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Startklar ins Gartenjahr
Samstag, 1. April 2017
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Der Frühling kann kommen
Foto: Floristik Geisberger
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Darf ein Rasenroboter ganztags mähen? Ein Mähroboter darf von sieben Uhr morgens bis 20 Uhr abends den Rasen mähen, wenn er die mittägliche Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr einhält. Dies entschied das Amtsgericht Siegburg. Laut Gericht hielt das fragliche Gerät alle gesetzlichen Lärmschutzvorschriften ein, sodass die Nachbarn keinen Anspruch auf Unterlassung hatten. Hintergrundinformation: Lärm ist eine der häufigsten Ursachen für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Nachbarn können einen Unterlassungsanspruch haben, wenn es zu laut wird – und auch die meist von der Gemeinde vorgegebenen Ruhezeiten sind einzuhalten. Außerdem geben mehrere technische Regelwerke Lärmgrenzwerte vor. Die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) etwa dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie beurteilt hauptsächlich die von Gewerbebetrieben ausgehenden Lärm-Emissionen, dient aber auch bei anderen Lärmquellen oft als Entscheidungshilfe. Der Fall: Eine Frau hatte ihren Rasenmähroboter so program-
miert, dass er von morgens um sieben Uhr bis abends um 20 Uhr permanent automatisch auf ihrem Rasen herumfuhr und diesen mähte. Das Gerät machte zwischendurch immer wieder Pausen, um den Akku zu laden. Es hielt die Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr am Nachmittag ein. Sonn- und feiertags blieb es abgeschaltet. Die Nachbarn waren aber trotzdem nicht begeistert. Sie fühlten sich durch das dauerhafte Geräusch des Rasenroboters ge-
Schlafzimmerfenster der Nachbarn durchgeführte Messungen eines Sachverständigen hatten ergeben, dass der Lärm des Rasenroboters deutlich unter den Grenzwerten lag. Bei geschlossenem Fenster war er überhaupt nicht zu hören. Auch sei die durch eine Verordnung der Gemeinde für das Rasenmähen vorgeschriebene Mittagsruhe eingehalten worden. Zum Schluss prüfte das Gericht noch die Einhaltung des Landes-Immissionsschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Denn dieses verbietet das unnötige Laufenlassen von Motoren. Da der Rasenroboter aber die ganze Zeit „bei der Arbeit“ war, war sein Motorengeräusch aus Sicht des Gerichts auch nicht unnötig. Dass das Geräusch eine gewisse Dauerbelastung darstelle, sei kein ausreichender Grund, den Betrieb zu untersagen oder einzuschränken. Denn der Lärm blieb weit unter den Grenzwerten und die Akku-Ladepausen sorgten für stundenlange Unterbrechungen des Betriebs. Insgesamt sah das Gericht den Betrieb des Rasenroboters als unwesentliche Lärmbelastung an, die die Nachbarn dulden müssten. (Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 19.02.2015, Az. 118 C 97/13)
Teichfolien für Garten-, Schwimm- und Klärteiche mit Einbau direkt vom Hersteller. Firma Käppner, Ampfing Tel. 0 86 36 / 98 19 stört und verlangten von der Besitzerin des Geräts, das automatische Rasenmähen zu unterlassen oder zumindest auf fünf Stunden am Tag zu beschränken. Diese lehnte ab. So kam es zum Prozess. Das Urteil: Das Amtsgericht Siegburg wies nach Informationen des laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) die Klage der Nachbarn ab. Es berief sich dabei hauptsächlich auf die Grenzwerte der TA Lärm für Wohngebiete. Am
Die Farbe des Frühlings Alljährlich kürt das Farbforschungsinstitut Pantone die Farbe des Jahres. Diesmal fiel die Wahl 2017 auf ein Hellgrün mit dem Namen „Greenery“. Der Farbton wird in der Modewelt und im Design eine wichtige Rolle spielen, er bietet aber auch vielfältige Möglichkeiten für eine zeitgemäße und trendbewusste Garten- und Grabgestaltung. Das Besondere am Trend „Greenery“ ist, dass er ohne Zutun und ohne bewusste Auswahl in diesem, wie in jedem Frühling, in allen Gärten, im Wald, auf jedem Feld und auf jedem Friedhof in Bayern zu sehen sein wird. Die regionalen Gärtnereien präsentieren gerade zu dieser Jahreszeit wieder ihr volles Sortiment selbst produzierter Pflanzen. Wer sich dennoch unsicher ist, welche Pflanzen farblich zusammen passen und ob sie für den gewünschten Standort geeignet sind, sollte sich den Rat der Friedhofsgärtner in der
Gärtnerei seiner Wahl einholen. Unter gaertner-in-bayern.de kann nach Fachbetrieben in ganz Bayern gesucht werden. Für denjenigen, der es mit der Trendfarbe des Jahres ganz genau nimmt, ist eine Ton-in-TonKombination empfehlenswert: eine Auswahl von Pflanzen mit verschiedenen Grüntönen, aber mit unterschiedlichen Strukturen und Höhen. Gerade auf Gräbern stellt die Kombination unterschiedlicher Bodendecker eine spannende und pflegeleichte Bepflanzungsmöglichkeit dar.
Foto: TBF
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