Wasserburger blick - Ausgabe 03 | 2018

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Samstag, 20. Januar 2018

Ab Januar mehr Netto vom Brutto

Wetter

Foto: Thalberg

Das Wetter bleibt so wie in den letzten Tagen sehr durchwachsen. Regen- und Schneeschauer wechseln sich ab. Erst gegen Mitte der Woche ist eine Besserung in Sicht. Die Temperaturen liegen am Wochenede um den Gefrierpunkt. Zum Wochenstart wird es immer wärmer, tagsüber erreichen wir Temparaturen um die 9 Grad Celsius

Zitat der Woche «Man fragt sich ja, ob es schon einen Glückwunsch-Tweet von Präsident Trump gibt für seine neuen Verbündeten in Berlin beim Ignorieren der Klimakrise.» (Der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir kritisiert am Montag das Sondierungsergebnis von CDU, CSU und SPD zum Thema Klimaschutz.)

Bärtls

"Adonis-32" ... So, So !!!

Online-Dating

"Gänseblümchen-21"?!?

Der Blick auf die nächste Lohnabrechnung wird Arbeitnehmer freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehalt. Bei Gehältern zwischen 3 000 und um die 6 000 Euro brutto liegt die Entlastung zwischen 126 und 249 Euro im Jahr.

Weniger Sozialversicherung

Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9 000 Euro. Bis zu diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskonto. Liegt das Monatsgehalt unter 6 500 Euro, wird außerdem weniger für die Rentenversicherung fällig.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkasse, denn der Zusatzbeitrag, sinkt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenund Arbeitslosenversicherung erhöht sich. Besserverdiener müssen für einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Ab einem Bruttogehalt von 6 500 Euro (West) oder 5 800 Euro (Ost) hält sich die Steigerung des Nettogehalts in Grenzen.

Abbau der kalten Progression

Neurentner müssen mehr versteuern

Durch eine eingerechnete Inflationsrate von 1,65 Prozent greift der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen. Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle Arbeitnehmer. Im Ergebnis gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54 950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54 058 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.

Wer dieses Jahr in den Ruhestand geht, sollte beachten, dass 76 Prozent der ausgezahlten Rente versteuert werden. Nur noch 24 Prozent bleiben steuerfrei.

Höherer Grundfreibetrag für alle

Von der Altersvorsorge absetzen Sparer dürfen im Vergleich zum Vorjahr 350 Euro mehr steuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung, in ein berufliches Versorgungswerk oder in einen Rürup-Sparvertrag einzahlen. Die aktuelle

Grenze liegt somit bei 23 712 Euro. Arbeitnehmer können doppelt so viel wie 2016 steuerfrei in ihre betriebliche Altersvorsorge investieren: bis zu 6 240 Euro im Jahr. Investmentfonds und ETFs werden anders besteuert Investmentfonds und ETFs werden ab 2018 grundlegend anders besteuert: 15 Prozent Körperschaftsteuer werden auf inländische Einkünfte fällig. Dadurch sinken zwar die Ausschüttungen, als Ausgleich dafür bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei. Anleger haben weniger Arbeit bei der Steuererklärung. Denn den Steuerabzug am Jahresanfang übernimmt die Depotbank. Bei Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben die bis Ende 2017 aufgelaufenen Kursgewinne dauerhaft steuerfrei. Wertzuwächse bei diesen Alt-Fonds ab 2018 sind noch bis 100 000 Euro steuerfrei. Den Freibetrag kann man vervielfachen: Fondsanteile einfach auf die Kinder übertragen. Wie viel die Änderungen genau ausmachen können Sie auch online einsehen unter finanztip.de/blog/2018-bleibtfuer-alle-mehr-vom-gehalt-uebrig/.

Online-Dating

Fake-Profile auf 187 Portalen

Ein Bär, der ist nicht gern allein, drum loggt er gschwind im Netz sich ein. „Groß und sportlich, Geld ganz viel“, so schreibt er in sein Date-Proil. Angelockt auf diese Weise, klicken die Damen reihenweise. Alle ganz jung, alle ganz schön, so leicht kann Partnersuche gehen! Doch beim Treffen wird ihm klar, dass nicht nur er ein „Faker“ war.

M.S.

Unnützes Wissen «Der Mauersegler hält den Rekord für den längsten ununterbrochenen Flug. 2016 fanden Wissenschaftler heraus, dass Mauersegler manchmal bis zu zehn Monate ohne zu landen fliegen. Sie fressen, trinken, schlafen und paaren sich während sie fliegen.» Quelle: Facebook/Faktastisch

Untersuchungen des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Bayern haben viele unfaire Praktiken von OnlineDating-Portalen aufgedeckt. Dazu gehören Fake-Profile. Ende 2017 hat das MarktwächterTeam mit einer eigenen Recherche 187 Online-Dating-Portale identifiziert, die laut ihren AGB auch Fake-Profile einsetzen. Verbraucher flirten dabei nicht mit anderen Privatpersonen, sondern mit Mitarbeitern des Dating-Portals – meist ohne dies zu wissen. „Chancen zum Kennenlernen eines potenziellen Partners gibt es bei Fake-Profilen nicht, obwohl mit echten Kontakten geworben wird“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern. Der Einsatz von Fake-Profilen wird meist nicht besonders deutlich gekennzeichnet. Trotz des Einsatzes dieser Profile

vermitteln 171 der 187 Portale den Eindruck, Kontakte mit echten Personen herstellen zu können. Nur 16 Portale vermitteln nicht den Eindruck, auf ihren Seiten reale Personen kontaktieren zu können. Bei 41 der 187 gesichteten Online-Dating-Portale befindet sich in den AGB, auf der Startseite, oder an beiden Stellen ein Hinweis, dass fiktive Profile im Chat gekennzeichnet werden. „Dieser Hinweis ist allerdings nicht an prominenter Stelle platziert, sodass Verbraucher ihn nur schwer finden“, kritisiert Baumer. Beim Online-Dating handelt es sich um einen Markt, der sich schnell verändert. Das betrifft die Verfügbarkeit der Webseiten ebenso wie die Anbieter selbst und die AGB. Zum Beispiel konnte die Seite terumi.de im Dezember 2017 noch aufgerufen werden, im Januar 2018 nicht mehr. Bemerkenswert ist auch,

dass sich bei zwei Seiten der Flirtano GmbH die AGB in einem wesentlichen Punkt geändert haben. Zum Beispiel fand das Marktwächter-Team am 11. Dezember 2017 in den AGB von milfs.de noch die Passage „Die moderierten Profile sind nicht gesondert im Portal gekennzeichnet und Information, Texte und Bilder der moderierten Profile verweisen nicht auf tatsächliche Personen und es sind keine realen Treffen mit diesen Profilen möglich.“ Diese Passage fehlte zehn Tage später. Verbraucher finden auf verbraucherzentrale.de eine Liste mit Dating-Portalen, die Fake-Profile verwenden. In einem weiteren Dokument haben die Marktwächter häufig verwendete AGB-Formulierungen gesammelt, die auf fiktive Profile hinweisen. Zu finden sind die Dokumente unter: verbraucherzentrale.de/ fake-profile.


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