Projektionsarten Ein Gebäude wird zeichnerisch neben Skizzen und freien Perspektiven durch verschiedene Konstruktionszeichnungen dargestellt. Grundsätzlich unterscheidet man in Drauf- und Ansicht, wenn die äußere Erscheinung eines Gebäudes dargestellt wird, sowie in Grundriss und Schnitt, sobald man das Innere eines Gebäudes darstellt. Draufsicht (oder Dachaufsicht)
Draufsichtzeichnungen stellen eine von oben gesehene Ansicht oder Projektion des Baukörpers auf der Zeichenfläche dar. Eine Draufsicht ( auch oft Dachaufsicht genannt ) ist z. B. für den Lageplan notwendig, der die Position des Gebäudes auf dem Baugrundstück definiert. Grundriss
In gleicher Weise wird im Grundriss ein Geschoss des Gebäudes dar gestellt. Dabei wird das Gebäude in einer Höhe von ca. 1,00 bis 1,50 m oberhalb des Fußbodens geschnitten, um möglichst alle Mauerwerksöffnungen ( Fenster, Türen ) zu erfassen. Dadurch werden zur Zeichnungs vervollständigung neben allen relevanten horizontalen Maßen auch die Höhen aller relevanten Bauteile angegeben ( Brüstungshöhen, Öffnungs höhen, Geländehöhen, Fußbodenhöhen ). Der horizontale Schnitt kann dabei in der Höhe versetzt werden, um möglichst viele Besonderheiten des Entwurfes abzubilden und z. B. höher liegende Fenster darzustellen. ( Die versetzte Lage des Fensters wird dann durch die Angabe der Brüstungshöhe verdeutlicht. ) Grundsätzlich gibt es bei den Grundrissen zwei Möglichkeiten der Blickrichtung: —— d ie bei der Darstellung der Architektenpläne genutzte Blickrichtung nach unten (Draufsicht), die das Erfassen von Raumstrukturen, Form und Größe ermöglicht. —— die gespiegelten Grundrisse, die von unten gesehen werden und Bauteile und Elemente darstellen, die über der horizontalen Schnittebene liegen. Diese Darstellung wird von Tragwerksplanern bevorzugt. Dabei werden die tragenden Bauteile in der darüber liegenden Decke dargestellt. > Kap. Fachplanungen In der Regel werden Grundrisse nach ihren Geschosszugehörigkeiten definiert, z. B. Grundriss Kellergeschoss, Grundriss Erdgeschoss, Grundriss 1. Obergeschoss, Grundriss Dachgeschoss etc. Sind in einem Entwurf
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Bezeichnung der Grundrisse