Trassen statement2014

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Antragsteller, die im Zeitpunkt der Trassenbeantragung keine Netzzugangsvereinbarung mit den betroffenen ISB abgeschlossen haben, werden von trasse.ch aufgefordert, innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen schriftlich zu bestätigen, die in diesem Network Statement für den Netzzugang aufgeführten Bedingungen, insbesondere auch die geltenden Preise (Kapitel 6), zu kennen und diese zu akzeptieren. Ohne diese schriftliche Bestätigung tritt trasse.ch auf den Trassenantrag nicht ein. Kann eine bestellte und verbindlich zugeteilte Trasse nicht genutzt werden, weil die Netzzugangsbewilligung, die Bezeichnung des beauftragten EVU, die Sicherheitsbescheinigung oder die Netzzugangsvereinbarung nicht rechtzeitig vorliegen, so wird der Antragsteller nach Massgabe der geltenden Leistungskataloge der ISB entschädigungspflichtig. 4.1.5 Örtlicher Geltungsbereich Die vorliegenden Bestimmungen finden zusätzlich zu den in Ziffer 1.1 genannten Streckennetzen – auf der Basis von Staatsverträgen oder bilateralen Vereinbarungen zwischen den ISB und unter Vorbehalt der geltenden ausländischen Gesetzgebung – Anwendung für die Strecken von der Landesgrenze im Simplontunnel bis nach Domodossola, von Pino-Confine bis nach Luino, von Les Verrières-Frontière bis nach Pontarlier sowie von Boncourt bis nach Delle. Diese Bestimmungen finden jedoch nicht Anwendung für die SBB-Strecken von Vallorbe bis zur Landesgrenze im Tunnel du Mont d’Or, von Le Locle-Col-des-Roches bis zur Landesgrenze im Tunnel du Col-des-Roches sowie von La Plaine bis zur Landesgrenze. In diesen drei Fällen gelten die Bedingungen von RFF. Für Trassen im grenzüberschreitenden Verkehr siehe auch Ziffer 4.2.4.

4.2

Prozessbeschreibung

4.2.1 Überblick Trassen können im Jahresfahrplan oder im unterjährigen Fahrplan bestellt werden. Abbil- dung 3 zeigt schematisch vereinfacht die einzelnen Phasen der Trassenbestellung und die entsprechende Ziffer dieses Kapitels, in welcher die jeweilige Phase erläutert wird.

Trassenstudie

Rahmenvereinbarung

Bestellung im Jahresfahrplan

Zuteilung im Jahresfahrplan

Überlasteterklärung

Bestellung im unterjährigen Fahrplan

Zuteilung im unterjährigen Fahrplan

Ziffer 4.2.2.1

Ziffer 4.4.4

Ziffer 4.2.2.2

Ziffer 4.4.1.1

Ziffer 4.4.3

Ziffer 4.2.2.3

Ziffer 4.4.1.2

Abbildung 2 – Phasen des Trassenbestellprozesses

4.2.2

Trassenanträge / Trassenbestellungen

4.2.2.1 Trassenstudien Erläuterungen Mit Trassenstudien (Fahrplanstudien) kann ein Antragsteller neue oder geänderte Angebotsvorstellungen auf ihre Realisierbarkeit hin prüfen lassen, um sie im Hinblick auf die Trassenbestellung im Jahresfahrplan oder im unterjährigen Fahrplan allenfalls iterativ weiterzuentwickeln. Anträge für Trassenstudien sind bei der zuständigen ISB einzureichen (Kontaktadresse siehe Ziffer 1.8.1.2). Zweckmässigkeit von Trassenstudien Eine Trassenstudie wird nachdrücklich empfohlen: 20140313_Networkstatement BLS 2014 V 1.4 (D).docx

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