Magazin NEXT - Ausgabe 08-2021

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Magazin NEXT

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Erscheinungsweise monatlich Anzeigen- und Redaktionsschluss Jeweils zum 15. des Vormonats

Stadt Koblenz richtet Spendenkonto für Hochwasseropfer ein

A

ngesichts der katastrophalen Lage in den vom Unwetter heimgesuchten Regionen hat sich in der Bevölkerung eine große Spendenbereitschaft gebildet, die zu häufigen Nachfragen bei der Stadtverwaltung Koblenz führte. Oberbürgermeister David Langner hat daher veranlasst, dass auch bei der Stadtverwaltung Koblenz ein Spendenkonto eingerichtet worden ist. „Die Hochwassererfahrene Koblenzer Einwohnerschaft, weiß um die Situation in den Unwettergebieten und reagiert deshalb solidarisch“, ist Langner sicher, „daher können wir Spenden entgegennehmen, die wir dann an die betroffenen Landkreise zur Vor-Ort-Hilfe weiterleiten“. Überweisungen bitte auf das Konto der Stadtverwaltung bei der Sparkasse Koblenz (IBAN: DE40 5705 0120 0000 0002 40) mit dem Verwendungszweck „Bürgerspende Hochwasser“. Eine Übersicht zu Hilfsangeboten für Hochwasseropfer (auch Sachspenden) findet sich auf der Webseite der ADD unter www.add.rlp.de.

Gewährung staatlicher Finanzhilfen

Zur Milderung der außergewöhnlichen Notlage unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte mit finanziellen Soforthilfen als Billigkeitsleistungen nach Maßgabe des § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der beigefügten Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021 - Soforthilfe RLP 2021. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch sofort erzielbare Versicherungsleistungen abgedeckt ist. Die Höhe der Soforthilfe setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.500 Euro Soforthilfe gewährt. Die Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Trier einzureichen. Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt im Rahmen der Amtshilfe die Abwicklung der finanziellen Soforthilfen. Die entsprechenden Vordrucke und weitere Informationen stehen unter https://www.soforthilfe.rlp.de/ zur Verfügung.


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DIE HACHENBURGER ERLEBNIS-BRAUEREI ÖFFNET ENDLICH WIEDER

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DIE MUSIKSCHULE ALS TALENTSCHMIEDE

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DIE REGION LIEST

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EDITORIAL

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