fr Patenschaft für Berggemeinden an Gemeinschaftsprojekte Landwirtschaft 2 200 3 775 2 488 Schweizer Berghilfe, Einzelbetriebe und einige Gemeinschaftsprojekte 13 502 15 048 22 116 20 453 COOP-Patenschaft 1 787 1 085 1 370 >2 000 Stiftung Weihnachtsaktion (Beobachter) Wohnbausanierungen 75 133 190 Betriebssanierungen 264 185 230 121 Stiftung zur Selbst- und Sozialhilfe in der Landwirtschaft, insbes Berggebiet 90 207 133 122 Hilfe für Berggemeinden (Gemeinschaftsprojekte Landwirtschaft) 300 400 400 410 Schweizerische Vereinigung für betriebliche Verbesserungen
der Berglandwirtschaft 313 336 402 688 Bergheimat 15 10 12 12 Total 16 346 19 604 28 628 26 300
Landwirtschaft
in
Zahlen zum Einsatz vom Landdienst Jahr 1996 1997 1998 1999 Arbeitstage 77 773 73 253 72 852 67 510 Teilnehmer 3 884 3 765 3 608 3 249 Einsatzdauer in Tagen (ø) 20 19 5 20 2 20 8

Altersstufe zwischen 56 und 65 Jahren am meisten vertreten: Diese Generation setzt sich mit der Hofübergabe auseinander Es rufen mehr Frauen als Männer an (1999: Frauen 61%, Männer 39%), wobei einige Frauen in Stellvertretung anrufen Ungefähr zwei Drittel der Anrufe erfolgen aus dem Berggebiet. Die Anrufe kommen aus der ganzen Schweiz Die meisten stammen aus der Innerschweiz und der Ostschweiz Das ist vermutlich der ständigen Publikation der Sorgentelefonnummer im entsprechenden Regionalteil landwirtschaftlicher Zeitungen zuzuschreiben (Sorgentelefon Jahresbericht)

Gewichtung der Probleme 1997 bis 1999

persönlich 30%

Suche 4%

finanziell 5%

sozial 14%

Betrieb 14%

Familie 33%

persönlich 21%

Suche 2%

finanziell 21%

Familie 8%

sozial 21%

Betrieb 27%

Unter der Rubrik «Suche» ist die Suche nach Ehepartner, Haushaltshilfe, Hof, Adressen etc gemeint Die privaten wie die beruflichen Probleme auf dem Bauernbetrieb sind häufig miteinander verflochten Dazu kommt vielmals auch eine Häufung der Probleme Nimmt man eine feinere Einteilung der Problemkreise vor, so sind die 10 meist genannten Probleme bei Frauen und Männern (1999) folgende:

Frauen Männer

Probleme mit Partner Chropfleerete

Psyche Finanzielle Probleme

Generationskonflikte Pacht, Verpachtung

Dauerbelastung

Chropfleerete

Hofnachfolgeprobleme

Gesundheitliche Probleme

Umbau, Neubau

Suche nach Finanzquellen

Probleme mit Behörden und Beratung

Rechtliche Probleme

Krise Hofaufgabe

Probleme mit Kindern

Rechtliche Probleme

Gesundheitliche Probleme

Sorgen über Agrarpolitik

Diese Gegenüberstellung zeigt eine deutlich unterschiedliche Wahrnehmung der Probleme zwischen Mann und Frau auf

1 . 2 S O Z I A L E S 1 73 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
FrauenMänner

■ Information, Transparenz und Kenntnisstand

Hemmnisse bei der Inanspruchnahme sozialer Leistungen

Die Landwirtschaft verfügt über ein Netz von neutralen landwirtschaftlichen Versicherungsberatern. Die Versicherungsberatungsstellen haben auch regen Kontakt mit der Betriebsberatung und den AGRO-Treuhandstellen, so dass die Informationen auch über diese Kanäle zugänglich sind Die Vorsorgestiftung der schweizerischen Landwirtschaft und die Krankenkasse AGRISANO informieren laufend in der landwirtschaftlichen Presse über das Versicherungswesen Es werden Kurse angeboten, Vorträge gehalten und Merkblätter sowie Informations-Broschüren erstellt

Eine Studie (Wicki und Pfister) zeigt jedoch, dass trotzdem der Kenntnisstand in bezug auf die formale Sicherheit nur knapp ausreichend ist: Während die blosse Existenz von Ergänzungsleistungen den meisten Befragten (83%) bekannt war, konnte nur eine Minderheit korrekt angeben, wer sie bezahlt (37%) und wer darauf Anspruch hat (43%). Etwas mehr Personen wussten in der gleichen Studie, bei wem man die Ansprüche anmelden muss (57%) Wiederum nur eine Minderheit kannte die Hilflosenentschädigung (43%) Die Hilflosenentschädigung beziehungsweise die Pflegebeiträge sind Leistungen der IV für dessen Anspruch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen Es wusste kaum jemand, wo man einen solchen Anspruch abklären könnte. Lückenhaft sind die Kenntnisse bezüglich der Sozialhilfe; deren Aufgaben und Zuständigkeiten werden unterschätzt Auch über die Organisation an sich herrscht Unklarheit

■ Besondere Hemmnisse

Der Bedarfsnachweis als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen führt dazu, dass die finanziellen Verhältnisse des Haushaltes und Betriebes aufgedeckt werden Bisher Privates muss einer Behörde oder einem Sozialdienst mitgeteilt werden. In ländlichen Verhältnissen ist dieser in der Regel nahe bei den Kunden. Die Sozialhilfebezugsquoten sind auf dem Lande deutlich tiefer als in den Städten

Unter den Landwirten verbreitete Werte wie Autonomie, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit stehen der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfe entgegen Viele Bauern und Bäuerinnen würden sich in ihrem Stolz verletzt fühlen, sollten sie Sozialhilfe beziehen müssen: Den meisten (ca 80%) würde es sehr schwer fallen, Sozialhilfe zu beziehen Auch wenn die Mehrheit (74%) der Landwirte glaubt, dass bei Personen, die Sozialhilfe beziehen wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, führen sie den Sozialhilfebezug doch auch auf persönliches Versagen zurück (knapp 50%) Den Bezügerinnen und Bezügern werden teilweise schwerwiegende Vorurteile entgegengebracht («frech», «wollen nicht arbeiten», etc.). Wer solche Vorurteile hegt, wird selbst nur schwerlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen (Wicki und Pfister)

1 . 2 S O Z I A L E S 1 74

Joost hat in ihrer Vollerhebung bei allen Sozialdiensten des Kantons Baselland nur einen einzigen Unterstützungsfall aus der Landwirtschaft entdeckt Die Tendenz der Bauern und Bäuerinnen, den Sozialdienst so spät wie möglich oder gar nicht aufzusuchen, hängt vermutlich auch mit der Angst vor dem Stigma «SozialhilfebezügerIn» zusammen Wegen der mangelnden Professionalisierung der ländlichen Sozialarbeit (Fluder & Stremlow) ist Sozialhilfebezug in den kleinen Dörfern eine öffentliche Angelegenheit Veröffentlichte Fürsorgeabhängigkeit wird als belastend erlebt In der Konsequenz trauen sich Bauern in finanziellen Krisensituationen nicht, öffentliche Hilfe zu beanspruchen Viel häufiger leben sie «von der Substanz», d h es werden keine oder nur noch ungenügende Investitionen getätigt Trotz der erwähnten Stigmatisierungsproblematik wird noch am ehesten (63% der Befragten) die Beanspruchung einer Überbrückungshilfe bei der Fürsorge in Erwägung gezogen (Wicki und Pfister).

Es gibt nur wenig Hinweise dafür, dass administrative Hürden für eine mangelhafte Inanspruchnahme sozialer Dienstleistungen verantwortlich sein könnten. Es dürfte sich eher um mangelnde Kenntnisse über administrative Abläufe und Zuständigkeiten handeln als um Probleme der Administration selbst In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Sozialhilfe keine längerfristige Unterstützung an Landwirte und Landwirtinnen gewähren sollte: 1999 hat das Bundesgericht gegen eine Bauernfamilie entschieden, die eine Fortsetzung von Sozialhilfeunterstützung eingefordert hatte. Das Bundesgericht ging wie bei anderen Selbständigerwerbenden davon aus, dass Sozialhilfegelder nicht zur Erhaltung unrentabler Betriebe eingesetzt werden sollen

Neben diesen Hemmnissen gibt es eine Anzahl landwirtschaftlicher Eigenheiten, welche die Inanspruchnahme sozialer Leistungen stark beeinflussen

Landwirtschaftsbetrieb und Privathaushalt sind eng verbunden. Es bestehen soziale und buchhalterische Verflechtungen Treten grössere finanzielle Schwierigkeiten auf, so kann dies zur Falle werden, denn die betroffene Bauernfamilie haftet mit ihrem Vermögen.

In der Landwirtschaft treten jedoch kaum Konkurse auf Dies ist auf verschiedene Einflussgrössen zurückzuführen:

– Zwischen Haushalt und Betrieb besteht eine grosse Flexibilität; bei knappen finanziellen Mitteln kann der Verbrauch reduziert werden

Die agrarpolitischen Massnahmen haben zu akzeptablen Einkommen geführt und damit den Strukturwandel in einem sozialverträglichen Rahmen gehalten

Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten leben vielfach von ihren stillen Reserven; sie können auf Investitionen verzichten und die Abschreibungen konsumieren Im Notfall können sie Land und Gebäude zum Verkehrswert verkaufen, welche sie zum Ertragswert übernommen haben.

1 . 2 S O Z I A L E S 1 75 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
■ Landwirtschaftliche Eigenheiten

Die Betriebshilfe (vgl. auch 2.3 Grundlagenverbesserung) erlaubt die Ablösung bestehender Schulden durch zinslose Darlehen Sie kann aber auch zur Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Bedrängnis eingesetzt werden In der Auswirkung entspricht sie einer einzelbetrieblichen Umschuldungsaktion. 1999 wurden in 204 Fällen insgesamt rund 18,1 Mio Fr Betriebshilfedarlehen gewährt Einzelne Kantone haben in letzter Zeit für die Lösung besonders schwieriger Fälle Krisenstäbe eingesetzt, in denen neben den Behörden, der Beratung und den Berufsorganisationen auch die Banken vertreten sind

Die Einräumung des Wohnrechtes kann als wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge für die Bauernfamilien betrachtet werden Die Lebenshaltungskosten können somit, gegenüber einer Fremdmiete oder einem privaten Wohnungskauf, ganz wesentlich tiefer gehalten werden Die Gewährung des Rechts auf Bezug von Naturalien wie Milch, Fleisch, Gemüse und Obst, muss je nach Betrieb bewertet und festgelegt werden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Inanspruchnahme sozialer Leistungen allgemein nur gering ist: Die Bauern und Bäuerinnen beziehen durchschnittlich kleine Renten Wegen Vorbehalten beziehungsweise landwirtschaftlichen Eigenheiten sind sie auf den Sozialdiensten untervertreten.

1 . 2 S O Z I A L E S 1 76

■ Zielsetzung

1.2.2 Sozialindikatoren

Grundlagenstudie

Am Institut für Agrarwirtschaft der ETH Zürich wird zur Zeit eine Studie zur sozialen Lage in der Schweizer Landwirtschaft durchgeführt Die Ziele der Studie sind:

– Definition von Lebensqualität;

– Einschätzung der aktuellen Lebensqualität aus der Sicht von Bauernfamilien;

– Entwicklung von Sozialindikatoren für ein Monitoring der Lebensqualität

Anhand der Sozialindikatoren wird ein Hilfsmittel für die Beurteilung der sozialen Lage der Bauern und Bäuerinnen entstehen

■ Konzept der Lebensqualität

Ein Ansatz zur Bestimmung der wesentlichen Kriterien sozialer Nachhaltigkeit aus der Sicht der betroffenen Akteure bildet das Konzept der Lebensqualität Unter Lebensqualität wird der objektive Lebensstandard und das subjektive Wohlbefinden verstanden

In der Grundlagenstudie wird das Kriterium Zufriedenheit für das subjektive Wohlbefinden verwendet, um die persönliche Bewertung von Lebensbereichen zu vergleichen Dabei wird die vorliegende Lebenssituation mit Lebenszielen, Wünschen und Plänen verglichen Entsprechend dem Ergebnis dieses Vergleichs ist die Lebenszufriedenheit hoch oder niedrig Die analysierten Lebensbereiche betreffen Arbeit, Bildung, Einkommen, Lebensstandard, Familie und soziales Umfeld, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Freizeit, Gesundheit, Werte/Einstellungen sowie Religion

Eine hohe Lebensqualität resultiert, wenn «objektiv» messbare Lebensbedingungen vorliegen und diese von den Akteuren aufgrund ihres Zielsystems und dem aktuellen Zielerreichungsgrad subjektiv positiv bewertet werden.

■ Methodisches Vorgehen:

Zwei Phasen

Das methodische Vorgehen der Grundlagenstudie gliedert sich in zwei Phasen Auf Basis von theoretischen Ansätzen in der Literatur wurden Hypothesen über wichtige Lebensbereiche und Sozialindikatoren abgeleitet Diese wurden in einer ersten Phase mit Hilfe von problemorientierten Interviews auf die Schweizer Landwirtschaft angepasst und ergänzt In der zweiten Phase wurden diese Hypothesen getestet: Im Frühjahr 2000 wurde eine breit abgestützte schriftliche Befragung bei 1500 Landwirtinnen und Landwirte (einfache Zufallsstichprobe) im Kanton Bern durchgeführt Insgesamt haben 560 Personen den Hauptfragebogen für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter und 461 Personen das Zusatzblatt für Ehe-/PartnerIn zurückgesandt. Der auswertbare Rücklauf beläuft sich auf 527 Fragebogen (36%) und 461 Zusatzblätter (31%)

1 . 2 S O Z I A L E S 1 77 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Wichtige Lebensbereiche

Erste Resultate

Aufgrund der Einschätzung der Wichtigkeit sowie der Zufriedenheit der Lebensbereiche wird ein Lebensqualitätsindex ermittelt.

Die ersten Ergebnisse bestätigen die Wichtigkeit der ausgewählten Lebensbereiche für die Bestimmung von Lebensqualität in der Schweizer Landwirtschaft Diese können folglich als relevante Bestandteile des Lebensqualität-Konzeptes bezeichnet werden Für jeden dieser Bereiche sind in der Folge entsprechende Sozialindikatoren zu entwickeln

Einschätzung der Wichtigkeit der Lebensbereiche (in % aller Nennungen, n = 511)

Weiterbildung Einkommen

Lebensstandard

Familie

Soziales Umfeld

Rahmenbedingungen

Freizeit

Gesundheit

Werte, Einstellungen

Religion

sehr wichtig eher unwichtig eher wichtig völlig unwichtig unbestimmt keine Antwort

Aus der Auswertung der 511 Antworten geht hervor, dass Gesundheit und Familie für über 80 Prozent der Antwortenden sehr wichtig sind Für über 50% sehr wichtig und für rund 30% eher wichtig sind Arbeit, Ausbildung sowie Werte und Einstellungen. Eine Sonderstellung nimmt das Einkommen ein, das zwar für weniger als die Hälfte sehr, jedoch für über 50% als eher wichtig eingestuft wird

1 . 2 S O Z I A L E S 1 78
L e b e n s b e r e i c h e Ausbildung
Arbeit
in %
0102030405060708090100
Quelle: IAW-ETH

■ Einschätzung der Zufriedenheit

Die Bäuerinnen und Bauern wurden gebeten, ihre subjektive Zufriedenheit für die einzelnen aufgeführten Lebensbereiche anzugeben Die Resultate dieser Einschätzung sind in der folgenden Abbildung dargestellt Es wird deutlich, dass

im Lebensbereich Familie 60% der Antwortenden sehr zufrieden sind;

– in weiteren sechs Lebensbereichen – nämlich Arbeit, Ausbildung, Lebensstandard, soziales Umfeld, Gesundheit, Werte/Einstellung – die Mehrheit der Antwortenden sehr zufrieden oder eher zufrieden sind;

– in den Lebensbereichen Einkommen und Rahmenbedingungen die eingeschätzte Zufriedenheit am geringsten ist

In jedem der Lebensbereiche wurde den befragten Bäuerinnen und Bauern eine Reihe von Zusatzfragen gestellt. Dieses Vorgehen erlaubt die Einschätzung der Lebensqualität in einem spezifischen Lebensbereich Des weiteren ermöglicht dieses Vorgehen die Analyse der Beweggründe für die Einschätzung der Zufriedenheit in diesem Bereich

Einschätzung der Zufriedenheit der Lebensbereiche (in % aller Nennungen, n = 511)

Arbeit Ausbildung

Weiterbildung

Einkommen

Lebensstandard

Familie

Soziales Umfeld

Rahmenbedingungen

Freizeit Gesundheit

Werte, Einstellungen

Religion

sehr zufrieden unzufrieden zufrieden sehr unzufrieden unbestimmt keine Antwort

Quelle: IAW-ETH

■ Lebensqualitätsindex

Die Aussagen zur Wichtigkeit der ausgewählten Lebensbereiche kombiniert mit der Einschätzung subjektiver Lebensqualität in den einzelnen Bereichen führt zum Lebensqualitätsindex Der Frage über die Wichtigkeit einzelner Lebensbereiche wurde eine Skala von 0,2 bis 1 (völlig unwichtig bis sehr wichtig) zugrundegelegt Die Antworten zur Frage über die Zufriedenheit mit den einzelnen Lebensbereichen wurden auf einer Skala von -3 (sehr unzufrieden) bis +3 (sehr zufrieden) normiert Der Lebensqualitätsindex wurde schliesslich als Summenprodukt aus dem Wert für die Wichtigkeit bzw. der Zufriedenheit über alle zwölf Lebensbereiche gebildet Basierend auf der in der Studie gewählten Skalierung der Antworten kann der Lebensqualitätsindex Werte zwischen -36 und +36 annehmen.

1 . 2 S O Z I A L E S 1 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 79
in %
L e b e n s b e r e i c h e 0102030405060708090100

Bei der Interpretation des Indexes ist zu beachten, dass es sich um eine Gesamtbewertung der Lebensqualität handelt Eine negative Zufriedenheit in einem Bereich kann durch eine positive Zufriedenheit in einem anderen Bereich kompensiert sein

Generell lässt sich sagen, dass unter den befragten Bäuerinnen und Bauern grosse Unterschiede in Bezug auf die subjektiv empfundene Lebensqualität vorhanden sind Die Mehrheit der Antwortenden, nämlich rund 70%, weist einen Index zwischen 14 und 26 auf Mithin sind sie, gemessen an den gewählten Kriterien, mit ihrer sozialen Lage recht zufrieden In 15 Fällen resultiert ein negativer Index Diese Bäuerinnen und Bauern drücken eine eindeutige Unzufriedenheit in den zwölf Bereichen aus Im Indexbereich von 0 bis 24 kann eine hohe Unzufriedenheit in einzelnen Bereichen durch eine hohe Zufriedenheit in anderen Bereichen kompensiert werden. Antwortende mit einem Index von mehr als 24 weisen im allgemeinen in sämtlichen Bereichen einen hohen Zufriedenheitsgrad auf

Quelle: IAW-ETH

■ Ausblick Wenn 80% oder mehr der Befragten einen Faktor als «sehr wichtig» oder «eher wichtig» für die Zufriedenheit in diesem Lebensbereich bezeichnen, so gilt der Faktor als lebensqualitätsfördernd Andererseits wird ein Faktor als lebensqualitätsmindernd bezeichnet, wenn 80% oder mehr der Meinung sind, dass diese Faktoren Auslöser von Unzufriedenheit sind Ausgehend von diesen Lebensqualität fördernden bzw mindernden Faktoren wird die ETH in ihrer Studie Sozialindikatoren ableiten

1 . 2 S O Z I A L E S 1
80 Verteilung der empfundenen Lebensqualität ≤ 0 > 0 bis ≤ 2 > 2 bis ≤ 4 > 4 bis ≤ 6 > 6 bis ≤ 8 > 8 bis ≤ 10 > 10 bis ≤ 12 > 12 bis ≤ 14 > 14 bis ≤ 16 > 16 bis ≤ 18 > 18 bis ≤ 20 > 20 bis ≤ 22 > 22 bis ≤ 24 > 24 bis ≤ 26 > 26 bis ≤ 28 > 28 bis ≤ 30 > 30 bis ≤ 32
Antwortende
Anzahl
01020304050607080
I n d e xB e r e i c h ■ Lebensqualität in der Schweizer Landwirtschaft

Mit der Nahrungsmittelproduktion befriedigt die Landwirtschaft ein Grundbedürfnis des Menschen Damit verbunden sind Eingriffe in die Natur Positiv wahrgenommen wird der Beitrag der Landwirtschaft zur Gestaltung der Landschaft, zur Erhaltung und Bereicherung von Lebensräumen sowie zur Pflege der Kulturlandschaft Negativ eingeschätzt werden Auswirkungen wie die Umweltbelastung durch schädliche Emissionen, der Rückgang der Artenvielfalt oder die Verarmung von Lebensräumen

Für die Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Davon wurden zwei ausgewählt: eine Auswahl agrarökologischer Indikatoren und eine vereinfachte Methode zur Beurteilung der Umweltbelastung der Landwirtschaft Beide Instrumente sind in einer Phase des Aufbaus. Es wird intensiv an Verbesserungen und Ergänzungen gearbeitet. Zusätzlich zu den Informationen über die beiden Instrumente wird der Bereich Biodiversität etwas vertiefter dargestellt sowie über eine Studie berichtet, die externe Effekte der Schweizer Landwirtschaft zu bewerten versucht

■■■■■■■■■■■■■■■■
1.3 Ökologie
1 . 3 Ö K O L O G I E 1 81

1.3.1 Agrarökologische Indikatoren

Die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt, das Wohlbefinden der Tiere und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen können mit Indikatoren gemessen werden Diese liefern Entscheidungsträgern und interessierten Kreisen Informationen und helfen ihnen, die Zusammenhänge zwischen Landwirtschaft und Umwelt besser zu verstehen Sie ermöglichen auch, die Effizienz der Massnahmen zur Förderung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft zu beurteilen Die Indikatoren müssen leicht nachvollziehbar, zweckmässig, analytisch richtig, messbar und international vergleichbar sein Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit dienen sie in erster Linie dazu, die Probleme mit langfristiger Wirkung und globaler oder regionaler Tragweite besser zu erkennen Daneben gibt es aber auch einzelne Indikatoren für lokale Probleme oder solche mit kurzfristigen Auswirkungen

Die Zahl der Umweltindikatoren ist gross. International beschäftigt sich u.a. die OECD mit dieser Fragestellung Unter den zahlreich verfügbaren Indikatoren wurde aufgrund der vorerwähnten Kriterien eine Auswahl getroffen Darunter befinden sich einige für die Schweiz besonders relevante agrarökologische Indikatoren der OECD sowie weitere, die speziell der schweizerischen Problemstellung entsprechen Für die Auswahl wurden wissenschaftliche Experten, interessierte Kreise sowie die Bundesämter beigezogen, die dem Interdepartementalen Ausschuss Rio angehören

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 82 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Zeit- und Raumdimension von Umweltproblemen lokal Toxizität für den Menschen Erosion Bildung von Photooxydantien Ökotoxizität Übersäuerung Biodiversität Treibhausgase Zerstörung der Ozonschicht regionalglobal Raum Z e i t ( J a h r e ) 1 1 000 100 10

Die agrarökologischen Indikatoren sind abgeleitet von Kriterien, die die vielfältigen Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt beschreiben Da die Zusammenhänge komplex sind, lassen sich die Indikatoren nicht einzeln analysieren Zur besseren Verständlichkeit werden sie zusammengefasst und in sechs Gruppen aufgeteilt:

Landwirtschaftliche Prozesse: Stickstoff (N), Energie und Phosphor (P) sind die Triebkräfte der landwirtschaftlichen Produktion

Landwirtschaftliche Praxis: die Landwirte verwenden Hilfsstoffe für die landwirtschaftliche Produktion

Abiotische Ressourcen: die landwirtschaftliche Produktion hat Auswirkungen auf Wasser, Boden, Luft und Klima

Biotische Ressourcen: die Landwirtschaft wirkt sich auf die biologische Vielfalt aus

Umweltverhalten: das gesellschaftliche Verhalten sowie die Einkaufsgewohnheiten der Konsumentinnen und Konsumenten beeinflussen die Landwirtschaft

Verhalten den Tieren gegenüber: die Haltung der Konsumentinnen und Konsumenten und der Landwirte den Tieren gegenüber wird analysiert, wobei auch das Wohlbefinden der Tiere berücksichtigt wird

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 83
Kriterien im Mensch-Umwelt-System Klima, Luft Boden Relief Wasser Flora, Fauna Belebte und unbelebte Natur Ernährung, Gesundheit Wirtschaft, Arbeit Erholung, Freizeit Verkehr, Mobilität Siedlung, Wohnen Mensch Dünger Pflanzenschutzmittel Futtermittel Maschinen 2 Klima, Luft, Wasser, Bodenfruchtbarkeit 3 Landwirtschaftliche Biodiversität Lebensraum für wildlebende Arten Landschaft 4 Verhalten gegenüber der Umwelt 5 Verhalten gegenüber den Tieren 6 Stickstoff Energie Phosphor 1 Landwirtschaft Art der Landnutzung Bereiche 1 2 3 4 5 6

Es sind zwei Arten von Indikatoren zu unterscheiden:

– Hauptindikatoren ermöglichen eine übersichtsmässige Bewertung, aus welcher Trends ersichtlich sind. Sie wenden sich vor allem an politische Entscheidungsträger und an die betroffenen Kreise

Zusatzindikatoren erlauben eine detailliertere Analyse, um zusätzliche Informationen zu erhalten sowie einen mit den Hauptindikatoren festgestellten Trend zu bestätigen oder zu relativieren Diese Indikatoren werden vorwiegend von Fachleuten verwendet

Die Indikatoren sind als Gesamtheit zu betrachten; bei der Bewertung der einzeln resultierenden Trends ist Vorsicht geboten Die ausgewählten Indikatoren sind nicht als statische Grösse zu verstehen Sie werden aufgrund neuer Erkenntnisse und Technologien, der Erwartungen der Gesellschaft und politischer Weichenstellungen weiterentwickelt Eine gewisse Konstanz ist jedoch unerlässlich, damit die Vergleichbarkeit gewahrt bleibt und die Entwicklung von Trends verfolgt werden kann

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 84
1 . 3 Ö K O L O G I E 1 85 Zusammenstellung der ausgewählten agrarökologischen Indikatoren Kategorien Bereiche Indikatoren Methode Angaben AB2000 1 Stickstoff Landwirtschaftliche Stickstoffbilanz ■■■ Landwirtschaft- Anteil der Landwirtschaft an den liche Prozesse globalen Auswirkungen ■✐ Landwirtschaftliche Stickstoffeffizienz ✐■ Internationaler Vergleich ■■■ Umweltrisiko global und je Betrieb ■■■ Energie Energieverbrauch und -produktion ■■■ Anteil der Landwirtschaft an den globalen Auswirkungen ✐✐ Energieeffizienz ✐✐ Internationaler Vergleich ✐✐ Phosphor Phosphorbilanz ■■■ Düngemittel Stickstoff und Phosphor in Düngemitteln ■■■ Landwirtschaft- Grossvieheinheiten Schweiz ■■■ liche Praxis Grossvieheinheiten nach Regionen ■■■ (Verbrauch) Pflanzenschutzmittel Pestizidrisiko ✐✐ Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln ■■■ Internationaler Vergleich ■■■ Futtermittel Einfuhr und Produktion von Futtermitteln ■■ Energie Fossile Energie ■■ Klima Treibhausgasemissionen aus der Abiotische Landwirtschaft ■■■ Ressourcen Anteil der Landwirtschaft an den globalen Auswirkungen ■■■ Internationaler Vergleich ■■■ Methanemissionen pro kg Milch ■■■ Luft ✐✐✐ Wasser Nitrat-, Phosphor- und Pestizidbelastung landwirtschaftlichen Ursprungs ✐✐ Anteil der Landwirtschaft an den globalen Auswirkungen ■✐ Boden Pestizidgehalt und Auswirkungen ✐✐ Erosion, Verdichtung ✐✐ Anteil der Landwirtschaft an den globalen Auswirkungen ✐✐ Landwirtschaftliche Verwendete Rassen und Arten ■■■ Biotische Artenvielfalt Von der Landwirtschaft abhängige Ressourcen wilde Arten ■✐ Lebensräume Ökologischer Ausgleich gesamthaft ■■ Ökologischer Ausgleich nach Zonen ■■■ Ökologischer Ausgleich nach Betriebstypen ■✐ Landschaft ✐✐✐ Gesellschaft ✐✐✐ Verhalten Konsumenten ✐✐✐ gegenüber Biomarkt ✐✐ Umwelt Pestizide, Nitrat in Nahrungsmitteln ■✐ Landwirte ✐✐✐ Biofläche oder ökologischer Leistungsnachweis ■■■ Bio, IP international ■■■ Ausbildung, Beratung ✐✐ Gesellschaft Markt und Wohlbefinden der Tiere ✐✐ Verhalten Landwirte ✐✐✐ gegenüber Tieren Tiere in tiergerechten Haltungsformen ■■■ Wohlbefinden der Tiere ✐✐✐ 1 Für den Agrarbericht 2000 verwendete Indikatoren Zeichenerklärung: Fett: Hauptindikatoren Normal: Zusatzindikatoren ✐ Indikatoren weiter zu entwickeln oder genauer zu bestimmen ■ Methode bzw Daten bekannt 1 2 4 5 6 3 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T

■ N-Bilanz: immer weniger N aus der Landwirtschaft

Der erste Agrarbericht beschränkt sich auf Resultate von ausgewählten Indikatoren, bei denen Angaben auf schweizerischer Ebene verfügbar sind Die Datenlage präsentiert sich auch bei diesen Indikatoren unterschiedlich Zeitreihen mit einer einheitlichen Referenzperiode sind deshalb nicht möglich. Die grössten Lücken bestehen in den Bereichen Luft, Wasser, Boden und Landschaft Am meisten Daten gibt es zu den landwirtschaftlichen Prozessen und zur landwirtschaftlichen Praxis Bei den Indikatoren, die die Beziehung Umwelt und Gesellschaft (Umweltverhalten) sowie Umwelt und Wirtschaft abbilden, drängen sich weitere Untersuchungen auf Der Einbezug fehlender Bereiche, eine genauere Umschreibung der Methoden sowie eine bessere Qualität und Verfügbarkeit der Daten sollen dazu beitragen, die Aussagekraft der ausgewählten Indikatoren laufend zu verbessern

Landwirtschaftliche Prozesse

Die schweizerische Landwirtschaft erzeugt rund 60% der im Inland verbrauchten Nahrungsmittelenergie, bzw beinahe 75% des Eiweissverbrauchs Ein wichtiger Baustein von Eiweiss ist N Zusammen mit Energie und P sind es die Schlüsselelemente in der gesamten belebten Umwelt und damit auch im Zyklus Landwirtschaft-Ernährung

Die N-Bilanz wird nach der von der OECD verwendeten Methode «N-Bilanz an der Bodenoberfläche» berechnet. Dabei misst man die Differenz zwischen der gesamten, während eines Jahres zugeführten N-Menge (Mineraldünger, Abfalldünger, Hofdünger, biologische N-Fixierung und Einträge aus der Luft) und der dem Boden entzogenen NMenge durch Acker- und Futterbauprodukte wie Gras, Heu und Getreide

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 86
in der Umwelt Entwicklung der N-Bilanz 1 9 8 5 1 9 8 6 1 9 8 7 1 9 8 8 1 9 8 9 1 9 9 0 1 9 9 1 1 9 9 2 1 9 9 3 1 9 9 4 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 1 N i n t
1 provisorische Angaben Input total Output total Bilanz 0 50 000 100 000 150 000 200 000 250 000 300 000
Quelle: BFS

Die N-Belastung hat seit 1985 um 25% abgenommen. Der Input ging kontinuierlich zurück, während der Output ungefähr auf demselben Niveau geblieben ist Die Landwirte setzen heute den Stickstoff wesentlich effizienter ein als noch vor 10 Jahren

Die Hälfte der gesamten N-Menge wird in Form von Hofdüngern, ein Viertel in Form von Mineraldüngern zugeführt Der Rest stammt von den Ablagerungen aus der Luft und von der N-Fixierung durch die Leguminosen Entzogen wird N zu 80% durch die Gras- und Heuproduktion und zu 20% durch andere Kulturen

Die Zufuhr von N in Form von Hofdüngern hat seit 1985 kontinuierlich insgesamt um rund 20'000 t abgenommen Ab 1992 wurden auch deutlich weniger Mineraldünger eingesetzt. 1998 waren es 12'000 t weniger als 1992. Der Entzug von N ging bei der Gras- und Heuproduktion ab 1992 stark zurück Diese Entwicklung lief gleichgerichtet mit der Ausdehnung der LN, die als Wiesen extensiv oder wenig intensiv genutzt wird

■ N-Überschuss pro ha in der Schweiz entspricht dem europäischen Durchschnitt Enwicklung der N-Bilanz mehrerer OECD-Staaten

Die oben beschriebene Methode zur Berechnung der N-Bilanz wurde für die Jahre 1985 bis 1997 von allen OECD-Mitgliedländern verwendet

In den meisten Ländern geht der N-Überschuss durch die Landwirtschaft zurück, wobei allerdings zum Teil regionale Unterschiede bestehen Im Gegensatz zur Schweiz weisen die meisten OECD-Staaten, darunter auch die EU, die Mineraldünger als wichtigste N-Quelle aus. Beim Entzug von N ist in der EU dieselbe Entwicklung zu beobachten wie in der Schweiz Der Entzug beim Futterbau ist rückläufig, bei den Ackerkulturen nimmt er leicht zu

Hinsichtlich Verringerung der N-Überschüsse liegt die Schweiz im oberen Mittelfeld Der Überschuss pro ha entspricht in etwa dem EU-Durchschnitt.

in % von 1985/87 bis 1995/97kg

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 87
Quelle: OECD Kanada USA Neuseeland Japan Frankreich EU Niederlande Österreich Schweiz Italien Deutschland 6 25 5 145 59 69 314 35 80 45 88 13 31 6 135 53 58 262 27 60 31 61 117 24 20 -7 -10 -16 -17 -23 -25 -31 -31
N/ha LN 1985–871995–97 -50050100150 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Veränderung

■ Umweltrelevante N-Verluste: Verringerung um 17% seit 1990

Die umweltrelevanten N-Verluste aus der Landwirtschaft setzen sich zusammen aus den Ammoniakemissionen im Stall, während der Lagerung von Hofdüngern und auf dem Feld (insgesamt gut die Hälfte der Gesamtverluste), der Nitratauswaschung (über ein Drittel) sowie den Lachgasemissionen aus Böden. Für alle diese Prozesse bestehen Modellrechnungen Die Ergebnisse dieser Berechnungen für rund 260 repräsentative Buchhaltungsbetriebe wurden auf den Sektor Landwirtschaft hochgerechnet Das Vorgehen zur Berechnung der umweltrelevanten N-Verluste ist anders als bei der N-Bilanz Die Ergebnisse sind deshalb nicht vergleichbar

Entwicklung der umweltrelevanten N-Verluste

■ Entwicklung des N-Verlustpotenzials

199019941998

Quellen: BUWAL, für 1990; IAW-ETH, für 1994 und 1998

Die umweltrelevanten N-Verluste aus der Landwirtschaft nahmen von 1990 bis 1998 gesamthaft um 17% ab Je nach Zone entwickelten sie sich zwischen 1994 und 1998 ganz unterschiedlich Im Talgebiet gingen die umweltrelevanten N-Verluste um 13% zurück, im Berggebiet erhöhten sie sich um 6% Dies lässt sich dadurch erklären, dass der Viehbestand im Berggebiet zu-, im Talgebiet jedoch abgenommen hat Besonders im Talgebiet ist gleichzeitig auch der Mineraldüngerverbrauch zurückgegangen. Allerdings sind die umweltrelevanten N-Verluste im Talgebiet 1998 mit 60'000 t entsprechend der grösseren Produktion höher als im Berggebiet mit 29'000 t

Entwicklung des N-Verlustpotenzials nach Betriebstypen in der Talzone AckerbauFutterbauKombiniertAufstockung

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 88
N i n 1 0 0 0 t
0 120 100 80 60 40 20 107 95,9 88,9
N i n k g / h a Verlustpotenzial 1994 Verlustpotenzial 1998 Quelle: IAW-ETH 0 250 200 150 100 50

■ Energieverbrauch seit 1990 stabil

Das N-Verlustpotenzial bezeichnet den N, der theoretisch in die Umwelt entweichen kann Es umfasst die Summe der Stall- und Lagerungsverluste, den Verlust beim Ausbringen und des in den Boden gelangenden, aber von den Pflanzen nicht ausgenutzten Stickstoffs. Das N-Verlustpotenzial entwickelte sich je nach Betriebstyp zwischen 1994 und 1998 unterschiedlich

Das N-Verlustpotenzial der Aufstockungs- und Ackerbaubetriebe war 1998 gegenüber 1994 stark vermindert, was weitgehend mit dem abnehmenden Einsatz von Düngern erklärt werden kann Trotzdem weisen die Aufstockungsbetriebe sowohl 1994 wie 1998 das höchste N-Verlustpotenzial auf Das N-Verlustpotenzial war auch bei den übrigen viehhaltenden Betrieben höher als bei den Ackerbaubetrieben Dies ist auf den hohen Anteil an Hofdüngern am gesamten N-Düngerverbrauch zurückzuführen, denn die N-Verluste sind bei den Hofdüngern höher als bei den Mineraldüngern Beim N-Verlustpotenzial der Futterbau- und der kombinierten Betriebe war 1998 gegenüber 1994 keine Verbesserung festzustellen.

Bei der Energie wird sowohl die Entwicklung des Energieverbrauchs durch die Landwirtschaft betrachtet als auch diejenige, die in Agrarerzeugnissen enthalten ist

Entwicklung der eingesetzten Energie und der Energie in Agrarerzeugnissen 197019801985199019951998

In der Zeit von 1970 bis 1990 stieg der Energieverbrauch, stabilisierte sich aber im Verlauf der neunziger Jahre Gleichzeitig erhöhte sich die in Agrarerzeugnissen enthaltene, für die menschliche Ernährung nutzbare Energie Sie ist in der Zeit von 1970 bis 1990 um mehr als 20% gestiegen. Trotzdem stieg der Energieverbrauch der Landwirtschaft in der Periode 1970 bis 1990 schneller als die Energieproduktion Dies ist vor allem auf den Ersatz von menschlicher und tierischer Arbeitskraft durch Maschinen, Fahrzeuge und andere technische Hilfsmittel zurückzuführen. Seit 1990 ist nun eine allgemeine Stabilisierung der Situation eingetreten, wie im direkten Vergleich zwischen der eingesetzten Produktionsenergie und der in Agrarerzeugnissen enthaltenen Energie zum Ausdruck kommt

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 89
T e r a j o u l e Energie für Produktionszwecke Energie in Agrarerzeugnissen Quelle: Rossier 0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 60 000 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T

■ P-Bilanz: starke Verringerung der P-Überschüsse

Bei der P-Bilanz wird die schweizerische Landwirtschaft wie ein Betrieb betrachtet. Die Zufuhr umfasst importierte Futtermittel, Mineral- und Abfalldünger, das importierte Saatgut und die Depositionen aus der Luft Die Wegfuhr setzt sich aus den pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln und andern Produkten zusammen, welche die Landwirtschaft verlassen

■ Mineraldüngerverbrauch ist stark rückläufig

Die P-Überschüsse sind von 1990/92 bis 1998 von knapp 20'000 t P auf 9000 t zurückgegangen Zurückzuführen ist dies auf die Abnahme der Zufuhr, vor allem durch den verminderten Einsatz von Mineraldüngern und durch die tieferen Futtermittelimporte Gleichzeitig hat die Wegfuhr leicht zugenommen

Landwirtschaftliche Praxis

Zu diesem Bereich zählen Indikatoren, die den Einsatz von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen (Dünger, Pestizide, Futtermittel, Energie) aufzeigen Angaben zum Verbrauch lassen allerdings nur indirekt umweltbezogene Schlüsse zu Es sind zusätzlich Risikoanalysen und Beobachtungen im Feld erforderlich

Das Rückgrat der Nährstoffversorgung der schweizerischen Landwirtschaft bilden die Hofdünger Zur Ergänzung des Bedarfs werden Mineral- und Abfalldünger eingesetzt Über den Mineraldüngerverbrauch besteht eine langjährige Statistik.

Der Gesamtverbrauch an N- und P-Mineraldüngern hat seit Anfang der neunziger Jahre stark abgenommen. Während der Verbrauch an P-Düngern heute noch halb so hoch ist wie 1950, ist der Rückgang beim N-Mineraldünger weniger ausgeprägt Der Verbrauch liegt etwa in der Höhe der siebziger Jahre

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 90
Entwicklung der P-Bilanz 1990–92199319941995199619971998 P i n t Quelle: FAL Total Zufuhr Bilanz Total Wegfuhr 0 5 000 10 000 15 000 20 000 25 000 30 000

Entsprechend der Tierart und dem Tiergewicht wird ein Normwert für den Hofdüngeranfall gebildet, die Düngergrossvieheinheit. Eine Einheit entspricht 35 kg P und 105 kg N, die pro Kuh und Jahr im Durchschnitt ausgeschieden werden

Der gesamte Nutztierbestand, ausgedrückt in Düngergrossvieheinheiten, hat in der Schweiz seit 1990 deutlich, um 140'000 Einheiten oder knapp 10%, abgenommen

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 91 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Entwicklung
1946195019561960196619701976198019861999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1990 N Quelle: SBV P 0 80 000 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000 i n t
Tieferer Tierbestand reduziert Hofdüngeranfall Entwicklung des Tierbestandes 1990199419961998 D G V E 1 i n 1 0 0 0 Quelle: BFS 1 DGVE: Düngergrossvieheinheit 0 1600 1200 800 400 1443 1376 1336 1303
des Mineraldüngerverbrauchs

■ Tierbesatz geht in viehstarken Gebieten zurück

Die kantonalen Daten zum Viehbesatz werden gruppiert auf Grund des Viehbesatzes je ha Kantone mit ähnlich hohen Viehbesatzdichten werden zusammengefasst

Entwicklung des Tierbestandes gruppiert nach Viehbesatzdichte

■ Pflanzenschutzmittel: 30% weniger verkauft als 1990

Der Tierbesatz ist in der Schweiz je nach Gebiet sehr unterschiedlich Die Inner- und die Ostschweiz weisen eine überdurchschnittliche Tierdichte auf, während die Westschweiz wegen des ausgedehnten Ackerbaus, die Berggebiete entsprechend der geringeren Rauhfutterproduktion, weniger Tiere pro ha halten Die übrigen Mittellandkantone nehmen eine Mittelstellung ein. Der Tierbesatz hat vor allem in den viehstarken Gebieten abgenommen

Die hier verwendeten Daten basieren auf der Pflanzenschutzmittel-Statistik und werden in die verschiedenen Biozidgruppen aufgeschlüsselt.

Entwicklung des Pflanzenschutzmittelverkaufes

Der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ist zwischen 1990 und 1998 um rund 31% von 2'300 t auf 1'600 t aktive Substanzen zurückgegangen. Die beiden am häufigsten eingesetzten Stoffgruppen, Fungizide und Herbizide, weisen in dieser Zeitperiode eine Abnahme um 25% aus Mit 77% am deutlichsten rückläufig ist der Verkauf von Wachstumsregulatoren.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 92
D G V E 1 / h a
1 Düngergrossvieheinheit 1990 1994 19961998
TG,
GR,
0,0 2,0 1,2 1,4 1,6 1,8 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2
Quelle: BFS GE, NE, VDBL, BS, SH, JU FR, BE, SO, AG, ZH LU, SZ, UR, NW, OW, GL, ZG SG, AI, AR
TI, VS
i n %
Fungizide, Bakterizide und Samenbehandlungsmittel Herbizide Insektizide Wachstumsregulatoren Total 19901992199419961998 0 120 100 80 60 40 20
Quelle: Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie

■ Pestizidverbrauch in der OECD

Die Mitgliedländer der OECD erheben Daten über den Verbrauch und die Verkäufe von Pestiziden Bei den Angaben handelt es sich um die Menge aktiver Substanzen Dadurch werden internationale Vergleiche ermöglicht, wobei jedoch angesichts der unterschiedlichen Bodenarten, klimatischen Bedingungen und Bewirtschaftungsweisen bei der Interpretation Vorsicht geboten ist Auch sind die Erhebungsmethoden nicht vollständig harmonisiert

Entwicklung des Pestizidverbrauchs mehrerer OECD-Staaten

Veränderung in % von 1985/87 bis 1995/97Aktive

Anmerkungen: Daten der EU ohne Deutschland und Portugal.

Die unter 85–87 aufgeführten Daten der Schweiz sind diejenigen von 1988.

Bei den Daten 95–97 sind für die USA diejenigen von 91–93 und für Kanada diejenigen von 1994 eingetragen.

Quelle: OECD

In den meisten OECD-Ländern stagnierte der Pestizidverbrauch im letzten Jahrzehnt oder ging gar zurück Die Schweiz gehört nicht zu den Ländern mit dem stärksten Rückgang; sie liegt im Durchschnitt der EU.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 93 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
Neuseeland Frankreich USA Japan Kanada EU Schweiz Österreich Niederlande Schweden 3 690 96 897 377 577 97 672 35 370 333 804 2 456 5 670 20 241 3 885 3 752 97 229 373 115 84 850 29 206 253 684 1 832 3 552 10 553 1 454 1 0 -1 -13 -17 -24 -25 -37 -48 -62
Substanzen in t 1985–871995–97
-60-50-40-30-20-1001020

■ Treibhausgasemissionen: Landwirtschaft trägt mehr zur Reduktion bei als die übrigen Verursacher

Abiotische Ressourcen (Klima, Luft, Wasser, Boden)

Die landwirtschaftliche Tätigkeit kann eine chemische oder physikalische Belastung der abiotischen Ressourcen zur Folge haben. Stichworte dazu sind Nitrat und Pestizide im Wasser, Eutrophierung der Gewässer und des Bodens oder Treibhausgasemissionen Landwirtschaftliche Nutzflächen können aber auch eine Pufferwirkung ausüben und die Umweltqualität verbessern Zudem kann sich die Schädigung der abiotischen Ressourcen durch ausserlandwirtschaftliche Emissionen auch negativ auf die Landwirtschaft auswirken

Aus methodischen Gründen oder mangels geeigneter Daten ist eine Zusammenfassung der Informationen bezüglich Emissionen im Wasser, in der Luft und im Boden sowie bezüglich Erosion auf nationaler Ebene im Augenblick schwierig Für den ersten Agrarbericht wird deshalb darauf verzichtet Daten von guter Qualität gibt es dagegen bei den klimarelevanten Treibhausgasemissionen.

Im Bereich Klima können die Treibhausgase nach den vier Hauptquellen unterschieden werden: Verkehr, Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie Haushalte Für die Jahre 1980 bis 1995 werden die durch den Menschen effektiv verursachten gesamtschweizerischen Luftschadstoffemissionen erfasst, ab 1995 wird auf Prognosen abgestellt Die Berechnungen beziehen sich auf die Emissionen der drei in der Landwirtschaft am häufigsten anfallenden Treibhausgase CO2, Methan und Lachgas, wobei Methan- und Lachgasemissionen in CO2-Äquivalente umgerechnet werden.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 94

Entwicklung der Treibhausgasemissionen: Schweiz total sowie Land- und Forstwirtschaft

■ Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft in der Schweiz stärker rückläufig als im Durchschnitt der EU

Sowohl die treibhausrelevanten Emissionen der gesamten Gesellschaft als auch diejenigen der Landwirtschaft sind seit Beginn der achtziger Jahre kontinuierlich am Sinken Der Anteil der Landwirtschaft an den Gesamtemissionen ist in diesem Zeitraum von 21% (1980) um rund 3 Prozentpunkte auf 18% (Prognose 2000) gesunken Den Hauptanteil der Emissionen der Landwirtschaft machen Methan und Lachgas aus. Diese Gase stammen vor allem aus der Tierhaltung Die Reduktionserfolge der Landwirtschaft sind zurückzuführen auf den Abbau des Tierbestandes, auf die bewusste Wahl emissionsoptimierter Lager- und Ausbringungstechniken von Hofdüngern sowie auf die Sensibilisierung der Landwirte und Landwirtinnen, Mist- und Gülle zum optimalen Zeitpunkt auszubringen

Angaben zu den Treibhausgasemissionen stehen für alle OECD-Länder zur Verfügung. Da die Vorgaben jedoch nicht überall gleich sind, ist beim Vergleich eine gewisse Vorsicht geboten

Veränderung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft in verschiedenen Ländern der OECD in % von 1990/92 bis 1995/97

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 95 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
1980198519902000 1995 i n t Total Schweiz Land- und Forstwirtschaft Quelle: BUWAL 0 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000
Quelle: OECD Kanada USA Niederlande Italien Österreich Neuseeland EU Frankreich Schweiz Japan Deutschland 7 4 1 12 1 -1 -2 -3 -6 -6 -8 -10-5051015

■ Methanemissionen: 26% weniger pro kg Milch als 1980

In den meisten OECD-Ländern ist der aus der Landwirtschaft stammende Anteil der Treibhausgasemissionen relativ klein Er geht ausserdem seit Anfang der neunziger Jahre tendenziell zurück, vor allem wegen der Abnahme der Viehbestände

Die produzierte Energie in Agrarerzeugnissen hat im Laufe der Jahre leicht zugenommen Die Emissionen klimarelevanter Gase (in CO2-Äquivalenten) aus der Landwirtschaft hingegen sind seit 1980 am Sinken Beispielhaft für diese Effizienzsteigerung werden die Methanemissionen pro kg produzierte Milch betrachtet, welche sehr eng mit der Tierhaltung verknüpft sind

Der Kuhbestand hat seit 1980 kontinuierlich abgenommen Im gleichen Zeitraum ist die Leistung pro Kuh stetig gestiegen Die Methanemissionen haben aufgrund der kleiner werdenden Tierzahlen seit 1980 um 50‘000 t auf 225'000 t pro Jahr abgenommen Die aufgezeigten Entwicklungen führten dazu, dass sich das Verhältnis Methanemissionen pro kg Milch verbesserte und heute rund 26% weniger Methan pro kg Milch emittiert wird als noch 1980.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 96
1980198519902000 1995 I n d e x ( 1 9 9 0 = 1 0 0 ) Quellen: BLW, BUWAL 0 140 120 100 80 60 40 20
Entwicklung der Methanemissionen bei der Milchproduktion

■ Viele landwirtschaftliche

und Sorten

Biotische Ressourcen

Bei den Indikatoren für die biotischen Ressourcen (Fauna und Flora) werden drei Kategorien unterschieden: landwirtschaftliche Biodiversität (eingetragene Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten, von der Landwirtschaft abhängige wilde Arten); Lebensräume in der Landwirtschaft für Wildarten (entspricht dem ökologischen Ausgleich); Landschaft Auf nationaler Ebene steht heute noch kein Indikator für die Landschaft zur Verfügung

Der Viehbestand in der Schweiz umfasst heute verschiedene eingetragene Nutztierrassen; es werden auch unterschiedliche Kulturpflanzensorten angebaut.

Entwicklung der Einträge von Nutztierrassen in einem Herdebuch

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 97 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
verfügbar
SchweineRinder A n z a h l R a s s e n Quelle: BLW 1985 1990 1995 1998 0 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 Entwicklung der Einträge von Nutzpflanzensorten KartoffelnGetreide A n z a h l S o r t e n Quelle: BLW 1985 1990 1995 1998 0 35 30 25 20 15 10 5
Rassen

Seit 1985 nimmt in der Schweiz die Anzahl genehmigter oder verwendeter Nutztierrassen und Pflanzensorten zu, vor allem seit 1995

Entwicklung des Anteils der wichtigsten Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten an der gesamten Produktion

Diese genetischen Ressourcen werden aber unterschiedlich genutzt. So machen zwei Schweine- und drei Rinderrassen fast 100% des schweizerischen Bestands aus Diese Konzentration lässt sich in geringerem Masse auch bei der Pflanzenproduktion feststellen, vor allem im Getreidebau.

Als ÖAF gelten extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen, extensiv genutzte Wiesen auf stillgelegtem Ackerland, Streueflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Bunt- und Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen und Hochstamm-Feldobstbäume.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 98
Schweine (2)Rinder (3)Kartoffeln (5)Getreide (5) i n % Quelle: BLW 1985 1990 1995 1998 0 100 80 60 40 20 ■ Ökologische Ausgleichsflächen (ÖAF) nehmen markant zu ■ Nur einige Rassen werden genutzt Entwicklung der ÖAF 1 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 i n 1 0 0 0 h a Quelle: BLW 1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume 0 20 40 60 80 100

Entwicklung des Anteils der ökologischen Ausgleichsflächen in % der LN

Die ÖAF haben zwischen 1993 und 1999 von annähernd 50'000 ha auf fast 90'000 ha zugenommen Der Anteil an der LN betrug 1999 total 8,3% In den Bergzonen III und IV ist der Anteil an ÖAF bedeutend höher als in den Gebieten bis Bergzone II

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 99 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
i n % Quelle: BLW 1 Ackerbauzonen bis Hügelzone 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 0 25 20 15 10 5
ABZ – HZ1 BZ I – BZ IIBZ III – BZ IV

■ Umweltschonende Flächenbewirtschaftung

Umweltverhalten / Umweltbewusstsein

Es werden gegenwärtig Indikatoren entwickelt, um das Umweltbewusstsein der Landwirte und Landwirtinnen, der landwirtschaftlichen Kreise und der Konsumenten und Konsumentinnen zu messen Dabei soll ermittelt werden, ob eine effektive Nachfrage nach besonders umweltgerecht produzierten Erzeugnissen besteht Da diese Indikatoren noch nicht verfügbar sind, wurde als Ersatz die Beteiligung der Landwirte an den agrarökologischen Programmen gewählt Er dient gleichzeitig auch als Indikator für das globale Umweltrisiko

Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) stellt auf gesamtschweizerischer Ebene die Regeln für die umweltschonende Flächenbewirtschaftung auf Er gilt ab 1999 als Grundvoraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen Diese Regeln betreffen den ganzen Betrieb. International spricht man von einem globalen Umweltbewirtschaftungsplan, dem sich die Betriebe unterziehen

Entwicklung des Anteils der Fläche mit umweltschonender Bewirtschaftung

umweltschonende Bewirtschaftung1

Quelle: BLW

Die 1993 eingeführten Direktzahlungen zur Abgeltung ökologischer Leistungen der Landwirtschaft erzielten einen hohen Wirkungsgrad bei der umweltschonenden Bewirtschaftung auf gesamtbetrieblicher Basis Im Einführungsjahr betrug der Flächenanteil 18,4% Im Berichtsjahr wurden 95,3% der Fläche nach den Regeln des ÖLN bewirtschaftet 7,3% der LN wurden nach den Regeln des biologischen Landbaus bewirtschaftet, 1993 lag der Anteil bei 1,8%

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 100
innerhalb von
Jahren verfünffacht
sechs
i n % d e r L N
davon Bio
1 1993
1993199419951999 19971998 1996 0 100 60 80 40 20
bis 1998: IP+Bio, ab 1999: ÖLN

■ Bioproduktion: die Schweiz unter den führenden Ländern

Da die biologische Landwirtschaft auf internationaler Ebene relativ gut definiert ist, sind Ländervergleiche möglich

Entwicklung des Flächenanteils des Biolandbaus in verschiedenen Ländern der OECD

■ Umweltschonende Produktion auf Gesamtbetrieb: Schweiz führend

Im Laufe des letzten Jahrzehnts hat sich die nach biologischen Methoden bewirtschaftete Fläche in den OECD-Mitgliedstaaten beträchtlich ausgedehnt. In der EU sind es nunmehr fast 2% der LN Beim Anteil an biologisch bewirtschafteten Flächen zählt die Schweiz international zu den führenden Ländern

Bei globalen Umweltbewirtschaftungsplänen, die nicht die Regeln des Biolandbaus befolgen, sind auf internationaler Ebene Bestrebungen zur Harmonisierung im Gange Die OECD-Mitgliedländer haben sich auf eine Definition geeinigt, die in den Grundzügen den schweizerischen Regeln des ÖLN entspricht.

Entwicklung des Flächenanteils umweltschonender Bewirtschaftung (ohne Biolandbau) in verschiedenen Ländern

Von den Ländern, die diesbezügliche Daten geliefert haben, weist die Schweiz den grössten Anteil an Betrieben auf, die nach einem globalen Umweltbewirtschaftungsplan wirtschaften.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 101 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
G r o s sb r i t a n n i e n F r a n k r e i c h B e l g i e n S p a n i e n T s c h e c h R e p u b l i k N i e d e r l a n d e D e u t s c h l a n d I t a l i e n S c h w e i z S c h w e d e n Ö s t e r r e i c h Anfang der neunziger JahreMitte/Ende der neunziger Jahre Quelle: OECD 0 12 10 8 6 4 2 i n % d e r L N
ItalienJapanSchwedenSchweiz i n % d e r L N 19931997 Quelle: OECD 1 Keine Angaben für Österreich 1993 0 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Österreich1

■ RAUS und BTS: Beteiligung stark angestiegen

Verhalten gegenüber den Tieren

Im ersten Agrarbericht wird die Beteiligung an den Programmen regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) und besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) zur Bewertung des Verhaltens der Landwirte den Tieren gegenüber verwendet

Das RAUS-Programm regelt die Erfordernisse für den Auslauf, die Weide, den Laufhof sowie die Haltung der Tiere, z B die Gestaltung des Liegebereichs Das BTS-Programm stellt weitere Anforderungen an den Stall und an die Tierhaltung wie z B das Vorhandensein und die Gestaltung eines Haltungssystems, das den Tieren für verschiedene Tätigkeiten angepasste Zonen bereithält.

Entwicklung der Beteiligung an den Programmen RAUS und BTS

Quellen: BLW, BFS

Der Anteil der beteiligten GVE nimmt bei beiden Programmen stetig zu. Die Beteiligung am RAUS-Programm ist eindeutig höher Dies ist damit zu erklären, dass für die Erfüllung der BTS-Richtlinien oft erhebliche bauliche Massnahmen nötig sind, was die Teilnahme erschwert.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 102
G V EA n t e i l i n % RAUSBTS
1993199419951999 19971998 1996 0 40 50 35 30 25 20 15 10 5

■ Beteiligung nach landwirtschaftlichen Zonen

Die GVE-Anteile werden auf den GVE-Bestand der entsprechenden Zone bezogen.

GVE-Anteile in den Programmen RAUS und BTS nach Zonen 1998

Da die baulichen Massnahmen wegen der Stufenwirtschaft und der Topographie im Berggebiet um einiges anspruchsvoller umzusetzen sind, ist der GVE-Anteil beim BTSProgramm dort geringer Auf der anderen Seite ist der GVE-Anteil beim RAUS-Programm im Berggebiet höher

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 103
G V EA n t e i l i n % RAUSBTS Quelle: BLW 0 45 40 35 30 25 20 15 10 5 A c k e r b a u z o n e E r w e i t e r t e Ü b e r g a n g s z o n e Ü b e r g a n g s z o n e H ü g e l z o n e B e r g z o n e I B e r g z o n e I I B e r g z o n e I I I B e r g z o n e I V

■ Gesamtheitliche Betrachtung als methodischer Ansatz

1.3.2 Beurteilung der Umweltbelastung der Schweizer Landwirtschaft

Eine Studie, bei der die Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon (FAT), der Service romand de vulgarisation agricole (SRVA), die Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau (LBL), das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und die Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL) beteiligt sind, befasst sich mit einer vereinfachten Beurteilung der potenziellen Umweltbelastung durch die schweizerische Landwirtschaft (Rossier) Das Ziel ist es, aufgrund gesamtschweizerischer Daten und mittels einer so weit als möglich auf der Ökobilanz gemäss ISO-Norm 14040 basierenden Methode auf vereinfachte Weise die potenziellen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die unbelebte Umwelt (Ressourcen, Klima, Luft, Boden und Wasser) zu erfassen

Im Folgenden werden die Methode und die ersten Resultate der Studie vorgestellt Es handelt sich um Resultate, die vorsichtig auszulegen sind und einer kritischen Analyse bedürfen Besondere Zurückhaltung ist bei den Resultaten vor 1990 angebracht, da vor allem hinsichtlich Emissionen Extrapolationen nötig waren Dagegen hat sich erwiesen, dass mit dieser Methode wertvolle Aussagen gemacht werden können, und das Instrument kann für ein jährliches Umweltmonitoring des Landwirtschaftssektors zweckmässig eingesetzt werden

Die gewählte Methode verfolgt die in einem Produktionssystem verwendeten Substanzen «von der Wiege bis zur Bahre» und analysiert die Auswirkungen der erzeugten Emissionen So werden z B die Stoffflüsse von der Gewinnung der Stoffe bis zur Entsorgung der Abfälle aufgezeichnet. Grundsätzlich werden alle Emissionen berücksichtigt, die sich auf die Umwelt auswirken Die Studie behandelt jedoch vor allem die Einflüsse, die auf internationaler Ebene heute für die Umwelt als besonders gefährlich gelten. Dank dem globalen Ansatz kann ein Produktionssystem gesamthaft untersucht werden, ohne dass dabei Verschmutzungseffekte einem anderen Produktionssektor zugeschrieben werden und umgekehrt Hingegen können heute die Bodenfruchtbarkeit, die Biodiversität, die naturnahen Lebensräume und die Landschaft noch nicht berücksichtigt werden

Die Schweizer Landwirtschaft wird als eine Einheit betrachtet, die Inputs verwendet, Nahrungsmittel produziert und Emissionen verursacht Es werden Produktionsdaten erhoben und Inventare der Emissionen und Energieflüsse erstellt. Angesichts unvollständiger statistischer Angaben mussten für die Jahre 1970 bis 1990 Extrapolationen von neueren Daten zu Hilfe genommen werden Dies gilt auch für die Emissionsfaktoren.

Für acht Umweltkategorien wurden die Auswirkungen der Emissionen errechnet, die Inventare der Energie- und Stoffflüsse erstellt und deren Auswirkungen auf die Umwelt analysiert

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 104 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Negative Auswirkungen auf die Umwelt nehmen ab

Die Auswirkungen der schweizerischen Landwirtschaft auf die Umwelt lassen sich mit Bezug auf die bewirtschaftete Fläche gesamthaft ermitteln Wird auch die Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion mitberücksichtigt, kann ein Bezug zur produzierten Nahrungsenergie hergestellt werden. Bei beiden Vorgehensweisen zeichnen sich dieselben Tendenzen ab

Entwicklung der Umweltauswirkungen

Nicht erneuerbare Energieträger

Der Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger nahm bis 1990 zu und stabilisierte sich danach, was auf eine bessere Bewirtschaftung dieser Ressourcen hindeutet

Treibhauseffekt

Insgesamt erhöhte sich der Beitrag der Landwirtschaft am Treibhauseffekt bis 1980; seither hat er abgenommen Der Rückgang des Beitrags der Landwirtschaft zum Treibhauseffekt ist insbesondere dem abnehmenden Bestand an Rindern und Schweinen sowie dem geringeren Verbrauch von mineralischen N-Düngern ab 1990 zu verdanken

Ozonbildung

Der Einfluss der schweizerischen Landwirtschaft auf die Ozonbildung hat sich seit 1980 stabilisiert Die Emissionen von Stickstoffoxid und flüchtigen organischen Verbindungen, hauptsächlich durch die Verbrennung fossiler Energien, machen mehr als 90% der Ozonbildung landwirtschaftlichen Ursprungs aus

Versauerung der Böden

Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Versauerung der Böden nahmen seit 1980 regelmässig ab, in erster Linie wegen des Rückgangs der Ammoniak-Emissionen in die Luft um fast 20%

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 105 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
pro Einheit produzierte Nahrungsenergie N i c h t e r n e u e r b a r e E n e r g i e t r ä g e r T r e b h a u s e f f e k t O z o n b i d u n g V e r s a u e r u n g ( B o d e n ) G e s a m t e u t r o p h e r u n g T o x i z t ä t f ü r M e n s c h e n Ö k o t o x i z i t ä t ( B o d e n ) Ö k o t o x i z i t ä t ( W a s s e r ) Quelle: Rossier 1970 1980 19901998 0 120 80 100 60 40 20 I n d e x ( 1 9 8 0 = 1 0 0 )

Gesamteutrophierung

Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Gesamteutrophierung (N- und PEmissionen zusammengenommen) gehen seit 1980 kontinuierlich zurück Die NitratEmissionen ins Wasser und die Ammoniak-Emissionen in die Luft bilden mit je 45% den Hauptanteil

Toxizität für die Menschen

Anhand der verwendeten Methode konnte eine seit 1980 abnehmende Belastung bezüglich Schwermetallen und Nitraten festgestellt werden

Ökotoxizität im Boden

Die bisherigen Resultate zeigen seit 1980 eine klare und regelmässige Verringerung der Belastungen des Bodens Dies ist unter anderem auf einen viel kleineren Gehalt an Schwermetallen des in der Landwirtschaft verwendeten Klärschlamms zurückzuführen, aber auch auf einen deutlich geringeren Verbrauch von Phosphor-Düngern. Die Landwirtschaft wirkt sich auf die Ökotoxizität im Boden vor allem durch die Zufuhr von Schwermetallen aus Dabei spielt Zink die Hauptrolle Die verwendete Methode, die den Schwermetallen mehr Gewicht beimisst als den organischen Verbindungen, ist noch zu verfeinern

Ökotoxizität im Wasser

Die Belastungen der Landwirtschaft auf die Ökotoxizität im Wasser sind seit 1980 kontinuierlich zurückgegangen, grösstenteils aus den gleichen Gründen wie bei der Ökotoxizität im Boden Es gelten hier auch dieselben methodischen Vorbehalte

■ Ausblick Die Studie versucht, die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt mit einer einfachen Methode zu ermitteln. Diese erlaubt auch eine jährliche Nachführung. Es ergibt sich ein einfaches und relativ leicht zu vermittelndes Bild Die Methode ist allerdings noch weiter zu entwickeln und zu verfeinern In Zukunft soll es auch möglich sein, eine Beurteilung nach Bewirtschaftungsweise, Produkt oder Region vornehmen zu können Zusätzlich sollen Aspekte wie Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und Landschaft einbezogen werden

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 106

■ Forschungsprojekt über Landschaftliche Vielfalt und Artenvielfalt

1.3.3 Biodiversität – auch ein Produkt der Landwirtschaft

Gestützt auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, ratifiziert von der Schweiz 1994, wurde die Agrarpolitik in den letzten Jahren so gestaltet, dass Anreize zur Erhaltung, Förderung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität geschaffen wurden Dadurch ist es gelungen, auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen eine Entwicklung der Bewirtschaftung einzuleiten, die sich stark an der Biodiversitätskonvention orientiert Diese umfasst die Erhaltung, Förderung und nachhaltige Nutzung der folgenden drei Bereiche:

– Ökosystemvielfalt;

– Artenvielfalt;

– genetische Vielfalt

In der Folge wird auf diese drei verschiedenen Bereiche eingegangen, um aufzuzeigen, wie die Landwirtschaft zur Erhaltung, Förderung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität beiträgt

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL) untersucht in drei landschaftlich und landwirtschaftlich unterschiedlichen Gebieten die Auswirkungen von ÖAF auf die Biodiversität. In das Forschungsprojekt einbezogen sind die Station Fédérale de Recherches Agronomiques de Changins (RAC), das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), der Service romand de vulgarisation agricole (SRVA) und die Schweizerische Vogelwarte Bei den drei Gebieten handelt es sich um das Rafzerfeld im Kanton Zürich, ein Ackerbaugebiet, ein Gebiet mit Ackerbau und Futterbau in Combremont/Nuvilly (VD / FR) sowie ein Futterbaugebiet in Ruswil/ Buttisholz (LU) Untersucht werden Landschaft, ÖAF, Vegetation, Tagfalter, Laufkäfer, Spinnen und Vögel

■ Ökologischer Ausgleich ist positiv für die landschaftliche Vielfalt

Die drei Gebiete unterscheiden sich bezüglich Lage, Relief und Klima Diese Faktoren prägen auch die landwirtschaftliche Nutzung Das Rafzerfeld ist das wärmste und flachste der drei Untersuchungsgebiete, Combremont/Nuvilly ist höher gelegen, im Sommer etwas kühler und das Relief ist bewegter Ruswil/Buttisholz ist das höchst gelegene und feuchteste Gebiet mit hügeligem Relief

Das Rafzerfeld wird neben der landwirtschaftlichen Nutzung von Siedlungen, Strassen und Kiesgruben stark geprägt Diese Elemente fehlen in den beiden anderen Gebieten oder nehmen weniger Fläche ein

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 107 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T ■■■■■■■■■■■■■■■■

Ackerbau Kunstwiese Naturwiese/Weide

Spezialkultur Hochstammobstgarten Ökologische Ausgleichsflächen

Gehölz, Saum, Böschungen Kies/Gewerbe Strassen, Siedlung, Freizeit

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 108 0500 5001000 Quelle: FAL
Rafzerfeld
/ Nuvilly
/ Buttisholz
Fallstudiengebiet
Fallstudiengebiet Combremont
Fallstudiengebiet Ruswil
Wald Meter

Die Anreize durch die Agrarpolitik führten seit 1993 in der ganzen Schweiz zu einer Zunahme der ÖAF In zwei Gebieten wurden aufgrund von bisher zwei Untersuchungen folgende Veränderungen festgestellt:

Ruswil / Buttisholz: Anteil der ÖAF an der LN

19971999

1 Hochstamm-Feldobstbäume (1 HF wird als 1 Are gerechnet)

2 wenig intensiv genutzte Wiese

3 extensiv genutzte Wiese auf stillgelegtem Ackerland

4 extensiv genutzte Wiese

Rafzerfeld: Anteil der ÖAF an der LN

Quelle: FAL

19971999

1 Buntbrachen

2 wenig intensiv genutzte Wiese

3 extensiv genutzte Wiese auf stillgelegtem Ackerland 4 extensiv

Quelle: FAL

Die Untersuchungen zeigen, dass durch den ökologischen Ausgleich vorhandene naturnahe Elemente erhalten und neue geschaffen werden

Schliesst man die Hochstamm-Feldobstbäume aus, nehmen Wiesen überall den grössten Anteil ein, in Combremont/Nuvilly vor allem die extensiv genutzten Wiesen auf stillgelegtem Ackerland Im Rafzerfeld wurden Hecken zu einem grossen Teil für den ökologischen Ausgleich neu angepflanzt Hochstamm-Feldobstbäume kommen nur in den beiden Fallstudiengebieten Combremont/Nuvilly und Ruswil/Buttisholz vor Buntbrachen sind nur im Rafzerfeld vorhanden, sie werden dort durch ein Zusatzprogramm gefördert

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 109 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T
i n % HF 1 Hecken WI 2 EWSA 3 EW 4
1 0 6 5 4 3 2
i n % BB 1 Hecken WI 2 EWSA 3 EW 4
0,5 0 3,5 3,0 2,5 1,5 2,0 1,0
genutzte Wiese

Wie wirken sich die ÖAF auf die Artenvielfalt aus? Aus zwei Untersuchungsgebieten liegen erste Ergebnisse vor: In Ruswil/Buttisholz wurden 1998 16 Tagfalterarten erfasst Keine dieser Arten ist in der Schweiz gefährdet 84% der beobachteten Individuen gehören zu den in der Schweiz häufigen und weit verbreiteten Weisslingen. Die Dominanz der Weisslinge und die geringe Anzahl Arten sind typisch für landwirtschaftlich intensiv genutzte Gebiete

Vier beobachtete Arten, die vorwiegend in extensiv genutzten Wiesen, Weiden und Säumen leben – der Schwalbenschwanz, der Hauhechelbläuling, der Aurorafalter und der Kleine Perlmutterfalter – lassen jedoch darauf schliessen, dass die ÖAF erste Früchte tragen

Im ackerbaulich intensiv genutzten Rafzerfeld wurden 22 Tagfalterarten erfasst Die drei gleichen Weisslinge wie in Ruswil/Buttisholz sind auch hier mit beinahe 70% der beobachteten Individuen dominant. Entlang der Hecken konnte die grösste Anzahl Arten beobachtet werden Der Kleine Fuchs und der Schwalbenschwanz wurden zu 75% in Buntbrachen beobachtet

In Ruswil/Buttisholz wurden insgesamt 135 Spinnenarten gefangen, im Rafzerfeld 127. Die verschiedenen Wiesentypen wiesen immer ungefähr die selbe Anzahl Spinnenarten auf Von Wiesentyp zu Wiesentyp unterschiedlich ist hingegen die Zusammensetzung der Arten So kommen in intensiv genutzten Wiesen vorwiegend Spinnenarten vor, die ausschliesslich in unbewaldeten Lebensräumen leben. In extensiv genutzten Wiesen kommen Arten vor, die auch in bewaldeten Lebensräumen leben können Bei den auf der Bodenoberfläche lebenden Spinnen konnten keine Unterschiede zwischen der Fauna der Buntbrachen und derjenigen der umgebenden Hauptkultur festgestellt werden Die Zusammensetzung der Spinnenarten in den Wiesen unterscheidet sich von derjenigen in den Winterweizenfeldern.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 110
■ Artenvielfalt regionsspezifisch fördern und erhalten

■ Genetische Vielfalt

Die Wirkung der verschiedenen ÖAF auf die Tiergruppen ist unterschiedlich:

Buntbrachen sind eine wichtige Nahrungsquelle für Tagfalter;

– extensiv genutzte Wiesen werden häufiger von Tagfaltern besucht als intensiv genutzte Wiesen;

– in extensiv genutzten Wiesen kommen Spinnenarten vor, die auch im Wald oder am Waldrand leben In intensiv genutzten Wiesen fehlen diese Arten

Diese Beispiele veranschaulichen die vielfältigen Auswirkungen der ÖAF auf die Biodiversität

Eine wichtige Rolle spielen die botanische Qualität der einzelnen ÖAF einerseits und ihre Vernetzung andererseits. Eine botanisch wertvolle Wiese bietet vielen Pflanzenarten Lebensraum, die wiederum die Lebensgrundlage für viele Tierarten (Insekten, Vögel) bilden Die botanische Vielfalt von ÖAF ist gefährdet, wenn diese voneinander isoliert sind, sodass der notwendige Austausch von Genen behindert wird. Deshalb ist ein Netz von ÖAF anzustreben Sinnvoll vernetzte ÖAF bieten auch Tieren wie Hasen oder Rebhühnern Korridore und somit eine wichtige Voraussetzung für ihr Überleben

Jede Region hat aufgrund ihrer topographischen und klimatischen Bedingungen ihr spezifisches Artenpotenzial. Die regional angepasste Förderung der botanischen Qualität von ÖAF und deren Vernetzung sind Aufgaben, die nur mit regionalen Konzepten erfüllt werden können Die Rolle des Bundes ist es, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die notwendige Fläche an ÖAF bereitgestellt wird. So soll 2001 ein Regionalisierungskonzept in Kraft treten, welches dem Bund ermöglicht, regionale Projekte zur gezielten Förderung der Landschafts- und der Artenvielfalt finanziell zu unterstützen

Ausgehend von der Biodiversitätskonvention wurde ein globaler Aktionsplan entwickelt Das BLW erarbeitete darauf basierend einen nationalen Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen von Pflanzen und Tieren für Ernährung und Landwirtschaft in der Schweiz Es ist auch in der Schweiz eine Tatsache, dass viele alte Kulturpflanzenarten und landwirtschaftliche Nutztierrassen heute immer weniger genutzt werden und deshalb vom Aussterben bedroht sind Damit besteht die Gefahr, dass ohne Erhaltungsmassnahmen ein grosser Teil der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, in Form der genetischen Vielfalt sowie des spezifischen Fachwissens der bäuerlichen Bevölkerung, verloren geht In Zusammenarbeit mit interessierten Organisationen und Ämtern wurden deshalb für die Periode 1999 bis 2002 die wichtigsten Massnahmen festgelegt und folgende Aufgaben als vordringlich eingestuft:

im Pflanzenbereich

– Erstellen von Inventaren;

– Erhaltungsprogramme für Obstarten; – Durchführung von Erhaltungs- und Nutzungsprogrammen vor Ort (im Feld);

– Durchführung von Regenerationsprogrammen von Genbankenmaterial

im Tierbereich

– Erhaltungsprogramme für gefährdete schweizerische Nutztierrassen;

Aufbau einer Datenbank für gefährdete Nutztierrassen.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 111 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T

Alleine bei den pflanzengenetischen Ressourcen sind in der Schweiz rund 17'000 Varietäten, Populationen oder Linien bekannt, die entweder in Genbanken oder im Feld aktiv erhalten werden Die Konservierung in Genbanken geschieht vor allem in den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, aber auch durch private Institutionen und Züchter Private Züchter und Organisationen haben die Möglichkeit, im Rahmen des internationalen Aktionsplanes Projekte einzureichen und sie durch Bundesgelder fördern zu lassen Zur Zeit werden im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen 13 Projekte, im Bereich der Tierrassen 3 Projekte vom Bund unterstützt Die laufenden Bestrebungen im Bereich der genetischen Vielfalt unterstützen und ergänzen die laufenden Bestrebungen und Anstrengungen in den Bereichen Arten- und Landschaftsvielfalt

112 1 . 3 Ö K O L O G I E 1

■ Methodisches Vorgehen

1.3.4 Externe Effekte der Schweizer Landwirtschaft

In einer Studie im Auftrag des BLW wurden die Externalitäten der schweizerischen Landwirtschaft quantitativ erfasst (Pillet, Maradan, Zingg; ECOSYS SA) Der Auftrag bestand darin, die ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen der Landwirtschaft zu bewerten

Die Studie ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Ausweitung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung auf nicht vermarktete Güter und Dienstleistungen Es handelt sich um einen Bereich, in dem bis heute keine wissenschaftlichen Bewertungen in diesem umfassenden Sinn vorgenommen wurden. Die Ergebnisse sind entsprechend vorsichtig zu interpretieren

In der Studie wurden drei Arten von Externalitäten bearbeitet:

– Die externen Effekte im klassischen Sinn, das heisst die nicht marktbezogenen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt, wie z B die Pflege der Landschaft, die Luftverschmutzung und die Bodenerosion

– Die gesellschaftlichen Externalitäten, z B der Beitrag der Landwirtschaft zur Dorferhaltung, zum Brauchtum sowie zur Versorgungssicherheit

– Die sogenannten Emternalitäten, das heist der nicht marktbezogene Input aus der Umwelt wie z B die Sonnenenergie und der Regen

Wirtschaftliche Analyse der externen Effekte

Die externen Effekte können Vorteile bringen, die nicht bezahlt werden (saubere Luft, reines Wasser, usw.), aber auch Nachteile (Lärm, Rauch, Schmutz, Verkehr, usw.), für welche keine Entschädigungen ausgerichtet werden

Da die externen Effekte das Wohlergehen von Individuen beeinflussen und diese dafür nicht zahlen bzw nicht entschädigt werden (fehlender Markt), erfolgt die Bewertung mit Methoden, die den fehlenden Markt ersetzen Dabei wird das Verhalten auf echten oder hypothetischen Märkten beobachtet und die nicht marktbezogenen Aspekte der Produktionsaktivitäten anhand der Zahlungsbereitschaft, der Akzeptanz sogenannt hedonistischer Preise oder der Reisekostenmethode quantifiziert.

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 113 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Bewertungsmethoden

Realer Markt

direkte Umfragen indirekte Umfragen

■ Konsumentennutzen und ■ Hedonischer Preisansatz Zahlungsbereitschaft (Marktpreismethode)

■ Wiederherstellungskosten, ■ Reisekostenmethode Vermeidungskosten

■ Methode der vorbeugenden

■ Beziehung zwischen Belastung Ausgaben und Wirkung (dose respond method)

Hypothetischer Markt ■ Kontingenter Bewertungsansatz ■ Zuweisung voraussichtlicher (Zahlungsbereitschaft, Ausgaben und Einkommen Entschädigungsforderung)

■ Klassieren verschiedener Alternativen (contingent ranking method)

Quellen: Hoevenhagel (1991), Pillet (1993)

Die externen Effekte der Landwirtschaft wurden aufgrund von schweizerischen und ausländischen Studien quantifiziert

– Die mit Wertvorstellungen zusammenhängenden externen Nutzen wurden erfasst, indem Daten aus der Literatur auf die Schweizer Landwirtschaft übertragen wurden Dabei musste ein Nutzentransferprotokoll erstellt werden, um schweizspezifische Bedingungen zu berücksichtigen.

– Die externen Kosten wurden aufgrund der Verschmutzungs- und Wiederherstellungskosten ermittelt

Beispiele von verwendeten Werten für die Bewertung der externen Nutzen und Kosten der Landwirtschaft

Bereich Übernommener Wert Quellen

Nutzen

Landschaft 14 DM / Haushalt / Monat Zahlungsbereitschaft in Deutschland für Landschaftspflege

Erholung 7 ECU / Besuch / Jahr

Bodenschutz 25 Fr / ha / Jahr

Bewertung des Erholungswerts in Italien mit der Reisekostenmethode

Kosten in Fr zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit

Artenvielfalt 35 Fr / Person / Monat Zahlungsbereitschaft für die Erhaltung der Artenvielfalt im Jura

Kosten Nitratbelastung 12 Fr / kg N

Kosten für die Ausrüstung von Abwasserreinigungsanlagen zur Denitrifikation

Phosphatbelastung 4 Fr / kg P Kosten der Chemikalien zur P-Ausfällung in Abwasserreinigungsanlagen

Quelle: Pillet, Maradan, Zingg

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 114

■ Nettonutzen beträgt

2 Mrd Fr

In der Studie wird angenommen, dass sich die Landwirtschaft bis zum Jahr 2008 kaum mehr negativ auf die natürlichen Lebensgrundlagen und das Klima auswirken wird Es handelt sich dabei nicht um eine Umweltbelastung von Null, sondern um eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Begrenzung der Umweltbelastung. Der Annahme, dass diese Situation bis 2008 eintritt, liegen die Entwicklungen zugrunde, die seit der Einführung der Umweltprogramme eingetreten sind (vgl Abschnitt 1 3 1)

Externe Effekte der schweizerischen Landwirtschaft 2008

Externe Kosten und Nutzen Nutzen Kosten Mio Fr Mio Fr

Gemeinwirtschaftliche Leistungen

1 120,5Kosten (Verschmutzung, Wiederherstellung)

Natürliche Lebensgrundlagen 910,3Klima, Gesundheit, Gefahren 36,6Nettonutzen

Gesellschaftliche Externalitäten

2 067,4 -

Quelle: Pillet, Maradan, Zingg

Gesellschaftliche Externalitäten sind eng mit sozialen Zielvorstellungen und Normen verbunden, die das kollektive Wertsystem der Gesellschaft widerspiegeln. Sie gehen über die wirtschaftliche Definition von externen Effekten hinaus und zeigen den positiven oder negativen Beitrag der Landwirtschaft zur Realisierung der Ziele und Normen auf (z B Beitrag zur Erhaltung der Traditionen, zur Versorgungssicherheit)

Beispiele gesellschaftlicher Externalitäten

Auswirkung der Landwirtschaft auf Bezeichnung

Gesellschaftsstrukturen

Raumstrukturen

Dorferhaltung

Brauchtum, lokale Traditionen

Dezentrale Besiedlung

Gleichgewicht Stadt - Land

Gesellschaftliche Wertvorstellungen Beitrag zur Versorgungssicherheit

Bewahrung des traditionellen Know-how

Quelle: Pillet Maradan Zingg

Gesellschaftliche Wertsysteme offenbaren sich in sozialen Normen. Es stellt sich also die Frage, ob die Landwirtschaft die ihr aufgetragenen Rollen und Funktionen tatsächlich wahrnimmt, das heisst ob sie z B wirklich einen Beitrag an eine dezentralisierte Besiedlung leistet. Folglich lassen sich die gesellschaftlichen Externalitäten ermitteln, indem ein Bezug zwischen der Entwicklung der Landwirtschaft und der Erfüllung entsprechender gesellschaftlicher Normen hergestellt wird

Die Landwirtschaft trägt in Bezug auf die gesellschaftlichen und räumlichen Strukturen zur Zielerreichung bei; ihr Beitrag schwächt sich tendenziell ab. Der Beitrag zum Wertsystem ist positiv

1 . 3 Ö K O L O G I E 1 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 115

Die Emternalitäten können als Gegenstück zu den Externalitäten betrachtet werden. Sie bezeichnen den Beitrag der Umwelt zur Produktionstätigkeit Die Vorsilbe «Em» zeigt an, dass es sich um einen Input handelt Die Bewertung der Emternalitäten im landwirtschaftlichen Bereich ist wichtig, denn einerseits leistet die Umwelt einen beträchtlichen Beitrag an die Herstellung von Landwirtschaftsprodukten, anderseits üben die landwirtschaftlichen Aktivitäten einen Druck auf die Umwelt aus Die Emternalitäten wurden physikalisch in Energieeinheiten gemessen und auch international verglichen

Input in die Landwirtschaft

Umweltinput Marktinput

erneuerbar nicht erneuerbar

Sonne, Regen, Bodenverluste Elektrizität, Schmiermittel, Diesel, Benzin, Erdzyklus, … Arbeit, Dünger, Pestizide, Maschinen, Saatgut, industrielle Futtermittel, Raufutter,

Quelle: Pillet, Maradan, Zingg

Um die Emternalitäten zu bewerten, wurde der in die Landwirtschaft einfliessende Input in erneuerbare und nicht erneuerbare Umweltelemente einerseits und marktbezogene Elemente andererseits eingeteilt

Die Analyse ergibt, dass in der Schweizer Landwirtschaft die nicht erneuerbaren Inputs nur eine untergeordnete Rolle spielen Diese sind eher negativ zu beurteilen, denn ihr Verbrauch hat unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt Das Verhältnis zwischen Umweltinputs und Marktinputs ist 1 : 4 Dies bedeutet, dass die Landwirtschaft 20% der Inputs von der Umwelt in Form z.B. der Sonneneinstrahlung oder des Regens bezieht Die schweizerische Landwirtschaft schneidet im internationalen Vergleich gut ab Sie verbraucht mehr erneuerbare als nicht erneuerbare Emternalitäten

116 1 . 3 Ö K O L O G I E 1
■ Emternalitäten der Schweizer Landwirtschaft

1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit

Im ersten Agrarbericht wurde ein Schwerpunkt gesetzt bei der Festlegung von Indikatoren für die drei Dimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie Damit wird eine Grundlage geschaffen, um die weitere Entwicklung der Auswirkungen der Agrarpolitik beobachten zu können Die Indikatoren werden in den nächsten Jahren, insbesondere in den Bereichen Soziales und Ökologie, ergänzt und weiterentwickelt Daneben werden Arbeiten weiter verfolgt, die es erlauben sollen, die Ergebnisse unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit mit einem einfachen Konzept beurteilen zu können Die Beurteilung der Nachhaltigkeit wird nachfolgend mit Aussagen qualitativer Art vorgenommen.

■ Ökonomie Die wirtschaftliche Lage ist insgesamt als stabil zu beurteilen Die Einführung der Agrarpolitik 2002 hat zu keinen Turbulenzen auf den Märkten geführt. Der Übergang beim Milchmarkt verlief geordnet und der Milchpreis übertraf 1999 den vom Bundesrat festgelegten Zielpreis von 77 Rp pro kg Milch In der Verarbeitungsbranche ist ein Restrukturierungs- und Anpassungsprozess in Gang gesetzt worden

Die einzelbetrieblichen Einkommen 1999 sind praktisch gleich hoch wie der Durchschnitt der Jahre 1996/98 Die tiefen Werte für 1999 auf Sektorebene (Endproduktion, Sektoreinkommen) sind einerseits auf das witterungsbedingt schlechte Pflanzenbaujahr zurückzuführen, anderseits ist die Endproduktion als Folge der tieferen Preise seit Beginn der Agrarreform tendenziell rückläufig

Nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe sind in der Lage unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein mit der übrigen Bevölkerung vergleichbares Einkommen zu erzielen.

■ Soziales Für die Beurteilung der sozialen Situation der Landwirtschaft sind noch wenig Grundlagen vorhanden. Die soziale Situation der Landwirtschaft wurde bisher auch kaum systematisch untersucht Eine durch das BLW eingesetzte Arbeitsrguppe trug Informationen über die soziale Sicherheit und die Nutzung sozialer Dienste in der Landwirtschaft zusammen Der entsprechende Bericht wurde im Juni 2000 veröffentlicht Die ETH Zürich erarbeitet im Auftrag des BLW ein Konzept, um die soziale Situation mit geeigneten Indikatoren verfolgen zu können Dazu liegt ein erster Zwischenbericht vor

Der erste Agrarbericht zeigt auf, dass die landwirtschaftliche Bevölkerung die Sozialdienste im Vergleich zur übrigen Bevölkerung wenig in Anspruch nimmt Neben den Hemmnissen für die Inanspruchnahme sozialer Unterstützung und den Besonderheiten im bäuerlichen Betrieb dürften dafür auch die staatlichen Rahmenbedingungen verantwortlich sein Der Strukturwandel wickelt sich nach wie vor weitgehend im Rahmen des Generationenwechsels ab

Die Einkommens- und Verschuldungssituation ist in den letzten Jahren im Durchschnitt aller Betriebe stabil geblieben. Das Einkommensniveau ist im Durchschnitt allerdings um einiges tiefer als dasjenige der übrigen Bevölkerung Es gibt ausserdem erhebliche Unterschiede zwischen den Betrieben mit den besten und den schlechtesten wirtschaftlichen Ergebnissen.

1 . 4 B E U R T E I L U N G D E R N A C H H A L T I G K E I T 1 1 B E D E U T U N G U N D L A G E D E R L A N D W I R T S C H A F T 117 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Ökologie Die Anreizstrategie mit den Direktzahlungen und die Anstrengungen im Bereich Bildung, Forschung und Beratung zeigen Wirkung Die ökologischen Leistungen der Landwirtschaft haben zugenommen und der Einsatz umweltbelastender Stoffe ist zurückgegangen. Es gibt heute aber noch zu wenig gesicherte Grundlagen, wie sich diese positive Entwicklungen auf die Boden- oder Wasserqualität, auf das Tierwohl oder die Artenvielfalt auswirken Einerseits sind die Zusammenhänge im ökologischen Bereich komplex, Ursache und Wirkung können nicht immer eindeutig identifiziert werden, anderseits sind positive Auswirkungen oft erst nach Jahren zu beobachten

Umweltprobleme, die einen Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion haben, treten oft regional oder lokal unterschiedlich auf Ein Beispiel dafür ist die Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Landwirtschaft, welche vor allem in Einzugsgebieten von Wasserfassungen anzutreffen ist Entsprechend wurde diese Problematik mit einem regionalen Ansatz angegangen Ähnliches gilt für die Vernetzung und die Qualität von Ökoausgleichsflächen. Werden lokale oder regionale Probleme auf gesamtschweizerischer Ebene zu lösen versucht, nimmt die Regelungsdichte automatisch zu Diese hat bereits heute eine kritische Schwelle erreicht

■ Gesamtbeurteilung Die Einführung der Agrarpolitik 2002 hat im Berichtsjahr keine nennenswerten Probleme verursacht. Die Schätzungen für das Jahr 2000 deuten auf ein gutes Landwirtschaftsjahr hin Für die Zukunft zeigt sich aber immer mehr ein Zielkonflikt zwischen der Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen und der Notwendigkeit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, damit die Landwirtschaft ihre Marktanteile bzw ihre produktive Funktion aufrecht erhalten kann Das bilaterale Agrarabkommen mit der EU eröffnet Chancen für den Absatz von Schweizer Agrarprodukten Um diese wahrzunehmen, müssen sie im Wettbewerb mit den europäischen Produkten bestehen können Dabei spielt auch der Preis eine wichtige Rolle Die Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit ist auch für qualitativ hochstehende Produkte Voraussetzung, um in einem offeneren Markt bestehen zu können

Der Möglichkeit, tiefere Preise mit Direktzahlungen zu kompensieren, sind Grenzen gesetzt Zum einen sind die finanziellen Mittel dafür nicht unbeschränkt vorhanden, zum andern sollte ein sinnvolles Mass nicht überschritten werden Die Höhe der heutigen Direktzahlungen dürfte ungefähr dem positiven Nutzen entsprechen, den die Landwirtschaft für die Gesellschaft erbringt und für den es keine Abgeltung über den Markt gibt Zusätzlich ist zu erwarten, dass der Vergleichslohn in den nächsten Jahren stärker ansteigt als in den letzten Jahren Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich anpassen, wenn sie mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt halten wollen. Es dürfte vermehrt Betriebe geben, die in der Landwirtschaft keine Entwicklungsperspektiven mehr sehen Der Anpassungsdruck wird in der Landwirtschaft in den nächsten Jahren weiterhin gross sein Auf der einen Seite sind die agrarpolitischen Massnahmen so zu gestalten, damit entwicklungsfähige und -willige Betriebe die Chance haben, auf dem Markt bestehen zu können Auf der anderen Seite müssen begleitende Sozialmassnahmen geprüft werden, damit der Anpassungsprozess sozialverträglich ablaufen kann und Betrieben, die keine Zukunft sehen in der Landwirtschaft Alternativen angeboten werden können Schliesslich sind die Ökomassnahmen zu konsolidieren.

1 . 4 B E U R T E I L U N G D E R N A C H H A L T I G K E I T 1 118
■■■■■■■■■■■■■■■■ 2. Agrarpolitische Massnahmen 119 2

Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 enthält die Regelungen zur Umsetzung von Artikel 104 der Bundesverfassung aus dem Jahr 1996 Mit dem neuen Gesetz und den entsprechenden Verordnungen wurde die Reform der Agrarpolitik, bekannt unter dem Begriff Agrarpolitik 2002, am 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt. Die staatliche Regelungsdichte ist mit der Agrarpolitik 2002 deutlich zurückgegangen Die Anzahl der Gesetzesartikel hat sich mehr als halbiert Im Marktbereich sind viele Detailregelungen weggefallen, so insbesondere die direkten staatlichen Markteingriffe mit Preis- und Absatzgarantien Aufgelöst wurden ebenfalls die parastaatlichen Organisationen Käseunion und Butyra

Der Bundesrat hat im Dezember 1998 37 neue Verordnungen für den Vollzug des Agrarrechts verabschiedet. Gleichzeitig konnten 99 Erlasse des alten Rechts aufgehoben werden Die Regelungsdichte hat auch auf dieser Ebene stark abgenommen

Die neue Gesetzgebung hat ausserdem im Bereich von Verfahren und Bewilligungen erhebliche Erleichterungen gebracht. Insbesondere im Marktbereich sind viele Aufgaben an die Direktbetroffenen delegiert worden

Die agrarpolitischen Massnahmen werden in drei Bereiche eingeteilt:

– Produktion und Absatz: Bei den Massnahmen in diesem Bereich geht es um die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz von Nahrungsmitteln Das Gesetz gibt vor, dass die Aufwendungen des Bundes für Produktion und Absatz innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten gegenüber den Ausgaben 1998 um einen Drittel abgebaut werden müssen Im Jahr 2003 können für diese Massnahmen noch rund 800 Mio Fr eingesetzt werden

– Direktzahlungen: Diese Zahlungen gelten Leistungen zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und den Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie besondere ökologische Leistungen ab Die Preise für die Nahrungsmittel enthalten diese Leistungen nicht, weil dafür kein Markt besteht. Mit den Direktzahlungen stellt der Staat sicher, dass die Leistungen zugunsten der Allgemeinheit von der Landwirtschaft erbracht werden

Grundlagenverbesserung: Mit diesen Massnahmen fördert und unterstützt der Bund eine umweltgerechte, sichere und effiziente Nahrungsmittelproduktion Im einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, im Bereich Forschung und Beratung sowie bei den landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und im Pflanzen- und Sortenschutz

Das Parlament hat im Juni des Berichtsjahrs einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000 bis 2003 zugestimmt Verabschiedet wurden drei Zahlungsrahmen für die obgenannten agrarpolitischen Massnahmenbereiche Darin sind rund 85% der Ausgaben zugunsten von Landwirtschaft und Ernährung enthalten Pro Jahr stehen aus diesen Zahlungsrahmen rund

3,5 Mrd Fr zur Verfügung Die Ausgaben des Bundes zugunsten der Landwirtschaft stabilisieren sich damit auf dem Niveau von 1996/97

120 2 . A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 2

2.1 Produktion und Absatz

Die Massnahmen im Bereich Produktion und Absatz schaffen Rahmenbedingungen, die es der schweizerischen Landwirtschaft ermöglichen, ihre Marktanteile unter härteren Konkurrenzverhältnissen zu halten Die finanziellen Mittel zur Förderung von Produktion und Absatz tragen dazu bei, dass die Landwirtschaft aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen kann Die Massnahmen unterstützen die produktive Funktion der Landwirtschaft, wobei das Subsidiaritätsprinzip eine tragende Rolle spielt Selbsthilfemassnahmen der Branche stehen bei Problemlösungen im Vordergrund Der Bund beschränkt seine direkten Eingriffe in das Marktgeschehen auf ein Minimum. Innovation und Unternehmertum werden dadurch gefördert, was für die Erhaltung der Marktanteile entscheidend ist

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 121 ■■■■■■■■■■■■■■■■
2

■ Finanzielle Mittel 1999 Im Jahr 1999 wurden zur Förderung von Produktion und Absatz rund 1,3 Mrd. Fr. aufgewendet Die im Vergleich zum Vorjahr um 5,8% höheren Ausgaben sind hauptsächlich auf einmalige zusätzliche Aufwendungen für die Liquidation der halbstaatlichen Organisationen Schweizerische Käseunion AG und Butyra zurückzuführen.

Ausgaben für Produktion und Absatz 1999

■ Ausblick In den Übergangsbestimmungen des LwG ist eine Abbauverpflichtung betreffend Ausgaben im Bereich Produktion und Absatz festgelegt Die Summe der Bundesbeiträge für die in Artikel 187 Absatz 12 aufgeführten Bereiche ist in den fünf Jahren nach Inkrafttreten des LwG um einen Drittel gegenüber den Ausgaben für das Jahr 1998 (Basis) abzubauen In der Zeitspanne 1999 bis 2003 ist die Marktstützung auf rund 800 Mio. Fr. zu reduzieren. Im Bereich Absatzförderung sollen die Mittel in den kommenden Jahren auf einem konstanten Niveau gehalten werden, weil dieses Instrument in einem liberaleren Marktumfeld einen wichtigen Stellenwert einnimmt

Die Zeitspanne ist zu kurz, um abschliessende Aussagen über die Wirksamkeit der agrarpolitischen Massnahmen im Bereich Produktion und Absatz machen zu können. Im LwG (Artikel 187 Absatz 13) ist festgelegt, dass fünf Jahre nach Inkraftsetzung des Gesetzes die Auswirkungen der agrarpolitischen Massnahmen in verschiedenen Bereichen zu überprüfen sind. In diese Evaluation werden auch die Instrumente zur Marktstützung einbezogen Das BLW hat die entsprechenden Arbeiten aufgenommen Über die Ergebnisse und mögliche Konsequenzen wird jeweils im Agrarbericht informiert

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 122
Ausgabenbereich Betrag Anteil Mio Fr % Absatzförderung 50 3,8 Milchwirtschaft 1 052 79,8 Viehwirtschaft 33 2,5 Pflanzenbau (inkl Weinbau) 183 13,9 Total 1 318 100,0 Quelle: Staatsrechnung

■ Staat greift nicht direkt ins Marktgeschehen ein

2.1.1 Übergreifende Instrumente

Als übergreifende Instrumente werden agrarpolitische Massnahmen bezeichnet, mit denen der Bund über alle Produktionsbereiche hinweg zur Erreichung eines möglichst hohen Erlöses aus dem Produktverkauf beiträgt Die Regelungen betreffen die Selbsthilfe, die Qualität, die Absatzförderung, die Kennzeichnung von Produkten, den Import oder Export von Produkten, die Marktbeobachtung und die Marktentlastung

Der Staat greift bei diesen Massnahmen, mit Ausnahme der Marktentlastung, die grundsätzlich nur bei ausserordentlichen Ereignissen Anwendung findet, nicht direkt ins Marktgeschehen ein Es handelt sich somit um rechtliche Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die Akteure in eigener Initiative bewegen können Massnahmen in diesen Bereichen sind weitgehend Sache der direkt betroffenen Kreise. Der Selbsthilfe kommt ein hoher Stellenwert zu Der Staat handelt nur subsidiär

Produzenten- und Branchenorganisationen

Mit den Artikeln 8 und 9 des LwG hat der Bundesrat die Möglichkeit, Produzentenoder Branchenorganisationen in ihren Selbsthilfemassnahmen zu unterstützen So kann er brancheninterne Selbsthilfemassnahmen zur Förderung der Qualität und des Absatzes sowie zur Anpassung der Produktion und des Angebots an die Erfordernisse des Marktes allgemein verbindlich erklären Der staatliche Eingriff ist an verschiedene Bedingungen geknüpft Namentlich muss die Organisation repräsentativ und der Eingriff in das Marktgeschehen notwendig und verhältnismässig sein

In der Bildung von Branchenorganisationen war im Berichtsjahr eine hohe Dynamik zu verzeichnen Verschiedene Bestrebungen sind im Gange, um die Strukturen der Verbände zukunftsgerichtet umzubauen und gleichzeitig auf das agrarpolitische Instrumentarium im Bereich der Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen auszurichten Im Berichtsjahr wurden keine Anträge zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Selbsthilfemassnahmen gestellt

■ Ausblick

Analog zu ausländischen Modellen können voraussichtlich ab 2001 breit abgestützte Beschlüsse von Produzenten- und Branchenorganisationen zur Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen für eine bestimmte Zeitdauer allgemein verbindlich erklärt werden Damit werden potenzielle Trittbrettfahrer in die Mittelbeschaffung eingebunden Die entsprechende Änderung des LwG war Teil der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU.

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 123 ■■■■■■■■■■■■■■■■
2

Absatzförderung

Die schrittweise Liberalisierung der Marktordnungen in Kombination mit der zunehmenden Marktöffnung erhöht die Bedeutung eines professionellen Marketings. Der Bund unterstützt Erfolg versprechende Massnahmen zur Absatzförderung Er übernimmt maximal 50% der anrechenbaren Ausgaben

Die staatlich unterstützten Massnahmen betreffen insbesondere die MarketingKommunikation (namentlich Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung, Marktforschung) im In- und Ausland Für die Projekte wird, mit der Absicht des gemeinsamen Auftritts gegenüber der ausländischen Konkurrenz, eine enge Koordination unter den Akteuren verlangt. In Abstimmung mit der Regionalpolitik des Bundes (insbesondere mit dem Bundesbeschluss «Regio Plus») werden auch regionale Absatzförderungsprojekte während höchstens vier Jahren gefördert Bei regionalen Projekten wird die Zusammenarbeit verschiedener Partner inner- oder ausserhalb der Landwirtschaft vorausgesetzt Damit soll das Potenzial einer Region besser ausgeschöpft werden

Im Jahr 1999 wurden zwei Neuheiten lanciert:

– Erstmals wurde der Prix d’innovation Agricole, ein Innovationspreis für die Schweizer Landwirtschaft vergeben. Bei diesem Preis, der mit einer Gewinnsumme von 100‘000 Fr dotiert ist und von der Agro-Marketing Suisse organisiert wird, werden Neuheiten aus der Land- und Ernährungswirtschaft ausgezeichnet Der Vorsteher des EVD hat das Patronat des Wettbewerbs übernommen.

– Ebenfalls zum ersten Mal präsentierte sich die Schweiz offiziell an der Grünen Woche Berlin, der grössten europäischen Konsumentenmesse der Land- und Ernährungswirtschaft Durchgeführt wurde der Auftritt durch die Agro-Marketing Suisse, mit Unterstützung des Bundes im Rahmen der Landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung.

■ Finanzielle Mittel 1999 1999 war im Bereich der Absatzförderung ein Übergangsjahr. Die Verordnung sah aus Rücksicht auf laufende Massnahmen bisheriger Mittelempfänger wie z B für die Milch-, Fleisch- oder Obstproduzenten eine einjährige Übergangsregelung vor Im Berichtsjahr konnten aber auch neue Projekte unterstützt werden Damit wurde ein optimaler Übergang zum neuen Recht und die Kontinuität für bereits laufende Projekte sichergestellt

Im Berichtsjahr standen 45 Mio Fr für nationale Projekte im In- und Ausland zur Verfügung. 60% wurden an bereits laufende Projekte aufgrund der Übergangsbestimmungen und 40% an neue Finanzhilfeempfänger ausbezahlt Im Zusammenhang mit der Ablösung der alten Milchmarktordnung per 1 Mai 1999 standen für den Käse zusätzlich 14 Mio. Fr. zur Verfügung. Zudem beanspruchten die 16 unterstützten Regionalprojekte rund 50% der für 1999 budgetierten 5 Mio Fr

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 124

■ Zusicherungen für das Jahr 2000

Bereits 1999 wurden die für das Jahr 2000 eingereichten Projekte beurteilt. Die entsprechenden Beiträge hat das BLW per 30 September 1999 zugesichert Im Jahr 2000 werden auf überregionaler und nationaler Ebene sowie im Ausland insgesamt 61 Projekte von 31 Gesuchstellern unterstützt.

Mittelverteilung 2000 nach Produkt-Markt-Bereichen

Käse Ausland

Käse Inland

Milch Obst

Fleisch

Gemüse

Kartoffeln

Getreide

Eier Ölsaaten

Lebende Tiere

Quelle: BLW

Zur Verteilung der Mittel wurden Produkt-Markt-Bereiche gebildet und in einem Portfolio bewertet. Diese Portfolio-Analyse wurde vom BLW in Auftrag gegeben, um die Marktattraktivität und die Wettbewerbsstärke der einzelnen Landwirtschaftsprodukte zu bewerten Der grösste Anteil der Bundesmittel fliesst in den Sektor Milch und Milchprodukte

■ Ausblick Voraussetzung für eine Unterstützung im Bereich der Absatzförderung ist die Koordination der Massnahmen unter den Finanzhilfeempfängern

In mehreren Bereichen entwickelt sich die Zusammenarbeit positiv Die Produzenten treten im Inland vermehrt gemeinsam mit dem Absender «Produktionsland Schweiz» auf. Im Ausland ist es besonders die Switzerland Cheese Marketing AG, die im gemeinsamen Interesse der Schweizer Produzenten unter der gemeinsamen Botschaft «Käse aus der Schweiz» dominant auftritt Um in einem liberalisierten Markt bestehen zu können, ist die Zusammenarbeit in der Absatzförderung wichtig Nur so können die Instrumente des Marketings ihre optimale Wirkung entfalten

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Mio. Fr. 051015202530
Honig Fische Gemeinsame Massnahmen
Tabelle 23 Seite A24 2

Kennzeichnung

Der Schutz bestimmter Bezeichnungen für Landwirtschaftsprodukte bezweckt, den Konsumenten wirksam vor Täuschung zu schützen und – im Interesse der Landwirtschaft – den unlauteren Wettbewerb in der Verwendung dieser Begriffe zu verhindern Der Schutz umfasst Bioprodukte sowie Erzeugnisse mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben Entsprechende Regelungen finden sich in der Bio-Verordnung und in der Verordnung über Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben Diese ermöglichen auch die gegenseitige Anerkennung von Qualitätsprodukten zwischen der Schweiz und der EU Damit wird der Zugang und der Schutz dieser Produkte auf dem europäischen Markt sichergestellt Vorerst ist dies nur für Bioprodukte gewährleistet.

Die Bio-Verordnung, die am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist, erweist sich als ein wirkungsvolles Instrument, um die Transparenz im Biomarkt zu verbessern Dies ist bedeutungsvoll, ist doch die biologische Anbaumethode in den letzten Jahren auch mit Hilfe der staatlichen Direktzahlungsprogramme aus der Nische herausgetreten 7,3% der LN wird heute nach biologischen Grundsätzen bewirtschaftet Bioprodukte haben sich am Markt, auch bei den Grossverteilern, fest etabliert. Mit der Bio-Verordnung wird bei importierten pflanzlichen Erzeugnissen die Gleichwertigkeit mit unserer Gesetzgebung sichergestellt Dies ist wichtig, weil nach wie vor ein ansehnlicher Anteil der konsumierten Bioprodukte aus dem Ausland stammt.

Die Bio-Verordnung hat nach Ablauf der meisten Übergangsfristen sowie einer sorgfältigen Einführung im Vollzug ihre binnenwirtschaftliche Wirkung entfaltet Bereits konnten verschiedene Missbräuche im Zusammenhang mit der Bezeichnung «Bio» erfolgreich bekämpft sowie die Transparenz bezüglich Mindestanforderungen und Kontrollen gegenüber der vorherigen, rein privatrechtlichen Regelung wirksam erhöht werden

Die Wirkung der Verordnung stösst jedoch auch an Grenzen: Bedingt durch die dominante Stellung des Markenzeichens «Knospe» auf dem schweizerischen Markt findet heute nur ein geringer Wettbewerb statt So ist nur eine einzige Stelle zur Ausstellung von Zertifikaten für die Knospe ermächtigt Die Bio-Verordnung sieht einen freien Wettbewerb unter den einzelnen Zertifizierungsstellen vor Die Erfahrung zeigt, dass Marktsegmente, in denen der Wettbewerb nicht oder zu wenig spielt, mittelfristig Anpassungsprobleme haben werden

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■ Schutz von Bezeichnungen für Landwirtschaftsprodukte ■ Bio-Regeln schaffen Transparenz

■ Aufbau des Registers für GUB und GGA

Nachdem sich die Prozedur der Registrierung der Geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der Geschützten Geographischen Angaben (GGA) Schritt für Schritt entwickelt hat, geht man davon aus, dass bis Ende 2000 alle hängigen Dossiers publiziert sind. Voll wirksam wird dieses agrarpolitische Instrument aber erst nach Eintragung der verschiedenen Bezeichnungen und der damit verbundenen Übergangsfristen, also erst in etwa drei bis fünf Jahren

Eine detaillierte Berichterstattung zum Bereich der GUB und GGA findet sich im Geschäftsbericht 1998 der Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben

■ Leistungsförderer in der Fleischproduktion sowie Eier aus Käfighaltung deklarieren

Artikel 18 des LwG beauftragt den Bundesrat, für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration zu erlassen und die Zölle zu erhöhen. Dabei dürfen die internationalen Verpflichtungen nicht verletzt werden

Der Bundesrat hat am 3 November 1999 die Deklarationsverordnung erlassen Zu deklarieren sind Produkte, bei denen in der Produktion Hormone und/oder antimikrobielle Stoffe zur Leistungsförderung verwendet werden sowie Konsumeier aus Käfighaltung Diese Produktionsmethoden sind in der Schweiz verboten Es müssen nur Frischfleisch und Konsumeier sowie deren Zubereitungen deklariert werden Auf die sofortige Unterstellung weiterer Produkte wurde aus Gründen der Vollzugseffizienz verzichtet Eine Erhöhung der Einfuhrzölle war nicht möglich, da eine Differenzierung gestützt auf unterschiedliche Produktionsmethoden gegen die eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der WTO und gegen die von der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsverträge verstösst

Der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung wurde das Konzept der Lebensmittelgesetzgebung zugrunde gelegt Danach müssen die Verkäuferinnen und Verkäufer die verbotene Produktionsmethode am Endverkaufspunkt deklarieren. Dies gilt sowohl für den Detailhandel wie auch für die Verpflegungsstätten Der Vollzug liegt bei den Kantonen In der Regel sind die Lebensmittelinspektoren dafür zuständig

Die landwirtschaftliche Deklarationsverordnung ist am 1 Januar 2000 in Kraft getreten Im Internet publizierte Merkblätter geben den betroffenen Kreisen konkrete Tipps für eine praxisgerechte Umsetzung Das BLW publiziert ausserdem eine Liste, in der diejenigen Länder aufgeführt sind, die gleichwertige Verbote wie die Schweiz verordnet haben.

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2

■ Ausblick Die EU hat die schweizerische Bio-Verordnung als gleichwertig mit ihrer Verordnung anerkannt Die Schweiz ist auf der Drittlandliste der EU vermerkt, das heisst, dass zertifizierte Produkte aus der Schweiz grundsätzlich ungehindert in der EU vermarktet werden können. Diese Regelung gilt vorerst nur für die pflanzlichen Produkte.

Der Einbezug der Nutztierhaltung in den Geltungsbereich der Bio-Verordnung ist in Ausarbeitung Die revidierte Verordnung soll 2001 in Kraft treten Die Landwirtschaftsminister der EU verabschiedeten im Juni 1999 die seit langem erwartete europäische Tierhaltungsregelung für den Biolandbau, welche als Grundlage für die schweizerische Regelung dienen soll Basierend auf dem bilateralen Agrarabkommen mit der EU soll auch für die Erzeugnisse der biologischen Nutztierhaltung ein Gleichwertigkeitsabkommen erreicht werden, was z.B. für Schweizer Bio-Käse den Zugang zum europäischen Markt sicherstellen wird

Beim Vollzug sind ebenfalls Anpassungen vorgesehen. Die vom BLW durchgeführte Überprüfung der Gleichwertigkeit von importierten Produkten wird von der Branche als aufwändig empfunden Andererseits verlangt auch die Kontrolle der Dokumente durch das BLW einigen Aufwand Eine Überprüfung des Verfahrens mit dem Ziel einer Vereinfachung, jedoch unter Sicherstellung der staatlichen Aufgaben, drängt sich mittelfristig auf.

Unser Ziel ist die Realisierung eines eurokompatiblen Systems zum Schutz der GUB und der GGA. Die EU hat 600 geographische Angaben registriert. Gemessen an Unterschieden und der Grösse unseres Landes ist mit der Registrierung von ungefähr 40 GUB und GGA zu rechnen Die bilateralen Verträge enthalten eine Absichtserklärung, nach welcher die Register gegenseitig anerkannt werden

Instrumente des Aussenhandels

■ Einfuhrregelungen unterstützen produktive Landwirtschaft

Im Rahmen der Uruguay-Runde des GATT/WTO sind durch die sogenannte Tarifizierung alle nichttarifären Handelshemmnisse von den Mitgliedstaaten in Zölle umgewandelt worden Die Einfuhrregelungen sind wichtige Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser aussenhandelspolitischen Verpflichtungen und für die inländische Nahrungsmittelproduktion

Zur Steuerung der Einfuhren sind nur tarifarische Massnahmen, das heisst Zölle auf den Importprodukten erlaubt Möglich ist es, die Einfuhrmengen aufzuteilen in einen Teil mit höheren Zollansätzen und einen Teil mit tieferen Ansätzen, innerhalb der sogenannten Zollkontingente Dieses Vorgehen erlaubt Einfuhren zu Preisen, die teilweise nur sehr wenig vom ausländischen Preisniveau abweichen Entsprechend begehrt sind Anteile an diesen Importmengen. Zollkontingente gibt es vor allem bei Fleisch, Milchprodukten, Kartoffeln, Obst, Gemüse, Brotgetreide, Schnittblumen und Wein

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Die Verteilung der Kontingentsmengen erfolgt mittels Versteigerung, aufgrund der Zukäufe inländischer Erzeugnisse, nach Massgabe der bisherigen Importtätigkeiten oder nach der Reihenfolge des Eingangs der Zuteilungsgesuche bei der Bewilligungsstelle. Die freigegebenen Mengen und die effektiv erfolgten Einfuhren zum Kontingentszollansatz sind aus dem jährlich erscheinenden Bericht des Bundesrates über die zolltarifarischen Massnahmen ersichtlich Die Ausnützung der Zollkontingentsanteile war bisher je nach Erzeugnissen unterschiedlich

Bei anderen Produkten wird die Einfuhr allein über Zölle gesteuert Bei der Festsetzung der Zölle werden die Versorgungslage im Inland und die Absatzmöglichkeiten für gleichartige Produkte berücksichtigt sowie den gesamtwirtschaftlichen Interessen Rechnung getragen. Bei den Futtermitteln werden die Zollansätze mit dem System der Schwellenpreise periodisch an die Entwicklung der Preise franko Schweizergrenze angepasst

Der Grenzschutz beinhaltet neben dem quantitativen auch einen qualitativen Aspekt, indem er zu gewährleisten hat, dass die Einfuhren gesundheitlich unbedenklich sind (Sicherheit der Nahrungsmittel)

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Apr 98 Jul 98 Okt 98 Jan 99 Apr 99 Jul 99 Okt 99 Apr 00 F r / d t Quelle: BLW 0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Grenzabgaben Bandbreite Schwellenpreis Importpreis verzollt Preis franko Schweizergrenze 2
Schwellenpreissystem am Beispiel der Gerste

■ WTO-Sonderschutzklausel: erstmalige Anwendung bei Schweinefleisch

Eine Einfuhrregelung, die allein auf unterschiedlichen Zollansätzen beruht, kann zu unverhältnismässigen Auswirkungen auf dem Inlandmarkt führen In diesen Fällen sieht das WTO-Agrarabkommen eine spezielle Schutzklausel für Agrarprodukte vor Danach können Zollansätze auf landwirtschaftlichen Produkten vorübergehend und in einem genau definierten, beschränkten Ausmass erhöht werden, falls die Importpreise stark sinken (preisliche Schutzklausel) oder die Einfuhrmengen übermässig ansteigen (mengenmässige Schutzklausel) Der Sonderschutzklausel kam im Rahmen der Verhandlungen der Uruguay-Runde eine wesentliche Bedeutung als Sicherheitsinstrument gegen unerwartete Auswirkungen der Tarifizierung zu

Durch das Zusammentreffen verschiedener Faktoren (z B Asien- und Russlandkrisen; beträchtliche Ausdehnung der Schweineproduktion sowohl in der EU wie in den USA) sanken die Preise für Schlachthälften z B in Deutschland zeitweilig auf Tiefstwerte von umgerechnet rund Fr 1 – pro kg SG Die Preisdifferenzen zum Ausland führten zu hohen Einfuhren von Schweinefleisch ausserhalb des Zollkontingentes. Die Produzenten beantragten die Anrufung der WTO-Sonderschutzklausel, da sie einen negativen Einfluss auf die inländische Produktion befürchteten

Gestützt auf die Entwicklung der Preise franko Schweizergrenze für Schweinefleisch wurde im Mai des Berichtsjahres auf dem Dringlichkeitsweg die erstmalige Anrufung der preislichen WTO-Sonderschutzklausel durch die Schweiz für insgesamt sieben Tarifpositionen von Schweinefleisch verordnet (Verordnung über die Anwendung der WTO-Sonderschutzklausel im Bereich Schweinefleisch vom 30. April 1999). Diese Verordnung war gültig bis Ende 1999

In der achtmonatigen Periode wurden über die relevanten Zollpositionen zum Ausserkontingentszollansatz (AKZA) insgesamt 3‘682 t Schweinefleisch mit einem Warenwert von rund 25 Mio. Fr. importiert. Davon wurden 1'002 t mit einem Warenwert von ungefähr 4 Mio Fr mit einem Zollzuschlag von total 0,38 Mio Fr belastet

Ergebnisse der Anwendung der Sonderschutzklausel bei Schweinefleisch

Einfuhren Waren- Zoll- Zoll- Verteuewert abgaben Zuschlag rung t Mio Fr Mio Fr Mio Fr %

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Verzollungsart
Ohne Sonderschutzklausel-Zuschlag 2 680 21 12,25 Mit Sonderschutzklausel-Zuschlag 1 002 4 4,45 0,38 4,5 Total 3 682 25 16,70 0,38 0,9 Quelle:
OZD

■ Ein- und Ausfuhren von Verarbeitungsprodukten (Schoggigesetz)

Eine Bremswirkung der Massnahme auf die Importe zum AKZA – infolge der Verteuerung durch die Zollzuschläge – ist anzunehmen, indes nicht abschliessend quantifizierbar Die Erfahrungen mit der ersten Anwendung der WTO-Sonderschutzklausel beim Schweinefleisch zeigen unter anderem, dass die zeitgerechte Anwendung Voraussetzung für die bestmögliche Wirkung ist Der zukünftige Einsatz wird deshalb überprüft, einschliesslich der Möglichkeit einer systematischen Anwendung für sensible Produkte Im Hinblick auf die nächste WTO-Verhandlungsrunde sind die Erfahrungen mit der Sonderschutzklausel wertvoll

Mit den Ausfuhrbeiträgen für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten wird die Differenz zwischen in- und ausländischen Rohstoffpreisen ausgeglichen und das Ziel verfolgt, möglichst viele inländische landwirtschaftliche Rohstoffe in Verarbeitungsprodukten auszuführen

Der bewegliche Teilbetrag ergibt zusammen mit dem Zoll (Industrieschutzelement) die Grenzbelastung Mit dem beweglichen Teilbetrag wird die Differenz zwischen den inund ausländischen Rohstoffpreisen ausgeglichen Damit werden auf dem Schweizer Markt für in- und ausländische Produkte preislich vergleichbare Wettbewerbsverhältnisse geschaffen

Verarbeitungsprodukte aus landwirtschaftlichen Grundstoffen: Schoggigesetz

Mechanismus Ausfuhr Einfuhr

Inlandpreis

Ausfuhrbeitrag

auf verarbeitetem landwirtschaftlichem Erzeugnis

Beweglicher Teilbetrag

auf verarbeitetem landwirtschaftlichem Erzeugnis

Weltmarktpreis

(Mehl in Form von Biskuits)

(Mehl in Form von Biskuits)

Das Schoggigesetz gleicht die Rohstoffkostendifferenz Inland-Weltmarkt, nicht aber die Produktionskostendifferenz aus.

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2

Im WTO-Abkommen von 1994 hat sich die Schweiz zu einem Abbau der Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten um 36% innerhalb von sechs Jahren ab 1995 verpflichtet (von 179,6 Mio Fr in den Basisjahren 1991/92 auf 114,9 Mio. Fr. ab dem Jahr 2000). Wenn bei steigenden Ausfuhren die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen, um die Kostendifferenz auf den verarbeiteten landwirtschaftlichen Rohstoffen auszugleichen, kann nur mit «anderen geeigneten Massnahmen» (z B Selbsthilfemassnahmen der Produzenten) eine Ausdehnung des Veredlungsverkehrs vermieden werden Veredlungsverkehr bedeutet, dass die Rohstoffe ohne Zollbelastung eingeführt, in der Schweiz verarbeitet und in konsumfertigen Produkten wieder ausgeführt werden (z B ausländischer Zucker wird zollfrei eingeführt und in schweizerischer Schokolade wieder exportiert) Eine Zunahme des Veredlungsverkehrs hat für die einheimische Landwirtschaft einen Verlust von Marktanteilen zur Folge, sofern nicht ohnehin Importe getätigt werden

Die Nahrungsmittelindustrie hat 1999 im asiatischen Raum einen beträchtlichen Rückgang der Exporte (vor allem Schokolade) erlitten In den übrigen Märkten, insbesondere im EU-Raum, sind die Umsatzzahlen weiter angestiegen

■ Ausblick Die verschiedenen Importregime werden kurzfristig keine grundlegenden Änderungen erfahren Änderungen können z B aufgrund von Ergebnissen der nächsten WTO-Verhandlungsrunde notwendig werden Anpassungen, z B bei den Kriterien zur Verteilung der Zollkontingente, können aber auch aus internen Gründen erforderlich sein.

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Ausfuhrmengen / Ausfuhrbeiträge Ausfuhrmengen t Ausfuhrbeiträge Mio. Fr. Quelle: BLW 180 128 137 130 92 000 78 000 85 000 84 000 1991/921997199819991991/92199719981999

Marktbeobachtung

Der Bundesrat kann nach Artikel 27 des LwG Waren, die durch agrarpolitische Massnahmen beeinflusst werden, einer Preisbeobachtung unterstellen. Dabei können alle Marktstufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, einbezogen werden

Wichtigstes Ziel der Preisbeobachtung ist es, die Markttransparenz zu verbessern Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob tiefere Produzentenpreise auch effektiv an die Konsumenten weitergegeben werden Daneben soll die Preisbeobachtung Informationen für die Evaluation der agrarpolitischen Massnahmen liefern

Im BLW nimmt die Sektion Marktbeobachtung diese Tätigkeit wahr. Sie hat folgende Aufgaben:

– Erfassung des Preisniveaus landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte;

– Förderung der Transparenz in der Preisbildung mittels Information der Öffentlichkeit Folgende landwirtschaftliche Produkte können der Marktbeobachtung unterstellt werden:

– Milch- und Milchprodukte;

– Fleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren;

– Eier und Geflügel;

– Ackerbauprodukte und deren Verarbeitungserzeugnisse;

– Früchte und Gemüse sowie deren Verarbeitungserzeugnisse

Um den Vollzug sicherzustellen, können Verarbeitungs- und Handelsunternehmen sowie öffentliche Verwaltungsstellen zur Erhebung und Lieferung von Daten verpflichtet werden. Die Sektion Marktbeobachtung veröffentlicht kommentierte monatliche Berichte über die Märkte Milch, Fleisch, Früchte und Gemüse Ausserdem erstellt sie im Sommer wöchentliche und im Winter vierzehntägliche Übersichten über die Marktpreise der interessantesten Produkte auf den wichtigsten Wochenmärkten. Die Ermittlung der Marktspannen für Fleisch, Milch und Milchprodukte erlaubt zudem, die Auswirkungen der Agrarpolitik laufend zu verfolgen Zu diesem Zweck wird seit dem 1 Mai 1999 auch der von den Produzenten erzielte Milchpreis erhoben

■ Ausblick Im Jahr 2000 wird neu eine Marktspanne der wichtigsten Früchte und Gemüse veröffentlicht und der Milchbericht mit Daten der Treuhandstelle Milch (TSM) zu einem monatlichen Bulletin über die Marktlage erweitert. Zudem werden die Grundlagen für die Berechnung einer Eierspanne erarbeitet, insbesondere werden die Produzentenund Konsumentenpreise der wichtigsten Eierkategorien erhoben Ausserdem wird die Ermittlung der Fleischspanne im Hinblick auf einen Neustart per Anfang 2001 methodisch angepasst

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■ Kontrolltätigkeit im Berichtsjahr

Kontrollen und Untersuchungen

Die Kontrolle der Massnahmen im Bereich von Produktion und Absatz obliegt einer speziellen Einheit des BLW, dem Inspektorat. Das Inspektorat übt keine Vollzugsaufgaben aus Es führt einerseits Kontrollen und Revisionen durch, anderseits Ermittlungen in Strafverfahren Die Kontrolltätigkeit umfasst neben den produktebezogenen Massnahmen ebenfalls die Bereiche Futter- und Pflanzenschutzmittel

Das Inspektorat führte im Berichtsjahr 1'113 Kontrollen und Revisionen durch Dabei mussten im Milchbereich Beihilfen von rund 1,5 Mio Fr beanstandet und zurückverlangt werden. Auf der anderen Seite gab es Betriebe, die per Gesuch zu wenig Beihilfen verlangt hatten Diesen wurde gegen 300'000 Fr nachgezahlt Die Beanstandungen und Nachzahlungen lassen sich überwiegend erklären durch gewisse Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Milchmarktordnung.

Die Schwerpunkte der Arbeiten im Berichtsjahr waren:

Von Mai bis Oktober wurde das Hauptgewicht der Tätigkeit im Aussendienst auf Kontrollen in den Bereichen Butter, Gemüse, Obst, Schnittblumen, Eier, Fleisch und Pferde gelegt. Das ganze Jahr hindurch fanden ebenfalls regelmässige Kontrollen in den Bereichen Milchersatzfuttermittel, Vollmilchpulver und Milchkondensat statt

– In den letzten drei Monaten des Jahres war das Inspektorat insbesondere im Getreide-, Kartoffel- und Käsebereich (Produktion und Verarbeitung) tätig sowie bei der Revision der Zuckerfabrik Aarberg/Frauenfeld beteiligt

– Das Inspektorat war einbezogen in Überprüfungen im Zusammenhang mit dioxinhaltigen Futtermitteln Es hatte die Aufsicht über den Rückzug von 108 t dieser Futtermittel bei 60 Landwirten Diese Futtermittel wurden anschliessend einer fachund umweltgerechten Entsorgung zugeführt.

– Bei den Pflanzenschutzmitteln wurde der Vertrieb untersucht Im Berichtsjahr speziell war die Aufsicht über die Vernichtung des GVO-Mais, den das BLW angeordnet hatte.

■ Untersuchungen bei Straffällen

Das Inspektorat hat nicht nur die Aufgabe, Kontrollen durchzuführen Es führt auch Untersuchungen durch bei Straffällen Straftatbestände entstehen z B wenn Landwirte Bestimmungen der Milchkontingentierung nicht einhalten Straffälle mit einer Busse bis zu 500 Fr kann das Inspektorat selbständig an Ort und Stelle beurteilen In diesen Fällen kommt ein abgekürztes Verfahren zur Anwendung, d h die Fälle gelten mit dem Strafbescheid und dem Bezahlen der Busse als erledigt. Rekursmöglichkeiten bestehen nicht Alle übrigen Fälle werden innerhalb des BLW an den Rechtsdienst weitergeleitet Dieser behandelt die Fälle weiter Im Berichtsjahr hat das Inspektorat 84 Bussen ausgesprochen.

134 2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2

Massnahmen 1999/2000

Die Milch spielt eine wichtige Rolle in der schweizerischen Landwirtschaft, denn sie trägt rund einen Drittel zum Wert der Endproduktion bei Kein anderes landwirtschaftliches Produkt ist so stark exportorientiert Rund 25% der Milchmenge werden ausgeführt, vor allem als Käse

Die neue Milchmarktordnung setzt Rahmenbedingungen, damit auf den in- und ausländischen Märkten eine möglichst grosse Menge Milch und Milchprodukte abgesetzt werden kann Zu diesem Zweck werden auf allen Stufen der Milchwirtschaft wettbewerbsfähige, marktnahe Strukturen gefördert. Die Produkte müssen hohen Qualitätsstandards genügen und gut vermarktet werden, damit der Zielpreis auf Stufe Milchproduzent erreicht werden kann Die Massnahmen zur Produktionslenkung und Marktstützung sind so ausgestaltet, dass die Marktkräfte in Produktion, Verarbeitung und Handel stärker als bisher zur Geltung kommen

1 nicht für alle Käse

2 nur für bestimmte Verwendungszwecke

3 nur bei Inlandverarbeitung

4 nach Käsesorte und Destination (EU - andere Länder) differenziert

5 nicht für Konsummilch

Quelle: BLW

Zusätzlich zu den Instrumenten Zulagen, Beihilfen und Grenzschutz trägt die Milchkontingentierung zu berechenbaren Verhältnissen auf dem Milchmarkt bei Hervorzuheben ist, dass die finanziellen Stützungsmassnahmen stark auf den Käse ausgerichtet sind Sein Markterfolg ist entscheidend für eine prosperierende Milchwirtschaft

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 135
■■■■■■■■■■■■■■■■ 2.1.2 Milchwirtschaft
Produkt Käse Butter Magermilch Milchpulver Konsummilch Rahm Frischmilchprodukte Massnahme Grenzschutz ■■■■■ Zulagen ■ Inlandbeihilfen ■ 1 ■ 2 ■ 2 ■ 3 Ausfuhrbeihilfen ■ 4 ■■ 5
2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N

■ Finanzielle Mittel 1999 In der Staatsrechnung für das Jahr 1999 sind Ausgaben nach altem und neuem Recht zusammengefasst Deshalb sind Vergleiche mit Vorjahren nur bedingt möglich Gegenüber dem Vorjahr haben die Ausgaben des Bundes zugunsten der Milchwirtschaft –trotz 1998 eingeleiteten Sparmassnahmen – zugenommen. Diese Entwicklung ist mit der Übergangsfinanzierung in die neue Milchmarktordnung zu erklären

Mittelverteilung 1999

Total 1 052 Mio. Fr.

Quellen: Staatsrechnung, BLW

1999 betrugen die Ausgaben des Bundes im Milchbereich insgesamt 1‘052 Mio Fr Diese Summe setzt sich zusammen aus 568 Mio Fr für die befristeten Übergangsmassnahmen (Milchverwertung November 1998 bis April 1999), 105 Mio. Fr. Liquidationskosten für die Auflösung der halbstaatlichen Organisationen Schweizerische Käseunion AG und Butyra sowie 379 Mio Fr für die Marktstützung nach neuem Recht (Mai bis November 1999) Die Aufteilung auf die einzelnen Produkte zeigt, dass der Bereich Käse 711 Mio Fr (68%) beanspruchte 258 Mio Fr (25%) wurden im Butterbereich und 83 Mio. Fr. (7%) im Pulverbereich eingesetzt.

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 136
Ausfuhrbeihilfen 9% Zulagen 13% Liquidationskosten 10%
Inlandbeihilfen 13% Befristete Übergangsmassnahmen 55%
Tabelle 24, Seite A25

Milchkontingentierung

Mit der neuen Milchmarktordnung wird die 1977 eingeführte Milchkontingentierung im Grundsatz fortgesetzt. Die Milchmenge ist auf rund 3,2 Mio. t begrenzt. Indirekt stützt diese Massnahme den Milchpreis, da der Ausgleich zwischen der angebotenen und der nachgefragten Menge nicht völlig den Marktkräften überlassen wird Ebenso waren regionalpolitische Gründe massgebend, dass die Mengenbeschränkung beibehalten wurde, auch wenn sich dadurch der Handlungsspielraum des einzelnen Milchproduzenten und die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt vermindern

Einzelbetriebliche Milchkontingente können in der neuen Milchmarktordnung frei und ohne staatliche Eingriffe zwischen den Bewirtschaftern eines Betriebes gehandelt werden, wobei die Übertragung von Kontingenten vom Berg- ins Talgebiet im Grundsatz untersagt ist Die Produzenten erhalten mit der Miete oder dem Kauf den nötigen Spielraum, um ihre Kontingentsmengen den betrieblichen Verhältnissen anzupassen. Der Kontingentshandel trägt zu einer effizienten Milchproduktion bei

Zusatzkontingente sind für den Viehabsatz aus dem Berggebiet von Bedeutung und unterstützen die Arbeitsteilung Berg-Tal Produzenten, die Tiere aus dem Berggebiet zukaufen, erhalten für eine befristete Zeit pro zugekauftes Tier 1'500 kg Milch zugeteilt Jedes Jahr finden ca 17'000 Tiere über diesen Kanal den Weg vom Berg- ins Talgebiet Dafür wird jährlich eine annähernd gleichbleibende Menge von 25'000 t benötigt. Dies entspricht 0,8% der gesamten Kontingentsmenge.

Sonderkontingente nach Artikel 33 LwG sind für spezifische Kontingentsaufstockungen reserviert Der Bundesrat wird Sonderkontingente unter Vorbehalt der WTO-Verpflichtungen dann gewähren, wenn die Mittel für Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten nicht ausreichen und ein zusätzlicher Bedarf an Milch besteht, um solche Produkte zu exportieren Mit dieser Massnahme kann der Veredlungsverkehr der Nahrungsmittelindustrie, die über diesen Weg billigeren Rohstoff im Ausland beschaffen kann, vermieden werden.

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Reger Kontingentshandel

Der in der Ausgestaltung einfache Kontingentshandel wurde rege und zielkonform genutzt Indem die Kontingente neu nicht mehr an die Fläche gebunden sind, sondern dem Bewirtschafter eines Betriebes zufallen, ist der Handlungsspielraum grösser geworden. Bei der Miete gibt es zwei Vertragstypen. Miete I beinhaltet eine normale nicht endgültige Übertragung, Miete II hingegen beinhaltet eine nicht endgültige Übertragung von Milchkontingentsmengen vom Berg- ins Talgebiet, gekoppelt mit der Übertragung der Aufzucht des Rindviehs vom Tal- ins Berggebiet

Ergebnisse des ersten Jahres Kontingentshandel (Milchjahr 1999/2000)

Im ersten Milchjahr (Mai 1999 – Ende April 2000) mit Kontingentshandel wurden insgesamt rund 386 Mio kg Kontingente auf andere Milchproduzenten übertragen Dies sind gut 12% der gesamten Kontingentsmenge Allerdings sind in dieser Menge rund 206 Mio. kg Kontingente enthalten, die durch die Auflösung der Betriebszweiggemeinschaften als vermietet erscheinen, effektiv aber bereits früher auf den oder die Partner der Betriebszweiggemeinschaft übertragen wurden Zwischen 10 und 15% der Produzenten haben einen Kauf- oder Mietvertrag zur Übertragung eines Milchkontingentes abgeschlossen Der Preis der gehandelten Kontingente, soweit er den Administrationsstellen bekannt gegeben wurde, hat sich im Berichtsjahr für den Verkauf um einen Durchschnitt von 1 38 Fr pro kg Milch bewegt Für die Miete hat er sich bei 10 Rp oder rund 13% des Zielpreises eingependelt

■ Ausblick

Über Fragen im Zusammenhang mit der Milchkontingentierung hat das BLW dem Institut für Agrarwirtschaft (IAW) der ETH Zürich eine Studie in Auftrag gegeben. Diese ist in eine Vorstudie (2000) und eine Hauptstudie (2001) aufgeteilt Ziel der Studie ist es, die verschiedenen Fragen betreffend Wirkung und Effektivität im Zusammenhang mit der Milchkontingentierung zu untersuchen Insbesondere ist deren Einfluss auf Mengen, Preise, Kosten und Einkommen der Produzenten, auf Strukturen und Regionen sowie auf die Nachhaltigkeit zu analysieren

In der Vorstudie wird die Struktur der Milchproduktion in der Schweiz aufgrund verfügbarer Einzelbetriebsdaten durch zehn Betriebstypen abgebildet. Diese dienen als Grundlage für die benötigten Berechnungen mit einem mathematischen Modell Als Ergänzung dazu ist bei den Produzenten eine Repräsentativumfrage durchgeführt worden.

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Verkauf Vermietung I Vermietung II Total Anzahl Verfügungen 3 075 14 079 338 17 492 Mio kg total 67,4 308,6 10,3 386,3 kg je Übertragung 21 915 21 922 30 464 22 084 Quelle: BLW

Aufgeteilt nach Betriebstypen haben Ende 1999 rund 3‘000 Landwirte in allen Gegenden der Schweiz einen Fragebogen zum Thema Milchproduktion erhalten Die erfreulich hohe Rücklaufquote von rund 54% hat gezeigt, dass sich die Landwirte intensiv mit der Zukunft der Milchproduktion und deren Kontingentierung beschäftigen.

In einem Kurzbericht zuhanden der Landwirte sind die ersten Resultate der Umfrage zusammengefasst worden Möglichkeiten zur Kostensenkung in der Milchproduktion sehen 72% der Antwortenden bei der Umstellung des Weidesystems, 69% bei der Synchronisierung der Milchproduktion in der Herde und 61% bei der Senkung der Lohnkosten Als kleines oder kein Kostensenkungspotenzial beurteilen 70% der Befragten die Ausdehnung der Milchmenge und 55% die Steigerung der Milchleistung pro Kuh. Entgegen den Erwartungen wird die Kostensenkung durch sparsamen Einsatz der Produktionsmittel gesucht, nicht aber durch die Steigerung der Produktionsmenge

Betreffend ihres Aufstallungssystems geben 86% der Antwortenden an, ihre Tiere im Anbindestall zu halten Nur 11% verfügen bereits über einen Boxenlaufstall Im Mittel könnten bei den Antwortenden rund 35'000 kg Milch zugemietet werden, ohne zusätzliche Investitionen in die Stallgebäude tätigen zu müssen Diese Betriebe verfügen durchschnittlich über fünf freie Milchkuhplätze

Der durchschnittliche Milchpreis, bis zu dem die Antwortenden weiterhin Milch produzieren würden, liegt bei 64 Rp je kg Bei einem Preis unter 70 Rp würden 60% und unter 65 Rp knapp 40% der Antwortenden die Milchproduktion noch weiterführen

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 139
Tiefstes Milchpreisniveau, zu dem noch produziert würde 70 Rp.65 Rp.60 Rp.55 Rp. Preis pro kg Milch 50 Rp.45 Rp.40 Rp.35 Rp. A n z a h l B e t r i e b e Quelle: IAW-ETH 0 100 200 300 400 500 416 234 282 64 53 422 2

Marktstützung mit Zulagen und Beihilfen

Ein Viertel der Milchmenge wird im Ausland abgesetzt Die Erlöse für die exportierten Produkte, insbesondere Käse, orientieren sich dabei an den europäischen Preisen. Der inländische Produzentenpreis für Milch würde sich folglich diesem Niveau angleichen Die finanziellen Mittel für die Marktstützung ermöglichen ein Niveau zu erreichen, das heute knapp 30 Rp über demjenigen der EU liegt Mit dem Abbau der verfügbaren finanziellen Mittel im Milchbereich um 40% bis 2003 wird sich diese Differenz verringern Die Marktstützung trägt dazu bei, dass die Milchproduktion im Vergleich zu anderen Produktionsrichtungen wirtschaftlich interessant bleibt

Die Zulage für verkäste Milch ist das zentrale Element der neuen Milchmarktordnung. Diese Beiträge werden für sämtliche zu Käse verarbeitete Milch und über das ganze Jahr ausbezahlt Mit dieser Zulage wird der Rohstoff Milch verbilligt Damit ist es den Verarbeitern möglich, Käse zu konkurrenzfähigen Preisen herzustellen. Exportsubventionen für den Verkauf in die EU verlieren damit an Bedeutung Gemäss Käseabkommen im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU hat die Schweiz die Ausfuhrbeihilfen ohnehin stufenweise auf Null abzubauen Somit beschränken sich die Ausfuhrbeihilfen für Käse mittelfristig auf die Erschliessung von Entwicklungsmärkten ausserhalb der EU.

Zur Unterstützung der Absatzmöglichkeiten gewisser anderer Milchprodukte werden Beihilfen ausgerichtet. Die Butterverbilligung ist infolge des relativ schwachen Grenzschutzes für pflanzliche Speisefette und -öle notwendig Für besondere Verwertungsarten wie die Herstellung von Säurekasein, Labkasein und Kaseinaten sowie Proteinkonzentraten und Milchersatzfuttermitteln wird die Magermilch verbilligt Zur Förderung des Exportes anderer Milchprodukte als Käse wird zudem eine Beihilfe je Milchäquivalent, die sich nach dem Fett- und Proteingehalt des Milchprodukts bemisst, ausgerichtet Jedes Milchprodukt hat damit die gleiche Ausgangslage, um seine Exportchance wahrzunehmen

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 140

■ Milchmarktordnung besteht Praxistest

Mit der neuen Milchmarktordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit auf allen Marktstufen verbessert werden Darunter ist zu verstehen, dass das Preis-/Leistungsverhältnis besser wird und die Marktanteile mindestens gehalten werden können Eine erste Zwischenbilanz ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen milchwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass – gemessen an den Reformzielen der Milchpolitik – die neue Marktordnung den Praxistest bestanden hat Der Zielpreis von 77 Rp je kg Milch wurde im Durchschnitt erreicht Prophezeiungen über Preiskollapse und Absatzeinbrüche haben sich nicht bewahrheitet Die Restrukturierung der nachgelagerten Stufe ist im Gang und die Verwertungsstruktur entwickelt sich in die gewünschte Richtung Marktanteile gingen keine verloren Im Gegenteil, die Aussenhandelsbilanz entwickelte sich positiv Zudem sind auch die Lagerbestände an Käse, Butter und Milchpulver gesund. Es darf bilanziert werden, dass der Übergang geordnet verlaufen ist Eine Kurskorrektur drängt sich folglich nicht auf Die Umsetzung zu verstärkter Wettbewerbsfähigkeit ist aber nach wie vor mit aller Konsequenz voranzutreiben, denn noch sind nicht alle Hypotheken aus der Vergangenheit abgetragen.

■ Ausblick Gemäss Zahlungsrahmen 2000 bis 2003 ist im Jahr 2001 ein Abbau der finanziellen Mittel um 80 Mio Fr vorgesehen Dies hat zur Folge, dass im Jahr 2001 die Beihilfen reduziert werden müssen.

Im Rahmen der Evaluation der AP 2002 ist ein Forschungsauftrag an das IAW der ETH Zürich vergeben worden. In diesem Forschungsauftrag werden insbesondere die Instrumente im Milchmarkt hinsichtlich Wirkung, Effektivität und Effizienz untersucht

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 D I E A G R A R P O L I T I S C H E N M A S S N A H M E N 141
2

2.1.3 Viehwirtschaft

Die Fleisch- und Eierproduktion trägt rund einen Drittel zur Endproduktion bei. Im Unterschied zur Milchwirtschaft beschränkt sich der Absatz fast ausschliesslich auf das Inland Das wichtigste Instrument zur Unterstützung der Fleischproduktion sind die Massnahmen an der Grenze; für die Eierproduktion kommen die Inlandbeihilfen dazu Der Bund setzt gemessen am Anteil an der Endproduktion wenig finanzielle Mittel für die Fleisch- und Eierproduktion ein Massnahmen 1999

Im Berichtsjahr gab es keine Marktabräumung in Schlachtbetrieben und für Schafe ab öffentlichen Märkten Ausserdem wurde kein Schweinefleisch eingelagert bzw verbilligt

■ Finanzielle Mittel 1999 1999 budgetierte der Bund 49,1 Mio. Fr. für Massnahmen der Viehwirtschaft. Rund 60% dieser Mittel stammen aus zweckgebundenen Zollanteilen, die auf Einfuhren von Fleisch, Eiern und Eiprodukten erhoben werden und in den Fleischfonds und die Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte fliessen. Die effektiven Ausgaben beliefen sich auf 32,6 Mio Fr Vom Budget wurden 16,5 Mio Fr vor allem aufgrund der noch bestehenden Exportrestriktionen für Zucht- und Nutzvieh nicht beansprucht

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 142 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Tier/Produkt Rinder Kälber Schweine Pferde Schafe Ziegen Geflügel Eier Massnahme Grenzschutz ■■■■■■■■ Marktabräumung ab öffentlichen Märkten ■■■ Marktabräumung in Schlachtbetrieben ■■■■■ Einlagerungsaktionen ■■■ Verbilligungsaktionen ■■■ Praxisnahe Versuche ■ Umstellungsbeiträge ■ Sammel- und Sortierkostenbeiträge ■ Aufschlagsaktionen und Vermarktungsmassnahmen ■ Verwertungsbeiträge Schafwolle ■ Ausfuhrbeiträge 1 ■■■■ Höchstbestände ■■■■ 1 beschränkt auf Zucht- und Nutzvieh Quelle: BLW

Schlachtvieh und Fleisch: minimales Sicherheitsnetz auf dem Inlandmarkt

Mittelverteilung 1999

Total 32,6 Mio. Fr. Verwertungsbeiträge

Schafwolle 3%

Ausfuhrbeihilfen

Zucht- und Nutzvieh 5%

Beiträge zur Unterstützung der inländischen Eierproduktion 37%

Leistungsauftrag Proviande 15%

Einlagerungs- und Verbilligungsbeiträge für Rind- und Kalbfleisch 40%

Quellen: Staatsrechnung, BLW

Im Jahr 1999 wurden die Bundesmittel insbesondere zur Unterstützung des Eiersektors (37%) sowie des Rindfleisch- (28%) und Kalbfleischsektors (12%) eingesetzt

Die Massnahmen im Schlachtvieh- und Fleischsektor werden mit Mitteln aus dem Fleischfonds, der aus zweckgebundenen Zollanteilen geäufnet wird, finanziert. Im Berichtsjahr diente der Fleischfonds zur Finanzierung von Rind- und Kalbfleischeinlagerungsaktionen bei saisonalen und anderen vorübergehenden Überschüssen, zur Verbilligung von Rindsstotzen für die Trockenfleischfabrikation sowie zur Vergütung der von der Proviande (Nachfolgeorganisation der Genossenschaft für Schlachtviehund Fleischversorgung) erbrachten Dienstleistungen

Mit 6 Mio Fr machten die Ausgaben für den Ankauf von Rindfleisch für die humanitäre Hilfe den grössten Anteil aus. 3,81 Mio. Fr. wurden als Einlagerungsbeiträge für Kalbfleisch und 1,51 Mio Fr für Rindfleisch ausbezahlt Im Mai und Juni lagerten Unternehmen 303 t Vorderviertelfleisch von Bankmuni und von Januar bis Juli 1‘120 t Kalbfleisch ein. Damit wurden die saisonalen Angebotsspitzen im Frühling und Sommer aufgefangen und die Preise stabilisiert Die gesamte eingelagerte Menge wurde im Herbst wieder dem inländischen Markt zugeführt Von Februar bis Juni verbilligte der Bund mit insgesamt 1,24 Mio Fr zudem 8‘900 Rindsstotzen mit einem Gesamtgewicht von 300 t für die Trockenfleischfabrikation

Die Proviande erhielt 4,8 Mio Fr für die Erfüllung der Dienstleistungen gemäss Artikel 42 der Übergangsbestimmungen in der Schlachtviehverordnung vom 7 Dezember 1998. Mit diesen Mitteln wurden die Erfassung und Kontrolle von Gesuchen um Zollkontingentsanteile, die Überwachung und Abräumung von öffentlichen Schlachtvieh- und Schafmärkten sowie die Durchführung von Einlagerungsaktionen finanziert

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 143
■ 2
Tabelle 25, Seite A26

■ Zucht- und Nutzvieh: Einfuhrrestriktionen behindern noch immer den Export

Im Rahmen der Marktabräumung (Zuteilung der nicht verkauften Tiere) ab überwachten öffentlichen Märkten teilte die Proviande den Zollkontingentanteilsinhabern 3'842 Stück Grossvieh und 1'565 Kälber zu marktüblichen Preisen zu Die Zuteilungen sind infolge der verbesserten Marktsituation gegenüber 1998 (6'105 Stück Grossvieh und 1'792 Kälber) gesunken Bei den Schafen und Weidelämmern musste die Proviande keine Tiere zuteilen

Das Berggebiet hat komparative Kostenvorteile bei der Aufzucht von Rindern für die Milch- und Fleischproduktion Die Beiträge für den Zucht- und Nutzviehexport unterstützen diesen Betriebszweig Sie blieben im Berichtsjahr grösstenteils ungenutzt, da der Export in die EU-Länder trotz grosser Anstrengungen des Bundesrates und der zuständigen Bundesstellen zur Aufhebung der BSE-bedingten Einfuhrrestriktionen weiterhin versperrt blieb Im Rahmen der humanitären Hilfe konnten dennoch 500 Kühe und tragende Rinder in das Kosovo ausgeführt werden.

■ Eier: Massnahmen zur Unterstützung der inländischen Produktion

Alle Massnahmen im Eiersektor werden mit Mitteln aus der Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte, die aus zweckgebundenen Zollanteilen geäufnet wird, finanziert Die Preisausgleichskasse steht für die Unterstützung der Inlandeierproduktion auf bäuerlichen Betrieben und zur Finanzierung von Verwertungsmassnahmen zugunsten der Schweizer Eier zur Verfügung

Der Übergang von der alten zur neuen Eiermarktordnung fand bereits im Jahre 1996 statt Der Bundesrat hat dannzumal die Teilung des Marktes in einen geschützten (rund ein Drittel der Produktion) und einen nicht geschützten (rund zwei Drittel der Produktion) aufgehoben Im geschützten Markt existierte eine Preis- und Absatzgarantie Der Bundesrat hat als Abfederung zwei Übergangsmassnahmen bis zum Jahre 2001 beschlossen:

1. Das BLW zahlt Sammel- und Sortierkostenbeiträge für die Übernahme von Konsumeiern bei ehemals geschützten Eierproduzentinnen und -produzenten Diese Beiträge in der Höhe von 4,38 Mio Fr dienten im Berichtsjahr auch zur Preisstützung

2 Weiter wird die Umstellung auf tierfreundliche Legehennenhaltung (RAUS und/ oder BTS) gefördert Eierproduzentinnen und -produzenten erhalten zusätzlich zu den RAUS- und BTS-Beiträgen Umstellungsbeiträge 576 Betriebe mit insgesamt 784‘330 Legehennen erhielten 1999 Umstellungsbeiträge in der Höhe von 5,84 Mio. Fr. Dies sind gemessen am Gesamtbestand über 28% der Legehennen; 1997 lag der Anteil erst bei 15% Die annähernde Verdoppelung innerhalb zweier Jahre lässt darauf schliessen, dass die Umstellungsbeiträge ein effektives Instrument zur Förderung der tierfreundlichen Haltung sind.

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 144

■ Nutz- und Sportpferde: erstmalige Versteigerung von Zollkontingentsanteilen

Neben den Übergangsmassnahmen können die Mittel der Preisausgleichskasse für Aufschlagsaktionen und Vermarktungsmassnahmen bei saisonalem Überangebot an Schweizer Hühnereiern verwendet werden Ziel ist, die Preise zu stabilisieren Das BLW stellte 1999 nach Anhörung der interessierten Kreise 2 Mio. Fr. für diese Massnahmen zur Verfügung; sie begannen nach Ostern und dauerten bis Ende Oktober Nach Ostern sinkt die Nachfrage nach Konsumeiern sehr schnell Das Angebot hingegen kann kurzfristig nicht im selben Ausmass reduziert werden Insgesamt wurden 13,7 Mio überschüssige Inlandeier aufgeschlagen und zu Eiprodukten verarbeitet und 11,1 Mio Inlandeier verbilligt an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben Diese Massnahmen, für welche insgesamt 1,58 Mio Fr ausgegeben wurden, trugen mindestens teilweise zur Preisstabilisierung bei

Mittel aus der Preisausgleichskasse dienen zudem der Mitfinanzierung von praxisnahen Versuchen beim Geflügel sowie der Verbreitung der entsprechenden Ergebnisse bei der Bildung und Beratung. Im Jahre 1999 unterzeichneten das BLW und die Geflügelzuchtschule in Zollikofen drei Verträge zur Durchführung von Versuchen, die teilweise bis ins Jahr 2000 laufen Die Ergebnisse werden laufend an Informationsveranstaltungen präsentiert, in den einschlägigen Fachzeitschriften publiziert und fördern dadurch die Verbesserung der Geflügelhaltung

Die neue Pferdeeinfuhrverordnung sieht eine Versteigerung der Zollkontingente vor Das BLW hat im September 1999 die erste Hälfte des Zollkontingentes «Tiere der Pferdegattung (ohne Zuchttiere)» im Umfang von 1‘561 Stück erstmals öffentlich zur Versteigerung ausgeschrieben Die von insgesamt 183 natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften mit Wohnsitz oder Sitz im schweizerischen Zollgebiet eingereichten 763 Gebote und die berücksichtigbare Gebotsmenge von 5‘203 Stück lassen auf eine wettbewerbsgerechte Verteilung der ersten Tranche des Zollkontingentes schliessen Insgesamt erhielten 146 Personen Zollkontingentsanteile für die Kontingentsperiode 2000 Dies sind mehr als doppelt so viele wie für 1999

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 145
2

■ Ausblick Der Bundesrat regelt in der Schlachtviehverordnung den Schlachtvieh- und Fleischmarkt grundlegend neu Die Ausschreibung von Leistungsaufträgen, welche unter anderem die Einführung der neutralen Qualitätseinstufung beinhalten, und die neue wettbewerbsgerechte Verteilung der Zollkontingente sind deren Eckpfeiler. Das BLW hat im März 1999 drei Leistungsaufträge öffentlich ausgeschrieben und nach eingehender Evaluation durch eine private Beratungsfirma der Proviande, die bereits Dienstleistungen im Auftrage des Bundes ausführte, zugeschlagen Die drei Verträge zwischen dem BLW und der Proviande traten am 1 Januar 2000 in Kraft:

1 Neutrale Qualitätseinstufung auf überwachten öffentlichen Märkten und in Schlachtbetrieben:

Die Proviande stuft ab 1. Januar 2000 die Qualität aller Tiere der Rindvieh- und Schafgattung auf überwachten öffentlichen Märkten und aller Tiere der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung in grossen Schlachtbetrieben ein Wie in der EU gilt ein Betrieb, in dem jährlich mehr als 1'200 Schlachteinheiten (z B 1'200 Kühe oder 6'000 Schweine) geschlachtet werden, als «grosser» Schlachtbetrieb

2 Überwachung von öffentlichen Märkten und des Marktgeschehens in Schlachtbetrieben sowie Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen:

Die Proviande wird ab 1 Januar 2001 die öffentlichen Märkte der Rindvieh- und Schafgattung überwachen Sie wird auf diesen Märkten die Marktabräumung vollziehen und die Ausschreibung und Kontrolle von Einlagerungs- und Verbilligungsaktionen vornehmen

3 Erfassung und Kontrolle der Gesuche um Zollkontingentsanteile: Das BLW wird die Zollkontingentsanteile beim Schlachtvieh und Fleisch ab 1 Januar 2001 grundsätzlich nach neuen Kriterien zur Bemessung der Inlandleistung zuteilen. Die Inlandleistungen werden von der Proviande mittels Gesuchen erfasst und kontrolliert und ins BLW übermittelt

Im Zuge der Evaluation der AP 2002 ist ein Forschungsauftrag an das IAW der ETH Zürich vergeben worden In diesem Forschungsauftrag werden die Instrumente und die Mittelverteilung im Fleisch- und Eiermarkt hinsichtlich Wirkung, Effektivität und Effizienz untersucht

Die Wettbewerbsfähigkeit in der Schweine-, Geflügel- und Eierproduktion ist infolge der hohen Futtermittelkosten suboptimal Die Futtermittelkosten belaufen sich auf ungefähr 50% (Schweinemast mit Alleinfutter) und rund 70% (Geflügelfleisch- und Eierproduktion) der Direktkosten Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Produktionszweige leisten tiefere Futtermittelpreise einen wichtigen Beitrag Dies kann in erster Linie durch eine Schwellenpreissenkung bzw. eine Senkung der Zölle auf eingeführten Futtermitteln erreicht werden Damit verbunden wären aber Einkommenseinbussen, insbesondere bei den inländischen Getreide-, Ölsaaten- und Kartoffelproduzenten Um diese Einbussen mindestens teilweise zu kompensieren, werden neue Massnahmen geprüft

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 146

Die Massnahmen im Pflanzenbau bezwecken, dass der Anbau von Acker- und Spezialkulturen in Konkurrenz zur Milch-, Fleisch- und Eierproduktion und zu den Importen wirtschaftlich interessant bleibt Sie streben zudem einen Ausgleich zwischen den verschiedenen pflanzlichen Produkten an Damit gewährleisten sie, dass die Landwirtschaft ihre verfassungsmässigen Aufgaben, wie Versorgungssicherheit und Pflege einer vielfältigen Kulturlandschaft, wahrnehmen kann

1 Beiträge für Kartoffeln in Verwertungsbeiträgen integriert; gilt nicht für die gesamte Erntemenge (Marktreserve für Kernobstsaftkonzentrat; Frischverfütterung von Kartoffeln)

2 Beiträge teilweise im Verwertungsauftrag integriert (Saatkartoffeln)

3 Weinbau: Nur für Rebflächen in Steil- oder Terrassenlagen Quelle: BLW

Die Massnahmen für den Pflanzenbau basieren auf dem Grenzschutz Beim Brotgetreide und bei den Ölsaaten galten 1999 noch die begrenzten Preis- und Übernahmegarantien Die Flächenbeiträge, insbesondere diejenigen für Futtergetreide (Anbauprämien), sorgten für einen Ausgleich, damit die wirtschaftliche Parität der Ackerkulturen gewährleistet werden konnte Erstmals erhielten die Zuckerfabriken im Berichtsjahr einen Verarbeitungsauftrag für die Produktion von inländischem Zucker Zahlreiche administrative Arbeiten beim Vollzug gingen vom BLW neu an Branchenorganisationen

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 147 ■■■■■■■■■■■■■■■■ 2.1.4
Pflanzenbau
Massnahmen 1999 Massnahme Grenzschutz ■■■■■■■ Begrenzte Preis- und Übernahmegarantie ■■ Verarbeitungsbeiträge ■■ Verwertungbeiträge 1 ■ Leistungsaufträge ■ Flächenbeiträge ■ 3 Ausfuhrbeiträge ■ 2
über K u l t u r B r o t g e t r e i d e F u t t e r g e t r e i d e, K ö r n e rl e g u m i n o s e n , N a c hw a c h s e n d e R o h s t o f f e, W e i n b a u Ö l s a a t e n z u r S p e i s e ö l g e w i n n u n g K a r t o f f e l n , O b s t b a u Z u c k e r r ü b e n S a a t g u t G e m ü s e, S c h n i t t b l u m e n 2

■ FinanzielleMittel1999

DreiViertelderBundesausgabenfürdieMarktstützungsmassnahmenimPflanzenbau wurdenfürdenAckerbaueingesetzt.Davonwurden70%fürdiePreisstützung verwendet.DieübrigenMittelflosseninFormvonFlächenbeiträgendirektzuden Landwirtschaftsbetrieben.DasFuttergetreidebeanspruchte86%,dienachwachsendenRohstoffe8%unddieKörnerleguminosen(Eiweisserbsen,Ackerbohnen)6%der Anbaubeiträge.MiteinemViertelderpflanzenbaulichenMarktstützungsausgaben wurdederObst-undWeinbauunterstützt.

Tabelle26,SeiteA27

Mittelverteilung1999

Total 183 Mio. Fr.

Leistungsaufträge1%

Flächenbeiträge 29%

■ Getreide:zumzweitletztenMalPreis-und Übernahmegarantie

Verarbeitungsbeiträge 18%

Verwertungsbeiträge 32% BegrenztePreis-und Übernahmegarantie (Verarbeitungsbeiträge) 20%

Quellen: Staatsrechnung, BLW

Ackerkulturen

DiewirtschaftlicheParitätundderAnteildereinzelnenAckerkulturenverändertesich imBerichtsjahrnurgeringfügig.

DerBundübernahmausderErnte1999zumzweitletztenMaldiesogenannte GarantiemengeBrotgetreide(388'700t)zufestgesetztenPreisen.DieseMengeverkaufteerzudenSelbstkostenandieMüller.DasübrigeBrotgetreidewurdedeklassiert undmittelsVersteigerungimFuttersektorabgesetzt.DieProduzentendecktendie KostenderDeklassierungmiteinemVerwertungsbeitragvonFr.6.40/dt.

DiewirtschaftlicheParitätzwischendemAnbauvonBrot-undFuttergetreidewurde mitAnbaubeiträgensichergestellt.DasNiveauderinländischenFuttergetreidepreise wirddurchdievomBundesratproProduktegruppefestgelegtenSchwellenpreisefür importierteFuttermittelgesteuert.DievondenProduzentenerzieltenPreisefürFuttergetreidesindrundFr.15.–bisFr.20.–/dttieferalsfürBrotgetreide.

GestütztaufdieSchwellenpreiselegtdasEVDfürdieeinzelnenProduktedieImportrichtwertefest.DasBLWsetztaufgrundderSchwellenpreiseundImportrichtwertedie Zollansätzesofest,dassdieImportpreisederFuttermittelinnerhalbeinerBandbreite von±3Fr.liegen.DieAnpassungderZölleandieEntwicklungderWeltmarktpreise erfolgtinderRegelaufBeginneinesQuartals.

2.1PRODUKTIONUNDABSATZ 2 148

■ Zuckerrüben: neue Regelung hat sich gut eingespielt

Den inländischen Zuckerrübenanbau regelt ein Verarbeitungsauftrag des Bundes an die Zuckerfabriken Der Auftrag setzt eine Mindestmenge von 120'000 t und eine Höchstmenge von 185'000 t Rübenzucker fest Die Zuckerfabriken vereinbaren die erforderliche Rübenmenge, die Verteilung auf die Pflanzerinnen und Pflanzer sowie die Preise und die Übernahmebedingungen jährlich mit dem Schweizerischen Verband der Zuckerrübenpflanzer Sie sind verpflichtet, den erzeugten Zucker und die Nebenprodukte nicht unter den Importpreisen zu verkaufen und die Verarbeitung kostengünstig zu gestalten

Die Zuckerfabriken erhalten vom Bund eine pauschale Abgeltung des Verarbeitungsauftrages Die Abgeltung für die Verarbeitung der Zuckerrübenernte 1998 betrug im Berichtsjahr 32,6 Mio. Fr. Die Verarbeitung der Ernte 1999 gemäss neuer Marktordnung wird im Jahr 2000 abgerechnet Dafür wurden 45 Mio Fr budgetiert Liegt der erzielte durchschnittliche Zuckererlös, nach Abzug der Grenzabgaben, ausserhalb der Bandbreite von 35 bis 45 Fr. je dt Zucker, so wird der Saldo der Mehr- oder Mindererträge bei der Festlegung der Abgeltung für die nächste Periode berücksichtigt Da der Zuckerpreis auf dem Weltmarkt unter Fr 35 –/dt lag, hatte dies zur Folge, dass der Bund zusätzlich zur ordentlichen Abgeltung die Mindererträge von rund 2,7 Mio Fr beim Zuckererlös decken muss

■ Kartoffeln: mit kleiner Ernte in die neue Marktordnung

Die Erträge beim Kartoffelanbau sind witterungsbedingt starken Schwankungen unterworfen. Besonders in Jahren mit hohen Erträgen kommen die Marktpreise stark unter Druck Die Massnahmen zu Gunsten des Kartoffelanbaus, insbesondere die Verwertung im Futtersektor, tragen zu stabileren Produzentenpreisen bei Das BLW hat der Branchenorganisation swisspatat einen Verwertungsauftrag erteilt Dieser ermöglicht, die Frischverfütterung von deklassierten Kartoffeln, die Lagerhaltung von Speisekartoffeln (max. 3000 t) und die Verarbeitung von unerlesenen Kartoffeln zu Futtermitteln (Trocknung) mit Beiträgen zu unterstützen Für die Verwertung der Ernte 1999 wurde der swisspatat eine Pauschale von 18 Mio Fr ausbezahlt Die Hälfte davon wurde im Rechnungsjahr 1999 fällig.

Ausgaben für die Verwertung der Kartoffelernte 1999

Lagerhaltung

Speisekartoffeln 5%

Verwertung

Saatkartoffeln 13%

Trocknung 48% Export Kartoffelprodukte 8%

Frischverfütterung 26%

Quelle: swisspatat

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 149
2

■ Ölsaaten: Vorbereitung auf die Liberalisierung

Mit der Verwertung der Saatkartoffeln wurde der Schweizerische SaatgutproduzentenVerband beauftragt Dieser kann die zur Verfügung stehenden Mittel für die Frischverfütterung, die Verarbeitung zu Futtermitteln (Trocknung) und den Export einsetzen Der Beitrag an den Schweizerischen Saatgutproduzenten-Verband belief sich auf

2,6 Mio Fr für die Verwertung der Ernte 1999

Zusätzlich gewährt das BLW Exportbeiträge für Kartoffelprodukte Von der WTO sind Limiten festgelegt Ab 2000 dürfen die Exportsubventionen (inkl Saatkartoffelexporte)

2,3 Mio Fr und 8'437 t Kartoffeln nicht übersteigen Das WTO-Agrarabkommen verpflichtet die Schweiz zudem, ab 2000 einen minimalen Marktzutritt von 22'250 t Kartoffeln zu gewährleisten Als Referenzgrösse für die Verteilung des Teilzollkontingentes für Saat-, Speise- und Veredlungskartoffeln gilt die Inlandleistung. Das Teilzollkontingent für Kartoffelprodukte wird versteigert

Die Kartoffelanbaufläche war in den letzten Jahren rückläufig und lag 1999 knapp unter dem für die Selbstversorgung nötigen Niveau von 14'000 ha Da ausserdem die Kartoffelerträge tief waren, war die Erntemenge nicht ausreichend, um den Inlandbedarf an Speisekartoffeln in der erforderlichen Qualität zu decken Eine Erhöhung des Zollkontingentes für zusätzliche Einfuhren, vor allem von Kartoffeln für die Veredlungsindustrie, wurde notwendig.

1999 war das letzte Jahr mit einer Preis- und Abnahmegarantie für eine Ölsaatenfläche von maximal 21'000 ha Dabei durfte die Rapsfläche 16'000 ha nicht überschreiten Die Ölwerke erhielten für die Verarbeitung der inländischen Ölsaaten einen Beitrag, der sich an den ausgewiesenen Kosten orientierte Um eine günstige Ausgangslage für die neue Marktordnung zu schaffen, hat der Bund 1999 Rapsölverkaufsaktionen im Inland unterstützt. Zusätzlich wurden 400 t Rapsöl der Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung gestellt

Auf importierten Speisefetten und -ölen wird wie auf Importbutter ein Zoll zum Schutz der inländischen Butter- und Ölsaatenproduktion erhoben Die Weltmarktpreise für Öl und Schrot und der Zoll auf diesen Produkten bestimmen im wesentlichen die Importpreise für Ölsaaten

Die Bundesaufwendungen für die Übernahme, Verarbeitung und den Verkauf von Ölsaaten betrugen 1999 36,8 Mio Fr Die definitive Abrechnung wird nach der vollständigen Liquidation der bisherigen Marktordnung vorliegen

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 150

■ Nachwachsende Rohstoffe: Übergang zu den neuen Stützungsmassnahmen

Die Förderung der nachwachsenden Rohstoffe erlaubt die technische Erprobung und die Markteinführung von alternativen Produkten auf der Basis von nachwachsenden Rohstoffen Bei den nachwachsenden Rohstoffen galt 1999 noch die alte Marktordnung. Von den 1'852 ha beitragsberechtigten Anbauflächen entfallen 83% auf Raps und 14% auf Chinaschilf Daneben wurden noch geringe Flächen an Hanf, Sonnenblumen, Soja und Kenaf unterstützt Für Flächenbeiträge für nachwachsende Rohstoffe wurden 3,7 Mio Fr ausgegeben

Die Rohstoffverbilligungsbeiträge für die Verarbeitung von Biomasse zu Ethanol oder für produzierte Energie konnten 1999 erstmals geltend gemacht werden Im Berichtsjahr gab es noch keine entsprechenden Gesuche

■ Ausblick Das Parlament hat in der Frühlingssession 2000 die Aufhebung des Getreidegesetzes gutgeheissen. Die Aufhebung ist auf den 30. Juni 2001 vorgesehen. Mit der Ernte 2001 wird sich der Bund weitgehend aus dem Marktgeschehen beim Brotgetreide zurückziehen Ablieferungs- und Übernahmepflichten entfallen, ebenso die garantierten Grundpreise Brot- und Futtergetreide werden einen Markt bilden Wesentliches staatliches Steuerungsinstrument werden weiterhin die Massnahmen an der Grenze sein. Geht die Ernte nicht über den inländischen Bedarf hinaus, werden die Weltmarktpreise plus die Grenzabgaben das Preisniveau bestimmen Die Importregelung für Getreide wird per 1 Juli 2001 mit der Einführung der neuen Marktordnung angepasst Die Anbaubeiträge für Futtergetreide wurden für die Ernte 2000 von Fr. 770.–/ha auf Fr 400 –/ha reduziert Ab der Ernte 2000 wurden zudem die Anbaubeiträge für Körnerleguminosen auf Lupinen ausgedehnt

Für die Ernte 2000 gilt eine neue Ölsaatenmarktordnung Der Grenzschutz, ein spezifischer Flächenbeitrag und ergänzende Verarbeitungsbeiträge sind die wichtigsten Instrumente zur Stützung des inländischen Anbaus von Raps, Soja und Sonnenblumen Sie dienen dazu, eine angemessene inländische Ölsaatenverarbeitung zu erhalten Der Flächenbeitrag für Ölsaaten wird unabhängig davon gewährt, ob die Ölsaaten für die menschliche Ernährung oder anderweitig eingesetzt werden Diese neue Regelung für Ölsaaten entspricht in den wesentlichen Grundzügen derjenigen der EU

Die Ölsaaten wurden bisher in der Schweiz von drei Ölwerken zu Speiseöl verarbeitet Das Ölwerk LIPTON-SAIS wendete bei der Ölgewinnung das Extraktionsverfahren an Die beiden Ölwerke Florin AG und Oleificio SABO gewinnen das Öl mit einem reinen Pressverfahren und gelten als sogenannte Presswerke Sie haben gemessen am Ausgangsprodukt eine 4 bis 6% tiefere Ölausbeute. Die Verarbeitungsbeiträge gleichen die unterschiedlichen Ausbeuten der beiden Verfahren aus Da die Lipton-Sais ihr Extraktionswerk auf Ende Oktober 2000 einstellen wird, verliert diese Ausgleichsfunktion an Bedeutung.

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■ Obst und Gemüse: Grenzschutz als Kernelement der Marktordnungen

Die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen wird ab der Ernte 2000 durch folgende Massnahmen gefördert:

– Flächenbeiträge für alle Faserpflanzen: Voraussetzung ist die Ernte in reifem Zustand

Verarbeitungsbeiträge für Ölsaaten und auf LN produzierte Biomasse: Rohstoffverbilligung, wenn sie in Pilot- und Demonstrationsanlagen als nachwachsende Rohstoffe verarbeitet werden

Die Beiträge an die Verarbeitung von Ölsaaten in Pilot- und Demonstrationsanlagen werden für das Jahr 2000 auf Fr 30 –/dt erhöht Damit soll während dem Übergang die Parität zu den anderen Ackerkulturen gewährleistet werden Ab 2001 gilt der Ansatz von Fr 20 –/dt Ölsaaten

Am 10 März 1999 wurde die Schweizerische Branchenorganisation Getreide und Ölsaaten gegründet Die Branchenorganisation umfasst die Produktion, die Sammelstellen, den Handel und die Verarbeiter. Sie ist bestrebt, bisherige Aufgaben des Bundes im Bereich Getreide und Ölsaaten zu übernehmen, insbesondere die Organisation der Produktion und der Absatzförderungsmassnahmen Ab dem 15 September 2000 heisst die Branchenorganisation neu «swiss granum»

Spezialkulturen

Beim Obst werden insbesondere zwei Massnahmen angewendet:

1 Der Grenzschutz vermindert den starken Konkurrenzdruck als Folge der Einfuhr gleichartiger Früchte Ausserhalb des Zeitraums, in dem durchwegs zum tiefen KZA importiert werden kann, erfolgt eine dem Angebot an Schweizer Früchten angepasste zeitliche Abstufung der Zollkontingente Auf diese Weise führen die Importe zu einer marktkonformen Ergänzung der schweizerischen Produktion. Wird der Bedarf im Inland durch die einheimische Produktion gedeckt, dann sind keine Importe zum KZA mehr zulässig In solchen Phasen der Selbstversorgung gilt der reduzierte AKZA.

2 Der Bund beteiligt sich finanziell an der Verwertung von Mostobst und an den Marktentlastungsmassnahmen für Steinobst Er zahlt insbesondere die Lager- und Kapitalzinskosten für die Kernobstsaftkonzentratreserven, die den normalen Bedarf der Mostereien übersteigen und gewährt Exportbeiträge für Kernobstprodukte (Konzentrat, Saft und Pulver) sowie verarbeitete und frische Kirschen Die Übernahme der Vermarktungskosten für die Kirschen- und Zwetschgenlieferungen ins Berggebiet fällt ebenfalls in diese Unterstützungskategorie und kommt einem einkommensschwachen Teil der Bevölkerung zugute.

Diese Massnahmen stellen in erster Linie ein Sicherheitsnetz für die Obstproduzenten dar, die naturgemäss mit starken und oft unvorhersehbaren Preisschwankungen konfrontiert werden, sobald das Angebot den Bedarf übersteigt Angesichts der natürlichen Ernteschwankungen (Alternanz), der beschränkten Möglichkeit zur zeitlichen Staffelung der Ernten und der begrenzten Haltbarkeit der Erzeugnisse, können die Produzenten nur bedingt eigene Massnahmen treffen Bei den Hochstammkulturen werden die extensive Produktion, die Landschaftspflege und die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen des Direktzahlungssystems mit einem Beitrag für den ökologischen Ausgleich entschädigt

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2 152

■ Weinwirtschaft: Kommunikationsoffensive zur Steigerung der Marktanteile

Die einzige direkte Interventionsmassnahme des Staates im Gemüsesektor ist der Grenzschutz, der ähnlich gehandhabt wird wie beim Obst Bei den Schnittblumen ist dieser Schutz auf den Zeitraum vom 1 Mai bis zum 25 Oktober beschränkt In beiden Fällen wird mit diesem Instrument die starke Konkurrenz gedämpft, die der Schweiz aus der EU und den Überseeländern erwächst

Ausgaben für die Obstverwertung 1999

Lager Kernobstsaftkonzentrate 9,6%

Export Birnensaftkonzentrat 28,2%

Export Kirschen 1,6%

Export andere Kernobstprodukte 2%

Total 39,1 Mio. Fr.

Export Apfelsaftkonzentrat 58,1%

Anderes 0,4% Marktentlastung (Kirschen und Zwetschgen) 0,1%

Quelle: BLW

Im Jahr 1999 hat der Bund die Obstverwertung mit insgesamt 39,1 Mio Fr unterstützt Darin inbegriffen ist die Mitfinanzierung der Exporte von Apfelsaft- und Birnensaftkonzentraten der Obsternte 1998 Zudem leistete die Obstbranche im Rahmen der Selbsthilfe einen Beitrag von 19,2 Mio Fr

Die Massnahmen in der Weinwirtschaft dienen der Absatzförderung – insbesondere im Ausland –, der Erhaltung der Rebflächen an Steil- und Terrassenlagen, der Qualitätsverbesserung durch Mengenbegrenzung und Mindestanforderungen sowie den entsprechenden Kontrollmassnahmen und dem Schutz der Ursprungsbezeichnungen. Die staatlichen Massnahmen werden vom Rebbaufonds finanziert Er dient zur Unterstützung:

a der Massnahmen zur Erhaltung der Rebflächen, insbesondere der Direktzahlungen zu Gunsten von Steil- und Terrassenlagen;

b der Absatzförderung von Produkten des Weinbaus, wobei die Absatzförderung von Wein auf die Ausfuhr beschränkt ist;

c des ungedeckten Aufwandes des BLW für Qualitätsbestätigungen

Das Importkontingent für Weisswein wurde vollständig ausgeschöpft und wirkte daher limitierend Beim Rotwein erreichte der Ausschöpfungsgrad 96,1%; somit hat das Zollkontingent nicht einschränkend auf die Importe gewirkt.

Die Beiträge zu Gunsten der schweizerischen Weinwirtschaft betrugen 7,2 Mio Fr Davon wurden 1,4 Mio Fr für die Weinlesekontrolle und 5,8 Mio Fr für die Absatzförderung (davon 5,5 Mio Fr für den Export) eingesetzt

2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 153
2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N

■ Tabak: eine unvermeidliche Partnerschaft

Seit 1992 hat sich der Bund völlig von der Finanzierung der schweizerischen Tabakproduktion zurückgezogen Heute legt er nur noch als Richtwert den maximalen Produzentenpreis fest Anbau und Übernahme des inländischen Tabaks sind durch die zwischen dem Verband der schweizerischen Tabakpflanzer und der Einkaufsgenossenschaft für Inlandtabak abgeschlossene Konvention geregelt Gemäss Finanzierungssystem für Schweizer Tabak müssen die Zigarettenhersteller und -importeure auf der für den Inlandmarkt bestimmten Ware eine Abgabe von 0,13 Rp je Zigarette in einen Fonds entrichten Damit wird die Differenz zwischen dem Erlös aus dem Verkauf des Tabaks an die Hersteller von Tabakfabrikaten und den Erntekosten – insbesondere die Bezahlung der Pflanzer zu den von der Branchenorganisation festgesetzten Preisen

gedeckt Im Rahmen der Marktorganisation Tabak haben 394 Familienbetriebe, das heisst 14 weniger als 1998, auf 647 ha einen Erntewert von 16,9 Mio. Fr. erzielt.

■ Ausblick

Die zunehmende Konzentration in den Sektoren Obst, Gemüse und Zierpflanzen stellt die Lieferanten vor neue Herausforderungen In Zukunft wird ihre Fähigkeit, auf einem liberaleren Markt als dauerhafte Partner der Grossverteiler zu bestehen, nicht nur von den Verkaufsmengen, sondern auch von den Dienstleistungen abhängen Die Massnahmen des Bundes zur Unterstützung der Spezialkulturen werden sich vermehrt an der langfristigen Erhaltung der Marktanteile orientieren müssen.

Auch die schweizerische Weinwirtschaft muss sich vermehrt an der ausländischen Konkurrenz messen. Ab 1. Januar 2001 werden die Zollkontingente für Weisswein und Rotwein in einem einzigen Zollkontingent von 170 Mio Litern Wein zusammengefasst

Es ist zu erwarten, dass dadurch der Druck insbesondere auf die einheimische Produktion von Weisswein steigt Durch die Zusammenlegung der Kontingente können nämlich die bisher nicht vollumfänglich ausgeschöpften Rotweinkontingente inskünftig der zollgünstigen Einfuhr von Weissweinen dienen. Im Hinblick auf diese Entwicklung werden die Marktinterventionen auf das Notwendige beschränkt und die Kontrollen im Sektor Weinwirtschaft harmonisiert

154 2 . 1 P R O D U K T I O N U N D A B S A T Z 2

2.2 Direktzahlungen

Die Direktzahlungen sind ein zentrales Element der Neuorientierung der Agrarpolitik. Sie ermöglichen einerseits eine Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und andererseits eine Abgeltung der von der Gesellschaft geforderten Leistungen Unterschieden wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen Die Ökobeiträge sind Teil der ökologischen Direktzahlungen

Ausgaben für die Direktzahlungen 1999

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich Die Werte in Abschnitt 2 2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs Quelle: BLW

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N ■■■■■■■■■■■■■■■■
Ausgabenbereich Mio Fr Allgemeine Direktzahlungen 1 769 Ökologische Direktzahlungen 309 Total 2 078
2 155

■ Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

2.2.1 Konzept, Bedeutung, Anforderungen, Vollzug und Kontrolle

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden mit den allgemeinen Direktzahlungen abgegolten Zu diesen zählen die Flächenbeiträge und die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere Diese Beiträge haben das Ziel, eine flächendeckende Nutzung und Pflege sicherzustellen In der Hügel- und Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen zusätzlich Hangbeiträge und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Damit werden die Bewirtschaftungserschwernisse in diesen Regionen berücksichtigt Voraussetzung für alle Direktzahlungen ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises

■ Abgeltung besonderer ökologischer Leistungen

Die ökologischen Direktzahlungen geben einen Anreiz für besondere ökologische Leistungen, die über den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) hinausgehen Zu ihnen gehören die Öko-, Sömmerungs- und Gewässerschutzbeiträge Die Beiträge bezwecken, die Artenvielfalt in den Landwirtschaftsgebieten zu erhalten und zu erhöhen, die Nitrat- und Phosphorbelastung der Gewässer sowie die Verwendung von Hilfsstoffen zu vermindern und landwirtschaftliche Nutztiere besonders tierfreundlich zu halten

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 156 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Wirtschaftliche Bedeutung der Direktzahlungen

Die Direktzahlungen machten 1999 rund 55% der Ausgaben des BLW aus. 63% der Direktzahlungen (inkl Sömmerungsbeiträge) kamen 1999 der Berg- und Hügelregion zugute

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich Die Werte in Abschnitt 2 2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 157
Direktzahlungen
Beitragsart Total Talregion Hügelregion Bergregion 1 000 Fr Total Direktzahlungen 2 078 350 Allgemeine Direktzahlungen 1 769 482 615 686 469 647 684 149 Flächenbeiträge 1 163 094 545 168 300 104 317 822 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 254 624 65 568 62 745 126 312 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 255 882 2 723 72 037 181 121 Hangbeiträge 95 882 2 227 34 761 58 894 Ökologische Direktzahlungen 308 868 Ökobeiträge 241 136 124 638 68 179 48 319 Beiträge für den ökologischen Ausgleich 100 674 53 345 27 874 19 455 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) 35 135 23 360 10 443 1 332 Beiträge für den biologischen Landbau 11 637 4 382 2 384 4 871 Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere 93 690 43 551 27 478 22 661 Sömmerungsbeiträge 67 571 Gewässerschutzbeiträge 161
Quelle: BLW
1999

nach Regionen 1999

Die Hügel- und Bergregion ist bei den Produktionsbedingungen benachteiligt Die wichtigsten Nachteile sind:

– die kürzere Vegetationsperiode, welche geringere Erträge und höhere Aufwendungen für die Futterkonservierung sowie hohe Arbeitsspitzen zur Folge hat;

die Bewirtschaftung von Hanglagen ist aufwendiger, die Mechanisierung teurer und weniger leistungsfähig;

– die im Durchschnitt ungünstigere Verkehrslage bedingt einen höheren Zeitaufwand und Mehrkosten für Transporte, Einkäufe usw

Die erschwerende Bewirtschaftung in diesen Regionen wird mit den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen, den Hangbeiträgen und den Sömmerungsbeiträgen abgegolten Folgerichtig nimmt die Summe der Direktzahlungen pro ha mit zunehmender Erschwernis zu Infolge der gleichzeitig sinkenden Erträge steigt der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag von der Tal- zur Bergregion an.

Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag von Betrieben nach Regionen 1999

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 158
Merkmal Einheit Total Talregion Hügelregion Bergregion Betriebe Anzahl 3 494 1 565 1 029 900 LN im Ø ha 18,41 19,33 17,19 18,06 Allgemeine Direktzahlungen Fr 31 176 24 114 30 851 43 982 Ökobeiträge Fr 5 272 6 338 5 244 3 420 Total Direktzahlungen Fr 36 338 30 452 36 095 47 402 Rohertrag Fr 181 702 218 369 169 340 131 838 Anteil Direktzahlungen am Rohertrag % 20,1 13,9 21,6 36,0 Quelle: FAT Direktzahlungen
TalregionHügelregionBergregion F r . / h a Quelle: FAT 0 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 1575 2100 2625
Tabellen 33a–34, Seiten A40–A43

■ Allgemeine Anforderungen

Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Direktzahlungen erhalten Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben Keine Direktzahlungen gibt es für Betriebe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie für Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, deren Tierbestände die Grenzen der Höchstbestandesverordnung überschreiten Ebenfalls ausgeschlossen sind juristische Personen, sofern es sich nicht um Familienbetriebe handelt (Artikel 2 Direktzahlungsverordnung)

■ Weitere Bedingungen

Die Beitragsberechtigung ist an weitere strukturelle und soziale Kriterien geknüpft. Die Übersicht fasst die Bedingungen für die Ausrichtung der Direktzahlungen stichwortartig zusammen

Bedingungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen

Mindestgrösse des Betriebes 1 ha

Spezialkulturen: 50 Aren

Reben in Steil- und Terrassenlagen: 30 Aren

Minimaler Arbeitsbedarf

Betriebseigene Arbeitskräfte

0,3 Standard-Arbeitskräfte (SAK)

Mindestens 50% der für die Bewirtschaftung erforderlichen Arbeiten mit betriebseigenen Arbeitskräften (Familie und Angestellte) ausführen

Alter des Bewirtschafters bis 65 Jahre

Beitragsbegrenzungen

Abstufung

Fläche in ha Tiere in GVE Ansatz in % bis 30 45

maximaler Betrag pro SAK 45 000 Fr

– steuerbares Einkommen

Summe der Direktzahlungen wird ab 80 000 Fr steuerbares Einkommen reduziert

Summe der Direktzahlungen wird ab 800 000 Fr massgebliches (steuerbares Vermögen, vermindert um Vermögen reduziert; übersteigt das massgebliche Vermögen 120 000 Fr pro SAK)

massgebliches Vermögen

1 Mio Fr werden keine Direktzahlungen ausbezahlt

Quelle: Direktzahlungsverordnung

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 159
100 30–60 45–90 75 60–90 90–135 50 über
135 0 –
90

Zuschläge für Hanglagen im Berggebiet/Hügelzone

0,02 SAK pro ha für biologischen Landbau wie bei LN plus 20% für Hochstamm-Feldobstbäume 0,01 SAK/10 Bäume

Quelle: Landwirtschaftliche Begriffsverordnung

Die Berechnung der SAK wird mit Umrechungsfaktoren für die LN und die Nutztiere vorgenommen. Für gewisse Nutzungen wie z.B. den arbeitsaufwendigeren biologischen Landbau, gibt es Zuschläge Die Faktoren sind abgeleitet aus der standardmässigen Erfassung arbeitswirtschaftlicher Abläufe Sie sind für den Vollzug der Direktzahlungen und für die Massnahmen zur Strukturverbesserung vereinfacht worden. Für die Berechnung des effektiven Arbeitsbedarfs sind sie nicht geeignet, weil dieser von den speziellen Eigenschaften des einzelnen Betriebes wie der Oberflächengestaltung, der Arrondierung, den Gebäudeverhältnissen und dem Mechanisierungsgrad abhängt

Abstufung der Beiträge nach Artikel 20 Direktzahlungsverordnung

Die prozentuale Abstufung gilt für sämtliche Beitragsarten mit Ausnahme der Sömmerungs- und der Gewässerschutzbeiträge.

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 160 Landwirtschaftliche Nutzfläche SAK/ha LN ohne Spezialkulturen 0,035 Spezialkulturen 0,400 Rebflächen in Steil- und Terrassenlage 1,000 Nutztiere SAK/GVE Milchkühe, Milchschafe, Milchziegen 0,05 Mastschweine 0,01 Zuchtschweine 0,02 andere Nutztiere 0,04
Flächenbeiträge
F r . / h a Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere
F r . / R G V E 0 1 200 900 600 300 0 900 675 450 225
1–30 ha>30–60 ha>60–90 ha>90 ha 1–45 RGVE>45–90 RGVE>90–135 RGVE>135 RGVE

Seit 1999 werden Direktzahlungen nur noch an Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen ausbezahlt, die den ÖLN erbringen Betriebe auf denen der ÖLN nicht erfüllt ist, erhalten noch Direktzahlungen bis zum 31 Dezember 2001 Der Flächenbeitrag wird jedoch für diese Betriebe um 800 Fr. je ha beitragsberechtigter Fläche gekürzt. Mit der Einführung des ÖLN wurden Auflagen der Integrierten Produktion (IP, Stand 1996) übernommen Zusätzlich hat der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin nachzuweisen, dass die Vorschriften des Tierschutzgesetzes eingehalten werden Somit ist die IP, ergänzt mit den Auflagen der Tierschutzbestimmungen, zum Standard der Landwirtschaft in der Schweiz geworden und existiert als eigene Massnahme nicht mehr

Direktzahlungen haben die Bewirtschaftungssysteme und damit die Ökologie ganz wesentlich beeinflusst. Dies zeigt die starke Abnahme der konventionell bewirtschafteten Flächen seit Beginn der ersten Etappe der Agrarreform im Jahre 1993 Mit finanziellen Anreizen wurden die IP und der biologische Landbau als eigenständige ÖkoProgramme gezielt gefördert und erreichten im Jahre 1998 einen Flächenanteil von 90% an der gesamten LN Mit der Einführung des ÖLN 1999 ist mit 95% der gesamten LN praktisch eine flächendeckende, naturnahe und umweltschonende Bewirtschaftung sichergestellt Die noch bestehende Differenz ist teilweise mit der erwähnten Übergangsfrist zu erklären

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 161
■ Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)
ab 1993
ab 1999 IPÖLN und Beweislastumkehr
Tierschutz
199319941995199619971998 i n % Konventionell Biologischer Landbau IP Quelle:
20 10 0 30 40 50 60 70 80 90 100
Übergang von der IP zum ÖLN Freiwilliges Programm, besondere Beiträge
Mindestanforderungen für Direktzahlungen
beim
Entwicklung der LN nach Bewirtschaftungssystemen
BLW

Der ÖLN umfasst die folgenden Punkte (gemäss Anhang Direktzahlungsverordnung):

– Aufzeichnungs- und Nachweispflicht: Wer Direktzahlungen beansprucht, erbringt der kantonalen Behörde den Nachweis, dass er die ökologischen Leistungen auf dem gesamten Betrieb erfüllt Als Nachweis gilt das Attest einer vom Kanton beigezogenen Kontrollorganisation Um diese Bestätigung zu erhalten, macht der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin regelmässige Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebs

Tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere: Die Bestimmungen der Tierschutzverordnung sind einzuhalten Dabei gilt die Beweislastumkehr, das heisst der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin hat zu belegen, dass auf dem Betrieb das Tierschutzgesetz eingehalten wird

Ausgeglichene Düngerbilanz: Um die Nährstoffverluste in die Umwelt zu verringern und möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe zu erzielen, muss die Stickstoff- und Phosphorzufuhr aufgrund des Bedarfs der Pflanzen und des Produktionspotenzials des Betriebs berechnet werden So wird ein Überschuss vermieden Eine Toleranzgrenze von 10% wird gewährt

Mindestens alle zehn Jahre sind parzellenweise Bodenanalysen durchzuführen, um die Nährstoffreserven im Boden und die zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit notwendige Düngermenge zu ermitteln.

– Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen (ÖAF): Mindestens 3,5% der LN bei Spezialkulturen und 7% bei der übrigen LN sind mit ÖAF zu belegen Entlang von Wegen sind Wiesenstreifen von mindestens 0,5 m und entlang von Oberflächengewässern, Hecken, Feldgehölzen, Ufergehölzen und Waldrändern von mindestens 3 m zu belassen

Geregelte Fruchtfolge: Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Gesundheit der Pflanzen muss die Fruchtfolge jedes Jahr mindestens vier Kulturen umfassen Zudem ist für Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche ein Höchstanteil der Hauptkulturen an der Ackerfläche oder Anbaupausen vorgeschrieben

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 162
Beispiele von Höchstanteilen in % der Ackerfläche Getreide (ohne Mais und Hafer) 66 Weizen und Korn 50 Mais 40 Hafer 25 Rüben 25 Kartoffeln 25

■ Einhaltung von Gesetzen

– Geeigneter Bodenschutz: Für jede Kultur ist ein Bodenschutzindex festgelegt. Damit Bodenerosion, Nährstoffverluste und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln verringert werden, muss jeder Betrieb mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche einen minimalen mittleren Bodenschutzindex erreichen. Beim Ackerbau beträgt dieser 50 Punkte, beim Gemüsebau 30 Punkte Die Stichtage sind jeweils der 15 November und der 15 Februar

Beispiele für den Bodenschutzindex im Ackerbau

– Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Pflanzenschutzmittel können in die Luft, den Boden und die Gewässer gelangen und nachteilige Auswirkungen auf Organismen haben Daher sind natürliche Regulationsmechanismen und biologische Verfahren vorzuziehen. Die mit gewissen Verwendungseinschränkungen zugelassenen Produkte werden in einer regelmässig aktualisierten Liste aufgeführt

Wird die Einhaltung landwirtschaftsrelevanter Vorschriften wie diejenigen des Gewässer-, des Umwelt- sowie des Natur- und Heimatschutzgesetzes verletzt, kommt zusätzlich zur Busse eine Kürzung oder sogar eine Verweigerung der Direktzahlungen hinzu.

Einige Beispiele von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen zur Folge haben können:

– Einhaltung der Sorgfaltspflicht um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden (Artikel 3 Gewässerschutzgesetz);

Verbot, Stoffe die Gewässer verunreinigen können in ein Gewässer einzubringen, oder versickern zu lassen oder so zu lagern oder auszubringen, dass dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht (Artikel 6 Gewässerschutzgesetz);

Nichteinhalten der DGVE-Grenzwerte nach Artikel 14 Gewässerschutzgesetz (gemessen an der düngbaren LN);

Nicht vorschriftsgemässe Lagerkapazität für Hofdünger nach Artikel 14 Gewässerschutzgesetz;

– Nicht funktionstüchtige oder undichte Lageranlagen für Hofdünger nach Artikel 28 Gewässerschutzverordnung;

– Permanente Lagerung von Mist im Feld (>3 Monate)

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 163
Punkte Raps 80 Wintergerste, Triticale, Roggen, Winterhafer 50 Winterweizen, Korn 40 Kunstwiese bis 15 November 80 Kunstwiese bis 15 Februar 100

Verstösse gegen die Vorschriften werden je nach Vorgeschichte und Wirkung der Widerhandlung im Einzelfall einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:

erstmalige Verstösse ohne Dauerwirkung. Beispiel: Einmaliges gewässerschutzwidriges Güllen (Kürzung um 5 bis 25%, höchstens 2‘500 Fr );

erstmalige Verstösse, deren Wirkung andauert oder deren Handlung oder Unterlassung sich über eine mehrere Tage, Wochen oder Monate umfassende Zeitspanne erstreckt Beispiel: Unbefestigter Miststock Mehrmaliges gewässerschutzwidriges Güllen an verschiedenen Tagen (Kürzung um 10 bis 50%, höchstens 10‘000 Fr );

wiederholte Verstösse, also Widerhandlungen gegen die gleichen landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen innerhalb von drei Jahren Massgebend sind die Vorfälle ab dem Jahr 1999 (Kürzung um 20 bis 100%).

Vollzug und Kontrolle

Die Kontrolle über den ökologischen Leistungsnachweis wird mit Artikel 66 der Direktzahlungsverordnung an die Kantone delegiert Diese können Organisationen, die für eine sachgemässe und unabhängige Kontrolle Gewähr bieten, zum Vollzug beiziehen Sie müssen diese Organisationen stichprobenweise überprüfen. Absatz 4 präzisiert, nach welchen Kriterien die Kantone oder die beigezogenen Organisationen die Betriebe zu kontrollieren haben

Zu kontrollieren sind:

– alle Betriebe, welche die entsprechenden Beiträge zum ersten Mal beanspruchen;

alle Betriebe, bei deren Kontrolle im Vorjahr Mängel festgestellt wurden und

– mindestens 30% der übrigen Betriebe, die nach dem Zufallsprinzip auszuwählen sind.

Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, welche falsche Angaben über den Betrieb machen oder die an die Beiträge geknüpften Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen, werden seit 1999 nach einheitlichen Kriterien sanktioniert Die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz hat ein entsprechendes Sanktionsschema erlassen

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 164

■ Durchgeführte Kontrollen 1999

Von den Kantonen bzw. den von ihnen beauftragten Kontrollstellen wurden 1999 rund 30'000 Betriebe, davon 4‘500 Biobetriebe, auf die Einhaltung des ÖLN kontrolliert Im Weiteren wurden 58,2% der Betriebe, die ihren Tieren regelmässig Auslauf im Freien (RAUS) gewähren sowie 58,5% der Betriebe, die ihre Tiere in besonders tierfreundlichen Ställen (BTS) halten, kontrolliert

Gesamthaft wurden knapp 4’000 Verstösse festgestellt Dies hatte Beitragskürzungen von 8,2 Mio Fr zur Folge In diesem Betrag nicht enthalten sind Rückbehalte bei nicht beitragsberechtigten Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen sowie nicht ausbezahlte Beiträge, die auf Grund von falschen Angaben bei der Anmeldung verweigert wurden Verstösse gab es hauptsächlich in den folgenden Bereichen: ÖLN-Anforderungen, beim RAUS-Programm, beim ökologischen Ausgleich, bei den BTS-Bedingungen, bei den allgemeinen Bedingungen der Gewässer- und Tierschutzgesetzgebung sowie bei den Grundanforderungen

15 15 000 Missachtung der Bewirtschaftungsauflagen

100 65 000 Stall- und Haltungsvorschriften nicht erfüllt, Lichtverhältnisse, Weidetage

540 6 750 000 mangelhafte Aufzeichnungen, ungenügender ökologischer Ausgleich, nicht ausgeglichene Nährstoffbilanz, fehlende Bodenanalysen, unkorrekte Fruchtfolge, andere nicht spezifizierte Gründe ÖAF 540 186 000 Missachtung von Schnittzeitpunkt, falsche Flächenangaben, zu späte oder unkorrekte Anmeldung, verbotene Düngung Extenso

13 8 900 fehlende Aufzeichnungen

17 6 500 keine Angaben möglich

110 31 000 nicht konforme Stallungen, ungenügender Liegebereich, andere nicht spezifizierte Gründe RAUS 254 65 000 zu wenig Auslauf- resp. Weidetage, fehlende Aufzeichnungen, ungenügender Auslauf

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 165
Zusammenstellung der Verstösse Kategorie Verstösse Sanktionen Hauptgründe Anzahl Fr Grunddaten 200 670 000 falsche Flächenangaben, zu späte Anmeldung, falsche Angaben zum Milchkontingent, nicht beitragsberechtigter Bewirtschafter Gewässerschutz 170 378 000 ungenügender Hofdüngerlagerraum, mangelhafte Lagerstätten
Natur und Heimatschutz
Tierschutz
Umweltschutz 15
ÖLN
1 Gefährdung von Gewässern
2
Bio 2
BTS
Total 3 974 8 175 000
1 keine Angabe möglich 2 Angaben von 7 Kantonen

Sonderbewilligungen

Die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen können gestützt auf die Direktzahlungsverordnung Sonderbewilligungen ausstellen. Im Jahre 1999 gab es für 2’771 ha LN 2’270 Sonderbewilligungen Am meisten bewilligt wurde die Behandlung von Verunkrautung in Naturwiesen oder in Neuansaaten von Kunstwiesen Dabei ging es vor allem um die Blackenbekämpfung

Erteilte Sonderbewilligungen 1999

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 166
Produkt Bewilligungen Anteil Anzahl % Vorlauf-Herbizide 84 3,7 Insektizide 302 13,3 Mais-Granulate 93 4,1 Rüben-Granulate 7 0,3 Wiesen-Herbizide 1 435 63,2 Andere 349 15,4 Total 2 270 100

2.2.2 Allgemeine Direktzahlungen

Flächenbeiträge

Die Flächenbeiträge gelten die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Schutz und Pflege der Kulturlandschaft, Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion und Gesunderhaltung unserer Lebensgrundlagen ab Die Beiträge sind nicht differenziert nach Nutzung der Flächen und nach den Regionen Für die Erschwernisse in der Hügel- und Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen die Hangbeiträge und die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen

Für angestammte Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone reduzieren sich die Ansätze bei allen flächengebundenen Direktzahlungen um 25% Insgesamt handelt es sich um 5‘128 ha, welche seit 1984 in der ausländischen Grenzzone bewirtschaftet werden

Flächenbeiträge 1999

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 167 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Ansätze 1999 Fr /ha – bis 30 ha 1 200 – 30 bis 60 ha 900 – 60 bis 90 ha 600 – über 90 ha 0
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Fläche ha 480 769 261 164 280 012 1 021 945 Betriebe Anzahl 25 766 16 430 18 500 60 696 Fläche pro Betrieb ha 19 16 15 17 Beitrag pro Betrieb Fr 21 158 18 266 17 180 19 163 Total Beiträge 1 000 Fr 545 168 300 104 317 822 1 163 094 Quelle: BLW
■ Flächendeckende Bewirtschaftung als Ziel Tabellen 27a–27b, Seiten A28–A29

Flächennutzung mit Grünland

Verteilung der Betriebe und der LN nach Grössenklassen

Auf 7,3% der LN wirkt die Kürzung aufgrund des gestaffelten Beitragsansatzes Im Durchschnitt wird ein Flächenbeitrag von 1'138 Fr ausbezahlt Die Betriebe bis 10 ha bewirtschaften insgesamt 11,2% der LN

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere

Die Massnahme hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Fleischproduktion auf Raufutterbasis zu erhalten und gleichzeitig im Grasland Schweiz die flächendeckende Pflege durch Nutzung sicherzustellen

Die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere werden ausgerichtet für Tiere, die während der Winterfütterung (Referenzperiode: 1 Januar bis Stichtag des Beitragsjahrs) auf einem Betrieb gehalten werden. Als Raufutter verzehrende Nutztiere gelten Tiere der Rinder- und der Pferdegattung sowie Schafe, Ziegen, Bisons, Hirsche, Lamas und Alpakas Die Beiträge werden für Dauergrün- und Kunstwiesenfläche bezahlt: Die verschiedenen Tierkategorien werden umgerechnet in Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE)

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 168
>90 Betriebe in %LN in % 60–90 30–60 20–30 15–20 10–15 5–10 bis 5 Quelle: BLW G r ö s s e n k l a s s e n i n h a LN mit vollen Beiträgen LN von der Beitragsdegression betroffen 302010 0 102030 0,2 1,11,5 (1,1 17,4 26,7 19,0 17,1 9,2 9,7 0,6 0,1 18,5 18,3 23,1 20,1 9,52,0 5,0 0,4) (0,20,20,8 0,4) 0,2 0,1 0,61,11,5 0,8
Begrenzung der Förderung RGVE/ha – in der Ackerbauzone, der erweiterten Übergangszone und der Übergangszone 2,0 – in der Hügelzone 1,6 – in der Bergzone I 1,4 – in der Bergzone II 1,1 – in der Bergzone III 0,9 – in der Bergzone IV 0,8 – Heuwiesen im Sömmerungsgebiet 0,7 ■

Die Abstufung der Beitragsbegrenzung nach Zonen orientiert sich einerseits am höchstzulässigen Tierbesatz gemäss Gewässerschutzrichtlinien und berücksichtigt andererseits das abnehmende Ertragspotential Durch die Staffelung wirken die Beiträge produktionsneutral, tragen aber wesentlich zu einer flächendeckenden Bewirtschaftung bei

Beitragsberechtigt ist, wer mindestens eine RGVE auf seinem Betrieb hält Die RGVE sind in zwei Beitragsgruppen aufgeteilt Für Tiere der Rindvieh- und der Pferdegattung, Bisons, Milchziegen und Milchschafe werden 900 Fr und für die übrigen Ziegen und Schafe, sowie Hirsche, Lamas und Alpakas 400 Fr je RGVE ausgezahlt Der Beitrag pro RGVE für Tiere, welche einen höheren Arbeits- und Gebäudeaufwand verlangen, ist höher angesetzt als für die Tiere mit niedrigem Aufwand.

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 1999

Die Beiträge ersetzen die bis 1998 ausbezahlten Beiträge an Kuhhalter, welche keine Milch zur Vermarktung abliefern Neu wird der Beitrag nicht nur für Kühe, deren Milch nicht vermarktet wird, sondern auch für andere Raufutter verzehrende Tiere bezahlt Betriebe, die Kühe halten, deren Milch abgeliefert wird, profitieren von der Marktstützung im Milchbereich Diese Kühe werden von den Beiträgen ausgeschlossen, indem pro 4‘000 kg im Vorjahr abgelieferte Milch eine RGVE in Abzug gebracht wird Bei den Milchproduzenten, die in den Genuss dieser Beiträge kommen, handelt es sich um solche mit einem relativ hohen Anteil an Aufzucht- oder Masttieren im Vergleich zu den Kühen und einer genügenden Grünfläche, also um eher extensiv bewirtschaftete Betriebe

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 169
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigte RGVE Anzahl 74 419 70 599 144 449 289 467 Betriebe Anzahl 10 815 11 412 16 541 38 768 Zu Beiträgen berechtigte RGVE pro Betrieb Anzahl 6,9 6,2 8,7 7,5 Beitrag pro Betrieb Fr 6 063 5 498 7 636 6 568 Total Beiträge 1 000 Fr 65 568 62 745 126 312 254 624 Quelle: BLW

Beiträge für Betriebe mit und ohne vermarktete Milch 1999

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere unter erschwerenden Produktionsbedingungen

■ Abgeltung der Produktionserschwernisse

Mit den Beiträgen werden die erschwerenden Produktionsbedingungen der Viehhalter im Berggebiet und in der Hügelzone ausgeglichen Im Gegensatz zu den allgemeinen Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere, bei welchen die Flächennutzung mit Grünland im Vordergrund steht (Pflege durch Nutzung), werden bei dieser Massnahme auch soziale, strukturelle und siedlungspolitische Ziele verfolgt Beitragsberechtigt sind jene Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die mindestens 1 ha LN in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften und zugleich mindestens 1 RGVE halten. Beitragsberechtigt sind dieselben Tierkategorien wie bei den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere Die Massnahme begünstigt kleinere Betriebe, indem die Beiträge nur für höchstens 15 RGVE je Betrieb ausgerichtet werden Die Beitragsansätze sind nach Zonen differenziert

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 170
Merkmal Einheit Betriebe mit Betriebe ohne vermarkteter Milch vermarktete Milch Betriebe Anzahl 23 903 14 865 Tiere pro Betrieb RGVE 22,1 12,1 Abzug aufgrund Beitragsbegrenzung der Grünlandfläche RGVE 1,2 1,5 Milchabzug RGVE 15,3 0,1 Tiere zu Beiträgen berechtigt RGVE 5,6 10,5 Beitrag pro Betrieb Fr 4 930 9 201 Quelle: BLW
Ansätze pro RGVE 1999 Fr /ha – in der Hügelzone 260 – in der Bergzone I 440 – in der Bergzone II 690 – in der Bergzone III 930 – in der Bergzone IV 1 190

Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 1999

1 Betriebe die einen Teil der Fläche in der Berg- und Hügelregion bewirtschaften

Verteilung der Raufutter verzehrenden Nutztiere unter erschwerenden Produktionsbedingungen nach Grössenklassen

BLW

BLW

Insgesamt liegen 36,5% des Viehbestandes der beitragsberechtigten Betriebe über 15 RGVE Etwas mehr als ein Drittel der RGVE ist somit nicht beitragsberechtigt

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 171
Merkmal Einheit Talregion1 Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigte RGVE Anzahl 29 633 207 304 218 240 455 177 Betriebe Anzahl 2 074 15 648 17 971 35 693 RGVE pro Betrieb Anzahl 14,3 13,2 12,1 12,7 Beitrag pro Betrieb Fr 1 313 4 603 10 079 7 161 Total Beiträge 1 000 Fr 2 723 72 037 181 121 255 882
Quelle:
G r ö s s e n k l a s s e n i n R G V E RGVE mit Beitrag RGVE ohne Beitrag 15010050050150100200250 45–90 30–45 20–30 15–20 10–15 5–10 bis 5 27 7193 131 10118 732 41 1 7 88 46 16 69 60 58 20 83 65 Betriebe in 100Tiere in RGVE in 1 000
Quelle:

■ Allgemeine Hangbeiträge: Zur Abgeltung erschwerender Flächenbewirtschaftung

Hangbeiträge

Mit den allgemeinen Hangbeiträgen werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung abgegolten Sie werden nur für Wies-, Streu- und Ackerland ausgerichtet Die Wiesen und Streueflächen müssen jährlich mindestens ein Mal gemäht werden Ausgeschlossen sind die Hecken und Feldgehölze sowie Weiden und Rebflächen

Anrecht auf Hangbeiträge haben jene Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, auf deren Betrieb die Gesamtfläche mit Hangneigung in der Hügel- oder Bergregion mehr als 50 Aren und pro Bewirtschaftungsparzelle mehr als 5 Aren misst Die Hanglagen sind in zwei Neigungstufen unterteilt.

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 172
Ansätze 1999 Fr./ha – Neigung 18 bis 35% 370 – Neigung über 35% 510

Beiträge für Hangflächen 1999

■ Hangbeiträge: Zur Erhaltung der Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen

Die rund 34'000 beitragsberechtigten Betriebe weisen auf 42,3% ihrer LN eine Hangneigung von über 18% aus Auf die ganze Schweiz bezogen betragen die Flächen der Hang- und Steillagen 22,4% der LN, für die Flächenbeiträge ausgerichtet werden

Die Hangbeiträge für Reben tragen dazu bei, Rebberge in Steil- und Terrassenlagen zu erhalten Um den Verhältnissen der unterstützungswürdigen Rebflächen gerecht zu werden, wird für die Bemessung der Beiträge unterschieden zwischen den steilen Reblagen, den besonders steilen Reblagen und den Rebterrassen auf Stützmauern Diese Eigenschaften sind einerseits bedeutend für das Landschaftsbild und erschweren anderseits die Bewirtschaftung Beiträge für den Rebbau in Steil- und Terrassenlagen werden für Flächen mit einer Hangneigung von 30% und mehr ausgerichtet.

Als Terrassenlagen gelten Rebflächen ab 30% Neigung, welche mit Stützmauern regelmässig abgestuft sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

– die Flächen weisen eine minimale Terrassierung auf, das heisst höchstens 30 m Abstand zwischen den Stützmauern;

– die Terrassenlage misst mindestens eine ha;

– die Stützmauern müssen mindestens 1 m hoch sein, gewöhnliche Betonmauern werden nicht berücksichtigt

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 173
Merkmal Einheit Talregion 1 Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigende Flächen: – Neigung 18 bis 35% ha 4 349 68 242 73 416 146 007 – Neigung über 35% ha 1 268 19 075 62 549 82 892 Total ha 5 618 87 316 135 964 228 898 Betriebe Anzahl 2 032 14 568 17 303 33 903 Beitrag pro Betrieb Fr 1 096 2 386 3 404 2 828 Total Beiträge 1 000 Fr 2 227 34 761 58 894 95 882
1 Betriebe mit Flächen in der Berg- und Hügelregion Quelle: BLW Betriebe mit Hangbeiträgen 1999
unter 18% Neigung 57,7% 35% und mehr Neigung 15,3% 18–35% Neigung 27,0%
Quelle: BLW
Total 541 800 ha

Hangbeiträge für Rebflächen erhalten jene Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, deren beitragsberechtigte Rebfläche mehr als 10 Aren und pro Bewirtschaftungsparzelle mehr als 2 Aren misst Die Beitragsansätze sind zonenunabhängig

Beiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 1999

Der Anteil der Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt 31,8% und der Anteil Betriebe gemessen an der Gesamtzahl aller Rebbaubetriebe 57,2%

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 174
Ansätze 1999 Fr /ha – für Flächen mit 30 bis 50% Neigung 1 500 – für Flächen mit über 50% Neigung 3 000 – für Flächen in Terrassenlagen 5 000
Merkmal Einheit Zu Beiträgen berechtigende Flächen total ha 3 122 Steillagen 30 bis 50% Neigung ha 1 601 Steillagen über 50% Neigung ha 340 Terrassenlagen ha 1 181 Betriebe Anzahl 2 650 Fläche pro Betrieb ha 1,18 Beitrag pro Betrieb Fr 3 519 Total Beiträge 1 000 Fr 9 325 Quelle: BLW

2.2.3 Ökologische Direktzahlungen

Ökobeiträge

Die Ökobeiträge gelten besondere ökologische Leistungen ab, deren Anforderungen über diejenigen des ÖLN hinausgehen Den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen werden Programme angeboten, bei denen sie freiwillig mitmachen können Die einzelnen Programme sind von einander unabhängig und die Beiträge können kumuliert werden

Verteilung der Ökobeiträge auf die verschiedenen Programme 1999

RAUS 30%

BTS 9%

Biologischer Landbau 5%

Ökologischer Ausgleich

Ökologischer Ausgleich 41%

Extensive Produktion von Getreide und Raps 15%

Quelle: BLW

Mit der Förderung des ökologischen Ausgleichs soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten bleiben und wo möglich wieder vergrössert werden Der ökologische Ausgleich trägt auch zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente bei Gewisse Elemente des ökologischen Ausgleichs werden mit Beiträgen abgegolten und können gleichzeitig angerechnet werden für den obligatorischen ökologischen Ausgleich des ÖLN Daneben gibt es Elemente, die nur für den ökologischen Ausgleich beim ÖLN anrechenbar sind

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 175 ■■■■■■■■■■■■■■■■
Tabellen 28a–28b, Seiten A30–A31 Tabellen 29a–29d, Seiten A32–A35 Total 241,1 Mio. Fr.

Elemente des ökologischen Ausgleichs mit und ohne Beiträge

Elemente mit Beiträgen und beim ÖLN anrechenbar Elemente ohne Beiträge, nur beim ÖLN anrechenbar extensiv genutzte Wiesen extensiv genutzte Weiden wenig intensiv genutzte Wiesen

Waldweiden

Streueflächen einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen

Hecken, Feld- und Ufergehölze Wassergräben, Tümpel, Teiche

Buntbrachen

Rotationsbrachen

Ackerschonstreifen

Hochstamm-Feldobstbäume

Ruderalflächen, Steinhaufen und -wälle

Trockenmauern

unbefestigte natürliche Wege

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt weitere, von der kantonalen Naturschutzfachstelle definierte ökologische Ausgleichsflächen

Die Flächen müssen mindestens 5 Aren messen und dürfen während sechs Jahren jeweils frühestens Mitte Juni genutzt werden Das späte Mähen soll gewährleisten, dass die Samen zur Reife gelangen und die Artenvielfalt durch natürliche Versamung gefördert wird. Es lässt auch zahlreichen wirbellosen Tieren, bodenbrütenden Vögeln und kleinen Säugetieren genügend Zeit zur Reproduktion Das Düngen ist verboten und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, mit Ausnahme der Einzelstockbehandlung von Problemunkräutern, verboten.

Für extensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, Hecken, Ufer- und Feldgehölze werden, abgestuft nach Zonen, die gleich hohen Beiträge ausbezahlt

Beitragsberechtigte Betriebe, Flächen und Beiträge 1999

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 176
Ansätze 1999 Fr /ha – Ackerbau- und Übergangszonen 1 500 – Hügelzone 1 200 – Bergzonen I und II 700 – Bergzonen III und IV 450
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 16 284 8 211 8 906 33 401 Fläche ha 14 743 7 021 12 384 34 148 Fläche pro Betrieb ha 0,91 0,86 1,39 1,02 Beitrag pro Betrieb Fr. 1 320 850 726 1 046 Total Beiträge 1 000 Fr 21 494 6 978 6 462 34 934 Quelle: BLW
Extensiv genutzte Wiesen

■ Streueflächen

Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Grünflächen auf Feucht- und Nassstandorten, welche in der Regel im Herbst oder Winter zur Streuenutzung gemäht werden Es gelten grundsätzlich die gleichen Bewirtschaftungsvorschriften wie für extensiv genutzte Wiesen. Die Flächen dürfen jedoch erst ab dem 1. September gemäht werden.

Beitragsberechtigte Betriebe, Flächen und Beiträge 1999

Als Hecken, Ufer- oder Feldgehölze gelten Nieder-, Hoch- oder Baumhecken, Windschutzstreifen, Baumgruppen, bestockte Böschungen und heckenartige Ufergehölze Die Flächen müssen mindestens 5 Aren messen und während sechs Jahren ununterbrochen entsprechend bewirtschaftet werden. Sie müssen regelmässig zurückgeschnitten oder maximal zu einem Drittel jährlich auf den Stock gesetzt werden Verboten sind sowohl die Düngung als auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Entlang dieser ökologischen Ausgleichsflächen ist ein ungedüngter Krautsaum von mindestens 3 m Breite anzulegen

Beitragsberechtigte Betriebe, Flächen und Beiträge 1999

Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 1 478 1 421 2 443 5 342 Fläche ha 1 431 1 014 2 268 4 713 Fläche pro Betrieb ha 0,97 0,71 0,93 0,88 Beitrag pro Betrieb Fr 1 432 673 572 836 Total Beiträge 1 000 Fr 2 116 956 1 396 4 468 Quelle: BLW
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 5 066 2 517 1 148 8 731 Fläche ha 1 249 679 356 2 283 Fläche pro Betrieb ha 0,25 0,27 0,31 0,26 Beitrag pro Betrieb Fr 365 274 200 317 Total Beiträge 1 000 Fr 1 847 690 230 2 767 Quelle:
2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 177
BLW
■ Hecken, Ufer- und Feldgehölze

Wenig intensiv genutzte Wiesen dürfen in einem gewissen Ausmass mit Hofdünger gedüngt werden Daneben gelten die selben Nutzungsvorschriften wie für extensiv genutzte Wiesen

Beitragsberechtigte Betriebe, Flächen und Beiträge 1999

Als Buntbrache gelten mehrjährige, mit einheimischen Wildkräutern angesäte Streifen. Die Düngung dieser Streifen ist verboten Problemunkräuter dürfen mittels Einzelstockbehandlung chemisch bekämpft werden, falls sie mit angemessenem Aufwand mechanisch nicht bekämpfbar sind Ab dem zweiten Standjahr dürfen sie zwischen dem 1 Oktober und dem 15 März zur Hälfte geschnitten werden Buntbrachen dienen dem Schutz bedrohter Wildkräuter. In ihnen finden auch Insekten und andere Kleinlebewesen Lebensraum und Nahrung Zudem bieten sie Hasen und Vögeln Deckung

1999 wurden pro ha 3’000 Fr. bezahlt. Beiträge werden nur für Flächen in der Tal- und Hügelregion ausgerichtet Innerhalb der Hügelregion sind die Flächen der Bergzone I nicht beitragsberechtigt

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 178
Ansätze 1999 Fr /ha – Ackerbau- bis Hügelzone 650 – Bergzonen I und II 450 – Bergzonen III und IV 300
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 10 775 9 530 10 939 31 244 Fläche ha 9 397 8 686 22 305 40 388 Fläche pro Betrieb ha 0,87 0,91 2,04 1,29 Beitrag pro Betrieb Fr 560 504 695 590 Total Beiträge 1 000 Fr 6 032 4 806 7 607 18 445 Quelle: BLW
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 1 108 199 21 1 309 Fläche ha 661 84 0 745 Fläche pro Betrieb ha 0,60 0,42 0,14 0,57 Beitrag pro Betrieb Fr 1 788 1 270 405 1 707 Total Beiträge 1 000 Fr. 1 981 253 1 2 235 1 Hier handelt es sich um Betriebe, die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften Quelle: BLW
Beitragsberechtigte Betriebe, Flächen und Beiträge 1999
Wiesen ■ Buntbrache
■ Wenig intensiv genutzte

■ Rotationsbrache

Als Rotationsbrache gelten ein- bis zweijährige, mit einheimischen Ackerwildkräutern angesäte Flächen In geeigneten Lagen ist auch die Selbstbegrünung möglich Die Düngung dieser Streifen ist verboten Problemunkräuter dürfen mittels Einzelstockbehandlung chemisch bekämpft werden, falls sie nicht mit angemessenem Aufwand mechanisch bekämpfbar sind Bei grossen Unkrautproblemen kann die kantonale Behörde mit einer Sonderbewilligung eine chemische Unkrautbekämpfung zulassen Rotationsbrachen dürfen zwischen dem 1 Oktober und dem 15 März geschnitten werden In Rotationsbrachen finden bodenbrütende Vögel, Hasen und Insekten Lebensraum

1999 wurden pro ha 2’500 Fr ausgerichtet Beiträge gibt es nur für Flächen in der Talund Hügelregion. Innerhalb der Hügelregion sind die Flächen der Bergzone I nicht beitragsberechtigt

■ Ackerschonstreifen

Ackerschonstreifen bieten den traditionellen Ackerbegleitpflanzen Raum zum Überleben Als Ackerschonstreifen gelten 3 bis 12 m breite mit Ackerkulturen angesäte extensiv genutzte Randstreifen. Verboten ist der Einsatz von Stickstoffdüngern und Insektiziden sowie die breitflächige chemische oder mechanische Unkrautbekämpfung Problemunkräuter dürfen mittels Einzelstockbehandlung chemisch bekämpft werden, falls sie nicht mit angemessenem Aufwand mechanisch bekämpfbar sind. Als Saaten eignen sich Getreide (ausser Mais), Raps, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Soja

1999 wurden pro ha 1’000 Fr bezahlt Beiträge gibt es nur für Flächen in der Tal- und Hügelregion Innerhalb der Hügelregion sind die Flächen der Bergzone I nicht beitragsberechtigt

Beitragsberechtigte Betriebe, Flächen und Beiträge

1999

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 179
Betriebe, Flächen und Beiträge 1999 Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 266 41 0 307 Fläche ha 294 34 0 328 Fläche pro Betrieb ha 1,11 0,84 0 1,07 Beitrag pro Betrieb Fr 2 764 2 090 0 2 674 Total Beiträge 1 000 Fr 735 86 0 821 Quelle: BLW
Beitragsberechtigte
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 210 35 0 245 Fläche ha 53 60 59 Fläche pro Betrieb ha 0,25 0,17 0 0,24 Beitrag pro Betrieb Fr 251 174 0 240 Total Beiträge 1 000 Fr 53 60 59 Quelle: BLW

■ Hochstamm-Feldobstbäume

Beiträge werden ausgerichtet für hochstämmige Kern- und Steinobstbäume. Kastanien- und Nussbäume in gepflegten Selven geben ebenfalls Anrecht auf Beiträge Die Beitragsberechtigung besteht ab einer Mindestzahl von 20 Bäumen Die Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume können mit jenen für extensiv oder wenig intensiv genutzte Wiesen kumuliert werden

1999 wurden pro Baum 15 Fr bezahlt

Betriebe, Bäume und Beiträge 1999

Total 82 665 ha

0,1% Rotationsbrachen 0,4%

Buntbrachen 0,9%

Aufteilung der ökologischen Ausgleichsflächen1 1999 Extensiv genutzte Wiesen 41,3%

Wenig intensiv genutzte Wiesen 48,9%

1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume und ohne extensiv genutzte Wiesen auf stillgelegtem Ackerland

Feld- und Ufergehölze 2,8% Quelle: BLW

5,7%

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 180
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 18 233 13 398 5 417 37 048 Bäume Anzahl 1 272 781 939 847 250 606 2 463 234 Bäume pro Betrieb Anzahl 69,81 70,15 46,26 66,49 Beitrag pro Betrieb Fr. 1 047 1 052 694 997 Total Beiträge 1 000 Fr 19 088 14 098 3 759 36 945 Quelle: BLW
Beitragsberechtigte
Streuefläche
Ackerschonstreifen

Extensive Produktion von Getreide und Raps

Diese Massnahme hat zum Ziel, den Anbau von Getreide und Raps unter Verzicht auf Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und auf Insektizide zu fördern Diese Anforderungen sind auf der gesamten Brotgetreide-, Futtergetreide- oder Rapsfläche eines Betriebes einzuhalten Die Ernte zur Körnergewinnung muss im reifen Zustand erfolgen, und die Kulturen dürfen nicht stark verunkrautet sein

1999 wurden pro ha 400 Fr ausgerichtet

Beitragsberechtigte Betriebe, Flächen und Beiträge 1999

Aufteilung der Extensofläche 1999

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 181
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 13 218 7 824 1 496 22 538 Fläche ha 58 316 26 115 3 330 87 761 Fläche pro Betrieb ha 4,41 3,34 2,23 3,89 Beitrag pro Betrieb Fr 1 767 1 335 890 1 559 Total Beiträge 1 000 Fr 23 360 10 444 1 332 35 136 Quelle: BLW Tabelle 30 Seite A36
Brotgetreide 48% Raps 4% Futtergetreide 48% Quelle: BLW Total
87 761 ha

Biologischer Landbau

Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen fördert der Bund den biologischen Landbau als besonders umweltfreundliche Produktionsform. Um Beiträge zu erhalten, müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der Bio-Verordnung vom 22 September 1997 erfüllen Eine schrittweise Umstellung ist nur bei Betrieben mit Wein-, Obst-, Gemüseproduktion oder Zierpflanzenanbau möglich Gefordert wird unter anderem der Verzicht auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe Für den Landwirt ist es deshalb besonders wichtig, die natürlichen Kreisläufe und Verfahren zu berücksichtigen

1999 umfasste der biologische Landbau 7,3% der gesamten LN.

Beitragsberechtigte Betriebe, Flächen und Beiträge 1999

Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche nach Region 1999

Total 78 454 ha

Talregion 20%

Bergregion 59%

Hügelregion 21%

Quelle: BLW

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 182
Ansätze 1999 Fr./ha – Spezialkulturen 1 000 – Offene Ackerfläche ohne Spezialkulturen 600 – Grün- und Streueflächen 100
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 955 1 066 2 723 4 744 Fläche ha 15 296 16 683 46 476 78 454 Fläche pro Betrieb ha 16,02 15,65 17,07 16,54 Beitrag pro Betrieb Fr 4 588 2 237 1 789 2 453 Total Beiträge 1 000 Fr 4 382 2 384 4 871 11 637 Quelle: BLW
Tabelle 28a, Seite A30

■ Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)

Besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere

Mit diesen Massnahmen werden Betriebe gefördert, in denen die Nutztiere auf besonders tierfreundliche Art gehalten werden oder regelmässig Auslauf haben

Gefördert werden Haltungssysteme, welche wesentlich über das von der Tierschutzgesetzgebung verlangte Niveau hinausgehen Es gelten die folgenden Grundsätze:

– die Tiere werden frei in Gruppen gehalten; – den Tieren stehen ihrem natürlichen Verhalten angepasste Ruhe-, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung;

– die Ställe verfügen über genügend natürliches Tageslicht

Beitragsberechtigte Betriebe, Tiere (GVE), und Beiträge 1999

■ Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)

Gefördert werden Betriebe, welche ihren Nutztiere regelmässigen Auslauf im Freien gewähren Für die verschiedenen Tierarten gelten die folgenden Anforderungen:

Raufutter verzehrende Nutztiere

– Auslauf an mindestens 26 Tagen im Monat während der Vegetationsperiode

Auslauf an mindestens 13 Tagen im Monat während der Winterfütterungsperiode

Schweine

Auslauf an mindestens 3 Tagen in der Woche

Geflügel

täglicher Auslauf

2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 183
Ansätze 1999 Fr /GVE – Tiere der Rindergattung, Ziegen, Kaninchen 70 – Schweine 135 – Geflügel 180
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 5 783 3 431 1 691 10 905 GVE Anzahl 136 336 62 623 26 474 225 434 GVE pro Betrieb Anzahl 23,58 18,25 15,66 20,67 Beitrag pro Betrieb Fr 2 201 1 748 1 347 1 926 Total Beiträge 1 000 Fr 12 729 5 996 2 277 21 002 Quelle: BLW
Tabelle 31, Seite A37

■ Beteiligung verschiedener Tierkategorien am BTS- und RAUSProgramm

Für alle Tierkategorien müssen Weide, Laufhof, Aussenklimabereich und Stall den Bedürfnissen der Tiere entsprechen

Beitragsberechtigte Betriebe, Tiere (GVE), und Beiträge 1999

Beteiligung RAUS 1999

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 184
Ansätze 1999 Fr /GVE – Raufutter verzehrende Tiere, Kaninchen 135 – Schweine 135 – Geflügel 180
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 9 457 7 493 8 845 25 795 GVE Anzahl 229 258 158 418 150 992 538 667 GVE pro Betrieb Anzahl 24,24 21,14 17,07 20,88 Beitrag pro Betrieb Fr 3 259 2 867 2 305 2 818 Total Beiträge 1 000 Fr 30 823 21 482 20 384 72 689 Quelle: BLW Beteiligung
Andere (Ziegen, Kaninchen) 0% Geflügel 11% Quelle: BLW Total 225 434 GVE Rindergattung 70% Schweine
BTS 1999
19%
Andere (Pferde,
Geflügel
Quelle: BLW Total 538
GVE Rindergattung
Schweine
Bison, Schafe, Ziegen) 7%
3%
667
83%
7%

Sömmerungsbeiträge

MitdenSömmerungsbeiträgensolldieBewirtschaftungundPflegederSömmerungsweidenindenAlpenundVoralpensowieimJuragewährleistetwerden.Das Sömmerungsgebietumfasstrund600'000Hektaren,welchemitüber300'000GVE genutztundgepflegtwerden.BeitragsberechtigtsindBewirtschafteroderBewirtschafterinnen,welcheTiereaufeinemSömmerungs-,Hirten-oderGemeinschaftsweidebetriebsömmern.

SömmerungsbeiträgewurdenunterderBedingunggewährt,dassdieBetriebesachgerechtundumweltschonendbewirtschaftetundallfälligekantonale,kommunaleoder genossenschaftlicheVorschrifteneingehaltenwerden.MitderneuenSömmerungsbeitragsverordnungvom29.März2000hatderBundesratdieBeitragskonzeptionden heutigenAnforderungenimSinneeinernachhaltigenBewirtschaftungangepasstund dieBewirtschaftungsanforderungenergänzt.AusserdemhaterderspeziellenProblematikderSchafalpungRechnunggetragen.

FürGemeinschaftsweidebetriebewurdeeinBeitragproNormalstoss(NST)ausgerichtet.EinNSTentsprichtderSömmerungeinerRGVEwährend100Tagen.

2.2DIREKTZAHLUNGEN 2 2.AGRARPOLITISCHEMASSNAHMEN 185
Ansätze1999 Fr./Tier –gemolkeneKühe 300 –Zuchtstiereüber1-jährig,Mutter-,Ammen-undGaltkühe 200 –RinderundOchsen1bis3-jährig 100 –Kälber1/2bis1-jährig 50 –Pferde,Mauleselund-tiereüber3-jährig 140 –Pferde,Mauleselund-tierebis3-jährig,Esel 80 –Milchziegen,Milchschafe(ZiegenundSchafediewährendder Sömmerungsdauerregelmässiggemolkenwerden) 60 –übrigeZiegenundSchafe 10
Ansätze1999 Fr./NST –gemolkeneKühe,MilchziegenundMilchschafe 300 –übrigesRindvieh,Pferde,Mauleselund-tiere,Esel 200 –übrigeZiegenundSchafe 60 Sömmerungsbeiträge1999 Merkmal BeiträgeBetriebeGVEoderNST Mio.Fr.AnzahlAnzahl Sömmerungs-undHirtenbetriebe 632967890283415 Gemeinschaftsweidebetriebe 427534319720 Total 675718233297015 Quelle:BLW ■ Nachhaltige Bewirtschaftungder Sömmerungsgebiete Tabellen32a–32b,SeitenA38–A39

■ Abschwemmungen und Auswaschung verhindern

Beiträge für den Gewässerschutz

Mit dem neuen Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes kann der Bund Massnahmen der Landwirte zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in ober- und unterirdische Gewässer fördern Das Schwergewicht wird auf die Verminderung der Nitratbelastung des Grundwassers und der Phosphorbelastung der oberirdischen Gewässer in Regionen gelegt, in denen der ÖLN, der Biolandbau, Verbote und Gebote sowie vom Bund geförderte freiwillige Programme (Extenso, ökologischer Ausgleich) nicht genügen

Gemäss der neuen Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, für oberund unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und bei unbefriedigender Wasserqualität Sanierungsmassnahmen anzuordnen Diese Massnahmen können im Vergleich zum Stand der Technik bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und untragbare finanzielle Einbussen mit sich bringen. Die Beiträge des Bundes an die Kosten betragen 80% für Strukturanpassungen und Bewirtschaftungsänderungen sowie 50% für produktionstechnische Massnahmen 1999 wurden 161‘306 Fr ausbezahlt

Das BUWAL und das BLW haben Strategien zur Verminderung der durch die Landwirtschaft verursachten Nitrat- und Phosphorbelastung ausgearbeitet

Eingereichte Projekte 1999

Region, Zugesicherte Bundesbeiträge Projekt-

Die Beiträge dieser Massnahmen sind im Budget für die Ökobeiträge enthalten

2 . 2 D I R E K T Z A H L U N G E N 2 186
Kanton
Gemeinde gebiet Jahr Fr ha LU Sempach 1999 –2004: 4 000 000 4 905 LU Baldeggersee 2000 –2005: 5 100 000 4 325 VD Thierrens 2000 –2005: 105 376 17,35 VD Morand 2000 –2001: 22 480 14,05 ZH Baltenswil 2000 –2005: 480 000 145 BE Walliswil 2000 –2005: 201 600 98 Quelle: BLW

Die Massnahmen unter dem Titel Grundlagenverbesserung fördern und unterstützen eine umweltgerechte, sichere und effiziente Nahrungsmittelproduktion

Ausgaben für die Grundlagenverbesserung 1999

Anmerkung: Die Ausgaben für Grundlagenverbesserung in der Tabelle enthalten nur die Aufwendungen in der Rechnung des BLW Nicht in der BLW-Rechnung enthalten sind beispielsweise die finanziellen Mittel zugunsten der Forschungsanstalten (99 5 Mio Fr ) und des Gestüts (5 5 Mio Fr ) Die gesamten Aufwendungen betragen 322 Mio Fr

Staatsrechnung 1999

Mit den Massnahmen zur Grundlagenverbesserung werden folgende Ziele angestrebt: – moderne Betriebsstrukturen und gut erschlossene landwirtschaftliche Nutzflächen; – effiziente und umweltgerechte Produktion; – ertragreiche, möglichst resistente Sorten und qualitativ hochstehende Produkte; – Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt; – genetische Vielfalt

187 ■■■■■■■■■■■■■■■■
2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G
2.3 Grundlagenverbesserung
Ausgabenbereich Mio Fr Strukturverbesserungen 76 Investitionskredite 20 Betriebshilfedarlehen 5 Beratungswesen und Forschungsbeiträge 23 Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge 3 Pflanzen- und Tierzucht 21 Total 148
Quelle:
2

■ Einzelbetriebliche Massnahmen

2.3.1 Strukturverbesserungen und Betriebshilfe

Strukturverbesserungen

Mit den Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert Dies betrifft insbesondere das Berggebiet und die Randregionen

Als Investitionshilfen stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

Beiträge (à-fonds-perdu) mit Beteiligung der Kantone;

Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen.

Investitionshilfen unterstützen die Landwirtschaft in der Entwicklung und im Unterhalt wettbewerbsfähiger Strukturen, ohne dass sie sich dafür untragbar verschulden muss. Auch in andern Ländern, insbesondere in der EU, zählen die Investitionshilfen zu den wichtigsten Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes

Die Investitionshilfen werden für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt.

Die einzelbetrieblichen Massnahmen kommen hauptsächlich im landwirtschaftlichen Hochbau zur Anwendung. Die Investitionshilfen leisten einen Beitrag zur Finanzierung und langfristigen Tragbarkeit von Bauten und Einrichtungen, die für eine rationelle Bewirtschaftung und für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des Tier- und Gewässerschutzes notwendig sind Gleichzeitig werden die Anliegen der Raumplanung, des Natur-, Heimat- und Landschaftsschutzes sowie des Umweltschutzes berücksichtigt.

Zu den wichtigsten einzelbetrieblichen Massnahmen zählen Investitionen in Wohnund Ökonomiegebäude, auf Sömmerungsbetrieben in Ställe und Gebäude für das Alppersonal und für die Milchverarbeitung sowie die Starthilfe für Junglandwirte und Junglandwirtinnen

Einzelbetriebliche Massnahmen können grundsätzlich mit Investitionskrediten und Beiträgen à fonds perdu unterstützt werden Investitionskredite erhalten Betriebe im Berg- und Talgebiet Die Ausrichtung von Beiträgen à fonds perdu für Hochbauten beschränkt sich dagegen auf Gebäude für Raufutter verzehrende Tiere im Hügel- und Berggebiet sowie auf Alpgebäude. Beiträge und Investitionskredite werden pauschal und damit unabhängig von den effektiven Kosten festgesetzt Ein Zuschlag wird für den Bau besonders tierfreundlicher Ställe bezahlt

Die Starthilfe wird als Darlehen gewährt Sie dient dazu, die Startbedingungen junger Pächter und Eigentümer zu verbessern und ist für Massnahmen zu verwenden, die in engem Zusammenhang mit dem bäuerlichen Betrieb stehen Der Empfänger kann in diesem Rahmen über das Darlehen frei verfügen und es z B zur Reduktion der verzinslichen Bankschulden, für den Kauf von Inventar oder Grundstücken oder für die Erneuerung der landwirtschaftlichen Gebäude einsetzen

188 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Gemeinschaftliche Massnahmen

Gemeinschaftliche Massnahmen tragen zu einem lebenswerten ländlichen Raum bei und helfen der Landwirtschaft, ihre Produktionskosten zu senken

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen geht es insbesondere um sogenannte Bodenverbesserungen Dazu zählen Werke und Anlagen im ländlichen Tiefbau wie Wegebauten und Transportanlagen, Wasserversorgungen, Elektrizitätsversorgungen, Massnahmen zum Wasserhaushalt des Bodens sowie die Neuordnung des Grundeigentums und der Pachtverhältnisse Ziel ist die Verbesserung der Strukturen innerhalb eines klar abgegrenzten Beizugsgebietes einer oder mehrerer Gemeinden Die Trägerschaft wird meist durch eine Genossenschaft oder eine Gemeinde ausgeübt Bei solchen Werken werden neben landwirtschaftlichen auch raumplanerische Ziele und Schutzanliegen realisiert. Darunter fallen Massnahmen, die dem ökologischen Ausgleich, der Biotopvernetzung sowie dem Boden- und Gewässerschutz dienen

Gemeinschaftliche Massnahmen erhalten finanzielle Unterstützung überwiegend in Form von Beiträgen à fonds perdu Die Beitragsberechtigung beschränkt sich dabei fast ausschliesslich auf den Bau der Infrastrukturen Der Unterhalt ist Sache der Beitragsempfänger Für Bodenverbesserungen mit erschwerter Finanzierung sind im Berg- und Sömmerungsgebiet Zuschläge möglich Zusatzbeiträge für freiwillige ökologische Massnahmen schaffen Anreize, diese auch dort durchzuführen, wo sie nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz nicht vorgeschrieben sind

Investitionskredite werden gewährt für die Restfinanzierung von Bodenverbesserungen sowie für Bauten, Einrichtungen und Maschinen, welche Produzenten oder Produzentinnen in gemeinsamer Selbsthilfe erstellen oder anschaffen Ebenso sind Investitionskredite für Gemeinschaftseinrichtungen für den Wein- und Obstbau sowie den gemeinschaftlichen Kauf von Maschinen und Fahrzeugen möglich Für grössere, mehrjährige Projekte im Berggebiet werden Investitionskredite auch in Form von Baukrediten gewährt

■ Finanzielle Mittel für Beiträge à-fonds-perdu

Für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen stand 1999 wie im Vorjahr eine Beitragssumme von 75 Mio Fr zur Verfügung Das BLW genehmigte neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 75,7 Mio Fr Damit wurde ein Investitionsvolumen von 311,5 Mio Fr ausgelöst Die Summe der Bundesbeiträge der genehmigten Projekte ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen», da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise auf das gleiche Jahr fallen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Kredittranche zugesichert wird.

189 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N
2
190 Beiträge des Bundes 1999 Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen Wegebauten Wasserversorgungen andere Tiefbaumassnahmen Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere andere Hochbaumassnahmen Mio. Fr. 62% 18% 20% Talgebiet ohne Hügelzone Hügelzone und Bergzone I Bergzonen II–IV und Sömmerungsgebiet 30,8 05101520253035 10,6 5,8 3,3 22,1 3,1 Quelle: BLW 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G 2

Der Bund setzte 1999 rund 40% weniger finanzielle Mittel in Form von Beiträgen à fonds perdu ein als 1990 In den Jahren 1993 und 1994 wurden Sonderkredite für den landwirtschaftlichen Hochbau zur Förderung der Beschäftigung gesprochen Die Wiederherstellung von Unwetterschäden in den Kantonen Wallis und Tessin ist in der ordentlichen Rubrik 1994 enthalten

Im Jahre 1999 bewilligten die Kantone für 2395 Fälle Investitionskredite von insgesamt 237,6 Mio. Fr. Von diesem Kreditvolumen entfielen 81,4% auf einzelbetriebliche und 18,6% auf gemeinschaftliche Massnahmen Im Berggebiet können auch Überbrückungskredite, sogenannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden

Von den Kantonen bewilligte Investitionskredite 1999

ohne

Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen entfallen zur Hauptsache auf die Starthilfe, auf den Neu- und Umbau sowie die Verbesserung von landwirtschaftlichen Wohn-, Oekonomie- und Alpgebäuden Sie werden durchschnittlich in 12,7 Jahren zurückbezahlt

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen wurden insbesondere Bodenverbesserungen sowie Investitionen in Gebäude und Einrichtungen für die Verarbeitung und die Lagerung landwirtschaftlicher Produkte unterstützt

191 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N
1990199119921993199419951996199719981999 M i o F r ordentliche Rubrik Sonderrubrik zur Förderung der Beschäftigung im landw. Hochbau Quelle: BLW 0 20 40 60 80 100 120 140 1271301009191 5 15 8585827575 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G
Beiträge des Bundes 1990–1999 an Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten
Bestimmung Fälle Betrag Anteil Anzahl Mio. Fr. % Einzelbetriebliche Massnahmen 2‘162 193,30 81,4 Gemeinschaftliche Massnahmen,
Baukredite 129 11,42 4,8 Baukredite 104 32,83 13,8 Total 2‘395 237,55 100 Quelle:
BLW
■ Finanzielle Mittel für Investitionskredite
2
Tabellen 37–38, Seiten A46–A47 Tabellen 35–36, Seite A44–A45

■ Ausblick

Investitionskredite 1999 nach Massnahmenkategorien, ohne Baukredite

Gemeinschaftlicher Inventarkauf, Verarbeitung und Lagerung landw.

Im seit 1963 geäufneten Fonds de roulement befinden sich rund 1,6 Mrd Fr 1999 hat der Bund den Kantonen 20 Mio Fr neue Bundesmittel zugeteilt Sie werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt

Wegen den ausserordentlichen Unwetterschäden (Lawinen, Rutsche, Murgänge, Überschwemmungen) im Berichtsjahr wurden diverse Motionen und Postulate eingereicht Eine Arbeitsgruppe, gebildet aus Vertretern verschiedener Bundesämter, kam zum Schluss, dass der Finanzbedarf für die Unwetterschäden in der Landwirtschaft im ordentlichen Verfahren mit Nachtragskrediten gedeckt werden soll Zur Behebung der Schäden von 27 Mio Fr in der Landwirtschaft (ohne Gebäude und Fahrhabe) besteht neben Beiträgen der Kantone und des schweizerischen Elementarschädenfonds ein Finanzbedarf des Bundes von 7 Mio Fr , welcher durch Nachtragskredite im Jahr 2000 gedeckt wird Die Schäden traten vorwiegend im Berggebiet auf

192
Ökonomiegebäude Starthilfe Wohngebäude
Produkte Kauf Betrieb durch Pächter Bodenverbesserungen Mio. Fr. 24% 49% 27% Talgebiet ohne Hügelzone Hügelzone und Bergzone I Bergzonen II–IV und Sömmerungsgebiet 102,5 020406080100120 57,5 33,7 5,3 2,9 2,8 Quelle: BLW 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G 2

Betriebshilfe

Die Betriebshilfe ist eine soziale Begleitmassnahme und dient dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. Sie erlaubt die Ablösung bestehender Schulden durch zinslose Darlehen Diese müssen in maximal 20 Jahren zurückbezahlt werden Betriebshilfe in Anspruch nehmen kann, wer infolge veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder misslicher Umstände wie Todesfall, Unglück im Stall oder wegen besonderer Umwelteinflüsse in ausserordentliche finanzielle Bedrängnis gerät In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen Entschuldung Sie wird für gut strukturierte Betriebe mit Zukunftsaussichten eingesetzt

■ Verteilung der Mittel 1999 wurden in 204 Fällen insgesamt rund 18,1 Mio Fr Betriebshilfedarlehen gewährt Im Vergleich zu 243 im Vorjahr sind etwas weniger Darlehen ausgewiesen Das Kreditvolumen ist um 2,3 Mio. Fr. höher als im Jahre 1998. Das durchschnittliche Darlehen ist von 65'100 Fr auf 88'500 Fr gestiegen Die Darlehen werden durchschnittlich in 12,4 Jahren zurückbezahlt

Von den Kantonen bewilligte Betriebshilfedarlehen 1999

Der seit 1973 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufnete Fonds de roulement beträgt rund 109 Mio Fr Den Kantonen werden jährlich neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt (1999: 5 Mio Fr ) Diese sind an eine angemessene Leistung des Kantons gebunden, die je nach Finanzkraft 40 –100% des Bundesanteils beträgt. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt

■ Ausblick Die Betriebshilfe ist in erster Linie als Bereitschaftsinstrument zu verstehen Je nach Entwicklung, insbesondere der Zinssätze und der Veränderung auf den Märkten, werden für diese Massnahme zusätzliche Mittel erforderlich sein, was in der Finanzplanung berücksichtigt worden ist.

193 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G
Bestimmung Fälle Betrag Anzahl Mio Fr Umfinanzierung bestehender Schulden 172 16,05 Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Belastung 32 2,01 Total 204 18,06 Quelle: BLW
Tabelle 39 Seite A48 2

2.3.2 Forschung, Beratung, Gestüt

Landwirtschaftliche Forschung

Die öffentliche landwirtschaftliche Forschung in der Schweiz gliedert sich im wesentlichen wie folgt auf:

– Das Departement für Agrar- und Lebensmittelwissenschaften der ETH-Zürich ist vornehmlich in der Grundlagenforschung sowie in der Lehre auf universitärer Stufe tätig

– Die sechs eidgenössischen Forschungsanstalten richten ihre Tätigkeit auf die Erreichung der Ziele der Landwirtschaftspolitik aus. Sie sind dem BLW unterstellt und machen zusammen die Forschung des BLW aus

– Die neu gegründeten Fachhochschulen betätigen sich in der tertiären Ausbildung sowie in Forschung und Entwicklung.

Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau – als private Stiftung – befasst sich in der Forschung mit der Weiterentwicklung des Biolandbaus Seine Aktivitäten werden vom BLW und von anderen Bundesämtern, Kantonen, Firmen sowie Privaten unterstützt.

■ Die Forschung des BLW Die Forschung des BLW ist eng mit den sechs landwirtschaftlichen Forschungsanstalten verbunden Diese befassen sich einerseits mit eigentlicher Forschungstätigkeit, anderseits mit Vollzugs- und Kontrollaufgaben Das BLW will mit seiner Forschung eine Position als national und international anerkannte Einrichtung für die Förderung einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft erreichen und damit auch die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Produkte verbessern. Dazu wird die Forschungstätigkeit auf die speziellen Bedürfnisse unserer Landwirtschaft ausgerichtet Die Bewilligungs-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben machen rund 40% der Tätigkeiten aus Obwohl diese Aufgaben keine eigentlichen Forschungsaktivitäten darstellen, benötigen sie eine wissenschaftliche Ab- und Unterstützung

Aufwendungen des Bundes für die sechs Forschungsanstalten 1999

Bruttoaufwendungen 99 Mio. Fr.

43% Bewilligungen, Kontrolle

39 Mio. Fr.

Einnahmen

8 Mio. Fr.

57% Forschung

52 Mio. Fr.

100%

Nettoaufwendungen 91 Mio. Fr.

Quelle: BLW

194 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

■ Planung und Organisation

Für die strategische Planung seiner Forschung steht dem BLW der Landwirtschaftliche Forschungsrat beratend zur Seite Der Forschungsrat besteht aus Persönlichkeiten, die sich in ihrem Berufsleben mit agrar-, forschungs-, umwelt- und gesellschaftspolitischen Fragen auseinander setzen. Damit ist gewährleistet, dass im Rahmen der langfristigen Forschungsplanung alle Bereiche einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden

Organisation der Forschung des BLW

■ Strategische Ziele

Bei der operativen Umsetzung steht jeder Forschungsanstalt eine spezifische Begleitende Expertengruppe zur Seite. Diese unterstützt die Forschungsanstalt bei der Erfassung der praxisbezogenen Forschungsbedürfnisse

In der Begleitenden Expertengruppe sind die wichtigsten Kunden und Partner der entsprechenden Forschungsanstalt vertreten Dazu gehören die landwirtschaftliche Praxis sowie Organisationen und Verbände der vor- und nachgelagerten Stufen, Konsumenten-, Umwelt- und Tierschutzorganisationen, interessierte Bundesämter und kantonale Stellen, interessierte Hochschulen, Fachhochschulen und andere Institute sowie die landwirtschaftlichen Beratungszentralen. Die Begleitenden Expertengruppen werden vom BLW eingesetzt

Für die Jahre 2000–2003 hat der Bundesrat der Forschung des BLW sechs strategische Ziele vorgegeben:

– Verbesserung der Marktfähigkeit durch umweltverträgliche, qualitäts-, tier- und marktgerechte Agrarproduktion;

– Verstärkung der ökologischen Ausrichtung: Ökosysteme/natürliche Ressourcen;

– Unterstützung eines sozialverträglichen Strukturwandels: sozio-ökonomische Entwicklungen und ländliche Strukturen;

– Aufbau eines wirksamen Früherkennungssystems: ökologische Aspekte wie grenzübergreifende Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Auswirkung der Klimaveränderung, globales Schwinden der biologischen Vielfalt; wirtschaftlich-politische Aspekte wie Globalisierung, Ernährungssicherheit, Produktesicherheit;

– Optimierung des Wissenstransfers durch Information und Dokumentation;

– Förderung der Fachkompetenz und Profilierung durch Schwerpunktbildung, Qualität sowie nationale und internationale Zusammenarbeit

195 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G
Quelle: BLW BLW Bundesamt für Landwirtschaft Geschäftseinheit Landwirtschaftliche Forschung RAC Pflanzenbau Changins FAL Agrarökologie und Landbau Zürich-Reckenholz FAW Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil FAT Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon
RAP Nutztiere Posieux 2
FAM Milchwirtschaft Bern-Liebefeld

Die Forschung des BLW ist in den Neunziger Jahren umfassend restrukturiert worden. Zwischen 1994 und 1998 wurden 14 Mio Fr , das heisst 13,5 % der Mittel, eingespart und 92 Stellen abgebaut

Aufgrund einer weiteren Anpassung der Aufgaben und Strukturen müssen die Forschungsanstalten bis Ende 2001 weitere Einsparungen von 8,2 Mio Fr realisieren Dies hat eine weitere Abnahme um ca 80 Stellen zur Folge Insgesamt reduzieren sich die Mittel der Forschungsanstalten zwischen 1994 und 2001 insgesamt um rund 24%.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform beschlossen, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten mit Leistungsauftrag und Globalbudget zu führen sind Die Ziele des neuen Führungsmodells decken sich mit dem Konzept des New Public Management Es wurde auf den 1 Januar 2000 eingeführt

Mit dem neuen Führungsmodell wird die Forschung des BLW noch stärker leistungsund wirkungsorientiert ausgerichtet Das BLW leitet die Forschungsanstalten mit übergeordneten fachlichen, organisatorischen und finanziellen Vorgaben Gleichzeitig wird den Forschungsanstalten ein hoher operationeller Spielraum eingeräumt. Strukturen und Kompetenzen folgen dem Subsidiaritätsprinzip Im Vordergrund stehen dabei die Initiative der Betroffenen sowie eine stufengerechte Delegation der Kompetenzen Die Autonomie der Forschungsanstalten wird dadurch erhöht

Ein Controlling- und Qualitätssicherungssystem stellt die Kosten- und Leistungstransparenz gegenüber dem BLW, dem Bundesrat und dem Parlament sicher Aus diesem Grund wurden für die sechs strategischen Ziele Indikatoren und Standards festgelegt. Damit wird die Zielerreichung beobacht- und beurteilbar. Gleichzeitig wird durch die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung eine weitere Verstärkung des Kostenbewusstseins und der Kostentransparenz gegen innen und aussen erreicht

196 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G 2
■ Restrukturierung der Forschungsanstalten ■ Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget Personalabbau bei den Forschungsanstalten 1990/92199319941995199619971998 S t e l l e n 700 720 740 760 780 800 820 Quelle: BLW

■ Kundennähe Die neuen Führungsstrukturen der BLW-Forschung unterstützen das unternehmerische Handeln Die Forschungsanstalten sind als Unternehmen zu führen und erfolgreich auf dem Markt zu positionieren Die Nähe und die Kommunikation zu den Kunden werden dabei zentrale Elemente für den Erfolg sein.

Alle Projekte der Forschungsanstalten für die Periode 2000–2003 sind in einem Forschungskatalog zusammengefasst, der es allen Kunden und Interessierten ermöglicht, rasch die gewünschten Informationen über die in den Forschungsanstalten durchgeführten Arbeiten und über Kontaktpersonen zu finden Der Forschungskatalog kann auch im Internet unter «http://www admin ch/sar» konsultiert werden

Landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung

Die Beratung ist, wie Forschung und Bildung, Teil des landwirtschaftlichen Wissenssystems Die landwirtschaftliche und bäuerlich hauswirtschaftliche Beratung bietet den in der Landwirtschaft und in der bäuerlichen Hauswirtschaft tätigen Personen Unterstützung an, damit sie ihre berufsbezogenen Probleme lösen und sich den wandelnden Verhältnissen anpassen können. Beratung umfasst nicht nur Einzelberatung im engeren Sinne, sondern auch gezielte berufliche Weiterbildung der Bauernfamilien, Förderung des Wissenstransfers innerhalb der bäuerlichen Bevölkerung und Begleitung von innovativen Prozessen und Projekten.

Diese umfassende Sicht ist das Ergebnis der durch die Regierungs- und Verwaltungsreform ausgelösten breiten Diskussion über die Aufgaben der Beratung Die ehemals als Teil der Berufsbildung betrachtete Beratung wurde von der Bildung getrennt Auf Verwaltungsebene ist das BLW zuständig dafür. Für die Bildung ist es das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

Die Beratung der Bauernfamilien ist Sache der Kantone Dazu unterhalten sie Beratungsdienste oder haben ihre Aufgaben einer bäuerlichen Organisation übertragen Der Bund unterstützt die Beratungsdienste finanziell, indem er Finanzhilfen an die Gehälter der Beratungskräfte gewährt Der Prozentsatz der Finanzhilfe ist abhängig von der Finanzkraft des Kantons

Der Bund unterstützt direkt 14 Organisationen, die Spezialberatung anbieten, für die eine gesamtschweizerische oder regionale Lösung sinnvoll ist.

Die Kantone und mehr als 50 Organisationen sind Träger der Schweizerischen Vereinigung für Beratung in der Landwirtschaft. Die Vereinigung führt die Beratungszentralen in Lindau (LBL) und in Lausanne (SRVA) Diese unterstützen die kantonalen, regionalen und schweizerischen Beratungsdienste Sie bieten die fachliche und methodische Weiterbildung der Beratungskräfte an, arbeiten Forschungsresultate auf oder stellen Hilfsmittel und Dokumente zur Verfügung Der Bund unterstützt die Vereinigung pauschal aufgrund einer Leistungsvereinbarung, bei der bereits über die dritte Vertragsperiode verhandelt wird

197 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G
2
■ Organisation und Formen der Beratung

■ Finanzierung der kantonalen Beratungsdienste neu regeln

Ausgaben für die Beratung 1999

Die Finanzierung der kantonalen Beratungsdienste ist aufwandorientiert. Ausserdem gibt es keinen Unterschied zwischen Leistungen, die vor allem im privaten Interesse der Leistungsbezüger/innen (z B Milchvieh-Fütterung, Haushaltsplanung) oder vorwiegend im öffentlichen Interesse (z.B. umweltgerechte Nutzung schützenswerter Flächen, Massnahmen der Regionalentwicklung) liegen

In Zukunft soll die Finanzhilfe aufgrund der erbrachten Leistungen und abgestuft nach öffentlichem Interesse gewährt werden Die verschiedenen Leistungen werden nach Tätigkeitsbereichen und Leistungskategorien eingeteilt, der Anteil des öffentlichen Interesses je Kategorie festgelegt und der Wert (nach Tarifpunkten) jeder Leistungseinheit definiert Die Kantone müssen die Leistungen ab Januar 2000 nach dem neuen Konzept erfassen und anschliessend dem BLW melden. Um den Kantonen Anpassungen zu erlauben, soll die Finanzhilfe aber erst ab dem Jahre 2002 nach dem neuen System berechnet werden

198 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G 2
Empfänger Betrag Mio. Fr. Landwirtschaftliche Beratungsdienste der Kantone 9,9 Bäuerliche-hauswirtschaftliche Beratungsdienste der Kantone 0,8 Spezial-Beratungsdienste landwirtschaftlicher Organisationen 1,0 Schweizerische Vereinigung für Beratung in der Landwirtschaft 8,4 Total 20,2 Quelle: Staatsrechnung

■ Leistungsauftrag 2000–2003

Eidgenössisches Gestüt

Das Eidgenössische Gestüt in Avenches unterstützt eine wettbewerbsfähige und tiergerechte landwirtschaftliche Pferdehaltung. Priorität hat dabei die Erhaltung und Förderung der Freibergerrasse

Als Kompetenzzentrum für die landwirtschaftliche Pferdehaltung stellt das Gestüt den Produzentinnen und Produzenten sowie den Zucht- und Verwertungsorganisationen seine Infrastruktur, Zuchttiere und Know-How zur Lösung der anstehenden Probleme zur Verfügung

Das Gestüt wird seit dem 1 Januar 2000 mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt Mit dem Leistungsauftrag 2000–2003 gibt der Bundesrat dem Gestüt folgende strategische Ziele vor:

– Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Pferdeproduktion;

– Verbesserung der artgerechten Haltung des Pferdes in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der natürlichen Bedürfnisse und durch Förderung der Verhaltensforschung;

– Unterstützung bei der Begleitung des sozialen, wirtschaftlichen und strukturellen Wandels der landwirtschaftlichen Pferdeproduktion;

– Förderung der Fachkompetenz für die Lösung neuer Fragestellungen: Ethische und gesundheitliche Aspekte der Pferdezüchtung, Erhaltung der Freibergerrasse;

– Optimierung des Wissenstransfers durch Information und Dokumentation

■ Restrukturierung Die 1994 in Gang gesetzte Restrukturierung und Teilprivatisierung des Eidgenössischen Gestüts bewirkte, dass ab 1999 jährlich 2,21 Mio. Fr. eingespart werden können Der Personalbestand nahm um 23 Etatstellen (30%) von 75 auf 52 ab Mit der Einführung des neuen Führungsmodells müssen diese zusätzlich um 10% reduziert werden. 1999 hat der Bund das Gestüt mit 5,5 Mio. Fr. unterstützt.

199 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G
2

2.3.3 Hilfsstoffe, Pflanzen- und Sortenschutz

Landwirtschaftliche Hilfsstoffe

In der Gesetzgebung werden vier Gruppen landwirtschaftlicher Hilfsstoffe unterschieden: Dünger, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel und pflanzliches Vermehrungsmaterial (Saat- und Pflanzgut) Es handelt sich dabei sowohl um Stoffe als auch um Organismen, die der landwirtschaftlichen Produktion dienen

Die Gesetzgebung über die landwirtschaftlichen Hilfsstoffe legt die Grundsätze für das Inverkehrbringen der Hilfsstoffe fest. Diese müssen für den vorgesehenen Gebrauch geeignet sein und dürfen bei vorschriftsgemässer Verwendung keine unannehmbaren negativen Nebenwirkungen haben

Die Eignung von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen ist eng mit dem Begriff der Wirksamkeit verbunden Ein Teil der Gesetzgebung deckt diesen Bereich ab Die Landwirte erhalten damit Gewähr, dass ein Hilfsstoff beim beabsichtigten Einsatz ausreichend wirkt Beim Ausbau der Gesetzgebung über die Hilfsstoffe tritt der Wirkungsaspekt allerdings gegenüber der Frage nach den Nebenwirkungen zunehmend in den Hintergrund

Als Nebenwirkungen betrachtet man die indirekten Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt Darunter fällt z B der Einfluss eines Insektizids auf Nützlinge oder derjenige eines Zusatzstoffs für Futtermittel auf die Fruchtbarkeit der Nutztiere Beim Schutz der menschlichen Gesundheit kommen weitere Gesetzesbestimmungen zur Anwendung wie z B das Giftgesetz Zu berücksichtigen sind auch die im Umweltschutzgesetz festgelegten Grundsätze.

200 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G 2 ■■■■■■■■■■■■■■■■

Im Bereich der Hilfsstoffe werden acht Vollzugsinstrumente verwendet. Gesetzliche Grundlage dafür ist mit Ausnahme der Anforderungen an die Produktion bei Dünger und Pflanzenschutzmittel (PSM) das LwG Angesichts der Besonderheiten der einzelnen Stoffe kommen die Instrumente allerdings nicht überall gleichermassen zum Einsatz:

Instrumente für den Vollzug im Bereich der landwirtschaftlichen Hilfsstoffe

Instrument Dünger Pflanzen- Futtermittel Saatgut schutzmittel

an die Produkte

an die Produktion

1 Die Basis für die Anforderungen an die Produktion bei Dünger und PSM ist nicht das LwG sondern das Gift- und Umweltschutzgesetz

Quelle: BLW

Zulassungspflicht: Hilfsstoffe dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind Auf diese Weise können sie vorgängig auf allfällige Nebenwirkungen hin überprüft und nötigenfalls verboten werden

Anforderungen an die Produkte: die Gesetzesbestimmungen legen Mindestanforderungen fest, die ein Produkt erfüllen muss, damit es in Verkehr gebracht werden kann.

Anforderungen an die Produktion: es sind Qualitätsregeln definiert, die bei der Produktion bestimmter Hilfsstoffe eingehalten werden müssen

Etikettierungsregeln: es ist festgelegt, welche Informationen und Warnungen auf der Verpackung anzubringen sind

Verwendungsvorschriften: in diesen Vorschriften wird die bewilligte Verwendungsweise beschrieben, um unannehmbare nachteilige Nebenwirkungen auszuschliessen

Meldepflicht: diese Pflicht erleichtert die Konformitätskontrolle bei gewissen Hilfsstoffen

Sortenkatalog: die meisten landwirtschaftlichen Pflanzen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Sorten im offiziellen Sortenkatalog aufgeführt sind; es werden ausschliesslich Sorten darin verzeichnet, die den Aufnahmekriterien genügen (Krankheitsresistenz, Ertrag, Qualität)

Zertifizierung: beim Saatgut wird von Amtes wegen kontrolliert, ob die Anforderungen an die Produkte erfüllt sind; jeder Saatgutposten wird zertifiziert.

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■■■■ Anforderungen
■ 1 ■ 1 ■■ Etikettierungsregeln ■■■■ Verwendungsvorschriften ■■■ Meldepflicht ■■ Sortenkatalog ■ Zertifizierung ■
Zulassungspflicht
Anforderungen
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■ Instrumente für den Vollzug

■ Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Bei den Hilfsstoffen, die aus GVO bestehen oder solche enthalten, besteht zusätzlich zum normalen Verfahren die Pflicht, jedes Produkt vor dem Inverkehrbringen bewilligen zu lassen und zu deklarieren

Bei den Futtermitteln wurde ein Deklarationswert eingeführt Dies war wie bei den Lebensmitteln notwendig, weil beim Herstellungsprozess oder beim Transport Verunreinigungen mit GVO nicht ausgeschlossen werden können Für Einzelfuttermittel wurde der Deklarationswert bei 3%, bei Mischfuttermitteln bei 2% festgelegt

Die Anforderungen bezüglich Gesuchsunterlagen und Erteilung von Bewilligungen sind in der Freisetzungsverordnung definiert Für Hilfsstoffe, die GVO enthalten gelten sowohl die Bestimmungen dieser Verordnung als auch jene der jeweiligen Verordnung über die einzelnen Hilfsstoffe Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wurde das Bewilligungsverfahren in den letzteren geregelt

■ Düngemittel Auf den 1 September 1999 wurde die Kontrolle des Inverkehrbringens von Düngern und diesen gleichgestellten Erzeugnissen dem BLW unterstellt Die Dünger-Verordnung und die Düngerbuch-Verordnung werden zur Zeit revidiert Neben weiteren Anpassungen an die entsprechenden Vorschriften der EU wird auch eine Liberalisierung im Bereich der Mineraldünger ähnlich derjenigen bei den Pflanzenschutzmitteln durchgeführt

■ Pflanzenschutzmittel Am 1. August 1999 wurde die neue Pflanzenschutzmittelverordnung vom 23. Juni 1999 in Kraft gesetzt Sie brachte drei wesentliche Neuerungen:

– PSM dürfen neu ohne Bewilligung in die Schweiz eingeführt und hier in Verkehr gebracht werden, wenn sie in eine Positivliste des BLW aufgenommen worden sind;

– Es wird ein EU-kompatibler Erstanmelderschutz für die Daten der Ersteinreichung gewährt;

Die technisch-wissenschaftlichen Anforderungen für die Bewilligung von PSM sind neu stärker auf jene der EU ausgerichtet

Auf Grund der Positivliste wird der Landwirtschaft eine grössere und im Verlaufe der Zeit wachsende Zahl von Produkten zur Verfügung stehen, die aus dem Ausland eingeführt werden können Die landwirtschaftlichen Produzenten und Produzentinnen werden von der daraus resultierenden Senkung der Kosten für den Pflanzenschutz profitieren können

■ Futtermittel Im Berichtsjahr haben zwei Fälle von Dioxinverunreinigungen das Vertrauen der Landwirte und Konsumenten in die Qualität der Futtermittel erschüttert. Im ersten Fall, der vor allem Belgien betraf, liess sich die Verseuchung von Futtermitteln auf rückgewonnene Pflanzenöle, unter anderem Haushaltsöle zurückführen, die durch Industrieöle verschmutzt waren. Im zweiten war die bei der Herstellung von Futtermitteln als Bindemittel verwendete Kaolinit-Tonerde die Ursache

Der Verunreinigungsgrad im Fall der Kaolinit-Tonerde war in der Schweiz allerdings wesentlich geringer als in Belgien Als Vorsichtsmassnahme wurden die betreffenden Futtermittel dennoch aus dem Handel gezogen.

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■ Saatgut Im Frühjahr 1999 ordnete das BLW ein Handelsverbot für GVO-verunreinigtes Maissaatgut an Bereits ausgesäte Kulturen (ca 230 ha) wurden vernichtet und die betroffenen Landwirte durch den Importeur entschädigt

Um solche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden, wurden die Saatgutkontrollen verstärkt Angesichts der zunehmenden Internationalisierung des Saatguthandels und des unvermeidbaren Risikos einer versehentlichen Verunreinigung einzelner Saatgutposten wird es für die Branche des Saatguthandels wie für die Kontrollbehörden jedoch schwierig sein, jegliche Verunreinigung auszuschliessen

Pflanzenschutz

Die Pflanzenschutzmassnahmen bezwecken, die Einschleppung und Ausbreitung neuer Schadorganismen zu verhindern. Bekanntes Beispiel in diesem Zusammenhang sind die Bekämpfungsmassnahmen gegen die Ausbreitung des Feuerbrands

Die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die Träger von besonders gefährlichen Schadorganismen sein können, unterliegt sehr strengen Vorschriften Derartige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sowie Pflanzenmaterial, die in die Schweiz importiert werden, müssen von einem Pflanzenschutzzeugnis begleitet sein, das die Anforderungen der Internationalen Pflanzenschutz-Konvention erfüllt Das Pflanzenschutzzeugnis bescheinigt, dass das importierte Material den in der Schweiz geltenden Pflanzenschutzvorschriften entspricht Bei der Zollabfertigung überprüfen die Kontrolleure des Eidg Pflanzenschutzdienstes, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden Damit soll die Einschleppung von Schadorganismen verhindert werden

Zuständig für die Massnahmen im Innern des Landes sind die kantonalen Pflanzenschutzdienste, die in ihrer Arbeit von den eidgenössischen Forschungsanstalten unterstützt werden Hauptaufgaben dieser Dienste sind, die Situation auf dem Kantonsgebiet zu überwachen und die nötigen Massnahmen zu ergreifen, wenn ein besonders gefährlicher Schadorganismus entdeckt wird Tritt dieser zum ersten Mal in der betroffenen Region auf, so ist er mit geeigneten Mitteln auszurotten Ist dagegen der entdeckte Organismus bereits angesiedelt und kann eine Ausrottung aus technischen Gründen nicht in Betracht gezogen werden, dann besteht das Ziel, die ökonomischen Auswirkungen in Grenzen zu halten und zu verhindern, dass sich der Organismus in noch nicht befallene Regionen verbreitet Überwacht werden insbesondere die Parzellen, welche der Produktion von Vermehrungsmaterial dienen (Saatgut, Setzlinge usw.).

Gegenwärtig ist ein Projekt in Gang zur Totalrevision der gesetzlichen Bestimmungen Ein Ziel ist dabei, ein Kontrollsystem für den Pflanzenschutz aufzubauen, das die Anforderungen der EU erfüllt Damit könnten die Regelungen gegenseitig anerkannt werden Der grenzüberschreitende Verkehr mit Pflanzen würde erheblich erleichtert

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Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutz)

Für Pflanzensorten werden keine Erzeugnispatente erteilt Der Ausschluss beim Patentrecht ist historisch bedingt. Im Zeitpunkt der Einführung des Patentrechts galten Züchtungsergebnisse von Pflanzen mangels hinreichender Wiederholbarkeit nicht als patentfähig Um diese dennoch zu schützen, wurde ein besonderes Schutzsystem entwickelt International setzt das Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen entsprechende Mindestanforderungen Die Schweiz hat dieses Abkommen in der Fassung von 1978 ratifiziert Das Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz) enthält die Bestimmungen, die für die Schweiz gelten Das Gesetz ist systematisch dem Immaterialgüterrecht zugeordnet Das Büro für Sortenschutz des BLW vollzieht das Gesetz.

Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschliesslichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen Es berechtigt den Inhaber der Züchtung allein, Vermehrungsmaterial der Sorte gewerbsmässig in Verkehr zu bringen, zu erzeugen oder anzubieten Der Züchter erhält die Möglichkeit, seine Investitionen zu amortisieren Der Sortenschutz leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Züchtung neuer Pflanzensorten, die wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen gerecht werden Ohne das im Sortenschutz verankerte Züchterrecht ist nicht auszuschliessen, dass die Schweiz bei der Belieferung mit interessanten Neuheiten aus dem Ausland benachteiligt würde.

Der Sortenschutz erfasst nicht die Erzeugung von Vermehrungsmaterial für den eigenen Bedarf Dazu gehört auch Vermehrungsmaterial von landwirtschaftlichen Kulturarten, das ein Landwirt für seinen Eigengebrauch erzeugt Man spricht in diesem Zusammenhang vom Landwirteprivileg. Eine geschützte Sorte darf für Neuzüchtungen benutzt werden, ohne dass die Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers nötig ist Der Züchter ist auch berechtigt, die neu gezüchtete Sorte ohne Zustimmung des Schutzinhabers der benutzten Sorte zu verwerten. In diesem Fall spricht man vom Züchtervorbehalt

Der Sortenschutz setzt voraus, dass die Sorte neu, unterscheidbar, homogen und beständig ist Eine strenge Anbauprüfung anhand von Merkmalen, die in internationalen Richtlinien festgelegt sind, garantiert, dass eine Sorte diese Kriterien erfüllt Für das Kriterium «neu» gilt, dass die Sorte zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Schweiz noch nicht und im Ausland seit höchstens vier bzw sechs Jahren vermarktet worden ist. Die Anbauprüfung, aber nicht die Neuheit, ist auch für die Aufnahme in den Sortenkatalog notwendig Sortenschutz und Sortenkatalog sind jedoch unabhängig voneinander

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■ Schutz des geistigen Eigentums an Pflanzenzüchtungen

■ Unterschiede zwischen Sorten- und Patentrecht

Das Sortenschutzrecht unterscheidet sich heute in wesentlichen Punkten vom Patentrecht Letzteres schützt Erfindungen auf dem Gebiet der Technik unter der Voraussetzung, dass sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. An das Kriterium der Neuheit werden dabei strengere Anforderungen gestellt als beim Sortenschutz Im Weiteren sind beim Patentrecht die Schutzfristen kürzer und es gibt keine Ausnahmen wie den Züchtervorbehalt oder das Landwirteprivileg beim Sortenschutz Patentierte Erfindungen können zwar für Forschungszwecke frei verwendet werden, für die Verwertung einer darauf beruhenden neuen Erfindung ist hingegen eine Abhängigkeitslizenz nötig. Die Schutzwirkung beschränkt sich beim Sortenschutz auf das Vermehrungsmaterial Das Patentrecht gewährt einen umfassenden Schutz

■ Überarbeitung von Sorten- und Patentrecht

Zur Zeit werden sowohl das Sortenschutz- als auch das Patentgesetz überarbeitet und internationalen Bestimmungen angepasst Für das Sortenschutzgesetz steht dabei das internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1991 im Vordergrund, für das Patentgesetz die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen Die Fortschritte in der Biotechnologie erlauben es heute, biotechnologische Verfahren und ihre Ergebnisse zu reproduzieren Deshalb können bereits heute Pflanzen als unmittelbares Erzeugnis eines Verfahrens unter den Schutzbereich eines Verfahrenspatentes fallen Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung nähern sich auch die beiden Schutzsysteme an

205 2 A G R A R P O L I T I S C H E M A S S N A H M E N 2 . 3 G R U N D L A G E N V E R B E S S E R U N G Geschützte Sorten, Stand 31.12.99 Sorten Anzahl Getreide und Feldsaaten 94 (Weizen, Mais, Dinkel, Hafer, Gerste, Triticale, Soja, Erbsen, Kartoffeln, Klee und Gräser) Obst und Beerenarten 152 Gemüsearten 11 Zier- und Heilpflanzen 451 Total 708 Quelle: Patent-
Muster- und Markenblatt (Die Bewegungen im Sortenschutz werden alle 2 Monate publiziert)
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Vertiefung: Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel (PSM) werden zum Schutz der Nutzpflanzen und zur Sicherung des Ertrags eingesetzt. PSM sind biologisch aktive Stoffe, die neben den erzielten Schutzwirkungen auch Nebenwirkungen auf die Kulturpflanzen selbst, auf NichtzielOrganismen und die Umwelt haben können Deshalb werden neben der Wirksamkeit auch die Sicherheit von PSM in Bezug auf Menschen, Kulturpflanzen und die Umwelt sorgfältig überprüft und in einem umfassenden Zulassungsverfahren beurteilt PSM dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in der Schweiz zugelassen sind Im schweizerischen Zulassungsverfahren sind verschiedene Bundesämter sowie Forschungsanstalten des BLW involviert Zulassungsbehörde ist das BLW

Die Rahmenbedingungen für das Zulassungsverfahren für PSM in der Schweiz wurden mit der Reform der Agrarpolitik neu festgelegt Wichtige Neuerungen beinhalten namentlich den EU-kompatiblen Erstanmelderschutz sowie die Ausrichtung der technisch-wissenschaftlichen Anforderungen auf die Vorschriften der EU und der OECD im Hinblick auf eine internationale Kooperationsfähigkeit Zudem wurde die rechtliche Basis geschaffen für den freien Import von in der Schweiz und im Ausland zugelassenen PSM Die neue Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittel-Verordnung) bildet die rechtliche Basis für die Umsetzung dieser Neuerungen Sie ist am 1 August 1999 in Kraft gesetzt worden

Die gesetzlichen Grundlagen des Zulassungsverfahrens umfassen Datenanforderungen und Bewertungsgrundsätze bezüglich der Wirksamkeit und des Schutzes von Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen Damit soll die Sicherheit von PSM für Konsumenten, Anwender, Nutzpflanzen und Umwelt gewährleistet werden Das schweizerische Zulassungsverfahren sieht aber auch vor, ökologische Zielsetzungen der Agrarpolitik zu unterstützen. Im Hinblick auf die angestrebte Verbesserung der Umweltqualität besteht auch im Rahmen des Zulassungsverfahrens für PSM die Möglichkeit, Massnahmen wie Anwendungseinschränkungen zu ergreifen, um damit die Umweltbelastung und das Risiko weiter zu reduzieren. Sowohl in der Schweiz wie im Ausland sind zahlreiche Programme zur Erfassung der Umweltrisiken und zur Risikoreduktion im Gange Sie werden vom BLW unterstützt und die Zulassungsbehörde beteiligt sich im Rahmen der OECD an internationalen Programmen zur RisikoReduktion

Zulassungspflicht und -verfahren sind wirkungsvolle, präventive Massnahmen, um die Risiken von PSM zu reduzieren und das Vorsorgeprinzip bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz umzusetzen

Wer in der Schweiz eine Zulassung für ein PSM haben will, muss beim BLW ein Registrierdossier einreichen Am Zulassungsverfahren sind im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufträge verschiedene Bundesämter und Forschungsanstalten mitbeteiligt Die Gesundheitsaspekte beurteilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Das BUWAL ist für spezifische Fragestellungen im Umweltbereich zuständig An der DossierAnalyse zur Beurteilung der PSM hinsichtlich landwirtschaftlicher Eignung, Qualität der landwirtschaftlichen Ausgangsprodukte für Lebensmittel und Umweltverträglichkeit beteiligen sich vor allem die Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, Wädenswil (FAW) und die Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, Zürich-

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■ Grundlagen für die Zulassung von PSM

Reckenholz (FAL). Daten und Beurteilungsresultate der verschiedenen Stellen kommen bei der Zulassungsbehörde zusammen, welche die Entscheidungsdokumente und die entsprechende Argumentation für oder gegen eine Zulassung erstellt Fällt die Bewertung positiv aus, wird die Zulassung erteilt.

Um die Risiken eines Einsatzes von PSM abschätzen zu können und eine gute Entscheidungsbasis für eine Zulassung zu haben, ist eine umfassende Datenbasis zur Beurteilung möglicher Auswirkungen auf den Konsumenten, auf den Anwender und die belebte Umwelt notwendig

Die Datenbasis umfasst die Resultate zahlreicher wissenschaftlicher Studien mit der Testsubstanz, die modellhaft in Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Die Resultate beinhalten qualitative wie quantitative Angaben über Schadeffekte und die Beziehung zwischen Effekten und entsprechender Dosis Die Studien werden zur Hauptsache von der forschenden Industrie durchgeführt. In speziellen Fällen werden die Daten noch durch Resultate eigener Forschungstätigkeiten der Forschungsanstalten ergänzt Ein Registrierdossier muss auf Grund heutiger Anforderungen folgende Angaben umfassen:

– Identität des Wirkstoffes und des PSM-Produktes;

– Physikalisch-chemische, technische Eigenschaften;

– Wirkungsweise und Anwendung; – toxikologische Eigenschaften (inklusive Metabolismus im Säugetier);

– mögliche Rückstände auf Erntegut, Lebensmitteln, Futtermitteln;

– Verbleib und Verhalten in der Umwelt;

ökotoxikologische Untersuchungen: Wirkungen auf Nützlinge wie Fische, Vögel

Toxikologische Untersuchungen bei Pflanzenschutzmitteln

Akute Toxizität

Rückstandsanalytik

Humantoxikologie Auswirkung auf den Menschen

• bei der Anwendung

• über Rückstände in Lebensmitteln

Chronische Toxizität Kanzerogenität Mutagenität

Akute Toxizität bei Einzelorganismen

Umwelttoxikologie

Auswirkung auf Organismen

• in Boden und Wasser

• auf wildlebende Tiere Stoffwechsel

Zusammenhänge im Ökosystem Wirkung auf Fortpflanzung

Langzeitstudien zu Fruchtbarkeit, Vermehrung und Verhalten Fruchtschädigende Wirkung

Quelle: BLW

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■ Beurteilung der Humantoxikologie

Beurteilungsstelle der humantoxikologischen Aspekte ist das BAG. Die bei den Behörden eingereichten Daten zu toxikologischen Untersuchungen an Labortieren (z B akute, chronische Toxizität, toxikologische Spezialuntersuchungen) dienen der Beurteilung von möglichen Schadwirkungen auf die verschiedenen Organsysteme nach kurzzeitiger oder langzeitiger Behandlung mit der Testsubstanz Kontaktmöglichkeiten zu PSM ergeben sich bei der Anwendung oder der Aufnahme als Rückstand in Nahrungsmitteln Die wichtigste Zielsetzung dieser Studien ist die Abklärung der DosisEffekt-Beziehung, das heisst die Information darüber, welche Wirkungen bei welcher Menge zu erwarten sind Aus dieser Information kann auf der Basis eines international gebräuchlichen Verfahrens diejenige Menge abgeleitet werden, bei der beim Menschen mit keiner Gefährdung gerechnet werden muss

Der Anwenderschutz berücksichtigt das toxikologische Profil des Wirkstoffs und des entsprechenden Produktes und die Grösse einer möglichen Belastung bei der Anwendung von PSM durch die Einstufung und Kennzeichnung in Giftklassen und Warnvorschriften

Beim Konsumentenschutz geht es um den Schutz der menschlichen Gesundheit beim Essen von Lebensmitteln Eine gesetzliche Limite legt die zulässige Menge der Rückstände von PSM fest. Diese ist so angelegt, dass sie einerseits für den Menschen kein gesundheitliches Risiko darstellen, anderseits die Erfordernisse des praktischen Pflanzenschutzes abdecken

■ Beurteilung der Umwelt toxikologie und -chemie

Beurteilungsstellen sind vor allem die Forschungsanstalten FAW und FAL Umwelttoxikologische Studien untersuchen die Auswirkungen auf Gewässerorganismen wie Fische, Algen, Fischnährtiere, auf Vögel und Nützlinge wie z B Bienen

Studien zu Umweltchemie und Metabolismus beinhalten Laboruntersuchungen, die es erlauben, Rückstände von Wirkstoffen und Abbauprodukten sowie deren Abbauwege hinsichtlich ihrer Abbaubarkeit in Boden und Wasser zu beurteilen. Auch das Versickerungsverhalten im Boden wird untersucht Bei Überschreitung bestimmter Abbauzeiten (langsamer Abbau) oder Unterschreitung festgelegter Adsorptionswerte im Boden werden die Resultate durch Modellrechnungen und Freilandversuche, so genannte Lysimeteruntersuchungen, ergänzt Dabei wird das Verhalten der Wirkstoffe und deren Abbauprodukte in verschiedenen Böden untersucht Kriterien sind der Abbau im Boden, die Möglichkeit zur Anreicherung, die Zersetzung bei Wasser- und Lichteinwirkung, das Versickerungsverhalten, d h Auswaschung in tiefere Bodenschichten oder sogar in das Grundwasser.

Die sorgfältige Beurteilung der umfassenden Daten eines Registrierdossiers und der Risiken unter Berücksichtigung von Kriterien und Bewertungsgrundsätzen, wie sie im EU-Raum ebenfalls angewendet werden, gewährleistet die Sicherheit von PSM für Mensch, Tier und Umwelt Die Beurteilung der Sicherheit ist eine wichtige präventive Massnahme

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■ Weiterführende Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung von PSM und ihrer Risiken

Das Zulassungsverfahren erlaubt das Ergreifen von Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastungen und der Risiken auch nach der Erteilung einer Zulassung Im Rahmen verschiedener Projekte wird schwerpunktsmässig die Umweltbelastung durch PSM, die im Pflanzenschutz verwendet werden, untersucht. Solche Monitoring-Untersuchungen beinhalten z B die quantitative Erfassung von Anwendungsmengen bei der Behandlung oder Erhebungen von PSM-Rückständen in der Umwelt z B in Gewässern Diese Daten dienen zur Überprüfung der Risikobeurteilungen, die während des Zulassungsverfahrens vorgenommen wurden Die nach der Zulassung erhobenen Monitoringdaten geben Hinweise auf das Verhalten der Stoffe im Ökosystem unter realen Anwendungsbedingungen Zeigen Resultate Probleme auf – wird z B ein PSM häufig im Grundwasser nachgewiesen –, kann zur Reduktion des Risikos die Anwendung des entsprechenden PSM eingeschränkt oder verboten werden. So wurde z.B. die Anwendung des Herbizids Atrazin im Maisbau eingeschränkt und auf Bahngeleisen, an Strassenrändern und in Karstgebieten verboten

Die Methodik von Risikobeurteilung und -management wird auf internationaler Ebene ständig weiterentwickelt und die Zulassungsbehörde hat die Aufgabe, ihre Strategien und Kriterien laufend den neuesten Erkenntnissen anzupassen Die Zielsetzung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft hat weltweit zur Lancierung verschiedener Projekte zur Erfassung der Umweltbelastung durch PSM und ihrer Risiken geführt. Die Zulassungsbehörde in der Schweiz beteiligt sich ebenfalls an nationalen wie internationalen Risiko-Reduktions-Programmen

■ Internationale Projekte zur Ableitung und Überprüfung von Risikoindikatoren

Es ist nicht möglich das Gesamtrisiko durch alle PSM-Einsätze in der Landwirtschaft in einer einzigen Zahl zu quantifizieren Deshalb wurde im Rahmen der UNO und OECD vorgeschlagen, Kennwerte (Indikatoren) für das durch PSM verursachte Umweltrisiko zu entwickeln. Es sind Hilfsgrössen zur Abschätzung eines Gesamtrisikos, modellhaft berechnet auf der Basis einiger ausgewählter umweltrelevanter Parameter Diese Hilfsgrössen sollen dazu dienen, die Wirkungen agrarökologischer Massnahmen im Hinblick auf eine Risikoreduktion zu quantifizieren. Im Rahmen eines OECD-Pilotprojektes sollen von den OECD-Ländern nun drei vorgeschlagene Indikatoren für Oberflächengewässer aufgrund der verfügbaren länderspezifischen Daten auf ihre Anwendbarkeit und vor allem auf ihre Aussagekraft überprüft werden Das BLW und die FAW beteiligen sich an diesem internationalen Projekt

■ Verzeichnis der bewilligten PSM

Heute sind in der Schweiz rund 400 Wirkstoffe mittels des beschriebenen Verfahrens zugelassen. Rund 1'400 Handelsprodukte, welche diese Wirkstoffe enthalten, stehen als PSM zur Verfügung Die bewilligten PSM sind im jährlich erscheinenden «Verzeichnis der Pflanzenbehandlungsmittel» aufgelistet Das Verzeichnis enthält auch die Angaben der vorgesehenen Anwendung, Anwendungseinschränkungen, Konzentrationsangaben, Giftklasssierung und Warnaufschriften

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Ziel der Massnahmen ist die Erhaltung einer eigenständigen schweizerischen Tierzucht. Die züchterische Wertschöpfung soll im Inland realisiert werden Unterstützung erhalten das Rindvieh, die Pferde, die Schweine, die Schafe und die Ziegen Die Massnahmen dienen ausserdem der Erhaltung gefährdeter, einheimischer Nutztierrassen Bund und Kantone leisten gleich hohe Beiträge zur Finanzierung der Massnahmen

■ Bund setzt Leitplanken Der Bund setzt mit der Tierzuchtverordnung die züchterischen Leitplanken fest Züchter und Zuchtorganisationen regeln die Einzelheiten in eigener Verantwortung. Der Bund anerkennt Zuchtorganisationen, wenn diese die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen Zu den grundlegenden züchterischen Dienstleistungen gehören:

die Herdebuchführung;

– die Durchführung objektiver Leistungsprüfungen;

– die Auswertung der züchterischen Daten, einschliesslich Zuchtwertschätzung der Tiere

Ausgaben für die Tierzucht 1999

Der Bund beaufsichtigt die von ihm anerkannten Zuchtorganisationen Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfen Der Bund ist weiter zuständig für die Bewilligung von Organisationen zur künstlichen Besamung beim Rindvieh, für die Bewilligung der Importe von Zuchttieren und Rindersperma sowie für Massnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen

Im Berichtsjahr unterstützte der Bund die Zuchtorganisation Pro Specie Rara für den Ausbau eines Herdebuchprogrammes für gefährdete Rassen sowie für Projekte zur Erhaltung von Stiefelgeiss, Bündner Oberländer Schaf, Engadiner Fuchsschaf, Walliser Landschaf und Spiegelschaf.

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Tierzucht
2.3.4
Tierart Betrag Mio. Fr. Rindvieh 14,67 Pferde 1,08 Schweine 1,66 Schafe 1,06 Ziegen und Milchschafe 0,75 Gefährdete Rassen 0,07 Total 19,29 Quelle: Staatsrechnung
Tabelle 40, Seite A49
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3. Internationale Aspekte

In den neunziger Jahren ist der Globalisierungsprozess weiter vorangeschritten. Mit den neuen Kommunikationstechnologien können Informationen rasch und ohne Rücksicht auf nationale Grenzen übermittelt werden Beim Austausch von Gütern schliessen sich immer grössere Gebiete zu Märkten zusammen, in denen die Waren ungehindert von Schranken an nationalen Grenzen frei zirkulieren können Ein Beispiel dafür ist die zunehmende Integration in Europa mit dem Gemeinsamen Markt

Die Schweiz ist stark exportorientiert und daher daran interessiert, einen möglichst freien Zutritt zu ausländischen Märkten zu haben Beim WTO-Abkommen von Marrakesch 1994 wurde erstmals auch die Landwirtschaft in das internationale Regelwerk über den Handel von Gütern und Dienstleistungen eingebunden Ebenso bildet das Agrarabkommen einen Bestandteil der bilateralen Verträge mit der EU. Für die Schweizer Landwirtschaft sind internationale Aspekte in den letzten Jahren wichtiger geworden Dies wird sich in Zukunft noch verstärken

Der Agrarbericht trägt diesen Entwicklungen Rechnung Der erste Bericht setzt zwei Schwerpunkte

– In einem ersten Teil werden Entwicklungen auf internationaler Ebene aufgezeigt, die einen Einfluss auf die ökonomische, ökologische und soziale Situation der Landwirtschaft haben können Themen sind: das bilaterale Agrarabkommen mit der EU, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, das WTO-Agrarabkommen, der Einbezug der Landwirtschaft bei verschiedenen Freihandelsabkommen, Internationale Übereinkommen im Bereich nachhaltige Entwicklung und Umwelt sowie Welternährung und FAO

– In einem zweiten Teil geht es um internationale Vergleiche Je mehr sich die Schweizer Landwirtschaft mit der ausländischen Konkurrenz messen muss, desto wichtiger sind Informationen über die Verhältnisse im Ausland Die zwei Themen sind: Internationale Preisvergleiche sowie Entwicklung der Marktspanne in der Schweiz, in Deutschland und in den USA.

3 . I N T E R N A T I O N A L E A S P E K T E 3 212

3.1 Internationale Entwicklungen

Nachfolgend wird zunächst auf das bilaterale Agrarabkommen, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, das WTO-Agrarabkommen sowie auf verschiedene Freihandelsabkommen eingegangen Diese Ereignisse wirken sich insbesondere auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Schweizer Landwirtschaft aus Als weiteres wird das Thema Welternährung behandelt und die FAO als Spezialorganisation der UNO für Ernährung und Landwirtschaft kurz vorgestellt Im letzten Beitrag unter diesem Abschnitt werden die landwirtschaftlichen Aspekte von internationalen Übereinkommen im Bereich nachhaltige Entwicklung und Umwelt dargelegt

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Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU

Auf politischer Ebene kamen die bilateralen Verhandlungen mit der EU im Dezember 1998 zum Abschluss Die Texte der sieben Abkommen wurden am 26 Februar 1999 in Bern ratifiziert und am 21 Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnet

Die Eidgenössischen Räte behandelten die Abkommen und Begleitmassnahmen in der Sondersession vom 30 August bis 2 September und in der Herbstsession 1999 Nationalrat und Ständerat genehmigten die Vorlagen am 8 Oktober 1999 mit grosser Mehrheit Gegen das Abkommen kam das Referendum zustande Volk und Stände stimmten am 21. Mai 2000 dem Abkommen zu. Dieses dürfte spätestens am 1. Januar 2002 in Kraft treten

Das Agrarabkommen sieht gegenseitige Zollreduktionen, Erleichterungen im Bereich der technischen Handelshemmnisse sowie die gegenseitige Anerkennung von Bezeichnungen vor

– Die vollständige gegenseitige Liberalisierung des Käsehandels nach einer fünfjährigen Übergangsperiode ist der eigentliche Kern des Abkommens in Bezug auf den Zollabbau Beträchtliche gegenseitige Zollkonzessionen sind auch bei Gemüse und Obst, beim Gartenbau, inklusive Schnittblumen, sowie in geringerem Masse bei einigen Trockenfleisch- und Weinspezialitäten vereinbart

Durch das Abkommen werden technische Handelshemmnisse in den Bereichen Veterinärwesen, Pflanzenschutz, Futtermittel, Saatgut, Bioprodukte und Vermarktungsregeln für Weinbauprodukte verringert bzw. abgeschafft, und zwar in der Regel auf Grund von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen Ausserdem wird der Schweiz von der EU die Kompetenz erteilt, auf ihrem Territorium die Exporte von frischem Obst und frischem Gemüse den gemeinschaftlichen Vermarktungsnormen gemäss zu zertifizieren

Die geographischen und traditionellen Bezeichnungen beim Wein und die Bezeichnungen bei Spirituosen werden gegenseitig anerkannt und geschützt

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■ Eine Chance für unsere Landwirtschaft

Als sogenannte Begleitmassnahme verstärkte das Parlament die Mittel zur Selbsthilfe durch eine Anpassung der entsprechenden Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz Konkret erhält der Bundesrat die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Beitragszahlung auf die Gesamtheit der Produzenten, Verarbeiter und gegebenenfalls Händler auszudehnen, wenn eine Organisation bei ihren Mitgliedern Beiträge erhebt, die ausschliesslich der Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen dienen. Das Parlament änderte ausserdem das Lebensmittelgesetz Damit besteht die Möglichkeit, den Vollzug im Bereich der tierischen Produktion mit demjenigen in der EU zu harmonisieren

Die interne Umsetzung des Agrarabkommens bedingt eine Totalrevision der Freihandelsverordnung im landwirtschaftlichen Bereich, eine neue Verordnung für den Käsesektor, die Anpassung mehrerer Verordnungen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung sowie diejenige der Lebensmittelverordnung und verschiedene Verordnungen im Veterinärwesen.

3 I N T E R N A T I O N A L E A S P E K T E 3 . 1 I N T E R N A T I O N A L E E N T W I C K L U N G E N 3 215 Gegenseitige Zollkonzessionen in wichtigen Bereichen Produkt Konzessionen CH Konzessionen EU Milch Käse freier Zugang freier Zugang nach 5 Jahren nach 5 Jahren Joghurt / Rahm keine 2 000 t Fleisch Rohschinken (Schwein) 1 000 t keine Trockenfleisch (Rind) 200 t 1 200 t Gemüse Tomaten 10 000 t 1 000 t Karotten keine 5 000 t Kartoffelerzeugnisse keine 3 000 t Früchte Äpfel keine 3 000 t Birnen keine 3 000 t Erdbeeren keine 10 000 t Früchte-, Gemüsepulver keine freier Zugang Anderes Olivenöl 50% Zollreduktion keine Schnittblumen 1 000 t freier Zugang Zierpflanzen freier Zugang freier Zugang

■ Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als Hauptziel

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Mit der Annahme von rund zwanzig Gesetzesvorlagen brachte die EU am Berliner Gipfel im März 1999 das Projekt «Agenda 2000» zum Abschluss. Dieses Gesetzespaket umfasst vier eng zusammenhängende Hauptbereiche: die Reform der GAP, die Reform der Strukturpolitik, die Instrumente zur Vorbereitung der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten und den neuen Finanzrahmen

Im Landwirtschaftsbereich hat die Reform insbesondere folgende Ziele: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Agrarerzeugnisse auf dem Binnenund dem Weltmarkt, stärkere Berücksichtigung von Umwelt- und Strukturanliegen, Vereinfachung des Landwirtschaftsrechts und Dezentralisierung seiner Umsetzung, Verstärkung der Verhandlungsposition der EU in der WTO und Stabilisierung der Ausgaben für die Landwirtschaft.

Zur Erreichung dieser Ziele sind zwei Arten von Massnahmen vorgesehen: neue gemeinsame Marktorganisationen in den Bereichen Weinbauprodukte, Ackerbau, Rindfleisch und Milch sowie übergreifende Massnahmen

■ Neue Marktordnungen

Beim Getreide wird der Interventionspreis ab der Ernte 2000/2001 um 15% gekürzt Bei der Milch werden die Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver in drei Etappen ebenfalls um 15% herabgesetzt Damit wird aber erst ab dem Wirtschaftsjahr 2005/2006 begonnen Die Milchkontingentierung wird bis 2007/08 beibehalten Die Gesamtquote wird bis zu diesem Zeitpunkt um rund 2,8 Mio t aufgestockt Dies entspricht fast der gesamten Kontingentsmenge der Schweiz Die Milchmenge der EU wird damit um 2,4% angehoben. Beim Rindfleisch wird ab Juli 2002 ein Sicherheitsnetz auf sehr tiefem Niveau eingeführt Gleichzeitig wird der Interventionspreis durch eine Regelung zur privaten Lagerhaltung ersetzt Der Grundpreis für die private Lagerhaltung liegt ab dem Jahr 2000 um 20% tiefer als der Preis, bei dem nach altem Recht die Intervention ausgelöst werden konnte

Diese Preissenkungen werden teilweise mit produktgebundenen Direktzahlungen an die Landwirte kompensiert Bei der Milch wird ab 2005 eine Prämie je kg Milch ausbezahlt Im Jahr 2007 dürfte dies – zu heutigen Wechselkursen umgerechnet – rund 2,7 Rp je kg Milch betragen Im Rindfleischbereich kann neu für alle Tierkategorien eine Schlachtprämie ausgerichtet werden Stark aufgestockt wird die Prämie für die extensive Rindviehhaltung.

Neu wird den Ländern ein Teil der Mittel für die Gewährung von Prämien in den Bereichen Rindfleisch und Milch als Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt. Die Länder können innerhalb festgelegter Höchstsätze selber bestimmen, welche Grundprämien sie aufstocken

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■ Entwicklung des ländlichen Raums

Das Agrarpaket umfasst auch die Verordnung über die ländliche Entwicklung – zweiter Pfeiler der GAP –, mit der die Zukunft der ländlichen Räume in Europa wie folgt gesichert werden soll:

Weiterführung der im Jahre 1992 eingeführten Begleitmassnahmen (Vorruhestandsregelung, agroökologische Massnahmen und Aufforstung);

– Diversifizierung der Landwirtschaftsbetriebe (Unterstützung bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bei der Berufsbildung, Förderung und Umstellung der Landwirtschaft, usw );

– Strukturanpassung der Betriebe und Starthilfen für junge Landwirte

■ Übergreifende Massnahmen

Eine marktordnungsübergreifende, horizontale Verordnung gibt den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Ausrichtung der Direktzahlungen an die Erfüllung ökologischer Anforderungen zu knüpfen sowie Kürzungen vorzunehmen, wenn die Anzahl der Arbeitskräfte auf einem Betrieb unterhalb einer bestimmten Grenze liegt und Einkommen und Vermögen eine gewisse Höhe überschreiten Die ökologischen Anforderungen und Grenzen können die einzelnen Mitgliedländer selber bestimmen

Gemäss der neuen Verordnung über die Finanzierung der GAP werden die Mitgliedländer ihren Anteil an den Krediten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) autonom bewirtschaften können, wobei sie allerdings gewisse gemeinschaftliche Kriterien zu beachten haben

Die Umsetzung der GAP-Reform hat im Jahr 2000 begonnen Am 1 Januar traten die neuen Verordnungen über die ländliche Entwicklung, die gemeinschaftlichen Regeln über die Direkthilfen und die Finanzierung der GAP in Kraft Die neuen Bestimmungen über verschiedene Marktordnungen (Ackerbau, Getreide, Kartoffelstärke, Rindfleisch und Wein) gelten erstmals für die Kampagne 2000/2001.

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WTO-Agrarabkommen

Im Rahmen der Uruguay-Runde (1986 –1994) wurde die Landwirtschaft unter gleichzeitiger Anerkennung ihrer Multifunktionalität erstmals in das multilaterale Handelssystem integriert Durch das Agrarabkommen verpflichteten sich die WTO-Mitglieder, die Einfuhrzölle, die Stützungsmassnahmen und die Exportsubventionen über einen Zeitraum von sechs Jahren (1995 –2000) schrittweise zu verringern Für die Entwicklungsländer gelten besondere Bestimmungen

Schweizerische Verpflichtungen und Verhandlungsvorschläge

Themenbereich Verpflichtungen 1995 –2000

Marktzutritt

Mögliche Themen ab 2001

Zollbindung – Minus 36% im Durchschnitt – Weitere, differenzierte über alle Zolltariflinien Zollreduktionen

Mindestens 15% für jede Linie

Zollkontingente (ZK) – Einfuhrmengen 1986/88 – Einzollsysteme oder 5% des Inlandkonsums – ZK-Verteilungsmechanismen als Minimum

Schwellenpreissysteme

Inlandstützung

Produktionsunabhängige – Keine Abbauverpflichtung

Genaue Umschreibung, Direktzahlungen keine Produktionsanreize

Produktgebundene

Minus 20% (CH: Abbau von

Stützung 5,3 auf 4,3 Mrd Fr )

Exportsubventionen

Mengen

Werte

Nicht handelsbezogene Anliegen

Minus 21%

– Minus 36%

➞ Höhe frei

Weitere Reduktionen

Weiterer Abbau oder Aufhebung

Multifunktionalität – Kennzeichnung

(Herkunft und Produktionsmethoden) – Tierwohl

Die Schweiz ist am 1 Juli 1995 der WTO beigetreten Im Jahr 2000 wird die letzte Etappe als Umsetzungsverpflichtung erfüllt

Die WTO-Verpflichtungen bezüglich Marktzutritt sowie Inlandstützung konnten eingehalten werden Die vereinbarten Zollkontingente und Zollsenkungen verursachten keine Störungen auf dem Inlandmarkt Mit der Reform der Agrarpolitik und der damit verbundenen Trennung von Preis- und Einkommenspolitik wurde auch die produktgebundene Inlandstützung weiter abgebaut und betrug 1999 gemäss Notifikation WTO noch 2,9 Mrd Fr Damit wurde die in der WTO festgelegte Maximalhöhe (1995: 5,3 Mrd Fr , ab 2000: 4,3 Mrd Fr ) unterschritten Dagegen waren 1999 die Exportsubventionen für verarbeitete Nahrungsmittel (Schoggigesetz) leicht über dem WTO-Plafonds, wobei diese Überschreitung gegen die in den Vorjahren nicht beanspruchten Mittel aufgerechnet werden konnte

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■ Wie weiter mit der Landwirtschaft?

Seattle

Vom 30 November bis 3 Dezember 1999 tagten in Seattle die Wirtschaftsminister der WTO-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Agenda und Struktur einer neuen WTO-Runde zu beschliessen Die 135 WTO-Mitglieder konnten sich jedoch nicht auf eine umfassende Verhandlungsrunde einigen Der Wille zu einer solchen Runde besteht aber weiterhin bei den meisten Mitgliedern, insbesondere auch bei den wichtigsten Industrieländern Auch die Schweiz sieht darin die beste Chance, den unterschiedlichen Ansprüchen der einzelnen Mitglieder Rechnung zu tragen und so ein Gesamtresultat zu erzielen, das für alle Mitglieder insgesamt positiv ausfällt

Ob und wann eine umfassende Verhandlungsrunde zustande kommen wird, kann im Moment nicht beurteilt werden Seattle hat den Prozess für eine neue Runde verzögert, nicht aber gänzlich gestoppt

Auf Grund der im WTO-Agrarabkommen eingebauten Neuverhandlungsklausel (Art 20) haben in Genf die Arbeiten zu einer neuen Agrarrunde begonnen Die ersten drei Sondersitzungen des Agrarkomitees (März, Juni, und September 2000) wurden dazu benützt, die Standpunkte der Delegationen zu den vier Verhandlungsfeldern Inlandstützung, Marktzutritt, Exportsubventionen und den sogenannten nicht handelsbezogenen Anliegen abzustecken Bis Ende Jahr haben die WTO-Mitglieder Zeit, ihre Verhandlungsvorschläge dazu einzubringen. Der Bundesrat wird ein entsprechendes Mandat erteilen Dieses wird unter Anhörung der interessierten Kreise erarbeitet

■ Weitere Reformschritte prüfen

Die Schweiz ist – wie alle WTO-Mitglieder – bereit, weitere Reformschritte in den traditionellen Disziplinen (Marktzutritt, Interne Stützung, Exportsubventionen) gemäss der Verpflichtung und im Rahmen von Artikel 20 des Übereinkommens – welcher explizit auch die Berücksichtigung der «nicht handelsbezogenen Anliegen» vorschreibt – zu prüfen.

Ein Vorteil solcher weltweit vereinbarten Reformschritte besteht darin, dass auch die Exportmärkte für unsere Agrarprodukte zugänglicher werden und die Störungen der internationalen Märkte durch staatliche Ausfuhrsubventionen abnehmen Ausserdem sollen auch geografische Herkunftsangaben – ein wichtiges Instrument für Spezialitäten der Schweiz – besser geschützt werden können

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Beim Marktzutritt würde eine Erhöhung der Zollkontingente es erschweren, die Mengenanteile der schweizerischen Landwirtschaft zu halten Deshalb soll ein angemessenes Schutzniveau z B über ein Einzollsystem angestrebt werden Wieweit das bei den Futtermitteln angewandte Schwellenpreissystem auf andere Agrarprodukte ausgedehnt werden kann und soll, ist in geeigneten Fällen im Rahmen des Verhandlungsmandates zu überprüfen Allfällige weitere Zollreduktionen müssen zwischen sensiblen und nichtsensiblen Produkten unterscheiden Die besondere Schutzklausel für die Landwirtschaft soll beibehalten werden, wobei sinnvolle Anpassungen gesucht werden müssen

«Besondere Schutzklausel»

Sie kann autonom angewendet werden, wenn die Einfuhrmengen eine bestimmte Schwelle überschreiten oder der Importpreis unter ein bestimmtes Niveau fällt In beiden Fällen dürfen zusätzliche Zölle erhoben werden, ohne dass die betroffenen Exportstaaten handelspolitische Kompensationen fordern können

Die Schweiz hat erstmals im zweiten Halbjahr 1999 beim Schweinefleisch von der preislichen Schutzklausel Gebrauch gemacht (vgl Abschnitt 2 1 1)

Auf Grund der eingeleiteten Agrarreformen hat die Schweiz für weitere Anpassungen bei der internen Stützung einen gewissen Spielraum. Die Abgrenzung der produktionsunabhängigen Direktzahlungen, die als sogenannte «Green-Box»-Massnahmen keiner Abbaupflicht unterliegen, zu den produktegebundenen Stützungen ist nicht immer einfach Im Rahmen der OECD laufen zur Zeit Arbeiten, die eine klarere Klassifizierung der «Green-Box»-Massnahmen erlauben sollen Diese sollen zielgerichtet, effizient, transparent und nicht produktions- oder handelsverzerrend sein. Es muss aber den einzelnen Ländern weiterhin möglich sein, über die absolute Höhe der finanziellen Mittel in dieser Kategorie autonom zu entscheiden

Bei den Exportsubventionen ist ein weiterer Abbau auch aus grundsätzlichen Überlegungen angezeigt Für die Schweiz wäre es allerdings von Vorteil, wenn bei den Verarbeitungsprodukten darauf verzichtet werden könnte Das bilaterale Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht eine schrittweise Aufhebung der Exportsubventionen im Käsebereich vor Vor dem Hintergrund solcher Entwicklungen gilt es, diese und andere Exportinteressen der Schweiz auch in der WTO offensiv zu vertreten Zusätzlich zu den Exportsubventionen im klassischen Sinn sollen auch Exportkredite und andere Formen der direkten und indirekten Ausfuhrsubventionierung mit in die Verhandlungen eingeschlossen werden In diesem Zusammenhang erwähnenswert ist der Beschluss der OECD-Ministerkonferenz vom Juni 2000, auch die landwirtschaftlichen Exportkredite in das Exportkreditabkommen der OECD zu integrieren und die konkreten Verhandlungen über die Modalitäten möglichst bis Ende 2000 abzuschliessen Innerhalb der WTO sind alle Länder auf die Beschränkung bzw Aufhebung von Exporthilfen jeglicher Art zu verpflichten

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Bei den «nicht handelsbezogenen Anliegen» tritt die Schweiz für die Verbesserung der völkerrechtlichen Basis für die Bewahrung einer multifunktionalen Landwirtschaft ein Die Schweiz hat sich in der ersten Arbeitsphase aktiv am Vorbereitungsprozess der Verhandlungen und an der Konkretisierung des Konzepts der Multifunktionalität beteiligt Zusammen mit der EU, Japan, Norwegen, Korea und Mauritius wurde eine gemeinsame Plattform geschaffen Diese wird nun von rund 40 Ländern unterstützt Bezüglich der Umsetzung stehen für die Schweiz «Green-Box»-Massnahmen im Vordergrund In anderen für die Landwirtschaft relevanten Gebieten sucht die Schweiz zudem einen verbesserten Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen sowie die Klärung der rechtlichen Basis für die Deklaration von Herkunft und Produktionsmethoden mit dem Ziel der Konsumenteninformation Gemäss Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Abkommen) sind die WTO-Mitgliedstaaten bereits zum Schutz von geografischen Angaben verpflichtet Im TRIPS-Rat werden nun zwei Fragen behandelt: die Erstellung eines multilateralen Registers der Weine und Spirituosen, denen dadurch ein zusätzlicher Schutz gewährt werden soll, und die Ausdehnung dieses Schutzes auf andere Produkte Für die Schweiz, die z B ihre Käsesorten nicht nur innerhalb der EU, sondern auch auf internationaler Ebene schützen möchte, ist diese Frage von besonderem Interesse

Freihandelsabkommen und Landwirtschaft

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), die heute vier Mitgliedstaaten zählt (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein), hat seit Beginn der neunziger Jahre eine Reihe von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen Durch die Freihandelsabkommen der EFTA soll die Schweizer Wirtschaft vergleichbare Marktzutrittsbedingungen erhalten wie ihre Hauptkonkurrenten, vor allem in Europa Vierzehn der bisher insgesamt fünfzehn präferenziellen Abkommen sind in Kraft. Bei den meisten sind Länder in Mittel- und Osteuropa (11) Vertragspartner, bei den restlichen Mittelmeerländer (4) 1999 traten am 1 Juli bzw am 1 Dezember die mit der PLO und Marokko abgeschlossenen Abkommen in Kraft. Im Juni 2000 wurde von der EFTA zudem ein Freihandelsabkommen mit Mazedonien unterzeichnet

Gegenwärtig sind Verhandlungen mit den folgenden Ländern im Gang: Kanada, Mexiko, Zypern, Ägypten, Jordanien und Tunesien Geplant sind Verhandlungen mit Chile und Südafrika, später soll auch mit weiteren Ländern verhandelt werden

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■ Multifunktionalität international besser verankern

■ Einbezug der Landwirtschaft

Diese Abkommen betreffen Industrieprodukte, die meisten verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnisse, Fischereiprodukte und andere Meererzeugnisse Dagegen werden die in den Kapiteln 1–24 des Zolltarifs erwähnten landwirtschaftlichen Grundstoffe nicht abgedeckt. Diese sind Gegenstand separater bilateraler Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und dem betreffenden Drittland, die parallel zum Freihandelsabkommen in Kraft treten Dieses Verfahren drängt sich auf, weil jeder EFTA-Staat seine eigene Agrarpolitik betreibt und im Rahmen der EFTA kein Freihandel für landwirtschaftliche Erzeugnisse besteht Obwohl die Landwirtschaft also formell nicht darunter fällt, bildet sie aus politischen Gründen in der Praxis dennoch einen integrierenden Bestandteil der Freihandelsabkommen

Die von der Schweiz im Landwirtschaftsbereich gewährten Konzessionen beschränkten sich bisher auf Produkte, welche die Ziele unserer Agrarpolitik nicht in Frage stellen In den letzten Jahren bestand die Strategie der Schweiz darin, Gesuchen stattzugeben, wenn die entsprechenden Konzessionen bereits anderen Ländern gewährt worden waren und auf neue Zugeständnisse einzutreten, wenn diese für den Erfolg der Verhandlungen ausschlaggebend waren und die schweizerische Agrarpolitik nicht gefährdeten Dieses Vorgehen hat sich im Grossen und Ganzen bewährt Nun haben jedoch einzelne Staaten, mit denen die EFTA über Freihandelsabkommen zu verhandeln gedenkt, ein besonderes Interesse am Export von Landwirtschaftsprodukten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die EU diesen Staaten im Agrarbereich stark entgegengekommen ist Die Schweiz muss sich demnach darauf gefasst machen, dass künftig im Gegenzug zum freien Marktzutritt für ihre Industrieprodukte mehr Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse verlangt werden Sie wird dafür sorgen müssen, in solchen Verhandlungen ein optimales und ausgewogenes Resultat zu erzielen und Entscheide zu vermeiden, die sich negativ auf die interne Agrarreform auswirken könnten

■ Ergebnisse der Vereinbarungen mit der PLO und Marokko

Die am 1 Juli 1999 in Kraft getretene bilaterale Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der PLO sieht die Gewährung von Zollkonzessionen durch unser Land insbesondere für Schnittblumen sowie gewisse Früchte und Gemüse vor Die von der palästinensischen Behörde gewährten Konzessionen betreffen Milchprodukte und bestimmte verarbeitete Landwirtschaftserzeugnisse

In der am 1 Dezember 1999 in Kraft getretenen Vereinbarung mit Marokko verpflichtet sich die Schweiz zum Abbau bzw zur Abschaffung der Zölle auf Landwirtschaftsprodukten, die für Marokko besonders wichtig sind. Dafür wurden der Schweiz Konzessionen in den Bereichen Käse, Fette und Öle sowie Fruchtpulver gemacht

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Welternährung und FAO

In den vergangenen 30 Jahren hat die Anzahl hungernder und unterernährter Menschen in Entwicklungsländern von 920 Mio. auf ungefähr 800 Mio. abgenommen. Im selben Zeitraum ist die Weltbevölkerung um mehr als 2,3 Mrd Menschen auf heute 6 Mrd angewachsen

Entwicklung des Hungers in der Welt

Jahr Bevölkerung Hungernde Hungernde in Relation zur Bevölkerung Mrd

1 Trend hochgerechnet

2 Ziel des FAO Welternährungsgipfels vom November 1996 Quellen: UNFPA, FAO

Die Verbesserung der Welternährungslage stellt einen beachtlichen Erfolg von Eigenanstrengungen in Entwicklungsländern, gepaart mit den Leistungen internationaler Entwicklungszusammenarbeit dar Nicht zuletzt durch den Einsatz verbesserter Agrartechniken ist es gelungen, die landwirtschaftlichen Erträge in Entwicklungsländern von 1970 bis 1990 um jährlich 3,3% zu steigern Dazu kommt, dass die Bevölkerung auch in den Entwicklungsländern zuletzt nur noch um 1,7% pro Jahr zunahm. Das Produktionswachstum stiess in den neunziger Jahren aber auch an Grenzen und betrug nur noch 2,6% Bezieht man die Industrieländer mit ein, beträgt die jährliche Steigerung noch 1,8%.

Gründe für diese Entwicklung: – der zu sorglose Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die langjährige Vernachlässigung der Grundsätze einer nachhaltigen landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung erschweren heute weitere Produktivitätsfortschritte;

die Anzahl absolut Armer von 1,2 Mrd Menschen, welche im Jahre 1999 täglich über weniger als einen Dollar und damit über praktisch keine Kaufkraft verfügten, um Nahrungsmittel nachzufragen;

– eine Vielzahl von natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen, Kriegen und Konflikten, welche das Angebot und die Nachfrage nach Nahrungsmitteln in den betroffenen Regionen verringerten;

– in Afrika südlich der Sahara vermag die Zunahme der landwirtschaftlichen Produktivität (3,0%) mit dem immer noch starken Bevölkerungswachstum (3,2%) nicht Schritt zu halten

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1970 3,7 920 Jeder 4 1980 4,5 900 Jeder 5 1990 5,3 840 Jeder 6. 1995 5,8 820 Jeder 7 2000 6,0 800 Jeder 7,5 2010 1 7,2 720 Jeder 10 2015 2 7,5 400 Jeder 19
Mio
■ Welternährungslage besser als vor 30 Jahren Tabellen 47–48, Seiten A56–A57

Damit es im Jahr 2025 bei einer geschätzten Weltbevölkerung von 8,5 Mrd. Menschen keine Hungernden mehr geben würde, müsste die landwirtschaftliche Produktion gegenüber den neunziger Jahren um rund 75% gesteigert werden Die Bewältigung dieser grossen Herausforderung verlangt weltweite Solidarität. Für uns ergibt sich daraus die Verpflichtung zu einem engagierten Einsatz für die Stärkung des Agrarsektors in der Dritten Welt, aber auch zur Erhaltung einer produktiven Landwirtschaft in der Schweiz

Die Fortschritte in der Welternährung, insbesondere in relativen Zahlen gemessen, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch jeder siebte Erdbewohner Hunger leidet oder unterernährt ist. In den neunziger Jahren drohte die Anzahl Hungernder auf einem hohen Niveau zu stagnieren Die FAO berief deshalb 1996 einen Welternährungs-Gipfel ein Am Gipfel wurden ein Aktionsplan und die Erklärung von Rom von Staatspräsidenten und Regierungsvertretern aus 186 Ländern genehmigt. Als Ziel wurde vereinbart, die Anzahl hungernder und unterernährter Menschen bis zum Jahr 2015 zu halbieren

Bei der Formulierung des Planes hat sich die Schweiz für vier Schwerpunkte eingesetzt, auf die auch bei der Umsetzung des Aktionsplans besonderer Wert gelegt wird:

– die Notwendigkeit einer guten Regierungsführung;

– eine mehreren Zielen dienende, multifunktionale Landwirtschaftspolitik;

eine nachhaltige Produktionsweise;

– eine demokratische Mitbestimmung, insbesondere der Frauen

Vier Jahre nach dem Gipfel muss festgestellt werden, dass die Weltgemeinschaft noch weit von jenem Pfad entfernt ist, auf dem das 1996 gesteckte Ziel erreicht werden könnte. Die Anzahl Hungernder, die bis zum Jahr 2015 auf 400 Mio. zurückgeführt werden sollte, ist auch im Jahre 1999 nicht wesentlich unter 800 Mio Menschen gesunken

Folgendes sind die Hauptgründe dafür:

– trotz global zunehmender Nahrungsmittelproduktion ist die absolute Armut breiter Bevölkerungsschichten weiter gestiegen;

– die unternommenen Anstrengungen der betroffenen und der geldgebenden Länder reichen nicht aus, um die gesetzten Ziele im Kampf gegen den Hunger zu erreichen Nach wie vor besteht eine abnehmende Investitionsneigung zugunsten landwirtschaftlicher Entwicklung in den ärmsten Ländern;

die natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen haben sich in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt Mehr als die Hälfte der unterernährten Bevölkerung sind von Kriegen, anderen bewaffneten Konflikten und Umweltkatastrophen stark betroffen;

– in den letzten Jahren haben Wirtschafts- und Finanzkrisen in Russland und verschiedenen Ländern Asiens Fortschritte in der Armuts- und Hungerbekämpfung wieder zunichte gemacht

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■ Der Welternährungsgipfel 1996 in Rom

■ FAO: Spezialorganisation der UNO für Ernährung und Landwirtschaft

Die FAO wurde am 16. Oktober 1945 mit den Zielen gegründet:

weltweit zu einem höheren Lebensstandard, zur besseren Ernährung und zur Überwindung von Hunger und Unterernährung einen Beitrag zu leisten;

Die Effizienz in Produktion und Verteilung von Agrarerzeugnissen zu verbessern;

– günstige Lebensverhältnisse für die ländliche Bevölkerung zu schaffen;

– sowie die weltwirtschaftliche Entwicklung zu fördern

Die normativen Aufgaben der FAO sind:

– Sammlung, Auswertung und Verbreitung von statistischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Informationen zur Entwicklung der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Fischerei weltweit (www fao org);

Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die globale, regionale und nationale Agrarentwicklung, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen internationalen Organisationen;

Entwicklung von Agrar- und Ernährungsstrategien, vor allem für Entwicklungsländer, unter Beachtung der Nachhaltigkeit und des Schutzes der natürlichen Ressourcen

Operationelle Aufgaben, welche die FAO wahrnimmt sind:

– Durchführung von Entwicklungsprogrammen und -projekten mit Mitteln des regulären Haushalts bzw. finanziert durch Weltbank, Geberstaaten oder andere Institutionen;

– Mitwirkung bei Nahrungsmittelhilfemassnahmen im Rahmen des FAO/UNO Welternährungsprogrammes;

– Einführung eines Spezialprogrammes für die Ernährungssicherheit in einkommensschwachen Entwicklungsländern, die Nahrungsmittel importieren

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■ Abkommen, die für die Landwirtschaft von spezieller Bedeutung sind

Die Schweiz ist seit 1947 Mitglied dieser Spezialorganisation der UNO. Das Schweizerische FAO-Sekretariat im BLW ist federführende Koordinationsstelle des Bundes gegenüber der FAO in Rom Es nimmt auch die Sekretariatsaufgaben für das vom Bundesrat gewählte schweizerische FAO-Komitee wahr und ist für die Folgearbeiten und die Umsetzung des Aktionsplanes des Welternährungsgipfels zuständig

Das FAO-Komitee ist eine vom Bundesrat gewählte ausserparlamentarische beratende Kommission für alle Fragen betreffend FAO und Welternährung Sie setzt sich aus Vertretern von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammen, namentlich aus dem Entwicklungsbereich, der Wirtschaft und der Wissenschaft

Die Schweiz leistet einen jährlichen Beitrag an die Aufwendungen der FAO. Der Mitgliederbeitrag berechnet sich nach einem von der UNO-Generalversammlung für zwei Jahre beschlossenen Beitragsschlüssel Für die Periode 2000/01 kommt die Schweiz für 1,2% oder rund 6 Mio. Fr. des Budgets auf. Die Schweiz leistet darüber hinaus Beiträge an Entwicklungsprojekte und Programme zur Verbesserung der Ernährungssicherheit im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit

Internationale Übereinkommen im Bereich nachhaltige Entwicklung und Umwelt

Die weltweit rasche demographische und wirtschaftliche Entwicklung führte zu immer höherem Umweltkonsum in den letzten fünfzig Jahren In den siebziger Jahren setzte sich die Erkenntnis durch, dass die grossen Umweltprobleme international zu lösen sind 1972 fand in Stockholm die erste globale Umweltkonferenz statt Zum ersten Mal wurden Umweltfragen auf breiter Ebene diskutiert Die zweite globale Umweltkonferenz im Jahr 1992 in Rio de Janeiro zeigte, dass Umweltschutz ohne sozialen Fortschritt und ohne wirtschaftliche Effizienz nicht realisierbar ist Ökologie, Ökonomie und Soziales bilden die drei Säulen einer nachhaltigen Entwicklung Als Ergebnis der Konferenz von Rio wurde ein umfassendes Entwicklungs- und Umwelt- Aktionsprogramm verabschiedet Darin wird von den Regierungen verlangt, Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten In den letzten Jahren wurden verschiedene weitere Umweltübereinkommen unterzeichnet

Agenda 21;

– Internationale Verpflichtung über pflanzengenetische Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft (International Undertaking on Plant Genetic Resources)

– Übereinkommen über die biologische Vielfalt;

– Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen;

Konvention über grenzüberschreitende Luftverunreinigungen;

– Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht;

– Übereinkommen zum Schutz der Alpen;

Berner Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume;

– Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks.

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■ FAO und die Schweiz

■ Internationale Verpflichtung und Biodiversitätskonvention: Landwirtschaftliche

Aspekte

Von den verschiedenen internationalen Übereinkommen sind nicht alle von derselben Bedeutung für den Sektor Landwirtschaft und Ernährung Wichtig sind insbesondere die Herausforderungen, welche sich aus der Internationalen Verpflichtung über pflanzengenetische Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft (International Undertaking on Plant Genetic Resources), der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity (CBD)) sowie der Klimakonvention (Framework Convention on Climate Change (FCCC)) ergeben

Für die langfristige Sicherung der Ernährung der Bevölkerung spielt die genetische Vielfalt eine wichtige Rolle Ende der siebziger Jahre wurden die Anstrengungen zur Konservierung von pflanzengenetischen Ressourcen auf nationaler und internationaler Ebene verstärkt Die FAO verabschiedete 1983 an ihrer 22 Konferenz ein globales Programm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft. Darin eingebettet ist eine nicht bindende internationale Verpflichtung (International Undertaking), die das Ziel hat, den freien Zugang sowie den Informationsaustausch zu gewährleisten

Die Mitgliedstaaten der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedeten im Mai 1992 in Nairobi die Biodiversitätskonvention. Diese deckt alle Aspekte der biologischen Vielfalt (genetische Vielfalt, Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme) ab Sie bietet einen internationalen Rahmen, um der Verarmung der biologischen Vielfalt zu begegnen. Die Vertragsstaaten der Rahmenkonvention haben sich gemäss Artikel 1 der Konvention zur Umsetzung der folgenden Ziele verpflichtet:

– Erhaltung der biologischen Vielfalt;

nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile;

– ausgewogene und gerechte Aufteilung, der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Im Weiteren sind die Vertragsstaaten dazu aufgerufen:

die internationale Zusammenarbeit zu verstärken;

– die Ziele der Biodiversitätskonvention in nationalen Strategien, Plänen und Politiken (inkl Sektorpolitiken) umzusetzen;

wirtschaftlich und sozial verträgliche Massnahmen zu ergreifen, die Anreize für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt schaffen;

– die Erarbeitung von wissenschaftlichem und technischem Know-how zu fördern;

zur Aufklärung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit beizutragen

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■ Rechte der Landwirte und Benefit Sharing

Die Biodiversitätskonvention anerkennt im Bereich der genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft die führende Rolle der FAO Es zeichnet sich ab, dass die Internationale Verpflichtung zu den pflanzengenetischen genetischen Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft zu einem zentralen Element für eine nachhaltige Landwirtschaft wird Die bisherige Verpflichtung ist eine Vereinbarung zwischen interessierten Kreisen der Pflanzenzucht und der Forschung Die neue und zur Zeit in Verhandlung stehende Verpflichtung soll mit den Anliegen der Biodiversitätskonvention harmonisiert werden und in ein rechtsverbindliches Protokoll überführt werden In der Abbildung sind die hauptsächlichen neuen Verhandlungspunkte dargestellt

Vergleich bisherige und neue Verpflichtung

Neue Verpflichtung

Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen

Bisherige Verpflichtung

– Genbanken

– Internationale Agrarforschung

– Zugang zu Genbankmaterial

– Informationsnetz

– Finanzierung

Benefit Sharing

Rechte der Landwirte

Nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen auf dem Betrieb

Kostentragung und Finanzierung der neuen Aufgaben

Mit der Anerkennung der Rechte der Landwirte (Farmers Rights) soll zum Ausdruck gebracht werden, dass erbrachte wie zukünftige Leistungen der Landwirtschaft für die Erhaltung und Entwicklung der genetischen Ressourcen zu Gunsten der Allgemeinheit in Wert gesetzt werden müssen In zunehmendem Masse konzentrieren sich die Agrarproduktionssysteme auf Leistungen, die vom Markt abgegolten werden Ohne direkte oder subsidiäre staatliche Eingriffe besteht die Gefahr, dass nicht marktgängige Leistungen, wie der Anbau seltener Sorten oder die Erhaltung von alten Nutztierrassen, immer weniger erbracht werden

Der Begriff Benefit Sharing umschreibt die Aufteilung der Vorteile, welche sich aus der kommerziellen oder sonstigen Nutzung von genetischen Ressourcen ergeben Diese Nutzung ist nur deshalb möglich, weil Landwirte seit Generationen Pflanzen züchteten und das damit verbundene Wissen über die Eigenschaften sowie Verwendungszwecke der Pflanzen und Tiere erhalten und überliefert haben

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An der fünften Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention in Nairobi im Juni 2000 wurde unter anderem über den Zugang zu genetischen Ressourcen (Access) die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen (Benefit Sharing) sowie dem Schutz von traditionellem Wissen diskutiert.

Die Verhandlungen haben gezeigt, dass der Wissensstand betreffend Zustand und Entwicklung der Biodiversität in Ernährung und Landwirtschaft noch sehr unterschiedlich ist Interdisziplinäres Wissen ist nur lückenhaft vorhanden, die Gründe für den Verlust der Biodiversität sind unklar und allgemeine Indikatoren zur Bewertung der Biodiversität fehlen Um diese Unsicherheiten auszuräumen wurde ein Arbeitsprogramm entworfen, das zur Lösung folgender Fragen beitragen soll:

– Handlungsbedarf erkennen;

– geeignete Politiken zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention identifizieren;

– Wissensbildung und -transfer intensivieren

An der Konferenz wurde auch das Biosafetyprotokoll zur Unterschrift aufgelegt Das Protokoll regelt den zwischenstaatlichen Handel mit gentechnisch veränderten Organismen

Auf institutioneller Ebene wurde die enge Zusammenarbeit mit der FAO bestätigt. Die FAO wurde ersucht, die Internationale Verpflichtung zu den pflanzengenetischen Ressourcen raschmöglichst abzuschliessen Ausserdem entschied die Konferenz, bei der WTO ein Gesuch um Beobachterstatus im Agrarkomitee einzureichen. Dies deshalb, weil zwischen der WTO und der Biodiversitätskonvention zum Teil enge Beziehungen bestehen So anerkennt die WTO, dass verschiedene Beschlüsse der Biodiversitätskonvention wie z B der Beschluss betreffend die landwirtschaftliche Biodiversität, der Beschluss über fremde Pflanzen, welche einheimische Ökosysteme, Lebensräume oder Pflanzen bedrohen, oder der Beschluss betreffend dem Immaterialgüterrecht von weitreichender Bedeutung sind, die auch Auswirkungen auf Handelsregeln haben können

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■ Ergebnisse der fünften Vertragsstaatenkonferenz im Bereich Landwirtschaft

■ Klimarahmenkonvention: Landwirtschaftliche Aspekte

Die Klimakonvention will dem weiteren Anstieg der Durchschnittstemperaturen auf der Erdoberfläche Einhalt gebieten Sie formuliert als Endziel die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimas verhindert wird. Ein solches Niveau soll innerhalb eines Zeitraumes erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann Im Protokoll von Kyoto wurden rechtsverbindliche Zielvorgaben und ein zeitlicher Rahmen für die Reduzierung der Emissionen festgelegt Gemäss Protokoll hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihre Emissionen von Treibhausgasen bis 2012 um 8% gegenüber 1990 zu senken Diese Verpflichtung hat die Schweiz als gesamtes zu erfüllen. Auch die Landwirtschaft muss ihren Beitrag leisten.

Beim Kyotoprotokoll geht es primär um die Reduktion von Emissionen aus Verbrennungsprozessen. Das Protokoll lässt die Möglichkeit offen, die Reduktionsverpflichtungen auch mit Senken, statt allein mit der Reduktion der Emissionen, zu erfüllen Unter einer Senke versteht man einen Prozess, der der Atmosphäre ein Treibhausgas entzieht und es über einen gewissen Zeitraum bindet Der Mensch kann nun mit gewissen Aktivitäten bewusst dazu beitragen, solche Senken neu zu schaffen, z.B. mit dem Wiederaufforsten gerodeter Flächen oder bodenschonenden Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft Bis zum 1 August 2000 konnten die einzelnen Staaten Eingaben an das Sekretariat der Klimakonvention machen Die Schweiz hat diese Chance genutzt und entsprechende Eingaben gemacht. Der weitere Verhandlungsverlauf wird zeigen, wie weit solche anthropogenen Senken bei der Berechnung zukünftiger Inventare berücksichtigt werden

3 . 1 I N T E R N A T I O N A L E E N T W I C K L U N G E N 3 230

3.2 Internationale Vergleiche

Die Schweizer Landwirtschaft wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von der internationalen Konkurrenz weitgehend abgeschottet Diese Situation hat sich in den neunziger Jahren geändert Der Globalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft kann sich auch die Landwirtschaft immer weniger entziehen Das WTO-Abkommen von Marrakesch aus dem Jahre 1994 stellte erstmals auch Regeln für den Handel von Agrargütern auf und leitete einen Prozess zum Abbau des Protektionismus in diesem Bereich ein Im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU wurde ein Agrarabkommen abgeschlossen, das eine gewisse gegenseitige Marktöffnung bei verschiedenen Produkten mit sich bringen wird.

In dieser Situation stellt sich die Frage immer öfter, wo unsere Landwirtschaft international steht. In diesem Abschnitt soll speziell darauf eingegangen werden. Im ersten Bericht werden einerseits Produzenten- und Konsumentenpreise von Agrarprodukten zwischen der Schweiz und verschiedenen anderen Ländern aufgezeigt, anderseits die Margen der Schweiz mit denjenigen in Deutschland und in den USA verglichen In den nächsten Berichten soll dieser Bereich weiter ausgebaut werden Bereits in Auftrag gegeben wurde eine Studie über einen Vergleich der Produktionskosten zwischen der Schweiz und Deutschland In diesem Projekt geht es darum, die Kostenunterschiede zwischen repräsentativen Schweizer Betriebsgruppen und entsprechenden Betriebsgruppen in Deutschland darzustellen und die Gründe für die Kostenunterschiede zu analysieren Untersucht werden sollen insbesondere der Preis- und Grösseneffekt sowie übrige Effekte wie unterschiedliche Vorschriften oder Parzellengrössen

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■ Was erhalten die Produzentinnen und Produzenten?

Internationale Preisvergleiche

Ausgehend vom Schweizermarkt werden Vergleiche mit gleichen, ähnlichen oder wichtigen Märkten des Auslandes angestellt. Die Position und die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft im internationalen Umfeld stehen dabei im Vordergrund Damit soll eine Versachlichung der Diskussion erreicht werden, indem die internationalen Preisvergleiche über einen längeren Zeitraum auf der gleichen Basis erfolgen

Das Anstellen von internationalen Preisvergleichen ist nicht einfach Schwierigkeiten bestehen bei der Auswahl der Produkte, der Verfügbarkeit der Zahlen, der Relevanz der Messgrössen, den unterschiedlichen Produktions- und Verkaufsformen oder den währungsspezifischen Einflüssen Es stehen daher nicht die absoluten Werte im Vordergrund, sondern die Veränderungsraten im Verlaufe der Zeit

Die effektiv realisierten Produzentenerlöse bilden die Grundlage für den Vergleich Sie werden für alle Länder entsprechend der Zusammensetzung der Endproduktion in der Schweiz gewichtet Das Produktionsmuster der Schweiz wird so auf die Vergleichsländer übertragen. Damit kann gezeigt werden, wie gross z.B. die relative Differenz zu den USA ist, wenn für unsere Landwirtschaft die amerikanischen Produzentenerlöse zugrunde gelegt werden

Die Zahlen der EU beziehen sich auf die vier umliegenden Länder (EU-4) Die Niederlande und Belgien werden bei den Kartoffeln und beim Gemüse zusätzlich miteinbezogen, weil die beiden Länder in diesen Sektoren beachtliche Produktionsvolumen aufweisen (EU-6) Die Durchschnittsberechnung für die EU beruht auf den Produktionsanteilen der einbezogenen Länder am Gesamtausstoss dieser Ländergruppe. Die vier, respektive sechs Länder erzeugen zwischen 45 und 80% der jeweiligen gesamten EU-Produktionsmengen

Entwicklung der Produzentenpreise: Schweiz in Relation

3 . 2 I N T E R N A T I O N A L E V E R G L E I C H E 3 232
Tabellen 42–43b, Seiten A51–A53 zu ausgewählten Ländern
I n d e x ( 1 9 9 0 / 9 2 = 1 0 0 ) 90/92 97/99 zu CH 90/92 Quellen: SBV, BLW, Eurostat, U.S. Departement of Agriculture 0 100 60 80 40 20 10 70 90 50 30
CHEU-4/6DUSA IA F

Die schweizerischen Produzentenpreise sind zwischen den beiden Beobachtungszeiträumen um 19% gefallen, fast gleich viel wie diejenigen der vier umliegenden EULänder Dies mag mit Blick auf eine Annäherung an das europäische Preisniveau wenig sein, aber absolut gesehen entspricht dies im Vergleich zur EU einem doppelten Betrag je Einheit Wenn unsere Bäuerinnen und Bauern den gleichen Warenkorb in den umliegenden Ländern produzierten, würden ihre Preise in den beiden Perioden 53% der schweizerischen betragen Die Bandbreite ist jedoch sehr gross So lagen 1999 die Kartoffelerlöse in Italien um 16% über denjenigen der Schweiz

Interessant sind die Vergleichszahlen für Österreich Sie zeigen den Stand vor und nach dem Beitritt zur EU Die Produzentenerlöse lagen 1990/92 um 38% unter dem schweizerischen Durchschnitt, 1997/99 hat sich dieser Abstand auf 52% erhöht.

Eine andere Entwicklung ist in Bezug auf die USA festzustellen Die zum jeweiligen Wechselkurs umgerechneten Produzentenerlöse sind generell auf Grund des höheren Dollarkurses angestiegen (+4%), in Einzelfällen auch in der Landeswährung selber, wie z B für Rohmilch (+10%) Die Differenz zu den USA hat sich somit verkleinert

Für diesen Vergleich wurden die Preisabstände zwischen der Schweiz und den einbezogenen Ländern gemäss dem Gewichtungsschema des schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise zusammengefasst Das schweizerische Konsumschema wird auf die anderen Länder umgelegt. Nicht berücksichtigt werden die Unterschiede in den Kaufkraftparitäten und im Kostenumfeld

Bei der «EU-4» handelt es sich um die Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich Für Italien wurde mangels Alternativen auf das detaillierte Zahlenmaterial der Stadt Turin zurückgegriffen, was angesichts der geografischen Nähe zum schweizerischen Markt trotzdem als guter Preisindikator gelten kann Beim Gemüse (inkl Kartoffeln) und bei fehlenden Vergleichspreisen von einem oder mehreren der vier anderen Ländern wurde zusätzlich noch Belgien berücksichtigt. Für die Niederlande waren keine offiziellen Konsumentenpreise erhältlich Die jeweils in diesen vier, resp fünf Ländern festgestellten tiefsten (EU-min) und höchsten (EU-max) Preise werden zu je einer Gruppe zusammengefasst

3 I N T E R N A T I O N A L E A S P E K T E 3 . 2 I N T E R N A T I O N A L E V E R G L E I C H E 3 233
■ Was zahlen die Konsumentinnen und Konsumenten?
Tabellen 44–45, Seiten A54–A55

Entwicklung der Konsumentenpreise: Schweiz in Relation zu ausgewählten Ländern

Das Preisgefälle zum Ausland ist verglichen zu den Produzentenpreisen weniger hoch, weil u a in den Konsumentenpreisen auch die importierte Ware enthalten ist

Die Konsumentenpreise der für diesen Vergleich ausgewählten Produkte sind in der Schweiz um 4% gefallen. Relativ gesehen ist der Rückgang kleiner als bei den Produzentenpreisen In absoluten Grössen entspricht die Summe ungefähr derjenigen bei den Produzentenpreisen, weil der Anteil der Landwirtschaft am Endverkaufswert der Nahrungsmittel im Durchschnitt nur 24% (vgl. Entwicklung der Marktspanne Schweiz, Deutschland, USA) beträgt Dies bedeutet, dass die tieferen Produzentenpreise in etwa den Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wurden Bei den berücksichtigten europäischen Ländern beträgt die Verminderung 7%, dies sowohl beim hohen wie auch beim tiefen Preissegment Der Abstand der Schweiz zu den umliegenden Ländern ist entsprechend von 29% auf 31% angestiegen. Die Schwankungen innerhalb der beobachteten Länder sind jedoch sehr hoch Werden jeweils nur die Maxima berücksichtigt, so ist das Preisniveau vergleichbar hoch wie in der Schweiz Dies ist primär auf die Preise in Turin und Österreich zurückzuführen. Einzelne Produkte wie Weissbrot, Zucker oder Zwiebeln sind in der Schweiz sogar billiger als in den Vergleichsländern

Wie schon bei den Produzentenpreisen hat sich auch das Preisgefälle bei den Konsumentenpreisen zwischen den USA und der Schweiz verringert Die Preise sind beim hier verwendeten Warenkorb in den USA um 13% angestiegen Der Abstand zur Schweiz hat sich von 49% auf 37% verringert

3 . 2 I N T E R N A T I O N A L E V E R G L E I C H E 3 234
CHEU-4/5USA ø EU-max ø EU-min I n d e x ( 1 9 9 0 / 9 2 = 1 0 0 ) 90/92 97/99 zu CH 90/92 Quellen:
0 100 60 80 40 20 10 70 90 50 30
BFS, BLW, ZMP (D), Statistikämter von Turin (I), F, B, A, USA

■ Methode zur Berechnung der globalen Marktspanne

Entwicklung der Marktspanne Schweiz, Deutschland, USA

Die meisten Agrarprodukte gehen nicht in ihrer ursprünglichen Form vom Produzenten (Landwirt) zum Konsumenten. Auf dem Weg von der agrarischen Produktion zum Angebot in den Detailhandelsgeschäften und Gaststätten erfahren die landwirtschaftlichen Erzeugnisse eine Werthinzufügung in Form von Transport- und Lagerleistungen sowie Be- und Verarbeitung Die Ausgaben der Verbraucher für Nahrungsmittel enthalten somit zwei Komponenten: das Entgelt für die Agrarerzeugnisse «ab Hof» und die Entlöhnung der Werthinzufügung Die folgende Berechnung versucht das Ausmass dieser beiden Komponenten zu bestimmen, einerseits für die Schweiz, anderseits für Deutschland und die USA Je nach betrachteter Komponente wird vom Erzeugeranteil oder von der Marktspanne gesprochen. Der Erzeugeranteil (Anteil Landwirtschaft) setzt den Erlös der Landwirtschaft aus dem Verkauf der Agrarerzeugnisse ins Verhältnis zu den Ausgaben der Konsumenten für die von ihnen nachgefragten Nahrungsmittel Im Gegensatz dazu zeigt die Marktspanne den Anteil der Werthinzufügung an den Verbrauchsausgaben

Die folgenden Ausführungen basieren auf einer Arbeit (Senti, König), die im Auftrag des BLW durchgeführt wurde

In einem ersten Schritt wird der Produktionswert jener landwirtschaftlichen Erzeugnisse ermittelt, die dem schweizerischen Nahrungsmittelverbrauch zufliessen. Vom totalen Produktionswert der schweizerischen Landwirtschaft werden die Einkommen und die Erlöse aus dem Verkauf von Agrargütern, die nicht dem Nahrungsmittelbereich zugerechnet werden können (z B Einkommen aus Pensionspferdehaltung oder Erlös aus dem Verkauf von Tabak) sowie die Nahrungsmittelexporte in Abzug gebracht

Darstellung der Berechnungsmethode

Endproduktion der Landwirtschaft

minus Produktionswert der nichtnahrungsmittelrelevanten Agrargüter

minus Exportwert der Nahrungsmittel

Landwirtschaftlicher Produktionswert

«Erzeugeranteil»

Werthinzufügung in Form von Transportund Lagerleistungen sowie Be- und Verarbeitung

«Marktspanne»

Verbrauchsausgaben für Nahrungsmittel

minus Verbrauchsausgaben für importierte Nahrungsmittel

Verbrauchsausgaben für im Inland produzierte Nahrungsmittel der Ansässigen und Touristen

Quelle: Senti

3 I N T E R N A T I O N A L E A S P E K T E 3 . 2 I N T E R N A T I O N A L E V E R G L E I C H E 3 235

■ Anteil der Landwirtschaft am Konsumentenfranken

1988 und 1998

In einem zweiten Schritt erfolgt die Berechnung des Verbrauchswerts der Nahrungsmittel, die aus der inländischen Produktion stammen Dieser Wert setzt sich zusammen aus den Nahrungsmittelausgaben der privaten Haushalte und der Kollektivhaushalte (Spitäler, Altersheime usw.) sowie den Ausgaben für auswärtiges Essen. Den Verbrauchsausgaben der Gebietsansässigen sind die Aufwendungen der Touristen beizufügen, die sich in der Schweiz aufhalten Da sich die Berechnung nur auf die in der Schweiz erzeugten und konsumierten Nahrungsmittel bezieht, ist von den Verbrauchsausgaben der Wert der Nahrungsmittelimporte abzuzählen Aus der Gegenüberstellung von Produktions- und Verbrauchswert ergeben sich der Erzeugeranteil und die Marktspanne, ausgedrückt in % des Verbrauchswerts

■ Langfristige Entwicklung der Marktspanne

Der Produktionswert der Landwirtschaft machte im Jahr 1988 total 8,5 Mrd Fr aus und ging bis zum Jahr 1998 auf 6,5 Mrd. Fr. zurück. Die Verbrauchsausgaben für die inländischen Agrarprodukte beziehungsweise für die daraus erzeugten Nahrungsmittel stiegen in der gleichen Zeitperiode von 22,8 auf 27,2 Mrd Fr an Im Jahr 1988 betrug der Anteil des Produktionswerts an den Verbrauchsausgaben 37,6%. Dieser Anteil nahm in den folgenden Jahren kontinuierlich ab und belief sich 1998 noch auf 23,9% Vom Konsumentenfranken erhielten die Produzenten der landwirtschaftlichen Grundprodukte im Jahr 1998 rund 24 Rp

Mit Hilfe von früheren Berechnungen (Angehrn, Senti), die den Zeitraum von 1950 bis 1989 umfassen, lassen sich Aussagen über die längerfristigen Tendenzen der Marktspanne ableiten. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden müssen zum Zwecke der Harmonisierung gewisse Anpassungen bei den früheren Ergebnissen vorgenommen werden Abgesehen von kleineren Fluktuationen folgte der Erzeugeranteil langfristig einem negativen Trend, wobei eine lineare Beziehung die Entwicklung relativ gut abbildet Über die betrachtete Zeitspanne ging der Anteil der Landwirtschaft an den Verbrauchsausgaben pro Jahr im Durchschnitt um 0,76 Prozentpunkte zurück

3 . 2 I N T E R N A T I O N A L E V E R G L E I C H E 3 236
ab Entwicklung der Marktspanne und des Erzeugeranteils 19881989 Marktspanne Erzeugeranteil 199019911992199319941995199619971998 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Quelle: Senti i n %
nahm zwischen
Tabelle 46, Seite A56

Langfristige Entwicklung der Marktspanne und des Erzeugeranteils

■ Erzeugeranteil ging in Deutschland und in den USA gleich zurück wie in der Schweiz

Sowohl in Deutschland (Wendt) als auch in den USA (United States Departement of Agriculture) werden seit längerer Zeit die Spannen im Nahrungsmittelbereich ermittelt Der Vergleich mit dem Ausland gibt erste Anhaltspunkte für eine Interpretation der Entwicklung der schweizerischen Nahrungsmittelspannen Aufgrund methodischer Unterschiede ist beim Vergleich allerdings Vorsicht angebracht. Insbesondere berücksichtigen die Berechnungen Deutschlands und der USA den Ausser-Haus-Verzehr nicht Da beim auswärtigen Essen die Marktspanne besonders hoch ist, wäre bei Berücksichtigung des Ausser-Haus-Verzehrs in den deutschen und US-amerikanischen Erhebungen der Erzeugeranteil tiefer

Entwicklung des Erzeugeranteils im internationalen Vergleich

Im Jahr 1988 lagen die Anteile des landwirtschaftlichen Produktionserlöses an den Verbrauchsausgaben der Schweiz und Deutschlands sehr nahe beieinander Die niedrigeren Erlöse der US-Landwirtschaft werden in der Regel mit den geographisch verursachten hohen Transportkosten, den hohen Convenience-Leistungen und den niedrigen Produktpreisen auf Landwirtschaftsebene erklärt. Im Verlauf des folgenden Jahrzehnts, das heisst von 1988 bis 1998 sind die Erzeugeranteile in allen drei Ländern relativ gleichmässig zurückgegangen

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Jahr Schweiz Deutschland USA %%% 1988 37,6 36,1 30,2 1993 30,7 27,9 25,9 1998 23,9 25,8 22,2
Quelle: Senti
1950 Marktspanne Erzeugeranteil 19601970198019902000 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Quelle: Senti i n %

Bis 1994 ging der Anteil der Landwirtschaft in der Schweiz weniger stark zurück als in Deutschland jedoch etwas stärker als in den USA, wobei zu berücksichtigen ist, dass der US-Anteil bereits auf einem niedrigeren Niveau lag (Basiseffekt) In den folgenden Jahren sank der schweizerische Erzeugeranteil stärker als in Deutschland und in den USA

Trotz der unterschiedlichen Berechnungsmethoden ist festzustellen, dass in den drei berücksichtigten Industrieländern mit ungefähr gleichem Wohlstandsniveau und vergleichbaren Konsumgewohnheiten sowohl die Struktur als auch die Entwicklung der Verbrauchsausgaben für Nahrungsmittel und ihre Verteilung auf die Landwirtschaft und die ihr nachgelagerten Wirtschaftsbereiche ähnlich sind

Der Anteil der Landwirtschaft am Konsumentenfranken verringerte sich in der Schweiz in den Jahren 1988 bis 1998 von rund 38 auf 24 Rp Eine direkte Ursache für diese Entwicklung war die Neuausrichtung der schweizerischen Agrarpolitik mit dem Übergang von den produktbezogenen Stützungen zum System der Direktzahlungen. Die Produzentenpreise gingen zurück Der Ertragsausfall wurde der Landwirtschaft teilweise mit Direktzahlungen kompensiert Die Verbraucherpreise blieben hingegen weitgehend stabil

Die immer wieder geäusserte Vermutung, die Marktspanne steige wegen der vermehrten Ausgaben für das Essen in Restaurants, findet dagegen keine Bestätigung Der Anteil des auswärtigen Essens an den Verbrauchsausgaben blieb von 1988 bis 1998 praktisch konstant.

Ein Grund für die Abnahme des Erzeugeranteils mag in den ändernden Konsumgewohnheiten liegen. Die Nachfrage nach Fleisch und Fleischprodukten sowie nach Milch und Milcherzeugnissen, das heisst nach Produkten mit einem überdurchschnittlich hohen landwirtschaftlichen Wertanteil, geht mengenmässig seit Jahren zurück Andererseits steigt die Bedeutung von Produkten mit einem niedrigen Erzeugeranteil Diese Nachfrageverschiebung lässt den durchschnittlichen Anteil der Landwirtschaft sinken.

3 . 2 I N T E R N A T I O N A L E V E R G L E I C H E 3 238 Entwicklung des Erzeugeranteils im internationalen Vergleich 19881989199019911992199319941995199619971998 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 Quelle: Senti Schweiz Deutschland USA I n d e x ( 1 9 8 8 = 1 )
■ Interpretation der Ergebnisse

Zu berücksichtigen gilt es, dass der Transport, die Lagerung, die Konservierung und die Weiterverarbeitung unabdingbare Teile der Nahrungsmittelproduktion sind Aufgrund der fortschreitenden Konzentration der Bevölkerung in Agglomerationen ist eine Grobund Feinverteilung der Nahrungsmittel ohne professionellen Transport und Handel nicht möglich Die veränderten Konsumgewohnheiten – der Wunsch nach einem ganzjährigen Angebot an Frischprodukten, die steigende Nachfrage nach verarbeiteten und tischfertigen Nahrungsmitteln sowie nach Convenience-Leistungen

führen zu einer zunehmenden Weiterverarbeitung Indem der Zwischenhandel die bestehenden Marktlücken ausfindig macht, wird insgesamt die Nachfrage nach Nahrungsmitteln beziehungsweise Agrarprodukten angehoben Bei der Interpretation der Spannen ist weiter zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse der letzten Jahre in Einklang mit der langfristigen Entwicklung stehen und mit den Erfahrungen im Ausland übereinstimmen

Die Berechnungen zeigen lediglich Entwicklungen auf, nicht aber ihre Ursachen. Insbesondere lassen die Ergebnisse keine Aussage darüber zu, inwieweit die auf Erzeugerund Verarbeitungssektor entfallenden Anteile angemessen und wirtschaftlich gerechtfertigt sind Um darüber vertiefte Kenntnisse zu erhalten, sind weitere Analysen erforderlich

3 I N T E R N A T I O N A L E A S P E K T E 3 . 2 I N T E R N A T I O N A L E V E R G L E I C H E 3 239
240
A N H A N G A1 ■■■■■■■■■■■■■■■■ Anhang Tabellen Märkte A2 Tabellen Wirtschaftliche Ergebnisse A12 Tabellen Ausgaben des Bundes A24 Tabellen Internationale Aspekte A51 Rechtserlasse im Bereich Landwirtschaft A58 Begriffe und Methoden A61 Abkürzungen A64 Literatur A66

■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Märkte

Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten

A2 A N H A N G
1
Tabelle
Produkt 1990/92 1997 1998 1999 1990/92 –1997/99 ha ha ha ha % Getreide 207 292 186 373 186 867 182 256 -10 7 Brotgetreide 102 840 101 751 100 962 97 542 -2 7 Weizen 96 173 95 432 95 917 92 861 -1 5 Dinkel 2 160 2 174 1 542 1 221 -23 8 Roggen 4 432 3 973 3 367 3 433 -19 0 Mischel von Brotgetreide 75 172 136 27 48 9 Futtergetreide 104 453 84 622 85 905 84 714 -18 5 Gerste 59 695 48 115 49 020 48 941 -18 4 Hafer 10 434 8 157 7 198 5 866 -32 2 Mischel von Futtergetreide 238 583 540 211 86 8 Körnermais 25 739 20 244 21 046 21 647 -18 5 Triticale 8 347 7 523 8 101 8 049 -5 5 Hülsenfrüchte 2 258 3 305 2 866 2 950 34 6 Futtererbsen (Eiweisserbsen) 2 112 2 955 2 468 2 680 27 9 Ackerbohnen 146 350 398 270 131 9 Hackfrüchte 36 385 35 584 34 183 34 429 -4 5 Kartoffeln (inkl Saatgut) 18 333 14 962 13 883 13 740 -22 6 Zuckerrüben 14 308 16 727 16 675 17 450 18 5 Futterrüben (Runkeln, Halbzuckerrüben) 3 744 3 895 3 625 3 239 -4 2 Ölsaaten 18 203 18 103 19 449 18 914 3 4 Raps 16 730 14 745 15 169 14 865 -10 8 Sonnenblumen - 1 017 1 396 1 776Soja 1 474 2 341 2 884 2 273 69 9 Nachwachsende Rohstoffe 0 1 535 1 631 1 591Raps - 1 513 1 531 1 533Andere (Kenaf, Hanf, usw ) - 22 100 58Freilandgemüse 8 250 8 474 8 076 8 189 0 0 Silo- und Grünmais 38 204 42 279 40 997 40 475 8 0 Grün- und Buntbrache 319 4 009 4 375 3 406 1 1133 3 übrige offene Ackerfläche 830 1 076 917 1 739 49 8 offenes Ackerland 311 741 300 738 299 361 293 949 -4 4 Kunstwiesen 94 436 113 865 113 116 115 933 21 0 übrige Ackerfläche 3 977 2 998 2 967 3 575 -20 0 Ackerland total 410 154 417 601 415 444 413 457 1 1 3 Obstbaumkulturen 7 162 7 219 7 210 7 172 1 0 5 Reben 14 987 14 934 14 991 15 042 1 0 0 Chinaschilf 3 280 274 260 8944 4 Naturwiesen, Weiden 638 900 627 457 632 428 626 799 -1 6 Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland 7 394 8 237 8 059 9 169 14 8 Landwirtschaftliche Nutzfläche 1 078 600 1 075 728 1 078 405 1 071 899 -0 3 1 provisorisch Quellen: SBV, BFS

und -produkte: SBV (1990–98), ab 1999 TSM

Fleisch: Proviande

Eier: GalloSuisse

Getreide Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV alle Mengen 1999 provisorisch

Obst: Schweizerischer Obstverband

Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau

Wein: BLW, Kantone

A N H A N G A3 Tabelle 2 Produktion Produkt Einheit 1990/1992 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Milch und -produkte Konsummilch t 549 810 496 714 488 486 438 000 -13 7 Rahm t 68 133 67 500 66 400 70 400 0 0 Butter t 38 766 39 700 40 800 37 238 1 2 Milchpulver t 35 844 33 590 34 468 35 534 -3 7 Käse t 134 400 136 200 136 800 134 306 1 0 Fleisch und Eier Rindfleisch t SG 130 710 114 801 110 788 110 435 -14 3 Kalbfleisch t SG 36 656 37 409 36 715 36 419 0 5 Schweinefleisch t SG 266 360 214 257 231 574 225 657 -16 0 Schaffleisch t SG 5 065 6 215 6 078 6 316 22 5 Ziegenfleisch t SG 541 542 514 494 -4 4 Pferdefleisch t SG 1 212 1 511 1 353 1 196 11 7 Geflügel t Verkaufsgewicht 20 733 26 240 25 608 26 367 25 7 Schaleneier Mio St 638 663 691 680 6 2 Getreide Weichweizen t 546 733 572 520 594 098 500 400 6 7 Roggen t 22 978 23 971 22 306 18 900 0 7 Gerste t 341 774 304 488 329 732 259 600 -7 2 Hafer t 52 807 45 337 39 855 28 600 -19 3 Körnermais t 211 047 187 727 191 813 198 700 -10 1 Triticale t 43 940 44 805 51 048 44 800 9 1 Andere t 11 469 15 235 12 123 6 800 19 3 Hackfrüchte Kartoffeln t 833 333 685 000 560 000 484 000 -25 3 Zuckerrüben t 925 867 1 181 272 1 126 125 1 187 334 24 6 Ölsaaten Raps t 46 114 50 020 47 167 38 376 5 4 Andere t 3 658 9 134 11 604 12 552 183 4 Obst (Tafel) Äpfel t 93 490 91 533 100 936 90 161 0 8 Birnen t- 11 173 15 437 14 808Aprikosen t 6 667 1 830 4 000 2 900 -56 4 Kirschen t 1 841 453 2 142 942 -36 0 Zwetschgen t 2 575 2 203 2 803 2 397 -4 2 Erdbeeren t 4 263 5 279 5 162 5 065 21 3 Gemüse (frisch) Karotten t 49 162 51 939 55 145 57 746 11 8 Zwiebeln t 23 505 34 858 24 468 27 529 23 2 Knollensellerie t 8 506 13 724 8 752 8 686 22 1 Tomaten t 21 830 27 296 29 951 27 384 29 2 Kopfsalat t 18 821 20 040 20 110 15 877 -0 8 Blumenkohl t 8 331 7 941 7 509 6 666 -11 5 Gurken t 8 602 10 585 9 074 8 877 10 6 Wein Rotwein hl 550 276 488 234 547 620 591 410 -1 4 Weisswein hl 764 525 556 733 624 621 718 256 -17 2 Quellen: Milch
A4 A N H A N G Tabelle 3 Produktion Milchprodukte Produkt 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 tttt% Total Käse 134 400 136 200 136 800 134 306 1 0 Frischkäse 4 387 10 527 11 343 13 093 165 7 Mozzarella - 7 986 8 495 9 634Übrige Frischkäse - 2 541 2 848 3 459Weichkäse 4 812 5 358 5 230 5 851 13 9 Tommes 1 249 1 664 1 694 1 054 17 7 Weissschimmelkäse, halb- bis vollfett 1 573 1 344 1 191 1 909 -5 8 Übrige Weichkäse 1 990 2 350 2 345 2 888 27 0 Halbhartkäse 40 556 41 532 41 492 44 293 4 6 Appenzeller 8 725 8 313 8 664 8 878 -1 2 Tilsiter 7 736 6 997 6 385 6 103 -16 0 Raclettekäse 9 898 10 599 11 033 11 123 10 3 Übrige Halbhartkäse 14 197 15 623 15 410 18 189 15 6 Hartkäse 84 629 78 774 78 727 70 824 -10 1 Emmentaler 56 588 48 629 47 988 41 637 -18 6 Gruyère 22 464 24 646 25 776 24 566 11 3 Sbrinz 4 659 4 286 3 713 3 090 -20 7 Übrige Hartkäse 918 1 213 1 250 1 531 45 0 Spezialprodukte 1 15 98 245 482 2 Total Frischmilchprodukte 680 822 632 950 625 702 612 900 -8 4 Konsummilch 549 810 496 714 488 486 438 000 -13 7 Übrige 131 012 136 236 137 216 174 900 14 1 Total Butter 38 766 39 700 40 800 37 238 1.2 Vorzugsbutter 27 200 32 200 34 400 33 222 22 3 Übrige 11 566 7 500 6 400 4 016 -48 4 Total Rahm 68 133 67 500 66 400 70 400 0 0 Total Milchpulver 35 844 33 590 34 468 35 534 -3 7 1 reiner Schafkäse und reiner Ziegenkäse Quellen: SBV, TSM Tabelle 4 Verwertung der vermarkteten Milch Produkt 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 1 000 t Milch 1 000 t Milch 1 000 t Milch 1 000 t Milch % Konsummilch 549 497 488 438 -13 6 Verarbeitete Milch 2 490 2 564 2 594 2 633 4 3 zu Käse 1 531 1 539 1 545 1 503 -0 1 zu Butter 356 375 402 337 4 3 zu Rahm 430 440 438 460 3 7 andere Milchprodukte 173 210 209 333 44 9 Total 3 039 3 061 3 082 3 071 1.1 Quellen: SBV TSM

1 Brotgetreideverwertung pro Kalenderjahr

2 entsprechende Zahlen sind erst im Jahr 2001 verfügbar

3 Veränderung 90/92 – 97/98

Quellen:

Brotgetreide: BLW

Kartoffeln: Eidgenössische Alkoholverwaltung, swisspatat

Mostobst: BLW; Spirituosen: Eidgenössische Alkoholverwaltung

Verarbeitungsgemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau

A N H A N G A5 Tabelle 5 Verwertung der Ernte im Pflanzenbau Produkt 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 tttt% Brotgetreide Übernahme Bund 569 000 605 000 576 000 549 300 1 4 Lagerveränderung -26 333 -5 900 -18 100 -11 800 -54 7 Menschliche Ernährung 399 000 400 600 394 700 389 700 -1 0 Verfütterung 196 333 210 300 199 400 171 400 -1 3 Kartoffeln Speisekartoffeln 285 300 187 000 173 400 170 700 -37 9 Veredlungskartoffeln 114 700 117 600 121 400 121 900 4 9 Saatgut 35 933 32 400 23 600 29 800 -20 4 Frischverfütterung 225 967 244 500 206 800 129 800 -14 3 Verarbeitung zu Futtermitteln 146 900 100 400 27 900 24 300 -65 4 Schweizer Mostäpfel und -birnen (Verarbeitung in gewerblichen Mostereien) 194 234 84 231 315 803 103 609 -13 6 Mostobst-Menge für Rohsaft 193 598 84 029 315 575 103 172 -13 4 Frisch ab Presse 10 548 7 230 8 429 7 620 -26 4 Obstwein zur Herstellung von Obstbrand 3 916 436 3 539 548 -61 5 Konzentratsaft 175 928 72 171 295 775 92 398 -12 8 Andere Säfte (inkl Essig) 3 207 4 192 7 832 2 606 52 1 Obst eingemaischt 636 202 228 437 -54 6 Spirituosenerzeugung aus Schweizer Äpfel und Birnen 40 650 26 924 39 8762 -17 8 3 aus Schweizer Kirschen und Zwetschgen 24 637 12 676 23 6782 -26 2 3 Schweizer Frischgemüse für Nährmittelherstellung: Tiefkühlgemüse 26 061 20 268 22 004 26 855 -11 6 Konservengemüse (Bohnen, Erbsen, Pariserkarotten) 19 776 17 058 12 190 15 258 -25 0 Sauerkraut (Einschneidekabis) 8 091 6 090 6 101 5 894 -25 5 Sauerrüben (Rübe) 1 535 1 243 1 221 1 182 -20 8
A6 A N H A N G Tabelle 6 Aussenhandel Produkt 1990/1992 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 tttt% Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Milch und -produkte Milch 19 23 007 53 22 805 46 22 988 30 22 795 122 8 -0 6 Joghurt 1 195 17 873 50 925 78 1 156 110 -17 6 366 7 Rahm 909 25 1 587 9 1 523 8 1 559 6 71 2 -69 7 Butter 0 4 154 0 5 338 0 4 136 17 4 987 - 16 0 Milchpulver 8 158 3 266 4 972 5 186 2 884 4 289 17 768 2 584 4 7 23 1 Käse 62 483 27 328 60 703 30 856 56 474 30 548 63 359 31 208 -3 7 13 0 Fleisch und Eier Rindfleisch 1 994 9 668 6 615 7 805 3 527 8 973 3 644 10 024 130 5 -7 5 Kalbfleisch 0 916 1 389 0 586 0 1 345 - -15 5 Schweinefleisch 1 055 4 185 653 18 334 806 14 543 754 14 999 -30 1 281 3 Schaffleisch 5 6 093 0 6 588 0 6 157 0 5 611 - 0 4 Ziegenfleisch 0 403 0 482 0 503 0 413 - 15 5 Pferdefleisch 0 4 609 0 4 104 0 4 041 0 3 883 - -13 0 Geflügel 8 35 238 384 38 990 302 39 962 448 37 562 4830 4 10 2 Eier 0 31 401 0 22 709 0 22 589 0 23 281 - -27 2 Getreide Weizen 6 232 134 80 224 343 49 184 617 86 249 619 1025 7 -5 4 Roggen 0 3 057 0 2 235 75 2 261 0 10 233 - 60 6 Gerste 436 44 504 1 15 221 141 22 893 1 11 491 -89 1 -62 8 Hafer 131 60 885 3 51 048 1 555 38 624 0 23 411 296 6 -38 1 Körnermais 194 60 512 83 60 033 70 47 523 78 29 428 -60 4 -24 5 Hackfrüchte Kartoffeln 9 695 33 420 2 043 11 341 1 647 16 336 1 702 42 361 -81 5 -30 1 Zucker 41 300 124 065 76 619 119 867 91 068 109 063 119 084 137 404 131 5 -1 6 Ölsaaten Ölsaaten 453 135 456 842 138 112 834 151 083 830 135 408 84 2 4 5 Pflanzliche Öle und Fette 18 680 57 765 14 778 73 283 13 227 83 636 15 426 84 021 -22 5 39 0 Obst Äpfel 770 15 548 1 426 8 786 185 9 385 3 125 6 295 104 9 -47 5 Birnen 404 12 556 217 9 673 178 10 671 579 8 529 -19 6 -23 3 Aprikosen 283 10 431 47 12 413 56 8 866 3 12 199 -87 5 7 0 Kirschen 340 1 819 26 1 902 269 1 340 7 3 138 -70 4 16 9 Zwetschgen und Pflaumen 15 3 047 7 4 162 53 3 241 0 4 678 33 3 32 1 Erdbeeren 150 12 299 11 13 025 12 13 373 11 13 417 -92 5 7 9 Trauben 23 33 691 2 34 824 3 35 034 0 36 969 -92 9 5 7 Zitrusfrüchte 161 135 780 19 130 224 21 129 626 49 122 668 -81 6 -6 1 Bananen 85 77 896 0 74 245 1 72 684 0 74 554 -99 6 -5 2 Gemüse (frisch) Karotten 71 1 710 2 8396 0 7140 185 5867 -12 2 317 1 Zwiebeln 862 3 444 1193 3055 1 8257 3 5644 -53 7 64 1 Knollensellerie 0 206 0 75 0 56 0 831 - 55 4 Tomaten 402 35 700 0 42586 1 39772 56 42138 -0 7 16 2 Kopfsalat 37 3 954 0 3106 0 2575 1 3244 -99 1 -24 8 Blumenkohl 11 9 985 1 9 239 14 9 331 0 9 503 -55 9 -6 3 Gurken 65 17 479 22 16 820 19 17 050 0 17 996 -78 9 -1 1 Wein Rotwein (in hl) 3 499 1 505 794 8 701 1 496 195 7 994 1 491 200 8 815 1 486 098 143 0 -1 0 Weisswein (in hl) 7 590 163 835 6 183 244 944 5 260 264 905 4 680 252 588 -29 2 55 1 Quellen: Milch und -produkte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten, Obst, Gemüse und Wein: OZD Fleisch: Proviande Zucker: Treuhandstelle Schweizerischer Lebensmittelimporteure
A N H A N G A7 Tabelle 7 Aussenhandel Käse Produkt 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 tttt% Einfuhr Frischkäse 1 4 175 8 136 8 280 8 485 98 8 Reibkäse 2 233 232 271 333 19 8 Schmelzkäse 3 2 221 2 541 2 499 2 550 13 9 Schimmelkäse 4 2 276 2 392 2 306 2 414 4 1 Weichkäse 5 6 628 5 238 5 502 5 618 -17 7 Halbhartkäse 6 6 225 5 722 5 234 Hartkäse 7 11 795 6 092 5 970 6 574 1 2 Total Käse und Quark 27 328 30 856 30 548 31 208 13 0 Ausfuhr Frischkäse 1 211 10 96 7 Reibkäse 2 104 103 103 156 15 6 Schmelzkäse 3 8 245 6 731 6 532 6 733 -19 2 Schimmelkäse 4 0229Weichkäse 5 30 43 52 50 59 7 Halbhartkäse 6 7 330 7 072 6 944 Hartkäse 7 54 102 46 493 42 712 49 457 -1 4 Total Käse und Quark 62 483 60 703 56 474 63 359 -3 7 1 0406 1010 0406 1020 406 1090 2 0406 2010, 0406 2090 3 0406 3010 0406 3090 4 0406 4010, 0406 4021, 0406 4029, 0406 4081, 0406 4089 5 0406 9011 0406 9019 6 0406 9021, 0406 9031, 0406 9051, 0406 9091 7 0406 9039 0406 9059 0406 9060 0406 9099 Quelle: OZD
A8 A N H A N G
8 Pro-Kopf-Konsum Produkt 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 kg kg kg kg % Milch und -produkte Konsummilch 104 37 92 90 91 00 86 60 -13 6 Rahm 6 43 6 50 6 40 6 70 1 6 Butter 6 20 6 30 6 20 5 90 -1 1 Käse 14 73 15 60 15 50 15 70 5 9 Frischkäse 1 50 2 60 2 70 2 90 82 2 Weichkäse 1 83 1 80 1 80 1 80 -1 8 Halbhartkäse 6 17 5 90 5 80 5 70 -5 9 Hartkäse 5 20 5 30 5 20 5 30 1 3 Fleisch und Eier Rindfleisch 13 71 10 99 11 25 11 53 -17 9 Kalbfleisch 4 25 4 12 4 04 4 08 -3 9 Schweinefleisch 29 73 25 29 26 28 25 63 -13 4 Schaffleisch 1 42 1 57 1 49 1 43 5 4 Ziegenfleisch 0 12 0 13 0 13 0 11 0 0 Pferdefleisch 0 75 0 68 0 66 0 62 -13 3 Geflügel 8 05 9 03 9 03 8 71 10 8 Schaleneier (in St ) 199 184 190 195 -4 7 Getreide Brot- und Backwaren 50 7 50 4 52 1 - 1 1 Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte 44 2 46 2 43 1 - 1 1 Zucker (inkl Zucker in exportierten Verarbeitungsprodukten) 42 4 40 8 40 1 - -4 5 Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette 12 8 13 6 14 3 - 9 0 Obst (Tafel) Äpfel 16 04 13 93 15 51 13 15 -11 5 Birnen - 2 91 3 65 3 21Aprikosen 2 49 2 00 1 80 2 13 -20 7 Kirschen 0 49 0 33 0 45 0 57 -8 2 Zwetschgen und Pflaumen 0 83 0 90 0 84 1 00 9 8 Erdbeeren 2 43 2 58 2 61 2 60 6 8 Zitrusfrüchte 20 09 18 34 18 25 17 27 -10 6 Bananen 11 53 10 46 10 24 10 50 -9 8 Gemüse (frisch) Karotten 7 53 8 50 8 77 8 93 16 1 Zwiebeln 3 86 5 17 4 61 4 67 24 7 Knollensellerie 1 29 1 94 1 24 1 34 16 8 Tomaten 8 46 9 84 9 82 9 78 16 0 Kopfsalat 3 37 3 26 3 20 2 69 -9 5 Blumenkohl 2 71 2 42 2 37 2 28 -13 1 Salatgurken 3 85 3 86 3 68 3 78 -2 1 Wein Rotwein (in l) 31 97 28 60 28 50 28 70 -10 5 Weisswein (in l) 14 47 12 70 12 50 12 80 -12 4 Wein total (in l) 46 43 41 30 41 00 41 50 -11 1 Quellen: Milch und -produkte, Eier, Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV, 1999 provisorisch Fleisch: Proviande Getreide: BWL Obst, Gemüse und Wein: BLW
Tabelle

Geflügel, Eier: SBV (LG-Preise von Schlachtvieh mit Ausbeutefaktor in SG-Preise umgerechnet)

A N H A N G A9 Tabelle 9 Produzentenpreise Produkt Einheit 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Milch CH gesamt Rp / kg 104 97 84 00 82 10 80 93 -21 6 Verkäste Milch (erst ab 1999) Rp / kg 79 96Biomilch (erst ab 1999) Rp / kg 91 55Schlachtvieh Kühe T3 Fr / kg SG 7 82 4 67 4 75 4 90 -39 0 Kühe X3 Fr / kg SG 7 53 3 45 3 66 3 77 -51 8 Jungkühe T3 Fr / kg SG 8 13 5 94 5 18 6 40 -28 2 Muni T3 Fr / kg SG 9 28 7 70 7 38 7 77 -17 9 Ochsen T3 Fr / kg SG 9 83 7 60 7 38 7 90 -22 4 Rinder T3 Fr / kg SG 8 66 6 87 6 85 7 37 -18 8 Kälber T3 Fr / kg SG 14 39 10 84 11 36 11 03 -23 0 Fleischschweine Fr / kg SG 5 83 5 59 4 80 4 38 -15 6 Lämmer bis 40 kg, T3 Fr / kg SG 15 40 13 74 13 47 11 46 -16 3 Geflügel und Eier Poulets Kl I, ab Hof Fr / kg LG 3 72 3 01 2 97 2 84 -21 0 Eier aus Bodenhaltung an Läden Fr /100 St 41 02 42 64 43 61 42 86 4 9 Eier aus Freilandhaltung an Läden Fr /100 St 46 21 48 38 50 42 49 01 6 6 Eier, verkauft an Sammelstelle>53 g Fr /100 St 33 29 26 47 24 33 22 21 -26 9 Getreide Weizen Fr /100 kg 99 34 75 58 75 65 75 41 -23 9 Roggen Fr /100 kg 102 36 56 99 62 69 62 77 -40 6 Gerste Fr /100 kg 70 24 51 94 50 13 48 83 -28 4 Hafer Fr /100 kg 71 40 51 61 47 68 48 83 -30 8 Triticale Fr /100 kg 70 69 52 45 49 45 49 44 -28 6 Körnermais Fr /100 kg 73 54 54 65 53 21 51 91 -27 6 Hackfrüchte Kartoffeln Fr /100 kg 38 55 32 89 35 27 37 76 -8 4 Zuckerrüben Fr /100 kg 14 84 13 87 13 99 11 85 -10 8 Ölsaaten Raps Fr /100 kg 203 67 161 84 147 89 146 11 -25 4 Soja Fr /100 kg 204 67 162 36 162 14 164 58 -20 3 Obst Äpfel: Golden Delicious I Fr / kg 1 13 0 85 0 60 1 06 -26 0 Äpfel: Idared I Fr / kg 0 97 0 88 0 45 0 82 -26 4 Birnen: Conférence Fr / kg 1 38 1 52 0 78 1 09 -18 3 Aprikosen Fr / kg 1 96 2 66 2 28 2 66 29 5 Kirschen Fr / kg 3 20 3 80 3 30 3 05 5 7 Zwetschgen: Fellenberg Fr / kg 1 27 1 55 1 40 1 40 14 5 Erdbeeren Fr / kg 4 77 4 80 4 40 4 80 -2 1 Gemüse Karotten (Lager) Fr / kg 1 09 1 20 1 18 1 05 4 9 Zwiebeln (Lager) Fr / kg 0 89 0 72 1 03 0 96 1 5 Knollensellerie (Lager) Fr / kg 1 62 1 34 1 41 1 84 -5 7 Tomaten rund Fr / kg 2 42 2 12 1 89 1 92 -18 3 Kopfsalat Fr / kg 2 37 2 41 2 20 2 89 5 5 Blumenkohl Fr / kg 1 85 1 80 1 78 1 88 -1 4 Salatgurken Fr / kg 1 66 1 71 1 66 1 73 2 6 Quellen: Milch: BLW Schlachtvieh,
Getreide,
Obst: Schweizerischer Obstverband Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau
Hackfrüchte und Ölsaaten: FAT
A10 A N H A N G Tabelle 10 Konsumentenpreise Produkt Einheit 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Milch und -produkte Vollmilch, pasteurisiert,verpackt Fr / l 1 85 1 66 1 66 1 58 -11 7 Milchdrink, pasteurisiert, verpackt Fr / l 1 85 1 66 1 66 1 58 -11 7 Magermilch UHT Fr / l - 1 55 1 55 1 48Emmentaler Fr / kg 20 15 20 79 20 65 20 66 2 7 Greyerzer Fr / kg 20 40 19 80 20 93 20 67 0 3 Tilsiter Fr / kg - 17 63 17 76 17 49Camembert 45% (FiT) 125 g - 2 57 2 58 2 54Weichkäse Schimmelreifung 150 g - 3 32 2 34 3 34Mozzarella 45% (FiT) 150 g - 2 34 2 35 2 32Vorzugsbutter 200 g 3 46 3 01 3 01 2 89 -14 2 Die Butter (Kochbutter) 250 g 3 44 3 04 3 00 2 92 -13 2 Vollrahm, verpackt, 1/2 l - 5 50 5 44 5 19Kaffeerahm, verpackt, 1/2 l - 2 73 2 75 2 62Jogurt, aromatisiert oder mit Früchten 180 g 0 89 0 73 0 73 0 71 -18 7 Rindfleisch Entrecôte, geschnitten Fr / kg 48 36 43 89 44 36 45 68 -7 7 Plätzli, Eckstück Fr / kg 37 59 33 18 33 69 34 76 -9 9 Braten, Schulter Fr / kg 26 34 23 42 23 52 24 09 -10 1 Hackfleisch Fr / kg 15 00 13 22 13 61 13 42 -10 6 Kalbfleisch Ia Koteletten, geschnitten Fr / kg 35 32 35 71 37 07 35 84 2 5 Braten, Schulter Fr / kg 32 56 29 13 31 01 30 80 -6 9 Voressen Fr / kg 21 67 23 00 25 46 24 67 12 5 Schweinefleisch Ia Koteletten, geschnitten Fr / kg 19 88 20 25 17 91 18 26 -5 4 Plätzli, Eckstück Fr / kg 24 48 25 44 24 44 22 38 -1 6 Braten, Schulter Fr / kg 18 43 18 80 17 60 16 75 -3 9 Voressen, Schulter Fr / kg 16 69 17 94 17 29 15 75 1 8 Lammfleisch Inland frisch Gigot ohne Schlossbein Fr / kg 26 34 25 62 26 68 27 10 0 5 Koteletten, geschnitten Fr / kg 30 32 30 78 31 69 31 57 3 4 Fleischwaren Hinterschinken, Model geschnitten Fr / kg 25 56 27 32 27 23 26 18 5 3 Salami Inland I, geschnitten Fr /100 g 3 09 3 24 3 35 3 42 7 9 Poulets Inland, frisch Fr / kg 8 41 8 12 8 42 8 43 -1 1 Pflanzenbau und pflanzliche Produkte Weissmehl Fr / kg 2 05 1 81 1 80 1 80 -12 0 Ruchbrot Fr /500 g 2 08 1 99 2 00 1 98 -4 3 Halbweissbrot Fr /500 g 2 09 2 04 2 05 2 02 -2 6 Weggli Fr / St 0 62 0 75 0 75 0 75 21 0 Gipfeli Fr / St 0 71 0 86 0 87 0 89 23 0 Spaghetti Fr /500 g 1 66 1 35 1 39 1 43 -16 3 Kartoffeln Fr / kg 1 43 1 65 1 66 1 77 18 4 Kristallzucker Fr / kg 1 65 1 52 1 52 1 50 -8 3 Sonnenblumenöl Fr / l 5 05 4 30 4 44 4 46 -12 9 Obst (Herkunft In- und Ausland) Äpfel: Golden Delicious Fr / kg 3 19 3 17 3 10 2 98 -3 3 Birnen Fr / kg 3 26 3 30 3 37 3 24 1 3 Aprikosen Fr / kg 3 81 4 59 5 10 4 74 26 2 Kirschen Fr / kg 7 39 8 66 8 72 8 72 17 7 Zwetschgen Fr / kg 3 44 3 87 3 51 3 13 1 8 Erdbeeren Fr / kg 8 69 9 23 9 69 9 34 8 4 Gemüse (Frischkonsum; Herkunft In- und Ausland) Karotten (Lager) Fr / kg 1 91 1 92 1 87 1 78 -2 8 Zwiebeln (Lager) Fr / kg 1 86 1 85 2 14 2 05 8 2 Knollensellerie (Lager) Fr / kg 3 14 2 96 3 32 3 67 5 6 Tomaten rund Fr / kg 3 73 3 24 3 24 3 18 -13 7 Kopfsalat Fr / kg 4 46 4 89 4 39 5 15 7 8 Blumenkohl Fr / kg 3 58 3 53 3 45 3 59 -1 6 Salatgurken Fr / kg 2 80 2 70 2 88 2 86 0 5 Quellen: Milch, Fleisch: BLW Pflanzenbau und pflanzliche Produkte: BLW, BFS

1 inkl Müllereiprodukte und Auswuchs von Brotgetreide, jedoch ohne Ölkuchen; ohne Berücksichtigung der Vorräteveränderungen

2 einschliesslich Hartweizen, Speisehafer, Speisegerste, Mais und Reis

3 Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Pflaumen, Aprikosen und Pfirsiche

4 Anteil der Inlandproduktion am Gewicht des verkaufsfertigen Fleisches und der Fleischwaren

5 einschliesslich Fleisch von Pferden, Ziegen, Kaninchen sowie Wildbret, Fische, Krusten- und Weichtiere

6 verdauliche Energie in Joules, alkoholische Getränke eingeschlossen

7 ohne aus importierten Futtermitteln hergestellte tierische Produkte

8 Inlandproduktion zu Produzentenpreisen, Einfuhr zu Preisen der Handelsstatistik (franko Grenze unverzollt) berechnet

A N H A N G A11 Tabelle 11 Selbstversorgungsgrad Produkt 1990/92 1996 1997 1998 1990/92–1996/98 % Mengenmässiger Anteil: %%%% Brotgetreide 118 138 108 120 4 0 Futtergetreide 1 61 74 72 73 12 0 Getreide total 2 64 71 67 69 5 0 Speisekartoffeln 101 99 94 100 -3 3 Zucker 46 64 62 60 16 0 Pflanzliche Fette, Oele 22 19 23 21 -1 0 Obst 3 72 79 71 86 6 7 Gemüse 55 60 56 54 1 7 Konsummilch 97 97 97 97 0 0 Butter 89 89 89 92 1 0 Käse 137 128 129 126 -9 3 Milch und Milchprodukte total 110 109 110 110 -0 3 Kalbfleisch 4 97 99 99 98 1 7 Rindfleisch 4 93 105 98 92 5 3 Schweinefleisch 4 99 89 90 93 -8 3 Schaffleisch 4 39 39 42 43 2 3 Geflügel 4 37 37 41 39 2 0 Fleisch aller Arten 45 76 72 71 71 -4 7 Eier und Eikonserven 44 48 49 49 4 7 Anteil Nahrungsenergie 6 : Pflanzliche Nahrungsmittel 43 47 44 47 3 0 Tierische Nahrungsmittel brutto 97 95 95 95 -2 0 Nahrungsmittel im ganzen brutto 60 64 62 64 3 3 Nahrungsmittel im ganzen netto 7 58 60 54 56 -1 3 Wertmässiger Anteil Nahrungsmittel im ganzen 8 72 69 66 65 -5 3
Quelle: SBV

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Tabellen Wirtschaftliche Ergebnisse

Tabelle 12

Endproduktion der Landwirtschaft zu laufenden Preisen, in 1000 Fr

A12 A N H A N G
Produkt 1990/92 1997 1998 1 1999 2 1990/92 – 2000 3 1997/99–1997/99 2000 %% Getreide 807 539 639 220 658 938 507 844 -25 5 527 000 -12 5 Hülsenfrüchte 1 318 1 436 1 134 920 -11 7 1 075 -7 6 Kartoffeln 231 342 183 383 162 636 155 093 -27 8 169 000 1 2 Zuckerrüben 141 784 161 664 154 526 136 848 6 5 150 500 -0 3 Ölsaaten (Raps, Soja, Sonnenblumen) 102 033 97 460 89 879 78 133 -13 3 40 000 -54 8 Tabak 16 945 15 725 21 328 20 443 13 1 19 800 3 3 Gemüse 379 455 467 204 422 262 403 180 13 6 419 000 -2 8 Obst und Beeren 371 296 303 212 373 008 307 095 -11 7 349 500 6 6 Futterpflanzen (Heu, Silomais, Grünfutter, ) 14 077 - 5 232 8 359 - 8 445 -112 6 15 000 -946 2 Nebenprodukte der pflanzlichen Produktion 14 044 13 574 14 004 12 145 -5 7 16 500 24 6 Weinmost 586 831 489 368 509 883 529 368 -13 2 522 000 2 4 Übriger Pflanzenbau 14 144 11 583 9 731 10 083 -26 0 10 000 -4 4 Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse 2 680 807 2 378 597 2 425 688 2 152 707 -13 5 2 239 375 -3 4 Rindvieh 1 580 377 955 413 947 819 997 698 -38 8 1 195 000 23 6 Schweine 1 556 531 1 202 066 1 074 946 960 990 -30 7 1 007 000 -6 7 Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere) 20 475 12 979 8 585 6 956 -53 6 5 900 -37 9 Schafe 71 810 69 869 70 062 66 554 -4 2 60 100 -12 7 Ziegen 4 906 4 601 4 868 4 643 -4 1 4 300 -8 6 Geflügel (Poulets, Truten, Enten, Gänse) 186 808 182 550 177 062 183 069 -3 2 188 000 3 9 Übrige Tiere (Kaninchen, Bienenvölker) 26 010 17 330 17 727 17 301 -32 9 17 500 0 3 Milch 3 461 227 2 806 361 2 807 490 2 580 970 -21 1 2 521 000 -7 7 Eier 207 617 180 707 178 358 160 165 -16 6 155 000 -10 4 Wolle 507 226 93 50 -75 8 0Honig 47 917 31 529 57 362 44 141 -7 5 35 000 -21 1 Übrige tierische Erzeugnisse 5 042 4 466 4 349 4 460 -12 2 4 400 -0 6 Tiere und tierische Erzeugnisse 7 169 228 5 468 097 5 348 721 5 026 997 -26 3 5 193 200 -1 7 Lohnarbeiten auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe 52 400 84 226 87 888 90 452 67 0 90 000 2 8 Endproduktion total 9 902 435 7 930 920 7 862 297 7 270 156 -22.4 7 522 575 -2.1 1 provisorisch Stand 23 12 1999 2 Schätzung, Stand 23 12 1999 3 Schätzung Stand 23 8 2000 Quelle: SBV

1 Wenn die Mwst auf den Verkäufen landwirtschaftlicher Produkte nicht gleich hoch ist wie die auf den Ankäufen von Vorleistungen und Investitionsgütern bezahlten Steuern, wird sie in der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgeglichen Wurde auf der Produktionsseite mehr als auf der Kostenseite verrechnet, wird diese Überkompensation als zusätzliche Einnahmequelle betrachtet Bis jetzt war in der Schweiz immer eine Unterkompensation zu verzeichnen

2 inkl stationäre Einrichtungen

3 provisorisch, Stand 23 12 1999

4 Schätzung, Stand 23 12 1999

5 Schätzung, Stand 23 8 2000

A N H A N G A13 Tabelle 13 Landwirtschaftliche Gesamtrechnung zu laufenden Preisen, in 1000 Fr Merkmal 1990/92 1997 1998 3 1999 4 1990/92– 2000 5 1997/99 –1997/99 2000 %% Endproduktion 9 902 435 7 930 920 7 862 297 7 270 156 -22 4 7 522 575 -2 1 Vorleistungen total 4 172 848 3 864 706 3 863 209 3 812 674 -7 8 3 856 500 0 3 Saat- und Pflanzgut 235 204 224 313 216 181 215 519 -7 0 213 000 -2 6 Vieh 7 535 12 769 10 858 10 769 52 2 13 000 13 4 Energie 397 171 439 310 424 744 430 402 8 6 466 000 8 0 Düngemittel 243 903 151 252 149 114 145 031 -39 1 144 000 -3 0 Pflanzenschutzmittel 138 587 122 051 120 376 120 220 -12 8 122 000 0 9 Futtermittel 1 721 238 1 477 442 1 481 207 1 461 023 -14 4 1 466 000 -0 5 Material und Unterhalt Maschinen 682 312 724 056 730 918 732 743 6 9 727 500 -0 2 Unterhalt Wirtschaftsgebäude 182 658 139 693 136 711 132 397 -25 4 136 000 -0 2 Dienstleistungen 564 240 573 820 593 100 564 570 2 3 569 000 -1 4 Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen 5 729 587 4 066 214 3 999 088 3 457 482 -33 0 3 666 075 -4 6 Beiträge der öffentlichen Hand (Subventionen) 1 317 038 2 547 089 2 439 386 2 630 000 92 8 2 646 000 4 2 Überkompensation der Mwst 1 Produktionssteuern 123 433 221 757 194 331 133 054 48 3 70 000 -61 8 Unterkompensation der Mwst 1 - 78 231 79 579 95 751 - 98 000 15 9 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten 6 923 192 6 313 315 6 164 564 5 858 677 -11 7 6 144 075 0 5 Abschreibungen Total 2 030 896 1 856 684 1 852 603 1 835 517 -9 0 1 859 000 0 6 Abschreibungen für Gebäude 2 1 057 197 809 951 791 850 764 766 -25 4 788 000 -0 1 Abschreibungen für Maschinen 973 699 1 046 733 1 060 753 1 070 751 8 8 1 071 000 1 1 Nettowertschöpfung zu Faktorkosten 4 892 296 4 456 631 4 311 961 4 023 160 -12 8 4 285 075 0 5 Pachten und Zinsen 844 689 729 088 700 485 689 937 -16 4 729 000 3 2 Pachten 227 754 225 609 225 485 224 481 -1 1 224 000 -0 5 Zinsen 616 936 503 479 475 000 465 456 -22 0 505 000 4 9 Nettoeinkommen aus landw Tätigkeit 4 047 607 3 727 543 3 611 476 3 333 223 -12 1 3 556 075 0 0 aller in der Landwirtschaft Beschäftigten Entlöhnung der familienfremden Arbeitskräfte 827 058 797 700 763 996 739 826 -7 2 725 000 -5 5 Nettoeinkommen aus landw Tätigkeit 3 220 549 2 929 843 2 847 480 2 593 397 -13 4 2 831 075 1 5 der Familienarbeitskräfte
Quelle:
SBV

Tabelle 14

Betriebsergebnisse: Alle Regionen

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A14 A N H A N G
Merkmal Einheit 1996 1997 1998 1999 1996/98–1999 % Referenzbetriebe Anzahl 3 937 3 901 3 861 3 494 -10 4 Vertretene Betriebe Anzahl 58 207 57 194 56 579 54 906 -4 2 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17 63 17 92 18 08 18 41 3 0 Offene Ackerfläche ha 5 20 5 14 5 11 5 08 -1 4 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 77 1 76 1 73 1 70 -3 0 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 33 1 32 1 31 1 29 -2 3 Kühe total Anzahl 13 4 13 3 13 3 13 4 0 5 Tierbestand total GVE 23 7 23 6 23 6 23 5 -0 6 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 648 407 667 440 680 090 689 619 3 7 davon: Umlaufvermögen total Fr 124 115 133 175 130 317 135 278 4 7 davon: Tiervermögen total Fr 42 404 42 860 40 396 41 172 -1 7 davon: Anlagevermögen total Fr 481 888 491 405 509 377 513 169 3 8 davon: Aktiven Betrieb Fr 602 218 614 913 627 590 636 990 3 6 Fremdkapitalquote % 42 42 41 41 -1 6 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 13 651 11 928 10 146 11 089 -6 9 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 179 438 187 643 183 882 181 702 -1 1 davon: Direktzahlungen Fr 37 226 39 319 37 667 38 872 2 1 Sachkosten Fr 101 598 101 981 104 464 102 844 0 2 Betriebseinkommen Fr 77 840 85 662 79 418 78 858 -2 6 Personalkosten Fr 13 480 13 476 12 983 12 128 -8 9 Schuldzinsen Fr 9 523 8 757 7 931 7 405 -15 2 Pachtzinsen Fr 5 380 5 455 5 425 5 536 2 1 Fremdkosten Fr 129 981 129 669 130 802 127 912 -1 7 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 49 457 57 974 53 079 53 789 0 5 Nebeneinkommen Fr 17 203 18 627 18 254 18 638 3 4 Gesamteinkommen Fr 66 660 76 601 71 333 72 427 1 3 Privatverbrauch Fr 61 224 60 768 62 003 59 220 -3 4 Eigenkapitalbildung Fr 5 436 15 833 9 330 13 207 29 5 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 40 501 40 922 49 585 41 856 -4 2 Cashflow 3 Fr 41 545 43 108 40 398 42 238 1 3 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 103 105 81 101 4 8 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 68 68 60 66 1 0 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 40 49 44 47 6 0 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 18 24 21 21 0 0 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 23 14 20 17 -10 5 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 19 13 15 15 -4 3 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 43 957 48 616 45 846 46 376 0 5 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 4 416 4 780 4 393 4 282 -5 5 Kapitalproduktivität 12 % 12 9 13 9 12 7 12 4 -5 8 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -2 8 -1 6 -2 4 -2 3 1 5 Eigenkapitalrentabilität 14 % -7 8 -5 2 -6 3 -5 9 -8 3 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 27 011 34 755 32 854 33 050 4 8 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 24 940 31 778 30 125 29 770 2 8 (Median)

Betriebsergebnisse: Talregion*

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Talregion: Ackerbauzone plus Übergangszonen

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A N H A N G A15 Tabelle
15
Merkmal Einheit 1996 1997 1998 1999 1996/98–1999 % Referenzbetriebe Anzahl 1 859 1 800 1 789 1 565 -13 8 Vertretene Betriebe Anzahl 26 886 26 064 26 275 25 499 -3 4 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18 45 18 91 18 90 19 33 3 1 Offene Ackerfläche ha 9 14 9 20 9 07 9 05 -0 9 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 93 1 91 1 86 1 83 -3 7 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 30 1 30 1 27 1 26 -2 3 Kühe total Anzahl 13 3 13 3 13 3 13 4 0 8 Tierbestand total GVE 23 6 23 6 23 4 23 4 -0 6 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 753 467 775 592 774 628 778 173 1 3 davon: Umlaufvermögen total Fr 154 900 166 383 159 909 165 188 3 0 davon: Tiervermögen total Fr 43 849 44 204 40 588 41 791 -2 5 davon: Anlagevermögen total Fr 554 718 565 005 574 131 571 194 1 2 davon: Aktiven Betrieb Fr 695 247 707 725 710 317 712 424 1 1 Fremdkapitalquote % 41 40 40 40 -0 8 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 16 164 14 094 11 839 12 686 -9 6 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 224 597 229 974 224 055 218 369 -3 5 davon: Direktzahlungen Fr 32 561 35 048 33 541 32 359 -4 0 Sachkosten Fr 123 080 122 378 123 500 122 085 -0 7 Betriebseinkommen Fr 101 517 107 596 100 555 96 284 -6 7 Personalkosten Fr 20 620 20 477 19 172 18 194 -9 4 Schuldzinsen Fr 11 334 10 363 9 073 8 424 -17 9 Pachtzinsen Fr 7 362 7 486 7 425 7 698 3 7 Fremdkosten Fr 162 396 160 704 159 170 156 400 -2 7 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 62 201 69 270 64 885 61 968 -5 3 Nebeneinkommen Fr 16 072 18 703 17 507 17 580 0 9 Gesamteinkommen Fr 78 273 87 973 82 392 79 548 -4 0 Privatverbrauch Fr 70 077 69 861 70 676 66 577 -5 2 Eigenkapitalbildung Fr 8 196 18 112 11 716 12 971 2 3 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 46 717 45 697 55 734 46 615 -5 6 Cashflow 3 Fr 48 411 50 541 47 108 45 807 -5 9 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 104 111 85 98 -2 0 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 67 67 61 64 -1 5 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 43 49 45 47 2 9 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 18 21 20 17 -13 6 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 23 17 22 20 -3 2 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 16 13 13 16 14 3 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 52 616 56 330 54 204 52 755 -3 0 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 5 502 5 691 5 321 4 981 -9 5 Kapitalproduktivität 12 % 14 6 15 2 14 2 13 5 -8 0 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -0 9 -0 1 -0 7 -1 2 111 8 Eigenkapitalrentabilität 14 % -4 4 -2 6 -3 3 -4 1 19 4 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 35 304 42 423 41 723 39 210 -1 5 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 33 497 39 552 39 191 36 114 -3 5 (Median)

Tabelle 16

Betriebsergebnisse: Hügelregion*

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Hügelregion: Hügelzone und Bergzone I

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A16 A N H A N G
Merkmal Einheit 1996 1997 1998 1999 1996/98–1999 % Referenzbetriebe Anzahl 1 126 1 103 1 119 1 029 -7 8 Vertretene Betriebe Anzahl 16 054 15 796 15 420 14 967 -5 0 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 16 67 16 92 17 07 17 19 1 8 Offene Ackerfläche ha 3 19 3 08 2 98 2 99 -3 0 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 67 1 66 1 65 1 62 -2 4 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 30 1 30 1 29 1 28 -1 3 Kühe total Anzahl 15 0 14 7 14 8 14 7 -0 9 Tierbestand total GVE 26 5 26 3 26 6 26 0 -1 8 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 598 280 622 467 648 445 655 042 5 1 davon: Umlaufvermögen total Fr 105 723 116 547 114 116 116 937 4 3 davon: Tiervermögen total Fr 45 694 46 483 44 218 44 452 -2 2 davon: Anlagevermögen total Fr 446 863 459 437 490 111 493 653 6 1 davon: Aktiven Betrieb Fr 558 145 572 477 595 810 602 991 4 8 Fremdkapitalquote % 46 45 45 45 -0 7 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 11 784 10 424 8 959 9 825 -5 4 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 160 008 172 687 169 697 167 340 -0 1 davon: Direktzahlungen Fr 36 980 38 489 37 258 37 996 1 1 Sachkosten Fr 93 956 95 988 99 789 96 378 -0 2 Betriebseinkommen Fr 66 052 76 699 69 908 70 962 0 1 Personalkosten Fr 9 705 9 792 9 839 9 037 -7 6 Schuldzinsen Fr 9 446 8 507 8 136 7 618 -12 4 Pachtzinsen Fr 4 392 4 660 4 513 4 422 -2 2 Fremdkosten Fr 117 499 118 948 122 277 117 455 -1 8 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 42 509 53 740 47 420 49 885 4 2 Nebeneinkommen Fr 17 947 18 973 19 283 19 849 5 9 Gesamteinkommen Fr 60 456 72 713 66 703 69 734 4 7 Privatverbrauch Fr 57 323 56 859 57 769 55 890 -2 5 Eigenkapitalbildung Fr 3 133 15 854 8 934 13 844 48 7 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 39 485 40 324 47 691 39 227 -7 7 Cashflow 3 Fr 38 347 40 313 39 269 40 759 3 7 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 97 100 82 104 11 8 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 70 70 61 67 0 0 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 35 47 43 46 10 4 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 19 29 25 26 6 8 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 21 10 15 13 -15 2 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 25 14 17 15 -19 6 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 39 644 46 179 42 381 43 842 2 6 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 3 963 4 534 4 096 4 128 -1 7 Kapitalproduktivität 12 % 11 8 13 4 11 7 11 8 -4 1 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -3 8 -2 0 -3 1 -2 5 -15 7 Eigenkapitalrentabilität 14 % -10 4 -6 5 -8 3 -7 0 -16 7 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 23 623 33 228 29 714 31 292 8 4 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 22 441 31 182 28 701 29 459 7 4 (Median)

Betriebsergebnisse: Bergregion*

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Bergregion: Bergzonen II bis IV

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A N H A N G A17
Tabelle 17
Merkmal Einheit 1996 1997 1998 1999 1996/98–1999 % Referenzbetriebe Anzahl 952 998 953 900 -7 0 Vertretene Betriebe Anzahl 15 267 15 334 14 884 14 440 -4 8 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17 19 17 28 17 67 18 06 3 9 Offene Ackerfläche ha 0 37 0 36 0 32 0 25 -28 6 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 60 1 61 1 60 1 57 -2 1 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 39 1 39 1 38 1 37 -1 2 Kühe total Anzahl 11 9 11 7 11 8 11 9 0 8 Tierbestand total GVE 21 0 20 6 20 7 21 1 1 6 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 516 102 529 934 545 982 569 082 7 2 davon: Umlaufvermögen total Fr 89 241 93 858 94 862 101 469 9 5 davon: Tiervermögen total Fr 36 399 36 846 36 097 36 681 0 6 davon: Anlagevermögen total Fr 390 462 399 230 415 023 430 932 7 3 davon: Aktiven Betrieb Fr 484 735 500 870 514 474 539 022 7 8 Fremdkapitalquote % 42 42 41 40 -4 0 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 11 189 9 795 8 388 9 580 -2 2 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 120 343 131 097 127 656 131 838 4 3 davon: Direktzahlungen Fr 45 701 47 435 45 373 51 279 11 1 Sachkosten Fr 71 805 73 483 75 698 75 569 2 6 Betriebseinkommen Fr 48 538 57 614 51 958 56 269 6 8 Personalkosten Fr 4 873 5 370 5 316 4 619 -10 9 Schuldzinsen Fr 6 416 6 286 5 704 5 386 -12 2 Pachtzinsen Fr 2 928 2 821 2 837 2 872 0 3 Fremdkosten Fr 86 022 87 960 89 556 88 445 0 7 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 34 321 43 137 38 101 43 392 12 6 Nebeneinkommen Fr 18 412 18 139 18 505 19 250 4 9 Gesamteinkommen Fr 52 733 61 276 56 606 62 642 10 1 Privatverbrauch Fr 49 736 49 338 51 077 49 678 -0 7 Eigenkapitalbildung Fr 2 997 11 938 5 529 12 964 90 1 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 30 625 33 423 40 694 36 177 3 6 Cashflow 3 Fr 32 817 33 355 29 723 37 469 17 2 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 107 100 73 104 11 4 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 69 68 59 70 7 1 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 37 50 44 50 14 5 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 17 24 19 23 15 0 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 26 14 20 15 -25 0 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 20 12 17 12 -26 5 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 30 308 35 692 32 445 35 950 9 6 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 2 823 3 333 2 940 3 115 2 7 Kapitalproduktivität 12 % 10 0 11 5 10 1 10 4 -1 3 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -6 5 -4 6 -5 6 -4 4 -21 0 Eigenkapitalrentabilität 14 % -13 6 -10 2 -11 6 -9 2 -22 0 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 16 643 24 022 21 498 24 747 19 4 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 15 559 22 920 20 629 22 991 16 7 (Median)

Tabelle 18a

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 1997/99

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* neue Betriebstypologie FAT99 (vgl Anhang: Begriffe und Methoden)

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A18 A N H A N G
Pflanzenbau Tierhaltung Merkmal Einheit Mittel alle Spezial- Verkehrs- Mutter- Anderes Betriebe Ackerbau kulturen milch kühe Rindvieh Referenzbetriebe Anzahl 3 752 145 84 1 470 56 166 Vertretene Betriebe Anzahl 56 226 3 366 3 442 21 591 984 3 406 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18 14 22 40 12 54 17 43 16 99 14 46 Offene Ackerfläche ha 5 11 18 45 6 34 0 95 0 61 0 09 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 73 1 37 2 48 1 64 1 39 1 43 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 31 1 04 1 31 1 36 1 13 1 30 Kühe total Anzahl 13 3 3 9 1 7 15 4 15 7 9 2 Tierbestand total GVE 23 5 8 5 2 7 23 8 21 0 16 7 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 679 050 744 646 756 916 598 437 634 415 471 310 davon: Umlaufvermögen total Fr 132 924 167 719 206 732 108 045 112 483 90 403 davon: Tiervermögen total Fr 41 476 16 217 6 976 41 340 38 901 32 872 davon: Anlagevermögen total Fr 504 650 560 710 543 208 449 052 483 031 348 035 davon: Aktiven Betrieb Fr 626 498 689 126 703 826 556 004 594 954 442 681 Fremdkapitalquote % 42 35 35 43 38 42 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 11 054 13 490 13 747 9 473 11 206 7 780 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 184 409 205 178 234 888 147 703 126 412 105 240 davon: Direktzahlungen Fr 38 619 36 974 22 910 38 341 61 095 52 385 Sachkosten Fr 103 096 111 228 112 130 81 208 67 677 63 825 Betriebseinkommen Fr 81 313 93 950 122 758 66 495 58 735 41 415 Personalkosten Fr 12 862 11 258 45 629 7 268 7 129 2 997 Schuldzinsen Fr 8 031 8 370 8 740 7 085 5 972 4 772 Pachtzinsen Fr 5 472 8 298 6 156 4 474 1 923 1 715 Fremdkosten Fr 129 461 139 154 172 655 100 035 82 701 73 309 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 54 948 66 024 62 233 47 668 43 711 31 931 Nebeneinkommen Fr 18 506 27 940 20 052 17 900 31 311 19 619 Gesamteinkommen Fr 73 454 93 964 82 285 65 568 75 022 51 550 Privatverbrauch Fr 60 664 80 174 77 024 54 148 54 450 44 466 Eigenkapitalbildung Fr 12 790 13 790 5 261 11 420 20 572 7 084 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 44 121 44 907 34 425 39 542 42 569 32 079 Cashflow 3 Fr 41 915 47 583 35 943 36 397 45 852 26 644 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 96 108 112 93 109 85 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 65 62 58 66 69 65 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 47 46 34 48 69 40 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 22 18 17 23 16 23 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 17 25 32 15 7 21 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 14 11 17 14 8 16 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 46 946 68 486 49 553 40 543 42 343 28 905 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 4 485 4 192 9 806 3 816 3 456 2 862 Kapitalproduktivität 12 % 13 0 13 6 17 4 12 0 9 9 9 4 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -2 1 1 4 -1 4 -3 8 -2 1 -7 3 Eigenkapitalrentabilität 14 % -5 8 0 3 -4 1 -9 2 -5 0 -14 8 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 33 553 50 493 36 992 28 176 28 804 18 634 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 30 558 51 755 29 649 26 669 29 679 18 524 (Median)

Tabelle 18b

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 1997/99

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* neue Betriebstypologie FAT99 (vgl Anhang: Begriffe und Methoden)

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A N H A N G A19
Tierhaltung Kombiniert Pferde/ VerkehrsMerkmal Einheit Mittel alle Schafe/ milch/ MutterBetriebe Ziegen Veredlung Ackerbau kühe Veredlung Andere Referenzbetriebe Anzahl 3 752 25 48 559 28 684 487 Vertretene Betriebe Anzahl 56 226 1 121 1 173 6 973 330 6 067 7 774 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18 14 12 53 10 88 23 58 24 65 17 95 19 40 Offene Ackerfläche ha 5 11 0 23 0 97 12 76 11 31 6 33 6 36 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 73 1 25 1 54 1 99 1 73 1 86 1 76 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 31 1 16 1 19 1 37 1 23 1 31 1 30 Kühe total Anzahl 13 3 2 0 11 2 17 9 23 6 14 8 14 4 Tierbestand total GVE 23 5 12 2 45 7 27 9 34 4 36 4 25 7 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 679 050 403 347 837 512 782 475 751 853 825 470 742 788 davon: Umlaufvermögen total Fr 132 924 77 858 108 237 161 369 167 121 153 559 144 541 davon: Tiervermögen total Fr 41 476 20 326 72 841 49 188 66 531 58 016 49 726 davon: Anlagevermögen total Fr 504 650 305 163 656 434 571 918 518 201 613 895 548 521 davon: Aktiven Betrieb Fr 626 498 369 030 772 826 726 249 679 812 760 288 664 155 Fremdkapitalquote % 42 41 50 41 46 41 43 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 11 054 6 534 11 786 12 975 11 116 13 625 11 417 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 184 409 89 941 267 178 233 911 223 656 260 390 192 851 davon: Direktzahlungen Fr 38 619 39 197 26 445 40 423 73 496 35 775 38 993 Sachkosten Fr 103 096 57 175 181 021 128 542 126 814 156 511 107 428 Betriebseinkommen Fr 81 313 32 766 86 157 105 369 96 842 103 879 85 423 Personalkosten Fr 12 862 1 746 10 722 18 869 17 674 16 110 13 467 Schuldzinsen Fr 8 031 4 538 12 966 9 235 8 943 9 760 9 171 Pachtzinsen Fr 5 472 1 742 2 835 9 072 13 107 5 561 6 152 Fremdkosten Fr 129 461 65 201 207 544 165 718 166 538 187 942 136 218 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 54 948 24 740 59 634 68 193 57 118 72 448 56 633 Nebeneinkommen Fr 18 506 29 819 15 559 12 986 25 445 16 085 18 637 Gesamteinkommen Fr 73 454 54 559 75 193 81 179 82 563 88 533 75 270 Privatverbrauch Fr 60 664 48 592 61 722 66 144 70 359 67 266 61 994 Eigenkapitalbildung Fr 12 790 5 967 13 471 15 035 12 204 21 267 13 276 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 44 121 32 076 60 053 52 467 56 079 57 876 46 893 Cashflow 3 Fr 41 915 26 897 50 949 50 299 46 416 58 368 43 806 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 96 97 104 97 84 104 94 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 65 60 65 63 62 68 65 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 47 46 36 48 40 54 47 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 22 21 31 21 24 21 23 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 17 18 13 17 14 13 15 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 14 15 20 14 22 12 15 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 46 946 26 259 55 935 52 994 56 030 55 947 48 487 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 4 485 2 627 7 953 4 472 3 934 5 797 4 408 Kapitalproduktivität 12 % 13 0 9 0 11 2 14 5 14 2 13 7 12 9 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -2 1 -9 5 0 4 -0 9 -1 3 0 6 -1 8 Eigenkapitalrentabilität 14 % -5 8 -18 7 -2 4 -3 8 -4 9 -1 3 -5 7 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 33 553 15 596 40 134 40 316 37 522 44 851 34 642 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 30 558 13 102 33 203 38 536 33 648 41 393 32 409 (Median)

Tabelle 19

Betriebsergebnisse nach Quartilen: Alle Regionen 1997/99

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A20 A N H A N G
sortiert nach Arbeitsverdienst Merkmal Einheit Mittel 1 Quartil 2 Quartil 3 Quartil 4 Quartil (0 –25%) (25 –50%) (50 –75%) (75 –100%) Referenzbetriebe Anzahl 3 752 763 907 1 036 1 046 Vertretene Betriebe Anzahl 56 226 14 069 14 058 14 049 14 051 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18 14 14 11 16 36 19 21 22 88 Offene Ackerfläche ha 5 11 2 57 3 27 5 11 9 49 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 73 1 68 1 71 1 71 1 83 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 31 1 30 1 39 1 34 1 20 Kühe total Anzahl 13 3 10 6 12 6 15 0 15 0 Tierbestand total GVE 23 5 18 9 21 8 25 6 28 0 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 679 050 618 162 604 995 685 900 807 264 davon: Umlaufvermögen total Fr 132 924 101 070 112 725 135 327 182 623 davon: Tiervermögen total Fr 41 476 33 607 38 571 44 596 49 143 davon: Anlagevermögen total Fr 504 650 483 485 453 699 505 977 575 498 davon: Aktiven Betrieb Fr 626 498 574 199 565 119 632 320 734 457 Fremdkapitalquote % 42 43 42 41 41 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 11 054 9 902 9 903 11 253 13 161 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 184 409 130 784 153 532 189 913 263 492 davon: Direktzahlungen Fr 38 619 34 168 37 280 39 730 43 305 Sachkosten Fr 103 096 88 514 89 391 103 446 131 060 Betriebseinkommen Fr 81 313 42 270 64 141 86 467 132 432 Personalkosten Fr 12 862 11 596 9 006 10 798 20 051 Schuldzinsen Fr 8 031 7 911 7 122 7 828 9 265 Pachtzinsen Fr 5 472 3 125 4 126 5 776 8 864 Fremdkosten Fr 129 461 111 147 109 645 127 848 169 240 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 54 948 19 638 43 887 62 065 94 252 Nebeneinkommen Fr 18 506 26 624 17 753 15 050 14 587 Gesamteinkommen Fr 73 454 46 262 61 640 77 115 108 839 Privatverbrauch Fr 60 664 51 397 55 481 61 600 74 192 Eigenkapitalbildung Fr 12 790 -5 135 6 159 15 515 34 647 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 44 121 35 665 39 216 46 881 54 735 Cashflow 3 Fr 41 915 24 245 32 697 44 614 66 131 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 96 69 84 96 121 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 65 55 64 68 72 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 47 29 45 54 59 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 22 13 21 25 28 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 17 33 18 11 7 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 14 25 16 10 6 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 46 946 25 150 37 551 50 561 72 365 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 4 485 2 996 3 923 4 504 5 791 Kapitalproduktivität 12 % 13 0 7 4 11 4 13 7 18 0 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -2 1 -8 1 -5 0 -1 3 4 3 Eigenkapitalrentabilität 14 % -5 8 -16 8 -11 1 -4 4 5 2 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 33 553 7 464 24 444 37 956 67 539 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 30 558 (Median)

Tabelle 20

Betriebsergebnisse nach Quartilen: Talregion* 1997/99

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Talregion: Ackerbauzone plus Übergangszonen

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A N H A N G A21
sortiert nach Arbeitsverdienst Merkmal Einheit Mittel 1 Quartil 2 Quartil 3 Quartil 4 Quartil (0 –25%) (25 –50%) (50 –75%) (75 –100%) Referenzbetriebe Anzahl 1 718 350 441 474 453 Vertretene Betriebe Anzahl 25 946 6 520 6 474 6 475 6 478 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 19 04 14 96 17 67 19 81 23 76 Offene Ackerfläche ha 9 10 6 35 7 60 9 16 13 33 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 86 1 82 1 86 1 83 1 94 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 28 1 27 1 38 1 32 1 14 Kühe total Anzahl 13 3 10 4 14 2 15 1 13 5 Tierbestand total GVE 23 5 18 4 23 8 24 8 26 9 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 776 131 730 690 726 256 779 589 868 309 davon: Umlaufvermögen total Fr 163 827 131 935 147 456 169 142 206 992 davon: Tiervermögen total Fr 42 194 34 508 42 370 44 234 47 707 davon: Anlagevermögen total Fr 570 110 564 247 536 430 566 213 613 610 davon: Aktiven Betrieb Fr 710 155 672 738 670 945 708 003 789 191 Fremdkapitalquote % 40 41 40 39 39 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 12 873 11 923 12 061 13 016 14 498 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 224 133 166 487 198 552 228 399 303 435 davon: Direktzahlungen Fr 33 649 26 929 31 417 35 075 41 218 Sachkosten Fr 122 655 108 407 113 337 120 260 148 694 Betriebseinkommen Fr 101 478 58 080 85 215 108 139 154 741 Personalkosten Fr 19 281 19 087 14 859 16 125 27 048 Schuldzinsen Fr 9 287 9 637 8 872 8 781 9 855 Pachtzinsen Fr 7 536 4 896 6 495 7 959 10 810 Fremdkosten Fr 158 758 142 027 143 563 153 125 196 408 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 65 374 24 460 54 989 75 274 107 028 Nebeneinkommen Fr 17 931 26 360 16 056 15 884 13 359 Gesamteinkommen Fr 83 305 50 820 71 045 91 158 120 387 Privatverbrauch Fr 69 039 60 947 63 564 70 340 81 356 Eigenkapitalbildung Fr 14 266 -10 127 7 481 20 818 39 031 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 49 349 40 855 47 180 51 896 57 506 Cashflow 3 Fr 47 819 24 700 40 047 53 049 73 616 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 98 61 87 103 128 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 64 50 64 68 73 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 47 25 46 58 59 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 19 10 19 20 28 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 20 41 18 13 8 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 14 24 17 9 5 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 54 430 31 789 45 870 58 971 79 767 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 5 331 3 899 4 822 5 458 6 517 Kapitalproduktivität 12 % 14 3 8 6 12 7 15 3 19 6 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -0 7 -6 7 -3 3 0 3 5 9 Eigenkapitalrentabilität 14 % -3 3 -14 1 -7 9 -1 5 7 7 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 41 119 9 849 31 101 47 255 81 326 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 38 286 (Median)

Tabelle 21

Betriebsergebnisse nach Quartilen: Hügelregion* 1997/99

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Hügelregion: Hügelzone und Bergzone I

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A22 A N H A N G
sortiert nach Arbeitsverdienst Merkmal Einheit Mittel 1 Quartil 2 Quartil 3 Quartil 4 Quartil (0 –25%) (25 –50%) (50 –75%) (75 –100%) Referenzbetriebe Anzahl 1 084 215 257 289 322 Vertretene Betriebe Anzahl 15 394 3 864 3 843 3 830 3 857 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17 06 12 98 15 42 17 78 22 06 Offene Ackerfläche ha 3 01 1 85 2 39 3 37 4 45 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 64 1 60 1 65 1 63 1 69 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 29 1 25 1 37 1 31 1 24 Kühe total Anzahl 14 7 12 3 13 8 15 5 17 3 Tierbestand total GVE 26 3 21 3 24 0 27 1 32 9 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 641 985 610 540 596 061 641 485 719 711 davon: Umlaufvermögen total Fr 115 867 92 527 107 475 117 758 145 666 davon: Tiervermögen total Fr 45 051 36 496 41 662 46 234 55 818 davon: Anlagevermögen total Fr 481 067 481 517 446 924 477 493 518 227 davon: Aktiven Betrieb Fr 590 426 561 230 547 204 591 534 661 698 Fremdkapitalquote % 45 47 46 44 44 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 9 736 9 027 8 915 9 926 11 075 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 169 908 127 784 148 817 175 742 227 322 davon: Direktzahlungen Fr 37 914 31 161 34 789 39 048 46 658 Sachkosten Fr 97 385 87 556 88 048 97 380 116 545 Betriebseinkommen Fr 72 523 40 228 60 769 78 362 110 777 Personalkosten Fr 9 556 9 976 7 484 8 619 12 125 Schuldzinsen Fr 8 087 8 260 7 515 7 845 8 724 Pachtzinsen Fr 4 532 2 679 3 591 4 931 6 926 Fremdkosten Fr 119 560 108 471 106 638 118 775 144 321 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 50 348 19 313 42 179 56 967 83 002 Nebeneinkommen Fr 19 369 27 925 19 716 15 700 14 085 Gesamteinkommen Fr 69 717 47 238 61 895 72 667 97 087 Privatverbrauch Fr 56 840 48 577 54 112 58 700 65 998 Eigenkapitalbildung Fr 12 877 -1 339 7 783 13 967 31 089 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 42 414 36 697 39 716 42 567 50 706 Cashflow 3 Fr 40 114 27 360 33 110 40 770 59 201 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 95 78 84 96 119 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 66 58 65 67 73 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 45 32 44 51 56 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 27 15 26 28 36 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 13 25 14 9 3 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 15 28 16 12 5 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 44 134 25 089 36 770 48 137 65 582 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 4 253 3 096 3 940 4 413 5 035 Kapitalproduktivität 12 % 12 3 7 2 11 1 13 3 16 8 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -2 5 -7 7 -5 1 -1 6 3 3 Eigenkapitalrentabilität 14 % -7 3 -17 6 -12 3 -5 4 3 6 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 31 411 8 212 24 265 35 801 58 198 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 29
(Median)
781

Tabelle 22

Betriebsergebnisse nach Quartilen: Bergregion* 1997/99

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (1996: 4 00%; 1997: 3 40%; 1998: 2 81%; 1999: 3 02%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50% und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50% und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50% und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50% und negative Eigenkapitalbildung

10 Betriebseinkommen zu Arbeitskräfte Betrieb

11 Betriebseinkommen zu Landwirtschaftlicher Nutzfläche

12 Betriebseinkommen zu Aktiven Betrieb

13 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

14 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

15 (Landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Bergregion: Bergzonen II bis IV

Quelle: Zentrale Auswertung, FAT

A N H A N G A23
sortiert nach Arbeitsverdienst Merkmal Einheit Mittel 1 Quartil 2 Quartil 3 Quartil 4 Quartil (0 –25%) (25 –50%) (50 –75%) (75 –100%) Referenzbetriebe Anzahl 950 198 224 242 286 Vertretene Betriebe Anzahl 14 886 3 731 3 723 3 719 3 713 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17 67 13 79 15 71 18 05 23 17 Offene Ackerfläche ha 0 31 0 13 0 20 0 33 0 58 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1 59 1 60 1 64 1 61 1 53 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1 38 1 36 1 45 1 41 1 29 Kühe total Anzahl 11 8 9 7 11 0 11 7 14 7 Tierbestand total GVE 20 8 17 5 18 8 21 1 25 9 Kapitalstruktur Aktiven total Fr 548 333 503 690 498 801 572 134 618 969 davon: Umlaufvermögen total Fr 96 730 73 524 90 639 104 597 118 281 davon: Tiervermögen total Fr 36 541 30 386 33 359 37 295 45 162 davon: Anlagevermögen total Fr 415 062 399 780 374 803 430 242 455 526 davon: Aktiven Betrieb Fr 518 122 481 784 472 486 543 312 575 118 Fremdkapitalquote % 41 43 41 39 42 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr 9 254 8 393 8 468 10 077 10 084 Erfolgsrechnung Rohertrag Fr 130 197 100 592 116 020 135 499 168 844 davon: Direktzahlungen Fr 48 029 41 093 45 510 48 260 57 295 Sachkosten Fr 74 917 71 252 69 774 73 773 84 898 Betriebseinkommen Fr 55 280 29 340 46 246 61 726 83 946 Personalkosten Fr 5 101 5 476 4 170 5 054 5 708 Schuldzinsen Fr 5 792 5 930 5 296 5 496 6 445 Pachtzinsen Fr 2 844 2 143 2 364 2 971 3 903 Fremdkosten Fr 88 654 84 801 81 603 87 294 100 954 Landwirtschaftliches Einkommen Fr 41 543 15 791 34 416 48 205 67 890 Nebeneinkommen Fr 18 632 25 606 17 947 15 821 15 126 Gesamteinkommen Fr 60 175 41 397 52 363 64 026 83 016 Privatverbrauch Fr 50 031 43 542 47 405 52 403 56 810 Eigenkapitalbildung Fr 10 144 -2 145 4 958 11 623 26 206 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr 36 764 33 752 29 284 36 257 47 818 Cashflow 3 Fr 33 516 22 727 27 303 33 550 50 543 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 92 69 93 96 108 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 66 57 67 69 70 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 48 29 49 54 61 Betriebe mit beschränkter finanzieller Selbständigkeit 7 % 22 15 17 26 29 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 16 32 18 11 4 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 14 24 16 9 6 Produktivität Arbeitsproduktivität 10 Fr /JAE 34 696 18 403 28 190 38 343 54 944 Flächenproduktivität 11 Fr /ha 3 129 2 130 2 944 3 429 3 622 Kapitalproduktivität 12 % 10 7 6 1 9 8 11 4 14 6 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität 13 % -4 9 -10 3 -7 8 -3 8 1 1 Eigenkapitalrentabilität 14 % -10 3 -20 4 -15 4 -8 0 0 0 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 23 422 5 469 17 848 27 007 44 733 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 15 Fr /FJAE 22 180 (Median)

■■■■■■■■■■■■■■■■

Tabellen Ausgaben des Bundes

Ausgaben für Produktion und Absatz

Tabelle 23

Absatzförderung: Verfügte Mittel 2000

A24 A N H A N G
Sektoren Produkt-Markt-Bereich Verfügte Mittel Fr Milchproduktion 37 631 656 Käse Ausland 29 017 880 Käse Inland 2 262 776 Milch 6 351 000 Tierproduktion 2 741 922 Fleisch 1 677 722 Eier 600 000 Fische 8 250 Lebende Tiere 439 250 Honig 16 700 Pflanzenbau 6 251 305 Gemüse 1 510 205 Obst 2 008 100 Getreide 1 045 000 Kartoffeln 1 125 000 Ölsaaten 563 000 Gemeinsame Massnahmen 5 797 162 Reserviert für Schlussabrechnungen 1 000 000 National 53 422 045 Regional 1 6 000 000 Total 59 422 045 1 rollende Planung Quelle: BLW

Tabelle 24

Ausgaben Milchwirtschaft 1999

A N H A N G A25
Bezeichnung Betrag Fr Übergangsmassnahmen und Liquidationen Befristete Übergangsmassnahmen Milch 567 683 912 Liquidation Butyra 5 000 000 Liquidation Schweizerische Käseunion 100 000 000 672 683 912 Marktstützung (Zulagen und Beihilfen) Zulage auf verkäster Milch 108 968 404 Zulage für Fütterung ohne Silage 30 031 589 Inlandbeihilfen für Butter 89 627 206 Inlandbeihilfen für Magermilch und Milchpulver 31 963 298 Inlandbeihilfen für Käse 19 342 307 Ausfuhrbeihilfen für Käse 75 388 626 Ausfuhrbeihilfen für andere Milchprodukte 19 364 575 374 686 005 Marktstützung (Administration) Rekurskommissionen Milchkontingentierung 58 788 Administration Milchverwertung und -kontingentierung 4 799 622 4 858 410 Total 1 052 228 327 Quellen: Staatsrechnung, BLW

Tabelle 25

Ausgaben Viehwirtschaft 1999

A26 A N H A N G
Bezeichnung Betrag Fr Fleischfonds Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch 4 800 000 Ankauf Rindfleisch für humanitäre Zwecke 6 000 000 Einlagerungsbeiträge von Kalbfleisch 3 814 856 Einlagerungsbeiträge Rindfleisch von Banktieren (Muni, Rinder, Ochsen) 1 508 931 Verbilligungsbeiträge Rindsstotzen 1 241 387 Einlagerungsbeiträge Rindfleisch von Verarbeitungstieren (Kühen) 499 716 Wurstkälberaktion 16 311 17 881 201 Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte Umstellungsbeiträge für besonders tierfreundliche Legehennenhaltung 5 840 190 Sammel- und Sortierkostenbeiträge 4 376 741 Aufschlagsaktionen 1 030 045 Verbilligungsaktionen 552 750 Praxisnahe Versuche beim Geflügel 199 867 Mehrwertsteuer: Vorsteuerkürzung 108 959 12 108 552 Ausfuhrbeihilfen Zucht- und Nutzvieh Exportbeiträge für Zucht- und Nutzvieh aus dem Berggebiet 919 700 Ausstellungen 512 860 Entlastungskäufe und übrige Massnahmen 162 721 1 595 281 Verwertungsbeiträge Schafwolle 1 000 000 Total 32 585 034 Quellen: Staatsrechnung, BLW

Tabelle 26

Ausgaben Pflanzenbau 1999

A N H A N G A27
Bezeichnung Ansätze Betrag Fr./ ha Fr Ackerbaubeiträge 53 043 064 Flächenbeiträge für NWR-Ölsaaten 2 000 3 191 737 Flächenbeiträge für Körnerleguminosen 1 260 3 409 376 Flächenbeiträge für übrige nachwachsende Rohstoffe 2 000 940 425 Anbauprämien für Futtergetreide 770 45 501 526 Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge 122 960 705 Zuckerrübenverarbeitung 32 589 784 Ölsaatenverarbeitung 36 809 863 Kartoffelverarbeitung 12 367 967 Saatgutproduktion 2 066 126 Obstverwertung 39 126 965 Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe 0 Förderung des Weinbaus 7 175 779 Sachausgaben 88 199 Förderung des Rebbaus 1 349 030 Verwertungsmassnahmen 5 738 550 Total 183 179 548 Quellen: Staatsrechnung, BLW

Ausgaben

Tabelle 27a

für Direktzahlungen

Allgemeine Direktzahlungen 1999

A28 A N H A N G
Flächenbeiträge Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe RGVE Total Beiträge Anzahl ha Fr Anzahl Anzahl Fr Kanton ZH 3 983 70 988 80 283 827 1 936 13 395 11 633 518 BE 13 082 187 099 216 521 079 8 715 55 809 50 891 342 LU 5 290 76 343 89 815 300 2 999 16 940 16 108 874 UR 692 6 536 7 120 156 647 5 337 4 669 206 SZ 1 798 24 037 26 633 600 1 578 13 353 11 709 256 OW 756 8 070 8 924 657 656 3 576 3 190 244 NW 526 6 105 6 840 347 411 2 224 1 946 637 GL 441 7 170 8 499 649 427 3 608 3 183 963 ZG 625 10 676 12 251 045 401 2 298 2 092 086 FR 3 500 75 455 87 291 778 2 207 14 367 12 860 666 SO 1 466 30 642 34 761 520 982 7 670 6 858 773 BL 1 002 21 284 24 270 989 687 5 283 4 647 303 SH 605 13 893 15 363 214 218 1 989 1 800 927 AR 804 11 923 13 912 352 621 4 091 3 934 710 AI 610 7 192 8 622 210 363 1 875 1 975 082 SG 4 727 72 300 82 616 881 3 509 25 556 22 248 579 GR 2 949 50 482 57 464 635 2 812 34 356 28 532 123 AG 3 274 57 118 64 565 096 1 667 11 657 10 308 091 TG 2 907 49 984 57 865 240 860 4 721 3 984 714 TI 933 12 641 14 442 436 726 6 477 4 992 395 VD 4 226 104 438 117 719 730 1 997 15 846 14 811 045 VS 4 013 36 470 38 517 180 2 568 18 034 13 009 716 NE 1 010 32 286 36 154 459 731 6 506 6 016 913 GE 336 10 763 10 563 534 91 1 049 990 248 JU 1 141 38 048 42 073 349 959 13 449 12 227 995 Schweiz 60 696 1 021 945 1163 094 263 38 768 289 467 254 624 406 Zone 1 Tal 25 766 480 769 545 167 894 10 815 74 419 65 567 507 Hügel 8 564 142 420 163 737 151 5 372 33 922 29 955 770 BZ I 7 866 118 744 136 367 203 6 040 36 677 32 788 999 BZ II 9 488 153 195 174 470 918 7 789 61 681 56 341 701 BZ III 5 999 84 266 95 681 482 5 814 55 939 48 145 187 BZ IV 3 013 42 551 47 669 615 2 938 26 830 21 825 242 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 27b

Allgemeine Direktzahlungen 1999

A N H A N G A29
Tierhaltung unter Allgemeine Hangbeiträge Hangbeiträge Steil- und erschwerenden Bedingungen Terrassenlagen im Rebbau Total Total Total Betriebe RGVE Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Anzahl Anzahl Fr Anzahl ha Fr Anzahl ha Fr Kanton ZH 873 11 753 3 707 742 830 5 318 2 182 842 211 191 364 320 BE 9 093 115 883 65 695 570 8 623 48 039 19 883 995 61 99 309 333 LU 3 183 41 193 18 755 088 3 376 21 684 9 051 163 8 12 18 945 UR 687 7 687 6 712 235 640 4 615 2 188 060 000 SZ 1 619 20 727 11 942 672 1 564 10 196 4 362 453 74 9 315 OW 723 9 367 5 468 774 689 4 856 2 230 533 10 750 NW 498 6 592 3 462 517 474 3 868 1 729 958 000 GL 399 5 277 3 914 779 389 3 342 1 520 654 12 7 950 ZG 391 5 404 2 522 782 373 3 037 1 243 324 000 FR 1 902 28 142 10 745 420 1 663 7 683 2 913 651 17 12 18 581 SO 599 8 088 3 162 914 595 5 041 1 919 701 000 BL 712 9 212 2 603 543 702 6 338 2 414 701 38 34 59 460 SH 84 1 108 232 446 144 869 325 922 121 93 152 355 AR 789 10 614 6 102 498 795 6 581 2 771 778 28 26 070 AI 601 7 958 5 275 709 585 3 335 1 391 204 000 SG 3 086 41 012 19 779 556 3 111 25 391 10 589 645 72 103 279 220 GR 2 832 35 154 33 713 023 2 748 30 967 13 529 276 29 22 48 030 AG 1 185 15 190 3 109 095 1 188 7 706 2 960 737 112 164 278 415 TG 158 2 239 817 478 151 1 213 538 820 81 102 157 215 TI 699 7 210 5 864 411 585 3 046 1 343 143 164 147 285 750 VD 1 374 19 083 8 373 251 1 040 5 950 2 362 310 324 451 1 655 915 VS 2 573 21 946 20 097 021 2 462 12 891 5 785 774 1 297 1 521 5 369 110 NE 827 12 463 7 528 796 579 3 427 1 290 100 51 76 141 430 GE 000000 52 81 140 705 JU 806 11 876 6 294 377 597 3 503 1 351 933 11 1 890 Schweiz 35 693 455 177 255 881 697 33 903 228 898 95 881 677 2 650 3 122 9 324 759 Zone 1 Tal 2 074 29 633 2 723 411 2 032 5 618 2 226 694 1 692 2 105 6 233 583 Hügel 8 062 107 527 27 937 945 7 399 39 092 15 187 415 182 268 688 450 BZ I 7 586 99 777 44 099 071 7 169 48 224 19 573 923 198 224 641 501 BZ II 9 042 116 628 79 872 952 8 475 61 996 26 088 997 429 476 1 588 335 BZ III 5 933 68 939 63 795 583 5 857 48 648 21 363 129 107 40 139 335 BZ IV 2 996 32 672 37 452 735 2 971 25 320 11 441 519 42 10 33 555 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW
A30 A N H A N G
Ökologischer Ausgleich 1 Biologischer Landbau Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr Anzahl ha Fr Kanton ZH 3 913 7 768 10 233 928 311 5 422 1 107 253 BE 12 474 16 899 15 038 423 1 134 15 263 2 173 767 LU 5 091 6 425 7 589 952 217 3 300 495 290 UR 683 1 163 584 868 35 384 38 778 SZ 1 676 2 417 2 117 813 102 1 523 156 201 OW 707 724 679 718 99 1 190 120 271 NW 526 945 752 003 50 647 66 738 GL 438 1 124 693 511 67 1 088 108 613 ZG 625 1 504 1 594 324 67 1 068 132 671 FR 3 390 5 794 5 600 484 73 1 111 349 079 SO 1 444 3 686 4 158 166 98 2 524 420 113 BL 986 3 071 3 789 272 119 2 556 429 038 SH 560 1 162 1 556 819 14 278 85 987 AR 656 635 541 219 128 1 996 200 984 AI 472 501 361 089 21 312 31 143 SG 4 649 7 728 8 220 024 408 6 588 748 480 GR 2 877 14 844 5 820 334 1 052 20 530 2 249 988 AG 3 219 6 382 8 034 382 169 2 845 667 575 TG 2 836 4 848 6 499 243 160 2 501 650 797 TI 812 1 511 998 537 80 1 154 180 720 VD 3 873 7 142 7 770 404 77 1 440 414 087 VS 2 431 5 910 3 248 970 184 2 517 456 910 NE 726 1 756 1 221 823 26 757 97 330 GE 274 495 779 098 7 111 84 251 JU 1 099 2 866 2 730 285 46 1 348 170 774 Schweiz 56 437 107 298 100 614 689 4 744 78 454 11 636 838 Zone 2 Tal 24 110 40 556 53 305 646 955 15 296 4 381 619 Hügel 8 410 15 906 18 127 259 461 7 567 1 272 884 BZ I 7 467 11 018 9 727 540 605 9 116 1 111 283 BZ II 8 241 13 586 9 301 008 987 15 833 1 661 010 BZ III 5 418 14 342 5 905 086 1 044 17 765 1 902 364 BZ IV 2 791 11 891 4 248 150 692 12 877 1 307 678 1 Hochstammobstbäume umgerechnet in Aren 2 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW
Tabelle 28a Ökobeiträge 1999

Tabelle 28b

Ökobeiträge 1999

1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A N H A N G A31
Extensive Produktion von Besonders tierfreundliche Haltung Getreide und Raps landwirtschaftlicher Nutztiere Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe GVE Total Beiträge Anzahl ha Fr Anzahl Anzahl Fr Kanton ZH 1 998 7 202 2 876 823 1 553 47 930 5 661 671 BE 6 690 19 844 8 008 080 6 643 152 882 19 422 950 LU 1 853 4 539 1 815 672 2 892 94 303 11 408 250 UR 000 249 3 888 490 234 SZ 27 39 15 412 677 14 981 1 875 304 OW 42 792 327 6 913 887 257 NW 000 194 4 934 608 542 GL 7 10 4 112 230 5 336 689 507 ZG 129 252 100 960 322 9 907 1 200 337 FR 1 627 6 575 2 666 866 1 785 62 023 7 775 629 SO 1 001 4 636 1 874 960 628 17 936 2 156 448 BL 748 3 750 1 482 106 382 13 599 1 606 551 SH 390 2 853 1 123 616 171 7 089 801 958 AR 000 480 10 984 1 436 866 AI 000 319 7 345 989 448 SG 491 1 042 409 164 2 184 63 799 8 062 726 GR 427 995 397 705 1 942 42 882 5 321 196 AG 2 138 8 523 3 407 726 1 283 38 545 4 628 926 TG 1 217 3 704 1 479 450 1 295 45 984 5 430 690 TI 92 285 114 164 548 10 722 1 324 107 VD 2 061 12 829 5 125 176 1 319 47 064 5 482 435 VS 190 515 203 241 675 8 415 1 045 648 NE 534 3 167 1 266 445 488 17 320 2 049 576 GE 229 2 707 1 050 706 33 1 427 161 999 JU 685 4 292 1 712 478 639 27 992 3 172 596 Schweiz 22 538 87 761 35 135 654 27 258 764 200 93 690 851 Zone 1 Tal 13 218 58 316 23 360 313 10 433 365 640 43 551 903 Hügel 5 114 17 863 7 141 037 4 128 123 846 15 287 258 BZ I 2 710 8 252 3 302 513 3 762 97 234 12 190 632 BZ II 1 184 2 996 1 198 086 4 583 102 680 13 107 868 BZ III 263 297 118 649 2 949 51 622 6 598 032 BZ IV 49 38 15 056 1 403 23 176 2 955 158
Quelle: BLW

Tabelle 29a

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 1999

A32 A N H A N G
Extensive genutzte Wiesen Wenig intensiv genutzte Wiesen Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr Anzahl ha Fr Kanton ZH 3 027 3 295 4 633 725 1 325 1 276 812 922 BE 6 391 4 988 4 543 301 7 865 6 762 3 291 166 LU 3 080 1 648 2 039 256 2 629 1 716 940 323 UR 343 383 199 459 501 646 203 275 SZ 776 626 445 211 668 600 249 022 OW 447 283 194 003 234 149 63 056 NW 369 444 277 876 238 202 85 425 GL 379 762 461 838 193 248 93 751 ZG 305 236 268 850 297 211 116 708 FR 1 789 1 626 2 036 718 2 344 2 933 1 706 440 SO 1 085 1 529 1 839 357 747 987 571 506 BL 677 837 973 903 504 656 398 110 SH 481 643 895 861 194 194 125 961 AR 276 123 89 480 438 286 129 437 AI 266 182 128 152 149 102 45 945 SG 2 572 1 887 1 927 828 2 385 1 793 975 157 GR 2 094 4 827 2 319 193 2 556 9 640 2 976 735 AG 2 331 2 539 3 414 826 1 586 1 380 888 563 TG 1 573 1 140 1 663 605 1 409 918 593 758 TI 458 547 413 403 442 774 273 052 VD 2 551 2 675 3 495 877 1 595 2 641 1 389 509 VS 871 1 239 715 168 1 749 3 869 1 311 961 NE 358 467 447 505 479 1 128 530 775 GE 217 307 461 175 24 40 25 823 JU 685 913 1 048 208 693 1 238 647 695 Schweiz 33 401 34 148 34 933 775 31 244 40 388 18 446 074 Zone 1 Tal 16 284 14 743 21 494 102 10 775 9 397 6 032 117 Hügel 4 756 4 277 4 982 852 5 052 4 789 3 014 316 BZ I 3 455 2 744 1 995 080 4 478 3 897 1 792 389 BZ II 3 969 3 650 2 467 383 4 845 6 237 2 743 904 BZ III 3 211 5 241 2 413 139 3 713 7 969 2 425 291 BZ IV 1 726 3 493 1 581 220 2 381 8 098 2 438 058 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 29b

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 1999

1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A N H A N G A33
Streueflächen Hecken, Feld- und Ufergehölze Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr Anzahl ha Fr Kanton ZH 1 103 1 180 1 605 481 909 179 257 757 BE 721 502 322 825 1 949 409 424 795 LU 61 20 23 099 197 43 59 142 UR 26 27 22 354 10 84 SZ 561 445 304 991 10 84 OW 55 24 21 677 91 842 NW 116 94 81 362 14 1 1 174 GL 49 44 31 107 10 2 1 146 ZG 292 496 378 306 177 43 46 474 FR 81 39 42 257 782 243 323 963 SO 10 435 313 88 108 523 BL 000 231 65 78 524 SH 86 9 270 217 61 83 495 AR 64 12 8 715 43 9 6 177 AI 185 161 112 483 64 11 7 924 SG 1 478 1 335 1 141 952 303 52 60 773 GR 65 33 15 861 102 29 22 150 AG 99 51 74 864 986 288 376 787 TG 167 86 124 034 470 96 142 454 TI 25 42 60 931 10 3 4 022 VD 88 67 49 696 1 096 346 466 297 VS 69 31 18 744 320 114 80 218 NE 23 1 960 101 40 37 881 GE 35 8 235 110 33 50 055 JU 23 9 7 866 316 126 125 855 Schweiz 5 342 4 713 4 468 501 8 731 2 283 2 766 594 Zone 1 Tal 1 478 1 431 2 116 231 5 066 1 249 1 846 931 Hügel 618 444 528 469 1 608 422 505 343 BZ I 803 570 427 337 909 257 184 435 BZ II 1 513 1 533 1 058 203 790 269 188 930 BZ III 692 539 248 120 284 70 33 583 BZ IV 238 196 90 142 74 16 7 373
Quelle: BLW

Tabelle 29c

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 1999

1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A34 A N H A N G
Buntbrachen Rotationsbrachen Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr Anzahl ha Fr Kanton ZH 217 105 314 340 37 38 95 175 BE 141 58 171 738 33 27 66 775 LU 47 18 53 430 96 15 025 UR 000000 SZ 000000 OW 000000 NW 000000 GL 13 7 800 000 ZG 76 17 250 000 FR 52 34 103 125 16 20 50 000 SO 18 5 15 000 69 22 550 BL 77 42 126 030 97 17 300 SH 88 28 85 159 12 13 33 225 AR 000000 AI 000000 SG 92 81 242 460 33 8 025 GR 10 2 7 320 13 11 28 650 AG 231 68 204 120 27 20 51 075 TG 73 35 104 370 17 12 30 050 TI 5 11 31 890 2 13 32 250 VD 120 117 349 710 72 80 200 375 VS 56 65 193 920 22 41 103 175 NE 12 12 36 420 79 23 525 GE 39 42 127 470 16 8 20 575 JU 23 14 42 990 69 23 225 Schweiz 1 309 746 2 234 542 307 328 820 975 Zone 1 Tal 1 108 661 1 980 982 266 294 735 300 Hügel 192 80 240 930 40 33 82 850 BZ I 74 11 820 11 2 825 BZ II 20 810 000 BZ III 000000 BZ IV 000000
Quelle: BLW

Tabelle 29d

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 1999

A N H A N G A35
Ackerschonstreifen Hochstamm-Feldobstbäume Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Bäume Total Beiträge Anzahl ha Fr Anzahl Anzahl Fr Kanton ZH 27 6 5 960 2 814 168 890 2 533 322 BE 30 7 6 455 8 552 414 631 6 215 706 LU 11 2 2 350 4 442 297 154 4 457 310 UR 000 236 10 642 159 630 SZ 000 1 090 74 562 1 118 430 OW 000 508 26 675 400 125 NW 000 387 20 410 306 150 GL 000 148 6 522 97 830 ZG 10 460 555 51 085 766 277 FR 25 14 13 275 2 140 88 503 1 327 527 SO 61 1 120 1 200 106 716 1 600 740 BL 40 490 952 146 328 2 194 922 SH 19 3 3 240 386 21 375 320 608 AR 000 355 20 494 307 410 AI 000 77 4 439 66 585 SG 82 2 150 3 291 257 450 3 861 750 GR 31 540 565 30 020 450 300 AG 27 5 5 470 2 701 202 979 3 044 685 TG 16 3 3 170 2 422 255 871 3 837 802 TI 000 207 12 197 182 969 VD 44 10 9 930 2 259 120 600 1 809 000 VS 000 795 55 038 825 570 NE 30 420 175 9 556 143 340 GE 11 2 2 050 113 5 581 83 715 JU 10 2 1 710 678 55 516 832 740 Schweiz 245 59 58 790 37 048 2 463 234 36 944 443 Zone 1 Tal 210 53 52 710 18 233 1 272 781 19 087 631 Hügel 32 6 5 940 7 384 585 455 8 781 826 BZ I 30 140 6 014 354 392 5 315 881 BZ II 000 4 075 189 510 2 842 651 BZ III 000 1 145 52 336 785 040 BZ IV 000 197 8 760 131 414 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 30

Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps 1999

A36 A N H A N G
Brotgetreide Futtergetreide Raps Total Betriebe Fläche Betriebe Fläche Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Fr Kanton ZH 1 397 4 335 1 563 2 594 188 272 2 876 823 BE 3 900 8 538 5 993 10 838 322 468 8 008 080 LU 1 083 1 837 1 549 2 588 73 114 1 815 672 UR 0000000 SZ 32 26 36 00 15 412 OW 311100 792 NW 0000000 GL 007 10 00 4 112 ZG 36 64 111 179 79 100 960 FR 927 2 964 1 433 3 362 118 249 2 666 866 SO 674 2 217 898 2 219 119 200 1 874 960 BL 562 1 916 696 1 768 31 66 1 482 106 SH 361 2 142 245 604 62 108 1 123 616 AR 0000000 AI 0000000 SG 179 302 416 697 26 42 409 164 GR 180 438 370 546 6 10 397 705 AG 1 675 4 622 1 861 3 620 212 281 3 407 726 TG 937 2 391 826 1 118 112 195 1 479 450 TI 13 46 86 240 00 114 164 VD 1 041 5 884 1 789 5 709 555 1 236 5 125 176 VS 113 322 135 186 28 203 241 NE 194 874 523 2 217 32 77 1 266 445 GE 157 1 565 214 1 053 22 90 1 050 706 JU 317 1 614 626 2 535 54 143 1 712 478 Schweiz 13 752 42 073 19 368 42 120 1 941 3 568 35 135 654 Zone 1 Tal 9 121 32 020 10 728 23 371 1 578 2 924 23 233 210 Hügel 3 293 7 673 4 657 9 645 311 546 7 130 989 BZ I 1 091 2 102 2 576 6 054 51 96 3 292 717 BZ II 175 228 1 123 2 766 12 1 197 102 BZ III 59 44 241 253 00 117 649 BZ IV 13 7 43 31 00 14 200 1 Zuteilung der Fläche
Hauptanteil
Quelle: BLW
nach
der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

Tabelle 31

Beiträge für besonders tierfreundliche Haltung von Nutztieren 1999

A N H A N G A37
Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Regelmässiger Auslauf im Freien Betriebe GVE Total Beiträge Betriebe GVE Total Beiträge Anzahl Anzahl Fr Anzahl Anzahl Fr Kanton ZH 765 16 305 1 387 493 1 458 31 609 4 274 178 BE 2 035 35 622 3 668 544 6 475 117 229 15 754 406 LU 1 670 34 837 3 445 123 2 664 59 466 7 963 127 UR 47 624 50 392 248 3 264 439 842 SZ 170 3 135 272 948 662 11 845 1 602 356 OW 101 1 503 153 912 311 5 410 733 345 NW 92 1 638 162 594 184 3 296 445 948 GL 38 656 56 723 230 4 680 632 784 ZG 141 2 745 239 766 307 7 161 960 571 FR 1 152 21 423 2 173 583 1 467 40 565 5 602 046 SO 308 5 519 481 603 581 12 411 1 674 845 BL 202 4 725 410 823 365 8 874 1 195 728 SH 135 3 710 346 814 144 3 379 455 144 AR 93 1 399 141 422 475 9 585 1 295 444 AI 83 1 505 191 950 312 5 840 797 498 SG 688 14 904 1 443 811 2 127 48 895 6 618 915 GR 408 7 586 562 488 1 938 35 296 4 758 708 AG 642 13 163 1 197 848 1 179 25 371 3 431 078 TG 631 17 038 1 531 397 1 188 28 946 3 899 293 TI 105 1 896 139 124 547 8 826 1 184 983 VD 790 18 374 1 590 777 1 165 28 690 3 891 658 VS 57 1 340 96 437 664 7 074 949 211 NE 174 4 649 362 859 475 12 671 1 686 717 GE 16 488 40 592 31 939 121 407 JU 362 10 650 852 864 598 17 342 2 319 732 Schweiz 10 905 225 434 21 001 887 25 795 538 667 72 688 964 Zone 1 Tal 5 783 136 336 12 728 695 9 457 229 258 30 823 208 Hügel 2 065 39 485 3 834 869 3 854 84 336 11 452 389 BZ I 1 366 23 138 2 161 381 3 639 74 081 10 029 251 BZ II 1 040 17 183 1 575 065 4 514 85 491 11 532 803 BZ III 460 6 468 496 786 2 930 45 149 6 101 246 BZ IV 191 2 824 205 091 1 401 20 352 2 750 067 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 32a

Sömmerungsbeiträge 1999

A38 A N H A N G
Kanton Betriebe Kühe M/A-Kühe 1 Rinder/Ochsen Kälber gemolken Zuchtstiere 1– 3-jährig 1/2– 1-jährig Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl ZH 10 0 62 593 50 BE 2 035 26 669 1 350 44 775 13 290 LU 286 1 324 438 8 438 740 UR 367 4 035 381 3 499 1 460 SZ 441 3 254 919 12 972 2 487 OW 269 4 448 282 5 432 1 583 NW 143 1 563 158 3 241 608 GL 127 3 634 281 3 732 1 408 ZG 5 20 12 164 6 FR 687 6 719 630 22 014 3 290 SO 69 538 3 523 260 BS 00000 BL 16 0 29 718 24 SH 100 152 0 AR 122 1 269 70 2 021 389 AI 148 1 705 73 2 365 531 SG 520 7 567 621 17 371 4 690 GR 1 046 16 191 7 241 30 278 13 828 AG 60 38 223 16 TG 100 116 0 TI 228 4 454 370 2 045 942 VD 705 11 983 1 585 23 128 5 231 VS 536 10 860 3 483 9 219 3 037 NE 265 1 218 588 6 466 717 GE 10000 JU 199 2 997 1 265 7 435 1 294 Total 8 233 110 448 19 876 209 920 55 881 1 Mutter- und Ammenkühe Quelle: BLW

Tabelle 32b

Sömmerungsbeiträge 1999

A N H A N G A39
Kanton Pferde Pferde Milchziegen Übrige Übrige Beiträge über 3 Jahre bis 3 Jahre Milchschafe Ziegen Schafe Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Fr ZH 37 12 17 0 76 070 BE 685 696 3 584 1 960 26 396 14 646 526 LU 65 44 178 91 2 947 1 419 280 UR 14 3 608 681 15 387 1 926 839 SZ 106 68 743 401 8 455 2 731 934 OW 59 29 208 130 2 769 2 063 262 NW 140 8 98 1 989 879 770 GL 37 8 143 194 3 877 1 645 110 ZG 1060 25 240 FR 181 178 650 492 7 203 4 816 273 SO 42 27 91 124 498 204 BS 000000 BL 61 217 75 890 SH 00000 15 200 AR 8 15 202 63 623 741 AI 10 4 388 128 893 826 318 SG 76 40 555 929 16 151 4 673 896 GR 469 400 2 931 2 338 66 468 12 346 103 AG 0000 180 30 981 TG 00000 11 600 TI 109 135 5 091 2 053 13 350 2 144 398 VD 315 252 298 189 7 783 6 648 110 VS 162 78 282 2 753 55 547 5 528 731 NE 81 86 36 0 181 1 139 808 GE 0000 753 7 530 JU 839 465 56 59 1 010 2 770 094 Total 3 462 2 544 15 974 12 583 231 680 67 570 909 Quelle: BLW

Tabelle 33a

Direktzahlungen auf Betriebsebene1: nach Zonen und Grössenklassen 1999

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der FAT

2 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, alte Kuhhalterbeiträge, alter 31a Betriebsbeitrag, alte IP-Beiträge, kantonale und private Ökobeiträge

FAT

A40 A N H A N G
Talzone HZ Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 810 438 141 295 144 43 Vertretene Betriebe Anzahl 10 779 5 589 2 621 3 705 1 512 605 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15 38 24 05 35 54 15 00 23 86 35 61 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr 19 690 30 976 43 741 25 561 38 926 55 399 Flächenbeiträge Fr 18 137 28 329 39 706 17 761 28 324 40 767 Raufutterverzehrerbeiträge Fr 1 428 2 436 3 708 1 995 3 557 7 696 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr 45 87 167 3 790 3 903 4 016 Hangbeiträge Fr 80 124 160 2 015 3 142 2 920 Ökobeiträge total Fr 5 132 7 565 11 205 5 217 7 736 10 482 Ökologischer Ausgleich Fr 2 235 3 091 4 847 2 043 3 417 4 078 Extensive Produktion Fr 757 1 120 1 979 790 1 226 2 204 Biologischer Landbau Fr 282 348 410 242 126 0 Besonders tierfreundliche Nutztierhaltung Fr 1 858 3 006 3 969 2 142 2 967 4 200 Total Direktzahlungen nach DZV Fr 24 822 38 541 54 946 30 778 46 662 65 881 Rohertrag Fr 177 174 255 698 325 840 159 238 232 983 266 072 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag % 14 0 15 1 16 9 19 3 20 0 24 8 Andere Direktzahlungen 2 Fr 1 309 2 167 4 365 1 616 2 838 5 153 Total Direktzahlungen Fr 26 131 40 708 59 311 32 394 49 500 71 034 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag % 14 7 15 9 18 2 20 3 21 2 26 7
Quelle:

Tabelle 33b

Direktzahlungen auf Betriebsebene1: nach Zonen und Grössenklassen 1999

A N H A N G A41
BZ I BZ II Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 244 101 45 225 148 58 Vertretene Betriebe Anzahl 3 342 1 085 657 3 283 1 487 791 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 14 55 24 22 35 68 15 17 24 53 37 07 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr 30 494 43 370 57 733 37 464 50 183 62 307 Flächenbeiträge Fr 17 322 28 121 40 886 17 533 27 437 40 047 Raufutterverzehrerbeiträge Fr 3 420 4 564 6 439 5 751 7 796 8 365 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr 6 475 6 862 6 489 10 148 10 494 10 460 Hangbeiträge Fr 3 277 3 823 3 919 4 032 4 456 3 435 Ökobeiträge total Fr 4 054 6 386 9 347 3 232 4 838 6 260 Ökologischer Ausgleich Fr 1 529 2 104 2 208 1 101 1 564 1 616 Extensive Produktion Fr 244 533 1 903 36 87 515 Biologischer Landbau Fr 256 555 597 267 630 565 Besonders tierfreundliche Nutztierhaltung Fr 2 025 3 194 4 639 1 828 2 557 3 564 Total Direktzahlungen nach DZV Fr 34 548 49 756 67 080 40 696 55 021 68 567 Rohertrag Fr 141 088 206 191 254 213 131 282 171 789 205 805 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag % 24 5 24 1 26 4 31 0 32 0 33 3 Andere Direktzahlungen 2 Fr 1 269 1 895 4 782 2 879 4 098 4 566 Total Direktzahlungen Fr 35 817 51 651 71 862 43 575 59 119 73 133 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag % 25 4 25 0 28 3 33 2 34 4 35 5 1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der FAT 2 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, alte Kuhhalterbeiträge, alter 31a Betriebsbeitrag, alte IP-Beiträge,kantonale und private Ökobeiträge Quelle: FAT

Tabelle 33c

Direktzahlungen auf Betriebsebene1: nach Zonen und Grössenklassen 1999

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der FAT

2 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, alte Kuhhalterbeiträge, alter 31a Betriebsbeitrag, alte IP-Beiträge, kantonale und private Ökobeiträge

A42 A N H A N G
BZ III BZ IV Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 130 73 20 72 33 18 Vertretene Betriebe Anzahl 2 101 902 307 1 318 387 275 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 14 94 24 18 36 48 14 43 24 61 33 95 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr 44 173 60 805 76 356 45 751 61 987 73 235 Flächenbeiträge Fr 16 868 27 651 40 185 16 489 27 429 38 956 Raufutterverzehrerbeiträge Fr 9 323 12 753 14 485 8 934 11 055 9 933 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr 13 185 14 138 14 364 15 637 17 359 16 889 Hangbeiträge Fr 4 797 6 263 7 322 4 691 6 144 7 457 Ökobeiträge total Fr 2 588 4 696 6 147 2 313 5 445 6 180 Ökologischer Ausgleich Fr 1 000 1 647 2 231 1 149 2 421 2 783 Extensive Produktion Fr 0 13 48 00 10 Biologischer Landbau Fr 289 756 1 110 245 1 052 1 354 Besonders tierfreundliche Nutztierhaltung Fr 1 299 2 280 2 758 919 1 972 2 033 Total Direktzahlungen nach DZV Fr 46 761 65 501 82 503 48 064 67 432 79 415 Rohertrag Fr 107 904 154 976 187 496 98 997 142 687 170 203 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag % 43 3 42 3 44 0 48 6 47 3 46 7 Andere Direktzahlungen 2 Fr 4 386 5 693 6 563 4 363 6 529 6 715 Total Direktzahlungen Fr 51 147 71 194 89 066 52 427 73 961 86 130 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag % 47 4 45 9 47 5 53 0 51 8 50 6
Quelle: FAT

Tabelle 34

Direktzahlungen auf Betriebsebene1 : nach Regionen 1999

Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der FAT

alte Kuhhalterbeiträge, alter 31a Betriebsbeitrag, alte IP-Beiträge, kantonale und private Ökobeiträge

A N H A N G A43
Merkmal Einheit Alle Tal- Hügel- BergBetriebe region region region Referenzbetriebe Anzahl 3 494 1 565 1 029 900 Vertretene Betriebe Anzahl 54 906 25 499 14 967 14 440 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18 41 19 33 17 19 18 06 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr 31 176 24 114 30 851 43 982 Flächenbeiträge Fr 21 020 22 084 20 028 20 167 Raufutterverzehrerbeiträge Fr 3 759 1 823 3 211 7 744 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr 4 484 63 4 980 11 776 Hangbeiträge Fr 1 913 144 2 632 4 295 Ökobeiträge total Fr 5 272 6 338 5 244 3 420 Ökologischer Ausgleich Fr 2 145 2 781 1 961 1 211 Extensive Produktion Fr 657 984 677 60 Biologischer Landbau Fr 319 310 243 412 Besonders tierfreundliche Nutztierhaltung Fr 2 151 2 263 2 363 1 737 Total Direktzahlungen nach DZV Fr 36 448 30 452 36 095 47 402 Rohertrag Fr 181 702 218 369 167 340 131 838 Anteil Direktzahlungen nach DZV am Rohertrag % 20 14 22 36 Direktzahlungen je ha Fr /ha 1 980 1 575 2 100 2 625 Andere Direktzahlungen2 Fr 2 424 1 907 1 901 3 877 Total Direktzahlungen Fr 38 872 32 359 37 996 51 279 Anteil Direktzahlungen total am Rohertrag % 21 4 14 8 22 7 38 9 1
2 Sömmerungsbeiträge,
Quelle: FAT
Anbaubeiträge,

Ausgaben für Grundlagenverbesserung

Tabelle 35

An die Kantone ausbezahlte Beiträge 1999

A44 A N H A N G
Kanton Bodenverbesserungen Landwirtschaftliche Gebäude Total Beiträge Fr Fr Fr ZH 1 329 520 679 400 2 008 920 BE 8 945 659 2 574 000 11 519 659 LU 2 891 950 757 950 3 649 900 UR 575 130 1 125 640 1 700 770 SZ 1 583 499 1 219 000 2 802 499 OW 304 300 699 000 1 003 300 NW 158 500 446 995 605 495 GL 64 000 886 400 950 400 ZG 7 450 131 400 138 850 FR 3 302 260 2 321 600 5 623 860 SO 1 356 361 249 000 1 605 361 BL 325 672 423 989 749 661 SH 66 300 66 300 AR 439 418 968 850 1 408 268 AI 412 160 219 360 631 520 SG 2 950 429 2 569 000 5 519 429 GR 7 562 690 4 476 580 12 039 270 AG 638 050 567 700 1 205 750 TG 1 239 195 460 430 1 699 625 TI 1 601 607 930 502 2 532 109 VD 5 944 154 774 300 6 718 454 VS 3 032 989 2 484 000 5 516 989 NE 950 981 950 500 1 901 481 GE 251 820 251 820 JU 2 101 013 1 000 479 3 101 492 Diverse 48 915 48 915 Total 48 017 722 26 982 375 75 000 097 Quelle: BLW

Tabelle 36

Beiträge an genehmigte Projekte nach Massnahmen und Gebieten 1999

A N H A N G A45
Massnahme Beiträge Gesamtkosten Talregion Hügelregion Bergregion Total Total 1 000 Fr Bodenverbesserungen Landumlegungen (inkl Infrastrukturmassnahmen) 13 080 4 625 13 109 30 814 90 895 Wegebauten 71 1 879 8 650 10 600 34 420 Übrige Transportanlagen 0 0 416 416 1 386 Massnahmen zum Boden-Wasserhaushalt 108 28 724 860 3 385 Wasserversorgungen - 792 5 015 5 807 24 075 Elektrizitätsversorgungen - 113 279 392 1 738 Wiederherstellungen und Sicherungen 100 800 732 1 632 6 471 Grundlagenbeschaffungen 4 0 6 10 46 Total 13 363 8 237 28 931 50 531 162 416 Landwirtschaftliche Gebäude Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere - 6 605 15 450 22 055 131 491 Hofdüngeranlagen - 336 665 1 001 3 698 Alpgebäude 1 647 1 647 9 015 Gemeinschaftsgebäude für Verarbeitung und Lagerung - 70 350 420 4 851 Total - 7 011 18 112 25 123 149 055 Gesamttotal 13 363 15 248 47 043 75 654 311 471 Quelle: BLW

Tabelle 37

Von den Kantonen bewilligte Investitionskredite 1999

A46 A N H A N G
Kanton Gemeinschaftliche Einzelbetriebliche Total Massnahmen Massnahmen Baukredite Investitionskredite Investitionskredite Anzahl 1 000 Fr Anzahl 1 000 Fr Anzahl 1 000 Fr Anzahl 1 000 Fr ZH 1 70 108 10 837 109 10 907 BE 34 6 345 12 1 450 438 38 683 484 46 478 LU 5 1 967 7 519 207 19 259 219 21 745 UR 2 147 19 1 465 21 1 612 SZ 12 1 160 1 66 57 5 648 70 6 874 OW 1 50 28 2 291 29 2 341 NW 20 1 336 20 1 336 GL 1 56 13 1 553 14 1 609 ZG 18 2 031 18 2 031 FR 8 714 170 15 743 178 16 457 SO 2 630 4 225 64 5 222 70 6 077 BL 2 84 51 4 466 53 4 550 SH 2 96 24 2 152 26 2 248 AR 2 100 40 2 438 42 2 538 AI 12 488 34 2 552 46 3 040 SG 2 430 4 115 182 14 106 188 14 651 GR 20 14 425 4 514 104 9 010 128 23 949 AG 5 688 140 13 048 145 13 736 TG 102 11 299 102 11 299 TI 4 780 5 824 20 2 518 29 4 122 VD 2 450 27 2 358 132 10 542 161 13 350 VS 22 5 797 17 2 156 83 6 363 122 14 316 NE 1 849 1 18 30 3 378 32 4 245 GE 1 50 4 316 5 366 JU 10 630 74 7 044 84 7 674 Total 104 32 833 129 11 418 2 162 193 300 2 395 237 551 Quelle: BLW

Tabelle 38

Gliederung der Investitionskredite nach Massnahmenkategorien 1999 (ohne Baukredite)

A N H A N G A47
Kanton Starthilfe Kauf des Wohn- Ökonomie- Boden- Verarbeitung Gemein- Total Betriebes gebäude gebäude verbes- und Lagerung schaftlicher durch serungen landw InventarPächter Produkte kauf 1 000 Fr ZH 2 875 1 775 6 187 70 10 907 BE 12 848 926 4 923 20 334 145 957 40 133 LU 6 238 5 731 7 290 519 19 778 UR 225 260 980 147 1 612 SZ 1 225 160 2 019 2 310 5 714 OW 1 015 230 1 046 50 2 341 NW 675 290 371 1 336 GL 300 1 309 1 609 ZG 750 342 939 2 031 FR 5 080 245 1 905 8 553 168 466 40 16 457 SO 1 750 66 647 2 792 168 24 5 447 BL 1 500 297 448 2 222 60 24 4 551 SH 700 290 1 162 56 40 2 248 AR 880 498 1 060 100 2 538 AI 525 200 360 1 475 26 454 3 040 SG 3 365 274 2 785 7 701 36 30 30 14 221 GR 1 255 3 485 4 634 150 9 524 AG 5 155 1 962 5 931 616 72 13 736 TG 3 375 680 7 244 11 299 TI 100 693 1 925 240 350 34 3 342 VD 3 862 220 1 501 6 338 439 540 12 900 VS 825 1 904 4 520 986 184 99 8 518 NE 875 220 140 2 143 18 3 396 GE 250 66 50 366 JU 2 177 341 511 4 015 270 55 305 7 674 Total 57 525 2 949 33 679 102 547 2 755 4 029 1 234 204 718 Quelle: BLW

Tabelle 39

Von den Kantonen bewilligte Betriebshilfedarlehen 1999 (Bundes- und Kantonsanteile)

A48 A N H A N G
Kanton Anzahl Summe pro Fall Tilgungsdauer 1 000 Fr Fr Jahre ZH 14 1 140 81 429 16 1 BE 19 1 446 76 105 12 7 LU 26 2 428 93 385 17 5 UR 2 90 45 000 15 0 SZ OW 4 415 103 750 13 2 NW 2 140 70 000 14 0 GL ZG FR 10 865 86 500 10 5 SO 6 521 86 833 13 1 BL 5 242 48 400 1 0 SH 3 210 70 000 7 3 AR 6 225 37 500 7 8 AI SG 15 1 183 78 867 12 6 GR 2 110 55 000 17 5 AG 4 295 73 750 15 0 TG 4 269 67 250 10 5 TI 5 385 77 000 19 0 VD 16 2 202 137 625 13 0 VS 56 5 494 98 107 10 3 NE 1 137 137 000 12 0 GE JU 4 260 65 000 7 0 Total 204 18 057 Durchschnitt 88 515 12 4 Quelle: BLW

Tabelle 40

Ausgaben für die Tierzucht 1999

1 Total stimmt nicht mit den Einzelwerten überein, weil die Zuchtorganisation Pro Specie Rara Rassen mehrerer Tierarten betreut

A N H A N G A49
Tierart Betrag Züchter Herdebuchtiere Zuchtorganisationen Fr Anzahl Rindvieh 14 663 676 33 920 584 770 7 Herdebuchführung 2 902 308 Milch- und Fleischleistungsprüfungen 11 017 279 Exterieurbeurteilungen 744 089 Pferde 1 082 778 5 383 22 339 17 Schweine 1 664 081 1 000 18 200 2 Herdebuchzucht 555 859 Mastleistungsprüfungs-Anstalt Sempach 1 108 222 Schafe 1 064 322 4 740 81 342 2 Ziegen und Milchschafe 749 008 2 000 24 021 4 Herdebuchzucht 546 791 Milchleistungsprüfungen 202 217 Gefährdete Rassen 69 000 433 1 Total 19 292 865 47 476 730 609 29 1
Quelle:
Staatsrechnung

Anmerkung: Die Staatsrechnung 1999 bildet die Basis für die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete

So wurden z B die Aufwendungen für die Kartoffel- und Obstverwertung oder die Ausgaben für die Getreideverwaltung

1990/92 als Ausgaben des BLW einbezogen Zu diesem Zeitpunkt gab es dafür noch separate Rechnungen

Die Zahlen für 1990/92 sowie 1997 und 1998 sind deshalb nicht identisch mit den Angaben in der Staatsrechnung

Die Zunahme der Verwaltungsausgaben, insbesondere nach 1997, ist vor allem auf Ausgaben für externe Evaluationsarbeiten und auf Leistungen zugunsten der Pensionskasse zurückzuführen

Quellen: Staatsrechnung BLW

A50 A N H A N G Tabelle 41 Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung, in 1 000 Fr Ausgabenbereich 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Ausgaben BLW 2 699 442 3 499 231 3 518 568 3 794 868 33 5 Produktion und Absatz 1 684 994 1 254 131 1 203 247 1 317 539 -25 3 Absatzförderung 49 546Milchwirtschaft 1 127 273 982 680 966 885 1 052 228 -11 2 Viehwirtschaft 133 902 69 365 34 743 32 585 -66 0 Pflanzenbau 423 819 202 086 201 619 183 180 -53 8 Direktzahlungen 772 258 2 070 005 2 125 689 2 285 600 179 8 Allgemeine Direktzahlungen 758332 1 375 902 1 329 503 1 846 188 100 1 Ökologische Direktzahlungen 13 926 694 103 796 186 439 412 4518 9 Grundlagenverbesserung 208 761 138 824 147 153 148 467 -30 6 Strukturverbesserungen 133 879 84 488 76 400 76 400 -40 9 Investitionskredite 27 136 4 900 20 000 20 000 -44 8 Betriebshilfe 952 3073 2 000 4 987 252 2 Beratungswesen und Forschungsbeiträge 21 476 22 249 22 164 23 226 5 0 Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge 1 449 1 718 5 639 3 354 146 4 Pflanzen- und Tierzucht 23 869 22 396 20 950 20 500 -10 8 Verwaltung 33 429 36 271 42 479 43 262 21 7 Weitere Ausgaben 348 163 408 769 407 432 402 132 16 6 Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte 93 867 127 400 136 747 129 466 39 8 Familienzulagen in der Landwirtschaft 77 996 100 000 92 600 90 420 21 0 Landwirtschaftliche Forschungsanstalten 96 431 100 896 97 060 99 472 2 8 Gestüt 6 843 6 774 8 825 5 525 2 9 Übriges 73 026 73 699 72 199 77 249 1 9 Total Landwirtschaft und Ernährung 3 047 605 3 908 000 3 926 000 4 197 000 31 6

■■■■■■■■■■■■■■■■ Tabellen Internationale Aspekte

Tabelle 42

Produzentenpreise tierische Erzeugnisse

1 Bei der EU-4 handelt es sich um die Nachbarländer Deutschland (D) Frankreich (F) Italien (I) und Österreich (A)

A N H A N G A51
Schweiz - diverse Länder Produkt Land Einheit 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Rohmilch CH Rp /kg 104 97 84 00 82 10 80 93 -22 EU-4 1 Rp /kg 56 33 50 74 50 79 49 20 -11 - D Rp /kg 55 40 48 92 50 62 48 08 -11 - F Rp /kg 48 97 48 83 48 92 48 39 -1 - I Rp /kg 69 20 61 12 56 48 54 58 -17 - A Rp /kg 66 27 45 88 46 64 46 25 -30 USA Rp /kg 40 57 42 81 49 25 47 60 15 Muni CH Fr /kg SG 9 28 7 70 7 38 7 77 -18 EU-4 1 Fr /kg SG 5 64 4 58 4 97 4 80 -15 - D Fr /kg SG 5 38 4 39 4 46 4 27 -19 - F Fr /kg SG 5 58 4 42 4 58 4 47 -20 - I Fr /kg SG 5 86 4 92 5 13 5 06 -14 - A Fr /kg SG 6 53 4 53 4 62 4 42 -31 USA Fr /kg SG 3 40 3 04 2 86 3 14 -11 Schweine CH Fr /kg SG 5 83 5 59 4 80 4 38 -15 EU-4 1 Fr /kg SG 2 98 2 62 1 86 1 71 -31 - D Fr /kg SG 2 77 2 64 1 72 1 61 -28 - F Fr /kg SG 2 86 2 47 1 80 1 65 -31 - I Fr /kg SG 3 50 2 88 2 42 2 15 -29 - A Fr /kg SG 3 38 2 41 1 66 1 53 -45 USA Fr /kg SG 1 81 2 03 1 27 1 30 -15 Poulets CH Fr /kg LG 3 72 3 01 2 97 2 84 -21 EU-4 1 Fr /kg LG 1 64 1 32 1 24 1 13 -25 - D Fr /kg LG 1 41 1 29 1 19 1 08 -16 - F Fr /kg LG 1 31 1 21 1 15 1 03 -14 - I Fr /kg LG 1 91 1 56 1 44 1 36 -24 - A Fr /kg LG 2 28 1 32 1 33 1 26 -43 USA Fr /kg LG 0 98 1 19 1 27 1 21 25 Eier CH Fr /100 St 33 29 26 47 24 33 22 21 -27 EU-4 1 Fr /100 St 11 62 9 85 8 99 8 25 -22 - D Fr /100 St 13 58 11 04 9 89 8 83 -27 - F Fr /100 St 8 66 7 65 6 67 6 08 -21 - I Fr /100 St 12 94 12 08 11 75 11 08 -10 - A Fr /100 St 12 81 8 32 7 50 6 62 -42 USA Fr /100 St 7 55 8 43 7 93 7 53 5
Quellen: BLW SBV Eurostat U S Department of Agriculture

1 Bei der EU-4 handelt es sich um die Nachbarländer Deutschland (D), Frankreich (F), Italien (I) und Österreich (A)

2 EU-4 plus Niederlande (NL) und Belgien (B)

U S

A52 A N H A N G
pflanzliche Erzeugnisse Schweiz - diverse Länder Produkt Land Einheit 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Weizen CH Fr /100 kg 99 34 75 58 75 65 75 41 -24 EU-4 1 Fr /100 kg 30 00 20 35 18 26 17 34 -38 - D Fr /100 kg 27 94 20 05 17 97 17 72 -34 - F Fr /100 kg 28 54 20 15 17 97 16 65 -36 - I Fr /100 kg 36 15 25 49 23 61 22 87 -34 - A Fr /100 kg 43 38 18 13 17 05 16 95 -60 USA Fr /100 kg 15 32 19 76 15 45 14 25 8 Gerste CH Fr /100 kg 70 24 51 94 50 13 48 83 -28 EU-4 1 Fr /100 kg 26 81 18 69 16 91 16 48 -35 - D Fr /100 kg 25 39 18 49 16 22 16 34 -33 - F Fr /100 kg 25 83 18 37 17 06 15 89 -34 - I Fr /100 kg 34 75 25 13 22 76 22 74 -32 - A Fr /100 kg 36 27 17 37 16 10 15 73 -55 USA Fr /100 kg 12 30 14 34 11 49 10 85 -1 Körnermais CH Fr /100 kg 73 54 54 65 53 21 51 91 -28 EU-4 1 Fr /100 kg 33 91 20 59 19 24 20 04 -41 - D Fr /100 kg 31 13 20 36 20 13 18 45 -37 - F Fr /100 kg 29 84 18 47 16 82 17 48 -41 - I Fr /100 kg 41 09 24 88 23 38 24 95 -41 - A Fr /100 kg 36 60 16 52 17 05 16 98 -54 USA Fr /100 kg 12 76 14 84 12 56 11 16 1 Kartoffeln CH Fr /100 kg 38 55 32 89 35 27 37 76 -8 EU-6 2 Fr /100 kg 23 68 11 73 20 37 23 29 -22 - D Fr /100 kg 22 70 10 29 16 59 20 80 -30 - F Fr /100 kg 15 65 8 96 19 12 25 25 14 - I Fr /100 kg 44 08 36 96 38 69 43 96 -10 - A Fr /100 kg 30 46 12 83 17 00 16 85 -49 - NL Fr /100 kg 16 47 11 14 23 77 26 27 24 - B Fr /100 kg 12 63 7 20 18 09 17 06 12 USA Fr /100 kg 18 08 16 60 18 06 19 47 0 Zuckerrüben CH Fr /100 kg 14 84 13 87 13 99 11 85 -11 EU-4 1 Fr /100 kg 7 49 7 08 6 66 6 30 -11 - D Fr /100 kg 8 06 7 58 7 02 6 81 -11 - F Fr /100 kg 5 88 5 73 5 57 5 12 -7 - I Fr /100 kg 9 65 9 31 8 28 7 91 -12 - A (ab 92) Fr /100 kg 8 87 7 91 7 59 7 47 -14 USA Fr /100 kgRaps CH Fr /100 kg 203 67 161 84 147 89 146 11 -25 EU-4 1 Fr /100 kg 49 10 33 43 34 26 24 78 -37 - D Fr /100 kg 53 62 34 41 35 33 26 21 -40 - F Fr /100 kg 42 19 32 69 33 36 23 62 -29 - I Fr /100 kg 53 08 - - -- A (ab 92) Fr /100 kg 53 03 31 81 32 05 20 52 -47 USA Fr /100 kgÄpfel: Golden Delicious CH Fr /kg 1 13 0 85 0 60 1 06 -26 EU-4 1 Fr /kg 0 85 0 56 0 51 0 53 -37 - D Fr /kg 0 95 0 58 0 56 0 56 -40 - F Fr /kg 0 76 0 57 0 50 0 57 -28 - I Fr /kg 0 88 0 56 0 51 0 47 -42 - A (diverse) Fr /kg 1 07 0 49 0 40 0 45 -58 USA (diverse) Fr /kg 0 66 0 63 0 59 0 59 -9
Tabelle 43a Produzentenpreise
Department of Agriculture
Quellen: BLW, SBV, Eurostat,

1 Bei der EU-4 handelt es sich um die Nachbarländer Deutschland (D) Frankreich (F) Italien (I) und Österreich (A)

2 EU-4 plus Niederlande (NL) und Belgien (B)

Eurostat

A N H A N G A53 Tabelle 43b Produzentenpreise pflanzliche Erzeugnisse Schweiz - diverse Länder Produkt Land Einheit 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Birnen I CH Fr /kg 1 38 1 52 0 78 1 09 -18 EU-4 1 Fr /kg 1 05 0 84 0 75 0 74 -26 - D Fr /kg 1 09 0 81 0 73 0 76 -30 - F Fr /kg 1 17 0 99 1 11 0 95 -13 - I Fr /kg 0 98 0 77 0 65 0 67 -29 - A (ab 92) Fr /kg 1 21 0 82 0 72 0 81 -35 USA Fr /kg 0 57 0 68 0 54 0 64 7 Karotten CH Fr /kg 1 09 1 20 1 18 1 05 5 EU-6 2 Fr /kg 0 62 0 43 0 48 0 54 -23 - D Fr /kg 0 48 0 40 0 46 0 49 -7 - F Fr /kg 0 44 0 39 0 44 0 58 5 - I Fr /kg 0 84 0 68 0 67 0 71 -18 - A Fr /kg 0 41 0 32 0 25 0 33 -27 - NL Fr /kg 0 39 0 30 0 41 0 47 1 - B Fr /kg 0 36 0 24 0 27 0 14 -40 USA Fr /kg 0 41 0 43 0 38 0 55 10 Zwiebeln CH Fr /kg 0 89 0 72 1 03 0 96 1 EU-5 (EU-6 ohne NL) Fr /kg 0 63 0 55 0 55 0 45 -18 - D Fr /kg 0 33 0 25 0 29 0 20 -26 - F Fr /kg 0 60 0 83 0 77 0 70 28 - I Fr /kg 0 71 0 58 0 60 0 52 -20 - A (ab 92) Fr /kg 0 28 0 25 0 36 0 16 -7 - NL Fr /kg - - - -- B Fr /kg 0 21 0 27 0 49 0 25 57 USA Fr /kg 0 40 0 38 0 50 0 45 12 Tomaten CH Fr /kg 2 42 2 12 1 89 1 92 -18 EU-6 2 Fr /kg 1 10 0 89 0 89 0 82 -21 - D Fr /kg 0 95 1 02 0 96 1 04 6 - F Fr /kg 1 32 1 19 1 15 1 13 -12 - I Fr /kg 0 91 0 76 0 79 0 74 -16 - A (ab 92) Fr /kg 1 08 0 76 0 77 0 80 -28 - NL Fr /kg 1 26 1 67 1 34 1 15 10 - B Fr /kg 1 23 1 20 1 17 1 08 -7 USA Fr /kg 1 00 1 13 1 16 0 93 7
Quellen: BLW SBV
S Department of Agriculture
U

tierische Erzeugnisse

1 Bei der EU-4 handelt es sich um die Nachbarländer Deutschland (D), Frankreich (F), Italien (I) und Österreich (A) Anmerkung zu Land: (min) und (max) –> jeweils in einem Jahr ausgewiesener tiefster, resp höchster Preis des betreffenden Landes; ohne Jahreszahl gilt der Wert für alle Jahre, ausser ein anderes Land – mit Hinweis auf Jahr – wird aufgeführt

Quellen: BLW, BFS, ZMP (D), nationale Statistikämter von F, B, A, USA, Statistikamt der Stadt Turin (I)

A54 A N H A N G
Schweiz - diverse Länder Produkt Land Einheit 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Frischmilch CH Fr /l 1 85 1 66 1 66 1 58 -12 EU-4 1 Fr /l 1 30 1 16 1 14 1 13 -12 - D / F-1997 (min) Fr /l 1 07 0 95 0 96 0 93 -11 - I (max) Fr /l 1 82 1 81 1 77 1 75 -2 USA Fr /l 1 04 1 00 1 03 1 13 2 Käse CH-Emmentaler Fr /kg 20 15 20 79 20 65 20 66 3 EU-4 1 (mit B, ohne F) Fr /kg 15 98 13 71 13 15 13 55 -16 - D (min) Fr /kg 13 52 11 56 10 88 11 30 -17 - B (max) Fr /kg 17 63 17 81 17 69 17 51 0 USA (Cheddar) Fr /kg 11 14 10 29 11 33 12 49 2 Butter CH Fr /kg 13 76 12 16 12 00 11 68 -13 EU-4 1 Fr /kg 9 04 8 32 8 37 8 17 -8 - D (min) Fr /kg 6 81 6 00 6 26 5 92 -11 - I (max) Fr /kg 12 90 12 85 12 50 12 25 -3 USA Fr /kg 5 96 6 93 9 14 8 79 39 Rahm CH Fr /1/4 l 3 58 3 07 3 07 2 95 -15 EU-3 (EU-4 mit B, ohne F+I) Fr /1/4 l 1 25 1 03 1 01 1 01 -19 - D (min) Fr /1/4 l 1 13 0 94 0 93 0 93 -18 - B / A-90/92 (max) Fr /1/4 l 2 53 1 76 1 66 1 67 -33 USA Fr /1/4 l - - - -Braten Rind CH Fr /kg 26 34 23 42 23 52 24 09 -10 EU-4 1 Fr /kg 16 00 15 24 15 10 15 14 -5 - F (min) Fr /kg 11 85 11 97 11 80 11 92 0 - A (max) Fr /kg 24 32 25 03 24 46 24 21 1 USA Fr /kg 9 26 9 01 8 71 9 15 -3 Braten Schwein CH Fr /kg 18 43 18 80 17 60 16 75 -4 EU-4 1 Fr /kg 11 80 12 24 11 76 10 95 -1 - D / A-90/92 (min) Fr /kg 10 00 11 11 10 56 9 79 5 - I (max) Fr /kg 13 67 13 55 13 56 12 57 -3 USA Fr /kg - - - -Koteletten Schwein CH Fr /kg 19 88 20 25 17 91 18 26 -5 EU-4 1 Fr /kg 10 62 10 51 9 89 9 07 -7 - D (min) Fr /kg 9 71 9 91 9 17 8 30 -6 - I / A-99 (max) Fr /kg 12 43 11 68 11 45 10 41 -10 USA Fr /kg 10 02 11 13 10 30 10 51 6 Schinken CH Fr /kg 25 56 27 32 27 23 26 18 5 EU-4 1 Fr /kg - 21 18 20 82 19 94 -7 - F / D-90/92 (min) Fr /kg 20 38 19 28 19 10 18 07 -8 - I (max) Fr /kg 27 15 25 82 25 27 24 59 -7 USA Fr /kg 8 85 8 91 8 99 9 49 3 Poulets frisch CH Fr /kg 8 41 8 12 8 42 8 43 -1 EU-4 1 Fr /kg 5 72 5 35 5 19 4 93 -10 - F (min) Fr /kg 4 84 4 29 3 91 3 82 -17 - I (max) Fr /kg - 6 05 6 13 5 71 -3 USA Fr /kg 2 74 3 20 3 33 3 50 22 Eier CH Fr /St 0 57 0 57 0 57 0 57 1 EU-4 1 (mit B, ohne F) Fr /St 0 25 0 27 0 26 0 25 5 - B (min) Fr /St 0 22 0 22 0 21 0 20 -7 - A (max) Fr /St 0 33 0 36 0 36 0 35 7 USA Fr /St 0 10 0 12 0 13 0 13 22
Tabelle 44 Konsumentenpreise

1 Bei der EU-4 handelt es sich um die Nachbarländer Deutschland (D), Frankreich (F), Italien (I) und Österreich (A)

(min) und (max) –> jeweils in einem Jahr ausgewiesener tiefster, resp höchster Preis des betreffenden

ausser ein anderes Land – mit Hinweis auf Jahr – wird aufgeführt Quellen: BLW, BFS, ZMP (D), nationale Statistikämter von F, B, A, USA, Statistikamt der Stadt Turin (I)

A N H A N G A55 Tabelle 45 Konsumentenpreise pflanzliche Erzeugnisse Schweiz - diverse Länder Produkt Land Einheit 1990/92 1997 1998 1999 1990/92–1997/99 % Weissmehl CH Fr /kg 2 05 1 81 1 80 1 80 -12 EU-4 1 (mit B, ohne F) Fr /kg 1 10 0 96 0 99 0 94 -12 - B /D-90/92 (min) Fr /kg 0 79 0 92 0 83 0 82 8 - A (max) Fr /kg 1 67 1 03 1 01 1 02 -39 USA Fr /kg 0 75 0 97 0 96 0 97 28 Weissbrot CH Fr /1/2 kg 2 09 2 04 2 05 2 02 -2 EU-4 1 Fr /1/2 kg 1 49 1 54 1 53 1 53 3 - D Roggenbrot (min) Fr /1/2 kg 1 16 1 05 1 03 1 06 -9 - A (max) Fr /1/2 kg 2 98 2 97 2 86 2 85 -3 USA Fr /1/2 kg 1 12 1 39 1 37 1 47 27 Kartoffeln CH Fr /kg 1 43 1 65 1 66 1 77 18 EU-5 (EU-4 plus B) Fr /kg 0 92 0 74 1 02 1 09 3 - B (min) Fr /kg 0 56 0 61 0 72 0 84 30 - F / A-90/92+97 (max) Fr /kg 1 27 1 12 1 52 1 57 10 USA Fr /kg 1 04 1 14 1 20 1 31 17 Zucker CH Fr /kg 1 65 1 52 1 52 1 50 -8 EU-3 (EU-4 mit B, ohne F+I) Fr /kg 1 75 1 73 1 61 1 57 -7 - B (min) Fr /kg 1 67 1 57 1 51 1 50 -9 - A / I-97 (max) Fr /kg 1 89 1 76 1 73 1 71 -8 USA Fr /kg 1 22 1 34 1 32 1 38 10 Pflanzenöl CH - Sonnenblumen Fr /l 5 05 4 30 4 44 4 46 -13 EU-4 1 (mit B / ohne D) Fr /l 2 11 2 28 2 40 2 48 13 - I-Soja/Soblu (min) Fr /l 1 94 2 05 2 18 2 26 12 - F-Soblu / A-90/92 Speiseöl Fr /l 2 70 2 41 2 57 2 64 -6 USA - Salatöl (kg) Fr /l 2 71 2 78 3 25 3 46 17 Äpfel: Golden Delicious CH Fr /kg 3 19 3 17 3 10 2 98 -3 EU-4 1 (F/A: diverse Sorten) Fr /kg 3 10 2 36 2 48 2 49 -21 - I / A-90/92 (min) Fr /kg 2 94 2 03 2 19 2 27 -26 - F ab 98 / D (max) Fr /kg 3 25 2 51 2 73 2 70 -19 USA Fr /kg 2 58 2 90 3 01 2 97 15 Birnen CH Fr /kg 3 41 3 27 3 42 3 27 -3 EU-4 1 Fr /kg 3 43 2 58 2 89 2 66 -21 - I / D-90/92 (min) Fr /kg 3 32 2 37 2 57 2 39 -26 - A / F-90/92 (max) Fr /kg 3 62 2 91 3 29 2 95 -16 USA Fr /kg 2 52 3 15 2 98 3 15 23 Bananen CH Fr./kg 2.52 2.68 2.83 2.82 10 EU-4 1 Fr /kg - 2 34 2 45 2 30 -9 - D (min) Fr /kg 1 89 2 30 2 32 2 14 19 - A / I-90/92 (max) Fr /kg 3 56 2 82 2 92 2 69 -21 USA Fr /kg 1 45 1 56 1 58 1 63 9 Karotten CH Fr./kg 1.91 1.92 1.87 1.78 -3 EU-5 (EU-4 plus B) Fr /kg 1 71 1 38 1 43 1 53 -15 - B (min) Fr /kg 1 06 1 04 1 12 1 23 7 - I / A-99 (max) Fr /kg - 1 64 1 61 1 97 -25 USA Fr /kg 1 35 1 64 1 79 1 86 31 Zwiebeln CH Fr./kg 1.86 1.85 2.14 2.05 8 EU-5 (EU-4 plus B) Fr /kg 1 54 1 43 1 79 1 55 3 - B (min) Fr /kg 0 92 1 02 1 27 1 05 20 - F / I-90/92 (max) Fr /kg 1 75 - 2 42 2 07 28 USA Fr /kg 1 29 1 54 - -Tomaten CH Fr./kg 3.73 3.24 3.24 3.18 -14 EU-5 (EU-4 plus B) Fr /kg 3 60 2 68 3 07 2 96 -19 - D/A-98 / B-90/92 (min) Fr /kg 3 35 2 63 2 95 2 58 -19 - I / B-97 / F-98 (max) Fr /kg 4 41 2 81 3 37 3 37 -28 USA (Freiland) Fr /kg 3 29 4 13 4 71 4 54 36
zu
ohne Jahreszahl gilt der Wert für alle Jahre,
Anmerkung
Land:
Landes;

Tabelle 46

Produktionswert, Verbrauchsausgaben und Anteil Landwirtschaft 1988 bis 1998

Tabelle 47

Verfügbare Kalorien in verschiedenen Weltregionen 1995 und 2020

A56 A N H A N G
Jahr Export Import Produktions- Verbrauchs- Anteil Marktspanne wert ausgaben Landwirtschaft Mio Fr Mio Fr Mio Fr Mio Fr %% 1988 665 6 488 8 552 22 764 37 6 62 4 1989 739 6 844 8 632 23 204 37 2 62 8 1990 738 6 937 8 662 24 908 34 8 65 2 1991 716 7 310 8 634 26 152 33 0 67 0 1992 748 7 349 8 094 26 614 30 4 69 6 1993 726 7 326 8 141 26 493 30 7 69 3 1994 712 7 586 7 746 26 682 29 0 71 0 1995 726 7 282 7 387 27 815 26 6 73 4 1996 687 7 614 6 795 27 257 24 9 75 1 1997 723 8 018 6 597 27 021 24 4 75 6 1998 693 8 190 6 519 27 236 23 9 76 1 Quelle: Senti
Land/Ländergruppe 1995 2020 Kcal/Kopf/Tag Kcal/Kopf/Tag Welt 2 717 2 918 Industrieländer 3 185 3 352 Entwicklungsländer 2 579 2 821 China 2 752 3 139 Südostasien 2 622 2 876 Südasien 2 357 2 652 Westasien und Nordafrika 3 081 3 177 Afrika südlich der Sahara 2 144 2 295 Lateinamerika 2 789 3 026 Quelle: IFPRI IMPACT Simulationen
A N H A N G A57 Tabelle 48 Wachstumsraten von Bevölkerung und Nahrungsmittelproduktion weltweit 1970 –1990 und Prognose für 1990 –2010 Land / Ländergruppe Bevölkerungs- Wachstum der Wachstum der Produktion wachstum Nahrungsmittelproduktion 1 pro Kopf 1 % pro Jahr % pro Jahr % pro Jahr Welt 1980 –1990 1 8 2 3 0 5 1990 –2010 1 6 1 8 0 2 Industrieländer 1970 –1990 0 8 1 4 0 6 1990 –2010 0 5 0 7 0 2 Entwicklungsländer (inkl China) 1970 –1990 2 2 3 3 1 1 1990 –2010 1 8 2 6 0 8 Afrika südlich der Sahara 1970 –1990 3 0 1 9 - 1 1 1990 –2010 3 2 3 0 - 0 2 Naher Osten und Nordafrika 1970 –1990 2 8 3 1 0 3 1990 –2010 2 4 2 7 0 3 Lateinamerika 1970 –1990 2 3 2 9 0 6 1990 –2010 1 7 2 3 0 6 Asien Ost 1970 –1990 1 7 4 1 2 4 1990 –2010 1 2 2 7 1 5 Asien Süd 1970 –1990 2 4 3 1 0 7 1990 –2010 2 0 2 6 0 6 1 Die Perspektive für 2010 beruht auf der Basis 1988/90 Quelle: FAO

■■■■■■■■■■■■■■■■ Rechtserlasse im Bereich Landwirtschaft

Gesetze

– Bundesgesetz vom 29 April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG, SR 910 1)

– Bundesgesetz vom 20 März 1959 über die Brotgetreideversorgung des Landes (Getreidegesetz, SR 916 111 0)

Bundesgesetz vom 4 Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB, SR 211 412 11)

– Bundesgesetz vom 4 Oktober 1985 über die landwirtschaftliche Pacht (LPG, SR 221 213 2)

Bundesgesetz vom 8 Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG, SR 531)

Bundesgesetz vom 13 Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632 111 72)

Zolltarifgesetz vom 9 Oktober 1986 (ZGT, SR 632 10)

Bundesgesetz vom 20 März 1975 über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz, SR 232 16)

Bundesgesetz vom 20 Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG, SR 836 1)

Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG, SR 700)

Bundesgesetz vom 9 Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG, SR 817 0)

– Bundesgesetz vom 24 Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814 20) – Tierschutzgesetz vom 9 März 1978 (TSchG, SR 455)

Bundesgesetz vom 1 Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451)

– Bundesgesetz vom 7 Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814 01)

Verordnungen

Allgemeines

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV, SR 910 91) – Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung, SR 919 117 71)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919 118)

Produktion und Absatz

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Branchen- und Produzentenorganisationen (SR 919 117 72)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Unterstützung der Absatzförderung von Landwirtschaftsprodukten (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, SR 916 010)

Verordnung vom 28 Mai 1997 über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung, SR 910 12)

Verordnung vom 22 September 1997 über die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der pflanzlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung, SR 910 18)

Verordnung vom 3 November 1999 über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung; LDV, SR 916 51)

– Allgemeine Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung, AEV, SR 916 01)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Kontingentierung der Milchproduktion (Milchkontingentierungsverordnung, MKV, SR 916 350 1)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über Zielpreis, Zulagen und Beihilfen im Milchbereich (Milchpreisstützungsverordnung, MSV, SR 916 350 2)

Verordnung des EVD vom 7 Dezember 1998 über die Höhe der Beihilfen für Milchprodukte sowie über Vorschriften für den Buttersektor und die Einfuhr von Vollmilchpulver (SR 916 350 21)

Verordnung vom 7. Dezember 1999 für den Übergang zur neuen Milchmarktordnung (Übergangsverordnung Milch, SR 916.350.3)

A58 A N H A N G

– Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in der Milchwirtschaft (Milchqualitätsverordnung, MQV, SR 916 351 0)

Verordnung vom 13 April 1999 über die Qualitätssicherung bei der Milchproduktion (SR 916 351 021 1)

Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Einfuhr von Milch und Milchprodukten, Speiseöl und Speisefetten sowie von Kaseinen und Kaseinaten (Milch- und Speiseöleinfuhrverordnung, VEMSK, SR 916 355 1)

– Verordnung des BLW vom 30 März 1999 über die Buttereinfuhr (SR 916 357 1)

– Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Einfuhr von Tieren der Pferdegattung (Pferdeeinfuhrverordnung, PfEV, SR 916 322 1)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung, SV, SR 916 341)

– Geflügelverordnung des EVD vom 7 Dezember 1998 (SR 916 341 61)

– Verordnung vom 7 Dezember 1998 über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV, SR 916 344)

– Verordnung vom 7 Juli 1971 über die Verwertung der inländischen Schafwolle (SR 916 361)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über den Eiermarkt (Eierverordnung, EiV, SR 916 371)

– Eierverordnung des EVD vom 18 Juni 1996 (SR 916 371 1)

– Verordnung vom 7. Dezember 1998 über Flächen- und Verarbeitungsbeiträge im Ackerbau (Ackerbaubeitragsverordnung, ABBV, SR 910 17)

– Allgemeine Verordnung vom 16 Juni 1986 zum Getreidegesetz (SR 916 111 01)

– Verordnung des EVD vom 16 Juni 1986 über die Brotgetreideversorgung des Landes (Brotgetreideverordnung, SR 916 111 011)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Festlegung von Zollansätzen und die Einfuhr von Saatgetreide, Futtermitteln, Stroh und Waren, bei deren Verarbeitung Futtermittel anfallen (Einfuhrverordnung Saatgetreide und Futtermittel, SR 916 112 211)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Verwertung sowie die Ein- und Ausfuhr von Kartoffeln (Kartoffelverordnung, SR 916 113 11)

– Verordnung vom 7. Dezember 1998 über den Anbau und die Verarbeitung von Zuckerrüben (Zuckerverordnung, SR 916.114.11)

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG, SR 916 121 10) – Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Marktentlastungsmassnahmen bei Steinobst und die Verwertung von Kernobst (Verordnung über die Massnahmen bei Obst, SR 916 131 11)

– Verordnung vom 7 Dezember 1998 über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung, SR 916 140)

Verordnung des BLW vom 7 Dezember 1998 über das Rebsortenverzeichnis und über die Prüfung der Rebsorten (SR 916 143 5)

Direktzahlungen

Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverorndung, DZV, SR 910 13)

– Verordnung des EVD vom 7 Dezember 1998 über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung, SR 910 132 4)

– Verordnung des EVD vom 7 Dezember 1998 über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung, SR 910 132 5)

– Verordnung vom 29 März 2000 über Sömmerungsbeiträge (Sömmerungsbeitragsverordnung, SöBV, SR 910 133)

Grundlagenverbesserung

– Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV, SR 913 1)

– Verordnung des BLW vom 7 Dezember 1998 über die Abstufung der pauschalen Ansätze für Investitionshilfen (PAUV, SR 913 211)

– Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Betriebshilfe als soziale Begleitmassnahme in der Landwirtschaft (Betriebshilfeverordnung, BHV, SR 914 11)

– Verordnung vom 8 November 1995 über die landwirtschaftliche Forschung (VLF, SR 426 10)

– Verordnung vom 13 Dezember 1993 über die landwirtschaftliche Berufsbildung (VLB, SR 915 1) – Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Tierzucht (SR 916 310)

– Verordnung vom 7 Dezember 1998 über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut-Verordnung, SR 916 151)

– Verordnung des EVD vom 7 Dezember 1998 über Saat- und Pflanzgut von Acker- und Futterpflanzenarten (Saat- und Pflanzgut-Verordnung des EVD, SR 916.151.1)

A N H A N G A59

Verordnung des EVD vom 11 Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von anerkanntem Vermehrungsmaterial und Pflanzgut von Obst, Beerenobst und Reben (SR 916 151 2)

Verordnung des BLW vom 7 Dezember 1998 über den Sortenkatalog für Getreide, Kartoffeln, Futterpflanzen und Hanf (Sortenkatalog-Verordnung, SR 916.151.6)

Verordnung vom 23 Juni 1999 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittel-Verordnung, SR 916 161)

Verordnung vom 26 Januar 1994 über das Inverkehrbringen von Düngern und diesen gleichgestellten Erzeugnissen (Dünger-Verordnung, SR 916 171)

Verordnung vom 5 März 1962 über Pflanzenschutz (SR 916 20)

Verordnung des EVD vom 25 Januar 1982 über die Meldung von gemeingefährlichen Schädlingen und Krankheiten (SR 916 201) –

Verordnung vom 28 April 1982 über die Bekämpfung der San-José-Schildlaus, des Feuerbrandes und der gemeingefährlichen Obstvirosen (SR 916 22)

– Verordnung vom 26 Mai 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung, SR 916 307)

– Verordnung des EVD vom 10 Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV, SR 916.307.1)

Verordnung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 16 Juni 1999 über die GVO-Futtermittelliste (SR 916 307 11)

Es bestehen folgende Möglichkeiten, die Gesetzestexte einzusehen oder zu beschaffen:

A60 A N H A N G –
– Zugriff
www
– Bestellen bei der EDMZ – via Internet www.admin.ch/edmz – via Fax 031 325 50 58
via Internet
admin ch/ch/d/sr/sr html

■■■■■■■■■■■■■■■■ Begriffe und Methoden

Begriffe

Abiotische Eigenschaften: Chemische oder physikalische Eigenschaften eines Raumes, wie klimatische Faktoren (Licht, Temperatur, usw ), Bodeneigenschaften, hydrologische Verhältnisse, Relief

Biotische Eigenschaften: Eigenschaften eines Raumes, die durch die darin vorkommenden Pflanzen und Tiere hervorgehen

Evaluation: Synonym für Erfolgskontrolle Evaluation ist eine Methode zur Ermittlung und Beurteilung der Effektivität (Mass der Zielerreichung), Wirksamkeit (Ursache-Wirkungs-Beziehung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) von Massnahmen oder Instrumenten Im Voraus definierte Ziele sind Voraussetzung für eine Evaluation Evaluationen dienen v a für Vergleiche: Kontrollgruppenvergleich, vorher/nachher-Vergleich, Querschnittsvergleich

Externe Effekte: Externe Effekte oder Externalitäten sind positive oder negative Nebeneffekte auf Dritte oder die Gesellschaft, die durch Konsum- oder Produktionsvorgänge einzelner Akteure entstehen Sie werden nicht unmittelbar über den Markt bzw den Marktpreis erfasst und führen deshalb zu Marktverzerrungen und Fehlallokation von Gütern und Produktionsfaktoren Ziel einer rationalen Wirtschaftspolitik ist es, die externen Effekte zu internalisieren

Beispiele von Externen Effekten:

Produktion

Konsum

Negativ externe Effekte (soziale Kosten) Negative Beeinträchtigung von Übermässiger Konsum von Alkohol und Tabak Trink-, Grund- und Oberflächenwasser bringt hohe Kosten im Gesundheitswesen durch unsachgemässe Düngung

Positiv externe Effekte (soziale Nutzen) Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft Breitensport als Freizeitbeschäftigung durch die landwirtschaftliche Produktion senkt die Kosten des Gesundheitswesens

Landwirtschaftlicher Umweltindikator: Repräsentative Erhebung, die Daten über eine Ursache, einen Zustand, eine Umweltveränderung oder ein Umweltrisiko vereint, welche aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten hervorgehen und für die Entscheidungsträger von Bedeutung sind (z.B. Erosionsgrad der Böden; Definition der OECD).

Marktspanne: Differenz zwischen Konsumenten- und Produzentenpreis (absoluter Wert) bzw Anteil am Konsumentenfranken, der den Marktstufen Verarbeitung und Handel zukommt (relativer Wert) Der Begriff Marge wird als Synonym verwendet

Median: Zentralwert (statistische Grösse): Wert, der bei der Abzählung einer Reihe von der Grösse nach geordneten Merkmalswerten (z B Messreihe) in der Mitte liegt

Milchäquivalent: Ein Milchäquivalent entspricht dem durchschnittlichen Fett- und Proteingehalt eines kg Rohmilch (73 g) und dient als Massstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge

Mittel(wert): Durchschnitt (statistische Grösse): Summe der Zahlen einer Reihe dividiert durch die Anzahl der Zahlen.

Monitoring: Laufendes Beobachten anhand von Indikatoren über einen Zeitraum ohne problemorientiertes Erkennen der kausalen Zusammenhänge Resultat eines Monitorings ist das Aufzeigen von Entwicklungen Beispiele: Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzfläche, Vogelpopulationen usw

A N H A N G A61

Multifunktionalität der Landwirtschaft: Das Konzept einer multifunktionalen Landwirtschaft umschreibt die vielfältigen Funktionen, die die Landwirtschaft erfüllt Es umfasst die Leistungen, die über die eigentliche Agrarproduktion hinausgehen Hierzu zählen die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, die Pflege der Kulturlandschaft, die Erhaltung der natürlichen Produktionsgrundlagen und Artenvielfalt, sowie der Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes. Eine multifunktionale Landwirtschaft trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Entwicklung bei Die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft sind in der Bundesverfassung (Art 104) festgehalten

Öffentliche Güter: Öffentliche Güter zeichnen sich durch zwei Merkmale aus: Nichtrivalität und fehlendes Ausschlussprinzip Nichtrivalität im Konsum heisst, dass aufgrund des Konsums andere Konsumenten und Konsumentinnen nicht beeinträchtigt werden

Fehlendes Ausschlussprinzip heisst, dass es bei öffentlichen Gütern nicht möglich ist, einzelne NutzerInnen vom Konsum auszuschliessen Öffentliche Güter sind zum Beispiel die Landesverteidigung, die Freizeiterholung im Wald, der Genuss einer naturnahen Landschaft Für öffentliche Güter existiert kein Markt und damit auch kein Marktpreis Aus diesem Grund müssen öffentliche Güter durch den Staat selbst oder in dessen Auftrag von Dritten bereitgestellt werden

Quartil: Viertel (statistische Grösse): Aufteilung einer der Grösse nach geordneten Reihe in vier Teile.

Streuung: Varianz (statistische Grösse): Verteilung der Beobachtungen oder Messwerte um einen Mittelwert

Veredlungsverkehr: Veredlungsverkehr bedeutet, dass für Waren, die zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Reparatur vorübergehend eingeführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen Zollermässigung oder -befreiung gewährt wird Bei Landwirtschaftsprodukten und landwirtschaftlichen Grundstoffen wird der Veredlungsverkehr gewährt, wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil für die schweizerische Nahrungsmittelindustrie nicht durch andere geeignete Massnahmen ausgeglichen werden kann.

Zielpreis: Vom Bundesrat festgelegte Orientierungsgrösse je kg vermarktete Milch mit insgesamt 73 g Fett und Protein Der Zielpreis soll für Milch erreicht werden können, die zu Produkten mit hoher Wertschöpfung verarbeitet und gut vermarktet wird Die Höhe des Zielpreises hängt insbesondere von der Einschätzung der Marktlage und den verfügbaren Mitteln zur Marktstützung ab Die Zulage für die Fütterung ohne Silage wird dabei nicht berücksichtigt

Weitere Begriffe sind zu finden in:

«Betriebswirtschaftliche Begriffe im Agrarbereich»

(Bezug bei: Landwirtschaftliche Lehrmittelzentrale, Länggasse 79, 3052 Zollikofen)

Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (SR 910 91)

Methoden

Die neue Betriebstypologie FAT99

Im Rahmen der methodischen Änderungen der Zentralen Auswertung der FAT wurde die alte Betriebstypologie nach Grüner Kommission (1966) durch eine neue Typologie (FAT99) ersetzt Neben der Verwendung in der Ergebnisdarstellung wird die Betriebstypologie für den Auswahlplan der Betriebe der Zentralen Auswertung und für die Gewichtung der einzelbetrieblichen Ergebnisse eingesetzt.

Die Einteilung der Betriebe nach der neuen Typologie erfolgt ausschliesslich auf der Basis von physischen Kriterien, nämlich Flächen und GVE verschiedener Tierkategorien Mit insgesamt zehn Kennzahlen bzw acht Quotienten je Betrieb ist eine differenzierte und eindeutige Einteilung möglich

A62 A N H A N G

Definition der neuen Betriebstypologie FAT99

Die Kriterien in einer Zeile müssen alle gleichzeitig erfüllt sein

Abkürzungen:

GVE Grossvieheinheit

LN Landwirtschaftliche Nutzfläche in ha

GVE/LN Viehbesatz je ha LN

OAF/LN Anteil offene Ackerfläche an LN

SKul/LN Anteil Spezialkulturen an LN

RiGVE/GVE Anteil Rindvieh-GVE am Gesamtviehbestand

VMiK/RiGVE Anteil Verkehrsmilchkühe am Rindviehbestand

MAK/RiGVE Anteil Mutter-/Ammenkühe am Rindviehbestand

PSZ/GVE Anteil Pferde- Schaf- und Ziegen-GVE am Gesamtviehbestand

SG/GVE Anteil Schweine- und Geflügel-GVE am Gesamtviehbestand

Es werden sieben spezialisierte und vier kombinierte Betriebstypen unterschieden Die spezialisierten Pflanzenbaubetriebe (11 und 12) verfügen über einen Viehbesatz von weniger als einer GVE je ha LN Bei den Ackerbaubetrieben überschreitet der Anteil offener Ackerfläche 70% der LN, für die Spezialkulturbetriebe liegt der Anteil entsprechender Kulturen über 10%. Die spezialisierten Tierhalter (21 bis 41) haben als gemeinsame Beschränkung maximal 25% offene Ackerfläche und maximal 10% Spezialkulturfläche Die Verkehrsmilchbetriebe weisen über 25% des Rindviehbestandes als Milchkühe mit vermarkteter Milch (Verkehrsmilch) aus, analog werden die Mutterkuhbetriebe abgegrenzt In der verbleibenden Gruppe «Anderes Rindvieh» befinden sich vor allem Betriebe mit Milchkühen ohne Kontingent (spezialisierte Kälbermäster oder Aufzuchtbetriebe im Berggebiet) In den Veredlungsbetrieben machen Schweine- und Geflügel-GVE mehr als die Hälfte des Viehbestandes aus Betriebe, die sich keinem der sieben spezialisierten Betriebstypen zuteilen lassen, gelten als kombinierte Betriebe (51 bis 54)

A N H A N G A63
Bereich Betriebstyp GVE/ OAF/ SKul/ RiGVE/ VMiK/ MAK/ PSZ/ SG/ Andere LN LN LN GVE RiGVE RiGVE GVE GVE Bedingungen 11 Pflanzenbau Ackerbau max über max 1 70% 10% 12 Spezialkulturen max über 1 10% 21 Tierhaltung Verkehrsmilch max max über über max 25% 10% 75% 25% 25% 22 Mutterkühe max max über max über 25% 10% 75% 25% 25% 23 Anderes Rindvieh max max über nicht 21 25% 10% 75% oder 22 31 Pferde/Schafe/ max max über Ziegen 25% 10% 50% 41 Veredlung max max über 25% 10% 50% 51 Kombiniert Verkehrsmilch/ über über über max nicht Ackerbau 40% 75% 25% 25% 11– 41 52 Mutterkühe über max über nicht 75% 25% 25% 11– 41 53 Veredlung über nicht 25% 11– 41 54 Andere nicht 11– 53

Abkürzungen

Organisationen/Institutionen

BAG Bundesamt für Gesundheitswesen, Bern

BFS Bundesamt für Statistik, Neuenburg

BLW Bundesamt für Landwirtschaft, Bern

BSV Bundesamt für Sozialversicherung, Bern

BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern

BVET Bundesamt für Veterinärwesen, Bern

BWL Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Bern

ETH Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich

EU Europäische Union

EVD Eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Bern

FAL Eidg Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, Zürich-Reckenholz

FAM Eidg Forschungsanstalt für Milchwirtschaft, Bern-Liebefeld

FAO Food and Agriculture Organisation of the United Nations, Rom

FAT Eidg Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik, Tänikon

FAW Eidg Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, Wädenswil

FiBL Forschungsinstitut für Biologischen Landbau, Frick

IAW Institut für Agrarwirtschaft, Zürich

LBL Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau

OECD Organisation for Economic Cooperation and Development, Paris

OZD Oberzolldirektion, Bern

RAC Eidg Forschungsanstalt für Pflanzenbau, Changins

RAP Eidg Forschungsanstalt für Nutztiere, Posieux

SBV Schweizerischer Bauernverband, Brugg

seco Staatssekretariat für Wirtschaft, Bern

SMP Schweizerische Milchproduzenten, Bern

SRVA Service romand de vulgarisation agricole, Lausanne

TSM Treuhandstelle Milch, Bern

WTO World Trade Organisation (Welthandelsorganisation), Genf

ZMP Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Bonn

Masseinheiten

dt Dezitonne = 100 kg

Fr Franken

ha Hektare = 10 000 m2 hl Hektoliter Kcal Kilokalorien

Meter m2 Quadratmeter

Mio Million

Mrd. Milliarde

A64 A N H A N G ■■■■■■■■■■■■■■■■
kg Kilogramm km Kilometer l Liter m

Rp Rappen

St Stück

t Tonne

% Prozent

Ø Durchschnitt

Begriffe/Bezeichnungen

AK Arbeitskraft

AGIS Agrarinformationssystem

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

AKZA Ausserkontingentszollansatz

BSE Bovine spongiforme Enzephalopathie ("Rinderwahnsinn")

BTS Besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem

bzw beziehungsweise

BZ I, II, Bergzone

ca zirka

CO2 Kohlendioxid

EO Erwerbsersatzordnung

FJAE Familien-Jahresarbeitseinheit

GAP Gemeinsame Agrarpolitik der EU

GGA Geschützte Geografische Angaben

GUB Geschützte Ursprungsbezeichnung

GVE Grossvieheinheit

GVO Gentechnisch veränderte Organismen

inkl inklusive

IP Integrierte Produktion

IV Invalidenversicherung

JAE Jahresarbeitseinheit

KZA Kontingentszollansatz

LG Lebendgewicht

LN Landwirtschaftliche Nutzfläche

LwG Landwirtschaftsgesetz

Mwst Mehrwertsteuer

N Stickstoff

NWR Nachwachsende Rohstoffe

ÖAF Ökologische Ausgleichsfläche

ÖLN Ökologischer Leistungsnachweis

P Phosphor

PSM Pflanzenschutzmittel

RAUS Regelmässiger Auslauf im Freien

RGVE Raufutter verzehrende Grossvieheinheit

SAK Standardarbeitskraft

SG Schlachtgewicht

u a unter anderem

vgl vergleiche

z B zum Beispiel

Verweis auf weitere Informationen im Anhang (z.B. Tabellen)

A N H A N G A65

Basler E. und Partner, 1999.

Jahresbericht BLW: Indikatoren Ökologie

Schlussbericht Projekt im Auftrag des BLW, Zollikon

Bigler F , Jeanneret Ph , Lips A , Schüpbach B , Waldburger M , Fried P M , 1998

Wirkungskontrolle der Ökomassnahmen: Biologische Vielfalt.

Agrarforschung, 5 (8) 379-382

Broggi, M , Schlegel, H , 1989

Mindestbedarf an naturnahen Flächen in der Kulturlandschaft

Nationales Forschungsprogramm "Nutzung des Bodens in der Schweiz", Bern

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), 2000

Evaluation der Ökomassnahmen.

3 Zwischenbericht, Bern

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), 2000

Soziale Sicherheit/Nutzung sozialer Dienste in der Landwirtschaft

Bericht der Arbeitsgruppe Soziales des BLW, Bern

Bundesamt für Statistik, verschiedene Jahrgänge

Einblicke in die schweizerische Landwirtschaft, Neuenburg

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 1995

Vom Mensch verursachte Luftschadstoffemissionen in der Schweiz von 1900 bis 2010.

Schriftenreihe Umwelt 256

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 1996.

Strategie zur Reduktion von Stickstoffemissionen

Schriftenreihe Umwelt 273

De Rosa R , 1999

La réorientation de la politique agricole suisse: analyse financière et endettement. Forschungsprojekt im Auftrag des BLW, Freiburg

Fluder R , Stremlow J , 1999

Armut und Bedürftigkeit in der Schweiz

Herausforderung für das kommunale Sozialwesen Hauptverlag Bern

Galand, P , Gonseth, Y , 1991

Typologie des milieux de Suisse.

Ligue Suisse pour la protection de la nature, Centre suisse de cartographie de faune

Institut für Agrarwirtschaft (IAW), 1999

Auswirkungen der Agrarreform auf das N-Verlustpotenzial in der Landwirtschaft

Schlussbericht des IAW-ETH Zürich

A66 A N H A N G
■■■■■■■■■■■■■■■■ Literatur

Institut für Agrarwirtschaft (IAW), 2000

Evaluation der Milchkontingentierung

Schlussbericht einer Vorstudie, Forschungsprojekt im Auftrag des BLW, Zürich

Joost M , 1999

Landwirtschaft und Existenzgefährdung.

Mit einer Befragung von Sozialhilfebehörden des Kantons Baselland Diplomarbeit an der Höheren Fachschule für Soziale Arbeit Basel, Basel

OCDE, 2000

Indicateurs environnementaux pour l’agriculture Méthodes et résultats – le rapport d’évaluation, Paris

Pfister, H P , Naef-Daenzer, B , Blum, B , 1986

Qualitative und quantitative Beziehungen zwischen Heckenvorkommen im Kanton Thurgau und ausgewählten Heckenbrütern

Neuntöter, Goldammer, Dorngrasmücke, Mönschsgrasmücke und Gartengrasmücke; in Orn Beob 83, Heft 1, 7-34, Winterthur

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Schweizerischer Bauernverband (SBV), verschiedene Jahrgänge

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Botschaft zur Reform der Agrarpolitik

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A68 A N H A N G

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